Dagmar Zoschke
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Last Statements
Herr Präsident! Werte Kollegen und Kollegen! Lassen Sie mich zuallererst einen Satz zu Bitterfeld-Wolfen sagen, weil es hier immer wieder im Raum steht. Es waren 17 Änderungsanträge aus allen Fraktionen, mit denen der Antrag des Landrats verändert wurde, und es ist nicht nur eine Fraktion tätig geworden.
Allerdings wäre ich dem Kollegen Siegmund sehr dankbar, wenn er sich einmal mit dem Vertreter seiner Fraktion im Aufsichtsrat verständigte, um zu klären, wie konsequent man zu diesen Änderungsanträgen bis zum Schluss steht.
Der vorliegende Antrag macht uns den Umgang mit ihm sehr einfach, meine Damen und Herren. Wir lehnen ihn ab und haben einen Alternativantrag entwickelt, den ich wie folgt begründen möchte:
Erstens. Insellösungen machen nur dann Sinn, wenn sie eine Machbarkeit und Nachhaltigkeit auch an einer anderen Stelle ermöglichen. Das ist mit diesem Antrag nicht machbar.
Zweitens. Für auftretende Problemsituationen müssen konkret die Ursachen benannt werden, um für die Zukunft nicht nur Ähnliches zu verhindern, sondern um solche Situationen gänzlich unmöglich zu machen. Auch dies leistet der vorliegende Antrag nicht.
Drittens. Der Krankenhausplan des Landes Sachsen-Anhalt - das haben wir an dieser Stelle bereits mehrmals diskutiert - ist ein gültiges Dokument und bildet den aktuellen Bestand des Angebotes an medizinischer Leistung in unserem Land ab. Das geht uns - das wissen Sie - nicht weit genug. Eine reine Bestandsfeststellung verdient das Wort Planung nicht. Wir favorisieren eher eine Gestaltung der Krankenhauslandschaft. Auch dazu gibt der vorliegende Antrag weder Motivation noch eine diskutable Grundlage.
Viertens. Wir brauchen nachhaltige Lösungen für alle Krankenhäuser, nicht nur für einzelne Standorte. Wir brauchen eine andere Finanzierung, weil für uns Krankenhäuser nicht zwingend wirtschaftliche Unternehmen sind, sondern Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.
Danke, Frau Präsidentin. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu Risiken und Nebenwirkung lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. - Wer kennt sie nicht, diese Worte. Wir alle verlassen uns darauf, in der Apotheke unseres Vertrauens nicht nur gut beraten und betreut, sondern auch kontinuierlich mit den notwendigen Medikamenten und Hilfsmitteln versorgt zu werden, und dies quasi rund um die Uhr.
Damit ist die Apotheke Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und die Sicherung ihrer Existenz sollte uns allen am Herzen liegen. Auch und besonders in der im Frühjahr erlebten und gegenwärtig erneut auftretenden Pandemieentwicklung haben sich die Apotheken unseres Landes als wichtige und verlässliche Säulen des Gesundheitswesens gezeigt und haben zahlreiche Herausforderungen mit Bravour gemeistert.
Alle Apotheken standen dafür ein, dass eine reibungslose Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten und Hilfsmitteln garantiert bleibt. Darüber hinaus sind auch gerade in den Anfangszeiten des Lockdowns die Apotheken sehr einfallsreich in die Versorgung mit Desinfektionsmitteln und anderen Schutzmaterialien eingestiegen.
Dabei ist ihre Lage insgesamt nicht gerade als rosig zu bezeichnen. Seit Jahren müssen sie sich mit der Konkurrenz, der Versandapotheke, herumschlagen, die scheinbar kostengünstiger für den Endverbraucher arbeitet. Sie haben, wie viele andere Berufsgruppen auch, Probleme bei der Nachwuchsgewinnung.
Wer eine Apotheke übernehmen möchte, der muss zwingend Pharmazie studiert haben. Und selbstverständlich müssen sich Apotheken etwas einfallen lassen, um tatsächlich in der Fläche auch weiterhin in hoher Qualität und Quantität versorgen zu können, insbesondere dort, wo Apotheken in der Zwischenzeit geschlossen wurden, im ländlichen Raum - aus welchen Gründen auch immer.
Hinzu kommt aktuell die Einführung des e-Rezepts, von uns allen gewollt. Dafür müssen Apotheken technisch ausgestattet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult, die Verbindungen zu den niedergelassenen Ärzten stabilisiert und der technische Anschluss garantiert sein. Wir alle wissen um die weißen Flecken im Breitbandausbau und können erahnen, welche Herausforderungen vor den Apothekerinnen und Apothekern unseres Landes liegen.
Nun kam zum Ausgang des Sommers die Meldung, dass ein Apothekenrechenzentrum, nämlich die AvP Deutschland GmbH, Insolvenz angemeldet hat. Die Abrechnungsmodalitäten sind äußerst komplex und kompliziert. Keine Apotheke kann dies selbst und allein leisten. § 300 des SGB V ermöglicht es ihnen, sich für diese Aufgabe eines Rechenzentrums zu bedienen. Jede Apotheke geht einen Vertrag mit dem Rechenzentrum ihrer Wahl zur Abrechnung der Rezepte gegenüber den jeweiligen Krankenkassen der Versicherten ein.
Aufgrund dieser Verfahrensweise sind die Rechenzentren der finanzielle Vermittler zwischen Apotheke und Krankenkasse. Beide Partner müssen sich auf den ordnungsgemäßen Vollzug des Verfahrens verlassen können. Der Finanzfluss muss gesichert sein. Aktuell existieren in der Bundesrepublik noch 18 Rechenzentren, von denen 14 im Frühjahr des Jahres 2018 den Bundesverband Deutscher Apothekerrechenzentren gegründet haben.
Auch für 121 Apotheken in unserem Land sind die fälligen Abschlagszahlungen des Finanzdienstleisters Anfang September 2020 ausgeblieben. Am 15. September 2020 stellte die AvP Deutschland GmbH einen Insolvenzantrag, einen Tag später wurde das vorläufige Insolvenzverfahren, Anfang November 2020 das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Finanzdienstleister bedient gut 3 200 Apotheken; etwa 2 900 davon sind öffentlich, die anderen sind Krankenhausapotheken und Sanitätshäuser. Die Dienstleistungen für die Krankenhausapotheken und die Sanitätshäuser werden durch den Insolvenzverwalter weitergeführt; dieser Teil ist privatisiert worden. Die Leistungen für die Apotheken sind eingestellt worden. Diese unterliegen nun dem Insolvenzverfahren, und es ist offen, ob am Ende des Verfahrens noch genug Geld auf den Konten vorhanden ist, um alle betroffenen Apotheken in ihrer jeweiligen Schadenshöhe zu bedienen.
Von den 121 betroffenen Apotheken in unserem Land haben in der Zwischenzeit wohl 72 ihre Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter beziffern können. Ich will hier noch einmal ausdrücklich betonen: Alle 121 Apotheken in unserem
Land sind unverschuldet in diese existenzbedrohende Lage geraten.
Die sich daraus ergebene prekäre Situation für die betroffenen Apotheken muss durch uns, das Land, insbesondere die Landesregierung, anerkannt werden. Die einzige Schlussfolgerung daraus ist das Erfordernis des unverzüglichen Handelns der Landesregierung.
Doch was mussten die Apotheken und auch wir erleben? - Zunächst wurde erst einmal die Frage aufgeworfen: Sind wir überhaupt zuständig? Und wenn ja, wer? Wir halten diese Frage für eine rein akademische Frage; denn es muss uns allen um die Realisierung des Verfassungsgrundsatzes der gleichwertigen Lebensverhältnisse in unserem Land gehen. Dies bedeutet, auch dafür Sorge zu tragen, dass eine flächendeckende Beratung, Betreuung und Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln professionell garantiert bleibt.
Zum anderen haben sich die Apotheken bisher als wichtige tätige Säule des Gesundheitswesens bewährt. Ich erinnere uns alle noch einmal an das Stichwort Pandemie. Sie müssen - davon sind wir überzeugt - genau dann, wenn sie einmal Hilfe und Unterstützung benötigen, selbige auch von der Politik erhalten.
Wer sich dann vor Augen führt, wie teuer ein Medikament sein kann, zum Beispiel bei seltenen Erkrankungen oder in der Krebstherapie, der wird erahnen, dass es sich bei dem angemeldeten Finanzbedarf der bisher 72 Apotheken nicht nur um kleine Summen handelt.
Aus einer Kleinen Anfrage zu diesem Thema geht hervor, dass die vorläufige Gesamtschadenssumme für Sachsen-Anhalt aktuell bei 8 Millionen € liegt. Die gemeldeten Einzelschäden liegen zwischen 1 500 € und mehr als 1 Million €. Allerdings gibt es auch Apotheken, die ihren Liquiditätsbedarf noch nicht vollständig erfasst haben und bei denen noch nicht geklärt ist, ob sie die Lücke selbst schließen können. Genau aus diesen Gründen ist es dringend geboten, ein Soforthilfeprogramm, quasi einen Rettungsschirm, einzurichten, um durch das unbürokratische Bereitstellen von zinslosen Krediten oder anderen Formen diesen Apotheken den Fortbestand zu ermöglichen.
Letztendlich müssen die Apotheken auch Rechnungen mit Großhändlern begleichen, Mieten, Löhne und Sozialversicherungskosten für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlen. Dieser kleine Schritt ist eine kurzfristige Lösung des bestehenden Problems. Dass dies durchaus als eine der Möglichkeiten gesehen wird, zeigt unter ande
rem die Diskussion auf der Bundesebene. Bevor dort allerdings Entscheidungen getroffen werden, kann es für die Apotheken in unserem Land schon zu spät sein.
Aus dem bisher Gesagten ergibt sich selbstverständlich auch die Aufforderung, politisch dafür zu sorgen, dass ein Insolvenzverfahren eines Finanzdienstleisters, das für die Wirtschaftsexperten unter Ihnen selbstverständlich auch zur Marktwirtschaft dazugehört, im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge genau aus diesen Gründen von diesen Mechanismen ausgeschlossen wird.
Aus diesem Grund fordern wir die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zu forcieren, die im § 300 des Sozialgesetzbuchs V die insolvenzfeste Verwaltung der Fremdgelder durch das Rechenzentrum festschreibt. Schließlich geht es hierbei auch und insbesondere um die Mitgliedsbeiträge von Versicherten - um den Lieblingssatz der Krankenkassen zu zitieren.
Nicht zuletzt möchten wir, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie der Ausschuss für Finanzen regelmäßig über das zeitnahe und unbürokratische Aufspannen des Rettungsschirms für die Apotheken des Landes informiert werden, nicht zuletzt deshalb, weil wir unter anderem mit dem Hebammenfonds - hierbei hat das Erarbeiten der Richtlinie beinahe länger gedauert als die Existenz des Fonds überhaupt - schlechte Erfahrungen gemacht haben. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin. - Herr Meister, Herr Dr. Schmidt, es geht nicht um Geschenke. Niemand will irgendwelche Geschenke verteilen;
vielmehr geht es um Hilfe für diejenigen Apotheken, die diese Summe, um die es in dem Einzelfall geht, nicht überbrücken können. Ich hätte mir vorstellen können, dass sich das Land seiner Verantwortung bewusst wird und das aufgreift, und zwar so ähnlich wie wir das bei großen Diskussionen über Rettungsschirme gemacht haben, als es nicht um die öffentliche Daseinsvorsorge ging, sondern rein um Finanzdinge. Damals haben wir einen Rettungsschirm gespannt; dabei ist mir richtig schlecht geworden. Hier bei den Apotheken tun wir es nicht. Das finde ich sehr schade.
Frau Ministerin, ich gehe einmal davon aus - so kennen wir uns auch beide -, dass wir nicht erst darauf warten, dass eine Apotheke Insolvenz anmeldet, sondern dass wir tatsächlich weiter im Gespräch bleiben und nach Lösungsmöglichkeiten suchen.
Herr Zimmer, Sie haben mit Daten herumgeschmissen, denen zu entnehmen war, wann Ihre Fraktion tätig geworden ist. Ich wollte Ihnen nur einmal rein informativ mitteilen, dass wir bereits am 29. September 2020 sowohl mit der Apothekerkammer als auch mit dem Verband der Apotheker Sachsen-Anhalt zusammengesessen und die Situation erläutert haben. Dort haben wir auch festgelegt, in welchen Schritten wir vorgehen, um den Apotheken in diesem Land zu helfen.
Für uns bleiben Apotheken ein Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Herr Dr. Schmidt, es geht nicht darum, nur jetzt Hilfe zu leisten, sondern es geht darum, langfristig beim Bundesgesetzgeber die Türen zu öffnen, um eine solche Situation gar nicht erst wieder eintreten zu lassen.
Eine Möglichkeit bestünde tatsächlich darin, in § 300 SGB V eine kleine Satzgruppe einzufügen, wie wir sie in unserem Antrag festgeschrieben haben, nämlich „insolvenzfeste Verwaltung der Fremdgelder“. Dem stellen Sie sich hier nicht, sondern Sie verweigern sich. Das finde ich total schade.
Danke, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich sowohl mit dem Antrag meiner Fraktion als auch mit dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen zu verlässlichen Vorgaben für Alten- und Pflegeeinrichtungen zur Bewältigung der Pandemie beschäftigt.
In der Diskussion im Ausschuss ist Einigkeit darüber erzielt worden, dass Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeeinrichtungen nötig waren und auch nach wie vor sind, dass in den jeweiligen gültigen Verordnungen auch für diesen sensiblen Bereich erforderliche Regelungen getroffen wurden und diese dennoch sehr differente Auslegung durch die Träger, sowohl in den Zeiten des Lock
downs als auch in der folgenden Lockerungsphase, erfahren haben.
Entscheidend für die Herangehensweise in den Einrichtungen waren und sind die handelnden Personen, die unter anderem von den vorhandenen personellen Ressourcen getragen ist; auch darüber herrschte Einigkeit.
Die aktuelle Entwicklung der Neuerkrankungen an Covid-19 zeigt, dass wir noch lange nicht über den Berg sind.
Wir denken nach wie vor, das Land ist in der Pflicht, verlässliche Vorgaben für Alten- und Pflegeeinrichtungen zu machen, die die Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten müssen, die den Handlungsspielraum der Beteiligten klären und deren Einhaltung auch kontrollierbar ist. Gerade Letzteres ist wahrscheinlich die größte Schwierigkeit.
Es wird niemanden verwundern, dass wir auch nach der Diskussion im Ausschuss und der erfolgten Beschlussfassung dazu der festen Überzeugung sind, dass unser Antrag bei Weitem der konkretere ist. Er listet eine Vielzahl von Handlungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten auf und bezieht auch den Bereich der häuslichen Kranken- und Altenpflege mit ein. Gerade dieser wird im Alternativantrag der Regierungskoalition überhaupt nicht beachtet. Scheinbar ist der vorliegende Text tatsächlich der kleinste gemeinsame Nenner, auf den man sich verständigen konnte. Nun sei es drum. Es ist, wie es ist.
In der Diskussion im Ausschuss haben die regierungstragenden Fraktionen auch dem Ansinnen des Bundesbeauftragten für Pflege Rechnung getragen, die Heimbeiräte stärker in die Umsetzung der jeweiligen Eindämmungsverordnungen in den Einrichtungen einzubeziehen. Das haben wir beantragt. Diesem Ansinnen wurde mehrheitlich gefolgt. Aus diesem Grund haben wir der Beschlussempfehlung im Ausschuss zugestimmt. Da damit aber sowohl den Erwartungen als auch den bestehenden Möglichkeiten nicht Rechnung getragen wird, werden wir uns heute der Stimme enthalten. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden heute ein Gesetz beschließen, auf das die in diesem Bereich arbeitenden Akteure, die Patientinnen und Patienten sowie ihre Angehörigen schon sehr lange warten.
Die Diskussion hat mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Zwangsbehandlung
begonnen und hat nun zu dem in Rede stehenden Gesetzentwurf geführt. Ja, wir können diesem Gesetzentwurf durchaus positive Seiten abgewinnen.
Infolge der Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration, der intensiven Beteiligung des Landespsychiatrieausschusses und einiger Gestaltungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes liegt nunmehr eine durchaus gute Beschlussvorlage vor. Allerdings hat auch der in der letzten Ausschusssitzung gezeigte Diskussionsunwille der regierungstragenden Fraktionen, unter anderem zu einigen unserer Beschlussvorschläge bzw. zu Anfragen zum Inhalt und zur Auslegung des Gesetzestextes, dem Verfahren insgesamt einen gewissen Beigeschmack bereitet, der nicht hätte sein müssen.
Eine lange im Raum stehende Forderung des Landespsychiatrieausschusses nach der Aufnahme von Besuchen von Altenpflegeheimen in die eigene Arbeitsplanung ist mit diesem Gesetzentwurf erfüllt. Damit ist eine adäquate Beratung
und Begleitung von psychisch erkrankten älteren Menschen in stationären Einrichtungen nun endlich möglich.
Die von uns noch im Rahmen der Einbringung des Gesetzentwurfes bemängelte Unverbindlichkeit des Gesetzestextes ist zugunsten von mehr Verbindlichkeit beseitigt worden. Dies trifft für die gemeindepsychiatrischen Verbünde ebenso zu wie für Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher.
Dies zusammengenommen wird das Land in die Lage versetzen, konkret und zeitnah eine psychische Versorgungsstrategie auf den Weg zu bringen. Gegenstand müssen hierbei sowohl die stationäre als auch die ambulante Versorgung sein. Das ist wichtig, um lange stationäre Aufenthalte zu verhindern und um ein sicheres ambulantes Netz der Vor- und Nachsorge besonders in den uns allen bekannten sogenannten weißen Flecken zu ermöglichen.
Auch die Tatsache, dass nach vier Jahren Wirkung dieses Gesetzes alle Inhalte auf den Prüfstand gestellt, also evaluiert werden, findet unsere Zustimmung. Das war übrigens einer unserer Anträge.
Selbstverständlich sind wir noch nicht ganz zufrieden. Das haben Sie sicherlich von uns auch nicht erwartet. Ein Kritikpunkt für uns bleibt der Verzicht auf die Einrichtung von kinder- und jugendsozialpsychiatrischen Diensten in der Fläche. Sehr häufig wird gesagt: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Besonders im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von psychisch auffälligen bzw. kranken Kindern und Jugendlichen trifft dies zu.
Werte Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, wir können Ihrem Argument, der Vorsitzende des Landespsychiatrieausschusses Prof. Flechtner sehe diese Notwendigkeit nicht, nicht folgen. Es mag sein, dass die Bedingungen in der Landeshauptstadt besser sind. Es existieren kurze Wege zu stationären Einrichtungen und es existiert ein ambulantes Netz; nicht so auf dem flachen Land.
In zahlreichen Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der sozialpsychiatrischen Dienste in unserem Land haben wir laut und deutlich diesen Entlastungswunsch vernommen, gepaart mit der Möglichkeit einer besseren, altersgerechten Versorgung der kleinen und jungen Patientinnen und Patienten, um lange Krankhausaufenthalte zu vermeiden und eine schnelle und gute Versorgung im ambulanten Bereich zu sichern. Hier ist eindeutig eine Chance verpasst worden, unter anderem um dem Problem der Systemsprenger vorzubeugen.
Ähnlich verhält es sich mit der Einrichtung von Kriseninterventionsteams vor Ort. Es ist nämlich keine akademische Diskussion, mit wem psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen im Krisenfall zuerst zusammentreffen. Die Frage ist, ob mit der Ordnungsmacht Polizei oder einem Team, das darauf spezialisiert ist, in dieser Situation mit psychisch Kranken und ihren Angehörigen einfühlsam und dennoch bestimmt umzugehen.
Es sei mir letztlich gestattet, noch ein Problem wenigstens zu benennen. Wir hätten uns durchaus vorstellen können, durch einen offenen Katalog von Interventionsmöglichkeiten im Maßregelvollzug den Beamtinnen und Beamten, den Ärzten und den Pflegekräften nicht nur mehr Verantwortung und Absicherung, sondern auch mehr eigene Möglichkeiten einzuräumen. Sie wollen dies nicht.
Die Fraktion DIE LINKE wird sich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten und selbstverständlich in der gewohnten Art und Weise die Umsetzung dieses Gesetzes begleiten.
Danke, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Erneut ist die gesundheitliche Versorgung in unserem Land Thema eines Antrages meiner Fraktion. Das Gute daran ist, dass offensichtlich bereits andere politische Akteure aus unserem Bundesland dazu eine durchaus positive Wertung dieser notwendigen Forderung nach mehr Unterstützung für die Kinder- und Jugendmedizin veröffentlicht haben.
Lassen mich deshalb mit einem Zitat aus einem Artikel beginnen - ich zitiere -:
„Die derzeitige Finanzierung von Kinderkliniken bringe viele Einrichtungen auf dem Land in wirtschaftliche Bedrängnis. Kinderkliniken schließen, Kinder und Jugendliche können nicht mehr wohnortnah medizinisch versorgt werden.“
Weiter fordert der Zitierte „eine generelle Neustrukturierung der Krankenhausfinanzierung auf Bundesebene.“
In dem Artikel heißt es weiter- ich zitiere -:
„Derzeit werden über die Fallpauschalen ausschließlich Leistungen finanziert. Notwendig sei stattdessen eine Krankenhausfinanzierung, die auch Vorhaltekosten für bestimmte Angebote insbesondere auf dem Land übernimmt, damit eine Grundversorgung gesichert werden kann.“
Na, von wem mögen wohl diese Zitate sein? - Ich will Sie nicht lange auf die Folter spannen. Ich habe jetzt keinen Geringeren als unseren Ministerpräsidenten zitiert.
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, hat nun ihrerseits eine Bundesratsinitiative zur Beratung in der Länderkam
mer am 18. September 2020 auf den Weg gebracht, deren Ziel es ist, ein neues Finanzierungssystem für die Kinder- und Jugendstationen in den Krankenhäusern jenseits des bestehenden DRG-Systems zu installieren. Hierin eingeschlossen ist auch eine auskömmliche Finanzierung der Geburtsmedizin, die unserer Meinung nach schon lange überfällig ist. Wir möchten mit unserem Antrag erreichen, dass sich das Land Sachsen-Anhalt dieser Initiative anschließt. Es ist für Sie in der Regierungskoalition nun leichter, da sich Ihr Ministerpräsident in die gleiche Richtung geäußert hat. Also trauen Sie sich ruhig!
Das Thema der Unterfinanzierung der Kinder- und Jugendmedizin ist nicht neu. Selbst nach der Einschätzung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus, InEK, wird darauf theoretisch - ich sage bewusst „theoretisch“ - bereits reagiert. Auch hierzu habe ich ein Zitat:
„Der Differenzierungsgrad des pauschalierenden Entgeltsystems ist im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin inzwischen so hoch, dass er faktisch der häufig geforderten gesonderten Finanzierung stationärer Leistungen für Kinder und Jugendliche entspricht.“
Wie immer ist die Realität aber eine andere. Kinder- und Jugendkliniken schließen, weil mal Fachärzte und -ärztinnen und mal Pflegekräfte fehlen. Niederlassungen von langjährig tätigen Fachärzten und -ärztinnen müssen aufgegeben werden, weil die Nachfolge nicht gesichert ist. Trotz einer festgestellten Unterversorgung gelingt es nicht, junge Absolventen in diesen Regionen tätig werden zu lassen. Das Fazit ist: Die in Rede stehende Forderung bleibt aktuell und berechtigt.
Pädiater fordern eine Finanzreform für die Kinderkliniken und haben dafür auch etliche Vorschläge.
Diese Liste beinhaltet unter anderem folgende Forderungen:
einen Zuschlag Kindergesundheit bei der Klinikfinanzierung,
einen Sicherstellungszuschlag für Abteilungen der Kinder- und Jugendmedizin in strukturschwachen Gebieten - dies ist jetzt Gegenstand des Versorgungsverbesserungsgesetzes -,
pädiatrische Institutsambulanzen sollen flächendeckend eingeführt werden, damit aufwendige diagnostische und therapeutische Verfahren kostendeckend umgesetzt werden können,
keine Abschläge bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer sowie
die Erhaltung des Berufsbildes der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Dies sind nur einige Forderungen der Pädiater, die wir zugegebenermaßen nicht auf Landesebene festlegen können. Aber wir können sie unterstützen und sie innerhalb des politischen Raumes transportieren.
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Der personelle Aufwand für die Diagnose und die Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist enorm hoch, ist jedoch im DRG-System nur sehr unzureichend widergespiegelt. Keine Berücksichtigung in diesem System findet unter anderem die Zeit, die eine Ärztin bzw. ein Arzt benötigt, um ein Kind zu überzeugen, für die Untersuchung still zu sitzen, sich Blut abnehmen oder sich impfen zu lassen. Keine Widerspiegelung findet der notwendige Personalschlüssel in den stationären Einrichtungen, der aufrechterhalten werden muss, auch wenn nicht alle zur Verfügung stehenden Betten in der Kinderstation belegt sind.
Es ist wie im Hamsterrad: Weil notwendiges ärztliches und pflegerisches Personal fehlt, können Betten nicht belegt und Kinder nicht behandelt werden, zumindest nicht vor Ort.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Dies ist in der Zwischenzeit ein Bild geworden, das nicht nur auf die großen städtischen Krankenhäuser zutrifft. Nein, es ist ein Bild in vielen Kliniken im ländlichen Raum, in unserem Land.
Das Spektrum der pädiatrischen Krankheitsbilder entzieht sich weitestgehend einer Standardisierbarkeit und damit auch der den DRGs zugrunde liegenden Vergleichbarkeit. Kranke Kinder - so schätzen Praktikerinnen und Praktiker ein - benötigen einen um etwa 30 % höheren Personalaufwand. Somit hat die Pädiatrie Vorhaltekosten, die über das bestehende Finanzierungssystem nicht abgedeckt sind.
Nur etwa ein Fünftel der Leistungen auf den Kinder- und Jugendstationen sind planbare Leistungen. Die Notfallquote liegt bei über 50 %. Es fehlen Pflegende. Es werden zu wenig Erlöse erzielt. Es gibt keine passenden Arzneimittel. Bei der medizinischen Versorgung hakt es zu oft. Die Kinder- und Jugendmedizin ist für die Häuser unattraktiv und nicht rentabel.
Auf all diese Probleme machen Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, aber auch Eltern seit Langem immer wieder aufmerksam. Selbst die Akademie für Kinder- und Jugendmedizin hat mit einer Petition „Kinder im System nicht vernachlässigen“ auf die bestehenden Probleme aufmerksam gemacht.
Aber wie so oft im Leben: Erst wenn es eine eigene Betroffenheit gibt, wenn Eltern kranker Kinder stundenlang unterwegs sind, meist in den Abend- und Nachtstunden, um ihrem Kind die notwendige
akutmedizinische Versorgung zu ermöglichen, dies laut und nachvollziehbar in der Öffentlichkeit darstellen, gibt es neben Zustimmung auch Versuche, dem Problem politisch zu begegnen.
Politik hat schon auf allen Ebenen viele Diskussionen zu dem Thema DRG geführt, was letztendlich auch zu der Entscheidung führte, die Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System herauszulösen und dem Personal direkt zukommen zu lassen. Allerdings ist es unserer Meinung nach an der Zeit, dieses Finanzierungssystem in Gänze infrage zu stellen, und dies nicht nur für den kinder- und jugendmedizinischen Bereich.
Das bestehende Finanzierungssystem löst nicht existierende Probleme, es schafft und verschärft sie weiterhin. Es muss weg. Wir müssen ein Finanzierungssystem entwickeln, das den tatsächlichen Aufwendungen Rechnung trägt und eine wohnortnahe medizinische Versorgung auch und besonders im ländlichen Raum ermöglicht und dauerhaft sichert.
Wenn bereits jetzt aufgrund zahlreicher empirischer Erhebungen der ökonomische Druck mit einer Beeinflussung medizinischer Handlungs- und Entscheidungsprozesse einhergeht, muss uns das aufhorchen lassen.
Parallel dazu muss ein weiteres Problem gelöst werden, nämlich das der ausreichenden Versorgung mit Fachärztinnen und Fachärzten der Kinder- und Jugendmedizin. Diese Notwendigkeit offenbart sich nicht nur im stationären Bereich; vielmehr fehlen auch Ärzte in der eigenen Niederlassung bzw. in der Anstellung in medizinischen Versorgungszentren.
Wir erwarten von der Landesregierung schnellstmöglich ein dynamisches Konzept zur Gewinnung von Fachärztinnen und Fachärzten im Bereich Kinder- und Jugendmedizin, das die aktuellen Bedarfe berücksichtigt und mit dem man in der Lage ist, schnell auf sich verändernde Situationen zu reagieren. Ähnlich wie bei den Versorgungsproblemen mit den Hausärztinnen und Hausärzten müssen wir nach landeseigenen Lösungen suchen und diese schnellstmöglich auf den Weg bringen. Wir alle wissen, wie lang dieser Weg ist.
Um diesen Zeitraum zu überbrücken, benötigen wir aber schon heute schnelle effiziente Lösungen. Es macht sich immer gut, wenn Politik mit allen Akteurinnen und Akteuren gemeinsam nach Lösungen sucht. Eine der Varianten sehen wir in der Ermächtigung von Klinikärzten der Kinder- und Jugendmedizin zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, um in unterversorgten Regionen eine ambulante Versorgung sicherzustellen.
Hierbei ist der Gestaltungsspielraum sehr groß und auch keine Einbahnstraße. Die besten Lö
sungen können vor Ort gemeinsam mit den Praktikerinnen und Praktikern sowie den jeweiligen Kosten- und Verantwortungsträgern erstritten werden.
Der unter Punkt 4 unseres Antrages gemachte Vorschlag gibt eine Richtung vor, in die es gehen kann. Er setzt voraus, dass es noch bestehende kinder- und jugendmedizinische Kliniken vor Ort gibt. Weitere dringend notwendige Alternativen müssen auf den Weg gebracht werden, damit wir Kinder und Jugendliche mit Blick auf eine flächendeckende wohnortnahe medizinische Versorgung eben nicht außen vor lassen. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Präsident. - Ich will an dieser Stelle die Möglichkeit ergreifen, etwas zu Ihrem Alternativantrag zu sagen. Ich habe in diesem Hause zu Anträgen, die wir einbringen, selten so viel verbale Einigkeit erlebt wie heute. Deswegen verstehe ich nicht ganz, dass Sie nicht die Traute haben, die für meine Begriffe auch wichtigen Punkte, was die Fachärzteversorgung betrifft, in Ihren Antrag aufzunehmen.
Die ersten drei Punkte sind unstrittig, denen werden wir auch zustimmen. Das ist kein Problem. Aber ich finde, bei Punkt 4 beginnt die Schwierigkeit. Frau Ministerin, die Sicherung des Versorgungsauftrages unabhängig von der Krankenhausplanung beginnt doch gerade dort, wo Fachärztinnen und Fachärzte fehlen. Die kriegen wir auch nicht herbeigezaubert, indem wir der Bundesratsinitiative ganz viel zutrauen. Das mache ich auch; das ist ganz in Ordnung, das ist alles unstrittig. Wir müssen hier für uns, ähnlich wie bei den Hausärzten, eine Lösungsmöglichkeit schaffen, um eine flächendeckende Versorgung mit Kinder- und Jugendmedizinern auf den Weg zu bringen.
Das ist auch das, was der Kollege Krull anfänglich aufgegriffen hat. Ja, Sie mögen vielleicht meinen, das Ganze qualifiziert zu haben. Aber allein durch das Weglassen von bestimmten Forderungen qualifiziert man einen vorliegenden Antrag nicht.
Ich denke, es ist wichtig, dass wir uns irgendwann in nächster Zeit tatsächlich dazu verständigen, ein langfristiges Konzept für mehr Fachärzte auf den Weg zu bringen.
Herr Siegmund, man kann sich mit einem Augenarzt unterhalten und feststellen, dass Ermächtigung nicht funktioniert. Das mag sein, das will ich auch nicht in Abrede stellen. Aber Sie könnten zum Beispiel auch einen Besuch im Paul-Gerhardt-Stift in Wittenberg machen. Dort hat die Klinik zu Beginn des Jahres zwei Ermächtigungen
für Chefärzte erhalten - keine Augenärzte, sondern ganz normale Allgemeinmediziner - und es funktioniert. Es funktioniert tatsächlich. Deswegen ist die Forderung nach mehr Ermächtigung auch für den ambulanten Bereich durchaus gerechtfertigt.
Zur Ehrenrettung des Klinikums in Bitterfeld, Frau Ministerin, möchte ich gern als Erstes sagen, dass der Antrag auf Einrichtung einer psychiatrischen Abteilung schon in der letzten Legislaturperiode gestellt worden ist und dass die Genehmigung in Ihrem Ministerium mit dem Hinweis auf die noch ausstehende Krankenhausplanung, auf die vollzogene Krankenhausplanung, auf das neue Krankenhausgesetz und auf die daraus folgende Krankenhausplanung immer wieder verschoben und bis heute nicht entschieden worden ist. Bitterfeld wollte sich bewegen, konnte sich aber nicht bewegen. - Das ist das, was ich dazu sagen wollte.
Mir tut auch weh, dass wir uns immer über Wirtschaftlichkeit unterhalten. Ich glaube aber, Gesundheit ist keine Frage von Wirtschaftlichkeit.
Meine Frage ist: Mein Kollege Knöchel hat Ihnen ja zum Krankenhausstandort Havelberg und den dort eingesetzten Investitionsmitteln die Frage gestellt, ob Sie denn wissen, was mit diesen Investitionsmitteln geschehen ist. Sie haben in Ihrem Redebeitrag und bis jetzt keine Antwort darauf gegeben. Ich würde gern wissen, ob es dazu von Ihrer Seite eine Antwort gibt.
Danke schön, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Pandemie hat für alle Menschen eine Unmenge an Einschränkungen, Verzichten und neuen Herausforderungen gebracht, deren Auswirkungen heute noch nicht zu überblicken sind und die wir alle noch lange verspüren werden. Nur sehr langsam kehren wir zur Normalität zurück. Und die Gefahr einer zweiten Ansteckungswelle ist allgegenwärtig.
Die wohl drastischsten Einschränkungen haben die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen hinnehmen müssen, wohlgemerkt: zu ihrem Schutz. Sie durften von einem Tag auf den anderen keine Besuche mehr empfangen, die Einrichtung nicht mehr verlassen und waren auch im Umgang in der Einrichtung auf wenige Kontakte mit dem Pflegepersonal beschränkt. Die Bewohnerinnen und Bewohner fühlten sich in ihren schönen Einrichtungen eingesperrt und vom Leben abgeschnitten. Viele waren plötzlich allein und einsam. Dies wünscht man keinem Menschen.
In einem Schreiben eines betroffenen Ehepaares ist von einer entwürdigenden Situation und haftähnlichen Bedingungen die Rede. Das ist sicherlich eine Sache von Gefühlen, aber dennoch erschreckend. Viele der Bewohnerinnen und Bewohner leiden unter diesen Umständen. Aber auch für die Angehörigen und Freunde war diese Zeit keine leichte Zeit.
Wie oft haben wir uns hier über die Personalsituation in der Pflege gestritten. Sie war vor Corona, sie ist während Corona und sie wird auch in absehbarer Zeit nicht rosig sein. Mit großer Wahrscheinlichkeit hat gerade diese bestehende Personalsituation zur Verschärfung der eh schon schwierigen Lage beigetragen und die bestehenden Lebensbedingungen in den Einrichtungen mit erschwert.
An dieser Stelle möchte sich meine Fraktion erneut und auf das Herzlichste bei allen Pflegekräften in den stationären Einrichtungen und bei den Pflegediensten, aber auch bei allen pflegenden Angehörigen für ihren unermüdlichen Einsatz bis zum heutigen Tag bedanken.
Wir wünschen ihnen allen weiterhin viel Gesundheit, Kraft und auch den erforderlichen Optimismus, diese und zukünftige Anforderungen zu meistern.
Ja, die alten und älteren Menschen bilden eine Risikogruppe. Die getroffenen Maßnahmen sollten
sie ganz besonders schützen. Genau dies macht alles Agieren besonders kompliziert.
Deutlich wurde auch, dass sich nicht alle gleichermaßen an die Auflagen gehalten haben. Die Folgen dieses Nichteinhaltens werden ausgeblendet und führen wieder zu drastischen Maßnahmen, unter denen auch diejenigen leiden, die sich daran gehalten haben.
Darüber hinaus ist es unter anderem nicht erklärbar, dass die Bewohnerinnen und Bewohner so eingeschränkt leben, dass Pflegepersonal nach jedem Dienst das Haus verlässt, mit zig anderen Menschen in Kontakt gerät und am nächsten Tag ohne Test wieder an die Arbeit geht. Auch deshalb jetzt unser Antrag.
Schätzungsweise leben bundesweit 885 000
Menschen in insgesamt 11 488 Alten- und Pflegeheimen. Schon diese Zahl macht deutlich, dass es sich hier nicht um einen kleinen Kreis Betroffener dreht. Dennoch macht sich das Gefühl breit, dass diese Gruppe von Menschen bei den vielen Überlegungen der Rückkehr zur Normalität keinerlei Beachtung findet. Das ärgert uns gewaltig.
Wir halten es für selbstverständlich, dass es dann, wenn die Gesellschaft beginnt, mit kleinen, vorsichtigen oder aber auch mit größeren Schritten in den gewohnten Alltag zurückzufinden, auch Maßnahmen geben muss, die in den Alten- und Pflegeeinrichtungen gleichermaßen zu Lockerungen und Vereinfachungen der bestehenden Prozesse führen.
Es war nicht überhörbar, dass sich die Träger von Einrichtungen und alle Pflegedienstleitungen hier ganz deutlich bundeseinheitliche Standards gewünscht hätten. Die Ankündigung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und -chefs der Länder Anfang Mai haben da auch anderes vermuten lassen. Gegenwärtig führen die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Maßnahmenpakete mehr zu Verunsicherung denn zu mehr Sicherheit. Dies bringt Träger sowie Einrichtungsleiterinnen und Einrichtungsleiter in
Zwangslagen und führt nicht immer zu klugen und mutigen Entscheidungen.
Auch nach unserer Sechsten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 26. Mai 2020 sind die Besuchsmöglichkeiten für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patientinnen und Patienten auf eine Person am Tag für eine Stunde eingeschränkt. Entscheidungen soll jeder Träger, jede Einrichtung entsprechend der konkreten Infektionslage vor Ort treffen. Darüber hinaus sind auch hier Maßnahmenpakete für die erforderliche Hygiene notwendig, die personelle und materielle Ressourcen erfordern und die Einrichtungen an deutliche Grenzen stoßen lassen.
Ich will an dieser Stelle einmal unsere Gesundheitsministerin als eine der wenigen, wenn nicht sogar als einzige Gesundheitsministerin in der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich lobend erwähnen, die öffentlich beklagt hat, dass die Risikogruppe Senioren zu oft vergessen wird und dass sie trotz Pflegebedürftigkeit auch das Recht auf Selbstbestimmung und Freiheit hat.
Es soll Einrichtungen und Träger geben, die aus Angst vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen im Falle eines möglichen Infektionsgeschehens den Ausgang der Bewohnerinnen und Bewohner auf den eigenen Außenbereich beschränkt bzw. in Gänze unterbunden und bei Zuwiderhandlungen mit der Fortsetzung von Quarantänemaßnahmen gedroht haben. Ich will gleich sagen: Dies ist sicherlich eine drastische Ausnahme, aber bei den bestehenden Ängsten und Unsicherheiten tatsächlich existent. Dies ist mitnichten unsere Erfindung, sondern eine Feststellung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen.
Dies bringt uns zu unserer ersten Forderung in dem Antrag. Von der Politik werden klare, eindeutige Vorgaben erwartet, auch und besonders, wenn man bedenkt, dass im jüngsten Konjunkturpaket der Bundesregierung die Pflegekräfte, deren schlechte Bezahlung ein wesentlicher Grund für die schlechte Personalausstattung in vielen Heimen ist, überhaupt nichts abbekommen. Auch das ist ein Skandal.
Wir wollen eine allgemein verbindliche Anordnung für alle Alten- und Pflegeeinrichtungen über das Verlassen und die Rückkehr in die Einrichtung und über die erforderlichen Hygienemaßnahmen für diesen Fall. Ziel müssen Glaubwürdigkeit und Machbarkeit der Maßnahmen sein, um so zu mehr Verständnis bei den zu Pflegenden, ihren Angehörigen und dem Personal zu gelangen.
Ebenso klare und verständliche Regelungen müssen die Gestaltung der persönlichen Kontakte der Bewohnerinnen und Bewohner zur Familie und zu Freunden beinhalten. Wir sind uns sicherlich darin einig, dass für viele alte und ältere Menschen der regelmäßige Kontakt zu Familie, Freunden oder anderen Bezugspunkten auch einen therapeutischen Hintergrund besitzt. Angehörige sind Bestandteil des Pflegesettings. Sie helfen und unterstützen bei der Nahrungs- und Getränkeaufnahme und bei der regelmäßigen Medikamenteneinnahme. Sie lesen vor und gehen mit ihren Angehörigen spazieren. Sie helfen, Erinnerungen und das Interesse am aktuellen Geschehen wachzuhalten. Sie helfen mit ihrem Tun, auch die gegenwärtige Situation zu erklären, und können damit das Verständnis für die zu bewältigenden Maßnahmen erhöhen. Damit entlasten sie wiederum die Pflegekräfte deutlich.
Darüber hinaus gelingt es auch mit ihrer Hilfe, die Herausforderungen an die aktuelle gesundheitliche Prävention und die Gesundheitsfürsorge für die nähere und weitere Zukunft gemeinsam mit ihren zu Pflegenden zu ermitteln und zu gestalten. Das reicht von der Bewegungstherapie bis zum Zahnarztbesuch.
Unsere Aufgabe als Politik ist weiterhin, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Träger der Einrichtungen und die Pflegedienstleitungen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den stationären Einrichtungen selbst, aber auch bei den Pflegediensten mit der erforderlichen Schutzkleidung ausstatten.
Ein bisher zu wenig beachteter Aspekt ist die dringend notwendige Testung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen und bei den Pflegediensten. Hier stehen wir offenbar noch ganz am Anfang.
Auch wir können kein Personal backen. Dennoch müssen wir gemeinsam mit allen Akteuren nach Möglichkeiten der personellen Unterstützung, besonders für den stationären Bereich, suchen. Auch das ist unserer Meinung nach noch ein Bereich mit ganz viel Luft nach oben.
Nicht zuletzt erwarten wir unter anderem vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes die Erarbeitung einer Handlungsempfehlung für die Akteure im häuslichen Kranken- und Altenpflegebereich. Neben der notwendigen hygienischen Standardausstattung mit Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung und deren zusätzlicher Finanzierung müssen auch Fragen der Notbetreuung für Pflegende geklärt werden, um die pflegerische Versorgung auch bei einem Ausfall der Pflegepersonen sicherzustellen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen fordert überdies ein frei verfügbares Budget für pflegende Angehörige, um flexibel Unterstützung organisieren zu können.
Für besonders wichtig erachten wir ein Beratungs- und Betreuungsangebot für pflegende Angehörige, das entsprechend der aktuellen Lage an sieben Tagen in der Woche erreichbar ist.
Nun noch ganz kurz zu dem Alternativantrag, werte Koalitionsfraktionen. Ich habe manchmal den Eindruck, Sie besitzen einen Dauerbezugsschein für Weichspüler. Das Problem ist zwar erkannt. Sie gucken, was Sie bisher getan haben, loben sich dafür und machen so weiter. Das wird auf Dauer und ganz speziell hier nicht helfen.
Selbstverständlich ist der Katalog der Möglichkeiten nach oben offen.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute nicht zum ersten Mal über die rasante Entwicklung der Kosten in den stationären Einrichtungen in der Trägervielfalt unseres Landes. Das lässt die Schlussfolgerung zu: Wir haben keine Erkenntnisprobleme.
Zu unseren Erkenntnissen gehören:
Erstens. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil eingeführt.
Zweitens. Zu dem einrichtungseinheitlichen
Eigenanteil, den jede Bewohnerin, jeder Bewohner zu entrichten hat, kommen für den Einzelnen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten, die Ausbildungsumlage und die Kosten für definierte Zusatzleistungen hinzu.
Drittens. In einem Pflegeheim sind ca. 75 % der anfallenden Kosten Personalkosten.
Viertens. Das Kostenniveau in Sachsen-Anhalt ist im Vergleich zu dem anderer Bundesländer, im Besonderen im Vergleich zu den westdeutschen Bundesländern, auf einem sehr niedrigen Stand.
Fünftens. Alle Kostensteigerungen bis heute und, wenn sich daran nichts gravierend etwas verändert, auch zukünftig gehen zulasten der Pflegebedürftigen und führen für viele zu existenziellen Problemen.
Sechstens. Die Mehrzahl der Träger stationärer Einrichtungen im Land signalisiert eindeutig einen gewachsenen Bedarf an Investitionen. Auch diese Kosten werden zulasten der Bewohnerinnen und Bewohner zu Buche schlagen.
Diese aufgelisteten Erkenntnisse dürften unstrittig sein. Auch bei den Ursachen für diese Situation wird es kaum gravierende Differenzen geben. Die Pflegeversicherung ist nur eine Teilleistungsversicherung. Sie deckt also nicht alle anfallenden Kosten für die Betroffenen ab.
Die Lohnsituation für das Pflegepersonal führt zur Flucht aus dem Beruf. Fach- und Hilfskräfte sind unterbezahlt und überarbeitet. Sie alle erhalten also nicht den guten Lohn für gute Arbeit. Der notwendige einheitliche und flächendeckende Tarifvertrag für Pflegekräfte ist noch nicht in Sicht. Daran wird wohl aktuell in Berlin gearbeitet - das lässt hoffen.
Allerdings müssen sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in allen Branchen bereits heute aufgrund des vorherrschenden Fachkräftemangels etwas einfallen lassen, um Fachkräfte zu gewinnen, auszubilden und auch im Unternehmen zu halten. Das gilt selbstverständlich auch für die Pflegebranche.
Mehr Lohn und Gehalt für Fach- und Hilfskräfte im Pflegebereich sind dringend notwendig, aber dies allein wird es auch nicht richten. Viele im Pflegebereich Tätige, unabhängig davon, ob sie stationär oder im ambulanten Pflegedienst tätig sind, fordern eine Veränderung der Arbeitsbedingungen. Das reicht von mehr Kolleginnen und Kollegen bis hin zur Gestaltung der Arbeitszeit. All dies verursacht Kosten und wird sich ebenfalls auf die Heimkosten auswirken. Diese Arbeitsbedingungen spielen eine immer größere Rolle und müssen selbstverständlich gegenfinanziert werden.
Darüber hinaus wirkt sich auch der demografische Wandel in mehrfacher Hinsicht auf die gegenwärtige Situation aus. Dafür stehen zum Beispiel folgende Facetten: Der Anteil älterer und pflegebedürftiger Menschen mit Multimorbidität steigt.
Pflegekräfte sind bereits jetzt rar und genau dieser demografische Wandel lässt die Anzahl verfügbarer Pflegekräfte auch weiterhin sinken.
Um die Lebens- und Wohnsituation der Pflegebedürftigen zu verbessern, hat der Gesetzgeber die Träger aufgefordert, der Schaffung von mehr Einbettzimmern mit eigenem Sanitärbereich größere Aufmerksamkeit zu schenken. Für viele der Einrichtungen hat dies größere Umbaumaßnahmen zur Folge. Hinzu kommen außerdem Maßnahmen, die sich aus anderen gesetzlichen Notwendigkeiten ergeben, so zum Beispiel aus dem Brandschutz.
Dies wird den Kalkulationsrahmen der Träger erweitern und damit zu Kostensteigerungen führen, die die Heimkosten weiter in die Höhe treiben. Das wissen viele im Raum. Wir diskutieren darüber auch schon eine gefühlte Ewigkeit.
Einige Träger signalisieren große Unzufriedenheit mit der aktuellen Situation. Selbstverständlich sind die Lösungsansätze vielfältig und bunt. Vielleicht sind wir uns aber auch darin einig, dass die Einnahmesituation der Pflegeversicherung verbessert werden muss. Das Wie der Verbesserung der Einnahmesituation der Pflegeversicherung wird uns wahrscheinlich schon wieder auseinandertreiben.
Unsere Lösungsvariante ist die Bürgerinnenversicherung, in die alle Einkommensarten einzahlen und die als solidarische Versicherung dann auch alle Ausgaben bestreitet.
Dies haben wir hier und an anderer Stelle bereits mehrmals erläutert.
Ab und an ist im politischen Raum zu hören, dass auch in anderen Parteien diskutiert und gestritten wird, und dies immer sehr ergebnisoffen. So bleibt es spannend, wie sich der Zieleinlauf irgendwann gestalten wird. Darauf können wir aber nicht warten. So interessant die Diskussionen darüber auch sind; die Interessenlagen der Betroffenen verlangen eine akzeptable und machbare Entscheidung, und das jetzt.
So sind wir davon überzeugt, dass wir im Land etwas tun können und auch müssen. Konkrete Maßnahmen und Unterstützungen, die die Situation der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich verbessern und die für alle Seiten machbar und transparent sind, erwarten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von uns, und das, bevor sich im Bund etwas tut.
Eine Möglichkeit, die wir sehen, ist die Schaffung eines Pflegewohngeldes. Dies ist im zuständigen Ausschuss zwar angesprochen, aber nicht weiter
diskutiert worden. Wir sind davon überzeugt, dass das Pflegewohngeld durchaus eine Lösung sein kann.
Träger von stationären Einrichtungen signalisieren die Notwendigkeiten eines akuten Investitionsbedarfs. Mehr Einzelzimmer mit eigenem Sanitärbereich, die Auflagen des Brandschutzes, aber auch allein die Tatsache, dass die meisten stationären Einrichtungen seit nunmehr 20, 25 Jahren in Gebrauch sind und damit in die Jahre gekommen sind, erklären die finanziellen Notwendigkeiten für Sanierung, Renovierung, Umbau einschließlich der Erneuerung der notwendigen Gebrauchsmöbel.
All diese Kosten sind umlagepflichtig bzw. umlagefähig. Dies führt permanent dazu, dass die Heimkosten für jede Bewohnerin, jeden Bewohner steigen. Um diesen Prozess etwas abzufedern, ist die Schaffung eines Pflegewohngeldes eine Möglichkeit, die jedes Land, also auch wir hier in Sachsen-Anhalt, hat.
Pflegewohngeld wird bereits in Mecklenburg-Vorpommern, in Schleswig-Holstein und in NordrheinWestfalen gezahlt. Aus den diversen Richtlinien und Gesetzestexten lässt sich schlussfolgern, dass das Pflegewohngeld ein bewohnerzentrierter Zuschuss zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen vollstationärer
Dauerpflegeeinrichtungen ist. Es ist eine freiwillige Aufgabe und sie liegt demzufolge in unserer Hoheit, in unserem Ermessen.
Diese Leistung ist einkommensabhängig, wird vom Sozialhilfeträger bezahlt und ist an den anfallenden Kosten ausgerichtet, insbesondere im investiven Bereich. Sie wird nicht gewährt, wenn Einkommen und Vermögen des Einzelnen bestimmte Grenzen übersteigen. Das Pflegewohngeld wird nicht an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern den Pflegeheimen bzw. deren Trägern nach deren Antragstellung überwiesen. Dies hat selbstredend den Charme, dass der Einzelne nicht mit einer umfangreichen Antragstellung belastet ist. Dies erledigen die Träger bzw. die jeweilige Einrichtung nach den Vorgaben des Sozialhilfeträgers.
Wir können die Einkommensgrenze, bis zu der es einen Anspruch geben soll, die Höhe des Pflegewohngeldes und die Bedingungen, die zu erfüllen sind, selbst regeln. Damit kann das Pflegewohngeld ganz konkret und nachhaltig die Situation derjenigen Pflegebedürftigen verbessern, deren Einkommen nicht mehr ausreicht, um alle Heimkosten zu begleichen, und denen aktuell nur der Gang zum Sozialamt bleibt.
Es geht in den meisten Fällen um Pflegebedürftige, die trotz eines langen arbeitsreichen Lebens
eben nicht in der Lage waren, Vermögen anzuhäufen, oder um Pflegebedürftige, die nach 1989 eine sehr wechselvolle Karriere auf dem zweiten Arbeitsmarkt erlebt haben, immer wenig verdient haben und denen aktuell tatsächlich nur der Gang zum Sozialamt bleibt, weil sie die gestiegenen und steigenden Heimkosten aus eigenem Vermögen nicht aufbringen können.
Die Anzahl der Betroffenen steigt. Dies ist unter anderem auch in den kommunalen Haushalten ersichtlich. Damit ist das Pflegewohngeld auch eine Möglichkeit, Altersarmut zu mildern bzw. zu verhindern.
Ich will an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass ein kommunaler Träger einer stationären Pflegeeinrichtung, in die auch ein ambulanter Pflegedienst integriert ist, seit Anbeginn seiner Existenz den öffentlichen Tarif zahlt, bei den Heimkosten ähnliche Erfahrungen in Richtung Sozialamt erlebt und nicht ohne Stolz berichtet hat, keine Probleme in der Gewinnung von Fachkräften zu haben, die gern im Unternehmen arbeiten, und dies, werte Kolleginnen und Kollegen, im ländlichen Raum unseres Landes.
Lassen Sie uns diesen mutigen und lohnenden Schritt der Einführung eines Pflegewohngeldes gehen. Lassen Sie uns mehr über die Ausgestaltung streiten und nicht mehr so sehr über das Ob. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Präsident. - Frau Ministerin, uns ist durchaus bewusst, dass wir auf zwei Ebenen tätig sein müssen. Das heißt, auf der einen Ebene den Bund zum Nachsteuern, was die Pflegeversicherung betrifft, aufzufordern. Gleichzeitig sind wir gefordert, etwas vor Ort hier in unserem Land zu tun. Daraus ist unser Antrag entstanden.
Wenn Sie sich erinnern: Schon zu Beginn dieser Legislaturperiode, im Herbst 2016, haben wir nach konkreten Dingen gefragt, die wir hier im Land tun können. Bis jetzt ist bis auf die Tatsache „Wir warten mal ab“ nichts passiert. Deswegen denken wir, dass wir mit unserem Antrag auf Pflegewohngeld einen kleinen Baustein in die richtige Richtung setzen können.
Selbstverständlich, Herr Krull, sind auch wir sehr erfreut, dass es die Mindestlohnregelung gibt.
Unter dem Strich müssen das auch die Heimbewohner - das wird wieder umgelegt - bezahlen. Das bedeutet, dass diejenigen, die heute schon nicht wissen, wie sie die Heimkosten aufbringen können, das auch im Herbst 2021 nicht wissen werden. Dafür müssen wir eine Lösung schaffen.
Ich bin ein bisschen traurig, Frau Lüddemann, dass Sie sich darauf zurückgezogen haben, dass wir nicht Entscheidungsträger sind; denn ich denke schon, dass auch wir, die wir nicht Entscheidungsträger sind, was die Pflegeversicherung betrifft, etwas Druck machen könnten.
Ich finde, Ihre These „linke Tasche, rechte Tasche“ ist tatsächlich eine, die man durchdenken und beachten muss. Allerdings ist das für meine Begriffe eine verwaltungstechnische und auch sehr akademische Frage, weil diejenigen, die unter dem Strich gegenwärtig darüber nachdenken, wie sie ihre Heimkosten im nächsten Monat aufbringen, eine konkrete Antwort brauchen,
und die kann das Pflegewohngeld sein.
Frau Dr. Späthe, dass Sie mich mit meiner Bürgerinnen- und Bürgerversicherung nicht verstehen, das ist halt so. Ich habe vorhin eindeutig gesagt: Bürgerinnen- und Bürgerversicherung bedeutet für uns: Alle Einkommensarten zahlen ein und alle Leistungen werden daraus bezahlt. Das heißt, es wird aus der Teilleistungsversicherung eine Vollleistungsversicherung. Das löst das eine oder andere Problem tatsächlich.
Wir stimmen der Überweisung zu, weil ich denke, dass es noch eine ganze Menge Klärungsbedarf gibt. Aber wir sollten mutig sein und das tatsächlich auf den Weg bringen.
Frau Ministerin, ich bin an vielen Stellen relativ nahe an Ihrer Argumentation. Sie wissen, auch ich sitze im Aufsichtsrat eines kommunalen Krankenhauses und ich habe auch schon mehrmals, auch im Gespräch mit Ihnen, geschildert, welche Situationen wir in Anhalt-Bitterfeld, im kommunalen Krankenhaus, im Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen vorliegen haben.
Sie haben darauf reflektiert, dass zwischen den kommunalen Krankenhäusern mehr Kooperation stattfinden soll. Das ist äußerst schwierig, da die finanzielle Lage der kommunalen Krankenhäuser sehr unterschiedlich ist und alle keinen positiven Ausblick auf ihre finanzielle Lage geben können.
Ich sage einmal so: Wenn zwei Lahme zusammengehen, werden sie nicht plötzlich gehend. So ist es auch bei den Krankenhäusern. Und wenn das Niveau so sehr unterschiedlich ist, fühlt sich immer ein Krankenhaus dem anderen untergebuttert. Ich glaube, das verhindert, dass die kommunalen Krankenhäuser miteinander mehr kooperieren und eine Holding bilden. Meine erste Frage ist also: Wie kann es gelingen, dass hinzubekommen?
Zu meiner zweiten Frage. Sie haben auch in der letzten Plenarsitzung bereits deutlich gemacht, dass zum Jahresende der Krankenhausplan steht. Es gibt eine Pressekonferenz, in der sie das erläutert und bestärkt haben. Meine Frage ist: Wann können wir den Krankenhausplan denn tatsächlich einsehen? - Ich habe regelmäßig auf die Seite des Ministeriums geschaut und habe ihn nicht gefunden.
Aber Frau Ministerin, das Lernen von den Privaten bedeutet doch dann für die kommunalen Krankenhäuser, dass sie sich in erster Linie von Abteilungen, die nicht rentabel arbeiten, verabschieden. Das ist doch eigentlich etwas, was wir nicht wollen.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was registrieren wir? Wir registrieren auf der einen Seite, dass psychische Erkrankungen in jedem Alter, in jeder sozialen Schicht, in jeder Berufsgruppe zunehmen.
Wir nehmen wahr, dass sich die Meinung der Öffentlichkeit über psychische Erkrankungen verändert hat, dass sie sensibler geworden ist und dass psychisch Kranke nicht mehr generell abwertend beurteilt werden oder in eine bestimmte Ecke gestellt werden. Es stellt sich auch dar, dass die Gedanken der Hilfe und des Schutzes im Vordergrund stehen. Wir registrieren, dass das Versorgungsangebot in Sachsen-Anhalt sehr different ist, sowohl in der Vorsorge, also der Prävention, als auch in der Nachsorge.
Dieses Versorgungsangebot reicht von kaum versorgt - das betrifft vor allen Dingen das flache Land - bis relativ gut versorgt; das sind dann unsere Großstädte. Und wir registrieren, dass es in der Zwischenzeit Entscheidungen von Gerichten gibt, die sich zur psychiatrischen Versorgung geäußert haben und die zwingend Veränderungen in der Gesetzeslage erfordern.
Diesen Fakten folgt der Gesetzentwurf. Es gibt tatsächlich eine Reihe von sehr positiven Akzenten. Ich finde, die genaue Definition von Zwangsmaßnahmen und Fixierung ist eine Verbesserung zur vorhergehenden und macht diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tagtäglich damit betraut sind, in ihrem Handeln mit Sicherheit sicherer.
Wir finden sehr gut die Berufung von Patientinnen- und Patientenfürsprecherinnen. Wir finden, dass auch der Aspekt der psychiatrischen Versorgungsstrategie ein guter ist. All diejenigen, die sich schon sehr lange im Landtag tummeln, wissen, dass wir uns schon sehr oft über die Landespsychiatrieplanung gestritten haben und dass es auch sehr viele Foren und Gespräche gab, um diese Landespsychiatrieplanung auf den Weg zu bringen und dass vor allen Dingen auch die kommunalen Spitzenverbände insoweit sehr dezent, zurückhaltend waren. Jetzt wird es zwingend nötig. Und das finden wir sehr gut. Es hat also in dieser Richtung enorm viel Bewegungspotenzial gebracht.
Ebenso positiv bewerten wir die Einrichtung von Psychiatriekoordinatoren auf Landkreisebene.
Diese werden noch finanziell durch das Land untersetzt.
Auch das Bilden von gemeinnützigen psychiatrischen Verbünden, mit deren Hilfe benachbarte Landkreise oder Städte eine gemeinsame Planung des Versorgungsnetzes vornehmen können, diese Aufgabe also gemeinsam schultern können, finden wir sehr positiv.
Ein durchaus bewährtes Beispiel, das sich alle ansehen können, ist das Beispiel von Halle und dem Saalekreis. Allerdings will ich darauf aufmerksam machen, dass genau dieses Beispiel deutlich macht, dass es sehr oft von den handelnden Personen abhängig ist. Auch dabei sind die Landkreise gezwungen, kluge Entscheidungen zu treffen.
Es wird jetzt hier im Saal niemanden verwundern, wenn ich sage, dass wir weniger zufrieden sind mit den Regelungen, die mit den Wörtchen „kann“ oder „können“ versehen sind. Insoweit wünschen wir uns eine durchaus größere Verbindlichkeit, als es sie bisher gegeben hat, weil wir befürchten, dass wir, wenn wir es der Freiwilligkeit der Finanzkraft der Kommunen überlassen, tatsächlich eine Ungleichbehandlung provozieren.
Es gibt aber auch noch eine Reihe von Dingen, die wir im Ausschuss beraten müssen, die uns wichtig sind. Das sind zum Beispiel die kinder- und jugendsozialpsychiatrischen Dienste, die eingerichtet werden können, oder die Krisenintervention.
Ich habe nach meiner Uhr noch 38 Sekunden Redezeit.
Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die aktuelle Situation in zwei Krankenhäusern unseres Landes nimmt die antragstellende Fraktion zum Anlass, eine Aktuelle Debatte zu diesem Thema zu führen und einen Antrag auf den Weg zu bringen, mit dem das Thema weiter untersetzt wird. Dies wiederum führt zu weiteren Änderungs- und Alternativanträgen.
In der Einschätzung der derzeitigen Situation der Krankenhauslandschaft, also der Beschreibung des Istzustandes, werden wir hier im Saal sicherlich große Einigkeit erzielen. In der Darstellung von Ursachen und auch in den Lösungsvorschlägen werden wir diese Einigkeit sofort wieder verlieren.