Arndt Klocke
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Last Statements
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Witzel. – Herr Witzel, haben Sie die aktuellen Zahlen präsent, was das Land an Radschnellwegen fördert, was der Bund fördert; denn Sie halten uns das ja gerade vor? Ich würde Sie einfach gerne einmal fragen, welche Summe im aktuellen Haushalt für den Radschnellwegebau in Nordrhein-Westfalen eingestellt ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe FDP, es gab ja in dieser Wahlperiode nicht allzu viele Anlässe, wo ich bei Anträgen sehr auf Ihrer Seite war – aber bei diesem Antrag bin ich es. Da steht sehr viel Vernünftiges drin, und auch in der Rede von Christof Rasche war eben viel Vernünftiges.
Wir können dem heute nicht zustimmen, weil man das anders hätte anlegen müssen. Dem ersten Punkt des Forderungsteils könnte man noch zustimmen,
die anderen beiden Punkte haben sich einfach durch die Entscheidung des Bundesrats in der letzten Woche erübrigt. Jetzt haben Sie, Herr Kollege Rasche, eben gesagt, dass es gut sein kann, dass das Thema noch mal auf die Tagesordnung kommt. Das würde uns Grüne auch freuen. Es kann gut sein, dass das nach der Bundestagswahl noch mal zum Thema wird und dass man dann entsprechend agieren kann.
Ich finde die Kritik am Landesverkehrsminister und an der Ministerpräsidentin, die vorgebracht worden ist, in dem Fall ungerecht. Denn Nordrhein-Westfalen hat letzte Woche im Bundesrat sehr klar agiert und sich dafür eingesetzt, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Es ist, das wissen wir ja alle, am Land Thüringen gescheitert, da es dem Bundesverkehrsminister mit einer Offerte für ein wichtiges Landesprojekt gelungen ist, das Land rauszukaufen. Aber es gilt erst einmal dem Landesverkehrsminister und der Landesregierung dafür zu danken, dass sie diesbezüglich im Bundesrat vernünftig agiert haben.
Lieber Kollege Fehring, jetzt scheiden Sie aus. Deswegen will ich nicht zu hart mit Ihnen und der CDU umgehen. Aber man muss doch schon feststellen: Wenn die Landes-CDU – mit dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden und derzeitigen Spitzenkandidaten für NRW Armin Laschet – in Berlin ein Standing hätte und Sie bei der Maut so klar aufgestellt sind, wie Sie es eben gesagt haben, dann hätten Sie doch als stärkster Landesverband in Berlin auf Bundesebene dafür sorgen müssen, dass diese Maut vom Tisch kommt, lieber Kollege Fehring.
Ich habe mich gewundert, als Sie hier eben sagten, das sei alles so ein Kompromiss gewesen. In meiner Erinnerung – und die Kollegin Sarah Philipp hat, glaube ich, eben am lautesten neben mir gelacht – bezüglich der Koalitionsverhandlungen für die Große Koalition war es doch so, dass der Vorschlag für die Einführung einer Pkw-Maut nicht von der SPD kam, sondern vonseiten der CDU. Also, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen so klar aufgestellt wären, wie Sie das eben gesagt haben, dann hätte man doch diese Maut in Berlin verhindern müssen.
So, jetzt haben wir die Masut, und wir haben sie auf jeden Fall in der unsinnigsten Variante. Denn wenn man verkehrspolitisch diskutiert, dann könnte man ja – wenn man sagt, wir brauchen mehr Geld für die Infrastruktur – zu der Erkenntnis kommen: Wenn man eine Infrastrukturabgabe einführt, dann führt man sie so ein, dass alle sie zu zahlen haben, also, dass sowohl die inländischen wie auch die ausländischen Verkehrsteilnehmer sie zu zahlen haben.
Nein, das ist eben nicht so, Herr Kollege Schemmer. Das wäre ja noch ein Vorschlag, über den man diskutieren könnte, so wie das in Frankreich beispielsweise der Fall ist oder wie in Österreich etc. Aber das, was da jetzt verabschiedet worden ist, das ist wirklich das Dümmste, was man in diesem Bereich beschließen konnte.
Man hat die Bevölkerung gegen sich aufgebracht. Über 80 % lehnen diese Maut ab. Man hätte doch mit einem Werben für eine vernünftige Infrastrukturabgabe angesichts all der Aufgaben, die in den nächsten Jahren anstehen, all der Sanierungsleistungen, die zu tätigen sind, das Projekt doch nicht so vor die Wand fahren dürfen, wie das jetzt passiert ist.
Alle sind jetzt auf der Zinne. Irgendwie ist es über eine politische Klüngelei gelungen, das Ding noch zu verabschieden – aber keiner weiß, wann es in Betrieb geht, und was definitiv niemand weiß: Bringt es am Ende real auch nur einen Euro in die Haushaltskasse ein? Das ist doch völlig offen.
Deswegen ist diese Pkw-Maut, so wie sie vom Bundesrat in der letzten Woche leider verabschiedet worden ist, kein Fortschritt, was unsere Infrastruktur angeht, sondern das Gegenteil. Das hat dazu geführt, dass alle Leute verunsichert sind; in der Bevölkerung herrscht eine große Verunsicherung darüber, was nun auf sie zukommt.
Die Kritik seitens der FDP an dieser Stelle ist völlig berechtigt. Ich würde mir wünschen, dass es noch eine Chance gibt, diesen Unsinn zu verhindern. Wenn es uns gelingt, in einer neuen Legislaturperiode gemeinsam zu agieren, wären wir, glaube ich, alle gut beraten, entsprechend vorzugehen.
Vonseiten Nordrhein-Westfalens ist alles unternommen worden, was man machen konnte, würde ich jedenfalls an dieser Stelle sagen. Wenn die Chance besteht, dann sollten wir in der nächsten Legislaturperiode gemeinsam fraktionsübergreifend agieren. Für diesen Fall kann der FDP-Antrag erneut vorgelegt werden; wir sollten dann aber noch den Forderungsteil umschreiben. Wir können dem Antrag jedenfalls nicht zustimmen.
Danke für die Aufmerksamkeit. Es war auch meine letzte Rede in dieser Legislaturperiode. Ich hoffe, in der nächsten Legislaturperiode werden weitere folgen. Auch ich danke an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit in den letzten sieben Jahren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe CDU! Es wäre ja bemerkenswert gewesen, wenn wir am Ende unserer Plenarzeit nicht noch einen Antrag zum Bundesverkehrswegeplan bekommen hätten, auch mit Zitaten von Herrn Voussem, wie wir das gewöhnt sind.
Ich muss ehrlich sagen: Sie haben mich ein bisschen enttäuscht, aber wiederum auch erfreut. Es gibt einen Satz, den ich gerne aus Ihrem Antrag zitieren möchte – ich habe extra mein iPad mit nach vorne genommen; papierloses Büro ist nach fünf Jahren Piraten im Landtag jetzt auch bei uns eingezogen
Nein, nein, ich hatte das einfach nicht ausgedruckt. Das tut mir leid; das hat auch nichts mit den Piraten zu tun.
Dieser Satz steht auf Seite 2. Wir haben in den letzten fünf Jahren intensiv über Verkehrspolitik gestritten und insbesondere über die Straßenpriorisierung, die 2011 vom damaligen Landesverkehrsminister Fuchsberger und seinem grünen Staatssekretär Becker vorgenommen worden ist. Das wurde von Ihrer Seite – insbesondere von der CDU, aber gerne auch von der FDP – immer kritisiert.
Die Idee dieser Straßenpriorisierung bestand darin, sich auf die Dinge zu konzentrieren, die aufgrund der Finanzlage und der Stellensituation bei Straßen.NRW wirklich umsetzbar, realisierbar, machbar und auch dringend notwendig sind. Jetzt lese ich im CDU-Antrag folgenden Satz:
„Jetzt muss entschieden werden, mit welchem der vielen vordringlichen Projekte begonnen und in welcher Reihenfolge weitergemacht wird. Dabei ist völlig klar, dass nicht 125 Projekte gleichzeitig mit der gleichen Kraft betrieben werden können.“
„Dafür muss die Landesregierung ein Konzept vorlegen.“
Lieber Herr Voussem, dass Sie uns den Gefallen tun, mit diesem Antrag im Nachhinein die Straßenpriorisierung der rot-grünen Koalition doch noch zu unterstützen, nachdem Sie das so lange kritisiert haben – das ist wirklich ein Entgegenkommen, da haben wir uns jetzt endlich doch durchgesetzt.
Denn das war – und das ist auch gar nicht ironisch gemeint – der Hintergrund, warum wir das Manöver damals gemacht haben: Die Straßen, die es nötig haben, die Straßen, die dringend sanierungsbedürftig sind, die Umgehungsstraßen, die dringend gebaut werden müssen, priorisieren wir, und die Projekte, die nicht notwendig sind, stellen wir zurück und machen das zu einem späteren Zeitpunkt. – Dass Sie uns nachträglich noch recht geben, ist natürlich ein großer Erfolg.
Es hätte mich auch wirklich geärgert, wenn ich das hier nicht noch erlebt hätte. Die lasse ich natürlich zu.
Herr Kollege Schemmer, da muss ich zugeben – ich bin ja nicht Teil der Regierung, sondern Abgeordneter wie Sie selber –: Ich kann jetzt auch nicht für jede Straße die Begründung nachliefern.
Mit meiner Rede eben habe ich deutlich gemacht, was das Grundprinzip der Straßenpriorisierung war: Es gibt vordringliche Maßnahmen; es gibt Dinge, die unbedingt umgesetzt werden müssen, wofür auch
Geld und Personal vorhanden sind, und es gibt andere Dinge, die zurückstehen können.
Die Begründung seitens des Verkehrsministeriums im Detail kann ich Ihnen als Abgeordneter leider auch nicht nachliefern.
Hui! Ja, machen wir auch!
Herr Kollege, da unterscheiden wir uns allein schon im Vokabular. Das ist keine Streichliste gewesen, sondern eine Priorisierungsliste, und alle Projekte sind natürlich im planerischen Bereich geblieben. Sie sind zurückgestellt worden und können jetzt auch entsprechend planerisch vorangetrieben werden.
Es sind übrigens Projekte, die jetzt im Bundesverkehrswegeplan wieder auftauchen. Wir haben damals gesagt: Wir konzentrieren uns auf das, was jetzt dringend notwendig ist, und bringen das voran. – Da sind ja auch viele Projekte entsprechend prioritär vorangetrieben worden.
Jetzt komme ich zur FDP, lieber Kollege Rasche. Das richtet sich jetzt mehr an Herrn Lindner, aber da muss ich sagen: Kann man machen. Ist ein bisschen unredlich, aber es ist ja auch Wahlkampf.
Gestern hat er zur rot-grünen Regierungsbilanz sowohl als Landes- als auch Fraktionsvorsitzender und Spitzenkandidat auf allen Ebenen, die wir gerade zu wählen haben, den Vorwurf geäußert: Beim Straßenbau hat diese Landesregierung von 60 Millionen € auf 32 Millionen € heruntergekürzt. Das zeigt, wie wenig dieser Landesregierung der Straßenbau und die Infrastruktur wert sind.
Das taucht heute sogar in einigen Artikeln auf. Da kann man sich auch sagen: „Na, die Journalisten recherchieren teilweise auch nicht mehr so richtig“, denn wir haben im gleichen Zeitraum die Summe für
Straßensanierungen von 55 Millionen € auf 127 Millionen € heraufgesetzt.
Vorhin hat der Kollege Becker ja auch von den 68 % gesprochen. Der Etatansatz ist mehr als verdoppelt worden. Sie selbst sprechen von Sanierung und Erhalt von Neubau – das ist, finde ich, weiterhin die richtige Maxime, auch mit Blick auf den neuen Bundesverkehrswegeplan.
Es wäre redlich von Herrn Lindner gewesen, wenn er gesagt hätte: „Okay, wir setzen mehr auf Straßenneubau; da ist gekürzt worden. Diese Landesregierung hat den Straßensanierungsetat mehr als verdoppelt, und das begrüßen wir.“ – Das wäre gut gewesen.
Ansonsten unterscheidet uns – jetzt komme ich noch zu den Kollegen der SPD –, dass wir als Grüne den Bundesverkehrswegeplan nicht so bejubelt haben wie das die Kollegen Koalitionspartner. Allerdings haben wir in Berlin in der Bundesregierung auch nicht daran mitgearbeitet. Wir hätten auf einen Bundesverkehrswegeplan gesetzt, der bis 2030 gilt, und der stärker die Trends und die modernen Erfordernisse von Verkehrspolitik aufnimmt.
Heute ist ein großer WDR5-Thementag zum Thema „Verkehr in NRW“. Ich konnte heute Morgen noch eine knappe Stunde beim Programm zuhören. Da wurden viele Bürgerinnen und Bürger befragt, und in fast allen Gesprächen wurde gesagt: Wir setzen auf einen Mobilitätsmix. Wir lassen auch mal das Auto stehen; dafür muss es gute Angebote geben. Wir wollen Multimodalität, aber dafür brauchen wir Umsteigemöglichkeiten. Wir setzen auch auf Carsharing, aber dafür braucht es ein gutes Angebot. Wir sind auch bereit, auf das Fahrrad umzusteigen.
Das ist die Politik, die diese rot-grüne Landesregierung fünf Jahre gemacht hat und die sie auch gerne weiterführt, wenn die Wählerinnen und Wähler so entscheiden. Das alles fehlt in dem Bundesverkehrswegeplan aus Berlin. Er trägt die alte Handschrift von Bundesverkehrswegeplänen: viel Straßenbau, ein Stück Schiene, alte Finanzierungskonzepte etc. – Uns fehlt der moderne Ansatz im Bereich Multimodalität.
Am Ende kommt nun doch noch ein Lob.
Ich weiß, ich muss gleich meine Rede beenden.
Eine Sache ist allerdings erreicht worden, und da können wir uns alle gegenseitig auf die Schulter klopfen: Es gibt mehr Geld für Nordrhein-Westfalen. Das ist parteiübergreifend, fraktionsübergreifend in Berlin erkämpft worden.
Ein Dank gilt auch den Kollegen der CDU dafür, dass wir mehr Mittel nach Nordrhein-Westfalen bekommen, dass wir mehr Projekte umsetzen können, dass es jetzt mehr Geld gibt für Straßensanierung, für Straßenneubau und auch für Radschnellwegebau – immerhin 25 Millionen €. Das ist zwar ein kleiner Betrag; eigentlich müsste da dringend noch etwas dazugegeben werden.
Es ist aber ein Erfolg, den wir in den letzten fünf Jahren miteinander erkämpft haben. Es gibt mehr Mittel für Nordrhein-Westfalen – und da können uns alle einig sein, dass das ein Erfolg ist. Da gibt es, glaube ich, auch keinen Streit unter den Fraktionen, –
– sondern das ist unser gemeinsamer Erfolg. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Kollege Beu. Vielleicht machen Sie es im zweiten Teil Ihrer Rede. Mich würde interessieren, ob Sie eine Antwort darauf haben. Kollege Bayer hat ja eben den Grünen vorgehalten, der selbstfinanzierte 2-€-Ticketvorschlag für alle Nutzer wäre unsozial, und im Gegensatz dazu wäre das Flatticket, das die Piraten anbieten, das aber nicht jeder nutzen kann, aber alle Steuerzahler zu finanzieren haben, sozial. Mich würde interessieren, ob Sie eine Idee haben, warum der Kollege Bayer meint, der Vorschlag der Grünen wäre unsozial. Das habe ich nicht verstanden. Möglicherweise haben Sie es verstanden, ich glaube es aber auch nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Möbius, das bringen auch nur Sie zustande: in Berlin zwölf Jahre in der Bundesregierung zu sein und uns hier zu erzählen, was man bundespolitisch an rechtlichen Veränderungen herbeiführen sollte.
Bei den Share Deals stimmen wir Ihnen ja durchaus zu. Sie sind der einzige Punkt, den ich in dem FDPAntrag richtig und sinnvoll finde. Leider haben Sie es dann noch nicht mal im Beschlusstext aufgeführt. Sonst hätte man sich ja überlegen können, ob man von den vier oder fünf Forderungen wenigstens einer zustimmt. Es ist richtig, bei den Share Deals muss es eine Änderung geben.
Mein Wissensstand ist – ich vermute, dass der Finanzminister uns das gleich noch erklären wird –, dass sich eine Länderarbeitsgruppe unter Federführung von Hessen und Nordrhein-Westfalen gebildet hat, um genau an dieser Stelle zu rechtlichen Veränderungen zu kommen und sie dem Bundesgesetzgeber vorzuschlagen. Das ist richtig.
Sich aber als Vertreter der CDU – die nun seit über einer Dekade im Bund regiert – hierhinzu stellen und zu fordern, hier müsse man mal gesetzliche Änderungen herbeiführen, das ist schon ein bemerkenswertes Stück aus dem Tollhaus. Damit signalisieren Sie den Leuten: Wir haben eigentlich nichts zu sagen, aber eigentlich – wie auch immer! Also, lieber Herr Kollege Möbius, das war jetzt wirklich voll danebengegriffen.
Ich komme nun zur grundsätzlichen Situation. Das jetzige Zinsniveau – das hat der Kollege Weske vorhin auch gesagt – ist sehr niedrig. Noch nie war der Erwerb von Eigentum so günstig wie heutzutage. Und viele Menschen machen ja auch Gebrauch davon.
Ich habe Ihnen etwas mitgebracht. Das ist nicht von der Hans-Böckler-Stiftung oder von der HeinrichBöll-Stiftung, sondern vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. Dabei geht es um die Erwerbsquote bei Wohneigentum in den letzten Jahren. Ich zeige das – hoffentlich mit Erlaubnis des Präsidenten – jetzt einmal.
Wenn man sich den Kurvenverlauf in den letzten Jahren anschaut, sieht man, dass die Quote eher leicht ansteigend ist. Auf jeden Fall ist sie nicht abfallend.
Kollege Ellerbrock nickt sogar. Dann wissen Sie es ja auch. Ihre Behauptung, wir hätten ein so massives Problem beim Erwerb von Wohneigentum, dass wir jetzt die Grunderwerbsteuer senken müssten, stellen wir eindeutig infrage.
Vonseiten der FDP beantworten Sie auch nicht die Frage, wie eine solche Senkung kompensiert werden soll. Die Grunderwerbsteuer ist eine der wenigen Steuern, die die Länder überhaupt erheben können. Da wird dann auf den Bund verwiesen.
Wir haben diese beiden Erhöhungsschritte doch nicht gemacht, um Leute zu drangsalieren. Als wir 2010 die Landesregierung übernommen haben, war die Neuverschuldung die höchste, die das Land Nordrhein-Westfalen je hatte. Wir lagen bei fast 7 Milliarden € zusätzlicher jährlicher Neuverschuldung. In den letzten Jahren haben wir sie heruntergeführt. Da die Grunderwerbsteuer eine der wenigen Möglichkeiten ist, den Landeshaushalt überhaupt ein wenig an
zureichern, haben wir diese beiden Erhöhungsschritte gemacht. Diesen Teil der Wahrheit sollten Sie dann auch entsprechend erwähnen.
Bei der Zahl der Baugenehmigungen für Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen gibt es in den letzten 15 Jahren keinen signifikanten Unterschied. Sie liegt immer bei knapp 20.000 gebauten neuen Eigentumshäusern in Nordrhein-Westfalen; mal sind es 17.000; mal sind es 19.000. Es sind immer knapp unter 20.000. Zu sagen, die Erhöhung der Grunderwerbsteuer habe dazu geführt, dass Menschen keine Eigentumshäuser mehr bauten, ist also faktisch einfach falsch, lieber Kollege Ellerbrock.
Ja, lasse ich zu.
Lieber Kollege Schemmer, diese Debatte haben wir ja schon im Ausschuss geführt. Die Eigenheimzulage hat die Bundesregierung 2006 unter CDU-Führung abgeschafft. Das waren nicht die Grünen, und das war auch keine rot-grüne Regierung.
Auf Bundesebene wird ja derzeit überlegt, ob man zum Beispiel so etwas wie ein Kinderdarlehen oder Tilgungsnachlässe für kinderreiche Familien einführt. Entsprechende Vorschläge werden gerade von Bundesbauministerin Hendricks erarbeitet. Da können wir als Bundesland schauen, ob es vonseiten der Bundesregierung solche Vorschläge gibt. Es ist auch keine Aufgabe des Landes, das einzuführen. Vielmehr ist das die Aufgabe des Bundes.
Um es aber noch einmal zu betonen: Die Eigenheimzulage ist in Ihrer Regierungszeit abgeschafft worden. Wir finden das grundsätzlich inhaltlich richtig. Aber das haben Sie als CDU zu verantworten.
Und jetzt werfen Sie mir in Ihrer Frage vor, dass wir die Rahmenbedingungen verteuert hätten? Was Sie da sagen, ist doch grundfalsch!
Nein, wir reden über die Grunderwerbsteuer. Ich habe eben begründet, warum wir die Grunderwerbsteuer heraufgesetzt haben, nämlich um Möglichkeiten für Einnahmesteigerungen des Landes zu gewährleisten. Das ist in den letzten Jahren erfolgt. Aber es hat eben nicht zu dem geführt, Herr Schemmer, wovon Sie sprechen.
Herr Schemmer, was Sie eigentlich im Kopf haben – und das ist auch der grundsätzliche Unterschied zwischen der Regierungskoalition und der Opposition, jedenfalls der CDU –: Sie wollen wieder im ländlichen Raum auf der grünen Wiese Bauflächen ausweisen, damit die Leute dort Eigenheime bauen. Damit werden die Leute aber hinter die Fichte geführt; denn die Eigenheime, die dort entstehen, haben in 20, 30 Jahren überhaupt keinen Wert mehr. Unterhalten Sie sich doch einmal mit Vertretern der Immobilienwirtschaft. Wir haben einen großen Drang in die Metropolen und in die Städte. Das wird sich in den nächsten 30, 40 Jahren nicht ändern.
Wenn wir heute den Menschen im ländlichen Raum wieder raten – im Münsterland oder in Ostwestfalen –, auf der grünen Wiese ein Eigenheim zu bauen,
dann erreichen wir damit doch überhaupt nicht das, für das Sie immer zu kämpfen vorgeben, nämlich eine Anlage in Betongold, damit die Leute eine vernünftige Altersvorsorge haben. Diese Eigenheime im ländlichen Raum haben nämlich überhaupt keinen Wert. Schon heute haben die Leute kaum eine Chance, ein Haus in Ostwestfalen oder im Münsterland zu einem vernünftigen Preis zu verkaufen. In 30, 40 Jahren wird das noch schlimmer sein.
Sagen Sie den Menschen also bitte die Wahrheit. Das ist keine Geldanlage. Es ist auch keine Altersvorsorge, die hier angespart wird.
Jetzt sehe ich gerade, dass meine Redezeit auch zu Ende ist.
Dann warte ich die Kurzintervention einmal ab.
Dass ich zu dieser Ehre komme, ist schön.
Sehr geehrter Herr Witzel, für Grüne sind Steuereinnahmen nie Selbstzweck, auch wenn Ihr Spitzenkandidat das in seinen wolkigen Wahlkampfreden gerne behauptet.
Ich würde gerne zusammenfassend zu Ihrem Antrag Folgendes sagen: Wir werden ihn ablehnen. Allerdings enthält der Antrag zwei Punkte, die es wert sind, weiter diskutiert zu werden.
Der erste Punkt sind die Share Deals. Das habe ich schon erwähnt.
Der zweite Punkt ist die Frage der Erwerbsnebenkosten. Herr Ellerbrock hatte in seiner Rede eben einen Schlenker drin, den ich es wert finde, weiterzuführen; es geht um Notarkosten und andere Nebenkosten. Wer heute Wohneigentum erwerben will, ist mit einer Vielzahl von Nebenkosten konfrontiert. Darüber sollten wir grundsätzlich einmal reden und schauen, wie man sie reduzieren kann. Dann wird es wahrscheinlich noch mehr Leute geben, die in Wohneigentum investieren.
Der Antrag, den Sie stellen, springt zu kurz.
Ja, er springt noch nicht einmal. Er soll dem Landesgesetzgeber etwas auftragen. Wenn Sie das, was Sie fordern, durchsetzen wollen, müssten Sie sich an den Bundesgesetzgeber richten, weil man für
die Einführung von Freibeträgen eine Änderung des Art. 105 hinbekommen müsste. Der Landesgesetzgeber kann das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, gar nicht eigenständig durchsetzen, sondern Sie könnten uns höchstens beauftragen, eine Bundesratsinitiative zu machen. – So viel zur Sachkunde,
Wer ist eigentlich der Adressat von solchen Anträgen, das Land oder der Bund? Hier ist es der Bund. Es wäre sinnvoll gewesen, das im Antrag zu berücksichtigen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich könnte direkt an den Kollegen Becker anschließen, würde aber gerne zu Anfang meiner Rede herzliche Genesungswünsche an den Kollegen Rolf Beu – sicherlich in Ihrer aller Namen – schicken, der jetzt möglicherweise zu Hause vor dem Stream sitzt. Der Stream wird sonst immer von den Piraten erwähnt; ich habe es nach fünf Jahren gelernt. Rolf Beu hatte leider einen schweren Unfall, einen Gartenunfall, und ist auf dem Weg der Genesung. Ich vertrete ihn heute. Denn normalerweise spricht Kollege Rolf Beu zu bahn- und ÖPNVpolitischen Themen.
Genau: Herzliche Grüße! Gute Besserung und hoffentlich bald wieder in dieser Runde!
Wir wollen mit diesem Antrag heute noch mal Schwung in Richtung Berlin geben, damit der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Viele Beschäftigte im Bereich der Verkehrsunternehmen bei den eigenwirtschaftlichen Betrieben sind betroffen; das hat Herr Kollege Becker eben deutlich gemacht. Damit unser im Dezember verabschiedetes ÖPNV-Gesetz hier im Land zur Wirkung kommen kann und die Punkte umgesetzt werden können, wäre es wichtig, dass Berlin, der Bundestag, dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet.
Wir wollen Wettbewerbsverzerrung und Lohndumping im ÖPNV verhindern. Es geht darum, soziale und finanzielle Sicherheit der Beschäftigten im ÖPNV zu gewährleisten. Wir haben die Debatte in den letzten Wochen intensiv erlebt – jedenfalls vor Ort. Es gab zahlreiche Briefe an uns als Abgeordnete und eine intensive Presseberichterstattung.
Wir haben diesen Ball aufgegriffen und wollen als Regierungsfraktionen noch mal unsere Absicht signalisieren, die Beschäftigten bei ihren berechtigten Interessen zu unterstützen und in Berlin die Bundesratsinitiative der Länder Niedersachsen, SchleswigHolstein, Brandenburg und NRW zum Erfolg zu führen. Dazu wäre es wichtig und gut, dieses Signal heute noch mal vonseiten des Landtags NRW nach Berlin zu schicken. Wir laden natürlich alle herzlich ein, da mitzustimmen.
Zum Hintergrund: Der Gesetzentwurf ist deswegen notwendig, weil die Sicherung sozialer und qualitativer Standards infrage steht. Es muss frühestens 27 Monate vor Beginn der Genehmigungslaufzeit vorab bekannt gemacht werden. Diese 27 Monate werden
auch benötigt, damit das Vergabe- und anschließende Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Das führt zu diesem Zeitdruck. Deshalb muss der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Wir bitten die regierungstragenden Fraktionen im Bundestag von NRW aus, aktiv zu werden.
Zum Abschluss meiner Rede will ich noch in Richtung unseres Koalitionspartners sagen: Solche Anträge können Sie auch in Zukunft immer mit den Grünen machen. Ob man solche Anträge mit der FDP in Regierungsverantwortung machen könnte, da habe ich so meine Zweifel.
Deswegen ist eine rot-grüne Koalition auch in der nächsten Legislaturperiode ein sicherer Garant,
damit auch in der nächsten Legislaturperiode die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen berechtigten Schutz bekommen. Dafür sind wir als Antragsteller immer zu haben. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Vorredner! Ich habe vom Kollegen Rolf Beu, der thematisch zuständig ist und im Krankenbett arbeiten kann, eine zehnseitige Rede vorbereitet bekommen, die ich Ihnen eigentlich zu Protokoll geben könnte.
Sie ist selbstverständlich fachlich hochwertig. Da würde vielleicht sogar die FDP zustimmen können.
Die Rede beginnt wirklich damit, dass er seine politische Biografie aufschreibt. Kollege Beu schildert, wie er in den 70er-Jahren zu den Grünen gekommen ist, und stellt die Visionen dar, die man hatte. Dann kommt er zu der Mobilitätsvision.
In dem Antrag der Piraten ist ja auch eine Mobilitätsvision skizziert, die mit Blick auf die mittel- bis langfristige Zukunft durchaus einen gesellschaftlichen Sinn und Nutzen hat.
Aber – und deswegen können wir dem Antrag eben nicht zustimmen –: Würde man jetzt das Land beauftragen, 100.000 fahrerlose Mobile für den Landes
dienst zu bestellen, würde man bei dem gegenwärtigen Stand der Technik und der Forschung weit in die Zukunft greifen und sich möglicherweise hier eine Modellgeneration einhandeln, die nicht nur nicht auf dem Markt ist, sondern auch überhaupt nicht ausgereift ist.
Wir hatten ja eine durchaus interessante Anhörung im Ausschuss zum autonomen Fahren, bei der uns für die nächsten Jahre interessante Handlungsperspektiven aufgezeigt worden sind. Aber aus dem aktuellen Austausch wissen wir auch – ich hatte gestern noch die Chance, mit einem führenden Vertreter einer deutschen Automobilfirma insbesondere über die Frage des autonomen Fahrens zu sprechen –, dass die Perspektive, was Technik etc. angeht, doch eher auf die Jahre 2030 ff. gerichtet ist.
Auf Bundesebene wurde vom Bundesverkehrsminister die Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren eingerichtet.
Zum jetzigen Zeitpunkt können wir jedenfalls nicht sagen, dass sich die Technik schon so ausgereift präsentiert, dass man einen solchen Antrag beschließen könnte. Es ist eine Perspektive aufgezeigt, der wir uns auch gerne in den nächsten Legislaturperioden widmen werden. Aber dieser Antrag ist nicht ausgereift. Deswegen können wir ihn an dieser Stelle auch nicht positiv bescheiden, sondern votieren mit Nein.
Herr Präsident, ich würde sie zulassen – wobei mir optisch eher Herr Assange einfiel, als ich den Kollegen Bayer sah. Aber wie auch immer!
Wir sollten jetzt an die Zukunft denken und sollten auch entsprechend im intensiven Austausch mit der Industrie daran mitwirken, dass die Innovationen hier marktreif werden.
Aber Ihr Antrag ist ja anders formuliert. Schon allein im Punkt 1 im Forderungskatalog gibt es ja einen direkten Handlungsauftrag an die Landesregierung. Wenn Sie uns bitten, einen solchen Antrag zu unterstützen, muss ich ganz klar sagen: Das können wir an dieser Stelle nicht machen, weil weder Technik noch Implementierung so weit fortgeschritten sind.
Ihr Antrag enthält einen durchaus visionären Teil, den wir auch interessant und richtig finden. Aber der konkrete Forderungskatalog erlaubt es uns nicht, dem Antrag zuzustimmen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Uhlenberg, man muss ja nun zwischen guten Wünschen zum Abschied und dem vorliegenden Antrag bzw. der von
Ihnen gehaltenen Rede trennen. Zunächst würde ich mich gerne auf den Antrag und den Tagesordnungspunkt, zu dem wir heute sprechen, beziehen.
Bei aller Zustimmung zu dem Appell, dass Denkmalförderpolitik wichtig und richtig ist, hätten wir es begrüßt, wenn Sie sich in dem Antrag auch an der Wahrheit orientiert hätten. Bei der Frage der Mittelheraufsetzung zu Ihrer Regierungszeit bzw. dazu, wie hoch die Mittel in der rot-grünen Regierungszeit bis 2005 waren, habe ich noch einmal nachschlagen lassen. 2005 waren es nicht 3,7 Millionen €, sondern 13,8 Millionen €, die für Denkmalschutz und -förderung ausgegeben worden sind. In dem ersten Regierungsjahr der CDU-Landesregierung sind diese Ausgaben gekürzt und danach – das ist richtig – deutlich heraufgesetzt worden.
Wir haben in diesem Bereich Kürzungen vorgenommen. Wenn man sich den großen Haushalt und die wichtigen Etatposten ansieht, muss man aber im Rückblick selbstkritisch sagen, dass da keine großen Summen eingespart worden sind.
Deswegen ist der Etatposten seit 2014 auch wieder heraufgesetzt worden. Bis 2017 sind für Maßnahmen der Denkmalpflege wieder 10,4 Millionen € in den Etat eingestellt worden.
Zu einer selbstkritischen Einschätzung gehört auch, dass in dieser Legislaturperiode keine Evaluation des Denkmalschutzgesetzes vorgelegt wurde. Das steht an, das muss man sich für die nächste Legislaturperiode vornehmen.
Ich teile auch das, was der Kollege Jochen Ott eben gesagt hat: Gerade die kleinen, nicht rentierlichen Projekte brauchen die Unterstützung.
Ich weiß das auch aus meinem familiären Hintergrund, weil mein Vater dort aktiv ist. Es sind wirklich die kleinen Projekte – da haben Sie sicherlich recht, Herr Kollege Uhlenberg –, bei denen der Schritt zu einem Förderdarlehen bei der NRW.BANK schwierig ist, weil das auch etwas mit dem Bauchgefühl und mit der Frage von Verschuldung zu tun hat. Die Leute tun sich schwer damit, ein Darlehen auf zehn Jahre aufzunehmen, deswegen müssen wir, muss die künftige Landesregierung in diesem Bereich eine Schüppe drauflegen, damit die kleinen nicht rentierlichen Projekte stärker gefördert werden.
Bei den großen Projekten greift sicherlich das Förderprogramm der NRW.BANK und wird ja auch intensiv in Anspruch genommen. 26 Millionen € in 2015 sowie 22 Millionen € in 2016 sind ja ordentliche Summen, die entsprechend über die Darlehensprogramme der NRW.BANK genutzt worden sind.
Der CDU-Antrag greift ein wichtiges Thema auf. Ich persönlich könnte Punkt eins Ihrer Forderungen zustimmen. In den Punkten zwei und drei – es ist auch sehr viel Lyrik enthalten – ist der Antrag aber sehr schwarz-weiß gedacht. Die pauschale Kritik ist so im Detail nicht zutreffend. Wir verstehen das aber als Hinweis, in diesem Bereich mit Nachdruck nachzulegen.
Ich meine, dass die Evaluation im Bereich der Denkmalförderung vorangetrieben werden muss. Der Auftrag muss sein, gerade für die kleinen Projekte eine sichere Finanzierung für die nächsten Jahre herzustellen. Das können wir aus diesem Antrag herausziehen. Wir werden ihn trotzdem ablehnen; er ist ja zur direkten Abstimmung vorgeschlagen worden.
Sie haben damit einen Aufschlag gemacht, der uns sozusagen ein bisschen was aufgibt. Der Impuls ist durchaus richtig. Er hat uns in der Debatte hier – auch wenn jetzt gar nicht so viele Kollegen da sind – durchaus interessante Punkte beschert. Von den Buttercroissants, Herr Kollege Ellerbrock, die Sie mit Herrn Uhlenberg genossen haben, hätten wir sonst nie erfahren. Wir sind sehr dankbar, dass wir das jetzt miteinander teilen können.
Auch bei anderen Dingen hat es wirklich gemenschelt. Von den Verspätungen und dem, was Herr Beneke noch dazu beigetragen hat, der ja heute am Forschungszentrum Jülich wirkt, hätten wir sonst nie erfahren. Insofern ein Dank an diesem Punkt.
Ihnen, Herr Uhlenberg, für die Zukunft alles Gute. Sie haben Ihre politische Arbeit ja sogar in einem heutigen Denkmal begonnen, nämlich im alten Landtag. Das ist eine Erfahrung, die nicht alle miteinander teilen können; Sie sind einer der ganz wenigen. Für Ihre Gesundheit und Arbeit, Ihr Engagement auf jeden Fall alles Gute für die nächsten Jahre! – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Schemmer, Sie bekommen vielleicht keine Rede aus dem Ministerium, aber wie überzeugt Sie von Ihrem Redestoff sind, das haben wir wieder gemerkt, als Sie jedes Wort abgelesen haben. Irgendeiner schreibt ja die Reden – vielleicht ein Fraktionsreferent. Sie lesen das eins zu eins ab. Das war wieder ganz großes Kino.
Respekt für diese Leistung! Hausintern gemacht und komplett abgelesen.
Lieber Kollege Christof Rasche, man kann ja unterschiedlicher Auffassung über das Thema sein, aber bei dem, was Sie hier gerade abgeliefert haben, ist es gut, dass die FDP keine Verantwortung im Land hat und hoffentlich auch nicht bekommen wird; bei Ihren Koalitionsaussagen ist die Gefahr ja relativ gering. Die Gigaliner-Geschichte hier zu 100 % über den grünen Klee zu loben und überhaupt keine Gefahren zu sehen, das ist eine wirklich bemerkenswerte Leistung.
Das kann man sonst nur in Kirchen erleben, aber selbst die sind heutzutage selbstkritischer. Da ist nur die FDP …
Ich habe ganz genau zugehört, lieber Dietmar Bockes, bei jedem Wort. Ich fand es wirklich erschreckend, weil es absolut unverantwortlich war.
Warum sagen denn auch heute noch über 70 % der Verkehrsteilnehmer in jeder Umfrage – egal ob infratest oder Forsa fragt –, dass sie den Einsatz von Groß-Lkw oder Gigalinern ablehnen? – Weil sie sich Sorgen machen: über die Verkehrssicherheit, wegen der Überholvorgänge, Einfädelungen, Blockaden von Ein- und Zufahrten, wegen der Parkplatzsituation auf Raststätten usw.
Wenn Sie sich dann in einer Art Ex-cathedra-Umsetzung für die großen Speditionen – die wahrscheinlich den Redetext von Herrn Rasche zugeschickt bekommen – hier hinstellen...
Jetzt rede ich!
Jetzt rede ich. Sie können mir gerne eine Zwischenfrage stellen, aber jetzt bin ich dran. –... und sagen: „Es gibt überhaupt keinen Grund, den Einsatz von Gigalinern überhaupt infrage zu stellen“,
dann ist das eine bemerkenswerte Glanzleistung,
für die die FDP hier zur Verantwortung zu ziehen ist.
Lieber Herr Präsident, es ist zwar Ihre Fraktion, aber meine Frage ist, ob die Zwischenrufe in dieser Lautstärke geduldet werden müssen oder ob ich vielleicht fortfahren kann.
Nein, nein, keineswegs. Ich bin ja seit sieben Jahre Abgeordneter und habe schon viele Zwischenrufe ertragen.
Gut. Ich fahre also in der Rede fort.
Wir haben uns für diesen Entschließungsantrag entschieden, weil wir natürlich sehen, dass es aufgrund der Genehmigung, die der Bundesminister zum 1. Januar dieses Jahres erteilt hat, im größten Bundesland zu einer Situation kommen kann, in der es Schwierigkeiten bei der Durchfahrt von Lkws gibt. Wir möchten nicht, dass Speditionen dadurch in eine schwierige Situation geraten.
Wie seriös die Erteilung der Genehmigung seitens des Bundesministers tatsächlich ist, konnte man schon in der Abfolge sehen; denn das BASt-Gutachten war zu dem Zeitpunkt, zu dem sich Herr Dobrindt in Berlin vor die Presse gestellt und die Genehmigung erteilt hat, weder veröffentlicht, noch war es im Haus oder durch die Fraktionen oder im Ausschuss ausgewertet. Das heißt, das Urteil, das der Bundesverkehrsminister hier getroffen hat, stand schon lange vor dem Gutachten fest. Es war klar, dass es eine entsprechende Genehmigung geben würde.
Wenn man sich das Gutachten durchliest, dann findet man eine ganze Reihe offener Fragestellungen,
denen nachzugehen ist. Es gibt auch etliche weitere Gutachten von Hochschulen, die sich im Bereich der Verkehrswissenschaft mit der gleichen Thematik beschäftigt haben; hier sind die Universität Potsdam und die Universität Duisburg-Essen zu nennen. Darin werden Fragestellungen aufgeworfen, die wir in unserem Antrag aufgreifen, wonach keine Eins-zu-einsGenehmigungen auf allen Straßen erteilt werden sollen. Dort werden vielmehr die Gefahrenstellen benannt.
Deswegen haben wir diesen Entschließungsantrag vorgelegt, um aufzuzeigen, dass man Gigalinern nicht guten Gewissens für alle Streckenführungen auf nordrhein-westfälischen Autobahnen eine Genehmigung erteilen kann. Es gilt, sehr, sehr zu sorgfältig prüfen, auf welchen Streckenabschnitten im Land dies überhaupt möglich ist.
Wir bitten das Ministerium um entsprechende Prüfung und darum, den Ausschuss zu informieren. Außerdem sollten die entsprechenden Genehmigungen sehr sorgfältig abgewogen werden, damit es nicht zu einer Blockade kommt. Sicher kann es nicht sein, dass alle anderen Bundesländer solche Fahrten ermöglichen und Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahre mit einer Insellösung bestehen kann; diese Argumentation können wir nachvollziehen, und wir teilen diese Auffassung.
Wir bitten jedoch, sehr sorgfältig darauf zu achten, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt und dass die Straßentauglichkeit überprüft wird. Angesichts unserer teilweise maroden Brücken muss sehr genau darauf geachtet werden, welche Streckenabschnitte freizugeben sind. Das Ministerium sollte seine Ergebnisse dem Ausschuss zur Information vorlegen, bevor entsprechende Genehmigungen erteilt werden. Das ist der Hintergrund unseres Entschließungsantrags.
Den FDP-Antrag können wir im Grunde nur ablehnen. Wir werden heute beide Anträge zur Debatte an den Ausschuss überweisen. Für irgendwelche Urteile nach dem Motto: „Es ist alles gut, es ist alles richtig, wir können es einfach freigeben“, gibt es aber überhaupt keinen Grund. Da gibt es noch eine ganze Reihe von Gefahrenstellen, die noch nicht abgeräumt sind.
Diese Debatte sollten wir miteinander führen; denn es geht um Verkehrssicherheit, um das Leben von Menschen und um die Teilnahme von Personen am Straßenverkehr. Die Menschen haben ein ganz gutes Gespür dafür, was richtig und was falsch ist.
Ich danke für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Danke, dass ich noch das Wort ergreifen darf. Ich entschuldige mich für die Verspätung. Das ist der Verkehrsinfrastruktur geschuldet, obwohl ich mir höchste Mühe im Verkehrsträgermix gegeben habe.
Ich werde meine Rede auf drei Punkte beschränken und an das anschließen, was der Kollege Beu eben schon gesagt. Zunächst einmal verstehe ich das Bündnis für Infrastruktur, so wie es jetzt konzeptioniert worden ist, als Auftakt. An einen Auftakt kann man immer anknüpfen. Man kann einen Auftakt auch noch erweitern. Ich hielte es für klug, aus diesem Auftakt eine große Nummer zu machen und dann noch
mehr Häuser zu beteiligen, ebenso wie Minister aus anderen Fraktionen und noch mehr Verbände.
Die Gefahr ist natürlich, dass etwas zerredet wird, wenn viele daran beteiligt sind. Aber immerhin besteht die Chance, dass endlich etwas vorangebracht wird. Der entscheidende Punkt ist doch, die Menschen mit einem anderen Planungsrecht – das hat der Minister eben auch angesprochen – direkt zu beteiligen. Damit meine ich nicht die direkte Beteiligung in Form von Bürgerbeteiligungen, so wie wir das bei solchen Veranstaltungen häufiger erleben: Da lädt die Bahn oder der Flughafen zu einer Informationsveranstaltung, dann wird eine schönen PowerPointPräsentation abgespult, schließlich gibt es noch die Chance für fünf Fragen, und das war es dann.
Es geht eher um so etwas, wie es beispielsweise in Baden-Württemberg praktiziert wird; dort wurde es seinerzeit von der früheren grün-roten Landesregierung entwickelt: eine Kultur des Gehört-Werdens. Die Argumente der Menschen, die dort wohnen, müssen ernst genommen und in ein Planungsverfahren mit aufgenommen werden. Auf kommunaler Ebene ist das unter dem Stichwort „Planungszelle“ bekannt: Man hört sich an, welche Einwände und welche Ideen die Bürgerinnen und Bürger haben.
Heutzutage haben wir haben mündige Bürgerinnen und Bürger. Man kann diese mündige Bürgergesellschaft nicht immer nur abholen, wenn es darum geht, gegen Rechts, für Flüchtlinge oder für eine offene Gesellschaft zu kämpfen, sondern man muss eine offene Bürgergesellschaft auch dann berücksichtigen, wenn es um Planungs- und um Verkehrsbauverfahren geht. Das müssen wir erreichen, sehr geehrte Damen und Herren!
Würde ich tun.
Klar.
Lieber Herr Schemmer, es war sozusagen die Grundbotschaft des Antrages der FDP – so habe ich es jedenfalls verstanden –, genau dies zu unterstellen. Das kann ich nicht beurteilen; ich würde es auch nicht tun wollen.
Ich verstehe es so, dass es sich um einen Auftakt für ein Bündnis für Infrastruktur handelt. Bislang hat erst eine Pressekonferenz stattgefunden und jetzt eine größere Veranstaltung. Ich bin mir ziemlich sicher, dass unser Verkehrsminister und der beteiligte Finanz- und Wirtschaftsminister dieses Bündnis noch weiterentwickeln wollen und dass man auch noch andere Häuser beteiligt.
Da könnte man zum Beispiel auch den Bereich „Familie, Kinder und Jugend“ beteiligen, ebenso das Gesundheitsministerium oder die Staatskanzlei. Man könne auch noch andere Verbände beteiligen, beispielsweise den ADFC oder die Naturschutzverbände. Bei der letzten Veranstaltung hat ein Redner des NABU gesprochen.
Meiner Meinung nach macht es Sinn, die Bürgergesellschaft in ihrer Gänze abzuholen und mit einzubinden. Dafür würde ich an dieser Stelle ganz klar werben.
Ich habe mir den Gründungsaufruf des Bündnisses für Infrastruktur durchgelesen. Darin finden sich einige vernünftige und richtige Sachen. Man müsste hier aber noch Ergänzungen vornehmen.
Schauen wir zum Beispiel auf die Bahn. Die Bahn ist mein Hauptverkehrsmittel. Wegen einer Verspätung der Bahn bin auch ich vorhin einige Minuten zu spät gekommen. Es ist aber nicht damit getan, einfach zu sagen, es seien immer die Klagebürger, die Wutbürger etc., die bestimmte Dinge verhindern würden.
In der Analyse, warum unsere Bahn so schlecht organisiert ist, wie sie organisiert ist, müsste man rückblickend auch sagen: Das waren die Pläne hin zum Börsengang unter Herrn Mehdorn. – Wir brauchen eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Bahn, um hier voranzukommen. Das wäre die Antwort. Ein Teil eines Bündnisses für Infrastruktur sollte darin bestehen, vernünftig zu analysieren, wo die Defizite liegen.
Im Bereich Bahn – das ist ein weiterer Punkt – sind wir gut beraten, uns auch einmal über das Planungsrecht zu unterhalten. Warum laufen in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen Planungsverfahren so
lange, wie sie laufen? Wir müssen die Verfahren beschleunigen. Allein das vierte Gleis zwischen Köln und Düsseldorf – im März ist der Spatenstich – dauert vom ersten Planungsschritt bis zur Umsetzung insgesamt neun Jahre. Das dauert zu lange!
Wie aber sieht ein Planungsrecht aus, das Bürgerbeteiligung ernst nimmt, Bürgerbeteiligung nach vorne setzt und trotzdem Prozesse beschleunigt? Das ist unser aller Aufgabe. Ein Bündnis für Infrastruktur könnte hier einen guten Beitrag leisten.
Letzter Punkt. – Ich sehe, meine Redezeit ist abgelaufen. Soll ich mir den letzten Punkt ersparen? Sie schauen schon so, Herr Präsident.
Ich könnte noch einiges sagen zur Rolle der Automobilindustrie und zur Frage, warum unsere Straßen und Parkplätze so voll sind und wie man mit schnelleren und kleineren Modellen und Carsharing etc. viel mehr für unsere Infrastruktur tun könnte, als das heute der Fall ist.
Ich glaube, das Bündnis braucht weitere Bündnispartner. Dann wird es erfolgreich sein. Ich möchte die Minister, die den Aufruf bisher unterschrieben haben, dazu motivieren, das Bündnis noch breiter aufzustellen; dann entfaltet es auch entsprechende Wirkung. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben Ihnen diesen Antrag vorgelegt, den der Kollege Ott eben vorgestellt hat, weil es berechtigte Sorge gibt, dass der Bund seine Anteile am Flughafen Köln/Bonn verkaufen könnte.
Die zentrale Intention unseres Antrages ist, zu sagen: Öffentliches Eigentum – und dazu zählen wir Flughäfen natürlich aus guten Gründen – muss auch in öffentlicher Hand bleiben. Denn dadurch haben wir als öffentliche Hand die Möglichkeit, an der Fortentwicklung der Flughäfen, die für unsere Verkehrsinfrastruktur entscheidend sind, entsprechend mitzuwirken. Dabei geht es um die wirtschaftliche Entwicklung von Flughäfen und um die Frage, wie sich ein Flughafen am Markt positioniert. Weiter geht es dabei selbstverständlich auch um die Frage, wie es um den Gesundheits- und Lärmschutz an Flughäfen und um Flughäfen herum bestellt ist.
Ich habe gerade eben – ich kam im letzten Moment hier herein – an einem Gespräch teilgenommen, wo es um die Frage der Lärm- und Feinstaubbelastung rund um den Düsseldorfer Flughafen ging. Da gibt es ja zahlreiche Anwohnerklagen und -beschwerden. All das wird man nicht allein auf Grundlage der Anteilsstruktur lösen können. Sollte aber ein so entscheidender Akteur wie der Bund seine Anteile an Private – an eine private Holding etc. – verkaufen,
dann würden wir keine Möglichkeiten zur Intervention beziehungsweise zur Weiterentwicklung des Flughafens sehen.
Deswegen lautet unser erstes Plädoyer: Der Bund soll an der bisherigen Anteilseignerstruktur festhalten. Er soll seine Anteile nicht veräußern. Sollte das nicht der Fall sein – das hat natürlich der Bund zu entscheiden; es ist keine Entscheidung, die der Landtag Nordrhein-Westfalen oder die Landesregierung zu treffen hat –, dann ist unser klares Plädoyer – deswegen haben wir diesen Antrag heute auch vorgelegt –, dass die Anteile in Händen der öffentlichen Hand bleiben und entsprechend in dieser Richtung zu veräußern sind.
Das ist ein Thema, das vielleicht nicht so sehr in der Öffentlichkeit steht, aber das hinter den Kulissen seit einigen Monaten die Gemüter bewegt. Wir sind vielfach von am Flughafen beteiligten Kommunen mit der Bitte angesprochen worden, dass wir uns dieses Themas annehmen. Deswegen haben wir Ihnen diesen Antrag hier vorgelegt und bitten Sie, wenn Sie unsere Haltung, unsere Linie, dass die Anteile des Flughafens in öffentlicher Hand verbleiben soll, unterstützen, diesem Antrag zuzustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist ja ein epochaler Tag heute hier im Plenum; nicht nur weil es kurz vor Weihnachten ist, sondern weil wir das ÖPNV-Gesetz verabschiedet haben – ein Gesetz, das lange öffentlich debattiert wurde und auch lange hier im Haus in der Diskussion stand. Heute kommen wir auch zu der abschließenden Beratung über die Landesbauordnung – ein Gesetzes, das man nur alle paar Jahre angeht. Das letzte Mal war das im Jahr 2000 der Fall.
Wir haben uns jetzt allerdings vorgenommen, eher eine Evaluation durchführen zu können als das früher der Fall war, weil wir meinen, dass sich im Baubereich so regelmäßig substanzielle Dinge ändern, dass man damit keine zehn, 15 Jahre warten muss und sollte.
Ich habe gerade erst angefangen.
Ich lasse sie zu.
Dann mache ich einfach weiter. Vielleicht ergibt sich das gleich noch einmal.
Lieber Kollege Hausmann, ehrlich gesagt war das jetzt sehr kurz gesprungen. Es war eine Mischung aus oppositioneller Rosinenpickerei und dem Versuch eines großen Wurfes, um der Landesregierung am Ende nachzuweisen, dass sie allgemein untätig ist. Ehrlich gesagt sind Sie meiner Ansicht nach viel zu schlau und viel zu sehr in der Materie, als dass dies Ihre Botschaft hätte sein können.
In den letzten Wochen und Monaten konnten wir bei vielen Verbändegesprächen und Podiumsdiskussionen sehr oft miteinander diskutieren. Selbstverständlich haben die die Landesregierung tragenden Fraktionen Anregungen aufgenommen.
Ich bin jetzt seit sechs Jahren Parlamentarier und empfand, ehrlich gesagt, die Anhörung zur Landesbauordnung Ende Oktober 2016 als mit die sachlichste, substanziellste und informativste, die ich je erlebt habe. Natürlich haben wir noch zahlreiche Anregungen aufgenommen, auch in dem von uns jetzt vorgelegten Änderungsantrag.
Von keinem Verband wird uns vorgehalten, dass wir über jegliche Argumente hinweggegangen seien. Daher kann ich diesen Vorwurf nicht verstehen, und Sie müssten mir schon einmal Ross und Reiter nennen.
Es gibt Lob von der Architektenkammer NordrheinWestfalen, von der Bauindustrie und insbesondere – gucken Sie mal in den „Pressespiegel“ von heute hinein – von den Behindertenverbänden und den Verbänden für Menschen mit Handicap. Diese Verbände loben, dass es mit dieser Landesbauordnung im Vergleich zur gültigen auf jeden Fall einen Fortschritt gibt.
Natürlich haben wir nicht alles aufgenommen; denn es waren auch Dinge dabei, die wir nicht als sinnvoll erachtet haben. Dennoch kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass es angesichts dieser über 30 Verbände eine breite Stimmung im Land gibt, die
sich in dem Motto zusammenfassen lässt: Wir haben das alles umsonst vorgetragen.
Drei Punkte, die aus meiner Sicht einen deutlichen Fortschritt gegenüber der bisherigen Bauordnung darstellen, will ich Ihnen nennen. Der erste Punkt ist das Bauen mit Holz – die Kollegin Philipp hat es eben angesprochen. Nordrhein-Westfalen ist bei diesem Thema, was die Rechtsgrundlage angeht, bislang bundesweit Schlusslicht; denn wir fallen selbst hinter die Musterbauordnung zurück.
Nordrhein-Westfalen ist ein Holzland und ein Holzbauland. Wir haben eine sehr aktive Wald- und Forstindustrie und könnten viel mehr an Holzbau genehmigen.
Deswegen haben wir in der neuen Landesbauordnung mit den entsprechenden Brandschutzvorschriften, die demnächst – also nach der Übergangsphase – gelten werden, wirtschaftliche Möglichkeiten für mittelständische Betriebe aus Nordrhein-Westfalen für mehrgeschossigen Holzbau geschaffen. Das wird intensiv nachgefragt, und es gibt eine große Szene von Firmen und Verbänden, die ihre Interessen deutlich gemacht haben.
In den nächsten Jahren wird Nordrhein-Westfalen im Bereich Holzbau deutlich aufholen und vorbildlich sein. Das regelt die neue Landesbauordnung, und das ist somit ein deutlicher Schritt nach vorne.
Insbesondere über Sie von der CDU wundere ich mich, da Sie ja gerne die ländlichen Bereiche vertreten und uns aufgrund Ihrer guten Kontakte in die Forstwirtschaft bei anderen Themen eigentlich immer mit Informationen am Pult entgegenkommen. Herr Hausmann, in Ihrer Rede war nichts davon zu finden. Welchen Stellenwert hat das Thema „Bauen mit Holz“ für die CDU? Diesbezüglich sind Sie jede Antwort schuldig geblieben.
Von Herrn Schemmer lasse ich dieses Mal keine Zwischenfrage zu. Das mache ich immer, aber das bringt nie etwas, und deswegen mache ich es dieses Mal nicht.
Herr Hausmann, der zweite Punkt betrifft ebenfalls Ihre Rede, wonach wir ein Hemmschuh der Bauindustrie sind und hier also nichts passiert.
Gegen diese Sichtweise sprechen wirklich alle Zahlen. Nordrhein-Westfalen ist deutscher Meister im sozialen Wohnungsbau. Im letzten Jahr haben wir 40 % mehr genehmigte Bauanträge gehabt. In diesem Jahr sind fast 150 % der Förderprogramme schon verausgabt. Bei der Wohnraumförderung haben wir von 800 Millionen € auf 1,1 Milliarden € aufgestockt. Dieses Geld wird auch ausgegeben. In den letzten Jahren wurden nie so viele Wohnungen gebaut wie jetzt. Deswegen geht Ihr Vorwurf ins Leere.
Auf der einen Seite fordern Sie in Ihrer Rede ein, dass der Hemmklotz weg muss, und auf der anderen Seite fordern Sie mehr Sicherheit. Sie müssen sich schon mal entscheiden! Entweder sind es einem zu viele Vorschriften, oder es sind zu wenige. Wenn Ihnen der Sicherheitsaspekt so wichtig ist, frage ich mich, warum Sie in Ihrem Änderungsantrag den Freistellungsbescheid fordern, den wir jetzt vor dem Hintergrund von baustatischer Sicherheit gegenüber der gültigen Bauordnung bewusst rausnehmen. Das ist für mich ein Widerspruch, und ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum Sie das zum Thema machen.
Drittens komme ich zur Frage der Stellplätze. Wenn mich in den letzten Jahren ein Thema ereilt hat – auch als verkehrspolitischer Sprecher –, dann ist es die Unzufriedenheit mit der Regelung zur Stellplatzverordnung in der jetzigen Landesbauordnung. Es wird so zahlreich …
Der hat bessere Karten.
Das habe ich gesehen. – Dennoch verstehe ich nicht, warum Sie trotzdem dafür plädieren, den Freistellungsbescheid beizubehalten. Dann hätten Sie auch auf unserer Seite anerkennen können, dass wir nach der Anhörung die Frage des Vieraugenprinzips bei der Bauabnahme mit aufgenommen haben. Dieses ist bei der Anhörung vonseiten der Bauindustrie mehrfach thematisiert worden.
Jetzt würde ich gerne auf die Stellplatzverordnung zu sprechen kommen. Zukünftig erlauben wir es den
Kommunen, selbst darüber zu entscheiden. Wir geben das nicht mehr von Landesseite vor, sondern die Kommunen haben es in Zukunft in der Hand, individuelle Lösungen für die örtlichen Problemlagen zu finden. In der Abwägung finde ich das ehrlich gesagt überzeugend.
In Zukunft kann der Stadtrat von Münster mit einer individuellen Satzung, die er sich geben wird, entscheiden, wie er bei Baugebieten mit der Stellplatzfrage umgeht. Er muss das nicht wie bisher mit einer landesweiten Liste tun. Wir geben diese Entscheidungskompetenz in die Kommunen.
Von Parteien, die sonst immer gerne vorgeben, die Interessen der Kommunen zu vertreten, hätte ich mir an dieser Stelle mehr Unterstützung erwartet. Das ist ein Schritt zu mehr kommunaler Souveränität. Außerdem glaube ich, dass es auch verkehrspolitisch ein richtiger Schritt ist, weil man damit die Veränderung im Mobilitätsverhalten – insbesondere ein Stück weg vom MIV und vom Privat-Pkw und hin zu mehr Fahrradverkehr – individuell unterstützt.
Der letzte Punkt betrifft aus meiner Sicht die Frage der Inklusion. Hier haben wir eine R-Quote von neun. Sie kritisieren das. Da wären wir sozusagen im Suchflug. Wir haben das entsprechend nachjustiert, weil wir nach der Anhörung ausgewertet haben und glauben, dass wir mit unserem jetzigen Vorschlag – bei mehr als acht Wohnungen – näher an der Realität liegen.
Das Entscheidende aber ist das, was die Kollegin Philipp angesprochen hat, dass wir in Zukunft landesweite Zahlen darüber haben, was an rollstuhlgerechten Wohnungen in Nordrhein-Westfalen notwendig ist. Es war, ehrlich gesagt, auch eine überraschende Situation für mich, in der Anhörung zu erfahren, dass selbst die Sozialverbände hier keine validen Zahlen nennen konnten.
Es ist die Zukunftsaufgabe, dass die Kommunen angehalten sind – wie wir das jetzt mit dem Änderungsantrag deutlich machen –, in Zukunft klares Zahlenmaterial zur Planung vorzulegen. Das ist für uns alle, die auch kommunale Verantwortung haben, eine wirklich dringende Notwendigkeit, um im Baubereich besser planen zu können.