Siglinde Schaub
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Beginn des Schuljahres 2006/07 wird es in den 7. Klassen unserer Stadt ein neues Unterrichtsfach geben. Es wird nun Ethik heißen. In ihm sollen sich Schülerinnen und Schüler gemeinsam – unabhängig von ihrer kulturellen, ethnischen, religiösen und weltanschaulichen Herkunft – mit grundlegenden Fragen und Problemen des individuellen Lebens und des gesellschaftlichen Zusammenlebens befassen. In einer multikulturellen Stadt wie Berlin ist dies zugleich eine besondere Chance und Herausforderung für alle Beteiligten. Wir be
Erstmalig in unserer Stadt wie in der Bundesrepublik überhaupt wird es einen religiös und weltanschaulich neutralen, aber nicht wertfreien oder wertneutralen Unterricht geben. Dabei gehen wir von den Realitäten in der multikulturell und multireligiös geprägten Stadt aus, in der zwei Drittel ihrer Bürger konfessionsfrei leben. Von den 320 000 Schülerinnen und Schülern nehmen knapp 200 000 überhaupt keinen Werteunterricht aus dem freiwilligen Angebot in Anspruch. In den Klassen 7 bis 10 nehmen nur 26 % der religionsmündigen Schülerinnen und Schüler an einem Weltanschauungs- oder Religionsunterricht teil. Ab Klasse 11 sind es nur noch 6 %. Das heißt, 74 % der Schülerinnen und Schüler erfahren bisher außerhalb des Fachunterrichts nichts Systematisches und Altersangemessenes über die Grundlagen unserer pluralistischen Gesellschaft aus ethischer Sicht und über das Miteinander unterschiedlicher Religionen und Kulturen. Auch integrationspolitisch fällt hier eine richtige und wichtige Entscheidung, weil Schülerinnen und Schüler gemeinsam – nicht sortiert nach Glauben und Weltanschauung – ihr Anderssein kennen und akzeptieren lernen. Es ist gerade nicht als Alternativfach zum Religions- oder Weltanschauungsunterricht konzipiert, wird aber gern in diesen Kontext gestellt, obwohl inzwischen klar ist, dass die freiwilligen Angebote der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wie bisher mit 90 % der Personalkosten – das sind schwankend bis zu 50 Millionen € im Jahr – aus dem Landeshaushalt finanziert werden und obwohl inzwischen hinlänglich erklärt ist, dass die Stundentafel nicht wegen des Ethikunterrichts verstärkt wurde, sondern wegen der Schulzeitverkürzung auf 12 Jahre. Es ist richtig, dass die freiwilligen Angebote unter der zeitlichen Belastung der Schülerinnen und Schüler bestehen müssen.
geben uns damit auf einen neuen Weg in Berlin und auch bundesweit. Es ist die Chance, dass Schülerinnen und Schüler sich gegenseitig besser kennen und akzeptieren lernen, den Umgang mit Konflikten einüben, Toleranz ausprägen lernen, wie auch deren Grenzen zu bestimmen. Es ist die Herausforderung, dies dem Alter und den Lebenserfahrungen der Kinder und Jugendlichen angemessen zu tun, ihre unterschiedlichen Lebenswelten in die Schule zu holen und zum Gegenstand des Lernens zu machen. Deshalb war für uns von vornherein klar, ein Fach für alle in allen Schulzweigen und ohne Abmeldemöglichkeit. Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit erhalten, unter Leitung und Anleitung eines ausgebildeten, den Schülern möglichst vertrauten Lehrers mit- und voneinander Kenntnisse über Religionen, Weltanschauungen, Kulturen, Traditionen und andere Sinnentwürfe zu erwerben und die Gemeinsamkeiten, die das Grundgesetz und die Menschenrechte gebieten, erkennen und achten zu lernen. Schülerinnen und Schüler sollen ihre eigene Identität erkennen und überdenken. Sie sollen zu einem toleranten Standpunkt kommen und lernen, andere Lebensmodelle und Weltanschauungen zu respektieren, den eigenen Standpunkt zu begründen und angemessen zu vertreten.
Vielen Dank, liebe Kollegen!
Ethik in Berlin ist kein Ersatz- oder Alternativfach für den klassischen Religionsunterricht wie in anderen Bundesländern. Der Religionsunterricht bleibt in Berlin mit den wie bisher geltenden Regelungen uneingeschränkt bestehen. Deshalb gibt es vom neuen Fach auch keine Abmeldemöglichkeit. Auch deshalb haben wir für einen anderen Namen plädiert. Das ist nun eine andere Entscheidung geworden. Religionen werden und müssen einen Platz in dem neuen Unterricht haben, und zwar so, wie es die Neutralitätspflicht eines Regelunterrichts gebietet: informierend, die Religionen gleich behandelnd, Wert schätzend und mit Respekt füreinander. – Selbstverständlich sind Wertevermittlung wie Herausbilden interkultureller Dialogfähigkeit und ethischer Urteilsfähigkeit Aufgabe aller Fächer und der Schule insgesamt. Mit dem Fach Ethik aber erhält der Erziehungsauftrag der Berliner Schule noch einmal Ort und Zeit dafür. Mit einem neuen Fach können sich auch neue und andere Zugänge eröffnen als in altbewährten Mustern. Das Fach kann einen bedeutenden Beitrag zur Schulreform leisten, weil es in besonderer Weise geeignet ist, die Reform von Unterrichtsinhalten, Lehr- und Lernformen umzusetzen. Durch die Bündelung von Themen bekommen Lernfelder, die in anderen Fächern eher am Rande stehen, eine andere, zentrale Bedeutung. Das Fach setzt die Entschlackung von Stoffen und Inhalten in anderen Fächern voraus und bindet sie in neuer Weise wieder zusammen. Es setzt auf selbständiges Lernen und Kompetenzerwerb. So befördert es das Anliegen der neuen Rahmenpläne für die Sekundarstufe I und wird zugleich selbst wichtiger Bestandteil dieser Reform.
Von Anfang an war es unser Anliegen – und das bleibt es auch –, eine Kooperation der Schulen mit den Trägern des Religions- oder Weltanschauungsunterricht zu erreichen. Den Geist des Schulgesetzes folgend sind Kooperationen gewünscht, und die Entscheidung über die Form der Kooperation obliegt der jeweiligen Schule. Nicht zuletzt ist das Schulprogramm Mittel und Ort, dies zu regeln. Einen Rechtsanspruch auf Kooperation gegenüber der Einzelschule kann es nicht geben; zum einen, weil Kooperation immer etwas von beiden Seiten Freiwilliges ist, zum anderen aber auch, weil eine Schule nicht mit allen denkbaren Kooperationspartnern gleichermaßen kooperieren kann. Das ist der Inhalt der Formulierung:
Schulen sollen mit den Trägern des Religions- oder Weltanschauungsunterrichts kooperieren.
Das und nichts anderes haben wir mit einem Anhang zum Ausschussprotokoll noch einmal klargestellt.
Trotz heftiger Reaktionen seitens der Führung der Evangelischen und der Katholischen Kirche in Berlin bleibt unsere Hand ausgestreckt,
Ein erfolgreiches Implementieren des Ethikfaches erfordert aber darüber hinaus ein langfristiges Weiter- und Ausbildungskonzept. Die Messlatte muss auf die Höhe der anderen Unterrichtsfächer gelegt werden, soll das
Werk gelingen. Auch der Rahmenplan bedarf der weiteren Bearbeitung. Den Einführungszeitraum sollten Schulen und Senatsbildungsverwaltung als Erprobungszeitraum mit einer wissenschaftlichen Begleitung sehen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Einzige, was an dem Auftritt der CDU-Vertreter in dieser Debatte ungeheuerlich ist, ist, dass sie diese Debatte instrumentalisieren. – Herr Steuer! Sie haben mir vorgeworfen, ich sagte, alle Eltern würden unter Generalverdacht gestellt. Sie haben das mit Zahlen belegt. Sie haben mir nicht nachgewiesen, wie Sie die 3 bis 5 % der Eltern, die mit ihren Kindern nicht zum Arzt gehen, bewegen wollen. Sie haben die Debatte zum Kinderschutz ausdrücklich auf Vorsorgeuntersuchung zugespitzt. Das ist total neben der Sache. Kinderschutz – das haben alle anderen deutlich gemacht – ist mehr als das. Deswegen bleibt die Frage, ob es nicht doch ein Generalverdacht ist. Es ist angezeigt, eine Debatte zu führen, die sich wirklich um Kinderschutz kümmert, anstatt diesen – was Sie verfolgen – auf Vorsorgeuntersuchungen einzuengen.
Um die vorliegenden fünf Anträge in fünf Minuten
behandeln zu können, habe ich mich auf die
Gemeinsamkeiten der Anträge konzentriert. Diese
Gemeinsamkeiten heißen: standardisierte Tests und/oder verpflichtende Untersuchungen zur Diagnose von
Entwicklungsstadien, insbesondere im Hinblick auf besondere Begabungen und Hochbegabung, und das alles möglichst früh im Leben eines Kindes.
Ich setze hingegen darauf, dass jedes Kind im Kinder
garten wie in der Schule akzeptiert wird, wie es ist, und auf der Grundlage qualifizierter Diagnostik individuell gefördert wird, ganz gleich, ob es sich um ein Kind mit oder ohne besondere Lernschwierigkeiten, mit oder ohne besondere Begabungen handelt. Tests können ein Instrument der pädagogisch-psychologischen. Diagnostik sein, wenn sie im Dienst pädagogischer Entscheidungen stehen. Bei pädagogischen Entscheidungen kann es zum einen um Auslese und Zuweisung gehen und zum anderen um Entscheidungen, in welchen Bereichen und wer gefördert wird.
Im Ausschuss haben wir zu den vorliegenden Anträ
gen eine Anhörung mit einer ausführlichen Diskussion gehabt. Weil insbesondere die CDU daraus offenbar nicht gelernt hat – jedenfalls drängen die Anträge diesen Schluss auf –, versuche ich es mit Wiederholung aus der Anhörung.
Herr Rost, Professor für pädagogische Psychologie
und Entwicklungspsychologie an der Universität Marburg und Leiter der Begabungsdiagnostischen Beratungsstelle BRAIN in Marburg, leitete eines der größten Forschungsprojekte zur Lebensumwelt hochbegabter und hochleis
tender Jugendlicher. Er stellte dem Ausschuss einige der Forschungsergebnisse vor.
Die Intelligenzentwicklung im Vorschulalter ist außerordentlich plastisch. Wer z.B. mit drei Jahren durchschnittlich intelligent ist, kann mit vier Jahren als besser begabt eingestuft werden und sich mit fünf Jahren wieder zum Durchschnitt hin entwickeln. Erst ab dem Alter von etwa fünf Jahren ist mit Einschränkungen eine gewisse Begabungsstabilität zu beobachten, die eine vorsichtige Prognose über einen Zeitraum von zwei, manchmal drei Jahren erlaubt.
Ausnahmen , z. B. wenn ein 3-Jähriger eine Oper komponiert bestätigen auch hier die Regel.
Eine Hochbegabtendiagnostik bei 4-Jährigen wäre fahrlässig und grenzt an Kaffeesatzleserei.
In ihren Anträgen fordern CDU und FDP diese Kaffeesatzleserei, u.a. deshalb lehnen wir die Anträge ab.
Das ist keine Absage an die Förderung von Hochbe
gabten. Wir teilen aber ausdrücklich die Auffassung von Prof. Rost: Hochbegabte Kinder und Jugendliche werden am besten gefördert, wenn sie in das normale Schulleben integriert werden. Sie sind keine Problemfälle, sondern haben ähnliche Interessen wie ihre Altersgenossen: Sport, Musik, Ausgehen. Sie haben auch nicht überproportional mehr Probleme als ihre Altersgenossen. Das ergab diese über 13 Jahre geführte Langzeitstudie.
Vor allem wegen dieser Erkenntnisse warnt der Pro
fessor vor Förderhysterie und plädiert gleichzeitig für eine qualifizierte Diagnostik. Dafür brauchen nahezu alle Pädagogen dringend Fortbildungsunterstützung bzw. solides Grundwissen in der Ausbildung. Individuelle Förderung eines jeden Kindes oder Jugendlichen bleibt sonst dem Zufall überlassen. Lehrkräfte sind Experten in der Organisation von Lehr- und Lernprozessen und oft auch in der Leistungsdiagnostik. Bei der Diagnostik latenter Kompetenzen wie z. B. Intelligenz sind sie überfordert und brauchen neben Fortbildung auch Fachleute/Fachpsychologen an ihrer Seite.
Im Schulgesetz, das vor fast 2 Jahren in Kraft trat, hat
die Koalition geregelt, und in einem Schreiben an alle Schulen hat der Senator vom 23. Dezember 2004 nochmals ausdrücklich darauf verwiesen:
Seit dem Inkrafttreten des Berliner Schulgesetzes im Februar 2004 haben Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen und hohen kognitiven Fähigkeiten genauso wie solche mit erheblichen Lernschwierigkeiten einen Rechtsanspruch auf besondere Förderung – § 4 Abs. 3, Satz 1 SchulG –. Dies ist bisher einmalig in der Bundesrepublik Deutschland.
Diesen Weg ist der Berliner Gesetzgeber gegangen, nicht nur, um zur Entfaltung der persönlichen Potentiale dieser Schülerinnen und Schüler ihrem Begabungs- und Lernprofil angemessene Förder
bedingungen zu gewährleisten, sondern auch, weil ein rohstoffarmes Land wie Deutschland gesellschaftlich und wirtschaftlich auf die optimale Nutzung seines geistigen Potentials angewiesen ist.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Wir behandeln seit einiger Zeit Antragsserien der Oppositionsparteien zum Schulgesetz. Alle Serien haben einen Titel bekommen: Bei der FDP hörten wir „Schule mit Zukunft!“, übrigens alle fünf Anträge mit dem kategorischen Imperativ des Ausrufungszeichens versehen. Bei den Grünen „Alle Begabungen fördern“, fünf Anträge, und zuvor die CDU „Berliner Schulgesetz – mehr Bildungsqualität, weniger ideologische Experimente“, hier gar zehn Anträge. Leider ist Masse nicht gleich Klasse, auch nicht in der bildungspolitischen Diskussion.
In den uns vorliegenden Anträgen, die heute zur Debatte stehen, sind zwei Linien zu erkennen. Zum einen sind die Anträge auf Probleme bei der Umsetzung des neuen Schulgesetzes gerichtet,
betreffen also Prozesse, die bereits laufen, und setzen dabei den einen oder anderen Akzent anders. Selbst wenn ich sie in der Sache teile, finde ich sie in der vorliegenden Weise nicht hilfreich. Zum anderen sollen andere Intentionen in das Gesetz hineingebracht werden. Solche Anträge werden im Dissens zwischen Opposition und Regierungsparteien bleiben und von uns abgelehnt werden.
Ich bin nicht sicher, ob ich die Masse der Anträge bearbeiten kann, ich will es aber doch versuchen.
Mit dem FDP-Antrag „Verbindlichkeit für die Grundschule“ wird der Senat aufgefordert, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen eins bis vier verbindliche Unterrichts- und Betreuungszeiten zwischen 7.30 Uhr und 13.30 Uhr gelten. Mit Verlaub: Erstens gelten die Rahmenbedingungen, die das festschreiben, bereits seit dem 1. August dieses Jahres und müssen vom Parlament nicht noch einmal beschlossen werden.
Zweitens ist dies rechtlich geregelt im Schulgesetz und in der Grundschulordnung. Ich erlaube mir, Herr Präsident, aus der Grundschulordnung vom 19. Januar dieses Jahres zu zitieren. Darin steht, dass alle innerhalb der VHG stattfindenden Aktivitäten schulische Veranstaltungen sind, und, zwei Sätze weiter:
Sofern die außerunterrichtlichen Angebote nicht am Beginn oder Ende des Schultages platziert
sind, sind die Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet.
Außerdem gibt es dazu noch ein Schreiben der Senatsverwaltung an die Grundschulen und die Außenstellen der Schulaufsicht, in dem die Schulen aufgefordert werden, diese Öffnungszeiten mit Unterrichts- und Betreuungszeiten zu rhythmisieren und in jedem Fall zu gewährleisten.
Ich habe keine Zeit, weil das so viel ist. Hättet ihr einen Antrag weniger gestellt, hätten wir vielleicht noch eine Minute.
Wo liegt nun eigentlich das Problem bei diesem FDPAntrag? – Eigenverantwortung der Schulen heißt das Lösungswort, und diese zu stärken ist doch auch Ihr Plädoyer.
Und drittens werden die Probleme, die Sie in Ihrem Antrag mit dem Satz: „Die Berliner Grundschulen sind erneut darauf hinzuweisen...“ doch auch nicht dadurch besser gelöst, dass dieser Antrag parlamentarischen Segen erhält. Sicher, die Umsetzung des Neuen im Schulgesetz, insbesondere der Grundschulreform, ist nicht problemfrei zu haben. Sie ist eine Herausforderung für die Schulen, für alle Beteiligten und insbesondere für Lehrer und Erzieher. Sie müssen vieles auf einmal bewältigen.
Für eigenverantwortliches Handeln brauchen die Schulen auch Zeit und Raum, statt jedes Mal jedes Detail wieder durch eine neue Vorschrift geregelt zu bekommen. – Das ist für mich der Grundtenor bei allen drei FDP-Anträgen. Aber statt hier immer neuen Regelungsbedarf zu verkünden, brauchen wir eine andere Art des Umgangs mit den Problemen, weniger eine Skandalisierung – das haben wir bei meiner Vorrednerin vorgeführt bekommen – als vielmehr eine nüchterne Ursachenanalyse.
Erst diese Ursachenanalyse kann ergeben, ob die gesetzten Rahmenbedingungen stimmen und „nur“ ein Defizit an Qualifizierung, an Ausstattung oder Ähnlichem zu verzeichnen ist und behoben werden muss oder ob die Rahmenbedingungen für das, was wir wollen, anders definiert und gestaltet werden müssen.
Damit bin ich bei dem Antrag der Grünen: „Leitbild für die Offene Ganztagsschule“ Wirklichkeit werden lassen. – Ich teile Ihr Anliegen, im Interesse und zum Wohle der Kinder unserer Stadt die Grundschulreform unbedingt zum Erfolg zu führen.
„Teile“ heißt: Sie auch! – Vielleicht noch einmal eine kleine Nachhilfe in Deutsch. – Deshalb hat meine Fraktion schon vor einiger Zeit im Ausschuss eine Besprechung nach § 21 Abs. 5 GO beantragt. Sie treffen mit Ihrem Antrag, besonders mit den am Schluss des Antragstextes benannten Punkten, die zentralen Fragen einer erfolgreichen Umsetzung der Grundschulreform. Ohne Frage!
Das von Ihnen bevorzugte Instrument des Senatsberichts finde ich aber nicht geeignet. Nach einem halben Schuljahr – auf den März 2006 haben Sie den Bericht terminiert – ist eine Evaluation mit belastbaren Ergebnissen nicht möglich. Sie verlangen eine Bestandsaufnahme in den durchaus richtig benannten Punkten, aber dazu benötigt man schon zwei Schuljahre. Es sollten z. B. zumindest erste Erfahrungen mit der Altersmischung in der flexiblen Schulanfangsphase vorliegen oder Erfahrungen in der Horteingliederung. Nach einem halben Jahr wollen Sie eine Bestandsaufnahme, doch das kann nicht solide sein.
Dann verliere ich mich auch nicht weiter in Ausführungen, die den Antrag zum Hort angehen. Das kann man im Ausschuss nachholen.
Von besonderer Güte ist der Antrag zur verbalen Beurteilung: Erstens ist das in Bezug auf das Verhalten oder Sozialverhalten bereits in der AV Zeugnisse geregelt. Zweitens ist Ihre Begründung, dass damit den Disziplinproblemen in manchen Schulen beizukommen wäre, nachgerade haarsträubend. Das stammt aus dem vorvorigen Jahrhundert. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Wir haben eben eine Sternstunde konservativer Bildungspolitik erlebt!
Wenn ich mich aber recht an den Astronomieunterricht erinnere, hat das All nicht nur Sterne, sondern auch schwarze Löcher zu bieten. Vielleicht war es das.
Am Ende der Legislaturperiode stand der PISASchock. Ende 2001 lagen die Ergebnisse im ersten internationalen Vergleich vor und bescheinigten der Bundesrepublik miserable Ergebnisse und eine Schlusslichtposition. Das wollte ich zur Erinnerung noch einmal aufrufen. Jetzt liegt uns die sogenannte PISA-E-Studie für das Jahr 2003 vor. Für diejenigen, die das E nicht gleich verstehen, erkläre ich, dass das E für „Erweiterung“ des internationalen Ländervergleichs mit einem Vergleich der Bundesländer steht. Bei PISA-E 2000 war Berlin nicht dabei. Insofern hat der Titel „Stagnation ist kein Erfolg“, so, wie ihn die Fraktion der Grünen gewählt hat, keine Grundlage im Ländervergleich. Im zweiten des Titels gehen wir bezüglich Ihrer Titelwahl mit.
Von Stagnation kann auch anderweitig keine Rede sein.
Ich gehe davon aus, Herr Mutlu, dass ich am Ende noch etwas Zeit haben werde. Dann kommen Sie selbstverständlich zu Wort! – Rot-Rot hat in knapp vier Jahren Regierungszeit mehr im Berliner Bildungswesen bewegt als die große Koalition in drei Legislaturperioden zuvor, wenn sie überhaupt etwas bewegt hat. Sie musste sich zudem noch mit dem Erbe dieser großen Koalition auseinandersetzen.
Wir sind dabei, die Grundschule gründlich zu verändern und eine Lernkultur zu entwickeln, die am Kind ansetzt, die die Kinder ernst nimmt, sie in ihrer Unterschiedlichkeit akzeptiert und daraus eine neue und höhere Qualität schulischer Bildung gewinnt. Dazu zählen insbesondere die frühere Einschulung und der Verzicht auf die Feststellung einer Schuleignung vor der Einschulung. Zum ersten Mal wurden in diesem Jahr 5 ½-jährige Kinder in die erste Klasse eingeschult. Kinder werden früher und innerhalb der Schule gefördert. Dies erfordert ein Umdenken. Nicht die Kinder müssen für die Schule reif sein, sondern die Schule muss sich auf die Kinder einstellen. Sprachentwicklung in der Grundschule als Fortsetzung der Frühförderung im Kindergarten bleibt die zentrale Aufgabe. Der Ausbau der ganztägigen Bildung und Betreuung an den Grundschulen sei hier erwähnt. Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 ist darüber hinaus die Verantwortung für die Hortbetreuung in die Grundschulen übergegangen. Unterricht und Betreuung bilden nunmehr eine stärkere pädagogische Einheit, ermöglichen Rhythmisierung des Schultages, also einen Wechsel zwischen Unterricht und anderen Lernformen und Entspannungsphasen.
Da ist die flexible Schulanfangsphase. Für die in diesem Schuljahr eingeschulten Kinder bilden die ersten beiden Jahrgänge eine Einheit, die sie in der Regel in zwei Jahren, aber auch mit Stärken und Schwächen in einem Jahr oder drei Jahren durchlaufen können. Ab dem nächsten Schuljahr hält dann noch jahrgangsübergreifendes Lernen in den ersten beiden Jahrgängen flächendeckend Einzug, womit das Mit- und Voneinanderlernen der Kinder einen stärkeren Impuls erhält. Einige Schulen erweitern dies freiwillig auf die dritte Klasse und auch auf die Jahrgänge 4 bis 6.
In den 5. und 6. Klassen ist die Stundentafel durch das Fach Naturwissenschaften verstärkt worden.
Hiermit werden nicht allein durch Kürzungen entstandene Defizite der vorangegangenen Jahre wieder ausgeglichen – Stichwort große Koalition –, sondern darüber hinaus wird auch ein fächerübergreifendes Lernen eingeführt. Signale, die aus den Grundschulen kommen, sprechen nicht gerade für Stagnation, eher wird beklagt, dass zu viel kommt, dass es zu schnell geht und alles auf einmal kommt.
Für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir Bedenken und auftretende Probleme ernst nehmen.
Wir fühlen uns verantwortlich für das Gelingen der Grundschulreform. Das komplexe Herangehen ist aber auch eine Chance. Viele kleine Schritte nacheinander würden weniger Wirkung zeigen und wären kräftezehrender.
Zurück zu PISA-E: Berlin schneidet im Bundesländervergleich in den untersuchten Kompetenzbereichen schlecht ab. – Die Kompetenzbereiche sind erwähnt worden, auch die Ergebnisse. – Das erreichte Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler kann uns nicht zufrieden stellen. Berlin liegt fast überall unter dem Bundesdurchschnitt.
Lichtblicke gibt es auch.
In der Problemlösekompetenz liegt Berlin im vorderen Mittelfeld, auf Platz 7. – Da entschwebt man nicht gleich vor Freude, aber feststellen darf man es. – Und im Stadtstaatenvergleich liegen wir in der Regel vor Bremen und Hamburg. – Es wäre einer Betrachtung an anderer Stelle wert, wieso ausgerechnet die Stadtstaaten im PISALändervergleich so weit hinten liegen.
Aber rufen wir uns in Erinnerung: Getestet wurden 15-Jährige. Sie sind von der eingeleiteten Grundschulreform nicht „betroffen“. Und auch die bisher in der Sekundarstufe 1 eingeleiteten Veränderungen, insbesondere die Arbeit mit Bildungsstandards, Vorbereitungen für den mittleren Schulabschluss und die mit dem neuen Schulgesetz seit Anfang 2004 beschlossene höhere Eigenverantwortung der Schulen konnten für die PISA-Erhebung 2003 noch gar nicht greifen. – Eine Zwischenbemerkung zu Grundschulen, was das gegliederte Schulsystem betrifft, da war ich animiert durch die Ausführungen von Frau Schultze-Berndt: In der TIMMS-Studie wird gezeigt, dass Berliner Grundschüler im Bundesdurchschnitt sehr gut dastehen. Es wäre eher die Frage zu klären: Wieso ist das in der 9. Klasse anders, wenn man mit gemeinsamem Lernen bis Klasse 6 solche Ergebnisse erreicht?
Aber Frau Schultze-Berndt hört gerade gar nicht zu.
Noch einmal zurück: Die Schülerinnen und Schüler, die in der PISA-Studie 2003 erfasst worden waren, konnten noch nicht von Veränderungen in der Berliner Schule profitieren. Da meinen wir nicht nur die Veränderungen in der Grundschule. Auch die Sekundarstufe braucht weitere Veränderungen, solche, die möglichst schnell Verbesserungen bringen könnten für die jetzige Schülergeneration – die in diesem Jahr oder in den nächsten Jahren die Schule beenden –, und solche, die grundsätzlich und langfristig angelegt sind. Zu diesen Ansätzen zählen die individuelle Förderung und Arbeit mit individuellen Bildungsplänen, damit möglichst alle das Jahrgangsziel erreichen und niemand in die Hauptschule aussortiert wer
den muss, damit er dort tischlern kann; Verantwortung jeder Schule dafür, dass die Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihren Lernausgangslagen an ihrer Schule das Ziel des Bildungsganges erreichen. Das haben wir übrigens schon in § 4 Abs. 2 des Schulgesetzes aufgeschrieben. Ziel des Bildungsganges sollte für alle Schüler der mittlere Schulabschluss sein. Mindestens als Ziel muss man das so benennen.
Eine ebenso zentrale Aufgabe wie die Sprachentwicklung in Kindergarten und Grundschule ist und bleibt die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. Das Programm Integration durch Bildung liegt nicht nur auf dem Tisch, sondern wird Schritt für Schritt umgesetzt. Wir meinen, wir müssen weitere Reformschritte gehen. Wir können nicht darauf warten, welche Wirkung die Grundschulreform bei den jetzigen Grundschülern hinterlässt, und bessere Ergebnisse abwarten, wenn diese Generation die Sekundarstufe erreicht. Die Grundschulreform braucht ihre Fortsetzung in der Sekundarstufe – spätestens dann, wenn die Generation, die an ihr teil hat, hochgewachsen ist. Dieser Aufgabe stellt sich die Linkspartei.PDS-Fraktion.
Herr Steffel hat offenbar nie in einer Gruppe arbeiten müssen. Er plappert immer vorneweg. Das tut er hier auch.
Ja, ein Stück Sozialkompetenz fehlt ihm. – Diese Generation, die aus der Grundschule emporwächst, ist dann bereits mit einer anderen Lernkultur groß geworden. Dazu gehört das Lernen in altersgemischten Gruppen, die Akzeptanz der Unterschiedlichkeit, das stärkere Mit- und Voneinanderlernen der Kinder. Diese Generation braucht ein anderes Angebot, als es die heutige Sekundarstufe 1 vorhält. Es ist kein Geheimnis, dass die Linkspartei.PDS das selektive, gegliederte Schulsystem nicht für zukunftsträchtig hält – trotz der bayerischen Ergebnisse.
Wir wollen an dieser Stelle nicht – wie immer unterstellt, wie es auch Frau Schultze-Berndt getan hat – die Einheitsschule, die alle über einen Kamm schert, in der im 45-Minuten-Takt und – wenn es geht – noch im Gleichschritt gelernt wird und Individualität auf der Strecke bleibt.
Das ist das ideologische Vorurteil vom länger gemeinsam Lernen, das Sie immer präsentieren. Weiter sind Sie noch nicht gekommen. –
Wir wollen eine Schule, in der gemeinsam gelernt wird, eine Schule, die die Unterschiedlichkeit der Kinder und Jugendlichen akzeptiert und zum Ausgangspunkt der Pädagogik nimmt.
Das heißt, dass in der Schule Lernprozesse organisiert werden, in denen Kinder voneinander lernen können; Lernprozesse, in die jede und jeder etwas einbringen kann und niemand nur Versagerin oder Versager ist; Lernprozesse, die nachhaltig sind, weil Schüler und Schülerinnen untereinander Lernende und Lehrende zugleich sind. Davon profitieren auch die Leistungsstarken.
Schulen, in denen sich Motivation entwickeln und selbstbestimmt gelernt werden kann, brauchen wir. Motivation entsteht aber nicht unter Druck, sondern durch eine Atmosphäre, in der sich der bzw. die einzelne angenommen und akzeptiert fühlt, in der sie bzw. er gewollt ist und gebraucht wird. Eine solche Atmosphäre mindert Stress für Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrerinnen und Lehrer. Und sie steht für eine andere Lernkultur, in der Lernen ein aktiver Prozess ist und Schülerinnen und Schüler Subjekte selbstbestimmten Lernens sind und nicht Objekte für Lehrertätigkeit – eine Schule, in der Lehrende zu Moderatoren werden. Das hat auch Konsequenzen für die Lehrerbildung und über die begonnene Reform hinaus. Eine solche Atmosphäre entwickelt sich nicht in einem System, dessen Prinzip die Auslese ist, so viel Mühe sich die Schulen im Einzelnen auch geben mögen. Ein solches System sendet immer auch Signale aus, die nicht hierher gehören, insbesondere im Gymnasium das Signal: Hier bist du nicht richtig! – und das Signal, zu versagen: Du bist nicht gut genug für das Gymnasium! Du gehörst an die Hauptschule!
Die Hauptschulen: In der Begründung zur Aktuellen Stunde hat Frau Dr. Klotz die Forderung erhoben, die Hauptschulen abzuschaffen. Auf den ersten Blick sehe ich das auch so.
Auf den zweiten Blick – den sollte man sich gönnen – muss man sagen: Hauptschulen sind Restschulen, die Schülerinnen und Schüler mit dem Stigma versehen, Rest, also ausgegrenzt zu sein, nicht gebraucht zu werden.
Sie scheinen sehr genau zu wissen, wo das ist! – Das setzt sich in den meist anschließenden Maßnahmen zur Berufsvorbereitung fort, die als Warteschleifen erlebt werden. Dort gibt es eine Konzentration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und einen hohen Anteil von Schülern, die diese Schulen ohne Abschluss verlassen. Aber – das ist der zweite Blick – Hauptschulen gehören zu den gut ausgestatteten Schulen. Sie haben niedrige Klassenfrequenzen, und viele Hauptschulen sind sehr reformfreudig. Es gibt neue Wege praxisorientierenden Lernens. Diese Schulen können niemanden woandershin schicken. Sie müssen sich um jede Schülerin und jeden Schüler kümmern.
Das muss das Gymnasium leider nicht, das schickt die Schüler weg.
Komisches Gymnasium! Lesen Sie einmal im Schulgesetz nach, das gibt Aufklärung.
Deshalb ist auch noch ein dritter Blick auf die Hauptschulen erforderlich. Hauptschulen gehören aufgehoben, nicht aufbewahrt, sondern aufgehoben im philosophischen Sinn, ich weiß nicht, ob Sie das alle verstehen auf der rechten Seite.
Ja, Hauptschulen gehören im philosophischen Sinn aufgehoben, nicht einfach abgeschafft.
Ihr Reformpotential muss in einem neuen, integrativen Schulsystem aufgehoben werden.
Hier noch einmal ein Bezug zur PISA-E-Studie: Vier Schultypen werden dort unterschieden, unbelastete und belastete, je nach ihren Ressourcen. Es wird in aktive und passive Schulen unterschieden je nachdem, wie sie die Handlungsspielräume, die sie haben, nutzen. Aktive Schulen finden sich mehr unter denen, die Schülerinnen und Schüler nicht abschieben können.
Wenn wir also die Grundschulreform ernst nehmen und uns ihrem Gelingen verpflichtet fühlen, müssen wir uns als nächstes der Frage stellen, wie künftig die weiterführenden Schulen gestaltet werden können. Wir müssen diese Frage gemeinsam mit Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern beantworten. Dieser Aufgabe stellt sich meine Partei. Wir sind daran, ein Konzept zu erarbeiten, wie dieser Weg zur Überwindung des gegliederten Schulsystems hin zu einer Schule mit längerem gemeinsamen Lernen gestaltet werden kann. Das wollen wir gemeinsam mit Schulen, Lehrern und Eltern, die bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet haben, diskutieren. Aber wir nehmen auch diejenigen ernst, die Sorgen und Ängste auf dem Weg der Umgestaltung des Berliner Schulsystems haben. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von der Ausgestaltung, der Ausprägung, der Eigenverantwortung der Schulen hängt die Qualität der Bildung und der Lernerfolg der Schüler entscheidend ab. Das sehen wir ebenso wie die antragstellenden Grünen. Ich glaube, da haben wir sogar Übereinstimmung in allen Fraktionen.
Liest man die Anträge der Grünen, so frage ich mich aber doch, ob das, was vermutlich gewollt ist, auch so im Antrag steht oder ob hier in mancher Position eher offene Türen eingerannt werden. Es werden Themenfelder aufgegriffen – das will ich ausdrücklich unterstreichen –, die unstrittig auf der Tagesordnung in der Umsetzung des neuen Schulgesetzes stehen. Fraglich ist mir allerdings, ob sie durch immer neue Regelungen gelöst werden können oder ob nicht vielmehr den Schulen auch einmal Luft und Raum gegeben werden muss, Eigenverantwortung zu entwickeln und zu leben,
statt schon wieder mit neuen Regelungen – ich will beinahe sagen – zu drohen.
Auf den ersten Blick sind es durchaus einleuchtende Anträge, von denen hier die Rede ist. Die deutlich gestärkte Eigenverantwortung der Schulen ist eine wesentliche Neuerung im neuen Schulgesetz. Damit erweitern und vor allem verändern sich – das ist ganz klar – die Aufgaben und die Verantwortung der Schulleiter und Schulleiterinnen und der Schulleitungen. Dafür benötigen sie auch Zeit. Da herrscht glaube ich auch Übereinstimmung, dass die für Schulleiterinnen und Schulleiter – darauf will ich es beschränken – sehr knapp bemessen ist. Ebenso erscheint uns ein von den Schulen selbst zu verwaltendes Budget logisch.
Auf den zweiten Blick werfen die Anträge Fragen auf und offenbaren Widersprüchlichkeiten. Geht es Ihnen nur um die zeitlichen Ressourcen der Schulleiterinnen und Schulleiter, die zur Verfügung gestellt werden sollen? Oder geht es um solche für die Schulleitung insgesamt zur
Verfügung stehende Zeit? – Im Antrag ist das wenig stringent, es geht immer durcheinander.
Ich frage auch: Muss die künftige Rolle der Schulleiterinnen und Schulleiter im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule wirklich neu definiert werden? – Das steht so im Antrag. Oder ist das nicht gerade mit dem neuen Schulgesetz geschehen? – Übrigens mit einem ziemlich langen Text. – Wenn ja, wenn sie neu definiert werden müsste, Herr Kollege Mutlu, was wäre denn dann aus Sicht der Grünen über das, was im Schulgesetz steht, hinaus neu oder anders zu beschreiben? Oder wie soll ich das verstehen, wenn Sie schreiben, dass die Rolle der Schulleiterinnen und Schulleiter gemäß Schulgesetz neu definiert werden soll?
Das Modellvorhaben eigenverantwortliche Schule ist sehr oft erwähnt worden. Da gibt es ein übrigens sehr interessantes Heft, eine Broschüre, zu diesem Modellvorhaben. Darin finden sich Erfahrungsberichte von Schulen, in denen Teamarbeit als Arbeitsweise eine große Rolle spielt. Das gilt auch für einzelne Fachgruppen, für das Kollegium, die Schulleitung und für die Fortbildung im Team.
Auf den dritten Blick in die Anträge geschaut, zeigt sich, da werden dann doch eher dünne Bretter gebohrt. Gemeint sind damit die Forderungen 1 bis 4 im Antrag zu den Schulleitungen.
Brett oder Punkt 1: Die Senatsverwaltung soll sagen,
welche zeitlichen Ressourcen Schulleiterinnen und Schulleiter benötigen. – Hat es nicht eher Sinn, das vielleicht mit Schulleiterinnen und Schulleitern und denen, die jetzt im Modellvorhaben arbeiten, zu beraten? – Auch auf der Grundlage der großen Erfahrungen, die mit der unerhörten Belastung, den Schulanfang des Jahres 2005/06 zu sichern, gesammelt wurde, hat das durchaus Sinn. Dabei haben Schulleiterinnen und Schulleiter Großes geleistet.
Dann muss beraten werden, welche Aufgaben wirklich in die Schule gehören. Da fällt mir der spätere Antrag der Fraktion der CDU ein: noch ein Bericht, von dem ein Gutteil von der Schule zu liefern ist. Gibt es bürokratische Hürden, die abgebaut werden müssen? – Da fallen uns noch weitere ein. Das Ganze ist aber nicht nur eine Zeitfrage, sondern mehr eine Frage, was der Organismus Schule überhaupt benötigt. Das müsste zu diskutieren sein. In diesem Sinn greift das zu kurz.
Bretter oder Punkte 2 und 3 betreffen die Anrechungs- und Ermäßigungsstunden für Schulleiterinnen und Schulleiter. Da gibt es inzwischen längst Übereinstimmung, dass das einer grundsätzlich anderen Lösung bedarf. Einen konkreten Vorschlag vermisse ich. Ob man das so herum oder so herum rechnet, ist für die Haushälter, nicht aber für die Schulleiterinnen und Schulleiter wichtig. Für die ist die tatsächliche Belastung wichtig.
Wir denken, dass die vierte Forderung, einen Stellenpool für Schulleitungen zu schaffen, um die Aufgaben insgesamt neu zu untersuchen, genauer betrachtet werden muss. Wir wollen den Blick auf Schule als Ganzes richten, das will ich hervorheben. Das umfasst auch Überlegungen, wie Fortbildung künftig gemeistert werden kann. Zu fordern, beim LISUM weiter abzubauen, kann die Lösung nicht sein. Da muss überlegt werden, wie regionale Fortbildung mit Fortbildung an der Schule kombiniert werden kann. Zum Teil ist das wirklich mitzutragen.
Ja! – Lassen Sie uns bei der Beratung im Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport von der Beschreibung, die der Antrag liefert, hinkommen zu einer Beratung, wie die Situation tatsächlich verändert werden kann, denn sie benötigt Veränderungen. In diesem Sinn sind wir an Ihrer Seite.
Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Es ist nicht zu übersehen: Die Stadt hat ein großes Problem. Die Defizite in der Sprachentwicklung der Kinder in unserer Stadt nehmen zu. Dieses Problem bedarf besonderer Aufmerksamkeit, und mit besonderer Aufmerksamkeit sind die Probleme in der Sprachentwicklung bei Kindern nichtdeutscher Herkunft zu behandeln. Insofern greift der CDU-Antrag ein zentrales Problem in unserer Stadt auf. Nun war ich auf die Antwort gespannt, und da greift die CDU doch glatt zu ihrer zweitschärfsten Waffe nach der Presseerklärung: Berichtauftrag an den Senat. Wenn man sich diesen anschaut – aber darauf komme ich vielleicht später zurück, wenn die Zeit reicht, denn so richtig lohnt es sich nicht, ihn anzuschauen.
Wir nehmen dieses Problem wie alle anderen Fraktionen sehr ernst. Gerade deshalb sind wir der Auffassung, dass Sprachentwicklung ein zentraler Faktor für das Nutzen von Bildungschancen, für den Weg ins Leben ist. Frau Schultze-Berndt hat dies mit anderen Worten beschrieben, sie hat es den „Schlüssel zum Arbeitsmarkt“ genannt. Um diesen Schlüssel in die Hand zu bekommen,
gibt es eine ganze Reihe von Versuchen und Maßnahmen, die hier dargestellt wurden.
Jetzt möchte ich auf den Bericht zurückkommen. Die Senatsbildungsverwaltung hat ein Konzept „Integration durch Bildung“ vorgelegt, und es gibt seit nicht allzu langer Zeit das Angebot, dieses Integrationskonzept zu diskutieren. Es liegt auf dem Tisch des Hauses und unserer Stadt, und wir werden im Ausschuss demnächst Gelegenheit haben, dieses Integrationskonzept zu diskutieren. Genau in diesen Zusammenhang gehören alle Fragen der Sprachentwicklung, und alle Maßnahmen, die wir ergreifen wollen, sollten wir dort diskutieren, eben weil – ich wiederhole mich da sehr gern und absichtsvoll – Sprachentwicklung ein zentrales Problem der Integration ist. Sehr richtig geht der CDU-Antrag – anders als in der Überschrift – davon aus, dass zur Sprachentwicklung mehr als DaZ gehört.
Allerdings schaut hinter dem Antrag auch etwas anderes hervor, was ich in der Begründung gefunden habe. Gut, man kann sagen: Die beschließen wir ja nicht. – Dennoch gibt sie Aufschluss. Hinter dem Antrag schaut u. a. die Auffassung hervor, früher zu testen und auszusortieren. In der Begründung findet sich etwas, was uns demnächst in der Behandlung hier als Antrag begegnet, nämlich die Forderung, die Vorschuluntersuchung auf die U 8 vorzuziehen, d. h. also, Kinder mit vier Jahren auf ihre Schulentwicklung zu testen und dann entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Nun kann man das als sehr löblich ansehen
und sagen: Je früher man Defizite erkennt, desto besser! – Das will ich mal so stehen lassen. Wir setzen allerdings auf eine andere Maßnahme und ein anderes Herangehen als das, was ich in Ihrem Antrag gelesen habe, nämlich die Absicht, Kinder, die Defizite haben, sehr früh in Sprachkurse zu stecken. Wir haben ein völlig anderes Herangehen in unserer Stadt begonnen und werden dabei auch bleiben.
Liebe Frau Senftleben! Wenn Sie einmal erst denken und dann rufen würden, wäre das mitunter hilfreich! –
Wir setzen darauf, dass die ganze Kindergartenzeit darauf gerichtet ist, Kinder zu fördern und insbesondere ihre Sprachentwicklung zu befördern. Wir halten das für sinnvoller als vorschulische Kurse. Auf diesen Gesamtzusammenhang, dass Sprachförderung von Kindergarten und Schule und selbstverständlich von Eltern, Familie und Freunden zusammen gemeistert werden muss, setzen wir. Lassen Sie uns das im Zusammenhang mit dem Integrationskonzept im Ausschuss diskutieren, damit wir prüfen können, wie viele Berichte eigentlich noch erforderlich sind. Ich frage Sie: Was verbessert ein solcher Berichtsauftrag an der schwierigen Situation? Das ist das eigentliche Problem. – Danke schön!
Na, sehen Sie es doch einfach gelassen, es ist ja noch nicht so spät. – Liebe Frau Senftleben, Sie haben gefragt, woher ich die Feststellung nehme, es werde in der Sprachförderung schon alles gemacht. Das will ich Ihnen gern beantworten.
Ihnen als Bildungspolitikerin ist sicherlich nicht entgangen, dass wir seit gut einem Jahr ein neues Bildungsprogramm in den Kindergärten haben, und ich betone noch einmal: Das läuft jetzt ein Jahr. Die Erzieherinnen haben sich mit großem Fleiß und Engagement hineingestürzt und haben natürlich ihre eigene Fortbildung betrieben und sich vor allem um die Kinder gekümmert, die ins letzte Vorschuljahr gehen. Nun sagt die Bildungspolitikerin Frau Senftleben, das reiche alles nicht. – Das kann man nach einem Jahr überhaupt noch nicht sehen, und das wissen Sie auch.
Das braucht ein bisschen Zeit, und das braucht natürlich auch, wie Sie es gesagt haben, frühestmögliche sprachliche Förderung. Darin waren wir uns einig, und aus diesem Grunde nehme ich die Überzeugung, dass dieses Programm Erfolge zeigen wird. Kein Mensch hat heute Abend über die Kooperation der Kitas mit den Grundschulen geredet, Sie auch nicht.
Das Bildungsprogramm braucht Zeit für die Umsetzung, und darauf dürfen wir vertrauen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die aktuelle Personalausstattung in den Berliner Schulen, insbesondere in den Grundschulen, angesichts der sich in jüngster Zeit mehrenden Presseberichte über eine unzureichende
renden Presseberichte über eine unzureichende Personalausstattung – z. B. Reinickendorf, Neukölln –?
2. Sieht der Senat auch die Notwendigkeit, schneller als bisher auf unzureichende Personalausstattungen der Schulen zu reagieren, und welche Möglichkeiten hat er dafür?
Ohne Frage unternimmt das Land Berlin große Anstrengungen, die Lehrerstellenbesetzung zu sichern. Meine Frage lautet: Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Senator, dass davon auszugehen ist, dass mit Beginn des entscheidenden Abschnittes im ersten Schulhalbjahr – also nach den Herbstferien – die Lehrerausstattung an den Berliner Schulen durch – wie Sie sagten – Umsteuern so weit gesichert sein wird, dass wir in aller Regel einen Wert zwischen 100 und 105 % erreichen bzw. möglichst nahe an die 105 % herankommen, und zwar auch in dem etwas komplizierten Bereich der Grundschule?
Ich verweise auf meine Ausführungen in der Sitzung
des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport am 8. September 2005 – vgl. Inhaltsprotokoll –.
Frau Dr. Barth
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ströver! Ich finde das gar nicht so schlecht, dass Kollege Mutlu Ihnen in letzter Minute diese Bitte übertragen hat, weil uns allen dieser Kulturblick auf die Angelegenheit hilft und deutlich macht, dass das ein bisschen zu schmal gedacht ist, was im CDU-Antrag vorliegt. Ich habe nach Ihrer Rede, Frau Schultze-Berndt, speziell nach dem ersten Teil, das Gefühl, dass der Antrag deshalb gestellt wurde, damit Sie bei der Gelegenheit den üblichen Rundumschlag gegen die Berliner Bildungspolitik loswerden können.
Die Rechtsfrage allerdings, die Sie aufwerfen, ist mir auch ein bisschen unverständlich. Im Schulgesetz ist klar geregelt, dass es künftig keine Schulen besonderer Prägung mehr gibt. Den Begriff gibt es auch nicht mehr. Das hat u. a. – nicht nur, aber u. a. – damit zu tun, dass alle Schulen bis 1. September 2006 ein Schulprogramm vorlegen und ihr Profil gestalten. Jetzt wäre es hilfreich, wenn wir darüber im Ausschuss redeten, wie das machbar ist, weil z. B. – da rede ich jetzt nicht etwa die Musikerziehung klein, sondern ganz im Gegenteil – eine Schule, die im Grünen einen Kleintierzoo anlegt und sich darauf spezialisiert, das bisher völlig ohne zusätzliche Ausstattung schaffen muss. Ich will das einmal zueinander in Beziehung setzen, um nicht das Wort „relativieren“ zu gebrauchen. Da hat meine Fraktion schlechte Erfahrungen, das wird manchmal missdeutet.
Die musikbetonten Züge in den Berliner Grundschulen sind mit ihrer Arbeit hochgeschätzt und sollen fortgesetzt werden. Ich schlage vor, dass wir im Ausschuss – da wird das zur Beratung stehen – diese Frage gründlich und sehr sachlich behandeln. Das Thema Ideologie und ideologische Experimente, Frau Schultze-Berndt, sollten wir doch lieber weglassen. Das ist nicht sachdienlich. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das hier zu behandelnde Problem besteht offensichtlich in dem Unterschied zwischen der gefühlten Dimension von Schulverweigerung aus religiösen Gründen und der nachzuweisenden Dimension.
Irgendwo dazwischen vermuten alle Parteien des Hauses die tatsächliche Größenordnung. In der Schuldistanz überhaupt, insbesondere der hier aufgerufenen, sieht auch die PDS ein Problem – das haben wir in den Ausschusssitzungen deutlich gemacht –, das unserer Aufmerksamkeit bedarf. In drei Beratungen – davon war hier die Rede – hat der Ausschuss den inzwischen modifizierten CDUAntrag beraten, ohne in der Sache vorangekommen zu sein.
Die CDU hat zwei Forderungen. Die erste: Der Senat möge sicherstellen, dass keine Schülerin beziehungsweise bzw. kein Schüler aus religiösen Gründen in bestimmten Fächern beziehungsweise Unterrichtsabschnitten fehlt. – Vorschläge, wie das realisiert werden soll, fehlen. Der Verdacht drängt sich auf, dass dabei an weiter gehende restriktive Sanktionen über den entsprechenden Katalog im Schulgesetz hinaus gedacht wird. Einen solchen Ansatz lehnt die PDS ab. Restriktionen sind das letzte und am wenigsten geeignete Mittel, Schuldistanz – und zwar ganz gleich, welcher Art – beizukommen.
Sie haben im Sport auch öfter einmal geschwänzt, habe ich das Gefühl. –
Der CDU-Antrag steht in merkwürdigem Widerspruch zur Lebenspraxis, wenn im Text verlangt wird:
Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Schulpflicht Vorrang vor den individuellen Interessen und Wünschen erhält.
Mit Verlaub: Wo laufen sie denn? – Natürlich hat die gesetzliche Pflicht Vorrang, das muss man nicht noch in einem Antrag betonen. Allerdings sind Schulbehörden und Schulen wiederum keine Finanzämter, da haben Sie wohl etwas verwechselt. Hier gelten neben Rechtsgrundsätzen immer auch pädagogische Grundsätze. Die Abwägung von wirksamen Maßnahmen in diesen Fragen ist immer die zwischen der Strenge des Gesetzes und den pädagogischen Möglichkeiten. Die betroffenen Schulen leisten diesbezüglich viel. Sie brauchen vielseitige, selbstverständlich auch unser aller Unterstützung statt der Botschaft, sie bekämen die Einhaltung der Schulpflicht nicht in den Griff, die man leicht aus dem Antrag lesen kann.
Die Mitteilung der Senatsbildungsverwaltung an die Mitglieder des Schulausschusses informierte nicht nur über Zahlen, sondern auch über die verschiedenen Anstrengungen der Schulen, die Einhaltung der Schulpflicht zu gewährleisten. Ich setze auf die Bemühungen der Schulen, die Eltern zu gewinnen, zum Beispiel eine Badebekleidung zu gestatten, die den religiösen Vorstellungen entspricht, auf Gruppentrennung im Schwimm- und Sportunterricht, auf Unterricht durch weibliche Lehrkräfte für Mädchengruppen und durch männliche Lehrkräfte für Jungengruppen in bestimmten Fächern, auf Gespräche mit Schülern und ihren Erziehungsberechtigten, möglichst mit der Unterstützung der Elternvertreter.
Ganz und gar danebengegriffen haben Sie mit der zweiten Forderung, Sport- und andere Befreiungen aus gesundheitlichen Gründen immer amtsärztlich überprüfen zu lassen. Welch ein Verhältnis zu islamisch-religiös gebundenen Familien und welch ein bedenkliches Rechtsverständnis haben Sie, wenn Sie formulieren:
Die Schulen müssen eine handhabbare Grundlage haben, um gegenüber den Minderjährigen diese Rechte und Pflichten durchsetzen zu können.
Gegenüber den Minderjährigen, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! Von der damit verbundenen Bürokratie und Arbeitsbelastung von Amtsärzten ganz zu schweigen. Nein, der Antrag ist untauglich, zur Lösung des gefühlten Problems der Schuldistanz aus religiösen Gründen beizutragen. Deshalb hat meine Fraktion ihn im Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport abgelehnt und wird das auch heute tun.
Frau Senftleben
Hoffnung, auch von hier aus das Bemühen der Schulen wirklich unterstützen zu können, bleibt noch. Herr Steuer hat in der jüngsten Ausschusssitzung mitgeteilt – und noch einmal mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus dem Protokoll – :
Wenn der Antrag heute abgelehnt werde, werde ein neuer eingebracht, der konkrete Ansätze enthalte.
Ja, warum denn nicht gleich so? – Die PDS wird diese Ansätze prüfen – sofern sie nicht auf verschärfte Restriktionen gerichtet sind – und sie nach Kräften und im Interesse der betroffenen Kinder und Jugendlichen unterstützen. Eine große Berliner Tageszeitung titelt heute übrigens zu dem Problem Schuldistanz: „Coole Schule gibt allen eine Chance“. Darüber könnten wir auch noch einmal nachdenken. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist es eine ziemlich übersichtliche und einfache Sache, die wir mit der Änderung zum Lehrerbildungsgesetz vorlegen. Zwei Dinge sollen geregelt werden: Zum einen soll ein Seiteneinstieg in den Lehrerberuf ermöglicht werden – und zwar auf Grundlage eines Hochschulabschlusses, Herr Goetze, nicht irgendeiner Minderqualifizierung –,
der dem ersten Staatsexamen gleichgesetzt werden soll. Zum anderen wollen wir die Einführung eines berufsbegleitenden Referendariats für Lehramtsabsolventen ermöglichen, die bereits das erste Staatsexamen abgelegt haben, aber auch für Seiteneinsteiger sowie für bereits im Schuldienst Tätige, die noch keine komplette Lehrerausbildung besitzen. Das ist durchaus sinnvoll. Diese Wege in die Schule zu eröffnen dient nicht dazu, einem riesigen Lehrermangel vorzubeugen, sondern dazu, in erster Linie ganz spezifischem Lehrermangel vorzubeugen. Das ist ausführlich von Frau Dr. Tesch erläutert worden, daher muss ich das nicht wiederholen. Diese Änderung ist erforderlich, weil wir Wege eröffnen wollen, um fachlichen Fehlbedarf an qualifizierten Lehrkräften auszugleichen. Wir wollen damit auch Wege für eine größere Vielfalt beim Zugang zum Lehrerberuf öffnen. Es kann für die Berliner Schulen nicht von Schaden sein, wenn auch Menschen aus anderen hoch qualifizierten Berufen mit einem Hochschulstudium sich entschließen, den Weg in die Schule zu gehen. Dafür brauchen sie noch das pädagogische Rüstzeug, und genau das wollen wir ihnen ge
Frau Paus
ben. Insofern ist dies keine Notlösung, sondern ein durchaus gangbarer Weg, aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens Menschen mit entsprechender Qualifizierung in die Schule zu bekommen.
Das stellt natürlich auch ganz besondere Ansprüche an das berufsbegleitende Referendariat. Für die, die das in Anspruch nehmen, stellt es im Übrigen auch eine erhebliche persönliche Belastung dar. Diese Reform ordnet sich in die gesamte Veränderung der Lehrerausbildung ein. Wir zielen darauf – auch wenn Herr Goetze das anders verstehen will –, die Qualifizierung und Professionalität des Lehrerberufs weiter zu steigern, indem die Berufswissenschaften von Anfang an im Bachelorstudium weiter gestärkt werden und auch der Praxisbezug von Anfang an verstärkt wird. Mit dieser komplizierten Anforderung muss auch eine Verbesserung der Studierbarkeit verbunden sein. Wie lange sich Studien gerade in der Lehrerausbildung hinziehen, haben wir bereits bei anderer Gelegenheit erörtert. Es darf künftig nicht hingenommen werden, dass z. B. Anmeldezeiten zu Prüfungen endlos lang dauern und das ganze Studium verzögern. All diese Dinge müssen mitgeregelt werden – wahrlich keine einfache Aufgabe. Natürlich bestehen wir darauf, dass derjenige, der über den neuen Studienweg, die konsekutiven Studiengänge, in die Berliner Schule kommt, als Lehrer einen Masterabschluss haben muss. Das heißt aber nicht, dass er als Bachelor über Pädagogik, Psychologie und die anderen Berufswissenschaften etwa nichts gehört haben sollte – ganz im Gegenteil, wie gesagt, von Anfang an.
In Berlin hat offenbar die Lehrerbildung derzeit keine gute Institution. Wir streben deshalb an, in der Perspektive möglichst ein Zentrum zu bilden, die Universitäten schlagen im Moment vor, mehrere Zentren für Lehrerbildung zu bilden, um auch für die Lehrerstudierenden ein Zuhause zu haben, wo sie ihre Erfahrungen austauschen können, viele studienorganisatorische Maßnahmen abwickeln können.
Zu bedenken ist bei der Kritik, die von Herrn Goetze geäußert wurde, dass er wahrscheinlich außer Acht gelassen hat, dass in der Studienreform auch eine Verkürzung des Referendariats steckt, die zu beachten ist bei allem, was man darum herum an Einstiegsmöglichkeiten entwickelt. Größere Praxisphasen im Studium erleichtern auch die Berufseinstiegsphase, eine Idee, der wir sehr anhängen und von der wir noch hoffen, dass wir sie entwickeln können – das Prinzip einer Berufseinstiegsphase vom Abschluss der Studiums über das Referendariat und den Weg in die Lehrertätigkeit. Wir werden diesem Antrag zustimmen, und wir werden alles daran setzen, Bedingungen zu schaffen, damit diese Seiteneinsteigerregelung für die Berliner Schule in guter Qualität greifen kann. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident!– Meine Damen und Herren! Der Mord an einer jungen türkischstämmigen Frau, das vermutliche Motiv dafür, die Familienehre, und die Rechtfertigung zu Mord und Motiv durch muslimische Schüler haben berechtigt Entsetzen ausgelöst. Mein Kollege Mutlu hat darauf bereits verwiesen. Die öffentliche Auseinandersetzung darüber hat begonnen. Sie ist notwendig und muss auch an den Schulen geführt werden, am Besten unabhängig von direkter Betroffenheit.
Die Erwartungen, die dabei an einen Werteunterricht geknüpft werden, sind nicht erfüllbar. Werte werden weniger erlernt als erlebt. Schule als Ganzes bringt sie hervor. Das ist nicht einfach. Es ist das gute Recht der CDUFraktion, einen dringlichen Antrag zu stellen und diesen hier als Priorität zu behandeln.
Die Absicht, einen Wahlpflichtbereich mit Religionsunterricht einzuführen, ist weder neu noch dringlich.
Es ist schon gesagt worden, in einem von Inhalt und zum Teil im Wort gleichen Antrag haben Sie, Damen und Herren der CDU-Fraktion, im November 2003 in der parlamentarischen Beratung des Schulgesetzes einen solchen Antrag gestellt. Er ist abgelehnt worden. Das Schulgesetz ist ein Jahr in Kraft. Sie machen den gleichen Vorstoß erneut. Es ist absehbar, dass er erfolglos bleiben wird. Dabei ist die Rechtslage in der Stadt klar und ein politischer Mehrheitswille in der Stadt wohl auch gut erkennbar. Berlin hat mit dem Schulgesetz von 1948 die Trennung von
Staat und Kirche im Schulbereich vollzogen und den bekenntnisorientierten Religions- und Weltanschauungsunterricht zur Angelegenheit von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gemacht.
Im öffentlichen Mainstream wird die Illusion immer wieder erzeugt, mit einem sogenannten Werteunterricht, mit Religionsunterricht und mit einer Veränderung der Berliner Rechtslage könnten die diesbezüglichen Probleme gelöst werden.
Die immer gleichen Versuche, Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach in die Berliner Schule zu bekommen, offenbaren die Unfähigkeit, sich aus alten Denkstrukturen zu lösen und neue Antworten auf sich neu entwickelnde Herausforderungen zu finden.
Bei Ihnen ist ja wohl jegliche Werteerziehung vorbeigegangen, Herr Dr. Lindner!
Es wird gewöhnlich argumentiert, die Islamische Föderation könne man dadurch aus der Schule heraushalten, dass es eine Art staatlichen Islamunterricht gebe. Ich empfehle ausdrücklich, im Rechtsgutachten von Professor Renck und Professor Feldmann nachzulesen, die klar nachweisen, dass sich die staatlichen Kontrollmöglichkeiten nicht unterscheiden, wenn es sich entweder um ein staatliches oder ein nichtstaatliches Fach handelt. Die Zeit verbietet es mir, mich dazu noch weiter zu äußern.
Berlin hat sich zu einer Einwanderungsstadt entwickelt und hat eine wachsende europäische Dimension. Die Berliner Schule muss ihren spezifischen Beitrag dazu leisten, dass Heranwachsende lernen, miteinander in dieser Stadt zu leben. Wir halten es für notwendig, dass alle Kinder und Jugendliche ein Grundwissen über die großen Weltreligionen erwerben, sich mit ihnen auseinandersetzen, und zwar miteinander in einem gemeinsamen Unterricht und nicht getrennt nach Religion und Weltanschauung.
Dem Islam sollte dabei angesichts eines relativ großen Anteils muslimischer Schüler mehr Gewicht als bisher zukommen. Das ist ebenso wenig allein im Rahmen von islamischen Religionsunterricht zu lösen, wie der CDUVorschlag untauglich ist, die Islamische Föderation aus der Schule heraushalten zu wollen. Ich empfehle, noch einmal Rechtsgutachten nachzulesen und auch das Bundesverwaltungsgerichtsurteil und die Pressemitteilung von gestern zu NRW nachzuschlagen. Auch wir halten ein neues oder erweitertes Fach, in dem Kinder und Jugendliche etwas über andere Lebensweisen, über Traditionen und Bräuche und natürlich über die großen Weltreligionen erfahren und erleben, für sinnvoll und notwendig. Interdisziplinärer Ansatz, Verarbeiten von in anderen Fächern erworbenem Wissen und neue Lernformen, Verschiedenheit miteinander zu erleben, Lebenssituationen miteinander zu gestalten. Ein solches Fach kann die innere Schulreform befördern und einen spezifischen Beitrag zur so genannten Wertevermittlung erbringen. Dies setzt aber voraus, dass es alle Schüler tun, gemeinsam, sich niemand abmelden oder ein anderes Fach dafür wählen kann.
Da ich noch einen Augenblick Zeit habe, erlaube ich mir, noch einmal auf die Rechtssituation zur Islamischen Föderation einzugehen.
Herr Lindner! Wenn ich nicht eine gute Kinderstube genossen hätte, sehr im Unterschied offenbar zu Ihnen, hätte ich jetzt einmal zurückgegeben, was Sie sich heute gegenüber dem Regierenden Bürgermeister erlaubt haben!
Ich bin es nicht gewohnt, mit Flegeln umzugehen, das ist wohl wahr! – Zur islamischen Föderation: –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Immerhin gehören die Schüler in Deutschland bei der Lösung von Problemen zur internationalen Spitzengruppe. Mit dem Herausfinden und Zusammenstellen einer zweckmäßigen Bahnverbindung war das nachzuweisen. Für die Berliner Schüler keine Hürde – BVG-geschult! Bemerkenswert an diesem Testergebnis ist, dass die Schüler ihre Problemlösungskompetenz wohl nicht in der Schule erworben haben. Auch immerhin sind wir an anderer Stelle – bei den Gymnasiasten – diesmal bis ins Mittelfeld gekommen. Ich will den Erfolg nicht klein reden, im Gegenteil sollte er lehrreich sein, denn das Mittelfeld ist mit einer deutlichen Leistungssteigerung der schwächeren Gymnasiasten erreicht worden. Leider sind die guten Nachrichten aus PISA 2003 für Deutschland damit schon zu Ende.
Die wirklich schlimme Nachricht haben wir für die im Schulsystem auf die unterste Stufe sortierten Schülerinnen und Schüler, die an den Hauptschulen, bekommen. Etwa 21 % erreichten in Deutschland die niedrigste Kompetenzstufe oder lagen sogar noch darunter. Diese Risiko
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Herr Steuer! Vielleicht haben Sie doch zuviel über die Schnecke gelesen und das hat ein wenig abgefärbt. Ihr Diskussionsbeitrag ist in etwa auf dem Stand von vor einem Jahr stehen geblieben. In der
Tat lautet das übergreifende Thema der vorliegenden Anträge: Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und kulturelle Bildung und Erziehung. Wir haben dazu eine Anhörung – das ist schon erwähnt worden – am 6. Mai im Fachausschuss durchgeführt, die aus meiner Sicht sehr erhellend gewesen ist, auch wenn Herr Mutlu und Herr Steuer tapfer verleugnen, was dort gesagt wurde. Ich kann gern, wenn es die Zeit nachher noch erlaubt, ein wenig Argumentationshilfe aus dem Wortprotokoll geben.
Gemeinsam ist den vorliegenden Ursprungsanträgen allerdings, dass sie sehr kleinteilig sind und lediglich Einzelfragen aus Politikfeldern herausgreifen
und zwar solche, die auch schon Gegenstand von Senats- oder Koalitionshandeln sind. Deshalb haben sich die Koalitionsfraktionen bei den Beschlüssen entweder auf die Umsetzung dieser Vorhaben konzentriert oder die Anträge komplett abgelehnt.
(D
Hier war die Rede von dem umfassendsten Antrag, den die CDU eingebracht hat: „Handlungsprogramm zur besseren Integration von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft in Berlin vorlegen“. Im Anliegen – das ist deutlich geworden – gibt es überhaupt keinen Dissens. Allerdings spät, sehr spät ist der CDU-Fraktion eingefallen, dass man so etwas braucht. Wenn man die lange Regierungszeit der CDU Revue passieren lässt, stellt man fest, dass solch ein Antrag nie eingebracht worden ist, geschweige denn ein entsprechendes Handlungsprogramm erarbeitet worden wäre. Der Senat hat inzwischen gehandelt, ebenso wie die Koalitionsfraktionen. Bereits mit der Koalitionsvereinbarung haben wir ein solches Bildungsprogramm ins Visier genommen. Inzwischen liegt es vor.
Die CDU-Fraktion hat deshalb ein Handlungsprogramm zur besseren Integration von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft gefordert und dafür ganz klare Schwerpunkte formuliert. Wir wollen mehr Werbung für den Kitabesuch, wir wollen, dass Kinder auch nach einer verpflichtenden Sprachstandsuntersuchung eine systematische Sprachförderung erhalten und gegebenenfalls bei starken Mängeln auch dazu verpflichtet werden können. Sie, Herr Senator, meinen, es sei schon gut, dass rund 92 % der Kinder eines Jahrgangs Kita oder Vorklassen besuchen und dort irgendeine Art von vorschulischer Bildung erhalten. Hierzu stelle ich fest:
1. Es gibt noch überhaupt keine Erkenntnisse darüber, wie viele Kinder nach dem absolut widersinnigen Wegfall der Vorklassen in den Schulen überhaupt noch in die Kitas gehen werden.
2. Tests allein reichen nicht aus. Anstatt eine Qualifizierungsoffensive zu starten und den Kitas endlich die benötigte und gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Erzieherinnen zur Verfügung zu stellen, lassen Sie ein aufwändig und – zugegeben – sehr schön auf Hochglanzpapier gedrucktes Bildungsprogramm erstellen, das die Kitas in freier Trägerschaft im Fachhandel erwerben können. Das ist löblich, reicht aber nicht aus.
3. Sind es gerade die Kinder, die weder in Kitas noch Vorklassen gehen, die wahrscheinlich die größten Probleme haben.
Diese Kinder sollen nun nach Ihrer Auffassung Sprachkurse besuchen. Das ist schön, aber für diese Sprachkurse stellen Sie im gesamten Land Berlin gerade einmal acht Stellen zur Verfügung. Dies haben Sie am 9. Januar im Hauptausschuss so zugegeben. Nein, Herr Senator, acht Stellen reichen nicht aus. Es ist auch nicht richtig, die Förderklassen in den Schulen abzuschaffen und alle Schüler unabhängig von ihren Behinderungen oder Handikaps in eine Gruppe zu stecken. Dies sind nur einige Beispiele unseres Schwerpunktprogramms.
Die Koalition hat unseren Antrag im Jugendausschuss amputiert und fordert nun den Senat auf, irgendeinen Bericht vorzulegen. Um es deutlich zu sagen: Wir sind nicht damit einverstanden, dass Sie wie die Waldschnecke den Kopf einziehen und still sitzen bleiben. Deshalb können wir Ihrem verkürzten Antrag nicht zustimmen.
Ja, Kollege Mutlu! – Dann habe ich nachher vielleicht noch Zeit, kurz etwas zu zitieren.
Herr Kollege Mutlu! Das ist ein Beispiel von grüner Demagogie. Es ist nicht so, dass der Test wegfällt, sondern der Test wird verändert. Mit „Deutsch plus“ findet ein neuer Test statt, und zwar bei den Kindern, bei denen zu Recht die Vermutung besteht, dass es Sprachdefizite gibt. Es kann mitnichten davon die Rede sein, dass es keinen Test gibt. Kein Test ist so gut, dass man ihn nicht noch verändern und verbessern könnte. Sie teilten übrigens im Ausschuss alle kritischen Anmerkungen zum Testverfahren von „Bärenstark“. Wir hatten eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen. Wissenschaftler haben in anderen Bundesländern einen anderen Test vorgelegt, der nun eingesetzt wird. Dagegen gibt es aus meiner Sicht nichts zu kritisieren.
Herr Piening hat im Ausschuss gesagt:
Allerdings glaube ich, dass seit dem letzten Jahr dieses Stichwort „pragmatisches Improvisieren“ für Berlin nicht mehr gilt, weil im letzten Jahr grundlegende Entscheidungen getroffen worden sind, so dass man zu Recht sagen kann, es gibt in Berlin zurzeit eine Politik aus einem Guss.
Ein letzter Satz von ihm aus der Anhörung, der auch mein letzter Satz sein soll:
Dazu gehört meines Erachtens auch, unabhängig von den politischen Sichtweisen auf Details anzuerkennen, dass die Veränderungen des letzten Jahres die große Chance bieten, einen Schritt weiterzukommen, hin zu einem Bildungssystem, das mehr Chancengerechtigkeit für alle Berliner Kinder bietet – egal woher sie oder ihre Eltern kommen. Deshalb lautet mein Wunsch an Sie, diese Chance nicht zu vertun.
Ich würde sagen: Diese Chance nicht zu zerreden. – Vielen Dank!
Danke, Herr Präsident! – Herr Staatssekretär! Ich habe eine Nachfrage zu Ihren Ausführungen. Sie hatten sich zu den Kriterien für die Hortvergabe geäußert und gesagt, dass sie auf der Grundlage der Kitaverfahrensordnung erfolgt. In der Internetplattform, die Sie dankenswerterweise erwähnten, findet sich die Feststellung: Einen Betreuungsbedarf bekommen berufstätige und arbeitssuchende Eltern bestätigt. – Sind dieser Satz und die Kitaverfahrensordnung in Übereinstimmung zu bringen?
Herr Präsident! Ich habe keine Frage, die den Charakter eines Aprilscherzes hat, sondern eine Nachfrage in der Sache. – Herr Senator! Unter dem Stichwort „Bindungskontinuität“ würde ich gern erfahren, welche Bedeutung Sie der Überlegung beimessen, dass bei der Übertragung von Kitas in freie Trägerschaft auch die Erzieherinnen – wie man sagt – mitgehen, d. h. zum freien Träger wechseln. Welche Bedeutung hat für Sie dieser Standpunkt?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator, die Sprachstandsstudie „Bärenstark“ hat in den zurückliegenden Jahren wertvolle Aufschlüsse über die Situation der Kinder im Vorschulalter geliefert. Nun wird es eine Sprachstandsfeststellung für Lernanfänger geben. Meine Frage: Nach welchem Verfahren wird diese Sprachstandsfeststellung stattfinden? – Ich frage vor dem Hintergrund, dass es sehr viel Positives über „Bärenstark“ zu sagen gab, es im Verlauf der Zeit aber auch kritische Bemerkungen dazu gab.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dann versuchen wir es mit dem Verstand: Deshalb möchte ich heute keine Grundsatzdiskussion über Stellenwert und Bedeutung über Schulen in freier Trägerschaft führen.
Das haben wir gründlich und ausführlich getan. Die Positionen sind völlig klar, darüber müssen wir uns nicht neu verständigen. Mit der Änderung des Privatschulgesetzes im Juli 2002 und der Verabschiedung des neuen Schulge
Frau Senftleben
setzes jetzt im Januar sind die rechtlichen Grundlagen für die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft definiert. Wir sind dabei, – das ist zu Recht eingefordert worden – stabile Finanzierungsgrundlagen zu schaffen und die Existenz von Schulen in freier Trägerschaft selbstverständlich zu sichern. Gelegentlich wird anderes unterstellt, sogar in Antragsüberschriften.
Ich denke, dass es wenig sinnvoll ist, an solchen Regelungen – eine solide Finanzierungsgrundlage zu schaffen – ständig herumzubasteln.
Nein, wir haben nicht herumgebastelt, wir haben ein Gesetz vorgelegt, das jetzt mit der Koalitionsmehrheit angenommen wurde. Über die Anträge müsste man deshalb heute gar nicht mehr reden, aber es bleibt ein Problem. Es ist hier zu Recht auf den Auflagenbeschluss des Hauptausschusses verwiesen worden. Der besteht, und der ist nicht ohne Weiteres aufzuheben. Er bedeutet – ich habe eine etwas andere Rechnung –, dass 2,1 Millionen € im Haushalt gefunden werden müssen. Ich komme darauf noch einmal zurück.
Die Grünen haben einen Antrag vorgelegt, in dem sie ziemlich deutlich, ganz korrekt, eine Gesetzesänderung beantragen. Die FDP ist mit ihrem Antrag unter der Teppichkante herumgesegelt, indem ihr Antrag glauben macht,
dass es sich nicht um eine Gesetzesänderung handele, und behauptet, dass das Land Berlin die freien Schulen nicht erhalten will. Das könnte man zumindest der Überschrift entnehmen. Sie heben bereits in ihrem Text auf eine Kostenfinanzierung ab. Man könnte nun meinen, es gäbe dazu bereits konkrete Vorstellungen. Gerade das wäre aber zunächst einmal zu diskutieren, wenn man eine andere als die jetzige Lösung will. Für Diskussionen sind wir durchaus offen. Die Werte liegen vor, sie müssen diskutiert werden. Danach muss man abwägen, ob das eine Lösung wäre. Schon allein deshalb können wir dem Antrag nicht zustimmen.
Wir haben ein rechtliches Problem. Der Auflagenbeschluss hat die Senatsverwaltung beauftragt, einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Das war nicht möglich, wie uns die Senatsverwaltung wissen ließ.