Rainer-Michael Lehmann
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Antrag der Oppositionsfraktionen zum Landesantidiskriminierungsgesetz. Das Anliegen einer Weiterentwicklung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes ist grundsätzlich zu unterstützen. Der Senat tut dies durch sein Handeln bereits in verschiedene Richtungen. Allerdings bedarf der vorliegende Entwurf eines Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes in verschiedenen Punkten weiterhin der Prüfung und auch der Diskussion des landesrechtlichen Potenzials zur
(Präsident Ralf Wieland)
Verbesserung des Diskriminierungsschutzes. Wir alle hier wissen aber um die Notwendigkeit einer genauen Prüfung, bevor wir ein Gesetz beschließen. Insbesondere sind Fragen der Gesetzeskonkurrenz zum Landesgleichstellungsgesetz, zum Landesgleichberechtigungsgesetz sowie zum Partizipations- und Integrationsgesetz und zum AGG des Bundes weiterhin noch in Prüfung.
Die Bundesantidiskriminierungsstelle hat die Evaluation des AGG auf Bundesebene gestartet, mit der Schutzlücken ausfindig gemacht werden sollen. Festgestellt worden sind verschiedene Gesetzeslücken im Bildungsbereich, bei der Verwaltung und bei Klagefristen. Die Ergebnisse der Evaluation gilt es nun auszuwerten und zu diskutieren. Es muss daher zunächst abgewartet werden, welche Neuregelungen der Bund in dieser Richtung vornehmen wird.
Erst danach kann Berlin als Land prüfen, wo es dann noch Schutzlücken gibt, die durch landesrechtliche Regelungen zu schließen sind. Sobald sich hieraus ein Handlungsbedarf ergibt, wird Berlin Regelungen schaffen.
Zuletzt möchte ich noch mal in den Fokus bringen, dass das Land Berlin bereits in der aktiven Antidiskriminierungspolitik bundesweit Vorreiter ist. Berlin lädt nicht nur die Antidiskriminierungsstellen der Länder zum Länderantidiskriminierungstreffen ein, sondern Berlin hat auch eine gute Beratungsinfrastruktur aufgebaut. Da verfügen wir beispielsweise über die Beratungsstelle für Diskriminierung wegen des Alters, die Anlaufstelle für intergeschlechtliche Menschen und die Beratungsstelle für Diskriminierte im Bildungsbereich. Zeitgleich ist an der schrittweisen Sensibilisierung der Öffentlichkeit gearbeitet worden – z. B. mit der Kampagne „Diskriminierung hat viele Gesichter“. Wissenschaftliche Studien sind in Auftrag gegeben worden, woraus die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Projekte wie „Trans* in Arbeit“ entwickelt und gestartet hat. Die Senatsverwaltung hat die Finanzierung der Landesantidiskriminierungsstelle zudem verstärkt, indem sie das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus mit Personal in die LADS verlagerte. Es ist also bereits einiges geschehen und umgesetzt worden.
Die SPD-Fraktion wird sich einem Landesantidiskriminierungsgesetz nicht verschließen, doch erst muss die Bestandsaufnahme und Auswertung aller Antidiskriminierungsschutzmaßnahmen vorliegen. Sicherlich wird dies dann in der kommenden Legislaturperiode auch der Fall sein. Somit als letzter Satz meinerseits: Wir bleiben als Land Berlin in der Antidiskriminierungsarbeit Vorreiter und Vorzeigeverwaltung. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! – Kollege Reinhardt, Sie haben nun alles Mögliche in den Suppentopf geworfen und versucht, kräftig umzurühren. Ich werde versuchen, mich auf das Wesentliche und den Masterplan zu konzentrieren.
Am Dienstag beschloss der Senat auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, Frau Dilek Kolat, den Masterplan Integration und Sicherheit.
Zahlreiche Gespräche fanden in der letzten Zeit zwischen den Senatsverwaltungen, den Bezirken und den Akteuren der Berliner Stadtgesellschaft statt. An der anschließenden Dialogkonferenz im April im Roten Rathaus nahmen sogar über 500 diskussionsfreudige Berlinerinnen und Berliner teil. Viele Stellungnahmen wurden in dieser Zeit von den zuständigen Senatsverwaltungen in die nun beschlossene Version aufgenommen. Der Prozess der Erarbeitung des Masterplans in Berlin verdeutlicht, dass der Senat das Thema Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sieht, bei der alle mitzunehmen und einzubeziehen sind. Politik und Stadtgesellschaft arbeiten an dieser Stelle zusammen, um die Integrationsaufgabe in Berlin gemeinsam meistern zu können.
Hier ist ein offener Prozess, ein transparentes, gemeinsames Verfahren gelungen, an dessen Ende ein Masterplan steht, auf den wir durchaus stolz sein können.
Dass dies so gelungen ist, ist dem Einsatz und der Arbeit des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller und der Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, Dilek Kolat, zu verdanken, denen ich an dieser Stelle im Namen der gesamten Fraktion für ihre Arbeit danken möchte.
(Fabio Reinhardt)
Sicher kann sich diesmal selbst die Opposition diesem Lob anschließen, denn beim Kollegen Reinhardt habe ich keine Fundamentalkritik am Masterplan erkennen können.
Da selbst die Opposition hier wenig zu meckern hat, nutze ich die seltene Harmonie, um noch einmal kurz zu verdeutlichen, welche zentralen Ziele und Maßnahmen der Masterplan Integration und Sicherheit enthält.
Der Masterplan beschreibt die aus unserer Sicht wichtigsten sieben Handlungsfelder der Integration. Am Anfang stehen als Basis Ankunft, Registrierung und Leistungsgewährung der Geflüchteten.
Im Anschluss müssen dann die Unterbringung und die Schaffung von Wohnraum sichergestellt werden.
Parallel sollen Asylsuchende umfassende und bedarfsgerechte Bildungsangebote erhalten und schrittweise in den Arbeitsmarkt integriert werden. Integration gelingt, wie wir alle wissen, am besten über Teilhabe an Bildung und Arbeit, und dies werden wir ermöglichen.
Ein wichtiger Punkt, den wir nicht vergessen dürfen, ist, dabei das Sicherheitsgefühl sowohl der geflüchteten Menschen als auch der Stadtgesellschaft im Blick zu behalten. Auch diesen Aspekt hat der Masterplan als Zielmaßgabe. Integration gelingt dabei nur als gemeinsame Anstrengung in Zusammenarbeit der Berliner Verwaltung mit einer integrativen, interessierten und offenen Stadtgesellschaft.
Schließlich müssen wir die aktive Teilhabe der Geflüchteten am gesellschaftlichen und kulturellen Leben gezielt fördern. Auch hierfür haben wir Maßnahmen entwickelt. Der nun vorliegende Masterplan beinhaltet zudem wichtige Anregungen und Aspekte, die sich auch als Ergebnisse der Dialogkonferenz ergaben. So werden nun ethnische und religiöse Minderheiten neu in die Gruppe der besonders schutzbedürftigen Geflüchteten aufgenommen sowie der Kinderschutz in den Einrichtungen fokussiert und verbindlich gemacht.
Die Bedeutung und Stellung der zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer wird ganz besonders betont. Das ist mir auch persönlich ein ganz wichtiges Anliegen. Wir alle wissen, dass wir in Berlin noch in einer ganz anderen Lage wären, wenn wir nicht auf die Unterstüt
zung und Hilfe so vieler Ehrenamtlicher hätten bauen können.
Diesen allen gilt unser Dank!
Die Rolle der Geflüchteten selbst und ihre Mitwirkung werden nun insgesamt noch stärker unterstützt – sei es durch Bewohnerräte in den Unterkünften oder im Quartiersmanagement. So soll es in den Unterkünften ein wirksames Beschwerdemanagement, zum Beispiel durch Flüchtlingssprecher oder anonyme Beschwerdemöglichkeiten, geben.
Der Masterplan hält ebenfalls Maßnahmen für die Begleitung von Berliner Unternehmen für die gesamte Zeit der Ausbildung, Beschäftigung und Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt vor. Auf der Ausbildung junger Menschen soll dabei der Fokus liegen.
Kollege Reinhardt! Wenn Sie immer dazwischen brabbeln, kann ich Ihnen das gern noch einmal verdeutlichen:
Der Masterplan als solcher ist kein abgeschlossenes Konstrukt.
Das ist ein Plan, der jetzt auf dem Tisch liegt und weiterentwickelt wird. Wir werden dafür sorgen, dass er vorangetrieben wird.
Die Überführung der Initiative ARRIVO zu einer Informations- und Vernetzungsplattform mit einer dauerhaften Geschäftsstelle in enger Kooperation mit der Agentur für Arbeit ist dabei ein wichtiger und zentraler Schritt, damit dies gelingen kann. Qualitätsmanagement, stetige Fortbildung und interkulturelle Sensibilisierung von Beschäftigten in den Unternehmen, aber auch in der Verwaltung, werden dabei mitgedacht. Daneben wird es noch eine Übersicht über zahlreiche integrative Projekte der Berliner Sportvereine und Sportverbände geben, sowie einen Lehrstuhl für Islamische Theologie und eine Professur für Alevitische Studien an einer Hochschule. Es soll außerdem geprüft werden, ob in den einzelnen Bezirken Stabsstellen für das Integrationsmanagement eingerichtet werden können. So könnten beispielsweise die vielen Aktivitäten und Initiativen auf kommunaler Ebene koordiniert werden. Ich glaube, das ist dringend notwendig, um die Bezirke zu entlasten.
Lassen Sie mich noch kurz die Fakten zusammenfassen, welche diesen Masterplan Integration und Sicherheit so besonders und gleichzeitig auch so gut machen. Fakt ist, dass das Land Berlin als erstes und bisher auch einziges Bundesland Deutschlands einen detaillierten Masterplan für Integration und Sicherheit vorgelegt hat.
[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Carsten Schatz (LINKE): Die anderen machen es einfach! – Zurufe von Elke Breitenbach (LINKE) und von Martin Delius (PIRATEN)]
Fakt ist auch, dass es dem transparenten und offenen Entstehungsprozess dieses Masterplans zu verdanken ist,
dass dieser auch in Zukunft keinem statistischen Gesetz gleichkommt – das hatte ich eben schon angekündigt und gesagt –,
welches verstaubt in irgendeiner Schublade verschwindet. Vielmehr ist eine Art Richtschnur entstanden, mit welcher flexibel auf die Herausforderungen der Integrationsaufgabe in Berlin reagiert werden kann.
Die Berliner Stadtgesellschaft steht hinter diesem Masterplan, weil u.a. die Ergebnisse des Stadtdialogs im Masterplan berücksichtigt worden sind. Das können Sie auch nicht wegwischen, meine Damen und Herren von den Linken.
Damit haben wir eine Grundlage geschaffen, damit Integration in Berlin gelingen kann.
Wir benötigen natürlich für all diese Maßnahmen und Pakete auch die entsprechende finanzielle Grundlage.
Zusätzlich zu den bereits im Haushalt 2016/2017 eingestellten Mitteln sieht der Senat deshalb für weitere Integrationsmaßnahmen im Jahr 2016 Mittel in Höhe von 41 Millionen Euro und für 2017 109 Millionen Euro vor.
Integration ist allerdings nicht nur ein Thema für Berlin, sondern letzten Endes auch eine bundesdeutsche Aufgabe.
Nein! Ich möchte gern zu Ende ausführen.
Insofern verhandeln die Bundesländer mit der Bundesregierung zusätzlich über weitere finanzielle Ausstattungen, die wir für dringend notwendig erachten.
Der Masterplan Integration und Sicherheit liegt nun dem Abgeordnetenhaus vor. Die Staatssekretärskonferenz wird dann gemeinsam mit dem Rat der Bürgermeister die Umsetzung regelmäßig kontrollieren, und der Senat wird dem Abgeordnetenhaus jährlich berichten, das erste Mal zum 31. März 2017. Ich denke, wir haben hier ein gutes Gesamtpaket schnüren können, mit dem wir mutig behaupten können, dass dieses für das Land Berlin die wichtigsten Herausforderungen und Eckpfeiler der Integration der kommenden Jahre benennt. Der Masterplan hält zahlreiche Maßnahmen und konkrete Ideen vor. Er ist eine gelungene Richtschnur der Berliner Integrationspolitik, mit der wir in den kommenden Jahren gut arbeiten können. Vielen Dank also allen, die daran mitgewirkt haben und die sich für die weitere Umsetzung hier einbringen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Kaum etwas ist so zufällig wie der Ort, an dem ein Mensch geboren wird, und der Staat, dem er zugeordnet wird. Manch einer hat sogar das Pech, dass ihn kein Staat als Bürger aufnimmt, ein grausames Schicksal, denn auch wenn aus diesem Status sehr lästige Pflichten erwachsen, ist diejenige oder derjenige ohne Staatsangehörigkeit ziemlich rechtlos, auch wenn internationale Verträge minimalen Schutz garantieren sollen. Während als Deutsche anerkannte Personen oder die Bürgerinnen und Bürger bestimmter Vertragspartner des deutschen Staats noch relativ privilegiert hier leben können, ist denjenigen ohne regulären Aufenthaltsstatus mit laufendem Asylverfahren und selbst denen, deren Asylanträge genehmigt wurden, eine Reihe von Dingen verwehrt, die für die anderen selbstverständlich sind. Sie dürfen unter anderem nicht hier arbeiten und sind damit auf Unterstützung angewiesen.
Ein weiterer Aspekt ist die gesundheitliche Versorgung, die hier schon mehrfach eine Rolle gespielt hat. Da sagen wir ganz klar, nach wie vor: Für die Gruppe derjenigen Menschen, die in Berlin ohne Papiere leben und aus Angst vor Abschiebung nicht zum Arzt gehen, muss ein anonymer Krankenschein für die Arztpraxis eingeführt werden.
Zudem muss das Nothelferverfahren im Krankenhaus neu gestaltet und gerecht ausfinanziert werden.
Meine Dame, meine Herren von den Piraten! Da Sie sich in Ihrem Antrag aber auf den § 95 Aufenthaltsgesetz – und nur er steht in Ihrem Antrag – berufen, lassen Sie mich bitte auf die innenpolitischen Aspekte der Bundesebene hinweisen: Eine illegale Einreise in die Bundesrepublik Deutschland muss selbstverständlich eine Strafanzeige nach sich ziehen.
(Fabio Reinhardt)
Dieses Verfahren stellt jedoch keine generelle Kriminalisierung von Flüchtlingen dar und verstößt auch nicht gegen die Genfer Flüchtlingskonvention.
Die Straffreiheit nach der Genfer Flüchtlingskonvention ergibt sich aus den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes, welche in diesem Falle Anwendung finden.
Vergessen werden darf nicht, dass es neben Flüchtlingen auch noch weitere Personen gibt, die sich illegal im Bundesgebiet aufhalten. Umso wichtiger ist es daher, auf geordnete und rechtlich einwandfreie Verfahren zurückgreifen zu können. Hinsichtlich einer Entbürokratisierung könne man lediglich über Schritte zur Verfahrensvereinfachung nachdenken. Bei der Beihilfe zur illegalen Einreise muss zwingend darauf geachtet werden, dass es zu keiner pauschalen Straffreiheit, auch für gewerbsmäßig agierende Schleuser kommt.
Nun geht es Ihnen ja hier heute darum, dass das Bundesland Berlin eine Bundesratsinitiative startet bzw. sich einer solchen anschließt. Dazu sage ich Ihnen Folgendes: Mit dieser gesamten Thematik hat sich bereits der Deutsche Bundestag in dieser Legislaturperiode befasst, nämlich am 23. März 2016 mit einer Beschlussempfehlung und einem Bericht des Innenausschusses. Ihr Antrag datiert auf den 17. Mai dieses Jahres, also war Ihnen diese Vorlage sicherlich bekannt. Trotzdem ist es meines Erachtens aber wichtig – das haben Sie gesagt, Kollege Reinhardt –, dass diese Thematik viele Facetten beinhaltet, nicht nur diesen § 95 Aufenthaltsgesetz. Dementsprechend finden wir es wichtig, dass wir uns darüber in den zuständigen Ausschüssen weiter unterhalten. – Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie mir zugehört haben. Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Ich frage den Senat: Welche Angebote umfasst der Aktionstag „Berlin sagt Danke“ am 31. Januar dieses Jahres, und wer kann sie nutzen? – Danke schön!
Danke schön! – Wer es bisher noch nicht mitbekommen hat: An welchen Stellen kann man sich informieren?
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Am 29. Januar vor einem Jahr habe ich bereits eine Rede zum Karneval der Kulturen, zu dessen besonderen Bedeutung in der Berliner Kulturlandschaft und zum Stellenwert des Karnevals für die Berlinerinnen und Berliner als ein Stück bunte, gelebte Vielfalt und Internationalität gehalten.
Alle Fraktionen waren sich in dem Bestreben einig, diesen festen Bestandteil der Berliner Kulturlandschaft zu erhalten. Damals standen wir vor der Schwierigkeit, dass die Werkstatt der Kulturen, der Ausrichter dieses Festes in der Vergangenheit, einiges versäumt hatte. Durch den Umstand, dass die Anzahl der Besucherinnen und Besucher mit jedem Karneval weiter angestiegen ist, stiegen zeitgleich auch die Anforderungen an die Sicherheit und die Durchführung dieser besonderen Kulturveranstaltung.
Die Senatsverwaltung bemühte sich von Anfang an um Lösungen. Im Anschluss an unsere damalige parlamentarische Debatte führte die Senatsverwaltung viele weitere Gespräche mit den Gruppen, die beim Karneval der Kulturen beteiligt sind. Der Ausgang dieser Gespräche war damals offen. Auch aktuell führt die Senatsverwaltung und die zuständige Staatssekretärin regelmäßig weitere Gespräche mit den Gruppen des Karnevals der Kulturen, was im Zuge der Partizipation ja auch wichtig ist, um offene Punkte wie z. B. einzelne Markenrechte oder auch das Unterstellen und die Lagerung der Umzugswagen oder anderer Materialien zu klären. Hier wurden Angebote gemacht. Die Gruppen des Karnevals sind an dem Prozess der Neuaufstellung des Umzugs zu jedem Zeitpunkt beteiligt worden. Man wird versuchen, auch weiterhin zu gemeinsamen Lösungen zu gelangen.
Der Karneval ist für die Jahre 2016 und 2017 gesichert, gerettet und neu aufgestellt und wird, wie gewohnt, Berlin auch ein weiteres Mal vielfältig und bunter machen. Die gestellten Anträge der beiden Oppositionsfraktionen sind daher veraltet und sollten zurückgezogen werden. Sowohl wir im Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen als auch die Kolleginnen und Kollegen im Hauptausschuss haben im November und Dezember 2015 die Empfehlung: Ablehnung ausgesprochen. Dem sollten wir uns hier im Plenum anschließen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Auch ich möchte mich an dieser Stelle noch kurz zum Einzelplan 09 äußern. Zunächst komme ich zu dem Bereich Queer, LSBTI. Für die LADS, die Landesantidiskriminierungsstelle, haben wir einen Aufwuchs zugunsten der „Initiative sexuelle Vielfalt“ erreichen können. Nun können nach Widerständen seitens des Koalitionspartners endlich bestehende Angebote weiterentwickelt und die spezifischen Beratungsangebote für queere Flüchtlinge und geflüchtete LSBTI-Personen ausgebaut werden.
Dies war uns ein wichtiges Anliegen, und ich freue mich, dass wir hier zu einer finanziellen Stärkung der Angebotsstruktur beitragen können. Durch die gestellten Koalitionsanträge konnte ein Aufwuchs von 35 000 Euro im Zuge der Haushaltsberatungen erreicht werden. So ist es uns u. a. gelungen, die Weiterführung der Beratungsstelle für Trans- und Intersexualität oder die rechtliche Antidiskriminierungsberatung in ihrer künftigen Arbeit zu stärken.
Besonders freut es mich, dass wir auch 30 000 Euro für das zukünftige Magnus-Hirschfeld-Institut freimachen konnten. Dieses wird mit dem Magnus-HirschfeldArchiv, der Dokumentation archivarisch-historischer Quellen zur Geschichte des Instituts, der Sexualwissenschaft und Sexualpolitik einen wichtigen politischen und gesellschaftlichen Beitrag leisten.
Auch zum Bereich Integration und Migration möchte ich selbstverständlich noch einiges sagen. Zunächst zur
(Bürgermeisterin Dilek Kolat)
Arbeit des zukünftigen Willkommenszentrums: Gemeinsames Ziel ist es, die vielfältigen Angebote für alle Neuzuwanderer in unserer Stadt zu bündeln und ein Willkommenszentrum mit Erst- und Verweisberatung mit neuen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aufzubauen. Wir brauchen eine Willkommensbehörde für alle, und wir sind auf dem besten Wege dazu.
Ein weiterer zentraler Aspekt unserer Verhandlungen ist die Ausweitung des Landesrahmenprogramms Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Diese sind ein besonders wichtiger Bestandteil der gelingenden Langzeitintegration geflüchteter Menschen. Insgesamt werden wir hier von 94 auf 150 Integrationslotsinnen und Integrationslotsen aufstocken können. Dabei ist es wichtig, dass diese Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in jeder Unterkunft zum Einsatz kommen und den geflüchteten Menschen bei Behördengängen helfen und sie unterstützen.
Besonders freut mich die Vervielfachung des Angebots an Sprachkursen für geflüchtete Menschen und Geduldete. Hierfür engagiere ich mich schon seit Langem. Wir konnten hier 2,1 Millionen Euro 2016 und 2017 und zusätzlich 400 000 Euro an ESF-Mitteln pro Jahr für berufsbezogene Sprachförderung einstellen. Ein toller Erfolg!
Als Letztes möchte ich noch kurz das Partizipations- und Integrationsprogramm und die weiteren zusätzlichen Mittel für geflüchtete Menschen ansprechen. Auch hier konnten wir erreichen, dass finanzielle Ausweitungen erfolgen und dementsprechend vielfältige Aktivitäten weiter möglich sind.
Da meine Redezeit zu Ende ist, möchte ich jetzt summa summarum sagen: Es ist ein großer Erfolg, was wir in diesem Haushaltskapitel erreicht haben. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Oppositionsfraktionen beschäftigt sich mit der Frage eines selbstständigen Landesantidiskriminierungsgesetzes.
Die Oppositionsfraktionen machen hier einen Vorschlag für ein Berliner Antidiskriminierungsgesetz.
Dies wird in Fachkreisen durchaus schon lange diskutiert. Unter anderem geht es hierbei um die Berücksichtigung von Merkmalen wie sozialer Status oder chronische Krankheit, um Diversity-Mainstreaming und die Ausgestaltung des Klagerechts. Alles richtige Forderungen!
Lassen Sie mich aber dennoch erläutern, warum ein Landesantidiskriminierungsgesetz an dieser Stelle momentan als nicht notwendig erscheint.
Das Land Berlin hat bereits ein sehr gut funktionierendes System im Hinblick auf Antidiskriminierung, und der Senat hat in diesem Bereich bereits vieles verbessert. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat gemeinsam mit der LADS innerhalb des Hauses bereits 2011 das Potenzial zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes im Land Berlin mit Expertinnen und Experten gemeinsam erarbeitet. Das Anliegen einer Weiterentwicklung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes ist grundsätzlich zu unterstützen.
Allerdings bedarf der vorliegende Entwurf eines Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes in verschiedenen Punkten einer vertieften Prüfung und Diskussion, wie zum Beispiel unabhängige Beschwerdestellen in staatlichen Institutionen. In den Richtlinien der Regierungspolitik des gegenwärtigen Senats wurde an diese erarbeitete rechtspolitische Initiative durchaus angeknüpft und Folgendes festgehalten:
Im Wege einer Gesetzesinitiative wird der Senat dafür Sorge tragen, dass von Diskriminierung betroffenen Menschen wirksamer unterstützt werden.
Im Weiteren wurden antidiskriminierungspolitische Prioritäten anhand dieser Maßgabe gesetzt. Eine allgemeine
(Dirk Behrendt)
Antidiskriminierungsstruktur wird mit dieser Maßgabe demnach erfüllt.
Berlin hat ein Landesgleichstellungsgesetz, das LGG, ein Landesgleichberechtigungsgesetz, das LGBG, ein Partizipations- und Integrationsgesetz, PartIntG. Diese Strukturen aktiver Antidiskriminierungsarbeit sind also schon da.
Dennoch sind viele der genannten Punkte im Gesetzesentwurf richtig. Der Entwurf eines Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes bedarf in den einzelnen Punkten einer vertiefenden Prüfung und Diskussion, ob die bestehenden rechtlichen – –
Hören Sie doch mal zu, Herr Taş. Mein Satz war ja noch gar nicht zu Ende. Warten Sie ihn doch einfach mal ab!
Nein, das gestatte ich nicht! – Der Entwurf eines Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes bedarf in den einzelnen Punkten einer vertiefenden Prüfung und Diskussion, ob die bestehenden rechtlichen Regelungen diese Aspekte gegebenenfalls nicht oder nicht voll umfänglich repräsentieren.
Hier gäbe es sicherlich die Möglichkeit einer parlamentarischen Prüfung und Anhörung. – Wenn Sie immer dazwischenrufen, können Sie nicht hören, welche Vorschläge ich mache.
Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das AGG. Dieses wird derzeit im Rahmen einer von der Bundesantidiskriminierungsstelle in Auftrag gegebenen Evaluation auf Wirksamkeit, Schutz- oder Regelungslücken geprüft. Diese Prüfung gilt es abzuwarten, um zu sehen, ob wir Ergänzungen des Landesrechts an dieser Stelle brauchen. Das Land hat nicht nur ein breites Regelwerk, um Diskriminierung zu verhindern, und einen eigenen Haushaltstitel für diesen Bereich, sondern betreibt stetig aktive Antidiskriminierungspolitik.
Nein, auch die gestatte ich nicht! – In Berlin lebenden Menschen wird nicht nur ein Recht auf Gleichbehandlung abstrakt eingeräumt, sondern sie werden auch aktiv ermutigt, dieses wahrzunehmen. Es gibt ein breites Angebot niedrigschwelliger Antidiskriminierungsberatung und eine breite Öffentlichkeits- und Informationspolitik. Die Umsetzung und Stärkung von Diversity-Ansätzen in der Verwaltung erfolgt. Auch ist an einzelnen Stellen die Korrektur problematischer Normen in bestehenden Berliner Rechtsvorschriften bereits erfolgt. Ich nenne hier das Stichwort Altersgrenzen. Einen Anlass für eine Einführung eines eigenen Landesantidiskriminierungsgesetzes für Berlin sehen wir daher bis zum Abschluss der Prüfungen bestehender Regelwerke nicht.
Ich bin sehr dafür, dass wir an dieser Stelle in den Ausschüssen fachlich weiter diskutieren müssen, um zu einem ordentlichen Ergebnis zu kommen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Bei dem hier vorliegenden Antrag geht es im Wesentlichen um die Entscheidungspraxis der Berliner Härtefallkommission. Eine Ausrichtung der Härtefallentscheidungen an humanitären Gesichtspunkten ist bereits Praxis. Derzeit ist es so, dass die Kommission aus humanitären Gründen oder besonders schwerwiegenden persönlichen Gründen einen Verbleib bzw. eine Aufenthaltserlaubnis positiv empfeh
len kann. Ihre Aufgabe ist es, im Falle von gesetzlich begründeten Härten das Aufenthaltsrecht in Einzelfällen abzumildern.
Zunächst vielleicht noch einmal zu den Prüfkriterien – für diejenigen, die das vielleicht nicht wissen: Dies sind keinesfalls nur eine bestehende Lebensunterhaltssicherung, sondern z. B. auch ein besonderer Betreuungsbedarf oder psychische Erkrankungen. Es gibt keine festen Kriterien. Jeder Gesichtspunkt, der eine Härte bedeutet, ist darzustellen sowie jeder Hinweis auf gelingende Integration: Wie lange ist die Person hier? Wie ist die Integration? Aber auch durchaus Gründe für eine persönliche Unmöglichkeit, im Land der eigenen Staatsangehörigkeit zu leben! Lebt die Familie hier? Wie ist es mit Schule, Arbeit, Ausbildung, Lebensunterhaltssicherung oder der Aussicht, dass diese möglich sein wird? Ehrenamtliches Engagement, sportliche Aktivitäten, Hobbys, die eine Verankerung in Berlin bedeuten? Es ist dabei kein entscheidungserheblicher Faktor, ob man in Berlin geboren wird. Es handelt sich da ja um ein sogenanntes Gnadenrecht. Dennoch werden eine lange Aufenthaltsdauer, eine Geburt in Berlin oder sogar ein lebenslanger Aufenthalt als Härtegesichtspunkt miteingebracht. Also eine Reihe an Faktoren und Umständen, die zu berücksichtigen sind!
Es ist richtig: Auch Straftaten sind anzugeben und werden vom Innensenator auf der Negativseite mit angezeigt. Die Geschäftsstelle der Härtefallkommission erstellt einen Aktenauszug aus der Verfahrensakte der Ausländerbehörde – das ist der sogenannte Verlauf der aufenthaltsrechtlichen Genese, so heißt das ganz genau – und erwähnt dabei alle Straftaten, so auch laufende Ermittlungsverfahren. Hier darf natürlich die allgemeine Unschuldsvermutung aber nicht außer Acht gelassen werden. Auf der anderen Seite ist auch die positive persönliche Entwicklung nach Straftaten bzw. eine besonders positive Entwicklung im Vollzug oder bei Drogentherapien von Abhängigen mit zu berücksichtigen. Besondere Härten stellen unter anderem häusliche Gewalt durch den Ehemann im Herkunftsland oder der Status als Opfer von Menschenhandel dar.
Zur Entscheidungspraxis hat der Kollege Reinhardt schon etwas gesagt. Ich mache es kurz, um an dieser Stelle einfach auch Zeit zu sparen. Es ist richtig – die Härtefallkommission kann mit Zweidrittelmehrheit den Innensenator um die Aufenthaltserlaubnis nach § 23a im Aufenthaltsgesetz ersuchen. Der Senator muss dieses Votum mit in die Prüfung ziehen, hat aber letzten Endes die Letztentscheidungsbefugnis. Wenn es noch neue Situationen oder Fakten gibt, ist es auch möglich, an dieser Stelle nachzuverhandeln und mit ihm das Gespräch zu führen. Für diesen Fall muss darauf hingewirkt werden, dass während des Nachverhandelns die betroffene Person auch noch vor Abschiebung geschützt wird und die zu erteilende Duldung nicht nur bis zur ersten Entscheidung des Innensenators gilt.
(Fabio Reinhardt)
Die geforderte enge Kopplung der Kommission an die Senatsverwaltung für Arbeit und Integration besteht bereits, denn der Integrationsbeauftragte ist ja Teil der Härtefallkommission. Also letzten Endes: Wenn er neue Erkenntnisse hat, dann kann er die auch in die Kommission mit einspeisen. Eine Änderung der Zuständigkeit liefe an dieser Stelle zudem dem Ressortprinzip zuwider.
Ein humanitäres Bleiberecht für alle ist wünschenswert. Um alle Härten zu berücksichtigen, haben wir die Berliner Härtefallkommission. Diese macht seit zehn Jahren – auch das wurde schon gesagt – eine sehr gute und wichtige Arbeit und leistet ihren Beitrag für eine humane und menschenwürdige Flüchtlingspolitik.
Ich bin allerdings bei Ihnen, die Aufgabe der Härtefallkommission zu stärken. Nicht jedes Mal war dies bisher erfolgreich: Nicht jedes Mal konnte eine Lösung im Interesse der Betroffenen gefunden werden. Ich weiß das, weil auch ich die Härtefallkommission in vielen Fällen angerufen habe. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn wir uns in wesentlich mehr Abschiebefällen für ein humanitäres Bleiberecht entscheiden könnten. Hier gilt es, den eingeräumten Ermessensspielraum positiv zu nutzen. Hier müssen wir im Auge haben, dass trotz geplanter Änderung des § 23a Aufenthaltsgesetz im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes Anmeldungen bei der Kommission möglich bleiben und die Funktion der Kommission nicht aufgehoben wird. Es muss Zeit für Verhandlungsspielraum und die Prüfung rechtlicher Grundlagen bleiben im Sinne jedes und jeder Einzelnen.
Im Falle Betroffener aus den Balkanstaaten, die ja seit der Gesetzesänderung zu sicheren Herkunftsländern erklärt worden sind, ist es von besonderer Wichtigkeit, das Recht auf Asyl von Sinti und Roma aufgrund ethnischer Verfolgung zu gewährleisten. Hier ist aufgrund der allgemeinen Diskussion um die sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge besondere Vorsicht geboten.
Zum Schluss noch mal ein persönliches Anliegen: Schätzungen zufolge sind 10 bis 15 Prozent der Flüchtlinge und Asylsuchenden in Deutschland krank oder mit einer Behinderung belastet. Behinderte Flüchtlingskinder gehören entsprechend der EU-Richtlinie 2003/9/EG zu den besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen. Dennoch sind sie oft von Ausweisung bedroht, was dazu führt, dass ihnen medizinische und sonstige Leistungen versagt bleiben oder erst nach Monaten oder Jahren bewilligt werden. Auch hier muss bei den Prüfungen der Härtefallkommission und der zu treffenden Entscheidungen ein besonderer Maßstab angelegt werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der hier vorliegende Antrag wurde bei uns im Ausschuss für Gesundheit und Soziales beraten, und zwar am 22. Juni dieses Jahres, und die Empfehlung lautete damals und lautet auch heute noch: Ablehnung! Genauso wie übrigens im Hauptausschuss zwei Tage später!
Ich beziehe mich an dieser Stelle mal auf den Titel und nicht auf das Ganze, Herr Reinhardt, denn seit Oktober 2014 wurden Vorwürfe gegen den Präsidenten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales geäußert, die sich auf einen möglichen Interessenkonflikt aufgrund einer Patenschaft zu Herrn D. bezogen. Daraufhin initiierte die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales unmittelbar eine Innenrevision, um die Vergabe und die Vertragsabschlüsse mit GIRSO, PeWoBe und anderen auf eine mögliche Bevorteilung hin zu untersuchen. Sodann wurde noch eine externe Wirtschaftsprüfung beauftragt. Auch der Rechnungshof ist anschließend in die Prüfung eingestiegen. Wir haben dieses Thema mehrfach besprochen und ausgewertet und sind doch zu der Erkenntnis gekommen, dass trotz des engeren Prüfgegen
stands sowohl im Revisionsbericht als auch in dem Wirtschaftsprüfungsbericht aufgeführt ist, dass keine Indizien und Anhaltspunkte für den Vorwurf der Vetternwirtschaft beziehungsweise Korruption gegeben sind. Die Prüfungen der Innenrevision und die Prüfungen der Wirtschaftsprüfer sind zu dem Schluss gekommen, dass anhand der Aktenlage weder unsachgemäße Einflussnahme noch rechtswidrige Entscheidungen oder sogar korruptes Verhalten des Präsidenten oder anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern festgestellt werden konnten.
Nein, ich möchte weiter ausführen. Wir sprechen jetzt über das eine. Sie können das ja gern noch mal aufrufen, und ich denke, wir sprechen das dann sicherlich zum hundertsten Mal im Ausschuss auch noch mal an.
Senat und LAGeSo haben damals die Aufarbeitung der Sachverhalte der Vergangenheit frei vom Ansehen irgendeiner Person und ohne irgendeinen Rechtfertigungszwang für die bestehende Belegschaft vereinbart. Das Referat BUL wurde herausgelöst. Die Aufgabe des Aufbaumanagements ist klar definiert. Es sind die Sachverhalte umzusetzen, die von dem Ergebnisbericht der Wirtschaftsprüfer vorgegeben sind, und es ist eine unmittelbare Anbindung an den Staatssekretär für Soziales und eine Berichtspflicht an diesen verabredet. Das Wichtigste ist hier, die Standards und die Qualität der Unterbringung auch in Zeiten einer solchen Mammutaufgabe zu gewährleisten und die Arbeit der Einrichtungen möglichst transparent zu gestalten. Daran arbeiten alle, und wir hoffen, dass die Aspekte wie mangelnde Aktenführung – da ist sie nämlich, Herr Reinhardt – oder mangelnde Nachvollziehbarkeit bei der Vergabe von Leistungen Schritt für Schritt durch neue Maßnahmen – Umstrukturierung, Personalstärkung oder andere Unterstützungsleistungen – verbessert werden können.
Mit der Standardisierung von Prozessen wurde im Bereich Vergabeverfahren, Aktenführung, Kalkulation und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie dem Aufbau von Controlling begonnen, und es werden zusätzliche Stellen geschaffen, um das alles auch tatsächlich umzusetzen. Wir denken da auch an den heute hier begrüßten neuen Staatssekretär. Also letzten Endes muss man sagen: Es ist alles im Laufen an dieser Stelle. – Natürlich ist es richtig, dass man nach vorne schaut, aber auch nach hinten. Man muss Defizite benennen. Das haben wir auch getan. Dazu bedarf es nicht Ihres Antrags. – Herzlichen Dank!
(Fabio Reinhardt)
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Der hier vorliegende Antrag wurde im Ausschuss für Gesundheit und Soziales beraten. Unsere Empfehlung vom 22. Juni 2015 lautete: Ablehnung. – Letzten Endes wurde das Ganze durch die Vorwürfe gegen den Präsidenten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales initiiert und ins Rollen gebracht. Darüber werden wir aber das nächste Mal reden. Ich könnte jetzt sarkastisch sagen, ich bin sehr froh, dass wir jedes Mal darüber reden – vielleicht hätte man das heute aber auch mal zusammenfassen können, denn ich glaube, wir haben ernstere Themen in der Stadt, die es zu besprechen gilt.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales beauftragte die Innenrevision, in einem ersten Bericht die Vergabe von Verträgen und die Vertragsabschlüsse mit privaten Betreibern auf eine mögliche Bevorzugung hin zu untersuchen. Sodann wurde noch eine externe Wirtschaftsprüfung beauftragt, und auch der Rechnungshof ist anschließend in die Prüfung eingestiegen – das will ich an dieser Stelle nur noch mal erwähnen.
Wir haben dieses Thema mehrfach besprochen und ausgewertet und sind zu der Erkenntnis gekommen, dass trotz des engeren Prüfgegenstands sowohl im Revisionsbericht als auch in dem Wirtschaftsprüfungsbericht aufgeführt wurde, dass es keine Indizien und Anhaltspunkte
(Canan Bayram)
für den Vorwurf der Vetternwirtschaft, Korruption oder der direkten rechtswidrigen Vergabe gegeben hat.
Die Prüfungen der Innenrevision und die der Wirtschaftsprüfer sind zu dem Schluss gekommen, dass anhand der Aktenlage weder unsachgemäße Einflussnahme noch rechtswidrige Entscheidungen oder gar korruptes Verhalten seitens des Präsidenten oder anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festgestellt werden konnte.
Ja, sehr wohl! Natürlich! – Die Wirtschaftsprüfer kamen zu dem Ergebnis, dass trotz der intensiven Prüfung der 63 Ordner der privaten Betreiber keine Hinweise zu erlangen waren, die die Annahme einer persönlichen Bereicherung von Mitarbeitern des LAGeSo nahelegen. Was hingegen die Vergaben an Betreiber angeht, so wirken die Fachaufsicht und der Senat hier kontrollierend.
Viele Dinge – ich habe nur noch 60 Sekunden – sind mittlerweile auch schon angeschoben worden. Das Wichtigste ist hier, die Standards und die Qualität der Unterbringungen auch in Zeiten einer solchen Mammutaufgabe zu gewährleisten und die Arbeit der Einrichtungen möglichst transparent zu gestalten. Hierzu gehört natürlich auch eine transparente Vergabepraxis – das ist schon richtig – und die Darstellung bestehender Verträge.
Die Bedarfsermittlung, die Objektsuche und -auswahl, die Mietvertragskonditionen und die Betreiberauswahl und -kontrolle müssen dem Vergabewesen einer öffentlichen Verwaltung entsprechen. Mit der Standardisierung von Prozessen wurde im Bereich der Vergabeverfahren und Aktenführung – was natürlich auch sehr wichtig ist – bereits begonnen, ebenso im Bereich der Kalkulation, der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie mit dem Aufbau des Controllings. Letzten Endes sieht man: Wir sind auf einem guten Weg. Viele Dinge, die verändert werden mussten, werden verändert. Dementsprechend bleiben wir bei unserer Ablehnung dieses Antrags. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich beeile mich etwas, ich habe nämlich nur drei Minuten Redezeit.
Im vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke geht es um Teilhabe und Perspektive auf selbstbestimmte Existenzsicherung geflüchteter Menschen. Wir diskutieren diesen Antrag vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen. Ich sage Ihnen aber auch, Frau Breitenbach: Es ist doch wohl logisch, dass das eine oder andere mit den Haushaltsberatungen zusammenhängen muss. Das kann nur ein erster Aufschlag sein. Viele Dinge müssen dann weiterentwickelt werden.
Inhaltlich geht der Antrag bei wesentlichen Forderungen nicht über das hinaus, was schon seit Längerem Zielsetzung des Senats ist, von ihm verfolgt und auch bereits in Teilen durch entsprechende Maßnahmen und Aktivitäten unterstützt wird.
Vorgestern hat der Senat – Sie haben eben schon darauf hingewiesen – die Darlegungen der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen bezüglich zusätzlicher Maßnahmen zur Förderung der Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit im Jahr 2015 zur Kenntnis genommen. Mit diesen Maßnahmen reagiert der Senat kurzfristig auf die steigende Zahl von Geflüchteten in Berlin und auf die jüngsten Rechtsänderungen, die Asylsuchenden und Geduldeten einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen.
Jetzt möchte ich ganz gern auf die neun Punkte eingehen – das kommt sonst sicher zu kurz –, um die Dimension hier zu erkennen: Erstens Erhöhung der Zahl der Integrationslotsinnen und -lotsen an Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen von elf auf 27 berlinweit, zweitens Ausbau des Angebots des Landes Berlin für Deutschsprachkurse bei den Berliner Volkshochschulen für diejenigen, die von den Integrationskursen des Bundes ausgeschlossen sind, drittens schrittweise Einsetzung von zwölf Bildungsberaterinnen und -beratern, die die Geflüchteten in den Sprachkursen aufsuchen, sie über berufliche Möglichkeiten und Unterstützungsangebote informieren und sie gegebenenfalls zur vertieften Beratung an zuständige bzw. spezialisierte Stellen verweisen, dies sind zum Beispiel Arbeitsagenturen, Jobcenter,
(Elke Breitenbach)
Anlaufstellen für die Anerkennung für im Ausland erworbene Qualifikationen,
viertens muttersprachliche Unterstützung speziell zur beruflichen Orientierung und Integration von geflüchteten Frauen in den Arbeitsmarkt, fünftens Einrichtung einer Anlaufstelle von Geflüchteten und Betrieben bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen zu allgemeinen Fragen der Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten, sechstens Finanzierung von zusätzlichen Plätzen im Rahmen des Programms „Ausbildung in Sicht“ zur Herstellung der Ausbildungsreife von geflüchteten Jugendlichen, siebtens Erweiterung und Verstetigung des Projektes Arrivo – auch davon haben wir schon gesprochen –, achtens Einrichtung von zusätzlichen außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete im Jahr 2015 im Rahmen des Berliner Ausbildungsplatzprogramms und neuntens die Einrichtung der Koordinierungsstelle bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, die zu einer weiteren Öffnung der Regelinstitutionen für die spezifischen Anliegen von Geflüchteten sowie zu einer engeren Abstimmung der Unterstützungsangebote der verschiedenen Akteure beitragen soll.
Da kann man nicht sagen, dass das nichts ist. Das ist ein Neun-Punkte-Programm, in dem unwahrscheinlich viel drin ist. Ich danke nicht nur dem Senat, ich danke besonders der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, dass sie ein solches in der Bundesrepublik bisher einzigartiges Maßnahmepaket auf den Weg bringt. Das ist ein Erfolg, meine Damen und Herren!
Meine Redezeit läuft bereits ab. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass der Antrag der Linken keine neuen Impulse setzt. Deshalb werden wir in den Beratungen so mit ihm umgehen und ihn, wenn er so bleibt, ablehnen. – Damit vielen Dank fürs Zuhören!
Meine Damen und Herren! Das war eben Arbeitseffizienz.
Ich wollte an dieser Stelle noch mal darstellen, was hier tatsächlich bisher schon geleistet worden ist. Es ist doch wohl selbstverständlich, wenn ich das hier so unterstütze und letzten Endes auch den Dank ausspreche. Dass meine Fraktion dahintersteht, das ist doch wohl selbstverständlich. Mit Ihrem Antrag, Frau Breitenbach, werden wir uns im Ausschuss noch befassen.
Das ist doch überhaupt keine Frage. Ich habe nur gesagt, dass dieser Antrag zu kurz springt. Deshalb habe ich noch mal alle Maßnahmen aufgezählt. Das muss doch wohl erlaubt sein. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Bereits im Februar dieses Jahres beschäftigten wir Abgeordneten uns im Ausschuss für Gesundheit und Soziales mit dem Ausbau der Unterstützungsleistungen für ehemalige Heimkinder mit Behinderung. Es geht in dem heute vorliegenden Antrag um die Einrichtung eines neuen eigenständigen Fonds zur Entschädigung von Betroffenen, die als Jugendliche und Kinder in Deutschland in Heimen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Gewalt und menschliches Leid erfahren haben.
Selbstverständlich sollen ehemaligen Heimkindern mit Behinderungen die gleichen Entschädigungsansprüche erwachsen, wie sie den ehemaligen Heimbewohnerinnen und -bewohnern, denen über viele Jahre Gewalt angetan wurde, derzeit schon aus den Hilfsfonds zustehen.
Die alleinige Einrichtung von Fonds in diesem Bereich hat sich allerdings nicht bewährt.
Vielmehr sehen die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister im November 2014 und der Senat den Entschädigungsansatz für diese Betroffenengruppe in der Anpassung der entsprechenden Regelsysteme unter Beteiligung der Länder. Auch die Kirchen haben bereits ihre Bereitschaft zur Unterstützung bekräftigt.
Wie eine solche Anpassung der Regelsysteme für Entschädigungsleistungen en Detail erfolgen kann, soll eine länderoffene Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit der Bundeseben erarbeiten. Wir begrüßen diesen Ansatz und setzen uns für eine schnellstmögliche Einrichtung dieser Arbeitsgruppe ein, um auch noch eine Entschädigung der
ehemaligen Heimkinder hohen Alters sicherzustellen – das hat Kollege Spies auch schon gesagt.
Nein! – Diese warten schon viel zu lange auf eine gerechte Entschädigung, die ihnen zusteht. Wir als SPDFraktion – und das kann ich sagen – unterstützen es, auf diesem Weg den Ausgleich für die Betroffenen zu realisieren. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist im Grunde nichts Neues, denn im Dezember letzten Jahres beschlossen wir im Ausschuss Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen bereits einen Änderungsantrag
(Vizepräsident Andreas Gram)
zu „Qualitätsstandards in der Flüchtlingsunterbringung sicherstellen“. Unter anderem war hier die Prüfung der Einrichtung von sogenannten Ombudsstellen für Bewohnerinnen und Bewohner von Flüchtlingseinrichtungen ein Thema. In dieser Konstellation und in diesem Fall macht eine mögliche Ombudsstelle Sinn, so damals unser Ergebnis. Allerding trifft diese Annahme nicht für jeden Bereich und für jeden Fall zu.
Die grundsätzliche Fragestellung ist doch, was eine solche Ombudsstelle als tatsächlichen Mehrwert im Zusammenhang mit dem Bereich Projektförderung bringt. Schnell ergaben sich auch in den Diskussionen im zuständigen Ausschuss folgende Schlussfolgerungen – erstens: Es gibt den/die Integrationsbeauftragte des Senats, der/die qua Amt schon eine Ombudsstelle ist. Zweitens: Es gibt entsprechende Beauftragte in den Bezirken, womit eine weitere ehrenamtliche Vermittlungsstelle zwischen Verwaltung und Fördernehmer/-innen hinfällig ist. Drittens: Es gibt – zu Recht schon angedeutet – die Abgeordneten und Bezirksverordneten, die sich den Anliegen der Projektträger widmen und jederzeit ansprechbar sind.
So kommen wir also zu dem Ergebnis: Die Einrichtung einer Ombudsstelle für Integrationsprojekte wäre die Schaffung weiterer Parallelstrukturen, die eine schnelle Erledigung des Anliegens eher erschweren würden, als es zu fördern. Daher lautetet die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen im Plenum am 26. Februar auch: Ablehnung.
Die Senatsverwaltung Arbeit, Integration und Frauen ist im ständigen Austausch mit den Projekten und Trägern von Integrations- und Migrationsprojekten. Mitglieder des Landesbeirates und Abgeordnete sind verlässliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Wir verfügen demnach bereits über gute bestehende Strukturen, die eine Vermittlung im Konfliktfall und eine Überprüfung von Förderentscheiden gewährleisten. Ein Augenmerk auf einen weitgehend transparenten Umgang mit den Verfahren der Projektförderung wird bereits gelegt. Deshalb lehnen wir als SPD-Fraktion diesen Antrag ab. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt werde ich mich mal nicht so miesfischig hierher stellen wie mein Vorredner
und komme zu meinen Punkten. Der Karneval der Kulturen ist für die Berlinerinnen und Berliner ein Stück bunte, gelebte Kultur. Er ist nicht nur ein Symbol einer bunten Großstadt, er verkörpert zugleich die Vielfältigkeit und Internationalität unserer Stadtgesellschaft und ist zu einem festen Bestandteil der Berliner Kulturlandschaft geworden. Aber nicht nur in Berlin kennt und schätzt man den Karneval der Kulturen. Weltweit, über die Landesgrenzen hinweg steht der Karneval in Berlin für Toleranz und Weltoffenheit. Touristen aus aller Welt reisen extra nach Berlin, um sich dieses Kulturereignis nicht nur anzusehen, sondern auch mitzufeiern. Die Zahl der Besucherinnen und Besucher liegt mittlerweile im Millionenbereich und wird somit bestätigt. Wir alle möchten nicht auf den Karneval verzichten, auch nicht in diesem Jahr. Ein jeder, eine jede von Ihnen hat sicherlich den Karneval in den letzten Jahren einmal besucht. Gerade in Zeiten von Demonstrationen sogenannter besorgter Bürgerinnen und Bürger sendet ein solches Kulturevent ein wichtiges Signal in die Welt.
Wir stehen aktuell jedoch vor der Schwierigkeit, dass die Werkstatt der Kulturen – Ausrichter dieses Festes in der Vergangenheit – einiges versäumte. Durch den Umstand, dass die Anzahl der Besucherinnen und Besucher mit jedem Karneval weiter angestiegen ist, sind zugleich auch die Anforderungen an die Sicherheit gestiegen. Spätestens seit der Katastrophe bei der Love-Parade in Duisburg 2010 steht das Sicherheitskonzept des Karnevals der Kulturen konkret auf dem Prüfstand. Der Karneval hatte zuletzt 1,5 Millionen Besucherinnen und Besucher, 800 000 allein am Karnevalsumzugstag am Pfingstsonntag. Das sehr hohe Besucheraufkommen, der in den letzten Jahren sehr hohe Alkoholkonsum, insbesondere auch durch nicht genehmigten Ausschank, die Kommunikation der Einsatzkräfte und die Absicherung von Verkehrsinfrastruktur, insbesondere der U-Bahnhöfe, bleiben sicherheitsrelevante Faktoren, die es zu berücksichtigen gilt.
Was wäre denn die Folge, wenn bei einer solchen Großveranstaltung einmal etwas passiert? Ich zitiere:
Der Werkstatt der Kulturen obliegt es, als Ausrichter einer koordinierenden und organisatorischen Art und Weise tätig zu werden. Die Werkstatt hat bei ihrer Planung und bei der Ausrichtung der Veranstaltung stets die Sicherheit und den Ab
lauf des Karnevals als eine Großveranstaltung zu berücksichtigen.
So hieß es ursprünglich. Nun mussten wir jedoch feststellen, dass genau dies versäumt wurde. Der bisherige Veranstalter hat es in den vergangenen Monaten nicht geschafft, ein tragfähiges Sicherheitskonzept vorzulegen, weshalb das Büro der Integrationsbeauftragten zu Recht die Werkstatt der Kulturen von der Aufgabe entbunden hat. Die besondere Sicherheitslage erfordert zukünftig ein angepasstes Sicherheitskonzept und ein Vertrauen in eine verantwortungsvolle Organisation.
Derzeit führt die Senatsverwaltung Gespräche mit den Gruppen, die beim Karneval der Kulturen beteiligt sind. Den Ergebnissen wollen wir hier selbstverständlich nicht vorgreifen. Ich weiß aber, dass die Senatorin auf einem guten Weg ist, eine Lösung zu erarbeiten.
Die SPD-Fraktion unterstützt die Bemühungen des Senats, mit den Beteiligten des Karnevals der Kulturen schnell zu einem Ergebnis zu kommen.
Nein! – Wir tun das, damit der Karneval der Kulturen Berlin, wie gewohnt vielfältig, ein weiteres Mal bunter macht. – Herzlichen Dank!
Meine Damen, meine Herren! Ich bin sehr überrascht. Eigentlich würde ich gern die Piraten auch noch dazu hören, um ein drittes Mal Märchen vorgetragen zu bekommen. Das kann ich leider nicht aufgrund der Redereihenfolge. Ich finde es schon bemerkenswert, Kollege Brauer: Sie müssen Hellseher sein. Sie fordern Ergebnisse ein und wissen ganz genau, dass die Gespräche noch laufen und nicht zu Ende sind.
Frau Kollegin Kahlefeld! Wenn Sie sich hier gerne als die selbsterklärte Sprecherin der Gruppen aufspielen, dann finde ich das auch bemerkenswert, zumal man ja auf Facebook z. B. auch lesen kann, dass alles, was von Ihnen beantragt wurde, Schaufensteranträge waren. Das muss man an dieser Stelle auch mal sagen.
Ein letzter Punkt ist auch noch wichtig zu erwähnen: Es ist hier wirklich keine Zeit und kein Ort für parteipolitisches Geplänkel. Dazu ist die Sache zu wichtig.
Ich habe vorhin dargestellt, wie wichtig dieser Karneval der Kulturen für unsere Stadt ist und dass wir ihn weiter haben wollen. Da ist es wichtig, dass Gespräche geführt werden. Die werden jetzt geführt. Da kann es jetzt, bitte schön, keine Ergebnisse im Vorfeld geben. Ich bitte doch sehr, dass Sie von der Opposition sich auch mal zusammentun, aber das können Sie anscheinend nicht, denn Sie haben hier nicht mal einen gemeinsamen Antrag zustande bekommen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich frage den Senat: Wie beurteilt der Senat die Chancen der Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge, und was unternimmt er, um sie zu fördern? – Vielen Dank!
Danke! – Frau Senatorin! Sie haben die Initiative „Arrivo Berlin“ schon erwähnt. Vielleicht könnten Sie dazu vertiefend noch etwas sagen. Es war ein bisschen wenig darüber in der Presse zu lesen.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Über 50 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht. Die gewaltsamen Konflikte in Syrien, im Irak, im Südsudan, in der Zentralafrikanischen Republik und an vielen anderen Orten lassen befürchten, dass die Zahl der Flüchtlinge weiter steigen wird. Wer wie die meisten Menschen in Europa in Frieden und Sicherheit leben kann, sollte sich dem Leid der Flüchtlinge nicht verschließen und helfen, ihre Lage zu verbessern.
Flüchtlinge sind in Berlin willkommen. Wir bekennen uns klar zum grundsätzlich verbrieften Recht auf Asyl. Menschen verlassen nicht einfach so ihr Heimatland. Das war schon immer so, und das wird auch immer so bleiben.
Die Flüchtlingszahlen steigen im ganzen Bundesgebiet und damit auch in Berlin. Die Flüchtlinge haben ein Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung. Dafür setzen wir uns ein.
In den letzten Haushaltsberatungen haben wir bereits beschlossen, dass es zu einer personellen Verstärkung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales kommt, um die Unterstützung für eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge zu gewährleisten. Übrigens wird im Landesamt eine hervorragende Arbeit geleistet. Die Mitar
(Elke Breitenbach)
beiterinnen und Mitarbeiter arbeiten seit Monaten am Limit und darüber hinaus. Deshalb an dieser Stelle für das Engagement ein herzliches Dankeschön!
Nun werde ich aber Ihren heutigen Showantrag hier im Plenum mal ein wenig entzaubern.
Am kommenden Montag steht dieses Thema nämlich sowieso auf der Tagesordnung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales. Wir hätten dort also in Ruhe darüber reden können.
Erstens: Der Senat hat bereits gehandelt. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales arbeitet bereits an einem Konzept zur Sicherstellung einer ausreichenden Kapazität an Flüchtlingsunterkünften.
Ich werde Ihnen das noch erklären, wenn Sie es nicht verstehen, Frau Breitenbach!
Zweitens: Wir setzen auf Qualität. Die Einhaltung von Standards ist auch hohes fachliches Interesse nicht nur der Gesundheits- und Sozialverwaltung, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, nein, auch der Koalition. Dinge wie in einigen anderen Bundesländern wird es bei uns nicht geben. Priorität hat allerdings und muss im Moment in erster Linie die Vermeidung von Obdachlosigkeit sein, und daher sind, ja, auch Notunterkünfte zurzeit notwendig.
Die Zugangszahlen steigen weiter. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bereits zum vierten Mal in diesem Jahr die Prognosen erhöht – mittlerweile 25 000 Menschen pro Monat für den Rest des Jahres. Dies macht es eben auch für eine längerfristige Planung so schwierig. Die Unterbringung in Wohnungen ist bereits Realität. 40 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind bereits in Wohnungen untergebracht.
Trotz der angespannten Wohnungsmarktsituation ist es gelungen, auch in diesem Jahr schon knapp 600 Personen in Wohnungen unterzubringen. Und das ist ein Erfolg! Dabei sind auch die schwierigen Rahmenbedingungen zu beachten. Auch andere Personenkreise wollen Wohnungen, und somit geht Ihre Forderung schlicht an der Realität vorbei.
Eine Abstimmung mit anderen Ressorts ist notwendig. Die Herausforderung der Beschulung liegt in der Zustän
digkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.
Nein, gestatte ich nicht! – Hier gibt es derzeit einen Abstimmungsprozess. Willkommensklassen werden basiskorrigiert. Es gibt allerdings Bezirke, deren bestehende Infrastruktur an Kapazitätsgrenzen stößt.
Hier ist die Bildungsverwaltung gefordert, Lösungen beispielsweise direkt in den Unterkünften anzubieten, solange es nicht anders geht.
Die Einbindung der Bezirke wird sichergestellt. Die Bezirke werden im Rahmen der üblichen Verfahren beteiligt. Wenn man weiß, wie das Konzept aussieht, muss man auch über entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten verhandeln. Dies hat bereits das mit den Bezirken abgestimmte Konzept zur Verteilung der Unterkunftsplätze auf die Bezirke bewiesen: Im Ergebnis gibt es eine gleichmäßigere berlinweite Verteilung der Flüchtlinge im Vergleich zu den Jahren 2011 bis 2014.
Die medizinische Versorgung ist zu jeder Zeit sichergestellt, denn die Personen haben einen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und damit auch in dem entsprechenden Rahmen Anspruch auf die medizinische Versorgung wie alle anderen Asylsuchenden vor ihnen auch. Medizinische Leistungen werden nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz abgerechnet, entweder über den Z-Teil der Bezirke oder auch direkt über das LAGeSo.
Ich glaube – und damit komme ich zum Ende –, dass ich Ihnen hiermit aufgezeigt habe, dass wir es hier mit einem Schaufensterantrag zu tun haben, der den betroffenen Menschen in keinem Punkt wirklich hilft. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich frage den Senat: Wie stellt der Senat sicher, dass demokratische Kräfte trotz vereinzelter rechtsextremer Bedrohung ihr zivilgesellschaftliches Engagement in Berlin weiter umsetzen können, ohne um ihre körperliche Unversehrtheit fürchten zu müssen?
Danke, Herr Staatssekretär! Ich habe noch eine Nachfrage, und zwar: Gibt es vonseiten des Senats Bemühungen, zu einem Gesamtkonzept zu kommen, um letzten Endes hier weiter präventiv vorgehen zu können?
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Zunächst möchte ich festhalten, dass die Koalition und der Senat eine erfolgreiche und moderne Integrationspolitik und somit eine sehr gute Arbeit auf diesem Gebiet leisten.
Frau Dr. Kahlefeld! Ich hatte den Eindruck, dass Sie in Ihrem Redebeitrag teilweise Äpfel mit Birnen verwechselt haben. Nach wie vor ist es so, dass andere Bundesländer nicht nur neidisch auf unsere Integrationspolitik schauen, nein, sie befragen uns auch nach unseren Konzepten und Erfahrungen. Das Partizipations- und Integrationsprogramm ist hierfür ein gutes Beispiel. Es wurde neu aufgelegt und qualitativ verbessert.
Die Europäische Union, der Bund und die verschiedenen Senatsverwaltungen des Landes Berlin stellen jährlich Fördermittel in erheblichem Umfang für die Integration und Partizipation von Menschen mit Zuwanderungshintergrund zur Verfügung. Diese Fördermittel dienen den privaten Projektträgern zur Finanzierung ihrer wertvollen Arbeit und zur besseren Integration von Zuwanderern. Dazu gehören insbesondere die Bereiche Förderung der deutschen Sprache, vorschulische und schulische Bildung, Ausbildung, Studium und Arbeitsmarkt, ehrenamtliche Aktivitäten und gesellschaftliche Teilhabe wie aber
auch die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus, ethnischer Diskriminierung, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und die Stärkung der Demokratie sowie der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt. Die meisten dieser Projektträger leisten ihre Arbeit über das Ehrenamt und durch das bürgerschaftliche Engagement – das ist gar nicht hoch genug anzuerkennen! Einen erheblichen Anteil ihrer Kapazitäten verwenden sie derzeit aber auch auf die Recherche nach Fördermöglichkeiten. Deshalb ist es wichtig, hier für eine Erleichterung zu sorgen, damit sich die wertvolle ehrenamtliche Arbeit nicht auf diese zeitraubende Tätigkeit beschränkt.
Den Antrag verstehen wir somit als einen Berichtsauftrag, um die bisherige Praxis aufzuzeigen. Der Antrag ist keine Kritik am Senat, sondern soll ein Hinweis sein, die Fördermöglichkeiten für Projekte etc. über den sehr erfolgreichen, von 1 800 Abonnenten gelesenen Internetnewsletter hinaus auch auf der Homepage der Integrationsbeauftragten darzustellen, um noch mehr Interessierten die Möglichkeit zur Finanzierung ihrer Projekte geben zu können.
Eine Veröffentlichung auf der Homepage in der geforderten Form ist meiner Meinung nach natürlich möglich, bindet allerdings, das will ich nicht verhehlen, mehr Personal. Darüber sollten wir aber erst nach der Erstellung des Berichtes weiterreden und uns darüber ein Bild machen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Arbeitsverbote für Flüchtlinge abschaffen – diese Überschrift klingt erst einmal gut.
Ich sagte Ihnen aber schon im Ausschuss, dass bei diesem Antrag Inhalt und Verpackung nicht zusammenpassen. Aber zur Sache: Ja, es gibt ein Arbeitsverbot. Es gibt aber auch diverse Ausnahmeregelungen. Auf Grundlage der derzeit bestehenden Rechtslage ist für die im Folgenden beschriebenen Personenkreise der Arbeitsmarktzugang möglich: Erstens Flüchtlinge. Die Flüchtlingseigenschaft ist gesetzlich abschließend geregelt:
Es genießen Asylberechtigte im Bundesgebiet die Rechtsstellung der Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention gemäß § 2 des Asylverfahrensgesetzes.
Ausländerinnen und Ausländern wird die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge zuerkannt, wenn die Betroffenen in dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder in dem sie als Staatenlose ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, den Bedrohungen nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ausgesetzt sind.
Asylberechtigte erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Somit besteht der Arbeitsmarktzugang kraft Gesetzes. Dies gilt auch für Ausländer, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat. Eine Bundesratsinitiative für
diesen Personenkreis erübrigt sich somit nach den oben genannten Ausführungen.
Zweitens Asylsuchende: Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die sich seit neun Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten, kann die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung der Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Insbesondere spielt da der § 2 der Beschäftigungsverfahrensverordnung eine Rolle, lässt er doch durch einen Verweis auf die Beschäftigungsverordnung eine Reihe von Tätigkeiten zu, die allerdings für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, wie ich zugebe, in der Praxis keine große Rolle spielen.
Drittens die Geduldeten: Geduldeten Ausländerinnen und Ausländern kann mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach einem Jahr Aufenthalt die Beschäftigung erlaubt werden. Unabhängig von der Länge des geduldeten oder erlaubten Aufenthalts steht allen Geduldeten der Weg für eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf offen. Wer die Ausbildung erfolgreich abschließt oder schon abgeschlossen hat, kann von der Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung wachsen.
Nein! – Nach vierjährigem ununterbrochenen erlaubten, geduldeten oder gestatteten Aufenthalt kann die Arbeitsagentur Geduldeten ohne Vorrangprüfung und ohne Prüfung der Arbeitsbedingungen eine Zustimmung ohne berufliche, betriebliche oder regionale Beschränkungen erteilen. Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg hat für diese Fälle eine Globalzustimmung erteilt. Diese Frist ist uns aber zu lang, und das sieht im Übrigen auch „Pro Asyl“ so.
Durch die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geschaffenen Änderungen des Ausländerbeschäftigungsrechts ist für die bereits in Deutschland lebenden und anerkannten Flüchtlinge sowie für alle anderen Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen unabhängig von der Rechtsgrundlage für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine einheitliche Rechtslage geschaffen worden.
Somit komme ich zu dem Schluss – das musste man erst einmal nennen, um den Gesamtzusammenhang zu schaffen; das wissen die Piraten wahrscheinlich nicht –: Es existiert kein Arbeitsverbot für anerkannte Flüchtlinge. Für alle anderen geht es um Lockerung des bestehenden
Arbeitsverbots. Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie für Geduldete besteht nach der jetzigen Rechtslage in der Tat eine Sperre zum Arbeitsmarkt im ersten Aufenthaltsjahr oder in den ersten neun Monaten im Bundesgebiet.
Daher ist ein zügiger Arbeitsmarktzugang für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie für Geduldete anzustreben, wobei eine Absenkung der Wartefrist von derzeit neun oder zwölf Monaten auf drei Monate erwogen wird. Das sieht ja auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung für die 18. Legislaturperiode vor. Im Übrigen hat Berlin bereits in der Integrationsministerkonferenz im März 2013 einen Beschluss für einen erleichterten Arbeitsmarktzugang bei humanitärem Aufenthalt, Aufenthaltsgestattung und Duldung erfolgreich erwirkt.
Das Arbeitsverbot für nicht anerkannte Flüchtlinge hat schon jetzt Ausnahmen. Wir wollen es weiter lockern, gerade auch für Geduldete. Eine völlige Abschaffung der Sperrfristen – wie in Ihrem Antrag gefordert – halten wir leider zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus arbeitsmarkt- sowie asylpolitischen Gründen und mangels eines öffentlichen Konsenses für nicht durchsetzbar. Deshalb halten wir eine Bundesratsinitiative derzeit für nicht zielführend. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wir sind uns vielleicht darüber einig, dass die Bedingungen für Schutz suchende Flüchtlinge in Europa und in Deutschland verbessert werden müssen. Menschen kommen nicht deshalb her, weil das Wetter hier so schön ist, nein, keiner und keine verlässt das Heimatland unter normalen Umständen.
Die Menschen verlassen ihre Länder aus Not, wegen Verfolgung und wegen Unterdrückung. Deshalb steht für uns bei der Hilfe und Unterstützung der humanitäre Gedanke an vorderster Stelle. Es ist ein großer Erfolg, dass
die Gespräche am Oranienplatz am 18. März dieses Jahres zu einem positiven Ergebnis geführt haben. Das lassen wir uns nicht kleinreden.