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Neu ist dagegen die schlagartige Zunahme der Migration nach Deutschland und auch ins Saarland. Die zunehmende Migration hat die Erstellung des Landesentwicklungsplans weiter erschwert, da der Einfluss der Migration zum Beispiel auf die Wohnbauflächenentwicklung schwierig zu prognostizieren ist. Darüber hinaus ist zurzeit und voraussichtlich auch für die nächsten Jahre mit einer erheblichen Zunahme an Neugeborenen zu rechnen, was uns vermutlich alle hier im Hause auch besonders freut, was in einem neuen LEP natürlich auch seinen Niederschlag finden muss.

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Zu Togo: Der Antrag von Mecklenburg-Vorpommern ist vor der Innenministerkonferenz zurückgezogen worden, weil auch Mecklenburg-Vorpommern der Auffassung ist, dass es völlig kontraproduktiv wäre, eine Entscheidung, die in der ausschließlichen Kompetenz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge liegt, durch eine landesbezogene Sonderregelung zu treffen. Alle Innenminister haben erklärt, dass sie zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Vertrauen haben. Die Berichte des deutschen Außenministers – der bisher Ihrer Partei angehörte und inzwischen der SPD angehört – besagen, dass eine korrekte Umsetzung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgt.

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Herr Herbst, ich möchte noch einmal auf diesen Konflikt hinweisen, zu dem Herr Czeke ziemlich intensiv ausgeführt hat. Ich glaube Ihnen persönlich auch wirklich, dass Sie sich bei allem, was im Kontext mit Einwanderung und Migration steht, also nicht nur wirtschaftsgewollte Migration, sondern Migration, die humane Aspekte berücksichtigt, ausdrücklich engagieren.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Leider geht es in Debatten um Integration und Migration viel zu oft um sogenannte Defizite. Demnach sind Migrantinnen und Migranten ärmer, ungebildeter, häufiger arbeitslos und eben auch kränker. Aber Migration als solche macht nicht krank, und insbesondere die Flüchtlinge wissen, dass Migration sogar Leben retten kann.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich würde gerne zur Realität zurückkommen. Wir haben in der letzten Woche im Kreis der Innenminister die Lage mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erörtert. Ich empfehle, wie ich das monatlich einmal mache, einen Blick in die sogenannte Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu werfen. Sie wird monatlich in das Internet eingestellt und aktualisiert. Ich glaube, wenn man da einen Blick hineinwirft, bekommt man eine Vorstellung davon, wie groß das Problem ist, das wir gegenwärtig in der Bundesrepublik haben. Herr Hinners, die Hoffnung, dass die Asylverfahren schneller abgearbeitet werden, teilen wir alle. Nur habe ich Zweifel, ob das wirklich so gelingt. Die Asylgeschäftsstatistik weist für den Monat November 2015 einen Bestand von 355 000 nicht erledigten Verfahren auf. Die Innenminister haben anerkannt, dass sich Herr Weise bemüht, die Zahl der Entscheider zu erhöhen. Das ist auch gelungen. In diesem Jahr sind 240 000 Verfahren entschieden worden, aber es sind auch überhaupt nur 425 000 Anträge beim Bundesamt eingegangen. Sie haben vielleicht in den letzten Tagen die Botschaft in den Medien mitbekommen, dass wir sehr wahrscheinlich eine Million Flüchtlinge haben. Da ist natürlich die Frage berechtigt: Wie passt das zusammen, 425 000 zu einer Million? Die Antwort ist relativ einfach. Das heißt, wir haben riesige Warteschleifen, bis die Anträge überhaupt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ankommen. Die Statistik weist ja nur aus, dass 425 000 Anträge gestellt worden sind. Ich vermute einmal – –.

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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, liebe Frau Görgü-Phillip! Sie haben mich vorhin daran erinnert, dass ich selbst ein verhinderter Migrant bin, und ich gebe das zu. Migration kann eine Lösung sein für persönliche Lebenskonzepte. Sie kann auf individueller Ebene Sinn machen und die Menschen weiterbringen. Ich bleibe aber dabei, Migration halte ich für keinen Lösungsansatz für globale Probleme. Globale Verwerfungen, globalen Probleme lassen sich angesichts der schieren Zahl der Menschen, die von diesen globalen Problemen betroffen sind, durch Migration schlecht lösen.

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Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt, deswegen – Herr Brandner, Sie hatten den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt? Dann stimmen wir über die Beratung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und von den fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz abgelehnt. Ich schließe die Beratung für heute.

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Der zweite wesentliche Punkt, der sich geändert hat seit 2014 ist natürlich die Migration. Da komme ich – weil es Herr Dittes eben, wie gesagt, angesprochen hat – doch nicht ganz drum herum. Es ist natürlich so, man muss sich anschauen, wo die Migration herkommt. Die Migration kommt aus Tunesien, sie kommt aus Algerien, sie kommt aus Marokko, sie kommt aus dem Nahen Osten. Das sind alles Länder, die die Staatsgewalt – beispielsweise eine Polizistin, wenn sie zu einem Störer der öffentlichen Ordnung geht und sagt, pass mal auf, das darfst du hier so nicht machen, ich möchte jetzt mal deine Personalien haben –, die das nicht akzeptieren. Dort akzeptiert man Staatsgewalt ausschließlich deshalb, weil sie äußerst rücksichtslos mit einer entsprechenden Gewaltandrohung durchgesetzt wird

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Meine Damen und Herren, diese Einschätzung teilen nicht nur Grüne, Kirchen und Flüchtlingsinitiativen, sondern diese Einschätzung teilt auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, deren oberster Dienstherr immer noch Thomas de Maizière ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kommt nämlich nach übereinstimmenden Berichten der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und der „ZEIT“ nicht zu dem Ergebnis, dass die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf vorgelegt hat, dass diese Staaten als sicher einzustufen sind; denn in der „ZEIT“ ist wörtlich ausgeführt, dass der Eindruck entsteht, dass die Regierung die Gefährdung in Nordafrika bewusst herunterspielt. Über Algerien heißt es, dass die Verfolgung seitens des Staates in Algerien und auch in Marokko eben nicht ausgeschlossen werden kann – so die Einschätzung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge –, dass es insbesondere, wenn es um die Verfolgung von Frauen, von Homosexuel

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Damit komme ich zum letzten Punkt meiner Einlassung, nämlich zur innenpolitischen Bedeutung. Es ist schlimm genug, dass Sie diesen Autokraten immer wieder hofieren. Noch schlimmer aber ist, dass Sie seine Politik in Bayern übernehmen. Kurz nachdem Ungarn einen Schutzwall gegen Migration aufbaute, forderte Herr Söder, einen Zaun um Bayern zu ziehen. Ungarn führte vor eineinhalb Wochen ein Referendum gegen Migration in Europa und gegen die Migration im eigenen Land durch. Dieses Referendum ist übrigens gescheitert. Herr Söder will nun auch in Deutschland Volksabstimmungen über die Flüchtlingspolitik durchführen. Herr Orbán sagt, in seinem Land dürfe es allenfalls nur noch christliche Zuwanderung geben. Es wird nicht mehr lange dauern, dann wird in einem Positionspapier auf einer CSU-Klausurtagung stehen, in Bayern dürfe es nur noch christliche Zuwanderung geben.

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Durch Beschluss des Landtags in seiner 19. Plenarsitzung – die fand am 19. Juni 2015 statt – sind beide Gesetzentwürfe an den Innen- und Kommunalausschuss federführend, den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen worden. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 10. Sitzung am 2. Juli 2015, in seiner 12. Sitzung am 22. September 2015, in seiner 13. Sitzung am 24. September 2015 und in seiner 14. Sitzung am 29. Oktober 2015 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Zudem gab es in der 12. Sitzung des Ausschusses am 22. September 2015 eine mündliche Anhörung. An den Anhörungen haben sich insgesamt 27 Anzuhörende beteiligt. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 16. Sitzung am 17. November 2015 beraten. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Gesetzentwürfe in seiner 17. Sitzung am 20. November 2015 beraten. In seiner 18. Sitzung am 25. November 2015 hat der federführende Innenund Kommunalausschuss den Gesetzentwurf aufgrund der Empfehlungen des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gemäß § 81 Abs. 3 der Geschäftsordnung erneut beraten.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der globale Pakt für Migration hat das Ziel, die globalen Migrationsbewegungen zu regeln und die Ursachen für Migration und Flucht zu bekämpfen durch humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Konfliktprävention, Bildung und bessere Information für legale Migrationsmöglichkeiten. Der Pakt soll auch sicherstellen, dass die Menschen vor Diskriminierung, Rassismus, vor Ausbeutung und Menschenhandel geschützt werden. Es handelt sich bei diesem Pakt nicht um einen bindenden Vertrag, sondern um den Ausdruck des gemeinsamen Ziels, Migration zum Nutzen aller in den Herkunfts- und in den Ankunftsländern zu gestalten. Somit ist dieser Pakt gut für uns in Hamburg, gut für Deutschland und gut für Europa.

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Elftens: Es wird nicht mehr frech gefordert, aus illegaler Migration legale Migration zu machen. Stattdessen spricht man von irregulärer und regulärer Migration, was auch immer das bedeutet.

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Wir stimmen zunächst darüber ab, ob wir hier im Hohen Hause der Empfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz folgen. Wer dem Ansinnen des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz folgt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit wird der Empfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gefolgt.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Plätze erneut einzunehmen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat getagt und ist zu einem Ergebnis gekommen. Das Ergebnis der Abstimmung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz war, dass der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mehrheitlich zur Auffassung gekommen ist, dass der Antrag der AfD-Fraktion auf Aussprache unzulässig war und deshalb mit Recht durch den Präsidenten zurückgewiesen wurde.

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Wir brauchen eine gemeinsame europäische Politik, auch in der Frage der Rückkehr, und wir brauchen eine gemeinsame europäische Politik in der Frage der Integration und der legalen Migration; denn Europa braucht Zuwanderung – schauen Sie sich die demografische Entwicklung an –, sogar ganz dringend. Wenn Sie keine illegale und ungeregelte Migration wollen, dann müssen Sie eine legale und geregelte Migration befördern.

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Der zweite Punkt. Die Interpellation verengt Migration auf Kosten. Die Fragesteller reden sogar von "Lasten". Sie unterstellen damit, der Zuzug von Menschen sei in erster Linie drückend, beschwerlich, belastend und teuer. Ja, Migration hat viele Facetten. Kosten sind eine davon. Zu einer fairen Debatte über Migration gehören aber nicht nur die Kosten, sondern auch die Chancen und die Möglichkeiten, die sich daraus für unser Land ergeben.

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Das alles hat mit dem real existierenden Entwurf für den globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration wenig zu tun. Der zentrale Punkt der AfD-Kampagne, der angebliche Angriff auf die nationale Souveränität, findet keinen Anhaltspunkt im globalen Pakt selbst. Das ist hier mehrfach betont worden. Es kann überhaupt keine Rede davon sein, dass der Pakt die Tür öffnet für ein Menschenrecht auf Freizügigkeit, auf Migration, wie es in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Artikel 13 verankert ist. Er schützt im Gegenteil konsequent das Interesse potenzieller Zielstaaten, um Migration auf die ihnen genehmen Zuwanderinnen und Zuwanderer beschränken zu können. Wir kritisieren das.

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Was wir derzeit in der bundes-, aber auch europapolitischen Debatte beobachten, ist, dass man sich mit Händen und Füßen gegen jegliche Migration wehrt und die illegale Migration verteufelt. Das Problem ist aber, dass es so gut wie keine legalen Wege gibt. Würde man ehrlich sein, dann würde man nicht nur mit rechter Rhetorik um sich werfen, sondern einen Vorschlag machen. Der kann nur lauten: Wir schaffen legale Wege. Dann kann man gleichzeitig darüber diskutieren, wie man illegale Migration und Schlepper verhindern kann.

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Auf der anderen Seite sind die, die sich der Situation, auch der historischen Situation im Klaren sind, dass wir als Land in der Mitte Europas immer schon Migration hatten, aber im Grunde geordnete, überschaubare Migration wie zum Beispiel in das Ruhrgebiet. Kowalski und wie sie alle heißen, und der italienische Pizzabäcker als klassisches Beispiel sind längst hier integriert. Was wir aber haben und worüber wir reden, ist diese massenhafte Migration, wo Sie uns vorwerfen, dass wir die immer wieder neu zum Thema machen. Da müssen wir uns gar nicht sonderlich bemühen, mit etwas Realitätssinn muss allen klar sein, dass dieses Thema uns nach dem derzeitigen Erkenntnisstand noch Jahre beschäftigen wird. Das ist doch nicht dahergesagt.

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- Danke schön. Ich habe noch ein bisschen Zeit. Weil Sie, Herr Claussen, auf Ihr Werkstattgespräch zum Thema Migration eingegangen sind: Es ist wirklich erstaunlich - ich habe es mir selbstverständlich angeschaut, um zu sehen, was uns auf Bundesebene erwartet -, Sie haben über Migration ein Werkstattgespräch durchgeführt und sich tatsächlich nur über Abschottung, Ausgrenzung und Abschiebung unterhalten. Wenn das Ihr Plan für Migration für Deutschland ist, finde ich das wirklich sehr traurig und sehr arm. Vielleicht haben Sie über noch mehr Aspekte geredet, aber es noch nicht veröffentlicht. Gerade hier aus Schleswig-Holstein hört man immer wieder - auch von Ihrem Ministerpräsidenten -, man möchte sich auch zum Beispiel für den Spurwechsel einsetzen. Ist das vielleicht Thema in Ihrem Werkstattgespräch gewesen?

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ich habe es doch gerade vorgelesen, anders kann man das nun wirklich nicht nennen – so dar, als wäre der Migrationspakt eine Art Freifahrtschein. Sie sprechen von einem Menschenrecht auf Migration. Der Pakt sagt das an keiner einzigen Stelle – im Gegenteil. Das Ziel des Abkommens ist es, reguläre Migration zu ordnen und die irreguläre Migration weiter zurückzudrängen. Dazu beitragen sollen die Bekämpfung von Fluchtursachen und die Sicherung unserer Grenzen. Dies steht bei dem Pakt im Mittelpunkt.

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Der UN-Migrationspakt erkennt Migration als das an, was sie ist: als Realität. Migration gab es zu jeder Zeit und findet überall auf der Welt statt. Migration zu ordnen, liegt in unserem Interesse – anscheinend nicht in Ihrem. Das stellen wir heute in der Debatte fest.

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Sehr geehrte Damen und Herren, schauen wir uns den „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ – so der offizielle Name des UN-Migrationspakts – etwas genauer an. Der umfassende Ansatz des Themas Migration kommt in der Präambel, dem Leitprinzip, den 23 Zielen und den zugeordneten Maßnahmen, deren Umsetzung, Weiterverfolgung und Überprüfung zum Ausdruck. Grundlegend ist, dass es sich um einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen handelt. Der Pakt betont das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmten, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln. So heißt es zum Beispiel in Ziffer 15 Buchstabe c, Zitat: „Innerhalb ihres Hoheitsbereichs dürfen die Staaten

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Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, Migration existiert heute überall, international. Die Auswirkungen einer unge steuerten internationalen Migration sehen wir doch in unse ren Gemeinden, in unseren Wahlkreisen jeden Tag. Deshalb ist es doch im ureigensten deutschen, nationalen Interesse, dass wir uns Gedanken darüber machen – nicht nur wir, son dern jeder Kommunalpolitiker jeder politischen Couleur –, wie wir endlich zu einer Steuerung von Migration kommen.

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Es geht ganz einfach darum, die Gesamtkosten der Migration transparent zu machen. Und dazu gehört, wenn zusätzlich Stellen ausschließlich der Migration geschuldet sind bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit, dass man diese Kosten dann auch so benennt, was sie nämlich sind: Kosten der Migration, die sonst nicht bestanden hätten.

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So kürzen Sie im Einzelplan 02 den Haushaltsansatz bei der Titelgruppe 84 - Migration und Teilhabe - auf nahezu null und bei der Titelgruppe 85 - Verbindungsbüro der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe - ebenfalls auf null. Im Einzelplan 05 findet diese finanzpolitische Kahlrasur nahtlos ihre Fortsetzung. Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe: null. Förderung von landesweit tätigen Migrantenorganisationen: null. Maßnahmen zur Antidiskriminierung: null. Medizinische Versorgung von Flüchtlingen, hier der ohne Papiere: null.

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Und schließlich beim Stichwort „Migration“ müsste eigentlich auch dem Letzten ein Licht aufgehen. Die Migration, Lasten der Migration, trägt in der EU ein Land, und das ist Deutschland. Alle anderen Länder sind dazu nicht bereit, diese Solidarität aufzubringen. Wir haben es ja auch von Frau Larisch gehört, die ist ja vom Fach und hat uns das heute bestätigt. Wir haben es also mitnichten mit einer Wertegemeinschaft zu tun.

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Die im Pakt formulierten Ziele decken vielfältige Aspekte der Migration ab. Sie umfassen beispielsweise die Datenerhebung und -nutzung als Grundlage für eine faktenbasierte Politikgestaltung, die Bereitstellung zeitnaher Informationen in allen Phasen der Migration, die Sicherstellung eines Nachweises der rechtlichen Identität, die Verbesserung von Wegen für eine reguläre Migration, Rettung von Menschenleben und Minderung prekärer Situationen, die grenzübergreifende Bekämpfung der Schleusung und des Menschenhandels, die Rekrutierung von Arbeitskräften, die Gewährleistung einer menschenwürdigen Arbeit, den Zugang von Migrantinnen und Migranten zu Grundleistungen, die Ermöglichung einer würdevollen Rückkehr und nachhaltigen Reintegration.

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Deswegen haben wir den Eindruck, dass Sie vieles von dem, was Sie tun – dieser Vorwurf bleibt bestehen; sowohl im Be reich der Innenpolitik und der Sicherheitspolitik als auch im Bereich der Digitalisierung, die in Ihrem Ministerium ressor tiert, als auch beim Thema Migration –, nur dann tun, wenn es Ihnen einen öffentlichen Effekt verspricht. Wir erwarten von einem Innenminister dieses Landes Baden-Württemberg, dass er für die innere Sicherheit steht, dass er die Digitalisie rung in diesem Land voranbringt – was Sie nicht tun – und dass das Thema Migration nicht ständig nur in Zerrbildern ge zeichnet wird, indem z. B. der Begriff „gefährliche Auslän der“ ständig im Mund geführt wird, sondern dass Sie auch et was für die Integration von Menschen tun. Denn Integration und Migration gehören zusammen, wenn wir wollen, dass die se Gesellschaft in Zukunft funktioniert.

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Sehr geehrter Herr Birkner, ich muss so deutlich werden, weil hier nicht anerkannt wird, dass diese Landesregierung 48 Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe geschaffen hat als Weiterentwicklung der Integrationsleitstellen. In jedem Landkreis, bis auf einen - ich meine, es ist der Landkreis Cuxhaven -, gibt es Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe. Der Landkreis Osnabrück - die Kollegen wissen das - hat das genutzt, um daraus ein Migrationszentrum zu machen. Das Migrationszentrum ist eine enge Fusion aus Ausländerbehörde und Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe. Das ist wirklich beispielhaft für die Bundesrepublik Deutschland.