Harry Scheuenstuhl

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Last Statements

(Vom Redner nicht auto- risiert) Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die vergangenen Jahre haben klar gezeigt, dass der Klimawandel mittlerweile auch ein bayerisches Problem geworden ist. Das Pfingsthochwasser im Jahr 2013, die Schlammlawine in Simbach,
die schweren Verwüstungen in den Landkreisen Passau, Freyung-Grafenau, Ansbach, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim und kürzlich auch im Landkreis Fürth sollten der Staatsregierung eigentlich Warnung genug sein. Die Jahreszeiten verschieben sich. Die Vegetationsperiode ist in den letzten 50 Jahren um 26 Tage länger geworden. Das hat teils drastische Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Wir haben diese Woche dazu eine Anhörung, und wir sind gespannt, wie sich die Experten dazu äußern werden.
Die Luft erwärmt sich bei uns deutlich schneller als im Durchschnitt. Das hat zur Folge, dass uns ein Temperaturanstieg um 4,5 Grad drohen könnte. Das ist übrigens keine Aussage von der SPD, sondern das hat schon die frühere Umweltministerin, Frau Scharf, an dieser Stelle erwähnt. Die Hitzetage werden mehr, und die kalten Tage deutlich weniger. Was das für unsere schneebedeckten Alpen bedeutet, muss ich wohl nicht ausführen. Einerseits häufen sich Unwetter, starke Niederschläge und Hochwässer, andererseits haben wir Temperaturen in Rekordhöhe und außergewöhnliche Dürreperioden.
In meiner Heimat Franken kämpft die Bevölkerung immer wieder mit den Folgen extrem niedriger Wasserstände. Neben einer schlechten geologischen Ausgangslage fällt im Norden auch wesentlich weniger Regen als im Süden. Mit 500 Litern pro Quadratmeter und Jahr fällt in Unterfranken sogar 75 % weniger Niederschlag als in den Alpen und immerhin noch 50 % weniger als im Münchner Umland.
2017 verzeichnete das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg in vielen unterfränkischen Regionen sehr niedrige Grundwasserstände, die sich nicht ausreichend erholen können. Der Wasservorrat für die Pflanzen ist fast verbraucht; im Gemüsebau muss deshalb bereits künstlich bewässert werden. Langfristig zeichnet sich hier ein Nutzungskonflikt bei der Ressource Wasser ab. Dann heißt es: Nehmen wir den Fisch und lassen ihn leben, oder bauen wir die Gurke an?
Durch einen Beschluss des Bayerischen Landtags vom 16. Juli 1970 wurde die Bayerische Staatsregierung beauftragt, einen überregionalen Wasserausgleich zwischen Donau- und Maingebiet zu schaffen. Ein Überleitungssystem bringt Wasser aus dem feuchten Süden über die Wasserscheide nach oben ins fränkische Seenland. Insgesamt werden rund 150 Millionen Kubikmeter Wasser übergeleitet. Dass diese Überleitung in den letzten Jahren ab und zu abgestellt worden ist, weil selbst in der Donau zu wenig Wasser war, hat in der Öffentlichkeit wenig Beachtung gefunden, ist aber ein erstes Warnsignal.
Die Entnahme aus dem Donaugebiet ist nicht unbegrenzt möglich. Es gibt Verträge, die einzuhalten sind. Im Falle der Donau bedarf es einer Abstimmung über die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung mit unserem Nachbarn Österreich. Ob es in Zukunft möglich sein wird, mehr Wasser vom Süden in den Norden zu pumpen, werden Verhandlungen zeigen, und ich hoffe, dass das Ministerium hier bereits tätig wird. Es kann nicht sein, dass in Österreich oder anderswo Strom erzeugt wird, während im Norden die Pflanzen eingehen bzw. die Menschen kein sauberes Wasser mehr bekommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die klimatischen Veränderungen sollten nicht länger ignoriert werden. 15 der 16 wärmsten Jahre wurden in den Jahren nach 2001 registriert. Jüngst haben uns teils sommerliche Temperaturen den wärmsten April seit Beginn der Wetteraufzeichnungen 1881 beschert.
Die Staatsregierung, Herr Minister, kennt die Ursachen, unternimmt aber nichts. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Geschädigten. Hochwasser, Hitzerekorde und Unwetter stellen für die Betroffenen persönliche Katastrophen dar und sind auch für die Steuerzahler oft mit enorm hohen Kosten verbunden. Aber bis heute hat sich nichts an der Klimapolitik der Staatsregierung geändert, obwohl man weiß, was zu tun wäre.
Deshalb fordert die SPD-Landtagsfraktion neben einem bayerischen Klimaschutzgesetz, in dem verbindliche Klimaschutzziele bis zum Jahr 2050 festgelegt werden, immer wieder Maßnahmen zum Schutz unserer wichtigen Ressource Wasser. Die Trinkwassernutzung muss absoluten Vorrang haben. Auch soll ein öffentlich-rechtliches Wassermanagement geschaffen werden. Wir fordern außerdem eine intensivere Unterstützung im Bereich der nachhaltigen Wasserspeicherung und -sicherung.
Die Forschung im Bereich der wasserschonenden Bewässerung in der Landwirtschaft muss intensiviert werden. Auch Züchtungsbemühungen um angepasste Nutzpflanzen müssen vorangetrieben werden. Es muss dringend ein Förderprogramm zur wassersparenden Bewässerung erstellt werden. – Als ich im Umweltausschuss Entsiegelungsmaßnahmen gefordert habe, hat man mich ausgelacht und mir eine UraltBroschüre für Gemeinden empfohlen. Dazu muss ich sagen: Das war wirklich schon unter aller Kanone, was hier geboten wurde. Für Entsiegelungsmaßnahmen gibt es mit Sicherheit noch viele Möglichkeiten.
Und niemand überprüft die wasserrechtlichen Genehmigungen aus der Vergangenheit. Wo sind die Mengenbegrenzungen? Wo sind Zähler? Es gibt einige solcher Instrumente, die auch genutzt werden. Aber
wo sind sie für alle? – Wir brauchen hier endlich einen starken Staat und kein Bitten und Betteln. Wasser ist für alle da, nicht nur für einige wenige. Wir wollen auch nicht, dass es literweise verkauft wird wie in anderen Ländern dieser Welt.
Zum Thema Hochwasserschutz darf ich noch sagen: Der Hochwasserschutz nach Kassenlage muss endlich aufhören. Es kann nicht sein, dass die Menschen in den Kommunen, die nicht über die entsprechenden Finanzmittel verfügen und nicht genügend Mittel bekommen, gefährdeter sind als jene in anderen Kommunen, die reich sind und sich den Hochwasserschutz leisten können. Der Freistaat Bayern darf bei Gewässern, für die er zuständig ist, die Gemeinden nicht erpressen und sagen: Wenn ihr nicht die Hälfte bezahlt, dann machen wir den Hochwasserschutz nicht. Damit muss Schluss sein! – Danke, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir werden dem Antrag der GRÜNEN zustimmen.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Kollege Hünnerkopf, ich habe jetzt gehört, dass Sie gesagt haben, vor zehn Jahren habe man sich mit Blick auf die verschiedenen Spiegelstriche –
so haben Sie es bezeichnet – bereits auf den Weg gemacht. Sie haben aber leider in Ihrem Vortrag überhaupt keine Analyse vorgenommen. Das heißt, die Maßnahmen, die wir heute fordern und zu denen Sie uns darlegen, dass sie schon eingesetzt wurden oder im Ansatz sind, haben nicht zum Erfolg geführt; denn sonst müssten wir uns heute nicht darüber unterhalten. Das heißt, zehn Jahre sind ins Land gegangen, und es wird Zeit, dass wir einen Antrag einbringen, nämlich in Form eines Dringlichkeitsantrags, damit wir Ihnen Dampf machen. Darum geht es.
Es ist ganz einfach: Es funktioniert nicht. Sie haben die Analyse verweigert; sonst hätten Sie heute sagen müssen, dass der Grundwasserspiegel sinkt und wir weniger Wasser im Main haben. Wir haben hier Probleme und dort Probleme. Sie haben zwar Ihre Maßnahmen aufgezählt – vielleicht gibt es sogar noch mehr –, aber sie sind nicht erfolgreich. Deshalb müssten Sie unseren Anträgen eigentlich zustimmen, damit Sie noch mehr Druck machen können.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, wertes Hohes Haus, Kollege Dünkel! Man kann es zusammenfassen: Sie machen unsere Ehrenamtlichen heute ganz klar zu Bittstellern. Es geht heute wieder einmal um ein Rettungshelfergleichstellungsgesetz beziehungsweise um die Gesetzgebung zum Thema. Es geht um die Menschen, die beispielsweise bei den Bereitschaften ehrenamtlich Dienst leisten und bei Unglücksfällen tätig werden: schnelle Einsatzgruppen, die für die Versorgung und die Verpflegung zuständig sind, diejenigen, die mit Hundestaffeln ausrücken, oder diejenigen, die zu einem Kriseninterventionsteam gehören. Es geht um die vielen Aktiven des Arbeiter-SamariterBundes, des Roten Kreuzes, der Johanniter, der Malteser und des Medizinischen Katastrophen-Hilfswerks, die mit ihrem freiwilligen Engagement Verantwortung für uns alle übernehmen. Bayern braucht Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihren Vorstellungen und ihrem Handeln in die Gesellschaft einbringen. Viele Bereiche unseres Zusammenlebens sind auf solches freiwilliges Engagement angewiesen. Die Menschen, die Bürger sind und Solidarität zeigen, schaffen den Kitt, der jede Gesellschaft zusammenhält. Sie sind das Kapital, das eine Gesellschaft wertvoll macht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, die CSU weiß allerdings genauso wie die Staatsregierung überhaupt nicht, wie man mit diesem Kapital richtig
umgeht; denn leider wird es für die Rettungshelferinnen und Rettungshelfer auch in Zukunft keinen gesetzlichen Freistellungsanspruch für die Teilnahme an notwendigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen geben. Die "Freistellung light", die in dem heutigen Gesetzentwurf behandelt wird, beschränkt sich lediglich auf Fortbildungsveranstaltungen, aber sie umfasst nicht ebenfalls notwendige Ausbildungsveranstaltungen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich kann nicht nachvollziehen, warum die Christsozialen diesen Helferinnen und Helfern verweigern, was bei den Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr richtigerweise bereits heute möglich ist. Sind sie Helfer zweiter Klasse? – Die CSU setzt in ihrem Entwurf auf die freiwillig bezahlte Freistellung durch den jeweiligen Arbeitgeber. Freiwillig! Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein Arbeitnehmer, der der Allgemeinheit ehrenamtlich dient, zum Bittsteller wird, wie ich bereits am Anfang meiner Rede gesagt habe. Er muss hingehen und betteln, dass er etwas für die Allgemeinheit tun darf. Nicht nur an diesem Tag und nicht nur bei dieser Ausbildung, sondern oft ein ganzes Leben lang arbeiten sie für uns. Die Arbeitnehmer müssen also fragen, ob sie freigestellt werden oder nicht. Was glauben Sie denn, wie viele Menschen aus Angst vor einer Ablehnung erst gar nicht wagen, nachzufragen und sich vielleicht unbeliebt zu machen? – Ein gesetzlicher Freistellungsanspruch wäre der richtige Weg gewesen.
Im Übrigen möchte ich noch anmerken, dass ein solcher Kurs nicht dem Vergnügen dient. Sie haben es erwähnt, Kollege Dünkel. Eine solche Fortbildung dauert mehrere Tage, ist mit einem hohen Lernaufwand verbunden und womöglich auch mit einer Abschlussprüfung. Die CSU setzt dem Ganzen das iTüpfelchen auf, indem sie die Fortbildungsveranstaltung auch noch vom bayerischen Innenministerium anerkennen lassen will. Anerkannt wird die Veranstaltung dann, wenn sie, wie es im Gesetzestext so schön heißt, zu einer spürbaren Steigerung der Einsatz- und Verwendungsfähigkeit einer ehrenamtlichen Einsatzkraft führt. Diese Forderung ist eine Entmündigung aller Trägerorganisationen. Wir müssen unseren Leuten beim BRK und bei den anderen Hilfsorganisationen einfach mehr Vertrauen schenken. Ich glaube nicht, dass sie irgendwelche Menschen zu einer Fortbildung schicken, ohne geprüft zu haben, ob sie dort etwas Sinnvolles lernen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ohne den gesetzlichen Freistellungsanspruch, ohne die wichtigen Ausbildungsveranstaltungen und ohne das Mitwirken der Trägerorganisationen muss dieser Gesetzentwurf
ohne die Zustimmung der bayerischen SPD-Landtagsfraktion beschlossen werden.
Zum Schluss möchte ich mich bei allen ehrenamtlich Tätigen im Freistaat ganz herzlich bedanken. Ich bitte darum, das Ergebnis nicht zum Anlass zu nehmen zu sagen, dann schmeiße ich hin. Das machen die Ehrenamtlichen in Bayern nicht. Aber für ihren selbstlosen Einsatz, für das vorbildliche Pflichtbewusstsein und für diesen ebenso verantwortungsvollen wie gefahrvollen Dienst an der Gemeinschaft danke ich ihnen. Im Innenausschuss macht sich immer große Bestürzung breit, wenn Ehrenamtliche angegriffen und verletzt werden. Hier könnten wir ihnen einmal etwas zurückgeben, indem wir sagen, wir sind dafür, dass ihr bei euren schwierigen Aufgaben wirklich unterstützt werdet. Sie haben keinerlei Vorteile davon, auch nicht materiell. Oft bekommen sie nicht einmal ein Dankeschön. Ich glaube, diesen Menschen gehört unser Dank, diesen Menschen gehört unsere Aufmerksamkeit. Es wäre gut, wenn wir den Respekt, den wir in Sonntagsreden immer predigen, auch bei diesem Gesetz umsetzen würden.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sterben und Tod – in diesem Moment kommen Menschen ihrem Glauben oft ganz nah. Am Grab zu stehen und dem oder der Verstorbenen zu gedenken, ist dabei Ausdruck einer über den Tod hinausgehenden, empfundenen Nähe, der Nähe zu einem geliebten Menschen, der einem viel bedeutet hat. Die Verbindung zu dem Verstorbenen zu halten, zu den eigenen Vorfahren oder zu Personen, die unsere Kultur und Geschichte oder unser Lebensgefühl geprägt haben – das gibt ein Gefühl von Kontinuität und Vertrautheit.
Friedhöfe und Grabstätten sind Orte privaten wie gemeinschaftlichen Gedenkens. Sie entsprechen dem menschlichen Grundbedürfnis, die Erinnerung an Verstorbene wach zu halten und damit eine Verbindung zu ihnen zu halten. Vielen Menschen ist es wichtig, regelmäßig zum Grab ihrer Angehörigen oder Freunde zu gehen.
Besondere Begräbnisstätten und Riten des Totengedenkens kennen wir von allen Epochen und Kulturen. Gräberfelder bzw. Grabbeigaben sind, was die Frühgeschichte der Menschheit angeht, sogar die einzigen Zeugnisse, die über frühe Zivilisationen Auskunft geben. Ein Gang über einen Friedhof zeigt auch, wie sich das Bestattungswesen mit den Veränderungen der gesellschaftlichen Bedingungen oder den Vorstellungen der Menschen im Laufe der Zeit gewandelt hat.
Unsere Gegenwart ist von einer zunehmenden Individualisierung in der Grabgestaltung und den Beisetzungsritualen gekennzeichnet, aber auch von einer Suche nach neuen Formen der Trauerkultur. Innerhalb dieser Trauerkultur geht es für die Hinterbliebenen letztendlich aber immer und zu jeder Zeit darum, dass das Grab zu einer friedlichen Ruhestätte, zu einem Ort der Erinnerung sowie des Trostes wird, zu einem Ort, an dem die Verstorbenen mit Würde bestattet werden und ihre letzte Ruhe finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihren eigenen Verwandten, Ihre Mutter, Ihren Vater, die Ehefrau oder den eigenen Sohn nicht in Ihrem Sinne würdevoll in Ihrer Nähe beerdigen, sondern Sie müssen hierzu stattdessen in ein anderes Bundesland oder gar in ein anderes Land ausweichen. Für mich und für viele andere Menschen wäre es nicht vorstellbar, nicht die Möglichkeit zu haben, regelmäßig das Grab der Angehörigen zu besuchen. Trotzdem ist genau das vielfach Lebensreali
tät unserer muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Bayern; denn der Freistaat gehört mit Sachsen und Sachsen-Anhalt zu den letzten drei Bundesländern, in denen noch immer Sargpflicht besteht. Muslime, die ihre Verstorbenen, so wie es ihre Religion vorgibt, ohne Sarg und nur ins Leichentuch gehüllt, begraben möchten, fliegen ihre Angehörigen häufig noch in die alte Heimat zurück – und das, obwohl sich besonders die junge Generation vielfach mehr zu ihrer Heimat Deutschland, mehr zu ihrer bayerischen Heimat bekennt und sich damit mehr als mit dem Herkunftsland ihrer Eltern identifiziert.
Man zwingt rund 5 % der bayerischen Bevölkerung zur Wahl zwischen einem aus ihrer Sicht würdelosen Umgang mit ihren Liebsten oder dem unregelmäßigen und mit hohen Kosten verbundenen Besuch des Grabes in einem anderen Land. – Und das, obwohl sich die Experten einig darüber sind, dass eine Bestattung im Sarg nicht notwendig ist. Dies hat auch die Anhörung im Juni 2015 im Innenausschuss ergeben. Gegen eine Bestattung ohne Sarg sprechen weder hygienische noch irgendwelche andere Bedenken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, Sie müssen sich nicht für Ihre Verweigerungshaltung schämen, aber ich schäme mich als Mitglied des Landtags dafür. Sie verwehren den Menschen in diesem Land grundlos ihren letzten Willen. Mit unserem Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes wollen wir die Verpflichtung zur Bestattung im Sarg abschaffen, im Übrigen eine Verpflichtung, die 75 % der deutschen Bevölkerung ablehnen.
Verehrtes Hohes Haus, letztlich geht es bei allen Diskussionen weder um Heimatliebe, wie es der Kollege von Lerchenfeld beschrieben hat, noch um eine bestimmte bayerisch-christliche Friedhofs- und Bestattungskultur, welche sich im Übrigen immer im Wandel der Zeit befindet; denn Zuwanderung, Mobilität, demografischer Wandel und Säkularisierung spiegeln sich ebenso auf dem Friedhof wider. Lassen Sie mich noch zum Schluss einen Dank aussprechen an unsere Bestattungsunternehmen und auch an die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Sie üben einen wertvollen Dienst für uns aus, und ich bin mir sicher, dass die Bestatterinnen und Bestatter in Deutschland auch eine Bestattung ohne Sarg in vorbildlicher Art und Weise erledigen. Bestatter nehmen eine Vertrauensposition ein; denn nur wem ich vertraue, überlasse ich die Person, mit der ich ein Leben verbracht habe, sei es Mutter, Vater, Ehemann oder im schlimmsten denkbaren Fall ein eigenes Kind.
Ich möchte Sie im Namen der Angehörigen bitten, den letzten Willen zu respektieren und die Angehöri
gen nicht in Gewissensnöte zu bringen. Öffnen Sie Ihr Herz und stimmen Sie unserem Antrag bitte zu!
(Vom Redner nicht auto- risiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Lorenz, ich bin froh, dass Sie
nicht gesagt haben, Sie verzichten auf Ihre Redezeit. Dann hätte ich beantragt, dass ich sie nehmen darf; denn es gibt viel zu sagen zum Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und den damit verbundenen Änderungen der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und der Bezirksordnung, das vor einem Jahr eingereicht wurde. Wir haben lange, über ein Jahr, darüber diskutiert. Aber bereits damals wurde mit ähnlicher Inbrunst, mit der Sie gerade Ihre Rede gehalten haben, vom Minister erklärt, dass es sich nur um redaktionelle Änderungen handele. Heute haben Sie inhaltlich etwas anderes gesagt. Deswegen wird es noch spannend werden. Insofern war unsere Prognose richtig. Wir haben Wort gehalten. Für uns ist die Kommunalpolitik das Herz unserer Demokratie, mit der man nicht spielt.
Nach der Ersten Lesung im Plenum galt es, im Fachausschuss in einer sehr konstruktiven und intensiven Diskussion nach Lösungen zu suchen. Das ist uns mit der CSU als Mehrheitsfraktion in diesem Parlament leider nicht so gelungen, wie wir es uns für die Menschen in Bayern gewünscht hätten.
Im folgenden zentralen Streitpunkt ist es uns allerdings geglückt, dem Machthunger der CSU-Fraktion einen Riegel vorzuschieben. Mit der geplanten Rückkehr zum Sitzverteilungsverfahren nach d’Hondt wollten die Christsozialen ihre Herrschaft in den Kommunen zementieren, und das zulasten vieler Bürgerlisten und Wählervereinigungen in Bayern. Unser aller Widerstand, auch der aus den eigenen Reihen der CSU und insbesondere von Ministerpräsident Horst Seehofer, hat letztendlich Wirkung gezeigt.
Wir waren mit Hare/Niemeyer zufrieden. Eine Sachverständigenanhörung im Innenausschuss hat letzten März aber gezeigt, dass die Sitzverteilung nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers, das seit 2008 auch bei der Bundestagswahl eingesetzt wird, ein kleines Stück gerechter ist.
Als die Partei der sozialen Gerechtigkeit verweigern wir uns natürlich einer gerechteren Lösung nicht. Die Bayern-SPD, die Landtagsfraktion, hat den Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Anlass genommen, heute ein Antragspaket zur Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften und zur Verbesserung in diesem Bereich für die Bürger, für die Mandatsträger und für die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Entscheidungsorgane zur Abstimmung zu stellen. Der Gesetzentwurf hätte für die kommunale Familie sowie für die
Zukunftsfähigkeit der Gemeinden und Städte ein großer Wurf werden können. Dem hat sich die CSU verweigert.
Wir wollen die Absenkung des aktiven Wahlalters bei Gemeinde- und Landkreiswahlen von 18 auf 16 Jahre. Die Jugendlichen müssen eine Chance haben, die Politik aktiv mitzugestalten, nicht nur im Sozialkundeunterricht, sondern sie müssen die Möglichkeit haben, hier mitzustimmen und mitzuentscheiden.
Sie sagen, es gebe keinen Anlass dazu. Andere Bundesländer – Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein – haben das anders gesehen; sie vertrauen ihren 16-Jährigen und 17-Jährigen. Sie aber anscheinend nicht. Sie halten unsere Kinder und Jugendlichen für unvernünftiger, vielleicht sogar für dümmer – wir nicht. Wir vertrauen unserer Jugend.
In Bayern ist die Zeit reif, hier einen Schritt nach vorne zu machen.
Sie wollten sich durch zwei weitere Änderungen Vorteile verschaffen: durch Scheinkandidaturen und Tarnlisten. Die Rückkehr zum d’hondtschen Verteilungsverfahren habe ich schon behandelt. Diese beiden Punkte, die Scheinkandidaturen und Tarnlisten, sind unlautere Werkzeuge. Auch wenn Ihnen klar sein dürfte, dass ein amtierender Rathaus- und Landratsamtschef niemals ein ehrenamtliches Mandat zulasten seiner hauptamtlichen Beschäftigung antreten wird, meint die Staatsregierung, durch die Zulassung solcher Scheinkandidaturen einen Beitrag zur Deregulierung zu leisten.
Nicht nur wir lehnen diesen Taschenspielertrick ab, auch unsere kommunalen Spitzenverbände sprechen sich entschieden dagegen aus. Das ist eine Verdummung der Wählerinnen und Wähler.
Das Gleiche betrifft die Tarnlisten. Ab den Kommunalwahlen 2020 sind Listenverbindungen mehrerer Parteien oder Gruppierungen nicht mehr zulässig. Zulässig wird es dagegen sein, dass aus einer Partei oder Gruppierung heraus mehrere Wahlvorschläge gemacht werden können, solange die Mehrheit dieser Liste nicht im Vorstand des ursprünglichen Wahlvorschlags ist. Das wurde bereits erwähnt.
Herr Kollege Lorenz, Tarnlisten bringen der CSU massive Vorteile. Sie rücken in Zukunft einfach mit mehreren Listen an: CSU 1, CSU 2, CSU 3, Frauenunion 1, Junge Union, Mittelstands-Union und alle ihre Arbeitskreise. Wie viele Listen wollen Sie denn in Zukunft machen? Wo liegt denn Ihre Grenze? Sagen Sie es doch! Sie haben noch 16 Minuten Redezeit, können mir also antworten.
Zusammen mit dem Bayerischen Städtetag lehnt die Landtags-SPD auch diese Änderung als Versuch der Beeinflussung von Wahlentscheidungen ab. Kolleginnen und Kollegen, Zwischenrufer der CSU, dazu ein Zitat – nicht von mir –: Auch bei dem Wahlrechtsausschluss bedarf es dringender Verbesserungen. Das ist ein sehr ernstes Thema. Wir wollen, dass Menschen, die körperlich oder geistig behindert und daher vollumfänglich amtlich betreut sind, endlich wählen dürfen.
Wir gehen als Parlamentarier gerne in solche Einrichtungen und lassen uns dort feiern. Aber wenn die Frage aufkommt, ob diese Menschen wählen dürfen, sagen Sie, liebe Kollegen von der CSU, Nein. – Das verstehe ich nicht.
Wo ist denn hier die Teilhabe der Behinderten? Sie wollen das Wahlrecht. Ich habe mich bei den Betreuern extra erkundigt. Die Behinderten wären stolz auf ihre Demokratie, wenn sie in dem Land, in dem sie leben, mitentscheiden dürften, statt nur zuschauen zu müssen. Geben Sie den Behinderten eine Stimme.
Nichtdeutsche Unionsbürger dürfen gewählt werden – vielleicht kennen Sie welche –, aber weder zum Zweiten Bürgermeister noch zum Stellvertretenden Landrat. Anscheinend können sie nur Steuern zahlen und im Gemeinderat mitentscheiden. Aber die Übernahme eines Amtes oder einer entsprechenden Aufgabe trauen Sie ihnen nicht zu – wir schon. Wir wollen, dass in Zukunft auch das Amt des Ersten Bürgermeisters und weitere Ämter von nichtdeutschen Unionsbürgern besetzt werden können.
Haben Sie etwas mehr Vertrauen, tun Sie in der Demokratie einen Schritt vorwärts und nicht rückwärts. Das zieht sich durch alle Anträge.
Dass Sie unserer älteren Generation nichts mehr zutrauen, ist schon lange bekannt. Ab 67 Jahren scheint
die Leistungsfähigkeit zu bröckeln – Ihrer Meinung nach nicht bei Ihnen persönlich; denn es sind einige Kollegen über 67 hier.
Ich habe sogar gehört, dass ein 68-Jähriger zum Bundesinnenminister gemacht werden soll. Aber in Bayern gilt: Als Bürgermeister wäre er unmöglich – unmöglich! –, viel zu alt. Weg mit dieser Grenze! Schöne Grüße von Peter Paul Gantzer, unserem Alterspräsidenten.
Altersdiskriminierung hat in Bayern nichts verloren.
In der Gesamtbetrachtung des Gesetzentwurfs stelle ich fest: Wir hätten uns mehr von diesem Antragspaket erhofft. Man muss sagen: Es ist ein Fehlwurf. Wir lehnen das Gesetz ab. Wir hätten dem gemeinsamen Antrag gerne zugestimmt. Aber laut Geschäftsordnung geht das nicht. Wir hätten uns gefreut.
Ich verstehe auch nicht, warum Sie es ablehnen, das jeweilige Wahlergebnis in allen Wahllokalen zu veröffentlichen. Es wird erfasst. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann am Wahltag an der Auszählung teilnehmen. Diese ist öffentlich.
Sie haben insofern einen Antrag eingereicht – haben Sie Herrn Lorenz zugehört? –, als das Ganze in Zukunft zusammengefasst wird. Die Bayerische Staatsregierung hat in den Gesetzentwurf aufgenommen, dass Urnen aus Stimmbezirken mit weniger als 50 Wählern woanders hingebracht werden. Damit ist das Wahlgeheimnis gewährleistet. Warum veröffentlichen Sie das Wahlergebnis nicht? Schließlich steht es jedem Bürger und jeder Bürgerin zu – natürlich unter Wahrung des Geheimnisses, dass also niemand nachvollziehen kann, wer wen gewählt hat –, zu sehen, wo er oder sie gewählt worden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für die konstruktive Beratung in den Ausschüssen sowie für manche Dinge, die wir klarstellen konnten. Ich hoffe, dass Ihnen der Kollege Adelt zu dem Teil, den ich aufgrund der Zeit nicht bearbeiten konnte, die Leviten lesen wird.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Ich bin nicht Mitglied der CSU. Auf diese Frage kann die CSU nachher selbst antworten.
Sie haben den Bezirk angesprochen. Für mich persönlich ist das natürlich – das muss man einfach sagen – eine Blamage. Hier geht es nicht um viele Stimmen. Hier geht es darum, den Menschen Würde und Anerkennung zu geben. Auch wenn mancher vielleicht sagt, eine Meinungsbildung sei sozusagen technisch nicht möglich, so haben wir aber so viel Vertrauen in die Betreuerinnen und Betreuer, dass sie im Namen ihrer Schützlinge auch dem Willen ihrer Schützlinge entsprechen. So viel Vertrauen muss man haben. Ich kann nicht nachvollziehen, warum die CSU dieses Vertrauen nicht hat. Ich finde es traurig, sehr traurig. Wir haben aber natürlich nicht nur im Bezirk Leute zu betreuen. Es wäre ein Zeichen des guten Willens gewesen. Das wird nicht wahlentscheidend sein. Es ist ein Zeichen von Mitmenschlichkeit.
Herr Staatssekretär, ich zitiere, nicht wörtlich, aber sinngemäß: Es passiert doch nichts, ihr macht nichts, macht endlich eure Hausaufgaben.
Mit "ihr" hat der Redner mich gemeint. Das war unser Landrat, der Landrat des Landkreises Fürth, der mich, als Vertreter des Bayerischen Landtags, angesprochen hat. Er sagte: Schaut endlich, dass ihr die Sache regelt. – Ich gebe das jetzt einfach einmal so weiter, weil ich ein Mitglied des Landtags bin. Das heißt, draußen in den Kommunen existiert ein Durcheinander. Das wurde vorhin schon gesagt. Die Kommunen wollen investieren, sie haben auch Geld. Der Landrat sagt aber: Die Staatsregierung kommt nicht in die Gänge. Im Frühjahr soll jetzt zwar etwas passieren, aber wir wissen nicht genau, was. – In der Stadt und im Landkreis Fürth haben wir 140 Abweisungen gehabt. Das ist zu viel. Wir sind der Meinung, dass die geschlagenen und geschundenen Frauen Hilfe brauchen und diese auch bekommen sollen. Ich bitte Sie deshalb ganz einfach, die Sache zu beschleunigen. Wir brauchen dringend Klarheit.
Was Herr Vogel vorher nicht gesagt hat, das ist die Tatsache, dass es sich hier immer noch um eine freiwillige Leistung der Landkreise handelt, nicht um eine Pflichtaufgabe. Das ist schon eine Schande, das muss ich Ihnen wirklich sagen. Irgendeiner muss zuständig sein. In den Vereinen, die sich kümmern, sind es meistens Frauen, die sich um alles kümmern. Die opfern ihre Freizeit und müssen sich dann auch vor
halten lassen, die Behörden und die Abgeordneten kämen nicht in die Gänge. Diese Vorwürfe weise ich hiermit zurück. Ich bin der Meinung, es muss etwas passieren. Schöne Grüße von unserem Landrat: Wir haben Geld, wir brauchen aber von Ihnen endlich ein Signal, dass Sie auch etwas tun. Vom Bund haben wir dieses Signal jetzt bekommen. Vielleicht können Sie dazu etwas sagen.
Herr Kollege Ritt, die Versorgungssicherheit, die Sie ansprechen, ist mit Sicherheit durch andere Regelungen gewährleistet. Ich würde sagen, dass das, was Sie hier gesagt haben, falsch ist. Niemand in Bayern oder in ganz Deutschland muss befürchten, in größerem Umfang keinen Strom mehr zu haben. Es sind Vorsorgemaßnahmen getroffen worden,
aber nicht nur wegen der Atomkraft, sondern insgesamt wegen der Versorgung. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Der Europäische Verbund – den manche nicht wollen; im Strombereich funktioniert er aber ganz gut – wird mit Sicherheit für stabile Netze sorgen. Sollte dem nicht so sein, müssten wir sofort einschreiten und denen, die dafür zuständig sind, das Mandat entziehen.
Was ich eigentlich von Ihnen, Herr Ritt, ganz persönlich wissen will: Garantieren Sie als bayerischer Abgeordneter der bayerischen Bevölkerung, der deutschen Bevölkerung und unseren Nachbarn in Europa, dass dieses Kraftwerk keine Störung mehr haben wird und dass nichts mehr passieren wird? Garantieren Sie heute dies?
Wenn Sie das ganz persönlich garantieren – weil Sie davon überzeugt sind –, dann sagen Sie es heute. Sie haben mit der Inbrunst von Überzeugung verschiedene Störungen aufgelistet und gleichzeitig behauptet, alles funktioniere. Sagen Sie der bayerischen Bevölkerung die Wahrheit: Sind Sie der Meinung, dass nichts mehr passieren wird, dass keine Störungen mehr auftreten werden?
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es hallt gut. Ich hoffe, die Lautstärke passt. – Bevor ich mich zum inhaltlichen Teil meiner Rede begebe, möchte ich darauf hinweisen, dass der vorliegende Antrag im Wesentlichen mit der Industrie- und Handelskammer Mittelfranken abgestimmt wurde. Im Antrag zeigen wir neun Punkte für ein Zukunftsprogramm für Westmittelfranken und insbesondere für Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf auf. Im Einzelnen geht es um die Teilbereiche Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV, Breitbandversorgung, Forschungseinrichtungen, Tourismus, eine Entwicklungsagentur, die Anpassung der
Höchstfördersätze in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, staatliche Weiterbildungseinrichtungen sowie die flächendeckende ärztliche Versorgung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für Menschen außerhalb von Altbayern haben diese hier aufgezählten strukturpolitischen Felder eine lebensverändernde und zukunftsweisende Bedeutung. Wir in Mittelfranken und insbesondere in der Planungsregion 8 in Westmittelfranken, die nicht von der wirtschaftlichen Dynamik rund um den Speckgürtel des Städtedreiecks Nürnberg-Erlangen-Fürth profitieren, fühlen uns nach Ansicht der CSU-Fraktion einfach nur ungerecht behandelt. CSU-Kollege Nussel hat in den Ausschussberatungen erläutert, dass bei allen Bemühungen nicht ein bestimmter Raum herausgegriffen werden könne. Stattdessen sei ganz Bayern zu betrachten. Der Kollege Nussel hat gleichzeitig recht und unrecht. Wenn man das festgelegte Staatsziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in – ich betone – ganz Bayern erreichen möchte, muss man sich wohl oder übel mit den strukturschwächeren Räumen im Freistaat befassen, bestehende Probleme analysieren und diese dann mit den entsprechenden Lösungen angehen. Herr Kollege Nussel, wenn die gefühlte Ungerechtigkeit tatsächlich Realität ist, darf man sich durchaus auch so fühlen.
Wertes Hohes Haus, während das verfügbare ProKopf-Einkommen in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Niederbayern und Oberbayern seit 2012 um durchschnittlich 5,4 % gestiegen ist, liegt der Anstieg in Mittelfranken gerade einmal bei 2,6 %. Jeder Oberbayer und jede Oberbayerin verfügt über rund 25.868 Euro Einkommen pro Jahr. Die Leute in meiner Region müssen im Schnitt mit 4.500 Euro weniger pro Jahr auskommen. Rund 40 % des 1.629 km langen Staatsstraßennetzes in Mittelfranken – rund 650 km – sind sanierungsbedürftig. In Oberbayern sind es bei doppelter Länge fast 10 % weniger.
Nehmen wir die Ansiedlungsagentur des Freistaates, Invest in Bavaria. In den letzten etwa 15 Jahren haben sich fast zwei Drittel der unterstützten Unternehmen in Oberbayern angesiedelt. Mit weitem Abstand folgt dann Mittelfranken, insbesondere Nürnberg mit mageren 7,6 %. Die Entwicklung der Breitbandversorgung in Oberbayern geht ebenfalls zügiger voran als in Mittelfranken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau dort, wo Oberbayern schon heute steht, wollen wir in Westmittelfranken zeitnah auch stehen. Wer dies als Neid bezeichnet, hat für Gerechtigkeit überhaupt keinen Sinn.
Lassen Sie mich noch kurz die Unterzeichner des Industrie- und Handelskammer-Papiers nennen: Landrat Dr. Ludwig, CSU, Landkreis Ansbach; Landrat Weiß, CSU, Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim; Landrat Wägemann, CSU, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen; Oberbürgermeisterin Seidel, parteilos, Stadt Ansbach; Bürgermeister Kisch, CSU, Stadt Bad Windsheim; Oberbürgermeister Dr. Hammer, CSU, Stadt Dinkelsbühl; Bürgermeister Ruh, CSU, Stadt Feuchtwangen; Bürgermeister Fitz, CSU, Stadt Gunzenhausen; Bürgermeister Meier, SPD, Neustadt an der Aisch
endlich –; Oberbürgermeister Hartl, parteilos, Rothenburg ob der Tauber; Oberbürgermeister Schröppel, SPD, Stadt Weißenburg; dazu die IHK Mittelfranken, vertreten durch ihren Präsidenten Dirk von Vopelius. Die CSU tut das Ganze als Träumerei ab. Nicht jeder Wunsch könne in der Realität erfüllt werden, meinte CSU-Kollege Erwin Huber – er ist nicht anwesend – zu den genannten Forderungen. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Unterzeichner dieses Strategiedokuments, das gemeinsam erarbeitet wurde.
Wollen Sie diesen unseren Experten in der Heimat tatsächlich die Kompetenz absprechen?
Sie wollen doch nicht für den Papierkorb gearbeitet haben. Sie wollen, dass wir uns um ihre Sorgen und Nöte kümmern. Sie wollen, dass wir ihre Vorschläge ernst nehmen. Deshalb haben wir, die SPD, uns dieser Sache angenommen.
Die CSU verkauft mit ihrem Nein unsere kommunalpolitischen Spitzen und ihre eigenen Leute, die ich bereits genannt habe. Ich sehe keine einzige Forderung, die nicht umsetzbar wäre – strittig vielleicht, aber nicht realitätsfremd. Liebe CSU-Kollegen, gesamtbayerisches Denken heißt, gleichermaßen auch an strukturschwächere Regionen zu denken. Ich möchte mich deshalb ganz besonders an Markus Rinderspacher wenden, der auch persönliche Beziehungen zu diesem Kreis hat. Ich möchte mich bei ihm für seine Unterstützung bedanken.
Lieber Kollege Hans Herold, wenn die Kommunalpolitik das Versagen des Freistaats Bayern nicht immer ausgleichen würde, wo wären wir denn dann?
Das muss man an dieser Stelle doch einmal fragen: Wo wären wir dann?
Danke schön für die Zwischenbemerkung; denn jetzt kann ich noch meinen Block zum Breitband vorlesen. Die Entwicklung der Breitbandversorgung in Oberbayern geht ebenfalls zügiger voran als in Mittelfranken. Mit einer Zuwachsrate von 26,5 % seit 2012 waren Mitte 2016 insgesamt 77,8 % aller oberbayerischen Haushalte mit mindestens 50 Mbit/s versorgt. Hier wurde kräftig investiert, und das ist auch gut und richtig so. In Mittelfranken sind jetzt 73 % aller Haushalte mit mindestens 50 Mbit/s versorgt. Das entspricht einem Zuwachs von 18,5 % im gleichen Zeitraum.
Wenn man das vergleicht, 26,5 % mit 18,5 %, dann kann man natürlich sagen: Das interessiert mich nicht. – Mich interessiert das schon.
Ich bedanke mich an dieser Stelle herzlich,
dass die Kollegen Bürgermeister und Landräte der CSU den Antrag indirekt mit unterstützen; denn es ist doch ihr Papier, nicht meines. Wenden Sie sich doch an die CSU-Kollegen daheim, beschimpfen Sie doch die Landräte und die Bürgermeister, nicht mich. Die haben das gemacht.
Die haben aufgezeigt, was zu tun ist.
Was hier im Landtag gesagt wird, das ist doch nur billig, billig, billig. An dieser Stelle muss man doch einmal ganz klar sagen: Was den Ausbau der Bundesstraßen B 2, B 8, B 13, B 25 und B 470, der A 3 und der A 6 betrifft, von wem stammen die Forderungen dazu? – Sie stammen doch von den Herren vor Ort; denn die wissen, wo es krankt, wo etwas zu tun ist.
Machen Sie Ihre Hausaufgaben, krempeln Sie die Ärmel hoch! Dann sind wir zufrieden, und die Leute vor Ort auch.
Kommt noch einer?
Herr Kollege, natürlich sehen Sie nicht – oder Sie wollen es nicht sehen –, dass hier Männer und Frauen gearbeitet haben, die vor Ort in höchster politischer Verantwortung stehen und einen Blick auf das Ganze haben. Deswegen haben sie ihre Anliegen auch in diesem Antrag zusammengefasst. Sie hätten auch einzelne Anträge vorlegen können. Das haben sie aber nicht getan. Sie wollten eine Gesamtübersicht über alle Themenfelder zeigen. Den Bereich Bildung haben wir übrigens weggelassen, weil er nicht mehr aktuell war; die Bearbeitungszeit im Landtag ist einfach lang. Wir haben halt viele Punkte zu bearbeiten. Aber dafür kann ich nichts.
Sie sagen, ich hätte der Region mit meinem Antrag geschadet. Das weise ich natürlich entschieden zurück, auch Ihre indirekte Aussage, wir hätten uns nicht damit beschäftigt.
Sie sagen, wir hätten uns damit nicht beschäftigt. Demgegenüber muss ich sagen: Das ist so nicht rich
tig. Wir haben Gespräche auf verschiedenen politischen Ebenen geführt, natürlich auch mit der IHK. Somit haben wir insgesamt gesehen die Debatte ordentlich vorbereitet. Natürlich stinkt es Ihnen, dass Sie nicht selbst auf einen so guten Antrag gekommen sind.
Das ist mir schon klar. Sie bringen heute Ihre Wut rüber, weil Sie sachlich nichts beitragen können, gar nichts. Und wenn der stellvertretende Landrat, der hier sitzt, den Antrag gegenüber seinem eigenen Landrat, dem Herrn Weiß, ablehnen will, dann soll er das tun. Aber dann soll er auch dazu stehen. Wenn ich eine politische Meinung habe, stehe ich dazu; der Kollege wird das mit Sicherheit auch tun.
Das kann jeder machen, wie er will. Aber ich und meine Fraktion beantragen eine namentliche Abstimmung, wenn wir das wollen. Wenn Sie sich daran nicht beteiligen wollen, gehen Sie raus.
Frau Präsidentin, das Frankenlied wäre toll. – Es ist natürlich gut, wenn sich Zwischenbemerkungen von Menschen ergeben, die meinen Redebeitrag gar nicht verfolgt haben und nicht mitbekommen haben – so wie jetzt: Herr Huber unterhält sich wieder einmal. Na ja, das interessiert ihn eben nicht. Was ihn aber interessieren sollte, wären die Namen der Menschen,
die er gerade beschimpft hat: Landrat Dr. Ludwig, CSU, Landkreis Ansbach; Landrat Weiß, CSU, Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim; Landrat Wägemann, CSU, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen; Oberbürgermeisterin Seidel, parteilos, Stadt Ansbach usw. usw. Viele CSU-Männer und -Frauen haben dieses Papier unterschrieben und haben diese Ideen entwickelt. Wenn Sie heute sagen, das interessiere Sie nicht, dann soll es so sein. Ich habe von Ihnen nichts anderes erwartet, Herr Huber.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass der Klimawandel mittlerweile auch ein bayerisches Problem ist, haben die Ereignisse der vergangenen Jahre klar gezeigt, das Pfingsthochwasser 2013, die Schlammlawine in Simbach, die extremen Niedrigwassersituationen in Franken sowie jüngst die schweren Verwüstungen in den Landkreisen Passau, Freyung-Grafenau und in meinem Heimatlandkreis Fürth. Letztere sind im August 2017 geschehen und sollten der Staatsregierung Warnung genug sein.
Die Jahreszeiten verschieben sich. Die Vegetationsperiode ist in den letzten 50 Jahren um 26 Tage länger geworden. Das hat teils drastische Auswirkungen auf die biologische Vielfalt im Freistaat. Die Luft erwärmt sich bei uns deutlich schneller als durchschnittlich. Dies hat zur Folge, dass uns ein Temperaturanstieg um 4,5 Grad drohen könnte. Die Hitzetage werden mehr, die kalten Tage deutlich weniger. Was das für unsere schneebedeckten Alpen bedeutet, muss ich wohl nicht ausführen. Liebe Kolleginnen und
Kollegen, der Klimawandel ist nicht länger zu ignorieren. 15 der 16 wärmsten Jahre wurden nach 2001 registriert. Das ist kein SPD-Märchen, sondern ein Zitat unserer Umweltministerin vor eineinhalb Jahren.
Die Umweltministerin kommt noch.
Die Staatsregierung kennt diese Folgen, unternimmt jedoch nichts Entscheidendes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer von Naturkatastrophen. Hochwasser, Hitzerekorde und Unwetter stellen für die Betroffenen persönliche Katastrophen dar und sind für den Steuerzahler oft mit enormen Kosten verbunden. Bis heute hat sich jedoch nichts an der Klimapolitik der Staatsregierung geändert. Es wurde nur angekündigt, den Menschen im Katastrophenfall eingeschränkt helfen zu wollen – ein "großer" Trost.
Wir müssen endlich ehrlich zu den Bürgerinnen und Bürgern sein. In Bayern wird viel zu wenig für den Klimaschutz getan. Deshalb fordern wir ein längst überfälliges eigenes Bayerisches Klimaschutzgesetz, in dem verbindliche Klimaziele bis zum Jahr 2050 festgelegt werden. Wir wollen nicht irgendwelche unverbindlichen Programme, wie sie die Kollegin der CSU gerade aufgeführt hat. Wir bekennen uns zum international anerkannten Ziel, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf höchstens zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Wir wollen eine verbindliche Reduktion der gesamten Treibhausgasemissionen im Freistaat festlegen.
Folgender Grundsatz muss gelten: Ein rechtzeitiger Eingriff reduziert die späteren Folgekosten. Ohne konkrete Vorgaben ist das Ziel, deutsche Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 % gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren, nicht zu erreichen. Das haben wir versprochen. Daher bleibt eine verbindliche und gestaffelte Zielsetzung für die Sektoren Industrie, Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Gebäude alternativlos. Unsere bayerischen Vorzeigeunternehmen wie adidas, Audi, BMW und Puma fordern bereits jetzt klare Signale in Form verbindlicher Klimaziele seitens der Politik, um sich in geeignetem Maße auf künftige Herausforderungen vorbereiten zu können. Die bayerische Wirtschaft braucht die notwendige Planungssicherheit in Form eines konkreten Klimaschutzfahrplans, um mit ihren Produkten auch in den kommenden Dekaden weiterhin an der Weltspitze bleiben zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur mit Weitblick und einer langfristigen Zielsetzung ist dieses Generatio
nenthema lösbar. Es ist an der Zeit, gemeinsam zu handeln. Das sage ich auch im Hinblick auf die nächste Landtagswahl. Möglicherweise zieht nächstes Jahr eine Partei in dieses Hohe Haus ein, die die Ursachen des Klimawandels leugnet. Daneben werden rechte Hardliner oder Klimawandel-Ignorierer der CSU sehr schwach aussehen. In diesem Fall würde eine Lösung oder ein Kompromiss in unerreichbare Ferne rücken.
Ich möchte unserem Fraktionssprecher Markus Rinderspacher danken. Er hat gesagt: Vergesst den Genossen Hoegner nicht. Dieser hat bereits 1928 im Landtag gefordert, Seeufer und andere Naturschönheiten allgemein zugänglich zu machen. Dieses Ziel ist im Jahr 1946 mit anderen Zielen in die Bayerische Verfassung aufgenommen worden. Durch unseren unermüdlichen Einsatz wurde der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen genau am 5. April 1984 in die Bayerische Verfassung aufgenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen auch im Hinblick auf ein Bayerisches Klimaschutzgesetz Vorreiter sein. Diese Vorreiterrolle nehmen wir gerne ein.
Nun komme ich zum Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER. Selbstverständlich steht das bereits in der Verfassung. Jedoch handelt es sich um ein wichtiges Ziel, das Generationen betrifft – nicht nur unsere Generation. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, kann es sein, dass wir nichts mehr reparieren können. Deshalb freuen wir uns auf die Diskussionen in den zuständigen Ausschüssen. Wir hoffen, dass die FREIEN WÄHLER entgegen anderer Beschlüsse zum Thema Umwelt einmal etwas Vernünftiges machen.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Weltweit wer den rund 700.000 Tonnen des Wirkstoffs Glyphosat produziert. Davon werden rund 6.000 Tonnen bei uns in Deutschland versprüht. Glyphosat ist rund um den Globus das am meisten eingesetzte nichtselektive systemische Breitbandherbizid. Seit geraumer Zeit steht es jedoch in Verdacht, krebserregend zu sein. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA befand im März dieses Jahres, dass Glyphosat nicht krebser regend sei. Dem positiven ECHAGutachten steht ein Urteil der Internationalen Agentur für Krebsforschung gegenüber, das Glyphosat als wahrscheinlich krebser regend beim Menschen eingestuft hat.
Die EUKommission hat leider gegen den Willen vieler EUMitgliedstaaten und entgegen ihrer eigenen Mittei lung zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips gehan delt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dort befinden wir uns: Wir wollen vorsorglich handeln und nicht nachsorgen, wenn Menschen erkrankt sind.
Leider wird jetzt darüber nachgedacht, die Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat um zehn Jahre zu verlän gern. Aktuellen Pressemitteilungen war zu entneh men, dass sich Vertreter der EUStaaten im Herbst endgültig einigen werden. Ginge es nach dem Willen der Union, nach Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesagrarminister Christian Schmidt, wäre die Zu lassung bereits verlängert. Doch in unserer Umwelt ministerin Barbara Hendricks haben wir eine starke Widersacherin auf unserer Seite – zum Glück.
Bereits heute steht für den Wirkstoff Glyphosat fest: Der großflächige Einsatz von Herbiziden dieser Art führt zu einer Verschlechterung der Artenvielfalt inner halb der landwirtschaftlich genutzten Fläche Deutsch lands. Das Bundesumweltministerium warnt aktuell gar vor einem fortschreitenden Insektensterben hier zulande. In manchen Regionen hat sich der Insekten bestand seit dem Jahr 1982 um bis zu 80 % verrin gert. Der Bestand an Schmetterlingen hat sich gar um 90 bis 99 % verringert. Langsam bekommt auch die Staatspartei Angst und reagiert mit einem Miniantrag, den wir heute hier behandeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der heute zu behandelnde Antrag der CSU enthält zum Teil Forderungen, die wir, die SPD, be reits vor geraumer Zeit gestellt haben. Die Abgabe von Glyphosat an Privatpersonen und die Anwendung in Haus und Kleingärten gehören genauso verboten wie die Sikkation in der Landwirtschaft. Da sind wir einer Meinung. Was aber die Kollegen von der CSU mit der Reglementierung der Anwendung auf Flächen wollen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, also zum Beispiel auf Schulhöfen, Kinderspielplätzen oder Parks, bleibt mir ein Rätsel. Liebe CSUFraktion, auf dem Pausenhof, auf der Liegewiese im Freibad und erst recht auf Kinderspielplätzen gehört überhaupt kein Gift verspritzt. Daher fordern wir, die SPDLand tagsfraktion, die Staatsregierung auf, sich auf Bun desebene zum Schutz unserer Kinder dringend dafür einzusetzen, dass Flächen, die von Kindern genutzt werden, nicht mehr mit glyphosathaltigen Pflanzen schutzmitteln behandelt werden.
Ich mache Ihnen noch einen Vorschlag, liebe Kolle ginnen und Kollegen von der CSU. Stellen Sie doch überall, auf jedem Spielplatz, wo Glyphosat eingesetzt wird, ein Schild mit der Aufschrift auf: Hier wurde ges tern Glyphosat gespritzt. – Ich bin gespannt, was wir noch erreichen werden, ob Sie es schaffen, Kinder spielplätze und Freibäder endgültig zu räumen. So wollen wir es nicht haben.
Laut Aussagen des Bundesinstituts für Risikobewer tung gelten Kinder als sehr empfindlich gegenüber po tenziell gesundheitsschädlichen Stoffen. Sie sind des halb besonders zu schützen. Wenn Sie einfach sagen, hier ist einer, der eine Ausbildung hat und der darf deshalb auf dem Spielplatz Glyphosat versprit zen, kann ich nur sagen: Das wollen wir nicht. Sie können es mit Ihrem Antrag heute beschließen.
Wertes Hohes Haus, deswegen fordern wir, die SPD Landtagsfraktion, dass Flächen, die von Kindern ge nutzt werden – hier geht es, wie gesagt, hauptsäch lich um Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, öffentliche Schwimmbäder, Kinderspielplätze und Parks –, nicht mehr mit diesem Mittel behandelt wer den dürfen.
Ich bedanke mich abschließend ganz besonders bei Herbert Woerlein, der mich in dieser Frage immer un terstützt, und natürlich bei unserer Ministerin, die es geschafft hat, die Bremse zu ziehen; denn sonst wäre die Agrarlobby stärker. Ich kann nur sagen: Kinder schutz hat absoluten Vorrang, und deswegen werden wir Ihren stümperhaften Antrag ablehnen.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung hat in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und weiterer Kommunalgesetze vorgelegt. Neben zahlreichen Änderungen aufgrund entsprechender Rechtsprechung sowie redaktionellen Anpassungen an die aktuelle Rechtslage in den Gesetzen beinhaltet der Gesetzentwurf der Staatsregierung auch Vorhaben, die nicht mit unserer Zustimmung verabschiedet werden können.
Um es kurz auszudrücken: In einigen der geplanten Änderungen zeigt die CSU, wie sie wirklich ist, nämlich überheblich und machthungrig. Gleichzeitig hat sie Angst vor einem Machtverlust.
Dies kann man eindeutig an den geplanten Änderungen erkennen. Hier geht es nicht nur um die Sitzverteilung. Ohne Notwendigkeit kippen Sie das bewährte Verbot der Scheinkandidaturen. Auch wenn jedem klar ist, dass ein amtierender Rathaus- oder Landratsamtschef ein ehrenamtliches Mandat zulasten seiner hauptamtlichen Beschäftigung wohl niemals antreten wird, meint die Staatsregierung, mit der Zulassung einer solchen Scheinkandidatur einen Beitrag zur Deregulierung zu leisten. Das stößt mir besonders auf. Ich frage mich: Haben Ihre Bürgermeister und Ihre Landräte es wirklich nötig, auf solch eine schäbige und hinterhältige Art und Weise Stimmen zu haschen?
Den lassen S' lieber daheim!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jedem von uns ist klar, dass das eine reine Wahlkampfmaßnahme ist, mit der die CSU ihre Macht in den Kommunen festigen und ausbauen will. In die gleiche Richtung zielt die Änderung des Wahlgesetzes, mit der die Staatsregierung die seit Jahren umstrittenen Tarnlisten gesetzlich legitimieren will – nur weil sie vielerorts ihre Mehrheit in Gefahr sieht und doppelt absahnen will. Nur das ist Ihr Ziel, sonst nichts.
Außerdem ist beabsichtigt, bei der Regelung über den Ausschussvorsitz die Gemeinde- und Stadträte zu entmachten, indem im Falle der Verhinderung des Bürgermeisters nicht mehr wie bisher die Geschäftsordnung oder der Rat über den Vorsitz bestimmt, sondern alleine der Bürgermeister über die Übertragung an ein anderes Ratsmitglied. Dies führt zu einer Entmachtung des demokratisch gewählten Gemeinderats und kann im schlimmsten Fall die Mehrheitsverhältnisse in dem Ausschuss verschieben.
Hinzu kommt – und das ärgert mich besonders – die Abschaffung der Listenverbindung. Erst argumentiert man: Weil wir bisher das Verfahren Hare/Niemeyer haben, bräuchten wir die Listenverbindung nicht mehr. Und dann kommt man hinterrücks mit dem Messer und sagt, man wolle wieder d’Hondt, und die Listenverbindung will man auch noch abschaffen. So geht es nicht! Ganz offen und unverfroren greift die CSU unsere demokratische Ordnung an. Da ist sie wieder, die alte, rotgesichtige CSU, die Staat sagt und Partei meint, die nimmersatte, die sich alles einverleibt, die unvermeidliche, die auf allen Festen tanzt, auch wenn sie gar nicht eingeladen ist.
Nun zum aktuellen parteipolitischen Tiefpunkt: Mit einem Änderungsantrag zum Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz fordert die CSU-Fraktion die Rückkehr zum bereits genannten d’hondtschen Verfahren.
Kurz vor der Ausschussberatung hat sie einen entsprechenden Antrag vorgelegt. Er hat zur Folge, dass die Änderung den großen Parteien zugutekommt und die kleinen leiden werden. Die Macht der Mehrheitspartei in den Kommunen und Landkreisen zu zementieren ist das Ziel. Als Nächstes folgt dann wahrscheinlich der Landtag. Die Demokratie zeigt ihre Größe vor allem durch ihren Umgang mit Minderheiten und nicht dadurch, dass man die Muskeln spielen lässt, sondern dass man die Minderheiten berücksichtigt. Das gibt ein einvernehmliches demokratisches Verhalten.
Wertes Haus, mit der Rückkehr zum Sitzverteilungsverfahren nach d’Hondt wird eine sinnvolle und einstimmig beschlossene Änderung der letzten Legislaturperiode wieder rückgängig gemacht. Die Berechnung der Sitzverteilung kann Auswirkungen bis in die kleinste Gemeinde haben. Unter Umständen kann es passieren, dass all jene Wählergruppen mit nur einem Sitz, obwohl demokratisch gewählt, nicht mehr in den Kommunalparlamenten vertreten sein werden. Aber das ist ja Ihre Absicht, wie Kollege Lorenz im Ausschuss unverblümt erklärt hat. Sie nennen es Zersplitterung, aber ich nenne es undemokratisch. Das Sitzverteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer, das die CSU erst vor sieben Jahren – wohlgemerkt und nochmal zur Wiederholung: erst 2010 – zusammen mit der FDP und dem gesamten Landtag beschlossen hat, soll jetzt wieder abgeschafft werden. Eines sage ich Ihnen auch: Mit uns geht das nicht. Dieses Katz-und-Maus-Spiel, einmal rein in die Kartoffeln, einmal raus aus den Kartoffeln, wollen wir nicht haben.
Wir von der SPD erklären uns hier und heute solidarisch mit allen demokratischen Bürgerlisten, Ortsteillisten und Wählervereinigungen in ganz Bayern; denn diese sind am meisten betroffen. Selbst dem Ministerpräsidenten geht das alles zu weit. Der Ministerpräsident stellt sich auf unsere Seite. Das war ungewohnt; aber wir nehmen seine Rückkehr zur Vernunft gerne an. Sie, Herr Ministerpräsident, müssen dafür sorgen, dass Ihre Partei wieder vernünftig wird und zu einem demokratischen Einvernehmen zwischen allen Parteien zurückkehrt. Nicht die Stärke ist das Wichtige, sondern das Einvernehmen.
Wir bitten um Unterstützung unseres Antrags. Dem Antrag der FREIEN WÄHLER werden wir selbstverständlich auch zustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen – so nenne ich Sie auch alle – und Verteidiger unserer demokratischen Prinzipien im Freistaat, es
lebe die Demokratie und die Freiheit! Stimmen Sie unserem Antrag zu!
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Kollege Zellmeier, ich war knapp davor, Ihnen alles zu glauben, aber nur ganz knapp! Ich möchte aber doch erst noch einmal etwas nachfragen. Sie waren doch im Jahr 2010 bei der Abstimmung dabei. Sie waren da doch schon Mitglied des Bayerischen Landtags. Wie ich hörte, geschah das einstimmig.
Sie widersprechen nicht, dann mache ich jetzt in diesem Sinne weiter. Sie haben also damals zugestimmt. Die Argumente, die Sie jetzt vorbringen, hören wir alle seit ewigen Zeiten, seitdem wir in Kommunalparlamenten sind. Das sind ja viele unter uns. Da sehen Sie doch, dass das nichts Neues ist. Und da frage ich Sie nun, ob Sie in irgendeiner Form belehrt worden sind. Ist etwas über Sie gekommen, beispielsweise ein ganz besonderes Erlebnis? Irgendetwas muss doch gewesen sein.
Sie bringen immer die Zersplitterung vor – Stichwort Statistisches Landesamt! Schauen Sie sich doch einmal an, wie viele kleine Dorfgemeinschaften und Interessengemeinschaften wir in unseren Gemeinderäten haben. In meiner Nachbargemeinde gibt es, glaube ich, sieben Gruppierungen. Wissen Sie, was das Beste am Kommunalparlament ist? – Es ist der Kompromiss, den wir hier im Hohen Hause leider nicht haben. Sie haben hier entweder Zustimmung durch die CSU oder Ablehnung durch die CSU. Nur das zählt. Der Kompromiss, den es auf kommunaler Ebene gibt, ist der größte Schatz, den wir haben. Den dürfen wir nicht durch eine Übermacht der CSU zerstören. Dazu stehe ich, und das vertrete ich.
Dann haben Sie auch noch Nordrhein-Westfalen ins Gespräch gebracht. Wir als bayerische Sozialdemokraten haben da unsere eigene Meinung, und die vertreten wir auch.
Wir sind nicht abhängig von irgendjemand, wir sind Manns und "Fraus" genug, unsere eigene Meinung zu vertreten.
Über Ihre letzte Äußerung bin ich sehr erschrocken. Sie sagten, der Letzte, der bei Ihrer Partei nicht nachrückt, habe mehr Stimmen als vielleicht der Erste bei einer kleinen Gruppierung.
Sie gehen an das Fundament unserer Demokratie. Das wollte ich Ihnen sagen. Überlegen Sie sich, was Sie sagen.
Dieses Argument habe ich auch selbst schon gehört, und zum Glück habe ich dann mehr Stimmen gehabt als die Kollegen von der CSU.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Entschuldigung, Frau Präsidentin.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Otto Hünnerkopf, für die SPD gilt: Umweltschutz vor Bürokratieabbau. Das müssen wir heute einfach feststellen. Für uns ist nicht so wichtig, ob einmal ein Papier mehr oder weniger ausgefüllt werden muss, wenn wir die Menschen schützen können. Kein Bürokratieabbau auf Kosten der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger!
Werte Kolleginnen und Kollegen, beim Abbau eines Aussiedlerhofes in Hutthurm wurden 10.000 Tonnen teerhaltigen Straßenaufbruchs vergraben. Während das zuständige Landratsamt anfangs offenbar keine Einwände gegen den Einbau des giftigen Materials hatte, kam ein Gutachten zu dem Ergebnis, dass der teerhaltige Straßenaufbruch ein "sehr hohes Gefährdungspotenzial für die Natur" darstelle und entfernt werden müsse. Die Kosten gehen in die Millionen.
Allein im Landkreis Passau sollen 15 weitere Fälle bekannt sein. In Aichach-Friedberg erstattete das Landratsamt Anzeige gegen den Beschluss eines Gemeinderats, eigenmächtig ungeprüftes kontaminiertes Asphaltmaterial auf zwei Feldwege ausbringen zu lassen. Das Verfahren wurde später gegen Auflagen eingestellt. Im Landkreis Würzburg hat ein Schotterwerksbetreiber jahrelang illegal Abfall beseitigt, unter anderem anscheinend auch Teer und pechhaltigen Asphalt. Die Umweltverstöße hatte nicht etwa die zu
ständige Kontrollbehörde, das Landratsamt, sondern ein ehemaliger leitender Mitarbeiter aufgedeckt. Wie die Beispiele aus Niederbayern, Schwaben und Unterfranken zeigen, landet der pechhaltige Straßenaufbruch nicht immer dort, wo er eigentlich landen sollte.
Gerade der Fall des Schotterwerks in Aub, der vor einigen Wochen im Umweltausschuss Thema war, Herr Kollege Hünnerkopf, hat gezeigt, dass Kontrollen nicht nur ausbleiben, sondern sich Behörden aktiv nicht an der Aufklärung des Falls beteiligen. Obwohl die konkrete Situation in jedem dieser Fälle etwas anders gelagert sein mag, offenbaren alle diese Fälle doch zumindest, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Handlungsbedarf besteht, wie das der Kollege Hünnerkopf im Ausschuss – ich darf das bestätigen – erwähnt hat.
Angesichts der Tatsache, dass das Bindemittel von pechhaltigem Asphalt, die sogenannten polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe, kurz PAK, gesundheitsgefährdend und umweltschädlich ist, muss die gegenwärtige Handhabung in Bayern zumindest hinterfragt werden. Jetzt kommt etwas ganz Besonderes. Künftig wird es nämlich nicht mehr erlaubt sein, pechhaltiges Material in Staats- und Bundesstraßen einzubauen. Das heißt, der Freistaat Bayern bzw. der Bund – da war es der Bundesrechnungshof – erhöht den Druck und sagt: Diesen Einbau wollen wir nicht mehr. Bereits im Jahr 2006 hat der Bundesrechnungshof den Umgang mit belastetem Straßenaufbruch gerügt. Das Problem ist, dass das Material, wie heute üblich, meistens erneut für den Straßenbau genutzt und auf diese Weise das belastete Material vermehrt wird, und zwar von einer Tonne auf 1,32 Tonnen.
Was nun aber auf Staats- und Bundesstraßen aus gutem Grund nicht mehr erlaubt sein soll, wird im Freistaat bei Privatpersonen nach wie vor erlaubt, unter anderem auch beim Einbau in Gewerbeflächen. Bayern ist das einzige Bundesland, das dies macht. In anderen Bundesländern dürfen Privatpersonen kein pechhaltiges Material auf privatem Grund und Boden entsorgen. Es ist doch schizophren, wenn sich der Staat bei Bundes- und Staatsstraßen – die Auskunft stammt übrigens vom Ministerium; das haben wir im Ausschuss erfahren, außer es ist widerrufen worden – davon verabschiedet und Privatpersonen es nach wie vor machen dürfen.
Es wäre doch paradox, wenn wir hier nicht etwas unternehmen würden. An dieser Stelle hat Kollege Hünnerkopf – er hat sich bereits zu Wort gemeldet – darauf gedrungen, dass etwas getan werden muss. Auf der anderen Seite lehnt die CSU die Anträge aber alle ab. Das ist für uns unverständlich.
Ich hoffe, Sie können es uns verzeihen, dass wir nicht darauf warten, bis sich die Staatsregierung dieses Themas annimmt und der Antrag dann obsolet sein wird, wie Sie, Herr Dr. Hünnerkopf, es schon im Ausschuss formuliert haben. Wenn wir als Opposition keinen Druck machen, passiert hier nämlich gar nichts. Das Material wird in Bayern weiter munter verteilt.
Deswegen werden wir, weil bei uns der Umwelt- und der Schutz des Menschen vor einem Bürokratieabbau stehen, dem Antrag der GRÜNEN selbstverständlich zustimmen.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Kollege Dr. Hünnerkopf, ich habe gedacht, Sie bekommen die Kurve und werden sich dazu hinreißen lassen, heute zu sagen: kein Verteilen von – ich betone es noch einmal: – giftigem Material auf irgendwelchen Flächen! Darum geht es doch heute.
Wenn Sie heute Ihre – "Tat" hätte ich jetzt beinahe gesagt, aber das ist falsch – Erschrockenheit, die Sie genauso wie ich, denn auch ich war erschrocken – – Wir diskutieren hier fleißig und munter über teerhaltiges Material und dann kommt das Ministerium – ich weiß es leider nicht genau, ich nehme an, es war das
Ministerium – und erklärt uns, dass der Freistaat Bayern in Zukunft darauf verzichtet. Ich erinnere mich noch an Ihr Gesicht – wenn ich einen Spiegel gehabt hätte, hätte ich wahrscheinlich gesehen, dass ich genauso ausschaue –, wie erschrocken Sie geschaut haben. Wir streiten hier über die Abgabe von Material an Privatpersonen, die es dann irgendwo verstreuen – im vorgegebenen Rahmen der Gesetze natürlich – ,
und dann kommt der Mann vom Staat und sagt: Wir verzichten darauf, weil es uns zu gefährlich und zu teuer ist. Bei den Fällen, die ich genannt habe, Herr Kollege, geht um Millionen. Hutthurm ist ein ganz klassischer Fall. Wer bezahlt das zum Schluss? Das zahlt doch der Steuerzahler, wenn die Firma pleitegegangen ist, der arme Bauer, der es – ich sage einmal, in gutem Glauben – gemacht hat, weil er vielleicht sogar an den Einbau als Recyclingmaterial gedacht hat. Dabei geht es doch um Millionen. Darauf müssen wir doch reagieren. Das muss doch ein Ende haben.
Der Freistaat sagt, er macht es nicht mehr, es ist ihm zu teuer. Ich sage, das ist mir alles zu unsicher: die Giftigkeit und die Kosten – weg damit. Sie sagen zum Privatmann: Nimm es ruhig! Passiert nichts! – So geht es nicht. Schluss damit!
(Vom Redner nicht auto- risiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Oberflächengewässer sind in einem schlechten Zustand. Bereits im Jahr 2000 haben sich Europa, Deutschland und auch Bayern auf den Weg gemacht und beschlossen, bis zum Jahr 2015 die Gewässer in einen guten Zustand zu versetzen. Doch wohin führen uns die bisherigen – in Anführungszeichen – "Bemühungen" der CSU im Freistaat? – Sie führen in die Katastrophe. Beispielsweise hat sich der gute ökologische Zustand unserer Flüsse, Bäche und Seen von knapp 22 % im Jahr 2009 auf 15 % im Jahr 2015 verschlechtert, also nicht verbessert. Wir können nur froh sein, dass Sie sich nicht noch mehr "bemüht" haben, Kolleginnen und Kollegen der CSU.
Jetzt reichen die FREIEN WÄHLER einen Dringlichkeitsantrag mit einer wohlklingenden Überschrift ein – und das ist sehr gut –, aber der Antrag ist inhaltsleer. Im Antrag geht es darum, dass wir in dem Bereich mehr Geld brauchen – ja, gerne –, aber hier wäre etwas mehr Substanz notwendig gewesen.
Nach einer Studie aus dem Jahr 2008 liegt bei rund 16 % der öffentlichen Abwasserkanäle Bayerns ein kurz- bzw. mittelfristiger Sanierungsbedarf vor. Die Kosten dafür wurden schon vor neun Jahren auf 3,6 Milliarden Euro geschätzt. Natürlich haben sich die Kosten aufgrund der Preissteigerung wesentlich erhöht. Da seit 2008 natürlich auch die Kanalnetze und somit die Sanierungskosten angewachsen sind,
ist es umso wichtiger, dass wir in diesen Bereich einsteigen.
Der Freistaat Bayern hat über 60 Jahre lang die erstmalige Errichtung von Abwasseranlagen mit rund 8,8 Milliarden Euro bezuschusst, bis die staatliche Förderung der Ersterschließungen bekanntlich zum Jahr 2015 ausgelaufen ist. Vor dem Hintergrund der Stoiber‘schen Zwangseinsparung wurde bereits 2005 entschieden, die heute notwendigen Sanierungsmaßnahmen nicht mehr zu fördern. Erst nach dem Auslaufen der RZWas 2013 wurde am Ende des Jahres 2015 die Förderung von Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der RZWas 2016 als Härtefallregelung fortgeführt, weil wir von der SPD – das nehmen wir mit auf unsere Schultern – im Landtag hart dafür gekämpft haben.
Das Ergebnis war leider wieder schlechter als erwartet; denn nach jetzigem Stand werden die Härtefälle unter Heranziehung der Investitionen der letzten 20 Jahre sowie der Investitionen in den kommenden fünf Jahren unter Berücksichtigung eines Demografiefaktors ermittelt. Die Fokussierung auf die vergangenen Investitionen benachteiligt die Kommunen und Zweckverbände, die aufgrund ihrer finanziellen Rahmenbedingungen in der Vergangenheit nicht die notwendige Kapazität hatten, um in ihre Netze zu investieren. Das ist eine sehr traurige Geschichte. Ich bedauere, dass jetzt gerade die Gemeinden, die in den letzten Jahrzehnten in finanziellen Schwierigkeiten waren, dafür bestraft werden sollen, wie Herr Kollege Flierl erwähnt hat. Nicht jede Gemeinde war in der Lage, ihre Kanäle und ihre Kläranlagen zu fördern, wenn ihr die Bürgerinnen und Bürger aufgrund eines katastrophalen Managements der CSU-Regierung davonlaufen. Ausgeschlossen sind darüber hinaus auch die Kommunen, die vor 1996 investiert haben. Aber wie wir jetzt gehört haben, soll das geändert werden.
In Bayern muss es jetzt unser Ziel sein, den Rückstand bei den Kanalsanierungen und -erneuerungen mittelfristig aufzuholen. Schadhafte Kanäle sind, wie das Staatsministerium in der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage selbst zugegeben hat, ein Risiko für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, für die Ortshygiene und natürlich für die Umwelt.
Wertes Hohes Haus, ein rechtzeitiger Eingriff ist kostengünstiger als eine unaufschiebbare Erneuerung;
denn wenn die Schäden nicht repariert werden, versagt der Kanal. Das wollen wir natürlich alle nicht, weil dann noch mehr Schäden entstehen. Die prognostizierten Sanierungskosten belaufen sich für diese Maßnahmen schätzungsweise auf 900 Millionen Euro, die Trinkwasserversorgung hinzugenommen, sind es 1,2 Milliarden Euro pro Jahr.
Wir fordern in unserem Antrag eine Mittelerhöhung um jeweils 40 Millionen Euro pro Haushaltsjahr auf rund 110 Millionen Euro. Herr Kollege Flierl, 70 Millionen Euro stehen für den Härtefallfonds zur Verfügung. Wenn in den zurückliegenden Jahren bereits Sanierungsmaßnahmen und Erstanschlüsse durchgeführt wurden, errechnen sich also 70 Millionen Euro. Das können wir heute den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern versprechen: 70 Millionen Euro stehen für den Härtefallfonds zur Verfügung. Dann müssen Sie aber auch Ihre Vorschriften ändern.
Wir fordern deshalb, dass die Härtefallkriterien entsprechend anzupassen und natürlich vor allem die zukünftigen Investitionen, wie bereits erwähnt, zu berücksichtigen sind. Ich darf daran erinnern, dass es sich dabei um nur rund 2,5 % des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs handelt. Ich bin dabei noch von den 30 Millionen Euro ausgegangen, die uns im Ausschuss genannt wurden. Aus unserer Sicht sind diese 2,5 % sehr mickrig. Deswegen muss hier mehr getan werden.
Aber nicht nur unsere Oberflächengewässer sind von Glyphosat, Nitrat, Gülle, Phosphat und Mikroplastik bedroht, sondern auch unser Grundwasser ist belastet und bedroht. Neulich ist im Ausschuss auch festgestellt worden, dass vor allem die Landwirtschaft dafür verantwortlich ist. Leider sind einige Kollegen nicht da, die anderes behaupten; denn das Ministerium hat ausdrücklich betont, dass die Landwirtschaft für die Schäden, beispielsweise für den Nitrateintrag ins Grundwasser, verantwortlich ist.
Die defekten Kanäle sind aber nicht nur für den Nitrateintrag verantwortlich, sondern auch ein Risiko für die Ortshygiene, wie das Ministerium bereits erwähnt hat.
Wir wollen unverhältnismäßige Belastungen vermeiden. Wir wollen nicht, dass die CSU und die Straßenausbaubeitragssatzungen weniger gut situierte Bürger um ihre Häuschen bringen, sondern wir wollen, dass auch diese Bürger eine Chance haben, ihr Eigentum zu behalten.
Besonders stört uns am Antrag der FREIEN WÄHLER, dass sie nach der Begründung auch die privaten Kanäle fördern wollen. Das Kanalnetz der Privaten ist fast dreimal so groß wie das öffentliche Kanalnetz. Man geht davon aus, dass bis zu 80 % des öffentli
chen Kanalnetzes kaputt sind. Das interessiert die CSU übrigens überhaupt nicht. Es ist ihr völlig egal, auch wenn wir noch so viele Anträge stellen. Es ist Ihnen wurscht. Nicht einmal nachfragen wollen Sie, wie es denn hier tatsächlich aussieht. Es ist daher verständlich, dass mancher Bürger ins Zweifeln gerät und sagt: Uns schröpft man, aber die anderen lässt man laufen. Das dient mit Sicherheit nicht dem Frieden in den Gemeinden.
Die CSU hat noch Klärungsbedarf. Das ist eine schöne Geschichte, wenn man etwas dazulernen will. Das wollen auch wir. Wir werden deswegen dem CSU-Antrag zustimmen.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Frau Ministerin, ich bedanke mich zunächst einmal bei Ihnen dafür, dass Sie heute den bayerischen Kommunen versprochen haben, dass die in den Jahren 2017 und 2018 zur Verfügung stehenden 70 Millionen Euro unter Umständen komplett für die Härtefallregelung eingesetzt werden können – ich sage das einmal so; Ähnliches hat auch Herr Kollege Flierl angedeutet – und die restlichen Mittel, die noch vorhanden sind, übertragen werden. Das freut mich. Insgesamt gesehen werden diese Mittel wahrscheinlich nicht ausreichen, aber sie sind zunächst einmal besser als nichts. Im Ausschuss war immer von 30 Millionen Euro für die Härtefallregelung die Rede. Heute haben wir etwas anderes gehört, was aber nicht schlechter ist.
Die CSU-Fraktion hat heute zugegeben, dass die Kriterien überprüft werden müssen. Andernfalls hätte sie keinen solchen Dringlichkeitsantrag eingereicht. Die CSU gibt außerdem zu, dass die Kriterien bei Weitem nicht so wirksam sind, wie das für die Kommunen, die dringend Hilfe brauchen, notwendig wäre. Der Unterschied ist, dass die Kommunen inzwischen Investitionen für die Zukunft höher bewerten, als das in der Vergangenheit der Fall war. Ich bitte Sie, dies in Ihre Überlegungen einzubeziehen. Wir müssen es berücksichtigen, wenn eine Kommune viel Geld für verschiedenste Infrastrukturmaßnahmen ausgeben muss, Gewerbesteuereinnahmen verliert und unter Bevölkerungsrückgang leidet.
Wir sind gespannt, welche Vorschläge gemacht werden. Vielleicht können Sie zu meinen Feststellungen sagen, ob ich falsch oder richtig liege.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der deutsche Atomausstieg ist voll im Gang. Die Zukunft gehört nun endgültig den erneuerbaren Energien. Darüber freuen wir uns alle. Wir als SPD haben erkannt, dass die Atomenergie ein Irrweg war. Deshalb haben wir gemeinsam mit den GRÜNEN den Atomausstieg in der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Der Ausstieg aus der Atomenergie ist die logische Konsequenz aus den Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima. Bereits seit 2011 haben wir diesbezüglich einen gesamtgesellschaftlichen Konsens.
Das letzte deutsche Kernkraftwerk wird im Jahr 2022 abgeschaltet. Die Epoche der Atomkraft in Deutschland wird damit Geschichte sein.
Aber unter Berücksichtigung des Atomausstiegs werden allein in Deutschland im Jahr 2040 circa 277.000 Kubikmeter schwach und mittelradioaktive Abfälle sowie 29.000 Kubikmeter an hoch radioaktiven Abfällen angefallen sein. Mit jeder Stunde fortlauf
enden Betriebs wächst die Menge an radioaktivem Müll. Dieser Müll muss irgendwohin.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch in Bayern schreitet die Energiewende voran. Nach 34 Jahren in Betrieb hat das bayerische Umweltministerium am 24. Januar 2017 dem jetzigen Betreiber PreussenElektra die Genehmigung für Stilllegung und Rückbau des Kernkraftwerks Isar 1 erteilt. Der Rückbau soll noch 2017 beginnen.
Laut einem Gutachten der Firma Intac aus dem Jahr 2015 befinden sich noch 1.700 Brennelemente und 44 defekte Sonderbrennstäbe in den Brennelementelagerbecken von Isar 1. Mit dem Abbau soll nun ohne vorherige Leerung des Beckens begonnen werden. Der Abbau soll nach den Plänen des Betreibers auch Bereiche betreffen, in denen sich Sicherheitssysteme befinden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung, allen voran die bayerische Umweltministerin, spielt hier wissentlich mit dem Feuer. Gegen die Erteilung einer Genehmigung zum Abbau des AKW ist selbstverständlich nichts einzuwenden. Wir begrüßen das Voranbringen der Energiewende ausdrücklich. Doch müssen wir uns fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU: Isar 1 ist rund 14 Kilometer von Landshut entfernt. Was meinen Sie denn, was passiert, wenn es zu einem unvorhersehbaren Zwischenfall kommt?
Das Lagerbecken mit rund 1.700 Brennelementen befindet sich außerhalb der Sicherheitszone des sogenannten Sicherheitsbehälters und ist somit durchaus verwundbar. Das sagen nicht wir von der SPD, sondern verschiedene unabhängige Fachgutachten, die unter anderem durch das bayerische Umweltministerium in Auftrag gegeben wurden, kommen zu diesem Schluss.
Im Umweltausschuss am 24. November 2016 habe ich den zuständigen Fachmann des Umweltministeriums, Herrn Ministerialrat Dr. Unger, gefragt, ob der Abbau sicherer wäre, wenn die Brennelemente vorher entfernt werden. Herr Dr. Unger hat mir mitgeteilt, dass mit der Entfernung der Kernbrennstoffe aus der Anlage tatsächlich eine Minderung des Risikopotenzials einhergehe. Aufgrund der Erfahrungen und der Gefährlichkeit dieser Stoffe sollten wir uns das hinter die Ohren schreiben. Das heißt, durch die einfache Maßnahme, mit dem Abbau erst nach der Herstellung der Kernbrennstofffreiheit im Gebäude zu beginnen, ließe sich das Gefahrenpotenzial für die Menschen in direkter Umgebung deutlich verringern.
Im Übrigen hat sich auch die Entsorgungskommission der Bundesrepublik Deutschland in ihren "Leitlinien
zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen" eindeutig für die Herstellung von Kernbrennstofffreiheit als Maßnahme zur Vorbereitung des Abbaus der Anlage ausgesprochen. Hierzu heißt es: Aus sicherheitstechnischer Sicht sollte nach Beendigung des Leistungs- oder Produktionsbetriebs das Herstellen der Kernbrennstofffreiheit möglichst frühzeitig durchgeführt werden.
Eine Einflussnahme des CSU-geführten Umweltministeriums wäre laut diverser Gutachten bei Erteilung der ersten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung durchaus möglich gewesen. Zum Schutz der Menschen muss das Vorsorgeprinzip immer oberste Priorität haben. Wenn wir hier nur 1 % an zusätzlicher Sicherheit gewinnen, dann ist es wegen der Gefährlichkeit einer solchen Anlage wichtig, dies auch auszunutzen.
Warum also wehrt sich die CSU, die diesen Antrag im Ausschuss als einzige Fraktion abgelehnt hat, gegen den Schutz der bayerischen Bevölkerung? Warum prescht die Ministerin im Alleingang vor und erteilt die Genehmigung zum Abbau?
Ich möchte diejenigen sehen, die nach einem Störfall sagen: Wir haben aus wirtschaftlichen Gründen auf die größtmögliche – dies betone ich ganz besonders – Sicherheit verzichtet. – Das können wir nicht hinnehmen.
Herr Kollege, wenn eine Genehmigung erteilt worden ist, bedeutet das noch lange nicht, dass eine Firma, natürlich in Rücksprache mit den zuständigen Behörden, darüber hinaus nichts tun kann. Es liegt an uns, die größtmögliche Sicherheit herzustellen. Deswegen werden wir dem Antrag der GRÜNEN zustimmen.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Frau Ministerin, mir macht das ein bisschen Sorgen. Wir haben im Ausschuss nachgefragt, ob es aus Sicherheitsgründen besser wäre, die Brennelemente zu entfernen, bevor man mit dem Rückbau beginnt. Wir erhielten zur Antwort: Ja, das wäre gut. – Ich drücke es sehr vorsichtig aus. Ich will das nicht in Prozent ausdrücken. Das könnte vielleicht nur ein Prozent an Sicherheitsgewinn sein.
Aber ich glaube, Sie müssen da in Ihrem Ministerium nachprüfen, weil Sie heute sagen: Größtmöglich, mehr geht nicht. – Man hat uns ausdrücklich bestätigt, dass es schon geht. Da bitte ich Sie, für Aufklärung zu sorgen.
Sie haben vorhin gesagt, die Castoren stünden zur Verfügung. Jetzt sagen Sie, die Genehmigungen seien noch nicht erteilt. Vielleicht können Sie diesen Dissens jetzt noch aufklären. Es wäre für uns ganz wichtig zu wissen, wo die Stellschrauben sind. So, wie Sie das sagen, könnte unmittelbar damit begonnen werden, die Brennelemente herauszunehmen, sobald die Genehmigung da ist oder die Castoren da sind. Aber das können Sie jetzt natürlich noch erläutern. Dann müssen wir schauen, wie wir da weiterkommen.
Ich glaube, das Ziel, den Abbau so schnell wie möglich voranzubringen, steht nicht außer Frage. Aber ich möchte Sie bitten, bei Ihren Überlegungen nicht die Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund zu stellen. Selbst wenn wir damit nur ein Prozent mehr Sicherheit gewinnen, wäre damit die größtmögliche Sicherheit gegeben. Vielleicht können Sie diese zwei Fragen noch beantworten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2014 gab es durch die Firma Bayern-Ei einen europaweiten Salmonellenausbruch. Dieser Salmonellenausbruch ist von der Bayerischen Staatsregierung fast ein Jahr lang vertuscht und geheim gehalten worden.
Er wäre nie bekannt geworden, wenn er nicht vom "Bayerischen Rundfunk" und von der "Süddeutschen Zeitung" aufgedeckt worden wäre. Deswegen danke ich an dieser Stelle besonders unserem Fraktionssprecher Markus Rinderspacher, der uns unterstützt. Ich danke auch meinem Kollegen Florian von Brunn, den ich heute hoffentlich würdig vertrete.
Vor rund drei Wochen hat die Staatsanwaltschaft Regensburg mitgeteilt, dass sie Anklage gegen den ExBayern-Ei-Geschäftsführer Stefan Pohlmann erhoben hat. Dem Beschuldigten wird unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Kolleginnen und Kollegen von der CSU, das brauche ich nicht zu wiederholen. Seit der letzten Woche liegen zum ersten Mal amtliche Zahlen dazu vor.