Friederike Ebli

Appearances

15/7 15/12 15/14 15/17 15/18 15/23 15/29 15/33 15/37 15/42 15/51 15/57 15/60 15/65 15/66 15/68 15/77 15/83 15/84 15/90 15/94 15/97 15/101

Last Statements

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie verabschieden heute ein richtig gutes Gesetz. Das hat mir dieser Tage ein Bekannter aus dem Gesundheitswesen gesagt. Ich meine, er hat recht. Es ist ein gutes Gesetz.
Das Landeskrankenhausgesetz aus dem Jahr 1986 wird mit der heutigen Beschlussfassung nicht nur modernisiert, sondern den veränderten Anforderungen angepasst, wie der wohnortnahen und leistungsfähigen Versorgung oder dem Anspruch verbesserter interdisziplinärer Zusammenarbeit, nämlich von der stationären in die ambulante Versorgung.
Herr Dr. Enders ist sehr explizit auf wichtige Veränderungen eingegangen. Ich danke ihm dafür, dass er das wichtige Thema „Hygiene“ angesprochen hat.
Frau Ministerin, wir sind sehr froh darüber, dass das Thema „Notfallversorgung“ in diesem Gesetz geregelt wird und künftig Notfallpatientinnen und -patienten nicht mehr abgewiesen werden dürfen. Menschen, die sich in akuter Lebensgefahr befinden, müssen aufgenommen und versorgt werden.
Sehr geehrte Frau Ministerin, in das Gesetz wurde auch eine Regelung zur Verbesserung der Organspende aufgenommen. Dafür sind wir in der SPD-Fraktion ganz besonders dankbar.
In diesem Zusammenhang muss auch die neue Krankenhausplanung erwähnt werden, weil sie ganz besonders gut und ruhig gelungen ist. Das zeigt eine sehr gute partnerschaftliche und konstruktive Zusammenarbeit mit den Trägern, allen Beteiligten und Ihrem Haus. Ich denke, das ist nicht in allen Ländern der Fall.
Dass künftig die Landespsychotherapeutenkammer, die Landesapothekerkammer und der Dachverband der Pflegeorganisationen im Krankenhausplanungsausschuss mitberaten, entspricht dem partnerschaftlichen Verständnis Ihres Hauses und der Landesregierung. Aus diesem Grund war es uns auch wichtig, dass in den kommenden Beratungen in den Beratungsgremien auch die Kommunen, der Landkreistag und der Städtetag mit Sitz und Stimme vertreten sind. Das ist der Tatsache geschuldet, dass Städte und Landkreise bei der Versorgung in der Fläche eine besondere Verantwortung haben.
Wir haben heute einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zum Krankenhausgesetz eingebracht – auch darauf ist Herr Kollege Enders eingegangen –, der die Erweiterung des Ausschusses für Krankenhausplanung durch den Landkreistag oder Städtetag ermöglicht, die Maßnahmen zur Krankenhaushygiene präzisiert und auch die angesprochene Notfallversorgung in den Krankenhäusern differenzierter darstellt und regelt.
Ich bedanke mich ausdrücklich dafür, dass dies gemeinsam möglich war. Herzlichen Dank an die CDU- und die FDP-Fraktion. Das zeigt, dass man, wenn die Vernunft regiert, gemeinsame Dinge auf den Weg bringen kann.
Ich danke Ihnen.
Frau Ministerin, ist angedacht, das Angebot von Krankenpflegeschulen und Plätzen in Krankenpflegeschulen entsprechend des gestiegenen Bedarfs zu erhöhen, ich denke, insbesondere im Bereich der Altenpflege?
Ich war vor Kurzem auf einer Veranstaltung des ASB, auf der gesagt wurde, sie würden gegebenenfalls eine eigene Altenpflegeschule eröffnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist kein Geheimnis, und wir wissen es nicht erst seit der Beantwortung der Großen Anfrage zur Situation der Diabeteskranken in Rheinland-Pfalz: Diabetes mellitus wurde zur Volkskrankheit Nummer eins. Schätzungen sprechen von 200.000 bis 280.000 Menschen in Rheinland-Pfalz. Zu ähnlichen Ergebnissen ist auch Herr Dr. Enders gekommen. Bricht man die Zahlen von der Bundes- auf die Landesebene herunter, so sind sie wesentlich höher. Wir wissen auch, dass es eine hohe Dunkelziffer von Menschen mit Diabetes gibt, die es
nicht wissen und die nicht zur Behandlung gehen, die aber behandlungsbedürftig sind.
Das Besorgniserregende dabei ist, dass man künftig mit einem weiteren Anstieg der Erkrankungsfälle rechnen muss. Wenn die Krankheit früh erkannt wird und die Patientinnen und Patienten gut eingestellt sind und wenn sie selbst durch gesundheitsbewusstes Verhalten dazu beitragen, müssen sie nicht zwingend Lebensqualität oder gar Lebenserwartung einbüßen. Wenn dies allerdings nicht der Fall ist, können insbesondere bei an Diabetes Typ 2 erkrankten Menschen schwere Begleit- und Folgeerkrankungen auftreten, die die Lebensqualität, ja sogar die Lebenserwartung gravierend einschränken können. Als einige gravierende Beispiele nenne ich Herzinfarkte, Schlaganfälle, Amputationen, Nierenversagen, Erblindung und neurologische Erkrankungen.
Dies alles klingt sehr tragisch, aber es sind Tatsachen. Wenn man sich darüber hinaus die Kostenseite dieser Volkskrankheit anschaut, dann überläuft es einen regelrecht. In einer europäischen Studie wurden erstmalig die Kosten für Diabetes Typ 2 in acht europäischen Ländern analysiert. Darin wird von Kosten in Höhe von 29 Milliarden Euro jährlich ausgegangen. Der größte Anteil fiel dabei auf die erforderliche stationäre Behandlung. Danach fallen diabetesbedingt pro Jahr und Patient rund 2.000 Euro Mehrkosten an. Für Deutschland wären es nach dieser Studie 14,6 Milliarden Euro und damit 6,8 % der Gesundheitsausgaben insgesamt.
Es wurde auch festgestellt, dass der Anteil der erkrankten Frauen höher liegt als der Anteil der Männer. Auch wurde verstärkt schon bei Kindern eine Erkrankung an Diabetes Typ 2, also der sogenannten Altersdiabetes, festgestellt. Auch dieser Anteil steigt kräftig an. Damit sind sehr hohe Kosten für die Volkswirtschaft und für die Solidargemeinschaft verbunden.
Es war gut und richtig, dass sich die Landesregierung bereits in den 90er-Jahren mit vielen Partnern auf den Weg begeben hat, um die Situation der an Diabetes erkrankten Menschen in Rheinland-Pfalz zu verbessern. Im Bereich der Forschung gibt es in Rheinland-Pfalz vier Einrichtungen, darunter die Johannes GutenbergUniversität in Mainz, ein privates Institut unter der Leitung von Herrn Professor Dr. Pfützner, die deutsche Vertretung von Novo Nordisk und das rheinlandpfälzische Unternehmen Boehringer Ingelheim. Daneben gibt es Forschungsaktivitäten auf ehrenamtlicher Basis von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wie das Pfalz-Fußnetz Südwest oder die Arbeitsgemeinschaft der Diabetologie und Endokrinologie – ADE –, die gerade ein Projekt zur Versorgungsforschung von Gestationsdiabetes, also Schwangerschaftsdiabetes, in mehreren rheinland-pfälzischen Praxen starten.
Hier höre ich, dass Screenings auf Schwangerschaftsdiabetes in gynäkologischen Praxen in Zusammenarbeit mit Diabetes-Schwerpunktpraxen durchgeführt werden und diese Zusammenarbeit im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr effektiv und sehr gut ist. Frau Morsblech nickt mir zustimmend zu.
Das ist eine der Vernetzungen, die Herr Dr. Enders auch angesprochen hat, die wichtig sind. Es ist wichtig, dass sich die Akteure untereinander vernetzen.
Frau Ministerin, ich möchte Ihnen bei dieser Gelegenheit ein herzliches Dankeschön dafür sagen, dass es dank der Erschließungsanträge der Landesregierung im Gesundheitsausschuss des Bundesrates gelungen ist, dass Kinder mit Diabetes Typ 1 endlich mit einem GdB-Wert von 50 eingestuft werden. Das war ein ganz wichtiger Kampf. Es ist gut und richtig, dass es so gelungen ist. Ich weiß, dass beispielsweise Frau Neese von der AOK Rheinland-Pfalz, die wir sehr gut kennen, jetzt richtig aufatmen wird.
Wenn man die Beantwortung der Großen Anfrage genau liest – die Antworten sind dankenswerterweise sehr detailliert –, könnte man zu dem Schluss kommen, in Rheinland-Pfalz ist alles gut. Das ist es im Grunde auch. Wir haben eine gute medizinische Versorgung. Es wird geforscht. Es gibt Netzwerke unter den Haus- und Fachärzten und Fachärztinnen. Die Arbeit und das Engagement der Selbsthilfegruppen sind gar nicht hoch genug anzuerkennen und zu loben. Die finanzielle Unterstützung durch das Land ist gut eingesetzt. Sie bekommen ca. 30.000 Euro im Jahr.
Die größte Bedeutung kommt allerdings in der Tat der Prävention zu. Damit kann man in Bezug auf Diabetes mellitus gar nicht früh genug beginnen, also in Kindertagesstätten, in Schulen, in Vereinen, in Betrieben, in Unternehmen, Verwaltungen. Die Volkshochschulen engagieren sich, die Krankenkassen, Netzwerke, Adipositas-Netzwerk beispielsweise. Hier hat die Landeszentrale für Gesundheitsförderung schon Großartiges geleistet, muss es aber auch weiterhin tun, vor allem auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung.
Wir müssen dafür sorgen, dass es den Menschen überall bewusst gemacht wird, dass sie es selbst in der Hand haben, weitestgehend gesund zu leben, gesund alt zu werden, Lebensqualität zu haben und zu erhalten. Möglicherweise kostet uns die Fortführung oder Erweiterung von Präventionsmaßnahmen wie Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit und Ähnliches noch eine Stange Geld. Ich meine, dass man in diesem Zusammenhang durchaus weiter auf die hohe Kompetenz und die Erfahrung der Landeszentrale für Gesundheitsförderung zurückgreifen kann.
Ich meine, wenn man im Endeffekt dabei etwas Gutes für die Menschen, für die Frauen, für die Männer und vor allem für die Kinder erreicht und dazu im Endeffekt noch enorme Kosten für die Solidargemeinschaft zurückfahren kann, dann sollten wir das tun. Dann sollten wir das nicht nur tun, dann müssen wir das auch mit aller Intensität in die Prävention von Diabetes mellitus investieren.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Dreyer hat den Gesetzentwurf sehr ausführlich vorgestellt, deswegen werde ich nur auf wenige Punkte eingehen.
Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich nicht um ein grundlegend neues Gesetz, sondern um eine notwendige Fortschreibung. Meine Vorredner haben dies ebenfalls betont. Wir halten diese Fortschreibung für notwendig und erforderlich. Die Erklärungen liegen quasi auf der Hand: Zum einen liegt uns die medizinische Versorgung der Bevölkerung sehr am Herzen, und es besteht ein hoher Anspruch darauf. Zum anderen sieht man natürlich die Fortschreitung des demografischen Wandels. Wir wollen eine wohnortnahe Versor
gung und eine stationäre Behandlungsmöglichkeit, der gerade mit dem demografischen Wandel eine immer größere Bedeutung zukommt.
Dies betrifft nicht nur die Sicherstellung der Versorgung der älteren Menschen unter uns, sondern selbstverständlich auch die medizinische stationäre Versorgung von Kindern. Die Krankenhäuser sollen sich untereinander vernetzen, ergänzen und vor allem informieren. Zusammenarbeit ist angesagt, und dies wird auch weitestgehend so praktiziert. Das macht auch Sinn.
Dies soll im Übrigen in gleichem Maße auch für die ambulante Versorgung, für die Pflege- und RehaEinrichtungen gelten. Dass es dazu einer guten Krankenhausplanung bedarf, ist selbstredend. Diese ist auf den Weg gebracht, und wir werden den Krankenhausplan sicherlich noch in diesem Jahr beraten.
Wir hatten bislang keine eigene Krankenhaushygieneverordnung, sondern ein Hygienegesetz, das angewandt wurde. Mit dem neuen Gesetz bietet sich aber eine gute Gelegenheit, dass wir die Hygieneverordnung auch innerhalb dieses Gesetzes regeln. Ich halte dies für ganz wichtig; denn es ist unerträglich, wenn Patienten im Krankenhaus krank werden.
Erfreulich ist – es kommt immer auf die Sichtweise an, aber wir sehen es recht positiv –, dass dieses Gesetz zu mehr Selbstständigkeit und zu weniger Bürokratie bei den Krankenhäusern führt. Wenn beispielsweise ein Krankenhaus in seinem eigenen Haus und in seiner Gesundheitspolitik der Auffassung ist, dass in dem einen oder anderen Fachbereich eine große Abteilung nicht notwendig ist, und es sich dazu entschließen möchte, lieber eine Belegabteilung einzurichten, dann kann es dies künftig in eigener Verantwortung tun.
Auf der anderen Seite sehe ich aber die Freiheit etwas eingeschränkt. Dies betrifft ganz besonders die Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten. Die Notfallversorgung hat Vorrang. Es dürfen keine Patientinnen und Patienten mehr abgewiesen werden. Die Leitstellen sind gehalten, sie schnell dem Krankenhaus zuzuweisen, das wohnortnah ist und sie gut versorgen kann.
Ein wichtiges Anliegen ist uns das Thema „Organ- und Gewebespende“, das in diesem Gesetz einen neuen Stellenwert und die von uns gewünschte Förderung erhält. Ich bedaure es an dieser Stelle sehr, dass wir dieses spezielle und wichtige Thema während dieses Plenums nicht vertiefen konnten, was ursprünglich geplant war.
In den vielen Jahren seit Inkrafttreten des letzten Gesetzes hat sich nicht nur der demografische Wandel fortgesetzt, sondern auch die Wissenschaft und die Forschung haben neue Erkenntnisse gewonnen. Es sind neue Akteure im Gesundheitswesen hinzugekommen, die Patientinnen und Patienten sind aufgeklärter, und die Beratungs- und Hilfsbedarfe haben sich mit Blick auf die Familie auf vielfältige Art und Weise ebenfalls verändert. Es wird Professionalität eingefordert und auch angeboten. Ich denke beispielsweise an die psychotherapeutische Begleitung, der früher nicht die Bedeutung beigemessen wurde, die ihr eigentlich zukommt. Die psycho
therapeutische Begleitung ist schon sehr stark gewachsen und muss auch noch weiter wachsen. Ich denke an die Sozialberatung, die sich künftig auch um Kinderschutz- und Kindergesundheit zu kümmern hat, und ich denke an die Weiterentwicklung der Patientenfürsprecher und -fürsprecherinnen. Herr Dr. Schmitz, Sie sind bereits darauf eingegangen. Auch an diesen Punkten wird die Veränderung in den Jahren deutlich.
In dem Gesetzentwurf wird auch die finanzielle Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geregelt. Beim wahlärztlichen Liquidationsrecht kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Missverständnissen und damit verbunden zu Unzufriedenheit.
Abschließend ist von meiner Seite festzuhalten, dass das Gesetz natürlich nur für staatliche und kommunale Krankenhäuser gilt – Frau Ministerin, Sie sind darauf eingegangen – und dass kirchliche Häuser ihre eigenen Bestimmungen und ihr eigenes Gesetz haben. Ich denke, dass wir im Ausschuss noch ausreichend Gelegenheit haben werden, um die einzelnen Details, die angesprochen wurden, zu erörtern. Dazu wollen wir uns einer Expertenanhörung bedienen. Ich kündige heute schon an, dass wir diese Anhörung im Ausschuss entsprechend beantragen werden. Ich bin sicher, dass wir dann insgesamt ein gutes Gesetz auf den Weg bringen werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Menschen haben in jedem Stadium ihres Lebens ein Anrecht auf respektvolle und würdevolle Pflege. Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz, das am 1. Juli 2008 in Kraft trat, sollte sich die Pflegeversicherung stärker auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen ausrichten.
Eine Regelung aus diesem Pflegereformgesetz wies der Qualität in der Pflege eine ganz besondere Bedeutung zu. Man kann nicht sagen, dass die Pflege in der ambulanten oder stationären Behandlung bis dahin unkontrolliert oder schlecht war. Es wurden auch schon früher unangemeldete Überprüfungen der Einrichtungen durch
den Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgenommen. Man wusste durchaus, wo gute und schlechte Pflege stattfand. Allerdings durften die Ergebnisse nicht veröffentlicht werden.
Es dauerte im schlimmsten Fall recht lang, bis eine Einrichtung geschlossen werden konnte. Zunächst waren es Gerüchte, die kursierten, bis letztendlich eine qualifizierte Prüfung die Missstände offenkundig machte.
Gute Einrichtungen waren immer auf das Weitersagen von Mund zu Mund angewiesen. Woran sonst hätten sich Pflegebedürftige oder ihre Angehörige orientieren sollen? Manchmal wurden Pflegebedürftige dort untergebracht, wo ein Platz frei war, also nach dem Prinzip Zufall. Das war wohl nicht das Wahre.
Wenn man sich im Rückblick die frühere Situation vor Augen führt, war letztendlich die Einführung des PflegeTÜVs mit der angekündigten Benotung der einzelnen Leistung ein wahrer Segen, vor allem auch deswegen, weil bis dahin die Prüfer und Prüferinnen des MDK nur gezielt aufgrund vorliegender Beschwerden tätig wurden.
So wurden nun nach dem Pflegereformgesetz alle Pflegeheime und ambulanten Einrichtungen überprüft und bewertet. Es wurden Noten – Herr Dr. Schmitz hat es gesagt – ähnlich wie in der Schule von sehr gut, gut bis mangelhaft vorgenommen. Die Heime wurden in vier Teilbereiche aufgeteilt. Die Gesamtnote in der stationären Pflege wurde aus 64 Einzelkriterien gebildet. Bei den ambulanten Diensten waren es drei Teilbereiche und 49 Einzelkriterien.
Mit den zunehmenden Prüfungen wurde aber auch bald festgestellt, dass das sicher gut gemeinte Transparenzsystem zu viel mehr Verwirrung als zu einer bundesweit vergleichbaren Pflegequalität im ambulanten und stationären Bereich beitrug.
Wir sind sehr froh, dass unsere Ministerin Malu Dreyer, als diese Verwirrung bekannt wurde, sofort die sogenannte Reißleine gezogen und erreicht hat, dass die Veröffentlichungen der Bewertungen der Einrichtungen erst einmal gestoppt wurden. Herr Dr. Schmitz hat es angesprochen.
Es konnte nicht sein, dass beispielsweise Einrichtungen nur deshalb zu guten Gesamtnoten gekommen sind, weil sie sich in weniger wichtigen Bereichen gut darstellen konnten, während sie in wichtigen Kriterien nur ein Mangelhaft erreichten.
Klar ist, dass die Vereinbarungspartner auf Bundesebene Neuland betreten haben. Es gab bis dahin keine pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse. Deshalb war es richtig, dass man dieses System als lernendes System gewählt hat.
Das Land hat durch Ministerin Malu Dreyer frühzeitig auf die Kritiken und die Hinweise reagiert und auf Bundesebene Nachbesserungen eingefordert.
Natürlich.
Daraufhin wurde bereits im Mai vergangenen Jahres ein Ombudsmann – ich habe mich noch einmal versichert, dass es auch ein Mann ist, also ein sogenannter Kümmerer – beim GKV Spitzenverband installiert – Herr Voß –, der alle Anregungen und Beschwerden einsammelt und sie in die vereinbarte, breit angelegte Evaluation einbringt.
Natürlich hat das Land die erkannten Probleme und Schwachstellen des Systems sofort an den Kümmerer weitergegeben. Aber dabei ließ es die Landesregierung nicht bewenden.
Frau Dreyer ergriff dahin gehend die Initiative, dass recht kurzfristig zumindest auf Landesebene ein Weg gefunden werden konnte, der wieder eine Veröffentlichung von Prüfergebnissen ermöglichte, bis die Selbstverwaltung auf Bundesebene so weit ist.
Natürlich ist es ein Bundesthema, Herr Dr. Schmitz.
Wir wollen, dass in der neuen Systematik eindeutig und zuverlässig gute Pflege als gute und schlechte Pflege als schlechte erkennbar ist. Ambulante Dienste dürfen in der Bewertung gegenüber stationären nicht benachteiligt werden, vor allem wenn man sich vor Augen führt, dass manche Kriterien für kleinere Pflegedienste überhaupt nicht zutreffen.
Die Landesregierung hat zusätzlich eine Bundesratsinitiative ergriffen, die die Vertragspartner zur weiteren Verbesserung veranlassen soll, wie beispielsweise konkrete Ausfüllanleitungen der Bewertungsbögen, soweit wie möglich eine Entkoppelung des Pflegezustandes und der Pflegedokumentation, Kriterien für kleinere Pflegedienste – das hatte ich schon angesprochen –, und dann soll es eine weitere Ebene geben, die Aufschluss über das Zustandekommen der Einzelnoten gibt. Dann muss darauf geachtet werden, dass der Schwerpunkt der gewichteten Prüfkriterien auf der Ergebnisqualität liegt.
Letztendlich wollen wir, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen anzuhören sind und nach Möglichkeit beratend mitwirken können. Auch das ist ein Beitrag zur zuverlässigen Transparenz.
Abschließend lassen Sie mich feststellen, dass die Fraktionen der FDP und CDU anscheinend ein großes Vertrauen in diese Landesregierung haben. Wie sonst soll man ihren Antrag verstehen, den sie an die Landesregierung stellen, mit dem wir grundsätzlich konform ge
hen, wo sie doch eigentlich einen sehr engen Draht zur Bundesregierung haben.
Wir freuen uns auf die weitere Beratung im Ausschuss, Herr Dr. Schmitz.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kassen haben nach Kenntnis der Landesregierung angekündigt, zukünftig Zusatzbeiträge zu erheben?
2. Wie viele Versicherte sind damit in Rheinland-Pfalz von Zusatzbeiträgen betroffen?
3. Welche Gründe sieht die Landesregierung für das Erheben von Zusatzbeiträgen als ausschlaggebend an?
4. Welche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Landesregierung auf Bundes- und Landesebene, diese Entwicklung zu bremsen?
Frau Ministerin, glauben Sie, dass das System der Kopfpauschale das Problem lösen würde?
Frau Ministerin, gestern gingen auch die Überlegungen verschiedener Rundfunkanstalten durch den Äther, dass manche Kassen sich nicht nur mit dem 8-Euro-Beitrag befrieden wollen, sondern auch über eine prozentuale Erhöhung nachdenken. Haben Sie eine Vorstellung davon, wie hoch der bürokratische finanzielle Aufwand gegenüber den zu erwartenden Einnahmen ist?
Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass sich die Ärztinnen und Ärzte, die bereit waren, sich als Impfärzte zur Verfügung zu stellen, freiwillig gemeldet haben, und es nicht eine Selbstverständlichkeit ist, dass niedergelassene Ärzte impfen müssen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen heute zu einer wichtigen Entscheidung, die uns lange begleitet hat. In einer beispielhaften Aktion der Sprecher und Sprecherinnen der einzelnen Fraktionen ist es gelungen, einen guten Konsens zu erzielen, der uns sicherlich zufriedenstellen kann.
Ich stelle fest: Durch Beschluss des Landtags vom 26. März 2009 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 7. Mai 2009 beraten. In dieser Sitzung haben die Fraktionen der CDU und der FDP ihre eigenen Gesetzentwürfe zurückgezogen.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 29. Sitzung am 7. Mai 2009 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Palliativmedizin nimmt im gesundheitspolitischen Bereich immer wieder breiten Raum ein. Dies zeigt die Wichtigkeit des Themas und das Verantwortungsbewusstsein des Parlaments und der Landesregierung vor allem gegenüber unheilbar kranken Menschen in unserem Land. Uns ist die Sicherstellung der ambulanten Versorgung mindestens so wichtig wie die der stationären. An beide Angebote haben wir einen hohen Qualitätsanspruch. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass das Sozialministerium, sehr geehrte Frau Ministerin, bereits im letzten Jahr eine Expertengruppe eingesetzt hat, deren gemeinsames Ziel es ist, wie Sie im Sozialpolitischen Ausschuss ausführten, den inhaltlichen Rahmen der künftigen Palliativversorgung in Rheinland-Pfalz und dem Netzwerk – bestehend aus der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, Palliativmedizinern aus dem hausärztlichen, dem stationären und dem universitären Bereich, der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz, der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und der Pflegedienste der Krankenkassen, der Palliativ-Care-Teams und ambulante Hospiz- und Palliativberatungen – zu definieren und deren Finanzierung und Ausbau nach einheitlichen Qualitätskriterien zu sichern.
Sehr geehrte Frau Ministerin, erfreulich ist, dass der Lehrstuhl für Palliativmedizin nun nicht mehr für nur fünf Jahre über die Deutsche Krebshilfe gesichert ist, sondern dank der Zusage der Johannes GutenbergUniversität darüber hinaus. In einer sehr guten und sachlichen Beratung im Sozialpolitischen Ausschuss, worüber ich mich als Vorsitzende ganz besonders freue – auch ein Dankeschön an Sie, sehr geehrter Herr Kollege Enders –, ist es uns gelungen, den CDU-Antrag so zu formulieren, dass er nun eine breite Mehrheit erfahren hat. Wir werden dem Antrag in der nun vorliegenden Form zustimmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frau Ministerin hat es sehr deutlich gesagt. Sie reden eine Situation schlecht und nieder, die in Wirklichkeit nicht so schlecht ist.
Herr Dr. Schmitz, Sie haben die Statistik erwähnt und sie – ich kann nicht wortwörtlich zitieren – als geschönt betrachtet. Sie sprechen die Beschäftigung von teilzeitbeschäftigten Frauen in den Praxen im Beruf an.
Wir sehen darin nicht das Problem. Wir sehen darin die Chance, dass Frauen, die den hoch qualifizierten Beruf der Ärztin erlernt und studiert haben, die Möglichkeit haben, selbstbewusst und eigenverantwortlich in Praxen zu arbeiten, die es aufgrund der veränderten Gesetzesbedingungen früher gar nicht so gab.
Es ist schon ein bisschen zynisch, wie Sie gerade klatschen, sehr geehrter Herr Kollege.
Das freut mich.
Ich weiß, dass es in unserem Land in vielen Bereichen Bewerbungen von Ärzten und Ärztinnen in Krankenhäusern gibt, die sich blind bewerben, weil sie von dieser schönen Region und diesem hoch qualifizierten Angebot partizipieren, daran teilhaben wollen.
Aber es ist einfach. Wenn es nicht so läuft, wie man es sich vorstellt – – – Es ist wiederholt angesprochen worden. Es gibt Regionen, über die man sich Sorgen machen muss, damit in Zukunft die ärztliche Versorgung gesichert ist. Es ist einfach, das alles der Politik in die Schuhe zu schieben.
Ich habe noch nicht einen brauchbaren Vorschlag, weder von Ihnen, Herr Dr. Schmitz, noch von Herrn Dr. Rosenbauer, gehört.
Nicht einen brauchbaren Vorschlag.
Es gibt Bemühungen, die ich ansprechen möchte, nämlich von kommunaler Seite. Das ist meines Erachtens nachahmenswert.
Herr Präsident, bitte zwei Sätze.
Lassen Sie mich noch einen Satz zu Altenkirchen sagen. Der Landrat und der Bürgermeister aus Altenkirchen bemühen sich sehr intensiv, junge Ärzte in die Region zu bringen und bei denjenigen, die an das DRK-Krankenhaus kommen, für die Region zu werben.
Schade, die Zeit ist zu kurz.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Kollege Enders, ich glaube, dass wir die unreflektierte Einnahme von Medikamenten egal, was wir machen, nicht verhindern können. Es wird immer Menschen geben, die sich auf dubiosen Wegen oder auf ganz legalen Wegen über das Internet Medikamente besorgen, weil sie sich vielleicht auch genieren, sich ärztlich oder vom Apotheker oder der Apothekerin beraten zu lassen.
Es gibt viele Beispiele dafür, auf die ich nicht näher eingehen möchte. Ich möchte vielleicht ein Beispiel aus
der Werbung nennen: Ein glücklicheres Leben, besser gelaunt, oder was weiß ich. Ich nenne dies jetzt einmal als positive Beispiele.
Das werden wir nicht verhindern können. Das gibt es schon lange und wird es auch immer geben.
Sie haben gesagt, der Versandhandel wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz ermöglicht. Der Vorsitzende der Bundesapothekenkammer hat im letzten Jahr beim Tag der Apotheke von einem schwarzen Tag für die Apotheken gesprochen, als dieses Gesetz in Kraft trat. Diese Aussage war sicher von der Sorge über Wettbewerbsverzerrungen und -nachteile für die Präsenzapotheken vor Ort geprägt und für einen Kammerpräsidenten sicherlich auch verpflichtend.
Das ist nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite stehen die Patientinnen und Patienten, die sowohl verschreibungs- als auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente über die Internetapotheke viel günstiger bekommen können.
Auffallend war, dass die Krankenkassen diese neue Möglichkeit begrüßt und wohl vor dem Hintergrund unterstützt haben, dass bei den Ausgabenposten im Gesundheitswesen dieser Bereich der Arzneimittel am höchsten von allen Ausgaben steigt. Das muss man einfach so auch zur Kenntnis nehmen.
Allerdings dürften wir nicht verkennen, dass das Thema „Sicherheit und Vertrauen in den Apothekerhandel“ einen enorm hohen Stellenwert hat.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sichergehen können, dass sie auch das, was sie bestellt haben, bekommen. Im Grunde können sie das bei uns auch, sofern sie darauf achten, dass es sich bei den Internetapotheken und Versandapotheken um zugelassene Versandapotheken handelt. Nun ist das auf Anhieb leider nicht immer zu erkennen. Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Da lauern die Gefahren des Missbrauchs und die Chancen für kriminelle Machenschaften.
Wenige verdienen viel, Viele können geschädigt werden. Dass es eine Produktpiraterie gibt, wissen wir auch aus anderen Bereichen. Die Modebranche weiß ein Lied davon zu singen. Aber bei gefälschten Arzneimitteln sieht es eben ein wenig anders aus.
Bei der Vorbereitung auf das Thema habe ich ein bisschen geblättert und fand einen Hinweis auf einen Film, der 1950 gedreht wurde, nämlich „Der dritte Mann“. Orson Welles spielte die Hauptrolle. Dort wurde Penicillin gestohlen und verlängert, und die notwendige Hilfe ist nicht eingetreten. Genau das passiert natürlich heute auch, dass Antibiotika aus irgendwelchen Ländern, bei denen es keine Kontrollen gibt, angeboten werden. Die Menschen vertrauen darauf, dass sie schnell helfen, aber sie sind gestreckt und verlängert und vielleicht auch nicht so sauber. Das ist ein Schwarzmarkt, der kaum kontrolliert werden kann. Darauf muss natürlich geachtet werden.
Allerdings vertreten wir deshalb auch die Auffassung, dass verschreibungspflichtige hochwirksame Medikamente ausschließlich von Apotheken ausgegeben werden dürfen. Wir sind nicht grundsätzlich gegen das Verbot von Internetapotheken. Es sprechen viele Gründe auch für sie.
Ein Antrag zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten aus Sachsen und Bayern führte leider nicht zu einer Mehrheit auf Bundesebene. Vielleicht gelingt es uns, Herr Dr. Enders. Wir sind im Grunde mit dem Ansatz gar nicht auseinander. Wir sollten uns im Ausschuss noch einmal darüber unterhalten, um vielleicht gemeinsam einen Antrag zur Unterstützung dieses wichtigen Anliegens auf den Weg bringen zu können.
Damit beantrage ich, dass wir den Antrag gern noch einmal im Ausschuss beraten.
Frau Ministerin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich gehe in meinen Ausführungen kurz auf die Gesundheitspolitik ein, die meine Kollegin Frau Grosse ausgespart hat. Viele Teile hat Frau Staatsministerin Dreyer in ihren Ausführungen festgestellt.
Wir dürfen feststellen, dass die Gesundheitspolitik in unserem Land von einer außerordentlich großen Fürsorge verbunden mit einer hohen Verantwortung für die Patientinnen und Patienten und Beschäftigten im Gesundheitswesen gleichermaßen unter der besonderen
Berücksichtigung der demografischen Entwicklung in unserer Bevölkerung geprägt ist.
Fortschritt und Innovation nehmen bei uns einen besonderen Stellenwert ein, der seinesgleichen in der Republik sucht. Moderne Medizin, gute Ernährung und Frieden in unserem Land tragen dazu bei, dass die Menschen alt werden können. Die Rahmenbedingungen dazu stimmen; denn alt soll man in Würde werden können. Das ist einfach wichtig für uns.
Frau Ministerin ist auf die Rahmenbedingungen eingegangen: 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen und die Pflegestützpunkte. – Darauf werde ich jetzt nicht weiter eingehen können, außer die Aufforderung zu nennen, dass dies eine gute Chance ist, dass Krankenkassen und Kommunen ihre Potenziale und Ressourcen einbringen können und sich noch besser vernetzen, als sie es in der Vergangenheit getan haben.
Wir sind an der Seite der Ministerin, wenn sie sagt – Frau Präsidentin, ich zitiere, wenn Sie gestatten –: „Wir wollen, dass die Pflege zu den Menschen kommt und nicht umgekehrt.“
Einen wichtigen Beitrag dazu leistet beispielsweise auch die Landeszentrale für Gesundheitsförderung, die LZG, die eine Aufklärungskampagne für Angehörige von demenzkranken Menschen begleitet.
Im Übrigen ist an dieser Stelle zu sagen, was die LZG in unserem Land leistet, verdient unsere große Anerkennung und ein Dankeschön. Wir begleiten dies mit einem Haushaltsansatz von 730.000 Euro in diesen beiden Haushalten.
Wir brauchen in den Fachberufen im Gesundheitswesen, insbesondere in der Pflege, nicht nur ausreichend, sondern auch viele qualifizierte und motivierte Menschen. Deshalb halten wir es für richtig, dass die Förderung der Aus- und Weiterbildung auf hohem Niveau festgeschrieben wird. Das ist auch in diesem Haushalt abgebildet. Wir begrüßen ausdrücklich die Initiative „Menschen pflegen“, Frau Ministerin. Sie ist notwendiger denn je.
Wir stellen fest, dass in einigen Krankenhäusern aufgrund der Situation Stellen abgebaut werden. Das führt zur besonderen Belastung der Pflegenden. Es fehlt an Zeit und Zuwendung für Patientinnen und Patienten. Das ist sicherlich unbefriedigend; dennoch sind wir froh, dass die Situation nicht so stark dramatisch ist wie in anderen Bundesländern. Man muss der Entwicklung dennoch entgegenwirken.
Ich bin sehr dankbar, dass die Vereinbarung im Rahmen des Pflegegipfels im September getroffen wurde, dass 21.000 Stellen zusätzlich, allerdings in der Bundesrepublik, durch die Kassen gefördert werden sollen.
Wir wollen, dass die pflegerische Infrastruktur ausgebaut und weiterentwickelt wird, vor allem mit Blick auf die sozialräumlichen Versorgungsstrukturen, um pflegende Angehörige zu unterstützen und zu entlasten.
Wir haben zu dem Komplex den Antrag eingebracht „Qualität und Versorgungsstrukturen in der Pflege in Rheinland-Pfalz weiter fördern“.
Nun liegt uns ebenfalls ein Antrag der FDP vor, der sich zum einen mit der Situation und den Perspektiven der Krankenhäuser und zum anderen mit der Situation der Pflegerinnen und Pfleger sowie Ärztinnen und Ärzten befasst. Was fordern Sie? Sie fordern einen Bericht zum 31. Dezember 2009.
Wenn ich mich richtig erinnere, hat Herr Staatssekretär Habermann erst in der vorletzten Sitzung – sie ist noch nicht so lange her, Herr Dr. Schmitz – des sozialpolitischen Ausschusses diesbezüglich einen sehr ausführlichen Bericht abgegeben. Wir tagen ja sehr oft, wie Sie wissen. Wenn ich mich richtig erinnere, rufen Sie doch ständig nach Bürokratieabbau. Was machen Sie gerade damit, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP?
Ansonsten ist schon erfreulich, was in diesem Jahr gerade für die Krankenhäuser erreicht wurde: Der sogenannte Deckel ist weg. Die Investitionsfinanzierung wurde neu geregelt. Das Land erhöht den Förderansatz um 10,3 Millionen Euro. Es gibt Entlastungen für die Tariferhöhungen. –
Für all das hat sich unsere Ministerin maßgeblich engagiert. Auch dafür ein herzliches Dankeschön.
Es gibt aber auch einen schmerzlichen Wermutstropfen. Den will ich nicht verschweigen; denn die Einführung des Bundesbasisfallwertes trifft unsere Krankenhäuser. Das ist nicht zu verschweigen. Wir bitten unsere Ministerin, sich dafür einzusetzen, dass dieser Crash auf Bundesebene abgefedert wird.
In ihrem zweiten Berichtsantrag fordert die FDP die Landesregierung auf, über die Situation und Perspektiven der flächendeckenden ambulanten ärztlichen Versorgung zu berichten. Eigentlich ist dieser Antrag überflüssig.
Im letzten Ausschuss hat das Ministerium die Bilanz des Masterplans vorgestellt, auch über die ärztliche Honorierung, lieber Herr Dr. Schmitz.
Lieber Herr Dr. Schmitz, aber wir sind nicht so. Wir geben Ihnen im Grunde schon recht; denn man muss ein besonderes Augenmerk auf die hausärztliche Versorgung in der Fläche legen. Natürlich hat das neue Vertragsärzterecht zu Verbesserungen geführt. Das ist sichtbar und zu belegen.
Aber dennoch wollen wir, genau wie in der Pflege, zufriedene, motivierte Menschen. Diese Eigenschaften wollen wir natürlich auch im ärztlichen Bereich haben.
Die CDU-Fraktion legt einen Antrag zum Palliativbereich vor. Sie wollen die stationäre Palliativversorgung ausgebaut und einen ständigen Lehrstuhl für Palliativmedizin haben.
Ich habe schon bei der letzten Haushaltsberatung zur Palliativversorgung gesprochen, weil gerade dieses Thema ganz wichtig für uns im Land ist. Wenn man sich die Entwicklung im Land anschaut, ist festzustellen, dass wir eine gute Entwicklung genommen haben. In über 14 Krankenhäusern gibt es ausgebaute Palliativstationen. Wir haben Krankenhäuser, in denen Palliativversorgung angeboten und durchgeführt wird, ohne dass es eigene Stationen gibt. Es gibt Krankenhäuser, die demnächst Stationen einrichten.
Wir halten es aber für genauso wichtig, dass die ambulante Versorgung weiter ausgebaut wird. Wir wissen, dass viele Menschen am Ende ihres Lebens sehr gern zu Hause sein wollen. Dazu müssen die Rahmenbedingungen stimmen.
Wir wollen dafür Sorge tragen – wir sind auf einem guten Weg –, dass die Hausärztebetreuung gesichert ist, und zwar rund um die Uhr gesichert ist, die Hausärzte eine gute Schmerztherapieausbildung, die Pflegestationen entsprechend ausgebildete Pflegekräfte haben und die Hospizbegleitung eben auch.
Wir wollen, dass Menschen zu Hause bestens versorgt und gut gepflegt werden, Angehörige entlastet werden und vor allem die betroffenen Menschen keine Schmerzen haben.
Mit der Stiftungsprofessur, wie sie jetzt auch angestrebt ist, wird die ärztliche Ausbildung einen wichtigen Anstoß, einen Anschub zur Palliativqualifizierung erhalten. Ich bin sicher, dass das dann auch zum Selbstläufer werden kann. Vor diesem Hintergrund halten wir den Antrag der CDU für überflüssig und brauchen ihm auch nicht zuzustimmen.
Auf das Thema „Gesundheitswirtschaft“ ist der Kollege Schweitzer ausführlich eingegangen. Wir sehen nicht nur die Wertschöpfung in diesem Bereich, sondern auch die Arbeitsplätze, die dort geschaffen wurden. 19.700 Arbeitsplätze sind in sieben Jahren dort entstanden, versicherungspflichtige Arbeitsplätze. Das ist eine wunderbare Entwicklung. Dafür bedanke ich mich. Wir sind sehr froh, dass die beiden Ministerien in diesem Punkt hervorragend kooperieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Aufgaben im Gesundheitswesen und die Verantwortung für die Menschen rechtfertigen jede einzelne Position im Einzelplan 06. Das ist gar keine Frage. Es ist auch keine Frage, dass wir an der einen oder anderen Stelle gern einen höheren Ansatz gesehen hätten, aber aus der Gesamtverantwortung heraus und dass man möglichst viele Menschen erreichen kann, darf man insgesamt mit dem, was wir in diesem Haushalt leisten, zufrieden sein.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, meine Frage ging in eine ähnliche Richtung: In welcher Form sind Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der ARGEN in die zukünftige Entwicklung eingebunden? Wie werden Entwicklungen und Veränderungen kommuniziert?
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Position nimmt die Landesregierung gegenüber den vom Bundesministerium für Gesundheit vorgeschlagenen Pflegestützpunkten ein?
2. Werden nach Auffassung der Landesregierung durch die Errichtung von Pflegestützpunkten Parallel- oder Konkurrenzstrukturen zu den Beratungs- und Koordinierungsstellen in Rheinland-Pfalz errichtet?
3. Welche weitergehenden Angebote können Pflegestützpunkte nach dem Modell des Bundesministeriums für Gesundheit gegenüber den Beratungs- und Koordinierungsstellen machen?
4. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen durch Beratungsgutscheine Angebote der Beratung zu eröffnen?
Frau Ministerin, gestern hat eine erneute Sitzung in Berlin stattgefunden. Könnten Sie uns über neue Ergebnisse oder neue Kompromisse berichten?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema ist in diesem Haus nicht neu. Es hat uns das ganze Jahr über begleitet, und zwar in Aktuellen Stunden, Kleinen Anfragen und Behandlungen im Ausschuss. Dies zeigt, dass es uns wichtig ist, weil sich alle Fraktionen damit befasst haben.
Im Oktober hat uns ein Bericht über die Klage der Deutschen Krankenhausgesellschaft über die finanzielle Situation der Krankenhäuser aufhorchen lassen. Daraufhin haben wir uns auf Antrag der Fraktionen der FDP und der SPD erneut mit diesem Thema im Sozialpolitischen Ausschuss befasst.
Nun habe ich mir die Mühe gemacht und im Internet das Krankenhausbarometer angeschaut. Das kann man tun, um sich Informationen zu holen. Zu meiner Überraschung habe ich festgestellt, dass die Situation so schwarz, wie sie dargestellt wurde, gar nicht ist.
Wenn man die Vergleiche gegenüberstellt, ist festzustellen, dass im Jahr 2002 43 % und im Jahr 2006 55,3 % der Krankenhäuser einen Überschuss erwirtschaftet haben.
Ein ausgeglichenes Ergebnis hatten 2002 11,4 %, 2006 14,9 %. Selbst die Zahl derHäuser, die einen Fehlbedarf produziert haben, haben sich erheblich verringert. 2002 waren es 41,4 % und im Jahr 2006 nur noch 28 %. Ich denke, das ist schon beachtlich. Es zeigt natürlich, dass sich die Häuser enorm anstrengen, um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern.
Wenn ich mir die Krankenhauslandschaft in RheinlandPfalz ansehe, dann denke ich, dass sie insgesamt viel besser dasteht als der Bundesdurchschnitt insgesamt. Frau Ministerin, das hat sicherlich auch etwas damit zu tun, dass wir in Rheinland-Pfalz einen der höchsten Basisfallwerte haben. Das bedeutet eine sichere Bank für unsere Krankenhäuser.
Wir wissen, dass die Krankenhäuser enorme Anstrengungen unternehmen, um den wirtschaftlichen Heraus
forderungen gerecht zu werden. Ich sehe auch, dass viele an einer Chance zur Umstrukturierung arbeiten.
Herr Kollege Schmitz, wenn man heute schon vor Ablauf der Konvergenzphase im Jahr 2009 schwarzmalt und fast zur Panikmache neigt, dann halte ich das nicht für seriös; denn man muss dann genau hinschauen.
Vor Einführung der Kürzung um 0,5 % der Leistungsbezahlung der Kassen haben die Krankenhäuser viel mehr Fehlbedarfe produziert. Das heißt, trotz höherer Belastungen hat sich die Situation verbessert.
Ich meine jedenfalls, dass die Krankenhäuser mit der größte Ausgabenblock der Krankenkassen sind. Das wissen Sie auch. Sie sind Teil unseres Gesundheitssystems und Teil der Gesundheitswirtschaft. Sie müssen ihren Beitrag leisten, wie alle, die in diesem System vernetzt und verankert sind.
Sie haben die Grundlohnsumme als Basis von Berechnungen genannt. Sie haben aber sicherlich nicht daran gedacht, dass auf der anderen Seite auch Entlastungen, nämlich Einsparungen bei den Lohnnebenkosten, stattgefunden haben. Das wird immer schön verschwiegen. Aufgrund der Gesetzgebung der letzten Zeit ist es schon zu Einsparungen in diesem Bereich gekommen.
Noch ein Wort zur Qualität. Sehr geehrter Herr Dr. Schmitz, liebe Kolleginnen und Kollegen, 67,7 % der Krankenhäuser sind bereits zertifiziert, können eine hohe Qualität aufweisen. 90,8 % der Krankenhäuser erfassen die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten. Sie kümmern sich, sie wollen gut sein und eine hohe Qualität vorzeigen.
Vor dem Hintergrund, dass uns eine gute Pflege in den Krankenhäusern wirklich wichtig ist, will ich nur darauf hinweisen, dass es bereits seit 2006 die Initiative des Ministeriums „Menschen pflegen“ gibt, die von der Arbeitsgruppe „Stärkung der Pflege im Krankenhaus“ begleitet wird.
Sie haben auch davon gesprochen, dass die Situation zu einer Verringerung des Pflegepersonals in den Krankenhäusern führt, oder Sie haben es zumindest in Ihrem Antrag formuliert. Sicherlich, aber dann muss man auch tiefer gehen und sich die Ursachen anschauen.
Es ist doch eine gewollte Bettenreduzierung erfolgt. Die Verweildauer ist enorm verkürzt worden. Auf der anderen Seite stehen natürlich auch mehr als 20 % mehr Ärzte in den Krankenhäusern zur Verfügung. Es hat eine Umschichtung gegeben. Diese Maßnahmen sind Ihnen alle bekannt.
Ich will abschließend festhalten: Wir wollen gute Krankenhäuser im Land.
Wir wollen, dass sie auf wirtschaftlich verlässlichen Daten aufbauen können. Das ist in Rheinland-Pfalz so.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns im Hause über das Thema „Ärzteversorgung“ unterhalten und uns damit befassen.
Ich kann Sie gerade nicht verstehen, Frau Kollegin.
Es ist ein Thema, das man sicherlich in aller Ernsthaftigkeit und Verantwortung angehen muss. Das ist überhaupt keine Frage. Vor diesem Hintergrund danke ich für meine Fraktion Frau Ministerin Dreyer für dieses sehr verantwortungsvolle Vorgehen bei den Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der ärztlichen Versorgung, insbesondere im flachen Land, sehr herzlich, und zwar früh, rechtzeitig, bevor „die Hütte brennt“, Herr Dr. Schmitz, wie Sie es kürzlich einmal formuliert haben. Sie hören gerade nicht zu, aber das macht nichts. Es ist Ihr Thema.
In diesen Dank schließen wir ausdrücklich die Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung und den Hausärzteverband mit ein, Frau Ministerin.
Ein gemeinsam erarbeiteter Masterplan, der eine Vielzahl von Maßnahmen enthält und der nicht einfach aus dem Ärmel geschüttelt wurde, sondern mit vielen Fachleuten entstand, wurde im Ministerium seit mehr als zwei Jahren erarbeitet. Das war mitgetragen von der Ärztekammer und den Ärzteverbänden. Ich bin sehr gespannt auf das nächste Sommerfest der Ärztekammer.
Was macht die CDU in diesem Land? Von Blindheit und Taubheit geschlagen sprechen Sie von Scheinlösungen.
Sie stellen Forderungen auf, die bereits in der Vergangenheit
in Lösungsansätzen vorhanden waren.
Diese sind punktuell immer dort zum Einsatz gekommen, wo man festgestellt hat, hier ist Not gegeben. Das kam sehr selten vor. Sie wissen, dass wir eine gute Ärzteversorgung im Land haben. Wir haben überhaupt keinen Bereich mit einem Notstand. Die FDP hat von 75 % in ihrer Presseerklärung gesprochen. Wir schauen wirklich hin. Das Ministerium schaut hin. Das gilt allemal auch für die Verbände. Das ist überhaupt keine Frage.
Auf Drängen dieser Landesregierung sind bereits im GKV-Wettbewerbsverstärkungsgesetz und im Vertragsarztrechtsänderungsgesetz Lösungen aufgenommen worden. Selbst nach wiederholtem Lesen der Pressemitteilung der CDU habe ich eigene Lösungsvorschläge nicht gefunden. Jetzt wurden einige vorgetragen.
Herr Dr. Enders fordert unter anderem Wiedereinstellungsmöglichkeiten und Teilzeitmodelle für junge Ärztinnen.
Herr Dr. Enders, wo sind sie? – Entschuldigung, Sie sind vorne, nicht auf Ihrem Platz. Was macht das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz? Genau diese Dinge werden dort ermöglicht.
Sie fordern finanzielle Unterstützung.
Sie fordern vermehrt finanzielle Unterstützung. Das ist richtig. Das muss passieren. Wirklich horrende Investitionen sind notwendig, wenn sich junge Ärztinnen und Ärzte niederlassen wollen. Deswegen ist es ein wichtiger Ansatz, hier zu helfen und zu unterstützen. Das war aber auch in der Vergangenheit möglich. Warum haben das die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht aufgegriffen und haben geholfen bzw. für Erleichterungen gesorgt? Das ist wiederholt angesprochen worden. Diese Möglichkeiten gab es und gibt es heute noch.
Auf der anderen Seite schaue ich mir die Funktionärslandschaft an. Ich vermute, man hat jungen Frauen nicht sehr geholfen, weil diese Entscheidungsgremien vorwiegend von Männern besetzt sind.
Natürlich. Ich sage Ihnen gleich noch etwas.
Sehr geehrter Herr Dr. Schmitz, ich glaube, ich war vor etwa zwei Wochen auf dem Zahnärztetag in Speyer.
Zwei Zahnärzte saßen im Gremium, alles andere waren Funktionäre und Vertreter von Ministerien. Ich habe Sie dort leider vermisst.
Wissen Sie, was dort gesagt wurde: Wir stellen eine vermehrte Feminisierung in diesem Bereich fest, aber wir brauchen diese Gruppe. – Ich kann Ihnen sagen, das ist eine Aussage. Das ist mehr als die Hälfte der Gesellschaft. Wir brauchen diese Gruppe. Wo befinde ich mich eigentlich?
Ich sage noch einen Satz zur Honorierung. Das ist natürlich ein ganz wichtiges Thema.
Herr Dr. Enders, Sie sagten, es ist ein ganz wichtiges Thema, dass Ärztinnen und Ärzte ordentlich honoriert werden. Das ist ein wichtiges Anliegen. Es ist bedauerlich, dass das Angestrebte erst 2009 greifen soll. Leider hat das ganze Engagement unserer Ministerin auf Bundesebene keine Mehrheit gefunden. Sie haben dort noch ein breites Betätigungsfeld. Bringen Sie sich ein.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Schmitz, Sie haben mir nicht zugehört.
Doch.
Herr Eymael, ich glaube, er hat sich sogar mit Ihnen unterhalten.
Ich habe sehr wohl von Sicherstellung, und zwar von langfristiger Sicherstellung, gesprochen, was Sie kritisiert haben.
Nun ein ganz anderer Punkt. Erklären Sie mir doch bitte, warum Ärztinnen in Teilzeit und Jobsharing ihre Region und ihre Patienten nicht genauso gut kennen können wie Vollzeitmediziner oder Vollzeitmedizinerinnen. Das erschließt sich mir nicht. Oder glauben Sie, dass Medizinerinnen, die Beruf und Familie vereinbaren wollen, sich in der Region nicht auskennen, nicht sehr wohl wissen, auf was es ankommt? Warum sollen diese Frauen den Ansprüchen der Patientinnen und Patienten nicht gerecht werden? Das erschließt sich mir nicht.
Wenn angesprochen wird, wie viele Ärztinnen und Ärzte sich vorstellen können, im Ausland zu arbeiten, und auch Zahlen genannt werden, wie viele schon im Ausland arbeiten, dann stellt sich für mich die Frage, wenn wir diese Frage anderen Berufsgruppen stellen würden, wie da die Antwort aussehen würde. Ich bin sicher, dass sich in anderen Berufsgruppen ganz viele vorstellen können, im Ausland zu arbeiten. Es sind nicht alle so bodenständig und heimatverbunden wie Sie und wir, Kolleginnen und Kollegen, die wir gerne für dieses Land arbeiten. Von daher fehlt ein völliger Vergleich, wenn wir das als wichtiges Kriterium heranziehen.
Abschließend eine Bitte: Reden Sie den Berufsstand nicht nieder. Wir brauchen ihn. Wie kann man junge
Leute motivieren, einen Beruf zu ergreifen, in ein Studium einzutreten, wenn nur gejammert und nur schlechtgeredet wird?
Das ist tödlich. Das dürfen wir nicht tun. Hier haben wir alle eine große Verantwortung.
Ich bin sicher, dass wir in Rheinland-Pfalz auf einem guten Weg sind, die Rahmenbedingungen zu verbessern.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr gehrten Damen und Herren! Ich würde gern auf Herrn Dr. Schmitz eingehen, der in seinen letzten Worten der CDU vorwirft, sie versuche, in Rheinland-Pfalz alles madig zu machen, und sage, bei der Bundesregierung wäre alles in Ordnung. Herr Dr. Schmitz macht Ausführungen ohne Vorschläge, weil die FDP weder hier noch in Berlin in der Verantwortung steht. Das ist eine leichte Position.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Grunde genommen können wir die gleiche Debatte führen, wie wir sie, lieber Herr Creutzmann, bereits im April geführt haben, außer dass wir aufgrund der Großen Anfrage der FDP das schwarz auf weiß haben, was wir eigentlich auch schon im April wussten. Ich könnte mich den Ausführungen meiner Kollegin Grosse, die im April dazu gesprochen hat, nahtlos anschließen und bräuchte überhaupt nichts zu ergänzen; denn es gibt keine neuen Erkenntnisse.
Herr Dr. Schmitz, wir haben in unserem Land eine gute Versorgung. Wir haben eine gute Versorgungsstruktur von Ärztinnen und Ärzten. Die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte ist in den letzten Jahren im ambulanten Bereich kontinuierlich angestiegen. Von 1979 – ich gebe zu, das ist bis heute eine lange Zeitspanne – hat sich die Anzahl der niedergelassenen Ärzte bis zum heutigen Zeitpunkt verdoppelt.
Sehr geehrter Herr Dr. Schmitz, das ist so.
Immerhin findet man in 344 von 392 Bereichen eine Überversorgung vor. Das heißt, der Versorgungsgrad der Regionen liegt über 100 % und ist von daher für junge Ärztinnen und Ärzte, die sich niederlassen wollen, gesperrt. Nach aktuellen Berichten sind sogar weitere in letzter Zeit dazugekommen. In 22 Bereichen liegt der Versorgungsgrad zwischen 100 und 110. Hier gibt es auch keinen Versorgungsnotstand.
Wann sprechen wir von einem Versorgungsnotstand? Sie sind darauf eingegangen. Die Kassenärztliche Vereinigung spricht von einem Versorgungsnotstand, wenn die Versorgung unter 75 % fällt.