Marion Rosin

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir beraten heute abschließend einen Antrag der Koalitionsfraktionen vom Juni 2016. Auf unsere Initiative hin haben wir uns im Bildungsausschuss sehr intensiv mit dem Thema befasst. Dabei gab es umfangreiche und intensive Fachdiskussionen mit dem Bildungsministerium und mit der CDU. Im November des letzten Jahres haben wir im Bildungsausschuss zudem eine mündliche Anhörung zu unserem Antrag und zu einem ähnlich gelagerten Vorschlag der CDU durchgeführt. Dabei zeigte sich deutlich, dass die Koalitionsfraktionen mit ihrem Vorhaben das bisherige Verfahren zur schulischen Integration von zugewanderten und geflüchteten Kindern und Jugendlichen einheitlicher, effizienter und für die Betroffenen vor allem gewinnbringender gestaltet sehen wollen.
Seitens der eingeladenen Bildungspraktiker der kommunalen Spitzenverbände und auch der Schulaufsicht hat es im Grunde nur Zustimmung zu unserer Initiative gegeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will Ihnen das an einigen Beispielen erläutern. Es bestand bei den Anzuhörenden Einigkeit darüber,
dass es sehr sinnvoll ist, für die an der Schule neu aufzunehmenden zugewanderten oder geflüchteten Kinder und Jugendlichen zunächst ein ClearingVerfahren durchzuführen, um den jeweiligen Stand vorhandener Kompetenzen und Lernstände, die bisherige Schulbesuchsdauer und auch das vermittelte Niveau schulischer Bildung zu erfassen. Auf dieser Basis können dann individuelle Lernpläne erstellt werden, die bis zur vollständigen Integration in den Regelunterricht umgesetzt werden. Bislang fehlen den Schulen leider nur allzu oft dringend notwendige Informationen, die es ihnen erlauben würden, die neuen Schülerinnen und Schüler von Anfang an zielgerichtet zu beschulen, schrittweise in die Schulgemeinschaft zu integrieren und individuell zu fördern. Notwendig, und darauf warten unsere Schulen schon seit Beginn des Flüchtlingsstroms, sind Handreichungen für Schulen, Schüler und Eltern in verschiedenen Sprachen, die alle offenen Fragen hinsichtlich unseres Thüringer Schulsystems beantworten. Sachsen-Anhalt hat hier einen sogenannten Elternbrief erarbeitet, der sehr positive Resonanz bei allen an Schulen Beteiligten erfahren hat. Das Bildungsministerium muss hier handeln und einfach mal in Sachsen-Anhalt nachfragen.
Weiterhin ist in der Anhörung thematisiert worden, dass die vom Bildungsministerium vertretene Rechtsauffassung, dass die in § 19 Abs. 1 des Thüringer Schulgesetzes angeführten zur Erfüllung der Vollzeitschulpflicht zwingend erforderlichen zehn Schulbesuchsjahre mit Erreichen des 16. Geburtstags automatisch als absolviert zu betrachten seien. Frau Astrid Rothe-Beinlich hat das auch schon angeführt, hier braucht es ein besonderes ClearingVerfahren, denn es muss eine aufbauende Einzelfallentscheidung im Sinne des jeweiligen Betroffenen, um ihm eine Bildungsintegration zu ermöglichen, gefällt werden. Dabei ist es natürlich klar, dass ein 16-Jähriger mit zuvor nur drei oder vier Schulbesuchsjahren in seiner Heimat nicht schematisch in eine Grundschulklasse oder in eine fünfte Klasse eingeschult werden kann, sondern dass ihm andere schulische, eventuell aber auch außerschulische Bildungszugänge eröffnet werden müssen. Die bisher präferierte Standardlösung, 16-Jährige in Thüringen und ältere jugendliche Flüchtlinge in die BVJ-S-Klassen zu schicken, hat sich jedenfalls auch aus Sicht der Anzuhörenden nicht bewährt. Zum einen ist die Vorgabe von A2 als grundlegendes Sprachanforderungsniveau des BVJ-S für viele Flüchtlinge einfach unrealistisch. Zum anderen hat sich herausgestellt, dass Flüchtlinge mit nur geringer Schulbildung nicht durch einen bloßen zweijährigen Besuch einer BVJ-S-Klasse und anschließendem BVJ ausbildungsreif sind. Das ist schlichtweg illusorisch. Hier braucht es auf jeden Fall Einzelfallentscheidungen und individuelle Ansätze, die durchaus auch im außerschulischen Bereich liegen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, so viel zu einigen wesentlichen Aspekten unseres Antrags, die durch die Anhörung in ihrer Richtigkeit und Notwendigkeit bestätigt worden sind. Zentrales Anliegen der Anzuhörenden ist es doch gewesen, dass es bei der zunächst befristet erfolgten Anstellung der Deutsch-als-Zweitsprache-Lehrkräfte zu einer auf Dauer angelegten Lösung kommen muss. Auch dieses Vorhaben findet sich bereits in unserem Antrag. Die CDU dagegen – das ist schon mehrfach hier angesprochen worden – hat den Punkt in ihrem Papier überhaupt nicht thematisiert. Die Koalitionsfraktionen haben über eine längere Zeit, das muss ich zugeben, auf eine Lösung hingearbeitet, aber wir haben eine Lösung genau für diese Fragestellung. Diese liegt nun vor. Ich freue mich, dass der kontinuierliche Druck der Koalitionsfraktionen mit dazu beigetragen hat, dass nun nahezu allen befristet angestellten DaZ-Lehrkräften eine unbefristete Beschäftigungsperspektive im Thüringer Schuldienst geboten werden kann. Wir brauchen die Expertise dieser Lehrkräfte schon aus Sicht der Schule, weil wir hier eine Kontinuität brauchen, und das schaffen wir mit den Einstellungsmöglichkeiten, die jetzt die Landesregierung auf den Weg bringt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, dieser Antrag ist ebenso notwendig wie richtig gewesen. Es ist uns in der Anhörung des Bildungsausschusses von allen Seiten auch so bestätigt worden. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist es daher auch nur zu recht überschaubaren Änderungen am Antragstext gekommen. Zumeist sind Daten und Terminleisten aktualisiert worden. Es hat außerdem einige sprachliche Präzisierungen und kleine redaktionelle Änderungen gegeben.
Aus diesen Gründen ist die Beschlussempfehlung aus unserer Sicht ergänzt worden, und aufgenommen wurde, dass die Rechtsauffassung der Koalitionsfraktionen im Hinblick auf die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht nach § 19 des Thüringer Schulgesetzes hiermit Einklang findet. Es gibt eine aktualisierte Formulierung der Passage zu den Deutschals-Zweitsprache-Lehrkräften, welche die vom Bildungsministerium inzwischen gefundene Lösung bereits skizziert. Und wir haben im Ergebnis der Anhörung einen Absatz eingebaut, wonach jungen Menschen, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, ein besonders individueller Ansatz, ein passgenauer zugeschrieben wird. Das kann auch ein außerschulisches Angebot sein. Für meine Fraktion ist der Koalitionsantrag mit den genannten Änderungen komplementiert und wir werden ihm daher zustimmen und den konkurrierenden Antrag der CDU-Fraktion ablehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit der Zukunft der befristet eingestellten DaZLehrkräfte beschäftigt sich unser Haus bereits seit Herbst 2015. Seinerzeit hat die Regierungskoalition dafür gesorgt, dass im Rahmen des aktuellen Doppelhaushalts 150 DaZ-Stellen geschaffen wurden. Diese Stellen sind zwar noch befristet ausgebracht worden, aber den Koalitionsfraktionen ist schon damals klar gewesen, dass die DaZ-Bedarfe auch über das Jahr 2017 hinaus bestehen werden.
Bereits 2015, während der Haushaltsberatungen, haben wir daher immer wieder darauf hingewiesen, dass die Regierung Wege finden muss, die zu gewinnenden DaZ-Lehrkräfte längerfristig zu binden und unbefristet in den Thüringer Schuldienst zu übernehmen. Welche Weichenstellung Erfolg versprechend sein könnte, wurde damals von uns ebenfalls konkret benannt. Es geht um die Eröffnung von Angeboten zur berufsbegleitenden Weiterqualifizierung mit dem Ziel, die Gleichstellung der von den DaZ-Lehrkräften absolvierten Ausbildung mit der Ersten Staatsprüfung im Lehrbereich zu erlangen. Diesen Lösungsvorschlag haben die Koalitionsfraktionen im Juni 2016 erneut aufgegriffen und ihn in ihrem Antrag „Verbesserung der Beschulung von zugewanderten und geflüchteten Kin
dern und Jugendlichen“ unter Punkt I.2 d) verankert.
Die CDU thematisiert mit ihrem heute vorliegenden Antrag also nichts Neues, sie macht sich lediglich unsere, ohnehin seit Längerem bestehende Position zu eigen. Ich will das gar nicht kritisieren, ich erwähne diesen Punkt nur deshalb, damit die Opposition nicht wieder behauptet, sie befasse sich mit einem bildungspolitischen Problem als Erste und als Einzige.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der CDUAntrag ist dennoch berechtigt und das steht für mich außer Frage.
Dies macht zum einen die vom Bildungsministerium beantwortete Kleine Anfrage des Kollegen Tischner deutlich, die Anfrage mit der Nummer 1648. Demnach sind derzeit 126 DaZ-Lehrkräfte mit unterschiedlichen Beschäftigungsumfängen befristet im Thüringer Schuldienst eingestellt. 103 dieser Lehrkräfte können nicht ohne Weiteres in den Schuldienst übernommen werden, da sie keine vollständige Lehrerausbildung im Sinne des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes vorweisen können. Das heißt, bei fast 82 Prozent aller DaZ-Lehrkräfte besteht Bedarf an einer berufsbegleitenden Weiterqualifizierung, wenn sie unbefristet in den Thüringer Schuldienst übernommen werden wollen. Gleichzeitig laufen bei 73 der 126 DaZ-Lehrkräfte – also bei rund 58 Prozent – die befristeten Stellen bis Ende dieses Kalenderjahres aus. Bezogen auf das Schuljahresende des laufenden Schuljahres sprechen wir von immerhin 53 Betroffenen, das sind 42 Prozent aller DaZ-Lehrkräfte, die momentan im Thüringer Schuldienst arbeiten.
Diese Zahlen zeigen deutlich, vor welchen Schwierigkeiten wir derzeit stehen. Ein großer Teil der 2015 geschaffenen DaZ-Stellen läuft innerhalb der nächsten Monate aus. Gleichzeitig besteht bei den DaZ-Lehrkräften ein außerordentlich hoher Bedarf an berufsbegleitenden Weiterqualifizierungen, mit deren Hilfe es uns gelingen könnte, die Betroffenen dauerhaft im Schuldienst zu halten. Die Zeit drängt also. Zumindest ist das mein Eindruck angesichts der zitierten Zahlenwerte
und des immer enger werdenden Zeitfensters. Das Bildungsministerium kommt hingegen zu folgender Einschätzung, die ich ohne jede Bewertung zitieren möchte. In Beantwortung der Frage 9 der vorhin genannten Kleinen Anfrage heißt es:
„Hinsichtlich der befristeten Einstellung von Bediensteten, die nicht über eine vollständige Lehrerausbildung verfügen, sind Lösungsansätze derzeit in der internen Diskussion,“ – Frau Staatssekretärin hat das ja beschrieben – „um solche Bediensteten unter Umständen nach einer berufsbegleitenden Nachqualifizierung unbefristet einstellen zu können.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber nicht nur die Kleine Anfrage des Kollegen Tischner zeigt, dass deutlicher und dringender Handlungsbedarf besteht. Bereits Ende November hat sich der Bildungsausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit den Anträgen der Koalitionsfraktion und der CDU zur Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen befasst. Dabei stand die DaZ-Lehrerkräfte-Problematik verständlicherweise im Mittelpunkt einer ganzen Reihe von Stellungnahmen der Anzuhörenden. Aus der Vielzahl der Statements möchte ich nur zwei Ausführungen hervorheben. Das sind die Ausführungen der beiden Schulamtsleiter, die während der Anhörung vorgetragen haben: Das waren Dr. Althaus aus dem Bereich Nordthüringen und Herr Leipold aus Mittelthüringen und auch Frau Thaçi vom DaZ-Netzwerk Jena; die möchte ich nur herausgreifen. Beide Schulamtsleiter haben bei der Anhörung deutlich gemacht, dass auch über 2017 hinaus Bedarf an den seit 2015 eingestellten DaZ-Lehrkräften im Schuldienst bestehe. Herr Leipold ist in seiner Stellungnahme von mindestens zwei bis vier weiteren Jahren ausgegangen. Ebenso haben beide Schulamtsleiter mit sehr eindringlichen Worten geschildert, wie hart der bundesweite Wettbewerb um qualifizierte DaZLehrkräfte inzwischen geführt wird. Thüringen drohe dabei auf der Strecke zu bleiben, wenn es nicht gelinge, den befristeten Lehrkräften ein attraktives Angebot zur unbefristeten Übernahme in den regulären Schuldienst zu machen. Herr Dr. Althaus hat das in seinen Ausführungen laut Ausschussprotokoll wie folgt auf den Punkt gebracht. Er sagte damals: „Die meisten der im Sommer 2015 eingestellten DaZ-Lehrer würden im Sommer 2017 ausscheiden. Bereits bei jetzt notwendigen Nachbesetzungen werde offenbar, dass der Markt geeigneter Personen leer ist. Deshalb sei schon jetzt absehbar, dass die im Sommer 2017 frei werdenden Stellen nicht nachbesetzt werden könnten. Für die Stützpunktschulen und die dortigen Sprachklassen bedeute dies große Probleme. Man sei bereits mit den Schulleitern im Gespräch, es gebe jedoch keinen Plan B für den Fall, dass keine DaZ-Lehrer eingestellt werden könnten.“
Aus Sicht der Betroffenen ergänzte Frau Thaçi vom DaZ-Netzwerk Jena die Darlegungen der beiden Schulamtsleiter folgendermaßen: Auf die Frage, wie die Thüringer DaZ-Lehrkräfte mit dem näher rückenden Auslaufen ihres Anstellungsvertrags umgingen, antwortete sie – Zitat aus dem Ausschussprotokoll –, „dass die DaZ-Lehrer in andere Bundesländer ziehen würden, wo die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung bestehe. Das nächste in Frage kommende Bundesland sei Sachsen, was sehr viele DaZ-Lehrer in Betracht zögen.“ Sachsen – so Frau Thaçi weiter, werde deshalb präferiert, weil das Land „den DaZ-Lehrern die Möglichkeit einräume, ein zweites Fach berufsbegleitend nachzustudieren, um in den regulären Schuldienst wechseln zu können.“
Frau Staatssekretärin Ohler hat darauf hingewiesen, dass bereits jetzt die FSU Jena ein entsprechendes Angebot macht, aber wir werden frühestens 2020 die ersten Lehrkräfte haben, die einsteigen können. Wir bieten dagegen momentan für die DaZ-Lehrkräfte lediglich eine Fortbildung am Thüringer Institut für Lehrerbildung zum Beispiel mit Themen zur Alphabetisierung an, die aber nicht zu einer Entfristung führen würde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, folgende Punkte sind deutlich geworden: Wir werden in Thüringen auch langfristig Bedarf an einer hohen Zahl von DaZ-Lehrkräften haben. Aufgrund des bundesweiten Wettbewerbs um qualifizierte Kräfte in diesem Bereich wird es aber kaum möglich sein, in Thüringen den Bedarf künftig mit befristeten Einstellungen allein zu decken.
Was wir brauchen, sind berufsbegleitende Weiterqualifizierungen mit dem Ziel, eine unbefristete Einstellung in den Schuldienst Thüringen zu ermöglichen.
Die Koalitionsfraktionen haben dies bereits 2015 thematisiert und im Juni letzten Jahres mit ihrem Antrag, den ich vorhin angeführt habe, festgeschrieben. Mit der vorliegenden Initiative zieht nun auch die CDU nach. Da die Beratung unseres Antrages im Bildungsausschuss noch nicht abgeschlossen ist, wird es meines Erachtens das Beste sein, diesen Antrag zu überweisen, und wir werden gemeinsam, so wie wir es besprochen haben, im Ausschuss beraten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle Sachargumente, warum es im September 2013 notwendigerweise zur Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes gekommen ist und warum Landesregierung und Koalitionsfraktionen eine erneute Novellierung zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen, sind bereits in der ersten Lesung des CDUGesetzentwurfs im Detail ausgeführt worden. Ich möchte diese Argumente daher nicht noch einmal vortragen, sondern lediglich auf einige Punkte näher eingehen, die Kollege Tischner seinerzeit im Plenum benannt hat. Sie zeigen uns aus meiner Sicht beispielhaft, dass das Novellierungsvorhaben auf einer unzureichenden Faktenlage basiert und insgesamt wenig durchdacht ist. Zum einen hat der Kollege vorgetragen, die bisherigen Erfahrungen mit dem auf zwölf Monate verkürzten Vorbereitungsdienst seien durch die Bank negativ. Dies könne man insbesondere daran ablesen, dass nahezu alle Referendarinnen und Referendare, die im Februar 2016 ihren Vorbereitungsdienst aufnahmen, die sogenannte Interimslösung, die Ministerin Klaubert damals vorgeschlagen hat, in Anspruch genommen und eine Verlängerung des Referendariats auf 18 Monate beantragt haben. Diese Behauptung ist gar nicht mal komplett falsch, allerdings spiegelt sich darin die Realität auf eine etwas spezielle Art wider. Natürlich ist es richtig, dass die allermeisten Nachwuchspädagogen, die im Februar letzten Jahres in den Vorbereitungsdienst gegangen sind, die Verlängerungsmöglichkeit in Anspruch genommen haben. Ebenso richtig ist aber auch, dass die mit der Verkürzung des Vorbereitungsdienstes einhergehenden Ausgleichsmaßnahmen, nämlich der Wegfall der Hausarbeit und die Reduzierung der Ausbildungsfächer beim Lehramt für Grundschule von vier auf drei, zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft gesetzt worden sind. Das sollte eigentlich zeitlich synchron laufen, hat dann aber offenbar doch nicht so funktioniert. Genau aus diesem Grund hat das Bildungsministerium zugunsten und im Sinne der Betroffenen
im letzten Frühjahr die Interimslösung auf den Weg gebracht. Wie es der Name schon sagt, ist das aber nur als befristete Lösung gedacht gewesen, bis die Ausgleichsmaßnahmen greifen. Inzwischen greifen sie, sodass der Ausbildungsjahrgang, der am 1. August 2016 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen hat, nun auch vom Wegfall der Hausarbeit und von der Reduzierung der Ausbildungsfä
cher profitieren kann. Welche Erfahrungen machen diese Referendarinnen und Referendare, die als Erste überhaupt den verkürzten Vorbereitungsdienst absolvieren und dabei – wie bei der Novellierung 2013 vorgesehen – die Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch nehmen können? Wir wissen es bislang noch nicht und können es auch gar nicht wissen, weil die Betroffenen noch mitten in ihrer Ausbildung sind.
Und genau deshalb wollen wir diesen Aspekt 2018 evaluieren, um dann auf einer soliden Datenbasis sagen zu können, ob die 2013er-Novellierung unsere Erwartungen erfüllt hat oder nicht. Das ist aus meiner Sicht ein seriöser Umgang mit dem Lehrerbildungsgesetz.
Wer jedoch wie die CDU jetzt schon novellieren will, ohne überhaupt eine belastbare Faktenlage zu haben, der novelliert ins Blaue hinein und nimmt Änderungen vor, wo eventuell überhaupt keine Änderungen notwendig sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit komme ich zu einem zweiten Punkt, den der Kollege Tischner in seiner Argumentationskette vorgetragen hat. Der Kollege hat im Plenum ebenfalls dargelegt, der zwölfmonatige Vorbereitungsdienst sei in Wirklichkeit ja nur neun Monate lang, weil man schließlich Feiertage, Urlaub und Prüfungszeiträume ernsthaft mit einbeziehen muss. Wenn ich mich aber auf dieses Argument beziehe, dann ist natürlich auch ein Referendariat von 18 Monaten zu kurz, weil ich bei einem analogen Rechenweg
letztlich bei zwölf Monaten Vorbereitungsdienst netto herauskomme. Sie müssen demnach für mindestens 24 Monate Referendariat plädieren und nicht real für 18, was Sie ja tun.
An meinem Beispiel sehen Sie, meine Damen und Herren, wie absurd dieses Rechenbeispiel ist. Der bestehende zwölfmonatige Vorbereitungsdienst mag die richtige Länge haben oder er mag zu kurz sein, darüber kann man sich ohne Weiteres streiten und auch darüber diskutieren. Seine zeitliche Dauer aber künstlich runterzurechnen und quasi mit einer Brutto- und einer davon abzusetzenden Nettovorbereitungsdienstrechnung zu argumentieren, ist absurd.
Genauso wenig solide ist schließlich der Hinweis der CDU, er habe auch aus dem Hochschulbereich negative Rückmeldungen zum verkürzten Vorbereitungsdienst erhalten.
Das klingt beim ersten Anhören natürlich so, als habe die Universität Erfurt selbst Zweifel an der von ihr durchgeführten, mit der Kürzung des Vorbereitungsdienstes eng verknüpften Reform der Erfurter Lehramtsstudiengänge angemeldet. Dem ist aber in Wirklichkeit nicht so.
Herr Tischner hat nämlich mit der FSU Jena gesprochen und dann hier im Plenum aus deren Stellungnahme zitiert. Und dass die Jenaer Universität, die ihre Lehramtsstudiengänge ganz anders aufgebaut hat, dem Erfurter Modell des Lehramtsstudiengangs für Grundschulen nicht viel abgewinnen kann, das ist natürlich kaum verwunderlich.
Nein, danke.
Viel interessanter wäre daher für mich eine kritische Stellungnahme aus der Feder von Herrn BauerWabnegg, der also damit seine Erfurter Perspektive hier auch noch mal darlegen könnte. So haben wir nur eine Rückmeldung von der FSU Jena dargelegt bekommen, um damit dafür zu plädieren, den Vorbereitungsdienst weiterhin zu erweitern, ohne Datenlage. Und damit es überhaupt etwas aus Hochschulsicht zu kritisieren gibt, haben Sie dann einfach mal bei der FSU Jena nachgefragt. Das ist natürlich eine originelle Methode. Auf gleiche Weise könnte ich auch die evangelische Landesbischöfin zum katholischen Unfehlbarkeitsdogma oder Borussia Dortmund zu den spielerischen Qualifikationen der Münchner fragen.
Das Ergebnis dürfte jeweils recht eindeutig und wenig überraschend sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, werden weder der von der CDU vorgelegte Gesetzentwurf noch die Argumentation des Kollegen Tischner uns überzeugen können, von unserer Entscheidung, die wir bereits in der ersten Lesung des Gesetzes vorgetragen haben, abzukommen. Wir werden die angestrebte Evaluierung im nächsten Jahr erwarten. Wir werden mit den Ergebnissen umgehen und werden dann die entsprechenden Entscheidungen treffen, auf basierter Datenlage. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich kann man im Hinblick auf mögliche Änderungen des Lehrerbildungsgesetzes über alles sprechen. Allerdings sollte man es sich dabei nicht so leicht machen wie die CDU mit ihrem nun vorgelegten Gesetzentwurf. Die Dinge sind nun ein
mal komplexer angelegt und deswegen muss man sie auch differenzierter betrachten.
Lassen Sie mich daher zunächst einmal erläutern, warum es in der letzten Legislaturperiode zur Verkürzung des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt Grundschulen durch eine entsprechende Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes gekommen ist – eine Novellierung, die wir seinerzeit im Übrigen gemeinsam mit Ihnen vorgenommen haben, liebe CDU. Auch daran sei kurz erinnert. Hintergrund der im September 2013 vorgenommenen Änderungen des Lehrerbildungsgesetzes waren ländergemeinsame Strukturvorgaben der KMK. In ihrem Quedlinburger Beschluss vom Juni 2005 hatte die KMK nämlich als Bedingung für die gegenseitige Anerkennung gestufter Lehramtsabschlüsse festgelegt, dass diese auf einem einheitlichen Studienvolumen von 300 Leistungspunkten basieren müssen. 2010 folgte ein weiterer KMK-Beschluss, wonach die Länder ihre Landesgesetzgebung bis zum Wintersemester 2013 und 2014 anzupassen hatten. Diesen KMK-Vorgaben sind wir in der letzten Legislaturperiode gemeinsam mit der CDU gefolgt. Da ein Studienvolumen von 300 Leistungspunkten einer Verlängerung der Studiendauer von vorher neun auf dann zehn Semester für das in Erfurt angebotene Lehramtsstudium Grundschule gleichkam, haben sich die Universität Erfurt und das Bildungsministerium damals dafür entschieden, aus der quantitativen Veränderung auch gleich eine qualitative Verbesserung zu machen und das zusätzliche halbe Studienjahr als Praxissemester anzulegen.
Gleichzeitig wurde die nachuniversitäre Referendariatszeit um sechs Monate gekürzt, um so die Gesamtausbildungsdauer der Nachwuchspädagogen im Grundschulbereich auch weiterhin im Lot zu halten. Uns ist damit eine Umsetzung der KMK-Vorgaben zum Studienvolumen gelungen, ohne dass dadurch die gesamte Ausbildungsdauer verlängert worden ist und ohne dass dies in der Gesamtschau zulasten der Praxisanteile der Pädagogenausbildung gegangen ist. Diese Fakten sollte man bei einer Bewertung der damaligen Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes nicht unterschlagen. Berücksichtigt werden muss zudem, dass die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes von bestimmten Ausgleichsmaßnahmen begleitet worden ist. So besteht die Zweite Staatsprüfung inzwischen nur noch aus einem mündlichen und einem schriftlichen Prüfungsteil. Die zeitaufwendige Anfertigung einer Hausarbeit ist für die Lehramtsanwärter entfallen. Darüber hinaus ist die Anzahl der Ausbildungsfächer beim Lehramt für Grundschule von früher vier auf jetzt drei Fächer reduziert worden. Es ist also nicht einfach, wie oftmals fälschlicherweise behaup
tet wird, der Vorbereitungsdienst gekürzt worden – nein, das Land hat gleichzeitig Maßnahmen ergriffen, um die Belastung während des Referendariats spürbar zu reduzieren. Das sollte Ihnen eigentlich bekannt sein. Ebenso muss man im Hinterkopf haben, dass die Veränderungen des Lehramtsstudiums an der Universität Erfurt bei adäquater Verkürzung des Vorbereitungsdienstes erst zum Wintersemester 2015/2016 in Kraft getreten sind.
Das heißt, wir reden hier über substanzielle Veränderungen der ersten und zweiten Phase der Grundschullehrerausbildung, die erst seit etwa einem Jahr in der Praxis wirken können. Dennoch will die CDU diese Regelungen bereits jetzt wieder über Bord werfen.
Aber man kann leider nicht in der Grundschullehrerausbildung, lieber Kollege Tischner, Thüringen mit Nordrhein-Westfalen vergleichen. Das muss ich Ihnen mit auf den Weg geben.
Äpfel mit Birnen zu vergleichen, funktioniert in dieser Weise nicht. Mein Eindruck ist, dass sich die Union aus genau diesem Grund in der Begründung ihres Gesetzentwurfs auch immer nur im Ungefähren bewegt. Dort ist zu lesen: „Es ist zu befürchten [...]“. Sie haben es in Ihren Ausführungen eben auch genannt. Es liege nahe, heißt es an anderer Stelle. Es gibt jede Menge Konjunktive mit den Formulierungen „sei“, „habe“, „wolle“, „müsse“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU operiert also nur auf der Basis einer möglicherweise sich einstellenden qualitativen Verschlechterung der Pädagogenausbildung im Bereich der Grundschule.
Sie gibt leider einer subjektiv empfundenen, in der Zukunft eventuell Gestalt annehmenden Wirklichkeit hier einfach den Bezug, bevor sie harte Fakten hinzuzieht. Das finde ich schon bemerkenswert. Natürlich, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, sind auch mir die Befürchtungen der Studienseminare hinlänglich bekannt, aber das sind im Moment erst einmal nur Mutmaßungen – weiter nichts. Die Landesregierung, die die Stellungnahme der Studienseminare ebenfalls kennt, hat daher zu Recht beschlossen, die konkreten Auswirkungen der in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes erst einmal abzuwarten und zu evaluieren, bevor man jetzt
mit einem Schnellschuss ein neues Gesetz formuliert. So sieht für mich verantwortungsvolle Bildungspolitik aus. Ein Schnellschuss à la CDU würde dagegen dem gerade erst angelaufenen neuen Lehramtsstudiengang Grundschule an der Universität Erfurt beträchtlich schaden, die Gesamtausbildungszeit der Pädagogen spürbar verlängern, ohne dass dafür momentan eine konkrete Notwendigkeit bestünde, und schließlich auch noch die Ausbildungskapazitäten der Studienseminare in der Folge, würde man eine Veränderung jetzt vornehmen, im Grundschulbereich faktisch um ein Drittel kappen. Für solche wenig durchdachten Novellierungsvorhaben steht meine Fraktion nicht zur Verfügung. Wir werden daher diesen Antrag und die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss ablehnen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Novellierung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes haben wir uns ausführlich bereits bei deren ersten Lesung und anschließend im Bildungsausschuss befasst. Ich will daher nicht noch einmal alles wiederholen, was bisher schon von der Regierungskoalition, aber auch von Teilen der Opposition zur Bedeutung und Funktion der Erwachsenenbildung im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens und im Hinblick auf eine möglichst breite Bildungspartizipation gesagt worden ist. Über diese Punkte dürfte in unserem Haus ohnehin – so habe ich die bisherige Debatte jedenfalls wahrgenommen – weitestgehend Einigkeit bestehen.
Die Regierungskoalition zeigt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, aber auch mit der im Bildungsausschuss gefassten Beschlussempfehlung zu dieser Novelle, dass sie aus der allgemeinen Wertschätzung der Erwachsenenbildung die richtigen Schlüsse zieht und bereit ist, Träger und Einrichtungen in ihrer wichtigen Arbeit nachhaltig zu unterstützen und die Erwachsenenbildung in der Fläche weiter zu stärken. Dies wird schon mit Blick auf den Gesetzentwurf deutlich. Er sieht vor, bei der Grundförderung den Sockelbetrag für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung ab 2018 um jeweils 30.000 Euro zu steigern. Das entspricht einem Plus von 1,2 Millionen Euro im Jahr bzw. einer Erhöhung der Gesamtaufwendung des Landes für die Erwachsenenbildung um nicht weniger als 17,4 Prozent. In den Diskussionen der letzten Wochen ist dieser Mittelaufwuchs manchmal aus dem Blick geraten und mitunter auch kleingeredet worden. Ich finde aber, dass sich eine Erhöhung der Landes
ausgaben um 17,4 Prozent wahrlich sehen lassen kann. In welchen anderen Politikbereichen stehen schon jetzt Mittelaufwüchse für den Doppelhaushalt 2018 und 2019 fest? Die Koalition braucht sich mit diesem deutlichen Signal in Richtung der Erwachsenenbildung also nicht zu verstecken. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille; wahr ist natürlich auch, dass die Erwachsenenbildungslandschaft noch immer nicht das drastische Zusammenstreichen der Landesförderung durch die CDU-Regierung im Jahr 2005 verwunden hat.
Seinerzeit wurden die Landeshaushaltsansätze binnen eines Jahres von zuvor 8,7 Millionen Euro auf dann 4,7 Millionen Euro zusammengestrichen, also nahezu halbiert. Auch mit dem im Gesetzentwurf angelegten deutlichen Mittelaufwuchs lässt sich die Ausgabenhöhe des Jahres 2004 noch nicht wieder erreichen. Das erklärt die eher zögerliche Begeisterung, mit der Träger und Einrichtungen bisher auf den Gesetzentwurf reagiert haben. Dies erklärt auch, warum die Koalitionsfraktionen die letzten Wochen für intensive Diskussionen mit Trägern und Einrichtungen, aber natürlich auch untereinander genutzt haben, um herauszufinden, an welchen Stellen die Novelle noch sinnvoll nachgebessert werden kann. Sinnvoll ist dabei immer so zu verstehen gewesen, dass wir auf der einen Seite weitere Verbesserungen für die Erwachsenenbildung auf den Weg bringen wollten und auf der anderen Seite aber den Pfad eines sorgsamen Umgangs mit den Landesfinanzen nicht ohne Not verlassen wollten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, dieser Spagat ist den Koalitionsfraktionen gelungen. In der mit Ausschussmehrheit gefassten Beschlussempfehlung an das Plenum wird eine jährliche Dynamisierung des Sockelbetrags der Grundförderung um 1,9 Prozent ab 2019 festgeschrieben. Mit einem Schlechterstellungsverbot haben wir außerdem dafür gesorgt, dass eine Erhöhung des Sockelbetrags nicht zulasten des variablen Anteils der Grundförderung gehen darf, denn sonst hätte das nur neue, von der Koalition ungewollte Verschiebungen im System gegeben.
Wichtig ist für uns auch, dass künftig die Durchführung von Integrationsmaßnahmen der Erwachsenenbildung vom Land gefördert werden kann. Hier haben uns Träger und Einrichtungen integrationsbedingt hohe Bedarfe signalisiert, weshalb ihnen eine entsprechende Anpassung der Förderregularien äußerst sinnvoll erschienen ist. Diesem sachlich gerechtfertigten Änderungsvorschlag sind wir natürlich gern gefolgt. Die Opposition hat das ebenfalls getan, wenn auch in anderer Form.
Lassen Sie mich aber in diesem Zusammenhang noch ein Wort zum Änderungsantrag der CDU sagen. Anders als die Opposition haben wir den von
einigen Anzuhörenden vorgeschlagenen Katalog förderfähiger Maßnahmen aus zwei wichtigen Gründen nicht übernommen. Zum einen erscheint uns die Auflistung teilweise recht unbestimmt. Ich nenne hier nur einmal die Stichworte „Argumentationstraining“ oder „Förderung des gesellschaftlichen Dialogs“. Zum anderen haben abschließende Aufzählungen auch immer den Nachteil, dass der Förderungszuwender nicht flexibel auf sich ändernde oder neu entstehende Bedarfe reagieren kann. Daher belassen wir an dieser Stelle die konkrete Ausformulierung der Fördermodalitäten ganz bewusst dem fachlich zuständigen Bildungsministerium.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beschlussempfehlung enthält noch weitere Änderungen des Gesetzentwurfs, auf die ich hier im Detail nicht eingehen möchte. Sie entsprießen alle unseren intensiven Gesprächen mit Trägern und Einrichtungen in den letzten Wochen bzw. der umfangreichen Anhörung im Bildungsausschuss. An diesen Stellen zeigt die Koalition also, dass sie die Anregungen aus der Erwachsenenbildungspraxis ernst nimmt und bereit ist, entsprechende Verbesserungen an der Novelle vorzunehmen.
Die drei Schwerpunkte unseres Änderungsvorhabens sind jedoch – wie bereits erwähnt – die jährliche Dynamisierung des Sockelbetrags ab 2019, die Festschreibung eines Schlechterstellungsverbots und die Ausweitung der Fördermöglichkeiten auf Integrationsmaßnahmen der Erwachsenenbildung.
Zusammen mit der bereits im Gesetzentwurf angelegten Erhöhung der Gesamtaufwendungen des Landes um nicht weniger als 17,4 Prozent schnüren wir also ein Gesamtpaket, das die Erwachsenenbildung nachhaltig stärken und ihre kontinuierliche qualitative Weiterentwicklung spürbar unterstützen wird. Daher bitte ich um Zustimmung zum Koalitionsentwurf mit den vom Bildungsausschuss gefassten Änderungen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist von jeher Hauptziel sozialdemokratischer Bildungspolitik, jedem Menschen die selbstbewusste und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben zu eröffnen. Dafür braucht es ein entsprechendes staatliches Engagement in der frühkindlichen Bildung, bestmögliche Rahmenbedingungen im Schulwesen und eine nachhaltige Unterstützung der Hochschulen. Auf diese Weise bieten wir allen gute Start- und Entwicklungschancen, um das eigene
Leben erfolgreich meistern und gestalten zu können.
Aber wir Sozialdemokraten wollen mit unserer Bildungspolitik auch diejenigen unterstützen, die nicht nur unzureichend von den klassischen Bildungsangeboten profitieren konnten oder die sich im späteren Leben durch erneute Bildungsteilhabe neue Wege und Chancen eröffnen wollen. Deshalb gilt es aus unserer Sicht, neben frühkindlicher Bildung, dem Schulwesen und den Hochschulen mit der Erwachsenenbildung auch stets die vierte Säule unseres Bildungssystems im Blick zu behalten und sie nachhaltig zu stärken.
Lebenslanges Lernen ist für uns das verbindende Element, das von Kindheit an bis ins hohe Alter aktive Teilhabe hat. Unsere Koalitionspartner sehen das, wenn auch mit leicht unterschiedlicher Akzentuierung im Detail ähnlich wie wir. In unserem Koalitionsvertrag haben wir daher die Erwachsenenbildung als gleichberechtigten vierten integralen Bestandteil unseres Bildungswesens benannt und so ihre Rolle und Funktion deutlich herausgehoben. Wir haben uns zudem darauf verständigt, die Erwachsenenbildung zu stärken und weiter auszubauen, den Trägerpluralismus zu erhalten, die Grundbildungs- und Integrationsarbeit der Erwachsenenbildung zu stärken und nicht zuletzt das Erwachsenenbildungsangebot als Ganzes in der Fläche und in einer Vielfalt und Qualität zu sichern, bezahlbar zu halten und weiter auszubauen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung liegt uns heute ein Novellierungsvorhaben vor, das aus meiner Sicht den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags entspricht. Dies möchte ich an zwei Schwerpunkten des Entwurfs deutlich machen. Zum einen ist geplant, bei der Grundförderung den Sockelbetrag für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung ab 2018 um jeweils 30.000 Euro zu steigern. Dies entspricht einem Plus von 1,2 Millionen Euro im Jahr bzw. einer Erhöhung der Gesamtaufwendungen des Landes für die Erwachsenenbildung um nicht weniger als 17,4 Prozent. Sie sehen also, werte Kolleginnen und Kollegen, dass die Koalition zu ihrem Versprechen steht, die Angebots- und die Trägervielfalt der Erwachsenenbildung in der Fläche zu erhalten, nachhaltig zu stärken und weiter auszubauen.
Aber auch – das ist der zweite Schwerpunkt, den ich benennen will – im Hinblick auf den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ausbau der Grundbildung gibt der Gesetzentwurf wichtige Impulse. So sind insbesondere die Bestimmungen zur Förderung von Alphabetisierungsmaßnahmen deutlich ausgeweitet und präzisiert worden. Das Gesetz stellt künftig auch auf sekundäre und funktionale Analphabeten sowohl mit deutscher als auch mit anderer Muttersprache ab. Es wird deutlich verbind
lich geregelt, dass in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt Alphabetisierungsangebote zur Verfügung stehen müssen. Und es wird festgelegt, dass die Einrichtungen sich untereinander über die jeweils zur Verfügung gestellten Angebote kontinuierlich auszutauschen und abzustimmen haben. Gegenüber den bisherigen recht allgemein gehaltenen und damit ungewollt Interpretationsspielräume eröffnenden Gesetzesbestimmungen bieten die neuen Regelungen also qualitativ einen erheblichen Fortschritt und werden sicherlich zur gewünschten Stärkung der Alphabetisierungsangebote in der Fläche führen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, an den beiden Beispielen ist deutlich geworden, dass die vorliegende Gesetzesnovelle spürbare Verbesserungen mit sich bringt. Dennoch fällt die Reaktion der Träger und der Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf den Entwurf eher verhalten aus. Dies hängt mit mehreren Faktoren zusammen. Zum einen hat die Erwachsenenbildungslandschaft noch immer nicht das drastische Zusammenstreichen der Landesförderung durch die CDU-Regierung im Jahr 2005 überwunden.
Seinerzeit wurden die Haushaltsansätze binnen eines Jahres von zuvor 8,7 Millionen auf dann 4,7 Millionen Euro nahezu halbiert. Auch mit dem jetzt geplanten Mittelaufwuchs werden wir die Ausgabenhöhe des Jahres 2004 noch nicht wieder erreichen. Dieser Tatsache müssen wir uns als Regierungskoalition stellen, denn sie erklärt, warum Träger und Einrichtungen auf ein Ausgabenplus von 17,4 Prozent mit recht begrenzter Euphorie reagieren.
Zum anderen wird seitens der Erwachsenenbildung das Festhalten einer statistischen Definition der Grundförderung und der leistungsbezogenen Förderanteile kritisch gesehen. Dadurch ist es nämlich auch künftig nicht möglich, tarifvertragsbedingte und somit für Träger und Einrichtungen letztlich unausweichliche Personalkostensteigerungen adäquat abzufedern. Diesen Punkt werden wir uns im weiteren parlamentarischen Verfahren sicherlich noch einmal anschauen müssen. Der Ausschussvorsitzende, Herr Grob, hat es schon erwähnt: Morgen werden wir die Anhörungsliste beschließen können, sofern wir jetzt dieser Überweisung an den Bildungsausschuss zustimmen. Daher möchte ich noch einmal zusammenfassen: Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags. Er findet dennoch nicht in allen Teilen der Erwachsenenbildungslandschaft Zustimmung. Für die weitere Diskussion werden wir im Bildungsausschuss bereitstehen und auch in der Anhörung die entsprechenden Fragen aufwerfen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als Sozialdemokraten hatten in der vergangenen Legislaturperiode die Verantwortung im Bildungsbereich und wir haben die ersten Weichenstellungen gesetzt, denn in der letzten Legislaturperiode hat der Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen den Beschluss „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Thüringer Schulwesen“ gefasst. Darin haben sich die damalige Regierungskoalition aus CDU und SPD, aber auch die damalige Opposition aus Linken, Grünen und FDP geschlossen zur schrittweisen Realisierung eines inklusiven Bildungssystems in Thüringen bekannt.
Explizit festgelegt hat der Landtag damals im Punkt I.7 seines Beschlusses, wie künftig die Funktion und die Tätigkeit der Förderschulen beschaffen sein soll. Dort heißt es: „Teil des inklusiven Bildungssystems sind auch die Förderzentren. Sie sind Kompetenzund Beratungszentren sowie Lernorte für Schülerinnen und Schüler mit spezifischem sonderpädagogischen Förderbedarf. Sie müssen sich im Sinne eines inklusiven Bildungssystems weiterentwickeln.“ Der Landtag hat der Schulart Förderschule damals also eine ganz klare Bestandsgarantie gegeben. Er hat aber auch die Selbstverständlichkeit artikuliert, dass den Förderzentren in dem angestrebten inklusiven Bildungswesen naturgemäß andere Funktionen und Aufgaben zukommen als bislang.
Stillstand kann es an dieser Stelle folglich nicht geben; kontinuierliche Weiterentwicklung und Bestandsschutz korrespondieren miteinander und bedingen sich letztendlich gegenseitig. Einig sind sich die Abgeordneten damals in ihrem gemeinsamen Beschluss aber auch darin gewesen, dass der Weg hin zur schulischen Inklusion nur gemeinsam mit den Kommunen, den Einzelschulen, den Eltern, den Schülerinnen und Schülern, den Pädagogen, den Kinder- und Jugendärztlichen Diensten sowie den Interessenverbänden und Behindertenvertretungen bewältigt werden kann und dass bei diesem Prozess den unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten im Freistaat auch Rechnung getragen werden muss.
Um dies alles zu gewährleisten, hat das Parlament die Landesregierung schließlich auch dazu beauftragt, binnen einer Jahresfrist einen regionaldifferenzierten Entwicklungsplan „Inklusion“ vorzulegen, der – ich zitiere aus Punkt II.1 des damaligen Landtagsbeschlusses – „die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen beschreiben, alle Maßnahmen zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems darstellen sowie die Verantwortlichkeiten und erforderlichen Zeitschritte benennen“ solle. Dieser Handlungsaufforderung ist das damals SPD-geführte Bildungsministerium unter Christoph Matschie seinerzeit nachgekommen, sodass bereits im Juli 2013 ein „Thüringer Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung […] bis 2020“ – so der vollständige Titel der Publikation – vorgelegt werden konnte.
Für uns Sozialdemokraten sind die Festlegungen des Entwicklungsplans die Richtschnur für die weitere Etablierung eines inklusiven Bildungssystems in dieser Legislaturperiode. Wir wollen ein schrittweises Vorangehen, wir wollen die Einbindung der Kommunen, der Schulen, der Eltern, der Pädagogen und Kinder – und wir wollen regionalspezifische Ansätze, Lösungswege, Entwicklungsmöglichkeiten und natürlich auch Geschwindigkeiten. Diese Selbstverpflichtung zu dieser schrittweisen Realisierung der schulischen Inklusion und zur engen Einbindung aller beteiligten Akteure sowie die Ermöglichung regional ausdifferenzierter Handlungsansätze bei gleichzeitiger Verfolgung eines gemeinsamen übergeordneten Ziels sind für uns die großen Stärken des Entwicklungsplans „Inklusion“. Nicht umsonst ist Thüringen damals für dieses ebenso entschlossene wie differenzierte Herangehen bei diesem sensiblen Thema, was die Etablierung eines inklusiven Bildungssystems angeht, bundesweit gelobt worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landtagsbeschluss von 2012 und der Entwicklungsplan „Inklusion“ haben natürlich auch ihren Niederschlag im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag gefunden. Dort heißt es zunächst allgemein: „Alle bestehenden Schularten erhalten eine sichere Entwicklungsperspektive.“ Und dann explizit: „Das Thüringer Schulgesetz und das Förderschulgesetz sollen zu einem inklusiven Schulgesetz zusammengeführt werden,
um die personellen, sächlichen und räumlichen Rahmenbedingungen für inklusive Schulen weiter zu verbessern und Entwicklungsperspektiven für Förderschulen zu beschreiben. Schritt für Schritt soll durch multiprofessionelle Teams (Schulpsycho- logie, Schulsozialarbeit, Sonderpädagogik, Lehr- kräfte) an Schulen die Umsetzung der Inklusionsziele in Thüringen unterstützt werden. Die Grundla
ge hierfür bildet der Entwicklungsplan Inklusion. Auf [dieser] Grundlage werden wir eine ‚Qualitätsoffensive Inklusion‘ starten. Dazu gehört, die Ausbildungskapazitäten in Thüringen im Bereich Lehramt Förderschulen und sonderpädagogischer Fachkräfte auszubauen“, um nur einen Punkt zu nennen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe diese Passagen ausführlich zitiert, damit klar ist, dass die Koalition fest auf dem Boden des Landtagsbeschlusses von 2012 steht, sich zu dieser schrittweisen Realisierung der Thüringer Inklusionsziele auf der Basis des Entwicklungsplans Inklusion bekennt, der Förderschule eine klare Bestandsund Entwicklungsgarantie gibt und auch bereit ist, im Rahmen der Verabschiedung eines inklusiven Schulgesetzes die personellen, sächlichen und räumlichen Rahmenbedingungen der Schulen weiter zu verbessern. Das sind die Parameter, auf die sich die Koalition gemeinsam festgelegt hat. Sie bilden für meine Fraktion den Maßstab, mit dem wir den vom Bildungsministerium zu erwartenden Entwurf eines inklusiven Schulgesetzes bewerten werden.
Auf die in den vergangenen Wochen in den Medien publizierten Mutmaßungen vermeintlicher Arbeitsstände von Ministerialreferenten und Gerüchte rund um die anstehende Novellierung des Schulgesetzes geben wir eigentlich nichts. Für uns zählt nur, was uns die Bildungsministerin letztlich in der Koalition vorlegt. Wir sind sicher, dass dieser Gesetzentwurf, den wir natürlich jetzt erwarten, dann auch den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags entspricht.
Mit den gleichen Parametern bewerte ich allerdings auch Ihren vorgelegten Antrag. Da muss ich sagen, dass er fachlich und inhaltlich völlig unzulänglich ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 26. März 2009 für Deutschland verbindlich und daher umzusetzen ist, findet sich an keiner einzigen Stelle. Ebenso ist weder vom Landtagsbeschluss von 2012 noch vom Thüringer Entwicklungsplan Inklusion die Rede. Schulische Inklusion wird im AfDAntrag durchgängig negativ beschrieben, als fachwissenschaftlich nicht untersetzt, als Missachtung des Kindeswohls deklariert oder als im Grunde ideologiegetriebenes Vorhaben zur Abschaffung der Förderschulen diskreditiert. All das ist bezeichnend und zeigt, dass es der AfD wieder einmal nicht um die Erkenntnis im Umgang mit Fakten geht, sondern allgemein um Effekthascherei. Hierfür ist meine Fraktion nicht zu haben.
Wir sind gern und jederzeit zu einer sachlichen Debatte bereit, um die richtige Entwicklungsgeschwindigkeit, die nötigen Realisierungsschritte und die notwendigen Rahmenbedingungen schulischer Inklusion bereitzustellen. Anträge, in denen den Menschen wider besseres Wissen erklärt wird, man
könne problemlos hinter die UN-Behindertenrechtskonvention zurückfallen, alles bereits Erreichte bei der schulischen Inklusion wieder rückgängig machen oder zumindest auf dem jetzigen Stand einfrieren, das, muss ich Ihnen sagen, ist der Zweck Ihres Antrags. Sie sind wahrscheinlich auch gar nicht für eine Sachdebatte bereit, sondern Sie wollen eigentlich nur lautstarkes Spektakel, was wir an den vergangenen beiden Tagen auch gemerkt haben. Wir lehnen diesen Antrag strikt ab.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mitte April hat das Landesverwaltungsamt eine Statistik zu den Schuleingangsuntersuchungen im vergangenen Jahr veröffentlicht. Demnach sind 2015 mehr als 11 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger übergewichtig gewesen, davon wiederum rund 40 Prozent adipös. Bei den Schülern der Klassenstufe vier hat der Anteil der Übergewichtigen schon bei 18 Prozent gelegen und bei den Schülern der Klassenstufe acht bei fast 21 Prozent, davon ist die Hälfte adipös. Diese Zahlen sind nicht nur erschreckend, sie zeigen auch zweierlei: Falsche Ernährung und Übergewichtigkeit sind ein gesamtgesellschaftliches Problem, das seine Initialzündung nicht erst in den Schulen erfährt, sondern bereits wesentlich früher, nämlich in den Elternhäusern. Denn mehr als ein Zehntel der Kinder kommt bereits mit Übergewicht in die Thüringer Schulen. Schule kann dieses Problem also nicht im Alleingang lösen, aber die Schule kann als zentraler Sozialisations- und Lernort der Kinder und Jugendlichen eine hohe Verantwortung gemeinsam mit den Eltern für diesen Bereich wahrnehmen. Es ist ja nicht nur wichtig, dass für die gesunde und abwechslungsreiche Ernährung der Heranwachsenden zu sorgen ist, sondern auch ganz wichtig ist eine andere Seite der Medaille, und zwar, dass man für genügend Bewegung, Sport und Spiel sorgt.
Die Tatsache, dass der Anteil der Übergewichtigen unter den Schülerinnen und Schülern ebenso wie der Anteil der adipösen Kinder und Jugendlichen von Klassenstufe zu Klassenstufe steigt, verdeutlicht jedoch, dass Elternhäuser und Schulen hier – um es vorsichtig zu sagen – noch erheblichen Verbesserungsbedarf haben.
Welche Veränderungen wären also notwendig? Das Bildungsministerium hat in Reaktion auf die Veröffentlichung des Landesverwaltungsamts vorgeschlagen, künftig den Sportförderunterricht an
den Thüringer Schulen zu stärken. Das ist eine Handlungsoption, greift aber meines Erachtens zu kurz. Zum einen hilft der Ausbau des Sportförderunterrichts nicht wirklich gegen falsche Ernährungsgewohnheiten.
Zum anderen macht es meines Erachtens mehr Sinn, die bereits bestehenden Einzelmaßnahmen und Projekte im Bewegungsbereich, zu denen beispielsweise die Konzepte einer bewegungsorientierten Schule, das Modell „Tägliche Sportstunde“, aber natürlich auch der Förderunterricht im Sportbereich zählen, zu einem Gesamtkonzept zu verknüpfen und dieses dann landesweit umzusetzen, als dies lediglich als einen Einzelaspekt in den Fokus zu rücken. Das ist zu kurz gefasst. Diesen Einwand will ich aber nur als eine Art Randbemerkung, als flankierende Anregung als frühere Sportlehrerin verstanden wissen und ihn auch gar nicht im Detail ausführen, da die Bewegungsförderung zwar mit dem heute behandelten Thema eng zusammenhängt, im Mittelpunkt der Oppositionsanträge aber Ernährungsaspekte stehen.
Deshalb zurück zum Hauptthema: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat im vergangenen Jahr die Resultate einer bundesweiten Studie der Deutschen Gesellschaft für Ernährung – kurz DGE – zur Qualität der Schulverpflegung vorgestellt. Folgende Untersuchungsergebnisse scheinen mir für diese heutige Diskussion von zentraler Bedeutung: Immer mehr Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Schulverpflegung, denn der Anteil an schulischen Ganztagsangeboten an allgemeinbildenden Schulen steigt seit Jahren bundesweit kontinuierlich an. Nach KMK-Angaben sind im Schuljahr 2013/2014 über 35 Prozent aller bundesdeutschen Schülerinnen und Schüler ganztägig beschult worden. Damit kommt dem Schulessen eine immer größere Bedeutung zu. Darauf müssen wir einfach Einfluss nehmen, weil die Essgewohnheiten der Kinder auch in der Schule geprägt werden.
Ein weiterer Aspekt dieser Untersuchung ist, dass nur rund die Hälfte der bundesweit befragten Schulleitungen überhaupt Kenntnis von den von der DGE entwickelten Qualitätsstandards für Schulessen hat. In den neuen Ländern wird nicht einmal dieser wenig befriedigende Bundesdurchschnitt erreicht. In Thüringen ist der DGE-Qualitätsstandard lediglich bei 34,1 Prozent der Schulleitungen bekannt, wodurch der Freistaat im Bundesvergleich auf dem vorletzten Platz vor Sachsen-Anhalt liegt. SachsenAnhalt liegt bei 31,6 Prozent.
Schlimmer noch: Sofern der DGE-Standard den Schulleitungen überhaupt bekannt ist, wird er bloß an etwas mehr als der Hälfte der infrage kommenden Schulen überhaupt umgesetzt. Nur etwas mehr als ein Viertel der Schulträger führt nach eigenen Angaben Qualitätskontrollen bei der Schulverpfle
gung durch. Vertragliche, auf einem festen Leistungsverzeichnis beruhende Regelungen zur Qualität des Schulessens gibt es bislang flächendeckend lediglich in den Stadtstaaten wie Berlin, Hamburg und Bremen. Sie haben es natürlich in ihrer Doppelfunktion als Bundesland und kommunaler Schulträger einfach. Ernährungsunterricht bzw. Ernährungsprojekte bieten im Bundesdurchschnitt 76,5 Prozent aller Schulen an, in Thüringen sind es nur 70,7 Prozent. Aber bei fast der Hälfte dieser Schulen finden die entsprechenden Unterrichtseinheiten nur einmal im Schulhalbjahr oder sogar nur einmal im Schuljahr statt. Bei 85 Prozent der Schulen kommt das Essen von Caterern oder externen Lieferanten. Warm angeliefert werden die Mahlzeiten bei 60 Prozent der Schulen. Nur 39 Prozent der Schulen haben eine Mittagspause, die länger als 45 Minuten dauert. Üblich ist eine Mittagspause in Thüringen von circa 30 Minuten. Dabei muss man berechnen, dass die Kinder erst mal zum Essen gehen müssen, sich beim Essen anstellen. Dann kann man berechnen, dass in manchen Schulen am Ende für das Essen vielleicht 10 Minuten verbleiben.
Als Lieblingsgericht der befragten Schülerinnen und Schüler stehen auf den Plätzen 1 bis 4: Nummer 1 sind natürlich Nudeln, gefolgt von Pizza, Pfannkuchen und Pommes frites. Als sogenannte Ätzgerichte haben die Schüler genannt, in absteigender Reihenfolge: Spinat, Suppen, Fisch und Kartoffeln. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die in der Mittagspause nicht an der Schulspeisung teilnehmen, verpflegen sich nach eigenen Angaben primär in Supermärkten, Bäckereien, Imbissen und FastFood-Restaurants.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, warum habe ich Ihnen das so detailliert vorgetragen? Weil die Studie meines Erachtens sehr anschaulich zeigt, dass wir es bei der Schulspeisung mit einer komplexen Thematik zu tun haben, bei der ganz unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen sind und bei der es dementsprechend keine eindimensionalen Verbesserungsansätze geben kann. Wir haben es nach meiner Meinung mit einem Gemisch aus weitverbreiteter Unkenntnis der Schulleitungen und der Schulträger über die Grundprinzipien gesunder Ernährung zu tun, wie sie die DGE vorschlägt, und zum anderen natürlich mit der unzureichenden Einbeziehung von Ernährungsthemen in den Schulalltag und falschen Essgewohnheiten der Schülerinnen und Schüler, aber auch einer noch zu gering ausgeprägten Esskultur an unseren Schulen.
Ganz ähnlich wie an den Schulen sieht es übrigens auch in den deutschen Kindertagesstätten aus. Zum Kitabereich gibt es eine ganz aktuelle Studie der DGE. Sie kommt zu folgenden Ergebnissen: Wie im Schulbereich hat auch an den Kitas die Essensversorgung in den letzten Jahren zunehmend
an Bedeutung gewonnen. Bundesweit bekommen zwei Millionen Kinder, das sind zwei Drittel aller Kitakinder, ihr Mittagessen in ihrer Kindereinrichtung. Damit hat sich die Inanspruchnahme von Verpflegungsleistungen der Kitas binnen 15 Jahren verdoppelt. Mit der quantitativen Entwicklung der Kitaverpflegung hat deren Qualität allerdings nicht Schritt gehalten. Nicht einmal jede dritte deutsche Kindertagesstätte, das sind 29,6 Prozent, beachtet die DGE-Standards für gesunde und abwechslungsreiche Ernährung der Essensanbieter in den Kitas. 55,4 Prozent der Kitas werden von Caterern mit vorgewärmtem Essen versorgt. Durch lange Transportwege und Warmhaltezeiten kommt es bei angelieferten Mahlzeiten oftmals zu Nährstoff- und Qualitätsverlusten. Nur an rund 40 Prozent der Kitas gibt es Mitarbeiter, die überhaupt ausdrücklich über die Einhaltung von Hygienevorschriften bei der Essenversorgung verantwortlich und auch ausgebildet sind. 21,4 Prozent der Kitas schulen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überhaupt im Bereich der Lebensmittelhygiene.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an den Ergebnissen der beiden Studien sehen Sie, dass wir es mit einem komplexen Problem bei der Essensversorgung in den deutschen Einrichtungen der frühkindlichen und der schulischen Bildung zu tun haben. Einfache Antworten helfen uns also an dieser Stelle nicht weiter.
Eine dieser einfachen Antworten lautet, man müsse seitens des jeweiligen Bundeslands die Schulträger und die Eltern einfach mit mehr Geld ausstatten, um entsprechende Investitionen zu leisten. Dies geht in die Richtung Punkt 3 und 4 des AfD-Antrags. Das klingt zunächst einmal logisch. Allerdings kommen die Experten der Deutschen Gesellschaft für Ernährung auf eine völlig andere Bewertung. Ich zitiere aus einer Pressemitteilung der DGE vom 23. Oktober 2012: „Teures Schulessen ist nicht automatisch besser. Eine qualitativ hochwertige Verpflegung ist nicht nur eine Frage des Preises. Sie hängt auch von der Lebensmittelauswahl, der Speisenplanung und -herstellung, den Rahmenbedingungen in Schulen sowie von Hygieneaspekten und von der Qualifikation des Personals ab. Zu lange Warmhaltezeiten der Gerichte führen nicht nur zu Vitaminverlusten und sensorischen Einbußen, es steigt auch das Risiko für die Vermehrung von Mikroorganismen.“ Wenn sich einige erinnern, gab es vor geraumer Zeit auch Probleme mit Erdbeeren von einem Caterer, der bundesweit agiert. Sie können sich erinnern. Sie wissen, was es bedeutet, wenn klassenweise die Kinder krank werden, weil damit Magen-Darm-Probleme einhergehen. Oft ist es so, das ist meine Erfahrung, dass man eher denkt, es ist ein Virus, dabei liegt es am Ende am Essen, weil nämlich diese
ganzen Punkte, die ich aufgeführt habe, oft nicht eingehalten werden.
Daher sind Warmhaltezeiten von über drei Stunden einfach nicht akzeptabel. Dazu gehören natürlich auch die Anfahrtswege, die man da mit in den Blick nehmen muss. „Richtwerte für Lager-, Transportund Ausgabetemperatur betragen maximal 7°C für kalte und mindestens 65°C für warme Speisen.“ – Da ist meistens das Problem, diese Temperatur zu halten. – „Die Einhaltung der Hygienevorschriften muss selbstverständlich sein [...], die Speisen müssen die vorgeschriebenen Temperaturen haben und zügig ausgegeben werden. Um Qualitätsverluste bei beispielsweise Zubereitung und Ausgabe zu verhindern, ist geschultes Personal von zentraler Bedeutung. Neben den rechtlich vorgeschriebenen Schulungen sind auch Fort- und Weiterbildung für alle in der Küche Tätigen zu ernährungsphysiologischen Themen sinnvoll“ – so die Pressemitteilung der DGE von 2012.
Vor dem Hintergrund, dass 85 Prozent der deutschen Schulen ihr Essen von Caterern oder externen Lieferanten bekommen und bei 60 Prozent der Schulen das Essen bereits warm angeliefert wird, kann oftmals das Essen nur durch stundenlanges Warmhalten ausgegeben werden. Wenn man sich dann anschaut, wie die Preisdiskussion läuft, ist es nicht so, dass der Caterer, der am günstigsten ist, auch der wertvollste für die Schulspeisung der Kinder ist. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob wir die selbst benannten Parameter, die die DGE setzt, wie die Schulen es auch selbst tun können, um Nährstoff- und Qualitätsverluste beim Schulessen zu vermeiden, auch einhalten. Teures Schulessen ist also kein Wert an sich. Das gilt genauso für die von der AfD gewünschte regionalorientierte Schulspeisung.
Was nutzt mir der örtliche Metzger als Zulieferer des Schulessens, wenn ihm unter regionaltypischem Essen vor allem Thüringer Fleischspezialitäten wie Rostbratwurst, Brätel, Mutzbraten oder natürlich auch Klöße einfallen, er aber die DGE-Vorgaben für eine gesunde Schulverpflegung gar nicht kennt, nämlich täglich Gemüse, in 20 Verpflegungstagen mindestens achtmal Salat oder Rohkost, aber nur maximal achtmal Fleisch oder Wurst sowie mindestens viermal Seefisch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren. Für genauso wenig sinnvoll halte ich es, aus der unzureichenden Bekanntheit der DGE-Qualitätsstandards den Schluss zu ziehen, dann müsse Thüringen eben einen eigenen Standard entwickeln und ihn umsetzen.
Was soll das denn bringen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD? Es ist nicht zielführend neue Standards zu kreieren, wenn die be
reits bekannten Standards nicht eingehalten werden. Das ist nicht sinnvoll und nicht zielführend.
Meinen Sie, dass diese Aspekte, die wir gerade besprochen haben, dann andere Einwirkung finden? Wir müssen doch an diesen Eckpunkten arbeiten, die ich vorhin vorgetragen habe. Die Ergebnisse der Bundesstudie zeigen deutlich, wo angesetzt werden muss, um die Schulverpflegung zu verbessern und damit die Ernährung und Essgewohnheiten der Kinder und Jugendlichen positiv zu beeinflussen. Wir müssen dafür sorgen, dass der bereits bestehende DGE-Qualitätsstandard deutlich stärker in das Bewusstsein der Schulleitungen und der Schulträger rückt, dass die Schulträger die Einhaltung des DGE-Qualitätsstandards als zentralen Bestandteil ihrer Verträge mit Caterern und Zulieferern verstehen, dass die Schulen Ernährungsthemen weit mehr und vor allem auch regelmäßiger in ihren Schulalltag integrieren und nicht zuletzt, dass die Dauer der Mittagspausen an den Schulen so gestaltet wird, dass dort eine vernünftige Esskultur überhaupt erst einmal entstehen kann.
Die Institutionen, deren Aufgabe es ist, die genannten Schritte einzuschlagen, haben wir bereits genannt. Da wäre innerhalb des Kabinetts das federführende Ressort des Verbraucherschutzministeriums zu nennen, das sich laut seiner Website engagiert für eine gesunde, schmackhafte, zielgruppengerechte, von Kindern und Jugendlichen akzeptierte und wirtschaftliche Kita- und Schulverpflegung einsetzt. Darüber hinaus gibt es noch die vom Bund und vom Haus Lauinger geforderte Vernetzungsstelle zur Schulverpflegung, die bei der Verbraucherzentrale Thüringen angesiedelt ist. Dass die Vernetzungsstelle mit vergleichsweise geringen Personalmitteln gute Arbeit bei der qualitativen Verbesserung der Schulspeisung leistet, weiß ich. Beim Verbraucherschutzministerium gehe ich natürlich auch davon aus. Wir Sozialdemokraten vertrauen daher darauf, dass mit den bundesweiten Einrichtungen der Vernetzungsstelle der richtige Weg eingeschlagen wurde, um die Gesamtproblematik „gesunde und abwechslungsreiche Schulverpflegung“ in all ihren Aspekten anzubieten, um schrittweise zu ebenso umfassenden wie länderspezifischen Lösungsansätzen zu kommen. Wir brauchen das Rad also nicht neu erfinden, aber wir werden sicherlich auch noch ein wenig Geduld haben müssen, bevor die Notwendigkeit einer ausgewogenen und abwechslungsreichen Essensversorgung im Kita- und Schulbereich von allen beteiligten Akteuren, den Einrichtungsträgern und -leitungen, den Kindern und Jugendlichen, aber auch ihren Eltern verinnerlicht ist. Mentalitätswandel brauchen seine Zeit.
Der vorliegende Antrag der CDU geht in dieser Hinsicht nicht weit genug, dennoch lohnt es sich, das
Thema weiter intensiv in den Fachausschüssen zu diskutieren. Wir werden daher für eine Überweisung an den Bildungs- und den Verbraucherausschuss stimmen und bitten, den Verbraucherausschuss als federführenden Ausschuss zu wählen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, als ich den vorliegenden Antrag zur Kenntnis bekam, ist mir gleich dessen positiver Aspekt aufgefallen. Das Meiste von dem, was in diesem Antrag erfragt, thematisiert oder eingefordert wird, ist bereits in gleicher Form, mitunter allerdings von anderen Initiatoren, behandelt worden.
Die aufgeführten Sachverhalte sind hier im Plenum oder im Bildungsausschuss schon ausführlich diskutiert worden und hielten dem Faktencheck nicht stand.
Aber warum bedarf es dafür einer Sondersitzung? Ich will das nicht an jedem einzelnen Punkt Ihres umfangreichen Antrags nachweisen, sondern bloß symptomatisch zwei Ihrer Anstriche herausgreifen. Da fragen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, in den Punkten 1, 2, 3 und 6 nach der aktuellen Personalsituation an den Thüringer Schulen und untergliedern dies in die Einzelaspekte Altersstruktur, Krankenstand, fachfremde Vertretung, Unterrichtsausfall, Einstellung in den Schuldienst, Stellenwandlungen und Besetzung von Leitungsfunktionen. Genau diese Aspekte hat aber meine Kollegin Astrid Rothe-Beinlich in einer sehr umfangreichen Kleinen Anfrage mit der Nummer 1048
mit dem Titel „Personalsituation, Seiteneinsteiger, Mangelfächer und Förderprogramme im Schulbereich in Thüringen“ abgefragt.
Das Bildungsministerium hat darauf im Juni – das betone ich – in der Drucksache 6/2252 sehr umfangreich und gut fundiert und dokumentiert geantwortet. Sollten Ihnen diese Anfrage und die Antwort des Bildungsministeriums tatsächlich entgangen sein, so können die nötigen Informationen dort problemlos nachgelesen werden.
Warum das Ganze aber nun noch einmal hier im Plenum abgefragt wird, erschließt sich mir nicht. Die Antworten des Bildungsministeriums dürften sich höchstens graduell von jenen unterscheiden, die das Ministerium erst vor wenigen Wochen gegeben hat. Auch alle anderen Fragen, die die CDUFraktion unter Punkt 1 auflistet, sind in den letzten Monaten und Wochen Gegenstand einer ganzen Reihe Kleiner Anfragen gewesen und sind zudem ausführlich von uns gemeinsam im Bildungsausschuss beraten worden. All dies noch einmal in einen Plenarantrag zu packen, erscheint mir wenig sinnvoll und hinterlässt einen herben Beigeschmack.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit komme ich zum zweiten Anstrich, den ich hier beispielhaft benennen möchte. Es geht darum: In Ihrem Forderungskatalog geben Sie an, dass Sie die Landesregierung auffordern, im Rahmen eines Schulleiterversprechens sicherzustellen, dass keine Schule länger als drei Monate ohne ordentlichen
Schulleiter auskommen muss. Dies gilt auch für Stellen von ständigen Vertretern von Schulleitern. Das klingt zunächst einmal gut, ist aber rechtlich und faktisch nicht durchsetzbar, also momentan unerfüllbar. Das Bemerkenswerte dabei ist, dass Sie, meine Damen und Herren von der CDU, das genau wissen. Sie haben diese Forderung bereits vor geraumer Zeit in einem Antrag erhoben, den wir hier im Plenum ausführlich diskutiert haben. Im Anschluss ist dieser Antrag, lieber Kollege Tischner, nochmals im Bildungsausschuss im Detail mit der Ministerin und den zuständigen Fachreferaten des Ministeriums diskutiert
und auf seine Umsetzbarkeit hin entsprechend als negativ beschieden worden. Mein Eindruck nach diesen vielen Erklärungsrunden ist seinerzeit gewesen, dass Sie die Faktenlage letztendlich auch verstanden und akzeptiert haben.
Offenbar hält Sie dies aber keineswegs davon ab, die gleiche Forderung unverdrossen ein zweites Mal im Landtag zu stellen.
Das zeigt eine Auffassung von Oppositionsarbeit, die – entschuldigen Sie bitte – ich nicht bei Ihnen vermutet hätte, sondern eigentlich von Abgeordneten auf der rechten Seite, von Ihnen gesehen. Ich glaube, es ging Ihnen bei dieser Sache nur um reines populistisches Handeln. Manchmal würde man vielleicht auch versuchen, darüber zu sagen, dass noch ein kleines Attribut hinzukommt, mit fünf Buchstaben, beginnend mit „b“ und endend mit „g“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was mich stört, ist, die Verunsicherung bei Lehrern, Schülern und Eltern zu Schuljahresbeginn in Kauf zu nehmen und von angeblichem Schulchaos zu sprechen. Nach meinem Besuch und Gespräch mit einigen Schulen, Schulämtern in der Vorbereitungswoche kann ich feststellen, dass unsere Schulen und die Schulverwaltungen gute Arbeit leisten und den immer schwierigeren Herausforderungen gewachsen sind und dabei immer das Kind in den Blick nehmen.
Zu kurz gesprungen ist der CDU-Antrag schließlich auch im Hinblick auf die Gewinnung gut qualifizierter Nachwuchspädagogen für den Thüringer Schuldienst. Alles, was die CDU dazu vorschlägt, sind unbefristete Vollzeitstellen, also nichts Neues. Die Straffung des Einstellungsverfahrens, der zuletzt genannte Punkt, ist natürlich richtig und auch wichtig, aber er wird uns im zunehmend härter werdenden bundesweiten Wettbewerb um junge Lehrerinnen und Lehrer nicht wirklich weiterhelfen. Was wir
aus Sicht meiner Fraktion brauchen, ist die Rückkehr zur Lehrerverbeamtung.
Ich will Ihnen unsere Position kurz anhand der Faktenlage erläutern. Bereits im Juni 2015 hat die Kultusministerkonferenz in ihrer Studie, der Dokumentation Nummer 208, mit dem Titel „Lehrereinstellungsbedarf und -angebot in der Bundesrepublik Deutschland 2014 bis 2025 – Zusammengefasste Modellrechnungen der Länder“ ausgeführt, dass die Zahl der Lehramtsabsolventinnen und -absolventen in den ostdeutschen Ländern in den kommenden Jahren bei Weitem nicht ausreichen wird, um den Einstellungsbedarf im Schulbereich auch nur rechnerisch abzudecken.
In der KMK-Dokumentation ist von einem Deckungsgrad von gerade mal 73 Prozent die Rede. Fazit: Die ostdeutschen Länder müssen alles tun, um ihre gut qualifizierten Absolventinnen und Absolventen zu halten und nach Möglichkeit noch weitere Nachwuchspädagoginnen und -pädagogen aus den Westländern zu gewinnen. Inzwischen ist diese ohnehin recht düstere KMK-Prognose aber schon Makulatur geworden und die Situation hat sich binnen weniger Monate deutlich verschärft. Der flüchtlingsbedingt erfolgte rasche, umfassende bundesweite Anstieg der Schülerzahlen macht aus Sicht der KMK in den kommenden Jahren deutschlandweit 20.000 zusätzliche Lehrereinstellungen notwendig. Die GEW spricht sogar von bis zu 26.000 zusätzlichen Neueinstellungen. Die Zahl von 26.000 Nachwuchspädagoginnen und -pädagogen entspricht rechnerisch einem kompletten zusätzlichen bundesdeutschen Absolventenjahrgang. Und der ist derzeit und auch in den kommenden Jahren überhaupt nicht auf dem Markt.
Was folgt aus diesen unerfreulichen Zahlen und Fakten? Der bundesweite Wettbewerb um junge Lehrerinnen und Lehrer wird immer härter werden und die Ausgangssituation der ostdeutschen Länder in diesem Wettbewerb wird sich noch weiter verschlechtern.
Und was bieten die einzelnen Bundesländer in diesem Wettbewerb? Ganz einfach: Schon jetzt ist in 13 von 16 Bundesländern die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern üblich. Lediglich Thüringen, Berlin und Sachsen gehen einen Sonderweg. Aber auch dies wird sich in absehbarer Zeit ändern, denn die Kultusministerin von Sachsen hat bereits vor wenigen Wochen angekündigt, angesichts der beschriebenen Faktenlage Gespräche mit Tarifpartnern über die Einführung der Lehrerverbeamtung zu führen. Auch im Berliner Senat ist seit Monaten über diesen Punkt diskutiert worden. Thüringen
droht damit im Hinblick auf die Lehrerverbeamtung schon völlig isoliert dazustehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun kann man natürlich sagen, dass die Thüringer Nachwuchspädagogen eine Verbeamtung für nicht weiter erstrebenswert halten und diesen Punkt bei ihrer Entscheidung über den künftigen Berufsweg als eher vernachlässigbar betrachten. Das ist dann allerdings falsch und es ist auch schon seit geraumer Zeit falsch. Bereits im Juli 2012 hat das damalige Bildungsressort unter Minister Matschie in seinem Prüfbericht zum weiteren Umgang mit Lehrerverbeamtungen Folgendes festgestellt: Dass die Wettbewerbssituation davon geprägt ist, ob Verbeamtungen vorgenommen werden oder nicht, beruht unter anderem auf gewonnenen Erfahrungen in den zurückliegenden Bewerbungsverfahren. Dabei hat sich gezeigt, dass sich eine Vielzahl der Bewerber ausdrücklich danach erkundigt, ob in Thüringen verbeamtet wird oder nicht. Insbesondere staatliche Schulämter, die an Bundesländer angrenzen, die Verbeamtungen vornehmen, Hessen, Bayern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, erleben, dass Bewerber ein Stellenangebot in Thüringen nicht annehmen, weil sich ihnen zeitgleich die Möglichkeit für eine Verbeamtung in einem anderen Bundesland bietet.
Diese Einschätzung hat das Bildungsministerium jüngst auch in der vorher zitierten Kleinen Anfrage von Kollegin Rothe-Beinlich bestätigt. In dieser Anfrage heißt es in der Antwort zu Frage 12: „Die Gründe der Bewerber, eine in Thüringen angebotene Einstellung in den Schuldienst abzulehnen, können empirisch nicht erhoben werden. Gleichwohl berichten die Schulämter regelmäßig von zahlreichen Anfragen zur Verbeamtung und von Aussagen, Einstellungen in anderen Ländern aufgrund der dortigen Verbeamtung vorzuziehen.“
Sie sehen also: Wir müssen hier handeln. Denn bereits jetzt gelingt es dem Bildungsministerium nur mit Mühe, die im Einstellungskorridor vorgesehenen Neueinstellungen zu realisieren. Man darf sich an dieser Stelle nicht von den vom Bildungsministerium gebetsmühlenartig vorgetragenen Bewerbungszahlen blenden lassen. In der Realität müssen alljährlich in Hunderten von Fällen sogenannte Stellenwandlungen vorgenommen werden, um die zur Verfügung stehenden Stellen überhaupt irgendwie mit den oftmals deutlich abweichenden Qualifikationsprofilen der vorhandenen Bewerberinnen und Bewerber in Deckung zu bringen. Wer das im Detail nachvollziehen möchte, den weise ich noch mal auf die Kleine Anfrage von Kollegin Astrid Rothe-Beinlich hin.
Schon jetzt wird in Thüringen nichts anderes getan, als den bereits bestehenden Bewerbermangel kreativ zu verwalten. Meine sehr geehrten Damen und
Herren, wir brauchen also die Rückkehr zur Lehrerverbeamtung und wir brauchen sie schnell. Meine Fraktion hat hierzu unter Federführung unseres Haushaltspolitikers Werner Pidde, eines erfahrenen Kollegen, ein Konzept vorgelegt, das die bildungspolitischen Notwendigkeiten mit einer soliden, nachhaltigen Finanzierung verknüpft.
Über dieses Konzept werden wir in den kommenden Monaten intensiv mit unseren Koalitionspartnern sprechen und ich bin sicher, dass wir an dieser Stelle zu einer guten Lösung kommen werden. Die Faktenlage ist nun mal so, wie sie ist. Nicht umsonst haben sich inzwischen auch der Ministerpräsident und die Bildungsministerin öffentlich für die Lehrerverbeamtung ausgesprochen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Punkt 2 Ihres Antrags fordern Sie, den gesamten Novellierungsprozess zum inklusiven Schulgesetz zu stoppen, um somit bei der Schulgesetzgebung alles beim Alten zu lassen, und ignorieren damit den von der CDU in der letzten Legislaturperiode mit gefassten Landtagsbeschluss, schrittweise ein inklusives Bildungssystem in Thüringen zu verwirklichen.
Das hat damit zu tun. Auch ein Mehr an Ganztagsschulen im Grundschulbereich brauchen wir nicht, wenn man den Punkt 16 ansieht. Selbst die mit dem Votum der CDU bereits zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode im Schulgesetz verankerte individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ist offenbar von der CDU nicht mehr gewünscht, denn Punkt II.17 fokussiert allein die Förderung von leistungsstarken Schülern durch gezielte Förderangebote. So steht es in Ihrem Antrag.
Es ist schon eine kuriose Situation, dass ausgerechnet wir der CDU ins Stammbuch schreiben müssen, dass auch unter Unions-Kultusministern Schulentwicklung in Thüringen passiert ist – aus sozialdemokratischer Sicht nicht immer innovativ, zeitgemäß und mit der entsprechenden Stringenz, aber ich möchte hier nicht in Abrede stellen, dass Schulentwicklung auch für die Thüringer CDU immer eine Aufgabe war. Ich möchte es nur an Folgendem belegen: Zum Beispiel hat Frau Lieberknecht damals in der Ressortverantwortung die Weichenstellung für Thüringen getroffen, nicht das im Westen dreigliedrige Schulsystem einzuführen, sondern auf ein zweigliedriges Schulwesen in Thüringen zu setzen sowie die Grundschulhorte zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Ich erinnere ebenso an die Einführung der dialogischen Schulaufsicht unter Minister Krapp und an die Vorhaben einer eigenverantwortlichen Schule
unter Minister Göbel. Heute ist Schulentwicklung für die CDU aber offenbar nicht mehr relevant. Damit Sie mich in diesem Zusammenhang nicht missverstehen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, natürlich gibt es eine Vielzahl von Baustellen im Bildungsbereich. Das wissen wir auch. Natürlich läuft manches im Bildungsministerium nicht so rund, wie wir uns das wünschen und wie wir das auch erwarten. Das haben wir schon des Öfteren öffentlich artikuliert und wir haben das auch hier im Plenum getan. Aber warum wir diesen Antrag heute hier als Sondersitzung behandeln, zu diesem Zeitpunkt, das erschließt sich meiner Meinung nach nicht und ich hoffe, ich konnte Sie davon überzeugen. Wir lehnen diese Vorlage aus der begründeten Faktenlage, die ich jetzt vorgetragen habe, ab. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, am vergangenen Dienstag wurde dem Landtagspräsidenten Carius der Abschlussbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2015 durch den Vorsitzenden Herrn Heym übergeben. Es ist der 25. Bericht in Thüringen und ein guter Grund, einmal Bilanz zu ziehen, was in den letzten 25 Jahren die Thüringer Bürgerinnen und Bürger beschäftigt hat und heute immer noch beschäftigt.
Zuvor möchte ich mich auch bei den Kollegen im Ausschuss bedanken und natürlich auch bei der Landtagsverwaltung für diese immense und fachlich sehr gute fundierte Arbeit, denn nur so können wir auch effizient arbeiten. Ich möchte auch festhalten, dass wir physisch manchmal auch an unsere Grenzen gelangen in diesem Ausschuss, denn wenn eine Ausschusssitzung morgens um 10.00 Uhr beginnt und gegen 22.30 Uhr endet, dann stößt das schon an Grenzen.
Deswegen bedanke ich mich, dass wir trotz dieser Belastung in der Lage sind, für unsere Bürgerinnen und Bürger hier an Lösungen zu arbeiten.
Entgegen bestehender parteipolitischer Unterschiede hat man im Petitionsausschuss meines Erachtens gut zusammengearbeitet und in der Hauptzahl der Fälle eine gemeinsame Lösung für die Anliegen der Petenten auf den Weg bringen können. Die Sorgen der Petenten – es muss hier deutlich gesagt werden, dass es die Anliegen des Einzelnen
sind – stehen im Vordergrund der Ausschussarbeit und so muss lebendige Demokratie funktionieren: bürgernah in den Kontakt treten und im Dialog mit den Beteiligten die Probleme der Bürgerinnen und Bürger des Landes anpacken und Ergebnisse finden. Auch wenn nicht allen herangetragenen Anliegen abgeholfen werden konnte, so war in jeder Sitzung das Bemühen deutlich, auf ein angemessenes Resultat hinzuarbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Berichtsjahr 1992, dem ersten vollständigen Berichtsjahr, hatte der Petitionsausschuss 857 Petitionen zu behandeln. Viele davon stammten aus dem Bereich Soziales und aus dem Bereich des Innenministeriums. Es drehte sich naturgemäß nicht um die großen politischen Diskurse, sondern um menschliche Probleme. Damals ging es um Rentenangelegenheiten, die Vergabe von Wohnungen und den Grundstückserwerb, die Rückübertragung von Vermögenswerten an Alteigentümer oder deren Entschädigung. Das waren die Dauerbrenner in der ersten Legislaturperiode hier im Thüringer Landtag.
Manchmal erweist sich der Blick zurück auch als ein Blick nach vorn. Das Thema „Windkraft“, was vorhin schon angesprochen wurde – eine Petition, die wir hier auch in der öffentlichen Anhörung hatten –, war schon 2001 Gegenstand im Petitionsausschuss. Damals wandten sich Petenten gegen den Bau eines Windenergieparks in der Nähe zu einer Wohnbebauung. Jetzt – 2015 – kam das Thema erneut auf die Tagesordnung. Diesmal hat eine Bürgerinitiative begehrt, dass eine Regelung geschaffen wird, nach der Windkraftanlagen einen bestimmten Mindestabstand einhalten sollten und auch, dass die Flächennutzung auf 1 Prozent der Gesamtfläche nicht erhöht werden soll.
Das Thema wird den Ausschuss nach erfolgter Anhörung und Mitberatung durch den Fachausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ergänzend weiterbeschäftigen. Sie sehen, dass diese Themen im Petitionsausschuss nach wie vor aktuell waren. Man hat gesehen, wie sehr bei der Anhörung das Haus gefüllt war. Also: Der Petitionsausschuss hat sich diesem Anliegen gestellt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir nach diesem kurzen Rückblick auf das aktuelle Berichtsjahr 2015 zu sprechen. Insgesamt sind 1.130 Petitionen neu eingegangen. Das ist die höchste Zahl an Petitionen seit 17 Jahren, nur 1995 wurden mit 1.330 Petitionen noch mehr eingereicht. Zusammen mit den offenen Fällen aus dem Vorjahr wurden in zehn Sitzungen über 1.694 Petitionen behandelt und davon 1.361 Petitionen insgesamt abgeschlossen. Das sind schon Größenordnungen, mit denen man auch umgehen muss. Man sieht, dass man diese auch ernst nimmt.
Aber, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, was steckt denn hinter diesen arbeitsintensiven Sitzungen? Hier einige Beispiele: So wollte eine Petentin innerhalb eines Wohnhauses aus gesundheitlichen Gründen von der vierten Etage in die erste Etage umziehen. Hinsichtlich ihres Alters war es für sie besser, in das Erdgeschoss zu ziehen, um da viel beweglicher zu sein. Das Jobcenter hat diesen Antrag der Petentin auf Zusicherung der Kosten für diese neue Wohnung, die nur Etagen niedriger liegt, leider abgelehnt. Die Petentin zog im September dennoch in eine andere Wohnung. In den Folgejahren erhöhten sich zunächst die Nebenkosten und schließlich noch die Miete in dieser Wohnung. Das Jobcenter hat dennoch nur die Kosten in Höhe der vorherigen Wohnung übernommen, weil es die Zusage für diesen Umzug nicht erteilt hat. Die Petentin war damit nicht einverstanden und wandte sich an den Thüringer Petitionsausschuss. Dieser hat das Jobcenter darauf hinweisen müssen, dass alle Wohnungen dieses Hauses die gleichen Kostenerhöhungen haben, der Umzug der Petentin in eine andere Wohnung daher keine Erhöhung verursacht hat. Das Jobcenter hat daraufhin die tatsächlich anfallenden Unterkunftskosten als angemessen anerkennen müssen und man hat gegenüber der Petentin eine Nachzahlung bewirken können.
Eine weitere prominente Petition – die ist schon von meiner Kollegin Babett Pfefferlein und auch vom Vorsitzenden Herrn Heym angesprochen worden – war die Petition der Bürgerinitiative aus RositzSchelditz. Sie hat uns in einer sehr anschaulichen Anhörung gezeigt, wie es dort ist, was es bedeutet, dort zu leben und dass es jetzt auch einen Erfolg gegeben hat, dass dort endlich Bewegung in die Sache kam. So wurde gezeigt, dass der Petitionsausschuss auch ein Gremium ist, wo man dem Bürger zeigen kann, dass man mit entsprechenden Anhörungen auch etwas bewegen kann.
Der Ausschuss wurde zudem fachlich vom Umweltausschuss begleitet. Dort wurden konkrete Maßnahmen begleitet, die jetzt auch umgesetzt werden müssen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, denn es fehlen noch genehmigungsrechtliche Fragestellungen, aber die Petenten vor Ort, die Bürger, die dort leben, können optimistisch in die Zukunft blicken.
Neben dem Sachgebiet Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit mit 202 Petitionen stammt die größte Anzahl der Petitionen aus dem Bereich des Straf- und Maßregelvollzugs mit 238 Eingaben. Neben den bekannten Alltagsproblemen – Beschäftigungsmöglichkeiten, Sport, Unterbringung im Vollzug – ist die Erlangung einer Vollzugslockerung im Strafvollzug vordringlichstes Anliegen der Betroffenen. Der Ausschuss hatte sich beispielsweise mit dem berechtigten Anliegen eines Petenten zu befassen, der seine schwer erkrankte Mutter besu
chen wollte. Da ihm dies zunächst seitens der Strafvollzugsanstalt verwehrt wurde, wandte er sich an den Petitionsausschuss. Der Petitionsausschuss hat gemeinsam mit dem Justizministerium als Aufsichtsbehörde über die Justizvollzugsanstalt eine Lösung gefunden. Diese folgte nach einer ärztlichen Bescheinigung, die vom Petenten über den Gesundheitszustand der Mutter vorgelegt werden konnte. Es war eine wichtige und richtige Entscheidung, denn der Petent konnte seine Mutter besuchen und bedauerlicherweise verstarb sie einige Zeit später. Ich denke, das sagt auch einiges über unsere Arbeit aus, was wir dort im Grunde genommen mit solchen Entscheidungen für menschliche Begleitung geben können. Die muss man individuell treffen. Der Petitionsausschuss ist dafür ein gutes Gremium.
Weiterhin möchte ich noch auf Weiteres hinweisen: Ein bewährtes Mittel des Petitionsausschusses in Notlagen ist der Härtefonds. Im Härtefonds standen im Berichtsjahr 16.800 Euro zur Verfügung. Inmitten der Haushaltsverhandlung ist es gelungen, diese Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Jahren 2016 und 2017 auf 20.000 Euro zu erhöhen. Selbst bei den anzuwendenden strengen Voraussetzungen konnte in wirtschaftliche und soziale Notlagen geratenen Menschen geholfen werden und der Fonds wurde auch voll ausgeschöpft. Durch die Erhöhung erhält der Petitionsausschuss mehr finanziellen Spielraum, um Bürgerinnen und Bürgern in ganz prekären Situationen aushelfen zu können.
Schließlich – und das zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen – möchte ich auch noch einmal auf die Arbeit des Bürgerbeauftragten hinweisen. Ich möchte kurz erwähnen, dass der Bürgerbeauftragte auch ein Teil des Petitionswesens in Thüringen ist. Verschiedene Bundesländer regeln diese Dinge ja andersartig, als es in Thüringen geregelt ist. Ich möchte Herrn Herzberg nur noch mal danken für die Zusammenarbeit im Petitionsausschuss.
Eine aktuelle Sache möchte ich noch ansprechen, die auch den Petitionsausschuss betrifft, denn es gibt auch einen Punkt, mit dem wir uns näher beschäftigen müssen, und zwar sind das die sogenannten Online-Petitionen. Bürgerinnen und Bürger haben das Gefühl, dass sie eine Petition auf den Weg bringen, die ihnen hilft, ihre Anliegen umzusetzen. Aber leider sind das kommerzielle Plattformen und wir als Ausschuss müssen uns mit diesen Dingen beschäftigen und auch dort für Aufklärung sorgen, dass die Bürger wissen, wenn sie eine Petition im Sinne des Petitionsgesetzes – was wir im Landtag als Grundlage für unsere Arbeit haben – auf den Weg bringen wollen, dann müssen sie im Grunde genommen die Mitzeichnung auf der Plattform des Ausschusses finden. Wir haben im Ausschuss immer darauf reagiert, wir haben auch Straßensammlungen anerkannt. Das ist eine Offenheit,
die wir haben. Wir müssen aber Aufklärung leisten, dass die Menschen wissen, dass, wenn sie ihre Daten auf diesen kommerziellen Plattformen eingeben, diese Petitionen keine Petitionen im Sinne des Petitionsgesetzes sind. Dies ist ein Fakt. Damit müssen wir auch in der Öffentlichkeit mehr umgehen, damit dort nicht Hoffnungen geweckt werden, die nicht erfüllt werden können. Im Sinne des Petitionsgesetzes sind diese kommerziellen Angebote nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Petitionsausschuss ist nach der kurzen Zeit, in der ich jetzt in diesem Ausschuss mitarbeite, ein Seismograf. Bei diesem seismografischen Verfahren sieht man, welche Probleme die Bürger gerade bedrücken. Das sieht man an den Petitionen und deren Inhalten. Ich habe auf die Bilanz zurückgeführt, 25 Jahre Petitionsausschuss, Petitionsberichtswesen. Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen und der Landtagsverwaltung bedanken. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im vergangenen Jahr bundesweit einen dramatischen Anstieg der Flüchtlingszahlen erlebt. Auch Thüringen musste sich dieser Entwicklung stellen und rasch ebenso grundsätzliche wie weitreichende Entscheidungen zur Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der geflüchteten Menschen treffen. Dieser Aufgabe hat sich die Regierungskoalition angenommen und sie hat diese auch bewältigt. Das zeigt sich nicht zuletzt im Bildungsbereich, in dem insbesondere die schulische Integration der Flüchtlingskinder auf der Agenda steht. Mit dem Doppelhaushalt 2016/2017 hat die Regierungskoalition unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen nicht nur die Zahl der DaZ-Stellen an den Thüringer Schulen verdoppelt, sondern auch mit der Schaffung von bis zu 200 zusätzlichen Lehrerstellen in diesem und bis zu 100 weiteren Lehrerstellen im kommenden Jahr dafür Sorge getragen, trotz flüchtlingsbedingt steigender Gesamtschülerzahlen die Unterrichtsabdeckung für alle Kinder hier in Thüringen zu sichern. Damit hat RotRot-Grün einmal mehr seine Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt und demonstriert, dass die Koalition auch in schwierigen Zeiten in der Lage ist, die richtigen bildungspolitischen Weichenstellungen zu treffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Basics wären damit also geregelt und die unmittelba
ren Erfordernisse der Schulen fürs Erste erfüllt. Das ist gut, aber wir können uns natürlich nicht die nächsten Monate nur darauf zurückziehen. Nun gilt es, den geschaffenen strukturellen Rahmen auch mit Inhalten zu füllen und ein umfassendes Konzept für eine gelingende Bildungsintegration der Flüchtlingskinder zu erarbeiten und gemeinsam mit allen an Schule Beteiligten, also mit den Pädagogen, den Eltern, den Schülerinnen und Schülern, den Schulträgern und der Schulaufsicht, erfolgreich umzusetzen. Ich bin daher der CDU-Fraktion für ihren Antrag dankbar, der zumindest partiell auch in diese Richtung geht und in seinen Anstrichen auch bereits einige wesentliche Punkte eines solchen Konzepts skizziert. Zu nennen wären hier aus dem Oppositionsantrag insbesondere folgende Überlegungen: die Ermittlung und Absicherung des konkreten langfristigen Personalbedarfs der Schulen im Hinblick auf Pädagogen und weiteres Fachpersonal, die Erfassung und Berücksichtigung des individuellen Entwicklungsstands und Kompetenzniveaus der Flüchtlingskinder, um daraus abgeleitet zu flexiblen, passgenauen schulischen Bildungsangeboten zu kommen,
und nicht zuletzt die Ermöglichung von Rückstellungen bei sechsjährigen eigentlich schulpflichtigen Flüchtlingskindern, um ihnen an einer Kindertagesstätte einen leichteren Einstieg in den Spracherwerb durch das Bewältigen von Alltagssituationen in einer Gruppe mit anderen Kindern zu eröffnen. Damit beziehe ich mich auf meine Vorrednerinnen und -redner, die wie Frau Astrid Rothe-Beinlich und auch Herr Wolf, den Regierungsfraktionen angehörend, darauf hingewiesen haben, dass es diese Möglichkeit in Thüringen bereits gibt und die flexibel im Grunde genommen jetzt auch angewandt werden kann. Aus meiner Sicht lassen sich diese Anstriche noch durch weitere Punkte ergänzen, die ebenfalls bei der Erarbeitung eines Konzepts zur schulischen Integration von Flüchtlingskindern Berücksichtigung finden sollten. Dazu gehören die Identifizierung und Abdeckung des konkreten Fortund Weiterbildungsbedarfs der Pädagoginnen und Pädagogen im Hinblick auf den Umgang mit Heterogenität im Allgemeinen und mit Schülern aus anderen Ländern und Kulturen im Speziellen, die Benennung und Umsetzung möglicher konzeptioneller inhaltlicher Veränderungen bei der Pädagogenausbildung selbst, die Erleichterung der Übergänge an den Schnittstellen zwischen Kita und Grundschule und zwischen den einzelnen Schularten als solchen und schließlich auch die Beantwortung der Frage, ob unsere bisherigen Regelungen zur Schulpflicht ausreichen oder ob es nicht sinnvoller wäre, die Schulpflicht, wie in anderen Bundesländern bereits geschehen, zeitlich weiter zu fassen und beispielsweise in begründeten Fällen bis zum 25. Lebensjahr auszuweiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Fraktion ist gern bereit, die Diskussion zu diesen und weiteren Punkten im zuständigen Fachausschuss fortzusetzen. Das gilt selbstverständlich auch für jene Passagen des CDU-Antrags, welche die antragstellende Fraktion offenbar als zentral ansieht, nämlich die Forderung nach Vorschaltklassen. Ich habe bei diesem Thema eine andere Haltung als die Union und überdies den Eindruck, dass bei diesen entsprechenden Anstrichen lediglich ein Beschluss der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz pflichtschuldig abgearbeitet worden ist.
Aus den Beratungen des Bildungsausschusses in den letzten Monaten sollten die Kollegen der CDU eigentlich wissen, dass wir in Thüringen bereits ein relativ gut funktionierendes und auf individuelle Förderbedarfe beim Spracherwerb ausgerichtetes System aus Vorkurs – meist als Sprachklasse organisiert –, Grundkurs und individualisiertem Aufbaukurs haben. Damit gehen wir in Thüringen so vor, wie es jüngst auch die OECD in ihrer Studie zur Bildungsintegration von Schülern mit Migrationshintergrund empfohlen hat: intensive Sprachförderung zu Beginn, dann aber schnellstmögliche Integration der Kinder in den regulären Klassenverband bei gleichzeitig weiterer, dem individuellen Bedarf entsprechender Förderung des Spracherwerbs. Von der OECD wird diese Herangehensweise als wesentlich effektiver und erfolgversprechender beurteilt als die Bildung abgeschlossener, vom übrigen Schulalltag weitgehend abgekoppelter Vorschaltklassen. Aber auch über diese Frage lohnt es sich an anderer Stelle umfassend und differenziert weiter zu diskutieren. Deshalb wird meine Fraktion in diesen Sachdiskurs mit eintreten. Wir schlagen deshalb die Überweisung des vorliegenden Antrags an den Bildungsausschuss vor. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in meiner Rede nicht all das wiederholen, was ich zu den einzelnen Punkten des CDU-Antrags bei dessen erster Beratung im April letzten Jahres bereits gesagt habe. Wichtiger erscheint mir vielmehr die Feststellung, dass die Koalitionsfraktionen die Vorlage gemeinsam mit der Union und dem Bildungsministerium sehr intensiv in mehreren Ausschusssitzungen diskutiert haben, denn wir verschließen nicht die Augen vor der Tatsache, dass seit vielen Jahren viel zu viele Schulleiterstellen in Thüringen unbesetzt sind und sich ein guter Teil dieser Vakanzen jahrelang hinzieht. Daher haben wir den CDU-Antrag im Bildungsausschuss immer wieder auf seine Umsetzbarkeit hin geprüft. Wenn ich mir die blanken Zahlen anschaue, dann sind wir seit der ersten Beratung der Vorlage bei der Schulleiterproblematik nicht wirklich weitergekommen. Im April 2015 habe ich hier im Plenum auf eine damals sehr aktuelle Kleine Anfrage der Kollegin Meißner zur Thematik hingewiesen, wonach seinerzeit 53 Schulleiterstellen in Thüringen nicht besetzt waren, davon allein 26 an Grundschulen. Das Problem ballt sich offenbar im Grundschulbereich, lautete damals mein Resümee hier im Plenum. Und heute? Nach einer Aufstellung des Bildungsministeriums vom Januar zum Stichtag 01.12.2015 sind in Thüringen insgesamt 58 Schulleiterstellen nicht besetzt gewesen, darunter 25 an Grundschulen. Eine Verbesserung der Situation hat es also in den letzten zehn Monaten nicht gegeben. Warum ist das so? In der Ausschussberatung haben sich meines Erachtens zwei Problemkreise ganz deutlich herauskristallisiert. An den berufsbildenden Schulen und an den Gymnasien handelt es sich bei den Vakanzen oftmals um Stellen im städtischen Umfeld, die zudem recht gut besoldet sind. Wie das Ministerium im Bildungsausschuss wiederholt ausgeführt hat, gibt es für solche Stellen stets genügend Bewerber. Allerdings sind diese Stellen dann auch so attraktiv, dass von unterlegenen Bewerbern sehr häufig Konkurrentenklagen erhoben werden, was teilweise zu jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren führt. Somit kommt es dazu, dass die fraglichen Schullei
terstellen während des Verfahrens weiterhin unbesetzt bleiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der zweite Problemkreis ist im Grundschulbereich zu verorten. Hier liegen die Ursachen für die Vakanzen deutlich anders als bei den weiterführenden Schulen. Unbesetzte Schulleiterstellen finden sich nämlich in der Regel an kleinen Grundschulen im ländlichen Raum. Das ist hier schon mehrfach bemerkt worden. Diese Einrichtungen sind offenbar für qualifizierte Bewerber bereits aufgrund der regionalen Lage der jeweiligen Schule wenig attraktiv. Das machen die seit Jahren schon sehr geringen Bewerberzahlen bei entsprechenden Stellenausschreibungen mehr als deutlich. Hinzu kommt, dass gerade an kleinen Schulstandorten eine hohe Verantwortung auf den Schulleitern lastet, während gleichzeitig die Besoldungs- und Beförderungsmöglichkeiten wegen der geringen Schülerzahlen sehr überschaubar sind. Zu der aus Bewerbersicht unvorteilhaften Lage der fraglichen Grundschulen kommt also als zweites K.-o.-Kriterium noch der fehlende materielle Anreiz hinzu, sich ausgerechnet im ländlichen Raum als Leiter einer kleinen Grundschule zu engagieren.
Ich denke, es ist deutlich geworden, dass wir es bei den Stellenvakanzen im Schulleiterbereich mit ganz unterschiedlich motivierten Problemlagen zu tun haben. Deshalb lässt sich auch keine befriedigende Standardlösung für die Gesamtthematik finden. An den berufsbildenden Schulen und an den Gymnasien kann Landespolitik nun einmal wenig gegensteuern, denn der Rechts- und Klageweg steht verfassungsgemäß jedermann offen, weshalb es auch immer wieder Konkurrentenklagen geben wird, die die eigentlich geplante Besetzung einer Schulleiterstelle im schlimmsten Falle jahrelang blockieren können. Ein Schulleiterversprechen, wie es die CDU in ihrem Antrag als zentralen Punkt formuliert hat, hilft da wenig weiter, denn das Land kann keine Garantie dafür geben, dass vakante Leitungsstellen binnen drei Monaten wieder besetzt werden. Eine solche Vorstellung ist einfach unrealistisch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch im Grundschulbereich müssen wir den Hebel anders ansetzen. Dass Schulleiterstellen im ländlichen Raum per se für viele Bewerber wenig attraktiv sind, können wir politisch kaum beeinflussen. Aber wir können als Landespolitik durchaus die Rechtsgrundlagen für Funktionszulagen und eine veränderte Ausgestaltung des Endamtes der Schulleiter an Grundschulen schaffen. Daher bin ich der Bildungsministerin sehr dankbar, dass sie sich im Bildungsausschuss offen für eine entsprechende Novellierung des Besoldungsgesetzes gezeigt hat.
Gleichzeitig bitte ich aber das Bildungsministerium, einen zweiten Gedanken weiterzuverfolgen. Die Ministerin hat in den vergangenen Monaten wieder
holt die Gründung von Sprengelschulen angesprochen, nicht zuletzt auch, um kleine Grundschulen im ländlichen Raum unter Beibehaltung der jeweiligen Standorte zu größeren Einheiten zusammenzufassen und dadurch die Besoldung der Schulleitung zu verbessern. Ich finde, das ist ein guter und unterstützenswerter Gedanke. Deshalb soll das Bildungsministerium seine Überlegungen zu den Sprengelschulen in den kommenden Monaten konzeptionell vertiefen und abrunden, um anschließend mit interessierten Schulträgern eine modellhafte Realisierung dieses Konzepts vorzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass sich daraus eine Vorbildfunktion auch für andere Regionen Thüringens entwickeln wird und dass uns die Bildung von Sprengelschulen beim Erhalt und der qualitativen Weiterentwicklung des schulischen Bildungsangebots im ländlichen Raum wesentlich weiterbringt als die derzeit von mancher Seite betriebene Diskussion über eine rein schematische Schließung kleiner Schulstandorte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir haben im Bildungsausschuss eine intensive Debatte zum vorliegenden Antrag geführt. Dabei ist die Schulleiterproblematik in all ihren Aspekten beleuchtet und gemeinsam mit dem Bildungsministerium sehr sachlich diskutiert worden. Zumindest für die Koalitionsfraktionen hat die Ausschussberatung auch deutlich gemacht, was landespolitisch geregelt werden kann und was nicht und was man demzufolge bildungspolitisch versprechen kann und was nicht. Ich finde es daher sehr schade, dass die CDU trotzdem an ihrer rechtlich wie faktisch unerfüllbaren Forderung nach einem Schulleiterversprechen festhält. Insbesondere dieser Punkt macht es meiner Fraktion dann auch unmöglich, diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte für die SPD-Fraktion noch mal festhalten: Wir hätten uns eine andere Entscheidung gewünscht.
Denn wir hätten uns gewünscht, dass das Optionsmodell eine Chance bekommen hätte. Wir müssen mit Respekt entgegennehmen – das ist ganz klar –, dass der Koalitionsausschuss eine Entscheidung getroffen hat. Jetzt warten wir den Kabinettsbeschluss ab, die Ministerin hat es angekündigt. Wir warten jetzt ab, wie die Umsetzungsstrategien im Ministerium aussehen, das werden wir entsprechend prüfen. Wir hoffen natürlich, und das sage ich in aller Klarheit, dass wir die im Modellvorhaben entwickelte Qualität, davon gehe ich aus, sichern. Diese Qualität müssen wir aufrechterhalten. Jetzt geht es darum, spätestens Mitte Februar etwas vorzulegen. Die Zeit ist knapp. Ich erwarte jetzt, dass die Verantwortung für die Erzieherinnen und Erzieher wahrgenommen wird, dass auch die Elternverunsicherung einbezogen wird. Ich sage noch einmal: Der Blick zurück nützt jetzt nichts. Es ist Verantwortung übernommen worden und das bedeutet, die Entscheidung, die man getroffen hat, umzusetzen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt im Schulbereich so gut wie keine untergesetzlichen Rechtsakte der Exekutive, auf die wir als Landtag Einfluss nehmen können. Zumeist wird bei Rechtsverordnungen der Landesregierung lediglich das Benehmen mit dem Bildungsausschuss unseres Hauses hergestellt. Bei Verwaltungsvorschriften ist oftmals nicht einmal das der Fall, denn es handelt sich bei ihnen qua Definition nur um innerhalb einer Verwaltungsorganisation geltende, auf das Innenrecht der Verwaltung beschränkte Anordnungen. Hier handelt die Exekutive autonom aus eigener Kompetenz und natürlich mit eigener Verantwortung für das jeweilige Tun oder Nichttun.
Genauso verhält es sich mit der Verwaltungsvorschrift „Nutzung von Internaten und Wohnheimen und Gebühren für Unterkunft und Verpflegung“, die im Mittelpunkt unserer heutigen Debatte steht. Sie ist vom Bildungsministerium mit grundsätzlicher Wirkung zum 01.01.2016 und im Hinblick auf die Bestimmung über die Elternbeiträge zum Schuljahr 2016/2017 novelliert worden. Das Parlament als Ganzes und auch die Koalitionsfraktionen im Speziellen sind an dieser Novellierung naturgemäß nicht beteiligt gewesen. Mehr noch: Wir alle haben davon erst erfahren, als es bereits Elternproteste gegen die mit der Novellierung verbundene deutliche Erhöhung der Elternbeiträge
und die aus meiner Sicht nicht gerade glückliche Kommunikation des Ministeriums mit den betroffenen Spezialgymnasien gab.
Das Ganze ist also vom Bildungsministerium nicht unbedingt klug angegangen worden. Die Betonung liegt dabei aber auf „vom Bildungsministerium“, also von der Exekutive. Sie hat diese Novellierung angestoßen, sie trägt dafür auch die Verantwortung. Der Landtag ist hierbei nicht involviert gewesen und kann hierbei auch gar nicht involviert werden. Ich vermag daher nicht ganz nachzuvollziehen, was es konkret bringen soll, wenn das Parlament Schaufensteranträgen wie dem von der CDU vorgelegten zustimmen soll. Der Ball liegt ganz klar beim zuständigen Ministerium, nicht im Landtag.
Sehr geehrte Damen und Herren, damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Selbstverständlich bekennt sich meine Fraktion ausdrücklich zu den Thüringer Spezialgymnasien, deren Arbeit wir überaus schätzen. Ebenso selbstverständlich macht es auch mich betroffen, wenn ein offenbar nicht so begüteter Vater, dessen zwei Töchter die SalzmannSchule in Schnepfenthal besuchen, uns Landtagsabgeordneten schreibt, dass er die anstehende Bei
tragserhöhung finanziell nicht verkraften könne und deshalb mindestens eine der beiden Töchter von der Schule nehmen müsse.
Meine persönliche und unsere sozialdemokratische Auffassung von Bildungsgerechtigkeit und Bildungspartizipation sehen wahrlich anders aus, als das, was die Novellierung für die betroffenen Eltern mit sich bringt. Wir Sozialdemokraten wollen Bildung für alle realisieren. Es kommt deshalb nicht von ungefähr, dass das Bildungsministerium unter Führung von Christoph Matschie die Elternbeiträge an den Spezialgymnasien über Jahre hinweg ganz bewusst stabil gehalten hat. Die neue Hausleitung hat sich nun für einen anderen Weg entschieden. Das ist, wie schon gesagt, legitimes Handeln der Exekutive. Ich kann daher nur an die Bildungsministerin appellieren, das eigene Vorgehen noch einmal zu überdenken und wenigstens eine soziale Staffelung der Elternbeiträge zu ermöglichen, wenn man schon an der Novellierung als solcher unbedingt festhalten will.
Die Entscheidung über diese Frage ist dann aber Sache des Ministeriums und nicht des Landtags. Dem Schaufensterantrag der CDU, dessen Verabschiedung zu nichts Konkretem führen würde, kann meine Fraktion deshalb nicht zustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Beruf des Pädagogen ist in Deutschland traditionell von hohen Ansprüchen, oftmals auch Selbstansprüchen, einer großen Verantwortung gegenüber den anvertrauten Schülerinnen und Schülern und, aus beidem resultierend, enormen Belastungen der Beschäftigten gekennzeichnet. Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass gerade in den letzten zwei Jahrzehnten die Arbeitsbedingungen im Pädagogenalltag immer komplexer und anstrengender geworden sind. Viel mehr als früher ist heute der Pädagogenberuf ein Beziehungsberuf. Mannigfache, oftmals unvereinbare Erwartungen vonseiten der Schüler, der Bildungsplaner und Bildungsverwalter, des schulischen Umfelds und nicht zuletzt der Eltern werden an die Lehrpersonen gerichtet. Zugleich ist das Ansehen des Lehrerberufs in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit noch immer viel zu gering.
Der Kollege Wolf hat bereits auf die Erhebungen von Prof. Dr. Uwe Schaarschmidt hingewiesen, der in seinen Ergebnissen eine ganze Reihe von Feststellungen getroffen hat und in seinen Studien, vor allem in medizinischen Leistungs-, diagnostischen und arbeitsorganisatorischen Studien, alles auf einen Punkt gebracht hat. Wer heute noch der Meinung ist, Lehrer seien in jeder Hinsicht beneidens
wert, hätten sie doch einen sicheren und bequemen, mit gutem Gehalt und langen Ferien garnierten Halbtagsjob, der dürfte die Realität des Lehrerberufs gründlich verkennen. Tatsache ist, dass es sich hier um einen der anstrengendsten Berufe handelt. Speziell unter dem Gesichtspunkt der psychischen Belastung erfordert der Lehreralltag sehr viel mehr Kraft als der übliche Arbeitsalltag im Büro oder an der Werkbank.
Ja, wir haben in unseren Untersuchungen – das hat auch Herr Schaarschmidt festgestellt – keinen Beruf mit vergleichbaren kritischen Beanspruchungsverhältnissen feststellen können wie beim Lehrerberuf. Diese besorgniserregenden Befunde werden aber nicht nur in der Fachwissenschaft und unter Berufspraktikern diskutiert. Angesichts einer anhaltenden Medienberichterstattung über Burn-out in Lehrerzimmern, das „Gesundheitsrisiko Lehrerberuf“ und wie die Schlagzeilen alle lauten mögen, wundert es nicht, dass die Gesundheit der Pädagogen, ihre Arbeitssituation und ihre Leistungsfähigkeit in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der öffentlichen und politischen Aufmerksamkeit gerückt sind. Die bundesweit hohen Zahlen an Langzeiterkrankungen bei den Pädagogen und an gesundheitsbedingten Frühpensionierungen bzw. Frühverrentungen haben dazu geführt, dass sich so manches Vorurteil über den vermeintlich einfachen und stressfreien Pädagogenberuf inzwischen in Luft aufgelöst hat.
Zusätzliche Bedeutung und gesellschaftliche Aufmerksamkeit hat die Pädagogengesundheit nicht zuletzt auch durch Ergebnisse der internationalen Schulleistungsvergleichsstudien und der damit verbundenen Bemühungen um eine bessere Bildungsqualität in den deutschen Schulen erlangt. Dabei hat sich im öffentlichen Bewusstsein allmählich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Gesundheit und Bildung zwei Seiten einer Medaille sind. Gesunde Arbeitsbedingungen und ein gesundes Schulklima – Frau Rothe-Beinlich hat darauf schon hingewiesen – tragen nicht nur maßgeblich zur Gesundheit und zum Wohlbefinden der einzelnen Lehrkraft bei, sie wirken sich auch entscheidend auf die Qualität der Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags aus.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Gesundheit unserer Pädagoginnen und Pädagogen ist daher ein hohes und zugleich fragiles Gut. Der Freistaat als Arbeitgeber ist in der Pflicht, sie nach Kräften zu schützen und zu bewahren. Das gebieten nicht nur der Respekt vor der hohen Leistungs- und Einsatzbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen und einschlägige rechtliche Verpflichtungen in den Bereichen Arbeitsund Gesundheitsschutz, sondern auch das nüchterne Kalkül, dass gute Schule nur mit gesunden, leistungsfähigen und motivierten Lehrerinnen und Lehrern gelingen kann.
Allerdings wird die Realität an unseren Schulen diesem hohen Anspruch bei Weitem nicht gerecht. Die Zahl der langzeiterkrankten Pädagoginnen und Pädagogen nimmt beispielsweise in Thüringen seit Jahren zu. Von 459 Personen im Schuljahr 2012/ 2013 auf 589 im Schuljahr 2014/2015. 2012 hat die GEW in einer Umfrage nachgewiesen, dass der Anteil psychischer Erkrankungen bei Lehrern doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Landesbediensteten ist. Diese Daten sind alarmierend, kommen aber nicht von ungefähr. Da es in den Jahren 2000 bis 2009 nahezu keinerlei Neueinstellungen in der Thüringer Lehrerschaft gab, ist es im Grunde nicht verwunderlich, dass in Thüringen bundesweit der höchste Altersdurchschnitt bei den Kollegen liegt. Derzeit liegt er in den Thüringer Lehrerkollegien bei 51,2 Jahren. Daran hat auch der breite Einstellungskorridor, der von der SPD in die Gänge gebracht wurde, seit 2009 substanziell nichts ändern können. Es wird vielmehr noch geraume Zeit dauern, bis wir zu einer guten Altersmischung in den Kollegien aller Schularten kommen. Und solange das so ist, führt die Tatsache, dass ältere Menschen in der Regel häufiger und länger krank sind als jüngere, nun einmal dazu, dass die Thüringer Schulen mit vergleichsweise hohen Krankenständen insgesamt und mit einer hohen Zahl an Langzeiterkrankten als Resultat von beidem leben müssen und damit natürlich auch mit der Konsequenz des Unterrichtsausfalls.
Wenn wir gute Schule und Unterrichtsabdeckung ernst nehmen, dann müssen wir also in der Bildungspolitik die Pädagogengesundheit weit stärker als bisher in den Blick nehmen und sie mit konkreten Maßnahmen erhalten und natürlich auch schützen. Dieser Aufgabe stellen sich die Koalitionsfraktionen. In unserem gemeinsamen Antrag fordern wir vom Bildungsministerium nicht nur eine differenzierte Analyse zum aktuellen Stand bei den Erkrankungen von Pädagoginnen und Pädagogen, sondern auch ein stärkeres Engagement bei der Bewahrung der Gesundheit der Beschäftigten als zentrale Ressource unserer Schulen. Wir wollen, dass das Bildungsministerium zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Pädagogengesundheit ergreift, dass dabei auch bestehende personal- und dienstrechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden, dass Gesundheitsfragen und der richtige Umgang mit Erkrankungen einen breiteren Raum in allen Phasen der Lehrerbildung einnehmen und dass das Ministerium dem Bildungsausschuss unseres Hauses regelmäßig über seine Bemühungen berichtet.
Zielsetzung des Ganzen sollte aus Sicht der SPD sein, schrittweise zu einem breit angelegten Thüringer Konzept zur Lehrergesundheit zu kommen, wie es der Thüringer Lehrerverband bereits vor zehn Jahren gefordert hat. Mögliche Schwerpunkte eines solchen Gesamtkonzepts hat der damalige Bil
dungsminister Christoph Matschie schon 2013 zusammen mit den Lehrerverbänden skizziert. Da wären zum Beispiel die Ergänzung des Aufgabenspektrums der Schulämter und der Schulleitungen um den „Punkt Gesundheitsmanagement der Beschäftigten“ zu nennen, der Ausbau der allgemeinen Gesundheitsvorsorge und des Betriebsschutzes in den Einrichtungen, die Stärkung der Suchtprävention, eine bessere Entlastung der Pädagogen durch individuelle Arbeitszeitmodelle – genau diesen Punkt halte ich für sehr wichtig, denn es ist viel leichter, wenn man merkt, dass man der Belastung nicht mehr standhält, mit einem flexibleren Beschäftigungsumfang auf diese Sachen zu reagieren, als dann am Ende mit hohen Krankenständen rechnen zu müssen. Diese individuellen Arbeitszeitmodelle müssen angepackt werden und es muss ein flexiblerer Personaleinsatz geleistet werden und natürlich muss auch die Vertretungsreserve weiter aufgebaut werden, damit die erkrankten Kollegen, wenn sie zu Hause sind, nicht das Gefühl haben, noch zusätzlich für eine Belastung zu sorgen, wenn ihr Unterricht wegen ihnen ausfällt.
Hier existieren also schon wichtige Vorhaben im Bildungsministerium und ich gehe davon aus, dass die jetzige Hausleitung diese im Sinne des Koalitionsvertrags zusammenfassen, systematisieren und schnellstmöglich umsetzen wird. Damit stellt sich die Regierungskoalition dem bedeutsamen Anliegen des besseren Schutzes und der Wahrung der Gesundheit der Pädagogen. Die CDU dagegen hat es in all den Jahren, in denen sie das Bildungsministerium verantwortet hat, lediglich bei schönen Worten und Lippenbekenntnissen belassen. Ich erwarte jetzt natürlich, dass wir diese Dinge umsetzen werden, und bin mir sicher, dass die Regierungskoalition dies in dieser Legislatur auf den Weg bringen wird. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel dieser Aktuellen Stunde zerfällt in zwei Teile, deshalb will ich ihn auch differenziert beurteilen. Den ersten Teilsatz dieser Aktuellen Stunde „Thüringer Schulen nicht überfordern“ teilt meine Fraktion vollumfänglich. Darüber lohnt es sich auch, sachlich miteinander zu diskutieren und möglichst gemeinsam zu konstruktiven Lösungsansätzen zu gelangen. Der zweite Anstrich dagegen – das müssen Sie sich jetzt leider anhören – „Lehrermangel versus Inklusion und Flüchtlingskinderbetreuung“ ist blanker Populismus
und für uns als Sozialdemokraten eine regelrechte Provokation.
Ich will Ihnen meine Einschätzung im Detail erläutern. Als Provokation betrachte ich es, dass ausgerechnet Sie, die CDU, einen vermeintlichen Lehrermangel konstatieren, und damit die Partei, die in alleiniger Regierungsverantwortung von 2000 bis 2009 rund 8.900 Lehrerstellen regelrecht weggeholzt hat und zwar ohne jegliche Rücksicht auf langfristige, schulartspezifische, unterrichtsfachbezogene oder regionale Personalbedarfe.
Das CDU-geführte Kultusministerium besaß in diesen Jahren nicht einmal ein Personalentwicklungskonzept, um mit Blick auf die Unterrichtsabdeckung und die sich daraus ergebenden Lehrerbedarfe vorausschauend steuern zu können. Hier wurde jahrelang völlig unprofessionell vor sich hin gewurschtelt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ebenso gab es in Ihrer Verantwortung nahezu keine Neueinstellungen von Lehrern in den Thüringer Schuldienst. Diese rigide Sparpolitik im Bildungsbereich hatte zur Folge, dass jetzt in Thüringer Lehrerzimmern ganze Generationen von Lehrern fehlen. Am Ergebnis dieser eklatanten Fehlentscheidungen, an der Überalterung der Lehrerschaft, den daraus zwangsläufig resultierenden hohen Krankenständen und immensen Schwierigkeiten bei der Unterrichtsabdeckung knabbern wir bis heute. Anders als die CDU lassen wir die Dinge nicht einfach treiben, sondern bemühen uns, die von der Union produzierten Missstände so rasch wie möglich zu beheben. Die rot-rot-grüne Koalition setzt daher den von der SPD in der letzten Legislaturperiode eingeschlagenen Kurs fort und ermöglicht einen breiten Einstellungskorridor für Nachwuchspädagogen.
Wir bauen die von Christoph Matschie initiierte Vertretungsreserve weiter auf, wir decken die flüchtlingsbedingt entstandenen zusätzlichen DaZ-Bedarfe und wir stellen mit dem Doppelhaushalt 2016/ 2017 bis zu 300 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung,
um den Unterricht für alle Kinder in Thüringen trotz steigender Schülerzahlen bestmöglich abzudecken. Im Personalbereich tun wir somit das, was wir zurzeit können.