Jörg Vogelsänger
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Last Statements
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Ich begrüße es außerordentlich, dass der Bund jetzt endlich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzge setzes vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf stammt aus der Bun desregierung und trägt die Unterschrift von Frau Dr. Angela Merkel. Das ist nun einmal so. Aber der Entwurf ist auch dort entstanden, man hat sich dazu verständigt.
Die Länder hatten dann einen Tag Zeit zur Stellungnahme, nachdem der Gesetzentwurf vorlag. Wir haben eine Stellung nahme abgegeben, weil insbesondere die Länder Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen immer wieder
gefordert haben, dass zu diesem Punkt im Bundesnaturschutz gesetz eine Änderung vorgenommen wird.
Aus Sicht des Landes Brandenburg, aber auch des Landes Sachsen - ich habe mit dem Kollegen Schmidt darüber gespro chen - reichen die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz nicht aus. Darin steht eine neue Formulierung: „zur Abwen dung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftli cher oder sonstiger ernster Schäden“. Das reicht nicht aus. Es fehlt insbesondere die Möglichkeit, weitere Ausnahmen zuzu lassen, um unter strenger Kontrolle selektiv und in beschränk tem Ausmaß die Entnahme einer begrenzten Anzahl von Wöl fen zu erlauben. Dies ist nach Artikel 16 Abs. 1 Buchstabe E der FFH-Richtlinie möglich - nicht nach deutschem Recht, auch nicht mit dieser Änderung.
Deshalb wird das Land Sachsen gemeinsam mit dem Land Brandenburg Änderungen einbringen. Herr Abgeordneter, aus Respekt vor dem Deutschen Bundestag werde ich jetzt nicht darüber sprechen, welche notwendigen Änderungen es in der Wolfsverordnung geben kann. Das kann ich einfach nicht. Das macht man auch nicht. Ich werde dieses Gesetzgebungsverfah ren abwarten, und dann werden wir prüfen.
Die Brandenburgische Wolfsverordnung schöpft den rechtli chen Rahmen aus, den wir jetzt haben. Das wird auch weiter hin so sein. Wir brauchen aber erst die Änderung des Bundes naturschutzgesetzes, beschlossen durch den Deutschen Bun destag. Der Bundesrat ist am Verfahren beteiligt. Dann werden die Änderungen bezüglich der Wolfsverordnung geprüft.
Das habe ich nicht so gesagt.
Das wird selbstverständlich geprüft. - Jetzt komme ich noch einmal zur Bundeskanzlerin. Sie ist für ihr Kabinett insgesamt verantwortlich. Deshalb ist es ein Gesetzentwurf der Bundesre gierung. Ihrer Verantwortung ist sie nur zum Teil gerecht ge worden; denn die Bundesländer, insbesondere Brandenburg
und Sachsen, haben schon lange eine Änderung des Bundesna turschutzgesetzes gefordert. Als Chefin einer Regierung hat sie erst jetzt eine Entscheidung im Bundeskabinett herbeigeführt, die nach meiner festen Überzeugung weiterhin unzureichend ist.
Ich lese das noch einmal vor:
„Es fehlt insbesondere die Möglichkeit, weitere Ausnah men zuzulassen, um unter strenger Kontrolle selektiv und in beschränktem Ausmaß die Entnahme einer begrenzten Anzahl von Wölfen zu erlauben.“
Das ist nach Artikel 16 Abs. 1 Buchstabe E der FFH-Richtlinie möglich, und das wird von mir gefordert. Dann hätten wir wei tere Möglichkeiten, in diesem Maße einzugreifen.
Der Aspekt der Abwendung ernster Schäden ist eine Ergän zung. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nach meiner festen Überzeugung nicht aus.
Es gibt geschulte Jäger, die Wölfe entnehmen können. Die Na men werden wir aber nicht bekannt geben. Das habe ich Ihnen ja schon gesagt.
Ich mache das gern, und ich mache es kurz. - Der Beschluss ist vom April 2019. Das ist so lange nicht her. Bei den Pachtver trägen gibt es fünf Neuabschlüsse. Da wird das berücksichtigt. Es sind 19,7 ha Ackerland und 4,8 ha Grünland. Bei weiteren Pachtverträgen werden wir das machen. Ich sehe dazu jetzt keine weitere Notwendigkeit, weil viele Dinge in den beste henden Pachtverträgen schon berücksichtigt sind. Die Kündi gung von Pachtverträgen, Herr Abgeordneter Raschke, ist im mer ein sehr komplizierter Vorgang. Insofern wird das sukzes
sive gemacht. Selbstverständlich nehme ich den Beschluss des Landtags sehr ernst. Wie gesagt, von April bis Juni sind fünf Pachtverträge geändert worden.
Herr Abgeordneter Raschke, ich habe das umfassend beant wortet. Der Beschluss des Landtages wird bei diesen Pachtver trägen umgesetzt, und wenn Pachtverträge auslaufen, werden sie neu geschlossen und die Sachbestimmungen aufgenommen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Große Mengen Plastik verschmutzen mittlerweile nicht nur un sere Weltmeere. Ich denke, die Bilder, die wir vor Augen haben - Frau Fischer deutete es an -, haben die Diskussion so richtig dynamisiert.
Die EU-Kommission hat im Januar 2018 eine Kunststoffstrate gie vorgestellt. Auf Bundesebene hat das Bundesministerium für Umwelt einen Fünf-Punkte-Plan vorgestellt: weniger Plas tik, mehr Recycling.
EU und Bund verfolgen in erster Linie einen überregionalen Ansatz zur Problemlösung: So soll bereits 2021 EU-weit das Verbot von bestimmten Einwegartikeln in nationales Recht umgesetzt werden. Deshalb kommt dieser Antrag genau zur richtigen Zeit. Er ist auch kein Wahlkampfantrag,
sondern der Antrag sorgt dafür, dass wir gemeinsam - selbst verständlich auch die Landesregierung - im Parlament nach Problemlösungen suchen. Dafür erst einmal herzlichen Dank.
Bei der Umweltministerkonferenz im November
werde ich selbstverständlich beantragen, dass der Bund einen Fahrplan und Eckpunkte zu diesem Ausstieg vorzustellen hat. Ich will das damit begründen - es ist auch gut begründbar -, dass der Vollzug dann bei den Ländern und den Kommunen liegt. Deshalb brauchen wir diese Eckwerte - auch um darüber zu diskutieren, was wir noch besser machen und wie wir das entsprechend umsetzen können.
Nach langer Diskussion haben wir ein Verpackungsgesetz: Es verpflichtet ab dem 01.01.2019 Unternehmen, Verpackungen möglichst umweltfreundlich zu gestalten. Möglichst umwelt freundlich - da ist hinsichtlich des Gesetzgebers noch Luft nach oben; ich halte das für sehr vage formuliert. Deshalb wer de ich mich dafür einsetzen, dass wir da Bilanz ziehen und überlegen, wie man das noch besser machen kann. Allerdings sind die Unternehmen schon jetzt gut beraten, das ernst zu neh men - da wird es noch zu Verschärfungen kommen - und be reits vorhandene oder neue Alternativen zu konventionellen Kunststoffverpackungen zu prüfen und darauf umzustellen.
Der Unverpackt-Laden in der Zeppelinstraße wurde genannt. Er ist der erste in Potsdam, und ich bin der festen Überzeu gung, dass in Brandenburg weitere folgen werden. Das kann man mit vielen Initiativen unterstützen: Es gibt die kommunale Wohnungsgesellschaft, Initiativen in den Orten, und vor allem kann man das als Verbraucher tun. Ich war beeindruckt von der Vielfalt des Angebots in diesem Unverpackt-Laden. Da stehen wir aber noch am Anfang.
Die mangelnde Recyclingfähigkeit von Kunststoffabfällen steht seit Langem in der Kritik: Während sortenreine Kunst stoffabfälle als Wertstoffe für mehrere Hundert Euro pro Tonne gehandelt werden, erzeugen wir im häuslichen Bereich jährlich 100 000 Tonnen Mischabfälle. Diesem ganz wichtigen Thema müssen wir uns stellen.
In Abstimmung mit dem Wirtschaftsminister werde ich zu ei nem Dialogforum auch die Recycling- und Kunststoffindustrie einladen,
und gemeinsam werden wir überlegen, wie wir diese 100 000 Tonnen reduzieren und auf einen besseren Weg gelangen kön nen. Wie kompliziert das ist, zeigt sich bei Elektrogeräten: Die Recyclingfähigkeit von Elektrogeräten ist praktisch nicht vor handen. Deshalb müssen wir auch da nach Wegen suchen. Aber das ist ein ganz, ganz langer Weg.
Immer gerne.
Es ist kein Gipfel, Herr Raschke, sondern ein Dialogforum. Dazu möchte ich in Abstimmung mit dem Wirtschaftsminister einladen; da sind wir bei der Vorbereitung. Den Termin kann ich Ihnen noch nicht genau nennen; ich finde das auch nicht so schlimm. Man sollte mit dem 1. September nicht die Arbeit einstellen.
Eine Landesregierung ist so lange im Amt, bis eine neue ge wählt wird. Deshalb halte ich es für richtig, mit dem Cluster - das ist ja ein Cluster in der Industrie - zu sprechen und zu über legen, was man tun kann. Vor allen Dingen werde ich ja durch den Antrag dazu aufgefordert.
Deshalb finde ich es nicht schlimm, wenn der Antrag sofort in Regierungshandeln umgesetzt wird.
Ein hochinteressanter Bereich ist auch der Umgang mit den Coffee-to-go-Einwegbechern:
- Coffee-to-go-Einwegbecher.
- Ja. - Das Umweltbundesamt hat in einer Studie vorgestellt, dass im Durchschnitt 34 Einwegbecher pro Jahr und Einwoh ner benutzt werden. Da bietet der „PotsPresso“ eine bessere Alternative.
Ich rechne einmal hoch: 34 mal 80 Millionen - da ergibt sich für Deutschland eine Zahl im Milliardenbereich. Da müssen und können wir etwas tun: In Potsdam gibt es erste Initiativen, auch von der Bürgerstiftung - sie kann man nur unterstützen.
Dort steht ein weiterer Becher;
er stammt aus Beelitz.
- Ja, vom Spargelfest. - Dort hat der Bürgermeister dafür ge sorgt, dass Mehrwegbecher eingesetzt werden.
Das Spargelfest zählt pro Tag ca. 20 000 Besucher. Wenn man das hochrechnet, wurde mit dieser Initiative des Bürgermeis ters dafür gesorgt, dass mindestens Hundertausende Mehrweg becher als Müll vermieden wurden. Dafür kann man auch ein mal Danke sagen. Das ist eine gute Initiative.
Ihr sollten weitere folgen.
Man hätte auch gemeinsam mit Günter Baaske am 1. Mai Lütte besuchen können:
Da gibt es nur Mehrweggeschirr; das haben die Einwohner dort festgelegt.
Wir haben ein dickes Brett zu bohren; das werden wir auch tun. Das sind wir der Umwelt, aber auch den Menschen im Land Brandenburg schuldig. Der Antrag von SPD und Linke ist ein gutes und richtiges Signal. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich zuerst Folgendes feststellen: Wir müssen den Weg zu den Klimazielen von Paris engagiert gehen. Dazu braucht es jeden, und jeder kann seinen persönlichen Beitrag leisten.
Zum Antrag der Grünen: Herr Raschke, der Antrag ist scharf formuliert, Ihre Rede war versöhnlich. Ich finde es gut, dass man es auf diese Weise macht, schließlich müssen wir dieses Thema gemeinsam angehen.
Ich will dazu sagen: Klimaschutz ist ein Querschnittsthema, das auch engagiert angepackt wird.
Herr Dombrowski, nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen kann, nichts so gut, dass es nicht noch besser geht.
Wir haben viel erreicht: Die Nachhaltigkeitsstrategie ist mit ei ner breiten Beteiligung fortgeschrieben worden. Wir nehmen die Folgen des Klimawandels ernst - keiner verschließt davor die Augen. Das haben wir im Wasserbereich, bei der Hochwas serrisikomanagementplanung erreicht; da befinden wir uns bei den Hauptflüssen Elbe und Oder auf der Zielgeraden.
Herr Raschke hat den Eichenprozessionsspinner genannt. Ich habe dafür gesorgt, dass dieser bekämpft wird - eine richtige Entscheidung. Kahlgefressene Wälder sind kein aktiver Klima schutz.
Wir haben die Mobilitätsstrategie 2030, haben den ÖPNV deutlich gestärkt und streben immerhin ein Plus von 10 Millio nen Zugkilometern an. Das ist ein klares Signal für den Klima schutz. Wir haben die Strategie „Stadt für alle“, sie bildet den Rahmen für eine klimaverträgliche Stadt- und Wohnungsent wicklung. Wir haben außerdem den Landesentwicklungsplan. Die CDU muss sich schon den Vorwurf gefallen lassen: Sie wollen Wachstum ohne Ende. Das wollen wir nicht; wir wollen es kontrollieren.
Das Ministerium für Wirtschaft und Energie führt eine Wasser stoffoffensive durch. Das bedeutet, stromintensive Industrien sollen diese sehr moderne und umweltfreundliche Energie nut zen. Dabei ist Brandenburg Vorreiter. Herzlichen Dank an den Wirtschaftsminister!
Ich habe ein Programm mit einem Volumen von 20 Millionen Euro für die Deponienachsorge aufgelegt, um Treibhausgase zu reduzieren und Energie zu erzeugen. Nach meiner Kenntnis sind wir das einzige Land mit einem solchen Programm. Wenn Sie mich korrigieren, dann freue ich mich darüber, wenn ande re mitmachen.
Wir sind Vorreiter - und bleiben dies - beim Ausbau erneuerba rer Energien. Das ist nicht konfliktfrei, aber wir werden das weiterverfolgen.
Das macht nicht jedem im Wahlkreis Spaß, aber beim Klima schutz geht es nicht nur um Spaß, sondern um konkrete Politik. Die vielen inzwischen vorliegenden Konzepte werden weiter entwickelt, und der Antrag von Rot-Rot wird die Klimadiskus sion und die Klimaziele, die wir erreichen wollen, noch weiter stärken. Herzlichen Dank für diesen Antrag und herzlichen Dank allen für das Engagement in Klimafragen! - Herzlichen Dank.
Herr Abgeordneter, ich bedanke mich für die Nachfrage. Ich hatte Ihnen konkrete Beispiele genannt und gesagt: Nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen kann. Das Kli maschutzgesetz wird von mir ausdrücklich unterstützt, und wir werden uns auch weiterhin einbringen. Es gibt eine gemeinsa me Erklärung von Bund und Ländern vom 6. Juni bezüglich der Nachhaltigkeit. Unser Ministerpräsident hat sich dabei sehr engagiert eingebracht.
Brandenburg geht den Weg weiter, und die Klimaziele sind un ser Maßstab; denn es geht darum, nachhaltig dafür zu sorgen, dass wir alle eine Zukunft haben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Herr Raschke hat es schon gesagt: Das Thema Wasserwirt schaft, das Thema wasserbauliche Anlagen ist wichtig für die Menschen im Land Brandenburg. Wir haben da viel erreicht. Große Projekte wie Hochwasserschutz, Aktionsplan „Spree wald“ innerhalb von neun Monaten, ein Konzept „Siedlungs wasserwirtschaft“ sind auf den Weg gebracht worden. Das ist doch eine tolle Leistung, die wir hier gemeinsam vollbracht haben.
Ich gehe aber noch ein Stück weiter: Der heutige Antrag ist gelebte Demokratie. Bürger haben sich eingebracht, haben den Abgeordneten ihre Sorgen vorgetragen, und die Abgeordneten haben das hier nach Potsdam mitgenommen. Das ist doch ge lebte Demokratie. Und die Verwaltung funktioniert auch.
Zwei Staatssekretärinnen waren mit vor Ort, haben nach einer Lösung gesucht; einer der bekanntesten Abteilungsleiter, Kurt Augustin, war ebenfalls dabei. Nun haben wir einen Lösungs weg, er heißt: Es gibt einen Planungsauftrag. Denn wasserwirt schaftlich wird dieser Flachlandspeicher nicht mehr benötigt, aber der Umbau zu einem naturnahen Landschaftssee hilft der Prignitz, hilft den Menschen, und es ist ein gutes Signal, dass wir das so beschließen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, den einen oder ande ren von Ihnen werde ich in den nächsten Wochen häufiger se hen - vom Wahlplakat lächelnd -, den einen oder anderen weni ger. Ich wünsche allen alles Gute - ob vom Wahlplakat lächelnd oder beim persönlichen Aufeinandertreffen. Es geht ja auch ohne Wahlkampf, es gibt auch ein Leben ohne Wahlkampf.
Ich bedanke mich nicht nur für Ihre Aufmerksamkeit, sondern auch für die konstruktive Zusammenarbeit in den letzten fünf Jahren. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Ich möchte zunächst festhalten, dass dem Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln durch den Landesbetrieb Forst eine sorgfältige und umfassende Abwägung der verschiedenen
Aspekte, insbesondere auch der Wirkung auf andere Insekten, vorausgeht. Die Mitarbeiter der Forstverwaltung und die Wald besitzer haben grundsätzlich ein hohes Interesse an einem funktionierenden Ökosystem mit einer intakten Flora und Fau na. Seit rund 300 Jahren stehen Eberswalder Forstwirtschaftler für den Gedanken einer nachhaltigen Waldwirtschaft.
Auf diesen Sachverstand können wir heute stolz sein und auf bauen. Ihn haben wir im aktuellen Fall genutzt.
Die Grünen haben keinerlei Vertrauen zum Landeskompetenz zentrum Forst in Eberswalde.
Das Landeskompetenzzentrum Forst in Eberswalde hat sich bundesweit einen Namen bei der Entwicklung und Pflege un serer Wälder gemacht. Unser Waldschutzkonzept wurde 2018 ausdrücklich von der Europäischen Union als vorbildlich aner kannt. Wir Brandenburger sind stolz darauf. Auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird sorgfältig abgewogen, aber jeder muss wissen, dass das auch immer Konflikte schürt und Fragen aufwirft. Was aber wäre die Alternative?
Der Einsatz eines solchen Pflanzenschutzmittels im Wald ist immer das letzte Mittel, um ihn zu erhalten. Auch in der kon kreten Situation hat eine Abwägung stattgefunden. Sie hat dazu geführt, dass wir das einzig wirksame und zur Verfügung stehende Mittel „Karate Forst“ einsetzen. Probefällungen von Kiefern in betroffenen Gebieten haben an einzelnen Baum kronen einen Befall mit bis zu 2 000 Raupen erwiesen. Für Fachleute ist dies ein klares Indiz dafür, dass der Verlust von Waldflächen in beträchtlichen Größenordnungen droht. Schät zungen gehen davon aus, dass bei den rund 7 700 ha, für die der Einsatz des Pflanzenschutzmittels gegen die Nonne empfohlen wird, ein Totalverlust von 3 000 ha droht. Unsere Fachleute sagen: Den sterbenden Wald kann man sehen, riechen und hören. Die angeblichen Alternativen führen bei nä herem Hinsehen in die Sackgasse.
Der erhebliche Verlust von Waldfläche wäre eine Katastrophe für das Ökosystem. - Vielen Dank.
Ich glaube, ich bin mit meinen Ausführungen sehr konkret ge wesen, aber ich komme gern noch zur Zulassung von Pflanzen schutzmitteln: Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird geprüft, welches am besten geeignet ist. Das selektiv wir kende Dipel ES, das in der Vergangenheit für die Eichen prozessionsspinner-Bekämpfung verwendet wurde, weist für diesen Zweck keine ausreichende Wirkung auf und ist am Markt nicht verfügbar. Auch das vor Kurzem als Notfallzu lassung zur Verfügung gestellte Foray 76 B mit dem gleichen Wirkstoff wie Dipel ES hat eine unzureichende Wirkung. Die Prüfversuche haben dies ergeben.
Noch einmal zum Einsatz: Die Befliegung erfolgt flächen scharf. Die Flugbahnen werden nachprüfbar aufgezeichnet. Es sind über 3 000 ha mit Pflanzenschutzmitteln besprüht worden, und es gab keinerlei Konflikte. Das hängt aber auch mit dem Verantwortungsbewusstsein aller zusammen. Es gibt eine All gemeinverfügung über die Waldschutzmaßnahmen. Sie wird veröffentlicht, und daran muss man sich halten. Bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners hat sich eine Geg nerin - das ist ein alter Fall - unter einer Eiche versteckt und sich besprühen lassen. Das sollte man nicht tun, und das steht auch in der Allgemeinverfügung.
Jetzt komme ich auch gern noch einmal zur Allgemeinverfü gung in Bezug auf die Beeren: Rechtsgrundlage der All gemeinverfügung sind die §§ 18, 19, 32 und 34 Landeswaldge setz. Hinzu kommt das Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden. Der Zeitraum, die Landkreise und Gemeinden sind in der Allgemeinverfügung festgelegt und es wird darauf hingewiesen, dass ein Sammelverbot von Wald pilzen und wild wachsenden Früchten besteht. Auch wird darauf hingewiesen, dass wir keine Alternative zur sofortigen Vollziehung haben.
Ich komme zu den Schutzgebieten. Da hat das Gericht einen Stopp verhängt. Das hat der eine oder andere als Teilerfolg ge feiert. Ich habe Gerichtsurteile zu respektieren. Die Fläche, die davon betroffen ist und nicht beflogen werden kann, hat eine
Größe von unter 100 Hektar - 100 Hektar sind 100 Hektar, aber nicht 7 700 Hektar, dort geht der Einsatz bis zu einer gericht lichen Klärung weiter. Die UNB Potsdam-Mittelmark hat das geprüft und nach meiner Kenntnis auch ihr Einverständnis mit der Befliegung und Bekämpfung erklärt. Das ist aber ohne Relevanz, das Gericht hat in diesem Fall den Einsatz des Insek tizids gestoppt.
Ich hoffe, dass ich die Dinge verständlich darstellen konnte.
Ich will es einmal grundsätzlicher erklären: Mich wundert die Haltung der Grünen. Es droht der Verlust von 3 000 Hektar Kiefernwald,
eine ökologische Katastrophe, auch deshalb, weil dort über Jahrzehnte kein Waldumbau mehr stattfinden wird. Der Schutz des Kieferndachs wird auch für Insekten und andere dort lebende Tierarten benötigt.
Die Dosis des Insektizids „Karate Forst flüssig“ ist für Mai käfer und viele Laufkäferarten nicht gefährlich, das Insektizid ist auch nicht bienengefährlich. Für andere Insekten ist es ge fährlich, das will ich nicht verschweigen. Man muss abwägen, ob man den Totalverlust von 3 000 Hektar Wald zulässt. Es sind über 1 100 Waldbesitzer betroffen. Zumeist handelt es sich dabei um Kleinstwaldbesitzer, die keine Chance haben, dort eine Bekämpfung durchzuführen.
Ich will noch einmal aus dem Waldgesetz des Landes Branden burg - das ist ein gutes Gesetz - zitieren. Im § 19 Abs. 2 steht zum Waldschutz:
„Die Waldbesitzer sind verpflichtet, zum Schutz des Wal des vorbeugend und bekämpfend tätig zu werden, wenn die Funktionen des Waldes maßgeblich beeinträchtigt werden können.“
„Maßgeblich beeinträchtigt“ - Ein Totalverlust entspräche dem meiner Auffassung nach. Über 1 100 Waldbesitzer können die sen Einsatz nicht selbst organisieren. Es ist kein Landeswald betroffen, aber ich fühle mich als Forstminister den privaten Waldbesitzern gegenüber verpflichtet, genauso wie mein Lan desbetrieb Forst und selbstverständlich auch das von mir ge schätzte Landeskompetenzzentrum Forst in Eberswalde. - Vie len Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Auf diese Frage kann ich kürzer antworten: In Brandenburg werden derzeit keine Monoverbrennungsanlagen für Klär schlamm betrieben. Es gibt auch keine laufenden Genehmi gungsverfahren. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Über „ange dachte Überlegungen“ werde ich hier nicht spekulieren. Es geht um Genehmigungsverfahren und darum, ob Anlagen im Bau sind. Beides kann ich verneinen.
Klärschlamm kann nicht nur in Monoverbrennungsanlagen verbrannt werden, das stimmt. Meist wird er in Industrie- oder Abfallverbrennungsanlagen mitverbrannt. Das ist in Branden burg in sechs Anlagen der Fall. Es ist zulässig, diese Anlagen dafür zu nutzen, sie sind dafür technisch ausgerüstet. Ich nenne Ihnen die Orte, in denen sich diese Anlagen befinden: Zwei gibt es in Rüdersdorf, je eine in Premnitz, Großräschen, Schwedt und Spremberg. Wenn die Betreiber die Notwendig keit der Erweiterung sehen, müssen sie entsprechende Anträge stellen und ein Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Ich möchte noch etwas loben - nachdem ich das Landeskompe tenzzentrum Forst gelobt habe -: Mein Landesamt für Umwelt hat sehr kompetente Mitarbeiter im Bereich des Genehmi gungsverfahrens für Industrieanlagen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Die Schäden im Wald sind nach dem Ausnahmesommer 2018 immens: In unseren Wäldern sind in den Jahren 2017 - hier waren es die Herbststürme - und 2018 2 Millionen m3 Schadholz angefallen. Im Detail bedeutet das - das haben wir auch im Ausschuss debattiert -: Bei einem Gesamtholzeinschlag von etwas über 5 Millionen m3 in einem normalen Jahr sind 2 Millionen m3 Schadholz schon eine Menge.
Hochrechnungen haben ergeben, dass auf über 7 300 ha Wie derbewaldungsmaßnahmen erforderlich sind. Die Kostenschät zungen belaufen sich auf rund 23 Millionen Euro. Die bisheri gen forstwirtschaftlichen Förderrichtlinien für EU-Mittel, Mit tel aus der Walderhaltungsabgabe sowie für Zuschüsse nach Waldbränden ermöglichen eine erhebliche finanzielle Unter stützung der Waldbesitzer bei entsprechender Wiederherstel lung des Waldes.
Ich begrüße außerordentlich, dass der Bund über die Gemein schaftsaufgabe zusätzlich unterstützt. Das hat den Vorteil, dass man - neben den EU-Mitteln - auch die Zurverfügungstellung weiterer Unterstützungen prüfen kann.
Ich habe dem Bund den Schadholzanfall - das sind 400 000 m3 Schadholz wegen Borkenkäferbefall und anderer Schädlinge,
1,2 Millionen m3 Schadholz nach den Stürmen 2017 und 2018 und 234 000 m3 Schadholzanfall nach den Waldbränden - ge meldet. Damit will ich die Bundesmittel in Anspruch nehmen, die auch mit Landesmitteln kofinanziert werden müssen. Ge genwärtig erarbeitet meine Fachabteilung die Förderrichtlinie und prüft auch, ob wir neben der bereits bestehenden EU-För derung erweiterte Fördermöglichkeiten zur Verfügung stellen können. Es ist also positiv, dass GA-Mittel zur Verfügung ge stellt werden.
Herr Abgeordneter, das wissen Sie doch: Die Landesregierung wird alle EU-Mittel und Bundesmittel kofinanzieren. Die EUMittel stehen jetzt schon zur Verfügung, und bei den GA-Mit teln handelt es sich um bundesweit eingesetzte Mittel. Ich gehe davon aus, dass auf meine Meldung hin Brandenburg einen er heblichen Anteil davon erhält, weil wir mehrere Schadensereig nisse haben. Selbstverständlich werden dann alle Bundesmittel kofinanziert. Wir brauchen aber auch Antragsteller; deshalb muss die Förderrichtlinie attraktiv gestaltet werden.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft bereitet gegenwärtig eine neue Richtlinie zur Förderung von Blüh- und Ackerrandstreifen und deren Umset zung vor. Zur Umsetzung gehört auch die Finanzierung. Ich habe entschieden, die Richtlinie aus Mitteln der Gemein schaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küs tenschutzes” - das sind Bundes- und Landesmittel - zu finan zieren. Dafür sind 6 Millionen Euro geplant. Deshalb brauchen wir keinerlei Umschichtung aus anderen Förderprogrammen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! An ausgewählten Grundwassermessstellen des Nitratmess netzes, an denen die Konzentration von 50 mg Nitrat pro Liter überschritten worden ist und in deren Anstrombereich die ackerbauliche Bodennutzung dominiert, werden die Ursachen gezielt untersucht. Sie haben das dargestellt.
Untersuchungsziel ist die Frage, inwieweit die derzeitige land wirtschaftliche Nutzung im Messstellenumfeld eine Ursache für die hohe Nitratkonzentration darstellt. Die Messwerte müs sen nicht zwangsläufig mit der gegenwärtigen landwirtschaftli chen Nutzung zusammenhängen. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Bisher haben sich verschiedene Ur sachen ergeben, die mitunter auch in der Vergangenheit lie gen - zum Beispiel Fäkalienverklappung bis in die 90er-Jahre, Güllehochlastflächen, ein ehemaliger Agrarflugplatz und Dün gerlagerplätze aus DDR-Zeiten. Das sind die Gründe der ho hen Nitratwerte.
Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, hatte ich dargestellt.
Das ist auch äußerst kompliziert. Bei einem Teil der Messstel len konnten wir die Ursachen identifizieren.
Herr Abgeordneter, ich vertröste niemanden. Es ist aber sehr schwierig, an diesen Grundwassermessstellen die Ursachen für den Nitratgehalt zu untersuchen und festzustellen, wenn die Ursachen Jahrzehnte zurückliegen. Ich werde im Ausschuss gern detailliert zu den Ergebnissen berichten. Wir sind da bei einigen Messstellen sehr weit vorangekommen, aber abschlie ßend ist das noch nicht.
Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Geywitz, wie Ih nen bereits bekannt ist, wurde wegen der anhaltenden Über schreitung des Jahresmittelgrenzwertes für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid der Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Potsdam in den Jahren 2015/16 durch mein Haus fortgeschrie ben.
Als zentrale Maßnahme haben wir die verkehrliche Umgestal tung der Zeppelinstraße abgestimmt und in den überarbeiteten Plan aufgenommen. Diese Maßnahme wird seit Mai 2017 durch die Landeshauptstadt Potsdam umgesetzt. In der Folge konnte im Jahr 2017 der Jahresmittelgrenzwert für den Luft schadstoff Stickstoffdioxid in der Zeppelinstraße sowie in Pots dam insgesamt eingehalten werden. Das war also eine erfreuli che und erfolgreiche Maßnahme.
Im Übrigen besteht in Potsdam für die bundesweit vieldisku tierte Frage der Fahrverbote für Dieselkraftfahrzeuge überhaupt keine Notwendigkeit. Dieselkraftfahrzeugverbote halte ich grundsätzlich nicht für den richtigen Weg, weil das immer wie der Auswirkungen auf andere Bereiche nach sich zieht.
Eine aktuelle Auswertung des Verlaufs der Immissionskonzen tration für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid durch das Lan desamt für Umwelt zeigt auch, dass die Werte in den ersten fünf Monaten des Jahres 2018 vielversprechend sind. Erste Untersu chungen der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam zur Maßnahmenumsetzung Zeppelinstraße zeigten, dass es ne ben den beabsichtigten verkehrlichen Auswirkungen auf die Zeppelinstraße auch Auswirkungen auf das weitere Straßennetz im Untersuchungsraum gibt.
Im Rahmen der öffentlichen Diskussion zur Maßnahmenumset zung Zeppelinstraße sind, wie Sie in der Frage formuliert ha ben, verschiedentlich Zweifel an Messmethoden und Messer gebnissen geäußert worden. Klarstellen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass keine der für die Überwachung der Luft qualität zuständigen Stellen in Deutschland und der EU Zweifel an den Messstellen im Luftqualitätsmessnetz des Landes Bran denburg erhoben haben.
Gleichwohl greift mein Haus den in der Bevölkerung bestehen den Informationsbedarf auf. Begleitende immissionsschutzfach liche Untersuchungen sind geplant. Unter anderem werden wir die verkehrlichen Auswirkungen der Maßnahme auf das umlie
gende Straßennetz kleinräumig aufbereiten, eine kleinräumige Immissionsberechnung der Ist-Situation im weiteren Umfeld der Messstelle Zeppelinstraße durchführen und weiterhin Stick stoffdioxid-Screenings an sieben Messpunkten vorsehen.
Diese begleitende Untersuchung planen wir für die Jahre 2018 und 2019. Die Inhalte sind mit der Arbeitsebene der Landes hauptstadt Potsdam abgestimmt. Ein öffentliches Vergabever fahren wird vorbereitet. Sie sehen: Die Sorgen der Bevölkerung werden ernst genommen. Wir werden uns auch weiterhin dieses schwierigen Themas annehmen.
Vorgesehen ist eine Summe in der Größenordnung von etwa 100 000 Euro. Ich kann das nicht genau beziffern, weil wir nach einem Vergabeverfahren vorgehen. Das ist jedenfalls gut ange legtes Geld. Wir brauchen für solche Maßnahmen auch die Ak zeptanz in der Bevölkerung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Ich will eines vorwegsagen: Ich fühle mich durch die Koali tionsfraktionen unterstützt und denke, wir werden dieses schwie rige Thema auch weiterhin zu bearbeiten haben.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lassen sich keine seriösen Aus sagen zum Nachwuchs 2018 machen. Das will ich fachlich auf klären: Wolfswelpen kommen blind und taub zur Welt und wer den von der Wölfin im Schutze der Wolfshöhle sechs bis acht Wochen gesäugt. Insofern kann man das dort nicht dokumentie ren oder die Tiere zählen.
Ich will verdeutlichen, dass es nicht nur um das Zählen in die sem Bereich geht, sondern auch darum, wie wir die Weidewirt schaft schützen können. Ich habe das mehrfach in die Umwelt ministerkonferenz eingebracht, woraus auch diese Beschlüsse resultieren.
Vieles steht im Koalitionsvertrag des Bundes - ich hoffe, dass wir am Montag auch noch eine Bundesregierung haben -, und es geht darum, dass das, was dort angekündigt wurde, auch um gesetzt wird. Darin steht etwas von Bewirtschaftungsmaßnah men, die ich ausdrücklich unterstütze.
Ich zitiere eine Protokollerklärung:
„Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland haben außer dem in einer Protokollerklärung eine Prüfung des § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz gefordert.“
Dieser Paragraf legt die Ausnahmemöglichkeiten beim Um gang mit geschützten Arten fest. Bei Ausnahmen muss es zu einer Überprüfung der Übereinstimmung mit EU-Forderungen kommen.
Nun werden Sie fragen: Warum fünf Länder?
Ich will gern erklären, warum es das Saarland ist. Das Saarland hat dies in der Umweltministerkonferenz aus Solidarität mitge tragen.
Und ich bin optimistisch, dass weitere Länder folgen werden; dafür wird der Wolf schon sorgen.
Frau Präsidentin, ganz kurz: 2017 hatten wir 21 Rudel mit 80 Welpen. Der Bestand wird selbstverständlich auch für 2018
erfasst. Entscheidend ist, dass wir geeignete Maßnahmen fin den, um die Weidetierhaltung in Brandenburg zu schützen. - Vielen Dank.
Herr Abgeordneter, Sie müssen es nicht, aber das ist wohl der Grund: Sie hören mir halt nicht zu.
Ich habe dargelegt, dass man das für 2018 derzeit noch nicht erfassen kann, es aber noch erfasst wird. Für 2017 wurden 21 Rudel mit 80 Welpen erfasst. Der Bestand wird mit Sicher heit auch für das Jahr 2018 erfasst. Wir haben einen Wolfsma nagementplan, der viele Maßnahmen umfasst, aber ich halte die rechtliche Klärung des § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz für dringend erforderlich. Ansonsten stößt jedes Land - nicht nur Brandenburg, sondern auch Sachsen und andere Länder - an Grenzen.
Herr Abgeordneter Vogel, jetzt muss ich versuchen, mich kurz zufassen, damit ich hier keine Rüge erhalte.
Das ist ein komplizierter Vorgang. Es ist festzustellen, dass die Wölfe zuerst in Sachsen aufgetreten, dann über den Süden Brandenburgs in den Westen Brandenburgs gewandert sind und jetzt wieder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Teile von Mecklenburg-Vorpommern erreichen. Deshalb habe ich auch große Unterstützung vom neuen niedersächsischen Umweltmi nister. Er hat mich gleich in seiner ersten Amtswoche angerufen und gefragt, wie wir damit weiter umgehen. Ich rechne fest da
mit, dass der Wolf auch die Länder Hessen und NordrheinWestfalen erreichen wird, und dann gehe ich fest davon aus, dass sich die Protokollnotizen bei der Umweltministerkonfe renz „vermehren“ werden.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Wir haben einen Landtagsbeschluss vom 28. September 2017, und dem zuständigen Ausschuss wird der Bericht zuge leitet.
In den letzten Monaten gab es eine Vielzahl von Aktivitäten und Untersuchungen durch mein Haus und das Landesamt für Um welt. All das wird in den Bericht einfließen. Der Bericht ist für den 3. Juli zur Kabinettsberatung angemeldet. So ist das mit Berichtsaufträgen.
In der Anlage des Berichts werden 31 kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen vorgeschlagen.
Wir haben uns verständigt - der Abgeordnete Domres hat es auf die Tagesordnung der Ausschusssitzung am 6. Juli gesetzt -, dass wir den Bericht im Fachausschuss sehr umfangreich dis kutieren. Ich werde selbstverständlich meine Fachleute mit bringen. Ich habe daran großes Interesse. Dann haben wir sicherlich auch die Möglichkeit, die von Ihnen genannten Maß
nahmen zu analysieren. Das sollte man im Zusammenhang be trachten, weil das ein sehr komplexes Thema ist, das auf ein großes Meliorationsvorhaben zurückzuführen ist. Deshalb wer den wir uns dieser Aufgabe auch stellen.
Ich fange mit den Fragen von Herrn Vida an. Am 3. Juli wird der Bericht im Kabinett behandelt. Der Grund ist einfach, dass 31 Maßnahmen und die Prüfungen sehr umfassend sind. Ich denke, die Abgeordneten haben ein großes Interesse daran, dass das auch sehr fundiert gemacht wird. Wenn das am 3. Juli be handelt wird, wird es danach selbstverständlich sofort dem Ausschuss zugeleitet. Insofern haben Sie dann auch gute Mög lichkeiten, sich auf die Ausschusssitzung im September vorzu bereiten. Ich rechne mit Ihrer Teilnahme, aber die ist Ihnen als Abgeordnetem natürlich freigestellt.
Das EU LIFE-Projekt ist nicht Bestandteil dieses Maßnahmen pakets. Die fachliche Begründung wird meine Fachabteilung in der Septembersitzung geben.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Folgart, ich bin sehr dank bar für die Frage,
denn ich kann hier noch positivere Dinge nennen.
Zu den dargestellten Neuanträgen in Bezug auf 5 400 ha kom men 113 Erweiterungsanträge in Bezug auf ca. 2 600 ha hinzu. Wir haben demnach immerhin einen Zuwachs von 8 000 ha - das lässt sich sehen. Das ergibt eine Gesamtfläche von 128 000 ha.
Das alles muss auch finanziert werden; das weiß das Parlament. In der Förderperiode 2014 bis 2020 sind nach derzeitigem Stand über 188 Millionen Euro für den ökologischen Landbau eingeplant. Ich habe in diesem Jahr die Mittel um 11 Millionen Euro aufgestockt. Das sind die Neuanträge, die Erweiterungs anträge. Von den 188 Millionen Euro sind 141 Millionen Euro EU-Mittel und 47 Millionen Euro Landesmittel. Ich bin opti mistisch, dass die Abgeordneten im Rahmen der Haushaltsbe ratungen diese Mittel nicht kürzen werden, weil es um die lang fristige Absicherung geht.
Herr Abgeordneter Folgart, ich stehe zu der Zusage: Die Neu anträge werden auch weiterhin positiv beschieden und finanzi ell abgesichert.
Ich kann die beiden Kreise nennen.
Das ist Dahme-Spreewald - Frau Abgeordnete Lehmann freut sich - aufgrund der guten naturräumlichen Lage. Danach kommt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Es wäre für den Aus schuss sicherlich interessant, wenn ich alle betroffenen Land kreise darstellen würde.
Ich betone vorsorglich: Nicht alle Landkreise werden - wie der Landkreis Dahme-Spreewald - diese über 20 % erreichen. Das hängt einfach mit der naturräumlichen Lage zusammen. Ein Landwirt muss sich natürlich dazu bekennen und die Vorausset zungen für den ökologischen Landbau in Brandenburg erfüllen.
Ich sage eines: Es sind 188 Millionen Euro. Das ist eine große Summe, es ist aber gut angelegtes Geld.
Gut, dann behandeln wir gleich noch die Antwort auf die Große Anfrage von morgen. Zunächst eines: Die 188 Millionen Euro sind eine gute Grundlage für den ökologischen Landbau, aber auch für regionale Produkte.
Es geht insgesamt um die Werbung für regionale Produkte. Das fängt beim Schulobst-Programm, das ich fortführen und dem Parlament vorschlagen möchte, an und geht bis zur Richt linie „Marktstrukturverbesserung“, die darauf abzielt, den Un ternehmen Mut zu machen, in die Weiterverarbeitung zu inves tieren.
Es geht darum, dass wir über pro agro Werbung für Branden burger Produkte machen. Das ist das stärkste Marketingunter nehmen in diesem Bereich, das es in Deutschland gibt.
Ich möchte das Wasser jetzt wieder aus dem Wein herausneh men; ich bin ja Weinbauminister. Ich halte es für eine große Leistung, dass wir 11,4 % erreicht haben. Ich empfehle, in an deren Bundesländern nachzufragen. Sie blicken stolz auf das Land Brandenburg. Ich werde dafür sorgen, dass dies auch wei terhin in der Öffentlichkeit dargestellt wird.
Morgen behandeln wir die Antwort auf die Große Anfrage und umfassende Möglichkeiten der Diskussion. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich will zuerst einige grundsätzliche Bemerkungen machen. Heute findet in Wiesbaden der Deutsche Bauerntag statt - in der Vergangenheit war Udo Folgart immer mit dabei -, und dort geht es um die Zukunft der Landwirtschaft in Deutschland und somit auch in Brandenburg. Dort werden also wichtige Themen diskutiert. Die Landwirtschaft braucht eine verlässliche ökono mische Basis, weiterhin eine starke erste Säule und erfüllbare Auflagen. Wir brauchen wirksame Fördersysteme - bis hin zur Weitervermarktung - und auch entsprechende Verarbeitungs möglichkeiten.
Das ist aber nur ein Teil. Viele landwirtschaftliche Betriebe sind 1990 entstanden - das liegt 28 Jahre zurück -, und - Udo Folgart hat schon gesagt - wir haben die Situation, dass viele Betriebe einen Betriebsnachfolger finden müssen, der unter den gegebe nen Rahmenbedingungen bereit ist, dies alles auf sich zu neh men. Deshalb habe ich auch die ökonomischen Grundlagen und die Grundlagen, über die wir in der neuen Förderperiode spre chen, genannt.
Dieser Übergang - da sind wir bei der Höfeordnung - und der wirtschaftliche Betrieb müssen rechtlich abgesichert werden. Die Höfeordnung kann nach meiner Auffassung in bestimmten Fällen eine Hilfe sein. Ich muss aber auch deutlich sagen: Sie wird nicht überall anwendbar sein.
Jetzt gucke ich zu Andreas Gliese: Ein bisschen mehr Selbstbe wusstsein!
Wir sind in Brandenburg selbstbewusst, weil wir des Öfteren juristisches Neuland betreten. Wir hatten heute die Diskussion zum Hamburger Modell. Es ist doch gut, dass wir das hier dis kutieren. Das kann ein Weg sein. Das ist ja auch ein Auftrag der Abgeordneten.
Wir haben die Wolfsverordnung, und jetzt wird die Höfeord nung diskutiert. Es ist so: Wir haben ein Rechtssystem, das ins besondere in Norddeutschland entstanden ist. Frau Schwarzen berg hat es dargestellt, Udo Folgart hat auf die britische Besatzungszone hingewiesen, also auf die Länder Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen. Dort ist dieses Recht entwickelt worden.
Jetzt gibt es den Bericht der Landesregierung, und ich habe überhaupt kein Problem damit, dass drei Fraktionen einen Ge setzentwurf einbringen, der in meinem Haus erarbeitet wurde.
Ich denke, wir haben gute Diskussionsgrundlagen, und ich wer de diesen Prozess selbstverständlich konstruktiv begleiten. Vielleicht schreiben wir ein Stück Geschichte für Ostdeutsch land, und es gelingt uns, die Höfeordnung einzuführen. - Vielen Dank und viel Erfolg.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Nach monatelangen Diskussionen und Verständigungen auf EU-Ebene ist nun die Entscheidung gefallen: Die EU hat die Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat um fünf weitere Jahre kon ditioniert verlängert. Damit ist der Einsatz dieses Wirkstoffs gegenwärtig legal.
Es gab Fürsprecher, es gab Gegner, es gab wissenschaftliche Untersuchungen. Und die Realität ist: In diesen Abwägungs prozess haben sich viele Verantwortliche und Betroffene einge bracht. Auch wir Agrarminister haben dies in mehreren Agrar ministerkonferenzen behandelt.
So wurde die Bundesregierung in Beschlüssen der Agrarminis ter aufgefordert, die Anwendung von Glyphosat in verschiede nen landwirtschaftlichen Bereichen stark einzuschränken. Au ßerdem haben wir uns als Agrarminister für das Verbot des Wirkstoffs Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich ausge sprochen. Es gibt überhaupt keinen Grund, daran etwas zu än dern. Niemand muss privat Glyphosat einsetzen.
Wie schwierig das durchzusetzen ist, zeigt dann wieder die Re alität: Man kann solche Mittel im Internet bestellen. Damit müssen wir uns befassen. Aber wie gesagt: Es gibt keinen Grund, den Beschluss zu ändern.
Zu dem Bereich außerhalb von Haus- und Kleingärten: Wir ge hen in Brandenburg bereits jetzt sehr restriktiv mit der Geneh migung von Glyphosatanwendungen um. Oberste Priorität ist: So viel wie unbedingt nötig und so wenig wie möglich. Das heißt gleichzeitig, gemeinsam den Landwirten Alternativen aufzuzeigen. Ich vertraue hierbei nicht nur den gut ausgebilde ten Landwirten. Diese haben durch Erbringung eines Sachkun denachweises für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch den Beleg zu erbringen, dass der Einsatz sach- und fachgerecht erfolgt. Ich will es noch einmal sagen: Das ist ein Unterschied zum privaten Bereich. Insofern sehe ich das für den privaten Bereich als sehr kritisch an.
Außerdem berät der Pflanzenschutzdienst des Landesamts die Betriebe intensiv bei der Anwendung von Pflanzenschutzmit teln. Das betrifft ja nicht nur Glyphosat.
Das Thema ist heute ebenfalls Gegenstand im Niedersächsi schen Landtag - völlig klar; das betrifft alle Bundesländer -, und ich habe auch mit der neuen Ministerin in Hannover telefoniert. Mein Ziel ist es, dass wir bei der Anwendung von Glyphosat dafür sorgen, dass bestimmte Bereiche ganz ausgeschlossen werden - ich habe ja hier ein Beispiel genannt - und wir weitere Einschränkungen prüfen.
Für mich ist wichtig - ich war dreimal Vorsitzender einer Minis terkonferenz -, dass wir einen einstimmigen Beschluss fassen, weil ich Interesse daran habe, dass wir für die Anwendung von Glyphosat in Deutschland einheitliche Regelungen haben. Denn solche Dinge machen an den Grenzen der Bundesländer nicht Halt.
Wir haben also vor - auch in Absprache mit weiteren Kollegen -, das auf der Sonderkonferenz im Rahmen der Grünen Woche zu thematisieren. Die Sonderkonferenz hat ein wichtiges Thema: Da geht es um die Zukunft der Agrarpolitik. Nach derzeitigem Stand wird auch Kommissar Hogan daran teilnehmen. Trotz dem werden wir die Konferenz auch nutzen, um uns abzustim men, damit wir möglichst eine einheitliche Verwaltungspraxis in Deutschland hinbekommen.
Das ist ein großes Ziel, aber ich bin optimistisch, dass wir auf der Agrarministerkonferenz einen Kompromiss finden können. - Vielen Dank.
Herr Abgeordneter, Sie scheinen mir nicht vollständig zuzuhö ren.
Ich habe mich deutlich zur Agrarministerkonferenz und zu einem einheitlichen Vorgehen geäußert. Das umfasst auch den Schutz vor Wettbewerbsnachteilen bzw. stellt sicher, dass wir einheitliches Verwaltungshandeln haben.
Ich will daran erinnern - ich war ja Vorsitzender der Agrarminis terkonferenz -: Am 5. September 2014 gab es einen umfassen den Bericht des Bundesministeriums über die Einschränkung der Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln.
Wir beginnen ja nicht bei null. Wir werden diese Dinge fortset zen und dafür sorgen, dass dieses nun einmal zugelassene Mit tel möglichst wenig Anwendung findet. Das ist unsere Verant wortung, die wir hier gemeinsam tragen.
Also ich habe alles vor, außer hier jetzt die AfD zu kommentie ren; das halte ich gar nicht für nötig. Das hat heute - so glaube ich - in der Aktuellen Stunde schon jeder gemerkt. Das brau chen wir nicht mehr.
Herr Raschke, ich will mit Ihnen überhaupt nicht streiten, ob 1 % oder 7 %. Ich habe aber ganz deutlich gemacht: Ich habe größte Bedenken gegen eine Glyphosatanwendung im privaten Bereich, weil ich dort eben die nötige Sachkunde nicht unter stelle. Ich habe ein gutes Verhältnis zu meinen Kleingärtnern und zum Kleingartenverband. Ich habe auch mit dem Vorsitzen den des Landesverbandes gesprochen, und der sieht das ähnlich wie ich. Insofern ist das schon ein wichtiger Ansatzpunkt.
Die Anträge Thüringens und des Saarlands - das Saarland hat jetzt auch einen Antrag gestellt - werden in den Fachausschuss des Bundesrates überwiesen werden, und da werden wir uns mit den einzelnen Punkten ausführlich beschäftigen. Es geht um fünf Anwendungsbereiche, wenn man die Anträge genau liest. Wir werden uns das genau ansehen. Wichtig ist erst ein mal, dass wir eine Mehrheit dafür bekommen, viel wichtiger jedoch - wie gesagt - wäre ein einstimmiger Beschluss. Wir ha ben ja in den Agrarministerkonferenzen und den Umweltminis terkonferenzen das Einstimmigkeitsprinzip. Ein Mehrheitsbe schluss im Bundesrat ist die eine Seite, aber ein einstimmiger Beschluss einer Agrarministerkonferenz hat natürlich auch ei nen besonderen Wert, weil sich dann alle entsprechend daran halten. Selbstverständlich wird in den Diskussionsprozess auch der Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion einfließen.
Ich möchte dem Fachausschuss einen Vorschlag unterbreiten. Im Januar 2018 findet an dem Donnerstag vor Beginn der Grü nen Woche eine Sonderkonferenz statt. Es gibt die Tradition, den Fachausschuss in die Brandenburg-Halle einzuladen, in die schönste Halle auf der Grünen Woche. Wir können diese Gele genheit dazu nutzen, dass ich Sie über die Ministerkonferenz informiere, die kurz vorher stattgefunden hat. Ich glaube, beide Themen sind interessant: Zukunft der GAP, zusammen mit dem Kommissar, und auch das Thema Glyphosat. Diese Fragen kön nen wir dann am Rande der Grünen Woche mitbehandeln. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Land Brandenburg wurden im Jahr 2016 für die Errichtung von Windkraftanlagen Ersatzzahlungen in Höhe von insgesamt 4 025 000 Euro geleistet. Die Summe der Ersatzzahlungen für das Jahr 2017 - das kann, glaube ich, jeder nachvollziehen - kann ich erst am Jahresende beziffern; dann berichte ich gern.
Die Mittel werden zum Beispiel für Gehölzpflanzungen, Vor haben des Arten- und Biotopschutzes sowie Maßnahmen zur Gewässerentwicklung eingesetzt - also gut angelegtes Geld. Ich möchte gern einige Beispiele für in den Jahren 2015 und 2016 geförderte Projekte nennen: Pflanzung einer Allee am Branitzer Park in Cottbus, Anlage einer Streuobstwiese in Großwoltersdorf, Ortsteil Altglobsow, im Landkreis Oberha vel, Renaturierung eines Dorfteiches in Drieschnitz im Land kreis Spree-Neiße und Errichtung eines Schwalbenhauses in Potsdam-Drewitz.
Sehr geehrter Abgeordneter, es gibt stets einen Jahresbericht, in dem jede Maßnahme nachvollzogen werden kann. Diese Kom pensationszahlungen müssen entsprechend umgesetzt werden - insofern können wir das Kommune für Kommune durchgehen.
Ich will noch einen wichtigen Punkt nennen: Es gibt immer wieder Kritik, dass die Kompensation nicht ortsnah geschieht.
Ganz wichtig für die kommunale Seite: Projekte vorbereiten, die förderfähig sind. Die Stiftung Naturschutzfonds - meine Staatssekretärin ist ja deren Vorsitzende - wird sich in der nächsten Sitzung damit beschäftigen, wie man die Kommunen noch besser dazu ermuntern kann, dies zu tun. Dann kann man das auch ortsnah ausgleichen. Aber da muss die Kommune mitziehen und entsprechende Projekte und Ideen entwickeln, um den Umweltbereich zu stärken. - Vielen Dank.
Herr Abgeordneter Wichmann, Sie wissen doch, dass ich im mer gerne in die Enquetekommission komme, dass ich immer gerne den Dialog mit Abgeordneten pflege. Ich lasse mir von meiner Staatssekretärin von der Stiftungsratssitzung berichten, und wir schauen uns den Jahresbericht 2016 an. Denn ich habe ein großes Interesse daran, dass in den Kommunen mehr Ver ständnis für entsprechende Maßnahmen herrscht. Insofern ha ben wir ein gemeinsames Anliegen, und wir finden mit Sicher heit einen Weg. Ich glaube, nicht nur Sie haben Interesse, mit den interessierten Abgeordneten in den Dialog zu treten.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss hier grundsätzlich bemerken: Nach Vorliegen der schriftlichen Begründung des Urteils wird das Landesamt für Umwelt unabhängig entscheiden, ob die Zulassung der Beru fung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt wird. Die Unabhängigkeit von Genehmigungsbehörden, von Gerich ten ist ein hohes Gut in Deutschland, ein hohes Gut der Demo kratie. Deshalb weise ich die Unterstellung des Fraktionsvor sitzenden der Grünen, Axel Vogel, zurück, dass mein Landes amt hier tendenziös entscheidet. Ich weise das zurück, weil meine Mitarbeiter gute Arbeit leisten. - Vielen Dank.
Herr Raschke, Sie versuchen es immer wieder - Sie werden keinen Erfolg haben. Nach Vorliegen der schriftlichen Begrün dung des Urteils wird das Landesamt für Umwelt unabhängig entscheiden. Sie werden mich da nicht aus der Reserve locken: Ich halte das für richtig und wichtig, und wenn vor Gericht ent sprechend entschieden wird, muss man das akzeptieren.
Man muss dann prüfen, ob Berufungen notwendig sind. Das wird ohne jegliche Beeinflussung erfolgen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bei der Oder handelt es sich um eine Bundeswasserstraße, so dass für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Gewässer und deren grenzüberschreitende Abstimmung die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zuständig ist. Sowohl der Landesregierung als auch der Bundesregierung liegt bis heute noch keine offizielle Beteiligung der polnischen Seite für eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeits- oder Strategi sche Umweltprüfung vor.
In den zuständigen Arbeitsgruppen der Deutsch-Polnischen Grenzkommission und der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung bekommen die Vertre ter Brandenburgs regelmäßig kurze Berichte zu den Projekten von polnischer Seite.
Insbesondere das von Ihnen erwähnte Projekt I A 3 im Unteren Odertal befindet sich demnach noch in einer sehr frühen kon zeptionellen Planungsphase. Im Oktober 2016 fand auf Initiati ve meines Hauses ein Fachgespräch der zuständigen Kollegen für Wasserwirtschaft und Naturschutz mit den Vertretern der Meliorationsverwaltung der polnischen Woiwodschaften West pommern und Lebuser Land statt. Im Ergebnis dieses Ge sprächs haben wir die polnische Seite darauf hingewiesen, dass das Land zu gegebener Zeit eine formelle Beteiligung an Pro jekten mit möglichen grenzüberschreitenden Auswirkungen erwartet.
Im September dieses Jahres wurde der uns bekannte Sachstand auch mit den Naturschutzverbänden erörtert, die sich für dieses Thema engagieren. Zu Beginn des Jahres 2018 werden Vertre ter der Abteilung Wasser- und Bodenschutz meines Hauses ein Gespräch mit der für die Umsetzung des deutsch-polnischen Abkommens über die gemeinsame Verbesserung der Situation der Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet vom Ju ni 2015 zuständigen Bundeswasserstraßenverwaltung führen. Ich denke, diese Zuständigkeit bleibt auch nach den Koaliti onsverhandlungen bestehen. Dabei wird neben den anstehenden Aufgaben in deutscher Verantwortung auch über den Austausch zum Kenntnisstand der polnischen Projekte zu reden sein.
Da unsere Erkenntnisse aus all diesen Aktivitäten bezüglich der möglichen Umweltauswirkungen nicht ausreichend sind, kann ich jetzt auch keine konkrete Aussage dazu machen. Da für bitte ich um Verständnis. Ich versichere Ihnen aber, dass wir gemeinsam mit dem Bund an diesem Thema dranbleiben. Ich darf in diesem Zusammenhang auch sagen, dass es in die ser Frage eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Bundesum weltministerium und dem Bundesverkehrsministerium gibt.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Grundsätzlich ist mit einer Ausleitung aus dem Cottbuser Ost
see aufgrund der Flutungsdauer nicht vor 2022 zu rechnen. Bei sehr trockenen Verhältnissen könnte der See sogar erst 2025 vollständig geflutet sein. Dennoch wurde der Cottbuser Ostsee im Sulfatprognosemodell berücksichtigt.
Im Modell erfolgt die Ausleitung, wie von der LEAG für das Planfeststellungsverfahren beantragt, aus dem See über den Schwarzen Graben in den Hammergraben. Mithilfe des Sulfat prognosemodells wurden verschiedene Szenarien mit unter schiedlichen Rahmenbedingungen berechnet. Je nach Szenari um unterscheidet sich die angenommene Sulfatkonzentration im See.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach § 31 Abs. 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Abfallwirt
schaftspläne mindestens alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Selbstverständlich wird im kommen den Jahr die entsprechende Prüfung erfolgen und auf dieser Grundlage über den Fortschreibungsbedarf entschieden wer den. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist gemeinsam geschafft: Die Beschlussempfehlungen sind das Ergebnis einer sehr intensiven und sorgfältigen Befassung der Landtagsausschüsse mit dem Gesetzentwurf und den Än derungsvorschlägen aus öffentlichen Anhörungen, Expertenge sprächen und Vorschlägen von Verbänden.
Der Umweltausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzent wurfs der Landesregierung mit Änderungen.
Das ist völlig normal bei einem so komplizierten Gesetzes werk,
wobei die 60 Änderungsvorschläge des Regierungsentwurfs zur Novelle des Wassergesetzes zum größten Teil Ihre Zustim mung gefunden haben.
Die intensiven Beratungen haben sich also gelohnt. Nach enga giert geführten Diskussionen konnten für das jetzt vorliegende Wassergesetz gute Kompromisse für die Bürgerinnen und Bür ger gefunden werden. Neben den Vorgaben, wie wir unsere Wasserwirtschaft auskömmlich finanzieren und effizienter or ganisieren wollen, sind auch Lösungen für Probleme auf den Weg gebracht worden, die wir zum Teil seit Jahrzehnten vor uns hertragen bzw. die nicht gelöst werden konnten. Das wurde hier von den Rednern der Opposition immer wieder ausgeblen det.
Beispiele sind die Neuregelung von Zuständigkeiten und die solidarische Finanzierung zur Unterhaltung und zum Betrieb von Stauanlagen und Schöpfwerken, die seit 1990 immer wie der zu Auseinandersetzungen geführt haben. Ich nenne hier die längst überfällige Anpassung der Tarife für Gewässerbenut zung, die Möglichkeit für Grundstückseigentümer, auf Antrag Mitglied in den Gewässerunterhaltungsverbänden zu werden, Regelungen für mehr Transparenz in den Verbänden und zur Vermeidung von Mehrfachmitgliedschaften.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung zusätzlich, durch Rechtsverordnungen die Nutzung von Elektromotorbooten auch auf nicht schiffbaren Gewässern in gewissem Umfang zu er möglichen - das ist auch eine Neuerung - und eine entsprechen de Grundstücksnutzung und die vorteilsgerechte Umlage der Gewässerunterhaltungskosten konkret auszugestalten. Diese Differenzierung soll ab 2021 in Kraft treten. Wir sind gut bera ten, diese Differenzierung einzuführen, weil das eine grundle gende Änderung ist; denn das Ziel besteht darin, eine gerechte
re Lösung zu finden. Frau Abgeordnete Schwarzenberg hat ei ne Rundreise durch die Bundesrepublik Deutschland gemacht und dargestellt, wie kompliziert das ist und wie differenziert das in anderen Bundesländern gehandhabt wird.
Ich möchte aus Sicht der Landesregierung noch auf folgende Regelung hinweisen - das ist ganz entscheidend -: Das Wasser nutzungsentgelt sichert die Umsetzung der wichtigsten wasser wirtschaftlichen Investitionen und ist unverzichtbar, um die entsprechenden Investitionen auszufinanzieren. Brandenburg verfügt über 33 000 km oberirdische Fließgewässer. Diese müssen durch regelmäßige Pflege erhalten und nach den Vor gaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie so entwickelt werden, dass sie spätestens 2027 einen guten Zustand haben. Gewässer müssen saniert und wasserwirtschaftliche Anlagen erhalten werden. Der Landschaftswasserhaushalt ist mit Blick auf die Auswirkungen klimatischer Veränderungen zu verbes sern. Schließlich macht die Hochwasservorsorge erhebliche Investitionen notwendig. Ich will hier im Parlament sagen: Im Bereich des Hochwasserschutzes haben wir im Land Branden burg viel erreicht - das kann man einmal hervorheben -, aber auch noch viel vor uns.
Die Finanzierung dieser öffentlichen Aufgaben kommt allen zugute; deshalb erheben wir das Wassernutzungsentgelt im Land Brandenburg. Die Anpassung der Tarife war längst über fällig. Und grundlegende Kritik gab es nur von grüner Seite. Ansonsten war das nicht Bestandteil der Hauptauseinanderset zung in den Ausschüssen; das hatte ich eigentlich erwartet.
Es ist deshalb nicht Hauptauseinandersetzungspunkt gewesen, weil das Konzept zum Wassernutzungsentgelt sowohl ökono misch als auch ökologisch ausgewogen ist.