Anke Beilstein

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Last Statements

So sind die Cochemer, die Moselaner. Aha.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ganz sicherlich gibt es einige Schwierigkeiten, auf die ich noch eingehen möchte. Aber zunächst einmal – Herr Lewentz, Sie haben es angesprochen –, ich glaube, an dieser Stelle muss man zunächst einmal ein ganz großes Lob mit Blick auf die kommunalen Schulträger aussprechen, denen es in Anbetracht der äußerst knappen Zeit gelungen ist, diese Schulbuchausleihe so toll umzusetzen.
Fakt ist aber ganz sicherlich auch – das ist auch Anlass für diese Aktuelle Stunde –, dass es nach wie vor Probleme gibt. Die muss man beseitigen, aber auch beim Namen nennen. Es sind Probleme, die vorhersehbar waren und in großen Teilen nur deshalb entstanden sind, weil die Zeit schlicht und ergreifend äußerst knapp bemessen war.
So wissen wir, dass es vor allen Dingen in jenen Schulen zu Problemen gekommen ist, in denen andere Bücher als die, die auf dieser Vorschlagsliste gestanden haben, gewünscht wurden. Hier musste man dann wohl zunächst auf das Okay des Landes warten, bis sie in dieses Portal mit eingestellt wurden. Es ist ganz klar, das dauert noch einmal ein bisschen, und jeder Tag hat da im Grunde genommen gezählt.
Praktische Probleme gab es dann auch in anderen Fällen, in denen Lehrer zu Unterrichtsbeginn noch weitere Schulmaterialien eingefordert hatten, die ebenfalls nicht auf dieser Schulbuchliste standen, die nicht in dem Portal eingestellt waren.
Hier haben wir Informationen bekommen, dass es zur Folge hatte, dass dann keine Ausleihe möglich war und die Eltern insofern dann doch diese Schulbücher bezahlen mussten. Letztendlich war es sicherlich auch ein Handicap, dass diese Software äußerst knapp und äußerst spät entwickelt wurde und in vielen Fällen wohl nur einen Tag vor dem entsprechenden Fristbeginn freigegeben wurde. Nun kann man sagen, das sind alles Anlaufschwierigkeiten. Das ist sicherlich richtig. Man muss aber auch sagen, sie wären vermeidbar gewesen, wenn sich die Landesregierung nicht zu schade gewesen wäre, die Ursprungsinitiative der Schulbuchausleihe, die von der CDU-Fraktion schon im Jahr 2008 ins Leben gerufen wurde, aufzugreifen und dann auch umzusetzen.
Insgesamt ist zum heutigen Zeitpunkt jedenfalls festzustellen, es gibt nach wie vor eine Menge an Baustellen und Fragen, die zu lösen sind. Mir ist bekannt, dass bei den kommunalen Spitzenverbänden eine Liste vorliegt. Dort finden sich über 30 Fragen, die noch zu klären sind: über die fehlende Einsichtmöglichkeit des Schulträgers in das Portal der Schule zum Beispiel, über die Schulbuchlisten, die Zuordnung zu Lerngruppen, was alles nicht so einfach ist, und auch zu den Anmeldungen durch die Lehrer. –
Ich denke, es ist wichtig, dass wir die Erfahrungen, die jetzt gemacht wurden, auswerten, und die Fragen, die jetzt anstehen, klären, damit die Erweiterung des Ausleihsystems auf die Oberstufe und die berufsbildenden Schulen, die im kommenden Jahr ansteht, geklärt wird und damit das reibungslos anlaufen kann. Es geht da nach unserer Ansicht vor allen Dingen um zwei ganz besondere Punkte. Einmal gehe ich auf die Einsichtmöglichkeit des Schulträgers in das Portal der Schule mit diesen Schulgrunddaten ein. Ich denke, wenn die Ausstattung mit Schulbüchern im Verantwortungsbereich der Schulträger liegt, dann muss auch gewährleistet sein, dass bei einer Änderung von Schülerdaten eine automatische Übermittlung erfolgt, zum Beispiel im Falle von Schulwechsel oder auch bei Wiederholern. Das sind ebenfalls Rückmeldungen, die wir in diesem Jahr bekommen haben. Bei den wiederholenden Schülern gab es da schon erhebliche Probleme.
Ich denke, es wird auch noch eine ganz besondere Rolle spielen, wenn im nächsten Jahr die Oberstufen mit dazukommen; denn bekanntermaßen ist es so, dass die Oberstufenschüler gerade in den ersten Wochen schon des Öfteren noch einmal ihre Kurse wechseln.
Ich denke, ein weiterer Punkt und eine weitere Baustelle, die ebenfalls vor dem kommenden Jahr beackert werden müsste, sind die Kriterien für die Rücknahme der Bücher. Wie geht man damit um, damit eine weitere Ausleihe wieder zumutbar ist? Was macht man, wenn eine Seite fehlt, wenn hineingeschrieben ist oder wenn möglicherweise ein Datenträger, eine CD, nicht mehr vorhanden ist? – Da bitten wir Sie ganz herzlich im Interesse der Schulträger: Bitte keine verbindlichen Vorgaben in Form von Listen zum Abhaken oder Ähnlichem durch das Land! – Ich denke, hier sollte man in der Tat auf den gesunden Menschenverstand vor Ort vertrauen. In unseren Augen ist das auch ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau. Wenn wirklich einmal nach der Entscheidung vor Ort das eine oder andere Buch mehr angeschafft werden wird, dann macht sich das meines Erachtens dadurch doppelt und dreifach bezahlt, dass weniger Bürokratie erforderlich ist.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Brück, das kann einen jetzt schon ein wenig stutzig machen. Natürlich muss man im Hinblick auf die Konnexität zunächst einmal die endgültigen Zahlen abwarten, aber man muss kein Prophet sein, um schon jetzt sagen zu können, dass die Ansätze definitiv nicht ausreichen werden.
Das ist deshalb ganz klar, weil sich die Zahlen nur auf die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler beziehen. Da sind Wiederholer und Ähnliches nicht mit eingerechnet. Dieser Arbeitsaufwand findet auch statt.
Es gibt noch einen weiteren Punkt, den ich ansprechen möchte. Frau Ministerin, Sie sehen nicht die großen Probleme und sagen, es muss nur in kleinen Feldern nachgebessert werden. Wenn weniger als 30 % an diesem Modell teilgenommen haben,
muss ich feststellen, dass das für mich alles andere als ein Erfolgsmodell ist. Ich meine, in diesem Bereich muss man dann schon noch einiges tun. Mit ein Grund ist sicherlich die Bürokratie, die im Moment noch aufgebauscht im Raum steht.
Ich will noch einen weiteren Punkt ansprechen, der mir wichtig ist und den ich zuvor schon angesprochen habe. Er ist mir deshalb wichtig, weil aus den Kommunen schon die Rückmeldungen kommen, die lauten: Was hat man uns hier wieder angetan? – Das sind die praktischen Auswirkungen, die die politische Entscheidung der SPD mit sich gebracht haben, unsere Initiative nicht aufzugreifen. Das hatte schlicht und ergreifend zur Folge, dass das, was angeleiert wurde, im Schweinsgalopp von den kommunalen Schulträgern und von den Schulen mit all ihren Bediensteten umgesetzt werden musste.
Ich nenne gerne noch einmal den Zeitstrahl: Seitens der CDU wurde diese Initiative im Juni 2008 ins Leben gerufen. Sie wurde von der SPD-Fraktion im Landtag und von der Landesregierung eingestampft. Nach einem Jahr Schamfrist ist das Ganze dann wieder im Oktober auf das Tapet gekommen. Das ist als Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht
und im Dezember beschlossen worden. Im April ist dann eine Landesverordnung erlassen worden. Ich sage ganz deutlich: Das hätte man anders haben können.
Das war eine politische Entscheidung, die auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen wurde.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Viereinhalb Jahre sind nun ins Land gegangen, seit der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung eine große Kommunal- und Verwaltungsreform angekündigt hat. Heute stellen wir fest, es ist ein Minireförmchen geworden. Das, was uns die Landesregierung vorgelegt hat, ist keine Verwaltungs- und Kommunalreform, sondern eine kommunale Vergewaltigungsreform.
Das eigentliche Ziel, nämlich nachhaltige Strukturen und eine Verbesserung der Finanzsituation, wird damit jedenfalls nicht erreicht. Das sehen wir so, das sehen die Gutachter so, und das haben die Fachleute in der Anhörung so gesehen. Nur die Landesregierung und die SPD wollen das nicht so sehen.
Seitens der CDU waren wir immer zu Gesprächen bereit.
Es ist dokumentiert, dass wir dazu aufgefordert haben. Auch die Einschaltung der Gutachter war unsere Idee und ist auf unsere Initiative zurückzuführen. Unsere Position war in der Angelegenheit von Anfang an klar und ist bis heute unverändert. Es muss alles auf den Prüfstand; es darf keine Tabus geben. Die SPD und die Landesregierung haben aber immer wieder versucht, diese Haltung der CDU als eine Verweigerungshaltung darzustellen.
Meine Damen und Herren, das ist nicht der Fall. Das wurde auch durch die Gutachter untermauert.
Die Gutachter haben das Fehlen eines Gesamtkonzepts und einer umfassenden Aufgabenkritik konstatiert. Das können Sie nicht abstreiten, weil es festgeschrieben steht. Auch die Anzuhörenden haben unsere Position untermauert.
Ich erinnere an die Anhörung des Präsidenten des Landesrechnungshofs, der erklärt hat, dass bei isoliert geplanten Fusionen der Verbandsgemeinden keine nennenswerten Einsparungen zu erwarten sind. Im Übrigen erinnere ich auch an eine kürzlich stattgefundene Sitzung des Innenausschusses, bei der es um die kommunale Finanzsituation ging. Innenminister Bruch hat erklärt, den Städten gehe es sehr schlecht, den Landkreisen gehe es auch schon schlecht, aber den Verbandsgemeinden gehe es noch einigermaßen gut. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das so ist, weshalb setzt man dann jetzt die Axt bei den Verbandsgemeinden an?
Ich erwähne auch die Haltung der kommunalen Spitzenverbände. Hierzu gehört insbesondere das jüngste Schreiben des Landkreistages vom Juni dieses Jahres, das von Herrn Landrat Hirschberger (SPD) unterzeichnet wurde. Er sagt, es spreche alles dafür, die beiden Gesetzentwürfe zur Vermeidung schwerer Präjudizen für das weitere Verfahren zurückzustellen und in der neuen Legislaturperiode wieder neu zu beginnen. Das ist eine ganz klare Aussage.
Das heißt nichts anderes als, stoppt den Unfug, der hier gemacht wird – das gilt insbesondere für die Zwangsfusionen –, und fangt nach der Wahl neu an. Ich meine, das wäre der richtige Weg. Im Moment laufen sehr viele
Gespräche, und es werden Gutachten erstellt. Das alles braucht seine Zeit.
Es macht keinen Sinn, Druck durch Zwangsfusionen auszuüben. Aus diesem Grund haben wir auch einen Änderungsantrag eingebracht. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen würden, mit dem die Passage über die Zwangsfusionen herausgenommen wird, würden Sie zeigen, dass Sie die Menschen ernst nehmen. Das haben Sie bisher nämlich nicht getan.
Wahrscheinlich wird jetzt das Argument der Bürgerbeteiligung kommen. Meine sehr gehrten Damen und Herren, die Bürgerbeteiligung war sehr schnell entzaubert. Auch hierzu wird in dem Gutachten ein deutliches Wort gesprochen. Das, was die Menschen dort vorgetragen haben, findet sich leider nicht in den Gesetzentwürfen wieder.
Ich erinnere auch an die Demonstration, die heute in der Nähe des Landtags stattgefunden hat.
Es war noch nicht einmal möglich, dass die Menschen vor dem Landtag demonstrieren durften. Dieses Recht hat man ihnen genommen. Hier stellt man sich eben nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden das Erste Landesgesetz ablehnen. Es fehlt ein Gesamtkonzept. Zwangsfusionen sind mit uns nicht zu machen.
Wir können auch dem Zweiten Landesgesetz nicht zustimmen; denn es ist wirklich nicht das Papier wert, auf dem es steht. Ursprünglich waren es 64 Punkte. Jetzt ist es auf etwas über 40 Punkte zusammengeschrumpft.
Jetzt sind wir einmal ganz ehrlich: Das, was übriggeblieben ist, hat kaum noch Substanz.
Einen Punkt nenne ich noch einmal ganz besonders: Es wird auch die Axt an die Kompetenzen der Ortsgemeinden angelegt.
Das ist der letzte Punkt, weshalb wir sagen, da gehen wir nicht mit. Wir machen keine Flickschusterei mit. Wir werden diese Gesetze ablehnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Schweitzer, Ihre ständige Polemik und das immerwährende Wiederholen von falschen Behauptungen
machen diese missglückte Reform nicht besser. Das muss man einmal ganz deutlich sagen.
In einem sind wir uns ganz sicherlich einig, dass wir nämlich eine Kommunal- und Verwaltungsreform brauchen. Ich glaube aber schon, dass es an der Zeit ist, dass sich die Landesregierung das eingesteht, was in der Öffentlichkeit schon längst angekommen ist,
dass diese Kommunalverwaltungsreform kein großer Wurf ist und es in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit auch nicht mehr werden kann.
Es wäre wichtig und auch richtig gewesen, das gemeinsam mit allen Parteien zu meistern, so, wie es vor 40 Jahren schon einmal unter der CDU-Regierung gelungen ist.
In der Regierungserklärung von 2006 sagte der Ministerpräsident zwei Dinge, die für uns wichtig und auch Grundlage waren: „Wir werden auf der Grundlage einer Aufgabenkritik eine Zielplanung erstellen, und es wird keine Reformen vom Reißbrett geben. Das ist nicht unsere Methode.“
Meine Damen und Herren, auf dieser Grundlage hätten wir sehr gerne mitgearbeitet und eine Reform entwickelt, die ihren Namen verdient hätte.
Stichwort „Aufgabenkritik“. Wir waren bekanntermaßen immer der Meinung, dass eine ordentliche Aufgabenkritik erfolgen muss. Das ist eben schon gesagt worden. Nur daraus kann sich nachher eine Gebietsreform entwickeln.
Aber, Herr Ministerpräsident, Sie wollten keine Veränderungen auf Landesebene. Sie wollten keine Diskussion um die Mittelbehörde mit ihren Fehlentwicklungen. Es sollte nur auf der kommunalen Ebene herumgedoktert werden.
Sie waren auch nicht bereit, alles auf den Prüfstand zu stellen.
Es gab magere 64 Punkte mit der Benennung von Kleinstzuständigkeiten, die zum Teil nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen.
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage in Anbetracht der Zeit.
Stichwort „keine Reform vom Reißbrett aus“. Auch hier haben wir seitens der CDU bis heute gesagt, wir können kein allgemeingültiges Raster über das Land legen. Mit uns wird es auch keine Zwangsfusionen geben. Auch hier haben Sie eine 180-Grad-Kehrtwende gemacht, indem Sie zunächst Einheitsgrößen vorgelegt und eine Liste veröffentlicht haben, auf der 32 Kommunen stehen, die zwangsweise zu fusionieren haben.
Im Übrigen hat nicht nur die Landesregierung ihren Kurs verlassen. Auch die SPD als die sie tragende Regierungsfraktion ist gleichermaßen verfahren. Ich darf den Fraktionsvorsitzenden Hartloff aus einem Artikel im südwestdeutschen Teil der „RHEINPFALZ““ vom 7. Juli 2008 zitieren. Darin heißt es: „Hartloff sagte, das Land werde den Zusammenschluss oder Neuzuschnitt von Verbandsgemeinden nicht erzwingen. Sie können in kommunale Strukturen nur im Konsens eingreifen.“ Wie wahr, kann ich da nur sagen.
Am 15. April 2010, also vor zwei Wochen, kann man bei der Berichterstattung über die Diskussion zur Zukunft der Verbandsgemeinde Wolfstein nachlesen – Herr Hartloff –: „Wenn sich freiwillig nichts bewegt, muss man mit der Gesetzeskeule drohen.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wen wundert es bei diesem Eiertanz noch, dass hier kein gemeinsames großes Werk entstehen konnte?
Sie haben mit der Abwendung von Ihren Grundsätzen durch Tabus und Denkverbote einer gemeinsamen richtigen Reform jegliche sinnvolle Basis entzogen. Wir, die CDU, haben im vergangenen Jahr nochmals versucht, eine gemeinsame Basis zu finden.
Fragen Sie Ihren Ministerpräsidenten.
Christian Baldauf und ich haben das Gespräch gesucht. Wir haben auch den Vorschlag gemacht – er kam von uns –, unabhängige Gutachter einzuschalten
und überprüfen zu lassen, ob der Weg der Landesregierung der richtige ist. Wir wollten wissen, ob dieser Weg der richtige ist oder unsere Kritik berechtigt ist.
Mir ist auch die Feststellung wichtig, dass die Gutachter von beiden Seiten benannt wurden und die Fragestellungen hierzu gemeinsam von allen Fraktionen erarbeitet wurden.
Jetzt liegen die Ergebnisse der Gutachten vor, und sie belegen, ein Gesamtkonzept fehlt. Das willkürliche Her
auspicken einer Ebene, nämlich der Verbandsgemeinde, führt mitnichten zum Ziel. Man kann nicht mit einem Größenraster über das Land gehen. Das dringende Anraten der Gutachter, die Freiwilligkeitsphase deutlich über 2014 zu verlängern, die Bestätigung, dass die Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen im Vergleich zum Rest im Deutschland eklatant ist, dass Funktionsprämien nicht zielführend sind. Und vor allen Dingen, Herr Hartloff: die Bürgerbeteiligung. Sie haben Recht, das war ganz sicherlich im Aufwand und der Darstellung einmalig.
Aber auch hier bestätigen die Gutachter ganz eindeutig, es hat sich nicht zureichend in dem Gesetzentwurf niedergeschlagen.
Meine Damen und Herren, so langsam wird klar, hier soll etwas verabschiedet werden, was nicht Hand und Fuß hat.
Mir ist wichtig festzustellen, die CDU hat Grundsätze. Aufgrund von Denkverboten und Tabus seitens der Landesregierung ist der Reformprozess nicht vorangegangen. Wir sind bereit, mit zu retten, was zu retten ist, und werden es begleiten.
Danke.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Kreuze machen können statt Listen schreiben müssen“, – so könnte man das Ziel unseres Gesetzentwurfs überschreiben.
Die Kommunalwahl am 7. Juni des letzten Jahres hat gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Aufgrund der Gesetzesänderung vom Mai 2008, die die CDU nicht mitgetragen hatte, war es nun nicht mehr möglich, in den Gemeinden mit Mehrheitswahl und ohne Wahlvorschlag drei Tage vor der Wahl den Wählerinnen und Wählern den leeren amtlichen Stimmzettel zuzustellen, damit sie dort in Ruhe die Namen der von ihnen gewünschten Ratsmitglieder aufschreiben konnten. Die Folgen waren absehbar – wir haben in der Debatte 2008 bereits darauf hingewiesen –, zum Teil überforderte Wählerinnen und Wähler, Staus vor den Wahlkabinen und eine Menge ungültiger Stimmen.
Wir haben alle 1.325 Ortsgemeinden mit Mehrheitswahl um Erfahrungsberichte gebeten. Es gab einen sehr großen Rücklauf vieler negativer Erfahrungen, was uns dann zu einer Großen Anfrage bewogen hat.
Sowohl der Erfahrungsbericht des Landeswahlleiters vom Dezember 2009 als auch die nüchternen Zahlen der Antwort auf unsere Große Anfrage haben belegt, dass es sich hier um ein durchgängiges Bild im gesamten Lande handelt.
Wir freuen uns, dass diese Sichtweise zwischenzeitlich auch von der Landesregierung geteilt wird. So heißt es bei der Antwort zu Frage 12 a unserer Großen Anfrage: „Der signifikante Anstieg der ungültigen Stimmen bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag (…) ist für die Landesregierung Anlass zu erwägen, zu der bisherigen Regelung zurückzukehren und bei der Mehrheitswahl den amtlichen Stimmzettel vor der Wahl wieder an die Wahlberechtigten verteilen zu lassen.“
Wir haben es ebenfalls erfreut zur Kenntnis genommen und in unseren Entwurf auch eingearbeitet, dass die Landesregierung unter 13 a mit Blick auf die allgemeinen Kommunalwahlen 2014 prüft, ob außer bei Mehrheitswahlen noch weitere Stimmzettel vor der Wahl an die Wahlberechtigten übersandt werden können.
Neben diesem Punkt gab es noch einen zweiten. Die Anzahl der Personen, die bei einem Wahlvorschlag auf dem Stimmzettel aufgeführt werden dürfen, war von der doppelten Zahl auf die einfache Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder reduziert worden. Das konnte zweierlei Folgen haben, allerdings beide negativ.
In manchen Ortsgemeinden wurde auf einen Wahlvorschlag verzichtet, weil man Bürger, die zu einer Kandidatur bereit waren, nicht in zwei Kategorien einteilen wollte, nämlich jene, die auf dem Stimmzettel erscheinen dürfen, und jene, die eben nicht auf dem Stimmzettel stehen dürfen.
In anderen Ortsgemeinden wurde dennoch ein Wahlvorschlag gemacht. Dann hatten diejenigen, die nicht auf dem Stimmzettel standen, faktisch gar keine Chance, in den Gemeinderat hineingewählt zu werden, weil die Wähler in der Regel nur aus den Personen, die sie dort niedergelegt sahen, gewählt haben.
Wir sind der Meinung, man sollte in einer Demokratie um jede Person froh sein, die sich zur Verfügung stellt, und ihr dann auch gleiche Wahlchancen einräumen und es darüber hinaus den Wählern auch so einfach wie irgend möglich machen.
Sämtliche Zahlen belegen, dass das geänderte Kommunalwahlrecht in diesen beiden Punkten äußerst negative Folgen hatte. In allen Ortsgemeinden mit Mehrheitswahl stieg der Anteil der ungültigen Stimmen von 5,38 % bei der vorletzten Kommunalwahl im Jahr 2004 jetzt auf 9,11 % im Jahr 2009.
Wenn man jetzt noch einmal diese ungültigen Stimmen nach Ortsgemeinden differenziert, in denen ein Wahlvorschlag vorlag – da waren es 3,26 % –, und nach Ortsgemeinden, in denen eben kein Wahlvorschlag vorlag und bei dem die Menschen quasi per Hand auf dem leeren Stimmzettel die Namen eintragen mussten – da lag die Ungültigkeitsrate bei 10,89 % –, dann ist hier ganz offensichtlich, es besteht Handlungsbedarf.
Meine Damen und Herren, wir möchten eine praxistaugliche Anpassung des Kommunalwahlrechts mit dem Ziel, mehr Wahlkomfort für den Wähler, weniger ungültige Stimmen und auch Erleichterung für die Wahlhelfer bei der Auszählung.
Ich würde mich freuen, wenn wir das hier gemeinsam beschließen könnten.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Nach welchen Kriterien entscheidet das Ministerium über die Einrichtung einer Fachoberschule (FOS) an einer Realschule plus?
2. Wie viele FOS sollen in diesem und dem nächsten Jahr genehmigt werden?
3. Mit der Einrichtung wie vieler Realschulen plus rechnet die Landesregierung zum kommenden Schuljahr?
4. Mit welchen jährlichen Übertrittszahlen von der Realschule plus in die FOS rechnet die Landesregierung?
Frau Ministerin, Sie haben eben definiert, was der Begriff „ausreichend“ im Hinblick auf die reine Zahl bedeutet. Mich würde interessieren, wie Sie im Vorfeld erkennen, ob eine ausreichende Zahl zustande kommt, und insbesondere wie Sie vor diesem Hintergrund die Chance einer zweizügigen Realschule plus auf Errichtung einer Fachoberschule sehen.
Frau Ministerin, bei Ihrer ersten Antwort fehlte noch die Einschätzung, wie Sie die Chancen für zweizügige Realschulen plus sehen, an eine Fachoberschule zu kommen, und zwar auch im Verhältnis zu dreizügigen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zweimal in einem Schuljahr wird Bilanz gezogen, dann gibt es Zeugnisse.
Nach einem Halbjahr Realschule plus wird es auch Zeit, hier einmal Bilanz zu ziehen.
Da wird immerhin klar, wofür jetzt das „plus“ steht. Es steht für ein Plus an Verwirrung bei den Eltern, es steht für ein Plus an Verärgerung bei den Schulträgern wegen vieler ungeklärter Fragen,
es steht für ein Plus an Unmut in den Lehrerzimmern wegen ungleicher Bezahlung, und es steht für ein Plus an der Erkenntnis, dass auch inhaltlich nicht das gehalten wurde, was vom Bildungsministerium versprochen worden war.
Ich möchte insbesondere die Problematik von der kommunalen Seite her beleuchten. Hier wird zunehmend mehr deutlich, dass es von Anfang an erklärter Wille der Landesregierung war, die Schulträgerschaft insgesamt auf die Kreisebene zu hieven.
Nachdem ursprünglich der angedachte Weg, der direkte, im Gesetzgebungsverfahren gescheitert ist, versucht man es jetzt durch die Hintertür, nämlich auf dem Weg, der jedem Bürgermeister und jedem Kämmerer am meisten weh tut und den auch die Ratsmitglieder verstehen, nämlich den Weg über den kommunalen Geldbeutel.
Wenn in einer Verbandsgemeinde sowohl der Kreis als auch die Verbandsgemeinde Träger einer Realschule plus sind, dann wird es künftig nicht mehr möglich sein, dass der Kreis sich an den Kosten der Trägerschaft beteiligt. Das hat der Präsident der ADD, Herr Dr. Mertes, ganz klar ausgeführt. Es handelt sich hierbei um freiwillige Leistungen, die er bei defizitären Kreisen nicht dulden wird.
Dann steht ganz schnell fest, was das in der Praxis bedeutet. Die Verbandsgemeinden, die Schulträger bleiben wollen, sind finanziell ganz klar schlechtergestellt, weil sie nicht nur ihre eigene Schule zu schultern haben, sondern über die Kreisumlage noch ein zweites Mal mit im Boot sind. Auf diese Weise werden die Verbandsgemeinden als bisheriger Schulträger ganz klar hinten herum genötigt, die Schulträgerschaft abzugeben; denn wer hat heute noch das Geld zweimal in der Tasche, um zu zahlen.
Fakt ist auch, dass es in den Fällen, in denen sich unterschiedliche Schulträger über eine gemeinsame Verantwortung für eine künftige Realschule plus unterhalten wollen, im rechtlichen Nebel stochern – wir hatten das Thema schon eben in der Aktuellen Stunde –, weil nach wie vor keine Verordnung da ist, die klarstellt, welche
gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten wie im Praktischen umgesetzt werden können. Das führt dann zu solchen Auswüchsen, dass zwar für eine künftige Realschule plus Räume gebaut und Investitionen getätigt werden sollen, aber da noch niemand so recht weiß, wer Schulträger sein wird und wer dann die Kosten bezahlen soll, wird das Ganze noch aufgeschoben, und es wird weiter zugewartet.
Ich komme zu einem weiteren Punkt, der Ärger verbreitet und bei dem ebenfalls wieder deutlich wird, dass die Betroffenen vor Ort mit der Umsetzung alleingelassen werden. Da spreche ich die Schulbuchausleihe an.
Sie betrifft nämlich insbesondere die neuen Realschulen plus, die jetzt an den Start gehen. Das sind diejenigen, die quasi neu entstehen aus einer ehemaligen alleinigen Realschule oder aus einer neuen Gemeinschaft mit der Hauptschule. Um so etwas zu schultern, braucht man pädagogische Konzepte. Das bedeutet eine Menge Arbeit, einen großen Aufwand, viel Einsatz. Da darf man sich schon fragen, warum die Landesregierung in einer Zeit solch starker Umbrüche gerade den Schulen auch noch diese zusätzliche Organisation zumutet.
Sie sollten sich vielleicht mit den Leuten in der Praxis unterhalten. Dann werden auch Sie von diesen Problemen erfahren. Unser Bestreben war es, genau aus diesem Grund mit der Schulbuchausleihe in der Grundschule zu beginnen. Aber Sie müssen natürlich im Sekundarstufen-I-Bereich den Realschulen plus alles zumuten.
Um das Ganze zu komplettieren, kommen dann jetzt noch Organisation und Entscheidungsfindung bezüglich der Einrichtung von Fachoberschulen dazu. Da gibt es ebenfalls noch keine Verordnung. Aber die Schulträger sollen sich schon bis Ende März gemeldet haben. Auch hier wird wieder deutlich: unausgegorene Gedanken. Die Schulträger werden scharf gemacht auf etwas, wofür es noch keine Umsetzungsanleitung gibt. Die Verantwortlichen vor Ort sollen sich gegenseitig den Rang ablaufen, damit da auch später der Schwarze Peter festgemacht werden kann. Aber das Heft des Handelns, das Ja oder das Nein, will man hier in Mainz in der Hand behalten.
Frau Ministerin, wenn die GEW resümiert, die Realschule plus läuft noch lange nicht rund, wenn der Regionalelternsprecher feststellt, dass im Hinblick auf die versprochene individuelle Förderung mehr Lehrerwochenstunden fehlen, und wenn Sie dann in der Praxis noch nicht einmal die normalen Stunden abdecken,
wenn dann auch noch bei der kommunalen Umsetzung gravierende Mängel bekannt sind,
muss man einfach das Fazit ziehen: Inhaltlich klaffen Anspruch und Wirklichkeit auseinander, und in der Umsetzung haben Sie das Ganze ohne die Menschen vor Ort gemacht.
Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4082 – wurde in der Plenarsitzung am 9. Dezember 2009 ohne Aussprache an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 32. Sitzung am 21. Januar und der Rechtsausschuss in seiner 35. Sitzung am 28. Januar 2010 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie alle kennen den Spruch „Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen, und ich lächelte und war froh, und es kam schlimmer“. So ungefähr könnte man die Situation der rheinland-pfälzischen Kommunen beschreiben, nachdem zwischenzeitlich die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Mai vorliegen. Danach werden für 2009 und 2010 Mindereinnahmen sowohl bei den originären gemeindlichen Steuereinnahmen als auch in Folge der Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise auf den Finanzausgleich in Höhe von insgesamt 629 Millionen Euro erwartet.
Was bedeutet das in der Praxis? Rücklagen ist ein Wort, das in vielen Haushaltsplänen nur noch mit dem Satz „Rücklagen bestehen keine“ zu lesen ist. Fakt ist, dass die Zins-Steuer-Quote zwischenzeitlich bei 13 % liegt. Das heißt, dass jeder achte Euro an Steuereinnahmen für die Zinsaufwendungen benötigt wird.
In vielen Kommunen ist es bereits jetzt an der Tagesordnung, dass jedes Problem nur noch durch weitere Kreditaufnahmen gelöst werden kann.
Hat man nach dem vorübergehenden Aufschwung im vergangenen Jahr gehofft, dass sich ein Silberstreif am Horizont auftut, so muss man jetzt feststellen, dass der Schlag umso härter kommt.
Absehbar war ganz sicherlich nicht die Wirtschaftskrise. Absehbar war aber und fest steht, dass bereits ohne die Krise die Finanzsituation der rheinland-pfälzischen
Kommunen katastrophal war und ist. Deshalb soll auch bitte niemand auf die Idee kommen, das kommunale Finanzdesaster in Rheinland-Pfalz mit der Krise zu erklären. Diesbezüglich spricht der Kommunalbericht des Landesrechnungshofs eine deutliche Sprache und nennt auch die Fakten.
Die kommunalen Haushalte wiesen 2008 im 19. Jahr in Folge ein Finanzierungsdefizit aus, das sich insgesamt auf 245 Millionen Euro belief. Trotz des bisher höchsten Steueraufkommens stieg das Defizit gegenüber dem Vorjahr um 75 Millionen Euro.
Während die Pro-Kopf-Verschuldung in den westlichen Flächenländern bei rund 1.500 Euro liegt, beläuft sie sich bei den rheinland-pfälzischen Kommunen im Jahr 2007 auf über 2.000 Euro und liegt damit um 30 % höher.
Ganz besonders besorgniserregend ist die Entwicklung der Kassenkredite, die eigentlich nur für eine kurzfristige Überbrückung zur Liquidität genutzt werden sollten. Sie stiegen gegenüber dem Vorjahr um 411 Millionen Euro auf fast 3,7 Milliarden Euro.
Meine Damen und Herren, in die gleiche Kerbe schlägt auch der Bertelsmann-Bericht mit seinem Ländervergleich. Während in anderen Bundesländern die Verschuldung stagniert oder sinkt, gehört Rheinland-Pfalz ganz eindeutig zu den Spitzenreitern bei der Negativentwicklung der Kassenverstärkungskredite. Das sind bitte schön Kredite, denen keine Werte gegenüberstehen. Das ist eine Entwicklung, deren Ursachen vor der Finanzkrise und ihren Auswirkungen auf die Steuerentwicklung liegen.
Wahrer Grund ist, dass die SPD-geführten Landesregierungen seit 1991 immer und immer wieder in den kommunalen Finanzausgleich eingegriffen haben, und zwar zulasten der Kommunen, und das Geld auf der Landesebene verbraten wurde.
Ich sage ganz deutlich: Wenn an der Basis keine Mittel mehr vorhanden sind, wenn die Grundlage für die kommunale Selbstverwaltung entzogen wird, wird das schon bald Auswirkungen auf das gesamte demokratische System haben. Wer bitte schön soll denn noch Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit in den Räten haben, wenn es nur noch darum geht, Schulden zu verwalten anstatt Zukunft zu gestalten?
Mit dem Konjunkturpaket II soll jetzt auch kurzfristig finanzschwächeren Gemeinden ermöglicht werden, Investitionen durchzuführen, die anders nicht möglich gewesen wären. Aus der kommunalen Praxis habe ich allerdings erfahren, dass es Fälle gibt, bei denen der unterlassene Sanierungsbedarf bei den Gesamtkosten angerechnet wird. Wenn also eine arme Ortsgemeinde ein 2-Millionen-Projekt umsetzen möchte, wird das zunächst von der ADD begutachtet. Diese kommt dann
vielleicht zu dem Ergebnis, dass 800.000 Euro als unterlassener Sanierungsbedarf anzurechnen sind. Auf einmal sind dann nicht 2 Millionen Euro förderfähig, sondern nur noch 1,2 Millionen Euro. Die Folge ist, dass nicht nur der Fördersatz effektiv geringer ist, sondern es bleibt auch das große Problem der Restfinanzierung bestehen. Die 800.000 Euro, die ursprünglich übrig bleiben würden, können nämlich nicht aus dem Fonds zinslos finanziert werden. Die ADD fordert darüber hinaus den Nachweis, wie finanziert werden soll. Dies wird eben finanzschwachen Ortsgemeinden nicht möglich sein. Da frage ich mich schon, wie es mit dem Zusätzlichkeitsmerkmal aussieht, das doch eigentlich mit dem Konjunkturpaket II beabsichtigt ist.
Hier ist dringend Handlungsbedarf geboten. Die Landesregierung sollte auf jeden Fall entsprechende Handlungsanweisungen nach unten weitergeben, damit der Sinn des Konjunkturpakets II erhalten bleibt.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die zurückliegende Verbesserung, die Sie, Herr Innenminister, angesprochen haben, hatte ihren Grund in den unerwartet hohen Steuereinnahmen. Aber das Grundproblem ist damit nicht gelöst. In Wahrheit sehen die Fakten und die Zahlen sehr nüchtern aus.
Ich empfinde es regelrecht als sarkastisch, wenn man dann den Kommentar des SPD-Kollegen Harald Schweitzer zum Kommunalbericht hört. Ich zitiere: „Mit diesen Vorzeichen steht nicht zu befürchten, dass die neue Wahlperiode der kommunalen Räte langweilig wird.“
Herr Schweitzer, wissen Sie, ich empfinde das als Hohn. Die Menschen, die sich in der Kommunalpolitik, in den vielen Räten, engagieren, tun das nicht, weil ihnen langweilig ist und sie ein Beschäftigungsprogramm brauchen. Sie tun dies, weil sie etwas bewegen wollen. Sie haben eine Menge guter Ideen. Aber Idealismus allein genügt nicht. Dafür braucht man auch die entsprechenden finanziellen Mittel.
Ich bin selbst ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin und wenn, wie kürzlich passiert, in einer angespannten Haushaltssituation unerwartet Ersatzbeschaffungen an Maschinen anstehen, die nicht mehr reparabel sind, dann höre ich von meinen Ratsmitgliedern, auf Landesebene werden großzügig Millionen mit dubiosen Finanztricks herumjongliert und wenn man an der Basis etwas braucht, ist man verpflichtet, jeden Eurocent zu belegen und weiß nicht, wo man noch einen einzigen Euro herholen soll.
Das ist die Realität. Da müssen sie einmal mit den Menschen sprechen.
Vielleicht noch eine Anmerkung zu dem Urteil, das Sie, Herr Noss, eben angesprochen haben. Der Landkreis Neuwied geht nicht ohne Grund in die Berufung, wenn in dem Urteil gesagt wird, dass den Kommunen insoweit eine Verschuldung zuzumuten ist, als noch keine Überschuldung vorliegt. Dies bedeutet letztendlich, dass das komplette Vermögen der Kommunen fremdfinanziert sein müsste, ehe Ansprüche gegenüber dem Gewährträger Land entstehen. Das wiederum würde die völlige Aufgabe der von der Landesverfassung geschützten Selbstverwaltungsgarantie bedeuten.
Ich bin mir sicher, das kann so nicht sein. Da wird die Berufungsinstanz garantiert noch ein Stück weit in die Tiefe einsteigen.
Danke schön.
Frau Ministerin, mit dem sogenannten selbstbestimmten Lernen konnten statistisch gesehen 2,5 % des Unterrichtsausfalls aufgefangen werden. Betrachten Sie diesen Euphemismus wirklich als adäquaten Unterrichtsersatz, der es auch rechtfertigt, dass dieser Anteil aus der Unterrichtsausfallstatistik verschwindet?
Frau Ministerin, es gibt in der Tat diese unterschiedlichen Definitionen von temporärem und strukturellem Unterrichtsausfall. Teilen Sie aber nicht auch die Auffassung, dass es sowohl den Schülerinnen und Schülern als auch deren Eltern im Grunde genommen egal sein kann, aus welchem Grund der Unterricht ausfällt, ob es sich also um temporären oder strukturellen Unterrichtsausfall handelt?
Ich frage die Landesregierung:
1. Handelt es sich bei den für die zweite Phase der Bürgerbeteiligung zur Kommunalreform veranschlagten 545.000 Euro um eine feststehende Endsumme, und wie schlüsseln sich diese Kosten auf (Kosten für Organisation und Struktur, Agenturkosten für den Entwurf der Broschüre, Druckkosten, Versand- bzw. Zustellungskosten, Kosten für die Auswertung)?
2. Nach welchen Kriterien wurden die 1,2 Millionen Faltblätter per Post verschickt?
3. Welche konkreten Forderungen der Bürgerinnen und Bürger liefen nach der ersten Phase der Bürgerbetei
ligung in die weitere Planung der kommunalen Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz ein?
4. Wie stuft die Landesregierung die Umfrageaktion im direkten Vorfeld der Kommunalwahl verfassungsrechtlich ein?
Herr Minister, die Fragen laufen seit dieser Woche. Welche Fragen werden denn konkret gestellt?
Herr Minister, es sollen bei dieser Telefonbefragung auch Fragen zu möglichen Gebietsveränderungen gestellt werden. Sind diese Fragen allgemeiner Natur oder mit Hinblick darauf, dass es schon eine Liste mit Kommunen gibt, die möglichst fusionieren sollen, vielleicht auch spezifisch für das Gebiet, in dem der Angerufene jetzt wohnt?
Herr Minister, ich könnte mir vorstellen, dass der eine oder andere rein aus Interesse die Online-Befragung aufruft und sich durch die Fragen hindurchklickt. Ich habe festgestellt, wenn man an der elften Frage angelangt ist,
die sich auf die Frage nach der Berufsbezeichnung bezieht, interessiert einen natürlich auch die zwölfte Frage. Man klickt auf „Weiter“ und bekommt die freundliche Information, dass man erfasst ist. Glauben Sie, dass auf diesem Wege tatsächlich nur ernsthafte Antworten eingehen werden?
Frau Ministerin, Sie haben mehrmals ausgeführt, dass Sie derzeit keine gesetzliche Regelung für notwendig halten. Wann bzw. unter welchen Bedingungen oder zu welchen Gegebenheiten würden Sie eine gesetzliche Regelung in die Wege leiten und für notwendig erachten?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir heute das Landesgesetz zum freiwilligen Zusammenschluss der verbandsfreien Stadt Cochem und der Verbandsgemeinde Cochem-Land beschließen, dann mag das für die meisten Abgeordneten in diesem Haus ein Gesetz wie viele andere sein. Aber für die Kommunalpolitiker im Land, vor allem für die Betroffenen vor Ort, ich denke, aber auch für den Innenminister und für mich persönlich, ist es schon ein besonderes Gesetz.
Herr Minister Bruch, Sie haben mich bei der Einbringung des Gesetzes als eine der Mütter dieser Fusion bezeichnet. Das ist ein sehr schönes Kompliment. Wenn
ich Sie jetzt als einen der Väter oder als den Vater der Fusion bezeichnen würde, könnte das vielleicht zu politischen Missverständnissen oder Fehlinterpretationen führen. Aber ich glaube, man kann sicherlich sagen, dass Sie schon ein Geburtshelfer waren und einen großen Anteil an dem heutigen Ergebnis haben.
Mit der notwendigen finanziellen Unterstützung haben Sie den Weg geebnet, der es ermöglicht hat, dass im Verbandsgemeinderat einstimmig und im Stadtrat mit einer großen Mehrheit über alle Fraktionen hinweg die Grundlage für dieses Gesetz beschlossen werden konnte. Bis zu dieser Entscheidung war es jedoch ein sehr langer Weg. Ein großer Teil derjenigen, die in intensiven Debatten, in Zahlenspielen, in neuen Denkanstößen und Überzeugungskraft involviert waren, ist heute hierhergekommen, um den Schlussakt mitzuerleben.
So möchte ich auch weniger auf die einzelnen Vorschriften des Gesetzes eingehen, die allen Beteiligten hinreichend bekannt sind, als vielmehr auf die Historie, die dem Ganzen zugrunde liegt.
Ich habe die ersten Bemühungen um eine Annäherung der beiden Kommunen schon als ganz junge Kommunalpolitikerin in den 90er-Jahren miterlebt und habe damals gedacht, als Angehörige einer neuen jungen Generation mitzuhelfen, auch Vorurteile und Misstrauen abzubauen, um einmal die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine solche Fusion zu schaffen. Das war wirklich ein sehr hartes Stück Arbeit.
Umso enttäuschender war es auch, als wir uns vor fünf Jahren auf den Weg hierher nach Mainz gemacht haben, um Unterstützung im Ministerium zu erfahren und dann dieser denkwürdige Satz kam, der wahrscheinlich noch allen Beteiligten im Ohr ist: „Greifen Sie einmal einem nackten Mann in die Tasche.“ – Damit war die Fusion zunächst einmal wieder auf Eis gelegt.
Nun weiß ich zwar nicht, ob man behaupten kann, dass Rheinland-Pfalz zwischenzeitlich finanziell bessergestellt ist, aber in Verbindung mit einem gewissen Erfolgsdruck in Sachen Verwaltungsreform ist es erfreulich, dass bei dem erneuten Anlauf in Cochem im Land ein Sinneswandel einhergegangen ist.
Seit dem Unterstützungssignal durch Innenminister Bruch haben die Verantwortlichen vor Ort, hier insbesondere die beiden Bürgermeister und die Lenkungsgruppe über alle Fraktionen hinweg unter Moderation des Landrats, vorbildliche Arbeit geleistet. Deswegen geht mein Hauptdank vor allen Dingen an diese Beteiligten vor Ort.
Um das Ziel, gewachsene Strukturen, die zum Teil eine völlig unterschiedliche Entwicklung genommen haben – ich denke hier an das Abwasserwerk –, auf einen Nenner zu bringen und damit in eine gemeinsame Zukunft zu führen, wurde sehr zäh verhandelt und gerungen. Ich weiß, dass bis zum letzten Tag, man kann eigentlich sagen, bis zur letzten Stunde heftigste Debatten geführt wurden und bei manchem auch kurz vorher noch immer Zweifel bestanden, ob die erforderliche Mehrheit in den Räten erreicht werden würde.
Die Spannung vor Ort – nicht nur bei den beteiligten Ratsmitgliedern, sondern auch bei der Bevölkerung – wurde an der Zahl der Internetzugriffe deutlich, als aus beiden Ratssitzungen live über das Internet der jeweilige Diskussionsstand veröffentlicht wurde.
Apropos Bevölkerung, ich glaube, auch in diesem Hinblick muss man ein großes Lob den Verantwortlichen vor Ort zollen; denn Transparenz und Aufklärung standen an allererster Stelle, um den Menschen die Ängste zu nehmen, dass ihnen hier irgendetwas übergestülpt werden könnte oder dass die jeweils eigene Seite zu den Verlierern in der Sache zählen würde.
In zwei Bürgerversammlungen ist sehr deutlich geworden, dass dieses Bemühen Erfolg hatte. Frau Kollegin Raab hat es eben gesagt, ein angestrebter Bürgerentscheid ist dadurch verhindert worden, dass nicht genügend Unterschriften in der Bevölkerung zusammenkamen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, man wird häufig als Landespolitiker angesprochen und einem dabei nachgesagt, dass wir die Gesetze fernab von Realität und dem Bezug an der Basis machen. Ich glaube, mit dieser Lex Cochem setzen wir heute etwas um, was vor Ort erarbeitet wurde und gewollt ist.
Es ist ein historischer Moment im Land in Sachen Verwaltungsreform. Es ist ein historischer Moment für die über 16.000 Menschen der neuen Verbandsgemeinde Cochem und eine Sternstunde für mich als Kommunalpolitikerin, da ich es von Anfang an begleiten durfte. Ich bin dankbar, dass ich es heute im Gesetzgebungsverfahren als Abgeordnete mit beschließen kann.
Das ist mein Tipp an alle anderen. Nüchterne Zahlen sind wichtig, aber für alle anderen, die es nachmachen wollen, mein Tipp, gehen Sie es mit Herzblut an.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich komme zur sogenannten Lex Cochem. Im vorliegenden Fall der Fusion könnte man sagen: Was lange währt, wird endlich gut. – Seit vielen Jahren waren die beiden Kommunen gemeinsam auf dem Weg, um für das Ziel zu kämpfen und das Ziel zu erreichen, das nach Ansicht vieler Bürgerinnen und Bürger schon längst überfällig ist. In Zeiten finanzieller Engpässe rückt man einfach näher zusammen. Es war kaum noch vermittelbar, warum in einer Stadt – noch dazu in fußläufiger Entfernung – zwei Verwaltungen mit den gleichen Strukturen existieren.
Dennoch war klar, dass Synergieeffekte nicht direkt eintreten. Im Gegenteil, zunächst musste erwartet werden, dass es eine ganze Zeit lang dauern würde und kurzfristig sogar mit finanziellen Mehrbelastungen zu rechnen sein würde. Als sich dann vor fünf Jahren die damals politisch Verantwortlichen der beiden Kommunen zwecks Unterstützung auf den Weg ins Innenministerium machten, war die Enttäuschung sehr groß, als von dort die Aussage kam „Greifen Sie einmal einem nackten Mann in die Tasche“. Damit war das Thema „Fusion“ zunächst einmal ad acta gelegt, und zwar so lange, bis klar wurde, dass die von Ministerpräsident Beck in der Regierungserklärung angekündigte Kommu
nal- und Verwaltungsreform zwar als Tiger gestartet war, aber nun als Bettvorleger zu landen drohte.
Diese Entwicklung hatte zum Ergebnis, dass Sie, Herr Ministerpräsident, heute ebenso wie ich dem Innenminister dankbar sein können.
Herr Ministerpräsident, Sie können dankbar sein, weil Minister Bruch durch die konstruktive Begleitung des Fusionsprozesses mitgeholfen hat, dass Sie heute wenigstens ein positives Ergebnis im Land vorweisen können.
Ich bin Herrn Minister Bruch als Wahlkreisabgeordnete und auch als kommunale Vertreterin dankbar, weil er die notwendige Mitgift zu dieser Hochzeit gegeben hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fusion auf freiwilliger Basis hat die Möglichkeit geboten, die speziellen Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen und einen ganz individuellen Vertrag mit der Folge des Gesetzentwurfs zu schließen, den wir heute hier vorliegen haben. Viele Punkte in diesem Gesetzentwurf sind einfach gesetzlich zu regeln, wenngleich auch folgerichtig, aber es gab auch Punkte, bei denen in zähen Verhandlungen zwischen den Vertretern der Verbandsgemeinde und der Stadt Cochem in der Lenkungsgruppe eine Einigung gefunden werden musste, die halt nur im Wege einer gesetzlichen Ausnahmeregelung möglich sind.
Der größte Punkt war hier ganz sicherlich die zukünftige Gestaltung des Gebührenwesens in der Abwasserbeseitigung. Aus der unterschiedlichen Historie der beiden Abwasserwerke hat sich hier eine so unterschiedliche Entwicklung ergeben, dass eine gesetzliche Regelung notwendig war, um auch die entsprechende Akzeptanz in der Bevölkerung zu finden. Durch den aktuellen Gesetzentwurf, nach dem abweichend dann von § 7 Abs. 1 KAG die bisherigen Einrichtungen auch weiterhin als zwei Einrichtungen geführt werden können, und zwar bis zum 31. Dezember des Jahres 2021, ist es möglich, sukzessive eine Angleichung herbeizuführen.
Aus eben dieser Erfahrung heraus ergibt sich im Übrigen auch unsere Nummer III im Alternativantrag, in dem wir zur Wegbereitung weiterer freiwilliger Fusionen erleichternde Maßnahmen fordern.
Abschließend ist mir eines wichtig zum Ausdruck zu bringen. Die positive Begleitung durch Innenminister Bruch war ganz sicherlich hilfreich. Grundlage für das Gelingen dieser Fusion war jedoch der Wille vor Ort. Faktisch zum Ausdruck gebracht wurde dies in vielen unzähligen Verhandlungsstunden innerhalb der Lenkungsgruppe durch die kommunalen Vertreter, exzellent moderiert durch den Landrat des Landkreises CochemZell, der es geschafft hat, dass beide Seiten in einer
fairen Art und Weise zueinander finden konnten, und fachlich versiert begleitet durch die Kommunalaufsicht und die beiden Büroleiter. Deshalb geht mein Dank vor allen Dingen an die Handelnden vor Ort.
Ich freue mich aber auch, dass wir heute in großer Einmütigkeit parteiübergreifend dieses Gesetz hier im Landtag einbringen. Ich gehe davon aus, dass wir auch gemeinsam dieses Gesetz verabschieden werden. Damit besiegeln wir eine vor Ort freie und parteiübergreifend getroffene Entscheidung. Aus meiner Erfahrung möchte ich für den weiteren Fortgang einer Kommunal- und Verwaltungsreform heute einen Appell an die Landesregierung und auch an die sie tragende Fraktion richten: Unterstützen Sie die Kommunen vor Ort, die sich ebenfalls auf diesen Weg machen.
Beachten Sie z. B. den dritten Punkt, den wir in unserem Änderungsantrag aufgeführt haben. Es tut Ihnen ja nicht weh, dem zuzustimmen. Das steht Ihnen frei. Aber lassen Sie zum jetzigen Zeitpunkt die Finger weg von Zwangsehen.
Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger, wenn wir wollen, dass sie ein Ehrenamt ausüben, mit dem identifizieren können, was vor Ort beschlossen wird. Von daher hoffen wir, dass Sie das entsprechend unterstützen und auch für eine Evaluation und für Überlegungen zu zukünftigen Fusionen Zeit einräumen, damit diese nicht von oben verordnet werden müssen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Brede-Hoffmann, vielleicht hätten Sie den Titel der Aktuellen Stunde lesen sollen; denn Ihr Vortrag ging inhaltlich völlig daneben.
Es ging gar nicht um den Inhalt der Schulstrukturreform, sondern um Aktivitäten und Entscheidungen der Landesregierung ohne gesetzliche Grundlagen.
Es geht nicht darum, über die inhaltlichen Mängel dieser großen Umetikettierungsaktion zu sprechen und zu diskutieren, sondern vielmehr darum, in welch rechtlich bedenklicher Art und Weise die Landesregierung hierbei vorgeht.
Man handelt, als sei das Gesetz schon da, obwohl es überhaupt noch nicht in der Welt ist. Der Landtag wird in seiner ureigensten Gesetzgebungskompetenz übergangen. Der Bevölkerung wird mittels teurer Werbekampagnen suggeriert, es seien Strukturen da, die überhaupt noch nicht vorhanden sind.
Die Opposition erhält in Ausübung ihres Rechts und ihrer Pflicht auf Kontrolle nur häppchenweise Auskunft über die Fakten dieser Werbekampagne, und man hat den Eindruck, die SPD-Fraktion hat den Slogan „Wir machen’s einfach“ abgewandelt in „Wir nicken’s einfach ab“.
Frau Ministerin Ahnen ließ auf ihrer Internetseite verkünden, sie setze beim Gesetzgebungsverfahren auf
eine konstruktive Debatte mit allen am Schulleben Beteiligten.
Ich weiß zwar nicht, wen sie damit gemeint hat. Der Landtag kann es jedenfalls nicht sein.
Kaum ist der Gesetzentwurf am 28. August im Landtag eingebracht, geht am darauffolgenden Dienstag, am 2. September, schon Post an alle Schulträger heraus. Dort ist dann von einem sehr engen Zeitrahmen die Rede, und man bittet, die ADD bis zum 1. Oktober darüber zu informieren, wie der konkrete Planungsstand und die Beschlusslage in den kommunalen Gremien sei. Beigefügt ist auch gleich eine Information für die Schulträger, welche Unterlagen bei der Antragstellung beizufügen sind.
Der Brief endet mit dem Hinweis, es sei wohl zu erwarten, dass nicht alle Anträge bedient werden können. Meine Damen und Herren, das Gesetz ist noch nicht in der Welt. Ich halte diese Vorgehensweise für eine Nötigung nach dem Motto „Beeilt euch; denn nur wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.
Nicht nur das, sondern das ist auch ein Versuch, die Schulträger untereinander auszuspielen.
Auf einmal befindet sich jeder in der Situation und wird damit konfrontiert, dass der Nachbarstandort diese neue Schulart eventuell schon beantragt haben könnte, nämlich die Realschule plus. Man weiß zwar noch nicht genau, was sich hinter diesem „plus“ verbirgt,
aber immerhin verfügt sie über ein „plus“. Das ist so ähnlich wie bei der Waschmittelwerbung.
Man weiß zwar noch nicht genau, was das ist, aber „plus“ hört sich gut an. In der Waschmittelwerbung wird auch immer viel versprochen, aber hinterher sind die Flecken doch noch drin. Es sind nach wie vor die alten Flecken.
Meine Damen und Herren, das Ganze wird natürlich noch positiv begleitet von der Staatskanzlei des Herrn Ministerpräsidenten. Da startet dann nämlich flugs eine Werbeaktion, die als Standortkampagne der Landesregierung in Auftrag gegeben wurde. Darin wird angeprie
sen: Die neue Realschule plus bietet Hauptschul- und Realschulbildungsgang gemeinsam an. – Man höre: Bietet – Indikativ Präsens, nicht die Futurform und auch nicht der Konjunktiv. Nein, bietet! Wozu brauchen wir noch ein Parlament? In Rheinland-Pfalz geht das alles ohne.
Dafür gibt man natürlich auch noch viel Geld aus. Um aber die Gesamtsumme zu erfahren, muss man schon ein wenig Detektiv spielen. Auf meine diesbezügliche Kleine Anfrage wurden zunächst nur die Kosten für die Zeitungsanzeigen mitgeteilt, obwohl ich ausdrücklich nach allen Medien gefragt hatte. Rund 50.000 Euro kam als Antwort. Die Auskünfte zu den Kosten der Kampagne über andere Medien, wie die Großplakate, die Busplakatierungsaktionen usw., wurden zunächst einmal bewusst zurückgehalten. Erst aufgrund meines Nachhakens mit dem Hinweis auf Unvollständigkeit wurden sie dann herausgerückt. Rund 150.000 Euro hat der gesamte Spaß insgesamt gekostet.
Das sind Werbekosten für eine Schulart, die noch nicht in der Welt ist
und die vom Landtag noch nicht beschlossen worden ist. Meine Damen und Herren, ich gehe auch davon aus, dass die Werbung zu einem Zeitpunkt in Auftrag gegeben wurde, zu dem dieser Gesetzentwurf noch nicht einmal im Landtag eingebracht war.
Herr Ministerpräsident, dieses Geld
er ist jetzt nicht anwesend – hätte man meiner Meinung nach besser zur Reduzierung des Unterrichtsausfalls in die rheinland-pfälzischen Schulen gesteckt.
Es wundert mich auch nicht, dass die SPD-Fraktion das alles mitmacht. Wer bei der Anhörung dabei war, konnte feststellen, dass um 10:20 Uhr gerade einmal zwei ihrer Abgeordneten bei der Anhörung zu diesem wichtigen Gesetz anwesend waren.
Da wird sehr deutlich: Wir nicken’s einfach ab.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss sagen, es ist unglaublich, mit welchen Wortverdrehungen hier das Thema auf den Kopf gestellt wird.
Niemand hat etwas gegen Information, und dass eine Diskussion bei einem solchen Gesetz wichtig ist, versteht sich von selbst. Aber halten Sie sich doch bitte an die Fakten und die Gegebenheiten. Wenn Sie in die Landesverfassung schauen, sehen Sie, dass dort steht: „Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung. Er vertritt das Volk“ … „beschließt die Gesetze …“