Christiane Schneider

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Last Statements

Vielen Dank. Kolleginnen und Kollegen! Was wir in Thüringen erlebt haben – und ich finde, wir müssen einmal sagen, wo die Verantwortung liegt –, das ist, wie soll ich einmal sagen, eine Verschwörung, ein Putschversuch der AfD. Ich zitiere den Vordenker der AfD, Herrn Kubitschek, den Vordenker von Herrn Höcke, der Verschiedenes dazu gesagt hat, unter anderem auch:
"Was halten wir fest? So konstruktiv-destruktiv wie Höcke hat aus dieser Partei heraus noch keiner agiert, in Thüringen jemanden so auf einen Stuhl zu setzen, dass es in Berlin einem anderen Stuhl die Beine abschlägt. Das taktische Arsenal der AfD ist um eine Variante reicher."
Und das zeigt eines: Die AfD hat versucht, in Thüringen den Parlamentarismus anzugreifen, und sie hat versucht, dieses Parteiensystem anzugreifen und sie wollte größtmöglichen Schaden anrichten. Das ist das eine.
Das andere ist, und das ist bisher nicht erklärt: Warum haben eigentlich CDU und FDP in Thüringen und teilweise, in Teilen, sage ich einmal, auch im Bund, eigentlich diesen Angriff geschehen lassen? Warum haben die in diesem Angriff eine Rolle gespielt? Obwohl dieser Angriff auf sie zielte. Der zielte auf die FDP, der zielte auf die CDU.
Die Ursache ist die Hufeisentheorie. Und die Hufeisentheorie ist auch heute wieder genannt worden von Ihnen, Frau Treuenfels. Sie sagen, es gibt ei
ne bürgerliche demokratische Mitte, und dann gibt es noch die Ränder, die eben als Demokraten ausgegrenzt sind. Das ist für DIE LINKE wirklich einfach falsch. Und das möchte ich auch an die Adresse von Herrn Tjarks sagen, ich habe mich über Ihren Beitrag wirklich sehr geärgert. Sie haben die Hufeisentheorie in Bezug auf Thüringen zurückgewiesen und Sie haben uns angegriffen und Sie haben sie damit in Bezug auf uns hier in Hamburg bestätigt.
Ich kann Ihnen sagen, wir haben gute Oppositionsarbeit gemacht. Wir waren Opposition, wir haben konstruktiv gearbeitet. Und das unterscheidet uns neben vielem anderen, neben den Positionen, den inhaltlichen Positionen, grundsätzlich von der AfD. Denn die AfD ist in diese Bürgerschaft gegangen, um diese Bürgerschaft vorzuführen. Sie hält hier ihre Reden nicht oder stellt ihre Anträge nicht, um konstruktive Oppositionsarbeit zu machen, sondern um sie auf Facebook zu veröffentlichen, um Leute zu diffamieren, um einzelne Abgeordnete oder andere zu diffamieren, ununterbrochen, um diesem Parlamentarismus zu schaden. Und das ist ein großer Unterschied. Ich finde, dass das hier auf diese Weise gleichgesetzt ist und dann auch noch von den GRÜNEN, sehr gefährlich, denn das heißt, die AfD ist wieder ein Stück vorangekommen.
Ich habe noch 30 Sekunden. Ja, die ist ein Stück damit vorangekommen. Dieses Parlament …
Ja, dann habe ich es vielleicht falsch verstanden und dann wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie es … Das kann in der Debatte passieren. Wenn ich Sie falsch verstanden habe, dann bitte ich Sie, das wirklich klarzustellen. Ich habe es jedenfalls so verstanden.
Und ich will noch eines zur FDP sagen und auch zur CDU. Es gibt viele Zugänge zu Antifaschismus, und ich akzeptiere … ich fand Ihre erste Rede auch gut, Ihre zweite jetzt nicht so. Ja, es war eine konservative Rede, aber Sie haben gesagt, was Ihr Zugang ist. Und ich habe mich über den AfDler, der bei einer … über den FDPler, Entschuldigung, der bei der einen Demonstration mitgegangen ist und sagt, er kämpfe in der FDP für einen liberalen Antifaschismus, über den habe ich mich wirklich sehr gefreut. Und ich finde, diese Traditionslinie muss in der FDP gestärkt werden.
Werte Vertreterinnen und Vertreter der Jüdischen Gemeinde Hamburg, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass die demokratischen Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft mit der Jüdischen Gemeinde Hamburg in dem Ziel übereinstimmen, jüdisches Leben und jüdische Kultur in Hamburg sichtbarer zu machen.
Die 1906 errichtete Bornplatzsynagoge galt als wichtiges Wahrzeichen des einst reichen jüdischen Lebens in Hamburg. Die orthodoxe jüdische Gemeinde hatte sich damals für eine erstmals vollkommen freistehende, von Weitem sichtbare Synagoge entschieden als Zeichen der Zuversicht, nach Jahrhunderten der Ausgrenzung, Diskriminierung und Verfolgung die bürgerliche Gleichstellung er
reicht zu haben. 1933, nicht einmal drei Jahrzehnte später, wurde diese Hoffnung zerstört. Im Novemberpogrom 1938 zogen gewalttätige Horden von SA und SS brandschatzend und plündernd auch durch Hamburg, aktiv unterstützt oder geduldet durch erhebliche Teile der Zivilgesellschaft. Am 10. November war die Bornplatzsynagoge, die größte Synagoge Norddeutschlands, so weit zerstört, dass die Nazis sie einige Monate später auf Kosten der jüdischen Gemeinde abreißen ließen.
Die Jüdische Gemeinde Hamburg hat in diesen Tagen nach Halle, nach dem versuchten rechten Terroranschlag auf die dortige Synagoge, den Wiederaufbau der Bornplatzsynagoge in die öffentliche Diskussion eingebracht, man kann sagen, auf die Tagesordnung gesetzt. Heute wird Hamburg einen ersten wichtigen Schritt in diese Richtung gehen, wird die Hamburgische Bürgerschaft Bedingungen für den Wiederaufbau der Bornplatzsynagoge im Grindelviertel schaffen. Wir unterstützen diesen Schritt, weil die Wiedererrichtung der Synagoge, wie es in der Begründung zu unserem interfraktionellen Antrag heißt, für die Jüdische Gemeinde Hamburg als Zeichen sichtbaren und lebendigen jüdischen Lebens in Hamburg Priorität genießt.
Zugleich sind wir uns bewusst, dass es für das Verbrechen des Völkermords an den europäischen Jüdinnen und Juden und die nahezu vollständige Vernichtung jüdischen Lebens auch in Hamburg keine Wiedergutmachung gibt. Nichts kann mehr so sein wie früher. Deshalb wünschen wir uns sehr, dass im weiteren Verlauf das Schwierige gelingt, an diesem historischen Ort beide Perspektiven zu verbinden: die Perspektive der Behauptung jüdischen Lebens, jüdischer Kultur, und die Perspektive der Erinnerung an den unwiederbringlichen Verlust, der Mahnung und unserer Verantwortung, dass sich Auschwitz nie wiederholt.
Werte Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU, GRÜNEN und FDP, wir hören in diesen Tagen auch kritische Worte zu unserem gemeinsamen Antrag. Am 8. Februar erst warnte der Architekturhistoriker Gert Kähler im "Hamburger Abendblatt" vor einem falschen Signal, das den Anschein erwecken könne, als sei nichts geschehen beziehungsweise alles wieder gut. Es ist an uns, der Bürgerschaft, dem Senat und der ganzen Stadtgesellschaft, Sorge zu tragen, dass solch ein falsches Signal nicht gesendet wird. Der Wiederaufbau der Synagoge darf das Gewissen nicht beruhigen.
"Es gibt Freunde und Feinde. Und es gibt Fremde", schrieb der polnisch-britische Philosoph Zygmunt Bauman in seinem Werk "Moderne und Ambivalenz". Als Fremder galt im Deutschland vor allem des 19. Jahrhunderts der Jude. Anders, unbekannt, bedrohlich, als jemand, der sich, um dazuzugehören, Freund zu werden, zu assimilieren ha
be und dessen geforderte Assimilation nie gelingen konnte, weil sie nicht anerkannt wurde.
Nach unserem Verständnis unterstreichen wir mit unserem heutigen Beschluss, nein, nicht einfach nur, dass es jüdisches Leben in Hamburg gibt, das sichtbarer werden soll, wir unterstreichen vielmehr, dass Hamburg auch eine jüdische Stadt ist. Ebenso wie es eine christliche, eine atheistische, eine muslimische, alevitische und so weiter Stadt ist.
Wir unterstreichen, dass wir gemeinsam in einer Stadt leben wollen, in der man ohne Angst verschieden sein kann, in der es die Trennung in Freunde – Dazugehörige – und Fremde – nicht Dazugehörige – nicht gibt.
Meine Damen und Herren! Auch jüdisches Leben, jüdische Kultur ist vielfältig. Parallel zur und unabhängig von der Diskussion um den Wiederaufbau der Bornplatzsynagoge entdeckte die Öffentlichkeit, welcher Schatz in der Poolstraße endgültig zu verrotten droht, entstehen Initiativen, das kulturelle Erbe des ersten jüdischen Reformtempels zu retten. Den Reichtum vielfältigen jüdischen Lebens gilt es erneut zu entdecken als Potenzial für die Entwicklung der Gesellschaft, für Begegnung und Austausch. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Grund zur Freude.
In diesem Sinne freuen wir uns, dass wir heute einvernehmlich den Antrag zum Wiederaufbau der Bornplatzsynagoge verabschieden. – Schönen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Wenn einem am Ende der Legislaturperiode politisch nicht mehr so richtig was einfällt, dann kann man ja einmal in einen Wahlkampfflyer schauen, dann findet man auch etwas Populistisches, schmückt es ein bisschen aus, hängt ein nichtssagendes Petitum dran, und fertig ist der Antrag. Liebe CDU, Ihr Antrag ist leider nicht der Rede wert. Auf diesem Niveau kann man nicht sachlich streiten.
Deshalb wende ich mich gleich an die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN.
Ich weiß.
Es ist schon ein sehr eigenartiger Vorgang und spricht nicht für ausgeprägte Demokratie in Ihrer Partei, wenn das Team Fegebank eine von der Landesversammlung demokratisch beschlossene Forderung zurücknimmt. Oder ist das Team Fegebank jetzt doch die Nachfolgeorganisation der GRÜNEN und nicht gebunden an die Beschlüsse grüner Landesversammlungen? Es ist auch sehr bedenklich, wenn das Team Fegebank zurückweicht vor einer kleinen Kampagne, die quasi aus der Exekutive heraus von einer Polizeigewerkschaft und vom Innensenator geführt wird. Die Mitwirkung der Parteien an der Willensbildung des Volkes ist grundgesetzlich verankert, und das Ergebnis der Willensbildung im Parlament bindet die Exekutive. Aber noch bevor die neue Bürgerschaft gewählt ist, bevor es Koalitionsverhandlungen gibt, bevor Kompromisse geschlossen werden, ist es aus der Exekutive, der Innenbehörde, heraus gelungen, in eigener Sache – es geht nämlich um die Exekutive – die Willensbildung einer Partei auszuhebeln. Unter dem Gesichtspunkt der Demokratie ist das extrem problematisch.
Inhaltlich erinnere ich Sie an Ihre Position in der Bundestagsdebatte von 1989, als das Vermummungsverbot zum Straftatbestand heraufgestuft wurde – ich zitiere:
"Dieses Artikelgesetz",
sagte Ihr damaliger Redner Häfner,
"ist ein beispielloser Angriff auf das Recht, auf die Grundrechte und auf die Demokratie, der aus meiner Sicht auf gar keinen Fall zum Erfolg führen darf."
Damals und auch viele Jahre danach gehörten Bürgerrechte zum Markenkern der GRÜNEN, verkörpert in der Bürgerschaft vor allem durch die Kollegin Möller. Doch auf dem Weg zur Macht wirft das Team Fegebank Ballast ab. Auch die SPD war nicht immer die geschlossene Law-and-Order-Partei, die sie inzwischen längst ist. Frau DäublerGmelin kritisierte 1989 als Hauptrednerin der SPD in der Bundestagsdebatte, dass Vermummung für die CDU strafwürdige Gewaltbereitschaft sei – Zitat– ,
"obwohl das wirklich zwei Paar Stiefel sind."
Und sie begründete die Ablehnung für die SPD damit:
"[…] dass die Polizei vor Ort entscheiden können muss, ob sie bei Demonstrationen
eingreift und wie sie das tut. Nur wenn sie diese Handlungsfreiheit hat, können Polizeibeamte dort, wo es nötig ist, Provokationen abbauen, Gewalt verhindern und Eskalationen vermeiden."
Mit einer ähnlichen Argumentation – das an die FDP gerichtet – begründete damals auch Burkhard Hirsch für eine Gruppe von FDP-Abgeordneten die Ablehnung. In Schleswig-Holstein haben 2015 unter anderem SPD und GRÜNE ein eigenes Versammlungsgesetz verabschiedet und das Vermummungsverbot zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft. Die FDP hat zwar gegen das Versammlungsgesetz gestimmt, in ihrem Alternativantrag jedoch Vermummung ebenfalls zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft. Soweit bekannt, gibt es keine Probleme damit. Schleswig-Holstein steht noch.
Dass sich das Team Fegebank für die GRÜNEN in Hamburg von dieser bürgerrechtlichen Forderung absetzt, ist für uns kein Grund zum Triumph. Aber es macht deutlich, dass Hamburg eine starke Opposition braucht, die für Grundrechte steht. – Schönen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich lege jetzt einmal beiseite, was ich mir zu dem Antrag aufgeschrieben hatte; das ist von Herrn Wysocki und von Frau Demirel im Wesentlichen gesagt worden. Mit Herrn Wersich stimme ich nicht so ganz überein, aber das macht ja nichts.
Ich möchte deshalb gleich zu dem zweiten Teil meiner Rede kommen, und zwar gestatten Sie auch mir als einer Roten, lieber Dietrich, einige Abschiedsworte. Die Erfahrungen, die ich hier machen konnte, habe ich noch lange nicht verarbeitet. Deshalb möchte ich nur zwei Punkte sagen, die mir heute wichtig sind.
Erstens habe ich nicht wenige Kolleginnen und Kollegen aus anderen demokratischen Fraktionen schätzen gelernt, nicht unbedingt, weil ich ihre Positionen teile – das kommt vielleicht auch schon einmal vor, aber nicht so oft –, sondern vor allem, weil ich es schätze, wenn in unseren Debatten Argumente entwickelt werden, Argumente, die zwingen, die eigene Position zu überdenken, zu überprüfen und manchmal auch zu verändern, jedenfalls ein bisschen. Ich schätze es, wenn man aus Debatten anders herauskommt, als man hineingegangen ist.
An Debatten, in denen ernsthaft Argumente ausgetauscht werden, gab es einige in den zwölf Jahren, in denen ich nun in der Bürgerschaft gewesen bin. Das waren Sternstunden. Leider gibt es davon nicht zu viele, und das ist mein zweiter Punkt.
Ich glaube, als Parlament tun wir uns keinen Gefallen, wenn ein zentrales Argument die Mehrheitsverhältnisse sind, wenn Regierungsmehrheiten aus einer Position der Macht heraus agieren, wenn sie Vorschläge, Anträge, Alternativen der Opposition
verwerfen, weil es nicht ihre eigenen sind, um sie dann – manchmal – irgendwann in etwas anderen Formulierungen aufzunehmen. Meine Erfahrung ist leider zu oft, dass Fraktionen, die die Mehrheit bilden, Opposition geringschätzen, übrigens entgegen der hamburgischen Verfassung, in der die besondere Bedeutung der Oppositionen ja ausdrücklich erwähnt wird,
und dass sie Oppositionsinitiativen geringschätzig behandeln, egal übrigens, um welche Konstellationen es sich jeweils handelt; ich glaube, das ist nicht ein Problem von einzelnen Fraktionen, sondern ein bisschen ein systemisches Problem. Ich glaube, dass man damit aber dem Parlamentarismus keinen Gefallen tut, schon gar nicht in Zeiten, in denen überall in der Bundesrepublik Deutschland in allen Parlamenten eine Partei in die Parlamente eingezogen ist, die den Parlamentarismus zu desavouieren versucht. Ich weiß dafür keine Lösung. Aber vielleicht denken Mehrheitsfraktionen, wer immer die Regierung demnächst auch stellt, darüber einmal nach. Es fällt keiner Mehrheit ein Zacken aus der Krone, wenn sie auch einmal Oppositionsanträge übernimmt, wenn sie nicht wirklich Argumente dagegen anführt.
Ich bedanke mich bei allen, die sich nun angesprochen fühlen, für oft konfliktreiche, aber dennoch oder auch deshalb oft auf Respekt basierende Zusammenarbeit. Und ich möchte noch ganz zum Schluss einen besonderen Dank an die Bürgerschaftskanzlei richten; ich könnte hier auch noch Ratsdiener und alles Mögliche anführen. Ich möchte aber ausdrücklich der Bürgerschaftskanzlei danken. Als ich in die Bürgerschaft einzog, war ich der festen Überzeugung, dass kein einziges Protokoll es schafft, irgendeine Debatte halbwegs – wie soll ich sagen? – so darzulegen, kurz und knapp so wiederzugeben, wie sie geführt worden ist. Ich habe meine Meinung revidieren müssen. Das spricht für die Qualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bürgerschaftskanzlei. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Das Drama der 42 000 Geflüchteten auf den griechischen Inseln ist keine Naturkatastrophe. Dieses Drama ist politisch gemacht. Es ist Ergebnis der EU-Abschottungspolitik. Es ist Ergebnis der im Kern ungerechten, unsolidarischen Dublin-Verordnung. Dafür, dass diese Dublin-Verordnung den Ländern an den EU-Außengrenzen die Verantwortung für die Aufnahme der in die EU einreisenden Geflüchteten zuschiebt, trägt Deutschland Verantwortung; vor allem Deutschland widersetzte sich bisher den Forderungen der Erstaufnahmeländer nach Änderung.
Das Drama ist Ergebnis auch der Tatsache, dass Deutschland die Verpflichtungen und die rechtlichen Spielräume für die Zusammenführung von Schutzsuchenden in Griechenland mit Angehörigen in Deutschland nicht nutzt, dass Seehofer sich der Aufnahme der Schutzbedürftigsten – von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten – verwei
gert. Muss man eigentlich die verzweifelte Situation in den Hotspots noch schildern, das Leiden der Kinder und Jugendlichen, von denen Psychologinnen und Psychologen berichten, dass immer mehr immer häufiger vom Sterben sprechen, die unter furchtbarsten hygienischen Bedingungen in den Lagern an Mangelernährung, mangelnder Gesundheitsversorgung leiden und Gewalt ausgesetzt sind, denen das Recht auf Bildung versagt wird, für die weder die Garantien der UN-Kinderrechtskonvention gelten noch die Verpflichtung aus dem Lissabon-Vertrag, den Schutz der Rechte des Kindes zu fördern? Was sind Kinderrechte wert, wenn Europa Kinder und Jugendliche ausschließt von diesen Rechten?
Bereits im Oktober haben viele Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen die Bundesregierung dringend aufgefordert, unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus Griechenland aufzunehmen und die Spielräume für Familienzusammenführung zu nutzen. Sie fanden schnell Unterstützung bei Niedersachsen, Thüringen, Berlin, die feste Zusagen für die zusätzliche Aufnahme machten. Eine wachsende Zahl von Städten und Gemeinden folgte. Aber der politische Druck reicht noch nicht. Seehofer hält kalt an seinem Nein fest.
Und Hamburg? Werte Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, in Ihrer Presseerklärung vom 15. Januar unterstellen Sie uns, wir würden das Thema als Wahlkampfthema missbrauchen. Ich sage Ihnen, wir lassen ein wichtiges, ein für uns zentrales Thema nicht deshalb fallen, weil Wahlkampf ist.
Wir sagen auch im Wahlkampf, wofür wir stehen und wo mit uns zu rechnen ist. Und wir kämpfen für ein solidarisches Hamburg, für eine solidarische Stadt, die Humanität nicht in kleinen Maßeinheiten misst, die die Augen nicht verschließt, sondern die aktiv das ihr Mögliche tut, um die humanitäre Katastrophe an den Grenzen Europas zu beenden.
Deshalb haben wir im Dezember einen Zusatzantrag zu Ihrem Griechenland-Antrag gestellt, mit der Forderung nach Aufnahme von 70 minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten – Sie haben ihn abgelehnt. Deshalb haben wir das Thema zur letzten Aktuellen Stunde angemeldet – Sie haben die Debatte verhindert. Deshalb haben wir noch während der letzten Sitzung einen neuen Antrag mit dem Vorschlag gemacht, über den wir heute ab
stimmen. Deshalb haben wir dieses Thema heute erneut an prominenter Stelle angemeldet.
Sie verweisen in Ihrem Antrag darauf, dass sich Hamburg aufgrund Ihrer Initiative zum sicheren Hafen erklärt und sich erfolgreich für die zusätzliche Aufnahme von aus Seenot Geretteten eingesetzt hat. Aber wie viele Gerettete hat Hamburg aufgenommen? Sie legen keine Zahlen vor. Nach dem, was wir aus Bundestagsunterlagen herausfinden konnten, können es seit September 2018 kaum mehr als zehn Gerettete sein, vielleicht 15. Ist das Ihr Maßstab?
Sie wollen sich jetzt auf Bundesebene für die zusätzliche Aufnahme minderjähriger Geflüchteter einsetzen. Nun gut. Dann sagen Sie, wie viele von ihnen Hamburg aufnehmen will, aufnehmen wird.
Ohne politischen Druck wird die Bundesregierung nicht handeln.
Wir fordern, dass Hamburg dem Bündnis "Städte Sicherer Häfen" beitritt, das sich im Juni 2019 zusammenfand und dem derzeit 41 Städte angehören: große und mittelgroße wie Berlin, München, Düsseldorf, Potsdam, Magdeburg, Rostock, Konstanz, und kleine wie Gütersloh oder Rottenburg am Neckar. Das Bündnis engagiert sich aktiv für eine zusätzliche Aufnahme und findet sich mit Seehofers Blockade nicht ab. Es sucht rechtliche Wege, um selbst zu entscheiden, wie viele Geflüchtete sie zusätzlich aufnehmen können. Schließen wir uns an. Belassen Sie es nicht bei letztlich unverbindlichen Erklärungen. Wir fordern mit unserem Antrag nichts Unmögliches, wir fordern, dass das Mögliche getan wird. – Schönen Dank.
Vielen Dank. – Herr Heißner, auf Ihre Rede möchte ich nicht eingehen. Ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie am rechten Rand fischen.
Herr Kienscherf, zu Ihnen möchte ich sagen: Es war zu allererst die Zivilgesellschaft. Es gab große Demonstrationen. Im Juli 2018 waren das in den Ferien 3 000 Leute, die sich spontan versammelt haben. Es gab eine große Kundgebung, und es gab vor dem Beschluss der Bürgerschaft eine Demonstration, die auch von den Kirchen, von der Diakonie, von sehr vielen zivilgesellschaftlichen Kräften Unterstützung erfahren hat mit 16 500 Teilnehmenden, auch vielen GRÜNEN, auch einigen SPDlern. Ich kann mich gut erinnern, ich habe noch Bilder.
Das war überhaupt die Voraussetzung, dass Sie sich bewegt haben; das muss man einmal sagen. Wir hatten einen Antrag und haben sogar Ihren … Wir haben nicht gesagt, wir bestehen jetzt auf unserem Antrag und den anderen unterstützen wir nicht. Obwohl wir unseren besser und verbindlicher fanden als Ihren, haben wir Ihren Antrag unterstützt, das ist eine Tatsache, weil wir wollten, dass sich etwas bewegt.
Aber heute ist es auch die Zivilgesellschaft. Es gibt ein Bündnis Solidarische Stadt Hamburg, dem 80 bis 100 Organisationen angehören, und dieses Bündnis fordert: mindestens 100. Sie sagen, die Zahl sei sehr willkürlich; Frau Gallina hat gesagt, die Zahl sei jetzt irgendwie einfach gegriffen. Ja, natürlich ist sie in gewisser Weise gegriffen. Wir haben aber gedacht, was Berlin kann, kann Hamburg auch,
denn Hamburg ist zwar ein bisschen kleiner, aber Hamburg ist reicher. Wir haben uns natürlich auch daran orientiert, welche Kapazitäten auf jeden Fall ohne Weiteres da sind. Es gibt leere Jugendwohnungen, es gibt geschlossene Wohnunterkünfte, es gibt Personal, das zur Verfügung stünde, und deswegen haben wir mit 70 – von mir aus können es gern 200 sein oder auch mehr – eine realisti
sche Zahl genommen, von der wir sagen, das kann Hamburg auf jeden Fall schaffen, und deswegen sagen wir ja auch: mindestens. Wir haben nicht einfach jetzt auf die 100 umgeschwenkt, sondern wir sprechen von mindestens 70, und Organisationen der Zivilgesellschaft fordern mindestens 100.
Ich habe jetzt nicht mehr viel Zeit, deswegen sage ich noch etwas zu "Das kann Hamburg gar nicht entscheiden". Nein, aber die Frage ist, ob man das ändern kann. Dazu gibt es dieses Bündnis, das nach Wegen sucht, das auch in Gesprächen mit Seehofer ist, die eigentlich für den 28. Januar vorgesehen waren; das wurde von Seehofer verschoben, findet aber statt. Und ich finde, an dieser Suche sollten wir uns beteiligten. Wir sprechen ja nicht davon, illegal Leute über die Grenze zu holen, sondern wir sagen, wir beteiligen uns an der Suche nach rechtlichen Möglichkeiten, und ich glaube, es gibt rechtliche Möglichkeiten. Vielleicht ist der Paragraf 23 Aufenthaltsgesetz nicht ausgeschöpft, vielleicht schrumpft der Ermessensspielraum, den die Bundesregierung da hat, gegen null. Das müssen wir prüfen, daran sollten wir uns beteiligen. Warum wird hier so darauf geschimpft? Ich meine, das sind doch Städte, München, Nürnberg und so weiter, das sind doch jetzt nicht irgendwelche Hallodris. Ich glaube, teilweise stellt die SPD sogar den Bürgermeister dort. Also das sind ernsthafte Städte, ernsthafte Bemühungen, warum können Sie das nicht unterstützen?
Ich sage schnell noch: Wenn Sie unseren Antrag ablehnen, werden wir Ihren unterstützen, denn besser ein bisschen als gar nichts.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Man sollte meinen, die SPD wäre gar nicht in der Bundesregierung. Ich meine, was ist denn der Kurs der Bundesregierung? Sind Sie da drin oder sind Sie da nicht drin?
Das ist das Erste.
Das Zweite ist, es pfeifen doch die Spatzen von den Dächern, dass natürlich Rot und Grün sich nicht einfach einig sind in der Frage.
Ja. Sonst hätten Sie doch schon viel früher reagiert. Sie mussten doch wirklich zum Jagen getragen werden.
Und wenn das das Ergebnis unserer Bemühungen ist, ist es doch besser als nichts.
Dann möchte ich etwas sagen zu
dem Bündnis.
Kein Mensch sagt, aus dem einen großen Bündnis mit 121 Teilnehmern soll Hamburg ausscheren, sondern wir sagen, das ist ein Teilbündnis, das andere, mit den 41, und zwar wirklich… Also ich begreife überhaupt nicht, wie Sie darüber reden können, wie Sie die Anstrengungen dieses Bündnisses hier der Lächerlichkeit preisgeben. Das, Frau Möller, hat mich jetzt wirklich geschockt.
Es geht in diesem Bündnis darum, erstens die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, sie zu finden, und zweitens auch, einen zweiten Schlüssel zu entwickeln. Einen anderen Schlüssel als den Königsteiner Schlüssel, sondern einen Schlüssel, der sich daran orientiert, was die Städte aufnehmen und Gemeinden und Bundesländer freiwillig aufnehmen können. Und warum wollen wir uns an diesen Anstrengungen als Hamburg denn nicht beteiligen?
Ich meine, die GRÜNEN waren eingeladen zur Gründung dieses Bündnisses und sind ohne Absage nicht gekommen. Das ist aber euer Problem. Das ist euer Problem.
Und das Hamburger Bündnis …
Ja, ich …
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Die Zwischenfrage von Frau Möller ist zugelassen.
Meine Information ist anders. Meine Information ist, dass der Landesvorstand eingeladen worden ist und dass der Landesvorstand nicht darauf reagiert hat. Sonst würde ich das hier nicht behaupten.
Ja, aber ich möchte jetzt nicht mit der CDU gegen die GRÜNEN, ehrlich gesagt.
Es geht darum, den zweiten Schlüssel zu entwickeln. Und ich verstehe nicht, warum Sie auf dieses Bündnis Solidarische Stadt jetzt auf diese Weise losgehen. Das ist, finde ich, wirklich unverschämt. Man kann unterschiedlicher Meinung sein, man kann sich ärgern, wenn man hart angegriffen ist, aber ein zivilgesellschaftliches Bündnis, in dem 80 Organisationen oder etwas mehr beteiligt sind, so abzuwatschen, wenn sie gar nicht die Möglichkeit haben, darauf zu reagieren,
das finde ich, ehrlich gesagt, nicht besonders parlamentarisch und schon gar nicht demokratisch.
Können Sie bitte einmal sagen, was wir genau hätten lassen sollen? Hätten wir …
Können Sie bitte sagen, was genau wir hätten lassen sollen? Hätten wir lassen sollen, die Aufnahme von minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten seit Dezember zu fordern? Hätten wir lassen sollen zu sagen, es gibt noch ein weiteres Bündnis, das unseres Erachtens einen guten Weg beschritten hat, das ein breites Bündnis ist, wenn auch nicht besonders groß, aber ein breites Bündnis, hätten wir diese Forderungen unterlassen sollen? Sollen wir jetzt nur noch Forderungen stellen, die von Ihnen vorher genehmigt worden sind, oder wie denken Sie sich das?
Könnten Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass wir nicht gesagt haben, Hamburg soll aus dem einen Bündnis aus- und in das andere eintreten? Könnten Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass wir nicht gesagt haben, das Bündnis der 41 Städte soll das und das tun, sondern dass wir sagen, das, was das Bündnis auch in sein Programm geschrieben hat, in die Potsdamer Erklärung, das, woran sie arbeiten, dass wir wünschen, dass Hamburg das unterstützt? Das ist etwas vollständig anderes, als Sie hier behauptet haben. Und wenn Sie die Debatte nur hochfahren, um hier Wahlkampf zu machen, dann sind Sie es, die Wahlkampf machen, nicht wir.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Meinungsfreiheit ist als Grundrecht eines jeden Menschen im Grundgesetz Artikel 5 verankert. Sie ist in Deutschland gewährleistet. Ja, erst jüngst bekräftigte ein Gericht den hohen Wert von Meinungsfreiheit, indem es urteilte, dass Herr Höcke als Faschist bezeichnet werden darf. Wenn die FDP von Krise der Meinungsfreiheit und Krise der Demokratie spricht, dann hat sie ein Wahrnehmungsproblem.
Vor allem geht es bei der Meinungsfreiheit um ein Abwehrrecht gegen den Staat. Sie hat natürlich auch für den öffentlichen Diskurs eine wichtige Bedeutung.
Dem Münchener Komiker Karl Valentin wird der Spruch zugeschrieben – darf ich weiterreden? – …
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Dem Wort von Frau Schneider kann ich mich nur anschließen. – Also bitte, Frau Schneider.
Christiane Schneider DIE LINKE (fortfahrend*): Dem Münchener Komiker Karl Valentin wird der Spruch zugeschrieben:
"… wo alle dasselbe denken, wird nicht viel gedacht".
Da das Denken erst durch Sprechen und Schreiben wirkmächtig wird, kann man sagen, dass Meinungsvielfalt und Meinungsstreit für die Entwicklung von Gesellschaft eine große Rolle zukommt. Artikel 5 Grundgesetz macht deutlich, dass Meinungsfreiheit Schranken unterliegt. Meinungsfreiheit endet da, wo Gefahr beginnt, etwa, wo Mei
nungsäußerungen Persönlichkeitsrechte anderer bedrohen oder das friedliche Zusammenleben gefährden. Und dass das Leugnen des Holocaust unter Strafe steht, halten jedenfalls wir für notwendig und nicht für eine Verengung von Meinungskorridoren.
Jetzt hören Sie zu, meine Damen und Herren von der FDP. Jenseits der Strafbarkeit heißt Meinungsfreiheit nicht Widerspruchsfreiheit.
Ich habe den Eindruck, dass es das ist, was Sie umtreibt, der Widerspruch, den man gegebenenfalls erntet. Wenn zum Beispiel Herr Lindner öffentlich Sorgen zum Besten gibt, die ihm in der Schlange beim Bäcker überkamen, nämlich Sorgen über den Zusammenhang von Deutschkenntnissen und Rechtschaffenheit von den Menschen vor und hinter ihm, dann erntet er selbstverständlich Widerspruch.
Das nennt man Meinungskampf, eine unvermeidliche Folge von Meinungsvielfalt, die mit Verengung von Meinungskorridoren und Diskursräumen nichts zu tun hat. Wer als Reaktion auf eigene Meinungsäußerungen nur Zustimmung oder Schweigen akzeptiert, hat das mit der Meinungsfreiheit nicht verstanden.
Sie beklagten, dass 63 Prozent der Befragten einer Umfrage äußern, man könne seine Meinung nicht mehr ohne Bedenken aussprechen. Für Meinungsfreiheit zu streiten bedeutet allerdings immer, auch zu reflektieren, ob durch die eigene Meinungsäußerung andere Personen zum Verstummen gebracht werden. Rassistische Zuschreibungen, antisemitische Beleidigungen, antimuslimische Vorurteile, sexistische Äußerungen machen es für die davon Betroffenen sehr, sehr schwer, oft unmöglich, sich am Diskurs zu beteiligen. Was Sie hier implizit beklagen, ist, dass viele von öffentlich geäußerter Abwertung betroffene Menschen sich das nicht mehr gefallen lassen und dass sie oft Unterstützung erhalten, aber natürlich nicht nur aus linken und linksliberalen Kreisen.
Wenn Sie also beklagen, dass Menschen ihre Meinungen nicht mehr ohne Bedenken sagen können, dann antworten wir Ihnen, dass alle, die sich an öffentlichen Diskursen beteiligen, selbstverständlich ihre Meinungsäußerung bedenken müssen, also nicht alles bedenkenlos herausposaunen können, was ihnen gerade so in den Kopf kommt.
Genau darum geht im Wesentlichen der Streit. Wenn Sie von der FDP eine Krise der Meinungsfreiheit konstruieren und gar zu einer Krise der Demokratie hochreden, dann zeigt das, dass Sie im besten Fall nicht nachgedacht haben. So schwach und unzutreffend Ihre Analyse der Situation der Meinungsfreiheit ist, so hochtrabend ist das Projekt eines Konvents, das Sie darauf gründen. Wir werden den Antrag der FDP deshalb ablehnen. – Schönen Dank.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber
Herr Präsident! Wir entscheiden heute über ein Gesetz, das den Hamburger Verfassungsschutz mit erheblichen neuen Befugnissen ausstattet. Keine zehn Jahre ist es her, Herr Schumacher, dass sich der NSU selbst enttarnte und das desaströse Totalversagen deutscher Sicherheitsbehörden, insbesondere der Verfassungsschutzämter, erkennbar wurde. Während in anderen Tatortländern Untersuchungsausschüsse eingerichtet wurden, die wenigstens etwas Licht in das Dunkel der Inlandsgeheimdienste brachten, wurde in Hamburg die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses abgelehnt
und nicht einmal ansatzweise die Rolle des Landesamts in der militanten Hamburger Neonaziszene um die Jahrtausendwende in den 1990er- und 2000er-Jahren und deren Rolle in dem bundesweiten NSU-Netzwerk aufgeklärt.
Daran will ich heute erinnern, denn es geht in der Debatte darum, ob wir dem Verfassungsschutz in unserer Stadt wirklich mehr Befugnisse geben wollen. Wir wollen das nicht, und wir haben unsere Kritik am Gesetzentwurf im Ausschuss deutlich gemacht. Damit kein Zweifel aufkommt: DIE LINKE will einen starken Verfassungsschutz, selbstverständlich. Der vitalste Verfassungsschutz aber ist eine lebendige, wachsame Zivilgesellschaft.
Anstelle einer nachrichtendienstlichen Behörde wollen wir eine Informations- und Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie, die die Zivilgesellschaft unterstützt.
Als Geheimdienst ist der Verfassungsschutz nicht kontrollierbar; ihm widerstrebt Artikel 5 Grundgesetz. Er ist ein Fremdkörper in einer offenen demokratischen Gesellschaft. Wir sind nicht die Einzigen, die das so sehen. Als unverdächtige Kronzeugin zitiere ich Bernadette Droste, früher im Bundesamt für Verfassungsschutz, später Leiterin des Hessischen Landesamts. Sie verfasste das "Handbuch des Verfassungsschutzrechts", in dem es heißt – ich zitiere –:
"Geheime staatliche Tätigkeit widerspricht an sich dem in der deutschen Verfassung angelegten Prinzip der offenen Gesellschaft."
Zitatende.
Und – Zitat –:
"Der Rechtsstaat muss deshalb um des Spannungsfeldes zwischen Freiheit und Si
cherheit willen damit leben, dass seine Nachrichtendienste partiell nicht kontrollierbar sind."
Zitatende.
Das Wörtchen "partiell" kann man streichen. Geheimdienste sind nicht zu kontrollieren, auch dann nicht, wenn der PKA ein paar neue Kontrollrechte erhält. Deshalb sind wir gegen den vorliegenden Gesetzentwurf.
Um die wichtigsten Kritikpunkte zu nennen: Das V-Leute-System, also Werbung und Einsatz von Spitzeln, bleibt zentral. Die Erfahrung aus dem NSU-Komplex zeigt, dass die V-Leute-Praxis die Naziszene nicht schwächt. Das Prinzip "Quellenschutz vor Aufklärung" sabotiert Ermittlungen gegen sie; das ist in den NSU-Untersuchungsausschüssen wie auch durch die unermüdliche Aufklärungsarbeit der Nebenklägerinnen im Münchener NSU-Prozess unbestreitbar geworden.
Dem Verfassungsschutz soll der Einsatz der Quellen-TKÜ ermöglicht werden, um laufende verschlüsselte Kommunikation überwachen zu können. Das ist an sich schon ein starker Eingriff in die Grundrechte. Da die Technik, die dafür einsetzbar ist, aber absehbar mehr kann, als sie rechtlich darf, drohen Eingriffe in die Privatsphäre in unüberprüfbarem Ausmaß. Zukünftig nimmt der Verfassungsschutz nicht mehr nur Kinder und Jugendliche ab 14 in den Blick und in seine Datenbanken, sondern bereits Zwölfjährige und aus Gründen des Kindeswohls sogar Kinder jeden Alters. In der Begründung ist von Kindern aus islamistischen Rückkehrerfamilien die Rede, tatsächlich ist die Norm allgemein gefasst, sodass auch Daten junger Menschen gespeichert werden können, die sich antifaschistisch organisieren. Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt vor diesem Eingriff in Kinderrechte und den Gefahren für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen.
Schließlich soll es für das Landesamt leichter werden, Daten an andere staatliche Stellen und an nicht staatliche Stellen, zum Beispiel Sportvereine, weiterzugeben, wenn es dies zum Schutz, so heißt es, von schutzbedürftigen Personen, insbesondere Minderjährigen, für angezeigt hält. Der Verfassungsschutz allein ist es, der nach undurchschaubaren Kriterien über die Verfassungsfeindlichkeit von jemandem entscheidet. Er hat es in der Hand, auch Jugendliche, auch Kinder zu stigmatisieren.
Der Gesetzentwurf bedeutet einen großen Machtzuwachs für einen Geheimdienst, der nicht kontrollierbar ist. Wollen Sie wirklich, und hiermit wende ich mich besonders an Sie von den GRÜNEN, durch den Ausbau geheimer, unkontrollierbarer, aber folgenreicher staatlicher Tätigkeit das im Grundgesetz angelegte Prinzip einer offenen Gesellschaft untergraben? Wir wollen das nicht.
Schönen Dank, dass Sie das gestatten. – Ich wollte Sie fragen: Sie wissen, dass 2012 die Quellen-TKÜ eingeführt worden ist. Damals hatte, ich weiß nicht mehr, in welcher Funktion, Herr Bergmann von der Regierung gesagt, juristisch sei das möglich, aber persönlich möchte man mit so etwas nichts zu tun haben; ich habe es nachgelesen. Tatsache ist, sie ist nicht ein Mal angewandt worden. Wie bewerten Sie das, warum ist sie nicht angewandt worden, und warum fordern Sie jetzt noch mehr?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wird Sie nicht wundern, dass DIE LINKE dem Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften nicht zustimmt.
Wir begrüßen natürlich, dass die Umsetzung des BKA-Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der einschlägigen EU-Richtlinie im Bereich der Polizei den Datenschutz und die Kontrolle stärkt. Dazu waren Sie verpflichtet. Lange genug hat es gedauert – zu lange. Wir kritisieren, dass SPD und GRÜNE es sich nach dem Konflikt um die Nutzung der G20-Gesichtsdatenbank nicht verkneifen konnten, die Anordnungsbefugnis des Datenschutzbeauftragten auszuhebeln. Das ist nicht nur schäbig,
das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auch europarechtswidrig.
Davon abgesehen haben Sie die notwendigen und überfälligen Veränderungen der Polizeigesetze genutzt, um eine Reihe von Verschärfungen vorzunehmen. Da wir die einzelnen Maßnahmen im Ausschuss diskutiert haben, will ich nur beispielhaft darauf eingehen. Ich möchte vor allem begründen, warum wir angesichts des vorliegenden Gesetzentwurfs die Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten nach einem Moratorium für alle neuen Sicherheitsgesetze unterstützen.
Es ist nachvollziehbar, dass die Polizei auf neue Erscheinungen von Kriminalität und auf neue technische Möglichkeiten mit der Forderung nach neuen effektiven Kompetenzen reagiert. Aber Effektivität ist eben nur ein Gesichtspunkt. Wenn wir ein neues Polizeigesetz verabschieden, muss dieses Gesetz auch in Sachen Transparenz, Rechtssicherheit und Grundrechtsschutz höchsten Ansprüchen genügen. Und das tut es nicht.
Ich möchte das an zwei Regelungen klarmachen, erstens der elektronischen Fußfessel. Die Polizei hat, wie aus der Antwort auf eine Große Anfrage von uns hervorgeht, keine Zahlen zu Betretungsverboten und zu Kontakt- und Näherungsverboten. Trotzdem begründet Rot-Grün unter Bezug auf Beziehungsgewalt die Einführung der elektronischen Fußfessel, die eine ständige Aufenthaltsüberwachung bedeutet – zweifellos ein schwerer Eingriff in Grundrechte. Das Gesetz normiert aber nicht die Fußfessel für Beziehungstäter, wie es in der Begründung scheint, sondern sieht den Einsatz zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person vor, also bereits zur Abwehr der Gefahr einer drohenden gefährlichen Körperverletzung. Ob sie dann wirklich ein effektives Mittel zu präventiver Gefahrenabwehr ist, ist zudem zweifelhaft, denn die Signale, die die Fußfessel aussendet, werden nur in Zeitabständen kontrolliert, im Zweifelsfall muss die bedrohte Frau immer noch die Polizei alarmieren. Diese Regelung ist intransparent, eingriffsintensiv, nicht rechtssicher und wahrscheinlich nicht einmal effektiv.
Zweitens: Die Polizei wird ermächtigt – Herr Schumacher hat es schon gesagt –, in begründeten Einzelfällen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten im polizeilichen Dateisystem gespeicherte personenbezogene Daten mittels einer automatisierten Datenauswertung zu verarbeiten, um Beziehungen oder auch Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Organisationen, Objekten und Sachen herzustellen. Das mit den Einzelfällen ist so eine Sache, denn das darf sie im Fall zahlreicher Straftaten aus einem langen, langen Straftatenkatalog, und zwar
auch bei Straftaten, für die es eine drei- oder sechsmonatige Freiheitsstrafe geben kann. Das ist keine schwere Straftat. Diese datenmäßige Durchleuchtung von Personen in all ihren Zusammenhängen und damit auch von ganz Unbeteiligten ist ein schwerer Grundrechtseingriff. Die Schwere erfordert eine konkrete Gefahr. Tatsächlich kann die Datenauswertung aber schon im Vorfeld einer konkreten Gefahr zur vorbeugenden Straftatenverhütung eingesetzt werden; auch hier ist der Grundrechtsschutz ausgehebelt.
Für höchste Standards in Sachen Effektivität, Transparenz, Rechtssicherheit und Grundrechtsschutz zu sorgen, ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber. Das ist bei diesem Gesetz nicht gelungen. Und weil dieses Problem für sehr viele schon verabschiedete und geplante Sicherheitsgesetze in Bund und Ländern besteht, fordert der Bundesdatenschutzbeauftragte ein Moratorium. Grundrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte fordern darüber hinaus eine ehrliche Evaluation all der in den letzten Jahren zahlreich verabschiedeten Sicherheitsgesetze und eine BundLänder-Kommission, die kontinuierlich und wissenschaftlich begleitet eine Überwachungsgesamtrechnung aufstellt. Wir unterstützen das mit unserem Zusatzantrag. Wir fordern die Vorlage eines neuen Gesetzentwurfs, der die Vorgaben der EURichtlinie und des Bundesverfassungsgerichtsurteils umsetzt und den Datenschutzbeauftragten stark verfasst.
Und wir fordern, dass sich Hamburg starkmacht für eine solche Bund-Länder-Kommission. Auf alle neuen Eingriffsbefugnisse soll bis zum Vorliegen der Evaluationsergebnisse verzichtet werden. – Schönen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich beim Lesen der Senatsdrucksache im Nachhinein noch einmal sehr darüber gefreut, dass als Ansatz des Landesprogramms "Hamburg – Stadt mit Courage" seinerzeit das Konzept der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit gewählt wurde. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, ob Rassismus, Antisemitismus, Islamophobie, Homophobie, Sexismus, Abwertung von Menschen mit Behinderung oder Obdachlosen, zieht Grenzlinien durch die Gesellschaft. Sie definiert ein Wir, eine Identität, indem sie definiert, wer nicht zu diesem Wir gehört, jedenfalls nicht wirklich. Sie delegitimiert Lebensweisen und bestreitet die Gleichheit der Menschen in ihrer Verschiedenheit. Damit bereitet sie verba
ler und physischer Gewalt bis hin zu Terror und Mord den Boden.
Diese Gewalt nimmt bundesweit zu. Der Verband der Beratungsstellen registrierte für 2018 einen bundesweiten Anstieg rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalttaten um durchschnittlich 7 Prozent gegenüber 2017. Dieser Anstieg dürfte sich 2019 fortgesetzt haben. Aus den Zahlen der Kriminalstatistik der Hamburger Polizei lässt sich der Anstieg so nicht ablesen, aber Anlass für Entwarnung ist nicht gegeben. Der Verband weist nämlich darauf hin, dass die Zahlen der Polizei zu Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts unter den von ihm erfassten Zahlen liegen. Das gilt auch für Hamburg, denn anders als die Polizei registriert die Beratungsstelle empower für 2018 einen weiteren Anstieg und spricht besorgt von einer – ich zitiere –
"Normalisierung von rechten, rassistischen und antisemitischen Gewalttaten in Hamburg".
Wir sprechen heute vor allem über Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus. Das ist auch richtig und notwendig. Wer aber rechte, rassistische Gewalt – die wie antisemitische Gewalt die Vielfalt unserer Gesellschaft angreift – verschweigt, verharmlost, rechtfertigt oder gar propagiert, wie zahlreiche Politiker der AfD es bundesweit immer wieder tun, der sollte in dieser Debatte schweigen, denn er instrumentalisiert die jüdischen Communities, und zwar gegen ihren erklärten Willen.
Es liegen vier Anträge vor, die wir alle überweisen wollen. Ich beziehe mich aber im Folgenden auf den Antrag der SPD und der GRÜNEN. Die Einrichtung eines runden Tisches unterstützen wir. Dass neben den Beratungsstellen und anderen Organisationen beziehungsweise Institutionen insbesondere die jüdischen Gemeinden vertreten sein sollen, ist selbstverständlich. Im Antrag der SPD und der GRÜNEN ist ausdrücklich von den jüdischen Gemeinden die Rede. Seit 15 Jahren gibt es zwei jüdische Gemeinden in Hamburg, die Jüdische Einheitsgemeinschaft, die ihrerseits auch vielfältig ist und mit der die Stadt einen Staatsvertrag abgeschlossen hat, und seit 2004 die neu gegründete, an lange Traditionen des liberalen Judentums in Hamburg anknüpfende Liberale Jüdische Gemeinde, die sich in einem besonders bedrängten und bedrohten Zustand befindet, weil sie über kein eigenes gesichertes Gebäude verfügt. Dass es zwei jüdische Gemeinden gibt, spiegelt die Vielfältigkeit jüdischen Lebens in unserer Stadt wider. Das ist ein großer Schatz.
Denn nach wie vor ist es so, dass Deutsche, wie der jüdische Autor Max Czollek schreibt, über Juden vor allem eins wissen: dass man sie umgebracht hat. Dabei ist es so wichtig, die Erfahrung machen zu können, wie vielfältig sich jüdisches Leben in Hamburg entwickelt und wie bedeutsam das für Hamburgs Entwicklung ist. Ich habe schon in der letzten Bürgerschaftssitzung gesagt, und ich wiederhole es: Da ist auch die Stadt gefragt, ob und wie sie die Entwicklung vielfältigen jüdischen Lebens über die bisher diskutierten Maßnahmen hinaus fördern will. Im Raum steht der Vorschlag, die Bornplatzsynagoge wiederaufzubauen. Diesem Vorschlag stehen wir ebenso aufgeschlossen gegenüber wie dem Anliegen der Liberalen Jüdischen Gemeinde, endlich über einen eigenen Raum für Zusammenkünfte verfügen zu können.
Beides würde die Entwicklung der jüdischen Gemeinden stärken und jüdisches Leben in Hamburg sichtbarer als bisher machen. Auch die Einrichtung einer beziehungsweise eines Beauftragten für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus unterstützen wir, natürlich unter der Maßgabe, dass dieses Amt von den jüdischen Gemeinden gewünscht wird. Wir halten es dann für selbstverständlich, dass diese maßgeblichen Einfluss auf die konkrete Bestimmung, Ausgestaltung und Besetzung dieses Amtes nehmen können, nicht nur, weil es um ihr Leben geht, sondern weil damit bekräftigt wird, dass Hamburg nicht nur Partner der Jüdinnen und Juden, sondern eine unter anderem auch jüdische Stadt ist, genauso wie sie auch eine muslimische Stadt, eine christliche, eine atheistische, eine Stadt der hier Geborenen oder der Zugewanderten ist. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Uns bewegt die Frage, welche Konsequenzen Politik und Gesellschaft aus dem blutigen Terroranschlag von Halle ziehen müssen, bei dem es nur einer stabilen Tür zu verdanken ist, dass der Täter kein Massaker in einer Synagoge anrichten konnte. CDU und FDP haben mit ihren Anträgen Maßnahmen vorgeschlagen, die wir gern diskutieren, die teilweise auch selbstverständlich sein
sollten. Aber wir müssen nicht nur darüber diskutieren, welche Schutzmaßnahmen ergriffen oder verstärkt werden müssen, nicht nur darüber, wie wir die Auseinandersetzung mit dem von Deutschland verübten Völkermord an den europäischen Jüdinnen und Juden verbessern, und auch nicht nur darüber, einen Beauftragten für das jüdische Leben und die Bekämpfung von Antisemitismus zu ernennen, sondern wir müssen darüber nachdenken, was sich in unserer Gesellschaft, in unserem Zusammenleben ändern muss, um Antisemitismus zurückzudrängen. Der jüdische Journalist, Autor und Dokumentarfilmer Richard C. Schneider hat nach dem Anschlag von Halle geschrieben – ich zitiere –:
"Seit Jahren warnen wir Juden vor den Entwicklungen. Und niemand hört uns zu. […] Nichtjuden wollen selten einsehen, dass nur wir wirklich wissen, wie sich das Leben als Jude in Deutschland anfühlt."
Zitatende.
Richard C. Schneider begründet in seinem Beitrag, warum er nicht mehr in Deutschland leben will. Dass Juden das Land verlassen, weil sie den alltäglichen Antisemitismus nicht mehr ertragen und weil sie sich nicht mehr sicher fühlen, ist sehr, sehr bitter.
Es geht aber nicht nur um offenen Antisemitismus, es geht auch um Gleichgültigkeit der Mehrheitsgesellschaft gegenüber jüdischem Leben in Deutschland; schönen Dank für Ihre Worte, Herr Tjarks. Nach dem Anschlag von Halle hat sich die Liberale Jüdische Gemeinde Hamburg in einem Brief an Senat und Bürgerschaft gewandt, in dem sie ihre Situation schildert.
"Unsere Gemeinde ist in einem sehr bedrängten und bedrohten Zustand",
schreibt sie. Sie verfüge nicht über ein eigenes Haus, in dem sie zusammenkommen und ihre Religion ausüben kann. Sie unternimmt große eigene Anstrengungen, um an die durch Faschismus und Holocaust brutal unterbrochene Tradition liberalen jüdischen Lebens in Hamburg anzuknüpfen, diese Traditionen neu zu beleben. Aber sie fühlt sich dabei durch die Stadt im Stich gelassen.
Hamburg muss ein Zeichen setzen, das Zeichen, dass jüdisches Leben in unserer Stadt gewollt und unterstützt wird.
Das muss eine, und zwar eine wichtige praktische Konsequenz sein, die wir ziehen.
Ich möchte für einen zweiten Gedanken erneut Richard C. Schneider zitieren, und zwar ausführlich, weil ich der Meinung bin, dass wir nicht zuletzt ei
nes müssen, nämlich zuhören, was jüdische Stimmen in Deutschland zu sagen haben. Ich zitiere:
"Ich musste leider …"
so Richard Schneider zu seinem Beschluss, zu emigrieren –
"… schmerzhaft einsehen, dass mein Heimatland immer noch nicht begriffen hat, dass 'deutsch zu sein' nichts mehr mit ethnischen Zugehörigkeiten zu tun hat. Und wie kann Deutschland meine Heimat sein, wenn es 'seine' Juden plötzlich als Minderheit gegen eine andere Minderheit missbraucht? Wenn selbst seriöse Politiker von einer 'judäo-christlichen' Kultur schwafeln, die es so nie gegeben hat? Es gab eine christliche Kultur, die uns Juden Tausende von Jahren verfolgt, verbrannt, ermordet, vergast hat. Sonst nichts. 'Judäo-christlich', das bedeutet nicht, dass Juden nun dazugehören, es heißt vielmehr: Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Mit dieser scheinbaren Verbrüderung wird uns Juden sehr deutlich gemacht, dass eben auch wir nicht wirklich dazugehören. Eine Minderheit wird gegen eine andere ausgespielt."
Zitatende.
Im CDU-Antrag heißt es, dass sich der Terroranschlag von Halle gegen die freiheitliche Gesellschaft und die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet. Das ist nicht falsch, aber es ist nicht vollständig. Der Terror richtet sich gegen die Vielfalt in unserer Gesellschaft. Nicht zufällig hat der extrem rechte Täter geschwankt, ob er eine Synagoge oder eben auch eine Moschee angreifen soll.
In seinem Buch "Desintegriert euch!" schreibt der jüdische Autor Max Czollek:
"Politik ist die Kunst, Vielfalt in einer Gesellschaft zu organisieren."
Ich finde, er hat recht.
Nach mir wird die AfD reden, die das Ausspielen der jüdischen gegen die muslimische Minderheit auf die Spitze treibt, die die jüdische Minderheit in Deutschland instrumentalisieren will, um ihre eigene Verantwortung für die bedrohliche Entwicklung zu verschleiern, die in Bezug auf Angehörige der muslimischen Minderheit den Begriff "Entsorgung" in ihr Vokabular aufgenommen hat. Es wäre angemessen, dass diese Partei in dieser Debatte einfach einmal den Mund hält.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens möchte ich natürlich sagen, dass mich die Debatte, sieht man von rechts außen ab, wirklich auch sehr gefreut hat, weil es sehr große Übereinstimmungen gibt. Ich möchte
nur einen Gedanken noch einmal stärker betonen. Ich habe im Vorfeld, in der Vorbereitung dieser Debatte, wirklich versucht, mich zu befassen mit dem, was man aus der jüdischen Community hört. Ich finde, wir haben allen Grund zur Selbstkritik. Es ist über den Antisemitismus links und rechts gesprochen worden und dankenswerterweise haben Sie auch gesagt, in der Mitte, und man wird damit konfrontiert, dass das wirklich … Wenn man hört, was Jüdinnen und Juden sagen, dass sie kaum im Zug sitzen können, im Abteil oder so, ohne auf irgendetwas zu stoßen, ohne irgendwie mit Antisemitismus einmal so beiläufig konfrontiert zu werden. Ich glaube, wir müssen uns wirklich sehr sorgfältig damit befassen, welche antisemitischen Denkmuster es gibt, die uns doch einen gewissen Blick auf die Gesellschaft geben, die unseren Blick ein bisschen prägen,
dass wir uns damit sehr auseinandersetzen. Das ist eines, was ich noch einmal sagen will.
Ich will noch etwas Zweites sagen und sogar noch etwas Drittes. Von Richard C. Schneider, der das in der "Zeit" geschrieben hat – ich weiß nicht, ob Sie das gelesen haben oder wer das gelesen hat –, ist das wirklich ein sehr, sehr wichtiger Beitrag. Er sagt da zum Beispiel, und darüber müssen wir auch nachdenken:
"Das eigentliche Problem liegt im politischen Konzept der Bundesrepublik Deutschland. Für den Staat haben wir Juden seit Jahrzehnten nur eine Funktion gehabt: Wir waren und sind der Persilschein für die alte westdeutsche Republik genauso wie für das wiedervereinigte Land. Der Beweis, dass Deutschland nichts mehr mit der NS-Zeit zu tun hat. Dass es zu Recht in das westliche Bündnis eingegliedert wurde. Das ist die bittere Erkenntnis, der wir Juden in Deutschland uns stellen müssen. Wir sind nur ein Alibi. Was also muss noch passieren, bis auch wir begreifen: Es reicht?"
Auch darüber müssen wir nachdenken.
Und das Dritte, was ich sagen möchte, ist ein Artikel, ein Gastbeitrag im "Spiegel" von Max Czollek, den ich eben schon zitiert habe. Er hat ein wirklich sehr provokatives, interessantes und wichtiges Buch geschrieben, "Desintegriert euch!"; ich empfehle das zur Lektüre. Max Czollek schreibt im "Spiegel":
"Die Reaktion auf Halle muss selbstverständlich mehr sein als Betroffenheit. Sie braucht konkrete Vorstellungen davon, was sich verändern muss, damit sich so etwas
nicht wiederholt. Das manifestiert sich auch in einer Einsicht, die unter ostdeutschen Juden und Jüdinnen vielleicht verbreiteter gewesen ist als unter westdeutschen: Dass es nach der Shoah nicht genügt, ein paar Sicherheitskameras und dicke Türen bereitzustellen, damit die Dinge sich nicht wiederholen. Sondern, dass es einer anderen Gesellschaft bedarf. Die Einsicht, dass Antifaschismus und Antirassismus Teil sein muss der Staatsräson nach 1945, dass also links und rechts keineswegs gleich weit entfernt sind von der bürgerlichen, post-nationalsozialistischen Mitte, ist heute nicht die herrschende politische Einstellung. Sie sollte es aber sein. Denn wenn dieses Land 2019 nicht auf einem antifaschistischen Konsens basiert – dann weiß ich auch nicht, worauf."
Zitatende.
Schönen Dank.
Eigentlich hat mir Herr Petersen alles abgenommen. Ich wollte nur noch anfügen, dass die AfD auf all diese Zitate und auf weitere, zum Beispiel von Herrn Brandner, nicht mit einem Wort eingegangen ist. Das zeigt,
wie sehr Sie in der Frage des Antisemitismus heucheln.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich ausdrücklich den Worten von Herrn Ilkhanipour anschließen, die er zum 18. Jahrestag dieses Anschlags gefunden hat. Es ist richtig, die Welt hat sich dadurch verändert. Die Frage ist, welche Lehre wir daraus ziehen, und ich will dazu ein Wort sagen. Die Lehre muss doch sein, dass in der modernen Welt das Aushalten und die Gestaltung von Vielfalt, die friedliche Lösung von Konflikten möglich ist, ohne, nein, nicht ohne Alternative, es gibt eine Alternative. Aber diese Alternative kann nicht gelebt werden, denn die Alternative ist ein Abgrund an Gewalt, Zerstörung, Vernichtung, ja, Selbstvernichtung, das hat uns der 11. September 2001 gezeigt.
Wir lehnen den Antrag der AfD ab. Der Versuch, diesen Anschlag dieser dschihadistischen Islamisten für die eigenen politischen Zwecke, für sehr durchsichtige Zwecke, zu instrumentalisieren, ist nur schamlos, eine üble Verhöhnung der Opfer, auch wenn und gerade, weil Sie vorgeben, Sie wollten eine Ausstellung zum Gedenken der Opfer.
Nein, das wollen Sie nicht. Sie wollen nicht den Opfern, unter denen sich im Übrigen viele Muslime befanden, sondern Sie wollen Ihrer Vorstellung eines Kampfs der Kulturen, einer Unvereinbarkeit von Islam und westlicher Gesellschaft, ein Denkmal setzen. Ihrer Propaganda eines Kampfs der Kulturen haben Sie sogar eine eigene Internetseite gewidmet. Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal hineingeschaut haben, den Islamspiegel. Hier propagieren Sie mit jedem Eintrag, dass der Islam nicht zu Deutschland gehört. Mit jedem Eintrag zeichnen Sie das Bild, dass Muslime, mögen sie sich noch so anstrengen, niemals anerkannter und gleichberechtigter Teil der Gesellschaft sein können.
Damit bin ich bei Ihrer Antragsbegründung, zu der Herr Wersich auch schon einiges gesagt hat. Sehr beiläufig kommt er daher, der Halbsatz, dass die Attentäter des 11. September 2001 – ich zitiere:
"… nicht nur nach damaligen Maßstäben als bestens integriert galten."
Was wollen Sie denn anderes andeuten, als dass man Muslimen, die als bestens integriert gelten, potenziell eben nicht trauen kann, weil sie eben doch gefährlich sind oder gefährlich sein können? Dieses grundlegende Misstrauen ist die eine Botschaft, die Sie rüberbringen.
Die andere Botschaft, das ist die Botschaft, die Sie immer mittransportieren, wenn Sie gegen den Islam und Muslime Stimmung machen. In Ihrem Islamspiegel fantasieren Sie von der Implementierung islamischer Normen und schrittweisen Islamisierung als Folge des Staatsvertrags mit den islamischen Religionsgemeinschaften – Islamisierung. Der Journalist Alan Posener hat in einem Blogbeitrag 2015 völlig zu Recht geschrieben:
"Der Islamhass dient dazu, mit der Parole von der Islamisierung des Abendlandes der Demokratie die Kapitulation vor dem Islam zu unterstellen und dadurch zu diskreditieren."
Zitatende.
Aus dieser Absicht der Diskreditierung, der Delegitimierung des politischen Systems machen Sie in Ihrer Antragsbegründung keinen Hehl, wenn Sie schreiben, es könne – Zitat:
"… doch kein Zweifel daran bestehen, dass staatliche Sicherheitsorgane den federführenden extremistischen Akteuren zu viel Raum zur Entwicklung und Planung ihrer Taten boten."
Oder:
"Aus Gründen politischer Opportunität gab es keine stringente Beobachtung dieser Zellen."
Herr Wersich hat es schon zitiert, aus Gründen politischer Opportunität. Ich bin wirklich staatskritisch, aber das ist infam.
Wenn Sie eine etwaige Mitschuld der Politik nicht bejahen wollen, wie Sie schreiben, warum bringen Sie eine solche Mitschuld überhaupt ins Gespräch? Weil Sie nämlich genau das, nur ein bisschen verbrämt, behaupten, der Terroranschlag des 11. September 2001 gehe in letzter Instanz auf die Kapitulation der Hamburger Politik vor dem Islam zurück. Nebenbei, Herr Wersich hat es schon erwähnt, Sie waren von August 2003 bis März 2004, also …,
Ja, da waren Sie Innensenator.
Ich hoffe jedenfalls sehr, dass die Bürgerschaft diesen AfD-Antrag in großer Einmütigkeit ablehnt und auch seine Überweisung ablehnt.
Den CDU-Antrag würden wir allerdings gern im Kulturausschuss diskutieren. Wir würden gern ausführlich diskutieren, ob eine solche Ausstellung sinnvoll ist und welchen Zweck eine solche Ausstellung und ihre wissenschaftliche Begleitung eventuell begründen kann oder nicht. Ich finde, so leicht, wie Herr Müller es sich gemacht hat, das abzulehnen, sollten wir es uns nicht machen, wir sollten diesen Antrag deshalb an den Kulturausschuss überweisen. – Schönen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vorweg das Positive. Der Gesetzentwurf enthält Regelungen, die die Polizei stärker binden und die Grundrechte stärken, zum Beispiel die Einführung des Richtervorbehalts bei der Observation, die Konkretisierung des Datenschutzes, die Erweiterung der Berichtspflichten an die Legislative und damit eine Stärkung ihrer ja sehr bescheidenen Kontrollmöglichkeiten. Aber diese eindeutigen Verbesserungen gehen eben nicht auf die Initiative des Senats zurück, sondern sind unmittelbare Folge aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz von 2016 sowie der Übertragung der EU-Datenschutzrichtlinie. Mit der Umsetzung des BKA-Urteils haben Sie sich allerdings Zeit gelassen. Sie haben, Herr Senator, in der Innenausschusssitzung im Juni 2016, als wir den Richtervorbehalt für verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler beschlossen haben, angekündigt, dass die Umsetzung der übrigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Arbeit sei und wahrscheinlich in Herbst 2016 beraten werden sollte – also vor knapp drei Jahren. Das ist kein Ruhmesblatt für die Behörde.
Das Lob, mit dem sich jetzt die SPD selbst überschüttet, ist aber auch aus anderen Gründen unangebracht. Richtig ist, Sie haben in dem Gesetzentwurf auf den mehr als problematischen Begriff der drohenden Gefahr verzichtet; das begrüßen wir, ebenso den Verzicht auf den Staatstrojaner. Aber: Hamburg hatte seit 2005 und bis zur Verabschiedung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes, Herr Lenders, das schärfste Polizeigesetz aller Bundesländer, und Sie haben sich dessen immer gerühmt.
Die CDU.
Manches, was andere Länder zuletzt in ihren Polizeigesetzen einfügten, hat die Polizei hier schon seit Jahren im Besteckkasten. Seit 2005 verfügt sie über den Taser, den NRW, Niedersachsen und
Bayern jüngst erst eingeführt haben. Bodycams wurden hier 2015 eingeführt, in sieben anderen Bundesländern erst 2018. Die Quellen-TKÜ, von NRW, Bayern und Baden-Württemberg neu eingeführt, gibt es in Hamburg längst. Seit 2012 nämlich kann die Polizei – dank der SPD – Handys und Computer infizieren und verschlüsselte E-Mails und Chats ausleiten. In Hamburg ist seit 2005 Präventivhaft möglich, erst waren es 14 Tage, seit 2012 sind es zehn Tage. Damit liegt Hamburg aber heute immer noch im Ländervergleich im oberen Bereich.
Zusammengefasst: Alle problematischen Maßnahmen, zum Beispiel Präventivhaft oder das Instrument der gefährlichen Orte, wurden beibehalten. Bis auf die Regelungen, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beziehungsweise die EU-Datenschutzrichtlinie notwendig wurden, bedeuten alle neuen Regelungen eine Verschlechterung, schränken alle neuen Regelungen die Grund- und Bürgerrechte weiter ein. Die Gesetzesvorlage von Rot-Grün ist nicht grundrechtsfreundlich, sie ermöglicht vielmehr weitere Eingriffe.
Die ausführliche Diskussion der in unseren Augen problematischen Maßnahmen ist dem Innenausschuss vorbehalten. Zwei der besonders problematischen Neuregelungen will ich aber kurz ansprechen. Neu und ein weitreichender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ist die permanente Aufenthaltsüberwachung durch Fußfessel. Angesichts der hohen Eingriffsintensität sind die Eingriffsvoraussetzungen sehr niedrig. Dabei kann die Fußfessel nicht erst bei islamistischen Gefährdern, terroristischen Gefährdern oder gewalttätigen Ehemännern eingesetzt werden, sondern, wenn Sie den Gesetzestext lesen, im Prinzip bereits, wenn die Gefahr einer Körperverletzung besteht. Der Nutzen ist gering, denn die Fußfessel kann Straftaten nicht verhindern.
Einen weiteren Eingriff will ich besonders hervorheben. Bekanntermaßen liegt der Datenschutzbeauftragte derzeit im Rechtsstreit mit der Innenbehörde. Er hat eine rechtsverbindliche Anordnung zur Löschung der biometrischen Datenbank zum Gesichtsabgleich im Zuge der G20-Ermittlungen erlassen. Begründung: Es gebe für diesen Eingriff in die Rechte und Freiheiten einer Vielzahl Betroffener, die unterschieds- und anlasslos biometrisch erfasst werden, keine Rechtsgrundlage. Die Behörde kann dagegen klagen, und sie hat es getan. Bis zur Entscheidung kann sie die Datenbank weiter nutzen, so ist das Verfahren. Die Behörde reagiert nun auf den Streit damit, dass sie die Anordnungsbefugnis des Datenschutzbeauftragten aus dem Gesetz streichen will. Ich finde es mehr als bedenklich, wenn die Innenbehörde, deren Handeln auf dem Gebiet der Datenverarbeitung durch den Datenschutzbeauftragten kontrolliert wird, nun seine Kontrollbefugnisse beschneiden will, wenn sie der kontrollierenden Behörde sozusagen die Zäh
ne ziehen will. Ich finde es auch bedenklich, dass die Justizbehörde, aus welchen Gründen auch immer, dem offensichtlich zugestimmt hat und dabei die mögliche Verletzung von Europarecht in Kauf nimmt.
Wir haben also viel Stoff für die weitere Debatte, und wir sind dazu bereit. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Ich weiß ehrlich gesagt nicht, worüber wir eigentlich reden. Nach der Rede von Herrn Abaci hätten wir aufhören können. Er hat gesagt, was gesagt werden musste.
Warum ich mich jetzt trotzdem gemeldet habe: Es ist überhaupt nichts vorgefallen. Wäre etwas vorgefallen, hätten wir es im "Hamburger Abendblatt" gelesen. Wären welche vom IZH auf der Demonstration gewesen, hätten wir es im "Hamburger Abendblatt" gelesen, weil der Verfassungsschutz das schon bekanntgemacht hätte. Das ist aber nicht passiert, und trotzdem wird es jetzt zum Thema gemacht. Ich will überhaupt nicht über die AfD reden. Dass das Ihr Erfolg sei, dass das IZH offiziell nicht da gewesen sei, ist so etwas von lächerlich, dazu braucht man nichts zu sagen.
Dieser Erfolg – und ich sehe es als Erfolg – hat meiner Meinung nach im Wesentlichen zwei Mütter. Erstens: Die Gespräche mit der SCHURA sind auf der Grundlage der Verträge geführt worden. Diese Gespräche sind sehr ernsthaft, sehr entschieden und in einem guten Einvernehmen mit der SCHURA geführt worden. Zweitens: Die SCHURA hat seit Jahren beharrlich daran gearbeitet, dass das IZH auf dieser Demonstration nicht vertreten ist.