Mathias Löttge
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Last Statements
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wie Sie alle wissen, beschäftigen wir uns heute in diesem Hause nicht zum ersten Mal mit dem Sparpaket der Bundesregierung. Auf Antrag der Linksfraktion hat es schon in vergangenen Sitzungen eine ausführliche Debatte zu diesem Thema gegeben.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir also die Feststellung, dass der heute vorgelegte Antrag der Fraktion DIE LINKE schon so ein bisschen erkennen lässt, dass man hier wieder mal den Versuch unternimmt, ein Thema aufzuwerfen, wo es ganz klar unterschiedliche Positionen gibt, was natürlich auch immer ein sehr emotionales Thema ist, und damit auch den Versuch unternimmt, wieder mal die Koalition ein wenig auseinanderzudividieren. Ich darf Ihnen versichern,
meine Damen und Herren der Linksfraktion, es wird Ihnen nicht gelingen, die Koalition auseinanderzudividieren,
auch wenn wir in einzelnen Fragen unterschiedliche...
Herr Holter, das schaffen Sie nicht, denn in den meisten Fragen geht zwischen beide Koalitionspartner kein Stück Papier.
Also wir sind uns wirklich gut einig und wir sind, denke ich, auch in einer zuverlässigen Partnerschaft hier im Lande Mecklenburg-Vorpommern.
Meine Damen und Herren, unsere inhaltlichen Positionen zum Sparpaket haben wir bereits anlässlich der Debatte des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf der Plenarsitzung am 8. Juli 2010 diskutiert. Und im Rahmen dieser Debatte wurden ja auch die unterschiedlichen Positionen der Koalitionspartner schon sehr deutlich. Herr Borchert hat heute noch mal die Position der SPD-Fraktion sehr emotional und eindrucksvoll dargestellt. Dass die der CDU-Fraktion in dieser Frage anders ist, verwundert, glaube ich, nicht.
Und ich sage es mal vorneweg, Herr Roolf, wir werden Ihrem Antrag, Ihrem Änderungsantrag auch nicht folgen.
Nein, weil ich tatsächlich der Auffassung bin, dass uns dieses Thema weiter beschäftigen wird. So oder so wird uns dieses Thema im nächsten Jahr beschäftigen.
Ich neige eher, natürlich auch für die CDU-Fraktion, zu der Auffassung, dass wir uns in dem Rahmen dann mit
Ihrer Prognose beschäftigen werden, die wahrscheinlich auch so kommen wird, denn ich glaube schon,
es ist spürbar, es ist wirklich spürbar, dass wir in Deutschland einen konjunkturellen Aufschwung haben,
dass der Arbeitsmarkt sich in die richtige Richtung bewegt
und dass die Steuereinnahmen erfreulicherweise
sich auch für das Land Mecklenburg-Vorpommern positiv entwickelt haben.
Also insofern braucht es keine Regierungserklärung. Ich bin der festen Überzeugung, dass es garantiert Anträge geben wird aus den Fraktionen heraus, dieses dann weiter zu thematisieren.
Meine Damen und Herren, es macht natürlich auch keinen Sinn, ein solches Thema immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen, solange man nicht irgendwo auch mal Ergebnisse hat. Also es ist jetzt der Versuch da der Fraktion DIE LINKE, mit dem heutigen Antrag das Thema dann wiederum im November im Rahmen der Landtagssitzung zu diskutieren. Das bringt gar nichts, bringt überhaupt nichts, und insofern ist es auch unsinnig, hier eine entsprechende Regierungserklärung zu fordern, sondern, wie gesagt, man muss tatsächlich jetzt sehen, wie sich die Dinge weiter entwickeln.
Und da werden wir im Jahr 2011 drüber zu reden haben.
Meine Damen und Herren, das Problem ist aber auch ein grundlegendes. Mit dem Verweis auf die soziale Ungerechtigkeit des Sparpakets der Bundesregierung hat die Fraktion DIE LINKE von Anfang an ihre grundlegende Ablehnung einer effizienten Sparpolitik auf Bundesebene deutlich gemacht.
Anfangs noch dem Irrtum erlegen, dass durch das Sparpaket, ich zitiere: „die Verursacher der Krise in Verantwortung zu nehmen“ seien, Zitatende, wird nun der Versuch unternommen,
diese Position mit den Auswirkungen von Sparmaßnahmen im ALG-II-Bereich auf unser Bundesland zu begründen. Dabei wird von Ihnen, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, die Notwendigkeit einer effektiven Sparpolitik nach wie vor nicht anerkannt.
Ich darf Sie nochmals – nochmals! – nachdrücklich daran erinnern, dass die Schuldenbremse auf Bundesebene verbindlich im Grundgesetz festgeschrieben wurde,
nicht nur durch Schwarz-Gelb, sondern auch durch andere,
sonst würde es nicht im Grundgesetz stehen. Die Bundesregierung ist also dementsprechend verpflichtet,
ganz klar verpflichtet, das Haushaltsdefizit Schritt für Schritt zurückzuführen.
Dass Ihnen, meine Damen und Herren von der Linkspartei, dies nicht gefällt,
ändert nichts daran, dass dieser Verfassungsauftrag besteht, welcher im Übrigen auch richtig und notwendig für die Zukunft unseres Landes ist.
Meine Damen und Herren, der Grundsatz gilt nun mal: Man kann im Leben nicht mehr ausgeben, als man vorher eingenommen hat.
Und das gilt für die Bundesregierung und für den Bund genauso wie für das Land,
weil alles andere würde wahrscheinlich zu Ergebnissen führen, die dann gerade auch für Generationen nach uns zu einer unerträglichen Belastung führen.
Statt aber dieses einzusehen, wird gebetsmühlenartig der Vorwurf der sozialen Ungerechtigkeit wiederholt.
Dies ist augenscheinlich schon vor der ersten Veröffentlichung des Sparpakets Leitmotiv Ihrer grundsätzlichen Kritik des Sparkurses gewesen.
Meine Damen und Herren, ich darf nochmals darauf hinweisen, dass der Vorwurf einer sozialen Schieflage in Deutschland angesichts der Entwicklung der Transferleistungen in den letzten Jahrzehnten völlig überzogen ist.
Der Anteil der Sozialausgaben lag 1980 bei 16 Prozent des Bundeshaushaltes.
Infolge der Wiedervereinigung erhöhte sich dieser 1990 auf 30 Prozent und heute liegen wir bei 54 Prozent.
Dass angesichts dieser Zahlen beim umfassenden Sparpaket auch der Sozialbereich nicht ausgenommen werden kann, müsste eigentlich jedem klar sein.
Insofern ist auch die Kritik in der Begründung des Antrages der Fraktion DIE LINKE, dass der Sozialbereich einen hohen Anteil der Einsparungen ausmacht, nur sehr begrenzt nachvollziehbar.
Auch die Kritik, dass andere Gruppen von den Sparmaßnahmen ausgenommen würden, trifft so nicht zu.
Über 8 Milliarden Euro des Sparpakets betreffen Maßnahmen außerhalb der Neujustierung vom Sozialgesetz. Dass Ihnen das nicht genügt, meine Damen und Herren der Linksfraktion, haben Sie deutlich gemacht, allerdings vermischen Sie bei der Diskussion immer wieder die Ausgaben- und die Einnahmeseite.
Nachhaltiges Sparen setzt eine Anpassung der Ausgaben zwingend voraus.
Auch der Vorwurf, dass die Kürzungen kontraproduktiv für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit seien, trifft nicht zu. Arbeitslosigkeit kann effektiv nur durch die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt abgesenkt werden.
Transferleistungen können – und das ergibt sich schon aus ihrer Definition heraus – diese Aufgabe nicht übernehmen. Vielmehr ist die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Konzentration auf die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt das richtige Mittel.
Und hier befinden wir uns sowohl bundesweit als auch in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern auf dem richtigen Weg. Mit der Absenkung der Arbeitslosenzahl auf unter 100.000 wird dies, so meine ich, auch deutlich,
auch wenn diese Zahl, die wir jetzt erreicht haben, immer noch viel zu hoch ist.
Letztlich kann auch die Kritik an den Einkommenseffekten und deren wirtschaftlichen Auswirkungen aus demselben Grund nicht tragen. Es ist nicht Aufgabe von Sozialleistungen, die Kaufkraft zu erhöhen. Dies muss durch die Schaffung von Arbeitsplätzen im ersten Arbeitsmarkt mit gesichertem Einkommen geschehen. Und, meine Damen und Herren, ich wiederhole es gerne, wir befinden uns hier in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern auf dem richtigen Weg.
Sie sehen also, meine Damen und Herren der Linksfraktion, dass Ihre Beispiele, mit welchen Sie die grundsätzliche Ablehnung des Sparpakets begründen wollen, in keiner Weise dafür geeignet sind.
Natürlich ist es möglich, jede Einzelmaßnahme eines Sparpaketes zu bewerten und außerhalb eines Gesamtkontextes zu kritisieren. Es liegt sicherlich auch in der Natur der Sache von Sparmaßnahmen, dass die Betroffenen mit den Einsparungen nicht einverstanden sind. Dementsprechend wird es in einer Demokratie natürlich zu Diskussionen kommen. Ich kann mich erinnern, dass das manchmal im Land Mecklenburg-Vorpommern auch so ist. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Sparpaket richtig und notwendig ist. Auch wenn Sparpakete nie von allen als gerecht empfunden werden, bleibt aber aus den bereits dargestellten Gründen die Notwendigkeit bestehen, die Ausgaben des Bundeshaushaltes insgesamt zurückzuführen.
Ich kann daher für meine Fraktion feststellen, dass es bei unseren schon mehrfach dargelegten Positionen bleibt. Das Sparpaket ist insgesamt für die Zukunft unseres Landes, für die Zukunft Deutschlands von größter Wichtigkeit. An dieser Erkenntnis wird auch die erneute Aufsetzung eines Antrages zum Sparpaket durch die Fraktion DIE LINKE nichts ändern, schon gar nicht ein Antrag, der dazu führen soll, durch eine Regierungserklärung zu diesem Thema die Koalition scheinbar aufzuspalten. Das wird Ihnen, wie bereits festgestellt, nicht gelingen.
Wir halten daher eine Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für notwendig und auch nicht für zielführend und wir werden Ihren Antrag dementsprechend ablehnen. Das Gleiche trifft aber auch zu für den Änderungsantrag der FDP. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es gehört: Mecklenburg-Vorpommern – Marktführer im Tourismus, Mecklenburg-Vorpommern – beliebtestes Tourismusland in Deutschland. Wir haben gehört und festgestellt, dass es gerade in der touristischen Entwicklung noch vielfältige Potenziale gibt, die zum einen liegen im Gesundheitstourismus als wichtigem Bereich der Gesundheitswirtschaft, beim Wandern, Radwandern, auch mit Blick auf den Landtourismus, der wiederum hervorragende Chancen bietet für eine weitere Entwicklung im ländlichen Raum, des Weiteren Kinder- und Jugendtourismus als Voraussetzung, heute schon die Gäste von morgen anzusprechen, Gleiches trifft zu für den Familienurlaub. Wir haben gehört, welche Möglichkeiten, meine Damen und Herren, der barrierefreie Tourismus noch bietet und welche Möglichkeiten es auch im Städtetourismus gibt.
Aber, meine Damen und Herren, es ist auch deutlich geworden, wir haben durchaus noch Nachholbedarf. Erinnert sei an die Aussage des Ministers, was den Bekanntheitsgrad Mecklenburg-Vorpommerns in Deutschland betrifft. Aber auch wenn wir jetzt, Herr Holter, in der Ukraine nun schon bekannt geworden sind, gibt es durchaus noch einen Nachholbedarf hinsichtlich unseres Bekanntheitsgrades international. Bei der Gewinnung ausländischer Gäste sind wir bei Weitem noch nicht da, wo wir eigentlich sein sollten und wo wir vielleicht auch mal hin wollen.
Meine Damen und Herren, erfreulich ist sicherlich auch die Tatsache, dass nicht nur wir hier im Parlament – bis auf eine Ausnahme vielleicht – fraktionsübergreifend und parteiübergreifend an der weiteren Entwicklung des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern gearbeitet haben und arbeiten, sondern erfreulich ist auch, dass die Umfrage der Landesregierung sehr deutlich gezeigt hat, für wie wichtig die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern den Tourismus ansehen und dass sie darin auch eine Chance zur weiteren Entwicklung sehen. Denn Tou
rismus lebt ganz maßgeblich davon, dass die Menschen im Land ihn mittragen und mitleben.
Und aus all diesen genannten Gründen heraus ist es sicherlich nur logisch, dass zum einen eine Tourismuskonzeption nach sechs Jahren fortgeschrieben wird und zum anderen wir diese Tourismuskonzeption heute auch als Unterrichtung im Parlament behandeln.
Meine Damen und Herren, die Landestourismuskonzeption hat, wie bereits festgestellt, die Aufgabe, den erreichten Stand zu evaluieren, Ziele und Leitlinien zu überprüfen sowie neue Aufgaben für die touristische Entwicklung des Landes zu definieren. Wir können heute mit Stolz auf eine sehr positive Bilanz der letzten 20 Jahre zurücksehen.
Aber, meine Damen und Herren, eine genaue Betrachtung der Ergebnisse auch im Zusammenhang mit der Tourismuskonzeption zeigt sehr deutlich, dass wir auch zukünftig alles dafür tun müssen, dass wir das bereits erreichte Niveau halten und weiter ausbauen. Es darf, so meine ich, durchaus noch mal festgestellt werden, dass die im Jahr 2004 fortgeschriebene Landestourismuskonzeption für die Erreichung der touristischen Ziele und die damit verbundene Definition der zukünftigen Leitlinien eine gute Basis darstellt. Das Konzept eines Grundgerüstes für alle Akteure des Tourismus, welches eben gerade kein Masterplan ist, hat sich für die Weiterentwicklung der Tourismusbranche, aber auch als zuverlässiges Mittel der Bestandsaufnahme erreichter Erfolge sehr gut bewährt.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle aber auch noch einmal die Feststellung, dass natürlich der Tourismus in den letzten 20 Jahren eine herausragende Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes hatte und auch weiterhin haben wird. Der bereits genannte Bruttoumsatz von 5,1 Milliarden Euro und die Tatsache, dass jedes dritte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis vom Tourismus abhängig ist, sprechen, so meine ich, da eine deutliche Sprache.
Mecklenburg-Vorpommern hat im Bereich des Tourismus ein rasantes Wachstum erreicht. So darf man durchaus mit Stolz darauf hinweisen, dass es uns gelungen ist, seit dem Jahr 1992 die Zahl der Gästeübernachtungen von 9,4 auf circa 28,4 Millionen zu erhöhen und damit zu verdreifachen. Ich denke schon, das sucht deutschlandweit seinesgleichen.
Eine wichtige Voraussetzung dafür war unter anderem der Aufbau einer modernen Urlaubsinfrastruktur in den 20 Jahren nach der deutschen Wiedervereinigung.
Mecklenburg-Vorpommern darf aber nicht wie andere norddeutsche Tourismusregionen in den Fehler verfallen, sich auf diesem erreichten Niveau ausruhen zu wollen. Um die erreichte Spitzenposition zu behaupten und noch weiter auszubauen, muss der Tourismus in unserem Land kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die zusätzlichen Potenziale müssen konsequent erschlossen werden, und dies gilt umso mehr in Anbetracht der Tatsache, dass auch eine Vielzahl anderer Branchen in unserem Land nachhaltig vom Tourismus abhängig ist.
Meine Damen und Herren, gerade im Rahmen der Diskussion um die Ladenöffnungszeiten wurde deutlich,
wie sehr dies für den Einzelhandel in Tourismusgebieten gilt. Und es ist auch schon eine Zahl genannt worden, die erfreulicherweise gerade im Zusammenhang mit der Tourismuskonzeption ermittelt wurde. Immerhin werden 1,5 Milliarden Euro Umsatz in den Einzelhandelsunternehmungen im Zusammenhang mit dem Tourismus realisiert.
Gute Einkaufsmöglichkeiten spielen aber auch für die Touristen bei der Wahl ihres Urlaubszieles eine entscheidende Rolle. Deshalb war es wichtig, hier zu der Frage der Öffnungszeiten der Einzelhandelsunternehmungen in den Tourismusgebieten einen tragfähigen Kompromiss zu finden, der dann sowohl den Anspruch berücksichtigt, möglichst lange eine verkaufsoffene Zeit in den Tourismusgebieten zu haben und andererseits natürlich auch die Rechtsprechung dabei zu beachten.
Ich möchte mich bedanken beim Wirtschaftsministerium, was hier, so glaube ich, sich sehr stark engagiert hat, um diesen Kompromiss möglich zu machen.
Mein Dank gilt aber genauso auch allen anderen Akteuren,
die daran mitgewirkt haben, diesen Kompromiss so zu ermöglichen. Ich denke, wir haben einen guten Kompromiss gefunden, der jetzt auch für die notwendige Rechtssicherheit für die Einzelhandelsunternehmen in den Tourismusgebieten gesorgt hat.
Meine Damen und Herren, der Tourismus ist eine sehr schnelllebige Branche. Daraus ergeben sich Erfordernisse, die erfüllt sein müssen, um in diesem Markt auch zukünftig erfolgreich zu sein. Nachhaltiges Handeln, neue Innovationen und die richtigen Strategien im Marketing sind dafür wesentliche Voraussetzungen. Zukünftige Schlüsselthemen sind mit Sicherheit die Herausbildung einer Tourismusmarke, die ständige Sicherung beziehungsweise Erhöhung der Qualität, die weitere Verbesserung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen sowie eine integrierte, fachlich übergreifende Tourismuspolitik.
Aus diesen Kernaufgaben werden in der Tourismuskonzeption elf Leitlinien abgeleitet, welche der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus bereits detailliert erläutert hat.
Als einen besonders wichtigen Themenblock möchte ich hier das Leitziel zum weiteren Aufbau einer Tourismusmarke Mecklenburg-Vorpommern nochmals gesondert betrachten. Um zukünftig weitere touristische Neukunden für unser Bundesland zu gewinnen, ist bei der Realisierung dieses Leitzieles eine enge Abstimmung aller beteiligten Akteure zwingend notwendig. Die Herausforderung besteht darin, die Besonderheiten und Stärken einzelner Regionen und Akteure im Rahmen einer einheitlichen Darstellung unseres Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern zur Geltung zu bringen.
Mit dem vorliegenden Kommunikationskonzept sowie einer zunehmenden Vernetzung des touristischen Marketings mit dem Landesmarketing sowie dem regionalen Marketing, aber auch durch eine bessere Vermarktung der Ostseeregion im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit sind dabei, meine Damen und Herren, bereits wichtige Schritte unternommen worden. Es gilt zukünftig, dem Gleichgewicht zwischen regionalen Besonder
heiten und dem Erfordernis einer einheitlichen Marke noch besser Rechnung zu tragen.
Meine Damen und Herren, aber auch die Weiterentwicklung entsprechender Qualitätsstandards müssen wir unbedingt im Auge behalten. Es ist schon einiges zur Qualität gesagt worden und es ist auch deutlich gemacht worden, wo wir in Mecklenburg-Vorpommern Vorreiter sind. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es hier auf jeden Fall noch viel zu tun gibt, insbesondere wenn wir auch zukünftig wettbewerbsfähig sein wollen. Auch wenn wir zurzeit bereits über eine sehr moderne Tourismusinfrastruktur verfügen, so dürfen wir uns auch in diesem Bereich mit dem Erreichten keinesfalls zufriedengeben und, es ist schon darauf hingewiesen worden, viele Unternehmungen oder auch öffentliche Infrastruktur sind nach 10 bis 20 Jahren durchaus überholungsbedürftig.
Mit Sicherheit, meine Damen und Herren, werden die anderen Tourismusregionen versuchen, zu uns aufzuschließen. Darüber hinaus darf man davon ausgehen, dass auch der Gast nicht jedes Jahr mit dem gleichen Stand zufrieden sein wird. Wenn wir unsere Gäste also langfristig an uns binden wollen, müssen wir innovativ sein, Neuheiten bieten und vor allem die Qualität ständig verbessern.
In engem Zusammenhang mit der Sicherung und Steigerung der Qualität steht auch die Herausforderung, sehr gute und motivierte Fachkräfte im Land zu halten beziehungsweise neue auszubilden. Um es deutlich zu sagen, eine gute Qualität kann nur mit fachlich gutem und motiviertem Personal garantiert werden. Dazu gehört mit Sicherheit die Bezahlung, dazu gehören natürlich auch andere Angebote für die Mitarbeiter wie zum Bei spiel Unterbringungsangebote, Kinderbetreuungsangebote und vieles mehr.
Meine Damen und Herren, gerade vor diesem Hintergrund möchte ich darauf hinweisen, dass die bestehende Lohnstruktur im Tourismussektor durchaus große Probleme bereitet.
Hier sind die Tarifpartner gefordert, einen machbaren, aber auch vernünftigen Kompromiss zu finden. Dabei muss auch beachtet werden, dass wir mit anderen Tourismusregionen in einem harten Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte stehen. Wir merken das heute schon, dass es durchaus eine entsprechende Abwanderungsbewegung gerade auch ins Ausland gibt.
Die in der Fortschreibung der Landestourismuskonzeption ausgewiesene Bilanz stellt sich, wie bereits festgestellt, sehr positiv dar. Der Tourismus ist einer der Bereiche, in denen Mecklenburg-Vorpommern eine Spitzenposition einnimmt und dadurch auch auf Bundesebene ein wirkliches Gewicht hat. Zu Recht dürfen wir auf diese Erfolge sehr stolz sein. Dennoch gilt es, wie ich hier bereits dargelegt habe, sich nicht auf den Lorbeeren auszuruhen, sondern stetig daran zu arbeiten, diesen Spitzenplatz zu behaupten und weiter auszubauen. Dafür, meine Damen und Herren, stellt die Landestourismuskonzeption eine sehr gute Grundlage dar und wir sollten gemeinsam daran arbeiten, sie mit Leben zu erfüllen und umzusetzen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Roolf! Meine Dame und meine Herren von der FDP-Fraktion! Sie haben recht, wir haben uns in Erster Lesung mit Ihrem Gesetzentwurf befasst. Ich muss aber auch eines sagen: Ein Gesetzentwurf sollte so viel Inhalt haben, dass es dann auch Sinn macht, sich in den Ausschüssen damit zu befassen,
und bedauerlicherweise muss ich Ihrem Gesetzentwurf irgendwo diesen Inhalt absprechen.
Und, Herr Roolf, ich finde es bedauerlich, dass Sie in Ihrem sehr emotional vorgetragenen Statement oder in Ihrem Beitrag tatsächlich auch heute nichts Neues gesagt haben, keinen neuen Inhalt dargestellt haben,
Sie haben vielmehr immer gesagt, was Sie nicht wollen: Sie wollen nicht die Eigenständigkeit des Landesrechnungshofes infrage stellen, Sie wollen nicht den Landesrechnungshof für andere Aufgaben missbrauchen. Was Sie aber nun eigentlich mit Ihrem Gesetzentwurf erreichen wollen, das ist mir auch aufgrund Ihres Beitrages heute nicht, überhaupt nicht deutlich geworden. Und insofern wird es Sie nicht überraschen, dass die Koalitionsfraktionen auch heute nach der Zweiten Lesung zu keinem anderen Ergebnis kommen, als diese Novellierung der Landeshaushaltsordnung abzulehnen.
Ich darf aber auch noch mal deutlich machen, dass es durchaus Möglichkeiten, hinreichend Möglichkeiten der Opposition gibt, ihre Rechte hier zu vertreten. Es gibt die Möglichkeit, einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Und da nun mit der Begründung zu kommen, dass das zu zeitlichem Verzug führt, ist irgendwo nicht nachvollziehbar. Sie haben regelmäßig die Möglichkeit, im Finanzausschuss oder in anderen Ausschüssen Ihre Fragen zu stellen. Und ich glaube feststellen zu dürfen, dass Ihnen diese Fragen auch immer umfänglich, gerade im Finanzausschuss, beantwortet worden sind.
Also insofern verstehe ich nicht, was diese Änderung oder diese Novellierung der Landeshaushaltsordnung letztendlich bewirken soll.
Hinzu kommt, es gibt eine solche gesetzliche Regelung, wie Sie sie vorschlagen, in fast keinem anderen Bundesland. Es gibt eine Ausnahme, das ist, glaube ich, die Hansestadt Hamburg, aber ansonsten haben wir eine solche Regelung in keinem anderen Bundesland. Und es stellt sich natürlich für uns auch die Frage, warum wir eine solche Ausnahme denn hier in Mecklenburg-Vorpommern zur Regel werden lassen wollen. Dafür gibt es keinen ersichtlichen Grund. Und wie gesagt, ich meine, Sie sollten auch als Opposition die Möglichkeiten nutzen, die Ihnen gegeben sind, die Ihnen ausführlich gegeben sind. Auch auf das Informationsfreiheitsgesetz wurde ja hingewiesen.
Ich glaube, wir haben gerade im Lande MecklenburgVorpommern so viele Regeln und so viele Möglichkeiten, dass die Opposition hier tätig werden kann, dass es keiner zusätzlichen Regelung über die Landeshaushaltsordnung bedarf. Und ich meine auch nicht, dass es not
wendig ist, den Landesrechnungshof über die Aufgaben hinaus, die er bereits hat, mit einer solchen Aufgabe zu beschäftigen. Es kann ganz einfach nicht sein, dass der Landesrechnungshof, meine Dame, meine Herren von der FDP-Fraktion, Ihren Job machen soll. Das ist Ihre Aufgabe und dafür können wir bitte jetzt nicht noch den Landesrechnungshof missbrauchen.
Also wir werden als Koalitionsfraktionen Ihren Gesetzentwurf ablehnen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Präsident des Landesrechnungshofes! Wie die Vorsitzende des Finanzausschusses, Frau Schwebs, bereits berichtet hat, haben wir uns im Finanzausschuss als federführender Ausschuss in neun Beratungen mit dem Antrag der Finanzministerin auf Entlastung der Landesregierung für das
Haushaltsjahr 2007, der Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes sowie dem Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2009, Landesfinanzbericht 2009, und Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2009 (Teil 2) Kommunalfinanzbericht befasst.
Gleich am Anfang meiner Rede möchte ich mich für die gute und sehr konstruktive Zusammenarbeit sowohl beim Landesrechnungshof als auch bei den einzelnen Ministerien, insbesondere beim Finanzministerium, und natürlich bei den mitberatenden Fachausschüssen bedanken.
Ich möchte gerne das bestätigen, was der Kollege Borchert schon zu den Fachausschüssen gesagt hat. Es war sehr günstig, dass in den Fachausschüssen diesmal eine intensive Beratung dieser Vorlage stattgefunden hat, und es insofern oftmals möglich war, auch den Empfehlungen der Fachausschüsse zu folgen.
Meine Damen und Herren, der Landesrechnungshof hat die Beratungen im Finanzausschuss und auch in den mitberatenden Fachausschüssen intensiv begleitet. Darüber hinaus hatte der Finanzausschuss im Rahmen der Beratungen ebenfalls die Gelegenheit, die gerade erst wieder bezogenen, neu sanierten Räumlichkeiten in Neubrandenburg vor Ort in Augenschein zu nehmen. Hierfür schönen Dank, insbesondere an den Vizepräsidenten, Herrn Arenskrieger, und auch an alle Mitarbeiter, die uns dort begleitet und uns die Räumlichkeiten in Neubrandenburg gezeigt haben.
Ich denke, es war für viele von uns recht interessant, das dort zu sehen.
Meine Damen und Herren, eine sehr konstruktive Zusammenarbeit gab es auch mit den einzelnen Ministerien, insbesondere mit dem Finanzministerium. Alle Ministerien haben die Beratungen sowohl in den mitberatenden Fachausschüssen als auch im Finanzausschuss intensiv begleitet. Dadurch war es möglich, viele Fragen auf kurzem Wege zu beantworten. Und, meine Damen und Herren, es wurde deutlich, dass aufgrund der Prüfergebnisse des Landesrechnungshofes sehr intensiv in den Fachministerien an der Umsetzung der gegebenen Empfehlungen gearbeitet wird.
Meine Damen und Herren, es liegt sicherlich auch in der Natur der Sache, dass in einer sachlichen Diskussion zwischen den beteiligten Ministerien dem Landesrechnungshof und den Parlamentariern nicht immer in allen Punkten eine hundertprozentige Übereinstimmung erlangt werden kann. Ich denke, an den Ausführungen von Frau Reese ist das eben auch schon ein wenig deutlich geworden. So gibt es neben den vielen Punkten, in denen der Finanzausschuss den Empfehlungen des Landesrechnungshofes folgte, auch einige Punkte, in denen abweichend eine Kenntnisnahme empfohlen wird.
Erfreulich ist im Ergebnis der Beratungen festzustellen, dass durch die Ministerien bereits ein Großteil der im Rahmen der Prüfung ausgesprochenen Anregungen des Landesrechnungshofes umgesetzt wurden. Das machte es dann auch möglich, teilweise von den Empfehlungen des Landesrechnungshofes abzuweichen und hier eine Kenntnisnahme zu beschließen. Insgesamt, glaube ich, darf man feststellen, dass sich die Zusammenarbeit zwischen Landesrechnungshof und Ministerien wesent
lich verbessert hat und dass auch hier der kurze Weg gesucht wird, um Probleme einer Lösung zuzuführen.
Inhaltlich – und auch das haben meine Vorredner schon gesagt – haben wir im Rahmen der Beratungen im Finanzausschuss eine Vielzahl von Themen bearbeitet. Dies reichte von Blumenpräsenten für Mitarbeiter bis zu der Frage, wie die Zahlstellen von Ministerien und Behörden organisiert werden sollen und anderes mehr. Im IT-Bereich wurden die Empfehlungen des Landesrechnungshofes für Rationalisierungsmaßnahmen und länderübergreifende Kooperation bestätigt. Und, meine Damen und Herren, natürlich durfte auch in der heutigen Zeit der Hinweis des Landesrechnungshofes hinsichtlich der Notwendigkeit einer weiteren Haushaltskonsolidierung nicht fehlen. Dementsprechend hat der Finanzausschuss einer Entschließung zugestimmt, die Landesregierung zu ersuchen, die Haushaltskonsolidierung konsequent fortzusetzen.
Zum Kommunalfinanzbericht wurde eine Entschließung hinsichtlich der Konsolidierung des Haushaltes der Landeshauptstadt Schwerin zugestimmt. Über weitere Themen ist hier durch meine Vorredner auch schon gesprochen worden. Ich erspare mir das jetzt. Das ist im Bericht der Vorsitzenden erwähnt worden und auch der Kollege Borchert ist schon darauf eingegangen.
Ich denke, Frau Schwebs hat über den Beratungsverlauf und die daraus resultierenden Ergebnisse umfänglich berichtet. Ich möchte mich noch mal ganz herzlich bedanken, auch beim Ausschusssekretariat. Ich denke, die haben uns hervorragend begleitet
bei der Arbeit des Ausschusses und bei der Beratung.
Mit der heutigen Beratung dieses Berichtes und der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses finden die intensiven Beratungen dieser wichtigen Vorlage ihren Abschluss. Ich bitte Sie nun, meine Damen und Herren, so wie der Kollege Borchert auch schon namens der Koalitionsfraktionen um Ihre Zustimmung, sowohl was die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses betrifft als auch für die Entlastung der Landesregierung für die Haushaltsführung. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst feststellen,
dass ich es schlimm finde, dass ich es wirklich schlimm finde,
wie in diesem Parlament Themen, die die Menschen durchaus bewegen, für irgendwelche Hasstiraden missbraucht werden, für irgendwelchen politischen Populismus.
Ich glaube, das ist schlichtweg nicht mehr auszuhalten.
Und wenn hier zur Gewalt und zum Hass aufgefordert wird, dann kann man das nur ablehnen.
Ich meinte eben, Frau Lück, nicht Sie, sondern ich meinte eher die Herren an der rechten Seite und den Beitrag von Herrn Andrejewski.
Darum ging es. Und ich glaube nicht, dass der besonders dafür geeignet war, hier zur politischen Diskussion, zur sachlichen Diskussion von Demokraten einen Beitrag zu leisten.
Das wollte ich noch mal deutlich gesagt haben. Und ich denke, da werden Sie mir sicherlich zustimmen, auch als Linksfraktion.
Aber, Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich will gleich am Anfang eins deutlich machen: Natürlich haben wir hier in der Koalition im Lande durchaus zu bestimmten Themen unterschiedliche Auffassungen. Dass ich mit der Auffassung von Herrn Borchert heute nicht übereinstimme, das überrascht sicherlich keinen.
Interessant ist, dass wir dann am Ende zum gleichen Ergebnis kommen werden,
nämlich den Antrag und den Änderungsantrag abzulehnen. Dennoch glaube ich auch, dass man feststellen darf, dass uns das nicht daran hindert, im Interesse des Landes hier auch gemeinsame Politik zu machen, soweit es um Landesinteressen geht. Also das wollte ich auch noch mal ganz deutlich am Anfang gesagt haben.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich mit einigen Feststellungen beginnen, die – es wird Sie nicht wundern – maßgeblich von denen der Linksfraktion, aber auch von denen der SPD abweichen. Zunächst möchte ich feststellen, dass das Sparpaket durchaus ausgewogen ist, nämlich weil es nicht nur den sozialen Bereich betrifft, sondern genauso auch andere Bereiche wie den Wirtschaftsbereich, den Bereich der Finanzen der Banken,
auch den Verteidigungshaushalt, die Bundesverwaltung und einiges andere mehr. Und wenn man das mal so in der Gesamtheit betrachtet, dann merkt man sehr schnell auch die Ausgewogenheit dieses Sparpaketes.
Ein Zweites. Herr Borchert, und da spreche ich Sie jetzt an, es gab wirklich mal einen anderen Grundsatz bei der SPD, nämlich Haushaltskonsolidierung nicht nur durch Einnahmeerhöhung, sondern auch durch Senkung der Ausgaben. Und ich darf mal daran erinnern, dass das immer noch finanzpolitischer Konsens auch hier im Lande ist. Dieses sagt aber auch das Sparpaket. Es geht also nicht nur darum, Einnahmen zu erhöhen, was in bestimmten Bereichen durchaus getan wird, sondern auch Ausgaben zu senken. Und das waren Grundsätze, die uns früher in der Großen Koalition auch immer auf Bundesebene vereint haben. Dass die SPD das heute anders sieht, okay, das mag natürlich im Zusammenhang mit der gesamten politischen Entwicklung stehen.
Ich möchte auch noch mal positiv hervorheben, denn es geht immer ein bisschen unter, dass wir auch Mehrausgaben planen, nämlich für einen ganz wichtigen Bereich: Bildung und Forschung. Dazu hat sich die Koalition in Berlin mal verpflichtet, und sie tut es auch. Wir werden dafür 12 Milliarden zur Verfügung stellen. Und, meine Damen und Herren, es geht im Grundsatz nicht darum, Arbeitslosigkeit zu fördern, sondern Arbeit zu fördern.
Und erfreulicherweise sind wir da in Deutschland zunehmend auf einem besseren Wege. Wenn man sich die Arbeitslosenzahlen in Mecklenburg-Vorpommern betrachtet,
wie sie sich in der zurückliegenden Zeit entwickelt haben, und auch deutschlandweit betrachtet, dann ist das eine positive Entwicklung, die zeigt, dass viele politische Maßnahmen, die auf Bundesebene, aber auch im Land getroffen worden sind, durchaus ihre Erfolge zeigen.
Meine Damen und Herren, in der politischen Auseinandersetzung ist es sicherlich völlig normal, dass die Opposition die vorgeschlagenen Maßnahmen einer Regierung kritisiert. Das ist auf Bundesebene so, das ist auf Landesebene so.
Allerdings darf man dann auch erwarten, dass in einem solchen Fall durch die kritische Opposition auch machbare Alternativen aufgezeigt werden.
Entschuldigen Sie mal, ich kann mich ja nur auf Ihren Antrag beziehen,
und das ist halt bei dem vorliegenden Antrag Ihrer Fraktion und auch im Änderungsantrag nicht der Fall.
Herr Kollege Borchert hat in seiner Rede einige Alternativen aufgezeigt. Okay, darüber kann man geteilter Meinung sein. Mit Sicherheit sind einige davon nicht machbar, aber in Ihrem Antrag vermisse ich die noch total. Das muss ich erst mal so sagen, und insofern ist es wieder mal bedauerlicherweise der Fall, dass es an entsprechenden Alternativvorschlägen fehlt.
Stattdessen begnügt man sich damit, erst einmal soziale Ungerechtigkeit zu konstatieren und eine Auflistung von Einzelpunkten hinzuzufügen, die der Fraktion DIE LINKE an dem Sparpaket der Bundesregierung missfallen.
Meine Damen und Herren, schon im ersten Teil, in dem die Antragsteller eine soziale Ungerechtigkeit herleiten möchten, offenbart sich bereits ein grundlegender Irrtum. So wird im zweiten Satz vorgeschlagen, anstelle der vorliegenden Sparvorschläge, ich zitiere, „die Verursacher der Krise in Verantwortung zu nehmen“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Linksfraktion,
in diesem Zusammenhang erstens die Feststellung: Wer ist eigentlich Verursacher der Krise?
Eine Krise ist ein Prozess, der nicht auf Einzelne zurückzuführen ist, sondern sich global vollzieht.
Sicherlich gab es welche, die dazu beigetragen haben.
Aber wir reden hier,
wir reden hier nicht über Maßnahmen zur Krisenbewältigung,
sondern wir reden über ein Sparpaket, das die Bundesregierung mitnichten als Bestrafung für irgendwelche Verursacher von Krisen aufgelegt hat. Vielmehr geht es hierbei um Haushaltskonsolidierung.
Und ursächlich für die dramatische Haushaltssituation ist halt nicht alleine die globale Wirtschafts- und Finanzkrise,
sondern wir haben auch zu verzeichnen,
dass es auch vorher schon eine enorme Verschuldung in Deutschland gegeben hat
und insofern natürlich das dringende Erfordernis besteht,
diesen Haushalt in Ordnung zu bringen und an der Haushaltskonsolidierung zu arbeiten.
In dem Zusammenhang darf ich Sie auch nochmals daran erinnern, dass durch den Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates im Jahre 2009 die Schuldenbremse verbindlich im Grundgesetz festgeschrieben wurde.
Und das steht nicht im direkten Zusammenhang mit der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise,
sondern das haben mal die Abgeordneten des Bundestages unterstützt vom Bundesrat getan, weil man sich dessen bewusst war, dass wir etwas tun müssen, um die öffentlichen Haushalte in Ordnung zu bringen
und die Belastungen nicht auf zukünftige Generationen zu übertragen.
Meine Damen und Herren,
mit dieser Entscheidung des Bundestages und des Bundesrates sind wir alle verpflichtet, das Haushaltsdefizit Schritt für Schritt zurückzuführen.
Auch wenn das einigen jetzt nicht gefallen mag, meine Damen und Herren, so ist diese Verpflichtung nicht nur mit Verfassungsrang ausgestattet, sondern im Interesse der Zukunft unseres Landes auch richtig und notwendig.
Wenn man sich die Haushaltsentwicklung der Haushalte der letzten Jahre auf Bundesebene ansieht, muss man feststellen, dass allein in den Jahren 2005 bis 2010 der Bundeshaushalt um über 25 Prozent angestiegen ist. Und bei Gesamtausgaben im Bundeshaushalt von 327 Milliarden Euro sind wir in der Situation, in diesem Jahr sage und schreibe 65 Milliarden Euro neue Schulen aufnehmen zu müssen.
Meine Damen und Herren, Gerechtigkeit, soziale Gerechtigkeit ist sicherlich eine richtige Forderung, der wir uns auf keinen Fall verschließen. Es ist wichtig, für soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Aber ist es nicht genauso unmoralisch, wenn man permanent über seine Verhältnisse lebt
und permanent mehr Geld ausgibt, als man einnimmt?
Deshalb ist es eben völlig richtig und absolut notwendig,
die in den letzten Jahren immer weiter angestiegene Staatsverschuldung schrittweise zurückzuführen,
denn im Moment leben wir von der Substanz.
Und das, Frau Borchardt, kann auf Dauer so nicht funktionieren. Diese Einsicht spielt aber in dem vorliegenden Antrag überhaupt keine Rolle. Stattdessen beschränken Sie sich darauf, die einzelnen Sparmaßnahmen zu zerreden und eine soziale Ungerechtigkeit der Sparmaßnahmen zu konstruieren.
Meine Damen und Herren,
wenn man sich einmal die Entwicklung der Sozialausgaben im Bundeshaushalt ansieht,
so ist festzustellen, dass im Jahre 1980 der Anteil der Sozialausgaben bei 16 Prozent lag. Im Jahre 1990 wurde er unter anderem auch aufgrund der durch die Wiedervereinigung bedingten Sonderausgaben auf circa 30 Prozent erhöht. Und – ich glaube, der Kollege Roolf hat es auch schon gesagt – heute liegen wir bei einem Anteil von 55 Prozent der Gesamtausgaben des Bundeshaushaltes, was die Sozialausgaben betrifft.
Insofern ist die immer wieder vorgetragene Behauptung, der Sozialstaat wird über Gebühr zurückgefahren, eindeutig übertrieben.
Bei einem so hohen Anteil an Gesamtausgaben
sollte, so meinen wir, und das muss jedem klar sein, dieses auch in einem entsprechenden Sparpaket berücksichtigt werden.
Es kann nicht sein, dass in allen anderen Bereichen gespart wird, aber in dem Bereich,
der nun mal den größten Teil der Gesamtausgaben des Bundeshaushaltes ausmacht, nicht.
Das Sparpaket sieht für das kommende Jahr vor,
im Bereich Neujustierung von Sozialgesetzen
Einsparmaßnahmen in Höhe von circa 5 Milliarden zu realisieren.
In den anderen Bereichen des Sparpakets werden Sparmaßnahmen von über 8 Milliarden Euro in Ansatz gebracht. Im Übrigen wird sich der prozentuale Anteil der vom Sozialbereich unabhängigen Einsparungen bis zum Jahre 2014 noch weiter deutlich erhöhen. Von einer sozialen Unausgewogenheit kann insofern keine Rede sein.
Meine Damen und Herren,
nun kann man natürlich jede einzelne Maßnahme aufgreifen und für sich zerreden. In einer Demokratie soll es ja so sein, dass die betroffenen Gruppen für ihre Interessen einstehen.
Kritiken müssen aber auch immer in einem Gesamtzusammenhang betrachtet werden.
Das gilt in besonderer Weise auch für die in dem Antrag gleich noch aufgeführten Forderungen der Linksfraktion,
welche ja immer wieder auf Bundes- und Landesebene kommen, nämlich zur Art der Beteiligung der Banken an den Krisenkosten,
der Neufassung der Erbschaftsteuer
und der Laufzeit von AKWs.
Dass unsere Fraktion in diesen Punkten anderer Meinung ist als DIE LINKE, ist hinlänglich bekannt, hat aber mit der Notwendigkeit des Sparpakets zur Haushaltskonsolidierung überhaupt nichts zu tun.
Meine Damen und Herren, kein Sparpaket wurde und wird je von allen als gerecht empfunden werden. Das von der Bundesregierung jetzt vorgestellte kann daher diesem Anspruch ebenfalls nicht genügen, dass alle darüber glücklich sind.
Es ist aber als Gesamtpaket ausgewogen und für die Zukunft der Bundesrepublik von größter Sicherheit und Wichtigkeit. Dies bedeutet aber nicht, dass man natürlich nicht einzelne Punkte des Sparpaketes auch zukünftig weiter kritisch betrachten sollte und betrachten wird. Auch Sparpakete können fortgeschrieben werden.
Was die Aufforderung an die Landesregierung betrifft, hier tätig zu werden – ich glaube mal, eins ist deutlich geworden in der Diskussion der letzten Wochen, die Landesregierung tut das sehr intensiv. Die brauchen wir also dazu nicht mehr aufzufordern.
Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten in manchen Punkten, aber alles in allem, meine Damen und Herren der Linksfraktion, bleibt eins: Der im Antrag formulierten Kritik können wir so nicht zustimmen. Die Aufforderung an die Landesregierung erachten wir als nicht notwendig. Insofern werden wir sowohl Ihren Änderungsantrag als auch den Antrag in Gänze ablehnen.
Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst möchte ich mich erst mal bedanken bei der Finanzministerin für die Darstellung ihrer zum Teil persönlichen Meinung, die aber, glaube ich, auch das deutlich gemacht hat, was ich in der vorhergehenden Debatte schon mal gesagt habe: Die Landesregierung wird sich für bestimmte Fragen sowieso einsetzen. Das Sparpaket ist ja eben noch mal angesprochen worden.
Aber besonders dankbar war ich natürlich für die Aussage, dass wir dank der Fraktion DIE LINKE dann immer mal bundespolitische Themen hier auf die Tagesordnung bekommen,
die eigentlich herzlich wenig mit Landespolitik zu tun haben,
weil tatsächlich so, wie denn die Finanzministerin in ihren Ausführungen auch schon deutlich gemacht hat, die Einflussmöglichkeit auf Landesebene relativ eingeschränkt ist. Insofern kann ich dem nur zustimmen. Es handelt sich hierbei ganz einfach um taktische Anträge, die dazu führen sollen, auch mal die unterschiedlichen Positionen der beiden Koalitionsfraktionen deutlich zu machen. Aber, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, diesen Gefallen wollen wir Ihnen gerne wiederum tun.
Meine Damen und Herren, dass die Linksfraktion in finanz- und wirtschaftspolitischer Hinsicht eine grundsätzlich andere Auffassung als die CDU-Fraktion vertritt, ist hinlänglich bekannt.
Manchmal ist es bei der SPD-Fraktion auch so, wobei ich eben festgestellt habe, dass es im besonderen Fall vielleicht doch Gemeinsamkeiten geben wird.
So hat sich also bei Ihnen, meine Damen und Herren der Linksfraktion, nach wie vor die Einsicht nicht durchgesetzt, dass eine nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nur bei gleichzeitiger Betrachtung sowohl der Einnahme- als auch der Ausgabeseite wirklich erreicht werden kann.
Das Patentrezept – wie immer – der Fraktion DIE LINKE besteht nach wie vor darin,
eine Erhöhung der Steuern in unterschiedlichen Bereichen zu fordern. Das haben wir ja nun immer wieder.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insofern überrascht uns die Forderung nach einer höheren Einkommenssteuer überhaupt nicht. Allerdings musste ich auch beim Lesen Ihres Antrages wiederum feststellen, dass Haushaltskonsolidierung für Sie kein Thema ist, sondern Sie eigentlich nur über Ausgaben reden,
aber nicht über Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Meinungsverschiedenheit sind wir aber der festen Überzeugung, dass eine einseitige Erhöhung des Spitzensteuersatzes zurzeit eindeutig die falsche Maßnahme wäre.
Dies sehen im Übrigen auch verschiedene Wirtschafts- und Finanzexperten gleichermaßen so.
Meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, wieder einmal versuchen Sie, mit der Diskussion zum Spitzensteuersatz eine Gerechtigkeitsdebatte zu führen.
Dazu sei hier nur erwähnt, dass die Einkommenssteuer in Deutschland schon heute so progressiv gestaltet ist, dass die zehn Prozent Steuerzahler mit den höchsten Einkommen mehr als die Hälfte des gesamten Einkommenssteueraufkommens bezahlen.
Dass Ihnen das auch noch lange nicht ausreicht, ist uns schon klar und bewusst.
Meine Damen und Herren, unbedingt ist auch zu beachten, dass zu den Steuerbelastungen der Einkommenssteuer noch der Solidaritätszuschlag hinzukommt, sodass sich unter dem Strich bereits heute eine Belastung der höheren und höchsten Einkommensgruppen von nahezu 50 Prozent ergibt. Dies entspricht im Übrigen auch den Steuersätzen...
Dies entspricht im Übrigen auch den Spitzensteuersätzen...
Herr Pastörs, mit Ihnen rede ich im Moment nicht.
Dies entspricht im Übrigen auch den Spitzensteuersätzen der Nachbarländer, die bereits auch in Ihrem Antrag
genannt sind, zum Beispiel Großbritannien, Österreich, Niederlande und Finnland.
Als wesentlich wichtiger als die von Ihnen beabsichtigte Gerechtigkeitsdebatte erachte ich allerdings die Fragestellung nach den Gründen, welche für die Entscheidung der rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Schröder maßgeblich waren, den Spitzensteuersatz von 53 auf 42 Prozent zu senken. Entscheidend war nämlich damals die Überlegung, dass hohe Einkommenssteuersätze unter Wachstums- und Beschäftigungsaspekten kontraproduktiv wirken könnten. Von dem Spitzensteuersatz sind eben insbesondere auch Unternehmer des Mittelstandes betroffen.
Gerade durch diese werden aber neue Investitionen getätigt und neue Arbeitsplätze geschaffen.
Dafür gibt es durchaus Beweise, natürlich,