Dirk Landau

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Herr Präsident, guten Morgen, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn man betrachtet, welche Punkte von dieser Tagesordnung abgesetzt worden sind, dann ist es schon mehr als erstaunlich, dass dieser Punkt auf der Tagesordnung verblieben ist.
Es kann der LINKEN wohl nur darum gehen, sich hier mit diesem heute zur Diskussion gestellten Antrag von allen Gegnern des Frackings als der entschiedenste darzustellen.
Das entspricht Ihrer Überbietungsstrategie und nicht mehr.
In der Sache sind wir uns doch alle einig. Das haben etliche Runden im Fachausschuss und hier im Plenum gezeigt. Wir wollen gegenwärtig alle kein Fracking in Hessen und schon gar nicht nach dem heutigen Stand der Technik und des Verfahrens. Insofern ist Ihr Antrag eigentlich überflüssig.
Anders als in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Thüringen hat die Hessische Landesregierung eine entsprechende Aufsuchungserlaubnis untersagt.
Zur Sache selbst ist Folgendes zu sagen. In Hessen haben wir es mit einer sehr heterogenen und stark gestörten Geologie zu tun. In Nordhessen ist das Erdinnere sogar größtenteils eine Terra incognita. Von daher wäre schon allein deswegen größte Vorsicht geboten.
Im Umweltausschuss haben uns das HLUG und Frau Prof. Dr. Böhm von der Uni Marburg zudem aufgezeigt, wie eingeschränkt der Potenzialraum für Fracking in Hessen ist. So sind allein durch Wasser- und Heilquellenschutzgebiete 80 % der Flächen durch öffentliche Interessen einer Nutzung entzogen. Zudem wird von kompetenter Seite die Wirtschaftlichkeit einer Förderung im eng besiedelten hessischen Raum bezweifelt. Betrachtet man die von uns allen, oder von fast allen, gesehenen Risiken durch Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen, Risiken des Flowbacks oder auch hinsichtlich der Seismizität, dann spricht derzeit nicht sehr viel für diese doch relativ wenig aussichtsreiche Nutzung. Für uns, die CDU-Landtagsfraktion, hat der Schutz von Mensch und Umwelt allerhöchste Priorität – Punkt.
Nun zu Ihrem Antrag von den LINKEN. Sie fordern, um Fracking zu verbieten, eine Änderung der Hessischen Bergverordnung. Weg und Ziel passen hier aber bei Ihnen nicht zusammen. In den §§ 65 bis 67 des Bundesbergbaugesetzes findet sich der Rahmen dessen, was wir in Hessen regeln können. Fracking selbst kann in diesem Rahmen nicht unmittelbar verboten werden; eine sozusagen präventive Untersagung ist nicht möglich. Wir können lediglich Bedingungen verschärfen.
Dies wohl wissend, fordern Sie in Ihrem Antrag eine Bundesratsinitiative. Dazu wäre zu sagen, dass bereits im Fe
bruar dieses Jahres in einer Entschließung des Bundesrates mit Zustimmung des Landes Hessen mehr Umweltschutz beim Fracking eingefordert wurde. Der Bundesrat hat dabei von der Bundesregierung Rechtsänderungen im Hinblick auf eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert. Der Einsatz umwelttoxischer Chemikalien wird bis zur zweifelsfreien Klärung ihrer Risiken abgelehnt. Auch eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Bergschadenrechts auf solche Tiefbohrungen wurde gefordert. Das alles setzt im Ergebnis denkbar hohe Hürden für Fracking.
Lassen Sie mich zum Abschluss also kurz zusammenfassen: Fracking wird es in Hessen derzeit und in naher Zukunft nicht geben, nicht wegen Ihres Antrags, den wir nicht brauchen und deshalb ablehnen, sondern aus den Gründen, die ich eben vorgetragen habe. – Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Einen wunderschönen guten Morgen! Vieles von dem, was wir heute unter diesem Tagesordnungspunkt behandeln, ist dem Wahlkampf geschuldet und hat wenig mit der tatsächlichen Situation zu tun.
Der Regionalflughafen Kassel-Calden wurde im April fristgerecht eröffnet. Das ist an sich etwas Besonderes, weil es nichts Selbstverständliches ist. Er wurde zügig, ohne große technische Schwierigkeiten fertiggestellt, und er ist ein Element nordhessischer Verkehrsinfrastruktur.
Lassen Sie mich erwähnen, dass die 271 Millionen €, die dieser Flughafen gekostet hat, ungefähr die Hälfte dessen darstellen, was diese Landesregierung in den ÖPNV in Nordhessen investiert hat. Damit meine ich alles, vom Eschweger Stadtbahnhof bis zum Regiotram-Netz. Die Medienberichterstattung hat – mit kräftiger Unterstützung der GRÜNEN – bedauerlicherweise den erst langsam wachsenden Anstieg der Zahl der Flugverbindungen in den Fokus gestellt. Aber diese Sichtweise wird der Bedeutung des Flughafens nicht gerecht. Ich sage, Kassel ist mehr als ein Sprungbrett an den Strand.
Der Flughafen ist für Unternehmen der Region – K+S, SMA, Wintershall, Volkswagen, Bombardier und Braun Melsungen – ein wichtiger und entsprechend häufig genutzter Start- und Landepunkt für Geschäftsflüge.
Herr Al-Wazir, wenn Sie meinen, der Flughafen sei dazu geeignet, einen schönen Spaziergang zu machen, rufe ich Ihnen zu: Das kann eine gefährliche Angelegenheit wer
den; dort finden nämlich täglich 50 bis 60 Geschäftsflüge statt. – Es passiert also schon etwas. Sie aber reduzieren das auf die Ferienflieger.
Der Flughafen Kassel-Calden muss sich, wie alle jungen Unternehmen, erst noch in einem Entwicklungsprozess am Markt etablieren. Allein deshalb ist in den ersten Jahren eine rein betriebswirtschaftliche Bewertung seines Erfolgs oder gegebenenfalls Misserfolgs falsch.
Es ist aber auch deshalb unzureichend, das rein betriebswirtschaftlich zu betrachten, weil man dabei die volkswirtschaftlichen Aspekte, etwa neue Gewerbeansiedlungen am Flughafen, positive Arbeitsmarkteffekte oder zusätzliche Steuereinnahmen, außer Acht lässt. Im Juli investierte der Kleinflugzeughersteller Piper 7 Millionen € am neuen, erweiterten Flughafen. Der Vorstandschef begründete das so: Dieser Standort ist für die Generierung weiterer Geschäfte außerordentlich gut geeignet. – Das Gleiche gilt für viele andere luftfahrtaffine Unternehmen, die wir in Kassel-Calden haben.
Der neue Flughafen kann voll genutzt werden; er ist nicht mit einer eingeschränkten Nutzung verbunden wie der alte. Deshalb zählt das, was Sie vorgetragen haben, schlicht nicht. Wer also über den Flughafen Kassel-Calden lacht, schadet den vitalen Interessen der nordhessischen Region.
Wir haben den Etat für den Landesstraßenbau seit 1998 – unter der rot-grünen Regierung – von 27 Millionen € auf durchschnittlich 130 Millionen € in den vergangenen vier Jahren gesteigert. Für uns sind Straßen Lebensadern; sie sind keine ideologischen Ärgernisse. Deshalb haben wir in den letzten Jahren 6.150 Straßenkilometer saniert und ausgebaut und rund 150 km Radwege angelegt. Herr Al-Wazir, wer hierüber lacht, missachtet die Erwartungen der Bürger an das Straßennetz.
Bei allen Überlegungen dazu, wie die Überwachung der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Straßen erfolgen soll, kann es nur um die Verkehrssicherheit gehen, nicht um die Einnahmequellen irgendwelcher staatlichen Ebenen. Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen werden in der Regel vor Gefahrenschwerpunkten errichtet. Die neue Vorgabe, auf diese Anlagen im Vorfeld generell mit Schildern hinzuweisen, ist bereits von sehr vielen Kommunen mit dem Aufstellen eines amtlichen Zusatzschildes umgesetzt worden. Das ist also nicht generell etwas Neues.
Es geht darum, Autofahrer bereits vor dem Erreichen eines gefährlichen Bereiches zur eventuell notwendigen Anpassung ihrer Geschwindigkeit zu veranlassen und nicht erst abrupt am Messpunkt.
Die verkehrserziehende Wirkung standortbekannter Geschwindigkeitsmessanlagen ist erwiesen. Richtig ist natürlich, dass das Einhalten von Geschwindigkeitsbeschränkungen darüber hinaus mobil und unvorhersehbar kontrol
liert wird, um dem einen oder anderen notorischen Raser beizukommen. Auch in dieser Frage geht es den GRÜNEN leider nicht um eine sachliche Diskussion. Wenn man etwas nicht skandalisieren kann, zieht man es eben ins Lächerliche.
Haben Sie sich übrigens schon einmal gefragt – ich höre das oft; ich denke, wer viel mit dem Auto unterwegs ist, bekommt das mit –, warum in Rundfunksendern immer wieder die Standorte von mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen bekannt gegeben werden?
Einen Satz noch zur Pkw-Maut: In 20 Ländern um uns herum gibt es sie. Wir wollen sie deshalb einführen, weil wir in einem der Haupttransitländer ein Interesse daran haben, auch die ausländischen Nutzer an den Kosten der Verkehrsinfrastruktur zu beteiligen.
Mein allerletzter Satz: Wenn ich mir anschaue, was die GRÜNEN in der Straßenverkehrspolitik planen, kann ich mich nur dem anschließen, was vorhin schon gesagt wurde: Da kann einem tatsächlich das Lachen vergehen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Übereinstimmung in der Sache, nämlich sozusagen das
Amtsgeheimnis hinter den Grundsatz von Offenheit und Transparenz für den Bürger zu stellen, folgen dann schon einige unterschiedliche Vorstellungen, und zwar wie der Weg zu mehr Transparenz im öffentlichen Bereich gestaltet werden sollte. Sie, die GRÜNEN, favorisieren eine gesetzliche Regelung und haben einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht.
Wir, die CDU, sprechen uns für eine untergesetzliche Regelung aus, die über einen freiwilligen, aber nicht ohnmächtigen Kodex erreicht wird. Wir haben von Anfang an auf die einseitige Konzentration in Ihrem Gesetzentwurf auf die individualisierte Veröffentlichungspflicht von Bezügen hingewiesen.
Nachdem wir die zahlreichen Stellungnahmen im Rahmen der schriftlichen Anhörung ausgewertet haben, fühlen wir uns in der ablehnenden Haltung gegenüber dem GRÜNEN-Gesetzentwurf bestätigt. In der Anhörung sind kritische Punkte benannt worden, zu deren Lösung die GRÜNEN bisher nichts vorgetragen haben.
Hessens Datenschutzbeauftragter Prof. Dr. Ronellenfitsch hat datenschutzrechtliche Bedenken geltend gemacht. Die mit dem GRÜNEN-Gesetzentwurf einhergehenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sieht er nur bei einem „überwiegenden Allgemeininteresse“ gerechtfertigt. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit ergänzt er mit der Forderung nach Normenklarheit über Voraussetzungen und Umfang der Beschränkung eben dieser informationellen Selbstbestimmung.
Nicht nur der Hessische Rechnungshof vermisst im GRÜNEN-Gesetzentwurf eine klare Regelung, wo die zu veröffentlichenden Bezüge aufgeführt werden sollen. Ein bloßes „an … geeigneter Stelle“, wie es im Gesetzentwurf der GRÜNEN heißt, ist zu wenig.
Wir haben aber in den Stellungnahmen noch anderes erfahren, z. B. dass das im Gesetzentwurf intendierte Maß an Transparenz schon heute gängige Praxis bei börsennotierten Unternehmen ist, geregelt durch das Handelsgesetzbuch, oder auch dass die Sparkassen schon ein hohes Maß an Transparenz umgesetzt haben. Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder müssen bereits im Rahmen des Jahresabschlusses oder, genauer gesagt, im Anhang desselben die gewährte Gesamtvergütung angeben.
Zudem legen 29 von 34 Sparkassen die Vorstandsbezüge schon heute freiwillig individualisiert offen.
Wir haben es zwar schon vorher gewusst; aber was man an dieser Stelle durchaus noch einmal anmerken kann, ist, dass der hessische Landesgesetzgeber in der Hessischen Gemeindeordnung in den Bestimmungen zum Beteiligungsbericht die Gemeinden bereits dazu verpflichtet hat, die Bezüge von Geschäftsführungsorganen, Aufsichtsräten und ähnlichen Einrichtungen, kommunaler Mehrheitsbeteiligungen im Beteiligungsbericht aufzunehmen und zu veröffentlichen.
Insofern stellt sich hier die Frage, warum von den GRÜNEN, ein, wie es der Städte- und Gemeindebund formulierte, „nicht erforderlicher Standardaufbau“ betrieben wird. Wir haben in der Anhörung zur Kenntnis genommen, dass materiellrechtliche und formalrechtliche Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf der GRÜNEN bestehen und
eine Benachteiligung öffentlicher Unternehmen gegenüber privatrechtlichen nicht ganz auszuschließen ist.
Wir halten, wie bereits erwähnt, das Ansinnen der GRÜNEN keineswegs für verkehrt, aber wir wünschen uns ein Höchstmaß an zumutbarer Transparenz.
Um dieses Ziel zu erreichen, sprechen wir uns für diesen Kodex aus, der demnächst von der Landesregierung vorgelegt wird.
Mit diesem Kodex werden wir das berechtigte Transparenzbedürfnis in einen breiteren Kontext stellen, als es die GRÜNEN jetzt tun. Statt lediglich eine punktuelle Regelung per Gesetz zu schaffen, nämlich die Offenlegung der Vergütung, steht mit dem Kodex die gesamte gute Unternehmensführung in der Betrachtung. Der Kodex ist nach unserer Auffassung auch deshalb die bessere Lösung, weil er, anders als ein starres gesetzliches Konzept, eine Flexibilität zulassen kann, unternehmens- und situationsbezogen in angemessener Weise die gewünschte Offenlegung umzusetzen.
Nicht zuletzt mit Blick auf die guten Erfahrungen des Bundes mit seinem 2009 ins Leben gerufenen Kodex fasse ich für die CDU-Landtagsfraktion in Anlehnung an die Äußerungen der Landkreistage von Nordrhein-Westfalen und Hessen Folgendes zusammen: Mit einem solchen Kodex wird in eigener kommunaler Verantwortung ein Maßstab guter Unternehmensführung und der Kontrolle in öffentlichen Unternehmungen gesetzt und gleichzeitig Raum für kommunale Selbstverwaltung belassen.
Somit werden wir nach wie vor den Gesetzentwurf der GRÜNEN aus gutem Grund ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Öffentlichkeit wird seit Ausbruch der Finanzkrise lebhaft über Managergehälter debattiert – zu Recht, denn es hat sich gezeigt, dass es hier und da im Laufe der Jahre zu Fehlentwicklungen in der Privatwirtschaft gekommen ist. Die Diäten von Abgeordneten kommen auch regelmäßig zur Sprache.
Nicht jedem gefällt aber so viel Offenheit. Vorstandsmitglieder gesetzlicher Krankenkassen hatten gegen die Offenlegung ihrer Gehälter vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, und ihre Beschwerde wurde abgelehnt. Dabei ist von den meisten aus öffentlichen Geldern Entlohnten das Einkommen bereits heute sehr transparent. Wenn einem beispielsweise der Dienstrang eines Polizeibeamten bekannt ist, dann kennt man auch in etwa dessen Einkommen.
Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion will nun durch verschiedene gesetzliche Neuregelungen – etwa bei der Landeshaushaltsordnung, dem Gemeindewirtschaftsrecht und dem Sparkassenwesen – unter Zuhilfenahme eines Vergütungsoffenlegungsgesetzes erreichen, dass die Vergütungen für Vorstände, Aufsichtsrat und Geschäftsführer in landeseigenen und kommunalangehörigen sowie landesunmittelbaren Unternehmen künftig direkt und individualisiert öffentlich dargelegt werden.
Die getroffene Formulierung knüpft an die entsprechende Vorschrift im Handelsgesetzbuch für Vorstandsvergütungen bei börsennotierten Gesellschaften an. Für Mehrheitsbeteiligungen von Land und Kommunen an Gesellschaften des privaten Rechts ist dort eine entsprechende Hinwirkungspflicht angedacht.
Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Es ist nur recht und billig, für Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Gelder zu sorgen. Öffentliche Unternehmen wie Stadtwerke und andere öffentliche Gesellschaften handeln letztlich im Auftrag und Nutzen der Allgemeinheit. Sie werden vom Steuerzahler finanziert, und die Bürgerinnen
und Bürger haften letztlich für deren unternehmerisches Risiko.
Verpflichtende Transparenzvorgaben per Landesgesetz für kommunale Unternehmen stellen aber auch einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar und sollten daher nur in enger Absprache mit den Kommunalen Spitzenverbänden umgesetzt werden. Ohne den ausstehenden Beratungen und einer zu erwartenden Anhörung vorgreifen zu wollen, möchte ich auf einige Punkte intensiver eingehen.
So halten wir die im Gesetzentwurf der GRÜNEN bei der Hessischen Gemeindeordnung vorgesehene kommunalaufsichtliche Ahndung bei Nichterfüllung von Transparenzanforderung für überzogen und rechtsproblematisch; denn in der Gesetzesbegründung der GRÜNEN ist zu lesen, dass die Ahndung im Extremfall zu einer erzwungenen Trennung der Kommune von ihrer jeweiligen Beteiligung führen kann. Eine Beachtung von Hinwirkungs- und Anpassungspflichten ist nach unserer Auffassung hingegen auch über weniger eingreifende Formulierungen in der HGO zu erreichen.
Was die vorgesehenen Änderungen des Hessischen Sparkassengesetzes betrifft, so kann zunächst festgehalten werden, dass dort 2008 auf Antrag der GRÜNEN mit den Stimmen der CDU und der FDP eine Pflicht zur individualisierten Veröffentlichung von Bezügen der Sparkassenvorstände bereits aufgenommen wurde. Obwohl nach bundesrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches lediglich eine Nennung der Gesamtbezüge eines Vorstandes einforderbar wäre, erfolgt die individuelle Angabe seither bei der überwiegenden Zahl betroffener Vorstandsmitglieder auf freiwilliger Basis.
Für darüber hinausgehende, von den GRÜNEN gewünschte Transparenzvorgaben in diesem Bereich sehen wir weder eine Notwendigkeit noch die rechtliche Kompetenz. Dem Landesgesetzgeber sind teilweise enge Grenzen gesetzt. Bei privatrechtlichen Organisationsformen der GmbH oder Aktiengesellschaft – so etwa bei Fraport oder den Hessen-Nassauischen Versicherungsanstalten – hat das Land, anders als von den GRÜNEN gesehen, keinen gesetzlichen Einfluss auf das jeweilige Unternehmen.
Für die Einführung von Transparenzvorschriften bei der Landesbank – ebenfalls von den GRÜNEN gefordert – reicht die im Gesetzentwurf der GRÜNEN enthaltene Neuordnung des öffentlichen Banken- und Sparkassenwesens nicht aus. Neue Vorschriften können hier ausschließlich durch Änderungen des Staatsvertrags mit Thüringen und nicht einseitig durch ein hessisches Landesgesetz eingeführt werden.
Grundsätzlich ist nach Meinung der CDU-Fraktion zu überlegen, ob der von uns geteilten Intention der GRÜNEN ausschließlich über eine gesetzliche Regelung nachzukommen ist. Denkbar ist nämlich auch eine Selbstbindung der betroffenen Unternehmen, die bei Verfehlen des gewünschten Ergebnisses noch immer in eine gesetzliche Regelung überführt werden könnte. Vielmehr wäre dieser Weg der Freiwilligkeit verhältnismäßiger. Davon unabhängig ziehen wir zunächst Freiwilligkeit dem gesetzlichen Zwang vor.
Wir ziehen dieses Prinzip zumal dann vor, wenn keine Missstände vorliegen, die eine Zwangsregelung provozieren. Es ist letztlich ein allgemeiner Trend zur Transparenz,
dem die GRÜNEN hier folgen, und nicht die verständliche Reaktion auf bekannt gewordene skandalöse Zustände in den von der angestrebten Regelung betroffenen Bereichen.
In Anlehnung an eine entsprechende Abfassung auf Bundesebene erarbeitet das hessische Finanzministerium zurzeit einen Public Corporate Governance Kodex für Hessen.
Nach dem Entwurf dieses Kodex sollen die Vergütungen aller Mitglieder der Geschäftsleitung wie auch der Aufsichtsorgane individualisiert und nach Komponenten aufgegliedert in einem sogenannten Vergütungsbericht verständlich und nachvollziehbar öffentlich gemacht werden. Das würde zudem ermöglichen, dass im Einzelfall begründet und dokumentiert transparente Vereinbarungen flexibel zum Wohle des betroffenen Unternehmens greifen können, und zwar flexibler, als es bei Verabschiedung eines starren Gesetzes der Fall wäre.
In der Anhörung zum Entwurf des Transparenzgesetzes in Nordrhein-Westfalen präferiert die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände eindeutig die Kodexlösung, welche ihrer Auffassung nach zielführender sei. Der dortige Verband kommunaler Unternehmen – man kann sie für Frösche halten – sah das mit dem Hinweis ebenso, die Gemeindeordnung solle nicht mit Paragrafen mit Details zur Offenlegung der Vergütungen befrachtet werden. Unabhängig davon, ob der Weg gesetzlicher Vorschriften oder der untergesetzlicher Governancestandards gegangen wird, ist es wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass die Offenlegung der Gehälter in den Anstellungsverträgen festgehalten werden muss.
Ich komme zum Schluss meiner Rede. Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Mittel ist richtig. Regelungen, die dies sicherstellen, sind wichtig. Wir werden darüber zu reden haben, ob ein solches Gesetz, wie es die Fraktion der GRÜNEN als Entwurf vorgelegt hat, der richtige Weg ist. Beides, nämlich übereinstimmende Beurteilungen, aber auch kontroverse Beratungen hinsichtlich der rechtlichen und praxistauglichen Umsetzung, sind für die Ausschusssitzungen absehbar. Darauf freue ich mich. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Rolle spielt das Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band Eichsfeld-Werratal“ für den Artenschutz und die Biodiversität in Hessen?
Herr Präsident, ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Klage des BUND Hessen gegen den 7,2 km langen Teilabschnitt der BAB A 44 von Waldkappel nach Hoheneiche (VKE 40.1) abzuweisen?
Guten Morgen, Frau Präsidentin, guten Morgen, verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Frau Präsidentin, zunächst bitte ich um die Erlaubnis, eine Grafik zeigen zu dürfen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der hier zu diskutierende Antrag von SPD und GRÜNEN bezieht sich auf ein Thema, das zurzeit viele beschäftigt, kontrovers diskutiert wird sowie Befürchtungen vieler Menschen und auch deren Erwartungen an die Politik berührt. Damit hat dieses Thema eine intensive Betrachtung verdient und macht auch Handlungen der Politik notwendig.
So richtig die Thematisierung der unkonventionellen Erdgasförderung und des Frackingvorgangs als Teil davon durch die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN in einer Landtagsdebatte ist, so falsch ist bereits die Überschrift Ihres Antrags. Diese ist Ausdruck einer – vielleicht bewussten – Fehlinterpretation. Ich sage Ihnen auch, warum. Derzeit gibt es nämlich keine passenden gesetzlichen Regelungen für die relativ neue Technologie des Frackings; das anwendbare Bergrecht ist darauf nicht ausgelegt. Deshalb hat die Bundesregierung angekündigt, die Gesetze anzupassen, damit sie für diesen Bereich vernünftig anwendbar sind. Hierbei wird es, anders als von Ihnen vorgetragen, zu einer Erschwerung und Einschränkung von Fracking im Vergleich zur jetzigen rechtlichen Situation kommen.
Der gemeinsame Antrag von SPD und GRÜNEN spricht hingegen von Fracking-Erleichterungen – eine Einschätzung, die von der Fachwelt so nicht geteilt wird. Ich hätte Verständnis dafür, wenn Sie sagen, dass Ihnen das, was jetzt in Berlin geschieht, nicht weit genug geht.
Herr Gremmels, rufen Sie nicht laufend dazwischen. Es wird nicht besser. – Wenn Sie anführen würden, dass es Ihnen in Berlin nicht weit genug ginge, könnte ich das noch nachvollziehen. Aber die Schürung von Ängsten mit falschen Behauptungen sollte kein Politikansatz sein, liebe Sozialdemokraten und liebe GRÜNE.
Mit Blick auf die Umwelt und die Sorgen der Menschen sagen wir: Es ist richtig, wenn nun enge Rahmenbedingungen für das Fracking erarbeitet werden. Wir stimmen dem Bundesumweltminister aus voller Überzeugung zu, dass auch in Zukunft keine Förderung in Wasserschutzgebieten stattfinden kann.
Dabei rege ich an, die Heilquellenschutzgebiete ebenfalls namentlich in dem Ausschluss aufzuführen. Wir sehen ebenfalls wie Herr Altmaier eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei jedem Frackingvorhaben als zwingend an.
Der Berliner Gesetzentwurf wird dafür Sorge tragen, dass Schiefergasgewinnung, so sie überhaupt unter der Erwartung ausreichender Fördermengen, diesen gesetzlichen Bedingungen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll erscheint, sicher und umweltverträglich durchgeführt werden kann und auch muss.
Die von der Industrie ins Auge gefasste umfangreiche Anwendung dieser Fördertechnik bringt neue Herausforderungen mit sich und wirft neue Fragen auf. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass es sich um eine sogenannte Risikotechnik handelt. Die politische Entscheidungsfindung muss vielerlei Punkte berücksichtigen. Die Abläufe der Verwaltungspraxis sind zu beachten. Weiterhin sind Abwägungen hinsichtlich Rohstoffabhängigkeit, Versorgungssicherheit und der Beschäftigungssicherung einzubeziehen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, fest steht aber auch: Fracking gibt es in Deutschland seit 50 Jahren. Bereits knapp 300 Fracks sind in Deutschland und 1,2 Millionen weltweit durchgeführt worden, ohne gravierende Vorfälle.
Man muss auch einmal deutlich machen: Die rechtlichen Anforderungen an das Fracking sind in Deutschland schon heute enorm hoch und mit denen in den USA nicht zu vergleichen.
Im Zusammenhang mit der Beantragung einer Erlaubnis für das Aufsuchen von Erdgasquellen muss die Bergbaubehörde eingespannt werden. Die Wasserbehörden erhalten Mitsprache. Und es muss abgewogen werden, ob das beantragende Unternehmen zuverlässig ist und entgegenstehende Allgemeininteressen nicht überwiegen.
Bei der Bewältigung der Förderung ist es genauso. Auch hier verfügt die Bergbaubehörde über ein ganz klares Regularium, nach dem geprüft werden muss. Da geht es um Gefahrenvorsorge und Abfallbeseitigung. Die Zulassung für eine Förderung erfolgt letztlich unter Anwendung des Bergrechts im Einvernehmen mit der Wasserbehörde und den Kommunen als Planungsträgern.
Das alles verschärfen wir durch das, was jetzt in Berlin erarbeitet wird. Nach der geltenden Rechtslage ist es beispielsweise so, dass erst bei einer Förderung – das ist einer der Unterschiede – von mehr als 500.000 m³ pro Tag eine Umweltverträglichkeitsprüfung obligatorisch vorgeschrieben ist. Die Bundesregierung weitet das jetzt aus. Worin Sie da eine Aufweichung und Erleichterung sehen, das bleibt Ihr Geheimnis.
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist für uns wichtig und steht nicht zur Disposition. Wirtschaftliche Überlegungen, das sage ich hier auch ganz deutlich, haben sich diesem Punkt stets unterzuordnen. Das gilt erst recht beim Fracking. Ich kann mich nur wiederholen: Für uns, die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, steht fest, dass die Frackingtechnologie im Umfeld von Trinkwasser-, Mineralwasser- und Heilquellen nichts zu suchen hat,
weder oben in Schutzzonen, noch unter diesen Gebieten tief in der Erde. Der Schutz des Wassers geht eindeutig und ohne Einschränkung vor. Deshalb wird in Hessen
nichts entschieden, genehmigt oder erlaubt, solange nicht eine ausreichende wissenschaftliche Basis vorhanden ist. Dies glaubhaft aufzuzeigen kann keinerlei Gefahr bedeuten. Diese Haltung findet sich auch ganz klar im hessischen Umweltministerium wieder.
Zum Stichwort „Moratorium“ in Ihrem Antrag. Wir in Hessen haben ein echtes Moratorium, wenngleich es nicht mit diesem Namen in Zusammenhang gebracht wird. In Nordrhein-Westfalen hingegen, das Sie immer gerne zitieren, wird von einem grünen Minister zwar ein Moratorium verkündet, doch die Realität sieht anders aus.
Denn die einzelnen Bezirke stellen munter Erlaubnisse aus. Die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, die gleichzeitig Koordinatorin der SPD-geführten Bundesländer ist, zeigt sich im Hinblick auf eine Einigung im Bundesrat offen. Sie sagt:
Fracking ist für Nordrhein-Westfalen ein sehr bedeutsames Thema, da hier große Vorkommen an Schiefergas vermutet werden.
Sie stellt Forderungen für die Durchführung von Fracking auf, deren Aufnahme in den Gesetzentwurf der Bundesregierung von ihrem Wirtschaftsminister Garrelt Duin als „gut“ bezeichnet wird.
Insofern stelle ich fest, dass die SPD in Düsseldorf glaubwürdiger mit dem Thema umgeht als die SPD in Wiesbaden.
Zum Thema „unabhängige Gutachten“ kann ich Folgendes sagen. Wir haben mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Jetzt warten wir die Ergebnisse und die damit einhergehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse ab. Sollten diese ergeben, dass für die Umwelt in der Region keinerlei Gefahr besteht, dann – und nur dann – kann man weiter darüber nachdenken, ob die Anwendung dieser Technik in Zukunft infrage kommt. Es bleibt abzuwarten, ob das in der Entwicklung befindliche Green Fracking das hält, was es verspricht. Der aktuelle Ansatz, einen Großteil der eingesetzten Fluide durch Maisstärke zu ersetzen, zeigt aber, dass auch hier im Zuge von Weiterentwicklungen neue Wege beschritten werden könnten.
Akzeptanz – um auch darauf zu sprechen zu kommen – kann nur durch ein hohes Maß an Transparenz geschaffen werden. Das ist die Antwort auf die Sorgen der vor Ort betroffenen Bürgerinnen und Bürger und ebenso Voraussetzung für den möglichen Einsatz der Frackingtechnologie.
Ich persönlich glaube, dass die Frackingtechnologie in einem dicht besiedelten Raum, wie wir ihn hier haben, nur schwer machbar sein wird. Auch ein Blick auf die Karte Nordhessens, wo sich das Explorationsgebiet „Adler South“ erstreckt, macht deutlich: Nach Abzug sämtlicher wasserrechtlicher Schutzzonen bleiben nur wenige, in ihrer Dimensionierung zu kleine Gebiete, um Fracking überhaupt profitabel durchzuführen.
Ich habe Ihnen hier eine Karte mitgebracht.
Ich glaube, darauf können Sie erkennen, wie viele Gebiete in Nordhessen von einer solchen Nutzung ausgeschlossen sind. Es bleibt wirklich nur noch sehr wenig übrig, eigentlich gar nichts, sodass wir wahrscheinlich eine Phantomdiskussion führen. Von „Saudis in Nordhessen“ zu reden bleibt Wunschdenken.
Fazit: Wir von der CDU-Fraktion sehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Möglichkeit zur Anwendung von Fracking. Dafür gibt es zu viele Fragen, die erst geklärt werden müssen. Es muss definitiv ausgeschlossen werden, dass bekannte, aber auch vermutete Risiken und Problemstellungen auftreten können. Erst dann – das ist der Unterschied zu Ihnen – zeigen wir uns offen dafür, dass Fracking in der Zukunft zum Zuge kommen kann. Aber bis dahin ist eine Menge zu klären. Am heutigen Tage ist zu sagen: Fracking wird hier in Hessen nicht zum Zuge kommen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Herr Gremmels, ich glaube, dass ich schon richtig zitiert habe und dass zwischen dem, was ich zitiert habe, und dem, was Sie zitiert haben, eigentlich kein großer Unterschied besteht.
Ich habe darauf hingewiesen, dass in Nordrhein-Westfalen eine gewisse Zweideutigkeit anzutreffen ist, wenn dort Claims abgesteckt werden können und etwas möglich ist, was die dortige Landesregierung gegenüber dem Landtag ausschließt.
Das ist letztlich doch auch unsere Position. Auch wir sagen: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt überwiegen die Bedenken, die wir bezüglich Fracking haben. Wir möchten es aber nicht für alle Ewigkeit ausschließen, weil wir, wie bei so vielen anderen Technologien, vor Augen haben, dass technische Entwicklungen stattfinden können, die möglicherweise geeignet sind, die Risiken auszuschließen, von denen wir heute wissen. Wenn das der Fall sein sollte, wenn der Rahmen eingehalten werden kann, der jetzt in Berlin definiert wird, dann kann Fracking in der Zukunft möglicherweise doch zum Zuge kommen. Es gibt in der Tat einige Gründe, die für den Einsatz von Fracking sprechen; ich habe sie schlagwortartig aufgeführt.
Insofern gibt es keinen Dissens zwischen dem, was Sie zitiert haben, und dem, was ich gesagt habe.
Herr Al-Wazir, ich fand das schon relativ stark, was Sie eben gesagt haben,
und zwar in dem Sinne eines starken Stücks. Sie wissen, was damit gemeint ist. Ich verwehre mich persönlich, aber auch für meine Fraktion dagegen, wenn wir hier in die Ecke von uneingeschränkten Fans des Frackings gestellt werden. Das ist nicht der Fall.
Sowohl die Ministerin hat dargelegt, welche Schritte die Landesregierung als erstes Bundesland herbeigeführt hat,
als auch ich habe vorgetragen, wenn Sie sich dies noch einmal in Erinnerung rufen, was unsere Position ist. Ich habe die Bedenken angeführt und hier all die ganzen Risiken und Gefährdungspotenziale benannt. Ich habe gesagt: „Ja, es ist für uns eine Risikotechnologie.“ Das würde ich hier doch nicht alles vortragen, wenn ich ein Fan dieser Technologie wäre. Insofern weiß ich nicht, woher Sie Ihre Einschätzung nehmen.
Ich will aber noch einmal deutlich sagen, worin der Unterschied liegt. Wir sagen: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, bei den gegenwärtigen Erkenntnissen kommt Fracking für uns nicht infrage,
aber auch hier wird die technische Entwicklung weitergehen. Wenn Sie einmal überlegen, ich wiederhole mich wie bei so vielen anderen Dingen, welche gesundheitlichen Gefährdungspotenziale man damals, als die erste Eisenbahn gefahren ist, gesehen hat, dann hätten Sie das wahrscheinlich auch verhindert.
Was die reine Technik und die Fluide angeht, da kann es einen Moment geben, zu dem wir sagen: Okay, jetzt ist das Risiko so weit auszuschließen, sodass man es durchaus in Angriff nehmen kann, aber auch nur dann. – Das ist der Unterschied zu Ihnen, Sie wollen es heute schon für alle Zeiten ausschließen.
Wir möchten aber den technischen Fortschritt abwarten und ihm eine Chance einräumen, mehr nicht.
Ich wiederhole noch einmal:
Es gibt auch jetzt schon aufgrund der Ausschlüsse in den ganzen Schutzzonen ein faktisches Verbot von Fracking.
Insofern weiß ich nicht, was für ein Theater Sie hier veranstalten. Ich habe es doch vorhin an der Karte deutlich gemacht.
Lassen Sie es mich noch einmal wiederholen: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir eher die Risiken, weniger sozusagen die positiven Potenziale in Richtung Energie. Das könnte sich aber in Zukunft durchaus einmal ändern, und dann muss es erlaubt sein, noch einmal darüber nachzudenken. Das war es, was ich hier vorgetragen habe. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Jahr beschrieb der Präsident der Handwerkskammer Wiesbaden, Klaus Repp, anlässlich des Jahresempfangs die konjunkturelle Situation des Handwerks mit den Worten „gute Stimmung pur“ und „sonnige Aussichten“. Damit gab er die Stimmung der Betriebe wieder, die so zuletzt Anfang der Neunzigerjahre, nach der Wiedervereinigung, erreicht wurde.
Auch die „Deutsche Handwerks Zeitung“ berichtete, dass sich die Einschätzung über die aktuelle und künftige Lage in den Handwerksbetrieben nahezu auf einem Allzeithoch befindet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein derart aufgestelltes hessisches Handwerk ist eine Stütze unserer Wirtschaft, auf deren Tragfähigkeit man sich verlassen kann.
So wie der Mittelstand Säule der Wirtschaft ist, so ist das Handwerk ein tragender Pfeiler des Mittelstands. Mit einem Umsatz von rund 30 Milliarden € ist das hessische Handwerk ein echter Wirtschaftsmotor.
Dabei werden etwa zwei Drittel des Gesamtumsatzes in einem Umkreis von 30 km Entfernung um den Betriebsort herum erwirtschaftet. Das sorgt für eine Verwurzelung in der Region.
Weitere Eigenheiten des Handwerks sind, dass die handwerklichen Betriebe in der Regel klein, d. h. mit im Schnitt nicht einmal fünf Beschäftigten und inhabergeführt, sind. Das führt zu engen Bindungen zwischen Chef und Beschäftigten. Die Einheit von unternehmerischer Entscheidung und persönlich haftenden Gesellschaftern in den Familienbetrieben führt zu einer besonderen Verantwortung, von der die ganze Gesellschaft profitiert.
Zudem prägen hohe Innovationskraft und Flexibilität das Handwerk. Wer Qualität sucht, wird im hessischen Handwerk gut bedient.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das hessische Handwerk nimmt in hohem Maß soziale Verantwortung wahr. In den nunmehr 75.000 Betrieben im Land arbeiten 330.000 Beschäftigte und etwa 27.500 Auszubildende. Diese Zahl belegt die hohe Ausbildungsquote des Handwerks in über 120 Berufen.
26,5 % aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge entfallen auf das Handwerk. Dabei arbeiten nur 10,4 % aller Beschäftigten in handwerklichen Betrieben. Neben einer überdurchschnittlichen Ausbildungsleistung werden in keinem anderen Bereich so viele Menschen gezielt auf die Selbstständigkeit vorbereitet wie im Handwerk.
Ein praxisnaher Wissenstransfer garantiert sowohl in der Gesellen- als auch in der Meisterausbildung eine hohe Beschäftigungsfähigkeit jeder neuen Handwerkergeneration.
Einen besonders erfolgreichen Weg ins Handwerk weist die Landesregierung seit einigen Jahren Schülern, die in der Hauptschule Probleme haben. Ich rede von den sogenannten SchuB-Klassen. Die allermeisten Teilnehmer schaffen es, drohende Perspektivlosigkeit zu überwinden und mit einer abgeschlossenen Handwerkslehre ins Berufsleben zu starten. Dieser Weg lohnt sich für alle.
Wie die Gesellschaft, so steht auch das Handwerk vor Herausforderungen. Der technische Fortschritt und der wirtschaftliche Wandel verändern Berufsbilder. Demografie und Integration bedingen Anpassungen. Die langfristige Sicherung von Fachkräftenachwuchs erfordert neue Strategien. Laut einer Umfrage der deutschen Industrie- und Handelskammern sehen viele im Fachkräftemangel ein sehr, sehr großes Problem. Aktuell beziffern das 35 % der befragten Unternehmen als ein großes Problem.
Ferner ist eine zuverlässige und langfristige Unternehmensfinanzierung ein wichtiges Thema. Die bisherige Kultur der Mittelstands- und Handwerkskredite, die zur Stärkung des Handwerks beigetragen haben, ist durch Basel III bedroht. Man muss an dieser Stelle den Vorstoß von SPDChef Sigmar Gabriel ansprechen, der sich der Initiative „UmFairTeilen“ angeschlossen hat. Diese verlangt eine Vermögensabgabe, einen höheren Spitzensteuersatz und natürlich auch eine höhere Erbschaftsteuer. Diese Form der Umverteilung würde Tausende von Handwerksbetriebe mit persönlich haftenden Inhabern treffen. Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke, sagt völlig zu Recht: „Wer jetzt davon spricht, Reichen ihre Vermögen wegzusteuern, erzählt auch nicht die ganze Wahrheit. Es geht dabei eben nicht um die wenigen wirklich Reichen, es geht um höhere Steuern für den Mittelstand.“ So ist es.
Wer im Handwerk und im Mittelstand gleichwohl finanzielle Hilfe benötigt, der wird vom Land Hessen nicht im Stich gelassen. Mit dem Programm „Kapital für Kleinunternehmen“ können Nachrangdarlehen in Höhe von 25.000 bis 75.000 € pro Antrag gewährt werden. Ferner wurde das Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften aufgelegt, das eine wertvolle finanzielle Überbrückungshilfe leistet.
Das hessische Handwerk hat von den Konjunkturpaketen, bei denen die energetische Sanierung eine große Rolle spielte, politisch gewollt, im Ergebnis spürbar profitiert. Knapp 80 % der Aufträge, die in erster Linie an das Bauund an das Ausbaugewerbe gingen, kam aus dem Hessenland.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zufriedenheit des Handwerks mit der Politik ist noch nicht ganz hergestellt. Da gibt es noch einiges zu tun. Ganz oben steht der Bürokratieabbau. Es wird aber anerkannt, dass die Landesregierung bereits aktiv war und z. B. mit der Einrichtung der hessischen Ausschreibungsdatenbank dem Handwerk eine nützliche Hilfe anbietet. Auch das Requalifikationsregister wäre hier zu nennen, das im Vergabeverfahren die ewig gleichen Qualifikationsnachweise erspart. Wenn nun noch das Hessische Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz kommt, das laut Pressemitteilung des hessischen Handwerkstags als inhaltlich guter und wichtiger Beitrag zur Zukunftssicherung gesehen wird, dann kann eine hohe Zu
friedenheit des hessischen Handwerks mit der hessischen Landespolitik festgestellt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich feststellen: Das hessische Handwerk ist vielseitig und zukunftsfähig. Es ist die sympathische Wirtschaftsmacht von nebenan, die unseren Zuspruch durchaus verdient hat.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit und auch angesichts der Überschaubarkeit des Inhalts kann ich mich sehr kurz fassen,
zumal die Ministerin bereits alle wichtigen Punkte angesprochen hat.
Ich glaube, es ist unstrittig, dass wir wissen, was wir an unserem Abfallsystem haben, dass es seitens des Bundes verändert worden ist und wir diese Veränderungen unterstützen. Dies bedeutet aber auch, rechtliche Regelungen in Hessen anpassen zu müssen, damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt.
Die Ministerin hat auch den eigentlich zentralen Punkt angesprochen, nämlich die Andienungspflicht an die HIM GmbH; sie hat alle Gründe genannt. Dem habe ich nichts Weiteres hinzuzufügen. Ich kann nur sagen, dass ihre Argumente von der CDU-Fraktion geteilt werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE hat in diesen Tagen, die wichtig für Deutschland und Europa sind, gemeint, noch einmal mitteilen zu müssen, was sie vom Sparen hält, nämlich nichts. Das überrascht uns nicht.
Nach dem Nein zur nationalen Schuldenbremse lehnt DIE LINKE den Fiskalpakt – der von 25 der 27 EU-Staaten unterschrieben wurde und nun von mindestens zwölf nationalen Parlamenten ratifiziert werden muss – konsequenterweise ab. Dem vernünftigen Leitmotiv des Fiskalpakts, mehr Haushaltsdisziplin bei weniger Schulden, tönen Sie mit den aus Ihrem Spektrum bekannten Phrasen und dem Ruf nach Eurobonds entgegen.
Die im Fiskalpakt festgelegte Schuldenobergrenze verlangt zur Einhaltung einiges ab. Maximal 60 % des Bruttoinlandsproduktes darf der Schuldenstand eines Mitgliedslandes betragen. Maximal in Höhe von 0,5 % der Wirtschaftskraft dürfen neue Schulden aufgenommen werden. Ohne strenge Regelungen ist der süßen Schuldensünde nicht beizukommen.
DIE LINKE sieht im Fiskalpakt den Untergang der Kommunen. Das ist falsch. Sie hat die Einigung von Bund und Ländern wohl nicht richtig verstanden und mitbekommen.
Die Bundesländer, die durchaus Sparzwänge befürchten, haben gerade Hilfen des Bundes zur Entlastung der Kommunen durchsetzen können, die in dem Eckpunktepapier zur innerstaatlichen Umsetzung der neuen Vorgaben festgehalten sind, in Summe 4 Milliarden € jährlich. Herr van Ooyen, das halte ich nicht für Taschengeld.
Darin enthalten sind unter anderem Investitions- und Betriebskostenzuschüsse für den Kitaausbau, Entlastung bei der Eingliederungshilfe für Behinderte und Unterstützung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Das ist alles genau das Gegenteil dessen, was Sie in Ihrem Antrag unter dem Begriff „Belastung der Kommunen“ formuliert haben.
Was ich hier vortrage, sieht die kommunale Familie in gleicher Weise. So ist einer Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 24.06.2012 die Überschrift zu entnehmen: „Kommunen begrüßen Einigung zum Fiskalpakt. Entlastung der Kommunen ein positives Signal“.
Ähnlich äußert sich der Deutsche Landkreistag in einer Pressemitteilung vom 25.06., in der er zum Ausdruck bringt: „Das gestrige Verhandlungsergebnis birgt die große Chance für die Kommunen, dass nunmehr die Voraussetzungen geschaffen werden, einen großen Schritt zur Konsolidierung der kommunalen Finanzen zu erreichen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Handlungsfähigkeit der Kommunen werde durch den Fiskalpakt eingeschränkt, postuliert DIE LINKE. Was die Handlungsfähigkeit der Kommunen und natürlich auch der Länder einschränkt, sind Schulden. Es sind die über Jahrzehnte angehäuften Schuldenlasten, die alle staatlichen Ebenen immer mehr erdrücken und handlungsunfähig machen. Gegen den Abbau dieser Schuldenlast erhebt DIE LINKE ihre Stimme. Ich sage: Das ist absurd.
DIE LINKE spricht in ihrem Antrag von einem „Spardiktat“ und meint damit die Auswirkungen des Fiskalpakts. Herr van Ooyen, Diktate kamen aus dem Politbüro. Wenn der Fiskalpakt wirklich ein Diktat ist, dann ausschließlich eines der Vernunft. Ich rate den LINKEN, einmal ohne ideologische Scheuklappen die Ursachen der katastrophalen Situation in Griechenland zu betrachten.
Sie würden dann eine bedeutende Ursache der Überschuldung entdecken. Dort sind alte linke Forderungen umgesetzt worden. Nehmen wir beispielsweise Ihre Forderungen zum öffentlichen Beschäftigungssektor. Wenn in einem Land mit 11 Millionen Einwohnern 1 Million Menschen beim Staat arbeiten, dann ist das zwar die Verwirklichung eines linken Traumes, aber für jeden Staatshaushalt ein Albtraum.
Solchen abstrusen Fehlentwicklungen wird nun entgegengetreten, und das im wohlverstandenen ureigenen Interesse der teilnehmenden Länder.
Nein. – Liebe Kollegen von der LINKEN, Ihre linke Welt funktioniert nur mit Schulden. Ihre Wohltaten, mit denen Sie meinen die Menschen beglücken zu müssen, sind nur mit Schulden zu finanzieren. Es reicht aber nicht, die Reichen zu plündern und ihnen vorschreiben zu wollen, wie viel Geld sie maximal zu verdienen haben.
Ich erinnere an Ihre neue Vorsitzende, die von 40.000 € im Monat gesprochen hat.
Es gilt, Vertrauen zurückzugewinnen. Deshalb soll mithilfe des Fiskalpakts aus der Wirtschaftsunion eine Stabilitätsunion werden. Dabei hilft die Verpflichtung zu seriöser Haushaltspolitik außerordentlich: Der Fiskalpakt muss zusammen mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus gesehen werden. Das ist auch schon von Frau Erfurth angesprochen worden. Der ESM soll mit Bereitstellung fehlenden Geldes helfen, somit bietet er Solidarität. Er zeigt der Welt, dass wir in Europa zusammenhalten und handlungsfähig sind.
Der Fiskalpakt hingegen sorgt für Solidität, für Stabilitätsregeln, für Haushaltsregeln, die zwingend eingehalten werden müssen. Der Fiskalpakt sieht dafür eine schnellere und härtere Bestrafung von Vertragsverletzungen vor. Dass künftig Defizitverfahren automatisch ausgelöst und nur noch mit qualifizierter Mehrheit verhindert werden können, ist gut. Somit wird eine gemeinsame Sache durch konsolidierungsunwillige Länder zur Umgehung von Sanktionen verhindert. Das ist gerade uns Deutschen sehr wichtig.
Ich sage aber auch ganz deutlich: Der Fiskalpakt ist kein Parteiprojekt. Vielmehr ist er eine zwischenstaatliche Antwort darauf, wie man Europa von jenem kritischen Punkt wegbekommt, an dem es sich jetzt befindet. Es geht beim Fiskalpakt nicht nur um Sparen und Haushaltsdisziplin, sondern auch um ein Fundament für die künftige wirtschaftliche Entwicklung und damit um dauerhaften Wohlstand in Europa. In diesem Zusammenhang, der von den LINKEN entweder nicht gesehen oder nicht anerkannt wird, kann die CDU Ihren verantwortungslosen Antrag nur ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Ich glaube, ich kann es kurz machen. Es mag Ihrer Sicht der Welt und Ihren Vorstellungen entsprechen, wenn man zu Einkommensteuersätzen kommt, wie sie in Frankreich etwa mit 90 % vorgeschlagen worden sind. Wir sagen: Es gibt eine klare Grenze, bis wohin man bei den Leistungsträgern gehen kann. Irgendwann ist einfach Schluss. Wenn Ihnen nichts weiter als Vermögensteuer und andere Dinge einfällt, dann ist das am Ende zu wenig.
Wir sagen sehr wohl: Mit dem, was jetzt beim Fiskalpakt läuft, müssen auch Strukturen verändert werden. In Griechenland gehört es zu den strukturellen Veränderungen dazu, endlich für ein Steuersystem zu sorgen. Es kann schließlich nicht angehen, dass Steuerbescheide mit der Telefonrechnung verschickt werden, weil der Staat nicht weiß, wo seine Steuerbürger sitzen, aber sehr wohl eine Telefongesellschaft. Insofern müssen sich dort Dinge verändern. Das geht mit dem einher und ist kein Widerspruch, so wie Sie es formuliert haben.
Ich frage die Landesregierung:
An welchen hessischen Flüssen sind noch in diesem Jahr Renaturierungsmaßnahmen geplant?
Herr Präsident, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau zehn Jahre ist es her, dass die Europäische Kommission das VW-Gesetz zum ersten Mal ins Visier nahm.
Zehn Jahre später und trotz vorgenommener Änderung zieht man erneut gegen dieses Bundesgesetz zu Felde. Die Rechtssache ist im Februar beim EuGH eingegangen und hat die Nr. C-95/12. Wenn wir heute über das VW-Gesetz reden, und viele verbinden mit VW zunächst einmal Hannover, dann reden wir auch über Baunatal. Herr SchäferGümbel, das ist von Ihnen völlig richtig angeführt worden. VW ist für die nordhessische Region ein ganz unverzichtbarer Bestandteil der Wirtschaft.
Herr Schäfer-Gümbel, wenn Sie hier darüber sprechen, ob es 14.000 oder 15.000 Arbeitnehmer sind, dann sage ich Ihnen: Wir haben die Zahl von der Homepage des VWKonzerns und damit als offizielle Angabe übernommen. Nur damit Sie wissen, wo wir die Zahl herhaben.
Wir reden bei VW, um zu dem Eigentlichen zurückzukommen, auch über das Sinnbild der jüngeren deutschen Geschichte. VW ist Industriegeschichte, und es ist deutsche industrielle Zukunft.
Das VW-Gesetz ist dabei ein Symbol deutscher Industriekultur, denn es steht für das Konzept der sozialen Marktwirtschaft. Dazu gehört auch die Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Ich finde, es ist eine weise Regelung im VWGesetz – Herr Schäfer-Gümbel, das sage ich auch ausdrücklich –, dass die Verlagerung von Produktionsstätten nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Aufsichtsrat beschlossen werden kann. Das setzt eben die Zustimmung der Arbeitnehmervertreter voraus, und das will ich hier auch ganz deutlich anmerken.
Es ist zu erkennen, dass diese Regelung dem Unternehmen VW nicht geschadet hat. Das Unternehmen VW ist mit seinem seit 1960 in Kraft getretenen Gesetz gut gefahren. Warum also gibt es jetzt diese erneute Klage? – Die EU-Kommission hat schon ihre erste Klage im März 2005 damit begründet, dass der Staat mit einer geringeren Investition als nach allgemeinen Regeln erforderlich bei VW wesentlichen Einfluss ausüben könne. Dazu ist zu sagen, dass die 20-prozentige Sperrminorität, wie sie das Land Niedersachsen bei VW besitzt, durch das deutsche Aktiengesetz gedeckt ist.
In § 179 Abs. 2 steht, dass eine Aktiengesellschaft für Satzungsänderungen auch eine andere Mehrheit als drei Viertel der Stimmen festlegen könne. Was die EU-Kommission beanstandet, ist im deutschen Aktienrecht also durchaus üblich, ja, vorgesehen.
Angeblich hat die Kommission nichts gegen die 20-prozentige Sperrminorität. Sie will das aber nur nicht in einem Gesetz verankert sehen und fordert stattdessen einen freiwilligen Beschluss der Aktionäre. Meines Wissens ist ein solcher Passus von den Anteilseignern schon 2009 in der Satzung beschlossen worden. Also auch hier fehlt eigentlich die Voraussetzung für die Klage.
Der Deutsche Bundestag hatte gute Gründe, als er im November 2008 ein VW-Gesetz verabschiedete, das zwar das vorangegangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs berücksichtigte, aber die Sperrminorität beibehielt.
Tatsache ist, dass ein EU-Gesellschaftsrecht, welches eine solche Regelung verbieten würde, nicht existiert. Die Kommission will mit ihrem Schritt verhindern, dass private Investoren schlechter gestellt werden als staatliche. Dazu wäre zu sagen, dass sich das Land Niedersachsen in der Vergangenheit an Kapitalerhöhungen genauso wie private Investoren beteiligt hat und auf diesem Weg den 20-prozentigen Anteil hielt. Von Vorzugsbehandlung, von goldenen Aktien kann hier keine Rede sein.
Die EU-Kommission sorgt sich auch, dass keine anderen Großaktionäre den Weg ins VW-Unternehmen finden könnten. Ausländische Investoren, so wird in Brüssel argumentiert, könnten abgeschreckt werden. Aber auch diese Sorge ist offensichtlich unbegründet; denn beispielsweise der Emir von Qatar hält stolze 17 % am Stammkapital.
Übrigens ist es schon eine abstruse Vorstellung der EUKommission, dass ausländische Investoren insgesamt abgeschreckt sein könnten, in deutsche Unternehmen zu in
vestieren. In unserem Land gibt es eine Vielzahl mittelständischer und großer Unternehmen, die wettbewerbsfähig sind und die Kapitalbedarf haben. In Brüssel sollte man also alles tun, um zu erreichen, dass private Investoren den Weg nach Athen finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die EU-Kommission begründete ihre Klage auch damit, dass die Regelung bei VW die Innovation behindere und zu steigenden Preisen der Produkte führe. Ein Blick in die automobile Realität wäre der Kommission hier zu empfehlen. VW hat eine Weltmarktstellung mit Verkaufszahlen, um die das Unternehmen von der Konkurrenz beneidet wird. So schlecht scheint es trotz des VW-Gesetzes oder wegen des VW-Gesetzes um die Innovation nicht bestellt zu sein.
Wären die Autos zu teuer, wäre dieser Erfolg auch nicht zu erklären; denn in der Automobilbranche hat der Verbraucher Alternativen. Bei VW muss die Kommission den Verbraucher nicht schützen. Gegenüber den Ölmultis wäre so viel Aktionismus wie hier durchaus sehr angebracht.
Wir als CDU-Fraktion sind der Überzeugung, dass die Änderungen, mit denen die Bundesregierung 2008 auf den ersten Spruch des EuGH reagiert hat, ausreichen. Wir sind hier ganz aufseiten der Bundesregierung. Bundeswirtschaftsminister Rösler hat letzte Woche noch einmal betont, dass aus seiner Sicht das 2008 geänderte VW-Gesetz nun klar den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entspreche. Der EuGH erkennt Ausnahmen von Grundfreiheiten – das will ich hier auch einmal anmerken – durchaus an.
Staaten können sich den Einfluss an privatisierten Unternehmen im Falle eines allgemeinen Interesses oder bei strategischer Bedeutung sichern. Die Automobilindustrie – Herr Schäfer-Gümbel hat darauf hingewiesen – erfüllt in Deutschland diese Kriterien. Jeder siebte Arbeitsplatz in unserem Land hängt direkt oder indirekt von der Automobilindustrie ab. Die Finanzkrise in Europa hat gezeigt, wie entscheidend es ist, ob ein Land über einen gesunden und international wettbewerbsfähigen industriellen Kern verfügt oder eben nicht. Wir haben diesen Kern, und eine Änderung des VW-Gesetzes im Sinne der EU-Kommission wird ihn nicht stärken – im Gegenteil.
VW ist ein äußerst starkes Unternehmen und spielt international in der obersten Liga. Ich begrüße es durchaus, wenn man in Brüssel meint, gesetzlich gegen verkrustete Strukturen vorzugehen, um so Wettbewerbsfähigkeit herzustellen. Das Handeln der Kommission wäre zu verstehen, wenn es sich bei VW um einen Konzern unter Staatseinfluss handeln würde, der wettbewerbsschwach wäre und vom Staat künstlich am Leben gehalten würde. Aber das alles trifft doch auf VW nicht zu. Bei VW müssen wir keine Hemmnisse abbauen, die Glück und Erfolg im Wege stehen. VW ist stark mit dem VW-Gesetz. Man fragt sich wirklich, ob man in Brüssel gerade jetzt keine anderen Sorgen hat – es gibt außer der Sache gegen das VW-Gesetz noch 40 vergleichbare Verfahren –, als an vorbildlichen deutschen Unternehmen, ich sage das bewusst so, herumzufummeln.
Die Kommission sollte – bei allem Respekt – lieber ihren ganzen Sachverstand zusammennehmen, um in Griechenland beim Aufbau lebensfähiger wirtschaftlicher Strukturen zu helfen, statt der leistungsstarken deutschen Wirtschaftslokomotive, die alle aus dem Schlamassel ziehen soll, noch Prellböcke in den Weg zu stellen.
VW ist überall in Europa, wo Fabriken stehen, wo das Unternehmen zu Hause ist, ein stabilisierender Faktor der Wirtschaft und sichert Hunderttausende von Arbeitsplätzen. Darüber sollte man sich in Brüssel freuen, gerade in krisenhaften Zeiten wie diesen.
Bundeswirtschaftsminister Rösler sagte kürzlich: „Die Bundesregierung steht eindeutig hinter dem VW-Gesetz und wird es deshalb auch vor dem EuGH offensiv verteidigen.“ Die Hessische Landesregierung, die diesbezüglich bereits enge Zusammenarbeit mit VW, der Niedersächsischen Landesregierung und der Bundesregierung zugesagt hat, findet dabei die vollste Unterstützung der CDULandtagsfraktion.
Mein letzter Satz. Ich finde es der Wichtigkeit dieser Angelegenheit durchaus angemessen, wenn große Parteien, wenn überhaupt vier Parteien hier einen Antrag zu dieser Angelegenheit formulieren. Es zeigt noch einmal, dass sie sich des Themas bewusst sind. Insofern, Herr SchäferGümbel, ist dagegen nichts einzuwenden, und wir werden im Ausschuss weiter darüber diskutieren. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Berichterstatter und Redner ist nicht abgetaucht wegen des Gesetzentwurfs,
sondern das Plenum war ein wenig zu schnell und die Besuchergruppe ein wenig zu spät. So ist eine ungünstige Situation entstanden.
Aber zur Sache. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde 2006 das Gaststättenrecht aus konkurrierender Gesetzgebung des Bundes in die Länderkompetenz übertragen – so viel als kleiner Blick zurück. Die daraus entstehende Möglichkeit hat die Landesregierung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf genutzt und das Gaststättenrecht einem Systemwechsel unterzogen.
Mit den Zielen Deregulierung, Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung kann sich die CDU-Fraktion völlig identifizieren. Der Gesetzentwurf nimmt diesbezüglich erste Ansätze des Bundesgesetzgebers von 2005 auf und beseitigt Wertungswidersprüche und Friktionen, die der gegenwärtigen Gesetzeslage innewohnen.
Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Reduzierung gesetzlicher und bürokratischer Anforderungen an Existenzgründer. Es soll nur noch eine vorgezogene Anzeigepflicht und keine Erlaubnispflicht mehr für das Betreiben einer Gaststätte gelten. Bereits mit der jetzigen Rechtslage – das ist ganz wichtig – ist der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken allein aufgrund einer vorherigen Gewerbeanzeige möglich. Die Umstellung auf das mildere Mittel der Anzeigepflicht scheint auch europarechtlich geboten zu sein. Die in der Anhörung vorgetragene Ansicht des Hessischen Landkreistages, statt weniger sei doch mehr Qualifizierung erforderlich, kann mit dem Hinweis auf die Qualifizierungsangebote des DEHOGA und der Industrie- und Handelskammern beantwortet werden.
Das Gaststättenrecht wird von allen nicht fachspezifischen Prüfungsvorgaben befreit. Die Gewerbeausübung hängt somit in der Hauptsache von der Person des Gastgewerbetreibenden ab; gemeint ist damit das Gesamtbild seines Verhaltens. Der Nachweis des Erwerbs lebensmittelrechtlicher Sachkunde im Gaststättenrecht kann
entfallen, da die Lebensmittelhygieneverordnung bzw. das Lebensmittelrecht diesen Punkt bereits hinreichend abdecken.
Im Übrigen stellt § 7 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes sicher, dass die Lebensmittelüberwachungsbehörde Kenntnis von gastronomischen Vorhaben erhält und damit in die Lage versetzt wird, ihre routinemäßigen wie situationsbedingten Aufgaben zu erfüllen.
Hier wird deutlich: Das vorliegende Gesetz soll auch zur Entflechtung behördlicher Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten dienen und Mehrfachprüfungen durch Gewerbe-, Bau- und Immissionsschutzbehörden vermeiden. Eine Fachbehörde hat sich dann ausschließlich mit den jeweils in ihre Kompetenz fallenden Fragen zu befassen. Dieser Ansatz wurde in der Anhörung vom Hessischer Städte- und Gemeindebund klar begrüßt.
Gewerbetreibende können, wenn sie dies wünschen, Betreuung aus einer Hand durch die Einschaltung des einheitlichen Ansprechpartners Hessens in Anspruch nehmen.
Beim Immissionsschutz wird durch den Änderungsantrag in § 10 Abs. 2 die Zuständigkeit der Kreise um eine der Städte und Gemeinden erweitert. Einfach gesagt: Ein Bürgermeister, der als Erster von den betroffenen Bürgern angesprochen wird, soll die Möglichkeit erhalten, bei Verstößen gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz Maßnahmen einzuleiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das vorliegende Gesetz wird auch der Gefahrenabwehr Rechnung tragen; denn das große Problem der Flatratepartys und des Komasaufens wird hier angegangen. So wird zum einen in § 4 jegliches Vorschubleisten von übermäßigem Alkoholkonsum geahndet und zum anderen in §§ 11 und 12 ein ausdrückliches und bußgeldbewehrtes Verbot aller Formen von Billigalkoholangeboten, die zu übermäßigem Alkoholkonsum verleiten, aufgeführt.
Darüber hinaus wird in dem Änderungsantrag die maximale Höhe der Geldbuße bei Verstößen auf 10.000 € festgesetzt. Mit der neuen Höhe des Bußgeldes soll erreicht werden, dass der wirtschaftliche Vorteil von Gastronomen, erzielt durch Zusatzumsätze und Gewinne aus unlauteren Angeboten, in größerem Umfang wegfällt. In der hohen Bußgeldandrohung sehen wir, die CDU-Fraktion, einen präventiven Charakter durch die Abschreckung auf der Seite des potenziellen Anbieters.
Ich möchte eine weitere sinnvolle Änderung erwähnen, die wir, die CDU- und die FDP-Fraktion, eingebracht haben. So wird insbesondere bei größeren Veranstaltungen vorgeschrieben, die zuständige Behörde vorab über die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl zu informieren. Diese Angabe ist wichtig, damit sich beispielweise die Rettungsdienste und die Polizei auf das Ereignis richtig einstellen können.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Regelungen hinsichtlich der gerade im benachbarten Rheingau so beliebten Straußwirtschaften, die nun den normalen Gastwirtschaften gleichgestellt werden. Das bedeutet, die bisher privilegierende Erlaubnisfreiheit zum Alkoholausschank entfällt ebenso wie Restriktionen bei der Sitzplatzanzahl
und der Speisenauswahl. Die Straußwirtschaften unterliegen nun ebenfalls der Anzeigepflicht.
Ein auch in der Anhörung als wichtig anerkannter Punkt ist die Regelung der Sperrzeit, die in § 9 weiterhin als Möglichkeit zur Verfügung steht. Jedoch kann das Innenministerium die Befugnis zur Bestimmung der Sperrzeit jetzt auf nachgeordnete Behörden übertragen. Diese sogenannte Delegationsbefugnis dient im Einzelfall dazu, Behörden, die dichter am Geschehen sind, die Möglichkeit zu geben, per Verwaltungsakt auf eine örtliche Situation einzugehen.
Der Hessische Tourismusverband begrüßte in der Anhörung die vorliegende Fassung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, weil er seiner Ansicht nach bessere Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Entfaltung und Innovation auf dem Gebiet der Gastronomie mit sich bringt. Auch in dieser Aussage findet sich die Zustimmung der CDU-Landtagsfraktion zu dem Gesetzentwurf wieder. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Früher war alles besser, aber da hatten wir auch noch einen Kaiser“, mag für den einen oder anderen ein geflügeltes Wort sein. Die Landesregierung jedenfalls beabsichtigt, sich von dem Gesetz über Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 4. Juli 1949 zu trennen, das in den §§ 1 und 4 Verweise auf Vorschriften der Reichsschuldbuchordnung von 1924 und das Reichsschuldbuchgesetz von 1910 enthält.
Ein Blick in § 1 veranschaulicht, warum eine moderne und vereinfachte Regelung zur Schuldenverwaltung im Allgemeinen und zur Führung des Landesschuldbuchs im Besonderen angesagt ist. Nach einem Hinweis auf § 28 des Gesetzes Nr. 63 der Militärregierung – nach der Kaiserzeit und der Weimarer Zeit lässt hier auch noch die Besatzungszeit grüßen – wird dort unter anderem festgehalten, dass es künftig nicht mehr „Reichstag“, sondern „Landtag“, und nicht mehr „Reichsschuldenverwaltung“, sondern „der Minister der Finanzen“ heißt.
In § 4 heißt es: „Im übrigen finden auf das Landesschuldbuch die Vorschriften des Reichschuldbuchgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1910... entsprechende Anwendung“, bevor erklärt wird, dass an die Stelle des Reichskanzlers der Minister der Finanzen und an die Stelle der Deutschen Reichsbank die Landeszentralbank von Hessen treten.
Der vorgelegte Entwurf für ein Hessisches Landesschuldengesetz kommt ohne solche Ansprachen aus, lässt dafür aber die Führung des Landesschuldbuchs in elektronischer Form und den Einsatz 1949 ebenfalls noch unbekannter Finanzierungsinstrumente zu. Es wird zudem den aktuellen Entwicklungen auf den Finanzmärkten durch den vorgesehenen dynamischen Verweis auf Regelungen des Bundesrechts, namentlich des Bundesschuldenwesengesetzes – das ist eben angesprochen worden –, Rechnung getragen.