Reiner Zimmer

Appearances

16/5 16/8 16/10 16/13 16/14 16/15 16/16 16/18 16/19 16/21 16/23 16/24 16/26 16/30 16/31 16/32 16/33 16/34 16/35 16/36 16/39 16/40 16/42 16/44 16/46

Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die Ausschussvorsitzende und der Abgeordnete Schäfer haben die wesentlichen Punkte der Koalitionsfraktionen schon vorgetragen. Dennoch will ich noch auf einige Punkte eingehen, denn ich glaube, sie sind ganz wichtig.
Lieber Kollege Lander, etwas an Ihrer Position kann ich gar nicht verstehen. Der Landtag gibt den Kommunalparlamenten mehr Rechte, das ist, glaube ich, das Besondere an dem, was heute hier vorliegt, und auch in der Summe das Gute an diesem Gesetz. Ich selbst bin seit Langem kommunalpolitisch tätig, im Gemeinderat, im Ortsrat, ich bin Ortsvorsteher. Was kann man sich Schöneres wünschen, als vom Landtag das Recht zu bekommen, über Dinge selbst entscheiden zu können? Das finde ich gut und dafür bin ich dem Hause und auch dem Städte- und Gemeindetag, der diese Forderung an die Regierung und die Fraktionen herangetragen hat, sehr dankbar.
Ich will unmittelbar auf Ihren Beitrag, Herr Lander, eingehen. Sie sprachen von einer Lex Lorig. Ich glaube, das ist der falsche Ansatzpunkt. Hier geht es nicht darum, eine konkrete Situation in einer Kommune zu beseitigen. Man könnte auch, das hat der Kollege Schäfer ja schon gemacht, über den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg reden. Ich glaube, jedem Menschen muss es in seinem Arbeitsleben gestattet sein, auch Fehler zu begehen. Niemand von uns, weder hier im Hause noch sonst wo, ist
fehlerfrei. Wenn aber der Umstand, dass man in einem Wahlamt das Vertrauen seiner Räte oder auch der Bevölkerung verliert, dazu führen kann, dass man seine Pensionsansprüche verliert, dann stimmt, glaube ich, etwas in diesem Lande nicht. Das passiert auch draußen nicht. Ich will jetzt gar nicht mal auf Vorstände von großen Unternehmen eingehen, die wirklich große Fehler machen und dann in aller Regel mit einer guten Abfindung beglückt werden, wenn sie das Unternehmen verlassen. Kommunale Wahlbeamte lassen wir bei der heutigen Gesetzeslage im Regen stehen.
Und hier, lieber Kollege Lander, ist das strafrechtliche Verhalten ja nicht mit einbezogen. Bei strafrechtlichem Verhalten entscheiden Gerichte, das ist so und das wird auch so bleiben. Aber was wir tun, ist auch in die Zukunft gerichtet. Wenn wir Menschen finden wollen, gute Mitarbeiter, gute Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die sich aus vorherigen Positionen in ein solches Amt wählen lassen, sollten wir ihnen die Sicherheit geben, in ihrer Amtszeit auch einen Fehler machen zu dürfen, ohne dass sie das die Absicherung ihres Lebensabends kostet. Von daher kann ich Ihre Position nicht ganz nachvollziehen.
Ich komme zu Ihrem zweiten Punkt. Verteilung nach D`Hondt - das missfällt den kleineren Parteien, ich erlebe schon so lange, wie ich Kommunalpolitik mache, dass das infrage gestellt wird. Ich glaube aber, darum geht es jetzt nicht. Wir diskutieren heute nicht das Wahlverfahren, sondern wir diskutieren, dass die Ausschüsse ein Spiegelbild des Gemeinderates sein müssen. Wir erleben in den letzten Jahren ständige Veränderungen in den Gemeinderäten und Fraktionen. Ich könnte Ihnen aus meiner eigenen Kommune erzählen. Wir sind ein kleines Gemeindeparlament mit acht Parteien oder Wählergruppen. Direkt nach der Wahl stellte sich heraus, dass die GRÜNEN nicht miteinander können - sie haben sich gespalten. Die AfD konnte nicht miteinander - sie hat sich gespalten. Es entstehen sechs oder sieben andere Fraktionsbildungen, die eigentlich überhaupt nichts mit dem Wählerwillen zu tun haben! Andere würden sagen, das ist Wählerbetrug. Nun hat man am Anfang der Legislaturperiode Ausschüsse gebildet, und die bleiben dann so. Sie spiegeln nicht den Wählerwillen wider und nicht die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat. Hier geben wir den Kommunen ein Mittel an die Hand, um das richtigzurücken. Auch damit sind Sie nicht einverstanden. Ich hätte mir gewünscht, dass gerade die Fraktion DIE LINKE, die ja doch in fast allen saarländischen Kommunalparlamenten vertreten ist, ihren Kolleginnen und Kollegen dieses Recht überträgt, selbst entscheiden zu können, wie sie damit umgehen. Leider ist das nicht so.
Ich will zu einem ganz wesentlichen Punkt kommen, der für meine Fraktion eine ganz wichtige Sache ist.
Die SPD stellt, wie Sie alle wissen, auch in den Kommunalparlamenten quotierte Listen auf. Wir würden es jedenfalls gerne, aber leider ist es nicht möglich, weil wir nicht die nötige Anzahl an Frauen finden, die bereit sind, dort mitzuarbeiten. Warum ist das so? Zu diesem Punkt haben der Kollege Schäfer und die Kollegin Berg gesprochen. Wir ermöglichen es jetzt, dass ein Recht entsteht, Kosten für Kinder- und Seniorenbetreuung bei der Kommune einzufordern.
Warum tun wir das? Seien wir doch mal ehrlich, für 15,20 Euro Sitzungsgeld für drei, vier, oder fünf Stunden Gemeinderatssitzung kriegen Sie keine Kinderbetreuung, die sich abends fünf oder sechs Stunden mit An- und Abfahrt bei Ihnen zu Hause hinsetzt. Und wenn das Ehrenamt nur noch zur Folge hat, dass man sich in der Öffentlichkeit oft beschimpfen lassen muss - das ist ja ein anderer Punkt -, und man dann auch noch aus seinem eigenen Geldbeutel bei jeder Sitzung Geld drauflegen muss, dann stimmt etwas in diesem Lande nicht. Ich glaube, das ist oftmals ein massiver Hinderungsgrund für Frauen, sich kommunalpolitisch zu engagieren. Die SPD hat etwas mehr als 30 Prozent Frauenanteil in der Mitgliedschaft, in den kommunalen Räten finden wir aber prozentual viel weniger Frauen. Ich bin dankbar dafür, dass wir das jetzt ändern. Das ist eine gute Sache, damit können Frauen auch dort aktiver werden, und es sind nun mal mehrheitlich Frauen, das will ich hier sehr deutlich sagen.
Es gibt vieles, auf das ich noch eingehen könnte, aber in Anbetracht der vorgerückten Zeit will ich auf das meiste verzichten. Ich will nur noch ein oder zwei Dinge sagen. Selbst in unserer Kommune habe ich es in der letzten Legislaturperiode erlebt, dass sich Leute wählen lassen und dann von den rund 60 Sitzungen in fünf Jahren nur an sage und schreibe fünf Sitzungen teilnehmen.
Da muss ich dem Kollegen Jost recht geben, er ist ja auch Ortsvorsteher. Das ist so.
Ich bin da im Ortsrat auch manchmal ganz froh. Ich habe auch einen ganz speziellen Ortsrat; man konnte das vor Kurzem in der Zeitung lesen. Ich hatte kürzlich eine Sitzung des Ortsrates mit 28 Tagesordnungspunkten! Da wäre man auch manchmal froh, wenn der ein oder andere nicht Mitglied in diesem Ortsrat wäre, wenn aus einer Fraktion 18 Anträge für eine einzige Ortsratssitzung kommen. Damit könnte ich die Wirtschaftsministerin sehr lange befassen. Die wollen einen Verkehrskreisel, die wollen eine
Überquerungshilfe, da wäre der halbe Haushalt für den Straßenbau weg, wenn man das alles umsetzen würde.
Aber Spaß beiseite, ich glaube, und das ist wichtig, dass das so nicht geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist Wählerbetrug, wenn man sich wählen lässt und seinem Amt nicht gerecht wird. Dann sage ich: Lassen Sie es doch. - Jedes Ratsmitglied, jedes Ortsratsmitglied hat die Möglichkeit, wenn er aus welchem Grunde auch immer nicht kommen will oder kann - sei es, dass er es nicht mehr leisten kann oder die Zeit nicht mehr hat -, sein Mandat niederzulegen und es für andere freizumachen, die gerne bereit sind, die Zeit aufzuwenden, wenn sie sich zur Wahl gestellt haben, und sich dann auch um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die ihnen mit ihrer Stimme das Vertrauen geschenkt haben, zu kümmern. Von daher finde ich das sehr gut, und wir waren uns da auch schnell einig, dass es hier ein Sanktionsrecht geben muss. Da könnte ich die Lex Eppelborn im Speziellen anführen. Da gab es einen Kollegen der AfD-Fraktion, der gesagt hat: „Ich arbeite von zu Hause“, und dann über Jahre nicht mehr gekommen ist. So geht es nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Kollege Jost, ich spare Papier, damit mehr Bäume stehen bleiben können. - Ich glaube, das sind die wesentlichen Punkte. Es gibt vieles Weitere, über das wir noch reden könnten, aber in Anbetracht der Uhrzeit bitte ich jetzt um Zustimmung zu der Gesetzesvorlage, auch um Zustimmung zu dem Änderungsantrag. Schade, dass die LINKE da nicht mitgehen kann, dass sie ihren Kolleginnen und Kollegen in den Räten nicht zutraut, selbst entscheiden zu können. Ich als Gemeinderatsmitglied und als Ortsvorsteher bin dem Parlament sehr dankbar, dass wir mehr Rechte bekommen, um über unsere Angelegenheiten in der Kommune selbst zu entscheiden. Herzlichen Dank und ein freundliches Glückauf!
Herr Abgeordneter Dörr, ich muss hier einmal ganz deutlich feststellen, dass man den Kollegen, auch wenn er - wie Sie sagen - krank war, überall sonst sehen konnte, nur eben nicht in Ausübung seines Mandats. Es gab ein großes Interview und einen Zeitungsbericht, die das deutlich anders darstellen. Das Streichen seiner Bezüge durch die Bürgermeisterin hat seinen Grund. Ich habe das im eigenen Gemeinderat erlebt. Das geht so nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich bin heute, nach zwei langen Tagen, von der SPD-Koalition der letzte Redner in der Haushaltsdebatte.
Mein Fraktionsvorsitzender sagt gerade, das kommt darauf an, was ich sage. Daher gestatten Sie mir auch, nach den vielen, vielen Zahlen, die wir die beiden Tage gehört haben, jetzt nicht noch eine endlose Geschichte an Zahlen herunterzubeten. Dennoch will ich auf die beiden Redebeiträge der Kollegen Müller und Lander eingehen.
Ja, auch die Koalitionsfraktionen streiten nicht ab, dass dieses Land schwierige Jahre hinter sich hat. Wir streiten auch nicht ab, dass das nicht an der Justiz vorbeigegangen ist. Das ist so und dessen sind wir uns auch bewusst. Ich darf mich daher den Grüßen von meinem Vorredner, dem Kollegen Theobald, anschließen und die beiden Herren der Arbeitnehmervertretung recht herzlich begrüßen!
Lieber Kollege Lander und lieber Kollege Müller: Es ist so, wir haben schwierige Jahre hinter uns, aber wir haben im letzten Haushalt schon die Notbremse gezogen und in diesem Haushalt ist deutlich erkennbar, dass wir den Problemen entgegensteuern. Dafür gilt mein Dank sowohl dem Minister für Justiz, Herrn Peter Strobel, wie auch dem Justizstaatssekretär Roland Theis.
Ich will hier nicht auf die einzelnen Zahlen eingehen, nicht in der Summe. Aber dennoch lassen Sie mich sagen, wir sind auf dem richtigen Weg und Ihre Schwarzmalerei ist fast unerträglich. Wer Ihren Redebeiträgen in den letzten beiden Tagen gefolgt ist, der könnte von Weltuntergangsstimmung in diesem Land sprechen. Ich kann nur sagen, Gott sei Dank tragen Sie keine Regierungsverantwortung. Dieses Land unterliegt nicht einer Weltuntergangsstimmung, das einzige Problem, das wir zurzeit haben, ist die Corona-Pandemie, die uns allen Schwierigkeiten macht. Ansonsten machen die Regierungskoalition und das Kabinett aus den Koalitionsfraktionen hier gute Arbeit. Der Haushalt ist auf dem richtigen Weg und zeigt uns Wege in die Zukunft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie alle - das geht auch an den rechten Rand hier im Saal - wissen, ich bin kein Jurist. Bei Ihren Debattenbeiträgen sprechen Sie immer an, dass der Gesundheitsminister Spahn Bankkaufmann ist. Man könnte auch sehr unterwürfig sagen, der Ministerpräsident hat keinen Hochschulabschluss, das klingt ja immer so durch. Ja, ich bin kein Jurist, ich bin Diplom-Ingenieur. Ich denke, das ist ein ehrlicher, gelernter Beruf. Aber ich will Ihnen sagen: Das Können von Fachkräften liegt nicht darin, alles selbst zu wissen, sondern es liegt darin, zu wissen, wo es entweder steht oder wo man die Hilfe bekommt.
Hier möchte ich sehr deutlich den beiden Kolleginnen im Justizausschuss, meiner parlamentarischen Geschäftsführerin Petra Berg und der Kollegin Dagmar Heib, sowie unserer wissenschaftlichen Mitarbeiterin Christina Kühn und auch den beiden Ausschusssekretärinnen, Frau Kathrin Blaich und Frau Kaas, recht herzlich danken! Alles geschulte Juristinnen, die mir jederzeit zur Verfügung gestanden haben, wenn ich tiefgründige juristische Fragen als Vorsitzender dieses Ausschusses hatte. Vielen Dank an euch alle!
Herr Müller, Sie sehen, man kann auch nach Ihrer Kritik an einer Juristin vorhin durchaus von Frauen mehr lernen als kochen, putzen und waschen. Es geht!
Und Apfelkuchen backen! Also, es funktioniert. Glauben Sie mir es!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kollege Theobald hat schon einige Dinge gesagt. Ich möchte noch einmal auf eines speziell eingehen: Ja, wir haben hier in den Globalanträgen zusätzlich 50.000 Euro in den Haushalt zur Fortbildung von Richterinnen und Staatsanwälten explizit in der Fragestellung des Kinderschutzes eingestellt. Hier geht es darum, die zuständigen Justizmitarbeiter und Justizmitarbeiterinnen, Richter und Richterinnen, Staatanwälte und Staatsanwältinnen, Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen fortzubilden, zu qualifizieren in diesen Fragen, die, wie ich glaube, in der heutigen Zeit mit der Internetkriminalität von besonderer Wichtigkeit sind.
Wir müssen dort viel tun und auch die Koalitionsfraktionen werden sich in den nächsten zwei Jahren explizit mit der Fragestellung beschäftigen müssen. Kinderrechte sind Verfassungsrechte und dort haben wir noch Arbeit, dort müssen wir noch etwas tun. Da sollte das Saarland mit gutem Beispiel vorangehen, indem wir das in unsere Verfassung aufnehmen!
Ich will gleichzeitig erwähnen, dass wir uns in diesem Zuge auch über einen Kinderschutzbeauftragten unterhalten müssen. Im Bund gibt es das. Die Forderungen werden an die Länder herangetragen,
- ja, wir haben in vielen Bereichen gute Beauftragte -, das umzusetzen und einen Kinderschutzbeauftragten in diesem Land einzuführen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, gute Personalpolitik geht nicht nur über Personaleinstellung. Man muss für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die nötigen Rahmenbedingungen schaffen. Ich will erwähnen, dass allein in den nächsten beiden Jahren rund 9 Millionen Euro in Baumaßnahmen im Bereich der Justiz investiert werden. Dem folgen mittelfristig etliche weitere Ansätze von 10 Millionen für die Erneuerung von Gebäuden, für Neubaumaßnahmen, für die Sanierung der kompletten Anlage in Ottweiler, für die Übertragung des Jugendarrestes von Lebach nach Ottweiler und so weiter. Ich kann nicht den ganzen Reigen aufzählen, das würde meine Zeit sprengen.
Der Kollege Theobald, mein Vorredner, hat schon die Häuser des Jugendrechts erwähnt. In einem langen Gespräch mit dem Justizstaatssekretär machte dieser noch einmal deutlich, wie viel gute Arbeit dort geleistet wird, was sich später auch bei den Justizvollzugsanstalten positiv bemerkbar machen kann. Hier hat sich die Kollegin Heib für eine Aufstockung der Mittel von 30 Prozent pro Jahr sehr stark eingesetzt. Vielen Dank dafür. Das ist der richtige Weg. Dort können wir mit Resozialisierung in frühester
Zeit ansetzen, wir können den Jugendlichen und jungen Menschen helfen und sie auf den richtigen Weg bringen. Ich glaube, das ist eine gute Sache, wir tun hier das Richtige.
Bevor ich zum Ende komme, möchte ich noch eines erwähnen. Bei der Justiz haben wir den Zug auf das richtige Gleis gesetzt, genauso wie wir es mit dem ganzen Haushalt getan haben. Ich möchte nun den Sänger Christian Anders anführen, der 1972 in der Hitparade gesungen hat: „Es fährt ein Zug nach Nirgendwo“.
Liebe Kollegen der AfD-Fraktion, ich glaube, das ist Ihre Philosophie und Politik. Sie möchten am liebsten nach Nirgendwo fahren, und das auch noch mit einer Dampflok. Herzlichen Glückwunsch, dass Sie eine solche Philosophie für unser Land entwickeln! Wir sehen das anders. Ich möchte nicht die Raumfahrt bemühen wie der Fraktionsvorsitzende der CDU, sondern die Eisenbahn: Wir haben den Zug auf das richtige Gleis gesetzt, wir stellen eine ICELok davor und fahren mit Volldampf in die Zukunft. Der Haushalt gibt das her. Recht herzlichen Dank und ein herzliches Glückauf!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur organisationsrechtlichen Anpassung und Entfristung der Geltungsdauer von Vorschriften des Landesrechts wurde vom Plenum in seiner 42. Sitzung am 06. Oktober 2020 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Eine Vielzahl von Landesgesetzen aus verschiedenen Geschäftsbereichen der Ministerien unterliegt derzeit noch einer befristeten Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2020 und bedarf einer entspre
chend gesetzgeberischen Entscheidung hinsichtlich ihrer Gültigkeit. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Befristungen auslaufen zu lassen, da die jeweiligen Gesetze landesrechtlich nicht verzichtbar sind und sich diese Regelungen nach einer intensiven Überprüfung bewährt haben.
Aus Anlass der Entfristung der Gesetze erfolgt zudem eine organisationsrechtliche Anpassung der geänderten Stammgesetze an zwischenzeitlich eingetretene Änderungen im Bereich der obersten Landesbehörden. Es wird angemerkt, dass es dem Landtag trotz dieses Gesetzes nach wie vor unbenommen bleibt, bestehende Gesetze aufzuheben und Gesetze anlassbezogen zu befristen.
Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 03.11.2020 gelesen und einstimmig, mit den Stimmen aller Mitglieder, beschlossen, dass auf eine öffentliche Anhörung verzichtet wird. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Corona-Pande
mie wurde vom Plenum in seiner 41. Sitzung am 16. September 2020 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz-, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.
Die Kontaktnachverfolgung hat sich als wichtiger Aspekt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erwiesen. Durch ein schnelles Auffinden von Kontaktpersonen lassen sich Infektionscluster lokalisieren und eindämmen. Hierzu ist eine zuverlässige und sichere Erfassung von Kontaktdaten überall dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen, notwendig. Bisher bildete die saarländische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Grundlage für die Erfassung und Nachverfolgung von Kontaktdaten.
Mit Beschluss vom 28. August 2020 hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschieden, dass es zur Regelung der Erfassung, Weitergabe und Nachverfolgung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Diesem Umstand trägt der vorliegende Entwurf Rechnung. Das Gesetz ermöglicht es dem öffentlichen Gesundheitsdienst, rechtssicher und schnell Kontakte von Personen, die an COVID-19 erkrankt sind, zu ermitteln, zu informieren und so das Infektionsgeschehen einzudämmen. Das Gesetz schafft unbeschadet der Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes die notwendigen Regelungen zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 17. September 2020 gelesen und die Durchführung einer Anhörung für den 09. Oktober 2020 beschlossen. Im Rahmen dieser Anhörung gingen unter anderem Stellungnahmen des Herrn Prof. Dr. Gröpl vom Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht der Universität des Saarlandes, des Herrn Prof. Dr. Arzt von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland, des DEHOGA Saarland, Deutscher Hotel und Gaststättenverband e. V., der Hygieneinspektoren SaarLorLux e. V. sowie des Katholischen Büros Saarland ein.
Wesentliche Punkte der Anhörung, die neben anderen Änderungen im Rahmen der Überarbeitung des ursprünglich Gesetzentwurfs Berücksichtigung gefunden haben, waren, dass die nach § 2 Verpflichteten sicherzustellen haben, dass die nach Abs. 1 erfassten Daten bei der Speicherung und Übermittlung durch technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik gegen unbefugte Kenntnisnahme, Verwendung und Veränderung geschützt werden. In der Folge wurde bei § 2 der Absatz 5 eingefügt.
Des Weiteren wurden Gottesdienste aus der enumerativen Aufzählung des § 2 - das heißt, derjenigen, die zur Gewährleistung einer Kontaktnachverfolgung verpflichtet sind - gestrichen, um einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht der Glaubens- und Religionsfreiheit aus Artikel 4 Grundgesetz auszuschließen. Auch wurde in § 2 Abs. 1 ein neuer Satz eingefügt, der eine abschließende Liste derjenigen enthält, die von der Pflicht zur Sicherstellung der Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung ausgenommen sind.
Außerdem wurde § 3 dahingehend konkretisiert, dass es einer „begründeten, anonymisierten Anforderung unter Angabe des für die Nachverfolgung relevanten Zeitraums“ seitens der Gesundheitsämter bedarf, um die Verpflichtung des Betreibers, Veranstalters oder von sonstigen Verantwortlichen zur Übermittlung der Daten auszulösen. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage für Betreiber, Veranstalter oder sonstige Verantwortliche, die Richtigkeit der von ihren Gästen erhaltenen Daten zu überprüfen, wurde § 3 des Gesetzentwurfes redaktionell dahingehend ergänzt, dass die Betreiber, Veranstalter oder sonstigen Verantwortlichen durch geeignete Maßnahmen die Möglichkeit einer vollständigen Kontaktnachverfolgung sicherzustellen haben. Daher wird Satz 3 wie folgt gefasst: „Soweit Kontaktdaten angegeben werden, müssen sie wahrheitsgemäß sein; bei dienstlichen Tätigkeiten genügen die dienstlichen Kontaktdaten.“ Weiter heißt es: „Eine Verpflichtung zur Überprüfung der Richtigkeit der erfassten Daten gemäß Satz 2 und 3 oder hinsichtlich des Charakters einer Veranstaltung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2, die über eine sofortige und für jedermann ohne weitere Nachforschungen nachvollziehbare Plausibilitätskontrolle hinausgehen, besteht für die Verantwortlichen oder deren Personal nicht.“
Die Frist zur irreversiblen Löschung der erhobenen Daten wird in § 3 von einem Monat auf 14 Tage nach Erhebung verkürzt. Darüber hinaus wurde in Abs. 4 ausdrücklich festgehalten: „Eine weitere Verarbeitung durch die Gesundheitsämter zu anderen Zwecken als der Kontaktnachverfolgung oder der Anordnung von Quarantäne ist unzulässig.“ Unberührt vom hiesigen Gesetz bleiben bundesgesetzliche Vorschriften, die etwaige Zugriffsregelungen für Strafverfolgungsbehörden beinhalten.
In seiner Sitzung am 03. November 2020 hat der Ausschuss den Entwurf abschließend beraten. Ein Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen. Ein Abänderungsantrag der DIE LINKELandtagsfraktion wurde mehrheitlich abgelehnt, da sein Inhalt fast vollständig im Antrag der Koalitionsfraktion aufging. Der beschlossene Abänderungsantrag liegt Ihnen in einem Antrag des Ausschusses zusammengefasst als Drucksache vor.
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich bei allen Mitgliedern des Ausschusses für die disziplinierte und konstruktive Zusammenarbeit hinsichtlich des Gesetzesvorhabens. Gerade bei Gesetzen, die in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes eingreifen, ist es von sehr hoher Bedeutung, mit größtmöglicher Vorsicht, Verantwortung und der größtmöglichen Zustimmung des Parlamentes zu beraten und zu beschließen. Der Ausschuss empfiehlt daher dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs unter Einbeziehung des beschlossenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Entschuldigung für den Lapsus meinerseits vorhin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss feststellen, es ist geradezu abstrus. So empfinde ich das hier. Wir wissen, in welchen Schwierigkeiten wir uns bei solchen Gesetzesvorhaben bewegen, bei denen wir in Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen.
Der Ausschuss hat in einer großen Anhörung und auch mit vertiefenden und wichtigen Änderungen an diesem Gesetz gemeinsam gearbeitet. Ich finde es geradezu als beschämend, was die Kollegen der AfD und die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE heute in der Art und Weise vorgetragen haben, nachdem sie im Ausschuss sowohl dem Änderungsantrag, der gerade dem Antrag der LINKEN vollkommen entgegengekommen ist, als auch dem Gesetz zugestimmt haben.
Ich glaube, es wird diesem Hause nicht gerecht, wenn man einfordert, das Parlament muss sich um diese Gesetzeslagen kümmern, und sich dann im Nachgang heute Morgen so gibt und handelt. Es wird auch unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht gerecht. Ich wollte mir heute Morgen doch einmal herausnehmen, das hier sehr deutlich klarzustellen. Ich glaube, es wird auch den Mitgliedern und der Arbeit des Ausschusses nicht gerecht. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wie der Kollege Zehner kann auch ich für mich in Anspruch nehmen, schon weit mehr als ein Jahrzehnt in der Kommunalpolitik tätig zu sein, im Gemeinderat tätig zu sein. Dort bin ich auch schon seit mehr als zehn Jahren haushaltspolitischer Sprecher meiner Fraktion und wirke jahrein, jahraus an den Haushalten mit. Darüber hinaus bin ich auch noch Ortsvorsteher in einem Ortsteil. Über viele Jahre war diese Tätigkeit sehr, sehr schwierig. Ich möchte es einmal auf „gut Saarländisch“ sagen: Seit Jahren zählen wir dabei die Groschen; heute müsste man vielleicht „den Cent zählen“ sagen. Umso wichtiger ist es, dass nun dieser Gesetzesvorschlag kommt, damit der Saar
landpakt, den wir von den Koalitionsfraktionen gemeinsam in einem Umfang von mehr als 1 Milliarde Euro eingebracht haben und der sich in der Umsetzung befindet, nicht einfach verpufft. Daher wird nun der richtige Weg beschritten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit rund sieben Monaten leben wir im Saarland, bundes- und weltweit mit den Herausforderungen, Risiken und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Unsere Bundesregierung, unsere Landesregierung sowie die Parlamente haben in dieser zuvor nie dagewesenen außergewöhnlichen Situation jederzeit unverzüglich, angemessen, verantwortungsvoll und entschlossen gehandelt. Beispiele hierfür sind der Nachtragshaushalt und die Hilfen für unsere saarländischen Unternehmen oder auch das heute hier zur Beratung anstehende Gesetz über den kommunalen Schutzschirm. Letzteres braucht es in der aktuellen Situation, um die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen zu erhalten und abzusichern.
Ich möchte einige Beispiele nennen zu dem, was wir in den zurückliegenden Monaten unternommen haben und was wir auch weiterhin tun werden: Im Zeitraum 2020 bis 2022 erreichen die verschiedenen Hilfsmaßnahmen des Landes und des Bundes für die saarländischen Kommunen in der Summe einen Betrag von rund 640 Millionen Euro. Darin enthalten sind nach den Plänen der Bundesregierung die Hilfen des Bundes für die hälftige Kompensation der Gewerbesteuerausfälle und die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung von derzeit 50 Prozent auf bis zu 75 Prozent in den folgenden Jahren. Im Zeitraum 2020 bis 2022 kann dies für die Kommunen im Saarland eine Entlastung in Höhe von rund 200 Millionen Euro ergeben. Die Digitalisierung der Kommunen und der Landesverwaltung unterstützt die Koalition jeweils mit 19 Millionen Euro. 10 Millionen Euro werden den in Schieflage geratenen Vereinen als Soforthilfe ausgezahlt. Auch das will ich hier sehr deutlich erwähnen: Die Vereine tragen die kommunale Familie mit und leisten dort wertvolle soziale Arbeit.
Das Land wird auch den öffentlichen Personennahverkehr, den ÖPNV, unterstützen. Dazu sollen bis zu 50 Millionen Euro in eine „moderne Mobilität“ fließen. Dafür danke ich ganz besonders unserer Wirtschafts- und Verkehrsministerin Anke Rehlinger, die sich dafür immer stark gemacht hat.
200 Millionen Euro gehen in einen Stabilisierungsund Beteiligungsfonds, bis Juni sind bereits Auszahlungen in der Größenordnung von 150 Millionen Euro an saarländische Klein- und Kleinstunternehmen geflossen.
Und nicht zuletzt unterstützt unsere Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger die saarländischen Hotelund Gastronomiebetriebe zusätzlich mit einem zusätzlichen 3-Millionen-Euro-Programm für Zukunftsinvestitionen. Ich glaube, das ist sehr wichtig, denn gerade diese Betriebe gehen nun wieder einer schwierigen Zeit entgegen, da man nicht mehr so schön draußen sitzen kann. Das ist ja auch in der vergangenen Woche durch die Presse gegangen: Ich glaube, das wird dort auch funktionieren mit den sogenannten Heizpilzen; wir werden diese Unternehmen nicht hängenlassen.
Das Handeln der Regierung und des Parlaments, liebe Kolleginnen und Kollegen, war bisher sehr erfolgreich. Die Maßnahmen entfalten auch ihre Wirkung. Dennoch: Die pandemiebedingten direkten und indirekten Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte sind beachtlich und werden auch noch eine längere Zeit nachwirken.
Wir alle wissen, dass die Kommunen im Saarland von dieser Pandemie besonders hart betroffen sind, auf der einen Seite, weil ihnen die Steuereinnahmen wegbrechen, insbesondere die Einnahmen aus der Gewerbesteuer, auf der anderen Seite, weil sie sich darauf einstellen müssen, dass ihre Sozialausgaben, insbesondere in den Städten und Kommunen mit höherer Arbeitslosigkeit, stark ansteigen werden.
Diese Pandemie hat uns doch gezeigt, wie wichtig die Daseinsvorsorge vor Ort in den Kommunen ist. Viele Kommunen leiden. Sie haben kaum noch Spielräume, und in letzter Not können sie nur noch ihre Kernaufgaben erfüllen. Ich nenne Ihnen nur ein paar Stichworte: ÖPNV, Sozialkosten, sozialer Wohnungsbau, Schulen, Kindergarten. Aber auch der Strukturwandel vor Ort, der im Saarland konstant voranschreitet, schlägt auf die Kommunen durch. Daher, meine Damen und Herren, lautet die Botschaft des heutigen Tages: Wir wollen und wir werden die Kommunen mit ihren finanziellen Herausforderungen in dieser Pandemie nicht alleinlassen!
Wir leisten in den Jahren 2020 bis 2022 Steuerersatzleistungen aus Landesmitteln nach Maßgabe der Veranschlagung im Sondervermögen zur Bewältigung der finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie. Gleichzeitig übernimmt der Bund die Hälfte der Gewerbesteuerausfälle der Kommunen im Jahr 2020. Das sind deutschlandweit immerhin 6,1 Milliarden Euro, ein Teil dieses Geldes wird auch ins Saarland fließen.
Das Zeichen und der Appell an die Kommunen sind daher: Wir helfen euch in dieser finanziellen Not. Ihr seid die Keimzellen unserer Demokratie, vor Ort spielt die Musik. Deshalb sprechen die Bürgerinnen und Bürger in unseren Städten, Gemeinden und Kreisen ihren örtlichen Vertretern auch das größte Vertrauen aus.
Die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle und der Einkommenssteuer, des Gemeindeanteils, ist, weil es auch um Investitionen in die Kommunen geht, ein wichtiger Baustein, um unsere Kommunen gestärkt aus dieser Krise hervorgehen zu lassen.
Für uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist klar: Wir stehen an der Seite der Kommunen. Heute geben wir eine Antwort auf die Frage, wie wir die Kommunen in dieser pandemiebedingten konjunkturellen Situation stärken können. Damit die Wirkung möglichst schnell eintritt, geht es nicht nur um die Stärkung der Investitionskraft, sondern auch darum, dass wir den Kommunen Ausfälle bei einer der wichtigsten Einnahmequellen, bei der Gewerbesteuer, ersetzen.
Darüber hinaus nehmen wir Geld in die Hand, um unsere Kommunen krisenfester zu machen. Das Saarland übernimmt befristet bis zum 31. Dezember 2022 einen Festbetrag an den Ausgaben der Kosten der Unterkunft und Heizung der Gemeindeverbände. Damit helfen wir insbesondere den Kommunen, die mit hoher Arbeitslosigkeit und hohen Sozialausgaben belastet sind. Wir helfen den Kommunen, die strukturelle Herausforderungen haben. Wir helfen den Kommunen, die es am schwersten haben, und wir tun das nicht nur im Jahr 2020, sondern auch darüber hinaus bis 2022. Damit leisten wir einen Beitrag zur Verbesserung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land.
Die gleichzeitige Entlastung des Bundes durch die Übernahme der fehlenden Gewerbesteuereinnahmen schafft den Kommunen im Saarland zusätzlich weitere Luft zum Atmen. Es ist ein wichtiger Schritt, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Dass die finanzschwachen Kommunen mehr Aufmerksamkeit bekommen, ist das Verdienst unseres Bundesfinanzministers und Vizekanzlers Olaf Scholz, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Jedoch kann dies nicht die einzige Lösung für die unverschuldete Finanzsituation unserer saarländischen Kommunen sein. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat schon vor Monaten vorgeschlagen, die Kommunen durch eine faire Altschuldenreglung zu entlasten. Das Saarland hat sich mit dem Saarlandpakt und dem jetzt eingebrachten Gesetz zum Schutz der Kommunen gegen die finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie zu seiner Verantwortung bekannt. Durch den nun vorliegenden Gesetzentwurf sichern wir somit auch die Wirkung des Saarlandpaktes weiter. Wir als SPD‑Landtagsfraktion erwarten von den übrigen Parteien im Bund, dass diese sich endlich bewegen und der Verantwortung für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse bundesweit nachkommen!
Und daher, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU‑Fraktion, Sie mögen mir dies verzeihen, nehmt euren Wissensvorsprung der gemeinsamen Tätigkeit aus dem Saarland für ein kommunalpolitisch
verantwortungsvolles Finanzierungshandeln mit nach Berlin in eure Bundespartei und erklärt euren Spitzenfunktionären noch mal, was gleichwertige Lebensverhältnisse sind! Ich hoffe, Sie stoßen gerade bei Ihren Spitzenfunktionären, den Herren Merz, Röttgen und Söder, nicht weiterhin auf taube Ohren.
Meine Damen und Herren, der Bund hat eine gesamtstaatliche Verantwortung. Er kann und darf sich nicht darauf zurückziehen, dass die Finanzausstattung der Kommunen in unserem Verfassungsgefüge in solch einer Situation allein Aufgabe der Länder ist. Eine Lösung für die Altschulden zu finden, bleibt ein Auftrag des Koalitionsvertrages, bei dem unsere gemeinsame Koalition durch die Übernahme der Hälfte der Altschulden der Kommunen ihren Anteil geliefert hat. Das Thema ist damit aber nicht erledigt, auch wenn die Kolleginnen und Kollegen der übrigen Parteien im Bund glauben, mit dieser Lösung wäre alles erreicht. Davon bin ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, ehrlich gesagt, nicht überzeugt. Und das ist auch nicht hinreichend solidarisch.
Es geht uns heute nicht um schnelle Lösungen. Es geht um schnelle Hilfen, die ankommen. Mitten in der Krise geht es nicht um finanztaktische Spiele innerhalb des Föderalismus. Es geht darum, dass Hilfen dort ankommen, wo die Folgen der COVID-19Pandemie uns noch weiter hart treffen werden. Im Gegensatz zur Finanzkrise 2009/10, wo den Kommunen finanziell nicht geholfen wurde, steht die heutige Landesregierung unter Beteiligung der SPDFraktion in dieser schweren Krise an der Seite unserer kommunalen Kolleginnen und Kollegen.
Die Kommunen sind sprichwörtlich der Ast, auf dem wir sitzen. Diese Maßnahme verschafft ihnen ein kurzes Atmen auf Zeit. Denn vielen Kommunen in Not wird das alleine nicht genügen. Stattdessen muss der Bund mehr Entschlossenheit zeigen, wenn es darum geht, die Altschulden zu streichen. Das erst verschafft unseren verschuldeten Kommunen die Rahmenbedingungen und die Freiheit, zu handeln und vor Ort in die Zukunft zu investieren. Denn sie sind bei uns der Fels in der Brandung. Sie sind die Keimzelle der Demokratie und der sozialen Teilhabe unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen ihre Handlungsfähigkeit sicherstellen.
Durch die Übernahme der Ausfälle bei der Gewerbesteuer stellen wir das sicher, aber wir gehen noch einen Schritt weiter: Durch die Entlastung bei den Kosten für Unterkunft und Heizung stärken wir vor allem unsere strukturschwachen Kommunen. Es bringt nämlich nichts, ein Leck in den Kassen der überschuldeten Kommunen zu stopfen, wenn immer wieder neues Wasser an anderen Stellen eindringt. Wenn wir wirklich helfen wollen, dann müssen wir an die Strukturen heran.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir die ansonsten vorhersehbaren haushälterischen Schief
lagen unserer Kommunen abmildern und die kommunale Handlungsfähigkeit auch perspektivisch unterstützen. - Ich bitte Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mal wieder ein typischer Antrag der AfD-Fraktion: Morgens beim Kaffee liest man die Saarbrücker Zeitung und findet dabei einen Artikel zur saarländischen Gerichtsbarkeit. Wie immer mal wieder ohne jegliche Nachfrage im zuständigen Ministerium oder auch beim Saarländischen Richterbund schreibt man schnell einen Antrag hierzu für das nächste Plenum. Man erklärt den Untergang des Staates, die Ausbreitung der Kriminalität und die Handlungsunfähigkeit des Rechtsstaates mit den üblichen polemischen Aussagen.
Sie erlauben, Frau Präsidentin, dass ich aus der Begründung des Antrages zitiere: „Dazu kommt die organisierte Kriminalität, die sich im Zuge der absichtlich unkontrollierten Einwanderung ausbreitet.“ Es hätte mich auch gewundert, wenn etwas anderes dort drinstehen würde.
Liebe Kollegen der AfD-Fraktion, wenn Sie einmal Ihre Hausaufgaben machen würden, wäre Ihnen sehr schnell klar geworden, dass Ihr Antrag mal wieder nicht zielführend ist und wir ihn daher mit den Koalitionsfraktionen und auch der Fraktion DIE LINKE - dafür bin ich dankbar - ablehnen werden.
Ich will dabei allerdings auch nicht verschweigen, dass unsere Justiz in den letzten Jahren unter dem stringenten Sparkurs des Saarlandes gelitten hat und daher in Zukunft einer weiteren Verstärkung in vielen Bereichen bedarf. Dies werde ich Ihnen nun an einigen wenigen Klarstellungen aus der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 erläutern. Das hätten Sie selbst nachlesen können, Herr Dörr, wenn Sie mal irgendwo in Unterlagen reinschauen würden.
Zwei Punkte kann ich dabei weglassen, die Kollegin Dagmar Heib hat schon die Dinge erklärt, die das Personal betreffen. Aber hier darf man auch nicht verschweigen, dass es darüber hinaus wesentliche Veränderungen oder Verstärkungen in verschiedenen Verfahrensbereichen gibt, was ja dann auch die Arbeit erleichtert. Die Digitalisierung der Verwaltung insbesondere durch die Entwicklung hin zur elektronischen Akte wird mittelfristig zu Arbeitserleichterungen in der Gerichtsbarkeit führen. Hier ist insbesondere ein Gesetz über den Einsatz der Informationstechnik bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften bereits in Arbeit. Allerdings führt dieser Prozess im Moment zu Mehrbelastungen, was man aber auch nicht zu verheimlichen braucht. Dadurch wird sich jedoch eine deutliche Vereinfachung für die Zukunft und eine verbesserte Arbeitsmäßigkeit ergeben.
Der zweite Bereich, den ich noch nennen will: Im Bereich der Baumaßnahmen sind an mehreren Stellen hohe Ausgaben geplant. Im letzten Justizausschuss, am 17.09., wurde seitens des Justizministeriums berichtet, dass für sämtliche Baumaßnahmen ein Gesamtvolumen von 160,5 Millionen Euro im nächsten Haushalt geplant ist. Diese teilen sich in Investitionen an Gerichten und der Staatanwaltschaft in Höhe von 61 Millionen, in die Forensik in Höhe von 53,3 Millionen und in die JVAs in Höhe von 46,2 Millionen Euro auf. Auch dort wird es dann mittelfristig zu Verbesserungen in der Arbeitstätigkeit und zu vereinfachten Prozessen führen.
Meine Herren der AfD-Fraktion, alle vorgenannten Punkte wie auch die Punkte, die Ihnen die Kollegin Dagmar Heib schon erläutert hat, stellen jeweils Stärkungen der saarländischen Justizlandschaft dar. Ich mache es mir einmal ganz einfach: Ihr Antrag kommt zu spät, ist zu inhaltsleer und wird daher abgelehnt. - Danke schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das uns heute in Erster Lesung vorliegende Gesetz beinhaltet eine Vielzahl von wichtigen Änderungen in verschiedenen kommunalrechtlichen und beamten
rechtlichen Gesetzen. Insgesamt handelt es sich hierbei um Änderungen von acht Artikeln.
Bevor ich allerdings auf den zentralen Punkt meiner heutigen Rede eingehen will, möchte ich gern ein paar Worte zum Kollegen Dörr finden. Herr Dörr, ich bin Mitglied eines Gemeinderates. Dort haben wir in der Satzung beschlossen, dass abgelehnte Anträge ein Jahr nicht mehr aufgerufen werden dürfen, außer es findet sich eine Zweidrittelmehrheit in dem Rat. Ich denke, das ist eine gute Lösung. Es gehört zu einer guten Demokratie, dass Entscheidungen, die man demokratisch getroffen hat, nicht immer wieder in jedem Gremium erscheinen, und dass nicht immer wieder der gleiche Unsinn fortlaufend beraten werden muss. Sollte es tatsächlich eine andere Überlegung geben, steht es den Räten offen, mit Zweidrittelmehrheit einen Punkt wieder auf die Tagesordnung zu nehmen. Hier sind wir uns mit dem Innenminister einig, dass es einer landesweiten Regelung bedarf, dass Räte das für sich entscheiden können. Wir sollten uns mit den wichtigen Dingen beschäftigen und nicht immer wieder mit dem gleichen Unsinn.
Ich äußere mich dazu lieber nicht, das ist es mir nicht wert. Ich habe auch nicht über den Landtag gesprochen, Herr Dörr, sondern über die kommunalen Räte, also nicht über Ihre Anträge hier.
Ein wesentlicher Punkt, das wurde auch vom Kollegen Raphael Schäfer bereits breit ausgeführt, ist bei den vorgeschlagenen Änderungen selbstverständlich die Aufnahme der Erstattung von für die Betreuung von Kindern beziehungsweise auch für die Betreuung von pflegebedürftigen Personen entstehenden Kosten. Uns allen ist bewusst, dass auf diesen Feldern gerade Frauen die wesentlichen Lasten tragen. Das zeigt sich auch in der Breite aller kommunalen Räte, denn hier sind Frauen erheblich unterrepräsentiert. Oftmals hilft noch nicht einmal die Quo
te, weil es einfach zu wenige Frauen gibt, die zur Übernahme bereit sind. Die Frauen sagen sich: Ich kann das nicht leisten, ich habe abends meine Kinder zu betreuen, ich habe zu Hause meine Mutter, meinen Vater zu pflegen; daher kann ich mich in solchen Gremien nicht einbringen. - Ich glaube, insoweit ergibt sich nun eine Verbesserung für die Zukunft, insoweit können wir mehr Gerechtigkeit schaffen. Ich glaube, insbesondere auch die besonders betroffenen jungen Frauen und Mütter können so künftig mehr für die kommunalen Räte zur Verfügung stehen. Ich freue mich darauf. Ihre Quote ist, so meine ich, in allen kommunalpolitischen Gremien dringend zu stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die zentrale und politisch wohl auch interessanteste Änderung ist die vereinfachte Ruhestandsversetzung von BürgermeisterInnen und die sich daraus ergebenden Folgeänderungen des Beamtenversorgungsgesetzes, zum Beispiel, dass der Versorgungsabschlag 10 Prozent nicht übersteigen darf. In Artikel 1 werden die vorgesehenen Änderungen betreffend die Abwahl und Ruhestandsversetzung von Bürgermeistern und Oberbürgermeistern, § 58a KSVG, neu geregelt. Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wird die Möglichkeit eröffnet, in Fällen, in denen ihnen das erforderliche Vertrauen für die weitere Amtsführung nicht mehr entgegengebracht wird, die Versetzung in den Ruhestand zu beantragen. Darüber hinaus werden in Artikel 3 und in Artikel 4 weitere Regelungen hinsichtlich der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten sowie der Begrenzung des maximalen Versorgungsabzugs bei Ausscheiden aus dem Amt getroffen.
Meine Damen und Herren, es stellt sich sicherlich die Frage, warum es gerade in diesen Bereichen einen Bedarf für die Neufassung der gesetzlichen Regelung gibt. Vor allem das Beispiel des Oberbürgermeisters von Duisburg Adolf Sauerland im Zusammenhang mit der Love-Parade-Katastrophe, Kollege Schäfer erwähnte es, hat gezeigt, dass die bestehenden Regelungen geradezu ein Hemmnis hinsichtlich der mit einem solchen Ereignis eigentlich verbundenen notwendigen Verhaltens- und Verfahrensweisen darstellen. Darüber hinaus kann festgestellt werden, dass die bestehenden Regelungen seit der Einführung der Direktwahl von kommunalpolitischen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten vor allem ein Interesse derjenigen potenziellen Bewerber, die nicht durch eine eigene politische Gruppierung getragen werden, gemindert beziehungsweise schlicht ausgeschlossen haben. Das allerdings ist gerade einer der Hauptbeweggründe für die Einführung der Direktwahl von hauptberuflichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten gewesen.
Will man geeignete und hervorragende Bewerber für ein so wichtiges Wahlamt finden, dürfen sich die aus
den bestehenden Gesetzen ergebenden Regelungen nicht als Hemmschuh erweisen, sondern sollten eine fördernde und angemessene Regelung in Bezug auf das Wahlamt beinhalten. Gerade in Zeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen, in denen das Interesse an politischen und öffentlichen Wahlämtern stark zu schwinden scheint, dürfen die Gesetze nicht noch weitere Hemmnisse mit sich bringen. Wenn wir als politisch Verantwortliche in unserem schönen Land weiterhin eine breite demokratische Willensbildung und Gestaltung fördern wollen und auch künftig für unsere kommunalpolitischen Spitzenämter geeignete und hervorragende Frauen und Männer finden wollen, müssen die einschlägigen Gesetze eine fördernde und gesicherte Grundlage für Bewerberinnen und Bewerber darstellen. Sie müssen ihnen eine Zukunftsperspektive bieten. In diesem Sinne hat zum Beispiel das Bundesland Niedersachsen bereits vor einiger Zeit seine Gesetze in diesem Bereich angepasst und zukunftsfähig ausgestaltet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns diesem guten Beispiel folgen und in dem den nun anstehenden Anhörungen folgenden Verfahren, in der Zweiten Lesung, diese wichtigen Änderungen beschließen.
Über diesen Kernbestandteil des uns vorliegenden Gesetzentwurfs hinaus sollen mit den Artikeln 1, 2, 5 und 6 weitere Änderungen vorgenommen werden. Artikel 1 betrifft im Wesentlichen die Gestaltung der Gemeinde-, Orts- und Stadträte und der damit verbundenen Verfahrensrichtlinien innerhalb der kommunalen Ebene. Die SPD-Fraktion erachtet die eingebrachten Vorschläge als angemessen. Wir geben den kommunalen Räten auch die Möglichkeit, über ihre Größe und über sonstige kommunalpolitische Regelungen selbst zu bestimmen. Das bietet auch wieder, so möchte ich einmal sagen, etwas mehr kommunalpolitische Selbstverwaltung. Die Räte können künftig für sich auch entscheiden: Was ist in meiner Kommune machbar und was ist nicht machbar?
In Artikel 2 sind Änderungen über die kommunale Gemeinschaftsarbeit, in Artikel 5 redaktionelle Änderungen zur Klarstellung kommunalrechtlicher Vorschriften im Kommunalabgabengesetz, in Artikel 6 die Aufhebung des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens im Saarland enthalten. Hierauf möchte ich aber heute anlässlich der Ersten Lesung nicht im Detail eingehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der uns heute in Erster Lesung vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen betreffend kommunalrechtliche, abgabenrechtliche und beamtenrechtliche Regelungen. Die Koalitionsfraktionen werden gemeinsam das vorliegende Gesetz an den zuständigen Ausschuss zur Anhörung und Bearbeitung verweisen. Im weiteren Ablauf werden wir gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen dieses Ge
setz in den bevorstehenden Anhörungen und den weiteren Beratungen diskutieren und nachfolgend in Zweiter und letzter Lesung ein zukunftsweisendes Gesetz verabschieden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hecker und liebe Kollegen von der AfD-Fraktion, Sie fordern, dies nicht in Erster und Zweiter Lesung zu tun. Es tut mir einfach leid. Bei Ihrem gesamten Handeln, das ich heute Morgen hier erlebt habe, erscheint mir das geradezu grotesk. Heute Morgen winken Sie in zwei Abstimmungen in Erster und Zweiter Lesung 2,1 Milliarden Euro durch. Da brauchen wir keine öffentliche Anhörung, das ist eine kleine Hausnummer für das doch so reiche Saarland.
Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung berichten. Ich bin schon ewig Ortsvorsteher - so würden manche sagen - und war lange Fraktionsvorsitzender, der nun den Räten ihr Recht, zu handeln, wieder zurückgibt. Wir überlassen es nicht einer anderen Ebene. Man hat oft gehört, es sei die Stunde der Exekutive. Unsere Absicht ist es doch gerade, die Demokratie zu stärken. Ich glaube, Sie haben das Gesetz nicht gelesen und Sie haben es auch nicht verstanden. Ich glaube, Sie waren nicht fleißig genug, mal mit dem Saarländischen Städte-und Gemeindetag oder dem Landkreistag zu telefonieren. Dort hätten Sie
die nötigen Antworten bekommen, um das auch heute zu verstehen.
Andererseits dulden die aktuellen Gegebenheiten keinen Aufschub. Die Landesregierung hat sich zu Recht ausreichend Zeit genommen und hat mehrere Runden mit den kommunalen Spitzenverbänden gedreht, um den Kommunen eine rechtssichere Möglichkeit für die Durchführung von Ratssitzungen als Videokonferenzen und die Einsetzung eines Notausschusses mit erweiterten Entscheidungsrechten an die Hand zu geben. Auch hier - das wurde vom Kollegen Schäfer mehrfach gesagt - entscheiden die Räte über ihr Handeln. Ich bin dankbar - das geht an die Fraktion DIE LINKE -, dass Sie heute dem Gesetzentwurf in Erster und Zweiter Lesung zustimmen werden. Ich muss allerdings sagen, Herr Kollege Georgi, es steht nicht im Gesetz, dass es verboten ist, per Livestream zu übertragen. Auch das, glaube ich, können die Kommunen für sich entscheiden. Auch das ist ein öffentlicher Raum. Es steht nur drin, dass man einen öffentlichen Raum schaffen muss. Was Kommunen und Räte in der Eigenständigkeit ihrer Entscheidungen tun, obliegt ihnen selbst. Hier haben wir Wert darauf gelegt, dass es mit einer Zweidrittelentscheidung zum Schutz der kleineren Parteien passieren muss. Ich glaube, so ist es richtig und ist bei all den Ehrenamtlichen, die dort tätig sind, gut angelegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Entwurf liegt ein Gesetz vor, das sinnvollerweise einer schnellen Umsetzung bedarf und daher in Erster und Zweiter Lesung verabschiedet werden soll. Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Arbeit der Kommunalräte in Notlagen stärken. Wir geben ihnen neben der Präsenzsitzung, die weiterhin möglich ist, die rechtssichere Möglichkeit an die Hand, per Notausschuss oder Videokonferenz ihre Arbeit aufrechtzuerhalten und die ihnen demokratisch übertragenen Entscheidungsbefugnisse im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen. Besonders hervorheben möchte ich, dass hierbei jeder Rat bei jeder Versammlung frei entscheiden kann, wie er in Notlagen verfahren möchte. Entweder ist die Durchführung der Sitzung in Vollbesetzung und Präsenz, die Übertragung der Aufgaben des Rates auf einen zuvor bestimmten Notausschuss oder auf den Finanzausschuss oder die Durchführung der Ratssitzung in Videokonferenzen möglich. Damit Ratssitzungen als Videokonferenz rechtssicher durchgeführt und demokratische Grundsätze eingehalten werden, machen wir im Gesetz entsprechend Vorgaben. Jedes Kommunalgremium kann per Zweidrittelmehrheit auch im Umlaufverfahren diese Entscheidung treffen.
Klar ist für uns auch, dass die gewählten ehrenamtlichen Ratsmitglieder im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eine zentrale Rolle für starke Kommunen erfüllen. Sie sind die demokratisch gewähl
ten Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger ihrer Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände und somit ein Kernbestandteil unserer demokratischen Grundordnung. Dazu gehören nach unserem demokratischen Grundverständnis grundsätzlich Diskussionen von Angesicht zu Angesicht und der Streit über das bessere Argument im Sinne des Gemeinwohls. Meine Damen und Herren, die Pandemie hat allerdings gezeigt, dass das bestehende KSVG die Möglichkeiten einer regulären Ratsarbeit in solchen Situationen erheblich erschwert beziehungsweise zum Erliegen bringt. Das kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen. Im Grunde wurden mehrheitlich ganz viele Sitzungen abgesagt. Dies kann und darf vom Gesetzgeber nicht gewollt sein.
Der uns nun vorliegende Gesetzentwurf bietet nun im KSVG die Möglichkeit, die Handlungsfähigkeit der Kommunen aufrechtzuerhalten. Wir dürfen uns allerdings keine Illusionen machen. Ganz ohne Einschränkung der Ratsarbeit wird es auch künftig in Notlagen wie Pandemie oder Naturkatastrophen, die sich über einen längeren Zeitraum ziehen, nicht gehen. Naturkatastrophen und deren Auswirkungen werden wir gesetzlich aber leider nicht verbieten oder regeln können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist es richtig, die Alternativen zu Präsenzsitzungen in § 51a gesetzlich zu regeln, diese aber explizit auf Notlagen zu begrenzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern, den Landrätinnen und Landräten, dem Regionalverbandsdirektor, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den kommunalen Selbstverwaltungen sowie den vielen ehrenamtlichen Mitgliedern der Räte und denen, die dazu beigetragen haben, dass die Räte wichtige Beschlüsse - aufgrund der Gesetzeslage leider nur wichtige Beschlüsse - für ihre Bürgerinnen und Bürger fassen konnten. In vielen Kommunen mussten im Frühjahr Haushaltspläne für das laufende Jahr aufgestellt werden. Ohne Kreativität, Pragmatismus und Disziplin aller Beteiligten wären diese wichtigen Beschlüsse allerdings nicht zustande gekommen. Vielen Dank dafür. - Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in Erster und Zweiter Lesung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die Fraktion DIE LINKE schon immer ein grundsätzliches Problem mit der NATO hatte, daran besteht, glaube ich, grundsätzlich kein Zweifel. Allerdings finde ich es sehr problematisch, sich diese grundsätzlichen ideologischen Einstellungen der Fraktion DIE LINKE zunutze zu machen, wo es doch um etwas ganz anderes geht. Das wird hier gar nicht offen ausgesprochen. Ich wohne unmittelbar am Göttelborner Sender. Er dient den Streitkräften bei den Übungsflügen als strategisches Anflugsziel. Ich „genieße“ es also auch sehr häufig, dass sie über mein Dach hinwegfliegen. Ich bin natürlich nicht hocherfreut darüber, das sage ich ganz offen. Ich wohne aber auch am Autobahnkreuz der A8 und der
A1, das sind die am meisten befahrenen Strecken. Auch darüber sind die meisten Menschen nicht erfreut. Wir diskutieren jetzt aber nicht darüber, die Autobahn abzureißen, aber im Gegensatz sollen wir hier die Amerikaner aus dem Land jagen.
Liebe Kollegin Spaniol, der Kollege Heinrich sagte es schon, in dieser Zeit, in denen der Wirtschaft, den Betrieben, den Selbstständigen fast alles um die Ohren fliegt - das muss man immer sehr deutlich sagen ‑, machen Sie hier ein Fass auf und dann sagen Sie noch, Sie haben größtes Verständnis für die Menschen, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Es geht doch um viele Tausend Arbeitsplätze, die wir opfern sollen, nur weil man die beiden Airbases nicht haben will. Hintergrund ist doch tatsächlich, dass man den Nordsaarländern, den Beschwerdeführern, das Wort reden will: Wenn die abziehen, sind wir den Fluglärm los. Ich sage hier sehr deutlich: Schön wäre es, wenn die Menschen anders wären, wir brauchten keine Waffen und könnten dafür Lebensmittel kaufen und Kinder ernähren. Aber leider Gottes sind wir so, wie wir sind. Und das ist weltweit so. Ich bin dankbar, dass die Amerikaner auch heute noch Partner mit uns in der NATO sind und uns auch in einem eventuellen Ernstfall zur Seite stehen.
Darüber hinaus - Kollege Heinrich hat es ausgeführt - gibt es viele andere Gründe, aber stellen wir uns einmal vor, im Zweiten Weltkrieg wären wir in einer solchen Phase gewesen. Wo wären wir denn heute, wenn wir - wie ich es empfinde und wie es wohl die meisten Menschen in Deutschland tun - nicht seit 75 Jahren mit den USA befreundet wären? - Auch wenn es dort zurzeit einen Präsidenten gibt, den ich mal mit einem Fragezeichen versehen will. Da gibt es ja noch ganz andere Dinge, die gesagt werden. Im Moment ist es zwar etwas schwierig in dieser Beziehung, ich glaube aber dennoch, dass man mit dieser Freundschaft nicht so umgehen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich will keinen Zweifel daran lassen, dass die SPD es nicht mitträgt, dass über deutsche Air Bases, auch wenn sie der amerikanischen Rechtsform unterstehen, unerlaubte bewaffnete Angriffe mit Drohnen oder auch mit anderen Mitteln erfolgen. Weiterhin muss auch gelten, dass auf deutschem Boden deutsches Recht gilt. Vor dem Hintergrund, dass gerade ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig ist, welches die Frage zu klären hat, welche Rolle die Bundesregierung bei der Einhaltung deutschen Rechts bei Drohnenangriffen der USA über die Air Base Ramstein zu spielen hat, wäre eine vorauseilende Positionierung gegen die komplette Air Base unverantwortlich.
Wir hatten im Frühjahr die Chance, die Air Base Spangdahlem zu besuchen. Wir wurden dort herzlich begrüßt und über die Maßnahmen, die die amerikanische Fliegerstaffel dort in den letzten Jahren unternommen hat, um Verbesserungen beim Flug
lärm herbeizuführen, eingehend informiert. Man kann eines sehr deutlich feststellen. Wenn man überlegt, dass noch vor acht Jahren dort 46 Flugzeuge stationiert waren, die auch alle üben mussten und es heute nur noch 15 Flugzeuge sind, dann müssen wir schon deutlich anerkennen, dass die Übungszeiten zurückgegangen sind. Ich glaube, wir alle hier im Raum wünschen uns, dass es weniger wäre, aber ein Flugzeug zu fliegen, ohne zu üben, das wird wohl nicht funktionieren. Wie die Feuerwehr, Krankenpfleger und Rot-Kreuz-Helfer sowie viele andere üben müssen, so müssen auch Piloten üben. Das geht nicht im Nirgendwo.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es deutlich sagen. Auch die SPD ist mit vielem nicht sehr froh und nicht einverstanden. Wir müssen aber daran arbeiten. Und das wollen wir mit den Amerikanern, wie sich das in bilateralen Beziehungen gehört, tun. Wir wollen gemeinsam versuchen, weiterhin Verbesserungen zu erzielen.
Ihr Antrag ist in der Phase, in der wir uns jetzt befinden, doch von Polemik geprägt. Man will den Menschen im Nordsaarland ins Wort reden. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. - Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Schreiben vom 18.05.2020, eingegangen am 19.05.2020, hat der leitende Oberstaatsanwalt bei Herrn Landtagspräsident Toscani die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Heckmann beantragt, um Anklage wegen des Tatverdachts der Steuerhinterziehung zum Amtsgericht erheben zu können.
Die Immunität ist ganz nach herrschender Meinung ein Parlamentsprivileg. Sie schützt nicht das Interesse des einzelnen Abgeordneten an einer Vereitelung oder Verzögerung legitimer staatlicher Verfolgung. Sie schützt vielmehr die Funktionsfähigkeit des Parlamentes. Bei seiner Entscheidung über die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Heckmann hat das Parlament und ihm vorausgehend der Ausschuss zwischen den Parlamentsbelangen, denen
einer geordneten Rechtspflege und denen des Abgeordneten an einer ungestörten Wahrnehmung seines Mandates abzuwägen.
Diese Abwägung muss frei von Willkür erfolgen. Das Parlament entscheidet jedoch nicht über die Berechtigung der gegen den Abgeordneten erhobenen Vorwürfe, es urteilt also nicht über Schuld oder Unschuld eines Abgeordneten. Es entscheidet vielmehr darüber, ob sich die Staatsanwaltschaft erkennbar von unsachgemäßen Motiven bei der angestrebten Strafverfolgung leiten lässt. Sind hierfür keine objektiven Anhaltspunkte ersichtlich, ist der Landtag gehalten, die beantragte Maßnahme zu genehmigen.
Die beantragte Klageerhebung zum Amtsgericht wegen des Tatverdachts der Steuerhinterziehung lässt keinerlei Anhaltspunkte auf eine missbräuchliche Strafverfolgung erkennen. Die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Heckmann begegnet keinen Bedenken.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten beschlossen, dem Parlament zu empfehlen, entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft vom 18.05.2020 die Immunität des Abgeordneten Dieter Heckmann aufzuheben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Hecker, in Anbetracht der Zeit sehen Sie es mir heute nach, dass ich auf Sie gar nicht eingehe. Märchenstunde hatten wir heute von der AfD genug. Ich glaube, das brauchen wir zu diesem wichtigen Thema jetzt wirklich nicht.
Darauf brauchen wir wirklich nicht noch einmal eingehen. Das war allerlei Unsinn, was Sie erzählt haben. Das ist so. Sie reden selbst davon, dass die von der öffentlichen Hand finanziert werden müssen. Wo das Geld herkommen soll, sagen Sie allerdings nicht. Das ist schon etwas lustig.
Im Hinblick auf den vorliegenden Gesetzesantrag unter Einbeziehung des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen legen wir dem Parlament hier und heute ein rechtssicheres und umfangreiches Gesetzesvorhaben in Zweiter und letzter Lesung vor, welches unseren Kommunen die Möglichkeit eröffnet, in vielfältiger Weise ihre Einnahmesituation zu verbessern und somit ihren Investitionsmöglichkeiten nachzukommen und sie zu steigern.
Wir haben uns im parlamentarischen Verfahren die Zeit genommen, uns das Gesetz genau anzuschauen. Seit September 2019 haben wir die kommunalen Spitzenverbände, Wirtschaftsverbände und andere Sachverständige in den Innenausschuss eingeladen, um sie zum Gesetzentwurf des Innenministeriums anzuhören. Einer der Sachverständigen, die wir benannt haben - da bin ich meinem Vorgänger in der Funktion als kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Dr. Magnus Jung sehr dankbar -, war Dr. Gerd Thielmann vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz.
Meine Damen und Herren, vor welchem Hintergrund diskutieren wir die Änderungen des saarländischen Abgabenrechts überhaupt? - Zunächst müssen wir daher über die allgegenwärtige schlechte finanzielle Situation der saarländischen Kommunen reden. Neben den hohen Kassenkrediten, die viele saarländische Kommunen zu stemmen haben, macht ihnen vor allen die geringe Steuereinnahmekraft zu schaffen. Laut der Arbeitskammer des Saarlandes war
das Saarland im Jahr 2018 mit durchschnittlich 1.093 Euro pro Einwohner im Ranking unter allen Flächenländern lediglich vor den fünf ostdeutschen Bundesländern. Der Durchschnitt aller Flächenländern liegt bei 1.219 Euro pro Einwohner an Einnahmen. Dies wurde auch schon in einem anderen Gutachten festgestellt und als ein Kernbestandteil im Rahmen der Haushaltssanierung in den Kommunen angesehen. Schaut man gleichzeitig auf die kommunalen Investitionen der saarländischen Städte und Gemeinden, sieht das Bild noch verheerender aus. Die Arbeitskammer stellt dabei fest, dass das Saarland unter den Flächenländern im Jahr 2018 - jetzt hören Sie genau zu, Herr Hecker - den letzten Platz belegt. Mit nur 203 Euro pro Einwohner erreichen die saarländischen Kommunen gerade mal die Hälfte der Investitionstätigkeit des Länderdurchschnitts, der bei 403 Euro liegt.
Schaut man sich genauer an, was in dieser Gesetzesvorlage geändert werden soll, lassen sich zwei wesentliche Bereiche voneinander trennen. Erstens. Einführung einer Tourismusabgabe und eines Tourismusbeitrags. Zweitens. Änderungen am Durchführungssystem der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge. Ich werde daher auch getrennt auf die beiden Punkte eingehen.
Im Bereich der touristischen Erschließung und Verbesserung der Infrastruktur hat die saarländische Landesregierung - hier allen voran unsere Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger - Erhebliches geleistet und einen klaren Plan für die Zukunft. Wirft man mal einen Blick auf die touristische Nachfrage, also die Gästeankünfte und Übernachtungen, des Jahres 2019 sieht man ein weiteres Wachstum - und das im siebten Jahr in Folge. Bei den Gästeankünften konnten wir um 4,5 Prozent, insgesamt 1,12 Millionen, und bei den Übernachtungen um 1,8 Prozent, insgesamt 3,22 Millionen, gegenüber dem Vorjahr zulegen. In der Tourismusstrategie Saarland 2025 haben wir es uns zum Ziel gesetzt, jährlich ein
Wachstum von 1,2 Prozent bei den Übernachtungen zu erreichen. Auch 2019 konnten wir dieses Ziel wieder übertreffen und kommen dem Gesamtziel, bis zum Jahr 2025 insgesamt 3,3 Millionen Übernachtungen zu erreichen, ein gutes Stück näher.
Um den Tourismus weiterzuentwickeln, hat das Wirtschaftsministerium für die kommenden Jahre einen jährlichen Zuschussbetrag aus EU- und Landesmitteln für den Tourismus von über 9,6 Millionen Euro, einschließlich 2,5 Millionen Euro aus der Landeskasse, in den Haushaltsberatungen veranschlagt. Allein für die touristische Infrastruktur werden ab 2020 2 Millionen Euro zusätzliche Tourismusmittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Die gewerbliche Tourismusbranche unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zusätzlich mit 500.000 Euro pro Jahr ab dem Jahr 2020.
Meine Damen und Herren, Tourismus ist weit mehr als ein „Nice-to-have“, mehr als ein zusätzliches Bonbon, wenn alle Pflichtaufgaben einer Kommune zunächst in Angriff genommen werden. Es ist ein sehr ernstzunehmender Wirtschaftsfaktor und er steigert die Standortqualität beispielsweise für sich neu ansiedelnde Unternehmen und Fachkräfte. Zudem profitiert insbesondere auch die einheimische Bevölkerung von gelungener Infrastruktur des Tourismus. Tourismus steigert letztendlich den Freizeitwert der Bewohner und bindet die Bevölkerung auf positive Weise an die Kommune.
Grundlage für unsere Überlegungen zur weiteren Ausrichtung des Tourismus im Saarland ist zunächst die landesweite Tourismuskonzeption Saarland. Diese im Jahr 2015 veröffentlichte Konzeption, die zusammen mit dem Städte- und Gemeindetag, dem Landkreistag, IHK, DEHOGA und den Touristikern erarbeitet wurde, bildet den Rahmen, der durch Landkreiskonzepte beziehungsweise kommunale Konzepte ergänzt werden sollte. Leitidee der Konzeption sind die drei Aspekte Wachstum, nachhaltige Wertschöpfung und Qualität. Gemeinden oder Gemeindeverbände können für ihre Projekte daher finanzielle Unterstützung beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr beantragen. Die Fördersumme beträgt in der Regel 70 Prozent der Investitionskosten. Neben diesen Förderprogrammen, die direkt den Gemeinden und Gemeindeverbänden zugutekommen, bieten wir Tourismusbetrieben, in der Regel Übernachtungsbetrieben, eine Förderung für die Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Betriebsstätten an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe jetzt ganz viel vorgetragen, was überhaupt nichts mit Abgaben
oder Nehmen zu tun hat, sondern was wir alles im Grunde aus der Landeskasse holen und dorthin geben. Wir reden heute nur noch über eine flankierende Maßnahme aus den Tourismusabgaben, die hier einfließen sollen.
Den Gemeinden des Saarlandes stehen im Bundesvergleich unterdurchschnittliche finanzielle Mittel für touristisch bedingte Aufwendungen zur Verfügung. Insbesondere für touristische Infrastrukturen mit hohem Unterhaltungsaufwand wie zum Beispiel für das touristische Radwegenetz oder Premiumwanderwege benötigen die Gemeinden finanzielle Mittel, um die erforderliche Qualität aufrecht zu erhalten. Nach intensiven Diskussionen hat sich dann die Möglichkeit der Einführung einer Tourismusabgabe und eines Tourismusbeitrages als zielführend herauskristallisiert.
Mit der Änderung des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes und des Kommunalabgabengesetzes werden die Gemeinden, die sich in diesem Bereich weiter engagieren möchten, in die Lage versetzt, zusätzliche Mittel einzunehmen. Eine Pflicht zur Einführung dieser Abgabe beziehungsweise des Beitrages besteht allerdings nicht. Es gibt also keinen Zwang. Erhoben werden kann eine Tourismusabgabe von den Personen, die sich in dem Gemeindegebiet aufhalten, ohne in ihm einen Wohnsitz zu haben, und denen die Möglichkeit geboten wird, die Einrichtungen zu benutzen und an den Veranstaltungen teilzunehmen. Ferner wird ein Tourismusbeitrag ermöglicht, der von den Personen und Unternehmen erhoben werden kann, denen die touristischen Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen besondere wirtschaftliche Vorteile bieten. Hier möchte ich ausdrücklich auf das Wort „besondere“ hinweisen. Man muss klar feststellen, dass das Unternehmen einen deutlichen Mehrwert daraus erzielt. Der Tourismus im Saarland bringt Wertschöpfung in die Region und ist Jobmotor. So hängen allein in diesem Sektor mittlerweile circa 33.000 Arbeitsplätze vom Tourismus ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Rückblick auf die getätigten Investitionen und im Vorausblick auf die zukünftig benötigten Investitionen im touristischen Bereich ist daher die Einführung der Möglichkeit zur Erhebung einer Tourismusabgabe und eines Tourismusbeitrages nur konsequent, gerecht und folgerichtig. Unsere Bürgerinnen und Bürger werden hierdurch nicht belastet. Es kommt Ihnen die daraus resultierenden Investitionen kostenfrei zugute, auch sie können diese Dinge mitnutzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir nun zum zweiten Punkt, einem Punkt, den wir im KAG
ändern. Die Möglichkeit zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen war bereits im Kommunalabgabengesetz geregelt. Mit der Möglichkeit für die Kommunen, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wiederkehrende Beiträge nun rechtssicher zu erheben, wollen wir die Akzeptanz dieser Beiträge bei den Bürgerinnen und Bürgern erhöhen, aber auch bei den Kommunen insgesamt, denn sie können einen Beitrag für wichtige Infrastrukturmaßnahmen vor Ort leisten. Der Städte- und Gemeindetag hat sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens deshalb auch positiv über die rechtssichere Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge geäußert.
Mithilfe der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge kann die kommunale Investitionstätigkeit gestärkt werden. Denn die Einnahmesituation der saarländischen Kommunen ist, wie bereits ausgeführt, oft nicht so gut, dass sie die Kosten grundlegender Straßenausbaumaßnahmen komplett selbst übernehmen können. Wichtig war den saarländischen Städten und Gemeinden vor allem, dass sie weiterhin selbst entscheiden können, ob sie überhaupt Straßenausbaubeiträge erheben - und wenn ja, ob sie sich für einmalige oder wiederkehrende Beiträge entscheiden. Diesem Ansinnen sind wir, die Koalitionsfraktionen, mit unserem Antrag und dem Gesetzentwurf gerne gefolgt. Wir stärken damit auch die kommunale Selbstverwaltung.
Schaut man nun, meine Damen und Herren, in das Abgabenrecht der anderen Bundesländer, stellt man schnell fest, wie unterschiedlich die Regelungen im bundesweiten Vergleich sind. Lediglich in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Berlin werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben, also in den großen Stadtstaaten und zwei Flächenländern, und zwar - wen wundert’s - den beiden Ländern mit der höchsten Steuereinnahmekraft. Und ja, in einigen Bundesländern wird zurzeit angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge diskutiert. Dennoch nehmen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, keineswegs eine exotische Stellung ein, durch die die Bürger im Saarland besonders belastet würden. Immerhin schreiben manche Bundesländer ein Beitragssystem verpflichtend vor, während andere, so das Saarland, den Kommunen allgemein nur die Möglichkeit der Erhebung ohne Systemvorgabe einräumen.
Uns ist es wichtig, dass grundlegende Ausbaumaßnahmen vor Ort zugunsten der Bürgerinnen und Bürger weiterhin möglich sind. Mit den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen möchten wir außerdem für mehr Gerechtigkeit sorgen, denn die Abga
be wird für die Anlieger vorhersehbar und fällt nicht mehr auf einen Schlag an.
Außerdem wird es weiterhin so sein, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht für jede Maßnahme zur Kasse gebeten werden. Auch das wird, um es deutlich zu sagen, in der Öffentlichkeit oftmals falsch dargestellt. Nur bei grundlegenden und grundhaften Ausbaumaßnahmen, das heißt bei einer Komplettsanierung des Straßenkörpers, können die Kommunen überhaupt einen Beitrag der Anlieger einfordern. Des Weiteren muss ein Vorteil für die Anlieger gegeben sein. Das muss hier klar gesagt werden: Man kann das nicht grundsätzlich stets bei jedem einfordern.
Herr Präsident, ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis, aus dem Gesetzentwurf: „Beim wiederkehrenden Beitrag ergibt sich der Vorteil dadurch, dass den in einem Abrechnungsgebiet gelegenen Grundstücken durch das Vorhalten bzw. Bereitstellen des Straßennetzes in diesem Abrechnungsgebiet die Chance der Inanspruchnahme geboten wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt ein Beitrag für den Ausbau einer öffentlichen Straße als Teil einer öffentlichen Verkehrsanlage nur für diejenigen Grundstücke in Betracht, die von der Verkehrsanlage einen jedenfalls potenziellen Gebrauchsvorteil haben, bei denen sich also die Möglichkeit der Nutzung der ausgebauten Straßen als Lagevorteil auf den Gebrauchswert des Grundstücks auswirkt.“ Auch das sollte nicht außer Acht bleiben: Bei guten Straßen ist der Wert einer Wohnlage deutlich höher, sodass der Bürger, der vielleicht einen kleinen Beitrag zahlen muss, davon profitiert.
Ich frage Sie, insbesondere Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE: Warum sollten wir unter diesen Umständen, auch angesichts der engen finanziellen Handlungsspielräume des Landes, darauf verzichten, den Kommunen das Instrument der Erhebung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge an die Hand zu geben? Wir müssen doch so pragmatisch sein, das geltende Steuerrecht und die sich daraus ergebenden Einnahmen bei unseren Entscheidungen im Landtag zugrunde zu legen. Aus ideologischen Gründen mag es Ihnen richtig erscheinen, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzulehnen. Das zeigt aber auch, dass Sie in den saarländischen Kommunen nicht in Verantwortung stehen.
Meine Damen und Herren, die SPD ist eine Kommunalpartei, und eine erfolgreiche Kommunalpolitik erfordert Kreativität und Pragmatismus zur Lösung der konkreten Probleme der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Über diesen Pragmatismus verfügen wir hier im
Saarland mit den von uns gestellten Landräten, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern. Auch hier, auch in der SPD-Landtagsfraktion, ist diese Kompetenz mit vier Ortsvorsteherinnen beziehungsweise Ortsvorstehern sowie einer Bezirksbürgermeisterin vorhanden.
Danke. Ich habe ja auch von unserer Fraktion gesprochen. - Ich selbst als langjähriger Ortsvorsteher und als Gemeinderatmitglied weiß aus vielen Bürgergesprächen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger den Gedanken eines geringen wiederkehrenden Beitrags statt eines großen einmaligen Beitrages zur Sanierung und Herstellung guter Straßen und Gehwege durchaus verstehen. Gerade Sie, liebe Kollegin Schramm, kennen das doch aus Ihrer Heimatstadt - sie ist eine von zwei Kommunen im Saarland, die dieses vorgeben ‑
und wissen daher auch, dass dies in Püttlingen auf eine breite Akzeptanz stößt.
Ich konnte bis heute noch in keinem Zeitungsartikel lesen, dass es dort eine Bürgerinitiative gegen die Umlagegebühr gegeben hätte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, zum Schluss meiner Ausführungen lässt sich Folgendes feststellen: Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unter Einbeziehung unseres Änderungsantrages ihrer Verantwortung gegenüber ihren Städten und Gemeinden ein weiteres Mal gerecht. Dies geschieht unter Beibehaltung der größtmöglichen eigenwirtschaftlichen Entscheidungsmöglichkeiten der kommunalen Gremien und geht somit mit einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung einher.
Nicht unerwähnt lassen will ich, dass wir bei allem unserem Handeln, auf das ich vorab ausführlich eingegangen bin, eine der wichtigen Fragen betreffend die Entschuldung unserer Städte und Gemeinden noch nicht geklärt haben, nämlich die Herstellung
gleicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Unsere Kommunen bedürfen der Entschuldung durch den Bund. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, nehmt mir das nun bitte nicht übel, lassen Sie es mich mal so sagen: Gemeinsam haben wir im Land in den letzten Jahren unsere Klausuren geschrieben und auch bestanden. Aber leider hängen Sie bei Ihrer Masterarbeit im Bund noch deutlich zurück und kommen anscheinend nicht wirklich voran.
Aber wir als Koalitionskollegen sagen Ihnen auch weiterhin unsere Unterstützung zu. Denn wir haben es ist, so glaube ich, jedem bekannt, was unser Finanzminister gesagt hat - unsere Masterarbeit fertiggeschrieben, und wir wollen das auch künftig gemeinsam angehen, um auch den letzten Teil der Entschuldung unserer Kommunen zu bewältigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie daher, der Gesetzesvorlage unter Einbeziehung unseres Änderungsantrages und unter Ablehnung des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der Zeit fasse ich mich auch kurz und gebe das zu Protokoll. Es geht um die Beschlussfassung über die Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1330/16 und 2 BvR 2233/16.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 16. Januar 2020 beraten und empfiehlt dem Landtag einstimmig mit den Stimmen aller Ausschussmitglieder, von einer Stellungnahme zu den genannten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Dass die Kollegen der AfD-Fraktion den menschengemachten Klimawandel leugnen, ist uns allen im Hause bekannt. Ich brauche dazu nicht allzu viel zu sagen. Lieber Kollege Hecker, ich muss eines erwähnen. Sie haben vorhin zu Dr. Jung gesagt, was er sage, sei rückwärtsgerichtet. Da frage ich Sie, wie Sie den Atomunfall von Fukushima nennen. Zukunftsweisend? - Fragen Sie einmal die Japaner und die Menschen, die dort am Pazifik wohnen, wie sie das empfinden. Sie empfinden diese Energieform sicherlich nicht als zukunftsweisend.
Ja, dazu haben Sie nichts gesagt, aber Sie haben über Atomenergie gesprochen.
Des Weiteren haben Sie über den Energiezukauf und den Energieabverkauf in Europa gesprochen. Es ist immer noch so, dass Deutschland ein Über
produktionsland beim Strom ist. Wir verkaufen mehr Energie, als wir zukaufen. Wir leben in einem europäischen Energieverbund. Da ist es nun einmal so, dass wir uns gegenseitig austauschen. Das passiert und wird wohl so bleiben. Das finde ich wiederum sehr zukunftsweisend, weil es auch eine Form von Europa darstellt.
Last but not least möchte ich noch etwas anmerken. Seit über 20 Jahren betreiben wir in Europa den ökologischen Energieumbau. Ich darf für mich in Anspruch nehmen, dass ich mit einer der Ersten war. Ich habe seit 1997 eine Fotovoltaikanlage. Sie ist jetzt schon ausgelaufen. Es ist so, ich will das gar nicht abstreiten, dass es schwieriger wird. Diese Probleme müssen Techniker und Ingenieure - Sie sind ja auch einer, Herr Hecker - lösen. Aber es ist nicht so, dass es unmöglich ist. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir einmal einen Super-GAU - außer weltweit gesehen bei drei Atomkraftwerken - oder einen Blackout in unserem Netz hatten. Selbstverständlich kommt es zu Lastabwürfen. Das gab es aber vor 40 Jahren auch schon. Das ist der Fall, wenn große Industriebetriebe zu viel Energie anfordern. Dann wird Last abgeworfen. Das ist ein normales Vorgehen.
Dennoch will ich Ihnen sagen, Herr Hecker, dass Sie heute einen durchaus bemerkenswerten Antrag eingebracht haben, er hat nämlich mehr als zwei Zeilen. Das finde ich echt toll und will es nicht unerwähnt lassen. Er hat sogar Inhalt.
Sie haben es vom Inhalt her relativ gut vorgetragen, allerdings in Ihrer typischen Art und Weise. Im Grunde greifen Sie wenige Beispiele heraus, beziehen sich darauf und wollen die Landesregierung dann auffordern, dies oder jenes zu tun.
Werte Kolleginnen und Kollegen, Netzstabilität im Zuge des Energieumbaus ist ein großes Thema, dessen sich die Landes- und die Bundesregierung schon seit Langem angenommen haben und dem sie sich ständig weiter widmen. Da meine Zeit sehr knapp ist, will ich noch einige Maßnahmen der Regierung aufzeigen. Die physikalisch erforderliche Netzfrequenz muss innerhalb eines engeren Toleranzbereiches von 49,9 bis 50,1 Hertz gehalten werden, wofür die Netzbetreiber zuständig sind, nicht die politischen Vertreter. Ich glaube, wir haben die richtigen Leute bei den Netzbetreibern, die können das. Damit dies gelingt, müssen die Strom- und auch die Gasnetze immer intelligenter werden. Ein Beispiel hierfür ist das Projekt DESIGNNETZ, das bis Ende 2020 Erkenntnisse für technisch-ökono
misch funktionierende, effiziente Bausteine hervorbringen wird.
Dass der erneuerbare Strom durchaus beim Verbraucher ankommt, zeigen die über Jahre stetig wachsenden Anteile an erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch. Im ersten Quartal 2019 wurden 95 Prozent produziert, transportiert und verbraucht, aber nur 5 Prozent wurden durch Netzeingriffe abgeregelt. Im Hinblick auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems beziehungsweise die Vermeidung von großräumigen Versorgungsstörungen oder Blackouts hat der Gesetzgeber beispielsweise in § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes Rechte und Pflichten der Übertragungsnetzbetreiber formuliert. Diese Regelungen gelten für die Betreiber von Elektrizitätsverteilungsnetzen im Rahmen ihrer Verpflichtungen und Aufgaben entsprechend, soweit sie für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung in ihrem Netz verantwortlich sind.
An dieser Gesetzesvorlage waren alle relevanten Akteure beteiligt. Sie haben ihre Vorstellungen zur Versorgungsicherheit einbringen können. Ich will auch nicht unerwähnt lassen, dass nicht nur die Betreiber oder Erzeuger, sondern alle relevanten Gruppen der bürgerlichen Vertretungen involviert waren, auch die IG BCE war mit ihrem Vorsitzenden vertreten. Er saß bei all diesen Fragen, was Energienetze, Energieherstellung und -vertrieb in Deutschland angeht, mit am Tisch. Ich glaube, in der Bürgervertretung ist auch die nötige Kompetenz. Bei der Gewerkschaft IG BCE, in der ich schon sehr lange Mitglied bin, möchte ich ganz persönlich Michael Vassiliadis dafür danken, dass er für uns einsteht.
Ich muss jetzt schnell voranschreiten. Ich könne noch einige Dinge nennen, aber Magnus hat mir nicht viel Zeit gelassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt noch einiges zu sagen, aber ich bekomme es in meiner Redezeit einfach nicht mehr unter. Ich hebe es mir für später auf. - Die Landes- und die Bundesregierung sind sich der Probleme, was die Versorgungs-, Verteilungs- und auch die Netzschwierigkeiten betrifft, vollkommen bewusst. Das Innenministerium hat zur Katastrophenschutzverordnung auch im Hinblick auf solche Vorfälle extra einen Plan aufgelegt. Ich kann nur feststellen, in den letzten 25 Jahren seit dem Beginn des Umbaus sind solche Vorfälle nie eingetreten. Ich habe Vertrauen in unsere Techniker und Ingenieure. Ich glaube, wir kriegen
das hin. Wir werden es auch weiter betreiben. - Lieber Kollege Hecker, wir werden Ihren Antrag ablehnen. ‑Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Meine Kollegin Dagmar Heib hat ja hinsichtlich der Rechtslage und der Paragrafen inhaltlich schon das Meiste zu dem
Vorhaben und zu unserem Antrag gesagt. Lieber Kollege Lander, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, Ihre Ausführungen zur UdS und was dort und wie es dort gelaufen ist, lasse ich einmal so stehen. Aber dass Sie in Zweifel ziehen, bei schweren Kindesmissbrauchsverfehlungen den Strafrahmen zu schärfen, das schockiert mich, das muss ich Ihnen sagen.
Ich bin wirklich schockiert, auch wenn das unsere Leute in Berlin vielleicht sagen. Ich glaube, dort hat sich die Zeit geändert, auch durch die Digitalisierung, alles, was wir dort erleben. Ich glaube, dort müssen irgendwann einmal Gesetze angepasst werden. Ich weiß nicht, ob Sie ein Kind kennen, das einem schweren sexuellen Missbrauch unterlegen war.
Ja, ich kenne auch welche. Das sind Kinder, die sind eigentlich ihr ganzes Leben - das geht nie mehr weg - hochgradig geschädigt, seelisch, physisch und geistig belastet und müssen mit diesem Leid leben. Das bestrafen wir heute mit bis zu zwei Jahren Haft. Das ist die Täterschaft. Das sprechen die beiden Koalitionsfraktionen hier doch sehr deutlich an und wir sind der Meinung, dort etwas tun zu müssen. Das können wir so nicht stehen lassen.
Im Hinblick auf unseren gemeinsamen Antrag ist die Verschärfung des Strafrahmens und damit auch des möglichen Strafmaßes im Einzelfall - wir fordern das ja nicht grundsätzlich - bei Kindesmissbrauch ein Schritt in die richtige Richtung. Die Schädigungen, die bei solchen Übergriffen den Kindern angetan werden, können daher nur als Verbrechen und nicht als Vergehen eingestuft werden.
Die meisten von uns haben selbst Kinder, Enkelkinder beziehungsweise Nichten und Neffen. Stellen wir uns nur einmal vor, eine oder einer von uns wäre im eigenen oder im unmittelbaren Umfeld von solch einer Straftat betroffen und die Bestrafung des Täters würde nach den geltenden Rechtsvorschriften vonstattengehen. Und hier, Herr Lander, sage ich Ihnen auch, ein Verhör von einem Kind findet so nicht statt. Meistens werden diese Straftaten ja gar nicht im Kindesalter bekannt, Frau Heib sagte ja vorhin, der Beginn der Verjährungsfrist ist extra auf das 30. Lebensjahr ausgedehnt, darum geht es ja, weil sich diese Kinder meistens nicht offenbaren. Das kommt alles oftmals erst viel später auf den Tisch. Aber
stellen wir uns das einmal vor, denken wir einmal kurz darüber nach, was da wäre. Ich darf gar nicht sagen, was ich da früher im nichtöffentlichen Raum schon geäußert habe, wie ich persönlich reagieren würde, wenn das meiner Tochter oder meinem Sohn passiert wäre. Das würde mit Sicherheit einem geltenden Recht nicht mehr entsprechen. Das wollen wir hier, glaube ich, nicht weiter diskutieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, welch eine furchtbare und ekelhafte Vorstellung ist das wohl für jeden von uns und auch für alle anderen hier im Raum, ich glaube, auch auf der Zuschauertribüne. Gerade in Zeiten, in denen Kinder und Jugendliche immer früher an Smartphones und Internet herangeführt werden, vereinfachten Kontakt und Zugriff hierzu haben, wird potenziellen Tätern eine immer größere Plattform ermöglicht, auf Kinder und Jugendliche einzuwirken und letztendlich auch Missbrauch zu begehen.
Kindesmissbrauch kennt sicherlich viele Arten, wobei auch nicht alle auf die gleiche Stufe zu stellen sind. Sie sind jedoch alle zu verurteilen und eine neue Strafrahmenverschiebung bietet eine optimale Chance, auch auf Einzelfälle zu reagieren und mit einem angemessenen Strafmaß zu urteilen. Hierbei möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass gerade heute - ich gehe auch darauf ein, was Sie vorhin zur UdS gesagt haben - die Klinikleitung endlich den früheren Saarbrücker Polizeichef Peter Becker zum Ombudsmann in der Sache ernannt hat. Das war höchste Zeit und das freut uns alle hier im Raum.
In diesem Zusammenhang zeigt sich ein weiterer Vorteil der Einstufung von sexuellem Missbrauch von Kindern als Verbrechen, da die Verjährungsfrist von drei Jahren auf fünf Jahre ansteigt. Im Moment sind das noch drei Jahre, später laufen die jedoch erst ab Bekanntwerden der Straftat. Wenn man sich das heute anschaut, was in den Kirchen gelaufen ist, sieht man, dass das oft Menschen sind, die heute 50 oder 60 Jahre alt sind, dort ist die Verjährung längst abgelaufen. Es wäre zu überlegen, ob man das nicht auch ändern kann.
Ebenso ist zu begrüßen, dass abseits des Strafgesetzbuches ein begangener Missbrauch sogar zeitlich unbegrenzt ins erweiterte Führungszeugnis aufgenommen werden soll. Auch das finden wir richtig, hier geht es um das erweiterte Führungszeugnis. Das war auch die Diskussion im Hinblick auf die UdS, dass dort frühere Vorfälle nicht in den Zeugnissen waren. Ich glaube, das könnte allem Gesagten helfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, nach den Ausführungen meiner Vorrednerinnen und Vor
redner bedarf es meinerseits bei diesem Thema sicherlich keiner weiteren Ausführungen mehr, um hier jeden Abgeordneten im Hause von der Wichtigkeit unseres Antrags zu überzeugen, und ich darf Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag bitten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE im Landtag, auch zu Ihrem Antrag will ich mich wirklich kurzfassen. Ja, der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung hätte gerne in jedem Land einen Landesbeauftragten, an den sich die Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs in Fragen des Opferschutzes wenden können. Wir werden dennoch Ihren Antrag ablehnen, da wir der Meinung sind, dass wir den endgültigen Beschluss der eingesetzten Kinderschutzkommission, die heute gerade erst wieder getagt hat, abwarten wollen. Dies soll, glaube ich, im Februar der Fall sein. Bis dieser Beschluss vorliegt, werden wir abwarten und wir werden dem Beschluss der Kinderschutzkommission auch folgen.
Ich will Ihnen einige Beispiele für Einrichtungen nennen, an die sich die von Missbrauch betroffenen Kinder beziehungsweise deren Eltern wenden können, bei denen es speziell ausgebildete Bedienstete beziehungsweise Angestellte gibt: Zum einen wären das das Landeskriminalamt mit seinen speziell geschulten Beamtinnen und Beamten sowie die Jugendämter mit ihren Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Des Weiteren will ich hier aber auch nicht die Opferschutzverbände, wie zum Beispiel den Weißen Ring, die auch speziell ausgebildete Juristinnen und Juristen, Ärztinnen und Ärzte haben, unerwähnt lassen. Dass diese Beratungsstellen in ihrer Unabhängigkeit ja wohl nicht infrage stehen und auch im Hinblick auf die Strafwürdigkeit solcher Verbrechen gute Ansprechpartner sind, werden auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, wohl nicht verneinen.
Ich möchte gerade daher heute all diesen Menschen unseren persönlichen Dank aussprechen, die sich mit dieser schwierigen Materie beschäftigen, und ich glaube, das kann ich hier für das ganze Haus tun. Herzlichen Dank!
Und da ich glaube, dass zu dem Thema genug gesagt wurde - das liegt allen auf dem Magen und ist wirklich nicht einfach -, möchte ich meine Rede schließen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Lieber Kollege Dennis Lander, vielleicht habe ich mich versprochen, was das halbe Jahr und die zwei Jahre betrifft. Das mag sein. Das will ich einmal so stehen lassen. Dennoch, was hilft das alles bezogen auf die Aussage: Das meiste passiert in den Familien, das brauchen wir nicht zu strafen, die Leute wollen lieber Opferschutz. Dann könnte ich ja auch sagen: Wenn jemand einen ermordet, brauchen wir auch nicht zu bestrafen. Der ist ja tot, der hat ja auch nichts mehr davon.
Was ist das für eine Aussage! Wir erkennen in der heutigen Zeit, dass bei Missbrauchsfällen auch Internetkriminalität und auch die Globalisierung eine Rolle spielen. Sie kennen doch auch die Fälle von verkauften Kindern aus bulgarischen und rumänischen Kinderheimen. All das läuft doch auf dieser Welt und davon sind wir doch auch hier in Deutschland nicht frei.
Jetzt sage ich Ihnen noch etwas. Ich bin hier in den saarländischen Landtag gewählt worden und bin erst einmal hier für die Bürger in diesem Lande zuständig. Wir haben ein Bundesratsinitiativrecht. Es ist richtig, ja, das Bundesjustizministerium hat sich dazu erst im Dezember negativ geäußert. Bei manchen Leuten, auch bei den eigenen, muss man manchmal dicke Bretter bohren. Dafür sind wir da. Die Koalitionsfraktionen sind sich hier einig: Wir werden das vorantreiben und wir sind auch der Meinung, dass das heute bestehende Strafmaß für die Art der Strafhandlung einfach zu gering ist, denn das Strafmaß - das muss man einmal ganz klar feststellen - hat nicht nur den Sinn eines Opferschutzes. Auch wenn Sie mehr Justiz und Polizei verlangen, so verhindern Polizei und Justiz kein Verbrechen.
Die klären es auf, aber das Strafmaß verhindert oft ein Verbrechen, wenn es der Straftat angemessen gegenübersteht. Dort wollen wir hin, damit das besser wird. - Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Dörr, bevor ich zu Ihrem Antrag komme, kann ich es mir nicht verkneifen, zu sagen, dass ich es blamabel finde, dass Sie zu diesem Thema sprechen, es aber als Fraktionsvorsitzender nicht nötig haben, zu solch wichtigen Tagesordnungspunkten wie den Punkten 1 und 2 etwas zu sagen. Für mich als in der Wirtschaft langjährig Tätiger ist es ziemlich unterirdisch, dass Sie Ihren Fraktionskollegen ans Rednerpult schicken, Sie selbst aber keine Aussage machen. Das ist der erste Punkt.
Ich komme zum zweiten Punkt. Sie wissen, dass ich Bergbauingenieur bin und in den Genuss kam, Ihren angeblichen Feiertag, den 04. Dezember, zu feiern. Ich will Sie aufklären: Das ist nur ein Feiertag im Sinne des Feierns gewesen, rechtlich gesehen war das nie ein Feiertag, sondern die Bergleute haben einen Ersatzsamstag gearbeitet, um an diesem Tag frei zu haben. Es gibt außerdem sehr wohl noch Bergbau im Saarland. Sie haben einfach keine Ahnung davon. Es gibt zwar keinen Steinkohlebergbau mehr, aber ich möchte die Arbeitsplätze in den sonstigen Gruben, im Tagebau und in den Steinbrüchen nicht verlieren. Sie können sich ja einmal schlau machen, auch das ist Bergbau. Es würde Ihnen ganz guttun, wenn Sie in der Öffentlichkeit nicht immer so einen Stuss erzählen würden. Das schlägt mir nämlich auf den Magen, das will ich Ihnen sagen.
In Ordnung, dann nehme ich das zurück und behaupte das Gegenteil.