Heinz Rolfes
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Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube nicht, dass man diesem Thema in drei Minuten gerecht werden kann.
Ich weiß auch nicht, was solch dämliche Zwischenrufe in dieser Situation eigentlich sollen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleich zu Herrn Bartling: Er hat versucht, mit seinem Beispiel darauf hinzuweisen, dass wir immer dann, wenn wir von Rechtsradikalen sprechen, den Versuch unternehmen, auch die linksradikale Seite zu betonen. Ich sage Ihnen: Angesichts unserer Geschichte muss sich jedem der Magen umdrehen, der heute wieder Nazis durchs Land ziehen sieht. Man kann bei jeder Gelegenheit über Linksradikale und Menschenrechtsverletzungen auf dieser Seite diskutieren. Heute diskutieren wir aber über das Verbot oder Nichtverbot der NPD. Dabei brauchen wir diesen Vergleich nicht.
An dieser Stelle möchte ich fragen, wie wir sicherstellen wollen, dass bei einem erneuten Verbotsverfahren z. B. die V-Leute abgezogen sind und dass dieses Verbotsverfahren zum Erfolg führt. Ich habe manchmal den Eindruck, dass reflexartig vom Verbot gesprochen wird. Auch für mich ist es unerträglich, dass solche Leute Steuergelder bekommen, um ihre Politik zu betreiben. Aber V-Leute sind keine Bediensteten des Staates, die man mal eben zurückrufen kann. V-Leute sind Vorstandsmitglieder, NPD-Mitglieder, die ihre braune Seele im Grunde für Geld verkaufen. Diese müssten insgesamt abgeschaltet werden, damit man überhaupt Erfolg haben könnte. Man muss sich aber auch vorstellen, welche Situation entstehen würde, wenn ein erneutes Verbotsverfahren keinen Erfolg hätte. Deswegen sage ich: Das kann nicht das alleinige Merkmal sein, wenn wir damit deutlich machen wollen, wie viel Abscheu uns begleitet, wenn wir an die NPD denken.
Meiner Meinung nach gibt es mehrere Strategien. Eine Strategie ist, dass man den harten Kern vom Verfassungsschutz, aber auch von der Polizei kontrolliert und dort, wo es möglich ist, strafrechtlich und ordnungsrechtlich vorgeht, beispielsweise bei Grunderwerb, Gebäudeerwerb und Ähnlichem.
Das hat aber auch eine langfristige Perspektive. Diese Frage stellt sich schon in den Familien. Wenn sich Leute in Familien verächtlich über Min
derheiten äußern, dann müssen sie sich nicht wundern, dass die Kinder, die so aufwachsen, anfällig werden. Über dieses Thema hat man sich nicht verächtlich zu äußern, ganz gleich in welcher Situation man selbst ist. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Das gilt auch schon für die Bildung im Kindergarten.
Bei der Frage der Toleranz sowie bei der Frage, wie man beispielsweise diese Intoleranz, diese Unduldsamkeit und diesen rassistischen Überlegenheitsdünkel bei der NPD bekämpft, kann man nur gute Ergebnisse erreichen, indem man Toleranz übt und indem man miteinander vernünftig umgeht.
Weil die drei Minuten Redezeit gleich um sind, betone ich: Das ist eine Frage, die sich auch hier an das Parlament richtet. Da schließe ich mich selbst nicht aus. Aber wenn man die Zuhörer einmal fragt, was sie von dieser reflexartigen Streitkultur „Hier sind die Guten und dort die Bösen“ - je nach dem, wer gerade redet - halten, dann merkt man, dass die Zuhörer damit längst fertig sind. Wir könnten auch ein Beispiel geben, indem wir hier eine vernünftige demokratische Streitkultur pflegen. Das würde auch eine gewisse Ausstrahlung haben. Ich finde, wir müssen uns auch mit dem nötigen Mut und mit Gesichtzeigen diesen im Grunde unsäglichen Kadetten entgegenstellen. Das müssen wir überall im Lande mit Beharrlichkeit tun. Dann wollen wir doch einmal sehen, ob wir Erfolg haben.
Wir werden der Bevölkerung auch noch klarmachen können, dass die keine einzige Stimme verdient haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bachmann, ich sage es Ihnen ganz offen: Ich nehme Ihnen ohne Weiteres ab, dass Sie sich mit Herz, aber auch mit Verstand für Integration, für Asylbewerber insgesamt einsetzen.
Aber ich weiß nicht, warum in Ihren Reden hier immer Polemik und persönliche Angriffe gegen einen Innenminister dabei sein müssen, der nichts anderes macht, als das Recht, das auf Bundesebene mit großem Konsens verabschiedet worden ist, hier umzusetzen.
Ich weiß nicht, warum Sie sich nicht so weit disziplinieren können, dass man das hier einmal in aller Sachlichkeit diskutieren kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, fünf Monate ist es her, dass wir das letzte Mal eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema hatten. Ich kann einfach auf den Redebeitrag von damals verweisen und heute das, was sich zwischendurch entwickelt hat, hier anführen. Ich stelle grundsätzlich fest, dass die SPD es in diesen fünf Monaten geschafft hat, sich bei diesem Thema auf uns zu zu bewegen. Hintergrund dieses begrüßenswerten Sinneswandels ist die Klausurtagung der Bundesregierung in Meseberg am 23. und 24. August 2007. Dort wurde vereinbart:
„Um eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen zur Zuwanderung zu schaffen, werden die zuständigen Ressorts zügig einen Vorschlag über ein systematisches Monitoring zur Ermittlung des Bedarfs entwickeln.
Wir wollen eine arbeitsmarktadäquate Steuerung der Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte vorsehen und die Position unseres Landes im Wettbewerb um die Besten stärken....
Die Bundesregierung wird hierfür ein Konzept für eine Zuwanderung entwickeln... Bei der Erarbeitung des Konzeptes sollen... die Erfahrungen anderer Länder bei der arbeitsmarktbezogenen Steuerung von Zuwanderung einbezogen werden.“
Da kann man nur sagen: Warum nicht gleich so? Unser Innenminister hatte damals schon seinen Vorschlag gemacht. Was das Punktesystem betrifft, hat Herr Bachmann eben gesagt, das hätte man mit der SPD ganz leicht hingekriegt. Ich finde, wir sollten uns trösten. Wenn es in Berlin eine andere Koalition gibt, etwa eine wie hier in Niedersachsen, dann werden wir über dieses Punktesystem ganz sicher vernünftig ins Gespräch kommen können.
Meine Damen und Herren, erfreulich ist auch, dass schon zum November bei Maschinenbau- und Elektroingenieuren aus den zwölf neuen EU-Staaten die Vorrangprüfung abgeschafft werden soll. Dieses Verfahren bedeutet, dass zunächst immer geprüft werden musste, ob sich nachteilige Aus
wirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt ergeben.
Wir müssen aber noch einen Schritt weiter gehen. Die bürokratische Vorrangprüfung sollte insbesondere in Regionen mit Fachkräftemangel vollständig entfallen, wenn der Hochschulabsolvent einen Arbeitsplatz nachweisen kann.
Die Bundesregierung ist sich auch einig, dass künftig ausländische Studenten, die ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule gemacht haben, ohne Vorrangprüfung arbeiten dürfen. Sie haben ein Jahr Zeit für eine Jobsuche und dürfen dann drei Jahre bleiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei allem Lob für den Sinneswandel von Müntefering und einigen anderen wichtigen Politikern der SPD in diesem Falle bleibt oberstes Anliegen - das ist hier einvernehmlich; das muss man eigentlich gar nicht extra betonen - selbstverständlich die Anstrengung, die Arbeitskräfte im hiesigen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Daher begrüßen wir das Ziel, an der Förderung deutscher Spitzenkräfte festzuhalten. Wir können es uns auf Dauer nicht erlauben, eigene Fachkräfte in großer Zahl auszubilden und diese dann ins Ausland ziehen zu lassen, beispielsweise weil dort mehr gezahlt wird. Wir werden auch alle Möglichkeiten der Ausbildung und der Förderung von qualifizierten Nachwuchskräften hier in Deutschland ausschöpfen müssen. Richtig ist: In beiden Bereichen gibt es wegen des Fachkräftemangels dringenden Handlungsbedarf. Die Bremser dürfen dabei nicht im Weg stehen. Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heutige Tag ist ein guter Tag für die niedersächsischen Kommunen.
Heute Nachmittag beschließen wir das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich, des Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetzes und des Göttingen-Gesetzes. Dies, meine Damen und Herren, führt zu einer Zuweisungsmasse im kommunalen Finanzausgleich 2007 in der Höhe von 3,1 Milliarden Euro. Das ist der höchste kommunale Finanzausgleich in der Geschichte des Landes Niedersachsen und ein weiterer Beleg für die kommunalfreundliche Politik dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen der CDU und der FDP.
- Herr Bartling darf gleich von hier aus etwas sagen. Ich habe gesehen, dass er sein Kärtchen abgegeben hat. Er kann, wenn es ihm gelingt, jetzt in aller Ruhe zuhören.
- Das dürfen Sie auch.
Meine Damen und Herren, die vier wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes sind:
Erstens. Wir werden wieder einen Flächenfaktor in den kommunalen Finanzausgleich einführen.
Wir setzen damit einen weiteren wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag von CDU und FDP um. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP für die 15. Wahlperiode heißt es:
„Die Koalitionspartner wollen einen angemessenen Ausgleich für die kommunalen Gebietskörperschaften in der Fläche erreichen.“
Mit der Wiedereinführung eines Flächenfaktors erbringen wir einen weiteren Beweis für die Zuverlässigkeit unserer Politik.
Ja, ich habe Zeit. Für mich ist das kein Problem. Ich fahre erst am Donnerstag nach Hause.
Danke. - Das ist also ein weiterer Beweis für die Zuverlässigkeit unserer Politik. Wir arbeiten nach dem Grundsatz: versprochen und gehalten.
- Herr Haase, mit dem Glauben ist das bei Ihnen möglicherweise ein bisschen schwierig. Aber das, was ich vortrage, sind Fakten.
Die rot-grüne Landesregierung hat den Flächenfaktor im kommunalen Finanzausgleich als Ausdruck ihrer Politik gegen den ländlichen Raum 1992 abgeschafft und den ländlichen Raum dadurch erheblich geschwächt. Auf der Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages in Göttingen hat Herr Professor Henneke als geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages zum Thema Flächenfaktor übrigens Folgendes gesagt:
„Dass es in Niedersachsen wieder gelungen ist, in den kommunalen Finanzausgleich einen Flächenfaktor zu integrieren, war überfällig. - Dass Sie ihn in den 90er-Jahren abgeschafft haben, war sozusagen ein Bubenstück erster Sorte. Außerhalb von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es überall Flächenindikatoren. Das ist in einem so flächengeprägten Land wie Niedersachsen auch bitter notwendig.“
Für diese Fehlentscheidung waren damals maßgeblich Gerhard Schröder als Ministerpräsident und der damalige Innenminister Gerhard Glogowski und natürlich auch Herr Jüttner als führendes Mitglied der SPD-Fraktion verantwortlich. Meine Damen und Herren, das zeigt, wer Wort gehalten hat. Das wurde bei der Regierungserklärung versprochen, und es wurde eingehalten. Die Landkreise und die großen Flächenkreise werden es zu danken wissen.
Zweitens. Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung ist es notwendig geworden, den Soziallastenansatz zum 1. Januar 2007 an die Rechtslage anzupassen.
Der dritte wesentliche Schwerpunkt ist die Einführung des Demografiefaktors. Erstmalig wird im kommunalen Finanzausgleich in Niedersachsen die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt. Zukünftig wird eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung für die betroffene Kommune finanziell abgefedert. Für die maßgebliche Einwohnerzahl einer Kommune gilt zukünftig entweder die stichtagsbezogene Einwohnerzahl oder die höhere durchschnittliche Einwohnerzahl aus den letzten fünf Jahren vor dem Stichtag. Dies wird den schrumpfenden Kommunen bei ihrem notwendigen Anpassungsprozess helfen. Wir sind damit nach Bayern das zweite Bundesland, das einen solchen Faktor einführt. Damit schaffen wir ein sehr modernes Regelwerk und sind auf dem neuesten Stand der Entwicklung.
Viertens. Mit dem Änderungsgesetz heben wir außerdem die Steuerverbundquote wieder von 15,04 % auf 15,5 % an und erhöhen damit den kommunalen Finanzausgleich um 78 Millionen Euro. Das System des Finanzausgleichs entspricht nach unserer festen Überzeugung den Vorgaben des Staatsgerichtshofs. Der Finanzausgleich ist aufgaben- und ausgabengerecht. Wenn man sich die konkreten Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Landkreise, Städte und Gemeinden ansieht und die Ergebnisse 2006 mit den neuen Ergebnissen 2007 vergleicht, dann stellt man fest, dass es bis auf ganz wenige Ausnahmen fast nur Gewinner gibt. Alle acht kreisfreien Städte erhalten 2007 höhere Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich als 2006.
Im Durchschnitt beträgt die Erhöhung 28,5 %.
Alle 38 Landkreise erhalten 2007 mehr Mittel aus dem KFA als 2006. Im Durchschnitt beträgt die Erhöhung 34,9 %.
Von 417 kreisangehörigen Städten und Gemeinden erhalten 370 - das entspricht über 88 % - in diesem Jahr mehr Mittel aus dem KFA als 2006. Im Durchschnitt beträgt die Steigerung 32 %.
Dies, meine Damen und Herren, sind beeindruckende Zahlen. Wer an diesen Ergebnissen jetzt herummäkelt, sucht nur das Haar in der Suppe. Davon werden wir uns sicherlich nicht beeindrucken lassen.
Wir lassen uns in der Politik für die Kommunen von niemandem übertreffen.
Ich nenne nur einige Beispiele: Auf Initiative dieser Landesregierung ist die Gewerbesteuerumlage gesenkt worden. Hierbei ist es zu einer wesentlichen Entlastung gekommen. Das Modellkommunen-Gesetz ist von dieser Landesregierung initiiert und von den Mehrheitsfraktionen beschlossen worden. Ferner ist es dem Verhandlungsgeschick unseres Ministerpräsidenten zu verdanken
- ja, an Fakten sollte man sich halten -, dass die Erstattung der Unterkunftskosten von 29,1 % auf 31,2 % angehoben wurde. Ich könnte noch viele andere Beispiele nennen. Aber eine Redezeit von sechs Minuten, Herr Bartling, ist nicht genug, um diese Liste fortzusetzen. Wir machen also eine durchgängig gute Politik für die Kommunen, eine durchaus gute Politik für unsere Städte, Gemeinden und Landkreise.
Nun sage ich allerdings in aller Gelassenheit: Allen gleichzeitig recht zu tun, ist eine Kunst, die niemand beherrscht. Dieser Opposition etwas recht zu machen - das haben wir eben gerade bei der destruktiven Diskussion gesehen -, ist eine Kunst, die schon überhaupt niemand beherrscht. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das hier ist eine gute Aktuelle Stunde, weil in dieser Aktuellen Stunde deutlich wird, dass sich eigentlich alle Fraktionen in dem Ziel, hoch Qualifizierten den Zugang zum bundesdeutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, einig sind.
Herr Bachmann hat sich sehr engagiert darüber ausgelassen, wer alles was falsch gemacht hat, und nur er hat nichts falsch gemacht. Seiner Meinung nach wäre das alles schon geregelt.
Frau Langhans hat gesagt, der Vorschlag des Innenministers sei gut, gehe nur nicht weit genug. Jetzt stehen wir vor der Frage, wem man glauben soll,
z. B. Herrn Wiefelspütz, der den Vorschlag des Innenministers von Niedersachsen, die Einkommensgrenze zunächst um ein Viertel zu reduzieren, eindeutig begrüßt, oder beispielsweise Herrn Brandner, der vor lauter Angst, dass dann Ausländer in Deutschland Arbeitsplätze besetzen, eher Vorbehalte hat. Das ist die Frage, die die SPD intern klären muss. Möglicherweise aber ist auch das noch zu regeln.
Der Vorschlag des Innenministers aus Niedersachsen beweist, dass wir die Lösung des Problems nicht nur richtig auf den Weg gebracht haben, sondern auch, dass man diese Schritte, sofern mit den Sozialdemokraten Einigkeit zu erzielen ist, weiterführen kann. Ein weiterer Schritt könnte darin bestehen, dass man beispielsweise die Reduzierung um 25 % von rund 85 000 Euro auf mehr als 25 % erhöht, weil man dann eine bessere Chance hat, diesen Menschen einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen; denn es ist doch klar, dass insbesondere Berufsanfänger nicht mit einem Jahreseinkommen von 85 000 Euro einsteigen. Wir befinden uns doch jetzt in der Situation, dass insbesondere im naturwissenschaftlichen Bereich und im Ingenieurbereich viele Arbeitsstellen nicht besetzt werden können. Natürlich müssen wir dafür werben und uns engagiert dafür einsetzen, dass in diesem Bereich mehr ausgebildet wird. Aber mit der Ausbildung von Angehörigen künftiger Generationen ist heute kein Arbeitsplatz besetzt. Natürlich müssen wir uns dafür einsetzen, dass auch Angehörige des großen Heeres älterer Arbeitsloser fortgebildet und umgeschult werden und diejenigen, die geeignet sind, auf diesen Arbeitsplätzen eingesetzt werden. Aber alles das reicht im Ergebnis nicht. Deswegen müssen wir bereit sein, uns jetzt darüber zu einigen.
Es gibt einen weiteren Bereich. Die Hürden, die ausländische Interessenten vor einer Selbstständigkeit überwinden müssen, sind viel zu hoch. Der
Innenminister hat hierzu in seinem Vortrag gute Anregungen gegeben.
Warum ermöglichen wir es diesen Interessenten nicht, sich in Anlehnung an die Grundsätze zum Mindestkapital, das bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft, etwa einer GmbH, erforderlich ist, in Deutschland selbstständig zu machen, sodass sie ihre Ideen einbringen, Arbeitsplätze schaffen und dafür sorgen können, dass der Arbeitsmarkt belebt wird und die Arbeitsplätze hier in Deutschland bleiben können? - Denn es ist doch insgesamt sehr viel besser, wenn die Unternehmen die Arbeitsplätze in Deutschland besetzen und dabei auch die Möglichkeit haben, ausländische Arbeitnehmer einzusetzen, als wenn die Unternehmen die Arbeitsplätze nach Indien oder sonst wo verlagern.
Herr Innenminister, wenn ich sehe, wie groß die Einigkeit ist, meine ich, dass wir nur noch abzufragen brauchen, wann die Sozialdemokraten auf Bundesebene diese Vorschläge des Landes Niedersachsen als ersten Schritt mit umsetzen wollen. Wenn wir diesen Vorschlag in einem ersten Schritt umgesetzt haben, ist der Beweis für den guten Willen erbracht. Dann kann man mit diesen Änderungen schon Erfahrungen sammeln. Man sollte dabei aber nicht stehen bleiben. Ich bin sehr sicher, dass der Innenminister seinen Vorschlag, der ein guter Vorschlag ist und der es verdient, in dieser Aktuellen Stunde erörtert zu werden, der Öffentlichkeit vorstellen und auch hier noch erläutern wird. Ich bin der FDP-Fraktion für diese Aktuelle Stunde insgesamt sehr dankbar; denn diese hat die Gelegenheit gegeben, einiges klarzustellen. Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man nur vier Minuten Redezeit hat, muss man etwas schneller sprechen. Zunächst eine Anmerkung mit Blick auf Herrn Bode. Diese Aktuelle Stunde ist aus Anlass des Bundesverfassungsgerichtsurteils beantragt worden. Wahrscheinlich hätten wir uns sonst über dieses Thema mit Bezug auf die Föderalismusreform nicht unterhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat die
Erbschaftsteuer nicht für nichtig erklärt. Zunächst einmal kann vielmehr bis zum 31. Dezember 2008 weiter so wie bisher verfahren werden, was auch dazu führen soll, dass man nach gründlichem Nachdenken zu einer vernünftigen Lösung kommt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes besteht allerdings unstreitig ein Handlungsbedarf. Für die CDU-Fraktion steht fest: Die in dem einschlägigen Gesetzentwurf vorgesehene Erleichterung bei der Unternehmensnachfolge muss rückwirkend ab 1. Januar 2007 gelten. Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen dulden keinen Aufschub und haben bei allen Überlegungen Vorrang.
Zweitens. Der vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Spielraum ist zu nutzen, um z. B. auch die Existenzfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe nicht zu gefährden.
Es gibt bestimmte Arbeitskreise, die das gründlich vorbereiten.
Drittens. Wir treten dafür ein, dass die Gerichtsentscheidung nicht durch die Hintertür zu einer deutlich höheren Erbschaftsteuerbelastung führt.
Viertens. Herr Bode, die Prüfung, ob eine einheitliche Festlegung der Bemessungsgrundlage auf Bundesebene und die Festlegung des Steuersatzes durch die Länder sinnvoll sind, kann natürlich im Rahmen der Föderalismusreform II erfolgen. Zur Beruhigung vieler Unternehmen kann vielleicht beitragen, dass es nicht notwendigerweise zu einer stärkeren Belastung infolge einer höheren Erbschaftsteuer kommen muss. Ich zitiere an dieser Stelle das Bundesverfassungsgericht:
„Dem Gesetzgeber ist es unbenommen, bei Vorliegen ausreichender Gemeinwohlgründe in einem zweiten Schritt der Bemessungsgrundlagenermittlung mittels Verschonungsregelungen den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände zu begünstigen. Die Begünstigungswirkungen müssen ausreichend zielgenau und innerhalb des Begünstigtenkreises möglichst gleichmäßig eintreten. Schließlich kann der Gesetzgeber auch mittels
Differenzierungen beim Steuersatz eine steuerliche Lenkung verfolgen.“
Das macht deutlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ein ausreichender Spielraum gegeben ist. Arbeitsgruppen auf Länderebene beschäftigen sich in Verbindung mit dem Bundesfinanzministerium mit der Ausgestaltung der Regelung. Ich weiß nicht, ob diese Arbeitsgruppen ihre Arbeit in sechs Wochen beenden. Ich schlage vor, dass bei der Arbeit Gründlichkeit vor Eile geht.
Was überhaupt nicht angeht, ist, dass hier am Rande das Klientel von Herrn Bode erwähnt und mit der unterschwelligen Bemühung des Sozialneids Stimmung gemacht wird.
Ich sage dazu: Es gibt sicherlich viele gute Gründe, Sozialdemokrat zu sein. Dieser unterschwellige Sozialneid, der immer wieder als alleinige Triebfeder herhalten muss, führt in dieser Frage aber zu nichts anderem als zu einer inhaltlichen Wiedervereinigung mit Lafontaine.
Wer Lafontaine in der Talkshow bei Sabine Christiansen und Allers abschließende Worte hier gehört hat, der weiß gar nicht, dass es sich um zwei unterschiedliche Positionen handelt. Herr Aller kann hier vielleicht einmal eine Klarstellung vornehmen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Position, die Frau Langhans hier vertreten hat, kann man ja Verständnis aufbringen, wenn man weiß, dass die Grünen nun nirgends mehr in der Regierungsverantwortung sind und daher auch keinen Kompromiss mittragen müssen.
Die meisten Abschiebungen gab es in den Jahren 1990 bis 1994, also in der Zeit, als Jürgen Trittin hier Minister war. So wenig Abschiebungen wie heute gab es in Niedersachsen noch nie.
- Frau Langhans, natürlich kann man sagen, das könne man von der Zahl her nicht vergleichen. Das
muss man auch nicht. Man muss aber wissen, dass auch damals, als die Hintergründe andere waren, mit jedem einzelnen Fall Schicksale verbunden waren, die die Betroffenen damals mit Sicherheit als genauso hart empfunden haben wie die Betroffenen heute. Von daher sollten Sie sich da nicht aus der Verantwortung stehlen.
Herr Bachmann hat hier in seiner Rede wieder einmal die alte Linie vorgetragen, die wir schon kennen. Die Innenminister aller Länder und der Bundesinnenminister vereinbaren einen Kompromiss. Die SPD-Innenminister stimmen zu und äußern sich positiv.
Und dann kommt Herr Bachmann und glaubt, er könne mit polemischen Angriffen auf die Person des Innenministers Uwe Schünemann dieser wichtigen Frage insgesamt gerecht werden. Herr Bachmann, ich weise namens der CDU-Fraktion Ihre unsachlichen und persönlichen Angriffe auf den Innenminister zurück.
Beim Bleiberecht geht es immer um Einzelschicksale, und um diesen Einzelschicksalen gerecht zu werden, braucht man verlässliche Rahmenbedingungen. Hier geht es auch keineswegs um den Wettlauf um das härteste Bleiberecht, sondern hier gibt es eine gemeinsame Vereinbarung. Aus diesem Grunde kann ich keinen aktuellen Anlass für diese Aktuelle Stunde erkennen.
Im Interesse der betroffenen Menschen rate ich allerdings jedem in dieser Frage zu absoluter Sachlichkeit,
die ich im Vortrag von Herrn Bachmann vermisst habe.
Meine Damen und Herren, zunächst einmal gibt es schon - Herr Bode hat es eben gesagt - einen Abschiebestopp für die Personen, die möglicherweise von dieser Richtlinie erfasst werden. Die Richtlinie
liegt heute vor, und auch dabei handelt es sich nicht um irgendein Folterinstrument, das Uwe Schünemann sich ausgedacht hat, sondern die Richtlinie ist das Ergebnis der gemeinsamen Vereinbarung der Innenminister aller Bundesländer und wird in allen Bundesländern exakt so, wie es vereinbart worden ist, umgesetzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben im Juli-Plenum einen Entschließungsantrag verabschiedet, und exakt die in diesem Entschließungsantrag enthaltenen Vorgaben sind auch in die Richtlinie aufgenommen worden. Danach soll das Aufenthaltsrecht zu allererst Eltern mit Kindern zugute kommen.
In der Richtlinie steht allerdings auch, dass der Lebensunterhalt bestritten werden muss und dass ein gewisses Maß an Rechtstreue Voraussetzung für ein Bleiberecht ist. Das sollte für uns alle eigentlich selbstverständlich sein, da sollten wir uns einig sein.
Verkürzt gesagt: Der Kompromiss knüpft die Erteilung eines Aufenthaltsrechts an das Ausüben einer Beschäftigung. Man kann lange darüber diskutieren, aber diese Reihenfolge ist richtig. Allerdings müsste man mit Herrn Müntefering einmal über Erleichterungen auf dem Arbeitsmarkt sprechen, damit die Betroffenen bessere Chancen haben, in bestimmten Beschäftigungsfeldern dann auch eine Betätigungsmöglichkeit zu bekommen. In dieser Frage müsste sich Herr Müntefering bewegen.
Dann hätten wir sehr viel bessere Chancen. Wenn wir diese Reihenfolge - erst Beschäftigung, dann Aufenthalt - nicht einhalten, ist die Folge eine unkontrollierte Zuwanderung in die Sozialsysteme, die im Grunde keiner will.
- Herr Bachmann, ich glaube nicht, dass Sie in der Lage sind, mir zu unterstellen, was Blödsinn ist oder was kein Blödsinn ist. Dazu müssten Sie sich inhaltlich mit der Sache beschäftigen. Sie glauben
doch, dass Sie hier mit Polemik durch die Kurve kommen.
Dieser Kompromiss geht ja im Wesentlichen auf einen Vorschlag des Berliner Innensenators Dr. Körting zurück. Auch die Herren Stegner, Hövelmann und Bruch, die Innenminister der SPDRegierungen oder der Koalitionsregierungen, an denen die SPD beteiligt ist, haben zugestimmt. Dieter Wiefelspütz, einer der anerkannten Innenpolitiker der SPD, sagt, dieser Kompromiss sei geradezu genial, auch im Hinblick darauf, dass man ja bis September 2007 die Chance habe, sich einen Arbeitsplatz zu suchen.
Zum Schluss sage ich noch etwas zu der beabsichtigten Änderung des Zuwanderungsrechts. Das Zuwanderungsrecht ist damals von der Mehrheit von SPD und Grünen mit Zustimmung der CDU im Bundestag beschlossen worden. Dieses Zuwanderungsrecht ist der jetzt gültige Rahmen, und bei einer Änderung des Zuwanderungsrechts muss, lieber Herr Bode, auch sichergestellt sein, dass die Aufnahme von Arbeit an erster Stelle steht und den Betroffenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnet werden müssen. Das kann nicht im Nachhinein geregelt werden.
Ich bin gerade beim letzten Satz, aber ich wollte Herrn Bode noch sagen, dass ich seinen Ausführungen zustimme. - Das setzt aber voraus, dass die Kriterien, die in dem Beschluss vom Juli aufgelistet sind - damit appelliere ich an Sie, Herr Innenminister -, bei einer Änderung des Zuwanderungsrechts auch umgesetzt werden. Wenn das gelingt, wird es ein guter Kompromiss. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute über zwei Anträge. Zunächst einmal sage ich etwas zur SPD-Fraktion, die einen Antrag einbringt, den wir im Rahmen der Beratung der Drucksachen 15/2147 und 15/2424 im Juli-Plenum des Landtages in einer geänderten Fassung bereits beschlossen haben. Heute liegt uns eine fast gleich lautende Entschließung Ihrer Fraktion vor, die wir damals schon inhaltlich diskutiert hatten. Der einzige Unterschied ist, dass Sie nun als Kriterium für ein mögliches Aufenthaltsrecht Strafen bis zu 90 Tagessätze außer Acht lassen wollen, während im ersten Antrag noch von 50 Tagessätzen die Rede war.
Nun möchte ich trotz der eben vorgetragenen Reden versuchen, bei diesem ernsten Thema herauszuarbeiten, wo mögliche Gemeinsamkeiten
liegen. Wenn man beide Anträge der Beschlussfassung des Landtags vom 12. Juli gegenüberstellt, wird man feststellen, dass unsere Vorstellungen von einem Aufenthaltsrecht gar nicht so weit von denen entfernt sind, die wir seinerzeit diskutiert haben.
Nach den Vorstellungen von CDU und FDP soll ein Aufenthaltsrecht ein ausreichendes Maß an Integration und ein ausreichendes Maß an Rechtstreue voraussetzen. Beides steht auch bei Ihnen.
Das Bleiberecht soll insbesondere Familien oder Alleinerziehenden mit Kindern zustehen. Dies will auch die SPD. Frau Langhans hat eben gesagt, dass dies ausgeschlossen werde; in dem Schünemann-Papier steht es aber ausdrücklich.
Der Lebensunterhalt muss selbst bestritten werden können, es sei denn, ein Dritter kommt für ihn auf. Dies steht grundsätzlich auch im SPD-Antrag. Damit die Chance, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, auch genutzt werden kann, muss man sich natürlich über den Zugang zum Arbeitsmarkt unterhalten; anderenfalls artete es in blanken Zynismus aus. Deswegen ist es Sache der Bundesagentur, aber auch des Bundesministers Müntefering, sich darüber Gedanken zu machen. Alle anderen können gern Anregungen beisteuern. Aber darüber muss man jedenfalls differenziert nachdenken, weil es nicht allein mit einem Federstrich zu machen ist.
Die betroffene Person darf nicht über ihre Identität getäuscht haben oder untergetaucht sein; bisher gab es aber auch in diesem Punkt Konsens. Sollte dies allerdings nicht mehr der Fall sein, dann sage ich: Wir stehen dazu; denn jemand, der vorsätzlich und vollverantwortlich über seine Identität täuscht, macht im Grunde genommen nichts anderes als den Versuch, unrechtmäßig ein Aufenthaltsrecht zu erlangen. Wer das vollverantwortlich und mit voller Absicht tut, der darf dafür nicht mit einem dauernden Aufenthaltsrecht belohnt werden. Wer in dieser Weise die Behörden belügt, der darf natürlich kein Aufenthaltsrecht bekommen. Dafür gibt es auch ein Beispiel. Der Senator für Inneres des Landes Berlin - er heißt Dr. Erhart Körting und ist bei der SPD beheimatet
hält aus diesem Grunde und wegen des unrechtmäßigen Bezugs von Sozialhilfe an der Abschiebung einer türkisch-kurdischen Familie fest. Vier
von insgesamt elf Geschwistern müssen mit ihren Eltern ausreisen. So sieht in diesem ganz konkreten Fall die Ausländerpolitik des Landes Berlin aus.
Meine Damen und Herren, der Innenminister hat auf der Basis des Landtagsbeschlusses inzwischen konkrete Vorschläge für ein Bleiberecht vorgelegt. Damit ist ein entscheidender Schritt in Richtung Vereinbarung eines Aufenthaltsrechts für eigentlich ausreisepflichtige, aber langjährig geduldete Ausländer getan. Der Vorschlag stellt dezidiert dar, unter welchen Umständen ein Aufenthaltsrecht verliehen werden kann. Dieses Papier ist aus meiner Sicht sehr mutig, vernünftig und auch richtig und wird ganz wesentlich dazu beitragen, dass auf der Innenministerkonferenz eine vernünftige Einigung erzielt werden kann.
Der Antrag der SPD ist spätestens mit den Kriterien des Innenministers für ein Aufenthaltsrecht insoweit überholt. Da wir nicht noch einmal beschließen müssen, was bereits in anderer Form beschlossen ist, und die Landesregierung der Entschließung des Landtags vom 12. Juli gefolgt ist, erwarte ich eigentlich, dass die SPD das zur Kenntnis nimmt, sodass wir die Anträge in Bezug auf diese Punkte hier nicht erneut zu diskutieren brauchen.
Nun komme ich zu einem Punkt, bei dem keine Einigkeit besteht. Die Anträge sowohl der SPD als auch der Grünen fordern einen allgemeinen Abschiebestopp für die Personen, die nach den diskutierten Kriterien ein Bleiberecht erhalten können. Dieser Forderung können wir uns so nicht anschließen. Hintergrund ist, dass es bisher viele diskutierte Vorschläge, aber keine definitive gesetzliche Regelung gibt. Ein Abschiebestopp würde eine gesetzliche Regelung vorwegnehmen und damit letztlich bereits Fakten schaffen, obwohl die Grundlage dafür noch nicht vorhanden ist. Das Aufenthaltsrecht unterliegt einer Einzelfallprüfung. Hier wird man, die Gesamtsituation betrachtend, immer zu vernünftigen Lösungen kommen können.
Durch die Hintertür darf es aber nicht zu einer allgemeinen bzw. erweiterten Aufenthaltsregelung kommen. Denn wie wollen Sie denen, die zunächst unter einen Abschiebestopp fallen, nach der Einigung der Innenminister aber möglicherweise nicht unter die Kriterien für ein Aufenthaltsrecht fallen, erklären, dass sie nun doch ausreisen müssen? Ich gebe Ihnen die Antwort. Dann wird es so sein, dass man diese Fälle als Härtefälle akzeptieren
soll, dann wird es so sein, dass die trotzdem ein Bleiberecht bekommen sollen. Das führt natürlich dazu, dass man unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten völlig handlungsunfähig wird.
Wir sollten in Fragen, in denen es um sehr harte Entscheidungen für jeden betroffenen Einzelfall geht, konstruktiv an einer gemeinsamen Lösung auf der Bundesebene mitwirken. Niemandem, der mit Abschiebungen zu tun hat, fällt eine Abschiebung leicht. Alle Entscheidungen fallen auf der Grundlage der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
Wenn ich höre, in welcher Weise der Innenminister hier beschimpft wird, wenn er geltendes Recht umsetzt, und wenn ich weiß, dass die SPD und die Grünen im Bundestag diesem geltenden Recht auch zugestimmt haben, dann fragen Sie sich doch einmal, ob das ein vernünftiger Umgang mit dem Innenminister und den Beamten seines Hauses ist. Wir leben in einem Rechtsstaat, und in einem Rechtsstaat hat man ein bisschen Respekt davor zu haben, dass Menschen auch bei schwierigsten Einzelfällen geltendes Recht umsetzen müssen.
Ich will jetzt aber gar keine Vorwürfe erheben, sondern möchte wirklich darum bitten, dass man in dieser Situation kein Porzellan zerdeppert, sondern die Chance nutzt, zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Wir brauchen hier auch keine sofortige Abstimmung, sondern eine vernünftige Beratung. Deswegen widersprechen wir dem Antrag auf sofortige Abstimmung. - Ich bedanke mich fürs Zuhören und erwarte, dass das ganze Haus diese Fragen sehr ernst nimmt und dann auch zu einer vernünftigen Lösung kommt.
Ich sage jetzt einmal, was mich an dieser Diskussion über die Hauptschule schon länger ärgert.
- Kann ich ja. Ich werde sie auch gleich stellen. Wer über Hauptschüler immer so spricht, als wären sie die Dauerpatienten in der schulpolitischen Diskussion, der darf sich nicht darüber wundern, dass die Eltern größte Hemmnisse haben, ihre Kinder an einer Hauptschule anzumelden.
Die gleichen Kinder nun aber an einer Integrierten Gesamtschule, einer Einheitsschule, einer Gemeinschaftsschule oder sonst einer anderen Schule anzumelden, heißt doch aber nichts anderes, als sie zu verstecken und nicht begabungsgerecht zu fördern.
Jetzt habe ich eine ganz konkrete Frage an den Minister.
- Wenn ich hier einige so sehe - -
- Nein. Bei denen, denen ich gerne etwas sagen würde, lohnt es sich ohnehin nicht mehr.
Ich habe jetzt eine ganz konkrete Frage an den Kultusminister. Er hat ja eben gesagt, dass er viel im Lande herumkomme. Er war zusammen mit mir in Lingen an der Integrierten Gesamtschule, an der Marienschule, einer Konkordatsschule - das ist eine Haupt- und Realschule -, sowie an der Friedensschule, ebenfalls eine Haupt- und Realschule. Wir haben dort mit vielen Schülerinnen und Schülern sehr intensive Gespräche geführt. Hatte er beim Besuch dieser Schulen den Eindruck, dass die Schüler der Integrierten Gesamtschule ihre Karriere schon sicher verplant, die Schüler an den beiden anderen Schulen ihre Chancen aber schon sozusagen vertan haben? Oder war es nicht eher so, dass alle drei Schulen einen hervorragenden Eindruck gemacht haben?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Sieg der italienischen Mannschaft ist vorgestern eine Weltmeisterschaft zu Ende gegangen, deren Verlauf sich in Deutschland, aber auch in der Welt so keiner vorgestellt hatte. Niedersachsen war mit fünf Spielen in Hannover und als Gastgeber von Mannschaften wie Vizeweltmeister Frankreich, wie Polen, Angola, Mexiko und Trinidad-Tobago ganz wesentlich an diesem großen Fußballfest beteiligt. Es freut mich ganz besonders, dass all die Bedenkenträger, die ewigen Nörgler
und die Zweifler, die alles zerreden und auch im Erfolg immer noch Schwachstellen suchen, nach dieser unbeschwerten und unverkrampften Fröhlichkeit nichts mehr zu sagen haben.
Allerdings haben wir eben gehört, wie die Diskussion über Tickets geführt worden ist, wie beispielsweise in Hannover darüber diskutiert worden ist, ob die Ratsmitglieder Vorkaufsrechte für 14 Tickets haben sollen. Angesichts dessen ist es mindestens eine Anmerkung wert, aus der Neuen Presse zu zitieren, wonach immerhin Ingrid Wagemann, die Ratsfrau und Kandidatin der Grünen für die Wahl zum Oberbürgermeister, auf Kosten der union-boden in Hannover ein Spiel besucht hat.
Wagemanns Karte gehörte nicht zum Vorkaufskontingent, sondern war ein Geschenk von unionboden, einer 100prozentigen Tochtergesellschaft der Stadt Hannover, und hatte einen Wert von etwa 100 Euro. Ich sage das gar nicht, um es zu verurteilen.
- So etwas mache ich doch gar nicht. So etwas Kleinkariertes würde mir doch gar nicht einfallen.
Ich sage nur mit Blick auf die Grünen: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Hört endlich auf mit dieser Heuchelei, mit der wir häufig zu tun haben!
Der Aufsichtsratschef von union-boden, Martin Hanske, hat es richtig gesagt. Er nannte die Tatsache, dass Wagemann sich habe einladen lassen, „nicht sehr sensibel“. So sprechen Diplomaten unter sich. Wer daraus nicht erkennen kann, was gemeint ist, hat selber Schuld.
Meine Damen und Herren, unsere Mannschaft ist nicht Fußballweltmeister geworden,
aber Weltmeister der Herzen, und Stimmungsweltmeister sind wir in Deutschland allemal geworden.
Michael Ballack hat dieses von Klinsmann vermittelte Wir-Gefühl richtig beschrieben, indem er gesagt hat: Klinsmann redet uns hoch, aber er redet andere nicht klein. - Das ist eine ganz wichtige Feststellung im Zusammenhang mit der Patriotismusdebatte in Deutschland: Sich freuen über das, was man selber leistet, sich freuen mit anderen in internationaler Gemeinschaft. Das konnte nur gelingen dank eines erfolgreichen Sicherheitskonzeptes. In diesem fröhlichen und freundlichen Miteinander unterschiedlichster Nationalitäten hatten die Schurken keinen Platz.
Das hing auch mit dem insgesamt hervorragenden Sicherheitskonzept in Niedersachsen zusammen. Im Vorfeld der WM gab es in 455 Fällen Gefährdetenansprachen, in 147 Fällen Meldeauflagen mit Betretungsverboten, Gott sei Dank nur in vier Fällen gab es Langzeitgewahrsam, und es wurden 143 DNA-Proben genommen. In Spitzenzeiten waren allein in Hannover bis zu 2 800 Polizisten im Einsatz. Das zwischen dem Bundesgrenzschutz und der Polizei in den Ländern entwickelte ausgeklügelte, aber durchaus zurückhaltend angewandte Sicherheitskonzept hat sich bewährt. Ich finde, dass an dieser Stelle den Polizeibeamten einmal Dank gesagt werden darf.
Man sagt das ja immer so leicht daher. Mit dem Dank allein ist es aber nicht getan. Wir müssen auch an die vielen Überstunden der Polizeibeamten denken, die sie im Dienste dieser Sicherheit geleistet haben, und wir müssen überlegen, wie wir dafür den Dank richtig zum Ausdruck bringen können.
Ich möchte aber nicht versäumen, auch den Hilfsdiensten, der Bundeswehr und den vielen Helfern, die zu diesem erfolgreichen Fest beigetragen haben, ausdrücklich zu danken.
Eines dürfte uns auch aufgefallen sein: Der vor der WM befürchtete starke Anstieg der Zwangsprostitution ist Gott sei Dank ausgeblieben.
Auch den befürchteten Einfluss der Rechtsradikalen,
der dieses Fest vernichtet und beschädigt hätte, hat es dank der insgesamt fröhlichen Stimmung nicht gegeben. Ich wünsche mir diese Stimmung und dieses Wir-Gefühl, dieses Gefühl, gemeinsam etwas leisten und anpacken zu wollen, auch für die Zukunft. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bachmann, das Thema, das wir heute hier und jetzt behandeln, ist eigentlich keines für laute Töne
und ganz sicher kein Thema, das irgendwie für moralische Überlegenheitsdünkel nützlich ist. Das ist ein Thema, das viele Menschen in ihrer konkreten Situation ungeheuerlich belastet und für sie ungeheuerlich wichtig ist. Von daher sollten wir versuchen, das Thema mit der Angemessenheit zu behandeln, die ihm zukommt und ihm zu Eigen sein müsste. Dazu gehört auch, dass man auf derart platte und persönliche Angriffe wie die auf den Innenminister verzichtet. Jeder weiß, dass niemand, der in einer solchen Situation Entscheidungen zu treffen hat, dies leichten Herzens tut, sondern solche Entscheidungen erst trifft, nachdem er alles nach bestem Wissen und Gewissen abgewogen hat. Das sollten wir endlich einmal berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, wir haben aus den beiden Anträgen der Oppositionsfraktionen einen Änderungsantrag formuliert, der unmissverständlich ist.
- Herr Jüttner, Sie sollten es sich nicht zu einfach machen. - Er lautet:
„Der Landtag bittet die Landesregierung, eine Härtefallkommission nach § 23 a Aufenthaltsgesetz durch Verordnung einzurichten.“
Die Zuständigkeiten, welche Aufgaben das Parlament wahrzunehmen hat und was die Regierung umzusetzen hat, sind eindeutig. Und weiter:
„Näheres regelt eine vom Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport zu erlassende Verordnung.“
Meine Damen und Herren, hier im Hause befürworten alle die Einrichtung dieser Härtefallkommission. Deshalb müsste es als erster Schritt möglich sein, dass alle der Einrichtung dieser Härtefallkommission zustimmen.
Wir haben vor einem Jahr fraktionsübergreifend einen Beschluss gefasst, mit dem die Härtefälle dem Petitionsausschuss zugewiesen wurden. Der Petitionsausschuss hat sich dieser Aufgabe entgegen den Darstellungen, die eben vorgetragen worden sind, mit großer Ernsthaftigkeit angenommen.
Alle Fälle wurden nach bestem Wissen und Gewissen beraten und entschieden.
Ich möchte an dieser Stelle den Mitgliedern des Petitionsausschusses, die oft eine emotional sehr nahe gehende Arbeit zu erledigen hatten, an dieser Stelle für ihre Arbeit herzlich danken.
Herr Bachmann, wir haben aber auch in den letzten Monaten gesehen, dass es Sachverhalte gibt, die für lauten politischen Streit nicht geeignet sind. Daher haben wir unsere Meinung geändert und votieren für die Einrichtung einer Härtefallkommission.
Meine Damen und Herren, ich darf jetzt zu dem Änderungsantrag ein paar Worte sagen. Zu der Forderung unter dem ersten Spiegelstrich, sich aktiv für eine bundeseinheitliche Altfallregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge einzusetzen, ist zu sagen, dass die Evaluation des Zuwanderungsgesetzes in vollem Gange ist. Wenn eine Evaluation in vollem Gange ist, ist es wenig sinnvoll, hier ein Ergebnis vorwegzunehmen. Man muss vielmehr die Möglichkeit geben, aus der Evaluation entsprechende Schlüsse zu ziehen.
Die Härtefallkommission, die hier aufgeführt ist, wird eingerichtet. Wir halten uns daran, dass das Parlament eine Aufgabe hat, die Regierung aber eine andere Aufgabe hat, was die Bedingungen und die Arbeitsmöglichkeiten der Härtefallkommission betrifft.
Hier ist Rheinland-Pfalz genannt worden. Ich habe die Liste eben durchgesehen. Was in RheinlandPfalz ist, ist in vielen Fällen vergleichbar mit dem in anderen Bundesländern. Warum soll sich denn der Innenminister nicht auch Erfahrungen beispielsweise aus dem Saarland zu Eigen machen?
Das Saarland ist im Übrigen das Land, was von der Anzahl der Fälle, auf die Bevölkerung umgerechnet, die meisten Härtefälle hat. Warum soll der Innenminister nicht die Anregungen beispielsweise von Nordrhein-Westfalen heranziehen können, um Formulierungen zu finden?
Zu der Frage, wie - das ist der nächste Punkt - ein Abschiebestopp zu regeln ist: Die Evaluation ist in vollem Gange. Die Schlüsse daraus werden zum Herbst zu ziehen sein. Welche Schlüsse konkret daraus zu ziehen sind, kann während der Evaluation natürlich niemand sagen. Während dieser Phasen einen Abschiebestopp zu beschließen, wobei man gar nicht weiß, wen es nach der Evaluation letztlich betreffen würde, ist wenig sinnvoll. Sinnvoll kann nur sein, dass man, wenn man mit solchen Instrumentarien arbeitet, bundeseinheitlich vorgeht. Die Asylbewerber werden den einzelnen Ländern von einer Bundesbehörde zugewiesen. Sie werden den einzelnen Ländern aber nicht zugewiesen, damit anschließend in allen 16 Bundesländern unterschiedlich verfahren wird. Dafür haben wir in diesem Fall Bundesrecht. Wir können also diesem Antrag so nicht zustimmen.
Die Verordnung zur Einrichtung befindet sich gegenwärtig in der Verbandsanhörung. Man kann immer darüber streiten, ob man nicht diesen oder jenen hätte einbeziehen müssen. Wichtige Institutionen, die dazu zu hören sind, haben ihre Meinung gesagt. Ob sie das in ordentlicher Anhörung tun oder ob sie das tun, indem man das zur Kenntnis nimmt, ist von der Qualität her nicht so unterschiedlich, wenn dann die entsprechenden Schlüsse daraus gezogen werden.
Die Frage, wer anzuhören ist, ist im Kabinett beschlossen worden. Das ist nicht unsere Aufgabe. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind wir unmittelbar davor
- schreien Sie doch nicht so herum! -, dass die Härtefallkommission arbeiten kann. Wir sollten an diesem Punkt das Verfahren nicht weiter erschweren.
Meine Damen und Herren, ich weise noch darauf hin, dass natürlich alle Regelungen aus den anderen Ländern eine Rolle spielen. Alle 14 Bundesländer mit Härtefallkommissionen haben entsprechende Regelungen. Untechnisch ausgedrückt, kann man sagen, dass ein Härtefall angenommen werden soll, wenn eine Ausnahmesituation dies als geboten erscheinen lässt. Dieses Regel-Aus
nahme-Verhältnis sollte niemand in das Gegenteil verkehren.
Ihre bereits jetzt geäußerten Befürchtungen, es werde in Zukunft trotz Kommission keine anerkannten Härtefälle geben, sind völlig unbegründet. Ich bin sicher, dass die zu benennenden Damen und Herren sehr sorgfältig darüber beraten werden, sehr sorgfältig ihre Empfehlungen fassen werden und wir im Vergleich zu anderen Bundesländern zu ähnlichen Ergebnissen kommen werden.
Ich will zu der Frage der Abschiebung und zu der Frage, wer wann die meisten Abschiebungen vorgenommen hat, gar nicht viel sagen. Ich stelle nur fest, Frau Merk, dass es manchmal, wenn man in der Opposition ist, sehr viel einfacher ist, hier mit moralischem Überlegenheitsdünkel so zu tun, als wären die anderen die Unmenschlichen.
Wenn man dann sieht, dass Frau Merk lange Jahre im Kabinett gesessen hat, und zwar in den Jahren, in denen deutlich mehr Abschiebungen vorgenommen wurden als heute,
dann ist ihr Mut damals wenigstens nicht so öffentlich zur Kenntnis zu nehmen gewesen, wie dies jetzt der Fall ist.
Man sollte also - -
Ich bin auch beim letzten Satz. - Ich bin also sicher, Frau Merk, dass Sie es sehr ernst nehmen, wenn Sie sich für Asylbewerber einsetzen. Ich sage nur, dass das damals nicht immer so erkennbar war. Ich spreche nicht von Doppelmoral. Ich finde aber, Sie sollten, was die moralischen Ansprüche an andere anbelangt, denselben Maßstab an sich selbst anlegen.
Ich wünsche der Kommission, die benannt wird, einen guten Erfolg für ihre Arbeit, ernsthafte Beratungen und Empfehlungen, die dann auch umge
setzt werden können. Ich bin ganz sicher, dass diese Kommission hervorragend arbeiten wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Jörg Bode, ich bewundere schon die Geduld, mit der Sie versuchen, Frau Leuschner zu erklären, wie sich die Zahlen entwickelt haben.
Erst gab es die Antwort auf die Große Anfrage, dann hat der Herr Innenminister das ausführlich erläutert, und nun hat es Jörg Bode auch noch einmal erklärt.
- Sie brauchen keine Angst zu haben, ich versuche es nicht.
Bei Frau Leuschner ist das so wie bei alten Schallplatten. Wer zu den Älteren gehört, kennt ja noch diese schönen Plattenspieler. Wenn darauf so eine Platte lag, die einen Riss in der Rille hatte, lief der Text und - klack! - fing es wieder von vorn an. Das ist bei Ihnen genauso. Da wird wiederholt und wiederholt, was man an Vorurteilen in sich hineingefressen hat.
Wenn Sie diesen Prozess konstruktiv begleiten würden, dann würden Sie wenigstens nicht davon ablenken, dass Sie zu Ihrer Regierungszeit durchaus erste vernünftige Ansätze gefunden haben. Wer aber hier immer frontal kritisiert und immer von Aufgabenkritik redet, dem sage ich: Das war ein Kennzeichen Ihrer Regierungszeit - Sie haben zwar immer über Aufgabenkritik geredet, aber keine Aufgaben erledigt. So lässt sich keine Politik machen.
- Ja, Frau Leuschner, aber es ist schon ein bisschen wenig, wenn man eine so ausführliche Antwort auf die Großen Anfrage bekommen hat und dann das erzählt, was Herr Bartling vor einem Jahr auch schon gesagt hat.
Ich darf aber zunächst meinen Dank bei den Grünen abgeben.
- Ja, ich sage das ausdrücklich so. Sie haben diese Große Anfrage gestellt und der Landesregierung damit die Gelegenheit verschafft, darauf zu antworten. Wie hätte es der Innenminister sonst erreichen können, in einer Plenarsitzung so gründlich und ausführlich den Erfolg der Verwaltungsreform darstellen zu dürfen?
Also: aus vollem Herzen besten Dank dafür! Meine Bitte ist, das von Zeit zu Zeit zu wiederholen,
etwa im Jahresrhythmus, also kurz vor dem Jahreswechsel 2007/2008.
Was haben wir nach dem Regierungswechsel gemacht? - Wir haben eine Bestandsaufnahme gemacht.
Wir haben ermittelt, in welcher finanziellen Situation sich das Land befindet. Wir haben festgestellt: Wenn wir dieses Land wieder nach vorne bringen wollen, dann muss es sehr gründlich modernisiert werden. Die, die die Modernisierung gewählt haben, waren allerdings die Wählerinnen und Wähler, die diese Landesregierung gewählt haben. Wir haben ja eben gehört, wo wir stehen geblieben wären, wenn das nicht so gekommen wäre: bei der Aufgabenkritik - und das ist zu wenig.
Ich nenne Ihnen noch einmal einige wichtige Ziele der Verwaltungsreform:
Der Staat hat sich auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren,
- Das sage ich Ihnen gleich noch!
Der Wirtschaftsstandort Niedersachsen und die kommunale Selbstverwaltung sind zu stärken. Die Staatsfinanzen sind zu sanieren.
70 % der Landesverwaltung sind inzwischen von der Verwaltungsreform berührt. Da vorn liegt ein Skript, in dem ausführlich dargestellt ist, wie die Phase 2 der Verwaltungsreform aussehen soll. Die wird genauso entschlossen umgesetzt.
Ich darf Ihnen zusammenhängend einige Punkte vortragen, die wir mit der Verwaltungsreform erreicht haben:
Erstens. Verzicht auf erhebliche Reglementierung und Verwaltungskontrolle einschließlich des Widerspruchsverfahrens.
Zweitens. Reduzierung der Aufsicht.
Drittens. Privatisierung marktfähiger Leistungen der Landesverwaltung.
Viertens. Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch Aufgabenübertragung im Rahmen der kommunalen Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung des Konnexitätsprinzips.
Fünftens. Optimierung aller Landesbehörden zu wirtschaftlichen und dienstleistungsorientierten Verwaltungseinheiten.
Sechstens. Sozialverträgliche Gestaltung der Organisationsentwicklungsprozesse.
Ich könnte das jetzt noch weiter fortführen. Das sind alles Punkte, die wir mit der Verwaltungsreform erreicht haben. Hinter jeden dieser Punkte können wir praktisch einen Haken machen: abgehakt, erledigt durch entschlossenes Handeln.
Dabei ist die Abschaffung der Bezirksregierung zwar ein wesentlicher Teil, aber nur eine von vielen Maßnahmen dieses Reformwerkes.
Interessant ist auch, dass wir das alles letztlich relativ geräuschlos umgesetzt haben. Es ist relativ fehlerfrei abgelaufen. Das allenthalben beschriebene Verwaltungschaos findet hier nur in den Reden von vorgestern statt. Im Land ist davon nichts zu spüren.
Meine Damen und Herren, die diesen Weg nicht mitgehen wollen, Sie können den Misserfolg in dieser Frage nicht herbeireden. Mich wundert schon diese Behördenverliebtheit, die bei Ihnen immer wieder zum Ausdruck kommt.
Die Reform der Landesverwaltung ergibt aber nur dann einen Sinn, wenn man damit auch konkret z. B. entsprechende Einsparungen erzielt. Die Summen sind eben genannt worden: Wir konnten bis Ende 2005 65 Millionen Euro einsparen.
Ich will auch einmal mit einer Geschichte, die die Job-Börse betrifft, aufräumen. Wir haben schon zuzeiten der SPD-Regierung über die Job-Börse diskutiert. Seinerzeit wusste kein Mensch, was sich in dieser Blackbox befand. Kein Mensch hat diese Job-Börse angenommen, kein Mensch wurde aus dieser Job-Börse vermittelt. Jetzt haben wir zum ersten Mal eine Job-Börse, die diesen Namen auch verdient, bei der man die Namen der Bediensteten und ihre Qualifikation erfahren kann, bei der man sehr sauber nachfragen, bei der man das sehr sauber abfragen kann.
Ausgerechnet die, die die Job-Börse damals geschaffen, es aber nicht hinbekommen haben, wollen uns jetzt erzählen - obwohl der Erfolg schon ablesbar ist; sie kann weiterhin sehr intensiv genutzt werden -, wie man es richtig machen muss.
Meine Damen und Herren, die Aufgaben, die in der Mittelinstanz weggefallen sind, wurden in den örtlichen Dienststellen konzentriert. Somit wurde in vielen Fällen weiterhin eine wohnortnahe Beschäftigung ermöglicht.
- Bitte? - Sie sind doch sonst immer so laut, aber jetzt verstehe ich Sie beim besten Willen nicht. Das tut mir Leid. Deshalb kann ich darauf nicht eingehen. Sie müssten sich ordnungsgemäß melden. Vielleicht dürfen Sie ja dazu reden. Das weiß ich aber nicht.
- Gut.
Meine Damen und Herren, es gibt auch Aufgaben - das haben wir gerade festgestellt -, die nicht verlagert werden konnten. Dafür haben wir die Regierungsvertretungen. Sie haben eine koordinierende Aufgabe im Lande - auch wenn Frau Leuschner das gerade in Zweifel gezogen hat -, und Sie erfüllen diese Aufgabe in hervorragender Weise; sie werden auch in hervorragender Weise mit eingebunden.
Zum Schluss sage ich: Wir sollten diese Verwaltungsreform sehr sorgfältig weiterentwickeln. Wir sollten uns jetzt entschlossen ihrer Phase 2 zuwenden. Wir sollten die Ergebnisse im Lande deutlich und offensiv vertreten.
Wir sollten vor allen Dingen nicht vergessen, den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung Dank zu sagen; denn sie haben bereitwillig viel an Umwälzungen und Veränderungen am Arbeitsplatz und in Aufgabengebieten mitgemacht. Ein herzlicher Dank gilt auch all denen, die gegen viel Besserwisserei ein Konzept umsetzen mussten, das jetzt sehr überzeugend wirkt und ist. Zur Modernisierung des Landes gibt es keine Alternative. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Merk, ich glaube, dass wir diese Schärfe gar nicht in die Debatte bringen müssen. Ich habe nicht gesagt, dass Frau Leuschner mit einem Plattenspieler vergleichbar ist, der nicht mehr läuft, sondern ich habe den Plattenspieler als Beispiel dafür genommen, dass jemand ständig etwas wiederholt.
Bei einem technischen Defekt an dem Gerät fängt der Satz immer wieder von vorne an.