Rolf Seidel

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN strebt, wie eben gehört, eine Änderung des § 35a des Schulgesetzes an. Die Neufassung sieht eine Konkretisierung von Regelungen zu Teilleistungsschwächen vor, indem ein Anspruch auf Begutachtung und Anerkennung der Teilleistungsschwächen im Bereich Lesen, Schreiben und/oder Rechnen und auf Fördermaßnahmen, Nachteilsausgleich und Notenschutz bestehen soll.
Das mit dem Gesetzentwurf beschriebene Anliegen ist nicht neu und war auch in der Vergangenheit schon Gegenstand parlamentarischer Beratungen. Parallel dazu haben sich auch rechtliche Vorgaben entwickelt, die konkrete Hilfestellungen und Fördermaßnahmen für die Betroffenen vor Ort bestimmen.
Der § 35a des Schulgesetzes in seiner bisherigen Formulierung trägt unseres Erachtens hinreichend der individuellen Förderung und der besonderen Berücksichtigung von Teilleistungsschwächen im Unterricht Rechnung. Es heißt dort: „Die Ausgestaltung des Unterrichts und anderer schulischer Veranstaltungen orientiert sich an den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der Schüler.“
Nein. Frau Günther-Schmidt hat doch eben sehr ausführlich gesprochen. Das reicht doch jetzt. Danke schön.
„Dabei ist“, wie § 35a besagt, „insbesondere den Teilleistungsschwächen Rechnung zu tragen.“ Diese geltende gesetzliche Regelung ist umfassend, verbindlich und auf vorhandene individuelle Förderbedarfe ausgerichtet. Sie wird konkretisiert und umgesetzt durch die jeweiligen Schulordnungen für die einzelnen Schuljahre. Weitere Bestimmungen sind in der Verwaltungsvorschrift LeseRechtschreib-Förderung enthalten. Darüber hinaus wurden für den Bereich der Rechenschwierigkeiten Empfehlungen zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens veröffentlicht. Damit werden Grundsätze, die die Kultusministerkonferenz schon 2003 zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben bzw. im Rechnen verabschiedet hat,
in Sachsen mit entsprechenden Vorgaben untersetzt. Das betrifft Maßnahmen der Förderung, des Nachteilsausgleichs ebenso wie die Möglichkeit zur Notenaussetzung.
Meine Damen und Herren, die Diskussion um eventuell weiterführende gesetzliche Rahmenvorgaben ist also wenig sinnvoll. Es geht doch vielmehr um die weitere Qualifizierung und Intensivierung bereits stattfindender Maßnahmen. Ich denke hierbei an die Lehrerausbildung genauso wie an Förderbildungskonzeptionen, die bereits existieren, aber auch an Möglichkeiten, die Diagnoseverfahren so zu qualifizieren, dass schon in der frühkindlichen Bildung im Kindergarten Einfluss genommen werden kann.
Demgegenüber würde die Aufhebung des § 13a der Schulordnung für Grundschulen auch die Rechtsgrundlage zum Führen von LRS-Klassen entziehen. Das aber ist kontraproduktiv. Derzeit werden bei uns in Sachsen 2 331 Schüler in 184 LRS-Klassen beschult. In LeseRechtschreib-Klassen wird der Unterricht der Klassenstufe 3 nach einer stärker auf die notwendige Förderung ausgerichteten Stundentafel auf zwei Schuljahre gedehnt. Der Unterricht wird in der Regel durch speziell ausgebildete Lehrer erteilt.
Die Vorlage von privaten Gutachten als Voraussetzung für die Begutachtung und die Anerkennung einer Teilleistungsschwäche ist in der Praxis problematisch, da es hierzu keine einheitlichen Standards gibt. Zudem sind damit Kosten verbunden, ohne dass geklärt ist, wer diese Kosten trägt. Die Verwaltungsvorschrift sieht als Voraussetzung für ein Feststellungsverfahren eine von der Schule oder den Eltern vermutete Lese-RechtschreibSchwäche vor. Lehrer aller Schularten werden gezielt bis hin zum Zertifikatskurs qualifiziert.
Nein, danke.
Die Gleichstellung von Lese-Rechtschreib-Schwäche und Rechenstörungen kann nicht unterstützt werden, da Ursache, Entstehung und Ausprägung von Rechenstörungen nicht hinreichend erforscht und abgesichert sind. Die Berücksichtigung einer Rechenstörung im Fach Mathematik in Form von Notenschutz ließe keine sinnvolle Notengebung in diesem Fach mehr zu. Zudem bestünde die Gefahr der Verletzung des Grundsatzes der gleichen Leistungsbewertung.
Die Kultusministerempfehlung in der Fassung vom November 2007 wendet sich erstmals der Rechenstörung zu. Die Kultusministerkonferenz gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass eine Berücksichtigung bei der Notengebung im Fach Mathematik und in den naturwissenschaftlichen Fächern ohne Verletzung des Grundsatzes der gleichen Leistungsbewertung kaum möglich sei. Dies stelle allerdings nicht die Praxis in einzelnen Ländern in
Frage, da in der Primärstufe dyskalkulen Schülern besondere Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen seien oder die Möglichkeit zu geben sei, durch individuell ergänzende oder zusätzliche Aufgaben ihre Fähigkeiten darzustellen.
Der Gesetzentwurf erhielt im Ausschuss für Schule und Sport lediglich die Stimme der einreichenden Fraktion. Die Vertreter aller anderen Fraktionen haben diesen Gesetzentwurf als nicht notwendig oder eben kontraproduktiv abgelehnt. Ich bitte Sie alle in diesem Hohen Haus, diesen Gesetzentwurf ebenso wie im Ausschuss abzulehnen.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin und Kollegen von der FDP, Ihren Antrag möchte ich ein bisschen nach dem klassischen Aufsatzschema – erstens Einleitung, zweitens Hauptteil und drittens Schluss – beantworten; wobei erstens und drittens nicht ganz so ernst zu nehmen sind.
Zu erstens, Einleitung: Im Deutschen Fernsehfunk der DDR gab es einige sehr beliebte Sendungen. Neben dem Sandmännchen und Willi Schwabes „Rumpelkammer“ war da auch ein Angebot,
bei dem man sich zu Omas 70. Geburtstag ein Liedchen von Karel Gott oder bei der Silberhochzeit der Eltern vielleicht einen Sketch von Herricht und Preil bestellen konnte. Oder die FDJ-Jugendbrigade „Fleißiges Lieschen“ aus dem Leipziger Buntgarnwerk bestellte sich anlässlich ihrer Auszeichnung zum „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ den Puhdys-Hit „Alt wie ein Baum“ usw. usf. Das Ganze wurde moderiert von der charmanten Irmgard Düren und die Sendung hieß „Wünsch Dir was“. Und so verstehe ich auch Ihren Antrag, verehrte Kollegin und Kollegen.
Doch wir sind hier nicht bei „Wünsch Dir was“, sondern bei „Sind Sie sicher?“ im Sächsischen Landtag, und deswegen komme ich zum Punkt zwei, dem Hauptteil meiner Ausführungen.
Wir, das heißt die Staatsregierung und meine Fraktion, hatten vor acht Jahren beschlossen, auf die um die Hälfte sinkende Schülerzahl nicht mit dem Abbau von 50 % der Lehrerstellen zu reagieren, sondern mit 70 % der Lehrerstellen künftig ein pädagogisches Plus herauszuarbeiten und so die Bedingungen an unseren Schulen zu verbessern. Die seitdem durchgeführten entsprechenden nationalen und internationalen Untersuchungen haben uns die Richtigkeit dieses Weges eindrucksvoll bestätigt, meine Damen und Herren.
Nun sind aber trotz des goldenen Handschlags und trotz Altersteilzeit besonders im Mittelschulbereich und in den Gymnasien noch weit mehr Lehrerinnen und Lehrer an unseren Schulen, als Stellen vorhanden sind. So verhandelte also die Staatsregierung vor drei Jahren mit den Gewerkschaften einen Teilzeitvertrag, auch um auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten zu können. Wir sind ja heute Morgen schon darauf eingegangen. Wir in der Fraktion der CDU hatten unseren damaligen Minister Steffen Flath darum gebeten, neben einem Sockelbetrag für alle eine leistungsabhängige Entlohnung bis hin zu 100 % besonders für die Leistungsträger an unseren Schulen in diesem sogenannten Bezirkstarifvertrag zu verhandeln.
Genau, Thomas! – Denn Leistungsorientierung liegt nicht nur im Interesse der Arbeitgeber; sie unterstützt auch die Motivation und Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer und stellt einen wichtigen Beitrag zur Gerechtigkeit im öffentlichen Dienst dar. Leistungsorientierung als Instrument der Personalführung initiiert zusätzliche Kommunikationsprozesse zwischen Führungskräften und Mitarbeitern. Sie führt damit zur Verbesserung des Verständnisses zwischen den Belangen der Arbeitgeber und den Erfordernissen für eine gute Personalführung und gerechte und leistungsorientierte Entlohnung.
Meine Damen und Herren – das sage ich jetzt als einer, der 20 Jahre vor der Klasse stand –: Glauben Sie doch bitte nicht, dass alle Lehrerinnen und Lehrer den hier von Frau Falken geäußerten hehren Zielen nachstreben und sich ausschließlich um ihre Aufgabe kümmern. Mit bestem Wissen und Gewissen: Es gibt unter unseren Lehrerinnen und Lehrern auch einfach Stundenhalter, die ihren Job in der Schule abdienen, und Feierabend. Insofern ist eine solche Motivation auch über den wichtigsten Körperteil des Menschen, wie Georg Milbradt sagte, das Portemonnaie, durchaus wichtig.
Aber schon hier zeigte das Ergebnis, dass sich die mitgliederstärkste Lehrergewerkschaft Sachsens – eine Vertreterin davon haben Sie gerade gehört – nicht damit anfreunden konnte und „gleicher Lohn für alle“ festgeschrieben wurde; und das, meine Damen und Herren von der FDP, ist so, denn ein Vertrag hat immer zwei Unterschriften darunter.
Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst durch die Tarifgemeinschaft der Länder und den Tarifpartner ver.di im Jahre 2007 wurde erstmals verpflichtend der Einstieg in die Leistungsorientierung durch die Tarifpartner vereinbart. Dieser Schritt wurde auch in unserer Fraktion ausdrücklich begrüßt. Mit der Vereinbarung „neue Instrumente zur Leistungsorientierung“ haben die Tarifparteien die Reformfähigkeit des öffentlichen Tarifrechts nachgewiesen.
Im Rahmen entsprechender Zielvereinbarungen oder Leistungsbewertungen wurde es möglich, individuelle Leistungen nach objektiven Gesichtspunkten einzuschätzen und diese Wertung zur Grundlage eines individuellen finanziellen Leistungsentgeltes zu machen – ob in Form von Einmalzahlung, befristeten Leistungszahlungen, leistungsabhängigen Aufstiegen in den Entgeltstufen oder ertragsorientierten Zahlungen. Damit war es nun möglich, in Anlehnung an die dynamische Entlohnung in der freien Wirtschaft auch den öffentlichen Dienst leistungsorientierter zu gestalten. Anfangs von 1 % der Lohnsumme ausgehend, sollte eine kontinuierliche Steigerung auf 8 % erfolgen. So weit zum Tarifvertrag von 2007.
Der Freistaat Sachsen hat diese Möglichkeiten besonders auch bei unseren Lehrerinnen und Lehrern konsequent und umfassend angewendet. Wir in der Fraktion hatten uns gemeinsam mit einigen Lehrergewerkschaften, nämlich dem Philologenverband und dem Sächsischen Lehrerverband, ernsthaft Gedanken darüber gemacht, wie die Kriterien zur Ausgestaltung dieser künftigen 8 % aussehen könnten. Schon das war nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig, weil auch da die Interessen auseinandergehen.
Darüber hinaus – das hat mein Vorredner schon dargestellt – hat der Freistaat bereits im Jahr 2001 mit der Bereitstellung von entsprechenden Leistungsprämien außerhalb des Tarifvertrages für besonders engagierte Pädagoginnen und Pädagogen begonnen und nach zweijähriger Pause ab dem Jahr 2005 fortgesetzt. Die Motivation, die durch solche Leistungsprämien individuell honoriert wurde, hat nachweislich auch andere Kollegen positiv beeinflusst.
Immerhin konnten je nach Jahr 6 bis 10 Millionen Euro hierfür an die Leistungsträger vor Ort ausgezahlt werden.
Nun, meine Damen und Herren, haben wir seit einigen Tagen einen erneuten Tarifabschluss für alle Bediensteten der 16 Bundesländer, den wir einerseits begrüßen, weil ein schneller Abschluss folgte und uns weiterer Unterrichtsausfall an unseren Schulen erspart geblieben ist; andererseits ist aber die Leistungsorientierung in Form des Leistungsentgeltes nun leider nicht mehr Bestandteil des bestehenden Tarifvertrages zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Offensichtlich haben sich hier die Gewerkschaftsbosse mit ihrer leistungsfeindlichen Auffassung durchgesetzt – leider.
Du kannst mich dann aufklären.
Nun wird aber – wir bedauern das ausdrücklich – ein erst vor zwei Jahren eingeschlagener Weg zu mehr Leistung im öffentlichen Dienst wieder verlassen. Wir betrachten das nicht nur vor dem Hintergrund wegfallender Anreize für die Arbeitnehmer als bedauerlich; auch das Image des öffentlichen Dienstes in der Wahrnehmung unserer Bevölkerung wird darunter leiden.
Wir sind darüber nicht glücklich, aber wir akzeptieren gleichzeitig das Ergebnis der Verhandlungen. Tarifautonomie ist ein grundgesetzliches Recht der Partner – also Arbeitgeber auf der einen und Gewerkschaften und Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Dieses Recht wollen wir gewahrt wissen und mischen uns daher nicht ein, trotz unterschiedlicher Auffassungen. Wir haben nicht das Recht dazu, und das ist auch gut so.
Insofern, meine Damen und Herren von der FDP, werden wir Ihren Antrag ablehnen. Auch einen Austritt aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder sehen wir keinesfalls als notwendig und gut an. Der Freistaat Sachsen ist dort gut vertreten und sieht aus unserer Sicht sein Recht dort gewahrt. Was ein Austritt aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder bedeutet, sehen wir jetzt an der Entwicklung der Lehrerzahlen in Berlin, die dann auch gern Richtung Süden wandern.
Damit komme ich zum dritten Teil, dem Schluss.
Friedrich Christoph Oetinger, der von 1702 bis 1782 lebte, hat eine sehr kluge Lebensweisheit hinterlassen, die da lautet: „Herr, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Gib mir den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann. Und gib mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.“
Diese Weisheit wünsche ich auch Ihnen von der Halbtagsprofipolitikerfraktion.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu heute ungewöhnlicher Stunde möchte ich zu Schwerpunkten der künftigen Wohnungsförderung einen Rückblick und einen Ausblick geben. Ich fange logischerweise mit dem Rückblick an.
1974, als ich noch ein junger Mann war und in Dresden studierte, erschien auf Amiga die zweite Langspielplatte von Reinhard Lakomy. Sie hieß: „Lacky und seine Geschichten“. Er schrieb und sang ein Lied, das sicher viele
von Ihnen kennen. Dieses Lied ist mir einige Male in meinem Leben wieder begegnet: „Das Haus, wo ich wohne“. Er schrieb: „Das Haus, wo ich wohne, das ist nicht sehr schön, so dunkel und muffig, na ja, 1910. Das Klo, das ist innen. Das ist schon enorm. Da sitz’ ich und grüble über Inhalt und Form.“
Die weiteren Strophen fangen dann an: „Das Haus, wo ich wohne, ist wirklich nicht schön“, oder „… geht mir aufs Gemüt“.
Aber solche Zeilen konnten die SED-Zensoren nicht stehen lassen und so musste Genosse Lakomy eine
weitere Strophe hinzudichten. Die hatte es so ein kleines bisschen in sich: „Das Haus, wo ich wohne, das steht nicht mehr lang’. Es gibt ja bekanntlich ein Neubauprogramm. Bis 1990, so sagt die Partei, sind wir aller Wohnraumsorgen frei.“
Welche Weitsicht im Jahr 1974!
Nur eben, wie wir wissen, meine Damen und Herren, kam es ganz anders – und ohne diese Partei. Die sozialistische Planwirtschaft, die ihr Wohnungsprogramm auf der grünen Wiese abwickelte und in den Innenstädten das Programm „Ruinen schaffen ohne Waffen“ verwirklichte, hat es nicht geschafft,
das Wohnungsproblem ihrer Bürger aus der Welt zu schaffen. Das Problem hat sich erst mit der friedlichen Revolution und der Einführung der sozialen Marktwirtschaft bei uns in Sachsen und in den anderen neuen Ländern in einem atemberaubenden Tempo gelöst, und das war gut so, insbesondere für die Wohnungssuchenden und für die Mieter.
Aber sowohl das Erbe der DDR als auch dieser gigantische Bauboom, gepaart mit der demografischen Entwicklung, bereiten uns nunmehr neue Sorgen, auf die es zu reagieren gilt.
In den kommenden elf Jahren wird sich die Einwohnerzahl Sachsens von aktuell 4,2 Millionen um etwa 350 000 verringern. Das bedeutet auch einen Rückgang der Anzahl der Haushalte im gleichen Zeitraum, und zwar um etwa insgesamt 170 000.
Angesichts der bereits aktuell 334 000 leer stehenden Wohnungen in ganz Sachsen ist es eine gewaltige Aufgabe, den bestehenden Wohnungsbestand an den derzeitigen und vor allem an den zu erwartenden Wohnungsbedarf anzupassen.
Könnten Sie vielleicht einmal ans Mikrofon gehen? Das Gequatsche von der Seite geht mir ein bisschen auf den Keks. Entschuldigen Sie bitte, Herr Professor.
Für uns ergab oder ergibt sich durch den notwendigen Anpassungsprozess die Chance, die Städtebauförderung grundsätzlich und vor allem auch qualitativ neu auszurichten, und zwar auf schrumpfende Städte und älter werdende Bevölkerung. Hier hat der Freistaat übrigens schon frühzeitig reagiert und bereits vor acht Jahren einen Paradigmenwechsel weg von der wachstumsorientierten Städtebau- und Wohnungsförderung vollzogen. Wenn man so will, heißt das Motto jetzt: Qualität statt Quantität. Immerhin haben die Wohnungsunternehmen im Zeitraum
der letzten sieben Jahre bereits 85 000 Wohneinheiten rückgebaut.
Bei der Revitalisierung der Innenstädte sowie dem Erhalt deren wertvoller Bausubstanz sind wir allerdings ein gutes Stück vorangekommen. Wenn man sich die Zentren unserer sächsischen Innenstädte heute im Vergleich zu 1990 ansieht, dann kann man von einer beeindruckenden Verwandlung sprechen. Ich meine durchaus nicht nur die Großstädte Leipzig, Dresden und Chemnitz. Nein, auch die vielen, um nicht zu sagen alle Mittel- und Kleinstädte unserer sächsischen Heimat haben sich zu wahren Schmuckstücken entwickelt.
Doch auch der Rückbau nicht mehr benötigter Wohngebäude und die Schaffung eines lebenswerten Wohnumfeldes durch vielfältige Aufwertungsmaßnahmen wurden vielerorts mit erstaunlichem Ideenreichtum verfolgt und auch von der Staatsregierung beispielsweise mit dem Programm „Ab in die Mitte“ noch einmal direkt unterstützt. Immerhin sind in solche Maßnahmen seit 1991 Finanzhilfen von über 3,8 Milliarden Euro an 224 Gemeinden mit insgesamt 709 Fördergebieten geflossen.
Doch auch die Probleme bei der Stadtbauförderung möchte ich nicht verschweigen. Das ist auch ein Grund, weshalb die neue Verwaltungsvorschrift unseres Innenministeriums „Städtebauliche Erneuerung“ in Kraft gesetzt wurde.
Für die dabei entstehenden Probleme und Fragen haben wir also nicht zuletzt in dieser Verwaltungsvorschrift „Städtebauliche Erneuerung“ des Innenministeriums adäquate Antworten formuliert, auf die ich in meiner zweiten Runde mit der Überschrift „Ausblick“ eingehen möchte.
Ich danke Ihnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein kurzes Wort zu Herrn Dr. Friedrich: Sie sind gelernter Mathematiker. Wie Sie bei verringerter Bevölkerungsanzahl mit großflächigen Mietverringerungen eine größere Auslastung der Wohnungen bekommen wollen, das ist Ihr Geheimnis. Das dürfte mathematisch überhaupt nicht aufgehen. Wenn Sie im nächsten Satz sagen, dass die Gründerzeithäuser unrentierlich und damit sehr schlecht zu sanieren sind, dann widerspricht das Ihrer ersten Aussage noch einmal. Da gehe ich mit Ihrer Aussage nicht d’accord. Das ist auch in sich nicht stimmig und passt nicht zu Ihrer Ausbildung als Mathematiker. Sie wissen das besser.
Meine Damen und Herren! Ich hatte versprochen, im Folgenden aufzuzeigen, welchen Weg wir gehen werden – auch für Herrn Dr. Gerstenberg und für Herrn Gansel, der ebenfalls zuhören kann. Ich bin überzeugt, dass dieser Weg erfolgreich sein wird. Ich denke, Herr Dr. Jürgen Martens hat hier schon Wesentliches beigebracht. Ich glaube, wir sind ziemlich d’accord auf dieser Strecke.
Ziel der Städtebauförderung im Freistaat Sachsen sind die Stärkung der Innenstädte und der Erhalt der historischen Stadt- und Ortskerne. Kurz gesagt: Wir brauchen lebendige Innenstädte, in denen Wohnen, Handel, Dienstleistung, Kultur, Bildung, Freizeiteinrichtungen und Naherholung nebeneinander und miteinander existieren.
Um das erreichen zu können, war es zunächst notwendig, die finanziellen Ressourcen – sprich: die unterschiedlichen Förderprogramme – strategisch abzustimmen. Mit der hier genannten neuen Verwaltungsvorschrift wird das Förderverfahren künftig wesentlich vereinfacht. Diese Tatsache hat unter anderem zur Folge, dass der Spielraum der Kommunen bei der Verwirklichung ihrer städtebaulichen Ziele deutlich größer wird, da sie beispielsweise auch die Förderung Privater selbst bewerkstelligen können.
Auch das ist ein wesentliches Ziel der künftigen städtebaulichen Entwicklung: Wir wollen mehr Selbstnutzer, Familien und ältere Generationen mit lukrativen finanziellen Anreizen erreichen, beispielsweise mit der vierzigprozentigen pauschalierten Förderung mit Aufschlag in Höhe von weiteren 25 % für Denkmale oder stadtbildprägende Gebäude. Denn das ist genau die Zielrichtung, die wir verfolgen: die Konzentration der Fördermittel auf Stadtquartiere aus der Zeit von 1870 bis 1949 auch und vor allem in unseren Klein- und Mittelstädten.
Wir wollen die vorhandene Leistungsbereitschaft der Bürger mobilisieren, um damit letztlich auch die Basis für mehr Beschäftigung und bessere Lebensqualität zu legen. Um das Wohnumfeld in den Innenstädten weiterhin zu verbessern, gehört es selbstverständlich auch dazu, Kindertagesstätten, Schulen und Horte auf Vordermann zu bringen. Entsprechende Maßnahmen können hier zukünftig – und das ist neu für Sachsen – bis zu 100 % gefördert werden, wenn die Gebäude im Fördergebiet liegen, vor 1949 errichtet wurden und außerdem die Schulhausbauförderung nicht greift.
Aber auch völlig neue finanzielle Möglichkeiten wurden im Rahmen des Stadtumbaus geschaffen. Wer künftig in ein Wohngebäude zieht, das alt ist, also vor 1949 errichtet wurde, kann mit einer bis zu 1 500 Euro hohen Umzugsprämie gefördert werden. Das gilt natürlich pro Haushalt und soll ebenso wie die bereits genannten Maßnahmen dafür sorgen, die Innenstädte weiter zu beleben.
Darüber hinaus sind wir auch daran interessiert, die Wohnungseigentumsquote weiter zu erhöhen. Zu diesem Zwecke werden im Rahmen der Förderrichtlinie „Wohnungseigentumsbildung“ zinsgünstige öffentliche Darlehen mit einem Zinssatz von 2,5 % ausgereicht, wenn das Darlehen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Modernisierung einer selbstgenutzten Immobilie steht.
Auch der Umweltschutz sowie die Mehrgenerationenwohnung bilden weitere Schwerpunkte unserer künftigen Städtebauförderung.
Entsprechend der Förderrichtlinie „Energetische Sanierung“ wurden im Jahr 2007 immerhin knapp 500 Projekte mit einem Darlehensvolumen von 15 Millionen Euro umgesetzt. Herr Dr. Gerstenberg, SAENA ist Ihnen sicherlich auch ein Begriff, eine bei der Sächsischen Aufbaubank gebildete entsprechende Beratungsgruppe.
Auch die Förderrichtlinie „Mehrgenerationenwohnung“ wurde rege in Anspruch genommen. Hierbei sollen vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung vor allem innerstädtische Wohnquartiere an veränderte Wohnbedürfnisse angepasst und generationenübergreifende Wohnformen geschaffen werden. Meine Damen und Herren, im Jahre 2007 wurden in diesem Bereich 65 Projekte mit einem Darlehensvolumen von 9,7 Millionen Euro umgesetzt.
Sie sehen, im Bereich Stadtentwicklung – und nicht nur dort – haben wir uns in Sachsen seit Langem auf die Herausforderungen der Zukunft eingestellt. Wir haben, denke ich, klare Ziele und sind auf einem guten Weg.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Herrmann, mit der Debatte um die Große Anfrage „Menschen ohne Papiere in Sachsen“ haben wir die Möglichkeit, ein paar grundlegende Gedanken über die Lebenssituation illegal in unserem Land lebender Menschen und über die illegale Zuwanderung zu verlieren.
Ziel Ihrer Anfrage war es, herauszufinden, über welche Informationen die Staatsregierung verfügt und wie illegal in unserem Land lebenden Menschen soziale Mindeststandards eingeräumt und ihre Menschenrechte geachtet werden, um damit im Ergebnis den Handlungsbedarf in Sachsen zu ermitteln.
Meines Erachtens ist diese Anfrage nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet worden. Dass einige Fragen
nicht beantwortet wurden, liegt einfach daran, dass eine quantitative Erfassung sehr schwierig ist. Frau Herrmann, Sie schreiben in Ihrem Hintergrundpapier zur Großen Anfrage Folgendes: „Es liegt in der Natur der Sache, dass es keine genauen Zahlen darüber gibt, wie viele Illegalisierte in Sachsen leben. Schließlich müssen sich diese Menschen vor den staatlichen Behörden verstecken, um hier leben zu können.“ Und weiter: „Dass die Staatsregierung nach eigenen Angaben keine Schätzungen unternimmt, deutet schon darauf hin, dass sie diese Menschen nicht wahrnehmen will.“
Das sind für mich zwei Aussagen, die sich widersprechen. Für mich bedeutet diese Antwort der Staatsregierung eher, dass sie sich nicht an Spekulationen beteiligt. Ihre Aussage aber wirft mehr Fragen auf, als sie Klarstellungen herbeiführt.
Im Gegensatz zu dem in der Begründung Ihrer Anfrage zitierten Jesuitenpater Jörg Alt, der 1999 eine empirische Studie zur Situation von Menschen ohne Papiere auch in Leipzig durchgeführt hat, ist es für eine staatliche Stelle nahezu unmöglich, diesen Personenkreis vollumfänglich zu erfassen. Hinzu kommt, dass Schätzungen, die auf fragilen Hochrechnungen, auf Aufgriffszahlen der Bundespolizei, auf der polizeilichen Fallstatistik bzw. auf Daten zur illegalen Beschäftigung beruhen, die Wirklichkeit nur sehr verzerrt wiedergeben und natürlich auch die Gefahr von Mehrfachzählungen derselben Person nicht ausschließen können. Weiterhin sagen Sie ja selbst in der Begründung, dass es sich bei den Zahlen von Herrn Alt auch nur um ungefähre Fallzahlen handelt. Auch in Ihrem eigenen Interesse sollte Ihnen, da Sie die Interessen dieses Personenkreises vertreten, eine genaue Zahl wichtig sein, einfach deswegen, um einen Missbrauch durch links- und rechtsextremistische Parteien zu verhindern.
Weiterhin, meine Damen und Herren, wird der Staatsregierung vorgeworfen, darauf zu setzen, einreisewillige Personen vor allem durch verstärkte Grenzkontrollen von der Einreise abzubringen. Frau Herrmann hat das gerade noch einmal ausgeführt: „So führt die sächsische Polizei seit dem Schengen-Beitritt von Polen und Tschechien weitaus mehr Fahrzeugkontrollen durch als zuvor.“
Ich glaube, es dürfte auch Ihnen klar sein, dass diese Fahrzeugkontrollen nicht vorrangig das Ziel verfolgen, Einreisewillige von der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland abzuhalten. Wir haben uns im Hohen Haus schon mehrfach mit den Sorgen der Bevölkerung insbesondere im grenznahen Raum, mit dem Anstieg von Einbruchs- und Kfz-Kriminalität und mit dem Sicherheitsempfinden der Menschen besonders im Grenzgebiet beschäftigt. Mein Kollege Volker Bandmann ist ein Sachwalter dieses Geschehens. Dabei wurde wiederholt deutlich gemacht, dass gerade Fahrzeugkontrollen effektive Maßnahmen darstellen, um Präsenz zu zeigen sowie der Kriminalität entgegenzutreten.
Eines sollte man aber in diesem Zusammenhang nicht vergessen: Bei diesen Kontrollen wurde in den vergangenen Jahren eine nicht unerhebliche Zahl von Menschen
schmugglern festgenommen, die Personen unter schlimmsten Bedingungen nach Deutschland einschmuggeln wollten. Es gab Fälle, in denen sich Menschen in akuter Lebensgefahr befanden – Austrocknung, Sauerstoffmangel –, als sie bei den Fahrzeugkontrollen gefunden wurden.
Das untermauert übrigens Stefan Luft in seiner Broschüre „Ausländerpolitik in Deutschland“. Ich zitiere: „Schleuser sind keine humanitär motivierten Fluchthelfer. Nahezu 100 % der an der Grenze tätigen Schleuser“ – so die Oberstaatsanwältin Nowotny aus Görlitz – „wollen durch ihre Taten finanziellen Vorteil erlangen und sehen oft in diesen Delikten die Chance für schnellen Reichtum und einfach verdientes Geld. Bei den Menschenhändlern handelt es sich um profitgierige und hochgradig gnadenlose Kriminelle.“
All das darf man nicht vergessen, wenn man gegen die polizeilichen verdachtsunabhängigen Kontrollen im grenznahen Raum wettert.
Zum Ende, meine Damen und Herren, möchte ich aber allen noch einmal ganz deutlich sagen: Illegal in diesem Land lebende Personen verstoßen gegen § 95 des Aufenthaltsgesetzes. Hierbei handelt es sich um eine Strafvorschrift, deren Missachtung mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden kann. Es handelt sich also um eine Straftat, und es bleibt eine Straftat, auch wenn wir wissen, dass sich viele dieser Menschen als Wirtschaftsflüchtlinge bei uns aufhalten, weil sie bei uns in Deutschland illegal immer noch besser leben können als legal zu Hause.
Leider sind auch Kinder dabei, die mit ihren Eltern nach Deutschland gekommen sind. Es ist also immer eine Gratwanderung zwischen Humanität und Rechtsanwendung, die wir hier vornehmen müssen – und das auch noch, obwohl wir seit dem 1. Januar 2005 ein neues Zuwanderungsgesetz haben. Dieses Gesetz regelt nach jahrelanger, auch konträrer Diskussion die reguläre Zuwanderung in unser Land neu und gibt auch solchen Menschen die Möglichkeit, legal in unser Land einzureisen.
Aber ein Menschenrecht auf das Leben in Deutschland gibt es nicht. Es gibt ein Menschenrecht, dass jeder in seinem Land leben kann, von dort ausreisen kann und in sein Land wieder zurückkehren kann.
All dies dürfen wir nicht vergessen. Es ist bedenklich, wenn mit solchen Entschließungsanträgen sozusagen dazu aufgerufen wird, gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Bei aller berechtigten Sorge um das Wohlergehen dieses hier genannten Personenkreises kann dies nicht der Weg sein, dass der Sächsische Landtag die Staatsregierung auffordert, geltendes Recht zu brechen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir als Koalition haben damit natürlich größere Bauchschmerzen, wie Sie bereits wissen. Die Punkte, die
Sie, Frau Herrmann, genannt haben, würden zum einen zu Rechtsverstößen führen, zum anderen gibt es schon Weichenstellungen, wie uns das Frau de Haas und der Minister bereits dargestellt haben. Ich denke dabei insbesondere an die Erfüllung der Schulpflicht. Von der Meldepflicht wollen wir auch nicht abgehen.
Meine Damen und Herren! Wir haben in Deutschland eine Asylpolitik, wir haben ein Asylbewerbergesetz und ein Asylbewerberleistungsgesetz, die den Verfolgten umfassenden Schutz gewähren. Wir sind in Europa eines der Länder, die das meiste machen, was insbesondere die Kriege im ehemaligen Jugoslawien
und die Aufnahme der Menschen hier bewiesen hat. Wir tun also eine Menge. Wir haben seit dem Jahre 2005 das Zuwanderungsgesetz. Auch diesbezüglich ist eine legale Zuwanderung nach Deutschland besser möglich. Ich bin der Meinung, dass diese Entschließungsanträge diesen Zweck nicht erfüllen.
Frau de Haas sagte, eine irreguläre Regelung ist eine Herausforderung an den Rechtsstaat. Ich möchte nicht, dass wir hier Schleusen aufmachen, die illegales Handeln weltweit befördern. Dpa meldet heute: „Die Bundespolizei hat“ heute „am Donnerstag in Leipzig drei mutmaßliche Schleuser verhaftet. Es wurden 16 Wohnungen in Leipzig und eine Autovermietung in Döbeln durchsucht, teilte die Bundespolizei mit. Bei den Verhafteten handelt es sich um zwei Asylbewerber und einen Deutschen mit ausländischen Wurzeln. Sie sollen als Mitglieder einer von Leipzig aus gesteuerten Schleuserorganisation Autos und Fahrer besorgt haben, um Iraker illegal nach Europa zu bringen. Bereits vor der Aktion in Leipzig wurden laut Bundespolizei acht Fahrer und 65 Iraker an der illegalen Einreise nach Deutschland gehindert.“
„Es waren 200 Beamte im Einsatz. Die Verdächtigen sitzen in U-Haft.“
Meine Damen und Herren! Ein Zuviel auf dieser Strecke kann auch dazu führen, dass immer mehr Menschen von derartigen Schleusern mit viel Geld nach Deutschland gelockt werden, und das wollen wir nicht.
Danke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das sind starke Worte, die wir eben gehört haben: Überfremdungsallianz, antideutsche Medienmafia, Bürgerkriegskonzept, Ausländermassen. Genau das Vokabular haben wir hier erwartet und nichts anderes. Die Haarnadelkurve wird wohl hoffentlich die NPD aus diesem Landtag heraustragen, meine Damen und Herren.
Natürlich haben uns alle die gewaltsamen und brutalen Auseinandersetzungen am 8. März 2008 in der Stadt Leipzig entsetzt. Aber bereits im Herbst 2007 war es der Leipziger Polizei immer wieder gelungen, aggressive Auseinandersetzungen zu verhindern und die Lage in Leipzig zu beruhigen. In der Folgezeit hatte die Polizei ihre Präsenz in der Innenstadt deutlich erhöht. Dennoch ist es am 8. März 2008 zu einer Eskalation gekommen, die mit der Tötung eines Besuchers endete – leider. Die Polizei hat auch an diesem Abend getan, was in ihren Kräften stand.
Sie hat umsichtig gehandelt und weitere Auseinandersetzungen mit Personenschaden verhindert. Im Nachgang wurde eine 29-köpfige Sonderkommission gebildet. Wir als Koalitionsfraktion unterstützen die mit Nachdruck geführten Ermittlungen zur Aufklärung. Allen beteiligten Kräften der Polizei und Justiz gilt unser Respekt, verbunden mit dem Wunsch für eine erfolgreiche und lückenlose Aufklärung.
Ein Teil davon – dazu komme ich noch – ist bereits passiert. Ich hoffe, dass es auch dazu führt, dass unser Leipzig nicht in dieses falsche Licht gerückt wird, wie das eben der Herr Apfel hat machen wollen.
Meine Damen und Herren! Leipzig wurde 1015 erstmals erwähnt. Wir feiern also in Bälde die tausendste Wiederkehr dieser ersten urkundlichen Erwähnung. Im Jahre 1190 wurden die Oster- und Michaelismärkte bestätigt, 1268 das Geleitschutzprivileg erlassen, das den Grundstein für den Fernhandel unserer Stadt legte. Leipzig ist somit die älteste Messe der Welt. 1497 wurde sie zur Reichsmesse erhoben. Kaiser Maximilian I. hat das Messerecht bestätigt und damit stiegen Leipzig und die Leipziger Messe in den folgenden Jahrhunderten zu einem internationalen Handelsplatz, zu einem internationalen Messestandort auf.
Internationalität ist ein Markenzeichen für Leipzig, ist Tradition und zugleich Richtschnur für unsere Zukunft. Das haben auch die beiden Diktaturen im vergangenen Jahrhundert nicht zerstören können.
Es gibt heuer in Leipzig viele Projekte, Partnerschaften und Netzwerke, die schon aus sich heraus sprechen. Leipzig unterhält beispielsweise zu 13 Städten weltweit aktive partnerschaftliche Beziehungen. Seit 1992 ist unsere Stadt Mitglied im Netzwerk der Euro-Citys. Mit seiner Universität ist Leipzig eine Stadt der Studenten, die aus aller Welt in unsere Stadt zum Studieren kommen und herzlich willkommen sind.
Diese Weltoffenheit steht massiv der eben gehörten Fremdenfeindlichkeit der NPD entgegen. Was die Menschen brauchen, sind ausländische Investoren.
Wir brauchen kluge Köpfe, die uns mit ihren Ideen unterstützen. Aber, meine Damen und Herren, was wir nicht brauchen, ist die NPD!
Beim Durchlesen dieser Anfrage ist Ihnen sicher klar geworden, welchen Zweck die NPD damit verfolgt hatte. Einmal mehr geht es dieser Fraktion um nichts anderes, als ausländerfeindliche Ressentiments zu bedienen, Stimmung gegen Fremde und Ausländer zu machen und Skandalisierung zu betreiben. Damit soll unserem Rechtsstaat die Vertrauensgrundlage entzogen werden. Polizei, Justiz und die Stadt Leipzig sollen als machtlos gegenüber der angeblichen Ausländer- und Bandengefahr dargestellt werden. All das ist so durchsichtig wie falsch.
Unsere Behörden sind sehr wohl in der Lage, angemessen und mit allen verfügbaren rechtsstaatlichen Möglichkeiten
auf die Ereignisse des 8. März zu reagieren. Auf falsche Ratschläge auf dem Rücken der hier lebenden Ausländer verzichten wir gern. Die NPD sollte vor ihrer eigenen Haustür kehren, bei ihren freien Kräften, beim Sturm 34 und den Skinheads Sächsische Schweiz. Dabei handelt es sich nicht um sogenannte ausländische Banden, sondern um von ihnen favorisierte hiesige Schlägertrupps.
Von diesen verbrecherischen Gruppen geht in der Tat eine große Gefahr für die Menschen, für unser Land und für unsere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aus. Doch hierzu verliert die NPD aus nahe liegenden Gründen kein einziges Wort. Das, meine Damen und Herren, ist der eigentliche Skandal an der Geschichte.
Ich will es noch einmal ganz deutlich sagen: Wir verurteilen jede Art von Gewalt, egal, von wem sie ausgeht. Die Täter müssen ermittelt und bestraft werden, und zwar ohne Rücksicht auf Ansehen und Herkunft der Person. Dass es in Leipzig ein Problem mit gewalttätigen Ausländern gab, wissen wir. Dagegen geht die Polizei vor. Da wird nichts geschönt, aber auch nichts übertrieben. Gegen 30 Gewalttätige, darunter auch ausländische Bürger, wird wegen Körperverletzung und Landfriedensbruch ermittelt. Die Ermittlungen sind zurzeit abgeschlossen. Ein Rädelsführer steht kurz vor der Abschiebung. Wenn die Behörden der Stadt Leipzig hier rechtzeitig gehandelt hätten und die Ausländerbehörde der Stadt Leipzig so konsequent gearbeitet hätte wie unsere Polizei, wäre er bereits abgeschoben worden.
Die 29 Beamten der Soko ermitteln weiter wegen des Tötungsdelikts an dem Unbeteiligten. Den Angehörigen und Freunden des Opfers gilt unser Mitgefühl.
Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen und mit Sicherheit alle demokratischen Parteien im Sächsischen Landtag haben ein großes Interesse an der Aufklärung der Vorkommnisse, aber in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Die Schaffung von mehr Ordnung und Sicherheit ist und bleibt eine Hauptaufgabe der sächsischen Politik. Die Koalitionsfraktionen setzen alles daran zu gewährleisten, dass unsere sächsischen Sicherheitskräfte diesen Aufgaben auch künftig jederzeit gewachsen sind. Wir werden mit dem kommenden Haushalt sicherstellen, dass unsere sächsische Polizei personell und technisch modern aufgestellt ist. Darüber werden wir sicher in den nächsten Wochen hier verhandeln.
Noch eins, meine Damen und Herren: Der Fall Michelle in Leipzig zeigt deutlich, dass die NPD vor nichts zurückschreckt
und selbst den tragischen Tod des Mädchens für ihre braune Propaganda missbraucht. Wir trauern um das Mädchen und hoffen, dass auch dieser Täter bald gefasst
wird. Wir verabscheuen aber die Art und Weise der Polemik der NPD.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir nun, meine Sicht der Dinge vorzutragen.
Ich danke erst einmal für den Anstoß zu dieser Debatte; denn sie scheint mir auch hier in diesem Raum sehr wichtig zu sein, Herr Herbst, und ich stimme voll mit dem überein, was Sie bisher gesagt haben. Die von Ihnen
zitierte Studie der Freien Universität Berlin ist natürlich ein erstaunliches Dokument. Es ist schon erschreckend, wenn Schüler in Bayern oder in Hessen besser über die DDR Bescheid wissen als die Schüler in Berlin und Brandenburg. Ich weiß nicht, wie die Schüler in Sachsen bei einer entsprechenden Befragung geantwortet hätten.
Was steckt eigentlich hinter einer solchen Entwicklung? Ist es Ignoranz, ist es der fehlende Wille, sich seiner eigenen Vergangenheit zu stellen, oder die fehlende persönliche Betroffenheit?
Klaus Schroeder, der Forschungsleiter der Freien Universität Berlin, beschreibt es in der „Welt“ wie folgt: Verantwortlich dafür sind die nach wie vor bestehende DDRSystemverhaftung vieler Elternmilieus und die DDRfreundliche Orientierung vieler ehemaliger DDR-Lehrer, die laut Schroeder die Schülerbefragung zum Teil sogar aggressiv zu verhindern und mitunter auch zu manipulieren versuchten.
Was in den Köpfen beispielsweise vieler junger Berliner als DDR-Vorbild vorherrscht, beschreibt Schroeder resümierend: Es ist die Vorstellung eines ärmlichen, skurrilen und witzigen Landes, das aber irgendwie sehr sozial war. Die DDR lebt als sozial verklärte und politisch verharmloste Gesellschaft fort. Der menschenverachtende Diktaturcharakter des SED-Staates ist erschreckend wenig präsent. Die Jugendlichen haben keine Bewertungsmaßstäbe wie Gewaltenteilung oder die Achtung der Menschenrechte im Kopf. Ostalgie zwischen Rennpappe, Nudossibrot und Witzen über Bananen als Mangelware, Puhdys und Karat als musikalische Helden eines Staates mit scheinbar sozialer Nestwärme. Renft kommt da schon nicht mehr vor, denn die waren ja verboten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Bild darf sich in den Köpfen junger Menschen nicht verselbstständigen; denn so würden wir ein großes Stück unseres Demokratieverständnisses verlieren.
Die DDR – das ist meine Sicht der Dinge – war ein totalitärer Staat mit einer Einheitspartei, deren Funktionäre ein System von persönlicher Vorteilnahme und Unterdrückung der Bürger und der freien Meinungsbildung aufgebaut und unterhalten haben.
Andersdenkende wurden mit Repressalien, persönlichen Angriffen, beruflichen Einschränkungen und Maßnahmen bis hin zu Haft und Zerstörung des eigenen Lebens und das der Familie überzogen. Menschen saßen ohne Grund und zu Unrecht in Gefängnissen und wurden körperlich misshandelt. Ein ganzes Land wurde belauscht und überwacht. Eine zentral geführte Mangelwirtschaft war nicht in der Lage, die eigene Bevölkerung ausreichend zu versorgen, während sich Parteifunktionäre an dem Erarbeiteten bereicherten.
Die Jugend wurde frühzeitig über die Schulen und die sogenannten gesellschaftlichen Organisationen wie die
Jungen Pioniere, die Freie Deutsche Jugend oder die Gesellschaft für Sport und Technik indoktriniert und für propagandistische Zwecke missbraucht. Millionen von Bürgern sahen für sich und ihre Familien keine Zukunft in der DDR und entzogen sich dem System durch Flucht und Ausreise.
Das, meine Damen und Herren, ist das Bild, das wir unseren Jugendlichen vermitteln müssen und das unsere Genossen von der Linkspartei – wir haben es vorhin gehört – so gern verniedlichen. Die DDR war kein Abenteuerspielplatz, sondern ein massiver Unrechtsstaat.
Entscheidend für die objektive Vermittlung der Geschichte der DDR ist der Wille der handelnden Personen, dieses Bild auch vorbehaltlos zu zeichnen. Dass dies in den neuen Bundesländern schlechter gelingt als in Bayern oder Hessen, muss uns auch in Sachsen zu denken geben. Wir haben genügend Ansätze in den sächsischen Lehrplänen, die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit und der SED-Diktatur entsprechend zu handhaben. Aber offensichtlich gelingt es uns nicht gut genug, das allen Schülern nahezubringen.
Wir müssen mit den sächsischen Pädagoginnen und Pädagogen über die Verallgemeinerungsfähigkeit guter Projekte diskutieren, die es in Sachsen gibt, und für deren Realisierung werben. Wir müssen uns aber gleichermaßen für die Bewahrung der Geschichte und der Erinnerung der Betroffenen stark machen, um einen möglichst umfassenden Eindruck von der ehemaligen DDR vermitteln zu können.
Daher bitte ich auch darum – und meine Bitte geht jetzt auch an unsere Ministerin für Wissenschaft –, die Initiative mit dem Ziel, an der Universität Leipzig eine Professur für DDR-Geschichte und die friedliche Revolution in der DDR einzurichten, zu unterstützen, um diese Felder auch wissenschaftlich fundiert zu untersuchen und auch für die Lehrerausbildung nutzbar zu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Aufgabe müssen wir gemeinsam ernst nehmen.
Die Instrumente dazu haben wir im sächsischen Schulsystem und in den Lehrplänen geschaffen. Es liegt an uns und an allen, die an der Erziehung und Bildung beteiligt sind, unsere jungen Menschen mit 40 Jahren SED-Diktatur bekannt zu machen und so zu verhindern, dass sich totalitäre Systeme gleich welcher politischen Strömung nicht wiederholen. Davon hatten wir weiß Gott genug.
Ich danke Ihnen.
Werte Frau Kollegin GüntherSchmidt, glauben Sie wirklich, dass Sie in der Lage sind, Biografien aus dem Ende der DDR-Zeit aus dem sicheren Hafen von Schleswig-Holstein her beurteilen zu können?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zweifellos ergaben sich mit der Weiterentwicklung des Schulnetzes und der Konzentration von Schulstandorten neue Herausforderungen an die Schülerbeförderung. Gleichwohl will ich aber feststellen, dass durch eine vernünftige Abstimmung vor Ort akzeptable Entfernungen zwischen Schul- und Wohnstandort gefunden werden konnten. Schließlich spielte dieser Aspekt bei der Schulnetzplanung, an der die Schulträger natürlich beteiligt waren, eine wichtige Rolle.
Wir sind uns der vorhandenen Probleme im Einzelfall bewusst und wollen sie auch nicht verharmlosen. Wir wollen sie in gemeinsamer Wahrnehmung der Verantwortung mit der dafür jeweils zuständigen Entscheidungsebene lösen. Das ist überzeugender und vertrauenerweckender als der Eindruck, es ließe sich alles von Staats wegen zentral vorgeben und praktisch umsetzen. § 23 des Schulgesetzes bestimmt die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger für die Schülerbeförderung. Diese Regelung allein wird dem Anliegen einer möglichst optimalen Ausgestaltung dieser Aufgabe gerecht. Die Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten sowie die örtliche Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV machen es sinnvoll, die Schülerbeförderung auf dieser Verantwortungsebene umzusetzen. Zu dieser grundsätzlichen Aufgabenregelung im Schulgesetz gibt es eine Reihe von weiteren gesetzlichen und verwaltungstechnischen Bestimmungen, die die Qualität und Ausgestaltung dieser regionalen Pflichtaufgabe normieren.
Genannt sei hier unter anderem das ÖPNV-Gesetz, das sich mit der Erstellung von Nahverkehrsplänen befasst. Die regionalen Aufgabenträger sind verpflichtet, Bedienungsstandards und Leistungsangebote für bestimmte Fahrgastgruppen, also auch für Schüler, festzulegen. Diese gesetzlichen Regelungen zusammen mit anderen Bestimmungen, wie der Straßenverkehrszulassungsordnung, der Straßenverkehrsordnung und dem Personenbeförderungsgesetz, bilden einen rechtlich stabilen Rahmen, die Schülerbeförderung bedarfs- und qualitätsgerecht umzusetzen. Dies kann aber nur im konkreten Vollzug vor Ort geschehen. Natürlich lassen sich damit Probleme nicht automatisch ausschließen. Abhilfe lässt sich aber letztlich in konkreten Einzelfällen nur dort schaffen, wo sie auftreten, und nicht durch allgemeine Einflussnahme von Landesseite, die sich weder rechtlich noch sachlich rechtfertigen lässt.
Insofern zielt auch die Forderung des vorliegenden Antrages in eine falsche Richtung. Dies gilt insbesondere
für Forderungen an Qualitätsverbesserung des Angebots, die entweder nur zwischen den Vertragspartnern regelbar sind oder, wie zum Beispiel die Gurtpflicht, durch vorhandene übergeordnete Gesetzlichkeit geregelt sind.
Meine Damen und Herren! Mehr Qualität und mehr Sicherheit in der Schülerbeförderung ist zweifellos auch ein Anliegen unserer Fraktion. Ich denke aber, dass es mit Weisungen und Einflussnahmen der Staatsregierung objektiv nicht getan ist, weil die Komplexität von geltenden rechtlichen Bestimmungen und insbesondere die daraus ableitbaren konkreten Abstimmungen zwischen den Verantwortlichen in den Landkreisen und kreisfreien Städten hier viel zielführender wirksam werden können. Unabhängig davon lässt sich belegen, dass landesseitig auf die Erfüllung dieser speziellen Aufgabe der Schulträger unterstützend, begleitend und auch normierend Einfluss genommen wurde und wird.
Ich will insbesondere auf die schon lange geltende gemeinsame Verwaltungsvorschrift des SMK, des SMI und des SMWA zur Schulwegsicherung und zur Beförderung von Schülern hinweisen. Hier wurden bereits frühzeitig Regelungen zur personellen und gesetzlichen Absicherung von Schulwegsicherungsmaßnahmen ebenso vereinbart wie Bestimmungen zur Beförderung von Schülern und die dazu notwendigen Bedingungen. Eine Reihe der im Antrag der FDP-Fraktion beschriebenen Forderungen ist hierzu bereits geregelt und bedarf lediglich der konkreten Ausgestaltung vor Ort. Durch die kontinuierlichen Gespräche zwischen Staatsregierung und dem Städte- und Landkreistag bietet sich zudem die Möglichkeit der Verständigung über aktuelle und neu hinzukommende Probleme, insbesondere bei der Ausweitung der Aufgaben der Schülerbeförderung.
Sicher stand und steht im Mittelpunkt dieses Verständigungsproblems die Verständigung des Landes bei der Erfüllung dieser Aufgaben. Es lässt sich aber auch belegen, dass nach Auslaufen des Sonderlastenausgleichs nach 1994 mit dem Schülernebenansatz in den allgemeinen Schlüsselzuweisungen im Finanzausgleichsgesetz eine differenzierte Beteiligung des Landes an den entstehenden Kosten vorhanden ist.
Im Antrag werden zu Recht auch Umsetzungsprobleme im Zusammenhang mit den Ganztagsangeboten genannt. Auch diese Konzepte werden bekanntlich im Zusammenwirken von Schulen und Schulträgern geplant und umgesetzt. Also müssen dort auch Fragen der Schülerbeförderung bereits vorab erörtert und geklärt werden.
Wenn man sich den gegenwärtigen kontinuierlichen Abfluss von Fördermitteln für die Ganztagsangebote vergegenwärtigt, kann man wohl nicht davon ausgehen, dass diese Angebote an Beförderungshemmnissen scheitern.
Nach der Sächsischen Landkreisordnung haben die Landkreise für weisungsfreie Aufgaben das Satzungsrecht. Es macht Sinn, gerade im Licht der eingangs
gemachten Ausführungen zur jeweils konkreten örtlichen Situation über die Gestaltung dieser Satzung gerade auf dieser Ebene zu entscheiden. Natürlich ergibt sich damit landesweit ein unterschiedliches Bild der Kostenbeteiligung. Aber diese Ungerechtigkeit ist letztlich Ausdruck der unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten und der Prioritätensetzung bei der Ausgestaltung kommunaler Selbstverwaltungsaufgaben. Insofern sind auch die Kreistage und nicht der Landtag das demokratisch legitimierte Organ zur politischen Willensbildung in dieser Frage.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion beleuchtet ein Anliegen, dem sich insbesondere die kommunale Ebene angesichts der Schulnetzplanung gestellt hat. Ich gehe davon aus, dass wir in konstruktiver Zusammenarbeit zwischen kommunaler und Landesebene auch zukünftig die möglicherweise anwachsenden Erfordernisse in diesem Bereich gemeinsam bewältigen werden. Ich bitte daher um Ablehnung des vorliegenden Antrages.
Ich möchte aber noch eine Anmerkung zu diesem Thema machen: Dem eigentlich wichtigen Thema, nämlich der Beteiligung der Eltern an den bestehenden Beförderungskosten, kann über diesen Weg ohnehin nicht entsprochen werden. Weder die Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie noch das Recht der Eltern auf Bestimmung des Bildungsweges der Kinder rechtfertigen zurzeit einen Anspruch auf vollständige Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch die öffentliche Hand.
Die Rechtsprechung hat hier klargestellt, dass eine Konzentration von Schulstandorten und dadurch notwendige Schülerbeförderungen diesen Anspruch nicht begründen. Da wir gerade in der letzten Woche einige Vorschläge zum Thema Schule gehört haben, wie etwa von Martin Dulig zum kostenlosen Mittagessen oder vom verehrten Kultusminister zum Schulfrühstück, möchte ich hier eines zu bedenken geben: Ich meine, wir sollten uns in den Haushaltsverhandlungen ernsthaft damit befassen, ob und wie wir den Elternanteil an der Schülerbeförderung prinzipiell ablösen können.
Ich halte es für ungerecht, dass die Eltern, deren Kinder schon längere Wege in Kauf nehmen müssen, da ihre Gemeinde keine Schule hatte oder hat, nun auch noch zur Erfüllung der Schulpflicht ihrer Kinder den Transport anteilig mitfinanzieren müssen. Das ist eine zweifache Benachteiligung dieser Kinder und ihrer Eltern. Dem Problem sollten wir uns wirklich stellen,
und zwar in der nächsten Haushaltsbesprechung.
Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hinter dem NPD-Entwurf „Gesetz zu einer bürgernahen Neuausrichtung der kommunalen Daseinsvorsorge“ verbirgt sich ein Sammelsurium von Vorschriften, das meines Erachtens fern von jeglicher kommunaler Praxis ist, und auch die Ergüsse eines Herrn Apfel, die wir eben gehört haben, ändern daran nicht allzu viel. Es werden Behauptungen postuliert, die mit der Wirklichkeit in unseren Städten und Gemeinden nichts zu tun haben. Die These, wie Sie in Ihren Zielsetzungen festzustellen glauben, dass, wie Sie schreiben, durch „Entscheidungsfindung hinter verschlossenen Türen der Bürger entmündigt“ oder „der Bürgerwille gar vorsätzlich
missachtet wird“, ist nicht nur abenteuerlich, sondern sie ist auch eine Beleidigung für alle unsere Mitbürger, die sich in Stadt- und Gemeindevertretungen, Kreistagen, Stadtbezirksbeiräten, Ortschaftsräten oder in anderen Beiratsgremien oder auch in Bürgerinitiativen für ihre Gemeinde, für ihre Stadt, für ihren Kreis, für uns und unser Gemeinwohl einsetzen.
Zur Unterfütterung Ihrer Postulate greifen Sie zum einen zu unbestimmten Normen und Gesetzeslyrik wie etwa in den angestrebten Zusätzen zu §§ 1 und 2 der Gemeindeordnung. Zum Zweiten werden Programmsätze entworfen, die Platz für unbegrenzte Auslegung bieten, und zum Dritten fordern Sie die Unterrichtung von Einwohnern bei diesen betreffenden Baumaßnahmen, die jetzt schon geregelt sind. Ihr Ausflug in den Bereich der Wohnungswirtschaft stellt darüber hinaus eine Beschneidung der kommunalen Selbstverwaltung dar und ist somit verfassungswidrig.
Sowohl die Staatsregierung, meine Damen und Herren, als auch unsere Fraktion setzen sich schon lange, bevor Sie das Thema demografischer Wandel entdeckt haben, für diese Veränderungen und die Schlussfolgerungen daraus ein. Das dürfte auch an Ihrer Fraktion nicht vorübergegangen sein.
Gerade meine Fraktion kommt bei den zurzeit laufenden zehn Regionalkonferenzen „Ländlicher Raum – Heimat mit Zukunft“ mit vielen Sachsen ins Gespräch. Nirgendwo in Sachsen wurde dabei die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung angesprochen. Die von Ihnen behauptete besondere „Schutzwürdigkeit des ländlichen Raumes als Voraussetzung für den Erhalt des sächsischen Bauerntums“ wird also nicht benötigt und klingt auch ein Stück weit wie eine Blut- und Bodenideologie, die ja wieder Einzug halten soll.
Ich bitte daher das Plenum, mit dem Gesetzentwurf so zu verfahren, wie wir es im Innenausschuss auch getan haben, also diesen Gesetzentwurf einmütig abzulehnen.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gewaltsamen Auseinanderset
zungen am 8. März 2008 in der Stadt Leipzig, bei denen neben Schwerverletzten auch ein Todesopfer zu beklagen ist, treiben mich um und haben mich tief bewegt. Eine so schöne Stadt wie unser Leipzig gerät in negative Schlagzeilen – das kann uns allen nicht egal sein. Die äußerste Brutalität dieser Form der Kriminalität verurteile ich auf das Schärfste. Sie muss entschieden bekämpft werden. Der Rechtsstaat hat hier mit all seinen Mitteln Flagge zu zeigen.
Aber ich verurteile auch den Versuch, aus solchen Ereignissen politischen Honig zu saugen.
Die Koalitionsfraktionen stehen für die lückenlose Aufklärung der Ereignisse. Ich bin froh, dass die Kräfte der Polizeidirektion Leipzig, die Verwaltung der Stadt Leipzig und unsere Staatsregierung alle Hebel in Bewegung setzen, um die Sicherheitslage zu stabilisieren und ein gemeinsames Konzept zur Bekämpfung dieser Gewalt zu entwickeln.
Aber auch das will ich an dieser Stelle mit aller Deutlichkeit sagen: Die Auseinandersetzungen rivalisierender Banden dürfen nicht für Ausländerhetze missbraucht werden, schon gar nicht auf dem Rücken unserer weltoffenen Stadt Leipzig.
Und, meine Damen und Herren, es hilft uns auch überhaupt nicht weiter, wenn – wie eben geschehen – Mutmaßungen und Verdächtigungen Grundlage von Forderungen in diesem Hohen Haus werden. Wie wir alle wissen, sind die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Einen ersten Zwischenbericht haben uns der Innenminister im Innenausschuss und auch der Landespolizeipräsident gegeben. Tatumstände und -abläufe werden gegenwärtig noch ermittelt. Erst gestern sind neue Videoaufnahmen aufgetaucht, die nun von der PD Leipzig ausgewertet werden müssen. Handelt es sich hierbei um Bandenkriminalität mit wechselnden Tätern oder gar um Organisierte Kriminalität? Wir wissen es noch nicht.
Hier zeigen sich aber wieder das klare Bild und die wahren Absichten der NPD. Schon in der Überschrift fordert die NPD-Fraktion die Abschiebung eines Ausländers. Ganz klar verfolgen Sie damit rassistische und fremdenfeindliche Ziele, die nicht zuletzt mit den klaren Worten „Ausländer raus!“ demonstriert werden.
Dabei kehren Sie einfach unter den Tisch, dass die Ausweisung in einem Rechtsstaat an konkrete Voraussetzungen und Tatsachen gebunden ist. Allein mit irgendwelchen Vor- oder Pauschalverurteilungen, wie hier passiert,
und mit Vermutungen ist es nicht getan. Wir leben in einem Rechtsstaat, auch wenn Ihnen das nicht zusagt.
Daher sind die Voraussetzungen für eine Ausweisung in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu prüfen und danach die entscheidenden Schritte einzuleiten.
Noch eines möchte ich mit Nachdruck feststellen: Ich verweise hier auf die Sitzung unseres Innenausschusses, und ich erwarte, dass keine Aussagen zu verdeckten Ermittlern in der Öffentlichkeit getroffen werden. Unbedachte Aufklärung kann Gefahr für Leib und Leben dieser Leute bedeuten. Es ist schade, dass sich die NPD-Fraktion nicht daran erinnern kann oder will, was im Innenausschuss mehrfach durch die Staatsregierung und durch den Landespolizeipräsidenten zu diesem Umstand gesagt worden ist.
Wir lehnen es also ab, uns in die betreffenden Ermittlungen einzumischen. Wir erwarten aber, dass der Rechtsstaat alle zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpft, um Derartiges aufzuklären und die Täter entsprechend zu bestrafen. Was wir als Abgeordnete zur Erhöhung der inneren Sicherheit leisten können, haben wir im vorigen Tagesordnungspunkt ausführlich diskutiert.
Solche Anträge, wie der der NPD-Fraktion, helfen uns nicht weiter. Wir lehnen diesen Antrag ab.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.
Danke schön, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz mein Abstimmungsverhalten erklären. Ich halte meine Zustimmung zu diesem Antrag – entgegen der Meinung meiner hochverehrten Kollegin Ministerin – nicht für falsch, weil ich gemeinsam mit meiner Kollegin Frau Windisch in unserer Fraktion einen Änderungsantrag zu diesem Gesetz eingebracht hatte, der gerade das, was die Fraktion der FDP jetzt für Schankwirtschaften wünscht – ausschließlich für Schankwirtschaften –, genehmigt. Ich bin der Meinung, dass gerade in Großstädten das Verbot des Rauchens in Kneipen für deren Besitzer eine verheerende Auswirkung haben wird. Deshalb habe ich mich dem Antrag angeschlossen.
Meine Damen und Herren, meines Wissens ist noch niemand zum Besuch einer Kneipe gezwungen worden.
Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich, heute zu diesem überaus wichtigen Thema der Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen im Freistaat sprechen zu können; denn die Berufswahl ist eine wichtige – vielleicht sogar die wichtigste – Entscheidung für die Zukunft eines jeden Menschen. Die Berufswahl braucht eine gute Vorbereitung.
Eine Studie der Bundesregierung hat ergeben, dass zwischen den Jahren 2001 und 2004 20 % aller Auszubildenden ihre Ausbildung aus verschiedensten Gründen abgebrochen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies können wir uns künftig in Anbetracht der demografischen Entwicklung und des zu befürchtenden Fachkräftemangels nicht mehr leisten!
Aber auch für den individuellen Bildungsweg, für den Lebensweg eines jeden Schülers ist der Ausbildungsabbruch eine sehr traurige Entscheidung. Die Halbierung der Schülerzahlen wird in Kürze auch die berufsbildenden Schulen des Freistaates Sachsen erreichen. Die IHK
Dresden rechnet circa ab dem Jahr 2015 mit einer Beschäftigungslücke bei Schulabgängern mit Schulabschluss. Diese Beschäftigungslücke wird größer sein als bei Absolventen mit Hochschulabschluss, obwohl dies teilweise anders behauptet und dargestellt wird.
Das in den vergangenen Jahren entstandene Defizit an Lehrstellen wird sich zukünftig in ein Defizit an Auszubildenden umkehren. Der Trend hat teilweise schon eingesetzt. Beispielsweise gibt es derzeit im Landkreis Delitzsch noch 100 offene Ausbildungsstellen, die nicht besetzt werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sehen, jeder Schüler wird auch bei uns in Sachsen gebraucht. Aufgrund des zukünftigen Fachkräftemangels, aber auch um individuelle Lebensläufe positiv zu bestimmen, müssen wir alle Bildungsreserven unserer Schüler ausschöpfen. Dazu gehört die Senkung der Zahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss durch noch verbesserte, individuelle Förderung über Ganztagsangebote und vorschulisches Angebot.
Zugleich ist es notwendig, die Berufswahl nachhaltiger zu steuern. Derzeit ist feststellbar, dass sich viele Schüler für Berufe interessieren, in welchen leider keine oder nicht genügend Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, das heißt, die nicht zukunftsorientiert sind. Dafür brauchen wir eine bessere Berufsorientierung, spätestens ab der 7. Klasse der Mittelschule. Wir müssen verstärkt Menschen heranbilden, denen Technik, der ökonomische und betriebliche Bereich am Herzen liegen und denen die Anforderungen des Arbeitslebens anschaulich dargestellt werden.
In Sachsen ist in den letzten Jahren einiges geschehen. Es gibt bereits sehr gute Angebote der Berufsorientierung. Hier möchte ich auch und vor allem den Arbeitskreisen Schule und Wirtschaft danken, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Reihe von Aktivitäten gestartet und konkrete Kooperationen zwischen Schulen und Wirtschaftsunternehmen gefördert haben.
Es gibt eine Vielzahl an Praktikumsbörsen, Ausbildungsmessen, Wanderausstellungen zur beruflichen Ausbildung und Wochen des offenen Unternehmens. Aber auch unser Schulgesetz legt in § 6 Abs. 4 verbindlich fest, dass zur Verbesserung der Berufsvorbereitung und zur Erleichterung des Übergangs insbesondere in die berufsqualifizierende Ausbildung die Mittelschulen mit den berufsbildenden Schulen und anderen Partnern der Berufsausbildung zusammenarbeiten. Diese Regelung muss jedoch noch nachhaltiger mit Leben erfüllt werden. Dazu gehört auch – und als wesentlicher Teil – das Schülerbetriebspraktikum. Wichtig ist uns, dass dies in realen Unternehmen durchgeführt wird, denn wir brauchen praxisnahe Erfahrungsfelder für unsere Schüler.
Ja, bitte, Frau Günther-Schmidt.
Meine sehr verehrte Kollegin! Erstens hat das mit dem, was hier im Schulgesetz gefordert ist, wenig zu tun. Zweitens gibt es auch in der Berufsschule Zeiten, in denen keine Schüler da sind, nämlich die unterrichtsfreien Zeiten. Auch diese Zeiten können in der Berufschule, gemeinsam mit den Lehrern der Mittelschule, genutzt werden. Es gibt durchaus Möglichkeiten. Drittens haben wir die Möglichkeit im Haushaltsgesetz geschaffen, dass zusätzliche Kräfte an unseren beruflichen Schulzentren über Honorarverträge eingestellt werden, um das, was Sie sagen, abzufedern und damit den Unterricht im eigentlichen Berufsfeld abzudecken.
Bitte schön. – Wir haben auf dem 2. Mitteldeutschen Bildungskongress am 5. März 2007 unter dem Thema „Schule braucht Wirtschaft und Wirtschaft braucht Schule“ in Dresden mehrere Vertreter aus großen und mittelständischen Unternehmen verschiedener Regionen gehört. Sie haben dargestellt, wie diese Unternehmen mit sächsischen Schülern Kontakt aufnehmen, sie beispielsweise in ihre Unternehmen einladen und Betriebspraktika mit den Schülern durchführen, so BMW in Leipzig oder die Schmiedeberger Gießerei. Die Vertreter dieser Betriebe wiesen darauf hin, dass dieses Engagement keine Einbahnstraße ist, sondern beiden Partnern dient, diese Zusammenarbeit mit der Schule auf gleicher Augenhöhe erfolgt und weiterhin erfolgen muss.
Auch die Neuausrichtung der Lehrpläne in unseren Schulen hat Positives bewirkt. Mit den Fächern Technik und Computer in den Klassenstufen 5 und 6 der Mittelschule, mit dem Fach Wirtschaft, Technik, Haushalt und Soziales – kurz: WTH – in den Klassenstufen 7 bis 10 ist die Berufsorientierung fester Bestandteil des Lehrplanes geworden und mit erheblichem Stundenpotenzial ausgestattet worden. Auch die Neigungskurse und Arbeitsgemeinschaften bieten die Möglichkeit zur Berufsorientierung.
Jedoch wird in diesem Rahmen noch zu wenig Gebrauch gemacht und wir wünschen uns hier eine Verstärkung. Auch die Qualität der Maßnahmen in Sachsen ist noch unterschiedlich. Leider wird in manchen Landkreisen nur ein geringer Prozentsatz der Schüler aktiv erreicht. Hier können schlechtere von den besseren Landkreisen lernen,
wie wir es beispielsweise vom Vogtlandkreis gehört haben.
Zukünftig sollte an jeder Schule des Freistaates ein Konzept zur Berufsorientierung erarbeitet werden, insbesondere die Kontaktknüpfung mit Unternehmen muss im Vordergrund stehen. Unsere Lehrerinnen und Lehrer müssen dazu angehalten und fortgebildet werden. Inhaltlich muss die Konzepterarbeitung in Verantwortung der Einzelschule erfolgen. Eine inhaltliche Vereinheitlichung von Projekten kann dabei nicht sinnvoll sein, da regionale Spezifika beachtet werden müssen. Es kommt also auf den Standpunkt der Mittelschule in der Region und auf die Verknüpfung dieser Schule mit ihren Unternehmen speziell in der Region – in ihrer Gegend, in ihrem Ortsteil, in ihrem Ort – an. Aber es muss insgesamt die Verbindlichkeit des Schulgesetzes konkret in der Praxis und dem Alltag unserer Schulen durchgesetzt werden. Wir müssen und wollen erreichen, dass alle Schüler dieses Angebot annehmen und dass für alle Schüler ein derartiges Angebot etabliert wird.
In diesem Zusammenhang danke ich dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus für die ausführliche Stellungnahme zu unserem Antrag. Sie zeigt das Engagement der Kultusbehörde zur Verbesserung in unseren Schulen augenscheinlich auf.
Ich möchte dabei insbesondere den Berufswahlpass herausgreifen. Er soll den Schülern helfen, ihre Berufsorientierung besser zu organisieren und zu dokumentieren. Seit Beginn des Schuljahres 2006/2007 wird er schrittweise flächendeckend in Sachsen eingeführt. Bereits 96 Mittelschulen und 22 Förderschulen arbeiteten zu Beginn des Jahres 2007 mit dem Berufswahlpass. Das ist eine erhebliche Zahl, die in der kurzen Zeit dieses Mittel zur Berufsorientierung und Berufsförderung eingesetzt haben. In einigen Regionen gibt es für diesen Berufswahlpass bereits Sponsoren aus der Wirtschaft. Die Schüler erarbeiten dann im Rahmen des Berufswahlpasses beispielsweise eine Präsentation für ihren Sponsor. Dies führt hoffentlich dazu, dass nachhaltige Kontakte mit Unternehmen entstehen und sich konkrete Kooperationen zwischen Schulen und den Unternehmen herausbilden.
Weiterzuentwickeln sind auch die Projekte zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit und Berufsorientierung abschlussgefährdeter Hauptschüler. Mit diesen Projekten können abschlussgefährdete Schüler besonders intensiv auf die Berufs- und Arbeitswelt vorbereitet werden. Die Schüler sind für jeweils mehrere Monate in den beteiligten Unternehmen und lernen verschiedene Berufsfelder kennen. Der unmittelbare Praxisbezug bringt für diese Schüler hoffentlich eine bessere Motivation, ihren Abschluss zu schaffen und den Start ins Berufsleben besser zu beginnen.
Zukünftig werden die allgemeinbildenden Schulen, die einen hohen Standard in der Berufsvorbereitung nachweisen, das Qualitätssiegel für Berufs- und Studienorientie
rung erhalten. Ich hoffe, dass auch viele unserer Förderschulen unter den Preisträgern sein werden, denn deren Schüler brauchen ganz besonders gute Hilfestellungen bei diesem Thema, bei ihrem Übergang von Schule in den Beruf.
Zum Schluss möchte ich aber auch die Berufsorientierung an den Gymnasien nicht vergessen. Natürlich brauchen wir sie dort auch. Die Berufsorientierung muss dort jedoch darauf vorbereiten, möglichst ein zukunftsorientiertes Studium zu wählen und die Studienabbrecherquote zu verringern.