Werner-Siegwart Schippel
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Drucksache 4/7708 entspricht in einigen Teilen nicht dem Auftrag des Landtages und erfüllt somit auch nicht die berechtigten Erwartungen der vielen ehrenamtlichen Feuerwehrleute bzw. Katastrophenschutzhelfer.
In Punkt 1 vermisse ich die Aussagen zu den Personalressourcen, die bei einer realen Alarmierung tatsächlich zur Verfügung stehen. Da ich selbst für eine SEG-V - Sondereinsatzgruppe Verpflegung - zuständig bin, kann ich Ihnen das aus der Praxis sagen. 25 % der ursprünglichen Sollstärke ist noch real vorhanden bzw. steht bei einer Alarmierung zur Verfügung.
Punkt 2 des Landtagsauftrages, eine Konzeption vorzulegen, wie den Auswirkungen der Novellierung des Zivilschutzänderungsgesetzes des Bundes begegnet werden soll, ist aus meiner Sicht nicht erfüllt worden. Kein Wort zu den jetzt notwendigen Entscheidungen in Richtung der sogenannten Schenkungsmasse des Bundes, kein Wort zu den jetzt notwendigen Antworten
auf die Finanzierungsfragen, stattdessen meines Wissens eine unverständliche Diskussion um Zuständigkeiten für den landesweiten Katastrophenschutz innerhalb der Landesregierung.
Ich frage den Finanzminister: Was passiert, wenn Brandenburg die Schenkungsmasse jetzt nicht in Anspruch nimmt? Wer ersetzt zum Beispiel kurzfristig die 14 LF 16 TS, die zurzeit als Bundeseigentum bei den Stützpunktfeuerwehren stehen und vielleicht am Ende des Jahres Interessenten aus anderen Bundesländern zugeordnet werden, weil die in der Lage sind, fundierte Anmeldungen vorzunehmen? Die Ersatzkosten dafür würden in der Größenordnung von 3 bis 4 Millionen liegen das weiß jeder, der die Preise solcher Autos kennt.
Auf welcher Basis soll ich zum Beispiel Garagen für meinen Versorgungszug anmieten, wenn der Bund ab 2010 nicht mehr dafür aufkommt, weil er für die entsprechenden Unterhaltungskosten, Betriebskosten etc. nicht mehr zuständig ist?
Was, Herr Minister Speer, soll ich meinen ehrenamtlichen Helfern sagen, die aus dieser kleinlichen Diskussion auf Landesebene Rückschlüsse auf den Stellenwert ihres ehrenamtlichen Engagements vor Ort ziehen und somit auf den Stellenwert des Brand- und Katastrophenschutzes insgesamt?
Zwischen 700 000 und 1 Million Euro würde die Übergangslösung kosten, die Fahrzeuge aus dieser möglichen Schenkungsmasse zu unterhalten bzw. umzurüsten. Wir hätten angesichts der Einnahmeausfälle bei den Kommunen, beim Land Zeit gewonnen, kommende notwendige Ausgaben in Höhe von 6 Millionen bei Erneuerung von Fahrzeugen etwas nach hinten zu verschieben.
Zwei Eisenbahnunglücke in Brandenburg zu Anfang des Jahres hätten den Charakter einer Katastrophe annehmen können. Die Gefahr einer weltweiten oder landesweiten Pandemie ist nicht auszuschließen. Der erste Hochwasserwächter Brandenburgs, der Präsident des Landesumweltamtes, schläft nach eigenem Bekunden zurzeit nicht gut, weil ein Sommerhochwasser größer als 1997 - nicht ausgeschlossen werden kann. Die Gefahren einer Katastrophe sind also allgegenwärtig und richten sich nicht nach den Zeitplänen für Haushaltsaufstellungen der Landesregierung oder Haushaltsdiskussionen des Landtags.
Die Ergebnisse der Bundesgesetzgebung sind seit etwa zwei Jahren absehbar. Brandenburg war über den Bundesrat daran beteiligt. Insofern ist das Ergebnis, Herr Finanzminister, das jetzt vorliegt, und die Diskussion, die darum geführt wurde, aus meiner Sicht ungenügend. Ich kann nur sagen: Handeln Sie jetzt, meine Herren Minister, denn die größtmögliche Sicherheit der Brandenburger ist Teil Ihres Auftrags!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Führerscheinprobleme bei den freiwilligen Feuerwehren und beim Katastrophenschutz zu lösen ist kein Thema, bei dem man angesichts der demografischen Entwicklung in der Prignitz oder in der Lausitz von Geschenken seitens des Landes reden kann, auch nicht, obwohl die unmittelbare Verantwortlichkeit bei den Trägern des Brandschutzes auf kommunaler Ebene liegt. Hier etwas zu tun und unterstützend Hilfe zu leisten, ist notwendig, um den Sicherheitsbedürfnissen der Brandenburgerinnen und Brandenburger Rechnung zu tragen.
Nachdem die Bemühungen des Bundes auf europäischer Ebene um eine Ausnahmeregelung erfolglos blieben, besteht hier dringender Handlungsbedarf. Die Bundesregierung und die Länder - hier die Innenministerkonferenz - konnten sich bis dato nicht auf ein gemeinsames Verfahren einigen. Insofern ist die Forderung der Koalition nach einer eigenen Brandenburger Lösung folgerichtig. Folgerichtig ist bei einer Landeslösung aber auch, dass es dazu der Partner auf kommunaler Ebene - also den Trägern des Brandschutzes - bedarf und dass eine solche Lösung sowohl aus juristischer als auch aus fachlicher Sicht längerfristig tragbar sein muss.
Das heißt, dass es einige Fragen zu klären gilt. Diese Fragen hat die Linke komplett in ihren Entschließungsantrag über
nommen. Hier, sehr geehrter Herr Scharfenberg, spätestens hier, hätten Sie feststellen können, dass es an der Stelle eine völlige Interessengleichheit gibt. Sie hätten Ihre Überlegungen zu Ihrem Entschließungsantrag ad acta legen können, eigentlich ad acta legen müssen.
Nein, Sie setzen sich mit diesem Entschließungsantrag dem Verdacht aus, dass es nicht zuerst um die Sicherheitsinteressen der Brandenburger Feuerwehr geht, sondern dass Sie einfach aus wahltaktischen Gründen aktiv werden.
Anders ist dieses illusorische Datum 15. September 2009
nicht zu erklären und nicht zu vertreten.
Sie wissen, dass es in dieser Zeit weder einen fundierten Bericht geben kann, noch können die Träger des Brandschutzes das ist unabhängig von der Landesregierung, das ist eine freiwillige Angelegenheit - die dazu notwendigen Daten liefern. Die müssen wir haben, wenn wir etwas Gescheites daraus machen wollen.
Auch auf die Gefahr hin, dass Sie dann logischerweise verbreiten können, wir, die Koalition, hätten Ihren famosen Antrag abgelehnt und würden eine Lösung verhindern, werden wir Ihren Antrag ablehnen. Wir wollen längerfristige Möglichkeiten schaffen. Das bedarf Zeit und setzt Gründlichkeit voraus. Die ist mit Ihrem Antrag nicht zu leisten. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 25. Juni heißt es „Ehrenpensionen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren“. In einem Parteitagsbeschluss der SPD vom 20. Juni heißt es „Zusätzliche
Altersvorsorge für die Tätigkeit der Feuerwehrmänner und -frauen bei den Freiwilligen Feuerwehren“. Ich bin froh, dass der Ministerpräsident auf dem letzten SPD-Parteitag an der Spitze der Befürworter dieses Antrags war.
Sie haben bereits auf die Frage hingewiesen, Herr Dr. Scharfenberg, wie man den Begriff Ehrenpensionen auslegen kann. Wir würden diesen Begriff, den wir zweifellos von Thüringen übernommen haben, dort für gerechtfertigter halten, damit gar nicht erst der Verdacht aufkommt, dass die Ehre eines Ehrenamtes allgemein honoriert wird.
Hier würde die Besonderheit honoriert werden. Sie haben schon gesagt, dass ich im Mai-Plenum auf das Thüringer Beispiel hingewiesen habe; ich bedanke mich dafür. Auch der Parlamentarische Abend des Landesfeuerwehrverbandes war dazu da, Hinweise auf diese Problematik zu geben. Ich weiß jetzt nicht genau, Herr Scharfenberg, welches dieser beiden Ereignisse, der Parlamentarische Abend oder der SPD-Parteitag, der Auslöser Ihres Antrags just zu diesem Zeitpunkt war. Aber in der Sache haben wir ja volle Übereinstimmung.
Der Weg dahin allerdings ist, wenn wir uns an dem Thüringer Beispiel orientieren, ein längerer, und er setzt die Partner auf der kommunalen Ebene voraus. Sie haben gerade die Kofinanzierung durch die Kommunen in Thüringen erklärt. Hier, Kollege Scharfenberg, müssen Sie, müssen wir aufpassen, dass wir nicht den Anschein erwecken, während der letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode Wahlgeschenke, die nicht so ernst gemeint sind, zu offerieren. Dieser Eindruck könnte entstehen, wenn man Ihre Terminsetzung - bis zum September 2009 - betrachtet. Entweder soll es ein Wahlkampfthema sein, oder dieser Termin ist ein Druckfehler. Anders kann ich mir das nicht erklären.
Das war nicht abgesprochen mit dem Innenminister. Meinen Sie als Gralshüter der Rechte der kommunalen Ebene wirklich, es sei redlich, die kommunalen Spitzenverbände, die wir als Partner auf Augenhöhe haben wollen, jetzt unter einen solchen Zeitdruck zu setzen? Diese müssen doch in ihren Gremien zurückfahren. Sie selber haben beschrieben, wie unterschiedlich das im Land gehandhabt wird. Wenn wir denen jetzt erklären: „Nun äußert euch mal auf die Schnelle“, dann sind sie unter Druck und werden zu Recht sagen: „Dann macht lieber nichts!“ Ist es nicht redlicher zu sagen, hier besteht unstrittig Handlungsbedarf, bei dem man aber nur dann gemeinsam zum Ziel kommen kann, wenn die Vorbereitung fundiert und sachlich zwischen diesen beiden Partnern stattfindet? Dann, Herr Scharfenberg, wäre der September im ersten Jahr der neuen Legislaturperiode, also 2010, immer noch ein enger Zeitplan.
Wir beantragen die Überweisung Ihres Antrags an den Innenausschuss, wissend, dass dies nicht zum Abschluss kommen kann, weil wir damit einen Auftrag für den neuen Ausschuss nicht juristisch, aber moralisch - öffentlich formulieren und erteilen wollen. Wenn wir, also die jetzt handelnden Personen, heute und hier uns in der Sache öffentlich bekennen und verpflichten, werden weder wir noch eventuelle Nachfolger aus dieser Verpflichtung herauskommen, die Antwort zu geben,wie die Sicherheit der Brandenburger Bürger gesichert werden
kann und wie der Dienst der freiwilligen Feuerwehren und ihre Mühen in Zukunft abzusichern sind. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor gut acht Wochen wurde mit der Novellierung des Zivilschutzgesetzes des Bundes eines der letzten Überbleibsel des Kalten Krieges geändert. Die Bedrohungen der Neuzeit gingen nicht mehr von militärischen Blöcken aus, nein, die modernen Bedrohungen werden mit Terrorismus, Pandemien, Störungen der Energieversorgung oder Systemausfällen im IT-Bereich verbunden. Insofern ist die neue Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern folgerichtig.
Folgerichtig sind dann auch Veränderungen in der Finanzierung des Katastrophenschutzes durch den Bund und die Länder. Für Brandenburg heißt dies, dass derzeit zum Beispiel die Diskussion über Fahrzeuge stattfindet, die zum Teil noch dem Bund gehören, aber in den örtlichen Feuerwehren oder Katastrophenschutzeinheiten stehen. Diese Diskussion wird in den Betreuungs- und Sanitätszügen, bei den Feuerwehren und den Kreisverwaltungen geführt.
Der Bund will diese Fahrzeuge als sogenannte Schenkungsmasse den Ländern überlassen, allerdings logischerweise nicht mehr für ihre Betriebskosten aufkommen. Vor dem Hintergrund dieser Diskussion ist die Forderung der Koalitionsfraktionen nach einer Bestandsaufnahme und einem Konzept der Landesregierung absolut gerechtfertigt.
Lassen Sie mich abschließend auf eine weitere Komponente hinweisen: Das sind die personellen Ressourcen im Bereich des Katastrophenschutzes. Ich selbst habe als Angehöriger des Arbeiter-Samariter-Bundes mit unserem Lkw während des
Hochwassers Sandsäcke nach Perleberg oder Feldbetten nach Mühlberg gefahren. Die Soll-Stärke unseres Betreuungszuges wären 42 Helfer. Die Stärke auf dem Papier ist 26, und bei einer Alarmierung hätten wir 10 bis 12 Helfer, also etwa 25 % der Soll-Stärke zur Verfügung. Ähnlich sieht es in Bereichen des Brandschutzes aus.
Wir wollen mit diesem Bericht und mit der Konzeption erreichen, dass die jetzige Landesregierung finanzielle Vorsorge in der jetzt beginnenden Haushaltsplanung trifft. Darüber hinaus wollen wir damit für den neuen Landtag die Grundlage schaffen, dass diese Probleme schnell und umfassend angegangen werden können. Dazu könnte - wie gerade in Thüringen beschlossen - eine Ehrenrente für Brand- und Katastrophenschützer gehören. Denn die personellen Ressourcen sind es, die wir bei allem Einsatz der Technik nicht mehr garantieren können.
Fest steht: Wir, die Landes- und die Kommunalpolitiker, sind zukünftig stärker gefordert. Unser Antrag ist dafür eine gute Voraussetzung.
Der Haltepunkt des künftig hoffentlich anerkannten Erholungsortes Raddusch auf der Strecke des RE 2 hat sowohl für die Einwohner als auch für Wirtschaft und Tourismus eine besondere Bedeutung. Nunmehr wurde die Strecke des RE 2 für den neuen Verkehrsvertrag ausgeschrieben.
Ich frage die Landesregierung: Ist der Haltepunkt Raddusch Bestandteil der laufenden Ausschreibung der Strecke des RE 2 und seine verkehrliche Bedienung somit weiterhin gesichert?
Der Bund wird ab 2010 seine Aufwendungen für die Ausstattung im Katastrophenschutz in den Bundesländern erkennbar kürzen, indem er sich vom bisherigen System des flächendeckenden Grundschutzes abwendet und künftig nur noch Spezialfähigkeiten vorhalten wird. Die Auswirkungen dieser Reduzierung werden zurzeit nicht nur auf der Landkreisebene, sondern auch unter den ehrenamtlichen Helfern des Katastrophenschutzes vor Ort diskutiert.
Ich frage die Landesregierung: Welche konzeptionellen Vorstellungen bestehen seitens des Landes, um die Kürzung bei der Ausstattung des Katastrophenschutzes zu kompensieren und so das Schutzniveau für die Bevölkerung des Landes Brandenburg zu erhalten?
Herr Minister, stimmen Sie mit mir darin überein, dass Technik und Ausrüstung sicherlich nur der eine Teil im Bereich Katastrophenschutz bzw. Brandschutz ist? Ich frage Sie in diesem Zusammenhang: Was wollen wir angesichts des demografischen Wandels und der Tatsache, dass die Aufgaben wesentlich komplizierter werden, gemeinsam tun, um auch die menschlichen Ressourcen, die wir hier benötigen, in Zukunft zu sichern?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts.“ Auf diesen Zusammenhang zwischen dem zweiten Teil des Sprichworts - ohne Geld ist alles nichts - und dem Thema unserer Aktuellen Stunde haben meine Kollegin Melior und Finanzminister Speer in, glaube ich, beeindruckender Weise hingewiesen. Nicht grundlos herrschte solche Ruhe auf der linken Seite dieses Hauses.
Ich beschränke mich auf den ersten Teil des Sprichworts „Geld ist nicht alles“ - und lenke Ihre Aufmerksamkeit auf die kommunale Selbstverwaltung, die eben auch das Rückgrat jeder Gemeinde und infolgedessen des Landes ist. Geld - das habe ich schon mehrfach in diesem Haus gesagt - ist sicher wichtig für die kommunale Selbstverwaltung. Aber noch wichtiger ist der notwendige Freiraum vor Ort, dieses Geld entsprechend einzusetzen, und das geht nicht ohne kommunale Selbstverwaltung.
Meine Damen und Herren, Ihnen allen ist kommunale Selbstverwaltung als Begriff bekannt. Die Definition desselben gestaltet sich aber schwierig, denn wir haben es mit einem unbestimmten Rechtsberiff zu tun und mit einem dynamischen Prinzip, das ständig neuen Herausforderungen unterliegt. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung können die Städte und Gemeinden ihre örtlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung regeln.
An dieser Stelle ein Hinweis an die Linken, die selbsternannten Gralshüter der kommunalen Selbstverwaltung: Regelung der örtlichen Angelegenheiten heißt auch, Entscheidungen kommunaler Gremien, zum Beispiel kommunaler Zweckverbände, zu akzeptieren und nicht Menschen entgegen rechtstaatlich gefällter Urteile in ausweglose Situationen zu manövrieren, Herr Sarrach, um parteipolitischen Populismus zu betreiben.
Denn das bedeutet nichts anderes, als demokratische Entscheidungen, die auf einem Solidarprinzip beruhen, immer und immer wieder infrage zu stellen. Das ist auf die Dauer eine Gefahr für die Demokratie als Verfassungsprinzip.
Meine Damen und Herren, starke Gemeinden und Städte sind das Rückgrat unseres Landes. Diese Gesetzmäßigkeit im Auge zu behalten wird auch weiterhin Aufgabe unserer Fraktion sein; denn wir wissen, eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Das Glied „Kommunen“ in Brandenburg ist in den letzten Jahren wesentlich stärker geworden. Darauf bin ich und sind meine Kollegen stolz. - Herzlichen Dank.
Eine Dienstanweisung an brandenburgische Polizeibeamte soll beinhalten, dass bei Geschwindigkeitskontrollen den betroffenen Bürgern keine Einsicht mehr in das Ergebnis der Messung durch das Lasergerät gewährt werden muss. Dies gilt sowohl für Kontrollen zu Lande als auch zu Wasser. Die alte Fassung dieser Dienstanweisung sah hingegen vor, den Bürgern auf Wunsch Einsicht in das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung zu gewähren.
Ich frage die Landesregierung: Wie wäre die Neufassung der entsprechenden Dienstanweisung vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer transparenten Polizeiarbeit zu rechtfertigen?
Aus aktuellem Anlass der bevorstehenden Kommunalwahl und eines Urteils in Brandenburg: Gemäß § 4 Abs. 1 Deutsches Richtergesetz darf ein Richter Aufgaben der rechtsprechenden
Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat diese Regelung auf Richterinnen und Richter, die kommunalpolitische Ehrenämter, beispielsweise Mandate in den Kreistagen oder Ähnliches, ausüben?
Frau Ministerin, schließen Sie in diese Ausschüsse mit Verwaltungsaufgaben dann auch beschließende Ausschüsse wie den Kreisausschuss oder den Jugendhilfeausschuss ein? Dies sind ja in der Regel die einzigen beschließenden Ausschüsse.
Nach Aussage der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege sind in Brandenburg die Vergütungen in der häuslichen Krankenpflege durch die Krankenkassen unterdurchschnittlich. Während die Kosten der Pflegedienste seit dem Jahr 2000 um etwa 20 % gestiegen sind, sind die Vergütungen in der häuslichen Krankenpflege in Brandenburg nur im Jahre 2005 um 1,5 % angehoben worden. Ein kürzlich erfolgter Schiedsspruch zu den sogenannten Wegepauschalen lässt den Unterschied zwischen Vergütung und Kosten offensichtlich noch größer werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sich die Vergütung der häuslichen Krankenpflege durch die Krankenkassen in Brandenburg im Vergleich zu den anderen Bundesländern dar?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Berichte der Landesregierung sollen einen realen Sachstand darstellen. Der Zwischenbericht der Landesregierung erfüllt diese Erwartung. Wenn die Erwartungshaltung der LINKEN dabei nicht erfüllt wird, liegt das weniger an dem Bericht, als vielmehr daran, dass die LINKE krampfhaft ein innenpolitisches Thema sucht, um ihre Oppositionsrolle darstellen zu können.
Da Sie sonst in der sachgerechten Innen- und Kommunalpolitik der Koalition kaum einen Ansatz finden, soll es nun immer wieder die Funktionalreform sein, die als oppositioneller Anlass herhalten soll.
Mit Verlaub, verehrte Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, lieber Kollege Scharfenberg, das Verfahren zum Bericht sowie dessen Inhalt zeigen, dass Sie hier allein auf weiter Flur stehen.
Nicht nur, dass kaum Nennenswertes seitens der kommunalen Spitzenverbände zu diesem Thema benannt wurde, stand dieses Wenige oftmals noch völlig gegensätzlich zueinander. Sie hätten schon die Redlichkeit haben müssen, Herr Kollege Scharfenberg, hier nur mal an einem Beispiel zu sagen, wo denn die
ser dringende Reformbedarf ist. Nicht ein einziges Beispiel haben Sie hier genannt!
Die Unterbrechung einer Funktionalreform bedeutet doch nicht automatisch den Stillstand notwendiger Veränderungen in einzelnen Bereichen. Ich möchte nur an den Bereich Brandschutz erinnern und an das Beispiel der integrierten Leitstellen und der Stützpunktfeuerwehren. Unter Beteiligung von Land, Gemeinden, Landkreisen mit unterschiedlichen Aufgabenebenen ist hier viel Positives geschehen.
Wir sollten ohne diesen hehren Anspruch Funktionalreform dieses Beispiel auch heranziehen, um in anderen Bereichen die eine oder andere notwendige Veränderung herbeizuführen. Ich habe von Brandschutz geredet; Veränderungen stehen auch im Katastrophenschutz unmittelbar bevor. Aber hier ist der Bund mit im Boot. Also auch das nicht unbedingt ein Thema für die Kommunalreform, aber sicherlich dem demografischen Wandel geschuldet, und wir werden diese Dinge nicht vergessen.
Für mich ist das Genannte ein klarer Beweis dafür, dass es bei den gegenwärtigen Verwaltungs- und Gebietsstrukturen keinen Handlungsbedarf für eine sogenannte Funktionalreform gibt.
Nur in einem Paket aus Verwaltungsstruktur, funktionaler und kreislicher Gebietsreform ist ein weiterer Fortschritt denkbar. Eine solche umfassende Reform bedarf einer komplexen und längeren Vorbereitung und - Herr Scharfenberg, Sie haben Recht - ist frühestens in der nächsten Legislaturperiode realistisch. Darum, lieber Jürgen Scharfenberg, verehrte Kollegen der Fraktion DIE LINKE, legen Sie Ihren Antrag bzw. die Anträge zur Funktionalreform endgültig auf Wiedervorlage 2009/10.
Alles andere ist für die Öffentlichkeit gegebenenfalls schon Wahlkampfgetöse. Aus diesem Grunde lehnen wir Ihren Antrag ab.
In Berlin nehmen 38 stationäre Pflegeeinrichtungen am sogenannten Berliner Projekt teil. Bei diesem Projekt sind Ärzte direkt beim Pflegeheim angestellt, oder die niedergelassenen Ärzte haben einen entsprechenden Vertrag. Aus verschiedenen Quellen verlautete, dass dieses Modell aufgrund des Ärztemangels in Brandenburg nicht anwendbar wäre und deshalb im Rahmen der Pflegeinitiative alternative auf ländliche Regionen abgestimmte Projekte zur Sicherung der medizinischen Versorgung in den Heimen getestet werden.
Ich frage die Landesregierung: Was beinhalten diese alternativen Testprojekte, die die medizinische Versorgung in Heimen des ländlichen Raumes sicherstellen sollen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Scharfenberg, Sie selbst haben es schon gesagt: Das Ergebnis der Arbeitsgruppe könnte recht dürftig sein, und nur die kommunale Seite könnte sich dort gegebenenfalls einbringen. Wenn das so ist, kann das bedeuten, dass der Handlungsdruck nicht so groß ist. Es kann aber auch bedeuten, dass es einen großen Zwiespalt zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften in ihren ureigensten Interessen gibt; ich denke da zum Beispiel an den Städte- und Gemeindebund und an den Landkreistag.
Ich verstehe Ihre Ungeduld, Herr Scharfenberg, wenn es darum geht, mit dem Auslaufen des Solidarpakts, das finanziell bereits im nächsten Jahr beginnt, angesichts des künftig geringer werdenden finanziellen Spielraums des Landes und der Kommunen sowie des demografischen Wandels auf diese Dinge zu reagieren. Ein Teil dieser Reaktion läge in einer Funktionalreform, aber eben nur ein Teil. In der Vergangenheit und noch im Koalitionsvertrag wurde eine Funktionalreform meiner Auffassung nach zu einseitig betrachtet und mit einem zu hohen Stellenwert bedacht.
Es gibt unbestritten ein erhebliches Kommunalisierungspotenzial staatlicher Aufgaben. Aber dazu bedarf es einer dauerhaften Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft der Landkreise und der größeren Städte Brandenburgs. Diese Kräfte
können aber nur freigesetzt werden, wenn Landkreise und Städte die entsprechende Größe bzw. Einwohnerzahl haben. Aus diesem Grunde, meine Damen und Herren, lassen Sie uns künftig von einer Verwaltungsreform sprechen, die zumindest aus den beiden Bestandteilen - Funktionalreform und, bezogen auf die Landkreise, Gebietsneugliederung - bestehen muss.
Herr Scharfenberg, Sie haben Mecklenburg-Vorpommern als Beispiel angeführt. Es gibt andere Beispiele, so das Beispiel Sachsen, wo man das sehr vernünftig in die Reihe gebracht hat und zu der Erkenntnis gekommen ist, dass das eine ohne das andere nicht geht. Ich meine, das ist auch ein Beispiel, wie man andersherum vorgehen kann. Denn wer diese beiden Faktoren nicht miteinander verbindet, wird am Ende keine längerfristige Planungssicherheit in der Verwaltung des Landes wie auch in der Verwaltung der Kommunen erreichen. Funktionalreform kann ja auch das Hochzonen von Aufgaben bedeuten.
Meine Damen und Herren, insofern befindet sich die Koalition - und Herr Scharfenberg, es stimmt eben nicht, was Sie eingangs gesagt haben - noch in ihrem Fahrplan aus dem Koalitionsvertrag. Sie haben ausgeführt, dieser sieht vor, dass bis zum Ende der Legislatur ein mit den Gebieten abgestimmter möglicher Katalog für Aufgabenübertragungen zu erarbeiten ist, um - ich zitiere - „dann Voraussetzungen für eine mögliche umfassende Verwaltungsstrukturreform in der folgenden Legislaturperiode zu schaffen.”
Wenn Sie hier die Umsetzung von Ergebnissen einer imaginären Funktionalreform fordern, muss ich Sie darauf hinweisen, dass dies nie Bestandteil des Koalitionsvertrages war. Bestandteil des Koalitionsvertrages ist dieser Katalog, über den wir reden, und die Landesregierung will, wie Sie gesagt haben, dort etwas vorlegen. Aber hier liegt auch ein Teil des Irrtums sowohl - zu Beginn der Legislaturperiode - innerhalb unserer Koalition als auch in Ihrem Antrag, weil genau dieser Zusammenhang zwischen Aufgabenkatalog und Verwaltungskraft - es geht nämlich um leistungsstarke Landkreise mit wenigstens 200 000 Einwohnern - nicht hergestellt wurde. Das muss zusammengeführt werden. Denn eine umfassende Verwaltungsreform nach einer Funktionalreform ohne diese Gebietsreform ist genauso unsinnig wie eine Verwaltungsreform nach einer Gebietsreform ohne Funktionalreform. Wenn wir das nicht kapieren, erhalten wir die Unsicherheiten, die wir schon einige Jahre ertragen, länger aufrecht. Erst wenn dieser Zusammenhang hergestellt ist, sollten wir weiter von einer Funktionalreform reden. Alles andere bleibt Stückwerk.
Am 26. August dieses Jahres wurde bekannt, dass die Landesbank Baden-Württemberg die in eine finanzielle Notsituation geratene Sachsen LB übernimmt. In diesem Zusammenhang steht derzeit die Frage im Raum, inwiefern das Land Sachsen für die Milliardenverluste seiner Landesbank haften muss. Auch wenn die Investitionsbank des Landes Brandenburg keine Landesbank im Sinne der Sachsen LB ist, sondern eine reine Förderbank, stellt sich auch hier die Frage, inwiefern das Land Brandenburg aufgrund der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung einer ähnlichen Situation ausgesetzt sein könnte.
Ich frage die Landesregierung: Inwiefern erlauben es Gesetz und Satzung der Investitionsbank des Landes Brandenburg, sich ähnlich wie die Sachsen LB am Kapitalmarkt zu verhalten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Scharfenberg, ich weiß ja nicht, wie das in Ihrer Fraktion abläuft. Aber zumindest in der Koalition bestimmen wir unseren Zeitplan selbst, und ich kann nicht erkennen, dass wir ihn überschritten haben. Die Reform wird pünktlich und rechtzeitig kommen.
Es ist wohl wenig sinnvoll, im Zuge der Einbringung eines Gesetzes bzw. zweier Gesetze über jeden Paragrafen im Detail zu reden. Eher geht es dabei darum, die Notwendigkeiten und Ziele für die Novellierung zu erläutern. Die Notwendigkeit ergibt sich schlichtweg aus den bisherigen Einzelveränderungen in der alten Kommunalverfassung, wie es Herr Scharfenberg ja auch schon angesprochen hat.
Im Übrigen ist „Verfassung“ an der Stelle ein hochtrabender Begriff. Ich möchte noch einmal deutlich sagen: Für eine Än
derung bedarf es nicht einer Zweidrittelmehrheit, sondern es genügt eine einfache Mehrheit. Insofern handelt es sich eigentlich um eine einfache Gemeindeordnung bzw. Kreisordnung. Der Wert dieser Gemeindeordnung oder Kreisordnung für die Kommunen sollte allerdings sehr hoch bleiben.
Die Umstellung des kommunalen Haushaltswesens auf die Doppik und die Veränderungen in unserer Gesellschaft machen es notwendig, dass wir uns damit befassen und das novellieren. Die Zielstellung besteht also darin, die Eigenverantwortung kommunaler Vertretungen und das bürgerschaftliche Engagement zu erhöhen, um Verwaltungsabläufen in höherem Maße gerecht zu werden, sowie Form und Inhalt der Kommunalverfassung zu straffen. Vor diesem Hintergrund war es dann auch notwendig, das Kommunalwahlgesetz anzupassen.
Ich möchte einige Beispiele für die Umsetzung unserer Ziele im Rahmen der vorliegenden beiden Gesetzesnovellen anführen, wobei ich im Gegensatz zu Ihnen, Herr Scharfenberg, nicht verstehen kann, inwiefern wir den Kommunen nicht mehr Rechte einräumen.
Der Spielraum dafür, durch Satzungsrecht Angelegenheiten selbst zu regeln, ist wesentlich größer geworden. Die Gemeinden können zum Beispiel gemäß § 13 der Kommunalverfassung künftig durch die Hauptsatzung entscheiden, in welcher Art und Weise bei Gemeindeangelegenheiten die betroffenen Einwohner einbezogen werden.
Die Regelung in § 56 des Kommunalwahlgesetzes soll die Kommunalvertretung künftig auch in die Lage versetzen, selbst zu entscheiden, ob sie die Vorprüfung von Wahleinsprüchen selbst übernimmt oder einem Ausschuss überträgt.
Das Satzungsrecht, das originäre Recht der Kommunen, wird also gestärkt. Potsdam, die weit entfernte Hauptstadt, zieht sich insoweit zurück. Damit wird die kommunale Eigenverantwortung doch gestärkt.
Damit komme ich zu dem Aspekt der Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Einrichtung von Beauftragten und Beiräten obliegt nun einzig und allein den Kommunen. Die Heraushebung des Beirats zur Integration von Einwohnern, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, in § 19 der Kommunalverfassung und der Seniorenbeiräte in der Begründung ist politisch ausdrücklich gewollt, weil diese Beiräte eine herausragende Rolle spielen.
Die Neuregelung im Ausschussbesetzungsverfahren gemäß § 41 bzw. § 43 der Kommunalverfassung trägt der Entwicklung Rechnung, dass fraktionslose Mandatsträger mehr Verantwortung übernehmen können. Das heißt, wir tragen dort der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung, wie unsere Partei dies mitunter tut.
Sowohl ein Mehr an kommunaler Selbstverwaltung als auch eine Erhöhung des bürgerschaftlichen Engagements soll der neue § 14 Abs. 3 der Kommunalverfassung gewährleisten. Künftig können die Gemeinden per Hauptsatzung das Quorum für einen Einwohnerantrag auch unter 5 % der Antragsberechtigten senken bzw. dort ansiedeln. Auf diese Weise werden die demokratischen Mitwirkungsrechte des Einzelnen gestärkt.
Der Abbau von Normen und Standards soll in dem neuen Kommunalwahlgesetz unter anderem dadurch ermöglicht wer
den, dass ein Wahlbrief für Gemeinde- und Kreiswahlen gleichzeitig genutzt werden kann, und der Mandatsverzicht soll künftig auch schriftlich durch den Vertreter erklärt werden können.
An der Stelle möchte ich die Aufzählung beenden und auf die Diskussion eingehen, die wir im Vorfeld geführt haben. Das war im Übrigen eine sehr sachliche Diskussion innerhalb der Koalition. Es war also nicht so, wie Sie, Herr Scharfenberg, das beschreiben, nämlich dass wir eine undifferenzierte Diskussion geführt hätten.
Es gab den Streitpunkt: hauptamtliche Bürgermeister in die Kreistage. - Bei einer Versammlung hauptamtlicher Bürgermeister in Königs Wusterhausen hat ein hauptamtlicher Bürgermeister unter dem Beifall der anderen die Wahrnehmung von Doppelmandaten in Stadt und Kreis, also in der Stadtverordnetenversammlung und im Kreistag, als Schizophrenie bezeichnet. Die Abgeordneten, die Doppelmandate wahrnähmen, seien also ein bisschen schizophren. - Da habe ich mir gedacht: In Ordnung. Wenn das denn so ist, dann wollen wir genau diese kommunalen Verwaltungschefs vor dieser Schizophrenie bewahren. Deshalb sollte es bei dem bisherigen Verbot bleiben, dass hauptamtliche Bürgermeister nicht in den Kreistag gewählt werden.
Für die SPD-Fraktion war die Frage der wirtschaftlichen Betätigung wichtig. Diesbezüglich hätten wir uns an der einen oder anderen Stelle mehr vorstellen können. Mit dem von uns verhinderten Klagerecht Dritter ist das größte Problem an dieser Stelle sicherlich beseitigt worden. Die vom Innenministerium bereits vorgeschlagene Öffnung des Örtlichkeitsprinzips wird von uns begrüßt.
Hier wurde schon gesagt, wir sollten in die anderen Bundesländer schauen. Ja, schauen wir einmal genau hin, was zurzeit in Hessen und Nordrhein-Westfalen insoweit abläuft! Dort wird die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen dermaßen eingeengt, dass sie kaum noch möglich ist. Hier sind wir weit besser als jene Bundesländer.
Insofern ist das ein Kompromiss, der zeitgerecht und tragbar ist.
Sie sind bereits auf die Direktwahl der Landräte eingegangen. Wir Sozialdemokraten teilen die Argumentation unseres Koalitionspartners und der Linkspartei ausdrücklich nicht. Genau Ihr Argument, dass ein Mehr an Demokratie bei der Direktwahl der Landräte entstehe, halten wir für absurd. Wer sich vor Augen führt, wie die tatsächliche Wahlbeteiligung - auch in anderen Bundesländern - ständig zurückgeht, der kann an der Stelle nicht von „mehr Demokratie“ reden. Das ist eben nicht vergleichbar mit dem hauptamtlichen Bürgermeister bzw. mit dem Rahmen, in dem dieser gewählt wird. Ein Landrat ist zu 80 % Behördenleiter und ist wesentlich weiter entfernt von den unmittelbaren Problemen der Bürger, als dies bei besagtem Bürgermeister der Fall ist. Aber er ist sozusagen wesentlich dichter an diesem Bürgermeister bei der Durchsetzung seiner Aufgaben als Behördenleiter. Da liegt dann der Widerspruch.
Insofern sage ich: Der gefundene Kompromiss ist uns schwergefallen - das ist überhaupt keine Frage -, aber wir stehen als Partner in der Koalition mitunter auch zu Dingen, die wir für falsch halten.
Ich gehe davon aus, dass im Zuge der Anhörung und der Ausschussberatungen noch manche Veränderung möglich ist. Ich warne vor Superlativen, wie sie uns Herr Scharfenberg unterjubeln wollte: Jahrhundertreform, größte Reform. - Ich möchte es wie folgt formulieren: Für die Reform gab es eine Ausgangsfassung oder -verfassung; das war die von Alwin Ziel. In Fortsetzung dieser Verfassung oder Ausgangsfassung und mit den Erkenntnissen von Innenminister Schönbohm gibt es jetzt hier eine Weiterentwicklung. Um das zusammenzufassen, sage ich: Das ist das Werk zweier guter brandenburgischer Innenminister, geprägt von preußischer Sachlichkeit. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Kollegen der PDS, ein etwas gründlicherer Blick in das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes hätte gereicht, um Sie feststellen zu lassen, dass Ihr Antrag nicht notwendig ist; denn der von Ihnen aufgemachten Forderung nach Übereinstimmung zwischen Schulgesetz und Landespersonalvertretungsgesetz sind wir bereits in Artikel 3 dieses Änderungsgesetzes nachgekommen. Die Änderungen werden zum 1. August 2007 in Kraft treten.
Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung auf die Inhalte der geänderten Regelung noch näher eingeht.
Forderungen, die über die ab 2007 geltenden Regelungen hinausgehen, werden wir nicht nachkommen. Ich denke, es ist unbestritten, dass ein Schulleiter innerhalb des Kollegiums eine herausgehobene Position haben muss. Gleichmacherei darf nicht Ziel des Personalvertretungsgesetzes sein, denn so kann man keine Leitungsfunktionen ausfüllen.
Frau Große, ich kenne mich vielleicht im Personalvertretungsgesetz nicht so gut aus, aber im Betriebsverfassungsgesetz geht es auch um Arbeitnehmerrechte und -pflichten. Was wollen Sie mehr als ein Anhörungsrecht? Etwas Besseres gibt es an der Stelle nicht. Das ist an klare Regeln gebunden. Ich denke, anders als mit diesem Anhörungsrecht kann man nicht leiten.
- Ja, eben. Dort steht: Der Betriebsrat oder die Personalvertretung ist zu hören. - Darin steht nichts davon, dass sie mehr als diese Rechte hätten.
Auch möchte ich zu bedenken geben, dass wir uns bei der Gesetzesänderung immer an eine gewisse Systematik halten sollen. Frau Große, weshalb Ihr Erstaunen? Ich spreche hier als Innenpolitiker, weil das Personalvertretungsgesetz originäre Sache der Innenpolitik ist. Ich halte es für falsch, wenn ein Personalvertretungsgesetz möglichst viele spezifische Regelungen für möglichst jedes Ressort oder jede Gruppe von Landesbediensteten zum Inhalt hat. Es sollte Besonderheiten nur regeln, soweit dies in einem Bundesland unbedingt nötig ist. Ansonsten sollten wir uns am Personalvertretungsgesetz des Bundes orientieren, das meines Erachtens die Rechte öffentlicher Bediensteter in ausreichendem Maße schützt bzw. garantiert.
Im Übrigen sollte man ein Gesetz, das vor 14 Jahren beschlossen wurde, einmal in Gänze auf seine Aktualität überprüfen, da sich Personalstrukturen - das wissen wir am besten - ständig im Wandel befinden. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass es trotz aller Aufgeregtheit einen großen Konsens zwischen SPD und PDS gibt, was die Einführung der Mindestlöhne betrifft. Ich halte sie für notwendig, um ein weiteres Auseinanderdriften dieser Gesellschaft zu verhindern. Ich halte sie vor allen Dingen für notwendig, um die Würde der Menschen zu garantieren; denn es ist unwürdig, wenn ein Mensch durch seiner Hände Arbeit nicht seine Familie ernähren bzw. den entsprechenden Lebensstandard garantieren kann.
Ich hatte mein Abstimmungsverhalten - das hatte ich meiner Fraktion gesagt - bis zu dieser Debatte offen gehalten, weil ich wissen wollte, ob es in großen Teilen um die Sache oder um parteipolitische Rituale und strategische Spielchen geht. Ihr Verhalten, Frau Kaiser, am Dienstag vor laufenden Kameras, der Redebeginn von Frau Osten gestern zur Aktuellen Stunde, die Debatte jetzt, Ihre Zwischenbemerkungen und die Häme von Herrn Görke haben mich zu dem Schluss kommen lassen, es geht Ihnen in großen Teilen um genau diese parteipolitischen Spielchen, um strategische Erwägungen.
Im Sinne der Betroffenen möchte ich mich an diesen Dingen nicht beteiligen. Das persönliche Ziel meiner politischen Arbeit ist und bleibt ein flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Dafür werde ich auch zukünftig eintreten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Scharfenberg, Sie machen es einem nicht leicht: Einmal reden Sie von Anliegerstraßen, dann sind es wieder alle Straßen, die dort benannt werden - ob Kreisstraßen, Landesstraßen oder Ähnliches -, und alles wird unterschiedlich behandelt. Im Übrigen bin ich mir sicher, dass die Brandenburger Kommunen in der Praxis besser verfahren, als in Berlin verfahren wird; denn da gibt es herausragende Unterschiede, schon was die Kleinteiligkeit der Entscheidung angeht.
Ich habe Ihren Gesetzentwurf verschiedenen Bürgermeistern, unabhängig ihrer politischen Ausrichtung, vorgelegt und darf den Kommentar eines dieser Bürgermeister verlesen, der mir geantwortet hat: Bisher war die PDS doch immer „Retter der Kommunen“. Was ist denn nun bei denen passiert? - Diese ablehnende Haltung wird nicht nur von den Bürgermeistern getragen, sondern auch von den kommunalen Spitzenverbänden, auf die Sie sich ja immer berufen.
So wichtig eine rechtzeitige Anliegerinformation für die betroffenen Bürger auch ist, birgt der vorgelegte Entwurf zur Änderung des Gesetzes aber auch einige Gefahren und nicht abschätzbare Mehrkosten für die Kommunen, die dann aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden müssen. Insofern stimmt also schon der Teil des Gesetzentwurfs nicht, in dem steht, dass keine Kosten entstehen würden.
Selbstverständlich.
Ich stimme mit Ihnen darin überein, gehe aber davon aus - das wissen wir alle -, dass es das hohe Gut der kommunalen Selbstverwaltung gibt und dass die Entscheidungen in den Kommunen nicht von den Verwaltungen getroffen werden, sondern von dem Souverän: den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen.
Aber nicht nur an dieser Stelle wirft Ihr Gesetzentwurf Fragen auf. Dass die betroffenen Anlieger kein Mitspracherecht haben, ist nicht richtig. Anliegerinformationen werden seitens der Ver
waltung ebenfalls als notwendig erachtet und in der überwiegenden Zahl der Baumaßnahmen auch in mehreren Etappen gegeben bzw. durchgeführt.
Die erste Möglichkeit der Bürgerschaft, von beabsichtigten Baumaßnahmen Kenntnis zu nehmen, besteht im Rahmen der öffentlichen Haushaltsdiskussion in den Ortsbeiratssitzungen und Stadtverordnetenversammlungen bzw. Gemeindevertretersitzungen. Die Baumaßnahmen werden in öffentlichen Sitzungen der Bauausschüsse beraten, bevor sie der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Auch die dortige Sitzung ist öffentlich. Sie haben gerade anhand des Potsdamer Beispiels beschrieben, wie wunderbar das funktionieren kann.
Nach Veröffentlichung im Amtsblatt wird die Planung in den Verwaltungen ausgelegt. Bürgerschaft und Anlieger haben dort die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken anzumelden. Vor Beginn der Baumaßnahmen wird dann in der Regel die Anliegerversammlung oder die Versammlung der Betroffenen durchgeführt, um über die bevorstehenden Baumaßnahmen und - logischerweise - auch über die voraussichtlichen Kosten zu informieren. Die interessierten Bürger, also auch betroffene Anlieger, haben zu diesem Zeitpunkt ausreichend Möglichkeiten, sich rechtzeitig über bevorstehende Baumaßnahmen zu informieren, ohne dass es einer spezialgesetzlichen Regelung im KAG bedarf. Leider ist zu beobachten, dass diese vielfältigen Möglichkeiten von den Bürgern nicht genutzt werden.
Die PDS ist der Meinung, dass es keine Alternative zur Gesetzesänderung gebe. Meine Damen und Herren, Sie haben zwar § 16 genannt, verschweigen aber die Folgeparagrafen der Gemeindeordnung - beispielsweise § 20 -, in denen die umfangreichen Teilhabe- und Mitbestimmungsrechte der Bürger verankert sind. Sie müssen nur genutzt werden. Das können wir den Bürgern nicht vorschreiben, das sollten sie von sich aus tun. Was Bürgeranträge betrifft, werden wir im Übrigen die Möglichkeiten in der neuen Gemeindeordnung noch ausbauen.
Die Entscheidung über das Ob und Wie muss auch aufgrund der Verkehrssicherungspflichten und der Amtspflichten in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit nach dem Brandenburgischen Straßengesetz, nach anderen gesetzlichen Bestimmungen Wassergesetz etc. - weiterhin vollumfänglich in der Hand der Kommune liegen. Diese entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter dem Aspekt der sparsamen Haushaltsführung über die Notwendigkeit einer Baumaßnahme. In diesem Fall, Kollege Scharfenberg, ist die Kommune nicht die Verwaltung, sondern die gewählte Vertretung.
Ihr Gesetzentwurf, meine Damen und Herren der PDS, ist de facto ein Misstrauensvotum gegenüber diesen gewählten Vertretungen. Die Änderung des KAG in dieser Hinsicht würde dazu führen, dass noch weniger Straßenbau in den Gemeinden stattfindet. Die Finanzierung würde erheblich erschwert werden. Aus diesem Grunde lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Im Februar 2006 wurde seitens des Ministeriums des Innern mitgeteilt, dass im Rahmen der Überarbeitung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes die Möglichkeit einer Problemlösung hinsichtlich Einsätzen von Feuerwehrleuten mit 1-EuroJobs - ich bleibe bei dieser landläufigen Bezeichnung - geprüft wird.
Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie derzeit, damit 1-Euro-Jobber nicht zu Feuerwehrangehörigen zweiter Klasse werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Jürgen Scharfenberg, irgendwann habe ich aufgehört, mir Notizen zu machen, weil ich festgestellt habe: Sie haben von der Struktur Feuerwehr herzlich wenig Ahnung. Aus dem Grunde sind sie bei vielem von dem, was Sie hier gesagt haben, wieder nach demselben Rezept vorgegangen, nämlich Ängste zu wecken und zu sagen: Wir würden es besser machen. Der einzige Lösungsvorschlag war die Einführung einer Card. Das war alles, was hier herausgekommen ist.
Ich war vorige Woche bei meiner Feuerwehr zur Mitgliederhauptversammlung und am Montag in Briesen, einer Gemeinde meines Wahlkreises, bei der Feuerwehr. Fragen Sie einmal, was sie davon halten, jetzt über diese Förderrichtlinie zusätzlich neue Technik zu bekommen, die sie sonst über ihren Träger des Brandschutzes - das sind und bleiben zu Recht die Gemeinden - nicht erhalten können. Denen hätten Sie das einmal sagen sollen. Ich glaube, Sie wären nicht lange in diesem Raum geblieben.
Es wird niemand an die Ortswehren gehen. Aber wenn sich dort niemand mehr findet, der die entsprechende Ausbildung als Ortswehr- oder Gruppenführer macht,
heißt das: Es besteht ein Sicherheitsrisiko für die dortigen Kameraden. Dann muss ich mir überlegen, ob ich die Ortswehr nur halte, damit sie da ist, oder als einsatzfähige Einheit ausbaue. Dieses Ängsteerwecken, wir wollten die Ortswehren schmälern, ist schlichtweg Unsinn.
Herr Innenminister, ich danke Ihnen und Ihrer Mannschaft ausdrücklich für dieses Konzept. Es ist umfassend. Es beschreibt an einigen Stellen weiteren Handlungsbedarf. Es erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit - siehe Katastrophenschutz. Dort sind Dinge enthalten, die wir alle miteinander noch nicht besser wissen. Insofern finde ich es gut, dass nicht der Versuch unternommen wird, irgendetwas als Scheinlösung aufzubauen.
Zum Zeitpunkt: Herr Scharfenberg, Sie haben „endlich“ gesagt. Sicherlich hieß der Auftrag, ein Konzept bis zum Ende des Jahres vorzulegen. Aber die Frage ist: Wie gehe ich bei der Erarbeitung eines solchen Konzeptes vor? Wenn ich ein Sys
tem habe, das auf Freiwilligkeit beruht, muss ich die Freiwilligen mitnehmen. Genau das ist hier passiert.
Das Konzept wurde mit dem Landesfeuerwehrverband, mit den Kreisbrandmeistern, den Experten vor Ort, den Stadtbrandmeistern und den Kreisfeuerwehrverbänden gemeinsam erarbeitet. Somit bin ich sicher, dass auch die bestehenden Interessen berücksichtigt werden.
Ich möchte zu den Stützpunktfeuerwehren nichts weiter sagen. Aus meiner Sicht gibt es - es gab auch keinen anderen Vorschlag - dazu keine Alternative.
Zu den Unterstützungsfeuerwehren: Es gibt Landkreise, die das sehr vernünftig gemacht haben, wo auf eine Stützpunktfeuerwehr zwei, maximal drei Unterstützungsfeuerwehren kommen. Es gibt aber auch Stellen, Landkreise, die sagen: Wir melden mehr oder weniger alles als Unterstützungsfeuerwehr und dann hoffen wir, irgendwann den Geldsegen zu erhalten. Das System kann nicht funktionieren.
Ich appelliere an Sie und Ihre Mannschaft: Lassen Sie das nicht zu! Dann streuen wir wieder und haben genau das nicht erreicht, was wir erreichen wollen.
Die Fördermittelrichtlinie ist verabschiedet. Ich habe diesbezüglich einen Punkt anzusprechen, Herr Innenminister. Vorhin sprach ich davon, wie sensibel es war, hinzubekommen, dass sich die Kreise bezüglich der Unterstützungsfeuerwehren und der anerkannten Mittel, die es jetzt gibt, auf Prioritätenlisten geeinigt haben. Oberstes Gebot für uns sollte sein, nach diesen von den Kreisen eingereichten Prioritätenlisten zu verfahren. Die in der Richtlinie genannte Ausnahmeregelung, nach der darüber befunden wird, ob gegebenenfalls bereits angefangene Dinge berücksichtigt werden - beispielsweise Verträge über Fahrzeuge, die schon in Arbeit waren, oder Ähnliches -, sollte nur nach Rücksprache mit denjenigen erfolgen, die die Prioritätenlisten eingereicht haben. Sonst schaffen wir vor Ort Unfrieden. Es war schwer genug, sich auf diese Prioritätenlisten zu einigen. Wer weiß, was vor Ort los ist, wird mir das bestätigen.
Noch ein Wort zum Katastrophenschutz: Das eigentliche Problem, die Menschen trotz der demografischen Entwicklung zur Mitarbeit zu gewinnen, ist noch nicht ausreichend beleuchtet. Das ist in dem Konzept aber auch so dargestellt. Dieses Problem werden wir mittelfristig angehen müssen, denn die Zahl der Katastrophen wird sich vergrößern. Für all die Dinge, die ich hier angesprochen habe, brauchen wir das Engagement der Ehrenamtlichen. Ich wünsche uns viel Glück dabei, immer wieder rüberzubringen, was uns das Ehrenamt Wert ist.
Ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten abgeben.
Ich teile die Auffassung der Landkreise, dass das hier der Versuch ist, das Konnexitätsprinzip in Brandenburg auszuhebeln.
Wenn ich dennoch mit Ja gestimmt habe, dann aus dem einfachen Grund, dass ich der Verlagerung von der Landesebene auf die kommunale Ebene zustimme und die Vorbereitungen in den Landkreisen inzwischen so weit gediehen sind, dass es verkehrt wäre, an der Stelle zurückzudrehen. Ich appelliere aber an meine Kollegen in den Ausschüssen, darauf zu achten, dass der Gemeinsame Ausschuss gegenüber der Landesregierung das entsprechende Stimmengewicht erhält.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Theel, ich konnte vieles von dem, was Sie hier gesagt haben, nicht nachvollziehen. Es gibt einige feste Regeln, an die wir uns zu halten haben. Wir haben einen Symmetriebericht, wo amtlich-gutachterlich festgestellt wird, was den Kommunen zusteht. Das erfüllen wir. Wir haben eine Verbundquote, nach der die Kommunen entsprechend beteiligt werden, im Übrigen an dem Steueraufkommen mit 20 %. Das erfüllen wir. Dass wir darüber hinaus als Land nicht einen Cent zu verschenken haben, muss man ehrlicherweise dann auch sagen.
Wir erfüllen unsere gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber den Kommunen, und damit hat es sich an dieser Stelle.
Ich will auf drei grundsätzliche Dinge eingehen, die die Kommunalfinanzen betreffen. Das sind erstens die unbestreitbaren Mehreinnahmen der Kommunen aus Steuern und Nachzahlungen des Landes. Im Gegensatz zu dem, was Sie gesagt haben, verführen uns diese nicht zu einem Lob oder Ähnlichem. Sie verführen uns auch nicht zu der Annahme, dass sich die Lage der Kommunen wesentlich gebessert hätte. Wir nutzen die gleiche Argumentation, die der Finanzminister zu Recht nutzt, bei der Frage des Umgangs mit steuerlichen Mehreinnahmen. Dies gilt auch für die Kommunen. Da geht es allerdings nicht um die Absenkung der Nettokreditaufnahme, es geht um nichtgenehmigte Haushalte, Kassenkredite etc. Insofern ist das Ergebnis der Steuerschätzung eine kleine Atempause, mehr nicht.
Da ist zum Zweiten die Frage, ob in Zeiten knapper Kassen von Land und Kommunen Grundsätze und Regeln im Umgang miteinander nicht hilfreich, ja sogar erforderlich sind, wenn man diese schwierige Zeit gemeinsam gestalten will. Eine gute und verlässliche Regelung ist das Konnexitätsprinzip, wie die Kollegin Funck ausgeführt hat. Liebe Kollegen, ich bedaure, dass
wir dieses Prinzip beim Gesetz zum SGB XII infrage stellen. Ich hoffe, dass der zu bildende gemeinsame Ausschuss die Kostenfrage der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen innerhalb der angedachten dreijährigen Übergangsphase im Sinne einer Konnexität regeln wird.
Es ist zum Dritten die für mich nicht verständliche Kritik der kommunalen Spitzenverbände, insbesondere des Städte- und Gemeindebundes, an der vorgesehenen finanziellen Lösung der Probleme im Brand- und Katastrophenschutz, die ja durch die demografische Entwicklung bedingt sind. Mit der Erweiterung im § 16 FAG haben wir erstmals seit dem Jahr 1996 wieder einen klaren Ansatz zur Förderung von Investitionen im Bereich der Feuerwehr. Diese besagten 9 Millionen Euro insgesamt gehen weder zulasten der Schlüsselzuweisungen noch zulasten sonstiger investiver Zuweisungen. Die Mittel aus dem Ausgleichsfonds, die dafür vorgesehen sind, sind unter anderem für die Unterstützung der Verwaltungsmodernisierung in den Kommunen gedacht. Und ist eine Optimierung der Strukturen in diesem Bereich nicht auch Verwaltungsmodernisierung?! Mit dem Konzept der Stützpunktfeuerwehren, mit den Festlegungen zu den Leitstellen leistet das Land einen wirksamen Beitrag im Sinne der Kommunen.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung am Ende meiner Rede, auch auf die Gefahr einer ähnlich wiederholten Kritik der kommunalen Spitzenverbände hin. Ich bin froh, dass die Verabredung steht, dass den Gemeinden, denen durch Wegfall der Veredlung über den Status Grundzentrum sehr hohe Verluste entstehen, im Sinne des Vertrauensschutzes eine Übergangszahlung für 2007 ebenfalls aus dem Ausgleichsstoff gewährt werden soll. Es kommt allerdings darauf an, wie stark die Kommunen betroffen sind.
Herr Theel, meine Damen und Herren, Brandenburg hat nach wie vor die am geringsten verschuldeten Kommunen in Ostdeutschland. Das ist der Beweis, der vor jedem Gericht standhalten würde, dass das Land eben nicht auf Kosten seiner Kommunen den Haushalt saniert. Wir sollten alles dafür tun, dass wir diesen Beweis auch in Zukunft antreten können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Scharfenberg, heute früh haben Sie noch - wenn auch in einem anderen Zusammenhang - fehlende Planbarkeit
bei den Beamten beklagt. Klare Zahlen zum Personalabbau sind planbar, und sie sind verkündet. Sie selbst haben gesagt, Ihre Befürchtungen bezüglich der Reform seien nicht eingetreten. Wenn Sie daraus lernen würden, würde ich mich freuen, aber Sie setzen das alte Spiel fort: Sie lernen nicht aus der Erfahrung, dass Ihre Befürchtungen nicht eingetreten sind, sondern Sie schüren Befürchtungen, indem Sie die Wachenproblematik einbringen und den Menschen jetzt schon erklären, das sei das Ende der Sicherheit auf dem flachen Land. Ich hätte mich gefreut, wenn Sie aus dem, was mit der Polizeireform geschehen ist, wirkliche Lehren gezogen hätten.
Im Rahmen der Polizeireform - es ist ja nicht so, dass die Mitarbeiter nicht beteiligt worden sind - wurden vor Ort Gesprächsrunden durchgeführt. Mit den verschiedensten Funktionsinhabern sämtlicher Organisationseinheiten, also nicht nur der Spitze im Präsidium, wurden Interviews geführt. Bei diesen Besuchen vor Ort, die von sieben Teams vorgenommen wurden, wurden insgesamt 452 Interviews von je 60 bis 120minütiger Dauer geführt. Genau diese Dinge sind in die Reform eingeflossen.
Es ist unbestritten, dass diese Reform zu mehr Effizienz innerhalb der Polizei geführt hat. Effizienz heißt auch Wirtschaftlichkeit. Insofern sind schon viele Dinge, die gefordert wurden, erfüllt.
Was die Mitarbeiterbefragung betrifft, ist es richtig, dass sie versprochen wurde, aber noch aussteht. Ich vermute nur, dass wir unter Mitarbeiterbefragung etwas anderes verstehen als Sie. Uns geht es in diesem engen Rahmen der Reform um Verbesserungen an der Stelle. Ich vermute, Ihre Fragestellung wird eher populistisch sein, nämlich genau vor diesem Hintergrund: Wachenschließung ist Teufelszeug. Wie zufrieden sind Sie mit Ihrem Gehalt? - Wenn Sie das in der jetzigen Situation abfragen, dann haben Sie das Ergebnis, das Sie wollen, das aber in keiner Weise zu mehr Effizienz und mehr Sicherheit für die Bürger führt.
Sie wollen hier vorführen. Das ist der ganze Hintergrund Ihres Antrags. Aus dem einfachen Grunde lehnen wir den Antrag ab.
Die Befragung wird kommen, und sie wird Fragen enthalten, die sachgerecht sind und weniger von populistischer Art geprägt sein werden. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Genehmigung für Verbrennungsmotoren als Antriebsmaschinen für Wasserfahrzeuge im Biosphärenreservat Spreewald sollte in diesem Jahr auslaufen - das ist der Hintergrund dieser Frage -, jedoch ist die Entwicklung der Elektromotoren nicht entsprechend vorangeschritten.
Ich frage daher die Landesregierung: Inwiefern wird den Nutzern ab 1. Januar 2007 Sicherheit gegeben, eine absehbare Zeit weiter Verbrennungsmotoren nutzen zu dürfen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
„Es ist der Segen und das Kreuz des Rechtsstaates, dass er auch die rechtmäßig behandeln muss, die sich gegen das Gesetz vergangen, das Gesetz gebrochen haben, ob als Mörder oder Diebe, als Entführer oder Betrüger. Das Recht steht über Stimmungen, über Volksmeinung, Umfragen und Statistiken. Es steht über tagespolitischen Spekulationen.“
Dieses Zitat von Heinrich Böll aus den 70er Jahren zur Terrorismusbekämpfung zeigt eine gewisse, wenn nicht sogar die ganze Schwierigkeit eines demokratischen Staates im Umgang mit Extremisten, jenen Leuten, die am Ende den Staat zerstören wollen, auf dessen Schutz sie sich vorher berufen.
Dieses Zitat gilt auch im Zusammenhang mit dem Versammlungsgesetz des Landes Brandenburg, welches zur Debatte steht. Es soll das grundgesetzlich garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit in Übereinstimmung mit dem notwendigen Schutz der Opfer eines verabscheuungswürdigen, verbrecherischen Krieges bringen, denn Opfer liegen in Halbe - nicht Helden, nicht ruhmreiche deutsche Frontsoldaten -, Familienväter und Söhne, die in einen Eroberungskrieg gingen oder geschickt wurden, der Leid und Elend nicht nur über Europa, sondern auch über die eigenen Familien brachte.
„Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem es kroch“, sagte einst Bertolt Brecht. Er hatte Recht. Ob in Kameradschaften oder in rechtsextremen Parteien wie der DVU, der NPD oder den Republikanern organisiert, sie kommen hervorgekrochen, um erneut unser deutsches Vaterland ins Unglück zu stürzen.
Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir im Wissen, dass es rechtliche Risiken gibt, dieses Gesetz als Chance nutzen, um den braunen Spuk von der letzten Ruhestätte der Opfer fernzuhalten. Ein Gesetz kann dabei helfen, verhindern in allen Konsequenzen für die Zukunft kann es nur eine Gesellschaft, die aus den Fehlern, die man 1933 begangen hat, die historisch richtigen Lehren gezogen hat.
Viele haben damals gedacht: Der wird abwirtschaften, es wird so schlimm nicht kommen. - Wir wissen es heute besser.
Aus diesem Grund, Herr Präsident, gestatten Sie mir eine persönliche Bitte, die von vielen meiner Fraktionskollegen unterstützt wird: Lassen Sie uns als Abgeordnete des Landtages nicht nur den gemeinsamen Aufruf zum Tag der Demokraten unterstützen! Zeigen wir am 18. November 2006 durch einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller drei demokratischen Fraktionen dieses Landtages sozusagen als demokratische Körperschaften dieses Landes, dass wir die einzig richtige Lehre aus unserer, der deutschen Geschichte gezogen haben! Nur gemeinsam, über Parteigrenzen hinweg, unabhängig von den politischen Ansichten hätte man 1933 Hitler und Krieg verhindern können. Nur gemeinsam, über Parteigrenzen hinweg, unabhängig von den politischen Ansichten können wir 73 Jahre später das Erstarken der Neofaschisten verhindern.
Was könnte das besser dokumentieren als ein solcher gemeinsamer Antrag?!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wer von Ihnen nach der 1. Lesung ebenfalls anonyme Zuschriften von ehemaligen Frontsoldaten erhalten hat - ob es wirklich Frontsoldaten waren, kann ich nicht beurteilen, weil sie anonym geblieben sind -, die den Eindruck vermitteln, dass wir mit diesem Gesetz die persönliche Trauer ehemaliger Wehrmachtsangehöriger um ihre toten Kameraden, die persönliche Trauer von Eltern, Geschwistern, Kindern oder sonstigen Verwandten verbieten oder verhindern wollen. Das Gegenteil ist der Fall! Gerade die Möglichkeit zur persönlichen Trauer auf dem größten Soldatenfriedhof Deutschlands muss an 365 Tagen im Jahr vor denen geschützt werden, die diesen Ort zur Wallfahrtsstätte umfunktionieren wollen.
Wie notwendig das ist, beweist eine E-Mail vom 14.09.2006 der so genannten Versammlungsleitung „Heldengedenken“ - im Übrigen ein Begriff aus dem Nationalsozialismus, nur dass Sie das einmal wissen - in Halbe. Ich zitiere aus dieser E-Mail:
„Da die Situation nahezu aussichtslos war, bewiesen die Reste der Wehrverbände und vor allem auch die Zivilbevölkerung, dass sich Heldenmut erst richtig in solcher Situation entwickeln kann.“
Heldenmut? Fragen Sie einmal den damals 13-jährigen Fritz Zimmermann aus Burg, der am Rande des Kessels in die Tieffliegerangriffe geraten war. Fragen Sie einmal nach Heldenmut!
Meine Damen und Herren, perfider geht es nicht. Das ist nicht nur die Fortsetzung oder Übernahme einer Propaganda im Stile solcher Kriegsverbrecher wie Goebbels oder Göring, sondern das ist die bewusste Falschdarstellung der letzten Tage und letzten Stunden im Leben derer, die in Halbe im April 1945 die letzten Opfer eines verbrecherischen Krieges wurden. Pfarrer Teichmann, der mit vielen Beteiligten gesprochen hat, trifft es wohl am ehesten, wenn er sagt: Es waren keine Helden, es waren nur Männer, die nach Hause wollten.
Es war ein Krieg, der dort zu Ende ging, der von deutschem Boden ausging. Es war ein verbrecherischer Krieg. Er ist untrennbar verbunden - in der Sache und vor der Geschichte - mit den Bomben auf Guernica, mit den Lagern in Auschwitz und Trblinka, verbunden auch mit den letzten wahnwitzigen Einsatzbefehlen aus der Reichskanzlei an 15- und 16-jährige Hitlerjungen im April 1945.
Sie alle kennen die Bilder, die das letzte Verbrechen Nazideutschlands an der eigenen, an der deutschen Jugend dokumentieren. Mit einer bewussten Falschdarstellung, einer nebulösen und nachträglichen Verherrlichung eines völlig überflüssigen, sinnlosen Sterbens in und um Halbe wollen Neonazis den Anspruch darauf erheben, sie würden das Vermächtnis gefallener deutscher Soldaten erfüllen.
Ich nenne Ihnen ein einfaches Vermächtnis eines deutschen Soldaten, Jahrgang 1907, eingezogen im Sommer 1939, Teilnehmer des so genannten Polenfeldzuges, der an den Kämpfen um Minsk und anderswo in Russland beteiligt war, also ein
Soldat von 1939 bis 1945 an der so genannten Ostfront. Er hat gesagt: Passt auf, dass so etwas nie wieder passiert!
Es gibt ein weiteres Vermächtnis, ausgesprochen 1964 an den Gräbern unbekannter Toter in Halbe. Auf die Frage eines damals 13-Jährigen, weshalb seine Mutter dort Blumen hinlege, war die Antwort: Vielleicht hat mein Bruder, dein Onkel Helmut, einen Platz bei Stalingrad gefunden, auf den auch jemand Blumen legt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, so ähnlich, wie meine Eltern empfanden, ging es der Mehrzahl der Generation, die Krieg und Nachkriegszeit bewusst miterlebt hat.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf - ich sehe, dass die Lampe blinkt - erfüllen wir dieses Vermächtnis. Wir wollen beidem gerecht werden, das Vermächtnis erfüllen und dafür sorgen, dass so etwas nie wieder passiert. Vielleicht, Herr Schuldt, sollten Sie einmal da nachlesen, sollten einmal über Wehrmachtsbefehle nachlesen. Dann wüssten Sie, dass zum Geschichtsbild nicht eine nachträgliche Gleichschaltung, sondern eine Differenzierung beiträgt.
Frau Präsidentin, ein letztes Wort. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt nachher noch den Aufruf des Landtagspräsidenten. Ich kann Sie nur über Fraktionsgrenzen hinweg ganz herzlich bitten: Lassen Sie uns am 18. November dafür sorgen, dass die, die dort rechts außen sitzen, in Deutschland nie richtig wahrgenommen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Theel, ich hätte Angst, Ihnen die Verantwortung für die Kommunalfinanzen bzw. die kommunale Selbstverwaltung zu übergeben, denn in Ihrer Rede war überhaupt nichts von einem sich durchziehenden roten Faden erkennbar. Es war ein Sammelsurium von Zahlen, von Behauptungen, die nicht bewiesen sind.
Eine Behauptung lautete, das Land würde sich auf Kosten der Kommunen gesundsparen. Wenn das Land das vorhätte, hätten wir im FAG nicht für einen Beirat gesorgt, dem die Spitzenverbände angehören und demzufolge darauf achten können. Die Kommunen sind also dort vertreten.
Wenn wir das Land auf Kosten der Kommunen gesundsparen wollten, würden wir das Urteil von Neulietzegöricke nicht beachten. Das alles ist Populismus, es steckt nichts dahinter.
Wenn Sie „Verschuldung der Kommunen in Brandenburg“ sagen, schauen Sie sich die Zahlen an. Nach wie vor gehören
die Brandenburger Kommunen im Bundesdurchschnitt zu den am wenigsten verschuldeten - in den neuen Ländern allemal.
Wenn Sie sagen, das Land sei aufgrund der Finanzausstattung der Kommunen an der Abwanderung aus den äußeren Räumen schuld, haben Sie die Zeit nicht verstanden. Wir können dort noch so viel Straßen bauen, noch so viele Dinge bewerkstelligen, diese Abwanderung wird anhalten. Machen Sie den Leuten nicht vor, dass es dagegen Mittel im kommunalen Finanzausgleich gäbe. Das ist Unsinn.
Betrachtet man die Begründung der Linkspartei.PDS für ihre Aktuelle Stunde, muss man sowohl die behauptete Aktualität als auch den Inhalt hinterfragen. Sie haben sich auf ein Gutachten von Anfang März bezogen. Damals lag Brandenburg noch unter einer geschlossenen Schneedecke. Schauen Sie mal hinaus, wie es jetzt aussieht und was daran aktuell ist.
Das hier genannte Gutachten bezieht sich in seiner Form und Notwendigkeit auf bereits bestehende gesetzliche Anforderungen aus § 21 FAG. Zusätzlich zu diesen Anforderungen ist das Land seit dem Neulietzegöricke-Urteil zu diesen dreijährlich zu erarbeitenden Symmetrieberichten verpflichtet. Das ist nichts Neues, aber beides zusammen ist die Voraussetzung und Grundlage für Entscheidungen für künftige FAGs und für den Landeshaushalt. Der Landeshaushalt - das wissen Sie - wird gerade aufgestellt und ich bin sicher: Der Finanzminister wird das Gutachten zu Rate ziehen - dafür ist es da - und ist für die Hinweise im Gutachten offen. Tun Sie doch nicht so, als würden diese Dinge nicht beachtet. Warten Sie doch den Landeshaushalt ab. Dann hätten Sie sich die heutige Aktuelle Stunde sparen können.
Liest man Ihre Begründung, so kommt in allen drei Absätzen der Begriff „kommunaler Finanzausgleich“ vor. Das erlaubt zumindest die Frage, ob sich bei der Linkspartei.PDS kommunale Selbstverwaltung einzig und allein auf Geld reduziert. Geld ist sicherlich sehr wichtig für die kommunale Selbstverwaltung, gerade nach 1990, seitdem es keine staatlichen Kontingente für Baumaterialien, Fahrzeuge, Ersatzteile oder Ähnliches mehr gibt, was die Kommunen bis dahin gebremst hat.
- Diesen Ausflug, was vorher „kommunale Selbstverwaltung“ war, müssen wir schon einmal machen.
Nicht die Höhe der Finanzen ist der selig machende Gradmesser für Möglichkeiten kommunaler Selbstverwaltung, es ist vielmehr die Möglichkeit, die Prioritäten für die Entwicklung der eigenen Kommune selbst festzulegen. Zeigen Sie mir eine Kommune in Brandenburg, die noch nicht mehrere Förderprogramme in Anspruch genommen hat. Zu bestimmen, welches Programm mit welchen Eigenanteilen die Entwicklung der Kommune voranbringen soll, waren selbstverwaltete Entscheidungen.
Dass diese Mittel nicht mehr in der bisherigen Größenordnung vorhanden sind, ist nichts Neues. Mitunter sind finanzielle Zwänge auch ein gutes Regularium gegen eine Mentalität, die sich durchgesetzt hatte und die da lautete: Wenn wir die Fördermittel nicht erhalten, bekommen andere das Geld, also beantragen wir sie. - Dann wurde schnell vergessen, dass es immer um Steuermittel ging und manches Projekt wurde nach finanzieller Größe und weniger nach Sinn oder Inhalt beantragt.
Meine Damen und Herren von der Linkspartei.PDS, kommunale Selbstverwaltung hat also zumindest genauso viel mit einer korrekten, sparsamen kommunalen Haushaltsführung im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zu tun wie mit der Höhe der Finanzmittel im kommunalen Finanzausgleich. Dazu und zu dem Gutachten wird meine Kollegin Melior noch einiges sagen.
Ich könnte jetzt den Versuch unternehmen, kommunale Selbstverwaltung anhand von Grundgesetzartikeln und Ähnlichem zu definieren.
Das nützt im praktischen Leben nur wenig, genauso wie Ihre Überschrift suggeriert, es gäbe einen normativen Anspruch und eine Wirklichkeit, die diesem Anspruch nicht gerecht wird.
Der Begriff „kommunale Selbstverwaltung“ kann in rechtlichem und in politischem Sinn interpretiert werden. Aufgrund der unbestimmten Formulierungen und Rechtsbegriffe gibt es keinen eindeutig festlegbaren Rahmen oder eine Definition für kommunale Selbstverwaltung. Hieraus folgt, dass kommunale Selbstverwaltung ein dynamisches Prinzip ist und auch sein muss. Es wird niemand bestreiten, dass dieses Prinzip ständig neuen Herausforderungen unterliegt.
Kommunale Selbstverwaltung ist ohne das Engagement vieler Ehrenamtlicher weder denkbar noch möglich. Gestatten Sie mir, dass ich die Gelegenheit nutze, mich hier und heute - auch im Namen meiner Fraktion - bei den vielen Ehrenamtlichen auf der kommunalen Ebene, bei den Mandatsträgern zu bedanken, die sich diesen Herausforderungen immer neu stellen.
Diesen Herausforderungen wird im Übrigen mit der Novellierung der Kommunalverfassung auch die Koalition im Landtag gerecht.
Die Eckpunkte dazu können die Kollegen der Linkspartei.PDS im Internet abrufen bzw. bei ihrem kommunalpolitschen Forum hinterfragen.
Änderung der Gemeinde- und Landkreisordnung in ca. 50 Punkten, Einführung der Doppik unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Modellkommunen und -kreise, Veränderung der Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Betätigung der Kommunen aufgrund der geänderten äußeren Bedingungen, Änderung des Kommunalwahlrechts sind jene vier Komplexe, die in Brandenburg nicht nur kommunale Selbstverwaltung garantieren, sondern auch weiterentwickeln, im Übrigen ähnlich wie die Gemeindegebietsreform
- wir sind für Reformen offen -,
die unterstützt durch die Ergebnisse der amtlichen Finanzstatistik für das Jahr 2005 richtig und notwendig war, von Ihnen aber jedes Mal blockiert und verunglimpft wurde.
Meine Damen und Herren der PDS, während Sie theoretische Normativen eines Anspruchs auf kommunale Selbstverwaltung suchen bzw. diese heute suggerieren, gestaltet die Koalition jene Wirklichkeit, die den Freiraum für kommunale Selbstverwaltung in Brandenburg erweitert.
Nach wie vor sind die Strompreiserhöhungen in der Kritik. In der Landtagssitzung am 25.01. dieses Jahres wurde seitens des Staatssekretärs im Wirtschaftsministerium angekündigt, dass die Prüfung der Netzentgelte, die den Strompreis mitbestimmen, durch die Regulierungsbehörde bis zum Mai 2006 abgeschlossen sein soll. Sind als Ergebnis dieser Prüfung niedrigere Entgelte zu verzeichnen, sollen die Stromversorgungsunternehmen aufgefordert werden, ihre Preise zu senken.
Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen werden aus dem Ergebnis der Prüfung der Netzentgelte durch die Regulierungsbehörde gezogen?