Dietmar Pellmann
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Last Statements
Herr Präsident, herzlichen Dank.
Die von uns beantragte Debatte ist von hoher Aktualität. Fast jeden Tag wird in den Medien und in den Parlamenten über ein Rentenpaket diskutiert, das zum 1. Juli zunächst vielen eine Verbesserung bringen soll. Ich will allerdings einschränkend deutlich machen: Bei genauerem Besehen handelt es sich eher um ein Rentenpäckchen; denn – und das ist meine erste Hauptkritik – die Große Koalition hätte jetzt die Möglichkeit, endlich die notwendige Rentenreform auf den Weg zu bringen. Wer soll es sonst tun, wenn nicht diese satte Mehrheit? Aber was ich erlebe, ist eben, wie gesagt, nichts anderes als ein Rentenpäckchen.
Und was tut die hiesige Staatsregierung, die natürlich als Vertreterin des Landes, in dem die Bevölkerung den höchsten Altersdurchschnitt hat, am ehesten handeln muss? Entweder schweigt sie oder sie verhält sich in der Abstimmung im Bundesrat unsolidarisch hinsichtlich Initiativen anderer Bundesländer. Beispiel „Mütterrente“. Dazu wird allerdings meine Kollegin Gläß in der nächsten Runde Stellung nehmen. Ich will vielmehr zur generellen Versäumnishaltung der Staatsregierung in der Rentenfrage Stellung nehmen. Auch das ist von hoher Aktualität.
Erstens. Wo bleibt – so frage ich die Staatsregierung – das Konzept zur Angleichung der Rentenwerte? Sie müsste es mit befördern. Was ich höre, ist null. Nein, ich höre ein Hilfsargument. Die Staatsregierung meint, man müsse eigentlich sogar dagegen sein, weil ja dann der Hochwertungsfaktor der ostdeutschen Löhne wegfiele. Dazu sage ich Ihnen: Wer sagt Ihnen denn das? Es ist eine politische Entscheidung, und es hängt von den Politikern ab, wie damit umzugehen ist. Es ist kein inneres Beziehungsgefüge zwischen beiden. Wir haben immer noch 9 % Unterschied, und auch die Staatsregierung sorgt mit dafür, dass die Renteneinheit auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird.
Zweitens. Was tut die Staatsregierung gegen Altersarmut? Ich fordere seit Jahr und Tag ein Konzept an. Nichts bekomme ich. Es gibt keinen Widerstand gegen die Senkung des Rentenniveaus. Bei Kohl waren es noch 53 %. Inzwischen sind wir bei knapp 48 %, und es soll bis 2030 auf 43,7 % zurückgehen. Wo bleibt Ihr Protest dagegen? Wer gegen Altersarmut ist, muss dafür sorgen, dass das Rentenniveau nicht weiter abgesenkt wird.
Drittens. Wie ehrlich ist es denn mit der Rente mit 63? Die Regierung hat keine Daten. Sie haben keine Daten liefern können, wie viele eigentlich davon betroffen sind. Ich sage Ihnen: Nach meinen Überlegungen und Berechnungen sind kaum Menschen davon betroffen. Es ist eine Mogelpackung. Weitgehend werden Langzeitarbeitslose – und das ist auch der Streit, um den es in Berlin geht – ausgeschlossen. Das muss sich ändern.
Viertens. Was wird mit der Erwerbsminderungsrente? Ja, wir erkennen erste Schritte. Aber warum gehen Sie nicht generell davon aus, dass alle Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten zu unterbleiben haben? Niemand geht doch freiwillig in Erwerbsminderungsrente. Er geht in diese Rente, weil er krank ist und nicht mehr arbeiten kann. Dafür darf er nicht bestraft werden.
Fünftens. Wo ist der Protest gegen den Griff in die Rentenkasse? Das frage ich Sie deutlich. Denn das, was jetzt an scheinbaren Verbesserungen für alle kommt, wird aus der Rentenkasse bezahlt. Ich bin dafür, dass solche sozialen Leistungen kommen. Sie müssen kommen, aber – das sage ich auch – dann bitte aus Steuermitteln und nicht aus der Rentenkasse.
Wir werden Sie dann mit weiteren Dingen befassen.
Ich bedanke mich, Herr Präsident. – Herr Krauß, den Begriff „Mütterrente“ setze ich immer in Anführungszeichen. Wissen Sie auch, warum? Ich frage Sie: Ist Ihnen bekannt, dass das ein Fehlbegriff ist, weil von denjenigen, die betroffen wären, immerhin 120 000 Männer sind? Ist Ihnen bekannt, dass wir deshalb nicht von der „Mütterrente“ im eigentlichen Sinne sprechen können, sondern von einer Rente wegen Anrechnung von Kindererziehungszeiten.
Nachdem soeben Kollege Dulig zum Wahlkampf geblasen hat, insbesondere was die beiden Parteien SPD und LINKE betrifft, kann ich nicht umhin, ein paar Anmerkungen dazu zu machen. Herr Kollege Dulig, ich möchte zunächst einmal Folgendes sagen: Was Sie heute dargestellt haben, war ein Umranden des Nichts.
Das möchte ich Ihnen sagen. Sie haben einen Eiertanz vorgeführt: Was hätten Sie tun können, wenn Sie gekonnt hätten? Dazu sage ich Ihnen Folgendes: Wir haben doch gemeinsam die Auffassung, dass bei dem Rentenübel eine
Erwerbstätigenversicherung helfen könnte. Warum haben Sie so etwas nicht schon zu Ihrer Regierungszeit auf den Weg gebracht? Dann könnten wir heute ganz anders über die Rente und deren Perspektive reden und müssten uns nicht im Kreise drehen und gegenseitig anschauen, wer die größten oder wenigsten Wahlversprechungen macht.
Ich bedanke mich, Herr Präsident.
Wenn ich die heutige Debatte zusammenfasse, überraschen mich die Ergebnisse natürlich nicht. Ich bleibe bei meiner Position: Die Regierungskoalition und die Staatsregierung haben letztlich keine wirklichen Vorstellungen von einer Lösung hinsichtlich einer zukunftsfähigen Rente.
Auch ich unterstütze selbstverständlich jeden Euro, den Rentnerinnen und Rentner mehr bekommen. Aber Sie gehen davon aus, dass man das auch als Beruhigungspille in Bezug auf die bevorstehenden Landtagswahlen ansehen könnte.
Ansonsten hätte ich mir Ihrerseits mehr gewünscht.
Um es heute noch einmal protokollarisch deutlich zu machen, möchte ich in einigen wenigen Punkten erklären, worauf es uns ankommt.
Erstens. Ja, Frau Clauß, ob Sie wollen oder nicht, wir bleiben bei unserer Position. Ich sage heute: Innerhalb der nächsten fünf Jahre muss es gelingen, den aktuellen Rentenwert Ost an den aktuellen Rentenwert West anzugleichen. Ich habe sehr wohl zugehört, als Sie in Ihrem Debattenbeitrag vom Hochwertungsfaktor sprachen. Ich sage Ihnen: Wir bleiben dabei, dass der Hochwertungsfaktor bestehen bleiben muss, weil Rentnerinnen und Rentner nicht doppelt bestraft werden können. Gerade in Sachsen haben sie oft die Auswirkungen eines Niedriglohnlandes zu spüren bekommen. Dann sollen sie zu einem späteren Zeitpunkt auch noch niedrigere Renten bekommen. Das geht so nicht.
Zweitens. Ja, wir wollen zurück zum Rentenniveau 53 und wollen, dass die Staatsregierung sich dafür einsetzt, dass endlich die unsäglichen Rentendämpfungsfaktoren – es gibt nicht nur Hochwertungsfaktoren –, die seit 2000 eingeführt wurden, zurückgenommen werden.
Drittens. Bei den Erziehungszeiten sollen drei Jahre für alle angerechnet werden. Zugleich soll keine Anrechnung auf Arbeitsleistungen und auf die Altersgrundsicherung erfolgen. Ich möchte dazu eine Nachfrage stellen: Wie viele von den 650 000 Betroffenen bekommen denn Altersgrundsicherung? Die haben davon gar nichts. Im Übrigen werden auch die Witwenrenten gegengerechnet.
Nicht alle werden also mehr bekommen. Das muss man deutlich sagen.
Viertens. Wir fordern eine wesentliche Besserstellung von Erwerbsminderungsrenten – ich hatte das gesagt – und einen Verzicht auf jegliche Abschläge bei diesen Renten. Es ist kein freiwilliger Zustand, in die Erwerbsminderungsrente zu gehen. Wer gezwungenermaßen diese Rente bezieht, weil er nicht mehr arbeiten kann, darf nicht mit Abschlägen bestraft werden.
Fünftens. Wir wollen die volle Zahlung für alle sozialen Leistungen, die jetzt über die Rentenkasse abgerechnet werden, aus Steuermitteln.
Schon jetzt. Ich hatte Ihnen das schon vor längerer Zeit gesagt. Bereits heute fehlen in der Rentenkasse eigentlich 40 Milliarden Euro, die die Rentenkasse für allgemeine soziale Leistungen über den Zuschuss hinaus ausgibt.
Sechstens. Aus den Überschüssen, die die Rentenkasse jetzt hat und über die wir froh sind, müssen wir eine Demografiereserve anlegen, damit für künftige Rentengenerationen aus der Rentenkasse noch genügend Geld da ist. Wir wollen eine Demografiereserve gegen die Schröpfung der Rentenkasse für soziale Leistungen.
In der Tat, Frau Präsidentin. Da ich eine Frage, die ich freundlich stellen wollte, nicht beantwortet bekam, muss ich zu diesem etwas schärferen Mittel greifen.
Herr Kollege, ich muss Sie darauf hinweisen: Wenn Sie Altersarmut bzw. Armut mit Anspruch auf Grundsicherung gleichsetzen, begehen Sie nicht nur einen statistischen, sondern auch einen Denkfehler. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bildet von der Höhe her Armut nicht ab. Die Armutsgrenzen, um die es hier geht, sind höher. Das möchte ich Ihnen zunächst einmal zur sachlichen Richtigstellung ins Stammbuch schreiben.
Die nächste Richtigstellung – darüber haben wir gestern gesprochen, da hätten Sie zuhören können –: Sie stellten darauf ab, dass das Land keine Möglichkeit habe, zu definieren, was Angemessenheit des Wohnraumes ist. Wenn es der Bund nicht definiert hat – das ist unsere Kritik –, dann bedeutet das noch lange nicht, dass das Land es nicht hätte definieren können – und sogar müssen.
Aber es bleibt eines: Der Bund definiert es nicht, das Land definiert es nicht. Also bleibt das Ganze bei den Kommunen hängen, und die stehen im Regen.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich war schon etwas erstaunt, dass Sie diesen Gesetzentwurf nun doch noch vor dem Ende der Legislaturperiode auf den Weg bringen; denn immerhin hat er zwei Jahre Beratungsdauer hinter sich.
Das ist angesichts der Materie durchaus verwunderlich.
Obwohl es mehrfach im Ausschuss auf der Tagesordnung stand, wurde immer kurz vorher gesagt, wir haben noch Beratungsbedarf. Daher hatte ich doch die Hoffnung, dass die Koalitionsfraktionen nun wirklich das relativ dürftige Entwürfchen, das uns die Staatsregierung offenbart hatte, qualifizieren wollten.
Wenn ich jetzt schaue, was herausgekommen ist, bin ich sehr verwundert. Zu dem, was Sie vorgelegt haben, Herr Krauß – Sie haben es eben noch zu kommentieren versucht –, hätte es wahrlich keiner zwei Jahre bedurft.
Ich hatte dann wirklich die Hoffnung, Sie würden einige wesentliche Änderungen herbeiführen, weil das, was wir in Sachsen haben, nicht ausreicht oder weil sich einiges nicht so bewährt hat, wie Sie es gedacht haben.
Ich will einige Dinge nennen; zum Teil beziehen sich unsere Änderungsanträge darauf, zu denen ich bei der Einbringung – im Unterschied zu Ihnen, der Sie sie schon bewertet haben – etwas sagen werde. Man kann zunächst einmal deutlich machen, wir hätten doch zumindest gehofft, dass Sie die Sozialhilfestruktur, wie sie sich gegenwärtig in Sachsen vollzieht, auf den Prüfstand
stellen. Sie hätten dann auch prüfen müssen, ob beispielsweise die gegenwärtige Zuordnung des überörtlichen Sozialhilfeträgers auf den kommunalen Sozialverband das Nonplusultra ist oder – jetzt knüpfe ich an die vorhergehende Debatte an – ob es nicht vielmehr so ist, dass der KSV ein Feigenblatt dafür darstellt, dass Sie immer mehr Sozialleistungen auf die Kommunen abwälzen, und das dann auch noch hinter dem Mantel des angeblichen Nichteingreifenwollens in die kommunale Selbstverwaltung. Für mich ist nach wie vor eine Forderung: Der KSV als Struktureinheit sollte auf den Prüfstand. Mir wäre es zehnmal lieber, wir hätten eine Landesbehörde als überörtlichen Sozialhilfeträger.
Wie Sie es gerade angedeutet haben, ergibt sich daraus, dass Sie die Sozialausgaben über dieses Konstrukt mehr oder weniger auf die Kommunen transferieren, die Situation, dass Sie sich rühmen können, dass Sie den Landeshaushalt immer mehr entschulden, weil Sachsen bekanntermaßen den niedrigsten Anteil von Sozialausgaben an den jeweiligen Landeshaushalten in den neuen Bundesländern hat. Darüber muss man sich dann nicht wundern.
Weiterer Regelungsbedarf hätte bestanden, wenn Sie schon zwei Jahre brauchen, um solch einen Gesetzentwurf aufzustellen, und zwar zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft. Sie verteidigen hier den Bund. Nein, der Bund hat ganz bewusst darauf verzichtet zu definieren, was er unter Angemessenheit versteht – wir kritisieren das seit Jahr und Tag –, und hat den Schwarzen Peter den Ländern bzw. den Kommunen zugeschoben. Insofern haben wir bis heute einen Flickenteppich und keine Einheitlichkeit. Das kritisieren wir – neben Hartz IV generell –, und hier, meinen wir, hätte es einer Änderung bedurft. Wenn der Bund schon nicht die Angemessenheit definiert, dann hätte es wenigstens das Land tun können, und das hätte in diesem Gesetz Bestandteil sein können.
Darauf haben Sie verzichtet, und das rechnen wir Ihnen auf der Negativseite an.
Herr Krauß, Sie haben gerade beklagt, was Sie als Mitglied des Kreistages eines Landkreises erleben mussten. Ich sage Ihnen, was seit Jahr und Tag in diesem Freistaat passiert: Was die Kosten der Unterkunft angeht, so leben die Landkreise auf Kosten der kreisfreien Städte. Das ist eine Tatsache. Deswegen meinen wir, dass es notwendig ist, die wirklich entstehenden Nettoaufwendungen durch Zuschüsse – auch des Bundes – abzugelten. Eine Formel, die die Bevölkerungszahl zur Grundlage hat, bildet nie und nimmer ausreichend ab, welche Fälle in den jeweiligen Kommunen tatsächlich auftreten. Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Mieten in den kreisfreien Städten, also in den Großstädten, erfahrungsgemäß wesentlich höher sind als im ländlichen Raum und demzufolge den Großkommunen höhere Kosten entstehen.
Wollen wir die Sozialgerichte weiterhin damit belasten? Die dortigen Richter können ohnehin kaum noch über ihre Aktenberge schauen, weil immer mehr Klagen von Bewohnern der Großstädte eingehen; die Kommunen verlieren aber eine Klage nach der anderen.
Auf den anderen Punkt, den Sie angesprochen haben, werde ich bei der Einbringung der Änderungsanträge eingehen. Schon an dieser Stelle möchte ich Ihnen mitteilen: Von Ihrer Haltung zu unseren Änderungsanträgen wird es abhängen, wie wir uns zu diesem Gesetzentwurf verhalten.
Herr Präsident! Ich will noch einmal deutlich darauf abstellen, dass wir uns bei diesem Änderungsantrag ausdrücklich gegen die Möglichkeit einer Pauschale/Pauschalierung der Kosten der Unterkunft in den Landkreisen und kreisfreien Städten wenden, auch deshalb, weil wir klar definiert haben wollen, was Angemessenheit der Kosten der Unterkunft bedeutet. Wenn man eine Pauschale festlegt, hätte das den Nachteil, wenn das nicht vorher definiert ist, dass dann jeweils nach Kassenlage jährlich eine Pauschale festgelegt würde und das dann möglicherweise auch nach der jeweiligen Haushaltssituation der Landkreise und kreisfreien Städte ginge. Wir wollen einen solchen weiteren unterschiedlichen Flickenteppich vermeiden. Deswegen dieser Änderungsantrag.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier geht es um Gerechtigkeit bei der Zuweisung der Zuschüsse, die vom Bund vornehmlich an die Kommunen – also über das Land logischerweise – weitergereicht werden. Wir sind heute nicht zum ersten Mal kritisch mit dieser Sache befasst, weil in Sachsen diese Zuschüsse nicht nach dem jeweiligen Bedarf bzw. dem jeweiligen Aufwand bzw. der jeweiligen entstehenden Aufwendungen in den Kommunen weitergereicht werden, sondern hier gibt es eine Hilfskonstruktion, die die kreisfreien Städte von vornherein benachteiligt hat. Das, meinen wir, muss sich ändern. Ich hatte die Hoffnung, dass die kreisfreien Städte das endlich einmal vor dem Landesverfassungsgericht beklagen. Das ist bisher nicht erfolgt. Aber das heutige Gesetz gäbe erneut die Möglichkeit einer Klageerhebung – was ich beispielsweise meiner Heimatstadt Leipzig unbedingt empfehle –, um endlich Rechtssicherheit und Gerechtigkeit herzustellen.
Eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten.
Herr Präsident! Ich habe diesem Gesetzentwurf nicht deshalb nicht zugestimmt, weil einige Dinge Bundesrecht in Landesrecht umsetzen – das ist mir sehr wohl bewusst –, sondern weil dieser Gesetzentwurf wesentliche Chancen zu einer wirklichen Regelung wichtiger, offener Probleme nicht genutzt hat. Ich bin der Auffassung – zumal auch unsere Änderungsanträge mehrheitlich abgelehnt wurden –, dass eine Enthaltung meinerseits – auch die der Fraktion – nicht ausgereicht hätte, um ein Signal unseres Verhaltens abzugeben.
Ich wollte eine Kurzintervention machen, Herr Präsident.
Herr Kollege Patt, Sie haben meiner verehrten Kollegin Werner unterstellt, sie habe in ihrem Beitrag vornehmlich das Materielle und das Finanzielle betont. Ich muss Ihnen sagen: Selbstkritik nach Ihrem Beitrag wäre angebracht. Hauptsächlich haben Sie sich hier als Steuerexperte geriert und als jemand, der sich vornehmlich in den Finanzgefilden der Familienpolitik zu Hause fühlt.
Also bitte schön, wenn Sie meine Kollegin kritisieren, dann hätte ich wenigstens erwartet, dass Sie eine Minute später etwas anderes darstellen als das, was Sie hier dann getan haben.
Auf eines möchte ich Sie auch noch aufmerksam machen: Sie meinten darstellen zu wollen, dass verschiedene Familienverbände ja gar nicht mehr so aktiv sein müssten, weil in Sachsen familienpolitisch alles in Ordnung sei. Vielleicht sollten Sie einmal darüber nachdenken, dass möglicherweise Familienverbände, nachdem sie einen Amoklauf hinter sich haben, vielleicht auch sagen: Es hat bei dieser konservativen Familienpolitik, die im Freistaat vorherrscht, gar keinen Sinn, sich noch in die Reihe zu begeben. Das scheint mir der Grund zu sein.
Verdrehen Sie bitte die Tatsachen nicht. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir in Sachsen – Sie haben selbst ein Beispiel dafür geliefert – ein relativ konservatives Familienbild durch die Regierung haben. Ich will Ihnen, damit Sie mir dann nichts unterstellen können, wenigstens sagen: Wir haben früher im Lateinunterricht Ehe abgekürzt. Ehe hieß damals „Errare humanum est.“ –
für diejenigen, die es nicht wissen: „Irren ist menschlich.“ Ich bin seit 38 Jahren verheiratet, und für mich gilt dieses Sprichwort nicht. Das will ich Ihnen deutlich sagen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die GRÜNEN
haben bei dem Thema der heutigen Aktuelle Debatte de facto drei Thesen aufgestellt. Wie das Ganze ausgehen wird, werden wir spätestens in vier Jahren sehen. Aber eines ist aus unserer Sicht bereits heute klar: Fortschritte, die wir vor allem auf sozialem Gebiet dringend brauchen, sind in diesem Koalitionsvertrag schwer bzw. überhaupt nicht zu erkennen. Hinzu kommt, dass alles – auch das, was vermeintlich nach vorn weisen könnte – unter Finanzierungsvorbehalt steht oder mit Prüfaufträgen zu überantworten ist.
Insgesamt – das kann man aus unserer Sicht bereits heute sagen – handelt es sich um einen Koalitionsvertrag des Stillstands und des Verwaltens. Von daher können wir als LINKE wenig Hoffnung in das setzen, was gestern mit der neuen Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde.
Ich sage Ihnen eines: Wenn Herr Dulig und Herr Gabriel in Jubelchöre über das ausbrechen, was sie erreicht haben, dann kommen mir Zweifel; denn wenn man sich das Dokument genau anschaut, dann ist eines eindeutig: Es trägt vornehmlich die Handschrift der Union. Insofern, verehrte Damen und Herren der SPD, kann ich bestimmte Dinge, die Sie in Ihrem Wahlprogramm als Kernbotschaften verankert hatten, nicht erkennen.
Weshalb haben Sie nicht ernsthaft darum gekämpft bzw. sogar Ihre Unterschrift davon abhängig gemacht, dass es – Frau Hermenau hat es genannt – eine Bürgerversicherung oder Steuergerechtigkeit gibt? Es wird zu Steuererhöhungen kommen müssen, aber leider nicht dort, wo wir sie gemeinsam wollten, nämlich bei den Besserverdienenden. Wo bleibt die Korrektur bei den Hartz-IV-Sätzen? Ich hatte in den letzten Jahren manchmal den Eindruck, dass Sie von der SPD in diesem Hohen Haus schrittweise von dem, was unter Gerhard Schröder passiert ist, abrücken wollen. Ich lese nichts darüber, dass Sie den Regelsatz von Hartz IV für die Betroffenen endlich auf ein erträgliches Maß anheben wollen.
Ich komme zum Thema Rente, weil das ein Thema ist, über das gegenwärtig am meisten diskutiert wird. Ich will es mit einigen Schlagworten kurz zusammenfassen:
Erstens. Ja, es ist anerkennenswert, dass Sie, die Koalitionäre, endlich erkennen, dass die Altersarmut schon jetzt gewaltige Probleme mit sich bringt und auch künftig noch bringen wird. Das Konzept, das Sie bezüglich der Rente anbieten, reicht für eine wirksame Bekämpfung der Altersarmut nicht aus.
Zweitens. Sie bleiben bei der Beibehaltung der Dämpfungsfaktoren, die unter Gerhard Schröder eingeführt und von der Regierung Merkel umgesetzt worden sind. Das führt bereits heute dazu, dass wir eine Realrente von unter 50 % des vorhergehenden Nettolohns haben – bei Kohl waren es 53 %. Und es wird weiter nach unten gehen. Das ist kein Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut.
Drittens. Die Rente mit 67 Jahren bleibt. Wenn jetzt hervorgehoben wird, dass die Rente mit 63 Jahren käme,
dann sage ich Ihnen: Die Mehrheit der künftigen Rentner, insbesondere in Ostdeutschland, wird davon nichts haben. Im vergangenen Jahr hatten die wenigsten Neurentner 40 Beitragsjahre. Wo sollen 45 Beitragsjahre herkommen? Wie soll das realisiert werden?
Viertens. Ostdeutsche werden bei der Rente weiterhin benachteiligt. Die Annäherung des Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert West wird weiterhin verschoben – bestenfalls in die nächste Legislaturperiode. Was soll das? Ich spreche noch nicht einmal davon, dass im Koalitionsvertrag kein Sterbenswörtchen über einen Sozialausgleich für in der DDR geschiedene Frauen zu finden ist.
Fünftens. Die sogenannte Lebensleistungsrente ist nichts anderes als eine Mogelpackung, denn sie hat Vorbehalte: 40 Beitragsjahre müssen erreicht sein und 30 Jahre muss in eine private Altersvorsorge eingezahlt sein. Ich frage Sie: Wer kann das in Ostdeutschland aufweisen?
Ja, das werden wir sehen.
Sechstens. Ich komme zur Mütterrente. Ich bin dafür, dass Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, gleichgestellt werden mit den Müttern, die danach Kinder geboren haben. Aber mit einem Rentenpunkt, den Sie zusätzlich geben wollen, gleichen Sie die Ungerechtigkeit nicht aus. Sie wird etwas gemildert. Aber jetzt kommt es: Sie bedienen sich dabei aus der Rentenkasse, obwohl es eine politische Entscheidung war, die, bitte schön, aus Steuermitteln zu finanzieren ist. Sie versündigen sich damit an den Beitragszahlern.
Insofern machen Sie eine gute sozialpolitische Leistung zu einer Fehlleistung.
Ja, Herr Präsident, ich fasse zusammen: Aus meiner Sicht strahlt der Koalitionsvertrag Mutlosigkeit, Kraftlosigkeit und Einfallslosigkeit aus.
Herr Präsident! Da der verehrte Kollege Zastrow mich ausdrücklich erwähnt und auf eine Übereinstimmung zwischen uns aufmerksam
gemacht hat, kann ich mir diese Steilvorlage nicht entgehen lassen und möchte das Hohe Haus darüber informieren, dass es sehr interessant ist, dass Kollege Zastrow ähnlich wie ich und meine Partei der Auffassung sind, dass man politische Entscheidungen, die sich auf die Rente auswirken, bitte schön aus Steuermitteln zu finanzieren hat. Ich füge allerdings ergänzend hinzu, dass das nicht das erste Mal passiert. Es ist schon mehrfach in die Sozialkassen eingegriffen und damit die Selbstverwaltung der Kassen unterminiert worden.
Des Weiteren möchte ich das Haus darauf aufmerksam machen, dass wir erstaunlicherweise eine weitere Übereinstimmung haben – –
Ja, ja, ich bin völlig baff. Wir fordern beide – Herr Zastrow ist allerdings auf dem Weg, sich aus seiner Koalition zu verabschieden –, endlich die kalte Progression abzuschaffen. Das steht in unserem Wahlprogramm und in Ihrem auch. Sehen Sie, welch interessante Konstellationen sich kurz vor Weihnachten hier noch ergeben könnten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich haben wir zu unserer Großen Anfrage heute auch einen Entschließungsantrag vorgelegt, der üblicherweise in zwei Teilen abgefasst ist. Der erste Teil betrifft die Feststellung des Landtags über die Situation in Sachsen. Diesbezüglich unterscheiden wir uns durchaus von dem, was die Staatsregierung in ihrer Antwort zum Teil dargestellt hat, aber auch von dem, was heute zum Teil in der Debatte dargestellt worden ist.
Im Zusammenhang mit dieser Großen Anfrage stellt sich natürlich die Frage, wer eigentlich für die Beantwortung zuständig ist. Ist es das Sozialministerium oder das Kultusministerium? Es wäre schön gewesen, wären es beide. Vielleicht war es auch so; denn uns ging es nicht um eine Bildungsdebatte an sich, sondern uns geht es in der Tat um die Frage, welcher Zusammenhang zwischen Status der Eltern – Einkommen, Bildungsstatus – und Zukunftschancen ihrer Kinder besteht. Das ist etwas völlig anderes, als wenn man eine lineare Darstellung der Entwicklung im sächsischen Bildungswesen bringt. Dass wir auf diesem Wege insgesamt noch erheblich nachholen müssen, versteht sich von selbst, denn die Zahlen sind relativ eindeutig.
Vieles von dem, was die Staatsregierung zusammengetragen hat, wussten wir in der Tat. Aber was sie nicht zusammengetragen hat, ist das eigentliche Problem. Insofern brauchen wir wirklich eigene Daten dazu. Sie hätten vorher wissen müssen, dass keine Daten erhoben werden. Das ist für uns völlig uninteressant. Wenn es eine Notwendigkeit dafür gibt, dass wir innere Zusammenhänge feststellen und handeln müssen, brauchen wir natürlich eine entsprechende Datenbasis.
Herr Schreiber, ich muss Ihnen noch etwas sagen: Sie beklagen bestimmte Defizite aus der gesellschaftlichen Entwicklung heraus. Das hat mich schon sehr verwundert. Was heißt denn gesellschaftliche Entwicklung? Ist das ein Phantom oder was ist das? Wer ist denn verantwortlich für bestimmte Defizite, die wir nach wie vor in Sachsen haben? Da können Sie natürlich sagen: die Eltern. Aber um diese geht es hier im Konkreten nicht, sondern in erster Linie ist doch die Schule dafür verantwortlich, dass alle eine gute Bildung bekommen. Darin sind wir uns doch wohl einig, und daher denke ich, dass irgendjemand dafür doch verantwortlich sein muss.
Gesellschaft anonym gibt es nicht. Früher – das hatten wir immer wieder – hatten Sie Ihren Verantwortlichen, wenn Sie 25 Jahre zurückgehen, und heute wollen Sie es nicht. Ich bitte Sie, dass Sie unseren Entschließungsantrag prüfen und ihm zustimmen.
Danke, Herr Präsident! Frau Neukirch, Sie hatten ja darauf abgestellt, dass Sie unserem Antrag nicht zustimmen könnten, weil wir eine allgemeine Impfpflicht für Kinder beantragen.
Darf ich Sie fragen, ob Sie vielleicht übersehen haben, dass es einen Zusatz in diesem Punkt gibt, der darauf abstellt, dass sich das nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes richtet? Man muss dann zur Kenntnis nehmen, dass wir selbstverständlich eine Impfpflicht nur für solche Impfungen in Anspruch nehmen wollen, die auch vom Robert-Koch-Institut empfohlen werden, also nicht für alle.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Appelle allein reichen ganz offensichtlich nicht, und ich sage Ihnen deutlich – deshalb auch unser Antrag –: Ich glaube, es bedarf keiner weiteren Prüfung mehr. Es ist lange genug geprüft worden, und wir könnten entscheiden, wenn wir es denn wollen. Ich sage Ihnen auch: Die Impfpflicht – ich hatte es in der Zwischenfrage vorhin formuliert – bezieht sich selbstverständlich nicht auf ein abstraktes Wesen, sondern sie entspricht den Empfehlungen, wie sie Wissenschaftler in der Ständigen Impfkommission gegeben haben. Das ist unser Ansatzpunkt. Es ist
also ganz bewusst keine allgemeine Impfpflicht für alles und jedes gemeint.
Ich sage Ihnen noch eines – da Frau Jonas jetzt von Zwang sprach –: Ja, auch wir achten das Prinzip der körperlichen Unversehrtheit sehr hoch. Aber hier geht es um ein tiefes ethisch-philosophisches Problem, auf das ich Sie aufmerksam machen muss. Körperliche Unversehrtheit heißt auch, dass es nicht nur um die individuelle körperliche Unversehrtheit gehen kann, wenn damit die körperliche Unversehrtheit anderer gefährdet wird, und das ist das Problem, bei dem es eine Güterabwägung geben muss.
Das könnten Sie natürlich auch im allgemeinen Freiheitsbegriff – so unterschiedlich Sie ihn auch immer definieren mögen – nachlesen. – So viel zum Thema Weiterbildung.
Wir haben keinen einzigen Punkt des CDU/FDP-Antrages gefunden, dem wir ablehnend gegenüberstehen könnten. Ja, das ist alles richtig, was Sie dort schreiben. Aber es reicht eben nicht aus, deshalb werden wir uns bei diesem Antrag nur der Stimme enthalten – ganz im Unterschied zu Ihren Praktiken, meine Damen und Herren von der Koalition: dass Sie bei solch einer Geschäftslage unsere Anträge prinzipiell ablehnen. So weit gehen wir nicht.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier im Hohen Haus in den letzten Monaten und Jahren sehr oft Probleme der Energiewende thematisiert. Wir waren uns nicht immer einig, aber eines ist mir aufgefallen: Die Auswirkungen der Veränderungen im Energiesektor auf die Menschen in unserem Land, insbesondere auf jene mit relativ niedrigen Einkünften, haben wir bislang zu wenig thematisiert.
Wir haben die Dinge zu oft aus rein ökonomischer oder umweltpolitischer Sicht diskutiert. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, meinen wir, dass wir nur dann die Energiewende erfolgreich in Sachsen meistern können, wenn wir möglichst alle unabhängig vom Status und von ihrem Einkommen mit ins Boot nehmen. Es darf insbesondere bei sozial Benachteiligten keine Verlierer geben.
Wir haben Ihnen deshalb heute einen Antrag zur Abstimmung vorzulegen, sozusagen ein Achtpunkteprogramm, mit dem wir darauf abstellen, wie die steigenden Strompreise – mit denen wir es wahrlich zu tun haben und Neues ist bereits angekündigt – möglichst sozial verträglich gestaltet werden können. Deswegen gestatten Sie mir einige wenige Bemerkungen dazu, insbesondere aus sozialpolitischer Sicht.
Erstens. Für mich ist die Stromversorgung ein wesentlicher Bestandteil sozialer Daseinsvorsorge.
Wir leben in einer Gesellschaft, in der dieses Prinzip eigentlich bereits seit vielen Jahrzehnten gelten müsste.
Bitte.
Verehrter Herr Kollege Krauß! Ich bin ein bisschen älter, vielleicht entgeht mir ja schon manches, aber mir ist nicht bewusst, dass wir Anträge zur Explosion von Strompreisen gestellt hätten.
Da ist es die Frage, wer einer Fehlwahrnehmung unterlegen ist, Sie oder ich. Ich habe dazu klare Positionen.
Ich war vorhin beim ersten Punkt. Bisher ist nicht in unserem Bewusstsein, dass Strom ein wesentliches Element der Grundversorgung und Daseinsvorsorge ist. Steigende Stromabschaltungszahlen sind leider die bittere Realität. Und, meine Damen und Herren, das ist kein Problem der Privatwirtschaft mit Privathaushalten allein, nein, dahinter verbergen sich oft schlimme Schicksale. Da ist mir aus Sprechstunden einiges bekannt.
Leider kann uns die Staatsregierung keine genauen Daten liefern. Sie hat allerdings – das sind die aktuellsten Daten – für die drei kreisfreien Städte 2012 immerhin leider 13 500 Stromabschaltungen bei Privathaushalten mitgeteilt. Es fragt sich allerdings, wenn es zu den kreisfreien Städten Daten gibt, warum dann nicht zu den Landkreisen und den anderen Kommunen? Es ist kein Ruhmesblatt, dass meine Heimatstadt Leipzig mit über 8 000 Stromabschaltungen einsamer Spitzenreiter ist. Wir haben in unserer Stadtratsfraktion entsprechende Anträge gestellt, damit wir dieses Problem bewältigen können. Die 13 500 Stromabschaltungen sind gegenüber 2009 eine Steigerung um 3 000.
Ich denke, wir können nicht hinnehmen, dass es keine gesetzlichen Regelungen gibt, damit wir genaue Daten erhalten. Deswegen fordere ich, dass wir eine Meldepflicht gegenüber den jeweiligen Verwaltungen der Kommunen, vornehmlich den Sozialämtern, einführen, wenn eine Stromabschaltung droht. Das muss natürlich
mit datenschutzrechtlichen Dingen kompatibel sein. Dahinter könnten sich – und die Realität beweist es ja – soziale Konflikte und anderes verbergen, auf die wir reagieren müssen und mit denen wir die Menschen nicht allein lassen dürfen.
Es wäre natürlich viel besser, wir würden durch Gesetzesregelungen und andere Maßnahmen Stromabschaltungen bei Privathaushalten generell ausschließen. Das ist eine Sache, die wir unbedingt erreichen müssen.
Zweitens. Wenn es um Menschen geht, die auf Arbeitslosengeld II oder Alters- und Grundsicherung angewiesen sind, ist die gegenwärtige Pauschale, die im Warenkorb enthalten ist, wesentlich zu niedrig bemessen. Wir stimmen dem Paritätischen Wohlfahrtsverband zu, dass sie schon heute um 25 % angehoben werden müsste, um der Realität näherzukommen. Besser wäre es, meine sehr verehrten Damen und Herren: So lange es Hartz IV gibt – und Sie wissen ja, dass wir das ablehnen; wir sind Realitätspolitiker genug –, sollten die Stromkosten Bestandteil der Kosten der Unterkunft sein. Ich kann nicht erkennen, welchen Unterschied es zwischen Wasserversorgung, Heizung und Strom gibt. Das sind Grundversorgungselemente.
Drittens. Wir sollten alle das Gebot des sparsamen Umgangs mit Energie, insbesondere mit Strom, einhalten. Das gilt generell. Manchmal hat man den Eindruck, dass das besonders an die Adresse derer gerichtet ist, die ein niedriges Einkommen haben und denen vielleicht auch Stromabschaltung droht. Nein, so sollte man die Dinge nicht betrachten. Energieberatungen sind sehr wichtig und wir unterstützen sie auch, aber gerade in Haushalten mit niedrigem Einkommen reichen sie nicht aus. Deswegen meinen wir, es sollte einen Zuschuss für neue Geräte geben; denn oft ist der hohe Energieverbrauch in diesen Haushalten dem geschuldet, dass veraltete Geräte mit hohem Stromverbrauch in Anwendung kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es vor einiger Zeit eine Abwrackprämie für Autos gegeben hat, warum sollte es nicht eine Abwrackprämie für solche Geräte geben? Dadurch kämen wir ein Stück voran, sparsam mit Energie umzugehen.
Viertens. Wir fordern als LINKE seit Langem einen Sozialtarif für Strom. Es könnte – Sie finden es in unserem Antrag – Freikontingente für benachteiligte Haushalte geben. Man müsste genau prüfen, wie man das bewerkstelligen kann. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass man ein bestimmtes Kontingent zur Verfügung stellt – das hat etwas mit Solidarität insgesamt zu tun –, und dass das, was darüber hinaus verbraucht wird, zu einem höheren Preis angeboten wird. Die Dinge müssen sich irgendwo rechnen.
Deswegen sollten wir nicht allein auf den Koalitionsvertrag, der in den Nachtstunden abgeschlossen worden ist, vertrauen. Was man so hörte, war es relativ dürftig, was die Bewältigung der sozialen Auswirkungen der Energiewende betrifft. Unser Antrag könnte dazu beitragen, der Staatsregierung ein Programm in die Hand zu geben, das sie schrittweise gemeinsam mit diesem Hohen Haus durchsetzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von CDU und FDP, wir haben im vorhergehenden Tagesordnungspunkt Ihrem Antrag zugestimmt. Vielleicht können Sie einmal über die Hürde springen und unserem Antrag zustimmen. Das würde insbesondere denen, die auf unsere Hilfe angewiesen sind, durchaus helfen.
Herr Kollege, ich frage Sie, ob Sie es sich genau überlegt haben, als Sie soeben den Begriff „sozial Schwache“ verwendet haben. Stimmen Sie mit mir darin überein, dass Einkommensentwicklung und niedriges Einkommen noch lange nicht implizieren, dass diese Menschen sozial schwach sind?
Genau, Herr Präsident. – Als ich mir heute überlegte, wie die Debatte verlaufen könnte, hatte ich die Hoffnung, dass es keine
reine Energiedebatte werden möge. Der Antrag ist auch nicht in diese Richtung gestellt. Es begann auch ganz in dieser Hoffnung; aber es glitt immer mehr in eine, wie wir sie schon mehrfach hatten, relativ abstrakte Strom- und Energiedebatte ab. Das war zumindest nicht meine Absicht. Aber man weiß ja nie, wenn es beginnt, wohin man sich dann in seinem Redefluss begibt.
Von daher ist meine Hoffnung für diese Debatte nicht aufgegangen, denn ich hätte mir gewünscht, dass nicht allgemein über Strompreise, wie das zustande gekommen ist und wie sich das demnächst verändern könnte, diskutiert würde, sondern wirklich einmal darüber, wie die Menschen am Einkommensrand unserer Gesellschaft damit zurechtkommen und wie wir ihnen solidarisch helfen müssen. Das war unsere vordergründige Absicht. Nur bei Frau Herrmann konnte ich zumindest erkennen, dass sie in diese Richtung mitgedacht hat. Selbst Herr Krauß, der sich immer so als der soziale Sachwalter der CDU aufschwingt, war plötzlich zum Umwelttheoretiker aufgestiegen. Hört, hört!
Ich denke, meine sehr verehrten Damen und Herren, es war eine Debatte, wie man sie hier schon mehrfach hatte. Meine Hoffnung über die Wirkungen, die das Ganze besonders auf Menschen mit niedrigem Einkommen hätte, ist nicht aufgegangen. Wir werden das Problem aber, wenn wir uns nicht intensiv damit befassen, nicht verdrängen können. Sie können unsere Vorschläge ablehnen. Ich bin der Letzte, der der Auffassung ist, dass sie schon in jeder Hinsicht vollkommen sind. Wir betreten auch hier Neuland. Aber was ich wenigstens von der Koalition erwarte, ist, dass sie außer der Kritik an unseren Vorschlägen irgendwann einmal eigene Vorschläge bringen möge. Das war nicht allgemein dahergeredet, wer verantwortlich ist für die Strompreiserhöhung und, und, und. Das wissen wir alles. Ich will wissen – genauso wie die Menschen in unserem Land –, wie das sozial abgefedert werden kann; und genau das leisten Sie nicht.
Vielleicht hilft es Ihnen – ich weiß nicht, Herr Präsident, ob das geschäftsordnungsmäßig möglich ist –; aber vielleicht können wir über die acht Punkt einzeln abstimmen, dann hätten Sie die Chance, das noch ein bisschen zu üben.
Frau Präsidentin! Herr Krasselt, uns geht es mit diesem Antrag zunächst um eine Überprüfung des Kommunalen Sozialverbandes nach einem bestimmten Zeitraum. Das ist legitim. Jeder sollte sich dem auch wertfrei stellen.
Ich sage Ihnen: Man kann in der Tat sehr unterschiedlicher Auffassung darüber sein, welche Trägerform sich am besten eignet. Es stimmt eben nicht, dass die Kommunalisierung des gesamten überörtlichen Sozialhilfeträgers, wie in Sachsen, und darüber hinaus noch eine Reihe weiterer Aufgaben, die Herr Wehner genannt hat, bundesweit in den meisten Ländern ähnlich erfolgen würde. Wir haben es damit zu tun – ich gebrauche einmal diesen Begriff –, dass wir in Sachsen zu einem kommunalen Sozialkombinat gekommen sind oder – wenn Ihnen der Begriff Kombinat nicht gefällt – zu einem Sozialkonzern. Das ist sehr umstritten. Darüber müssen wir nachdenken.
Ich kann nicht damit umgehen, dass das Ministerium eine Verantwortung nach der anderen abgibt. Ich könnte mich dann mit kommunaler Selbstverwaltung, wie ich sie verstehe, im Einklang sehen, wenn die Mittel weitergereicht würden.
Wir haben in Sachsen bundesweit die niedrigsten Sozialausgaben. Darauf können wir nicht unbedingt stolz sein.
Das liegt unter anderem daran, dass die Kommunen als Bremse eingebaut werden.
Die Kommunen, die vor finanzieller Belastung stöhnen, werden hier vorgeschoben, um das auszugleichen, was das Land eigentlich leisten müsste.
Herr Präsident, Sie haben das gut erkannt.
Frau Schütz, Ihr letzter Satz hat mich noch einmal aufgerüttelt, wir würden Leute verunsichern. Ich habe vor nunmehr fast 15 Jahren vorn gestanden und darüber gesprochen, dass wir auf einen Ärztemangel zusteuern. Da wurde mir von der Seite Verunsicherung vorgeworfen, ich würde die Leute in die Irre führen. Was ich mir so alles anhören durfte...
Ich sage Ihnen Folgendes: Wir verunsichern nicht, sondern sagen die Realität, so wie sie ist. Ich weise daher Ihre Äußerung dazu zurück. In keinem unserer Anträge steht oder könnten Sie herauslesen, dass wir sagen, in Sachsen läge bereits die Pflege brach. Das stimmt so nicht. Wir haben immer und zu jeder Zeit deutlich gemacht, wir bedanken uns bei all denen, die pflegen – ob stationär oder ambulant –, und nicht anders.
Was wir allerdings gesagt haben: Wir erwarten, wenn es in Sachsen so weitergeht, wie all jene, die das heute bereits als gegeben voraussagen – was wir nicht tun –, einen Pflegenotstand. Wir haben ihn Gott sei Dank noch nicht.
Wenn Sie dann unsere verschiedenen Punkte abgearbeitet haben, sage ich Ihnen: Natürlich brauchen wir eine Analyse. Die muss die Staatsregierung liefern. Da nützen allein die statistischen Fakten aus Kamenz nichts. Analyse heißt Tiefgang und nicht nur Zahlen.
Ich sage noch eines:
Ja, das ist dann der letzte Gedanke, Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis.
Wir brauchen – ob Sie wollen oder nicht – ein Landespflegegesetz und keine Verweigerung.
Danke schön, Frau Präsidentin! Ich will darauf aufmerksam machen, dass wir, insbesondere was einige städtische Ballungszentren betrifft, auch in Sachsen ganz offensichtlich immer wieder einem Irrtum der Staatsregierung aufgesessen sind: nämlich dass es – Frau Schütz hat es gerade wieder benannt – zu Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft gekommen sei und dass daraufhin dann auch Schulsozialarbeit finanziert werden könnte.
Wenn man das durchrechnet, dann stimmt das nicht. Die Kommunen setzen im Vergleich zu früheren Zeiträumen nach wie vor zu, insbesondere einige Großstädte wie vor allem Leipzig oder auch Dresden.
Dann stellen wir Folgendes fest – und zwar nicht zum ersten Mal; deswegen haben wir auch den Antrag gestellt –: Wir wollen – das ist nur recht und billig –, dass das Ministerium endlich wieder seiner Verantwortung gerecht wird. Wir erleben es an vielen Beispielen – eben auch bei der Schulsozialarbeit und den Dingen, die heute in Rede stehen –, dass dann immer auf die kommunale Selbstverwaltung gepocht wird. Ich bin ein Anhänger der kommunalen Selbstverwaltung, Frau Schütz, aber dann müssen die Kommunen auch die entsprechenden Mittel erhalten, damit sie ihrer kommunalen Selbstverwaltung gerecht werden können.
Ich füge hinzu: In diesem konkreten Fall kann es ja wohl nicht sein, dass immer wieder gesagt wird, die Kommunen können das regeln, die Kommunen sind dafür zuständig – ich könnte viele Beispiele nennen. Wenn das so weitergeht, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann frage ich mich langsam: Wieso brauchen wir noch das Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz, wenn es sich ständig selbst seiner Verantwortung enthebt?
Insofern, meine ich, ist der Antrag durchaus sinnvoll, und Ihre Einlassungen, Frau Schütz, gingen in die verkehrte Richtung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst eine Vorbemerkung aus der bisherigen Debatte. Ich wundere mich manchmal – und es erfreut mich irgendwie sogar – über die Fachkompetenz, die aus manchen Redebeiträgen hervorscheint. Einige müssten richtige Ärzte sein, andere Tierärzte oder was weiß ich. Wenn ich in den Überblick schaue, den ich über alle Abgeordneten erhalte, ist kaum eine solche Berufsgruppe zu finden. Ich denke – da schließt die Vorbemerkung dann –, wir sollten gelegentlich denen vertrauen, die dafür wirklich qualifiziert sind, und manchmal nicht so tun, als ob wir uns in medizinische Fachdebatten hineinbegeben könnten, von denen wir vielleicht doch nicht ganz so viel verstehen. Deswegen werde ich das auch hier nicht tun.
Zum Antrag selbst. Ich bleibe bei dem Antrag, wie er heute gestellt worden ist. Zunächst muss ich feststellen, dass es in meiner Fraktion keinen Beschluss gibt, auch keinen geheimen Beschluss, dass wir Anträge der Koalition prinzipiell ablehnen müssten, nur weil sie von der Koalition kommen. Wir prüfen sehr wohl, ob hinter einem Antrag Substanz steckt und ob ein Antrag weiterführt. Deswegen wende ich mich jetzt überhaupt nicht in irgendeiner ideologischen Form diesem Antrag zu, sondern ich bin ganz sachlich.
Ich sage Ihnen jetzt schon, dass wir diesem Antrag zustimmen werden. Da staunen Sie jetzt, aber so sind wir eben. Wir sind nicht ideologisch vorgeblendet.
Sehen Sie, es kommt doch noch Schwung in die Debatte!
Ich sage Ihnen dann auch aus eigener Anschauung, dass ich nicht immer in der Großstadt gewesen bin und ich mich nicht immer mit den Themen, mit denen ich hier zu tun habe, beschäftigen durfte, sondern ich habe auch ein Vorleben gehabt. Wenn man älter ist, kann man darauf gelegentlich zurückgreifen. Ich stamme aus einer Bauernfamilie, und ich weiß zu würdigen, wie Landwirtschaft funktioniert. Deswegen sage ich auch, dass ich mich an einem Streit nie beteiligen werde, ob ökologische Landwirtschaft besser ist als die konventionelle. Ich weiß, dass dieser Streit schwelt. Daran werde ich mich jedoch nicht beteiligen, weil ich genau weiß, wie Landwirtschaft funktioniert. Andere, die darüber reden, wissen es vielleicht doch nicht.
Ich sehe im Augenblick keinen Grund dafür, warum wir das bewährte System der Verschreibung und der Vergabe von Medikamenten durch Tierärzte ändern sollten, oder man muss ihnen das einmal hinreichend verdeutlichen. In der Vorbereitung auf diese Debatte hat man mich nicht überzeugen können. Mehr noch: Ich bin auch nicht bereit, einen Generalverdacht gegenüber Tierärzten zu äußern etwa dahin gehend, dass sie sich, wie man gelegentlich hört, durch die Vergabe von allzu vielen Medikamenten bereichern würden, auch zu relativ hohen Preisen.
Ich zweifle nicht – als Generalverdacht – an der Kompetenz und an der Qualifikation der Tierärzte, ich nicht, ich glaube, auch meine Fraktion nicht. Deswegen, meine ich, sollten wir nach der Sinnhaftigkeit dessen fragen, was hier geändert werden soll. Ich füge allerdings hinzu: Ob wir mit dem heutigen Antrag allzu viel bewirken, daran habe ich meine Zweifel; denn es ist in der Tat kein Nachweis, soweit ich mich informieren konnte, bisher möglich gewesen, dass eine andere Praxis, nämlich die der Trennung von Vergabe und Verschreibung, zu etwas weniger Einsatz von Antibiotika führen würde. Ich kann nicht erkennen, dass es dafür einen hinreichenden Beweis gibt.
Die Regelungen kann man immer prüfen, ob das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln eingehalten wird, insbesondere im § 56, der die Vergabe von Medikamenten durch Tierärzte konkret regelt. Davon verstehe ich zu wenig, um heute juristisch sagen zu können, hier müssten wir vielleicht eine Novellierung vornehmen. Daran kann man sicher denken, aber zunächst einmal kann ich nicht erkennen, wieso wir hier eine Umsteuerung vornehmen müssen. Wenn wir wirklich – und da sind wir uns alle einig – einen sparsameren Einsatz von Medikamenten in der Tierhaltung wollen, insbesondere, was Antibiotika betrifft, und wenn wir generell vorankommen wollen, dann ist es für mich nicht die Frage, ob die Tierärzte verschreiben und auch die Medikamente dann selbst lagern und vergeben, sondern dann gibt es für mich zumindest vier Punkte, die wesentlicher sind, um hier voranzukommen.
Erstens. Die Einhaltung von räumlichen und klimatischen Standards bei der Tierhaltung. Das gilt sowohl für die konventionelle als auch für die ökologische Landwirtschaft. Hier meine ich, muss eins klar sein: Wenn Nahrungsmittel in den Verkehr kommen – ganz gleich, von wem –, müssen sie unbedenklich verzehrbar sein. Das ist für mich eine Grundthese.
Zweitens. Die Futtergrundlagen sollten vielmehr aus dem eigenen Aufkommen der Betriebe und aus dem Territorium im Sinne auch eines ökologischen Kreislaufes kommen. Mir gefällt schon lange nicht, dass wir über Zehntausende Kilometer schiffeweise Futtermittel herantransportieren. Das ist – weil Herr Fischer vorhin in das Mittelalter zurückging – bei Weitem nicht in der Tradition der deutschen Landwirtschaft. Das will ich hier ganz deutlich sagen.
Drittens. Wir brauchen eine kontinuierliche tierärztliche Prävention und Betreuung, nicht erst dann, wenn im wahrsten Sinne des Wortes das Tier bereits in den Brunnen gefallen ist. Das muss gesichert sein, und insofern danke ich auch hier für die Tätigkeit der Tierärzte in Sachsen. Ich habe davor große Hochachtung. Ich kenne viele, einige sind auch in meiner Verwandtschaft. Nicht, dass Sie jetzt denken, dass ich deshalb befangen wäre.
Viertens. Das richtet sich unmittelbar an die Staatsregierung: Ich erwarte – heute nicht zum ersten Mal, sondern seit längerem – eine flächendeckende Kontrolle durch die örtlichen Veterinär- und Lebensmittelämter. Wir haben die Statistik und wissen, woran es noch fehlt. Deswegen muss das nicht nur eine Empfehlung sein, sondern endlich als fester Bestandteil in das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst eingebracht werden. Das wäre wirklich überlegenswert. Hier könnte die Staatsregierung in der noch verbleibenden Amtszeit einen guten Schritt im Interesse einer gesunden Tierhaltung in Sachsen und der Verbesserung des Verbraucherschutzes vorangehen.
Ja, Herr Präsident, in der Tat, wenn mir die verehrte Frau Jonas dann auch zuhört, solange wollte ich noch warten.
Frau Jonas, ich habe vielleicht später noch Gelegenheit, komplex auf die Dinge einzugehen, die hier vorgetragen worden sind.
Das weiß ich, dass ich das nicht muss, aber ich mache es trotzdem. So weit sind wir noch nicht, dass ich mir von Ihnen vorschreiben lasse, wann ich hier etwas sage.
Nun zu Ihnen, Frau Jonas. Zunächst einmal weiß ich nicht, ob der stärkste Whiskey und der schönste Whiskey so gesundheitsfördernd sind, aber das ist Ihre Entscheidung.
Ich will aber auf eine Sache aufmerksam machen, die Sie hier dargestellt haben. Das ist in gewissem Sinne auch eine Richtigstellung. Wir sind eben nicht für ein staatliches Gesundheitswesen. Wir sind auch nicht für eine staatliche Bürgerversicherung. Die Bürgerversicherung funktioniert – das will ich Ihnen deutlich sagen, damit Sie es sich auch aufschreiben können – auf der Basis der Selbstverwaltung ihrer Mitglieder. Was wir allerdings sichern müssen, ist eine Kontrolle der Mitglieder, damit die Vorstände sich nicht verselbstständigen. Also für Sie noch einmal deutlich gesagt: kein staatliches System, sondern Selbstverwaltung der Mitglieder in der Krankenversicherung, in der Bürgerversicherung. Deshalb heißt es ja auch Bürgerversicherung, weil die Bürger sich selbst verwalten sollen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Antrag ist in der Tat etwa drei Jahre alt. Die Idee einer Bürgerversicherung ist natürlich viel älter. Liebe Frau Neukirch, mit Verlaub, ich bin heute nicht unbedingt der Auffassung, dass wir uns über die Ursprungsmutter oder den Ursprungsvater der Bürgerversicherung streiten sollten. Wenn es uns gelänge, dass wir diese Idee endlich in Gesetzesgewalt umsetzten könnten, wäre es mir völlig egal, aus welchem Wahlprogramm welche Passage zuerst oder als Zweites oder Drittes abgeschrieben wäre.
Ich erinnere mich an eine Passage von Herrn Piwarz, als wir gestern die erste Aktuelle Debatte begannen, der es ausdrücklich gar nicht so schlecht fand, dass wir jetzt Wahlkampf haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich schäme mich auch nicht dafür, dass wir heute diesen Antrag ziehen. In drei Tagen sind Wahlen, wer es noch nicht mitbekommen hat. Bei Ihnen geht die Angst um, sonst würden Sie nicht so schreien.
Gehen Sie ans Mikrofon und stellen Sie eine Frage, sonst muss ich noch näher rangehen und lauter schreien. Das wollen wir doch auch nicht.
Ich will Ihnen Folgendes sagen: Die Bürgerversicherung ist wirklich eine Gretchenfrage im wahrsten Sinne des Wortes. Hier scheiden sich die Geister, und die Bürger können entscheiden, wofür sie sind, ob sie weiterhin für eine – Frau Jonas – Zweiklassengesellschaft in der gesundheitlichen Versorgung sind, dann müssen sie für die Beibehaltung der Privatversicherung als Vollkasse plädieren, oder ob sie für eine solidarische Bürgerversicherung sind, in die alle einzahlen. Diese Frage steht.
Ich bekomme jetzt fast jeden Tag von jungen Frauen – das lässt sich zumindest vom Absender vermuten – E-Mails. Ich traue es mich kaum auszusprechen, Frau Clauß. In diesen E-Mails wird mir von privaten Krankenkassen mitgeteilt – dann entpuppt es sich nämlich –, dass ich viel zu teuer und viel zu hoch in der Gesetzlichen versichert sei und ich solle doch endlich wechseln.
Kürzlich – so werden im Übrigen auch Beiträge von Privatversicherten verschleudert – haben fast alle gesetzlich Krankenversicherten von einer nicht unbekannten Privatkasse Hauspost bekommen. Die Angst geht um, dass sich der Mehrheitswille durchsetzen könnte. Das müssen Sie aushalten, ganz egal, wie Sie heute stimmen, weil Sie befürchten, dass es dann keinen Wettbewerb mehr geben könnte. Ich will keinen Wettbewerb zwischen verschiedenen Kassensystemen. Ich will sehr wohl einen Wettbewerb zwischen der Kunst der Ärzte, wo sich Menschen entscheiden können, zu welchem Arzt sie gehen, und nicht, dass Krankenkassen sich gegenseitig wegkonkurrieren. Das ist das Problem. Diese Konkurrenz
führt uns im Übrigen in eine Situation, in der Verschwendung herrscht.
Persönlich sage ich, dass unser Antrag nicht die Option einer Einheitskasse enthält, wie Sie vielleicht vermuten können. Ganz bewusst. Da bin ich bei Frau Neukirch und bei Frau Herrmann. Darüber muss man sich verständigen, ob man das will oder ob sich das durchsetzen lässt. Ich persönlich – das steht aber nicht im Antrag – bin für eine Einheitskasse, ich ja. Das heißt noch lange nicht, dass meine Fraktion das bereits mehrheitlich so sieht, und das heißt auch noch lange nicht, dass alle, die eine Bürgerversicherung wollen, das auch so sehen. Wenn wir uns den Antrag anschauen, dann müssen wir ihn schon genau lesen.
Ich weiß, meine Damen und Herren von der mittelrechten Seite, dass es für Sie ein bisschen viel war, was ich Ihnen an diesen beiden Tagen zumuten durfte. Aber daran müssen Sie sich gewöhnen.
Ich will kurz auf das, was Frau Staatsministerin dargestellt hat, eingehen. Frau Ministerin, es ist ein Trugschluss. Bürgerversicherung – Frau Herrmann hat es eben noch einmal mit ihrer Intervention untersetzt – führt, wenn man sie umfassend versteht, zur Stabilisierung und zur Erhöhung der Einnahmen. Bürgerversicherung heißt auch: gleiche Leistungen für alle – unabhängig davon, wie hoch der Beitrag ihrer Einzahlungen war. Wenn Sie sich das ausrechnen, kann man das deutlich sehen.
Ich weiß, gehen Sie auf den Markt, machen Sie dort noch eine Wahlkampfrede, das können Sie gern machen, hier passt es nicht hinein. Also bitte.
Ja, ja.
Dann will ich Folgendes sagen: Natürlich ist im Augenblick vielen Menschen sogar das Tor verschlossen, in die gesetzliche Krankenversicherung zu gehen, selbst wenn sie es wollten. Wir müssen also noch ein paar Gesetze ändern, nämlich, dass Beamte beispielsweise gar nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sein können bzw. dürfen, Politiker sehr wohl. Das wäre zu ändern. Ich will auch sagen: Sie haben Angst, dass die privaten Krankenversicherungen ihr Privileg verlieren. Das ist natürlich richtig. Es wäre mir schon angenehm, wenn die Wartezeit bei Fachärzten sich nicht danach
richten würde, ob man in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung ist – um nur ein Beispiel zu nennen.
Beim Schlusswort? – Na gut, wenn es sein muss.
Ausnahmsweise.
Ich hatte Ihnen intellektuell zugetraut, dass Sie eine Frage formulieren könnten. Aber wenn das doch etwas ausführlicher sein muss, bitte schön.
(Robert Clemen, CDU: Ich hatte Ihnen intellektuell zugetraut, dass Sie in der Lage sind, das zu beantworten, aber das sind Sie wahrscheinlich nicht! – Zuruf des Abg. Patrick Schreiber, CDU)
Sie sind jetzt gar nicht dran!
Ich bedanke mich, dass ich die Frage beantworten kann.
Herr Clemen, damit es hier eindeutig ausgesprochen ist: Ich wünsche mir die DDR nicht zurück, und ich werde auch nicht für ein System eintreten, wie es in der DDRKrankenversicherung war, weil ich natürlich weiß, dass dies nicht in die heutige Zeit passen würde. Ich wünsche mir allerdings, dass man manchmal das, was es in der DDR gab, kritischer prüfen sollte, ehe man es in Bausch und Bogen verwirft. Ich erinnere nur an das Gemeindeschwestersystem. Ich könnte weitere Beispiele nennen, die durchaus nachahmenswert wären. Aber vom Gesamtsystem können Sie nicht eine solche Situation herbeirufen wollen, bei der ich daran glauben würde, dass die DDR zurückkehrt.
Ich gestatte dann keine weitere Zwischenfrage, sondern möchte Sie, da meine Zeit abläuft, – –
Gibt es denn so etwas?
Danke. – Ich hätte gedacht, dass man in Leipzig kulturvoll miteinander umgeht, aber da habe ich eine neue Erfahrung gesammelt.
Ich weiß, dass es Ihnen nicht gefällt, dass es hier noch eine Opposition gibt, die gelegentlich die Wahrheit sagt.
Oh, meine Herren!
Deswegen kann ich Sie nur auffordern: Stimmen Sie nach Ihrem Gewissen ab. Ich habe allerdings heute keine namentliche Abstimmung beantragt. Das hätte Sie möglicherweise in arge Nöte gebracht.
So können Sie relativ geheim gegen die Mehrheit der Bevölkerung stimmen, die eine Bürgerversicherung will.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin einigermaßen erschüttert.
Mir ist seit einigen Jahren ja vieles bekannt geworden, was von dieser Seite kommt. Aber dass Sie in einer derart schäbigen Weise hier jemanden an den Pranger stellen, eine junge Frau, die schwer krank ist,
das verbietet sich. Ich denke, wir sollten das nicht mehr dulden. Ich bin erschüttert, dass in einem solchen Haus so etwas überhaupt möglich ist.
Danke, Herr Präsident! Herr Krauß, bevor wir zur DDR kommen, hätte ich folgende Frage an Sie – Sie haben das ja auch nun ausgeführt –: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, Sie sind froh, dass das, was im Koalitionsvertrag angekündigt, versprochen war, nicht umgesetzt wurde? Habe ich Sie da richtig verstanden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Krauß! Verehrte Abgeordnete der CDU und FDP! Sie können es
drehen und wenden, wie Sie wollen: Es gibt in der deutschen Sprache für das, was wir heute leider zu behandeln haben, ein Substantiv, und das heißt Wortbruch. Ob Sie es wollen oder nicht!
Herr Krauß, Sie haben versucht, sich einigermaßen geschickt um die Beantwortung meiner Zwischenfrage herumzuwinden. Ich will Ihnen Folgendes sagen: Wir hatten in diesem Haus mehrfach Gelegenheit, Ihre Argumente zu hören und die Argumente, die ich hier vorzutragen hatte. Es ist nichts Neues hinzugekommen. Insofern frage ich, was die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag und Frau Merkel auf dem Deutschen Seniorentag in Leipzig wohl geritten haben mag, wenn alles vorher klar war. Oder wollen Sie mir etwa weismachen, dass man erst im Verlauf von Verhandlungen gemerkt hat, wie kompliziert das ist?
Ich werde heute noch einmal versuchen, vier Scheinargumente von Ihnen zu widerlegen; denn Argumente sind es nicht. Die Dinge sind eindeutig ausgetauscht. Bei dem ersten Scheinargument, das Sie heute auch ansatzweise gebracht haben und dann vielleicht noch vertiefen wollen, geht es darum, dass gesagt wird, die Renteneinheit wäre eine Benachteiligung der Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern, weil der Hochwertungsfaktor wegfallen würde und müsste.
Wer sagt Ihnen denn, dass der Hochwertungsfaktor wegfallen muss? – Wir haben Ihnen hier immer wieder einen Stufenplan vorgeschlagen, bei dem sehr wohl der Hochwertungsfaktor beibehalten werden muss und in dem Maße abgeschmolzen werden kann, wie sich die Löhne im Osten an die Löhne im Westen angleichen. Wir können doch nicht weiter so tun, als ob etwa die Ostdeutschen doppelt bestraft werden können – jetzt niedrigere Löhne und dafür im Alter auch noch niedrigere Renten.
Ich will Ihnen das zweite Argument nennen, das Sie immer wieder bringen: Es gehe doch nicht an, dass mit der Hochwertung – wenn wir sie in den neuen Bundesländern beibehalten – die Menschen in den alten Bundesländern benachteiligt würden. Auch das ist ein Scheinargument, weil völlig klar ist, dass die Annäherung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West nicht die Unterschiedlichkeit der Löhne generell ausgleicht. Es ist doch ein Hirngespinst, was Sie uns da immer wieder vortragen!
Denn Folgendes ist klar: Wir haben auch in Sachsen Menschen, die niedrigere Löhne und welche, die höhere Löhne haben. Das Gleiche haben wir auch im Westen. Aber was weg muss, ist die Rentenmauer zwischen Ost und West, dass wir für die gleiche Leistung im Osten eine andere Bewertung pro Rentenpunkt haben als im Westen. Natürlich – ich will die SPD nicht in Schutz nehmen – hätten Sie etwas machen können. Das ist für mich klar. Aber vielleicht könnte man sagen, es war eine Übergangsphase, in der sich die Renten laut Grundgesetz
angleichen sollten. Herr Kohl hat von ganz anderen Fristen in der Übergangsphase geträumt, von viel kürzeren, wie wir wissen.
Aber die Übergangsphase muss irgendwann einmal zu Ende sein! Oder wollen wir uns ewig in der Übergangsphase bewegen? – Ich sage Ihnen Folgendes: Wenn ich das einmal prozentual hochrechne, hat sich in den letzten zehn Jahren der Rentenwert Ost um etwa 2 % an den im Westen angenähert. Rechnen Sie das hoch, zehn Jahre 2 %, 10 % etwa haben wir noch, dann sind das – wenn ich richtig rechnen kann – 50 Jahre. Ich sage Ihnen, da sind meine noch nicht geborenen Enkel noch betroffen und sogar die Urenkel, die ich vielleicht nie kennenlernen werde.
Das muss sich endlich ändern, Herr Krauß! Da können Sie hier reden, wie Sie wollen.
Herzlichen Dank. – Herr Krauß, Sie wissen aber – so wie ich –, dass die 850 Euro, die Sie jetzt ansetzen, bereits heute unter der offiziellen Armutsgrenze liegen und ohnehin unter der Pfändungsgrenze, die natürlich auch etwas mit Armutsdefinition zu tun hat? Ich gehe davon aus, dass Sie das wissen.
Herr Präsident! Versprechen soll man halten. Ich hatte Ihnen vier Scheinargumente der CDU und FDP versprochen, zu denen ich hier Stellung nehmen möchte. Ich war bei meinem ersten Redebeitrag erst beim zweiten stehengeblieben, also folgt das dritte Scheinargument. Herr Krauß hat dankenswerterweise die Dinge heute wieder fleißig bedient, und zwar: die Ostdeutschen seien schon heute mit einer im Durchschnitt höheren gesetzlichen Rente versorgt als ihre westdeutschen Schwestern und Brüder.
Das lesen wir ja ständig in der „Bild“-Zeitung, und deshalb wird dann auch gleich noch gesagt: Deswegen könne man ja verstehen, weshalb der Rentenwert nicht angeglichen werden müsse – bzw. nicht so schnell angeglichen werden müsse. Da darf ich zumindest in Erinnerung rufen – Herr Krauß, wenn Sie dem zustimmen, umso besser –, dass wir selbstverständlich insbesondere bei Frauen noch mehr Arbeitsjahre im Osten haben, die natürlich auch angerechnet werden, und dass wir selbstverständlich im Osten in der gesetzlichen Rente nicht die Berücksichtigung von Tätigkeiten haben, die eigentlich im Westen Beamte auszuführen haben.
Die werden anders, nämlich in die gesetzliche Rente einbezogen. Wenn ich die Statistik jetzt ausführen würde, könnten Sie das kaum widerlegen: Es gleichen sich die Zahlbeträge in den letzten Jahren immer mehr an, weil im Osten leider mehr und mehr unterbrochene Erwerbsbiografien zur Geltung kommen. Das heißt also, dass wir sehr wohl davon ausgehen müssen, dass die Annäherung des Rentenwertes unerlässlich ist, weil, wenn wir die gesamten Alterseinkünfte sehen, der Abstand immer noch bei über 20 % liegt, da noch andere Faktoren zu berücksichtigen sind.
Das vierte von Ihnen– ich habe es mir extra aufgeschrieben – jetzt mit einem Preisschild versehene Scheinargument bedeutet, es sei kein Geld da für die Angleichung der Ostrenten. Ich will heute nicht noch einmal sagen, wofür alles Geld da war in der letzten Zeit. Zumindest Stichworte: Rettung von Banken oder diese komische Drohne, die wohl 600 Millionen Euro gekostet hat und wo keiner weiß, wer verantwortlich war. Es ließe sich dazu vieles heranziehen, was nun wahrlich nichts mit sozialer Gerechtigkeit zu tun hat.
Aber ich werde Ihnen etwas anderes sagen, und das hören Sie natürlich nicht sehr gern, das weiß ich: Sie kommen hier immer wieder und sagen, dass der Staat 80 Milliar
den Euro zur Sicherung und Stützung der gesetzlichen Rentenversicherung zuschießen muss. Das stimmt, natürlich der Staat und damit der Steuerzahler. Aber dazu sage ich Ihnen Folgendes: Eigentlich, wenn nämlich die gesamten artfremden Leistungen nach Rentenversicherungsrecht berücksichtigt würden, müsste der Staat bereits heute 120 Milliarden Euro zuschießen. Ich will Ihnen sagen, dass ich keine dieser sozialen Leistungen missen möchte. Aber wir wollen uns hier nicht hinstellen und sagen, dass wir damit die Rentenkasse stabilisieren. Nein, wir leisten uns zu Recht soziale Leistungen. Aber das Problem besteht dann darin, dass Sie dieses Argument immer nur halbherzig benutzen. Das bedeutet, dass Sie im Endeffekt sagen, wir können uns diese hohen Zuschüsse nicht mehr leisten, also müssen wir an der Rentenformel drehen, also müssen wir die Rente mit 67 einführen.
Wenn Sie ehrlich wären und den Experten vertrauen würden, dann würden Sie eine Rechnung aufmachen, was wirklich in der gesetzlichen Rentenversicherung auszahlbar wäre, wenn es nur um die aus Einkommen gespeisten Versicherungsleistungen gehen würde.
Herr Krauß, noch eine kurze Bemerkung zum sogenannten Rentenstrafrecht. Sie werden von uns nicht hören, dass wir diese oder jene Berufsgruppe aus DDR-Zeiten nachträglich besonders hervorheben oder bevorteilen wollten. Ich will Ihnen aber eines sagen: Was wir hier erleben, ist ein Bruch mit der Geschichte der deutschen Rentenversicherung.
Der letzte Satz, Herr Präsident!
Wenn Sie jemanden bestrafen wollen, dann möge das die Justiz machen und nicht das Rentenrecht.
Wer zu DDR-Zeiten Verbrechen begangen hat, muss bestraft werden. Das geht aber nicht über das Rentenrecht. Dafür müssen Sie andere Möglichkeiten finden.