Torsten Geerdts

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Last Statements

Herr Präsident! Wir sind alle übereingekommen, dass dieser Punkt zurückgestellt und wahrscheinlich in dieser Wahlperiode nicht mehr aufgerufen wird.
Frau Präsidentin! Seher geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin Birk, dass Sie das Thema der Hartz-IV-Reform und der Hilfe aus einer Hand mit dem Tod eines Kindes in Bremen vermengen, was ein vielschichtigeres Problem ist, finde ich schlicht zynisch und gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den ARGEn und in den Optionskommunen unangemessen. Dafür sollten Sie sich entschuldigen.
Bereits seit Längerem beschäftigen wir uns mit der Frage, wie wir mit der verfassungswidrigen Ausgestaltung der Leistungserbringung für Hartz-IVEmpfängerinnen und -Empfänger umzugehen haben. In den vergangenen Wochen wurde viel diskutiert, und schließlich waren sich die zuständigen Bundes- und Landespolitiker fast einig; aber eben nur fast. Auf der Zielgeraden wurden doch noch einige Punkte aufgegriffen, die zwischen den Parteien strittig sind. Die CDU-Fraktion und ich selbst bedauern die Zeitverzögerung, wenngleich die Bedenken der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in vielen Punkten nachzuvollziehen sind.
In der Sitzung des Koalitionsausschusses am 5. März 2009 gab es zur Neuorganisation der ARGEn keine Einigung zwischen CDU und SPD. Dazu sei gesagt: Zu einem Kompromiss gehören immer zwei Partner, die ihre Positionen austauschen und zu einem Ergebnis kommen wollen. Wenn sich nun die eine Seite gar nicht bewegt und die andere sagt, so können wir aber zu keiner Einigung kommen, dann scheitert ein Konsens vorerst. So ein Vorgehen kann man entweder kritisieren, oder man kann sagen, wir streiten hier um eine gute Sache.
Da soll auch das Ergebnis stimmen, und zwar für alle Beteiligten; für die Leistungsempfängerinnen und -empfänger, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGEn und der Optionskommunen vor Ort, deren Beschäftigung sichergestellt werden muss.
Es geht um die Sache. Wie können die Hartz-IVEmpfängerinnen und -Empfänger unbürokratisch, schnell und aus einer Hand die notwendigen Leistungen erhalten? Unbürokratisch, schnell und aus einer Hand, daran muss sich auch der vorgelegte Gesetzentwurf messen lassen. Bei einer angestrebten Lösung sind Panik und ein Aufscheuchen der Öffentlichkeit völlig unangebracht. Ich halte manche Äußerung der vergangenen Tage, die auf Bundes- und auf Landesebene gemacht worden ist, für völlig unangemessen und auch für gefährlich.
Die bestehenden Verträge zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen laufen erst Ende 2010 aus oder werden bei kürzerer Laufzeit entsprechend verlängert. Darauf haben sich die Bundesagentur für Arbeit und der Bundesarbeitsminister verständigt. Wir müssen trotz der heftigen Diskussion also Ruhe bewahren und dürfen nach außen nicht herumposaunen, die Versorgung der Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger wäre gefährdet oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGEn stünden bald auf der Straße. Das ist falsch, und das sollten wir auch genau so sagen.
Wir brauchen auf Bundesebene eine Verhandlungsgrundlage über den bestehenden Vorschlag der Kommission von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hinaus. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Ministerpräsidenten gestern entschieden haben, weiter zu verhandeln und weiter Druck zu machen, damit wir schnell zu einer Lösung kommen. Ich werbe ausdrücklich dafür, das vorliegende Verhandlungsergebnis zwar nicht so zu akzeptieren, es aber ausdrücklich mit einem neuen Verhandlungsangebot zu verbinden, das möglichst kurzfristig zu einer Einigung führt. Dabei sehe ich zwei Schwerpunkte: Der Bürokratieaufwand der geplanten Zentren für Arbeit und Grundsicherung, ZAG, muss deutlich reduziert werden. Diese Einrichtungen sind für die Arbeitslosen da und sollen sich nicht hauptsächlich mit sich selbst beschäftigen.
Mit dem vorliegenden Vorschlag würde eine ungeheure Bürokratie verursacht, die in Zeiten der Wirtschaftskrise die Kräfte in den ZAG binden würde. Es müssten 370 neue Behörden gegründet werden. Überall müssten Geschäftsordnungen erlassen, Personalvertretungen gewählt und Geschäftsführer ernannt werden.
Der zweite für uns als CDU-Landtagsfraktion wichtige Punkt ist: Die Verfassungsänderung muss zwei Bestandteile enthalten, nämlich eine sehr lockere Grundlage für die ZAG, um gegebenenfalls einzelgesetzlich auszugestalten, und eine Verfassungsänderung zugunsten der Option,
wobei diese Verfassungsänderung keine konkrete Zahl beinhalten darf.
Dies würde die Zahl von 69 Optionskommunen zementieren und für längere Zeit festschreiben. Das kann keiner wollen. Die CDU-Landtagsfraktion will dies nicht, weil wir in Deutschland mehr Optionskommunen haben wollen.
Im Übrigen sind die Kritiker nicht nur in der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion zu suchen, denn selbst das Bundesarbeitsministerium empfindet den eigenen Vorschlag als zu bürokratisch und lehnte ihn vor einigen Wochen noch ab. Ich zitiere:
„Entscheidender Nachteil bei einer vollständigen Eigenständigkeit der ZAG wäre die Kleinteiligkeit von Verwaltungshandeln, wenn Fragen wie die der Personalbewirtschaftung, der Haushaltsplanung und der Liegenschaftsverwaltung dezentral in 370 Einheiten zu regeln wären, was insgesamt ineffizient wäre. Auch die Neugründung von 370 selbstständigen Behörden wäre mit Blick auf den damit verbundenen bürokratischen Aufwand kaum vertretbar und würde den Bemühungen von Bund und Ländern zum Bürokratieabbau zuwiderlaufen. Dieser Ansatz wird deshalb abgelehnt.“
So weit das Zitat aus dem Bundesarbeitsministerium.
Ich will ein weiteres Zitat liefern. Auch die Gewerkschaft ver.di ist auf Distanz gegangen und hat am 25. Februar 2009 eine Stellungnahme abgegeben und erklärt:
„Insgesamt würde die ZAG nach dem vorgelegten Gesetzentwurf keinerlei Beitrag zur besseren Betreuung und Vermittlung im Hartz-IV-Bereich leisten.“
Entscheidend für eine Neulösung ist, dass die Verantwortlichkeiten gegenüber dem Bürger transparent werden und dass die kommunale Selbstverantwortung gestärkt wird, und zwar egal, ob eine Kommune ihre Leistungen getrennt von der Arbeitsagentur erbringt, mit der Arbeitsagentur vor Ort auf freiwilliger Basis zusammenarbeitet oder für die alleinige Trägerschaft optiert hat. Darum geht es.
Das Zusammenspiel von „Fördern und fordern“ und der Fokus auf die Wiedereingliederung der Hilfeempfängerinnen und -empfänger in den Arbeitsmarkt bleiben für die CDU-Landtagsfraktion das zentrale Ziel. Ich wünsche mir auch einen möglichst schnellen Kompromiss auf Bundesebene. Diesen Kompromiss brauchen wir für eine gute Betreuung der Langzeitarbeitslosen. Wir brauchen diesen Kompromiss aber auch, um die Arbeit vor Ort dauerhaft sicherzustellen. Ich bleibe dabei: Der Kompromiss muss am Ende wirklich gut sein. Er darf die Chance nicht verbauen, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland zu mehr Optionskommunen kommen können.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte einige Sätze zum Fraktionsvorsitzenden der SPD sagen, der uns aufgefordert hat, all das mitzutragen, was schon irgendwo einmal ausverhandelt worden ist. Herr Stegner, ich erinnere mich gern an viele Gespräche in den letzten Wochen, in denen Sie es waren, der immer gesagt hat: Ein Parlament muss sehr selbstbewusst sein.
Ich finde, der Schleswig-Holsteinische Landtag muss bei dieser Thematik sehr selbstbewusst sein und kritisch hinterfragen, was auf Bundesebene ausgehandelt worden ist und welche Wirkungen es auf das Land Schleswig-Holstein insgesamt haben wird.
Die CDU im Schleswig-Holsteinischen Landtag und auf Bundesebene ist kompromissbereit, auch was den vorgelegten Gesetzentwurf angeht. Aber wir nennen auch die beiden Bedingungen: Erstens eine deutliche Entbürokratisierung, und zweitens dürfen wir das Thema Optionskommunen nicht verbauen. Wir halten sie nämlich für erfolgreich und machen das Thema jetzt nicht dicht.
Wir sind kompromissbereit, das sollten auch die Sozialdemokraten sein. Wir brauchen eine schnelle Lösung, aber bei aller Pflicht, schnell zu handeln, darf es keine Einigung um jeden Preis geben, weil das zulasten der Arbeitslosen in Deutschland ginge.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kollegin Birk hat am 1. Februar die „Lübecker Nachrichten“ gelesen und am 11. Februar einen Antrag formulieren lassen. Viel mehr haben wir eben auch nicht gehört.
Es war ein Aneinanderreihen von Textbausteinen und Zitaten. Eigene Ideen, einen eigenen Gedanken haben wir nicht gehört.
Ich will unsere Auffassung dazu sagen. Sie haben recht, dass wir das vorliegende Gesetz evaluieren müssen. Darin stimmen wir mit dem Arbeitsminister überein. Wir stimmen auch bei den Kritikpunkten überein, die er genannt hat. Das machen wir allerdings schon seit einigen Debatten im SchleswigHolsteinischen Landtag.
Da geht es zunächst um die völlig unübersichtlichen Leistungsbescheide. Die kritisieren wir seit vielen Jahren gemeinsam. Wir sind genauso entsetzt, dass wir an dieser Stelle nur wenig vorankommen. Das wollen wir unterstreichen.
Wir sind auch der Auffassung, dass es völlig unhaltbar ist, dass wir in den letzten Jahren die Zahl der Sozialrichter allein aufgrund dieser Tatsache von 40 auf 71 im Land Schleswig-Holstein steigern mussten.
Wir reden über Lebenszeitrichter. Das können wir uns in dieser Form dauerhaft in der Tat nicht leisten.
Die andere Zahl, die von Uwe Döring genannt worden ist, lautet: Es gab im Jahr 2006 3.800 Verfahren in dieser Frage, und es sind mittlerweile um die 6.000. Da gibt es in der Tat Handlungsbedarf. Ich bin froh, dass der Arbeitsminister das deutlich macht. Die Erfolgsquote derjenigen, die klagen, ist überproportional hoch. Auch das stellen wir fest. Aus diesem Grund halten wir es auch für richtig, an dieses Thema heranzugehen.
Handlungsbedarf sehen wir als CDU-Fraktion beispielsweise bei den Kosten der Unterkunft. Wir sollten die Ansprüche auf Wohnraum nach der Personenzahl staffeln und in Quadratmetern festlegen, sodass das nicht überall vor Ort in den jeweiligen Ämtern ausgeknobelt werden muss. Wir brauchen ganz klare Richtgrößen. Wir brauchen Verlässlichkeit.
Wir sollten aber auch über die Punkte reden, in denen wir nicht einig sind. Uns trennt nach wie vor, dass wir als CDU, als SPD ganz klar sagen: Bei uns steht in dem gesamten Reformwerk das „Fordern und Fördern“ im Mittelpunkt. Wir reden bei der Diskussion, die wir jetzt führen, nicht über mehr Geld für die Betroffenen, sondern über Gerechtigkeit und das Herstellen von Rechtsfrieden. Darum geht es dem Arbeits- und Justizminister schwerpunktmäßig in dieser Diskussion.
In Ihrem Debattenbeitrag, Frau Birk, ist mir der Punkt „Lohnabstandsgebot“ zu kurz gekommen. Diesen Punkt haben Sie nicht genannt. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.
Es muss sich in Deutschland lohnen,
liebe Frau Birk, dass die Menschen zur Arbeit gehen. Die unteren Einkommen müssen weiter sagen: Es ist gerecht in Deutschland, wenn ich einer Beschäftigung nachgehe. Diesen Diskussionspunkt lassen Sie völlig fallen. Aus diesem Grund trennen sich am Ende wahrscheinlich wieder unsere Wege.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Anmerkung machen, die mir wichtig ist. Es geht um die ARGEn. Darüber werden wir wahrscheinlich in der nächsten Tagung reden. Dieses Problem ist viel drängender und problematischer,
weil wir ein Ergebnis haben müssen. Wir müssen an dem Ergebnis weiterarbeiten, Herr Kollege Hentschel.
- Entspannen Sie sich. Ich möchte jetzt meinen -
Liebe Frau Kollegin Birk, diese Unterstellungen bringen uns insgesamt überhaupt keinen Schritt voran. Ich würde mir von Ihnen in der Tat wünschen, dass Sie das Thema Lohnabstandsgebot in allen Debatten über das Thema Hartz IV aufnehmen. Auch das würde zum sozialen Frieden in Deutschland beitragen.
Zu den ARGEn ist es mir wichtig darzustellen, dass wir ganz klar gesagt haben: Wir wollen die Kompetenz auf der kommunalen Ebene behalten, weil wir glauben, dass sie dort richtig angelegt ist. In dem Streit, der zurzeit geführt wird - er bereitet uns wirklich Sorge -, besteht die Gefahr, dass die Kompetenzen von den Kommunen wieder auf die Agenturen für Arbeit zurückübertragen werden. Das halten wir für hochproblematisch. Das will ich an diese Stelle deutlich machen. Das wäre ein Rückschritt für die Arbeitsuchenden vor Ort. Wir glauben, dass die kommunale Ebene viel zielgerichteter fordern und fördern kann.
Ich glaube, zur Ehrlichkeit in der Debatte gehört auch, etwas zu den Optionskommunen zu sagen, für die wir uns als Union immer wieder aussprechen.
Frau Birk, zur Ehrlichkeit gehört aber auch, sich im Lande Schleswig-Holstein umzuschauen und die Frage zu stellen, welche Kommune und welcher Landkreis im Moment bereit wären, sich in diesem Bereich zusätzlich zu engagieren. Wenn Sie sich umschauen, stellen Sie fest, dass es über die beiden Kreise hinaus, um die es zurzeit geht, keinen weiteren aktuellen Bedarf gibt. Aus diesem Grunde wünschen wir uns möglichst schnell eine Lösung. Diese Lösung sollte bis März getroffen werden. Die Auseinandersetzung müssen wir mit den eigenen Arbeitsministern führen. Das weiß ich. Es ist aber wichtig, dass wir zu dieser Lösung kommen, damit die Kompetenzen nicht wieder an die Agentur für Arbeit zurückfallen. Dort werden sie nämlich nicht so optimal wahrgenommen wie beispielsweise auf der kommunalen Ebene. Das ist ein konkreter Punkt. An diesem Punkt müssen wir arbeiten.
Dieser Arbeit werden wir uns stellen. Ich glaube, auch Sie sollten dabei ein wenig mithelfen, und
zwar auch in den Ländern, in denen Sie noch etwas zu sagen haben.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Viele erwerbstätige Eltern brauchen den Kinderzuschlag als zusätzliche finanzielle Entlastung, weil ihr Einkommen schlichtweg nicht ausreichend ist. Gerade Familien im Niedrig-Einkommensbereich sind gefährdet, sich und ihren Kindern keinen entsprechenden Lebensstandard sichern zu können. In dieser Positionierung sind wir wahrscheinlich im Schleswig-Holsteinischen Landtag einig.
Die Bundesregierung hat dies bereits Anfang des Jahres erkannt und den Kinderzuschlag - und ich finde, das gehört auch in die Debatte - eingeführt und weiterentwickelt. Die seit dem 1. Oktober 2008 geltende Regelung verhilft 250.000 Kindern, vor Armut bewahrt zu werden. Das sind 150.000 Kinder mehr als bisher.
Für die Neuregelung ist die Mindesteinkommensgrenze deutlich abgesenkt und einheitlich festgelegt worden. Die Anrechnung für Einkommen aus Erwerbstätigkeit wurde von 70 % auf 50 % abgesenkt. Und auch das ist eine richtige Vorgehensweise.
Darüber hinaus wurde ein Wahlrecht neu definiert. Jener Personenkreis, der bei Beantragung von Arbeitslosengeld II Anspruch auf Leistungen für einen Mehrbedarf hätte, kann nun zwischen Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Leistungen der Grundsicherung wählen. Dies betrifft vor allem Alleinerziehende.
Auch das Wohngeld wurde neu geregelt. Für bisherige Empfänger steigt der Betrag um durchschnittlich 60 %. Zudem werden die Heizkosten zukünftig mit in die Berechnung des Wohngeldes einbezogen. So werden 800.000 Haushalte im Bundesgebiet - darunter knapp 300.000 Rentnerhaushalte von den steigenden Wohnkosten massiv entlastet.
Ich möchte auch ein Rechenbeispiel nennen: Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern unter 14 Jahren, einer Warmmiete von circa 600 € und einem Bruttoeinkommen von circa 1.600 € im Monat wirken sowohl die neue Mindesteinkommensgrenze als auch das verbesserte Wohngeld. Hatte die Familie vorher 1.923 € zur Verfügung, so sind es nun ganz genau 2.057 €.
Bei aller Euphorie durch die Erhöhung der Sätze das will ich allerdings auch deutlich sagen - sind auch Kritikpunkte im Vollzug zu nennen, und die hat Frau Birk in ihren Ausführungen und in ihrem Antrag genannt. Wir sollten sie auch nicht beiseiteschieben, sondern die Hartz-IV-Reform nicht für abgeschlossen erklären, sondern weiterentwickeln und insbesondere darauf achten, wie es Kindern in unserer Gesellschaft geht.
Ich bin daher froh und dankbar, dass die Landesregierung hier bereits gehandelt hat und auch zukünf
tig handeln wird, unter anderem im Bereich des Kindergeldes.
Bereits im Mai des Jahres 2008 und zuletzt am vergangenen Freitag hat der Bundesrat auf Initiative unserer Landesregierung die Bundesregierung aufgefordert, das Familienleistungsgesetz entsprechend anzupassen, und diese unmissverständliche Positionierung begrüßt die CDU-Lantagsfraktion ausdrückllich.
Bis zu einer Klärung des kinderspezifischen Bedarfs in den Regelsätzen soll die Kindergelderhöhung von zehn beziehungsweise 16 € je Kind auch Familien mit SGB-II- und SGB-XII-Bezug im Ergebnis zugute kommen.
Das ist auch dringend notwendig, und ich glaube, da sind wir uns auch einig. Hintergrund ist unsere Forderung, den besonderen Bedarf von Kindern im Hinblick auf die Mittagsverpflegung und die Beschaffung von Lernmitteln neu zu berechnen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie merken, hier geschieht bereits einiges. Hier sollen Menschen entlastet werden, die es auch dringend nötig haben. Durch die Initiative der Landesregierung bin ich davon überzeugt, dass wir auf einem guten Weg sind, sowohl Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfänger als auch Familien im Niedrigsteinkommensbereich zu entlasten.
Aber, Frau Birk, Sie haben recht mit Ihrem Antrag: Wir sind noch nicht am Ziel angelangt. Dieses Ziel lautet „Hilfe aus einer Hand“ und Bündelung der Maßnahmen, damit die Beantragung von Hilfe wirklich nicht zu einem Irrweg und zu einem langen bürokratischen Weg wird. Von daher schlagen wir vor, Ihren Antrag an den Ausschuss zu überweisen, dort weiterzuberaten und an dem eigentlichen Ziel, Hilfe aus einer Hand zu gewährleisten, weiter gemeinsam zu arbeiten.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Endlich haben wir einmal eine ruhige Debatte in diesem Haus. Es geht um das Thema Sozialbestattungen. Uns liegt heute der Bericht der Landesregierung zu dieser Thematik vor, den wir im zuständigen Sozialausschuss auswerten müssen, um dann möglichst zu einer gemeinsamen Beschlussfassung zu kommen.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung nicht direkt in die Art und Weise des Gesetzesvollzuges eingreifen kann. Das ist eben dargestellt worden. Die Entscheidung über die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen ist von jeder Kommune in eigener Verantwortung zu treffen.
Ich halte es trotzdem für möglich, dass sich die Fraktionen im Sozialausschuss auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen. Wir müssen prüfen, ob die Einführung einheitlicher Standards sinnvoll sein könnte.
Für die Union bleibt es dabei: Auch sozial Schwache haben einen Anspruch auf eine würdige Bestattung.
Unsere Gesellschaft muss sich daran messen lassen, mit wie viel Würde und mit wie viel Respekt sie mit den Verstorbenen umgeht. Ein weiteres Problem zeigt der Bericht auf: Wie geht man sozialhilferechtlich mit Vermögen um, das zur Bestattungsvorsorge zurückgelegt wurde? Wir begrüßen es, dass die Landesregierung in dieser Frage erneut aktiv geworden ist. Nach dem zurzeit geltenden Recht gehören diese Ersparnisse, die für die Finanzierung der Bestattung vorgesehen sind, nicht zum sogenannten Schonvermögen. Wir können für unsere Beratung im Sozialausschuss - das ist wichtig - aber auch festhalten, dass das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat: Eine angemessene Bestattungsvorsorge ist grundsätzlich als Schonvermögen zu belassen.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD sowie Beifall der Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP] und Angelika Birk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]
In dieser Frage hat die Landesregierung im Jahr 2005 im Bundesrat eine Initiative unterstützt, mit der eine angemessene Bestattungsvorsorge als Schonvermögen gesetzlich festgeschrieben werden soll. Nur so können die im Bericht beschriebenen Unklarheiten beseitigt werden. Wir diskutieren das alles vor dem Hintergrund einer immer größeren Zahl von hochaltrigen Menschen, die den Großteil ihrer Ersparnisse in eine menschenwürdige Pflege investieren wollen und investieren müssen. Immer häufiger reichen weder die Nachlässe der Verstorbenen noch die Einkünfte der Hinterbliebenen aus, um eine würdige Bestattung zu finanzieren. Leider bestätigt der vorliegende Bericht auch, dass Verstorbene gegen ihren ganz persönlichen Wunsch anonym bestattet werden.
Die CDU-Landtagsfraktion hat Schwierigkeiten das habe ich im vergangen Jahr auch schon ausgeführt - mit der Tatsache, dass eine immer größere Zahl sozial schwächerer, älterer Menschen eingeäschert und anonym bestattet wird. Von diesen
Menschen bleibt oftmals kein Ort der Erinnerung und kein Ort der Besinnung für die Trauernden. Ich finde, das ist der eigentliche Skandal, der auch genannt werden muss. Ich halte eine solche Situation gerade in einem christlich geprägten Land für nicht hinnehmbar. Das ist ein Armutszeugnis für eine humane Gesellschaft.
Wir debattieren dieses Thema heute zum zweiten Mal im Landtag. Das finde ich sehr gut. Wir haben einen Berichtsantrag gestellt, der Bericht liegt heute vor, und wir haben eingangs einen Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehabt.
Wir sollten jetzt die nächsten Sitzungen im Sozialausschuss dafür nutzen, den Bericht auszuwerten und möglichst zu einer gemeinsamen Positionierung zu kommen. Ich glaube, daran liegt uns allen. Das wird auch der Sache gerecht. Daran sollten wir arbeiten. Uns Sozialpolitikern im Schleswig-Holsteinischen Landtag traue ich so etwas zu - auch nach drei Tagen Landtag.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion lehnt die Einrichtung von sogenannten kooperativen Jobcentern ab. Sie sind für uns kein geeignetes Mittel, für die zurzeit verfassungswidrigen Arbeitsgemeinschaften einen adäquaten Ersatz zu schaffen. Kooperative Jobcenter würden zu einer verwaltungsmäßigen Doppelstruktur führen. Sie würden dem Ziel der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe widersprechen, und sie würden Langzeitarbeitslosen keine Leistung aus einer Hand mehr gewähren können. Aus dem Grunde kann man diesen Weg nicht mitgehen.
Die Vorschläge von Bundesarbeitsminister Scholz führen zur doppelten Anzahl von Bescheiden, zu doppelten Widerspruchsverfahren und doppelt so vielen Ansprechpartnern für die Arbeitslosen, und genau das wollten wir nicht, als wir uns vor drei, vier Jahren in diesem Hause auch über die Reform der Arbeitsmarktpolitik unterhalten haben.
Die bisher 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden nicht mehr ausreichen, um Arbeitslose passgenau in den 1. Arbeitsmarkt oder in Erfolg versprechende Qualifizierungsmaßnahmen zu vermitteln. Kooperative Jobcenter wären bürokratische Monster, die zu mehr Beschäftigung führen würden - allerdings nur in der Arbeitsverwaltung.
Die großen Erfolge der Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre dürfen jetzt nicht gefährdet werden. Die Drei-Jahres-Bilanz von Hartz IV belegt auch einen Erfolg durch Strukturverbesserungen. Aber ich sage: auch einen Erfolg. Natürlich gibt es mehrere Faktoren.
Der Rückgang der Arbeitslosenzahlen in den letzten drei Jahren um 1,7 Millionen auf 3,5 Millionen spricht eine deutliche Sprache. Die Bilanz der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende fällt deshalb bei den meisten Beteiligten positiv aus. Ausblenden sollten wir aber nicht, dass es durch die Arbeitsmarktreform soziale Härten gibt. Über die debattieren wir in fast jeder Landtagssitzung. Das werden wir auch weiter tun müssen, denn das war eine große Arbeitsmarktreform, und da gibt es an vielen Stellen auch aus sozialpolitischer Sicht Gründe, nachzujustieren.
Unterschiedliche Positionen gibt es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei der Gestaltung der Zukunft. Es handelt sich hier allerdings kaum um eine Auseinandersetzung zwischen den Parteien, auch nicht um eine Auseinandersetzung zwischen den Bundesländern. Hier gilt es, in größtmöglicher Geschlossenheit Länderinteressen gegenüber dem Bund wahrzunehmen. So verstehe ich auch die heutige Debatte. Diskutiert werden neben der Einrichtung von Jobcentern zwei weitere Vorschläge. Erstens: das Modell der Optionskommunen. Hier sind insbesondere aber die Auswirkungen auf die Landeshaushalte zu berücksichtigen, denn eine komplette Übertragung dieser Aufgabe berührt auch das Konnexitätsprinzip, und auch das sollten wir mit ansprechen.
Die Prüfung einer Verfassungsänderung, um die bisherigen Strukturen von Arbeitsgemeinschaften auf der einen Seite und Optionskommunen auf der anderen Seite zu ermöglichen, ist der zweite Vorschlag. Der von CDU, SPD und FDP vorgelegte Antrag sagt ganz klar Nein zur Einrichtung von kooperativen Jobcentern. Ich glaube, darüber besteht Einigkeit im gesamten Haus. Jedes Nachfolgemodell hat sich an der mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende untrennbar verbundenen Zielsetzung der Hilfe aus einer Hand zu orien
tieren. Das können aus Sicht der CDU-Fraktion die Optionskommunen als auch verfassungsrechtlich abgesicherte Arbeitsgemeinschaften sein. Es gibt nicht die Optionskommunen, die bundesweit nur optimale Ergebnisse vorlegen können. Aber es gibt auch nicht die Arbeitsgemeinschaften, die bundesweit nur optimal aufgestellt sind. Auch das sollten wir zur Kenntnis nehmen. Darum haben wir in unseren Antrag die Wahlfreiheit mit hineingeschrieben.
Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung würde zu einer massiven Verschlechterung für die Hilfesuchenden führen. Dann wären wir im Grunde genommen wieder am Beginn der Arbeitsmarktreformdebatte. Das wäre aus unserer Sicht schon ein Rückschritt für die Arbeitsuchenden in diesem Land. Die Optionskreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg leisten eine beispielhaft erfolgreiche Arbeit. Auch das wollen wir deutlich unterstreichen.
Ihre Vermittlungszahlen sind positiv. Der bürokratische Aufwand ist gering. Es werden Entscheidungen getroffen, die sehr nah an den Anforderungen des lokalen Arbeitsmarktes sind. Daher unterstützen wir diese Optionskommunen.
In unserem Antrag steht auch, dass wir eine Entfristung wollen. Auch da besteht Einigkeit, und ich bin froh, dass wir das gemeinsam auf den Weg bringen werden.
Wir sagen als Union auch: Wir wollen für mehr Kommunen die Möglichkeit schaffen, auch das Optionsmodell zu nutzen. Das können wir auch beschließen und es dann auf den Weg bringen. Wir haben im Sozialausschuss verabredet, dass wir uns am 15. Mai wieder mit dem Thema beschäftigen werden. Am 9. Mai findet die Arbeitsministerkonferenz statt. Wir wollen dem Arbeitsminister unsere Eckpunkte mit auf den Weg geben, von denen wir sagen, dass er sie nach Möglichkeit zusammen mit anderen Arbeitsministern durchsetzen soll. Ich glaube, dann kommen wir einen deutlichen Schritt weiter. Ich bedanke mich bei der SPD-Fraktion, aber auch bei der FDP-Fraktion dafür, dass wir diesen Kompromiss in dieser Frage hinbekommen.
Frau Präsidentin, wir wollten eigentlich ein Signal für die Arbeitsministerkonferenz am 9. Mai 2008 mitgeben. Von daher macht eine Ausschussüberweisung keinen Sinn.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages ist in einigen Teilen reformbedürftig. Daher unterbreiten wir Ihnen heute einige Änderungsvorschläge.
Wir sind der Auffassung, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag insgesamt selbstbewusster sein sollte, auch gegenüber der Landesregierung. Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben in eini
gen Runden einige Punkte erarbeitet und legen sie Ihnen heute gemeinsam zur Beschlussfassung vor.
Unser Ziel ist es, den Schleswig-Holsteinischen Landtag insgesamt attraktiver zu machen, zu schnelleren Entscheidungen zu kommen, die Attraktivität insbesondere auch für die Gäste auf der Zuschauertribüne zu steigern. Bei den derzeitigen Zuschauern passt das, was ich jetzt sagen will, nicht ganz so gut; ich sage es trotzdem. Einige junge Menschen kommen nur ein einziges Mal während ihrer Schulzeit zu uns. Das, was wir ihnen hier vermitteln, ist als Eindruck bleibend. Aus dem Grunde müssen wir regelmäßig an die Geschäftsordnung heran. Das Parlament soll insgesamt lebendiger werden.
Nachdem wir heute die Beschlüsse gefasst haben, sollten wir als Parlamentarische Geschäftsführer das haben wir auch vereinbart - weiter an diesen Themen arbeiten und schauen, ob wir noch zu weiteren Verständigungen kommen können.
Ich will einige Punkte nennen, die wir aufgegriffen haben und zu denen wir heute zu Vorschlägen kommen werden. Wir meinen, eine Aktuelle Stunde darf auch wirklich aktuell sein. Von daher wird der Redaktionsschluss von bisher Freitag auf den Montag verlegt, also näher an die Landtagssitzung herangebracht. Die Redaktionsfrist verkürzt sich damit von fünf Tagen auf zwei Tage. In der Aktuellen Stunde sollen künftig grundsätzlich die Fraktionen die Chance haben, das letzte Wort zu erhalten.
Ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiges Signal, um deutlich zu machen, dass wir ein größeres Selbstbewusstsein als Landtag auch gegenüber der Landesregierung entwickeln müssen.
Redet ein Minister oder der Ministerpräsident zuletzt in der angemeldeten Zeit einer Aktuellen Stunde, haben danach künftig alle Fraktionen die Chance zu einer Reaktion, egal, wie weit wir im Zeitablauf sind.
Es wird festgeschrieben, dass die Landesregierung künftig Fragen und Briefe von Landtagsabgeordneten innerhalb von 14 Tagen zu beantworten hat. Das ist ein ganz wichtiger Punkt auch für unsere inhaltliche Arbeit.
Damit stärken wir auch unsere Wahlkreisarbeit. Dadurch können wir als Landtagsabgeordnete auch schneller Bürgerfragen beantworten.
- Die liest das ja später und wird es spätestens zur Kenntnis nehmen, wenn wir beim nächsten Mal nach dieser Geschäftsordnung verfahren.
Ich bin davon überzeugt, dass diese Fragen auch sehr schnell beantwortet werden können. In den Ministerien sind ja viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhanden.
Vorgeschlagen wird weiterhin ein anderer Umgang mit Dringlichkeitsanträgen. Dabei haben wir eine Szene aus dem letzten Jahr vor Augen, die wir alle gemeinsam nicht wiederholt sehen möchten. Wir sagen schlichtweg, dass jede Fraktion die Chance hat, die Dringlichkeit zu begründen. Es soll nicht der Präsident oder die Präsidentin feststellen, ob zur Sache oder zur Dringlichkeit geredet wird. Ich glaube, auch das ist ganz wichtig.
Bei Zwischenfragen kommen wir ebenfalls zu einer Neuerung. Die Zeit für die Fragestellung und Beantwortung wird nicht mehr auf die Redezeit angerechnet. Dafür gibt es einen Bonus von einer Minute. Das bedeutet insgesamt auch mehr Lebendigkeit im Parlament. Der Nachteil ist, dass ab sofort die Ausrede nicht mehr zieht, dass eine Zwischenfrage nicht mehr gestattet wird, weil die Redezeit abläuft.
Da kann nur noch die Anmerkung gelten, dass das hier kein Quiz, sondern eine Parlamentsdebatte sei. Der Punkt entfällt; das sollten wir also wissen. Wir schlagen das zur Veränderung vor.
Zur Vereinfachung für alle Beteiligten werden Tagesordnungspunkte ohne Aussprachebedarf in Zukunft in einer Sammelabstimmung zur Abstimmung gestellt. Ich glaube, auch das macht Sinn; denn das Verfahren, das wir hier bisher praktiziert haben, war erstens zeitraubend, zweitens nervig und drittens für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar.
- Wir machen nicht alles für die Öffentlichkeit, Herr Kollege Weber, aber wenn uns die Öffentlichkeit im Groben folgen kann, ist es auch schön.
Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben noch weitere Vereinbarungen getroffen. Ich will eine
nennen. Wir haben sie in unserem Antrag nicht festgeschrieben, mir ist aber wichtig, dass wir es in der Parlamentsdebatte auch deutlich machen, dass wir gesagt haben: Da gibt es eine Verständigung.
Wir haben gesagt, dass es nicht der Regelfall sein darf oder seltener vorkommen soll, dass Sachanträge durch Berichtsanträge ersetzt werden.
Das ist eine Verständigung, die wir getroffen haben. Das nimmt uns allesamt in die Pflicht. Das bedeutet aber auch, dass es zu weniger zeitlicher Verschiebung und zu schnelleren Entscheidungen kommt. Ich glaube, dass es dem Parlament sehr gut tut. Das bedeutet insgesamt, dass die Regierung noch einen Tick schneller werden darf. Dafür bin ich immer noch. Auch dazu wollen wir einen Beitrag leisten. Das konnten wir nicht in die Geschäftsordnung schreiben. Es gibt aber die Vereinbarung und so eine Vereinbarung soll nicht geheim bleiben, denn ansonsten wird sie nicht umgesetzt.
Das sind die Punkte, auf die wir uns verständigt haben. Meine Redezeit ist zu Ende. Ich gehe davon aus, dass wir weitere Verständigungen hinbekommen, um dieses Parlament noch flotter und noch lebendiger zu machen. Ansonsten sind wir schon ordentlich davor und ein modernes und attraktives Parlament. Den Rest machen wir beim nächsten Mal.
Lieber Kollege Weber, freuen Sie sich nicht zu früh. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ältere Langzeitarbeitslose müssen nicht mehr befürchten, dass sie vor dem 63. Lebensjahr zwangsweise in die Rente geschickt werden. Mit dieser Entscheidung von CDU/CSU und SPD in Berlin wurde und wird ein Gesetz verändert, das in Berlin von Rot-Grün beschlossen wurde. Von daher ist dies eine vernünftige Korrektur, die insgesamt vorgenommen wird. Was wäre das für eine Gesellschaft, die mittlerweile händeringend nach Fachkräften sucht und die immer wieder betont, dass sie in Zukunft dringend ältere Arbeitnehmer benötigt, diese aber gleichzeitig gegen ihren Willen in die Frühverrentung schickt? Wäre es hier nicht zu einer Korrektur gekommen, hätten wir nicht nur dem Arbeitsmarkt Schaden zugefügt. Nein, wir hätten mit Abschlägen von bis zu 18 % bei der Rente sogar billigend in Kauf genommen, dass die Altersarmut wächst.
Um zu verdeutlichen, über welches Ausmaß wir insgesamt reden, will ich die Zahlen nennen: Wenn es zu dieser Regelung käme, wären 30.000 bis 50.000 ältere Langzeitarbeitslose betroffen. Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt, dass in Berlin Einigkeit darüber herrscht, eine solche Form der Frühverrentung zu stoppen. Eine Gesellschaft, die glaubt, dass 58-Jährige dauerhaft nicht mehr in den Arbeitsmarkt integrierbar sind, nimmt die demografische Entwicklung und die veränderte Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht zur Kenntnis.
Unser vorrangiges Ziel muss es sein, Ältere in Arbeit zu bringen. Daher ist die Initiative der Landesregierung „Beschäftigungschancen für Ältere“ auch hier in Schleswig-Holstein die richtige Antwort auf die Herausforderungen des Arbeitsmarktes. Die Beschäftigungsquote der über 55-Jährigen lag im zweiten Quartal 2007 bei 52 %. Damit hat
sich diese Beschäftigungsquote seit dem Jahr 2000 insgesamt um 10 % erhöht.
Die Europäische Union hat sich darauf verständigt, bis zum Jahr 2010 eine Quote von 50 % zu erreichen. Wir in Schleswig-Holstein wollen mehr; daher auch die Initiative „Beschäftigungschancen für Ältere“.
Die Situation Älterer auf dem Arbeitsmarkt entwickelt sich insgesamt zunehmend positiv. Auch das sollten wir hier in der Debatte sagen. Lars Harms hat das einleitend getan. Fast 200.000 ältere Menschen weniger als noch vor einem Jahr sind arbeitslos gemeldet. Das entspricht einem Rückgang von 17,6 %.
Natürlich belasten uns die 900.000 arbeitslos gemeldeten Menschen, die älter als 50 Jahre sind. Die Frühverrentung mit dem 58. Lebensjahr wäre die falsche Antwort auf diese Herausforderung des Arbeitsmarktes. Von daher ist die Korrektur richtig.
Ich bin eher dafür, dass wir das Programm „50plus“ weiter optimieren und verstärkt nutzen. Ich halte es für richtiger, sozialer und würdiger, mit unserer Initiative „Beschäftigungschancen für Ältere“ in lebenslanges Lernen, in Prävention und auch in Gesundheitsschutz zu investieren. Berlin ist jetzt auf dem richtigen Weg. Die Korrektur ist erfolgt. CDU und SPD im Schleswig-Holsteinischen Landtag tragen die jetzt in Berlin gefundene Lösung mit. Dem weitergehenden SSW-Antrag können wir nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir müssen heute eine Debatte wiederholen, die wir bereits im Jahr 2006 hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag geführt haben.
- Da sind Sie der einzige Kollege, der sich noch direkt daran erinnern kann.
- Das ist ein parteiinternes Problem der Sozialdemokraten. - Es ist dringend geboten, dass wir diese Debatten führen, denn unsere Kommunen haben in der Tat riesige Probleme, wenn eine Kürzung der Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger erfolgen sollte, wie sie zurzeit in Berlin in der Diskussion ist. Überall vor Ort - das möchte ich festhalten versucht man, allerdings unterschiedlich erfolgreich, das Prinzip des Förderns und des Forderns zu praktizieren. Die Optionskommunen und die Arbeitsgemeinschaften erwarten vom Bund zu Recht Verlässlichkeit. Sie erwarten von uns hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag eine Initiative. Ich finde es gut, dass wir es, wie auch 2006, gemeinsam mit dem Antragsteller, dem SSW, hinbekommen. Das geht auch aus dem neuen Antrag hervor. Uns treibt die Sorge um, dass wir SchleswigHolsteiner schlechter gestellt sind.
Im Jahr 2006 haben der Ministerpräsident und Arbeitsminister gemeinsam eine erfolgreiche Lobbyarbeit für unser Land und für die Kommunen in Berlin geleistet. Nun gilt es in der Tat, diesen Erfolg zu wiederholen. Dem dient diese Debatte und dieser gemeinsame Antrag.
Wir erwarten, dass sich der Ministerpräsident und der Arbeitsminister erneut in den anstehenden Verhandlungen auf Bundesebene mit ihrem ganzen Gewicht für die Interessen unserer Kommunen einsetzen. - Da kommt ganz schön was zusammen.
Wir wissen, dass es sich bei der Festlegung der Bundesbeteiligung der Kosten der Unterkunft um ein zustimmungspflichtiges Bundesgesetz handelt.
Der Bund ist verpflichtet, Wort zu halten. Die Landesregierung soll sich mit der breiten Unterstützung des gesamten Landtages entsprechend in Berlin einbringen. Wie wissen allerdings auch, dass wir uns gegen andere Länder durchsetzen müssen. Es gibt beispielsweise einen Vorschlag aus NordrheinWestfalen, der für uns hoch problematisch wäre, wenn er zur Umsetzung käme. Das heißt, in dieser Frage kämpfen wir nicht nur gegen Berliner Vorschläge, sondern auch gegen Interessen, die andere Bundesländer - aus ihrer Sicht wahrscheinlich zu Recht - formulieren. Wir müssen aber auch an unser Land und an die Kommunen vor Ort denken egal, wie Sie Hartz IV vor Ort umsetzen.
Der Anteil der schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte lag im Jahr 2005 bei rund 130 Millionen €. Wer sich diese Zahl vor Augen führt, spürt, was es bedeuten würde, wenn wir bei diesem Haushaltstitel zu drastischen Einbrüchen kommen würden.
Die Kommunen leisten bei der Betreuung der Hartz-IV-Empfänger eine engagierte und sachgerechte Arbeit. Ich will das wiederholen. Sie haben es nicht verdient, vom Bund im Regen stehen gelassen zu werden. Das machen wir heute gemeinsam deutlich. Ich bin davon überzeugt, dass wir das gemeinsam auf den Weg bringen und auch in den nächsten Jahren wieder gemeinsam Initiativen ergreifen müssen, denn diese Angriffe werden sich in regelmäßigen Abständen wiederholen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention durch die UNO-Generalversammlung beschlossen. Der gestrige Tag gilt seitdem als der „Internationale Tag für Kinderrechte“. Mit Ausnah
me der USA und Somalias haben alle Staaten der Welt die Konvention ratifiziert.
Heute, am 21. November 2007, verabschieden wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag das Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit der heutigen Beschlussfassung einen weiteren Beitrag dazu leisten können, die Kinderrechtskonvention vor Ort mit Leben zu erfüllen.
Die Konvention aus dem Jahr 1989 nennt drei Hauptziele, die es zu verwirklichen gilt. Erstens: Die Schutzrechte für Kinder und Jugendliche sollen ausgebaut werden. Zweitens: Es sollen Förderrechte für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Drittens: Es sollen Rechte zur Teilhabe von Kindern und Jugendlichen formuliert werden.
Das Kinderschutzgesetz ist aus meiner Sicht nur ein Baustein, aber ein ganz wesentlicher Baustein, um Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein zu schützen, um einen Beitrag zu leisten, Vernachlässigungen, Verwahrlosungen und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu bekämpfen und gleichzeitig - das ist mir besonders wichtig - Eltern, ob als Paar oder alleinerziehend, den Zugang zu Hilfsund Beratungsangeboten ohne Hemmschwellen zu ermöglichen.
Wir werden auch mit diesem Gesetz - auch das sollten wir offen sagen - so traurige Fälle, für die Namen wie Kevin oder Tim stehen, nicht ausschließen können. Wir wollen als Gesetzgeber gemeinsam mit haupt- und ehrenamtlichen Partnern vor Ort aber alles unternehmen, um Hilfe und Beratung weiter zu optimieren. Dazu kann das vorliegende Gesetz einen Beitrag leisten. Es darf aber nicht losgelöst von anderen Entscheidungen gesehen und diskutiert werden, die ich in Erinnerung rufen will.
Vor wenigen Monaten haben wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen als Staatsziel in unsere Landesverfassung aufgenommen. Wir wollen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit denen von Erwachsenen auf Augenhöhe diskutiert werden.
Der Kinder-Jugend-Aktionsplan mit seinen sechs Handlungsfeldern ist bei der Umsetzung des Kinderschutzgesetzes von maßgeblicher Bedeutung. Kinder sollen gesund aufwachsen, viele Familien benötigen frühe Hilfen, Kinder haben einen Anspruch auf eine ganzheitliche Bildung, sie sollen beteiligt werden, soziale Ausgrenzung ist zu bekämpfen und - auch wenn es ein bisschen weicher klingt, gehört es für mich trotz alledem dazu - ihnen
sollen die Türen geöffnet werden zur Jugendkultur und zum Jugendtourismus.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um an dieser Stelle allen zu danken, die sich in den vergangenen Monaten an der Diskussion über dieses Gesetz beteiligt haben.
Die Anhörungsergebnisse haben wir ausgewertet und viele Anregungen in den vorliegenden Gesetzestext aufgenommen. Unser Ziel ist es, einen breiten Konsens für das Kinderschutzgesetz zu erreichen, damit wir in der Umsetzung erfolgreich sind.
Ich danke aber auch den Mitgliedern des Sozialausschusses. Ich meine da wirklich die Mitglieder aller Fraktionen. Denn in der Diskussion in der letzten Ausschusssitzung und in der dortigen Schlussabstimmung haben wir uns deutlich aufeinander zubewegt, eigene Bedenken zurückgestellt. Am Ende gab es die Zustimmung von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Lars Harms hat uns zugerufen, er werde zustimmen. Die FDP hat sich enthalten; das kann ja heute noch werden.
Die Sozial-, Gesundheits- und Jugendpolitiker waren sich in der Zielsetzung dieses Gesetzes immer einig. Wir haben über den richtigen Weg gestritten, um mehr Kinder vor Gewalt in den Familien und vor Vernachlässigung zu schützen.
Wir haben jetzt eine Öffnung ins Gesetz aufgenommen, die es den Kommunen überlässt, wohin die Zentrale Stelle die Daten melden soll. Liebe Kollegin Heinold, das war der Punkt, in dem wir auch in der Diskussion im Ausschuss auseinander waren. Ich glaube, der jetzt geschaffene Handlungsspielraum für die Kreise und Städte kommt Ihrem Ansinnen ein Stück näher. So habe ich auch die Zustimmung im Ausschuss wahrgenommen. CDU und SPD werden vor Ort weiter für das Jugendamt werben und Sie für das Gesundheitsamt. Wir werden da einen spannenden und guten Wettbewerb zum Wohle der Kinder bekommen.
Wichtig ist festzustellen, dass § 7 a mit der Schaffung einer Zentralen Stelle das Herzstück des Gesetzes ist. Dort wird die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen geregelt. Sie dient der Sicherung eines gesunden Aufwachsens und der Vermeidung einer Gefährdung von Kindern. Die Zentrale Stelle hat die Aufgabe, durch die Ermittlung der Kinder im Alter vom dritten Lebensmonat bis zu fünfeinhalb Jahren, die nicht an einer für ihr Alter vorgesehenen Früherkennungsuntersuchung teilnehmen, eine solche Teilnahme zu sichern.
Wir haben in diesen Paragraphen nach der Anhörung eine wichtige Ergänzung aufgenommen, die da lautet: „Wird die Früherkennungsuntersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt außerhalb Schleswig-Holsteins durchgeführt, sollen die gesetzlichen Vertreter des untersuchten Kindes sich die Untersuchung auf einem von der Zentralen Stelle bereitgestellten Formular bescheinigen lassen, das sie anschließend der Zentralen Stelle übermitteln.“ An der Stelle haben wir noch einmal eine zusätzliche Verbesserung im Gesetzestext hinbekommen.
Ich persönlich bleibe dabei, dass ich mir eine größte Wirkung des Gesetzes verspreche, wenn die Zentrale Stelle ihre Daten an die Jugendämter meldet. Von dort aus gibt es aus meiner Sicht einen schnelleren und unbürokratischeren Zugang zu Hilfs- und Beratungsangeboten der freien Träger.
Wir setzen mit unserem Gesetzentwurf auf niedrigschwellige Beratung, auf die Vermittlung zu den Fachärzten, auf die Nutzung bestehender Netzwerke und auf eine unbürokratische Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder.
Die CDU-Landtagsfraktion möchte, dass möglichst selten in die Privatsphäre von Problemfamilien eingedrungen werden muss. Das wäre genauso wenig hilfreich wie die Forderung nach finanziellen Sanktionen; am Ende würden es wieder die vernachlässigten Kinder zahlen und dafür geradestehen müssen. Auch das war ein Punkt in den Diskussionen im Ausschuss.
Mit dem heute zu verabschiedenden Kinderschutzgesetz wollen wir erreichen, dass möglichst alle Eltern in die Lage versetzt werden, ihren Erziehungsauftrag wahrzunehmen. Kinder haben einen Anspruch auf starke Eltern. Wir wollen erreichen, dass selbstbewusste Kinder früh lernen, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Wir wollen erreichen, dass die Datenübermittlung unbürokratisch funktioniert, damit die Eltern, die mit ihren Kindern nicht zur Früherkennungsuntersuchung erscheinen, angesprochen, aber auch beraten werden. Wir wollen erreichen, dass die Zusammenarbeit zwischen Kinderärzten und Hebammen noch enger und vertrauensvoller wird. Das ist dringend nötig im Land.
Bei der Umsetzung dieses Gesetzes sind die Ärzte und Hebammen genauso mit im Boot wie die Kinderschutzbünde, die Familienbildungsstätten, die Kindertafeln, die Lehrer, die Erzieher, die Polizei und die Justiz. Selbstverständlich haben wir in dem heute zu verabschiedenden Gesetzestext die Kinderschutzzentren mit aufgenommen. Ihre Arbeit ist
in Kiel, in Lübeck und an der Westküste unverzichtbar.
„Hilfe statt Strafe“ heißt das Handlungsmotto der vielen haupt- und ehrenamtlichen Kinderschützer im Lande. Bei der Formulierung des Gesetzes haben wir uns von diesem Leitmotiv leiten lassen, indem wir die Hilfe und die Beratung in den Mittelpunkt gestellt haben. Aber wir haben auch die gewünschte Zusammenarbeit mit der Polizei und der Justiz klar beschrieben.
Ich habe es eingangs gesagt: Wir wollen das Kinderschutzgesetz angewandt wissen und setzen gleichzeitig auf die Handlungsfelder in unserem Kinder-Jugend-Aktionsplan. Denn bei der Gesundheitsförderung kommt es sehr darauf an, die Entwicklung des Kindes genau im Auge zu haben. Es gilt verstärkt, auf die Ernährung, aber auch auf die Sprachkompetenz bei Kindern und Jugendlichen zu achten und auch ein Stück weit zu kontrollieren, wie weit sie jeweils sind.
Die Gesellschaft muss früh erkennen und die Gesundheit von Kindern nachhaltig sichern. Prävention ab dem Kindesalter an ist eine gute Sparpolitik. Wer in Kindergesundheit investiert, entlastet mittelfristig die Gesundheits- und Sozialhaushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen.
Wir machen heute als Schleswig-Holsteiner mit dem Kinderschutzgesetz einen großen Schritt nach vorn. Wir nehmen damit eine Spitzenstellung im Vergleich aller Bundesländer ein.
Ich bedanke mich dafür, dass wir als Parlament diesen Weg gemeinsam mit der Sozialministerin, den freien Trägern, den Ärzten, den Hebammen, der Polizei, der Justiz und den Kommunen gehen können. Trotz aller Freude sind wir damit nicht am Ende des Weges, um unser Gesamtziel zu erreichen, Schleswig-Holstein zu dem kinder- und familienfreundlichen Bundesland in Deutschland zu machen. Damit uns nicht langweilig wird, liegt jetzt die Einführung eines kostenlosen Kindertagesstättenjahres als Aufgabe vor uns. Ich glaube, da haken sich Sozialpolitiker wieder gemeinsam unter, um auch das für die Kinder in diesem Land auf den Weg zu bringen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch sozial Schwache haben einen Anspruch auf würdige Bestattung. Eine Gesellschaft muss sich auch daran messen lassen, mit wie viel Würde und mit wie viel Respekt sie mit Verstorbenen umgeht. Ich glaube, das wird aus beiden Anträgen, die gestellt worden sind, deutlich.
Die CDU-Landtagsfraktion hat Schwierigkeiten mit der Tatsache, dass eine immer größere Zahl sozial schwächerer älterer Menschen eingeäschert und anonym bestattet wird, ohne dass dies dem letzten Wunsch der Verstorbenen entspricht. Genau darum
diskutieren wir dies im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Wir sollten das auch im Sozialausschuss weiter tun.
Von diesen Menschen bleibt oftmals kein Ort der Erinnerung, kein Ort der Besinnung für die Trauernden. Sie sind mit ihrem Tod von der Gesellschaft schlichtweg vergessen. Daher finde ich es wirklich richtig, wenn wir sagen: Halt! Stopp! Hier gibt es zwar eine Gesetzgebung auf Bundesebene und wir haben die Ausführungen auf die kommunale Ebene übertragen -, aber wir müssen sehr genau hinschauen, in welchem Maße das genau umgesetzt wird und ob das etwas mit den Grundprinzipien in unserem Land zu tun hat.
Ich halte insgesamt das, was wir in einem christlich geprägten Land an Darstellungen bekommen haben, für nicht hinnehmbar. Ich halte das, was es an Schilderungen in der Presse in den letzten Wochen und Monaten gegeben hat, für ein Armutszeugnis für eine humane Gesellschaft.
Wir haben es mit folgenden Problemen zu tun: Es gibt eine immer größere Zahl von hochaltrigen Menschen, die den Großteil ihrer Ersparnisse in eine menschenwürdige Pflege investiert haben und investieren müssen. Die Zahl alter und pflegebedürftiger Menschen wird in den kommenden Jahren weiter deutlich ansteigen. Insofern ist es kein Problem, was wir nur heute einmal diskutieren müssen, sondern dieses Problem wird sich insgesamt noch verschärfen.
Gesparte Rücklagen für die Bestattung werden vermehrt aus der finanziellen Not heraus für Pflegeleistungen und das tägliche Leben aufgebraucht. Immer häufiger reichen weder die Nachlässe der Verstorbenen noch die Einkünfte der Hinterbliebenen aus, um eine würdige Bestattung zu finanzieren. Leider müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass Verstorbene gegen ihre ganz persönlichen Wünsche aus Kostengründen anonym bestattet werden. Denn aufwendige Grabpflege ist teurer als ein RasenGrab oder der Friedwald. Ich habe auch von einigen geschildert bekommen, dass es Verbrennungen an Orten gibt, von denen ich sage, dass da Menschen nicht hingehören. Es ist auch ein Punkt, über den wir reden müssen, wenn in Städten gesagt wird, dass es Möglichkeiten in Stade gibt und es dort nur 175 € kostet. Ich finde, dass das wirklich ein Alarmsignal für unsere Gesellschaft ist.
Im Landtag liegen heute zwei Anträge zu der Thematik vor. Wir haben nicht die Absicht, den Antrag
der Grünen hier wegzustimmen, so werden wir damit mit Sicherheit nicht umgehen. Wir wissen, dass es seitens der Kommunen kein einheitliches Vorgehen bei der Kostenübernahme bei Sozialbestattungen gibt. Ich glaube, bevor wir zu Initiativen vom Bund kommen, brauchen wir einen Überblick über den Umgang der kommunalen Ebene mit dieser Problematik. Die Ordnungsämter sind immer dann zuständig, wenn keine Angehörigen mehr da sind.
Die allgemeinen sozialen Dienste, die Sozialämter, springen immer dann ein, wenn die Hinterbliebenen nicht in der Lage sind, die Bestattung aus eigener Kraft zu finanzieren. Immer häufiger treten Bestattungsunternehmen in Vorleistung. Sie können aber nicht sicher sein, welche Kostenerstattung sie durch die Sozialämter erhalten, weil es keine verbindlichen Regelungen für solche Fälle gibt. Eine solche Verbindlichkeit benötigen wir aber dringend. Wir brauchen einheitliche verbindliche Standards, auf die sich die Bestatter und die Angehörigen gleichermaßen verlassen können.
SPD und CDU hinterfragen in ihrem gemeinsamen Berichtsantrag die Finanzierung, die Kostenübernahmeabläufe und die Abrechnungsmodalitäten von Sozialbestattungen. Uns interessieren weiter die Vertragsgrundlagen zwischen Sozialämtern und Bestattungsunternehmen. Ich glaube, wir brauchen vor einer Gesetzesinitiative einen Überblick über den Kreis der Betroffenen sowie eine Gesamtkostenübersicht.
Einig sind wir uns mit Sicherheit, wenn wir feststellen: Ein Handlungsbedarf ist gegeben. Wir sollten zunächst aber ganz fundierte Zahlen erhalten, um zu einer angemessenen und sehr seriösen Parlamentsinitiative zu kommen. Ich glaube, das kriegen wir nach einer gemeinsamen Beratung im Fachausschuss auch hin.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser gemeinsames politisches Ziel ist es, artverwandte Aufgaben und das entsprechende Fachpersonal zusammenzuführen; darum geht es auch bei diesem Gesetz. Dadurch soll es mittelfristig zu einer kostenmäßigen Entlastung des Landeshaushaltes kommen. Gleichzeitig - das will ich auch betonen - ist es sozialpolitisches Ziel, die Qualität des Arbeitsschutzes weiter zu verbessern. Und natürlich geht es auch bei diesem Gesetz darum, Bürokratie abzubauen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Übertragung von Vollzugsaufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes findet die einhellige Zustimmung der Wirtschaft. Sowohl die Industrie- und Handelskammern als auch die Unternehmensverbände haben das beabsichtigte Organisationsmodell begrüßt. Dies sollten wir in dieser ersten Lesung zur Kenntnis nehmen und auch in der weiteren Ausschussberatung weiter beachten.
Auch die Selbstverwaltung der Unfallkasse, bestehend aus Gewerkschaften und öffentlichen Arbeitgebern, hat Zustimmung signalisiert.
In der folgenden Ausschussberatung werden wir die am 8. Oktober 2007 von der Arbeitsgemeinschaft der Personalräte des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit und der Unfallkasse Schleswig-Holstein an den zuständigen Staatssekretär ge
stellten Fragen zum Beratungsgegenstand machen. Schon heute können wir allerdings feststellen, dass die Unfallkasse Schleswig-Holstein als landesunmittelbarer Verwaltungsträger bereits im Rahmen ihrer Tätigkeit als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vergleichbare Aufgaben vollzieht.
Mit der Übertragung des staatlichen Arbeitsschutzes müssen Synergien erzeugt werden. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir diese Synergien erzeugen können und werden.
Im vorliegenden Gesetzentwurf werden die erforderlichen Regelungen zur Personalüberleitung zum 1. Januar 2008 getroffen. Wichtig ist für die CDULandtagsfraktion, dass das Grundprinzip des dualen Arbeitsschutzes nicht infrage gestellt wird. Das Arbeitsschutzkonzept, Aufgabenkritik und die gewählte Organisationsform stellen eine Senkung des Verwaltungsaufwandes sicher.
In vielen Bereichen der Wirtschaft reduziert sich für die betreuten Unternehmen die Zahl der Aufsichtsbehörden auf eine. Und auch das ist besonders wichtig und wird von der CDU-Landtagsfraktion begrüßt.
Es folgt in den nächsten Wochen die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss. Um eine zügige Erörterung sicherzustellen, wäre es sinnvoll, wenn uns das zuständige Sozialministerium kurzfristig die Antworten auf den Fragenkatalog der Arbeitsgemeinschaft der Personalräte übermitteln könnte.
Ich freue mich auf eine weitere Diskussion im Fachausschuss.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit den Ergebnissen des Koalitionsausschusses von CDU/CSU und SPD zum Thema Pflegereform und dem seit zwei Tagen vorliegenden Referentenentwurf wird ein gutes Fundament zur Verbesserung der Pflegeleistungen gelegt. Insbesondere dem Einzelnen wird eine verbesserte Auswahl und eine stärker an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtete Pflege ermöglicht.
Aber, meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor. Dies ist nur ein Zwischenschritt bei der Reform der Pflege. Das hat die Ministerin auch sehr deutlich ausgeführt.
Für die Pflegenden und ihre Angehörigen stellt der vorgelegte Kompromiss eine deutliche Verbesserung der aktuellen Situation dar. Eine bessere Berücksichtigung von Demenzerkrankten, die Dynamisierung und die Defizitvermeidung mit einer Beitragssatzerhöhung von 0,25 % konnten erreicht werden. Das war schwer genug, mühselig genug. Aber ich finde, dieser Kampf hat sich gelohnt. Nur, machen wir uns nichts vor: Die Gelder werden trotz alledem nicht ausreichend sein.
Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit, eine Finanzreform mit Bildung von Kapitalrücklagen, steht allerdings aus. Dieses Ziel muss aus Sicht der CDU-Fraktion weiter verfolgt werden, damit auch die Pflege für die künftigen Generationen gesichert werden kann.
Der Vorschlag einer Bürgerversicherung - damit wir auch das benannt haben; ich habe eigentlich keine Lust mehr auf Debatten, in denen man sagt, in den und den Punkten sind wir uns einig, und wir nennen nicht die trennenden Punkte -, wie ihn die Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorschlagen, wird von uns abgelehnt.
Bereits zum 1. Januar 2008, also ein halbes Jahr vorher, soll der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte sinken, sodass es keine Erhöhung der Lohnzusatzkosten geben wird, sondern im Gegenteil diese sogar leicht fallen. Ich finde, auch das müssen wir sehr deutlich machen, weil ich schon wieder den einen oder anderen Arbeitgeber höre, der sagt, die Lohnzusatzkosten steigen. In Wirklichkeit darf man die Gegenrechnung aufmachen und muss auch die Zahlen nennen. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt damit unter 4 %. Das ist der niedrigste Wert seit 25 Jahren.
Pflegebedürftige erhalten eine neue Perspektive in ihrer Situation. Durch die geplanten Neuerungen werden konkrete Bedürfnisse insbesondere von Altersverwirrten anerkannt und durch zielgerichtete Maßnahmen befriedigt. Es wird somit eine deutliche Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen erzielt.
Mit dem Aufbau von Pflegestützpunkten zur Beratung der Pflegenden und ihrer Angehörigen soll erreicht werden, dass die Pflege individuell auf den Menschen ausgerichtet wird und ihn besser erreicht. Ich finde, wir müssen bei der weiteren Beratung über das Thema Pflegestützpunkte sehr genau darauf achten, dass wir das einfordern, was wir bei unseren Pflegeberatungsstellen auch gemacht haben. Ein Höchstmaß an Unabhängigkeit muss unser Ziel sein. Ich glaube, da sind wir uns auch einig. Ich will allerdings auch betonen: Alle diejenigen, die aus den Pflegeberatungsstellen in der Vergangenheit ausgestiegen sind, werden mit diesem Entwurf eines Besseren belehrt. Wir brauchen die Beratung vor Ort.
Die geplante Dynamisierung der Pflegesätze, die seit Einführung der Pflegeversicherung eingefroren sind, wird dafür sorgen, dass die steigenden Pflegekosten ausgeglichen werden und dass ein Abrutschen in die Bedürftigkeit aufgehalten wird.
Die Einführung einer Pflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer, die ihre Angehörigen pflegen, ist ein großer Schritt zur Stärkung der ambulanten Pflege und ich finde, dies ist ein ganz wichtiger Schritt. Das sollten wir ebenfalls betonen und herausstellen. Hiermit wird insbesondere bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit die Möglichkeit eröffnet, durch eine auf sechs Monate befristete Auszeit mit Rückkehrrecht in den Beruf mit der neuen Situation besser zurechtzukommen und die notwendigen Dinge zu organisieren, die eben auf
Menschen zukommen, wenn sie plötzlich in der eigenen Familie Pflegebedürftige haben.
Hierbei ist die besondere Situation von Kleinbetrieben zu berücksichtigen. Das ist selbstverständlich. Wir begrüßen diesen Schritt allerdings auch aus familienpolitischer Sicht. Mein Appell geht jetzt an die Wirtschaft, nicht nur gegen diese Einführung zu wettern, sondern konstruktive Lösungen zur Umsetzung mit zu erarbeiten. Jeder Betrieb, insbesondere jeder große Betrieb vor Ort, kann damit anfangen. In dieser Frage geht es auch darum, den Betrieben gut ausgebildetes Fachpersonal zu sichern. Ich finde, das ist ein Appell, der aus dem Schleswig-Holsteinischen Landtag kommen muss.
Die Leistungsverbesserungen sind vor allem ein wichtiges frauenpolitisches Signal. 80 % der pflegenden Angehörigen sind Töchter, Schwiegertöchter, Mütter und sonst nahestehende Frauen. Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die beispielsweise bei geistiger Behinderung vorliegen kann, profitieren von der anstehenden Reform. Sie können in Zukunft einen zusätzlichen jährlichen Betreuungsbetrag von bis zu 2.400 € anstatt 460 € erhalten. Auch das ist positiv. Mit diesem Betreuungsbetrag können sie zusätzliche Betreuungsangebote nutzen. Wir müssen aber überall bei uns, in unseren Wahlkreisen, in die Fläche schauen, ob wir diese Betreuungsangebote schon ausreichend vorhalten.
Vor drei Wochen wurde der zweite Prüfbericht des Medizinischen Dienstes vorgestellt. Eines möchte ich hierzu an den Anfang stellen: Ich finde, dass die Presseberichterstattung zur Aufklärung und zur Transparenz beigetragen hat; sie hat aber auch dazu beigetragen, dass insbesondere viele Pflegekräfte, die eine optimale Leistung erbringen, gleich wieder in ein negatives Licht gerückt worden sind. Jeder Vorfall einer gefährlichen Pflege muss benannt und schnellstmöglich abgestellt werden. Vernachlässigungen sind nicht nur zu kritisieren; sie müssen öffentlich gemacht werden, und diejenigen, die solche Heime betreiben, müssen irgendwann auch von der Landkarte verschwinden.
Die Ergebnisse des Berichts unterstreichen die Notwendigkeit und die Bedeutung von Kontrollen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege. Darüber hinaus kann abgeleitet werden,
dass der Ergebnisqualität ein deutlich höherer Stellenwert eingeräumt werden muss, als dies heute der Fall ist. Denn auch wenn sich die Ergebnisse im Gegensatz zum ersten Bericht des MDK verbessert haben, bleibt festzustellen, dass mehr Bürokratie und Dokumentation nicht gleichbedeutend mit steigender Qualität in der Pflege sind.
Die Ergebnisse des Berichts machen deutlich, dass mehr Transparenz über die Qualität von Pflegeleistungen sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor benötigt wird. Auch hierüber sind wir uns, glaube ich, einig.
Das in den Eckpunkten zur Pflegereform benannte Ziel, Qualitätsberichte in Zukunft in verständlicher Form zu veröffentlichen, ist vor diesem Hintergrund ein ganz wichtiger Schritt. Gleichzeitig soll hiermit das Eigeninteresse der Anbieter an einer guten Pflegequalität im Wettbewerb untereinander gefördert werden. Durch die beschlossene Anhebung der Pflegesätze wird dies auch finanziell unterstützt.
Es ist wichtig, auf Missstände im Pflegebereich hinzuwirken. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass über 80 % der Leistungserbringer im ambulanten und stationären Bereich gute bis sehr gute Pflegeleistungen erbringen. Damit leistet der weit überwiegende Teil sowohl der professionellen Pflegerinnen und Pfleger als auch der Angehörigen gute bis sehr gute Arbeit in einem physisch und psychisch sehr anstrengenden Bereich. Auch hierüber hätte ich mir einmal eine Presseberichterstattung gewünscht.
Lassen Sie uns in dieser Debatte einen Blick auch auf das werfen, was in den Eckpunkten schon vorliegt. - Ich finde, das passt auch zu dem, was die FDP beantragt hat. Den Antrag der FDP sollten wir zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss überweisen. - Wir sollten uns die Eckpunkte unseres Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes anschauen. Dieses Gesetz enthält folgende Schwerpunkte: Die Sicherung der häuslichen Pflege durch umfassende Beratung und Weiterentwicklung häuslicher Unterstützungsstrukturen, die Stärkung der Verbraucherorientierung durch die Herstellung der Transparenz aller Angebote - das ist mir besonders wichtig -, die Weiterentwicklung der pflegerischen Dienstleistung hin zu einer auf Individualität und Passgenauigkeit ausgerichteten werteorientierten Versorgungsstruktur, die sich über die pflegerische Qualität hinaus an den Zielen Normalität, Aufrechterhaltung von Alltagsaufgaben und Selbstbestimmung orientiert,
die Sicherstellung der Rechte und des Schutzes von Menschen mit Pflegebedarf durch die Stärkung persönlicher Kompetenz, die Vernetzung aller individuellen und gesellschaftlichen Kontrollebenen und die Wahrnehmung der staatlichen Kontrolle und die Entbürokratisierung; darunter leiden auch viele Menschen, die im Bereich der Pflege arbeiten.
Unsere Politik für pflegebedürftige Menschen muss sich an dem Artikel 5 a der Landesverfassung orientieren, der lautet:
„Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und fördert eine Versorgung, die allen Pflegebedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.“
Meine Damen und Herren, diesem Verfassungsziel muss sowohl die Reform der Pflegeversicherung auf Bundesebene als auch unser Selbstbestimmungsstärkungsgesetz gleichermaßen gerecht werden. Ich freue mich auf eine weitere Diskussion über dieses wichtige Thema im Sozialausschuss.
Sehr geehrte Damen und Herren! Seit einigen Wochen wird intensiv über die Höhe der Regelsätze in der Sozialhilfe und beim Arbeitslosengeld II diskutiert. Die Gewerkschaft ver.di - und ich habe eben gehört, auch die Grünen - fordern eine Erhöhung der Regelsätze von bisher 347 € auf 420 €.
Ich glaube, wir sollten uns die Gesamtsumme vor Augen halten, wir reden dann über 5,5 Milliarden €. Ich glaube, wir sollten uns weiterhin angesichts dieser Diskussion noch einmal die Fakten vor Augen führen und keine Ad-hoc-Forderungen stellen. Wir gewähren in Deutschland Arbeitslosengeld II, um den Lebensunterhalt zu sichern. Dabei handelt es sich in der Tat um eine pauschale Geldsumme. Davon muss der notwendige Bedarf an Produkten und Dienstleistungen gedeckt werden. Hierzu zählen unter anderem Nahrungsmittel, Kleidung, Körperpflege und Hausrat.
Gesonderte Bedarfe, wie etwa die Erstausstattung einer Wohnung oder die Finanzierung einer mehrtägigen Klassenfahrt, werden gesondert gewährt. Für den Regelsatz wird die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes zugrunde gelegt. Diese Statistik spiegelt die Lebensverhältnisse privater Haushalte in Deutschland wider. Dabei werden im Einzelnen Daten über die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte ermittelt.
Richtig ist - und aus meiner Sicht auch nicht zu kritisieren -, dass sich die Regelsätze nicht an den tatsächlichen Verbrauchsausgaben von durchschnittlichen Ein-Personen-Haushalten orientieren. Vielmehr werden hier die Ausgaben von unteren Einkommensgruppen herangezogen. Für die CDULandtagsfraktion bleibt es auch wichtig, dass in der
Diskussion über die Regelsätze auch das Lohnabstandsgebot beachtet wird. Das gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unteren Lohngruppen und genauso für Rentner mit einer sehr kleinen Rente.
Ich sehe eine Ausnahme bei Kindern und Jugendlichen - das will ich sehr deutlich sagen. Dies wurde allerdings auch während der Klausursitzung des Bundeskabinetts in Meseberg auf den Weg gebracht. Auch Sicht der CDU-Landtagsfraktion war das allerdings auch ein Stück weit zu spät. Ich finde, das sollte man offen eingestehen. Wir wollen Kindern ein finanziell besser abgesichertes Leben ermöglichen. Das Maßnahmepaket der Union, mit dem Familien finanziell gefördert und die Bildungschancen der Kinder verbessert werden sollen, enthält unter anderem die Ausweitung des Kindergeldzuschlags. Ich finde es bedauerlich, Frau Kollegin Birk, dass Sie darauf nicht eingegangen sind.