Thorsten Schick
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße die heutige Diskussion zum Thema
„Streaming“ ausdrücklich. Rein dramaturgisch ist die Debatte richtig platziert, nämlich als letzte medienpolitische Diskussion in dieser Wahlperiode.
Müssen Streaming-Angebote als Rundfunk eingestuft werden, oder passen die Rechtsbegriffe in den Rundfunkstaatsverträgen nicht mehr zur digitalen Entwicklung? – Das werden wir heute nicht mehr abschließend beantworten müssen, denn der Antrag der Piraten will das ja auch gar nicht; dort sind Prüfaufträge enthalten. Aber wir werden diese Antworten spätestens in der kommenden Wahlperiode auch hier im Landtag Nordrhein-Westfalen geben müssen.
Das Problem der fehlenden Rundfunklizenz für Streaming-Angebote ist ja nicht neu. Die letzte Entscheidung hat darauf nur noch einmal den Fokus gelegt. Schon in der Vergangenheit hatten fehlende Rundfunklizenzen dafür gesorgt, dass Sportereignisse nicht oder nur mit Ausnahmegenehmigung im Internet gestreamt werden konnten. Das letzte Beispiel, das sicherlich sehr vielen Sportfreunden noch
bekannt ist, war die Übertragung der Spiele der deutschen Mannschaft bei der Handball-WM vor wenigen Wochen.
Entzündet haben sich die Diskussionen um Streaming-Angebote, weil alle Bewegtbildangebote als Rundfunk betrachtet werden, die linear, also live, verbreitet werden – das wurde gerade schon angesprochen –, wenn sie mehr als 500 Zuschauer oder User gleichzeitig sehen, redaktionell gestaltet sind und entlang eines sogenannten Sendeplans regelmäßig und wiederholt verbreitet werden.
Diese Gesetzeslage wenden die Medienanstalten nur an. Aber aus den Gesprächen mit den Landesmedienanstalten weiß ich – das wissen auch sicherlich viele andere, die sich mit dieser Thematik beschäftigen –, dass sich die Verantwortlichen darüber im Klaren sind, dass hierbei großer Reformbedarf besteht.
Statt einer Zulassungspflicht können sich die Landesmedienanstalten auch eine Anzeigepflicht vorstellen, die sich auf einige wesentliche Aspekte beschränkt, insbesondere zur Person des Anbieters. Die inhaltliche Diskussion um Streaming-Angebote ist also deutlich weiter als das, was wir heute hier diskutieren und was die Rechtslage ist. Das begrüßen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich.
Ich wünsche mir allerdings, dass wir nicht nur mit den Rundfunkstaatsverträgen in der Realität ankommen, sondern es muss auch ein Durchbruch auf europäischer Ebene erfolgen, wo mit der AVMD-Richtlinie, also der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, der europäische Rechtsrahmen gesetzt wird. Ich hoffe, dass wir auch dabei endlich weiterkommen. Die Politik hat sich mit Recht das Ziel gesetzt, dass wir zu einer konvergenten Medienordnung kommen, die gerade auch für heimische sehr innovative Angebote sehr wichtig ist, weil sie erst damit faire Wettbewerbschancen bekommen.
Damit muss sich die Politik in der kommenden Wahlperiode beschäftigen. Man sieht also: Die Politik muss über das hinausgehen, was die Piraten in ihrem Antrag geschrieben haben. Trotzdem werden wir uns natürlich wohlwollend enthalten. Ich bin mir sicher, dass deswegen die nächste Wahlperiode in puncto Medienpolitik sehr spannend wird und dass sehr spannende Fragen auf der Tagesordnung stehen werden.
Für die eigentlich sehr harmonische Zusammenarbeit im Ausschuss für Kultur und Medien möchte ich mich bedanken genauso wie für viele sehr spannende Diskussionen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, in der Bewertung von Creative-Commons-Lizenzen sind wir uns einig. Sie sind ein wichtiges Mittel, um der Allgemeinheit Kunst- und Kulturgüter zugänglich zu machen. Denn Creative-Commons-Lizenzen ermöglichen es Künstlerinnen und Künstler, ihre Arbeit unter den von ihnen festgelegten Bedingungen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund erfreuen sie sich immer größerer Beliebtheit. Ich glaube, da sind wir uns vollkommen einig.
Wie immer vor einer Plenardebatte schaut man ein bisschen ins Netz. Ich bin auf der Seite creativecommons.de auf einen Link gestoßen. Dort heißt es:
„Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat die Plakatdatenbank des „Archivs für Christlich-Demokratische Politik“ neu gelauncht. Sehr lobenswert ist, dass alle Plakate jetzt unter Creative Commons BY-SA-Lizenz stehen und damit auch in der Wikipedia genutzt werden können.“
„Das ist ein schönes Beispiel dafür, wie sich Archive ans digitale Zeitalter anpassen und ihre Bestände nutzbar machen.“
Am Ende heißt es:
„Wir würden uns freuen, wenn die anderen politischen Stiftungen diesem Beispiel folgen würden.“
Der erste Creative Commons Preis geht also an die Union.
Trotzdem werden wir jetzt nicht für den Antrag den Creative Commons Preis betreffend stimmen, denn die Adenauer-Stiftung hat diesen Schritt bereits 2012 vollzogen,
und die Stiftungen der übrigen Parteien sind gefolgt. Wir sind viereinhalb Jahre weiter. Es ist schön, wenn die Union wieder an der Spitze der digitalen Bewegung steht,
aber mittlerweile haben wir viele, die diesem Beispiel gefolgt sind. Wir brauchen diesen Preis zur Steigerung der Attraktivität und der Bekanntheit nicht.
Wir lehnen den Antrag ab, weil sich viele wie wir auf den Weg gemacht haben, wenn auch nach uns. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Duin, mit einer Prophezeiung haben Sie recht behalten: Auch in dieser Plenardebatte diskutieren wir wieder über den Breitbandausbau. Eine andere Prophezeiung werden wir allerdings um Meilen verfehlen. Sie haben den Menschen bis zum Jahr 2018 – ich betone: bis 2018 – eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet versprochen.
Wenn man sich den aktuellen Ausbaustand anschaut, dann muss man feststellen: Das wird nichts – ein Wahlversprechen gebrochen! In den vergangenen fünf Jahren sind gerade einmal 14,4 % schnelle Internetanschlüsse hinzugekommen. Wenn man sich dann anschaut, dass jeder fünfte Haushalt in Nordrhein-Westfalen noch unterversorgt ist, dann erkennt man, dass das Ziel in den kommenden zehn Monaten nicht mehr erreicht werden kann.
Um es noch einmal zu betonen: versprochen und gebrochen!
Bei aller Selbstbeweihräucherung von Herrn Vogt, dass Nordrhein-Westfalen besser angebunden sei als jedes andere Flächenbundesland, sage ich: Wir müssen uns auf die Ursachen konzentrieren. Hier liegen einfach aufgrund der Bevölkerungsdichte ganz, ganz viele Kabelnetze. Das hat dazu geführt, dass Nordrhein-Westfalen etwas besser angebunden ist. Wenn wir aber Gleiches mit Gleichem vergleichen, beispielsweise die Anbindung der Städte, dann stellt man fest, dass die Versorgung in Bayern laut Auskunft unseres Wirtschaftsministers besser ist als in Nordrhein-Westfalen.
Auch die Piraten haben in einem Punkt recht: Wir müssen uns intensiv mit dem Glasfaserausbau beschäftigen. Sonst wird es auch 2026 nichts mit dem flächendeckenden Glasfaserausbau. Wir müssen verhindern, dass Nordrhein-Westfalen beim digitalen Strukturwandel wieder Verlierer wird. Deswegen müssen jetzt Konsequenzen gezogen werden.
Punkt eins: Ohne eigene Fördermittel des Landes geht es nicht. Bis 2015 hat Rot-Grün lediglich in ge
ringem Umfang EFRE- und ELER-Fördermittel bereitgestellt. Das hat bei Weitem nicht ausgereicht, um eine nennenswerte Ausbaudynamik in NordrheinWestfalen zu erzeugen.
Das Fördervolumen war einfach zu klein, und die Förderprogramme passten nicht zu den Bedarfen im Land. Hier ist deutlich mehr Dynamik erforderlich.
Punkt zwei: Die Kommunen müssen besser und frühzeitiger beraten werden. Beispiel Bundesförderung: Bisher hat der Bund 1,3 Milliarden € an die Kommunen ausgeschüttet. Davon gingen bislang nur 55 Millionen € nach Nordrhein-Westfalen. Das sind gerade einmal klägliche 4,2 %. Nach Mecklenburg-Vorpommern sind 704 Millionen € gewandert, 53 % der Mittel. Woran liegt das? Liegt das nur an der Struktur, oder liegt das vielleicht daran, dass die Kommunen dort besser beraten worden sind? Wenn man sich das anschaut, stellt man fest, dass die dortige Landesregierung wesentlich früher begonnen hat,
nämlich schon im Sommer 2015, und nicht, wie Sie, erst einmal die Hände in den Schoss gelegt hat und dann im Dezember gestartet ist. Wenn es Brei regnet, dann muss man die Löffel heraushalten und nicht erst anfangen, welche zu schnitzen.
Wir müssen den Anschluss kleinerer und mittlerer Unternehmen beschleunigen. Das ist wichtig für das Wirtschaftswachstum. Das ist wichtig für die digitale Infrastruktur. Die MICUS-Studie hat gezeigt, dass wir hier erhebliche Defizite haben. Neun von zehn Gewerbegebieten hatten keinen entsprechenden Anschluss.
Auch die Familienunternehmer bemängeln, dass sich die Breitbandversorgung seit 2012 nicht nennenswert verbessert hat. Auch bestehende Förderprogramme der NRW.BANK müssen angepasst werden. Das gilt insbesondere für das Förderkreditprogramm „NRW.BANK.Breitband“. Das ist so unattraktiv, dass es in den vergangenen fünf Jahren kaum jemand angenommen hat.
Wir benötigen mehr Bürgerbeteiligung beim Netzausbau. Schleswig-Holstein arbeitet schon seit Jahren mit Bürgerbreitbandfonds. Mittlerweile sind 14 % der Haushalte mit einem Glasfaseranschluss versorgt. In Nordrhein-Westfalen sind es lediglich 7 %. Das zeigt doch, wo die Defizite liegen. Wir benötigen nach sieben Jahren Rot-Grün endlich mehr Tempo.
Sonst verpassen wir den digitalen Strukturwandel wieder einmal.
Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank, dass Sie diese Zwischenfrage zulassen. Ich habe gerade vernommen, dass Sie gesagt haben, bis Ende 2018 wollten Sie das Ziel erreichen. Sie nicken gerade, wenn auch etwas dezent und unsicher.
Sie wissen, dass ich die Internetseiten Breitband.NRW immer wieder lese. Da steht: bis 2018. Noch einmal:
„Bis 2018 sollen alle Haushalte in NRW mit schnellem Internet versorgt sein.“
„Dieses Versprechen bekräftigte NRW
Wirtschaftsminister Garrelt Duin bei der Vorstellung der jüngsten Zahlen zum Breitband-Ausbau am Dienstag (14.03.2017).“
Wenn ich sage, ich bin bis 12 Uhr bei Ihnen, und tauche dann um 12:59 Uhr auf, dann habe ich mich verspätet. Daher gehe ich davon aus, dass diese Zahl richtig ist. Oder widersprechen Sie mir da?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage zur Zeitungslandschaft in NordrheinWestfalen hat wenig überraschende Ergebnisse geliefert. Viele Trends haben sich fortgesetzt. Die verkaufte Gesamtmenge an regionalen Abo-Zeitungen ist zwischen 2012 und 2016 um 380.000 Exemplare gesunken. Das ist ein Rückgang um rund 13 %. Im Vergleich dazu sind E-Paper leider nur ein kleiner Lichtblick. Sie haben um 5 % zugelegt, aber auf einer sehr geringen Grundlage. Daher können Sie die gedruckte Auflage und deren Rückgänge in keiner Art und Weise kompensieren.
Immerhin ist statistisch gesehen die Anzahl der Zeitungstitel nahezu konstant geblieben. Das Gleiche gilt für die Anzahl der Hauptredaktionen. Trotzdem sind weitere Arbeitsplätze in Verlagen und Druckereien verloren gegangen.
Das Kernproblem der Zeitungslandschaft liegt generell darin, dass die Reichweite von Zeitungen mit dem Alter zunimmt. Das ist eine positive Formulierung. Dreht man das Ganze um, heißt das nichts anderes, als dass nur wenige junge Menschen bereit sind, eine Zeitung zu abonnieren. Wenn man weiß, dass junge Menschen nur in geringem Maße die Neigung haben, Zeitungen zu abonnieren, muss es eigentlich Pflicht der Politik sein, Projekte zu unterstützen, die junge Menschen mit Zeitungen und mit dem Zeitunglesen in Kontakt bringt.
Zum Glück hat die Landesregierung die gleiche Sichtweise – ich zitiere folgenden Satz von Seite 89 –:
„Die Landesregierung begrüßt das Engagement und die Initiativen von Zeitungsverlagen bei Projekten, in deren Zentrum der Einsatz von Zeitungen im Unterricht oder in der Ausbildung steht.“
Früher hat die Landesregierung solche Initiativen nicht nur begrüßt, sondern sie auch finanziell unterstützt. Gemeint ist das Projekt „ZeitungsZeit“, das übrigens die bundesweit größte Initiative darstellt. Das noch von Schwarz-Gelb finanziell unterstützte Projekt – wenn auch mit EU-Geldern – hat flächendeckend Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit Zeitungen in Kontakt gebracht. Mittlerweile ist es klammheimlich beerdigt worden.
Herr Vogt und Herr Keymis sprachen der Landesregierung auch deswegen ihren Dank aus, weil sie sehr dezidiert zu einzelnen Themen Stellung bezogen hat. Da wird es allerdings relativ dünn. Ich hätte mir doch einige Ausführungen dazu gewünscht, warum gerade dieses Projekt, das für die Zeitungslandschaft in Nordrhein-Westfalen so wichtig ist, einfach heimlich
beerdigt worden ist. Wer sagt, dass Zeitungslesen für Schülerinnen und Schüler wichtig sei, darf sich an dieser Stelle nicht um eine klare Aussage herumdrücken. Das wird diesem Projekt nicht gerecht.
Stattdessen feiert man den „großen Wurf“, die Stiftung „Vor Ort NRW“. Lassen Sie mich das aber mal herunterbrechen: Pro Kopf fließen 9 Cent pro Jahr in diese Stiftung. Dann müsste man schon mehrere Jahre sparen, um sich davon überhaupt eine einzige Zeitung kaufen zu können. Das belegt, dass diese Stiftung sicherlich nicht dazu angetan ist, den ganz großen Wurf zu tun. Man muss sich verstärkt mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Das passiert mit der konvergenten Medienordnung.
Ich glaube, Herr Vogt möchte eine Zwischenfrage stellen. Ich würde sie auch zulassen.
Herr Vogt, da haben sie ein bisschen an meinen Formulierungen gedreht. Das sei Ihnen politisch natürlich zugestanden. Allerdings war meine Aussage: Es ist zu wenig Geld, um diesen großen Kranz zu flechten, den Sie der Stiftung gerne umhängen, indem Sie so tun, als könnten mit dieser Stiftung gewaltige Probleme in der Medienlandschaft in Nordrhein-Westfalen gelöst werden.
Deswegen habe ich gesagt, dass diese 1,6 Millionen € bei Weitem nicht reichen, um Trends aufzuhalten. Ich hätte mir eher gewünscht, dass man, wenn man Geld in die Hand nimmt, Zeitungsprojekte in der Schule vorantreibt. Da hätten Sie uns tatsächlich an Ihrer Seite gehabt. Da hätten wir auch etwas gemacht. Aus meiner Sicht ist es wesentlicher nachhaltiger, junge Menschen mit dem Produkt „Zeitung“ in Kontakt zu bringen, als das, was mit dieser Stiftung erreicht werden kann. So war meine Aussage zu ver
stehen. Das haben Sie auch so verstanden. Sie wollten nur ein bisschen politischen Honig saugen. Das sei Ihnen gegönnt.
Ich komme noch einmal zur konvergenten Medienordnung. Hierbei gilt es, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu setzen. Denn wenn wir ehrlich sind, werden doch denjenigen die engsten Fesseln angelegt, die Qualitätsprodukte generieren. Plattformen hingegen gehen weitgehend unreguliert ihrem Geschäft nach. Da muss Wettbewerbsgleichheit erreicht werden. Das europäische Leistungsschutzrecht bietet sicherlich eine Gelegenheit dazu. Weitere Themen werden wir diskutieren, etwa den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seine Berichterstattung im Netz und die Grenzen von Rechercheverbünden.
Gerade wurden viele kritische Bemerkungen gemacht. Ein positives Ergebnis nenne ich Ihnen noch zum Schluss: Der Umfang der durchschnittlichen Tageszeitung ist gleich geblieben. In Anbetracht der Tatsache, dass die Zahl der Anzeigen zurückgeht, ist dies ein positives Signal. Wir sollten die Verlage auf Ihrem Weg unterstützen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Meinen herzlichen Glückwunsch, sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Fangen wir mit dem Positiven an: Über alle Fraktions- und Parteigrenzen hinweg besteht sicherlich Einigkeit darüber, dass der digitale Wandel enorme Chancen für Beschäftigung und Wohlstand in unserem Land bietet.
Einigkeit besteht sicherlich auch darüber, dass der Wachstumstreiber Digitalisierung eine Grundvoraussetzung hat, nämlich die flächendeckende Versorgung aller Betriebe und Unternehmen mit einem gigabitfähigen Netz.
Wenn die nordrhein-westfälische Wirtschaft von den Chancen der Digitalisierung profitieren soll, dann benötigt sie eine entsprechende Infrastruktur. Vor ziemlich genau zwei Jahren hat die Strategieberatung MICUS in einer Studie für die NRW.BANK NordrheinWestfalen ausgerechnet zu dieser entscheidenden Grundvoraussetzung ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. Neun von zehn Gewerbegebieten verfügten 2015 laut MICUS über keinen Anschluss an schnelle Datenautobahnen. Wir haben daher in den vergangenen zwei Jahren wiederholt Debatten geführt, wie wir die eklatante Unterversorgung schnellstmöglich beseitigen können.
In den vergangenen Wochen hat meine Fraktion dann noch einmal intensiv mit Vertretern der Telekommunikationsbranche über dieses Problem gesprochen. Vom ehemaligen Staatsmonopolisten mit Sitz am Rhein über kommunale Versorger bis hin zu Kabelnetzbetreibern und Fachverbänden waren sich alle Experten einig: Wir brauchen ein Steuerungsinstrument, das den marktwirtschaftlichen Ausbau vorantreibt und gleichzeitig notwendige Fördermittel nach dem tatsächlichen Bedarf verteilt und priorisiert. – Die Experten waren sich einig, ein solches Instrument seien die von uns vorgeschlagenen KMUGutscheine. Die Gründe dafür liegen auf der Hand:
Erstens. Gutscheine zur Förderung von Betriebsanschlüssen sorgen dafür, dass sich am Ende das marktwirtschaftlichste Angebot durchsetzt, weil die nachfragenden Unternehmen daran interessiert sind, die eigenen Kosten möglichst gering zu halten. Sie fördern zudem den Wettbewerb zwischen Netzanbietern und verhindern dadurch Fehlsubventionen.
Zweitens. Gleichzeitig sorgt ein entsprechendes Gutscheinprogramm dafür, dass der Ausbau bedarfsgerecht erfolgt. Die Unternehmen, die den Bedarf schon spüren und in naher Zukunft sehen, werden die ersten sein, die entsprechende Gutscheine abfragen. Betriebe, die derzeit keinen Bedarf sehen oder schon einigermaßen versorgt sind, werden sich nicht beteiligen und die eigenen Kostenvorteile in Form von Gutscheinen dann nicht in Anspruch nehmen.
Drittens. Viele KMU – das ist der entscheidende Punkt – im ländlichen Raum haben ihren Sitz nicht in Gewerbegebieten. Programme, die rein auf die Ertüchtigung von Gewerbegebieten setzen, ziehen an diesen Betrieben vorbei. Ein Gutscheinprogramm für KMU würde diese Betriebe nicht einbeziehen und hier eine entsprechende Lücke hinterlassen, die über unsere Gutscheine geschlossen werden könnte.
Viertens. Es besteht die Möglichkeit, Gutscheine zu bündeln und dadurch Synergien zu schaffen und die Kosten des Ausbaus zu senken.
Fünftens. Der letzte Vorteil, der Sie eigentlich endgültig überzeugen müsste, wäre, dass gerade für hochinnovative kleine und mittelständische Unternehmen die Kosten für Gebäudeanschlüsse häufig ein enormes Investitionshemmnis sind. Alle bisherigen Förderprogramme zielen nur auf die Grundstücksgrenze bzw. das Gebäude ab. Aber gerade die Anschlüsse im Gebäude sind noch ein erheblicher Kostenfaktor. Da können schnell vierstellige Beträge zusammenkommen. Hier füllt unser Förderprogramm eine weitere Lücke.
Auch wenn wir auf der Zielgeraden der Wahlperiode sind, glaube ich, dass es noch einmal Sinn macht, sich über diesen Antrag im Ausschuss auszutauschen. Ihr Entschließungsantrag zeigt ja auch, dass Sie so ein bisschen ein schlechtes Gewissen haben.
Dort steht ja, dass Sie weitere Maßnahmen prüfen wollen.
Ich glaube, Ihr Entschließungsantrag „Keine Insellösung … in Gewerbegebieten“ zeigt einfach die etwas falsche Stoßrichtung. Wir haben häufig Insellagen von Unternehmen, die von bisherigen Förderprogrammen nicht profitieren können. Das sind gerade im südwestfälischen Bereich, in Ostwestfalen oder im Münsterland die Hidden Champions, die auf den Weltmärkten erfolgreich agieren. Ich meine, gerade diesen kleineren erfolgreichen Unternehmen müssen wir ganz, ganz schnell Hilfestellung geben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion der Piraten „Ein Ad-Blocker-Verbot ist keine Lösung – Ausgediente Geschäftsmodelle nicht
künstlich am Leben erhalten“ bietet zu einem sehr komplexen Sachverhalt eine scheinbar einfache Lösung an. So etwas macht mich in der Regel stutzig.
Worum geht es im Kern? Verlage bzw. Medienhäuser platzieren in ihren Onlineauftritten Werbung in sehr unterschiedlicher Form. Der Nutzer kann dann diese Angebote kostenlos nutzen, sie sich ansehen. Das Erdulden der Werbung ist quasi der Kaufpreis. Mit Ad-Blockern umgeht eine immer größer werdende Gruppe – in bestimmten Nutzergruppen sind das rund 50 % – von Konsumenten diese Werbeeinblendungen. Ad-Blocker blenden diese Werbung aus. Das ist der Sachverhalt.
Ich komme jetzt zu dem gesellschaftlichen Problem, das aus meiner Sicht dahintersteckt. Wenn wir im Landtag über Qualitätsmedien sprechen, dann fordern gerade im Augenblick, wo es politisch hin- und hergeht, alle Fraktionen unisono qualitative Angebote in noch größerem Maße. Verlage müssen diese Qualitätsangebote aber entsprechend finanzieren können, und dabei kommen dann Werbeeinnahmen ins Spiel. Ich denke, deswegen ist es auch nicht so einfach, ein Ad-Blocker-Verbot in den Raum zu stellen, sondern es ist wichtig, dass wir hier genau analysieren.
Ad-Blocker sind rechtlich umstritten; die vorliegenden Urteile sind nicht eindeutig. Jetzt so zu tun, als seien Ad-Blocker einzig darin begründet, dass Onlinewerbung auf Kritik stößt, ist meiner Meinung nach nicht richtig. Die Wahrheit ist doch, dass die meisten Nutzer Werbung in jedem Fall vermeiden möchten, und aus Sicht der Konsumentensicht ist das vollkommen verständlich.
Selbstverständlich.
Ja, mir ist durchaus klar, dass ein Blogger jemand ist, der etwas schreibt und dann online stellt, und jemand, der blockt, einen Sachverhalt zurückstellt bzw. sperrt. Es mag sein, dass meine etwas angegriffene Stimme für diese kleine Dissonanz gesorgt hat. Ich meine aber, in der Sache sprechen wir über das Gleiche, und wenn so
gar Herr Groschek verstanden hat, worüber ich geredet habe, dann war das auch so eindeutig, und wir haben sicherlich keinen unterschiedlichen Wissensstand.
Worum geht es? Mir ist wichtig, dass wir auch in Zukunft Qualitätsangebote haben. Wenn Ad-Blocker – ich betone es jetzt noch einmal – immer weiter Raum greifen, dann haben wir zwei Phänomene, die meiner Meinung nach irgendwann realisiert werden: Entweder verschwinden Qualitätsangebote oder sie werden mit Bezahlschranken belegt. Gerade das ist aber etwas, was aus meiner Sicht soziale Ungleichheit fördert. Derjenige, der sich die Qualitätsangebote finanziell erlauben kann, hat Zugang, während derjenige mit dem kleineren Geldbeutel dann auf diese Qualitätsangebote verzichten muss.
Die gesamte Diskussion ist deshalb etwas komplexer, als Sie es in Ihrem doch recht dünnen Antrag darstellen. Wir haben aber eine Diskussion im Ausschuss, auf die ich mich freue. Vielleicht gelangen wir dann auch zu etwas besseren Lösungen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind beim Punkt „Medien“ und beim Medienhaushalt angekommen. Der Medienhaushalt ist im Wesentlichen in Stein gemeißelt. Veränderungen werden nicht vorgenommen – und das bei einem sich so rasant ändernden Thema. Das sind garantiert nicht die richtigen Antworten.
Es ist der letzte Haushalt der Wahlperiode. Deshalb noch einmal kurz der Blick zurück: Was haben die vergangenen fünf Jahre gebracht? Im Wesentlichen waren es Gesetzgebungsverfahren, die an der Grenze der Peinlichkeit verlaufen sind. Es wurde das Label „Staatsferne“ ganz nach vorne getragen. Aber was damit gemeint war, hat jeder erkannt, der diese Gesetzgebungsverfahren gesehen hat: Es ging im eigentlichen Sinne nur um Staatskanzleiferne – und dann mit umgekehrten Vorzeichen.
Ich spreche vom Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Jürgen Brautmeier, der per Gesetz an einer zweiten Amtszeit gehindert wurde, weil er der
Stiftung „Vielfalt und Partizipation“ kritisch gegenüberstand und das Verfahren kritisiert hat.
Hingegen war einem schon zum Lachen zumute, als Sie mit dem Gesetz Ihre eigenen Abgeordneten kurzfristig von der Landesmedienkommission NordrheinWestfalen ausgesperrt haben. Das hat gezeigt, wie schlecht Sie handwerklich wirtschaften.
Da die Redezeit sehr begrenzt ist, will ich nur noch auf einen Punkt eingehen, der mich sehr traurig macht. Das ist die Tatsache, dass das Projekt ZeitungsZeit Nordrhein-Westfalen nicht fortgesetzt wird. Gerade im Augenblick, wo wir über einen Verlust an Vertrauen gegenüber Medien sprechen, lassen Sie das Projekt ZeitungsZeit Nordrhein-Westfalen, in dessen Rahmen Zeitungen in Klassenräume hineinkommen und man sich dort intensiv mit dem Thema „Medien“ auseinandersetzt, sang- und klanglos auslaufen. Das sind die völlig falschen Antworten in einer Zeit, in der wir eigentlich dafür sorgen müssten, dass Qualitätsjournalismus vorankommt – aber sicherlich nicht mit dieser Landesregierung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eines muss man den Vertretern der Regierungsfraktionen und der Regierung lassen: Einen Wettbewerb im Schönreden werden Sie zweifelsohne immer gewinnen.
Schaut man allerdings auf die Fakten, dann stellt sich die Welt etwas anders dar. Natürlich liegt NordrheinWestfalen, wenn man die Flächenbundesländer vergleicht, bei der Breitbandversorgung vorn. Das ist allerdings kein Verdienst, sondern ein struktureller Vorteil, weil in keinem anderen Bundesland so viele Kabelnetze im Boden lagen, wie das in Nordrhein-Westfalen der Fall ist. Von daher hat man diesen Vorteil geerbt.
Entscheidend ist: Wie sieht die Dynamik aus? Da kann ich das Beispiel vom toten Pferd aufgreifen. Die Dynamik bei der Entwicklung der Breitbandversorgung in Nordrhein-Westfalen ist auch nicht wesentlich schneller als die Geschwindigkeit eines toten Pferdes.
Sie haben auf das Bundesprogramm hingewiesen. Jetzt beklagen Sie auf einmal strukturelle Nachteile: weil Nordrhein-Westfalen so dicht besiedelt ist und andere Bundesländer das nicht sind. Also: Strukturelle Vorteile nehmen Sie gerne in Kauf; wenn aber mal strukturelle Nachteile auftauchen, dann werden die natürlich gleich als große Ungerechtigkeit beklagt.
Aber wenn es doch strukturelle Nachteile gibt, dann frage ich mich, wie die Bundestagsfraktion der SPD im vergangenen Jahr, als das Programm auf den Weg gebracht worden ist, eine Presseerklärung herausgeben konnte mit dem Wortlaut – ich zitiere–:
„Dem heutigen Beschluss sind längere Verhandlungen und am Ende eine Einigung zwischen dem Bund und den Ländern vorausgegangen.“
Haben Sie in dem Augenblick geschlafen, oder haben Sie es einfach nicht verstanden? Denn ansonsten hätten Sie ja aktiv werden müssen.
Ich glaube, Herr Minister Duin, Sie wussten ganz genau, was das für Nordrhein-Westfalen bedeutet. Aber als Marketing-Minister ist es natürlich wichtig, eine entsprechende Förderseifenblase in die Luft steigen zu lassen, um aus der Defensive herauszukommen und deutlich zu machen, dass diese Landesregierung, nachdem lange Zeit ja gar nichts passiert ist, etwas tut.
Aber entscheidend sind nicht Marketingblasen, sondern entscheidend ist das, was im Boden passiert. Wie gesagt: Die Wachstumsdynamik ist mehr als erschreckend.
Noch immer verweisen Sie auf Breitbandanschlüsse allgemein. Aber wir könnten doch auch einmal über Glasfaser sprechen. Sie sind ja jetzt mit einer Glasfaserstrategie nach vorne gegangen, mussten aber feststellen, dass beispielsweise Schleswig-Holstein da weit vorangegangen ist. Sie mussten feststellen, dass Hamburg mehr Glasfaser hat. Sie dürfen sogar attestieren, dass Bayern mehr Glasfaser hat.
Nordrhein-Westfalen befindet sich da gerade einmal im Durchschnitt, und das trotz der vielen Ballungszentren, wo es natürlich schon Glasfaserverbindungen gibt. Also: Bei dieser gerade auch für die Industrie ganz wichtigen Geschichte haben Sie geschlafen.
Ich finde es sehr dreist, jetzt auf Landräte und Bürgermeister zu verweisen und zu sagen: Wenn es jetzt nicht läuft, dann wird das Ganze wohl in den Kommunen verschlafen. – An uns kann es jedenfalls nicht liegen.
Dann haben Sie Herrn Beckerhoff aus Olpe zitiert. Das ist ein Landrat aus Südwestfalen. Gerade die Südwestfalen haben gesagt: „Weil wir von der Unterstützung her nicht entsprechend aufgestellt sind, werden wir aktiv“, und haben die TKG, die TeleKommunikationsGesellschaft Südwestfalen, mit zusätzlichen Mitteln aufgestockt, um gerade die Defizite des Landes zu beheben.
Dann zu sagen, von diesen Geldern profitieren wir insofern, als wir diese Leistungen als unsere Erfolge verkaufen, zeugt schon von einem gewissen Mut.
Die Wahrheit ist doch: Die Beratung hat lange Zeit nur sehr schleppend stattgefunden. Als Sie hier im
vergangenen Jahr Ihren Plan vorgelegt haben, gab es in Nordrhein-Westfalen gerade einmal 17 Markterkundungs- und Marktauswahlverfahren. Diese Verfahren machen deutlich: Wir können entsprechende Fördergelder beantragen. – Warum war das so? Weil es hier einfach keine Fördertradition gab. Deswegen haben ja ganz viele Städte und Gemeinden mit Telekommunikationsunternehmen verhandelt und eben keine Förderanträge gestellt.
Wenn Sie auf die Beratung in Nordrhein-Westfalen abheben, sage ich Folgendes: Wir hatten dazu einen kleinen Disput am Anfang des Jahres, als es darum ging, wie gut Breitband.NRW arbeitet, und ich darauf hingewiesen habe: Na ja, wenn man auf den Punkt „Veranstaltungen“ bei Breitband.NRW schaut, sieht man, dass da gähnende Leere herrscht. – Daraufhin haben Sie mir gesagt, ich würde falsch gucken; die Veranstaltungen stünden nicht unter „Veranstaltungen“, sondern unter „Aktuelles“.
Aber, ich meine, wer so wenig offensiv die wenigen Initiativen anpreist, der darf sich am Ende des Tages auch nicht wundern, wenn sich Kommunen uninformiert fühlen.
Wir haben Ihnen sehr viele Verschläge gemacht. Ich möchte die im Einzelnen nicht noch einmal vortragen.
Mir geht es noch um etwas anderes. Die FriedrichEbert-Stiftung steht ja nicht unbedingt im Verdacht, CDU-Politik zu machen. Sie hat die Studie „Herausforderungen von Industrie 4.0 für den Mittelstand“ veröffentlicht, die ich Ihnen gleich auch geben kann. Sie brauchen nicht die ganze Studie zu lesen, aber vielleicht den Punkt „Fazit“. Dort ist ausgeführt:
„Das derzeit größte Defizit besteht im flächendeckenden Angebot von Breitbandverbindungen, die sehr hohe Übertragungsraten ohne Leistungsabfall gewährleisten.“
Gemeint ist damit sicherlich Glasfaser.
„Dieses Problem betrifft insbesondere kleine mittelständische Unternehmen. Während Großunternehmen über Ressourcen verfügen, ihr Unternehmen notfalls selbst an eine leistungsfähige Internetinfrastruktur anzubinden, sind … Teile des Mittelstandes auf den Netzausbau durch die Telekomanbieter“
jetzt kommt der entscheidende Teil –
„bzw. auf staatliche Fördermaßnahmen angewiesen.“
Ich glaube, das macht sehr deutlich, dass Sie handeln müssen. Sie müssen handeln für die vielen mittelständischen Unternehmen – natürlich neben den Privathaushalten – im Münsterland, in OWL und in Südwestfalen. Das ist das mittelständische Rückgrat von Nordrhein-Westfalen.
Diesen Menschen hilft nicht die weiße Salbe, die Sie immer wieder auftragen. Diesen Menschen und Unternehmen helfen nur Taten. Da würde ich mir durchaus mehr von Ihrer Seite wünschen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann den Ball aufnehmen und kann ihn kurz versenken. Die Vorschläge aus Bayern werden eine sehr kurze Halbwertszeit haben; sie sind rechtlich fragwürdig. Was aber wesentlich interessanter ist: Sie schauen immer dann nach Bayern, wenn Sie daraus politischen Honig saugen können.
Sie schauen aber nicht nach Bayern, wenn Sie dem Land helfen können. Beispielsweise, was die Bildungspolitik, den Straßenbau und die innere Sicherheit angeht, da können Sie einmal nach Bayern schauen und würden dann sehen, wie erfolgreiche Politik betrieben wird!
Hier geht es um die Senkung des Rundfunkbeitrags so, wie sie sich die FDP-Landtagsfraktion wünscht. Sie steht damit scheinbar an der Seite der Rundfunkgebührenzahler. Kurzfristig möchte die FDP die Senkungsschraube drehen.
In den nächsten Jahren – das gehört allerdings zur Wahrheit dazu – geht es dann umso schneller in die andere Richtung. Das heißt, das Geld, was im Augenblick auf Sperrkonten liegt, das, was wir heute eingenommen haben, steht nach dem FDPVorschlag dann nicht mehr zur Verfügung, und es würde deutlich schwieriger, die Aufgaben entsprechend zu finanzieren. Es versickert ja auch kein Geld; das Geld liegt, wie gesagt, auf Sperrkonten. Deshalb meine ich, eine zukünftige Gebührenerhöhung, die deutlicher ausfällt als das, was sonst notwendig wäre, brauchen wir nicht.
Letztlich werden die Ministerpräsidenten einstimmig im Oktober entscheiden, wo die zukünftige Beitragshöhe liegen soll.
Wichtiger als diese Entscheidung ist die Entscheidung einer Kommission mit dem Titel „Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“. Der von der KEF errechnete zukünftige Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die daraus resultierenden Rundfunkbeiträge steigern jedenfalls nicht die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ein Rundfunkbeitrag, der in der Spitze knapp 2 € höher liegen könnte als der heutige, wird die Diskussion um den öffentlichrechtlichen Rundfunk immer wieder anheizen.
Deshalb muss die Kommission, die die Ministerpräsidenten ins Leben gerufen haben, Ergebnisse bringen. Das mahnen wir ausdrücklich an.
Ganz wichtig ist – und das ist die Position der CDU –, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung hat. Wer kann es sich sonst erlauben, als oberste Ziele unter anderem den Zusammenhalt der Gesellschaft und das Funktionieren unseres Gemeinwesens zu benennen?
Selbst kritische Kommentare in den Tageszeitungen stellen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nie infrage. Das heißt nicht, dass es keine Diskussionspunkte gibt – beispielsweise: Ab welchem Umfang machen die Onlineauftritte der öffentlichen Rund
funkanstalten den Tageszeitungen und ihren Onlineangeboten mit öffentlich-rechtlichen Geldern Konkurrenz? Was muss aufgrund des Entwicklungsauftrages toleriert werden, was eher nicht? Auch die Frage, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk besser jüngere Zielgruppen erreichen kann, muss diskutiert werden; denn wer den Zusammenhalt der Gesellschaft fördern möchte, der muss auch alle Bürger ansprechen.
Wenn Antworten auf diese Fragen gefunden werden und zukünftig größere Kostensteigerungen vermieden werden, wird – da bin ich mir sicher – der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Akzeptanz haben, die er auch braucht. Kurzfristiges Gebühren-Jo-Jo à la FDP ist da nicht die richtige Antwort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Herr Minister Duin, seit drei Jahren diskutieren wir in schöner
Regelmäßigkeit über den Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen. Seit drei Jahren weisen wir darauf hin, dass der Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen nur sehr, sehr schleppend vorankommt. Seit drei Jahren rechnen wir Ihnen vor, dass bei der Politik, die Sie betreiben, niemals alle Haushalte bis 2018 an das schnelle Internet angeschlossen sind. Seit drei Jahren sagen wir Ihnen, dass es bei Ihrer Ausbaugeschwindigkeit bis zum Jahr 2030 dauert, bis dieses Ziel erreicht ist.
Genau seit diesem Zeitpunkt hören wir uns an: Die Opposition redet wieder einmal das Land schlecht. – Genau so lange hören wir, dass NRW unter den Flächenländern an der Spitze steht. Seit drei Jahren hören wir, dass es keinen Grund gibt, die Förderrichtlinien zu ändern.
Dann kam der 20. Juni. Dann kam Minister Remmel und ließ den Vorhang fallen. Er entlarvte Sie der Schönfärberei und machte mit seinem Kabinettskollegen Becker deutlich, dass das gesteckte Ziel niemals erreicht werden kann. Man machte deutlich, dass mindestens jeder sechste Haushalt in Nordrhein-Westfalen in 2018 noch nicht angebunden ist.
Im Wirtschaftsausschuss und heute haben wir noch einmal gehört, dass das alles wieder falsch verstanden worden ist. Die gesamte Landespressekonferenz hat nicht verstanden, was Minister Remmel gesagt hat. Aber ich glaube, man hat sehr wohl verstanden, welche Politik Sie bisher betrieben haben und was mit Ihrer Politik erreicht wird, nämlich nicht, dass Nordrhein-Westfalen das Bundesland wird, in dem wir auch in Zukunft schnelles Internet haben.
Wir haben in schöner Regelmäßigkeit und gemeinsam mit unterschiedlichen Oppositionsfraktionen entsprechende Anträge vorgelegt. Es ging um 10 % mehr EFRE-Mittel. Das hätte 240 Millionen € gebracht. Wir haben dafür geworben, das Breitbandförderprogramm der NRW.BANK anzupassen. Wir haben darauf gedrängt, die Kostensenkungsrichtlinie der EU möglichst schnell umzusetzen. Wir haben uns mit den Steinkohlesubventionen beschäftigt, durch die ebenfalls Mittel für den digitalen Wandel frei geworden wären. Wir haben Breitband-Bürgerfonds – ähnlich wie in anderen Bundesländern – gefordert.
All diese Vorschläge sind zurückgewiesen worden. Nun muss man die Vorschläge nicht annehmen. Aber dann darf keine Ebbe bei eigenen Ideen herrschen.
Das ist das, was wir erlebt haben. Sie haben den Kopf in den Sand gesteckt, anstatt entsprechend anzupacken.
Micus hat es Ihnen vorgerechnet. Vier von zehn Haushalten im ländlichen Raum sind nicht angebunden, neun von zehn Gewerbegebieten ebenfalls nicht. Das müsste Sie als Wirtschaftsminister eigentlich besonders bedenklich stimmen.
Was es kostet, ist in dieser Studie ebenfalls ausgerechnet worden: 5,6 Milliarden €.
Natürlich ist ein Teil marktgetrieben, es wird aber nicht ohne Fördermittel gehen. Deshalb reicht es eben nicht aus, 135 Millionen € auszugeben, die man vom Bund für die Digitale Dividende II erhalten hat. Es reicht nicht aus, nur Bundes- und EU-Mittel weiterzuleiten, sondern man muss es hier schon selbst richten und darf nicht darauf vertrauen, dass der Bund die gesamte Arbeit macht.
Im November haben Sie versucht, uns und der Öffentlichkeit weißzumachen, dass inklusive Kofinanzierung vom Land und den Kommunen mehr als 800 Millionen € der Dobrindt-Mittel nach NordrheinWestfalen fließen. 800 Millionen € wären der Anteil Nordrhein-Westfalens am Königsteiner Schlüssel in Höhe von 21 % der Gesamtmittel. In der ersten Tranche waren es gerade einmal 7 %. Sie haben Ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Sie haben es versäumt, die Kommunen auf diese Mittel vorzubereiten.
Um zu sehen, wie das geht, muss man nur einmal nach Mecklenburg-Vorpommern schauen. In der ersten Runde sind 247 Millionen € dorthin gegangen, nach Nordrhein-Westfalen aber gerade einmal 30 Millionen €. Auch in der zweiten Tranche ist Mecklenburg-Vorpommern mit 584 Millionen € dabei. Wie es aussieht, geht ein großer Teil des Geldes wieder dorthin. Man hat mittlerweile sogar einen Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht, damit die Gelder auch abgerufen werden können.
Es wird so sein, dass Mecklenburg-Vorpommern 2018 allen Bürgern schnelles Internet anbieten kann, weil die Landesregierung dort rechtzeitig gehandelt, zeitgleich die Kommunen mitgenommen und dafür gesorgt hat, dass vor Ort entsprechende Projekte angemeldet worden sind. Das haben Sie verpasst. Wir dürfen nicht zulassen, dass NRW Verlierer beim digitalen Wandel wird; denn null Wachstum bekämpft man nicht mit null Breitband. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Entschuldigen muss ich mich auch nicht. Ganz im Gegenteil,
Herr Minister Remmel muss sich entschuldigen. Abgeordneten der CDU zu unterstellen, Sie hätten Lust daran, dass es im ländlichen Bereich schlecht läuft, ist eine Unverschämtheit.
Wenn wir erleben, dass Nachbarn sagen: „Unsere Häuser verlieren an Wert, weil wir keine vernünftige Internetanbindung haben“, und wenn Unternehmer sagen: „Unsere Geschäftsmodelle funktionieren nicht, weil wir keine schnelle Internetanbindung haben“, dann empfinden wir nicht Lust und Freude, sondern im Gegenteil Angst um die zukünftige Entwicklung!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Um erst gar keine Spannung aufkommen zu lassen: Wir werden dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen.
Gestatten Sie mir trotzdem einige wenige Sätze zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag. In der vergangenen Wahlperiode hatten wir diesen ja abgelehnt. Inzwischen hat sich die Aufregung in der Szene gelegt, auch weil einige Änderungen vorgenommen worden sind. Das hat auch der Direktor der Landesanstalt für Medien Dr. Jürgen Brautmeier in unserer Anhörung im Ausschuss noch einmal deutlich gemacht. Ich zitiere aus dem Ausschussprotokoll mit der Nr. 16/1266:
„Jetzt ist es beim technischen Jugendmedienschutz noch weiter gegangen. Die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle können Modelle aufstellen und Etliches voranbringen.“
Zwei Sätze später – ein weiteres Zitat aus dem gleichen Protokoll –:
„Auch die vermiedenen Doppelprüfungen und die verstärkte Selbstregulierung sind Antworten in die richtige Richtung.“
Mir ist klar, dass die zu beschließenden Regelungen natürlich nur erste Schritte sind. Weitere – das ist kein Geheimnis – werden folgen müssen. Wenn aber in diesem Plenum schon einmal in die richtige Richtung marschiert wird, dann gehen wir natürlich vorne mit voran und stimmen zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stadtplaner warnten in der Zeit von Kaiser Wilhelm II. eindringlich, ohne Alternative zum Pferd würden die Städte angesichts des wachsenden Verkehrs im Mist ersticken.
Auch heute diskutieren wir schon eine ganze Zeit lang darüber, dass die Schadstoffbelastungen in Innenstädten nach wie vor zu hoch sind. Abgase vermindern die Lebensqualität in unseren Städten und sind gesundheitsschädlich. Daher leistet das Elektroauto einen wichtigen Beitrag, die Lebensqualität in unseren Innenstädten durch seine Abgasfreiheit zu verbessern.
Das Elektroauto generiert durch Bremsen und Anfahren sogar noch Energie, anstatt sie zu verbrauchen. Auch deshalb bietet das Elektroauto gerade in Innenstädten, wo Staus und Stop-and-go-Fahrten alltäglich sind, einen weiteren Vorteil.
Richtig ist aber auch, dass das Elektromobil im Autoland Deutschland nach wie vor Nachholbedarf hat. Nur für jeden siebten Bundesbürger kommt beim nächsten Pkw-Kauf ein Elektroauto überhaupt infrage. Derzeit fahren rund 55.000 Elektroautos auf Deutschlands Straßen, darunter 33.000 Hybridfahrzeuge und nur 19.000 reine Elektrofahrzeuge. Von dem Ziel, bis 2020 1 Million Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen, sei man noch weit entfernt, stellt deshalb Wirtschaftsminister Gabriel richtigerweise fest.
Deshalb hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität voranzutreiben. Der Bund will künftig den Kauf von Elektroautos und die Ladeinfrastruktur fördern und dafür 1 Milliarde € zur Verfügung stellen. Bundesregierung und Automobilindustrie wollen hierfür jeweils 600 Millionen € für Kaufprämien zur Verfügung stellen. Außerdem will der Bund die Ladeinfrastruktur mit rund 300 Millionen € fördern.
Diese Pläne stellten Vizekanzler und Bundesminister Gabriel, Bundesfinanzminister Schäuble und Bundesverkehrsminister Dobrindt vor. Die Bundesregierung will mit dem Förderpaket die Anzahl der E-Autos in absehbarer Zeit auf 500.000 erhöhen. Startschuss soll mit dem Kabinettsbeschluss in diesem Monat sein, also im Mai 2016.
Wie immer gibt es bei derartigen Vorhaben Gesprächsbedarf. Auch zwischen den Koalitionsfraktionen im Bundestag wird zurzeit noch verhandelt, wie die Finanzierung dieses Milliardenpakets ausgestaltet werden soll. Wie letztlich die Einigung aussieht, müssen wir also erst einmal abwarten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn sich die zukunftsorientierten Menschen in der Kaiserzeit nicht durchgesetzt hätten, wären viele Menschen beim Überqueren der Straßen im wahrsten Sinne des Wortes veräppelt worden. Deswegen hatte damals der Fortschritt Vorfahrt.
Wir wollen Vorfahrt für den Fortschritt, und damit für Elektroautos. Ob die Kaufprämie der richtige Weg ist, darüber kann man diskutieren. Wir enthalten uns bei der Abstimmung über den Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es nach dem unglaublichen Wortbeitrag des SPD-Fraktionsvorsitzenden schwerfällt, komme ich jetzt zum Thema „Infrastruktur“.
„Investitionen in die öffentliche Infrastruktur sind eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Wachstumspotenzialen.“
So steht es in einer Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung vom 21. Oktober vergangenen Jahres.
Ganz einfach ausgedrückt heißt das: Wer will, dass es Arbeitnehmern und Unternehmen in NordrheinWestfalen gut geht, der investiert unter anderem in Straßen und Breitbandanschlüsse.
Das ist keine neue Erkenntnis. Im Verkehrs- und Wirtschaftsministerium werden diese Erkenntnisse aber gerne verdrängt. Das sieht man, wenn man nicht auf die Ankündigungen schaut, sondern sich einmal mit den Fakten beschäftigt.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine große Anzahl von Unternehmen, die Spitzenprodukte für die
Weltmärkte herstellen. Die Anbindungen, egal ob digital oder auf der Straße, halten damit aber nicht Schritt.
Um nur eines von sehr vielen Beispielen, die ich hier anführen könnte, zu nennen – nachzulesen in einem Artikel der „Siegener Zeitung“ vom 6. Januar 2016 –: Die Siegener Firma Dango & Dienenthal mit rund 700 Beschäftigten konnte Maschinenteile nicht am Heimatstandort montieren. Aufgrund maroder Straßen musste die Endmontage in den Niederlanden erfolgen.
Das ist eines Wirtschaftsstandortes wie NordrheinWestfalen nicht würdig.
Herr Groschek, wir sind in Südwestfalen die drittstärkste Wirtschaftsregion und würden das trotz Ihrer Amtszeit auch gerne bleiben.
Spitze ist Nordrhein-Westfalen nur dann, wenn man in die morgendlichen Staumeldungen schaut. Fast jeder dritte Stau trägt sich in Nordrhein-Westfalen zu. Dass der volkswirtschaftliche Schaden enorm ist, muss ich hier nicht großartig erwähnen.
Dass es auch anders geht, sah man in der Zeit der CDU-geführten Landesregierung, als so viele Bundesfernstraßen gebaut worden sind wie noch nie. Nach einem abrupten Kurswechsel durch die rotgrüne Landesregierung ging es dann von der Überholspur auf den Standstreifen.
Die rot-grüne Bilanz ist mehr als ernüchternd.
2013 mussten 48 Millionen € wegen fehlender Planungen an den Bund zurückgegeben werden.
Zwei Jahre später bekam Nordrhein-Westfalen weniger Bundesmittel für den Neubau von Bundesfernstraßen als Hamburg. Bei gerade einmal 10 % der Einwohnerzahl hatte Hamburg also deutlich mehr Mittel zur Verfügung.
Beim Sonderprogramm des Bundes zur Brückenmodernisierung hat Nordrhein-Westfalen wieder einmal unterdurchschnittlich abgeschlossen.
Doch nicht nur auf den wichtigsten Straßen stockt der Verkehr, auch auf den Datenautobahnen geht es im Schritttempo voran. Es vergeht kaum ein Tag, an dem sich nicht Menschen, Unternehmen oder Verbände über fehlende Internetverbindungen beschweren; gestern war es noch die IHK Siegen.
Dass die Anbindungen in Nordrhein-Westfalen nicht akzeptabel sind, hat auch der Wirtschaftsminister selbst bestätigt. In einer Drucksache machte er im vergangenen Jahr noch deutlich, dass die Städte in Bayern mittlerweile besser angebunden sind als die in Nordrhein-Westfalen. Im halbstädtischen Bereich ist man in Hessen und Bayern mittlerweile besser
angeschlossen als bei uns. Der Vorsprung dort wurde ebenfalls unter dieser Landesregierung verspielt. Die Wachstumsdynamik ist mehr als unterdurchschnittlich.
Auch die Zukunftsprognosen sind alles andere als schön, wenn man schaut, welche Pläne im vergangenen Jahr erarbeitet worden sind. Ich hatte schon einmal die Zahlen für Oktober genannt. Damals gab es in Nordrhein-Westfalen 17 Marktauswahl- und Markterkundungsverfahren; in Bayern waren es zum gleichen Zeitraum 1.000. Das belegt, wo wirklich Dynamik herrscht.
Ebenso bei den geförderten Projektskizzen des Bundes schneidet Nordrhein-Westfalen wieder einmal unterdurchschnittlich ab.
Aber natürlich.
Sehr geehrter Herr Abel, die Gelder werden dorthin verteilt, wo entsprechende Pläne in der Schublade liegen und auch gezogen werden können.
Solange Sie nicht bereit sind, entsprechende Pläne auf den Tisch zu legen, die entschieden werden können, werden die Gelder nun einmal in andere Bundesländer fließen. Sie wissen selbst, dass in anderen Bundesländern, in denen Rot und Grün regieren und Gestaltungswille herrscht, Geld verbaut wird. Hier in Nordrhein-Westfalen, wo es keinen Gestaltungswillen gibt, herrscht eben Stillstand.
Zeigen Sie insofern nicht auf andere, sondern beschäftigen Sie sich mit den Planungen in den eigenen Ministerien.
Ich komme noch einmal zu dem Thema „Breitband“ und zu dem etwas schleichenden Ausbau zurück. Von Minister Duin wird die Schuld jetzt schnell an die Kommunen adressiert. Die Kommunen benötigen aber intensive Beratung. Dafür hat das Land Nordrhein-Westfalen das Breitbandkompetenzzentrum NRW eingerichtet. Wenn ich da auf den Punkt „Veranstaltungen“ klicke, erkenne ich keine einzige Veranstaltung. Es gibt aber noch den Punkt „Rückblick“. Darunter steht eine Veranstaltung vom vergangenen Oktober. Wenn ich Kommunen fit machen möchte, dann habe ich einen vollen Veranstaltungskalender und präsentiere ihnen keine leere Mottenkiste.
Denn eines ist klar: Es ist keine Geschichtsstunde, wenn ich über schnelles Internet spreche, sondern eine Zukunftsaufgabe. Insofern freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister. – Sie sagten ja gerade, es geht hier nicht um Maulheldentum, sondern es geht um Fakten. Sind Sie denn bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Medienkompetenzminister Herr Duin, der mir das gleich zeigen will, in seinem eigenen Bericht mit der Drucksache 16/2848 ausgeführt hat, dass mittlerweile in Bayern die Städte besser angebunden sind als in Nordrhein-Westfalen, obwohl das zur Regierungsübernahme noch anders war, und im halbstädtischen Bereich die Städte in Hessen und Bayern mittlerweile besser angebunden sind?
Sehr geehrte Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir dürfen heute unser Votum zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag abgeben. Es geht dabei um Regelungen im ZDF-Staatsvertrag.
Da Herr Vogt schon einiges zu den inhaltlichen Dingen gesagt hat, kann ich es an dieser Stelle kurz machen: Wir werden den Änderungen zustimmen.
Lassen Sie mich trotzdem noch einige Anmerkungen machen. Am 18. Juni 2015 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Es war also bis zum heutigen Tag noch ein halbes Jahr Zeit, um ein geordnetes parlamentarisches Verfahren einzuleiten.
Wenn aus bestimmten Gründen Anhörungen, auswertende Ausschusssitzungen und der Beschluss zeitlich sehr eng zusammenliegen, dann darf man schon erwarten, dass bestimmte Spielregeln eingehalten werden.
Wir hatten aufgrund des fehlenden Protokolls der Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag auf ein Votum im mitberatenden Medien- und Kulturausschuss verzichten wollen. Mit dem Hinweis, dass in der Anhörung keine wesentlichen Kritikpunkte genannt wor
den seien, wurde dies von SPD und Grünen abgetan.
Wenn wir Anhörungen so auswerten, dass wir von vornherein schon sagen: „Wir haben eine bestimmte Vorstellung, und eigentlich ist keine schriftliche Auswertung mehr nötig“, dann können wir uns die Protokolle auch sparen. So sieht kein vernünftiges Miteinander aus.
Im federführenden Hauptausschuss lag dann das vorläufige Protokoll vor.
Kritisiert wurden von einzelnen Experten die Transparenz- und Veröffentlichungsregelung oder das höhere Gewicht der Exekutive. Außerdem wurde noch auf eine Schwäche im Ausführungsgesetz der Landesregierung hingewiesen. Es fehle eine Regel für den Fall, dass sich die entsendungsberechtigten Organisationen aus Nordrhein-Westfalen aus dem Bereich Medienwirtschaft und Film nicht einigen können. Einige Länder haben sich da beholfen und ein entsprechendes Losverfahren eingearbeitet. Das fehlt in Nordrhein-Westfalen.
Trotzdem kann man sagen, dass die Einwände nicht so gravierend sind und dass wir als CDULandtagsfraktion zustimmen können.
Etwas anders sieht es beim Entschließungsantrag der FDP aus.
Maßlos geärgert hat mich allerdings die Art und Weise, wie im Hauptausschuss mit dem Kollegen Nückel von der FDP-Fraktion umgegangen worden ist. Nur – das sei ihm zugestanden – weil er den Staatsvertrag anders bewertet hat, ihm Populismus zu unterstellen, ist schon harter Tobak. In dem vorläufigen Protokoll liest es sich sogar so, dass der Kollege Nückel an die Seite von Personen gestellt wurde, die mit Begriffen wie Pinocchio-Presse durch die Gegend ziehen. Meine Damen und Herren, wer so etwas macht, der vergiftet das politische Klima. Und das bei einem Thema, bei dem eigentlich sehr viel Konsens besteht. Das ist sehr schade und der Sache nicht würdig. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir begrüßen die Regelung im Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Regionale Werbung im nationalen Fernsehen ist eine potenzielle Gefahr für die Werbeerlöse regionaler journalistischer Angebote. Deshalb ist es richtig, dass die einzelnen Bundesländer eine rechtliche Grundlage erhalten, um die Pläne von nationalen Fernsehsendern zu stoppen. Wir können nicht ständig über den Niedergang von lokalen und regionalen journalistischen Angeboten diskutieren, ohne selbst aktiv zu werden. Insofern ist der Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein richtiger Schritt.
Weitere müssen allerdings folgen. Einige Punkte habe ich bereits in der Haushaltsrede genannt. Deshalb, Herr Minister: Nutzen Sie die Weihnachtspause, um die Defizite Ihrer Landesregierung in diesem Punkt aufzuarbeiten!
Den Änderungen im Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag stimmen wir zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für viele Unternehmen der Medienbranche ist das tägliche Geschäft schwieriger geworden. Zeitungen verlieren an Auflage, Radiosender kämpfen ums wirtschaftliche Überleben, und Mitarbeiter von Fernsehsendern haben nicht selten Sorgenfalten auf der Stirn, weil auch hier der Spardruck spürbar ist.
Traditionelle Geschäftsmodelle geraten unter Druck, weil durch die Digitalisierung neue Konkurrenten auftreten. Dieser Trend ist global. Wichtig ist allerdings, dass wir hier vor Ort unsere Hausaufgaben machen und für gerechtere Spielregeln sorgen wie bei den Bestrebungen zur konvergenten Medienordnung.