Bert Flemming
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Last Statements
Gestern hat die Bundesregierung den neuen Rentenbe
richt vorgelegt. Er beschreibt die Realitäten und zieht finanzielle Schlussfolgerungen. Eine grundsätzliche Reformierung der Sozialsysteme steht jedoch noch aus. Es ist zu hoffen und zu wünschen, dass die große Koalition diese dringend notwendigen Veränderungen realisieren wird. Es ist jedoch kein Geheimnis, dass bei der gemeinsamen Diagnose die Therapievorschläge entsprechend dem politischen Hintergrund von FDP bis Linkspartei weit auseinander liegen. Als vor einigen Jahren die Psychotherapeuten in Berlin mit der Bitte an das Parlament herantraten, eine Kammer bilden zu können, war die bundesweite Diskussion über die Bildung von Kammern, die Zwangsmitgliedschaft der Mitglieder einer Berufsgruppe und mögliche Versorgungswerke schon heftig entbrannt. Daran hat sich wenig geändert, ich erinnere nur an die Diskussionen über die Zwangsmitgliedschaft in der IHK.
Die damalige Diskussion ergab jedoch einen breiten
Konsens für die Kammergründung, um Qualitätskontrolle und Weiterbildung verpflichtend bei Berufsgruppen zu verankern – insbesondere bei Berufsgruppen, zu deren Kontrolle eine hohe fachliche Kompetenz erforderlich ist, wie bei den Psychotherapeuten.
Es war in der damaligen großen Koalition unstrittig,
keine weiteren berufsständischen Versorgungswerke zu gründen. Die Antragsteller bekundeten in den entsprechenden Gesprächen und Diskussionen, dass auch sie keine Gründung eines Versorgungswerks, sondern eine dringend notwendige Qualitätskontrolle wollen.
Es ist offensichtlich, dass zu einer solidarischen Ren
tenversicherung oder -finanzierung eine weitere Komponente notwendig sein wird, um das Alter abzusichern. Neben den Betriebsrenten werden immer mehr private Instrumente genutzt und von der Gesellschaft, z. B. in der Riester-Rente, gefördert. Wie die wichtigste Säule, die solidarische Sicherung der Altersversorgung, gestaltet wird – durch Finanzierung aus Beiträgen oder Steuern –, ist noch heftig umstritten. Eins steht jedoch fest: Eine solidarische Sicherung ist umso sicherer und gerechter, je mehr Menschen dieser Gesellschaft an deren Finanzierung teilnehmen.
Was am Ende dieser Diskussion als gemeinsames Er
gebnis stehen wird, ist nicht absehbar. Aber mögliche Perspektiven sollte man nicht durch die Gründung neuer berufsständischer Versorgungswerke verbauen. Die Fragen der Betroffenen sind legitim und sollten, sobald die Reform des Rentensystems klare Formen annimmt, auch beantwortet werden. Deshalb kann dem Antrag der FDP zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugestimmt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Zimmer! Ihre Rahmenbemerkungen teilen wir an vielen Stellen – das ist gar nicht neu –, die Fragen: Wie geht die Krankenversorgung in Berlin weiter? Wie geht es zwischen Charité und Vivantes weiter? – Aber wir haben heute ein anderes Thema, nämlich das Universitätsmedizingesetz. Bei der I. Lesung haben wir erklärt, dass dieses Gesetz vor allem dem Anliegen des Vorstands und des Aufsichtsrats zur gesetzlichen Änderung der inneren Struktur, nämlich der Einrichtung von Zentren, dienen soll. Das war das primäre Ziel. Notwendige Änderungen der vorhandenen Grundstrukturen, zum Beispiel, dass die Charité an zwei Universitäten angebunden ist, dass sie eine Gliedkörperschaft ist, standen weder bei der Charité noch bei der Opposition zur Disposition. Allerdings werden und wurden – von Ihnen ganz besonders – die sich daraus ergebenden Tatsachen und Notwendigkeiten rechtlich negiert oder auch einfach vergessen.
Eine Körperschaft wie die Charité dient primär den Interessen der Mitglieder, also den Hochschullehrern, den Studenten und dem wissenschaftlichen oder sonstigen Personal. Diese müssen an den Entscheidungen und der Leitung maßgeblich beteiligt sein. Ein Krankenhaus – wie die Charité es auch ist – dient hoffentlich nicht primär den Mitgliedern, sondern den Patienten, hat also andere Aufgaben. Dies unter einen Hut zu bekommen, bringt rechtlich eine komplizierte Struktur mit sich. Die hier vorgestellte Struktur gewährleistet die Freiheit von Forschung und Lehre auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Führung eines Unternehmens der Charité. Die Krankenhausversorgung ist damit gesichert. Um dies abzusichern, haben wir den Gesetzentwurf absichtlich noch einmal dem wissenschaftlichen Parlamentsdienst vorgelegt. Er hat gesagt, dass das gesichert ist, was sehr schwierig ist; in anderen Ländern gab es Klagen.
Leider haben das die Oppositionsparteien mit ihren Änderungsanträgen nicht getan. – Wenn die CDU Ihren Änderungsantrag dem wissenschaftlichen Parlamentsdienst vorgelegt hätten, wäre kaum irgendein Wort übriggeblieben. In Ihrem ersten Entwurf hatten Sie alles gestrichen, was Sie nicht verstanden hatten. Das war fast alles. Gestern haben Sie bereits gemerkt: Es wäre vielleicht ganz gut, wenn es einen Fakultätsrat gäbe. Heute kommen Sie schon damit: Es muss auch eine Fakultätsleitung geben. – Ich verstehe Sie. Wenn Sie Ihren ersten Entwurf an die Öffentlichkeit gebracht hätten, hätte das zumindest Kopfschütteln, wenn nicht sogar Unverständnis eingebracht. Deswegen bringen Sie einen neuen. Der von heute ist gut durchgearbeitet. Sie haben viel aufgenommen. Man merkt auch, woher er kommt. Ich gehe auf einen Punkt ein: Beim hauptamtlichen Dekan übernehmen Sie alles, aber die mögliche Abwahl lassen Sie weg. – Ein Schelm, wer Schlimmes dabei denkt! Der Autor Ihres Antrags ist relativ schnell zu erkennen. – Die anderen Vorstandsmitglieder können weiterhin abgelöst werden, der Dekan in fünf Jahren nicht mehr. Das ist verdächtig.
Mit Schreiben vom April diesen Jahres hat die Charitéleitung die Koalitionsfraktionen gebeten, bestimmte Dinge einzuhalten. Ich möchte mit der Genehmigung des Präsidenten daraus vorlesen:
1. Das Vorschaltgesetz bleibt die Grundlage mit den notwendigen Anpassungen und Änderungen.
2. Die Organstruktur und besonders die Kompetenzen des Vorstands bleiben erhalten.
3. Die Beibehaltung einer Gliedkörperschaft.
4. Verzicht auf rechtliche Verselbständigung, wobei keine Präjudizierung zum Abschluss einer späteren Lösung erfolgen darf.
5. Bildung einer Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn.
6. Ausweitung des Aufsichtsrats um einen Sitz in der Wirtschaft.
7. Festschreibung der Charitézentren als Strukturelement und weitere Regelung durch die Satzung.
8. Beteiligung der Mitarbeiter, aber keine Zentrumsräte als Organ der Charité.
9. Vertretung der Gruppen wird auf Instituts- und Klinikumsebene gewährleistet.
10. Leitungskompetenzen und Zentrumsleitung werden vom Vorstand abgeleitet.
11. Unterschiedliche Zentren je nach Aufgabenstellung.
12. Kein Schlichtungsausschuss.
13. Kein Wirtschaftsausschuss.
Bis auf den Wunsch nach einer Dienststelle und damit, einen Personalrat einzurichten, sind wir dem Vorschlag gefolgt. Der Forderung der Gewerkschaft nach 5 bis 17 lokalen Personalräten sind wir auch nicht gefolgt. Mit einem Gesamtpersonalrat und jeweils einem für die Beschäftigen der Fakultät und des Klinikums haben wir eine praktikable Lösung gefunden. Wir haben von den 37 Änderungsanträgen, die wir dazu eingebracht haben, die meisten bei der Anhörung übernommen. An vielen Stellen haben wir Anregungen zusammengefasst. Die Einbindung der Charité in die Forschung und Wissenschaft muss erhalten und muss auch universitär bleiben. Deswegen bekommt der Medizinsenat, das gemeinsame Gremium beider Universitäten, zusätzliche Rechte bei der Struktur- und Rahmenplanung der Charité. Mit den Stellungnahmen zu den Berufungen wird das wissenschaftliche Profil beider Universitäten und der Charité abgestimmt und verschränkt. Dem Wunsch der Präsidenten entsprechend, für den Krankenhausbetrieb keine Verantwortung zu übernehmen und die finanzielle Lage der Fakultät und die Gewährträgerhaftung nicht tragen zu wollen, sind wir in diesem Zusammenhang auf den Vorschlag des Senats eingegangen, den Aufsichtsrat neu zu strukturieren.
Wie alle Universitätskliniken in Deutschland befindet sich auch die Charité in einem notwendigen Reformpro
zess. Dieser ist durch die Fusionen in Berlin sicher nicht leichter. Dieser Reformprozess wird von Menschen gemacht, das heißt, vom Vorstand und den Mitarbeitern, von den Studenten, den Professoren und Ärzten, und nicht vom Gesetzgeber. Das Gesetz bildet nur einen Rahmen dazu. Gesetze sind nicht für die Ewigkeit gedacht – auch das müssen wir klar sagen.
Eins kommt noch hinzu: Die momentanen Tarifauseinandersetzungen sollten so schnell wie möglich beendet werden, damit die Charité ein Erfolg wird und wir eine erfolgreiche wissenschaftliche Einrichtung in Berlin behalten. – Ich danke Ihnen!
Herr Schmidt! Stimmen Sie mir zu, dass der Wissenschaftsrat bei dem Vorschlagsgesetz vehement empfohlen hat – und zwar nicht nur ein Mal, schriftlich und mündlich –, dass es ungünstig wäre, dass die Präsidenten im Aufsichtsrat vertreten wären? – Es ist also keine Idee der Koalition oder des Senats, sondern des Wissenschaftsrats, den Sie sonst immer zitieren, gewesen. Wir haben die Präsidenten damals wegen der Gewährträgerschaft aufgenommen und fanden es auch richtig. Unterdessen hat sich herausgestellt, dass ein paar Erfahrungen da sind, dem Wissenschaftsrat zu folgen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der hier vorliegende Entwurf ist das Ergebnis eines multifaktoriellen Geschehens. Das Vorschaltgesetz aus dem Jahre 2003 sollte noch im selben Jahr durch ein Universitätsmedizingesetz ersetzt werden. Vorbild für dieses Gesetz sollten nach Meinung der Koalitionsfraktionen die Reformen und Erfahrungen der anderen Bundesländer sein. Jedoch gab es verschiedene Hindernisse. Zunächst verzögerten sich die Einrichtung des Aufsichtsrats und die Berufung des Vorstands erheblich. Kleine Irritationen zwischen den zuständigen Senatoren und den Koalitionsfraktionen führten zu interessanten, aber zeitverzögernden Gesprächsrunden. Unterdessen entstand bei Aufsichtsrat, Vorstand und Personalrat die Meinung, die besondere Stellung Berlins erfordere einen Sonderweg. Obwohl mit dem Saarland und Sachsen-Anhalt die beiden letzten Länder sich entschieden haben, Universitätsklinika als Anstalten des öffentlichen Rechts zu führen, um sich für die notwendigen Strukturänderungen im Krankenhauswesen, zum Beispiel die Einrichtung der Fallpauschalen, zu wappnen, wollen Aufsichtsrat und Vorstand der Charité nachweisen, dass zunächst auch andere Wege auf der Grundlage des Vorschaltgesetzes zum Ziele führen.
Herr Kollege! Wissen Sie, dass in allen Bundesländern, ob in Bayern, BadenWürttemberg, Bremen, Hamburg oder Saarland, diese beiden Senatoren immer Mitglieder sind, weil das Geld von den Aufsichtsräten kommt? Wenn Sie wollen, dass das Geld nicht daher kommt, können wir es gern so machen, wie Sie es wollen. Aber wenn das Geld dorther kommt, sind im Aufsichtsrat die beiden Senatoren oder Minister vertreten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Haushaltsberatungen sind ein Ritual. Der Senat stellt einen Haushalt vor, die Koalitionsfraktionen begründen das mehr oder minder, und die Oppositionsfraktionen sagen: Alles Unsinn, geht gar nicht, furchtbar! – Seit gestern bin ich überrascht: Dieses Ritual war nicht mehr vorhanden. Gestern plötzlich Lob von allen Seiten!
Ganz interessant! Es gibt ein altes japanisches Sprichwort, das heißt: Was du nicht verhindern kannst, kannst du auch begrüßen. – Das haben die gemacht! Die haben plötzlich begrüßt! Irre! Phantastisch!
Sehr spannend war es zuerst bei den Grünen. Sie sagten: Gut, was da gelaufen ist, aber ihr habt nur das gemacht, was wir immer schon gesagt haben, und ihr seid uns gefolgt – was phantastisch ist. – Der Senator ist also ein Anhängsel der Grünen und macht, was sie wollten.
Was machen die CDU und die FDP? – Sie machen es viel subtiler und geschickter. Sie sagen: Das ist unser Senator! Er ist nur in der falschen Partei und wird von RotRot gehemmt! – Aber Sie können beruhigt sein, unseren Thilo lassen wir uns nicht wegnehmen, auch wenn es manchmal Ärger gibt. Den behalten wir, und er macht für uns die richtige Politik und nicht für Sie.
Wir haben gestern interessante Diskussionen gehört, die immer wieder kommen, die Frage, woher das kam, und die nach Einnahmen und Ausgaben. Sie können sich gut erinnern: Die Frage ist wiedergekommen, Herr Kaczmarek hat sie wieder gebracht, der Senator sage jetzt endlich auch etwas zu Einnahmen, sonst sage er immer nur etwas zu Ausgaben. – Wir wollen klar festhalten, was die Ursache der Probleme zu Anfang der 90er Jahre war. Die dabei waren, wissen es. Die Berlinhilfe ging weg, der Länderfinanzausgleich kam, die Ausgaben blieben, das Defizit wurde nicht abgebaut und praktisch weitergeführt und ins Prinzip Hoffnung umgesetzt, Hoffnung, es werde bald besser gehen. Nun kann man lange hoffen, aber irgendwann muss man feststellen, dass das nicht mehr geht. Man sagte also, es geht nicht mehr, man muss die Ausgaben den Einnahmen anpassen. – Eine Einnahmensteigerung herbeizuführen, ist etwas Schönes, aber Sie alle wissen, dass wir ein System haben – ich habe Herrn Kaczmarek gestern eine Rechenaufgabe gegeben, ich weiß nicht, ob er sie nun vollzogen hat. Selbst wenn wir einen Anstieg des Bruttosozialprodukts von zweieinhalb Prozent hätten – phantastisch für Berlin –, würde es viele Jahre dauern, bevor wir von dem das Geringste hätten, was unserem Haushalt nützlich wäre, weil der Länderfinanzausgleich abgeschmolzen wird.
Also Ausgaben senken! Da stimmen wir mit der FDP überein. Das haben wir an vielen Stellen getan. Wir haben versucht, Möglichkeiten zu finden, und haben genau das
Schruoffeneger
getan, was jeder Schuldnerberater seinen Klienten sagt: Du muss dein Primärdefizit senken! – Das war der Punkt. Wir wissen, dass wir über dieses Verfahren unsere Schulden nicht abbauen können. Wir sind darauf angewiesen, in Karlsruhe Hilfe von den anderen Bundesländern und vom Bund zu bekommen, um dies auflösen zu können.
Ich will noch etwas zu den Prioritäten sagen. Im Vergleich mit anderen Bundesländern geben wir für den Bereich Bildung – von der Krippe bis zur Hochschule – das Meiste pro Kopf aus. Das ist unstrittig. Ich will aber mal eine Zahl bringen, die interessant ist: Öffentliche Mittel für Forschung werden in Bayern und in Berlin etwa gleich viel ausgegeben, in Bayern etwa 2 Milliarden €, bei uns etwa 1,8 Milliarden €. Öffentliche Mittel sind Land und Bund zusammen. Aber in Bayern legt die Wirtschaft 11 Milliarden € für die Forschung drauf, und in Berlin ist es bedeutend weniger. Wir haben also ein strukturelles Defizit, das wir nicht verschuldet haben, an dem wir arbeiten müssen. Nun kann man nicht sagen, ich muss primär mehr Geld hineinstecken, sondern ich muss erreichen, dass ich aus dem Geld, das ich hineinstecke, mehr mache. Das ist der Effekt, den man umsetzen muss, und daran müssen wir zu arbeiten suchen und Möglichkeiten finden.
Das Schöne bei Herrn Lindner ist, dass man immer weiß, was er sagen will: kräftiger Personalabbau. Heute kam er mit einem neuen Vorschlag, wozu ich nachfragen will, vielleicht kann Herr Lindner bei der zweiten Rederunde noch etwas erklären: Gerichtsvollzieher privatisieren. – Es gibt Inkassofirmen, die heißen Russenmafia. Das Mittel, mit dem sie ihr Geld bekommen, ist bekannt: Bist du nicht willig, brauche ich Gewalt. – Vom Gerichtsvollzieher bekommen die Schuldner einen Kuckuck drauf. Das machen die natürlich nicht, die nehmen es gleich mit. – Wie stellen Sie sich das vor? Das ist eine hoheitliche Aufgabe, Möglichkeiten zu finden. Man muss den Schuldner auch schützen. Man kann darüber diskutieren, z. B. die Gebühren zu erhöhen. Aber Sie können nicht Aufgaben privatisieren, die anders ablaufen sollten. Das möchte ich gern einmal erklärt haben.
Herr Kaczmarek ist noch auf ein Thema eingegangen. Wir hatten gestern die erste Diskussion im Vermögensausschuss über die Frage, wie wir erreichen, die Risikoabschirmung der Bank zu minimieren. Das Erste, was ich als erfreulich bezeichnen möchte: Alle Fraktionen haben gesagt, es sei richtig, einen solchen Weg zu beschreiten, ihn abzuklären, Möglichkeiten zu finden. Es gibt noch Fragen im Detail, die wir zu klären versuchen werden. Es besteht die Frage, wie dies zu finanzieren sei. Hier gibt es einen Vorschlag: Es gibt eine Kreditverschuldung über 2 Milliarden €, die dann gezogen und mit der Bank zwischenfinanziert werden. Wenn die Bank verkauft wird, wird dies daraus gezahlt. – Wir werden darüber diskutieren. Aber dies so darzustellen, also ob es irre wäre – Sie können es gern beim WPD prüfen lassen, und wir werden sehen, was dabei herauskommt. Wir sind der Meinung,
dass das ein korrekter Weg ist. Es wäre auch anders gegangen, wenn man gesagt hätte, man lässt es laufen, und nachher versucht man, dies über einen Schattenhaushalt zu klären. Das ist gerade nicht gemacht worden, was man festhalten muss. Die Transparenz in diesem Haushalt ist klar ersichtlich.
Worin liegt die Besonderheit dieses Haushalts? – Es ist relativ einfach, es sind einfache Zahlen. Das gesamte Haushaltsvolumen geht im betrachteten Zeitraum von 2004 bis 2007 von 22 Milliarden € auf 20 Milliarden € herunter. Die Netto-Kreditaufnahme war 2004 5 Milliarden €, 2005 war sie 4 Milliarden €, 2006 ist sie 3 Milliarden €, 2007 2 Milliarden €, jedes Jahr eine Milliarde weniger. Gegen diese Zahlen haben Sie nichts einzuwenden. Aus dem Grund versuchen Sie, den Finanzsenator zu loben und den Haushalt schlecht zu machen. Das geht nicht. Der Haushalt, der Finanzsenator und die Koalitionsfraktionen sind eine Einheit. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 15. Juni hat der Hauptausschuss ohne Aussprache diesen Antrag deshalb abgelehnt, weil bereits am 7. Juni 2005 ein Investor unter folgenden Bedingungen den Tränenpalast erworben hat: Er hat ihn für 915 000 € erworben, das ist genau der abgesenkte Verkehrswert, entsprechend dem vorhandenen Nebenbau. Es gibt eine fünfundzwanzigjährige Nutzungsbindung mit Standortbindung als Kultur- und Veranstaltungsstätte, es ist eine Vertragsstrafe von 275 000 € vereinbart worden, die für mehrere Verstöße mehrfach erhoben werden kann. Wir haben also einen Zustand, der den Antrag, den wir heute beraten, obsolet macht. Wenn wir jetzt darüber reden, ist das Geschichtsbearbeitung. Mir hat einmal ein Historiker gesagt, dass man Geschichte erst 50 Jahre später betrachten könne. Lassen Sie mich trotzdem etwas darauf sehen.
Es gab eine Altlast, die Ihnen bekannt ist. Dazu gab es mit Müller-Spreer einen Vertrag. Darin war geregelt, dass er dieses Haus dort bekommen könne. Sie kennen die alte Geschichte. Es ging um die Frage, wie man mit dem Tränenpalast weiter umgeht. Sowohl unter dem Finanzsenator Kurth als auch unter Herrn Sarrazin gab es keine rechtliche, wohl aber eine politische Zusage, dass der Betreiber das Prä hat, den Tränenpalast zu erwerben, wenn dieser verkauft wird – und zwar zum Verkehrswert. Dieses Angebot ist ihm wiederholt gemacht und auch abgesenkt worden. Er hat am 9. Mai 2005 erklärt, dass er nicht in der Lage sei, diesen Kaufpreis zu belegen, auch nicht durch Bankkredite. Dieses liegt schriftlich vor, Sie können die Unterlage gerne einsehen.
Aber bitte schön!
Ich habe das nicht zu beurteilen, das ist Angelegenheit des Kultursenators, da müssen Sie ihn schon persönlich fragen. Ich weiß nicht, ob Sie einen Antrag gestellt haben, dass er hereingerufen wird, oder wollen Sie meine persönliche Meinung dazu wissen? Die hilft uns im Moment wohl nicht weiter.
Ich begrüße immer, wenn der Senator hier ist. Ich werde mich hüten, das Gegenteil zu tun.
Wenn Sie seine Anwesenheit wünschen, so beantragen Sie das. Ich möchte weiter auf die Geschichte eingehen.
Das erwarte ich gar nicht, das ist doch nicht notwendig.
Wir haben dieses Thema ja schon mehrere Male behandelt. Als der von der CDU abgeschlossene Vertrag zu wirken begann, haben wir Sicherheiten dafür eingeführt, dass der Bau den Tränenpalast nicht berührt. Das ist auch in dem Vertrag geregelt; wir haben einen Streifen von 3 Metern gelegt, das Land hat Nutzungsbereiche gewährt, und wir haben andere Zusagen gemacht. Eines konnten wir allerdings nicht machen: zu Gunsten des Betreibers auf die Einnahmen für das Land verzichten. Da es einen anderen Käufer gab, der den Verkehrswert geboten hat, mussten wir mindestens in dieser Höhe verkaufen. Wenn wir es offen angeboten hätten, hätte logischerweise derjenige den Zuschlag bekommen, der das meiste geboten hätte.
Ich habe mir die Mühe gemacht, die letzten drei Jahre Revue passieren zu lassen, was im Tränenpalast veranstaltet wurde. Neben Karneval, Evangelisierung der Jugend, augenblicklich „Elvis in Berlin“, Jazzkonzerte – alles wunderbare und interessante Veranstaltungen. Doch das hätte auch woanders stattfinden können, nicht unbedingt im Tränenpalast. Dass der Tränenpalast unabhängig davon auch erhalten werden soll, ist richtig. Aber die Verknüpfung, dass nur der Tränenpalast und nur dieser Betreiber Kultur betreiben könnte und wir deswegen auf Einnahmen verzichten müssen, geht nicht auf. Ich bedauere, dass der Betreiber das Geld nicht hat erbringen können, ich kann nicht beurteilen, warum er keine Kredite bekommen hat. Ich bin mir aber sehr sicher, dass der jetzige Investor mit der Bindung von 25 Jahren und mit den Vertragsstrafen logischerweise dort Kultur betreiben wird. Er wird den jetzigen Betreiber, wenn dieser das gut macht, behalten, andernfalls wird er sich einen anderen suchen müssen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Herr Müller-Spreer dann plötzlich anfangen wird zu tanzen. Ich nehme an, er wird weiterhin einen Betreiber suchen, der das Metier beherrscht, und ich bin mir ganz sicher, 25 Jahre sind eine Zeit, die man überblicken kann. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An sich war nicht vorgesehen, jetzt zu sprechen, aber ich nehme stark an, dass man das Professorenerneuerungsprogramm im neuen Wahlkreis bei der ASF einbringen möchte. In Ihrem Vorschlag finde ich nicht, dass die Fachhochschulen berücksichtigt sind. Die brauchen keine neuen Professoren, wie es aussieht. Trotzdem haben Sie die Universitäten gut bedacht.
Zudem wollen Sie ihnen – auf Druck von Finanzsenator Sarrazin – das Hochschulprofessorenerneuerungsprogramm streichen. Für HU und FU bedeutet das jeweils einen Verlust von ungefähr 6 Millionen € und für die TU immerhin 7,6 Millionen €. Falls Sie es nicht wissen sollten: Der Wissenschaftsrat hat ausgerechnet, dass 18 747 Professoren in Deutschland bis zum Jahr 2014 in den Ruhestand gehen und dass es entsprechend um die besten Wissenschaftler – Herr Hoff lächelt schon – einen harten Konkurrenzkampf geben wird. So, wie die Unis in Berlin zur Zeit ausgestattet sind, werden sie den Konkurrenzkampf nicht bestehen können. In Berlin gehen 873 Professoren – das sind 20 % von allen –, und das sind immerhin noch einmal 7 000 Studienplätze, die dann in der Betreuung wegfallen.
Sie argumentieren, Herr Sarrazin, das weiß ich auch, das Programm sei ja nur bis 2005 befristet gewesen. Es steht Ihnen aber frei, es zu verlängern, also ist das kein Argument. Dann sagt Herr Flemming, das machen wir demnächst alles mit dem Facility-Management und den Erlösen daraus. Aber, Herr Flemming, noch haben wir dieses gemeinsame Facility-Management nicht, geschweige denn Erlöse daraus und schon gar nicht für das Professorenerneuerungsprogramm.
Statt dessen haben wir eins nicht, nämlich das Hochschulprofessorenerneuerungsprogramm. Deshalb sind wir der Meinung, Sie sollten dieses Programm wieder in die Hochschulverträge hineinnehmen. Finanzieren können wir das aus der Summe, die Sie – immerhin hat Herr Flierl, der jetzt nicht anwesend ist, ist für ihn vielleicht auch nicht so wichtig – –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stehe vor einer Schwierigkeit: Mein Vorgänger hat bis auf den letzten Satz gesagt, was ich auch hätte sagen können. Er hat kein Copyright darauf, denn in Rheinland-Pfalz und dort, wo die FDP mitregiert, sind Studienkonten als ein Instrument von Lenk- und Leitwirkung entwickelt worden. Sowohl die SPD-Fraktion als auch die SPD als Ganzes ist der Meinung, dass Studienkonten ein geeignetes Mittel sind, um Studierende anzuregen, schneller und effektiver zu studieren und Leistungseffekte an den Hochschulen zu haben.
Nun ist es so, dass man in Koalitionen immer gemeinsam entscheiden muss. In der PDS, die eine demokratische Partei ist, ist es auch so, dass nicht alle dem Senator oder dem Fraktionsvorsitzenden folgen. Auch da ist es so, was bei der SPD und auch bei der FDP manchmal, so viel ich weiß, nicht anders ist.
Damit muss man also leben.
Trotzdem können wir zumindest einen Punkt weiterverfolgen – da danke ich Herrn Schmidt, dass er ihn angesprochen hat –, nämlich die Frage: Wie kann man die Leistungen der Hochschulen exakter bemessen? – Sie wissen, an vielen Stellen sind die Leistungen, die wir den Hochschulen erstatten, aus vielen kameralistischen Betrachtungen entstanden, dann aus entsprechenden Kür
zungen, und sie haben mit den tatsächlichen Leistungen kaum etwas zu tun. Parameter, die darstellen, was die Hochschulen liefern, sind schwierig zu bestimmen. Eine Möglichkeit wäre: Man nimmt Studienanfänger. – Das ist schwierig, weil man nicht weiß, welche Größenordnungen das sind. Oder man nimmt Studierende. – Nicht alle Studierenden studieren aber tatsächlich. Wir haben eine ganze Menge Parkstudenten. Die meisten Jurastudenten müssen auf das Referendariat warten und haben sich für ein Zweitstudium eingetragen. Sie erscheinen natürlich nie und wollen nur den Status des Studenten haben. Umgekehrt ist die Summe der Absolventen in Berlin deshalb als Parameter ungünstig, weil wir eine Menge Studenten haben, die in Berlin zwei oder drei Jahre studieren und dann an ihren Ursprungsort zurückgehen, um dort den Abschluss zu machen. Aus dem Grund sind credit points, die es bereits gibt, eine wunderbare Möglichkeit, etwas zu erfassen. Wir gehen auch davon aus, dass das in den Hochschulverträgen stärker dargestellt wird. Das ist noch nicht ganz der Fall. Wir haben die Möglichkeit, über die Hochschulverträge noch einmal zu beraten. Ich sehe in der FDP zumindest einen, der das unterstützt.
Allerdings möchte ich eines sagen: Sie müssen auch mit den Hochschulen darüber reden. Da werden Sie merken, dass ein Großteil von Hochschullehrern das vehement ablehnt: Nur nicht reingucken lassen, um nicht erkennen zu lassen, was man wirklich als Leistung abgibt. – Ich sehe aber, dass die Zustimmung dazu, dass man Leistung auch an credit points misst, über die SPD hinaus zumindest ansteigt. Ich weiß nicht, was die Grünen dazu sagen. Sie müssten es positiv sehen, weil in NRW das Gleiche der Fall ist. Dann werden wir sehen, welche Möglichkeiten es gibt. Auch die CDU müsste an diesen Punkten zustimmen, denn in Bremen bestehen die gleichen Überlegungen, wo die CDU vertreten ist. Ich hoffe, dass das dann eine breite Mehrheit ergibt. Die PDS wird dann auch noch Entscheidungen treffen, die vielleicht dann Studienkonten in Berlin einführen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Ich werde mich an Ihre pädagogischen Weisungen halten. – So lange ich diesem Parlament angehöre, findet das pädagogische Spiel namens „Lehrer zählen“ statt. Diese Woche ist es besonders spannend gewesen. Herr Sarrazin hat Herrn Böger angeboten, ihm beim Zählen zu helfen. Am nächsten Tag wollte Frau Senftleben Herrn Bögen gegenüber Herrn Sarrazin unterstützen. Heute hat Herr Böger dargestellt, dass er zählen kann. Ich gehe davon aus, dass Herr Böger tatsächlich zählen kann, seine Lehrer kennt und weiß, wo sie sind.
Ich sehe aber, dass Herr Böger zunächst einmal feststellen muss, wie hoch der subjektive und objektive Unterrichtsausfall ist. Das ist die Frage.
Wir haben die Zahlen, die können Sie gern bekommen.
Das Zweite ist die Studiendauer, sie beträgt im Durchschnitt 17 Semester in diesem Land,
das durchschnittliche Eintrittsalter in den Schuldienst liegt bei 31 Jahren. Das ist das eigentliche Problem. Wir müssen nicht immer nur über Zahlen, sondern endlich über Inhalte sprechen.
Ich möchte etwas zitieren:
Die Unzufriedenheit der Lehramtsstudenten richtet sich vor allem gegen die Universitäten und Hochschulen. Alle Fachleute sind sich weitgehend darüber einig, was nicht in Ordnung ist. Die Lehrerbildung hat innerhalb der Universität keinen eigenen Ort, kaum jemand fühlt sich für sie zuständig, die Lehramtskandidaten laufen den Fachwissenschaften und häufig auch den Erziehungswissenschaften hinterher wie das fünfte Rad am Wagen. Sie werden aus stellentaktischen Gründen nicht ungern gesehen, aber mehr als notwendiges Übel begriffen. Für die Mehrzahl jedenfalls ist dieses Studium weder professionell noch pädagogisch untermauert. Woran liegt das? – Als Ursache kommen verschiedene Faktoren in Betracht. Die meis
dann haben wir einen ganz anderen Bedarf. Sie machen eine Momentaufnahme und sagen: 1 300 Studienplätze, nicht Absolventen. Wir möchten gern Absolventen sichern. Wir wissen aber, dass die Planungen im Vorfeld sehr schwierig sind. Ich stimme Ihnen zu, dass wir die Inhalte verbessern und die Hochschulen anhalten müssen, eine bessere Absolventenquote zu erzielen. Wenn uns dies gelingt, werden wir keinen Lehrermangel haben. Momentan haben wir keinen Lehrermangel, dieser wird lediglich postuliert auf Grund eines subjektiven Gefühls bei Unterrichtsausfall.
Wie Sie wissen, waren in Steglitz 40 Lehrer bereit, den Posten zu übernehmen. Eine rechtzeitige Besetzung konnte aber deshalb nicht erfolgen, weil aus Gründen, die ich nicht nachvollziehen kann, nicht rechtzeitig der entsprechende Antrag gestellt worden ist. Ich plädiere deshalb dafür realistisch zu bleiben. Wir sollten Schulplanung nicht über das Knie brechen und Lehrer seriös zählen. – Ich danke Ihnen!
ten Hochschulangehörigen, die in der Lehrerausbildung tätig sind, – –
Wenn ich mit dem Zitat fertig bin, gern.
Die meisten Hochschulangehörigen, die in der Lehrerausbildung tätig sind, sehen sich in erster Linie als Wissenschaftler und nicht als Lehrerbildner. Entsprechend ist die Ausbildung.
Das ist seit vielen Jahrzehnten die Diagnose. Wir möchten daran etwas ändern. Ich hoffe, dass Sie dabei mithelfen, dass die Lehrer in den Hochschulen endlich wieder einen Ort bekommen, dass sie professionell ausgebildet werden, damit wir nicht diese Abbrecherquoten haben und mehr Absolventen bekommen. Das ist der wichtigste Punkt. Darüber sollten wir uns inhaltlich auseinandersetzen. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung. In den Universitäten sind die Fachwissenschaftler weiterhin dabei, Physiker als Lehrer zu verkaufen. Das müssen wir verändern.
Zurück zu den Zahlen. Jetzt kann die Kollegin Paus Ihre Zwischenfrage stellen.
Woher haben Sie die Zahl 550? – Sie wissen ganz genau, dass es momentan schwierig ist festzustellen, wer ein Lehramtsstudium aufgenommen hat. Die Nachfragen sind noch nicht abgeschlossen. Wir werden sehen, wie die Realität aussieht.
Ich will noch etwas zu den Planungen sagen. Sie wissen genau, dass der Schulsenator die Einstellung von 400 Lehrern geplant hatte. Plötzlich hat es eine andere Pensionierungsregelung gegeben und wir hatten 400 Lehrer zuviel an Bord. Sie kennen im Lehrerbereich den so genannten Schweinezyklus an verschiedenen Punkten. Wenn wir uns einigen – was ich vermute –, dass wir LER einführen,
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dies ist tatsächlich ein Feinschmeckerthema für Haushälter. Allerdings haben wir diesen Sachverhalt wiederholt im Hauptausschuss behandelt und diskutiert, so dass ein Wiederkäuen kaum Geschmackssensationen bei mir hervorruft.
Worum geht es denn eigentlich? – Mit der Risikoabschirmung für das Immobiliendienstleistungsgeschäft der Bankgesellschaft Berlin von April 2002 war klar, dass der Haushaltsgesetzgeber – wir alle – vorsorgen muss. Deshalb wurden und werden seit 2002 pro Jahr 300 Millionen € als mögliche Ausgabe etatisiert. Es war und ist nicht absehbar, in welchen Jahresscheiben diese Risikoabschirmung wirksam wird. Auf jeden Fall war klar, dass in den ersten Jahren ein geringerer Betrag fällig sein wird. Das ist auch eingetreten. Daraus entstand die Frage, was mit den im Haushalt veranschlagten Mitteln wird, wenn sie nicht ausgeschöpft werden. Die Opposition – vor allem die Grünen – unterstellt, dass diese Mittel zur Abdeckung anderer Löcher im Haushalt missbraucht werden. Dies ist nicht der Fall. Zum einen sind die Mittel nicht vorhanden, weil die Kredite nicht aufgenommen worden sind. Zum anderen hat die Mehrheit des Haushaltsgesetzgebers im Haushaltsgesetz die verbindliche Erklärung verankert, dass nicht verbrauchte Mittel ins Folgejahr übertragen werden und damit nur zweckgebunden ausgegeben werden können. Was Sie also fordern, ist bereits Realität.
Die Landeshaushaltsordnung regelt in § 18 Abs. 3, die Ermächtigung der Netto-Kreditaufnahme im nächsten Jahr dementsprechend zu erhöhen, um der Finanzierung der Ausgabereste zu dienen. Als wir das Thema am 29. November im Hauptausschuss zum wiederholten Male besprachen, betonte Herr Eßer, dass seine Fraktion die Kürzung gelobt habe, dass kein Cent der Ersparnis aus Bankvorsorge, Vermögensaktivierung und Schuldendienst zur Deckung laufender Ausgaben missbraucht werde. Also, Herr Eßer, weshalb beschweren Sie sich eigentlich? Es ist doch schön, dass Sie uns bestätigen, dass wir unsere Gesetze einhalten.
Der Ruf nach einen Nachtragshaushalt ist mehr als vordergründig – für ihn besteht kein Grund, Sie sollten sich andere Felder der Auseinandersetzung suchen. Das Thema Primärhaushalt und Netto-Kreditaufnahme ist zur Zeit abgegessen. Herr Eßer, ich bitte Sie ganz einfach, greifen Sie nicht so tief in die Verdunklungskiste, dann wissen wir genau, wovon wir reden. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gebe meiner Vorrednerin Recht, dass der Titel dieses Gesetzes: „Professorenbesoldungsreformgesetz“ eine bürokratische – sagen wir – Missgeburt ist. Aber es stammt nicht von uns, sondern ist auf der Bundesebene beschlossen worden. Ich möchte etwas zu dem Hintergrund erzählen, wie dieses Gesetz zu Stande gekommen ist und welche Aussagen es hat.
Im Augenblick sind fast alle Professoren, die eine Rolle spielen, auf Lebenszeit verbeamtet, und es kommt hinzu, dass sie dann ein Gehalt bekommen, das feststeht und durch die Altersstufen wächst. Leistungszulagen gibt es zwar, wenn es Bleibeverhandlungen gibt, aber im Endeffekt werden diese ebenfalls angerechnet. Das heißt: Je älter man ist, umso mehr bekommt man. Von Leistungsgerechtigkeit war dort keine Rede. Der Ausgangspunkt war folgender: Es gab verschiedene Ansätze aus verschiedenen Ländern, auch von der Bundesregierung, Professoren künftig nicht mehr zu verbeamten, gleichzeitig Leistungskriterien einzuführen und die Flexibilität herzustellen. Herausgekommen ist ein Kompromiss zwischen allen Ländern und dem Bund – im Föderalismus. Es ist der kleinste Nenner. Man hat sich nicht getraut, den Beamtenstatus aufzuheben, sondern hat ihn fortgeschrieben. Man hat sich auch nicht getraut, die Flexibilitäten herzustellen, sondern hat ein Mittelding gefunden. Rot-Grün hätte gern mehr getan, aber die Länder waren nicht bereit, mehr Veränderungen in Kauf zu nehmen. Hier geht es um die Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bund, da die Professoren vor allem Beschäftigte der Länder und nicht des Bundes sind.
standorts Berlin. Von Ihnen allerdings, von der rot-roten Koalition, bleibt lediglich in Erinnerung eine idiotische Änderung des Promotionsrechts, die jüngst aus guten Gründen und völlig zu Recht vom Berliner Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde. Das jüngste Beispiel Ihrer Kreativität ist die Pervertierung des Bundesgesetzes in Bezug auf die Doktoranden. Mit Ihrem Doktorandenstatus light, den Sie in diesem Gesetz, im Hochschulgesetz, verankern wollen, wird es dann zwar endlich für all die verschiedenen Formen von Promovierenden einen gemeinsamen Begriff geben – das ist das, was Sie von Rot-Grün umsetzen mussten –, aber dank Ihnen von Rot-Rot wird es keinen gemeinsamen Status der Doktoranden geben, sondern Sie machen einen großen Teil der Doktoranden wieder zu Studierenden, und das finde ich wissenschaftspolitisch fatal und falsch. Das hat aber auch konkrete, massive Konsequenzen und Nachteile für die Promovierenden. Der eine oder andere mag es ganz schick finden, weiter ein Semesterticket haben zu dürfen. Trotzdem wird mit dieser veränderten Bedingung, dass die Doktoranden sich als Studierende immatrikulieren müssen, die nebenberufliche Promotion deutlich erschwert. Damit wird es künftig so sein, dass sie wie Studierende nur im begrenzten Umfang berufstätig sein dürfen. Sie können sich nicht arbeitslos melden, sie werden keine Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung haben, und damit erschweren Sie völlig unnötig den nicht innerhalb der Hochschule gewählten Weg zur Promotion. Gleichzeitig verbauen Sie den Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern jede Chance, als Gruppe innerhalb der Hochschulen gestärkt zu werden. Auch diese Chance haben Sie damit völlig vertan.
Was ist der Inhalt? – Jetzt ist vorgesehen, dass alle Professoren in zwei andere Kategorien eingeteilt werden, W 2 und W 3. Sie erhalten ein niedriges Grundgehalt und können Leistungszuschläge für Lehre, Forschung, Nachwuchsbildung und Weiterbildung bekommen. Daraus resultiert folgende Schwierigkeit: Man muss immer einen Professor haben, der weniger bekommt, und einen, der mehr bekommt, da das Budget insgesamt gedeckelt ist. Aus dem Grund ist die zu verteilende Menge relativ klein. Alle jetzigen C-Professoren werden absehbar in ihrem Status bleiben und die altersabhängigen Zuschläge nehmen, da sie sonst in die Gefahr geraten, weniger als vorher zu haben. Das heißt, wir haben ein Gesetz, dass, wenn es greift, frühestens in vier, fünf Jahren überhaupt Wirkung zeigen kann und gleichzeitig noch die Schwierigkeit hat, dass es in den Hochschulen zu Differenzen über die Leistungsverteilung kommt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir noch in dieser oder in der nächsten Wahlperiode
Ich frage mich manchmal, was für eine merkwürdige Leidenschaft – Herr Flemming, es ist wirklich eine typi
sche SPD-Politik – da in den Hochschulpolitikern der Koalition wirkt, dass man exzellenten Einrichtungen misstraut, weil man sie nicht mehr richtig durchschaut. Frau Fugmann-Heesing nickt aufmunternd. Sind sie Ihnen suspekt, kommen Sie da vielleicht nicht mehr mit, können Sie den Hochschulen gegenüber nicht großzügig genug sein? Oder haben Sie kein Vertrauen in das Können anderer? Wollen Sie keine Spitzenunis, keine Eliten? – Ich frage mich wirklich manchmal, was das für eine merkwürdige Psychologie ist, mit der wir und die Hochschulen – –
Frau Kollegin! Wissen Sie, dass das Saarland von der CDU regiert wird und dass es in diesem Sommer genau die Regelung, die Sie jetzt als „kleinkariert“ und „rot“ bezeichnen, eingebracht und bestätigt hat?
mit diesem Gesetz wieder zu tun haben werden. Wenn die Föderalismuskommission beschließen würde, dass das Beamtenrecht auf die Länder heruntergeht, werden die Länder gerade diese W-Besoldung unterschiedlich interpretieren, darstellen und nutzen. Das hat dann vielleicht noch eine Wirkung und ist eine Möglichkeit. Trotzdem ist das Gesetz der erste Schritt in die richtige Richtung: Nicht mehr der alte Professor bekommt viel Geld, sondern der leistungsfähige. Die Schwierigkeiten liegen in den Hochschulen. Wir werden sehen, dass es dort auch Schwierigkeiten geben wird, die Verteilung zu sichern. Trotz alledem ist es der erste Schritt in diese Richtung, die wir gern unterstützen wollen, und wir hoffen, dass es in den Hochschulen konstruktiv umgesetzt werden kann.
Die anderen Punkte, die Frau Paus angesprochen hat, wird mein Kollege Hoff nachher abhandeln, weil sie auch wichtig sind. Ich möchte nur eines zum Datenschutz sagen: Der Datenschutzbeauftragte ist sowohl von der Verwaltung als auch vom WPD als auch durch den Wissenschaftsausschuss gefragt worden, ob diese Regelungen alle richtig seien. Das ist von ihm ausführlichst bestätigt worden, und zwar lege artis. Das heißt, die Angriffe von Frau Paus kann ich gar nicht verstehen. Die Änderungen, die wir jetzt hineingesetzt haben, verbessern die Angelegenheit unstrittig. Aber ein grundsätzlich anderer Standpunkt kann daraus nicht resultieren. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Ich habe eine Frage an Senator Flierl. – Herr Senator! Was hat Sie veranlasst, als Aufsichtsratsvorsitzender der Charité von dem Grundsatz abzugehen, dass der Name der Charité, der HumboldtUniversität oder der Freien Universität mit privaten Einrichtungen nicht verbunden werden darf? – An der Charité wird ein Institut Charité-Siemens gegründet. Welche Folgen hat das für das Land und die Freiheit der Wissenschaft?
Wir begrüßen auch Zusammenarbeit, auch mit Siemens. Aber die Nutzung eines Namens führt dazu, dass nur dieser ein Monopol hat, andere nicht mehr. Deswegen frage ich Sie: Was unternehmen Sie, dass dieses wieder rückgängig gemacht wird? – Denn das wäre ein Beispiel, das dazu führen würde, dass nur einzelne Firmen mit Hochschulen verbunden sind, andere dann nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Paus, Sie veranlassen einen immer dann zu reden, wenn keiner zuhören möchte. Ich habe es gerade gemerkt. Als Sie gesprochen haben, hat selbst Ihre Fraktion nicht zugehört. Mir wird es wahrscheinlich ganz genauso gehen.
Wir möchten auch die Rolle der Studierenden stärken. Das werden wir auch tun, so wie angekündigt. Was tun Sie jedoch? – Sie legen heute ein Gesetz vor und sagen, im Jahr 2007 würden Sie dies gern in die Studierendenschaft überführen. Sie trauen sich wohl nicht, das jetzt zu machen und nennen deshalb den Termin 2007. Das ist halbe Sache machen! Wenn, dann sollten Sie es richtig machen.
Wir werden im Ausschuss über beide Entwürfe diskutieren und debattieren, wie wichtig die Einrichtung – ich glaube, das Studentenwerk hat die Aufmerksamkeit der Stadt und der Studierenden – sowohl zur Versorgung in den Mensen als auch bei Aufgaben wie beispielsweise der BAföG-Auszahlung ist. Allerdings muss das Studentenwerk entwickelt werden, um Aufgaben für die Studierenden von allen Universitäten zu übernehmen. Da ist vieles denkbar. Zum Beispiel könnten die Immatrikulationen dort stattfinden. Ich sehe durchaus Möglichkeiten der Aufgabenerweiterung, über die wir reden sollten. Dies ist wichtig. Der richtige Ort hierfür ist aber der Fachausschuss. Am Ende werden wir das Gesetz hier verabschieden, und dann können wir noch einmal darüber reden. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist angenehm, in solch einem kleinen Kreise zu sprechen. Sicher liegt es an dem Thema.
Ja, es ist intim. Trotzdem ist es nicht unwichtig.
Das Zweite: Dass es Unterschiede gab, war offensichtlich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zwei Komplexe in dem Vorschlag enthalten waren. Der eine Komplex war, dass es Lenk- und Leitwirkungen auf Seiten der Hochschule gibt – in die Hochschule hinein –, und der zweite, dass es diese Wirkungen auf Seiten der Studenten gibt – in die andere Richtung.
Die Diskussion in der PDS hat sich vor allem an einer Frage festgehalten – und diese Diskussion wurde auch in der SPD geführt, allerdings heute etwas anders –, nämlich der Frage: Kann ich einen Bonus und einen Malus bezüglich der Studierenden abgeben, wenn sie länger oder kürzer studieren? – Das System sah vor, dass derjenige, der länger mehr verbraucht, bezahlen muss und derjenige, der dabei etwas gut macht, das mit nach Hause nehmen kann. Das ist bei der PDS unter dem Begriff „Gebühren“ angekommen.
Das kann ich nachvollziehen. Ich kenne diese Diskussion auch innerhalb der SPD. Vor zwei, drei Jahren war die ähnlich. Indessen weiß man, dass das vielleicht ein vernünftiges System gewesen wäre. Es ist auch so vertreten worden. Es ist eine Frage der Zeit, darüber zu diskutieren.
Das andere System, das Sie dankenswerterweise aufgegriffen haben, ist durchaus wichtig. Ihre Zahlen zu den Hochschulen, die Sie genannt haben, sind richtig. Früher wurden Hochschulen finanziert – über einen kameralistischen Haushalt. Das wurde beobachtet vom Parlament, vom Rechnungshof und von der Wissenschaftsverwaltung. Seit langem ist es nun so, dass die Hochschulen Globalsummen erhalten. Was sie damit machen, wird intern entschieden. Wonach werden sie finanziert? – Es sind Kennzahlen, die auf Grund irgendeiner Art und Weise existieren, und Sie alle kennen die Zahlen für Berlin: Wir haben ein große Anzahl von Studierenden. Also wäre das eine gute Kennzahl. Danach müssten die Hochschulen in Berlin auch mehr Geld bekommen. – Wenn Sie aber der Frage nachgehen, ob diese Studierenden wirklich studieren, stellen Sie z. B. fest, dass alle diejenigen, die Jura studieren und auf ihr Referendariat warten, sich einschreiben und zu keiner Veranstaltung gehen. Ich kann Ihnen auch noch andere Zwecke nennen, warum Studierende sich eintragen – insofern da sind –, aber nicht studieren.
Wenn wir nach Absolventen finanzieren würden – als einzige Zahl ist in Berlin die Absolventenzahl nicht in den Hochschulverträgen enthalten –, dann würden alle Hochschulen ganz wenig bekommen. Man könnte sagen: Dann
)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schade, dass Herr Matz nicht da ist, Herr Schmidt, sonst würde er wieder sagen: Ewig grüßt das Murmeltier! Das war das Gespräch im Hauptausschuss, wenn wir zu dem Thema Verfassungsgerichtsurteil gekommen sind, was wir wiederholt getan haben. Sie haben am 16. Januar 2003 Herrn Lindner zu der Frage des allgemeinpolitischen Mandats sprechen lassen. Ich nehme an, dass Sie das durchgelesen haben. Wenn Sie das getan haben, werden Sie feststellen, dass Sie das wiederholt haben, was er vor einem Jahr gesagt hat.
Was veranlasst Sie anzunehmen, dass es eine andere Situation geben würde als vor einem Jahr? Sie haben Recht, dass es auf der einen Seite eine Rechtssprechung gibt und auf der anderen Seite den Anspruch von Studierenden, sich in Gemeinschaft politisch zu äußern.
Unsere Meinung war immer – die habe ich auch vertreten –, dass dieses im Zusammenhang mit dem, was Studierende tun, darzustellen ist. Wenn Studierende das können – und es gibt einen Haufen Studierende, die das können –, gibt es kein Problem, dann kann man sich zu allen politischen Fragen äußern. Wenn man das nicht kann, hat man allerdings vor Gericht Schwierigkeiten. Das ist das Problem, das nicht gelöst worden ist und nicht gelöst werden kann, da, wie Sie richtig sagen, das Verfassungsgericht dagegen ist.
Aber ich möchte eines sagen: Sie haben damals gesagt – und Herr Lindner hat es gesagt –:
Solange es die Zwangsmitgliedschaft gibt, fordere ich alle Studenten auf, massiv Widerstand gegen diesen Unsinn zu leisten. Beteiligen Sie sich, liebe Studentinnen und Studenten in Berlin, an Sammelklagen gegen das allgemeinpolitische Mandat! Klagen Sie vor dem Verfassungsgericht! Sagen Sie, dass Sie das Geld hinterlegen wollen!
Ich führe es nicht weiter aus, aber Sie scheinen keinen Erfolg damit gehabt zu haben, denn keiner der Studenten hat es gemacht. Jetzt versuchen Sie über einen anderen Weg etwas, was Sie schon einmal gemacht haben, noch einmal. Sie können es in vier Wochen wieder vorlegen, Sie werden die gleiche Antwort bekommen. Ich bin der Meinung, mit dieser Regelung haben wir das Gesetz ausgeschöpft. Es hat ein paar Haken, was wir wissen. Aber ich glaube, die Studierenden sollten dies weiter ausprobieren. Ich bin nicht bereit, die Diskussion wieder aufzugreifen, denn es ist müßig, wenn wir sie jedes Jahr einmal wiederholen, indem Sie mit dem gleichen Antrag kommen und wir den gleichen Antrag wieder ablehnen. Aus dem Grunde bedanke ich mich für das Zuhören und beende meine Rede dazu.
Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister. – Der Wissenschaftssenator hat vorhin verkündet, dass die Entscheidungen, die in den frühen neunziger Jahren erfolgt sind, nicht ganz rechtsstaatlich und ungerecht waren und dass Täter, die auch von Gerichten verurteilt worden sind oder befunden worden sind, jetzt Opfer sind. Das soll öffentlich dargestellt werden. Teilt der Senat diese Auffassung? Sind Sie nicht auch der Meinung, dass die Frage dessen, was im Wissenschaftsbereich passiert ist, auch in anderen Bereichen passiert ist, nämlich dass Menschen ihren Job verloren haben, und nicht nur in der Wissenschaft, dass das durchaus ein schwieriger Prozess war, aber dass man jetzt nicht plötzlich Täter zu Opfern machen kann?
Tromp
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Paus! Man lebt ja von Hoffnungen – auch ich. Ich hoffe, dass die protestierenden Studentinnen und Studenten nicht nur das Herz und den Bauch erreichen, sondern vielleicht auch die Ohren und das dahinter liegende Gehirn. Meine Hoffnung ist allerdings nicht sehr groß. – Weshalb? Die strukturellen und finanziellen Probleme in den Hochschulen in Deutschland sind unübersehbar. Sie sind nicht neu, und die Ursachen dafür sind zumindest seriösen Bildungspolitikern lange Zeit bekannt.
Es ist unstrittig, dass es in Deutschland viel zu wenig Studienanfänger gibt. Nur 40 % eines Jahrgangs studieren in Deutschland, in anderen Ländern sind es 50 bis 60 %. Das deutsche Hochschulsystem ist ineffektiv. In Deutschland schließen nur 50 % der Studierenden ihr Studium ab. Im Vergleich mit anderen OECD-Ländern gibt es in Deutschland insgesamt zu wenig Geld für die Bildung.
Bildung ist in Deutschland eine originäre Aufgabe der Länder. Sie stellen die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung, die Mittel für Kitas, für Schulen, für Abiturienten, für Berufsschüler und für Studierende. Man sollte davon ausgehen, dass die Länder im Sinn des Grundgesetzes, der Sicherung gleicher Lebensbedingungen und Chancen, vergleichbare Mittel ausgeben. Dass Bildung das entscheidende Mittel zur Sicherung dieser Aufgabe des Grundgesetzes ist, wird keiner bestreiten. Während im Bereich der allgemeinbildenden Schulen die Länder Mittel in vergleichbarer Höhe ausgeben, ist das im Kitabereich, aber vor allen Dingen im tertiären Bereich, an den Hochschulen, nicht der Fall. Einige Kollegen werden sich daran erinnern, wie Berlin einen Ausgleich von Brandenburg forderte – und erhält –, weil eine nennenswerte Anzahl von Brandenburger Kindern Berliner Schulen nutzt. Wir haben gemeinsam dafür gestritten und waren froh, eine Lösung gefunden zu haben.
auch Ihnen, Herr Wieland! – in der Bund-LänderKommission, der KMK, auch das Bundesministerium für Bildung verheimlicht seine Daten nicht.
Auch Ihnen, Frau Paus, sind sie zugänglich! – Während sich alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus einig sind, dass die Kultur in Berlin nicht nur eine Aufgabe Berlins ist und ein Hauptstadtvertrag etwas Wunderbares ist – und recht und billig –, nehmen Sie als Opposition diese berechtigten finanziellen Ansprüche des Landes Berlin im Bereich der Hochschulen überhaupt nicht wahr. Sie artikulieren sie nicht einmal. – Warum eigentlich nicht? Haben wir genügend Geld, dass wir darauf verzichten können? – Selbst der Präsident der Hochschulenrektorenkonferenz, Herr Gaehtgens, fordert in Kenntnis dieser Tatsache einen Bildungsfinanzausgleich. Inwieweit es allerdings im Bundesrat, bei dem es drei Empfänger, aber 13 Zahler gibt, zu einer Entscheidung zu Gunsten der ersteren kommt, das wage ich bei dem jetzigen Stand unseres föderalen Systems zu bezweifeln.
Die Forderung, dass alle Länder – wie auch für die Schule – für die Hochschulen vergleichbare finanzielle Anstrengungen unternehmen, ist mehr recht als billig und mehr als überfällig.
Bezogen auf Berlin habe ich bereits mehrfach gesagt, dass es keine bildungspolitische Begründung für eine Kürzung im Hochschulebereich gibt. Es ist eine rein finanzpolitische. – Aber ich will Ihnen eines sagen, Frau Paus: Sie klagen den jetzigen Zustand an. Der jetzige Zustand der Hochschulen beruht auf einem Hochschulvertrag, den Ihre Vorläuferin, Frau Senatorin Goehler, ganz groß gefeiert hat.
Das ist augenblicklich die Situation. Es ist nichts Neues, alle Finanzmittel sind drin, die von Ihnen beschlossen
Lassen Sie die berechtigten Sorgen der jungen Generation nicht in dem allgemein üblichen Schlagaustausch untergehen. Lassen Sie uns gemeinsam die unzweifelhaften Daten analysieren und die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen. Diese betreffen jedoch nicht nur das Land Berlin, sondern die Länder. Damit fordere ich Sie auf, wie bei dem Hauptstadtkulturvertrag an einem Strick zu ziehen. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Missbilligungsantrag ist misslich für den Senator und auch für den Senat. Dieser Missbilligungsantrag ist eine Auszeichnung für den Senator. Ich werde auch begründen, warum dies so ist. Dieser Senator hat sich, wie es als Dienstherr auch für künftige Mitarbeiter notwendig ist, vor diesen gestellt, er hat seine Dienstherreneigenschaften wahrgenommen. Er hätte sich strafbar gemacht, wenn er etwas anderes gesagt hätte, als er hier geäußert hat.
Herr Zimmer, Sie haben den Antrag unterschrieben. Das ist etwas, was ich Ihnen nicht zugetraut hätte.
Das kann er nicht! Das kann ich Ihnen genau sagen.
Ich lese Ihnen einmal das Protokoll vor, das vorliegt, und zitiere Seite 2948. Da fragt Frau Grütters:
Hat er sich vielleicht vom Frust seines Vorgängers anstecken lassen oder von den negativen Schlagzeilen aus Berlin abhalten lassen, dass er nicht nach Berlin kommt?
Die Antwort lautet:
Ich kann auf keinen Staatssekretär verzichten. Es sind ausschließlich persönliche Gründe, die ich respektiere und hier nicht zu erläutern gedenke.
Darauf Momper:
Danke, Herr Senator. Die nächste Frage ist an der Reihe.
Was schreiben Sie in Ihrer Begründung? Zunächst sind es nicht persönliche, sondern private Gründe. Dann behaupten Sie eine Nachfrage, ob es staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegeben habe. Diese hat es nie gegeben. Das Protokoll können Sie einsehen. Sie behaupten etwas. Ich nehme stark an, dass die CDU-Fraktion zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich darüber informiert war, woher auch immer. Sie hat es nicht gesagt und versucht einfach, den schwarzen Peter weiterzuschieben.
Wenn jemand anonym angezeigt wird und ein Staatsanwalt ermittelt, gilt die Unschuldsvermutung bis zum Ende.
Herr Kollege! Hier liegt ein Antrag vor, und diesen haben wir beraten. Auf diesen Antrag bin ich eingegangen. Ich habe kein einziges Wort ausgelassen, das Sie geschrieben haben. Wenn Sie die breite Differenzierung von Staatssekretären in dieser Regierung darstellen wollten, dann hätten Sie etwas anderes beantragen müssen und nicht diese Missbilligung.
Welchen Inhalt wollen Sie gern wissen? – Dass ein Anonymer jemanden anzeigt, kommt gelegentlich vor. Ich bin nicht darüber unterrichtet. Wenn Sie unterrichtet sind und mehr wissen, dann teilen Sie es bitte mit! Ich werde es nicht tun.
Wenn Sie das nicht anerkennen, sind Sie tief gesunken. Ich habe bei Ihnen Senatoren und den Regierenden Bürgermeister kennengelernt, die genauso gehandelt hätten wie dieser Senator. Ich bin stolz darauf, dass er so gehandelt hat. Wenn er etwas anderes gesagt hätte, so hätte ich den Missbilligungsantrag gestellt. Wenn der Senator hier etwas über einen Mitarbeiter oder einen zukünftigen Mitarbeiter gesagt hätte, bei dem etwas auf Grund anonymer Beschuldigungen läuft, und sich äußert, dass es dieses und jene gäbe, und damit ein Gerücht verstärkt, wäre dies Grund für eine Missbilligung gewesen. So ist es eine Auszeichnung.
Aus dem Grund bin ich der Meinung, entlarvt Sie das, was Sie hier geschrieben haben. Ich bitte Sie einfach, endlich einmal Protokolle nachzulesen und diese richtig zu zitieren und hier nicht Lügen zu verbreiten. Diese verdienen eine Missbilligung und nicht der Senator.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der PISA-Studie, die vor allem Bildungsdefizite für bestimmte Schichten unserer Bevölkerung dargelegt hat, hat die OECD fast unbemerkt dargelegt, dass in Deutschland, im Vergleich zu anderen Staaten, der Anteil derjenigen, die hier studieren, ganz niedrig liegt. Daran sind Länder wie z. B. Bayern Schuld, nicht das Land Berlin.
Die Bildungsrevolution Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre bestand darin, Strukturen, die vorhanden waren, einfach zu vervielfältigen. Das erforderte immer mehr finanzielle Ressourcen. Spätestens Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre war allen Beteiligten klar, dass ohne strukturelle Änderungen und neue Zielbestimmungen dieses System so nicht mehr haltbar ist. Während in den 60er Jahren die Hochschulen vor allem wissenschaftlichen Nachwuchs ausbilden sollten, kam die berufsqualifizierende Ausbildung hinzu. Deshalb werden immer mehr Studierende an Fachhochschulen ausgebildet¸ dies ist jedoch in Berlin nicht ausreichend. Neben den Fachhochschulen müssen sich auch die Universitäten dieser Aufgabe verstärkt stellen. Die Bundesländer haben sich verpflichtet, einen Weg der Strukturänderungen, wie sie z. B. in den skandinavischen Ländern weit fortgeschritten sind, nachzuholen. Dies erfolgt im so genannten BolognaProzess durch Einführung anerkannter Abschlüsse wie z. B. Bachelor und Master. Das muss in Berlin beschleunigt werden. Berlin steht vor den gleichen strukturellen
Dieser Bereich – wir reden von Wissenschaft – wird auch durch keine Kürzungsmaßnahmen in absehbarer Zeit betroffen werden, da er gleichzeitig auch kofinanziert ist. Wir haben hier ein Pfund, mit dem wir wuchern können. Berlin ist mit seinen Einrichtungen und Wissenschaftlern der größte Wissenschaftsstandort in Deutschland und wird es auch nach den heutigen Beratungen bleiben. Die strukturellen Diskussionen finden in allen anderen Bundesländern statt und sind auch in Berlin notwendig. Allerdings sollte man alle Beteiligten dazu auffordern, den Strukturwandel rational und effektiv zu gestalten. Dies scheint jedoch in Berlin ein schwierigeres Unterfangen als in anderen Bundesländern zu sein. Nicht zuletzt die Politik, auch die Oppositionsparteien, wie man heute hören kann, tragen dazu bei. Lassen Sie uns gemeinsam mit den Hochschulen, den Studierenden und der Gesellschaft einen Weg suchen – die Ziele sind nicht strittig. – Ich danke Ihnen.
Änderungen wie die anderen Hochschulstandorte in Deutschland.
In der „FAZ“ erschien am 9. September ein Übersichtsartikel über die finanziellen Ressourcen und strukturellen Veränderungen der Hochschulen in den einzelnen Bundesländern. Hiernach sind – wie bekannt – die Aufwendungen pro Berliner Steuerzahler weitaus die höchsten, z. B. doppelt so hoch wie in Bayern. Auch die heute zur Diskussion stehenden Hochschulverträge werden an dieser Rangfolge nichts ändern. Bayern hat weniger Abiturienten und Studenten, sie importieren praktisch kostenlose Ausbildungsleistungen einer ganzen Maximilians-Universität. Dafür zahlen jedoch die Steuerzahler der anderen Länder, vor allen Dingen Berlin.
Die Kürzungen im Haushalt der Hochschulen ab 2006 bis 2009 sind nicht bildungspolitisch begründbar, jedoch durch die Berliner Haushaltslage unabwendbar. Es ist sicher der intensiven Diskussion in Berlin zu danken, dass sowohl die Hochschulen – und hier besonders die Universitäten – als auch die Gruppierungen wie z. B. „An morgen denken“ den jetzt gefundenen, langfristigen finanziellen Kompromiss akzeptieren.
Der augenblickliche Streit entzündet sich vielmehr an der Verteilung. Hier kann die Feststellung von Prioritäten nicht allein den Hochschulleitungen überlassen werden. Hochschulen sind kein Selbstzweck, sie haben bildungspolitische, wissenschaftspolitische, arbeitsmarktpolitische, wirtschaftspolitische, gesellschaftspolitische und auch außenpolitische Ziele und solchen Erfordernissen zu entsprechen. Das kann nur im Dialog mit den Hochschulen geschehen, aber auch mit den Studierenden, mit Gruppierungen wie „An morgen denken“ und vielen anderen. Diese Interessen müssen auf der politischen Seite gebündelt und gemeinsam mit den Hochschulen realisiert werden.
Unter der Autonomie der Hochschulen verstehen wir nicht, dass die Hochschulen ihre Aufgaben praktisch selbst bestimmen. Das Was muss in Abstimmung mit der Gesellschaft definiert, das Wie in der Autonomie der Hochschule realisiert werden. Hier sind in Berlin durch die Hochschulverträge Voraussetzungen geschaffen worden, die dieses ermöglichen. Die Notwendigkeit, dass mindestens 40 % eines Jahrgangs ein Studium aufnehmen, ist unbestritten. Deutschlandweit ist der Anteil in den letzten 5 Jahren erfreulicherweise auf 37 % gestiegen. Wenn aber andererseits nur 19 % eines Jahrgangs das Studium erfolgreich beenden können, dann wird niemand bestreiten, dass das Hochschulsystem Effektivitätsreserven hat. Diese sind nicht unmittelbar mit dem finanziellen Input gekoppelt. Hier kann man durch gestufte Abschlüsse, mit vorhandenen und neu zu verhandelnden Hochschulverträgen sowie mit vermehrten Leistungsparametern eingreifen. Von dem vom Senator vorgeschlagenen Studienkontenmodell erwarten wir eine transparentere und effizientere Steuerung der Finanzen hin zu besserer Lehre.
Neben den Hochschulen wird die Wissenschaftslandschaft durch außeruniversitäre Institutionen wie Adlershof und Buch geprägt. Das ist eine Erfolgsgeschichte, Berlin hat hier Spitzenleistung erreicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe war 1999 eine sehr schwierige und umstrittene Entscheidung, auch in meiner Fraktion. Es gab Gegensätze – Privatisierung ja oder nein. Der gewählte Weg der Privatisie
)
Das vorliegende Gesetz soll diesen Zielen gerecht werden. Dazu wird die Rendite auf mindestens die durchschnittliche Rendite zehnjähriger deutscher Bundesanleihen festgelegt. Die Tarifstruktur soll geändert werden, es wird ein Grundpreis eingeführt – das hat Herr Eßer bereits erwähnt. Die Abschreibungsgrundlage wird auf der Basis von Wiederbeschaffungswerten festgelegt. Die 1999 ge- troffene Grundsatzentscheidung und die geschlossenen Verträge werden wir bei unseren Beratungen dabei nicht in Frage stellen. Insofern sollten wir nicht noch einmal die alten Schlachten schlagen. Wir werden jedoch die vorgeschlagenen Änderungen rechtlich und in ihren finanziellen Auswirkungen sowohl für die Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für das Land Berlin und damit die Steuerzahler sehr sorgfältig prüfen und mit Ihnen gemeinsam darüber beraten. – Ich danke!
(D
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor 14 Tagen hat uns Herr Böger hier erklärt, was er humanistisch und aus dem Duden unter Chaos versteht. Ich dachte, dass die Erklärung ausreichte. Wir haben heute wieder einen „Chaos“-Antrag. Von meiner Warte her, der ich mich mit Chaostheorie beschäftige, dachte ich, dass die CDU nun dazu übergeht, eine tiefere Wissenschaft einzuschlagen. Ich möchte bloß mal daran erinnern: Chaostheorie sagt ganz einfach aus, ein Schmetterling bewegt den Flügel, und so entsteht irgendwo ein Orkan. Vielleicht ist das das Hemd von Herrn Zimmer, das wackelt und bei Frau Merkel die Hosen flattern lässt, kann alles sein. Die Chaostheorie ist sicherlich nicht geeignet dafür, das hier zu beraten. Sie ist hierfür absurd. Aus dem Grunde bin ich der Meinung, dass wir das Absurde dieser Anfrage einmal klären sollten.
(D
Die Presseerklärung des Rechnungshofes vom 15. Mai führte dazu, dass die CDU dieses, was wir heute behandeln, im Hauptausschuss vom 21. Mai unter TOP 1 A abgefragt hat. Hier liegt ein Wortprotokoll vor, das genau die Fragen behandelt, die wir jetzt als Große Anfrage haben. Übrigens beinhaltet es auch die Antworten, die man nachlesen kann. Ich kann Ihnen das gern zur Verfügung stellen. Deswegen ist die Anfrage, die Sie uns hier vorlegen, etwas, was einem weh tut, aus zwei Gründen: Sie kostet unsere Lebenszeit, und Sie langweilen uns damit.
vermindertes Leistungsangebot aus eigener Kraft zu kompensieren. Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis.
Auch so kann man natürlich Dinge beantworten, im Gegensatz zu eigenen Schreiben aus dem Hause Finanzen. Sie schieben die Verantwortung für die Buchungstechnik ausschließlich in andere Verwaltungen. Dabei verschweigen Sie uns mal so nebenbei, dass der Senator für Finanzen für das so genannte Querschnittscontrolling im Land Berlin verantwortlich ist. Nicht erst seit heute beklagen wir ein fehlerhaftes Querschnittscontrolling einschließlich fehlender Prozesssteuerung in Ihrem Haus. Wenn Sie das endlich einmal auf den Weg bringen würden, brauchten wir uns über die Vollständigkeit der Buchungen in der Berliner Verwaltung keine Sorgen mehr zu machen.
Wie Sie Ihr Haus organisieren und wie weit Ihre öffentlichen Ankündigungen von der Wirklichkeit abweichen, zeigt sich auch an anderen Einzelbeispielen. Es wurden Mitarbeiter auf den Überhang gesetzt, die dem Senator und dem Staatssekretär in den Hauptausschusssitzungen aber weiterhin assistieren und offensichtlich gebraucht werden. Auf Nachfrage aus einem Bezirk wird von Ihrer Verwaltung erklärt, dass diese Mitarbeiter unentbehrlich seien. Die Zustandsbeschreibung Ihrer Managementfehler und Versäumnisse lässt sich noch beliebig weiter fortsetzen. Fest steht aus Sicht meiner Fraktion eines: Ihr chaotisches Vorgehen, Ihr persönlicher und fachlicher Gesamteindruck schaden Berlin.
Ihre Praxis mit Vorgriffsermächtigungen und hohen Kassenkreditermächtigungen ermöglicht eine ungehemmte Verschuldungspolitik.
Darüber wird nicht nur der Rechnungshof stolpern, liebe Kollegen von der SPD aus dem Hauptausschuss. Ihre Finanzplanung, die der Klageschrift bezüglich Finanzhilfen beigefügt wurde, weist ein Ansteigen der bereinigten Ausgaben, der Primärausgaben und der Verschuldung seit 2001 aus. Ihre öffentliche Einlassung, dass mehr Sparleistungen wegen der Befindlichkeiten der Fraktionen, so der Senator, nicht möglich waren, mindert ebenfalls die Erfolgsaussichten weiter. Jeder Pförtner im Bundesfinanzministerium nebenan ist wegen Ihres unprofessionellen Finanzmanagements in der Lage, den Berliner Haushalt so auseinander zu nehmen, dass die Erfolgsaussichten der Verfassungsklage immer weiter reduziert werden. Dieser Senat betreibt die Politik der verbrannten Erde. Sie steuern Berlin geradewegs und ganz bewusst auf einen finanzpolitischen Super-GAU zu. Wenn dieser Senat so weitermacht und die Regierungsfraktionen das decken, wird Berlin nach dieser Legislaturperiode vor einem politischen und finanziellen Scherbenhaufen ungeahnten Ausmaßes stehen. Diesen Scherbenhaufen, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und PDS, haben Sie dann allein zu verantworten.
Diese Art von Anfragen sollten wir sein lassen. Das kann es nicht sein. Herr Wambach hat sich übrigens an die Anfrage nur in zwei Punkten gehalten, und dann hat er etwas ganz anderes erzählt. Das verstehe ich, ich hätte es auch gemacht. Aber diese Anfrage hier, eine Verwaltung und uns damit zu beschäftigen, finde ich unerhört
und dem Parlament nicht angemessen. Wir sollten einmal fragen, ob solche Anfragen in Zukunft notwendig sind.
Ich will einmal ein paar Fragen davon vorlesen, damit wir wissen, wovon wir reden. Da wird gefragt:
Welche personellen Ressourcen waren dem Projekt zugeordnet, und hatte der Projektleiter insoweit Personalverantwortung bzw. Weisungsbefugnis?
Die Antwort bekommen Sie doch auch, gar kein Problem. Wozu müssen wir dazu eine Große Anfrage machen? Was soll ich über die Antwort diskutieren? Ist die Frage falsch,
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Oesterheld! Sie rennen offene Türen ein. Wir sind mit vielen Ihrer Vorschläge einverstanden, sind allerdings der Auffassung, dass wir nicht nur appellieren, sondern im Rechtsausschuss prüfen sollten, welche rechtliche Möglichkeiten wir haben, das auch wirklich umzusetzen. Deshalb beantrage ich, dass der Antrag nicht nur an den Wirtschafts- und den Hauptausschuss überwiesen wird, sondern auch an den Rechtsausschuss, der prüfen soll, welche Ihrer Anregungen, die von uns durchaus unterstützt werden, umgesetzt werden können. Mehr ist dazu nicht zu sagen. – Danke!
Herr Kollege! Stimmen Sie mir zu, dass das nicht nur für die Bank gut wäre, sondern auch für andere Betriebe, an denen das Land Berlin beteiligt ist? Zweitens: Stimmen Sie mir zu, dass moralische Appelle durchaus gut sind, aber wenn wir Möglichkeiten haben, darüber hinaus zu gehen und mehr zu tun, dies auch machen sollten? Moral ist richtig – da stimme ich Ihnen zu –, aber wir sollten auch sehen, welche Möglichkeiten wir haben Dinge, tatsächlich umzusetzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Gut ein Jahrzehnt nach der Wiedervereinigung hat Berlin eine bundesweite einzigartige Dichte an Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, darunter viele Institute von Weltruf.
Das ist kein Zitat eines Politikers, sondern eines aus der IHK-Zeitschrift „Berliner Wirtschaft“. Allerdings wird dieses ergänzt durch eine relativierendes „immer noch“. Das gemeinsame Interesse dieser Stadt, der Gesellschaft, der Bürger muss es sein, Bildung, Wissenschaft und Forschung als ein einzigartiges Pfund zu begreifen, mit dem Berlin im Standortwettbewerb der Metropolen wuchern kann.
Die lange Nacht der Wissenschaften in zwei Tagen ist ein Ausdruck des Bemühens der Wissenschaftler selbst, umfassend und kontinuierlich Rechenschaft über ihr Handeln zu geben, und zwar in einer solchen Weise, dass die Sinnhaftigkeit öffentlicher Finanzierung dieses umfänglichen Handelns verständlicher und zumindest erahnbar wird. In Berlin sind es immerhin 1,7 Milliarden €, die von den Steuerzahlern für Wissenschaft, Forschung und akademische Ausbildung jährlich aufgebracht werden. Meine Damen und Herren, ich kann Sie nur ermutigen, das Angebot in zwei Tagen zu nutzen, sind wir doch in diesem Raum – es sind jetzt sehr wenige hier – spiegelbildlich zur Berliner Gesellschaft nicht alle Lobbyisten von Studie
Will man gute Wissenschaftler gewinnen, steht nicht immer das Geld im Vordergrund, auch wenn es notwendig ist, sondern dann geht es um die Frage nach längerfristigen Perspektiven, um die Einbettung in die wissenschaftliche Umgebung, um die Arbeitsbedingungen, um qualifizierte Mitarbeiter und auch um das Klima in einer Stadt – ist es wissenschaftsfreundlich oder nicht?
Es ist die selbstgestellte Aufgabe dieses Senats, das Finanzproblem zu analysieren, Strategien zur Lösung zu entwickeln, die Prioritäten für die Zukunft dieses Landes zu benennen und diese dann in diese Lösung zu integrieren. Dieser Prozess dauert länger als erwartet. Mit dem Haushalt 2004/2005 müssen der Senat und diese Koalition langfristige, d. h. weit über diese Legislaturperiode hinausgehende Entscheidungen für die Perspektiven der Hochschulen und Forschungseinrichtungen treffen. Erst mit diesen verbindlichen Strukturen kann man erwarten, dass renommierte Wissenschaftler mit Freude wieder nach Berlin kommen.
Die pure Analyse des Finanzsenators und dessen fiskalische Vorschläge ohne die fachliche Konkretisierung durch den Fachsenator erzeugten Frust und Unverständnis. Es ist offensichtlich: Die rechnerische Zahl des Finanzsenators und die Einsparungen im Hochschulbereich korrespondieren nicht mit der Festlegung des Senats – auch des Finanzsenators –, dass wir 85 000 Studienplätze erhalten und den außeruniversitären Bereich voll finanzieren wollen.
renden und Wissenschaftlern. Ich fordere Sie auf, gehen Sie zur langen Nacht der Wissenschaften.
Die Große Anfrage ist in einzelnen Punkten vom Senator beantwortet worden. Es ist leider hier zeitlich nicht die Möglichkeit, auf alle Punkte einzugehen. Wir hoffen, das im Wissenschaftsausschuss oder in anderen Bereichen nachzuholen, Frau Grütters.
Der Titel der heutigen Großen Anfrage ist Ausdruck einer Verunsicherung, wie das Land Berlin in der Zukunft mit Wissenschaft und Forschung umgeht. Hier muss unterschieden werden zwischen der heutigen Realität auf der einen Seite und den Vermutungen für die Zukunft auf der anderen Seite. In der Realität haben wir, wie erwähnt, heute die höchste Dichte von Wissenschaft und Forschung in Deutschland. Das wird auch finanziert. Im Gegensatz zu allen anderen Teilhaushalten sind die Ausgaben für Hochschulen 2002 und 2003 gestiegen, und sie werden entsprechend den Hochschulverträgen bis 2005 weiter steigen.
Ebenso sind die Ausgaben für die außeruniversitäre Forschung gestiegen, und die Aussagen des Senats – auch des Finanzsenators – lauten, dass auch in Zukunft dort keine Sparvorgabe gegeben wird.
Aktuell ist also außer bei den Kunsthochschulen bei den Hochschulen und Forschungseinrichtungen keine Absenkung des Budgets zu sehen. Also viel Geschrei um nichts? – Dem ist nicht so. Dem Finanzsenator und seinen Folien ist es zu danken, dass kein denkender Mensch in dieser Stadt bestreitet, dass Berlin ein gewichtiges Finanzproblem hat, dass Einnahmen und Ausgaben seit Jahren auseinanderklaffen und nur die strikte Ausgabenkürzung eine Änderung und schließlich eine Hilfe durch den Bund möglich machen wird. Dies wird auch von den Hochschulen und den Forschungseinrichtungen nicht bestritten.
Es geht um Perspektiven für die nächsten 10 Jahre. Wissenschaft und Forschung leben von einer langfristigen Perspektive. Das sind keine Projekte, die man mal so für ein oder zwei Jahre auflegt, sondern hier bedarf es langer Planung und eines Vorlaufs.
Die bisherigen Angaben des Wissenschaftssenators dagegen werden dem Gesamtanspruch des Senats, den Haushalt zu konsolidieren auch nicht gerecht. Es ist aber ganz offensichtlich, dass bei bestehenden Strukturen keine wesentlichen Einsparungen zu realisieren sind, ohne dass Wissenschaft und Forschung insgesamt Schaden nehmen. Nur strukturelle Veränderungen können langfristig wettbewerbsfähige Institutionen erhalten.
Um international konkurrenzfähig zu sein, werden in Deutschland in den nächsten Jahren mindestens 50 % eines Jahrgangs ein Studium aufnehmen müssen.
Für die Reproduktion von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern rechnet man 10 bis 20 % eines Jahrgangs. Das heißt, das Studium muss in den meisten Fällen direkt in das Berufsleben führen. Fachhochschulen sind dafür die am besten geeigneten Einrichtungen. Deshalb müssen die Kapazitäten dort ausgebaut und an den Universitäten abgebaut werden. Dieses unternimmt diese Koalition.
Es ist aber in der Übergangszeit auch anzustreben, dass durch eine stärkere Differenzierung von Lehrleistungen innerhalb der Universitäten in den einzelnen Fächern und zwischen den Fächern Kapazitäten erschlossen wer
)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als im vergangenen Jahr die Expertenkommission und zu Anfang dieses Jahres der Wissenschaftsrat ihre Expertisen abgegeben haben, haben alle Fraktionen dieses Hauses gesagt: Ja, das machen wir. – Was haben die vorgeschlagen? – Sie haben als erstes vorgeschlagen, dass es eine gemeinsame Berliner Universitätsmedizin geben sollte. Dieses realisiert das Gesetz. Sie haben vorgeschlagen, es soll eine Fakultät geben – das wird realisiert. Sie haben vorgeschlagen, es soll ein Klinikum geben – auch dieses wird realisiert. Sie haben weiterhin vorgeschlagen, was besonders wichtig ist, dass die Finanzströme für die Krankenversorgung auf der einen Seite und für Lehre und Forschung auf der anderen Seite getrennt sind und getrennt verwaltet werden. Auch dieses wird realisiert. Übrigens haben die Oppositionsparteien in keiner Weise dieses auch nur irgendwo in ihren Änderungsanträgen in Frage gestellt. Diese Punkte sind also insofern im Einverständnis abgelaufen.
Was ist strittig? – Das eine ist der Name. Die einen sagen, es soll Universitätsmedizin heißen. Das sagt die FDP. Die CDU sagt, es soll heißen: Universitätsmedizin Charité/UKBF. Wir haben aber noch Buch zum Beispiel, nur zur Orientierung,
und Virchow. Die Grünen schlagen vor: Universitätsklinikum – das klingt nach Hochschulmedizin – und Aufzählung aller Standorte, was ja richtig ist. Das können sie aber weiterhin und machen sie auch so. Sie sehen schon, die Einigkeit über die Namensfindung ist sehr regional verteilt. Also das sicherlich kein Streitpunkt.
Der zweite Punkt, über den gestritten wird, ist die Frage von Gremien. Wir hatten bisher in der Berliner Hochschulmedizin 13 Gremien, von denen 10 Gremien strategische Empfehlungen abgeben konnten. Sie wissen, das hat zu nichts geführt. Wir haben jetzt 6 Gremien mit 2 Entscheidungsgremien, nämlich dem Aufsichtsrat und einem Vorstand. Das Interessante ist, dass dieser Vorstand auf Vorschlag des Wissenschaftsrat entstanden ist, dessen Vorsitzender vehement dafür gekämpft hat, dass genau dieser Vorstandsvorsitzende oder Vorstand Eingriffsrechte bekommt. Das scheint beim Wissenschaftsrat ein wenig fraglich zu sein. Ich bin gespannt, wie die Sitzung ausgehen wird nach der Tischvorlage, die wir heute erhalten haben, und wie die Beschlussvorlage im Wissenschaftsrat aussehen wird.
Ich habe den Eindruck, dass hier an vielen Stellen unseriös vorgegangen wurde.
Herr Kollege! Ich gehe davon aus, dass die meisten hier im Haus die Expertisen der Expertenkommission im Wissenschaftsrat nicht gelesen haben. Ich gehe aber davon aus, dass Sie diese gelesen haben. Wenn Sie es getan haben, werden Sie feststellen, dass die Zusammensetzung des Aufsichtsrats 1:1 von diesen beiden Vorschlägen umgesetzt worden ist. Hätten Sie das nicht gemacht, hätten Sie gefragt, warum sie das nicht tun, obwohl diese es vorschlagen. Sie werden genauso die Klinikumsleitung und die Fakultätsleitung im Expertengutachten finden wie auch anderes. Sie müssen mir erklären, was DRGs mit dem Zuschuss von Lehre und Forschung zu tun haben. Die DRGs sollen nicht aus dem bezahlt werden, was für Lehre und Forschung vorhanden ist. Die Sinnhaftigkeit Ihrer Einwände kann ich nicht nachvollziehen.
Nur von Frau Grütters wurde die Möglichkeit eines Verkaufs in die Welt gesetzt. Sie sagt aber nicht, woher sie diese Auskunft hat. Sie wissen, dass es letzte Woche Schwierigkeiten gab. Es gab einen Gesetzentwurf, den Frau Grütters in die Welt brachte. Wir haben nicht die Absicht, etwas zu verkaufen.
Ich habe nur geantwortet, weil ich gefragt wurde. – Zu meiner Frage: Sie sind Mitglied des Aufsichtsgremiums der Charité. Ich dachte, Sie hätten sich Einblick verschafft. Sie sagten, es gebe kein Vermögen. Die Abschreibung beträgt allein Millionen jährlich. Was wird denn abgeschrieben? – Wie kommen Sie darauf, dass es kein Vermögen gibt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es schließt sich der Kreis. Heute Morgen hat Frau Paus die gleiche Frage an den Senator für Finanzen gestellt. Er hat ihr geantwortet und hat ganz klar gesagt, dass die Koalition daran festhält, 85 000 Studienplätze in Berlin sichern zu wollen.
Ob die Struktur so ist, wie sie jetzt ist,
Wenn sie sich einigen können.
Frau Kollegin! Ich stimme Ihnen vollkommen zu., dass das ein Prä für Berlin ist. Wir sprechen hier über Finanzen. Wenn diese reichen Länder im Endeffekt ihre eigenen Landeskinder nicht ausbilden, müssen wir überlegen, welche Einigung wir mit den Ländern erreichen können. Sie wissen, dass München oder Frankfurt sich vehement dafür einsetzen, Studenten zu haben. Aber München und Frankfurt bezahlen es nicht, es bezahlt das Land. In Berlin sind wir leider nicht nur die Nutznießer, die wichtig sind, sondern auch die Zahler. Aus diesem Grund müssen wir darüber auch reden.
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