Eckehard Kölbel

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, verehrte Gäste, in der 109. Sitzung des Thüringer Landtags brachte die CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf in Drucksache 4/5333, Beitragsbegrenzungsgesetz, ein. Durch Beschluss des Landtags vom 18. Juni 2009 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss federführend und den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden. Noch am Abend des 18. Juni 2009 trat der Innenausschuss zusammen und kam überein, eine Anhörung durchzuführen. Von allen drei Fraktionen gab es mannigfaltige Vorschläge, wer anzuhören wäre. Die Mehrheitsfraktion des Hauses trat auch aus Zeitgründen, aber auch aus Rücksicht auf die Urlaubszeit für ein schriftliches Anhörungsverfahren ein, die Oppositionsfraktionen wollten eine mündliche Anhörung. Die dann mehrheitlich beschlossene Anhörung schriftlicher Art, deren vielfältige Stellungnahmen in den letzten Wochen eintrafen, konnte in der 73. Sitzung des Innenausschusses am 28. Juli 2009 ausgewertet werden.
Die von der CDU-Fraktion in Vorlage 4/2882 eingebrachten Änderungen, u.a. auch ein Produkt der Auswertung der vielen schriftlichen Meinungsäußerungen, wurden mehrheitlich im Innenausschuss beschlossen. Die in Vorlage 4/2861 von der Fraktion DIE LINKE und in Vorlage 4/2867 von der SPD eingebrachten Änderungsvorschläge fanden im Innenausschuss keine Mehrheit. Dieser Teil der Innenausschuss-Sitzung am 28. Juli 2009 fand in öffentlicher Sitzung statt. Die eingebrachten früheren Vorschläge der Oppositionsfraktionen zur Proble
matik Wasser/Abwasser waren ebenfalls Gegenstand der Innenausschuss-Sitzung. Da der Hauptgegenstand aber die Reaktion dieses Hohen Hauses auf das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 23. April 2009 darstellte, wurde die Problematik „Wie weiter mit den Straßenausbaubeiträgen?“ in dieser Innenausschuss-Sitzung ausgeklammert. Die Fraktion DIE LINKE trat im Innenausschuss bei der Frage nach der Notwendigkeit, Abwasserbeiträge zu erheben, oder in der Frage, was beim Ansatz der Beitragserhebung zu den privilegierten Flächen zählt, mit völlig anderen Ansätzen und Vorschlägen als die übrigen Ausschussmitglieder auf.
In Vorlage 4/2884 hat der Innenausschuss seine beschlossenen Beratungsergebnisse zu Drucksache 4/5333 niedergelegt. Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner 68. Sitzung am 5. August 2009 diesen Gesetzentwurf in Drucksache 4/5333 einschließlich Vorlage 4/2884 beraten und mehrheitlich zugestimmt. Der mitberatende Justizausschuss hat sich am 5. August 2009 in seiner 62. Sitzung mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt und mehrheitlich ebenfalls hier zugestimmt mit einigen redaktionellen Änderungen (siehe Vorlage 4/2893). In Drucksache 4/5433 hat die SPD-Fraktion einen Änderungsantrag zur Drucksache 4/5333 zur heutigen Sitzung im Landtag vorgelegt.
Somit ersuche ich Sie, verehrte Abgeordnete, um Zustimmung zur Drucksache 4/5333 und zur Beschlussempfehlung in Drucksache 4/5428 mit den darin enthaltenen und vom Innenausschuss beschlossenen Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, in zweiter Lesung beschäftigen wir uns heute mit der Drucksache 4/5090, dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum bestehenden Thüringer Personalvertretungsgesetz. Dieses bestehende Gesetz war, wie schon in der ersten Lesung hervorgehoben, am 27. September 2002 in Kraft getreten, nachdem vorher - und da gebe ich dem vor mir Sprechenden recht - teils in emotionsgeladenen Beratungen diskutiert und selbst gestritten wurde. Im Vorlauf
war die Gesetzesproblematik lange in den Ausschüssen beraten worden. Da es später beklagt wurde, musste der Thüringer Verfassungsgerichtshof darüber befinden, was er auch tat; § 4 Abs. 5 Nr. 5 musste nachgebessert werden. Das erfolgte dann schließlich auch.
Was bedeutet dies? Wir haben ein vom Thüringer Verfassungsgericht bestätigtes Gesetz. Seitdem fehlte es von beiden Oppositionsfraktionen im Thüringer Landtag nicht an Initiativen, dieses Gesetz zu novellieren. Die heutige Novelle der Fraktion DIE LINKE ist getragen von dem Wunsch, dass die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst in Thüringen mehr und umfassendere Mitbestimmungsregelungen in die Hand bekommen. Dies wurde zum Teil in rascher Folge von Veränderungen in der Thüringer Verwaltungsstruktur auch begründet. Man erklärte weiter - und Sie haben es selbst noch einmal wiederholt -, das veraltete Modell, hier heißt es „des Obrigkeitsstaates“, habe ausgedient. Deshalb sollte im Gesetz eingeschränkte Mitbestimmung und zum Teil auch Mitwirkung, wie sie jetzt noch enthalten ist, möglichst ganz aus der Gesetzlichkeit verschwinden. So habe ich das auch aufgefasst in diesem Bereich. Der derzeitige Zeitpunkt für diese Novelle war aus der verwaltungsfunktionalen Gebietsreform abgeleitet worden, quasi, wie es hieß, auch eine Art Deregulierungsmaßnahme. Ob aber z.B. die hier vorliegenden geforderten größeren Personalvertretungen passen zu den inzwischen sich verkleinernden Personaleinheiten, ist zu hinterfragen. Vielleicht werden ganz andere zusammenfassende Personalvertretungen für unseren Freistaat Thüringen geeigneter. Die hier ausformulierten Paragraphen in der vorliegenden Gesetzesnovelle haben viel Ähnlichkeit mit dem Vorläufer-Personalvertretungsgesetz in Thüringen.
Meine Frage wäre hier: Wollen wir tatsächlich wieder zurück? Wenn man aber zu dem Schluss kommt, dass unser Personalvertretungsgesetz unmodern, überprüfungs- und veränderungsnotwendig ist, das ist hier ja zum Ausdruck gekommen, dann - so zeigen die vergangenen Jahre bei der Erarbeitung der alten oder jetzt bestehenden Personalvertretungsgesetzlichkeit - ist dies nicht im Schnellverfahren zu machen. In der Schlussphase der Wahlperiode kann notwendige Qualität, die hier gerade notwendig ist, einfach nicht erreicht werden. Ich sehe, auch jetzt ist es durchaus in unserer Landesverwaltung Usus, dass die Leiter - jetzt völlig unabhängig von dem bestehenden Personalvertretungsrecht - ihre Kollegen mit einbeziehen bei wichtigen Fragen und mit ihnen diese auch vorbereiten. Wie gesagt, im Schnellschuss ist das nicht zu machen. Aus diesem Grunde kann ich nur hier feststellen namens der CDU-Fraktion dieses Hohen Hauses, das muss ich bekannt geben, dass hier und jetzt nicht von einer Zustimmung ausgegangen werden kann. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, werte Gäste, schon zu Beginn des Jahres 2009 lag das Begehren der kreisangehörigen Gemeinde Bernterode zwecks Eingemeindung nach Breitenworbis an und auch das Ersuchen auf Bildung einer Landgemeinde Nesse-Apfelstädt, bestehend aus Apfelstädt, Gamstedt, Ingersleben und Neudietendorf, derzeit Verwaltungsgemeinschaft, lag an. Per Beschluss des Landtags am 29. Januar 2009 wurde dieser Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen, der sofort am 30. Januar 2009 eine schriftliche Anhörung in den betreffenden Gemeinden beschloss unter Einhaltung aller zeitlichen Kriterien. Auf der Grundlage der entsprechenden schriftlichen Rückläufe - im Fall Bernterode, Breitenworbis gab es da keine - beschloss der Innenausschuss in seiner 70. Sitzung am 24. April 2009 den vorliegenden Gesetzentwurf in Drucksache 4/4804 mit Mehrheit, wobei die Fraktion DIE LINKE mit einem Änderungsantrag - hier geht es um den Namen der neuen Landgemeinde - unterlag. Er war damals unter der Vorlage 4/2447 niedergelegt, jetzt finden Sie ihn in der neuen Drucksache 4/5188.
Ich erinnere, einziger Diskussionspunkt in der Reaktion der Bürger bei der schriftlichen Anhörung war der Name der neuen Landgemeinde, in dem der bekannte Ortsname Neudietendorf nicht vorkommt. Die Mehrheit der Innenausschussmitglieder folgte aber dem Vorschlag des Gesetzentwurfs, wohl wissend, dass später mehrheitliche Voten der Bürger sicher auch eine Namensänderung herbeiführen könnten.
Hiermit ersuche ich Sie, verehrte Abgeordnete, dem Votum des Innenausschusses zu entsprechen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, in Drucksache 4/5090 bringt heute die Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag zum Thüringer Personalvertretungsgesetz ein. Man geht davon aus, dass seinerzeit - und das ist eben auch gesagt worden - das in Drucksache 3/1419 in 2001 auf den Weg gebrachte Thüringer Personalvertretungsgesetz, gestützt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1995 und zum Mitbestimmungsgesetz in Schleswig-Holstein entstand. Es wurde damals im Thüringer Landtag umfänglich und teilweise auch emotionsgeladen beraten und es gab Änderungsvorschläge dazu, bis das veränderte Personalvertretungsgesetz am 27. September 2002 in Kraft trat.
Wir sehen hier anhand der Terminschiene, wie lange bei dieser Gesetzesproblematik die Bearbeitung dauerte. Es ist kein Gesetz im Vorübergehen. Wir haben uns wirklich dort hineinvertieft. Die PDS hatte sich im September 2002 an den Thüringer Verfassungsgerichtshof gewandt und gegen verschiedene Paragraphen geklagt. Im April 2004 fasste der Gerichtshof seine Beschlüsse. Das Ergebnis war, außer § 4 Abs. 5 Punkt 5 sind alle übrigen Regelungen mit der Verfassung des Freistaats Thüringen vereinbar.
Mit der 2. Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes wurde gewissermaßen dieser Aufgabe des Gerichtes vom Landtag entsprochen. Was heißt das nun? Wir haben seitdem eine vom Thüringer Verfassungsgerichtshof bestätigte Gesetzeslage. Ich erinnere an die 26. Sitzung in der 4. Wahlperiode im November 2005, in der die Fraktion der Linkspartei.PDS die Drucksache 4/1299 zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes einbrachte. Als Anlass wurde genannt, man brauche - und auch davon hat er gerade schon gesprochen - in Thüringen ein Personalvertretungsgesetz für eine, wie es hieß, moderne, transparente und effiziente Verwaltung.
Dort sprach die SPD davon, Thüringen habe das schlechteste Personalvertretungsgesetz aller Bundesländer, bei jeder Beratung darüber oder Beschäftigung damit könne es nur Verbesserungen geben. Nun greift die Fraktion DIE LINKE dies alles auf und legt eine Notwendigkeit der Veränderungen des Personalvertretungsgesetzes dar. Das, wie es in der Begründung hieß, was im Unternehmerbereich mit Mitbestimmung der Arbeitnehmer inzwischen üblich sei, müsse man auch im öffentlichen Dienst im Freistaat Thüringen umsetzen und das müsse auch dort so gelten. Es könnte heute nicht mehr das, wie es im Text hier heißt, veraltete Modell des Obrigkeitsstaates angehalten werden.
Dabei sollen hier im ersten Gesetz über Personalvertretungen in Thüringen mehr Mitbestimmungsregelungen eingeführt werden, statt eingeschränkte Mitbestimmung oder Mitwirkung. Man bezeichnet in vorliegender Drucksache 4/5090 die effektive Mitbestimmung als eine Art Beitrag zur Deregulierung.
Warum nun jetzt dieser Gesetzentwurf? Der Einbringer begründet dies mit dem Behördenstrukturkonzept der Landesregierung, was schrittweise eingeführt und umgesetzt wird. In aller Munde sind Maßnahmen, die beraten und unter der Überschrift „Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform“ - wir hatten dazu in dem Enquetekommissionstagesordnungspunkt schon vieles gehört - eingeordnet werden können. Bei diesem Prozess sollen die Personalvertretungen stärker einbezogen werden, und zwar schon im Vorfeld. Laut Gesetz müssen diese das aber nicht, das kann man sicher noch einmal nachlesen, und das soll mit den vorgeschlagenen Gesetzlichkeiten jetzt geheilt werden. Diese Vorschrift soll auch in diesem Gesetz ihren Niederschlag finden. Daraus erklärt sich wohl auch, dass wir wieder zu größeren Personalvertretungen kommen sollen.
Auch ist im Gesetzentwurf enthalten, dass es dazu mehr Finanzen bedarf, also anfallende Kosten. Auf den Inhalt der veränderten Paragraphen des Personalvertretungsgesetzes, so wie es heute in dieser Drucksache vorgeschlagen wird, will ich in dieser Lesung nicht eingehen. Ich möchte aber nochmals feststellen, wir haben ein gültiges Personalvertretungsgesetz in Thüringen und das ist nicht gesetzeswidrig. Man kann, das ist hier ja auch erfolgt, zu dem Schluss kommen, es sei unmodern oder nicht zeitgemäß oder aus dem aktuellen Geschehen heraus überprüfungs- und änderungsnotwendig, dann aber - und das zeigen all die vorgehenden Beratungen, deshalb habe ich auch ausgeholt aus den Beratungen, die diesen Gesetzeswerken vorangestellt wurden - ist dieses nicht im Schnellverfahren möglich. So gewichtige Änderungen müssten ausgewogen, angehört, beraten und verabschiedet werden. Das kann aber in der Schlussphase einer Wahlperiode nicht geleistet werden, erhebt man den Anspruch, ein qualitätsmäßig anspruchsvolles Gesetz zu haben.
Namens der CDU-Fraktion kann ich deshalb einer Überweisung dieses Gesetzes an die Fachausschüsse nicht zustimmen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete und Gäste, in zweiter Lesung behandeln wir heute die Drucksache 4/4816. Man muss sich das immer noch mal in Erinnerung rufen, „Weiterentwicklung, Demokratisierung und Beschleunigung von Widerspruchsverfahren“ von der Fraktion DIE LINKE als Gesetzentwurf eingebracht. Ich erinnere nochmals, in Gemeinden über 1.000 Einwohner sollen Ausschüsse, wie es heißt, zur gütlichen Einigung von Widersprüchen gebildet werden. Deren Ziel soll es sein, zwischen den Behörden und dem Widerspruchsführen eine Lösung zu finden und zu vermitteln. Parallel soll es das Gleiche auf Kreisebene für kreisliche Angelegenheiten geben. Beide Seiten
sollen angehört werden. Es soll eine zusätzliche Instanz etabliert werden, die letztlich der Widerspruchsbehörde eine Empfehlung aussprechen soll. Nun ist die Widerspruchsbehörde in letzter Konsequenz daran jedoch nicht - das hatten wir heute hier schon festgestellt - gebunden. Da die Beratung dann aber auch noch öffentlich stattfinden soll, deshalb kommen wir auf solche Nachfragen wie vom Herrn Abgeordneten Dr. Krapp. Da werden diejenigen, die daran interessiert sind, alle mit erscheinen, gerade im gemeindlichen Bereich. Es soll zu einer Beschleunigung der ganzen Verfahren beitragen. Herr Kuschel, Sie haben das eben noch mal erläutert anhand der langen Dauer, die so ein Widerspruchsverfahren in der Regel in Thüringen hat. Da mahne ich durchaus eine Portion Skepsis an.
Dies wird auch nicht besser, wenn man in diesem Sinne die Thüringer Kommunalordnung noch durch gesetzliche Regelungen ergänzt. Bei Widerspruchsverfahren auf Landesebene sollte, wie der Einbringer des Gesetzentwurfs vorgeschlagen hat, der Bürgerbeauftragte zwischen den im Streit befindlichen Seiten möglichst eine Lösung herbeiführen. Auch hier ist eine Gesetzesänderung vorgeschlagen worden. Ich frage mich ernsthaft an dieser Stelle: Kann die Bürgerbeauftragte ohne Gesetzesänderung nicht unter der derzeit bestehenden Gesetzeslage bereits eine Vermittlung durchführen? Das könnte sie meines Erachtens auch heute schon, zumal wir solche Fälle ja im Petitionsausschuss schon gehabt haben. Wenn man für die verärgerten, fragenden oder zweifelnden Bürger das gesetzlich vorschlagen will seitens der einbringenden Fraktion, hätte man das Ganze - das ist nach wie vor meine Meinung - in den von Ihnen eingebrachten Gesetzentwurf 4/4816 einbauen können und keine erneute Gesetzesinitiative starten brauchen. Dann hätten wir es universell und es bräuchte nur noch ein Ausschuss ins Leben gerufen zu werden auf gemeindlichen und kreislichen Ebenen. Mir stellen sich Zweifel, erreichen wir mit dieser Streitschlichtungseinrichtung - ich nenne sie einmal so - eine höhere Qualität bei den entsprechenden Behörden? Ich muss noch sagen, weil Herr Kuschel mich auch persönlich angesprochen hat, meine Erfahrungen auf diesem Gebiet über die vielen Jahre sind ganz andere gewesen, denn diejenigen, gegen die Widerspruch erhoben wurde, haben dann nach langen Diskussionen erklärt: „Nein, wir bleiben dabei, das ist unsere Überzeugung.“ Wird es nicht - und da bin ich angesprochen worden soeben - letztlich noch mehr Verdruss geben? Sie sagen, der zunächst nicht in Widerspruch Gegangene kann ja durchaus seinen Widerspruch erneut einlegen in dem Bereich. Manche werden das nie machen, sondern die nehmen ihren Verdruss mit und sagen, es ist trotzdem ungerecht, ich habe eben meinen Beitrag überwiesen, obwohl ich das nicht einsehe. Insgesamt kann ich nur noch mal feststellen, die CDU-Fraktion kann diesem
in der Drucksache 4/4816 vorgeschlagenen Gesetzentwurf nicht zustimmen. Warum sollten wir in unserem Bundesland auch erst ein Instrument etablieren, das sich in anderen Konstellationen nicht bewährt hat und deshalb gar nicht mehr praktiziert wird? Allein eine klangvolle Überschrift bringt meines Erachtens nicht den gewünschten Erfolg.
Bitte.
Dieser Gesetzentwurf ist nach wie vor noch in Beratung. Ich will nicht voraussehen, wie der aus der Beratung herausgeht.
Ja, ich nehme die Wahl an.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete und Gäste, in Drucksache 4/4457 hat die SPD-Fraktion dieses Hohen Hauses einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung auffordert, alle drei Jahre ein gemeinsames Lagebild von Justiz und Polizei zur Organisierten Kriminalität in Thüringen zu erstellen und dies in einer pressefreien Kurzfassung zu veröffentlichen. Durch Beschluss des Landtags vom 14. November 2008 wurde dieser Antrag an den Innenausschuss überwiesen. In seiner Sitzung am 5. Dezember 2008 hat dieser den Antrag beraten. Dabei kam in der Sitzung zum Ausdruck, dass bei den Abgeordneten ein erhebliches Informationsbedürfnis zu OK-Fällen besteht. Wie aber diese Information bei nur wenigen Fällen in Thüringen jährlich aussehen könnte, ohne Geheimhaltungsgründe zu
verletzen, da gingen die Meinungen von Ausschussmitgliedern und der Landesregierung teils weit auseinander. Zugesagt wurde aber die Weitergabe von Informationen, eventuell auch in vertraulichen Sitzungen, bei anstehenden entsprechenden Fällen. Mehrheitlich wurde der Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 4/4457 abgelehnt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete und Gäste, seit nur wenigen Tagen liegt uns in der Drucksache 4/4816 ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vor zu, wie es heißt, „Weiterentwicklung, Demokratisierung und Beschleunigung von Widerspruchsverfahren“, das ist eben durch Herrn Abgeordneten Kuschel auch noch einmal wiederholt worden. Er legte dar, dass das etwas an Hessen angelehnt wurde, aber der Schwerpunkt liegt im Interessenausgleich zwischen dem Widerspruchsführer und der -behörde. Es ist in einem erheblichen Umfang besonders in den neuen Bundesländern, so konnte ich immer wieder feststellen, so, dass auf Verwaltungsakte besonders bei Gebührenbescheidungen Widerspruch der Betroffenen eingelegt wird und dies besonders häufig, wenn solche Bescheide für den Bürger überraschend eintreffen oder die Abfassungen unübersichtlich oder, was wir auch schon hatten, wenig aussagekräftig sind. Führt so ein Widerspruch nicht zum Erfolg, steht der Klageweg offen. Im einleitenden Text ist zu lesen: Die Fraktion DIE LINKE begrüßt in ihrem Antrag wohl, dass die Thüringer Landesregierung für einige Fachgebiete angedachte Abschaffungen des Widerspruchsverfahrens - von einigen anderen Bundesländern waren vorher Erprobungsphasen angesetzt und auch ausgewertet worden -, dies nicht weiter verfolgt hat.
Was wird uns nun heute in dieser Drucksache 4/4816 aufgemacht? In Gemeinden über 1.000 Einwohner sollen Ausschüsse gebildet werden zur gütlichen Erledigung von Widersprüchen, zwischen Behörde und Widerspruchsführer eine Lösung erarbeitet und vermittelt werden. Das Gleiche soll auf der Ebene der Kreise vom Kreistag erfolgen für alle Widerspruchsangelegenheiten auf Kreisebene. Dazu sollen beide im Streit befindlichen Parteien gehört werden und die Tagung solle nach Möglichkeit öffentlich stattfinden. Um dem gesetzliches Gefüge und Gepräge zu geben, sollte die Thüringer Kommunalordnung in diesem Sinne geändert werden. Auf Landesebene soll der Bürgerbeauftragte zwischen den im Streit befindlichen Stellen eine Anhörung durchführen und eine gütliche Regelung finden. Dazu solle das Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten in diesem Sinne geändert werden. Persönlich war ich nach dem ersten flüchtigen Lesen - wie gesagt, so viele Tage hatten wir es noch gar nicht - etwas erschüttert über solch einen Antrag und ich sah das
geltende Recht dahinschwinden,
da ja nun Verwaltungsakte verhandelt, ausgehandelt, umgemodelt werden können. Bloß gut, dass in der Begründung dann zu lesen war, dass die abschließende Entscheidung - das ist von den Vorrednern noch einmal unterstrichen worden - über den Widerspruch trotz Vermittlungsbemühungen die Behörde zu treffen hat. Wenn dem aber so ist und es auch so bleiben soll, weshalb so ein Aufwand, warum ein Extra-Gesetzentwurf, warum ist dieses Anliegen nicht in dem Gesetzentwurf, da er auch von Ihrer Fraktion gekommen ist, in Drucksache 4/4676 über die Neuordnung des Petitionswesens in Thüringen? In Artikel 2 Abs. 3 - ich erinnere nur noch mal daran - dieser Drucksache 4/4676 soll der Gemeinderat bei Gemeinden über 1.000 Einwohnern einen Petitionsausschuss bilden, im übertragenen Sinne gelte dies auch für den Kreistag für kreisliche Angelegenheiten. In der Begründung heißt es weiter, dass mit der Einführung des Petitionsrechts auf kommunaler Ebene das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Kommune gefördert wird und das Problembewusstsein der Kommune und der Verwaltung geschärft würde. Dabei wird so weit wie möglich von einer öffentlichen Petitionsausschuss-Sitzung ausgegangen. Persönlich sehe ich dafür also keine Notwendigkeit für einen Extra-Gesetzentwurf, wie er hier heute in der Drucksache 4/4816 vorliegt. Dies sagt noch nichts über die inhaltliche Notwendigkeit der Regelung in unserem Bundesland Thüringen.
Für mich stellen sich, wenn wir dieses nüchtern betrachten, eine ganze Reihe von Fragen. Eine Überlegung meinerseits: Erreichen wir mit einer solchen aufwendigen Streitschlichtungseinheit - ich nenne sie mal so - eine bessere Qualität bei den entsprechenden Behörden? Schüren wir vielleicht zwischen denen, die Widerspruch einlegten, und denen, die keinen Widerspruch erhoben haben, nicht neuen Streit? Mindern wir tatsächlich hiermit die Fälle, die anschließend bei Gericht landen? Kreuzen sich nicht die Aufgaben dieser neuen streitschlichtenden Ausschüsse mit denen, die für Petitionen zuständig sein sollen? Wenn das Recht nicht ganz auf der Strecke bleiben soll, kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass eine Mehrheit von Personen, hier wurde immer der Vermittlungs- oder Streitschlichter genannt, eines solchen Vermittlungsausschusses darüber entscheidet, ob ein erstellter Bescheid in Ordnung ist oder eine Abänderung erfolgen soll, um dann von einem weiterentwickelten Bescheid, einem demokratischer Bescheid, wie es hier eingangs heißt, und einem beschleunigten Verfahren zu sprechen? Ich kann seitens meiner Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf in Drucksache 4/4816 so, wie er hier abgefasst ist, nicht zustimmen. Ich
danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete und Gäste, der Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/3954 unter dem Titel „Thüringer Gesetz über das Neue Kommunale Finanzwesen“, besser bekannt unter dem Begriff „Doppikeinführung“, wurde per Beschluss des Landtags am 9. April 2008 federführend an den Innenausschuss und begleitend an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hatte zum Gesetzentwurf in seinen Sitzungen im April 2008, im Mai 2008 und zuletzt am 7. November 2008 beraten. Dazwischen erfolgte eine umfangreiche schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf. In vielfältigen weiteren Veranstaltungen, auch vom kommunalen Bereich in Thüringen veranlasst, konnten sich die Mitglieder des Ausschusses weiter in die umfängliche und teils problematische Materie vertiefen. Sie haben unter anderem Kenntnis genommen, dass eine Reihe Thüringer Kommunen bereits gut vorbereitet dieses neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen bei sich beginnen wollen. In seiner 62. Sitzung hatte der Innenausschuss mit großer Mehrheit sich für die Annahme des Gesetzentwurfs entschieden. Ein gleiches Votum hat am Vortag der Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. Dem Hohen Haus kann
ich deshalb die Beschlussempfehlung in Drucksache 4/4600 in diesem Sinne antragen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, die CDU-Fraktion dieses Hohen Hauses brachte zur Plenarsitzung am 4. Juli 2008 ihren Gesetzentwurf in Drucksache 4/4239 zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen in den Thüringer Landtag ein. Laut Beschluss des Hauses wurde dieser federführend an den Innenausschuss und begleitend an den Justizausschuss zur Beratung überwiesen. Noch am 4. Juli 2008 verständigten sich die Mitglieder des Innenausschusses darauf, zu diesem Gesetzentwurf eine breite Anhörung durchzuführen und einen größeren Kreis von betreffenden Personen und Institutionen einzuladen. Nach dieser Vorverständigung zur Anhörung fand dann diese am 5. September 2008 statt; ausgewertet wurde sie am 26. September 2008. Die zur Anhörung Eingeladenen tru
gen den Abgeordneten ihre Hinweise und Ratschläge vor. Eine Reihe dieser Änderungshinweisen fand Eingang in die Vorlage 4/2365, die dann vom federführenden Innenausschuss am 26. September mehrheitlich angenommen wurde. Feststellbar war, dass die künftig minimale Größe von Thüringer Gemeinden oder die Rechtsstellung von Ortsteil- bzw. Ortschaftsbürgermeistern eine der inhaltlichen Schwerpunkte nach dem Problem der Thüringer Landgemeinden in den Beratungen des Ausschusses darstellten. Der mitberatende Justizausschuss stimmte mehrheitlich dem vom Innenausschuss beschlossenen Vorschlag, wie in Vorlage 4/2365 enthalten, am 2. Oktober 2008 zu. Somit kann ich Ihnen die Beschlussempfehlungen in Drucksache 4/4484 mit dem Gesetzentwurf in Drucksache 4/4239 zur Beratung und Beschlussfassung in diesem Hohen Haus empfehlen. Neu hinzugekommen ist von der Fraktion DIE LINKE ein Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung in Drucksache 4/4499 zu unserer heutigen Beratung. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, in der 36. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 30. März 2006 wurde der Gesetzentwurf Thüringer Sicherheitsgesetz in Drucksache 4/1809 von der SPD-Fraktion eingebracht und zur Weiterberatung an den Innenausschuss federführend und an den Justizausschuss überwiesen. In der 59. Plenarsitzung am 3. Mai 2007 wurde von der Landesregierung ein Gesetzentwurf zur Änderung der sicherheits- und verfassungsschutzrechtlichen Vorschriften in Drucksache 4/2941 eingebracht. Er ging federführend an den Innenausschuss und begleitend an den Justizausschuss und den Gleichstellungsausschuss. Mehrfach wurde im Innenausschuss über diese Gesetzentwürfe beraten. Einen Höhepunkt dabei stellte die umfangreiche mündliche Anhörung am 14. September 2007 mit einer Vielzahl betroffener Einrichtungen und den Datenschutzbeauftragten im Freistaat Thüringen dar. Eine Vielzahl von Forderungen zur Änderung von Paragraphen bei diesem Gesetzentwurf, aber auch zu erwartenden Entscheidungen bei den Gerichten und Bundeseinrichtungen bzw. -behörden war Anlass, umfangreiche Änderungen und Aktualisierungen mit Fachexperten und Abgeordneten auszuarbeiten. Dabei galt als Ziel, zum derzeitigen Zeitpunkt eine möglichst aktuelle
Gesetzlichkeit für Thüringen vorzulegen. Da sich auf diesem Gebiet aber ständig Veränderungen ergeben, kann auch dies nur eine Momentaufnahme zum derzeitigen Zeitpunkt darstellen. Kurzfristig wurden die Ergebnisse in sehr umfangreichen Überarbeitungen den damalig Anzuhörenden per Beschluss auf der Sitzung des Innenausschusses am 17.06.2008 nochmals zur Kenntnis gegeben, um ergänzend schriftlich darauf zu reagieren, und zwar bis zur Innenausschuss-Sitzung am 27.06.2008, was nur ein Teil der Angeschriebenen aufgrund der Kurzfristigkeit auch tat.
Auf der 56. Sitzung des Innenausschusses am 27.06.2008 wurde nunmehr mehrheitlich diesen von der CDU-Fraktion eingebrachten umfangreichen Änderungen in der damaligen Vorlage 4/2184 mit kleinen redaktionellen Änderungen in der Vorlage 4/2245 und der Gesamtüberarbeitung dann in Vorlage 4/2240 zugestimmt. Vorschläge aus den Oppositionsfraktionen sowie der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion - Thüringer Sicherheitsgesetz - in Drucksache 4/1809 wurden mehrheitlich abgelehnt im Innenausschuss am 27. Juni 2008 so wie dann auch später in dem mitberatenden Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten am 1. Juli 2008.
Die Ihnen heute zur Abstimmung vorgelegten Beschlussempfehlungen finden Sie zum SPD-Gesetzentwurf in Drucksache 4/4273 und zum Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4277. Somit ist feststellbar, dass die mitberatenden Ausschüsse, der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten wie gesagt am 1. Juli 2008 sowie der Gleichstellungsausschuss am 2. Juli 2008, das Votum des Innenausschusses mitgetragen haben. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, zur 45. Plenarsitzung am 28.09.2006 war das Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes als Gesetzentwurf der SPD-Fraktion an den Innenausschuss federführend und den Justizausschuss überwiesen worden und als Drucksache 4/2261 eingegangen. Der Innenausschuss befasste sich am 6. Oktober 2006 erstmalig damit und befand, dass Novellierungsbedarf an der Gesetzlichkeit Rettungsdienst ganz allgemein in Thüringen besteht, besonders bei der Frage der künftigen Gestellung von Notärzten und dass in diesem Gesetzentwurf wertvolle Anregungen enthalten sein können. Deshalb wurde der Gesetzentwurf zunächst geparkt. Inzwischen wurden die lang andauernden Verhandlungen der Landesregierung in dieser Sache zwischen den Krankenversicherungen, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Kommunalen Vertretungskörperschaften zu einem Ergebnis geführt, das sich im Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/3691, Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Rettungswesens, widerspiegelt. In der 76. Plenarsitzung am 24. Januar 2008 wurde dieser Gesetzentwurf an den Innenausschuss federführend und den Sozialausschuss begleitend über
wiesen. Der Innenausschuss befasste sich mehrfach mit diesem Gesetzentwurf. Dabei war die große mündliche Anhörung am 14. März 2008 ein entscheidender Höhepunkt. Hier kamen die sehr unterschiedlichen Ansichten und Forderungen der Eingeladenen voll zur Geltung. Auf Wunsch und Beschluss der Abgeordneten wurde eine Synopse angefertigt beim Wissenschaftlichen Dienst des Landtags. Daraus und aus weiteren Konsultationen von im Rettungsdienst langjährig Tätigen, z.B. im DRK, verfasste die CDU-Fraktion eine Beschlussempfehlung in Vorlage 4/2175, die letztlich in der Innenausschuss-Sitzung am 17.06.2008 mehrheitlich angenommen wurde, während die Änderungsanträge in Vorlage 4/2189 von der LINKEN und von der SPD in Vorlage 4/2005 keine Mehrheiten fanden. Da bereits in früheren Beratungen auch teilweise von Anzuhörenden in der Anhörung der Regierungsentwurf zur Neuregelung des Thüringer Rettungswesens als Beratungsgrundlage angehalten wurde, wurde der anfängliche Gesetzentwurf der SPD in Drucksache 4/2261 letztlich mehrheitlich im Innenausschuss abgelehnt. So tragen die Endbeschlussempfehlungen des Innenausschusses die Drucksachennummer 4/4274 auf dem SPD-Gesetzentwurf fußend, und die Drucksachennummer 4/4267 den Gesetzentwurf der Landesregierung aufnehmend, die Ihnen vorliegen. Festzustellen wäre noch, dass der mitberatende Justizausschuss keine Behandlung des SPD-Antrags durchführte, da er vorher im Innenausschuss abgelehnt wurde. Der mitberatende Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den entsprechenden Ergänzungen am 27.06.2008 beraten und stimmte mehrheitlich den Vorschlägen des Innenausschusses zu. Siehe auch dazu Vorlage 4/2193. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, in der Drucksache 4/3968 beantragte die SPDFraktion dieses Hohen Hauses Auskunft darüber, wie es nach dem Beschluss des Gesetzes zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Polizei und dem Entschließungsantrag in dieser Sache in der Drucksache 4/3859 praktisch und umsetzungsmäßig denn weitergehen soll. Für die geforderte Berichterstattung wurde eine Reihe von Schwerpunkten im Antrag der SPD benannt - alles Punkte, die den Abgeordneten des Innenausschusses durch die vielfältigen Diskussionen im Zusammenhang mit OPTOPOL nicht unbekannt sind. In der soeben gegebenen Berichterstattung durch den Innenminister Scherer haben wir zu den aufgeführten Punkten des Antrags und zum derzeitigen Stand eine Aussage erhalten. Ich erinnere daran, dass unsere Beschlussfassung erst Ende Februar 2008 war und damit nicht allzu lange zurückliegt. Viele der darin dargelegten Maßnahmen und - ich möchte sagen - auch Ausblicke sind wohl so, dass man sich erst einmal hineinvertiefen - mir geht es jedenfalls so - und intensiv damit auseinandersetzen muss, bis hin zu Fragen des Abwägens. Wenn ich das recht verstanden habe, war OPTOPOL für die notwendige Reform bei der Thüringer Polizei eine faktenbestückte Grundlage, nun aber muss aus dem Stand 2008 heraus in der Polizei Reformschritt für Reformschritt angegangen werden. Wenn immer wieder von der Stärkung der Basis gesprochen wurde, so war es doch der rote Faden, der auch unserem Entschließungsantrag zugrunde lag. Uns war klar, zunächst wird mit der Auflösung des Polizeiverwaltungsamts begonnen. Was aus den Aufgaben und den Personen dabei wird, hat der Innenminister dargelegt. Weiterhin hat er Aussagen zu dem Problem Personaldefizite in der Fläche gemacht. Dabei ist im Gespräch mit den Dienststellen vor Ort und mit den Gewerkschaften, wie Sie
dargelegt haben, eine Form des Herangehens gewählt worden, die ich meinerseits nur begrüßen kann. Es ist wichtig, viele mitzunehmen, um Freisetzungsreserven zugunsten der Basisdienststellen bestmöglich zu finden und einzusetzen. Hier wurde dargelegt, alle frei werdenden Personen mit Vollzugsdiensteignung sollten wieder dem Dienst in der Fläche weitestmöglich zugeführt werden. Die hier genannte Anzahl ist eine - so möchte ich meinerseits sagen, als ich es eben hörte - sehr eherne Zielstellung. Dahinter stecken viel Arbeit und Kraft. Ich begrüße auch, dass Minister Scherer das bedarfsorientierte Schichtmanagement angesprochen hat. Wir sollten konsequent und überall dies verfolgen. Es bleibt uns eigentlich, wenn wir es klar analysieren, gar kein anderer Weg in der Perspektive - ich nenne zum Beispiel die zurückgehende Bevölkerung - für einen effektiven Polizeieinsatz mehr übrig.
Auch die Verfolgung der Idee, den belasteten Dienststellen vonseiten der weniger belasteten Dienststellen Hilfe zu leisten, einen entsprechenden Weg der Umsetzung zu finden, erscheint mir sachgerecht - eingeschlossen die Zielstellung des Innenministeriums, noch vor der Sommerpause erste umgesetzte Maßnahmen zugunsten der PIs anzugehen und auch in die Umsetzung zu führen.
Eine Frage, die uns immer wieder beschäftigt hat: Was wird mit den Polizeibeamten, die eingeschränkt vollzugstauglich sind, und wo könnten sie bestmöglich eingesetzt oder auch umgesetzt werden? Diese Frage hat uns viel und oft in unseren Diskussionen beschäftigt.
Zum Problem der Anhebung der Laufbahnanteile mit Zielstellung im Jahr 2013: Hier wurden heute Maßnahmen zu deren Verwirklichung vorgeschlagen, die richtig arbeitsintensiv werden. Auch hier geht es darum, eine entsprechende Möglichkeit der Ausbildung, der entsprechenden Umsetzung zu finden, damit wir dieses Ziel, das angegangen werden muss, auch erreichen. Von den inzwischen getroffenen Maßnahmen im Thüringer Innenministerium bis hin zu den Facharbeitsgruppen - so möchte ich es mal nennen - in den PDs und den PIs ist eigentlich im Bericht erkennbar gewesen: Es gibt bei der Thüringer Polizei keinen Stillstand, sondern es wird umgesetzt. Es wird eigentlich wirklich Reform gemacht. Auch die Struktur der Polizeidirektionen ist nicht außen vor, aber Sie haben es dargestellt, dies ist - so habe ich beim Zuhören bei Ihrem Bericht mir das herausgenommen - eine Reformmaßnahme von vielen, vielen notwendigen Schritten. Wichtig ist, mit den vorhandenen personellen und materiellen Kapazitäten - so möchte ich es mal übersetzen - unsere hohe Aufklärungsrate in Thüringen zu verteidigen zur Sicherheit unserer Bevölkerung. Dabei sollte kein guter Vorschlag ungeprüft außen vor gelassen blei
ben. Mit diesem Ziel halte ich Ihren Bericht für eine Etappe in den weiteren Schritten, mit denen wir uns sicher noch in den entsprechenden Gremien weiter beschäftigen werden. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, verehrte Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach § 19 Abs. 6 Thüringer Verfassungsschutzgesetz unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission unter Beachtung der Geheimhaltungspflichten den Landtag mindestens alle zwei Jahre über ihre Tätigkeit. Seit dem letzten Bericht, den ich in der 35. Plenarsitzung am 3. März 2006 gehalten habe, sind gut zwei Jahre vergangen. Ich kann also feststellen, dass der Bericht fristgemäß gehalten wird.
Zum Zeitpunkt des letzten Berichts stand gerade die Nachwahl für den ehemaligen Kollegen Stauch an. Wie Sie wissen, ist der Parlamentarische Geschäftsführer meiner Fraktion, Herr Kollege Schröter, als Nachfolger gewählt worden. Ich habe ihn in der 9. Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission am 21. Juni 2006 gemäß § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Parlamentarischen Kontrollkommission in Verbindung mit § 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetzes zur Erfüllung seiner Obliegenheiten zur gewissenhaften Durchführung seiner Aufgaben und zur Verschwiegenheit verpflichtet und er hat seine Arbeit in der Kommission noch in dersel
ben Sitzung aufgenommen.
Im Berichtszeitraum fanden zehn Sitzungen der Kommission statt, eine davon zeitweise im Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz zum Zwecke der Akteneinsicht und auch der Befragung dort tätiger Mitarbeiter. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist im Berichtszeitraum ihrer gesetzlichen Pflicht zur Kontrolle der Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz gemäß § 18 Abs. 1 unter Nutzung ihrer Befugnisse gemäß § 19 Thüringer Verfassungsschutzgesetz nachgekommen. So hat sie mindestens viermal jährlich die Unterrichtung gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz auf die Tagesordnung gesetzt; hier ist festgelegt, dass die Landesregierung die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichtet. Die Formulierung klingt zunächst einmal trocken und formal. Zuweilen hat sich aber bereits bei der Auslegung der Begriffe „umfassend“ und „Vorgänge von besonderer Bedeutung“ gezeigt, dass die Auslegung der dabei Beteiligten - die Landesregierung und das Landesamt für Verfassungsschutz auf der einen Seite und der Mitglieder der Kommission auf der anderen Seite - auch unterschiedlich war. Dabei spielt sicherlich die unterschiedliche Herangehensweise eine große Rolle. Hier die auch und zuallererst politisch denkenden Abgeordneten, dort das Ministerium mit seinem zuständigen Bereich und dem Landesamt für Verfassungsschutz, bei denen die juristische Prüfung und fachpraktische Betrachtung der Vorgänge den Vorrang hat. Beides ist notwendig, angemessen und ergänzt sich, hat allerdings im Berichtszeitraum der letzten zwei Jahre auch zu lebhaften bis hin zu kontroversen Diskussionen geführt.
Ich verrate dem Hohen Haus damit kein Geheimnis, Sie hatten es bereits in der Presse gelesen: Die Berichterstattung des Innenministers, insbesondere im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Organigramms des Landesamts für Verfassungsschutz im Internet im Verlauf des Verfahrens gegen den ehemaligen Präsidenten des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, hat zu Auseinandersetzungen zwischen der Kommission und dem Innenminister bzw. seinem nachgeordneten Bereich geführt. Im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Veröffentlichung des Organigramms des Landesamts im Internet durch Herrn Roewer habe ich dazu als Vorsitzender der Kommission zwei Tage nach einer regulären Sitzung, in der das Innenministerium über den Vorfall nicht unterrichtete, eine Sondersitzung einberufen.
Einige Mitglieder der Kommission haben Sitzungen unter Protest gegen die nach ihrer Auffassung nicht dem Wort, Geist und Sinn des Verfassungsschutzgesetzes entsprechenden Berichterstattung durch den Innenminister verlassen. Diese Sitzungen mussten deshalb vor Abarbeitung der Tagesordnung beendet werden.
Auch im Zuge der Berichterstattung zu den Aktivitäten des Landesamts für Verfassungsschutz im Vorfeld der Demonstrationen am 1. Mai 2007 in Erfurt hat eine Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission so ein vorzeitiges Ende gefunden. Die Kommission war dann eine längere Zeit nur eingeschränkt arbeitsfähig. Eine solche Situation wünscht sich niemand, ich als Vorsitzender der Kommission am allerwenigsten. Dennoch wurde auch deutlich, dass alle Verantwortlichen, gleich ob Mitglied der Kommission oder in den betreffenden Bereichen des Ministeriums oder des Landesamts tätig, mit großem Engagement bei der Sache sind und so lange um die beste Lösung eines Problems ringen, bis diese gefunden ist. Würden solche Konflikte nicht engagiert und offen ausgetragen, wäre ja eher zu befürchten, dass oberflächlich oder gleichgültig gearbeitet würde. Das könnte in diesem sensiblen Bereich des Verfassungsschutzes und seiner parlamentarischen Kontrolle niemand ernsthaft wünschen.
Aufgrund der Vermittlung der Landtagspräsidentin und des Ministerpräsidenten konnten Regelungen zur Konfliktlösung gefunden werden.
Deshalb meinen Dank an die Mitglieder der Kommission für ihr Engagement ebenso wie an die Landtagspräsidentin, den Ministerpräsidenten und alle im Innenministerium und dem dort nachgeordneten Bereich, die uns bei unserer Arbeit unterstützen.
So hat insbesondere das Landesamt für Verfassungsschutz die Parlamentarische Kontrollkommission im Rahmen der rechtlichen Vorgaben immer korrekt unterrichtet. Allerdings sind einige grundsätzliche Konflikte zwischen dem Innenminister und der Parlamentarischen Kontrollkommission bislang noch nicht ausgeräumt.
Zum Verfahren gegen Herrn Roewer selbst ist nur zu sagen: Es ist in den Händen der Justiz, wir können und wir wollen darauf keinen Einfluss nehmen. Einfluss nehmen kann, will und muss die Parlamentarische Kontrollkommission darauf, dass sich Vorkommnisse, wie sie insgesamt in diesem Verfahren offenbar geworden sind, nicht wiederholen. Das ist Ziel unserer Kontrolle der Verfassungsschutzbehör
de und selbstverständlich werden wir auch an dieser Sache dranbleiben.
Ein Beispiel der intensiven Diskussion in der Parlamentarischen Kontrollkommission war auch die Kritik an der Erteilung der Aussagegenehmigung durch das Innenministerium. Ebenfalls intensiv hat sich die Parlamentarische Kontrollkommission mit der Aussage des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz befasst, in einem Fall habe er sich durchaus in einem Konflikt zwischen der Gesetzeslage und der Loyalität zum Innenminister befunden.
Die Parlamentarische Kontrollkommission braucht ohnehin bei vielen Punkten, über die sie berät und sich Bericht erstatten lässt, einen langen Atem und sie hat ihn auch. Dazu zwei Beispiele: Im letzten Bericht vor zwei Jahren hatte ich über die Problematik des Führens von Akten über Mitglieder des Landtags im Landesamt für Verfassungsschutz berichtet. In den vergangenen Monaten gab es neue Rechtsprechungen verschiedener Gerichte dazu. Wir werden die Rechtsprechung sorgfältig auswerten und wenn es notwendig erscheint, entsprechende parlamentarische Initiativen anregen. Selbstverständlich halten wir uns jederzeit die Möglichkeit offen, erneut, auch bezogen auf diese Problematik, von unserem Recht auf Akteneinsicht beim Landesamt für Verfassungsschutz Gebrauch zu machen.
Aus der Entstehungszeit des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes ist manchen von Ihnen vielleicht noch in Erinnerung, wie wichtig den meisten Abgeordneten der 1. Legislaturperiode damals die Regelung des § 2 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes war: Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz ist es, den zuständigen Stellen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder sowie gegen Bestrebungen und Tätigkeiten der organisierten Kriminalität zu treffen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben beobachtet das Landesamt für Verfassungsschutz auch frühere, fortwirkende unbekannte Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungs- und Abwehrdienste der ehemaligen DDR im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Auch diese Aufgabe des Landesamtes ist bei uns nicht in Vergessenheit geraten. Wir fragen auch in der 4. Legislaturperiode nach Erkenntnissen auf diesem Gebiet. Für uns gilt nach wie vor der Inhalt des Redebeitrags des damaligen Innenministers, der in der 22. Plenarsitzung am 19. Juni 1991 sagte - ich zitiere, Frau Präsidentin: „Das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsschutz als Instrument zur Abwehr der den Bestand des Landes gefährdenden Bestrebungen bezeichnet. Als eine Art Frühwarnsystem versetzt er die Regierung und das Parlament - das möchte ich ganz besonders betonen -
in die Lage, rechtzeitig auf bedrohliche Entwicklungen zu reagieren. Er soll auch einen entscheidenden Beitrag zur Aufdeckung noch nicht vorhandener Macht- und Einflussstrukturen des MfS leisten. Aus diesen gehen Destabilisierungs- und Unterwanderungsversuche aus. Der Verfassungsschutz soll - im Rahmen der Beobachtungen verfassungsfeindlicher Aktivitäten früherer Stasimitarbeiter - die wertvolle Arbeit der Bürgerkomitees, die bisher auf diesem Gebiet geleistet worden ist, fortsetzen.“
Über die Durchführung dieser Maßnahmen besteht ebenfalls ein noch andauernder Konflikt zwischen der Parlamentarischen Kontrollkommission und dem Innenminister. Neben den turnusmäßig vorgeschriebenen Berichten nach § 19 Abs. 1 Satz 1 hat der Innenminister auch gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Verfassungsschutzgesetz zu sonstigen Vorgängen aus dem Aufgabenbereich des Landesamts berichtet, zu denen die Berichterstattung aus der Kommission verlangt wurde. Dies betrifft ein sehr breites Spektrum, das sich natürlich auch an aktuellen Geschehnissen orientiert hat, wie dem G 8Gipfel in Heiligendamm und den dort stattgefundenen Demonstrationen, auch an Pressemeldungen zur Gefährdungslage verschiedener Art oder Berichten über Verstrickungen zum Beispiel sächsischer Landesbeamter in organisierte Kriminalität. Auch zur sogenannten Rockerkriminalität und zu verfassungsfeindlichen marxistisch-leninistischen Strukturen, zum Beispiel der Kommunistischen Plattform, hat der Innenminister umfangreiche, sehr detailliert ausgearbeitete schriftliche Berichte des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz vorgelegt und darüber hinaus in den Sitzungen der Kommission mündlich berichtet. Das gilt auch für die Bereiche der organisierten Kriminalität im Zusammenhang mit den Morden in Duisburg und etwaiger Verbindungen nach Thüringen. Auch an dieser Stelle musste entgegen ersten Veröffentlichungen des Thüringer Innenministeriums ein Nachbericht eingefordert werden. Dabei stellte sich heraus, dass die Auffassung der Parlamentarischen Kontrollkommission durchaus begründet war. In diesem Zusammenhang wurde und wird noch über die Demonstration von Rechts- und Linksextremisten am 1. Mai 2007 in Erfurt beraten. Dies ist ein gutes Beispiel dafür, dass sich die Kommission über die Vorgänge im Zusammenhang mit solchen Ereignissen inhaltlich berichten lässt, um anhand der Berichte zu den verschiedensten Themenbereichen feststellen zu können, ob und mit welchem Ergebnis das Landesamt auf diesen Feldern arbeitet.
Nach der Analyse des Ablaufs der Vorfeldarbeit des Verfassungsschutzes und der eigentlichen Demonstration am 1. Mai 2007 wird man einschätzen können, ob das Landesamt seine Möglichkeiten angemessen eingesetzt hat, seine Zusammenarbeit mit
den zuständigen Behörden der anderen Länder optimal ist, ob es durch seine Erkenntnisse dazu beigetragen hat oder vielleicht zukünftig noch besser dazu beitragen könnte, dass solche Demonstrationen friedlich und gewaltfrei ablaufen können.
Die Parlamentarische Kontrollkommission geht davon aus, zukünftig über derartige Ereignisse unverzüglich und umfassend informiert zu werden. Selbstverständlich fragen wir auch hier immer wieder: Ist tatsächlich der Verfassungsschutz gefragt? Sind die eingesetzten Mittel zur Gewinnung der Erkenntnisse angemessen? Wo verläuft die Trennlinie zwischen verfassungsfeindlichen Aktivitäten und schlichtweg auf Krawall und Zerstörung ausgerichtete kriminelle Energie? Allerdings, und das möchte ich betonen, hatten wir nicht in einem einzigen Fall Zweifel daran, dass die uns vorgetragenen Erkenntnisse mit angemessenen und rechtsstaatlichen Mitteln gewonnen wurden. Insbesondere im Umgang mit dem Phänomen in der rechtsextremen Szene ist es sicher nicht ganz einfach.
Die Beschäftigung mit dem Rechtsextremismus war ohnehin einer der Schwerpunkte der Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission. Die Akteure verbreiten ihre Musik, ihre DVDs über den Internethandel, der außerordentlich schwierig zu überwachen ist. Sie nehmen sich sozialer und gesellschaftlicher Themen an, mit denen gerade solche Menschen, die sich aus welchem Grund auch immer auf der Schattenseite des Lebens sehen, leicht zu fangen sind, und verkaufen unter Missbrauch der Sorge um Arbeitslosigkeit und Zukunftsangst in Zeiten des Wandels auch ihre rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Gesinnung. Sie treten als Bewährungshelfer auf, was fatale Auswirkungen auf die Prognose für den Entlassenen haben dürfte und was sicher einige von Ihnen aus den eigenen Wahlkreisen auch schon kennen.
Die Rechtsextremen erwerben Immobilien, die dann für die Veranstaltung indoktrinierender Versammlungen und so weiter genutzt werden können, ohne dass eine Handhabe für ein Versammlungsverbot bestünde. Ich nenne hier beispielhaft das „Braune Haus“ in Jena-Lobeda, das ist aber bedauerlicherweise kein Einzelfall. Erfreulicherweise konnten in Pößneck vor Kurzem der Verkauf einer Immobilie an die Rechtsextremen gestoppt werden.
In der Aufklärung und Sensibilisierung der allgemeinen Öffentlichkeit sieht die Kommission eine sehr gute Möglichkeit, präventiv zu wirken und einzuschreiten. Das Wissen, das das Landesamt für Verfassungsschutz durch seine Arbeit gewonnen hat, soll zum Beispiel in Handreichungen für haupt- und ehrenamtliche Bürgermeister oder auch für Lehrer und Schulleiter nutzbar gemacht werden, damit ers
te Anzeichen erkannt werden, damit es eben nicht zum Immobilienkauf kommt, sondern in der Gemeinde dagegen angegangen werden kann, dass schon in den Schulen erste Anzeichen von rechtsextremen Aktivitäten erkannt und ihnen entgegengewirkt wird.
Das Innenministerium hat zugesagt, solche Handreichungen zu erarbeiten und herauszugeben. Wir werden demnächst nachfragen, wie der Stand der Dinge auf diesem Gebiet ist. Die begonnene Öffentlichkeitsarbeit des Landesamts für Verfassungsschutz gemeinsam mit anderen Akteuren wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausdrücklich begrüßt und gefordert. Die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission sehen sich hier über die Kontrollfunktion hinaus auch als diejenigen, die mit dem Wissen um die Problemfelder, auf denen der Verfassungsschutz tätig ist, bei der Beratung von Gesetzesvorlagen oder anderen parlamentarischen Initiativen versuchen können, an den richtigen Stellschrauben zu drehen und, wo dies möglich und sinnvoll ist, damit das allgemeine Verwaltungshandeln die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einbinden kann. Durch die Nutzung all dieser Möglichkeiten zeigt sich die wehrhafte Demokratie mit der Geduld, immer wieder kleine und größere Schritte zu tun, um die Grenzen der Rechtsordnung nicht zu überschreiten, aber dennoch die Wege der Verfassungsfeinde zu durchkreuzen.
Die Parlamentarische Kontrollkommission bekommt viermal jährlich einen Bericht gemäß § 8 Abs. 5 bis 8 Bundesverfassungsschutzgesetz darüber, welche Maßnahmen durchgeführt wurden, bei denen das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis Betroffener eingeschränkt wurde. Im Bereich des Thüringer Verfassungsschutzes hat die Anwendung von solchen Überwachungen im Berichtszeitraum keine erwähnenswerte Rolle gespielt. Eines ist allerdings klar festzustellen: Die Lage, der sich die Verfassungsschutzbehörden gegenübersehen, hat sich in den letzten Jahren eindeutig verändert und verschärft. Die Überwachung potenzieller Verfassungsfeinde aus dem stark angewachsenen Bereich des Rechtsextremismus und der ausländischen hier aktiven Extremisten ist ungeheuer anspruchsvoll und zeitaufwendig. Daher hat die Parlamentarische Kontrollkommission die Bemühungen des Landesamts für Verfassungsschutz unterstützt, Experten auf diesem Gebiet zu gewinnen. Die große Anzahl verschiedener aktiver Gruppen aus dem politisch extremen, insbesondere rechtsextremen Bereich, aber auch der organisierten Kriminalität bzw. der terroristischen Szene wie Al-Kaida im Zusammenhang mit der hohen und noch steigenden Zahl der Mobilanbieter, die noch vor nicht allzu langer Zeit ungeahnten Möglichkeiten des World Wide Web, aber auch die Herkunft der betroffenen Personen aus allen Kontinenten hat auch die Überwachung telefonischer und Internetkontak
te zur rechtzeitigen Aufdeckung verfassungsfeindlicher Bestrebungen wesentlich arbeitsaufwendiger gemacht. Das bedingt den zusätzlichen Einsatz von Mitarbeitern im Verfassungsschutz sowohl mit den erforderlichen Qualifikationen, zum Beispiel den erforderlichen Sprachkenntnissen, als auch in der angemessenen Anzahl. So hat, wie bereits erwähnt, die Kommission im Rahmen der letzten Haushaltsberatung gegenüber der Landesregierung darauf gedrungen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz auch zukünftig personell den veränderten und gestiegenen Anforderungen entsprechend ausgestattet ist. Hier ist Dank zu richten an den Ministerpräsidenten, der für unsere Bitte ein offenes Ohr gezeigt hat. Allerdings wäre es besser gewesen, diese Problematik vorab zwischen dem Thüringer Innenministerium und dem Finanzministerium zu klären. Ohnehin hat sich die Parlamentarische Kontrollkommission immer wieder engagiert dafür verwendet, dass die im Landesamt für Verfassungsschutz vorhandenen Planstellen auch tatsächlich mit Verfassungsschutzexperten besetzt sind oder wieder besetzt werden. Diese Stellen sollen ausschließlich für die Aufgaben des Landesamts verwendet werden.
Resümierend darf ich, so glaube ich, feststellen, dass wir unsere Aufgabe in dem zurückliegenden Zeitraum recht anständig und mit großem Einvernehmen zwischen den Abgeordneten erfüllt haben. Dies trifft jedenfalls auch für den neu ernannten Staatssekretär zu, dessen Arbeit zu einer Qualitätssteigerung in der Berichterstattung geführt hat. Dafür sind wir dankbar. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, in Drucksache 4/3507 wurde von der Fraktion DIE LINKE ein Antrag in den Thüringer Landtag eingebracht, der sich gegen die Bündelung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen im Freistaat Thüringen richtet, und zwar ein solcher, an der die Betroffenen nicht aktiv mitgewirkt haben. Im Klartext geht es hier um die Eingliederung der Thüringer Verwaltungsschule Weimar in das Bildungszentrum in Gotha. Die Fachausschüsse Innen und Haushalt und Finanzen dieses Hohen Hauses hatten, wie wir von der Berichterstatterin eben hörten, diesen Antrag mehr
heitlich abgelehnt bzw. sind nicht in eine solche Beratung eingetreten.
Dieses Votum kann ich nur noch einmal wiederholen und feststellen: Die nicht ganz unkomplizierte Bündelung bedarf guter Vorbereitung und langfristiger Überlegung, die derzeit offensichtlich noch nicht die nötige Entscheidungsreife haben. Ich rufe in Erinnerung, das Thüringer Kabinett hatte im Juli 2007 ein Bündelungskonzept auf diesem Gebiet zur Kenntnis genommen. Das Konzept stellt einen Vorschlag für die Gründung einer Akademie für öffentliche Verwaltung in Thüringen am Standort Gotha dar. Hier sollten alle schon beim Bildungszentrum ansässigen Bereiche in optimierter Struktur zusammengefasst werden. Weiter ist es Ziel, die Aus- und Fortbildung für den mittleren und gehobenen Dienst möglichst gemeinsam zu organisieren, zu gestalten und durchzuführen. Noch in der ersten Hälfte 2008 wird sich sicher die Landesregierung noch vertiefter mit dem Bündelungskonzept für die Aus- und Fortbildung auseinandersetzen. Daran könnten sich dann die Zeitpläne und die Einzelheiten der Umsetzung des Konzepts anschließen. Eine derzeitige sofortige Verlagerung des Sitzes der Verwaltungsschule von Weimar nach Gotha steht nicht an.
Deshalb läuft der Punkt 2 dieses Antrags wohl ins Leere. Auch die Information der Beteiligten der Verwaltungsschule über konzeptionelle Überlegungen sind über den Direktor wohl bekannt gemacht worden und auch die kommunalen Gremien, wie Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag, erhielten Kenntnis. So kann auch von einer Information der betreffenden Bediensteten insgesamt ausgegangen werden.
Zusammenfassend stelle ich fest, die CDU-Fraktion dieses Hohen Hauses sieht derzeitig in dieser Angelegenheit keinen akuten Beratungsbedarf und lehnt deshalb den Antrag in Drucksache 4/3507 ab. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete und Gäste! Herr Kollege Kuschel, wenn ich auch über Neujahr noch mal darüber nachgedacht habe, aber besser ist Ihr Gesetzentwurf deshalb immer noch nicht geworden, auch nicht geeigneter.
In zweiter Lesung behandeln wir heute den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3559, der sich, wie es heißt, für die Wiedererlangung der kommunalen Handlungsfähigkeit der Stadt Eisenach einsetzt. Ich sage das deshalb an dieser Stelle, denn was hier im jetzigen Beitrag zu hören war, war ein Ausblick auf die weiteren Dinge, die uns noch erwarten, wenn der Masterplan greift.
Dabei darf ich daran erinnern, dass wir am letzten Plenartag im Dezember 2007 in diesem Hohen Hau
se ausführlich diesen Gesetzentwurf von vielen Seiten beleuchtet und beraten haben. Die Schöpfer des Gesetzentwurfs wollten uns im Plenum darlegen, dass die kommunale Handlungsfähigkeit von Eisenach nicht mehr bestehen würde und ganz dringend - und das ist heute auch zum Ausdruck gekommen - die Kreisfreiheit von Eisenach mit finanziellen und anderen Hilfen durch den Freistaat Thüringen beendet werden muss. Danach - hier ist heute noch mal gesagt worden, die Bürger werden darüber noch abstimmen - wird dann ganz offensichtlich alles gut. Durch einen bilateralen Vertrag zwischen dem Wartburgkreis und der Stadt Eisenach sollte bis Herbst 2009 das Verhältnis zwischen den beiden geregelt werden, also ein Stück vorgezogene Gebietsreform gewissermaßen als Muster für andere kreisfreie Städte in Thüringen.
Ausführlich hatten wir in der ersten Lesung alle Detailpunkte beraten, die ich nicht nochmals en détail aufführen will. Die CDU-Landtagsfraktion - schon in der ersten Lesung festgestellt - verkennt nicht, dass die Stadt Eisenach erhebliche finanzielle Probleme hat, um ihren Haushalt auszugleichen. Dies gilt auch für andere kreisfreie Städte. Auch auf infrastrukturellem Gebiet gibt es eine Reihe von Dingen, die noch zu bewältigen sind. Das steht außer Frage. Daraus aber den Schluss zu ziehen, dass nur mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf und diesen vorgeschlagenen Maßnahmen die Sache zu lösen ist, leuchtet meiner Fraktion so überhaupt nicht ein.
Wir sehen in diesem Gesetzentwurf ein untaugliches Rezept, das der Stadt Eisenach verordnet werden soll und lehnen diese Drucksache 4/3559 deshalb im Namen der CDU-Fraktion ab. Das gilt gleichermaßen auch für eine erneute Überweisung. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, überraschend wurde in den letzten Tagen die Drucksache 4/3559 von der Fraktion DIE LINKE, ein Gesetzentwurf, eingebracht, der sich in der Überschrift - ich habe schon gestaunt - für die Wiedererlangung der kommunalen Handlungsfähigkeit der Stadt Eisenach einsetzt. Das klingt zunächst sehr ehrenhaft, setzt aber vom Inhalt her voraus, dass der Stadt Eisenach die kommunale Handlungsfähigkeit verloren gegangen ist bzw. ihr irgendjemand diese genommen hat. Wenn ich jetzt den Vortrag des Abgeordneten Kuschel höre, wo er sagt, lasst es uns doch probieren, wir kreisen Eisenach wieder zurück und alles wird gut.
Zur Erinnerung, was steht tatsächlich in diesem Gesetzentwurf? Schnell ist im Gesetzentwurf der Grund gefunden, in der Entscheidung der Thüringer Neugliederung 1993/1994, die Stadt Eisenach als kreisfrei auszugestalten, liege die Ursache der unzureichenden Eigenfinanzierung. Das Abschneiden von den die Stadt Eisenach umgebenden leistungsfähigen Gewerbegebieten - und da sind Beispiele genannt worden von meinen Vorrednern - ist eine der Ursachen. Im Haushalt fehlten der Stadt jährlich 6 Mio. € - die Zahl ist schon des Öfteren genannt worden - und die sind auch perspektivisch nicht zu sehen. Darunter fallen die Infrastruktur der Stadt, es wurden die Beispiele vom Erhalt des Straßennetzes, der Schulen dargestellt oder auch die fragliche Erhaltung des Landestheaters. Die Feststellung, Herr Kuschel, dass im Wartburgkreis die Schulkonzeptionen alle so ideal sind, hat mich sehr gewundert. Das, was uns z.B. im Petitionsausschuss vorliegt, spricht eine andere Sprache. Es gibt dort ernsthafte Probleme, die erst einmal in die Reihe gebracht wer
den müssen.
Vorgeschlagen wird die Eingliederung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis. Übergangsweise soll der Freistaat Thüringen - jetzt hören Sie zu - 2 Mio. € mal vier Jahre jeweils hälftig für Eisenach und den Wartburgkreis zur Verfügung stellen. Wie gesagt, zusätzlich, um eine Wiedereinbringung der Stadt Eisenach abzusichern. Bis zur Wahl des Landrats im Jahr 2012 in einem neuen, wiedervereinigten Wartburgkreis soll es dann keine Doppelzuständigkeiten mehr geben. Regelungen zu umzusetzendem Personal sollen bis Herbst 2009 in einem bilateralen Vertrag zwischen Kreis und Stadt getroffen werden. Um dies zu bekräftigen, soll ein Bürgerentscheid stattfinden in der Stadt und im Kreis, dessen Quoren im Gesetzentwurf noch vorgegeben wurden. Weiter wurde in den Erläuterungen begründet, dass diese Lösung in Eisenach eine Auftaktaktion speziell für eine kreisfreie Stadt in Thüringen sein solle, da spätestens 2012 ohnehin eine umfassende funktionale Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen greife, die gleichzeitig über das weitere Schicksal der anderen kreisfreien Städte Thüringens und deren künftige Rechtsinstitute entscheide. Interessant ist, dass im Gesetzentwurf vorgeschlagen bzw. bestätigt wird, bis 2019 bleibt das Landratsamt des Warburgkreises in Bad Salzungen. Danach wird neu entschieden, wo der Sitz des Landratsamts im Wartburgkreis sein soll. Außerdem wird sich um eine Außenstelle des Wartburgkreises in Eisenach, zuständig für das nördliche Kreisgebiet - es ist auch heute schon erwähnt worden -, schon einmal Gedanken gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass für die 2009 neu gewählten Kreistagsmitglieder und die Stadträte in Eisenach die Aufgabe besteht, für die Ausgestaltung der notwendigen vertraglichen Regelungen zwischen Kreis und Stadt zu sorgen.
Auf weitere Punkte und Aussagen des vorliegenden Gesetzentwurfs will ich gar nicht weiter eingehen. Welche Schlussfolgerungen aus diesem Gesetzentwurf lassen sich für jeden Abgeordneten dieses Hohen Hauses zur Abwägung nun ziehen?
Erstens: Die Stadt Eisenach hat seit Jahren erhebliche finanzielle Probleme. Sie kann ihren Haushalt ohne fremde Hilfe nicht ausgleichen. Dazu sind Aussagen des jetzigen Oberbürgermeisters zitiert worden. Dieses Problem haben die anderen kreisfreien Städte in Thüringen, ich denke da an Suhl, ich denke da an Gera und darüber hinaus, aber auch weitere kreisangehörige Gemeinden.
Zweitens: Rückstände der Stadt Eisenach in der Infrastruktur, z.B. mangelnde Werterhaltung und Ähnliches gibt es in einer ganzen Reihe von Gemeinden in Thüringen. Diese gehen nicht einher damit, ob sie nun kreisfrei sind oder nicht kreisfrei sind.
Drittens: Dieser Gesetzentwurf stellt gewissermaßen zum derzeitigen Zeitpunkt ein Stück vorgezogene Kreisgebietsreform am Musterbeispiel Eisenachs dar unter dem Motto: Wer zuletzt seine Kreisfreiheit erlangt, ist noch warm, ist noch biegsam, den kann man sie wieder nehmen, wenn die Umstände entsprechend sind.
Namens der CDU-Fraktion dieses Hohen Hauses kann zum vorliegenden Gesetzentwurf, quasi die Freigabe eines Experiments, keine Zustimmung erteilt werden. Gleichzeitig wird nicht verkannt, dass es im Verhältnis zwischen den kreisfreien Städten Thüringens und ihrem Umland gewisse Probleme gibt, die einer Lösung bedürfen. Eine Extraregelung heute und jetzt in dieser Form, wie in diesem Gesetzentwurf am Fall Eisenach entwickelt, kann von der CDU-Fraktion absolut nicht befürwortet werden. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, soeben haben wir den Bericht des Thüringer Innenministers vernommen, was das Rettungsdienstgesetz betrifft. Auch ich bin froh, dass wir jetzt so weit sind. Es ist eine Materie, die nicht unkompliziert ist. Und die, die hinzugezogen worden sind - aber das wussten wir auch schon vor zwei Jahren -, haben ganz unterschiedliche Interessen und auch unterschiedliche Vorstellungen. Eines ist allen gemeinsam, dass sie sagen, es muss für Thüringen das in Lettern gegossen werden, woran wir uns halten können. Es bedarf gerade im Rettungsdienst immer wieder klarer Strukturen und auch klarer Abgrenzungen in den einzelnen Gebieten. Das ist der Praxis geschuldet, die täglich dort vorherrscht. Klar ist es keine einfache Materie, die hier zu bearbeiten ist. Wir hatten uns damals bei Ihrem Gesetzentwurf ausgemacht, dass wir gemeinsam eine Anhörung durch
führen und dann für unseren Freistaat Thüringen die entsprechenden günstigen Regelungen, die auch gehen und die funktionieren können, dann in das Gesetz hineinschreiben. Inzwischen ist es mir auch so gegangen, wie es Ihnen von der SPD gegangen ist, bevor der Entwurf kam, kamen schon die aufgeregten Stellungnahmen angeflattert, die beinhalteten, achtet bitte auf dieses und jenes. Eins der Ersten war die Frage des Krankentransports, auch die klare Abgrenzung auf diesem Gebiet dahin gehend, dass es verschiedene Träger gibt und auch unterschiedliche Fälle in Bezug auf den Krankentransport von zu Hause zum Krankenhaus und wieder zurück. Es ist ein Unterschied, ob jemand gehen kann oder einer liegend transportiert werden muss mit Infusionen, manchmal sogar auch mit ärztlicher Hilfe. Dazu wurden bei den einzelnen Trägern eine ganz Reihe von Investitionen getätigt und dass die natürlich jetzt sagen, der Taxifahrer um die Ecke hat sich beworben, den Preis kann ich nicht mithalten, ist ja klar. Abgesehen von dem Fall - hier eine entsprechende Abwägung vorzunehmen, das halten sie schon für erforderlich.
Dann geht es um die Frage des Kostenanfalls. Hier wurde immer wieder gesagt - und das haben wir praktisch auch erlebt -, nicht nur die einzelnen Träger, die die Kosten für ihre Leistung dann abrechnen, haben Probleme, sondern die Rettungsleitstelle selber über die Jahre hat auch eigene Probleme hinsichtlich der Finanzierung, weil die Kosten dort nicht fortgeschrieben worden sind, wie mir berichtet wurde. Die sind eingefroren auf dem alten Stand, das bedeutet letztendlich, dass die, die die Leistungen durchführen, immer ein Scheibchen mehr ablegen oder bereitstellen müssen für Dinge, damit die Leitstelle am Leben gehalten wird. Da sind wir in Ostthüringen noch gut dran, weil wir das rechtzeitig konzentriert haben in dieser Form.
Das Nächste, was durch die jungen Leute bei den Betreibern auch gefragt wurde: Erklärt uns doch mal genau, wo muss ich mit wem, mit welcher Qualifikation in die Rettung einsteigen. Da geht es darum, Rettungssanitäter und Rettungsassistenten einzusetzen. Das ist wirklich eine Frage der Ausbildung, ich will nicht sagen, es ist bei der Ausbildung die ständige Qualifizierung vorgegeben, das bringt schon das Rettungswesen als solches mit, aber jetzt zum Einsatz ist schon so zu klären, dass es aus der Gesetzlichkeit hervorgeht.
Die entscheidende Frage, und das ist hier schon von beiden übrigen Fraktionen auch angeführt worden, ist der Einsatz der Notärzte. Eine Frage, die wir noch nicht genannt haben, ist: Nicht nur die hinzugezogenen Ärzte aus den Krankenhäusern spielen eine Rolle, es gibt verschiedene Träger, die eigene Notärzte haben. Die fragen natürlich, sind wir jetzt üb
rig, braucht ihr uns nicht mehr, weil man dann zurückgreift auf die Bestellung der Notärzte, oder ist für beide in eurer Gesetzlichkeit Platz.
Das Nächste ist das Zusammenwirken verschiedener Erbringer. Da sehe ich vor allen Dingen für die Perspektive im ländlichen Raum eine Frage. Wir sind ja froh, dass wir jetzt in unserer Rettungsleitstelle eine gewisse Einteilung haben in der Karte, wer wird zuerst angerufen in einem ganz bestimmten Ort, in einem ganz bestimmten Stadtteil. Nur, wenn der Erbringer besetzt ist, greift der Nächste und kommt zu Hilfe. Damit sind erst einmal klare Dinge festgestellt, sonst würden mehrere gleichzeitig hinfahren und für den zweiten Fall ist gar keine Luft. Das darf also nicht entstehen.
Ganz bestimmte Fragen wurden an den Tischen der Kommunen, sprich kreisfreien Städten oder Landkreisen, letztendlich verhandelt und gehandelt, damit wir wussten, wie es weitergeht. Meines Erachtens soll es nicht so sein, so habe ich den Gesetzentwurf auch nicht verstanden, sicher, bei der Einbringung ist mehr Platz, dazu Stellung zu nehmen, dass sie sich jetzt gänzlich zurücknehmen und sagen, mach mal den Rettungsdienst, uns geht das nur am Rand etwas an. Dazu ist das viel zu verantwortungsvoll und dürfte auch sowohl die kreisfreie Stadt als auch den Landkreis interessieren, klappt in meinem Territorium das Rettungswesen oder gibt es dort erhebliche Probleme. All die Fragen werden sicher wieder auftauchen beim Gesetzentwurf der Landesregierung im Landtag. Ich sehe das auch so, dass wir bei den Beratungen im Ausschuss anhand der Anhörungen und der Anhörungsergebnisse zu reagieren haben. Ich könnte mir manche Detailfragen, die heute noch offen sind, die auch mitgeteilt worden sind, vorstellen, dass die in entsprechenden Verordnungen, die notwendig sind für technische Fragen, für Ausbildungsfragen, hier beigesteuert werden. Ich könnte mir auch vorstellen, dass in diesem Gesetzentwurf am Ende darüber nachgedacht wird, dass man sagt, wir müssen das erst mal, weil es doch etwas Neues ist, nach soundso viel Jahren mit einer Revisionsklausel oder Ähnlichem entsprechend versehen, weil wir schon gemerkt haben, es muss sich erst in dieser Weise fügen. Aus diesem Grund betrachte ich das heute als Zwischeninformation in diesem Bereich und würde dann sagen, dass der endgültige in erster Lesung eingebrachte Entwurf eine Basis bildet, auf der wir weiter beraten können. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, soeben haben wir vom Innenminister Dr. Gasser die Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung „Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheits- und verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften“ gehört und erfahren, niedergelegt in der Drucksache 4/2941. Erinnern wir uns, die Bilder der grausamen Anschläge islamistischer Selbstmordattentäter in New York, Washington, Pennsylvania, Bali, London und Madrid haben uns alle geprägt und tief bewegt. Seitdem hat sich die Sicherheitslage weltweit und damit auch in Thüringen verändert. Es ist deshalb zentrale Aufgabe der Politik, allen Bürgerinnen und Bürgern ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Lange Zeit haben wir in Deutschland geglaubt, nur Rückzugs- oder Ruheraum für internationale terroristische Ziele zu sein. Seit den gescheiterten Kofferbombenattentaten in Regionalzügen wissen wir, dass Deutschland nicht die Insel der Glückseligen ist. Wir müssen uns in der Kriminalitätsbekämpfung mit der dritten Generation der islamistischen Terroristen und ihrer Helfer auseinandersetzen. Operiert wird meist im Internet. Die Bedrohung ist konkret. Dennoch sind wir nicht schutzlos ausgeliefert. Die Bundespolitik hat mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz und der Antiterrordatei bereits wichtige Weichenstellungen vorgenommen. So wird den Nachrichtendiensten die Befugnis gegeben, bei Post, Banken, Luftfahrtunternehmen Auskünfte zu bekommen. Sie können zukünftig online Halterfeststellungen vornehmen und der Zoll kann Geld nicht nur bei Geldwäscheverdacht, sondern auch bei Terrorismusverdacht sicherstellen.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird unter anderem das Landesgesetz zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses an die aktuelle Rechtslage angepasst. Unsere gültige Thüringer Gesetzeslage galt es somit zu überprüfen und auch fortzuschreiben. Darüber hinaus haben Bund und Länder in Berlin ein gemeinsames Terrorabwehrzentrum eingerichtet. In Thüringen wurde die Außenstelle in diesem Monat in Betrieb genommen. Es sind nun sämtliche Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder vernetzt. Die behördenübergreifende Zusammenarbeit
wird verstärkt. Mittels der Antiterrordatei kann nunmehr rasch ermittelt werden, ob entsprechende Erkenntnisse über eine terrorverdächtige Person vorliegen oder nicht. Die Antiterrordatei ist ein großer Gewinn für die Sicherheit in unserem Land. Auch die Europäische Union hat längst erkannt, dass Sicherheit und Schutz vor globalem Terrorismus nur in enger europäischer Kooperation und nur gemeinsam geleistet werden kann. Dieser gemeinsame Schutz der EU-Außengrenzen, internationaler Fahndungen und polizeilicher Verfolgung im sogenannten Schengen-Raum sowie das Europäische Polizeiamt Europol, das die nationalen Polizeien im Kampf gegen organisierte Kriminalität unterstützt, sind ebenso ein Beleg für wirksame europäische Aktivitäten wie die gemeinsame Visum- und Asylpolitik. Deshalb passen wir auch in Thüringen die rechtlichen Voraussetzungen für polizeiliche Maßnahmen gegenüber Artikel 99 des Schengener Durchführungsübereinkommens zur gezielten Kontrolle ausgeschriebener Personen oder Fahrzeuge an. Die internationale Datenübermittlung wird weiterentwickelt. In Thüringen arbeiten wir schon seit Jahren konsequent für die innere Sicherheit. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Die Kriminalitätsbelastung ist in Thüringen niedrig und wir haben in Deutschland mit die höchste Aufklärungsquote. Nirgends in Deutschland lebt es sich sicherer als in Thüringen, das muss so bleiben.
Wir müssen deshalb die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, die uns im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Entscheidung konsequent gegen jede Form von Extremismus und Terrorismus vorgehen lässt. Es gilt, frühzeitig und vor allem dort anzusetzen, wo die Mittel am effektivsten wirken. Exemplarisch nenne ich die Konkretisierung des Einsatzes automatischer Kennzeichen, Erkennungssysteme zur Gefahrenabwehr und hier meine ich nicht nur die Abwehr von Kriminalität und Terror, sondern auch für die Überwachung von Fahrzeugen, die von der Fracht her ausgehen und noch zu errichtende Tunnel in Thüringen eventuell gefährden können.
Nicht unerwähnt bleiben darf die Möglichkeit der polizeilichen Datenerhebung und die neu gefassten Grundsätze der Rasterfahndung entsprechend der Forderung des Bundesverfassungsgerichts. Herr Innenminister Dr. Gasser ist schon darauf eingegangen.
Sehr geehrte Damen und Herren, dass präventiver Einsatz von Videoüberwachung ein wirkungsvolles Instrument, nicht nur zur terroristischen Verbrechensbekämpfung ist, zeigt der aktuelle Fall des entführten und ermordeten neunjährigen Jungen Mitja in Leipzig. Zwar konnte das tragische Verbrechen nicht
verhindert werden, durch die Videoaufzeichnung in der Straßenbahn konnten jedoch innerhalb kürzester Zeit wichtige Fahndungshinweise erzielt werden. Deshalb sollten wir noch einmal bei der Novellierung des Polizeigesetzes prüfen, ob wir alle verfassungsrechtlich möglichen Spielräume auch ausgenutzt haben, um der Polizei Videoüberwachung zu erleichtern, um auch auf eine Erfassung vorhandener Videosysteme im öffentlich zugänglichen Bereich sinnvoll und im Einzelfall rasch zurückgreifen zu können. Herr Dr. Hahnemann hat das ja auch hier anschaulich dargelegt, dass er dies als Gesetzesverschärfung, als unnötig abgetan hat, im Gegenteil, er hat sogar gesagt, die Möglichkeiten, die hier noch verschärft würden, hätten einen zu hohen Preis, als dass wir sie durchführen sollten. Darüber werden wir sicher im Innenausschuss und in den anderen Ausschüssen noch weiterberaten. Das Zweite ist, welche Aufgaben haben wir in Ableitung der entsprechenden Bundesgesetzlichkeit auch durchzuführen. Da sind wir in unserem Handeln nicht frei, sondern das haben wir zu vollführen. Zum Dritten ist es so, dass auch rechtlich - und darüber kann man sicher als Abgeordneter diskutieren - die entsprechende Ableitung des Durchzuführenden in der entsprechenden Form auch gewahrt ist. Das sind alles Punkte, die ich mir vorstellen kann, die wir dann in den Ausschüssen behandeln, an die diese Gesetzlichkeit überwiesen wird, die sehr umfassend ist, nicht nur an der Anzahl der Seiten, sondern auch der Fakten, die hier behandelt worden sind. Doch Gesetze - so sollten wir auch herangehen, deshalb dieser Fall in Leipzig -, die eventuell Leben retten könnten - und in dieser Rubrik schätze ich das auch mit der Mobiltelefonortung ein - können eigentlich nicht unsinnig sein. Thüringen erreicht Spitzenwerte bei der inneren Sicherheit. Dies zeigt, dass wir eine hervorragende Polizei haben. Unser Dank gilt allen Polizeibeamtinnen und -beamten, die täglich rund um die Uhr ihren Dienst für die Bürger und Bürgerinnen leisten. Das hohe Sicherheitsniveau bei einer vergleichbaren dünnen Personaldecke zeigt jedoch auch, dass nicht nur die Zahl der Polizisten entscheidend ist, sondern auch die technischen und, jetzt kommen wir zu unserem Gesetz, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu. Eine Rahmenbedingung wird nun endlich mit der Einführung z.B. des Digitalfunks für die Polizei vorangetrieben. Wir haben eine moderne Polizei, die bis heute mit völlig veralteten analogen Funktechniken ausgestattet ist, abhörbar für jeden und hin und wieder bei Einsätzen kommt es zu Funklöchern, ein nicht hinnehmbarer Zustand, der aber immer noch im polizeilichen Alltag auftritt. Die Umstellung auf digitale Funktechnik muss bundeseinheitlich geschehen. Bis Ende 2010 wird ein bundesweites Netz in Betrieb genommen. Hätte nicht der frühere Bundesinnenminister Otto Schily ohne Ausschreibung ein untaugliches Angebot der DB Telematik zugrunde gelegt, wären wir schon ein ganzes Stück weiter. Sie alle
wissen, im Innenausschuss haben wir über den letzten Stand in dieser Angelegenheit durch den Innenstaatssekretär gehört.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern dient dieser Gesetzentwurf und nicht dazu, wie hier von Dr. Hahnemann ausgeführt, die Bürger noch weiter zu ärgern, auszuhorchen und entsprechend zu drangsalieren. Die Bürger fragen uns, welche näheren und weiteren Schritte unternehmt ihr, um den modernen Bedingungen, die auf sie zukommen, einen Schutz angedeihen zu lassen. Wir sind alle aufgefordert, unseren Beitrag dazu zu leisten. Zur weiteren intensiven Beratung beantrage ich die Überweisung an den Innenausschuss, den Justizausschuss, weil ich der Meinung bin, dass auch die Umsetzung von Rechtsfragen hier zu behandeln sind, und den Gleichstellungsausschuss, der sich schon viele Jahre mit der Wegweisung und diesen Artikeln befasst hat.
Ich halte diesen Gesetzentwurf der Landesregierung für eine gute Beratungsgrundlage. Der Abgeordnete Gentzel ist schon auf die Vorschläge der SPD eingegangen und hat aufgeführt, dass es unterschiedliche Meinungen in der Ausführung gibt, die wir sicher auch im Innenausschuss umgehend und breit beraten können. Die Auswirkungen, die uns in der Umsetzung aufgetragen wurden, bedürfen einer entsprechenden umfangreichen Anhörung verschiedener Personen und Einrichtungen, deren Ergebnis wir sicher auch in der Auswertung im Innenausschuss dann zu berücksichtigen und auszudiskutieren haben. In diesem Sinne, denke ich, sollten wir - heute haben wir die erste Lesung dieses Gesetzes - an die Problematik herangehen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, verehrte Gäste, in zweiter Lesung steht heute das Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Meldegesetzes und der Änderung des Thüringer Personalausweisgesetzes auf der Tagesordnung. Seit dem 30. März 2006, dem Einbringungstag dieser Novelle, wurden eine Reihe von Aktivitäten vom Innenausschuss gestartet. Die Meinungen u.a. unserer Thüringer Gemeinden oder des Datenschutzbeauftragten oder des Landesrechenzentrums wurden ermittelt oder die Frage, welche Bürger eine Waffe führen dürfen, und die schnelle Ermittlung in der Meldekartei dazu wurden beraten und auch eine schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf war erfolgt. Der Ausfluss all dieser Ergebnisse fand seinen Niederschlag in der vorliegenden Beschlussempfehlung in
Drucksache 4/2346, die mehrheitlich Zustimmung im Innenausschuss fand.
Nun zu den Änderungen des Gesetzentwurfs: Zunächst sind wir den Bitten der kommunalen Spitzenverbände, der Wirtschaftsverbände und des Datenschutzbeauftragen gefolgt. In § 31 Abs. 3 des Gesetzentwurfs der Landesregierung ist vorgesehen, dass einfache Melderegisterauskünfte durch Datenübertragung mittels automatisierten Abrufs über das Internet nur durch das Landesrechenzentrum erteilt werden können. Der Vorteil einer solchen zentralen Auskunftsbehörde besteht insbesondere darin, dass die Gemeinden die für die automatisierten Auskünfte notwendige technische Infrastruktur nicht vorhalten müssen und dem Nutzer ein landesweites Informationssystem zur Verfügung gestellt werden kann, welches ständig - also 24 Stunden und das siebenmal in der Woche - erreichbar ist. Die wesentlich verbesserte Nutzerfreundlichkeit wird voraussichtlich dazu führen, dass sich das Anfragevolumen bezüglich einfacher Melderegisterauskünfte und damit das Gebührenaufkommen deutlich erhöhen wird. Hiervon profitieren alle Gemeinden, da die vom Landesrechenzentrum vereinnahmten Gebühren nach Abzug einer Unkostenpauschale auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 an die Gemeinden weitergeleitet werden sollen. Zudem kann die Datensicherheit beispielsweise bei Angriffen aus dem Internet durch das Landesrechenzentrum auf einem sehr hohen Niveau gewährleistet werden. Soweit einzelne Gemeinden über die für die automatisierten Auskünfte notwendige technische Infrastruktur bereits verfügen oder diese anschaffen wollen, ist die Regelung für diese Gemeinden jedoch nachteilig. Bei diesen Gemeinden besteht großes Interesse, die automatisierten Auskünfte selbst zu erteilen. Mit dem Änderungsvorschlag wird diesem Interesse entsprochen. Neben dem Landesrechenzentrum wird auch den Kommunen die Möglichkeit der Erteilung von automatisierten Melderegisterauskünften im automatisierten Verfahren, beschränkt auf das Gebiet der Kommune, eröffnet. Damit besteht für diese Gemeinden auch die Möglichkeit, Gebühren für die im automatisierten Verfahren erteilten einfachen Melderegisterauskünfte zu erheben.
Nun zu § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4: Künftig soll das Landesrechenzentrum aus den Spiegelregistern Auskünfte an andere Behörden oder öffentliche Stellen erteilen können, sofern der Empfänger erklärt, dass er ohne Kenntnis der Daten zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben nicht in der Lage wäre, das Auskunftsersuchen alle Meldebehörden betrifft und die Daten bei diesen nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand beschafft werden können. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Aufgabe um Einzelfallentscheidungen han
deln wird, die eine melderechtliche Prüfung erfordern. Diese sollte von der fachlich zuständigen Aufsichtsbehörde wahrgenommen und vom Landesrechenzentrum lediglich praktisch umgesetzt werden. Darüber hinaus scheint ihm eine Beschränkung auf Fälle, in denen alle Meldebehörden ausnahmslos betroffen sind, nicht praxisgerecht. Hier sollte bereits „eine Vielzahl von Meldebehörden“ genügen. Mit dem Änderungsvorschlag werden diese Anregungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz jetzt aufgegriffen.
Nun zu § 34 Abs. 2 Satz 1: Mit der Änderung wird ebenfalls einem Anliegen des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz entsprochen. Der Katalog der durch die Meldebehörden zu übermittelnden Daten wurde einerseits eingeschränkt und auf der anderen Seite entsprechend seiner Anregung um die Ordnungsmerkmale in § 4 erweitert.
Zu § 34 Abs. 2 Satz 6: Das Landesrechenzentrum sollte die bei ihm gespeicherten Daten regelmäßig auf Unstimmigkeiten prüfen und die betroffenen Meldebehörden unterrichten, wenn es solche feststellt. Hierbei soll auch der Abgleich zwischen den Daten der verschiedenen Spiegelregister möglich sein. Im Ergebnis des Anhörungsverfahrens war festzustellen, dass dies offenbar nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt. Daher wird nunmehr klargestellt, dass das Landesrechenzentrum auch einen Abgleich von Daten verschiedener Spiegelregister durchführen kann.
Zu § 34 Abs. 4: Mit der Änderung wird geregelt, dass Meldebehörden, die Selbstauskunft aus dem Melderegister erteilen und somit das volle Gebührenaufkommen erhalten, keine zusätzlichen Teilbeträge aus dem Gebührenaufkommen des Landesrechenzentrums erhalten.
In Erinnerung rufen möchte ich nochmals das Hauptanliegen, das dieser Novelle vorausgeht:
Erstens: Die sogenannten Rückmeldungen werden zukünftig ausschließlich elektronisch vorgenommen, das heißt, die Meldebehörde des Zuzugsorts unterrichtet die bisher zuständige Meldebehörde über die Anmeldung eines Einwohners nunmehr per elektronischer Mittelung.
Zweitens: Es wird die elektronische Auskunft aus dem Melderegister an öffentliche Stellen und Private ermöglicht. Beide Gruppen haben jährlich einen großen Informationsbedarf bei den Meldebehörden, um aus den verschiedensten Gründen Informationen über einen Einwohner aus dem Melderegister zu erhalten. Genannt seien an dieser Stelle neben Bürgern auch Rechtsanwälte oder Inkassobüros, welche Auskünfte oftmals zur Durchsetzung der
Forderungen benötigen, aber auch mitgliederstarke Vereine.
Drittens: Mittels vorausgefüllten Meldescheins wird nunmehr ermöglicht, dass die Zuzugsmeldebehörden die zur Anmeldung erforderlichen Daten des neuen Einwohners elektronisch aus dem Register vormals zuständiger Behörden abrufen können. Diese Daten können dem Einwohner zur Kenntnis und zur Aktualisierung gegeben werden. Der Einwohner muss kein Formular mehr ausfüllen. Er kann sich darüber hinaus auch über das Internet anmelden. Der Aufwand der Meldebehörden wird reduziert und der Grad der Genauigkeit der Melderegister erhöht.
Viertens: Zur Ausschöpfung der mit dem elektronischen Verkehr verbundenen Vorteile und Möglichkeiten werden bestimmte Aufgaben dem Landesrechenzentrum als einer öffentlich-rechtlich organisierten Stelle zur eigenen Erledigung übertragen. Über das Landesrechenzentrum erfolgen zukünftig alle Rückmeldungen sowohl innerhalb des Freistaats als auch gegenüber den anderen Bundesländern. Damit ist gesichert, dass der Datenfluss, insbesondere zwischen den Ländern, nicht an unterschiedlichen technischen Standards scheitert. Daneben hält das Landesrechenzentrum tagaktuelle Spiegelregister der örtlichen Melderegister vor. Mit Hilfe dieser Register kann Bürgern und Behörden künftig an zentraler Stelle Auskunft online erteilt werden.
Fünftens: Dem privaten Auskunftssuchenden wird für Thüringen und darüber hinaus ein modernes und nutzerfreundliches Auskunfts- und Anmeldeverfahren zur Verfügung gestellt, welches zukünftig an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr verfügbar ist. Hierdurch wird vermieden, dass ein Auskunftssuchender von Meldebehörde zu Meldebehörde weiterverwiesen werden muss, wenn der Gesuchte zwischenzeitlich umgezogen ist. Aber auch die Behörden profitieren von diesem Auskunftsverfahren. Beispielsweise wird für die Polizeibehörde zukünftig eine verlässliche und stabile Zugriffsmöglichkeit auf waffenrechtliche Einträge im Melderegister geschaffen.
Dies sollte nochmals der Verdeutlichung des Gesetzentwurfs dienen.
Zum Schluss möchte ich anmerken: In den letzten Ausschuss-Sitzungen - und Herr Dr. Hahnemann hat das ja heute hier wiederholt - gab es aus der Opposition den Hinweis auf Beschlüsse der Föderalismusreform, wo versucht wurde, die gesamte Novelle des Meldegesetzes zu verschieben. Man sollte nun erst einmal auf die bundesrechtliche Rahmengesetzgebung warten - so hat es Herr Dr. Hahnemann heute auch noch mal wiederholt. Dies ist
entschieden abzulehnen. Die mit der vorgelegten Novelle verbundenen Verbesserungen dulden keinen Aufschub. Das Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung kann nicht durch eine schwerfällige Gesetzesmaschinerie beim Bund gestoppt werden. Falls sich tatsächlich durch die Rahmengesetzgebung des Bundes Änderungsbedarf ergibt, was wir alle noch gar nicht wissen, kann man den zu gegebener Zeit auch in Thüringen vornehmen. Da frühestens 2009 mit einer verabschiedeten Gesetzesnovelle auf Bundesebene zu rechnen ist, sollten wir den Bürgern in Thüringen bis dahin nicht die Vorteile unseres Gesetzes vorenthalten. Und das Nächste ist: Wir hatten zu reagieren seitens des Landes und mussten mit den vorliegenden Fakten, so wie sie sich in Thüringen darstellen, auch das Beste im Sinne der bisherigen Gesetzgebung machen. Dem ist meines Erachtens mit diesem Gesetzentwurf auch Rechnung getragen worden. Vor wenigen Stunden wurde von der Fraktion der Linkspartei.PDS noch ein neuer Änderungsantrag in Drucksache 4/2390 zu dieser Gesetzesnovelle nachgereicht. Er bezieht sich eigentlich auf § 32 Abs. 4, der der Linkspartei.PDS aus datenschutzrechtlichen Gründen, was das Widerspruchsrecht des Bürgers bei Weitergabe seiner Daten betrifft, nicht ausreicht. Man fordert in dieser neuen Drucksache jeweils eine Einwilligungserklärung vor der Datenweitergabe. Mir scheint die derzeitige Fassung, wie sie in § 32 Abs. 4 dargestellt ist, völlig ausreichend. Deshalb empfehle ich meiner Fraktion, diesen Änderungsantrag abzulehnen. Ich bitte auch namens der CDU-Fraktion dieses Hohe Haus um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge in der Beschlussempfehlung. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, werte Gäste, spätestens mit dem Einbringen der jüngsten Novelle zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz durch die Landesregierung in der Drucksache 4/1382 tauchte in Fachkreisen mit Nachdruck die Frage auf: Wie steht es denn eigentlich mit der Novelle Rettungsdienstgesetz? Unser bestehendes gültiges Rettungsdienstgesetz stammt, wie wir vernommen haben, aus dem Jahre 1992, aber die rechtlichen und berufspraktischen Dinge und die Verhältnisse haben sich seitdem doch stark verändert. Aus dem Thüringer Innenministerium wurde schon seit Monaten verlautbart, dass man an einem überarbeiteten aktuellen Thüringer Rettungsdienstgesetz arbeite. Sicher wird der Thüringer Innenminister selbst dazu heute noch etwas sagen.
Zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags wurde nun von der SPD-Fraktion in Drucksache 4/2261 eine Novelle zum bestehenden Thüringer Rettungsdienstgesetz eingebracht. Ich sage bereits schon an dieser Stelle, die CDU-Fraktion dieses Hauses tritt für, wie Sie schon sagten, die Überweisung an den Innenausschuss und, weil es von einer Fraktion ist, an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten ein. Aus dieser Novelle geht her
vor, dass man sich unter anderem der dringendsten flächendeckenden und bedarfsgerechten notärztlichen Leistung angenommen hat, eine Sache, die wir aus der Praxis immer wieder hören und an uns herangetragen wird. Hervorgerufen wurden die gravierenden Probleme außer dem allgemeinen Ärztemangel - Frau Dr. Fuchs hatte dazu auch schon einiges erläutert - auch durch die hohen Personalkosten, die besonders im ländlichen Raum und in den kleinen Rettungsdienstbereichen für die Aufgabenträger, die Landkreise und die kreisfreien Städte, stark zu Buche schlagen, zumal auch dort die Bevölkerung nicht mehr wird und damit auch die Fälle, die dort noch vor Jahren auftraten auch nicht mehr geworden sind.
Die SPD-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf bei Beibehaltung der Auftraggeber den heutigen überteuerten Einkauf externer Notärzte, wie es so schön heißt, ablösen und mit neuen Mitwirkungspflichten aller Beteiligten, besonders der zwingenden Verpflichtung für die Krankenhäuser, und zur Bereitstellung von Krankenhausärzten für den Notarzteinsatz werben. Sie haben das ja auch erläutert. Darüber hinaus sind Sie bereit - und das begrüße ich -, auch darüber nachzudenken, wenn noch etwas Besseres in der Diskussion auftritt oder bei denen, die Sie erst anhören müssen, gehe ich davon aus, dem auch nicht mit Ablehnung zu begegnen. Damit dies dann auch klappt, will man die Kassenärztliche Vereinigung zur aktiven Mitwirkung verpflichten. Weiter muss eine Lösung der hohen Kosten des Notarztdienstes im ländlichen Raum grundsätzlich gefunden werden, bin ich der Meinung. Der SPD-Entwurf wird die bestehende wirtschaftliche Einheit von Notfallrettung und Krankentransport beibehalten, andererseits wird vom dualen System Grundversorgung mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag plus Beteiligung von weiteren Leistungserbringern abgerückt, um - Sie haben das noch einmal erläutert - den Wettbewerb anzuregen, genau festzulegen, welche Aufgaben wen erwarten und daraus dann auszuwählen, wer für welche Aufgaben der Geeignete auf dem Gebiet ist.
Ein solcher Wettbewerb würde, wie es heißt, ein an objektiven Kriterien gebundenes Auswahlverfahren den Bewerbern schon näherbringen. Dieser Problematik werden wir uns im Innenausschuss wohl noch sehr gründlich widmen müssen. Wir müssen aber auch weiterhin aus dem, was in ganz bestimmten Gebieten unseres Landes gewachsen ist - so möchte ich das einmal nennen -, abwägen und müssen auch Berechnungen anstellen - das war, glaube ich, auch eine Forderung der Linkspartei.PDS -, wie das insgesamt auch fiskalisch hinkommt und daraus einen geeigneten Weg finden - so habe ich das gelesen oder mir erlesen. Ohne Zweifel sind wir gezwungen, auch im Rettungsdienst bei dieser finanziellen Lage, wie sie nun einmal besteht, immer mehr auf Leistung
und Wirtschaftlichkeit zu achten und nicht nur grundsätzlich zu sagen, in allen Flächen des Landes haben wir entsprechend Vorsorge getroffen, dass dort Rettungsdienst betrieben werden kann.
Dies im Detail gesehen, möchte ich noch einige Schlagwörter in den Raum stellen: Zusammenschluss der kleinen Rettungsdienstbereiche, wie soll das aussehen, wie soll das geschehen? Sie sprachen da von grenzüberschreitend. Wir kennen auch die breite Palette derer, die sich heute schon am Rettungsdienst beteiligen. Dann das einheitliche landesweite Kostenblatt, von dem Sie sprechen, das muss ja ganz bestimmte Dinge enthalten. Sie haben eben davon gesprochen, es muss auch für den auskömmlich sein, der am Ende ganz da ist, da gibt es auch verschiedene Probleme. In welcher Form wird die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen zu Mitteln verpflichtet? Das ist auch eine juristisch-rechtliche Frage, die ich hier sehe. Das alles werden wir in Fachberatungen noch auszuloten haben. Das sehe ich so. Von der Landesregierung wird wohl in ihrer Neufassung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes noch Antwort auf weitere Probleme zu erwarten sein, wie die gesetzliche Regelung über Rettungsdienstwirken bei Großlagen, hier die Verzahnung ab Katastrophenfall und wie ist der Rettungsdienst dabei angebunden. Den muss ich ja aus der Fläche rausziehen, wenn ich eine Großlage habe. Und da steht dann in der Fläche für die Normalfälle gar nichts mehr zur Verfügung. Dann die Aufgabenabgrenzung des reinen Krankentransports von den anderen Leistungen im Rettungsdienst. Da haben wir ja schon seit einigen Monaten immer das Problem im Rettungsdienst - es trägt sich gar nicht, lass das mal die Taxiunternehmen und Ähnliche realisieren. Dann die Aufgabenbeschreibung, wann, wie und unter welcher Verantwortung Luftrettung in Thüringen erfolgen soll. Auch das war von Anfang an immer so ein Punkt. Regelung der Rolle der gesetzlichen Krankenkassen bei der Absicherung der Notarztgestellung und im Verhältnis zu den Krankenhäusern.
Sie sehen, werte Abgeordnete, es stehen eine Reihe von nicht ganz einfachen Fachberatungen vor uns, die sich nicht nur an fiskalischen Vorgaben messen lassen müssen, sondern auch letztendlich an der Praktizierbarkeit. Wie gesagt, der erste Schritt ist die Überweisung der vorliegenden Drucksache 4/2261 an den Innenausschuss und Justizausschuss.
Zum Schluss möchte ich aber, und das sei mir gestattet an dieser Stelle - weil da so Diskussionen vorhanden waren, früher war das in der Poliklinik und in dem Rettungsdienst der DDR alles günstiger und besser und heute haben wir Chaos - all den Menschen in Thüringen, die tagtäglich im Rettungswesen ihren Mann oder ihre Frau stehen, danken. Sie haben eine hervorragende Leistung aufzuweisen.
Ich denke auch an diejenigen, die bis zur Erschöpfung ihrer eigenen Kräfte von einem Einsatz zum nächsten eilen, und die jungen Menschen, die sich auch noch qualifizieren und weiterbilden, das ist heute gerade im Rettungsdienst mehr denn je notwendig; sie leisten einen Dienst an der Gesellschaft, der nicht hoch genug zu achten ist. Lassen Sie mich an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön dafür aussprechen, sicher auch in Ihrem Namen. Ich danke Ihnen.
Bitte.
Ja, das ist so eine Frage. Wir müssen doch denjenigen, die sich jetzt qualifiziert haben und ausgebildet worden sind, eine echte Chance geben. Deshalb habe ich gesagt, die Fachberatungen, die anstehen, lasst uns doch mal den Weg für unser kleines Bundesland auch im Rettungsdienst suchen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, nachdem wir jetzt einen Ausflug in andere Gebiete der inneren Sicherheit gemacht haben und dies morgen sicher fortgesetzt wird, ich kann nur dazu sagen, wir leben die innere Sicherheit und sorgen für unsere Bürger, ohne großes Aufheben zu machen.
Das ist eine andere Sicht der Sache und wird morgen sicher fortgesetzt.
In der Sitzung des Thüringer Landtags am 27. Januar 2006 wurde durch die Fraktion der Linkspartei.PDS der Antrag, von dem hier gesprochen wurde, in Drucksache 4/1567 „Errichtung eines Landeswaffenregisters“ eingebracht. Danach wurde im Innenausschuss darüber beraten. Wir haben hier schon gehört, das ist Bundesgesetzlichkeit und ist inzwischen noch mal exakt festgeschrieben. Nach Abwägung aller Argumente - auch trotz des unterstützenden Hinweises, von dem hat Herr Dr. Hahnemann gesprochen, er hat da an Hamburg und andere gedacht - wäre es ganz schön, wir hätten ein solches. Ich weiß schon, Herr Dr. Hahnemann, Sie möchten genau tagfrisch wissen, was Ihr Gegenüber für Waffen hat, wie viele Maschinenpistolen, ob er zwei Karabiner oder sonst was hat. Wir haben aber auch erörtert und darüber diskutiert, dass die Mehrzahl der Straftaten mit Waffen gerade mit illegalen Waffen begangen wird, nicht mit solchen, die in der Kartei erfasst sind und für die eine ordentliche Anmeldung vorgenommen wurde.
Die Mitglieder des Innenausschusses haben in der Mehrzahl sich dann davon überzeugt, dass ein Extralandeswaffenregister für Thüringen, wo unmittelbar der Vergleich mit Hamburg eben gerade nicht gegeben war, eigentlich nicht notwendig ist. Bei Realisierung des Thüringer Meldegesetzes, wie das in der Drucksache 4/1814 hier entsprechend vorliegt und eine Beschlussfassung ansteht, dürfte es für
die Thüringer Behörden und auch die Polizei keine Schwierigkeit bedeuten, kurzfristig zu ermitteln, welche Personen eine Berechtigung zum Führen einer entsprechenden Waffe haben.
Im Prinzip kann derjenige, wenn er mit der Polizei in Kollision tritt, vor allen Dingen sich erst einmal mit einer Waffe wehren, dann nimmt er die andere wahrscheinlich. Das ist wohl für den Polizeieinsatz - und das hat Herr Dr. Hahnemann hier angeführt - vom taktischen Vorgehen her, wie gehe ich da ran, von großer Wichtigkeit, nutzt aber bereits bei der kurzfristigen Abfrage auch dem Polizeiführer sehr wohl. Eine zentrale Aufforderung durch die Innenministerkonferenz - das war immer im Schwange unserer Beratung, es könnte ja eine solche ausgesprochen werden, ein solches Landeswaffenregister einzurichten -, haben wir gehört, hat es in diesem Sinne nicht gegeben. So habe ich das aufgefasst. Ein landesweit laufendes Waffenregister rechtfertigt den zusätzlichen Aufwand auch im Verhältnis zu den ohnehin bei den örtlichen Ordnungsämtern vorhandenen unseres Erachtens nicht. Aus diesem Grunde trete ich nochmals namens der CDU-Fraktion für die Ablehnung dieses Antrags, geschrieben in der Drucksache 4/1567, ein. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, die Linkspartei.PDS hat in 2005 eine Große Anfrage in Drucksache 4/1171 gestellt unter der Überschrift „Rechtsextremismus und demokratische Gegenwehr“. Diese wurde ausführlich in Drucksache 4/1405 vom Thüringer Innenminister, von der
Thüringer Landesregierung, beantwortet. Wie alle derart gestalteten Nachfragen handelt es sich auch hier, wie ich feststellen kann, um eine Momentaufnahme des Standes in unserem Land, eine Momentaufnahme darüber: Welche Ergebnisse gibt es bisher oder welche rechtsextremen Umtriebe und Ähnliches gibt es inzwischen in Thüringen, in welcher Stärke und in welcher Mobilität? Ich glaube, Frau Berninger, Sie haben hier auch eine Übersicht Ihrerseits dargestellt. Erkennbar aus der Beantwortung ist auch, dass es auch auf diesem Gebiet Schwankungen der Aktivitäten gibt. Das konnten wir immer wieder feststellen. Es geht um die handelnden Personen, die in Thüringen ihre Dinge betreiben, aber auch um die Aufenthaltsorte und auch die Aufgaben, womit sie sich beschäftigen. Aus der Antwort schlussfolgernd fällt mir u.a. auf und es erscheint mir wichtig, dass in Thüringen von der NPD die umfangreichsten Aktivitäten ausgehen. Deren Organisiertheit ist auch am Größten. Darüber hinaus gibt es aber eine Reihe von Gruppen und Organisationen, die zumindest ansatzweise auch rechtsextremes und nationalsozialistisches Gedankengut verbreiten. Dies sind eben nicht nur die bekannten Parteien und deren Jugendorganisationen, nein, auch von so mancher Musikband bzw. von manchen Vereinigungen, die sich mit Konzerten beschäftigen, gehen Dinge aus, die an die Menschen unseres Freistaats Gedankengut und Musik herantragen, die ihren Zwecken dienen. Über Jahre feststellbar ist, dass von den Rechtsextremisten mit immer besseren und immer ausgeklügelteren Methoden gearbeitet wird, und doch ist ein entsprechender Unterschied gegenüber zurückliegenden Jahren zu sehen. Dies hat oft zur Folge, dass auf Anhieb ein rechtsextremer oder nationalsozialistischer Hintergrund immer schwieriger feststellbar ist, weil er eingekleidet ist. Wenn hier davon gesprochen wird, dass Rechtsextremisten bei Demonstrationen in Bürgerbewegungsgruppen mitmachen und in diesen Bereichen aktiv werden, ist auf Anhieb nicht festzustellen, wo sie eigentlich herkommen und welchen eigentlichen Zweck sie verfolgen.
Das gilt auch für Sportvereine und Motorradclubs, von denen hier die Rede ist, die wohl auch weiter zu beobachten sind und auch untersucht werden müssen. Das Wirken selbst von einigen Frauen, die mit nationalsozialistischer Prägung auch in Thüringen inzwischen aktiv sind, ist feststellbar; jedoch sind deren Einflussmöglichkeiten gerade in der Szene begrenzt, wie wir lesen konnten.
Zur Verbindung von Rechtsextremismus und Gewalt können wir in Thüringen inzwischen sehr wohl auch Beispiele feststellen. Versuche, selbst in die Gefängnisse hineinzuwirken und dort Gruppen aufzumachen, ob bei deren sportlicher Betätigung oder beim Studium von Zeitungen oder Ähnlichem, wird es immer wieder geben. Ich bin sehr dafür, dass dort
ein waches Auge walten sollte und dass nichts verniedlicht wird, wenn solche Dinge in Erscheinung treten. Auch was die Frage des Besitzes von Immobilien bzw. Wohnhäusern in der Hand von bekannten Rechtsextremisten betrifft, stellen wir hier in diesem hohen Hause fest, dass es ständig mehr werden in der Landschaft Thüringens. Wenn sie es einmal in Besitz haben, gehen von dort regelrecht Multiplikatorenaktivitäten oder Treffs aus, wie auch Einladungen entsprechender Gruppen, Durchführung entsprechender Feste, auch als Geburtstagsfeier oder Sonnenwendfeier oder Ähnliches deklariert, die sie dort auf ihren Grundstücken durchführen. Wir wissen aber, dass die Möglichkeiten, dies zu unterbinden, den demokratischen Staat sehr schnell und sehr oft an seine Grenzen stoßen lässt.
Als wichtiges Kapitel erscheint mir der Abschnitt 6 der Antwort, der mit „Zivilgesellschaft“ überschrieben wurde. Gemeint ist, wie wir aktiv gesamtgesellschaftliche Prävention gegen Gewalt und Extremismus betreiben können. Dazu wurden eine Reihe von gestellten Fragen von der Landesregierung beantwortet. Bei weiteren Forderungen - so habe ich Ihr VierPunkte-Programm gerade vernommen -, müsste man personell oder mit entsprechenden Planstellen nicht nur die Fortschreibung der schon laufenden Programme verstärken, die im Ansatz ja gar nicht schlecht sind. So werden wir sehr schnell, und das wissen wir, in Haushaltsberatungen an unsere personelle aber auch fiskalische Grenze stoßen. Ich bin der Meinung, allein diese Gruppen, diese Büros, diese entsprechenden Einrichtungen der Bildung werden nicht ausreichen, sondern diese Initiative, die wir oft in Vorbereitung von Großaktivitäten mit der so genannten bunten Vielfalt in den Städten immer wieder feststellen, geben uns die Gewähr, auch den Bürgern, die oft auch sehr unbedarft an solche Dinge herangehen, hier die Augen zu öffnen und das hineinzutragen. Nur mit der Stärkung des Ehrenamts auf diesem Gebiet lässt sich eine Eindämmung beim Auftauchen entsprechender Bestrebungen auch für Thüringen begegnen. Nachlassen dürfen wir dabei alle nicht. Ich erinnere an den in der letzten Plenarsitzung gefassten Beschluss aller Fraktionen dieses hohen Hauses gegen Extremismus in Thüringen. Dies könnte doch, so meine ich, künftig eine gute Grundlage für unsere Anstrengungen bieten.
In Abschnitt 6 der Großen Anfrage wird die Landesregierung durch die Fraktion der Linkspartei.PDS einmal mehr wieder zu den Fragen von CIVITAS und MOBIT befragt. Sie haben es ja, Frau Kollegin Berninger, jetzt wieder gebracht, welche weiteren Programme, welche Fortschreibungen, so habe ich es aufgefasst, hier Ihrerseits folgen müssten. Ich möchte aber an dieser Stelle gerade den dort arbeitenden Personen danken, da es keine einfache Arbeit war und sie oft sehr viel Eigenes in ihre Arbeit
einbringen und ihre Tätigkeit auch entsprechend von uns allen gewürdigt werden soll. Sie sind darauf eingegangen, dass es eine ganze Reihe von Großen Anfragen Ihrerseits schon gegeben hat zu den Dingen. Wenn Sie hier ausführen, dass die Rechtsextremisten nach den Analysen, die bisher durchgeführt wurden - Monitor -, bestärkt worden sind, nach Thüringen zu kommen und sich hier zu treffen, da wäre ich vorsichtig mit dieser Feststellung. Ich würde auch nicht eine pauschale Kritik an der Thüringer Bevölkerung üben, das wäre falsch am Platze, sondern an der zentralen Lage in Deutschland und Thüringen kommen wir nicht umhin, das ist ja das grüne Herz Deutschlands. Das ist nun so und je besser wir erschlossen werden, sind wir für viele, viele Fälle einfach der Schnittpunkt NordSüd/Ost-West. Einladungen dieser rechtsextremen Kreise nach Thüringen müssen wir mit wachem Auge begegnen, was ich hier schon anführte. Wir müssen dafür sorgen, dass der normale Bürger, der Probleme hat - und das sagen auch viele sächsische Kollegen - und mit seinen Problemen nicht fertig wird, einfach eine Basis für diejenigen darstellt, die alles versprechen und sagen, wir lösen das schon, gebt uns nur die entsprechenden Möglichkeiten und die am Ende sogar noch zu Bürgermeistern in der Sächsischen Schweiz oder Ähnliches geworden sind. Diesen Begegnungen müssen wir von vornherein einen Riegel vorschieben und das können wir nur, indem wir auch unsere Bevölkerung sehr wohl aufklären, was wer mit welchen Aktivitäten und mit welchen äußeren Zeichen, die auch nicht immer erkannt werden, jetzt schon nach außen deklariert, welche Richtung, welche Gesinnung er denn im Sinne führt.
Das Zweite, was mir bedenklich erscheint: Sie haben in den letzten Wochen und Monaten eine ganze Reihe von Nachfragen gestellt, jetzt wieder die Große Anfrage, die hier zu besprechen ist. Stellenweise haben Sie sich in Ihrem Vortrag selbst die Beantwortung gegeben. Das hat für mich zur Folge: Eigentlich haben wir die Antworten alle schon parat und wissen es eigentlich ganz genau, wollten es nur noch mal von der Landesregierung bestätigt wissen, oder, wie Sie sagen, viele Wertungen, die Sie vermissen oder als unzureichend hier kritisiert haben, fallen selten deutlicher aus oder ähnliche Dingen.
Mit einer Besprechung der Großen Anfrage wird man das Problem nicht lösen, das ist mir schon klar. Hier müssen ganz andere Schritte gegangen werden als mit einer reinen Besprechung. Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass viele Aktivitäten, die durch eine Vielzahl von Anfragen Ihrerseits und Nachfragen - jedes Quartal wird so eine Sache abgefragt - eine schon bemerkenswerte Einrichtung ist, die aber am Ende zu hinterfragen ist, worauf das alles hinausläuft. Soll das Ministerium beschäftigt werden? Viel wichtiger wäre doch, jetzt fortschreibend - und damit
möchte ich eigentlich zum Schluss meiner Bemerkungen kommen - von dem Ansatz der Bekämpfung der überfraktionellen Programme ausgehend, eine Basis zu schaffen, einen Wettstreit zu schaffen, welches sind die besten Überlegungen, die besten Initiativen, die wir zeigen und aufzeigen können, um dem Rechtsextremismus, der auch in unserem Land feststellbar ist, einen Riegel vorzuschieben und die Bestrebungen, die auch zurzeit doch gar nicht so ohne Weiteres erkennbar sind, zu analysieren in dem Sinne, dass sie in der Bevölkerung mit wachem Auge dargelegt werden können, aufklärend könnte man da sagen. In diesem Sinne sollten wir die Besprechung hier sehen und nicht nur an Kritik der unzureichenden Ermittlung seitens des Innenministeriums. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, soeben hat in erster Lesung der Innenminister das Gesetz zur Neuregelung des Thüringer Meldegesetzes und zur Änderung des Thüringer Personalausweisgesetzes eingebracht. Wie schon dargelegt, erfordern mehrere Änderungen des Melderechtsrahmengesetzes des Bundes eine Anpassung auch des Thüringer Meldegesetzes. Ursache dafür sind u.a. auch, dass Rückmeldungen zwischen verschiedenen Meldebehörden der deutschen Länder ab 1. Januar 2007 ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen sollen. Auch Bestimmungen beim Melderechtsrahmengesetz wurden geändert und so ergeben sich Auswirkungen auch auf Thüringen, d.h., der Landesgesetzgeber muss seine Gesetzlichkeit neu ausgestalten.
Zu vermuten ist, dass wohl nicht alle Thüringer Meldebehörden von der technischen Ausrüstung her den Termin 1. Januar 2007 halten können. Trotzdem muss aber das Bundesrecht pünktlich auch erfüllt werden. So ist in der Praxis die Realisierung der Ummeldung vom alten Wohnort zum neuen Wohnort oft langwierig. Der Verwaltungsaufwand ist oft groß, dauert lange und sollte ein Auszug aus dem Melderegister gerade zu diesem Zeitpunkt fällig sein, dann kann es sogar vorkommen, dass Doppelanmeldungen festgestellt werden könnten.
Des Weiteren haben wir wohl alle schon von der Schaffung neuer fälschungssicherer Reisedokumente gehört; ich meine die laut Entschließung der EUStaaten vom Oktober 2000. Bedenken wir, dass dies für so manche Meldestelle die Neuanschaffung von Scannern und Druckern bedeutet. Weil nun in Thüringen die Meldedaten gleich ordentlich weitergegeben werden sollen, und dies zum entsprechend geforderten Termin, ist vorgesehen, unser Landesrechenzentrum gewissermaßen als Dienstleister zwischenzuschalten, vorgesehen wenigstens mit Datenumwandlungen im gesamten Jahr 2007. Sind die Meldedaten zentral alle beim Landesrechenzentrum gespeichert, wird dann auch die Möglichkeit eröffnet sein, Auszüge aus den Melderegistern auch aus dem Landesrechenzentrum zu erhalten. Dort kann dann eine automatisierte elektronische Auskunft in Form einer einfachen Melderegisterauskunft abgefordert werden. Dies ist für eine Reihe von Vielnutzern, ich denke z.B. an Versandfirmen, von erheblicher Bedeutung. Finanziell ist im Gesetz für ausfallende Gebühren bei den Meldebehörden ein Ausgleich gegenüber dem Landesrechenzentrum vorgesehen. Beim neu überarbeiteten Thüringer Personalausweisgesetz sind für die neuen Ausweispapiere höhere Gebühren vorgesehen. Das oft gewünschte Überlassen alter, ungültiger Ausweise an die Bürger wird wohl auch künftig möglich sein. Dafür ist im Gesetz Sorge getragen. Im Entwurf ist auch ausführlich zur Kostenentwicklung insgesamt ausgeführt, so z.B. durch Änderung der Software im Landesrechnungshof, aber auch bei Landkreisen und bei den Gemeinden. Ich will auf Details in der heutigen ersten Lesung gar nicht weiter eingehen, aber ich könnte mir vorstellen, dass die soeben angesprochenen Punkte in der Beratung des Innenausschusses Punkte darstellen, aber auch, wie den Hinweisen auf Waffenbesitz z.B. beim Bürger oder die Organisierung von kurzfristigen Datenabfragen der Polizei auch außerhalb von Dienstzeiten umgegangen wird, was im Gesetzentwurf Eingang gefunden hat.
Herr Kollege Hahnemann, Sie haben von der datenschutzrechtlichen Seite gesprochen; ich könnte mir z.B. ganz bestimmte Testfälle im Innenausschuss im Rahmen eines Durchgangs vorstellen, wie läuft denn der Durchgang, mit welchen Daten, an welcher Stelle, welche Daten kommen da nicht, um den Bürger, wie Sie sagten, auch zu schützen in seinem Begehren, dass mit seinen Daten ordentlich umgegangen wird.
Insgesamt haben wir hier ein über 40 Paragraphen umfassendes Vollgesetz, nach dem aus 1994 stammenden alten Gesetz, also keine Novelle nur einzelner Punkte. Seitens der CDU-Fraktion plädiere ich für Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss zur weiteren Beratung. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, in Drucksache 4/1809 hat die SPD-Fraktion diesem hohen Hause einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das bestehende Thüringer Polizeiaufgaben
gesetz und das Thüringer Verfassungsschutzgesetz aktuell fortschreibt. Das ganze Artikelgesetz wurde überschrieben mit dem Titel „Thüringer Sicherheitsgesetz“,
dessen erste Lesung wir heute haben. Ausgangspunkt sind zahlreiche - wie schon von Herrn Gentzel gesagt worden ist - aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der Landesverfassungsgerichte, die auch für den Freistaat Thüringen verbindlichen Handlungsbedarf beinhalten.
Aus den anderen deutschen Bundesländern liegen bereits aktuelle Verfassungsgerichtshofsentscheidungen vor, die, wie es heißt, zumindest als Anhalt für Thüringen dienlich sein können.
Welche Dinge werden dort angesprochen, welche sind berührt? Es geht um ausgewogene Festlegungen zwischen - wie es kurz gefasst gesagt werden kann - grundrechtlich gesicherten Freiheitsgewährleistungen und der Pflicht des Staates, die Rechtsgüter seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Angesprochen werden - Frau Präsidentin, ich zitiere - „die Wohnraumüberwachung mit technischen Mitteln, die Überwachung des Fernmeldeverkehrs und der Telekommunikation, die sonstigen Datenerhebungen mit technischen Mitteln, die ereignis- und verdachtsunabhängigen Kontrollen, die Beobachtung organisierter Kriminalität sowie die Beobachtung völkerverständigungswidriger Bestrebungen.“ Weil die verfassungsgerichtlichen Vorgaben nicht nur den Polizeibereich berühren, sondern auch den Thüringer Verfassungsschutz, hat die SPD-Fraktion diesen gleich mit in diesem Artikelgesetz verarbeitet, was deren Kontrolltätigkeit betrifft, einbezogen. Die SPD-Fraktion möchte mit ihrem Gesetzentwurf, schlussfolgernd aus den letzten Jahren und aus den Geschehnissen in der Arbeit des Thüringer Verfassungsschutzes, zur Verbesserung der Tätigkeit beim Landesamt beitragen, wie eben vorgetragen worden ist, aber auch die, falls notwendig, Beobachtung von Abgeordneten des Thüringer Landtags in ganz engen Grenzen halten - so habe ich Sie verstanden.
Wie aus den Urteilen des Gerichts hervorgeht, will die SPD Eingriffe der Polizei in den Kernbereich des persönlichen Lebensbereichs nur zulassen, wenn konkrete Anhalte von vorhersehbaren Straftaten zu erwarten sind, diese zeitlich befristen, unter Richtervorbehalt stellen, Beendigung und Löschungspflichten festlegen, Verwertungsverbote auferlegen. Die bestehenden Regelungen zur Wohnraumüberwachung mit technischen Mitteln sollen auf einen eng begrenzten Umfang festgelegt werden und in Angemessenheit zur Schwere der zu erwartenden Straftat stehen. Für alle angewendeten Maßnahmen
bedeutet dies, Schritte müssen dokumentiert, überprüfbar gestaltet, nachverfolgbar festgehalten werden und vieles andere mehr.
Nun zu einigen Punkten des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Hier geht es mir um das Ob und das Wie, z.B. warum die organisierte Kriminalität nun nicht mehr beim Verfassungsschutz überwacht werden darf - vor Jahren ist sie ja erst dorthin zugeordnet worden -, ist mir noch nicht ganz erklärlich. Ich verstehe wohl das aus der Verfassung abgeleitete Trennungsgebot von Verfassungsschutz und Polizei, sehe aber auch Zusammenhänge.
Die Möglichkeit der Verbesserung der Tätigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission ist mir schon sehr nahe liegend - ich möchte aber an dieser Stelle nicht über Interna ausführen -; über das Wie werden wir uns noch beraten müssen. Dass feste Regelungen, was den Umfang betrifft, was von Abgeordneten wie zu überwachen ist, beschlossen werden müssen, und dies in Gesetzesform, da waren wir uns ja in diesem hohen Haus wohl schon einig. Ich habe es ja in der Berichterstattung (Verfassungs- schutzbericht) unter anderem zitiert, wie das Land Sachsen dies handhabt. Andererseits kann ich einen Ausnahmestatus eines Abgeordneten auf Anhieb nicht sehen. Die ausführliche Berichterstattung und deren Wahrheitsgehalt vor der Parlamentarischen Kontrollkommission müssen abgesichert sein, das steht ohne Zweifel. Es kann aber nicht angehen, dass es aufgrund des Rufs „Sicherheit von Bund und Land in Gefahr“ dann nur zu Bruchteilen eines umfassenden Berichts zukünftig noch kommt. Dabei bin ich für Ausgewogenheit schon in der Ausformulierung in der Gesetzgebung. Eine Reihe von Änderungen zum Thüringer Verfassungsschutzgesetz habe ich meines Erachtens wiederentdeckt, die bereits bei der letzten Novellierung anstanden, dort aber keine Mehrheit in diesem hohen Hause fanden.
Ja, ja, aber es sind wieder die alten Dinge, die erneut hier in Ihrem Gesetzentwurf stehen.
Namens der CDU-Fraktion dieses hohen Hauses beantrage ich Überweisung an den Innenausschuss federführend und mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Sicher wird die bereits angekündigte Gesetzesinitiative der Landesregierung in gleicher Sache ein unmittelbares Abwägen für die Abgeordneten Punkt für Punkt ergeben bzw. zulassen. Dann erst werden wir zur
Beschlussfassung kommen.
Persönlich darf ich in dieser Angelegenheit bemerken, dass die hier behandelte Materie verfassungsrechtlich, sicherheitstechnisch bis datenschutzrechtlich eine nicht unkomplizierte ist, also keine Sache so im Schnelldurchgang. Man muss jeden Passus sorgfältig beraten, abwägen - also ein schwieriges Stück Arbeit steht hier an. Daran sollten wir uns stets erinnern und hiermit möchte ich schließen und danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, ich erstatte Ihnen den Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 19 Abs. 6 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. § 19 Abs. 6 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes sieht vor, dass die Parlamentarische Kontrollkommission dem Landtag alle zwei Jahre über ihre Kontrolltätigkeit im jeweils zurückliegenden Zeitraum, natürlich unter Beachtung der Geheimhaltungspflichten, berichtet. Damit dies nicht ein Widerspruch in sich bleibt, macht die Kommission von der Möglichkeit, die ihr der § 18 Abs. 3 eröffnet, Gebrauch. Die Geheimhaltung gilt nicht für die Bewertung aktueller Vorgänge, wenn eine Mehrzahl von zwei Dritteln der zur maßgeblichen Sitzung anwesenden Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ihre vorherige Zustimmung erteilt. Die Veröffentlichung und Bewertung nimmt Tatsachen und Vorgänge nicht vom Geheimhaltungsgebot aus. Von dieser Regelung hat die Kommission übrigens auch während dieses Berichtszeitraums Gebrauch gemacht, zuletzt mit der Pressemitteilung vom 7. Dezember 2005. Darauf komme ich im Vortrag zurück.
Zunächst das Formale: Die letzte Berichterstattung der Parlamentarischen Kontrollkommission, damals noch in der 3. Wahlperiode, erfolgte in der 97. Plenarsitzung am 12. Dezember 2003. Gemäß § 18 Abs. 5 übt ja die Parlamentarische Kontrollkommission - im Gegensatz zu den Fachausschüssen des Landtags - ihre Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Landtags so lange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gewählt hat. Besonders für die Kolleginnen und Kollegen, die in der 4. Wahlperiode erstmals Abgeordnete in diesem Landtag sind, darf ich deshalb kurz nennen, wer Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission der 3. Wahlperiode gewesen ist. Das waren die Abgeordneten Fiedler, Stauch, Grüner und meine Person und der Abgeordnete Pohl, der in der 4. Wahlperiode diesem Landtag nicht mehr angehört und dem ich für seine engagierte Arbeit an dieser Stelle noch einmal Respekt und Dank aussprechen möchte.
Auch damals hatte ich den Vorsitz der Kommission inne gehabt wie jetzt in der 4. Wahlperiode. Der Kommission gehören außer mir zurzeit die Kollegen Wolfgang Fiedler für die Fraktion der CDU und Heiko Gentzel für die Fraktion der SPD an. Für Harald Stauch als ehemaliges Mitglied steht nun die Nachwahl an, da er im Januar zum Beauftragten für
Datenschutz gewählt wurde. Alles Gute im neuen Amt, danke für die gute Zusammenarbeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission.
Auch in dieser Wahlperiode nimmt die Fraktion der Linkspartei.PDS den ihr in der Parlamentarischen Kontrollkommission zustehenden Sitz nicht wahr und vergibt sich damit ihrer - aus, wie ich überzeugt bin, guten Gründen - ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit einer effektiven Kontrolle der Organe des Thüringer Verfassungsschutzes. Persönlich bedauere ich dies. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist eines der durch die Verfassung ausdrücklich vorgesehenen Gegengewichte für die Eingriffsrechte des Staates in diesen durch Grundrechte geschützten Bereich. Die Aufgabe des Landesamts für Verfassungsschutz, der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, entspringt dem Gedanken der wehrhaften Demokratie und die Ausstattung mit den besonderen Rechten der Organe des Verfassungsschutzes hat ihre Berechtigung nur, weil es als Äquivalent trotz des Geheimhaltungsgebots in der Wahrnehmung der Aufgaben das Kontrollrecht durch die Parlamentarische Kontrollkommission als Teil der Legislative gibt. Ungeachtet dessen ist die Parlamentarische Kontrollkommission immer arbeitsfähig gewesen. Sie hat im Berichtszeitraum Januar 2004 bis Januar 2006 14 Sitzungen durchgeführt, davon drei noch in der 3. Wahlperiode, 11 in der 4. Wahlperiode. Diese Sitzungen hat das Thüringer Innenministerium genutzt, um die Kommission, wie in § 19 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz vorgeschrieben, über die allgemeine Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Ebenso ist es seiner erst seit 2005 bestehenden Verpflichtung nachgekommen, die Parlamentarische Kontrollkommission gemäß § 5 Abs. 7 Thüringer Verfassungsschutzgesetz über die Durchführung der Maßnahmen nach § 8 Abs. 5 bis 8 Bundesverfassungsschutzgesetz zu unterrichten.
Vor dem Hintergrund der Terrorismusbekämpfung sind, wie Sie wissen, die Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz erweitert worden. Diese Maßnahmen, die das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses einschränken oder sich auf Bankdienstleistungen oder Inanspruchnahme von Transportleistungen oder sonstige Umstände des Luftverkehrs beziehen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der G 10-Kommission und unterfallen nun insofern einer weiteren parlamentarischen Kontrolle, indem viermal jährlich über die durchgeführten Maßnahmen berichtet wird oder auch mitgeteilt wird, dass keine derartigen Maßnahmen durchgeführt wurden.
Darüber hinaus berichtete das Thüringer Innenministerium auch entsprechend seiner Verpflichtung nach § 19 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes zu konkreten Themen aus dem Aufgabenbereich des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, wozu die Parlamentarische Kontrollkommission um Berichterstattung gebeten hatte. Einen dieser Beratungsgegenstände haben wir aus der 3. Wahlperiode in unserer Arbeit mitgenommen und vor kurzem abschließend beraten können. Neben der Überfülle auf den Tagesordnungen der letzten Plenarsitzungen war der Wunsch, diesen Beratungsgegenstand abschließen zu können, auch gleichzeitig der Grund, dass wir den Berichtszeitraum, eigentlich auf zwei Jahre begrenzt, etwas überschreiten.
Die Anlage von Personenakten über Abgeordnete des Landtags durch das Landesamt für Verfassungsschutz - ein Thema, das seit längerem immer wieder auch sowohl von den regionalen als auch überörtlichen Medien erörtert wird. Die Kommission hat diese Problematik, deutlich geworden an einer über den ehemaligen Kollegen Ramelow beim Landesamt für Verfassungsschutz geführten Akte, gründlich aufgearbeitet - übrigens auch in einer auswärtigen Sitzung im Landesamt für Verfassungsschutz, wo Einsicht in die entsprechenden Akten genommen wurde -, den Sachverhalt ergründet und auf der Basis eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes der Landtagsverwaltung eine Bewertung vorgenommen.
Die Kommission hat, wie nicht nur ich, sondern alle Mitglieder der Kommission meinen, den Weg für eine gute Regelung geebnet, die sich aus der diesbezüglichen Vereinbarung mit dem Innenministerium ergibt. Den Wortlaut dieser Vereinbarung hat die Kommission in ihrer Pressemitteilung am 7. Dezember 2005 öffentlich gemacht. Ich darf diesen hier kurz verlesen: „Der Innenminister unterrichtet die Präsidentin des Landtags und den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission unverzüglich, wenn von der Speicherung personenbezogener Daten in der Personenauskunftsdatei (PAD) oder dem Anlegen einer Personenakte im Landesamt für Verfassungsschutz Abgeordnete des Thüringer Landtags betroffen sind. Das Innenministerium beabsichtigt, im Rahmen einer Novellierung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes eine gesetzliche Regelung über eine Unterrichtungsverpflichtung im Falle des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel gegen Abgeordnete des Thüringer Landtags aufzunehmen. Als Vorbild hierfür werden § 5 Abs. 12 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen und § 29 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt in die Prüfung einbezogen.“
Ich darf hier meiner Hoffnung und natürlich der der weiteren Mitglieder der Kommission Ausdruck geben, dass ein entsprechender Gesetzentwurf, der dies enthält, von der Landesregierung so bald wie möglich eingebracht wird.
Die Parlamentarische Kontrollkommission hat sich des Weiteren regelmäßig zum Stand der Verfahren informiert, bei denen es um den ehemaligen Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz bzw. um den Vorwurf des Geheimnisverrats geht. Durch die Eröffnung des Hauptverfahrens in einer dieser Angelegenheiten, mit großem Echo in den Printmedien und überraschenden Wendungen hinsichtlich der Akteure im Verfahren, gab es auch hier für die Kommission genügend Anlass, den Innenminister erneut um Informationen zum Hintergrund zu bitten. Auch dies ist ein Thema, an dem wir ähnlich beharrlich dranbleiben werden wie an dem bereits erwähnten im Zusammenhang mit der Anlage von Personenakten über Abgeordnete beim Landesamt für Verfassungsschutz.
Immer wieder hat sich die Kommission über Aktivitäten der NPD in Thüringen und bundesweit berichten lassen, wie überhaupt die Berichterstattung über Aktivitäten der rechten Szene und die diesbezüglichen Maßnahmen des Verfassungsschutzes einen breiten Raum in der Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission einnahmen. Ich erinnere an die Ereignisse rund um den angeblichen NPDParteitag in Pößneck am 2. April 2005. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat sich hier in mehreren Sitzungen nicht nur über die Hintergründe und Zusammenhänge dieses speziellen Ereignisses informieren lassen. Sie hat auch mit den Vertretern der Landesregierung beraten, wie für die Zukunft noch besser sichergestellt werden kann, dass sich solche Ereignisse in der Form nicht wiederholen. Dazu gehören selbstverständlich nicht nur die Maßnahmen der Aufklärung und der Absichten der Organisatoren solcher Veranstaltungen im Vorfeld, um diese Art von Versammlungen zu verhindern, sondern auch die Konsequenzen hinsichtlich der Strukturen in den zuständigen Behörden, der Aus- und Fortbildung und des Einsatzes der Polizeibeamten sowie der Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz. Gerade weil dieser Bereich des behördlichen Handelns in einem der Öffentlichkeit wenig zugänglichen Bereich stattfindet, fragen wir da oft sehr ins Detail gehend und beharrlich nach.
Es ist der Parlamentarischen Kontrollkommission wichtig, regelmäßig vom Innenministerium über die Personalsituation des Landesamts wie auch über wesentliche Änderungen in diesem Bereich informiert zu werden. Diese Berichte sind daher immer auch fester Bestandteil der Berichterstattung an die Parlamentarische Kontrollkommission nach § 19
Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes.
Wir haben bewusst darauf verzichtet, die im Verfassungsschutzbericht 2004 vorgelegten statistischen Zahlen in diesen Bericht aufzunehmen. Zum einen können diese Zahlen nicht aktuell sein, der Bericht wurde ja Mitte des vergangenen Jahres bereits vorgelegt. Wir werden die statistischen Zahlen für 2005 Mitte dieses Jahres dann im Verfassungsschutzbericht über 2005 lesen. Zum anderen geht es mehr darum, die Trends zu beschreiben, die wir aus unserer Arbeit in der Kommission erkennen können. So gibt es in Thüringen nach wie vor - auch wenn dies weniger in der Öffentlichkeit diskutiert wird - Aktivitäten ausländischer Extremisten, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Es gibt Personen, die vom Thüringer Verfassungsschutz beobachtet werden, weil sie im Verdacht stehen, dem weltweiten Netzwerk der islamistischen Fundamentalisten anzugehören, das auch für Deutschland und Thüringen eine nicht zu unterschätzende Gefährdung darstellt.
Zur linksextremen Szene ist anzumerken, dass die Parteistrukturen sich in dem letzten Jahr etwas geändert haben. Die KPD hat einige ihrer führenden Köpfe verloren, die dann die KPD(B) gegründet haben, also ebenfalls eine Kommunistische Partei Deutschlands, allerdings mit dem großen B in Klammern für Bolschewiki. Dies soll zum Ausdruck bringen, dass die neue Partei konsequent die Erfahrungen der Lehren und Grundsätze des Marxismus-Leninismus vertritt. Den Begründern dieser KPD(B) ist die KPD zu bürgerlich geworden. Auch die KPD bleibt aber bei ihrer Richtung eines dogmatischen Stalinismus, der DDR-Nostalgie und der Verherrlichung der Volksrepublik Korea. Überhaupt begreifen sich die Extremen des linken Spektrums ganz entschieden als kämpferischer Gegenpol zum Faschismus und Nationalsozialismus. Das führt unter anderem dazu, dass bei öffentlichen Auftritten der Organisationen der Rechtsextremen durch Konfrontation der beiden Extreme häufig auch gewalttätige Konflikte folgen. Die Anzahl der gewaltbereiten Linksextremen bzw. Autonomen ist allerdings im vergangenen Jahr noch relativ klein, bei gleich bleibend ca. 150 Personen, geblieben.
Bedauerlicherweise haben die Rechtsextremen eine wesentlich größere Anhängerschaft. Allein die Mitgliederzahl der Parteien NPD, DVU, der Republikaner und der Deutschen Partei lag in Thüringen in 2004 bei 380 Personen. Dabei sind nicht mitgezählt solche Gruppen, die sich Vereine, Kameradschaften oder besondere Bürgerinitiativen nennen. Ich will hier nur die Kameradschaft Eisenach, den im Raum Gotha ansässigen Verein Toringi, der unter dem Deckmantel der Brauchtumspflege reist, oder die Bürgerinitiative „Schöner Wohnen Altenburger Land“ aufführen. Wir müssen konstatieren, dass die Aktivitä