Wolfgang Reinhart
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Last Statements
Herr Kollege Drexler, ist Ihnen bekannt, wie die SPD-regierten Länder bei Hartz IV mit dem Wohngeld verfahren? Ist Ihnen hierbei bekannt, dass alle – mit Ausnahme Nordrhein-Westfalens – gleichermaßen wie Baden-Württemberg den Nettobetrag an die Kommunen weiterreichen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Kipfer, wir halten das bestehende Landesmediengesetz für verfassungsgemäß, auch mit demokratischen Regeln, und sehen auch nicht den Anschein einer Verfassungswidrigkeit.
Ich will Ihnen dazu sagen: Sie berufen sich ständig auf den Sächsischen Verfassungsgerichtshof. Das ist richtig. Wir kennen dessen Urteil.
Aber Sie dürfen natürlich nicht nur das Urteil zitieren, sondern müssen auch die Unterschiede nennen, die wir im baden-württembergischen Recht haben. Sie sagen mit keinem
Wort etwas dazu, welche erheblichen Unterschiede zwischen den Kompetenzen bestehen, die der Medienrat in Sachsen und die der Medienrat in Baden-Württemberg hat.
Es gibt zum Beispiel erhebliche Unterschiede im Hinblick auf die Kompetenzregelungen und darauf, wo der Medienrat in Baden-Württemberg zustimmen muss. Er ist nämlich unmittelbar in die Entscheidungsprozesse bei der Zuweisung von Übertragungskapazitäten eingebunden. Er ist an den Auswahlentscheidungen bei der Einräumung von Sendezeiten für unabhängige Dritte und beim Erlass von Richtlinien und Entscheidungen im Bereich des Jugendschutzes – auch durch ein zwingendes Zustimmungserfordernis – beteiligt. Darüber hinaus beschließt der Medienrat bei uns im Land den Haushaltsplan der LfK, und er soll Empfehlungen zur Medienpädagogik herausgeben und durch Unterrichtungs- und Vorschlagsrechte die Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk gewährleisten.
Warum sage ich das? All das haben Sie im sächsischen Recht eben nicht. Sie haben dort keinen gruppenplural zusammengesetzten Medienrat mit derart vielen Zustimmungskompetenzen. Deshalb ist es eben nicht richtig, von vornherein einfach den Folgeschluss zu ziehen,
weil in Sachsen ein Gesetz verfassungswidrig sei, sei das eventuell auch in Baden-Württemberg so.
Herr Kollege Drexler, der Gedanke der Staatsferne ist völlig unstrittig. Er wird auch von uns genauso akzeptiert, gewünscht und gewollt wie von Ihnen.
Jetzt komme ich zu § 36 des Landesmediengesetzes. Sie müssen uns erst einmal erklären, was Sie eigentlich wollen. Sie wollen inhaltlich die Streichung der Verhältniswahl nach § 36 Abs. 1 Satz 3. Formal aber wollen Sie anscheinend die Streichung von Satz 2. Erklären Sie uns einmal, was Sie wirklich wollen. Aber das ist nur die handwerkliche Frage.
In der Sache haben Sie, Frau Kollegin, völlig richtig ausgeführt: Wir wollen den Kompromiss. Wir wollen konstruktive Lösungen
ja, ja; lassen Sie es jetzt einmal –, und wir wollen auch ganz normal nach § 36 des Landesmediengesetzes mit einer Zweidrittelzustimmung gemeinsame Ergebnisse. Das ist der Wille. Das wollen wir auch.
Moment. Herr Kollege Drexler, hören Sie jetzt einmal zu. – Wir haben dann das Verfahren nach d’Hondt auch im Verhältniswahlrecht. Das heißt, gerade die Minderheits
rechte der Opposition werden gewährleistet. Sie sind nämlich im Vorstand beteiligt. Das wissen Sie. Allerdings ist es nicht so, dass der Vorstand hier allein entscheidet. Der Vorstand könnte nach verfassungsrechtlichen Prüfungen sogar von der Regierung selbst ernannt werden; denn Sie haben einen Medienrat, und Sie müssen das im Lichte der Kompetenzen sehen.
Drittens will ich Ihnen sagen: Schauen Sie einmal in Artikel 2 der Landesverfassung. Sie werden dort feststellen, dass auch die Rundfunkfreiheit nicht grenzenlos oder ohne Einschränkungen ist, sondern unter dem Vorbehalt des Gesetzes steht. Ich kann hier nur an Kopftuchdiskussionen und anderes erinnern. Es ist ja nicht so, dass dies ein schrankenloses Grundrecht darstellen würde.
Warum brauchen wir eine Regel, die zum Schluss auch eine Lösung bringt? Wir brauchen deshalb eine Regel, weil natürlich ansonsten die Gefahr besteht, dass wir uns mit dem Zweidrittelerfordernis immer blockieren – monatelang und noch länger. Was machen Sie denn, wenn Sie keinen Kompromiss finden? Was machen Sie denn, wenn Sie letztendlich keine konstruktive Lösung haben? Dann brauchen Sie einen Maßstab, eine Regel, die eine Lösung vorschreibt. Das heißt, wir brauchen auch Handlungsfähigkeit.
Deshalb ist ergänzend, wenn man sich das Landesmediengesetz einmal anschaut, zu berücksichtigen,
dass wir natürlich einen Gesamtzusammenhang haben aller Normen – –
Natürlich, Herr Fraktionsvorsitzender, von Ihnen gerne.
Herr Kollege, die Gespräche – was die Kompromisse, das konstruktive Zusammenarbeiten, Ihre Gespräche, auch Ihre Vorschläge der Personen und der Stellvertreter angeht – habe ich selbst nicht geführt.
Deshalb steht es mir nicht zu, das, was nun die Kontakte auf diesen Vorgesprächsebenen angeht, zu bewerten.
Ja, ja, das werden wir schon einmal sehen. Aber wir reden heute über eine Gesetzesänderung.
Sie sprechen über die Frage der Subsumtion im Alltag. Das ist eine andere Frage. Die kann ich heute
Moment! – nicht beurteilen, wenn ich nicht an den Gesprächen beteiligt war.
Herr Kollege Drexler,
man darf nie den Fehler machen, was konstruktives Zusammenwirken in der Subsumtion angeht, zu sagen: „Deshalb muss das Gesetz geändert werden.“ Denn wenn Sie eine Gesetzesvorschrift streichen,
eine Vorschrift des § 36, haben Sie noch gar nichts gelöst und auch gar nichts geregelt. Es geht um einen Normzweck im Lichte der Verfassung und um eine landesgesetzliche Regelung. Diese landesgesetzliche Regelung ist sehr wohl im Normzweck auch im Lichte der Verfassung aus unserer Sicht gut, konstruktiv und vor allen Dingen verfassungsgemäß.
Ich will Ihnen deshalb hierzu auch abschließend durchaus sagen: Wir sollten nicht den Fehler machen, wenn es jetzt zurück zum Start geht,
bei der Neuausschreibung einen Fehler, der bei der Ausschreibung, die die LfK zu verantworten hat, gemacht worden ist,
zum Anlass für eine abstrakt-generelle Regelung im Gesetz zu nehmen, sondern gerade jetzt sind wir gefordert, und wir sind auch überzeugt davon, dass dieses Gesetz in BadenWürttemberg durch die vielfältigen Kompetenzen des Medienrats sehr demokratisch – übrigens sehr staatsfern – geregelt ist. Dieser Medienrat ist so gruppenplural zusammengesetzt – aus Parlamentariern, aus Regierungsmitgliedern, aus Verbänden, aus Gruppen –, dass aus unserer Sicht gerade dort die Staatsferne gewährleistet ist. Wir halten deshalb Ihren Gesetzentwurf nicht für zustimmungsfähig.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema der Debatte lautet: Aktive Mitgestaltung europäischer Rechtspolitik durch das Land BadenWürttemberg.
Rechtspolitik ist Landespolitik. Deshalb möchten wir gerade bei diesem Thema zuvorderst das Land und damit auch Sie, Frau Justizministerin, ermuntern, aktiv mitzuwirken und vor allem auf unsere Kompetenzen zu achten.
Ich halte die Debatte in dieser Woche für angemessen. Seit 1. Mai stehen wir am Tor zur europäischen Wiedervereinigung. Da wir infolgedessen auch einen offenen Binnenmarkt und damit Freiheit für Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehr haben, ist es auch richtig, über das zu sprechen, was gerade der Kollege Theurer angesprochen hat, nämlich über den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.
Wir alle wollen ja in Frieden und Sicherheit leben. Viele der Gefahren, die uns bedrohen, sind zum Teil internationalen Ursprungs. Deshalb kann man manches nur europaweit gemeinsam bekämpfen. Hierzu gehören internationaler Terrorismus, Drogenhandel und -missbrauch, Menschenhandel, illegale Ausbeutung auch ausländischer Frauen, um nur einige Themen zu nennen.
Ich will, nachdem der Präsident des AdR hier präsidiert,
sein Credo weitertragen. Wir sind Vertreter der Länder. Als Vertreter der Länder geht es uns darum, sicherzustellen, dass die Kompetenzen der Länder nicht ausgehöhlt werden.
Es gibt eine Debatte darüber, dass wir eine zunehmende Verlagerung von Kompetenzen an den Bund und nach Europa haben.
Ich will dies einmal anhand von Zahlen belegen: Von 1957 bis 1961 musste der Bund 13 Vorlagen aus Brüssel verabschieden. In der Zeit von 1987 bis 1990 waren es bereits 2 400 Vorlagen, die umgesetzt werden mussten, und die Tendenz ist steigend. Fast 60 % des Rechts, dem der Bürger im Alltag begegnet, ist mittlerweile europäisches Recht.
Mein Credo lautet deshalb: Wir müssen bei dieser Debatte darauf achten, dass die Kompetenzverluste der Länder nicht ein bedenkliches Ausmaß erreichen, bei dem die Rechte der Länder weiter ausgehöhlt werden können.
Das ist immer auch die Seite der Medaille, die wir als Landesparlament im Blick haben sollten.
Der Kollege Theurer hat den Bereich des Strafrechts angesprochen. Es ist wahr: Der europäische Haftbefehl ist noch nicht umgesetzt.
Ich denke, die Frau Ministerin wird hierzu und auch zur Haltung des Landes etwas sagen.
Aber ich verweise auch auf Bedenkenträger in der Literatur. Schünemann fragt in der „Zeitschrift für Rechtspolitik“: „Europäischer Haftbefehl auf schiefer Ebene?“
„Ein europäischer Strafrechtsraum – ein Alptraum?“, so Professor Albrecht in der Februarausgabe dieses Jahres.
Warum sage ich das? Auch hier ist es wichtig, dass wir einerseits Harmonisierung in wichtigen Fragen erreichen, auf der anderen Seite aber auch immer unsere justizspezifischen Länderinteressen und die Freiheitsrechte des Einzelnen im Auge behalten. Das sollten wir in diesem Zusammenhang immer sehen und betonen.
Keine Frage: Im Bereich des Zivilrechts ist es sinnvoll, bei der Harmonisierung weiterzukommen. Denn bei einem grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr ist es einfach wichtig, dass im Vertragsrecht ein Rahmen besteht. Daran wird ja derzeit mit Anhörungen gearbeitet. Es ist auch gut, wenn wir beim Familienrecht weiterkommen. Derzeit gibt es etwa 2 Millionen Ehepaare, bei denen ein Partner Ausländer ist.
Bei uns in Deutschland, ja. – Insoweit ist es auch dort sinnvoll, zu wissen: Wer ist zuständig? Wie läuft das Verfahren?
Ja, nicht nur. Ich habe jetzt nur die Zahl von Deutschland genommen, Herr Kollege Oelmayer.
Ich will auch sagen: Natürlich ist es wichtig, bei Europol und Eurojust grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten. In diesem Zusammenhang gibt es sicherlich Themen, bei denen Rahmenbeschlüsse vorliegen: im Bereich der Strafvollstreckung bisher die Auslieferung verbessern, bei der europäischen Beweisanordnung; Stichwort §§ 112 ff. StPO; Zwangsmaßnahmen, also Durchsuchungsbeschlüsse, Beschlagnahmen, um nur einige zu nennen. Es ist wichtig, dort gemeinsame Rechtsgrundlagen zu haben, nach denen vorgegangen werden muss. Auch im Bereich des europäischen Vertragsrechts müssen wir weiterkommen.
Aber die Vertragsfreiheit wird ja bleiben, und vor diesem Hintergrund denke ich – und es ist mir ein wesentliches Anliegen, dies zum Schluss zu sagen –, es gibt gute Vorschläge der Justiz in Baden-Württemberg, die federführend war. Ich nenne nur das Stichwort „europäisches Mahnverfahren“. Dazu gibt es ja zwei Vorstellungen: es entweder, wie es bei uns gehandhabt wird, im elektronischen Verfahren zu machen und den Mahnbescheid ohne große Schlüssigkeitsprüfung einfach zu erlassen, oder den Mahnbescheid noch einmal durch einen Richter prüfen zu lassen, also mit einer Schlüssigkeitsprüfung.
Frau Justizministerin, wir werden Sie nachhaltig unterstützen. Unser System hat sich bewährt. Insoweit gibt es, glaube ich, manchmal Punkte, bei denen man das Gute vertreten sollte, auch auf europäischer Ebene. Hier unterstützen wir Sie in Ihrer Aktivität.
Herr Kollege Oelmayer, haben Sie zur Kenntnis genommen, dass gestern nicht nur eine Debatte über die Osterweiterung im Parlament, sondern auch im Haus der Wirtschaft mit dem Staatspräsidenten Ungarns stattgefunden hat,...
... und insoweit eine hervorragende repräsentative Veranstaltung auch mit dem Europaminister, dem Ministerpräsidenten, auch in Anwesenheit des AdR-Präsidenten, und dem ungarischen Staatspräsidenten in Stuttgart stattfand?
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Zunächst zu den Ausführungen unserer Justizministerin. Die CDU-Fraktion steht zu diesen Bemühungen und beglückwünscht sie auch dazu.
Wir hoffen, dass das, was sie uns hier vorgetragen hat, auch von dem entsprechenden Erfolg getragen ist.
Gestatten Sie mir noch zwei Anmerkungen zu den Ausführungen des Kollegen Oelmayer.
Herr Kollege Oelmayer, die Einrichtung eines Europaausschusses ändert materiell-rechtlich zunächst gar nichts und an den Inhalten auch nichts. Das heißt: Es sind die gleichen Abgeordneten. Sie können diese Themen genauso im Ständigen Ausschuss bearbeiten und besprechen. Das ist unsere Meinung. Da bin ich der gleichen Meinung wie der Kollege Theurer.
Als zweiten Punkt haben Sie noch einmal die Defizite beim Thema Europa angesprochen. Da kann ich Ihnen nur sagen: Ich reibe mir erstaunt die Augen, wenn ich mir die Tagesordnung der gestrigen Sitzung anschaue. Wer hat da die Europadebatte beantragt? Können Sie diese Frage beantworten, Herr Oelmayer?
Dann sage ich es Ihnen. Die Antwort lautet: Es war die CDU.
Wer hat die heutige Debatte beantragt?
Danke. Gut aufgepasst, Herr Oelmayer. Das wollte ich jetzt doch hören. Denn daraus können Sie vielleicht entnehmen, dass die Defizite anderswo angesiedelt sind.
Das war mir ein wichtiges Anliegen.
Meine Damen, meine Herren, noch eine letzte Anmerkung zum europäischen Haftbefehl, der auf dem Grundsatz basiert, dass die Mitgliedsstaaten der EU strafrechtliche Entscheidungen der nationalen Gerichte gegenseitig anerkennen. Das soll in Zukunft leichter möglich sein. Ich denke, nach den Erfahrungen – Stichwort Madrid, Terroranschläge und vieles mehr – gibt es wirklich Bereiche, bei denen es wichtig ist, dass man hier vorankommt.
Ich habe eben vernommen, dass der Vermittlungsausschuss gestern anscheinend bei verschiedenen Themen keinen Durchbruch erzielt hat. Habe ich das richtig verstanden? Ich denke schon, dass man, nachdem im Bundestag alle Parteien
gut, alle Fraktionen, okay – hier einvernehmlich zugestimmt haben, auf diesem Gebiet sicherlich auch mit den Ländern zu einem Ergebnis kommen sollte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Titel der heutigen Aktuellen Debatte lautet: „Die Kontrollaufgabe des Parlaments und die Auskunftsverweigerung des Wirtschaftsministers Dr. Döring vor dem Untersuchungsausschuss“. Herr Maurer, auch in Ihrem Beitrag von eben vermitteln Sie den Eindruck, das Verhalten des Ministers wäre etwas Ehrenrühriges oder Rechtswidriges. Beides ist nicht der Fall.
Selbst der Ausschussvorsitzende hat den Minister im Untersuchungsausschuss zunächst darüber belehrt, dass es ihm freistehe, Angaben zum Sachverhalt zu machen, und hinterher hat er genau das kritisiert.
Herr Maurer, Sie bringen hier mit größter Besorgnis ein, dass diese Geschichte die Parteiverdrossenheit erhöhen könnte. Wissen Sie, die Art und Weise, wie Sie mit diesem Thema umgehen, erhöht die Parteiverdrossenheit.
Verehrter Herr Drexler, ich empfehle Ihnen – –
Darauf komme ich zu sprechen, Herr Kretschmann. Die Kontrollrechte des Parlaments sind klar definiert und verfassungsrechtlich festgelegt. Zu der Frage, welche Fragerechte vor einem Plenum oder an anderer Stelle bestehen, haben wir gesetzliche und verfassungsrechtliche Bestimmungen. Da hat sich der Landtag sogar ein Untersuchungsausschussgesetz gegeben. In diesem Gesetz ist geregelt, wie ein Verfahren abzulaufen hat.
Wir als Kontrollorgan haben die Regierung zu kontrollieren. Das ist wahr und richtig.
Artikel 34 der Landesverfassung sieht auch das Recht, Regierungsmitglieder herbeizuzitieren, vor. Daraus folgt auch die Pflicht, Rede und Antwort zu stehen, Herr Drexler.
Die Landesverfassung sieht aber auch das Recht vor, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Wenn beides konkurriert, ist genau der Untersuchungsausschuss die zuständige Stelle, an der die Fragen gestellt werden müssen.
Das findet seine Grenzen in den in der Verfassung garantierten Rechten eines Betroffenen.
Deshalb zeigt das, was Sie hier vorführen, ein merkwürdiges Verfassungsverständnis.
Herr Drexler, das Parlament wird gerade nicht ausgeschaltet, sondern das Parlament – –
Nein, es arbeitet zum einen durch seinen von ihm selbst eingesetzten Untersuchungsausschuss.
Dazu will ich Ihnen etwas sagen. Sie sagen hier: „Nicht der Staatsanwalt, sondern der Landtag kontrolliert die Regierung.“ – Das ist so weit völlig richtig.
Aber auch Kontrollrechte haben natürlich ihre Grenzen in den Verfassungsrechten des Einzelnen, der Person des Ministers. Das ist der eine Teil.
Lieber Herr Drexler, ich komme gleich auf Ihre Pressemitteilung. – Der zweite Teil ist, dass die Staatsanwaltschaft – und das ist eben die Ausnahme, die hier vorliegt – genau in dieser Sache tätig ist. Es gibt eine Stelle, die für Sachverhaltsaufklärung in dieser Frage zuständig ist, und das ist die Justiz in Baden-Württemberg,
und die handelt derzeit.
Dazu will ich Ihnen sagen: Auch bei dem anderen Teil sind wir derzeit sehr wohl dabei, Sachverhalte aufzuklären.
Deshalb empfehlen wir, zunächst Sachverhalte zu ermitteln und diese erst hinterher zu bewerten, also nicht nach dem Motto zu verfahren, den Rücktritt des Ministers schon zu verlangen, bevor der Sachverhalt überhaupt überprüft bzw. aufgeklärt ist.
Wissen Sie, das ist doch eine durchsichtige Methode, immer nach dem Motto „Semper aliquid haeret“, „Es wird schon etwas hängen bleiben“.
Das ist doch Ihr Ziel dabei. Sie wollen hier ein öffentliches Tribunal veranstalten.
Ich will Ihnen sagen: Wir haben Kontrollrechte, und die üben wir aus.
Jetzt sage ich Ihnen etwas zum Untersuchungsausschuss: Der hat zwei Jahre lang eine sehr sachliche, gute und kooperative Arbeit geleistet. Aber der Untersuchungsausschuss hat die ganze Zeit nichts erbracht – außer Spesen nichts gewesen. Und Sie sind hungrig.
Nun haben Sie den Eindruck, bei einer derartigen Geschichte könnten Sie endlich
Honig daraus saugen.
Das ist doch der Punkt, der zeigt, dass im Untersuchungsausschuss im Grunde genommen bisher nicht viel dabei herausgekommen ist.
Herr Drexler, man sollte sich zunächst mit dem Sachverhalt befassen.
Sie sagen in Ihrer Pressemitteilung vom 26. April 2004, es mache schon stutzig, dass ausgerechnet Dörings Brief an Haider bei den Unterlagen des Untersuchungsausschusses FlowTex fehle. Das ist eine Suggestion. Jetzt will ich Ihnen sagen:
Ich selbst habe Frau Morlok im Ausschuss dazu befragt.
Sie hat gesagt: 1997 gab es Kontakte, auch briefliche Kontakte, mit dem Wirtschaftsminister, der sich für viele Firmen, auch für ihre Firma FlowWaste, eingesetzt hat. Auf meine Nachfrage: „War das der Brief an Haider?“ antwortete sie wörtlich: „Ja, das war der Brief an Haider.“ – Wenn Sie mal nachschauen, dann stellen Sie fest, dass Haider erst im April 1999 zum Landeshauptmann gewählt wurde.
Wenn Sie einmal sauber und mit aller Gelassenheit diese Dinge betrachten, dann will ich Ihnen sagen – –
Deshalb sage ich ja: Ich habe bisher im Untersuchungsausschuss gar keinen solchen Brief gesehen.
Wenn es aber gar keinen Brief gibt, dann sollten wir auch keine Vorverurteilungen in diesem Punkt aussprechen.
Das ist meine Bitte an Sie.
Insoweit, meine Damen und Herren, rate ich uns allen zu großer Gelassenheit.
Ich rate uns allen dazu, die Ermittlungen, auch die der Justiz, in Ruhe abzuwarten.
Ich rate uns allen, uns auch nach Abschluss des Verfahrens – wir werden alle Zeugen bereits am nächsten Mittwoch vernehmen –
an die eigenen Gesetze zu halten. Wenn Herr Maurer die Demokratie anspricht, dann sage ich, dass zur Demokratie auch das Rechtsstaatsprinzip gehört.
Und zum Rechtsstaatsprinzip gehört eben auch das gleichrangige Recht auf Aussageverweigerung.
Ich weiß nicht, was der Herr Minister jetzt antworten wird. Aber eines will ich Ihnen abschließend sagen: Wenn er hier Angaben macht, dann ist das ein freiwilliger Verzicht auf eigene Rechte, die auch ihm zustehen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Herr Kollege Maurer, ich hätte mir in der Replik auf den Minister von Ihnen
eine andere Stellungnahme gewünscht.
Das will ich Ihnen sagen, Frau Haußmann: Ich unterstelle zugunsten des Kollegen Maurer, dass seine Stellungnahme weit unter seinen Fähigkeiten liegt.
Ich will Ihnen das auch begründen. Sie zitieren hier aus dem Untersuchungsausschuss.
Auch den Ministerpräsidenten. – Fangen wir einmal damit an. Ich hätte von Ihnen erwartet, dass Sie der Vollständigkeit halber etwas dazu sagen, wann eigentlich von wem die Subvention für den Baden-Airpark beschlossen wurde.
Ich sage Ihnen das Datum: Es war der 18. April 1994.
Der Wirtschaftsminister hieß damals, wenn ich mich recht entsinne, Dr. Spöri.
Selbst bei der Vernehmung des Herrn Dogmoch sind wir dieser Frage nachgegangen. Ich komme jetzt auch zum Thema infas, Herr Drexler, und zum Thema Hunzinger, weil das angesprochen wurde. Es ist richtig, es gibt eine Divergenz in den Angaben von Frau Haussmann und Herrn Bruns auf der einen und Herrn Hunzinger und Herrn Smid
auf der anderen Seite. Dem gehen wir nächsten Mittwoch weiter nach.
Aber eines will ich Ihnen sagen: Es ist nicht legitim, wenn man Herrn Hunzinger, der Herrn Özdemir beraten hat, der übrigens auch den jetzigen Außenminister, Herrn Fischer – so hat er es auf den Gängen verkündet –, berät oder beraten hat, der im Übrigen auch Herrn Scharping beraten hat – –
Bleiben wir jetzt einmal ganz nüchtern beim Thema. Wenn Herr Hunzinger – und so hat er es dargestellt – ebenso wie Herr Smid sagt: „Ich bin immer von der kostenlosen Anhänger-/Omnibusumfrage ausgegangen“,
dann wird zu klären sein, warum dann irgendjemand von infas – das wissen wir nicht – gesagt hat: „Wir wollen doch 10 000 DM.“ So weit, so richtig. Jetzt sage ich Ihnen aber einmal: Den Verdacht, den Vorwurf der Vorteilsannahme, der bisher immer mit dem Haider-Brief begründet wurde, sollten Sie heute hier zurücknehmen.
Das sollten Sie nach der Erklärung des Ministers tun. Sie sollten sich für diese Vorwürfe, die heute ins Leere zusammengebrochen sind, entschuldigen. Das wäre charaktervoll. Ich sage Ihnen auch, weshalb.
Herr Drexler, hören Sie in diesem Zusammenhang vielleicht einmal zu!
Ich sage Ihnen auch, weshalb: weil im Grunde genommen in der ganzen Rechtsprechung ab 1997 die Korruptionsdelikte erweitert worden sind. Das ist wahr. Es gibt einen Fall, der beim BGH anhängig ist. Er betrifft den Oberbürgermeister von Wuppertal, einen SPD-Oberbürgermeister, der erstmals eine Spende von 500 000 DM für ein Factory-Outlet-Center in der Zeit damals angeblich erhalten hat. Der Spender wurde verurteilt, der OB wurde freigesprochen. Warum? Weil das Gericht gesagt hat, der Empfangende habe wegen des Privilegs des Parteiengesetzes durchaus die Möglichkeit, Spenden einzuwerben. Das will der Gesetzgeber. Deshalb sollten wir alle – alle Parteien – das nicht kriminalisieren, wenn es um das Einwerben von Spenden geht. Auch das sollte hier einmal übereinstimmend festgehalten werden.
Nun erwarte ich von Ihnen, Frau Dederer, eine Stellungnahme zu Ihrem Vorhalt,
dass CDU und FDP/DVP ihr Kontrollrecht im Untersuchungsausschuss nicht ausübten, dass sie ihrem Kontrollrecht nicht nachkämen. Dieser Vorwurf ist ungeheuerlich. Nehmen Sie einmal die Protokolle her. Schauen Sie einmal, wer wirklich sachgerecht, an der Sachverhaltsfrage entlang gefragt hat. Lesen Sie einmal, bitte schön, Frage für Frage nach, was wir in diesen zwei Jahren im Untersuchungsausschuss entlang des Sachverhalts gefragt haben, und zwar ohne Ansehen von Person, Partei oder sonst jemandem. Und Sie, die Sie im ganzen Ausschuss gerade einmal ein paar Minuten etwas eventuell Unwesentliches gefragt haben, stellen sich hierher und sagen, wir würden dem Kontrollrecht nicht nachkommen. Das ist eine Ungeheuerlichkeit. Das will ich an dieser Stelle wirklich einmal festhalten.
Ja, danke, Herr Präsident.
Deshalb bitte ich Sie erstens, wirklich aufzuhören, mit Vorverurteilungen zu arbeiten, auch zukünftig im Untersuchungsausschuss, und erst Sachverhalte zu ermitteln. Dann werden wir im Ausschussbericht die Bewertungen vornehmen.
Zweitens darf ich Sie bitten, im zuständigen Ausschuss, in den das Thema verfassungsrechtlich gehört, konstruktiv mitzuarbeiten.
Ich bitte Sie, dort mitzuarbeiten und solche Vorhaltungen zurückzunehmen.
Frau Kollegin Dederer, ich bitte Sie erst recht, den Minister nicht immer mit dem Milliardenbetrüger Schmider, der die Behörden in ungeahnter Weise jahrelang beschäftigt, in Verbindung zu bringen und einmal eine Ex-ante-, nicht immer eine Ex-post-Betrachtung anzustellen.
1997, 1994 – – Ich habe vorhin mit Herrn Fischer darüber gesprochen. Auch in Mittelbaden war die Firma FlowTex jahrelang eine anerkannte Firma. Ex ante betrachtet, wäre es, glaube ich, vorzuwerfen, wenn sich jemand, wie es Herr Döring dargestellt hat, nicht für alle Firmen – auch für die Firma FlowTex – eingesetzt hätte. Aus dem, was er getan hat, Schlüsse auf ein rechtswidriges Verhalten zu ziehen ist nicht angebracht. Nach der Stellungnahme des Ministers – wir wussten nicht, ob er Stellung nimmt – meine ich, dass es an der Zeit ist, die Sache etwas tiefer zu hängen.
Ja, klar.
Herr Kollege Maurer, ich denke, das ist eine rhetorische Frage, zu der ich am besten sage: Si tacuisses, philosophus mansisses!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat beantragt, dass das Parlament gemäß Artikel 45 Abs. 3 der Landesverfassung die Zustimmung des Landtags herbeiführt, um die Geschäftsbereiche der Ministerien neu zu regeln bzw. einem Änderungsvorschlag zuzustimmen. Die CDU-Fraktion stimmt dieser Änderung zu, da wir das, was die Landesregierung hier in Vorschlag gebracht hat, für sinnvoll und zweckmäßig halten.
Zum einen betrifft es die Übertragung der Arbeitsgerichtsbarkeit, die bisher beim Sozialministerium ressortiert hat, auf das Justizministerium. Damit wird ein Rechtspflegeministerium geschaffen, in dem alle Gerichtszweige, nämlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die ordentliche Gerichtsbarkeit, aber auch die Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit, nun zusammen mit der Arbeitsgerichtsbarkeit unter einem Dach, nämlich im Justizministerium, geführt werden.
Im Ständigen Ausschuss haben alle Fraktionen dieser einleuchtenden Konzeption zugestimmt. Ich denke, man sollte in diesem Zusammenhang auch sehen, dass es wegweisend war, dass wir in diesem neuen Haushalt die Arbeitsgerichtsbarkeit gestärkt haben und zehn neue Stellen dafür geschaffen haben. Fünf Stellen kommen dazu, die ab April von der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Arbeitsgerichtsbarkeit überführt werden sollen. Dies geschieht deshalb, weil es für den Standort Baden-Württemberg wichtig war, dass wir gerade bei Bestandsklagen, also Kündigungsschutzklagen, nicht zu lange in Annahmeverzug geraten und damit die eine oder die andere Seite zu lange Rechtsunsicherheit hat. Bei der Arbeitsgerichtsbarkeit geht es darum, dass man schnell Rechtsfrieden findet. Deshalb gibt es auch den Gütetermin, der dort Sinn macht. Diesem haben wir Rechnung getragen. Wir denken, auch personell kann das nun gut zusammen unter einem Dach bewältigt werden.
Das Zweite betrifft eigentlich nur einen Status quo ex ante, den wir schon einmal hatten, nämlich die Rückführung der Bereiche Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen sowie Denkmalschutz und Denkmalpflege vom Wirtschaftsministerium ins Innenministerium. Das heißt, wir schaffen dort einen Zustand, der 1992, in der Zeit der großen Koalition, einmal geändert worden war, und führen diese Zuständigkeitsbereiche damit wieder an das Innenministerium zurück.
Ein Blick in die anderen Bundesländer und ein Vergleich mit ihnen zeigt, dass damit zusammengeführt wird, Herr Kollege Schmiedel, was zusammengehört.
Das wird sozusagen zurückgeführt. Herr Kollege, Sie werden sich erstaunt die Augen reiben,
wenn Sie einmal in die anderen 15 Bundesländer schauen. In keinem anderen Bundesland ist dieser Bereich, der ja eng mit den Kommunen zusammenhängt, im Wirtschaftsministerium angesiedelt. Deshalb schaffen wir einen Rechtszustand, der sich schon früher bewährt hatte und der, wie wir wissen, einvernehmlich – das will ich gleich vorab sagen – in der Regierung zwischen dem Innenminister und dem Wirtschaftsminister abgesprochen worden ist.
Synergien und Verbesserungen sollte man sich nicht verschließen. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag der Landesregierung und stimmen ihm zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, die bisherige Debatte hat gezeigt, dass es um eine große Kontroverse in der Gesellschaft und auch unter den Verfassungsrechtlern geht. Wir alle rechnen damit, dass auch das Gesetz, das heute eingebracht wird, irgendwann vor dem Verfassungsgericht landen wird.
Die öffentliche Kritik, die wir gegenüber dem Urteil gehört haben, über das wir hier sprechen, lautete „Drückebergerei“. Andere haben das Urteil als „feige“ bezeichnet, und andere wiederum haben kritisiert, Karlsruhe habe sich gedrückt und habe den Streit um das Tragen des Kopftuchs in der Schule an die Parlamente zurückgegeben. Andere sprachen bei dem Urteil von einer „Falle“. Aber sind die fünf „Mehrheitsrichter“ beim Bundesverfassungsgericht wirklich Feiglinge, Drückeberger oder Fallensteller? Ich persönlich schicke die Überzeugung voraus, dass die Befürchtung nicht zutrifft, es handle sich bei diesem Urteil um eine Falle. Das wäre nur dann der Fall, wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetz, das heute eingebracht wird, aufheben würde.
Bei dem Urteil gab es ein Dissenting Vote – drei Richter mit einem Minderheitenvotum, fünf Richter mit dem Mehrheitsvotum. Bei einem Stimmenverhältnis von 4 : 4 hätte ein „non liquet“ vorgelegen, und wir würden diese Diskussion gar nicht führen. In diesem Zusammenhang wurde deshalb sogar eine Debatte über die Frage begonnen, ob man bei künftigen Senatsentscheidungen nicht eine Dreiviertelmehrheit fordert.
Oft haben wir eine Diskussion über Urteile des Bundesverfassungsgerichts, bei der – oft als Vorwurf erhoben – gesagt wird, beim Bundesverfassungsgericht handle es sich um einen Ersatzgesetzgeber, wenn es Urteile verkünde – Stichworte Entscheidung über die Abtreibung, über Kriegsdienstverweigerung, über den Numerus clausus; man könnte diese Aufzählung fortsetzen. Das heißt, oft lautet die Kritik, das Bundesverfassungsgericht enge den Spielraum des Gesetzgebers total ein und setze sich selbst an dessen Stelle, übe also zu wenig Zurückhaltung. Wir haben es hier mit einem Urteil zu tun, das im Grunde Zurückhaltung übt und nicht selbst genügend entschieden hat. Das kritisierten auch die drei „Minderheitsrichter“.
Das Dissenting Vote kennen wir ja nicht seit Bestehen des Bundesverfassungsgerichts. Es ist erst in den Siebzigerjahren in Anlehnung an das Verfahren im Supreme Court in den USA auch bei uns in das Bundesverfassungsgerichtsgesetz aufgenommen worden. Deshalb wissen wir ja mittlerweile, wer andere Meinungen vertritt.
Halten wir uns zunächst die Minderheitsmeinungen vor Augen: Die Minderheit von drei Richtern hat eine Auffassung vertreten, die zuvor übrigens sechs Instanzen vertreten haben. Deshalb schicke ich voraus, dass man natürlich auch die Auffassung vertreten kann, dass von einem Lehrer bereits nach der Verfassung selbst gefordert werden kann, sich neutral zu verhalten, sich zu mäßigen und sich zurückzuhalten. Deshalb folgte bereits aus Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes, den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, dass das Tragen eines Kopftuchs verboten werden kann, ohne dass dazu eine gesetzliche Vorschrift erforderlich ist.
Man sollte immer im Auge behalten, dass dies von sechs Instanzen und von drei Verfassungsrichtern so gesehen wurde. Hätte es einer mehr so gesehen, hätten wir diese Debatte nicht.
Nun haben sich durch dieses Urteil Situation und Sachlage in der Tat geändert. Ich schließe mich nicht den Kritikern an. Vielmehr will ich einen zweiten Begriff des Supreme Court hier einführen. Beim Supreme Court hat man immer gefordert – das ist die Verfassungsdiskussion in Amerika –: Self-restraint – so lautet dort der Begriff –; weise Zurückhaltung fordert man auch für das Bundesverfassungsgericht. Hier haben wir ein Urteil, das sich im Grunde genommen zurückhält, das uns die Entscheidung nicht abnimmt, sondern mit den Stimmen von fünf Richtern mehrheitlich sagt: Die Diskussion soll dorthin, wo sie hingehört, nämlich zum Gesetzgeber.
Jetzt frage ich uns, Kolleginnen und Kollegen: Ist das so schlimm? Ich meine, hier ist, wenn das Verfassungsgericht uns diese Aufgabe zuweist, sehr wohl der Ort, um diesem Auftrag nachzukommen. Deshalb ist das, was die Regierung mit der Einbringung dieses Gesetzentwurfs gemacht hat, das einzig Richtige, was geboten war.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle zu Herrn Kollegen Kretschmann sagen – den Kollegen Wintruff kann ich mit seinen Ausführungen zum Gesetzentwurf der Grünen nur loben –:
Wenn wir schon eine so komplizierte Materie haben, wo kommen wir eigentlich hin, wenn wir dann keine abstraktgenerelle Regelung treffen, sondern jeden konkreten Einzelfall entscheiden wollen? Dann hätten Sie ein Rechtschaos; das sage ich Ihnen voraus.
Frau Kollegin, Sie würden die Rechtsunsicherheit eher erhöhen, als dass Sie die Rechtssicherheit, die in einem Rechtsstaat wünschenswert ist, stärken würden.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch sagen: Herr Kollege Kretschmann, ich habe große Achtung vor Ihren Ausführungen. Ich kann Ihnen auch sagen: Nahezu jeder Satz kann von uns unterstrichen werden. Nur: Die Folgerung ist bei uns eben eine andere.
Wir sagen: Wenn das Verfassungsgericht es für nötig hält, dem Gesetzesvorbehalt nachzukommen – das ist etwas, was zu fordern ist, wenn ein belastender Eingriff verfügt wird –, dann ist ein Gesetz als abstrakt-generelle Regelung die richtige Antwort. Dass dann nicht nur in 16 Ländern die Diskussionen über unterschiedliche Gesetze geführt würden, sondern auch noch in jeder Schule, das kann aus unserer Sicht aber nicht richtig sein!
Meine Damen und meine Herren, neben dem Minderheitsvotum, in dem es um das Mäßigungs- und Neutralitätsgebot der Beamten geht, zu dem auch wir sagen, das folge bereits aus den Dienstpflichten nach Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes, den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, sagen deshalb auch die „Minderheitsrichter“: Man braucht dann keine konkrete Gefährdung des Schulfriedens, um die Eignung eines Beamtenanwärters zu verneinen. Nun haben es eben fünf Richter mehrheitlich anders gesehen. Ich habe die Schelte zitiert, die hierzu veröffentlicht worden ist.
Meine Damen und meine Herren, wir sind deshalb heute an dem Punkt, an dem es darum geht, in dem uns zustehenden weiten politischen und gesetzgeberischen Ermessen, das auch das Gericht respektieren muss, erneut ein Gesetz zu verabschieden. Die Senatsmehrheit hat unsere bisherige Haltung, die Entscheidung ohne Gesetz durchzusetzen, nicht respektiert.
Die Folge ist: Wir haben damit auch als überzeugte Föderalisten – wir sind ja alle überzeugte Föderalisten – die Chance, uns nun mit der Begründung von Dienstpflichten selbst auseinander zu setzen. Ich meine, mit dieser gesetzlichen Grundlage, die hier in Baden-Württemberg eingebracht wird – übrigens werden in Bayern, in Nordrhein-Westfalen, in Niedersachsen und auch in Bremen ähnliche Gesetzentwürfe diskutiert –, ist klargestellt – hier möchte ich für meine Fraktion sagen, dass wir uns vollumfänglich hinter die sehr klaren und konsequenten Ausführungen der Ministerin stellen –, dass wir einen Einstieg in einen laizistischen Staat nicht wollen und dass wir vor allem auch keine strikte Trennung von Staat und Religion wollen, wie das manche Pessimisten kommentiert haben. Wir wollen vielmehr das Maß der religiösen, aber auch politischen und weltanschaulichen Bezüge in der Schule neu bestimmen, wie es das Bundesverfassungsgericht uns aufgegeben hat und auch fordert. Das Bundesverfassungsgericht sagt, der Gesetzgeber solle unter Austarierung dieser betroffenen Verfassungsrechte eine politisch verantwortbare Entscheidung treffen. Die Vorgaben im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung halten wir für eine solche politisch verantwortbare und zweckmäßige Entscheidung.
Hier haben wir nicht nur eine Position, sondern wir haben drei betroffene Rechtspositionen, die einander gegenüberstehen. Zum Ersten gibt es den staatlichen Erziehungsauftrag, auch verbunden mit dem Neutralitätsgebot, sich jeglicher religiöser und weltanschaulicher Einflussnahme zu enthalten und vor allem nicht für eine bestimmte Religion Partei zu ergreifen. Das bindet auch die Lehrer in ihrem öffentlichen Amt. Auch den Lehrern steht – das ist unbestritten – wie jedem anderen Bürger Religions- und Meinungsfreiheit, auch der diskriminierungsfreie Zugang zum öffentlichen Dienst zu.
Wir haben des Weiteren aber auch die Grundrechte von Schülern und Eltern. Schüler genießen wie ihre Eltern Religions- und Meinungsfreiheit sowie das Recht auf staatlich unbeeinflusste Erziehung. Eltern sind nicht wie Lehrer in ein Amt eingebunden, sondern können von ihnen Neutralität und Zurückhaltung beanspruchen.
Diese kollidierenden Verfassungspositionen müssen nun neu entschieden werden. Wir meinen, dass die Landesregie
rung dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf richtig gelöst hat. Denn er untersagt politische, religiöse oder weltanschauliche Äußerungen von Lehrern, wenn sie den Schulfrieden oder die Neutralitätspflicht gefährden können.
Die Freiheit der Lehrer muss nur in ihrer amtlichen Funktion, aber nicht im privaten Bereich zurücktreten. Die Regelung zielt nicht auf Religionen, sondern auf Äußerungen, die Neutralität oder Schulfrieden stören können. Sie stellt deshalb klar, dass derartige Äußerungen unzulässig sind, wenn sie ein Auftreten gegen Menschenwürde, Gleichheit, Freiheit oder auch unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung vermitteln, weil fundamentale Werte des Staates besonders zu schützen sind.
Im Ergebnis verbietet sich deshalb nach unserer Auffassung das Kopftuch nicht als religiöses Symbol, sondern als Eintreten für einen Gottesstaat, für ein menschenunwürdiges Schariarecht, für Fundamentalismus und eine untergeordnete Rolle der Frau. Der Gesetzentwurf folgt dem Karlsruher Urteil, wonach alle denkbaren Möglichkeiten, wie das Tragen eines Kopftuchs verstanden werden kann, eben zu berücksichtigen sind. Darum geht es.
Die Ministerin hat auch in einem Beitrag in der „Welt“ zu Recht darauf hingewiesen, dass das Kopftuch eben ein politisches Symbol sein kann. Auch das müssen wir hierbei mit im Auge behalten.
Wie passt nun hier die Regelung hinein, die Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen sei zulässig?
Hier wird eine Ungleichbehandlung der Religionen durch Privilegierung der christlichen Weltanschauung befürchtet. Die Vorschrift, die im Gesetzentwurf steht, bevorzugt aber keine Religion, sondern sie bewahrt die jahrhundertealten Traditionen des Landes. Damit identifiziert sie sich nicht mit einer bestimmten Weltanschauung, sondern bewahrt seine eigene historisch gewachsene Identität. Das Leben der Menschen, unsere Architektur, Philosophie, Literatur, Malerei, Musik sowie unsere Staats- und Rechtsordnung sind bei uns in Baden-Württemberg von einer christlichen Tradition durchzogen. Hierauf hat auch der Verfassungsrechtler Kirchhof öffentlich hingewiesen. Das ist auch ein Kerngedanke, den uns das Bundesverfassungsgericht gerade als gesetzgeberischen Spielraum übermittelt hat, den es auszugestalten gilt.
Der Gesetzentwurf greift den Wortlaut des Artikels 16 unserer Landesverfassung auf, wonach die Schüler auf der Grundlage christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte erzogen werden. Das wurde bereits 1953 formuliert. Dieser Auftrag wird hier einfach gesetzlich noch einmal weitergeleitet. Deshalb bleibt übrigens die Ordenstracht nicht als Ausdruck religiöser Überzeugung, sondern als traditionelles Bild des Landes nach unserer Auffassung in Schulen zulässig, und die persönlichen Überzeugungen werden hier gleich behandelt. Die Tradition des Landes wird damit gewahrt. Laut Bundesverfassungsgericht dürfen gerade Schultraditionen, eine konfessionelle Zusammensetzung der Bevölkerung und ihre religiöse Verwurzelung berücksichtigt werden, was hier auch geschehen ist. Damit
folgt der Gesetzentwurf nach unserer Auffassung dem Auftrag aus Karlsruhe.
Ich will hier noch einmal eine Passage aus dem Urteil des Gerichts wörtlich zitieren:
Dies schließt ein, dass die einzelnen Länder
gemeint ist: bei ihrer Gesetzgebung –
zu verschiedenen Regelungen kommen können, weil bei dem zu findenden Mittelweg auch Schultraditionen, die konfessionelle Zusammensetzung der Bevölkerung und ihre mehr oder weniger starke religiöse Verwurzelung berücksichtigt werden dürfen.
Deshalb halten wir die Regelung in diesem Gesetzentwurf für korrekt und zutreffend. Kollege Wacker hat bereits auf die Ziele auch unserer Fraktion hingewiesen, dass wir nämlich nicht den Schulfrieden gefährdet oder gestört sehen wollen, dass wir das Kopftuch als auch politisches Symbol an unseren Schulen nicht dulden wollen und dass die Gleichheit von Mann und Frau nach unserer Verfassung nicht durch Islamismus, für den das Kopftuch oft steht, infrage gestellt werden darf.
Lassen Sie mich noch ganz kurz auf den Gesetzentwurf der Grünen eingehen. Herr Kollege Kretschmann, Sie sagen, jeder solle die gleichen Freiheitsrechte haben – die hat jeder – und soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sollten so gestaltet sein, dass jedem der Zugang zum Amt offen stehe. Auch das ist nach unserer Auffassung gegeben. Es geht um eine andere Zielrichtung. Insoweit fordern wir, dass natürlich selbstverständlich sein muss, dass auch ein Beamter, ein Lehrer, die Grundsätze der Verfassung in der Prüfungsfrage, ob er geeignet ist, beachten muss. Wir wollen auch keine Bevorzugung des Christentums. Darum geht es auch nicht.
Im Übrigen: Meine Damen, meine Herren, Individualgrundrechte als Schutz- und Abwehrrechte gegen den Staat sind Verfassungsselbstverständlichkeiten. Was Sie, Herr Kretschmann, hierüber gesagt haben, trifft zu, aber wir haben ja eine Kollision von verschiedenen Verfassungsgütern abzuwägen, und um diese Abwägung geht es. Da glauben wir, dass diese Abwägung von der Landesregierung korrekt vorgenommen worden ist.
Wir sind wie die SPD, Herr Kollege Wintruff, der Meinung, dass das Kopftuch eben nicht als Zeichen falscher Toleranz in der Schule geduldet werden soll, und wir halten auch Ihre Aussage für richtig, dass man nicht in den Menschen hineinschauen kann. Was folgt daraus?
Herr Kretschmann, Sie haben auf Anfrage der Kollegin Weckenmann gesagt: „Da kann man dann doch Gespräche führen.“ Da kriegen Sie doch eine Diskussion – erinnern Sie sich einmal – wie bei den ganzen Kriegsdienstverweigereranhörungen und -debatten.
Das Kopftuch ist doch nicht eine Frage des äußeren Kleidungsstücks, sondern auch eine Frage der Einstellung. Deshalb kann man das gerade nicht an jeder Schule auf den
Einzelfall herunterzonen, sondern wir brauchen, wie der Kollege Wintruff zu Recht gesagt hat, eine gleichermaßen gültige Regelung für alle. Genau deshalb brauchen wir eine Regelung, die bestimmt, welche äußeren Bekundungen möglich sind und welche nicht.
Meine Damen, meine Herren, wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt bekommen, der notwendig geworden ist und von unserer Fraktion mitgetragen wird.
Halten wir uns einmal die Überschriften vor Augen, die gerade beim Kopftuch auch die politische Symbolhaftigkeit unterstreichen. Ich will diese abschließend nur kursorisch zitieren: Die „Welt“, Dezember, Überschrift: „Das Kopftuch ist als Zeichen der Ungleichberechtigung der Frau zu sehen“. Die „Welt“ am 31. Januar, Überschrift: „Das Kopftuch steht für Islamismus“. „Süddeutsche Zeitung“ am 24. Oktober: „Der Islam als bloßer Vorwand“. „Berliner Zeitung“ vom 6. Oktober mit der Überschrift: „Eine Lehrerin mit Kopftuch vertieft die Trennung“.
Ich glaube, wir brauchen keine weiteren Überschriften zu zitieren. Diese Überschriften treffen die Problematik und die weit reichenden Kontroversen bei diesem Thema, weshalb wir es für richtig erachten, dass ein solcher Gesetzentwurf eingebracht wird.
Deshalb möchten wir als CDU-Fraktion der Regierung danken, dass so schnell und so rasch gehandelt wurde. Wir sind überzeugt davon, dass es auch inhaltlich die richtige Entscheidung ist, das Kopftuch im Unterricht nicht zuzulassen. Wir bitten um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Radbruch sagt in Anlehnung an Jesaja: „Der Gerechtigkeit Frucht soll Friede sein.“
Zu diesem Ziel, Rechtsfrieden in einem Land zu erreichen, hat die Justiz in Baden-Württemberg sehr viel beigetragen. Wir haben eine leistungsfähige Justiz in diesem Land. Deshalb können wir heute einen Haushalt beraten, der die Grundlage dafür ist, dass die Justiz auch im Jahr 2004 handlungsfähig bleibt. Wir achten darauf, dass damit auch die Justiz eine gute Zukunft hat. Und das Haushaltsgesetz ist dafür die Grundlage.
Wenn wir uns einmal die Zahlen vor Augen halten, dann sehen wir, dass auch im Justizhaushalt an Einsparungen kein Weg vorbeiführt. Auf der anderen Seite gilt das, was bei den anderen Ressorts gesagt wurde: Wir können nicht alles über neue Schulden lösen, denn wir würden damit zukünftige Generationen belasten. Gerade vor dem Hintergrund knapper Kassen möchte ich deshalb vorweg den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizministerium, in der Justiz des Landes und der Ministerin für ihre Arbeit herzlich danken.
Ich denke, es war ein sehr arbeitsintensives Jahr unter dem Stichwort der Justizreform. Es war Ihr erstes Amtsjahr, Frau Ministerin, und Sie haben diese Arbeit sehr gut bewältigt.
Wenn wir die Justizpolitik im Land betrachten, so sehen wir, dass wir gerade bundesweit die kürzesten Verfahrenslaufzeiten haben. Die Bürgerinnen und Bürger bekommen zeitnah Rechtsklarheit und eine verbindliche Entscheidung bei Rechtsstreitigkeiten. Aufgrund der genannten Struktur des Haushalts im Jahr 2004 beschränken sich die Beiträge zur Konsolidierung im Bereich der Justiz in Höhe von 7,7 Millionen € zu einem großen Teil auf eine globale Minderausgabe in Höhe von 6 Millionen €; weitere 1,7 Millionen € werden im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik erbracht.
Wir haben – das sehen wir, wenn wir uns die Zahlen einmal vor Augen halten – im Bereich der Justiz natürlich sehr wenig Spielraum. Bei der Beratung des zuvor aufgerufenen Einzelplans hat man darüber diskutiert, wie stark die Subventionen gekürzt werden. Im Gegensatz dazu sind solche Maßnahmen im Bereich der Justiz nicht möglich. Wir haben dort im Grunde genommen eine fest gefügte Zahl von Rechtsfällen, auf die der Staat keinen Einfluss hat, und damit fehlt es auch am Spielraum, auf die Investitionen bzw. auf die Kosten oder Einnahmen wesentlich Einfluss zu nehmen.
Der Justizhaushalt mit 1,291 Milliarden € weist im Jahr 2004 einen Zuschussbedarf von 610 Millionen € auf und verfügt damit noch über eine Deckungsquote von 52,7 %. Die Veränderung hierbei beruht vor allem darauf, dass die Ansätze für die Versorgungsbezüge in die Ressorthaushalte übergeleitet wurden. Aber wir haben auch steigende Kosten. Es wird zwar auf der Einnahmeseite mit einer Erhöhung um 2,1 % gerechnet – bei den Gebühreneinnahmen –, aber wir haben auch erhöhte Ausgaben, selbst bei den sächlichen Ausgaben, dort gerade bei Auslagen in Rechtssachen wie Prozesskostenhilfe.
Herr Kollege Oelmayer, ich habe den Antrag der Grünen gesehen.
Also, ich denke, das Anliegen ist Makulatur. Ob wir für Auslagen in Rechtssachen 30 Millionen oder 27 Millionen € mehr ansetzen, ist ja nur etwas für die Optik. Denn gerade die PKH-Bewilligung erscheint zwar jetzt im Haushalt, aber häufig gibt es, wie Sie wissen, PKH auf Raten. Es gibt auch die Möglichkeit der Rückforderung. Das heißt, das ist ohnehin eine bewegliche Größe, die man in den nächsten Jahren auch wieder umgekehrt korrigieren kann. Von denjenigen, denen Raten bewilligt wurden, kann man zurückfordern, aber insgesamt wird man sicherlich diese Position auch kritisch betrachten müssen.
Das vergangene Jahr war vor allem vom Thema Justizreform geprägt. Dazu wurde sehr rasch eine Vorlage eingebracht – das muss man lobend erwähnen –, die, Herr Kollege Stickelberger, unstreitig nicht in allen Punkten umgesetzt wurde, aber dafür war es eben auch eine Diskussionsgrundlage.
Ich komme gleich darauf. – Die Koalition hat sich sehr wohl auf einen Kompromiss verständigt und dazu auch Beschlüsse gefasst. Diese werden nun im Jahr 2004 umgesetzt.
Der Kern der Reform war aber eine stringente Vorstellung, nämlich die, die Justiz dort, wo es unabdingbar ist, auf ihre Kernaufgaben zu beschränken und in den Bereichen, in denen eine Privatisierung möglich ist, entsprechende Überlegungen anzustellen. Damit komme ich zu den vier Bereichen – wenn ich diese Privatisierungssäule betrachte –, in denen Sie, meine Herren Kollegen von Rot und Grün, mitwirken können.
Ich beginne mit dem Thema Privatisierung der Handelsund Genossenschaftsregister. Wir sind dafür, diese Aufgabe zu privatisieren. Nur, liebe Frau Kollegin Haußmann, Sie müssen sich da einmal informieren. Momentan scheitert das an Rot-Grün in Berlin.
Deshalb fordern wir Sie auf, daran mitzuwirken, dass wir dieses Anliegen recht bald umsetzen können.
Bitte?
Wenn ich richtig informiert bin, sprechen bei Ihnen zu diesen schwierigen Rechtsfragen bisher Herren. Aber vielleicht ändert sich das auch noch bei Ihnen, was die Quote angeht.
Lieber Kollege Oelmayer, bei diesem Thema sollten Sie sich dafür einsetzen, dass auf Ebene des Bundes auch die Bundesregierung und der Bundestag mehrheitlich Unterstützung leisten.
Ich will ein Zweites ansprechen, die Privatisierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe. Wir haben dem mehrheitlich zugestimmt, und im Ministerium wurde jetzt auch mit dem Justizreformgesetz die Grundlage dafür in Aussicht gestellt. Dabei erhoffen wir uns auch Effizienz. Ich zitiere aus den Diskussionsgrundlagen: „Durch ehrenamtliche Arbeit erhofft man sich eine Effizienzrendite.“ Der Versuch der Privatisierung ist übrigens auch unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität sinnvoll. Hierbei unterstützen wir das Ministerium und die Regierung.
Drittens: Die Gerichtsvollzieher hatten in Stuttgart ihre Bundestagung. Sie haben mit überwältigender Mehrheit, mit nahezu 100 % einer Privatisierung zugestimmt. Wir waren alle bei der Tagung der Gerichtsvollzieher. Sie wünschen die Privatisierung.
Wir halten die Privatisierung auch ordnungspolitisch für richtig und stehen zu diesem Privatisierungsvorschlag. Die Koalition hat dies mit ihrem gemeinsamen Beschluss unterstützt, als damals der Koalitionsausschuss getagt hat.