Egbert Liskow
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Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Entlastung der Landesregierung für die Haushaltsjahre 2008/2009 und auch dieses Mal hat der Finanzausschuss so wie in den letzten Jahren sich sehr intensiv mit der entsprechenden Jahresrechung beschäftigt. Die Ausschussvorsitzende Frau Schwebs hat ja in einem sehr zutreffenden Bericht dargestellt, wie die Arbeit abgelaufen ist, und ich denke mal, ihr gebührt dafür auch der Dank des Ausschusses, Frau Schwebs, für diese Arbeit und auch für die Leitung der Sitzung, die ja nicht immer sehr einfach gewesen ist,
natürlich immer sehr im Zusammenhang mit Ihrem Ausschusssekretariat, das ja da sehr professionell vorgeht. Das muss hier gesagt werden.
Die Arbeit im Finanzausschuss ist ja gerade bei der Jahresrechnung immer sehr intensiv und auch von der Vorbereitung nicht sehr einfach und da sind wir sehr dankbar, dass der Landesrechnungshof im Vorfeld Emp
fehlungen ausgibt, wie sie es gern hätten, wie sich der Finanzausschuss nachher entscheidet. Leider können wir nicht immer allen Empfehlungen des Landesrechnungshofes folgen und machen in einer sehr …
Ja, sage ich ja, oft ist es auch nicht gut, dass man dem folgt, weil sie ja manchmal verhältnismäßig kleinkariert damit umgehen,
was jetzt nicht abwertend oder
lebensfern, Herr Bluhm, Sie rufen dazwischen entsprechend, sein soll, aber es gibt manchmal sehr, sehr kleine Sachen, die aufgenommen werden, aber auch sehr große Sachen,
die wir dann entsprechend hier bewerten und oft diesen Beanstandungen beitreten.
Bei den manchmal Kleinigkeiten, denke ich mal, ist es dann auch entscheidend, dass man diesen Sachen dann nicht beitritt. Herr Borchert hat ja immer diese würdevolle Aufgabe, für die Koalition in dem Ausschuss mit der Federführung das Wort zu ergreifen, und da hat er heute auch schon sehr, sehr viele Fälle angesprochen, was ja sehr professionell in der Koalition sonst meistens abläuft. Dafür auch noch mal einen Dank an Herrn Borchert und seine Mitarbeiter, weil, ich denke mal, es muss auch irgendwo die Federführung liegen, um diese Beanstandungen entsprechend zu behandeln.
In Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium läuft diese Arbeit hervorragend, aber auch die Fachausschüsse mit den Fachministerien arbeiten aus meiner Sicht gerade bei den Beanstandungen des Rechnungshofes sehr gut zusammen. Man muss sagen, dass die Fachausschüsse, aber auch die Fachministerien aus meiner Sicht in den letzten Jahren viel besser geworden sind bei der Bearbeitung des Berichtes des Landesrechnungshofes, und man hat gemerkt, dass es doch wichtig ist, diese Beanstandungen entsprechend zu bearbeiten. Wir sind ja nun viele Jahre schon dabei und merken, dass die Qualität da auch bedeutend besser wird.
Für die CDU-Fraktion kann ich sagen, dass wir bei der Entlastung der Landesregierung für die Haushaltsjahre 2008/2009 natürlich unsere Hand heben werden, also zustimmen werden, das ist selbstverständlich,
und die Entlastung sozusagen damit erteilen.
Bedanken möchte ich mich noch mal ausdrücklich beim Rechnungshof für die Arbeit, denn es war ja nicht nur der Rechnungshofspräsident bei den Beratungen dabei, sondern auch der Vizepräsident. Nach langen Jahren haben wir endlich wieder einen Vizepräsidenten im Rechnungshof.
Auch wenn er bei der Erarbeitung des Berichtes noch nicht dabei gewesen ist, aber bei den Beratungen in den Ausschüssen hat er teilweise teilgenommen.
Das brauche ich nicht.
Aber ich denke mal, man darf sich bei allen Mitarbeitern des Rechnungshofes bedanken und natürlich bei allen Fachministerien,
die hier entsprechend ihre Arbeit gemacht haben.
Wenn wir den Bericht 2010, Herr Schnur, nicht mehr in diesem Jahr schaffen, aber Anfang nächsten Jahres, dann können wir zufrieden sein. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und denke mal, dass wir die Entlastung nachher vornehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir sind ja jetzt alle verhältnismäßig schnell, wenn es um den Feier abend geht, aber ich möchte trotzdem noch mal das eine oder andere zu dem Antrag sagen.
Der Minister hat ja schon gesagt, zu ihm kommen die einen oder anderen Kommunalvertreter. Ich glaube, er mag auch sehr gerne mit den Herrschaften sprechen, weil es, glaube ich, auch seine Aufgabe ist. Was für mich noch einmal wichtig ist – gerade vorne im ersten Antrag –, ich gehe mal davon aus, dass der Verkehrsminister Schlotmann genau weiß, wie der Zustand seiner Straßen hier in Mecklenburg-Vorpommern ist.
Davon gehe ich mal aus.
Aber Sie möchten ja noch eine Zustandsanalyse unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung,
um zu sagen, wo könnte sich irgendwas entwickeln. Da würde ich schon mal meine Probleme sehen.
Die zweite Sache, Infrastruktur, ist für unser Land ganz wichtig, aber nicht nur für unser Land, sondern insgesamt für Deutschland. Ich möchte bloß mal darauf hinweisen, es gibt so eine Kleine Anfrage vom 27.04.2011 der Grünen, der Abgeordneten Stephan Kühn, Winfried Hermann und Dr. Hofreiter und anderer grüner Abgeordneter, die erst einmal ein Vorwort geschrieben haben. Sie schreiben hier: „Trotz überdimensionierter Fernstraßen, wie der A 20 im östlichen Abschnitt, soll mit der Nordverlängerung der A 14 von Magdeburg bis zur A 24 südlich von Schwerin ein weiteres Autobahnvorhaben vorangetrieben werden, dessen Bedarf bis heute nicht plausibel belegt werden konnte.“
Ich sage mal, es gibt da auch andere Leute in Deutschland, die der Meinung sind, wir haben hier schon ausreichend Gelder für die Infrastruktur bekommen. Wir sind uns aber alle einig, dass die Infrastruktur für unser Land ganz wichtig ist. Da möchte ich mal fragen – weil Sie es vorhin ganz kurz sagten, Herr Roolf –: Wie wollen wir sie denn finanzieren? Wollen wir die Maut und so weiter? Das brauchen wir alles gar nicht,
weil der Deutsche Bundestag am 28.03.1960 über die Finanzierung des Ausbaus der Bundesstraßen entschieden hat. Da sollen am Anfang 46 von 100, dann 48 von 100, aber ab 1965 sollen 50 Prozent aller Einnahmen aus der Mineralölsteuer in die Infrastruktur fließen.
Und jetzt stellen Sie sich mal Folgendes vor: Seit 1965 entscheidet jährlich, weil das ein existierendes Gesetz ist, der Bundestag unmittelbar vor der Haushaltsgesetzgebung, dieses Gesetz auszuhebeln, sozusagen es nicht in Kraft treten zu lassen. Also wir haben wirklich Unmassen an Geld. Es wäre schön, wenn dieses Geld für die Infrastruktur eingesetzt werden würde. Wir haben alle möglichen Regierungen schon gehabt, die in Berlin oder früher in Bonn regiert haben. Und wenn sich die Abgeordneten mal starkmachen und sagen, aus den Anteilen, was eigentlich Gesetzeslage ist, wollen wir etwas mehr Geld für die Infrastruktur haben,
dann haben wir es aber.
Dann fehlt es woanders. Und deswegen haben die Finanzminister auch immer ganz bewusst gesagt,
dafür ist dieses Gesetz gemacht worden.
Ich denke mal, da sollte man den einen oder anderen Verkehrspolitiker oder Haushaltspolitiker im Bund mal darauf aufmerksam machen und sagen, ihr habt auch eine Verantwortung für die Infrastruktur. Infrastruktur ist die Lebensader und die Voraussetzung für eine weitere Entwicklung in Deutschland. Kümmert euch darum, dass mit diesen Geldern, die zum Teil vorhanden sind, so viel, wie man verbauen kann, auch verbaut wird. Ich glaube, wenn wir diesen Weg gehen, brauchen wir hier über keine Steuererhöhungen mehr zu sprechen. Wenn Sie sich dafür mit einsetzen würden bei Ihren Kollegen im Bundestag, dann, glaube ich, haben wir genug Geld für die Zukunft. Ihren Antrag werden wir, so, wie er vorliegt, ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass die Landesregierung genauso wie die Koalitionsfraktionen mit einer Stimme sprechen, davon gehe ich aus. Das, glaube ich, hätte auch nicht noch mal einer Erklärung bedurft, sage ich jetzt mal.
Ich glaube, das ist eindeutig.
Ja, Herr Ritter behauptet etwas anderes, aber deswegen wird es ja nicht anders wahr. Es ist ja die Wahrheit, dass wir immer mit einer Stimme sprechen,
auf jeden Fall, wenn es um solche wichtigen Themen geht wie die Finanzpolitik des Landes und auch hier, die Schuldenbremse in die Landesverfassung aufzunehmen. Es ist ein wichtiges Thema, deswegen haben wir es auch in der letzten Landtagssitzung eingebracht. Und wir sehen es immer noch als ganz, ganz wichtig an, deswegen gibt es auch ein ordentliches parlamentarisches Verfahren dazu. Wir werden die Anhörung dazu im Mai durchführen. Dazu ist auch schon entsprechend geladen worden.
Herr Roolf, ich sehe Ihren Antrag etwas differenzierter, nicht ganz so, sagen wir mal, ablehnend, wie er hier gebracht worden ist.
Differenziert heißt aber nicht, dass ich ihm zustimme, sondern dass ich der Meinung bin, dass sich die FDP bewusst einbringen will in diese Verfassungsänderung.
Sie sagt, wir wollen eigentlich diese Schuldenbremse in der Landesverfassung haben.
Ja, das sagt sie. Sie wollen diese Verfassungsänderung haben, so sehe ich auf jeden Fall das Angebot.
Dass die Punkte, die sie hier formuliert haben, vielleicht strittig sind, davon können wir ausgehen.
Aber davon …
Trotzdem muss man ihnen erst mal erlauben, auch Akzente selber zu setzen, die dann in einem parlamentarischen Verfahren diskutiert werden. Und da hat ja jeder die Möglichkeit, sich zu positionieren und im Nachhinein festzulegen, ob es vernünftig ist oder nicht. Ob ein Punkt, kein Punkt oder alle drei Punkte als nicht ausreichend angesehen werden, wird man denn sehen. Ich glaube, auch da ist die FDP flexibel.
Entscheidend ist das Ziel. Ich glaube, entscheidend ist das Ziel.
Wir brauchen den Antrag dafür nicht, das möchte ich auch noch mal definitiv sagen. Wir hätten es gleich in der Anhörung und in den entsprechenden Ausschussberatungen machen müssen. Wir haben ja unseren Gesetzentwurf sozusagen in das parlamentarische Verfahren gegeben.
Das hat damit nichts zu tun. Ich glaube, man muss mit der Opposition vernünftig umgehen. Und sie, glaube ich, als FDP möchte sich einbringen, und das finde ich gut. Trotzdem lehnen wir den Antrag, so, wie er hier gestellt ist, ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das staatliche Lotteriemo
nopol ist nach Ansicht der Koalitionsfraktionen absolut schützenswert. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen ist die Gefahr von Missbrauch beim staatlichen Betreiber sehr viel geringer und zweitens hat die Bevölkerung inzwischen ein berechtigtes Vertrauen in die staatlichen Lotteriebetreiber entwickelt. Aber ich kann nicht verhehlen, dass ganz reelle finanzielle Interessen für die Beibehaltung des Monopols sprechen.
Der heute von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Antrag fordert die Landesregierung auf, sich bei den Verhandlungen zum Glücksspielstaatsvertrag für die Beibehaltung eines Lotteriemonopols einzusetzen. Außerdem sollen die Länder ihre Handlungsspielräume zur Regulierung des gewerblichen Automatenspiels nutzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Punkt 2 unseres Antrages haben wir durch einen Änderungsantrag gestrichen.
Grund ist die neueste Entwicklung, die sich bei dem Treffen der Ministerpräsidenten am 10.03.2011 ergeben hat.
Ziel ist es, eine Festlegung zu vermeiden, die einen tragfähigen Kompromiss zur Erhaltung des Lotteriemonopols erschweren könnte. Diese Verhandlungen über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder sind aus mehreren Gründen notwendig geworden:
Erstens läuft der aktuell geltende Glücksspielstaatsvertrag der Länder aus.
Zweitens hat es aber auch Gerichtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes gegeben, die in einen neuen Glücksspielstaatsvertrag einbezogen werden müssen. Insbesondere das Urteil des EuGH zur Kohärenz des Glücksspielmarktes ist erfolgreich für den aktuellen Staatsvertrag.
Der EuGH hat festgelegt, dass ein staatliches Monopol mit der Begründung der Suchtprävention zwar bestehen kann, allerdings sind die Regeln in allen Glücksspielbereichen kohärent anzuwenden. Deshalb kann es ein „Weiter so!“ mit dem bestehenden Glücksspielstaatsvertrag nicht geben.
Eine Liberalisierung aller Glücksspielarten kann aber keinesfalls die Konsequenz dieses Urteils sein. Der Glücksspielmarkt in Deutschland weist ein Volumen von über 10 Milliarden Euro auf. Von diesem Volumen ist gut die Hälfte, nämlich 5 Milliarden Euro, von dem bestehenden Monopol erfasst. Das betrifft insbesondere die Lotterie und zu einem kleinen Teil die Spielbanken. Aus von diesem Monopol erfassten Umsätzen und Einnahmen werden sowohl Steuern als auch Abgaben abgeführt. Allein für unser Bundesland macht diese Summe zuletzt deutlich über 50 Millionen Euro aus.
Ich erwähnte eingangs bereits, dass aus finanzpolitischer Sicht diese Einnahmen nicht wegfallen dürfen. Deshalb sprechen wir uns auch dafür aus, weiter am staatlichen Lotteriemonopol festzuhalten. Begründung dafür soll weiterhin die verfassungsrechtlich zulässige Suchtprä
vention sein. Daher ist es notwendig, eine Regulierung des Automatenspiels nach Kriterien der Suchtprävention zu erreichen. Deshalb fordern wir in Punkt 3 unseres Antrages, dass die Länder ihre Handlungsspielräume für die Regulierung des gewerblichen Automatenspiels im Glücksspielstaatsvertrag nutzen sollen. So kann eine weitere Kohärenz im Sinne des EuGH-Urteils erreicht werden.
Eine zu weit gehende Liberalisierung des Sportwettenmarktes würde dem entgegenlaufen. Wird aber, wie auf dem Treffen der Ministerpräsidenten angekündigt, ein gut überwachtes Konzessionsmodell ohne völlige Liberalisierung der Sportwetten angestrebt, so ist dies im Sinne eines kohärenten Gesamtkompromisses ebenfalls zu begrüßen. Das Hauptziel muss aber, wie auch von den Ministerpräsidenten formuliert, der Erhalt des Lotteriemonopols bleiben.
Letztlich ist eine gemeinsame Linie für eine Gesamtlösung aller Länder notwendig. Nur so kann ein neuer umfassender Glücksspielstaatsvertrag planmäßig 2012 in Kraft treten. Ich bitte Sie daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, unterstützen Sie unseren Antrag zum Erhalt dieses Monopols und den Änderungsantrag, den wir Ihnen entsprechend vorgelegt haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch mal ganz kurz ein paar Kleinigkeiten zusammenfassen. Mein Kollege Herr Borchert hat ja sehr ausführlich hier referiert und hat, glaube ich, auch noch mal die Kernpunkte verhältnismäßig gut getroffen.
Ich sage extra bewusst „verhältnismäßig“, weil er, wie ich schon gesagt habe, hauptsächlich auf das Gesundheitsrisiko abgestellt hat. Ich glaube, es ist ein ganz
klein bisschen übertrieben, wenn man sagt, dass Lotto gesund macht. Da ist, denke ich, so ein kleines bisschen die Wichtigkeit verdreht.
Ich glaube, mit dem staatlichen Lotteriemonopol schränken wir aus meiner Sicht die Gefährdung, die Gesundheitsgefährdung ein und gehen nicht dem Gesundheitsgedanken …
Wie bitte? Es macht nicht gesund, ich glaube, in diesem Falle sind wir uns doch einig, das ist bloß verkehrt herum dargestellt worden.
Aber weil Herr Leonhard das noch einmal angespielt hat, wollte ich noch einmal ganz kurz Folgendes sagen: Für uns ist es wichtig, dass bei den Sportwetten wirklich darauf geachtet wird – und das hat Herr Borchert auch schon sehr, sehr deutlich gesagt –, dass die Konzessionsverträge so gestaltet werden, dass wir nachher auch einen entsprechenden Einfluss haben, dass sie nicht gesundheitsgefährdend sind, dass sie nicht zur Sucht auffordern.
Und bei den Spielhallen, Spielautomaten, Herr Borchert, ich glaube, da muss man natürlich aufpassen, dass man da nicht überreguliert. Was er da alles aufgezählt hat, weiß ich nicht, ob man da so ins Detail gehen kann nachher bei der Regulierung. Da wird man höchstwahrscheinlich aufpassen müssen. Ich habe zum Beispiel nicht gemerkt, dass in der letzten Zeit bei uns in Greifswald oder in der Umgebung die Spielhallen jetzt unbedingt zugenommen haben.
Ich glaube, da kann man in bestimmten Bereichen über lokale Steuern, über kommunale Steuern auch sehr viel regeln. Da muss man, glaube ich, wenn man eine Landesgesetzgebung initiiert, auch aufpassen, dass man die kommunale Ebene entsprechend einbindet. Ich glaube, dann haben wir auch eine entsprechende Lösung gefunden.
Ich denke, das Grundanliegen, was wir hier rüberbringen wollten, ist, dass wir dieses staatliche Lotteriemonopol erhalten. Und da sind wir auf dem richtigen Weg. Die Ministerpräsidenten haben entsprechend vorgelegt
und wir können da entsprechend auch aufsatteln. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Ministerpräsident, es ist natürlich schön, dass Sie uns an Ihrer Seite sehen. Vielleicht ist es auch genau anders herum. Ich glaube …
Genau.
Und ich denke mal, das ist aber auch richtig so, dass die Koalition in der Sache einig ist, dass wir diese Schuldenbremse in die Landesverfassung einbringen wollen.
Ja, wir sind uns hier im Landtag, glaube ich, alle der Notwendigkeit einer soliden Finanzpolitik bewusst. Ich glaube aber, das sind nicht nur wir hier im Landtag, das sind auch alle Bürger hier in Mecklenburg-Vorpommern. Eine solide Finanzpolitik ist einfach für uns wichtig. Und das ist auch gut so, denn eine solide Finanzpolitik sichert nicht nur die Zukunft unserer Kinder, sondern auch eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung.
Aber die Tatsache, dass wir nun bereits seit 2006 keine neuen Schulden mehr gemacht haben, bedeutet nicht, dass wir uns zurücklehnen können. Das aktuelle Beispiel, wie sehr ein Landeshaushalt aus dem Ruder laufen kann, sehen wir in Nordrhein-Westfalen. Nach Überzeugung der Verfassungsrichter ist das Gesetz zum Nachtragshaushalt verfassungswidrig,
weil die Kreditaufnahme die Investitionen überschreitet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Borchert, auch Mecklenburg-Vorpommern hat schon mal einen verfassungswidrigen Haushalt gehabt und ich muss sagen, danach wurde hier im Land die Finanzpolitik umgestellt und wir haben seitdem eine sehr solide Finanzpolitik.
Das hat nicht nur damit zu tun.
Das hat nicht nur damit zu tun.
Herr Holter, das hat nicht nur damit zu tun, aber das hat auch mit einem Umdenken hier im Parlament zu tun gehabt und wir haben uns umgestellt.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden ja seit 2006 keine Schulden mehr gemacht und wir haben eine Tilgung von 340 Millionen seitdem hier auch realisiert. Und das ist, glaube ich, auch schon eine ganz beachtliche Summe. Wir haben ja schon mehrmals gehört, auch von der Finanzministerin, dass wir seitdem auch entsprechende Rücklagen im Haushalt angehäuft haben. Da geht es nicht nur um eine allgemeine Ausgleichsrücklage, da gibt es auch noch andere Rücklagen, die entsprechend gefüllt sind.
Damit diese erfolgreiche Finanzpolitik auch in Zukunft weiter Bestand haben kann, haben sich die Koalitionsfraktionen dazu verständigt, heute diesen Gesetzentwurf für diese Schuldenbremse in die Landesverfassung einzubringen. Mit dem Gesetz soll auch die Änderung des Grundgesetzes vom 29.07.2009 in das Landesrecht umgesetzt werden. Das ist insbesondere der Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz, die sogenannte Schuldenregel. Danach müssen Bund und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen. Der jetzige Artikel 65 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern enthält kein grundsätzliches Verbot struktureller Schulden. Ab dem Haushaltsjahr 2020 dürfte er deshalb wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 109 Grundgesetz nicht mehr angewendet werden.
Bereits seit dem Jahr 2006 konnte Mecklenburg-Vorpommern, wie bereits gesagt, ohne neue Schulden auskommen. Das Verbot der Nettoneuverschuldung wurde in die jeweiligen Haushaltsgesetze aufgenommen. Diese Regelung nun mit Verfassungsrang auszustatten, entspricht der soliden Haushaltspolitik unseres Bundeslandes. Außerdem würde ohne eine Regelung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Artikel 109 Grundgesetz die Nettoneuverschuldung für Mecklenburg-Vorpommern direkt verbieten.
Wenn keine Ausnahmemöglichkeiten im Sinne des Absatzes 2 Satz 2 des Artikels eingeführt würden, könnte das Land auf Ausnahmefälle nicht mehr reagieren. Deshalb haben sich die Koalitionsfraktionen entschieden, die im Grundgesetz bereits vorgesehene Ausnahmeregelung zu übernehmen. Der Artikel 65 Absatz 2 der Landesverfassung soll deshalb die Ausnahmen im Sinne des Artikels 109 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz in die Landesverfassung überführen.
In erster Linie soll bei einem deutlichen konjunkturellen Abschwung, der sich auf mehrere Jahre bezieht, eine Ausnahme möglich sein. Allerdings ist eine symmetrische Berücksichtigung vorgesehen. Das bedeutet, dass bei gutem Konjunkturverlauf die Kredite zurückgeführt werden müssen. Weitere Fälle, in denen Ausnahmen möglich sind, sind Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Notsituationen. Auch hier muss ein Tilgungsplan erstellt werden. Unter dem Strich dürfen somit keine neuen dauerhaften Schulden entstehen. Das ist auch richtig und wichtig so.
Mit der Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung setzen wir ein Zeichen, dass die erfolgreiche und solide Finanzpolitik unseres Bundeslandes nachhaltig weitergeführt werden soll. Angesichts vielfältiger Herausforderungen, denen wir uns in der Zukunft stellen müssen, ist das eine Grundvoraussetzung für die politische Unabhängigkeit unseres Bundeslandes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Stimmen, die behaupten, dass sich die rot-schwarze Koalition unnötigerweise haushaltspolitische Fesseln anlegt, kann ich nicht verstehen. Aus meiner Sicht und aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion kann nur mit einer schuldenfreien Finanzpolitik der haushaltspolitische Spielraum und somit der politische Gestaltungsspielraum erhalten bleiben. Gleiches gilt übrigens auch für die Kommunalfinanzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie daher, stimmen Sie für eine solide Finanzpolitik. Stimmen Sie dafür, dass wir dieses Gesetz in den Fachausschüssen entsprechend beraten können und dass wir gemeinsam eine Schuldenregel für unser Land, für Mecklenburg-Vorpommern, in die Landesverfassung aufnehmen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Freunde der Karniner Brücke! Ich glaube, der eine oder andere Abgeordnete hat hier heute früh schon etwas Modelleisenbahn auf der Schlossbrücke gespielt.
Der Ausgangspunkt des vorliegenden Antrages meiner Fraktion ist nun schon über 20 Jahre alt. Seit 20 Jahren versuchen die Freunde der Karniner Brücke, Wege für den Wiederaufbau der Verkehrsinfrastruktur zu finden, die zum einen die Interessen der vor Ort lebenden Menschen und zum zweiten die Interessen der Touristen, die uns in der Saison und darüber hinaus besuchen, berücksichtigen. Wer gerade in den Sommermonaten in Anklam oder auf der Insel Usedom unterwegs ist, der weiß, dass die Verkehrsströme neu geregelt und reguliert werden müssen. Vor diesem Hintergrund haben sich schon seit Jahren viele Befürworter, Freunde und auch ich für den Wiederaufbau der Karniner Brücke starkgemacht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von 1876 bis 1945 gab es eine direkte Bahnverbindung zwischen Berlin und der Insel Usedom. Damals fuhren die Berliner mit der Bahn in ihr beliebtes Urlaubsziel, die sogenannten Kaiserbäder auf Usedom.
Im Jahre 1945 wurde diese Eisenbahnverbindung mit der Zerstörung der Karniner Brücke unterbrochen. Trotz der Zerstörung haben viele an die Wiedererrichtung der Brücke geglaubt und aus diesem Grund die Strecke für eine Neubelegung freigehalten. Zu den Unterstützern des Wiederaufbaus der Karniner Brücke und der Wiederherstellung der Schienenverbindung Berlin–Usedom über Ducherow und Swinemünde zählen nicht nur das Aktionsbündnis für den Wiederaufbau der Karniner Brücke, sondern auch zahlreiche Einzelunterstützer und Politiker aller Parteien. So hat unser Landesparlament in den Jahren 2004, 2006 und 2009 dem integrierten Verkehrskonzept Usedom-Wollin zugestimmt.
Dennoch gibt es in den Parlamenten und Regierungen offensichtlich unterschiedliche Auffassungen zu Art, Umfang und Zeitschiene des Wiederaufbaus der Bahnstrecke und der Karniner Brücke. Während sich der Ministerpräsident unseres Landes auch für den Wiederaufbau der Karniner Brücke aussprach, brachte der Verkehrsminister mit der Karniner Erklärung vom 20.09.2010 seine Haltung zum Wiederaufbau der Bahnstrecke Berlin–Ducherow–Swinemünde–Heringsdorf eindeutig zum Ausdruck.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Wiederaufbau wird seitens des Verkehrsministers mit 120 bis 160 Millionen Euro veranschlagt und mit anderen Verkehrsprojekten in Zusammenhang gestellt. Ich für meine Person habe mich mehrfach für den Wiederaufbau der Karniner Brücke und dieser Bahnstrecke ausgesprochen.
Ängste, dass mit der Wiederbelebung der Schienenverbindung Berlin–Usedom der Landkreis Ostvorpommern an wirtschaftlicher Dynamik zugunsten Swinemünde verlieren wird, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Einerseits sind die infrastrukturellen Gegebenheiten nicht dafür ausgerichtet, den Güterverkehr über die Linie Berlin–Usedom–Swinemünde derart auszubauen, dass die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern gefährdet werden, und andererseits hat das Gebiet des heutigen Landkreises Ostvorpommern seit Jahrhunderten von der Zusammenarbeit mit der Stadt Swinemünde profitiert. Hier gibt es auch zukünftig in einem freiheitlichen Europa Synergien zu erschließen und zu nutzen. Vor diesem Hintergrund kann ich die Forderung nach Wiederaufbau der Karniner Brücke und die Wiederinbetriebnahme der Bahnverbindung Berlin–Usedom über die Karniner Brücke nur unterstützen.
Hierfür, meine sehr geehrten Damen und Herren, braucht es Mehrheiten im Landtag, aber auch im Deutschen Bundestag. Um diese Mehrheiten zu sichern und die Landesregierung mit dem entsprechenden Auftrag auszustatten, haben wir den vorliegenden Antrag in das Parlament eingebracht. Wir wollen, dass der Wiederaufbau der Karniner Brücke in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen wird. Zu prüfen ist weiterhin, ob die Europäische Union zusätzliche Fördermittel zur Realisierung dieses Projekts bereitstellen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich noch mal ausdrücklich dem Aktionsbündnis „Karniner Brücke“ für seine Aktion danken,
auch für die Aktion heute auf der Schlossbrücke,
bei der Sie uns ein Modell der Karniner Brücke dargestellt beziehungsweise aufgebaut haben,
wo man wirklich auch noch mal sehr überzeugend sehen kann, wie diese Brücke funktioniert und wie sie aussieht. Ich denke, damit konnten sich die Abgeordneten auch noch mal davon überzeugen, dass es ein wichtiges und gutes Projekt ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin ja normalerweise zu hundert Prozent identisch mit dem Minister – heute nicht –
in den politischen Aussagen, die wir mit der Koalition vertreten, heute nicht hundert Prozent.
Trotzdem möchte ich zwei, drei Sachen zu dem Antrag sagen,
der ja von Frau Schwebs sehr, sehr breit aufgestellt wurde.
Es wurde noch mal sozusagen eine Bahnrede gehalten und nicht eine Rede zu den Problemen, die Sie eigentlich in Ihrem Antrag verhältnismäßig klar formuliert haben.
Wir wissen, dass die 500 Millionen Dividende an den Bundeshaushalt abgeführt werden als Dividende.
Wir sind uns alle einig hier im Parlament, dass das, was der Bund zurzeit macht, die nicht ausreichende Finanzierung der Infrastruktur, eigentlich nicht richtig ist, dass da mehr investiert werden muss und nicht nur in die Infrastruktur der Bahn, sondern auch in die Straßen und in anderen Bereichen. Da muss einfach mehr Geld rein. Aber wenn man Haushaltswahrheit und -klarheit betrachtet, dann, sage ich, müssen die auch entsprechend im Bundeshaushalt ausgewiesen werden. Dann muss die Finanzierung vernünftig sichergestellt werden.
Andererseits, denke ich, wenn ein Unternehmen wie die Bundesbahn auch Wettbewerber hat, dann müssen sie auch eine Dividende erwirtschaften. das ist doch ganz normal.
Was mit der Dividende gemacht wird, wenn die in den Haushalt abgeführt wird, ist doch ganz logisch, dass natürlich im Bundeshaushalt an der richtigen Stelle auch wieder Geld eingestellt werden muss für Infrastruktur.
Frau Schwebs, Sie wissen doch ganz genau, dass wir als kommunale Unternehmen
oder auch im Landeshaushalt Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit nachweisen müssen,
und dass wir auch angewiesen sind, für die kommunalen Unternehmen eine Rendite zu erwirtschaften und die entsprechend abzuführen haben. Und das ist doch ganz klar, dass auch die Kommunen dann entscheiden müssen, wo sie das Geld einsetzen, ob sie das wieder für Infrastruktur oder ähnliche Sachen einsetzen. Hier ist es ganz genauso. Wichtig ist doch nur,
wichtig ist doch aber nur – und da sind wir alle in der Pflicht –, dass Geld für die Infrastruktur eingestellt wird, und so viel Geld, dass das hier auch entsprechend eingesetzt werden kann. Und das heißt …
Sie haben doch selbst erzählt, dass das zu hundert Prozent ein Staatsunternehmen ist. Und das ist es ja auch noch. In einem Staatsunternehmen sitzen doch die Gesellschafter
und die politischen Gremien und die können entsprechend entscheiden.
In einem Unternehmen, wo eine Geschäftsführung, ein Vorstand ist, hat man doch erst mal eine Verpflichtung, sein Unternehmen so aufzustellen, dass es die Aufgaben erfüllt.
Das ist doch in jedem normalen, vernünftigen Unternehmen so. Und wenn er dann noch einen vernünftigen Ertrag erwirtschaftet, wird doch nachher zum Schluss vom Gesellschafter entschieden, ob er diesen Gewinn ausschüttet oder nicht oder ob er einen Gewinnvortrag macht, um entsprechende Investitionen zu tun. Wenn es in diesem Falle nicht so geschehen ist, dann weiß ich nicht. Dann muss der Staat, der ja auf der linken Seite und auf der rechten Seite sitzt, dafür sorgen, dass Geld für die Infrastruktur bereitsteht.
Und das ist eigentlich das Entscheidende bei dieser Sache. Es geht nicht darum, ob man jetzt populistisch sagt, wir wollen auf die Ausschüttung verzichten. Es geht um die Investitionen in die Infrastruktur und die muss sichergestellt werden.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Udo Pastörs, NPD: Sehr gut, hundert Prozent, klar.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir wurde von meinen Kollegen noch sehr viel Motivation jetzt mit auf den Weg gegeben,
um hier doch noch einmal das eine oder andere Wort zu sagen.
Eines steht fest, und das wurde ja heute von den Koalitionsfraktionen schon mehrmals gesagt, es ist in den letzten Jahren eine solide Haushaltspolitik hier vom Land durchgeführt worden, das muss auch in Zukunft so bleiben. Da sind wir uns alle einig, glaube ich, auch hier im Parlament. Dass wir in den letzten sechs Jahren, und das ist aus meiner Sicht etwas realistischer, Herr Ministerpräsident, eine solide Haushaltspolitik gemacht haben, ist klar.
Davor wurden auch in diesem Land Schulden gemacht, das letzte Mal 2005 331 Millionen. 2003 gab es sogar einen vom Verfassungsgericht kassierten Haushalt, also muss man da ein wenig relativieren. Aber die Finanzpolitik der letzten Jahre ist auf dem richtigen Weg, die muss einfach so bleiben. Und da ist eine Selbstverpflichtung des Parlaments aus meiner Sicht ganz, ganz wichtig und aus Sicht der CDU auch.
Wie der Weg zur Schuldenbremse in die Landesverfassung gestaltet werden soll, ist heute dargestellt worden. Wir wollen es auf jeden Fall noch in dieser Legislatur machen, darüber sind wir uns einig. Ich weiß nicht, ob es so einfach schaffbar ist mit der Zweidrittelmehrheit. Wir haben von der FDP gehört, hohe Hürden, von der Linksfraktion eher eine Ablehnung. Deswegen haben wir aus meiner Sicht eine sehr hohe Aufgabe, eine sehr hohe Hürde. Wir werden uns als Koalitionsfraktionen bemühen, dieses hinzukriegen, auch eine Vorlage zu bekom
men, die den anderen Partnern hier im Land als annahmefähig gilt.
Zur Frage, Herr Roolf, die Sie gestellt haben, Doppik auch für den Landeshaushalt: Ich glaube, wenn wir Doppik bei den Kommunen machen wollen, dann ist es vielleicht auch konsequent, dieses auf das Land zu übertragen.
Aber ob es nun das Allheilmittel ist für die Schuldenbremse oder für alles andere,
das ist, glaube ich, nicht eindeutig, sondern es hat mehr mit der Transparenz zu tun.
Über diesen Entschuldungsfonds, den Sie hier angesprochen haben, für die Kommunen kann man reden,
aber es geht eigentlich mehr darum, dass die Kommunen so mit Finanzen ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können.
Da kann man ja viele Wege finden.
Da sind wir uns, glaube ich, als Landespolitiker, aber auch, aus meiner Sicht, als Kommunalpolitiker – hier sind ja sehr viele Kommunalpolitiker auch im Landesparlament – einig, dass man da einen Weg finden muss. Da gibt es unterschiedliche Lösungen. Da gab es schon mal eine Mindestgarantie hier im Land, die dann wieder abgeschafft worden ist. Erst eingeführt unter Rot-Rot ist sie dann wieder abgeschafft worden.
Dann gab es mal eine Verbundquote, die bei 28 Prozent gelegen hat, die jetzt bei 24 Prozent ist.
Es gibt viele, viele Möglichkeiten, daran zu arbeiten, aber eines ist uns sicher. Die Kommunen müssen sparen, um mit dem Geld auszukommen, aber das Land muss sie auch so ausstatten, dass sie ihre Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben erfüllen können. Das sind wir, glaube ich, unseren Kommunen schuldig.
Umso wichtiger ist es, und wir wissen das ganz genau, dass die Finanzausstattung in der Zukunft hier vom Bund zum Land etwas schwächer werden wird, die Solidarpaktmittel werden auslaufen. Wir hatten 2009 noch 1 Milliarde Solidarpaktmittel, diese werden bis 2019 zurückgehen. Wir kriegen über den Länderfinanzausgleich circa 450 Millionen. Auf jeden Fall war das 2009 die Summe, die höchstwahrscheinlich auch etwas
zurückgehen wird. Aber auch, ob wir noch Ziel-1-Gebiet sein werden ab 2013, steht noch infrage,
sodass man auch da nicht mehr weiß, wie viel Geld wir bekommen werden.
Also gespart werden muss. Wir müssen uns genau überlegen, wo wir das Geld ausgeben. Umso wichtiger ist es, dass wir natürlich diese Selbstverpflichtung eingehen, um das Budgetrecht des Landesparlamentes einzuhalten, dass wir keine neuen Schulden machen wollen, denn Zukunftsfähigkeit bedeutet nicht nur, dass wir überall investieren, ob in Bildung, in die Kinder und so weiter, sondern es heißt auch, dass wir mit den Einnahmen und den Ausgaben so verantwortlich umgehen, dass das Land sich nicht neu verschuldet.
Also es ist eine Riesenaufgabe, die dieses Parlament in Zukunft haben wird. Ich denke mal, dass man das jetzt noch vernünftig rechtlich ausgestalten muss. Dass das nicht einfach sein wird, das wissen wir alle. Darüber wurde auch in der Arbeitsgruppe mehrmals gesprochen. Die verfassungsrechtliche Ausgestaltung ist also nicht ganz einfach, aber sie ist scheinbar auch machbar.
Der Zeitplan ist sehr ambitioniert, auch nicht so einfach, aber ich denke mal, wenn alle Parteien es wollen, ist es machbar.
Ich rufe alle auf, alle Fraktionen, dass sie sich da entsprechend einbringen, dass wir eine vernünftige Lösung bekommen und eine Lösung finden, die dem Land, aber auch den Kommunen gerecht wird. Ich denke mal, es ist machbar.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und verlasse jetzt das Rednerpult.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Soziale Stadt“ ist, glaube ich, ein wichtiges Thema. Frau Lück und auch der Minister haben das Thema angesprochen, vor allem ist es ein Thema der kreisfreien Städte. Wir haben zurzeit noch sechs kreisfreie Städte, zwölf Programme, in jeder kreisfreien Stadt gibt es zwei Programme.
So, wie wir wissen, ist es ein Teil der Städtebauförderung und alle Fraktionen, alle Mitglieder, auch aus Mecklenburg-Vorpommern, haben sich dafür eingesetzt, dass die Städtebauförderung nicht gekürzt wird. Es hat lei
der nicht geklappt, diese Kürzung komplett zurückzunehmen. Von den 587 Millionen Euro, die im Moment da drin sind, wird auf 455 Millionen Euro zurückgekürzt. Ich denke, es ist schon mal ein Erfolg, dass die Kürzung nicht so stark zurückgeführt worden ist.
Wir hätten uns alle gewünscht, dass sogar aufgestockt wird, ist ganz klar, aber Geld kann immer nur einmal ausgegeben werden, und das gilt für den Bund genauso wie für die Kommunen oder für das Land.
So, wie ich weiß, wird diese Städtebauförderung nicht sofort auf diese 455 Millionen Euro zurückgeführt, sondern in mehreren Etappen sozusagen, über mehrere Jahresscheiben. Trotzdem ist es eine Kürzung, die natürlich ganz speziell die Städtebauförderung treffen wird. Das Problem, was ich sehe, das ist natürlich ganz speziell für die kreisfreien Städte, dass man für die „Soziale Stadt“ nicht mehr genug Geld haben wird, für diese Projekte.
Aber wir dürfen natürlich nicht nur an die „Soziale Stadt“ denken, Städtebauförderung ist auch in den Klein- und Mittelstädten wichtig. Wir gucken immer als Leute der kreisfreien Städte auf unsere Probleme und ich denke mal, die sozialen Probleme sind in den Klein- und Mittelstädten genauso da wie in den großen Städten
und da gibt es zurzeit gar keine Programme „Soziale Stadt“.
Nein, das hat auch gar keiner gesagt.
Herr Holter, aber trotzdem gibt es da auch solche Probleme.
Aus meiner Sicht ist es vielleicht auch möglich, nicht nur aus Städtebauförderung da entsprechende Programme aufzulegen. Da kann man sich, glaube ich, auch als Land …
Genau.
Da kann man sich als Land ganz speziell dazu durchringen, auch spezielle Programme zu machen. Man muss es also nicht unbedingt aus Städtebauförderung machen.
Ja, genau.
Ich habe nicht gesagt, dass ich nicht ein neues Programm haben will, ich habe auch gesagt, dass es auch im Land möglich ist. Es muss nicht unbedingt ein Bundesprogramm sein. Man kann es in andere Programme einordnen. Die Frage, die für mich steht: Zurzeit ist es ja so, dass der Haushaltsausschuss nicht gesagt hat, dass diese Gelder nicht für „Soziale Stadt“ genommen werden dürfen. Sie sagen hauptsächlich, vordringlich, investiv,
aber es ist nicht mehr ausgeschlossen für „Soziale Stadt“ gemacht.
Nein, es steht nicht,
es steht nicht drin, ausschließlich für investive, sondern vordringlich bevorzugte investive Maßnahmen.
Man hat ganz bewusst die Haushaltserläuterung herausgenommen,
sodass auch diese Möglichkeiten der „Sozialen Stadt“ noch da sind.
Für alle Bundestagsabgeordneten hier aus M-V – und das haben wir hier, glaube ich, schon mehrmals gesagt, auch letztes Mal, wo wir über Städtebauförderung gesprochen haben – ist es eigentlich nicht hinnehmbar, dass die Städtebauförderung insgesamt gekürzt wird und damit auch diese Programme „Soziale Stadt“. Sie haben ja auch noch mal in Ihrem Antrag in Punkt 1 das Programm „Soziale Stadt“ gelobt. Und das machen wir eigentlich auch, dass wir sagen, da ist wirklich sehr viel erreicht worden in der Vergangenheit. Aber dafür brauchen wir eigentlich keinen Antrag, um da noch mal zu sagen, dass da eine gute Arbeit geleistet worden ist.
Wir wollen den Minister immer unterstützen, das tun wir soundso, schon im Vorfeld.
Dazu haben wir uns als Parlament schon im letzten Landtag positioniert, dass wir eindeutig dafür sind, dass die Städtebauförderung im Land Mecklenburg-Vorpommern weiter erhalten bleibt, auf hohem Niveau erhalten bleiben muss, dass gerade der Städtebau weiter nach vorn getrieben wird. Und da ist natürlich ein Teil die „Soziale Stadt“. Dazu stehen wir auch in den kreisfreien Städten. Aber ich bin auch der Meinung, dass es nicht nur für kreisfreie Städte notwendig ist, sondern auch für andere Bereiche. Da muss man sich überlegen, wie man damit umgeht.
Ich denke mal, es ist wirklich kein Problem von Greifswald und von Rostock. Es ist wirklich auch ein Thema für Schwerin und für die anderen großen Städte. Da hat die CDU nie bezweifelt, dass die „Soziale Stadt“ wichtig ist, dass wir da auch viel erreicht haben.
So, wie der Minister auch schon gesagt hat, muss da auch weitergearbeitet werden. Jetzt müssen wir sehen, was da machbar ist.
Deswegen sind wir aber nicht der Meinung, dass wir diesen Antrag brauchen. Frau Lück wird bestimmt noch mal darauf eingehen und dann sagen, wo wir das Geld hernehmen werden.
„Investiv“ ist für uns auch wichtig im Städtebauprogramm. Wir haben erlebt, dass viele Klein- und Mittelstädte gar keine Städtebaufördergelder mehr bekommen, und da muss man auch eine Waage hinkriegen, dass man die Städtebauförderung über das ganze Land, auch in den Klein- und Mittelstädten, vernünftig verteilt und nicht nur darauf guckt, dass die großen kreisfreien Städte, so gerne wir es auch hätten, dass Geld da nur hingeht, dass das homogen verteilt wird.
Wir wollen aus meiner Sicht zusehen,
also da sind immerhin 455 Millionen Euro in Zukunft noch drin, das ist keine unerhebliche Summe, damit kann man sehr viel Städtebauförderung machen. Das ist auch in den letzten Jahren so passiert. Geld ist vernünftig angebracht worden und ich denke mal, es wird in Zukunft auch weiter vernünftig eingesetzt werden.
Ich bedanke mich für die Ihre Aufmerksamkeit. Wir werden den Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte es mir jetzt wirklich sehr einfach machen, denn der Minister hat zu 99 Prozent genau das gesagt, was ich hier auch sagen wollte.
Und Frau Schwebs hat ähnlich in die gleiche Richtung geschlagen, wobei Frau Schwebs gesagt hat, sie würde
der Überweisung zustimmen, wir aber uns einig sind, dass wir dem Antrag nicht zustimmen, weil es eigentlich nicht notwendig ist. Die Fakten sind ja eigentlich schon gesagt.
Was ich nicht so verstehe, Frau Schwebs, das ist keine Lex Greifswald und auch keine Lex Stralsund, Neubrandenburg oder Wismar, es ist, glaube ich, eher gegen diese entsprechenden Gebietskörperschaften,
wenn man das noch mal sagen darf, weil die …
Nein.
… weil gerade diese Gebietskörperschaften schon in Eigenverantwortung eigentlich ihren ÖPNV regeln wollen, auch wenn es in einer neuen, größeren Gebietskörperschaft laufen muss in Zukunft.
Die Frage, die Sie höchstwahrscheinlich nicht anders sehen als wir, ist, dass man natürlich eine vernünftige Regelung haben muss. Und die sind eigentlich so weit auch eindeutig fixiert.
Wir haben schon gehört, dass auch in Paragraf 4 Absatz 5 des ÖPNV-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern bereits die Forderung der Abstimmung der ÖPNVbezogenen Maßnahmen der Aufgabenträger fixiert ist. Dies kommt gerade bei den unmittelbar benachbarten Aufgabenträgern zutage. Die Gefahr isolierter Planung besteht danach auch bei Rückübertragung der Aufgabenträgerschaft an eine oder mehrere hier schon benannter Städte nicht.
Ein weiterer Aspekt wäre die Ungleichbehandlung von Kommunen – die wurde, glaube ich, auch schon vom Minister genannt –, für die, die eigentlich jetzt schon die Aufgabenträgerschaft an Kommunen haben, oder die, die jetzt im kreisangehörigen Raum sind. Da muss man wirklich auch noch mal aufpassen. Und auch in Paragraf 5 Absatz 1 haben wir die Verflechtung des ÖPNV im Moment mit den Landkreisen schon verhältnismäßig deutlich geregelt. Damit ist auch eine Abgrenzung jeweils der künftigen Landkreise inhaltlich festgelegt. Und wenn den Kommunen innerhalb dieses Gebietes die ÖPNV-Leistungen übertragen werden, dann kann man es eigentlich dann auch entsprechend machen.
Von dem FAG haben wir auch schon gehört, dass das FAG natürlich regelmäßig überprüft und angepasst werden muss und auch jetzt in der Erarbeitung ist, sodass es aus unserer Sicht nicht notwendig ist und dieses Gesetz, so, wie Sie es hier vorschlagen, in dieser Art und Weise aus unserer Sicht überflüssig ist und wir deswegen Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank, Herr Roolf, und vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Frau Borchardt, natürlich ist im ersten Punkt vielleicht das Komma verkehrt gesetzt, aber in der Überschrift ist es, glaube ich, sehr deutlich, was die FDP möchte.
Nein, aber ich sage mal, der Inhalt ist, glaube ich, klar, denn die FDP möchte – und Sie haben es ja auch schon gesagt und auch unsere Justizministerin hatte es ja rechtlich bewertet –, dass dieses Anliegen etwas breiter aufgestellt ist. Aber Herr Schnur hat ja in der Einbringung ganz speziell noch einmal auf die Steuer-CD abgestellt
und deswegen stehe ich heute hier auch und nicht unsere Juristen aus dem Arbeitskreis.
Ich möchte eigentlich nur so viel sagen, dass wir uns schon rechtzeitig als CDU dazu bekannt haben, die Steuerrechts-CD zu kaufen, das ist auch in Pressemitteilungen nachzulesen,
aber immer nach einer rechtlichen Bewertung der entsprechenden Behörden, Bundesregierung, aber auch der Landesparlamente, und deswegen sind wir der Meinung, dass dieser Ankauf auch aus unserer Sicht rechtmäßig gewesen ist.
Mit allem anderen, was Sie hier aufführen, und dass wir die Daten, die illegal erworben werden, durch eine Veränderung in der Landesverfassung ändern wollen, können wir so nicht mitgehen. Deswegen werden wir diesen Antrag auch ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat ein Thema aufgegriffen, welches wir ja auch in unserem Koalitionsvertrag, Frau Tegtmeier hat das schon gesagt, im Punkt 89 aufgegriffen haben. Auch im Koalitionsvertrag des Bundes gibt es dazu eine entsprechende Regelung im Absatz 4.4.2 „Bauen und Wohnen“, „Städtebauförderung“.
Aber gleichzeitig muss ich noch mal sagen, Frau Lück, Sie haben ja als Linksfraktion im Bundestag dieses Thema schon am 25. März in einer Debatte aufgegriffen. Da wurde ja schon ausführlich darüber diskutiert und beraten und da hat auch der Parlamentarische Staatssekretär Jan Mücke verhältnismäßig deutlich gesagt,
dass wir und der Bund überlegen, diese Härtefallregelung bis 2016 weiter fortzuführen.
Da sollen immerhin noch mal 800 Millionen hineinfließen.
Uns ist ja bekannt, dass natürlich die Wohnungsunternehmen teilweise unter den Leerstandsquoten leiden,
aber wir hatten ja eine Regelung, und darauf hat ja der Kollege Roolf auch schon aufmerksam gemacht, wo immerhin 14 Milliarden Euro erst einmal direkt an die Unternehmen geflossen sind und noch mal 2,6 Milliarden Zinsen, sodass wirklich auch schon ein Großteil geleistet worden ist. Und da ging es ja immer darum, dass auch eine gewisse Leerstandsquote da sein musste, um entsprechende Gelder zu bekommen.
Wir können natürlich nicht mit öffentlichen Geldern, die an anderer Stelle dann fehlen, auch Unwirtschaftlichkeit unterstützen. Es gibt ja wirklich Wohnungsunternehmen, die nicht durch die Leerstandsquote in Schwierigkeiten kommen, sondern durch nicht wirtschaftliches Wirtschaften. Aber ich denke mal, dies ist nicht unser Hauptziel, sondern wir wollen den kommunalen oder genossenschaftlichen Wohnungsbauunternehmen helfen, die hier betroffen sind.
Das größte Problem, welches wir haben, hat der Minister Schlotmann schon angesprochen, dass der Stadtumbau Ost eigentlich das Entscheidende ist, wo wir weitergehen müssen und wo wir uns auch starkmachen müssen, dass dieser weitergeht. Wir sehen ja auch alle, dass die Städte in Mecklenburg-Vorpommern sich in den letzten Jahren wirklich herausgemacht haben, und nicht nur in den Innenstädten, sondern auch in den Neubaugebieten. Da gibt es wirklich sehr viel Vorzeigbares.
Es gibt aber auch andere Meinungen, die sich zu den Altschulden positionieren, das ist nämlich ganz speziell „Haus & Grund“. Die fordern, und da gibt es auch einen Artikel dazu, das Ende der Altschuldenhilfe, weil sie der Meinung sind, dass auch Private und die Innenstädte im Grunde genommen damit eine Wettbewerbsverzerrung sehen und dass nach 20 Jahren deutscher Einheit jetzt endlich Schluss sein muss mit diesen Altschuldenhilfen.
Ich denke mal, wir sind uns eigentlich alle einig, dass der Stadtumbau Ost weitergehen muss, dass die Sanierung von Innenstädten weitergehen muss, aber dieser Antrag zu dieser Zeit ist aus unserer Sicht nicht der richtige Weg dazu. Wir sollten uns wirklich darum kümmern, dass wir die entsprechenden Städtebaugelder für die Zukunft bereitstellen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag in dieser Form heute hier ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antriebsart der Zukunft wird der Elektromotor. In dieser Form der Fortbewegung stecken viele Chancen für die Lebensqualität der Bevölkerung, die Wirtschaft und insbesondere für die Umwelt.