Steven Wink
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Last Statements
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 26. Januar 2017 wurde die Enquete-Kommission gegründet, um den Tourismus als Teil der Wirtschaft zu sehen und ihm die Aufmerksamkeit zu zollen, die er verdient hat. Wir wollten das System Tourismus analysieren und verbessern und haben dies in zahlreichen Terminen mit Experten, Sachverständigen sowie in vielen Gesprächen auch getan.
Wer hätte gedacht, dass drei Jahre später die CoronaPandemie für neue Herausforderungen sorgt? Die Betriebe des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes sind gebeutelt, ebenso Kultur- und Freizeitangebote, und Hilfen an Unternehmerinnen und Unternehmer müssen in diesen schweren Zeiten schnell fließen.
Danke auch an das Wirtschaftsministerium und an die Lan
desregierung für den Einsatz im ersten Lockdown, für den Einsatz im jetzigen Lockdown und für den Einsatz auch in Nachtragshaushalten, in denen der Tourismus sehr gut wegkommt.
Umso wichtiger wird es jetzt sein, manche Punkte künftig zu verändern; denn es gilt immer noch der Grundsatz: eigener Umsatz ist die beste Wirtschaftsförderung.
Ein Punkt, der auch in Teilen schon angesprochen wurde, ist die Struktur. Nahezu in jeder Sitzung wurde die Struktur angemerkt und diskutiert. Es wurde gesagt, sie sei zu kleinteilig, und man solle keine Angst haben, dass der Tourist die nächste Stadt entdecken könnte. Sie sei zu verzwickt, und die Zeit der Pandemie hat dies noch gezeigt.
Aufgaben seien nicht eindeutig auf die drei Ebenen zugeordnet. Wichtig ist es aber, dass wir in Zukunft Finanzmittel und personelle Ressourcen so einsetzen, dass sie effizienter und besser genutzt werden können. Dann gewinnen wir Dynamik, dann gewinnen wir Marktanteile, und wir gewinnen an Wachstum.
Unterstützt mit einem zielgerichteten Marketing unter der Wirtschaftsstandortmarke und den Kampagnen, wie wir sie dieses Jahr schon erlebt haben, entstehen ganzheitliche Angebote über die Grenzen jeglicher Kommune hinweg.
Ja, die Haushalte zeigen mehr Geldmittel; dies hat man in den Nachtragshaushalten und auch in den jetzigen Haushaltsideen gesehen. Die immer wieder erhobene plumpe Forderung nach mehr Geld, um letztendlich die Probleme im Tourismus damit zuzuschütten, hilft aber der Zukunft des Tourismus nicht. Herr Kollege Wagner, ich sage es Ihnen, und ich habe es auch Herrn Licht in der Vergangenheit immer wieder gesagt, diese Forderung nützt dem Tourismus nichts, und das hat auch der Anzuhörende, der damals von der CDU bestellt worden war, im Ausschuss ebenso bestätigt.
Bedauerlich fand ich auch – die Kollegin Klinkel hat es bereits angesprochen – die Diskussion über den Begriff der Verstaatlichung. Das passte einfach nicht in die Arbeit der Enquete-Kommission. Bei überparteilicher Arbeit auf einmal eine Parteipolitik zu eröffnen und mit Begriffen wie der Verstaatlichung durch die Gegend zu laufen, passte nicht zu der Arbeit der Enquete-Kommission. Fakt ist in diesem Punkt aber auch, dass das Land der größte Geldgeber ist und mitreden sollen darf. Die Prozesse hierzu sind bereits im Gange, die Diskussion ist abzuwarten.
Die Digitalisierung war eines der Topthemen in allen Bereichen. Wir reden über Apps, um Burgen auf dem Handy darzustellen, wie sie früher ausgesehen haben. Wir reden über Virtual Reality im Wald, aber wir sahen auch, dass teilweise Hotels online gar nicht buchbar sind. Daher müssen wir die Digitalisierungskompetenz in der RPT bündeln und einen koordinierten Prozess im Rheinland-Pfalz-Tourismus starten. Wir müssen verschieden genutzte Module mitein
ander kompatibel gestalten. Wir müssen Fragen der Datennutzung lösen, und auch hier zeigte Corona dieses Jahr Handlungsbedarf. Bei wenig menschlichem Kontakt und Verlagerung ins Netz brauchen wir dort mehr Beratung.
Wenn wir das tun, können wir ganzheitliche Angebote schaffen, Trends entdecken, neue Zielgruppen finden. Dieses Jahr waren es zum Beispiel junge Familien mit kleinen Kindern, die in Rheinland-Pfalz ihren Urlaub gemacht haben. Sie wünschen sich Natur, Wandern, Genuss, Erlebnis, Einkaufen. Sie wollen die Städte sehen, sie wollen vielleicht auch campen. All diese Trends und Anforderungen der Zielgruppen müssen wir in einem Angebot – ich darf es noch einmal betonen – über die Grenzen jeder Kommune hinweg schaffen. Dann schaffen wir eine starke Struktur für den Tourismus in der Zukunft.
Auch ich möchte noch einmal Danke sagen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, an die Staatssekretärin, an den Minister des Hauses für die vielen Auskünfte und die Vorarbeiten, die geleistet wurden. Ich möchte Danke sagen an die Sachverständigen und Experten für viele und lange sachliche Diskussionen. Danke auch an die anderen Parteien für die meist sachliche überparteiliche Diskussion, an meine Referentin und schlussendlich auch an die Landtagsverwaltung in Person von Claudia Schmitt und Christian Schlenz für den großen geduldigen Einsatz, den sie mit uns Abgeordneten zu bewältigen hatten, und für die Arbeit in der Enquete-Kommission.
Vielen Dank.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere exportstarken Unternehmen setzen auf eine leistungsfähige Infrastruktur, nicht nur in Form von Straßen, sondern auch von Wasserstraßen.
Ein kurzer Blick auf die geografische Lage von RheinlandPfalz lässt erkennen, in diesem Land gibt es nicht nur überaus attraktive Mittelgebirgslandschaften, sondern auch verkehrsstrategisch bedeutende Flüsse. Der Binnenschifffahrt steht daher in Rheinland-Pfalz ein gut ausgebautes Wasserstraßennetz von über 600 km zur Verfügung. In Kombination mit einem dichten Netz an Binnenhäfen und Umschlagstellen haben wir in Rheinland-Pfalz gute Bedingungen für den Gütertransport auf dem Wasser. Binnenhäfen sind nämlich unverzichtbare Umschlagstellen zwischen Frachtschiff und Frachtschiff bzw. Bahn und Lkw. Sie sind Ausgangs- und Zielorte für Importe und Exporte zu und von den großen Überseehäfen, insbesondere Rotterdam und Antwerpen.
Jährlich werden bis zu 25 Millionen t Güter in den Häfen von Rheinland-Pfalz umgeschlagen. Dies zeigt die große Bedeutung der Binnenschifffahrt im europäischen Gesamtkontext. Schon derzeit gilt im Binnenland, dass man den Güterverkehr zur Entlastung von Straßen und Brücken möglichst vom Lkw auf das Binnenschiff und die Bahn verlagert.
Die Binnenschifffahrt weist das zweitgrößte Aufkommen der gesamten Verkehrsträger in Rheinland-Pfalz auf. Bis zum Jahr 2030 ist von einem stetig wachsenden Anteil der Binnenschifffahrt im gesamten Güterverkehr auszugehen. Wir haben gehört, dass diese Entwicklung unter Klimaschutzgesichtspunkten sehr zu begrüßen ist. Auch unter dem Aspekt alternativer Treibstoffe und Antriebsar
ten kann die Binnenschifffahrt zum Beispiel im Zuge des Vordringens von Wasserstoff als Energieträger und für dessen Transport an Bedeutung gewinnen.
Deshalb müssen wir uns den mit der Binnenschifffahrt verbundenen Herausforderungen stellen. Auch wenn die Binnenschifffahrt ein Mittel gegen den Klimawandel sein soll, bekommt sie dessen Auswirkungen hart zu spüren. Auch das kam schon zur Sprache. Das Niedrigwasser im Rhein im Sommer 2018 hat zu geschätzten wirtschaftlichen Schäden von über 2,7 Milliarden Euro geführt.
Dies ist nur ein Beispiel, das zeigt, wie wichtig stetige und künftige Investitionen in die Wasserstraßeninfrastruktur sind. Auch die Binnenschifffahrtsflotte muss umfassend modernisiert werden. Strengere Abgaswerte auf EU-Ebene erfordern Unterstützung bei der Flottenmodernisierung sowie eine intensivere Forschung und Entwicklung beim Schiffsbau und bei Antrieben. Ein möglicher Schlüsselfaktor können der bereits erwähnte Wasserstoff, aber auch neue Motoren im Allgemeinen sein.
Die Binnenschifffahrt kann außerdem von der Digitalisierung profitieren. In Rheinland-Pfalz wird bereits in der Nutzfahrzeugentwicklung das automatisierte und vernetzte Fahren vorangetrieben. Hierdurch können Synergieeffekte entstehen und direkte Anknüpfungspunkte an die bestehenden Kompetenzen im Land gebildet werden.
Die Binnenschifffahrt wird die Zukunft der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz wesentlich mitgestalten. Daher sollten wir jetzt schon die besten Grundvoraussetzungen gestalten.
Danke schön.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als wir den Antrag der AfD-Fraktion durchlasen, fanden wir den Satz, dass wir Ängste der Bevölkerung ernst nehmen müssen. Das ist absolut richtig, aber die Landesregierung und die Ampel tut dies bereits. Ich komme später noch einmal kurz darauf zurück.
Es stellt sich in der Diskussion allerdings auch die Frage, was die Ängste überhaupt hervorruft. Wie Sie selbst in Ihrem Antrag ausführen, ist es nicht die Wissenschaft. Sie selbst schreiben in Ihrem Antrag, dass keine Studien zu den Auswirkungen eines 5G-Netzes negative gesundheitliche Folgen belegen konnten. Das ist erst einmal ein Fakt.
Wenn man aber in Bezug auf diese Diskussion „AfD“ und „5G“ recherchiert, findet man Forderungen wie „Moratorium Mobilfunktechnik 5G“. Man findet auch: „Risiko 5G“, „Aufschub des 5G-Ausbaus“. Was wissenschaftlich nicht belegt ist, transportieren Sie, wenn man das recherchiert, teilweise als Faktum, und das trägt in Teilen mit zur Verunsicherung bei.
In Ihrem Antrag versuchen Sie einen fundierten Weg. Sie legen einen Antrag vor, der viel mit Physik vollgepackt ist und vermitteln den Anschein, das wären die einzigen Punkte, die noch diskussionsfähig sind. Mit dem Verweis auf einen Essay in The Lancet, tatsächlich eine der renommiertesten medizinischen Fachzeitschriften, widerlegen Sie sich aber selbst. Die Wissenschaftler Bandara und Carpenter werden dem Anspruch der Zeitschrift nicht gänzlich gerecht. Erstgenannte ist mit einer „Say No to 5G“-Kampagne unterwegs.
Obwohl die AfD also in ihrem Antrag begründet, dass negative gesundheitliche Folgen nicht belegt sind, führt sie eine Wissenschaftlerin an, die diese Frage längst für sich entschieden und einer neuen Technologie den Kampf angesagt hat. Das widerspricht sich. Ich finde es nicht ehrenhaft, sich hier hinzustellen und zu behaupten, man wolle wissenschaftlich fundiert den Ängsten der Menschen begegnen, um dann derart tendenziös vorzugehen.
Übrigens stellt sich auch die Frage: Warum 5G? Warum muss 5G für diesen Antrag herhalten? Warum nicht 2G oder 3G? Das erschließt sich nicht ganz. 5G nutzt die Frequenzen 2,0, 3,4 oder 3,7 GHz und höhere. Ein WLAN-Router zu Hause nutzt 2,4 oder 5,0 GHz. Die Forschung des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) besagt, dass es unterhalb der Grenzwerte keine bekannten gesundheitsschädlichen Wirkungen gibt und Forschungsergebnisse zu anderen Frequenzen auf 5G übertragen werden können.
Nachgewiesen, wie Sie es angesprochen haben, ist, dass hochfrequente Felder eine thermische Wirkung haben, ähnlich wie bei einer Mikrowelle, nur noch wesentlich geringer. Auch hier sagt das Bundesamt für Strahlenschutz aber, dass es keinen Nachweis gibt, dass Smartphonenutzung bei Einhaltung der Grenzwerte und der SAR-Werte (Spezifische Absorptionsrate) Krebs verursacht. Das ist natürlich keine 100%ige Sicherheit, aber die wird es auch niemals geben. Auch hier untersucht die WHO zahlreiche Studien.
Das zeigt, dass Forschung stattfindet. Universitätsprofessorinnen und -professoren und Verwaltungen und viele andere finanzieren Studien. Ein eigenes Forschungsprojekt ist hierbei aus unserer Sicht nicht nötig, auch weil wir keine 100%ige Sicherheit für eine Seite erhalten werden und – ich sage es nochmals – es schon Abertausende von Studien gibt.
Ja, natürlich, beim Ausbau haben wir eine Sorgfaltspflicht. Bedenken der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen, ist selbstverständlich. Dafür bedarf es aber keiner weiteren Testregionen. Viele von uns hatten Gespräche mit Bürgerinitiativen etc. pp., und natürlich muss man in der Arbeit diese Bedenken aufnehmen.
Weil Sie sich aber in Teilen selbst widersprechen und die Richtung des Antrags eine vielleicht gewollte Verzögerung vermuten lässt – obwohl Sie natürlich den schlechten Ausbau kritisieren und auch vorhin bei der Binnenschifffahrt den Ausbau von 5G gefordert haben – und uns dieses Gebiet, wie Sie es definieren, als ungeeignet erscheint, lehnen wir den Antrag ab.
Wir sehen vielmehr den Punkt der Information und Beratung im Vordergrund, damit zum Beispiel Aussagen wie „5G verbreitet das Coronavirus“ aus der Welt geschafft werden können.
Abschließend darf ich noch einmal an dieser Stelle der Arbeit der Clearingstelle Mobilfunk danken. Sie baut nämlich nicht nur Ausbauhemmnisse für Mobilfunk ab, sondern sie geht vor Ort auch mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Dialog, wenn es genau um diese Bedenken geht, und das fundiert.
Vielen Dank.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Paul, ich möchte nur auf einen Punkt eingehen. Auch wir kennen die Diskussion. Natürlich werden sehr wahrscheinlich mehr Masten genutzt werden wegen der geringeren Reichweite. Auch hier gibt es aber Studien, und auch hier gibt es viele Professorinnen und Professoren, die sagen, wir hätten nicht per se mehr Strahlung, weil nämlich alte Frequenzbereiche ersetzt und alte Antennen genutzt werden. Wenn dies nicht der Fall wäre, hätten wir mit Sicherheit eine steigende Immission.
Die 5G-Strahlung ist aber auch gezielter. Dies bedeutet, dass wir bei der Nutzung alter Frequenzen und alter Antennen mit einer gezielten Strahlung sogar eine geringere Immission erreichen könnten.
Ein Punkt ist natürlich auch sehr relevant, nämlich die Strahlung des Smartphones selbst. Hier gibt es Forschung im Bereich von Langzeit- und Vieltelefonierern. Es wird mit Sicherheit nachher auch Forschung in einem Live-Prozess geben, woraus dann Empfehlungen entstehen.
Die Forschungen, die im Raum stehen, möchte ich an dieser Stelle nicht ansprechen, die kamen auch gar nicht zur Sprache. Deswegen würden wir aus den vorhin genannten Gründen den Antrag ablehnen.
Danke schön.
............. 7653, 7660 Abg. Dr. Anna Köbberling, SPD:........ 7654, 7660 Abg. Martin Brandl, CDU:............ 7655, 7661 Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD:........... 7656, 7662 Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:..................... 7657, 7663 Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:.... 7658
Die Aktuelle Debatte wird dreigeteilt..... 7663
Jeweils Aussprache gemäß § 101 GOLT.... 7663
Vom Landtag vorzunehmende Wahlen.... 7663
Neuwahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen und Vertreter für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Finanzgerichts RheinlandPfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 17/12919 –
dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/13240 –
Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13280 –
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/13287 –........... 7663
Einstimmige Annahme des Wahlvorschlags – Drucksache 17/13240 –............ 7663
Einstimmige Annahme des Wahlvorschlags – Drucksache 17/13280 –............ 7664
Mehrheitliche Annahme des Wahlvorschlags – Drucksache 17/13287 –............ 7664
Wahl eines ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats des Landtags – Drucksache 17/13522 –........... 7664
Der Landtag wählt gemäß Artikel 134 der Verfassung für Rheinland-Pfalz und § 5 des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof mit Wirkung vom 25. Dezember 2020 für die Dauer von sechs Jahren einstimmig
Herrn Professor Dr. Meinrad Dreher
zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz.................. 7664
Wahl eines stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats des Landtags – Drucksache 17/13529 –........... 7664
Der Landtag wählt gemäß Artikel 134 der Verfassung für Rheinland-Pfalz und § 5 des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof mit Wirkung vom 24. November 2020 für die Dauer von sechs Jahren einstimmig
Frau Ulrike Müller-Rospert
zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz.................. 7664
Wahl eines stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats des Landtags – Drucksache 17/13530 –........... 7664
Der Landtag wählt gemäß Artikel 134 der Verfassung für Rheinland-Pfalz und § 5 des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof mit Wirkung vom 17. Dezember 2020 für die Dauer von sechs Jahren einstimmig
Herrn Dirk Reidenbach
zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz.................. 7664
Wahl eines stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsge
richtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats des Landtags – Drucksache 17/13531 –........... 7664
Der Landtag wählt gemäß Artikel 134 der Verfassung für Rheinland-Pfalz und § 5 des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof mit Wirkung vom 17. Dezember 2020 für die Dauer von sechs Jahren einstimmig
Herrn Dr. Gerald Wolf
zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz.................. 7664
...tes Landesgesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12737 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie – Drucksache 17/13543 –........... 7664
Mehrheitliche Annahme der Beschlussempfehlung – Drucksache 17/13543 –......... 7665
Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/12737 – unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung............... 7665
Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und anderer Landesgesetze mit Kommunalbezug Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13146 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 17/13544 –........... 7665
Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/13146 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung... 7665
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13197 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – Drucksache 17/13545 –........... 7665
Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/13197 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung... 7665
Landesgesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13220 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – Drucksache 17/13546 –........... 7665
Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/13220 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung... 7666
Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13234 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/13547 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13622 –........... 7666
Einstimmige Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 17/13622 –............ 7666
Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/13234 – unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.................... 7666
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13463 – Erste Beratung.................. 7666
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/13463 – an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – und an den Rechtsausschuss. 7666
Landesgesetz zum Schutz von Belegstellen für Bienen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13464 – Erste Beratung.................. 7666
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/13464 – an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau – federführend – und an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten und an den Rechtsausschuss. 7666
Landesgesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 (AGZensG 2022) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13532 – Erste Beratung.................. 7667
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/13532 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 7667
Landesgesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13498 – Erste Beratung.................. 7667
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/13498 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 7667
Landesgesetz zur Änderung des Zweiten Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13510 – Erste Beratung.................. 7667
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/13510 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 7667
Landesgesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes und des Landesgesetzes zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13540 – Erste Beratung.................. 7667
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/13540 – an den Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – federführend – und an den Rechtsausschuss.... 7667
Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13562 – Erste Beratung.................. 7667
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Corona hat in der Wirtschaft – gerade in der Wirtschaft – für viel Aufregung gesorgt. Bei den Unternehmen hat man die Produktion umgestellt; man hat ganze Produktionsketten umgestellt; man ist mehrschichtig gefahren; man wurde in die Digitalisierung gedrückt; man hatte das Thema der Kurzarbeit, oder das Unternehmen musste gänzlich schließen. Neben diesen Herausforderungen kommt dann noch die Herausforderung der Fachkräftegewinnung und des Haltens von Fachkräften. Hinzu kommt ein Einbruch bei den Ausbildungszahlen in diesem Jahr.
Junge Menschen stehen vor der Herausforderung, die Schule endet, und fragen sich: Wie geht es mit meinem Leben weiter? Welchen Beruf soll ich starten? Wo soll ich mich in meiner Karriere hinbewegen? Bei den heutigen Fachkräften stellt sich die Frage: Wie steht es um meine Existenz? Was passiert eventuell mit meinem Job?
Die Ziele – das ist natürlich richtig – und den Weg, den das Wirtschaftsministerium beschreitet, sind, dass wir kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen brauchen. Wir müssen junge Menschen und deren Eltern erreichen, um sie zu beraten und zu informieren. Wir müssen weiterhin Fachkräfte im Ausland gewinnen, hier Kooperationen beschreiten und die Tarifpartnerschaften, die gerade in dieser Zeit Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertreten und die sehr eng und sehr viel zusammengearbeitet haben, auf die Fragen von heute vorbereiten. Deshalb bin ich froh über die Zusammenarbeit des Wirtschaftsministeriums mit den Kammern und Unternehmen auch über die Grenzen hinaus, um eine Wirtschaftsförderung und somit auch eine Wirtschaftsstärkung zu erreichen.
Ein Punkt ist dabei der Bereich der Innovationsförderung. Viele Unternehmen haben diese auch in meinem Wahlkreis Pirmasens schon in Anspruch genommen, um neue Felder zu entdecken, neue Wege zu gehen, neue Arbeitskräfte zu gewinnen oder die alten für interessante Aufgaben zu halten.
Natürlich ist es auch wichtig, dass wir weiterhin den Prozess der Digitalisierung unterstützen. Viele Unternehmen sind in Zeiten der Corona-Pandemie von heute auf morgen
in die Digitalisierung eingestiegen. Dazu gehört natürlich mit dem heute schon angesprochenen Thema „BioNTech“ auch die Diskussion über die Verbesserung des Technologietransfers in Rheinland-Pfalz.
Ganz besonders wichtig für die berufliche Aus- und Weiterbildung – das möchte ich hervorheben – ist natürlich die Fortführung des Aufstiegsbonus I, die Fortführung des Aufstiegsbonus II, damit junge Menschen anstreben, eine Meisterausbildung zu machen und danach in die Selbstständigkeit zu gehen, und auch die Erhöhung und Weiterführung der Mittel für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung; denn es ist ein sehr wichtiger Punkt, eine berufliche Ausund Weiterbildung qualitativ hochwertig zu steigern, auch wenn in einer Ausbildungsstelle die liquiden Mittel ziemlich eng bemessen sind. Auch dies hat in dieser Zeit der Pandemie gelitten, weil Kontaktbeschränkungen gegolten haben. Das Gleiche gilt für Berufsinformationsbörsen, auf denen man normalerweise auf einen Schlag Hunderte, Tausende Schülerinnen und Schüler erreicht, um sie zu beraten.
Ein sehr wichtiges Projekt in diesem Rahmen sind natürlich auch die Ausbildungscoaches. Junge Menschen, die in einem handwerklichen Beruf arbeiten – vielleicht auch auf Weltmeisterschaften diesen Beruf für Deutschland und somit für Rheinland-Pfalz vertreten –, vermitteln diesen Job, erklären ihn jungen Menschen, kennen moderne Medien, erreichen sie auch über das Internet, erreichen die Unternehmen, um sie zusammenzuführen und Praxisphasen ebenfalls in solchen Zeiten zu gewährleisten, und erreichen größten Teils auch die Eltern. 22 Coaches sind in RheinlandPfalz unterwegs und haben im Jahr 2019 1.510 junge Menschen in Ausbildung gebracht. Es ist wichtig, dieses Projekt fortzuführen.
Es wird auch wichtig sein, innovative Ideen für die Berufsberatung zu entwickeln. Herr Minister, ich darf hier die Feriencamps noch einmal ins Spiel bringen. Das ist eine langfristige Maßnahme, die sich aber sehr positiv auf die berufliche Aus- und Weiterbildung auswirkt. Zu nennen ist auch das Projekt „Walk and Talk“, Berufsberatung beim Spaziergang, am besten im Pfälzerwald, das auch eine neue Idee ist.
Mit diesen Maßnahmen, die das Wirtschaftsministerium betreibt und die natürlich auch im Haushalt enthalten sind, finden wir kurzfristige Maßnahmen, um in der Krise zu helfen. Wir finden mittelfristige Maßnahmen, um gut aus der Krise herauszukommen. Wir finden auch langfristige Maßnahmen, um nach der Krise eine gestärkte Wirtschaft zu haben,
die Fachkräfte zu gewinnen und zu halten und gestärkt mit der Wirtschaft in die Zukunft zu gehen.
Vielen Dank.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal auf ein paar Punkte eingehen, die mir in der Diskussion aufgefallen sind. Ich möchte ganz zu Beginn noch einmal sagen, dass wir in Deutschland und somit auch in Rheinland-Pfalz ein einmaliges, überragendes System der dualen Ausbildung haben.
Herr Kollege Brandl, das Wort „Ausbildung“ enthält das Wort „Bildung“. Es ist ein einmaliges System in der ganzen Welt und eine Form der Bildung, die nur wir so besitzen, wie sie zu finden ist.
Wir haben ein Problem bzw. eine Herausforderung. Ich kann das aus eigener Erfahrung als Mitglied einer Handwerksfamilie mit etlichen handwerklichen Berufen sagen. Das zeigen auch viele Statistiken und Umfragen unter jungen Handwerkerinnen und Handwerkern. Auch das greift die Landesregierung mit den zahlreichen Maßnahmen auf. Es wurde kritisiert, dass diese nur punktuell bis gar nicht wirken. Die Herausforderung ist nämlich die Anerkennung der jungen Menschen, die einen handwerklichen Beruf ausüben. Mit Maßnahmen wie dem Meisterbonus oder der Förderung, wenn ich in die Selbstständigkeit gehe, und vielen weiteren bringen wir die Gesellschaft dazu, genau diese Anerkennung zu erbringen.
Wenn die jungen Menschen dann spüren, ich werde anerkannt, wenn ich Maurer oder Dachdecker bin, wenn ich mit dem Hammer statt mit dem Schraubenschlüssel unterwegs bin und nicht den PC unter dem Arm habe, und die Anerkennung komplett gegeben ist, gewinnen wir noch viel mehr Menschen für die berufliche Aus- und Weiterbildung.
Was die Kopplung von Schule und Wirtschaft betrifft, darf ich noch einmal erwähnen: Berufsinformationsbörsen, 3.000 bzw. 4.000 Schülerinnen und Schüler; Kammern und Verbände versuchen alles in Bewegung zu bringen, zum Beispiel mit Programmen im Unternehmen zu Themen wie „Ein Tag im Chefsessel“ oder „Kommt uns besuchen“.
Ich darf kurz auf den Kollegen Dr. Bollinger eingehen, der gesagt hat, dass der demografische Wandel keine Auswirkungen auf die Fachkräftegewinnung in diesen Zeiten hätte.
Oder weniger.
Das Statistische Monatsheft des Statistischen Landesamts Rheinland-Pfalz 09 2019 zeigt auf, dass der demografische Wandel sehr wohl einen Einfluss zeigt. Unter Einbeziehung der Bevölkerungsentwicklung zeigt sich nämlich, dass der Anteil der Handwerkerinnen und Handwerker in der Altersgruppe von 15 bis 25 Jahren in der Bevölkerung im Jahr 2018 bei 5,6 % und im Jahr 2013 bei 5,7 % lag. Diese Kurve, die nahezu gleich ist, weist eindeutig auf einen demografischen Effekt hin.
Einen Satz möchte ich noch sagen. Wir müssen für klassische Handwerksberufe wie Dachdecker, Maurer oder Maler werben, weil in den Handwerksberufen teilweise eine Verlagerung beispielsweise zum Mechatroniker oder Anlagenmechaniker stattfindet.
Wenn wir ihnen aber die neuen Innovationen zeigen, also zum Beispiel dass ein Dachdecker Dächer mit Drohnen vermisst oder ich Lack- und Farbtechniken studieren und in diesem Bereich forschen und arbeiten kann, dann gewinnen wir auch Ältere für Handwerksberufe. Dazu ist die Förderung von zum Beispiel Coaches und den Camps perfekt.
Danke schön.
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel von lokalen Entwicklungs- und Aufwertungsprojekten ist es, dem starken Onlinehandel ein Stück weit entgegenzuwirken, die Attraktivität von Quartieren zu stei
gern, Kundenfrequenzen und somit Kaufkraft zu binden oder Einkaufserlebnisse zu schaffen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Stadtmarketinginitiativen werden grundsätzlich alle Eigentümer gewerblich genutzter Grundstücke im Quartier herangezogen. Das bietet damit einen Ansatz zur Lösung des sogenannten Trittbrettfahrerproblems.
Dreh- und Angelpunkt der sogenannten Business Improvement Districts ist somit das eigenverantwortliche Handeln der lokalen Akteure. Sie sollen eigenständig die Initiative zur Gründung eines solchen Districts ergreifen und Ziele definieren, die man gemeinsam für das betroffene Gebiet erreichen möchte.
Die Evaluation des Gesetzes ergab, dass der Gestaltungsraum der Kommunen zur Realisierung lokaler Projekte sehr gering war. Im Bereich des privaten Wohneigentums müssen die Regelungen präzisiert werden. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Abgabenpflicht nur greift, wenn die Errichtung des lokalen Projekts für Grundstückseigentümer einen Vorteil erbringt.
Das stetige Wachstum des Onlinehandels und jetzt auch die Corona-Pandemie hatten negative Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden. Genau deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um das Gesetz als einen Mosaikstein aller Maßnahmen anzupassen. Die Änderung des LEAPG begegnet den erkannten Hindernissen bei der Umsetzung von Entwicklungsprojekten.
Die Änderung schafft wichtige und notwendige Voraussetzungen. So sollen in Zukunft privates Kapital generiert und private Initiativen zur Aufwertung innerstädtischer Quartiere in die Entwicklung der Innenstadtpläne einbezogen werden. In Zukunft wird eine vorteilsgerechte Abgabenerhebung durch angepasste Verteilungsmaßstäbe sichergestellt. Die Kommunen werden die Möglichkeit haben, diesen Verteilungsmaßstab im Rahmen einer Sitzung zu regeln. So stellen wir weitere Weichen und begleiten diese Entwicklung bis zum Ende.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Vielen Dank.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten 25 Jahren hat sich unsere Gesellschaft und somit haben sich auch die Mobilitätsbedürfnisse gewandelt. Beispielsweise waren Carsharing und E-Scooter vor zwei Jahrzehnten überhaupt noch nicht denkbar. Die Gesetzeslage muss mit der Zeit gehen und sich der Moderne anpassen. Das neue Nahverkehrsgesetz ist hierbei ein richtiger Schritt.
Nahverkehr aus einer Hand. Bus, Bahn, Rad, und die Abrechnung einer Reise, alles aus einem Guss. Diese Verzahnung aller Mobilitätsmöglichkeiten nutzt organisatorische Synergieeffekte.
Eine Organisation in Rheinland-Pfalz ermöglicht einen nutzerfreundlichen und landesweiten Nahverkehr. Auch hierdurch werden landesweite Tickets ermöglicht, und der öffentliche Personennahverkehr wird attraktiver.
Mit dem neuen Nahverkehrsgesetz wird ein Landesnahverkehrsplan eingeführt. Der Landesnahverkehrsplan ist das zentrale Instrument zur Entwicklung eines Nahverkehrssystems für das ganze Land. Hierdurch werden die Mindeststandards für das Verkehrsangebot festgesetzt. Mindeststandards sind gefühlt in Mainz andere wie es vielleicht in Kirn, in einer anderen Stadt oder einem Dorf der Fall ist.
Der Landesnahverkehrsplan wird durch einen lokalen Nahverkehrsplan ergänzt, der gemeinsam mit den Kommunen erstellt wird. Ziel ist es, die Rahmenvorgaben aus dem Landesnahverkehrsplan zu konkretisieren. Der öffentliche Personennahverkehr wird zur Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Die Vorteile dessen wurden vom Minister aufgezeigt.
Aufgabenträger bleiben selbstverständlich Kreise und kreisfreie Städte, für die das Land eine solide Finanzausstattung bereitstellt. Sämtliche Finanzierungsströme werden unter Berücksichtigung eines Besteller-ErstellerSystems verbessert. Das ist ein Vorgehen, welches wir als Freie Demokraten begrüßen.
Zum Antrag der Gesetzesfolgenabschätzung darf ich erstens sagen, dass die Kommunen entgegen der Behauptung der CDU wie beschrieben voll mit im Boot und im Prozess
involviert sind. Da kann sich im Nachgang keiner mehr wegducken.
Zweitens: Nicht gegen den Willen der Kommunen wird ein Landesnahverkehrsplan durchgesetzt. Dieser wird gemeinsam erstellt und abgestimmt.
Drittens: Die Finanzmittelanteile zwischen Land und Kommunen kommen nach der Festlegung des Landesnahverkehrsplans und anhand der von diesem Parlament bereitgestellten Mittel zustande. Hier können Sie gemeinsam mit uns arbeiten.
Letztendlich lässt sich sagen, dass dieses Gesetz den ÖPNV ganzheitlich gedacht hat und qualitativ hochwertig in die ländlichen Räume bringt. Das erwarten die Menschen von uns.
Minister Wissing und diese Ampelkoalition wollen seit Eintritt in diese Regierung allen Erwartungen gerecht werden. Dieses Gesetz wird es auch.
Aber es sind die kommunalen Vertreter der Partei der CDU, die vor Ort zur Gegenwehr aufrufen, und zwar rein aufgrund des Wahlkampfs. Wer eine Verkehrswende und damit einen nachhaltigen ÖPNV will, muss seiner parlamentarischen Verantwortung gerecht werden. Deshalb und wegen Ihrer Worte heute Morgen sage ich, kommen Sie zur Politik zurück, und erfüllen Sie mit ihrer Zustimmung ebenfalls die Erwartung der Menschen in unserem Land.
Vielen Dank.
Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, der stationäre Handel steht vor einer großen Herausforderung. In den Zeiten des Lockdowns kamen große Herausforderungen hinzu – geschlossene Läden, leere Fußgängerzonen –, und ja, das jahrelang bestehende Problem des Onlinehandels hat sich insoweit verstärkt, dass viele Menschen durch den Lockdown zum Onlinehandel hingezogen wurden und der stationäre Handel vor der Herausforderung steht, diese Menschen mit einem Einkaufserlebnis zurückzugewinnen.
Ich möchte aber einen Punkt nennen, der in der öffentlichen Diskussion immer wieder durcheinanderkommt, und ich habe dies auch im Ausschuss schon erwähnt.
Wir haben zum einen den Einzelhandel vor große Herausforderungen gestellt: das permanente Tragen des MundNasen-Schutzes, das Aushalten von Pöbeleien von Menschen, die in nicht haushaltsüblichen Mengen einkaufen wollen, viele Stunden für die Menschen da zu sein während der Pandemiezeit. – Das waren die Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel, und dafür darf ich an dieser Stelle für die FDP-Fraktion auch
einmal einen großen Dank aussprechen.
Ja, für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darf es natürlich keine weiteren und zusätzlichen extrem schweren Belastungen geben, dem stimmen wir zu.
Auf der anderen Seite haben wir den stationären Handel: das kleine Lädchen, das Spielsachen, Kleidung und Schuhe verkauft, in der Fußgängerzone ansässig ist und das Probleme hatte durch die Geschäftsschließungen, Existenzängste für Unternehmerinnen und Unternehmer oder auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in diesen Läden arbeiten. Dafür brauchen wir Ideen. Deshalb haben wir doch die Diskussion in dieser Anhörung gesucht.
Alle beteiligten Player, alle beteiligten Verbände, Kirchen und Gewerkschaften konnten dort ihre Argumente vortragen: die Kirche den Sonntagsschutz, die Gewerkschaft den Schutz der Arbeitnehmerschaft, die Kammern die Wirtschaft, und auch das Thema der Rechtssicherheit wurde dort angesprochen.
Herr Kollege Dr. Martin, Sie haben jetzt gezielt auf die FDP geschaut und versucht, die Ampel ein bisschen auseinanderzudividieren. Aber dazu kann ich Ihnen sagen, wir sehen gar kein Problem darin, dass die Diskussion ein bisschen anders ist, weil die Ampel nämlich transparent, ehrlich und demokratisch miteinander kommuniziert.
Deshalb finden wir in vielen Themen auch zu guten Lösungen.
Das Thema der Rechtssicherheit wurde auch beleuchtet. Ich darf Ihnen sagen, dieses Hauruck-Verfahren mit Ihrem Antrag, einen Antrag zu stellen, der die Verfassung zumindest einmal in den Fokus ruft, und dann im Nachgang von den Beteiligten eine Zustimmung zu erwarten und diese dann zu kritisieren – was Sie heute auch getan haben –, weil sie es nicht getan haben, dieser Weg führt eben nicht zu Kompromissen, so wie wir uns das gewünscht hätten.
In NRW wurde das ganz schnell klar. Die Gewerkschaften klagten dort gegen ein geplantes Ladenöffnungsgesetz, und das, obwohl sich die Kirchen in Teilen dort anders ausgesprochen haben als in Rheinland-Pfalz. Genau solche Probleme gilt es, in Rheinland-Pfalz zu vermeiden, indem man sich vorab gemeinsam mit allen beteiligten Partnern an einen Tisch setzt und eine Kompromisslösung erarbeitet. Hierin ist sich die Ampelkoalition einig.
Ich möchte noch betonen, dass das jetzige Ladenöffnungsgesetz auch liberale Möglichkeiten findet, um den Handel zu stärken. Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen
Rechtssicherheit. Eine Änderung des Gesetzes allein hätte auch nicht gleich eine Verfassungsmäßigkeit mit sich gezogen.
Wir brauchen Ideen. In der Auswertung der Anhörung wurde vieles angesprochen: Late-Night-Shopping, „Heimat shoppen“ und viele weitere Ideen. Best Practice-Beispiele sind zu suchen und dann mit einer Rechtssicherheit zu koppeln. Diese Möglichkeiten sind da. Wenn dann die Rechtssicherheit vorhanden ist, dann haben die Unternehmerinnen und Unternehmer auch die Sicherheit. Dann haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Sicherheit, dass solche Möglichkeiten durchgeführt werden können, um den Herausforderungen zu begegnen. Dieser Antrag allein wird es nicht bewerkstelligen.
Danke schön.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will eines zu Beginn deutlich machen: Der Öffentlich-Rechtliche hat einen Auftrag für unsere Gesellschaft und für unsere Demokratie.
Herr Kollege Paul, Sie können das immer so machen, und Sie können das auch heute wieder so machen, aber ich will Ihnen gerne einmal mit auf den Weg geben, welche Klientel Sie mit Ihren Reden und Ihrem Handeln in der von Ihnen selbst ernannten Gerechtigkeitsdebatte bedienen. Dazu genügt ein Blick in die Kommentarspalten auf der Facebook-Seite der AfD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz. Da kursieren folgende Reaktionen von Usern zum Beitrag vom 1. Juli dieses Jahres, in dem Ihre Pläne zum Totalumbau des Öffentlich-Rechtlichen skizziert werden. Diese Zitate zeigen, welche Art von Usern Sie bedienen.
Zitat Nummer eins, Herr Präsident: Scheiß Mafia. – Reaktion der AfD: keine. Das dulden Sie auf Ihren Kanälen.
Zitat Nummer zwei, Herr Präsident: Auf die ÖffentlichRechtlichen verzichte ich schon lange. Dieses Hirnwäscheprogramm hat seine Daseinsberechtigung schon vor Jahren eingebüßt. Komischerweise entstand die AfD, als Merkels Propagandasender die seriöse Berichterstattung komplett eingestellt hat. – Reaktion der AfD: keine. Sie dulden das auf Ihren Kanälen.
Zitat Nummer drei, Herr Präsident: Die sollen die Scheiße abschaffen. Das sind doch alles Betrüger, die von der GEZ. Dieses Drecksvolk braucht keiner. Das hätte es bei Adolf nicht gegeben. – Reaktion der AfD: keine.
Sie dulden dies auf Ihren Kanälen.
Alle Abgeordnete, so wie sie hier sitzen, stehen mit in der Verantwortung, wenn es um die Social-Media-Kanäle Ihrer Fraktion geht. Merken Sie eigentlich, wer Ihre Politik trägt?
Sie reden mit Ihrer Kritik denen das Wort, die den öffentlichrechtlichen Rundfunk verächtlich machen, die Pressefreiheit in diesem Land nicht achten und auf der Straße „Lügenpresse“ rufen.
Das Parlament lehnt diese Art von Politik und Kommunikation strikt ab.
Da müssen Sie jetzt durch. Das ist halt so. Das sind Fakten. Das ist nicht intellektuell dünn, sondern das sind Fakten.
Dann erdreisten Sie sich auch noch, – –
getroffene Hunde bellen –
von Altparteienfilz im SWR-Rundfunkrat zu sprechen.
Dafür haben Sie die Wahl von Herrn Kollegen Dr. Weiland zum Anlass genommen, dem Sie eben noch gratuliert haben.
Ich sage Ihnen eines: Den Kollegen Dr. Weiland in einem Atemzug mit den Worten „Filz“ und „Besetzungs- und Versorgungspanorama“ zu nennen, ist unwürdig.
So oft die FDP mit der CDU in diesem Hause auch ver
schiedener Meinung ist, so klar ist aber auch, dass wir mit dem Kollegen Dr. Weiland einen Vorsitzenden im SWR-Rundfunkrat haben, der medienpolitisch differenziert, sachlich und fundiert agiert. Daran haben wir keine Zweifel.
Abschließend darf ich noch sagen, dass wir Demokraten natürlich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen. Er muss verfassungsgemäß finanziert sein, um seinen Auftrag erfüllen zu können.
Die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, hat für diesen Auftrag den Beitrag von 18,36 Euro definiert.
Ich darf sagen, in Zeiten von Corona, drohender Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Insolvenzen schmerzt uns Freie Demokraten natürlich die Erhöhung des Rundfunkbeitrags, aber der Öffentlich-Rechtliche hat auch in dieser Zeit viel geleistet und viel getan.
Der Beitrag, den wir heute diskutieren, ist kein parteipolitisches Ergebnis. Er ist ein Ergebnis politisch unabhängiger Betrachtungen.
Beschließen wir ihn nicht, wird eine Klage kommen. Das kann in der Sache nicht in unserem Sinne sein.
Wir Freien Demokraten stehen auch in Zukunft für eine Debatte über Auftrag, Durchführung und Beitrag zur Verfügung.
Das haben wir getan, das tun wir, und das werden wir für einen modernen Öffentlich-Rechtlichen tun.
Vielen Dank.
............. 7345, 7354 Abg. Dr. Anna Köbberling, SPD:........ 7346, 7347........................... 7348 Abg. Dr. Helmut Martin, CDU:......... 7348, 7353 Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD:........... 7349, 7353 Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:..................... 7350, 7354 Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:.... 7352
Rheinland-pfälzische Verbraucherinnen und Verbraucher schützen: Bund muss „CoronaRettungsschirm“ schaffen auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13047 –........... 7355
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir Freie Demokraten gemeinsam mit unseren Partnern in Regierungsverantwortung stellen in RheinlandPfalz die Weichen, damit Rheinland-Pfalz auch in Zukunft ein weiterer attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt.
Durch die Investition von Rekordsummen in die Straßeninfrastruktur von Rheinland-Pfalz tragen wir wichtige Infrastrukturprojekte voran. Hierzu gehört der Bau der Mittelrheinbrücke, bei dem die Planungen weiter voranschreiten und das Raumordnungsverfahren im Januar 2021 beginnen kann. Dort werden dann auch die vorliegenden Ergebnisse der Untersuchung und der Gutachten öffentlichkeitswirksam bewertet.
Deshalb finde ich es gut oder fände ich es gut, wenn auch der CDU-Landrat vor Ort seine Blockadehaltung aufgeben würde.
Aber vielleicht wird sich nächstes Jahr im September ein Zeitfenster öffnen.
Da eine solche Infrastruktur nur ganzheitlich zu sehen ist, bedarf es für einen Wirtschaftsstandort auch mehr ganzheitlicher Pakete; denn es muss Menschen und Unternehmen geben, die diese Infrastrukturen nutzen. Ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz lebt von seiner Struktur. Deshalb erlauben Sie mir einen kleinen Ausritt auf den zweiten Teil der Aktuellen Debatte aus aktuellem Anlass. Auch der Ausbau der digitalen Infrastruktur schreitet in Rheinland-Pfalz weiter voran. Der Nachtragshaushalt belegt hier vieles.
Digitale Infrastruktur ist viel mehr als nur der Ausbau von Glasfaser und Breitband. Wir haben es in den letzten Mo
naten gesehen: Homeoffice, Telemedizin, Gesundheitswirtschaft und Innovationsförderung für Unternehmen. Zum Bereich der digitalen Investitionsförderung habe ich im letzten Plenum ein Beispiel aus meiner Heimatstadt Pirmasens gegeben.
Durch solche Beispiele zeigt sich, dass es Unternehmen gibt, die auch in schweren Zeiten in den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz und in die Infrastruktur investieren möchten. Wenn das nicht für einen attraktiven Wirtschaftsstandort und seine Infrastruktur spricht, dann weiß ich auch nicht weiter.
Doch ein attraktiver Wirtschaftsstandort braucht mehr als die reine Infrastruktur. Er braucht auch Innovation, Innovation für die Infrastruktur. Wir stehen auch für Innovationspolitik. Die Wasserstoffstrategie und die Elektroförderung sind nur ein Teil der Technologieoffenheit, für die auch wir Freie Demokraten stehen.