Thomas Felke

Appearances

6/3 6/5 6/8 6/12 6/15 6/22 6/23 6/27 6/28 6/34 6/38 6/39 6/43 6/44 6/58 6/66 6/67 6/68 6/69 6/73 6/77 6/80 6/90 6/95 6/96 6/103

Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag wurde vor nunmehr fast an
derthalb Jahren in den Landtag eingebracht. Seitdem - da gebe ich Herrn Gebhardt unumwunden recht - ist das Grundanliegen, das mit diesem Antrag verfolgt wird, sicher noch drängender geworden. Die Position, dass die öffentlich-rechtlichen Medien eine besondere Rolle auszufüllen haben, wenn es darum geht, wie Integration gelingen kann, können wir in vollem Umfang teilen.
In diesem Zusammenhang muss man darauf hinweisen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bereits eine Vielzahl von Angeboten vorhalten. Eine wichtige Funktion übernehmen die netzbasierten Sendungen; denn die wenigsten Flüchtlinge werden bereits über einen Fernseher verfügen. Medieninhalte werden vorrangig über Smartphones konsumiert.
ARD und ZDF haben dazu ihr mobiles Angebot in erheblicher Weise ergänzt. Die ARD hat unter einem Link sämtliche Angebote und die Angebote der Deutschen Welle zum Thema Flüchtlinge zusammengefasst. Informationen können auf Englisch und auf Arabisch abgerufen werden.
Aber auch der MDR hat reagiert. Mit der Porträtreihe „Nachbarn vom anderen Ende der Welt“ stellt MDR Sachsen-Anhalt beispielsweise Probleme des Flüchtlingsalltags dar. ARD, ZDF und Deutschlandradio stellen sich der Thematik und setzen sich intensiv und kritisch mit Migration und Integration auseinander.
Einen eigenen Kanal für ein deutsches Integrationsfernsehen, wie kürzlich von der CSU vorgeschlagen, brauchen wir meiner Meinung nach nicht. Abgesehen davon kann ein derartiger neuer Kanal ohnehin nur durch eine Beauftragung aller Länder entstehen. Wie schwierig das ist, durften wir gerade erst beim Online-Jugendkanal erleben.
Meine Damen und Herren! Die vorliegende Beschlussempfehlung ist nicht mehr und nicht weniger als die Essenz dessen, was tatsächlich derzeit machbar ist. In der ersten Debatte in diesem Hause wurde deutlich, dass vor dem Hintergrund der Staatsferne die Punkte 3, 4 und 6 des Ursprungsantrags nicht umsetzbar sind. Der Rundfunkrat als Vertreter der Interessen der Allgemeinheit kann nicht über eine Forderung des Landtags an die Landesregierung beeinflusst werden. Das kann nicht mit Staatsferne in Einklang gebracht werden.
Angesichts des nicht umgesetzten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Quorum bei der Staatsferne bleibt aber kritisch zu hinterfragen, ob es eine hilfreiche Entscheidung des neuen MDRRundfunkrates war, jemanden mit einer derartigen Biografie wie der von Herrn Flath zum Vorsitzenden zu wählen, zumal er ab dem kommenden Jahr als Vorsitzender der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz in besonderem Fokus stehen dürfte.
Meine Damen und Herren! Punkt 5 des Antrags, der darauf abzielt, ein Mitglied mit Migrationshintergrund in den Rundfunkrat zu entsenden, hätten wir hier im Hause beeinflussen können. Festzuhalten bleibt, dass die beiden stärksten Fraktionen dieses Hauses, die das Vorschlagsrecht dafür haben, davon keinen Gebrauch gemacht haben. Zumindest bei der Fraktion DIE LINKE hat mich das dann doch überrascht. Hier wäre mehr möglich gewesen, Herr Kollege Gebhardt. Bei der Entsendung von Mitgliedern in die Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt ist uns dies eindeutig besser gelungen.
Meine Damen und Herren! Schon vor dem Hintergrund der notwendigen Novelle des MDR-Staatsvertrages bin ich davon überzeugt, dass dieses Thema den Landtag auch in der nächsten Wahlperiode beschäftigen wird. Dafür wünsche ich schon jetzt viel Erfolg.
Herr Striegel, meines Wissens ist es so, dass außer Ihrem Kollegen Herbst in eigener Sache Sie bisher nicht so viel mit der Landesmedienanstalt zu tun hatten. Deswegen meine Frage: Haben Sie Zweifel daran, dass das Thema dort, wo es eigentlich hingehört, angemessen behandelt und beurteilt wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Staatsvertrag und dem Landesausführungsgesetz werden die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Dem können wir weitgehend so folgen.
Nach dem Gerichtsurteil musste an drei Punkten gehandelt werden. Die Politikferne war sicherzustellen, der Versteinerung der Gremien war entgegenzuwirken und mehr Transparenz über die Arbeit von Fernsehrat und Verwaltungsrat sollte hergestellt werden. Bei letzterem Punkt muss man einräumen, dass hierzu schon kurz nach dem Urteil im vergangenen Jahr gehandelt wurde. So sind jetzt beispielsweise die Sitzungen des ZDF-Fernsehrats öffentlich.
Überrascht hat mich, dass es gelungen ist, die Aufsichtsgremien des ZDF zu verkleinern. Das war nicht unbedingt zu erwarten. Künftig werden im Fernsehrat 60 statt 77 Plätze besetzt. 20 kommen von der sogenannten Staatsbank, das heißt von Bund, Ländern und Kommunen. 24 feste Sitze gehen an Vertreter gesellschaftlicher Gruppen und
weitere 16 Bereiche werden durch die einzelnen Bundesländer abgedeckt.
Kritik gibt es an der Zahl der Regierungsvertreter. Diese Kritik kann ich teilen, zumal mehrere Staatsverträge von ARD-Anstalten die Regierungsvertreter mittlerweile komplett verbannt haben. Über die Verteilung der Bereiche, die durch die Bundesländer zu entsenden sind, will ich nicht orakeln. Mit der Zuordnung des Bereichs „Heimat und Brauchtum“ können wir sicherlich leben, wir hätten uns aber auch gut einen anderen Bereich vorstellen können.
Insofern kann ich mich der Protokollerklärung mehrerer Länder anschließen. Ich zitiere:
„… bereits rechtzeitig vor Ablauf der nächsten Amtsperiode ist zu überprüfen, ob weiterer Optimierungsbedarf bezüglich der Pluralität dieses Gremiums besteht …“
Zu begrüßen sind die Regelungen zur Amtszeitbegrenzung und zur Nachfolgeregelung von Frauen und Männern, um die Geschlechter künftig angemessen zu repräsentieren.
Meine Damen und Herren! Künftig wird es darauf ankommen, die Arbeit der Aufsichtsgremien noch stärker zu professionalisieren. Nur ein starker Rat kann seine Aufgabe als Anwalt der Zuschauerinnen und Zuschauer auch tatsächlich erfüllen. Wichtig ist dabei, dass die Gremien keine Parlamente sind, auch wenn sich in der Vergangenheit einiges dort so abgespielt hat. Ein Fall „Brender“ darf sich niemals wiederholen.
Meine Damen und Herren! Zu guter Letzt: Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sollten für ein Programm mit gesellschaftlicher Relevanz stehen. Darauf zu achten sollte auch beim ZDF eine der vornehmlichen Aufgaben der Gremien sein.
Einer Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien stimmen wir zu. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist und wird wohl das Schicksal desjenigen bleiben, der als Erster nach der Mittagspause reden muss, dass er das leider vor eher ausgedünnten Rängen tun muss. Lassen Sie uns diesen Tagesordnungspunkt dennoch mit der gebotenen Würde behandeln. Die Notwendigkeit, dies zu tun, sollte unbestritten sein.
Meine Damen und Herren! Der MDR hat eine Vision. Mit der Vision 2017 soll ein kompletter Umbau des Senders hin zu einer modernen multimedialen Medienanstalt auf den Weg gebracht werden. Hintergrund dafür sind die Veränderungen in der Medienwelt und im Mediennutzungsverhalten in den letzten Jahren. In einer konvergenten Medienwelt, in der sich die Inhalte von den Geräten und Verbreitungswegen gelöst haben, will sich der MDR als Sender mit öffentlich-rechtlichem Auftrag neu aufstellen.
Digitale Angebote sollen stärker mit dem klassischen Hörfunk oder Fernsehen verknüpft werden. Da heute bereits mehr als ein Drittel aller Haushalte in Deutschland über ein sogenanntes SmartTV-Gerät verfügt, das es ermöglicht, mittels HbbTV-Technologie zum Beispiel auf Online-Mediatheken, auf Streaming-Dienste oder andere Servicedienste bis hin zu speziell interessierenden Spartenkanäle zuzugreifen oder Inhalte der Sender über mobile Endgeräte abzurufen, muss man feststellen, dass die Konvergenz von Fernsehen, Radio und Internet bereits etwas Alltägliches geworden ist.
Der MDR ist damit quasi zum Handeln gezwungen. Zum einen können die Beitragszahler erwarten, dass der Sender mit relevanten Inhalten überzeugt, und zum anderen, dass diese das Publikum auf allen möglichen Ausspielwegen auch erreichen.
Meine Damen und Herren! Wie soll dieser neue MDR nun aussehen? - Die Struktur der Anstalt soll sich künftig an den Inhalten orientieren und nicht wie bisher an einzelnen Ausspielwegen. Im vergangenen Jahr hat der MDR dazu Richtungsentscheidungen getroffen. Für priorisierte Inhaltsbereiche, wie beispielsweise Nachrichten, Kultur
oder Bildung, sollen abgestimmte Planungen erarbeitet werden. Trimediale Ressorts sollen aufgebaut werden, die wiederum eng mit den Landesfunkhäusern und den dortigen trimedialen Strukturen vernetzt werden.
Neben einem trimedialen integrierten jungen Angebot mit Kinderradio soll es trimediale Ressorts für den Kulturbereich, den Bereich Wissen, Bildung und Medienkompetenz sowie ein trimediales Informationsressort geben. Dafür sollen gemeinsame Redaktionen aus Hörfunk, Fernsehen und Netzangeboten gebildet werden. Zu begrüßen ist, auch vor dem Hintergrund der zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt geführten Diskussion, dass der MDR diesen Umbau mit den vorhandenen Mitteln realisieren will.
Meine Damen und Herren! Was bedeuten diese Richtungsentscheidungen nun für einzelne Standorte? - Die neuen Redaktionen sollen innerhalb eines Ressorts in größtmöglicher Nähe zueinander arbeiten. Das heißt, dass mittel- und langfristig die Programmressorts an jeweils einem zentralen Standort untergebracht werden sollen. Zum einen muss damit die benötigte Produktionsinfrastruktur für die künftige trimediale Arbeitsweise sichergestellt werden. Zum anderen sind damit Umzüge und Standortwechsel verbunden.
Direkt betroffen von dem Umbauprozess wäre in unserem Land die Hörfunkzentrale in Halle. Nach den Vorstellungen der Projektgruppe des MDR soll der Nachrichtensender MDR Info von Halle nach Leipzig ziehen. Im Gegenzug sollen in Halle die kleineren Ressorts Kultur, Wissen, Bildung, Medienkompetenz sowie Kinder- und Jugend konzentriert werden. Im Raum steht, dass Halle damit 45 feste Arbeitslätze verlieren würde.
Der MDR bemüht sich darum, das Ganze möglichst positiv zu verkaufen, und ist der Meinung, dass der Standort damit deutlich gestärkt werden würde. Aus der jetzigen Hörfunkzentrale wird ein Multimediastandort mit neuer TV-Komponente. Positive Entwicklungschancen gäbe es damit für Kreative und Produktionsfirmen im Fernseh- und Multimediabereich in Halle. Darüber hinaus weist die Budgetbetrachtung der wechselnden Bereiche zwischen Leipzig und Halle eine ausgeglichene Bilanz aus.
Dem können wir so aber nicht folgen. Grundlage für alles, was der Sender an Umbauprozessen veranlassen will, ist und bleibt der MDR-Staatsvertrag. Darin heißt es in § 2 Abs. 2 unmissverständlich:
„Die gemeinsamen und überregionalen Aufgaben des MDR (Zentralbereich) werden vom Sitz der Anstalt in Leipzig aus erledigt. Ein möglichst in sich geschlossener Direktionsbereich nebst den dazu gehörenden
Produktionskapazitäten wird in Halle angesiedelt, mit dem Ziel, dort etwa ein Viertel des Zentralbereichs zu konzentrieren.“
Meine Damen und Herren! Darin ist keine Rede davon, dass man bei den Arbeitsplätzen unter Hinzuziehung von freien Mitarbeitern und Teilzeitkräften etwas relativieren könne. Der MDR kann an dieser Stelle keine Schönrechnerei betreiben und von einer ausgewogenen Bilanz bei der Gesamtbetrachtung des Mitarbeitereinsatzes reden. Eine derartige Auslegung des Vertrages ist mit uns nicht zu machen.
Reden kann man im Zusammenhang mit der ohnehin notwendigen Novellierung des Staatsvertrages darüber, inwieweit einzelne Passagen zu dem mit dem Reformprozess angestoßenen Umbau nach dem Ressortprinzip passen.
Klar und eindeutig sagen wir an die Adresse der Verantwortlichen des MDR gerichtet: Eine Veränderung der Arbeitsplatzanzahl zulasten des Standortes Halles ist mit uns nicht zu machen.
Wir bitten die Landesregierung darum, dies in ihren Gesprächen mit dem MDR ebenso zu kommunizieren, und wir erwarten, dass auch die Vertreter Sachsen-Anhalts in den Gremien der Anstalt sich dafür einsetzen. Halle ist ein starker Standort innerhalb des MDR und muss dies auch künftig bleiben.
Die Chancen, die sich für Halle auch als wichtigster Medienwirtschaftsstandort im Land mit den vorgesehenen Umbaumaßnahmen ergeben können, erkennen wir durchaus. Schon länger gibt es vielfältige Formen der Zusammenarbeit mit dem MDR. Der Masterstudiengang Online-Radio in Zusammenarbeit mit „Sputnik“, gemeinsame Projekte an der MLU mit Firmen aus dem Mitteldeutschen Multimediazentrum, die Kooperationspartnerschaft bei den Filmmusiktagen oder bei dem Festival „Women in Jazz“, das Engagement im Rahmen der Science-to-Movie-Academy oder die Mitarbeit im Sachsen-Anhalt Medien e. V. sind nur einige Beispiele dafür.
Kommt das Ressort Wissen, Bildung, Medienkompetenz nach Halle, ergeben sich weitere Möglichkeiten einer engeren Kooperation mit der MartinLuther-Universität, der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, den Franckeschen Stiftungen und weiteren Einrichtungen aus der Stadt und aus Sachsen-Anhalt insgesamt. Ebenso ist das für die Ressorts Kultur sowie Kinder und Jugend denkbar.
Deutlich wird damit: Die Chancen für eine engere Zusammenarbeit sind da; sie müssen aber auch vom MDR ergriffen werden.
Als Fazit bleibt festzuhalten: Der Umbau des MDR zu einem modernen multimedialen Medienhaus ist grundsätzlich zu begrüßen. Innerhalb einer Dreiländeranstalt müssen notwendige Veränderungen aber im Einvernehmen und auf Augenhöhe zwischen den Partnern vollzogen werden. Ein MDR 2017 ohne einen auch perspektivisch stark aufgestellten Medienstandort Halle ist nicht zu machen.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns diese Position für Sachsen-Anhalt und Halle mit einem einmütigen Votum unterstützen.
Gestatten Sie mir noch einige kurze Anmerkungen zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Erst einmal herzlichen Dank für diese Initiative, die, wenn ich es richtig verstehe, auch unseren Antrag unterstützt und eigentlich nur mit wenigen anderen Worten das sagt, was wir in unserem Antrag formuliert haben. Insofern sollte es auch kein Problem sein, unserem Antrag zuzustimmen. Gegen eine Behandlung im Ausschuss wird sich sicherlich niemand sperren. Wir werden das im Ausschuss sicherlich auch aufrufen können, sofern es die entsprechende Mehrheit dafür gibt - diese war zuletzt allerdings nicht immer vorhanden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist richtig: Der Tagesordnungspunkt hätte mit Sicherheit mehr Zuhörer verdient, denn letztlich sind wir alle vom Rundfunkbeitrag betroffen.
Es wird Sie nicht überraschen: Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf und damit dem Staatsvertrag zustimmen. Er ist aus unserer Sicht ein Kompromiss, aber kein fauler, sondern ein durchaus praktikabler.
Mit der Umsetzung in mehreren Schritten gibt es nach unserer Auffassung eine nachvollziehbare Lösung. Zum einen wird allen Beitragszahlern etwas vom Mehraufkommen zurückgegeben, aber gleichzeitig wird die folgende Beitragsperiode in den Blick genommen und damit eine Beitragsstabilität angestrebt.
Nach Vorlage des Evaluationsberichtes im nächsten Jahr soll entschieden werden, welche weiteren konkreten Veränderungen in der Beitragspflicht vorgenommen werden können. Wie vielfältig die Wünsche nach einer Veränderung der Beitragspflicht sind, hat die Vorlage der schriftlichen Stellungnahmen zum Staatsvertrag im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien noch einmal deutlich gemacht.
Die Forderungen reichen von der vollständigen Befreiung von der Beitragspflicht durch Behindertenvertretungen und Einrichtungen der öffentlichen Hand über den Verzicht der Einbeziehung gewerblich genutzter Fahrzeuge, die Beseitigung der Nachteile von Filialbetrieben und die Veränderung der Beitragsstaffel nach Mitarbeiterzahl durch Verbände von Industrie, Handel und Handwerk bis hin zu dem Wunsch nach deutlicher Einschränkung von Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch den Verband Privater Rundfunk und Telemedien.
Alle Wünsche - das ist schon jetzt klar - werden sich im Rahmen des zur Verfügung stehenden Spielraumes nicht erfüllen lassen, und dies meiner Meinung auch nicht, wenn man auf die Absenkung um 48 Cent verzichtet hätte.
Hilfreich für eine fundierte Beurteilung wäre zu wissen, welche konkreten Auswirkungen jede einzelne Maßnahme auf den Rundfunkbeitrag hätte.
Beim vollständigen Verzicht auf Werbung der Öffentlich-Rechtlichen wissen wir, dass dies Mehrkosten in Höhe von 1,25 € je Beitragszahler bedeuten würde. Ich erneuere hier deshalb nochmals meine Aufforderung an die Staatskanzlei, uns diesbezüglich detaillierte Zahlen vorzulegen. Das kann sicherlich noch einmal an den Herrn Staatsminister weitergegeben werden.
Ergeben hat die Abfrage der Stellungnahmen zum Rundfunkstaatsvertrag aber auch, dass der bürokratische Aufwand reduziert werden sollte. Fast alle Kammern fordern eine Vereinfachung der Meldebögen. Dies sollte auf kurzem Wege zwischen den Staatskanzleien und dem Beitragsservice zu korrigieren sein.
Meine Damen und Herren! Für uns als SPD steht fest, dass mit den vorgesehenen Korrekturen eine Veränderung der jeweiligen Anteile von privaten Haushalten, öffentlicher Hand und Privatwirtschaft am Gesamtertrag nicht erfolgen darf. Veränderungen haben sich damit auf die jeweilige Gruppe zu konzentrieren.
Unser Beschluss vom November 2011 zum Umgang mit möglichen Mehreinnahmen ist nach wie vor aktuell und sollte für uns Richtschnur bei der Umsetzung der weiteren Schritte sein. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem, was wir vor der Mittagspause
erlebt haben, mag man kaum glauben, dass das Thema Medien erst jetzt mit dem Mediengesetz eine solche Bedeutung in unserem Haus bekommen soll.
Meine Damen und Herren! Ich denke, wir haben auf der Grundlage eines soliden Gesetzesentwurfes der Landesregierung im Verlauf der Ausschussberatungen und unter Berücksichtigung von Argumenten aus der Anhörung eine gute Beschlussempfehlung erarbeiten können. Ein besonderer Dank geht vorab an den GBD, insbesondere an Herrn Dr. Pfannkuchen, der uns bei unseren Anliegen versiert unterstützt hat.
Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz folgt Sachsen-Anhalt der Pflicht zur Anpassung landesgesetzlicher Regelungen aufgrund der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes des Bundes. Daneben treffen wir wichtige Entscheidungen, die dem Fortbestand einer vielfältigen Rundfunklandschaft in unserem Land helfen sollen.
Mit einer zeitlichen Untergrenze für die Zuweisung einer terrestrischen Übertragungskapazität stellen wir sicher, dass die Sender bei der Beantragung solcher Kapazitäten mehr Planungssicherheit erhalten. Ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für Einrichtungs- bzw. Ereignisrundfunk bleibt dabei weiterhin bestehen. Die Höhe der mit der Zuordnung terrestrischer Übertragungskapazitäten verbundenen Kosten soll 500 € nicht überschreiten. Damit dürfte auch dem tatsächlich entstehenden Aufwand entsprochen werden.
Wir haben einen von der Medienanstalt SachsenAnhalt in der Anhörung unterbreiteten Vorschlag aufgegriffen, der sich an Regelungen des Freistaates Thüringen zur Heranführung der Programme, dem sogenannten Must-fetch, orientiert. Damit soll verhindert werden, dass die lokalen oder regionalen Rundfunkanstalten mit erheblichen Kosten belastet werden, um die Programme an Kabelkopfstationen heranzuführen, die außerhalb ihres Verbreitungsgebietes liegen, ohne dass sie darauf Einfluss nehmen können.
Meine Damen und Herren! Daneben hat sich der Ausschuss bereits im September 2014 mit der Bitte an den Herrn Staatsminister gewandt, bei Werbekampagnen für Sachsen-Anhalt über Landesgesellschaften die lokalen bzw. regionalen Fernsehanbieter stärker einzubeziehen. In dem Einzelplan der Staatskanzlei für die Jahre 2015 und 2016 sollen Mittel für Projekte des Binnenmarketings unter Nutzung der Ressourcen lokaler kommerzieller TVAnbieter bereitgestellt werden.
Die große Mehrheit des Ausschusses hat sich mit all diesen Maßnahmen für die Unterstützung einer vielfältigen Rundfunklandschaft eingesetzt. Eine
weitere Diskussion über Kommunalwahlwerbung im Zusammenhang mit dem Mediengesetz sollte sich damit auch erübrigt haben.
Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz treffen wir eine Festlegung zu einem konkreten UKWAbschaltzeitpunkt. Spätestens zum 31. Dezember 2025 soll der Umstieg auf Digitaltechnik erfolgen. Wir berücksichtigen dabei zum einen das Nutzerverhalten und zum anderen die Einwände der privaten Anbieter.
Es erscheint mir wichtig, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass wir an der DAB+-Technik festhalten wollen und dass wir die Chancen dieser Technologie deutlich erkennen. Bedauerlich ist, dass die Vorreiterrolle, die wir in dieser Entwicklung ohne Zweifel einmal hatten, wie in der Anhörung durch die Vertreter der privaten Anbieter deutlich wurde, nicht weiter forciert werden soll.
Meine Damen und Herren! Der einzige Dissens im Ausschuss bestand darin, ob bei einer vorzeitigen Umstellung auf Digitaltechnik ein Einvernehmen mit dem für Medien zuständigen Ausschuss herbeigeführt werden soll. Nach unserer Auffassung besteht hierzu kein akuter Handlungsbedarf. Eine Notwendigkeit, hierbei gesetzlich einzugreifen, kann ich nicht erkennen, zumal jede Regierung - egal wer dann Verantwortung trägt - schlecht beraten wäre, ohne direkte Beteiligung der Abgeordneten zu agieren. - Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Rundfunkabgabe soll - zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik - zum April 2015 sinken. Ich denke, das ist erst einmal eine gute Nachricht für alle Beitragszahler, egal ob dies private Haushalte, die Privatwirtschaft oder die öffentliche Hand sind, ohne natürlich aufgrund der Höhe - darauf ist Herr Kollege Gebhardt bereits eingegangen - allzu euphorisch zu sein.
Natürlich gibt es Stimmen, die sagen, man könnte das alles auch ganz anders machen, und diese Reduzierung um rund 2,7 % ist ohnehin keine nennenswerte Verbesserung.
Ich möchte aber zu bedenken geben, dass das, was uns vorliegt, auch schon Anfang Juli 2014 per LIV-Unterrichtung im Ausschuss vorlag. Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien verständigte sich damals darauf, keine Stellungnahme abzugeben. Am 17. Juli 2014 hat Ministerpräsident Haseloff den 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Derzeit ist auch nicht erkennbar, dass das Inkrafttreten des Vertrags scheitert.
Meine Damen und Herren! Uns liegt ein Kompromiss vor - darauf ist der Herr Staatsminister schon eingegangen -, der verschiedene Aspekte berücksichtigt. Die Mehrerträge aus dem neuen Rundfunkbeitrag stehen den Anstalten nicht für zusätzliche Aufgaben zur Verfügung; denn die KEF hat den Bedarf für die bis 2016 laufende Beitragsperiode verbindlich festgelegt.
Empfohlen hat die KEF allerdings, etwa die Hälfte der Mehrerträge für eine Beitragssenkung um 73 Cent auf 17,25 € ab Januar 2015 zu verwenden. Dagegen stand die Position, bis zur Evaluierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages im Jahr 2015 die gegenwärtige Höhe beizubehalten, um dann größere Spielräume für die Finanzierung notwendiger Maßnahmen zu erhalten, die sich aus der Evaluierung ergeben. Die Ministerpräsidenten haben sich auf eine Lösung in mehreren Schritten verständigt; die Reduzierung auf 17,50 € ist ein erster Schritt.
Die Bildung einer Rücklage bis zur Vorlage der Evaluierung sowie die Diskussion und Entscheidung zu Fragen des Strukturausgleichs, möglichen Korrekturen am Beitragsmodell und der Stabilität für die neue Beitragsperiode sollen weitere Schritte werden.
Darüber hinaus soll eine Entscheidung über eine stufenweise weitere Reduzierung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk getroffen werden. Wir als SPD-Fraktion können diese Lösung mittragen. Im Rahmen der jetzt bekannten Fakten halten wir dies für eine seriöse Herangehensweise.
Zum einen liegt sie auf der Linie unseres Landtagsbeschlusses vom 10. November 2011, wie mit etwaigen Mehreinnahmen umgegangen werden soll. Auch hierauf trifft wieder die alte Weisheit zu: Der Euro lässt sich nur ein Mal ausgeben.
Vielleicht muss man auch die eine oder andere Aussage des Kollegen Gebhardt relativieren. Die Wünsche sind bedeutend größer als das, was tatsächlich verteilt werden kann.
Wir wollen, dass es zu einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen kommt und Unwuchten - wie die Beitragserhebung für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge oder für Bauten nach dem Bundeskleingartengesetz - aufgehoben werden.
Zum anderen ist es uns wichtig, dass sich die Entscheidungen an einer nachhaltigen Beitragsstabilität orientieren. Ein stabiler Beitrag bis zum Ende der nächsten Beitragsperiode im Jahr 2020 wird von uns ausdrücklich unterstützt. Er schafft für die Anstalten Planungssicherheit trotz aller weiter notwendigen Haushaltskonsolidierung und kann in der Bevölkerung im besten Fall zu einer höheren Akzeptanz führen. Was wir definitiv nicht wollen, ist ein Jo-Jo-Effekt bei der Beitragshöhe. Damit wäre niemandem wirklich geholfen.
Meine Damen und Herren! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht uns als Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Doch auch wir alle brauchen ihn als stabiles und belebendes Element einer demokratischen Gesellschaft. Wichtige Beiträge werden von den öffentlich-rechtlichen Anstalten geliefert.
Die Berichterstattung des MDR über die Ereignisse in Mitteldeutschland vor 25 Jahren zähle ich unbedingt dazu.
Anderes hingegen - wie aberwitzige Rankingshows, zumal mit manipulierter Reihenfolge - ist überflüssig und schadet zudem der journalistischen Seriosität.
Meine Damen und Herren! Wir bleiben für die öffentlich-rechtlichen Anstalten ein konstruktiv-kritischer Begleiter. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass wir uns hier im Hause wieder mit dem Jugendmedienschutz befassen. Nach der gescheiterten Novellierung im Jahr 2010 ist die Grundlage nach wie vor der Jugendmedienschutzstaatsvertrag aus dem Jahr 2003. Meine Vorredner sind bereits darauf eingegangen.
In diesen elf Jahren hat sich die Nutzung von Medien durch Kinder und Jugendliche erheblich verändert, aber auch das technische Umfeld ist dynamisch weiterentwickelt worden.
Im Jahr 2010 haben wir uns intensiv - sowohl mehrfach hier im Plenum als auch im zuständigen Ausschuss - mit dem Staatsvertrag befasst. Wir haben eine Anhörung durchgeführt, bei der Vertreter vom Chaos-Computer-Club bis hin zum Lehrstuhlinhaber für Medienpädagogik zu Wort kamen.
Am Ende wurde der Gesetzentwurf ohne Gegenstimmen bei Enthaltung der Opposition in unserem Landtag beschlossen. Ein Entschließungsantrag, der eine Evaluation in einem Zeitraum von zwei Jahren vorsah, wurde einstimmig verabschiedet.
Gestoppt wurde das Verfahren letztlich in Nordrhein-Westfalen. Bis heute habe ich Zweifel daran, dass dabei wirklich die inhaltlichen Punkte den
eigentlichen Ausschlag für das Abstimmungsverhalten einzelner Fraktionen gegeben haben.
Nunmehr wird ein neuer Anlauf unternommen, um einen zeitgemäßen Gesetzesrahmen für den Jugendmedienschutz zu erarbeiten. Ein Eckpunkteentwurf wurde im Rahmen einer Online-Konsultation zur Diskussion gestellt und damit einem Kritikpunkt aus der Debatte im Jahr 2010 nach einer frühzeitigen Einbeziehung der Netzgemeinde entsprochen.
Inzwischen liegt ein erstes Zwischenfazit der Konsultation vor. Eine Überarbeitung des Eckpunktepapiers steht aber noch aus. Der Dialog über die Plattform soll auf jeden Fall weitergeführt werden. Erkennbar ist daran aber bereits jetzt, dass es noch ein längerer Weg hin zu einem belastbaren Entwurf sein dürfte.
In diese Phase hinein legt uns nun die Fraktion DIE LINKE mehrere Punkte vor, die im Staatsvertrag Beachtung finden sollten. Lassen Sie mich wegen der Kürze der Zeit nur auf einige wenige Punkte eingehen. Eine vertiefte Diskussion können und sollten wir im Ausschuss führen.
In Ihrem ersten Punkt schreiben Sie, dass Sie traditionelle Jugendschutzkonzepte, die an Regelungen des Hör- und Fernsehfunks angelehnt sind, für ungeeignet halten. Ich denke, gerade mit Blick auf jüngere Kinder sollte überdacht werden, ob man sich von solchen Zugangsbeschränkungen völlig trennen will. Die Praxis zeigt, dass vor allem die großen privaten Sendergruppen damit arbeiten und sich diese etabliert haben.
Der präventive Jugendmedienschutz soll gestärkt werden. Hier können wir Ihnen nur zum Teil folgen. Wichtig sind für uns nämlich beide Säulen: sowohl der restriktiv wirkende Jugendmedienschutz als auch die präventiv wirkende Medienkompetenzförderung. Den Fokus auf Prävention zu legen, weil technischer Jugendmedienschutz schleppend oder gar nicht funktioniert oder keine Akzeptanz bei Eltern findet, können wir nicht akzeptieren.
Ihrer Meinung nach soll mit dem neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag auf Jugendschutzprogramme, die als Webfilter dienen und insbesondere automatisiert nach Inhalten klassifizieren, verzichtet werden.
Die Diskussion um die von der KJM anerkannten Jugendschutzprogramme hat deren Schwächen deutlich gemacht. Unserer Meinung nach sollte es aber eher darum gehen, die Programme zu optimieren, langfristig zu finanzieren und für eine höhere Verbreitung zu werben, zumal diese Programme der einzige technische Schutz sind, der auch ausländische Angebote berücksichtigt.
In einem weiteren Punkt fordern Sie von der Landesregierung die Weiterentwicklung des präventiven Jugendmedienschutzes. Schön wäre es ge
wesen, wenn Sie auch als Opposition hätten anerkennen können, dass wir hier im Land schon eine Menge bewegt haben und andere Länder von Sachsen-Anhalt lernen.
Die zweite Netzwerktagung zur Medienkompetenz im Herbst letzten Jahres hat dabei in besonderer Weise noch einmal die Arbeit des Medienkompetenzzentrums der MSA und der Netzwerkstelle präsentiert. Schon mit dem Haushalt für dieses Jahr haben wir Vorsorge getroffen, dass durch Verpflichtungsermächtigungen die Arbeit dieser Stelle bis 2018 gesichert ist.
Sie erklären in der Begründung zu Ihrem Punkt 6, dass die durch die Entwicklung in der LKJS im vergangenen Jahr entstandene Situation nicht zu einer Reduzierung des präventiven Jugendmedienschutzes führen darf.
Diese Gefahr sehe ich nicht. Eher ist durch die Auswahl des Jugendmedienverbandes fjp>media bei dessen Referenzen sowie aufgrund des verfolgten konzeptionellen Ansatzes eine Qualitätserhöhung beim Jugendmedienschutz zu erwarten.
Was bleibt, ist freilich weiterhin die Herausforderung der verbindlichen und nachhaltigen Etablierung von Medienbildung an allgemeinbildenden Schulen. Hier müssen wir dranbleiben.
Meine Damen und Herren! Die Vielschichtigkeit der Thematik verdient eine vertiefte Beratung im Ausschuss. Wir plädieren deshalb für eine Überweisung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Wagner, Fragen möchte ich eigentlich nicht beantworten. Ich habe heute mein Horoskop gelesen.
Darin stand, dass ich mich heute vor Besserwissern in Acht nehmen sollte.
Insofern sollten wir die Diskussion vielleicht in den Ausschuss verlagern.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Blick darauf, dass wir uns erst im Mai 2014 in diesem Hohen Hause über die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag ausgetauscht haben und uns darauf verständigt haben, auch über einen möglichen Änderungsbedarf beim MDRStaatsvertrag in dem zuständigen Ausschuss zu beraten, fand ich Ihren Antrag doch etwas überraschend.
Ich kann Sie, Herr Kollege Herbst, aber beruhigen. Wir werden Ihren Antrag nicht ablehnen, sondern darüber in einem sinnvollen Zusammenhang im Medienausschuss beraten.
Auch wir sind der Meinung, dass der MDR-Staatsvertrag auf den Prüfstand gehört. Ist die gesetzliche Grundlage noch zeitgemäß? Spiegelt die Zusammensetzung des Rundfunkrates die Vielfalt einer sich verändernden Gesellschaft wider? - Das sind Fragen, denen wir uns stellen müssen.
Der Anteil der sogenannten gesellschaftlichen Gruppen ist mit 26 % eindeutig zu gering, auch im Vergleich zu allen anderen ARD-Anstalten. Ebenso liegt der Anteil von Frauen im Rundfunkrat mit gerade einmal 12 % deutlich unter dem aller anderen Rundfunkgremien. Auch das Ungleichgewicht zwischen Wirtschafts- und Gewerkschaftsvertretern ist mit 21 % zu 7 % nirgendwo so ausgeprägt wie beim MDR.
Eine Aufstockung des Rundfunkrates wäre nach unserer Auffassung nicht erforderlich, um die Vielfalt sicherzustellen. Sie wäre mit Blick auf die ersten Vorschläge zum künftigen ZDF-Fernsehrat in Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils, die eine Reduzierung von 77 auf 60 Mitglieder vorsehen, nicht erklärbar.
Es wäre aber zeitgemäß, auf die drei Vertreter der Landesregierungen im Rundfunkrat zu verzichten, wie es in den Gremien von vier ARD-Anstalten bereits gehandhabt wird. Zur Sicherstellung der Kommunikation können die Rechtsaufsicht oder Beauftragte der Landesregierungen mit beratender Funk
tion an den Sitzungen teilnehmen. Das dafür Notwendige ist bereits heute in § 22 Abs. 4 des derzeitigen MDR-Staatsvertrags geregelt.
Darüber, ob wir eine Staatsvertragsänderung benötigen, mit der ein Sitz für ein Mitglied mit Migrationshintergrund im Rundfunkrat festgeschrieben wird, sollten wir offen diskutieren. Sicherlich gibt es gute Gründe dafür, aber ich sehe hierbei auch einige Schwierigkeiten, zum Beispiel die Frage, wie eine breit akzeptierte Auswahl gelingen kann.
Wäre es nicht eigentlich das Normalste und auch ein Ausdruck unserer sich verändernden Gesellschaft, wenn schon jetzt von den entsendenden Verbänden auch Mitglieder benannt werden, die einen Migrationshintergrund besitzen? Vertreter von Wirtschaft, Jugend oder Sport bis hin zu Parteien können natürlich auch einen Migrationshintergrund mitbringen. Wir alle können das mit beeinflussen.
Es ist gut, dass sich Vertreter des MDR bis hin zur Intendantin regelmäßig mit Interessengruppen, darunter auch Migrantenorganisationen, treffen. Für dieses Jahr ist ein solches Treffen in SachsenAnhalt vorgesehen. Das Angebot der Intendantin, ihr Vorschläge für zu berücksichtigende Organisationen zu unterbreiten, sollten wir auf jeden Fall annehmen.
Dass der MDR in besonderer Weise darauf hingewiesen werden muss, mehr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Ausbau von Integration und Partizipation zu unternehmen, kann ich nicht erkennen.
Schon der im Staatsvertrag formulierte Programmauftrag macht deutlich, woran sich der MDR messen lassen muss. In § 6 Abs. 3 heißt es: „Die Sendungen des MDR haben den Belangen aller Bevölkerungsgruppen, auch der Minderheiten, Rechnung zu tragen.“ - Ich denke, diese Aufgabe wird erfüllt.
Wenn die Intendantin das Thema Integration als Querschnittsaufgabe sieht, ist es sicherlich richtig verankert und bedarf, wenn die Aufgabe ernst genommen wird, keiner weiteren Begleitung durch einen zusätzlichen Integrationsbeauftragten.
Luft nach oben gibt es beim MDR aber sicherlich noch bei der Anzahl der Mitarbeiter mit Migrationshintergrund. Diese Herausforderung teilt die Anstalt aber mit Schulen, Ämtern oder der Polizei. Hier müssen wir insgesamt darauf achten, dass die Breite der Gesellschaft besser abgebildet wird. Lassen Sie uns die Diskussion im Ausschuss vertiefen und schauen, ob wir hierbei über Partei- und Ländergrenzen hinweg zu einem zeitgemäßen Konsens kommen können.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zum Abschluss ein Zitat des derzeitigen ARD-Vorsitzenden, dem Intendanten des MDR Lutz Marmor,
der die Aufgabe, vor der der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht, meiner Meinung nach gut skizziert. Er sagte:
„Wir werden von allen bezahlt und schon von daher müssen wir für alle etwas bieten. Allerdings werden unsere Angebote nie allen gefallen können, aber zumindest sollte in der Vielfalt des Angebots für jeden etwas dabei sein.“
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird Sie aufgrund der Vorgeschichte und auch aufgrund der Behandlung hier im Landtag nicht verwundern, dass wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF-Staatsvertrag von unserer Seite aus ausdrücklich begrüßen.
Vergegenwärtigt man sich noch einmal den Auslöser - Kollege Gebhardt ist auch darauf schon eingegangen -, die Ablösung des damaligen ZDFChefredakteurs durch einen unionsdominierten
Verwaltungsrat, kommt man nicht umhin festzustellen, dass die Verfassungsklage dazu einen Stein ins Rollen brachte, der zu gravierenden Veränderungen des Rundfunks in Deutschland führen wird. Der Einfluss der Politik auf die Sender war zu groß. Das muss man ehrlich und selbstkritisch einräumen. Er galt außerdem viele Jahre als Selbstverständlichkeit.
Hier spielten ganz offensichtlich die Nachwirkungen der alten Bonner Farbenlehre in die Sender hinein. Dabei hatte bereits 1961 das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass der Rundfunk weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert sein darf.
Das jetzige Urteil ist deutlich. Es zwingt zu erheblichen Veränderungen beim ZDF-Staatsvertrag und zur Überprüfung der Rundfunkstaatsverträge der Länder. Die Landesregierung wird zur Umsetzung des Urteils in der Rundfunkkommission der Länder zügig mit den anderen Bundesländern Vorschläge erarbeiten müssen, um die Frist bis Mitte des nächsten Jahres einhalten zu können. Wie sportlich das ist, ist vom Staatsminister eben schon dargestellt worden.
Diese Vorschläge müssen gemeinsam mit den gesellschaftlich relevanten Gruppen diskutiert werden. Jüngst geänderte Staatsverträge, beispielsweise der zum SWR, könnten als Vorbild dienen, sowohl was die Vielfalt der Gremienzusammensetzung als auch das Kriterium der Staatsferne betrifft. Darin wurden beispielsweise Muslime berücksichtigt. Staatsvertreter dürfen dagegen nicht mehr in den Rundfunkgremien vertreten sein.
Meine Damen und Herren! Überrascht hat mich die Aussage der MDR-Intendantin, sie sehe nach dem Urteil keine unmittelbare Auswirkung für den MDR. Sicher ist der Anpassungsbedarf mit Blick auf das Drittelkriterium bei den sogenannten staatsnahen Rundfunkräten formal nicht so groß. Aber mit Blick auf das Gebot der Vielfaltsicherung dürfte auch beim MDR Handlungsbedarf bestehen.
Zu begrüßen ist, dass sich der MDR-Rundfunkrat Ende Juni in einer Klausur mit den möglichen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auseinandersetzen will.
Ich denke, mit Blick auf mehr Transparenz der Arbeit der Gremien oder auch bei einer urteilskonformen Besetzung von Ausschüssen kann der Rundfunkrat jetzt schon selbst mehr machen. Dazu bedarf es meiner Meinung nach keiner Änderung des Staatsvertrages. Trotzdem spricht einiges dafür, sich den MDR-Staatsvertrag näher anzusehen.
Das Urteil macht keinen Unterschied zwischen einem Regierungsvertreter und einem frei gewählten Parlamentarier in den Gremien. Der Begriff der Staatsnähe wird sehr weit ausgelegt. Nimmt man
noch die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände hinzu, liegt Handlungsbedarf auch beim MDR nahe.
Ich gebe zu, dass mir die Regelung in einzelnen Staatsverträgen, keine Regierungsvertreter mehr in den Rundfunkräten vorzusehen, sehr sympathisch ist, auch wenn der eine oder andere das vielleicht mit eventuellen Zugewinnen an Lerneffekten verbinden kann.
Ich bin der Meinung, eine plausible Begründung dafür, dass die Exekutive mit auf die Einhaltung des im Staatsvertrag festgelegten Programmauftrages achten oder bei der Wahl des Intendanten beteiligt sein muss, ist nicht zu erkennen.
Dass die Parteien am gesellschaftlichen Meinungsprozess mitwirken und damit ein natürlicher Teil der Aufsichtsgremien sind, ist dagegen unstrittig. Entscheidend ist und bleibt, dass die Politik nicht dominiert.
Meine Damen und Herren! Ich sehe aber auch die Notwendigkeit, sich die Zusammensetzung der Gremien des MDR hinsichtlich ihrer Vielfalt noch einmal genauer anzusehen. Spiegelt diese nach über 20 Jahren Staatsvertrag die gesellschaftliche Wirklichkeit in der Gegenwart wider? - Zweifel daran sind angebracht.
Was zumindest auffällt, ist, dass der MDR mit seinen Aufsichtsgremien bei einigen Parametern zum Teil deutlich abweicht. Der Frauenanteil - das ist schon erwähnt worden - liegt mit 12 % deutlich unter allen anderen Rundfunkgremien. Das ist ein Punkt, der freilich schon jetzt durch die entsendenden Organisationen etwas korrigiert werden könnte.
Auffällig sind aber noch zwei weitere Punkte. Mit 26 % ist der Anteil der gesellschaftlichen Gruppen der geringste in den Aufsichtsgremien aller ARDAnstalten und genauso niedrig wie beim ZDF. Auffällig ist auch die große Differenz zwischen Wirtschafts- und Gewerkschaftsvertretern von 21 % zu 7 %. Eine derartige Ungleichgewichtung gibt es in keinem anderen Rundfunkgremium.
Eine Harmonisierung der Rundfunkstaatsverträge in Grundsatzfragen wäre meiner Meinung nach aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hilfreich. Dass dies bei einer Dreiländeranstalt noch einmal schwieriger wird, liegt auf der Hand. Zwei Länder wählen bekanntermaßen in wenigen Monaten. Unter Umständen gibt es danach größere Chancen auf eine Einigung.
Meine Damen und Herren! Beim MDR stehen wir nicht unter einem so hohen Zeitdruck wie beim ZDF. Trotzdem sollten wir uns damit im Medienausschuss kontinuierlich befassen. Im besten Fall
können wir uns dann gemeinsam eine Meinung dazu bilden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf die Schwerpunkte des Gesetzentwurfes ist Herr Staatsminister schon eingegangen. Lassen Sie mich deshalb in aller Kürze auf einige Aspekte eingehen, die uns in der Gesetzesberatung im Ausschuss noch einmal stärker beschäftigen sollten.
Da die Zulassung durch die MSA derzeit in der Regel für fünf Jahre erteilt wird, spricht unserer Meinung nach nichts dagegen, dass ein solcher Passus auch für einen Mindestzeitraum der Frequenzzuordnung in das Gesetz aufgenommen wird. Eine solche zeitliche Untergrenze dürfte den Sendern zumindest etwas Sicherheit und Verlässlichkeit für ihre Investitionen geben. Die Forderung der Arbeitsgemeinschaft „FSA - Fernsehen Sachsen-Anhalt“ findet deshalb unsere Unterstützung.
Schwierigkeiten sehen wir auch bei der Formulierung des § 22 Abs. 6, der die Verträge der Veranstalter des nichtkommerziellen lokalen Hörfunks mit Sendernetzbetreibern regeln soll. Da die MSA aufgrund eines fehlenden Vertragsverhältnisses keinen direkten Zugriff auf den Sendernetzbetreiber hat, dürfte eine Zustimmungsregelung an dieser Stelle ins Leere laufen.
Probleme sehen wir darüber hinaus bei der Gebührenregelung nach § 33 Abs. 8. Der Verwaltungsaufwand für die Frequenzzuordnung dürfte nicht die Erhebung einer Rahmengebühr von bis zu 25 000 € rechtfertigen. Wir plädieren hierbei eher für eine Festgebühr, die sich mit 500 € am unteren Ende des Rahmen orientieren sollte, was auch eher dem tatsächlich entstehenden Aufwand entsprechen dürfte.
Meine Damen und Herren! § 34 regelt die Umstellung von der analogen auf die digital-terrestrische Übertragungstechnik. Der bisher gesetzlich geregelte Termin zum 1. Januar 2015 ist realistischerweise nicht mehr zu erreichen. Trotzdem sollte zum einen vor dem Hintergrund der Forderung des jüngsten KEF-Berichts, aber auch angesichts des starken Engagements Sachsen-Anhalts für das Digitalradio in den letzten Jahren alles getan werden, um DAB+ zum Erfolg zu verhelfen.
Für die Zukunft des Radios ist die Digitalisierung von großer Bedeutung. Die jetzt gefundenen Regelungen in § 34 berücksichtigen unserer Meinung nach angemessen die wirtschaftlichen Bedingungen für den Analogausstieg.
Gestatten Sie mir noch einige wenige Worte zu einer nicht in den Gesetzentwurf aufgenommenen Regelung. So kurz vor dem 25. Mai 2014 muss
man noch etwas zur Kommunalwahlwerbung im privaten lokalen Fernsehen sagen.
Wir sind der Meinung, dass es gute Gründe dafür gibt, das nicht zuzulassen. Wir sehen hierbei die große Gefahr der Verknüpfung von Wirtschaftswerbung und Wahlwerbung. Ein negatives Beispiel dafür hatten wir bereits vor einigen Jahren mit den Aktivitäten der sogenannten Mieter- und Bürgerliste in Halle.
Darüber hinaus ist für uns klar: Ein sogenanntes Bürgermeisterfernsehen wollen wir nicht. Es kommt hinzu, dass ein massiver Kontrollaufwand auf die Landesmedienanstalt zukommen würde, der erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen würde.
Unsere Position ist deshalb, zu schauen, wie die wirtschaftliche Situation der Sender - denn darum geht es ihnen im Kern - anderweitig verbessert werden kann. Wenn die Unternehmen mit Landesbeteiligung einen jährlichen Etat für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit von fast 10 Millionen € bewegen, davon aber nur rund 250 000 € für Fernsehspots insgesamt ausgeben, sollte an dieser Stelle angesetzt werden.
Diese Sender mit einer Erreichbarkeit von zum Teil mehreren Hunderttausend Haushalten und hohen Quoten in der Zuschauergunst haben es verdient, hierbei deutlicher berücksichtigt zu werden. Ich appelliere deshalb auch hier und heute noch einmal an die Landesregierung, ihren Einfluss entsprechend geltend zu machen.
Ich freue mich auf eine Beratung im Medienausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen, weil ich nicht das wiederholen möchte, was von meinen Vorrednern schon gesagt worden ist. Wie Kollege Gebhardt halte ich die Debatte zum gegenwärtigen Zeitpunkt für entbehrlich, wenn nicht sogar für überflüssig.
Wir haben hier im Hause vor rund zwei Jahren einen Beschluss gefasst, wie mit etwaigen Mehreinnahmen bei dem neuen Beitragsmodell umgegangen werden soll. Darauf wird in der Begründung für die heutige Aktuelle Debatte auch noch einmal ausführlich hingewiesen. Ich erkläre hier gern, dass wir als SPD-Fraktion natürlich noch heute zu diesem Beschluss stehen, wenn es dessen bedurfte.
Was ist also wirklich neu, was eine Aktuelle Debatte rechtfertigen könnte? - Seit Anfang dieses Monats scheint festzustehen, dass mit Mehreinnahmen gerechnet werden kann. Die konkrete Höhe freilich steht noch nicht fest. Darauf ist Staatsminister Herr Robra eben sehr ausführlich eingegangen. Zum jetzigen Zeitpunkt verwundert das auch nicht.
Die KEF geht davon aus, dass es zu einer Absenkung des Beitrags kommen kann. Die Grundlage dafür sind Neuberechnungen der Anstalten, die geprüft werden müssen. Danach könnte die KEF einen Vorschlag für eine neue Beitragshöhe machen.
Wir sollten Geduld aufbringen, bis wirklich belastbare Zahlen vorliegen. Es gilt, die Höhe der zusätzlichen Einnahmen zu eruieren, um zu sehen, aus welchen Bereichen die Mehreinnahmen kommen, um dann gezielt eine Entlastung vorzunehmen und eventuelle Unwuchten in dem neuen System zu beseitigen.
Wir sollten uns jetzt aber nicht gegenseitig bei der Verkündung guter Taten übertreffen wollen. Damit liege ich im Übrigen auf einer Linie mit der bayerischen Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer, die in „Spiegel Online“ wie folgt zitiert wird:
„Es ist unseriös, jetzt einen Wettbewerb um eine Senkung des Rundfunkbeitrags aufzumachen.“
Meine Damen und Herren! Nicht vergessen werden darf, dass mit dem Modellwechsel die Finanzierungsbasis der öffentlich-rechtlichen Programme offensichtlich gesichert werden konnte. Wir als SPD wollen auch in Zukunft einen öffentlichen Rundfunk, der für möglichst niveauvolle und kulturell interessante Programme im Fernsehen und im Radio steht und möglichst wenig auf Einschaltquoten schielt.
Wir werden ein kritischer Partner bleiben, dem Transparenz und Haushaltskonsolidierung in den einzelnen Sendern wichtig bleibt, und auch die Beitragsstabilität haben wir natürlich im Blick.
Meine Damen und Herren! Die Antragsteller der heutigen Debatte haben zugleich einen Antrag auf
Selbstbefassung im Medienausschuss gestellt, der am 12. Februar 2014 behandelt werden soll. Dort sollten wir die Diskussion vertiefen, dann hoffentlich schon auf der Grundlage belastbarer Zahlen. Auch über die Spartenkanäle und über die Zukunft eines Jugendkanals könnten wir uns dann intensiv austauschen. - Für heute danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es sehr kurz machen.
Herr Staatsminister ist bereits auf die Historie eingegangen. Im Oktober 2012 hat sich die Rundfunkkommission der Länder darauf verständigt, dass bis April ein - ich glaube, dies ist auch ganz
entscheidend - gemeinsames Konzept von ARD und ZDF zur Reform der sechs Spartenkanäle vorgelegt werden soll.
Dies kann ich bisher nicht erkennen. Es gibt etwas detaillierte Vorstellungen vonseiten der ARD und es gibt etwas vagere Vorstellungen vonseiten des ZDF. Ich denke, wir würden uns verheben, wenn wir uns im Ausschuss mehr oder weniger in die Rolle des Schiedsrichters begeben würden.
Deswegen hätte ich den Wunsch, dass ein gemeinsames Konzept vorgelegt wird und dass darin vor allem auch die inhaltlichen und finanziellen Konsequenzen möglichst eindeutig dargestellt werden. Wenn dies vorliegt, denke ich, spricht nichts dagegen, dieses Konzept zügig in unserem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien auf die Tagesordnung zu nehmen.
Ich denke, in der Sache an sich hätte wahrscheinlich auch ein Selbstbefassungsantrag gereicht. Wir sollten so verfahren und den Antrag in den Ausschuss überweisen und dann davon ausgehen, dass uns dieses gemeinsame Konzept recht schnell vorgelegt wird und wir uns dann detailliert damit auseinandersetzen können. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nach dieser vorgezogenen Haushaltsdebatte den Fokus auf ein fachpolitisches Thema lenken, wobei richtig ist und bleibt: Alles hängt bekanntlich mit allem zusammen.
Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass wir uns in unserer heutigen Tagesordnung prioritär mit der Stadtentwicklung befassen; denn die Städte sind das Aushängeschild des Landes, was unlängst auch in den erfreulich gestiegenen Übernachtungszahlen von Gästen in unserem Land zum Ausdruck kam.
Die Städte sind aber auch die Heimat für die Mehrheit der Einwohner von Sachsen-Anhalt. Allein in den 42 Stadtumbaustädten lebten zum 30. Juni 2012 etwa 64 % der Einwohner unseres Landes. Die Städte sind damit Rückgrat und Impulsgeber für die Entwicklung im Land. Hier konzentrieren sich die meisten Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen und damit die meisten Arbeitsplätze. Für das Umland übernehmen sie wichtige Versorgungsfunktionen.
Attraktive Innenstädte schaffen Identität. Kulturelle sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen bieten Angebote weit über die Stadtgrenzen hinaus. Die Städte bieten ein breites Wohnungsangebot, das die unterschiedlichen Ansprüche der einzelnen Generationen, von Familien, von Mobilitätsbeeinträchtigten, aber auch von Personen mit geringem Einkommen berücksichtigen kann.
Allerdings ist vor dem Hintergrund demografischer und sozialer Entwicklungen eine kontinuierliche und differenzierte Stadtentwicklungspolitik erforderlich, damit die Städte auch künftig ihre Rolle ausfüllen können.
Eine zweite Leerstandswelle steht bevor. Die Zahl der Haushalte sinkt seit 2009 trotz Haushaltsverkleinerung, sodass der Einwohnerverlust direkt auf den Wohnungsmarkt durchschlägt. Bis 2025 wird Sachsen-Anhalt noch weitere rund 100 000 Haushalte verlieren. Dies bedeutet steigenden Leerstand auf bis zu insgesamt 300 000 Wohnungen und damit mehr, als dies beim Start des Programms „Stadtumbau Ost“ im Jahr 2002 der Fall gewesen ist.
Mit diesem Programm konnten Stadtstrukturen und Wohnungsmärkte stabilisiert werden. Altstädte wurden revitalisiert und Wohnsiedlungen weiterentwickelt. Ohne das Programm hätte es einen deutlichen Leerstandsanstieg gegeben. Ein Erfolgsfaktor war die Koppelung des Rückbaus an die Entlastung von den Altschulden.
Vor wenigen Tagen wurde der Startschuss für die Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2013 gegeben. Wie im zurückliegenden Jahr beträgt der Umfang 455 Millionen €. Davon stehen Mittel in Höhe von 84 Millionen € im Rahmen des Programms „Stadtumbau Ost“ zur Anpassung an den demografischen und strukturellen Wandel zur Verfügung.
Damit ist die Höhe der Bundesmittel seit dem Programmstart im Jahr 2002 allerdings auch fast halbiert worden. Weniger Starterhaushalte und weniger Familiengründer führen aber zu weiteren Nachfragerückgängen und Leerstandszuwächsen und damit erhöhten Rückbauerfordernissen. Dabei werden künftige Rückbauten technisch eher komplizierter und damit auch noch einmal teurer.
Schon jetzt ist klar, dass das geplante Rückbauvolumen, das für 2016 - das bisher geplante Ende des Stadtumbauprogramms - vorgesehen war, nicht erreicht werden kann. Um dieser Herausforderung begegnen zu können, ist dringend ein Aufstocken des Fördervolumens notwendig. Erinnert werden muss daran, dass das Volumen des Bundes für die Städtebauförderung noch vor wenigen Jahren bei deutlich mehr als 600 Millionen € lag. Nötig sind zudem flexible Regelungen, die orts- und bundesspezifischen Besonderheiten Rechnung tragen.
Die Kofinanzierung seitens des Landes muss trotz aller notwendigen Konsolidierungsanstrengungen Priorität genießen. Zudem muss die Umsetzung in den Kommunen ermöglicht werden, sollen derzeitige Extreme nicht weiter verschärft werden.
Hier lohnt zum Beispiel ein Blick in die schöne Stadt Zeitz, wo wir aktuell schon wieder eine Leerstandsquote von deutlich mehr als 25 % zu verzeichnen haben.
Bei all dem stellt sich die Frage: Wer reißt überhaupt noch ohne Altschuldenentlastung ab? - Diese leider noch immer nicht gelöste Frage ist ein gravierendes Hemmnis für alle Wohnungsunternehmen, die sich am Rückbau beteiligen. Richtig ist, dass das Empirica-Gutachten zur Altschuldenhilfe aus dem Jahr 2010 keinen Bedarf für die Fortführung der Altschuldenentlastung in der bestehenden Form über das Jahr 2013 hinaus gesehen hat.
Meiner Meinung nach wird es aber ohne Anreize verbunden mit gewünschten Steuerungsinstrumenten zum Beispiel hinsichtlich gewünschter Investitionen in die Innenstädte nicht gehen, will man
nicht Gefahr laufen, dass sich eine Situation des Aussitzens der Probleme verfestigt.
Meine Damen und Herren! Derzeit gibt es verschiedene Aussagen des Bundes zur Ankurbelung des Neubaus mit Blick auf die angespannte Wohnungsmarktsituation in einigen Ballungsräumen. Über die degressive Abschreibung für Wohnungsbauinvestitionen, aber auch über die Wiedereinführung einer Eigenheimzulage wird geredet.
Erinnert werden muss dabei daran, dass diese Zulage im letzten Jahr dieses Programms - das war das Jahr 2006 - Kosten von mehr als 9 Milliarden € verursacht hat. Sie umfasste damit ein Vielfaches aller aktuellen Städtebau- und Wohnungsbauprogramme und stellte - bei aller gewünschten Unterstützung der Altersvorsorge und auch demografisch gewünschter Nachfrage nach Eigentumsbildung - einen gewaltigen Kraftakt dar.
Alle wie auch immer gearteten Neuregelungen müssen sich aber jetzt auch daran messen lassen, wie sie zu einer Lösung der strukturellen Probleme des Wohnungsleerstandes in weiten Teilen Deutschlands beitragen. Dabei sehe ich ausdrücklich nicht nur weite Teile Ostdeutschlands, sondern auch viele Teilmärkte im Westen unserer Republik davon betroffen.
Meine Damen und Herren! Mit dem Kompetenzzentrum Stadtumbau ist die Landesregierung vor gut einem Jahr an den Start gegangen. Anknüpfend an die guten Erfahrungen der IBA Stadtumbau sollen in den nächsten Jahren Strategien, Konzepte und Projekte entwickelt werden und die teilnehmenden Städte bei der Überarbeitung ihrer integrierten Stadtentwicklungskonzepte Unterstützung erfahren. Themenschwerpunkte sind regionale Identität, Mobilität, Infrastruktur, Wohnen und Klima.
Bisher beteiligen sich fünf Städte mit konkreten Projekten, in denen es erfreulicherweise gelungen ist, eine ressortübergreifende Hilfe durch die Landesregierung zu organisieren. Weitere fünf Städte interessieren sich jetzt für eine Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum. Sie sehen aber auch: Es gibt noch deutlich Luft nach oben, was die Beteiligung angeht. Dazu gilt es, die Chancen zu erkennen und zu ergreifen.
Was die Investitionen in Immobilien angeht - das ist klar -, sind zuerst die Eigentümer gefragt. Den Rahmen, das wirtschaftlich, nachhaltig und sozial ausgewogen machen zu können, setzt freilich die Politik.
Eine nachhaltige Entwicklung des Wohnungsbestandes muss meiner Meinung nach an zwei Punkten in besonderer Weise ansetzen, und zwar bei der Beseitigung von Barrieren in den Wohnungen und im Umfeld sowie bei der energetischen
Modernisierung. Beide Themen sind Förderschwerpunkte im Fonds „Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt“.
Zugleich wird damit auch Unterstützung für die Bezahlbarkeit des Wohnens nach den durchgeführten Maßnahmen gegeben. Was nach wie vor fehlt, sind aber sozusagen die Spielregeln zu dem Fonds. Denn noch ist nicht geklärt, welche bestehenden Programme in den Fonds überführt werden sollen. Auch wenn für die Kunden alles wie bisher weiterläuft, muss uns schon interessieren, wie die Arbeit unter dem Fondsdach zum Aufbau des revolvierenden Fonds aussieht.
Nachdem wir in der Februarsitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr einen ersten Einblick erhalten haben, denke ich, dass uns die Details, auch was die Verteilung auf die einzelnen Finanzierungsinstrumente anbetrifft, in einer der nächsten Ausschusssitzungen noch einmal beschäftigen müssen.
Hilfreich wäre es zudem, wenn der Bund die KfWProgramme für die Wohnraumanpassung und die energetische Sanierung mit ausreichenden Mitteln ausstatten und nicht, wie teilweise geschehen, sogar streichen würde.