Claudia Scheerschmidt

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, werte Gäste auf der Tribüne! Frank Kuschel hat recht ausführlich hier zu dem insgesamt dritten freiwilligen Neugliederungsgesetz berichtet. Auch ich möchte es am Anfang wirklich nicht versäumen: den Dank an die Mitarbeiter des Ministeriums, an den Innenminister, an den Staatssekretär. Das Zusammenstellen der Unterlagen für die Anhörung und das ganze Prozedere war schon eine Sisyphusarbeit und deshalb von der Stelle einen recht herzlichen Dank.
Dieses und die bereits beschlossenen Gemeindeneugliederungsgesetze zeigen – auch wenn es der Herr Fiedler anders sieht –, dass es doch schon eine Erfolgsgeschichte ist. Wir haben insgesamt über 390 Gemeinden mit fast 900.000 Thüringern, also nicht ganz die Hälfte der Einwohner, neu gegliedert. Und auch, wenn Herr Fiedler sagt, das ist Geld, was zum Fenster rausgeschmissen ist, ich glaube es nicht. Denn all die Kommunen, die wir neu geordnet haben,
sind zukunftsfähig aufgestellt und brauchen dieses Geld. Auch wenn – was immer wieder kritisiert wird – nicht alle Kommunen jetzt schon diese 6.000 Ein
wohner erreichen, die sie 2035 erreicht haben sollen, ist es oft ein erster Schritt und im Nachgang kommen dann weitere Kommunen, Fusionen dazu. So wie wir im ersten Gesetz Kommunen hatten, im zweiten und jetzt im dritten oder auch im zweiten dann fortführende Fusionen mit diesen Kommunen hatten.
Ich will gar nicht im Detail darauf eingehen, Frank Kuschel hat bereits die Änderungen in der Beschlussempfehlung hier vorgetragen. Es war in der Tat so, dass sich im Anhörungsverfahren noch Dinge ergeben haben. Und das zeigt ja auch, wie intensiv man sich vor Ort mit der Problematik auseinandergesetzt hat, dass Kommunen Beschlüsse zurückgezogen haben, andere Kommunen ganz kurzfristig noch ins Gesetz hinein wollten. Daran sieht man wirklich, dass das eine lebendige Diskussion ist. Es ist nicht einfach, sondern es ist – ich habe es schon mal gesagt – für eine Kommune der wichtigste Beschluss, wenn man über die Strukturveränderung der eigenen Kommune beschließen muss. Es ist auch so, dass die Gemeinderäte, die Stadträte für das Wohl ihrer Bürger zuständig sind und dort eine große Verantwortung für die Entwicklung, für die Aufstellung ihrer Kommune tragen, um sie für die Zukunft und für die Aufgaben zu wappnen.
Es war für mich interessant, ich habe sehr viele Kommunen hinterher befragt, wie es nach der Neugliederung ist. Das drängendste Problem war wirklich überall die Software, die Digitalisierung, der Fachkräftemangel, das Einstellen gut qualifizierter Fachkräfte. Das sind Probleme. Warum sind in der VG von Herrn Fiedler 15 Kommunen in der Konsolidierung? Vielleicht weil man mit unter 500 Einwohnern ganz einfach nicht leistungsfähig ist.
Man verwaltet sich nur, man kann nicht investieren, man kann sich nicht weiterentwickeln. Es ist Stillstand in den Gemeinden. Die Gemeinden haben viel getan, auch die kleinen Gemeinden in den VGs. Dort ist investiert worden, dort ist für die Gemeinde etwas getan worden, aber irgendwann kommt man an seine Grenzen. Ich habe im ersten Neugliederungsgesetz ausführlich dazu gesprochen. Es braucht ganz einfach leistungsfähige Strukturen.
Ich möchte noch auf den angesprochenen Zusammenschluss eingehen. Denn das war auch so ein Vorwurf: Wir wollen die VGs nicht mehr haben, wir wollen sie auflösen – und jetzt haben wir sie im Gesetz. Wir wollten sie nicht im Gesetz, ich wollte sie auch nicht. Es war die CDU-Fraktion, die im Innenausschuss jedes Mal gesagt hat: Warum sind „An
der Marke“, „Gramme-Aue“ nicht im Gesetz? Das war bei der ersten Neugliederung, das war bei der zweiten Neugliederung. Wir waren vor Ort und es waren alle Bürgermeister, es waren alle VGs einverstanden. Dann haben wir gesagt: Gut, es bringt uns nichts, es sind zwei VGs, es ändert sich nichts an dem Status der Gemeinden. Aber wenn es sein soll – es müssen beide einen VG-Vorsitzenden neu einstellen –, haben wir gesagt: In Gottes Namen, dann nehmen wir sie ins Gesetz auf. Jetzt ist eine Gemeinde ausgeschert.
Ich muss jetzt mal sagen, es ist mir auch nicht klar, wie ein Bürgermeister einer Gemeinde – ich verweise dazu auf den gestrigen Artikel in der „Sömmerdaer Allgemeinen“. Da lese ich von Großrudestedt, man hat Angst vor Strukturänderungen für die Kitas, für die Bauhöfe. Man sieht die Selbstständigkeit der Kommune in Gefahr sowie den Umbau einer Groß-VG in eine Land- und Einheitsgemeinde. Das steht nirgends im Gesetz. Lediglich der Zusammenschluss zweier VGs. Großrudestedt ist jetzt eine eigenständige Gemeinde und das wird sie bleiben. Was sie mit ihren Kitas und Bauhöfen machen, das müssen sie in kommunaler Selbstbestimmung für sich ganz allein entscheiden. An dem Status der Gemeinde ändert sich nichts. Zur Gegenüberstellung: Großrudestedt – 1.855 Einwohner im Vergleich zu 7.049 Einwohnern. Da haben wir als Rot-Rot-Grün gesagt: Gut, es wäre uns auch lieber gewesen, wenn alle Gemeinden einverstanden gewesen wären. Nun ist eine nicht einverstanden, aber ich glaube, das öffentliche Wohl von 7.349 Einwohnern ist entscheidend, wo sich die Bürgermeister und auch die Einwohner hinter den Zusammenschluss der VGs gestellt haben, wo sich an dem Status der einzelnen Gemeinde nichts ändert, dann lassen wir es im Gesetz.
Meine Fraktion wird auch in der folgenden Wahlperiode an der freiwilligen Gemeindegebietsreform anknüpfen, das Prinzip der Freiwilligkeit hat sich bewährt – das haben wir gesehen – und wir werden diese Gemeindezusammenschlüsse auch weiter unterstützen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Neugliederungsgesetz und zur vorliegenden Beschlussempfehlung durch den Innenausschuss. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, werte Gäste und vor allem werte Bürger
meister, die heute bei uns sind – Herr Landrat Krebs, Frau Wolf! Ja, damals hatte ich Bauchweh mit diesem Gesetz, als wir es eingebracht haben, ich habe auch meinem Bauchweh Ausdruck gegeben. In der ersten Lesung habe ich gesagt: Was lange währt, wird endlich gut. Heute wird es gut. Es ist, wie Frau Müller schon gesagt hat, ein Schritt in die richtige Richtung, es ist ein Gewinn für die Wartburgregion und auch für die Stadt Eisenach. Natürlich muss man, wenn man eine Stadt wie Eisenach in den Wartburgkreis einkreist, wo viele Dinge geregelt werden müssen, dort Geld in die Hand nehmen, um die Voraussetzungen zu schaffen.
Herr Landrat Krebs, Frau Oberbürgermeisterin Wolf, ich entschuldige mich in aller Form, dass Ihnen hier von einem Abgeordneten scheinbar jede geistige Intelligenz und Zurechnungsfähigkeit abgesprochen wird,
dass Sie nicht in der Lage sind, die Beschlüsse – Sie für einen ganzen Landkreis und Frau Wolf für Eisenach – mit der nötigen Kompetenz zu fassen. Denn wenn ich an den Vorredner anknüpfe...
Ja, aber er spricht beiden die Kompetenz ab, um diese Beschlüsse zu fassen. Auch die Stadträte und die Kreistagsmitglieder sind durchaus in der Lage, die Tragweite dieser Beschlüsse zu erfassen, sonst hätten sie sie nicht gefasst und sonst wäre auch der Prozess viel schneller gegangen, sonst hätte es nicht so lange gedauert. Das ist schon ein starkes Stück, aber ich bedanke mich bei Ihnen und gerade dem Landkreis. Herr Henke hat gesagt, es ist ein Schlag ins Gesicht für alle Gemeinden und Städte des Landes Thüringen. Ich glaube, ich nehme jetzt einfach mal die Gemeinden des Wartburgkreises aus, denn die haben sich dafür positioniert, die Kreistagsmitglieder haben sich schon lange positioniert und auch die Stadt Eisenach. Es ist einfach lächerlich, sich hier hinzustellen und das hier zu behaupten.
Es ist gut, Frau Müller hat es ausführlich dargestellt, und ich will dazu auch gar nicht viel sagen. Es war ein langer Weg. Ja, es ist damals ein Fehler gewesen, man hat ihn korrigiert und es ist durchaus nicht so, dass man hier sehenden Auges eine Stadt und einen Landkreis in die nächste Schuldenfalle laufen lässt. Auch da, denke ich, sind der Landrat und die Oberbürgermeisterin und die Gremien in der Stadt und im Kreistag kompetent genug, das zu
entscheiden. Sonst hätten sie diese Entscheidung mit Sicherheit nicht getroffen.
Dass die Kreistagsmitglieder darüber informiert sind: Ich weiß, dass der Landrat die verkürzte Legislatur mehrfach angesprochen hat. Auch da, muss ich sagen, traue ich doch unseren Entscheidungsträgern in den Kommunen und in den Landkreisen durchaus die Kompetenz zu, dass sie das überblicken können.
Alles in allem ist heute ein guter Tag für Thüringen, aber vor allem für die Wartburgregion und die Stadt Eisenach. Ich bin mir sicher – und das sage ich auch noch einmal –, es ist die richtige Entscheidung, es hat lange gedauert, es wurde auch nicht geschachert, es ist legitim. Es ist völlig legitim, wenn ein Landkreis und eine Stadt das Beste für ihre Einwohner in diesem Gesetz erreichen wollen. Das ist legitim, es hat etwas gedauert, aber ich bin froh, dass wir dieses Gesetz heute hier endlich verabschieden können.
Sehr geehrte Vorsitzende, sehr geehrte Abgeordnete, werte Gäste auf der Tribüne und mit Sicherheit sehr viele heute am Livestream zum Zehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes!
Vielen Dank, Herr Fiedler. Wenn wir Sie nicht hätten! Ich weiß gar nicht, wie das nächste Parlament ohne Sie auskommen wird.
Herr Kuschel hat bereits ausführlich über das Gesetzgebungsverfahren gesprochen und Herr Dittes hat es auch schon dargelegt. Es war schwierig, es war eine sehr lange Diskussion und wir hatten eine Arbeitsgruppe, in der die Vertreter aller demokratischen Parteien und auch des Gemeinde- und Städtebundes am Tisch saßen – und es wurde auch schon gesagt, dass hier innerhalb der Thüringer Kommunen auch nicht unbedingt Einigkeit besteht, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Auch hier wurde kontrovers diskutiert.
Wir haben auch noch einmal im Änderungsantrag – auch das wurde schon gesagt – die Dinge aufgegriffen, die der Gemeinde- und Städtebund zu Recht in der Anhörung vorgetragen hat, dem wir damit auch Rechnung tragen. Die Straßenausbaubeiträge wurden und werden von der Mehrheit der Beitragszahlerinnen und ‑zahler als ungerecht empfunden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum für eine Straße, die von der Allgemeinheit genutzt wird und die bestenfalls durch ihren Ausbau zu einer höheren Verkehrsbelastung führt, auch noch gezahlt werden soll. Der besondere Vorteil, der hier juristisch gesprochen durch die Straßenausbaubeiträge abgegolten werden soll, wird jedenfalls von unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht als solcher wahrgenommen.
Hinzu kommt, dass wir in Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern – das ist leider immer noch so – eine andere Einkommens- und Vermögenssituation haben. Die meisten Menschen in Thüringen haben neben dem vielleicht von Generation zu Generation vererbten, aber auch hart erarbeiteten Eigenheim kein weiteres nennenswertes Barvermögen. In dieser Situation bringen Beitragsbescheide, die schnell etliche Tausend Euro ausmachen können, besonders viele ältere Menschen, aber auch junge Familien, die auf das Land ziehen, in Existenznöte.
Heute Morgen wurde gesagt oder es wurde der Kollegin Astrid Rothe-Beinlich vorgeworfen, Sie vertritt eine Städtepartei. Hier geht es in erster Linie um unsere Bevölkerung im ländlichen Raum, weil auch die Baumaßnahmen im ländlichen Raum in der Regel teurer sind, weil wir lange Wege und weniger Häuser haben. Deshalb sind die Leute im ländlichen Raum besonders betroffen. All diese Dinge haben auch meine Fraktion dazu gebracht,
unsere bisherige Position zu überdenken. Ich mache da überhaupt keinen Hehl daraus und will das auch nicht verheimlichen, dass wir lange und sehr kontrovers diskutiert haben, bis wir zu dieser Position gekommen sind.
Wolfgang Tiefensee war es, der letztes Jahr am 1. September 2018 gesagt hat: Wir werden die Straßenausbaubeiträge abschaffen. Herr Fiedler ist ja keineswegs der einzige Vertreter der CDU gewesen, der in der jüngsten Vergangenheit – am 29. August, glaube ich, war es, als es im MDR raufund runterging – gesagt hat, dass er diesem Gesetz zustimmen wird, obwohl es handwerklich ganz schlecht gemacht ist. Aber auch der Bundestagsabgeordnete Albert Weiler sieht die Situation wie wir und sprach sich in einem offenen Brief für die Abschaffung aus. Ich darf zitieren: „Tausende Grundstückseigentümer im Freistaat geraten durch die teils enormen Beitragsforderungen in existenzielle Schwierigkeiten. Zudem empfinden sie die Straßenerneuerung oder ‑sanierung auf Kosten der Anlieger zum Wohle der Allgemeinheit als ungerecht und fordern deshalb eine alleinige Finanzierung durch die Kommunen“, so Albert Weiler.
Es wurde schon mehrfach von Herrn Fiedler angesprochen, wir hätten wieder mal geschludert und wir hätten getrödelt und hätten so lange gewartet. Ich bin überhaupt erstaunt und kann es eigentlich gar nicht so richtig nachvollziehen, was uns hier alles vorgeworfen wird. Ich habe hier den Brief von Mike Mohring an das Innenministerium, der ist auch in einem Begleitschreiben an unseren Ministerpräsidenten gegangen. Dort heißt es: Angesichts der komplexen Materie ist es unseres Erachtens ausgeschlossen, eine umfassende Neuregelung noch bis zum Jahresende umzusetzen.
So, so, so, genau.
Also die CDU hat eingeschätzt, man kann es aufgrund der Komplexität gar nicht bis zum Jahresende umsetzen. Heute tritt Herr Fiedler hin und sagt, Rot-Rot-Grün hat so lange geschludert und jetzt müssen wir es kurz vor Schluss machen. Ich zitiere auch noch mal: „Rot-Rot-Grün geht auf Vorschlag der CDU ein. Thüringens CDU-Fraktionschef Mike Mohring hat es bereits Anfang September gefordert. Jetzt schwenkt auch Rot-Rot-Grün auf die Linie ein“. Und es ist weiter hier zu lesen: „Über das Ziel, die Ausbaubeiträge zukünftig abzuschaffen, besteht Einigkeit.“ Ich bin irritiert über diesen Schlingerkurs, den uns Herr Fiedler heute hier prä
sentiert. Er hat viel gesagt von der Abwahl der Bürgermeister, aber eigentlich hat er nicht erklärt, warum er mit wehenden Fahnen am 29. im MDR sagt: Jawohl, er stimmt dem zu. Heute Morgen hat er gesagt, heute hü und morgen hott. Und so ist es.
So ist es mit der CDU: heute hü, morgen hott. Es ist auch nicht so, er hat auf dem Stichtag rumgeritten und er will eine rechtlich sichere Lösung.
Das hat man uns immer vorgeworfen, warum die SPD so lange zögert. Wir haben immer gefordert, wir wollen eine rechtssichere Lösung, wenn wir das Kommunalabgabengesetz noch mal anfassen. Und dieses berühmte Eckpunktepapier der CDU wurde schon mehrfach heute zitiert, da steht ganz klar drin: Abschaffung mit Wirkung zum 01.01.19. Da steht: Beibehaltung der Beitragspflicht für alle die Fälle, in denen der Straßenausbaubeitrag vor dem 01.01.19 durch Bescheid festgesetzt und dem Beitragspflichtigen bekannt gegeben wurde. – Wir haben das umgesetzt, was uns die CDU auch in ihrem Eckpunktepapier geschrieben hat. Es ist für mich unverständlich, dass man heute sagt, nein, wir stimmen dem nicht zu, dass man damals sagt, ja, wir machen das.
Und wenn ich über Ihren Flur laufe und da sehe ich: „Thüringen gemeinsam besser machen“. Jetzt frage ich mich: Mit wem will denn die CDU Thüringen gemeinsam besser machen? Oder ist die Aussage, nach der Wahl mit der AfD keine Koalition einzugehen, auch nur wie dieses Eckpunktepapier: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?
Ich mache mir da als Bürgerin dieses Freistaats wirklich Gedanken.
Es ist nicht gut für unsere Bürger. Sie tragen Dinge auf dem Rücken unserer Bürger aus. Sieht so Ihr Aufbruch für dieses Land aus?
Da muss ich sagen, die Menschen in Thüringen haben etwas Besseres verdient und Sie verlieren Ihre Glaubwürdigkeit, wenn Sie Eckpunktepapiere vorlegen, wenn Sie Briefe an den Ministerpräsidenten schreiben, wenn Sie im MDR große Statements abgeben und binnen einer Woche widerrufen und sich auf Dinge beziehen, bei denen Sie nicht wissen, wo
sie herkommen, die Sie selbst niedergeschrieben haben.
Herr Fiedler, ich muss Ihnen auch sagen: Diese Unterstellung, Herr Geibert wäre teilweise nicht eingeladen gewesen, das stimmt nicht. Wenn bei Ihnen der Verteilungsmodus nicht geklärt ist, wenn die Mails an Sie gehen, Sie verhindert sind und nicht weitergehen, dann ist es nicht unsere Schuld.
Herr Geibert ist jedes Mal eingeladen worden. Ich selbst habe diese Arbeitsgruppe geleitet und wir haben es uns nicht leicht gemacht und wir wissen auch, dass wir eine vollständige Gerechtigkeit mit diesem Gesetz nicht herbeiführen können. Auch das wurde heute schon gesagt. Ein Teil der Bevölkerung hat gezahlt, ein Teil hat nicht bezahlt. Aber wir müssen in Generationen denken, auch das wurde schon gesagt. Irgendwann kommen die Straßen, wir sind jetzt 30 Jahre nach der Wende, die ersten Straßen kommen wieder und dann müssen auch diese Bürger nicht mehr zahlen. Und es ist ein guter Tag heute für unsere Bürger in Thüringen, dass endlich diese Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden.
Ja, auch ich hätte eine Pauschalierung besser gefunden, weil es den bürokratischen Aufwand der Kommunen deutlich verringert. Aber man hat sich dafür entschieden und es muss ja nicht in Stein gemeißelt sein, vielleicht findet man eine bessere Möglichkeit, um die Kommunen dort auch weiter zu entlasten.
Übrigens zur AfD: Ich habe in Ihrem Wahlprogramm von 2014 nicht einmal lesen können, dass Sie die Straßenausbaubeiträge abschaffen wollen. Wenn Bayern das nicht zufällig beschlossen hätte, hätten Sie wahrscheinlich gar nichts gehabt, was Sie hätten abschreiben können, und haben da noch die Hälfte vergessen und die wichtigsten Dinge gar nicht abgeschrieben.
Es ist schon interessant und ich kann die CDU nur bitten: Tun Sie sich selbst einen Gefallen und stellen Sie Ihre Glaubwürdigkeit bei den Bürgern in Thüringen wieder her.
Frau Rosin hat heute Morgen vollmundig gesagt: Wir sind ehrlich zu den Bürgern. Da frage ich mich, wie ich die Aussagen der CDU bewerten soll, wenn man Briefe schreibt, Eckpunktepapiere, und sich dann zu solch einem wichtigen Thema, das existenziell für sehr viele Bürger in unserem Freistaat ist,
einfach zurückzieht und sich hier in einer Schlingerrede herausreden will.
Ich bitte um Zustimmung – und vielleicht überlegt es sich die CDU ja nun –, ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und natürlich auch zum vorliegenden Entschließungsantrag. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur wurde durch den Beschluss des Landtags in seiner 153. Sitzung vom 4. Juli 2019 federführend an den Innen- und Kommunalausschuss sowie den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Der Innen- und Kommunalausschuss hat das Gesetz in seiner 75. Sitzung am 5. Juli 2019 sowie in seiner 76. Sitzung am 5. September 2019 beraten und die kommunalen Spitzenverbände schriftlich zu dem Gesetzentwurf angehört.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 77. Sitzung am 6. September beraten. Sämtliche Beratungsunterlagen liegen vor und die Beschlussempfehlung liegt den Abgeordneten ebenfalls vor. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, werte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Ehrenamt, das ist Engagement in öffentlichen Funktionen. Das können sein: Gemeinderatsmitglieder, Schöffen, Betreuer, Helfer bei Wahlen, Mitglieder in Ausschüssen, Helfer in der Sozialarbeit und Jugendsozialarbeit, Sterbebegleitung, Seelsorger, Mitglieder in den verschiedensten Vereinen, Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, Bergwachten, Katastrophenschutz, Malteser Hilfsdienst, ASB, DRK, Wasserwacht. Diese Aufzählung ist bei Weitem nicht vollständig, aber sie zeigt, wie vielfältig sich Menschen in vielen, in fast allen Gebieten ehrenamtlich engagieren. Es macht den Umfang an Ehrenamt in unserer Gesellschaft deutlich – einen individuellen Beitrag leisten zum allgemeinen Wohl aller.
Ohne Ehrenamtliche würden viele Bereiche des öffentlichen, aber vor allem auch des sozialen Lebens kaum noch funktionieren, gerade in der heutigen Zeit. Es ist ein Grundrecht in der Bundesrepublik, dass jeder ein Ehrenamt ausüben kann. Gemeinwesen und Ehrenamt sind untrennbar miteinander verbunden. Wir sind in allen Bereichen unseres Lebens auf ehrenamtliche Tätigkeit angewiesen.
Doch oft fehlt es an der nötigen Anerkennung und vor allem an der Wertschätzung des Ehrenamts und an Respekt. Oft wird es einfach als selbstverständlich, als ganz normal hingenommen. Vorfälle wie in der vergangenen Woche in Gera führen uns einmal mehr vor Augen, dass die Wertschätzung und der Respekt speziell gegenüber unseren Rettungskräften in den vergangenen Jahren stark abgenommen haben. Schlimm genug, dass Feuerwehrleute und Rettungskräfte nicht nur verbalen Attacken ausgesetzt sind und bei ihrer Arbeit behindert werden, doch wie Gera zeigt, schrecken die Täter zunehmend auch nicht davor zurück, Einsatzkräfte in gesundheits- und sogar lebensbedrohliche Situationen zu bringen. Auch wenn es dort keine ehrenamtlichen Kräfte getroffen hat, der Brand
schutz in Thüringen wird überwiegend durch freiwillige Feuerwehren erbracht. Die dort engagierten Kameradinnen und Kameraden hätten genauso Opfer eines solchen Anschlags sein können.
Vorfälle wie diese sind erschreckenderweise zahlreich. 20 Feuerwehrleute, 69 Rettungssanitäter und Notärzte wurden im vergangenen Jahr Opfer von Körperverletzungen, Beleidigungen und anderen Straftaten. Wir unterstützen deshalb auch die Forderungen des Thüringer Innenministers, die Strafen für solche Vergehen zu erhöhen. Aber höhere Strafen allein werden nicht genügen. Die Täter handeln häufig irrational und wägen ein eventuelles Strafmaß nicht ab. Deshalb setzen wir darauf, insbesondere das Engagement der Ehrenamtlichen, die sich in ihrer Freizeit zum Wohle aller Gefahren für Leib und Leben aussetzen, stärker zu würdigen und es mehr in den öffentlichen Fokus zu rücken.
Wir haben uns auf unserer Fraktionsklausur speziell mit dem ehrenamtlichen Engagement im Brandund Katastrophenschutzgesetz beschäftigt und werden als Erstes eine durch das Land finanzierte Öffentlichkeitskampagne „Respekt für Rettungskräfte“ auf den Weg bringen, die wir auch im Landeshaushalt 2020 bereits eingeplant haben. Wir unterstützen die Forderung beispielsweise des Landessportbunds und des Landesfeuerwehrverbands, den Schutz und die Förderung des Ehrenamts auch in der Landesverfassung zu verankern. Herr Adams hat es schon gesagt: Dadurch soll jedes Gesetz, jede Verordnung und jedes Handeln der Regierung daraufhin geprüft werden, welche Auswirkungen sie auf das Ehrenamt haben.
Ehrenamt mit Verfassungsrang gehört unserer Meinung nach zu einem modernen Leitbild Thüringens. Denn wo Respekt, Anerkennung und Wertschätzung für das Ehrenamt verweigert werden, ist es unsere Aufgabe als Landespolitikerinnen und -politiker, den Ehrenamtlichen in Thüringen den Rücken zu stärken. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag auf Verfassungsrang und werden diese Aufgabe in der nächsten Wahlperiode entschlossen angehen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, werte Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, es ist jetzt schwer, aber ich möchte jetzt einmal zum Thema zurückkommen, nämlich zum Bericht des Petitionsausschusses.
Frau Lehmann, wir wissen, Sie engagieren sich hier sehr und Sie sind auch ein engagiertes Mitglied in der Strafvollzugskommission, aber es darf hier nicht der Eindruck entstehen – vor allem bei den Zuhörern auf der Tribüne –, dass wir uns im Petitionsausschuss ausschließlich und fast nur mit Justizvollzug beschäftigen. Justizvollzug, das ist im Landtag das ureigene Thema des Justizausschusses. Dort befasst man sich mit dem Personalwesen, Beförderungen und allem, was dazu gehört. Der Petitionsausschuss ist zuständig für die Menschen, die dort einsitzen und sich in Dingen nicht gerecht behandelt fühlen.
Damit befasst sich der Petitionsausschuss. Also wir beschäftigen uns mit den Menschen. Die Beförderungen im Justizvollzug sind nicht ureigene Aufgabe im Petitionsausschuss, deswegen möchte ich mal wieder auf das Thema „Petitionsausschuss“ zurückkommen.
Hinter jeder Petition – ich habe es bereits gesagt – steht ein Einzelschicksal eines Menschen und jedes dieser Einzelschicksale braucht unsere Beachtung. Es wird von uns jede Petition mit der notwendigen Achtung und mit der notwendigen Wichtigkeit
behandelt, egal, was es für eine Petition ist. Obwohl die Petitionen im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen sind, ist es trotzdem eine sehr hohe Zahl, über 800 Stück, die eingereicht wurden. Ob es tatsächlich ein Ausdruck für gesteigerte Unzufriedenheit ist, das mag ich so nicht bestätigen. Es wurde bereits gesagt: Petition, das ist ein ganz wichtiges Mittel unserer Demokratie. Und so sehe ich das auch. Es ist Werkzeug und der öffentliche sowie der mediale Umgang mit einem Thema. Es macht dem Bürger deutlich, es gibt hier für jeden ein Mittel, wenn ich in einer strittigen Situation bin. Hier gibt es jemanden, der mir als Bürger helfen kann. Das finde ich ganz wichtig. Immerhin konnte auch mehr als die Hälfte der Petitionen mit Auskünften für erledigt erklärt werden. Dass so viele Petitionen eingereicht werden, zeugt auch von dem Selbstbewusstsein unserer Bürger und davon, dass man sich zunehmend auch mit Themen befasst. Die Unzufriedenheit mit der Verwaltung ist vielleicht nicht immer das Problem, sondern, ich denke – auch das ist hier schon angeklungen, Herr Heym hat es auch in seinem Vortrag gesagt –, es ist die Art und Weise der Bearbeitung durch die Verwaltung und auch die Kommunikation der Verwaltungen mit den Bürgern. Das sollten wir uns zu Herzen nehmen und das sollten wir verbessern.
Frau Müller ist bereits darauf eingegangen: Wenn wir dann vom Petitionsausschuss den abschließenden Bescheid oder einen Zwischenbescheid an den Petenten schicken, muss der so formuliert sein, dass ihn der Petent versteht. Das ist ganz wichtig. Man sollte in Zukunft daran arbeiten, die Kommunikation mit dem Bürger wirklich zu verbessern. Auch der Bürgerbeauftragte sagt uns das immer, wenn er die Gespräche führt: Das Defizit besteht hier oft ganz einfach in der Art und Weise der Kommunikation.
Zu verbessern – das hat auch Herr Heym schon ausgeführt – ist in diesem Zusammenhang die Arbeit mit den privaten Petitionsplattformen. Es ist ein gutes Zeichen, dass Bürgerinnen und Bürger diese Plattformen neben der landtagseigenen Plattform nutzen. Es ist auch grundsätzlich zu begrüßen, dass Petitionen auf privaten Plattformen unterstützt werden. Leider – und auch hier müssen wir nachbessern und müssen es vielleicht auch besser in die Öffentlichkeit kommunizieren – bringt es nichts für den Bürger, denn die strengen Regularien, die auf unserer Plattform gelten, stellen sicher, dass Petitionen auch ernsthaft betrieben und behandelt werden und von Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden. Onlinepetitionen haben den Makel, dass eben nicht gesichert ist, dass die unterstützenden Personen tatsächlich existieren. Zur Anmel
dung genügt meist nur die Angabe einer MailAdresse.
Ein ganz aktuelles Beispiel: Change.org ist eine wirtschaftlich arbeitende Plattform und sieht sich der Kritik ausgesetzt, die Daten ihrer Nutzer zu verkaufen. Wie ehrlich Bürgeranliegen dieser Plattform sind, das kann und muss daher auch angezweifelt werden. Es erfordert vielmehr eine gesetzgeberische Regelung notfalls auf Bundesebene, um diese Plattform in das bestehende System der Petitionsplattform von Thüringen, aber auch der anderen Länder zu integrieren und mindestens kompatibel zu machen.
Zurück zu Thüringen: Es wurden schon vielfältige Beispiele aufgezeigt. Herr Heym hat es gesagt, die Zahl der öffentlichen Anhörungen ist deutlich gestiegen, sieben Petitionen haben die Quoren erreicht. Es wurde auch das Beispiel „Fortuna-Kreuzung“ hier bereits schon genannt. In der Petition ging es nur um die Kreuzung, aber für mich persönlich hat sich nach der Anhörung, nachdem Anzuhörende, Sachverständige, Ministerien die Lage erörtert haben, herausgestellt, dass es nicht nur dieser eine Streckenabschnitt ist, sondern dass hier letztendlich ein Gesamtkonzept erstellt werden muss. Eine sinnvolle Überarbeitung ist derzeit bereits in Erarbeitung. Kurz- und mittelfristige Lösungen konnten hier bereits aufgrund dieser Petition und der Anhörung vorangetrieben werden. Ich denke, das ist ein gutes Beispiel, wie im gemeinsamen Dialog Sachverhalte von allen Seiten betrachtet und auch Lösungen gefunden werden können – das ist das Anliegen einer Petition.
Viele Anhörungen hatten wir auch zum Thema „Wald, Waldnutzung, Erhaltung unseres Thüringer Waldes“. Dabei sieht man, wie diese Probleme die Bürgerinnen und Bürger beschäftigen und wie nahe sie an den Problemen der Zeit sind. Die Anhörungen haben aber auch deutlich gemacht, dass die verschiedensten Positionen durchaus ihre Berechtigung haben. Deswegen sind diese Anhörungen wichtig: Sie schaffen Transparenz und auf beiden Seiten Verständnis für die Notwendigkeit von Maßnahmen. Deswegen bin ich froh, dass wir dieses Instrument „Petitionsausschuss“ fest in der Verfassung verankert haben und ebenfalls – auch das wurde schon gesagt – die Bürgersprechstunden, die rege genutzt werden und wo man manchmal schon Bürgern abhelfen kann.
Es wurde von allen Beteiligten bereits gesagt und auch mich treibt dieses Thema um, nämlich das Thema „Schern“. Da bin ich einfach auch ein bisschen ratlos, machtlos, dass es uns im Petitionsausschuss und überhaupt seit fast zweieinhalb Jahren nicht gelingt, Menschen im 21. Jahrhundert ohne
Trinkwasser zu helfen. Da danke ich auch wirklich allen, die bis jetzt dabei mitgearbeitet haben und ich hoffe wirklich inständig, dass wir diesen Menschen dort endlich helfen können. Herr Heym hat es bereits gesagt: Der Dank geht auch an die zuständigen Staatssekretäre. Ich muss sagen, dass ich Herrn Sühl selten so derangiert und aufgebracht wie in dieser Anhörung erlebt habe – und das will schon etwas heißen. Alle stehen dieser Sache ein wenig machtlos gegenüber. Ich hoffe wirklich, dass wir endlich diesen Menschen dort helfen können.
Ich bin optimistisch, dass wir das endlich noch schaffen.
Ich möchte mich auch ganz herzlich bei den Mitarbeitern des zuständigen Petitionsreferats, bei den Mitarbeitern des Ministeriums und bei unserem Bürgerbeauftragten Herrn Dr. Herzberg bedanken, der – ich habe es bereits gesagt – oftmals schon im Gespräch helfen kann. Aber ich möchte mich auch bei den Mitgliedern im Petitionsausschuss bedanken. Frau Müller hat es gesagt: Manchmal gibt es da natürlich auch mal mickelige Diskussionen. Aber ich muss sagen, im Großen und Ganzen werden dort wirklich die Probleme der Bürger auf eine ganz sachliche, faire und unpolitische Art besprochen und behandelt. So soll es sein, dafür ist der Petitionsausschuss da. Es ist eine sehr interessante Arbeit. Ich bin auch froh, dass ich da mitarbeiten darf. Man ist dort eigentlich mit allen Themen konfrontiert und diese Arbeit bringt mir persönlich auch sehr viel. So muss das sein und dafür möchte ich danken. Ich hoffe, dass auch in Zukunft der Petitionsausschuss hier im Landtag vielen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land weiterhelfen kann. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, auch wenn der Tag schon vorangeschritten ist und es kurz vor Feierabend ist, fallen mir zu diesem Gesetzentwurf der AfD nur die Worte „Guten Morgen“ ein. „Guten Morgen“ deshalb, weil die AfD gut zwei Wochen vor den Kommunalwahlen mit einem Gesetz um die Ecke kommt, mit dem sie sogenannte – und ich sage bewusst „sogenannte“ – Scheinkandidaturen verhindern möchte. Nicht einmal wenn Ihr Gesetzentwurf hier im Hause den Hauch einer Chance hätte, würde sich mit Blick auf die anstehenden Kommunalwahlen etwas ändern. Wenn es Ihnen also mit diesem Antrag ernst gewesen wäre, hätten Sie den Gesetzentwurf vor einem Jahr oder noch eher eingebracht.
Auf der inhaltlichen Ebene fordern Sie, dass Bürgermeister und Landräte bei den Wahlen zum Gemeinderat bzw. zum Kreistag nicht mehr kandidieren dürfen. Technisch wollen Sie deshalb diesen Personenkreis von der Wählbarkeit ausschließen. Klar ist aber auch, dass man sich verfassungsrechtlich erheblich auf Glatteis begibt, wenn man Amtsträgern die Möglichkeit zur Kandidatur verbietet. Warum das so ist, wird deutlich, wenn man bedenkt, dass die Wahlen der Bürgermeister und Landräte mit denen der Gemeinderäte und Kreistage zusammenfallen können. Dann entsteht nämlich die Situation, dass es einen Amtsträger und gegebenenfalls mehrere andere Bewerber gibt. Anders als die Mitbewerber dürften Amtsinhaber in diesem Fall laut Ihrem Gesetz zwar wieder als Landrat oder Bürgermeister kandidieren, aber nicht für den Kreistag oder den Gemeinderat. Der Amtsinhaber hat für den Fall, dass er als Landrat oder Bürgermeister nicht wiedergewählt wird, also nicht die Möglichkeit, in den Gemeinderat oder Kreistag gewählt zu werden, obwohl er zu Beginn der Amtszeit des neuen Gemeinderats oder Kreistags das Amt als Landrat bzw. Bürgermeister gar nicht mehr innehat. Wie wollen Sie diese Benachteiligung der Amtsinhaber rechtfertigen? Dazu verlieren Sie in Ihrem Gesetzentwurf kein Wort.
Nun, man könnte sagen, dass dieser Fall ja eh nur alle paar Jahre vorkommt. Tatsache ist aber, dass der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion erst zu einem Zeitpunkt wirken würde, wenn die Wahlen der Landräte und Bürgermeister mit denen der Kreista
ge und Gemeinderäte zusammenfallen, nämlich 2024, wenn die sechsjährige Amtszeit der Bürgermeister und Landräte endet, die wir 2018 gewählt haben, und gleichzeitig die Amtszeit der Gemeinderäte und Kreistage endet, die wir ja in zwei Wochen wählen.
Man kann zu der Frage der sogenannten Scheinkandidaturen unterschiedlicher Auffassung sein. Ich verrate da auch sicher kein Geheimnis, wenn ich sage, dass dies auch innerhalb der rot-rot-grünen Koalition der Fall ist. Meine Fraktion teilt mehrheitlich nicht die Auffassung, dass mit sogenannten Scheinkandidaturen Wähler getäuscht werden, wovon in Ihrem Gesetzentwurf die Rede ist.
Wenn sich ein Amtsinhaber entschließt, für den Gemeinderat oder den Kreistag zu kandidieren, ist dies stets Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung und wird auch regelmäßig durch den jeweiligen politischen Mitbewerber thematisiert. Es ist also weder eine List, mit der der Wähler hinter die Fichte geführt wird, sondern es ist bekannt. Natürlich wird damit auf die Popularität der Amtsinhaber gesetzt. Aber auf Popularität von Kandidaten zu setzen, ist keine Täuschung, sondern es ist normaler Bestandteil des politischen Wahlkampfes.
Da Sie in Ihrer Rede so oft von der „Täuschung“ und von der „freien Urteilsbildung der Wähler“ gesprochen haben – das steht auch in Ihrem Entwurf, wenn ich kurz zitieren darf, sehr geehrte Frau Präsidentin –, also da frage ich mich, wenn sich ein Wähler ein freies Urteil bilden soll, dann ist ja auch erforderlich, dass ich den Wähler über das informiere, was ich vorhabe. Da gab es am Samstag, am 4. Mai, einen schönen Artikel in der „Südthüringer Zeitung“, und zwar werden dort alle Parteien vorgestellt, die sich zur Wahl stellen: Die Alternative für Deutschland hat unser Angebot ganz ausgeschlagen, ihren Kandidaten und ihr Wahlprogramm für den Landkreis, wie bei allen anderen Parteien auch, vorzustellen. Für uns und unsere Leser bleibt die Frage unbeantwortet, warum man den Wählern nicht erklären will, was im Landkreis falsch läuft und was die AfD mit welchen Personen besser oder anders machen will. – Dann gibt es ein Kommunalwahlprogramm, und da soll sich dann der Wähler ein freies Urteil bilden? Ich beantrage keine Überweisung. Dieses Gesetz brauchen wir nicht, weil wir in 14 Tagen Wahl haben und es taugt auch nichts. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, werte Gäste auf der Tribüne und werte Zuhörer am Livestream – ich denke, bei diesem Thema werden es nicht wenige sein –! Herr Kuschel hat bereits ausführlich in die Thematik eingeführt, und ich habe auch sehr interessiert den Worten von Herrn Geibert gelauscht.
Die letzte Änderung des KAG vom 14. Juni 2017 sollte die Handlungsspielräume der Gemeinden erweitern, aber es stellte sich heraus, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung, aber auch vor allem in den Gemeinden ausblieb. Herr Geibert hat eben ausführlich hierzu gesprochen. Natürlich, es war gut gemeint, den Gemeinden ein weiteres Gestaltungsmerkmal in die Hand zu geben. Es war ein Kompromiss – das möchte ich hier explizit noch mal erwähnen. Es hat sich herausgestellt, dass es doch nicht – ich sage mal – der letzte Schluss war, das Ermessen nicht ein reines freies Ermessen, sondern eines mit verschiedenen Auflagen war. Aber es gibt durchaus auch Gemeinden in Thüringen, die dieses Ermessen anwenden, die ihre Satzungen geändert haben und danach handeln.
Herr Geibert hat auch das Gutachten vom Gemeinde- und Städtebund bezüglich dieser neuen Regelung im KAG angesprochen. Auch hier muss man sagen: Es war ein vorgelegtes Gutachten vom Gemeinde- und Städtebund. Ob dieses vor Gericht standgehalten hätte, das wissen wir nicht.
Genau.
Und deswegen kann man auch nicht so pauschal sagen, dass diese Regelungen nun nicht rechtssicher und verfassungsmäßig waren.
Nein, das ist nicht so weit weg.
Ich muss an dieser Stelle ganz einfach auch mal sagen: Die Thematik „Straßenausbaubeiträge“ ist in Thüringen ein sehr umstrittenes Thema – sehr umstritten, nicht nur in der Bevölkerung. Ich denke, wir sind uns darüber einig: Die Mehrheit der Bevölkerung fordert seit Jahren die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Ein Journalist sagte mir aber zum Beispiel, dass er völlig dagegen ist, denn er ist Mieter und er sieht es überhaupt nicht ein, dass die Grundstückseigentümer hier entlastet werden. Also da ist die Meinungsbildung nicht so ganz einheitlich, aber auch beim Gemeinde- und Städtebund ist diese Meinung nicht so ganz einheitlich. Es gibt Kommunen, die – wie gesagt – das neue Recht anwenden. Es gibt Kommunen, die sagen: Lasst alles so, wie es ist. Der Gemeinde- und Städtebund vertritt überwiegend für die Kommunen die Meinung und sagt das auch: Wir hätten mit der Gesetzeslage bis zum 01.01.2019 gut leben können. Aber da habe ich doch den Artikel bei der Hand – Sie erlauben, dass ich hier mal zitiere –, und zwar vom
10. Juli letzten Jahres, als der Vorsitzende des Kreisverbands Saalfeld-Rudolstadt des Gemeindeund Städtebunds Thüringen sich vehement für die Abschaffung der Beiträge äußert. Und da lese ich doch: „Unterstützt wurde Steffen Kania auf der Veranstaltung unter anderem vom Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebunds Ralf Rusch.“ Also auch hier in der kommunalen Familie gibt es durchaus keinen generellen Konsens – soll man abschaffen, soll man nicht abschaffen –, so wie auch in der Bevölkerung. Es ist so. Wir kriegen Briefe von Bürgermeistern, die sagen: Lasst es, wie es ist. Es gibt aber auch sehr viele Protestresolutionen von Bürgermeistern, die uns auf den Tisch geflattert sind, wo man vehement die Abschaffung fordert.
Dieses Thema ist nicht so einfach. Herr Geibert, Sie haben hier so salopp gesagt, Ihre Fraktion möchte Gerechtigkeit. Ich glaube, auch hier sind wir uns einig: Egal, wie das Gesetz den Landtag dann verlässt, Gerechtigkeit schaffen wir mit diesem Gesetz mit Sicherheit nicht.
Es gibt Bürger, die bezahlt haben, es gibt Bürger, die nicht mehr bezahlen müssen. Es gibt Bürger in einem Ort, die bezahlt haben, jetzt müssen sie nicht mehr zahlen. Ich gebe Ihnen recht: Es besteht der Anspruch auf den größtmöglichen Konsens und die bestmögliche Regelung, die wir treffen können. Aber eine gerechte Regelung für alle Bürger – da sind wir uns, glaube ich, einig – schaffen wir mit diesem Gesetz auch nicht.
Herr Kuschel hat die Genese schon ausführlich erläutert. Deswegen möchte ich das an dieser Stelle nicht noch mal tun.
Es kam, als ich zum Landesausschuss über dieses Thema informieren durfte, natürlich sofort die Reaktion der Bürgermeister, was man da jetzt wieder für ein Gesetz macht und dass die Kommunen hier benachteiligt werden. Für die Bürger – da sind wir uns natürlich einig, und das sage ich auch hier, die Mehrzahl der Bürger fordert seit Jahren die Abschaffung – ist es eine große Verbesserung. Auch das hat Herr Geibert bereits gesagt. Aber auch für die Gemeinden, finde ich, ist es nicht das schlechteste Gesetz. Ich möchte an dieser Stelle dem Innenministerium danken. Sicherlich hat der Gesetz
entwurf hier und da noch eine kleine Ecke und eine kleine Kante, aber es ist ein handwerklich sehr guter Entwurf, der uns hier vorliegt.
Er entlastet auch die Gemeinden.
Warum entlastet er die Gemeinden? Bis jetzt wickeln die Gemeinden ihre Baumaßnahmen ab. Sie stellen im Vorfeld die beteiligten Grundstücke fest. Nach Abschluss der Maßnahme werden die Bescheide herausgeschickt. Die Gemeinde hat dort natürlich auch hinterher mit Widersprüchen zu tun, sie hat unter anderem Stundungen, die sie bearbeiten muss. Jetzt spart die Gemeinde diesen ganzen Verwaltungsaufwand. Nach Abschluss der Baumaßnahme stellt die Kommune einen Antrag auf Erstattung beim Land; einige Bürgermeister sind hier unter uns, auch ich saß mal auf der anderen Seite des Tischs. Wenn eine Gemeinde eine Zahl X verbescheidet und die Bescheide herausschickt, bekommt die Gemeinde dieses Geld für die Bescheide nie zu 100 Prozent. Es sind Stundungen, teilweise bis auf 20 Jahre. Es gibt Grundstücke mit ungeklärten Grundstücksfragen, wo man überhaupt keine Beiträge einnehmen wird. Mit diesem Gesetzentwurf, wie er hier vorliegt, wird die Gemeinde Planungssicherheit haben. Sie bekommt ihre ausgefallenen Beiträge, die sie beim Bürger eingefordert hätte, vom Land erstattet.
Ich gebe Herrn Geibert recht, es gibt noch ein paar Punkte, worüber wir in der Anhörung sprechen müssen, seien es die Vorausleistungen – hier müssen wir sicherlich eine Lösung finden, für die Kommunen, die ohne Vorausleistungen ganz einfach die Baumaßnahmen nicht durchführen können –, über Sanierungsgebiete – auch das haben wir schon angesprochen. Aber für die Kommunen wird ein Riesenvorteil entstehen. Ich sage es noch mal: Der Verwaltungsaufwand, der hier gespart wird, ist immens und es besteht die Planungssicherheit. Die Kommune kann damit rechnen, dass sie diese Einnahmen, die sie sonst über Beitragsbescheide niemals zu 100 Prozent bekommen hätte, bekommt. Ich denke, das ist auch für die Kommunen nicht ganz so schlecht.
Der Aussage, die Bürger werden jetzt kommen und werden von uns fordern, dass wir Straße um Straße bauen, weil das Regularium nicht mehr vorhanden ist, kann ich nicht ganz beipflichten. Es werden nur die Beiträge erstattet, die auf die Bürger entfallen. Die Kommunen haben nach wie vor noch ihren Eigenanteil zu erbringen. Ich glaube nicht daran, dass über Nacht die Kommunen doppelt oder dreimal so viele Straßen bauen. Auch die Kapazitäten der
Baubetriebe, denke ich, werden nicht vorhanden sein.
Die Vier-Jahres-Frist: In der Tat bin ich mir bewusst und auch meine Fraktion ist sich bewusst, dass wir hier ein Stück Verantwortung in den Kommunen auf die Bürgermeister übertragen und dass die Bürger sehr wohl kommen und sagen, hier ist ein Gesetz verabschiedet und jetzt bekomme ich noch einen Beitragsbescheid. Aber dieses Problem werden wir haben, ob wir als Stichtag den 01.01.2019 festlegen, den 01.01.2020, 2021. Diese Vier-Jahres-Frist haben wir. Es war bewusst, dass wir diesen Stichtag gewählt haben, weil wir – Herr Geibert sagte es – eine rechtssichere Lösung angestrebt haben und nicht wieder ein vor dem Verfassungsgericht anfechtbares Regularium.
Deswegen denke ich, es liegt ein sehr guter Entwurf hier vor. Man hat uns ja hier immer so ein bisschen in die Rolle der Verhinderer hineingepresst. Nein, es war der Anspruch der SPD-Fraktion, ein wirklich gutes Gesetz vorzulegen, ein rechtssicheres Gesetz und – ich wiederhole das noch mal – mit dem möglichst höchsten Anspruch an Gerechtigkeit für unsere Bürger hier im Freistaat.
Ich bin mir sicher – ich habe es schon oft gesagt –, das Gesetz wird nicht so den Landtag verlassen, wie wir es heute hier einbringen, aber ich bin der festen Überzeugung, wenn wir konstruktiv an diesem Gesetzentwurf weiterarbeiten, die Anhörung durchführen und auch im Gespräch mit dem Gemeinde- und Städtebund bleiben, wird es am Ende ein gutes Gesetz werden. Ich habe auch mit Freude zur Kenntnis genommen, Herr Geibert, dass Sie uns heute auch hier die Zusage gegeben haben, dass Sie weiterhin wie bisher mit uns gemeinsam an diesem Gesetzentwurf arbeiten werden und das nehme ich jetzt so auch mit und bitte um Überweisung an den Innenausschuss zur weiteren Behandlung. Ich freue mich und bin der festen Überzeugung, wir werden mit diesem Gesetz im September ein gutes Gesetz für unsere Bürger und für unsere Kommunen verabschieden. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ganz kurz – dann ist es vielleicht verkehrt angekommen –: Es sollte keine Kritik am Gemeinde- und Städtebund sein, wirklich nicht. Es sollte nur darstellen, wie schwierig die Gemengelage ist und wie schwierig es auch für den Gemeinde- und Städtebund ist, weil auch dort in der kommunalen Familie keine Einigkeit besteht.
Herr Möller, Sie übertreffen sich hier selbst. Machen Sie sich mal nicht so wichtig, dass aufgrund der AfD heute das Gesetz hier vorliegt.
Denn das war kein konstruktiver Vorschlag – es wurde schon gesagt –, das war populistisch, das war schlecht abgeschrieben.
Und in Ihrem Kostenzitat, das habe ich damals schon bei Ihrem Gesetzentwurf erwähnt, haben Sie auch noch falsch abgeschrieben. Sie haben nämlich gerade das, wo die Kosten geregelt werden, ganz einfach vergessen abzuschreiben. Und deswegen – also bei aller Liebe – hängen Sie sich mal nicht so hoch an, Ihr schlechter Gesetzentwurf war nicht der Grund dafür, dass wir heute hier über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge reden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete und werte Zuschauer auf der Tribüne! Was lange währt, wird endlich gut. Mit diesen Worten lässt sich dieser Gesetzentwurf wohl am treffendsten beschreiben. Wir erinnern uns, wir haben diesen Gesetzentwurf, zumindest in seinen wesentlichen Punkten, schon einmal im Landtag und im Innen- und Kommunalausschuss beraten. Leider mussten wir am Ende des Verfahrens feststellen, dass sich die Stadt Eisenach und der Wartburgkreis trotz weiterer Zusagen des Landes in einigen Details nicht einigen konnten, deshalb hatte die Koalition den Gesetzentwurf zurückgezogen.
Sehr verehrte Damen und Herren, mittlerweile haben sich die Stadt Eisenach und der Wartburgkreis jedoch einvernehmlich geeinigt,
sodass nunmehr der Weg für die Eingliederung Eisenachs in den Landkreis frei ist. Aus diesem Grund bringt die Koalition den Gesetzentwurf heute hier erneut ein. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, sehr geehrte Frau Wolf, sehr geehrter Herr Bohl! Ja, optimistisch: Als ich das letzte Mal hier ans Rednerpult getreten bin und zu diesem Gesetz gesprochen habe, hat man zu Recht in der Zeitung geschrieben: „Man sah ihr an, dass sie nicht davon überzeugt war.“ Ich habe es damals auch gesagt. Aber ich sagte damals: Es ist ein Gesetz, was keiner möchte, aber ich lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen. Deswegen stehe ich heute hier. Ich bin froh, dass ich hier stehe und dass wir heute diesen Gesetzentwurf hier einbringen.
Es wurde schon gesagt, es war ein langer, langer Weg. Er war holprig und manchmal dachte man, man ist jetzt in einer Sackgasse und es geht nicht weiter. Aber – Herr Walk hat es gesagt – am Ende zählt das Ergebnis.
Herr Walk hat hier auch noch mal dargelegt – zwei Schritte vor, einen Schritt zurück –, wie schwierig es war. Auch Frau Müller hat es hier dargelegt. Aber ich denke, am Ende zählt das Ergebnis. Es ist immer leicht als Außenstehender, über Dinge zu urteilen, wenn man nicht selbst als Stadtrat oder als Kreistag dort involviert ist. Ich sitze im Moment im gleichen Boot wie Eisenach und bin Kreisrat in Schmalkalden-Meiningen. Deswegen kann ich es jetzt auch nachvollziehen. Es ist nicht immer so einfach, als Außenstehender hier über Dinge zu urteilen.
Herr Henke, wenn Ihnen nichts einfällt zu einem Gesetz, dann sagen Sie bitte einfach nichts.
Aber so viel – Entschuldigung – dummes Zeug, was Sie hier von sich geben, bei aller Liebe, das ist ganz...
Jawohl!
Vielleicht haben Sie nicht richtig zugehört bei Herrn Walk. Der Prozess hat 2012 begonnen. Nun kann ich mich nicht erinnern, dass es 2012 hier schon eine Gebietsreform gab. Dann reden Sie davon, es wurde erkauft. Sie diskreditieren hier die Stadträte und auch die Kreisräte in einer Art und Weise als kommunalpolitischer Sprecher und auch als Kommunalpolitiker. Das tut einem weh! Ich kann mich nur namens der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und auch namens der CDU bei den Stadträten und bei den Kreistagsmitgliedern für solche Äußerungen hier entschuldigen.
Mein Dank geht vor allem an die Kreistagsmitglieder. Denn die Kreistagsmitglieder sitzen dort als Vertreter für den gesamten Landkreis, für alle Kommunen im Landkreis. Und wahrlich, diese Beharrlichkeit, über diesen langen Weg und diese vielen Jahre immer noch zum Beschluss zu stehen und immer verhandlungsbereit zu sein, das nötigt mir Respekt ab, auch gegenüber dem Landrat Krebs.
Es ist gut, dass wir heute dieses Gesetz einbringen, denn damit haben wir wirklich – es wurde schon mehrfach gesagt, Herr Adams sagte es – einen sehr starken Landkreis, einen Landkreis, der touristisch wunderschön ist, aber auch geschichtsträchtig. Eisenach, eine stolze Stadt – ich denke, Eisenach wird auf diesem Weg nicht ein ganzes Stück Würde verlieren, sondern jetzt auch wieder an Stolz gewinnen.
Denn es ist für diese stolze Stadt, denke ich, in Zukunft ein ganz anderes Agieren und Handeln, wenn man nicht Jahr für Jahr als Bittsteller beim Land stehen und um Bedarfszuweisungen betteln muss. Nein, wenn man wieder finanziell auf eigenen Füßen steht und selbst agieren kann, das gibt dieser stolzen Stadt Eisenach, die auch für unsere Geschichte in Thüringen so wichtig ist, eine ganze Menge von dem zurück, was sie ist und was sie immer war. In Zukunft wird sie noch stärker werden.
Herr Walk sagte es, dieser Status „Große Kreisstadt“ ist etwas Neues. Man muss sehen, wie man das in Zukunft ausgestaltet. Das liegt in den Händen der Stadt und der Kreisräte, wie man diesen Zukunftsvertrag mit Leben füllt.
Eines ist mir ganz wichtig, was ich im Vorfeld ein wenig bedauert habe: die Einbindung der Bürger. Jetzt im Anhörungsverfahren ist es ganz, ganz wichtig, die Bürger auf diesem Schritt mitzunehmen und ihnen das auch zu vermitteln.
Ich kann nur noch mal Danke sagen, auch für die Bemühungen des Innenministeriums, an Staatssekretär Höhn, dem man zuweilen sein Unverständnis angemerkt hat, auch in einer Rede hier am Pult. Aber auch für ihn, denke ich, zählt das Ergebnis heute wie für uns alle hier. Ich bin froh, dass wir heute endlich an diesem Punkt sind. Ich bin froh für Eisenach, ich bin froh für den Wartburgkreis, aber auch für ganz Thüringen. Es stärkt unser Land. Ich freue mich auf die Diskussion im Innen- und Kommunalausschuss und bitte um Überweisung an den Ausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, werte Zuhörer am Livestream! „Klimabedingte Wetterextreme als Herausforderung für den Brand- und Katastrophenschutz in Thüringen“: Extremwetterlagen, Überflutungen, Waldbrände, Hitze – fast täglich erreichen uns diese Schlagzeilen aus der ganzen Welt und bis jetzt war es meist weit fort. Die Folgen des Klimawandels – wir haben es bereits in den vorhergehenden Aktuellen Stunden gehört – sind auch in Thüringen angekommen. Sie sind ernster als nur alarmierend, sie sind existenziell geworden. Ernteeinbußen durch Hitze und Dürre oder durch Unwetter mit Überflutung und Hagel. Die Folgen für unsere Wälder, wir haben es eben gehört, sind nicht abschätzbar. Wetterphänomene, die in der Vergangenheit nur Ausnahme waren, sind nun häufig an der Tagesordnung. Unser Innenminister hat sich die Situation nach den beiden jüngsten Bränden am Heinrichstein und bei Plaue angesehen. Ich denke, er wird uns nachher auch noch Genaueres dazu schildern.
Der Brand- und Katastrophenschutz steht vor völlig neuen Aufgaben. Neben unseren Berufsfeuerwehren und dem Technischen Hilfswerk braucht es den Einsatz unserer freiwilligen Feuerwehren. Hier besteht zunehmend das Spannungsfeld zwischen einer steigenden Zahl an Einsätzen und völlig neuen Herausforderungen auf der einen Seite und einer sinkenden Zahl von Mitgliedern auf der anderen Seite. Ja, es ist so, in der Vergangenheit wurde sowohl im hauptamtlichen, aber vor allem auch im ehrenamtlichen Katastrophenschutz auf Verschleiß gefahren.
Deshalb ist es wichtig und notwendig, dass gerade unsere Feuerwehren Nachwuchs brauchen. Es braucht eine flächendeckende Brandschutzerziehung in Thüringen mit einheitlichen Standards in der Ausbildung. Wir brauchen hauptamtliche Kräfte und einheitliches Schulungsmaterial. Den Nachwuchs zu sichern, wird eine unserer wichtigsten Aufgaben und Herausforderungen werden. Die Kameraden in den Einsatzabteilungen brauchen bessere Ausbildungsbedingungen, sie müssen optimal geschult sein, damit sie nicht selbst in Gefahr geraten. Gerade der Wipfelbrand in Plaue muss ausgewertet werden – alles, was noch nicht optimal rund
gelaufen ist, insbesondere auch das Thema „Löschhubschrauber“.
Die SPD sorgt gegenwärtig auf allen Politebenen für eine gute Ausstattung der Katastrophenschutzorganisationen. Wir hier in Thüringen haben mit der Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes einen ersten wichtigen Schritt getan. All unsere Maßnahmen, sei es die Jugendfeuerwehrpauschale, die Erhöhung der Zuschüsse für den Führerschein auf 1.600 Euro, die Verdopplung der Altersvorsorge für die ehrenamtlichen Mitglieder der Einsatzabteilungen seitens des Landes, sind Schritte in die richtige Richtung. Aber, liebe Abgeordnete, was nützt die beste Ausbildung, was nützt die beste Technik, wenn wir keinen Kameraden haben, den wir ausbilden können, wenn wir niemanden haben, der die Technik bedient und das Feuerwehrauto fährt?
Deshalb ist es mir heute so wichtig, aus Anlass dieser Aktuellen Stunde ganz speziell das Nachwuchsgewinnungsthema bei der Feuerwehr erneut zu thematisieren. Wir haben die Koordinierung der Brandschutzerziehung in die Verantwortung der Landkreise gegeben und wir haben gemeinsam mit dem Feuerwehr-Verband und der Thüringer Jugendfeuerwehr ein Konzept für die Brandschutzerziehung an den Grundschulen entwickelt. Für die Umsetzung durch die Landkreise und Gemeinden stellen wir auch 2020 eine Anschubfinanzierung zur Verfügung und wir sind im Gespräch mit der Thüringer Jugendfeuerwehr, dass das eine nachhaltige Umsetzung wird.
Ich glaube, man muss in der heutigen Zeit generell das Thema „Feuerwehr“ neu denken. Ihr Aufgabenspektrum hat sich gewandelt: von der Absperrung, dem Bergen toter Tiere, dem Retten lebender Tiere und der Tragehilfe über Hochwasser, Bäumen auf der Straße, der Beseitigung von Ölspuren und dem Einsatz bei Verkehrsunfällen bis hin zur ureigensten Aufgabe, dem Löschen von Bränden. Dieses breite Spektrum kann leicht zur Überforderung der Kameraden führen – da unterstütze ich Lars Oschmann in seiner Aussage heute in der Presse. Es ist freiwilliges Engagement – freiwillig –, aber jeder, der zur 112 greift, erwartet pflichtgemäß, dass jemand kommt. Freiwilliges Engagement ist Arbeit abseits von Erwerbstätigkeit, persönliche Zeit, die man für das Wohl anderer – und hier in diesem speziellen Fall unter Einsatz des eigenen Lebens und der eigenen Gesundheit – opfert.
Ich danke meiner Fraktion im wahrsten Sinne des Wortes für diese brandaktuelle Stunde und namens der SPD-Fraktion kann ich versprechen, dass wir uns nach diesem ersten Schritt auch in Zukunft insbesondere für die Feuerwehren – da nehme ich die
Bergwacht nicht aus – und alle anderen freiwilligen Hilfsorganisationen einsetzen. Wir werden Sie aktiv unterstützen.
Im Fokus der Herausforderungen des Klimawandels werden wir für die Zukunft Strukturen schaffen und dafür Sorge tragen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen vor diesen extremen Wetterlagen bestmöglich geschützt sein werden. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und auch zu Hause am Livestream, mit diesem Neugliederungsgesetz diskutieren wir das letzte in dieser Wahlperiode. Es wurde bereits gesagt: 70 Gemeinden, die die Möglichkeit zum einvernehmlichen Zusammenschluss mit ihren Nachbargemeinden nutzen wollen. Ich persönlich hätte nicht gedacht, dass es jetzt im dritten Gesetz doch noch mal 70 Gemeinden werden. Es freut mich umso mehr. Alle bereits beschlossenen und auch jetzt dieses zeigen, dass man hier wirklich nicht mehr von einem Reförmchen sprechen kann. Denn am Ende sind es – und auch das wurde bereits gesagt – 390 Gemeinden, die sich zu Einheits- und Landgemeinden zusammengeschlossen haben. Und das heißt, über 900.000, also fast die Hälfte aller Thüringer, profitieren von den vom Land bereitgestellten Fusionsprämien und Strukturbegleithilfen. Also nahezu fast jeder zweite Bürger in Thüringen hat definitiv etwas von diesen Fusionsmitteln gehabt.
Natürlich – das wurde bereits gesagt – sind auch in diesem Gesetz wieder Gemeinden, die im Moment noch nicht die Einwohnerzahl von 6.000 im Jahr 2035 erreichen. Aber sie haben die Möglichkeit, sich in Zukunft zu leitbildgerechten Strukturen entwickeln zu können. Wir haben deswegen auch nicht Gemeinden abgewiesen, die im Moment diese Parameter noch nicht erfüllen. Denn wichtig ist doch, dass diese Gemeinden perspektivisch die Möglichkeit haben, sich zu leitbildgerechten Formen zu entwickeln.
Ein Beispiel: Wir haben in diesem Gesetz Kölleda. Kölleda war bereits im vorhergehenden Gesetz und hat sich zum 01.01.2019 mit der Gemeinde Beichlingen zusammengeschlossen. Jetzt haben wir Kölleda wieder im Gesetz, und zwar werden Großneuhausen, Kleinneuhausen und Ostramondra in die Stadt Kölleda eingegliedert und damit erreicht Kölleda im Jahr 2035 prognostiziert 6.468 Einwohner. Das heißt, es muss die Perspektive gegeben sein,
dass sich in Zukunft aus den Gemeinden, die den Parametern jetzt noch nicht entsprechen, leitbildgerechte Kommunen gründen können. Das halte ich für wichtig. Das Beispiel zeigt auch, dass in vielen Gemeinden die Fusionen noch nicht abgeschlossen sind, sondern dass da immer noch Gesprächsbedarf besteht und auch Gespräche mit Nachbargemeinden geführt werden.
Das Beispiel Katzhütte ist bereits von meinen Vorrednern erläutert worden. Wir wissen im Moment noch nicht, wie es ausgeht, wie dieser Bürgerentscheid bewertet wird. Ob er für gültig oder für ungültig erklärt wird. Deshalb halte ich es für richtig, dass Katzhütte nicht mit in dem Gesetz steht.
Sollte der Bürgerentscheid für rechtskräftig erklärt werden, dann werden wir den natürlich akzeptieren. Sollte er für nicht rechtmäßig erklärt werden und die Gemeinde führt bis zur Verabschiedung des Gesetzes einen neuen Bürgerentscheid durch und sollte dieser so ausgehen, dass sich die Gemeinde zu Großbreitenbach hinbewegen möchte, dann werden wir auch das akzeptieren. Aber im Moment ist die Lage so, dass wir es nicht wissen. Deswegen bin ich der Meinung, es ist richtig, Katzhütte aus diesem Gesetz herauszulassen. Es sind im Mai Kommunalwahlen, man weiß überhaupt noch nicht, wo dann der Weg vielleicht hingeht. Deswegen plädiere ich dafür, dass Katzhütte vorab in der VG verbleibt.
Es wurde auch schon auf die Probleme kleinerer Gemeinden eingegangen. Meine Vorredner haben das ausführlich erwähnt, ich will das gar nicht noch mal wiederholen. Mir ist eines wichtig: Wir hatten zwei Neugliederungsgesetze, die umgesetzt worden sind. Ich habe auch mit vielen Einheits- und Landgemeinden gesprochen. Für mich war – ich sage das ja hier immer gebetsmühlenartig – erschreckend, dass das größte Problem, das allergrößte Problem bei allen Fusionen die Software der einzelnen Kommunen war. Wir haben festgestellt, in den seltensten Fällen passt was zueinander. Das war auch das größte Problem. Man muss sich vorstellen, in manchen Kommunen sitzen die Mitarbeiter und übertragen händisch – händisch! – die Daten, sei es vom Steueramt, sei es aus den Melderegistern. Händisch! Das ist für mich erschreckend. Herr Kuschel hat es gesagt, wir stehen vor der Herausforderung: Einführung der E-Akte, Digitalisierung der Kommunen. Ich darf gar nicht daran denken, wenn die Einführung der Mehrwertsteuer kommt. Das ist ein Punkt, an dem sollten wir jetzt ganz verstärkt arbeiten und uns dafür einsetzen – wir haben ja auch das neue Förderprogramm zur Digitalisierung für die Kommunen –, damit wir das
auf den Weg bringen und unsere Kommunen wirklich hier fit machen und auch darauf hinwirken.
Noch ein Wort zum erwähnten „Schweinsgalopp“: Natürlich haben wir gesagt, wir machen morgen eine Sondersitzung für die Anhörung. Ich halte es für ganz wichtig, dass diese Anhörung nicht in die Sommerferien fällt. Denn auch in der Vergangenheit, im ersten und im zweiten Neugliederungsgesetz, haben wir sehr, sehr viele Gespräche vor Ort geführt und es hat sich gezeigt, dass das wichtig war. Viele Probleme sind dort angesprochen worden. Wir haben gesehen, dass auch große Kommunikationslücken da waren, dass teilweise auch Missverständnisse da waren, die ausgeräumt werden konnten. Ich halte es für ganz wichtig, dass wir diesen Kommunikationsprozess im Anhörungsverfahren haben. Denn es wird sich sicherlich das eine oder andere im Anhörungsverfahren noch entwickeln, Dinge werden noch rein, Dinge vielleicht verändert werden müssen. Deswegen denke ich, das sind wir auch unseren Kommunen schuldig, dass wir da die eine oder andere Sondersitzung machen.
Aber ich halte es für sehr wichtig, dass wir diesen Kommunikationsprozess führen, und das nicht in der Ferienzeit. Dafür ist es einfach zu wichtig.
Der AfD möchte ich empfehlen: Wenn Sie mal sehen wollen, ob das den Kommunen etwas bringt oder nicht, besuchen Sie das Föritztal – mehr kann ich dazu nicht sagen –, da werden Sie sehen, wie so etwas funktionieren kann.
Uns ist gleichwohl bewusst, dass auch mit diesem dritten Neugliederungsgesetz die Gemeindeneugliederung in Thüringen nicht abgeschlossen sein kann und das ein erster Schritt in die richtige Richtung ist – hin zu leistungsfähigen Strukturen auf der gesamten Gemeindeebene. Meine Fraktion wird diesen Weg konsequent weitergehen und wir werden dabei an dem Prinzip der Freiwilligkeit weiterhin festhalten.
Sehen Sie, Herr Fiedler!
Ich wäre gern noch auf ein paar Punkte eingegangen, die Sie hier vorgetragen haben, aber
genau – ich sage heute einfach mal: Ich habe Ehrfurcht vor schneeweißen Haaren. Deswegen
lasse ich das heute und wir werden uns im Diskussionsprozess im Innenausschuss und in der
Anhörung dazu noch verständigen. Ich bin sicher, auch dieses Gesetz wird nicht so verabschiedet werden, wie es in den Landtag hineingekommen ist – ich denke, zum Positiven; das hoffe ich –, und dafür möchte ich auch den Diskussionsprozess nutzen. Ich wünsche uns viel Erfolg, vor allen Dingen den am Gesetz beteiligten Kommunen und dass wir auch dieses dritte Neugliederungsgesetz dann zu einem guten Abschluss führen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Wirkner, es treibt mich noch mal nach vorne, und zwar: die Änderungen der Parameter für die Bedarfszuweisungen. Es ist mir nicht bekannt, dass es Änderungsanträge zum FAG gibt bezüglich der Änderung der Parameter für den Erhalt von Bedarfszuweisungen. Und ich sage das hier ganz deutlich: Das wird es mit der Fraktion der SPD auch nicht geben. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, werte Gäste auf der Tribüne, werte Bürgermeister, VG-Vorsitzende und auch die vielen Zuhörer am Livestream, es wurde bereits von meinen Vorgängern sehr viel ausgeführt. Ich werde auf einige Punkte sicherlich noch eingehen. Zunächst
mein Dank auch an das Innenministerium, an die Landtagsverwaltung; es wurde bereits erwähnt, es war eine Masse an Papier zu bewältigen, eine Masse an Stellungnahmen auszuwerten. Herr Adams hat es gesagt, am Ende, auch nach dem dritten Gesetz, werden wir fast die Hälfte aller Gemeinden, 40 Prozent der Bevölkerung, hier in der Neugliederung haben. Auch mir fehlt ein bisschen die Fantasie, wenn hier von Frau Holbe von einem Überbleibsel gesprochen wird. Aber das mag jeder für sich anders interpretieren.
Ich habe bereits beim ersten Neugliederungsgesetz und auch bei diesem Gesetz in erster Lesung über den demografischen Wandel, die sich ändernden Rahmenbedingungen, die ständig steigenden Aufgaben und Herausforderungen für unsere Kommunen ausführlich vorgetragen. Die umfangreichen Aufgaben der Gemeinden im eigenen und übertragenen Wirkungskreis, diese Aufgaben, die von unseren Gemeinden zu erfüllen sind, all das haben wir hier mehrfach debattiert. Starke, leistungsfähige Strukturen braucht Thüringen. Aus diesem Grund werden wir heute dieses zweite Neugliederungsgesetz verabschieden.
Ich habe in den letzten Wochen und Monaten sehr viele Gemeinden besucht, ich habe unzählige Gespräche geführt. Ich habe festgestellt und lernen müssen, dass jede Gemeinde in Thüringen, auch jede Verwaltungsgemeinschaft, ihren eigenen Charakter, völlig unterschiedliche Probleme hat, dass die Qualitäten der Verwaltungen, der Grad der Zusammenarbeit, aber auch das kollegiale und solidarische Verständnis untereinander doch sehr verschieden sind. Der Ausspruch, Thüringen ist in seiner Vielfalt einzigartig, hat sich einmal mehr bewährt. Wir haben hier in der Debatte – auch heute Morgen durfte ich das wieder im Radio hören – von der Opposition oft gehört, die Fusionen sind erkauft worden. Unser Staatssekretär Höhn und auch ich haben an dieser Stelle immer eine Lanze für unsere Bürgermeister gebrochen und haben gesagt, es gibt keine Bürgermeister in Thüringen, die sich kaufen lassen, sondern sie stehen für das Wohl ihrer Gemeinden.
Dazu stehe ich nach wie vor. Ab und an kommt man in den unterschiedlichsten Gesprächen mit dieser Auffassung schon mal ins Straucheln. Aber das ist nun mal so. Es gibt in den Bundesländern in der Bundesrepublik die unterschiedlichsten Verwaltungsstrukturen. In Thüringen hat man sich damals für die Form der Verwaltungsgemeinschaft entschieden. So steht es im Gesetz: Die Bildung, Änderung und Auflösung einer VG obliegt dem Gesetzgeber.
Nun gehört es zur Realität im wahren Leben, dass Menschen getrennte Wege gehen, dass man fest
stellt, man hat sich in unterschiedliche Richtungen entwickelt und man an einen Punkt kommt, wo man sich trennt. Genauso ist es auch bei Gemeinden. Was damals vor vielen Jahren gut war, was viele Jahre funktioniert hat, wo sich viele Gemeinden auch weiterentwickelt haben, dort kommen Gemeinden an den Punkt, wo sie sagen: Wir können uns in dieser Verwaltungsstruktur nicht mehr weiterentwickeln. Wir haben Visionen, wir wollen andere Wege gehen. Die Meinung dieser Gemeinden muss man akzeptieren. Da kann man nicht hergehen und sagen: Weil das viele Jahre so war und gut war, muss das so bleiben, und das ist unsere Meinung und das müssen diese Gemeinden, die sich verändern wollen, auch akzeptieren. Das geht nicht. Das funktioniert nicht. Deswegen muss man ganz einfach akzeptieren, dass es Gemeinden gibt, die Verwaltungsgemeinschaften verlassen wollen.
Da bin ich gleich bei § 1, der Gemeinde Nöbdenitz. Ich bin mehrfach dort gewesen, ich habe am Anfang diese Fusion mit der Stadt Schmölln abgelehnt. Ich habe gesagt: Nein, das können wir nicht machen, dort bleiben Gemeinden zurück. In der Gemeinde Nöbdenitz gab es eine Bürgerbefragung, bei der sich weit über 90 Prozent eindeutig für die Fusion mit der Stadt Schmölln ausgesprochen haben. Und es war gerade nicht die Fusionsprämie, die diese Gemeinde bewegt hat, sondern die Bürger dort haben eine eindeutige und klare Vision, wie sie sich weiterentwickeln wollen. Der Bürgermeister hat mich mehrfach angesprochen und gesagt: Bitte, bitte gebt uns die Chance, uns weiterzuentwickeln, wir wollen das freiwillig tun. Ich habe dann gesagt: Jawohl, wir ändern das Gesetz. Wir haben auch noch mal den ersten Änderungsantrag geändert und gesagt: Wir gestatten diesen Antrag, die Fusion von Nöbdenitz und Wildenbörten mit der Stadt Schmölln.
Es gab noch weitere Gespräche vor Ort und auch da haben wir dann gesagt: Okay, die anderen Gemeinden sind noch nicht so weit, wir lassen die restlichen Gemeinden in der VG „Sprottental“ bestehen. Dort haben sie die Möglichkeit, über ihre weitere Zukunft in Ruhe nachzudenken und für sich einen Weg zu finden. Es ist nicht redlich für eine Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzende, dann dort Druck aufzubauen. Sie ist Dienstleister für die Gemeinden. Ich finde das unredlich.
Ähnlich hat sich das am Riechheimer Berg gestaltet. Auch dort habe ich erfahren müssen, dass der Stand in Thüringen in Bezug auf Zusammenarbeit, auf kommunale Zusammenarbeit ein völlig anderer ist. Die Gemeinde Kirchheim möchte fusionieren. Mittlerweile hat auch die Gemeinde Rockhausen ihren Beschluss gefasst mit dem Amt Wachsenburg. Aber auch die restlichen Gemeinden dort in der VG haben uns mehrheitlich deutlich gemacht: Sie sind
noch nicht so weit. Der Gedanke an eine vertiefende engere Zusammenarbeit ist noch nicht so weit gereift, dass man dort für sich entschieden hat, ob man eine andere Struktur, eine Land-, eine Einheitsgemeinde möchte und was für einen in Betracht kommt. Auch das muss man akzeptieren und man muss diesen Gemeinden Zeit geben auf dem Weg, sich weiterzuentwickeln. Das sind die Fälle, die auch in unseren Änderungsantrag Eingang gefunden haben.
Nun zu dem schon vielfach thematisierten Fall Kaltennordheim. Ich finde das sehr interessant – Herr Thürmer, es ist vielleicht auch für Sie interessant –, wie Herr Möller hier ganz genau weiß, wie – ich zitiere mal, was Herr Möller hier gesagt hat –: „die Sache aufgezogen worden ist“. Die Sache. Der Beschluss einer Gemeinde oder einer Stadt, sich umzustrukturieren, die bisherige Struktur aufzugeben – ich habe das schon mal hier gesagt –, ist einer der wichtigsten, der weittragendsten Beschlüsse, den überhaupt ein Stadtrat, ein Gemeinderat fassen kann.
Und dass das von Herrn Möller hier so einfach in den Dreck getreten wird als „die Sache“, das finde ich doch schon sehr anmaßend.
Jeder der ein bisschen von Kommunalpolitik versteht, wundert sich hierüber nur und schüttelt den Kopf, wie man überhaupt so über so was urteilen kann.
Ja, Herr Möller, Sie waren nicht dabei, aber Ihre Plakate wurden ja hochgehalten, als die Bürger von Fischbach, Klings und Andenhausen hier vorm Landtag demonstriert haben. Ja, ich habe den Bürgern von Anfang an gesagt: Wenn ihr eine Ausgliederung aus der Stadt Kaltennordheim möchtet, sind wir nicht das Entscheidungsgremium hier im Landtag. Wir haben nicht die Kompetenz, zu entscheiden, ob eine Stadt Ortsteile ausgliedert oder nicht. Und ich habe auf die Frage „Welche Möglichkeiten haben wir, wenn wir mit unseren Mandatsträgern nicht einverstanden sind?“ natürlich geantwortet: Man hat das Instrument des Abwahlverfahrens des Bürgermeisters. Das steht jedem frei und ich halte es auch für redlich, wenn ich als Abgeordnete die Bürger informiere, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben. Ja, ich war am Anfang ein Gegner, diesen Paragrafen aufzunehmen. Herr Thürmer weiß das auch, er hat mit mir telefoniert und er hat mir die Sicht der Stadt Kaltennordheim geschildert. Aus Sicht der Stadt Kaltennordheim, muss ich sagen, verstehe ich es und kann auch den Beschluss der Stadt nachvollziehen. Herr Thürmer hat uns allen auch noch mal einen Brief geschrieben, in dem er das auch noch mal ausdrücklich dargelegt hat. Das hat mich und meine Fraktion bewogen zu sagen:
Jawohl, wir nehmen das ins Gesetz mit auf und ich stehe dazu.
Ich bitte Herrn Thürmer von dieser Stelle aus: Brechen Sie den Dialog mit Fischbach, Klings und Andenhausen nicht ab, nehmen Sie die Ängste dieser Bürger dort wahr, beginnen Sie beim Punkt null und reden Sie mit den Bürgern dort auf Augenhöhe. Versuchen Sie, sie in die Entscheidungen mitzunehmen, damit auch dort wieder Ruhe und Frieden einkehrt. Das ist meine herzliche Bitte, die ich an dieser Stelle ausbringen möchte.
Ich möchte noch auf eine Fusion im Gesetz eingehen, und zwar ist es der Paragraf, wonach die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Haselgrund“ mit der Stadt Steinbach-Hallenberg fusionieren. Die VG „Haselgrund“ liegt um die Stadt wie ein Ring drum herum, und als damals der Antrag gestellt wurde, hat keiner daran geglaubt, dass der Gesetzgeber dies genehmigen wird. Er hat es getan. Das ist auch ein Zeichen dafür, dass man manchmal Fehlentscheidungen der Vergangenheit wieder rückgängig machen oder korrigieren muss. Ich bin froh und ich bin auch ein bisschen stolz darauf, dass ich heute hier dieses Gesetz verabschieden kann. Ich möchte an dieser Stelle den Gewerbetreibenden danken, den Unternehmern, die uns gesagt haben, dass eine starke Verwaltung gebraucht werde, die eine Lanze für diese Fusion gebrochen haben, weil es nicht die Löhne sind, die verhindern, dass Facharbeiter zu uns kommen, sondern sie haben gesagt: Wir brauchen starke Verwaltungen, wir brauchen starke weiche Standortfaktoren. Nur so werden wir es schaffen, dass junge Familien, dass junge Facharbeiter zu uns kommen. Ich möchte ganz herzlich an dieser Stelle auch dem Bürgermeister der Stadt Steinbach-Hallenberg danken, Christian Endter, er sitzt am Livestream und verfolgt diese Debatte. Es ist ein Kollege der CDU-Fraktion, er ist Bürgermeister für die CDU. Er hat sehr viele Tiefschläge einstecken müssen, denn nach dem Scheitern des Vorschaltgesetzes wurden bis auf in meiner Heimatgemeinde Oberschönau alle Beschlüsse abgewickelt und es war ein schwieriger Weg, wieder zueinander zu finden und überhaupt einen Neuanfang für diese Fusion zu finden. Er hat dabei wirklich sehr viel einstecken müssen – und ich sage das heute auch hier an diesem Pult – von seinen eigenen Genossen. Ich danke ihm ausdrücklich und er wird nächstes Jahr erneut als Bürgermeister für die Stadt Steinbach-Hallenberg kandidieren, er wird meine volle Unterstützung haben. Und, liebe Genossen der CDU,
Entschuldigung, liebe Kollegen der CDU, wenn ich als SPD-Abgeordnete einen Bürgermeister aus Ihren Reihen unterstütze, dann sollte das für Sie heute auch eine Anregung sein, bei diesem Gesetz,
das sehr viele Ihrer Bürgermeister betrifft, die dieses aufrichtig möchten, vielleicht zur Schlussabstimmung mit aufzustehen und ihnen auch den Rücken zu stärken. Darum würde ich Sie bitten und ich bitte um Beschluss des Gesetzes und auch unseres Änderungsantrags. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Abgeordnete, werte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Es fällt mir einigermaßen schwer, heute hier vorn zu stehen und ein Gesetz an die Ausschüsse zu überweisen, von dem ich – muss ich sagen – im Moment noch nicht überzeugt bin.
Ich möchte das auch begründen. Herr Walk hat es gesagt. Ich war mit den zwei kommunalpolitischen Sprechern, Herrn Kuschel und Herrn Adams, in Eisenach und habe zumindest diesen Tagesordnungspunkt am 25.09.2018 im Stadtrat verfolgt. Von außen betrachtet bin ich der festen Überzeugung, es ist der richtige Weg – das wurde hier auch schon gesagt –, Fehler der Vergangenheit, nämlich die Kreisfreiheit der Stadt von 1998 zu korrigieren, und ich bin auch der festen Überzeugung, es ist der richtige Weg für die Stadt, endlich wieder auf solide Füße gestellt zu werden,
nicht jedes Jahr beim Land als Bittsteller für Bedarfszuweisungen zu stehen. Ja, von außen betrachtet sage ich, das ist der einzig richtige Weg und muss auch konsequent fortgesetzt werden. Aber am Dienstag – ich muss das leider so sagen – konnte mir von den Stadträten, egal welcher Fraktion oder ob fraktionslos, keiner wirklich zeigen, dass man mit Herzblut, mit Leidenschaft hinter diesem Beschluss steht. Man hat mehrheitlich beschlossen, mit großer Mehrheit, das ist wahr. Aber ich sage es noch einmal: Es konnte mir keiner wirklich den Eindruck vermitteln: Wir stehen hinter dem Gesetz. Es wurden neue Forderungen aufgemacht, neue Dinge gefordert. Das ist legitim. Der Wartburgkreis hat bereits beschlossen. Ja, Herr Walk sagt nun heute, er will die Fusion. Ich muss aber sagen, ich kann die Bedenken von Herrn Walk verstehen.
So ein Beschluss, eine Gemeindefusion, eine Bestandsänderung, das ist nicht ein Beschluss eines Stadtrats- oder Gemeindeparlaments, den man so regelmäßig oder alle zwei Jahre fasst. So ein Beschluss ist geschichtsträchtig in der Historie eines Ortes. Ehe man so einen Beschluss fasst, bin ich der Meinung, muss man sich wirklich hundertprozentig sicher sein, man will das. Zum anderen muss man bei so einem wichtigen Beschluss den Bürger mitnehmen.
Da habe ich eigentlich meine größten Bedenken, weil man hier den Bürger bis jetzt nicht mitgenommen hat. Herr Adams hat es richtig gesagt, am Ende des Tages kann es sein, dass wir hier stehen und die Bürger von Eisenach mehrheitlich dieses Gesetz gar nicht wollen. Es ist für uns als Abgeordnete ein ganz schwieriger Weg – und ich sage es einmal so –, den wir nicht freiwillig gehen. Da muss ich ein Stück weit auch das zurückweisen, was am Dienstag im Stadtrat immer wieder gesagt wurde, dass wir eine Zeitschiene vorgeben, dass wir Zeitdruck ausüben. So ist es nicht. Man hat von uns gefordert, im Vorgang ein Gesetz zu erstellen. Dann wollte man beschließen. Herr Walk hat das richtig gesagt, diese Vorgehensweise ist völlig konträr gegenüber den anderen Gemeindefusionen.
Aber nicht wir wollten das, sondern die Vertragspartner. Zu den Vertragspartnern an dieser Stelle gehören die Stadt Eisenach und der Wartburgkreis. Das sind die Vertragspartner. Die müssen miteinander reden und müssen miteinander die Bedingungen aushandeln und nicht ein Dritter, der es regeln soll. Ich sage auch ganz deutlich: Ich habe Angst und mir ist unwohl, dass man am Ende des Tages uns als Parlamentarier in die Schuhe schiebt, dass wir ein Gesetz verabschieden, was eigentlich keiner will. Es ist schon ein sehr ungewöhnlicher Weg.
Da bin ich auch nah bei unserem Ministerpräsidenten, der immer wieder sagt: Bei allen Dingen, die wir in Thüringen tun, wir müssen den Bürger mitnehmen. – Da habe ich meine Bedenken. Man sehe es mir nach, dass ich das heute als Abgeordnete hier auch so äußere und die Euphorie für dieses Gesetz, was wir heute hier einbringen, nicht ungeteilt oder nicht so mittragen kann, wie andere Abgeordnete.
Gestern standen Einwohner hier vor dem Landtag und haben gegen die Beschlüsse demonstriert, die man dort in den Stadträten gefasst hat. Alle haben es mitbekommen. Es waren Fischbach und Klings. Ich habe nur die eine Seite gestern gehört. Ich höre mir auch immer die andere Seite an, ehe ich dort eine abschließende Bewertung für mich vornehme. Aber allein die Tatsache, dass Leute vor den Land
tag ziehen, ist für mich ein Indiz, dass da irgendetwas in der Kommunikation nicht stimmt. Das möchte ich in Eisenach nicht auch erleben, dass dann die Menschen vor den Landtag ziehen und von uns als Abgeordnete verlangen, dass wir die kommunalen Belange vor Ort regeln sollen, denn das können wir nicht.
Das musste ich leider auch den Bürgern sagen: Wir können das nicht für euch klären. Das ist kommunale Selbstverwaltung, und zwar ureigenste kommunale Selbstverwaltung. Ihr müsst mit den Plakaten vor eure Stadträte und vor eure Gemeinderäte ziehen und müsst euch dort Gehör verschaffen. Es ist leider so.
Ich möchte wirklich nicht, dass am Ende hier mit dem Finger auf uns gezeigt wird und dass wieder Bürger mit Plakaten vor dem Landtag stehen. Deswegen werde ich diesen Beteiligungsprozess der Bürger in Eisenach sehr, sehr aufmerksam verfolgen. Ich kann versprechen, dass ich auch bei den Bürgerversammlungen anwesend bin. Wenn dieses Gesetz hier zur Verabschiedung, zur Endverabschiedung kommt, möchte ich mich sehr gern hier hinstellen und sagen: Meine Bedenken, die ich heute geäußert habe, waren unbegründet und sind revidiert worden. Heute muss ich leider sagen: Ich habe Bauchweh bei der Geschichte, aber ich lasse mich gern belehren. Es ist ein ungewöhnlicher Weg, der hier gegangen wird. Das sollte auch keine Schule machen. Ich bin als Abgeordnete bereit, diesen Weg mitzugehen. Aber am Ende des Tages möchte ich wirklich davon überzeugt sein, dass die Stadträte, die Oberbürgermeisterin und vor allem die Bürger dieses Gesetz wollen. Dann bin ich auch gern bereit, dafür meine Hand zu heben.
Heute möchte ich namens meiner Fraktion beantragen, das Gesetz an die Ausschüsse zur Weiterberatung zu überweisen. Danke.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, jetzt hat es mich doch noch mal an dieses Rednerpult getrieben. Also das hat mich schon – und jetzt werde ich ganz deutlich – am Dienstag in Eisenach gestört, und zwar diese Aussage von einem Herrn, der bei der Versammlung am 18.09. gar nicht dabei war, nämlich Dr. Kliebisch. Der sagte, es ist eine Anmaßung, wenn die drei kommunalpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen kommen und einen vorher einstimmig gefassten Beschluss abändern. Das muss ich hier vehement bestreiten. Erstens bin ich nicht freiwillig nach Eisenach gegangen, ich bin auf Einladung gekommen und eigentlich wollte ich den Termin gar nicht wahrnehmen. Aber damit es nicht heißt, die Abgeordneten kommen nicht, bin ich hingefahren. Dann haben wir dort klipp und klar gesagt: Der Beschluss, wie er vorliegt, ist ganz einfach nicht rechtskonform. Ihr könnt ihn so belassen, dann gibt es kein Gesetz – fertig. Ich habe dann
noch mit Herrn Höhn telefoniert und habe gesagt – und das ist auch protokolliert –: Ihr müsst euch heute Abend nicht entscheiden, es hat bis nächste Woche Zeit; entweder entscheidet ihr am 25. so oder so. Also, ich bin dort nicht von mir aus hingereist, ich bin auf Einladung von Eisenach gekommen und ich habe auch nicht gefordert, dass da ein Beschluss abgeändert wird. Wenn das nicht passiert wäre – mir ist das relativ egal. Das ist kommunale Selbstverwaltung. So, wie die Stadträte den Beschluss haben möchten, so fassen sie ihn.
Und dann auch noch mal: Ich will hier kein Highlight für die Koalition setzen. Ich habe das vorhin gesagt, ein Beschluss, eine Bestandsänderung einer Kommune, das ist für mich ein geschichtsträchtiger Beschluss in einer Kommune,
und den fasst man nicht einfach so. Ich sage es noch mal: Die Eile kommt nicht von uns, sondern ein Vertragspartner hat uns diese Eile auferlegt. Wenn die zwei Vertragspartner sagen – und die sind lediglich Eisenach und der Wartburgkreis –, kein Problem, wir wählen unter Umständen noch zweimal, wir sind uns einig, bitte schön, man teile uns das mit. Ich habe überhaupt kein Problem, das Gesetz in diesem oder im nächsten Jahr oder gar nicht zu verabschieden.
Es kommt nicht von uns, man hat es uns aufdiktiert. Und noch mal: Ich muss auch keinen Beschluss der SPD – auch wenn es meine eigene Partei ist – in Eisenach geraderücken. Sehr geehrter Herr Kollege, das muss ich nicht und das werde ich auch nicht tun und deswegen bin ich auch nicht dort hingegangen.
Nein, deswegen bin ich nicht dort hingegangen, ich bin auf Einladung
Ihres Stadtrats gekommen. Wenn Sie das möchten, dann ändern Sie den Beschluss wieder um. Ihnen obliegt es, Sie allein sind Herr des Verfahrens. Tun Sie es und sagen Sie uns, was wir tun sollen. Nicht wir – wir reagieren nur darauf –, Sie wollen Herr des Verfahrens sein, Sie haben die Chance, das im Kreistag zu ändern, die Kollegen Stadträte in Eisenach. Aber bitte tragen Sie nicht Unvermögen von zwei Vertragspartnern auf dem Rücken derer aus, die überhaupt nichts dafür können; dagegen habe ich etwas. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauer auf der Tribüne und auch am Livestream, mit dem heutigen Gesetzentwurf zur Neugliederung Thüringer Kommunen setzt die Koalition das um, was vor einem Jahr noch von vielen bezweifelt wurde. Waren es im ersten Gesetz 49 Gemeinden, so sind es jetzt 263 – ein Drittel aller unserer Thüringer Kommunen –, die sich zu 50 neuen Gemeinden zusammenschließen wollen, auf freiwilliger Basis.
Meine Vorredner haben es bereits gesagt: Es ist ein wichtiger Meilenstein zur Stärkung unseres Freistaats und vor allem für die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen. Ich möchte an dieser Stelle deswegen ausdrücklich unserem Innenminister und Staatssekretär Uwe Höhn danken. Es hat sich gezeigt: Es war eine Sisyphusarbeit in den vergangenen Monaten, aber nur im persönlichen Gespräch mit den Kommunen vor Ort konnten Probleme, konnten Dinge ausgeräumt und Wege aufgezeigt werden, wie es in Zukunft mit den Kommunen weitergehen kann, was mögliche Lösungen sein können.
Ich denke, diesen Weg muss man auch konsequent fortsetzen, denn nur im Gespräch mit den Kommunen und mit den Bürgern vor Ort werden wir diese freiwilligen Gemeindefusionen in Zukunft auch fortsetzen können. Das Land fördert diese Gemeindefusionen mit über 100 Millionen Euro – in Fusionsprämien, Strukturbegleithilfen und auch in den besonderen Entschuldungshilfen, die ich für sehr wichtig halte. Auch ich meine, das ist wirklich gut angelegtes Geld.
Zu dem Kollegen von der AfD: Ich weiß nicht, was Sie uns hier mit Ihrer Rede sagen wollten. Ich weiß es nicht. Ich kann nur sagen – ich habe es schon mal gesagt –: Thema verfehlt.
Ich weiß nicht, wozu das beitragen soll, auf alle Fälle nicht zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Auch ich möchte kurz auf einige Einwände eingehen, die in den letzten Monaten immer wieder laut geworden sind, und zwar, dass dieser Gesetzentwurf das uns gegebene Leitbild ignorieren würde. Der Minister hat es hier bereits ausführlich erläutert und auch Herr Kuschel ist darauf eingegangen. Wer den Gesetzentwurf aufmerksam liest, wird feststellen, dass wir nicht einen Gemeindezusammenschluss im Gesetz haben, der einer solchen leitbildgerechten Entwicklung entgegensteht – vielleicht im Moment noch nicht ganz entspricht, aber auch nicht entgegensteht.
Wir haben keine Abwehrzusammenschlüsse gegen Zentrale Orte, wir haben auch keine Zusammenschlüsse, bei denen einzelne Gemeinden übrig bleiben, die alleine nicht lebensfähig sind. Es ist natürlich klar: Bei einer freiwilligen Gemeindegebietsreform dauert es länger, bis sich irgendwann abzeichnet, in welchen Strukturen sich die eine oder andere Gemeinde in Zukunft wiederfindet. Den Gemeinden sollte man die Zeit geben, bis sie für sich entschieden haben, was für sie der richtige Weg ist, wohin sie in Zukunft gehen wollen.
Aber 263 Gemeinden machen sich auf den Weg. Das ist ein Drittel. Das hätte vor einem Jahr vermutlich keiner geglaubt.
Es ist bereits gesagt worden und die Genese dieses Gesetzes ist, denke ich, hier umfassend dargelegt worden. Wir hatten die gleichen Aspekte im ersten Neugliederungsgesetz. Man mag es mir nachsehen, aber ich kann es immer nur gebetsmühlenartig hier aufzeigen. Das haben uns die ersten Fusionen, die nun bereits wirksam sind, auch bestätigt. Ich weiß, Herr Fiedler wird gleich etwas anderes sagen, aber die Verwaltungsgemeinschaften sind nicht in der Lage, dauerhaft die zunehmend qualitativ anspruchsvoller werdenden Verwaltungsaufgaben zu bewältigen.
Über den Fachkräftemangel in der Verwaltung, der mittelfristig da sein wird und ein großes Problem darstellt, haben wir schon ausführlich referiert.
Aber gerade bei den ersten Fusionen hat sich gezeigt, was wir befürchtet haben. Mit diesen Anforderungen an das E-Government, mit den Aufgaben, die mit der Digitalisierung einhergehen, sind kleine Verwaltungen überfordert. Und wir haben fest
gestellt: nicht kompatible Anwendungssysteme, unterschiedlichste Software, die auch nicht kompatibel ist. In der Zukunft ist man einfach nur mit großen und moderneren Verwaltungen für die Zukunft gewappnet.
Das sind Tatsachen, das haben wir ganz einfach mit den ersten Fusionen festgestellt. Es hat mich auch gefreut, beispielsweise als wir im Föritztal waren, den Erfolg zu sehen. Es war ein langer Weg, es war eine schwierige Fusion, und wie man dort sieht: Es war richtig und alle Beteiligten freuen sich, dass es endlich so weit ist. Das zeigt mir, dass wir auf dem richtigen Weg sind.