Christine Clauß
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abg. Herrmann! Zur 1. Frage nehme ich wie folgt Stellung:
Die im Rahmen der Krankenhausstatistik von den Statistischen Landesämtern erhobenen Diagnosedaten lassen lediglich Aussagen zu den Fallzahlen nach der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, also ICD-10, zu. Wir haben für die Antwort folgende Diagnosegruppen berücksichtigt: F 00 Demenz bei Alzheimerkrankheit, F 01 Vaskuläre Demenz, F 02 Demenz bei andernorts klassifizierten Krankheiten, F 03 nicht näher bezeichnete Demenz und G 30 Alzheimerkrankheit.
Diesen Diagnosegruppen lassen sich folgende Fallzahlen zuordnen: 2003: 2 825, 2004: 2 875, 2005: 3 004, 2006: 3 072 und 2007: 3 246. Diese Fallzahlen beziehen sich auf alle in sächsischen Krankenhäusern behandelten Fälle. Eine gesonderte Auswertung der Fallzahlen nach psychiatrischen Kliniken war innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens nicht möglich.
Zur 2. Frage: Das sächsische Krankenhaus Großschweidnitz hält seit 2003 konstant 51 stationäre Betten und 15 tageklinische Plätze in der Gerontopsychiatrie vor. Diese Betten und Plätze sind überwiegend mit Patienten mit demenziellen Erkrankungen belegt.
Das mache ich gern.
Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Seit Ende 2004 müssen laut § 5b der nationalen Kosmetik-Verordnung alle Tierversuche, die bei der Herstellung oder Prüfung eines kosmetischen Mittels oder seiner Bestandteile durch den Hersteller bzw. Importeur durchgeführt wurden, in den Produktunterlagen aufgeführt werden.
Bei den 2007 und 2008 durchgeführten Kontrollen in sächsischen Kosmetikbetrieben enthielten die Produktdossiers in keinem Fall Angaben zu durchgeführten Tierversuchen. Auch die zusätzliche Nachfrage seitens der zuständigen Behörden zu eventuell durchgeführten Tierversuchen wurde von den Verantwortlichen der Kosmetikunternehmen verneint.
Tierversuche werden entsprechend der Versuchstiermeldeverordnung nach der jeweiligen Zielstellung der Versuche erfasst. Nach dieser Verordnung werden kosmetische Zwecke nicht gesondert erfasst. Erfasst werden Versuche zu besonderen Zwecken, beispielsweise für toxikologische Untersuchungen oder andere Sicherheitsprüfungen. Dafür wurden 2007 in Sachsen 558 Tiere eingesetzt: 140 Mäuse, 40 Ratten und 378 Fische. Für 2008 liegen noch keine Daten vor.
Zur zweiten Frage: Den einleitenden Worten Ihrer Anfrage entnehme ich, dass Ihre Fragen auf die Vorschriften der neuen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel abzielen. Deren Vorschriften werden nach einer Übergangszeit in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unmittelbar gelten.
Nach Inkrafttreten der Verordnung werden die Regelungen im Rahmen der amtlichen Überwachung des Verkehrs mit kosmetischen Mitteln durch Kontrollen in Bezug auf Tierversuche, insbesondere der Produktdossiers, der Sicherheitsbewertungen und der Kennzeichnung der Produkte, überwacht.
Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Im Freistaat Sachsen werden keine Daten zum gemeinsamen Auftreten einer Neurodermitis und einem ADHS, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom, erfasst.
Zur zweiten Frage: Eine Therapie des ADHS sollte grundsätzlich so früh wie möglich beginnen. Dies gilt ebenso für Kinder und Jugendliche, die unter einer Neurodermitis mit permanentem Juckreiz leiden.
Bei beiden Erkrankungen kann nur ein multimodales Therapiekonzept erfolgreich sein, das neben der pharmakologischen Behandlung auch psycho- und verhaltenstherapeutische Ansätze beinhaltet.
In der Stellungnahme zum Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion, Drucksache 4/14194, hat das SMS umfassend dargestellt,
welche speziellen Angebote zu Therapie und Diagnostik des ADHS es im Freistaat gibt und
welche Unterstützungsangebote für Betroffene und deren Familien zur Anwendung kommen.
Ich möchte noch daran erinnern, dass auch Erzieher und LehrerInnen betroffener Kinder und Jugendlicher eine hohe Verantwortung tragen und dass sie die Familien oft ganz wesentlich unterstützen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Ein-Eltern-Familien sind Normalität in Deutschland, auch bei uns in Sachsen. Das sagen uns die Zahlen und das sagt uns vor allem der Umgang mit ihnen; denn wer heute seine Kinder allein erzieht, trägt kein Stigma mehr, und glücklicherweise brauchen Kinder von Alleinerziehenden heute auch keine soziale Ausgrenzung mehr zu fürchten.
Es wurden bereits einige Zahlen zum Thema genannt, und sie sind auch in der Antwort auf die Große Anfrage aufgeführt. Eine möchte ich noch hinzufügen, die besonders die Situation in den neuen Bundesländern skizziert; denn hier war fast die Hälfte aller zwischen 1953 und 1972 geborenen Frauen – zumindest vorübergehend – einmal alleinerziehend. Das sind die Daten, erfasst bis 2003, quer durch alle Bevölkerungsschichten und Bildungsabschlüsse. Durchschnittlich jede dritte Alleinerziehende lebt nach drei Jahren wieder in einer Paarbeziehung. Jede fünfte Alleinerziehende hat auch während der Zeit des Alleinerziehens einen Partner, der allerdings nicht mit im Haushalt lebt, und Alleinerziehende haben in aller Regel Eltern, Verwandte und Freunde in ihrer Nähe. Sie stehen also nur selten ganz allein da. Vielmehr organisieren viele ihr Leben vielleicht nicht in klassischen Familienstrukturen, wohl aber in gewählten und trotzdem tragfähigen Verwandtschafts- und Freundschaftsstrukturen. Lediglich 4 % von ihnen müssen nach einer aktuellen Studie des Bundes als sozial isoliert gelten, und diese werden wir nicht aus dem Blick verlieren.
Alleinerziehende, und das ist unbestritten ein Fakt, müssen vieles allein, ohne Hilfe und ohne Beistand eines Partners schultern; aber Alleinerziehen ist nicht per se ein tragisches Schicksal. Alleinerziehende sind keine problematische Randgruppe und möchten in der öffentlichen Debatte auch nicht als solche behandelt werden.
Mit reinen Defizitdebatten tragen wir nur unnötig zu einer Stigmatisierung bei. Mir ist eine andere Botschaft sehr wichtig: Wer seine Kinder allein erzieht, erbringt eine Leistung, vor der ich den allergrößten Respekt habe. Das ist sicher eine Perspektive, auf die wir uns einigen können.
Aber es ist auch richtig, dass fast die Hälfte der Alleinerziehenden unzufrieden mit ihrer finanziellen Situation ist, und es ist richtig, dass Alleinerziehende ein vergleichsweise hohes materielles Armutsrisiko haben. Die Ursachen sind bekannt: fehlende oder unzureichende Einkommen, ausbleibende Unterhaltszahlungen und nicht zuletzt im Vergleich zu Paarhaushalten höhere durchschnittliche Pro-Kopf-Aufwendungen bei verschiedenen Fixkosten. Existenzsichernde Erwerbsarbeit ist die wichtigste Möglichkeit, die materielle Situation Alleinerzie
hender und deren Kinder zu verbessern. Deshalb engagiert sich die Sächsische Staatsregierung mit ihrer Wirtschaftsförderung für ausreichende und existenzsichernde Arbeitsplätze auch für Alleinerziehende.
Außerdem engagieren wir uns für passgenaue Kinderbetreuungsangebote, damit Alleinerziehende Beruf und Familie vereinbaren können. In Sachsen – das haben wir heute ebenfalls schon mehrmals gehört – steht allen, auch den Alleinerziehenden und anderen Eltern, selbstverständlich eine gute Infrastruktur an Kinderkrippen, Kindergärten, Hort und Ganztagsschulangeboten zur Verfügung. An der Flexibilität der Betreuungszeiten – auch das war heute im vorletzten Tagesordnungspunkt zu hören – wird weiter gearbeitet.
Die von der Staatsregierung geförderten Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen und die Familienverbände, zu denen unser Ministerpräsident und ich gerade am letzten Samstag zum Sächsischen Familientag gesprochen und auf dem wir ihnen noch einmal ausdrücklich gedankt haben, sowie die staatliche Beratungs- und Prozesskostenhilfe können dazu beitragen, dass Unterhaltsansprüche besser durchgesetzt werden können.
Auch das hilft, die Familienbudgets Alleinerziehender zu verbessern. Außerdem trägt der staatliche Unterhaltsvorschuss zur Überbrückung finanzieller Ausfälle bei. Alleinerziehende müssen die Chance haben, wirtschaftlich auf eigenen Füßen zu stehen. Dieses Anliegen wird die Staatsregierung auch künftig unterstützen und weitere familienpolitische Maßnahmen forcieren.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Rente ist wieder in den Schlagzeilen. Dieses Mal geht es nicht um sicher oder nicht sicher, dieses Mal geht es um höher oder wenigstens gleich.
Sie erinnern sich vielleicht an die euphorischen Äußerungen vor einigen Wochen. Aufgrund der Lohnentwicklung 2008 konnte die Bundesregierung zum 01.07.2009 die höchste Rentensteigerung seit Mitte der Neunzigerjahre ankündigen. Kurze Zeit später sagten einige Wirtschaftsforschungsinstitute für 2009 einen Rückgang der Löhne und Gehälter voraus. Daraufhin kündigten Bundesarbeitsminister und Bundeskanzlerin an, die bestehende Schutzklausel erweitern zu lassen. Das Ziel war, Rentenkürzungen auszuschließen.
Das Für und Wider dieser von Bundestag und Bundesrat zu beschließenden Gesetzesänderung wird gegenwärtig ausgiebig diskutiert. Wir können den Fraktionen der CDU und der SPD dankbar sein, dass sie mit der heutigen Debatte einen Aspekt in den Blick nehmen, der etwas unterzugehen droht. Es geht nämlich darum, die tragenden Prinzipien unseres Alterssicherungssystems zu erhalten.
Unser Rentensystem basiert auf dem Generationenvertrag. Die heutigen Erwerbstätigen und ihre Arbeitsgeber kommen mit ihren Beiträgen für die Altersruhegehälter der heutigen Rentner auf. Diese Beitragsfinanzierung wird durch einen Bundeszuschuss ergänzt, der gegenwärtig mehr als ein Viertel aller Rentenausgaben abdeckt. Unser Rentensystem basiert aber auch auf Vertrauen, auf dem Vertrauen der heutigen Beitragszahler darauf, dass sie im Alter auch eine auskömmliche Rente bekommen, die von den nachfolgenden Generationen finanziert wird. Dieses Vertrauen ist bedroht, weil das System des Generationenvertrages Schwachstellen bekommt.
Ich darf die Fakten noch einmal kurz zusammenfassen.
Erstens. Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer hat sich in den letzten 40 Jahren von zehn auf 17 Jahre erhöht.
Zweitens. Der Altersaufbau der Bevölkerung verändert sich. Einerseits nimmt ein alter Menschheitstraum Gestalt an: Wir werden alle älter, und das bei guter Gesundheit. Aber andererseits werden viel zu wenig Kinder geboren.
Drittens. Die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter sinkt.
Viertens. Auch die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse, die die Grundlage der Beitragszahlung bilden, ging jahrelang zurück. In den letzten Jahren wurde dieser Trend zwar etwas gestoppt,
aber wie sich die aktuelle Wirtschaftskrise auswirken wird, das wissen wir noch nicht.
Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklungen reagiert, indem er ganz bewusst eine Senkung des Rentenniveaus vorgesehen hat. Das Nettorentenniveau vor Steuern betrug 2006 noch 52,5 %, 2030 wird es auf 43 % zurückgehen. Das ist eine Senkung um 17 %. Die Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrenten tun ein Übriges.
Aus diesen Fakten nährt sich das Gespenst der drohenden Altersarmut.
Leider ist es nicht nur ein Gespenst, lassen Sie mich nur erst einmal ausreden.
Es könnte Realität werden, und zwar für einen wachsenden Personenkreis. Das haben wir gestern schon festgestellt. Allerdings steht die Politik dem nicht machtlos gegenüber. Es werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert. Die wichtigste ist nicht in der Rentengesetzgebung zu finden, sondern in der Wirtschaftspolitik. Sie muss die Rahmenbedingungen setzen, Beschäftigung sichern und ausweiten. Das ist das A und O einer stabilen Rentenversicherung.
Akzente brauchen wir auch in der Bildungspolitik, denn eine im Februar 2009 vorgelegte Studie des Ifo-Instituts prognostiziert, dass von der drohenden Altersarmut besonders gering Qualifizierte bedroht sein könnten.
Auch im Rentensystem selbst gibt es verschiedene Stellschrauben, über die diskutiert wird. Ich erinnere an die Frage der Einbeziehung der Solo-Selbstständigen in die Pflichtversicherung bzw. die Frage, wie die Rentenansprüche von Langzeitarbeitslosen oder gering entlohnten Beschäftigten erhöht werden könnten.
Die Staatsregierung ist sich also des Problems bewusst.
Ich warne aber davor, in Panik zu verfallen und Gefahren an die Wand zu malen, die überzogen sind. Horrorzahlen in die Welt zu setzen und Ängste zu schüren, die letztlich nur das notwendige Vertrauen in das Rentensystem untergraben, das ist kontraproduktiv.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Die Sächsische Staatsregierung setzt sich für eine Problemdiagnose ein, die sich an den berechtigten Interessen der Betroffenen orientiert und frei von ideologischen Vorgaben ist. Auf der Grundlage dieser Problemdiagnose müssen die Optionen systematisch auf ihre Tauglichkeit untersucht werden.
Generationendebatten nützen uns nichts, sie schaffen nur Verwerfungen. Wir brauchen ein Miteinander der Generationen, nicht einen angeheizten Generationenkonflikt. Ich bitte Sie, uns dahin gehend zu unterstützen.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Dr. Jähnichen! Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Die hohe Abhängigkeit der pharmazeutischen Industrie von der Herstellung entsprechender Rohstoffe in Asien, vor allem in China und Indien, ist ein Phänomen, das der Staatsregierung bekannt ist und von ihr sehr genau beobachtet wird. Ob es wirklich zu einem weltweiten Zusammenbruch der pharmazeutischen Industrie käme, wenn China nicht mehr liefern würde, mag dahingestellt bleiben, aber maßgebliche Einschränkungen in der Arzneimittelversorgung und -herstellung wären in diesem Fall sehr wohl zu befürchten.
Dieses Problem hat viele Ursachen und auch Nuancen. Es betrifft nicht nur die deutsche, sondern auch die Arzneimittelindustrie der übrigen EU-Staaten, der USA und Japans. Diese Importabhängigkeit wurde in den Facharbeitsgruppen der Gesundheitsministerkonferenz bereits thematisiert. Auch die pharmazeutische Industrie ist sich nach meinen Informationen der Brisanz dieses Themas sehr wohl bewusst. Ein wichtiger Punkt dabei ist natürlich der günstige Preis, zu dem die pharmazeutischen Wirkstoffe in China produziert werden.
Durch Vor-Ort-Begehungen deutscher und europäischer Inspektoren in China ist sichergestellt, dass diese Wirkstoffe sehr wohl die erforderliche Qualität aufweisen. Es gibt aber noch keinen sinnvollen und übergreifenden
Lösungsansatz, wie man vor dem Hintergrund eines freien Handels diese Preisdifferenz sinnvoll relativieren kann. Solange sich dieser übergreifende Lösungsansatz nicht abzeichnet, beabsichtigt die Staatsregierung nicht, diese Frage auf die Tagesordnung der Gesundheitsministerkonferenz zu bringen. Der Freistaat Sachsen wird sich aber unabhängig davon an den schon auf den Weg gebrachten Diskussionen zur Problemlösung weiterhin engagiert beteiligen.
Zur zweiten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Die Staatsregierung plant gegenwärtig keine eigenen Initiativen zur Verringerung der Importabhängigkeit bei pharmazeutischen Wirkstoffen. Eine Initiative zur Zurückdrängung illegaler und gefälschter Arzneimittel war der im Zusammenhang mit der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes gemeinsam mit dem Freistaat Bayern eingebrachte Vorschlag für ein Verbot des Versandhandels von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Diese Initiative fand zwar im Gesundheitsausschuss des Bundesrates eine Mehrheit, wurde aber im Plenum des Bundesrates am 03.04.2009 leider abgelehnt.
Eine Stelle gibt es, aber ich würde Ihnen das noch konkret nachreichen.
Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Der Staatsregierung liegen weder über die Häufigkeit des Auftretens von Duftstoffallergien bei Patienten im Freistaat Sachsen noch über die derzeit angewandten Therapieformen Daten vor.
Zur zweiten Frage: Rechtliche Vorgaben existieren derzeit nur für einen Teil der möglichen Einsatzbereiche von Duftstoffen, und zwar für die kosmetischen Mittel. Gemäß europäischem Kosmetikrecht müssen seit 2003 Duftstoffe, die allergische Reaktionen hervorrufen können, bei kosmetischen Mitteln gekennzeichnet werden. Damit werden die Verbraucher in die Lage versetzt, die für sie unverträglichen kosmetischen Mittel zu meiden, und es erleichtert die Diagnose von Kontaktallergien. Diese Regelungen werden in Sachsen von der Landesuntersuchungsanstalt schwerpunktmäßig überwacht.
Sehr geehrter Herr Abg. Lehmann, zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Der nachträgliche Erwerb eines
Hauptschulabschlusses wird nach dem SGB II in Verbindung mit dem SGB III nur dann gefördert, wenn er mit einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gekoppelt ist. In diesem Fall werden die anfallenden Fahrtkosten von dem zuständigen Grundsicherungsträger übernommen.
In der Vergangenheit haben viele Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende den Hauptschulabschluss einschließlich entsprechender Fahrtkosten auf der Basis des früheren § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II als sogenannte „weitere Leistung“ gefördert. Diese Förderpraxis hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als unzulässig erachtet.
Dem Sozialministerium obliegt zwar die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger – wie zum Beispiel dem Fachdienst für Beschäftigung und Arbeit des Landkreises Görlitz –; trotzdem kann das Sozialministerium nicht genehmigen, dass Fahrtkosten für Maßnahmen bewilligt werden, wenn diese nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Derzeit sind Bund und Länder miteinander im Gespräch, um eine Lösung für Probleme dieser Art zu finden. Bevor jedoch die Bund-LänderArbeitsgruppe zu einem Ergebnis gekommen ist, kann das Sozialministerium nicht agieren. Ansonsten könnten die zugelassenen kommunalen Träger mit Rückforderungen vonseiten des Bundes konfrontiert werden. Das soll vermieden werden.
Zu Frage 2: Wie bei schulpflichtigen werden auch bei schulfremden Prüfungsteilnehmern für die Prüfungsabnahme derzeit keine Gebühren erhoben. Im Haushalt des Freistaates Sachsen sind keine Mittel für eine Übernahme von Reisekosten für Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses eingestellt.
Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: In Sachsen wurde in den Jahren 2002 bis 2006 jeweils folgende Anzahl an Tierversuchen an Katzen durchgeführt: 2002 an drei Katzen, 2003 an 17 Katzen, 2004 an sieben Katzen und 2005 an 19 Katzen. 2006 wurden keine Tierversuche an Katzen durchgeführt.
Zu Frage 2: Die Einrichtungen, die diese Tierversuche durchführen, erhalten die Katzen aus extra darauf spezialisiert Zucht- und Liefereinrichtungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Der Titel dieser Großen Anfrage forderte zwei Vergleiche heraus: erstens den Vergleich, wie man die Lebenslagen und Perspektiven älterer Menschen in Sachsen im Vergleich zur Situation jüngerer Menschen bewerten kann; und zweitens den Vergleich, wie die Lebenslagen und Perspektiven älterer Menschen in Sachsen im Vergleich mit der Situation dieser Bevölkerungsgruppe in anderen Bundesländern einzuschätzen sind.
Beide Vergleiche fallen positiv zugunsten der heute in Sachsen lebenden älteren Menschen aus. Das wird gerade bei der wirtschaftlichen und der finanziellen Lebenslage deutlich. Die Haushaltsnettoeinkommen älterer Menschen in Sachsen sind in den Jahren seit der Wiedervereinigung deutlich stärker gestiegen als die anderer Haushalte. Im Durchschnitt verfügen unsere Senioren in Sachsen über ein monatliches Nettoeinkommen von 980 Euro. Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der sächsischen Bevölkerung im Alter zwischen 25 und 55 Jahren lag im Vergleichsjahr 2006 nur um 70 Euro darüber.
Auch im Vergleich zur wirtschaftlichen Situation älterer Menschen im früheren Bundesgebiet schneidet Sachsen gut ab. Das durchschnittliche Nettoeinkommen ist dort
mit 70 Euro nur etwas höher als in Sachsen. Die zurzeit vergleichsweise hohen Altersrenten in Sachsen und in anderen neuen Ländern beruhen auf den kontinuierlichen Erwerbsbiografien und den entsprechenden Versicherungszeiten für die Rentenberechnung.
Aber diese Situation wird sich so nicht fortschreiben. Die künftige Seniorengeneration muss mit unterbrochenen Erwerbsbiografien leben. Diese werden sich auf die Höhe der Altersrenten auswirken. Das ist kein rein sächsisches, sondern wird künftig ein gesamtdeutsches Problem werden. Besonders betroffen sind Menschen ohne gute schulische und ohne berufliche Ausbildung. Deshalb ist eine gute berufliche Ausbildung die zentrale Voraussetzung für eine auskömmliche Alterssicherung.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zu den Wohnverhältnissen. Die Wohnsituation älterer Menschen in Sachsen hat sich außerordentlich verbessert. Eine Vielzahl unterschiedlicher Wohnformen sowie soziale und pflegerische Dienste ermöglichen es älteren Menschen heute, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu leben. Das gilt selbst dann, wenn sie pflegebedürftig werden, da es in Sachsen ein dichtes Netz ambulanter Pflegedienste gibt und wir die Pflegeberatung weiter ausbauen werden.
Auch die Qualität der medizinischen Versorgung wurde in den vergangenen Jahren erheblich verbessert. Die deutlich gestiegene Lebenserwartung ist dafür ein guter Indikator. Ein 65-jähriger Mann hatte Ende der Achtzigerjahre noch eine durchschnittliche Lebenserwartung von weiteren 13 Jahren. Heute liegt diese weitere Lebenserwartung bei 16 Jahren und 8 Monaten. Für Seniorinnen erhöhte sich die Lebenserwartung noch stärker und liegt heute bei über 85 Jahren. Diese gestiegene Lebenserwartung birgt ein wichtiges Potenzial für unsere Gesellschaft, denn das sogenannte dritte Lebensalter, das die Altersspanne von 60 bis 85 Jahre umfasst, wird von vielen Seniorinnen und Senioren als eigenständiger, aktiver Lebensabschnitt erfahren.
Dieser Lebensabschnitt eröffnet für den überwiegenden Teil der älteren Menschen Gestaltungsmöglichkeiten, die noch vor einem halben Jahrhundert undenkbar gewesen wären. Im ehrenamtlichen Bereich und im Bereich der Familie erbringen unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger vielfältige Leistungen, die sowohl für den Einzelnen, aber auch für die Gesellschaft unverzichtbar sind. Unser Gesundheitsziel „Aktives Altern, Altern in Gesundheit, Autonomie und Mitverantwortlichkeit“ wird weitere Chancen und Ressourcen aufzeichnen und – ich bin überzeugt – auch heben.
Zur Situation pflegebedürftiger Menschen habe ich vor wenigen Wochen in diesem Hohen Haus berichtet. Hier wurden in den vergangenen Jahren wesentliche Verbesserungen der Lebenssituation älterer Menschen erreicht. Nicht zuletzt dank der finanziellen Förderung durch den Bund, aber auch der Beteiligung der freien Träger, der Kommunen und des Landes konnte in Sachsen der bun
desweite Standard erreicht, teilweise sogar übertroffen werden.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Seniorenpolitik der Sächsischen Staatsregierung hat in den vergangenen Jahren Erfolge geschrieben. Diese Politik gilt es fortzusetzen. Wir sind dem Prozess des demografischen Wandels nicht ausgeliefert. Wir können ihn gestalten und werden es im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger auch tun.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Die Kindergrundsicherung ist eine populäre und auch medientaugliche Idee. Ihr Charme beruht auf Einfachheit, denn die Formel der Grundsicherung heißt: Geld auf die Hand und Problem gelöst. 500 Euro für jedes Kind soll Kinderarmut verhindern.
Ich habe zwei Einwände, einen bezüglich der Wirkung des Kinderzuschlags und einen bezüglich der Finanzierung.
Erstens zur Wirkung. Die Autoren gehen davon aus, dass 25 % aller sächsischen Kinder in Haushalten mit SGB-IIBezug bzw. mit sehr geringem Einkommen leben. Viele dieser Kinder haben Eltern, die aus dem Wenigen trotzdem viel machen, ihren Kindern Chancen eröffnen und gut für sie sorgen. Das ist nicht einfach, und davor habe ich großen Respekt. Aber nicht alle Eltern schaffen das, insbesondere wenn sie zusätzlich Probleme wie Langzeitarbeitslosigkeit, Krankheit, Sucht, zerbrochene Partnerschaften, ein schwieriges Wohnumfeld oder geringe Haushaltsführungskompetenzen zu schultern haben. In diesen Fällen kann eine Kindergrundsicherung die Situation der Kinder verbessern oder eben auch nicht.
Die Eltern bleiben in dieser Sozialleistung. Keines ihrer Probleme ist wirklich gelöst und die Kinder haben kein Verfügungsrecht über die 500 Euro. Praktisch fließt das Geld in das Haushaltseinkommen. Wie weit sich damit die Lebenssituation des Kindes verbessert und sich dadurch neue Chancen eröffnen, bleibt auch offen. Ziel ist es laut Antrag, dass „Kinder aus dem stigmatisierenden Bezug, insbesondere von Hartz IV, herausgeholt werden“. Da die Kindergrundsicherung nach dem Willen der Autoren jedoch nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden soll, werden die Eltern weiterhin Arbeitslosengeld II beziehen. Das zentrale Ziel des Vorschlags wird also nicht erreicht. Die Kinder leben weiterhin in einem Harz-IV-Haushalt. Dass wir immer das Wort Hartz IV benutzen, finde ich der Sache auch nicht angemessen, denn auch Worte haben Definitionsmacht. Die Grundidee ist gut gemeint, aber sie hat erhebliche Mängel und ihre Wirkung ist nicht sicher.
Zu meinem zweiten Einwand. In die Finanzierung der Kindergrundsicherung sollen die bisher existierenden Leistungen für Kinder – von Kindergeld bis Unterhaltsvorschuss – einfließen. Das soll letzten Endes aus dem Ehegattensplitting gezahlt werden. Hier gehen die Antragsteller davon aus, dass die Abschaffung des Ehegattensplittings 18 Milliarden Euro einbringen würde. Dieser Traum wird immer wieder gern geträumt, aber da haben Sie sich verrechnet, meine sehr verehrten Damen und Herren; denn das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, das Bundesministerium für Familie und andere haben mehrfach vorgerechnet, dass das tatsächliche Einsparpotenzial bei lediglich 2 Milliarden Euro liegt. Damit fehlen dem Konzept nicht 10, sondern 26 Milliarden Euro. Diese Zahl zeigt, dass der Charme des Konzeptes sicherlich nicht in einer soliden Finanzkonzeption liegt.
Die Sächsische Staatsregierung setzt stattdessen lieber auf Ideen für Kinder, die Wirkung zeigen und finanziert werden können. Im Antrag wird davor gewarnt, man solle sich nicht auf eine Debatte nach dem Motto „Entweder Geld oder Infrastruktur für Kinder“ einlassen. Diese Warnung braucht sich die Sächsische Staatsregierung nicht annehmen. Sachsen hat mit den anderen Bundesländern erfolgreich dafür gekämpft, dass die Kinderregelsätze geprüft und auch teilweise erhöht wurden. Außerdem haben wir erreicht, dass der einmalige Kinderbonus und
das Schulbedarfspaket eingeführt wurden. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass der Kinderzuschlag ausgebaut wird, zum Beispiel für Alleinerziehende. Gleichzeitig setzen wir auf eine gute Infrastruktur für Kinder. Wir unterstützen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, haben eine hervorragende Kita-Landschaft, fördern die frühkindliche Bildung und unterstützen Eltern mit diversen Maßnahmen im Rahmen von Beratung und Familienbildung, damit sie starke Eltern für ihre Kinder sein können.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der oder die Kinder- und Jugendrechtsbeauftragte soll in erster Linie die Umsetzung der UN-Kinderkonvention begleiten und die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Sachsen wahren. Das ist eine sehr allgemein gehaltene Zielsetzung, über die wir uns wahrscheinlich alle einig sind. Auch die Sächsische Staatsregierung nimmt die Verpflichtung der UNKinderkonvention sehr ernst, wonach Kinder und Jugendliche positive Rahmenbedingungen brauchen.
Allerdings muss man sich immer wieder vor Augen führen, dass die UN-Kinderkonvention eine völkerrechtli
che Staatenverpflichtung begründet, die die Bundesrepublik Deutschland im Grunde von Anfang an erfüllt hat. So wurden auf Bundesebene verschiedene Reformen des innerstaatlichen Rechts in die Wege geleitet. Denken Sie an die Novellierung des Sozialgesetzbuches VIII, beispielsweise durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz, oder an die Neuregelung im Bereich der bürgerlich-rechtlich geprägten Wahrnehmung der Elternverantwortung.
Die primäre Verantwortlichkeit für die Umsetzung der UN-Kinderkonvention liegt also in der Hand des Bundesgesetzgebers. Sachsen hat daran stets mitgewirkt und wird dies selbstverständlich auch weiterhin tun. Es stellt sich deshalb die praktische Frage, welche Aufgaben ein solcher sächsischer Kinder- oder Jugendrechtsbeauftragter auf Landesebene eigentlich haben könnte. Der Entwurf beantwortet dies mit der Schaffung einer neuen, zusätzlichen Institution, die dem Sächsischen Landtag zugeordnet sein und sich für die Belange und Rechte junger Menschen einsetzen soll. Ob dadurch allerdings eine praktische, nutzbringende und nachhaltige Wirkung erzielt werden kann, die über die bisherigen Aktivitäten spürbar hinausgeht, darf und muss man hinterfragen. Der Anspruch der direkten anwaltschaftlichen Vertretung wird dadurch nicht einzulösen sein.
In der öffentlichen Anhörung vom 7. Januar 2009 haben besonders die kommunalen Spitzenverbände den Entwurf abgelehnt. Sie begründeten ihre Ablehnung damit, dass mit diesem Gesetzentwurf wieder eine zusätzliche Institution ins Leben gerufen würde, und das, obwohl es bereits sehr viele Träger und Gremien auf Landes- und kommunaler Ebene gibt, die sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Das ist wichtig, und es ist wohl auch richtig. Ich teile diese Auffassung und beurteile den praktischen Nutzen dieses Gesetzentwurfes sehr skeptisch.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Gesetzentwurf hat drei Ziele: Es geht um den Schutz unserer Kinder vor Vernachlässigung und Gefährdung, um ihr gesundes Aufwachsen und darum, dass der Staat die Verantwortung, die er hat, auch wahrnehmen kann, und zwar möglichst bevor das Kind Schaden nimmt. Das ist ein Balanceakt zwischen den Rechten der Eltern und dem Wächteramt des Staates, ein Balanceakt zwischen Datenschutz und Kinderrechten und letztlich auch ein Balanceakt dahin gehend, wann Motivation und wann welches Eingreifen durch wen das Richtige ist. Diesem Balanceakt müssen wir uns stellen – nicht übermorgen, sondern heute. Denn es geht um den Schutz von Kindern, die unsere Hilfe brauchen, und es geht um das gesunde und gelingende Aufwachsen, welches wir allen Kindern ermöglichen wollen.
Dieses Vorhaben wurde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf rechtlich untersetzt. Die Fraktionen von CDU und SPD haben mit ihrem Änderungsantrag wichtige Akzente eingebracht, denen ich zustimme und für die ich mich bedanke.
Drei Punkte möchte ich noch einmal kurz herausheben.
Erstens. Wir haben ein verbindlicheres Einladewesen und kein verpflichtendes Teilnahmewesen vorgeschlagen. Das ist eine moderate Lösung, wenn es gleichzeitig um die Wahrung des Rechts der elterlichen Sorge und das Wächteramt des Staates geht.
Zweitens. Wir haben dem Gesetz eine klare Richtung gegeben. Eltern sollen sensibilisiert, beraten und dazu motiviert werden, im Interesse ihrer Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teilzunehmen. Genau aus diesem Grund agiert auch erst das Gesundheitsamt, wenn ein Termin nicht eingehalten wurde oder eingehalten werden konnte, beispielsweise mit einer schriftlichen Erinnerung.
Drittens. Sowohl das Gesundheitsamt als auch das Jugendamt, das möglicherweise in einem letzten Schritt beteiligt wird, haben einen Ermessensspielraum. Das heißt, es gibt keinen Automatismus. Kein Elternteil muss befürchten, dass das Jugendamt automatisch vor der Tür steht, wenn ein Termin nicht eingehalten wurde. Aus
schließlich dann, wenn es einen begründeten Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung gibt, wird das Jugendamt mit seinen Angeboten tätig werden. Das ist letztlich auch notwendig, wenn wir den Kinderschutz wirklich ernst nehmen. In diesem Ziel sehe ich uns hier alle einig.
Ich begrüße nochmals ausdrücklich, dass der Änderungsantrag von CDU und SPD zwei Sachverhalte aus der Anhörung aufgenommen hat. Das betrifft die Kostenübernahme für die Untersuchung für nichtversicherte Kinder durch den Freistaat und die Veränderung des Untersuchungszeitraumes von der U4 bis zur U8.
Meine Damen und meine Herren! Ich will es noch einmal auf den Punkt bringen: Dieses Gesetz stellt Eltern eben nicht unter Generalverdacht. Aber dieses Gesetz ist ein wichtiger Baustein des sächsischen Handlungskonzeptes für präventiven Kinderschutz. Mit diesem Gesetz betreten wir Neuland. Deshalb wurde es befristet und deshalb werden wir es evaluieren lassen, um die Erfahrungen auszuwerten, die Bedenken nochmals abzuwägen und um die Wirksamkeit zu belegen für mehr Kinderschutz in unserem Freistaat Sachsen.
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe meine Rede zu Protokoll und bitte um Verabschiedung des Gesetzes.
Danke.
Am 1. Mai 2008 trat das Verbraucherinformationsgesetz, kurz VIG, in Kraft. Dieses Gesetz markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer modernen Verbraucherpolitik; denn mit diesem Gesetz haben die Verbraucherinnen und Verbraucher erstmals Anspruch auf die Informationen, die den zuständigen Behörden zu Erzeugnissen aus dem Geltungsbereich des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) vorliegen, also zum Beispiel Informationen zu Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Lebensmittelzusatzstoffen, kosmetischen Mitteln usw.
Dieser Anspruch ist ein wichtiges Element einer modernen Verbraucherpolitik, das zu mehr Bürgernähe und Transparenz beiträgt. Ein Jahr nach Einführung des Gesetzes wird auch im Freistaat Sachsen von dieser neuen Möglichkeit vermehrt Gebrauch gemacht. Damit rückt die Bedeutung einer schlagkräftigen und unabhängigen Lebensmittelkontrolle noch mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit.
Mit dem vorgelegten „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Vorläufigen Tabakgesetzes im Freistaat Sachsen“ wird den Landkreisen und kreisfreien Städten
Damit wird im Freistaat Sachsen die Rechtsgrundlage geschaffen, um den im VIG festgelegten Informationsanspruch auch gegenüber den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu gewährleisten.
Vor dem Hintergrund einer oft geforderten Bürgernähe und Transparenz bin ich zuversichtlich, dass dieser Gesetzentwurf die Zustimmung in diesem Hohen Hause findet, und bitte deshalb um die Verabschiedung des Gesetzes.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Worum geht es in diesem Gesetzentwurf? Es geht um die Frage, wie man am besten – ich betone: am besten – eine wirksame Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene organisiert.
Dass sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür engagiert, hat gute und wichtige Gründe. Für dieses Engagement will ich mich an dieser Stelle auch bedanken. Denn wir haben unser gemeinsames Ziel noch nicht erreicht.
Wir wollen, dass alle Menschen gleichberechtigt am Leben unserer Gesellschaft teilhaben können und die Würde jedes Einzelnen Maßstab unseres Handelns ist. Aber noch immer gibt es Barrieren, die genau das verhindern und ein selbstverständliches Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung erschweren.
Es geht hier nicht nur um die Frage der materiellen Barrieren wie Treppen oder Drehtüren. Da könnte man jetzt auch vor Ort Flagge zeigen und diese Barrieren mit dem Konjunkturpaket II verringern. Nein, es geht vor allem um die Barrieren in unseren Köpfen.
Da hat sich sehr wohl etwas verändert. Aber es genügt noch nicht. Barrieren können ganz bewusste Vorurteile sein. Aber sehr viel häufiger sind diese Barrieren keine mutwilligen Benachteiligungen, sondern Resultat von Gedankenlosigkeit und Unwissen.
Eine wirksame Interessenvertretung behinderter Menschen kann diese Barrieren verringern; denn es ist klar: Die Gemeinden und Landkreise müssen um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen wissen, damit sie vermeidbare Barrieren auch wirklich vermeiden können. Dafür geben die existierenden kommunalen Interessenvertretungen bereits viele wichtige Impulse.
Grundsätzlich unterstütze ich deshalb Ihr Anliegen für eine wirksame Interessenvertretung behinderter Menschen auf kommunaler Ebene. Dennoch werde ich den vorgelegten Gesetzentwurf nicht unterstützen. Er sieht vor, die Landkreise und kreisfreien Städte über die Sächsische Gemeindeordnung und die Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen zu verpflichten, hauptamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu berufen. Die nähere Ausgestaltung des Amtes, seine Befugnisse und die Anbindung der Beauftragten sollen der jeweiligen Hauptsatzung vorbehalten bleiben.
Diesen Vorgaben stimme ich nicht zu, denn ich sehe es nicht als Aufgabe des Staates an, den Landkreisen und kreisfreien Städten per Gesetz vorzuschreiben, auf welche Weise sie ihrer Verantwortung gegenüber ihren behinderten Bürgerinnen und Bürgern nachkommen sollen.
Aus guten Gründen garantiert unsere Verfassung den Gemeinden und Gemeindeverbänden ihre Selbstverwaltung. Die Entscheidungsträger vor Ort wissen oft besser Bescheid – das wurde von der einbringenden Fraktion hier am Pult bereits gesagt –, welche Probleme in ihrer Gemeinde oder in ihrem Landkreis bestehen und wie sie am besten angegangen werden können.
Ein sehr positives Beispiel habe ich erst am vergangenen Montag mit außerordentlichem Engagement im Vogtlandkreis erlebt.
Es gibt auch verschiedene Traditionen der Interessenvertretungen, seien es hauptamtlich Beauftragte oder ehrenamtlich tätige Beiräte. Das eine muss nicht besser sein als das andere. Vielleicht hat ein Hauptamtlicher mehr Zeit, sich einem Problem zu widmen. Aber in einem Beirat sind Menschen mit verschiedenen Behinderungen vertreten und können ihre teilweise unterschiedlichen Belange – und die sind unterschiedlich – einbringen.
Der Gesetzentwurf macht auch nicht deutlich, dass ein hauptamtlich Beauftragter auf kommunaler Ebene die deutlich bessere Wahl gegenüber anderen Formen der Interessenvertretung ist.
Den Trägern der kommunalen Selbstverwaltung steht grundsätzlich die Organisationshoheit zu, in die durch den Staat nur aus zwingenden Gründen eingegriffen werden sollte. Diese zwingenden Gründe sehe ich nicht. Deshalb kommt es meines Erachtens auch nicht auf die Frage an, ob eine Verpflichtung zur Bestellung kommunaler Behindertenbeauftragter verfassungsrechtlich zulässig ist.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Dr. Jähnichen, zu Ihrer Frage nehme ich wie folgt Stellung: Eine Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung zur Erlangung eines Titels „Staatlich anerkannter Osteopath“ gibt es nur in Hessen. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales hält eine solche gesetzliche Regelung nicht für erforderlich. Nach unseren Informationen beabsichtigt auch kein weiteres Bundesland, eine entsprechende Regelung zu erlassen.
Der Verband der Osteopathen Deutschland e. V. hat zwar mit Schreiben an alle Landesministerien eine gesetzliche Regelung gefordert; ein entsprechender Bedarf wurde jedoch von den berufständischen Vertretungen der physiotherapeutischen Berufe im Freistaat Sachsen, zu denen ein regelmäßiger Kontakt besteht, bisher nicht signalisiert. Die Anwendung osteopathischer Behandlungen ist Ausübung der Heilkunde. Sie dürfen deshalb nur von Ärzten und Heilpraktikern eigenverantwortlich angewandt werden.
Physiotherapeutische Berufe können osteopathische Behandlungen aufgrund einer ärztlichen Anordnung ausführen, sofern sie die notwendige fachliche Qualifikation dafür besitzen. Die Krankenkassen übernehmen bei gesetzlich Versicherten keine Kosten für osteopathische Behandlungen. Daran würde auch eine gesetzliche Regelung einer Weiterbildung nichts ändern.
Es trifft aber zu, dass mit einer gesetzlichen Regelung ein einheitlicher Inhalt und Umfang der Weiterbildung sowie ein staatliches Prüfungsverfahren sichergestellt werden könnten. Um qualitätssichernd auf die Weiterbildung in der Osteopathie Einfluss zu nehmen, hat das Sozialministerium dem Verband der „Osteopathen Deutschland e. V.“ empfohlen, eine Rahmenempfehlung über die Weiterbildung in der Osteopathie herauszugeben und gegebenenfalls eine verbandseigene Zertifizierung der Anbieter dieser Weiterbildung vorzunehmen. Das würde eher zu einer Weiterbildung mit einheitlichen Maßstäben führen als die vom Verband angestrebten landesrechtlichen Regelungen, die erfahrungsgemäß in jedem Bundesland anders ausfallen würden.
Konkret kann ich keine Zeitschiene nennen, aber es laufen dazu Gespräche.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abg. Simon! Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Ich habe am 12.12.2008 an dieser Stelle erklärt, dass das Krankenhaus Großschweidnitz im Oktober 2008 in zwei Fällen, in denen gemeinsames Sorgerecht bestand, die Gewährung von Freistellung von über zehn Tagen abgelehnt hat bzw. dies von einer Erklärung der Krankenkasse abhängig macht, dass diese 20 Tage Lohnersatz übernimmt.
In einem Fall wurde die Freistellung aufgrund der Unkenntnis der Durchführungsbestimmungen abgelehnt. Die betroffene Beschäftigte konnte aber die Betreuung ihres Kindes durch einen Abbau von Überstunden ermöglichen. Finanzielle Einbußen hat die Beschäftigte dadurch nicht erlitten, da sie nicht auf die geringeren Lohnersatzleistungen der Krankenkasse zurückgreifen musste. Im anderen Fall war die Freistellung nicht erforderlich, weil das Kind nicht erkrankt war. In beiden Fällen ist ein rückwirkender Ausgleich nicht möglich bzw. nicht nötig.
Darüber hinaus sind uns keine Verstöße bekannt. Wir haben im November 2008 das Krankenhaus über die neuen Bedingungen für die Freistellung von mehr als zehn Arbeitstagen für alleinerziehende Beschäftigte informiert und die entsprechenden Hinweise des SMS vom 20.10.2008 übersandt. Außerdem sind die verantwortlichen Stellen im Krankenhaus im Zusammenhang mit der ersten Landtagsanfrage fernmündlich sowie im Januar 2009 nochmals schriftlich auf die geänderte Rechtslage hingewiesen worden.
Zu Ihrer zweiten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Uns liegen keine Kenntnisse darüber vor, dass das Krankenhaus Großschweidnitz die aktuell geltenden Regelungen für die Freistellung von mehr als zehn Tagen nicht einhält. Eine aktuelle Stellungnahme des SKH liegt uns vor. Danach hat es seit Oktober 2008 keine neuen Anträge auf Freistellung von mehr als zehn Tagen gegeben. Das SKH hat am 01.12.2008 durch eine Hausmitteilung seine Beschäftigten über die neuen Freistellungsregelungen informiert.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Kosel, zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung:
Am Schlaganfallnetzwerk Ostsachsen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieben Krankenhäuser aktiv beteiligt. Mit weiteren sieben Krankenhäusern verhandelt das Universitätsklinikum Dresden über eine Kooperation. Das Klinikum Hoyerswerda kooperiert als Sonderfall mit dem Kreiskrankenhaus Spremberg.
Zur zweiten Frage: Im Jahre 2009 wird die Erweiterung des telemedizinischen Netzwerkes über ganz Ostsachsen abgeschlossen sein.
Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Die Finanzierung der Pflegestützpunkte hat der Gesetzgeber so geregelt, dass das Bundesversicherungsamt die Fördermittel in einer Gesamthöhe von bis zu 60 Millionen Euro für die Stützpunkte aller Bundesländer aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung entnimmt.
Die Aufteilung erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Auf Sachsen würden dabei 3 155 976 Euro entfallen. Damit soll ein Pflegestützpunkt mit maximal 45 000 Euro gefördert werden. Wenn ehrenamtlich Tätige und Selbsthilfegruppen eingebunden werden, kann der Betrag um 5 000 Euro aufgestockt werden.
Das SMS hat alle diejenigen, die unmittelbar betroffen sind, das heißt die kommunalen Spitzenverbände, die Pflegekassen, die Liga der Wohlfahrtsverbände und die privaten Verbände der Leistungserbringer, in einer Arbeitsgruppe zusammengerufen und sie gebeten zu klären, wie die Aufgabenerfüllung der Pflegestützpunkte (§ 92c Pflegeweiterentwicklungsgesetz) geregelt werden könnte.
Es ist schon mehrfach gesagt worden, dass sich alle Beteiligten einig waren, dass in Sachsen die Errichtung von Pflegestützpunkten nicht sinnvoll sei, da sie zum Aufbau von Doppelstrukturen führe.
Und: Ich will den Pferdefuß dieses Angebotes noch mal ganz deutlich nennen. Zum einen sind die 45 000 Euro nicht kostendeckend – die AOK rechnet bei einer Vollkostenrechnung mit bis zu 200 000 Euro pro Stützpunkt –; darüber hinaus handelt es sich um eine Anschubfinanzierung.
Das heißt, dieses Geld steht nur für den Aufbau der Pflegestützpunkte zur Verfügung, der bis zum 30. Juni 2011 abgeschlossen sein muss.
Von einer Fortführung der Finanzierung der Pflegestützpunkte ist im Pflegeweiterentwicklungsgesetz nicht die Rede. Offen bleibt daher die Frage der anschließenden Finanzierung der geschaffenen Strukturen.
Deshalb gehen wir einen anderen Weg. Wir haben gestern in der Aktuellen Debatte ausführlich darüber gesprochen. Wir wollen Geld für die Pflege ausgeben und nicht für die Verwaltung der Pflege.
Mein Ziel ist: maximale Nähe zu den Betroffenen und ihren Angehörigen, aufsuchende, zeitnahe und barrierefreie Beratung sowie schnelle Hilfe bei akut auftretender Pflegebedürftigkeit. Dies wollen wir gemeinsam mit Pflegekassen, Leistungserbringern und Kommunen realisieren.
Zur zweiten Frage nehme ich wie folgt Stellung:
Die Situation Pflegebedürftiger wird ganz wesentlich durch die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen bestimmt. Dass sich der Freistaat Sachsen über die Länderkammer auch weiterhin an der Gestaltung der Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige engagieren wird, ist selbstverständlich. Darüber hinaus verweise ich an dieser Stelle auf meine Stellungnahme gestern in der Aktuellen Debatte. Wir werden gemeinsam mit Krankenkassen, den Kommunen, den Leistungsträgern und Leistungserbringern im Bereich der Pflege eine Pflegeoffensive starten.
Trotz Bundeszuständigkeit für die Pflegebedürftigen wird der Freistaat Sachsen damit seiner Verantwortung – auch unter Einsatz erheblicher Mittel aus dem Staatshaushalt – gerecht.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Die Pflegedebatte ist eine Wertedebatte, denn letztlich geht es bei der Diskussion um mehr Qualität und
Transparenz um eines: Es geht um die Würde des Menschen. Es geht darum, dass wir alten Menschen und Menschen mit Behinderung ein Leben in Würde ermöglichen, trotz des Pflegebedarfs und unabhängig davon.
Die Pflegedebatte ist aber auch eine Zukunftsdebatte, denn es geht heute darum, wie wir auch in Zukunft trotz des absehbar steigenden Pflegebedarfs eine würdige Pflege sichern. Nicht zuletzt ist die Pflegedebatte auch eine Kostendebatte. Die finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere die zukünftig demografisch bedingten, sind diesem Hohen Haus spätestens seit der gestrigen Debatte zur Enquete-Kommission noch einmal sehr deutlich vor Augen geführt worden. Trotzdem dürfen wir das Thema „Pflege in Würde“ nicht nur unter volkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Überlegungen sehen. Pflege in Würde ist eine ethische und humanitäre Verpflichtung.
Allen, die sich dieser Aufgabe verantwortungsbewusst stellen, sage ich ein herzliches Dankeschön, besonders den vielen ehrenamtlich Tätigen, wie zum Beispiel den „grünen Damen“, die wir alle aus den Kliniken kennen, oder den engagierten Vereinen für Demenzerkrankte und viele andere mehr. Aber auch die Staatsregierung sieht sich sehr wohl in der Pflicht. Deshalb haben wir gemeinsam mit den Krankenkassen, den Kommunen, den Leistungsträgern und den Leistungserbringern im Bereich der Pflege eine Pflegeoffensive gestartet. Wir wollen der Motor einer Entwicklung sein, die ein Ziel hat: mehr Qualität und Transparenz in der Pflege, für eine Pflege in Würde.
Worauf können wir aufbauen? Wir haben in den vergangenen Jahren sehr viel Geld in die Pflegeinfrastruktur investiert. Allein in den vergangenen zehn Jahren wurden im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes fast 20 000 moderne vollstationäre Pflegeplätze mit einem Investitionsvolumen von circa 1,5 Milliarden Euro geschaffen. Es gibt heute in unserem Freistaat 1 055 stationäre Einrichtungen der Pflege inklusive der Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Dazu eine kurze Statistik: Das entspricht einem Anteil von 0,25 Einrichtungen pro 1 000 Einwohner, etwas praktischer ausgedrückt: Jede Kleinstadt in Sachsen verfügt nach diesen Zahlen über ein Angebot der stationären Pflege. Wenn Sie sich in Ihrem Wahlkreis umschauen, können Sie das sicherlich bestätigen. Zum Vergleich: In Baden-Württemberg sind es 0,1 Einrichtungen pro 1 000 Einwohner.
Aufbauen können wir ferner auf den geänderten und verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen, was bereits in der Pflegedebatte zum Ausdruck kam. Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz, das im Juni vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, wurden entscheidende Maßstäbe für eine deutliche Verbesserung der Pflegequalität gesetzt. Krankenkassen und Pflegeeinrichtungen sind jetzt verpflichtet, verbindliche Standards für die Pflegequalität zu vereinbaren. Die Qualitätsprüfungen vor Ort durch den
MDK werden deutlich strenger. Sie orientieren sich an den festgeschriebenen Pflegestandards und werden künftig mindestens einmal im Jahr vorgenommen.
Ausgehend von dieser Basis startet unsere Pflegeoffensive „Pflege N“ – das „N“ steht für Netzwerk. Das Ziel dieser Offensive heißt mehr Qualität und Transparenz in der sächsischen Pflege. Der Weg dorthin heißt Vernetzung. Gemeinsam mit allen in diesem Bereich relevanten Partnern wollen wir das Pflegenetz in Sachsen dicht und zukunftsfest knüpfen, um eine Pflege in Würde zu ermöglichen.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales versteht sich dabei als treibende Kraft dieser Entwicklung, als Moderator und als Netzwerk in einem Prozess hin zu einer Verbesserung der Pflege in Sachsen – ambulant und stationär.
Diese Pflegeoffensive „Pflege N“ wird aus mehreren Bausteinen bestehen, von denen ich einige kurz skizzieren möchte:
Erstens. Wir haben gestern das Gesetz zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit in das Hohe Haus eingebracht. Was wir damit erreichen wollen, habe ich gestern formuliert. Wir wollen eine effizientere Heimaufsicht und entsprechende Fachkraftquoten, also alles das, was in der Debatte bereits angesprochen wurde.
Ich sage eines sehr deutlich: Die Stellen der Heimaufsicht werden wir zur Verfügung stellen und adäquat besetzen, damit die Heimaufsicht ihre Aufgaben zeitlich und entsprechend der qualitativen Anforderung ausüben kann. Ich bin mir mit meinem Kollegen Herrn Dr. Buttolo darüber einig, und wir haben eine Lösung gefunden.
Zweitens. Der zweite Baustein der Pflegeoffensive heißt Vernetzung aller Akteure. Alle Akteure, die in Sachsen Verantwortung für eine transparente und qualitätsvolle Pflege tragen, sollen im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger an einem Strang ziehen. Wir wollen, dass die Akteure bei den Krankenkassen, den Kommunen – denn dort ist die Daseinsfürsorge und bedeutet kein Abwälzen der Aufgaben –, den Leistungsträgern und Leistungserbringern so zusammenzuarbeiten, dass die Schnittstellen klar herausgearbeitet sind, es möglichst keine Reibungsverluste mehr gibt und dadurch die Qualität der Arbeit für die Betroffenen nochmals spürbar steigt.
Drittens. Der dritte Baustein bezieht sich auf die Pflegestützpunkte. Die sächsischen kommunalen Spitzenver
bände, die Pflegekassen, die Liga der Wohlfahrtsverbände und die privaten Verbände der Leistungserbringer haben sich zur Errichtung von Pflegestützpunkten ablehnend geäußert, weil sie zum Aufbau von kostenträchtigen Doppelstrukturen führen würden. Sie werden mir sicherlich zustimmen: Das soll vermieden werden, und das kann man auch vermeiden. Wir wollen Geld für die Pflege ausgeben und nicht für die Verwaltung der Pflege.
Unterstützung brauchen die Pflegebedürftigen und die Pflegenden. Genau deshalb genießt die Pflegeberatung höchste Priorität. Wir setzen auch hier auf Vernetzung der vorhandenen Ressourcen und werden für Sachsen gemeinsam mit den Leistungsträgern und den Leistungserbringern einen Pflegestützpunkt errichten, der für alle Pflegebedürftigen und Angehörigen schnell, rund um die Uhr, ohne Barrieren und mit minimaler Reaktionszeit per Telefon oder Internet zu erreichen ist. Dieser virtuelle Pflegestützpunkt ist ein wesentlicher Knoten in unserem Pflegenetzwerk. Er soll den Betroffenen eine schnelle und adäquate Information über Angebote, über Verfahren und zu Ansprechpartnern liefern.
Viertens. Der vierte Baustein unserer Pflegeoffensive soll eine umfassende, aufsuchende und neutrale Pflegeberatung sein, so wie es das SGB XI beschreibt. Dazu sind die Kostenträger angehalten.
Fünftens. Der fünfte Baustein ist und bleibt eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit rund um das Thema Pflege. Wir werden beispielsweise weiterhin den Sächsischen Altenhilfekongress abhalten, weil wir wissen, dass dort nicht nur Informationen ausgetauscht, sondern auch Netzwerke gebildet werden. Vernetzung – das hatte ich eingangs schon gesagt – aller vorhandenen Ressourcen heißt der Weg unserer Pflegeoffensive, hin zu einer qualitätsvollen und transparenten Pflege in Sachsen, im Interesse all derer, die auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind, ganz gleich, ob ambulant oder stationär.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Es wird Sie sicher überraschen, aber ich bin der FDP-Fraktion eigentlich dankbar dafür, dass sie diese Große Anfrage gestellt hat; denn Sie haben nachgefragt, wie das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz speziell im Freistaat Sachsen wirken wird. Die Kritik, die aus Ihren Fragen spricht, trifft sich mit der kritischen Haltung der Sächsischen Staatsregierung, die sie seit gut andert
halb Jahren – ich betone nochmals: anderthalb Jahren! – aktiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat.
Wir haben mit unseren Antworten auf die Anfrage auch gezeigt, dass wir – hier muss ich sagen: leider – mit unseren negativen Prognosen zu dieser Gesundheitsreform recht hatten. Dieses Gesetz schafft zurzeit mehr Probleme im Gesundheitssystem, als es löst.
Dazu scheint es – dies schlussfolgere ich zumindest aus den Beiträgen meiner Vorrednerinnen und Vorredner zu den Auswirkungen des Gesetzes – auch über Fraktionen hinweg einen breiten Konsens in diesem Hohen Hause zu geben, wenn auch mit unterschiedlichen Zielstellungen.
Der Freistaat Sachsen war im Bundesratsverfahren eines der aktivsten Länder. Unser Ziel war es von Beginn an, die absehbaren negativen Folgen dieses Gesetzes zu begrenzen. Wir haben in den über 100 Änderungsanträgen der Länder aktiv daran gearbeitet, die politischen Eckpunkte dieser Reform zu modifizieren. Wie Sie wissen, war das ergebnislos. Wir haben das Gesetz nicht ändern können.
Aber unsere Anstrengungen waren trotzdem nicht ohne Erfolg. Unser Ministerpräsident Stanislaw Tillich hat in Verhandlungen mit der Bundesregierung erreichen können, dass die sogenannte Konvergenzregelung nicht zulasten der sächsischen Beitragszahler umgesetzt wird. Diese Regelung hätte den Freistaat Sachsen am stärksten getroffen. Wir wissen heute, dass die sächsischen landesunmittelbaren Krankenkassen deshalb Zusatzbeiträge von ihren Versicherten hätten fordern müssen, wenn die Interventionen des Ministerpräsidenten nicht erfolgreich gewesen wären. Sie waren erfolgreich. Was soll dann eine Klage? Letztendlich zählt der Erfolg.
Erfolgreich waren wir auch in einem ersten Schritt in Sachen Ärztehonorare. Der Freistaat Sachsen hat sich schon seit vielen Jahren vehement dafür eingesetzt, dass unsere Ärzte besser für ihre Leistungen honoriert werden. Wir haben in den Verhandlungen zum Wettbewerbsstärkungsgesetz erreicht, dass den sächsischen Ärzten gegenüber dem Jahr 2008 120 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen. Allerdings ist dieser Erfolg noch nicht bei den Ärzten angekommen. Sie kennen die entsprechenden Meldungen in den Medien, und es hat auch in der jetzigen Debatte eine Rolle gespielt. Fakt ist: Es steht mehr Geld zur Verfügung. Das Problem ist hier die Verteilung.
Nun hat das SMS weder Einfluss auf die Bundesvorgaben noch auf die Modalitäten der Honorarverteilung. Das ist auf Landesebene Angelegenheit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kassen. Diese Verteilungsmechanismen sind hoch kompliziert und für den einzelnen Arzt kaum nachvollziehbar. Die Situation stellt sich für uns im Moment so dar, dass die Informationen, die die Ärzte über ihr künftiges Budget erhalten haben, unzureichend und
missverständlich waren, sodass einige Ärztegruppen daraus den Schluss ziehen mussten, sie werden gekürzt. Diese Situation muss dringend geklärt werden. Entsprechende Gespräche dazu werden bereits geführt.
Wir stehen deshalb mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen in engem Kontakt, um zu klären, wie die Ärzte besser informiert werden können und welche Lösungen es für die aktuellen Probleme der Ärztinnen und Ärzte gibt.
Meine Damen und meine Herren! Um es noch einmal zusammenzufassen: Die Beantwortung der Großen Anfrage zeigt, dass die Sächsische Staatsregierung die Auswirkungen der sogenannten Gesundheitsreform rechtzeitig und zutreffend analysiert und alle Einwirkungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb des Verfahrens genutzt hat, um die Interessen der sächsischen Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Ich möchte noch eines betonen: Obwohl die Reform die regionalen Spielräume in der Gesundheitspolitik signifikant verkleinert, bleibt die Gesundheitspolitik der Sächsischen Staatsregierung eine eigenständige Kenngröße, mit der zu rechnen ist. Der Freistaat Sachsen setzt hier auch im bundesweiten Vergleich Maßstäbe.
Ich darf nochmals an unsere hochmoderne und bedarfsorientierte Krankenhauslandschaft erinnern – dies wurde bereits mehrmals angesprochen –, an unsere Anstrengungen, mit denen wir gemeinsam mit den Krankenkassen und der KVS dem Ärztemangel begegnen, sowie an unsere landesunmittelbaren Krankenkassen, die bis zum Inkrafttreten des Gesundheitsfonds vorbildlich wirtschaften konnten. Ich darf außerdem an unsere Präventionspolitik erinnern, das Instrument der sächsischen Gesundheitsziele. Wir werden auch hier nicht nachlassen. Wir werden die Spielräume der regionalen Gesundheitspolitik nutzen und wir werden selbstverständlich wachsam bleiben und uns weiter aktiv in die Gesundheitspolitik auf Bundesebene einbringen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Vor fast genau einem Jahr trat das Nichtraucherschutzgesetz im Freistaat Sachsen in Kraft. Aus gesundheitspolitischer Sicht waren die Rauchverbote in allen öffentlichen Bereichen und in vielen privaten Einrichtungen ein bedeutender Schritt zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor den Gefahren des Passivrauchens.
Öffentliche Diskussionen gab es im letzten Jahr vor allem hinsichtlich der Gaststätten und Diskotheken. Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen macht es jetzt notwendig, das Gesetz zu novellieren. Der Verfassungsgerichtshof hat in mehreren Beschlüssen festgestellt, dass einzelne Regelungen zu Gaststätten, Diskotheken und Spielhallen nicht mit der grundrechtlich geschützten Berufsausübungsfreiheit der Gewerbetreibenden zu vereinbaren sind.
Für die Zeit bis zum Erlass eines Änderungsgesetzes durch den Sächsischen Landtag hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen folgende Maßnahmen festgelegt:
Erstens. Es wird eine Ausnahme vom allgemeinen Rauchverbot für Einraumgaststätten bis 75 Quadratmeter normiert, die als Rauchergaststätte gekennzeichnet sind und in denen ein Zutrittsverbot für Minderjährige besteht. In Diskotheken kann in einem abgetrennten Nebenraum ein Raucherraum eingerichtet werden, in dem nicht getanzt werden darf und der entsprechend gekennzeichnet ist. In abgetrennten Nebenräumen von Spielhallen gilt das allgemeine Rauchverbot nicht, sofern diese Räume als Räume gekennzeichnet sind, in denen das Rauchen zugelassen ist.
Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion setzt die Maßgaben des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen lediglich hinsichtlich der Gaststätten und Diskotheken um, nicht jedoch die zeitlich später ergangenen Maßgaben hinsichtlich der Spielhallen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf daher auf den Gesetzentwurf der Staatsregierung verweisen, der bereits in den Landtag eingebracht wurde.
Dieser Gesetzentwurf regelt die Ausnahmen im Gaststättenbereich und bei Diskotheken neu und streicht die Spielbanken und Spielhallen aus dem Katalog der Einrichtungen, die unter das allgemeine Rauchverbot fallen. Er enthält außerdem eine Weiterregelung. Aus Gründen des Jugendschutzes und der Gleichbehandlung legt er ein Zutrittsverbot für Minderjährige auch in den abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten fest.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung stellt die Verfassungsmäßigkeit des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes im vollen Umfang wieder her. Ein weiterer Novellierungsbedarf, wie er beim Entwurf der FDP-Fraktion gegeben wäre, kann also vermieden werden.
Ich bitte Sie deshalb, den von der FDP-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf abzulehnen, und danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Vor einem Jahr fand der Kinderschutzgipfel unseres Ministerpräsidenten mit den sächsischen Landräten und Oberbürgermeistern statt.
Die Beteiligten stimmten darin überein, dass die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen im Interesse des Kinderschutzes verbindlich geregelt werden sollte. Das SMS wurde mit der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfes beauftragt, den ich Ihnen heute vorlegen darf.
Mit diesem sächsischen Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz wird ein weiterer wichtiger Baustein des bereits in großen Teilen praktizierten sächsischen Handlungskonzepts für präventiven Kinderschutz umgesetzt.
Das Gesetz dient in direkter Hinsicht dem Kinderschutz. Es schafft die Voraussetzungen, um Gesundheit und das gesunde Aufwachsen von Kindern in Sachsen zu verbessern, und es knüpft an die Früherkennungsuntersuchung der gesetzlichen Krankenversicherung an.
Diese Untersuchungen haben eine ganz besondere Bedeutung für das gesunde Aufwachsen von Kindern. Wir haben uns daher entschlossen, dem Beispiel einiger anderer Länder zu folgen und ein verbindliches Einladewesen für diese Früherkennungsuntersuchungen einzuführen. Die für uns relevanten U 3 bis U 7a liegen in der Altersspanne eines Kindes von vier Wochen bis drei Jahren. Sie eignen sich besonders gut, um eventuell vorliegende Erkrankungen, Auffälligkeiten, Fehlentwicklungen und Bedarfe in der frühen Kindheit zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Diese Untersuchungen können darüber hinaus auch geeignet sein, eine mögliche Überforderung von Eltern oder Risikofamilien frühzeitig wahrzunehmen und geeignete Hilfsangebote zu unterbreiten.
Künftig sollen also Eltern, die mit ihrem Kind – aus welchem Grund auch immer – nicht an den genannten Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben, von den Gesundheitsbehörden eine Erinnerung erhalten, die auf die Bedeutung der jeweiligen Untersuchung aufmerksam macht. Der Gesetzentwurf benennt die dazu notwendigen Akteure und deren Aufgaben.
Unsere allerersten Partner sind natürlich die Kinderärzte. Darüber hinaus übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung eine zentrale Rolle in diesem Prozess.
Wenn ein Arzt in Sachsen eine der Früherkennungsuntersuchungen U 3 bis U 7a durchführt, meldet er das innerhalb von fünf Tagen an die KVS. Technisch ist das kein Problem. Die KVS ist auf die unterschiedlichen Möglichkeiten der Ärzte zur Übermittlung von Daten – elektronisch oder per Fax – bereits aus anderen Zusammenhängen gut vorbereitet. Sie steht zudem auch in anderer Weise regelmäßig in Kontakt mit den Ärzten.
Diese Daten werden dann von der Kassenärztlichen Vereinigung mit den Daten des Melderegisters abgeglichen. Dazu stellt die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung, die SAKD, die entsprechenden Datensätze zum Abruf bereit. Dieser Rückruf und dieser Rückgriff auf das Melderegister haben den Vorteil, dass damit auch Kinder erfasst werden, deren Eltern privat versichert sind. Ergibt dieser Abgleich, dass ein Kind in einer bestimmten Frist nicht an der Untersuchung teilgenommen hat, informiert die Kassenärztliche Vereinigung umgehend das zuständige Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt erinnert daraufhin die Eltern schriftlich an die Untersuchung.
Wir haben uns für diesen ersten Schritt entschieden, weil es oft nachvollziehbare Gründe für die Nichtteilnahme gibt. Manchmal wird so ein Termin auch schlicht vergessen. Wenn die Untersuchung umgehend nachgeholt wird, muss das Gesundheitsamt natürlich nichts weiter unter
nehmen. Wenn allerdings nichts geschieht, dann wird es aktiv werden und den Eltern Hilfe und Unterstützung anbieten.
Dazu gehört die Benennung geeigneter Ärzte in der Nähe oder auch die Möglichkeit, die Untersuchung im Gesundheitsamt selbst durchführen zu lassen. Erst wenn Eltern auf die angebotene Hilfe nicht reagieren, soll das Gesundheitsamt die Daten an das zuständige Jugendamt weiterleiten. An dieser Stelle greifen dann Kindergesundheitsvorsorge und präventiver Kinderschutz ineinander. Jugendamt und Gesundheitsamt müssen in einem abgestimmten Prozess klären, ob es Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung gibt. Soweit zum Verfahren.
Die Kosten für dieses Gesetz werden sich bei circa 98 000 Kindern in der entsprechenden Altersgruppe auf jährlich etwa zwei Millionen Euro beziffern.