Barbara Steffens

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur ganz kurz zum Einstieg:
Herr Düngel, wir können Ihnen gerne die Zuschriften der PKV-Versicherten zur Verfügung stellen, die uns wöchentlich erreichen, weil sie ihre Beiträge im Alter nicht mehr bezahlen können. Es gibt Menschen, die die Hälfte ihrer Rente für die PKV-Beiträge zahlen müssen. Das ist kein Gerücht, das ist Fakt. Das können Sie nicht negieren. Die Höhe der Beiträge ist für diese Menschen wirklich ein massives Problem. Das einfach so wegzuwischen, halte ich all denjenigen gegenüber, die mit der Belastung leben müssen, für eine ziemliche Sauerei.
Zu dem FDP-Antrag: Herr Yüksel hat schon gesagt, dass das Thema immer dann aufkommt, wenn Bundestagswahlkampf ist. Es ist in etwa der Antrag aus 2013, deswegen hatten wir keine große Mühe damit. Aber seitdem hat sich schon das eine oder andere in der Welt verändert, Frau Schneider, auch wenn Ihre Forderung wieder dieselbe ist.
Verändert hat sich, dass die Probleme für viele Menschen in der PKV größer geworden sind. Das anhaltend niedrige Zinsniveau und die Altersrückstellungen, die an Wert verlieren, haben zu einem wachsenden Kostendruck geführt. Gerade Anfang 2017 gab es einen sprunghaften Anstieg der Beiträge. Das ist ein massives Problem für die Versicherten, das auch zu einem steigenden Mitgliederverlust in der PKV führt. Man kann nicht einfach die Augen zu- und so weitermachen.
Problematisch sind die exorbitant hohen Beiträge insbesondere für ältere Menschen, die schnell steigenden Prämien für die jungen Menschen sowie die Tatsache, dass Rechnungen nur noch teilweise erstattet werden – das beschäftigt die Menschen real, wir bekommen regelmäßig Zuschriften dazu –, ganz abgesehen von geschiedenen Ehepartnern und -partnerinnen von Beamten, die plötzlich in die Vollfinanzierung rutschen. Das führt zu einer massiven Belastung der Menschen. Das ist Ihnen völlig egal, das negieren Sie. Das ist zutiefst unsolidarisch und nicht die Haltung der Landesregierung.
Es überrascht niemanden, dass mindestens 25 % der PKV-Versicherten zurück in die GKV möchten.
Natürlich geht das nicht. Ist man einmal raus aus der Solidargemeinschaft, kann man nicht zulasten der Solidargemeinschaft die Finanzierung plötzlich wieder kompensieren.
Es ist auch kein Zufall, dass die PKV-Versicherungen plötzlich Steuerungsmöglichkeiten haben wollen, wie sie in der GKV vorhanden sind, also auch Rabattverträge, Öffnungsklauseln bei der GOÄ. Das heißt, sie wollen ähnliche Instrumente einführen wie in der GKV, um Kostensenkungen zu betreiben. Daran sehen wir, wie massiv der Druck ist.
Jetzt kommen Sie wie immer mit dem Argument der Arbeitsplätze. Frau Schneider, wie Sie auf die Idee kommen, dass, wenn man ein System von der einen Versicherung in die andere überführt, die Fälle, die bearbeitet und betreut werden müssen, nicht mehr vorhanden sind, es also die Arbeit nicht mehr gibt, verstehe ich nicht. Die Arbeitsplätze bleiben bestehen. Es gibt kein einziges Bürgerversicherungskonzept, bei dem die Menschen plötzlich überflüssig werden. Sie müssen dann nur eine andere Versicherung in einer anderen Form begleiten. Das ist ein Totschlagargument, das immer herangezogen wird. Das haben wir auch schon beim letzten Mal, als Sie diesen Antrag vorgestellt haben, dargestellt.
Für die Landesregierung ist klar: Wir wollen die Rückkehr zur Parität. Denn die Parität ist notwendig und wichtig.
Sie sprechen immer wieder von den armen Unternehmen. Klar ist doch: Das Teuerste für die Unternehmen ist ein schlechtes Gesundheitssystem, in dem die Menschen nicht ordentlich versorgt werden. Deswegen brauchen wir eine Parität, ein gut ausgestattetes Gesundheitssystem. Das dient den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen.
Ja.
Selbstverständlich kann Herr Kollege Düngel mir eine Zwischenfrage stellen.
Herr Düngel, ich kann nicht garantieren, dass irgendein Beschäftigter bei der PKV weiterbeschäftigt wird, weil die PKVen massive Verluste machen. Genauso wenig wie ich das garantieren kann, kann ich auch keinen anderen Arbeitsplatz garantieren.
Dahinter steht aber das Prinzip: Wenn Rechnungen von Versicherten beglichen werden müssen, wenn deren Versicherungsstatus weiterhin begleitet werden muss, dann brauche ich jemanden, der das macht, ob in einer privaten Versicherung oder in einer Bürgerversicherung. Jemand muss sich um die Fälle kümmern. Ich kenne kein Konzept einer Bürgerversicherung, bei der die heutigen Versicherungen nicht weiterhin in einer Form existieren und es dann dieselben Tarife gibt und Angebote gemacht werden müssen.
Diese Frage ist wieder ein bisschen weit hergeholt. Arbeitsplatzgarantien kann man nie abgeben, erst recht nicht eine Landesregierung für private Unternehmen. Das kann nicht funktionieren.
Ich fasse zusammen:
Erstens. Die Menschen haben massive Probleme durch wachsende Beiträge. Sie kommen aus der Misere nicht mehr heraus und rutschen so in die Altersarmut. Das sind Unternehmer und Unternehmerinnen, die früher selbstständig waren und heute mit den PKV-Beiträgen nicht mehr klarkommen. – Frau Schneider, dass die Ihnen nicht schreiben, kann ich verstehen. Mir als Ministerin schreiben sie.
Zweitens. Wir haben heute das große Problem – das haben Sie alle überhaupt nicht bestritten – einer Quersubventionierung. Über die großartigen Summen, die die Ärzte bei den Privatversicherten kassieren können, werden die gesetzlich Versicherten querfinanziert. Das heißt aber doch, dass wir im System der gesetzlich Versicherten zu wenig für Leistungen zahlen.
Bei den Privatversicherten besteht eine soziale Ungerechtigkeit durch Überversorgung. Auch das wissen Sie ganz genau. Wer privat versichert ist, muss aufpassen, dass er nicht operiert wird, bevor er die entsprechende Frage mit Ja beantworten konnte; denn mit den Geldern wird quersubventioniert.
Deswegen: Wir brauchen eine adäquate, richtige Finanzierung im Gesundheitssystem für alle über eine Bürgerversicherung.
Letzter Punkt: Wir bekommen ja alle immer wieder Zuschriften, auch Sie zum Teil. Die Menschen beklagen lange Wartezeiten. Die Menschen haben Angst, dass sie keinen Termin bekommen. Mit diesem System haben wir eine Zweiklassengesellschaft, weil Privatversicherte nach drei Tagen einen Termin haben und gesetzlich Versicherte nach drei Monaten. Das System wird den Versorgungsbedarfen der Menschen nicht gerecht.
Als Gesundheitsministerin kann ich dazu nur sagen: Es ist nicht zu verantworten, an einem solchen System festzuhalten. In dem Sinne hoffe ich, dass es bald eine Mehrheit für die Einführung einer Bürgerversicherung gibt. – Herzlichen Dank.
Frau Schneider, zu den Arbeitsplätzen: Natürlich ist ein Mitarbeiter der PKV heute zum Teil mit anderen Sachen befasst als ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der GKV. Aber wenn Sie sich die beiden Versicherungssysteme angucken, dann ist die Möglichkeit, sich in neue Systeme und neue Finanzierungsstrukturen einzuarbeiten, glaube ich, sehr hoch. Deswegen habe ich kein Problem damit.
Auch heute schon bieten die GKVen private Zusatzversicherungen an, und die PKVen haben ähnliche, vergleichbare Tarife wie die GKVen. Auch in der Basisversorgung, was die Finanzierung angeht, gibt es eine sehr große Ähnlichkeit mit der GKV. Deswegen: Das den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der beiden Versicherungssysteme nicht zuzutrauen, finde ich schon wieder anmaßend. Ich traue den Menschen in
den Systemen zu, dass sie beide Jobs machen können.
Zu der Beitragssteigerung: Natürlich gibt es auch innerhalb der GKV Beitragssteigerungen, und zwar von Menschen mitten in ihrem Berufsleben. Da haben wir nicht mehr die Parität. Die hätte ich gerne; denn dann würde die Hälfte der Beitragserhöhungen der Arbeitgeber zahlen.
In der privaten Versicherung gibt es aber im Alter eine andere Beitragshöhe. Sie tragen mit dazu bei, dass bei privat Versicherten Altersarmut entsteht, weil die Beiträge ungleich höher steigen. Sehenden Auges sagen Sie: Das ist mir egal. – Die Altersarmut der ehemals von Ihnen so hoch geschätzten Unternehmer ist Ihnen also egal. Uns ist sie nicht egal, sondern wir wollen gerade an der Stelle die Altersarmut bekämpfen. Dafür brauchen wir ein anderes Versicherungssystem. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Klar ist auf jeden Fall: Wir haben in Deutschland eine relativ niedrige Impfquote bei HPV, im Durchschnitt 42,5 %. NRW liegt mit 44,9 % darüber.
In den letzten Jahren haben wir uns immer wieder dafür eingesetzt, dass es gerade für Eltern und Kinder umfassendes Infomaterial gibt. Denn wir haben gemeinsam in vielen Diskussionen, auch hier, festgestellt: Das Selbstbestimmungsrecht der Eltern und der Kinder muss bei einer solchen gesundheitlichen Entscheidung im Vordergrund stehen. Entscheiden kann man nur dann, wenn man
gut aufgeklärt in eine solche Auseinandersetzung geht.
Es war uns auch immer wichtig, dass klar ist: Die HPV-Impfung ist kein Allheilmittel. Erstens schützt sie nicht vor allen HPV-Varianten. Zweitens schützt sie nicht vor jedem Unterleibskrebs. Drittens besteht bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr natürlich trotzdem die Gefahr der Übertragung anderer STIs, anderer Erkrankungen.
Die umfassenden Informationsmaterialien vom
Krebsinformationsdienst, von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, vom Robert-Koch-Institut, vom Nationalen Netzwerk Frauen und Gesundheit, vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen liegen vor. Sie sind allen zugänglich, genauso wie Materialien von den Krankenkassen. Das Wesentliche daran ist: Sie sind unabhängig und nicht an irgendwelche Hersteller oder Produkte gebunden. Das ist wichtig für eine eigenständige Entscheidung.
In Nordrhein-Westfalen – da muss ich Ihnen widersprechen, Frau Schneider – übernehmen wir in sämtlichen Impfbereichen eins zu eins die Empfehlungen der STIKO. Ich halte es für richtig und wichtig, dass die Entscheidung darüber, was der Stand der Wissenschaft ist und was medizinisch indiziert ist, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen treffen und nicht Politiker und Politikerinnen. Es ist eine andere Ebene. Ob eine Impfung medizinisch angeraten ist und hilft, kann man nicht politisch entscheiden. Das wäre eine Anmaßung.
Wir legen großen Wert darauf, dass das wissenschaftliche Know-how wirklich genutzt wird. Im Moment setzt sich die STIKO mit dem Thema auseinander, und zwar auf Basis wissenschaftlicher Daten. Sie arbeitet unabhängig. Das wird hier immer ein bisschen durcheinandergebracht. In dem Redebeitrag der Piraten hieß es gerade, wissenschaftlich sei das hinlänglich bewiesen. Das wirkt ja gerade so, als ob die STIKO diese Entscheidung nicht verantwortungsbewusst träfe. Das ist eine Unterstellung, die man nicht stehen lassen kann.
Klar ist: Die STIKO entscheidet nur über das, was wissenschaftlich empfohlen wird, und zwar unabhängig davon, wie die Finanzierung am Ende aussieht. Da gibt es keine Vermengung. Denn wenn etwas laut STIKO wissenschaftlich empfohlen ist, heißt das noch nicht, dass es von den Krankenkassen übernommen wird. Die Finanzierungsentscheidung wird unabhängig davon im G-BA getroffen. Die Entscheidung der STIKO ist frei und unabhängig, sie ist überhaupt keinen Einflüssen ausgesetzt. Das ist die Hauptsache. Die Entscheidung können wir ihr nicht abnehmen, sie muss im Rahmen einer solchen Auseinandersetzung getroffen
werden; denn es gibt hier und da auch Wissenschaftler, die auf Zuruf sagen: Das muss jetzt umgesetzt werden.
Zu dem zweiten Irrglauben, der immer im Raum steht: Auch Sachsen hat nicht mal eben so entschieden, sondern das war eine eigene Impfkommission. Auch da ist das nicht auf Zuruf, sondern auf wissenschaftlicher Basis passiert. Es ist wichtig, das wirklich so zu betrachten.
Die STIKO ist dabei, genau dies zu prüfen. Sie setzt sich im Moment in einer Unterarbeitsgruppe mit der Aufnahme der HPV-Impfung auseinander. Wenn die STIKO dann in der Zukunft zu einer Impfempfehlung kommt, wird diese auch in Nordrhein-Westfalen eins zu eins übernommen.
Daher: Nordrhein-Westfalen setzt darauf, den Menschen in diesem Land die wissenschaftlichen Empfehlungen der STIKO eins zu eins weiterzugeben. Wir wollen nicht politisch über solche Dinge entscheiden.
Noch eins, was auch immer wieder als Irrglaube im Raum steht: Wenn Nordrhein-Westfalen eine Empfehlung aussprechen würde – wir tun das zum Beispiel bei der Grippeimpfung; im Rahmen der Pandemie damals haben wir eine flächendeckende Impfempfehlung ausgesprochen –, dann heißt das weder, dass es eine Kostenübernahme dafür gibt, noch heißt es, dass sich die Menschen deswegen mehr impfen lassen. Das Einzige, was eine separate Impfempfehlung des Landes bedeutet, ist, dass wir im Schadensfall für die Schädigungen bzw. für die Kosten aufkommen.
Frau Schneider, ich glaube, an der Stelle ist die STIKO entscheidend. Danach wird sich der G-BA damit auseinandersetzen müssen. Das sind die wesentlichen Faktoren, die auf einer wissenschaftlichen Basis für die Menschen vertretbar sind. Politik sollte sich aus diesen Entscheidungen heraushalten. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, als Erstes sollten wir gemeinsam festhalten, dass diese aktuelle Beratung zeigt, dass die Verbesserung der Situation der Pflegekräfte in Nordrhein-Westfalen partei- und fraktionsübergreifend ein wichtiges Anliegen ist, auch wenn wir die Wege, die noch zu gehen sind bezüglich einer Pflegekammer, vielleicht etwas unterschiedlich diskutieren oder unterschiedlich sehen.
Für die Landesregierung ist die Pflege, sind die Menschen, die in der Pflege beschäftigt sind, ein ganz wichtiger Bereich in Nordrhein-Westfalen. Das gilt seit 2010. Das ist wichtig. Wir müssen auch weiterhin die Situation der Pflegekräfte in Nordrhein-Westfalen und deren Rahmenbedingungen mit in den Blick nehmen. Motivierte Pflegekräfte sind das Fundament für eine gute Pflege. Es ist das A und O, dass unsere Pflege gesichert ist. Deswegen müssen wir die Pflege in Nordrhein-Westfalen stärken.
Wir haben hier in diesem Land mit fast 200.000 Pflegefachkräften Menschen, die einen Jobmotor darstellen, die die tragende Säule sind, die im ambulanten, im stationären Bereich, in Krankenhäusern, in vielen Bereichen arbeiten. Diese Menschen brauchen die Rahmenbedingungen und die Wertschätzung für diese hoch anstrengende Tätigkeit und die fachlichen wie emotionalen Anforderungen an ihren Beruf. Deswegen auch von meiner Seite an der Stelle einen herzlichen Dank an die Pflegekräfte im Land, dass Sie diese Arbeit für uns tagtäglich leisten!
Was gilt es an Rahmenbedingungen zu verbessern? Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine vergleichsweise hohe Personalquote, eine überdurchschnittlich hohe Tarifbindung. Wir haben die Umlage eingeführt und haben damit eine Erhöhung von 10.000 auf über 18.500 Fachkräften in der Ausbildung erreicht. Das heißt, wir haben viel getan. Trotzdem ist klar, die Berufsgruppe fühlt sich an vielen Stellen nicht so gesehen, hat das Gefühl, dass andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen mehr für sich herausholen. Also ist klar: Die Konsequenz aus diesem Frust, der zum Teil vorhanden ist, ist, zu überlegen, welche Instrumente die Pflegefachkräfte in den Auseinandersetzungen stärken können. Für diese Unzufriedenheit habe ich ein sehr hohes Verständnis. Ich glaube auch, dass wir gemeinsam immer wieder und an allen Stellen prüfen müssen, welche Stärkungen es geben kann.
Herr Burkert, wenn Sie sagen, die Pflege sitze am Katzentisch, dann mag das vielleicht in der Vergangenheit so gewesen sein. Auch ohne gesetzliche Regelung haben wir als Landesregierung NordrheinWestfalen im Ministerium die Pflegefachkräfte in alle Prozesse, die wir in dieser Legislaturperiode hatten, eingebunden. Sie saßen immer mit am Tisch, sie sind immer gehört worden, und zwar sowohl die Berufsverbände wie auch die Fachgesellschaften und die Gewerkschaften. Denn ein Anliegen dieser Landesregierung und auch mein persönliches Anliegen war, dass wir mit den Menschen gemeinsam die Gesetze machen und gestalten.
Trotzdem ist es sinnvoll zu sagen, wir brauchen noch eine rechtliche bzw. gesetzliche Regelung. Aber wir haben es gemacht, ohne dass wir dazu gesetzlich gezwungen sind, und es war auch gut und wichtig,
weil in allen Prozessen – im Landesausschuss Pflege und Alter, am Runden Tisch Geburtshilfe, bei den Modellstudiengängen – die Blickrichtung der Pflegenden für uns ganz wichtig war.
Wo stehen wir jetzt mit einer Pflegekammer? Ja, wir haben es eben schon gehört. In der Legislaturperiode, nachdem wir die Enquetekommission hatten, habe ich damals als Abgeordnete selbst den Antrag nach der Pflegekammer gestellt und war auch davon überzeugt, dass wir einen solchen Weg gehen sollten. Wir haben gemeinsam Anhörungen gemacht, und das Ergebnis war: Die Pflegekammer wurde von den Experten als nicht verfassungskonform bezeichnet.
Sie haben das eben ein bisschen weggewischt und gesagt: Da sind wir jetzt weiter. – Da sind wir leider noch nicht weiter, sondern wir erleben in RheinlandPfalz, dass gegen die einzelnen Beitragsbescheide geklagt wird. Und ob die Kammer mit der Zwangsmitgliedschaft, mit dem Zwangsbeitrag wirklich verfassungskonform ist oder nicht, werden erst diese Gerichtsverfahren zeigen. Deswegen ist es auch zwingend notwendig, dass man diese Entscheidungen abwartet. Denn in Nordrhein-Westfalen eine Kammer zu implementieren, wenn dann herauskommt, dass sie nicht verfassungskonform ist und das im Landtag festgestellt wird, wäre meines Erachtens grob fahrlässig, vor allen Dingen den Pflegebedürftigen gegenüber. Deswegen halte ich es für richtig und gut, dass in dem Antrag beschrieben wird, dass wir die Verfahren im Blick haben müssen.
Der zweite Schritt, der zwingend notwendig ist – auch das haben die Umfragen und die Befragungen in anderen Bundesländern gezeigt –, ist, dass wir die Pflegenden selbst fragen. Denn wir wissen, es gibt einen großen Unterschied zwischen Altenpflege und Krankenpflege. Es gibt zum Teil auch Unterschiede zwischen denjenigen, die im ambulanten und im stationären Bereich tätig sind. Deswegen ist es wichtig, die Menschen selbst zu fragen, ob sie eine solche Pflichtverkammerung mit einem Pflichtbeitrag haben wollen.
Es gibt viele Punkte, die auch hier erwähnt worden sind, die dafür und dagegen sprechen. Es gibt Stimmen, die sagen, es schwächt auch die Gewerkschaften. Gerade die Tarife sind das, was von den Pflegebedürftigen oft mit einer Kammer verbunden wird, was eine Kammer aber nicht leisten kann. Das alles muss mit im Blick sein. Da müssen wir denjenigen, die wir befragen, klar sagen, was eine Kammer leisten kann, was die Vorteile einer Kammer sind, aber auch deutlich die Grenzen aufzeigen. Denn den Frust bei den Pflegenden, wenn es eine Kammer gibt, aber die Erwartungen nicht erfüllt sind, können wir, auch gemeinsam, nicht verantworten.
Von daher halte ich den Antrag für einen guten und richtigen Weg, um zu sagen: die in den Prozessen
getroffenen Entscheidungen in den Blick nehmen, die Befragung der Pflegefachkräfte durchführen und dann entscheiden, welches der Weg ist. Frau Schneider, dann kann es auch sein, dass man über den bayerischen Weg reden muss, weil es keine Mehrheit gibt.
Ich glaube, in diesem Sinne gehen wir hier einen guten, gemeinsamen Weg. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Düngel, ich will kurz auf das Thema der IT-Sicherheit eingehen; denn darauf haben Sie sich in Ihrer gesamten Rede zum Haushalt fokussiert.
Erstens. Zuständig für die IT im Krankenhaus ist – genau wie bei dem Beispiel der Telekom, das Sie eben gebracht haben – derjenige, der im Krankenhaus für die Finanzen zuständig ist. Das liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Krankenhäuser, die die IT-Struktur selber planen und finanzieren müssen. Dafür bekommen sie sowohl die pauschalen Mittel zur Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter als auch den Anteil innerhalb der DRGs, um diese Dinge ersetzen zu können.
Wenn die Prioritätensetzung in Krankenhäusern so ist, dass sie mit dermaßen alten Computern arbeiten, dann muss man ein solches Wirtschaftsunternehmen fragen, ob es ein solches Haus wirklich im Sinne der Wirtschaftlichkeit betreibt.
Es kann auch nicht sein, dass die Krankenhäuser, die ihr Geld prioritär für andere Bereiche einsetzen, dann am Ende des Tages zum Land sagen: Wir brauchen jetzt mehr für diesen Bereich. – Ich finde, das ist eine völlig falsche Herangehensweise.
Gerade im Bereich dieser kurzfristigen Anlagegüter sind die Mittel in den letzten Jahren aufgestockt worden. Wir haben hier mehr Geld in die Hand genommen. 2015 war es noch ein Plus von 24 Millionen €. In 2017 ist es ein Plus von 6 Millionen €. Wir haben eine mittelfristige Finanzplanung, in deren Rahmen regelmäßig jährlich 6 Millionen € draufkommen.
Da kann man nicht hingehen und sagen, das Land nehme hier kein Geld in die Hand. Das tun wir. Aber die Krankenhäuser müssen auch ihren Teil erbringen.
Ich will, da das Thema „Investitionsmittel im Krankenhaus“ einen großen Raum eingenommen hat, auch noch auf die Einlassung von Herrn Burkert eingehen. Herr Burkert, Sie stellen sich hierhin und sagen, die Krankenhäuser müssten Pflegekräfte entlassen und hätten kein Geld dafür, weil das Land wenig investive Mittel zur Verfügung stelle. Ich habe für das Land Nordrhein-Westfalen bzw. für die SPD-Länder in der Bund-Länder-AG Krankenhaus bei Herrn Gröhe sitzen dürfen. Wir haben gemeinsam mit dem Bundesland Niedersachsen heftig dafür gestritten, dass im Bereich der DRGs, der nämlich genau das Geld für die Pflegekräfte enthält, mehr Geld für NordrheinWestfalen bereitgestellt wird. Wir haben bis zuletzt für die Erhöhung dieses Landesbasisfallwerts gestritten.
In diesem Jahr haben die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen – das bekommen sie jährlich – über die Erhöhung des Landesbasisfallwerts 738 Millionen € mehr erhalten. Wenn sie 738 Millionen € mehr in ihren Haushalten haben, dann können Sie mir nicht erzählen, dass sie Pflegefachkräfte entlassen müssen. Sie könnten doppelt und dreimal so viele einstellen. Das ist also ein Argument, das an der Stelle wirklich nicht zählt.
Trotzdem bin ich gerne bereit, darüber zu reden, wie das denn mit den investiven Mitteln ist und ob sie ausreichen. Es war schon zu Ihrer Zeit ein Problem, dass Nordrhein-Westfalen relativ weit hinten stand. Deswegen hatten Sie das immer im Wahlprogramm stehen. Sie haben es aber nicht umgesetzt. Wir haben zumindest einiges mehr an Geld in die Hand genommen. Aber die Summe, die im Moment in der öffentlichen Diskussion ist, nämlich 1,5 Milliarden € mehr, resultiert im Übrigen daraus, Frau Schneider, dass die Krankenhäuser im Osten über Jahre hinweg durch eine Teilmonistik, nämlich mit Krankenkassenmitteln, aufgebaut worden sind.
Wenn wir also darüber reden, was denn Krankenhäuser mehr brauchen, dann versuchen Sie bitte, an dieser Stelle einmal ehrlich zu sein und sich zu überlegen, wie viel mehr Geld für Krankenhäuser Sie mit
Ihrer Fraktion wirklich für realistisch und für notwendig halten. Machen Sie ein solches Thema nicht zu einem platten, pauschalen Wahlkampfthema; denn es ist klar, dass diese Summe, die da gefordert wird, völlig unrealistisch ist. Sie hat nichts mit dem tatsächlichen Bedarf zu tun. Wir können auch nicht einfach so viel mehr Geld obendrauf packen.
Deswegen halte ich es für wichtig, sich hier wirklich im Detail damit auseinanderzusetzen. Wir tun das. Wir überlegen, ob es neben den pauschalen Fördermitteln, die wir im Krankenhausbereich bisher haben, eine dritte Säule geben muss, also ob wir wieder eine dritte Säule einführen müssen, mit der wir auch als Land steuern können. Das ist eine Diskussion, die ich gern mit dem Ausschuss führen würde. Aber einfach ein Mehr an Geld draufzupacken, egal in welchem Bereich, wird nichts nützen; denn das wird weder bei der IT ankommen noch da ankommen, wo wir im Interesse des Landes die Versorgungssicherheit sicherstellen wollen. Das wird uns nicht helfen.
Ich würde gerne noch auf zwei, drei andere Bereichen der Gesundheitspolitik eingehen. Das Erste ist: Wir haben in Nordrhein-Westfalen einen massiven Teil an Geld für den Bereich Telematik und Telemedizin eingesetzt, womit wir nicht nur die Infrastruktur in der Fläche im Land voranbringen, sondern womit wir auch die Qualität der Versorgung für Menschen in vielen Lebensbereichen verbessern. Ein Beispiel sei nur genannt. Wir versuchen, dass bei älteren Menschen in Pflegeheimen per zugeschaltetem Arzt kurzfristig, gerade an Wochenenden und in den Abendstunden, eine Diagnose gestellt werden kann, wodurch ihnen Krankenhausaufenthalte erspart werden können. Wir versuchen, die Kompetenz der Intensivmedizin von Universitätskliniken in die Fläche zu bringen.
Es gibt also viele Beispiele dafür, dass wir NRW mit dem Geld, das in diesem Haushalt drin ist, massiv voranbringen – in diesem Zusammenhang erinnere ich an das Gesundheitscluster – und dass wir eine Verbesserung nicht nur der Struktur, sondern auch der Qualität erreichen können.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Bereiche – ich nenne nur das Landessuchtkonzept und den Aktionsplan gegen Sucht sowie die HIV- und AIDS-Prävention; heute am Welt-AIDS-Tag
findet im Foyer des Landtags auch wieder die Ausstellung der Aidshilfe NRW statt –, in denen wir viel hervorragende, gute und qualitative Arbeit mit unterstützen und im Interesse der Bevölkerung voranbringen. Alles das negieren Sie an dieser Stelle.
Mein letzter Punkt im Bereich der Krankenhäuser ist, weil auch das von Ihnen immer wieder als Leier durch das Parlament getragen wird, der Kranken
hausplan. Ja, der Krankenhausplan wird vor Ort diskutiert. Da gibt es Planungskonferenzen. Ich komme gerne noch einmal zu Ihnen in die Fraktion und erkläre in Ihrem Arbeitskreis, wie schwerfällig dieses Planungskonzept funktioniert.
Bei Ihnen in der Region ist der Antrag der Krankenkassen gestellt worden. Bei uns im Ministerium liegt noch nichts vor. Vielleicht könnten Sie als Abgeordneter in der Region die Akteure noch einmal ermuntern und ermutigen, sich schneller mit dem Thema zu befassen; denn wir können da keinen Druck machen. Die Krankenhausplanung steht und fällt damit, dass die Akteure auch ihre Hausaufgaben machen und ihre Anträge schreiben.
Was die Alten- und Pflegepolitik angeht, will ich auch da gar nicht auf alle Punkte eingehen, die genannt worden sind und die nicht haushaltsrelevant sind. Klar ist: Wir haben durch die Einführung der Umlage und eine massive Aufstockung der Umlage in Nordrhein-Westfalen mittlerweile Altenpflegefachkräfte in einer Zahl, wie sie in keinem anderen Bundesland vorhanden ist. Wir sind bei fast 18.000 Schülern und Schülerinnen, die wir mit Landesmitteln fördern. Das ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung auch notwendig.
Auch an dieser Stelle kann ich nur Folgendes sagen, Herr Burkert: Eine Generalistik ist nicht gleich einer Generalistik. Das, was momentan im Bund nach wie vor auf dem Tisch liegt, ist eine Generalistik, mit der wir 7.000 Auszubildende in Nordrhein-Westfalen wieder verlieren würden.
Gott sei Dank hat das auch ein Teil der CDU/CSUFraktion im Bundestag begriffen. Gott sei Dank stehen da auch die Arbeitgeberverbände mit uns Seite an Seite. Sie sagen nämlich genauso, wie wir es ursprünglich diskutiert haben: Wenn wir ein System brauchen, dann ein solches, das keinen Wertschöpfungsanteil enthält. – Wir brauchen ein System, in dem wir die Kompetenzen der einzelnen Berufe erhalten; denn die Schüler und Schülerinnen entscheiden sich sehr bewusst, in welchen Bereich sie gehen. Dazu gibt es im Bund noch eine intensive Diskussion. Wie gesagt, erlebe ich dort Ihre Fraktion innovativer, als das hier der Fall ist.
Im Bereich der Pflege nehmen wir in Nordrhein Westfalen nicht nur bei der Ausbildung eine starke Führungsrolle ein, sondern mit unserer Quartiersentwicklung gerade auch in der Frage der Struktur des Lebens für Menschen im Alter. Auch mit diesem Haushaltsplan sind wir wieder dabei, unsere Quartiere zu verstetigen. 56 Modellquartiere werden in Nordrhein Westfalen entwickelt. Wir werden dieses Thema auch weiter voranbringen und werden die Quartiersentwicklung so weit stärken, wie das mit den Ressourcen möglich ist.
Allerletzter Punkt: Frau Schneider, weil Ihr Running Gag mit dem Patientenbeauftragten hier immer wieder kommt, möchte ich noch kurz darauf eingehen. Das Geld, das drinsteht, ist analog zur Besoldungsgruppe B2. In der Gesamtsumme sind auch die Sach-und Reisekosten sowie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen enthalten.
Die Aufgabe des Patientenbeauftragten ist es, Patienteninteressen an allen Stellen in diesem Land mit voranzubringen. Ich bin froh, dass zum Beispiel im Bereich der Telemedizin und Telematik unser Patientenbeauftragter die Diskurse mit den Unternehmen führt, damit die Patienteninteressen in den Produktentwicklungen und in den Konzeptentwicklungen von Anfang an mit berücksichtigt sind.
Sie können sich vielleicht doch einmal inhaltlich damit auseinandersetzen, statt immer wieder dieselben Parolen zu bringen; denn die nützen nichts. Das, was Sie hier immer beklagen, hat nichts mit der vielfältigen Funktion und Aufgabe des Patientenbeauftragten zu tun. Er hat im Land ein hohes Standing in der Szene, sowohl im Gesundheitsbereich als auch bei den Patienten und Patientinnen. Das werden wir auch weiterhin stärken und stützen.
Herr Kollege! Meine Damen und Herren! Frau Schneider, zu sagen, das sei ideologisches Unkraut, das ist, wenn man sich anguckt, dass der größte Teil dieses Haushalts in den Bereich Gewaltschutz fällt – und das nach Diskussionen, die auch hier in diesem Plenum lang und breit geführt worden sind –, wie ich finde, schon harter Tobak. Das ist eine klare Aussage, wo Sie eigentlich frauenpolitisch stehen.
Zweiter Punkt, in Richtung CDU-Fraktion: Frau van Dinther, ich finde es schön, dass Sie immer wieder betonen, dass wir im Frauenausschuss sehr viel Konsens haben. Ja, das haben wir. Das finde ich gut. Aber gerade beim Gewaltschutz, wo Ihrer Aussage
nach Konsens besteht, haben Sie in den letzten Jahren, seit wir damit begonnen haben, die Haushaltskürzungen mit der vierten Frauenhausstelle rückgängig zu machen, seit wir angefangen haben, die Infrastruktur zu stabilisieren, nicht ein einziges Mal dem Haushalt, diesem Einzelplan zugestimmt. Ich finde es schon fatal, zu sagen: Wir sind zwar einer Meinung, aber Geld für das, was Sie alles machen und umsetzen, sind wir als CDU-Fraktion nicht bereit auszugeben. – Das ist eine nicht klare und nicht deutliche Position. Dann müssten Sie wenigstens diesem Einzelplan zustimmen.
Zu den anderen Schwerpunkten ist schon viel gesagt worden. Neben dem Gewaltschutz sind das die digitale Gesellschaft und gerade die Frage von Gewalt im Netz und von Strategien zum Onlinefeminismus, wie wir diese Bereiche miteinander vernetzen. Das ist wichtig. Wir müssen gerade hier unsere Strukturen vor Ort stärken und auch Schutz- und Hilfesysteme mit Onlineberatung qualifizieren. Das ist die Aufgabe des Kompetenzzentrums Frau und Beruf, wo wir gerade Unterstützung auch von kleinen und mittleren Unternehmen in frauenfördernder Personalpolitik brauchen, als weiterer Schwerpunkt.
Der Bereich der geschlechterbezogenen Gesundheitspolitik ist auch ein wichtiger Bereich, in dem wir uns nicht erst, Frau Schneider, durch Ihre Initiativen, sondern schon vorher, als das noch in der Gesundheitsabteilung verankert war, mit der Gesundheitspolitik für Jungen und mit der Jungengesundheit beschäftigen.
Gewaltschutz: CDU und FDP haben das eben mehrfach angesprochen. Gewalt ist auch ein Thema von Männern. Deswegen haben wir mit unserem EFREProjekt versucht, auch Gewalt gegen Frauen und Gewalt gegen Männer zu erfassen. Aber die Strukturen, die Männer brauchen, werden andere sein und gerade welche, die nicht unbedingt in einem Frauenetat und in einem Frauenbereich verankert werden müssen.
Letzter Punkt: Homo- und Transphobie. Wir haben unseren Aktionsplan. Ich bin nach wie vor all den Akteuren im Land sehr dankbar dafür, dass sie den mit uns erarbeitet haben und unterstützt haben. Wir werden einen Schwerpunkt auch auf die Gruppe der Trans- und Intersexuellen legen müssen, weil sie im System noch mehr diskriminiert sind als alle anderen. Aber das heißt nicht, dass die anderen Bereiche hinten runterfallen. Wir werden das Maßnahmenpaket weiter umsetzen. Dieser Haushalt gibt uns dazu die Möglichkeit. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau van Dinther, ich fand es jetzt sehr schade und finde es auch weiterhin schade, dass Sie diesen Entschließungsantrag erst heute eingebracht haben.
Das schließt ein bisschen an die Debatte an, die wir eben im Haushalt hatten, in der Sie im Grunde genommen immer sagten: Wir sind uns ja eigentlich im Frauenausschuss alle so einig, aber erstens stimmen wir keinem Haushaltsantrag zu, und zweitens
halten wir uns da, wo wir eigentlich den Diskurs zu einem solchen Gesetz führen, zurück. – Am Ende kritisieren Sie aber, ohne konkret zu werden; denn Sie haben ja noch nicht einmal mehr das, was Sie beklagt haben – wir würden ja zum Beispiel keine Quote angeben – konkret benannt. Sie hätten auch ganz konkrete Änderungsanträge im Ausschuss mit einbringen können, und wir hätten sie bestimmt gerne mit Ihnen diskutiert.
In Ihrer Rede haben Sie dann gesagt, es ginge Ihnen um Gerechtigkeit und Transparenz. Auch uns geht es um Gerechtigkeit und Transparenz, und heute haben wir eine Situation, in der es für Frauen keine Gerechtigkeit und keine Transparenz gibt. Deswegen sehe ich das Gesetz als einen wirklich wesentlichen und wichtigen Schritt nach vorne an.
Spannender aber als die Einlassung von Frau van Dinther fand ich gerade die Rede von Herrn Witzel, der über „rückwärtsgewandt“ redet. Im Grunde genommen war Ihre Rede eine Zusammenfassung der Textbausteine der Reden, die damals für das Gesetz, das 1989 in Kraft getreten ist, gehalten wurden.
Das waren genau dieselben Argumente und Fragen. Sie haben ja nebenbei gesagt, dass das alles im Moment verfassungswidrig sei. Zum Glück entscheiden das nicht Sie, sondern das Bundesverfassungsgericht. Damals war das genauso; denn das Gesetz, das 1989 in Kraft getreten ist, wurde 1997 vom EuGH bestätigt. Auch damals gab es die Unkenrufer, die die Welt untergehen sahen und die gesagt haben, dieses Gesetz würde uns nicht voranbringen, es wäre verfassungswidrig und nicht akzeptabel.
Das alte Gleichstellungsgesetz ist vom EuGH bestätigt worden, und ich glaube, das wird auch mit unserem neuen Gesetz geschehen; denn es ist ein Gesetz, das die Gleichberechtigung fördert und das nicht – wie Sie immer vorzugeben versuchen – Frauen gegenüber Männern bevorzugt.
Sehr bezeichnend fand ich auch, dass Sie nämlich das Verfahren in Verwaltungen, wie denn eigentlich Vergleichsgruppen gebildet werden und Beurteilungen stattfinden, scheinbar nicht verstanden haben. Damit wird auch klar, warum Sie diese Konsequenzen daraus ziehen; denn Sie haben gesagt, die Feuerwehrbeschäftigten würden mit den Sekretärinnen verglichen. Solche Vergleichsgruppen gibt es bei den Bewertungen und den Beförderungen nicht. Von daher haben Sie einfach die Systematik in Verwaltungen nicht verstanden, und damit können Sie auch nie dazu kommen, wie eigentlich solche Sachen adäquat umgesetzt werden.
Herr Witzel, es wäre also schön, wenn Sie sich mit den Themen intensiv beschäftigten.
Ich komme zum letzten und dritten Punkt, bei dem Sie auch von einer völlig falschen Voraussetzung ausgehen und es nach wie vor nicht verstanden haben: Es geht darum, dass wir eine geschlechtsbedingte Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst haben,
und bei Männern ist dies im öffentlichen Dienst nach wie vor nirgendwo zu sehen. Das können Sie in den gesamten Führungsbereichen sehen. Egal ob wir uns die Polizei, die Finanzverwaltung, die Gerichte oder die Staatsanwaltschaften ansehen, wir haben in den höheren Gruppierungen immer die Benachteiligung der Frauen. Es gibt sie in zahlreichen Bereichen.
Sie bringen das Beispiel mit den Sparkassen – Mein Gott, wo sind die Frauen? Es mag so sein, dass Sie sich in Ihrer Fraktion daran gewöhnt haben, dass es frauenfreie Zonen gibt.
Wir wollen das in der Landesregierung nicht akzeptieren. Wir wollen Gleichberechtigung und Chancengleichheit für Frauen.
Das Gleichstellungsgesetz bietet aber mehr als die Beantwortung dieser Frage. Es bietet vor allen Dingen neben der Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen und der Weiterentwicklung der Gremienregelung eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten. An dieser Stelle möchte ich sagen: Es ist eine Weiterentwicklung, eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten.
Wir haben immer gesagt: Wir wollen Zähne für den Tiger haben. – Eben hat die Kollegin Paul gesagt: Es ist ein Zahnen. Wir hätten in der Tat gerne noch mehr rechtliche Möglichkeiten für die Gleichstellungsbeauftragten gehabt, aber wir sind auf dem richtigen Weg und haben hierfür die Gleichstellungsbeauftragten, die hohe Verdienste haben. Für das, was in den Kommunen an Gleichstellungspolitik umgesetzt wird, haben wir eine Stärkung sowohl in den Bereichen der Fort- und Weiterbildung und der Unterstützung als auch darin, wie sie rechtlich stehen.
Deswegen kann ich, meine Damen und Herren, nur sagen: Gleichstellungspolitik hat es nicht immer leicht. Es werden ihr viele Steine in den Weg gelegt. Es ist ein wichtiger Bereich, und ich glaube, dass wir mit diesem weiterentwickelten Gleichstellungsgesetz für Nordrhein-Westfalen, das von all denjenigen, die uns Gutachten geschrieben haben, als ein wichtiger und richtiger Schritt bezeichnet wird, Neuland betreten. Wir können und müssen dieses Neuland gut betreten.
Unser altes Gleichstellungsgesetz war bundesweit Vorbild, unser neues Gleichstellungsgesetz wird es auch wieder werden. Ich freue mich, dass wir diesen Schritt in Nordrhein-Westfalen gemeinsam gehen können. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herzlichen Dank, dass das gerade noch einmal klargestellt worden ist. Ich bin der CDU auch dankbar dafür, dass sie den Antrag zurückgezogen hat, auch wenn ich mit ihr bei diesem Punkt in der Sache übereinstimme.
Wir haben als Ministerium selber versucht, diesen Punkt zu prüfen. Denn ich finde es sehr problematisch, dass es bei Kindern eine alleinige Elternentscheidung gibt und überhaupt kein Richter einbezogen ist. Wir mussten leider im Laufe des Verfahrens
feststellen, wie Sie es gerade auch gesagt haben, dass wir das als Land nicht abschließend befriedigend lösen können. Eine Landeslösung wäre immer eine, bei der das Verwaltungsgericht entscheiden würde. Und wir wissen, dass ein Verwaltungsgericht eine solche Entscheidung nicht treffen kann.
Deswegen muss es eine bundesrechtliche Regelung geben, damit in Bezug auf die Familien auch Betreuungsrichter einbezogen werden können. Wir brauchen an dieser Stelle einfach die Unterstützung der Bundesregierung. Inhaltlich gibt es aber, glaube ich, eine breite Unterstützung dieser Position. Die entsprechende Notwendigkeit besteht auch, glaube ich.
Wir haben heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten hier vorliegen. Wir haben auch eine Reihe von Begründungen für die Notwendigkeit dieses Gesetzes gehört. Klar ist, dass das noch geltende Gesetz aus dem Jahr 1999 stammt und es damit auch viele Regelungen zu Unterbringungsmaßnahmen enthält, die den heutigen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr entsprechen, aber auch der UN-Behindertenrechtskonvention konträr entgegenstehen. Deswegen war es wichtig, diese Probleme zu heilen. Natürlich waren in Teilbereichen auch die Probleme aus der Umsetzungspraxis zu behandeln.
Wir haben die Gesetzesänderung breit diskutiert. An vielen Stellen haben wir sie gemeinsam mit den unterschiedlichen Akteuren – natürlich auch in den Anhörungen des Ministeriums – diskutiert. Deswegen verstehe ich auch nicht die Positionen, die als Kritikpunkte vonseiten der FDP noch einmal eingebracht worden sind.
Zum Beispiel geht es dabei darum, dass wir eine Alternative zur Fixierung, nämlich das Festhalten, anbieten. Sie haben auch heute wieder hier gesagt, das ginge ja nicht; das sei mit der Regelung in Großbritannien nicht vergleichbar. Baden-Württemberg praktiziert das mit dem baden-württembergischen PsychKG schon seit zwei Jahren sehr erfolgreich. Das heißt, auch diese Punkte, die in der Anhörung von dem einen oder anderen kritisch gesehen worden sind, funktionieren in der Praxis in Ländern, in denen sie eingeführt wurden, hervorragend. Deswegen halte ich es auch für wichtig, dass wir in Nordrhein-Westfalen einen solchen Weg aufzeigen. Es ist keine zwingende Maßnahme, aber eine, die adäquat und alternativ eingesetzt werden kann.
Uns war bei dem gesamten PsychKG und den Änderungen wichtig, dass wir die Bedenken in Bezug auf die heutigen Gesetze und vor allen Dingen auch auf die erlebten Behandlungspfade und Behandlungswege – sie wurden von Menschen vorgebracht, die psychiatrieerfahren sind – mit aufgreifen. Deswegen ist es wichtig, dass die Menschen, die in die Psychiatrie kommen, umfassende Informationen erhalten,
dass Angebote der Behandlungsvereinbarung gemacht werden, die dann auch wirklich Beachtung finden, dass Patientenverfügungen in die Behandlungen einfließen und dass Zwangsmaßnahmen am Ende wirklich nur die Ultima Ratio sein können und dürfen. Das alles regelt das Gesetz. Dies ist ein, wie ich finde, wichtiger Punkt.
Es ist auch entscheidend, dass bei Zwangsbehandlungen bei krankheitsbedingter Einsichtsunfähigkeit die Grenzen heute starr gesetzt werden, sodass das nur noch möglich ist, wenn eine rechtzeitige Ankündigung erfolgt ist und eine weniger eingreifende Maßnahme aussichtslos ist, wenn der Nutzen für die Betroffenen die Beeinträchtigung überwiegt und wenn der Versuch vorausgegangen ist, die Zustimmung der Betroffenen zu erreichen. Das sind also Maßnahmen, bei denen die Haltung und das Selbstbestimmungsrecht der Menschen auch immer wieder im Vordergrund stehen müssen.
Es ist mir wichtig, weil vonseiten der CDU auch die Kritik kam, die Milieutherapien würden noch keinen Einfluss finden, noch Folgendes klarzumachen: Wir haben jetzt das PsychKG. Dann kommt der Landespsychiatrieplan. Aus den Erfahrungen des Landespsychiatrieplans heraus werden dann weitere Maßnahmen und Änderungen bezüglich der Umsetzung in der Praxis kommen.
Wenn Sie vonseiten der FDP sagen, es müsse mehr ambulante Versorgung geben, und das Ganze auf Bundesebene als ein Stück weit unrealistisch beschreiben, erwidere ich, dass wir gerade erst auf Druck der Länder vonseiten der Bundesregierung das Home Treatment, also die ambulante Versorgung, auch als Finanzierungssystem verankert bekommen haben.
Lassen Sie mich, weil keiner der Redner darauf eingegangen ist, noch einen letzten Punkt ansprechen. Ich bin dankbar dafür, dass die Koalitionsfraktionen in Art. 2 ihres Änderungsantrags eine Novellierung im Krankenhausgestaltungsgesetz vorschlagen.
Diese ist notwendig, weil es im Krankenhausstrukturgesetz und im SGB V auf Bundesebene insoweit Änderungen gab, als dass der Gemeinsame Bundesausschuss Qualitätsindikatoren für Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität beschließen kann.
Wir brauchen diese Änderung; denn durch die vorgesehene Änderung des § 13 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sind Qualitätsindikatoren im Landeskrankenhausplan selber zu verankern. Damit unterliegen wir letztendlich nicht dem G-BA, sondern machen hier unsere Regelung.
Zugleich wird mit der Änderung des § 21 den Krankenhäusern ein begrenzter rückwirkender Einsatz der Pauschalmittel für die Rückzahlung von Darlehen ermöglicht. Auch das ist wichtig, damit die Krankenhäuser teure Altkredite ablösen können.
In diesem Sinne bin ich froh über diese Änderungsanträge und freue mich darüber, dass wir dieses Gesetz auch so auf den Weg bringen können.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Schneider, Sie haben ja morgen Zeit, um in eine Bäckerei zu gehen, weil der Landtag nicht tagt. Dann können Sie sehen, dass das Bäckerhandwerk schon sehr viel weiter ist. Es gibt Stutenkerle und Stutenfrauen; es gibt Weckmänner und Weckfrauen. Aber das sind unterschiedliche Produkte, die unterschiedlich gestaltet sind, die unterschiedlich aussehen und die zum Teil aus unterschiedlichen Zutaten bestehen. Deswegen war das ein falsches Beispiel. Das Bäckerhandwerk hat sich in den letzten Jahrhunderten weiterentwickelt und ist in der Produktvielfalt schon vielfältiger, als es die FDP in ihrem Sprachgebrauch ist.
Aber zu Ihrem Antrag – mit dem Sie dieses Thema ein Stück weit lächerlich machen, wie ich finde –: Sprache ist ein sehr feines Instrument, das eigentlich die Bedürfnisse nach Mitteilung und Verständigung zwischen Menschen erfüllen soll. Gerade uns Politikern und Politikerinnen ist das eigentlich bekannt, und für uns ist es wichtig.
Eigentlich. Teilen, gerade der FDP-Fraktion ja wohl nicht. – Also: Uns Politikern und Politikerinnen in der Mehrheit ist klar, wie wichtig die Sprache ist, weil Menschen uns verstehen müssen und wir die Menschen verstehen müssen. Wir wollen verstanden werden. Deswegen ist Sprache ein sehr feines Instrument und ein sehr wichtiges Werkzeug.
Sprache zu gebrauchen, hat auch etwas mit Verantwortung zu tun; denn Sprache ist Voraussetzung für Teilhabe. Sprache kann manipulieren, Sprache kann Instrument der Machtausübung sein, und Sprache kann Menschen oder ganze Gruppen sichtbar oder unsichtbar machen, kann Menschen in Gruppen einschließen oder aus diesen ausschließen.
Wir haben im amerikanischen Wahlkampf gesehen, wie manipulativ Sprache sein kann und wie der Gebrauch bestimmter Begrifflichkeiten etwas komplett anderes ausdrücken kann. Deswegen ist es wichtig, dass Verwaltungssprache die Werte einer Gesellschaft wirklich widerspiegelt und auch aktiv befördert, dass sie ihnen entspricht, dass sie alle Bevölkerungsgruppen sichtbar macht.
Das gilt insbesondere für die Gleichberechtigung und damit für Art. 3 des Grundgesetzes; denn dort ist es als Grundwert definiert. Es ist staatliche Aufgabe, dies durchzusetzen. Natürlich ist das nicht die Gleichstellungspolitik, sondern es ist nur ein Teil von vielen.
Gender-Mainstreaming ist auch sehr viel mehr. Gender-Mainstreaming bedeutet nämlich, dass wir alle Vorhaben und alle Dinge erst einmal daraufhin in den Blick nehmen: Was bedeutet das? Welche Auswirkungen hat das für Männer, und welche Auswirkungen hat es für Frauen?
In der Gesundheitspolitik – auch das haben wir im Ausschuss oft diskutiert – hat es ganz unterschiedliche Ausrichtungen und ganz unterschiedliche Wirksamkeiten, wie man mit Sprache alleine Präventionsangebote formuliert.
Wir haben mit dem Gender-Mainstreaming also den Oberbau dafür, Dinge zu betrachten, um auch die Voraussetzungen zu erfüllen, dass wir Unterschiede in der Wirksamkeit erkennen.
Gerade die sprachliche Präsenz aller Geschlechter ist dafür unbedingt notwendig. Wenn Sie sich immer als Wirtschaftspartei darstellen, sollte Ihnen doch eigentlich klar sein, dass gerade für die Wirtschaft mittlerweile eine geschlechtergerechte und geschlechterdifferenzierte Sprache unglaublich wichtig ist.
Unternehmensberatungsinstitute beraten mittler
weile Firmen dahin gehend, dass sie ihre Ausschreibungen für Stellen in geschlechtergerechter Sprache formulieren, damit sie nicht nur Männer ansprechen, sondern in Zeiten des Fachkräftemangels auch Frauen erreichen. Das sollte Ihnen zu denken geben,
ob Sie nicht weit hinter den heutigen Stand derjenigen, für deren Interessen Sie sich angeblich einsetzen, zurückgehen und ob Sie nicht deren Interessen sogar konterkarieren.
Selbstverständlich gibt es auch schlechte Beispiele. Sie kommen meistens von denjenigen, die einfach nicht die Chance oder die Möglichkeit, den Wunsch und den Willen hatten, sich mit dem Thema „geschlechtergerechte Sprache“ auseinanderzusetzen. Das sind dann diejenigen, die von „Mitgliederinnen“ oder von „Rasenmäherinnen“ reden. Das hat aber nichts mit geschlechtersensibler und geschlechtergerechter Sprache zu tun.
Deswegen ist es wichtig, dass wir Menschen unterstützen und darin schulen, wie sie in einer Gesellschaft, wie wir sie haben wollen, allen Geschlechtern gerecht werden.
Wir als Landesregierung haben natürlich das, was Ihre Landesregierung damals entworfen hat, was Ihr Minister bzw. Ihre Ministerin damals mit auf den Weg gebracht hat, weiterentwickelt. Mit anderen Worten: Es gibt Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, es gibt Handreichungen und Leitfäden, und es gibt vor allen Dingen diesen Leitfaden hier. Es ist also wichtig, den Menschen zu helfen, sie darin zu unterstützen und sie auch weiter zu begleiten.
Der Vorwurf hinsichtlich der Hochschulen – das ist jetzt bereits mehrfach angesprochen worden – ist natürlich völlig fiktiv. Der Landesregierung liegen dazu überhaupt keine Erkenntnisse vor. Wir kennen keine Beispiele. Aber wenn Sie sie kennen, benennen Sie sie doch einmal und schicken sie herüber.
Abschließen würde ich gerne mit einem Zitat von Ludwig Wittgenstein.
Vielleicht möchten Sie noch einmal kurz zuhören;
denn es ist so anstrengend, gegen Sie anzusprechen. – Sie können die Beispiele der Wissenschaftsministerin herüberreichen.
Abschließen möchte ich gerne mit einem Zitat von Ludwig Wittgenstein. Der Philosoph sagte damals:
„Die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenze meiner Welt.“
Sie, meine Damen und Herren von der FDP, setzen klare Grenzen. Das mag für Sie okay sein. Für uns als Landesregierung und auch für Teile der Opposition ist diese Grenzsetzung der Sprache nicht gewollt. Wir wollen ein gerechtes Nordrhein-Westfalen. Wir wollen keine Ausgrenzung, sondern allen Menschen die gleichen Chancen eröffnen. Deswegen kann man Ihren Antrag nur ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte den letzten Punkt direkt klarstellen, Herr Kollege. Wir haben einen Unterschied zwischen Naturheilkunde und Heilpraktikern.
Deswegen wäre es wichtig, sich das wirklich anzusehen. Viele meiner Zitate beziehen sich auf die Komplementärmedizin, auf die Naturheilkunde. Wenn Sie sich einmal anschauen wollen, wie Menschen, denen unser schulmedizinisches System nicht helfen kann, letztendlich Hilfe in einem komplementärmedizinischen System suchen, wo sie mit TCM oder auf anderen vielfältigen Wegen Hilfe und Unterstützung bekommen, können Sie das gerne in Essen machen. Da gibt es eine Klinik für Komplementärmedizin.
Wir dürfen dieses Thema nicht kleinreden. Es gibt Wege und Behandlungspfade. Es gibt Erkrankungen, auf die unsere Schulmedizin keine Antwort mehr hat, bei denen sie hilflos ist. Für Menschen, die im schulmedizinischen System austherapiert sind, ist das oft eine Perspektive. Wenn Sie sehen, wie erfolgreich behandelt Menschen aus dieser Klinik gehen, dann stelle ich fest: Man darf nicht alles in einen Topf werfen, verteufeln und unter Hokuspokus abtun, sondern man muss mit einer gewissen Vorsicht gegenüber der Naturheilkunde agieren.
Deswegen finde ich es wichtig, dass wir differenziert darüber reden. Aber wir reden heute nicht über diesen Teil, sondern wir reden heute über die Heilpraktiker.
Ich muss sagen: Den Antrag der FDP-Fraktion würde ich ein Stück weit unter den beiden Begriffen „stärkere Überwachung/mehr Bürokratie“ und „Einschränkung der Berufsausübung“ zusammenfassen.
Natürlich kann man darüber diskutieren, ob das der richtige Weg ist. Ich wage es zu bezweifeln. Ich glaube, dass wir bezogen auf das, was heute im System der gesundheitlichen Versorgung gerade bezüglich der Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen vorhanden ist, andere Antworten brauchen.
Wir brauchen kein Verbot für Heilpraktiker, wir brauchen auch keine Einschränkungen der Therapiefreiheit, sondern wir brauchen eine Reform des Heilpraktikergesetzes.
Frau Schneider, das glaube ich nicht erst seit den Vorfällen in Nordrhein-Westfalen, sondern schon länger. Wir brauchen die Reform eines Gesetzes, das nicht mehr zeitgemäß ist, das seit 1939 besteht, keine Ausbildungs- und Prüfungsordnung hat, keine bundeseinheitlichen Prüfungen, keine Vorgaben zur Ausbildung. Es erfordert wirklich nur eine Kenntnisüberprüfung, und jemand, der nie in seinem Leben eine Spritze in der Hand gehabt haben muss, darf trotzdem hinterher spritzen.
Dass wir hier eine Reform brauchen, das ist schon lange klar. Und wir diskutieren es ja nicht nur in dem Zusammenhang, sondern ich habe Ihnen im Ausschuss auch schon mehrfach zur Kenntnis gegeben, dass wir die Gefahrenabwehrprüfung beim Beruf der Heilpraktiker auch in einem anderen Zusammenhang diskutieren. Wir haben nämlich mit dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahre 2009 eine Entscheidung gehabt, wonach es systematische Unstimmigkeiten gibt. Einerseits werden die Gesundheitsberufe weiterentwickelt und Akademisierungen erprobt; bei den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern mit weitreichenden Kompetenzen passiert nichts. Das hat uns das Gericht ins Stammbuch geschrieben.
Und wir haben die großen Problemlagen bezüglich der Osteopathen, der Physiotherapeuten, der Podologen. Im Moment entscheiden Gerichte über das Heilpraktikergesetz. Es kann nicht sein, dass wir es aus der politischen Hand geben und Gerichte entscheiden lassen. Deswegen müssen wir gemeinsam selber eine solche Diskussion führen. Denn die sektorale Heilpraktiker-Erlaubnis, die durch Gerichte erweitert wird, das kann und darf so nicht sein.
Also, wir brauchen dringend eine Änderung. Aus meiner Sicht – das habe ich jetzt mehrfach gesagt – brauchen wir die ganz von Anfang an, nämlich hinterher mit Kontrollen zu gucken, was diejenigen, die alle zugelassen sind, die eine Erlaubnis haben, denn da machen, das kann und wird uns nicht gelingen. Deswegen brauchen wir zumindest eine Basisqualifizierung, damit die Menschen, die zum Heilpraktiker gehen, auch wissen, was denn an Grundlagen erlernt ist.
Mir geht es nicht darum, dass wir am Ende eine Erweiterung der Tätigkeiten vollziehen wollen. Ich glaube, dass das, was wir heute an Therapiefreiheit
bei den Heilpraktikern haben, nichts ist, was erweitert werden muss. Der Arztvorbehalt ist ein Arztvorbehalt. Die verschreibungspflichtigen Medikamente gehören auch in die Hände der Ärztinnen und Ärzte. Darum geht es überhaupt nicht, sondern es geht darum, dass die, die das heute machen, was sie tagtäglich auch in diesem Land für die Menschen gut machen, das trotzdem mit einer einheitlichen qualifizierten Grundausbildung machen.
Es wundert mich sehr, wenn ich viele der Stimmen höre, gerade vonseiten der FDP. Ich habe nämlich zwischen 2005 und 2008 oft mit Daniel Bahr, aber auch Herrn Parr aus der FDP gemeinsam auf Podien gesessen. Ich möchte zwei Zitate zum Schluss bringen. Vielleicht mag dann die FDP auch noch einmal über ihre eigene Haltung diskutieren und das Ganze noch einmal reflektieren.
Das eine Zitat ist:
„Der Beruf des Heilpraktikers ist ein freier Beruf wie der eines Rechtsanwaltes, Architekten oder Arztes, den wir Liberalen allein schon von unserer Grundauffassung her voll unterstützen.“
Das war Daniel Bahr, der es gesagt hat, der auch gesagt hat, dass eine weitere Therapieeinschränkung nicht sinnvoll und nicht notwendig ist. Er sagt, dass für die Liberalen die Berufsausübung bei allen Gesundheitsberufen, von ihm vor allen Dingen bei den Heilpraktikern begrüßt wird, dass sie eine freiwillige Selbstkontrolle haben.
Von daher glaube ich, dass man diese Haltung, das, was jetzt auf dem Tisch liegt, vielleicht mit den Diskussionen, die innerhalb der letzten zehn Jahre gemeinsam geführt worden sind, noch einmal reflektieren sollte. Ich glaube, wir brauchen die Qualifizierung und nicht die Kontrolle an der Stelle. Wir werden das aber gemeinsam im Ausschuss diskutieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass es diesen Antrag heute hier gibt und dass er auch so, wie er bisher diskutiert worden ist, diskutiert wird, weil ich glaube, dass uns dieses Thema in Zukunft sehr intensiv beschäftigen muss.
Ich finde es gut, dass durch den Antrag das Thema auf eine breitere Bühne gestellt worden ist; denn entgegen Ihren Äußerungen sind wir als Landesregierung in diesem Thema schon sehr lange und sehr intensiv unterwegs.
Ich kann Ihnen zum Landesaktionsplan Folgendes sagen: Wenn man partizipative Prozesse macht, bei denen man alle Akteure im System mitnimmt und an den Prozessen beteiligt, ist es manchmal so, dass Prozesse nicht ganz so schnell gehen, weil man mehr und andere Diskussionsbedarfe hat.
Deswegen werden Sie den Aktionsplan gegen Gewalt nach der Sommerpause bekommen. Wir werden ihn dann ins Kabinett einbringen und dem Landtag zustellen. Das heißt: Wir sind auch da mit dem Thema fertig – in dem Sinne, dass wir in den Landesaktionsplan ein spezielles Kapitel aufgenommen haben.
Es ist aber nicht nur der Landesaktionsplan, bei dem die Auseinandersetzung mit diesem Thema stattfindet. Vielmehr haben wir in Nordrhein-Westfalen schon – das kann man auch deutlich sagen – ein Stück weit Pionierarbeit geleistet, weil wir in der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz 2014 und 2015 Beschlüsse für alle Bundesländer herbeigeführt haben und das Thema auch in diesem Jahr 2016 auf die Tagesordnung der Konferenz gesetzt haben.
Wir erleben, dass das, was hier in Nordrhein-Westfalen auch wieder in dem Prozess mit der Szene stattfindet, was an Diskussionen stattfindet, was an Forderungen entwickelt wird, einzigartig ist. In den anderen Bundesländern gibt es nicht eine solche Diskussionskultur und nicht eine solche Sichtbarkeit des Themas auch als Problemfeld und als Problemthema mit neuen Herausforderungen.
Wir sind als Landesregierung aber auch insgesamt gut aufgestellt. Wir haben die Zentral- und Ansprechstelle für Netzkriminalität. Wir haben die Landespräventionsstelle gegen Gewalt und digitale Gewalt an Schulen in Nordrhein-Westfalen. Wir haben digitale Gewalt als Gegenstand von Fortbildung für Polizei, Justiz, Schule und Jugendhilfe. Das heißt: Wir haben in der Landesregierung schon eine sehr hohe Sensibilität für dieses Thema entwickelt und haben schon an vielen Stellen erste Umsetzungsschritte und ganz konkrete Maßnahmen eingeleitet.
Es ist gerade aus frauenpolitischer Sicht wichtig, dieses Thema ganz intensiv in den Fokus zu stellen. Denn letztlich gab es zwar ganz am Anfang die Haltung und den Wunsch, dass wir mit einem Internet eine völlige Freiheit und eine völlige Gleichheit haben. Das Netz ist aber genauso Spiegel der Gesellschaft wie alles andere. Insofern finden die Gewaltformen, die im realen Leben stattfinden, in vergleichbarer Form im Internet statt.
Das heißt, dass Frauen im Netz – in einem anderen Maße, in einer anderen Dimension – auch wieder von Gewalt betroffen sind und Gewalt ausgesetzt sind. Hier müssen wir den Schutzraum, den wir bisher in vielen Fällen nicht haben, gemeinsam erarbeiten und gemeinsam schaffen.
Aber wir haben nicht nur die Risiken, die Gefahren und die Gewalt im Netz, sondern genauso auch die Chancen, die in der Digitalisierung liegen.
Als Ministerium haben wir in diesem Jahr zum Internationalen Frauentag am 11. März die große Veranstaltung „Offline trifft Online“ durchgeführt, um die Feministinnen, die netzaffin sind und mit ihren Initiativen – die neueste Kampagne heißt #neinheisstnein – an vielen Stellen über das Netz ihren Feminismus ausbreiten und ihre Forderungen sehr schnell und auch sehr aktuell in die Breite tragen, mit den Feministinnen zusammenzuführen, die nicht online, sondern offline über Jahre für die Rechte von Frauen und gegen Gewalt gekämpft haben.
Dieser Prozess hat nicht nur an der Resonanz der Teilnehmerinnen an dem Tag, sondern auch infolge der Veranstaltung gezeigt, wie intensiv und wie wichtig es ist, dass wir die Chancen hier ganz bewusst in den Vordergrund stellen und diejenigen, die die Chancen nutzen können, qualifizieren und unterstützen.
Dementsprechend haben wir jetzt mit einem Qualifizierungsprozess begonnen, um die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu unterstützen, damit sie mit bedarfsgerechter Fortbildung die eigenen digitalen Kompetenzen stärken und den digitalen Raum als Wirkungsfeld auch anders für sich nutzen können.
Deswegen ist es wichtig, dass wir diese Diskussion führen, dass wir der Gewalt im Netz gemeinsam entgegentreten und dass wir dafür auch neue Instrumente und neue Formen entwickeln.
Was mir bei unserer Veranstaltung „Offline trifft Online“ noch einmal gezeigt hat, wie viele Chancen wir auch im Netz haben, waren die Berichte von Frauen – gerade Frauen mit Zuwanderungsgeschichte –, die sich ansonsten mit Feminismus und einem eigenen Starkwerden in dieser Gesellschaft nicht befassen. Sie hätten diesen Weg sonst nicht gehen können, sondern haben den Weg über das Netz gefunden.
Mir hat das deutlich gemacht: Die Chancen, die darin liegen, sind Chancen für uns alle in der Gesellschaft, aber gerade auch Chancen für die Integration und Chancen für den Feminismus.
Das müssen wir gemeinsam diskutieren, um diese Chancen zu nutzen. Ich freue mich auf diese Diskussionen. Dann werden Sie mit Sicherheit auch von unserem Landesaktionsplan begeistert sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute, noch vor der Sommerpause, zur Einbringung dieser Gesetzesnovelle in den Landtag kommen. Wir sind nämlich 16 Jahre nach Inkrafttreten des Landesgleichstellungsgesetzes endlich so weit, dass wir ein weiterentwickeltes, neues Landesgleichstellungsgesetz auf den Weg bringen können.
Wenn wir Bilanz ziehen, stellen wir fest, dass wir nach 16 Jahren Gleichstellungsgesetz folgende Situation haben: Zwar sind Frauen nicht mehr in dem Maße von Unterrepräsentanz betroffen, wie das damals der Fall war. Aber wir sind noch lange nicht da, wo wir seinerzeit mit dem Gleichstellungsgesetz hinwollten. Die Unterrepräsentanz von Frauen gerade in
höheren Entgelt- und Besoldungsgruppen, in Führungspositionen und in Gremien ist nämlich noch nicht beseitigt. Das heißt: Wir haben nach wie vor eine strukturelle Benachteiligung von Frauen auch in unseren Verwaltungsbereichen.
Der Reformbedarf ist klar und deutlich. Wir brauchen eine Quote, die auch wirken kann. Wir brauchen starke Gleichstellungsbeauftragte. Wir brauchen Strukturen, die für diejenigen, die Frauenpolitik vor Ort betreiben und die dieses strukturelle Defizit bekämpfen wollen, Wirksamkeit entfalten.
Mit dem Entwurf für das Gleichstellungsgesetz, den wir vorlegen, verfolgen wir mehrere Ziele. Ein Ziel ist, dass wir natürlich mehr Frauen in Führungspositionen haben wollen. Dabei haben wir als ersten Schritt das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für die Beamten und Beamtinnen auf den Weg gebracht. Im Gleichstellungsgesetz werden diese Schritte für Tarifbeschäftigte bzw. für Beschäftigte im Arbeitsverhältnis ebenfalls vollzogen.
Wir haben erst vor Kurzem die Diskussion über die Quote geführt. Diese Diskussion wird natürlich auch im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz wieder kontrovers geführt werden.
Aber wir haben uns als Grundlage für unseren Gesetzentwurf von Herrn Prof. Papier ein Gutachten erstellen lassen, in dem er klar zu dem Ergebnis kommt, dass die beiden Verfassungsziele Gleichstellung und Bestenauslese nicht mit unterschiedlichem Rang, sondern gleichrangig als Verfassungsziele umzusetzen sind.
Dementsprechend halten wir die Regelungsvorschläge, die wir hier machen, nicht nur für verfassungsrechtlich konform, sondern sogar für zwingend notwendig, um diese Verfassungsziele auch wirklich gerecht umsetzen zu können.
Das zweite wichtige Ziel dieses Gleichstellungsgesetzes ist, die gleiche Repräsentanz und mehr Einfluss für Frauen in den Gremien zu erreichen.
Dabei – das ist klar – muss der öffentliche Dienst Vorbild sein und seine rechtlichen Möglichkeiten auch wirklich vollumfänglich ausschöpfen, um mit einer geschlechtergerechten Gremienbesetzung junge Frauen zu motivieren, sie zu mobilisieren und Frauen zu zeigen, in welchen Bereichen durch Gleichstellung auch andere Ergebnisse erzielt werden können.
Deswegen haben wir eine Mindestquote von 40 % für Frauen auch für die entsendenden Stellen festgelegt. Außerdem haben wir Sanktionsmöglichkeiten wie den „Leeren Stuhl“ verankert und damit mehr Verbindlichkeit für die Durchsetzung umgesetzt.
Das dritte wichtige Ziel ist, dafür zu sorgen, dass vor allen Dingen diejenigen, die vor Ort in den unterschiedlichen Bereichen der Gleichstellung tätig sind, nämlich die Gleichstellungsbeauftragten, klare und
durchsetzungsfähige Rechtspositionen haben. Das haben wir in dieser Novelle zu verankern versucht.
Damit schaffen wir, wenn das Gleichstellungsgesetz verabschiedet ist, im Interesse der Frauen hoffentlich die Möglichkeit, dass Gleichstellungsbeauftragte in den Verfahren, in denen sie heute nur in hörender Funktion beteiligt werden, perspektivisch auch wirklich das Recht haben, zum Beispiel externe Sachverständige hinzuzuziehen, wenn sie sich in Zweifelssituationen befinden.
Zudem sollen sie den Anspruch auf eine Gleichstellungsfortbildung haben. Heute ist das nämlich vom Goodwill des Arbeitsgebers abhängig.
Außerdem sollen sie die Möglichkeit haben, rechtssicher beteiligt zu werden. Denn heute liegt es in der Hand des Vorgesetzten, ob die Gleichstellungsbeauftragte, die eine Stellungnahme schreibt, auch beteiligt wird und ob das gelesen oder gehört wird, und ist somit für sie nicht rechtssicher.
Maßnahmen werden perspektivisch rechtswidrig, wenn die Gleichstellungsbeauftragten nicht ordnungsgemäß beteiligt werden. Sie haben ein Klagerecht.
Das heißt: Wir versuchen das, was in unserem alten wertvollen Gleichstellungsgesetz fehlte, nämlich die Zähne am Tiger, um beißen zu können, jetzt mit diesem Gleichstellungsgesetz zu verankern und zu implementieren. Ich glaube, dass wir damit das modernste, effektivste und unserer Aufgabe wirklich gerecht werdende Gleichstellungsgesetz bekommen. – Herzlichen Dank.