Marius Weiß

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Last Statements

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Landau und Herr Kollege Noll, wenn man jetzt in der zweiten Lesung ist und eine Anhörung gehabt hat, dann ist es etwas wenig, wenn man wie Sie, Herr Noll, einfach Stellungnahmen der Anzuhörenden vorliest und dabei nur solche Sätze herauspickt, die einem gerade in den Kram passen.
Das ist intellektuell etwas wenig, da muss man sich etwas intensiver mit der Sache auseinandersetzen. Wenn ich mir die einzelnen Punkte der Anzuhörenden, die hier schon benannt wurden, anschaue: Da ist beispielsweise bemerkt worden, die Kommunen hätten Kritik am Gesetzentwurf geäußert. Wenn man sich die Stellungnahmen genau ansieht, dann kann man das nicht nachvollziehen.
Von den Kommunen ist das Kostenargument genannt worden. Mit dem Argument der Kosten kann man jegliche Transparenz ablehnen. Wir sind der Meinung, dass die Kosten, die sich mit diesem Gesetz ergeben würden, absolut im Verhältnis stehen und keine übermäßige Belastung verursachen würden.
Wir glauben auch nicht der Argumentation, dass die öffentlichen Unternehmen dadurch im Vergleich zu den privaten geschwächt würden. Das kann ich überhaupt nicht sehen. Gerade die Umsetzung von Good Governance kann man auch als Werbung ansehen und positiv herausstellen. Das muss also kein Nachteil sein, sondern kann im Gegenteil ein Vorteil in der Konkurrenz sein.
Auf eine Stellungnahme möchte ich noch einmal besonders hinweisen. Hier ist eben aus der Stellungnahme des Städtetags nur die Kritik vorgelesen worden. Der Städtetag schreibt aber z. B. auch:
Es gibt jedoch auch beachtliche Stimmen aus unserer Mitgliedschaft, die den Gesetzentwurf positiv bewerten und die geforderte Transparenz als einen wesentlichen Bestandteil der Legitimation wirtschaftlicher Betätigung in öffentlich beherrschten Unternehmen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern ansehen. Zudem weisen sie darauf hin, dass die Bürger ein Recht haben, zu erfahren, was mit ihren Steuergeldern geschieht.
Das ist korrekt, und deswegen haben die GRÜNEN diesen Gesetzentwurf eingebracht. Dieser positiven Stellungnahme, die hier vom Städtetag vorliegt, haben sich Transparency und Germanwatch angeschlossen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für den Landkreistag, der das Gesetz grundsätzlich begrüßt. – So steht es ausdrücklich in der Stellungnahme.
Auch die Kritik, die vom Datenschutzbeauftragten wiederholt hier vorgetragen wurde, kann ich nicht so stehen lassen und nicht so ganz nachvollziehen. Es ist ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung genannt worden. Das ist im Prinzip richtig, es handelt sich um einen Eingriff. Ob das Ganze unverhältnismäßig ist, muss man sehen, wenn die rechtliche Wertung erfolgt. Es gibt andere Länder in Europa, die ganze Steuererklärungen ins Netz stellen.
Ich glaube, dass sich der Eingriff, über den wir hier reden, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegt. Im Übrigen hat der Datenschutzbeauftragte zur Frage der Verhältnismäßigkeit auch keinerlei Wertung abgegeben und diesbezüglich auch kein Gutachten vorgelegt.
Ich möchte gern eine weitere Aussage des Datenschutzbeauftragten wiederholen. Die Erweiterung des Veröffentlichungstatbestands auf Beratungs- und Vermittlungsleistungen beispielsweise hat der Datenschutzbeauftragte ausdrücklich als sachgerecht bezeichnet. – Ich glaube, es gehört zur Wahrheit dazu, Stellungnahmen auch komplett zu zitieren.
Zu guter Letzt zum Bund der Steuerzahler. Ich habe mich richtig gefreut; denn der Bund der Steuerzahler begrüßt diesen Gesetzentwurf nicht nur, er fordert darüber hinaus eine weiter gehende Regelung. Damit liegt er voll und ganz auf der Linie der SPD – ich habe mir direkt ein Kreuzchen in den Kalender gemacht, das einmal sagen zu dürften, aber so ist es in der Tat. Das ist nämlich auch der Unterschied von unserer Position zu derjenigen der GRÜNEN: Uns reicht es nicht, reine Transparenz herzustellen, sondern wir hätten gern auch eine entsprechende Begrenzung der Gehälter in diesem Bereich, da wir eine solche für notwendig halten.
Zum Schluss kann man sagen, dass Hessen auch bei der Transparenz nicht mehr spitze ist. Wir haben das schon beim Datenzugangsschutz oder der Diskussion über das Informationsfreiheitsgesetz gesehen, als sich diese Landesregierung vehement gegen mehr Transparenz gewehrt hat; bei diesem Gesetz ist es ähnlich. Nordrhein-Westfalen und Hamburg sind da viel weiter. Den vollmundigen Ankündigungen von Frau Staatssekretärin Hölscher, einen Public Corporate Governance Kodex einzuführen, ist bis jetzt nichts gefolgt, es liegt noch immer nichts vor.
Ich habe im Ausschuss schon gesagt, dass es Städte wie Frankfurt oder Darmstadt gibt, die hierbei schon längst ein bisschen weiter sind. Auch in diesem Punkt der Transparenz hat die Landesregierung längst das Regieren eingestellt. Wenn Sie keine Transparenz mehr möchten, sorgt eben Rot-Grün im nächsten Jahr dafür. – Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn des Tages möchte ich Sie nicht gleich überfordern. Deshalb fange ich mit einer einfachen Frage an: Wer von Ihnen kennt denn Daisuke Motoki? – Niemand? Wie sieht es aus mit Frank Ziegele, Werner Ebke, Gregor Thüsing, Doris König, Stephan Göcken?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nur eine kleine Auswahl an Zeugen, die CDU und FDP für den UNA 18/3 benannt haben und offensichtlich für so wichtig erachten, dass diese unbedingt noch vor der Landtagswahl am 22. September 2013 gehört werden müssen.
Allerdings kann keiner dieser genannten Zeugen irgendetwas zum Kern des Untersuchungsgegenstandes beitragen. Keiner dieser genannten Zeugen hat irgendetwas mit der EBS zu tun,
mit der EBS-Stiftung, mit der Landesregierung, mit der Aufsicht über die EBS, mit den beteiligten Wirtschaftsprüfern oder sonst irgendeiner Institution, die ihn befähigen würde, irgendetwas zur Aufklärung des Kerns dieses Sachverhalts beizutragen,
nicht einer. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, da hätten Sie auch gleich Pep Guardiola auf die Zeugenliste schreiben können,
der könnte genauso wenig zur Aufklärung beitragen.
Aber vielleicht hätte er der Landtagself noch ein paar nützliche Hinweise geben können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was CDU und FDP in diesem Untersuchungsausschuss veranstalten, ist die konsequente Fortführung ihrer Taktik des Verzögerns und Verschleierns. Aber wir sind nicht bereit, dieses permanente Untergraben und Torpedieren der Aufklärung durch Schwarz und Gelb weiter hinzunehmen.
Es fing mit der Einsetzung an. Da sah sich die CDU-Fraktion nicht in der Lage, ihre Mitglieder für diesen Ausschuss zu benennen. Infolgedessen sah sich der Präsident nicht in der Lage, den Ausschuss zu seiner konstituierenden Sitzung einzuberufen. Dann hat der Ausschussvorsitzende und CDU-Generalsekretär sich geweigert, auf einen Antrag von SPD und GRÜNEN eine Sondersitzung des UNA 18/3 einzuberufen, die der zügigen Beschlussfassung von Beweisanträgen dienen sollte. Und die Landesregierung hat sage und schreibe fast vier Monate vergehen lassen, bis sie dem Ausschuss die angeforderten Akten zur Verfügung gestellt hat.
Der Gipfel in diesem durchschaubaren Spiel ist der Beweisantrag Nr. 11 von FDP und CDU: ein neunseitiger Beweisantrag mit zwölf Beweisthemen und insgesamt 76 Zeugen, die größtenteils zur Sachverhaltsaufklärung rein gar nichts beitragen können oder zu Beweisthemen befragt werden sollen, die unstreitig, irrelevant, offenkundig oder sogar außerhalb des Untersuchungsgegenstands sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist verfassungswidrig. Daran ändert sich im Übrigen auch dadurch nichts, dass Sie Ihren Beweisantrag inzwischen um zwei Beweisthemen gekürzt haben, weil Sie sich offenbar selbst nicht so ganz sicher sind, ob denn das überhaupt rechtmäßig ist, was Sie da tun.
Diese beantragte Beweiserhebung ist durch den Untersuchungsgegenstand nicht geboten, weil sie nicht das Handeln der Landesregierung im Zusammenhang mit der Förderung der Law School zum Gegenstand hat. Sie vermag nichts dazu beizutragen, mögliche Missstände bei der Förderung der EBS zum Aufbau der Law School aufzudecken, und ist deshalb für die Erfüllung des Untersuchungsauftrags nicht erforderlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Verschleierung Ihrer politischen Verantwortung für diesen Förderskandal schrecken Sie auch nicht vor einem kalkulierten Verfassungsbruch zurück – wie Sie ihn bereits in UNA 18/1 und UNA 18/2 begangen haben.
Den Verfassungsbrecher aus dem UNA 18/2 haben Sie im UNA 18/3 gleich wieder zum Vorsitzenden gewählt.
Warum findet sich denn nicht das Mitglied im Gründungskuratorium der Law School, Jörg-Uwe Hahn, auf Ihrer Zeugenliste?
Warum findet sich nicht das ehemalige Mitglied im Stiftungsvorstand Florian Rentsch auf Ihrer Zeugenliste, warum nicht der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende und Staatssekretär a. D. Dr. Walter Arnold?
Warum ist der nicht auf Ihrer Zeugenliste?
Gerade der Kollege Dr. Arnold ist eine der zentralen Figuren in diesem Skandal: so eng verquickt mit EBS und Landesregierung, dass er wahrscheinlich selbst nicht immer wusste, für wen er gerade auftritt und spricht.
Ende letzten Jahres kam sogar heraus, dass unser Kollege Dr. Arnold für die EBS mit eben dieser Landesregierung verhandelt, die er als Abgeordneter eigentlich gerade überwachen sollte.
Vor zwei Wochen ist der Jahresabschluss der EBS für das Jahr 2011 veröffentlicht worden – alles öffentlich einsehbar –, fast ein halbes Jahr nach Ablauf der gesetzlichen Frist. Darin ist öffentlich und für jedermann zu lesen, im Kapitel Rückstellungen: Die Steuerrückstellungen betreffen Rückstellungen für Umsatzsteuernachzahlungen der Jahre 2004 bis 2010 infolge der Betriebsprüfung durch das Finanzamt Wiesbaden I, insgesamt 825.000 €.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es benötigt eine Betriebsprüfung des Finanzamts, um festzustellen, dass die EBS seit dem Jahr 2004 keine Umsatzsteuer bezahlt hat.
Nun ist es sicher reiner Zufall, dass genau in diesem Jahr 2004 Walter Arnold Staatssekretär im Finanzministerium wurde,
und es ist sicher auch Zufall, dass dem Staatssekretär Arnold dies auch in seiner Funktion als Aufsichtsrat der EBS nicht aufgefallen ist. – Man kann es aber auch anders formulieren: Ab dem Moment, ab dem Walter Arnold Staatssekretär im Finanzministerium geworden ist, hat die EBS keinen Cent Steuern mehr in diesem Land bezahlt.
Erst bei einer Betriebsprüfung ist das dem Finanzamt aufgefallen – nicht aber dem Aufsichtsrat Walter Arnold.
Es ist aber sicher kein Zufall, dass CDU und FDP, im Gegensatz zu uns, diesen Walter Arnold nicht auf ihrer Zeugenliste haben. Die Vernehmung der wirklich relevanten Zeugen wie Frau Kühne-Hörmann und Herr Arnold, die Nr. 2 und Nr. 6 der Landesliste der CDU, wird so weit nach hinten geschoben, dass sie wahrscheinlich sogar in die Diskontinuität fällt.
Stattdessen versuchen CDU und FDP, den Ausschuss und die Öffentlichkeit mit irrelevanten Zeugen und irrelevanten Beweisthemen einzuschläfern – und das sogar mit Ansage.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss.
Ich zitiere den Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Greilich bei der Einsetzung dieses Ausschusses:
Wir führen diesen Untersuchungsausschuss durch und werden Sie genauso vorführen, wie wir das in den anderen auch getan haben.
Das ist Rechtsbruch mit Ansage. Was haben Sie eigentlich für ein Rechtsstaatsverständnis? Was haben Sie eigentlich für einen Respekt vor der Minderheit in diesem Haus, vor dem Staatsgerichtshof und vor der Verfassung des Landes Hessen? Das möchte ich von Ihnen gern einmal wissen.
Wir werden uns dieses Verhalten nicht mehr länger bieten lassen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal will ich die einhellige Begrüßung von Transparenz in diesem Hause für einen Moment genießen. Eben habe ich Herrn Landau gehört: „recht und billig“, Herrn Blechschmidt: „Transparenz ist dringend geboten und notwendig“. Ich hoffe, das gilt auch für die anderen Initiativen der Oppositionsfraktionen, und man begreift Transparenz im Sinne einer echten Informationsfreiheit.
Ich bin sehr gespannt. Herr Blechschmidt, Herr Landau, den einen oder anderen Debattenbeitrag werde ich mir hinsichtlich des noch im Geschäftsgang befindlichen Entwurfs eines Transparenzgesetzes der SPD-Fraktion nochmals sehr genau durchlesen.
Herr Blechschmidt, als Zweites muss ich zwei Sätze zum Vorwurf des Abschreibens sagen. Zum einen hat es Herr Frömmrich erwähnt: Das hier ist der Text eines Gesetzes aus NRW aus dem Jahr 2009. Da hat dort noch SchwarzGelb regiert.
Ich gehe davon aus, dass Schwarz-Gelb auch in diesem Hause daran interessiert ist, dass schwarz-gelbe Regierungs- bzw. Fraktionsentwürfe möglichst breit gestreut werden.
Herr Kollege Blechschmidt, zum Zweiten ist auch Kopieren eine Leistung. Sie sind nicht einmal dazu fähig, sondern lassen sich Ihre Entwürfe gleich direkt von der Landesregierung schreiben. So gesehen, ist mir Kopieren doch wesentlich lieber.
Der Gesetzentwurf, den die GRÜNEN hier vorgelegt haben, geht jedenfalls in die richtige Richtung.
Wir brauchen mehr Transparenz bei den Managergehältern in öffentlichen Unternehmen. Daher ist es richtig, alle öffentlich-rechtlichen Organisationsformen – wie Anstalten des öffentlichen Rechts oder auch Landesbetriebe, die unternehmerisch tätig sind – gesetzlich zu verpflichten, die Bezüge von Geschäftsführern und Aufsichtsräten zu veröffentlichen.
Es geht darum, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben, zu erfahren, welche Vergütungen Vorstände und Geschäftsführer sowie Mitglieder von Aufsichtsgremien in öffentlichen Unternehmen erhalten.
Bei öffentlich-rechtlichen Organisationsformen hat das Land grundsätzlich die Gesetzgebungskompetenz, eine solche Veröffentlichung anzuweisen. Bei privatrechtlichen Organisationsformen muss das Land seine Gesetzgebungskompetenz bezüglich der hinter dem Unternehmen stehenden Gesellschafter nutzen: Diese müssen verpflichtet werden, auf eine Veröffentlichung der Bezüge hinzuwirken.
Insoweit ist das hier ein guter Gesetzentwurf, den die GRÜNEN vorgelegt haben.
Neben dem bereits angesprochenen NRW ist auch Hamburg bei der Transparenz von Managergehältern einen Schritt weiter als Hessen. Dort wurden in diesem Jahr erstmals die Jahresgehälter von 50 Geschäftsführern öffentlicher Unternehmen veröffentlicht.
Wir Hessen sollten uns daran ein Beispiel nehmen und unseres Erachtens sogar noch einen Schritt darüber hinausgehen. Denn Transparenz alleine genügt hier nicht. Managergehälter sollten leistungs- und marktgerecht sein und kurzfristige und risikoreiche Entscheidungen finanziell unattraktiv machen. Sie sollten zu einer nachhaltigen Unternehmensführung motivieren, für die Beschäftigten tragbar sein und vom Steuerzahler nicht unbegrenzt mitfinanziert werden.
Aus diesen Gründen trat im Jahr 2009 auf Bundesebene das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütungen in Kraft, und aus diesen Gründen sollten wir auch bei den Managergehältern öffentlicher Unternehmen nicht nur über Transparenz, sondern auch über deren Angemessenheit reden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD-Fraktion ist der Ansicht, dass auch Managergehälter in öffentlichen Unternehmen nicht ausufern dürfen, sondern begrenzt werden sollten. Dazu jedoch, lieber Kollege Frömmrich, sagt der Gesetzentwurf der GRÜNEN leider nichts.
Unser zweiter Kritikpunkt ist, dass es hier nicht allein um die Bezahlung, sondern auch um die Qualität der Besetzung der Gremien gehen muss, sowohl im Vorstand als auch im Aufsichtsrat. Deshalb fordern wir für Hessen einen – der Name ist eben schon gefallen – Public Corporate Governance Kodex, wie es ihn im Bund bereits gibt. Mit einem solchen Kodex soll sichergestellt werden, dass
bestimmte Verhaltens- und Besetzungsregeln eingehalten werden und dass auch Aus- und Fortbildung für die Mitglieder angeboten werden. Vorstände und Aufsichtsräte müssen nämlich die Zeit und die Befähigung haben, um in öffentlichen Unternehmen ihrer großen Verantwortung gerecht zu werden. Das gilt auch für grüne Aufsichtsratsmitglieder, lieber Kollege Frömmrich. Daher sollten auch die Antragsteller ein Interesse daran haben, dass diesbezüglich eine weiterführende Regelung geschaffen wird, als Sie das mit Ihrem Gesetzentwurf erreichen.
Ich muss schon sagen: Wenn jetzt die Regierungsfraktionen oder die Staatssekretärin Hölscher als Reaktion auf diesen Gesetzentwurf in einer Pressemitteilung sagen, das Finanzministerium erarbeitet bereits einen solchen Public Corporate Governance Kodex, dann ist dies wieder einmal ein Beispiel dafür, dass die Faulen am Abend fleißig werden. Was haben Sie denn während der letzten 14 Jahre getan? Seit wann hat der Bund einen solchen Kodex? Seit fünf Jahren. Frankfurt hat einen solchen Kodex seit dem Jahr 2010, Darmstadt – das haben wir eben gehört – hat einen solchen Kodex sogar schon etwas länger. Und jetzt, nach 14 Jahren, hat sich die Hessische Landesregierung „bereits auf den Weg gemacht“. So steht es in dieser Pressemitteilung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bis jetzt hat diese Landesregierung im Bereich der Transparenz von Managergehältern, der Begrenzung solcher Gehälter und im Bereich Public Corporate Governance nichts vorzuweisen. Die GRÜNEN haben mit ihrem Gesetzentwurf eine richtige Debatte angestoßen, die jedoch in ihren geforderten Konsequenzen längst nicht ausreichend ist. Die SPD-Fraktion wird diese Beratung im Haushaltsausschuss aufmerksam und konstruktiv begleiten und ihre weiter gehenden Vorstellungen einbringen. Ich bin gespannt, ob wir auch zu einem Ergebnis kommen können. Ich bin immer optimistisch, wenn auch in diesem Fall verhalten. – Vielen Dank.
Frau Kühne-Hörmann, wird die Landesregierung die Nassauische Touristik-Bahn zwecks Instandhaltung der Strecke und Wahrung des Denkmalschutzes finanziell unterstützen?
Frau Ministerin, Sie haben eben gesagt, etwa 124.000 € seien falsch verwendet worden und würden deshalb von der Zuweisung abgezogen. Wofür wurden sie denn falsch verwendet? Ich meine, das haben Sie in der Ausschusssitzung nicht gesagt, und auch in der Pressemitteilung stand es nicht. Wofür wurden diese 124.000 € falsch ausgegeben?
Frau Ministerin Kühne-Hörmann, liegt inzwischen ein testierter Jahresabschluss der EBS für das Jahr 2011 vor?
Herr Staatsminister, vor dem Hintergrund, dass am 24. März 2010 Herr Rentsch bereits in den Stiftungsvorstand der EBS berufen wurde und er das erste Mal an einer Sitzung des Stiftungsvorstandes der EBS am 22.04.2010, also nicht einmal einen Monat nach diesem Gespräch, teilgenommen hat, frage ich: Welche Interessen hat Herr Rentsch in dem Gespräch am 24. März 2010 wahrgenom
men, die Interessen des Landes, die Interessen der EBS oder die Interessen der FDP-Fraktion?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das waren schon ein paar bemerkenswerte Beiträge, die wir eben hier gehört haben.
Herr Kollege Müller, ich will als Erstes auf eine Äußerung von Ihnen eingehen. Sie haben eben gesagt, der Rechnungshofbericht sei nicht von der Tinte des Wohlwollens geprägt.
Ich kann Ihnen sagen, Herr Kollege Müller: Angesichts der Diskussion, die wir hier in den letzten Wochen und Monaten hatten, dass Sie offenbar den Rechnungshof als Anschlussverwendungsstelle für FDP-Abgeordnete sehen, bin ich sehr, sehr froh, dass dieser Bericht des Rechnungshofs nicht von der Tinte des Wohlwollens geprägt ist.
Das ist nämlich überhaupt nicht Aufgabe des Rechnungshofs. Liebe Kollegen Müller und Büger, ich finde diesen Versuch schon interessant, ein eventuelles Scheitern dieses Prestigeprojekts zwischen Landesregierung und EBS der Opposition in die Schuhe schieben zu wollen.
Das ist so absurd, dass sich selbst Ihnen Wohlgesonnene vor einer Verbreitung schämen müssen.
Ich will nur zwei Beispiele anführen, warum das so ist. Letzten Mittwoch verkündet die Ministerin, dass aufgrund von Liquiditätsproblemen der EBS die letzte Förderrate zurückgehalten werde. Nur zwei Tage später, am 7. Dezember 2012, erklärt der Präsident der EBS, dass die Finanzierung für das nächste Jahr noch nicht gesichert sei. – Meine Damen und Herren, es braucht die Opposition nicht, um zu verkünden, dass dieses Leuchtturmprojekt von SchwarzGelb kurz vor dem Scheitern steht. Das schaffen die Beteiligten schon ganz gut allein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, morgen ist es genau ein Jahr her, dass wir als Hessischer Landtag auf Initiative der SPD den Hessischen Rechnungshof um die Prüfung der Sonderförderung der EBS gebeten haben. Ohne aus dem nun vorliegenden Bericht zitieren zu müssen,
kann sich jeder den Inhalt des Berichts vorstellen, wenn ich einfach ein paar damit verbundene Daten und Ereignisse vortrage.
Am 13. August 2012 erreicht der Berichtsentwurf das Wissenschaftsministerium. Am 21. August 2012 berichtet die Presse erstmals über den Inhalt. Am 10. September 2012, keine drei Wochen später, legt Wirtschaftsminister Rentsch seinen Sitz im Stiftungsvorstand der EBS nieder.
Drei Tage später, am 13. September 2012, berichtet Staatssekretär Saebisch im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, dass das Automobilinstitut AIM der EBS nicht mehr gefördert wird. Am 22. November 2012 kündigt Wiesbadens Oberbürgermeister Helmut Müller an, dass er ebenfalls seinen Sitz im Stiftungsvorstand der EBS niederlegt.
Am 5. Dezember 2012 erklärt Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann im Ausschuss plötzlich, dass sie – entgegen ihrer jahrelangen Praxis – die Förderung der EBS zunächst aussetzt. Zwei Tage später wird dann der Bericht des Rechnungshofs dem Landtag zugestellt. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, all das, was ich gerade aufgezählt habe, ist in den nicht einmal vier Monaten zwischen Zustellung des Berichts an die Landesregierung und Zustellung des Berichts an den Landtag passiert.
Darauf kann sich jeder sein eigenes Bild zusammenreimen, was wohl in diesem Bericht stehen wird.
Frau Ministerin Kühne-Hörmann, die SPD-Fraktion gibt Ihnen heute Abend im Wissenschaftsausschuss die Gelegenheit, zu dem Bericht Stellung zu nehmen.
Ich will mich an dieser Stelle vielmehr mit dem Bild beschäftigen, das sich uns in dieser Angelegenheit von den Umständen des Aufbaus der Law School an der EBS hier in Wiesbaden ergibt. Dieses Bild bestätigt sich leider durch den Bericht des Rechnungshofs. Auf jeder Grönland-Expedition wird der Vorangehende irgendwann ausgewechselt, weil er mangels Orientierung den Gleichgewichtssinn verliert. Frau Kühne-Hörmann, ich glaube, Sie haben die Orientierung in dieser Sache verloren. Das Gleichgewicht haben Sie ohnehin nie gehabt,
was man daran sieht, dass Sie einer privaten Hochschule insgesamt 100 Millionen € Steuermittel zugesichert haben, während gleichzeitig die staatlichen Hochschulen massiv unterfinanziert sind.
Hier wurde ein Netz aus Seilschaften, aus Männerfreunden, aus Verquickungen zwischen nahezu der halben Landesregierung und einer privaten Hochschule gesponnen, die offensichtlich zu schnell zu viel wollte.
So ist es eben: Wenn man ein so enges Netz knüpft, dann verheddert man sich früher oder später darin. Dann heißt es: Rette sich, wer kann.
Herr Koch und Herr Weimar sind nicht mehr im Amt, ihre Nachfolger Bouffier und Dr. Schäfer sind in Sachen EBS sehr, sehr schmallippig geworden, was sonst so gar nicht ihre Art ist. Der ehemalige Regierungssprecher hat die Seiten gewechselt und berät den ehemaligen Präsidenten der EBS jetzt auch ganz offiziell.
Herr Oberbürgermeister Dr. Müller und Herr Rentsch, die am engsten mit all den Machenschaften verquickt waren, sind aus der Stiftung stiften gegangen.
Nur Herr Hahn ist als letzter Mohikaner noch im Gründungskuratorium der Law School und will es auch bleiben – er ist eben, wie er ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir möchten endlich einmal wissen, wer von Schwarz und Gelb welche Rolle spielt und wer die Interessen der EBS vertritt, obwohl er eigentlich die Interessen des Landes vertreten sollte.
Die Reihe der Akteure kann ich nahtlos fortsetzen. Herr Innenminister Rhein hat uns gestern die Antwort auf unseren Berichtsantrag zukommen lassen, wie denn die Stiftungsaufsicht, für die er verantwortlich ist, mit der Stiftung der EBS umgegangen ist. Unser Berichtsantrag war vom 16. Oktober 2012. Sechs Tage später, am 22. Oktober 2012, ist auf einmal die Stiftungsaufsicht tätig geworden und hat die EBS-Stiftung schriftlich aufgefordert, Veränderungen in ihrem Vorstand für die letzten dreieinhalb Jahre anzuzeigen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, offenbar ist Innenminister Rhein mit der Prüfung der EBS genauso lax umgegangen wie der Rest des Kabinetts.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind es langsam leid, dass immer nur etwas passiert, wenn wir nachfragen, und immer nur das bestätigt wird, was bereits bekannt ist. Wir sind es wirklich langsam leid, dass wir jetzt sogar mit unseren Berichtsanträgen – wie im Fall der Stiftungsaufsicht
schon dafür sorgen müssen, dass die Landesregierung überhaupt ihren gesetzlichen Pflichten nachkommt.
Weiteres Beispiel. Letzten Freitag berichtete EBS-Präsident Cremer der versammelten Presse, dass es am Abend zuvor ein Gespräch mit der Wissenschaftsministerin über die Zukunft der EBS und deren Gespräche mit den Banken gegeben habe. Auf Nachfrage von Journalisten will Herr Cremer aber nicht sagen, wer für die EBS mit Frau KühneHörmann gesprochen habe. Warum diese Heimlichtuerei?
Die Lösung kommt einen Tag später, als wir in der „FAZ“ lesen, dass das Gespräch, von dem Präsident Cremer berichtet hat, vom stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der EBS geführt wurde. Unser Kollege Dr. Walter Arnold, CDU, verhandelt offenbar mit der Wissenschaftsministerin Frau Kühne-Hörmann, CDU, parteiintern über die EBS, und Herrn Cremer ist das Ganze anscheinend so peinlich, dass er das nicht einmal zugeben will, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Frau Kühne-Hörmann, Sie sehen an meinen Ausführungen: Sie sind wahrlich nicht die Einzige, die hier Verantwortung trägt, auch wenn Sie jetzt offenbar als Erste die Orientierung verloren haben, weil Sie dieser Expedition voranschreiten.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Sie werden noch eine ganze Menge Fragen zu beantworten haben. Wir erwarten z. B. eine Antwort darauf, wie Sie noch am 29. August 2012 im Wissenschaftsausschuss wörtlich sagen konnten, dass der aktuelle Stand des Aufbaus der Law School und der Liquidität keine Anhaltspunkte für einen Abbruch der Förderung ergibt, während der Bericht des Rechnungshofs, der etwas anderes besagt, zu diesem Zeitpunkt schon zwei Wochen in Ihrem Haus war. Diese und viele andere Fragen werden wir zu stellen haben. Sie werden sie zu beantworten haben, heute Abend und vielleicht zu anderer Gelegenheit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer Verantwortung in dieser Sache trägt, das wissen wir ganz genau. Wer Schuld trägt, das wird sich noch zeigen müssen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn Herr Staatsminister Wintermeyer hier eben versucht hat, von der Sache abzulenken – worum es eigentlich geht, ist, dass die Art und Weise, wie die Wissenschaftsministerin sich heute Morgen über den Hessischen Rechnungshof geäußert hat, schlicht und einfach inakzeptabel war.
Frau Ministerin Kühne-Hörmann, Sie sind Juristin und schulmeistern auch gern in Ihrer unnachahmlichen Art; das habe ich auch ein paarmal im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst erfahren. Deswegen kann ich Ihnen gern einmal zurückgeben: Ein Blick ins Gesetz – Sie als Juristin wissen das – hilft immer weiter; in diesem Fall das Rechnungshofgesetz. Hätten Sie dort einmal hineingeschaut, hätten Sie gesehen, dass der Rechnungshof als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen ist,
dass der Rechnungshof den Landtag und die Landesregierung unterstützt, dass die Mitglieder des Hessischen Rechnungshofs der richterlichen Unabhängigkeit unterliegen, in § 5 zum Nachlesen. Und zu § 88 Abs. 2 LHO entscheidet nicht etwa der Senatsvorsitzende allein, sondern es ist eine Kollegialentscheidung des Hessischen Rechnungshofs. – Frau Ministerin Kühne-Hörmann, ich bin schon ziemlich erschrocken, dass Sie nach der Debatte um den armen Kollegen Noll offenbar noch immer nicht in der Lage waren, einmal einen Blick in das Rechnungshofgesetz zu werfen.
Wenn Sie das getan hätten, hätten Sie sich nicht so geäußert wie heute Morgen. Dann hätten Sie nämlich gewusst, dass der Rechnungshof Feststellungen trifft und keine Vorwürfe, wie Sie es hier formuliert haben.
Sechsmal haben Sie hier das Wort „Vorwürfe“ verwendet, sechsmal falsch. Wenn Sie von der Unterstützungsfunktion und der richterlichen Unabhängigkeit des Rechnungshofs gewusst hätten, hätten Sie hier nicht solche Ausdrücke wie „Vorwürfe nicht haltbar“ oder „durch nichts zu belegen“ verwendet, wie Sie es getan haben.
Und Sie hätten hier nicht die Feststellungen des Hessischen Rechnungshofs so verkürzt wiedergegeben, dass sie bewusst in ihrer Aussagekraft verzerrt werden. All das hätten Sie nicht getan, all das, was Sie hier getan haben, ist unanständig. Dafür sollten Sie sich entschuldigen, weil Sie damit die Institution des Hessischen Rechnungshofs als Ganzes angegriffen haben.
Herr Minister Wintermeyer, was Sie hier gerade abgeliefert haben, ist schon ein echt starkes Stück. Bei den Äußerungen von Ihnen war ein einziges korrektes Wort dabei, nämlich das Wort „Feststellungen“. Das zeigt, dass Sie – im Gegensatz zu Ihrer Kollegin Kühne-Hörmann – offenbar unterscheiden können, dass der Rechnungshof Feststellungen trifft. Ansonsten ist das, was Sie hier von sich gegeben haben, eine mittelprächtige Unverschämtheit.
Wenn Sie sagen, dass die Rede von Frau Kühne-Hörmann heute Morgen von Respekt und Hochachtung vor dem Rechnungshof geprägt war – das Protokoll liegt allen vor,
es können alle gern nachlesen –, dann ist das ein Treppenwitz.
Wir akzeptieren es nicht, dass ständig versucht wird, der Opposition vorzuwerfen, wir würden die European Business School schlechtreden. Dass jetzt auch noch versucht wird, diese 1.500 Studenten, die diese Resolution bzw. diesen offenen Brief unterzeichnet haben, aufzubringen und gegen die Opposition zu instrumentalisieren, so wie Sie es getan haben, das ist nicht in Ordnung, Herr Wintermeyer.
Jetzt komme ich zu dem Antrag, den CDU und FDP hier vorgelegt haben. Das ist die nächste Unverschämtheit. Die Intention darin ist ganz klar – es steht zwischen den Zeilen –, dass es ja die Opposition gewesen sein muss, die das durchgesteckt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, ich bin mir sicher, Sie würden die Hand dafür ins Feuer legen, dass niemand aus der CDU-Fraktion – ich weiß jetzt nicht, aus welchen beiden Teilen der CDU-Fraktion,
aber aus einem Teil bestimmt – das durchgestochen hat, Herr Kollege Schork. Und aus der FDP-Fraktion habe ich in letzter Zeit auch nur Liebesbeteuerungen gegenüber Frau Kühne-Hörmann vernommen. Die Intention, die dieser Antrag hat, ist eine ziemliche Unverschämtheit.
Der zweite Punkt, Herr Kollege Schork. Jetzt können wir einmal über die Zeitung reden und gehen zurück zum 21. August 2012. Da stand das erste Mal der Inhalt des Rechnungshofberichts in der Zeitung. Ein paar Tage vorher, am 13. August 2012, hatte das Wissenschaftsministerium den Bericht schon erhalten, der Landtag aber nicht.
Die Inhalte dieses Berichtsentwurfs standen in der Zeitung, als die Regierung ihn hatte und der Landtag noch nicht. Das ist eine ziemliche Unverschämtheit, sich dann als Landesregierung hierhin zu stellen und so zu tun, als ob die Landtagsfraktionen der Opposition hier irgendetwas durchgesteckt hätten.
Herr Staatsminister, ist es der Landesregierung bekannt, ob die European Business School überhaupt schon einen Bauantrag für den Neubau gestellt hat?
Herr Kollege Warnecke kümmert sich um eine Besuchergruppe. Deshalb darf ich ihn hier vertreten.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Rolle im „Mentoring-Programm“ der FDP spielt die presseöffentlich verbreitete Option eines Praktikums „in einem Ministerium“ der Hessischen Landeregierung, das Staatsminister Hahn für fünf FDP-Frauen vorgestellt hat?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon etwas erstaunt über den Auftritt, den Herr Kollege Noll eben hier hingelegt hat.
Ich hätte eigentlich erwartet, dass aufgrund der Fakten, die wir hier in dieser Debatte haben, gerade Sie, Herr Noll, ein bisschen mehr Demut an diesem Pult walten lassen, und zwar aus zwei Gründen.
Sie haben eben eine feurige Rede gehalten. Sie begründen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer, die Sie vor nicht einmal einem halben Jahr noch in Bausch und Bogen verdammt haben.
Sie haben hier eine Pirouette hingelegt, einen 180-GradSchwenk, bei dem es selbst Frau Merkel schwindelig werden würde. Anstatt sich hier demütig hinzustellen und zu sagen: „Ja, wir sind klüger geworden, wir haben gelernt“, beschimpfen Sie die Opposition. Das ist eine ziemliche Zumutung, was Sie hier abgeliefert haben. Ich sage es ganz ehrlich.
Der zweite Punkt, weswegen ich ein bisschen mehr Demut erwartet hätte, Herr Kollege Noll, aber auch Herr Kollege Dr. Schäfer, ist der Punkt Konsolidierung. Sie haben uns vorgeworfen, wir hätten nichts mit Konsolidierung am Hut.
Da sage ich Ihnen aber mal etwas: Sozialdemokraten haben dieses Land Hessen fast 50 Jahre lang regiert.
Diese Landesregierung, unter dem Ministerpräsidenten Koch und dem Finanzminister Weimar und unter Ministerpräsident Bouffier und Finanzminister Dr. Schäfer, hat es geschafft, seit 1999 mehr Schulden zu machen, als die SPD es in 50 Jahren in Hessen geschafft hat, und alle anderen Regierungen zuvor.
Wenn Sie sich dann hierhin stellen und mit dem Finger auf uns zeigen, dann kann ich Ihnen nur raten, zu dem erhobenen Zeigefinger auch noch den Daumen auszuklappen und sich mit den beiden Fingern an die Nase zu fassen. Das wäre hier ein bisschen passender.
Herr Finanzminister, Sie haben eben etwas ganz Verräterisches gesagt. Der Länderfinanzausgleich muss für die Landesregierung immer herhalten als Begründung dafür, warum sie den Haushalt nicht im Griff hat. Jetzt muss der Länderfinanzausgleich auch noch für die Erhöhung der Grunderwerbsteuer herhalten.
Wenn ich mir die Entwicklung des Länderfinanzausgleichs der letzten Jahre anschaue und die Zahlungen, die Hessen leisten muss, dann stelle ich fest, die Zahlungen sind in den letzten Jahren immer weiter rückläufig gewesen. Woran liegt das denn? Herr Schäfer hat es eben selbst gesagt.
„Herr Schäfer“ habe ich gesagt. Hören Sie richtig zu.
Den Grund dafür, dass die hessischen Leistungen in den Länderfinanzausgleich immer weniger geworden sind, hat Herr Dr. Schäfer hier eben dargelegt. Die Steuereinnahmen des Landes Hessen sind im Vergleich zu den Steuereinnahmen der anderen Länder in den letzten Jahren immer weiter zurückgegangen. Woran liegt das denn? Ist das vielleicht auch ein Grund der Politik der Hessischen Landesregierung, dass Hessen im Vergleich der westdeutschen Flächenländer hinsichtlich der Steuereinnahmen immer weiter zurückgefallen ist? – Das ist das Ergebnis der Politik dieser Landesregierung, nichts anderes.
Es wird in der Finanzpolitik keine mutige Politik gemacht.
Dieser Doppelhaushalt 2013/2014, der jetzt vorliegt, ist nicht von Mut, sondern vom Wahlkampf geprägt. Die zusätzlichen Einnahmen, die durch die Grunderwerbsteuererhöhung vorgesehen sind, gehen keineswegs in die Konsolidierung. Wenn das wirklich so ist, Herr Finanzminister, dann haben Sie die Möglichkeit, uns zu sagen, wo sie in die Konsolidierung gehen. Im Gegenteil, Sie verprassen das Geld für zusätzliche Ausgaben und geben es nicht den Kommunen. Das ist das, was wir hier zu Recht kritisieren.
Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass die hessische Opposition seit 1999 bisher bei keinem Ausbruchsversuch den Rücktritt des Justizministers gefordert hat, und stimmen Sie mir ebenso zu, wenn ich sage, dass es schon einmal andere Oppositionen im Hessischen Landtag gab, wo das anders war?
Ich frage die Landesregierung:
Welche Erklärung hat sie dafür, dass am 23. April 2012, als der Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main mit europäischen Projektpartnern einen Ortstermin im Rheingau an der zentralen europäischen Schienenverbindung zwischen Rotterdam und Genua abhielt, eine Stunde lang nicht ein einziger Güterzug fuhr, obwohl sonst dort alle drei bis fünf Minuten ein Güterzug unterwegs ist?
Herr Minister, kann ich davon ausgehen, dass, als der Bundesverkehrsminister Anfang letzten Jahres bei einem Ortstermin im Rheingau war und auch in dieser Zeit nicht ein einziger Güterzug fuhr, es auch einfach Zufall war und der Bundesverkehrsminister nur am falschen Wochentag im Rheingau war?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Länderfinanzausgleich, Klappe, die 13. in dieser Legislaturperiode, und diesmal heißt es: „... sorgfältig erarbeitetes Anreizmodell statt grüner Schnellschuss“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kreativität der FDP beschränkt sich inzwischen auf Pressemitteilungen über Haare und das Ausdenken von Titeln zu Aktuellen Stunden über den Länderfinanzausgleich.
Herr Kollege Noll, Sie konnten mich, so muss ich zugestehen, eben überraschen, obwohl Sie bei den Aktuellen Stunden wie das tägliche Murmeltier nicht wirklich für Abwechslung sorgen. Ich hatte mich bei meiner Rede auf zwei Szenarien eingestellt: dass Sie das Konzept der GRÜNEN entweder gelesen haben oder nicht. Damit, dass Sie es gelesen und nicht verstanden haben, hatte ich eigentlich nicht gerechnet. Manchmal kommt man nicht auf das, was eigentlich das Nächstliegende ist.
So viel Flexibilität bekomme ich trotzdem noch hin. Meine Damen und Herren, es ist leider so wie immer in dieser Legislaturperiode: Diese Regierung kündigt an, macht aber nichts. Die Opposition macht dagegen die Arbeit und muss sich dafür von der Regierung beschimpfen lassen.
Das erlebt die SPD hier ständig, und jetzt bekommen es halt mal die GRÜNEN ab. Wenn die FDP im März ein Konzept für eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs bejubelt, das frühestens im Herbst vorliegt, dann ist das politische Weitsicht. Wenn die GRÜNEN jetzt ein Konzept vorlegen, das es tatsächlich schon gibt, dann ist das ein Schnellschuss. Das ist liberale Logik, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das Konzept der GRÜNEN, das jetzt in Kurzfassung vorliegt, greift ein paar wichtige Punkte auf, die ich in den Debatten zum Länderfinanzausgleich hier auch schon mehrfach angesprochen habe, zuletzt Ende März. Die großen Kritikpunkte am Status quo, nämlich die fehlenden Leistungsanreize, die entsolidarisierende Wirkung, die In trans parenz und die fehlende Berücksichtigung von regionalspezifischen Besonderheiten, werden abgeschafft und die Umverteilung von Finanzmitteln auf komplett neue Füße gestellt.
Im Übrigen werden dadurch auch diese elendigen Neiddebatten abgeschafft, Herr Kollege Milde, die Sie gerade schon wieder angeführt haben, von wegen: „Die anderen Bundesländer leben auf unsere Kosten“. Das hat sich damit endlich erledigt.
Ich wollte mich schon immer einmal selbst zitieren, das mache ich jetzt auch.
Ich habe hier vor sechs Wochen vorgeschlagen: „Die Umsatzsteuer könnte... nach dem Bedarf der Länder verteilt werden. Diesen Bedarf könnte man an den Arbeitslosenquoten und der Bevölkerungsentwicklung messen.“ Genau das schlägt die Gutachterin der GRÜNEN, Frau Prof. Behnke, jetzt vor. Sie will den horizontalen Finanzausgleich komplett abschaffen und neben den bereits im bestehenden Ausgleichssystem vorhandenen Kriterien Finanzkraft und Einwohnerzahl die Indikatoren Arbeitslosenzahl, Bevölkerungsdichte und Entwicklung hinzufügen.
Dieses Modell hat sehr viel Charme, weil eine systematische Einbeziehung von Bedarfen in die reguläre Umsatzsteuerverteilung mehr Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit verspricht. Sicherlich gibt es zu dem Konzept auch noch eine ganze Menge Fragen, etwa zur Gestaltung der Kompensationszahlungen an die Länder, die bei dem neuen System schlechter gestellt werden, was die Gutachterin als „sanfte Landung“ bezeichnet.
Zu der fachlichen Diskussion wird mit Sicherheit noch eine politische hinzukommen. Das haben wir hier auch schon erlebt, was die Bundesländer angeht, die dann schlechter gestellt sind. Es wurden Baden-Württemberg oder NRW genannt. Dazu möchte ich aber noch einmal anmerken, dass die Zahlen der Simulationsberechnung der Gutachterin die des Länderfinanzausgleichs von 2009 sind. Wenn Sie sich die neuesten Zahlen anschauen, z. B. das erste Quartal 2012, dann ist es so, dass NordrheinWestfalen im Länderfinanzausgleich seit langer Zeit im ersten Quartal 2012 mal wieder Geberland ist. Das sei an dieser Stelle angemerkt. Es liegt daran, dass wir in Nord rhein-Westfalen mit der rot-grünen Landesregierung eine sehr gute Politik machen.
Herr Kollege Rentsch, Sie brauchen gar nicht so zu schauen, das ist natürlich so. Ihre Spitzenkandidaten kommen doch inzwischen nur noch in Landtage hinein, wenn sie Wahlkampf gegen die eigene Partei machen.
Von daher wird das Strohfeuer vom letzten Wochenende dann schnell wieder vorbei sein, Herr Kollege Rentsch.
Herr Kollege Rentsch, wenn man sich den Schlüpfer morgens auf links zieht, hat man noch lange keine frische Unterwäsche an. Am Sonntag ist das Strohfeuer wieder vorbei. Dann wird sich das Ganze wieder einpegeln.
Ja, wir werden es am Sonntagabend sehen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, den GRÜNEN gebührt dafür Dank, dass sie etwas Belastbares und Greifbares vorgelegt haben. Das Konzept ist mutig. Schon allein deshalb war klar, dass es bei den Koalitionsfraktionen auf Skepsis stoßen wird und dass Sie mit diesem Attribut nichts anfangen können. Sie belassen es lieber bei Ankündigungen, Drohungen und Phrasen, ohne etwas Substanzielles zu produzieren.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss.
Von der Hessischen Landesregierung kommen beim Länderfinanzausgleich keinerlei Impulse. Auch hier fragen sich die Kollegen Kretschmann und Seehofer sicherlich: „Wo ist Bouffier?“
Meine Damen und Herren von der FDP, ich habe Ihnen hier im letzten Plenum bereits den Hinweis gegeben, wie man den LFA reformieren könnte. Die GRÜNEN haben jetzt etwas vorgelegt, und jetzt ist es an der Zeit, dass Sie Ihren Worthülsen Taten folgen lassen und endlich einen substanziellen Beitrag zur Diskussion über den Länderfinanzausgleich leisten, über den es sich zu sprechen lohnt. Vielleicht kommen Sie durch die Aussicht auf 1 Milliar de € Mehreinnahmen endlich aus Ihrer Lethargie heraus und bewegen sich etwas, was den LFA angeht. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Glaubwürdigkeit in der Politik hat etwas damit zu tun, dass man die Maßstäbe, die man an sich selbst anlegt, auch an andere anlegt. Das gilt auch und im Übrigen für das Verhältnis des Landes zu den Kommunen. Innenminister Rhein fordert dieser Tage in seinem Handbuch für die Schutzschirmkommunen – er ist leider gerade gegangen, er wird schon wissen, warum –
unter anderem massive Steuererhöhungen bei den Kommunen. Herr Krüger, hören Sie zu: massive Steuererhöhungen bei den Kommunen.
Er ist als Innenminister ja Mitherausgeber dieses Handbuchs.
Ich zitiere das, was auf Seite 45 gefordert wird:
a. Überprüfung der Realsteuerhebesätze (Grund- steuer A und B sowie Gewerbesteuer) mit dem Ziel einer Erhöhung....
e. Bagatellsteuern wie Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, Vergnügungssteuer, Schankerlaubnissteuer, Jagd- und Fischereisteuer etc. einführen und erhöhen;...
g. Intensive Prüfung, ob neben den bekannten Aufwand- und Verbrauchsteuern weitere, bislang eher weniger bekannte „kleine“ Steuern eingeführt werden können....
Genau das fordert das Innenministerium von den Kommunen. Der Finanzminister, Herr Dr. Schäfer, fordert von den Kommunen ebenfalls die Erhöhung der Grundsteuer. Ich zitiere aus der „Frankfurter Rundschau“ von heute:
Wenn die Kommunen auf den Durchschnitt der Bundesländer gingen, wären das 240 Millionen € mehr.
Meine Damen und Herren, wie glaubwürdig sind diese Forderungen, wenn das Land seinerseits nicht alles tut, um seine Einnahmequellen auszuschöpfen?
Herr Krüger, das, was Sie eben in Bausch und Bogen verdammt haben, ist genau die Politik, die das Land von seinen Kommunen fordert. Besonders interessant ist das, weil die Landesregierung, wenn es um den Kommunalen Finanzausgleich geht, bei jeder Gelegenheit betont, dass die hessischen Kommunen im Vergleich zum Land viel bessergestellt sind. Im Umkehrschluss muss man – das gebietet die Logik – die Forderungen nach einer Konsolidierung, die man an die Kommunen stellt, erst recht in Bezug auf das Land erheben. Von daher muss man über die Einnahmequellen, die dem Land zur Verfügung stehen, nachdenken und sie nutzen.
Hessen befindet sich, auch was die Hebesätze für die Grunderwerbsteuer betrifft, auf dem letzten Platz. In Sachsen, Bayern und Hessen befinden sich die Regierungen, die seit 1999 diesbezüglich nichts dazugelernt haben. Wenn man sich ansieht, wer dort jeweils regiert, verwundert einen das auch nicht.
Hessen liegt auch hier hinten. Da verwundert es einen nicht, dass sich auch in der CDU manche Kolleginnen und Kollegen langsam vorwagen. Sie wagen sich noch nicht aus der Deckung – in der Zeitung erscheint alles anonym –; aber immerhin blasen auch die Mitglieder der Union langsam die Backen auf.
Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE gibt den Mitgliedern der CDU die Chance, die Luft, die sich da angesammelt hat, wieder herauszulassen und ins Horn zu blasen, damit die Forderung nach einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer hier auch ertönen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie haben es eben von dem Kollegen Krüger gehört: Leider wird wahrscheinlich auch hier, wie bei so vielen anderen Dingen, das gelbe Klötzchen am Bein der Koalition den Ton angeben.
Meine Damen und Herren von der FDP, Sie haben sich in der Diskussion über die Schuldenbremse mit Händen und Füßen gegen die Übernahme der Einnahmeverantwortung gewehrt. Sie haben sie gescheut wie der Teufel das Weihwasser. Jetzt steht sie aber in der Verfassung, und Sie müssen, wenn wir über die Einnahmeverantwortung reden, auch einmal erklären, wie Sie diesem Verfassungsauftrag nachkommen wollen. So viele Einnahmemöglichkeiten hat das Land Hessen nicht. Sie müssen sich diesem Verfassungsauftrag stellen und an einer der wenigen Stellschrauben, die das Land hat, nämlich der Grunderwerbsteuer, etwas ändern oder Farbe bekennen.
Ich erwarte, dass Sie das im Rahmen der Gesetzesberatung machen. Wir liegen, wie gesagt, mit 3,5 % auf dem letzten Platz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, sonst machen Sie alles, um auf 5 % zu kommen: Machen Sie das Gleiche bei der Grunderwerbsteuer. Wir reichen Ihnen die Hand dazu. Ich freue mich sehr auf die Gesetzesberatungen. – Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Länderfinanzausgleich – wieder einmal. Ich habe mir die Mühe gemacht, zusammenzutragen, wie oft wir uns allein in dieser Wahlperiode über den Länderfinanzausgleich unterhalten haben. Die Regierungsfraktionen haben zehn Anträge zum Länderfinanzausgleich gestellt. Heute findet die fünfte Aktuelle Stunde zu diesem Thema statt – nein, die vierte, denn einmal haben CDU und FDP für den gleichen Tag eine Aktuelle Stunde dazu beantragt; da hat die Abstimmung nicht funktioniert. Die Titel lauteten: „Verhandlungen zum LFA zügig abschließen“, „Für mehr Gerechtigkeit im LFA“. Vor zwei Jahren hieß es im September: „LFA – Hessen packts an“ und im Dezember: „LFA – jetzt reicht es“.
Meine Damen und Herren, uns reicht es wirklich, dass Sie nichts anpacken, sondern ständig Anträge zum LFA produzieren, die lediglich dazu da sind, sich selbst Mut zu machen.
Jetzt kommen Sie mit einem Gutachten daher, das erst im Herbst vorliegen soll. Eine Spaßbremse sind Sie wirklich nicht, Herr Rentsch. Das muss man Ihnen lassen.
Wir wissen um die Probleme und die Ungerechtigkeiten, die im System stecken, um die mangelnde Anreizwirkung und um die Einwohnerveredelung. Darüber haben wir uns hier länger unterhalten. Der Länderfinanzausgleich allein ist aber nicht das Problem. Herr Rentsch, das wissen auch Sie. Nach dem LFA ist Hessen immer noch vorne. Die Reihenfolge ändert sich erst, wenn die Bundesergänzungszuweisungen hinzukommen, die in ihrer Summe etwa das Doppelte der Mittel ausmachen, die aus dem LFA kommen.
Herr Kollege Rentsch, Sie haben hier eben gesagt: Wir müssen diesen Weg gehen. – Sie haben all das gesagt, was nicht geht, was am LFA verfassungswidrig ist. Sie haben aber nicht einen einzigen Weg aufgezeigt, wie es denn anders gehen könnte. Ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie ein paar Lösungsbeispiele bringen, wenn Sie den LFA zum Thema machen.
Ich hätte erwartet, dass Sie etwas dazu sagen würden, wie es z. B. mit der Überlegung ist, Einkommensteuer und Umsatzsteuer jeweils zu einer reinen Bundessteuer bzw. einer reinen Ländersteuer umzuwidmen, womöglich mit einem eigenen Heberecht für die Länder. Dazu haben Sie nichts gesagt. Was ist mit dem Vorschlag, die Steuererhebung ganz beim Bund zu zentralisieren und den Ländern feste Quoten an den Einnahmen zuzugestehen? Ein weiterer Vorschlag: Die Umsatzsteuer könnte, wenigstens zum Teil, nach dem Bedarf der Länder verteilt werden. Diesen Bedarf könnte man an den Arbeitslosenquoten und der Bevölkerungsentwicklung messen.
Ein weiterer Vorschlag: Dem Bund könnte ein größerer Teil der Gemeinschaftssteuern überlassen werden, und den Nehmerländern würden einzig Bundesergänzungszuweisungen zufließen. Zu all diesen Punkten hätten Sie hier etwas sagen können.
Ein Vorschlag, der ebenfalls in der Diskussion ist, den ich persönlich sehr spannend finde, betrifft die Kosten für neue Steuerfahnder, um hier einen Anreiz zu schaffen. Wenn man neue Steuerfahnder einstellt, könnten von den Mehreinnahmen, die diese generieren, die Kosten für die neuen Steuerfahnder abgezogen werden, bevor die restlichen Mittel in den Finanzausgleich verschwinden. Auch das ist ein interessanter Vorschlag. Ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie hier nicht nur sagen, was nicht geht, son
dern dass Sie auch ein paar Punkte aufzeigen, die gehen, Herr Kollege Rentsch.
Nur populistisch „Der LFA muss weg!“ zu rufen ist viel zu wenig. Das wird auch dem bündischen Prinzip nicht gerecht, das in der Verfassung steht.
Es ist aber völlig klar, warum Sie das machen. Herr Rentsch, Sie brauchen den LFA. Deshalb passiert hier nichts. Sie brauchen den LFA – das haben wir gerade wieder gemerkt –, um die Stammtische zu bedienen, um andere Landesregierungen zu beschimpfen, um den Leuten zu erzählen, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz und in NRW von unserem Geld leben.
Die Landesregierung braucht den LFA, um weiterhin eine Ausrede zu haben, warum sie ihr Haushaltsdefizit nicht in den Griff bekommt.
Sie brauchen den LFA, und deshalb tut sich nichts. Das ist der Grund.
Herr Milde, schreien Sie ruhig. Tun Sie doch etwas. Ich weiß, das ist schwer. Umso schlimmer ist, dass Sie regieren, aber zumindest könnten Sie es versuchen.
Herr Kollege Milde, ich weiß, dass Sie etwas machen wollen. Ich weiß, dass das in einer Koalition nicht immer einfach ist. Sie haben einen gelben Klotz am Bein, auch wenn der inzwischen zu einem Klötzchen geworden ist.
Aber wenn Sie zumindest bei einer Sache eine feste Meinung haben, dann gehen Sie doch bitte stringent vor, statt hier seit zwei Jahren Luftblasen zu produzieren.
Sie haben drei Möglichkeiten. Sie können versuchen, mit den Nehmerländern ins Gespräch zu kommen. Das ist aber nicht so einfach, wenn Sie sich hierhin stellen und sie ständig beleidigen. Dann würde ich mich als Nehmerland nicht unbedingt mit Ihnen an einen Tisch setzen wollen. Sie haben zweitens die Möglichkeit, z. B. bei der Verteilung der EFRE-Mittel Druck zu machen. Da haben Sie viele Möglichkeiten. Sie haben drittens die Möglichkeit, endlich zu klagen. Das ist nämlich Beschlusslage des Landtags.
Sie haben unsere volle Unterstützung, egal welche der drei Möglichkeiten Sie wählen. Aber machen Sie bitte etwas.
Peter Ustinov hat einmal gesagt: Wer ständig auf der Stelle tritt, kann nur Sauerkraut produzieren. – Das ist oft genauso unverdaulich wie das jahrelange Zaudern von Schwarz-Gelb beim Länderfinanzausgleich. – Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gern die Gelegenheit nutzen, um unseren Antrag zu begründen bzw. um die Hintergründe darzulegen, warum wir ihn hier noch aufrufen und behandeln. Vorab war zweierlei bekannt: Zum einen war bekannt, dass das Ausschreibungsverfahren für die teilprivatisierte JVA Hünfeld läuft, und zum anderen war bekannt, dass der Hessische Rechnungshof das erste Verfahren und die erste Ausschreibung untersucht hat und seine Anmerkungen in den Bericht für dieses Jahr einfließen lassen wird.
Da hat es für uns auf der Hand gelegen, dass wir im Ausschuss nachfragen, wie der Stand der Untersuchungen des Rechnungshofs und der Stand der Ausschreibung sind und ob die Ergebnisse der Untersuchung des Rechnungshofs auch in die erneute Ausschreibung einfließen werden oder bereits eingeflossen sind.
Diese Nachfrage haben wir in der letzten Sitzung des Unterausschusses Justizvollzug gestellt. Darauf haben wir Antworten bekommen, die uns skeptisch gemacht und zu weiteren Nachfragen veranlasst haben. Zum einen hat Herr Staatssekretär Dr. Kriszeleit im Unterausschuss Justizvollzug gesagt, dass die Bemerkungen des Rechnungshofs in die Ausschreibung eingeflossen seien, soweit Konsens bestanden habe. Das hat uns natürlich direkt skeptisch gemacht, weil wir gesagt haben: Wir würden gerne wissen, wo denn da der Dissens liegt.
Zweitens haben wir gefragt: Wie ist denn der Stand der Ausschreibung? – Dazu haben wir im Unterausschuss Justizvollzug zur Antwort bekommen, es sei noch ungewiss, wann die Entscheidung über die Vergabe falle; es könne bis Ostern oder Pfingsten passieren. – Bei dieser Aussage liegen acht Wochen dazwischen. Ostern ist nächste Woche, Pfingsten ist in zwei Monaten.
Wir haben das für nicht besonders glaubhaft gehalten und haben deshalb in der letzten Woche im Haushaltsauschuss nähere Nachfragen zum Stand des Ausschreibungsverfahrens und zu den Bemerkungen des Hessischen Rechnungshofs gestellt. Ich habe mich am Tag zuvor – das war reine Nettigkeit, ich hätte auch unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ nachfragen können – beim Büro des Finanzministers gemeldet und gesagt, dass ich beabsichtige, in der Sitzung des Haushaltsauschusses am nächsten Tag genau danach zu fragen.
Ich habe danach gefragt und von der Staatssekretärin – der Minister war nicht anwesend – die Auskunft bekommen, dass sie dazu nichts sagen könne und dass wir unsere Fragen bitte schriftlich stellen sollen. Wir haben die Fragen dann noch am gleichen – –
Die E-Mail von Ihrem Büro ist am Tag vor der Sitzung des Haushaltsausschusses, nach 18 Uhr, gekommen. Wir haben dann am nächsten Tag die Fragen, die wir hatten, konkretisiert. Wir haben sie in Schriftform zu Ihnen rübergefaxt, mit der Bitte um Beantwortung. Sie haben sie nicht beantwortet, obwohl uns von der Staatssekretärin im Haushaltsauschuss zugesagt wurde, dass wir die Antworten schriftlich bekommen, wenn wir sie schriftlich einreichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass wir alle ein Interesse daran haben, zu klären, worin denn bei den Ausführungen des Rechnungshofs, was das Ausschreibungsverfahren angeht, dieser Dissens besteht.
Wenn dieser Dissens in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung besteht, dann gehe ich davon aus, und deswegen habe ich extra im Haushaltsauschuss nachgefragt, dass gerade Sie, Herr Staatsminister Dr. Schäfer, als Hüter der hessischen Finanzen vehement auf den Tisch gehauen und gesagt hätten: „Liebe Leute, halt, stopp! Das schauen wir uns bitte noch einmal schön an.“
Das ist aber nicht passiert. Da wir bis jetzt keine Antworten auf diese Fragen bekommen haben und wir finden, dass sie dringlich sind, haben wir uns entschieden, für die Osterferien bis jetzt erst einmal noch keine Sondersitzung zu beantragen, sondern Sie zu bitten, hier die Fragen zu beantworten, um Klarheit zu schaffen und den dringenden Informationsbedarf, den wir und das ganze Haus als Haushaltsgesetzgeber haben, zu befriedigen. Darum bitte ich Sie, und darum stehe ich hier. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Die fünf Minuten brauche ich nicht. Ich habe gedacht, ich hätte nur noch 24 Sekunden, und habe mich darauf eingestellt. Ich will schauen, ob ich die einhalte.
Nach den Äußerungen des Staatssekretärs und nach den Beiträgen von Herrn Paulus und Herrn Gerling muss ich hier noch ein paar Punkte klarstellen. Herr Paulus, natürlich ist Druck im Kessel, wenn wir im Unterausschuss erfahren, eine Vergabe könnte bis Ostern erfolgen. Dann haben wir ein Bedürfnis, dass wir auch noch vor Ostern Antworten auf unsere Fragen bekommen. Das ist nächste Woche. Vorher ist keine Sitzung des Unterausschusses Justizvollzug mehr. Von daher leuchtet das ein.