Sebastian Scheel
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Mit der Prüfung durch den Sächsischen Rechnungshof wird dem Landtag Jahr für Jahr Gelegenheit gegeben, sich kompetent und unabhängig mit der Arbeit der Sächsischen Staatsregierung auseinanderzusetzen. Dafür danken wir dem Sächsi
schen Rechnungshof und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich.
Den Rest der Rede gebe ich zu Protokoll.
Mit der Prüfung durch den Sächsischen Rechnungshof wird dem Landtag Jahr für Jahr die Gelegenheit gegeben, sich kompetent und unabhängig mit der Arbeit der Sächsischen Staatsregie
rung auseinanderzusetzen. Dafür danken wir dem Sächsischen Rechnungshof und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich.
Parlamentarische Kontrolle der Regierung benötigt Informationen, die durch den Rechnungshof aufgearbeitet und mit denen Problemstellungen und Fehlentwicklungen transparent gemacht werden. Auch und gerade im Hinblick auf die nachlaufende Prüfung danken wir dem Rechnungshof auch für seine nachhaltige und dauerhafte mahnende Rolle bei der Bewirtschaftung der öffentlichen Gelder. In den letzten Jahren hat sich der Rechnungshof durch diverse Sonderberichte und Beratende Äußerungen in tagesaktuelle Auseinandersetzungen eingeschaltet.
So wurden in dieser Legislaturperiode unter anderem die Sonderberichte nach § 99 SäHO mit den Titeln „Prüfung der Maßnahmen zur Konjunkturbelebung und Auswirkungen der Finanzkrise im Freistaat Sachsen“, „Prüfung der Fischereiabgabe“, „Notwendigkeit einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt der Freistaaten Sachsen und Thüringen?“ und „Personalwirtschaftliche Konzepte in der sächsischen Staatsverwaltung“ vorgelegt.
Insbesondere die Berichte zur Haushaltswirtschaft und den fehlenden personalwirtschaftlichen Konzepten haben intensive Debatten ausgelöst und bleiben dauerhafte Aufgabenstellungen auch für den neu zu wählenden Landtag.
Am Ende dieser Legislaturperiode darf ich dem Rechnungshof auch dafür danken und ihn ermutigen, diese begleitende Tätigkeit fortzusetzen.
Zum vorliegenden Jahresbericht 2013 selbst. Aus der Vielzahl der Prüfungsfeststellungen möchte ich exemplarisch zwei Aussagen herausgreifen: „Der Freistaat lässt ein tragfähiges Personalkonzept, um steigenden Personalausgaben und Versorgungslasten entgegenzuwirken, vermissen.“
Angesichts der Aussagen des amtierenden Ministerpräsidenten zu Beginn der Legislatur im Jahr 2020, 70 000 Beschäftigte auf der Landesebene erreichen zu wollen, hinterlassen diese Aussage und die Reaktionen der Staatsregierung nur Kopfschütteln. Offensichtlich wurde eine durch nichts gestützte Zielzahl in den politischen Raum
geworfen und wird bis heute vor sich her getragen, ohne dass damit ein Konzept oder auch nur der Versuch eines Konzeptes verbunden war und ist. Die Unruhe, die dadurch seit Jahren in den öffentlichen Dienst gebracht wird, sorgt für Motivationsverlust, das Gefühl mangelnder Akzeptanz der Arbeit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und eine mangelnde Realitätsnähe dieser Staatsregierung.
Zum Langläuferthema Doppik der Kommunen im Freistaat hält der Rechnungshof fest: „Der Umstellungsprozess wurde generell unterschätzt.“ In zehn Jahren ist es nicht ausreichend gelungen, die Umstellung des Rechnungswesens der Kommunen zielgerichtet und professionell zu begleiten, was im Ergebnis Ausnahmeregelungen und Fristenverlängerungen notwendig machte, ohne dass das Grundproblem der mangelnden Finanzkraft zur Darstellung der Abschreibungen gelöst wäre.
Hinzu kommt ein Abarbeitungsstau, der die Kommunen angesichts noch flächendeckend nicht festgestellter Eröffnungsbilanzen vor weitere Arbeit stellt.
Zu danken ist dem Rechnungshof auch für sein jahrelanges Mahnen vor den spekulativen Geschäften der Kommunen mit Zinsderivaten. Hier wäre ein frühzeitigeres Einschreiten der Rechtsaufsicht geboten gewesen. Die zu spät erfolgte Klarstellung hat den Schaden für die Kommunen leider nicht abwenden können.
Zum Abschluss können wir nur intensiv mahnen, dass sich nachfolgende Feststellungen nicht wiederfinden lassen: „Ungerechtfertigte Prüfungsverzögerungen waren desgleichen bei der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meißen oder der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsregierung zu kritisieren.“
Sie sind nicht nur nicht hinnehmbar, sondern ein Armutszeugnis für die amtierende Staatsregierung. In Zukunft ist sicherzustellen, dass die Arbeit des Rechnungshofes die größtmögliche Unterstützung durch die Staatsregierung erhält und angesichts des Streits um die Verlegung des Sitzes des Rechnungshofes nach Döbeln mehr Respekt mit dieser unabhängigen Prüfungsbehörde an den Tag gelegt wird.
Lieber Herr Präsident Prof. Binus, bitte nehmen Sie unseren Dank für die unermüdliche Arbeit Ihres Hauses mit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! „Die Doppik steuert nicht von selbst.“ Das ist eine Überschrift über einen Artikel der letzten Ausgabe „Der neue Kämmerer“, in dem sich die kommunale Ebene mit der Frage auseinandersetzt: Welche Vor- und welche Nachteile bringt die Einführung der doppelten Buchführung der kommunalen Ebene?
Wir haben einen Antrag auf die Tagesordnung gesetzt. Soweit ich recherchieren konnte, sind wir die einzige Fraktion, die in dieser Legislaturperiode das Thema Umsetzung der Doppik in der kommunalen Ebene überhaupt in diesem Hohen Hause thematisiert. Das gereicht einem zwar zur Ehre, aber es ist kein guter Zustand; denn der Umgang mit fast 500 Kommunen und den Problemen und Nöten, die sie gerade mit dieser Umsetzung haben, sollte uns alle sehr viel stärker beschäftigen.
Bevor ich auf den Antrag eingehe, möchte ich kurz den Rahmen skizzieren, worüber wir eigentlich reden. Mitte der Neunzigerjahre hat die kommunale Gemeinschaftsstelle – das ist eine Art Beratungsgremium für die kommunale Ebene – etwas aus England importiert: das „new public management“. Sie nannten das hier auf Neudeutsch „Neues Steuerungsmodell“. Damit ging die Frage einher: Wie können wir unsere Haushalte besser bewirtschaften?
Ein Aspekt war dabei, zu schauen, ob man es hinbekommt, den sogenannten Ressourcenverbrauch der kommunalen Ebene besser abzubilden. Es schien, dass die Kameralistik dafür insofern ungeeignet ist, da sie nur einen Einnahmen- und Ausgabenstrom darstellt, aber das, was man gemeinhin als Abschreibung bezeichnet, in keiner Weise berücksichtigt.
Daraufhin haben sich nach einigen Jahren die Innenminister zusammengesetzt. Sie haben am 21. März 2003 in der Innenministerkonferenz festgestellt: Wir werden die kommunale Ebene verpflichten, die doppelte Buchführung einzuführen. Das ist schon eine ganze Weile her – über zehn Jahre, um genau zu sein. Es hat auch vier Jahre gedauert, bis Sachsen überhaupt erst einmal eine gesetzliche Regelung geschaffen hat, nämlich erst am 24. November 2007, wie denn diese Umstellung – und das ist eine gravierende Umstellung – des Rechnungswesens von der Kameralistik hin zur doppelten Buchführung stattfinden soll.
Weitere fünf Jahre wurde Zeit gegeben, nämlich bis 2013, bis alle Kommunen in Sachsen die doppelte Buchführung eingeführt haben sollten. Nun haben wir 2013 festgestellt: Ups, irgendwie haben sie es nicht hinbekommen. Es gab diverse Gründe. Es gab ein paar Einsteiger, die das ganz gut hinbekommen haben, die anderen weniger. Sie hatten Probleme mit der Berechnung und Bewertung der Bäume, der Anlagen, der Straßen, der Parkplätze, der Bilder und Kunstschätze. Es gab diverse Steuerungs- und Lenkungsgruppen.
Fakt ist, dass es nicht gelungen ist, den eigentlich vom Gesetzgeber gegebenen Termin 2013 zu halten. Der Freistaat Sachsen hat dann eine Verlängerung bis 2016 gegeben. Wir sind alle guten Mutes, dass es bis 2016 auch wirklich wird. Ich komme gleich noch zu den Problemen, die vielleicht auch daran zweifeln lassen, dass es bis 2016 wird. Aber unter den Ländern hat mittlerweile ein gewisser Wettbewerb eingesetzt, wer denn längere Fristen anbietet. Baden-Württemberg ist Spitzenreiter. BadenWürttemberg ist kein armes Land. Die Kommunen sind auch gut aufgestellt. Sie haben jetzt die Frist bis 2022 verlängert. Vielleicht kommen wir auch noch auf die Idee, aber ich sage einmal, es gibt einen gewissen Wettbewerb unter den Ländern, weil alle gemeinsam ein riesiges Problem haben. Was einmal gewollt war – dass die Kommunen eine Art Konzernbilanz aufstellen, bei der über alles abgerechnet und Transparenz hergestellt wird und mit der man eine politische Steuerung erreicht, die sich an den Zielen orientiert –, wurde mit der angestrebten Einführung der Doppik nicht erreicht.
Warum ist es nicht erreicht worden? Dazu möchte ich zumindest auf zwei grundsätzliche Problemlagen aufmerksam machen. Die können uns nicht kalt lassen. Erste Problemlage, die Eröffnungsbilanz: Ich habe eben schon darüber gesprochen, wie es aussieht, welche Bewertungsprobleme eine Kommune hat zu sagen, was denn der Baum im Park überhaupt wert ist, damit sie ihren Anfangsbestand kennt. Ohne Anfangsbestand ist es auch schwierig zu sagen, wie sich das Jahr entwickelt hat.
Diverse Kommunen stehen vor der Herausforderung, für das Jahr 2011 überhaupt erst einmal den Anfang festzustellen, und wenn sie das erreicht haben sollten, für das Jahr 2012 einen Abschluss zu machen, für 2013, für 2014 und vielleicht für 2015. Das ist auf jeden Fall ein Riesenberg an Arbeit, den die Kollegen in der kommunalen Ebene vor sich haben. Es gibt wenig Aussicht, dass das wirklich gelöst werden kann.
Ein zweites und viel gravierenderes Problem ist die Frage der Abschreibung. Jede Rechtsaufsichtsbehörde ist nach Gesetzeskraft beauftragt, einen Haushalt nur dann zu genehmigen, wenn er ausgeglichen ist, und zwar nicht
nach den kameralistischen, sondern nach den doppischen Gesichtspunkten, also indem er es schafft, einen Haushaltsausgleich inklusive Abschreibungen zu erreichen. Das schaffen nur wenige.
Über 80 % der sächsischen Kommunen können nicht die Abschreibung erwirtschaften, die in ihren kommunalen Haushalten in der Doppik anfallen. Das soll heißen: Womit behilft man sich im Moment? Wir haben die Frist verlängert. Das haben wir gerade gehört. Wir nehmen jetzt die Doppik und denken kameral. Ob das im Sinne des Erfinders ist? Da mache ich einmal drei große Fragezeichen. Was hilft es uns am Ende auch im Umgang mit den Kommunen und der Rechtsaufsicht zu sagen: Dann macht es einfach so, wie ihr es vorher gemacht habt. Schaut euch die Ergebnisrechnung an, und dann ist alles gut. Wir lassen jetzt einmal die Abschreibungen außen vor.
Es gibt auch Kämmerer, die das Problem aus Sachsen in dem Artikel, den ich gerade genannt habe, folgendermaßen beschreiben – O-Ton –: „Krüger argumentiert, dass ab 2017 rund 80 % der sächsischen Kommunen keinen genehmigten Haushalt mehr hätten und ihnen damit die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln fehlen würde. Investitionen werden dann nicht mehr realisiert werden können, die Wirtschaft wird massiv leiden. Das kann doch nicht im Landesinteresse sein. Krüger fordert daher eine stufenweise Anpassung.“ Wie diese stufenweise Anpassung dann aussehen soll, ist allerdings fragwürdig.
So viel Spaß an der Rede hätte ich Ihnen gar nicht zugetraut.
Kaufmännisches Interesse, das nehme ich jetzt auch mal so wahr, Herr Innenminister.
Wir haben also, wie gesagt, diese zwei großen Probleme: 80 % der Haushalte, die wahrscheinlich nicht geschlossen werden können, und riesige Zahlenfriedhöfe, die produziert werden, wobei nicht klar ist, welche steuerungsrelevanten Elemente dort überhaupt noch zum Tragen kommen sollen, ob denn die Politik wirklich in der Lage ist, mit diesem doppischen Haushalt eine qualitative Verbesserung der Steuerung der kommunalen Ebene zu erreichen.
Worum es uns mit unserem Antrag geht, ist, erstens ein Problembewusstsein bei allen Landtagsabgeordneten zu wecken – in der Tat hat ja jeder in einer Kommune seinen Wahlkreis, dachte ich zumindest –, zweitens einen Arbeitsfortschritt anzumahnen und damit aufzuhören, sich dieser Problemlage zu verweigern.
Die Probleme, vor denen die Kommunen stehen, sind gravierend. Ein weiteres Problem kommt neuerdings hinzu – die Staatsregierung hat in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen –: Die Europäische Union erwägt, dass auch das Land vielleicht bald doppisch rechnen soll.
Es ist die Frage, wie weit wir darauf vorbereitet sind. Da wird auch wenig helfen, dass man sich dann auf Bundesebene dafür einsetzen wird, dass die Fristen besonders lang sind – wir sind wieder bei 2022 – und dass der Bund alle Kosten übernehmen soll, die dabei anfallen. Wenn wir das den Kommunen versprochen hätten, wären diese aber froh gewesen!
Meine Damen und Herren, Doppik mag ein Insiderthema sein, aber es geht uns alle an, und vor allen Dingen beschäftigt es verdammt viele Leute, ohne viel Nutzen zu bringen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Patt, ich kenne das langsam. Ich kenne das, wenn Herr Prof. Beermann zu uns kommt und mit uns darüber spricht, wie toll die Personalflexibilisierung funktioniert. Wenn es darum geht, wenn etwas in der CDU oder bei der Staatsregierung nicht funktioniert, dann
alle Leute besoffen zu quatschen, da sind Sie wirklich ganz großartig. Sie haben auch ganz großartig zu der Frage des Anspruchs der Doppik gesprochen. Das will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber zu der Frage der Wirklichkeit und der Umsetzungsprobleme haben Sie kein Wort verloren.
Seit sechs Jahren gibt es eine gesetzliche Grundlage. Sie sind, verdammt noch mal, eine regierungstragende Fraktion, zu der Sie, Herr Patt, gehören. Und dann erzählen Sie: Das muss jetzt aber schneller gehen, ich stelle mir das irgendwie anders vor.
Da bekomme ich wirklich Angst um dieses Land. Das muss ich Ihnen sagen. Ich erwarte natürlich, wenn man eine Gesetzesgrundlage und die rechtlichen Maßgaben wie eine Mittelbehörde und die Landesdirektion mit theoretischen Durchgriffsrechten hat, dass man handelt, wenn man Fehlstellen entdeckt. Aber zu denen haben Sie sich gar nicht geäußert.
Was die Doppik alles Schönes kann, ist mir bekannt, auch das, was sie wollte. Darauf weisen wir hin. Ich bitte Sie, in den Antrag hineinzuschauen, bevor Sie sich da vorn hinstellen und zu dem Antrag reden. Ich frage: Was ist denn eigentlich der Umsetzungsstand? Da bitte ich Sie auch, den Rechnungshofbericht zur Grundlage zu nehmen, der sehr deutlich Kritik geäußert hat, und nicht um die Probleme herumzureden, sondern sich den Problemen zu stellen. Das ist zumindest noch die nächsten zwei oder drei Monate Ihre verdammte Pflicht und Schuldigkeit als regierungstragende Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Verstehe ich es richtig: Wenn man etwas, was man eigentlich letztes Jahr schon abgeschlossen haben wollte, vier Jahre verlängert und Überarbeitungsbedarf sieht, dann hat man Erfolgsgeschichte geschrieben – habe ich das richtig verstanden?
Zu den Zahlen kommen wir. Warum haben wir denn die hohe Zahl an durch die Rechtsaufsicht genehmigten Haushalten im Freistaat Sachsen? Weil die Doppik eben noch nicht angewendet wird, weil wir ein Parallelsystem haben, weil die Rechtsaufsicht gesagt hat: Lieber Freistaat, wenn wir das machen würden, was ihr wollt – und zwar heute –, dann müssten wir die alle ablehnen. Deswegen kommt überhaupt die Idee auf: Vielleicht müssten wir die eine oder andere Regelung noch einmal überlegen.
Wenn Sie sich hier hinstellen und die ganze Einführung als tolles Erfolgsmodell darstellen, dann haben wir noch einiges an Hausaufgaben zu machen und einiges an Druck auszuüben, damit es irgendwann zu einem Erfolgsmodell werden kann.
Im Moment sind die Kommunen vor das Problem gestellt, dass sie dann, wenn das, was bisher angedacht ist, Wirklichkeit werden sollte, keine genehmigungsfähigen Haushalte aufstellen.
Noch einmal: Wir haben das Recht geändert, damit sie genehmigungsfähig sind. Wir haben die Fristen geändert, damit sie genehmigungsfähig sind. Das Problem wird doch nur um mehrere Jahre verschoben, um dann in das gleiche Problem hineinzulaufen.
Wenn wir über Abschreibungen sprechen, dann ist es natürlich der Fall: Alles hat einen Wert, aber nicht alles hat einen Preis. Das ist eine alte Weisheit – zumindest wenn es um die Fragen der öffentlichen Infrastruktur geht.
Wir können Sie nur auffordern – wir haben mehrere intensive Bitten –, dass zum Beispiel Briefe von besorgten Kämmerern, die sich mit drängenden Fragen an die Steuerungsgruppe wenden, beantwortet werden. Wenn sie nicht einmal beantwortet werden, dann ist es mit dieser Steuerungsgruppe nicht weit her.
Sorgen Sie dafür, dass die Kommunikation zwischen dem Land und der kommunalen Ebene sowie die Unterstützung des Landes gewährleistet ist, damit sich an diesem wirklich schwierigen Jahrhundertreformvorhaben, an dem wir gerade arbeiten, das Land beteiligt und nicht danebensteht und damit wir am Ende Kommunen haben, die noch handlungsfähig sind und nicht durch eine Rechtsaufsicht gegeißelt werden müssen.
Ich bitte immer noch um Zustimmung, denn das Thema unseres Antrages ist es allemal wert, im Landtag behandelt zu werden, auch wenn viele von Ihnen das nicht ganz so sehen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen! Meine Herren! Ich bin ein wenig irritiert, das gebe ich gern zu. Wir haben am heutigen Tage, wenige Tagesordnungspunkte weiter, einen Sonderbericht des Sächsischen Rechnungshofs, der sich mit den personalwirtschaftlichen Konzepten der Staatsregierung auseinandersetzt – meines Erachtens sehr fundiert. Diese Anträge sind als Entschließungen geeignet, zum Beispiel diesen Bericht zu flankieren. Aber das macht es mir etwas schwierig, jetzt zu den Anträgen und später zu den personalwirtschaftlichen Konzepten bzw. zu dem Mangel daran zu reden.
Herr Michel hat gerade darauf verwiesen, dass man so, wie es jetzt angedacht ist, keinen Staat führen könne. Ich möchte zurückgeben: So, wie Sie es im Moment handhaben, Herr Michel, meine Damen und Herren von der CDU, kann man auch keinen Staat führen.
Ich will, bevor ich zu den eigentlichen Anträgen komme, noch einmal die Frage, die von Herrn Michel am Ende kurz angerissen wurde, am Anfang ins Zentrum der Debatte stellen: Wir haben noch bis 2020 Zeit, um uns darauf vorzubereiten, die Investitionen, die wir heute mit fremdem Geld tätigen, möglichst mit eigenem Geld zu tätigen. Wir müssten hier im Hohen Hause ganz dringend eine Debatte darüber führen, wie viel an Investitionen wir in der Zukunft mit eigenem Geld darstellen wollen. Dann müssen wir auch eine Debatte dazu führen, wie sich die Lage finanzwirtschaftlich bis 2020 darstellt und welchen Beitrag der Personalkörper bringen kann, um die Investitionsfähigkeit und die Leistungsfähigkeit des Freistaats Sachsen zu sichern; das ist ein Redebeitrag, den ich eigentlich eher von Ihnen erwartet hätte, Herr Michel.
Wenn ich dann den Hintergrund sehe, frage ich: Worüber reden wir denn gerade? – Wir reden über einen Mangel an Konzepten bei der Gestaltung dieses Personalabbaus, den Sie als Ziel hier ausgemacht haben.
Jetzt reden wir einmal darüber, dass der Ministerpräsident – ich habe das schon einmal an anderer Stelle hier besprochen – im Jahre 2009 in seiner ersten Regierungserklärung im ersten Absatz die Zahl von 70 000 Beschäftigten in den Raum geworfen hat, die er als Ziel bis 2020 ausgegeben hat. Ich musste dann feststellen – Herr Dr. Beermann war bei uns im Ausschuss –, dass niemand so richtig erklären konnte, wie es zu den 70 000 gekommen ist.
Herr Martens hat noch im Mai in seiner Rede gesagt, das sei nicht seine Zielzahl. Also die Absetzbewegungen, die
innerhalb der Regierung stattfinden, sind schon beachtlich.
Ich finde es auch beachtlich, dass auf einen Wahlprüfstein des Deutschen Beamtenbundes die FDP meint sagen zu müssen: Bis 2020 70 000, das ist unrealistisch, das ist nicht realistisch. – Also auch der Koalitionspartner sagt, dass er das Ziel, das der Ministerpräsident ausgegeben hat – an dem Sie immer noch festhalten; dass Sie den Leuten da draußen immer noch erzählen, dass Sie das verfolgen und erreichen können –, nicht für realistisch hält – ehrlich gesagt, ich auch nicht.
Warum halten wir es für nicht realistisch? Da kommen wir wieder zum Rechnungshof und dem Konnex zu diesen Anträgen: Der Rechnungshof hat eine Studie in Auftrag gegeben und gesagt: Jetzt überprüfen wir einmal, was eigentlich die Staatsregierung mit dem von ihr selbst verantworteten Ziel, 70 000 bis 2020 zu haben, macht. – Er stellt fest: Nicht viel. Da müssten Sie eigentlich aufschreien, meine Damen und Herren von der CDU, weil Sie doch feststellen können, dass es genug Baustellen gibt, die wir in den letzten Jahren miteinander bearbeiten mussten, und dass dabei dieses Ziel aus dem Auge verloren wurde.
Ich teile das Ziel nicht. Ich frage mich nur, warum Sie so ruhig dasitzen. Sie müssten doch aufschreien, wenn Sie sehen, dass es im Jahr 2012 85 542 beschäftigte Vollzeitäquivalente gab, im Jahr 2013 85 610, und wenn im Jahr 2014 im Stellenplan 85 543 steht. Das nenne ich keinen Abbau, das nenne ich eine Stagnation, da passiert gar nichts. Da wollen Sie mit uns darüber reden und uns noch anpflaumen, dass wir das Ziel nicht im Auge hätten? Ja, Sie haben es doch selbst aus dem Blick verloren!
Das haben Sie mich im Ausschuss schon gefragt; ich komme gleich darauf.
Ich kann nur sagen: Der Ministerpräsident hat am 11.11.2009 – vielleicht war das ja auch ein Faschingsscherz – hier wortwörtlich – O-Ton – gesagt: 70 000 Beschäftigte im gesamten öffentlichen Dienst des Landes Sachsen sollen effektiv und effizient gestalten und verwalten. – Das hat der Herr Ministerpräsident hier gesagt. Das ist auch Kabinettsbeschlusslage und damit eigentlich zu bearbeiten.
Ich habe – das gebe ich gern zu, ich gebe Ihnen das auch mit, das ist nämlich eine Denksportaufgabe für uns alle – ernsthafte Bedenken, ob ein Maßstab, der sich am Durchschnitt aller westdeutschen Länder orientiert, wirklich ein realisierbarer Maßstab sein kann; Sie haben das Beispiel selbst genannt. Wenn Sie mir mit Nordrhein-Westfalen kommen, ein Land mit 17 Millionen Einwohnern, dann müssen Sie mir einmal erklären, wie Sie darauf kommen, ein Land mit knapp 4 Millionen Einwohnern mit diesem
Riesenland vergleichen zu wollen. Natürlich haben die weniger Personal pro 1 000 Einwohner. Ein kleines Beispiel, nur damit es jeder begreift: Natürlich ist der Ministerpräsident von Sachsen pro 1 000 Einwohner zweieinhalb Mal so teuer wie der von Bayern. Das ist der Fall.
Lassen wir es zwei sein, streiten wir nicht darüber. Er ist teurer.
Vier? – Wunderbar. Ich nehme das auf, Herr Prof. Unland, Ihnen glaube ich das. Er ist vier Mal so teuer.
Spezifisch.
Er ist uns lieb und teuer. Wenn wir von realistischen Maßstäben reden, sollten wir vielleicht einmal in ein Papier schauen. Das heißt „Fortschrittsbericht Aufbau Ost“. In diesem „Fortschrittsbericht Aufbau Ost“ wird ein Vergleichsmaßstab herangezogen. Der ist, glaube ich, realistischer. Dort heißt es: Wir nehmen unsere Entwicklung im Aufbauprozess Ost zum Maßstab. Es geht ja wohl um die finanzschwachen Länder West. Da würde ich auch nicht alle nehmen. Da gibt es Bedenken im Ministerium. Aber dass man sich ein vergleichbares Land nimmt, wenn es um solche Zahlen geht, das muss doch evident sein.
Natürlich! Rheinland-Pfalz zum Beispiel.
Ich bin gern bereit, mit Ihnen die Debatte zu führen, Herr Michel. Sie werden aber nicht auf 70 000 kommen. Von diesem Maßstab müssen Sie sich verabschieden. Sie werden in den nächsten fünf Jahren die Anstrengungen verdoppeln und das irgendwie hinbekommen? Das Problem daran ist, dass ich das nicht glaube. Ich glaube Ihnen nicht, dass Sie das schaffen – und jetzt kommen wir zu einem sehr interessanten Punkt –, ohne auch nur einen Plan und weitere Ideen zu haben, wie Sie den Personalabbaubedarf, den Sie sich selbst definiert haben, in den nächsten fünf Jahren durchsetzen – unabhängig davon, ob Sie überhaupt in der Verantwortung sein werden. Ihre Fantasie ist am Ende, Ihre Fantasie bei der Gestaltung des Personalkörpers, Ihre Fantasie beim Umgang mit den Beschäftigten und den Aufgaben, und darum geht es doch am Ende. Es geht um Aufgaben, die zu erfüllen sind.
Die Anträge zielen auf ein Problem hin. Machen Sie doch endlich einmal eine vernünftige Aufgabenkritik, dass man auch über bestimmte Fragen reden kann. Ich bin sogar bereit, mit Ihnen über bestimmte Fragen zu reden, zum Beispiel darüber, ob wir den Ministerialkörper, den wir haben, in der Größe immer noch brauchen. Darüber
können wir gerne reden. Ich bin nicht vollkommen weltfremd.
Die Frage, ob ich als SPD und GRÜNE heute, zwei Monate, bevor die Legislaturperiode zu Ende geht, einen Auftrag an diese abgehalfterte Staatsregierung gebe, müssen Sie sich selbst beantworten. Eigentlich geht es gerade darum, die abzuwählen, dachte ich. Also würde ich denen keinen Auftrag mehr geben, mir irgendein Konzept vorzulegen. Aber der Nutzwert, den es auf jeden Fall hat, dass diese Anträge heute im Plenum behandelt werden, ist erstens, dass die Fehlstelle der Staatsregierung im Umgang mit dem Personal und mit ihrem selbst gesteckten Ziel offengelegt wird, und zweitens, dass das Nichthandeln der Staatsregierung öffentlich gemacht werden kann. Drittens gibt es Selbstverpflichtungen der Fraktionen SPD und GRÜNE, an die wir in der nächsten Legislaturperiode sehr gerne erinnern werden, falls es doch nicht reichen sollte, ohne CDU regieren zu können. Oder aber wir diskutieren miteinander gemeinsam über vernünftige personalwirtschaftliche Maßnahmen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Wir werden den Anträgen zustimmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Prof. Schmalfuß versuchte gerade, sich aus der Frage des Stellenziels herauszumogeln. Ich möchte die Seite 8 der „Unterrichtung des Sächsischen Rechnungshofes“ zitieren, in der auf ein Problem hingewiesen wird, das offensichtlich in der Staatsregierung ungeklärt ist. „Die Angaben, bis wann das Stellenziel von 70 000 erreicht werden soll, sind widersprüchlich. Nach Angaben des SMF habe das Kabinett im Februar 2012 beschlossen, den Personalbestand nunmehr bis zum Jahr 2020 ff. weiter an den Durchschnitt der Flächenländer West anzupassen. Dies wies die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme von Juli 2013 entschieden zurück und beharrte auf der Gültigkeit des Stellenziels bis zum Jahr 2020.“
Herr Schmalfuß, wer hier entweder nicht im Stoff steht oder wider besseres Wissen die Unwahrheit redet, darüber sollten Sie vielleicht an dieser Stelle einmal nachdenken. Auf jeden Fall besteht in dieser Koalition Unklarheit.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ich weiß, dass ich Ihre Geduld überstrapaziere.
Ich will auch dem Präsidium nicht zu nahe treten, aber es ist schon sehr bedauerlich, dass wir der Frage des vom Rechnungshof vorgelegten Sonderberichtes zu personalwirtschaftlichen Konzepten der sächsischen Staatsverwaltung in dieser Legislatur sehr wenig Raum einräumen konnten – was daran liegt, dass er zu einem ungünstigen Zeitpunkt eingereicht wurde, sodass wir nur im Mai und auch ohne Anhörung nun im Juni diesen Bericht endbehandeln mussten, damit er nicht vollends in die Diskontinuität fällt.
Ich will auch nicht der Versuchung erliegen, das zu wiederholen, was im Tagesordnungspunkt 12 besprochen wurde, sondern nur zu ein paar Auszügen sprechen, die zumindest die Brisanz des Berichtes zeigen. Ich möchte dem Rechnungshof – ich denke, auch im Namen aller Mitglieder dieses Hohen Hauses – recht herzlich danken, dass er sich die akribische Arbeit und die Mühe gemacht hat, einmal auseinanderzunehmen, was die Grundlagen sind, auf denen wir handeln, welche Ziele verfolgt werden und mit welchen Mitteln sie verfolgt werden – um einmal die Datenbasis klarzustellen.
Es ist schon erschreckend, wenn man mit ansehen muss, dass in den nächsten 15 Jahren allein 53 000 Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, die auch wieder ersetzt werden müssen. Ich will jetzt auch nicht über die Frage, wie wir zu diesen Fachkräften kommen, schwadronieren. Diese Frage müssten wir uns als Freistaat stellen, damit auch die richtigen Leute kommen.
Aber ein paar Punkte, die der Rechnungshof festgestellt hat, möchte ich wenigstens mit in die neue Legislatur geben, denn wir werden uns mit der Debatte weiter
beschäftigen müssen: Wie gehen wir mit dem Personalkörper um; wie gehen wir mit dem Stellenabbau, den die Staatsregierung oder wir als Landtag unterstützen und beschließen, um; welche Maßnahmen ergreifen wir oder welche Instrumente haben wir? Dazu wird festgestellt, dass das im letzten Haushaltsbegleitgesetz beschlossene Stellenabbaubegleitgesetz leider kein wirksames Instrumentarium war. Von den 5 956 Fällen, die überhaupt infrage kommen würden, haben nur 152 – ganze 2,6 % – dieses Instrument in Anspruch genommen. Der Gesetzgeber hat also eine Regelung geschaffen, die offensichtlich keine Nachfrage hatte.
Außerdem haben wir ein Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht geschaffen. Der Rechnungshof muss zu dem Schluss kommen, dass es keine unterstützenden Instrumente für die Frage des Stellenabbaus in diesem Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht gibt. Es gibt einen durch den Freistaat, durch die Regierung geschaffenen transparenten internen Arbeitsmarkt Sachsen, den sogenannten TRIAS – auch hier leider keine Unterstützung. Und die Personalausgabenflexibilisierungen in Staatskanzlei wie auch Wirtschaftsministerium haben keine nachweisbaren Effekte gebracht. Das stimmt und das muss uns nachdenklich machen, gerade wenn wir in den nächsten Haushaltsberatungen die Frage beantworten müssen, ob wir diese Personalflexibilisierung ausweiten wollen.
Aufgrund der Redezeit werde ich jetzt zum Schluss kommen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit – und dem Rechnungshof noch einmal für die Arbeit, die Sie geleistet haben.
Danke.
Herr Michel, ich habe Sie gewarnt, provozieren Sie mich nicht.
Ich will noch einmal deutlich machen – in aller Ernsthaftigkeit –: DIE LINKE verweigert sich in keiner Weise der Frage, dass wir ein weiteres Stellenabbaupotenzial erwirtschaften müssen, weil wir in den nächsten Jahren natürlich die Leistungsfähigkeit des Freistaates und die Investitionskraft als Problem erkannt haben.
Wir reden allerdings über die Frage, ob Sie realistische Ziele verfolgen oder nicht. Daran darf man Sie durchaus messen. Die Unterrichtung durch den Rechnungshof bietet uns wirklich eine gute Grundlage, um darüber zu diskutieren. Es bringt nichts, Schimären nachzujagen. Wenn, dann sollte man realistisch auch mit den Mitarbeitern umgehen.
Danke.
Herr Piwarz, irgendeiner muss ja den Laden zuschließen.
Meine sehr verehrten Damen! – Ach, Herr Präsident!
Zum Hintergrund: Die Manufaktur hat 300 Jahre Geschichte. Das ist es aber nicht allein. Man kann sicherlich sagen: Es gibt nicht viele Symbole von der Tragweite, der Größe und der Dimension wie die Manufaktur Meißen mit den zwei gekreuzten Schwertern, die weltweit einen so hohen Bekanntheitsgrad haben und Imageträger für den Freistaat Sachsen sind. Das bedeutet, dass wir alle eine Verantwortung im Umgang mit diesem Unternehmen und mit dessen Zukunft haben, vor allem wenn es um die Sicherstellung der Herstellung und künstlerischen Aufwertung von Porzellan geht, und das auf einem Niveau, das weltweit seinesgleichen sucht.
Wir haben im Jahr 2009 für das Unternehmen einen neuen Geschäftsführer, Herrn Kurtzke, gewinnen können. Er hat relativ kurz nach Geschäftsübernahme einen erheblichen Umbaubedarf – ich will es ganz vorsichtig so benennen – für die Porzellan-Manufaktur gesehen. Dieser sogenannte Strategiewechsel beschäftigt uns nun schon einige Zeit.
Es ist die Idee geboren worden, sich nicht mehr nur auf Porzellan zu konzentrieren, da man wohl davon ausgeht, dass man die Werkstore irgendwann schließen müsse, wenn man nur noch Porzellan verkaufen würde. Ich halte diese Idee nicht für die richtige, und wir begleiten diesen Kurs sehr kritisch. Es gibt genug Gründe, die dagegen sprechen, dass das ein erfolgreicher Kurs ist. Aber ich will mich dazu nicht auslassen. Ich halte es aber für schwierig, dass die Manufaktur Meißen – die Porzellan-Manufaktur! – durch den Handel mit Möbeln und Kleidungsstücken den Freistaat Sachsen und damit den Steuerzahler in ein Risiko bringt, ohne dass ich erkennen kann, dass daraus ein Nutzwert für die Manufaktur entsteht.
Um das klarzustellen: Es gibt keinen Dissens, wenn wir darüber sprechen, dass natürlich eine Neuausrichtung der Manufaktur notwendig war. Neue Märkte mussten erobert werden. Eine neue Vertriebsstruktur war nötig. Herr Kurtzke hat als Geschäftsführer auch Weichenstellungen vorgenommen, die richtig waren. Aber der Ausbau des Geschäfts in einer solchen Breite mit dem damit auch in dieser Breite einhergehenden Risiko ist aus unserer Sicht nicht vertretbar.
Und noch ein zweites für uns auch relevantes Thema. Wie geht es mit der Manufaktur und dem Umgang in der Region weiter? Wir haben seit Beginn immer wieder Zeitungsmeldungen gehabt, die für das Miteinander in der Region nicht gut waren. Ich fange an beim „Polterabend“, der durch die Presse gegangen ist, bei den Entlassungswellen bis hin zu der Frage, wie viele Rechtsstreitigkeiten wir noch mit Unternehmen in Meißen um die Frage, wer Meißen überhaupt im Namen führen darf, haben werden. Das ist kein guter Zustand für eine zu hundert Prozent in Staatsbesitz befindliche Porzellanmanufaktur und für die Verankerung in der Region, meine Damen und Herren.
Das alles wäre es wert gewesen, eine längere Debatte zu führen. Warum wir den Antrag heute aus der Sammeldrucksache herausnehmen, ist der Tatsache geschuldet, dass in der „Bild“-Zeitung Artikel sind und dass es morgen eine außerordentliche Gesellschafterversammlung und Aufsichtsratssitzung geben soll. Natürlich kann es uns als Landtag nicht unberührt lassen, wenn in einem so wichtigen, für den Freistaat imagebildenden Unternehmen eine außerordentliche Gesellschafterversammlung stattfindet. Wir als Linke erwarten, dass nicht nur das angekündigte Pressestatement mit Finanzminister
Prof. Dr. Unland und Prof. Dr. Biedenkopf durchgeführt wird, sondern dass wir als Landtag informiert werden, mit welcher Zielrichtung, mit welchen Maßgaben die Staatsregierung vorhat, mit dem Unternehmen in Zukunft diese Strategie zu begleiten, zu ändern oder zu unterstützen.
Das würde uns sehr interessieren und wir wären dankbar, wenn Sie uns heute noch Informationen geben könnten oder aber spätestens morgen, wenn auch nicht zeitgleich mit der Presse, zumindest den Landtag informieren. Das ist der Grund, warum wir den Antrag aus der Sammeldrucksache herausgezogen haben. Ich denke, Sie alle haben mit mir ein gemeinsames Interesse, dass wir nicht nur die nächsten Jahre, sondern die nächsten 300 Jahre diese Porzellanmanufaktur als Erfolgsmodell gestalten.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und ich hoffe auf die Staatsregierung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen, meine Herren! Es gibt einen Sinnspruch, der lautet: „Wer aufhört, besser sein zu wollen, hört auf, gut zu sein“.
Das ist erst einmal ein richtiges Anliegen, und jede Verwaltung ist immer wieder aufgefordert, sich neu zu prüfen. In Sachsen unter CDU und FDP gibt es dafür natürlich einen Begriff: Staatsmodernisierung. Viel mehr als das, was ich als Sinnspruch gebracht habe, ist dabei aber nicht herausgekommen. Insofern ist es mehr Großmäuligkeit als wirkliches neues Konzept, an die staatlichen Aufgaben des Freistaates Sachsen heranzugehen.
Das passt natürlich zu einer FDP, die immer davon spricht und uns in alle Mikrofone und von allen Plakaten anschreit und sagt, der Staat müsse entbürokratisiert werden, die Steuern müssten runter … – es ist immer viel großes Gerede dabei, aber am Ende passiert nicht viel.
Auch in den letzten fünf Jahren ist nicht viel passiert, Herr Dr. Martens. Bei aller Freude über so manche kleine Aktivität muss ich schon feststellen: Wenn Sie als Bei
spiel die Zusammenlegung der Oberfinanzdirektion und des Landesamtes für Steuern für Ihre Staatsmodernisierung heranziehen, dann ist es wohl eher eine Aufgabe des Finanzministers gewesen. Grundlage war, dass sich der Bund aus der Verantwortung in der Oberfinanzdirektion zurückgezogen hat,
und da ist es richtigerweise zusammengeführt worden. Natürlich hat auch die neue Finanzämterstruktur nicht viel mit Ihrer Regierungsbeteiligung zu tun, Herr Dr. Martens, sondern war schon lange geplantes Vorhaben, und das haben Sie natürlich dann gern mit in Ihr Standortekonzept aufgenommen. Man könnte sagen, der gelbe Kanarienvogel schmückt sich mit fremden Federn, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zum Leuchtturmprojekt der Landesdirektion, das Sie hier vorstellen: Ich kenne ein Konzept zur Verwaltung im Freistaat Sachsen – das ist aus dem Jahr 2005; dazu gab es sogar eine Expertenkommission. Wir haben damals unter Beteiligung der SPD eine Verwaltungsreform durchgeführt. Damals wurde die Frage Landesdirektion schon besprochen und es ging darum, zwei Standorte zu bilden. Ich frage mich, was besser ist: eine Landesdirektion mit drei Standorten oder zwei Standorte? Ich finde, dass der vorhergehende Vorschlag besser war, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie haben nicht wirklich etwas geleistet, wenn es darum geht, effizient Strukturen zusammenzuführen.
Ich habe schon darauf hingewiesen: Ich kenne ein einziges Konzept – von Ihrer Seite kenne ich kein Gesamtkonzept für die Modernisierung des Freistaates Sachsen. Ich weiß nur, dass wir vor einer Aufgabe stehen, die Sie auch gerade dargestellt haben, aber sie steht vor dem Freistaat Sachsen: Wie wollen wir unsere Verwaltung in Zukunft aufstellen?
Der Ministerpräsident hat uns zu Beginn der Legislaturperiode eine Zielzahl mit auf den Weg gegeben, wo Sie hinwollen: Das sind die 70 000 Stellen. Daran müssen Sie sich messen lassen, Herr Dr. Martens, ob Sie zu diesem Ziel, das Sie sich selbst gegeben haben, auch nur ein Jota weit vorangekommen sind.
Doch, Sie sind Mitglied dieser Staatsregierung und ich nehme Sie in Mithaftung, wenn Ihr Ministerpräsident, der die Richtlinienkompetenz hat, diese Zielzahl herausgibt.
Nun kommt der Rechnungshof und gibt uns ein Gutachten in die Hand. Er stellt Folgendes fest: Es gibt keine Aufgaben- und keine Strukturkritik. Es ist nicht sichtbar, dass dieses Ziel, welches ausgegeben wird, auch nur einigermaßen planmäßig abgearbeitet werden kann.
Nun kommen wir zu einer richtigen Frechheit: Die Staatsregierung kommt in Form der Staatskanzlei in den Finanzausschuss, stellt sich hin und bittet uns darum,
Vertrauen zur Staatsregierung zu haben. Warum? Es gehen doch viel mehr Leute in den Altersruhestand. Es sind über 20 000. Damit werden die 70 000 von allein erreicht. Als Staatsregierung dem Parlament so viel Naivität anzubieten ist schon eine Frechheit. Ebenso, dass sie doch alle in die Rente gehen und die Aufgaben nicht weiter bestehen würden, also überhaupt keinen Plan zu haben. Dazu kann ich nur Folgendes sagen: Diese Staatsregierung ist von infantiler Gedankenlosigkeit im Umgang mit dem Personalkörper und der Aufgabe, die vor uns steht, geprägt. Liebe Kolleginnen und Kollegen!
16 Sekunden habe ich noch.
Wir müssen wirklich ernsthaft über die Aufgaben sprechen, die anstehen. Mit dieser CDU und FDP wird wahrscheinlich kein Blumentopf zu gewinnen sein.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ich könnte jetzt sagen: Ich habe es nicht anders erwartet. Aber natürlich überraschen Sie mich dann doch immer wieder aufs Neue.
Liebe Kollegen von der CDU, oder frage ich mal: Liebe Kolleginnen von der CDU, haben Sie sich schon einmal gefragt, warum eigentlich so viele Männer bei Ihnen in der Fraktion sitzen? Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum wir eigentlich in einer Gesellschaft leben, in der bis in die Sechzigerjahre der Mann noch darüber bestimmen konnte, ob eine Frau eine Arbeitsstelle annehmen darf oder nicht? Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum die Strafbarkeit von häuslicher Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe oder das Frauenwahlrecht nicht zu jeder Zeit gegolten haben? – Wahrscheinlich nicht.
Wenn ich hier Redebeiträge höre, dann habe ich das Gefühl, dass die Frage der Gleichstellung, der Gleichberechtigung von Mann und Frau für die CDU kein Thema ist.
Ich sage Ihnen, meine Damen, meine Herren: Gleichstellung und Gleichberechtigung ist das große Thema in unserer Gesellschaft.
Warum haben wir denn jedes Jahr einen Equal Pay Day, bei dem sich Frauen im März, April, Mai hinstellen müssen und sagen: Ab heute fangen wir an, genauso viel zu verdienen wie die Männer?
Warum haben wir denn den Equal Pay Cap, diese gläserne Decke, die Frauen nicht überwinden können, obwohl sie angeblich gleichgestellt sind?
Das haben wir, weil Gleichstellung immer noch eine Aufgabe ist, die vor uns liegt, bei der wir nach Mitteln und Instrumenten suchen müssen. Es ist das Hauptanlie
gen des Antrages, darüber eine Diskussion zu führen, welche Mittel und welche Instrumente zielorientiert und sinnvoll anzuwenden sind, um die Gleichstellung für Mann und Frau in dieser Gesellschaft zu erreichen.
Deswegen bin ich schon etwas angefasst und angegangen. Ich habe nichts gegen launige Beiträge, aber ich finde es befremdlich, wenn in dieser Art mit diesem Thema umgegangen wird.
Ich zitiere Ihnen jetzt den Artikel 13 Abs. 3 der Österreichischen Bundesverfassung. Darin heißt es: „Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben.“ Dazu wird von der Haushaltsführung gesprochen. Da kann man sagen: Das ist alles Gedöns, alles Unsinn. Haushaltsführung ist vollkommen geschlechterneutral. Das hat nichts mit unserem Thema zu tun, wie wir es auch in der Stellungnahme der Staatsregierung hören. Nur muss man mir einmal erklären, warum andere Länder, andere Finanzminister, andere Politiker zu anderen Ergebnissen kommen. Vielleicht sollten wir die Idee wirklich einmal aufgreifen, dass wir im Herbst, wenn wir zur Haushaltsdebatte reden, die Leute aus BadenWürttemberg, aus Rheinland-Pfalz, aus Berlin einladen. Entweder überzeugen Sie sie davon, dass das alles Unsinn ist, was sie da treiben, oder lernen Sie dazu, dass etwas dran sein könnte.
Den werden wir sowieso machen. Wir werden einen alternativen Haushalt aufstellen, weil wir in der Regierung sind, Herr Michel.
Kommen wir noch einmal zu dem Antrag. Ich habe jetzt mit Ihnen darüber gesprochen, was Sinn und Zweck der ganzen Aktion ist, nämlich darüber nachzudenken und ein Gefühl dafür zu entwickeln, dass das für die Gesellschaft wichtig sein könnte. Nun können Sie den Antrag lesen und feststellen, dass es darum geht, vielleicht aus den Erfahrungen anderer Länder zu lernen, was niemals falsch sein kann, auch für eine CDU nicht. Dann geht es um eine stufenweise Einführung. Es geht darum, erste Schritte zu unternehmen.
Was spricht denn dagegen, in jedem Einzelressort – es sind acht – jeweils ein Pilotprojekt in Richtung einer geschlechterneutralen Haushaltsführung hinzubekom
men? Ein Pilotprojekt ist, glaube ich, noch keine Überbelastung. Wir reden überhaupt nicht davon, geschlechtergetrennte Haushalte aufzustellen. Sie haben überhaupt nicht begriffen, worum es geht.
Es geht um Wirkungsorientierung.
Wir reden manchmal von Outputsteuerung. So kann man es auch nennen.
Welche Wirkungen haben Haushaltsansätze? Welche Wirkungen haben die Geldströme? Sich das anzuschauen ist nicht nur eine Frage der Genderpolitik, sondern hat auch etwas mit Nachhaltigkeit zu tun. Welche Investition ist sinnvoll, welche nicht? Es geht um die Frage: Welche Wirkung, auch in der Frage Gender, hat ein Haushaltsansatz?
Ich nenne ein einfaches Beispiel, das vielleicht auch die Kollegen von der Union verstehen: Wenn sich Männer zusammensetzen und darüber beraten,
ob sie Sportpolitik machen und wie sie sie fördern wollen, werden sie wahrscheinlich ziemlich oft darauf kommen, dass Fußball ganz wichtig ist, weil sehr viele junge Männer Fußball spielen. Aber was ist denn mit den jungen Frauen, die meinetwegen Volleyball spielen? Oder vielleicht kann man es daran festmachen, dass man, wenn man den Fußballverein fördert, wenigstens dafür sorgt, dass eine Frauenmannschaft dabei ist.
Das sind ganz einfache Fragen, die sich aus der Lebenswirklichkeit ableiten.
Beim American Football gibt es das vielleicht auch. Ich kenne mich damit nicht aus; Sie kennen sich da wahrscheinlich aus.
Das ist umso besser. Das ist umso erfreulicher. Herr Piwarz, ich will Ihnen das nicht abstreiten. Ich versuche nur, bei Ihnen einen Denkprozess anzuregen.
Wenn wir darüber reden, pro Ministerium ein Beispiel zu setzen, eine wissenschaftliche Begleitung mit einer Steuerungsgruppe einzusetzen, dann ist das doch kein Teufelszeug. Dann wird damit auch nicht versucht, die Haushaltsführung des Freistaates Sachsen in Gefahr zu bringen und Tausende von Mitarbeitern mit sinnlosen Tätigkeiten zu beschäftigen.
Lasst uns dann in der Öffentlichkeit darüber reden, was für Erfahrungen wir gemacht haben, wie die Wirkungen dieser Ausgaben sind, ob es sinnvoll ist und wir das wollen. Wollen wir – um die Frage aufzunehmen – Frauen im ländlichen Raum halten? Es kann nicht falsch sein, öffentlich darüber zu beraten und zu sagen, dass wir vielleicht nachsteuern müssen.
Das ist das Wesen, der Kern und der Inhalt dieser Debatte, an der Sie leider vorbeidiskutiert haben. Ich kann Sie nur bitten: Wägen Sie Ihre Herzen!
Ich habe Ihnen etwas mitgebracht. Das Bundeskanzleramt von Österreich gibt einen Leitfaden heraus, wie man so etwas machen kann. „Gender Budgeting – das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern
Wirklichkeit werden lassen. Schritt für Schritt zum geschlechtergerechten Budget“.
Vielleicht gebe ich Ihnen das, Herr Staatsminister.
Wägen Sie Ihre Herzen. Stimmen Sie dem Antrag zu. Lassen Sie uns einen Schritt zur geschlechtergerechten Budgetpolitik im Freistaat Sachsen machen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ich muss zugeben, dass auch mir die Worte fehlen. Kollege Michel, an Ihren ersten Redebeitrag sind Sie noch mit der nötigen Sachlichkeit und vielleicht auch Ruhe und Gelassenheit hergegangen. Meines Erachtens haben Sie sich in Ihrem zweiten Beitrag dazu verstiegen, einen Rundumschlag zu veranstalten. Das kann ich nur als unwürdig für den von uns gemeinsam verhandelten und von Teilen des Hauses, auch meiner Fraktion, getragenen Kompromiss bezeichnen.
Ich möchte nicht noch einmal auf das Verfahren eingehen. Ich möchte darauf eingehen, wie holterdiepolter wir in ein Verfahren eingestiegen sind und uns entscheiden sollten, ob wir eine Anhörung durchführen möchten oder nicht. Unsere Fraktion, guten Willens, hat gefragt, ob der Union und FDP vielleicht noch Punkte eingefallen sind, die noch zusätzlich hineinsollen. Wir kamen nicht auf die Idee, dass es sein könnte, dass nicht alle Bestandteile der Verfassungsänderung, die in der Sächsischen Haushaltsordnung regelungsnotwendig und -möglich sind, Einzug finden.
Nun kann man darüber streiten, ob man dies früher oder später hätte ansagen können. Wir sind in den Haushaltsausschuss gegangen und haben Sie darauf hingewiesen, dass etwas vergessen wurde. Daraufhin haben wir – um
des guten Friedens willen – beschlossen, dass wir keinen Antrag stellen werden. Es wäre das Sinnvollste gewesen, dass von denen, die den Änderungsantrag einbringen, der Hinweis käme. Das war aus der tiefen Überzeugung, dass die im letzten Jahr getroffenen Absprachen eingehalten werden und der Geist weitergetragen wird.
Dass dies nicht der Fall ist, hat uns so sehr überrascht, dass wir nicht einmal in diesem Moment auf eine Anhörung bestanden haben. Wir waren auch zu diesem Zeitpunkt der Auffassung, dass es möglich sein muss, mit gutem Verstand und der nötigen Ruhe diese Fragen zu klären.
Nun kommen Sie mit dem Haushaltsgrundsätzegesetz. Das ist zwar richtig. Das Haushaltsgrundsätzegesetz setzt Mindeststandards, die in die Haushaltsordnungen übernommen werden. Wir haben uns im letzten Jahr auf einen originären sächsischen Beitrag in Bezug auf die Haushaltsgrundsätzegesetz verständigt, meine Damen und Herren. Dass sich dieser dann nicht in der Haushaltsordnung wiederfindet – als Arbeitsanleitung für den Finanzminister Herrn Prof. Unland, damit er weiß, worauf er sich einstellen muss –, ist schon ein starkes Stück. Natürlich kann ich verstehen, dass Ihnen die Fragen der Ausgestaltung des Neuverschuldungsverbotes wichtiger sind als die Fragen der Ausgestaltung des sozialen Ausgleichs. Davon zu sprechen, dass dies eine Umsetzung eins zu eins darstellt, ist etwas weit hergeholt.
Sie haben die Chance auf Heilung ausgeschlagen. Wir alle werden heute, wenn Sie dies heute hier so verabschieden und nicht die Hand annehmen, die Ihnen in Form der Rücküberweisung gereicht wird, einen Preis zahlen. Der Preis, den Sie zahlen, sehr verehrte Damen und Herren der CDU, ist der Preis der Glaubwürdigkeit.
Diesen werden Sie noch lange zahlen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ich denke, wir können in Sachsen alle wieder ruhig schlafen. Jeder, der die Befürchtung hatte, die Staatsregierung würde einen verfassungswidrigen Haushalt vorlegen, ist erst einmal eines Besseren belehrt. Die Staatsregierung hat vor, den nächsten Haushalt ohne Schulden in den Landtag einzubringen. Das ist ein großer Erfolg.
Ich freue mich, dass Sie auch hier die Verfassung einhalten wollen. Das beruhigt uns. Sie haben sogar vor, das Urteil eines Verfassungsgerichtes umzusetzen.
Das finde ich lobenswert. Viel mehr kann ich aus der Presseerklärung der Staatsregierung leider nicht entnehmen. Der eigentliche Eckwertebeschluss liegt uns ja nicht vor. Insofern beruhigt mich das erst einmal, und es gibt mir zumindest die Gewissheit, dass die Staatsregierung vorhat, auch in anderen Punkten dem Landtag einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen.
Allerdings wurde die Chance vertan, einige Problemlagen, die nicht seit 1990, sondern in den letzten Jahren aufgelaufen sind, abzuräumen. Denn in der Zeit seit 1990 hat sich einiges verändert, Kollege Michel. Insofern muss man da neu überlegen.
Auch ich habe mich seit 1990 geändert. Das können Sie mir ganz sicher glauben!
Welchen Arbeitsfortschritt haben wir denn zu verzeichnen? Wir haben zunächst ein Dokument von der Staatsregierung bekommen. Es lohnt sich, sich das anzuschauen und darüber zu reden. Am 14. Januar hat das Kabinett den Beschluss gefasst, uns die mittelfristige Finanzplanung zuzuleiten. In dieser mittelfristigen Finanzplanung sind einige Punkte, über die es sich lohnt, heute ein paar Worte zu verlieren.
Ist denn das seriös, was Sie uns dort vorgelegt haben? Haben Sie es geschafft, in dieser mittelfristigen Finanz
planung oder auch nur in Ihrer Eckwerteklausur ein Grundproblem, zum Beispiel Investitionsmittel für Krankenhäuser, endlich einmal abzuräumen? Eine klare Aussage: Wir, die Staatsregierung, stehen dazu, dass wir die wegfallenden ungefähr 50 Millionen Euro von den Krankenkassen gegenfinanzieren, dass die Krankenhäuser in den nächsten Jahren ausfinanziert sind. Haben Sie das hinbekommen? – Nein, das haben Sie nicht. Damit ist die Chance vertan.
Wir haben gestern die Ministerin für Wissenschaft und Kunst gehört, dass sie sich dafür einsetzen möchte, dass die Kulturraummittel erhöht werden. Darüber freue ich mich sehr. Waren Sie denn bei dem Beschluss der mittelfristigen Finanzplanung dabei? – Haben Sie die Hand gehoben? –
Darin steht, dass die Kulturraummittel auf dem bisherigen Niveau fortgeführt werden sollen. Dort gibt es einen gewissen Differenzstandpunkt. Ich freue mich über die Arbeitsfortschritte in der Staatsregierung, aber das bringt uns etwas durcheinander. Das ist doch keine Form von seriöser Haushaltspolitik, wenn Sie auf der einen Seite das schreiben und hier im Plenum das andere sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Staatsregierung.
Ein großer Punkt macht mir wirklich etwas Sorge. Unser aller Ministerpräsident ist zu Beginn dieser Legislaturperiode an dieses Pult getreten und hat eine große Regierungserklärung gehalten. Jetzt ist er nicht einmal da.
Zumindest für seine Verhältnisse eine große, Kollege Nolle.
Er meinte, dass er einen Marker setzen muss, der in die Öffentlichkeit getragen wird. Dieser Marker hieß, wir wollen – das ist erklärtes Ziel dieser Staatsregierung – den Personalbestand im Land Sachsen auf 70 000 Stellen reduzieren. Das hat sich sogar in der mittelfristigen Finanzplanung als erklärtes Ziel bis 2020 wiedergefunden, damals 2010. Diese Zahl findet sich nicht mehr.
Indirekt ist sie noch vorhanden; denn es steht weiterhin in dem Punkt: Wir wollen den Durchschnitt der Flächenländer West erreichen. Das sind 70 000 Stellen. Den Weg dorthin können Sie allerdings nicht beschreiben. Auch in der Eckwerteklausur haben Sie darüber kein Wort verloren. Sie schreiben in der mittelfristigen Finanzplanung, dass Sie vorhaben, bis 2017 3 % Reduzierung von jetzt 85 000 Stellen vorzunehmen. Sie haben in den letzten Jahren immer nur 85 000 Stellen vor sich hergetragen. Sie halten an einer Zahl fest, die Sie selbst gar nicht einmal bearbeiten. Haben Sie allen Ernstes vor, die letzten drei Jahre 13 000 Mitarbeiter im staatlichen Bereich wegzuradieren? Haben Sie das allen Ernstes vor, können Sie das irgendwie belegen? – Sie können uns doch nicht etwas von seriöser Haushaltspolitik erzählen, wenn Sie Ihre
eigenen Maßgaben und Ihre eigenen Vorstellungen noch nicht einmal untersetzen können, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Insofern hoffe ich, dass Sie nicht nur am Einstieg, sondern vielleicht am Ausgang dieser Aktuellen Debatte das Wort ergreifen und uns vielleicht diese Fragen mit beantworten können. Dann wäre diese Aktuelle Debatte auf jeden Fall zu etwas gut gewesen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen! Meine Herren! Wenn man den Vorredner hört, könnte man denken, dieser Gesetzentwurf sei die Seligmachung für den Freistaat Sachsen.
Aber ich will gleich vorwegnehmen: Es gibt schlechtere Dinge, für die man dieses Geld ausgeben kann. Insofern werden wir uns diesem Anliegen nicht verweigern. Ich möchte, bevor ich zum eigentlichen Gesetzentwurf komme, kurz den Rahmen stecken, unter dem diese Gesetz eigentlich das Licht der Welt erblickt hat.
Wir leben nicht ganz im luftleeren Raum. Der Freistaat Sachsen ist immer noch Nehmerland, und es gibt eine Menge Geberländer, die interessiert beobachten, was der Freistaat Sachsen so macht. Natürlich kommt eine Menge an Fragen auf, wenn man sich ansieht, welche Politik ein Nehmerland mit den Rücklagen so betreibt.
Die Rücklagenpolitik stellt mittlerweile ein ausgeklügeltes System dar. Um unsere Pensionslasten abzusichern, haben wir mittlerweile circa 4 Milliarden Euro – Sie können mich gern korrigieren – zurückgelegt. Davon können Geberländer wie Baden-Württemberg – wir hatten es bereits heute Morgen – nur träumen.
Wir haben eine Haushaltsrücklage, die mittlerweile die Höhe von stolzen 975 Millionen Euro erreicht hat. Das war zumindest der Stand vom 31.12.2012. Ich glaube, es ist nichts mehr hinzugekommen. Die Schwelle zur Milliarde – das hat immer eine emotionale Komponente – ist dort nicht mehr weit weg.
In diesem Zusammenhang waren im Jahr 2012 Ideen gefragt. So sehe ich die Welt. Die Ideen lauteten: Wie können wir Geld, das wir zusätzlich bekommen haben und das wir weder zusätzlich in den Generationenfonds geben – weil er schon so überbordend ist – noch in die überfließenden Haushaltsrücklagen wieder hineinschmeißen können, anderweitig unterbringen? Da war im Freistaat Sachsen sehr viel Kreativität im Spiel – denn im Geldverstecken sind wir wirklich spitze – und eine neue Idee wurde geboren. Darauf komme ich gleich zu sprechen.
Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass wir in den letzten Jahren mit dieser Methode circa 3 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen in der Welt versteckt haben. Sie waren vorher nicht geplant. Wenn wir schon mal über Kliniken reden, sei das jüngste Beispiel so ganz nebenbei genannt: In einem Handstreich haben wir den Universitätskliniken Leipzig und Dresden einfach jeweils 85 Millionen Euro gegeben. Es ist nicht so, dass ich das schlecht finden würde. Ich sage nur: Wir suchen verzweifelt nach Möglichkeiten, uns aus unangenehmen Fragen, die von den Geberländern gestellt werden könnten, herauszuhalten.
Die Innovation, die dies mit unterstützt hat, war der sogenannte Zukunftssicherungsfonds – im Jahr 2012 als zusätzlicher Artikel durch die Koalitionsfraktionen eingeführt, 140 Millionen Euro schwer. Das war mal eine richtige, neue Innovation in der Frage: Wie bilde ich eine neue Rücklage, gegen die niemand etwas haben kann?
Wenn wir wirklich über einen Zukunftssicherungsfonds reden würden, dann müssten wir über den Garantiefonds reden. Die Bewältigung der Erblast aus der Landesbankpleite, die 2,75 Milliarden Euro abfinanziert zu haben, ermöglicht uns erst, überhaupt darüber nachzudenken, welche guten Investitionen wir in Zukunft tätigen wollen. Insofern ist der eigentliche Zukunftssicherungsfonds – ein wenig dialektisch gesagt – der Garantiefonds.
Wir haben mit diesen Mitteln zumindest gesichert, dass wir jetzt mit einem Gesetzentwurf vorab Geld in drei Bereiche – sie sind bereits genannt worden –hineingeben können. Wie gesagt, wir haben nichts gegen diese Bereiche. Es spricht immer etwas dafür. Das sind der Schulhausbau – das befürworten wir sehr –, die Krankenhausinvestitionen und die Breitbandförderung.
Ich muss Sie, Herr Prof. Schmalfuß, berichtigen. Der Gesetzentwurf, den Sie gerade vorgelegt haben, sieht vor, dass sogar maximal 20 Millionen Euro pro Jahr in die Breitbandförderung gehen können und nicht nur 10 Millionen Euro, wie Sie es gerade sagten.
Kommen wir zur eigentlichen Krankenhausthematik, die hier aufgemacht wurde. In der Tat gibt der Freistaat Sachsen von seinen reinen Landesmitteln momentan circa 5Millionen Euro in die Krankenhausinvestitionen. 44 Millionen Euro kommen von den Krankenkassen dazu. Diese ziehen sich im nächsten Jahr aus der Finanzierung zurück. Wir haben also eine Lücke von 44 Millionen Euro, wenn wir nur den Bestand erhalten wollen, was wir bisher in Investitionen geben.
Jetzt haben Sie in den Bereich der Krankenhausinvestitionen plus Telemedizin 52 Millionen Euro gegeben. Sie haben vor, maximal 26 Millionen Euro jährlich davon auszugeben.
Wir haben also ein Loch von 44 Millionen Euro, und Sie geben 26 Millionen Euro hinzu und reden noch davon, dass wir angeblich sogar noch mehr ausgeben würden. Das will nicht in meinen Kopf hinein. Das verstehe ich intellektuell nicht, aber vielleicht bin ich auch zu dumm dazu; keine Ahnung. Wenn ich 44 Millionen Euro weniger habe und nur 26 Millionen Euro zusätzlich bekomme, dann scheint mir dort eine Lücke zu sein.
Wenn ich dann noch in die mittelfristige Finanzplanung schaue und mir ansehe, dass Sie sogar vorhaben, aus den 57 Millionen Euro Landesmitteln nach dem nächsten Doppelhaushalt, im Jahr 2017, sogar nur 47 Millionen zu machen, dann kann nicht die Rede davon sein, dass Sie den Krankenhäusern die Investitionsgarantie und Investitionssicherheit in der Zukunft geben wollen, meine Damen und Herren von der Koalition. Oder Sie müssten es mir einmal erklären. Ich komme da logisch einfach nicht mit.
Dazu kommt erschwerend, dass die Krankenhäuser gesagt haben: Wir haben eigentlich einen Investitionsbedarf, mit Gutachten unterlegt, von jährlich 240 Millionen und einen Investitionsstau von 300 Millionen Euro, und sogar Ihr eigenes Sozialministerium, das für die Krankenhäuser zuständig ist, spricht davon, dass ein Investitionsbedarf von 140 Millionen Euro jährlich notwendig wäre, um die regulären Investitionen abzufinanzieren. Also, wenn Sie mit diesem Zukunftssicherungsfonds – der einen tollen Namen hat, das gebe ich zu; da haben sich ein paar Leute etwas einfallen lassen – aber wirklich Probleme bewältigen wollen, müssten Sie erstens mehr Geld hineinlegen und zweitens aber auch jährlich mehr daraus verausgaben. Beides ist nicht der Fall.
Insofern sehe ich dieses Vorhaben insgesamt positiv. Das kann man alles machen. Wir haben es in der Anhörung auch hoch- und runterdiskutiert, ob das alles möglich ist. Aber davon zu sprechen, dass das ein langfristiges Zukunftssicherungsprogramm für den Freistaat Sachsen sei,
ist einfach Etikettenschwindel. Das sieht man allein daran: Schulhausbau: 100 Millionen Euro, zwei Chargen à 50 Millionen, dann ist das Geld alle. Das heißt, beim nächsten Doppelhaushalt ist das Thema dann schon erledigt, außer, Sie füllen auf.
Das habe ich von Ihnen bisher noch nicht gehört. Wenn sich der Staatsminister an dieses Pult stellt und sagt, zu dem, was wir bisher in die Krankenhausinvestitionen hineingegeben haben, kommen die 26 Millionen Euro obendrauf, dann glaube ich es, erst in dem Moment. Bisher ist davon noch nicht die Rede, Herr Patt.
Digitale Offensive: 60 Millionen sind drin, 3 mal 20 sind möglich. Da kommen wir sogar mal über den Doppelhaushalt hinaus, aber nur ein Jahr. Krankenhäuser: 52 Millionen, 2 mal 26 Millionen. Auf dieses Problem habe ich eben bereits hingewiesen.
Wir begleiten das also positiv und enthalten uns der Stimme; aber erzählen Sie uns bitte nicht, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf langfristige Vorsorge für den Freistaat Sachsen erzielen würden.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. – Mein Petitum ging in eine Richtung, die Sie meines Erachtens schon nachvollziehen können. Wir befinden uns im Vorfeld einer Haushaltsaufstellung für das Haushaltsjahr 2015/2016. Dass man dabei gern mal symbolische Akte macht und hineinschreibt, wir würden gerne auf jeden Fall diese drei Bestandteile – Investitionsvorhaben – gesichert haben, kann ich nachvollziehen. Das ist alles gut und schön. Aber Sie haben sich dort hingestellt und davon gesprochen, es sei die langfristige Sicherstellung der Krankenhausfinanzierung, und das können wir Ihnen einfach nicht durchgehen lassen; denn Sie haben ja noch nicht einmal für die nächsten zwei Jahre die Antwort für die Sicherstellung der Krankenhausfinanzierung, geschweige denn, dass Sie von Langfrist reden können.
Entschuldigung, aber die Mittelfristige Finanzplanung heißt aus einem Grund Mittelfristige Finanzplanung: Sie umfasst vier Jahre. Wir sprechen hier über ein Gesetzesvorhaben, das nicht einmal drei Jahre erreicht, also sprechen Sie bitte nicht von Langfrist, Herr Michel.