Udo Timm

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bericht, den ich Ihnen hier heute halten werde, ist sehr kurz. Es ist das letzte Mal, dass ich als Berichterstatter in dieser Legislaturperiode über die Beratung des Agrarausschusses vor Ihnen stehe.
Der Ausschussbeschluss, um dessen Bestätigung ich Sie bitte, ist kurz und bündig: Ablehnung des Antrages der Fraktion DIE LINKE und des Änderungsantrages der Fraktion der FDP. Dissenspunkt im Ausschuss war dabei, ob die im Abschlussbericht der Ethik-Kommission zur sicheren Energieversorgung unterbreiteten Handlungsempfehlungen und die eingeleiteten Maßnahmen der Bundesregierung geeignet sind, den Atomausstieg umzusetzen. Mehr brauche ich hierzu nicht zu sagen. Das werden jetzt die Vertreter der Fraktionen tun. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für diese Mammutlandtagssitzung zur Auskehr der Legislaturperiode hat sich der Agrarausschuss etwas einfallen lassen, was eine weitere unnötige Beanspruchung des Zeitbudgets verhindern hilft.
Die Präsidentin hat ja beim Aufruf der Tagesordnungspunkte deutlich gemacht, wir haben in einer Beschlussempfehlung zusammengefasst, was zusammenzufassen ging: Gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung und der Bodenschutzgesetzentwurf gehören nun einmal zusammen. Gewissermaßen die Klammer ist Paragraf 17 Absatz 3 des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Diese Bestimmung regelt einen Teil der guten fachlichen Praxis. Einer der Kernpunkte der Beratungen im Agrarausschuss war die Frage der 1:1-Umsetzung von Bundesrecht. Dieses Petitum hatte sich die Fraktion der FDP auf ihre Fahne geschrieben und die Antwort darauf war ihre Ablehnung der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung.
Meine persönliche Anmerkung an die Adresse der Landesregierung als Einbringerin des Gesetzentwurfes: Es ist schon merkwürdig, wenn ein Entwurf zur Ergänzung und Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes in den Landtag eingebracht wird und während der Ausschussberatungen immer wieder betont wird, es handelt sich um eine 1:1-Umsetzung.
Eine Ergänzung geht immer über etwas Vorhandenes hinaus. Und dieses Etwas, das ist das Landesbodenschutzprogramm, über dessen Notwendigkeit und Ausgestaltung wir intensiv gestritten haben. Die Auflösung dieses gordischen Knotens ist lediglich durch die Klarstellung in Paragraf 11 Absatz 1 erfolgt. Hier kommt wieder der erwähnte Paragraf 17 des Bundes-Bodenschutzgesetzes ins Spiel, denn dieser soll der Rahmen für die im Bodenschutzprogramm festgeschriebenen Maßnahmen sein. So weit zum Bodenschutzgesetz.
Ziffer 2 unserer Beschlussempfehlung, die Neufassung des Antrages der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 5/3881, steht für eine Eigenart oder, wenn man so will, einen Vorzug des Agrarausschusses. Das betrifft die von einem kollegialen Miteinander über Fraktions- und Parteigrenzen hinweggehend geprägte Suche nach sinnvollen Lösungen. Das mag darauf zurückzuführen sein, dass die Landwirtschaft ein ganz eigenes Gewerbe ist, für das in weiten Teilen Gesetzmäßigkeiten wirken, die unabhängig von parteipolitischen Auslegungen sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns das während der 5. Wahlperiode erhalten konnten, dafür möchte ich Ihnen herzlich danken. Dieser Umgang hat es mir
leicht gemacht, als Halbzeiteinsteiger des Agrarausschussvorsitzenden den Ausschuss zu führen. Aber: keine Gesetzmäßigkeit ohne Ausnahmen und die Ausnahme trägt die Farbe braun.
Im Jahre 2006 hatte die Entscheidung des Wählers dazu geführt, dass wir – alle Ausschüsse – auch den Beratungsraum mit einem Abgeordneten der NPD teilen mussten.
Das war aber auch die einzige Gemeinsamkeit.
Auf die Frage, wie sich dieser Abgeordnete oder diese Fraktion
in die parlamentarische Arbeit eingebracht hat,
weiß unser Bericht eine klare Antwort. Die steht gleich an mehreren Stellen des Berichtes und lautet: „bei Nichtteilnahme der Fraktion der NPD“.
Der Schluss ist eindeutig:
Wer nicht da ist, kann nicht mitgestalten.
Er kann auch nicht die Interessen derjenigen wahrnehmen,
die ihn gewählt haben.
Und ich denke, es ist auch nicht im Interesse der Wähler, wenn jemand, der all das nicht tut, auch noch aus Steuergeldern ein Salär erhält.
Die Lehre daraus kann nur sein, am 4. September einen Kandidaten oder eine Partei zu wählen, die fest auf dem Boden unserer demokratischen Grundordnung steht.
Ich kann nur hoffen, dass diese Botschaft draußen ankommt und auch verinnerlicht wird.
Damit ist eigentlich alles gesagt. Mir bleibt jetzt nur noch, um Ihre Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung zu bitten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! For Hiddensee willen wi kein eigen Teiken hebben. Haben Sie keine Angst.
Entsprechend der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, kurz Fahrzeug-Zulassungsverordnung, dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.
Schlau, nicht?
Sage ich ja.
Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeugshaftpflichtversicherung besteht.
Meine Damen und Herren, ich wollte Ihnen nur mal sagen, was dazu aufgeschrieben worden ist oder was dazu bemerkt worden ist. Der Herr Verkehrsminister Schlotmann hat eigentlich zu diesem Antrag alles gesagt, was dazu zu sagen ist.
Wir Rüganer haben uns darum bemüht, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir unser Kennzeichen behalten können. Das ist uns die Insel Wert gewesen, das zu
tun. Dazu stehen wir auch nach wie vor. Die Aussichten, dass wir das umgesetzt bekommen, sind relativ gut. Wir beschäftigen uns nicht erst seit 14 Tagen damit, sondern seit gut einem Jahr. Und deshalb müssen wir jetzt ganz einfach darauf warten, was Berlin dazu entscheidet, alldieweil es uns nicht ansteht, aufgrund der Gesetzlichkeit aus diesem Rahmen auszubrechen. Trotzdem wollen wir uns gerne darum bemühen, dass die Zulassung des bisherigen Kennzeichens von Rügen erhalten bleibt und dass auch in Zukunft Rügen sein Kennzeichen fährt.
Denn Rügen bleibt Rügen, egal was am Auto hinten dransteht. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anders als zu den anderen Gesetzentwürfen in unserem Zuständigkeitsbereich, die wir vor etwas mehr als einem Jahr verabschiedet haben, halten sich dieses
Mal die vom Ausschuss beschlossenen notwendigen redaktionellen und rechtsförmlichen Änderungen sehr in Grenzen. Das spricht doch für die Qualität des eingebrachten Gesetzentwurfes.
Des Weiteren möchte ich meine Berichterstattung nutzen, um den Mitarbeitern der Fachabteilung, der Abteilung für nachhaltige Entwicklung, Forsten und Naturschutz des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, recht herzlich für die konstruktive Begleitung unseres Teils des Gesetzgebungsverfahrens zu danken.
Inhaltlich haben im Agrarausschuss ebenfalls nur einige wenige Änderungen die Mehrheit gefunden. Mit seinen inhaltlichen Änderungen hat der Agrarausschuss auf aus seiner Sicht bestehende Regelungsnotwendigkeiten reagiert, auf die ich hier kurz eingehen möchte.
Eine während der Anhörung geäußerte Befürchtung war es, dass mit der Forderung von zehnjährigen Betriebskonzepten in Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a die unternehmerische Freiheit bei der Waldbewirtschaftung zu stark eingeschränkt werden könnte. Hier haben wir uns auf den Begriff der „Forsteinrichtungswerke“ geeinigt, mit denen wir seit 1993 gute Erfahrungen haben und die auch eine angemessene Flexibilität der Waldbewirtschaftung bieten.
In die gleiche Richtung gingen Diskussionen, dass die Verwendung des Begriffs „naturnahe Waldbewirtschaftung“ zu einer Ökologisierung der Forstwirtschaft führen könnte. Wir haben mit der Änderung in Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b eine Klarstellung vorgenommen, mit der wir, denke ich, alle recht gut leben können.
Weiter geht es bei Artikel 1 Nummer 12 mit der Änderung von Paragraf 12 Absatz 1 Nummer 11, wonach Alt- und Totholz – ich füge jetzt ein – nur dann im Wald zu belassen ist, wenn dessen wirtschaftliche Nutzung nicht vorgesehen ist.
An dieser Stelle möchte ich etwas abschweifen zu der Forstexkursion des Agrarausschusses am 9. Dezember 2010 in die Forstämter Jasnitz und Schildfeld. Diejenigen, die dabei waren, erinnern sich sicherlich noch an den Buchenbestand am Flüsschen Schilde, in dem auf einer recht kleinen Fläche eine große Anzahl von Horstbäumen für Dohlen belassen worden war. Was im Staatswald aufgrund seiner besonderen Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl möglich ist, kann sich ein privater Waldbesitzer aber wahrscheinlich nicht leisten. Denn jeder Buchenbaum, der stehen bleibt, kostet den Waldbesitzer fast 1.000 Euro. Wir dürfen nicht vergessen, dass das auch für die Landesforstanstalt gilt, die sich bemüht, ohne Landesgeld auszukommen, und 2012 planmäßig eine grüne Null schreiben wird.
Eine persönliche Anmerkung noch: Mit dieser Einschränkung ist für mich eine klare Aufwertung der Nutzungsfunktion als Primus inter Pares gegenüber den anderen Waldfunktionen verbunden.
Wenn wir hehre Ziele verfolgen wollen, was unsere energetische und wirtschaftliche Basis angeht, dann müssen wir auch sagen, woher es kommen soll. Wald ist so eine
Quelle, die sich sogar erweitert, reproduziert, denn der Einschlag liegt immer noch unter dem Zuwachs.
In der folgenden Ziffer 12 bei Paragraf 12 Absatz 1 haben wir die Sonderstellung organischer Waldböden aufgehoben. Und die Waldbesitzer werden es sicher gerne hören, dass der Wald eine herausragende Bedeutung beim Wasserhaushalt besitzt. Ich erinnere an dieser Stelle an den schon historischen Streit mit den Wasser- und Bodenverbänden um die Beitragszahlungen für Wald.
Der letzte Punkt in Artikel 1, den wir geändert haben, war die Nummer 13, war der klarstellende Verweis auf das Landeswassergesetz.
In Artikel 2 haben wir einen Regelungsbestand aufgegriffen, der bei der Bevölkerung in diesem Winter auf großes Unverständnis gestoßen war: die Durchführung von Drück- und Treibjagden während ausgerufener Notzeiten. Es ist eine Regelung gefunden worden, die sowohl den Erfordernissen der Jagd, der Verhinderung von Wildschäden, des Tierschutzes und der Verwaltungsreform Rechnung trägt.
Nun noch die angekündigten Worte zu den abgelehnten Anträgen:
Bei der Erstellung des schriftlichen Berichts ist viel Zeit und Energie auf eine Kurzbeschreibung dessen verwandt worden, was die Oppositionsfraktionen mit ihren Anträgen bezweckt haben. Einige der Anliegen konnten im Zusammenhang mit den angenommenen Koalitionsanträgen umgesetzt werden. Das Wichtigste war dabei die Notzeitregelung, für die eine neue Nummer 4a in Artikel 2 eingeführt worden ist. In meinem schriftlichen Bericht auf Seite 70 hat sich bei der Beschreibung dieses Sachverhaltes ein Fehler eingeschlichen, den ich zu entschuldigen bitte. Dort steht: „Aufnahme eines neuen Artikels 4a“. Richtig muss es aber heißen: „einer neuen Nummer 4a“.
Eine Vielzahl von Oppositionsanträgen hat meines Erachtens deshalb keine Mehrheit gefunden, weil die Begründungen meist etwas halbherzig geraten waren oder weil gänzlich auf diese verzichtet wurde.
Vielleicht verbessern sich die Chancen beim nächsten Mal, wenn dann etwas mehr Engagement an den Tag gelegt würde.
Trotz dieser Anmerkung bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses Ihre Zustimmung zu geben. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will es sehr kurz machen. In meiner Eigenschaft als Berichterstatter möchte ich auf einen redaktionellen Fehler hinweisen und ebenfalls aus redaktionellen Gründen in Bezug auf die Überschrift des eingebrachten Gesetzentwurfes einen Änderungsantrag stellen.
Zum einen bitte ich Sie zu beachten, dass auf dem Deckblatt der Beschlussempfehlung der Titel des Gesetzentwurfes einen redaktionellen Fehler beinhaltet. Hier ist das Wort „Ersten“ aus dem Titel zu streichen. Dies ist nur ein Hinweis und betrifft nicht die Beschlussfassung zum Gesetzentwurf.
Zum anderen ist aber die Überschrift des Gesetzentwurfes dahin gehend zu ändern, dass das Wort „Rechtsbereinigung“ durch das Wort „Bereinigung“ ersetzt wird, Herr Ringguth. Deswegen beantrage ich, in der Beschlussempfehlung nach den Wörtern „mit der Maßgabe, dass“ die Wörter „in der Überschrift das Wort ,Rechtsbereinigung‘ durch das Wort ,Bereinigung‘ und“ einzufügen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Änderungen zustimmen würden. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn Sei all wat seggen, will ik natürlich uk noch wat seggen.
Den vorliegenden Antrag zur Erstellung eines landesweiten Ausgleichs des Flächenkatasters begründet die FDP mit einem erheblichen Flächenbedarf für weitere Industrie- und Gewerbeansiedlungen in MecklenburgVorpommern und dem Ausbau des Energienetzes. Für meine Fraktion möchte ich allerdings klarstellen, dass die Ressource Boden auch in Mecklenburg-Vorpommern geschont werden muss. Es kann nicht sein, dass bundesweit nach wie vor täglich über 100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche für die Erweiterung und Entwicklung von Gewerbe- und Industriestandorten oder den Ausbau der Infrastruktur geopfert werden.
Ziel der Bundesregierung ist es nach wie vor, diesen Flächenverbrauch auf 30 Hektar je Tag zu begrenzen. Herr Minister Backhaus sagte uns auch, was hier im Lande verbraucht wird, das ist dann auch eine Größenordnung, die zukünftig weit unterschritten werden sollte.
Vor diesem Hintergrund haben wir als Koalition im Paragrafen 16 des Umweltbereinigungsgesetzes die Möglichkeit einer Ökokontierung geschaffen. Wie heißt es unter Absatz 1:
„Eine Maßnahme des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die im eigenen Interesse oder für andere durchgeführt worden ist und von der dauerhaft günstige Wirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild ausgehen, ist auf Antrag von der örtlich zuständigen Naturschutzbehörde als zur Kompensation geeignet anzuerkennen..., wenn sie vor Durchführung der Maßnahme
1. schriftlich zugestimmt und
2. Umfang, Art und naturschutzrechtlichen Wert der dauerhaft günstigen Wirkungen verbindlich festgestellt hat.“
Oh Gott, ist das ein Satz!
Unser Ziel war und ist es, den Verbrauch von landwirtschaftlichen Nutzflächen so einzuschränken und zeitgleich Investoren die Möglichkeit zügiger Genehmigungsverfahren einzuräumen. Mit der Einführung der Ökokontierung im Paragrafen 16 des Umweltbereinigungsgesetzes haben wir die Grundlagen dafür geschaffen, dass Kompensationsmaßnahmen vorgezogen und außerhalb des vom Eingriff betroffenen Raumes vorgenommen werden können. Das ist nämlich außerordentlich wichtig dabei. Diese Kompensationsmaßnahmen können auf das sogenannte Ökokonto eingebucht werden. Hierzu sollten nach Ansicht meiner Fraktion unter anderem auch Maßnahmen des Gewässerschutzes, der Altlastensanierung beziehungsweise der Sanierung devastierter Standorte gehören.
Das passt unter anderem auch zu dem, was uns Herr Kreher heute mit seinem Antrag der Herrenhäuser gesagt hat. Auch das ist eine Maßnahme, die da mit eingebucht werden könnte. Und da könnten wir unterstützend wirken, lieber Herr Kreher.
Ich bemühe mich auch. Sie stellten das richtig fest.
Hierzu, gerade im Bereich der Sanierung devastierter Standorte, bestehen meines Erachtens noch erhebliche Möglichkeiten zur Verbesserung des Landschaftsbildes, der Verkehrssicherheit und des Naturschutzes. Und wir würden auch, was das Antlitz und das Ansehen unserer Natur, unser touristisch genutzten Regionen anbetrifft, auch den touristisch genutzten Nebendörfern einen guten Dienst erweisen können. Zeitgleich werden mit diesen Maßnahmen Arbeitsplätze gesichert.
Leider wurde aus haushalterischen Gründen das Konzept zur Sanierung devastierter Flächen seitens der Landesregierung lediglich auf Landesflächen begrenzt. Mit einer Öffnung der Maßnahmen für den Ausgleich von Eingriffen kann gleich eine Finanzierung solcher Maßnahmen geregelt werden. Im Bereich der Altlastensanierung könnten Maßnahmen in Gewässerschutzgebieten zum Tragen kommen, wie zum Beispiel bei den ehemaligen Gaskraftwerken in Rostock, die heute aus finanzieller Sicht nicht darstellbar sind.
Insgesamt ist meine Fraktion der Auffassung, dass der Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt in Zukunft nicht wie bisher auf Kosten der landwirtschaftlichen Nutzflächen gehen kann. Hierbei muss auch darüber nachgedacht werden, inwieweit ein Ausgleich bei Infrastrukturmaßnahmen im Verhältnis von 1:4 versiegelter Flächen zur Ausgleichsfläche in Mecklenburg-Vorpommern nötig ist. In anderen Bundesländern reicht ein Ausgleich von 1:2 aus.
Meine Damen und Herren, im Gesetz ist klar normiert, dass für den Ausgleich von Eingriffen in den Haushalten der Investor zuständig ist. Vor diesem Hintergrund ist es für mich schwer nachvollziehbar, weshalb gerade Sie, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, die Erstellung eines Flächenkatasters von der Landesregierung einfordern. Das ist doch eigentlich nicht Ihr Stil.
Meines Erachtens haben wir mit den Regelungen im Umweltbereinigungsgesetz ausreichend Möglichkeiten für eine zügige Investition und einen zügigen Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt geschaffen. Es müsste uns auch alles noch in der Erinnerung sein, denn es ist noch nicht so lange her. Nach wie vor ist es Aufgabe des Investors, Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen. Die von Ihnen in der Begründung genannten Flächenkonflikte und die Anpassung der Produktionsweise durch Landwirte führt meines Erachtens lediglich dazu, dass Investoren auch künftig mehr denn je auf landwirtschaftliche Nutzflächen zum Ausgleich ihrer Eingriffe schielen.
Meine Fraktion ist der Auffassung, dass viel mehr Vorschläge für geeignete Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen erfasst werden müssen. Hierzu zähle ich unter anderem die Sanierung devastierter Standorte, die Altlastensanierung im Interesse des Bodenschutzes und des Artenschutzes, aber auch Maßnahmen im Interesse des Gewässerschutzes. Ein landesweites Kataster aller bestehenden potenziellen Flächen für den Ausgleich von Eingriffen führt meines Erachtens nicht zum Ziel. Aus diesem Grunde, liebe Frau Reese und lieber Herr Kreher, lehnen wir den Antrag ab. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat hier wieder mal einen durch Populismus gekennzeichneten Antrag vorgelegt.
Das haben wir ja, Herr Holter, schon öfter erlebt.
Glücklicherweise haben die Kleingärtner des Landes Ihr scheinheiliges Gebaren erkannt
und sind Ihnen nicht – wie auf einer Veranstaltung in Rostock erhofft – auf den Leim gegangen.
Na, noch mal?
Na, was ist das wohl?
Sie, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, behaupten, dass es keine konkreten Kriterien hinsichtlich der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abwässern in Kleingartenanlagen gibt. Klar aber ist, dass nach Paragraf 20a des Bundeskleingartengesetzes seit dem 3. Oktober 1990 für rechtmäßig errichtete Gartenlauben und somit auch für deren sanitäre Ausstattung Bestandsschutz besteht.
Nun muss ich auch noch gegen meinen Fraktionsvorsitzenden anschreien!
Dieser Bestandsschutz betrifft zwar die baulichen Anlagen, aber nicht die Gewässerbenutzung. Aus diesem Grund sind die Kleingärtner nicht von der Verpflichtung, in Kleingärten anfallendes Abwasser ordnungsgemäß zu beseitigen beziehungsweise beseitigen zu lassen, befreit. Vielmehr erfordert das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer oder in das Grundwasser gemäß Paragraf 8 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes auch von Kleingärtnern eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Die wasserrechtliche Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn eine Schadstoffreduzierung nach Stand der Technik gewährleistet ist.
Darüber hinaus fordert der Paragraf 60 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes, dass Abwasseranlagen so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten sind, dass die Anforderungen an die Abwasserreinigung und im Übrigen die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
Die bundesrechtlichen Regelungen sind meines Erachtens konkret genug und lassen es an Deutlichkeit nicht mangeln. Im Übrigen muss ich feststellen, dass Sie europäische und bundesrechtliche Vorgaben nur umsetzen wollen, wenn diese genehm sind – so was gibt es aber –, diese Zeiten sind aber glücklicherweise vorbei.
Trotz der klaren Vorgaben ist meine Fraktion der Auffassung, dass die seitens des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz mit Erlass vom 22. Dezember 2008 gesetzte Frist, bis zum 31. Dezem
ber 2013 die Modernisierung der Abwasseranlagen umzusetzen, zu kurzfristig gegriffen ist. Aus diesem Grund werden wir uns für längere Übergangsfristen einsetzen, die den Kleingärtnern die Anpassung ihrer Anlagen an die gesetzlich normierten Anforderungen ermöglichen. Zeitgleich werden wir uns für eine ausreichende Bereitstellung von Fördermitteln zur Sanierung der Abwasseranlagen in Kleingärten einsetzen. Auch der Minister hat Ähnliches angedeutet.
Die derzeitig vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vorgesehene Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Kleingartenwesens vom 4. Mai 2010 ermöglicht lediglich die Förderung von Investitionen für Gemeinschaftsanlagen der Abwasserentsorgung bis zu einer Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Wir hingegen sind der Auffassung, dass im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kleingartenanlagen die Möglichkeit geschaffen werden muss, abflusslose Gruben beziehungsweise Kleinkläranlagen in einzelnen Kleingartenparzellen durch Zuschüsse zu unterstützen.
Deshalb werden wir uns für eine Aufnahme der Kleingärtner in den Kreis der Zuwendungsempfänger dieser Richtlinie einsetzen und in den künftigen Haushaltsberatungen die Mittelausstattung
für diesen Bereich entsprechend anheben.
Meine Damen und Herren, um dem Anliegen der Kleingärtner dennoch gerecht zu werden,
haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag vorbereitet,
der konkrete Lösungsschritte hinsichtlich der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abwasser in Kleingartenanlagen unterstützt.
Insgesamt bin ich der Auffassung, dass es hinreichend rechtliche Regelungen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Abwässern in Kleingartenanlagen gibt. Inwieweit die ordnungsgemäße Entsorgung von Abwässern in Kleingärten bis zum 31.12.2013 endgültig geregelt werden muss, bleibt zu hinterfragen.
Allerdings möchte ich auch noch auf die Tatsache hinweisen, dass Kleingartenanlagen wie in Rostock oder Schwerin bereits Lösungen gefunden haben. Diese Kleingärtner, die sich an geltendes Recht gehalten haben, dürfen meines Erachtens nicht durch neue Regelungen ins Hintertreffen geraten. Es kann und darf nicht sein, dass diejenigen, die sich rechtskonform verhalten, am Ende die Dummen sind. Vor diesem Hintergrund stehe ich zur Durchsetzung der rechtlichen Vorgaben, bin aber auch zur Unterstützung dieser Umsetzmaßnahmen durch Förderung bereit.
Meine Damen und Herren, die Entsorgung von Abwässern in Kleingartenanlagen in unserem Land ist derzeit ein heiß diskutiertes Thema unter den Kleingartenfreunden.
Dennoch hoffe ich, dass die Kleingärtner sowohl dem Populisten aus dem rechten
als auch aus dem linken Lager
nicht auf den Leim gehen werden.
Denn gerade in der zurückliegenden Landtagssitzung hatten wir einen ähnlich gelagerten Antrag aus diesem Hohen Haus beraten. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, sollten Sie in Zukunft darüber nachdenken,
inwieweit Sie auch in Zeiten des Wahlkampfes, Professor Methling, Ihren Populismus treiben wollen!
Wir wollen, dass auch in Zukunft die Kleingärtner Freude an ihren Anlagen haben. Deshalb werden wir alles Notwendige unternehmen, um sie angemessen zu unterstützen. Es bedarf nicht der Aufforderung durch die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als letzter Redner zu einem so interessanten Tagesordnungspunkt ans Rednerpult zu gehen, ist nicht so ganz einfach, aber ich habe festgestellt, dass es noch einige Gedanken gibt, die zu diesem Tagesordnungspunkt angemerkt werden sollten, und das will ich tun.
Die Eisenbahnverbindung Berlin–Ducherow–Karniner Brücke–Swinemünde–Heringsdorf, das hörten wir schon, aber es gehört dazu, wurde am 15. Mai 1876 in Betrieb genommen. Es war eine der ersten wesentlichen Eisenbahnstrecken, die von der Hauptstrecke an die Küstenregion gebracht wurde. Es war damals das wichtigste Verkehrsprojekt am Ende des 19. Jahrhunderts zur verkehrstechnischen Erschließung der Insel Usedom, der pommerschen Ostseeküste, damals die Provinz Pommern. Das Herzstück dieser Eisenbahnstrecke war die Karniner Brücke über die Peene. Sie bestand bis 1933 als Drehbrücke.
Der ständig steigende Verkehr von Berlin zur Insel Usedom, der Badewanne der Berliner, machte einen Brücken neubau erforderlich. 1933 wurde der Brückenneubau in Betrieb genommen: eine Hubbrücke, die die modernste Eisenbahnbrücke in Europa und weltweit die einzige Hubbrücke mit Mittellager war. Die Karniner Hubbrücke war eine technische Meisterleistung deutscher Brückenbauingenieure.
Am 29. April 1945, zehn Tage vor der bedingungslosen Kapitulation Hitler-Deutschlands im Zweiten Weltkrieg wurde die Brücke von wahnsinnigen Durchhaltern gesprengt.
Die Hauptschlagader der Eisenbahnverbindung Berlin– Swinemünde war weg.
Swinemünde wurde durch die Grenzziehung nach dem Zweiten Weltkrieg polnisch. Die Insel Usedom hatte ihr Herz verloren. Der Wahnsinn der deutschen Faschisten mit dem Zweiten Weltkrieg hatte endloses Leid über die Usedomer gebracht.
Die Sehnsucht der Usedomer auf Swinemünde war eine Illusion und man tat sich sehr schwer, das zu realisieren. Mit der Wende und der Deutschen Einheit sowie der rasanten europäischen Entwicklung gab es aber auch auf Usedom eine neue Hoffnung. Mit dem Beitritt Polens in die Europäische Union und dem Schengener Abkommen begann die Zeit grenzüberschreitender Gemeinsamkeiten.
Swinemünde wurde mit dem europäischen Gedanken der Staatengemeinschaft für Deutsche und Polen ein Ort der Völkerverständigung.
Meine Damen und Herren, ich habe meiner Rede den nach meiner Meinung wichtigen europäischen Einigungsgedanken vorangesetzt, um auch die emotionale Bedeutung des Brückenprojektes in den Fokus zu stellen. Der Wiederaufbau der Eisenbahnstrecke Ducherow– Swinemünde kann die Erreichbarkeit der Insel Usedom wesentlich verbessern, weil die an der Küste parallel ver
laufende Eisenbahnstrecke bis nach Peenemünde eine ausgezeichnete Anschlussstrecke darstellt. Die Straßenverkehrsanbindung und die Straßenerschließung der Insel Usedom wird über Jahre keine wesentliche Verbesserung ermöglichen. Staus auf den Straßen werden die touristische Qualität Usedoms einschränken. Die Wiederherstellung der alten Eisenbahnverbindung Ducherow–Swinemünde kann die Situation wesentlich und nachhaltig verbessern. Sie eröffnet Zukunft und Entwicklung. Die Usedomer können ihren Traum Wirklichkeit werden lassen. Polnische und deutsche Insulaner wachsen menschlich und politisch zusammen.
Der europäische Gedanke verbindet unsere Völker weiter
und überwindet Grenzen und Vorurteile.
Der Verkehrsminister hat sich positiv zu dem Projekt geäußert.
Das Bundesverkehrsministerium muss in das Verfahren weiter ernsthafter und nachhaltiger eingebunden werden. Die Entwicklung der grenznahen Räume in Mecklenburg-Vorpommern muss auch mit dem Gedanken des späten Ausgleichs von Ergebnissen des Zweiten Weltkrieges argumentativ begleitet werden dürfen. Die Karniner Brücke ist nicht nur ein deutsches Projekt, es ist auch ein wesentliches europäisches Projekt zur Herstellung internationaler Verkehrsverbindungen.
Meine Damen und Herren, ich bin mal auf einer Tagung der verkehrspolitischen Sprecher gewesen, da wurden die Absichten und die finanziellen Einstellungen in die Hafenhinterlandanbindungen präsentiert. Da habe ich mich sehr darüber gewundert, wie groß doch der finanzielle Bedarf zur Umsetzung der Hafenhinterlandanbindungen im Großraum München war. Insofern würde ich den Herrn Verkehrsminister gerne bei der Argumentation unterstützen wollen, dass es nicht darum geht, irgendein anderes Projekt aus den mecklenburg-vorpommerschen Verkehrsprojekten zu streichen, sondern es geht darum, europäische Verbindungen auch mit dem Gedanken, Grenzregionen stärker zu unterstützen, möglicherweise zu erweitern.
Meine Damen und Herren, wir haben gesehen, wie nachteilig es ist, wenn die Menschen, wenn unsere Bürger nicht von Anfang an in ein Verkehrsprojekt mit einbezogen werden. Der Begriff „Stuttgart 21“ hat uns eine ganze Zeit lang sehr intensiv beschäftigt. Mit diesem Projekt der Wiedereinrichtung der Eisenbahnverbindung von Berlin über Ducherow nach Swinemünde–Heringsdorf und der Bürgerbeteiligung, die heute in friedlicher Absicht demonstriert hat und uns aufgerufen hat zu unterstützen, haben wir ein beredtes Beispiel dafür, wie wir zur rechten Zeit mit der Beteiligung der Bürger, mit der Abwägung ihrer Interessen und mit der Prüfung unserer Möglichkeiten alle einbeziehen können. Ich glaube, dieses Projekt bietet viele Möglichkeiten, sich dazu zu äußern.
Weil das so ist und weil unser Antrag das auch im Wesentlichen beinhaltet, ist der Änderungsantrag, den die FDP vorgetragen hat, nach meinem Dafürhalten nicht erforderlich. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits im November 2009 haben Sie, meine Damen und Herren, unter der Überschrift „Keine Revision der Ergebnisse der Bodenreform“ einen Antrag in diesen Landtag eingebracht. Schon damals versuchten Sie, einen Keil zwischen die Koalitionspartner zu treiben.
Heute nunmehr haben Sie einen Antrag unter der Überschrift „Gerechte Bodenvergabe einfordern“ erneut in den Landtag eingebracht. Dabei versuchen Sie zu definieren, was unter gerechter Bodenvergabe zu verstehen ist. Gleichzeitig versuchen Sie, mit Ihren Anträgen die Enteignung in der Sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949 und damit einhergehendes Leid und Unrecht zu bagatellisieren.
Das ist eben Ihre Sicht auf die Dinge auch nach über 20 Jahren Deutsche Einheit und einigen Namensänderungen, die Sie in dieser Zeit mit Ihrer Partei vorgenommen haben.
Klar ist aber, dass die Bodenreform mit der Landesverordnung vom 5. September 1945 in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen und durch Befehl der Sowjetischen Militäradministration vom 20. Oktober 1945 bestätigt worden ist. Sie sah die entschädigungslose Enteignung der Ländereien und Objekte von Großgrundbesitzern über 100 Hektar mit Immobilien und Inventar der Kriegsverbrecher, aktiven Nazis und des faschistischen Staates vor.
Seinerzeit wurden im Zuge der Bodenreform 2.200 Großgrundbesitzer und 980 weitere Objekte in MecklenburgVorpommern enteignet. Heute weisen Historiker darauf hin, dass zahlreiche Landwirte unter 100 Hektar enteignet wurden oder zahlreiche Menschen als Kriegsverbrecher oder Nazis denunziert und so ihres Eigentums beraubt wurden.
Im Rahmen der Verhandlungen zur Wiedervereinigung wurden der Ausschluss der Rückgabe der enteigneten Vermögenswerte und die Unumkehrbarkeit der Enteignung beschlossen. Dieses Ergebnis ist in der Ziffer 1 der Gemeinsamen Erklärung der beiden deutschen Staaten vom 15. Juni 1990 festgeschrieben, in der es heißt: „Die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitsrechtlicher Grundlage (1945 bis 1949) sind nicht mehr rückgängig zu machen.“
Sie, die Bundesrepublik Deutschland, ist der Auffassung, dass dem künftigen gesamtdeutschen Parlament eine abschließende Entscheidung über etwaige staatliche Ausgleichsleistungen vorbehalten bleiben muss. Diese Gemeinsame Erklärung wurde durch Artikel 41 Bestandteil des Einigungsvertrages vom 31. August 1990. Gleichzeitig wurde der Restitutionsausschluss in Paragraf 1 Absatz 8a) des Vermögensgesetzes geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 23. April 1991 den Restitutionsausschluss für verfassungsgemäß erklärt. Vor dem Hintergrund dieser historischen Entwicklung ist es populistisch, von der Revision der Bodenreform zu reden.
Zu den Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949 gibt es unterschiedliche Auffassungen. Ihre haben Sie mit dem vorliegenden Antrag kundgetan. Damals wurden insgesamt 3,3 Millionen Hektar land- und forstwirtschaftlicher Fläche willkürlich und ohne jegliche Entschädigung enteignet. Unter den enteigneten Landwirtschaftsbetrieben waren allein 4.300 Betriebe, die nicht größer als 100 Hektar waren. Über internationale Vereinbarungen oder Beschlüsse der Alliierten von Potsdam wurde sich hinweggesetzt.
Der Präsident der Sächsischen Landtagsverwaltung, Fritz Selbmann, bekannte seinerzeit: „Wir haben, ich sage es ganz offen, den Kampf um die Enteignung... mit Mitteln und Methoden... der Beobachtung, mit Mitteln der Polizei“, der Gewalt und „der Verhaftung“ durchgeführt. „Das war ein sehr unterirdischer Kampf,“
„der nur durchgestanden werden konnte, wenn man vom ersten Tage an klipp und klar sagte: Das ist die Aufgabe“, die Bedeutung der Rolle vielleicht auch.
Die Aufgabe, meine Damen und Herren der Linksfraktion, bestand in der Konfiszierung von Vermögenswerten aller Art für den Aufbau Ihres Sozialismus. Wer vor diesem Hintergrund heute eine antraggerechte Bodenvergabe einfordert, in den Landtag einbringt,
der muss dies gegenüber seinem Gewissen selbst verantworten. Ich bin der Meinung, dass es für die Menschen, die das Schicksal der Enteignung zwischen 1945 und 1949 miterleben mussten, keine angemessene Entschädigung gegeben hat.
Die Leiden der Enteignung und Vertreibung sind mit materiellen Mitteln nicht auszugleichen.
Vor diesem Hintergrund halte ich die Möglichkeit, den Betroffenen Grundstücke der öffentlichen Hand zum bevorzugten Erwerb anzubieten, für eine Möglichkeit der Teilwiedergutmachung. Gleichzeitig stellt sich für mich die Frage: Warum haben Sie in anderen Fällen der Übertragung von Grundstücken nicht so gereizt reagiert? Es werden doch Grundstücke der öffentlichen Hand für Maßnahmen des Naturschutzes regelmäßig so gut wie verschenkt.
Meine Damen und Herren, die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft des Bundes (BVVG) verwaltet im Auftrage des Bundes derzeitig noch circa
130.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Hiervon werden in Mecklenburg-Vorpommern maximal 20.000 Hektar für den Ausgleich nach dem Zweiten Flächenerwerbsänderungsgesetz benötigt. Bundesweit werden nach den Aussagen der BVVG circa 36.000 Hektar benötigt. Deshalb ist es scheinheilig, vom Ausverkauf der Flächen in Mecklenburg-Vorpommern zu sprechen.
Gerade vor dem Hintergrund, dass der Grundgedanke des Ausgleichsleistungsgesetzes von 1994 war, den Alteigentümern die Möglichkeit zu eröffnen, von der Treuhandanstalt beziehungsweise der BVVG zu privatisierende landwirtschaftliche Flächen zu vergünstigten Konditionen erwerben zu können, ist das Agieren Ihrer Fraktion, aber auch teilweise des Ministers nicht mehr nachzuvollziehen.
Seinerzeit sollte der landwirtschaftliche Betrieb mit rund 34 Hektar als Bemessungsgrundlage gelten. Dafür wurden in Paragraf 3 Absatz 5 des Ausgleichsleistungsgesetzes die Begrenzungstatbestände, die Hälfte der Höhe der Ausgleichsleistungen beziehungsweise 300.000 Ertragsmesszahlen aufgenommen. Der Gesetzgeber hat damals somit eine flächenmäßige Begrenzung für die Rückerwerbsmöglichkeiten unabhängig von der Entwicklung des Bodenpreises getroffen.
1999 hat die rot-grüne Bundesregierung die Flächenerwerbsmöglichkeiten dahin gehend neu geregelt, dass die Kompensationsregelung auch für Alteigentümer auf den Kaufpreis für den Erwerb volkseigener landwirtschaftlicher Flächen festgelegt wurde. Mit dieser Neuregelung wurde von der Flächenregelung auf eine Regelung, die als Grundlage die Bodenqualität und den Marktpreis berücksichtigte, übergegangen.
Mit den steigenden Kaufpreisen für landwirtschaftliche Flächen in den zurückliegenden Jahren schmolz die Möglichkeit des Flächenerwerbs für Alteigentümer entsprechend der Höhe der Ausgleichszahlungen erheblich ab. Heute wären hier mit den 1999 vorgegebenen Modalitäten lediglich 12 bis 14 Hektar zu erwerben. Mit der jetzigen Stichtagsregelung werden die Bodenpreise vom 1. Januar 2004 für die Berechnung als Grundlage festgesetzt. Gerade durch die zeitliche Verzögerung der zuständigen staatlichen Stellen ist dies mehr als gerecht.
Meine Damen und Herren, unter Punkt 2 des Antrages fordert die Linksfraktion die Aufnahme einer zwölfjährigen Pachtdauer nach Verkauf an die Alteigentümer. Diese Regelung halte ich für ungerechtfertigt, da dies den Status quo weiterhin erhalten würde. Unter Punkt II.2. fordern Sie, den Verkauf der Restflächen der BVVG außerhalb des begünstigten Flächenerwerbs zu stoppen. Da die BVVG sich ans geltende Recht halten muss, wird meine Fraktion auch diesen Punkt ablehnen, denn nach Paragraf 1 Absatz 1 und 6 des Treuhandgesetzes ist die BVVG verpflichtet, das in ihrer Verwaltung befindliche Vermögen zu privatisieren.
Damit sind wir allerdings auch schon bei Punkt II.3. Ihres Antrages, der eine Übertragung der Restflächen und der Gewässer an das Land Mecklenburg-Vorpommern vorantreiben soll. Entgegen anderen fordern Sie glücklicherweise nicht eine kostenlose Übertragung, meine Damen und Herren, vom Bundesministerium in Landeseigentum. Dennoch wird sich meine Fraktion nicht gegen geltendes Recht aussprechen und dem Absatz des Treuhandgesetzes gerecht werden. Vor diesem Hintergrund müssen
wir Ihren Antrag, den vorliegenden Antrag, ablehnen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin ein Rüganer.
Sehen Sie, Herr Ritter, wie leicht so eine Überraschung doch fertigzukriegen ist.
Aber so leicht will ich uns und Ihnen das nicht machen.
Mir liegt auch nicht daran, heute Schelte zu verteilen.
Ich habe in der Vergangenheit versucht, und ich glaube, auch halbwegs praktikabel umzugehen damit, mit dem Herrn Minister und mit seinem Ministerium entsprechende Informationen ranzukriegen, sie zu verstehen, was nicht immer so ganz einfach ist.
Sehr geehrte Frau Peters, ich würde jetzt gerne meinen Vortrag halten
und Sie dann den Ihren.
Ich kann also mit diesen Dingen sehr gut umgehen.
Ich habe mir als Erstes vermerkt, sehr lange Phase der Planfeststellung. Ich glaube, Herr Minister, das ist zweifelsfrei so festzustellen. Warum stelle ich das noch einmal fest? Warum ist das Problem überhaupt auf die Tagesordnung gekommen?
Wir haben Anfang des Jahres – wenn ich das richtig erinnere, war es der Wonnemonat Mai – darüber gesprochen, dass wir doch jetzt eigentlich sehr dicht an der Planfeststellung dran sind. Dass aus dem Mai nun November geworden ist, die Blätter sind schon wieder runter von den Bäumen, die damals frisch gesprossen sind, das ist bedauerlich.
Sehr geehrte Frau Schwebs,...
Habe ich das jetzt richtig gesagt?
Danke.
... wenn Sie dafür plädieren, dass die Umweltverbände ein Klagerecht haben, was wir ihnen in der Bundesrepublik Deutschland auf dem parlamentarischen Wege zugeordnet haben, dann steht es mir nicht zu, dagegen nun zu wettern.
Aber es steht mir zu festzustellen, dass die Grünen von Rügen, lassen Sie sie mich mal so bezeichnen –
die haben so eine Schutzorganisation, die heißt unter anderem „Bündnis für Rügen“, hinter diesem Deckmantel kann man vieles verstecken –,
diese Leute haben damals im Kreistag in einem Kreisentwicklungskonzept mit dem „Bündnis für Rügen“, mit
Herrn Kleinke und anderen beschlossen, dass wir einen Entwicklungsraum von 100 Meter Breite an der alten 96 zur Verbesserung und zur Entwicklung der Infrastruktur Straßenverkehr brauchen. Das haben wir so beschlossen. Einhundertprozentige Zustimmung für diesen Antrag! Diese Menschen besitzen heute die Stirn, mit zehn – ich sage das jetzt bewusst, auch wenn es vielleicht falsch ist, Herr Präsident, ich möchte mich von vornherein entschuldigen –,
die sitzen mit zehn verbiesterten erwachsenen Menschen bei schlechtem Wetter am Marktbrunnen in Bergen,
schleppen noch 20 Kinder mit, und Jugendliche sind dabei, um diese auch zu verbiestern. Und das sage ich jetzt ganz, ganz deutlich: Die Insel Rügen hat – nehmen wir einmal die Zugänge und Abgänge weg – round about 67.000 Menschen auf der Insel wohnen. Wenn ich diese 30 Menschen dagegenrechne,...
Ja, Menschen. Ich habe nicht „Menschinnen und Menschen“ gesagt,
also alle, Frauen und Mädchen und Jungs.
... dann sind das, meine Damen und Herren, und diese Zahl müssen Sie sich auf der Zunge zergehen lassen, 0,00045 Prozent der Rüganer, wenn es denn welche sind,
die der Meinung sind, sie müssten dem Restvolk ihre Meinung aufdrücken und wir müssen alle kuschen.
Unterschiedliche Meinungen sind was ganz Normales.
Und nun will ich mal zu dem goldenen Spaten kommen, Herr Minister, den Sie angesprochen haben.
Herr Leonhard hat ihn angesprochen.
Aber Sie haben darauf reagiert. Ich hoffe, dass wir dann einen finden, der auch vom Stiel her kräftig genug ist, dass Sie sich da richtig dran austoben können.
Aber – und, Herr Präsident, ich benutze jetzt einmal einen plattdeutschen Ausspruch, weil ich sonst Gefahr laufe, einen Ordnungsruf zu holen –,
up Rügen, meine Damen und Herren, up Rügen geit die schietende Angst üm. Ich hoffe, Sie wissen, was das heißt.
Das ist so.
Und das ist deshalb so, weil die Menschen, die uns auf der Straße ansprechen – und, sehr geehrte Frau Peters, das werden Sie auch erleben und Herr Leonhard auch –, die sagen: Was macht ihr da oben?
Da sind nämlich alle „ihr“, da wird nicht unterschieden.
Was macht ihr da oben? Wann geht das endlich los?
Die Hoteliers sagen, na, ihr seid vielleicht ein Haufen,
nicht mal das kriegt ihr hin. Da geht das Jahr zu Ende. Die Eisenbahn ist verkündet worden von Stralsund nach Rostock, da ist erst mal Bahnhof, da machen wir nichts mehr. Wann verkündet der Nächste, dass auf der 96 in Bergen nichts mehr passiert?
Wissen Sie, wenn ein Grüner die hirnrissige Forderung stellt, bei laufendem Verkehr die B 96 streckenweise auf drei Spuren zu erweitern,
dann muss er ein Rad abhaben. Was anderes kann dieser Mensch nicht machen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)
So etwas darf man nicht fordern.
Meine Damen und Herren, ich zitiere aus dem „Focus“ Nummer 41/2010,
da steht: „Sind Arten- und Naturschutzargumente, die gegen Bauprojekte vorgebracht werden, immer gerechtfertigt?“
Fragezeichen. Antwort: „Die sind häufig von Menschen vorgeschoben, die ein bestimmtes Projekt aus anderen, durchaus legitimen Gründen ablehnen.“
„Diese Menschen sollten das dann aber offen sagen“, zum Beispiel dass sie keinen Fluglärm abkönnen.
„Den Artenschutz vorzuschieben, nur weil man hofft, ein Projekt zu stoppen, ist unredlich und schadet dem Naturschutz.“
Ich würde uns gerne ermutigen, das zu verinnerlichen und damit umzugehen.
Dass der Herr Staatssekretär Mücke nun auch nicht mehr unser Freund ist von der FDP, das ist natürlich außerordentlich bedauerlich.
Das werden Sie bestimmt widerlegen können, Herr Roolf.
Aber da stellt sich doch die Frage,
und der Minister hat es etwas anklingen lassen, ich mache das ein bisschen direkter, ich bin ja nur Abgeordneter: Ist denn nun Klage oder Geld, oder doch Klage,
vielleicht aber auch Geld der Grund, dass wir nicht bauen? War das Huhn nun zuerst da oder das Ei, oder vielleicht doch das Huhn?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in dieser brisanten Situation befinden wir uns.
Wenn hier gesagt wird, wir haben die einmalige Natur auf Rügen zu schützen, ist das zu 100 Prozent zu unterstreichen.
Ich habe 40 Jahre meines Berufslebens in der offenen Landschaft gearbeitet.
Aber wenn wir auf Rügen stundenlang, tagelang, wochenlang, monatelang stinkende, stehende Autos auf der Straßen stehen haben,
dann soll mir mal jemand erzählen, wofür das gut ist, ob er rot, grün oder schwarz ist, das ist doch völlig egal.
Entschuldigung, habe ich vergessen.
Wir machen immer Dinge, entweder schlagen wir es tot oder machen es lebendig. Dazwischen gibt es nichts. Ein ordentliches Leben geht nicht.
Das Huhn und das Ei.
Und wenn hier auch noch gesagt wird, der abgespeckte Ausbau der B 96 solle doch noch mal überprüft werden, dann will ich nur daran erinnern, dass wir zehn Jahre gebraucht haben, Herr Minister, um nun endlich zu diesem Planfeststellungsbeschluss zu kommen.