Heidrun Sedlacik
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir sprechen heute über die Mietpreisbremse. Ja, das hat immer so ein Geschmäckle an sich, wenn ich etwas bremsen will, kommt ja nichts vorwärts. Also ist es schon mal negativ. Aber wir sind uns alle hier in dem Haus einig, und da haben wir auch applaudiert, als Herr Wetzel sagte: Jawohl, wir wollen bezahlbares Wohnen in Thüringen. Da muss man aber auch was tun und da reicht mir so ein Wohngipfel, wie wir ihn vor einigen Wochen erlebt haben, nicht aus.
Der Antrag der Grünen wurde im Ausschuss abgelehnt. Wir sagen, es war ein guter Antrag und es waren auch realistische Forderungen. Was die intensive Befassung betrifft, na ja, da würde ich eher sagen, es war ein Dahingezerre, bis man endlich so weit war, den Wohnungsgipfel hier kurz vor der Wahl zu offerieren. Stattdessen man sich ernsthaft
Gedanken macht, wie man mit diesem Antrag im Ausschuss umgeht, wie man die Landesregierung dazu bringt, diesen Schritten zu folgen, erleben wir die Unterzeichnung, richtig in Szene gesetzt, eines Bündnisses für gutes Wohnen in Thüringen.
Es war eine tolle Inszenierung, wir waren alle begeistert. Es war Presse da, ist klar, aber die anwesenden Wohnungsunternehmen, die kommunalen, die waren alle so ein bisschen perplex, ja, was steht denn da nun eigentlich drin, denn einbezogen in dieses Bündnis waren die Oberbürgermeister
und der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft, die es eigentlich so gar nicht betrifft, denn hier sind die Mieten relativ moderat. Die Mietpreiserhöhungen kommen aus anderer Ecke, wie wir alle wissen.
Was stand denn nun eigentlich in dem Antrag der Grünen drin?
Steht trotzdem noch drin - gut, deshalb will ich es hier noch einmal sagen. Von der Landesregierung haben wir natürlich einige Ausführungen gehört, was der erste Punkt war, und der Wohnungsgipfel sollte dazu auch beitragen. Der Punkt II, dass wir die Landesregierung auffordern, gemeinsam im Bundesrat einige Forderungen aufzumachen, um das Gesetz insgesamt zu verbessern, den haben wir eigentlich gar nicht diskutiert. Der wurde auch wohlwissend immer wieder zur Seite geschoben, obwohl es gerade diese Punkte sind, die wir hier als Landtag jetzt nicht mehr klären können, aber die auf Bundesebene unbedingt weiter zu klären sind, um auch soziales Wohnen oder gutes Wohnen in Thüringen zu verwirklichen. Ich bedauere das sehr und, Herr Minister, das Bündnis für gutes Wohnen ersetzt eben die Forderungen in Punkt II nicht und das bedauern wir sehr.
Stattdessen bekommen wir einen sogenannten Alternativantrag vorgesetzt - er ist aber keine Alternative. Das ist für mich Wischiwaschi, also wir sind alle schön verbündelt und wir wollen ja eigentlich alle Gutes und jetzt werden wir mal sehen, was wir Ende 2015 mit diesem Bündnis und den Arbeitsgruppen da so erreicht haben. Als Wahlgeschenk kündigen wir da mal 100 Mio. € an, das klingt schon mal alles ganz gut.
Ich bin gespannt, wie aktiv diese Arbeitsgruppen arbeiten, wie aktiv die kommunalen Wohnungsunter
nehmen und die Genossenschaften einbezogen werden. Wenn ich das Papier aber lese, wie unkonkret die Forderungen hier sind - es ist ja keine Forderung, es ist ein Wünsch-dir-was-Papier, würde ich sagen. In neun Punkten wird hier dargelegt, was man nun mit den Bürgermeistern und dem VdW so ausgehandelt hat: Arbeitsgruppen arbeiten fleißig, sie appellieren, also die Bürgermeister appellieren an die Sicherstellung fairer Wohnverhältnisse in den kommunalen Wohnungsunternehmen der beteiligten Städte, auf Mieterhöhungen über 15 Prozent in Bestandswohnungen und neu vermieteten Wohnungen für die nächsten Jahre zu verzichten. Na, Appell ist toll! Warum ist man nicht den Schritt gegangen, zu dem sich die Bürgermeister in einer Pressekonferenz verständigt hatten und wozu wir der Meinung sind, was die Regierung tun sollte, und zwar die gesetzlichen Möglichkeiten in den Städten Erfurt, Weimar, Jena und Gera auszunutzen. In diesem Bündnis steht auch, dass man aufstocken will, Zuschussförderung für Förderprogramme, altersgerechter Umbau, alles richtig und wichtig.
Im Punkt 8 will man eine transparente und aktuelle Übersicht über die Entwicklung der Mietpreise sicherstellen und die Städte werden aufgefordert, einen Mietspiegel, qualifizierten Mietspiegel und eine Mietdatenbank aufzustellen. Genau da waren die Forderungen im Antrag der Grünen, was wir, die Linken, unterstützen, im Punkt 2. d, doch bitte die Berechnung des Mietspiegels auf Basis der Preise der letzten zehn Jahre als Grundlage zu nehmen, denn die jetzigen Mietspiegel umfassen eben wirklich nur die schon gestiegenen und die höheren Mieten.
Wie gesagt, die Forderungen gehen bei Weitem nicht weit genug. Deshalb frage ich die Landesregierung, ob man hier nicht doch sehr halbherzig herangegangen ist. Wie ist denn die Wohnungssituation derzeit? Die Wohnungssituation ist derzeit so, dass Gering- und Normalverdiener sich kaum mehr die Mieten leisten können, und wenn dann eine Mieterhöhung kommt, die ohne die Deckelung alle drei Jahre um 20 Prozent erfolgen darf, wird es finanziell eng. Die „Thüringer Allgemeine“ vom 14.07. schreibt, einer Familie mit zwei Kindern in Jena bleiben nach Abzug der Miete rund 666 € im Monat übrig. In keiner der 100 größten Städte Deutschlands liegt dieser Wert niedriger. Weiter wird dargestellt, für einkommensschwache Familien ist nur 1 Prozent der Wohnungen finanzierbar. Auch in Erfurt können sich gerade mal 2 Prozent der einkommensschwachen Familien noch die derzeitigen Durchschnittsmieten leisten. In der Landeshauptstadt bleiben ihnen nach Abzug der Miete noch 906 € vom Haushaltsbudget übrig. So schön die Idee des Bündnisses für gutes Wohnen und dessen Finanzierung ist, die Wohnungen werden in diesem oder auch im nächsten Jahr nicht mehr be
reitstehen und damit heute keine Entlastung der Betroffenen bei den Mietpreisen ermöglichen.
Der Verband Thüringer Wohnungswirtschaft als Partner des Bündnisses vertritt nur einen Teil der Vermieter, aber die anderen sitzen nicht mit am Tisch. Diese sehen sich nicht in der Pflicht des Wohnens als Daseinsvorsorge. Nach dem Wohnungsmarktbericht der Landesregierung von 2009 gehörten rund 46 Prozent der Thüringer Wohnungen privaten Vermietern. Jetzt frage ich Sie: Wie kommen diese mit an den Tisch für das Bündnis für gutes Wohnen? Die Mieten dieser privaten Vermieter sind doch die erheblichen Preistreiber beim Wohnen.
Wir alle wollen wissen, wie die ortsübliche Vergleichsmiete für diese errechnet wird. Es ist daher in den nächsten Jahren nicht mit einer Entlastung zu rechnen. Die Preisspirale nach oben geht auch weiter. Die gesetzlich möglichen 5 Prozent weniger wären damit ein Tropfen auf den heißen Stein gewesen.
Was hätten wir erwartet? Wir hätten von der Landesregierung erwartet, dass sie wenigstens die gesetzlichen Möglichkeiten ausnutzt, den Städten Jena, Weimar und Erfurt die Möglichkeit zu geben, eine Deckelung der Mieten bei bestehenden Mietverhältnissen zu begrenzen und damit den derzeitigen Preisdruck zu entschärfen. Leider hat sie es nicht getan.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, man stellt sich manchmal die Frage in der Opposition: Warum machen wir uns eigentlich diese Arbeit? Wir machen Anhörungen zu Gesetzentwürfen, wir machen einen Fragenkatalog, dem wir uns dann auch stellen, wir machen Änderungsanträge - Ablehnung, Ablehnung, Ablehnung, das ist manchmal sehr frustrierend. Und wenn nach fast einem Jahr das Gesetz nun heute hier verabschiedet wird, nach langer Wartezeit, nach langen Monaten der Verweigerung im Ausschuss, hier weiter zu diskutieren, das ist noch mehr frustrierend. Wir hatten eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf, zum Glück auch eine mündliche, die ja oft auch abgelehnt wird. Und es gab sehr viele Hinweise, kritische Argumente. Einige davon haben wir in unseren Anträgen aufgegriffen und diese Anträge lagen auch im Ausschuss, monatelang, keiner hat sich damit beschäftigt.
Wir hatten unsere Anträge gestellt und da der Ausschuss ja nicht öffentlich ist, möchte ich diese einfach jetzt hier noch einmal kurz erläutern, wieso wir zu diesen Änderungsanträgen gekommen sind. Ich möchte auch noch einmal mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass viele andere, weitere Hinweise von den Anzuhörenden einfach nur Luft für Sie waren.
Zu § 2 Abs. 4 - Sonderbauten -: Die im Gesetzentwurf vorgenommene Definition von Sonderbauten ab einer bestimmten Personenzahl wird von uns im Ergebnis der Anhörung als nicht praxistauglich angesehen. Deshalb beantragten wir die Streichung dieses Abschnitts.
Auch die Wohnheime sollten darunter nicht fallen, entsprechend des Hinweises des Studentenwerks
Thüringen, dass Studenten nicht mehr in Wohnheimen, sondern in Wohnungen wohnen. Bei den Tageseinrichtungen für Kinder sind wir der Meinung, dass die Herausnahme von Einrichtungen mit bis zu zehn Kindern aus den Regelungen zu Sonderbauten unter Beachtung der Schutzbedürftigkeit nicht angemessen ist. Wir fordern eine Begrenzung auf fünf zu betreuende Kinder, um die Gefährdungssituation erheblich zu senken.
Beim § 3, bei den allgemeinen Anforderungen, fehlte nach wie vor der Bezug zur Barrierefreiheit.
Darauf machte auch die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege aufmerksam, aber nein, auch diese wichtigen Hinweise wurden wohlwollend von Ihnen ignoriert. Dabei hätte dies ganz einfach mit dem Verweis auf den § 2 Abs. 9 Thüringer Bauordnung geregelt werden können, wo steht - ich zitiere -: „Barrierefrei sind bauliche Anlagen, soweit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung hier haben wir folgende Forderung aufgemacht: Im Einklang mit der LIGA wollten wir, dass die Baustellen so gesichert werden müssen, dass diese durch jeden Menschen rechtzeitig erkannt werden können.
Für eine ausreichende Absicherung der Baustellen muss also auf die Gesamtheit der Bevölkerung abgestellt werden und nicht nur auf die Teile, welche mit all ihren Sinnen die Gestaltung der Baustellenabsicherung wahrnehmen können. Unsere Formulierungsvorschläge sollten die Einhaltung der bestehenden Regelungen erhöhen und damit auch Haftungsfragen bei Verstößen im Hinblick auf die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen konkretisieren.
Zu § 13 - Meldung von Schädlingen: Hier wurde die Meldepflicht von Schädlingen im neuen Gesetzentwurf vorerst gestrichen, aber durch Intervention von der Thüringer Wohnungswirtschaft und der Rechtsanwaltskammer sowie unserem Antrag hatten SPD und CDU Einsicht und nahmen diesen Absatz wieder mit auf.
Werden in Gebäuden Bauteile aus Holz oder anderen organischen Stoffen vom Hausbock, vom echten Hausschwamm oder von Termiten befallen, so haben die für den ordnungsgemäßen Zustand der Gebäude verantwortlichen Personen der unteren
Bauaufsichtsbehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. Wir beanstanden auch die Streichung der Anbringung von Schneefanggittern auf Dächern mit Dachschrägen zu Verkehrsflächen in § 32, da dies zu einer unzulässigen Haftungsverteilung zwischen Hauseigentümern und Nutzern der Verkehrsflächen führt. Eine Verkehrssicherungspflicht besteht für jeden Hauseigentümer, so dass diesem unzweifelhaft abverlangt werden kann, entsprechende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz Dritter zu realisieren. Auch die Rechtsanwaltskammer hatte für die ersatzlose Streichung kein Verständnis. Gerade in Ortslagen mit enger Bebauung und mit mehrgeschossiger Bebauung an öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen ist es Fußgängern und auch Fahrzeugführern nicht möglich, regelmäßig ohne Missachtung der eigenen Pflichten im Straßenverkehr auf Gefahren durch herabstürzenden Schnee oder Eis zu achten. Wir bedauern, dass diese Sicherungspflicht nicht mehr drinsteht, wie es zum Beispiel die Bauordnung des Landes Brandenburg vorsieht.
In § 33 forderten mehrere Anzuhörende eine Klarstellung bezüglich der Stellen, die Bedenken über den Umfang der Rettungswege äußern könnten. Wir stellten somit den Antrag auf eine Neufassung des § 33 Abs. 3 Satz 2: „Der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr ist nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bei der örtlichen Bauaufsicht bestehen.“ Unverständlicherweise wurde diese notwendige Klarstellung abgelehnt. Das Institut Verkehr und Raum der Fachhochschule Erfurt verwies beim § 34 Treppen - darauf, dass gemäß DIN 18040-1 Treppen mit beidseitigem Handlauf auszustatten sind. Die im Gesetzentwurf enthaltene Einschränkung „soweit die Verkehrssicherheit dies erfordert“ sollte deshalb gestrichen werden, um generell die sichere Nutzbarkeit für alle gewährleisten zu können. Auch diesem Antrag folgte man nicht.
In § 38 - Umwehrungen - folgten wir dem Hinweis der Anhörung, wo die unterschiedlichsten Brüstungshöhen mit 80 cm bis 12 m und 90 cm ab 12 m Absturzhöhe nicht nachzuvollziehen waren. Wir schlugen eine Einheitlichkeit von 90 cm vor - vergebens.
Zu § 48 - Rauchwarnmelder - wurde heute uns hier der Kompromissvorschlag verkündet. Er ist auch so verabschiedet worden im Ausschuss. Wir haben uns dieser Aushandlung enthalten.
Zu § 49 - Stellplätze -: Hier, meine Kolleginnen und Kollegen der Koalition, sind Sie nicht auf der Höhe der Zeit.
Meine Kollegin Dr. Lukin hat dazu gesprochen. Ihre Hoffnung kann ich nicht teilen, dass es hier noch Einsicht gibt. Ich habe keine mehr, aber ich freue
mich, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier noch mal einen Antrag im Plenum gestellt hat, dem wir auch zustimmen werden.
Zu § 50 - Barrierefreies Wohnen: Ja, hier muss ich noch einmal ein bisschen ausholen. Wir, die Linke, sagt, Maßstab muss die UN-Behindertenrechtskonvention sein, Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht und das steht nicht unter Kostenvorbehalt.
Da müssen wir uns noch einmal ein bisschen unterhalten mit dem Kollegen von der FDP. Die vorgesehenen Änderungen der Bauordnung tragen diesen Ansatz nicht und es steht nicht im Einklang mit dieser UN-Behindertenrechtskonvention und dem Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, denn dort steht geschrieben, Punkt 4.3 Bauen, Wohnen, Mobilität: „Hinsichtlich des Handlungsfeldes Bauen, Wohnen, Mobilität orientiert sich der vorliegende Maßnahmeplan an den Artikeln 9, 19, 20 und 28 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. [...] Barrierefreiheit in den Bereichen Bauen und Verkehr ist bundesgesetzlich im Behindertengleichstellungsgesetz sowie auf Landesebene in § 53 der Thüringer Bauordnung und in § 10 des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen festgeschrieben.“
An dieser Stelle möchte ich auch den Änderungsantrag der FDP erwähnen, dem wir unsere Zustimmung geben würden. Wir, DIE LINKE, wollten in § 50 Abs. 1 den Satz 2 wie folgt neu gefasst wissen: „Diese Wohnungen und die dazugehörigen Nebenräume müssen vollständig barrierefrei sein, insbesondere mit dem Rollstuhl zugänglich sein.“ Bei den Regierungsparteien hatten wir hier keine Chance. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Es kam sogar der Hinweis: Was, barrierefrei bis in den Keller und den Balkon? Das ging Ihnen dann wohl doch zu weit.
Zum Schluss noch ein Versäumnis: DIE LINKE wollte, dass zur bisherigen Fassung des § 50, also Barrierefreiheit, eine entsprechende Vorschrift zu Ordnungswidrigkeiten eingeführt wird, denn Verstöße gegen das Gebot der Barrierefreiheit werden bisher nicht geahndet. Auch dabei hatten wir keine Chance, uns durchzusetzen, das wurde von CDU und SPD abgelehnt.
Mein Resümee zu diesem Gesetz ist, außer Spesen nichts gewesen. Wenn Sie die Hinweise bedenken und konstruktive Kritiken der Anzuhörenden und der Opposition nicht ernst nehmen, dann können wir auch diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten.
Stadtumbau und Altschulden
Zum 1. Januar 2014 endet die Altschuldenhilfeentlastung für die ostdeutsche Wohnungswirtschaft. Damit fallen auch in Thüringen finanzielle Hilfen für den in einigen Regionen leider immer noch notwendigen Rückbau des Wohnungsbestandes weg. 2009 versprach die Koalition auf Bundesebene aus CDU/CSU und FDP in ihrer Koalitionsvereinbarung, den Erfolg des Programms „Stadtumbau Ost“ nicht durch ungelöste Altschuldenprobleme gefährden zu
wollen. Daher haben wohl der Bund und die neuen Bundesländer vereinbart, ein vom Bund in Auftrag gegebenes Gutachten erarbeiten zu lassen, in welchem geprüft wird, welcher Anreizinstrumente es bedarf, damit der Stadtumbauprozess in der Einheit von Rückbau und Aufwertung zukünftig fortgesetzt werden kann.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welcher Form hat sich der Freistaat Thüringen an der mit dem Bund getroffenen Vereinbarung beteiligt?
2. Liegt der Landesregierung das Gutachten bereits vor, wenn ja, welche Aussagen trifft das Gutachten bezüglich welcher Anreizinstrumente für den Stadtumbau und bezüglich einer finanziellen Untersetzung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Vereinbarten?
3. Wenn das Gutachten noch nicht vorliegen sollte, bis wann rechnet die Landesregierung mit dem Vorliegen des Gutachtens und wird dieses dann dem Landtag vorgelegt?
4. Mit welchen Maßnahmen hat sich die Landesregierung bisher dafür eingesetzt, dass bei der Neuprogrammierung der EU-Strukturfonds die Themen Stadtentwicklung und Stadtumbau weiterhin Schwerpunkte sind und eine entsprechende Gewichtung bei der Aufstellung von Programmen erfolgt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, den gerade gehörten Ausführungen des Ministers würde ich die These entgegenstellen, der Markt alleine schafft aber keine preisgünstigen Wohnungen.
Und, Frau Schubert, ich muss Ihnen recht geben, im Wahlkampf muss man ja erfahrungsgemäß mit einigem rechnen. Da darf man sich nicht wundern, dass selbst die Bundes-CDU plötzlich eine 180Grad-Kehre hinlegt und ihr Herz für Mieterinnen und Mieter entdeckt.
Drei Monate vor der Bundestagswahl erkannte also auch die Kanzlerin, dass in Deutschland 35 Mio. Menschen in Mietwohnungen leben, also ein erquickliches Wählerpotenzial. Daher wundert es nicht, dass solche Aussagen so kurz vor der Bundestagswahl gemacht werden.
Wir können den Wählerinnen und Wählern im Land nur klarmachen, wenn die CDU/CSU wirklich etwas für Mieterinnen und Mieter in diesem Land hätte tun wollen, hätte sie einfach nur auf das kürzlich in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz verzichten und das Mietrecht mieterfreundlich reformieren sollen. Das tat sie aber nicht. Im Gegenteil, sie hat in einem vierjährigen Gesetzgebungsverfahren entgegen scharfer Kritik der kommunalen Spitzenverbände, der Mietervereine, gegen den Rat fast aller Experten, ja selbst gegen die Bedenken des Bundesrates die Mieterrechte eingeschränkt.
Sie hat keine wirksame Bremse zur Deckelung der Bestandsmieten eingebaut, aber dort wäre dazu die Gelegenheit gewesen. Aber nein, die regierenden Parteien im Bund wollen den Mieterinnen und Mietern die Kosten der energetischen Sanierung ihrer Wohnungen über die Modernisierungsumlage allein überlassen und sie haben sich auch der Forderung der Beschränkung von Neuvertragsmieten vehement versperrt.
Und nur wenige Meter vor der Kanzlerin trat auch der Kanzlerkandidat der SPD auf die Mietpreisbremse. Das sagt er jedenfalls. In Wirklichkeit verwechselt er aber die Bremse mit dem Gaspedal.
Auch die Mietsteigerung um 15 Prozent in vier Jahren bleibt eine Mietsteigerung, die deutlich über der Entwicklung der Realeinkommen liegt. Die Mieterinnen und Mieter müssen also auch bei diesem Vorschlag tiefer in die Tasche greifen, wenn sie es denn noch können.
Die LINKE sagt, die Mietobergrenzen sind notwendig, da der viel gepriesene Markt es nicht schafft, sich selbst zu regulieren.
Der Neubau ist in Ballungsregionen nur schleppend und nicht ausreichend gerade für Geschosswohnungen.
Auch für Erfurt wurde nun festgestellt im Artikel der TA vom 06.07.2013, dass Wohnungsmangel auch in Erfurt besteht. Die Behauptung, dass bei einer Mietpreisbremse die Investitionen stagnieren, ist nicht schlüssig. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass zwar Artikel 14 Abs. 1 Grundgesetz Eingriffe in das Eigentum schützen soll, leider wird hier aber nicht immer weitergelesen. Denn in Abs. 2 heißt es: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Dieser Grundsatz wird durch viele Hauseigentümer und Vermieter gerade nicht beachtet, sondern bei Neuvermietung immer fleißig ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Mieter eine Erhöhung der Miete vorgenommen.
Wenn zu lesen ist, dass die kommunalen Wohnungsunternehmen und auch die Genossenschaften in den Städten Erfurt, Jena und Weimar geringe Leerstände haben, gibt es für Mieterinnen und Mieter eben keine Wahl, günstigen Wohnraum anzumieten. Sie sind gezwungen, ihren Wohnraumbedarf bei privaten Vermietern zu decken, die auf eigene Rendite achten und nicht gerade im Sinne des Gemeinwohls handeln.
Aktuell, möchte ich sagen, zeigt es doch auch der gescheiterte Börsenversuch der Deutschen Annington, dem größten deutschen Wohnungsunternehmen. Nur durch Mietobergrenzen ist es daher möglich, die Allgemeinwohlverpflichtung des Eigentums zur realisieren.
Fakt ist doch, immer mehr Miethaushalte, auch Normalverdiener, müssen einen überproportional wachsenden Anteil ihres Nettoeinkommens für Wohnkosten ausgeben. 30 bis 50 Prozent sind bei Weitem keine Seltenheit mehr und die Tendenz ist steigend. Ich frage Sie: Wofür gibt es 10 Prozent Mietsteigerung über den Mietspiegel bei Wiedervermietung?
Weder ist die vermietete Wohnung in zehn Jahren 10 Prozent größer geworden noch steigt durch eine Neuvermietung der Gebrauchswert automatisch um zehn Prozent. Verbessert der Vermieter die Wohnung durch eine energetische Sanierung, darf er nach dem Willen der Regelung 11 Prozent der Kosten auf Mieterinnen und Mieter umlegen, nach dem Wunsch der SPD 9 Prozent. Im ersten Fall zahlen die Mieterinnen und Mieter die Sanierungskosten in neun Jahren zurück. Im zweiten Fall in elf Jahren, und zwar unabhängig davon, ob sich ein entspre
chender Vorteil bei den Betriebs- oder Heizkosten ergibt, denn für solch einen Nachweis gibt es keinen gesetzlichen Zwang. Danach wird die Miete natürlich nicht wieder gesenkt. Es bleibt aber auch nicht auf dem durch die Modernisierungsumlage erhöhten Niveau, denn in der Zwischenzeit sind neun oder elf Jahre vergangen und es gibt auch hier die Möglichkeit alle vier Jahre 15 Prozent draufzulegen.
Nein, ich möchte meine Rede fortsetzen. Danke. Es ist also durchaus möglich, dass diese Miete dann automatisch um 30 Prozent steigt. Bei Weitervermietung steigt sie sogar noch mehr. DIE LINKE sagt, ohne Verbesserung des Gebrauchswertes einer Wohnung soll und darf es keine Mietsteigerung geben.
Auf dem Wohnungsmarkt bestimmt weder der Wert oder der Gebrauchswert den Preis der Ware Wohnung, sondern ausschließlich das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage. Das hat mit sozialer Marktwirtschaft nicht das Geringste zu tun. Das ist nackter, purer Kapitalismus.
Die hier derzeitig vorhandene Mangelsituation auf dem Wohnungsmarkt, die gewaltigen Defizite bei der Bereitstellung von altersgerechtem und barrierefreiem Wohnraum, der Einbruch beim klimagerechten Umbau der Gebäudewirtschaft sind die Quittung für abergläubisches Hoffen auf die Selbstheilungskräfte des Marktes. Der Markt aber erklärt sich gerade dafür nicht verantwortlich. Das ist sogar verständlich, weil es hier nicht um konjunkturelle, sondern um strukturelle politische Probleme geht.
Um der aktuellen Wohnungssituation zu begegnen, die aktuellen Probleme zu beheben und eine langfristig verlässliche, sozial ausgewogene, bedarfsund klimagerechte Entwicklung der Wohnungswirtschaft zu begleiten, reichen die althergebrachten Steuerungs- und Anreizprogramme nicht mehr aus. Wir brauchen nicht nur zu Wahlkampfzeiten ein Umdenken in der Politik, dass Wohnen keine gewöhnliche Ware ist, und das politische Bewusstsein, dass wir uns hier im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge bewegen.
Unsere Bundestagsfraktion DIE LINKE forderte im Bundestag mindestens 700 Mio. € jährliche Kompensationsleistungen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau, und zwar verstetigt, regelmäßig, evaluiert und durch Bund-Länder-Vereinbarungen dauerhaft zweckgebunden gesichert. Die Förder
mittel sollen im wohnungswirtschaftlichen Kreislauf verbleiben und zur Entwicklung eines relevanten sozial verpflichtenden Bestands an öffentlichen Wohnungen genutzt werden.
Daraus kann sich strategisch ein gemeinwohlorientierter Sektor in der Wohnungswirtschaft entwickeln. Wohlgemerkt, wir wollen nicht einfach die Wiederbelebung der traditionellen Wohnungsgemeinnützigkeit, sondern wir wollen die Idee der Gemeinnützigkeit in der Wohnungswirtschaft neu konzipieren und schließlich ein wirksames relevantes Korrektiv zum ausschließlich renditeorientierten Wohnungsmarkt etablieren. Danke.
Nein.
Mietrechtsänderungsgesetz - Anwendung in Thüringen
Seit dem 1. Mai 2013 ist das Mietrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Der Bundesgesetzgeber hat in § 558 Abs. 3 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch die Landesregierungen ermächtigt, Gebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu bestimmen, in welchen die Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch auf 15 vom Hundert für zulässige Mieterhöhungen gilt, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist.
Daher frage ich die Landesregierung:
1. Wann wird die Landesregierung die neu geschaffene Ermächtigung nutzen, um in Gebieten von Thüringen die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf 15 Prozent in drei Jahren zu reduzieren?
2. In welchen Gebieten sieht die Landesregierung entsprechenden Handlungsbedarf (als Einzelauf- stellung)?
3. Werden in den unter Frage 2 abgefragten Gebieten jeweils die gesamten Gemeinden oder nur Teile der Gemeinde einbezogen (als Einzelaufstellung)?
4. Wenn Frage 1 verneint werden sollte, warum will die Landesregierung keinen Gebrauch von der Ermächtigung machen, obwohl z.B. in Jena eine ausreichende Versorgung der Bürger mit Mietwohnraum zu angemessenen Bedingungen nicht besteht?
Ich gebe zu, die Antwort habe ich nicht erwartet. Ich habe eher erwartet, dass Sie mit Nein antworten. Meine Frage deshalb: Sieht die Landesregierung die angespannte Wohnsituation in Thüringen? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen würden Sie dann entsprechend tätig werden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, „Wohnen muss bezahlbar bleiben!“ - so lautet der Antrag. Das Thema hat in diesem Jahr bereits im Februar einen breiten Raum im Bundestag eingenommen. Wir hatten auch eine Aktuelle Stunde dazu und ich zitiere hier den Bundesminister Ramsauer, CSU, der sagte: „Wir müssen eine nach vorn gerichtete Baupolitik und Wohnungspolitik betreiben, denn hier geht es um ein Grundrecht eines jeden Menschen.“ Hört, hört! Dieser Satz passt ganz gut zum heutigen Jahrestag. Bisher war es linke Agitation, wenn DIE LINKE das Menschenrecht auf Wohnen einforderte. Wenn jetzt aber die Bundesregierung zu der Erkenntnis kommt, dass es ein Grundrecht ist, muss doch das Recht auf Wohnen auch endlich in das Grundgesetz aufgenommen werden. Ein guter Vorsatz
heute zum 64. Jahrestag des Grundgesetzes. Herr Wetzel, mich beeindruckt nicht Ihr graues Bild von Görlitz, was Sie gerade präsentierten, auch nicht Ihre schwarz-rot-goldenen Krawatten. Handeln ist angesagt. Nehmen Sie Einfluss auf Ihre Bundestagsfraktion, hier einen Schritt vorwärtszukommen.
Wir sagen, angemessener, gesunder Wohnraum in einem sozial gestalteten Umfeld ist ein verbrieftes Recht jedes Menschen und deshalb muss der Staat auch dafür sorgen. DIE LINKE wird das Grundrecht auf Wohnen immer weiter verteidigen. Im Vordergrund müssen die Interessen der Mieterinnen und
Mieter stehen, nicht Marktgesetze und nicht Finanzrenditen.
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ausreichend Potenziale, allen Menschen zeitgemäßen und menschenwürdigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Es wird höchste Zeit, dass die Politik das Problem rasant steigender Mieten und fehlender preisgünstiger Sozialwohnungen angeht und Strategien gegen die wachsende Zahl von Wohnungsund Obdachlosigkeit erarbeitet.
Im Antrag der FDP lautet es weiter: „Marktkonforme Konzepte statt dirigistischer Maßnahmen“. Ja und da haben wir erwartungsgemäß auch eine andere Auffassung.
Gerade der Rückzug des Staates aus einer sozial steuernden Wohnungspolitik und die Liberalisierung des Wohnungsmarktes haben nämlich zu dem dramatischen Rückgang von bezahlbarem Wohnraum geführt.
Hier ist die FDP also nicht ganz unschuldig daran und ich denke nur an Ihre Losungen wie „Privat geht vor Staat“
und wenn Wohnungen zum Spekulationsobjekt werden, werden wir hellhörig.
Meine Damen und Herren, unsere Alternative zum privat dominierten, renditeorientierten Wohnungsmarkt lautet: Schaffung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit mit dem Sektor soziale Wohnungswirtschaft.
Wir fordern die Vergabe von sozialen Wohnungsbaumitteln auf öffentlichen Grundstücken. Künftige Brachflächennutzungen zum Beispiel sollen nicht nur über den Verkauf, sondern gegebenenfalls auch über Erbbaurechte mit abgesenktem Erbpachtzins an Genossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen realisiert werden.
Damit verlieren die Gemeinden kein Eigentum und haben zukünftig auch wieder Zugriff auf Flächen für spätere Gestaltungsmöglichkeiten ohne einen Eigentümerteppich im Stadtgebiet zu haben, der bei der Stadtplanung später hinderlich sein könnte. Dazu kommt, dass die anhaltende Belastung mit Altschulden und das Auslaufen von Stadtumbauprogrammen eine soziale Stadtentwicklung erschweren.
Meine Damen und Herren, die Forderung nach Deregulierung beim Wohnungsneubau und der Sanierung lehnen wir ab. Maßnahmen und Baukosten zu senken, stellt eine Reduzierung von notwendigen Standards dar. Ein Rückzug hinter die bisher erreichten Ansprüche an Bauwerke kann nicht die Lösung sein. Wie Herr Minister Carius hier bereits sagte, eine Evaluierung der Bauordnung findet derzeit statt. Hier können wir die Notwendigkeit von Baustandards diskutieren.
Wir sagen, Wohnen muss demokratisch werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind der Souverän der Städte. Sie haben Informationsrechte über Nebenkosten, Rücklagen, geplante Verkäufe. DIE LINKE sieht sich im Kampf gegen Mietexplosionen, soziale Verdrängung, gegen die weitere Privatisierung des öffentlichen Wohnraums sowie gegen Zwangsumzüge von Hartz-IV-Bezieherinnen und -Beziehern. Wir streiten nicht nur zu Wahlkampfzeiten für öffentlich geförderte und bezahlbare Wohnungen wie öffentlichen Wohnungsbau. Wir sehen die Ursachen einer neuen Wohnungsnot in der steigenden Finanznot der öffentlichen Hand und dem damit verbundenen Rückzug aus dem sozialen Wohnungsbau. Deshalb wiederhole ich, die Wohnungswirtschaft darf nicht allein den Gesetzen des Marktes und der Vermieterinteressen unterworfen werden, denn Wohnraum ist mehr als ein Spekulationsobjekt.
Meine Damen und Herren, wenn die FDP das Wort sozial hört, sieht sie immer gleich rot.
Ja, und das ist berechtigt. Wir sagen, der soziale Wohnungsbau muss im Land und in den Kommunen zu einem starken öffentlichen Sektor der Wohnungswirtschaft weiterentwickelt werden.
Dazu gehören auch wohnungswirtschaftliche Eigenbetriebe. Die Kommunen müssen finanziell in die Lage versetzt werden, die Wohnungsversorgung als soziale Pflichtaufgabe auch realisieren zu können. Wir wollen die Unterstützung der Kommunen beim Aufbau wohnungswirtschaftlicher Eigenbetriebe, die nicht profitorientiert, sondern gemeinwohlorientiert agieren. Wir wollen erreichen, dass Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen nicht mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für angemessenen Wohnraum ausgeben müssen. Dabei sind wir ganz aktuell. Selbst der Deutsche Städtetag fordert mehr staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt, um gegen die stark steigenden Mietpreise in attraktiven Regionen vorzugehen. Der öffentliche Wohnungsbau soll deutlich ausgewertet und das Wohngeld für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen deutlich erhöht werden.
Der Deutsche Städtetag stellt fest, es fehlen mindestens 150.000 Mietwohnungen mit Sozialbindung, die gebaut werden müssen. Aber wie? Die Förderungen dafür müssen dauerhaft erhöht und nicht am privaten Kapitalmarkt refinanziert werden. Privatinvestoren, die öffentliche Förderung in Anspruch nehmen, wollen wir zum anteiligen Bau von Sozialwohnungen verpflichten. Die Mietpreisbindung muss unbefristet sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass genügend alten- und behindertengerechte Wohnungen gebaut werden. Wir wollen Modernisierungen mieterfreundlich gestalten, die Umlage für Sanierung und energetische Modernisierung ist deshalb von 11 auf 5 Prozent zu reduzieren und nach der Abschreibungsfrist zurückzunehmen. Nach der Modernisierung darf die Warmmiete durch die Ersparnis bei den Nebenkosten nicht mehr betragen als vorher. Das nennen wir Warmmietenneutralität.
Der Vollständigkeit halber möchte ich natürlich auch unsere Forderung der LINKEN auf Bundesebene hier nicht vorenthalten. Wir wollen die Mieten deckeln. Der Mietspiegel muss sich an allen Bestandsmieten und nicht nur an den teueren Neuabschlüssen orientieren.
Die Kommunen erhalten das Recht, auf der Grundlage dieser Mietspiegel Höchstmieten festzulegen, um den Preisanstieg zu stoppen. Die Nettomiete in bestehenden Mietverhältnissen darf ohne maßgebliche Wohnwertverbesserung grundsätzlich nur im Rahmen des Inflationsausgleichs, maximal bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Mieterhöhungen allein wegen Neuvermietung, was wir jetzt immer wieder erleben, sagen wir, müssen unzulässig sein. Menschen, die Transferleistungen erhalten oder geringe Einkommen erzielen, dürfen aus den Wohnungen nicht verdrängt werden. Wir erlebten erst vor Kurzem einen Zwangsumzug in Berlin, wo die Frau dabei ums Leben kam. Solche Zustände möchten wir in Thüringen nicht. Die Übernahme von Kosten der Unterkunft muss den Mieten entsprechen, die in einfachen und mittleren Wohnlagen verlangt werden. Das Wohngeld muss individualisiert und auf die Bruttowarmmiete bezogen werden. Die regionalen Wohngeldtabellen sollen überprüft und angepasst werden. Heizkosten müssen wieder im Wohngeld enthalten sein.
Sie sehen, DIE LINKE ist der Meinung, es ist eines modernen Sozialstaats in einem solchen reichen Land wie Deutschland unwürdig, dass Menschen von Obdachlosigkeit und Zwangsumzügen bedroht sind. Kündigungen auf die Straße darf es grundsätzlich nicht mehr geben. In jedem Fall müssen Land oder Kommune Ausweich- oder Ersatzwohnungen bereitstellen und für die Rechtsberatung
und zügige Hilfe sorgen. Die weiterhin hohe Zahl obdachloser, wohnungsloser und von Wohnungsnot bedrohter Menschen in Deutschland muss endlich konsequent als Problem anerkannt werden.
Die energetische Gebäudesanierung muss öffentlich gefördert werden, damit sie nicht einseitig zulasten der Mieterinnen und Mieter geht. Die entsprechende Bundesförderung ist aufzustocken.
Die Bundesregierung hat aber mit dem Ende 2012 verabschiedeten Mietrechtsänderungsgesetz die Kündigung durch den Vermieter ab sofort wieder erleichtert. Das ist aus unserer Sicht das völlig falsche Signal. Hier wird Klientelpolitik für die Vermieter gemacht und eine Schlechterstellung von Millionen Miethaushalten in Kauf genommen. Mit uns LINKEN im Bund und im Land ist das nicht zu machen.
Wir wünschen uns eine Weiterberatung des Punktes II im Fachausschuss.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, was lange währt, wird endlich gut. Das ist ein toller Spruch, trifft aber leider nicht für den Thüringer Landtag zu.
Ich muss kein Hellseher sein, wenn ich bereits jetzt schon einschätze und weiß, dass der Gesetzentwurf der Regierungsparteien, für den Herr Heym gerade noch mal geworben hat, heute mehrheitlich das Plenum passieren wird. Es stellt sich nur die Frage: Ist das gut für Thüringen oder nicht? Ich sage, weder noch. Dieser Wurf ist nur ein klitzekleiner Fortschritt und zum großen Teil dazu noch von uns geklaut. Unser Ziel ist es seit 2008, über ein modernes Petitionsgesetz mehr Bürgerrechte und mehr Demokratie zu sichern.
Unser Anliegen war es, mehr parlamentarische Kontrolle, mehr Öffentlichkeit und Transparenz zu schaffen. Und wenn ich in der Drucksache 5/5704 sehe, bei wie vielen Terminen wir uns angeblich im Petitionsausschuss mit dem Gesetzentwurf beschäftigt haben, muss ich sagen, Anspruch und Wirklichkeit liegen hier sehr weit auseinander. Es stand zwar auf der Tagesordnung, aber ziemlich schnell stand auch fest, man will sich damit nicht beschäftigen und es hat sehr, sehr lange gedauert, bis man dann etwas Eigenes vorgelegt hat.
Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, wenn Sie sich heute rühmen, in Thüringen nun die Möglichkeit geschaffen zu haben, Petitionen zur Veröffentlichung zuzulassen, muss ich hier an dieser Stelle klarmachen, DIE LINKE war es, die Sie dazu genötigt hat.
Und dafür, Herr Heym, müssen Sie sich nicht bedanken.
Um Ihr Gesicht nicht zu verlieren, sind Sie einfach nicht mehr drum herumgekommen. Ihren Gesetzentwurf hätte es ohne unseren Vorstoß nicht gegeben.
Aber nun im Einzelnen: Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ist das Ergebnis jahrelanger Erfahrungen, Erörterungen und Anhörungen und eines von Ihnen selbst in Auftrag gegebenen Gutachtens von 2009. Mit etwas politischem Willen hätten wir in Thüringen bundesweit ein Achtungszeichen setzen können. Ein modernes Petitionswesen bedeutet für uns, dass es öffentliche Petitionen geben soll und auch die Gelegenheit zur Mitzeichnung und Abgabe eines Diskussionsbeitrags hierzu. Die Möglichkeit der Einführung von Diskussionen im Internet über eine Plattform ist unserer Meinung nach einfach notwendig, damit diejenigen, die an einer Mitzeichnung der veröffentlichten Petition interes
siert sind, sich mit den Einreichern verständigen können. Wir wollen eine sachliche Diskussionsplattform, in der sich die Vielfalt unterschiedlicher Sichtweisen, Bewertungen und Erfahrungen darstellt. Wir wissen, Sie lehnen es ab - schade. Auch bei den Fristen zur Stellungnahme der Landesregierung zu den eingereichten Petitionen konnten wir uns nicht annähern. Wir bleiben dabei, sechs Wochen sind ausreichend für die Bearbeitung der Stellungnahmen.
Unser Vorschlag lautete weiter, die Stellungnahmefrist kann in begründeten Fällen darüber hinaus einmalig um weitere sechs Wochen verlängert werden, in dringenden Fällen kann die Stellungnahmefrist zur Vermeidung von Nachteilen für den Petenten verkürzt werden. Eine moderatere Festlegung gibt es doch gar nicht in einem Gesetz. Ich möchte nach wie vor eine Begründung der Landesregierung haben, wenn sie die Frist zur Stellungnahme nicht einhält, was ja nicht wenig passiert. Das fanden wir doch sehr vernünftig und wir sagen erneut heute, nein, den acht Wochen werden wir nicht zustimmen, denn das ist für uns eine Verschlechterung des jetzigen Verfahrens.
Meine Damen und Herren, es besteht die Gefahr, dass durch den Vollzug von Verwaltungsakten bereits vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor der Petitionsausschuss beraten und entscheiden kann. Infolgedessen kann das Petitionsrecht faktisch ins Leere laufen. Für die Wahrnahme des Petitionsrechts, für das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in das Parlament und in den Petitionsausschuss ist es aber wesentlich, dass die Petitionen nicht ohne Wirkung bleiben. Deshalb wollten wir im Gesetz folgende Regelung: Bei bevorstehendem Vollzug einer beanstandeten Maßnahme kann die Landesregierung oder die sonst zuständige Stelle ersucht werden, den Vollzug der Maßnahme auszusetzen, bis der Petitionsausschuss über die Petition entschieden hat. Es wäre toll gewesen, wenn wir endlich diesen Satz auch in das Gesetz geschrieben hätten. Alle juristischen Findigkeiten, die Sie ja jetzt aufgezählt haben, zeugen bei mir davon, dass einfach der politische Wille dazu nicht da ist. Auch dies wird also abgelehnt werden.
Ich mache weiter, was den Umgang mit Massenund Sammelpetitionen betrifft. Auch hier kommen wir wieder keinen Schritt weiter. Wir wollten, dass ab einem bestimmten Quorum hier eine Anhörung stattfindet. Dass das unsere Arbeit im Plenum oder im Ausschuss lahmlegt, das ist für mich nur wieder einmal ein Totschlagargument. Wir wollen, dass sämtliche Petitionen die Möglichkeit haben, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung erörtert zu werden. In Ihrem Entwurf werden durch die Begrenzung auf öffentliche Petitionen jedoch eingereichte Sammel- und Massenpetitionen ausgeschlossen,
hinter denen ebenfalls eine Vielzahl von Unterstützern stehen.
Auch das Mitzeichnungsquorum öffentlicher Petitionen im Entwurf der SPD und CDU sehen wir nach wie vor als überhöht an. Nicht mindestens 1.500, sondern bereits 500 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner in einem Petitum sollten uns Anlass sein für eine öffentliche Anhörung hier im Landtag.
Auch unsere Forderung nach öffentlichen Sitzungen, wenn der Petent es wünscht, werden wir weiterverfolgen.
Meine Damen und Herren, ebenfalls nicht gewollt sind unsere vorgeschlagenen Regelungen zum kommunalen Petitionsrecht. Auch hier bemühte Herr Heym die Einschätzung in der öffentlichen Anhörung des Gemeinde- und Städtebundes. Sie haben aber verheimlicht, dass es auch andere Stellungnahmen gab,
wie zum Beispiel von „Mehr Demokratie“, die schon der Meinung sind, dass das eine vernünftige Regelung wäre.
Dabei ist doch das Petitionsrecht bereits auf kommunaler Ebene in neun Bundesländern verankert.
Wenn man will, geht es doch. Wir wollen mit der verbindlichen Einführung eines kommunalen Petitionsrechts in Thüringen die Möglichkeit eröffnen, Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zum Ausgangspunkt der Tätigkeit der Kommunen zu machen. Die Einführung eines Petitionsrechts auf kommunaler Ebene fördert das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommune und schärft doch das Problembewusstsein der Kommune und der Verwaltung. Jeder hat das Recht und soll auch dazu ermuntert werden, sich mit Bitten und Beschwerden an seine Gemeindeund Kreisvertretungen zu wenden. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben das Recht darauf, über die Stellungnahme der Gemeinde- und Kreisvertretung oder einer ihrer Ausschüsse mit dem Ergebnis unterrichtet zu werden. Auch das wollen Sie nicht und haben wieder x juristische Klauseln angebracht, was Ihrer Meinung nach nun nicht dazu führen kann - schade.
Ein Satz zum Gesetzentwurf der FDP, den wir leider ablehnen müssen. Mein Kollege Matthias Bärwolff hat bereits in der ersten Lesung sehr ausführlich dazu Stellung genommen und ausdrücklich das Anliegen einer Kinder- und Jugendkommission begrüßt. Als Unterausschuss im Petitionsausschuss
lehnen wir dies allerdings auch ab. Denn eine solche Kommission braucht verbindliche und strukturelle Beteiligungsformen und keine Stellvertreterfunktion.
Meine Damen und Herren von der SPD und CDU, Sie waren nicht einmal bereit, diese Vorschläge im Fachausschuss zu beraten und diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen, auch das ist ein Armutszeugnis für Sie.
Ich fasse zusammen: Der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zum Gesetzentwurf der Regierungsparteien kann meine Fraktion nicht zustimmen. Das, was letzten Endes von unseren Vorschlägen übriggeblieben ist, ist so verfälscht und rudimentär, dass wir uns nur der Stimme enthalten können. Aber seien Sie sicher, ein nächster Anlauf wird in der nächsten Legislatur gestartet.
Das soll keine Drohung sein, aber die Thüringer Bürgerinnen und Bürger haben es einfach verdient. Wir nehmen das als wichtigen Wahlauftrag mit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, warum bringt die Fraktion DIE LINKE gerade jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Bürgerbeauftragtengesetzes ein?
Klar, und dann noch einen kompletten neuen Gesetzentwurf in einer Neufassung. Jetzt habe ich Herrn Heym richtig neugierig gemacht. Ich möchte
Sie nicht länger auf die Folter spannen, DIE LINKE macht das deshalb, weil nach unserer hoffentlich richtig zutreffenden Rechnung in ein paar Monaten die Funktion bzw. die Thüringer Beauftragte zur Wiederwahl steht. Da haben wir uns gedacht, da es vorrangig dann um eine Personalauswahl geht, wir doch diese Person auch weiter mit Inhalten bedenken sollten, wie wir Verbesserungen erreichen können. Die Fraktion DIE LINKE ist der Ansicht, es darf nicht nur um Personalfragen gehen.
Hier wollen wir bei der intensiven Diskussion um die Ausgestaltung, um die Aufgaben und Kompetenzen der Funktion bzw. des Amtes die Diskussion erneut beleben. Der oder die Bürgerbeauftragte ist vorrangig eine Anlaufstelle für Bürgeranliegen, also in der Hauptsache eine Ein-Personen-Ausgabe des Petitionsausschusses. Das geltende Gesetz versucht hier, durch formale Ausgrenzung etwaige Zuständigkeitsüberschneidungen und Reibungsflächen mit dem Petitionsausschuss zu beseitigen, aber inhaltlich gleicht die Arbeit doch sehr der des Petitionsausschusses. Eine solche Konstruktion ist für die Bürgerinnen und Bürger kaum durchschaubar und nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE auch nicht unbedingt notwendig. Auch wenn außer Zweifel steht, dass der oder die Bürgerbeauftragte mit ihrer Einzelfallunterstützung sicher sinnvolle Arbeit leistet, trotz dieses skeptischen Blicks fordert die Fraktion aber nicht die gänzliche Abschaffung des Amtes des Bürgerbeauftragten, sondern eine deutliche Umgestaltung.
Die Funktion der oder des Bürgerbeauftragten soll eine Ombudsstelle für Mängel in der Verwaltung werden, eine Ombudsstelle, die mithilft, eine Verwaltung mit mehr Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit zu schaffen. Der oder die Bürgerbeauftragte soll dazu noch mehr Eigeninitiative bis hin zu mehr Informationsund Öffentlichkeitsarbeit entfalten. Dieses Modell hatte meine Fraktion bereits 2007 vorgeschlagen und sie hält es immer noch für sinnvoll und aktuell, dies erneut in die Diskussion hier einzubringen. Meiner Fraktion ist ja bewusst, dass die Bürgerfreundlichkeit von Verwaltungshandeln vor allem auch an den Inhalten der umzusetzenden Vorschriften hängt. So bleiben zum Beispiel die Regelungen von Hartz IV oder der neuen Sozialhilfe nach wie vor asozial und menschen- und bürgerunfreundlich, egal ob nun das Verwaltungshandeln freundlich ist oder auch nicht. Dennoch dürfen Auswirkungen der Art und Weise dieses Verwaltungshandelns nicht außer Acht gelassen werden. So ist zum Beispiel die direkte Erreichbarkeit von Sachbearbeiterinnen statt endlosem Ausharren in Warteschleifen von Callcentern ein wichtiger Punkt für die Betroffenen im Rahmen von Verwaltungsverfahren.
Sollten Behörden in einer Vielzahl von Fällen sich unkorrekt bzw. rechtswidrig verhalten, so bleibt natürlich wichtig, dass die einzelnen Betroffenen sich gegen solches Verhalten wehren können. Umgestaltet als Ombudsstelle kann der oder die Bürgerbeauftragte auch hier wirksam werden. Dazu werden im Gesetzentwurf die Kompetenzen der oder des Bürgerbeauftragten gestärkt bis hin zum Recht, Beanstandungsverfahren gegen säumige Verwaltungsstellen durchzuführen. Angesichts der Ausweitung des Aufgabenkatalogs und der Ausweitung der Kompetenzen im Sinne einer unabhängigen Ombudsstelle sieht die Fraktion auch hier die Höherstufung im Gehalt als gerechtfertigt.
Wir sind auch der Meinung, dass wir mit einer Zweidrittelmehrheit bei der Wahl der oder des Bürgerbeauftragten hier weiter vorankommen sollten und uns liegt daran, die Unabhängigkeit des Bürgerbeauftragten zu stärken. Ich bin gespannt auf die Diskussion.
Entscheidungsverfahren zu Fördermitteln aus dem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit
Nach der Richtlinie „Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ vom April 2011, die im April 2012 geändert wurde und deren derzeitige Fassung bis zum 30. April 2014 gilt, werden Fördermittel an Projekte und Maßnahmen vergeben, die Ziele und Inhalte dieses Landesprogramms in der dort beschriebenen Art und Weise umsetzen. In das Bewilligungsverfahren ist offensichtlich auch ein Programm- bzw. Projektbeirat einbezogen, der Einfluss auf die Auswahl der Projekte und Maßnahmen haben soll, die als förderfähig eingestuft werden bzw. denen Fördermittel bewilligt werden sollen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wer (welche ministeriellen Strukturen) entscheidet nach welchen Kriterien in welchen Verfahrensschritten über die Bewilligung von Fördermitteln zur Umsetzung des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit und welche schriftlichen bzw. mündlichen Anhörungsmöglichkeiten bzw. -rechte bestehen dabei für Antragstellerinnen und Antragsteller?
2. Wie gestaltet sich die Arbeit des Programm- bzw. Projektbeirats hinsichtlich seiner personellen Zusammensetzung und des Vorgehens bei der Auswahl der Projekte sowie der rechtlichen Verbindlichkeit seiner Auswahlentscheidung für das weitere Bewilligungsverfahren durch das Ministerium?
3. Wie viele Anträge auf Förderung von Projekten und Maßnahmen nach der oben genannten Richtlinie bzw. dem oben genannten Landesprogramm wurden im Jahr 2012 bzw. für den Förderzeitraum des Jahres 2012 abgelehnt und welche Organisationen bzw. Initiativen waren davon betroffen (falls aus datenschutzrechtlichen Gründen die Namen nicht genannt werden können, sollten zumindest der Ort des Sitzes des betroffenen Antragstellers und die inhaltliche Ausrichtung seiner Arbeit be- nannt werden)?
4. Welche Möglichkeiten haben von einem Ablehnungsbescheid betroffene Antragsteller, gegen die Ablehnung vorzugehen auch mit Blick auf etwaige finanzielle Aufwendungen bzw. welche Möglichkeiten hat die öffentliche Stelle, die den Bescheid erlassen hat, ihre Entscheidung abzuändern und den Ablehnungsbescheid aufzuheben?
Frau Ministerin, ich kenne ein konkretes Projekt, was auf Laufzeit von drei Jahren eingereicht wurde, ein halbes Jahr die Förderung bekommen hat und dann keine mehr. Jetzt frage ich Sie, wollen Sie in Ihrem Ministerium die Nachhaltigkeit einmal geförderter Projekte sichern? Also für mich ist das ein abrupter Abbruch und keine Nachhaltigkeit. Wie sehen Sie da die Möglichkeit, das in Zukunft besser zu machen?
Mich hat schockiert, dass Betroffene, die jetzt eine Ablehnung bekommen haben, keine Möglichkeit eines Widerspruchs haben, sondern sie müssen klagen gegen das Ministerium, von dem sie sich eigentlich Hilfe erhoffen. Sehen Sie bei dieser Regelung Änderungsbedarf, weil Vereine eigentlich nicht klagen können? Denn beim Verfassungsgericht müssen sie in die Vorkosten gehen und welcher Verein kann sich das leisten. Sehen Sie da Änderungsbedarf?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist Dezember 2012, in Weimar, Stadtratsitzung: „Wer die Miete nicht bezahlen kann, muss eben wegziehen“. Diese ungeheuerlichen Worte vom Fraktionsvorsitzenden der FDP im Weimarer Stadtrat sind Anlass genug, sich heute in der Aktuellen Stunde mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
Ich erinnere an die Weimarer Verfassung, die 1919 beschlossen wurde. In deren Artikel 1955 wurde erstmals formuliert, dass es staatliches Ziel ist, jedem Deutschen eine gesunde Wohnung zu sichern. Herr Scherer, wenn wir die Wohnungen alle privatisieren, alle verkaufen, haben wir als Politiker keine Möglichkeit mehr der Einflussnahme in diesem Bereich. Wir schreiben aber heute das Jahr 2013.
Wohnen in Deutschland und Wohnen in Thüringen wird immer teurer. Ob Sie das in den Koalitionsfraktionen wahrhaben wollen oder nicht, es ist Realität.
Drastisch steigende Mieten verdrängen Menschen aus den Stadtteilen, zerstören soziale Zusammenhalte. Insbesondere Studentinnen und Studenten, Familien, Rentnerinnen und Rentner finden immer schwerer bezahlbaren Wohnraum in der Innenstadt. Diese Entwicklung ist zu stoppen. Über 70.000 Unterzeichner eines Aufrufes im Internet
„Wohnen muss bezahlbar sein“ fordern eine Begrenzung der Mietsteigerungen per Gesetz.
Neu vereinbarte Mieten sollen nach Forderung der Unterzeichner maximal 10 Prozent über der Vergleichsmiete der letzten zehn Jahre liegen dürfen, bestehende Mieten um maximal 15 Prozent in vier Jahren steigen. Weiterhin fordert die InternetCommunity: Investieren Sie in bezahlbaren Wohnraum. Es müssen weit mehr öffentliche Mittel in den Erhalt, Rückkauf, Neubau von Sozialwohnungen fließen.
Was erleben wir in Thüringen? In nachgefragten Wohnlagen nutzen Vermieter und, Herr Scherer, auch Makler die angespannte Marktsituation schamlos aus und holen aus den Mieterinnen und Mietern, aus Wohnungsuchenden heraus, was nur irgendwie möglich ist.
Menschen, die da nicht mithalten können, müssen tatsächlich wegziehen und sie bleiben weg.
Selbst für Haushalte mit durchschnittlichem Einkommen wird Wohnen in den Innenstädten zu einem Luxus. Andere notwendige Ausgaben, die man zum Leben so braucht, müssen zurückgeschraubt werden. Bezahlbares, bedarfsgerechtes Wohnen, barrierefrei und klimagerecht wird zunehmend zur Mangelware. Genau das ist die Crux, womit wir uns als Politiker beschäftigen müssen. Wohnen ist in dieser Gesellschaft kein Grundrecht, wie wir es schon immer fordern, sondern eine Ware. Höchste Zeit, dies zu ändern.
Die Aktuelle Stunde - und ich habe nur noch 3 Minuten - ist natürlich immer Anlass,
auch Positionen der Partei, meiner Fraktion hier rüberzubringen. Jetzt muss ich mich straffen.
Wir schlagen zur Diskussion hier in diesem Plenum und auch in den Ausschüssen vor:
1. Im Kern brauchen wir einen neuen, sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbau als Alternative zum bisher privat dominierten und renditeorientierten Wohnungsmarkt.
2. Der soziale Wohnungsbau muss im Land und in den Kommunen zu einem stärkeren öffentlichen Sektor der Wohnungswirtschaft weiterentwickelt werden. Dazu gehören auch wohnungswirtschaftliche Eigenbetriebe.
3. Das setzt voraus, dass die Privatisierung öffentlicher Wohnungen in Thüringen gestoppt wird. Die Kommunen müssen finanziell in die Lage versetzt werden, die Wohnungsversorgung als soziale Pflichtaufgabe realisieren zu können.
DIE LINKE vertritt die Auffassung, dass auch in Thüringen die Wohnungsbaugenossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften mit sicheren und stabilen Wohnformen und dem Recht auf Mitsprache künftig eine bedeutendere Rolle spielen müssen.
4. Bundespolitisch müssen die Weichen gestellt werden, um die galoppierende Entwicklung der Mieten und der Wohnnebenkosten zu stoppen. Es sind dringend Sofortmaßnahmen zur finanziellen Entlastung der Mieterinnen und Mieter zum Schutz der Mieterrechte nötig.
Wie Frau Schubert hier schon andeutete, das Mietrechtsänderungsgesetz muss vom Tisch.
Ich habe noch fünf weitere Punkte. Meine Zeit ist vorbei. Ich hoffe, ich habe noch eine zweite Chance.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Intention des Gesetzes geht für die Fraktion DIE LINKE in die richtige Richtung. Trotzdem werden wir dem Gesetz heute nicht zustimmen, sondern uns enthalten, weil es uns nicht weit genug geht.
Die Anhörung hatte das Potenzial des Entwurfs erkennen lassen. Wir hätten uns aber gewünscht,
dass mehr Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen worden wären. Die wichtigste Zielstellung ist für uns die soziale Mietwohnraumförderung. Zu begrüßen ist auch, dass die Förderung nicht allein auf die Schaffung von Wohnraum, sondern auch das Umfeld zur Gestaltung von lebenswerten Quartieren ermöglicht werden soll. Kritisch sehen wir aber die Förderung von Wohneigentum. So beantragten wir im Ausschuss die Streichung dieses Paragraphen. Warum? Wir sind der Meinung, dass eine Schaffung von Wohneigentum unter Berücksichtigung der auch in § 10 aufgeführten Einkommensgrenzen für diese Zielgruppen ohne Risiko der Verschuldung nicht realisierbar ist. Man sollte hier keine Hoffnungen schüren, die von vornherein nicht aufgehen können, und man sollte auch die Betroffenen nicht ins Unglück stürzen. Bei sozialer Wohnraumförderung hat für uns die massive Schaffung von preiswertem Mietwohnraum durch Genossenschaften und Wohnungsgesellschaften den Vorrang.
Mit Bezug auf die heutige Aktuelle Stunde wiederhole ich: Der soziale Mietwohnungsbau wird überwiegend von Genossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen gestemmt und der Ausverkauf von Wohnungen an börsenorientierte Unternehmen lässt diese Chance für neuen Mietwohnungsbau nicht steigen, im Gegenteil. Die derzeitige Anzahl von belegungsgebundenen Wohnungen, es sind 46.000 Wohneinheiten in Thüringen, zeigt, dass die Schaffung neuen, dauerhaften, bezahlbaren Wohnraums nur durch Schaffung entsprechender Instrumente möglich ist. Den Förderungsanstrengungen, die aus den Zahlen hervorgehen, steht jedoch das vorgelegte Haushaltsbegleitgesetz entgegen. Dort ist in Artikel 11 aufgeführt, dass jährlich ein Betrag von 20 Mio. € pro Jahr in 2013 und 2014 zugunsten des Landeshaushalts aus dem Fondsvermögen für die Wohnungsbau- und Städtebauförderung entnommen werden können. Das wurde vielfach schon kritisiert. Auch wir sagen, das Thüringer Wohnungsbauvermögen muss auch für wohnungspolitische Zielstellungen eingesetzt werden. Ansonsten ist es ein Etikettenschwindel.
Am vorliegenden Entwurf kritisieren wir weiterhin, dass Vermieter sich aus der Belegungsbindung freikaufen können, nachzulesen in § 22. Auch diese Regelung wollten wir streichen, da es den Intentionen des Gesetzes nicht entspricht. Hier wird rein auf die privaten Interessen des Vermieters abgestellt, welcher jedoch zum Zeitpunkt des Förderantrags sich genau für die soziale Wohnraumförderung entschieden hatte, und später, wie gesagt, möchte er sich aus dieser Verpflichtung freikaufen. Dem können wir so nicht zustimmen. Diese Regelung ist weiter im Gesetz, obwohl, wie gesagt, die
dauerhafte Sicherung der Belegungsbindung unserer Meinung nach unbedingt notwendig ist.
Auch ist die Regelung für die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht konkret genug mit dem Weglassen der DIN-Norm. Hier werden wir dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen.
Weiterhin wurde auch der Flächenverbrauch nicht eingeschränkt. Innerstädtische Entwicklungen durch Nutzung von Brachflächen hätten hier doch eine Chance. Der Flächenverbrauch ist bundesweit derzeit 81 ha am Tag, das sind 61 Fußballfelder erst neulich in der Zeitung nachzulesen. Dem müssen wir doch Einhalt gebieten.
Wünschenswert ist eine Konzentration der Fördermittel auf erhaltenswerte Stadtzentren und Innenstädte. Das erfordert integrierte Handlungskonzepte der Kommunen. Hier hätten wir gern, dass die Vorgaben im Gesetz strenger wären.
Wir hatten heute die Aktuelle Stunde „Wohnen muss bezahlbar sein“. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch erinnern an das Grundgesetz. In Artikel 1 steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die Versorgung mit preisgünstigem und gutem Wohnraum ist eine Daseinsvorsorge und gehört deshalb in öffentliche Hand. Die Politik muss mit Anreizen und Förderung reagieren. Insbesondere auch Druck auf die Bundesregierung ist weiterhin notwendig, dass sie Förderprogramme für den sozialen Wohnungsbau und zur Stadtumgestaltung nicht aufgibt, sondern sie müssen weiter fortgesetzt werden. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, viele Länder, das haben wir auch jetzt im Sofortbericht gehört, wollen sich der Bundesratsinitiative des SPD-geführten Hamburg anschließen und es war auch zu vernehmen, dass Thüringen dem gegenüber aufgeschlossen ist, das haben wir sehr wohl vernommen.
Das Ziel dieser Bundesratsinitiative ist, dass die Maklergebühren künftig nicht mehr auf die Mieter oder Käufer abgewälzt werden können, denn Miete plus Provision können Normalverdiener immer weniger stemmen.
Deshalb sind wir der Meinung, Thüringen sollte sich hier positiv positionieren und einer Bundesratsinitiative zustimmen. Es ist nicht akzeptabel, dass Makler im Auftrag und im Interesse des Vermieters tätig werden, allein aber die Mieter die Maklerprovision zahlen sollen. Ja, warum eigentlich tragen die Mieter die Kosten des Vermieters? Vermieter schalten Makler ein, um sich von ihrer Arbeit entlasten zu lassen.
Sie können doch dann selbst gern vorkommen. Sie schalten Anzeigen, sie machen Wohnungsbesichtigungen, Qualitätsprüfungen, doch wer bezahlt letz
ten Endes die Maklerprovision? Bisher ist gesetzlich nur die maximal zulässige Höhe der Maklergebühren von bis zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer festgelegt. Nicht geregelt ist die Frage, wer diese Kosten zahlt. In den Ballungsräumen, das haben wir soeben gehört, mit engem Wohnungsmarkt, ist es üblich, dass Mieter diese Gebühren zahlen. Das sind zusätzliche Kosten, die viele Mieterinnen und Mieter nicht mehr tragen können und oft über teure Kleinkredite finanzieren müssen. Diese Situation benachteiligt die Mieter und das ist einfach unfair.
Übrigens, dass die Maklergebühren meist der neue Mieter oder Käufer übernehmen muss, ist weltweit ein Unikum. Ja, wir hören oft das Argument, vielleicht auch von der FDP, ja dann erhöht halt der Vermieter die Miete, somit kommt er auch zu seinem Geld. Ja?
Das ist kein Unikum? Dann möchte ich es einfach mit meiner Sprache noch einmal sagen, es ist einfach ein Unding. Einigen wir uns darauf.
Ich höre oft das Argument, dass dann der Vermieter einfach die Miete erhöht. Ich sage nein, das wird er nicht tun. Denn er müsste ja dann die Miete von vornherein höher kalkulieren. dann bleibt er vielleicht auf seiner Wohnung sitzen und das will er ja auch wieder nicht. Ich möchte auch daran erinnern, dass die Miete für eine Wohnung nicht höher sein darf als die ortsübliche Vergleichsmiete.
Meine Damen und Herren, wir haben zum Leidwesen der Mieterinnen und Mieter einen Wohnungsmarkt, in dem Angebot und Nachfrage vor allem in den Ballungszentren zu erheblichen finanziellen Belastungen unserer Menschen führen. Die direkte Vermittlung über die Hausverwaltung oder die Eigentümer findet auf vielen regionalen Mietwohnungsmärkten kaum noch statt. Das Gros der Aufträge für die Wohnungsmakler wird aber von den Eigentümern oder Hausverwaltungen bestellt. Die Wohnungssuchenden selbst beauftragen selten einen Makler. Besonders im Fall der Hausverwaltungen ist eine Vermietung der Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt über Makler nur bedingt notwendig. Bereits die nicht unerheblichen Mietpreise in den Städten, wir hörten es bereits, in Jena, in Weimar und Erfurt führen auch in Thüringen zu einer Mehrbelastung von Wohnungssuchenden. Diese Art der Wohnungsvermittlung ist jedoch in diesen Fällen gerade wegen der Überschaubarkeit der
freien Wohnungen gar nicht notwendig. Die viel verlangte Mobilität und mittlerweile Flexibilität im Arbeitsverhältnis fordert häufig auch einen Umzug und verkürzt damit die Mietverhältnisse. Mit jedem Umzug sehen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Maklercourtage einer erheblichen Mehrbelastung ausgesetzt. Auch ist hier kritisch festzuhalten, dass die Ausgestaltung der Tätigkeit des Maklers nicht definiert ist. Wir hörten es auch im Sofortbericht. Der Staatssekretär sprach von der Qualität der Makler. Die Maklerprovision erlangt dieser nicht nach seinem Leistungsaufwand, sondern diese ist an den Wert der Monatsmiete für die betreffende Wohnung gebunden. Die freie Mietpreisbindung für Neu- und Wiedervermietung kann bei entsprechender Marktlage zu einem Anstieg der Maklerprovision führen, ohne dass der Makler einen nennenswerten Mehraufwand hätte oder sogar einen verbesserten Service anbieten würde. Auch das ist ein Unding. Dem soll ein Riegel vorgeschoben werden.
Ich bin gleich fertig, dann am Ende. Die Fraktion DIE LINKE begrüßt daher die Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
für den Wohnungsmarkt die bestehenden Regelungen aus dem Wohnraumvermittlungsgesetz zulasten der Mieter entsprechend zu ändern. Und wenn Sie sich heute dazu nicht entschließen können, dem Antrag zuzustimmen, dann würde ich unbedingt für eine Ausschussüberweisung von Punkt 2 plädieren, dann lassen Sie uns doch darüber im Ausschuss diskutieren.
Habe ich den wirklich verwendet?
Das heißt, wenn die Mieten steigen auf dem freien Markt, dann steigen automatisch auch die Durchschnittsmieten und somit auch die Maklercourtage, denn die ist ja im Moment festgelegt auf maximal zwei Monatsmieten und, ich denke
- plus Mehrwertsteuer, genau -, und
das ist ein Zyklus, den wir somit haben werden und das kann so nicht sein.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gut, dass wir heute dem Wohnungsmarktbericht noch einmal unsere Zustimmung geben können, gut dass wir ihn haben. Dass wir den Anträgen zustimmen werden, hatte ich bereits in der ersten Lesung hier kundgetan, und dass wir den FDP-Antrag für den weitergehenden halten, hatte ich auch schon im Ausschuss gesagt, und, Frau Präsidentin, unserer Meinung nach müsste er zuerst abgestimmt werden. Ich weiß, Herr Untermann, dieser Antrag hat bereits im Ausschuss keine Mehrheit gefunden und wir wissen auch um dessen Schicksal in den nächsten Minuten hier, das tut mir echt leid. Aber um der ganzen Sache weiter Gewicht zu geben, möchte ich hier noch einmal sagen, jawohl, der Wohnungsmarktbericht, den Thüringen hat, ist vorbildlich, denn viele Länder besitzen so etwas überhaupt nicht. Dass wir dem vorliegenden Antrag zustimmen, wie gesagt, möchte ich hier noch einmal kundtun.
Es wurde von meinen Vorrednern viel Richtiges gesagt. Ich möchte aber auf ein paar Dinge noch einmal zu sprechen kommen, die heute überhaupt noch nicht zur Sprache gekommen sind. In den Medien häufen sich die Berichte darüber, dass in den Innenstädten die Mieten explodieren. Zum Teil steigen die Mieten um 10 bis 20 Prozent. Die Masse der alteingesessenen Mieter wird an den Rand oder sogar aus den Städten gedrängt. Der Trend, der an vielen Stellen zu beobachten ist, es steht die Frage: Wie steht es mit den Mieten in Thüringen? Verdrängung aus der Innenstadt und nicht mehr bezahlbare Mieten sind auch aktuelle Probleme in Thüringen. Das betrifft vor allem Wohnungen in Ballungsräumen im unteren und mittleren Preissegment.
DIE LINKE sagt, eine soziale Gesellschaft muss überall genug Wohnraum mit verschiedenen Preisangeboten vorhalten. Ja, meine Damen und Herren, wir sehen es so, dass hier die Politik, dass hier der Staat gefordert ist, allen Bevölkerungsschichten ein adäquates Angebot zu unterbreiten.
Mieterinnen und Mieter geben oft schon 50 Prozent ihres Einkommens für Wohnen aus. Die Wohnungswirtschaft wird seit Jahrzehnten mehr und mehr den Gesetzen des Marktes und den Interessen der Vermieter unterworfen und somit immer unsozialer. Die realen Probleme der Mieterinnen und Mieter werden ignoriert und diese verheerende Strategie wird fortgesetzt. Wohnungspolitik ist vor allem auch ein bundespolitisches Thema und wie die Bundespolitik damit umgeht, zeigt uns die Vorlage des Gesetzes zur Änderung des Mietrechts. Die bundespolitischen Akzente, das heißt zu wenig Fördermittel für Gebäudesanierung und die weitere Einschränkung von Mieterrechten, genau diese Dinge gehen in die falsche Richtung. Genau in die
falsche Richtung ging auch die Entscheidung der Bundesregierung, die rund 11.500 Wohnungen in Ostdeutschland, darunter auch 900 Wohnungen in Thüringen an die Hamburger TAG Immobilien AG zu verkaufen, zeigt sich doch, dass die Bundesregierung weder im Interesse der Mieter noch im Interesse der Steuerzahler handelt. Die Mieter der betroffenen Wohnungen erhielten nun einen Vermieter, der nur an Gewinnmaximierung interessiert ist. Ich behaupte das so, denn in einem Interview sagte der Chef des TAG-Konzerns Rolf Elgeti, dass wohnen in Deutschland zu billig sei. Die Aussage von Elgeti zeigt doch, dass hier nicht im Interesse der Mieter gehandelt wurde, und es ist anzunehmen, dass Mietsteigerungen anstehen. In den bereits von der TAG übernommenen weiteren 25.000 ostdeutschen Wohnungen - auch in Thüringen - bewegen sich laut TAG-Quartalsbericht die Kosten und die Mieten nach ihrer Meinung in die richtige Richtung, also Kosten senken, Mieten nach oben. Politisch will der Bund auch hier nicht gegensteuern, denn der Verzicht auf den Verkauf an ein nicht renditeorientiertes Unternehmen wie die dazu extra gegründete TLG Fairwohnen Genossenschaft hätte hier ein richtiges Zeichen setzen können.
DIE LINKE vertritt die Auffassung, dass auch in Thüringen die Wohnungsbaugenossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften mit sicheren und stabilen Wohnformen und dem Recht auf Mitsprache künftig eine bedeutende Rolle einnehmen müssen. Genau das erwarten wir von Thüringen, denn in dieser Hinsicht hat die Bundesregierung erneut eine Chance für eine gerechte Wohnungspolitik vertan. Ich sage es noch einmal: Reine Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage können das Problem der explodierenden Mieten nicht lösen. Es handelt sich um ein Grundbedürfnis der Menschen und somit können wir das nicht dem Markt überlassen.
DIE LINKE fordert angesichts steigernder Mieten und dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Ballungszentren - wie auch in Jena - das Bekenntnis einer sozialen Wohnungspolitik, die durch Kappungsgrenzen und steuerliche Anreize für sozialen Wohnungsneubau den Markt reguliert.
Ich möchte auf ein weiteres aktuelles Problem hinweisen. Angesichts steigender Energiekosten betragen die warmen Betriebskosten fast den Wert der eigentlichen Kaltmiete. Die rasant steigenden Energiepreise sind dadurch für viele private Haushalte zu einer existenziellen Bedrohung geworden. Die Energiearmut - dieses Wort ist bereits schon geprägt worden - ist ein deutliches Phänomen dieser Entwicklung, weil sich immer mehr Menschen die notwendige Energie nicht mehr leisten können. In Deutschland wurde bereits 800.000 Menschen
jedes Jahr der Strom und die Gasversorgung abgeschnitten. Wie hoch die Zahl in Thüringen ist, konnten wir heute leider nicht erfahren. Es gab heute eine entsprechende Mündliche Anfrage. Wir sagen, Energieversorgung ist ein Grundrecht. Es kann nicht angehen, dass Rentner und Niedriglohnbezieher aufgrund der unsozialen Entscheidung der schwarz-gelben Bundesregierung sich die Heizkosten ihrer Wohnung nicht mehr leisten können.
Wir sagen Stopp. Es darf nicht noch zu mehr Anschlusstrennungen kommen, die Heizkostenpauschale für Wohngeldempfänger muss endlich wieder eingeführt werden.
Energiepreise, Rekordmieten, Luxussanierungen Mietpreise ziehen auch in Thüringen drastisch an. Sozialverbände und Mieterbund warnen vor einer Katastrophe auf dem Wohnungsmarkt. Nun mag es wieder heißen Schwarzmalerei. Ja, wir müssen aber auch in Thüringen gegenlenken zum Erhalt des sozialen Friedens in unserem Land.
Also ich fasse zusammen: Wir setzen uns weiterhin ein für den Erhalt des bezahlbaren Wohnungsbestandes. Wir setzen uns ein für die Stärkung von Mieterrechten und die Schaffung unabhängiger Beratungsangebote. Wir setzen uns ein für die Nutzung landeseigener Instrumente zur Mietdämpfung, für die Stärkung des öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnsektors sowie für eine neue soziale Wohnraumförderung. Das genau wird das Thema in einem nächsten Plenum sein, wenn wir über das Wohnraumfördergesetz reden. Ich hoffe, dass auch wir hier gemeinsam den richtigen Weg finden. Es gibt viel zu tun. Ich kann nur sagen, packen wir es gemeinsam an. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte mich bedanken für die Diskussion und auch die Zustimmung, die jetzt schon angedeutet wurde,