Norbert Meesters
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt von der verkehrspolitischen Debatte, die wir gerade geführt haben und die ich von ihren Ableitungen her etwas skurril fand, Herr Hovenjürgen, wie ich sagen muss, wieder auf das Thema kommen, über das wir hier sprechen. Es geht um die Weltklimakonferenz, die in Nordrhein-Westfalen stattfindet.
Ich möchte meine Rede im Gegensatz zu Herrn Hovenjürgen natürlich nicht nur an Herrn Hübner richten, sondern an alle hier im Plenum, wobei natürlich auch Herr Hübner angesprochen ist. Aber ich hatte schon den Eindruck, dass Sie persönlich da etwas abzuarbeiten hatten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im November, wir haben jetzt schon mehrfach gehört, wird die Weltklimakonferenz COP 23 in Bonn und damit in unserem schönen Bundesland Nordrhein-Westfalen stattfinden. Erlauben Sie mir, an dieser Stelle zu sagen: in unserem schönen, starken und innovativen Nordrhein-Westfalen, auf das wir alle stolz sein können und stolz sein sollten.
Es ist gut, dass die Welt in Bonn zu diesem Thema Station macht; denn wir geben mit unserer Klimaschutzpolitik ein Best-Practice-Beispiel und stehen für erfolgreiche Klimaschutzpolitik in einem starken Industrieland.
Vom 6. bis zum 17. November wird die Welt im World Conference Center unter der Präsidentschaft der Fidschi Inseln den Blick auch auf unsere Region werfen. Das wurde gerade angesprochen. Das ist ein wichtiges Signal für uns als Nordrhein-Westfalen und für uns in Deutschland; denn gerade in den letzten Wochen und Monaten ist uns leider vor Augen geführt worden, dass es im Kampf gegen den Klimawandel immer wieder Rückschläge gibt. Wenn wir etwa nach Amerika schauen – genauer: in die USA –, so müssen wir erkennen, dass die meist ohnehin nur begrenzten Anstrengungen der Vergangenheit unter dem neuen Präsidenten Donald Trump nun konterkariert werden. Er will mit seiner primitiven Kohlepolitik von gestern zurück in die Zukunft. Aber sein Energiepopulismus wird nicht funktionieren; denn – ich zitiere –:
„… warum sollten die Manager der Stromkonzerne, die sich seit Jahren darauf einstellen, schmutzige Kraftwerke durch weniger schädliche zu ersetzen, jetzt ihre Strategie ändern?“
So ein Zitat aus dem „Tagesspiegel“ vom 28. März. Eine solche – im Übrigen auch wirtschaftlich gefährliche – Rückwärtsgewandtheit im 21. Jahrhundert zu erleben, hätte vermutlich vor wenigen Jahren niemand für möglich gehalten.
Es ist so. Es gibt immer noch zu viele Menschen – auch hier im Hause, so habe ich manchmal den Eindruck –, die den Klimawandel in seinen Auswirkungen und in seinen Möglichkeiten leugnen oder zumindest ignorieren. Dabei wird häufig erkannt, dass es beim Klimaschutz um Fortschritt für die Welt, aber auch und gerade um Fortschritt hier bei uns geht. Wir haben gerade wieder ein Lehrbeispiel von dem Kollegen Hovenjürgen zu hören bekommen. Den Klimaschutz als Belastung zu sehen, zeigt, dass man die Situation überhaupt nicht verstanden hat oder aus ideologischen Gründen nicht verstehen will.
Die Klimafolgen kommen auch bei uns an. Wir erleben veränderte Vegetationsphasen und zunehmende Unwetter wie Starkregenereignisse. Ich erinnere nur an letztes Jahr, als im Frühsommer solch starke Niederschläge auch in meinem Wahlkreis – das ist der Kreis Wesel, genauer gesagt Hamminkeln – Felder und Keller flutete und fast einen Deich zum Bersten brachten. In anderen Teilen Deutschlands war es noch verheerender. Sie erinnern sich bestimmt noch an die Fernsehbilder aus Braunsbach in Süddeutschland, wo das Wasser sintflutartig durch den Ort floss.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es eben nicht nur um Eisbären, denen wir die Lebensgrundlage entziehen. Es geht auch nicht nur um die Malediven oder die Fidschi Inseln, die vom Untergang durch den steigenden Meeresspiegel bedroht sind, was jedes für sich genommen schon schlimm genug ist. Nein, es geht eben auch um uns hier zu Hause, um unsere Region, um das, was vor unserer eigenen Haustür geschieht. Da kann man nicht wegschauen. Das darf man nicht. Man muss sich auch an die eigene Nase fassen und sich fragen, welchen Beitrag man selbst leisten kann, um dem Problem zu begegnen.
Herr Hovenjürgen, Sie haben gesagt, Klimawandel – das war ein richtiger Satz; Sie haben nur nicht die richtigen Schlussfolgerungen daraus gezogen – muss auf allen Ebenen bekämpft werden. – Ja, genau. Er muss eben auch auf der landespolitischen Ebene bekämpft werden. Sie kennen alle diesen Spruch: Man muss global denken und lokal handeln. – Das machen wir hier in Nordrhein-Westfalen.
Wir in Nordrhein-Westfalen sind beim Thema „Klimaschutz“ auf der Höhe der Zeit. Wir haben als erste ein Klimaschutzgesetz gemacht und dabei klare Ziele benannt. Das Klimaschutzgesetz legt zu den Treibhausgasen fest, dass bis 2020 mindestens 25 % und bis 2040 mindestens 80 % CO2 gegenüber 1990 eingespart werden sollen. Nordrhein-Westfalen hat sich damit eigene Ziele gesetzt, die die besondere Situa
tion des Industrielandes Nordrhein-Westfalen berücksichtigen. Dazu haben wir das Ziel, bis 2020 einen Anteil von 15 % Windenergie bei der Stromerzeugung zu erreichen und bis 2025 mehr als 30 % des Stroms aus erneuerbaren Energien zu gewinnen.
Klimaschutz ist eben auch Fortschrittsmotor. Damit stärken wir unsere Wirtschaft. Ja, wir wollen und wir werden damit auch Industrie- und Energieland Nummer eins in Deutschland bleiben.
Bedauerlich ist, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, die Chancen durch den Klimaschutz völlig verkennen. Sie wollen den Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen sogar zurückdrehen; denn in Ihrem Programm zur Landtagswahl haben Sie ausgeführt, dass Sie das Klimaschutzgesetz und den Klimaschutzplan abschaffen wollen.
Auch das ist ein kläglicher Versuch, mit rückwärtsgewandter Politik Strategien für die Zukunft zu entwickeln. Das wird so niemals gelingen. Gerade der Klimaschutzplan beinhaltet viele Vorschläge, die gemeinsam mit verschiedensten Gruppen und auch der Wirtschaft erarbeitet wurden. Da wurde ein sehr breiter Dialog mit insgesamt 2.000 Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger geführt, die alle an der Erarbeitung der Grundlagen für den Klimaschutzplan mitgewirkt haben.
Herr Hovenjürgen, auch zahlreiche Beispiele aus der Industrie zeigen, dass die Industrie und die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen klimatechnisch schon sehr gut aufgestellt sind. Im Anschluss an diesen Prozess hatten die Wirtschafts- und Umweltverbände, Kirchen und Gewerkschaften sowie andere relevante gesellschaftliche Gruppen auch die Gelegenheit, zum Entwurf des Plans Stellung zu nehmen. Sie sehen, Beteiligung haben wir in diesem Entwicklungsprozess sehr groß geschrieben.
Ihre Ablehnung dieses Prozesses bedeutet letztendlich auch, dass Sie die Vorschläge der Wirtschaft, die sich eingebracht hat, ablehnen. Ich finde das sehr bemerkenswert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen eine verantwortliche Politik, die Umwelt und Klima schützt, die wirtschaftlichen Potenziale und gute, innovative Arbeitsplätze fördert. Davon verstehen wir hier in Nordrhein-Westfalen etwas, davon versteht die SPD auch etwas. Mit der Marke „Klimaschutz in NRW“ setzen wir als Sozialdemokraten in NordrheinWestfalen das fort, was Willy Brandt seinerzeit mit dem blauen Himmel über der Ruhr begonnen hat.
Klimaschutz hat eine lange Tradition in unserem Industrieland Nordrhein-Westfalen. Er ist Bestandteil
einer Gesamtstrategie, die sich an wirtschaftlicher Stärke, sozialer Gerechtigkeit und ökologischer Vernunft orientiert. Diesen beschrittenen Weg werden wir fortsetzen.
Gerade die Klimakonferenz im Herbst ist eine gute Möglichkeit für unser großartiges Bundesland, sich entsprechend zu präsentieren. Dort können wir auch unsere Erfolge herausstellen. Wir können den zu erwartenden 20 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zeigen, was „Klimaschutz made in NRW“ bedeutet – und das vor dem Hintergrund, dass wir Industriestandort sind, dass wir Energieland sind, neue Wege gehen und somit unserer Verantwortung gerecht werden und auf diese Art und Weise hier in Nordrhein-Westfalen eine innovative Industriepolitik betreiben.
Diese Chancen wollen wir auch in den nächsten Jahren nutzen und unsere Arbeit für eine verantwortliche, nachhaltige Klimaschutz- und Industriepolitik in Nordrhein-Westfalen fortsetzen, denn das ist kein Gegensatz. Beides funktioniert schon längst in einer gut aufgestellten Umweltwirtschaft hier in NordrheinWestfalen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Volksinitiative hat Erstaunliches geschafft. Durch eine Unterschriftenaktion hat sie nicht nur die benötigten rund 66.000 Unterschriften gesammelt – nein, es waren fast doppelt so viele. Da kann ich nur sagen: Respekt! Dies bezeugt auch
den hohen Mobilisierungsgrad der Jäger in Nordrhein-Westfalen. Deshalb befassen wir uns heute im Landtag wieder mit diesem Thema.
SPD und Grünen als regierungstragende Fraktionen haben einen Entschließungsantrag erarbeitet, den wir in der letzten Ausschusssitzung schon zu Kenntnis gegeben haben. Darin heben wir eindeutig hervor, dass der Landtag ausdrücklich begrüßt, dass das Instrument der Volksinitiative in Anspruch genommen wird, und so eine breite Beteiligung an der Diskussion auch zu kontroversen Themen hier im Lande ermöglicht wird. Dies wird daher ein gutes Beispiel für die Beteiligungsmöglichkeit gesellschaftlicher Gruppen auch in der Zukunft sein.
Das Jagdgesetz in seiner jetzigen Form ist, wie Sie alle wissen, das Ergebnis eines langen Prozesses. Es hat eine breite Beteiligung und ein sehr transparentes Verfahren mit allen betroffenen Verbänden beim Zustandekommen dieses Gesetzes gegeben. Ich erinnere gerne noch einmal an die vielen Arbeitskreise, Regionalkonferenzen und auch an die vielen Abendveranstaltungen in Kreisjägerschaften und Hegeringen, die wir durchgeführt haben.
Ich möchte auch an Folgendes erinnern: Vieles, sehr vieles wurde in diesem Diskussionsprozess angepasst und verändert. Als Beispiele will ich die Punkte „Jagdsteuer“ oder „Befriedung durch juristische Personen“ hervorheben. Da haben wir Lösungen gefunden haben; wir haben das dann wieder gestrichen. Auch das Monitoring bei der Baujagd ist ein solches Thema; ebenso wird die geänderte Ausbildung des Hundes wird mit einem Monitoring begleitet. Last but not least ist auch die Vereinbarung zum Sickerwild Arnsberger Wald ein Thema, bei dem wir zusammen mit den Betroffenen Lösungen gefunden haben, die wir bei Bedarf auch in Zukunft nachjustieren können.
Halten wir also fest: Es gab einen intensiven Austausch. Viele der kritisierten Punkte sind in der Diskussion vorgebracht und gelöst worden. Schade finde ich in diesem Zusammenhang, dass dieser gesamte gemeinsame Prozess so von der Landesjägerschaft in Abrede gestellt wird. Das haben wir gerade in der letzten Sitzung des Umweltausschusses erlebt. Das ist mehr als bedauerlich und sollte kein Maßstab für die Zukunft sein; denn eine Diskussion kann nur funktionieren, wenn man bereit ist, sich auszutauschen, dem anderen zuzuhören und das eine oder andere an Argumenten dann auch mal anzunehmen.
Deswegen möchte ich an dieser Stelle nach der ganzen Diskussion auch noch einmal deutlich sagen: Dieses Jagdgesetz ist ein ideologiefreies Gesetz. Seine Praxistauglichkeit ist nach der bisherigen Erkenntnis- und Faktenlage nicht infrage zu stellen. Außerdem ist es – das ist vor dem Hintergrund der Ein
lassungen, die wir vom Vertrauensmann der Volksinitiative im Ausschuss gehört haben, auch wichtig – demokratisch korrekt zustande gekommen.
Mir war bei den Ausführungen des Vertreters des Landesjagdverbandes im Januar – ich sage es ganz offen – nicht mehr immer klar, ob da der Vertrauensmann oder der Bundestagskandidat der CDU spricht.
So jedenfalls – das muss man deutlich sagen – schadet man der Sache. Ich gehe immer noch davon aus, dass es eine gemeinsame Sache ist. Deswegen halte ich eine sachliche Beurteilung des Status quo nach vorliegenden Daten und Fakten für außerordentlich wichtig.
Diese liegen uns nun mit zwei Erfahrungsberichten vor. Wir haben sie auch in unserem Entschließungsantrag aufgegriffen. Mit dem „Erfahrungsbericht Ökologisches Jagdgesetz“ sowie dem „Erfahrungsbericht zur 1. Jagdstrecke“ zeigt sich, dass das jetzt geltende Jagdgesetz, soweit in diesem ersten Zeitraum erkennbar, sich in vielen Bereichen bewährt hat.
Gleichwohl stellen wir aber auch fest, dass der Bewertungszeitraum für eine fundierte Gesamtbewertung noch zu kurz ist, zumal einzelne Neuregelungen sich noch in der Umsetzungsphase befinden. Diese müssen dann letztendlich noch rückgekoppelt werden.
Deshalb betonen wir – auch vor dem Hintergrund der Volksinitiative – mit unserem Antrag die Bedeutung und Wichtigkeit der Bewertung und Evaluierung der Wirkung über einen längeren Zeitraum. Heute sehen wir auf Basis der derzeit vorliegenden Erkenntnisse und aufgrund der laufenden Monitoring-Phasen aber keine fachlichen Grundlagen für Änderungen des Jagdgesetzes.
Wir erwarten nach deren Abschluss und Auswertung einen Bericht an den Landtag. Deshalb sind die 120.000 Unterschriften noch nicht für die Katz. Wir werden uns selbstverständlich ideologiefrei, sachorientiert und faktengestützt wieder mit dem Thema auseinandersetzen, wenn diese Berichte vorliegen.
Wenn sich dann bestätigt, dass alles gut ist, wissen wir, dass das Ökologische Jagdgesetz praxissicher ist und dass es funktioniert.
Wenn wir feststellen müssen, dass es in einigen Bereichen nicht funktioniert, sollten wir gemeinsam mit der Jägerschaft entsprechende Lösungen finden, damit die Sache dann rundgemacht wird und praxistauglich ist.
Die SPD-Landtagsfraktion ist jedenfalls dazu bereit. Das machen wir auch mit diesem Entschließungsantrag deutlich. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Herr Marsching, Sie operieren hier die ganze Zeit mit dem Begriff „etablierte Parteien“. Ich hätte gern von Ihnen gewusst, wie Sie das definieren, damit ich Ihren Redebeitrag einordnen kann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Haushaltsmittel, die wir im Einzelplan 10 bereitstellen, decken ein breites Themenspektrum ab. Wir reden dabei über Klimaschutz, neue Energien, Naturschutz, damit auch Erhalt der biologischen Vielfalt, gesunde Ernährung, Verbraucherschutz und last, but not least unsere Antworten auf die Frage, wie wir gemeinsam mit den Landwirten eine umweltschonende Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen entwickeln, so wie es die große Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wünscht.
Ich bin sehr froh darüber, dass es uns gelungen ist, mit der Vorlage dieses Haushalts sicherzustellen, dass wir diese Antworten, unsere Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen, auch finanzieren können. Dazu war es notwendig, den Einzelplan gegenüber dem Haushalt 2016 um fast 71 Millionen € auf nun knapp 1,1 Milliarden € aufzustocken. Ich bin davon überzeugt – ganz im Gegensatz zu Ihnen, Frau
Schulze Föcking –, dass jeder Euro davon wichtig und richtig ist und mit Sicherheit sehr gut investiertes Geld in die Zukunft unseres Landes und unserer Kinder darstellt. Das ist präventive Politik im besten Sinne.
Vor knapp einem Jahr habe ich in meiner Rede ausgeführt, es sei Ziel unserer Politik, mit Ablauf dieser Legislaturperiode durch eine ausgewogene, aber lösungsorientierte Gesetzgebung den Lebens- und Wirtschaftsraum in Nordrhein-Westfalen so zu beeinflussen, dass es eine fortschrittliche Entwicklung auf dem Lande geben wird. Ich habe damals gesagt, dass es eine Gesetzgebung geben wird, bei der der Nutzen und der Schutz unserer Landschaft gleichermaßen zu ihrem Recht kommen.
Nun, ein Jahr später, kann ich nicht ohne Stolz feststellen, dass uns dies mit dem Landeswassergesetz und dem Landesnaturschutzgesetz in hervorragender Weise gelungen ist.
Das ist so. Wie bitter notwendig unser Handeln ist, lieber Herr Deppe, zeigt doch die Entwicklung.
Ja, Sie haben recht, Frau Schulze Föcking; die Landwirtschaft steht unter Druck. Vor einem Jahr drohte uns eine Klage der EU-Kommission wegen eklatanter Versäumnisse beim Grundwasserschutz. Als Ursache für die hohen Nitratwerte in Deutschland und auch bei mir am Niederrhein gelten zu lasche Regeln für den Umgang mit Gülle und Kunstdünger. Nun hat die Kommission die Klage eingereicht, und die Bundesrepublik muss sich vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten.
Im Fall einer Verurteilung muss Deutschland mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe richtet sich nach der Dauer und Schwere des Verstoßes sowie der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Staates. Gegen Deutschland sind Strafen in sechsstelliger Höhe pro Tag möglich.
Die Kosten gehen nicht zulasten der Verursacher, sondern der Steuerzahler muss sie tragen. Sie werden sozialisiert; das zahlt die Allgemeinheit. Deswegen hat das Land mit dem Wassergesetz und dem Naturschutzgesetz selbstverständlich richtig gehandelt.
Auch der Bund muss jetzt endlich seiner Verantwortung – es ist Ihr Minister – gerecht werden. Und was machen Sie hier? Sie schimpfen und zetern. Immer wieder kommt die alte Leier von den Regeln und Verboten, mit denen wir die Menschen in NRW und vor allen Dingen im ländlichen Raum angeblich lustvoll
piesacken. Mehr ist bei Ihnen nicht drin. Von einer Lösungsbereitschaft höre ich von Ihrer Seite überhaupt nichts. Das stelle ich weder im Land noch im Bund fest.
Kürzlich fand eine Wahlkampfveranstaltung der CDU in meinem Wahlkreis statt. Dort hat der Kollege Schmitz
er ist auch anwesend; wunderbar – festgestellt:
„Es ist zu beachten, dass 80 Prozent der Messstellen unterhalb der strengen Werte liegen und dass sich die Klage zudem auf eine veraltete Verordnung bezieht – das weiß auch die EU.“
Die Klage geht also Ihrer Auffassung nach an der Realität vorbei. Die EU handelt wider besseres Wissen; alles halb so schlimm. – Sie ignorieren wieder einmal die Fakten und die Notwendigkeit, zu handeln.
Sie reden ständig davon – das wird auch gleich noch kommen, vermute ich einmal; so war es auch in der letzten Ausschusssitzung –, wir müssten die Spaltung in Nutzer und Schützer im ländlichen Bereich überwinden. Ich frage mich: Wie soll das denn gehen, wenn Sie die Anliegen des Umweltschutzes so gering schätzen und völlig ignorieren?
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, den Keil zwischen Nutzer und Schützer treiben Sie doch mit Ihrer ignoranten Haltung. Es muss eigentlich heißen: Schützt die Nutzer, und zwar vor Ihnen.
Hören Sie hier im Land wie im Bund mit Ihrer einseitigen Klientelpolitik auf, und tragen Sie mit dazu bei, dass das Lebensmittel Nummer eins, unser Trinkwasser, nicht weiter sehenden Auges so schwer beeinträchtigt wird.
Am wenigsten helfen Sie damit doch den Bäuerinnen und Bauern, die sich einer zunehmend kritischen Haltung der Gesellschaft gegenübersehen. Das ignorieren Sie völlig.
Ich komme jetzt zu unseren Anträgen, mit denen die Regierungskoalition – wir haben nämlich Anträge vorgelegt, Herr Höne – noch einige zusätzliche Schwerpunkte im Haushalt gesetzt hat.
Ein wichtiger Antrag berücksichtigt zum Beispiel die technischen und gesellschaftlichen Veränderungen, die mit der Digitalisierung einhergehen und die einschneidende Folgen für die Situation der Menschen als Verbraucher haben. Wir erhöhen den Ansatz für
laufende Zwecke der Verbraucherverbände, damit diese die Interessen der Verbraucher im Zuge der Veränderungsprozesse besser wahrnehmen können.
Frau Schulze Föcking, Sie meinten, wir hätten nichts in die Richtung getan. Wir haben in Nordrhein-Westfalen für eine Finanzierung auf im Vergleich der Bundesländer gutem Niveau gesorgt und dies bis 2020 vertraglich sichergestellt. Das ist eine Menge. Es ist eine gute Entscheidung für den Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen.
Wir haben in den vergangenen Monaten Gespräche mit den Kleingartenverbänden geführt – mit dem Ziel, eine bessere, auskömmlichere und nachhaltigere finanzielle Ausstattung für das Kleingartenwesen zu erreichen.
Den daraus resultierenden Antrag für den Haushalt haben wir mit Mehrheit in der letzten Ausschusssitzung beschlossen. Sie haben leider nicht für ihn gestimmt, obwohl wir diesen Antrag so mit den Verbänden abgesprochen hatten. Wir haben versprochen, es so zu machen, und wir halten dieses Versprechen.
Nun komme ich noch zu den Personalaufstockungen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, die auch gerade angesprochen wurden. Diese Anträge vollziehen eine dringend notwendige Anpassung an die Aufgaben des Landesamtes nach; denn die verheerende Personalausdünnung von Schwarz-Gelb mit der Ideologie „privat vor Staat“ hat eine zum Teil fast handlungsunfähige Verwaltung hinterlassen.
Ich erinnere nur an die fehlenden Stellen im Verkehrsministerium oder beim Hochwasserschutz bei der Bezirksregierung.
Lieber Herr Lienenkämper, das tut weh; das glaube ich. Aber denken Sie an Ihre Gesundheit!
Ja, es ist doch so. – Ich erinnere an diese Stellen. Die Bürgerinnen und Bürger beklagen zu Recht, wenn notwendige Planungs- und Kontrollfunktionen ausfallen, wenn die Bearbeitung von Vorgängen kaum zum Erfolg kommt, weil das Personal nicht da ist. Sie beklagen es vom Ergebnis her zu Recht, wenn der Staat sich kaputt spart und nicht mehr handlungsfähig ist.
Das wollen wir nicht, und das haben wir mit unseren Haushaltsanträgen im Bereich des LANUV in diesem
Fall geändert, genauso wie wir das beim Hochwasserschutz, Herr Lienenkämper, angepackt und geändert haben; denn Ihr Hochwasserschutzkonzept ist doch wegen fehlender Finanz- und Personalausstattung grandios gescheitert. Was wir übernommen haben, war doch ein Trümmerhaufen, und wir haben ein neues Hochwasserschutzkonzept vorgelegt, das jetzt ausreichend …
Ja, da lachen Sie, Herr Busen. Davon kennen Sie nichts. Das hat nichts mit Jagd zu tun. Aber das finanzieren wir jetzt ausreichend.
Wir haben allein in diesem Haushalt den Ansatz der Landesmittel um 13 Millionen € auf fast 50 Millionen € erhöht, und den Personalengpass haben wir auch beseitigt. Die Deichverbände vor Ort sind zufrieden. Sie können sachgerecht planen. Mit dem Hochwasserrisikomanagementplan haben wir auch die Voraussetzung für einen wirksamen Hochwasserschutz bei den kleineren Gewässern geschaffen. Da ist es gut so. Da gibt es nichts zu bekritteln oder dumme Bemerkungen dazwischen zu machen.
Ich komme zum Schluss. Unsere Politik war immer dialogorientiert, und wir haben stets das Gespräch mit den Betroffenen gesucht und sie bei den Gesetzesvorhaben zu Beteiligten gemacht. Wir haben das gehalten, was wir versprochen haben. Der Haushalt 2017 dokumentiert deutlich unsere Politik, die Umweltschutz im Interesse der gut 18 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen ernsthaft betreibt.
Willy Brandt hat einmal den blauen Himmel über der Ruhr als Ziel ausgegeben. Seitdem ist vieles erreicht worden. Vieles wollen und vieles müssen wir noch tun. Dieser Haushalt trägt dazu bei, die heutigen Herausforderungen zu meistern. Deshalb stimmen wir ihm auch zu. – Danke schön.
Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber, sehr verehrter Herr Deppe, Ihre apokalyptische Reiterei will ich hier jetzt nicht im Ganzen kommentieren. Das ist es wirklich nicht wert.
Zu einem Punkt aber muss ich – das muss ich einfach noch einmal wiederholen – doch noch etwas sagen. Wenn Sie hier für sich in Anspruch nehmen, Sie seien irgendwie moralisch dafür verantwortlich, dass sich der Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen verbessert hat, dann ist das lächerlich und eine unglaubliche Anmaßung. Sie verkennen Ihre Verantwortung für die schlechte Situation, die wir hier vorgefunden haben.
Ich bin am Anfang dieser Wahlperiode von den Deichverbänden angesprochen und um Hilfe gebeten worden. Die haben gesagt: Die Abschaffung der Umweltämter bzw. der Personalabbau hat dazu geführt, dass die Planfeststellungsverfahren nicht mehr weiterbearbeitet werden konnten. Ihr Hochwasserschutzkonzept, das 2015 abgearbeitet werden sollte, sollte jedes Jahr mit 90 Millionen € versorgt werden. Sie haben aber nur 30 Millionen € eingesetzt, mehr nicht. Das reichte vorne und hinten nicht!
Als wir das erfahren haben, haben wir uns dafür eingesetzt. Was haben wir geändert? Wir haben bei der Bezirksregierung zehn Personen eingesetzt, die jetzt die Planfeststellungsverfahren bearbeiten können. Das war eine gute Entscheidung. Wir haben die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, und wir haben ein Konzept erstellt. Bis 2025 werden die entsprechenden Hochwasserschutzmaßnahmen eingerichtet sein. Darüber wird jetzt jedes Jahr im Ausschuss berichtet.
Außerdem haben wir die Mittel erhöht. Auch in diesem Haushalt – ich habe es vorhin gesagt – haben wir die Mittel, was die Landesanteile angeht, auf 50 Millionen € erhöht. Sie haben es nie geschafft, so etwas hinzubekommen. Sich jetzt hierhinzustellen und zu sagen, Sie seien der Erfinder gewesen, ist so etwas von lächerlich! Dem muss einfach widersprochen werden. Das tue ich hiermit. – Danke schön.
Danke, dass Sie die Frage zulassen. – Herr Busen, Sie haben gerade vollmundig behauptet, dass die Mitarbeiter des LANUV gegen die Nutzer arbeiten. Könnten Sie mir da einige Beispiele nennen, damit ich das einordnen kann?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wesentliches Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist der Schutz unseres Trinkwassers als Lebensmittel Nummer eins. Viele Menschen in Nordrhein-Westfalen beobachten sehr genau, wie Politik und Wirtschaft mit dieser wichtigen Ressource umgehen und welches Maß an Verantwortung uns dabei leitet.
Ich stelle immer wieder in vielen Gesprächsrunden und bei Veranstaltungen fest: Die Menschen wünschen sich von der Politik, dass sie für sauberes und gesundes Wasser sorgt. Sie fordern uns mit Recht auf, verantwortlich und nachhaltig zu handeln.
Vor dem Hintergrund dieses Entschließungsantrages, der uns heute vorliegt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, möchte ich Ihnen sagen: Ihre Wahlkampagne von der Regelungswut und der Verbotskultur, die Sie mittlerweile bei jedem Gesetzentwurf aus der Klamottenkiste der abgestandenen Phrasen hervorzerren, geht völlig an der Lebenswirklichkeit und den Wünschen der Menschen – auch und gerade im ländlichen Raum – vorbei.
Gestatten Sie mir, Sie deshalb auch nicht sonderlich ernst dabei zu nehmen. Nach meiner Erfahrung legen die Bürger großen Wert darauf, dass Unternehmen und Wirtschaft in unserem Land sich an Regeln halten, damit ihre Gesundheit nicht gefährdet wird. Das ist mittlerweile bei uns eine Binsenweisheit.
Zwei Sätze zu Ihrem Entschließungsantrag, den ich gerade erst gesehen habe: Bezeichnend dafür ist, dass die erste Überschrift darin lautet: „Keine Hemmnisse für die Wirtschaft aufbauen“. Damit haben Sie das Thema dieses Gesetzentwurfs außerordentlich verfehlt.
Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang einen kurzen Blick nach Berlin. Denn da haben wir aktuell
ein Thema entschieden, bei dem die Forderung der Bürger nach Schutz des Trinkwassers und nach entsprechenden Regeln in den vergangenen Jahren besonders deutlich artikuliert wurde, nämlich das Thema „Fracking“.
Wir haben jetzt ein Verbot auf Bundesebene erreicht. Für Nordrhein-Westfalen hat Ministerpräsidentin Kraft unmissverständlich klargemacht, dass es mit uns kein Fracking und keine Probebohrungen geben wird. Hoffentlich sind wir uns in dem Punkt einig.
Mit der Novelle des Landeswassergesetzes wollen wir die landesrechtlichen Handlungsspielräume, die uns der Bund aus gutem Grund lässt, zur Verbesserung der Wasserqualität nutzen. Dem kommen wir mit diesem Gesetzentwurf nach.
Wir haben Hinweise im Verfahren gern aufgenommen und an mehreren Stellen entsprechende Änderungen vorgenommen, auf die ich kurz eingehen will. Ein strittiger Punkt war zum Beispiel § 31 bezüglich der Gewässerrandstreifen. Hierbei hat das Land grundsätzlich abweichende Regelungsmöglichkeiten, weil der Zweck die Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion oberirdischer Gewässer ist, vor allem die Verminderung von Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft. Das tut dringend not.
Nicht zum ersten Mal, aber mit besonderer Intensität hat uns der Bericht „Nitrat im Grundwasser“ aufgezeigt, dass in den landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten in Nordrhein-Westfalen die Konzentration seit über 20 Jahren gleichbleibend hoch oder sogar steigend ist. Wenn wir dies länger hinnehmen würden, wäre das fahrlässig gegenüber den Menschen im ländlichen Raum.
Deswegen werden wir über das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes hinaus entsprechende verschärfende Regelungen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung für die Regionen treffen, bei denen bis 2022, bis zum Ende der Förderperiode, kein besserer Zustand erreicht wurde.
Wir haben aber auch festgelegt, dass es Befreiungsmöglichkeiten geben wird, wenn eine belastungsfreie Landwirtschaftsmethode gewählt wird, zum Beispiel im ökologischen Landbau. Damit kommen wir der Landwirtschaft entgegen, ohne den Gewässerschutz zu vernachlässigen.
Ein weiterer wichtiger Punkt für Wirtschaft und Kommunen ist § 52 des Gesetzentwurfs zur Übernahme kommunaler Abwassernetze durch Wasserwirtschaftsverbände auf Wunsch der Kommune. Auch hierbei haben wir eine gute Regelung gefunden. Mit dem zweiten Absatz werden weitergehende rechtssichere Regelungen einer Übertragung kommunaler Kanalnetze auf einen sondergesetzlichen Wasserverband hinzugefügt.
Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass wir seitens der regierungstragenden Fraktionen das allgemeine Prüfungsrecht des Rechnungshofes für die Wasserwirtschaftsverbände unter die Lupe genommen haben. Die Gegenargumente, die wir dazu gehört haben, waren stichhaltig. Wir sind den Experten daher gefolgt und haben das allgemeine Prüfungsrecht wieder gestrichen.
Ein letzter wichtiger Punkt sind die §§ 35 und 125 zu Wasserschutzgebieten und Abgrabungen. Ich stelle ganz klar fest: Das dient einer Vereinheitlichung des Schutzes von Wasserschutzgebieten in NRW. Die Rohstoffgewinnung wird weiterhin mit den neuen Regelungen möglich sein. Mit Verstand und Augenmaß haben wir darauf geachtet, dass in Zukunft die Praktikabilität dieses Verbotes durch Ausnahme- und Übergangsregelungen gewährleistet sein wird, wenn der Schutz des Trinkwassers dadurch nicht gefährdet wird. Das ist eine wichtige Einschränkung.
Das alles zeigt: Dieser Gesetzentwurf wurde in enger Kooperation mit den Betroffenen beraten. Die Argumente wurden gehört, geprüft und in vielen Punkten berücksichtigt.
Dieser Gesetzentwurf setzt für Nordrhein-Westfalen den notwendigen Rahmen für den Schutz der Ressource Wasser – darauf kommt es an –, dient damit der Versorgung der Menschen mit sauberem Trinkwasser und findet somit auch – das wird Sie nicht überraschen – unsere Zustimmung.
Wie gesagt: Ihr Entschließungsantrag, der uns gerade erst vorliegt und den ich eben überflogen habe, findet unsere Zustimmung nicht, weil er einseitig orientiert ist und nur ganz zuletzt, am Ende, den Schutz des Trinkwassers thematisiert.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist der zweite Antrag zur Jagd, zum Jagdgesetz, den wir heute von der FDP hören. Gestern gab es den ersten Jagdantrag, der ziemlich daneben war. Ich kann es mir nicht verkneifen, eben noch einmal kurz nachzuhaken, weil wir gestern mit den Jägern zusammensaßen. Es ging um den Wolf im Jagdgesetz, und die Jäger haben nochmals erzählt, sie würden das gar nicht wollen und seien eindeutig dagegen.
Mein Rat hinsichtlich Ihrer Anträge ist, erst einmal die Betroffenen zu fragen, sie sozusagen zu Beteiligten zu machen; die Anträge werden dann auch besser.
Dieser Antrag ist besser; das muss ich schon sagen. Sie sprechen in der Überschrift von „Tierschutz bei der Jagd stärken“. Ich halte diese Überschrift, diesen Titel jedoch für falsch, denn wir sprechen hier nicht in erster Linie von Tierschutz, sondern über ein wichtiges Sachproblem, das Sie auch richtig skizziert haben. Allerdings halte ich die Schlussfolgerung, die Sie gezogen haben, für falsch.
Worum geht es? – Sie haben es gerade gesagt: Das Bundesverwaltungsgericht hat im März 2016 verboten, diese halbautomatischen Waffen, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass Magazine verwendet werden, die mehr als zwei Schuss Munition aufnehmen können, bei der Jagd einzusetzen.
Die Jagdverbände kritisieren zu Recht diesen Beschluss, weil das Gericht die bisher geübte Praxis als nicht rechtens erklärt hat. Diese Waffen sind nun für Jäger nicht mehr erlaubt. Das haben Sie gerade dargestellt. Für die Haltung der Jäger haben wir Verständnis.
Nach bisheriger Meinung handelt es sich bei dem Verbot um eine Auflage an das Verhalten des Jägers, bei der Jagd ausschließlich Magazine mit einer Kapazität von zwei Patronen zu verwenden. Dies gilt
nun nicht mehr. Ich stimme Ihnen zu: Darauf muss Politik in der Tat reagieren.
Nun hat der FDP-Antrag zwei Forderungen an die Landesregierung formuliert. Die erste Forderung betrifft die von Ihnen gerade angesprochene Bundesratsinitiative. Ich sage Ihnen ehrlich: Ich halte das für falsch. Die Sachlage ist doch die: Bundesminister Christian Schmidt hat wörtlich gesagt – ich zitiere –:
„Mein Ministerium wird prüfen, ob und welche Änderungen im Bundesjagdgesetz vorgenommen werden können, um den jagdlichen Notwendigkeiten gerecht zu werden und für die Zukunft Rechtsklarheit zu schaffen.“
Eine Bundesratsinitiative ist nicht nötig, wenn der Bund eigentlich schon so handeln will und dies auch öffentlich erklärt.
Die zweite Forderung heißt, keine Erlasse zu veröffentlichen, welche vorerst jede Eintragung von halbautomatischen Waffen in die Waffenbesitzkarte untersagen oder rückwirkend bestehende Eintragungen für unwirksam erklären. – Sie sehen, ich habe Ihren Antrag gelesen.
Es wäre die Aufgabe des für das Waffenrecht zuständigen Bundesinnenministeriums, durch entsprechende Verwaltungsanordnungen dafür zu sorgen, dass die örtlich zuständigen Waffenbehörden bis zu einer bundesrechtlichen Klärung des zulässigen Einsatzes von halbautomatischen Waffen bei der Jagd abwarten.
Für die SPD-Fraktion sage ich deutlich: Wir in Nordrhein-Westfalen wollen für diese Übergangszeit keine solchen Erlasse. Ich denke auch, dass es diese nicht geben wird.
Was sagen die betroffenen Jäger in Nordrhein-Westfalen? – Der Landesjagdverband sagt, dass die anstehende Novellierung des Bundesjagdgesetzes die zeitnahe Gelegenheit bietet, die entsprechenden Änderungen des Wortlautes – da ist § 19 Bundesjagdgesetz angesprochen – klarzustellen. Danach ist nach dem Willen des Gesetzgebers und entsprechend der bisherigen Rechts- und Verwaltungspraxis der Einsatz einer halbautomatischen Langwaffe bei der Schussabgabe auf Wild nur dann unzulässig, wenn dies unter Verwendung eines Magazins geschieht, das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann. Das sagt der Landesjagdverband. Das kann man vom Grundsatz her so unterstützen.
Ich ziehe mein Fazit: Derzeit werten das für das Waffenrecht zuständige Bundesministerium des Innern und das für das Jagdrecht zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft das Urteil aus. Im Hinblick auf die jagdrechtlichen Fragen ist es unserer Auffassung nach ratsam, zunächst den Ausgang der Abstimmung auf der zuständigen Bundesebene abzuwarten – das auch vor dem Hintergrund der von mir
zitierten Aussage des Bundeslandwirtschaftsministers.
Die fachpolitischen Vertreter der SPD im Bund unterstützen – ich habe mich mit ihnen in Verbindung gesetzt – eine Präzisierung der gesetzlichen Vorschriften des § 19 Bundesjagdgesetz, wie sie auch der Jagdverband Nordrhein-Westfalen vorschlägt. Das ist gut so.
Notwendig ist aus unserer Sicht auch eine Klarstellung bezüglich des Besitzes der Waffen, da sie viele Jägerinnen und Jäger im Vertrauen auf geltendes Recht gekauft haben.
Die Diskussion im Ausschuss gibt uns Gelegenheit zu erörtern, ob und wenn überhaupt welche Lösungsmöglichkeiten wir für die Übergangsphase in Nordrhein-Westfalen finden können. Das können wir gemeinsam diskutieren. Ich freue mich auf die Diskussion. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne. Der Wolf ist wieder da, ja, und das begrüßen wir auch alle. Das ist sicherlich auch ein Erfolg des Natur- und Artenschutzes in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen. Bis dahin teilen wir auch die Einschätzungen der Kollegen der FDP.
Bei der Anwendung des Jagdrechtes und der Festlegung von Verbreitungsgebieten allerdings scheiden sich sehr schnell die Geister, nämlich in die mit und in die ohne Fachkompetenz.
Lieber Herr Busen, der Wolf ist kein Wildtier wie alle anderen. Der Wolf – und das wissen Sie auch sehr genau – genießt in Deutschland und in anderen europäischen Ländern den größtmöglichen Schutzstatus als Wildtier. Er unterliegt dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, er unterliegt unter anderem auch dem Bundesnaturschutzgesetz, der Bundesartenschutzverordnung und ist auf der Liste der gefährdeten Tiere als vom Aussterben bedroht gekennzeichnet.
Der Wolf ist auch nicht im Bundesjagdgesetz als jagdbare Art aufgeführt. Die Tötung eines Wolfes ist deswegen auch ein Straftatbestand. Ich erinnere mich noch sehr genau: Bei der Diskussion um ein neues NRW-Landesjagdgesetz wurde uns von Ihnen die Liste des Bundesjagdgesetzes immer als Muster für unsere Liste vorgehalten. Und eine Forderung, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, gab es damals von Ihnen nicht. Ich sehe, Sie suchen sich die Argumente immer so aus, wie sie Ihnen gerade in den politischen Kram passen.
Wir haben zwar im neuen Jagdgesetz in NRW vernünftige Gründe für die Bejagung von Tieren vorgegeben: die Verwertung oder Vermeidung von Wildschäden. Bei einer Veränderung der Bestandssituation der Arten kann auch der Katalog der jagdbaren Arten angepasst werden. Das ist richtig. Aber das ist bei der derzeitigen Population und angesichts des höchsten Schutzstandards des Wolfes in Deutschland absolut kein Thema; wir haben bisher nur durchziehende Jungtiere und kein Rudel in NordrheinWestfalen gesichtet.
Mit der Einbindung der Jägerschaft über das Jagdgesetz durch die Verpflichtung zur Hege und Pflege unterstellen Sie in Ihrem Antrag große Vorteile beim Wolfsmanagement. Meine Frage ist: Wie soll denn Hege und Pflege des Wolfes machbar sein? Zum Beispiel durch Verzicht der Jagdstrecke, die der Jäger selber durch Zufütterung des Wildes machen will?
Die Hege eines Raubtieres wie des Wolfs widerspricht dem allgemeinen Hegeverständnis total. Das passt doch überhaupt nicht.
Experten sagen zudem: Die Eliminierung von Problemwölfen kann nicht im Interesse der Jäger sein. Ich kann mich noch gut an die Diskussion des Jagdgesetzes erinnern. Die haben sich immer sehr dagegen gewehrt, zur „Schädlingsbekämpfung“ eingesetzt zu werden – so wurde das genannt.
Und wenn Fehler gemacht werden, liegt das rechtliche Risiko beim Jäger. Wer kann das denn wollen? Sie etwa? Sie sagen in Ihrem Antrag: Die Jäger tragen im Extremfall die Verantwortung und werden nicht zu Helfern degradiert, wenn im Jagdgesetz der Wolf Einzug gehalten hat. – Wollen Sie das denn wirklich? Aufgrund des hohen Schutzstatus des Wolfes bleibt doch trotz des Jagdrechts eine Strafbewährung bei falschen oder illegalen Abschüssen. Die mögen auch einfach so, aus Versehen zustande kommen. Das würde bedeuten: die negative öffentliche Diskussion zulasten der Jägerschaft und eine Strafbewährung bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Wer will das denn?
Sie möchten unter Punkt 4, dass der Landtag feststellt – Sie haben es gerade noch einmal gesagt –: „Mit der Einwanderung eines so großen Raubtieres bestehen in Deutschland keine Erfahrungen.“ Das ist völlig falsch und völlig daneben. Es gibt eine große Erfahrung in Deutschland. In den einzelnen Bundesländern spiegelt sich das in den 13 Wolfsmanagementplänen wider, die wir mittlerweile haben. Der älteste ist 1994 in Brandenburg gemacht worden, der letzte in Nordrhein-Westfalen. Das Ziel aller Länder sind eine konfliktarme Gestaltung der Rückkehr und Ausbreitung des Wolfes, Schutzmaßnahmen und Ausgleichszahlungen im Schadensfall und ein Monitoring der Wolfsbestände.
Damit sind wir in Nordrhein-Westfalen mit unserem Wolfsmanagement in bester Gesellschaft. Ihr Antrag zeugt entweder von tatsächlicher Inkompetenz oder von vorgespielter Unkenntnis. Das vermute ich eher, weil Sie das dem Vorwahlkampf schulden. Ich höre es ja schon an den ewigen Worten mit den Regelungen und Verboten, wie wir das Land mit diesen Dingen überziehen. Es ist vielleicht auch nicht zuletzt dem heutigen Parlamentarischen Jägerabend geschuldet, dass Sie diesen unsäglichen Antrag hier gestellt haben.
Gerne.
In Sachsen ist der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen. Aber die Erfahrungen, die damit gemacht werden, sind nicht so, dass man das als sehr förderlich bezeichnen sollte. Außerdem hat man in Sachsen genauso wie in Nordrhein-Westfalen einen Wolfsmanagementplan; denn ohne den geht es überhaupt nicht.
In Niedersachsen ist übrigens ein ähnlicher Antrag der FDP, den Wolf ins Jagdrecht zu übernehmen, vor gar nicht langer Zeit mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen zu Recht abgelehnt worden. Das zeigt deutlich: Die Jägerschaft ist auf freiwilliger Basis sehr stark in das dortige Wolfsmanagement eingebunden. Und das funktioniert gut.
So können wir das auch in Nordrhein-Westfalen machen. Wir sprechen ja nicht gegen die Jägerschaft. Wir wollen sie nur davor bewahren, eine so unsinnige Geschichte wie die, die Sie hier vorhaben, zu übernehmen – mit all den falschen Folgen, die das hat.
Es gibt also sehr gute Gründe dafür, dass wir es nach der Beratung im Fachausschuss in Nordrhein-Westfalen genauso halten, wie die Kollegen in Niedersachsen das gemacht haben. Ich würde lügen, wenn ich sagen würde: Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Fehring hat zu Recht darauf hingewiesen: Die Energiewende und damit der Ausbau der regenerativen Energien haben ganz Deutschland, aber im Besonderen auch unser Energieland Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen gestellt. Gerade bei uns, wo die Kohleverstromung eine große und wichtige Rolle spielte und immer noch spielt, bedeutet die Energiewende zwangsläufig auch einen gewissen Strukturwandel.
Der Ausbau vieler erneuerbarer Energien ist in den letzten Jahren vorangetrieben worden. Wir in NRW haben dazu entsprechende Potenzialanalysen vornehmen lassen und veröffentlicht, dies beispielsweise auch in den Bereichen Wind- und Solarenergie.
Als der Ausstieg aus der Atomkraft erstmals beschlossen wurde, konnte sich kaum jemand vorstellen, wie schnell die regenerativen Energien einen beachtlichen Anteil an der Stromversorgung sicherstellen würden. Gleichzeitig wurden neben den Stärken der Energiequellen zu Recht auch die Schwächen thematisiert. Wenn der Wind nicht weht, wenn die Sonne nicht scheint, was passiert dann?
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, lieber Hubertus Fehring, mit Ihrem Antrag stellen Sie die zuverlässige Energieversorgung der Biogasanlagen in dem Mittelpunkt. Ich sage Ihnen: Da sind wir uns einig. Sie stellen in Ihrer Analyse der Ausgangslage zu Recht fest, dass die Energie aus Biogasanlagen aufgrund der Schwankungen bei anderen Energieträgern, wie von mir angesprochen, eine wichtige Rolle spielt.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen derzeit gut 600 Biogasanlagen mit unterschiedlicher Leistungskraft. Wie es nun zukünftig weitergeht, ob die bestehenden
Anlagen weiter wirtschaftlich arbeiten können und sich die Investitionen in neue Anlagen attraktiv gestalten, all das wird mit dem neuen ErneuerbareEnergien-Gesetz zu klären sein.
Vor dem Hintergrund haben Sie zu Recht den Bundesratsbeschluss vom 18. Dezember 2015 angesprochen, den NRW mitgetragen hat. Die „Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG 2016“ befasst sich mit ebendiesen Themen. Darin finden sich, wie schon der Titel angibt, wichtige Punkte, die bei der Ausgestaltung eine neue Rolle spielen sollen. Darin sind auch die Punkte, die Sie in Ihrem Antrag aufgeführt haben, die meisten jedenfalls.
Ich komme zu dem Ergebnis, dass Sie nicht nur den Bundesratsbeschluss insgesamt für gut befinden – das haben Sie gerade zum Ausdruck gebracht –, sondern auch das Abstimmungsverhalten der Landesregierung gutheißen; denn NRW hat ja den beschlossenen Änderungsempfehlungen zugestimmt. Dass die Landesregierung entsprechend den von ihr mitgetragenen Beschlüssen verfahren wird, halte ich für selbstverständlich.
Dass Sie aber nun bereits im Bundesrat gefasste Beschlüsse, die von NRW ebenso wie von anderen Ländern unterstützt werden, teilweise hier ins Plenum einbringen, finde ich doch ein bisschen ungewöhnlich. Oder geht es Ihnen darum – es tut mir leid, das sagen zu müssen –, Ihre vermeintliche Kernkompetenz im Bereich Landwirtschaft kurz vor knapp vielleicht noch einmal zu thematisieren und aufleben zu lassen?
Denn in den letzten vier Jahren ist, außer dass Sie sich an unseren Anträgen abgearbeitet haben, inhaltlich nicht so viel gekommen.
Aber sei es drum! Wenngleich manche Punkte in Ihrem Antrag schon abgearbeitet bzw. beschlossen sind und somit geteilt werden, so gibt es doch einen Grund, weshalb Ihr Antrag für uns inhaltlich nicht zustimmungsfähig ist. Denn Sie setzen bezüglich der Anschlussregelungen im EEG auf das Instrument der Ausschreibung. Eine konkrete Festlegung auf das zu wählende Instrument ist bereits im Bundesrat abgelehnt worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da der Antrag vieles beinhaltet, was schon Gegenstand der politischen Arbeit der Landesregierung ist und nebenbei einen Punkt aufgreift, der bereits im Bundesrat verworfen wurde, werden wir den Antrag in dieser Form ablehnen.
An die Betreiber von Biogasanlagen gerichtet möchte ich festhalten, dass wir deren Belange sehr
genau im Auge behalten werden und froh sind, dass die Landesregierung hier ein verlässlicher Partner ist.
Für die Zukunft sollten wir in eine Diskussion einsteigen, wie wir die Biogastechnologie als Brückentechnologie bzw. als Speichertechnologie nutzen können und wie sie stärker mit der Versorgung mit Wärme und entsprechenden Konzepten für den ländlichen Raum, mit Dorfkonzepten, verknüpft werden könnte, um so den Weg in eine nachhaltigere Energieerzeugung mit Biogas zu beschreiten, als dies bei den heutigen Anlagen der Fall ist. Das wäre doch mal eine interessante und zukunftsweisende Diskussion, die wir, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, gemeinsam führen können.
Dazu aber wäre eine Überweisung Ihres Antrags an den Ausschuss sehr hilfreich gewesen. Diese konstruktive Vorgehensweise haben Sie leider nicht gewählt. Deswegen – ich wiederhole es – müssen wir Ihren Antrag hier in der direkten Abstimmung ablehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Nun kommen wir zu einem sinnvollen und notwendigen Antrag. Unser Bundesland ist neben Niedersachsen das Zentrum der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland. Über 7 Millionen Schweine, 11,5 Millionen Hühner und gut 1,3 Millionen Rinder wurden – Stand 2013 – in Nordrhein-Westfalen gehalten. Wir wissen, dass sich die Erwartungen der Menschen an die Landwirtschaft, an die Produktion und Verarbeitung unserer Lebensmittel in den vergangenen Jahren immer weiter verändert haben. Die Erwartungen sind hoch.
Meine Erwartung ist auch hoch, dass die Kollegen etwas ruhiger sind.
Danke schön. – Die Erwartungen sind hoch. War es früher wichtig, dass möglichst viel und möglichst reichhaltiges Essen auf den Tisch kommt, hat sich im Laufe der Zeit ein anderes, tiefergehendes Verständnis für eine gesunde Esskultur entwickelt. Die meisten Menschen legen großen Wert darauf, dass Lebensmittel qualitativ hochwertig produziert werden, dass sie sicher sind und dass der Tierschutz besonders beachtet wird und im Einklang mit der Umwelt gewirtschaftet wird –
so nachzulesen unter anderem im aktuellen Situationsbericht zur Landwirtschaft des Deutschen Bauernverbandes.
Diese Erwartungshaltung der Verbraucher betrifft neben den pflanzlichen Lebensmitteln auch immer stärker die fleischproduzierende Wirtschaft. Nicht nur, dass die Tierhaltung immer weiter verbessert werden soll und wird, auch die Schlachtung soll nach angemessenen Qualitätsstandards ablaufen. Denn auch bei der Schlachtung hat es eine dramatische Entwicklung weg von einer regionalen Verwertung hin zu einigen wenigen Großbetrieben gegeben. So schlachten zum Beispiel die drei größten Schlachtbetriebe 55 % aller Schweine in Deutschland. Auch das kann man im Situationsbericht des Deutschen Bauernverbandes nachlesen.
Das sind drastische Entwicklungen, denn ein Großteil der heimischen kleinen und mittleren Schlachtbetriebe hat seine Arbeit mittlerweile eingestellt, und die Abhängigkeit der Landwirte von den großen Schlachtbetrieben wächst. Schlachtung findet in einem großindustriellen Rahmen statt. Und was ist zu tun, wenn man sich nicht damit abfinden will?
Wir müssen feststellen, dass es viele Probleme gibt, denen sich die kleineren Betriebe heute stellen müssen. Es sind die bürokratischen Hemmnisse, die ihnen das Leben schwer machen. Hinzu kommen Probleme bei der tierärztlichen Versorgung gegenüber den Großbetrieben, die ständig einen Arzt vor Ort haben, sowie ein steigender Fachkräftemangel.
Dabei sind es gerade die regionalen Schlachthöfe, die aufgrund ihrer Nähe für eine Verkürzung der Transportwege sorgen. Dadurch vergeht weniger Zeit bei der Verarbeitung, und auf Phosphatzusätze kann durch die Warmverarbeitung verzichtet werden. Damit lassen sich sowohl die Wertigkeit als auch die Transparenz für den Verbraucher durch diese Schlachthöfe verbessern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, es ist klar, dass die kleineren und mittleren Schlachtbetriebe ein wichtiger Baustein für den Erhalt und Ausbau der regionalen Wertschöpfungskette sind. Regionale Vermarktung, enge Verbindungen zwischen Lebensmittelproduzenten und den verarbeitenden Betrieben, die kurzen Transportwege, aber auch der Aspekt der guten Arbeit und Ausbildung in den Regionen – all dies müssen wir fördern, weil immer mehr Menschen Wert auf die Produkte der klassischen bäuerlichen Landwirtschaft legen.
Wir sind als Politik gefordert, die Rahmenbedingungen für diese Betriebe und damit die Produktionskette zu verbessern. Dabei reicht es nicht, alleine das nationale Verbot, Fleisch in Schlachträumen zu zerlegen und zu verarbeiten, für kleine und mittlere Betriebe aufzuheben, wie nun auf Bundesebene geschehen.
Mit unserem Antrag legen wir Vorschläge auf den Tisch, die weitergehend und zielführend sind. Dazu zählen der Abbau und die Vereinheitlichung der Regelungen im Rahmen des Hygienepaketes der EU und ein entsprechender Informationsfluss an Veterinäre und Veterinärbehörden. Zudem müssen wir Wege finden, die Schlachtbetriebe besser mit den Viehbetrieben in Kontakt zu bringen. Wir müssen die regionale Wertschöpfungskette in den Vordergrund stellen. Wir müssen Vermarktungsstrategien für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne der kleineren und mittleren Betriebe entwickeln und die Schaffung unverwechselbarer Regional- und Qualitätskriterien unterstützen; denn gerade lokale Produkte und Marken werden von den immer besser informierten Kundinnen und Kunden geschätzt.
Ich freue mich nun auf die Beratung im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserem Koalitionsvertrag steht sozusagen als Überschrift zum Landeswassergesetz: NRW lebenswert erhalten – natürliche Ressourcen schützen.
Der Schutz des Wassers – unseres Grundwassers, unseres Trinkwassers – hat in der öffentlichen Dis
kussion eine hohe Priorität. Viele Menschen sorgen sich um die Qualität ihres Trinkwassers. Es wächst der Druck auf uns, auf die Politik, für sauberes, für gesundes Wasser zu sorgen. Die Menschen in NRW fordern uns auf, endlich zu handeln – und das mit Recht.
Mit einer Novelle des Landeswassergesetzes wollen wir deshalb die landesrechtlichen Handlungsspielräume, die uns der Bund dort lässt, zur Verbesserung der Wasserqualität nutzen.
Wir diskutieren bald noch ein weiteres Gesetz an: das Naturschutzgesetz. Es gibt in der bisherigen Diskussion einen Unterschied, den ich zum Naturschutzgesetz sehe. In den Gesprächen mit den Verbänden erkenne ich nur wenige Knackpunkte. Es gibt eine grundsätzliche Akzeptanz, dass der Landesgesetzgeber seine Spielräume nutzt. Die meisten der Anpassungen und Regelungen, die der Minister gerade summarisch aufgeführt hat, sind relativ unstrittig. Ich werde bei der Einbringung jetzt auch gar nicht weiter darauf eingehen, werde aber im Laufe des Verfahrens die wertvollen Hinweise, die wir noch bekommen werden, aufgreifen und das eine oder andere einbringen.
Auf zwei umstrittene Regelungen will ich jedoch etwas ausführlicher zu sprechen kommen, weil sie wichtig sind, wenn wir über gutes Trinkwasser reden, und weil sie zeigen, dass wir das Ganze vernünftig und praktikabel geregelt haben.
Der eine Punkt betrifft die Gewässerrandstreifen in § 31, wo wir als Land grundsätzlich abweichende Regelungsmöglichkeiten haben. Zweck ist die Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, vor allem der Verminderung von Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft.
Der Bericht „Nitrat im Grundwasser“, den wir alle kennen, zeigt, dass in den landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten in Nordrhein-Westfalen die Nitratkonzentrationen seit über 20 Jahren gleichbleibend hoch oder sogar steigend ist. Wir können sagen: Für 40 % der Gewässer gilt: Kein guter Zustand, kein gutes ökologisches Potenzial, kein guter chemischer Zustand. Das ist eben auch die Grundlage, warum wir es für erforderlich halten, hier entsprechende Regelungen zu treffen.
Maßgeblich sind dabei Daten und Fakten, jedoch keine Ideologie. Deswegen gibt es ab 1. Januar 2022 die Gewässerrandstreifen mit erhöhten Anforderungen auf fünf Metern bei den Fließgewässern, die die Umweltqualitätsnormen verfehlen. Da müssen wir etwas tun, und das betrifft ca. 0,8 % der landwirtschaftlichen Fläche in NRW.
Noch einmal: Wichtig ist, dass die Regelungen nur da greifen, wo die Bewirtschaftungsziele verfehlt werden. Diese Übergangsfrist bis zum Jahr 2022
gibt eben die Möglichkeit, das „NRW-Programm Ländlicher Raum 2014 – 2020“ zu nutzen. Die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gibt auch den Landwirten eine reelle Chance auf positiv wirkende Umstellung der Bewirtschaftung.
Als zweiten Punkt möchte ich die Wasserschutzgebiete ansprechen, und hier insbesondere den § 35. Hier sollen – der Minister sagte es bereits – allgemeine landesweite Schutzgebietsstandards definiert werden. Dazu gehört auch das Verbot der oberirdischen Gewinnung von Bodenschätzen – Kies, Ton, Quarz, Sand und Kalk –
als vorsorgender Schutz der Wasserversorgung, und zwar als einheitliche Grundregelung für NRW. Es ist auch gut so, das einheitlich zu regeln.
Trotzdem wird die Rohstoffgewinnung in NordrheinWestfalen weiterhin möglich sein; denn in Zukunft wird die Praktikabilität des Verbotes durch Ausnahme- und Übergangsregelungen gewährleistet sein: Fachlich begründete Ausnahmeregelungen werden wie bisher durch die zuständige Wasserbehörde im Rahmen einer Wasserschutzgebietsverordnung gewährleistet.
Befreiungen sind im Einzelfall also nach einer Prüfung und mit guter Begründung möglich, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Die Sicherung des rechtlichen Besitzstandes wird im § 125 gewährleistet, sodass die derzeitigen Regelungen in den Wasserschutzgebietsverordnungen fortwirken, und zwar in den BSAB-Gebieten bei bereits genehmigten und in Genehmigung befindlichen Abgrabungen.
Noch einmal: Ich habe diese beiden Regelungen erwähnt, weil sie wichtig sind, und auch, weil sie aufzeigen, dass wir in diesem Gesetz nichts kaputtregeln, sondern praktikable Lösungen finden, um ein Problem, das wir im Bereich „Trinkwasser“ haben, vorsorglich und verantwortlich anzugehen.
Über alle weiteren Dinge werden wir im Fachausschuss beraten. Ich freue mich nun auf das weitere Verfahren und die Beratungen dort und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut ein Vierteljahrhundert nach ihrer Einführung stehen wir an dem Punkt, die sogenannte Gelbe Tonne in ihrer heutigen Form neu zu bewerten.
Das Bundesumweltministerium hat im Oktober dieses Jahres einen Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz vorgelegt, der aus unserer Sicht einige gute und wichtige Punkte enthält, darunter etwa die Umwandlung der sogenannten Gelben Tonne zu einer echten Wertstofftonne. Aber dieser Arbeitsentwurf ist nicht rund. In Teilen besteht dringender Änderungsbedarf, weil zum Beispiel nicht die richtigen
Konsequenzen aus der Bewertung des dualen Systems gezogen werden.
Mit dem vorliegenden Antrag haben wir als Koalitionsfraktionen dargelegt, welche Punkte aus unserer Sicht bei der Neufassung des Wertstoffgesetzes wichtig sind und was geändert werden muss. Das ist zum einen die kommunale Zuständigkeit. Die Kommunen sind die zentralen Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger bei der Abfallentsorgung. Abgesehen von der Erfassung des Verpackungsmülls sind sie schon heute für alle anderen Bereiche der Abfallentsorgung zuständig.
Die derzeit vorherrschenden Mischzuständigkeiten sorgen für Unübersichtlichkeit. Deshalb lehnen wir sie ab und setzen uns dafür ein, dass sie beim neuen Wertstoffgesetz vermieden werden. Das Ziel ist ein bürgernah organisiertes und transparentes Erfassungs- und Verwertungssystem, das Wertstoffe wie Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen gemeinsam erfasst. Wir fordern deshalb folgerichtig eine Ausweitung der Verantwortlichkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auch für die Sammlung der Verpackungsabfälle. Bevor hier etwas missverstanden wird, füge ich noch hinzu: Die Privatwirtschaft soll weiterhin für die Sortierung und Verwertung des Abfalls zuständig sein.
Neben den organisatorischen Fragen bei den Zuständigkeiten geht es aus unserer Sicht bei der Neufassung des Wertstoffgesetzes vor allem auch um die Ressourceneffizienz. Ziel muss es sein, einen möglichst nachhaltigen Umgang mit Wertstoffen im Sinne der bekannten fünfstufigen Abfallhierarchie zu erzielen. Ich nenne die fünf Stufen in diesem Zusammenhang noch einmal: Vermeidung, Wiederverwertung, Recycling, sonstige Verwertung, zum Beispiel Verbrennung und Beseitigung.
Daher halten wir einen integrierten Ansatz für sinnvoll, der Ressourceneffizienz und damit einhergehend eine umfassende Ressourcenwirtschaft zum Leitgedanken hat, die alle Bereiche ambitioniert angeht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen mit dem Wertstoffgesetz auf Bundesebene nun vor der Möglichkeit, die Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu korrigieren. Denn machen wir uns nichts vor: Das bestehende Duale System hat versagt. Es funktioniert nicht und kommt dem Ziel der Verwertung von Verpackungsmaterialien überhaupt nicht nahe. Das ist alles andere als nachhaltig im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Daher ist als Konsequenz die Abschaffung des dualen Systems in einem neuen Entwurf des Wertstoffgesetzes absolut notwendig. Mit dieser Schlussfolgerung stehen wir nicht allein da. Der beschlossene Entschließungsantrag von CDU, SPD und Grünen im niedersächsischen Landtag vom 14.12. dieses Jahres zu einem Antrag der CDU, der – etwas verkürzt – lautete: „Duale Systeme abschaffen...“ geht
in die gleiche Richtung. Wir müssen nun gemeinsam mit anderen Bundesländern die Gelegenheit wahrnehmen, dieser Forderung das nötige Gewicht zu verschaffen, damit sie in das Bundesrecht einfließen kann.
Ich denke, es ist klar geworden, wie wir uns ein neues Wertstoffgesetz vorstellen und welche Bedingungen es unserer Auffassung nach erfüllen muss. Ich nenne hier noch einmal die für uns wesentlichen Punkte: a) die Einführung der Wertstofftonne, b) die Organisationshoheit der Kommunen bei Erfassung und Sammlung von Wertstoffen und damit verbunden die Abschaffung des dualen Systems, c) die Einrichtung einer zentralen öffentlichrechtlichen Stelle zu Vollzug und Kontrolle der Wertstoffsammlung; darüber hinaus eine Erhöhung der Recyclingquoten im Sinne der Ressourcenschonung mit einem integrierten Ansatz sowie eine Erweiterung der Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, freue mich auf die weitere Beratung im Fachausschuss und wünsche Ihnen an dieser Stelle frohe Festtage. Kommen Sie gut ins neue Jahr. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Klimaschutz, Umweltschutz, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – das sind die fünf Themenfelder, die wir im Einzelplan 10 wiederfinden und die sich auch im Namen des Ministeriums spie
geln. Das sind die Themen, die gutes und gesundes Leben in Nordrhein-Westfalen betreffen.
Wir als Politik müssen Antwort auf die Frage geben, wie wir dieses gute und gesunde Leben bezogen auf die Produktion von Lebensmitteln, die Behandlung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und, allgemein formuliert, die Sicherstellung einer gesunden Umwelt für Mensch und Tier erreichen. Um dies dauerhaft zu gewährleisten, haben wir uns das Ziel gesetzt, unsere Politik in NRW an den Prinzipien der Nachhaltigkeit zu orientieren. Das Nachhaltigkeitskonzept NRW haben wir vor einigen Wochen hier im Landtag vorgestellt. Es wird jetzt noch nach einer Onlinekonsultation weiterentwickelt. Wir haben dann nach Fertigstellung für unser Land ein Leitbild 2030 zur nachhaltigen Entwicklung vorliegen.
Ein zusätzlicher wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die gesellschaftlich breit angelegte Bildung für nachhaltige Entwicklung; denn ohne die Akzeptanz und das Bewusstsein für nachhaltige Prozesse ist jedes gutgemeinte Konzept zum Scheitern verurteilt. Deshalb haben wir diesen Bereich im Haushalt 2016 auch entsprechend hinterlegt.
Mit der Koalitionsvereinbarung 2012 hat die rotgrüne Regierungsmehrheit ein starkes Zeichen für eine moderne und zeitgemäße Entwicklung des ländlichen Raumes gesetzt. Angesichts der Tatsache, dass der mit Abstand größte Teil unserer Landesfläche agrarisch oder forstwirtschaftlich genutzt wird, haben wir uns in den verschiedenen Politikfeldern mit der Stärkung und der Weiterentwicklung des ländlichen Raumes auseinandergesetzt und setzen dies in praktische Politik um.
Dabei gilt es immer, Frau Schulze Föcking, den verschiedenen Nutzungsansprüchen, die es gibt, Rechnung zu tragen. Denn unser Ziel ist es, durch eine ausgewogene, aber lösungsorientierte Gesetzgebung den Lebens- und Wirtschaftsraum in Nordrhein-Westfalen so zu beeinflussen, dass es keinen Stillstand auf dem Lande gibt, sondern eine fortschrittliche Entwicklung, bei der Nützen und Schützen unserer Landschaft – beide! – zu ihrem Recht kommen.
Mit der Biodiversitätsstrategie wollen wir dem fortschreitenden Artensterben begegnen.