Angelika Löber

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns zuletzt in der Plenarsitzungsrunde im Februar 2018 mit dem Thema Klimaschutz beschäftigt. Es gab damals einen Antrag der Regierungsfraktionen mit dem Titel:
Hessen übernimmt Verantwortung für Klimaschutz mit konkreten Zielen und … Maßnahmen
Nun, zwei Monate vor der Landtagswahl ist es dringend wieder Zeit, uns mit dem Thema zu beschäftigen.
Sie stellen in Ihrem Antrag fest, dass der Klimawandel beginnen würde. Verehrte Kollegen, nein, wir sind mittendrin. Der Klimawandel hat bereits weltweit zu großen Veränderungen geführt. Das Eis der Arktis schmilzt. Inselstaaten versinken im Wasser. Die Wüsten breiten sich rasant aus. Wir brauchen endlich einen echten und konkreten Klimaschutz, auch in Hessen.
Mit dem Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 hat sich das Land Hessen im Jahr 2017 das Ziel gesetzt, bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 30 % im Vergleich
zu 1990 und bis 2025 um 40 % zu reduzieren. Bis 2050 will Hessen klimaneutral werden. Die Landesregierung legt seitdem keine konkreten Zahlen zum Klimaschutz in Hessen vor, obwohl das dringend geboten wäre, um das eigene Handeln zu überprüfen und begonnene Maßnahmen zu evaluieren.
Seien Sie doch einfach einmal ehrlich: Es wird keine Zahlen und keine Ergebnisse grüner Politik hinsichtlich des Klimaschutzes vor der Landtagswahl geben. Denn die Wirklichkeit ist doch vernichtend. Die Medien berichten schon länger vom Nichterreichen der Klimaschutzziele in ganz Deutschland und auch in Hessen. Ist es nicht eher so, dass die Menge der Treibhausgase auch in Hessen seit 2014 gestiegen ist?
Stattdessen bestärken Sie im Antrag Ihr „Engagement“ zur „Reduktion des Ausstoßes klimaschädlicher Gase“. Da gibt es wieder nichts Konkretes. Die fatale Situation in unseren hessischen Städten spricht doch für sich. Die Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit Feinstaub und Abgasen ist viel zu hoch. Der CO2-Ausstoß ist in den letzten Jahren gestiegen. Es ist gut, dass Sie sich da wenigstens engagieren wollen.
Ich komme auf die Rede der Frau Kollegin Feldmayer zurück. Warum haben Sie die von Ihnen hier so vehement vorgetragene CO2-Bremse denn nicht selbst bei der Änderung der Hessischen Verfassung vorgeschlagen?
In keiner der Sitzungen haben Sie dazu etwas Konstruktives eingebracht. Jetzt fordern Sie etwas von der Bundesebene, während wir am 28. Oktober 2018 über die Änderung der Hessischen Verfassung abstimmen werden. Das kann man wirklich kaum noch in Worte fassen. Das ist einfach nur desaströs.
Die Hessische Landesregierung will mit der Umsetzung von 42 prioritär eingestuften Maßnahmen bis 2019 beginnen. Es sind immerhin 42 von 140 Maßnahmen. 2019 ist schon nächstes Jahr. Sie nennen dies die erste Umsetzungsphase. Es gibt keine aussagekräftigen Informationen darüber, was die Landesregierung seit März 2017 konkret unternommen hat, um die Ziele des Integrierten Klimaschutzplans umzusetzen. Wie viele Maßnahmen wurden tatsächlich begonnen, und, vor allem, mit welchem Ergebnis?
Bis 2020, bis zur Erreichung des ersten Etappenziels, sind es noch 16 Monate. Sie müssten eigentlich doch kurz vor Erreichen dieses Ziels sein. Warum feiern Sie das nicht? Dazu schweigen Sie sich wiederholt aus.
Was macht stattdessen das Regierungspräsidium Darmstadt? Es ist ein Regierungspräsidium mit einer grünen Regierungspräsidentin.
Nein, danke. – Das Regierungspräsidium Darmstadt hat im letzten Jahr keinen Antrag zur Nutzung der Windkraft genehmigt. Es hat keinen einzigen Antrag genehmigt. 33 Anträge wurden zurückgezogen bzw. abgelehnt. Das waren 33 Anträge für die Möglichkeit, die Energiewende voranzubringen. Kein Antrag wurde genehmigt. Das geschah unter einer grünen Regierungspräsidentin.
Aber auch da schweigen Sie. Geben Sie endlich Antworten, und zwar keine geschönten oder sogar unrichtigen.
Im Antrag steht erneut nichts über das Erreichen der Ziele. Sie stellen fest, dass negative Auswirkungen für die Wälder drohen. Das ist richtig. Aber die Bedrohung entsteht nicht durch die Trockenheit alleine. Die Bedrohung erfolgt auch durch eine unwahre ideologische Politik.
Sie loben sich für eine FSC-Zertifizierung der hessischen Staatswälder zu 100 %. Dabei ist das überhaupt nicht richtig. Es gibt weiterhin Staatswälder, die nicht zertifiziert sind, weil dort Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.
Durch die Trockenheit gibt es bereits eine immense Vermehrung des Borkenkäfers in den hessischen Wäldern. Wie wollen Sie diese Gefahr für den Wald bekämpfen? Das wäre ein Ansatz für den Antrag gewesen. Sie werden sich zwei Monate lang vor der Beantwortung dieser Frage drücken, um sich über die Landtagswahl zu retten.
Förster und Waldbesitzer, mit denen ich zuletzt viele Gespräche geführt habe, fühlen sich von dieser Regierung sehr alleine gelassen. Das gilt gerade für den trockenen Sommer. Es heißt, die Regierung habe sich weggeduckt.
Wie soll der Borkenkäfer Ihrer Ansicht nach in den Staatswäldern bekämpft werden? Was passiert mit den Massen an befallenem Holz? Geben Sie endlich die dringend erforderlichen Antworten auf diesen trockenen Sommer.
Aussitzen wird keines der Probleme lösen. Vielmehr kämen dadurch weitere Probleme hinzu.
Festzustellen, der Sommer sei trocken, ist doch wirklich etwas schwach. Reden wir doch beim Thema Wald einmal mit einem konkreten Beispiel Klartext. Sie überschwemmen uns mit Hochglanzbroschüren über die Ergebnisse des runden Tisches zum Hessischen Ried.
Aber wie sieht denn die Realität aus? – Es ist katastrophal. Die Landesregierung hat sich bereits teilweise aus der Finanzierung der Grundwasseraufspiegelung zurückgezogen. Beim Westwaldprojekt tragen die anderen Beteiligten die Kosten der Wasseraufspiegelung alleine. In anderen Teilen des Rieds hat gar keine Grundwasseraufspiegelung stattgefunden.
Die Landesregierung hat nichts Konkretes gemacht, um die Ergebnisse des runden Tisches umzusetzen. Gerade in einem sehr trockenen Sommer ist das mehr als grob fahrlässig.
Wann werden wir endlich Zeit für die Dinge haben, die wirklich wichtig sind? Dabei geht es um echten Klimaschutz. Es ist allerhöchste Zeit.
Zuletzt gibt es dann Bittstellungen in Ihrem Antrag. Sie bitten und bitten und bitten die Landesregierung. Mein Verständnis von Politik ist ein anderes.
Die Landesregierung hat die Beschlüsse des Landtags auszuführen. Der Antrag erzeugt die Illusion, dass die Landesregierung selbst entscheiden kann, was sie macht und was nicht.
Zudem hat sich der Bund für die Landwirtschaft erledigt, da die Bundeslandwirtschaftsministerin bereits 150 Millionen € an Hilfen für die Landwirte genehmigt hat. Dieser Betrag wird wahrscheinlich noch erhöht werden.
Warum haben Sie dazu nichts Konkretes in Ihrem Antrag stehen? Es könnte eine Forderung an die Landesregierung geben, was sie tun soll. Sie könnten Geld fordern. Nichts. Sie bitten lediglich, zu prüfen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, machen Sie sich keine Sorgen. Es gibt aber auch keine Hoffnung. Von dieser Regierung werden Sie in Sachen Klimaschutz keine konkreten Maßnahmen mehr fürchten oder erwarten müssen.
Im Oktober 2018 ist die Wahl. Bis dahin wollen diese Damen und Herren der GRÜNEN nirgendwo mehr anecken. Sie wollen lieber beruhigen und einschläfern.
Liebe GRÜNE, es wird für eine neue Landesregierung sehr schwer werden, die Klimaschutzziele noch zu erreichen. Es ist bisher viel zu wenig passiert.
Wir haben die Kraft für die Zukunft Hessens. Man müsste die Zukunft jetzt machen.
Wir werden aus den dargestellten Gründen für die Ablehnung Ihres Antrags stimmen, der sehr inhaltsleer ist. Bei dem Dringlichen Antrag der Fraktion DIE LINKE halten wir manche Ideen für prüfbar oder für interessant, sie zu diskutieren. Auch wir wollen sehr ehrgeizige, aber realistische Ziele für den Klimaschutz erreichen. Aber teilweise enthält der Dringliche Antrag doch sehr die Forderungen der Umweltverbände. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Aussagen zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für den Bau der Ortsumgehung Eckelshausen können nach dem Abstimmungstermin zwischen Hessen Mobil und der oberen Naturschutzbehörde im Mai 2018 gemacht werden?
Wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Trassenführung infrage gestellt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Der stumme Frühling“ ist ein 1962 erschienenes Sachbuch der Biologin Rachel Carson mit dem englischen Titel „Silent Spring“. „Der stumme Frühling“ wird häufig als Ausgangspunkt der weltweiten Umweltbewegung und als eines der einflussreichsten Bücher des 20. Jahrhunderts bezeichnet. Carson wurde im Jahre 1980 posthum die Presidential Medal of Freedom verliehen, die höchste zivile Auszeichnung der USA. Als ginge es um Krieg oder militärische Gräueltaten, ist in diesem Buch die Rede von Angriff, Bekämpfung aus der Luft, Ausrottung, Vergiftung, Massensterben. Angriffsziel ist die Umwelt. Rachel Carsons Bestseller von 1962 wies zum ersten Mal in der Geschichte ein großes Publikum eindrucksvoll auf die Folgen chemischer Verseuchung für die Tier- und Pflanzenwelt hin. Das Buch war ein Weckruf und markiert den Anfang der Umweltbewegung. Leider ist hiervon kein Wort im Antrag zu finden.
Carson demonstrierte mit „Der stumme Frühling“ die verheerenden Risiken und Nebenwirkungen der wirtschaftlichen Interessenverflechtungen, gepaart mit sträflicher Gedankenlosigkeit und Inkompetenz der Behörden. Sie sprach bereits alle wichtigen Themen an, die in der Umweltdebatte bis heute, 56 Jahre später, eine Rolle spielen.
Ein stummer Frühling wäre ein Frühling ohne Vögel, ohne Insekten. „Stummer Frühling“ steht insbesondere für den Verlust von Vogel- und Insektenarten.
Vor über einem Jahr haben Bundestagsabgeordnete vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Kleine Anfrage „Stummer Frühling – Verlust von Vogelarten“ eingebracht. Vor über einem Jahr hat die grüne Bundestagsfraktion eine Veranstaltung „Stummer Frühling ante portas – Was tun gegen das dramatische Insektensterben?“ abgehalten.
Nun, ein Jahr später, wird daraus ein grüner Setzpunkt in Hessen.
Das kommt passend – ein halbes Jahr vor der Landtagswahl in Hessen.
Deutschland hat sich bereits in verschiedenen Abkommen verpflichtet, das Artensterben und den Rückgang der Vogelpopulation im Besonderen zu stoppen. Dennoch ist die Vogelpopulation deutschlandweit und in Hessen stark rückläufig.
In den vergangenen 30 Jahren hat sie sich halbiert.
Der Rückgang der Vogelpopulation bildet die Entwicklung zahlreicher weiterer Arten in der Landschaft ab
und weist auf die Naturzerstörung insgesamt hin.
Insekten sind die artenreichste Gruppe der Organismen und machen 70 % aller Tierarten in Deutschland aus. Meistens ungesehen und unbekannt leisten sie wertvolle Arbeit. Bodenlebewesen tragen dazu bei, unsere Böden fruchtbar zu halten oder vor Degradation zu schützen.
Vielleicht lernen Sie auch etwas Neues, anstatt einfach nur hier reinzublubbern und aufs Handy zu schauen. Das wäre ein Anfang.
In den vergangenen 30 Jahren hat sie sich halbiert.
Sind Sie wach geworden? – Prima.
Der Rückgang der Vogelpopulation bildet die Entwicklung zahlreicher weiterer Arten in der Landschaft ab und weist auf die Naturzerstörung insgesamt hin.
Insekten sind die artenreichste Gruppe der Organismen und machen 70 % aller Tierarten in Deutschland aus. Bodenlebewesen tragen dazu bei, unsere Böden fruchtbar zu halten oder vor Degradation zu schützen. Bienen, Wildbienen und Schmetterlinge sind zuständig für die Bestäubung von Pflanzen. Vier Fünftel der bei uns heimischen Nutz- und Wildpflanzen sind auf ihre Arbeit angewiesen.
Aktuelle Studien belegen, dass die Biomasse der Fluginsekten seit den 1990er-Jahren selbst in Schutzgebieten um 75 % abgenommen hat. Der Rückgang der Insekten hat
weitreichende Folgen für Böden, Bestäubung und gesamte Ökosysteme. Es zeichnet sich keine Entspannung ab. Die Bestandsabnahme vieler Insektenarten wird sich fortsetzen – auch in Hessen.
Einen Einfluss auf die Bestandsentwicklung von Insekten haben neben Pestiziden auch andere Faktoren wie Habitatverlust, Fragmentierung der Landwirtschaft, Umweltverschmutzung, invasive Arten oder der Klimawandel. Ernsthafte Maßnahmen für den Artenschutz fehlen in Hessen. Die hessischen Biodiversitätsziele werden weit verfehlt. Dies wird durch einen Lob-Antrag nicht verbessert. Freundlich zu Insekten zu sein wird nicht ausreichen, um den Rückgang zu verlangsamen oder sogar aufzuhalten. Dazu gehören weit mehr als Blühstreifen und Förderprogramme mit EU-Geldern.
Die entsprechenden Finanzmittel stammten zu weniger als 30 % vom Land Hessen. Über 40 % waren Mittel der EU, und über 30 % waren Mittel des Bundes.
Nein. – Die Landesmittel wurden von 2016 bis 2017 sogar reduziert.
Die bisherigen Ansätze für eine umweltverträgliche Landwirtschaftspolitik wie das Greening und Blühstreifen zeigen keine nennenswerte Wirkung. Das Insektensterben hat sich insbesondere in den letzten zehn Jahren beschleunigt. Um das Ausmaß des Problems überhaupt zu erfassen, müsste es ein gezieltes Langzeitmonitoring geben.
Dieses existiert jedoch in Hessen nicht.
Valide Zahlen zum Insektensterben möchte die Regierungskoalition eher nicht haben. Am 27. April 2018 stimmen die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten über einen Vorschlag der Europäischen Kommission zum Umgang mit bienengiftigen Pestiziden ab, den sogenannten Neonicotinoiden.
Drei Wirkstoffe dieser Pestizidgruppe sollen für den Gebrauch im Freiland verboten werden. Die Bundeslandwirtschaftsministerin wird diesen Vorschlag unterstützen.
Ein Beistand durch die Hessische Landesregierung zwei Tage vor der Abstimmung ist schlicht überflüssig.
Der Schaden, den Neonicotinoide anrichten, ist wissenschaftlich vielfältig belegt. Zuletzt hat die EU-Risikobe
wertungsbehörde die Risiken für drei Neonicotinoide bestätigt. Klar ist aber auch: Das Verbot von drei Wirkstoffen reicht nicht, vor allem dann nicht, wenn bereits neue Neonicotinoide der Zulassung harren.
Wir brauchen ein Verbot für alle Neonicotinoide und wirkungsähnliche Stoffe. Neue Zulassungen dürfen nicht erfolgen. Hierzu hätte ich eine klare Haltung ohne jegliche Einschränkung im Antrag erwartet.
Für einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt sind Feldwege und Wegränder von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für Insekten wie Schmetterlinge, Wildbienen und Käfer. Wege und Wegränder sind wertvoller Lebensraum für mehrere Hundert Pflanzenarten und über 1.000 Tierarten.
Wir fordern die Landesregierung auf, entschiedener gegen den unrechtmäßigen Umbruch von Feldwegen und Wegrändern vorzugehen. Immer wieder kommt es vor, dass in Hessen diese wichtigen Lebensräume für gefährdete Tierund Pflanzenarten umgepflügt oder mit Pestiziden gespritzt und gedüngt werden. Die öffentliche Förderung für rechtswidrig genutzte Flächen muss unterbunden werden.
Eine Sofortmaßnahme wäre das unverzügliche Verbot des Breitbandgiftes Glyphosat,
das sämtliche Wildpflanzen auf den Äckern beseitigt und damit den Insekten die Lebensgrundlage nimmt, sodass auch die Vögel kein Futter mehr finden.
Hierzu gibt es keine Aussage im Antrag.
Notwendig sind außerdem deutlich mehr ökologische Ausgleichsflächen wie Brachen, Wegränder und Hecken. Umgehend benötigen wir die Schaffung ungenutzter Gewässerrandstreifen, weil diese nicht nur wertvolle Lebensräume für Insekten und zahlreiche andere Artengruppen sind, sondern auch noch die Bäche und Flüsse vor schädlichen Dünger- und Schadstoffeinträgen schützen.
Wenn Hessen nur freundlich zu Bienen wäre, wäre das zumindest nicht schädlich, aber leider führen die verfehlte Politik und die handwerklich schlechte Gesetzgebung beispielsweise zum Schließen sehr alter Bienenbelegstellen mit für die Zucht besonders wertvollen Bienen.
Auch die wertvolle Arbeit und die erworbenen Kenntnisse, die im Lebendigen Bienenmuseum zu Flora und Fauna gesammelt wurden, werden wohl nicht erhalten. Es gibt keine Unterstützung seitens des Landes. Es besteht kein Interesse der Landesregierung, diese einzigartige Arbeit nachhaltig zu sichern.
Seien Sie weiterhin freundlich zu Bienen; das ist nicht verkehrt. Eine wirkliche Reduzierung des Verlusts von Artenvielfalt werden Sie so in Hessen nicht erreichen.
Schließen möchte ich im Gedenken an Stephen Hawking, der sich auch mit Umweltfragen beschäftigt hat: „Mit un
serer Gier und unserer Dummheit werden wir uns eines Tages selbst ausrotten.“ – Vielen Dank.
Werte Kollegin, ich bin es mittlerweile gewohnt, dass das Zitieren hier unterschiedlich gehandhabt wird. Für mich bedeutet Zitieren, dass man sich ein Protokoll nimmt und schaut, was tatsächlich gesagt worden ist. Zitieren bedeutet aber nicht, etwas zu sagen, von dem man glaubt, dass man es in Erinnerung hat.
Das, was Sie da von sich gegeben haben, habe ich zu keinem Zeitpunkt so gesagt.
Zu Fipronil habe ich lediglich gesagt – und dazu gibt es verschiedene Zahlen –, dass der Einsatz von Fipronil und ökologische Landwirtschaft überhaupt nichts miteinander zu tun haben, Fipronil aber gerade in Ökobetrieben gefunden wurde. Das ist durch Zahlen untermauert. Das anders darzustellen, das zeigt eigentlich nur, wie Sie sich da im Moment verkaufen.
Im Protokoll wird man auch nachlesen können, dass ich vorhin explizit die Bundeslandwirtschaftsministerin zitiert habe, die sich in zwei Tagen gegen Neonicotinoide aussprechen wird.
Das heißt, auf Bundesebene ist viel passiert. Es läuft viel. Zwei Tage vor einer Entscheidung auf EU-Ebene so zu argumentieren, ist einfach nur schwach und traurig. Liefern Sie doch einmal Zahlen. Liefern Sie einmal konkrete Zahlen, die zeigen, wie sich das Insektensterben in Hessen in den vergangenen vier bis fünf Jahren verändert hat.
Blühwiesen sind wunderschön. Ich liebe auch Blühwiesen. Jeder Experte wird Ihnen aber mitteilen, dass die Blühwiesen allein nicht zu einer grundsätzlichen Veränderung führen werden, was den Verlust an Insekten- und Vogelarten angeht. Das wird Ihnen jeder Experte bei jeder Anhörung bestätigen. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Wann wird der dringend erforderliche Lückenschluss des Fahrradweges vom Landkreis Marburg-Biedenkopf zum Vogelsbergkreis über Ebsdorfergrund, hier: Roßberg, Wermertshausen, gebaut?
Können Sie kurz erklären, warum das als nicht prioritär eingestuft wurde? Hierbei handelt es sich doch um eine bedeutende Verbindung verschiedener Radwegnetze.
Der Messung der Radfahrer kann ich als Kriterium so nicht folgen. Hat das eventuell Auswirkungen auf den Radwegebau im ländlichen Raum, gezielt in Gegenden, wo ein Fahren an und auf der vorhandenen Straße für einen Radfahrer gar nicht möglich ist, wodurch der ländliche Raum bei den prioritären Maßnahmen vielleicht schlechter abschneidet als der Bau von Radwegen in Ballungsräumen, wo deutlich mehr Menschen wohnen?
Ich frage die Landesregierung:
Wann kann das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung Eckelshausen endlich abgeschlossen werden?
Habe ich es richtig verstanden, dass das Planfeststellungsverfahren eigentlich bereits abgeschlossen war und nun ergänzende artenschutzrechtliche Planunterlagen, bezogen auf Tierarten, gefordert wurden?
Wie beurteilen Sie die aufgekommenen Bedenken, dass sich dadurch das Projekt nicht nur zeitlich verzögert, sondern auch insgesamt infrage gestellt werden könnte?
Ich frage die Landesregierung:
Wann wird der dringend erforderliche Lückenschluss des Fahrradweges vom Landratsamt Marburg-Biedenkopf, Marburg-Cappel, zum Hof Capelle bei Beltershausen, Ebsdorfergrund, gebaut?
Herr Minister, sehen Sie eine Möglichkeit, dass der Beginn des Baus vor 2020 vollzogen werden könnte, mit einer Vorfinanzierung oder Unterstützung durch die Kommune?
Ich frage die Landesregierung:
Welche Maßnahmen wird sie aufgrund des Urteils des Gießener Verwaltungsgerichts zu Holzeinschlägen im Laubacher Wald ergreifen, wodurch das Gericht den Verlust von 77 % des Vorkommens des seltenen Grünen Besenmooses als einen erheblichen Umweltschaden bestätigt?
Habe ich es richtig verstanden, dass Sie keine weiteren Maßnahmen zum Schutz vornehmen werden? Es gibt z. B. den Vorschlag der Umweltverbände, einzelne Waldflächen aus der Nutzung zu nehmen, um die Zerstörung der seltenen Art durch die Forstwirtschaft zu verhindern.
Werden Sie aus dem Urteil des Gießener Verwaltungsgerichts eventuell weitere Schlussfolgerungen ziehen und die Waldbewirtschaftung auch in anderen Schutzgebieten an die Bedürfnisse der dort vorkommenden seltenen Arten, wie beispielsweise der Bechsteinfledermaus, anpassen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Nun gehöre ich diesem Hohen Hause seit über vier Jahren an. Aus nächster Nähe erlebe ich, was mich in früheren Jahren erst nach der medialen Filtration der Medienschaffenden erreicht hat. Seit vier Jahren prasselt die volle Dosis auf mich ein. Immer wieder muss ich hier sitzend ertragen, wie diese Regierung und die sie stützenden Fraktionen dieses Parlament mit Inhaltslosem beschäftigen. Wieder ein neues Kapitel in dem dicken Buch schwarz-grüner Belanglosigkeit. Wäre es nicht viel wichtiger, die kostbare Debattenzeit nicht für Lobhudelei, sondern für konkrete Ziele und Veränderungen zu nutzen, die für Hessens Zukunft wichtig sind?
Das wäre z. B. echter Klimaschutz. Mit dem integrierten Klimaschutzplan hat sich das Land Hessen zum Ziel gesetzt, bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 30 % im Vergleich zu 1990 und bis 2025 um 40 % zu reduzieren. Bis 2050 will Hessen klimaneutral werden.
„Wow“, könnte man da sagen, „gutes Ziel“. Aber was ist denn nun seit März 2017 konkret passiert? Wie hat sich die Treibhausgasemission in den letzten Jahren verändert? Haben Maßnahmen Ergebnisse gebracht und welche Ergebnisse? – Die Zahlen sind doch vernichtend. Stattdessen berichten die Medien bereits jetzt vom Nichterreichen der Klimaziele in ganz Deutschland,
damit auch in Hessen.
Der Treibhausgasausstoß in Deutschland ist noch höher als gedacht. Der CO2-Ausstoß ist 2015 und 2016 gestiegen. Wie sind hier die Zahlen für Hessen? Warum kommen diese Zahlen in diesem Lobesantrag nicht vor?
Ist es nicht eher so, dass die Werte auch in Hessen seit 2014 gestiegen sind? Wenn wir alles berücksichtigen, wird damit der vermeintliche Klimaschutz der Landesregierung entlarvt?
Deutschland wird sein EU-Klimaziel für 2020 in den Bereichen, die nicht zum europäischen Emissionshandel gehören, etwa im Verkehr, im Gebäudebereich und in der Landwirtschaft, nicht erreichen. Auch Hessen wird es nicht schaffen. Diese Selbstherrlichkeit nimmt Ihnen doch keine Hessin und kein Hesse mehr ab.
Lassen Sie mich die Ministerin zitieren:
Nun gilt es, die Maßnahmen des Klimaschutzplans auch umzusetzen, und hierzu sind die Diskussionen mit gesellschaftlichen Akteuren, Verbänden und Unternehmen sehr hilfreich. Heute wurde deutlich, dass viele von ihnen aktiv mitwirken möchten, wie auch schon bei der Erarbeitung des Klimaschutzplans. Darüber freue ich mich sehr und bin überzeugt, dass wir gemeinsam auf dem richtigen Weg sind.
Werte Staatsministerin, lassen Sie sich von mir als begeisterte Wanderin sagen: Es ist sicher gut, sich schon einmal auf einem Weg zu befinden. Aber das reicht nicht. Sie müssen auch loslaufen, um das Ziel zu erreichen, und nicht nur die Etappen definieren oder theoretisch beschreiben, was Wandern ist. Wichtig ist auch, rechtzeitig anzukommen und die Strecke vor sich nicht zu unterschätzen.
Die Hessische Landesregierung will mit der Umsetzung von 42 als prioritär eingestuften Maßnahmen – immerhin 42 von 140 Maßnahmen – bis 2019 beginnen. Das ist schon nächstes Jahr. „Erste Umsetzungsphase“ nennen Sie dies. Das ist eher erschreckend.
Wie viele der 42 Maßnahmen sind tatsächlich begonnen? Welchen Stand haben diese erreicht? Wie viel Treibhausgas wurde durch diese Maßnahme reduziert? Erreichen wir das erste Etappenziel bis 2020? Werden die Treibhausgasemissionen bis 2020 tatsächlich um 30 % reduziert? – Geben Sie endlich Antworten, und zwar keine geschönten.
Was fällt mir persönlich als Erstes beim Klimaschutzplan der Landesregierung und dessen Umsetzung ein? – Mir als Finanzexpertin fällt im Doppelhaushalt des Landes als Erstes der enorme Stellenzuwachs im Umweltministerium bei den Stellen im höheren Dienst auf.
Schauen wir uns den Antrag nun genauer an: „Hessen übernimmt Verantwortung für Klimaschutz mit konkreten Zielen und gezielten Maßnahmen“. Unter Punkt 1 des Antrags formulieren Sie einen richtigen Gedanken. Natürlich können Sie sich für das, was Sie dort sagen, meiner und auch der Unterstützung meiner Fraktion sicher sein. Uns sind Klimaschutz und die Begrenzung von Klimaveränderungen wichtig.
Am Ende steht jedoch eine Erwartung an die Klimakonferenz in Bonn. Aber welchem Zweck soll dies dienen? – Die Konferenz in Bonn war vom 6. bis 17. November 2017. Stellen wir nun Erwartungen an die Vergangenheit
auf, Erwartungen, was letztes Jahr hätte erfüllt werden müssen? – So ein Irrsinn.
Diesen Antrag hätten Sie schon lange von der Tagesordnung nehmen müssen. Erinnern Sie sich noch, dass Sie vor zwei Jahren die Klimaneutralität der Landesverwaltung bis 2030 feierlich verkündet haben? – Bereits bei der Darstellung räumten Sie ein, dass verbleibende Emissionen kompensiert werden müssen. Das bedeutet doch wohl den Kauf von Zertifikaten an der Emissionsbörse. Hierdurch verbessert sich rein gar nichts für das Klima in Hessen.
Im Antrag steht nichts über die Erreichung der Ziele. Bei der Erreichung der Ziele eines echten Klimaschutzes würden wir gern unsere Unterstützung anbieten.
Unter Punkt 2 sprechen Sie dann sogar von „ambitionierten Klimaschutzzielen der Landesregierung“. Sie sprechen davon, dass Hessen seiner Verantwortung zur Senkung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase gerecht werden müsse. Auch das stimmt – jedenfalls grundsätzlich.
Aber die Krönung in diesem Antrag ist doch die Verwendung des Wortes „ambitioniert“. Das ist ein praktischer Begriff, der eigentlich immer nur dann Verwendung findet, wenn wir nachträglich bedauern, dass wir ein Ziel nicht erreichen konnten. Auf Bedauern folgt dann Verständnis – nach dem Motto: Oh, das waren aber auch ambitionierte Ziele.
Punkt 3 verlangt unsere Unterstützung für die Landesregierung dabei, dass sie Bundesinitiativen zum Kohleausstieg voranbringt. Auch das ist erst einmal richtig und zugleich auch lächerlich. Denn tatsächlich betrifft uns in Hessen der Kohleausstieg kaum mehr, nachdem die Braunkohlereviere Niederhessen und Wetterau stillgelegt sind. Das ist also ein unfassbar mutiger Schritt von Ihnen für die Erreichung der hessischen Klimaschutzziele.
Dass ich dann aber unter Punkt 5 – das ist etwas für meinen Kollegen Gerhard Merz –
auch noch begrüßen soll, dass ein Plan ein Ziel verfolgt, geht mir eindeutig zu weit.
Der Plan soll dann auch noch die „Maßnahmen … entwickeln“.
Was halten Sie davon, wenn wir den Text ändern, sodass er plötzlich einen Sinn erhält?
In der SPD schreiben wir in Plänen Ziele nieder. Wir überlassen anschließend aber nicht dem Plan die Zielverfolgung und Maßnahmenentwicklung,
sondern wir kümmern uns selbst darum.
Haben Sie, liebe Kollegen der GRÜNEN, vielleicht einmal errechnet, wie viel CO2 durch so einen überflüssigen Antrag entsteht? So ein bedeutungsloses Pamphlet muss erarbeitet werden, gedruckt, verteilt, gelesen und hier sogar diskutiert werden.
Mich würde interessieren, wie viele Emissionszertifikate Hessen erwerben muss, um die CO2-Bilanz dieses Antrags im Sinne der klimaneutralen Landesverwaltung zu neutralisieren.
Wann wird dieser Quatsch, wann werden diese überflüssigen und zeitfressenden Antragshülsen endlich aus diesem Hause verschwinden und Platz machen für Dinge, die wirklich wichtig sind? Das wäre z. B. echter Klimaschutz. Es ist allerhöchste Zeit.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, keine Sorge, keine Hoffnung, von dieser Regierung werden Sie in Sachen Klimaschutz keine konkreten Maßnahmen mehr fürchten oder erwarten müssen. Im Oktober ist Wahl. Bis dahin wollen diese Damen und Herren nirgendwo mehr anecken. Sie wollen lieber beruhigen und einschläfern.
Ich höre Sie, liebe GRÜNE, schon in der Opposition Ende dieses Jahres laut rufen – ganz besonders laut –, dass die neue Landesregierung die Klimaschutzziele nicht erreicht. Vorsicht, freuen Sie sich nicht zu früh. Wir haben die Kraft für die Zukunft von Hessen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Schauen wir uns die einzelnen Teile des Umweltministeriums an. Sich für ein paar Millionen mehr im Doppelhaushalt zu loben wird nicht reichen, um im Bereich Umwelt Akzente zu setzen. Das reicht weder für die Umsetzung der europäischen noch einer guten hessischen Wasserpolitik.
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie kommt überhaupt nicht voran und wird damit noch nicht einmal teilweise bis zum Jahr 2027 erfolgt sein. Dafür sind dringend Maßnahmen und rechtliche Regelungen erforderlich, damit Gewässer in einen besseren Zustand versetzt werden können.
Eine Wassernutzungsabgabe wird vom Umweltbundesamt nachdrücklich empfohlen. Das Land kommt hier seiner
Einnahmeverantwortung nicht nach. Wir fordern dringend: kein weiterer Stellenabbau bei Hessen-Forst. – Die nachhaltige Fortwirtschaft muss im Mittelpunkt von HessenForst stehen. Dazu gehört auch eine Stärkung der Bildungs- und Beratungsfunktionen. Der Versuch der CDURegierung, Hessen-Forst ausschließlich zu einem reinen Wirtschaftsbetrieb umzubauen, muss sofort gestoppt werden.
Das neue Bewilligungsvolumen im Umweltbereich steigt 2018 um 10,79 Millionen €. 2019 ist dagegen ein Rückgang um 11,71 Millionen € veranschlagt. Das wäre mir zuerst fast gar nicht aufgefallen, aber es gibt zu viele Positionen in allen Einzelplänen, die in 2018 drastisch erhöht werden, um 2019 wieder auf das ursprüngliche Niveau zu sinken. Ersparen Sie mir bitte Ihre weiteren Erklärungen dazu. Es gibt wohl nur eine Erklärung: Im Wahljahr sollen viele Gelder durch die Regierung verteilt werden.
Für eine wirkliche Wende im Bereich des Natur- und Umweltschutzes sind etwas höhere Haushaltsmittel allein nicht ausreichend. Hierfür sind konkrete Maßnahmen erforderlich, die umgesetzt werden und nicht nur auf dem Papier stehen.
Erschreckend war der letzte Biodiversitätsbericht des Landes. Das Artensterben schreitet in Hessen voran und ist nicht einmal ansatzweise verzögert worden. Artenschutz in Hessen ist leider fast ausschließlich die Umsetzung und Ausführung rechtlicher Regelungen und Konventionen im nationalen und internationalen Artenschutzrecht. Konkrete hessische Projekte sind auch im vorliegenden Doppelhaushalt Mangelware.
Eine Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes ist überfällig. Aber endlich sollen nun umfangreichere Maßnahmen im Artenschutz angegangen werden. Es ist bedauerlich, dass lediglich das Wahljahr genutzt wird, um grüne Politik vorzutäuschen. Die letzten Jahre sind nicht konsequent für mehr Natur- und Umweltschutz genutzt worden. Es gibt keine nennenswerten neuen Projekte im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes, die zu einer erkennbaren und messbaren Verbesserung geführt haben.
Gute Energiepolitik entsteht nicht durch die Schaffung einer Landesenergieagentur und die Besetzung der Leitungsfunktion mit einem abgewählten grünen Kreispolitiker. Gute Energiepolitik ist ein Faktor für guten Klimaschutz. Auch hier passiert viel zu wenig. Hessen wird die gesetzten Klimaschutzziele nicht erreichen, sondern sie verfehlen.
Die CO2-Emissionen steigen nicht nur insgesamt in Deutschland, sondern insbesondere auch in Hessen. Der integrierte Klimaschutzplan hat 140 definierte Maßnahmen. Die 42 prioritären Maßnahmen sollen 2018 und 2019 begonnen werden. Hiervon erfolgt lediglich die Umsetzung von elf prioritären Maßnahmen im Umweltministerium. Für diese elf Maßnahmen werden zehn unbefristete Stellen im höheren Dienst benötigt. Hier setzt sich der absurde Stellenaufbau der letzten Jahre im höheren Dienst des Ministeriums fort.
Ob die Hauptanforderung bei der Besetzung der neuen Stellen im höheren Dienst wieder ein grünes Parteibuch ist, werden wir sehen. Geschenkt.
Ich komme zur Landwirtschaft. Bis zu den „Bemerkungen 2016“ des Hessischen Rechnungshofs erschien alles in Ordnung. Hessen ist Vorzeigebundesland der ökologischen Landwirtschaft. Aber die Defizite im Förderwesen sind eklatant und lassen sich auch nicht mehr verheimlichen.
Gerade die Förderung der Milchbauern während der Milchmarktkrise war desaströs. Das Förderkriterium war nicht die Zahl der Milchkühe, sondern der Grünlandanteil. Ich denke, wir werden noch ausreichend Zeit haben, das im Ausschuss oder sogar im Plenum zu diskutieren. Das zeigt aber den verantwortungslosen Umgang mit Geldern im Haushalt und mit Fördermitteln.
Nach wie vor ist die Nitratbelastung der Böden in Hessen viel zu hoch. Im Entwurf des Doppelhaushalts gibt es kaum konkrete Projekte zur Landwirtschaft, um unter anderem die Nitratbelastung der Böden zu verringern und den Einsatz an Dünge- und Pflanzenschutzmitteln nachhaltig zu verringern.
Ich will noch ein paar Sätze zum Verbraucherschutz sagen. Zuerst gab es auch hier gute Ideen und gute Ansätze. Die Verbraucherzentrale wurde mit zusätzlichen finanziellen Mitteln gefördert. Hinzu kamen aber Forderungen der Ministerien, was die Verbraucherzentrale alles leisten sollte. Das war ein zu weitgehender Eingriff der Regierung in die gute Arbeit der Verbraucherzentrale.
Nun haben wir die fatale Situation. Im Jahr 2016 hatte die Verbraucherzentrale ein Defizit in Höhe von 41.000 €. 150.000 € Defizit wird für das Jahr 2017 erwartet. Annähernd so hoch wird es auch in den Jahren 2018 und 2019 sein. Ein Auffangen des Defizits durch die Verbraucherzentrale selbst ist nicht mehr möglich.
Warum wurde das im Entwurf des Doppelhaushalts nicht berücksichtigt? Eigentlich ist das ein kleiner Betrag. Verehrte Ministerin, die durch Sie mitveranlasste Situation der Verbraucherzentrale sollte in Ihrem Ministerium ausreichend bekannt sein.
Abschließend möchte ich noch ein paar Sätze zur Wohnungspolitik sagen. Seit die CDU im Land regiert, hat sich die Zahl der Sozialwohnungen auf rund 90.000 etwa halbiert. Die Schaffung bezahlbarer Wohnungen wird in den nächsten Jahren zu den drängendsten Aufgaben gehören. Wir fordern daher die Verdoppelung der Mittel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Wir fordern ein neues Wohnungsbauprogramm zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums.
Hinzu muss eine weitere Verstärkung der Mittel für die Dorfentwicklung kommen, um die Entwicklung der Zukunftsperspektiven gerade im ländlichen Raum gemeinsam mit der Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu fördern. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Mit dieser Novelle des Hessischen Wassergesetzes macht unser Land einen überfälligen Schritt in die Gegenwart. Doch das Papier geht nicht weit genug und verfehlt klar eine zukunftsweisende Wirkung.
Ich kritisiere den halbherzigen Vorschlag zur Änderung der Gewässerrandstreifen in § 23 des Gesetzentwurfs. Das mache ich jedoch nicht exklusiv. Auch die Umweltverbände, allen voran NABU und BUND, haben sich bereits zu den zu kurz greifenden Regelungen geäußert. Sie haben es in den Ihnen vorliegenden Stellungnahmen und den veröffentlichten Pressemitteilungen nachvollziehbar dargelegt.
Was soll nun positiv im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung mit grüner Beteiligung verändert werden? Positiv ist, dass Sie den Begriff des Gewässerrandstreifens weiter fassen und es auch eine 5-m-Zone im Innenbereich geben soll. Positiv ist auch, dass auf den Gewässerrandstreifen im Innen- und Außenbereich Verbote gelten sollen, die über die Schranken des Wasserhaushaltsgesetzes hinausgehen: das Verbot der Lagerung und des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, das Verbot der Errichtung von baulichen Anlagen, das Verbot der Ausweisung von Baugebieten.
Aber ausgerechnet die Lagerung und der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln wollen Sie nur auf den ersten 4 m des Gewässerrandstreifens verbieten. Hier zeigt sich doch eher die Handschrift des Bauernverbandes und weniger die des Naturschutzes. In Kleingärten in Uferlagen soll nicht einmal diese Schranke gelten. Bestehende Ackerflächen sollen noch bis zum Jahr 2022 bis an den Gewässerrand heran umgepflügt werden dürfen – danach bis auf 4 m. Das ist eine nicht nachvollziehbare Befristung und Begrenzung, letztlich ist es keine Verbesserung des Gewässerschutzes.
Die vorgelegte Novelle kann insgesamt nicht über die dürftige und zweifelhafte Einstellung der Landesregierung zum Schutz der Gewässer hinwegtäuschen. Sie offenbart fehlende Logik. Wieder einmal ist keine Linie erkennbar. Verschiedene, sich widersprechende Interessen sollen in einem Gesetz vereint werden.
Ich nenne ein klassisches Beispiel – es stammt vom NABU –: Der Biber ist in Hessen auf dem Vormarsch. In wenigen Jahren könnten die Tiere an allen hessischen Flüssen heimisch sein. Herr Kollege Reul und Herr Kollege Heinz Lotz kennen die Thematik aus ihrem Wahlkreis sicher gut; denn dort gibt es ein hervorragendes Bibermanagement. Vielleicht kommen wir im neuen Jahr endlich zur Behandlung unseres Antrags „Bibermanagement in Hessen“ im Plenum.
Fällt nun der Biber in seinem zur freien Gestaltung freigegebenen 4-m-Lebensraum einen stattlichen Baum von mehr als 10 m Länge, der zwar noch auf dem Randstreifen liegt, aber eben auch auf Ackerland, was passiert dann? Welches Vorgehen empfehlen Sie dem Biber, Frau Staatsministerin?
Sollen wir dann bald erneut zusammensitzen und darüber debattieren, wie wir die bereits heute absehbare Entwicklung reglementieren und steuern können? Oder erklären Sie dem Biber ähnlich wie dem Wolf und anderen in Hes
sen heimischen Tieren einfach, wie sie sich hier in Hessen zu verhalten haben?
In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf liefern Sie wichtige Fakten. Sie attestieren den Randstreifen ökologische Funktionen: Wasserspeicherung, Sicherung des Wasserabflusses, Verminderung von Stoffeinträgen, Hochwasserschutz für Unterlieger. Sie beschreiben die strukturreiche Ufervegetation: Gehölzsäume, Hochstaudenflure, Gräser – allesamt Lebensraum, Vernetzungs- und Entwicklungskorridor für terrestrische und aquatische Flora und Fauna.
Vertrauen Sie doch Ihrer eigenen Expertise. Ziehen Sie daraus richtige und weitreichende Schlüsse. Legen Sie einen Gesetzentwurf vor, der genau diese ökologischen Funktionen wirklich berücksichtigt.
Mir fehlt die Vorstellungskraft, wie ein solches Habitat am Gewässerrand aussehen soll, wenn darin zugleich auch tonnenschwere Landmaschinen fahren und den Gewässerrand gestalten.
Frau Staatsministerin, Sie schreiben, dass nur etwa 2.000 von insgesamt 477.000 ha Ackerfläche in Hessen auf Gewässerrandstreifen liegen. Nun höre ich sicherlich gleich Zwischenrufe: Wegen 2.000 ha Ackerland macht die Löber hier so einen Lärm. – Richtig, wegen derselben 2.000 ha Ackerland, die Ihnen so sehr am Herzen liegen, dass Sie das Ackerland zunächst ganz und später teilweise schützen und erhalten wollen.
Seien sie doch mal konsequent. Schützen Sie die Gewässerstreifen doch wenigstens auf gesamter Breite. Das ist gerade mal das ökologisch sinnvolle Mindestmaß. Zahlen Sie den Landwirten dafür meinetwegen auch eine gute Entschädigung, wenn es der Kompromissfindung dient; denn die Natur wird Sie davon ungeachtet
heute und morgen mit der Realität konfrontieren, der Sie sich noch verwehren. Oder soll ich lieber sagen: „in der Regierung beugen“?
Frau Ministerin, liebe GRÜNE, ich weigere mich, zu akzeptieren, dass unser wohlhabendes Bundesland Gewässerschutzentwicklungsland ist und bleiben muss. Denken Sie allein an den Istzustand bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Im geforderten guten Zustand befinden sich derzeit nur 21 von insgesamt 421 hessischen Bächen und Flüssen. Das ist beschämend. Bemerkenswert ist, dass Sie sogar selbst betonen, dass Gewässerrandstreifen eine wichtige Funktion bei der Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie haben.
Wir erwarten eine ordentliche Anhörung vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Wir sollten uns diesmal auch respektvoll mit den dann eingehenden Stellungnahmen auseinandersetzen. Wir sollten den Anzuhörenden endlich vermitteln, dass Stellungnahmen nicht ungehört verhallen, wie wir es leider oft nach Anhörungen rückgekoppelt bekommen.
Ich appelliere an Ihre Vernunft. Nun haben wir den Gesetzentwurf endlich auf dem Tisch. Zwei Jahre hat dieser Prozess gedauert. Dann lassen Sie es uns auf zukunfts
trächtige und konfliktfreie Füße stellen, alles andere ist unglaubwürdig. – Danke.
Ich frage die Landesregierung:
In welchen Regionen in Hessen wird bzw. wurde das digitale Antennenfernsehen DVB-T abgeschaltet und nicht durch DVB-T2 HD ersetzt?
Sehen Sie es nicht so, dass man terrestrisches Fernsehen auch im Katastrophen- und Notfall für Informationen benötigen würde, da Internet und Mobilfunk dann nicht immer gewährleistet sind, um Informationen weiterzugeben?
Wäre es nicht gerade in einer strukturschwachen Region, wie unter anderem in Angelburg, sinnvoll, vonseiten der Landesregierung zu schauen, dass der Sender Angelburg nicht nur abgeschaltet wird, sondern eben auch durch DVB-T2 HD ersetzt wird, um gerade in dieser infrastrukturschwachen Region weiter terrestrisches Fernsehen zu ermöglichen?
Ich frage die Landesregierung:
Herr Staatsminister, wenn Sie ausführen, dass die Fragestellung nicht nachvollzogen werden kann: Was könnte ich Ihnen an Informationen oder Unterlagen zuleiten, dass Sie sie nachvollziehen können?
Ich frage die Landesregierung:
Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Fulda besuchen Gesamtschulen außerhalb des Schulamtsbezirks Fulda?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Erinnern Sie sich noch, wie das war, als Sie in die Schule gingen und nachmittags vor den Hausaufgaben saßen, wenn draußen die Sonne schien? Oft wurde dann lieber draußen gespielt, und die Hausaufgaben waren vergessen.
Es fühlt sich direkt jemand angesprochen. – Im Entdecken von Ausreden waren wir als Schüler dann sehr erfinderisch. Eine plausible Ausrede, die der Lehrer akzeptieren würde, war aber nicht immer leicht zu finden. Meine Damen und Herren, genau so liest sich die Beantwortung der Großen Anfrage meiner Fraktion bezüglich der Trinkwasserversorgung in Hessen.
Frau Ministerin Hinz, Sie scheinen mir eine plausible Ausrede präsentieren zu wollen. Sie winden sich, sind zögerlich, halten sich zurück, schieben von sich, ganz nach dem Motto: „Was ich nicht richtig weiß, macht mich nicht heiß.“ Mir scheint, Sie wollen keine Verantwortung für unser Trinkwasser übernehmen.
An diesem Punkt stellt sich mir die Frage nach dem Warum. – Warum geben Sie uns keine detaillierten Antworten auf unsere Fragen?
Weil die Fragen für Sie vielleicht zu unbequem sind? Rein organisatorisch sind in Hessen die Kommunen für die Wasserversorgung zuständig. Die Betreiber der Wasser
werke müssen für die Sauberkeit des Wassers sorgen und es zur Verfügung stellen. Das, werte Verantwortliche der Landesregierung, erlaubt Ihnen nicht, sich wegzudrücken, zurückzulehnen und die Verantwortung von sich zu schieben. Sie sind als Regierung in der Pflicht, vorausschauend zu denken, weiter zu blicken. Sie wollen nichts mit der Finanzierung von Trinkwassergewinnungsanlagen, deren Instandhaltung, der technischen Umrüstung und modernen Versickerungsanlagen zu tun haben. Darum sollen sich die Kommunen und Betreiber kümmern; bezahlen soll es der Verbraucher.
Sie sagen: Seitens der Kommunen und/oder der Wasserversorgungsunternehmen sind kostendeckende Wasserpreise und Gebühren zu erheben. – So kommen Sie Ihrer Daseinsvorsorgepflicht nicht nach. Hier üben Sie die Kunst des Von-sich-Weisens.
Die Betreiber sollen auch die Landwirte entschädigen, Kläranlagen ausbauen und das Problem von Verunreinigungen lösen. Die Qualität des Wassers wird nur „fortlaufend“ überprüft. Sie können nicht einmal sagen, wie oft das der Fall ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen Sie diese Themen ernsthaft von sich weisen und so tun, als hätten Sie keine Handhabe?
Gleiches gilt für das gewichtige Thema der Verunreinigung unseres Wassers durch Pharmaindustrie, Chemie, Landwirtschaft und Privathaushalte. Sie scheinen einfach nicht wissen zu wollen, was da wirklich los ist. Sie bewerten das Risiko nicht, wollen den Eintrag nicht wirklich minimieren, machen die Thematik fast zum Tabu und schieben alle Verantwortung in die Hände der Betreiber. Wollen Sie bewusst nicht wissen, dass Sie da reagieren müssten? Ist das etwa verantwortungsvolles Regierungshandeln? – Eher nein.
Zur Einführung einer vierten Klärstufe präsentiert das Umweltministerium zwei Pilotprojekte, die finanziell gefördert werden. Das ist aber kein Paukenschlag, keine Sensationsmeldung. Werte Frau Ministerin, es ist doch nicht Ihr Ernst, dass unser hoch entwickeltes Hessenland in Sachen vierte Klärstufe noch im Pilotstadium feststeckt?
Aus Nachbarbundesländern liegen detaillierte Studienergebnisse vor, auf die Sie leicht hätten zurückgreifen können. Bereits im Jahr 2012 hat in Nordrhein-Westfalen der grüne Umweltminister Johannes Remmel eine vierte Klärstufe in Gütersloh eingeweiht, nachdem diese ein Jahr lang erprobt wurde. Es ist lange bekannt, was eine vierte Reinigungsstufe leisten kann und was sie nicht leisten kann.
Wir wissen doch alle sehr gut, welche Mikroverunreinigungen in welchen Gegenden in Hessen unser Wasser belasten. Wir brauchen kein Pilotprojekt in Hessen. Wir brauchen engagiertes Handeln der Verursacher der Verunreinigungen sowie bei der Reinigung selbst.
Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass es Verunreinigungen gibt, die auch eine vierte Reinigungsstufe nicht entfernen kann. Daher müssen wir dringend Konzepte entwickeln, die solche Verunreinigungen erst gar nicht ins Trinkwasser kommen lassen.
Warum ergreifen Sie nicht wirklich klare Initiativen? Laut einer Beschwerde von NABU und BUND in Brüssel, bei der Deutschland die Nichteinhaltung der Wasserrahmenrichtlinie vorgeworfen wird, sind auch Rahmenbedingungen dafür angegriffen worden. Es gibt Überschneidungen bei Kompetenzfragen. Die Zuständigkeiten sind offenbar nicht klar.
Eines ist aber klar: Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie sind in Deutschland die Bundesländer. Sie stehen in der Verantwortung – ob sie wollen oder nicht. Diese Hausaufgaben haben Sie endlich zu machen. Kommen Sie endlich in Bewegung. Handeln Sie endlich, anstatt sich zu belobigen mit Pilotprojekten, Arbeitskreisen, der Entwicklung von Leitbildern und der Erstellung von Hochglanzbroschüren.
Erst 21 der hessischen Gewässer sind in einem guten Zustand, wie ihn Brüssel fordert. 414 Wasserkörper dagegen befinden sich noch in einem mäßigen bis schlechten Zustand. Es wurde erst ein Sechstel der erforderlichen Maßnahmen umgesetzt. Mit zwei Dritteln wurde noch nicht einmal begonnen.
Von den insgesamt 400.000 km Länge deutscher Fließgewässer werden nur 127.000 km überhaupt erfasst. Das ist gerade einmal ein Drittel. Für Hessen bedeutet das, dass von den 24.000 km Fließgewässern nur 8.400 km überhaupt erfasst werden. Über 65 % der hessischen Gewässer kommen somit in den Planungen überhaupt nicht vor. Für sie sind erst gar keine Maßnahmen vorgesehen.
Wie können Sie da zuschauen, frage ich Sie, meine Damen und Herren. Sie sollten sich endlich bewusst machen, dass unser Trinkwasser eines der wichtigsten Güter für das Leben und Überleben auf dieser Erde ist.
Es wäre schön, wenn es hinter mir ein bisschen ruhiger wäre.
Das ist schön.
Sie sollten sich endlich bewusst machen, dass unser Trinkwasser eines der wichtigsten Güter für das Leben und Überleben auf dieser Erde ist.
Auch wenn einige immer noch davon ausgehen: Es ist keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Gut, das geschützt und bewahrt werden will. Sie schreiben, dass Sie Ihr Handeln an Bundesvorgaben einer beschlossenen Spurenstoffstrategie und EU-Vorgaben ausrichten wollen. Gibt es aber neben Pilotprojekten und Symposien überhaupt etwas, was Sie eigeninitiativ in dieser Angelegenheit tun? Wollen Sie das überhaupt? Sie finden lange Wortreihen, in denen Sie immerzu beschreiben, warum Sie für Bestimmtes nicht zuständig sind.
Ihre Antwort offenbart vor allem eines: Es fehlt die Leidenschaft in dieser Regierung. Sie fehlt beim Thema Trinkwasser. Sie fehlt ebenso – wie wir es in diesen Tagen erleben durften – bei anderen Themen. Sie fehlt beim Willen, voranzugehen. Sie fehlt beim Einsatz für die Menschen in unserem Land. Ich bin enttäuscht von Ihnen und Ihrer Haltung.
Frau Ministerin, warum zeigen Sie uns in den Antworten keine Perspektiven auf oder geben uns zumindest Signale, dass Sie sich bemühen, etwa indem Sie fehlende Informationen beschaffen wollen, Akzente setzen oder wenigstens ein Mindestmaß an Einsatz deutlich wird? Beginnen Sie doch einfach einmal. Lassen Sie sich nicht von der Opposition, von Umwelt- und Interessenverbänden treiben. Warten Sie nicht auf immer neue und weitere Runden und Analysen, sondern schauen Sie auch einmal über den Tellerrand. Schauen Sie einfach, was grüne Umweltminister in anderen Bundesländern bereits umgesetzt haben. Es wird Zeit, dass Sie erwachsen werden, meine Damen und Herren der Regierung.