Gerd-Rüdiger Hoffmann

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Last Statements

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine alte Frage - nicht nur in der Philosophie -, ob es dumme Fragen gibt. Die Standardaussage dazu ist: Nein, es gibt nur dumme Antworten.
Hier haben wir es weder mit dummen Fragen und erst recht nicht mit dummen Antworten zu tun. Trotzdem hat eine Große Anfrage doch vor allem dann Sinn, wenn der Fragende eine Idee in der Systematik der Fragestellung erkennen lässt, sodass dann vielleicht auch ein Konzept verfeinert, verbessert oder völlig neu gestaltet werden kann, sowohl mittelfristig als auch langfristig.
Bereits in der Einleitung wird deutlich, dass es angesichts der Problemlage in der Energiepolitik im Land Brandenburg sehr harmlos zugehen soll und dass es dann doch ein ziemliches Gewusel bei weiteren Nachfragen geben wird.
Die eigentliche Frage ist doch, wie wir auf dem Gebiet der Energiepolitik mit den Herausforderungen umgehen. Hier hätte man doch eine Idee der Landesregierung, nämlich das energiepolitische Zielviereck, sehr ernst nehmen können. Man hätte kritisch nachfragen oder deutlich machen können, dass man Alternativen aufzeigen möchte, zum Beispiel hinsichtlich Umwelt- und Klimaverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit, Akzeptanz und Beteiligung, Versorgungssicherheit. Auch zu den sechs strategischen Zielen gäbe es einiges zu sagen, zum Beispiel zu dem Punkt „CO2-Emissionen senken“. Es wäre sehr konkret
und detailliert nachzufragen, wie denn das Senken von CO2Emissionen erreicht werden soll, wenn neue Tagebaue aufgemacht werden
und, technologisch bedingt, feststeht, dass ein solcher Tagebau dann bis ungefähr 2065/67 betrieben werden muss, also anders als behauptet.
Oder nehmen wir den Punkt „regionale Beteiligung und Akzeptanz“. Ich glaube, hier geht es vielmehr darum, dass Akzeptanz durch Beteiligung erreicht werden muss. Beteiligung heißt eben nicht, dass man über alles redet, aber das Ergebnis im Großen und Ganzen feststeht, sondern es geht dabei vielmehr darum, dass die Betroffenen auch ökonomisch beteiligt werden. Nur dann, glaube ich, kann langfristig Akzeptanz erreicht werden, aber nicht so, wie es bisher läuft, wie wir es in der Anhörung der Einwender zum Tagebau Welzow-Süd II oder auch im Braunkohlenausschuss erleben konnten.
Ich glaube, hier ist einiges in Ordnung zu bringen, und es hätte schärfer nachgefragt werden sollen.
Die CDU will aber vor allem wissen, ob und wie Energiepolitik für Wahlen und für die Akzeptanz von Parteien von Bedeutung ist. Das ist ja nicht ganz unwichtig. Aber die Bitte, alle Proteste aufzulisten und zu bewerten, finde ich in diesem Zusammenhang doch ganz schön daneben. Es ist, glaube ich, nicht Angelegenheit der Landesregierung, darüber Auskunft zu geben.
Mit den Antworten - Sie ahnen es - hadere ich ebenfalls. Allerdings möchte ich einen Punkt in der Antwort besonders unterstützen. Der Wirtschaftsminister stellt klar, dass Meinungsumfragen lediglich begrenzten Wert haben. Das sollten sich alle Fraktionen zu Herzen nehmen. Sie sollten im Wahlkampf nicht der Versuchung erliegen, geschickte und publikumswirksame Darstellungen auf dem Gebiet der Energiepolitik mit den wirklichen Herausforderungen zu verwechseln. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Thomas Domres, es ist interessant, dass du dich auf das Hirschhausen-Gutachten beziehst. Ich will nur daran erinnern: Im Braunkohleausschuss wurde gleich am Anfang festgestellt, dass wir es nicht zur weiteren Behandlung des Problems brauchten, weil das andere Gutachten, das im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellt werde, besser sei, um die Aufgaben umzusetzen, die sich der Braunkohleausschuss in der Mehrheit vorgestellt hat.
Natürlich ist es mit dem Seenland eine ingenieurtechnische Leistung, selbst wenn einiges nicht klappt.
Wenn es wirklich klappt, dann ist es einmalig in der Welt, was dort geleistet wird. Ich warne aber davor, den lieben Gott spielen zu wollen, und ich bitte auch aufzupassen, dass wir Mitverantwortung tragen, wenn der beschlossene politische Erfolg ingenieurtechnisches Wissen in einigen Punkten vielleicht außer Kraft setzt. Das könnte gefährlich sein; denn selbst das, von dem wir glaubten, es wäre alles in Ordnung, ist nicht in Ordnung. Die Aufgabe ist schwieriger als gedacht.
Es geht darum, dass wir eben nicht eine Stimmung im Land unterstützen, wo immer wieder Wimpel aufgehängt werden, die identitätsstiftend sein sollen, aber nur Konfrontation befördern. Es geht darum, dass wir uns auf ein gemeinsames Problem fixieren und darüber streiten zum Zwecke des gemeinsamen Handelns, um diese große Aufgabe lösen zu können.
Deshalb: Nach Beantwortung dieser Großen Anfrage ist es richtig, glaube ich, dass wir einen Entschließungsantrag einbringen, der eben nicht will, dass wir sofort auf Braunkohle verzichten. Das sind seltsame Unterstellungen. Es ist wirklich
großer Unsinn, uns zu unterstellen, wir würden nicht mit den Leuten in der Lausitz reden. Manchmal reden die Leute vielmehr mit uns, mit den Abtrünnigen - aus der Sicht von so manch wichtigem Menschen hier. Wir haben mehr zu tun, als wir schaffen können, weil einige eben nicht mehr mit den Betroffenen, jedenfalls nicht mit allen Betroffenen reden.
In dem Entschließungsantrag wird ein Problem genannt und überhaupt nicht verniedlicht. Wir behaupten überhaupt nicht, dass das alles leicht zu machen sei. Ich denke, es gibt viel zu tun.
Die eigentliche Herausforderung - das ist der Kernpunkt - ist die Energiewende, und nicht die Suche nach Begründungen, warum noch immer an der Braunkohle festzuhalten ist. Das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt.
Hierbei geht es um Rahmenbedingungen. Diese müssen erarbeitet werden. Es geht um Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, Heimat zu bewahren. Es geht um Rahmenbedingungen, die es Unternehmen ermöglichen, auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien Gewinne zu erzielen zum Nutzen der Region und der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner, und es geht um Rahmenbedingungen, die neue Arbeitsplätze durch die Energiewende schaffen, und nicht andersherum.
Dann gibt es noch einige Punkte mehr. Dafür reicht die Zeit aber nicht.
Ein gutes Beispiel, wie das lokal geht, ist das Dorf Proschim. Hier gibt es regionale wirtschaftliche Kreisläufe. Das Dorf versorgt sich komplett CO2-frei mit erneuerbarer Energie und kann auch die Nachbarn mit versorgen, und zwar völlig unabhängig vom Wetter. Völlig unabhängig vom Wetter sind sie in der Lage, sich und einige andere mit Strom aus erneuerbaren Energien zu versorgen.
Also: Wenn Proschim abgerissen wird und Lieske auf der Kippe stehen sollte, dann gewinnt eine veraltete Technologie gegen ein Beispiel lokal vollzogener Energiewende. Das sollten wir nicht zulassen.
Ich werbe für den Entschließungsantrag und stelle mir kurz vor, dieser Text wäre Gegenstand einer Parteiveranstaltung der Linken. Ich glaube, wir hätten große Chancen, den Beschluss durchzubringen, allerdings, glaube ich, mit einer Änderung. Es wäre wahrscheinlich eine Zahl, eine Jahreszahl, zu ändern. Dann wäre das Ding durch. Es wäre richtig gut gewesen, hier einen entsprechenden Änderungsantrag zu stellen. Dann wäre es, glaube ich, der richtige Weg.
Ja, na dann mal sehen. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Kunst ist das so eine Sache: Wo fängt sie an, wo ist es Architektur, wo beginnt Kitsch, wo ist es bloße Illustration bedeutender Orte zum Gefallen der Mächtigen oder der Mehrheit?
Ein Wappen, einmal beschlossen, ist verbindlich; das ist klar. Auch in den anderen Ländern im Osten hängt nicht unbedingt das definierte Wappen, will ich bloß einmal anmerken. Ein Kunstwerk, einmal fertiggestellt und an den Ort der Bestimmung gebracht, sollte man aber nicht abhängen.
Das hat Symbolkraft, auf die sollten wir verzichten.
Kunst hat auch mit Geschmack zu tun. Aber den sollte man bilden dürfen. Denn Umgang mit Kunst gelingt besser, wenn ästhetisches und ikonografisches Grundwissen angeeignet wurden.
Kunst ist selten unpolitisch, jedoch als wahre Kunst weitgehend frei von politischen oder politisch-geschmäcklerischen Vorgaben. Das gilt nicht nur für Demokratien, hier aber in besonderer Weise.
Kunst lässt sich eben nicht durch Mehrheitsbeschluss bewerten oder in die Schranken weisen.
Und frei soll Kunst obendrein auch noch sein - Artikel 5 des Grundgesetzes, Artikel 34 der brandenburgischen Verfassung.
Dennoch: Für die Geschichte des Landes Brandenburg ist es unerheblich, ob hier im Plenarsaal ein heraldisches Wappen mit dem roten Adler hängt oder ein weißer Adler als Bestandteil einer insgesamt runden Architektur als Kunstwerk, die das Innen und Außen dieses Hauses und seine aktuelle politische Funktion meiner Meinung nach gut gelöst hat.
Für die Kunstgeschichte könnte die Adlerfrage aber bedeutsam sein. Vor allem aber nicht unerheblich für den Ruf des Landes und dieses Parlamentes ist es, wie mit einem Resultat künstlerischer Arbeit nachträglich umgegangen wird.
Über den Auftrag wurde eindeutig gesprochen. Der Auftrag war, im freien Wirken einen Plenarsaal zu gestalten. Es hätte auch den Auftrag geben können: Das definierte Wappen soll an die Wand. - Dann wäre das in Ordnung gewesen. Das ist nicht passiert. Jetzt geht es darum: Wie gehen wir mit dem Resultat, das demokratisch beauftragte Gremien haben wollten, um? Hier könnte es sein, dass eine Peinlichkeit beginnt.
Demokratie muss auf eigener Symbolik bestehen, ohne in Bilderstürmerei zu verfallen. Dieser Gedanke von Peter Kulka ist mit diesem Haus meiner Meinung nach konsequent weitergeführt worden. Frau von Halem hat dazu Wichtiges gesagt.
Über das Ergebnis kann gestritten werden, aber abreißen oder Bilder abhängen, das tut man nicht.
Der Antrag der 22 Abgeordneten ist von der Sache her in Ordnung, kommt aber zu spät, er hätte vorher kommen müssen.
Der Antrag der 46 Abgeordneten kommt als Kompromiss daher. Und dazu sage ich: In Kunstdingen ist die Kategorie Kompromiss nicht üblich, weil damit Kreativität ausgebremst wird.
Bei der Politik ist das anders.
Etwas Gutes hat die Abstimmung trotzdem. Da ich annehme, dass der nach Vorstellungen einer Mehrheit der Abgeordneten gestaltete rote Adler gewinnt, der weiße weg muss, Politik also beschlossen hat, wie die ästhetische Gestaltung des Plenarsaales auszusehen habe, blamiert sich der Landtag bloß. Das Gute an dieser Geschmacksdemonstration von dann doch relativ wenigen Leuten ist, dass damit das Thema aus dem Kampf um Mehrheiten zur Landtagswahl heraus ist.
Das meine ich gar nicht zynisch. Mit einer solchen Debatte kann sich dann das Land nicht mehr blamieren. Und das ist in Ordnung so.
Trotzdem: Schmeißt den weißen Adler nach dieser Provinzposse um Gottes willen nicht weg! Gebt ihn an irgendein Theater oder Museum! Bei der zu erwartenden Wertsteigerung kommt dieses Theater oder dieses Museum über jede finanzielle Krise.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist auf jeden Fall zu begrüßen, dass durch eine Große Anfrage in diesem kunstvoll gestalteten Saal über Kultur gesprochen werden kann - unter einem Adler als Kunstwerk in einem Haus als Gesamtkunstwerk, das die Geschichte Brandenburgs und Preußens nicht verleugnet, sich jedoch mit demokratischem Blick kritisch unter anderem mit dem Adler als Symbol von Alleinherrschern auseinandersetzt.
Ja, in der Einleitung zur Großen Anfrage der CDU wird richtig festgestellt:
„Der Umgang mit Kultureinrichtungen zeigt das Kulturverständnis einer Gesellschaft...“
Fragen zu diesem Thema geben natürlich ebenfalls Auskunft über das Kulturverständnis des Fragenden. Für die Antworten gilt das analog. In den Antworten der Regierung wird deutlich, dass Brandenburg ein Kulturland ist und dass große Anstrengungen unternommen werden, um die kulturelle Substanz zu erhalten. Es stimmt: Wir können auf eine lebendige Kulturlandschaft verweisen - sowohl in infrastruktureller Hinsicht als auch bezüglich der kulturellen Vielfalt.
Jedoch können die Antworten kaum besser sein als die Fragen. Deine Rede, liebe Anja, fand ich ja gut, aber in den Fragen selbst ist keine Systematik, ist kein Konzept, ist keine Idee zu erkennen - oder vielleicht doch?
Bereits in der Einleitung wird für mich immer wieder eine seltsam museale Sicht auf Kultureinrichtungen deutlich, vielleicht sogar eine restaurative Sicht. Fragen, wie mehr Dynamik in die Kulturpolitik gelangen kann, kommen eher schüchtern zum Zuge.
Doch genau darum geht es - um eine bessere Förderungssystematik und mehr Dynamik.
Konzepte haben wir viele im Land, Beschlüsse auch. Jedoch nicht alle werden ernst genommen, wenn ich nur daran denke, dass der Fonds für kulturelle Bildung trotz Landtagsbeschluss noch immer nicht durch Zahlen und konkreten Inhalt definiert ist. Oder nehmen wir, wie bereits erwähnt, das Gesetz zur Förderung der Musik- und Kunstschulen: mehr Aufgaben für diese Kultureinrichtungen, aber nicht mehr Geld. Probleme bei der Einführung des Gesetzes sorgen nun auch noch dafür, dass nicht einmal die drei bisher bestehenden Kunstschulen mit Bestandsschutz rechnen können. Ein schlechtes Gesetz sorgt eben
manchmal für Kuddelmuddel bei der Exekutive. Antworten kann es hier nicht geben, weil danach gar nicht gefragt wurde.
Es existiert übrigens ein kluges Dokument der Linken, nämlich das „Leitbild 2020 plus“ mit umfassenden Überlegungen zur Kulturpolitik, heute und zukünftig. Liebe Anja Heinrich, da hättest du interessante Ansätze für kritische Fragen finden können.
Der Vorteil der Beschäftigung mit diesem Dokument der Linken wäre außerdem, dass dann endlich jemand ernsthaft mit diesem Leitbild umgehen würde, denn mir scheint, ein anderes Dokument ist in meiner Partei zur Vorbereitung der Landtagswahlen wichtiger und kommt völlig ohne Kultur aus.
Ich will nur sagen: Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitiker sind in der Regel die sympathischen Schwächlinge im politischen Geschäft, machtpolitisch ohne Bedeutung. Deshalb ist es eben so, dass das Kunstministerium auf der Grundlage der Modernisierungsvorhaben des Landes Brandenburg durchregieren kann. Bis heute ist mir nicht klar, welche Versammlung diese Modernisierungsvorhaben beschlossen hat, die so hohen Stellenwert haben, und was die Abgeordneten des Landtages damit zu tun haben. In der Antwort auf die Große Anfrage wird dieses Dokument in einer langen Liste von Konzepten zur Kulturpolitik trotzdem zuerst genannt.
Gut, Kultur war Thema im Landtag. Und noch einmal: Das ist zu begrüßen, auch wenn die wichtigsten Fragen in der Großen Anfrage gar nicht gestellt wurden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor wenigen Tagen titelte eine märkische Tageszeitung „Machtlose Kulturpolitiker“. Das passiert uns nicht, müssen sich Sportpolitiker gesagt haben, als sie den heute vorliegenden Antrag auf den Weg brachten. Wenn durch diesen Antrag ab 2015 für die Sportförderung im Land Brandenburg tatsächlich nicht nur die garantierten 16 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, sondern mehr, kann das für die 320 000 in Sportvereinen organisierten Menschen nur gut sein. Wenn dadurch die Arbeit der wenigen hauptamtlichen und vielen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, Trainerinnen und Trainer, Funktionäre, Kampfrichterinnen und Kampfrichter aufgewertet und im wahrsten Sinne des Wortes besser honoriert wird, dann ist das
noch besser, denn das wissen wir doch: Hochmotiviertes Personal schafft es durchaus, zusätzliche Mittel für Sportstätten, Sportfeste, Sportkleidung oder Sportgeräte über Förderanträge, durch Kooperation mit Unternehmen und zivilgesellschaftliches Engagement zu beschaffen. Denn wir können davon ausgehen, dass der Sport trotz aller Probleme eine starke Lobby im Lande hat, und das ist gut so. Dennoch muss einiges verbessert werden.
Aufgabe der öffentlichen Förderung wird es sein müssen, vor allem das Personal zu unterstützen. Anderen Geldgebern und Förderern ist das kaum möglich. Diesen Schwerpunkt kann ich in dem Antrag nicht so deutlich erkennen, wie ich es mir gewünscht hätte. Ich kann auch nicht erkennen, dass konzeptionelle Verbesserungen angestrebt werden, die über allgemeine Formulierungen hinausgehen, zum Beispiel ein besseres Zusammenspiel von Schulen und Sportvereinen. Vielleicht wäre da von dem Projekt „Klasse! - Musik“ aus dem Kulturbereich einiges zu lernen.
Dann steht im Antrag, dass das Land Brandenburg ausdrücklich das Bemühen unterstützt, den Sport als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Das sehen Kulturpolitiker fast immer anders. Das sieht auch die Ständige Kulturpolitische Konferenz der Partei DIE LINKE auf Bundesebene anders. Es geht aber nicht darum, den Sport weniger zu fördern als bisher. Es geht dieser Fachgruppe der Linken darum, dieses Gegeneinanderausspielen von Sport und Kultur nicht zuzulassen,
denn das wäre zum Schaden für Kultur und Kunst und würde auch dem Sport letztlich nicht nützen. Außerdem ist diese Art, Sport gegen Kultur ins Spiel zu bringen, überhaupt nicht griechisch. Sport ist Bestandteil der Kultur, wie es an anderer Stelle im Antrag richtig heißt. Eine kritische Beschäftigung mit der Kulturgeschichte des Sports bei den alten Griechen könnte hier durchaus aufschlussreich sein.
Wenn ich bedenke, dass noch immer nicht klar ist, wie der Fonds für kulturelle Bildung aussehen soll, obwohl der Auftrag an die Landesregierung erging, diesen Fonds zu schaffen, dann ist es genau wieder dieses Problem, dass Aufgaben, die im Zusammenspiel gelöst werden müssen, zu unproduktiver Konkurrenz führen können.
Wenn dieses konkurrenzgeladene Ressortdenken nicht überwunden wird, bei dem die Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitiker fast immer die Schwächeren sind, dann hilft es nicht, wenn im Antrag behauptet wird: Sport ist ein wichtiger Teil der Kultur in Brandenburg.
In den Kommunen finden sich Sportvereine und Kultureinrichtungen recht schnell in gemeinsamer Arbeit, jedoch sind sie immer wieder auch Konkurrenten im Kampf um Fördermittel. Jugendsozialarbeit, kulturelle Bildung, Schule, Kunst und Leistungs- wie Breitensport haben gemeinsame bzw. eng beieinanderliegende Aufgaben zu erfüllen, wenn es darum geht, das kulturelle Klima im Lande zu verbessern, sozialen Zusammenhalt und Solidarität zu befördern, gleichzeitig Leistungs
streben positiv zu besetzen, für einen gesunden Lebensstil zu werben sowie zu lernen, mit Siegen und Niederlagen umzugehen.
Im Antrag sind einige dieser Gesichtspunkte genannt. Die empfohlenen Maßnahmen sind allerdings so wenig konkret, dass es wohl nicht schlimm ist, dem Antrag nicht zuzustimmen oder auch - wie beim Konzept zur kulturellen Bildung - einstimmig zu beschließen: Es wird schon nichts passieren. - Vielen Dank.
Danke für die pädagogischen Hinweise. - Dobry ´z˘e´n! Witaj´so k nam! Ja, gemessen an den Widerständen gegen ein wirklich neues Gesetz zur Förderung und Weiterentwicklung des Sorbischen/Wendischen im Land Brandenburg und den teilweise peinlichen Äußerungen in Ausschüssen des Landtages und in manchen Medien ist der Gesetzentwurf der Koalition wohl als Erfolg zu werten. Ich verstehe auch, dass DIE LINKE ein bisschen stolz darauf ist, was sie ihrem Koalitionspartner - sicherlich mit Unterstützung des Kollegen Schippel - doch noch abtrotzen konnte.
Der Entschließungsantrag ist gut. Aber, liebe Leute: Das, was dort drinsteht, gehört in das Gesetz selbst!
Gemessen an den Aufgaben und Herausforderungen eines modernen Minderheitenschutzes bleibt das Gesetz nach meiner Auffassung und nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - auch nach Auffassung vieler Mitglieder meiner Partei DIE LINKE - weit hinter den Anforderungen zurück. Wenn Sie dem gemeinsamen Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und mir zustimmten, wäre das gut für das Gesetz und gut für das Land.
Bedauerlich ist, dass der Entwurf der Koalition unter Aushebelung getroffener Abmachungen zustande kam. Abgemacht war nämlich, dass Lausitzer Abgeordnete weitgehend unabhängig von Fraktionen und Parteien das Gesetz einreichen und die Diskussion im parlamentarischen Verfahren federführend begleiten.
Verstehen kann ich den Unmut der Abgeordneten, die von einem faktisch neuen Entwurf der Koalition überrascht wurden und daraufhin ihre Unterschrift als Einreicher zurückgezogen haben.
Dass aber die Begründung für den Rückzug der CDU-Abgeordneten eine andere ist, das genau zeigt das eigentliche Problem im Umgang mit den Sorben/Wenden. Abgeordnete wollen nun einmal gewählt werden und sind deshalb auf Mehrheiten angewiesen. Der Einsatz für eine kleine Minderheit will dazu nicht recht passen. Wenn sich dann noch die einflussreiche Mehrheit in Gestalt der kommunalen Spitzenverbände gegen die wesentlichen Änderungen im Gesetz ausspricht, dann beginnt schon mal das große Trudeln.
Wir hatten es aber auch mit Missverständnissen zu tun.
Erstes Beispiel: Der Gegensatz zwischen kommunaler Selbstverwaltung und Sorben/Wenden-Politik ist nur konstruiert. Überall in der Welt, wo eine aktive Förderung von Minderheitenkulturen betrieben wird, gewinnen die Kommunen - allein schon deshalb, weil so interkulturelle Kompetenz als wichtiges Gut in einer globalisierten Welt vor Ort erfahren wird und gelebt werden kann. Gleichzeitig wird das Regionale gestärkt.
Zweitens: Der Umgang mit europäischen Vereinbarungen wie der Sprachencharta und dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sowie mit der UNESCO-Konvention zur Förderung der kulturellen Vielfalt darf nicht beliebig sein. Deutschland hat diese Abkommen ratifiziert. Wir haben erlebt, dass diese einfache Regel in den Kommunen oft nicht bekannt war.
Drittens: Bei unserer Liste - gemeint ist die Liste zum Änderungsantrag - der Kommunen im sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet geht es nicht um eine Ausweitung, sondern um die Anerkennung des Faktes, dass diese Kommunen zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet gehören.
Völlig klar ist: Eine erfolgreiche Sorben/Wenden-Politik kann nicht gegen die Kommunen durchgesetzt werden.
Sie kann nur erfolgreich sein, wenn sie überall gelebt wird. Insoweit gibt es noch einiges zu tun.
Was nicht passieren darf: dass die Auseinandersetzung um das eigentliche Thema beendet wird. Auf jeden Fall hatten wir eine Belebung der gesellschaftlichen Debatte um das Sorben/Wenden-Thema. Und wir - die Sorben/Wenden und ihre Sympathisanten - konnten auch eine neue Aufgeschlossenheit im Kulturministerium spüren. Das hat sicherlich mit Personen zu tun. Zu danken ist deshalb dem Staatssekretär Martin Gorholt sowie dem Abteilungsleiter Hajo Cornel.
Egal, welche Fassung des Gesetzes heute beschlossen wird: Lassen Sie uns eine moderne, freundliche Sorben/Wenden-Politik so organisieren, dass sie lebt und auch von der Mehrheit als besonderes, demokratisches Markenzeichen der Lausitz und des gesamten Landes Brandenburg begrüßt und weiterentwickelt wird! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon etwas ärgerlich, zu diesem Gesetzentwurf sprechen zu müssen, weil die Erwartungen ja doch ziemlich hoch waren. Wenn wir den Gesetzentwurf bewerten und heute eine Entscheidung treffen wollen, dann müssen wir uns schon noch einmal daran erinnern, was eigentlich der Ausgangspunkt war, um es überhaupt anzugehen, nämlich ein neues Gesetz zur Förderung von Kunstund Musikschulen im Land Brandenburg verabschieden zu können.
Zuerst einmal war - es wurde bereits genannt - die Volksinitiative „Musische Bildung für alle“, und es gab einen Landtagsbeschluss dazu, der umzusetzen war, nämlich bis 2010 sollten die Musikschulen evaluiert werden, und es sollte ein erster Entwurf für ein neues Gesetz vorgelegt werden. Das ist nun alles ein bisschen später geworden - und nicht besser. Richtig ist, dass Kunstschulen gefördert und den bisher in diesem Zusammenhang privilegierten Musikschulen gesetzlich gleichge
stellt werden sollten. Wenn dann aber lediglich die auch bisher veranschlagten 90 000 Euro für Kunstschulen dazukommen, heißt das im Klartext, dass die Förderung von Kunstschulen gemeinsam mit Musikschulen oder im Verbund gar nicht möglich ist.
Wir hatten - und das ist wirklich eine Herausforderung für unser Land - trotz sinkender Schülerzahlen an den allgemeinbildenden Schulen ständig steigende Schülerzahlen an Musikschulen, ein sehr positives Ergebnis, und da kann mir keiner sagen, dass das nicht positiven Einfluss auf das soziale Gefüge unseres Landes, auf das kulturelle Klima in unserem Land überhaupt haben kann.
Wir hatten mit der Herausforderung zu tun, Menschen zu motivieren, den Beruf einer Lehrkraft an einer Musikschule zu ergreifen, denn die Bezahlung war einfach schlecht; das betraf nicht nur die Honorarkräfte, aber die vor allem.
Es war erkannt worden, dass der Anteil der Landesförderung stetig zurückging und der Anteil der Eltern und der Kommunen an der Finanzierung der Angebote für Musikschülerinnen und Musikschüler beständig stieg. Wir hatten auch zur Kenntnis zu nehmen, dass es doch etwas kompliziert ist, auf Bundeswettbewerben und internationalen Wettbewerben weiterhin gut bestehen zu können, wenn in der Talentsuche ein Bruch entsteht, weil eben manches nicht so gut möglich war wie gedacht. Es war auch die Aufgabe zu bestimmen, dass an den Musikschulen natürlich viel intensiver auf ein Musikstudium vorbereitet werden sollte. Außerdem sollte bei den Zugangsbedingungen mehr soziale Gerechtigkeit erreicht werden.
Was kam heraus? Selbst das Projekt „Musische Bildung für alle“ bleibt außerhalb des Gesetzes. Ich verstehe nun wirklich nicht, warum man das nicht hineinnimmt; denn das Geld ist ja vorgesehen. Warum will man das nicht ins Gesetz nehmen oder noch besser - wie es die Kollegin Heinrich vorschlägt - gleich noch ein Projekt „Klasse: Kunst“ auflegen?
Warum die Gemeinnützigkeit beim Anerkennungsverfahren plötzlich keine Rolle mehr spielen sollte, versteht kein Mensch. Warum die Fördersystematik so seltsam und eigentlich nur aus Kostengründen geändert werden soll - es ist überhaupt nicht zu erkennen, dass inhaltliche Dinge eine Rolle spielen -, bleibt sicherlich auch ein Geheimnis. Alle, die angehört wurden, hatten dazu eine andere Position, und ich verstehe nicht, warum die Fachmeinung beim Gesetz selbst so wenig berücksichtigt wurde.
Ich verstehe auch nicht, warum man so wenig Vertrauen in den Fachverband und in die Musikschulen vor Ort hat, warum ständig von irgendwelchen Überprüfungen und Evaluierungen durch Dritte die Rede sein muss, die dann wahrscheinlich bloß wieder Geld kosten. Also kurz und gut: Das ist nicht so doll. Diesem Gesetz ist nicht zuzustimmen. Ich rechne mit einer Volksinitiative und wünsche ihr viel Glück und Erfolg.
Umberto Eco, der genaue Beobachter und Kritiker, wenn es um unredliche Vereinnahmung der Wissenschaften durch politische Partikularinteressen geht, hat bereits vor fast 20 Jahren in einem kleinen Aufsatz unter dem Titel „Eine Umfrage zum Thema Umfragen?“ die liederliche bzw. geradezu ideologische Erarbeitung von Meinungsumfragen gegeißelt. Alle von Eco angesprochenen Kritikpunkte finden sich nahezu komplett in der veröffentlichten und mit großem finanziellen und logistischen Aufwand propagierten Meinungsumfrage von FORSA im Auftrag der IGBCE wieder. Hier wimmelt es nur so von Suggestivfragen. Weder werden der eigentliche Fragebogen, Kern einer jeden wissenschaftlichen Umfrage, noch das methodische Herangehen offengelegt. Man gewinnt den Eindruck, dass vor allem die Effektivität der eigenen Braunkohlenpropaganda nachgewiesen werden sollte.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Hält sie die jüngste Umfrage von FORSA im Auftrag der IGBCE zur Akzeptanz der Braunkohle für geeignet, um daraus Schlussfolgerungen für die Gestaltung der Energiestrategie des Landes zu ziehen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, tatsächlich, das Lausitzer Revier ist wahrscheinlich eines der interessantesten in der Bundesrepublik. Denn es kann schon passieren, dass sehr nah bei Senftenberg eine sächsische oder tschechische Radwandergruppe von der herrlichen Natur schwärmt. Dennoch ist diese Landschaft vor allem Kultur - von Menschenhand geschaffen. Ich möchte betonen: Das alles ist das Werk der Bergleute, Landschaftsplaner und Bergbausanierer im Senf
tenberger Revier. Ob Reppister Höhe oder Senftenberger See was wie Natur aussieht, ist vor allem eine ingenieurtechnische Meisterleistung mit Weltniveau.
So weit, so gut, und hier ist auch nichts kleinzureden. Doch wenn die Radwandergruppen weiter in Richtung Freienhufen wollen, dann werden sie durch Schilder „Betreten verboten, Lebensgefahr!“ daran gehindert. Wer dennoch „mutig“ weiterfährt, hat die Ergebnisse einer großflächigen Rutschung noch nicht gesehen. Es ist auch gefährlich im Revier. Nicht immer ist die Gefahr zu erkennen oder wenigstens an ihr Vorhandensein zu glauben. Der Tourist wundert sich schon manchmal, warum nur sein Weg sicher sein soll, wo doch das Betreten der Flächen rechts und links vom Weg laut Verbotsschild lebensgefährlich ist. Selbst unter diesem Aspekt ist die Feststellung in der Großen Anfrage „Bergschäden durch den Braunkohlebergbau“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in fast bizarrer Weise richtig, dass nämlich das tatsächliche Ausmaß der Bergschäden durch die Braunkohlegewinnung nur wenig bekannt sei.
Als Schaden gilt, was gemeldet und gegenüber dem Bergbautreibenden zivilrechtlich geltend gemacht wurde. Genau in diesem Punkt ist Änderung nötig. Ja, das Bergrecht muss geändert werden. Besonders deutlich werden die Defizite, wenn es um die sogenannte Randbetroffenheit geht. Hier sind die Regelungen viel zu ungenau. Dabei meine ich nicht nur Risse an Gebäuden, Grundwasserabsenkung, Lärm und Staub, sondern zum Beispiel auch den Werteverfall privater Immobilien.
Das Beispiel Lieske zeigt das vielleicht, denn welchen Wert hat denn heute und zukünftig ein schöner Bauernhof, der sich in ein paar Jahren in gefährlicher Nähe zum Tagebau Welzow-Süd befinden soll? Das Beispiel ist natürlich nur ausgedacht, denn die 80-Seelen-Gemeinde ist guter Hoffnung, dass der Tagebau gar nicht nötig ist und ihre Einwendungen gehört werden.
Übrigens greift es zu kurz, die Bürgerinitiative der Randbetroffenen als Ansammlung von Bergbaugegnern zu bezeichnen. Das ist eine sehr aktive, sehr kluge und harmoniebedürftige Bürgerbewegung. Trotzdem waren viele von ihnen im Sommer im nur wenige Kilometer entfernten Klimacamp Proschim, was nicht heißt, dass die Liesker militant wurden, sondern vielmehr, dass im Klimacamp friedliche, kritische und nachdenkliche Menschen waren, fast alle aus dem Revier - also von hier.
Neben der Randbetroffenheit will ich kurz ein zweites Problem nennen, das unbedingt geklärt werden muss. Betroffene und Bergleute wissen, welche Gefahren oder Schäden zu erwarten sind, wenn der Tagebau kommt. Im Zuge des Braunkohlenplanverfahrens werden zwar das Große und Ganze und unzählige Einzelheiten beraten, auf zu erwartende Schäden aber soll erst beim Auftreten im Rahmen des Betriebsplans reagiert werden. Das soll dann Sache des Bergbaubetreibers sein. Damit allerdings entzieht sich dieser Problemkreis der demokratischen Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung sowie externer Experten und Berater. Mit diesem Herangehen ist das Thema Bergschäden bereits im Vorfeld weitgehend zu einer auszuhandelnden Sache zwischen Bergbauunternehmen und Betroffenen gemacht und somit im Wesentlichen den Regeln demokratischer Mitbestimmung entzogen. Doch letztlich muss es um Daseinsvorsorge und Fürsorgepflicht des Landes gegenüber Bürgerinnen und Bürgern gehen.
Die jetzt ausgehandelte Vereinbarung zwischen Landesregierung und Vattenfall erscheint mir in diesem Zusammenhang eher kontraproduktiv. In Schweden inzwischen daran gewöhnt, dass das Unternehmen auf neue, demokratisch festgelegte Rahmenbedingungen reagieren muss, darf in Brandenburg ein Braunkohlekonzern auf Augenhöhe mit der Regierung darüber verhandeln, was im Interesse des Konzerns möglich ist, vor allem, was nicht möglich gemacht werden sollte. Dagegen sind von Bergschäden betroffene Bürgerinnen und Bürger darauf angewiesen, weitgehend ohne Unterstützung des Staates aus der Froschperspektive mit dem mächtigen Kohlekonzern zu verhandeln. Diese Schieflage passt nicht so recht in das brandenburgische Bild.
Hier gibt es Handlungsbedarf für die Landesregierung und für die Legislative.
Herr Vogel, manchmal ist es ja so, dass Sie mich ärgern, wenn Sie die Welt, die „Ostverfehlungen“ und solche Dinge erklären, aber bei dem heutigen Thema muss ich sagen: Das war sehr kenntnisreich und auch sehr sachlich, und ich sehe überhaupt keinen konfrontativen Ansatz bei dem Entschließungsantrag. Ich werde diesem Antrag zustimmen.
Das Projekt ROHKUNSTBAU kann mit Sicherheit zu den Projekten gezählt werden, die über die Landesgrenzen hinaus zum internationalen Kulturaustausch beitragen.
Bis zum Jahre 2011 wurde dieses künstlerisch einmalige Projekt durch das Land Brandenburg mit jeweils etwa 60 000 Euro gefördert. Dass es im Rahmen der Kulturpolitischen Strategie und des Konzeptes zur kulturellen Bildung zu einer Umstrukturierung der Förderpolitik kommen würde, war zu erwarten. In Rede stand zum Beispiel, dass zugunsten kleinerer Projekte der bildenden Kunst - zum Beispiel der GEDOK-Projekte - die Mittel beim ROHKUNSTBAU gekürzt werden. So musste 2012 tatsächlich Teil 2 einer ROHKUNSTBAU-Ausstellungsserie wegen fehlender Fördermittel ausfallen.
Am 10. August 2013 konnte mit zahlreichen Gästen unter großer Beachtung durch die Fachwelt und mit Unterstützung zahlreicher privater und öffentlicher Einrichtungen im Schloss
Roskow die ROHKUNSTBAU-Ausstellung „Moral“ doch noch eröffnet werden, allerdings erstmals ohne Beteiligung des Landes. Veranstalter bzw. Träger des Projektes ist die Heinrich-BöllStiftung, unterstützt durch zivilgesellschaftliches Engagement in der Region.
Ich frage die Landesregierung: Für welche Projekte der kulturellen Bildung bzw. der Kunst allgemein wurden die durch die Nichtunterstützung von ROHKUNSTBAU frei gewordenen Mittel verwendet?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich traue dem Ministerium in der Tat einiges mehr zu, obwohl mein Antrag gar nicht in die Richtung geht, die hier gelegentlich unterstellt wurde.
Der hier zu beratende Antrag „Klassenfahrten ermöglichen“ ist, so glaube ich, zu unterstützen, obwohl schon die Überschrift genauer sein müsste. Vor allem aber sollte nicht nur der Gesichtspunkt Dienstreise oder Nicht-Dienstreise eine Rolle spielen, sondern der pädagogische Nutzen von Schulfahrten. Spaß muss deshalb doch nicht aus Schulfahrten verbannt sein!
Der Antrag ist zur rechten Zeit gestellt, und zwar erstens der Sache selbst wegen, weil es nach entsprechenden Gerichtsurteilen auch im Land Brandenburg Handlungsbedarf gibt. Die halbherzigen Antworten der Ministerin vom Januar 2013 auf meine Kleine Anfrage „Schulfahrten als Dienstreise für Lehrkräfte“ konnten nicht genügen.
Zweitens ist es richtig, wenn sich der Landtag mit diesem Thema beschäftigt, auch wenn sich eine Arbeitsgruppe des Ministeriums der Sache bereits angenommen hat. Was mir aber wichtig ist - und damit möchte ich den vorliegenden Antrag ergänzen -, ist, dass die Überarbeitung der Regelung für Schulfahrten aus gegebenem Anlass genutzt werden sollte, um Schulfahrten qualitativ zu verbessern und neben den Gesichtspunkten Integration und Sozialverhalten auch stärker fächerübergreifende Lernziele zu berücksichtigen.
Die zur Verfügung zu stellenden Mittel sollen an pädagogisch sinnvolle Schulfahrten gebunden sein. Diese wären verbindlicher zu bestimmen, nicht einengend. Wenn - über die gültigen Verordnungen hinaus - die Kriterien, was eine förderungsfähige Schulfahrt ist, überarbeitet würden, hätte das doch nichts mit Zentralismus oder Dirigismus zu tun. Manchmal führen wir wirklich eine seltsam kantische, deutsche Debatte, wo Lernen immer auf der einen Seite steht, Spaß und Freude auf der anderen. Ich glaube, so geht es nicht, und jeder gute Lehrer und jede gute Lehrerin weiß das auch.
Entscheiden, welche Klassenfahrten genehmigt werden sollen
und welche nicht, sollen und müssen auf jeden Fall die Schulleitungen. Wirklich frei und kompetent in der Entscheidung können sie aber nur sein, wenn bei der Genehmigung oder auch der Ablehnung hauptsächlich andere Kriterien als Finanzen in Anschlag gebracht werden können.
Ja, die Mittel für Schulfahrten sollten in den Händen der Schulen sein. Deshalb mein Vorschlag für eine noch zu führende Debatte: An jeder Schule sollte nach Vorbild des Berliner Modells eine Lehrkraft mit zwei Abminderungsstunden pro Woche für die Koordination aller schulischen und außerschulischen Aktivitäten zur kulturellen Bildung eingesetzt werden. Diese Lehrkraft könnte auch für die inhaltliche Profilierung der Schulfahrten verantwortlich sein. Natürlich müsste die Machbarkeit für Brandenburg geprüft werden.
Mit meinem Änderungsantrag werden die auf den Weg gebrachten Aktivitäten der Landesregierung, so meine ich, zur Überarbeitung der Regelungen für Schulfahrten besser berücksichtigt und Bemühungen, Schulfahrten stärker nach inhaltlichen Kriterien zu definieren, stärker gewürdigt. Die Möglichkeit der Kostenerstattung bzw. auch der -ablehnung könnten so verbindlicher nach pädagogischen Zielstellungen geregelt werden.
Ich bitte Sie: Denken Sie über meinen Änderungsantrag nach und stimmen Sie dem Antrag von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Schulze zu. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Die Schwierigkeit, nicht rassistisch zu sein“ - So heißt eine kleine Schrift, die bereits vor über 20 Jahren erschienen ist. Damit ist auch die Aufgabe, die wir heute im Landtag beraten wollen, kurz und präzise beschrieben. Beim Nachdenken über diesen Titel - „Die Schwierigkeit, nicht rassistisch zu sein“ - wird sicherlich deutlich, dass es sich bei der angestrebten Verfassungsänderung eben nicht bloß um eine zeitgemäßere Formulierung oder eine rein verfassungsrechtliche Angelegenheit handeln kann. Hier ist vor allem ein Bildungsprogramm ausgerufen. Annita Kalpaka und Nora Räthzel schreiben in dieser kleinen Broschüre:
„Rassismus verstehen wir als einen Mechanismus, der bei uns allen funktionieren kann - unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit, unabhängig davon, ob man selbst Opfer von Diskriminierung und Rassismus ist.“
Das Problem stellt sich so dar: Es gibt zwar keine Rassen bei den Menschen, es gibt aber Rassismus. Allerdings sind - so die gängige Meinung, wenn es rassistische Übergriffe gab - die Rassisten immer die anderen.
Diese apodiktischen Feststellungen haben es in sich; denn in der Wissenschaft ist allgemein anerkannt, dass es keinen Sinn hat, das Wort „Rasse“ als Begriff auf Menschen anzuwenden.
Doch es zeigt sich auch - auch hier in Brandenburg -, dass dieses wissenschaftliche Allgemeingut nicht recht in Alltagsreden und im Behördenhandeln angekommen ist. Dabei ist dennoch nicht immer von böser Absicht oder verfestigten rassistischen Einstellungen auszugehen. Trotzdem: Wenn eine Plakatwerbung des Bundesministers Niebel rassistisch ist, dann muss sie auch so genannt werden. Wenn Behörden und Ämter sich gegenüber anders aussehenden Menschen anders verhalten, nämlich unfreundlicher oder herablassend, dann ist Wachsamkeit geboten. Auch in der Diskussion über ein neues Sorben-Wenden-Gesetz, insbesondere bei Kommunalpolitikern oder in Le
serbriefen und Mails an die „Lausitzer Rundschau“, sind nach meiner Auffassung durchaus rassistische Tendenzen zu erkennen. Denn im aktuellen Rassismus geht es nicht mehr um biologische Unterschiede beim Menschen, sondern um die angeblich kulturellen Unterschiede, die es ermöglichen sollen, die eine Gruppe zum Träger von Leitkultur zu erheben, die andere als im besten Falle zu tolerierende Randgruppe zu betrachten.
Wichtig und richtig ist, dass im Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung von Rassismus gesprochen wird und das Wort „Rasse“ gestrichen ist. Völlig richtig und spätestens seit Anfang der 90er-Jahre allgemein anerkannt ist, dass eben nicht bagatellisierend und verschleiernd von Ausländerfeindlichkeit die Rede sein kann, sondern eben von Rassismus gesprochen werden muss.
Wie also funktioniert Rassismus, vielleicht sogar ungewollt? Albert Memmi, der 92-jährige tunesische Wissenschaftler und Schriftsteller, hat das aufgrund eigenen Erlebens und soziologisch ziemlich exakt analysiert. Er gibt uns eine einleuchtende Definition von Rassismus. Ich zitiere:
„Der Rassismus ist die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressionen gerechtfertigt werden sollen.“
Wie also funktioniert Rassismus, welches sind seine Elemente? Memmi ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Zuerst geht es um die nachdrückliche Betonung von tatsächlichen oder fiktiven Unterschieden zwischen Rassisten und den Opfern. Zweitens werden diese Unterschiede zum Vorteil der Rassisten gewertet. Drittens werden diese Unterschiede verabsolutiert und mehr oder weniger für endgültig erklärt. Viertens werden diese tatsächlichen, mehr aber noch ausgedachte und durch Vorurteile verfestigte Unterschiede benutzt, um Privilegien oder Aggressionen gegenüber sogenannten Randgruppen zu rechtfertigen.
Damit wird deutlich, dass es schon lange nicht mehr um angebliche biologische Unterschiede im Rassismus geht, sondern um kulturelle Unterschiede, die nach dem Schema Memmis verabsolutiert werden, um rassistische Einstellungen zu rechtfertigen. Daraus erwächst der klare Auftrag, erstens politische Bildung als kulturelle Bildung im Land Brandenburg als Schwerpunkt zu setzen, und zwar nicht nur für Jugendliche, und zweitens die brandenburgischen entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen besonders in ihrer Bildungsarbeit zu unterstützen; die langfristige finanzielle Förderung des Verbundes entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen Brandenburg sollte dabei unser besonderes Anliegen sein. Drittens gilt es, regelmäßige Begegnungen zu organisieren, auch in den Dörfern und in den Kleinstädten, nicht bloß fernsehwirksame Events auf großen Plätzen mit möglichst politischer Prominenz; denn da, wo keine Fremden sind, ist der Fremdenhass am größten. Viertens geht es auch um politische Bildung bei Repräsentanten der Staatsmacht - Behördenmitarbeitern, Polizisten usw. Wissen jedenfalls, das dazu führt, dass das ursprünglich Fremde vertrauter wird, verhindert Rassismus und dummes Reden über Afrikaner, Araber, Juden, Sorben oder Polen.
Ich bin auch fertig. - Wenn das alles mitbedacht wird, dann sollte es doch möglich sein, dass sich der neue Artikel 2 mit Leben erfüllt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme dem Gesetzesantrag zu. Ich nehme an, dass alle, die gestern an der Veranstaltung des Abraham Geiger Kollegs teilgenommen haben, sogar mit einer gewissen Fröhlichkeit zustimmen.
Bisher galt im Land Brandenburg als ausgemachte Sache, dass im Lande keine Theologinnen und Theologen, ganz gleich welcher Religion, an staatlichen Universitäten ausgebildet werden. Mit dieser Entscheidung lag Brandenburg im europäischen Trend, der in aller Abstraktheit als zeitgemäß gelten kann. Es gibt Länder, in denen die Trennung von Staat und Kirche so konsequent durchgesetzt wird, dass es gar nicht möglich wäre, eine bekenntnisorientierte Theologie inmitten einer der Freiheit von Lehre und Forschung verpflichteten staatlichen Universität zu unterstützen.
Die Entwicklungen in Nordeuropa sind zurzeit besonders interessant. Dort geht man davon aus, dass ein Bekenntnis zu einem bestimmten Glauben weder für Studierende noch für Lehrende als Kriterium gilt, ob man eine akademische Ausbildung oder eine Lehrtätigkeit anfangen darf oder nicht. Die Befürchtung ist auch, dass die Wissenschaftlichkeit der Universität insgesamt gefährdet sein könnte, dass die Freiheit von Lehre und Forschung Schaden nehmen könnte, wenn andere starke Institutionen, wie es Kirchen in der Regel ja sind, maßgeblich mitbestimmen können.
Wenn wir uns hier und jetzt darüber streiten, wie es am besten gelingen kann, jüdische Theologie an der Universität Potsdam zu etablieren, dann muss allerdings der konkrete Kontext beachtet werden. Das heißt nun aber nicht, dass damit allein oder vor allem rein rechtliche Fragen gemeint sind, um das Vorhaben juristisch „wasserdicht“ hinzubekommen. Nein, neben all den verwaltungstechnischen, finanziellen und verfassungsrechtlichen Fragen und einigen Pseudofragen, die es ja auch gibt, geht es doch hoffentlich vor allem um die politische Zielstellung, um die fachliche, theologische und historische Dimension dieser Aufgabenstellung.
Es geht um den konkreten Kontext, der auch eine spezielle Geschichte mit einschließt. Es geht zum Beispiel um seit Mitte des 19. Jahrhunderts formulierte Aufgaben, die jetzt die Chance bekommen, als Arbeit angenommen zu werden. Es geht um das Vermächtnis von Abraham Geiger. Ihm ging es darum, beim Preußischen Emanzipationsedikt von 1812 eben nicht stehenzubleiben. Die Vollendung der Emanzipation könne nur gelingen, wenn die akademische Ausbildung der jüdischen Geistlichen denen der christlichen Theologen gleichgestellt wird. Geiger bezieht sich dabei interessanterweise auf Friedrich Daniel Ernst Schleiermacher und seinen Kanon protestantisch-theologischer Ausbildung.
Auf den ersten Blick passen nun Schleiermacher und Geiger so gar nicht zueinander. Schließlich war der Protestant Schleiermacher der Meinung, dass „das lebendige Christentum in seinem Fortgang gar keines Stützpunktes aus dem Judentum bedürfe“. Beim näheren Hinsehen stellt sich aber heraus, dass Geiger wie Schleiermacher davon überzeugt waren, dass die Religionen auch theologisch auf die zunehmende Vielfalt religiöser Richtungen reagieren müssten. So war es wohl durchaus im Sinne Schleiermachers, eine jüdische Theologie unabhängig und neben den christlichen Theologien anzuerkennen. Und für Geiger war es möglich, grundlegende Auffassungen Schleiermachers für sein Konzept einer akademischen Rabbinerausbildung mehr oder weniger zu übernehmen.
Wenn wir in Deutschland über Theologie allgemein und speziell über jüdische Theologie reden, gehört auch zum Kontext, dass sich bekenntnisorientierte theologische Fakultäten trotz der berechtigten Bedenken immer wieder als Einrichtungen erwiesen haben, die Wissenschaft und kritisches Denken befördern. Ich erinnere mich noch recht gut, welche Debatten es unter Philosophen, Afrikawissenschaftlern, Arabisten und Semitisten auslöste, als 1983 der Leipziger Theologe Kurt Nowak einen klug zusammengestellten Band mit Schriften Schleiermachers herausbrachte und entsprechend kommentierte.
Was für andere Theologieausbildungen in Deutschland mit Bezug auf Wissenschaftlichkeit gilt, dürfte erst recht für jüdische Theologie gelten. Zu erwarten ist eine Bereicherung angrenzender Wissenschaften. Das mag auch damit zu tun haben, dass Vernunft und Glauben, Freiheit des Wortes und Lust an Disputation einen festen Platz in unterschiedlichen Strömungen des Judentums haben. Wissenschaftsinterne Gründe, historische Verpflichtung, eine interessante politische Aufgabe und nicht zuletzt Neugierde auf bisher Unbekanntes sprechen dafür, der Empfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu folgen und zuzustimmen.
Jüdische Theologie wird ein Sonderweg bleiben. Die Schwierigkeiten, die es dabei zweifellos geben wird, sprechen nicht dagegen, sondern für diesen Sonderweg, für dieses Neuland. Wir beginnen damit einen Prozess, der in der jüdischen wissenschaftlichen Tradition von Disputation, Austausch von Argumenten und Öffnung gegenüber Veränderungen steht. Ich bin ganz optimistisch, dass das richtig gut wird. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich habe als Lausitzer vor 18 Monaten gegen den CDU-Antrag gestimmt, sage aber: Es wäre kein größeres Problem für mich gewesen, dem Antrag zuzustimmen; denn am Ergebnis hätte sich nichts geändert.
Mit dem heutigen Antrag verhält es sich ähnlich: Zwar sind wichtige Probleme dazugekommen, aber es bleibt die Frage, was ein solcher Antrag eigentlich wirklich praktisch befördern soll. Es scheint mir, dass es vor allem ein Bekenntnisbeschluss werden soll, um klarzustellen, dass Landtag und Regierung sich um die Lausitz kümmern.
Nun sind Bekenntnisbeschlüsse nicht generell überflüssig. Aber was sagen die Menschen, die sich in Initiativen der Kultur, der Wirtschaft, des Sports, der Sorben/Wenden, in den Verwaltungen, Kommunalvertretungen, Gewerkschaften, Kirchen und Parteien mit guten Ideen und praktischem Tun vor allem selbst um die Lausitz kümmern? - Gut, es kann wohltuend sein, wenn man durch einen solchen Beschluss auf höchster Landesebene Bestätigung und Anerkennung findet. Dann aber hätte der Antrag anders aussehen müssen: allgemeiner, mit wenigen strategischen Eckpunkten, konkreten Aufträgen und Ermunterung zum Selber-Tun und voller Anregung, wie Einzelfragen gesondert gelöst werden könnten.
Das leistet der heute vorliegende Antrag nicht. Irgendwie sollte alles hinein - bis hin zu Themen, die unverbindlicher kaum zu formulieren sind, wie zum Beispiel:
„Langzeitarbeitslose sollen auch im Rahmen der Fachkräftesicherung Chancen erhalten.“
Was soll denn das? Ist das eine Sonderregelung für die Lausitz?
Verkrampft klingt es in den Kohlekapiteln. Man spürt regelrecht die harte Arbeit im stillen Kämmerlein, als Formeln zu finden waren, die keinem der Einreicher wehtun. Beispiel in Kapitel 3:
„Der Dialog mit den von Tagebauen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ist weiterzuführen.“
Ist das ein Auftrag an Vattenfall, an die Regierung oder an die Bürgermeisterin von Welzow?
Kapitel 8 dagegen zeigt - hier geht es um Sorben/Wenden -, dass politische Eckpunkte allgemein genug und trotzdem mit gewisser Verbindlichkeit formuliert werden können. Es freut mich, dass dieses oft vergessene Thema aufgenommen wurde.
Der Änderungsantrag der FDP führt relativ Konkretes auf. Für richtig halte ich, dass ein gesondertes Kulturkapitel einzufügen ist, wenn schon ein Lausitz-Antrag zum Beschluss werden soll. Aber auch der FDP-Antrag bleibt dieser seltsamen Logik verhaftet, dass nämlich in einem Beschluss den Akteuren erklärt wird, was gut und richtig für die Lausitz ist. Der Beschluss kommt dann als Überraschung. Teilhabe und Beteiligung sehen anders aus. Mit diesem hier vorgelegten Herangehen bleiben wahrscheinlich viele gute Ideen der Lausitz-Akteure im Revier unbeachtet, was schade wäre.
Die Erwähnung der Wirtschaftsinitiative Lausitz - WiL - im Antrag von SPD, Linke und CDU ist in Ordnung. Die WiL hat nicht zuletzt mit ihren zehn Eckpunkten für eine Diskussion über die Perspektive der Lausitz einen wichtigen Beitrag geleistet. Aber während der Beratung der WiL mit Lausitzer Landtagsabgeordneten aus Brandenburg und Sachsen am 25. Januar wurden weitere Themen beraten und ein anderes Vorgehen vorgeschlagen; denn erstens muss es um das Dokumentieren des Ist-Zustandes der Probleme und Erfolge bezüglich der Lausitz in Sachsen und Brandenburg gehen. Für Abgeordnete und Fraktionen gibt es zur Lösung dieser Aufgabe effektive Instrumente, die nicht nur eine Belästigung der Regierung sind.
Zweitens geht es um die strategischen Ziele, also um das Anzustrebende und Wünschenswerte. Drittens ist zu klären, was im jeweiligen Kontext der Länder und unter konkreten bundespolitischen und europäischen Rahmenbedingungen tatsächlich möglich ist.
Selbstverständlich wird es dann zwischen den Punkten 2 und 3 Reibungen geben. Aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass heftige Diskussionen und Beratungen zu konkreten Themen der Lausitz sehr produktiv sein können und zu guten Ergebnissen führen. Das dauert dann zwar etwas länger, hat aber motivierende und mobilisierende Wirkung.
So war es jedenfalls, als die damalige PDS länderübergreifend an einem Lausitz-Konzept gearbeitet hat. Wegen der richtigen Fragen, die viele interessierten, und einer sehr offenen sowie fachlich und politisch angenehmen Atmosphäre war das Lausitz-Forum sehr schnell keine bloße Parteiveranstaltung mehr. Spannende Themen waren immer regionale Wirtschaftskreisläufe und Regionalplanung. In den vorliegenden Anträgen sind das leider nicht die Schwerpunkte.
Als die Ergebnisse des Lausitz-Forums der PDS im Jahr 2000 dann als Broschüre vorlagen, machte sich aber auch eine gewisse Müdigkeit breit. Es war - positiv gesagt - der Abschluss des Lausitz-Forums oder - anders formuliert - das Ende des Lausitz-Forums. Der Antrag von heute fängt irgendwie mit dem Ende dieser Art an, bevor die Sache selbst in Bewegung
gekommen ist. - Einer Überweisung in die Ausschüsse stimme ich zu, den Anträgen selbst nicht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag lehne ich ab. Dennoch möchte ich einen Kerngedanken aus der Begründung sehr unterstützen. Dort heißt es:
„Die politische Ermöglichung des Tagesbaus […] faktisch am Landtag vorbei - entspricht nicht den gestiegenen Anforderungen der demokratischen Legitimation derartiger Großprojekte.“
Das ist richtig.
Der Antrag ist im Wahlkampfmodus entstanden, was aber nicht schlecht sein muss. Hier geht es jedoch um andere Dinge, weshalb sich meine Kritik nicht allein gegen die FDP richtet. Denn auch bei Ablehnern wird deutlich, dass sie gar nichts Kritisches gegen das Instrument der Volksbefragung im Zusammenhang mit der Energiepolitik des Landes sagen wollen. Höchstens von „Missbrauch“ ist schüchtern die Rede. Doch welche Kriterien gelten für diesen „Missbrauch“?
Dazu vier kurze Bemerkungen, die natürlich diesem komplexen Thema nicht vollständig gerecht werden können. Erstens muss ganz allgemein festgestellt werden, dass es stets problematisch ist, wenn Meinungsmacher Umfragen oder Volksbefragungen starten, weil sie quasi testen möchten, ob ihre Arbeit erfolgreich war. Sie möchten quasi wissen, ob es gelungen ist, ihre veröffentlichte Meinung zur allgemeinen öffentlichen Meinung zu erheben. Neben den Medien gehören selbstverständlich auch die etablierten Parteien zu den Meinungsmachern.
Mein Eindruck ist, dass es in der Tagebaufrage einen Widerspruch zwischen veröffentlichter Meinung und tatsächlicher Problemsicht der Bevölkerung in den betroffenen Regionen gibt. Medien und Parteien haben eine Mitverantwortung, wenn es durch ihre Verweigerung, komplexe Probleme auch komplex zu behandeln, zur Polarisierung und zu Unfrieden in den vom Abriss bedrohten Orten kommt.
Zweitens: Volksbefragungen verbieten sich, wenn eine kaum von einem Problem betroffene Mehrheit über existenzielle Fragen einer sehr stark betroffenen Minderheit richten soll. Das aber könnte passieren, wenn eine Mehrheit beschließt, dass mein Haus weichen muss, weil Brandenburg - oder doch bloß Vattenfall? - Strom in andere Länder exportieren will. Es bleibt daher auch mit einer Volksbefragung ein Skandal, wenn durch Mehrheitsbeschluss die Heimat einer Minderheit vernichtet wird.
Drittens: Mit einer solchen Volksbefragung werden europäische Standards der Sorben-Wenden-Politik missachtet. Min
derheitenschutz heißt eben, dass eine Mehrheit nicht in allen Fragen die Minderheit überstimmen darf.
Viertens: Wer Demokratie auf die Macht der größeren Zahl reduzieren will, ist verantwortlich für Politikmüdigkeit, die sich im Grunde als Demokratiemüdigkeit erweist. Eine überholte Politik, eine Technologie von gestern wird nicht besser, wenn durch massive Propaganda und künstlich produzierte Angst das Licht könne ausgehen, 20 000 Arbeitsplätze seien gefährdet und ähnliche Horrorgeschichten - eine Mehrheit für das Falsche gewonnen wird.
Kurz: Das tut man nicht. Man stellt nicht zur Abstimmung, ob das Haus des Nachbarn gesprengt werden soll.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Abstimmung werde ich mich enthalten, meine jedoch, dass dieses Thema immer wieder neu auf die Tagesordnung des Landtages Brandenburg gehört. Wenn der Landtag mit diesem Tagesordnungspunkt die mühselige und dennoch erfolgreiche Arbeit der Mehrgenerationenhäuser im Land würdigen möchte, dann ist das sehr zu begrüßen.
Ich selbst bin seit Jahren neben Bürgermeister Thomas Zenker einer der beiden Paten des Mehrgenerationenhauses „Ilse“ in Großräschen. Ich kenne auch das Mehrgenerationenhaus in Lauchhammer recht gut, weiß also, worüber ich rede.
An einigen Orten kam das 2006 vom Bund auf den Weg gebrachte Projekt der Mehrgenerationenhäuser zuerst nicht recht zum Laufen. Das hatte aber durchaus auch positive Gründe; denn hier half nicht, wenn man, wie oft, besonders schlau bei der Antragstellung sein wollte. Neue Ideen waren also auch von den lokalen Akteuren gefragt. Hier war ein Konzept auf den Weg gebracht, das mit einem sehr modernen Ansatz wirkliche Probleme angehen wollte: die demografischen Herausforderungen, die Konflikte in sozialen Brennpunkten aufgrund hoher Arbeitslosigkeit, Vereinsamung bei älteren Menschen, Langeweile bei Kindern und Jugendlichen und schließlich einerseits die große Bereitschaft, ehrenamtlich Gutes tun zu wollen, andererseits auf Strukturen zu treffen, die zu dieser Bereitschaft nicht immer passen. So manch kreativer und engagierter Mensch wurde doch schon durch den Projektantragsdschungel und die Selbstverwaltung seiner prekären Beschäftigung verschlissen. Deshalb möchte ich neben all dem Positiven, was heute bereits über die Mehrgenerationenhäuser gesagt wurde, noch einmal betonen, dass es mit diesem Aktionsprogramm gelungen ist, die konzeptionellen und strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, um Ehrenamtlichen einen Ankerplatz zu bieten. Gemessen an den Ergebnissen waren die eingesetzten finanziellen Mittel sehr niedrig. Natürlich ist damit auf der einen Seite der Tendenz zur Selbstausbeutung Vorschub geleistet. Aber die Nutzer der Mehrgenerationenhäuser, ganze Stadtteile bzw. Orte, hatten auf der anderen Seite einen nicht zu übersehenden Nutzen.
Trotzdem muss ja einiges in Ordnung gebracht werden. In Großräschen zum Beispiel wird eine Kollegin nicht mehr gefördert, sie arbeitet jedoch weiter. „Ich kann doch die Kinder nicht im Stich lassen, wo es doch endlich gelungen ist, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen“, sagt sie. Das ist ein ernstes Problem. Langfristigkeit bedeutet, dass langfristig planbare feste bzw. geförderte Stellen bereitgestellt werden müssen.
Drei weitere Probleme wurden deutlich, als im Jahr 2012 neue Aufgaben für die Mehrgenerationenhäuser dazukamen. Zuerst das nur zu oft Übliche: mehr Aufgaben, dafür weniger Geld und dann noch Aufgaben, die besser von mit Fachkräften ausgestatteten professionellen Einrichtungen übernommen werden sollten. Ich verstehe wirklich nicht, warum zum Beispiel Altenpflege oder integrative Bildung im Ehrenamt geleistet werden sollte, wie es zuerst geplant war. Das klappt ja manchmal sogar, weil sich sehr qualifizierte und engagierte Menschen in den Mehrgenerationenhäusern für diese Arbeit finden.
Es geht trotzdem nicht, weil diese schwere Arbeit auch durch entsprechende Vergütung anerkannt werden muss und nicht zu
gelassen werden darf, dass Mehrgenerationenhäuser zur Billigkonkurrenz professioneller Einrichtungen werden.
Schließlich gibt es die immer wieder anzutreffende Vorstellung, dass solche Projekte mit einer Anschubfinanzierung auf einen marktkonformen Weg gebracht werden können, um sich später selbst zu tragen. Deshalb klingt der Satz in dem Antrag, wo es um das planmäßige Auslaufen des Bundesaktionsprogramms geht, in meinen Ohren auch nicht gut. Als das Aktionsprogramm II im Jahre 2012 begann - also weniger Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt wurden, dafür neue Aufgaben hinzukamen -, hatten die Bayern überlegt, ob sie die Mehrgenerationenhäuser nicht besser gleich in Landesverantwortung nehmen sollten. Eigentlich noch konsequenter war der Landkreis Dahme-Spreewald, soweit ich weiß, mit insgesamt sieben Mehrgenerationenhäusern - zwei vom Bund gefördert, drei mit einer Förderung durch den Landkreis in Höhe von jährlich 120 000 Euro und zwei weiteren, die ebenfalls vom Kreis mit je 20 000 Euro gefördert werden. Der Kreis wertet diese Ausgabe ausdrücklich als Investition.
Wenn wir die Mehrgenerationenhäuser auf Landesebene fördern wollen, weil sie gute Arbeit leisten, wichtig für die Gäste und die dort Tätigen sind, müssen wir uns auf Landesebene die Frage gefallen lassen, warum wir nicht allen Landkreisen das Dahme-Spreewald-Modell empfehlen können.
Da geht Ihr Antrag in die richtige Richtung.
Und auch das, was Frau Schier in Präzision des Antrags in ihrer Rede gesagt hat, ist, glaube ich, ein richtiger Ansatz. Aber, werte Antragsteller, die Finanzierungslücke wird doch nicht durch das planmäßige Auslaufen der Bundesförderung geschlossen, sondern verstärkt sich dadurch erheblich. Mit einem Gesellschaftsmodell, das die Demokratie marktkonform gestalten will, wird es hier keine Lösung geben.
Die Alternative zu dieser Merkel-Idee finden Sie noch immer im Programm der Linken, unter dem Punkt „Soziales“. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Positiven und dem Dank an die Akteure im Land Brandenburg, wie es meine Kollegin Bettina Fortunato und auch andere Abgeordnete bereits formuliert haben, kann ich mich nur anschließen. Trotzdem möchte ich einige kritische Punkte nennen.
Doch zuerst sei noch einmal gesagt, dass die Verknüpfung der Entwicklungspolitischen Leitlinien der Landesregierung Brandenburg mit dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung richtig ist, dass es zeitgemäß ist, Entwicklungspolitik als internationale Politik und Kooperation auf Augenhöhe mit den Partnern zu praktizieren, unabhängig davon, woher die Partner kommen und wie hilfebedürftig und damit abhängig von Hilfe sie auch sein mögen, dass das vor allem ehrenamtliche Engagement der Nichtregierungsorganisationen und der Koordinatoren in Brandenburg, nämlich des Verbundes Entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen Brandenburgs - VENROB unterstützt werden muss, dass Handlungsfelder definiert wurden und schließlich, dass mit dem heutigen Beschluss die Landesregierung beauftragt wird, konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Schwerpunkte dieser Leitlinien zu erarbeiten und regelmäßig dem zuständigen Ausschuss über den Fortgang der Arbeit zu berichten.
Im Vergleich mit anderen Bundesländern ist die internationale Politik, wie sie sich auch in den Leitlinien zur Entwicklungspolitik ausdrückt, zu loben. Anzumerken ist auch, dass es unter den bundespolitischen Rahmenbedingungen nicht gerade leicht ist, eine zeitgemäße und koordinierte Politik hinzubekommen. Deutschland kürzt bekanntlich effektiv immer wieder die Entwicklungshilfe und ist damit von internationalen Vereinbarungen abgewichen. Gleichzeitig werden Bestrebungen unternommen, den Einfluss privater Banken auf die Entwicklungshilfe zu erhöhen, und ich meine, das kann für die Betroffenen kaum gutgehen. Hier erwarte ich von einer linken/sozialdemokratischen Landesregierung fundierte Kritik und alternative Vorschläge.
Das wird fachlich und politisch nicht so einfach zu meistern sein, denn nicht einmal die Frage, warum wir uns auf Landesebene mit Entwicklungspolitik überhaupt beschäftigen, ist banal. Nicht einmal banal ist die Frage, warum eine linke Regierung von Entwicklungspolitik spricht. Ein rot-rotes Doppelleuchten zeigt sich in der Begrifflichkeit nun gerade nicht. Die beiden Parteien - Linke und SPD - sind da bereits weiter, als wir es im praktischen Tun im Land Brandenburg auf Regierungsebene sind, und die bundespolitischen Rahmenbedingungen und der Umgang mit diesem Politikfeld in Kommunen und teilweise auch auf Landesebene lassen trotz guter Ansätze Entwicklungspolitik immer wieder mal ins Provinzielle abgleiten.
Doch dafür gibt es Ursachen. Die Kritik wird deshalb in einigen Punkten auch ungerecht sein. Andere Kritikpunkte sind selbst verschuldet - Frau Richstein und Frau Nonnemacher haben einige genannt.
Anfang der 90er-Jahre erhielt ich eine Einladung zu einer internationalen Konferenz mit dem Thema „Entwicklungshilfe und Rassismus - zwei Seiten einer Medaille“. Meine Universität hatte gerade den Namen „Karl Marx“ abgelegt, und ich bekam gesagt, dass es wohl besser wäre, an dieser Konferenz nicht teilzunehmen. Diejenigen, die mir das sagten, waren zum Teil dieselben Menschen, die mich wenige Monate vorher noch vor ein Parteigremium schleppten. Dort sollte ich mich nämlich rechtfertigen, weil ich die staatliche Solidarität der DDR gegenüber afrikanischen Ländern und Befreiungsbewegungen als paternalistisch und missionarisch bezeichnet habe, und da helfe es auch nicht, wenn diese Politik im Ton einer freundlichen Pionierleiterin daherkomme.
Das ist vorbei, und das, was ich in dem Zusammenhang über Pionierleiterinnen gesagt hatte, war auch nicht sonderlich gerecht. Im Kern geht es jedoch noch immer um das Problem, wie das menschliche Bedürfnis, anderen helfen zu wollen, die Unterstützung brauchen, weil es ihnen schlecht geht, und die nachhaltige Entwicklung in Wirtschaft, Kultur, Ökologie und in den internationalen Beziehungen für beide Seiten sinnvoll und sinnlich erlebbar zusammenzubringen sind.
Insofern müssen Bildung und konkrete Solidarität auch durch Länder und Kommunen Schwerpunkt internationaler Arbeit bleiben. Dieser Schwerpunkt ist nach meiner Auffassung als kulturelle Bildung zu organisieren. Das Land Brandenburg ist auf dem richtigen Weg. Der Landtag sollte nur darauf achten,
dass die Regierung in der richtigen Spur bleibt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, es ist richtig, was Vorrednerinnen und Vorredner bereits gesagt haben: Lediglich vom Verockern der Spree zu sprechen greift zu kurz. Wenn wir heute sachgerecht über Gefahren für den Spreewald diskutieren wollen, dann geht es auch um Quellen, die den Spreewald zur Kulturlandschaft machen: das Vetschauer Mühlenfließ, die Wudritz, das Göritzer Fließ, das Greifenhainer Fließ sowie einige weitere Fließe, Vorfluter und Gräben. Deutlich zu sehen ist das Verockern zum Beispiel auf Höhe von Repten im Vetschauer Mühlenfließ und in den Gräben des dortigen Naturschutzgebiets Reptener Teiche. Die ersten größeren Touristengruppen im Frühjahr werden sich allerdings besonders über das Aussehen der Fließe am Radduscher Hafen ärgern. Bis zum Kossateich ist das Wasser ockerbraun. Noch schlimmer sieht der parallele Schweißgraben aus.
Ja, es geht um Sofortmaßnahmen. Einige davon hat das Aktionsbündnis „Klare Spree“ vorgeschlagen. Weitere Maßnahmen wurden heute bereits genannt. Auch ich kann mir gut vorstellen, dass es relativ schnell geht, die Grubenwasserreinigungsanlage Vetschau wieder zu ertüchtigen.
Für die Landespolitik, vor allem in Zusammenarbeit mit der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft LMBV, wird allerdings eine große Herausforderung darin bestehen, diese komplexe Aufgabe ressortübergreifend zu koordinieren. Denn um gleich mehrere Themen geht es: Naturschutz wie Umweltschutz im weiteren Sinne, Landwirtschaft und Fischerei, Tourismus, Gesundheitsschutz, Wirtschaft und Verwaltung, schließlich auch die weitere Ausgestaltung des Verwaltungsabkommens Bergbausanierung und über dieses hinaus Fragen der Finanzierung auch durch das Land. Außerdem stellt sich - wie schon gesagt - die Frage nach dem Verursacherprinzip.
Expertenwissen ist gefragt, das aber in einem Gesamtplan koordiniert werden muss. Die Ingenieure und Ingenieurinnen der LMBV sollten in ihrer Arbeit viel mehr gesellschaftliche Anerkennung erfahren. Sie sollten aber auch wissen, was von ihnen erwartet wird: Zum Beispiel dürfen Daten nicht versteckt werden. Tagebaugegner - zu denen auch ich gehöre - liegen falsch, wenn sie ein Feindbild an dieser Stelle aufbauen.
Eine Besonderheit in unserem Revier besteht darin, dass Bürgerinitiativen in der Regel ebenfalls aus Experten bestehen. Das ist so, weil viele ehemalige Bergarbeiter inzwischen Touristiker oder Naturschützer sind. Es wird zu lernen sein, ihr Wissen und Tun als Bereicherung und Hilfe, nicht als Belästigung anzusehen.
Konfliktfrei wird das nicht gehen. Das sollte man wissen und damit produktiv umgehen lernen. Verglichen mit dem Projekt der Bergbausanierung ist der Großflughafen eine kleine Nummer. Natürliche Abläufe lassen sich nicht so leicht überlisten und technologische Eingriffe in die Landschaft nicht immer und nicht schnell korrigieren. Hier muss es über Sofortmaßnahmen hinaus um langfristige Maßnahmen gehen.
Der Aufschluss neuer Tagebaue wäre in diesem Zusammenhang allerdings ein Anachronismus. Es geht um ein völlig neues Problembewusstsein. Dieses Problembewusstsein macht aber die Leistung der Bergbausanierer nicht kleiner. Im Gegenteil, erst dadurch werden die gigantischen Aufgaben, aber auch die Risiken deutlich und die herausragende bisherige Arbeit der LMBV angemessen zu würdigen sein. Wir müssen nur aufpassen, dass dieses ingenieurtechnische Wissen mit Weltniveau im Lande bleibt und für beruflichen Nachwuchs gesorgt wird.
Ja, wir haben noch keine perfekte Lösung für das Problem im Kasten, das als Verockerung der Spree bzw. des Spreewaldes daherkommt. Wir haben zurzeit noch kein strategisches Programm. Braunkohleverstromung als Brückentechnologie und Verockerung des Spreewaldes passen nicht recht zusammen. Das zuzugeben wäre ein erster Schritt, um mit aller Ernsthaftigkeit an Lösungen zu arbeiten.
Ich gehe davon aus, dass die LMBV, wie geplant, bis zum 9. April 2013 einen konkreten Projektantrag vorlegen wird, der auch Sofortmaßnahmen berücksichtigt.
Dass Tagebaue und Kohlekraftwerke Fortschritt und Verbesserung bedeuten, war im 19. Jahrhundert keine falsche Position. Heute so zu denken käme noch unsere Urenkel teuer zu stehen. Die ockerbraune Brühe, die den Spreewald im Südumfluter bereits erreicht hat, erinnert uns auch daran. Das werden andere anders sehen; es wird also Streit geben. Ich hoffe allerdings, das wird ein Streiten zum Zwecke des gemeinsamen Handelns sein. Heute gab es einen guten Auftakt. So sachlich waren wir bei großen Problemen lange nicht. - Danke.
Es ist ein Ergebnis der kulturpolitischen Debatten im Zusammenhang mit der Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ und dem Landtagsbeschluss zur kulturellen Bildung, es als sinnvoll anzusehen, eine engere Kooperation bzw. Verschmelzung von Kunstschulen und Musikschulen in der musischen Bildung besonders für Kinder und Jugendliche anzustreben. Die Bedingungen für dieses Bestreben wurden durch den Zusammenschluss der beiden entsprechenden Landesverbände deutlich verbessert.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Erfolge gibt es bei der angestrebten engeren Kooperation von Kunstschulen und Musikschulen im Rahmen des Konzeptes Kulturelle Bildung und unter Berücksichtigung des Landtagsbeschlusses zur Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ vom 25. Februar 2010?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein klares Konzept vorläge, wohin die Landesregierung mit ihrer Landeshochschulpolitik will, dann wäre Eile für mich nicht das Problem. Denn einmal gewohnte Strukturen an Universitäten und Fachhochschulen sind wahrscheinlich wirklich nur durch Tempo und energisches Vorgehen zu verändern, auch dann, wenn es - in der Gesamtschau des Landes - um eindeutige Verbesserungen geht. Mutig ist es allemal, nicht nur zu sagen, dass es im Hochschulbereich nicht so wie bisher bleiben kann, sondern auch noch gravierende Änderungen vorzuschlagen.
Das Problem ist, dass bereits mit dem Papier eines bis heute nicht bekannten Gremiums unter dem Titel „Modernisierungsvorhaben des Landes Brandenburg in der 5. Legislaturperiode“ vom 14. November 2011 unter Punkt 8 die Weichen für ein Durchregieren gestellt wurden. Selbst als der anfangs mehr oder weniger spontane Cottbuser Protest mehr und mehr durch alternative Konzepte und den festen Willen zur Veränderung ersetzt wurde, gab es kein Interesse des Ministeriums, an der großen Aufgabe gemeinsam zu arbeiten: die Hochschullandschaft des Landes Brandenburg - also auch in der Lausitz - den neuen Herausforderungen anzupassen.
Es blieb beim Durchregieren. Das zuständige Ministerium bekam nicht einmal einen Dialog hin. Das wäre alles als Kröte zu schlucken, wie es in Koalitionen oder in der Politik allgemein vielleicht üblich ist, wenn das Gesetz selbst innovativ und pass
fähig für die Besonderheiten der Lausitz wäre. Das ist es aber nicht. Jetzt sind von der Fraktion DIE LINKE initiierte Änderungsanträge in den aktuellen Entwurf aufgenommen worden. Diese Änderungen begrüße ich, weil sie Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Text darstellen.