Christiane Berg

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben viel gehört bisher, ich bin die letzte Rednerin. Ich kann mich natürlich zurücklehnen und sagen, die Beispiele, die Ihnen hier gebracht wurden, die sind schon beeindruckend. Was ich Ihnen empfehlen möchte, Sie haben sicherlich den Bericht schon gelesen, wenn nicht, sollten Sie das nachholen, die 60 Seiten sind interessant. Aber was wichtig ist, es ist gut, dass wir dieses Amt haben. 1.749 Eingaben, das sind so Stück á acht rund pro Tag. Das ist ja nicht nur, dass man da anruft oder schreibt, das muss man ja auch bearbeiten. Und danke an das Team von Matthias Crone und danke denen, die auch noch da sind!
Wir haben heute Morgen „30 Jahre Mecklenburg-Vorpommern“ gehabt. Wir sind eines von sechs Bundesländern – Berlin ist ein Sonderfall –, wo es das Amt eines Bürgerbeauftragten gibt, und wir sind das einzige Bundesland, das dieses Amt in der Landesverfassung festgeschrieben hat. Insofern die Beratungen, die Sie besucht haben, meine Herren – wir sind einzigartig, und das soll so bleiben. Natürlich wäre es schön, wenn wir das Amt nicht bräuchten, wenn wir keine Eingaben hätten. Ich würde es begrüßen, aber wir haben gehört, mehr als die Hälfte dieser Eingaben sind sozialrechtlich, dazu kommen Bausachen, wo sich die Betroffenen nicht mitgenommen oder benachteiligt fühlen. Wir haben allerhand zu tun, sowohl im Petitionsausschuss als auch Sie, lieber Herr Crone.
Ich freue mich, dass wir das heute in dieser Beschlussvorlage so gehört haben. Wir ziehen Lehren daraus, alles wird sich sicherlich nicht erfüllen lassen, aber ich werbe bei Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordnete, um Zustimmung. Und bei Ihnen, lieber Herr Crone, möchte ich mich bedanken. Ich hoffe auf weiterhin gute Zusammenarbeit und vielleicht werden es weniger. Ich fürchte, das wird nicht an dem sein. Trotzdem herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 12. August, das ist jetzt so circa ein Vierteljahr her, ist der Haushalt veröffentlicht worden und in der Septembersitzung ist er durch die Landesregierung eingebracht worden. Der Haushaltgesetzgeber ist am Zug, die Ausschüsse haben die Einzelpläne beraten.
Was dort im federführenden Wirtschafts- und Gesundheitsausschuss nicht beraten wurde, ist ein Antrag über die Einsetzung eines Sucht- und Drogenbeauftragten. Das sage ich jetzt weniger in die Richtung von Frau Weißig, denn die ist als fraktionslose Abgeordnete bekanntermaßen mitberatend in den Ausschüssen. Ich sage das in Richtung der Fraktion, die dem Drogenbeauftragten bereits in der Dezembersitzung 2017 oder diesem Einsatz eines Drogenbeauftragten 2017 sehr gewogen war und jetzt aber im Doppelhaushalt nicht beantragt hat. Das heißt, damals haben wir gesagt, da hatte Frau Tegtmeier gesprochen, wir lehnen ab, es ist zu spät.
Okay.
Darüber sprechen wir noch.
Ich will jetzt erst einmal hier weiterführend, und zwar wollte ich gerade sagen …
Ich will nicht spitzfindig sein, ich möchte inhaltlich ausführen und begründen, warum ich und auch meine Fraktion eine Zurückhaltung bei diesem Thema haben, sprich, wir werden dem Einsatz eines Drogenbeauftragten nicht zustimmen, und ich würde auch diese Ablehnung begründen wollen.
Ich sagte es ja bereits, vor zwei Jahren haben wir darüber gesprochen, und damals war der Gesundheitsminister auch noch der heutige. Er führte an, dass Land, Landkreise und kreisfreie Städte gemeinsam die Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke hier im Land fördern. Jeder Betroffene kann jederzeit diese Angebote nutzen und sie werden genutzt. Der Minister ist auch in seinen Ausführungen über die verschiedenen Süchte oder die Auswirkungen der verschiedenen Süchte sehr darauf eingegangen.
Und ich gebe Ihnen, Frau Weißig, trotzdem in einem Punkt recht: Alle Suchtkranken werden durch diese Struktur nicht erfasst. Die Schlussfolgerung allerdings in Ihrer Begründung, dass dieser Fakt ausschließlich durch die Installierung eines Drogenbeauftragten unabdingbar zu lösen sei, die möchte ich hinterfragen sozusagen mit der Gretchenfrage, nicht, wie hältst du es mit der Religion, sondern liegt eine nicht hundertprozentig erfolgreiche Beratung aller Suchtkranken in unserem Bundesland an den Strukturen der Suchtberatung oder stünden wir auch mit diesem Einsatz, mit den dann dadurch veränderten Strukturen vor der Herausforderung, dass nicht alle Suchtkranken diese Beratung nutzen können oder wollen.
Im Wirtschaftsausschuss wurde auch über das Thema Suchtberatung gesprochen, unter anderem erst vor wenigen Wochen bei dem Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege. Das Wirtschaftsministerium steht da auf dem Standpunkt, dass es nicht reiche, dass Fachkräfte, die in den Sucht- und Drogenberatungsstellen arbeiten, einen Hochschulabschluss haben. Vielmehr seien insbesondere suchtspezifische Fortbildungen erforderlich. Und diesem wichtigen Qualitätshinweis wird im Gesetzentwurf entsprochen, und zwar gerade weil Landesmittel die Beratungsstellen kofinanzieren, gerade deshalb muss die Suchtberatung in entsprechender Qualität geleistet werden und den hohen Anforderungen genügen. Und ich wiederhole mich in Bezug auf Ihren Beitrag, Herr Koplin: Nach wie vor lehnen wir auch die Legalisierung weiterer Drogen ab. Ja, und wenn man …
Weiterer, Legalisierung weiterer!
Cannabis ist okay. Wir kommen noch drauf.
Wer allerdings Hilfe sucht,
kann als weitere Möglichkeit den Psychiatriewegweiser M-V nutzen. Nun ist das natürlich so ein sperriges Ding, „Psychiatriewegweiser M-V“. Wer klickt so was schon an, wenn er ein Problem hat und Hilfe sucht? Aber seine Suchfunktionen weisen auf alle im Land und im Umfeld des Ratsuchenden vorhandenen Hilfestellen. Und da ist es also die schon mehrmals angesprochene LAKOST, da ist die Ärztekammer dort aufgeführt mit sämtlichen Ärzten, die man dann konsultieren kann in seinem Umfeld, und Selbsthilfegruppen, die, wie wir hier ja auch schon
gehört haben, eine tolle Arbeit leisten. Ja, und ich denke, diese Maßnahmen insgesamt, diese auf Qualität ausgerichtete Arbeit ist dem Ausschuss und der Landesregierung wichtig und ist einer effektiven Suchtberatung zuträglich, jedenfalls zuträglicher, als die Installation von diversen Beauftragten. Und darum lehnen wir den Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Crone! Meine Damen und Herren! Der Bürgerbeauftragte nimmt neben dem Petitionsausschuss die Rechte der Bürger gegenüber den zuständigen Stellen wahr, und das ist gut und das ist wichtig. Paragraf 10 unserer Landesverfassung garantiert allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes dieses Recht.
Der vorliegende 24. Bericht für 2018, auch ich lege Ihnen sehr ans Herz, diesen Bericht zu lesen. Es sind circa 130 Seiten und ich hätte ihn gerne mal so heimlich gezeigt, ich weiß, dass das nicht erlaubt ist.
Dieser vorliegende Bericht ist Beweis dafür, wie wichtig diese Aufgabe ist und wie viele Bürgerinnen und Bürger sich mit Eingaben und Anfragen sowohl an den Bürgerbeauftragten als auch an den Petitionsausschuss wenden, und da merkt man dann auch, wo der sogenannte Schuh im gesellschaftlichen Leben drückt.
Ich lese Ihnen noch einmal die Beschlussempfehlung vor, als Zitat: „Der Landtag nimmt den Bericht des Bürgerbeauftragten zur Kenntnis und dankt für die engagierte und sehr gut dokumentierte Arbeit. Sein großer Einsatz für Menschen mit Behinderungen in unserem Land wird besonders gewürdigt und sollte entsprechend fortgesetzt werden. Der Landtag unterstützt zudem den Bürgerbeauftragten in seinen Bemühungen um eine bürgerfreundlichere Verwaltung, z. B. die Pflicht zur Erstellung von Eingangsbestätigungen bei der Abgabe von Anträgen oder Schreiben in gemeinsamen Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und Jobcentern. Weiterhin werden die umfangreichen Anstrengungen des Bürgerbeauftragten bei Fragen der Schadensregulierung mit dem Kommunalen Schadensausgleich (KSA) anerkannt und eine grundlegende Klärung, wie trotz Beteiligung des KSA sinnvoll Petitionsverfahren in Schadensfällen durchgeführt werden können, unterstützt.“ Zitatende.
Zu all diesen Bereichen haben wir schon einiges gehört. Meine Vorredner sprachen bereits darüber. Ich möchte den Tagesordnungspunkt auch nicht unnötig ausdehnen. Eine Sache möchte ich aber kurz anreißen, das klang auch schon mehrmals an. Unser Bürgerbeauftragter ist bekannt dafür, dass er sich intensiv für die Belange der Menschen mit Behinderungen einsetzt. Und wenn Sie sich erinnern, in der letzten Septembersitzung gab es einen Tagesordnungspunkt, der hieß „Gutes und bezahlbares Wohnen für Mecklenburg-Vorpommern“, und da hat Herr Heydorn die Frage gestellt nach meiner Rede, was wir denn, ob wir denn bei diesen Berichten oder bei diesen Sachen, die wir da bedacht haben, auch die Menschen mit Behinderungen ausreichend bedacht haben. Und da, müssen wir feststellen, gibt es noch eine Menge zu tun. Von daher ist es gut und es ist notwendig, dass unser Bürgerbeauftragter immer diese Sache im Blick behält, diese Sache, dieses Anliegen im Blick behält und nicht müde wird, sich speziell hierfür einzusetzen, und uns Abgeordnete damit auch immer wieder sensibilisiert.
Wie gesagt, das sollen nur Beispiele sein. Wichtig ist mir, dass wir alle anhand dieses Berichtes erkennen – das setzt natürlich voraus, dass man ihn liest –, dass alle Bereiche des täglichen Lebens betroffen sind. So sind wir immer wieder gefordert, nachzufragen und einen Konsens im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu suchen, was auch nicht heißt, dass wir nicht nach Recht und Gesetz handeln. Wir wollen das Petitionsrecht der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und Behörden auffordern, lösungsorientiert zu arbeiten – was nicht geht, haben die Bürger ja selbst schon erfahren –, und so, wie es im Titel des Bürgerbeauftragten heißt, „mehr Beteiligung wagen“.
Lieber Bürgerbeauftragter Matthias Crone, es ist gut, dass wir Sie haben, dass Sie so konsequent, wie wir Sie
kennen, diese Aufgabe, Ihre Aufgabe wahrnehmen, und ich bedanke mich für die immer gute Zusammenarbeit.
Und, meine Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte Sie um Zustimmung für diese Beschlussvorlage. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Konsum von Cannabis legalisieren und vollständig entkriminalisieren“ – 2015 gab es einen Antrag der damaligen Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die diese Entkriminalisierung wollten, das heißt, sie wollten eigentlich die Arbeit der Polizei erleichtern, und das begründeten sie mit der Legalisierung. Das wurde damals abgelehnt. Das werden wir heute auch tun. Somit habe ich das Ergebnis schon vorweggenannt.
Die CDU, ich selbst und, ich denke, auch einige Parlamentarier in diesem Parlament, in diesen Fraktionen stehen zumindest hier in Mecklenburg-Vorpommern gegen diesen Antrag. Ich hatte hier stehen „rauschhafte Fantasie“. Ich glaube, eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Problem dient uns allen, und ich würde sagen, deshalb habe ich das einen „Antrag“ genannt, Herr Koplin.
Wenn ich aber vorgestern die OZ lese mit dem Bericht über verschärfte Probleme in Bezug auf Drogen in Wolgast und wenn ich diese Problematik mit Ihren Forderungen abgleiche, dann ist dort weder von den Jugendhausmitarbeitern noch vom Sozialdezernenten des Kreises, noch vom Bürgermeister die Forderung nach Freigabe von Drogen zur Lösung des Problems genannt. Der Präventionsrat, Vereine, Schulleiter und andere Beteiligte ringen nach Lösungen und stoßen dabei an die Grenzen des Leistbaren, denn erreicht werden teilweise die immer jünger werdenden Konsumenten in den wenigsten Fällen mit all den negativen Folgen.
Da sieht das für Sie, liebe Kollegen der LINKEN, in Bremen und Berlin ganz anders aus. Hier versuchen die beiden Stadtregierungen, das hatten wir schon gehört, die Zulässigkeit eines auch von Ihnen hier geforderten Modellversuches im Bund durchzusetzen. Und, Frau Kröger, Schleswig-Holstein hat den Versuch abgebro
chen, weil dazu eine bundesgesetzliche Änderung notwendig ist. Allerdings bedürfte es eigentlich keines Modellversuches, denn wir haben Länder in der EU, die die Freigabe haben, und deren Ergebnisse liegen ja vor.
Die Ergebnisse liegen vor und sie sind nicht von einem Rückgang gekennzeichnet, das ist wohl wahr, aber auch nicht von einem weiteren Fortschreiten mit all den negativen Folgen. Und wir fragen uns dann: Ist es sinnvoll, den Konsum wie in diesen Staaten freizugeben, auszudehnen? Ist es sinnvoll, dass mehr Kinder und Jugendliche die Droge konsumieren? Weil Sie sprechen ja von einer Altersbegrenzung, Sie lassen die Jugendlichen außen vor,
denn legal bekommen die keine Drogen.
Die Bundesrepublik ist mit ihrer aktuellen drogenpolitischen Ausrichtung und Strategie einer Suchtprävention und Nachfragereduktion sehr aktiv, und Cannabis wird laut CaPRis-Studie – also „Cannabis: Potential und Risiken.“ heißt die Studie, wir berufen uns alle auf verschiedene Studien – immer noch von circa 3,1 Millionen konsumiert, allerdings vorwiegend von jungen Menschen, und 600.000 davon gelten als abhängig. Ihre Aussage, diese Politik der Reduktion, der Prävention gehe an der Lebensrealität der Menschen vorbei, ich glaube, die ist doch sehr forsch an der Lebensrealität von über 90 Prozent der Gesamtbevölkerung vorbeigeredet.
Meine Damen und Herren, die Senkung des Angebots muss im Vordergrund stehen, dann kommen Kinder und Jugendliche nicht an die gesundheitsschädigende Substanz. Wir haben in vielerlei Vorträgen gehört, welche Art von Schäden es geben kann. Ich weiß, es ist ein hehres Ziel, denn es gab nie eine Gesellschaft – auch da stimme ich Ihnen zu –, die ohne Drogen existiert hat, egal, welche Drogen das waren, aber wir stehen dazu: Cannabis ist und bleibt eine illegale Droge und muss verboten bleiben, und somit sowohl Anbau, Besitz und auch Verkauf sind strafbar.
Harmlos ist das nicht, was Sie da fordern, und unsere Ablehnung ist keineswegs ideologisch motiviert, wie Sie es in Ihrem Antrag so formulierten. Zum Beispiel hat der Verein Patientenforum e. V. eindringlich davor gewarnt, medizinische Gefahren zu verharmlosen. Die Risiken des Einflusses der Droge auf die Psyche der Menschen – auch das kam hier schon zur Sprache – ist sehr groß, und sowohl die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie als auch die entsprechenden Fachverbände lehnen die Legalisierung von Cannabis eindeutig als einen, ich zitiere, „Schritt in die falsche Richtung“ ab. Diese Stellungnahme ist aus 2018.
Sie wollen dem unkontrollierten Schwarzmarkt durch Entkriminalisierung entgegenwirken.
Ich glaube, es ist schwer vorstellbar, dass eine offiziell kontrollierte Abgabe das mehr begünstigen soll als der Schwarzmarkt. Kinder und Jugendliche werden diesen
Schwarzmarkt weiter frequentieren, und die, die mit kleinem Taschengeld ausgestattet sind, werden ihn am Leben erhalten. Auch Kanada zeigt, nach der Legalisierung – das hatte ich schon gesagt, Sie haben ja gefragt – ist der Schwarzmarkt dort nicht eingegangen. Und andere harte Drogen werden zum Teil zumindest auch über die gleichen kriminellen Netzwerke verbreitet, sodass an eine Austrocknung des Schwarzmarktes nicht zu denken ist.
Das Einzige, was Sie durch die staatlich lizensierte Abgabe erreichen, ist eine garantierte Qualität der Ware, wie Sie schreiben. Das will ich nicht bestreiten. Ich denke, da ist etwas dran. Es sollte aber nicht daran gearbeitet werden, die Legalisierung von Cannabis für Genusszwecke voranzutreiben, sondern es sollte daran gearbeitet werden, dass Cannabis aus der Umgebung, besonders von Kindern und Jugendlichen, schlicht und ergreifend verschwindet. Dafür stehen meine Fraktion und ich auch weiterhin ein.
Die Möglichkeit zum legalen Erhalt von Cannabis vom Arzt auf Rezept für die Krankheiten, die man damit lindern oder gar heilen könnte, unterstützen wir ohne Wenn und Aber.
Ihren Antrag lehnen wir aber ohne Wenn und Aber ab,
auch auf die Gefahr hin, rückwärtsgewandt oder engstirnig zu wirken. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wohnen ist in aller Munde, Wohnen und Wohnungsnot ebenfalls, beispielsweise in der Form, dass die Bundesregierung gerade die Mietpreisbremse verlängert hat.
Fünf soziale Organisationen und auch Verbände der Bauwirtschaft haben die Bundesregierung aufgefordert, bis 2023 den Bestand an Sozialmietwohnungen auf über zwei Millionen zu stabilisieren. Die Fraktionschefin der LINKEN im Bundestag fordert die Mietendeckel auf Bundesebene, und die Stadtentwicklungssenatorin von Berlin will Mietobergrenzen von maximal 8 Euro je Quadratmeter festschreiben. Ich habe neulich in der Zeitung einen Kommentar gelesen, der hieß, ich zitiere: „Unsinn hilft nicht gegen Wahnsinn“.
Aber zurück zu unserem Antrag: „Gutes und bezahlbares Wohnen für Mecklenburg-Vorpommern“ – Herr Minister hat nicht sehr viel, aber einiges über europatechnische Vorgaben gesprochen. Ich will mal in MecklenburgVorpommern bleiben. Zum Beispiel die Stadt Friedland oder Gadebusch sind zwei Städte, wozu man sagen kann, die Größe in etwa stimmt. Die haben kein Wohnungsproblem und auch keine Wohnungsnot. Wir reden von Wohnungsnot in Ballungszentren, das ist richtig, und wir haben sowohl die beiden Universitätsstädte als auch Schwerin zum Teil mit Wohnungsbedarf, der aber an einer Stelle ist, wo gerade keine Wohnungen sind.
Wie kommt es nun zur Wohnungsnot in Ballungszentren? Das Statistische Bundesamt sagt, die Bevölkerung wächst seit Jahren. 2018 gab es einen Zuwachs von 227.000 im Vergleich zu 2017. Noch vor einigen Jahren sind die Demografen von einer rückwärtigen Bevölkerungsentwicklung ausgegangen, und das war auch einer der Gründe, weshalb einige Kommunen gesagt haben, wir weisen kein neues Bauland aus. Demzufolge blieben natürlich die Planungen, die dazu notwendig wären, auch hinter den Erwartungen, die wir heute haben, zurück. Das müssen wir wieder aufholen. Das ist aber nicht von heute auf morgen zu machen. Die die demografische Entwicklung ist positiv, das ist schön. Binnenwanderung, EU-Zuwanderung und auch Migrationsbewegung zeigen, dass immer mehr Menschen in der Bundesrepublik und hier besonders in den Ballungszentren leben wollen.
Ich sagte es, in Mecklenburg-Vorpommern sehen wir keine so angespannte Wohnungssituation, denn im ländlichen Raum, aber auch in anderen Städten sind Wohnungen vorhanden. Teilweise werden sie sogar zurückgebaut, nur, wir können eben nicht gewährleisten, dass Wohnungen in bester Innenstadtlage saniert für einen Preis von 6 bis 8 Euro zu vermieten sind. Das kann auch nicht das Ziel unseres Handelns sein.
Frau Ministerpräsidentin fordert einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik. Staatliche Verantwortung, neue Wohnraumförderung und die langfristige Bindung im sozialen Wohnungsbau sollen die Wohnungsnot lindern, um der Entmischung, der Segregation – mein Kol
lege Albrecht sprach das vorhin an – der Gesellschaft entgegenzuwirken. Auch das hat er schon angesprochen – oder war das Herr Obereiner –, das Kabinett hatte auf einer Klausurtagung im Mai die Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Landesregierung für ein gutes und bezahlbares Wohnen beschlossen, kurz, die Initiative „Zukunft des Wohnens“.
Aber ich frage mich trotzdem, wie weit kann das Land Aufgaben der Kommunen oder gar der Privatwirtschaft im Bereich des Wohnungsbaus übernehmen. Wie weit können wir gehen? Erste Maßnahme wäre die Förderung von Wohnraum in Tourismusschwerpunkten, aber auch die Förderung von Haushalten mit mittleren Einkommen kam eben zur Sprache. Im Bereich der Wohnbauförderung wurden Maßnahmen zur Altschuldenentlastung der Kommunen – Kollege Albrecht hat es angesprochen – ergriffen. Und trotzdem bleibt die Frage: Wie können wir es erreichen, dass der ländliche Raum auch für Wohnungssuchende attraktiv wird oder bleibt, damit wir diesen etwas ungebremsten Zuzug in bestimmten Bereichen, also in die Ballungszentren unseres Landes, verhindern können. Wir könnten so den ungenutzten Wohnraum auf dem Lande nutzen und der Überhitzung der Wohnungsmärkte in den Städten entgegenwirken.
Meine Damen und Herren, neben der staatlichen Förderung und auch teilweise Reglementierung durch Mietendeckel, Mietpreisbremse und Städtebauförderung gibt es auch das andere Extrem. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung fordert ein Zurückfahren des sozialen Wohnungsbaus und das ersatzlose Streichen der Mietpreisbremse. Sie, die Experten, verweisen darauf,
dass eine Begrenzung der Mietpreise die Knappheit an Wohnraum forciert, und sie fordern auch eine stärkere Bedürftigkeitsprüfung für Sozialwohnungen, sodass diejenigen, die längerfristig dort wohnen, diese Wohnung nicht auf Lebenszeit durch diesen Preis nutzen, wie sie einmal eingezogen sind. All das führe nach Meinung dieser Wissenschaftler zur weiteren Verknappung auf dem Wohnungsmarkt. Das habe ich heute so noch nicht gehört als Argument, aber ich wollte es gern anführen.
Ich will allerdings auch deutlich machen, welche Maßnahmen meine Fraktion für notwendig erachtet, um gutes und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Wir wollen mehr Neubau – keine neue Erkenntnis, fürchte ich. Wir wollen mehr Wohneigentum und weniger Regulierung. Als Beispiel ist immer wieder die Baukostenentwicklung zu nennen. In den letzten 20 Jahren ist sie um über 60 Prozent gestiegen, und deshalb sollen Investitionen in den Neubau von Wohnungen unterstützt werden. Dabei geht es auch um staatliche als auch um private Investitionen und darum, die Baunebenkosten über eine zeitlich begrenzte Sonderabschreibung zu senken sowie Anreize für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau zu schaffen.
Wir wollen, dass die Baukosten nicht weiter steigen und deshalb alle Maßnahmen und Regelungen, die dazu geeignet sind, die Schaffung von Wohnraum zusätzlich zu verteuern oder bürokratisch zu erschweren, auf den Prüfstand stellen. Wir wollen Umwelt- und Energiestandards dahin gehend prüfen, ob ihr Nutzen und ihr Anteil an den Baukosten in einem ausgewogenen Verhältnis
zueinander stehen. Wir wollen Möglichkeiten der innerörtlichen Verdichtung der Städtebauförderung von Bund und Land nutzen, um neue Wohnungen zu schaffen. Wir wollen den Kommunen Möglichkeiten in die Hand geben, verstärkt Baugebiete auszuweisen, und dabei gilt es auch zu prüfen, inwieweit Landes- und kommunale Grundstücke an private Investoren übergeben, übertragen, genutzt werden können.
Mit den vorliegenden Empfehlungen und Handlungsvorschlägen der Landesregierung wurde ein Schritt getan. Den möchten wir gern unterstützen und begleiten. Wir bitten Sie, dem vorliegenden Antrag ebenfalls zuzustimmen. – Vielen Dank.
Danke, Herr Heydorn.
Das ist ein Thema, das wir in diesem Bereich im Moment – ich auch – hier nicht berücksichtigt haben. Das stimmt sowohl für Gadebusch und ich hatte vorhin Friedland auch genannt, ich denke an Grevesmühlen, das
wird viele Städte treffen, diesen Bereich für behindertengerechten Wohnraum haben wir mehr oder weniger im Fokus. Das wird uns auch von vielen Verbänden immer wieder gesagt, dass wir zu wenig haben, das stimmt. Die Investoren dafür sind nicht so viele. Die gesetzlichen Regelungen gibt es, aber man hat noch sehr viel Luft nach oben, den Aufwuchs, da haben wir noch viel zu tun. – Danke für den Hinweis.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kultur für alle und umsonst.
Dieser zugegeben etwas überspitzte Grundtenor, auch heute wieder in dem erneut vorgelegten Antrag, der bereits im April durch Sie zurückgezogen wurde, ist heute so ein bisschen zum Ausdruck gekommen. Kunst für umsonst wird immer wieder und gern diskutiert und natürlich nicht nur hier im Land, sondern bundesweit, europaweit. Museen sind heute ein selbstverständlicher Teil des modernen öffentlichen Raums. Angebote werden dort für ein möglichst breites Besucherfeld geboten und auch für Bildung. Die Eintrittsmodalitäten innerhalb der Museenlandschaft werden auf sehr unterschiedlichen Ebenen diskutiert.
Und bereits in Punkt 1 Ihres Antrages tauchen für mich Widersprüche auf, die Sie mit der Einbringung auch noch nicht ganz gelöst haben oder nicht aufgelöst haben. Sie sprechen von Museen, in denen Schüler und Schülerinnen in M-V freien Zugang nach einer Prüfung erhalten sollten. Da könnte man noch differenzieren, denn bislang ist es so, Sie haben es auch gesagt, dass gerade in staatlichen Museen und Schlössern unseres Landes der Eintritt, der freie Eintritt für unter 18-Jährige gilt …
Genau, danke schön.
… und die kulturelle Bildung und Teilhabe, insbesondere für junge, neue, interessierte Zielgruppen. Sie sind elementare Ziele der Kulturpolitik unseres Landes. Dieser Prüfauftrag in Punkt 1 ist damit eigentlich hinfällig, da wir hier eine für junge Leute äußerst vorteilhafte Praxisregelung haben, unabhängig davon, ob sie Landeskinder sind oder nicht.
Ich habe da eine Frage bezüglich der Schülerinnen und Schüler in dem Personenkreis, der von der Kostenfreiheit betroffen sein soll: Bezieht sich das nur auf Schüler aus Mecklenburg oder aus Mecklenburg-Vorpommern oder sollen auch Schüler und Schülerinnen aus anderen Bundesländern in diesen Genuss kommen, oder bezieht sich das – das könnte man vielleicht auch so sehen – allgemein auf Kinder und Jugendliche, vollkommen unabhängig vom Heimatort?
In Punkt 2 Ihres Antrages – und dieser Aspekt ist neu, das haben wir schon gehört – regen Sie an, mit kommunalen und privaten Trägern Verhandlungen über eine Erstattung von Eintrittsgeldern zu führen. Die Zahl, 260 Museen, kam schon, in öffentlicher als auch privater Trägerschaft. Und ich denke, wenn das Land die Kosten für die vollständigen Eintrittskosten für Schüler und Schülerinnen für alle Museen trägt, sind das erhebliche Kosten für das Land, mit einem Nutzen, kann man bei Kultur nicht sagen, aber mit einem Hintergrund, der noch geklärt sein müsste: Wie bringen wir diese Finanzen auf?
Es gibt ja auch Regelungen, dass bereits viele Museen mindestens einen reduzierten, wenn nicht sogar kostenfreien Eintritt für Kinder und Jugendliche innerhalb unseres Landes in ihrer eigenen Preiskalkulation anbieten. Daher sehen wir nicht die Notwendigkeit, unser bestehendes Eintrittssystem auf kommunale und private Museen auszudehnen. Letztlich wäre es dann so – das zeigen auch Beispiele aus anderen Ländern –, dass verminderte Eintrittseinnahmen durch Sponsoren oder durch den Träger ausgeglichen werden müssen. Und das geht dann meist tendenziell zu einer kommerziellen Ausrichtung. Das ist
nicht das Ziel. Und ob das der eigentlichen Zielrichtung, junge Menschen für mitreißende Kunst- und Kulturerlebnisse in den Museen zu begeistern, dienlich ist, das ist auch noch nicht ganz sicher. Ich wage es zu bezweifeln.
In den staatlichen Kultureinrichtungen unseres Landes agieren wir mit einer differenzierten Preisgestaltung, um eine angemessene Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und einer breiten Teilhabe zu ermöglichen. Diese Maxime gilt natürlich auch für kommunale Museen und private Museen, die ohne bezuschusste Ressourcen ihre laufenden Kosten decken müssen.
Ihr Vorschlag in der Antragsbegründung, den Wegfall der Einnahmen bei kommunalen und privaten Museen durch interne Einnahmen, Erhöhung der Preise für Gastronomie, mehr Umsatz im Museumsshop, freiwillige Eintrittsspenden und eine pauschale Landesförderung auszugleichen, ist wenig überzeugend. Es sollte auch berücksichtigt werden, dass Eintrittsfreiheit nur einen Aspekt darstellt, wenn wir über die Teilhabe von jungen Menschen an Museumsangeboten sprechen. Und diesen Teilaspekt, da wiederhole ich mich gern, erfüllen wir durch eine Vielzahl von staatlichen Museen und Schlössern, die bereits freien Eintritt gewähren.
Auch einen Blick ins europäische Ausland könnte man wagen. Wir haben Frankreich und Großbritannien als gern aufgeführte Beispiele gefunden. In Frankreich sind die staatlichen Museen, also nicht alle, für unter 18Jährige grundsätzlich kostenlos, für EU-Bürger sogar bis zum 26. Lebensjahr. Darüber liegend, also im Alter, muss für einen Museumsbesuch gezahlt werden und dieser Eintritt ist gar nicht so gering. Und da sich die staatlichen Museen in großem Maße auf die großen Städte, wie beispielsweise Paris, konzentrieren, ist das schon eine Eintrittspreisgestaltung ab 17 Euro pro Person – nicht ganz günstig. Okay, Schwerin ist nicht Paris, aber man muss sich ja das ganze System anschauen und nicht nur in bestimmten Dimensionen gucken.
Okay. Oder das zweite …
Sehr schön, ich freue mich darauf.
Oder das zweite Beispiel, Großbritannien, dort ist ein Museumsbesuch für Erwachsene, auch für erwachsene Personen kostenlos. Das ist so, aber nur für Dauerausstellungen, denn auch britische Museen müssen natürlich ihre Wirtschaftlichkeit im Blick behalten und nach dem Brexit möglicherweise umso mehr. So sind Sonderausstellungen grundsätzlich kostenpflichtig.
Meine Damen und Herren, wir sehen an diesen Beispielen, so einfach ist es nicht, dass ein Eintritt an einer Stelle einfach aufgehoben wird. Die Museen sollten sehr genau abwägen, wie sie die Mindereinnahmen auf anderem Wege wieder refinanzieren. Deshalb ist ein zweijähriges Pilotprojekt mit dem Verzicht auf Eintrittsgelder an einem Tag oder mehreren Tagen in der Woche keine Option. Nochmals, ein alleiniger Eintrittsverzicht ist kein Allheilmittel für eine größere Beteiligung und ich glaube, auch bei jüngeren Besuchern und Besucherinnen nicht.
Gleichwohl – das haben wir gehört durch die Frau Ministerin – arbeitet das Land in der Arbeitsgruppe „Eintrittspolitik in Museen“ der Kultusministerkonferenz mit. Wir bleiben somit in der Diskussion mit anderen Bundesländern zu diesem Thema. Deshalb werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Kohlenmonoxid-Detektoren retten Leben“! Es gibt Schätzungen, die sagen, circa 3.000 Menschen erkranken jährlich an solch einer KohlenmonoxidVergiftung in Deutschland und für zehn Prozent endet das tödlich. Wir haben gehört, farblos, geruchlos, geschmacklos, ein Gas, was man sehr schwer nachweisen kann und was schwer auszumachen ist. Aus diesem Grunde werden auch die Vergiftungen oft sehr spät erkannt. Die Wirkung von bewusstlos, Beschwerden oder Zerstörung des zentralen Nervensystems und dann eben Tod sind verheerend.
Das Gas entsteht bei Verbrennungsprozessen ohne ausreichende Sauerstoffzufuhr. Die häufigsten Ursachen für eine Kohlenmonoxidvergiftung liegen in Defekten oder unzureichend gewarteten Heizungsanlagen, Gasthermen, Abluftwegen, alles, was mit Verbrennung zu tun hat. In jüngster Zeit gab es auch Fälle von Verbrennen von Grillkohle in geschlossenen Räumen als Wärmequelle oder die Nutzung von Shishas, die dann kein gutes Ende
nahm. Da möchte ich keine Bewertung durchführen, aber manchmal wäre es hilfreich, die natürliche Intelligenz walten zu lassen.
Trotzdem, jeder dieser Toten ist einer zu viel, weil es Hilfe gäbe. Diese Hilfe wäre möglich durch die Installation eines Kohlenmonoxidmelders. Man kann damit halt Vorsorge treffen, denn diese Melder überwachen permanent die Umgebung, sie alarmieren rechtzeitig, wenn die Umgebungsluft bedrohliche Kohlenmonoxidwerte erreicht, und sie funktionieren ähnlich wie die bekannten Rauchmelder. Jeder Betroffene, der auf diese Weise gerettet werden kann, ist den Einsatz wert.
Mein Kollege Herr Albrecht hat schon viele Möglichkeiten genannt, was man tun kann, der Minister ebenfalls. Für meine Fraktion ist aber auch klar, dass wir nicht die gesamte Verantwortung für alle Lebensbereiche der Bürger übernehmen können. Unsere Aufgabe und Pflicht, so sehe ich es, ist, über die vorhandenen Gefahren aufzuklären und die Öffentlichkeit zu informieren. In öffentlichen Räumen könnte man nach unserer Auffassung deshalb die Anbringung von Kohlenmonoxid-Detektoren verpflichtend einführen. Mit diesem vorliegenden Antrag wollen wir hierzu einen ersten Schritt leisten. Ich gehe davon aus, dass dann im Rahmen der Fortschreibung der Landesbauordnung weitere Maßnahmen ergriffen werden. Deshalb werbe ich um Zustimmung für diesen Antrag und bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Herren Freien Wähler/BMV!
Ich bin nach wie vor der …
Die ist nicht dabei.
Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass die Fraktion Freie Wähler/BMV keine Legitimation für diesen Landtag aufweist, denn sie ist nicht dafür gewählt. Sie berufen sich auf ein bayerisches Beispiel in Ihrem Antrag, das ist nicht falsch, aber dort sind die Freien Wähler gewählt.
Ich weiß, mein Kollege Renz hat das gestern ganz exakt dargestellt, ich wiederhole es gerne. Lehrer sind manchmal, die sagen dann, es festigt. Gut, aber dies vorweggeschickt: Ihr Antrag ist gut gemeint, möglicherweise aber nicht gut gemacht.
Sie haben sich nachdrücklich, vehement für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge eingesetzt und nun ist Ihnen scheinbar irgendwie bewusst geworden, dass die dafür gefundene Kompensation zu Nachteilen von Familien mit Kindern führen kann oder könnte. Die beabsichtigte Erhöhung der Grunderwerbssteuer ist für Sie Anlass, eine zusätzliche Förderung zur Anschaffung oder zur Errichtung von Wohneigentum zu fordern, aber es ist dieses Baukindergeld Plus. Und als Vorlage, das sagte ich schon, dient Ihnen Bayern, das haben Sie selbst auch gesagt, und in Bayern ist diese zusätzliche Förderung an das Baukindergeld des Bundes gekoppelt, das ist korrekt. Zehn Jahre zu den 1.200 pro Jahr pro Kind noch einmal 300 dazu, heißt, in den zehn Jahren 15.000 statt im Normalfalle 12.000 pro Kind. Das ist eine schöne Summe. Hinzu kommt eine Eigenheimzulage ohne Kopplung an Kinder in Höhe von 10.000 Euro einmalig, allerdings erst nach Fertigstellung des Baus. Aber, wie gesagt, das ist Bayern und angesichts der dortigen Baupreise könnte man sagen, ja, das ist nachzuvollziehen.
Wer sich allerdings die Mühe macht, die Durchschnittskosten für den Bau eines Hauses hier in unserem Bundesland, in Mecklenburg-Vorpommern zu analysieren, der kommt auf einen durchschnittlichen Gesamtpreis zwischen 250.000 und 300.000 Euro, je nach Grundstückspreis, und das für ein Haus in etwa mit 150 Quadratmeter Wohnfläche. Und das, meine Damen und Herren, ist schon für eine Vielzahl von Familien in unserem Land eine Größenordnung, die den Erwerb oder die Errichtung von Wohneigentum von vornherein regelrecht ausschließt. Und vor dem Hintergrund, dass Sie in Ihrem Antrag „Baukindergeld Plus“ die Förderung lediglich für Familien mit einem Einkommen bis zu 75.000 Euro pro Jahr leisten wollen, ist das ein bisschen wie ein Tröpfchen auf dem heißen Steinchen. Ich glaube nicht, dass eine Familie aufgrund der 2.000 Euro einmalig, die sie geben wollen, einen Entschluss fasst, Wohnraum dafür zu kaufen oder zu errichten. So.
Es wurde auch schon gesagt, sowohl vom Minister als auch von Vorrednern, ich muss Ihnen das auch nicht sagen, eine Einigung der Finanzminister in Bezug auf diese Share Deals ist natürlich noch nicht in Sicht und wann sie kommen wird, ob sie kommen wird, in welcher Form sie kommen wird, das wissen wir noch nicht. So kann man doch nicht planen!
Wir hatten heute mit Herrn Reinhardt schon mal die Diskussion bei der Vergütung für Grundschullehrer, dass man darauf hinweisen sollte ganz exakt, wo kommt das Geld her, wo wird es auch in Zukunft sein. Und da muss ich Ihnen jetzt liebevoll sagen, Ihr vorgelegter Antrag, der macht den Eindruck, dass Sie Belastungen durch eigene politische Forderungen der Freien Wähler in Mecklenburg-Vorpommern nachträglich heilen wollen. Der Minister sagte sogar etwas von „kalte Füße bekommen“.
Sei es, wie es sei. Wie ich bereits anfangs sagte, gut gemeint, ist noch lange nicht gut gemacht. Meine Fraktion wird den Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie zufrieden sind Sie alle mit der Arbeit Ihrer zuständigen Behörden, Ihrer zuständigen Ämter?
Das ist schön.
Anfang dieses Jahres hat die IHK zu Schwerin eine Befragung bei ihren Mitgliedsunternehmen gestartet. Unter anderem lautete eine Frage: Wie zufrieden sind Sie mit den zuständigen Behörden? Das traf die Unternehmen in den beiden Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg und dort war das Ergebnis:
Mein Landkreis Nordwestmecklenburg ist zufriedener als der Nachbarlandkreis,
das heißt, die Unternehmen sind zufriedener mit der Arbeit der Behörden.
Das hat mich sehr gefreut, nicht gewundert, nur gefreut, und hinzu kommt, mein Landkreis hat die wenigsten Petitionen eingereicht, nämlich nur 13 im Vergleich zu Vorpommern-Greifswald mit 176. Man könnte also sagen,
man könnte also sagen, toll, wenn,
wenn es auch nicht andere Beispiele gäbe.
Herr Dachner hat vorhin ein Beispiel gestreift, da würde ich gerne drauf eingehen. Das ist zwar noch keine abgeschlossene Petition, aber sie läuft ja schon seit dem vergangenen Jahr. Da gibt es einen Mann, der möchte eine historische Wassermühle wieder in die Gänge bringen, also wieder zum Laufen bringen.
Das versucht der seit 20 Jahren und,
und diskutiert mit den zuständigen Behörden,
und hat bis heute keine Chance, da durchzukommen.
Das ist keines der schlechtesten Beispiele, sondern eines, wo sich verschiedene Behörden absolut nicht einig sind. Und das ist ein Beispiel, wo man sagt, der kann eindeutig das verneinen, dass er zufrieden ist mit seinen Behörden und seinen Ämtern. Wir waren mit dem Ausschuss dort, haben uns das angesehen. Die Petition ist noch nicht abgeschlossen und wir werden sicherlich das Ganze noch weiterbegleiten, aber es ist kein Beispiel, wie die Behörden miteinander umgehen sollten.
Dann haben wir hier heute schon ganz viel gehört – ich bin ja, glaube ich, die vorletzte Rednerin – zu den Petitionen, und ja, eines der Hauptthemen ist natürlich immer wieder die Windkraft oder die Ausweisung von Windeignungsgebieten. Hier gibt es Massenpetitionen dazu, einzelne Petitionen, viele sind noch nicht abgeschlossen. Das geht halt noch nicht, weil die entsprechenden Entscheidungen noch nicht vorliegen. Aber man muss dazu auch sagen, Hintergrund all dieser Einsprüche gegen die Ausweisungen oder die geplanten Ausweisungen sind die Raumentwicklungsprogramme der vier Regionalen Planungsverbände. Das Beispiel Friedländer Große Wiese ist gefallen. Da gibt es Petitionen aus 2016, 2017, 2018. Ja, es klang schon an, das sollen Naturschutzgebiete werden. Ja, aber es schwelt immer noch und die Petenten haben ganz viel Hoffnung und wünschen sich eine Lösung.
Und man muss sagen, die zahlreichen Eingaben, wenn es um diese Planungsverfahren und die Ausweisung von Windenergiegebieten geht, die sind kompliziert,
(Zuruf von Torsten Renz, CDU die sind kompakt und eben sehr langwierig. (Zuruf von Minister Harry Glawe)
Und meist werden nicht die Zielabweichungsverfahren kritisiert, die auch, die natürlich auch, sondern es ist die Art und Weise, wie die Verfahren zur Ausweisung solcher Gebiete vor sich gehen. Und da wird dann spürbar, dass die Petenten das Thema sehr beschäftigt, dass sie Hoffnung haben. Diese Hoffnung setzen sie in uns als Petitionsausschuss, und wir stoßen hier an unsere Grenzen.
Die Planungshoheit für Windeignungsgebiete in Mecklenburg-Vorpommern liegt unmittelbar unter Berücksichtigung der Kriterien des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung bei den vier Regionalen Planungsverbänden und deren ehrenamtlichen Verbandsversammlungen. Diese Verbandsversammlungen, die bestehen aus Vertretern der Kommunen, also Kommunalpolitikern, und die treffen letztendlich die Entscheidungen. Wir haben wirklich nur die Möglichkeit, an die Planungsverbände zu verweisen, und damit machen wir uns keine Freunde, um es mal liebevoll auszudrücken.
Ich nehme wahr, ich nehme wahr, dass wir uns im Land ernsthaft Gedanken machen müssten, wie wir eine Akzeptanz der doch wirklich von angeblich allen gewollten Energiewende erreichen können. In unserer Koalitionsvereinbarung steht unter Ziffer 71, dass wir uns für diese Akzeptanz einsetzen wollen. Aber alleine mit dem Hinweis auf Paragraf 35 Absatz 5 im Baugesetzbuch alle vorgebrachten Argumente wegzuwischen, das ist die Privilegierung im Außenbereich, diese Argumente wegzuwischen, das wird uns da nicht mehr gelingen. Im Gegenteil: Manch betroffener Bürger bringt diese Entscheidung letztendlich auch gegen die Politik, also gegen uns Politiker auf. Dagegen müssen wir arbeiten und dafür müssen wir uns Wege suchen, das besser rüberzubringen.
Ja, meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich einfach sagen: Danke – danke an das Sekretariat für die Erstellung des Berichtes, danke an alle Kollegen. So, wie es schon gesagt wurde, es ist ein sehr angenehmes Arbeiten, ja, mit unterschiedlichen Ansichten, aber trotzdem mit Ergebnissen, die den Petenten möglicherweise nicht immer gefallen, aber mit Ergebnissen, die wir uns nicht leicht gemacht haben. Und ich kann Ihnen allen empfehlen, ans Herz legen, ich kann mir wünschen, dass Sie sich diesen Bericht einmal anschauen und ihn auch lesen. – Vielen Dank und ich bitte um Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Wohnraum ist zum Wohnen da“ –
so heißt der Antrag für eine bessere Regulierung der Kurzzeitvermietung. Ja, eine lapidare Aussage, könnte man meinen, aber die Situation in einigen Großstädten und Tourismusregionen in unserem Land macht den vorliegenden Antrag notwendig. Wir reden hier über Mitwohnzentralen und Onlineplattformen wie Airbnb, die seit Jahren erfolgreich Wohnungen an Gäste und Urlauber vermitteln.
Der Erfolg dieses ursprünglich als ökologisch nachhaltig und sozial verbindend geltenden Modells, die eigene Wohnung mal für einen kurzen Zeitraum an Reisende zu vermieten, ist leider bei einem nicht unerheblichen Teil der Anbieter zum Geschäftsmodell geworden, und dieses Geschäftsmodell stößt insbesondere in nachgefragten und von Wohnungsknappheit betroffenen Regionen auf Kritik. Große Städte – Hamburg, Berlin, München – haben bereits mit unterschiedlichen Regelungen auf diesen ansteigenden Missbrauch reagiert.
Dazu kommen wir noch.
Inserierte Privatwohnungen werden bei eben diesem Geschäftsmodell überwiegend nicht zum Wohnen genutzt, sondern als Ferienwohnung annonciert. Diese Wohnungen sind nicht als Ferienwohnungen registriert und dienen damit eigentlich als unzulässige Einnahmequelle. Mitwohnzentralen und Onlineplattformen geben kaum Auskunft über Vermieter, dadurch werden auch keine Steuern und Abgaben gezahlt.
Das heißt, man könnte sagen, sie werden hinterzogen. Gegenüber Ferienwohnungs- und Hotelbetreibern ist diese Schwarzvermietung eine Ungleichbehandlung. In einer Stellungnahme des DEHOGA M-V von dieser Woche wird auch dieser unfaire Wettbewerb kritisiert und die Initiative dieses Antrages ausdrücklich begrüßt.
In der Hanse- und Universitätsstadt …
Weil sie diese Abgaben zahlen, die für Vermietungen, für gewerbliche Vermietungen angesagt sind.
In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird insbesondere Airbnb als Vermietungsportal genutzt. Nach eigenen Schätzungen werden durchschnittlich 300 Wohnobjekte zur Miete angeboten. Darunter sind diverse gewerbliche Ferienwohnungen und überwiegend von Studenten bewohnte WG-Zimmer. Die kurzzeitige Vermietung dieser Wohnangebote soll auch in Zukunft bestehen bleiben, damit Studierende in der Zeit der Semesterferien oder in ihrer Abwesenheit eine auf einige Wochen beschränkte Vermietung ihrer Zimmer vornehmen dürfen.
Allerdings werden auch Privatwohnungen nachgewiesenermaßen ganzjährig inseriert, die eine unzulässige Vermietung vermuten lassen, vor allem in besonders nachgefragten Ortsteilen, wo Wohnraum ohnehin knapp ist und von einem hohen Mietpreis gekennzeichnet ist. Diese unzulässigen Vermietungen als Ferienwohnungen verschärfen im gesamten innerstädtischen Bereich – ich rede jetzt von Rostock – und in Warnemünde die Wohnraumsituation, weil sie eben für eine echte und weil sie für eine dauerhafte Vermietung der normalen Wohnungen fehlen.
Meine Damen und Herren, diese Zweckentfremdungen können und wollen wir uns aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in diesen Regionen nicht leisten. Aufgrund der Aktivitäten der Fraktion DIE LINKE, insbesondere Frau Kröger, die bereits 2017 eine Kleine Anfrage diesbezüglich gestellt hat, gehe ich davon aus, dass wir mit unserem Anliegen eine Unterstützung erfahren könnten.
Das hört sich gut an.
Gerade in Rostock und in Greifswald ist die Situation derart angespannt und wir wissen, wir haben vor einem
halben oder dreiviertel Jahr die Mietpreisbremse für diese Städte beschlossen. Die CDU-Fraktion der Bürgerschaft in Rostock fordert nun, ein Regelungskonzept für die Vermietung von Privatwohnungen über Onlineplattformen und Mitwohnzentralen zu erarbeiten. Es soll das dauerhafte Vermieten dieser Privatwohnungen als Ferienwohnungen einschränken. Dafür fehlt die Ermächtigungsgrundlage, nämlich die Wohnraumzweckentfremdungsverordnung.
Diese Wohnraumzweckentfremdungsverordnung vom 20.08.1996, mit der Gemeinden festgelegt wurden, die von einem Zweckentfremdungsgebot Gebrauch machen dürfen, ist in unserem Land durch die Verordnung vom 4. Mai 2004 aufgehoben worden,
weil damals die Notwendigkeit nicht mehr vorlag. Deshalb gibt es augenblicklich auch keine Rechtsgrundlage zum Verbot von Zweckentfremdungen von Wohnraum für die Kommunen. Und die Ermächtigungsgrundlage für das seitens der CDU-Fraktion der Bürgerschaft Rostock angestrebte Regelungskonzept fehlt. Nach Artikel 6 – das muss ich jetzt machen – Paragraf 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 04.11.1971, geändert 19.04.2006, sind die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung ein Genehmigungsvorbehalt für die Zweckentfremdung von Wohnungen zu bestimmen.
Meine Damen und Herren, gerade in großen Städten führt Airbnb zur Verschärfung der Wohnungsmarktsituation. Ich sagte es schon, Abgaben und Steuern werden von diesen Vermietern nicht errichtet. Auflagen, wie sie Hotelbetreiber erfüllen müssen und andere Anbieter auch, also Pensionen, werden nicht berücksichtigt. Nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bedarf diese Verhandlung, die in die Freiheitsrechte des Bürgers – also hier wäre es der Vermieter –, da wollen wir eingreifen, einer gesetzlichen Ermächtigung. Weil es diese Rechtsgrundlage zum Verbot von Zweckentfremdungen von Wohnraum für die Gemeinden zurzeit nicht gibt, fordern wir die Landesregierung auf zu prüfen, durch Rechtsverordnung einen Genehmigungsvorbehalt für die Zweckentfremdung von Wohnungen zu ermöglichen. Und ich werbe jetzt schon dafür, verehrte Abgeordnete, diesem Antrag zuzustimmen, und freue mich auf die Aussprache. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Oh, jetzt ist Herr Obereiner nicht da. Gut, ich wollte einfach nur darlegen, diese Regelung schafft natürlich keinen zusätzlichen, neuen Wohnraum, das ist uns bewusst, aber den vorhandenen Wohnraum, der in dieser Form nicht rechtskonform – ich würde sagen, rechtswid
rig – anders genutzt wird, wieder einer normalen Vermietung zuzuführen, das ist das Bestreben dieses Antrages.
Dafür soll dieser Antrag Möglichkeiten aufzeigen. Wenn wir uns erinnern, die Mietpreisbremse ist auch nicht dafür vorgesehen, neuen Wohnraum zu schaffen, aber sie ist dort, wo er knapp ist, eine Möglichkeit, ebenfalls ein Regularium anzuwenden, um Erhaltung des Wohnraums zu garantieren.
Herr Minister, vielen Dank, wir werden diesen Weg, der empfohlen wurde, ich denke mal, im Ausschuss diskutieren, und, Herr Wildt, natürlich nur für die Gebiete, die wir ansprachen, beziehungsweise für die Gemeinden und Kommunen, die sich dafür aussprechen, eine gerechtere Lösung suchen.
Frau Kröger, ich bin jemand, der gerne ein Hotel mit all seinen Annehmlichkeiten nutzt, aber, wie der Alte Fritz es sagt, jedem nach seiner Fasson, und wenn es die Möglichkeit gibt, in einer Stadt oder in einer Kommune eine Wohnung zu mieten, die kurzzeitig mal frei ist, gerne. Ich, wie gesagt, bin etwas fauler. Aber wenn in dem rechtlichen Rahmen diese Übernachtungsgebote genutzt werden können, dann finde ich das gut, und das habe ich vorhin auch gesagt bei der Einbringung, wir wollen ja diese kurzzeitigen Möglichkeiten nicht beschneiden.
So, ja, ich will es kurz machen: Ich bedanke mich bei Ihnen und ich habe es so wahrgenommen als mehrheitlichen Zuspruch. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Die Fraktion DIE LINKE fordert einen ganzen Maßnahmenkatalog zur Verringerung von Plastikabfällen, zum Beispiel Vermeidung von Plastik in der Landesverwaltung. Wo die jetzt ist, lassen wir mal außen vor. Sie fordert verbindliche Regelungen dazu bei Veranstaltungen, Regelungen für ökologische und nachhaltige Beschaffung, Informationsinitiative, nein, Informationsoffensive und Prüfung, wie im Handel und in der Industrie Plastikmüll vermieden werden kann.
Der Minister hat bereits viele Fakten genannt, denn das Thema ist aktueller denn je. Mecklenburg-Vorpommern hat am 1. April für zwei Jahre den Vorsitz in der Arbeitsgemeinschaft des Bundes und der Küstenländer zum Schutz der Nord- und Ostsee übernommen. Ende März wurde passend dazu ein Programm im Bundestag beschlossen, 50 Millionen Euro für den Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere zur Verfügung zu stellen, denn leider stammt der meiste Meeresmüll in der Ostsee von Land und besteht aus Plastik – da erzähle ich nichts Neues – in all seinen Variationen. Strandmüll
besteht neben den größeren Fundstücken zu 30 Prozent aus kleineren Plastikfragmenten oder Plastikfetzen und 9 Prozent dieses Strandmülls sind Zigarettenstummel, die sowohl Mikroplastik als auch Schadstoffe enthalten, die dann in die Meeresumwelt gelangen können und zu ihrer Verschmutzung beitragen. Plastikdeckel und -verschlüsse, Getränkeflaschen sind noch 6,4 Prozent. Das hat alles das seit 2012 laufende Spülsaummonitoring des LUNG ergeben.
Ja, und dennoch – Frau Bernhardt sagte es ja schon bei der Einbringung –, dennoch liegen die Zuständigkeiten zum überwiegenden Teil beim Bund und bei der EU. Und diese, das ist erfreulich, die handeln. So hat die EU kürzlich beschlossen, bestimmte Plastik- und Styroporgegenstände ab 2021 zu verbieten. Das betrifft Plastikbesteck, -geschirr, Strohhalme, Wattestäbchen und so weiter. Ab 2030 sollen sämtliche Plastikflaschen, zumindest 30 Prozent, aus recyceltem Material bestehen. Die Bundesregierung hat einen 5-Punkte-Plan mit Maßnahmen für weniger Plastik und mehr Recycling aufgelegt. So soll die Recyclingquote erhöht werden. Und sie unterstützt ein europaweites Verbot von bestimmten Einwegplastikartikeln, das noch Ende 2019, also in diesem Jahr, beschlossen werden soll.
Meine Damen und Herren, Produkte können im EUBinnenmarkt nur auf EU-Ebene reguliert oder verboten werden. Auf nationaler Ebene sollen freiwillige Selbstverpflichtungen des Handels greifen, um die Ziele der Plastikmüllreduzierung zu erreichen. Vorbild kann da zum Beispiel die Vereinbarung zu Plastiktüten, die nach zwei Jahren damals bereits zu einem Rückgang des Verbrauchs dieser Tüten um gute zwei Drittel geführt hat, sein.
Wir sind auf einem Weg, wir haben noch Großes vor uns, und da sind wir alle gefragt. Wir könnten uns vorstellen, das Ganze als Antrag in den Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss zu überweisen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Mit dem BundLänder-Programm „Stadtumbau Ost“ wollte und will die Bundesregierung die Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden sichern und die Wohnungsmärkte stabilisieren. Intakte Stadt- und Gemeindestrukturen tragen dazu bei, dass Wohnungsmärkte im Gleichgewicht sind und gleichzeitig die Attraktivität in den Orten sowohl als Wohn- als auch als Wirtschaftsstandort verbessert wird. Damit unterstützen wir letztendlich die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen.
Zurück zum Programm. Rückbau als Baustein für positive Stadtentwicklung – das nannte sich „Stadtumbau Ost“. Von 2002 bis 2017 wurden hier in Mecklenburg-Vorpommern 32.000 leer stehende Wohnungen zurückgebaut. Und wie der Zufall das so will, in meinem kleinen
Ort Groß Stieten wurden im Jahre 2007 über 300 Wohnungen mit einer Fördersumme von 661.500 Euro zurückgebaut. Wir haben einfach dazu gesagt „abgerissen“. Für den Ort – ich war damals Bürgermeister – war das wirklich das Beste, was passieren konnte, denn auf diesen Flächen sind heute acht Eigenheime. Im Übrigen 2007 abgerissen, die Schlussabrechnung für den Zuwendungsbescheid vom Landesförderinstitut haben wir am 28. Oktober 2018 bekommen, alles okay.
Für dieses Programm wurden insgesamt in dem genannten Zeitraum 104 Millionen Euro, also von 2002 bis 2017, seitens des Bundes und des Landes aufgebracht, und dieser Rückbau in den Ober-, Mittel- und Grundzentren – hauptsächlich, maßgeblich, wir waren eine Ausnahme – hat dort stattgefunden. Der demografische Wandel, die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und mehrere andere Aspekte führten dazu, dass in zahlreichen Kommunen – meist in den größeren – Wohnungen leer standen und nicht mehr vermietbar waren.
Deshalb ist es vor diesem Hintergrund unwahrscheinlich gut und sehr zu begrüßen, dass Mecklenburg-Vorpommern das einzige Bundesland ist, das auch kleine Kommunen von dieser Rückbaurichtlinie profitieren lässt. Grundlage ist die Rückbaurichtlinie „Stadtumbau Ost“ aus dem Jahre 2011 und die entsprechenden Regelungen im Baugesetzbuch. Die Nachfrage ist nach wie vor hoch. Im vergangenen Jahr lagen Anträge mit einem Volumen von circa 100 Millionen Euro vor, aus 41 Gemeinden des Landes. Die Bedarfe sind jetzt vor allem in den kleineren Gemeinden hier in Mecklenburg-Vorpommern vorhanden.
Ich hatte es ja gesagt, bisher war die Stärkung der Ober- und Mittelzentren und der Innenstädte das Hauptaugenmerk dieses Rückbauprogramms. Nun wollen wir umsteuern und die Attraktivität und die Konkurrenzfähigkeit der kleineren Gemeinden viel mehr als bisher steigern. Wir hatten ja heute Morgen beim ersten Tagesordnungspunkt den ländlichen Raum, und das ist eine Maßnahme, die ich sehr begrüße. Wenn man sagen kann, ich hatte das schon, dann muss ich Ihnen sagen, etwas Besseres gibt es für unsere kleinen Gemeinden nicht, denn dort ist der Wohnungsbestand im Vergleich zu den großen Städten, die mittlerweile durch sind mit dem Rückbau, die meist schon sagen, wir brauchen mehr Wohnungen, erledigt.
Mit diesem Antrag, die Förderrichtlinie anzupassen, zielen wir eben darauf ab, den Rückbau in ausreichendem Maße zu fördern, und wir wollen die ehemalige Benachteiligung durch unterschiedliche Fördersätze abschaffen und ermöglichen – und das ist ganz wichtig –, dass nach diesen Rückbaumaßnahmen auch der Neubau von Wohnungen möglich ist. Das heißt aber, wenn ich mehr als 100 Wohnungen abreiße, muss ich auch ein städtebauliches Entwicklungskonzept vorlegen. Aber das muss dann auch bei mehr als 100 Wohnungen „nur“ vorliegen, „nur“ in Anführungsstrichen.
Zu den Altschulden hat sich mein Kollege Albrecht bereits geäußert und demzufolge, meine Damen und Herren, ich denke, dem vorliegenden Antrag kann man mit gutem Gewissen zustimmen. Meine Fraktion wird das tun. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Meine Herren von der AfD, Sie haben offensichtlich Ihr besonderes Interesse für Betreiber von Imbiss- und Verkaufswagen und gleichzeitig auch für die Bauordnungsbehörden unseres Landes entdeckt. Anders kann man den vorliegenden Entwurf zur Änderung der Landesbauordnung und zur Verfahrensfreistellung für den Paragrafen 61 nicht interpretieren. Sie lassen dabei außer Acht, dass Imbiss- und Verkaufswagen bereits heute verfahrensfrei aufgestellt werden können.
Das steht in Paragraf 61 Absatz 1 Nummer 1 und auch in der 13. Ich komme gleich dazu. Der Minister hat es ja bereits gesagt, das betrifft diese eingeschossigen Gebäude mit einer Bruttofläche von bis zu zehn Quadratmetern.
Mein zuständiger Fachdienstleiter – also meiner ist es nicht –, der zuständige Fachdienstleiter unseres Landkreises hier in Nordwestmecklenburg oder für mich in Nordwestmecklenburg hat mir gestern noch mal bestätigt, dass die jetzt bestehende Regelung ausreichend und geeignet ist.
Die Aufstellorte sind nämlich hinsichtlich Immission, Abstandsflächen, ganz wichtig Brandschutz und auf Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes bereits geprüft und zugelassen. Deshalb kann ich sagen, dass es für die
Bauordnungsbehörden kein zusätzlicher Aufwand und auch kein Problem ist. Ja, und da wird dann der Kreis der Nutznießer Ihrer Gesetzesänderung schon sehr viel kleiner. Wer hat denn schon einen Imbisswagen mit zwei Etagen und über zehn Quadratmetern – das ist dann schon ein stolzes Ding –
und stellt ihn dann innerhalb der Ortslage auch noch auf?
Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage und der sehr stark eingeschränkten Anwendungsbreite kann meine Fraktion derzeit keinen akuten Handlungsbedarf erkennen, um die von Ihnen vorgeschlagene Gesetzesänderung zu unterstützen. Und wenn Sie dann in Ihrer Begründung die Entbürokratisierung als Bestandteil zur Steigerung der touristischen Attraktivität in Urlaubsregionen anführen,
dann kann man auch mal ganz schnell auf einen falschen Dampfer kommen. Nämlich durch Wildwuchs im Bereich des Aufstellens von solchen Wagen ist dann auch mal das Gegenteil der gewünschten touristischen Entwicklung eingetreten.
Meine Fraktion sieht deshalb insgesamt keinen Anlass, die Landesbauordnung in diesem Punkt anzupassen. Wir lehnen die vorliegende Gesetzesinitiative ab und berufen uns auf ein weiteres wichtiges mecklenburgisches Dokument und dat is de Mäkelborger Verfatung, da heit dat in de Paragrafen een: „Allens bliwt bin Ollen.“
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Minister, vielen Dank! Die Argumente technischerseits und auch alle anderen sind einfach nicht zu widerlegen.
Insofern bleibt mir nicht mehr sehr viel hinzuzufügen, aber ich möchte eines noch tun: Natürlich bedauere ich auch, dass es in den öffentlichen Gebäuden, die der Landesregierung gehören – das sind über 220, hinzu kommen noch Bundes- und andere Liegenschaften –, keinerlei Möglichkeit für frei zugängliches öffentliches WLAN gibt. Das gibt also einen erheblichen Handlungsbedarf. Ja, da stimme ich Frau Kröger zu.
Aber ich möchte daran erinnern, dass wir mit der Verabschiedung des zweiten Telemediengesetzes – nicht wir, sondern die Bundesregierung – dafür gesorgt haben 2017, dass die sogenannte Störerhaftung nicht zum Bumerang für die Anbieter von freien WLAN-Zugängen wird. Damit wurde erst die Voraussetzung geschaffen, den Zugang zum Internet zu verbessern und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von frei zugänglichem WLAN für die Anbieter sicher auszugestalten.
Derzeit prüft die Landesregierung, in welchen Gebäuden WLAN-Zugang notwendig ist und welche Maßnahmen zur Umsetzung dieses Vorhabens notwendig sind. Damit sind wir auf einem guten Weg, so, wie es der Minister auch gesagt hat. Wir machen also und werden deshalb den von Ihnen jetzt vorgelegten Antrag ablehnen, denn ein runder Tisch und ein Sonderbeauftragter machen die Sache nicht schneller. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Kollegen! Besser, als der Minister es rechtlich dargelegt hat, kann ich es nicht. Insofern hatte ich mir ganz viele Argumente aufgeschrieben, die kann ich mir jetzt leider sparen. Dadurch wird unsere Zeit natürlich kürzer.
Herr Borschke, eines möchte ich noch sagen: Der Paragraf 35 hat ja die Intention, das Bauen im Außenbereich grundsätzlich zu unterbinden. Er lässt aber Ausnahmen zu, das haben wir gehört. Und Sie sagen, dieser Paragraf ist wichtig für ein Flächenland wie unseres. Okay, aber Sie haben vorhin auch gesagt, dass landwirtschaftliche Tierhaltung schwierig wird, man könne nicht mal einen Unterstand bauen. Da muss ich Ihnen sagen, für die landwirtschaftliche Tierhaltung gibt es in der Landesbauordnung Paragraf 61 eine Regelung. Dort heißt es: „Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einer traufseitigen Wandhöhe bis zu 5 m, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinne des § 35 Absatz 1 … des Baugesetzbuches dienen, höchstens 150 m2 BruttoGrundfläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind,“ dürfen verfahrensfrei errichtet werden.
In diesem Falle ist das Argument von Ihnen widerlegt.
Grundsätzlich, das habe ich gesagt, ist der Außenbereich vor baulicher und sonstiger Inanspruchnahme und damit allgemein vor Zersiedlung zu schützen. Deshalb sehen
wir keinen Grund, eine weitergehende Regelung im BGB festzuschreiben oder sogar eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, zumindest nicht für Paragraf 35. Und sollte solch eine Regelung aufgenommen werden, dann wären eine geordnete Bebauung und auch die kommunale Planungshoheit nicht mehr gesichert, sie wären gefährdet.
Deshalb ist für uns das Baugesetzbuch auch ein Bundesgesetz, nicht nur für uns, sondern für alle. Das heißt, der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern kann es nicht ändern. Das wäre die Bundesratsinitiative, die Sie ansprechen oder die Sie möchten. Aber ich meine, wir sollten uns davor hüten, eine Bundesratsinitiative in diese Richtung zu starten, denn zum einen fehlt uns im Bundesrat dafür eine Mehrheit und zum anderen warten etliche Akteure, wie zum Beispiel Bürgerinitiativen und Verbände, schon lange auf die Öffnung dieses Baugesetzbuches, aber nicht, wie Sie, meine Damen und Herren der BMV, hoffen, um weitere Privilegierungstatbestände zu schaffen, nein, diese Verbände möchten die bestehenden Tatbestände abschaffen und mit den neuen Möglichkeiten den Flächenfraß beschleunigen. Und das steht dem Ziel der Landesregierung, den Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen auf 30 Hektar pro Jahr zu begrenzen, völlig entgegen, und ist auch nicht im Interesse unseres Landes. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank.
Ich gewöhne mich nicht daran.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Petitionsausschuss ist der direkte Weg ins Parlament, und zwar für jeden Bürger, und das ist in Artikel 10 unserer Landesverfassung festgeschrieben. Wir, die Mitglieder des Petitionsausschusses, nehmen uns der Anliegen an, ohne Partei zu ergreifen. Wir sind neutral beziehungsweise sollten es sein. Der vorliegende Tätigkeitsbericht für 2017 ist Ausdruck dessen und ich nehme meinen Dank an den Anfang: Herzlichen Dank an das Sekretariat für den Aufwand, der unsere Arbeit eines Jahres so gut zusammenfasst!
Meine Damen und Herren, der Bericht über die 728 Petitionen ist lesenswert und interessant. Schauen Sie hinein, falls Sie es noch nicht getan haben sollten! Er dokumentiert zum Teil auch, sagen wir mal, ungewöhnliche, fast extravagante Fälle. Da habe ich ein tolles Beispiel, etwa das einer Petentin – sie ist Insassin einer JVA gewesen –, die eine Mitgefangene durch Zahlung von Tagessätzen aus ihrer Ersatzfreiheitsstrafe aus der JVA auslösen wollte. Das ist ungewöhnlich, aber dieser Bereitschaft zum Trotz wollte niemand ihr Geld annehmen – Bargeld! Über diese nicht unbedingt häufig auftretende Form der Bargeldaversion verging ein Wochenende, die Gefangene war weiter im Gefängnis. Ursächlich aber für diese Bargeldnichtannahme war eine Verwaltungsvorschrift, die Barzahlungen für unzulässig erklärt. Immerhin konnte mit Verweis auf diese Vorschrift der inzwischen von der Petentin erhobene Vorwurf einer vorsätzlichen Freiheitsberaubung entkräftet werden.
Ihre Freundin war immer noch in Haft.
Man einigte sich in der Folge darauf, den Betrag auf ein Konto der Staatsanwaltschaft Rostock zu zahlen, da hat
die Petentin aber bei der Überweisung einen Fehler gemacht, sodass da nichts ankam. Nun war die betroffene Gefangene frei, sodass der Petitionsausschuss den Fall abschließen konnte.
Meine Damen und Herren, natürlich sind nicht alle Fälle so speziell und außergewöhnlich, und der Petitionsbericht unterscheidet gleich in der Einleitung zwei Kategorien:
Einerseits gibt es die Beschwerden, die auf Abhilfe eines durch behördliches Handeln individuell erfahrenen Nachteils gerichtet sind. Das gilt für diesen eben zitierten Fall, und hier muss einschränkend das Wort „individuell“ betont werden. Faktisch stimmten ja die Kriterien, nur die Petentin hat Fehler gemacht. Nachdem der Petitionsausschuss das genau geprüft hat, war das behördliche Handeln nicht zu beanstanden.
Andererseits gibt es Ersuchen, mit denen auf die politische Willensbildung Einfluss genommen werden soll, mit dem Ziel, ein allgemeiner politischer Gegenstand soll durch ein Gesetz geregelt werden. Das klingt abstrakt. Ein Beispiel: Ein Petent wollte erreichen, dass gemeinsam mit der Steuererklärung, also mit der online verschickten Steuererklärung, Belege angenommen werden. Das ließ die Gesetzeslage damals nicht zu. Auf einzelne steuermindernde Sachverhalte ließ es das praktisch nicht zu. Wie Sie wissen, steht aber eine Modernisierung des Besteuerungsverfahrens an. Die Finanzverwaltungen des Bundes und auch der Länder waren bestrebt, die bis dato geltende Pflicht zur Vorlage von Belegen weitgehend in die Belegvorhaltepflicht umzuwandeln. Und das belegt das eingangs von mir Gesagte: Der Petitionsausschuss ist der direkte Weg ins Parlament, in diesem Fall sogar der direkte Weg in die Gesetzgebung.
Noch nicht ganz.
Meine Damen und Herren, es lässt sich feststellen – der Bericht dokumentiert das und der Einbringer Herr Dachner, der Vorsitzende, hat es auch gesagt –, Online- als auch Massenpetitionen nehmen zu, und das ist gut so. Politische Teilhabe wird damit ausgeweitet. Der Ausschuss ist, wenn es zum Beispiel um Windenergie geht – und da denken wir an die 2017 erneute Eingabe von Massenpetitionen zur Friedländer Großen Wiese –, gut beraten, dieses Thema ernst zu nehmen. Im Mai wird es dazu einen Vor-Ort-Termin geben.
Aber besonders aufschlussreich sind nicht nur thematische Aspekte, auch regionale Aufschlüsselungen des vorliegenden Berichts geben zu denken. In 2017 gibt es eine Häufung der Eingaben aus Vorpommern, insbesondere aus Vorpommern-Greifswald. Das nehmen wir jetzt in der Form als positiv, weil wir sehen, dass politische Teilhabeinstrumente nachgefragt werden. Ehrlicherweise müssen wir aber sagen, hier hat eine Massenpetition den Beitrag zur Häufung geleistet.
Der Landesregierung sollte dieser vorliegende Bericht ebenfalls einen Anstoß zum Nachdenken geben. Die Anzahl zweier Petitionen sticht zahlenmäßig hervor, und beide haben etwas gemeinsam, sowohl der Streit um den Patron der Universität Greifswald, Ernst Moritz Arndt, als auch die Ausweisung von Windenergiegebieten in der
Friedländer Großen Wiese. Ich denke, in beiden Fällen geht es um regionale Identitäten, um das Gefühl, nicht mehr Herr über Belange vor der eigenen Haustür zu sein. Zugegeben, Gefühle sind subjektiv, können subjektiv sein. Der Petitionsausschuss muss empfundene Ungleichbehandlung prüfen, und falls das Ergebnis lautet, dass behördliches Handeln zu beanstanden ist, werden wir das auch in Zukunft weiterhin tun.
Ich danke allen für die kollegiale Mitarbeit, sowohl den Ausschussmitgliedern als auch, wie ich vorhin schon gesagt habe, den Sekretariatsmitgliedern, empfehle Ihnen noch mal die Lektüre dieses Berichtes und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste aus Anklam! So dröch hier und ick möt œwer Wader snacken, dat is so. Kieken wi mal, wat rut kümmt!
Auf den ersten Blick ist es ungewöhnlich und fraglich, warum der Landtag sich mit dem vorliegenden Thema beschäftigen muss, denn hier geht es um eine kommunale Angelegenheit, die im Rahmen der kommunalen finanziellen Unterstützung durch die Landesregierung begleitet wird und, das sage ich gleich zum Anfang, die schon weiter in der Ausführung sein könnte, wenn die kommunale Ebene – wir haben es gehört –, insbesondere der Bürgermeister, sich aktiv und zielorientiert dafür einsetzen würde.
Im Vorfeld der Aussprache hat es mehrere Kleine Anfragen zu dieser Thematik gegeben, auch das hat Herr Manthei bereits gesagt. Dennoch ist die BMV der Ansicht, dass wir hier heute mit dem Landtag nochmals darüber reden müssen. Dabei wiederhole ich mich: Es ist eine kommunale Angelegenheit.
Aber so habe ich die Gelegenheit, den Sachverhalt aus Sicht meiner Fraktion, aus meiner Sicht und aus der Sicht eines unbeteiligten Bürgers aus Mecklenburg-Vorpommern zu schildern.
Anklam ist eine wunderschöne Stadt in Vorpommern mit einem relativ hohen Schuldenstand, wie manch andere Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern auch. In Anklam gibt es eine sanierungsbedürftige, denkmalgeschützte Schwimmhalle, die letzte dieser Art hier im Land.
Wir haben es gehört, Schwerin hat auch eine, aber baut sie nicht wieder ihrem Zweck entsprechend auf, doch Anklam ist in der schönen Lage, ein denkmalgeschütztes Haus zu haben mit einer Nutzung.
Die Stadtvertreter möchten aufgrund ihrer Verpflichtung zum Erhalt der denkmalgeschützten Halle diese sanieren, und da die Stadt sich das nicht allein leisten kann, hat sie um Unterstützung durch das Land gebeten. Dabei sind mehrere Ministerien betroffen, das haben wir auch gehört. Das Energieministerium und das Landesförderinstitut fordern, beziehungsweise das LFI fordert, ganz nach den gesetzlichen Vorschriften eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und den Vergleich der Kosten mit einem Neubau – nachvollziehbar und innerhalb der rechtlichen Vorgaben. Aber ist das Vorgehen so angebracht in diesem Fall? Natürlich kann ein Neubau wirtschaftlicher sein, das ist sogar ziemlich wahrscheinlich. Die laufenden Kosten wären geringer, denn die Auflagen des Denkmalschutzes müssen nicht erfüllt werden. Das habe ich bereits ausgeführt.
Aber schauen wir auf die Förderzusagen. Hier geht es um die Sanierung einer bestehenden Schwimmhalle. Beim Neubau müssten neue Förderanträge gestellt werden. Wir haben den Zeitraum für den bestehenden Förderantrag gehört. Wie sehen Fördermöglichkeiten aus in einer Stadt mit Haushaltssicherungskonzept und einer bestehenden Schwimmhalle? Da muss ich nicht alle rechtlichen Bedingungen und Vorschriften kennen, um diese Antwort vorwegzunehmen. Es genügt nicht, die Kosten der neuen Schwimmhalle mit den Kosten der Sanierung zu vergleichen. Im Sinne des Haushalts der Stadt Anklam muss man die Sanierung der Schwimmhalle einerseits mit den Kosten der neuen Schwimmhalle und dem Erhalt der alten Schwimmhalle andererseits, also beides vergleichen, denn das eine erledigt sich nicht nur, weil ich neu baue.
Den wichtigsten Punkt möchte ich noch einmal herausstellen: Denkmalschutz. Die Schwimmhalle in Anklam steht unter Denkmalschutz. Die alte Halle wird stehenbleiben, sie muss von der Stadt erhalten werden. Ist es da nicht sinnvoller, diesen Bau mit Leben zu füllen, anstatt eine zweite Schwimmhalle zu bauen? Das Vorgehen des LFI mag rechtlich so vorgeschrieben sein, aber manche Einzelfälle lassen sich nicht in Paragrafenform gießen. Dabei will ich nicht verhehlen, dass die Stadt Anklam ihre Hausaufgaben noch zu machen hat, denn laut Antwort der Kleinen Anfrage, die Herr Manthei gestellt hat, fehlen immer noch die Nachweise für die Erbringung der Eigenmittel. Das habe ich am Anfang bereits mit Hinweis auf den Bürgermeister gesagt. Ohne diese Nachweise passiert erst einmal nichts.
So kann ich von meiner Position aus nur appellieren, es gibt bereits die Förderzusagen für die Sanierung der alten Schwimmhalle und die alte Schwimmhalle wird aufgrund des Denkmalschutzes stehenbleiben müssen. Es macht nur Sinn, am alten Projekt, nämlich der Sanierung, festzuhalten. Ich wünsche es den Anklamern sehr, dass alle Beteiligten zu einer schnellen Lösung finden und sie auch in Zukunft gut und weit hinausschwimmen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich habe …