Anton Baron

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir diskutieren ja bei diesem Thema über Doppelmoral. Die Doppelmoral der FDP ist allerdings auch interessant – insbesondere die von Herrn Rülke. Die angebliche Partei der Freiheit, die Partei, die für freie Fahrt für freie Bürger steht – und Herr Rülke stimmt im Gemeinderat von Pforzheim der 30er-Zone in Pforzheim zu.
Das passt irgendwie nicht zusammen.
Es ist ja selten, dass man diesen Satz einmal über einen Mi nister dieser Landesregierung sagen darf: Er redete nicht, son dern er handelte. Minister Untersteller hat mit großem persön lichen Einsatz unter Beweis gestellt, dass er in seinem tiefs ten Inneren Tempolimits ablehnt. Eine inhaltliche Kurskor rektur wäre nun angebracht, ein Coming-out, ein Coming-out eines einzigen Grünen, der gegen Geschwindigkeitsbeschrän kungen auf der Autobahn eintritt.
Ihre Fraktion hat doch ansonsten auch so eine Begeisterung für Coming-outs und Minderheiten.
Sollte das für parteiinterne Tempolimitgegner nicht auch gel ten? Anscheinend nicht, wie uns die weiteren Reaktionen des Ministers zeigen.
Ich sage Ihnen: Diese Begebenheit passt ganz wunderbar in das ganze Bild von der grünen Doppelmoral
einer hauptsächlich in Großstädten gewählten, selbst ernann ten Umweltpartei, die gleichzeitig den umweltnah lebenden Menschen im ländlichen Raum das Leben schwer macht mit ihrem Feldzug gegen den Verbrenner, mit ihren Verspargelun gen der Landschaften und mit ihrer Gängelung der Landwir te, einer Partei mit einer Vielflieger-Bundestagsfraktion auf Kosten des Steuerzahlers, die das Fliegen für den selbst zah lenden Bürger aber ins Unermessliche verteuern möchte, ei ner Partei, die von Multikulti umhertönt, aber dem Normal bürger das Kennenlernen anderer Kulturen in deren ange stammten Gebieten finanziell verunmöglichen möchte,
einer Partei, die dementsprechend hauptsächlich von Besser verdienern gewählt wird, sich aber natürlich links gibt.
Ich könnte ewig so weitermachen.
Auch Ihre sogenannten Spitzenvertreter liefern reichlich Bei spiele für persönliche Doppelmoral. Dabei rede ich hier nicht von der parteiintern zum Glück noch unbedeutenden #Lang streckenLuisa, also Luisa Neubauer, sondern spreche vielmehr von dem Parteichef Robert Habeck. Diesem war sein inner deutscher Flug von Stuttgart nach Hamburg ja höchstgradig unangenehm. Aber der sei ja eben dienstlich erforderlich ge wesen. – Aha, also dienstliche Flüge auf Kosten des Steuer zahlers sind in Ordnung. Da werden sich die Selbstständigen aber freuen, die ihre dank grüner Politik immer teureren dienstlichen Flüge noch selbst bezahlen müssen.
Ein Sitzplatz in einem modernen, zu 90 % besetzten Passa gierjet verursacht übrigens deutlich weniger CO2-Emissionen als eine Fahrt in einem Audi A 8. Dieser Wert wird mit weite ren technischen Entwicklungen und dem Einsatz von E-Fuels in der Fliegerei noch weiter sinken.
Doch wieso komme ich gerade auf einen Audi A 8? Man hät te ja auch ein kleineres Modell nehmen können. Nun, ein Au di A 8 war es, den die nordrhein-westfälische Grünen-Politi kerin Sylvia Löhrmann 2017 verließ, um zu Wahlkampfzwe cken in ein Hybridauto zu steigen.
Ministerpräsident Kretschmann ließ sich ja indes mit einem Helikopter zu einer Wanderung fliegen. Angesichts solcher Begebenheiten werden die Wähler endlich allmählich miss trauisch, wie ja auch die jüngsten Umfragen zeigen:
Gleichstand der Grünen mit der SPD. Robert Habeck wird sich so bald nicht seinen Traum erfüllen, in den Jets der Flug bereitschaft sitzen zu können.
Ich erinnere mich auch noch an eine Pressekonferenz mit Um weltminister Untersteller und Bundeswirtschaftsminister Alt maier, bei der der Umweltminister früher reden durfte, damit er seinen Flug nicht verpasst.
So sieht die grüne Doppelmoral aus. Die CDU sollte aber end lich aufhören, den Grünen thematisch hinterherzulaufen und alles mitzutragen. Stoppen Sie z. B. Verkehrsminister Her mann, der natürlich die elektronischen Anzeigen an den Au tobahnen manipuliert.
Diese sollen nämlich nur dazu dienen, ein Tempolimit durch die Hintertür einzuführen.
Wenn man auf der A 81 fährt, stellt man immer wieder fest, dass, obwohl kein Verkehr herrscht, eine Tempobeschränkung auf 120 km/h vorgegeben wird.
Das zeigt doch ganz klar, welche Absicht dahintersteckt.
Stoppen Sie so etwas im Interesse des Landes, aber durchaus auch in Ihrem eigenen Interesse.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Am 17. Oktober des letzten Jahres wurde der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes in den Landtag eingebracht. Der Baden-Württembergische Hand werkstag bezeichnete daraufhin das LTMG in einer Stellung nahme tatsächlich als – Zitat – „sinnlos und deshalb abzu schaffen“.
Sogar die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Baden-Württemberg sagte, die Umsetzung des Gesetzentwurfs der AfD sei – Zitat – „eine Chance, Kosten einzusparen und so zu dokumentieren, dass man Bürokratie spürbar abbauen“ möchte. Auch die FDP/DVP-Fraktion verlangte mit einem ebenfalls am 17. Oktober eingebrachten Gesetzentwurf die Aufhebung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes.
Beide Gesetzentwürfe wurden damals – wie zu erwarten war – abgelehnt. So quälen sich unsere mit öffentlichen Aufträgen befassten Betriebe weiter mit unsinnigen und teuren Doku mentationspflichten.
Die FDP/DVP-Fraktion in ihrer üblichen Schizophrenie stimm te damals unterschiedlich ab. Die CDU stimmte natürlich ge gen die Empfehlung der eigenen Mittelstands- und Wirtschafts vereinigung.
Einzig wir, die AfD-Fraktion, halten daher weiterhin glaub würdig daran fest: Seit der Einführung des bundesweiten Min destlohns ist das baden-württembergische Tariftreue- und Min destlohngesetz sinnlos und abzuschaffen.
Denn laut Normenkontrollrat entstehen tatsächlich für die Be triebe in Baden-Württemberg allein durch die Erbringung von Verpflichtungserklärungen von Subunternehmen gewaltige Kosten in Höhe von ca. 1,8 Millionen € im Jahr. Das ist völ lig sinnlos. Denn durch das bundesweit geltende Mindestlohn gesetz muss der Mindestlohn ohnehin bezahlt werden.
Nun kommt die SPD mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des LTMG. Beinhaltet dieser Gesetzentwurf nun Änderungen an den längst erkannten Schwächen des LTMG, oder führt er zum Abbau von Bürokratie und Kosten? Weit gefehlt. Der Aufwand für Betriebe und Verwaltungen würde sich nennens
wert erhöhen, auch wenn Sie gegen jeden gesunden Men schenverstand das Gegenteil behaupten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, soll ten Sie es noch nicht mitbekommen haben: Wir befinden uns dank Corona und vor allem dank der dilettantischen Maßnah men aller Altparteien in einer der tiefsten Wirtschaftskrisen überhaupt, und Sie schlagen ernsthaft vor, ein ohnehin über flüssiges Gesetz mit weiteren bürokratischen Maßnahmen auf zublasen.
Was glauben Sie eigentlich, was in den nächsten Monaten in unserem Land passieren wird? Eine Insolvenz- und Arbeits losigkeitswelle wird über uns hereinbrechen. Das Letzte, was die Unternehmen in unserem Land in dieser Situation brau chen, sind solche sozialistischen Bürokratietreiber.
Dieser Gesetzentwurf wäre schon zu normalen Zeiten über flüssig, in der aktuellen Situation ist er geradezu abenteuer lich. Wir werden ihm selbstverständlich nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Um es klar auszu sprechen: Das, was uns die Regierung hier auf die Tagesord nung setzt, ist ein sozialistisches Bürokratiemonstrum.
Grün-Schwarz möchte eine Auskunftspflicht für die Betreiber von Internetportalen über die Vermittlung von Ferienwohnun gen einführen. Darüber hinaus wird es Kommunen ermög licht, eine Registrierungspflicht für das Anbieten und Bewer ben von Ferienwohnungen einzuführen.
Wir, die AfD, sind eine Partei der Freiheit und lehnen Über wachungen in diesem Ausmaß ganz entschieden ab.
Sie stellen damit Wohnungs- und Hauseigentümer unter Ge neralverdacht. Die Landesregierung, die Bundesregierung sind es aber, die in den vergangenen Jahren eine katastrophale Wohnungsbaupolitik betrieben haben.
Ebenfalls möchte ich auf die von Ihnen herbeigeführten Kri sen verweisen. Die Eurokrise hat dazu geführt, dass immer mehr Geld von immer weniger Bürgern in deutsche Immobi lien fließt. Hinzu kommt eine Asylkrise, die Millionen von Quadratmetern an Wohnraum vom Markt nimmt. Nicht zu letzt ist die Energiepreiskrise zu nennen, weil Ihnen Ihre ab surden Weltrettungsfantasien wichtiger sind als bezahlbare Nebenkosten für die Bürger beim Wohnen. Ja, wir haben ein Wohnraumproblem, aber das ist nicht die Schuld der Woh nungseigentümer, sondern die der Politik.
Gerade in den ländlichen Umlandgemeinden der Großstädte ziehen die Immobilienpreise aufgrund solcher Bürokratie ak tuell massiv an, wie eine Studie eines Immobilienvermittlers für den „WirtschaftsKurier“ und FOCUS Online zeigt. Gera de dort will man eine derartige obrigkeitsstaatliche Überwa chung daher auf gar keinen Fall.
Wir sehen es als gutes Recht von Haus- und Wohnungsbesit zern an, ihre Wohnungen als Ferienwohnungen zur Verfügung
zu stellen. Diese Menschen haben ihre Gründe. Diese sind oft nicht nur finanzieller Art. Manch ein Vermieter will seine Wohnung auch wegen schlechter Erfahrungen mit Mietnoma den und der Kosten für juristische Streitigkeiten nicht mehr für eine Vermietung zur Verfügung stellen. Das ist sein gutes Recht. Das liegt natürlich auch an falschen Prioritäten in Ih ren bisherigen Gesetzgebungen.
Wenn Sie den Vermietern nun weiter zusätzliche Bürokratie und zusätzliche Überwachung aufhalsen sowie zusätzliches Misstrauen entgegenbringen, dann werden diese Personen ih re Wohnungen eben gar nicht mehr vermieten – weder als Mietwohnung noch als Ferienwohnung.
Die Lösung von Problemen, die auf falsches staatliches Han deln zurückgehen, ist nicht noch mehr falsches staatliches Handeln, sondern eine Enquetekommission zum Thema „Wohnraum, Miete & Co.“. Dieses Instrument wäre durchaus sinnvoller.
Rechtlich gesehen steht dieses Gesetz auf ganz wackligen Fü ßen. Sie kennen vielleicht das Urteil des Verwaltungsgerichts hofs in München. Dort hatte man auch versucht, eine Aus kunftspflicht zu erwirken, hat aber eine Niederlage kassiert. Ich glaube, das vorliegende Gesetz ist nicht rechtmäßig.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehr ten Damen und Herren Abgeordneten! Im Archiv des Deut schen Bundestags haben wir folgenden Eintrag aus dem Jahr 1968 gefunden – im Jahr 1968 hat der Bundestag Notstands gesetze beschlossen; ich zitiere –:
Mit den geplanten Notstandsgesetzen hatten CDU/CSU und SPD einen Sturm der Entrüstung ausgelöst.... Stu denten, Intellektuelle, die Gewerkschaften... waren da gegen. Sie fürchteten, dass die Grundgesetzänderung die noch relativ junge deutsche Demokratie gefährden wür de, und verwiesen auf die Erfahrungen mit Artikel 48 der Weimarer Verfassung, der den Weg zur „Machtergrei fung“ Hitlers geebnet hatte.
Der damalige Außenminister Willy Brandt forderte im Parla ment, der Notstandsfall dürfe nicht die Stunde der Exekutive einläuten, sondern müsse die Stunde der Bewahrung des Par laments und des mündigen Bürgers sein, meine Damen und Herren.
Aus der gleichen Motivationslage heraus haben sich in der vergangenen Woche Zehntausende Bürger vor dem Reichs tagsgebäude versammelt: um gegen die willkürlichen Verfas sungsbrüche im neuen Infektionsschutzgesetz zu protestieren. Wie damals gingen Tausende Menschen auf die Straßen, um für ihre Grundrechte zu kämpfen. Meine Damen und Herren, womit die Demonstranten nicht rechnen konnten,
war sicherlich der Wille des Berliner Innensenators Andreas Geisel, die Demonstration mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterbinden.
Er scheute sich nicht davor, den Einsatz von Wasserwerfern, Pfefferspray und Schlagstöcken zu genehmigen.
Die Bilder von dem Polizeieinsatz gegen die Demonstranten liefen stundenlang in den TV-Kanälen. Der neutrale Betrach ter dieser Szenen konnte keinen Unterschied zu den brutalen Vorgehensweisen der Milizen in Minsk
gegen die dortigen Demonstranten erkennen.
Meine Damen und Herren, wir, die AfD, konnten uns eben falls nicht vorstellen, dass friedlich demonstrierende Men schen, die Sorgen haben und unser Grundgesetz verteidigen, zu Opfern von Staatsgewalt werden. Das von der Bundesre gierung im Eiltempo von vier Stunden verabschiedete Dritte Infektionsschutzgesetz ist aus Sicht der AfD nichts anderes als ein Bevölkerungsentmündigungsgesetz.
Verwunderlich ist dabei allerdings – –
Ja, gern.
Herr Karrais, vielen Dank für die Frage. Sie wissen selbst – wie alle anderen hier –: Wir stehen felsenfest hinter unserer Polizei.
Was allerdings auf Druck des Innensenators in Berlin passiert ist,
können wir so nicht akzeptieren.
Da wurden Menschen von Wasserwerfern besprüht.
Auch einer unserer Bundestagsabgeordneten wurde – das ha ben Sie selbst gesehen –
wegen der Maskenpflicht niedergezerrt und auf den Boden ge worfen.
Das kann es wirklich nicht sein. Meine Damen und Herren – –
Wir, die AfD – –
Das von der Bundesregierung – –
Ja. Danke schön, Frau Präsidentin. – Verwunderlich ist dabei allerdings, dass Bundesgesundheits minister Jens Spahn, der am 18. November höchstpersönlich im Bundestag – –
Ja, natürlich.
Von der Polizei wird ja tatsächlich behauptet, dass die Wasserwerfer Aerosole verhindert hätten.
Na ja, das muss man einfach einmal hinnehmen. Aber darauf komme ich gleich noch, Daniel. Vielen Dank für die Frage.
Verwunderlich ist dabei allerdings, dass Bundesgesundheits minister Jens Spahn, der am 18. November höchstpersönlich im Bundestag das „Ermächtigungsgesetz“ so lobte und ver teidigte, selbst keine Stimme abgegeben hat. Warum, fragen wir uns. Vielleicht bekommen wir heute noch eine Erklärung dafür. Wir finden das allerdings mehr als bedenklich.
Dieses Gesetz ermöglicht undefinierte und damit unbegrenz te Rechte des Eingriffs in die Unversehrtheit der Wohnung, in die Bewegungs- und in die Gewerbefreiheit. Das ist einfach skandalös, meine Damen und Herren.
Was uns aber noch mehr abgeschreckt hat, war das medien wirksame Ablenkungsmanöver der Altparteien. Sie richteten die ganze Aufmerksamkeit auf einzelne Störer, die sich mit den Gästekarten von zwei AfD-Abgeordneten Zutritt zum Par lament verschafft haben.
Durch dieses perfide Ablenkungsmanöver versuchten sie mit hilfe der Medien, die tatsächliche Tragödie, die sich im Bun destag und auf den Straßen ereignete, zu vertuschen.
Die Präsidentin schließt sich diesem Schmierentheater auch noch mit irgendwelchen Verordnungen hier im Landtag an. Wo war die Reaktion unserer Präsidentin, als damals Fridays for Future oder andere Störer in den Landtag oder den Bun destag eingedrungen sind – mein Kollege Udo Stein hat das vorhin schon erwähnt –, als hier Flyer heruntergeworfen wur den oder als sich im Bundestag Personen auf den Boden ge worfen haben? Wo war da die Reaktion, Frau Präsidentin?
Sie vertuschten dabei, Herr Sckerl, die Aufhebung unserer Grundrechte
und die Verletzung unserer Verfassung. Abgesehen davon, wie gefährlich das Virus auch sein mag, wird man das Virus nicht mit diesem Gesetz besiegen können.
Was Sie allerdings besiegen oder sogar beerdigen, sind die Rechte unserer Bürger, des Souveräns in unserem Land. Mit § 28 a des Infektionsschutzgesetzes kommt es zum Parla mentsvorbehalt und zum schweren Verstoß gegen das Be stimmtheitsgebot. Das ist einfach inakzeptabel. Das ist das Ende der Demokratie.
Ich begründe es gleich, Herr Sckerl. – Der Verfassungsrecht ler Professor Volker Boehme-Neßler sagte über das neue, Drit te Infektionsschutzgesetz Folgendes – ich zitiere ihn sehr gern –:
Ich bezweifle sehr, dass dieses Gesetz der Verfassung ent spricht, und deswegen ist es natürlich dann in diesem Fall auch kein rechtssicherer Boden.... Wenn in Grundrechte eingegriffen wird, braucht man eine genaue, möglichst klar formulierte Erlaubnis für den Staat und für die Be hörden.... Der Ermessensspielraum der Regierung ist un heimlich breit für ganz tiefe Grundrechtseingriffe. Alle Lockdownmaßnahmen sind sozusagen nach diesem Ge setz erlaubt. Die Voraussetzungen dafür, wann die erlaubt sind, sind sehr unklar, unpräzise und schwammig....
Wir haben eine Demokratie, und Demokratie heißt, die wichtigen... Entscheidungen werden nach einer parla mentarischen Debatte vom Parlament getroffen. Dieses Gesetz ist praktisch so eine Art Selbstentmachtung des Parlaments.... Das Parlament redet nicht mehr mit.... Das Parlament zieht sich zurück. Das Parlament ist nicht der wichtigste Player, wie es in der Demokratie sein müss te, sondern das Parlament steht sozusagen an der Seiten linie,...
Herr Stoch, Sie sollten da vor allem aufpassen, denn die von Ihnen getragene Bundesregierung hat das mit beschlossen.
Meine Damen und Herren, das Zusammenkommen der Mi nisterpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 16. November war mehr als eine Blamage. Die Länder konnten sich über die Beschlussvorlage nicht einigen und keinen Konsens finden. Der Ministerpräsident von Thüringen, Bodo Ramelow, brach te es auf den Punkt – ich zitiere –: die Länder seien doch „kei ne nachgeordnete Dienststelle des Kanzleramts“. Und er hat verdammt recht damit.
Mit Verwunderung nehme ich heute auch die Worte von Herrn Rülke wahr. Plötzlich möchte er doch vor den Konferenzen eine Debatte hier im Parlament. Am 24. November sprach er sich gegenüber der „Heilbronner Stimme“ noch gegen eine Sondersitzung vor der Konferenz, also für eine Sitzung erst nach der Konferenz aus.
Herr Rülke, Sie müssen sich schon entscheiden. Sie wider sprechen sich. Ich habe heute extra noch mal nachgeschaut, um sicherzugehen.
Bereits drei Tage nach diesem peinlichen Akt am 16. Novem ber hat der Deutsche Bundestag in seiner grenzenlosen Weis heit im Rekordtempo von vier Stunden dieses neue Infekti onsschutzgesetz durch die Instanzen durchgepeitscht. Aller dings hat die Regierung mit diesem Gesetz aus unserer Sicht einen gefährlichen Verfassungsbruch begangen. Da verstehe
ich inzwischen auch, wenn der Ministerpräsident bei jeder Pressekonferenz Bauchschmerzen hat.
Wir sehen in diesem Vorgehen einen Umgehungstatbestand, um unsere Grundrechte mit einfachen Mehrheiten außer Kraft zu setzen. Denn die Väter unseres Grundgesetzes haben in Ar tikel 79 des Grundgesetzes bewusst Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und im Bundesrat für jegliche Veränderung der Verfassung festgeschrieben. Die AfD-Bundestagsfraktion hat hierzu bereits eine Klage beim Verfassungsgericht eingereicht, was wir ausdrücklich begrüßen.
Meine Damen und Herren, die Grundlage aller von Ihnen ge troffenen Maßnahmen ist Ihr irrealer Wunsch nach vollstän diger Kontaktnachverfolgung – das hatten wir ja heute den ganzen Tag schon –, die gewährleistet werden muss, um kei nen Kontrollverlust in Bezug auf die Nachverfolgung der po sitiv auf das Coronavirus Getesteten zu erleiden – wohl wis send, dass die viel beschworene Kontrolle des Infektionsge schehens zu keinem Zeitpunkt nachvollziehbar war oder sein wird. Da es eine hohe Dunkelziffer gibt, wissen wir nicht, wie hoch die Zahlen der positiv auf das Coronavirus Getesteten tatsächlich sind. Eine RKI-Studie in Kupferzell – der Kolle ge von Eyb weiß da Bescheid – hat dazu auch einiges ans Licht gebracht. Es ist daher keine Kontrolle durch vollständi ge Nachverfolgung möglich – und daher auch kein Kontroll verlust. Meine Damen und Herren, wer etwas nicht unter Kon trolle hat, kann die Kontrolle auch nicht verlieren.
Gerade deshalb ist die umfassende Nachverfolgung eine pu re Illusion, auch wenn diese Fallzahlen, die das RKI erfasst, niedrig sind.
An dieser Stelle möchte ich eine Aussage des Tübinger Ober bürgermeisters Palmer von den Grünen bei Markus Lanz zi tieren. Er sagte:
Kontaktverfolgung, sage ich Ihnen jetzt aus der Praxis, ist in Deutschland praktisch nicht vorhanden. Wenn wir Kontakte ermitteln, ist die Infektion in der Regel schon weitergegeben.
Ah ja! Das sagt sogar Ihr grüner Kollege, Herr Ministerpräsi dent.
Meine Damen und Herren, wenn schon der Moderator der Landespressekonferenz am 24. November die Beschlüsse des Sozialministers und des Ministerpräsidenten bezüglich der Maskenpflicht unter freiem Himmel kritisiert, dann sollte sich die Landesregierung gefälligst fragen, ob diese irrsinnigen Co ronamaßnahmen überhaupt legitim sind.
Er sagte – ich zitiere –: „Es gab bis jetzt kein Indiz, dass sich Leute unter freiem Himmel, an der frischen Luft häufiger an stecken. Warum ist man so heiß drauf, dies unter dem freien Himmel zu begrenzen? Wir hatten riesige Demos unter frei em Himmel gehabt, da hat niemand den Abstand eingehalten,
und dies hatte auch keine messbaren Konsequenzen gegeben. Also, warum konzentriert man sich nicht auf die Dinge, die bei den offenkundigeren Infektionsquellen stattfinden?“ Mit dieser Fragestellung bestätigte er die AfD. Die Maskenpflicht im Freien macht überhaupt keinen Sinn. Insbesondere macht sie vor Einkaufsläden und auf Parkplätzen keinen Sinn.
Darüber hinaus stehen wir natürlich auch zu der Maskenpflicht in den Schulen – –
Ja, gern.
Vielen Dank, Herr Dr. Fiechtner, für die Frage. – Herr Gall, angesichts der Tatsache, dass er On kologe ist, finde ich es unpassend, was Sie hier hineinrufen.
Ich kenne eine Studie, die besagt, dass FFP3-Masken Sinn er geben, schützen. Ehrlich gesagt, kenne ich keine weitere Stu die, die überhaupt irgendetwas belegt. Ich glaube, die Bürger haben genauso wenig irgendeine Studie zu Gesicht bekom men. Hier sollte die Regierung reagieren und vielleicht auch Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
Darüber hinaus sehen wir natürlich auch die Maskenpflicht in den Schulen sehr kritisch. Es ist uns nicht erklärbar, warum in Bayern beispielsweise Visiere zugelassen werden und hier in Baden-Württemberg nicht. Das muss mir irgendjemand mal erklären, meinetwegen auch gern Kultusministerin Eisen mann.
Damit es aber noch absurder wird und für noch mehr Verwir rung in unserer Gesellschaft sorgt – was wir ja bei den vielen Maßnahmen auch schon jetzt haben –, empfiehlt der Minis terpräsident den Kommunen, die Anordnung der Masken pflicht unter freiem Himmel auch noch selbst zu regeln.
Zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz von gestern ergeben sich für uns auch noch mehr Fragen als Ant worten. In den Beschlüssen lesen wir, dass sich in den Ge schäften bis 800 m² nicht mehr als ein Kunde auf 10 m² Ver kaufsfläche aufhalten darf. Herr Ministerpräsident, wer wird die Quadratmeter abmessen? Wird das Ordnungsamt, das nor malerweise Strafzettel verteilt, zusätzliches Personal an den Eingang der Läden stellen, um die Kunden zu zählen? Wie wollen Sie mit Ihren Vorstellungen ab morgen einsetzende Hamsterkäufe verhindern? Und wie sieht das eigentlich mit den Friseursalons aus? Werden die Mitarbeiter dort dazuge zählt?
Über den Jahreswechsel hinaus wird es zu umfassenden Be schränkungen insbesondere im Bereich der Gastronomie und Hotellerie kommen. Erklären Sie bitte diesen Branchen, die kurz vor der Insolvenz stehen, wie und wann sie ihr Geschäft erneut betreiben dürfen.
Der Bund hat alles im Griff. Die finanziellen Hilfen für den Monat November werden einen Umfang von 15 Milliarden € haben. Diese Hilfen sollen – das lesen wir im Beschluss der Ministerpräsidenten – im Rahmen der Vorgaben des EU-Bei hilferechts bis zum 20. Dezember durch den Bund fortgeführt werden. Die Bundesregierung wird dazu mit der Europäischen Kommission das Gespräch aufnehmen. Man könnte denken: Friede, Freude, Eierkuchen – so ist es aber wohl nicht. Denn vor Kurzem wurde das milliardenschwere EU-Coronahilfspa ket von Polen und Ungarn blockiert.
Die AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg for dert Sie, die Landesregierung und den Ministerpräsidenten, auf, unbürokratisch und sofort Gelder an die betroffenen Un ternehmen auszubezahlen.
Wenn Sie darauf warten wollen, dass die Ungarn oder Polen den Erpressungen aus Brüssel erliegen, könnte es für unsere heimischen Branchen schon zu spät sein.
Herr Gall, sie wurden dafür gewählt. Sie werden doch vom Souverän gewählt,
und ich verstehe auch die Maßnahmen der EU dabei nicht, muss ich Ihnen ehrlich sagen.
Das ist eine Einmischung in die Angelegenheiten anderer Par lamente. Das können wir seitens der AfD keinesfalls akzep tieren.
Meine Damen und Herren, was die privaten Zusammenkünf te mit Freunden, Verwandten und Bekannten angeht, muss man sich auf maximal fünf Personen beschränken. Allerdings sind die Kinder bis 14 Jahren, wie ja vorhin auch schon er wähnt, hiervon ausgenommen. Bedeutet das, dass Kinder ei ne ganze Klasse oder Schule zu sich nach Hause einladen dür fen?
Zweite Frage: Macht das Coronavirus während der Weih nachtszeit Urlaub, weil man laut Beschluss an den Weih nachtstagen und an Silvester nicht mit nur fünf, sondern mit zehn Personen feiern darf? Und ab dem 2. Januar muss man den Kontakt dann wieder auf fünf Personen beschränken. Heißt das, dass das Coronavirus dann aus seinem Urlaub zu rückkommt?
Wie sollen die Bürger unseres Landes Ihre Verordnungen ver stehen, Herr Ministerpräsident? Wie sollen sie das verstehen?
Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter sollen vermieden werden. Erst jetzt, drei Tage vor dem ersten Advent, ist der Regierung eingefallen, ein Gespräch mit den Religionsgemeinschaften darüber zu führen, wie man die Got tesdienste mit Kontaktreduzierung planen soll. Ist das nicht ein wenig zu spät, Herr Ministerpräsident?
Zum Jahreswechsel planen Sie, auf das Silvesterfeuerwerk zu verzichten und das öffentliche Veranstalten von Feuerwerken zu untersagen. Warum? Weil Innenminister Strobl seine ag gressive, gewaltbereite Partyszene, die wir ja noch gut von der Krawallnacht und den Plünderungen in Stuttgart kennen,
nicht in den Griff bekommen wird? Verbietet uns die Landes regierung genau aus diesem Grund Feuerwerke unter freiem Himmel?
Hochschulen sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstel len. Auch hier frage ich, Herr Ministerpräsident: Haben Sie das schon geprüft? Wissen Sie, ob es überhaupt möglich ist, an den Hochschulen in Baden-Württemberg komplett auf di gital umzustellen?
Warum sollen andere Schulformen davon nicht profitieren? Das grenzt ja eigentlich auch an Diskriminierung.
Meine Damen und Herren, die Bürger in unserem Land wer den nur dann an Veranstaltungen teilnehmen dürfen oder ins Restaurant gehen dürfen, wenn sichergestellt wird, dass sie verbindlich reserviert haben und sich der Einlasskontrolle mit personalisierten Zugangsbestätigungen unterzogen haben. Will die Landesregierung, dass Zivilpersonen andere Zivil personen kontrollieren? Meine Damen und Herren, wir brau
chen vernünftige Alternativen, runde Tische mit Andersden kenden, Studien, die die Gefahren des Maskentragens auflis ten, Studien, die keine Übersterblichkeit nachweisen.
Und, Herr Ministerpräsident, ich gebe Ihnen einen Rat: We cken Sie hier keine falschen Hoffnungen. Viren mutieren und kommen auch wieder zurück.
Deshalb müssen wir mit diesem Virus leben lernen.
Meine Damen und Herren, wir haben einen Entschließungs antrag eingereicht. Wir fordern die Regierung auf – –
Sie können sie ja in der Mediathek sehen, Herr Schwarz. Ist Ihnen das vielleicht unbekannt, weil Sie sich in der Digitali sierung nicht auskennen?
Wir fordern von der Regierung, alle Betriebe der Gastrono mie und Hotellerie unverzüglich und ohne Einschränkungen, unter Einhaltung der Hygienevorschriften wieder zu öffnen, grenzüberschreitend Einreisende in unser Bundesland unab hängig vom Verkehrsmittel einem sofortigen Schnelltest zu unterziehen und bei einem positiven Testergebnis die Einrei se zu untersagen, für Risikogruppen Schnelltests in ausrei chender Zahl zur Verfügung zu stellen, Preisnachlässe und Steuerbegünstigungen bei freiwilligem Erwerb von medizi nisch zertifizierten FFP3-Mund-Nasen-Schutzmasken – die tatsächlich Viren auffangen, im Gegensatz zu selbst gebastel ten Stofflappen, Schals oder was auch immer da getragen wird –, und diese sollen für die Risikogruppen kostenlos zur Ver fügung gestellt werden.
Übrigens fordern wir Informationskampagnen unter dem Mot to „Stärkung unseres Immunsystems“, keine Impfstoffkampag nen und daher keine Lobbykratie, sondern Freiheit, Grundrech te, Eigenverantwortung und Selbstbestimmung vor Fremdbe stimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dass die Landesre gierung von diesem Urteil überrascht war, ist wirklich erhei ternd. Wie so oft muss das Regierungshandeln bzw. in diesem Fall ein Nichthandeln gerichtlich korrigiert werden.
Ist Ihnen das nicht allmählich peinlich? Das Urteil zeigt Ihre Realitätsferne und Ihre vielfach undemokratische Einstellung.
Wieso zeigt es Ihre Realitätsferne, Herr Sckerl? Sie kennen die Situation zu großen Teilen nicht und haben sich damit auch nicht ernsthaft auseinandergesetzt.
Meine Partei musste das vor der Landtagswahl 2016 hinge gen am eigenen Leib erfahren. Ich habe selbst viele der Un terschriften, die damals für uns als Neulinge nötig waren, ge sammelt. Das ist ohnehin nicht immer leicht. Aber vor dem Hintergrund der Coronapandemie ist der Gedanke, dass Par teivertreter von Haus zu Haus ziehen, ziemlich unrealistisch. Ihnen fehlt also die Fähigkeit, sich in die Mitglieder einer klei nen Partei hineinzuversetzen,
und zwar nicht nur, weil Sie im Gegensatz zu uns diese Er fahrung nie gemacht haben, nein, sondern auch, weil Sie die se Parteien nicht als gleichwertige politische Konkurrenten anerkennen. Souveräner wäre es, politische Konkurrenz als Bereicherung für den Diskurs zu begrüßen. Wir von der AfD tun das, bei allen politischen Differenzen z. B. zur ÖDP oder zur Piratenpartei.
Die Bürger entscheiden ohnehin an der Wahlurne darüber, Herr Born, wer in den Landtag geschickt wird.
Oder geht es Ihnen darum, dass die genannten Parteien, wie auch die neue Partei Klimaliste, Ihnen von den Grünen Stim men wegnehmen könnten? Zwei oder drei Sitze kann das in der Summe leicht kosten, möglicherweise sogar den ersten Platz. Das gilt es natürlich um jeden Preis abzuwenden, nicht wahr, Herr Sckerl?
Daher legen Sie nun eine unausgegorene Mindestlösung vor. 75 Unterschriften sollen gesammelt werden müssen, womit Sie dem Gerichtsurteil gerade so Genüge tun. Diesen Vor
schlag der undemokratischen Kartellfraktionen gehen wir von der AfD nur zähneknirschend mit.
Wir haben daher mit einem Änderungsantrag einen verbesser ten Vorschlag eingebracht: 50 Unterschriften sind in diesen Zeiten deutlich einfacher zu sammeln. Diese Lösung wäre souveräner.
Den ohnehin kleinen Mitbewerbern, die ebenso zur Demokra tie gehören wie wir, möglichst viele Steine in den Weg zu le gen ist einfach kein guter Stil.
Hinzu kommt, dass wegen Ihrer Verschleppung bei der Än derung des Landtagswahlrechts den kleinen Parteien nur noch gut 60 Tage für die Unterschriftensammlung bleiben. Zeigen Sie endlich Selbstbewusstsein, und entscheiden Sie sich für einen fairen Wettbewerb!
Zum Schluss noch ein Punkt, der Ihnen besonders zu denken geben sollte: Sie haben die überzogenen Coronaverordnun gen zu verantworten. Sie sind der Meinung, dass jedes noch so kleine Risiko, dass jeder unnötige Kontakt vermieden wer den sollte.
Nein, ich bin gerade im Lauf, Frau Präsidentin.
Nun verrate ich Ihnen etwas, worauf Sie von allein wohl nicht gekommen wären: Jede Unterschrift bedeutet, dass ein zusätz licher Kontakt nötig ist, jedes Gespräch, auch mit Maske, be deutet ein zusätzliches Risiko. Sie sind doch diejenigen,
die die Zwangsschließungen im Bereich der Gastronomie wollten und die damit wissentlich Zehntausende persönliche Tragödien in Kauf nehmen, und dies bei einem Anteil der Gas tronomie an den Ansteckungen von gerade einmal 0,5 %.
Bei einer weiteren Absenkung der Hürde wäre die Situation eine ganz andere. Sie hätten eine Methode, die Ansteckungs gefahr ohne wirtschaftliche und soziale Folgen zu reduzieren, die Sie an anderer Stelle schulterzuckend hinnehmen oder mit Milliarden an Steuermitteln auf Kosten kommender Genera tionen ausgleichen wollen.
Im schlimmsten Fall steht dann vielleicht eine Kleinpartei mehr auf dem Wahlzettel.
Erfüllt Sie das wirklich mit so großer Besorgnis? Das kann doch wirklich nicht Ihr Ernst sein.
In Rheinland-Pfalz zeigt man mehr Souveränität. Dort wird die erforderliche Anzahl der Unterschriften von derzeit 125 auf 50 reduziert.
Bei der dort vorgesehenen Landesliste wird die Hürde sogar um drei Viertel – um drei Viertel, Herr Sckerl! – auf 520 Un terschriften gesenkt.
Deswegen: Zeigen auch Sie Weitsicht, und verstricken Sie sich bei Ihrer Coronapolitik nicht in noch mehr Widersprü che. Stimmen Sie daher unserem verbesserten Änderungsan trag zu.
Vielen Dank.
Herr Lucha, sehr geehrte Frau Prä sidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lei ser ist gesünder – dem ist erst einmal nicht zu widersprechen. Warum also diese Debatte heute? Ich habe da eine Vermutung: Der Wahlkampf steht bevor, und die Grünen wollen der Be völkerung sagen: Wir tun etwas; wir schützen euch.
Doch tun Sie das wirklich? Und ist jeder Lärm für Sie gleich schlecht? Nein. Sie, die Grünen, agieren nach der Devise: Au tolärm ist schlimm, Fluglärm ist noch schlimmer; aber der Gü terzug, der ohne wirksamen Lärmschutz in der Nachbarschaft zu Wohngebieten verkehrt, ist schon in Ordnung – Hauptsa che weniger Güterverkehr auf der Straße.
Und wenn sich Bürger am Lärmpegel und am unhörbaren, aber schädlichen Infraschall durch Windräder stören, dann sind das in Ihren Augen natürlich Gegner Ihrer Klimahyste rie – deren Leugnung Sie wohl am liebsten unter Strafe stel len würden.
Sie, die Grünen, Ministerium wie Fraktion, handeln beim The ma Lärm wie bei fast allen Themen grundsätzlich ideologisch und nicht vernunftbasiert. Mit Ihrem Lärmschutzbericht, mit diesem Gefälligkeitsantrag – um den es sich dabei, ehrlich ge sagt, handelt – wollen Sie außerdem von nicht so rühmlichen verkehrspolitischen Taten wie dem Nahverkehrsfiasko ablen ken.
Der gesamte Verkehr bildet dennoch eine nicht unerhebliche Geräuschquelle, und ein stetiger Dauerpegel ist zweifellos ge sundheitsschädlich. Wo immer möglich, ist daher auf techni schem Weg der Lärmpegel zu senken – wohlgemerkt: auf technischem Weg und ohne Gängelung oder Teilabschaffung des Verkehrs.
Wir sind hier auf einem sehr guten Weg. Mittlerweile be kommt man Fluglärm durch moderne Triebwerke immer bes ser in den Griff. Beim Pkw ist das Abrollen der Reifen bei ho hen Geschwindigkeiten problematischer als der Motor. Herr Marwein, hören Sie gut zu: Es ist nicht der Motor, sondern es sind die Abrollgeräusche. Beim Elektroauto ist das genauso. Hierbei hilft ja auch der sogenannte Flüsterasphalt.
Doch nicht immer ist Lärm schlecht. Nehmen wir den Ver brennungsmotor im Innenstadtbereich. Bei niedrigen Geschwin digkeiten sind diese Fahrzeuge besser hörbar und damit siche rer als E-Autos. Selbst die EU ist mittlerweile dahintergekom men und hat eine Richtlinie erlassen, die vorgibt, dass E-Autos künstliche Geräusche von sich geben müssen. Auch diese po sitiven Seiten gehören zur Lärmthematik.
Wie gewohnt nutzen Sie das Thema Lärmschutz jedenfalls, um Ihre abstrusen Ideen von der Abschaffung der freien Ver kehrsmittelwahl voranzutreiben.
„Individualverkehr verhindern, um Lärm zu mindern“, lautet Ihr Credo. Ohnehin haben Sie ja mit der Freiheit ein Problem. Die Überlegungen zu einem Sonntagsfahrverbot für Motor radfahrer zeigen es ganz deutlich. Der Kampf gegen das Mo torrad – ein Symbol der Freiheit – wird zum Kampf gegen die bürgerliche Freiheit und Selbstbestimmung.
Unbestritten gibt es unter Motorradfahrern – das wurde ja auch erwähnt – einige Unbelehrbare. Die allermeisten sind je doch vernünftig und halten sich an die Geschwindigkeitsvor gaben und die technischen Vorgaben.
Gegen Lärmvorgaben für die Neuzulassung von Maschinen haben wir nichts einzuwenden. Es gibt da schon verschiedens te Lösungen wie Klappensysteme, auch beim Auto. Damit lässt sich auf jeden Fall die Geräuschkulisse deutlich reduzie ren.
Sehr wohl aber haben wir etwas gegen Verbotspolitik. Nicht jeder kann sich ein neues Motorrad leisten. In den nächsten Jahrzehnten aber werden sich die neuen Modelle sicherlich durchsetzen, und dann bekommt man auch dieses Problem ausschließlich mit Innovation und ganz ohne Verbotspolitik in den Griff, so, wie es sich für ein Hochtechnologieland ge hört.
Im Automobilverkehr ist Lärm in erster Linie durch bauliche Maßnahmen in den Griff zu bekommen. Als Beispiel nenne ich den Ausbau der A 6 zwischen Weinsberg und der bayeri schen Grenze: jahrelange Verzögerungen, Versagen bei der Planung. Das bedeutet eben auch ein Warten auf Flüsteras phalt und ordentliche Lärmschutzwände für die Landkreise Hohenlohe und Schwäbisch Hall.
Deswegen: Bringen Sie endlich zeitnah unsere Verkehrswege auf den Stand des 21. Jahrhunderts! Das Lärmproblem erle digt sich damit zum Großteil von selbst.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, auch ich habe noch eine Frage. Vom Bund kam die Aussage, dass beabsichtigt ist, 10 Milliarden € als Ausgleich für die Zwangsschließungen zur Verfügung zu stellen. Wenn ich einmal alles zusammenrech ne und überlege, was da alles zwangsgeschlossen wurde, dann werden diese 10 Milliarden € höchstwahrscheinlich nicht aus reichen. Sehen Sie andere Finanzmittel, mit denen man das aufstocken kann? Ist da schon etwas in der Überlegung?
Dann wollte ich Sie noch etwas zur Verhältnismäßigkeit die ser ganzen Maßnahmen fragen. Wie beurteilen Sie es, dass die Nagelstudios, in denen hinter Plexiglasscheiben gearbeitet werden kann, geschlossen bleiben müssen, während Friseure weiterhin Haare schneiden dürfen? Gleiches gilt für Hotels: Während Gäste, die auf Dienstreise sind, nach wie vor im ei genen Zimmer übernachten dürfen, sind Gäste, die zu touris tischen Zwecken übernachten wollen, nicht zulässig. Auch an gesichts dessen, dass das RKI allen Gastronomen einen An teil von 0,5 % an den Ansteckungen zuschreibt, halte ich be stimmte Maßnahmen für nicht verhältnismäßig. Wie stehen Sie dazu?
Vielen Dank für das Zulassen der Frage. – Herr Reinhart, Sie hatten ja vorhin den Impfstoff er wähnt. Sie wissen, dass wir auch einen Grippeimpfstoff ha ben und dennoch das Grippevirus nicht ausgerottet ist. Höchst wahrscheinlich wird es ja auch so sein, dass das Coronavirus mutiert. Darüber hinaus hat der Impfstoff auch nur eine Wirk samkeit von – wenn es ein guter Impfstoff ist – ca. 75 %. Da her kann ich mich eigentlich den Ausführungen von Frau Wölfle nur anschließen: Wir werden dieses Virus nicht aus rotten können –
vor allem dann nicht, wenn wir offene Grenzen haben.
Stimmen Sie mir dahin gehend zu, Herr Reinhart?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der geplante Netz booster in Kupferzell treibt die Bürger dort derzeit um. Des wegen frage ich den Umweltminister:
a) Wie beurteilt die Landesregierung hinsichtlich der Legiti
mität, Akzeptanz und insbesondere der Kommunikation des Netzboosters die Tatsache, dass die Anlage – trotz ur sprünglich gegensätzlicher Aussage der TransnetBW – nun offenbar doch nicht Teil des Bundesbedarfsplans sein wird, sodass eine Abstimmung im Bundestag unwahrscheinlich ist?
b) Hält die Landesregierung es für angemessen und vertret
bar, dass für derart umfangreiche punktuelle Maßnahmen – im Gegensatz zu kleineren Streckenmaßnahmen – eine Bestätigung durch den Netzentwicklungsplan der Bundes netzagentur ausreichend ist?
Vielen Dank.
Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Natürlich ist es auch eine Frage des Standorts dieses Netzboosters. Ich darf hier einen Transnet-Brandschutz experten zitieren, der meinte, dass diese Zellen auch explo dieren können – natürlich nicht vergleichbar mit TNT oder Dynamit usw., das ist insoweit klar. Aber es können auch gif tige Gase austreten, wenn solch eine Anlage einmal „hoch geht“.
Sehr geehrter Herr Minister, unter diesen Umständen können Sie, wenn sich solch eine Batterie, die die Größe von einem Sportplatz haben soll, in der Nähe einer Wohnanlage befindet, das doch nicht befürworten. Oder wie positionieren Sie sich?
Ich habe tatsächlich noch eine wei tere Nachfrage.
Herr Minister, sicherlich hätte vie les vermieden werden können, wenn offen kommuniziert wor den wäre. Wie kommt es, dass die Kupferzeller eigentlich aus der „Bild“-Zeitung oder aus anderen Zeitungen erfahren muss ten, dass eine solche Riesenbatterie nach Kupferzell kommt und gleichzeitig versucht wird, ein Grundstück zu erwerben, ohne dass überhaupt bekannt ist, welche Technik und Sonsti ges für diese Batterie zum Einsatz kommen soll, und auch noch weitere Detailfragen völlig offen sind?
Sehen Sie da Nachholbedarf gerade in der Kommunikation? Ich habe ja auch vernommen, dass Sie das hier unterstützen möchten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich frage die Lan desregierung bezüglich der Beurteilung der Machbarkeitsstu die zur Kochertalbahn – Herr Verkehrsminister, ich bleibe da hartnäckig; das ist wichtig für Künzelsau und auch für unse re Region Hohenlohe –:
a) Wie beurteilt die Landesregierung die am 11. September
2020 eingereichte Machbarkeitsstudie hinsichtlich neuer Erkenntnisse zur Realisierbarkeit und Rentabilität?
b) Wie schätzt die Landesregierung die unterschiedlichen in
der Studie dargestellten Varianten ein, darunter auch die Verlängerung bis Nagelsberg sowie die Alternativen einer Tunnellösung oder der Beschaffung gefälletauglichen Zug materials zur Abkürzung der Streckenlänge und Fahrzeit zwischen Gaisbach und der Künzelsauer Kernstadt?
Vielen Dank.
Herr Minister, es freut mich auf je den Fall, dass die Ergebnisse an meinem Geburtstag bekannt gegeben werden. Soll da auch – so habe ich Sie verstanden – das vollständige Gutachten zu der Kochertalbahn vorliegen?
Das ist jetzt die zweite Nachfrage – tatsächlich, Frau Kurtz.
Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank. – Wann rechnen Sie denn ungefähr mit den vollständigen Ergebnissen zu den Un tersuchungen? Diesbezüglich hatte ich schon einmal vor nicht allzu langer Zeit nachgefragt. Da wurde mir gesagt: März 2020. Jetzt haben wir schon Ende des Jahres.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich zitiere zu An fang – mit Erlaubnis der Präsidentin –:
... die Verbrennungsmotoren von Otto und Diesel haben die Welt mehr verändert als die Theorien von Marx und Lenin.
Das ist eine Aussage des langjährigen BMW-Vorstandsvorsit zenden Eberhard von Kuenheim.
Ich habe die Wahrnehmung, dass Sie das mit Ihrer ideologie getriebenen Verkehrspolitik unbedingt umkehren wollen; da mit meine ich die Kartellfraktionen in Gänze.
Liebe Kollegen, der Verbrennungsmotor ist nicht nur irgend ein Motor, er ist der Motor der baden-württembergischen Wirtschaft. 107 Milliarden € Umsatz und 223 000 direkt in der Automobilindustrie und bei Zulieferern Beschäftigte spre chen hier eine klare Sprache. An dieser Säule unserer Wirt schaft wird von der Landesregierung ordentlich gesägt, und zwar von beiden Fraktionen, die die Regierung stützen – so wohl von den „Verbots-Grünen“ als auch von ihren schwar zen Mitläufern.
Oder sind es eigentlich noch Mitläufer? Die CDU hat nicht nur im Europaparlament fast geschlossen einer Verschärfung der unsäglichen EU-Flottenpolitik zugestimmt und somit die Axt an die deutsche Automobilindustrie angelegt.
Im März 2019 war das, Herr Mack. Nein, die CDU ist eben falls die Partei Ursula von der Leyens, der für Deutschland wohl schädlichsten EU-Kommissionspräsidentin aller Zeiten.
Obwohl sie selbst aus einem Autoland, nämlich Niedersach sen, kommt, scheint ihr die Demontage unserer Schlüsselin dustrie besondere Freude zu bereiten. Eine CO2-Reduktion bei Fahrzeugen um 55 statt den ohnehin absurden 37,5 % bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 ist unerreichbar, wird von der Kommissionspräsidentin jedoch als wichtiges Ziel gesehen. Erfüllen deutsche Hersteller diese Forderung nicht, würde dies natürlich Strafzahlungen und damit Wettbewerbsnachteile für sie mit sich bringen.
Hinzu kommt das zeitnahe Verbot des Verbrennungsmotors, wie es von der Leyen ebenfalls vorgeschlagen hat. Das Ende des Verbrennungsmotors ist jedoch, wie kürzlich auch im „Ta gesspiegel“ zu lesen war, auch das Ende des Automobilbaus in Deutschland, wie wir ihn heute kennen. Diese Aussage stammt offenbar nicht von einem Redakteur, sondern von Spit
zenfunktionären der Automobilwirtschaft. Leider dürften sie damit recht haben.
Noch gibt es die Möglichkeit zu einer Kehrtwende, die im Ge gensatz zur E-Mobilität tatsächlich CO2-neutral und damit ef fizienter wäre. Ich spreche natürlich von den E-Fuels, die auch hier schon mehrmals angesprochen worden sind. Würden Sie nur einen Bruchteil des Geldes, das Sie für unnütze Subventi onen von E-Autos verschleudern, in die Forschung an E-Fuels und in die Infrastruktur zur Massenproduktion stecken, wäre das ein Schritt in die richtige Richtung.