Siegrid Tenor-Alschausky

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Last Statements

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat dem Sozialausschuss den Entwurf eines Pflegegesetzbuches Schleswig-Holstein Zweites Buch - (PGB II) - Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung in seiner Sitzung am 12. November 2008 überwiesen. Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, dem Novellierungsbedarf, der sich durch die föderale Neugestaltung ergibt, umzusetzen. Dabei soll auch die in Artikel 5 a der Landes
verfassung formulierte Leitvorstellung zum Schutz der Rechte und Interessen von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung berücksichtigt werden.
Der Sozialausschuss hat zunächst schriftliche Stellungnahmen eingeholt, diese ausgewertet und im Folgenden eine ganztägige mündliche Anhörung durchgeführt. Nach intensiven Beratungen in den Fraktionen wurden im Ausschuss Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie den Koalitionsfraktionen erörtert. Die Fraktion der FDP hat angekündigt, weitere Änderungsanträge vorzulegen.
Ich will nur auf einige der vielen im Ausschuss sowohl mit den Anzuhörenden als auch untereinander diskutierten Sachverhalte eingehen.
Zur Gesetzesüberschrift. Als sich der Gesetzentwurf noch in der Verbandsanhörung befand, trug er den Arbeitstitel „Selbstbestimmungsstärkungsgesetz“. Die Angehörten trugen vor, dieser Begriff gebe den Gesetzeszweck besser wieder als der Begriff „Pflegegesetzbuch II“. Diesen Gedanken nahm der Ausschuss auf, wenngleich auch in unterschiedlichen Formulierungsvorschlägen. Dem Ausschuss lagen zwei Formulierungsvorschläge vor; dem Plenum heute ein dritter. Die Entscheidung fiel mehrheitlich für die Formulierung „Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (Selbstbestim- mungsstärkungsgesetz - SbStG) Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein - Zweites Buch“.
Einer der Schwerpunkte in der Diskussion war, ob die einzelnen Bestimmungen klar, eindeutig und voneinander abgegrenzt seien. Dazu sind dem Ausschuss verschiedene Formulierungsvorschläge unterbreitet worden. Die Mehrheit des Ausschusses hat sich für die Änderungen entschieden, die Sie der Beschlussvorlage entnehmen können.
Intensiv wurde über die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Zertifizierungspflicht für das Wohnkonzept „Betreutes Wohnen“ beraten. Damit wird das Ziel verfolgt, Transparenz und Übersichtlichkeit zu schaffen. Nunmehr sollen Anbieter des betreuten Wohnens allgemein verständliche Informationen über ihr Angebot vorhalten, diese im Internet und in sonstiger geeigneter Weise veröffentlichen und unentgeltlich zugänglich machen. Außerdem sollen sie sich um ein Gütesiegel bewerben.
Es sind eine Reihe anderer Themen diskutiert worden, die in der nun folgenden Debatte sicherlich noch angesprochen werden. In meinem kurzen Be
Schleswig-Holsteinischer Landtag (16. WP) - 115. Sitzung - Donnerstag, 18. Juni 2009 8521
richt will ich es bei diesen wenigen Beispielen belassen.
Ich möchte es aber nicht versäumen, mich bei allen Beteiligten - den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums, den Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertretern und nicht zuletzt den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen - für eine, wie ich denke, wirklich intensive und gute Arbeit zu bedanken.
Zum Schluss meines Berichts bleibt es mir noch, Ihnen im Namen des Sozialausschusses, der mit Mehrheit entschieden hat, zu empfehlen, die Überschrift des Gesetzes in der von mir geschilderten Weise zu ändern und den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der in Drucksache 16/2704 ersichtlichen Gegenüberstellung anzunehmen. Vom Ausschuss beschlossene Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Transparenz auch im Verbraucherschutz ist derzeit auf dem Vormarsch. Das ist ein gutes Zeichen. Nun steht die Lebensmittel-Ampel auf grün. Allerdings wurde leider nicht die Verbraucherschutzministerin Frau Aigner aktiv, sondern die Firma Frosta hat die einfache Ampelkennzeichnung für ihre Produkte eingeführt.
Mithilfe der Ampelkennzeichnung können Verbraucherinnen und Verbraucher leicht und auf einen Blick erkennen, welche Produkte viel Zucker, Salz sowie Fette und Kalorien enthalten und bei welchen übermäßiger Verzehr ungesund ist.
Wie die aktuelle Untersuchung der Gesellschaft für Konsumforschung im Auftrag von Foodwatch deutlich zeigt, verstehen die Verbraucherinnen und Verbraucher die Ampel und nicht das von den Lebensmittelunternehmen vorgeschlagene GDA-System das hat die schöne Übersetzung „Guideline daily amount“ -, das die Menschen eher verwirrt. Frau Aigner hat ihren noch vor kurzer Zeit formulierten grundsätzlichen Widerstand gegen die Ampelkennzeichnung offenbar aufgegeben, verschiebt aber den angekündigten Runden Tisch zu dem Thema auf unbestimmte Zeit. Schade für die Verbraucherinnen und Verbraucher, denn es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
Doch nun zu den Smileys aus Dänemark, die inzwischen auch in vielen Orten Deutschlands vorzufinden sind, Herr Harms und Frau Sassen gingen schon darauf ein. Das System mit vier unterschiedlichen Smileys ist überzeugend einfach und wird mit Zuspruch aller Verbraucherinnen und Verbraucher - inzwischen auch von allen Unternehmen - in Dänemark seit 2002 erfolgreich praktiziert. Und es wirkt: Wurden noch 2002 die freundlichsten der vier Smileys bei 70 % der Betriebe vergeben, sind es 2008 schon 83 %. Die Betriebe wollen sich also nach Kontrollen verbessern. Das ist auch gut so, denn die Kunden fragen immer öfter vor dem Einkauf oder dem Restaurantbesuch im Internet die aktuelle Smiley-Bewertung des Betriebes ab.
Auch in Deutschland wünschen sich 87 % der Befragten ein Smiley-System und gut sichtbare Aushänge über die amtlichen Kontrollergebnisse. Jedes Jahr werden 15 % aller Lebensmittelkontrollen und 23 % der überprüften Betriebe beanstandet. Schade nur, dass diese Ergebnisse nur auf Anforderung im Einzelfall bekannt gegeben werden - trotz Verbraucherinformationsgesetz.
Die Diskussionen um die Smileys für Lebensmittelbetriebe und Restaurants ähneln stark der von mir schon angeführten Ampel-Diskussion bei Lebensmitteln. Die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Verbraucherverbände wollen sie, die Unternehmen - hier der DEHOGA - mauern mit bekannten Argumenten wie Wettbewerbsverzerrung, Geschäftsschädigung und zu viel Kontrollaufwand. Wer soll hier eigentlich geschützt werden? Die Verbraucherinnen und Verbraucher oder die Schmuddelbetriebe?
Fernab aller noch zu führenden juristischen Klimmzüge und Spitzfindigkeiten: Der Geist des Verbraucherinformationsgesetzes ist klar. Selbstverständlich sollen Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle von den Behörden aktiv für die Verbraucherinnen und Verbraucher nutzbar angeboten werden und nicht in der Schublade verstauben, bis ein Verbraucher danach fragt.
Dass es auch in Deutschland mit den Smileys grundsätzlich funktioniert, belegen die Erfahrungen aus Berlin-Pankow. Öffentlich zugängliche Informationen schaffen Transparenz und wirken stärker als Bußgelder. Dies wünsche ich mir auch für Schleswig-Holstein, damit Verstöße wie Nichteinhaltung der Kühlkette, Vorfinden verdorbener Le
bensmittel oder gar starker Gärfliegenbefall in den Prüfberichten nicht mehr vorkommen.
Sicher gibt es noch Diskussionsbedarf, wie ein Smiley-System in Schleswig-Holstein konkret ausgestaltet werden muss und wie die vorhandenen Erfahrungen aus Dänemark und anderer Orte in Deutschland zu berücksichtigen sind. Aber statt jahrelang über den richtigen Weg zu streiten, sollten wir im Ausschuss schnell die Ampel auch für die Smileys auf grün stellen, das sind wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern schuldig.
Wir fordern nicht nur Kontrolle von Lebensmittel verarbeitenden Betrieben, Restaurants und Gaststätten, sondern auch eine Kultur der Offenheit bei der Informationspolitik.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die vorliegenden Gesetzentwürfe in mehreren Sitzungen beraten. Ich verweise im Übrigen auf die vorliegende Drucksache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Garg, was in Sachsen funktioniert, das funktioniert auch in Schleswig-Holstein. Warum soll man nicht einen Antrag, den der sächsische FDP-Landtagsabgeordnete Holger Sastrow im November des vergangenen Jahres im dortigen Landtag stellte, weiter verwerten?
Doch nun zur Sache. Im uns jetzt vorliegenden Antrag der FDP wird die Landesregierung unter anderem aufgefordert, Altershöchstgrenzen in Gesetzen und Verordnungen des Landes zu erfassen, eine Aufforderung, deren Sinn wir genauer überprüfen sollten. Nach dem Ende ihres Berufslebens orientieren sich viele Menschen neu. Sie möchten weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben, Kenntnisse und Wissen nutzen und weitergeben, aber auch neue Erfahrungen machen und Kontakte knüpfen. Etwa 580.000 Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sind über 65 Jahre alt, rund 20 % unserer Gesamtbevölkerung. Mit ihnen gemeinsam, mit ihren Interessenvertretungen muss ständig überprüft werden, ob die gesellschaftliche Entwicklung in unserem Land auch ihren Anliegen gerecht wird.
Kommen wir aber diesen Anliegen näher, wenn wir dem FDP-Antrag folgen?
Gibt es, wie impliziert wird, altersbedingte Diskriminierungen dieser Mitbürgerinnen und Mitbürger in allen Bereichen der Gesellschaft, insbesondere in Beruf und Ehrenamt, und können der SchleswigHolsteinische Landtag und die Landesregierung dem, wenn es denn so wäre, mit dem beantragten Vorgehen entgegenwirken?
Der Problematik diskriminierender Altersgrenzen nimmt sich zurzeit auf Bundesebene im Auftrag des Ministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend - meine Kollegin Franzen erwähnte das schon - ein umfangreiches Gutachten an, dessen erster Entwurf nach meinen Informationen Ende dieses Monats erwartet wird. An dieses Gutachten wurde unter anderem die Anforderung gestellt, altersbeschränkende Regelungen in Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder zu erfassen. Wir sollten diese Ergebnisse nutzen, im Sozialausschuss diskutieren und uns weiterhin vorrangig mit den konkreten Anliegen, zum Beispiel des Landesseniorenrates und des Altenparlaments, auseinandersetzen.
Sie tragen seit längerer Zeit vor, dass kommunale Seniorenbeiräte nicht in allen Orten hinreichend in den politischen Gremien mitwirken können. Ist das altersbedingte Diskriminierung, oder brauchen wir nicht vielmehr eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung?
Ein anderes Beispiel: Im § 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes heißt es:
„In das Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden werden.“
Altersdiskriminierung oder eine angemessene Regelung?
Die SPD-Fraktion unterstützt nachdrücklich das von der Sozialministerin initiierte Programm „Älterwerden in Schleswig-Holstein“. Unter der Leitung des Sozialministeriums entsteht ein landesweites Netzwerk, in dem neben Themen wie soziale Sicherungssysteme, Gesundheit, Familie und Solidarität ausdrücklich auch Lebensqualität und Teilhabe wichtige Grundpfeiler sind. Dieses Netzwerk wollen wir gemeinsam mit möglichst vielen älteren Menschen festigen und vor Ort verankern.
Wir treten ein für eine generationenübergreifende Politik beim ehrenamtlichen Engagement, die die Potentiale der Seniorinnen und Senioren unterstützt und fördert. Wer will, soll können, so könnte man diesen Ansatz umschreiben. Dabei müssen sicher noch rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere sozial- und unfallversicherungsrelevante Fragen, verbessert werden.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch anmerken, dass deutliche Anzeichen von Altersdiskriminierung vor allen Dingen in der Arbeitswelt und bei der Vergabe von Krediten zu verzeichnen sind. Auch dieser Themen sollten wir uns in den weiteren Beratungen annehmen. Sie werden von älteren Menschen als real existierende und belastende Benachteiligungen empfunden und lassen sich sicherlich nicht mit einem weiteren Bericht lösen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat dem Sozialausschuss den Entwurf zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW sowie den dazu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD durch Plenarbeschluss vom 23. April 2008 federführend und dem Innen- und Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
Der Sozialausschuss hat dazu schriftliche Stellungnahmen eingeholt und die Entwürfe in vier Sitzungen, zuletzt am 30. Oktober 2008, beraten.
Einvernehmen bestand im Rahmen der Beratungen darüber, dass der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in seiner Unabhängigkeit gestärkt und deshalb an den Landtag angebunden werden soll. Unterschiedliche Auffassungen dagegen bestanden hinsichtlich des Vorschlagsrechts für die Wahl des Beauftragten. Intensiv wurde die rechtliche Ausgestaltung der Anbindung erörtert.
Außerdem bestand Einvernehmen, den Terminus „behinderte Menschen“ in „Menschen mit Behinderung“ umzuwandeln. Von dieser Änderung sind bis auf einen Paragrafen alle betroffen. Das ist der Grund dafür, dass Ihnen in der Beschlussempfehlung unter Artikel 1 der gesamte neue Gesetzestext vorliegt.
Im Einvernehmen mit dem beteiligten Innen- und Rechtsausschuss empfehle ich Ihnen heute, Folgendes zu beschließen:
Zweitens. Die Langfassung der Gesetzesüberschrift des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes lautet: „Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein“.
Drittens. Das aus der Drucksache 16/2305 (neu) ersichtliche Artikelgesetz wird angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit großer Mehrheit hat der Landtag Ende letzten Jahres das Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein beschlossen. Seit dem 1. April 2008 haben wir damit als erstes Bundesland ein vorbildliches Konzept der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in die Tat umgesetzt. Reagiert haben wir damit auf die Tatsache, dass Kinder vernachlässigt werden und ihnen ihre Eltern nicht die Fürsorge und Geborgenheit geben, die sie brauchen. Wir wollen, dass Familien, die in schwierigen Verhältnissen leben oder mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind, frühzeitig Unterstützung erhalten.
Durch das verbindliche und kontrollierende Einlade- und Meldewesen zu den von den Krankenkassen finanzierten Früherkennungsuntersuchungen wird sichergestellt, dass der Staat nicht erst wie bisher erstmals bei der Schuleingangsuntersuchung verbindlichen Kontakt zu allen Kindern erhält. Nutzen Eltern dieses Angebot nicht, ist es Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte, persönlichen Kontakt zu den Betroffenen aufzunehmen. Frau Franzen, ich freue mich besonders darüber, dass wir uns darin einig sind, dass Kreise und kreisfreie Städte vorran
gig die Jugendämter mit dieser Aufgabe betrauen sollen.
Ziel ist es, konkret vor Ort zu helfen und zu unterstützen. Deshalb haben wir im Kinderschutzgesetz festgeschrieben, dass mit finanzieller Unterstützung des Landes die lokalen Netzwerke Kinder- und Jugendschutz auf- oder ausgebaut werden, in denen hauptamtlich und ehrenamtlich tätige Menschen zusammenarbeiten.
Angebote der Familienbildung und des Kinderschutzes werden so gestärkt, um Elternkompetenz auch in schwierigen Lebenslagen zu stützen. Landesprogramme wie „Schutzengel für SchleswigHolstein“ und „Willkommen im Leben“ wurden im Kinderschutzgesetz verankert, um soziale und gesundheitliche Frühwarnsysteme weiterzuentwickeln und eine Verantwortungsgemeinschaft vor Ort zu stärken.
Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs habe ich für die SPD-Fraktion erklärt: Wir werden sicherstellen, dass das Land sich an der Finanzierung des Gesetzes angemessen beteiligt.
Dieses Versprechen lösen wir mit dem vorliegenden Artikelgesetz zur Änderung des Kinderschutzund Jugendschutzgesetzes und des Haushaltes 2008 ein. Im Einzelplan des Jugendministeriums richten wir eine eigene Maßnahmengruppe zum Kinderschutzgesetz mit einem Umfang von 960.000 € ein, dessen Einzeltitel für die Information der Eltern, für Fortbildungen, für Zuweisungen an Kreise und kreisfreie Städte, für frühe Hilfen für Familien und für das Kinderschutztelefon untereinander deckungsfähig sind. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch eine Reihe von Einzeltiteln aus dem Haushalt des Sozialministeriums. Die Einschränkungen bei diesen Titeln sind zwar schmerzhaft, aber sie erscheinen uns vertretbar. Ich danke insbesondere dem Jugendministerium für die gute Zusammenarbeit.
Mit der von uns vorgeschlagenen Änderung des Kinderschutzgesetzes stellen wir sicher, dass Vernachlässigung von Kindern nicht nur erkannt wird, sondern dass Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Einrichtungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Förderung und Unterstützung von Familien auch die notwendige finanzielle Unterstützung ihrer Arbeit erhalten. Kinderschutz
kann nämlich nur gelingen, wenn wir eine Kultur des Hinschauens im Sinne von Verantwortungsgemeinschaften entwickeln und wenn wir die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.
Lassen Sie mich mit einem Shakespeare-Zitat schließen: „Wo Geld vorangeht, sind alle Wege offen.“ - Der Kinderschutz in Schleswig-Holstein befindet sich auf einem guten Weg.
Ich beantrage die Überweisung an den Finanzausschuss, verbunden mit der Bitte, dass wir bereits am Freitag die zweite Lesung durchführen können. Ich gehe davon aus, dass noch vorhandene Unstimmigkeiten formaljuristischer Art bis zum Freitag ausgeräumt sein können.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf zur Ausführung des Transplantationsgesetzes durch Plenarbeschluss vom 25. Januar 2006 dem Sozialausschuss zur Beratung überwiesen. Dieser hat den Gesetzentwurf in neun Sitzungen, zuletzt am 14. Februar 2008, beraten. Dazu hat der Ausschuss eine mündliche Anhörung durchgeführt.
Die Fraktionen von CDU und SPD haben im Rahmen der Beratungen einen eigenen Gesetzesantrag eingebracht. Dazu hat der Ausschuss schriftliche
Stellungnahmen eingeholt, die zu einer Änderung führten.
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucksache 16/501, abzulehnen, die Überschrift des Gesetzes in „SchleswigHolsteinisches Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes“ zu ändern und den Gesetzentwurf in der aus der Drucksache 16/1889 ersichtlichen Fassung anzunehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes durch Plenarbeschluss vom 11. Juli 2007 federführend dem Sozialausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Der federführende Sozialausschuss hat ihn in drei Sitzungen, zuletzt am 14. Februar 2008, beraten. Die Beratungen waren durch das Bestreben geprägt, dem Landtag eine einvernehmliche Beschlussempfehlung zuzuleiten. In einigen Teilbereichen ist es allerdings nicht gelungen, gemeinsame Formulierungen zu finden. Daher empfiehlt Ihnen der Sozialausschuss mit den Stimmen von CDU und SPD bei Enthaltung von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der aus der Drucksache 16/1880 ersichtlichen Gegenüberstellung anzunehmen. Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage sind durch Fettdruck kenntlich gemacht. Der beteiligte Innen- und Rechtsausschuss hat kein Votum abgegeben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel der Änderung des schleswigholsteinischen Maßregelvollzugsgesetzes ist es, den Vollzug der Maßregel für die untergebrachten Menschen und für die Einrichtung eindeutig zu fassen und bestehende Regelungslücken zu schließen. Die seit der letzten Änderung im September 2004 im praktischen Vollzug gewonnenen Erkenntnisse, die Rechtsfortbildung auf Bundesebene und vor allem die erfolgte Beleihung der privatisierten Einrichtungen mit der Durchführung der Aufgabe des Maßregelvollzugs erfordern eine umfassende Novellierung unseres Maßregelvollzugsgesetzes. Die im Maßregelvollzug untergebrachten Menschen haben Anspruch auf sinnvolle Therapie, psychische
Stabilisierung und gesellschaftliche Reintegration. Die Bevölkerung erwartet den Schutz vor psychisch kranken Straftätern. Gleichzeitig hat der Vollzug einer Maßregel auch rechtsstaatlichen Anforderungen zu genügen. Er muss daher Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar und deutlich regeln. Diesem klassischen Zielkonflikt haben wir uns als Gesetzgeber zu stellen.
Die Auswertung der Anhörung zu den geplanten Änderungen des Gesetzes zum Maßregelvollzug ergab, dass sich die Anzuhörenden überwiegend positiv äußerten. Wichtig ist uns die Änderung des § 2. Hier lautet es jetzt: Mitarbeit und Verantwortungsbewusstsein der untergebrachten Menschen sollen geweckt und gefördert werden. Sie sind gehalten, an der Erreichung der Vollzugsziele mitzuwirken und die therapeutische Behandlung zu unterstützen.
Zu § 5 Absatz 4 a schlagen wir eine Änderung vor. Hier soll es heißen: Externe Sachverständigengutachten werden von den Ärztinnen und Ärzten mit einer abgeschlossenen Weiterbildung auf psychiatrischem Gebiet sowie von Psychologinnen und Psychologen mit Erfahrungen in der forensischen Psychiatrie und Psychotherapie gefertigt; die Sachverständigen dürfen bei der Einrichtung des Maßregelvollzugs nicht beschäftigt sein. Hier folgen wir Anregungen aus der Anhörung, die Qualitätsanforderungen an die Gutachten durch entsprechend hohe Standards im Gesetz festzuschreiben und auch entsprechend qualifizierte Psychologinnen und Psychologen in den möglichen Kreis der Gutachter aufzunehmen.
In § 6 Abs. 2 wird die Durchsuchung eindeutig geregelt. Ich erspare mir an dieser Stelle den Text. Frau Franzen hat ihn ausführlich dargestellt. Ebenfalls aufgenommen haben wir die Anregung, eine Mindestgesamtbesuchsdauer im Gesetz zu verankern. Folglich lautet § 13 Abs. 1 nun: Die Gesamtbesuchsdauer beträgt mindestens eine Stunde im Monat.
Besonderer Beobachtung bedarf der Übergang von der geschlossenen Unterbringung zur Beendigung des Maßregelvollzugs. Als Instrument des Übergangs, das sich in der Praxis bewährt hat, wird das Probewohnen als besondere therapeutische Erprobungs- und Wiedereingliederungsmaßnahme auch als solche gewertet und nicht - wie bisher - hilfsweise als längere Urlaubsphase bezeichnet. Neben der Auswertung der schriftlichen Anhörungsergebnisse haben Mitglieder der SPD-Fraktion mit der Besuchskommission diskutiert sowie die AMEOSKlinik in Neustadt besucht. Dieser Besuch hat uns eindringlich vor Augen geführt, welches Ausmaß
die vom Landtag beschlossenen Investitionen auch im baulichen Bereich haben. Deutlich wurde im Gespräch mit den Verantwortlichen, dass die Fertigstellung der Gebäude sehnlichst erwartet wird, da die bisherige beengte Unterbringung Behandlungsmöglichkeiten erschwert. Wir waren beeindruckt von dem großen Engagement der Klinikleitung und der Bediensteten des Vollzugs, mit dem versucht wird, allen Patienten ein Therapieangebot zu machen, welches ihnen eine Zukunftsperspektive eröffnen kann.
Die Wahrung der Menschenrechte unter den besonderen Bedingungen des Maßregelvollzugs, die erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber den Patientenrechten und die Betonung des Wiedereingliederungsgebots sind wichtige Bestandteile des Gesetzentwurfs. Die Einrichtungen haben auf die soziale und berufliche Wiedereingliederung der Patienten hinzuwirken. Die Patienten sind ausdrücklich zur Beteiligung am Therapiekonzept und zur Verantwortungsübernahme für die Erreichung der Behandlungsziele aufgefordert. Nach den baulichen Investitionen entsprechen wir mit diesem Maßregelvollzugsgesetz, das die Grundlagen für eine erfolgreiche Behandlung psychisch erkrankter Straftäter schafft, nicht zuletzt auch dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung.
Lassen Sie mich mit den Worten von Frau GörresOhde schließen, der damaligen Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Sie schreibt in ihrer Stellungnahme:
,,Der Gesetzentwurf wird begrüßt. Aus Sicht der Gerichte verdienen insbesondere die Klarstellung des Anwendungsbereichs des Maßregelvollzugsgesetzes, die detaillierteren Regelungen für die Begutachtung durch externe Sachverständige, die klaren Rechtsgrundlagen für die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und die ausdrückliche Aufnahme des Probewohnens als Vollzugslockerung Zustimmung."
Dem ist nichts hinzuzufügen und ich bitte um Zustimmung zu dem durch Sozialausschussbeschluss vom 14. Februar 2008 geänderten Gesetzentwurf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder, die hungrig in einem Nebenraum warten müssen, während ihre Spielkameraden in Kindertagesstätten ein gemeinsames Essen einnehmen, das ist eine unhaltbare Situation, aber leider im steigenden Maße Realität auch in schleswigholsteinischen Kindertagesstätten und Schulen. Es gibt zum Glück für die Betroffenen an vielen Orten unseres Landes bereits Initiativen, die das Essen für bedürftige Kinder finanzieren oder zumindest ermäßigen. Auch einzelne Kommunen engagieren sich finanziell. Diese Initiativen sind begrüßenswert und zeigen, dass sich viele zum Wohle benachteiligter Kinder engagieren.
Aber alle Kinder haben ein Recht darauf, dass unsere Gesellschaft ihnen unabhängig vom sozialen Status ihrer Eltern gleichberechtigte Chancen für eine gesicherte Lebensgestaltung gibt und ihnen eine frühzeitige und verlässliche Unterstützung in Notlagen gewährt. Kinderarmut in der Bundesrepublik ist traurige Realität. Wir Sozialdemokraten unterstützen die Landesregierung nachhaltig in ihrem Bemühen, bundesweit familienpolitische Leistungen auf den Prüfstand zu stellen, um möglichst rasch eine effektive Unterstützung für Familien mit niedrigem Einkommen oder Transferleistungen zu erreichen. Besonders wichtig ist uns die Überprüfung der Regelsätze für Kinder mit dem Ziel der Entwicklung eines Kinderregelsatzes
sowie die Berechnung der Regelsätze in der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit dem Ziel der notwendigen Orientierung an den spezifischen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen. Kindern eine angemessene Ernährung und Teilhabe zu gewährleisten, gelingt nicht, indem man ihnen einen niedrigeren prozentualen Anteil am Erwachsenenregelsatz zugesteht und so weder die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung in Kindertagesstätten sicherstellt noch Sonderausgaben für Schulranzen und Schulmaterialien hinreichend berücksichtigt und auch nicht der Tatsache Rechnung trägt, dass Kinder und Jugendliche, eben weil sie heranwachsen, mehr Kleidung und Schuhwerk als Erwachsene benötigen.
Aber die betroffenen Kinder können auf eine Änderung nicht warten. Deshalb sind die Initiativen des Sozialministerium und der Wohlfahrtsverbände zur Einrichtung regionaler Kinderhilfsfonds zu begrüßen und zu unterstützen. Mittel der Stiftung „Familie in Not“ werden eingesetzt, um vor Ort, koordiniert durch die Wohlfahrtsverbände, Kindern aus in wirtschaftliche Not geratenen Familien die Möglichkeit zu eröffnen, durch die Übernahme der Kosten an den Mahlzeiten in den Kindertagesstätten teilzuhaben.
- Ich finde, das hat Beifall verdient. - Diese Unterstützung kann rasch und unbürokratisch erfolgen. Es darf nicht sein, dass Kinder aus Kindertagesstätten abgemeldet werden, weil es zwar eine Sozialstaffel gibt, die bei den Gebühren greift, die Kosten für die Verpflegung aber die finanziellen Möglichkeiten der Familien übersteigen.
Gesellschaftliche Teilhabe ist ein Recht aller Kinder. Wir alle wissen, dass gute Bildung der Vererbung der Armut von den Eltern auf ihre Kinder entgegenwirkt.
Dass gesunde Ernährung in Kindertagesstätten und Schulen selbstverständlich sein sollte und dass es zahlreiche Initiativen der Träger gibt, haben wir bereits vielfach diskutiert. Etwa 10.000 Kinder erhalten in schleswig-holsteinischen Kindertageseinrichtungen täglich Mahlzeiten und zahlreiche Kindertagesstätten setzen auf einen integrativen Ansatz bei der Versorgung der Kinder mit diesem Essen, häufig in enger Zusammenarbeit mit Ernährungsberaterinnen, und werben dabei gezielt um die Eltern als Partner für eine ausgewogene Ernährung.
In dem uns vorliegenden Bericht werden zahlreiche Projekte beschrieben. Eingehen möchte ich auf das Projekt des Landfrauenverbandes. Bereits seit 2001 werden in Kooperation und mit Förderung durch das Sozialministerium Meisterinnen der ländlichen Hauswirtschaft zu Fachfrauen für Ernährung qualifiziert und bieten in vielen Kreisen entsprechende Kurse und Materialien für Kindertagesstätten und Schulen an. Dieser Ansatz ist erfolgreich und befähigt Kinder und auch Eltern, gesunde Ernährung auch in den privaten Alltag zu integrieren.
Mein Fazit: Wir haben zahlreiche Förderprogramme und Maßnahmen, die sich der gesunden Ernährung verschrieben haben. Diese sollten weiter unterstützt und wo notwendig ausgebaut werden. Unsere Anstrengungen müssen wir aber vorrangig darauf konzentrieren, dass alle Kinder eine warme und auch gesunde Mahlzeit erhalten. Wir alle sollten das Sozialministerium und die Wohlfahrtsverbände vor Ort unterstützen, dass das Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“ überall in Schleswig-Holstein rasch wirken kann.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Sozialausschuss hat den Bericht in zwei Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 17. Januar 2008, beraten und empfiehlt dem Landtag im Einvernehmen mit den beteiligten Ausschüssen - das waren der Bildungsausschuss und der Innen- und Rechtsausschuss -, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sozialausschuss hat den genann
ten Bericht in drei Sitzungen beraten. Seine letzte Beratung war ebenfalls am 17. Januar 2008. Er empfiehlt dem Landtag einvernehmlich, den Bericht für erledigt zu erklären.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich bin ich nach vorn gekommen, weil mir die Aufgabe zugefallen ist, die Rede der Kollegin Schümann vorzutragen. Allerdings bringt mich der Redebeitrag von Herrn Dr. Garg, dem ich natürlich intensiv gelauscht habe,
dazu, Herr Dr. Garg, was ich Ihnen vorgestern sagte, dass ich mich freue, Sie wieder zu sehen, habe
ich durchaus ernst gemeint - das nehme ich auch nicht zurück -,
allerdings möchte ich in Anbetracht Ihrer heutigen Rede feststellen, dass Lautstärke nicht unbedingt die Schlagkraft von Argumenten erhöht.
Für die SPD-Fraktion darf ich feststellen, dass der uns vorgelegte Bericht zur Zukunft der Krankenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein aufzeigt, wie sich die Landesregierung zum Abschluss der Konvergenzphase Ende 2009 positionieren wird.
Dabei wird deutlich, dass wir auf einem guten und richtigen Weg sind. Das entspricht weitestgehend der Entwicklung auf Bundesebene, den Eckpunkten, die auf der Sondergesundheitsministerkonferenz im März 2007 festgelegt worden sind. In der Kürze der Zeit möchte ich diese nur stichwortartig benennen: Es wird festgelegt, dass die Krankenhausversorgung eine staatliche Aufgabe ist und dass die Länder die Letztverantwortung der Gewährleistungsträgerschaft haben. Die Detailtiefe der Krankenhausplanung erfolgt in eigener Zuständigkeit durch die Länder. Auch zukünftig gibt es eine Angebotsplanung. Gleichzeitig soll aber der Wettbewerb der Krankenhäuser bestehen bleiben. Es steht fest, dass der Preiswettbewerb nur im Rahmen einer langfristig gesicherten Qualitätsfestlegung zu entwickeln ist. Es besteht weiterhin perspektivisch die Absicht, bundeseinheitlich einen Basisfallwert festzulegen, der dann die Grundlage für das Preissystem bilden soll. Die Investitionsentscheidung soll sich zukünftig stärker an betriebswirtschaftlichen Erfordernissen ausrichten. Sie soll daher von den Krankenhausträgern grundsätzlich eigenverantwortlich getroffen werden.
Um wettbewerbsfähig zu sein, brauchen die Krankenhäuser weiterhin eine Finanzierungssicherheit für ihre Investitionen. Dabei steht für uns fest, dass sowohl das duale als auch das monistische Finanzierungssystem auf Dauer nur bestehen kann, wenn es jeweils mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet wird. Bevor darüber entschieden werden kann, ob die Monistik eine mögliche Alternative darstellt, sind weitere Überprüfungen dringend erforderlich. Die Verantwortung des Staates für die Krankenhausversorgung und die staatlichen Entscheidungskomponenten müssen bei dieser Entwicklung unbe
dingt erhalten bleiben. Soweit stichwortartig zu den Eckpunkten auf Bundesebene, die in unsere landesspezifische Planung hineinwirken.
Wir können dem Bericht entnehmen, dass der Krankenhausplan in Schleswig-Holstein im Rahmen einer leistungsorientierten Rahmenplanung kontinuierlich weiterentwickelt werden soll. Spielräume wie zum Beispiel die Größe und die Schwerpunktsetzung einzelner Abteilungen des Krankenhauses können dann flexibel durch die Krankenhausträger in Abstimmung mit den Kostenträgern ausgefüllt werden. Beabsichtigt ist außerdem, die Grundsätze der standortbezogenen Planung und der Ausweisung von medizinischen Fachbereichen beizubehalten. Der jeweilige Kapazitätsraum des Krankenhauses wird auch zukünftig durch Gesamtbettenzahlen festgelegt.
Im geltenden System der bisherigen dualen Finanzierung erfolgt die Verteilung der Investitionsmittel seitens der Länder durch ein an Bedarfsnotwendigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit orientiertes Prüfungsverfahren. Über die Investitionsförderung nehmen die Länder ihren Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung wahr. Das bisherige duale System stößt allerdings zunehmend an Grenzen, weil die Krankenhäuser auch im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Absicherung vor Ort zunehmend auch Aufgaben aus anderen Versorgungsbereichen übernehmen. Hier zu nennen sind zum Beispiel medizinische Versorgungszentren, integrierte Versorgung und vor- und nachstationäre Behandlung. Diese Leistungen sind nach dem Krankenhausgesetz im investiven Bereich nicht förderfähig. Das hat meine Vorrednerin auch schon erwähnt. Dies führt natürlich zukünftig zu weiteren Problemen.
Sowohl das duale als auch das monistische Finanzierungssystem kann auf Dauer nur bestehen, wenn es mit den notwendigen Mitteln ausgestattet wird. Nach Auffassung der Landesregierung stellt die monistische Finanzierung heute noch keine Alternative zum gegenwärtigen dualen System dar. Bei realistischer Betrachtung kann eine Umstellung von einer dualistischen auf eine monistische Investitionsfinanzierung wegen vieler noch zu lösender Fragestellungen nur im Rahmen einer längeren Umstellungsphase möglich sein. Sollte sich zukünftig eine monistische Finanzierung durchsetzen, so sind unserer Meinung nach mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Wenn es zum Beispiel zukünftig eine Finanzierung durch die Krankenkassen geben soll, dann muss es im Hinblick auf die Sicherstellung der Krankenhausversorgung eine enge Abstimmung
mit dem Land in letzter Verantwortung geben, Herr Garg.
Wie dies konkret aussehen soll, muss geklärt werden, bevor man diese Entscheidung trifft. Das ist unsere feste Überzeugung. Der Bericht zeigt auch auf, dass wir uns langsam in Richtung eines bundeseinheitlichen Basisfallwerts bewegen und dass auch die Landesregierung nach wie vor darauf drängt, dass auf mittlere Frist bundeseinheitliche Basisfallwerte auf alle Fälle dringend erforderlich sind.
Ich komme zu meiner letzten Anmerkung. - Entschuldigen Sie die Überziehung. Das ist so, wenn andere die Reden geschrieben haben. Ich möchte noch einen Satz erwähnen: Es ist selbstverständlich klar, dass unsere Krankenhäuser die Patientinnen und Patienten nur dann angemessen versorgen können, wenn weiterhin genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Selbstverständlich danken wir - wie wohl alle anderen hier auch - den dort Tätigen für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit. Ich freue mich auf die weiteren Berichte und Diskussionen im Fachausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Antrag der Abgeordneten des SSW zum Erhalt der deutsch-dänischen Arbeitsvermittlung GRAMARK durch Plenarbeschluss vom 11. Juli 2007 federführend dem Sozialausschuss sowie zur Mitberatung dem Europaausschuss und dem Wirtschaftsausschuss überwiesen. Der Sozialausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 29. November 2007 beraten. Wirtschaftsausschuss und Sozialausschuss empfehlen mit Einverständnis des Antragsstellers, den Antrag für erledigt zu erklären. Der Europaausschuss hat sich diesem Votum am 5. Dezember 2007 angeschlossen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss bekennen: Beim ersten Lesen des SSW-Antrags empfand ich große Sympathie für den vorgeschlagenen Weg der Lebensmittelkennzeichnung.
- Abwarten. - Wer wünschte sich nicht, dass Lebensmittel so gekennzeichnet werden, dass die wesentlichen Produktinformationen rasch zu erfassen sind? Denn vielfach sind Angaben zu Nährwert, Brennwert, Inhaltsstoffen, Zusatzstoffen und sogar das Mindesthaltbarkeitsdatum nur schwer zu entdecken und zu entziffern. Die Darstellung ist häufig
wenig übersichtlich und natürlich von Produkt zu Produkt verschieden. Das Verpackungsdesign dient vorrangig der Verkaufsförderung, nicht der Verbraucherinformation. Klare, übersichtliche Kennzeichnungen wären nicht nur hilfreich, sie sind überfällig.
Die EU hat mit der schon von Frau Sassen zitierten Health-Claim-Verordnung, die seit dem 1. Juli 2007 in Kraft ist, erstmals einheitliche Aussagen zur nährwert- und gesundheitsbezogenen Kennzeichnung von Lebensmitteln getroffen. Damit wurden folgende Ziele verfolgt:
In allen Mitgliedstaaten sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden. Verbraucher sollen vor Irreführung oder Täuschung geschützt werden. Die Markttransparenz für eine sachkundige Auswahl gesunder Produkte soll verbessert werden. Gesundheitsbewusstsein und Innovation in der Lebensmittelindustrie sollen gefördert werden.
Auf europäischer Ebene wird derzeit eine neue Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung erarbeitet. Grundlage ist dabei auch das britische Ampelmodell, wonach die sogenannten Big Four, also die größten Risikofaktoren für gesunde Ernährung in Lebensmitteln, nämlich Fett, Zucker, gesättigte Fettsäuren und Salz, auf einen Blick erkannt werden können. „Rot“ steht dabei für einen hohen Anteil dieser Inhaltsstoffe und soll dem Verbraucher signalisieren: Der Verzehr dieses Lebensmittels kann schädlich sein. Eine solche Ampelkennzeichnung findet - wie entsprechende Verbraucherumfragen aus Großbritannien gezeigt haben - eine hohe Akzeptanz.
Frau Spoorendonk, andererseits ist aber auch das Ergebnis einer niederländischen Studie zu beachten. Danach greifen Jugendliche gezielt nach den als „gesundheitsgefährdend“ gekennzeichneten Lebensmitteln. Frei nach dem Motto: Was ungesund ist, muss einfach gut schmecken.
Das Ampelmodell erleichtert dem Verbraucher aber zweifellos die Auseinandersetzung mit der eigenen Kaufentscheidung und dem damit verbundenen Ernährungsverhalten.
Auch das Bundesgesundheitsministerium hat sich des Themas angenommen und erarbeitet gemeinsam mit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen nationalen Aktionsplan mit dem schönen Titel: „Gesunde Ernährung und Bewegung, ein Schlüssel für mehr Lebensqualität“. Gesundheitsförderung wird also umfassender betrachtet, Lebensmittelkennzeichnung als ein Baustein angesehen.
Diesen Ansatz betrachten wir Sozialdemokraten als zielführend, weil eine präventive Lebensweise eben auch weitere Aspekte im individuellen Komplex Gesundheit einschließt. Eine Lebensmittelkennzeichnung nach dem Ampelmodell kann dabei hilfreich sein. Wir hielten es jedoch auch für erforderlich, die Kennzeichnung von Zusatzstoffen deutlicher zu gestalten, damit es der zunehmenden Anzahl von Allergikern leichter möglich wird, für sie risikobehaftete Produkte rasch zu erkennen.
Eigenverantwortliches Ernährungsverhalten gelingt am zielsichersten, wenn das Sachwissen über die Zusammensetzung eines Produkts allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen und ohne großen Aufwand zur Verfügung steht. Es ist wichtig zu wissen, woher das Fleisch auf dem Teller stammt und wie das Gemüse behandelt wurde.
Da heute in vielen Haushalten zunehmend Fertigprodukte auf dem Speiseplan stehen, ist es umso bedeutender, dass auch bei stärker verarbeiteten Lebensmitteln noch eine kompetente Auswahl getroffen werden kann. Die offene und leicht verständliche Kennzeichnung von Lebensmitteln wirkt zudem der Tendenz entgegen, dass einzelne Produkte generell als gesundheitsschädlich verteufelt werden. Lebensmittelkennzeichnungen können somit dazu beitragen, die persönliche Entscheidungskompetenz von Verbrauchern zu stärken und Mogelpackungen auf einen Blick zu erkennen.
Auch wir möchten über den SSW-Antrag gern im Sozialausschuss und mitberatend im Wirtschaftsausschuss weiter beraten. Vielleicht kommen wir dann zu einer wegweisenden Empfehlung des Landtages.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat den ihm durch Plenarbeschluss vom 29. Juni 2006 überwiesenen Antrag zum Thema „Bündnis gegen Essstörungen Heilungsprozesse durch Beratung, Behandlung und Begleitung sicherstellen“ in fünf Sitzungen, zuletzt am 6. September 2007, beraten.
Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP, den Antrag abzulehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf über das Abkommen über die gemeinsame zentrale Adoptionsstelle der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, der ihm durch Plenarbeschluss vom 12. Oktober 2007 überwiesen worden ist, in seiner Sitzung am 8. November 2007 beraten.
Er empfiehlt dem Landtag einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat den ihm vom Plenarbeschluss vom 11. Oktober 2007 überwiesenen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Übertragung von Vollzugsaufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes in seiner Sitzung am 8. November 2007 beraten.
Er empfiehlt dem Landtag einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs mit einigen redaktionellen Änderungen, die Sie der Drucksache 16/1707 entnehmen können.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Der Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung am 8. November im Rahmen seines Selbstbefassungsrechts mit der Anerkennung von Flurförderzeug-Führerscheinen in Dä
nemark beschäftigt. Die Koalitionsfraktionen haben dazu einen Antrag vorgelegt, dem alle Mitglieder des Ausschusses zugestimmt haben. Den Text dieses Antrages können Sie der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 16/1708, entnehmen. Die Mitglieder des Sozialausschusses bitten Sie, dieser Beschlussempfehlung ihre Zustimmung zu geben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein, der ihm durch Plenarbeschluss vom 11. Juli 2007 zur Beratung überwiesen worden ist, in zwei Sitzungen, zuletzt am 8. November 2007 beraten.
Er empfiehlt Ihnen mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP den Gesetzentwurf in der Fassung anzunehmen, wie sie der Drucksache 16/1705 entspricht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erinnern Sie sich noch an Kevin, Pascal, Jennifer, Jessica und Tim, Kinder, deren Schicksal die Schlagzeilen beherrschte, deren Tod nach Vernachlässigung und Misshandlung durch die Erziehungsberechtigten mehr öffentliche Aufmerksamkeit hervorrief, als ihr Leiden zuvor es jemals vermochte? Das Schicksal der Kinder machte betroffen: Gemeinsam war ihnen, dass sie Opfer überforderter, gewaltbereiter Erwachsener wurden, dass niemand da war, der sie schützte, der eingriff, als offensichtlich wurde, dass hier Fälle von Kindeswohlgefährdung vorlagen.
In der folgenden öffentlichen Diskussion wurde auch der Ruf nach dem „starken Staat“ laut. Hätten die staatlichen Behörden mehr Befugnisse, hätte es keine Fehler beim Verwaltungshandeln gegeben, wäre der Tod dieser Kinder vermeidbar gewesen. So verständlich eine solche Forderung ist, wenn es um den Schutz der Schwächsten, der kleinen Kinder geht, wäre es völlig unzureichend, den Umgang mit Kindeswohlgefährdung darauf zu beschränken.
SPD und CDU haben mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein“ deshalb einen umfassenden Ansatz gewählt. Wir setzen nicht auf Repression und Strafe, sondern auf Unterstützung und Förderung von Kindern und Eltern, wollen aber auch sicherstellen, dass kein Kind „verloren geht“, dass die staatliche Gemeinschaft Kindern bei drohender Gefährdung verlässlich Schutz bietet.
Der Weg zum vorliegenden Gesetzentwurf war lang. Viele Stellungnahmen waren auszuwerten. Wir haben vertiefende Gespräche geführt. Und es lag uns besonders daran, die Vertreter der kommunalen Ebene für das Gesetz zu gewinnen.
Das Kinderschutzgesetz umfasst jetzt das gesamte System aus Vorsorge, frühen Hilfen für Familien, die Unterstützung brauchen, einem verbindlichen Einladungssystem zu den Früherkennungsuntersuchungen sowie Interventionsmaßnahmen und verankert es rechtlich.
Im Vordergrund stehen zunächst Beratung, Bildungsangebote und Unterstützung für Familien, um Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch vorzubeugen.
Es gibt in den Regionen bereits zahlreiche Angebote; diese müssen die gefährdeten Kinder und ihre
Eltern aber auch zuverlässig erreichen. Um noch qualifizierter handeln zu können, müssen Fortbildungen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von entsprechenden Einrichtungen und Institutionen die notwendigen Kenntnisse für ihre Arbeit mit den Betroffenen vermitteln. Besondere Belastungssituationen müssen früh erkannt und auf sie muss mit geeigneten Hilfsangeboten reagiert werden. Das kann nur dann erreicht werden, wenn verschiedene Akteure in einem vernetzten System arbeiten. Das Land fördert deshalb frühe und rechtzeitige Hilfen und Leistungen für Eltern und Kinder, die gemeinsam von Jugendhilfe, Gesundheitshilfe und Sozialhilfe erbracht werden.
Neu eingeführt wird ein verbindliches Einladungssystem zu den Früherkennungsuntersuchungen. Wir tragen damit der Tatsache Rechnung, dass gerade Kinder aus belasteten Familien diese Angebote der Gesundheitsvorsorge signifikant seltener nutzen können als Kinder aus behütenden Familien. Wenn Eltern ihre Kinder nicht an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen lassen, kann das verschiedene Ursachen haben; es muss nicht auf Vernachlässigung hindeuten. Aber indem wir die Teilnahme oder Nichtteilnahme registrieren, verhindern wir, dass staatliche Institutionen wie bisher erstmals bei der Schuleingangsuntersuchung verbindlich Kontakt zu Kind und Eltern haben.
Eltern werden zu den Früherkennungsuntersuchungen eine schriftliche Einladung erhalten. Wurde der Termin wahrgenommen, melden die Kinderärzte dies an eine zentrale Meldestelle. Wir Sozialdemokraten möchten das Landesfamilienbüro mit dieser Aufgabe betrauen.
Erfolgt die Meldung nicht, erhalten die Eltern ein Erinnerungsschreiben. Erfolgt auch dann keine Reaktion, wird der zuständige Kreis oder die kreisfreie Stadt informiert. Dann ist es Aufgabe von Jugendamt oder Gesundheitsamt, sich um das betroffene Kind zu kümmern. Sollte dann festgestellt werden, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist, müssen sie handeln und eingreifen. So kann direkt vor Ort der Hilfebedarf von Kindern und Eltern erkannt werden, denn problematische Familiensituationen dürfen nicht dazu führen, dass die Schwächsten, die Kinder, leiden.
Auf Wunsch aller kommunalen Landesverbände werden wir das „verbindliche Einladungswesen“ im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst verankern. Wir verzichten auch darauf, den Kreisen und kreisfreien Städten im Gesetz vorzugeben, ob
Jugendamt oder Gesundheitsamt tätig werden. Für uns ist entscheidend, dass möglichen Kindeswohlgefährdungen rasch und zuverlässig nachgegangen wird. Wie dies jeweils vor Ort ausgestaltet wird, ist Angelegenheit der Kommunen. Ich füge aber hinzu: Wir hätten uns auch die gesetzliche Festschreibung der Jugendämter gewünscht, aber so kann es auch gehen!
In den Regionen unseres Landes gibt es bereits zahlreiche Institutionen und Einrichtungen, die sich gefährdeter Kinder und Jugendlicher annehmen. Um deren Arbeit noch besser aufeinander abzustimmen, werden in den Kreisen und kreisfreien Städten lokale Netzwerke Kinder- und Jugendschutz für frühe und rechtzeitige soziale und gesundheitliche Hilfen und Leistungen für Schwangere, Kinder, Jugendliche, Mütter und Väter eingerichtet. Hier sollen die Erfahrungen zum Beispiel aus dem Projekt „Schutzengel für Schleswig-Holstein“, bei dem sich Familienhebammen um besonders belastete Familien kümmern, genutzt und weiterentwickelt werden.
Teilnehmer der lokalen Netzwerke Kinder- und Jugendschutz können insbesondere das Jugendamt, Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, das Sozialamt, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kinderschutzorganisationen und -zentren, Hebammen, Ärzte, Träger von Frauenunterstützungseinrichtungen, der Behindertenhilfe und auch der Polizei sein.
Die Teilnehmer der lokalen Netzwerke Kinder- und Jugendschutz treffen Vereinbarungen über die Zusammenarbeit und Organisation. Sie regeln, bei wem die Koordinierungsaufgaben der lokalen Netze Kinder- und Jugendschutz angesiedelt werden.
Meine Damen und Herren, wir legen heute einen Gesetzentwurf vor, dessen Entstehungsprozess von vielen, meist sehr konstruktiven Diskussionsbeiträgen begleitet war. Der Dank meiner Fraktion gilt insbesondere der Jugendministerin und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dem Justizministerium, dem Landesdatenschutzbeauftragten, den kommunalen Landesverbänden, aber auch den zahlreichen Fachverbänden, deren Stellungnahmen und Anregungen hilfreich waren.
Mit dem Kinderschutzgesetz verfügen wir in Schleswig-Holstein künftig über ein wirksames Instrument zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch. Schwerpunkt ist nicht eine sicherheitspolitische Ausrichtung, der Ruf nach dem Eingrei
fen eines starken Staates. Wir setzen auf ein miteinander verknüpftes und aufeinander abgestimmtes Konzept, das eine höhere Verbindlichkeit von Angeboten und Förderungen enthält und die Früherkennungsuntersuchungen für möglichst alle Kinder besser sicherstellt.
Wir setzen aber auch auf eine wirkungsvolle Krisenintervention, insbesondere durch die Inobhutnahme gefährdeter Kinder, die durch die Zusammenarbeit der in den lokalen Netzwerken organisierten Einrichtungen begleitet wird. Auch die besten Hilfs- und Unterstützungsangebote werden nicht verhindern können, dass in den Fällen, in denen nach Ausschöpfung dieser Angebote eine Kindeswohlgefährdung nach wie vor nicht ausgeschlossen werden kann, Kinder dem Zugriff ihrer Eltern entzogen werden müssen.
Wir legen ein Gesetz vor, das unter Fachpolitikern und Fachleuten bundesweit als vorbildlich gilt. Wir werden sicherstellen, dass sich das Land an der Finanzierung der Umsetzung des Gesetzes angemessen beteiligt. Wir wollen dieses Gesetz und seine Umsetzung vor Ort weiter begleiten. Deshalb haben wir die Erstellung eines Kinderschutzberichtes festgeschrieben.
Seine Wirksamkeit wird das Kinderschutzgesetz aber in den Regionen zu entwickeln haben. Wir Sozialdemokraten freuen uns über die Bereitschaft vieler, besonders in den Kommunen und Kreisen, gemeinsam noch effektiver für das Wohl der Kinder einzutreten. Und wenn dieses Gesetz dazu führt, dass wir auch nur einen Fall Kevin, Pascal, Jessica oder Tim weniger haben, dann wird sich dieser Aufwand gelohnt haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in Drucksache 16/1363 durch Plenarbeschluss vom 10. Mai 2007 federführend an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Rechtsausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 16/1435 sowie die dazu vorliegenden Änderungsanträge durch Plenarbeschluss vom 11. Juli 2007 federführend an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Der beteiligte Wirtschaftsausschuss hat sich im Wege des Selbstbefassungsrechts auch mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP beschäftigt und empfiehlt die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs. Bezüglich des Gesetzentwurfs der Landesregierung hat er dem federführenden Ausschuss Anregungen zur Berücksichtigung unterbreitet.
Der beteiligte Innen- und Rechtsausschuss hat kein Votum abgegeben.
Der Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in fünf Sitzungen sowie den der Landesregierung in vier Sitzungen, zuletzt am 8. November 2007, beraten. Er unterbreitet dem Landtag folgende Beschlussempfehlungen:
Erstens. Mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FDP empfiehlt er, den Gesetzentwurf in Drucksache 16/1363 abzulehnen.
Zweitens. Mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FPD empfiehlt er, den Änderungsantrag Drucksache 16/1504 abzulehnen.
Drittens. Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Enthaltung der FDP empfiehlt er, den Änderungsantrag Drucksache 16/1508 abzulehnen.
Viertens. Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt er, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1435 in geänderter Fassung anzunehmen.
Außerdem haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag vorgelegt, mit dem sich der Sozialausschuss im Rahmen seines Selbstbefassungsrechtes beschäftigt hat. Diesem haben die der CDU und der SPD angehörenden Mitglieder des Ausschusses zugestimmt. Die Vertreter von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben ihn abgelehnt. Den Text dieses Antrages können Sie der Drucksache 16/ 1639 unter Buchstabe B entnehmen.
Im Namen der Mitglieder des Sozialausschusses bitte ich Sie daher, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1363 und die Änderungsanträge Drucksache 16/1504 und Drucksache 16/1508 abzulehnen sowie dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss geänderten Fassung, die Sie ebenfalls der Drucksache 16/1639 (neu) entnehmen können, und der Entschließung ihre Zustimmung zu geben.
Es geht darum, dass die Koalitionsfraktionen einen Antrag vorgelegt haben, mit dem sich der Sozialausschuss beschäftigt hat. Diesem Antrag haben die Koalitionsfraktionen zugestimmt. Die Vertreter von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben ihn abgelehnt. Den Text dieses Antrages können Sie der Drucksache 16/1639 unter B entnehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Rapid Exchange of Information System - kurz RAPEX - ist ein Schnellwarnsystem der Europäischen Union für den Verbraucherschutz. Es werden Informationen aus den Mitgliedstaaten über gefährliche oder potenziell gefährliche Verbrauchsgüter ausgetauscht; ausgenommen sind Lebensmittel und pharmazeutische Produkte.
Jedes EU-Land hat eine zentrale Meldestelle, die die Produktinformationen an Brüssel weitergibt. Die europäische Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz veröffentlicht wöchentlich einen Bericht über aktuelle RAPEX-Warnungen. Dieser
Bericht wird für jeden zugänglich im Internet veröffentlicht.
Wie wichtig eine gute Information der Verbraucher ist, haben erst jüngst die Rückrufaktionen eines großen Spielzeugherstellers gezeigt - meine Vorrednerin wies schon darauf hin -, in dessen Produkten gesundheitsgefährdende Bleikonzentrationen festgestellt wurden. Weniger Aufmerksamkeit erfuhren Warnmeldungen zu Funksteckdosen, bei denen Brandgefahr und Stromschlagrisiko bestanden, und zu Kosmetikartikeln, deren Bestandteile nicht zu Verschönerungen, sondern zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnten.
RAPEX bietet also die Möglichkeit, Sicherheitsund Gesundheitsrisiken, die bei ordnungsgemäßem Gebrauch eines Produkts auftreten können, EU-weit schnell bekannt zu machen. Es wird der Versuch unternommen, den Verbrauchern Sicherheit auch bei Produkten, die durch die globalen Handelsverflechtungen den europäischen Markt erreichen, durch Prüfverfahren, Transparenz und rechtzeitige Warnungen zu geben. Dies ist eine im Ansatz sinnvolle Maßnahme. Denn durch den internationalen Güterverkehr ist der Verbraucher darauf angewiesen, dass ihn auch Produktwarnungen rasch erreichen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit den Bundesländern ein arbeitsteiliges Vorgehen vereinbart, nach dem einzelne Länder jeweils unterschiedliche Marktüberwachungsaufträge erhalten. In Schleswig-Holstein nimmt das Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit diese Aufgabe wahr.
RAPEX sollte also die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gefährlichen Produkten gewährleisten können. In dankenswerter Deutlichkeit macht die Landesregierung in dem uns vorliegenden Bericht aber auch die Mängel deutlich: Die Auswertung der bisher gemachten Erfahrungen macht deutlich, dass mit den Mitteln der klassischen Marktüberwachung, nämlich der Reaktion einer Behörde auf eine RAPEX- oder sonstige Mängelmeldung, hinsichtlich der Produktsicherheit für den Endverbraucher keine nachhaltigen Erfolge zu erzielen sind.
Die Landesregierung führt aus, dass der rasche Informationsaustausch keineswegs dazu führt, dass Informationen über gefährliche Produkte schnell bei den Verbrauchern oder auch nur bei den regionalen Behörden oder Verbraucherzentralen vorliegen. Denn - ich zitiere
„… die Ursache hierfür liegt darin, dass zunächst einmal gesicherte Erkenntnisse über
die Gefährlichkeit eines Produkts vorliegen müssen, bevor entsprechende Informationen darüber ausgetauscht werden können. Solche Erkenntnisse ergeben sich aber immer erst als Ergebnis zeitaufwendiger Verwaltungsund Prüfverfahren seitens der ermittelnden Behörde. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Verfahren sind die betreffenden Produkte aber sehr häufig bereits abverkauft und werden von den Überwachungsbehörden auf dem Markt nicht mehr gefunden. Fakt ist, dass sich mängelbehaftete Produkte in der Hauptsache nicht mehr vom Markt zurückholen lassen, wenn sie einmal in den Handel gelangt sind.“
Die Landesregierung ist deshalb von uns in ihrem Bestreben zu unterstützen, den Verbraucherschutz durch die Bildung und Unterstützung von landesweiten Netzwerken zu stärken. Neben den Institutionen, die sich traditionell mit Fragen des Verbraucherschutzes beschäftigen, scheinen der SPD-Fraktion auch die Zollbehörden, Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern geeignete Partner zu sein.
Mein Fazit lautet daher: RAPEX ist ein sinnvoller Baustein für mehr Verbraucherschutz. Wirksamer Verbraucherschutz setzt aber auch Informationssysteme voraus, die möglichst allen Verbraucherinnen und Verbrauchern den Zugriff ermöglichen. Das wird für uns Hauptkriterium für die Überprüfung des jetzt verabschiedeten Verbraucherschutzgesetzes sein, die nach zweijähriger Geltungsdauer dieses Gesetzes vorgesehen ist.
Ich bitte Sie, den Bericht der Landesregierung zur abschließenden Beratung an den zuständigen Sozialausschuss zu überweisen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sozialausschuss hat den ihm durch Plenarauftrag vom 13. Juni 2007 überwiesenen Gesetzentwurf der Landesregierung in seiner Sitzung am 6. September 2007 beraten. Er empfiehlt dem Landtag einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Einvernehmen mit dem beteiligten Wirtschaftsausschuss empfiehlt Ihnen der Sozialausschuss einstimmig die Kenntnisnahme des Berichts.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat die Berichte zum Thema „Kindertagesstätten zu Familienzentren weiterentwickeln“ durch Plenarbeschluss vom 30. November 2006 federführend dem Sozialausschuss und mitberatend dem Bildungsausschuss überwiesen.
Der federführende Ausschuss hat die Anträge in vier Sitzungen - darunter eine Anhörung -, zuletzt am 4. Oktober 2007, beraten. In dieser Sitzung haben die antragstellenden Fraktionen von CDU und SPD den letzten Satz des von Ihnen eingebrachten Antrags gestrichen.
Über die beiden Anträge wurde alternativ abgestimmt. Für den Antrag Drucksache 16/1079 stimmten die Fraktionen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, für den geänderten Antrag Drucksache 16/1107 die Fraktionen von CDU und SPD.
Damit empfiehlt der Sozialausschuss im Einvernehmen mit dem beteiligten Bildungsausschuss dem Landtag, den Antrag Drucksache 16/1079 abzulehnen und den Antrag Drucksache 16/1107 in der vom Ausschuss geänderten Fassung anzunehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Robert-Koch-Institut hat uns im Rahmen des Kinder- und Jugendgesundheitsberichts Daten, Fakten und Bewertungen zur Verfügung gestellt, die wir - wir haben es gerade erlebt - in fünf Minuten nicht ausführlich erörtern können.
Das gute Ergebnis zu Beginn: Der größte Teil der Kinder und Jugendlichen wächst bei uns gesund und unbelastet auf. Natürlich sind auch bei uns der Umgang mit Alkohol und Tabak, das Ernährungsverhalten und der Konsum illegaler Drogen ein Thema. Damit haben wir uns ja auch in der Vergangenheit wiederholt hier in diesem Hohen Haus beschäftigt; meine Vorredner und auch Frau Ministerin sind auf dieses Thema eingegangen.
Die Ergebnisse der uns jetzt vorliegenden Untersuchungen bestätigen die vermuteten Einschätzungen und wir sollten uns weiterhin mit den Auswirkungen von Präventionsangeboten, aber auch dem Nichtraucherschutzgesetz beschäftigen.
Ich möchte jetzt auf die Ergebnisse zum Thema Früherkennungsuntersuchungen eingehen. Das Ziel, dass alle Kinder an den Untersuchungen teilnehmen, haben wir noch nicht erreicht. Die Teilnahme sinkt bei Kindern aus Familien mit niedrigem Sozialstatus kontinuierlich. Sie nehmen die U8 - das sind die Untersuchungen für die 4-Jährigen nur noch zu 86 %, die U9 zu 77 % in Anspruch und Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund nehmen nur zu 40 % an allen Terminen teil. 9 % von ihnen haben sogar an keiner Früherkennungsuntersuchung ab der U3, welche häufig noch im Krankenhaus erfolgt, teilgenommen. Wir haben im Entwurf eines Kinderschutzgesetzes Vorschläge gemacht, um zu einer höheren Teilnahmequote zu gelangen.
Bei den Einschulungsuntersuchungen 2004 wurde festgestellt, dass acht von 100 Kindern bereits Unfälle erlitten hatten, vor allem zu Hause oder in der näheren Umgebung. Die Schul- und Schulwegeunfälle lagen 2005 in Schleswig-Holstein deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Programme zur Un
fallprävention und zum Schutz beim Sport und Fahrradfahren sollten wir überprüfen und gegebenenfalls ausweiten. Insofern bin ich Ihnen, Frau Ministerin, sehr dankbar für Ihre Ankündigung, dass Sie gemeinsam mit der Bildungsministerin aktiv werden wollen.
Zwar liegt die Rate für Krebserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen um 3 % unter dem Bundesdurchschnitt. Auffällig sind allerdings die erhöhten Neuerkrankungsraten für kindliche Leukämien in der Region Elbmarsch-Geesthacht. Trotz vielfältiger Untersuchungen konnte die Ursache für dieses Cluster noch nicht gefunden werden. Es bedarf weiterhin aller Anstrengungen, die Ursachen zu finden.
Betroffen gemacht haben mich die Aussagen zu Schmerzen. 76 % der Befragten gaben an, in den letzten drei Monaten unter Schmerzen - besonders Kopfschmerzen - gelitten zu haben. Das müssen wir gemeinsam mit Ärzten und Krankenkassen erörtern. Denn der Griff zur Schmerztablette schon bei jungen Menschen muss die Ausnahme bleiben.
Der Bericht setzt sich erfreulicherweise auch mit der Selbsteinschätzung der Betroffenen zu ihrem körperlichen und emotionalen Wohlbefinden auseinander. Der überwiegende Teil der Kinder und Jugendlichen beantwortete die Fragen nach dem körperlichen Wohlbefinden eher positiv. Etwa die Hälfte der Befragten gab an, in der letzten Woche über viel Kraft und Ausdauer verfügt zu haben. Jeder Fünfte der 11- bis 18-Jährigen hatte aber selten oder noch nie viel Kraft und Ausdauer. Jungen berichten häufiger über körperliches Wohlbefinden als Mädchen. Ältere Kinder und Jugendliche machen weniger positive Angaben als jüngere.
Auch die Fragen nach dem emotionalen Wohlbefinden wurde von der Mehrheit der Befragten positiv bewertet. Aber: 5,7 % berichteten, manchmal, oft oder immer Angst gehabt zu haben. 8,5 % gaben an, sich manchmal, oft oder gar immer allein gefühlt zu haben. 17,2 % der befragten Kinder und Jugendlichen gaben an, im Befragungszeitraum selten, nie oder nur manchmal gelacht oder Spaß gehabt zu haben. Dies ist ein Ergebnis, das uns alle so denke ich - nachdenklich stimmen sollte.
Der Bericht geht auch auf gruppenspezifische Präventionsmaßnahmen ein. Gerade weil - wie schon erwähnt - der Zugang von Menschen mit Migrationshintergrund zu bestimmten Angeboten auf Schwierigkeiten stößt, ist es umso wichtiger, die Zugangsschwelle für sie dadurch abzusenken, dass
sie zum Beispiel von Migrantinnen und Migranten als „interkulturelle Gesundheitslotsen“ angesprochen werden können.
Ebenso möchte ich das Programm zur Gewaltprävention hervorheben. Ein Teil des seelischen Leidens von Kindern und Jugendlichen hat seinen Hintergrund nicht in erster Linie in der Familie, sondern darin, dass sie in der Schule ausgegrenzt und gemobbt werden. Dabei muss man sich darüber im Klaren sein, dass körperliche Misshandlungen auch schwere seelische Schädigungen zur Folge haben.
Mein Fazit: Der Kinder- und Jugendgesundheitsbericht ist eine hervorragende Grundlage für unsere künftige Kinder- und Jugendpolitik. Vielen Kindern und Jugendlichen - aber eben leider nicht allen geht es in Schleswig-Holstein gut. Wir haben auf dem Weg zu einer kinder- und jugendfreundlichen Gesellschaft schon manches erreicht, dürfen aber mit unseren Anstrengungen nicht nachlassen. Insbesondere die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern nicht oder nur eingeschränkt für ein gesundes Aufwachsen sorgen können, bedürfen unserer Aufmerksamkeit und Unterstützung.
Ich bitte um Überweisung des Berichts an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Rechtsausschuss sowie den Bildungsausschuss.
Der Sozialausschuss hat den Antrag der Fraktion der FDP zur Sicherung der Ausbildung in der Altenpflege in fünf Sitzungen, zuletzt am 5. Juli 2007, beraten. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung über barrierefreies Fernsehen durch Plenarbeschluss vom 28. Juni 2006 federführend dem Sozialausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Der Sozialausschuss hat im Rahmen seiner Beratungen, die sich über fünf Sitzungen erstreckten, eine Anhörung von Programmverantwortlichen und von Betroffenen durchgeführt. Als Ergebnis seiner Beratung hat er unter anderem eine Entschließung formuliert, deren Text Sie der Beschlussempfehlung in Drucksache 16/ 1518 Nr. 2 entnehmen können.
Der beteiligte Innen- und Rechtsausschuss hat am 5. September 2007 beraten und sich den Voten des Sozialausschusses angeschlossen, die ich Ihnen gleich vortrage.
Erstens wird einstimmig empfohlen, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 16/773, zur Kenntnis zu nehmen, und zweitens wird bei Enthaltung der FDP mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, die bereits erwähnte Entschließung anzunehmen.
Der Sozialausschuss hat den ihm durch Plenarbeschluss vom 26. Januar 2006 überwiesenen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes in sechs Sitzungen, zuletzt am 31. Mai 2007, beraten. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Heinold, ich muss gestehen: Ich war ein wenig enttäuscht von Ihrer Rede.
- Sie wissen ja noch gar nicht, was ich zu sagen gedenke. Vielleicht warten Sie es einmal ab. - Ich war enttäuscht darüber, dass Sie sich doch sehr mit einem Erstgeburtsrecht der Grünen an einem Gesetzentwurf beschäftigten und weniger das machten, was wir, glaube ich, alle eineinhalb Jahre lang betrieben haben, uns nämlich mit dem Thema Kinderschutz auseinanderzusetzen.
Ich will das jetzt auch im Rahmen dieser Rede tun und nicht auf weitere Details Ihres Redebeitrages eingehen.
Meine Damen und Herren, alle Kinder haben, unabhängig von ihrer sozialen und ethnischen Herkunft, Anspruch darauf, gefördert und unterstützt zu werden, um gesund aufzuwachsen. Dafür tragen in erster Linie die Eltern die Verantwortung und sie werden ihr in den allermeisten Fällen gerecht. Die staatliche Gemeinschaft hat die Pflicht, sie dabei zu unterstützen. Um das Kindeswohl zu gewährleisten und zu stärken, müssen alle zur Verfügung stehenden Mittel genutzt werden, wenn die Kernfamilie versagt.
Unsere Fraktion hat die Anhörung im Sozialausschuss zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst sorgfältig ausgewertet und zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Kommunalpolitik, Fachverbänden und natürlich auch den Praktikerinnen und Praktikern vor Ort darüber geführt, wie wir diese grundsätzlichen Aussagen konkretisieren können. Wir haben daraufhin gemeinsam mit der CDU und in Abstimmung mit dem Sozialministerium den Ihnen heute vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein eingebracht.
Seine Eckpunkte sind: Erstens. Die Prävention soll tragfähig und verlässlich gestaltet werden.