Thomas Jung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Liebe Gäste! Nach dem verheerenden Waldbrandjahr 2018 mit 471 Bränden und rund 1 000 Hektar verkohlter Erde haben wir von der AfD immer wieder einen Katastrophenschutzplan
gefordert, der unter anderem effektive Löschflugzeuge und -helikopter sowie den professionellen Einsatz von Berge- und Löschpanzern in munitionsverseuchtem Gebiet vorsieht.
Der Bund sollte bei den Konversionsflächen den Hauptteil der Kosten übernehmen. Wir alle wissen, dass die Gemeinden sie vor 80 oder 90 Jahren nicht freiwillig übernommen haben. Die se Flächen, auf denen heute die größten Risiken für Waldbrände - es handelt sich nämlich um munitionsverseuchtes Gelände - bestehen, wurden vormals beschlagnahmt. Nun hat sich die Si tuation in diesem überdurchschnittlich trockenen Jahr mit rund 130 Feuern weiter zugespitzt. Betroffen war hauptsächlich die Gemarkung um Jüterbog, wo rund 800 ha in Flammen standen. Hier wurden bei früheren Bodenproben Kampfmittel aller Art - unter anderem phosphorhaltige, arsenhaltige sowie uranange reicherte Munition, die von Seeminen, Tretminen und Grana ten stammt - gefunden.
Die Bundeswehr flog mit ihren „Super Puma“ rund 2 Tonnen Wasser pro Einsatz. Das THW und die Feuerwehren, denen un ser uneingeschränkter Dank für ihre tolle Arbeit im Ehrenamt gilt, kämpften mit schwerem Gerät, haben die ganze Sache sehr gut gemanagt und eine gute Gemeinschaftsleistung er bracht. Trotzdem müssen wir uns fragen, wo die Probleme lie gen. Zum einen ist zu hören, dass das Zusammenspiel mit der Einsatzleitung - sie wird von der Polizei gestellt - wohl nicht so richtig funktioniert. Viele Stimmen sagen: Es muss unbedingt ein für Katastrophenschutz ausgebildeter Feuerwehrmann sein, der die Kameraden auf den Einsatz dort vorbereitet.
Weiterhin fehlt es an entsprechendem Material. Das kommt schon bei ganz einfachen Dingen zum Tragen: Wenn die Ka meraden noch nicht einmal Karten haben, sondern sich auf Google-Maps-Ausdrucke verlassen müssen, ist das ein Unding und bezeichnend. Es ist in den heutigen Zeiten ja wohl Voraus setzung, dass man auf ordentliches Kartenmaterial zurückgrei fen kann.
Abgesehen davon braucht man auch geländegängige Tank- und Löschfahrzeuge. Das ist auch ganz wichtig.
Was die Organisation angeht, hatte ich in dem Moment Zwei fel, als der Bürgermeister von Jüterbog seine Einsatzkräfte teil weise abgezogen hat. Da haben die ehrenamtlich tätigen Ka meraden von Detonationen und Chemiegerüchen in den Wäl dern berichtet. Das betrifft das Gebiet Jüterbog, Luckenwalde, Felgentreu und Treuenbrietzen, wo - wie eingangs erwähnt - ganz viele Kampfmittel aus der früheren Zeit des Truppen übungsplatzes im Erdreich verborgen sind.
Wichtig ist, dass hier ein Umbau erfolgt. Insofern hat ja auch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft reagiert und einen Zehn-Punkte-Plan aufge stellt, um die Kiefernwälder durch Laubbäume zu ersetzen. Dabei ist natürlich auch von Bedeutung, dass nunmehr entspre chende Löschwasserrückhaltebecken geschaffen werden, die derzeit fehlen. Da hat man den Eindruck …
… dass das nicht mit dem nötigen Elan angegangen wird.
Weiterhin - damit komme ich zum Schluss - steht immer die Geldfrage im Raum. Den Kommunen werden nur 80 % der Waldbrandkosten erstattet. Das ist ebenfalls ein Punkt, an dem unbedingt nachgebessert werden muss. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Mein Eindruck ist, dass sich der Bund, was die munitions verseuchten Flächen betrifft, damals einen schlanken Fuß ge macht und die Flächen dem Land übergeben hat. Dort hat man die Entwicklung in den letzten Jahren nicht wahrgenommen, sondern hat es im Grunde den Kommunen überlassen, sich um den Schutz zu kümmern. Das ist auch mein Kritikpunkt, dass seitens der Landesregierung in den letzten 15 Jahren der Fokus - mit Ausnahme dieser Legislaturperiode - gerade bei Groß
brandlagen nicht auf den Brandschutz gelegt worden ist.
Vermisst habe ich, dass - ich sprach bereits an, dass es Vorbe halte gab, was die Einsatzführung betrifft; vielleicht kann der Innenminister etwas dazu beitragen - die Einsatzleitung bei Großbrandlagen von erfahrenen Feuerwehrleuten und nicht von der Polizei wahrgenommen wird. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Liebe Gäste! Die heute zu beschließende Abschaffung der Straßenausbaubeiträge war auch in dieser Legislaturperiode Gegenstand diverser Plenardebatten. Bis zur Volksinitiative hat sich Rot-Rot da weggeduckt und nichts unternommen. Wir als AfD haben seit 2014 schon mehrfach, sowohl in unserem Wahlprogramm als auch hier im Plenum, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gefordert,
um Gerechtigkeit für die Bürger herzustellen.
Die SPD hat seit fast 30 Jahren Regierungsverantwortung und als Partei damit auch diese Zwangsabgabe für die Bürger zu vertreten. Es ist begrüßenswert, dass es die Volksinitiative - der unser uneingeschränkter Dank gilt - geschafft hat, mit einem Mittel der direkten Demokratie die Regierungsparteien so zu beeinflussen, dass sie endlich den Weg zur Abschaffung gegan gen sind. Wie gesagt: Der Volksinitiative gilt unser ausdrückli cher Dank.
Es soll dadurch natürlich auch - und das ist das Wichtige für uns - Gerechtigkeit für den Bürger herbeigeführt werden. Wei terhin wird eine entsprechende Flut an Klagen vor den Verwal tungsgerichten zurückgenommen werden; zumindest in dieser Form wird es das in Zukunft nicht mehr geben. Das ist gut so und freut mich für das Land Brandenburg.
Die Problematik mit dem Bundesbaugesetz und den dort nie dergelegten Erschließungsbeiträgen wurde vom Kollegen Ge nilke schon angesprochen. Wir finden diesen CDU-Antrag sehr begrüßenswert. Die Linke wendet ein, dass Bayern das anders macht. Wir denken, dass es hier bestimmte Besonderheiten gibt.
Seit 1990 gab es hier andere Arten der Erschließung, und es liegen Teilerschließungen vor. Wir werden also dem Ände rungsantrag der CDU zustimmen.
Im Übrigen freuen wir uns, dass ein großer Schritt gemacht wird und die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. - Vie len Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Liebe Gäste! Wir begrüßen die Änderung zur Spezialisie rung an der Fachhochschule der Polizei, auch was die neuen Strukturen und Spezialstudiengänge bei der Polizei betrifft.
In Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung in einer von Migration geprägten Welt muss auch die Ausbildung von Kri minalisten diesen Veränderungen angepasst werden. Speziali sierungen bei der Polizei, etwa im Bereich von Cybercrime oder der Zuwandererkriminalität islamischer Terroristen, sowie die mittlerweile überhandnehmende Familienbandenkriminalität erfordern eine entsprechend spezialisierte Ausbildung. Diesen Erforderlichkeiten kommt der Gesetzentwurf nach. Es ist der erste wichtige Schritt, dass das bei der Polizei vorhandene Wis sen - der Kollege Scharfenberg sprach an, dass es sehr viele Di plom-Kriminalisten gab - derer, die zum großen Teil bereits in den Ruhestand gegangen sind, unwiederbringlich verloren ist, aber durch jene, die noch bei der Polizei arbeiten und bei denen in den nächsten Jahren die Pensionierung ansteht, auch nach dem Studium sowie in der Praxis noch vermittelt werden kann.
Insofern sind die vom BDK geforderten Maßnahmen wichtig, und sie wurden jetzt umgesetzt. Ich möchte daran erinnern, dass der Berliner Senat 1990 den Studiengang Kriminalistik an der Humboldt-Universität abgeschafft hat, und ich begrüße ausdrücklich und voller Inbrunst, dass nunmehr wieder eine wissenschaftliche Kriminalistikausbildung in unserer Region erfolgt. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Liebe Gäste! Der umfangreiche Gesetzentwurf zur Umset zung der EU-Richtlinie für die Verarbeitung personenbezoge ner Daten im Bereich der Polizei sowie des Justiz- und Maßre gelvollzugs war in 1. Lesung ohne Debatte an den Innenaus schuss überwiesen worden. Dann wurde festgestellt, dass auch der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie für den Maßregelvollzug hätte mitgestaltend tätig sein müssen; die Überweisung ist am 11. April 2019 hier im Plenum nachgeholt worden. In der Folge fanden entsprechende Aus schusssitzungen und Anhörungen statt.
Interessant war dabei, dass Ärzte äußerten, im Maßregelvoll zug dauere es ewig lange, bis durch die Gerichte entsprechende Entscheidungen ergehen würden. Das ist natürlich nicht halt bar. Man kann schon erwarten, dass es im Land Brandenburg - wie auch in anderen Bundesländern - Bereitschaftsgerichte gibt, die diese Dinge innerhalb von einigen Stunden entschei den.
Interessant war auch die Anhörung der Landesdatenschutzbe auftragten, die sich kurz mündlich äußerte und ihre erheblichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf vortrug. Ich kann das nachvollziehen und teile das auch.
Im Ergebnis werden wir uns bei der Abstimmung über den Ge setzentwurf der Stimme enthalten. Was der Kollege Scharfen berg gerade wiederholt hat, war ja das, was er auch im Aus schuss gesagt hatte. Es überzeugt mich nicht, dass man nur deshalb, weil es das Prinzip der Diskontinuität gibt, einen män gelbehafteten Gesetzentwurf unbedingt noch verabschieden muss. Aber gut, okay. Sie werden es tun. Mich überzeugt das nicht. Aus dem Grund werden wir uns enthalten. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Kampfmittelbeseitigung im Land Brandenburg ist leider eine Daueraufgabe, die auch gut 70 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg längst nicht erledigt ist. Nicht nur die Ora nienburger können ein Lied davon singen.
Um zügig voranzukommen, soll vor allem der Zentraldienst der Polizei mit seinem Kampfmittelbeseitigungsdienst als Son derordnungsbehörde auf dem Gebiet der Stadt Oranienburg - als Modell zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren - zu sätzliche Aufgaben erledigen. Die Erledigung dieser Aufgaben hat Auswirkungen auf die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Verwaltung. Die Änderung des Ordnungsbehördengesetzes führt zu Transparenz und Rechtssicherheit bei der Kampfmit telbeseitigung im tatsächlichen Vollzug. Durch die Aufgaben übertragung verstärken wir auch die Kontrolle des Einsatzes technischer Standards. Insgesamt führt das zu einer Optimie rung der Kampfmittelbeseitigung.
Wir begrüßen das Gesetz. Es ist eine gute Maßnahme, um den Oranienburgern zu helfen. - Vielen Dank.
Herr Kosanke, Sie haben die Frage aufgeworfen, was man darf. Dazu frage ich Sie: Darf man einen Lynchmob vor einem Einfamilienhaus organisieren, so wie es dieses „Tolerante Brandenburg“ bei meiner Familie gemacht hat? Das ist die Fra ge, die sich hier stellt.
- Dass die Linken das als Unsinn darstellen, ist eine bodenlose Unverschämtheit.
Sie wissen ganz genau, dass 50 Leute vor dem Einfamilienhaus meiner Familie standen und meine Kinder bedroht haben! Das ist eine Frechheit dieses „Toleranten Brandenburgs“, und ich habe noch keine Entschuldigung gehört! Darauf warte ich im mer noch. Es ist eine Unverschämtheit, was da stattgefunden hat! Das zeigt einfach nur, für was für Leute Sie einstehen und was für Leute Sie haben. Es ist eine bodenlose Unverschämt heit! Bis heute ist noch kein Mensch von diesem „Toleranten Brandenburg“ gekommen und hat sich dafür entschuldigt, was meinen Kindern angetan worden ist - kleine Kinder, die Migra tionshintergrund haben! Daran sieht man, wie rassistisch dieses „Tolerante Brandenburg“ ist.
Entschuldigen Sie sich stellvertretend dafür! Aber dafür haben Sie nicht den Mumm. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Nonnemacher! Ich teile das, was Sie zum Antisemitismus geäußert haben.
Ich möchte Sie trotzdem fragen, wie Sie zu Folgendem stehen: Am 9. November dieses Jahres jährt sich zum 50. Mal der Brandanschlag Ihres Mitglieds und ehemaligen Abgeordneten der Grünen bzw. der AL, Dieter Kunzelmann, der vor das Jüdi sche Gemeindehaus in Berlin eine Brandbombe gelegt hat, die - Gott sei Dank - ihre Wirkung nicht entfalten konnte. Wie ste hen Sie dazu?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Sie haben nun einen Entwurf zur Ände rung der Verfassung eingebracht. Es geht um die Schulden bremse sowie darum, dass das Grundgesetz in der entsprechen den Norm als unmittelbar geltendes Landesrecht implementiert wird. Die Ausnahmen sind ebenfalls benannt worden: Dass nämlich bei konjunktureller Fehlentwicklung, bei Abweichun gen vom Normzustand von der Regel abgewichen werden kann. Wir als AfD-Fraktion gehen vom Grundsatz her mit dem Ganzen d‘accord. Wir finden es gut und sind auch Befürworter der Schuldenbremse; das gehört zu unserer DNA.
Wie ist es zu diesem Konsens gekommen? Es war ein sehr langer Weg, nicht nur hier, sondern in der ganzen Bundesrepu blik. Wir erinnern uns, 1966/67 gab es eine der ersten Rezes sionen in Deutschland, die nachhaltige Folgen hatte. Es gab die erste Große Koalition von CDU und SPD und im Konsens wurden unter dem damaligen Finanzminister Strauß und dem Wirtschaftsminister Schiller einige Gesetze geändert bzw. ver abschiedet, unter anderem das Stabilitätsgesetz: In Zeiten einer Rezession konnten Schulden aufgenommen werden, und in Zeiten einer Hochkonjunktur sollten diese Schulden zurückge zahlt werden. In der darauffolgenden SPD-Regierung ab 1969 ist es dazu nicht gekommen,
sondern - wir erinnern uns - es gab einen Bundesfinanzminister der SPD, Alex Möller, der, weil die Rückzahlung der Schulden während einer Hochkonjunktur nicht erfolgt war, zurückgetre ten ist. Der Superminister, Herr Schiller, ist ebenfalls zurück getreten.
Das Ganze führte 1981/82 zu einer Agonie der Schmidt-Regie rung
und letztendlich dazu, dass die CDU unter Kohl die Regierung übernahm und mit Finanzminister Stoltenberg das erste Mal in Deutschland richtig gespart hat
- das muss man wirklich anerkennen - und sehr gute Politik gemacht hat.
Durch die Wiedervereinigung war dies aufgrund dessen, was der Sozialismus uns als Altlasten hinterlassen hat, im Grunde genommen ganz passé. Das hat viel Geld gekostet, und der Leidensprozess, der dann durch den Euro einsetzte, war bitter und führte zu der Erkenntnis, dass man eine Schuldenbremse braucht - und das ist auch gut so. Wir haben diesbezüglich Prof. Schachtschneider in den Ausschuss gebeten,
und er hat ja auch darauf hingewiesen.
Wir hätten es natürlich gut gefunden, wenn Sie uns daran im Vorfeld beteiligt hätten. Es gehört sich für alle demokratischen Parteien hier im Hause, dass man einander unterstützt und das, worüber Konsens besteht, einbezieht. Das ist leider nicht ge schehen, da kann ich nur für die Zukunft an Sie appellieren. Das ist auch der einzige Grund, aus dem wir uns jetzt enthalten werden. Ansonsten gehen wir mit der Sache d’accord. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Sie beklagen den geringen Anteil von Frauen in den Kommunalvertretungen und ziehen einen Ver gleich mit der Gesamtbevölkerung. Sie stellen fest: zu wenig Frauen.
Der CDU-Vorschlag ist lediglich eine Reminiszenz an das Parité-Gesetz, eine abgeschwächte Form zum Parité-Gesetz der Grünen im kommunalen Bereich. Das macht ihn inhaltlich
jedoch nicht besser. Als reine Sollvorschrift bringt er überhaupt nichts. Das dürfte wohl auch eine der Intentionen sein.
Es liegt im Grunde doch an jedem Einzelnen, ob er in die Kommunalpolitik gehen will - das gilt für Männer und für Frauen. Wir haben hier in Potsdam zurzeit eine Frauenquote von 50 %. Im nächsten kommunalen Parlament sieht es leider nicht so aus.
Wir haben keine Frauen gefunden, die das machen wollten. Und es ist im Grunde genommen die Entscheidung jedes Ein zelnen, ob er das macht
oder ob er das nicht macht. Wir lehnen diese Art in der Form ab. Wir halten weder etwas vom Parité-Gesetz noch von diesen Sollvorschriften.
Es liegt an uns, dass Frauen Verantwortung übernehmen.
Es ist aber im Grunde genommen auch so, dass Frauen wollen müssen.
- Ja, das hören Sie nicht gern, aber es ist so.
Ich habe Ihnen ja gesagt, wir haben in Potsdam eine Frauen quote von 50 %.
Das ist nun einmal der Fakt. Wir lehnen den CDU-Vorschlag ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Die Sicherheit in Brandenburg ist ein ge fährdetes Gut. Solange die Grenzen offen sind,
solange Kriegsteilnehmer des „Islamischen Staates“ auf unse ren Straßen nur von hinten fotografiert und ihre Bilder nicht ausgewertet werden, solange Zuwanderer nach brutalen DiskoÜberfällen nicht abgeschoben, sondern nach kurzer Zeit freige lassen werden, wird sich die Lage auch nicht ändern.
Der mutmaßliche Entführer von Rebecca Reusch wäre nie ent deckt worden, wenn es nicht die automatische Kennzeichen erfassung gäbe.
Für die Grünen ist der Datenschutz immer noch wichtiger als die Verbrechensaufklärung; das Gleiche gilt für die Linken. Anstatt Grenzen zu überwachen werden öffentliche Veranstal tungen wie Konzerte, Feste und Weihnachtsmärkte umzäunt wie Hochsicherheitsanlagen. Videoüberwachungen mit biome trischen …
Nein, lasse ich nicht zu.
… Scannern …
Auf alle Fälle sind unsere Feste und Weihnachtsmärkte wie Hochsicherheitsanlagen gesichert. Das ist die Realität; Video
kameras mit biometrischen Scannern, die mit internationalen Antiterrordateien und -netzwerken verbunden sind, gibt es hier nicht. Unsere Behörden müssen Bahnhöfe mit Kameras überwachen, die so alt sind, dass sie nicht den neuesten An forderungen an die Erfassung biometrischer Daten entspre chen.
Während Staatsanwälte in Frankfurt (Oder) vor der Ausdeh nung von familiären Clanstrukturen rund um Berlin und im brandenburgischen Verflechtungsraum warnen und organisier te sowie Transitkriminalität weiter wuchern, erlässt die Bran denburger Landesregierung ein weichgespültes Polizeigesetz, das den gewaltbereiten Islamisten die Möglichkeit gibt, ohne elektronische Fußfessel und ohne dauernde Überwachung ungehindert durchs Land zu ziehen. Tschetschenische Clans machen sich in neuen Betätigungsfeldern und Geschäften breit. Ab und zu werden dann durch Amtshilfe anderer Bundesländer fünf junge Tschetschenen festgenommen, denen mutmaßlich mehr als 85 schwere Straftaten vorgeworfen werden.
Solange wir diese Situation haben, haben die Menschen in Brandenburg dieses Unsicherheitsgefühl, das von - nicht nur, aber auch - der Landesregierung erzeugt wird, aber haupt sächlich durch die seit 2015 dauernde Situation der Massenmigration verursacht wurde. Seit diesem Zeitpunkt fühlen sich die Leute in Brandenburg in ihrer Sicherheit be einträchtigt. Herr Innenminister, das Sicherheitsgefühl wird nicht abnehmen.
Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass genau diese Dinge, die ich beschrieben habe, geändert werden müssen. Nur das wird letztendlich das Sicherheitsgefühl der Brandenburger erhöhen. Wir können froh sein, dass die Polizei und die ganze Blaulicht familie genau in diesem Bereich über Gebühr ihre tolle Arbeit macht.
Das muss man wirklich sagen. Auch unsere Sicherheitspartner und die Leute, die ein Ehrenamt bekleiden, machen einen tollen Job. Auch ihnen gebührt unser herzlicher Dank.
Aber es muss unbedingt etwas Derartiges erfolgen, denn so, wie die Situation ist und wie ich sie geschildert habe, wird es weitergehen, wenn Sie nicht entsprechend Polizeikräfte auf die Straße bringen. Sie wissen selbst, die Zahl der in U-Haft befindlichen Zuwanderer steigt. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Grundsätzlich ist die Intention, eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes vorzunehmen, begrüßenswert. Wie schon so oft hätte die rot-rote Landesregierung bereits viel früher handeln müssen - und nicht erst fünf Monate vor der Wahl.
Wie immer sind die Genossen uneinig. Den Linken gehen die ohnehin sehr konzilianten Verbesserungsvorschläge der SPDMinister nicht weit genug. Diese haben sich durchgesetzt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an das weichgespülte
Polizeigesetz. Eigentlich hätte die Landesregierung spätestens mit Vorlage des ersten NSU-Untersuchungsberichtes im Bun destag - das war im August 2013 - schon zu Beginn der 6. Le gislaturperiode im Brandenburger Landtag aktiv werden müs sen. Geschehen ist aber zunächst nichts, außer dem später be kannt gewordenen Behördenhandeln im Zusammenhang mit dem Brandenburger Zeugen im NSU-Prozess in München. Das würde auch zum NSU-Untersuchungsausschuss hier im Bran denburger Landtag passen.
Festzustellen ist, dass gerade aus den Entwicklungen, die den V-Mann „Piatto“ betreffen, schon viel früher Handlungen hät ten resultieren müssen. Dies ist aber nicht geschehen. Jetzt liegt die erste Änderung im Verfassungsschutzgesetz vor. Da mit werden erste Konsequenzen daraus gezogen.
Bei der Beurteilung ist hervorzuheben, dass die Lageeinschät zung hinsichtlich der Fixierung auf den Rechtsextremismus symptomatisch ist. Wir haben den Eindruck, dass der Linksext remismus und der politische Islam nicht in entsprechender Weise beobachtet werden. Wir sind daher der Auffassung, dass die Personalaufstockung, die jetzt auf dem Tisch liegt, notwen dig ist. Das ist eine unserer langjährigen Forderungen. Von der Sache her ist das völlig korrekt; das ist der richtige Weg. Wir würden uns wünschen, dass außerhalb dieser Extremismus kreise auch im Kampf um die Überwachung von Clans und kri minellen Großfamilien ein solcher Einsatz erfolgen würde, wie unlängst vom Bund der Kriminalbeamten gefordert.
Das Thema „Innenrevision“ ist bereits angesprochen worden. Damit stimmen wir überein. Eine Whistleblower-Regelung für VS-Mitarbeiter gegenüber der PKK soll her; auch das finden wir gut. Ein ständiger Beauftragter der PKK soll gegenüber dem Verfassungsschutz Informationen sammeln und Bericht erstatten; das begrüßen wir. Mitarbeiter der Abgeordneten sol len ebenfalls in die PKK-Runden kommen dürfen; auch dies findet unsere Zustimmung.
Ebenso ist es wichtig, dass Standards für die Zusammenarbeit und den Einsatz von V-Leuten normiert werden. Bislang ist dieses Thema noch nicht angegangen worden. Das ist die Grauzone, die bereits von den Vorrednern angeführt wurde. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Auch die bereits angesprochenen IMSI-Catcher halten wir für wichtig. Wenn Aufklärung mit technischen Mitteln betrieben wird, ist das immer der bessere Weg als der Einsatz von V-Leuten.
Uns wundert - auch das ist angesprochen worden - der künftige Einsatz einer Innenrevision in der Abteilung 5 des Innenminis teriums: Wir würden uns da eine Lösung wünschen ähnlich der in Sachsen, wo eine eigenständige Behörde diese Aufgaben insgesamt vornimmt.
Wir stimmen der Überweisung zu. Die Personalerhöhung fin den wir richtig. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Liebe Gäste! Hier ist sehr viel über Hetze, über Fremden feindlichkeit und Gewalt gesprochen worden. Ich hatte den Eindruck, dass der letzte Beitrag der Linken eher eine Reflexi on über die eigenen Missetaten war.
Ich kann nur sagen: Ich bin selbst Betroffener, und auch meine Familie ist betroffen,
und zwar durch Linksextremisten, die im Januar 2017 vor mei nem Haus einen Lynchmob veranstaltet haben. Kleine Kinder waren ebenfalls betroffen. Das „Tolerante Brandenburg“ trägt auch die Verantwortung für eine solche Hetze, wie sie da statt gefunden hat.
Lassen Sie mich ein weiteres Beispiel anführen: Wir waren neulich in Teltow. Die AfD-Landtagsfraktion hat dort einen Bürgerdialog veranstaltet. Wer hat dagegen demonstriert? Das waren die Linken. Das waren auch RAF-Apologeten, die sich zusammen mit den Linken - also mit einer Regierungspartei
hier im Land - zu einer Demonstration zusammengefunden ha ben.
Wenn Sie mit RAF-Apologeten, die dieses Zeichen benutzen
- gut, die Kalaschnikow fehlt -, gemeinsame Sache machen, dann ist das bezeichnend für Ihr Verhältnis zur Gewalt. Über denken Sie das und entschuldigen Sie sich dann bei der AfD!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Es geht in dem heute zu verabschiedenden Gesetz um ca. 2 400 bevormundete Menschen und ihr Wahlrecht im Land Brandenburg.
Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderun gen der Vereinten Nationen hat sich 2015 über die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse in der Bundesrepublik Deutschland be sorgt gezeigt und unter Bezugnahme auf Artikel 29 der Behin dertenkonvention die Abschaffung dieser Regelungen gefor dert. Das ist primär zu begrüßen.
In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und SchleswigHolstein wurden im Jahr 2016 die Wahlrechtsausschlüsse im Landes- und Kommunalrecht gestrichen. Mit Erfolg? Wo sind die wissenschaftlichen Studien und Langzeituntersuchungen? Der bisher bestehende Wahlrechtsausschluss infolge Richter spruchs bleibt bestehen, denn dem Gerichtsentscheid geht eine spezifische, auf die Wahl bezogene Güterabwägung voraus. Diese Abwägung nimmt der Richter bzw. die Richterin vor; Frau Augustin von der CDU-Fraktion führte dies bereits aus. Dem stimmen wir ausdrücklich zu; das ist völlig in Ordnung.
Bisher gibt es lediglich die Vermutung, dass unter Betreuung stehende oder in stationärer psychiatrischer Behandlung befind liche Menschen nicht in der Lage sind, eine relative Wahlent scheidung zu treffen. Es besteht kein zwingender interner Zu sammenhang zwischen der Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers in allen Angelegenheiten und der Befähigung des Betroffenen zur politischen Willensbildung. Das heißt: Die unterschiedlichen Befähigungen des Betroffenen lassen nicht den Schluss zu, dass er sich der vollen Auswirkungen seines Handelns auch gewiss ist. Hier hat das Land immer noch eine Fürsorgepflicht für diese Personen.
Solange es keine empirischen Studien anderer Bundesländer gibt, die explizit nachweisen, dass der Personenkreis im vollen Bewusstsein an einer Wahl zum eigenen Wohl teilnimmt, wer den wir uns bei dem Antrag enthalten. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Liebe Gäste! Wir in der AfD-Fraktion haben uns in den letzten Monaten intensiv mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt und darüber diskutiert. Wir haben Entscheidungen von ver schiedenen Seiten beleuchtet und zum Teil anders bewertet. Wir haben als Fraktion einen sehr intensiven Prozess durchge macht. Insofern bin ich dem Hohen Haus dankbar, dass es diese parteiübergreifenden Anträge gibt, die Lösungen anbieten.
Wir haben auch sehr intensiv über das Thema Totgeburten dis kutiert. Die gefundene Lösung stellt unserer Ansicht nach einen Minimalkonsens dar, den zumindest ein großer Teil von uns mitträgt. Wir sehen das Problem, dass gerade bei den Sternen kindern und den Totgeburten die Betroffenen, die ein großes Leid zu tragen haben, in eine Situation kommen, in der sie sich für oder gegen ein Begräbnis entscheiden und später damit kon frontiert werden, warum sie sich nicht für ein Begräbnis ent schieden haben.
In diesem Zusammenhang muss man aber auch berücksichti gen, dass Leute in ihrer Trauer durchaus überfordert werden können. Überdies muss bedacht werden, dass mit einem Be gräbnis ein finanzieller Aufwand verbunden ist, der zu der Trauer bei den Betroffenen noch hinzukommt. Insofern halten
wir die gefundene Regelung, die mit dem Gesetzentwurf vor liegt, für zustimmenswert.
Was den Stahnsdorfer Friedhof angeht, so bestand von der Sa che her im ganzen Haus Konsens; das haben wir immer mitge tragen. Das ist etwas sehr Wichtiges.
Im Zusammenhang mit der Bestattungspflicht innerhalb von 24 Stunden sehen wir die Situation so, dass es kein Sonderrecht geben sollte. Jeder, der eine Bestattung innerhalb von 24 Stun den vornehmen will, hat angesichts der Bürokratie mit Sicher heit Schwierigkeiten, das überhaupt hinzubekommen. Unab hängig davon würden wir es begrüßen, wenn für alle Verstorbenen das gleiche Recht gälte.
Eine weitere Diskussion, die hier eine Rolle spielt, betrifft den Scheintod. Es gibt Fälle wie den aus Köln, wo das durchaus ein Problem darstellt. Das spricht für eine Regelung über einen län geren Zeitraum als die 24 Stunden. Das würden wir befürworten.
Was die Entnahme von Totenasche zum Herstellen von Diaman ten und anderen Devotionalien angeht, so haben wir auch in un serer Fraktion darüber intensiv diskutiert. Die Mehrheit würde sich dem anschließen, was hierzu im Gesetzentwurf dargelegt ist. Man muss sich klarmachen, dass es sich hier um einen ex pandierenden Markt handelt, der in Europa, vor allen Dingen aber in Amerika und Asien eine Art Ersatzreligion darstellt.
Das hat auch einen finanziellen Hintergrund. Man geht zurzeit von mehr als 10 000 hergestellten Diamanten aus. Das ist für die Anbieter ein großer Markt. In der Schweiz ist das möglich, in Holland ebenfalls. Die Leute, die so etwas anbieten, wollen Klarheit für ihre Unternehmen. Der Vertrieb - so unsere Infor mationen - läuft über deutsche Bestatter, für die das ein lukrati ver Zusatzmarkt ist. Diese wollen das Ganze verständlicherwei se auf juristisch sicherem Boden wissen. Denn was passiert? Die Kremierung findet in Tschechien oder Polen statt. Dort wird die Asche übernommen und in die Schweiz gesandt, wo schließlich die Diamanten hergestellt werden. - Im Ergebnis würden die meisten in unserer Fraktion das mittragen.
Was die Weltanschauungsgemeinschaften angeht, die nunmehr auch die Möglichkeit haben sollen, Friedhöfe zu betreiben: Das teilen wir natürlich nicht. Da muss man ganz klar sagen: Das wollen wir nicht. Falls es dazu kommen sollte, erwarten wir, dass zunächst eine Auseinandersetzung darüber im Parlament stattfindet.
Sicherlich soll ein Gesetz Dinge abstrakt für die Zukunft regeln; das ist völlig klar. Wir sehen bei diesem Gesetz jedoch, dass eine Diskussion einen Erkenntnisgewinn für uns alle bringt, dass man sich nämlich um Dinge Gedanken macht, über die man sonst nicht unbedingt nachgedacht hätte. Als Beispiel nenne ich nur die Diamanten. Es ist gut, dass wir uns damit auseinander setzen. Daher plädiere ich dafür, dass für den Fall der Ablehnung eine neue Diskussion darüber im Plenum stattfindet.
Zu unserem Antrag: Dieser Antrag basiert darauf, dass wir mit mehreren Notärzten aus Berlin über diese Problematik gespro chen haben. Dabei kam heraus, dass die alte Regelung als die bessere angesehen wurde. Insofern war das die Motivation für uns, den Antrag so einzubringen, wie er Ihnen vorliegt.
Insgesamt werden wir uns enthalten. Der Gesetzentwurf ent hält viele gute Facetten, aber auch - wie ausgeführt - solche, die wir nicht teilen. Insofern werden wir uns enthalten. - Vie len Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Bei dem Gesetzentwurf der Grünen und bei dem von Rot-Rot geht es zum einen um die Beteiligung und Mitwir kung von Kindern und Jugendlichen und zum anderen - es wur de schon angesprochen - um die direkte Demokratie. Wir haben Probleme mit dem ersten Teil, um das klar zu sagen. Das hatten wir auch im Innenausschuss deutlich gemacht. Wir lassen uns da von der Maxime leiten: Lasset die Kinder doch Kinder sein. - Aufgrund der mangelnden Einsichtsfähigkeit von Kin dern
sollte die früheste Beteiligung ab 14 Jahren erfolgen.
Bei der Anhörung im Innenausschuss haben sich die kommuna len Spitzenverbände auch dezent in diese Richtung geäußert. Die Erfahrungen, die in Schleswig-Holstein gemacht wurden - dort ist es in § 47 der Gemeindeordnung geregelt -, klingen nicht so positiv. Ich möchte aus der Stellungnahme des Sozial verbandes Der Paritätische - Seite 5 - zitieren:
„Trotz der Bestimmungen in § 47 der Gemeindeordnung wurde auch in Schleswig-Holstein festgestellt, dass sich die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nicht als Selbstläufer flächendeckend etabliert.“
Das heißt also, im Ergebnis steht die beabsichtigte Regelung, die Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu stär ken, für uns als ein Placebo da. Wir lehnen dies in der Form ab. Wir könnten uns vorstellen, dass Jugendliche ab dem 14. Le bensjahr - statt dem 16. Lebensjahr - beteiligt werden und einen Einwohnerantrag nach § 14 der Kommunalverfassung Bran denburg stellen können.
Anders sieht es mit der direkten Demokratie aus. Die finden wir sehr positiv. Wir finden auch die Regelungen dazu positiv und begrüßenswert, sie gehen jedoch nicht weit genug. Wir haben in einer Vielzahl von Anträgen - wir haben allein zu diesem Thema schon vier Gesetzentwürfe eingebracht - weitergehende Vorstel lungen zum Ausdruck gebracht und würden uns zu dem Vorlie genden positiv äußern, wenn es nicht mit dem vergifteten Ge schenk der Kinder- und Jugendlichenrechte verbunden wäre. Das ist auch der Grund dafür, dass wir uns im Ergebnis enthalten werden. Wir hätten uns gewünscht, dass wesentlich mehr Ele mente der direkten Demokratie von Rot-Rot aufgegriffen und umgesetzt worden wären. Wenn es nach uns gegangen wäre, hät ten wir schon 2015 eine entsprechende Abstimmung über …
Nein. - … die Kreisgebietsreform gehabt. Das ist eine Form der direkten Demokratie. Des Weiteren - um es auf die Bundesre
publik zu übertragen - wäre es zu keiner Euro-Einführung ge kommen, sondern wir hätten weiter die D-Mark und kein Tar get2-System, das uns noch viel Geld kosten wird. - In dem Sinne vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Mit diesem Gesetzentwurf wird die Attraktivität des Beamtenberufes im Land Brandenburg deutlich wachsen. Damit erfolgt die Absicherung unserer Beamten, die gerade an gesichts der zunehmenden Aggressivität und der Übergriffe, die manchmal vorkommen, überfällig ist. Bisher ließ der Dienst herr sie oft im Regen stehen, wenn bei dem Schädiger nichts zu holen war. Das wird sich nun ändern.
Nach § 67 wird die Erfüllungsübernahme durch den Dienst herrn bei Schmerzensgeldansprüchen zugesagt. Das ist eine vernünftige und gute Regelung. Künftig wird es Teilzeitmodel le geben; auch das begrüßen wir. In § 80 wird eine Familien pflegezeit eingeführt. Wir begrüßen ebenfalls die Möglichkeit, bei physischen Funktionsstörungen eine Vorsorgekur anzutre ten. Insgesamt sind die Regelungen sehr vernünftig und in der Sache sehr gut. Wir freuen uns, dass dieses Verfahren so gut gelaufen ist.
Was das Hamburger Modell betrifft, sehen wir nicht - das wur de im Ausschuss angesprochen -, dass wir einen Schnellschuss machen. Wir sollten das prüfen und warten, bis das Innenminis terium einen vernünftigen Vorschlag zu dem Modell unterbrei tet. Insofern ist dem Kollegen Dr. Scharfenberg zuzustimmen, dass die Bedingungen nicht eins zu eins übertragbar sind. Mei ner Auffassung nach sind in Ostdeutschland wesentlich mehr Beamte gesetzlich krankenversichert als in Hamburg. Das ist mit einem Mehr an Haushaltsmitteln verbunden. Derzeit kann noch keiner abschätzen, was die Einführung des Modells an zu sätzlichen Mitteln bedeutet. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Die Debatte zeigt uns symptomatisch, wo die Probleme der rot-roten Landesregierung liegen. Wir haben mit bekommen, was die in den letzten 15 Jahren erfolgten Geset zesreparaturen bedeuteten. Wir haben mitbekommen, wie das Bundesverfassungsgericht Ende 2015 entschieden hat. Für manche war das konsequent; sehr viele waren überrascht - ich auch. Insofern habe ich dem Innenminister auch zugebilligt, dass er sich Zeit nimmt, um dieses Urteil, diese Entscheidung zu prüfen und die Konsequenzen zu ziehen.
Was ist dabei herausgekommen? Wir erinnern uns, dass die Verwaltungsgerichte in den letzten Jahren mit der Altanschlie ßerproblematik völlig überlastet waren - ich erinnere nur an Cottbus. Ich erinnere auch daran, dass die betroffenen Bürger in Brandenburg mit der ganzen Situation sehr unzufrieden wa ren. In den 90er-Jahren gab es sehr viele Leute, für die das na türlich eine existenzielle Sache war, so einen Prozess zu füh ren, bzw. die erst gar keinen Prozess geführt haben. Für sie war das eine Stange Geld, bei der man sich überlegt, ob man gegen
die Sache vorgeht. Eigentlich haben die Leute auf den Rechts staat vertraut. Bei den Verfahren, die gelaufen sind, hat man in der ersten Instanz die entsprechenden Anwaltskanzleien aufsei ten der Abwasserzweckverbände gesehen. Da muss man sich natürlich fragen: Ist das nötig? Wenn eine Verwaltung ein Ver fahren vor dem Verwaltungsgericht führt, muss sie dann eine Anwaltskanzlei einschalten? Also ich erwarte von einer Ver waltung, dass sie in der ersten Instanz ihre Verfahren selbst führt.
Aber davon abgesehen: Was ist passiert? 2015 ist diese Ent scheidung ergangen, dann hat die Landesregierung sie geprüft - natürlich immer mit dem schönen Bemerken: Wir sind ja ei gentlich nicht zuständig, Artikel 28 Grundgesetz; es ist die kommunale Familie, die das zu verantworten hat. - Sicher, aber indirekt ist die Landesregierung natürlich betroffen. Das ist auch nicht wegzuwischen.
Fakt ist: Wir haben es nunmehr mit einem sogenannten DreiKlassen-System zu tun. Es gibt die erste Klasse, das sind dieje nigen, die geklagt haben bzw. keine bestandskräftigen Beschei de haben. Sie bekommen Recht und Geld. - Dann gibt es dieje nigen, die dagegen vorgehen und nach Staatshaftung ihre An sprüche anmelden. Bei denen sieht es so aus: Sie haben sehr gute Chancen, diese Sache letztendlich zu gewinnen. - Gleich zeitig gibt es die Leute, die bestandskräftige Bescheide hatten, die nicht geklagt haben und von den Abwasserzweckverbänden ihr Geld zurückbekommen haben. Das ist in prosperierenden Gemeinden der Fall, wo man diese Verfassungsgerichtsent scheidung zum Anlass nimmt, die Sachen klarzustellen und ei ne Befriedung innerhalb der Bevölkerung herbeizuführen; das ist klar. Das mag in anderen Landesteilen, wo es keinen ent sprechenden Zuzug und keine Bautätigkeit gibt, anders sein. - Dann gibt es die dritte Gruppe: Das sind diejenigen, die auf den Rechtsstaat vertraut haben, die nichts unternommen bzw. die Verfahren nicht fortgeführt haben. Die werden jetzt außen vor gelassen.
Fakt ist, dass über diesen ganzen Prozess ein Drei-KlassenSystem geschaffen wurde. Die Lösungsansätze der Landesre gierung können das verlorene Vertrauen der Bevölkerung - das sind ja Tausende von Leuten - in den Rechtsstaat nicht auffan gen. Das mache ich der rot-roten Landesregierung zum Vor wurf, dass sie gerade in der jetzigen Zinssituation da einfach keine Lösungen anbietet, indem sie zum Beispiel mit einem runden Tisch - oder wie auch immer - oder mit dem, was Herr Vida gefordert hat, eine gute Lösung herbeiführt, um zu versu chen, bei den Leuten eine Befriedung zu erreichen. Es ist eine Befriedung der Situation erforderlich, indem man darunter ei nen Schlussstrich zieht, das Jahr 1999 entsprechend ansetzt und alles, was davor ist, gleich bewertet.
Das würde auch den Leuten helfen. Denn die haben ihr Ver trauen in den Rechtsstaat verloren. Und das trifft die SPD-Re gierung, die das alles verursacht hat. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Mit wie viel Geld wurde das Aktionsbündnis vom Land Brandenburg direkt oder indirekt finanziert?
(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Das hat er doch gerade ge sagt! - Galau [AfD]: Hast du auch „bezahlt“ gehört, oder was? - Frau Mächtig [DIE LINKE]: Ja! - Heiterkeit DIE LINKE)
Ich möchte da exakte Zahlenangaben haben.
Weiter möchte ich wissen: Wusste die Landesregierung vor Drucklegung dieser Broschüre, dass so etwas initiiert ist? Wel che Kenntnis hatte die Landesregierung im Vorfeld, bevor die se Broschüre gedruckt wurde?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Liebe Gäste! Hier in Brandenburg ist eine völlig absurde
Situation entstanden. Ausgerechnet jene Bürger, die vor den Verwaltungsgerichten geklagt haben, werden jetzt von man chen Abwasserverbänden verstärkt zur Kasse gebeten. Bereits jetzt haben wir hier in Brandenburg bei der Altanschließerpro blematik faktisch mindestens eine Dreiklassengesellschaft: Da sind zum einen die, die vor den Verwaltungsgerichten geklagt haben bzw. deren Bescheide nicht bestandskräftig geworden sind. Die bekommen, zumindest nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Recht und Geld. Zweitens gibt es die Gruppe derjenigen, die nicht unter die erstgenannte fallen, die aber im Grunde genommen diese Möglichkeit, die sich ih nen aufgetan hat - das fortgeltende Staatshaftungsrecht nach dem Einigungsvertrag -, in Anspruch nehmen, innerhalb der Frist die entsprechenden Abwasserverbände angeschrieben ha ben und auf dem Zivilrechtsweg nunmehr diese Chance nutzen und versuchen, an ihr Geld zu kommen. Insofern ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) symptomatisch. Wir haben über diese eventuellen Chancen im Vorfeld im Ausschuss ge sprochen, und es ist durch die rot-rote Landesregierung abge tan worden. Alternativszenarien hat man nicht gehört, sondern es war völlig klar, dass es zu diesem Ergebnis nicht kommt. Fakt ist: Es ist ein GAU eingetreten. Drittens gibt es die große Masse der Brandenburger, die auf die Versprechungen der rotroten Landesregierung vertraut haben, völlig enttäuscht wur den und nun in der Luft hängen.
Wenn Sie dies machen - insofern habe ich meine Probleme mit dem Entschließungsantrag der Regierungskoalition -, werden wir erleben, dass auch die Gerichte im Grunde genommen eine riesige Flut an Klagen erhalten werden. Die Frage ist, ob man das will. Wir haben das bei den Altanschließern erlebt. Das Verwaltungsgericht in Cottbus war durch diese Klagen völlig überlastet. Jetzt kommen die Asylklagen dazu. Nunmehr kann es bedeuten, dass unsere Zivilgerichte auch über diese Klagen lahmgelegt werden.
Wir von der AfD wollten von vornherein eine große Lösung, die alle Altanschließer berücksichtigt. Da momentan die Zin sen niedrig sind, wäre eine solche Lösung möglich gewesen. Man hätte einen runden Tisch einrichten und alle Akteure zu sammenbringen können. Das alles ist unterblieben, es ist ein fach de facto nicht erfolgt. Wir wissen alle, was das für den Rechtsfrieden bedeutet und auch wie enttäuscht die Branden burger sind. Wir erinnern uns an gestern, als wir über die Be amtenbezüge und auch über die Entscheidung des Bundesver fassungsgerichts gesprochen haben. Das war genau dieselbe Situation. Wir erleben, dass diejenigen, die Widerspruch einge legt haben, besser behandelt werden als jene, die auf das, was die Landesregierung ihnen sagte, vertraut haben. Fakt ist: Es werden zehn Jahre ins Land gehen, und man will sich seitens der Regierung aus dieser Problematik stehlen. Ich kann also nur appellieren, diesen gewählten Weg - das ist eigentlich eine Handreichung, die Ihnen als Regierung gegeben wird -, anzu nehmen und diesem Antrag, den der Kollege Petke eingebracht hat, zu folgen.
Ich verstehe einfach nicht, wieso man diese große Lösung nicht will. Es würde sich anbieten, damit eines der vielen Prob leme im Land Brandenburg mal mit einem Schlussstrich zu versehen. Es kann durchaus sein, dass dann alle Altanschließer ihr Geld zurückerhalten und dass auf der anderen Seite entspre chend getilgt wird, indem man …
… dann höhere Wasserbeiträge zu zahlen hat. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Uns liegt dankenswerterweise ein Gesetzentwurf der CDUFraktion vor, den wir begrüßen und in den wir viele Forderun gen der AfD aufgenommen sehen.
Die Änderungen des Brandenburgischen Polizeigesetzes sehen wir als notwendig an, um die gesetzlichen Bedürfnisse und Be fugnisse der Polizeibeamten an die derzeitige instabile Sicher heitslage im Land anzupassen. Die Brandenburger empfinden eine Unsicherheit, die Rot-Rot und Grün immer noch nicht an satzweise erkannt und aufgenommen haben. Wir begrüßen es sehr, dass die CDU mittlerweile die Kontrollen ereignisunab hängig zulassen will, das ist sehr gut.
Für den Bereich der Videoüberwachung haben wir weiterge hende Vorstellungen. Wir fordern hier eine Ertüchtigung sämt licher bestehender Systeme auf staatsanwaltschaftlich anzu wendende 200 Pixel pro laufendem Meter. Wir fordern weiter an verkehrsreichen Plätzen und Kriminalitätsschwerpunkten die Aufstellung von 360-Grad-HD-Kameras und personenge bundene hocheffiziente Systeme zur Biometrie-Erkennung, die den Datenschutz nicht gefährden und unter richterlichem Vor behalt genau nur die Daten entpixeln, für die der richterliche Anspruch besteht. Intelligente Systeme können das heute.
Wir alle wissen, dass die Bundespolizei zwei Millionen Über stunden geleistet hat, die zum Teil auch durch die Auswertung von Videos verursacht werden. Fachleute sagen, dass Deutsch
land den anderen EU-Ländern, was all diese Systeme angeht, um zehn bis 15 Jahre hinterherhinkt. Das sind nicht unsere Feststellungen, sondern das sagen Polizeiführer aus den ande ren Ländern. Das sagen auch Anbieter, die solche Systeme ent wickelt haben, welche mittlerweile so gut sind, dass nur noch in Teilbereichen datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.
Wie gesagt, es besteht die Möglichkeit, diese Daten zu pixeln. Ohne richterlichen Vorbehalt kommt es gar nicht dazu, dass an dere auf diese Daten Zugriff haben. Wir müssen die Gesetze an die aktuelle Lage anpassen. In Zeiten des islamischen Terrors leidet - so weh es tut - die informationelle Selbstbestimmung. Eine solche Ausweitung muss es auch für die sozialen Medien WhatsApp, Twitter und Skype - so leid es einem tut - geben.
Kollege Lakenmacher hat darauf hingewiesen, dass wir in den Grenzregionen eine Kriminalität erleben, die sehr viele Ursa chen hat. Wir erleben Traktordiebstähle, wir erleben Einbrü che, wir erleben Viehdiebstähle, und wir erleben das Problem mit Crystal Meth, das sich fast zu einer - man kann sagen - Seuche entwickelt hat, zumindest was junge Leute angeht. In dem Bereich finden wir es gut, dass die Schleierfahndung aus geweitet wird. Wir würden uns da noch etwas mehr wünschen.
Zu den Bodycams: Die Polizei ist immer mehr Gewalttaten ausgesetzt. Wir alle wissen, wie Polizisten darunter teilweise zu leiden haben. Die gestrigen Ereignisse sind erschreckend. Daher fordern wir, dass Bodycams bei Polizisten eingesetzt werden.
Sie haben einfach auch eine gewisse Warnfunktion gegenüber den Bürgern, weil die wissen, dass sie aufgenommen werden, wenn der Polizeibeamte es sagt. Von der Seite her erhoffen wir uns auch eine Beschleunigung von Verfahren in der Strafjustiz, wenn die Bodycams auswertbare Bilder ergeben. Insofern stimmen wir dem Antrag der CDU zu. - Vielen Dank.
Der Zustrom von Flüchtlingen nach Brandenburg beschert auch den Verwaltungsgerichten zunehmend Arbeit. Der Vorsit
zende der Vereinigung Brandenburger Verwaltungsrichter, Wil fried Kirkes, warnt vor einer drohenden Klagewelle gegen die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Ich frage die Landesregierung: Wie hat sich der Geschäftsan fall bei den Verwaltungsgerichten des Landes Brandenburg und dem gemeinsamen Oberverwaltungsgericht Berlin-Bran denburg bei asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2015 entwickelt?
Was gedenken Sie zu tun, um diese Spitzen bei den Verwal tungsgerichten zu mindern?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Herr Christoffers, ich werde auf das Tolerante Brandenburg einge hen. Ich habe dazu, wie gesagt, eine völlig andere Haltung. Da zu werde ich nachher ausführen.
Der Versuch der SPD in den letzten und den kommenden zwei Jahren, in der Staatskanzlei immer mehr Referenten einzustel len und hohe Beamtenstellen samt Fahrdienst zu schaffen, kommt schon einer besonderen Finesse gleich; das muss man sagen. Das Aufblähen der Staatskanzlei kostet Sie von Rot-Rot ein Lächeln. Den brandenburgischen Steuerzahler hingegen kostet es immer wieder viel Geld. Das ist das Signum der rotroten Landesregierung: Steigen die Einnahmen, dann ist Geld ausgeben natürlich umso lockerer. Nur, die rund 18 Milliarden Euro Schulden dieses Landes werden davon nicht weniger. Til gung gleich Null. Eine rote Null - und zwar ohne Tilgungsplan. Und dann kritisieren die roten Nullen aus Brandenburg die schwarzen Nullen auf Bundesebene.
Dort versucht man durch Steuerreförmchen wenigstens den An schein zu erwecken, als würde man die kalte Progression bei der Einkommensteuer, die die Mittelschicht und den Mittel stand besonders trifft, wegzaubern. Sie in Brandenburg erhöhen die Grunderwerbsteuer und schaden insofern auch wieder der Mittelschicht und dem Mittelstand, und zwar enorm.
Ihr Rezept lautet letztlich - das haben Sie auf Ihrer Website be schrieben -, Deckungslücken durch Entnahmen aus der allge meinen Rücklage zu schließen. Das ist in unseren Augen kein Haushalt, der von Festigkeit zeugt, sondern sieht eher nach ei nem Notfallplan aus. In Brandenburg werden Tausende von Altanschließern auf ihr Geld warten. Das alles sind Leute - die CDU hatte es ausgeführt -, die darauf vertraut hatten, dass die Verwaltungsakte rechtens sind, und die nicht geklagt haben. Sie werden jetzt von der rot-roten Landesregierung bitter ent täuscht. Das ist auch etwas, was letztendlich den Mittelstand und die Mittelschicht trifft.
Profitieren tun andere, nämlich die Neuankömmlinge.
Allerdings nicht die, die am BER ankommen, sondern haupt sächlich diejenigen, die hierherkommen und trotz Ablehnung ihres Asylantrages bleiben. Es hat sich im Land Brandenburg herumgesprochen, dass hier so gut wie nicht abgeschoben wird. Stattdessen stecken Sie viele Millionen in Ihr Vorhaben Tolerantes Brandenburg im immerwährenden Kampf gegen politische Extreme. Bleibt nur zu hoffen, dass Sie bei diesem Kampf gegen die Extreme nicht die Linksextremisten und den Islamismus vergessen. Mich persönlich würde das angesichts zweier Attacken auf mein Privathaus durchaus freuen. Allein mir fehlt der Glaube. Wenn ich bedenke, wie die Anzahl von Attacken auf AfD-Abgeordnetenbüros in diesem Jahr explo diert ist - wir haben diese Zahlen letzte Woche im Innenaus schuss erfahren; Sie kennen sie -, frage ich mich, ob Sie eine geeignete Form der Extremistenbekämpfung gefunden haben. Das Tolerante Brandenburg klingt für mich bis dahin nur wie eine Ihrer leeren Versprechungen.
Insgesamt kann ich der Staatskanzlei und dem Haushalt nur wünschen, dass man sich ein Beispiel am Haushalt des Verfas sungsgerichts, Einzelplan 14, nimmt. Dort sieht es so aus, als hätte man wirklich gespart. Das ist lobenswert. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Wenn Brandenburgs Verfassungsschutzchef Car lo Weber erklärt, dass seine Behörde durch die wachsende Be drohung durch islamistische Gefährder nur bedingt einsatzbe reit sei und die Zahl von 100 Islamisten, die unser Branden burg gefährden, angibt, spielt der Innenminister den Ball flach. Noch nie, meine Damen und Herren, gab es in Brandenburg so viele rechts- und linksextremistische Übergriffe, noch nie gab es so viele Islamisten. Das ist eine nüchterne Feststellung, die erschreckend ist. Diese Gefährdung spiegelt der Haushalt nicht wider.
Selbst die Kanzlerin hat mittlerweile erklärt, dass die islamisti sche Gefährdung bundesweit zu Anschlägen führen kann und sich wesentlich erhöht hat. Anscheinend ist diese Erkenntnis noch nicht in der Realität hier in Brandenburg angekommen. Das zeigt uns, wie mit der Warnung von Herrn Weber umge gangen wird und was an Schlussfolgerungen erfolgt, nämlich nichts.
In einem Interview in einer der wenigen noch recherchierenden Zeitungen, der „Rheinischen Post“, heißt es: Noch nie saßen in Deutschland so viele islamische Extremisten ein. - Die Zahlen
sind erschreckend, wenn man sich ansieht, was Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen angeht. Leider ist die Zahl der einsit zenden Islamisten in Brandenburg dort nicht genannt.
Man hat den Eindruck, dass hier in Brandenburg das SanktFlorians-Prinzip gilt,
nach dem Motto: Es wird hier schon alles gutgehen, und wenn, dann soll das im nahen Berlin oder sonstwo passieren. - Wir sehen, wie eng alles verbunden ist. Wir erinnern uns an Sach sen, an Leipzig und Chemnitz. Wir wissen, wie mobil diese Leute sind, und man hat den Eindruck, dass genau dies von der Landesregierung nicht zur Kenntnis genommen wird.
Vielmehr wurden unsere Änderungsanträge bisher nicht be rücksichtigt. Alle Änderungsanträge der Opposition, die sich für einen starken Verfassungsschutz einsetzten, wurden nicht berücksichtigt. Man hat den Eindruck, dass hier aus rot-dun kelrot-ideologischen Gründen der Verfassungsschutz in der Form, wie er jetzt ist, erhalten werden soll, und das ist schlimm für dieses Land.
Wir haben auch festgestellt, dass Herr Schröter am 30.07. die ses Jahres in der „Märkischen Oderzeitung“ schon einmal an gekündigt hat, dass er mehr Personal für den Verfassungsschutz fordert. Wir haben dann in einer mündlichen Anfrage in der 34. Plenarsitzung am 29.09. gefragt, wie viele Stellen er sich beim Verfassungsschutz vorstellen könnte. Es kam eine seiten lange Antwort, alles wunderbar, aber eine Zahl wurde nicht ge nannt. Vielmehr sehen wir das Ergebnis jetzt in diesem Haus haltsplan - ein erschreckendes Ergebnis.
Aber lassen Sie uns zum Alltag der Polizei kommen. Gegen wärtig haben wir bei der Polizei etwas über 8 100 und beim Verfassungsschutz knapp über 90 Beamte. Wenn man den Krankenstand von täglich durchschnittlich 700 Polizisten be rücksichtigt, dann weiß man, dass die Konzepte dafür fehlen, dass genau diese Polizisten Dienst tun. 700 Polizisten - das sind eindeutig zu viele, da liegt ein weiteres Problem, an dem der Innenminister arbeiten muss.
Das nächste Problem liegt bei den überalterten Kollegen bei der Kripo. Wir wissen alle, dass die Kripo im Land Branden burg immer einen sehr guten Ausbildungsstand hatte. Zu DDRZeiten gab es hier studierte Kriminalisten. Dieses Konzept ist nicht fortgeführt worden, und da scheinen sich mittlerweile Defizite aufgetan zu haben. Wir sehen auch nicht, dass an eine eigenständige Ausbildung im Bereich der Kripo gedacht ist. Das alles sind Ansätze, wie man eine gute Nachwuchsgewin nung an den Universitäten versuchen könnte, denn es gibt mit Sicherheit auch dort Studienabgänger, die sich nach einer ge wissen Zeit dafür entscheiden, weg von der Uni und hin zur Polizei gehen zu wollen.
Damit sind wir bei dem Problem, das hier schon mehrfach ange sprochen wurde: die Ausbildung an der Fachhochschule in Ora nienburg. 350 Anwärter im Jahr 2017 und 375 Anwärter im Jahr 2018 - das sind einfach zu wenige, das reicht nicht. Wir brau chen mindestens 400 Anwärter, die dort in die Ausbildung ge hen. Es kann auch nicht sein, dass für Flüchtlinge sofort Unter künfte bereitgestellt werden - wir erinnern uns an das 4-Sterne
Hotel - und es bei Polizeianwärtern ein solches Gezerre darum gibt, Internatsplätze bereitzustellen. Das hätte alles schon längst passieren müssen, das ist alles unterlassen worden. Für die einen sitzt das Geld locker, für die anderen gibt man es nicht aus.
Weiterhin ist es so, dass wir für diese Anwärter, für die jungen Leute bei der Polizei überhaupt eine attraktivere Besoldung brauchen. Da sind die Ansätze des Innenministeriums viel zu flach gehalten. Brandenburg ist da - zusammen mit Berlin - auf dem letzten Platz. Die jungen Kollegen, die eine attraktive Be amtenlaufbahn anstreben, gehen zur Bundespolizei, die gehen nicht zum Land Brandenburg. Hier ist dringender Nachholbe darf. Da sagt der Haushaltsentwurf, den uns die rot-rote Lan desregierung vorgelegt hat: Für diese Leute tun wir nichts. - Das ist unverantwortlich.
Weiterhin wäre es an der Zeit, für Polizeibeamte Zulagen zu schaffen - auch diesbezüglich wird der Beruf nicht attraktiver gemacht.
Insofern ist noch sehr viel zu tun. Dieser Haushaltsentwurf ent spricht dem Ganzen nicht. Wir werden ihn aus diesem Grund in der vorliegenden Form ablehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das war sehr nett, vielen Dank. - Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Das Aufstellen eines Budgets für den Landeshaushalt ist die Kunst, Enttäuschungen gleichmäßig zu verteilen.
Wie dem auch sei: Dass das etwas mit Kunst zu tun hat, möch ten wir bei diesem Landeshaushalt bezweifeln. Es hat eher et was mit Abenteuer zu tun.
Lassen Sie mich zunächst auf eine Zweckbestimmung im Ein zelplan 04 zu sprechen kommen. „Unterstützung und Förderung von Maßnahmen im Bereich der internationalen Beziehungen“, heißt es hier. Unsere Fraktion hat einen Änderungsantrag ausge arbeitet und eingebracht, in dem wir uns in erster Linie auf ein Gutachten von Oktober 2014 beziehen. Dieses wurde im Auf trag des damaligen Ministeriums für Wirtschaft und Europaan gelegenheiten in Brandenburg erstellt. Darin heißt es:
„Aus Effektivitäts- und Effizienzgründen sollte das Inst rument der brandenburgischen Partnerschaftsbeauftrag ten nicht weitergeführt werden. Der Verwaltungsaufwand aufseiten der Landesregierung, aber auch bei den Partner schaftsbeauftragten ist unangemessen hoch und steht in keinem Verhältnis zu den Ergebnissen. Es stößt teilweise an seine Grenzen und sollte nicht weitergeführt werden.“
So lautet die klare und unmissverständliche Äußerung in dem Gutachten - „unangemessen“ und „steht in keinem Verhältnis“. Eigentlich ist das eine ganz klare Sache.
Dieser Gedanke war für uns ausschlaggebend, das Konzept infrage zu stellen und eine Streichung der Zweckbestimmungen aus den Einnahmen im Einzelplan 04 zu beantragen. 210 000 Euro, unter anderem für ein unwirksames Projekt, sind gerade einmal 210 000 Euro zu viel.
Nein.
Darüber hinaus findet sich eine Zweckbestimmung zur Pflicht in Bezug auf internationale Beziehungen bereits im Einzel plan 02. Leider haben Sie unseren Antrag auf Streichung abge lehnt.
- Finden Sie?
Wir sehen das anders, Herr Kollege Büchel.
Die Förderung von Nichtregierungsorganisationen im europäi schen Kontext
kann daher auch nicht veranlagt werden. Insgesamt waren das 250 000 Euro, die man hätte einsparen können. Summa sum marum kamen wir beim Einzelplan 04 auf 616 000 Euro, die in keinem Verhältnis stehen und auch nicht hätten ausgegeben werden müssen. Das sehen die rot-roten Koalitionäre natürlich anders, aber wir überlegen uns, was wir mit diesem Geld an deres hätten tun können: Wir hätten die überlangen Verfah rensdauern bei den Gerichten verkürzen können. Man hätte für dieses Geld mehr Richter einstellen können; dann hätten wir uns letztendlich nicht der Entlassung von Sexualstraftä tern wegen überlanger U-Haft aussetzen und auch keine Rü gen des Bundesverfassungsgerichts kassieren müssen. Insge samt ist das, was hier zugemutet wird, ein Armutszeugnis, ein Jammertal.
Man hätte mit diesem Geld Justizbeamten in den unteren Be soldungsgruppen eine Aufstiegsperspektive geben können. Das ist hier schon angesprochen worden. Die Justizwachtmeister arbeiten im einfachen Dienst und sind in einer misslichen Situ ation ohne Aufstiegsmöglichkeit. Das Gehalt bei einer Besol dung im einfachen Dienst ist im Land Brandenburg sehr ge ring; das ist angesichts der Maßnahmen, denen sie bei den Ge richten mittlerweile ausgesetzt sind, nicht mehr zumutbar.
Mit dem Geld hätte man sich auch um das Personal in den Jus tizvollzugsanstalten kümmern können. Die Krankenstände sind exorbitant hoch - eine Ursache dafür ist natürlich bei der rot-roten Regierung zu suchen -, wodurch Überforderung herrscht. Es wäre ein Zeichen der Landesregierung gewesen, wenn sie diesen Mitarbeitern entsprechende Angebote gemacht hätte.
Kommen wir zur Justizvollzugsanstalt Neuruppin-Wulkow. Da stellt sich die Frage, ob die Umwandlung in eine reine U-Haft- und Freigängerjustizvollzugsanstalt funktioniert und effektiv ist. Was man Ihnen zubilligen muss, ist, dass Sie versuchen, mit dem Land Berlin die Auslastung der brandenburgischen Gefängnisse zu erreichen. Da kann man Ihnen nur viel Glück wünschen. Das wäre mit Sicherheit ein guter Ansatz. Ich habe es schon einmal gesagt: Ich vermute, dass das Kammergericht das nicht mitträgt und uns einen Strich durch die Rechnung macht. Aber von meiner Seite wäre es ein gangbarer Weg, wenn man bei den Berlinern ein entsprechendes Bewusstsein schafft.
In diesem Sinne: Wir lehnen den Einzelplan 04 ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir werden uns bei der Abstimmung zur Änderung der Geschäftsordnung enthalten. Denn es gibt bei den Regelungen Änderungen, die wir begrüßen, und es gibt Änderungen, die wir für nicht gut halten und ablehnen.
Wir lehnen zum Beispiel die neue Regelung des § 13 der Geschäftsordnung ab. Wir finden, dass diese Änderung überflüssig und die Vertretungsregelung letztendlich ausreichend normiert ist. Im Übrigen gibt es in der nächsten Legislaturperiode dann auch den zweiten Vizepräsidenten.
Auch den Ausfall der Aktuellen Stunde zugunsten einer Regierungserklärung halten wir für nicht akzeptabel. Wir haben ent
sprechende Vorschläge unterbreitet und begrüßen ausdrücklich, dass die CDU dazu noch einen Antrag gestellt hat.
Im Übrigen stimmen wir den Regelungen zu, die die Gruppe BVB/FREIE WÄHLER betreffen. Wir finden es sehr gut, dass das so einvernehmlich gelaufen ist.
Weiterhin begrüßen wir ausdrücklich, dass der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern im Plenum erfolgen kann, dass wir dies zumindest ansatzweise geregelt haben.
Außerdem finden wir die Änderung des § 73 bezüglich der Enquetekommission gut.
Schade finden wir, dass es keine spontanen Regierungsbefragungen gibt. Das hätten wir uns gewünscht. Es wäre sehr gut gewesen, hier eine gewisse Spontaneität hineinzubringen. Das ist leider von SPD und Linken nicht gewollt. Wir hätten uns gewünscht, dass der Ansatz der Grünen, hier mehr lebhafte Debatten zu führen, aufgenommen worden wäre und man dies zumindest erprobt hätte, dass unser Plenum gewissermaßen für eine gewisse Zeit ein entsprechendes Versuchslabor gewesen wäre. Dann hätte man letztendlich über das Ganze entscheiden können.
Es ist klar, dass das von SPD und Linken nicht gewünscht ist, wir sehen das teilweise auch bei unseren Kleinen Anfragen. Die Landesregierung würde dann bei vielen Dingen antworten, dass sie dazu keine Erkenntnisse habe. Dieser Gefahr will man sich nicht aussetzen. Es wäre ein Ansatz gewesen, die Debatten insgesamt besser, lebhafter zu gestalten. In Berlin ist das auch möglich. Zumindest hätte man es ausprobieren können. Dass dies unterbleibt, finden wir sehr schade.
Ansonsten möchte ich mich bedanken. Der ganze Prozess war sehr angenehm und sehr gut. Vielleicht sollten Sie von SPD und Linke noch einmal in sich gehen und dieser Sache doch zustimmen. - Vielen Dank.
Frau Nonnemacher, nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass dieser vermeintliche Entzug von Unterhaltsansprüchen hier nicht relevant ist. Es geht letztlich um Scharia-Recht. Selbst wenn das in Deutschland quasi anderweitig geregelt würde: In dem Moment, in dem diese Kinder in ihr Heimatland oder in ein anderes islamisches Land zurückgehen, gilt die Scharia. Was ein deutsches Gericht entschieden hat, interessiert die überhaupt nicht.
Herr Kosanke, gegen die letzten Sätze möchte ich mich eindeutig verwahren. Wenn Sie hier von Brandsätzen reden, und das in Verbindung mit der AfD, geht das zu weit.
Sie müssen letztendlich einmal die Lebenswirklichkeit erkennen. Die Lebenswirklichkeit ist, dass es sich bei der Verschleierung, ob Burka oder Nikab, um Machtsymbole handelt.
Das vergessen Sie. Reden Sie einmal mit Ihren Kollegen von der SPÖ. Die werden Ihnen bestätigen, dass in Sarajevo, nicht weit von hier, Muslimen Geld gezahlt wird, damit sie sich verschleiern. Je mehr diese Verschleierung im öffentlichen Raum zu sehen ist, umso mehr wird ein Herrschaftsanspruch ausgeübt. Nehmen Sie dies zur Kenntnis! Und fragen Sie sich einmal, wieso sehr freiheitliche Länder wie die Schweiz, Belgien oder Frankreich genau so eine Regelung haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So manches Berufsbild verändert sich mit der Zeit. Das bedeutet, dass dafür dann auch andere, neue rechtli che Rahmenbedingungen erforderlich sind. Eine Novellierung im Bereich der Vermessungsingenieure war unter diesen Um ständen unumgänglich.
Bei den Vermessern sind in erster Linie Anpassungen der Al tersgrenzen und Anpassungen an neue technische Mittel einge arbeitet worden. Weiterhin handelt es sich bei den Vermes sern - das ist hier schon angesprochen worden - um sogenannte Beliehene. Das heißt, es muss eine Abgrenzung zwischen dem nötigen öffentlichen Recht, das sie wahrnehmen, und privat rechtlichen Dingen stattfinden. Insofern ist dieser Gesetzent wurf sehr gut umgesetzt worden.
Weiterhin hat die Digitalisierung natürlich auch hier ihren Nie derschlag gefunden - die entsprechende Weiterbildung muss bei Vermessern und Mitarbeitern der Katasterbehörden erfol gen. Darüber hinaus kam es zu einer klaren Regelung im Insol venzfall; das ist auch sehr positiv. Die in § 3 Absatz 1 aufge führte Niederlassungsbeschränkung geht mir persönlich ein wenig zu weit. Ich hätte es gut gefunden, wenn ein hier zuge lassener Vermessungsingenieur auch im benachbarten Berlin tätig werden kann.