Jan Hippold

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Last Statements

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte AfD-Fraktion! Ihr Antrag, mit dem Sie sich als Unterstützer von Gründergeist und Unternehmertum inszenieren wollen, ist nach unserer Einschätzung nicht nur kurzsichtig, sondern er setzt vollkommen falsche Anreize in der Wirtschaftspolitik. Es kommt mir so vor, als sei er auf die Schnelle zwischendurch zusammengeschrieben und dann veröffentlicht worden, weil Sie zur Abwechslung mal ein wirtschaftspolitisches Thema brauchten.
Bevor Sie sich gleich wieder ungerecht behandelt fühlen, erkläre ich Ihnen gern, warum das so ist. Zunächst geht Ihr Antrag nicht, wie der Titel eigentlich vermuten lässt, auf Gründergeist und Unternehmertum insgesamt, sondern nur auf diesen einen Teilaspekt, nämlich das Technologiegründerstipendium, ein. Das ist zwar eine Säule unserer Gründerstrategie, sollte allerdings nicht allein betrachtet werden; denn wir profitieren in Sachsen von unterschiedlichen privaten und staatlichen Initiativen, die ineinander übergehen und nur Hand in Hand funktionieren.
Aus diesem Grund fördern wir im Freistaat Sachsen mit dem InnoStartBonus oder über die Gründungsinitiative futureSAX innovative Gründerinnen und Gründer mit unterschiedlichen Hintergründen, denn genau diese Vielfalt macht oftmals den Erfolg aus. Dazu kommen unsere privaten Hubs, Gründerinitiativen an den Hochschulen und Business Angels, die vielversprechende Projekte besser und gezielter unterstützen, als es eine staatliche Stelle jemals leisten könnte.
Das bringt mich gleich zum zweiten wichtigen Aspekt. Sie fordern in Ihrem Antrag eine Verlängerung des Förderzeitraums des Technologieförderstipendiums auf fünf Jahre mit einer Nachweispflicht über die Firmengründung nach zwei Jahren. Die haushalterischen Effekte erwähnen Sie in Ihrem Antrag nur insofern, als es im Nachtragshaushalt abzubilden ist. Heute ist der Technologiegründerfonds bereits mit 64,4 Millionen Euro ausgestattet.
44,3 Millionen Euro stellt dabei der Freistaat Sachsen über EFRE-Mittel bereit, der Rest wird durch die sächsischen Sparkassen, die Süd Beteiligungen GmbH, die Mitteldeutsche Beteiligungsgesellschaft, beigesteuert.
Eine Verfünffachung der Stipendiendauer hätte daher massive haushalterische Effekte. Entweder müssten die Empfänger auf ein Fünftel reduziert werden, oder die zur Verfügung stehende Summe müsste um 500 % erhöht werden. Mit Blick auf den Landeshaushalt und die anderen Mittelgeber müsste eine so weitreichende Änderung gut begründet werden, und genau das, meine sehr geehrten Damen und Herren, bleiben Sie in Ihrem Antrag schuldig.
Wichtig ist bei allen innovativen Geschäftsideen und technologischen Entwicklungen nicht die Einschätzung des staatlichen Fördermittelgebers, sondern die des Marktes. Herr Dr. Weigand, Sie haben die Geschichte von Heiko mit dem Hochtemperaturspiegel erzählt, und ich will jetzt auch nicht über das eine Projekt urteilen, aber wenn Sie sich etwas intensiver mit diesem Thema befasst hätten, wüssten Sie, dass die Unterstützung von Start-ups über zwei Jahre hinweg ohne jegliche praktische Prüfung und ohne die Notwendigkeit, dass überhaupt ein Unternehmen gegründet sein muss, der falsche Weg ist.
Nach zwei Jahren wird formal geprüft, ob eine Unternehmensgründung vorliegt, der Businessplan erstellt wurde und erste Umsätze bestehen. Wenn diese Prüfung positiv ausfällt, läuft die Förderung für weitere drei Jahre. Was wir nach unserer Einschätzung sonst produzieren würden, wären staatlich geförderte Start-ups mit relativ wenig Praxisbezug ohne die Notwendigkeit zur Marktanpassung oder Produktinnovation für fünf Jahre. Wenn Sie sich überlegen, was sich in den letzten fünf Jahren im Bereich Technologie, sei es bei unseren Smartphones, beim autonomen Fahren oder in der Elektromobilität, verändert hat, werden Sie schnell merken, dass unternehmerischer Erfolg heute mehr denn je von einer klaren Marktorientierung abhängt.
Gründergeist stärken und Unternehmertum fördern funktioniert nicht nur durch staatliche Vollversorgung, im Gegenteil, es ist wichtig, um nicht zu sagen existenziell, dass sich Start-ups frühzeitig am Markt beweisen, dass sie nach privaten Investoren suchen und dadurch ihr Produkt immer weiter anpassen und verbessern müssen. Nur wenn sie irgendwann ins kalte Wasser springen, erreichen die Produkte neu gegründeter Unternehmen eine nachhaltige und vor allem langfristige Marktreife. Das Silicon Valley oder das Gründungsökosystem in Tel Aviv belegen das immer wieder aufs Neue.
Um Gründergeist zu fördern, setzen wir in Sachsen deshalb auf eine Anfangsunterstützung, beispielsweise durch den Technologiegründerfonds oder den InnoStartBonus für zwölf Monate. In dieser Zeit können Gründer ihre Ideen und Produkte konzipieren und erste Schritte tun. Danach müssen sie sich allerdings selbst am Markt beweisen, Investoren finden und schnellstmögliche Marktreife erreichen. Was wir in Sachsen brauchen, ist
nicht mehr staatliche Förderung, sondern attraktive Voraussetzungen für Unternehmen und Business Angels, die Start-ups mit privaten Mitteln fördern. Zudem muss das Bild des Unternehmers positiver besetzt sein – darin sind wir uns sicher einig –, damit sich junge Menschen wieder dafür entscheiden, ihre Ideen umzusetzen. Daran arbeiten wir seit vielen Jahren, und hier konnten wir bereits gute Erfolge erzielen, denn Sachsen ist ein attraktives Land für Start-ups und Unternehmer. Das belegt auch der Deutsche Start-up Monitor.
Das zeigt, auch wenn es noch viel zu tun gibt, dass wir mit unserer Strategie aus breiter Start-up-Förderung auf der einen und gezielter Überführung der Produkte zur Marktreife auf der anderen Seite auf dem richtigen Weg sind. Wir müssen unsere innovativen Gründer weiter gezielt unterstützen, an der Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes arbeiten und mehr privates Wagniskapital anziehen. Was wir brauchen, sind Start-ups, die am Markt mithalten können und frühzeitig wettbewerbsfähig sind. Der Antrag der AfD-Fraktion ist daher nach unserer Einschätzung absolut der falsche Ansatz und deshalb abzulehnen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Günther, es ist richtig, der Bericht des Weltbiodiversitätsrates ist in vielen Teilen beunruhigend und erschreckend. Wir sind uns hoffentlich darüber einig, dass wir das diskutieren und es wissenschaftlich fundiert in die Öffentlichkeit bringen müssen.
Umweltschutz – damit haben Sie recht – ist eine Generationenaufgabe, für die wir die unterschiedlichsten Ansätze brauchen.
Man merkt schon beim Aussprechen, dass das Wort Weltbiodiversitätsrat schwierig ist. Die Präsidentin hat es zu Beginn auch getroffen. Beim ersten Lesen hatte ich damit ebenfalls meine Probleme. Aber natürlich gilt die Warnung des Weltbiodiversitätsrates auch für Sachsen. Das ist selbstverständlich so. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass das irgendjemand von uns bestritten hätte. Deutschland ist selbst Mitglied im Weltbiodiversitätsrat. Mit Frau Dr. Jeniffer Hauck haben wir sogar eine sächsische Vertreterin vom Leipziger Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in diesem Gremium.
Ich denke, dass wir mit populistischen Aussagen, wie sie hier aufgeworfen wurden, nicht weiterkommen. In Ihrem Redebeitrag sind Sie natürlich auf einzelne Punkte, auf einzelne Arten eingegangen, Herr Günther. Der Debattentitel war meiner Meinung nach aber etwas zu übertrieben.
Schaut man sich den Bericht des Weltbiodiversitätsrates genau an – also über das Maß einer medienwirksamen Schlagzeile hinaus –, dann stellt man fest, dass der Freistaat Sachsen schon sehr viel richtig macht. Wir setzen viele Empfehlungen dieses Berichtes schon heute um. Wir sensibilisieren die Menschen in Sachsen für Umweltthemen und die Bedeutung unserer Biodiversität. Ein ganz aktuelles Beispiel ist das Thema Bienen, bei dem wir in
der Vergangenheit eine starke Diskussion angestoßen haben.
Unsere Politik beruht auf den international abgestimmten Standards und Zielen zum Erhalt der Biodiversität. Wir setzen diese in unserer Politik im Rahmen unterschiedlicher Maßnahmen umfassend und zielgerichtet um.
Im Freistaat Sachsen tun wir schon viel für unsere Ökosysteme, unsere Biodiversität und unsere Natur. Der Erhalt unserer biologischen Vielfalt – ich glaube, das eint uns fraktionsübergreifend – hat für uns höchste Priorität. Wir betreiben praktischen Natur- und Umweltschutz zusammen mit den Menschen vor Ort im Freistaat Sachsen.
Bereits im Koalitionsvertrag der derzeitigen Koalition nimmt der Umwelt- und Naturschutz eine wichtige Stellung ein. Wir verschreiben uns darin dem Erhalt und dem Schutz der biologischen Vielfalt in unseren sächsischen Naturschutzgebieten. Wir sehen es als unsere Verantwortung an, das Naturerbe der zukünftigen Generationen im Freistaat Sachsen zu bewahren.
Was tun wir nun genau über das Naturschutzrecht, das aus meiner Sicht ein starkes Naturschutzrecht ist – bestehend aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Sächsischen Naturschutzgesetz –, hinaus?
Herr Günther, Sie haben die einzelnen vom Aussterben bedrohten Arten benannt. Wir kümmern uns um diese Arten. Wir haben konkrete Monitoring- und Schutzprojekte angeschoben. Wir haben im Freistaat Sachsen ein Artenschutzkonzept, nach dem diese Schutzprojekte für die einzelnen Pflanzen- und Tierarten umgesetzt werden. Wir kümmern uns ganz gezielt um diese bedrohten Tier- und Pflanzenarten und erarbeiten für diese individuelle Schutzmaßnahmen. Als Beispiel möchte ich das Projekt Moorevital 2018 benennen. Hier geht es um fortgesetzten Moorschutz im Erzgebirge. Dabei konzentrieren wir uns gemeinsam mit dem Sachsenforst auf die Revitalisierung unserer Moore. Davon profitieren selbstverständlich Tier- und Pflanzenarten, wie zum Beispiel der genannte Hochmoor-Gelbling.
Zudem unterstützen wir unsere Natur- und Umweltschutzorganisationen bei ihrem eigenen Umweltschutz. Ich selbst bin Präsident des Anglerverbands Südsachsen. Wir haben uns als Regionalverband dem Schutz der bedrohten Äsche verschrieben. Wir haben dort in den letzten Jahren viel Geld in dieses Äsche-Schutzprojekt investiert und sehr gute Ergebnisse erzielt. Wir sensibilisieren die Menschen für bedrohte Pflanzen wie den von Ihnen genannten Gewöhnlichen Froschlöffel.
Die Umweltpolitik der letzten Jahre hat im Freistaat Sachsen schon zu vielen guten Ergebnissen und Verbesserungen geführt. Ausgestorbene Tierarten wie der Wolf und die Wildkatze fühlen sich hier inzwischen wieder heimisch.
Ich möchte an der Stelle einfügen, dass es wichtig ist, nicht über die Köpfe der Menschen hinweg Politik zu machen. Wir können nur gemeinsam erfolgreich sein.
Leider ist meine Zeit abgelaufen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Umweltpolitik im Freistaat Sachsen war zu Beginn der Neunzigerjahre gekennzeichnet durch ein alleiniges staatliches Handlungsmonopol im Umweltschutz und insbesondere geprägt durch Gefahrenabwehr und Sanierung der DDR-Hinter
lassenschaften, obwohl ich nach der Rede von Frau Dr. Pinka irgendwie der Meinung bin oder davon ausgehen muss, dass es zwei Deutsche Demokratische Republiken gegeben hat.
Die, in der ich gelebt habe, war eine vollkommen andere als die, die Sie hier vorn skizziert haben.
An dieser Stelle sei noch gesagt: Einen Pessimismus, wie er in Ihrer Rede mitschwang, habe ich wirklich selten erlebt. Ich finde, das Bild, das Sie vom Freistaat Sachsen gezeichnet haben, entspricht in keiner Weise der – zumindest nicht meiner – wahrgenommenen Realität. Das muss an dieser Stelle einmal gesagt werden.
Zurück zu den Anfängen der Neunzigerjahre: Aufsicht, Reglementierung und Anordnungen waren die Instrumente, um die gewaltigen ökologischen Probleme als Folge ökonomischer Fehlentwicklungen der DDR zu bewältigen. Das war in Anbetracht der besonderen Umstände nach der friedlichen Revolution ein zwar umstrittener, aber im Nachhinein betrachtet sehr erfolgreicher Weg; denn nur durch ein klares Durchgreifen und eine gezielte Umweltpolitik konnten enorme Verbesserungen der Umweltsituation bei Luft, Wasser, Boden und Natur in vergleichsweise kurzer Zeit erreicht werden.
Heute ist die sächsische Umweltpolitik eingebettet in den bundesdeutschen, europäischen und globalen Kontext. Staatliches Handeln gibt die Rahmenbedingungen vor. Dabei bauen wir aber mehr als früher auf Partnerschaft und Kooperation mit den Umweltnutzern und auf unternehmerisches Risikomanagement.
Selbstverständlich gestatte ich eine Zwischenfrage.
Selbstverständlich gebe ich Ihnen darin recht, Frau Dr. Pinka, dass es Schadstoffe gibt, die man nicht sehen kann. Es kommt immer ein bisschen auf die Dosis an. Es gibt zum Beispiel heute noch in den Gewässern Schadstoffe, die aus DDR-Hinterlassenschaften resultieren. Es gibt natürlich auch heute in unserer modernen Gesellschaft Entwicklungen, bei denen man sagen muss, dass wir uns bemühen müssen, etwas zu ändern. Aber der Vergleich, den Sie gebracht haben, mit dem Ende der DDR-Zeit und wie dort die Zustände gewesen sind, das ist das, was ich gemeint habe. Das hat nach meiner Einschätzung überhaupt nicht der Realität entsprochen.
Dann sagen Sie das jetzt einmal konkret.
Ich glaube schon, dass ich in meiner Antwort ausgedrückt habe, dass es heutzutage Entwicklungen gibt, bei denen man sagen muss, dass vor zehn Jahren, als die Mittel eingeführt worden sind, diese ein bestimmtes Ziel erreichen sollten. Sie kommen selbst aus diesem Bereich. Forschung entwickelt sich weiter, und zum damaligen Zeitpunkt war das die Lösung, die für ein bestimmtes Problem herangezogen worden ist. Es ist in der Menschheitsgeschichte im Übrigen immer so gewesen, dass es für bestimmte Dinge Lösungen gab.
Zu einem späteren Zeitpunkt – wenn Sie mich ausreden lassen, Herr Gebhardt – wird festgestellt, dass vielleicht die Entwicklung, die dort gesehen worden ist, nicht eingetreten ist. Dann wird gegengesteuert. Das ist schon immer so gewesen. Ich bin nicht der Allwissende, um heutzutage zu sagen, ob in zehn oder 20 Jahren eine Erfindung von heute genau die richtige gewesen ist.
Da haben Sie mich vollkommen falsch verstanden.
Es scheint da ein Kommunikationsproblem zwischen uns beiden zu bestehen.
Mir ist es darum gegangen zu erläutern, dass bestimmte Materialien erfunden und genutzt worden sind, um Probleme zu lösen. Diese haben einen gewissen Eintrag nach sich gezogen. Dann hat man zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht festgestellt, dass es nicht den Effekt gegeben hat, den man sich vorgestellt hat, oder dass sich Risiken ergeben haben. Ich weiß aber nicht, wie Sie die Verbindung zu Drogen herstellen können.
Ich bin jetzt fertig mit der Beantwortung der Frage, Herr Präsident.
Umweltschutz versteht sich heute mehr denn je als Querschnittsaufgabe aller Politikfelder. Umweltallianzen sind dabei ein gutes Beispiel, um die wirtschaftlichen Prozesse bei gleichzeitiger stufenweiser staatlicher Deregulierung umweltpolitisch zu begleiten.
Die Bilanz der sächsischen Umweltpolitik seit der Wiederbegründung des Freistaates Sachsen ist nach meiner Einschätzung sehr eindrucksvoll. Während zu Beginn der Neunzigerjahre circa 50 % der sächsischen Hauptfließgewässer stark verschmutzt waren, sind es heute weniger als 1 %. Der Anschlussgrad der Sachsen an die öffentliche Wasserversorgung stieg auf knapp 99 % und wird weiter verbessert. Bei den Abwasserbehandlungsanlagen stieg der Anschlussgrad auf fast 93 %. In den verbleibenden Fällen wurde der Einbau von vollbiologischen Kleinkläranlagen verpflichtend eingeführt. Der spezifische Wasserverbrauch sank von ehemals 141 Litern pro Einwohner, also 14 Wassereimern am Tag, auf heute gerade einmal noch 89 Liter pro Tag, also knapp neun Wassereimer. Das Restabfallaufkommen nahm seit 1990 um mehr als 75 % ab und beträgt heute nur noch durchschnittlich 124 Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Die Flächen, auf denen flächenbezogene Naturschutzmaßnahmen durchgeführt werden, erhöhten sich von 10 000 Hektar im Jahr 2000 auf heute nahezu 88 000 Hektar. Die Bergbaufolgelandschaften wurden fast vollständig rekultiviert, bzw. befinden sie sich mitten im Rekultivierungsprozess. Hier entstehen ganz neue Lebensräume für Mensch und Tier.
Der Artenschutz macht ebenfalls große Fortschritte. Die Populationen von Biber, Lachs, Flussperlmuschel und auch des so umstrittenen Wolfes entwickeln sich rasant. Ich könnte hier sicherlich noch weitere Beispiele nennen. Wenn ich gewusst hätte, wie pessimistisch Frau Dr. Pinka in die Vergangenheit schaut, hätte ich das sicherlich gemacht. Aber ich möchte es an dieser Stelle dabei bewenden lassen.
Fakt ist: Wir haben in den letzten Jahren viel erreicht. Die Sächsische Umweltverwaltung ist heute leistungsfähig und bürgernah. Das umweltgesetzliche Regelwerk ist auf
dem neuesten Stand und gleichzeitig für Innovationen offen. Die drängendsten Sanierungsaufgaben wie der Braunkohle- oder der Uranbergbau sowie andere ökologische Großprojekte sind konzipiert, organisiert, finanziell geregelt und zum größten Teil schon bewältigt.
Die kooperative Zusammenarbeit mit der Wirtschaft stärkt den Umweltschutz und die Wirtschaftsentwicklung gleichermaßen. Die sächsische Umwelttechnik wird als Problemlöser in immer mehr Bereichen des öffentlichen Lebens zunehmend selbst zum Wirtschaftsfaktor. Der Freistaat Sachsen bietet sich mittlerweile mit eigenen Erfahrungen und eigener erprobter Technik zum Beispiel in der Braunkohle- und Uranbergbausanierung, der Wasser- und Abwassertechnik und der Solartechnik für unsere europäischen Nachbarn und internationale Partner als gefragter Wissensträger an, der innovative Problemlösungen und übergreifende integrierte Strategien anbieten kann.
Der Freistaat Sachsen hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem europäischen Zentrum für nachhaltige Technologien entwickelt und tut dies auch weiterhin, wie wir derzeit beispielsweise auf dem Gebiet der Elektromobilität und der Wasserstofftechnik sehen können.
Wie geht es nun weiter? Verstehen Sie mich nicht falsch: Wir können stolz auf all das sein, was wir erreicht haben. Trotzdem gibt es noch viel zu tun. Wir als CDU-Fraktion haben uns viel vorgenommen.
Globale Umweltprobleme wie Wasserknappheit, Luftverschmutzung, Waldsterben oder Klimaerwärmung machen nicht an Ländergrenzen halt. Die Schicksalsgemeinschaft der Weltbevölkerung verlangt die Verantwortung aller. Das ist auf der Umweltkonferenz in Rio unter dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung beschlossen worden.
Nachhaltige Entwicklung beinhaltet den Ausgleich zwischen Ökonomie, Ökologie und Sozialem. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, diesen Ausgleich immer wieder aufs Neue zu suchen. Nur wenn es uns gelingt und wir Umweltschutz als einen integrierten und selbstverständlichen Bestandteil von Gesellschaft und Politik verstehen, können unsere Bemühungen erfolgreich sein.
Eine besondere umweltpolitische Herausforderung der kommenden Jahre und Jahrzehnte wird die demografische Entwicklung Sachsens sein. Schwerpunkte sind hierbei der Erhalt einer langfristig bezahlbaren Umweltinfrastruktur im ländlichen Raum sowie der intelligente Umgang mit dem ausgeprägten Bevölkerungszuwachs in unseren drei großen Städten.
An dieser Stelle eine kurze Zwischenbemerkung. Auf keinen Fall wird es mit der CDU eine Vernachlässigung des ländlichen Raumes geben, wie dies unlängst von einigen Mitarbeitern des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle gefordert wurde. Dies ist völlig undenkbar und wäre kontraproduktiv für alle unsere weiteren Bemühungen.
Konkret sehen wir in den kommenden Jahren folgende Handlungsfelder:
Beginnen wir beim Thema Wasser. Die weitere Verbesserung des Hochwasserschutzes durch technische und natürliche Maßnahmen, unter anderem Wasserrückhalt in der Fläche durch Aufforstung in den Entstehungsgebieten und die Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten, die Verbesserung von Hochwasservorsorge, Hochwasserinformation, Hochwasserschutz und Hochwasserabwehr müssen weiterhin ein Schwerpunkt unserer Politik sein.
Darüber hinaus ist die Sicherung einer qualitativ hochwertigen und sozial verträglichen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung ein hohes Gut. Der Schutz der Oberflächengewässer und die Gewährleistung ihrer ökologischen Funktionsfähigkeit insbesondere durch die Schaffung der Durchgängigkeit der Gewässer im Speziellen durch die Festlegung eines Mindestwasserabflusses und den Bau von Fischaufstiegshilfen muss noch stärker in den Blick genommen werden. Wichtig ist auch die Erhaltung des natürlichen Zustandes des Grundwassers.
Für den Klimaschutz sind uns die Umsetzung des Sächsischen Klimaschutzprogramms, die Nutzung sämtlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung vor allem im Gebäudebereich, der weitere Ausbau alternativer und erneuerbarer Energien, die Garantie der Sicherung und ökologischen Verträglichkeit der Energieversorgung und die Bezahlbarkeit und Sozialverträglichkeit der Energiepreise ein wichtiges Anliegen.
Unsere Ziele beim Thema Verkehr sind die Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV sowie des Schienenverkehrs sowohl im Reise- als auch im Güterverkehr, die verstärkte Förderung der Forschung zu alternativen Antriebssystemen und Kraftstoffen und der gezielte Schutz gegen schädliche Auswirkungen wie Lautstärke, Verschmutzung oder Unfallgefahr in Gebieten mit Wohnbebauung.
Beim Bodenschutz setzen wir weiterhin auf die Verringerung der Flächenversiegelung, Ausgleichsmaßnahmen, die ihren Namen verdienen, sinnvoll sind und in ihrer Umsetzung kontrolliert werden können, die Optimierung von Stoffkreisläufen mit dem Ziel des sparsamen Umgangs mit natürlichen Rohstoffen, die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zum Bodenschutz und die Erhaltung der Kulturlandschaft als Kulturgut.
Schlussendlich ist uns beim Naturschutz wichtig, dass die Schönheit und Eigenart von Natur und Landschaft in Sachsen bewahrt, die Artenvielfalt geschützt und, wenn möglich, gesteigert wird, dass wir ein gemeinsames Handeln von Nutzern und Schützern erreichen und der Vorzug des Vertragsnaturschutzes als Modell für einen kooperativen Naturschutz sichtbar wird. Darüber hinaus wollen wir eine stärkere Nutzung der Vorteile internationaler Zusammenarbeit und die Intensivierung der Umweltbildung, insbesondere auch der Waldpädagogik.
Wichtig ist uns: Umweltpolitik darf sich nicht als Gegengewicht zur Wirtschaftspolitik verstehen. Der Schutz der Umwelt muss vielmehr auf einer gesunden Wirtschaftsentwicklung basieren. Deshalb werden wir die umweltverträgliche und zukunftsfähige Wirtschaftsentwicklung und die Etablierung des Umweltschutzes als Leitbild bei den Unternehmen unterstützen, die weitere Entwicklung der Umweltallianzen als selbstverpflichtendes marktwirtschaftliches Instrument fördern und die Unterstützung der Entwicklung von Umwelttechnik und Umwelttechnologien als Wirtschaftszweig vorantreiben. Als Leitlinien unserer Umweltpolitik werden deshalb die folgenden drei Kernpunkte unser Handeln in diesem Bereich auch weiterhin prägen:
Erstens. Der verantwortungsbewusste Umgang mit der Schöpfung wird auch in den kommenden Jahren das Herzstück unserer Umweltpolitik sein. Die Freiheit des Menschen begründet seine Verantwortung gegenüber seinem eigenen Leben und seiner Umwelt.
Zweitens. Umweltpolitik ist dabei eine Querschnittsaufgabe, die in alle Bereiche des öffentlichen Lebens hineinwirkt. In ihr tragen wir die Verantwortung für die heute Lebenden und treffen Vorsorge für das Dasein nachfolgender Generationen. In diesem Sinne ist es unsere Pflicht, nicht über die Köpfe der Menschen hinweg zu entscheiden, sondern immer nach einem Ausgleich zwischen Ökonomie, Ökologie und Sozialem zu suchen.
Wir machen Umweltpolitik für die Menschen im gesamten Freistaat Sachsen. Dazu gehören die Einwohner unserer großen Städte, aber eben auch jene, die im ländlichen Raum oftmals besonders von umweltpolitischen Entscheidungen betroffen sind. Ich nenne hierzu nur den Wolf als Stichwort, der viele Landwirte vor große Herausforderungen stellt.
Die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtags bekennt sich zu einer nachhaltigen Entwicklung. Wachstum darf künftig nicht mehr allein Mehrung materieller Güter und Dienstleistungen bedeuten und die Kosten der Inanspruchnahme von Umwelt außer Acht lassen. Wir sind entschieden für ein zukunftssicherndes Wachstum, das einmalige Ressourcen der Erde schont und ihren Ertrag stärker nutzt.
Eine gesunde Umwelt ist eine wichtige Voraussetzung für nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum. Entwicklung und Fertigung von Umwelttechnik sind im Freistaat Sachsen schon zu einem wirtschaftsfördernden Faktor geworden. Umwelttechnik ist Hightech. Umwelttechnik sind Technologien mit Chancen in der Zukunft. Damit schafft Umwelttechnik Arbeitsplätze.
Vor diesem Hintergrund setzen wir uns nachdrücklich für die Realisierung der notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Verbesserung unserer Umwelt ein. Umweltschutz ist eine Querschnittsaufgabe, und ein effektiver Umweltschutz verlangt die Mitwirkung und Mitsprache der Landespolitik bei der Lösung umweltpolitischer Probleme in Deutschland und in der EU. Die besonderen Bedingungen einer Grenzregion lassen sich
nur in einem mit den Nachbarn abgestimmten wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Entwicklungsprozess lösen. Die weitere Vertiefung der Zusammenarbeit, besonders mit unseren polnischen und tschechischen Nachbarn, bleibt die Priorität sächsischer Umweltpolitik.
Außerdem ist die Einbeziehung und Mitwirkung aller Bürger im Umweltschutz unverzichtbar. Ehrenamtliches Engagement ist dabei eine tragende Säule, und Umweltbildung und -erziehung müssen weiter verstärkt werden. Sie dienen der Information der Bürger über ökologische Prozesse und Kreisläufe. Im Sinne der Verantwortung für die nachfolgenden Generationen sind dafür Kinder und Jugendliche die herausgehobene Zielgruppe, denn jeder von uns trägt Verantwortung.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Selbstverständlich. Vielen Dank, Herr Präsident. Ich vergesse jetzt einmal nicht meine gute Kinderstube und bleibe freundlich und sachlich, Frau Dr. Pinka.
Zum Ersten. Ich möchte nicht mehr wachsen, ich bin groß genug.
Zum Zweiten habe ich in meinem Redebeitrag überhaupt nicht gesagt, dass es darum gehe, dass die Wirtschaft in diesem Bereich nur wachsen solle, sondern es ging um die Vereinbarung beider Dinge, und ich finde persönlich, dass das eine das andere überhaupt nicht ausschließt. Wenn jemand eine gute Idee hat, die dazu führt, dass unsere Ressourcen weiter geschont werden und wir besser nachhaltig wirtschaften können, und damit noch Geld verdient, dann ist aus meiner Sicht überhaupt nichts dagegen einzuwenden. Aber das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns: Sie sehen das vollkommen anders, weil Sie einfach nicht wollen, dass Menschen mit bestimmten Dingen Geld verdienen.
Diese Ablehnung des Kapitalismus ist nach meiner Einschätzung aus Ihrer Rede nur so herausgetrieft und wird der ganzen Sache, über die wir heute diskutieren, überhaupt nicht gerecht. Mehr, denke ich, muss man dazu nicht sagen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Staatsminister, für die Ausführungen zu dem Thema. Mich würde interessieren, wie der Einzelhandel im ländlichen Raum das Fördermittelprogramm annimmt und ob Sie sagen können, wie hoch der Anteil derer ist, die dem ländlichen Raum zuzuordnen sind.
Das können wir gern tun, Herr Präsident. Ich habe nur das Problem, dass ich, logistisch gesehen, mit meinem Sitzplatz am weitesten vom Mikrofon entfernt wohne.
Aber ich werde mir Mühe geben, beim nächsten Mal rechtzeitig hier vorne zu stehen. Vielen Dank.
Ich würde gern noch einmal auf das erste Thema – Regionales Wachstum – zurückkommen, Herr Staatsminister, und würde, weil wir sehr oft über das Handwerk im ländlichen Raum diskutieren, gern wissen, ob Sie sagen können, wie viele dieser Förderanträge, die in letzter Zeit in großer Anzahl gestellt wurden, Handwerksunternehmen zuzuordnen sind und ob es bestimmte Handwerksunternehmen gibt, die sich bei der Nachfrage besonders herauskristallisieren.
Mich würde noch Folgendes zur Richtlinie Regionales Wachstum interessieren – wir diskutieren sehr oft über die Dauer von Förderverfahren, sprich vom Zeitpunkt der Einreichung bis zum Erteilen des Bescheids –, wie lang der Zeitraum zwischen dem Antrag und der Bescheidung ist. Können Sie auch schon sagen, ob es abgelehnte Fördermittelanträge gegeben hat, und, wenn ja, wie viele und welche Gründe dazu geführt haben?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor allen Dingen liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN!
Frau Meier, vielleicht würden Sie sich darauf konzentrieren, zu hören, welche Argumente wir haben, Ihren Antrag abzulehnen, auch wenn Sie sich das nicht wünschen.
Ja, ich denke schon, dass wir das eine oder andere Argument haben. – Mit Ihrem Gesetzentwurf haben Sie wieder einmal gezeigt – wir hatten vorhin schon so einen Gesetzentwurf Ihrer Fraktion –, was typisch für Ihren Politikstil ist. In der Ausschussbefassung – Sie haben es gerade angesprochen – haben wir sehr intensiv dieses Thema besprochen. Es gab nach meiner Einschätzung gute Argumente, den Gesetzentwurf noch weitergehend anzupassen. Sie haben ihn trotzdem fast eins zu eins eingebracht. Wir brauchen uns dann nicht zu wundern, wenn dieser dann abgelehnt wird.
Ja, ja, der ist ja dann aber so – – Also, ich weiß nicht, ob er den Namen „Änderungsantrag“ verdient hat, Herr Kollege.
Oberflächlich betrachtet – da haben Sie total recht, Frau Meier –, spricht der Gesetzentwurf der GRÜNEN ein in der Tat sehr wichtiges Thema an. Carsharing wird zweifellos eine bedeutende Rolle bei der Mobilität der Zukunft spielen. Besonders in den Städten und in den Ballungsräumen setzen schon heute immer mehr Menschen auf diese neuen Mobilitätskonzepte: ohne ein eigenes Fahrzeug. Deswegen wächst der Carsharing-Markt seit vielen Jahren stark an. Diese Entwicklung ist auch im Freistaat Sachsen, besonders in den drei kreisfreien Städten, gut zu beobachten.
Neben den vielfach stationsabhängigen Angeboten erleben wir derzeit deutschlandweit besonders einen Zuwachs bei den sogenannten Free-Floating-Angeboten. Schaut man sich Ihren Gesetzentwurf aber im Detail an, finden sich bei Ihrem Vorschlag viele unlogische und meines Erachtens teilweise sogar problematische Formulierungen und Implikationen, die im Übrigen an vielen Stellen nicht nur von der CDU-Fraktion, sondern auch von den angehörten Sachverständigen kritisch betrachtet wurden.
Der Gesetzentwurf der GRÜNEN verfolgt das Ziel, Rechtssicherheit für Städte und Gemeinden bei der Bereitstellung von Sondernutzungsflächen auf Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen zu schaffen, auf denen Carsharing-Dienstleister dann ihre stationsgebundenen Fahrzeuge abstellen können. Damit möchten Sie die Kommunen und die Carsharing-Anbieter zu einer Ausweitung der Angebote motivieren. Nach unserer Einschätzung wird die Rechnung leider nicht aufgehen. Statt die Städte und Gemeinden zu entlasten, bauen Sie, wie so oft, zusätzliche administrative Hürden auf.
In Ihrem Gesetzentwurf bringen Sie es schon selbst auf den Punkt. Sie schreiben darin nämlich: Zwar werden in den sächsischen Kommunen auch nach derzeitiger Rechtslage schon Sondernutzungen in Form von Stellplätzen für Carsharing-Fahrzeuge erlaubt, jedoch fehlt es an Regelungen zum Erlaubnisverfahren und zu den Kriterien, nach denen Bewerberinnen und Bewerber für Carsharing-Stellplätze zu beurteilen sind.
Ich würde das mit meinen Worten so formulieren: Zwar können unsere Städte und Gemeinden auch heute schon Regelungen treffen, um Carsharing-Parkplätze auszuweisen, weil sie aber zu frei in ihrer Entscheidung sind, tun sie das nicht. Erst mit weiteren Regulierungen, Vorgaben und Vorschriften wird sich das ändern.
Ist das wirklich Ihr Bild von unseren Kommunen? Glauben Sie wirklich, dass unsere Städte und Gemeinden nur in ihre Zukunft investieren, wenn wir ihnen jedes kleinste Detail vorschreiben? Ich bin dazu anderer Auffassung.
Bevormundung hat nach meiner Einschätzung noch nie zu guten Ergebnissen geführt.
Das gilt für unsere Bürger genauso wie für unsere Verwaltung.
Wir haben das schon zwei Punkte vorher sehr intensiv diskutiert.
Tatsächlich können unsere Städte und Gemeinden nach § 21 Sächsisches Straßengesetz schon heute Sondernutzungsrechte einräumen und Nutzungsgebühren minimie
ren. Bereits im Zuge der Novellierung des Sächsischen Straßengesetzes sind entsprechende Regelungen eingeflossen. Sie haben es gerade angesprochen.
Mit Blick auf Ihren Gesetzentwurf halte ich es allerdings für schädlich, wenn wir bis ins kleinste Detail vorschreiben, erstens, welche Kriterien bei der Auswahl von Carsharing-Dienstleistern angeboten werden müssen,
zweitens, dass nur ein Carsharing-Anbieter je Standort ausgewählt werden darf und drittens, dass es eine Betriebspflicht geben muss. Statt zu viele Vorgaben zu machen und bürokratische Hürden aufzubauen, sollten wir unseren Bürgermeistern und Stadträten die Möglichkeit geben, eigene, an die Örtlichkeit angepasste Lösungen zu finden; denn sie wissen am besten, was für ihre Stadt oder ihre Gemeinde wichtig ist. Sie wissen auch, ob es Sinn macht, mehreren Anbietern mit unterschiedlichen Portfolios die Tür zu öffnen, damit sie sehen, was passiert, wenn der ausgewiesene Parkplatz leer bleibt.
Ihr Gesetzentwurf geht nach unserer Überzeugung das wichtige Zukunftsthema Carsharing aus einer falschen Richtung an, indem er unseren Kommunen die Befähigung abspricht, eigenständige Entscheidungen zu treffen und eigene passende Kriterien zu entwickeln. Mit mehr Regularien allein werden weder mehr Stellflächen geschaffen noch werden Carsharing-Anbieter ihre Dienste ausweiten. Statt das Verfahren zu verkomplizieren sollten wir es verbessern und vor allem, wenn möglich, vereinfachen, um unseren Freistaat über die Metropolen hinaus attraktiv für Unternehmen zu machen, die mit neuen Mobilitätskonzepten Geld verdienen.
Wir beabsichtigen deshalb – im Gegensatz zu Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN – über einen eigenen Änderungsantrag die Handhabbarkeit und die Durchführbarkeit des Komplexes Carsharing innerhalb des Sächsischen Straßengesetzes für die Kommunen zu verbessern und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Damit werden auch die Möglichkeiten für neue Mobilitätskonzepte gefördert. Wir sind der Überzeugung, statt zu beschränken, müssen wir ermöglichen. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Abfallrecht und der Bodenschutz sind schon immer ein wichtiges Kernanliegen im Freistaat Sachsen; denn die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Umwelt und insbesondere unserer Böden ist eine wichtige Grundlage für ein gutes Leben im Freistaat Sachsen und umfasst von der Produktion unserer Lebensmittel bis hin zur Qualität unserer Gewässer viele verschiedene Komponenten. Deshalb ist es wichtig – darin werden Sie mir sicherlich zustimmen –, dass auch unser Abfall- und Bodenschutzrecht auf dem aktuellen Stand ist.
Als eines der ersten Gesetze, die nach der Wiedergründung des Freistaates Sachsen erlassen wurden, trat das damalige Gesetz zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz am 1. September 1991 in Kraft und gilt in seinen Grundlagen bis heute. Mit der Novellierung haben wir nun die wichtige Anpassung an die aktuellen Herausforderungen und Gegebenheiten vorgenommen. Dabei findet mit dem heutigen Beschluss über das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzrechtes grundsätzlich nichts Außergewöhnliches statt. Durch die sehr begrüßenswerte Weiterentwicklung unserer Abfallwirtschaft hin zu einer Kreislaufwirtschaft und damit einhergehenden Änderungen des Bundesabfallrechts ist nun auch das sächsische Landesrecht anzupassen.
Im Rahmen der Gesetzesnovelle sind außerdem die Änderung des Landesplanungsgesetzes und die Aufhebung der Pflanzenabfallverordnung erforderlich.
Was heißt das konkret? Erstens. Wir ergänzen das Sächsische Abfall- und Bodenschutzgesetz mit Verweis auf das Bundes-Kreislaufwirtschaftsgesetz und unter Berücksichtigung sächsischer Besonderheiten landesrechtlich.
Zweitens. Wir erhöhen bei dieser Gelegenheit auch die Anwenderfreundlichkeit durch eine einfachere Gliederung des Gesetzes.
Drittens. Wir setzen auf Deregulierung und streichen überflüssige Vorschriften.
Lassen Sie mich die wichtigsten Änderungen gegenüber dem alten Gesetz kurz zusammenfassen. Wir führen eine jährliche Meldepflicht für Träger gewerblicher oder gemeinnütziger Sammlungen ein. Diese müssen nun bis zum 31. März des Folgejahres über die Art und Menge der eingesammelten Abfälle berichten. Wir verpflichten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, wild lagernde Abfälle auf tatsächlich und rechtlich frei zugänglichen Flächen zusammenzutragen und bereitzustellen, wenn kein Verantwortlicher, der Besitzer oder Erzeuger ist, herangezogen werden kann. Damit wird eine klare Zuständigkeit geschaffen. Wir schreiben konkrete Anforderungen an die Abfallwirtschaftskonzepte der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger fest. Damit werden die Ziele, Maßnahmen und die Zweckmäßigkeit der Abfallentsorgung spezifiziert.
Mit dem neuen Gesetz wird die öffentliche Hand verpflichtet, bei der Planung von Baumaßnahmen und der Beschaffung von Material Recyclingbaustoffe bei gleichen technischen Eigenschaften stärker zu berücksichtigen. Es wird nunmehr vorgeschrieben, dass der bevorzugte Einsatz natürlicher Rohstoffe nur im Ausnahmefall stattfinden darf und eine Abweichung vom Grundsatz des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu begründen ist. Außerdem streichen wir mit unserer jetzigen Gesetzesnovelle die Altlastenfreistellung.
Neben den obligatorischen Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfes aufgrund der Hinweise des Juristischen Dienstes sind aus unserer Sicht außerdem die folgenden Änderungen notwendig, die auch in unseren Änderungsantrag aufgenommen wurden: Die Einfügung des § 13 Abs. 1a beinhaltet die bodenschutzrechtliche Regelung von Betretungs- und sonstigen Duldungsrechten für bodenschutzgesetzlich Verpflichtete und ihre Beauftragten in Bezug auf die Grundstücke Dritter im Rahmen von Gefahrenabwehrmaßnahmen. Die Regelung entspricht im Wesentlichen der Regelung, welche bereits jetzt in § 82 des Sächsischen Wassergesetzes enthalten ist.
Im Übrigen wird mit der Regelung die Anmerkung des Sächsischen Landkreistages in der Anhörung sinngemäß aufgegriffen.
Die Regelung beinhaltet, dass die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten von Grundstücken sowie die Betroffenen nach § 12 Bundesbodenschutzgesetz auf Anordnung der zuständigen Behörde dem Verpflichteten und den von ihm Beauftragten das Betreten und Befahren ihrer Grundstücke nach vorheriger Ankündigung zu gestatten und die Durchführung von in der Anordnung benannten Untersuchungen zu dulden haben.
Einerseits wird das Inkrafttreten neu geregelt, andererseits soll das Sächsische Abfallgesetz aufgehoben und durch das Sächsische Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz ersetzt werden, mit Ausnahme des § 3 Abs. 6 Sächsisches Abfallgesetz. Der Grund dafür ist, dass in der durchgeführten Sachverständigenanhörung zur Gesetzesnovelle von betroffenen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern der Bedarf am Erhalt der Regelung des § 3 Abs. 6 Sächsisches Abfallgesetz aufgrund seiner fortgeltenden Bedeutung in der Praxis dargelegt und begründet wurde; das betrifft die sogenannten 3.6er-Deponien, darüber sprechen wir.
§ 3 Abs. 6 Sächsisches Abfallgesetz stellt in seiner heutigen, seit dem Jahr 1999 geltenden Fassung eine konstitutive Regelung dar, nach der die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit Inhaber der bestehenden und stillgelegten ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen wurden, soweit bis dahin kommunale Gebietskörperschaften für diese Anlagen verantwortlich gewesen sind. Eine Änderung dieser Regelung könnte somit zu Unklarheiten bei den Verantwortlichkeiten führen. Daher haben wir uns dazu entschlossen, die Regelung des alten Gesetzes beizubehalten, und eine dementsprechende Änderung vorgenommen.
Insgesamt glaube ich, dass das vorliegende Gesetz eine gelungene Weiterentwicklung des sächsischen Abfall- und Bodenschutzrechtes darstellt, die gerade durch die Einbeziehung unterschiedlicher fachlicher Sichtweisen den Blick in die Zukunft richtet.
Mit dem neuen Gesetz bringen wir uns im Freistaat Sachsen nicht nur auf den aktuellen rechtlichen Stand, sondern wir gehen damit auch einen weiteren wichtigen Schritt zum besseren Schutz unserer Umwelt. Durch Vereinfachungen verbessern wir die Anwenderfreundlichkeit und durch Streichungen setzen wir unser Ziel der Deregulierung um. All das macht das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes zu einem wichtigen Schritt für die Zukunft in unserem Freistaat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend erlauben Sie mir bitte noch einige Sätze zur Verwendung von Recyclingbaustoffen bei öffentlichen Baumaßnahmen. Hier haben wir in Sachsen und deutschlandweit noch ein erhebliches Potenzial, welches bisher nicht oder zumindest nur unbefriedigend genutzt wird. Der sparsame Umgang mit unseren Rohstoffen, das heißt vor allem Steine und Erden, findet in Sachsen, wo diese in ausreichendem Maße vorhanden sind, faktisch nicht statt. Deshalb war es mir auch ganz persönlich ein Anliegen,
dass wir hier in Zukunft einen anderen, einen neuen Weg gehen.
Recyclingbaustoffe müssen, wenn sie für den jeweiligen Anwendungszweck geeignet sind, indem sie sowohl die bautechnischen Vorgaben als auch die Kriterien der Umweltverträglichkeit einhalten, zunehmend wiederverwendet werden. Nach dem Gesetzentwurf sind Abweichungen von diesem Vorgehen und der Einsatz von natürlichen Rohstoffen im Einzelfall zu begründen. Wir sprechen also von einem Paradigmenwechsel, einer sogenannten Beweislastumkehr. Wir hoffen, dass mit dieser neuen Regelung alle Auftraggeber sensibilisiert werden, mehr Recyclingbaustoffe einzusetzen und damit natürliche Rohstoffe einzusparen, viel Ärger in den betroffenen Abbaugebieten zu vermeiden und den Recyclinggedanken weiter zu stärken. Die öffentliche Hand sollte hier Vorreiter und Vorbild sein, und ich möchte an dieser Stelle an die kommunalen und freistaatlichen Vergabestellen appellieren, zukünftig genau darauf zu achten, was ausgeschrieben und was eingesetzt wird. In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. Zu den drei Punkten des Änderungsantrages im Einzelnen: Der Zweck des Gesetzes ist nach unserer Einschätzung schon vom Bundesrecht vorgegeben. Wir können nicht erkennen, was wir darüber hinaus regeln müssten. Nach Kreislaufwirtschaftsgesetz bestimmt sich der Zweck dadurch, „die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.“ Eine Zweckbestimmung, die davon abweicht, liegt nach unserer Einschätzung nicht in der Gesetzkompetenz des Freistaates Sachsen.
Darüber hinaus haben Sie – Kollege Zschocke hat es gerade angesprochen – unter Punkt 4 a eine Sonderabfallagentur gefordert, was nach unserer Einschätzung fachlich nicht notwendig ist. Überdies würde das eine weitere Schnittstelle erzeugen, was dem Gedanken der Deregulierung, den wir bei der Erstellung des Gesetzes verfolgt haben, durch eine Vereinfachung widerspricht und darüber hinaus einen Mehrbedarf an Personal und Sachmitteln erfordern. Das ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt.
Als Letztes die Nr. 4 b, die lautet: „Die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger können zur Durchsetzung ihrer Satzung im Einzelfall die notwendige Anordnung als
Verwaltungsakt erlassen.“ Nach meiner Einschätzung ist es jetzt schon geltende Rechtslage, dass die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger zur Durchsetzung ihrer Satzungen im Einzelfall die notwendige Anordnung im Verwaltungsakt erlassen können. Einer ausdrücklichen Regelung bedarf es nach unserer Einschätzung deshalb im Sächsischen Kreislauf-, Wirtschafts- und Bodenschutzgesetz nicht. Wir werden deshalb den Antrag selbstverständlich ablehnen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNEN sind ja als Verbotspartei bekannt.
Kaum eine Woche vergeht ohne merkwürdige Ideen – das müssen Sie jetzt aushalten – und Verbotsforderungen, die die Öffentlichkeit mal amüsieren und mal schockieren. Zu dieser fest verankerten Ideologie kommt noch Ihr Wille hinzu, die Bevölkerung in Ihrem Sinne zu erziehen. Beim Lesen Ihres Antrags hat mich – da bin ich ganz ehrlich, Herr Zschocke – das Gefühl beschlichen, dass dies auch in diesem Fall, also bei dem Antrag zu Zero Waste – der Präsident hat es besser ausgesprochen als ich – der Fall gewesen ist, auch wenn Sie sich mit einzelnen Dingen – das muss ich neidlos zugestehen – argumentativ wirklich tiefgreifend in Ihrem Redebeitrag auseinandergesetzt haben, Herr Zschocke.
Im Gegensatz zu Ihnen sind wir aber als CDU-Fraktion überzeugt, dass Verbote und Quoten nur das letzte Mittel sein sollten. Das gilt für Maßnahmen im Klimaschutz genauso wie bei solchen zur Abfallvermeidung wie in diesem Fall. Wichtig sind stattdessen gezielte Aufklärung und die Erläuterung von Maßnahmen.
Wir sehen ja an vielen guten Beispielen, dass die Abfallvermeidung an vielen Stellen durch ureigenes wirtschaftliches Interesse und bürgerliches Engagement auch ohne zusätzliche Verbote funktioniert. Aber setzen wir uns einmal mit Ihrem Antrag in seinen einzelnen Punkten auseinander.
Als Erstes möchte ich Folgendes klarstellen: Sie reden immer von Müll. Ich habe mich dazu mit Kollegen Lichdi in der Vergangenheit auch schon oft angelegt. Es handelt sich dabei aber tatsächlich zu einem großen Teil um wertvolle Rohstoffe. Somit kann man sagen, dass Abfall – so ist nämlich die korrekte Bezeichnung nach unserer Gesetzeslage – in bestimmten Mengen zu produzieren an sich tatsächlich nichts Verwerfliches ist. Es kommt also immer darauf an, was wir mit den verschiedenen Arten von Abfall machen. Den Abfall als Wertstoff zu begreifen, das muss unser Ziel sein.
In den letzten Jahren konnten wir in Deutschland mehr als 70 % der Verpackungen recyceln, wenn auch mit sehr unterschiedlichen Quoten: 85,5 % bei Glas, 88,7 % bei Papier und 92,1 % bei Stahl, aber leider nur 49,7 % bei Kunststoff. Sie sehen, wichtig für eine funktionierende Strategie ist es also, zunächst einmal klar zwischen den unterschiedlichen Arten von Abfällen zu unterscheiden; denn jeder von uns weiß, dass es sehr wohl einen großen Unterschied macht, ob man einen Apfelgriebs oder eine Plastiktüte wegwirft.
Besonders bei Kunststoffen haben wir noch erhebliche Potenziale, die es zu nutzen gilt. Ab Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Dann muss zumindest das Kunststoffrecycling der Verpackungen, die im dualen System anfallen, weiter verbessert werden. Zunächst liegt die Quote bei 58,5 %, ab dem Jahr 2022 dann bei 63 %.
Ihren Antrag habe ich deshalb mit großem Interesse gelesen, denn Abfallvermeidung und Recycling sind für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland eine der zentralen umwelt-, aber gerade auch wirtschaftspolitischen Aufgaben. Abfallbeseitigung kostet die Unternehmen und die Bürger sehr viel Geld. Angesichts der boomenden Wirtschaft und dem damit verbundenen Anstieg der Abfallproduktion ist es umso wichtiger, die Wiederverwertung und das Recycling noch zu verstärken.
Auf der anderen Seite bewegen wir uns mit großer Geschwindigkeit auf eine steigende Knappheit bestimmter Rohstoffe zu. Unsere Wirtschaft hat somit ein ureigenes Interesse daran, Abfälle zu recyceln und bestimmte Rohstoffe zurückzugewinnen. Deutschland ist beim Recycling bereits heute weltweit führend und trägt erheblich zum globalen Umwelt- und Ressourcenschutz bei. Dennoch müssen wir die heutigen Produktionsweisen und Produktgestaltungen noch stärker an der Idee des Stoffkreislaufes ausrichten. Da sind wir sicher nicht so weit auseinander.
Ziel ist es, noch mehr Primärrohstoffe wie Sand und Minerale, die häufig teuer importiert und der Natur
entnommen werden müssen, einzusparen und für eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu sorgen.
Zum Punkt 2 des Antrages: Wir sind weiterhin der Auffassung, dass die Entsorgung der überlassungspflichtigen Abfälle einschließlich der Planung von Behandlungskapazitäten und der Kalkulation von Gebühren eine weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger ist. Damit erübrigt sich die Diskussion über eine vom Freistaat geregelte bzw. begrenzte Verbringungsmöglichkeit. Allein der Entsorgungsträger und die kommunalen Gremien entscheiden, wohin ihr Abfall entsorgt werden soll. Wenn Sie einmal das Protokoll unserer AUL-Anhörung vom 17. September 2013 hernehmen, dann sagt dort selbst der Experte der GRÜNEN, Herr Dr. Karpenstein, dass sich für viele recycelbare Abfälle eine Autarkieverordnung aus rechtlichen Gründen verbietet. Unabhängig davon sehe ich nichts Verwerfliches daran, sich bei der Abfallvermeidung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zusammenzutun und gegenseitig zu unterstützen.
Noch ein abschließender Punkt: Unsere Landesstrategie heißt Abfallwirtschaftsplan. Dieser wird regelmäßig – zuletzt im Jahr 2016 – fortgeschrieben. Er stellt die Ziele der Abfallvermeidung, der Abfallverwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung des Recyclings und der Abfallbeseitigung sowie aller erforderlichen Maßnahmen dar. Einer weiteren Strategie bedarf es nach unserer Überzeugung nicht.
Schließlich können wir diesem Antrag deshalb nicht zustimmen, weil darin von Ihnen weiterhin behauptet wird, dass sächsische Abfallbehandlungsanlagen auf Basis überdimensionierter Planungen errichtet worden seien und dies zu Überkapazitäten geführt hat. Dies ist fachlich und sachlich falsch. Der Untersuchungsausschuss der letzten Legislaturperiode hat keinerlei Hinweise darauf gefunden, dass gesetzliche Regelungen missachtet oder staatliche Fehler passiert wären. Ihr Antrag ist deshalb vollumfänglich abzulehnen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich würde sagen, dass wir die Tonlage wieder etwas herunterfahren. Herzlichen Dank für die Kurzintervention und die Möglichkeit, dass ich darauf reagieren darf. Ich kann zwar nicht so richtig erkennen, wie sich das auf meinen Redebeitrag bezogen hat, aber Sie haben es nur am Thema Verbot festgemacht. Herr Lippmann, ich hätte mir gewünscht, dass Sie sich vielleicht mit den Inhalten der Rede auseinandersetzen und nicht mit einem Feuerwerk an irgendwelchen Aufzählungen – –
Ich habe angefangen? Okay; das ist jetzt Kindergarten. Vielleicht hat Herr Zschocke noch etwas Fachliches beizutragen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Lippold, prinzipiell finde ich es schön und auch gut, dass wir fachlich und inhaltlich eine Diskussion über konkrete Lösungswege zur Senkung der Treibhausgasemission führen. Ich denke, dass wir das auch in Zukunft tun sollten. Allerdings habe ich – und das habe ich in dem Fall örtlich gesehen – schon an gleicher Stelle während der letzten Debatten mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass diese Bestrebungen nicht auf dem Rücken der sächsischen Bürgerinnen und Bürger ausgetragen werden dürfen. Das ist das zentrale Anliegen meiner, unserer Fraktion, und das möchte ich meiner Rede voranstellen.
Vorher vielleicht einige grundsätzliche Dinge: In Ihrem Gesetzentwurf möchten Sie die Absenkung der CO2Emission im Freistaat Sachsen bis 2025 auf 10 Tonnen, bis 2035 auf 5 Tonnen und bis 2050 auf eine Tonne pro Kopf und Jahr gesetzlich festschreiben. Wie genau das aber geschehen soll bzw. geschehen kann, sagen Sie nur teilweise, auch wenn Sie in Ihrem Redebeitrag gerade – sagen wir einmal – eine Begründung versucht haben, die allerdings nach meiner Einschätzung nicht besonders gelungen ist. Sie sprechen in Ihrem Gesetzentwurf zwar von der Vorbildfunktion der Landesbehörden bei der Erreichung unserer Klimaschutzziele; aber wahrscheinlich ist auch Ihnen bewusst, dass das nicht ausreichen wird, da
der öffentliche Sektor auch in Sachsen weit unter 10 % der Treibhausgasemission zu verantworten hat.
Was macht die restlichen 90 bis 95 % aus? Ja, genau richtig: unsere Unternehmen, unsere Bürgerinnen und Bürger und somit das wirtschaftliche Herz und der Erfolgsgarant unseres Freistaates Sachsen. Was Sie in Ihrem Gesetzentwurf also verschweigen, das sind die mittel- und langfristigen Folgen, die Ihr Gesetz für die sächsischen Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen und die Beschäftigten hätte. So bedeutet ein gesetzlich verankerter Zwang zur Emissionsminderung eine aktive Behinderung und einen bürokratischen Aufwuchs für unsere Energiewirtschaft, den Verkehrs- und Mobilitätssektor, die Industrie und den Handel, die Landwirtschaft und vor allem die privaten Haushalte.
Wir als CDU-Fraktion sprechen uns vehement gegen die Bevormundung unserer Bürgerinnen und Bürger aus. Wir möchten niemandem vorschreiben, wie er wohnen soll oder mit welchem Verkehrsmittel er in den Urlaub fährt.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Wir bekennen uns zu den internationalen Abkommen, allen voran den Klimazielen von Paris, und wir sind uns selbstverständlich unserer klimapolitischen Verantwortung bewusst. Allerdings muss jeder derartige Vorstoß – das haben die Diskussionen der letzten Jahre gezeigt – sowohl national als auch international eingebettet sein. Der Klimawandel ist ein Problem, für das nicht ohne Grund auf internationaler Ebene nach Lösungen gesucht wird. Ohne diese Einbettung schaden wir dem Freistaat Sachsen einseitig als Wirtschaftsstandort, ohne dabei auch nur einen Bruchteil des Problems anzugehen. Eine allein sächsische Lösung, die den Zielrahmen der Bundesregierung auch noch ignoriert, ist für uns deshalb nicht zielführend.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt noch mehr Unstimmigkeiten in Ihrem Entwurf. Das von Ihnen attestierte fehlende Konzept zur Klimaanpassung besteht im Freistaat Sachsen seit vielen Jahren und wird regelmäßig angepasst. Ich empfehle Ihnen dafür die Publikation des SMUL „Klimawandel in Sachsen – Wir passen uns an“ aus dem Jahr 2015 als Abendlektüre. Außerdem sprechen wir uns im Koalitionsvertrag – Sie sind in Ihrem Redebeitrag kurz darauf eingegangen – von 2014 klar für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Freistaat Sachsen auf mindestens 55 % bis 2035 sowie den Umwelt- und Klimaschutz aus.
In diesem Zusammenhang modernisieren wir Gebäude und Infrastruktur des öffentlichen Sektors kontinuierlich nach Klimaschutzgesichtspunkten. Ein Beispiel hierfür ist – das habe ich, glaube ich, in meinem letzten Redebeitrag auch zum Ausdruck gebracht – die Richtlinie „Klima“ aus dem Jahr 2014, mit der wir klimafreundliches Bauen und die CO2-Reduktion öffentlicher Gebäude gezielt fördern. Dazu kommen weitere Investitionen in Elektromobilität, Wind- und Solarenergie.
Seit dem Jahr 2009 hat sich so der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Sachsen mehr als verdoppelt. Die erzeugten Strommengen durch Wind,
Biomasse und Fotovoltaikenergie haben sich vervielfacht. Das funktioniert aber nur, wenn alle Beteiligten ein eigenes Interesse am sparsamen Umgang mit Energie und dem Einsatz neuer energieeffizienter Technologien haben.
Wie sollten wir nun den Klimaschutz vorantreiben? Auch beim Klimaschutz sind mehr Staat und Verbote nach unserer Einschätzung somit nicht das Allheilmittel. Nur wenn wir mit unseren Unternehmen, Arbeitnehmern und Bürgern zusammenarbeiten, können wir den Klimaschutz voranbringen, ohne dabei unsere wirtschaftliche Entwicklung zu gefährden. Diese Strategie verfolgen wir seit Jahren. Heute steht der Freistaat Sachsen wirtschaftlich so gut da wie nie zuvor, und in dieser guten Lage investieren wir zusammen mit den Unternehmen im eigenen Interesse in Energieeffizienzsteigerung und erneuerbare Energien. Das ist in allen Sektoren sehr gut zu beobachten. Unterstützung bekommen unsere Unternehmen dabei durch die Förderrichtlinien.
Zusammenfassend muss man sagen, dass Ihr Gesetzentwurf eine unabsehbare Gefahr für den Wirtschaftsstandort Sachsen darstellt und einen Aufwuchs an Bürokratie bedeuten würde, ohne dabei das Problem des Klimawandels angemessen anzugehen. Die im Gesetz angesprochenen Maßnahmen werden entweder bereits umgesetzt, sind in Arbeit oder verfehlen die gewünschten Ziele weit. Deshalb werden wir – und das wird Sie nicht verwundern – Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Herr Günther, wie so oft in der Vergangenheit lässt der Debattentitel, den Sie heute gewählt haben – ich würde es einmal diplomatisch formulieren –, doch einigen Spielraum zu und man muss sich ganz schön in die Gedankenwelt der GRÜNEN hineinbegeben, um herauszufinden, was gemeint sein soll.
Vielleicht ein kleiner Tipp von mir: Wenn Sie zukünftig eine konstruktive Debatte anregen wollen, dann tut es vielleicht auch ein weniger reißerischer Titel.
Sie haben in Ihrem Redebeitrag – ich würde es einmal so sagen – ein Feuerwerk der Unterschiedlichkeiten gestartet. Man könnte, glaube ich, über jedes einzelne Thema, das Sie dort hineingebracht haben, mindestens fünf Minuten sprechen. Offensichtlich ist sowohl an dem Redebeitrag als auch an dem Debattentitel, dass Sie dem
Freistaat Sachsen quasi ein fehlendes Klimaschutzengagement unterstellen wollen.
Das hat er eben nicht.
Sie versuchen darüber hinaus, die Braunkohle in einen kausalen Zusammenhang zwischen der Braunkohleverstromung und den Starkregenereignissen in diesem Jahr herzustellen, und ich finde schon, dass das ganz schön an den Haaren herbeigezogen ist. Sicher stimmt es, dass wir im Vogtland beispielsweise in diesem Jahr häufige und stärkere Starkregenereignisse hatten. In Bad Brambach, Markneukirchen und Adorf waren es teilweise bis zu 150 Liter Regen pro Quadratmeter; und einmal abgesehen von den Schäden an Wohnhäusern, Garagen und Autos ist natürlich – damit haben Sie vollkommen recht – das Schlimmste, dass zum Teil Existenzen zerstört worden sind. Darüber muss man selbstverständlich auch sprechen. Aber wir sollten nicht so tun, als wenn wir damit im Freistaat allein wären. Natürlich ist es so, dass es in vielen Regionen des Freistaats Sachsen zu diesen heftigen Unwettern kam, aber nicht nur in Sachsen, sondern in ganz Deutschland.
Der Freistaat – Sie haben das mit den 15 Euro gerade ein wenig heruntergespielt – hat versucht, sich für die Opfer dieser Unwetter möglichst unbürokratisch einzusetzen. Uns geht es dabei um eine konkrete Hilfe vor Ort. Nun kann man sicherlich vortrefflich über die 15 Euro diskutieren, aber ich denke, die unbürokratische Hilfe war eigentlich das Ausschlaggebende.
Ich finde, es ist nicht angemessen, dass Sie auf, sagen wir einmal, populistische Art und Weise versuchen, diese Katastrophe zu instrumentalisieren.
Sicher ist es wichtig und auch richtig, Herr Günther und liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, dass wir über Klimaschutz diskutieren. Wir tun dies ja wirklich auch sehr oft im Hohen Haus.
Wir haben, glaube ich, im Dezember die letzte Debatte zu diesem Thema geführt; aber wie ich vorhin bereits sagte: einen Kausalzusammenhang zwischen der Braunkohleverstromung und den extremen Wetterereignissen der letzten Monate herzustellen ist aus meiner Sicht nicht haltbar und vor allem für die heutige Debatte nicht sinnvoll.
Ohne Zweifel hat der Freistaat eine Verantwortung für den Klimaschutz, deshalb bekennen wir uns zum Beispiel auch zu dem 2-Grad-Ziel von Paris. Darüber hinaus
kommen wir seit vielen Jahren als Freistaat Sachsen mit dem Klimaschutzprogramm unserer Verpflichtung nach. Im Jahr 2001 ist das erste Klimaschutzprogramm des Freistaates Sachsen verabschiedet worden, und auch in den Folgejahren ist es kontinuierlich weiterentwickelt worden. Seit 2008 werden darüber hinaus Maßnahmen zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Energieversorgung ressortübergreifend gebündelt, und im Koalitionsvertrag – das können Sie dort alle nachlesen – bekennen wir uns klar und deutlich zu einer wissenschaftlich fundierten Bewertung der vorliegenden Klimaprognosen.
Unabhängig davon arbeitet die Staatsregierung seit geraumer Zeit an der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Weiterentwicklung und Aktualisierung des EKP. Darüber hinaus sind in den vergangenen Jahren aber bereits auch weitergehende konkrete Investitionen in den Klimaschutz vorgenommen worden, um solche Starkregenereignisse wie in diesem Jahr, ich will nicht sagen, zu verhindern, aber dazu beizutragen, dass sie nicht vorkommen.
Da wäre zum Beispiel die Förderrichtlinie Klimaschutz. Hierbei handelt es sich um ein sehr breites Programm für Investitionen zur Erschließung des CO2-Einsparpotenzials im Bereich der öffentlichen Infrastruktur einschließlich öffentlicher Gebäude. Wir haben darüber hinaus im Freistaat Sachsen seit 2007 unsere Sächsische Energieagentur SAENA, die genau in dieser Richtung arbeitet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen daran, dass Sachsen keineswegs – wie es von Ihnen im Debattentitel propagiert wird – ein Klimaschutzverweigerer ist. Es wird sehr viel getan, auch ressortübergreifend, allerdings eben nicht – wie Sie das so oft wollen – ideologisch-moralisch abgehoben oder besserwisserisch. Klimaschutz kann nach unserer Einschätzung nur mit den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat Sachsen gemeinsam funktionieren.
Gerade in der Klimapolitik ist eine genaue Analyse der Ist-Situation unerlässlich, und die vermeintlich einfachen Antworten helfen eben nur bedingt weiter.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Günther, danke für die Kurzintervention und die Möglichkeit, darauf zu reagieren. Fakten an sich, da bin ich ganz ehrlich, konnte ich jetzt in Ihrer Rede nicht erkennen. Ich hatte sie ja als „Feuerwerk der Unterschiedlichkeiten“ bezeichnet, und dazu stehe ich auch. Sicher waren viele Dinge enthalten, die Sie angesprochen haben; aber eine Lösung in irgendeiner Weise haben Sie nicht angeboten. – Punkt 1.
Punkt 2: Man sollte nicht so tun, als ob in den letzten Jahren überhaupt nichts geschehen sei. Wenn ich mir überlege, was seit 2002 allein in den Hochwasserschutz in Sachsen investiert worden ist, auch in die Prävention, um
solche Möglichkeiten zu verhindern, dann finde ich es trotzdem unredlich, so zu tun, als wenn hier in den letzten Jahren überhaupt nichts passiert wäre.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zielgerichtete Unterstützung, Herr
Dr. Lippold, von Gründern und Start-ups im Freistaat Sachsen ist wichtig; denn die Zukunft gehört Unternehmen und Produkten, die es heute noch gar nicht gibt. Wir benötigen selbstverständlich innovative Gründer, die bei uns zukunftsfähige Produkte und neue Geschäftsmodelle entwickeln, damit der Freistaat künftig nicht nur Top-20Innovationsstandort in Europa bleibt, sondern weiter zu den großen Innovatoren in der Welt aufschließt. Das muss im Freistaat Sachsen unser Ziel sein.
Ich freue mich natürlich, Herr Dr. Lippold, dass Sie von den GRÜNEN mittlerweile auch dieses Thema Innovationen, Gründer und Start-ups für sich entdeckt haben.
Liest man allerdings den Antrag, stellt man schnell fest, dass Sie mit Ihren Forderungen nach meiner Einschätzung einige Jahre zu spät kommen. Sie greifen Themen auf, die zwar zu einem großen Teil im Grundsatz richtig, allerdings an vielen Stellen bereits in der Umsetzung begriffen sind.
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit werde ich den Rest meiner Rede zu Protokoll geben. Ich möchte aber aus aktuellem Anlass an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass wir derzeit im Rahmen des Modellprojektes Gründerförderung an einem unbürokratischen Weg – das ist im Grunde genommen das, was Sie angesprochen haben – arbeiten, Unternehmen während der Gründungsphase zu unterstützen. Unternehmensgründer erhalten dadurch einen nicht zweckgebundenen Zuschuss für eine Laufzeit von zwölf Monaten, damit sie sich auf die Entwicklung eines Unternehmens konzentrieren können.
Diese Woche wurde das Thema im Kabinett beschlossen – und damit möchte ich zum Schluss kommen. Auch wir setzen die Idee des „Starfög“ derzeit unter neuem Namen um.
Den Rest meiner Rede gebe ich, wie schon angekündigt, zu Protokoll. Wir werden dem Antrag selbstverständlich nicht zustimmen.
Herzlichen Dank.
Bezogen auf Ihren Antrag möchte ich zu Beginn eines klarstellen: Ihr Antrag enthält weder neue Anregungen oder Ideen, noch hilft er auf irgendeine Art und Weise weiter, die bestehenden Probleme bei der Umsetzung unserer Gründerpolitik zu überwinden. Ihr Antrag ist eine Sammlung der Trendthemen von vorgestern. Sie zeigen damit einmal mehr, wie Ihre Fraktion bei diesem Thema hinterherläuft.
Leider habe ich nicht genügend Zeit, um jede einzelne Ihrer Forderungen in meiner Rede genauer zu betrachten. Ich möchte Ihnen allerdings gern exemplarisch zeigen, dass viele der von Ihnen angesprochenen Punkte nicht durchdacht, nicht aktuell oder nicht zielführend sind.
Zur Imagekampagne: Als Erstes möchte ich auf Ihre Forderung nach der Entwicklung einer Imagekampagne für eine Gründer- und Start-up-Kultur eingehen. Hier ist der Freistaat Sachsen seit vielen Jahren sehr breit und aktiv aufgestellt. Sie sollten eigentlich wissen, dass „So geht Sächsisch!“, die Kampagne des Freistaates, unsere Gründer intensiv vorstellt und bewirbt. Der Freistaat als
Land der Gründer und Erfinder ist dabei eines der zentralen Kernthemen. Ähnliche Arbeit leisten futureSAX und das Existenzgründungsnetzwerk SEN seit vielen Jahren. Eine weitere teure Kampagne anzuschieben wäre in keiner Weise sinnvoll.
Zur Schaffung von Kreativräumen und CoworkingSpaces: Auch Ihre Forderung nach der Schaffung von Kreativräumen und Coworking-Spaces ist ein Punkt, der längst umgesetzt wird. Während wir hier diskutieren, arbeiten in Leipzig, in Dresden und in Chemnitz zahlreiche Unternehmer in Coworking-Spaces an ihren Ideen. Erst letzte Woche wurde in Chemnitz das Q-HUB eröffnet, ein Coworking-Space, der neben der offenen Arbeitsatmosphäre auch den Kontakt zu Investoren und die Möglichkeit des Austausches mit Mentoren, Coaches und Gründern in den Vordergrund stellt.
Ich bin davon überzeugt, dass solche Projekte nur Erfolg haben, wenn sie aus privaten Initiativen entstehen und real existierende Probleme lösen. Die Entwicklung des QHUBs, bei der ein Chemnitzer Professor und mehrere
Unternehmer aus der Region zusammengearbeitet haben, ist das beste Beispiel dafür. Der Freistaat muss Rahmenbedingungen schaffen. Erzwungene staatliche Maßnahmen sind dabei meist nicht hilfreich.
Behördengänge für Gründer erleichtern: Auch Ihre Forderung nach unbürokratischeren Behördengängen für Gründer ist nicht neu. Hier hat sich im SMWA, in den Landkreisen und den Kommunen in den letzten Jahren schon viel Positives getan. Gründer werden häufig mit offenen Armen empfangen, und unsere Kommunen kämpfen um die Ansiedlung von Start-ups.
Auch bei der Digitalisierung gehen wir, wenn auch oftmals mit kleinen Schritten, zielgerichtet vorwärts. Trotzdem liegt hier noch ein weiter Weg vor uns, das gebe ich gern zu. Ziel muss die Vereinheitlichung von sachsenweiten Regeln und die flächendeckende Schaffung gründerfreundlicher Behörden sein.
Förderung für Start-ups durch die SAB: Darüber hinaus ist mir ein Punkt noch besonders wichtig. In Ihrer Forderung nach einem Umbau der SAB, dem Ausbau der Gründungsberatung auf Gutscheinbasis und einer stärkeren Gründerförderung unterliegen Sie meines Erachtens einem grundlegenden Irrglauben. Die Gründungsberatung der SAB mag bei traditionellen Geschäftsmodellen, wie Handwerksbetrieben, Handelsgeschäften oder Ähnlichem, funktionieren; aber wir werden innovative Gründer, die auf ein digitales Geschäftsmodell setzen und sich ihren Standort aussuchen können, nicht durch eine rein staatliche Förderung nach Sachsen holen können. Schon gar nicht wird die SAB in der Lage sein, die Geschäftsmodelle der Zukunft ausreichend zu finanzieren.
Das weiß ich so genau, weil ich als start-up-politischer Sprecher meiner Fraktion seit Jahren mit vielen der Gründer im Gespräch bin. Wir brauchen stattdessen mehr Risikokapital, mit dem Start-ups frei und unbürokratisch arbeiten können. Das ist einer der wichtigsten Punkte zur Verbesserung der sächsischen Gründungslandschaft, den Sie in Ihrem Antrag mit keinem Wort erwähnen.
Im Bereich VC gibt es bereits heute gute Beispiele; aber eben noch nicht genug. Wie es richtig funktioniert, können Sie im Silicon Valley oder in Tel Aviv sehr gut beobachten. Auch kann man dort sehen, dass Risikokapital aus privater Hand am erfolgreichsten ist. Auch hier gilt: Nicht mehr Staat, sondern weniger Staat führt zum Erfolg.
Zusammenfassung: Insgesamt ist Ihr Antrag ein ernüchternder Versuch, ein wirklich wichtiges Thema erneut auf die parlamentarische Agenda zu heben. Die Rahmenbedingungen für Start-ups in Sachsen sind vielschichtig und bereits umfangreich vorhanden. Die von Ihnen vorgebrachten Forderungen wurden entweder bereits umgesetzt, befinden sich derzeit in Umsetzung oder sind für die zielorientierte Förderung von Gründern und Start-ups nicht sinnvoll. Leider schneiden Sie die wirklich wichtigen Themen nicht an.
Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab.
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatsminister, vielen Dank für die Informationen zu den einzelnen Baustellen.
In den letzten Wochen sind nach Diskussionen – Sie haben es bereits angesprochen – im Ausschuss auch Änderungen an der Verkehrsführung eingegangen.
Selbstverständlich. Mich würde interessieren, ob die Veränderungen an der Verkehrsführung – gegebenenfalls auch über das Autobahnmanagementsystem über die drei Bundesautobahnen, die so extrem belastet sind – erhoben werden und eine Verbesserung bezüglich des Unfall- und Staugeschehens ergeben haben und ob darüber hinaus im SMWA bzw. nachgelagerten Bereichen Diskussionen zu gegebenenfalls zusätzlich zu ergreifenden Maßnahmen geführt werden.