Yvonne Gebauer

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich gerne einige Aussagen der Opposition ins rechte Licht rücken.
Liebe Frau Voigt-Küppers, es stimmt: Sie, die Fraktion der SPD, aber auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben diverse Vorschläge zum Schulbetrieb in Pandemiezeiten gemacht. Ich habe an dieser Stelle, aber auch an anderer Stelle erklärt, warum diese Vorschläge für uns nicht umsetzbar sind. Sie haben mir das nie geglaubt und weiterhin deren Umsetzung gefordert. Ich habe Ihnen erklärt, dass auch viele der Mitstreiter, die ich in diesem Zusammenhang befragt habe, diese Vorschläge als nicht praktikabel erachten.
Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich gerne aus einer Stellungnahme der Rheinischen Direktorenvereinigung aus den vergangenen Tagen zu Vorschlägen ihrerseits zum Präsenz- und Distanzlernen, zum Schichtbetrieb zitieren. In deren Positionspapier wird beschrieben:
Die von bestimmten Verbänden und Politikern vorgetragene und häufig perpetuierte Auffassung, dass viele Schulleitungen sich eine Mischung aus Präsenz- und Distanzunterricht wünschen, entspricht für die Schulform Gymnasium nicht der Meinung der Mehrzahl der Schulleitungen. In vielen Schulen läuft der Präsenzunterricht dank der verbindlichen Maskenpflicht und der eingeführten Hygienemaßnahmen sehr erfolgreich. So ist die oft angeführte Verunsicherung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht kaum zu spüren, weil die Schülerinnen und Schüler die Anwesenheit in der Schule nicht als Risiko übernehmen bzw. wahrnehmen, und hierfür besteht auch kein Grund.
Die Nutzung alternativer Räumlichkeiten – auch das wird von Ihnen immer gefordert; ein Abstand von 1,5 m durch eine Teilung der Lerngruppen –: Aufgrund der teilweise sehr kleinen Unterrichtsräume führt eine Teilung der Lerngruppen in zwei Hälften vielerorten nicht zur Möglichkeit, den Abstand von 1,5 m einzuhalten. So gibt es zum Beispiel in der Kölner Innenstadt Schulen, in denen die Mehrzahl der Räume so klein ist, dass sich dort bei 1,5 m Abstand nur sieben Personen gleichzeitig aufhalten können. Hier wäre eine Viertelung der Klassen erforderlich.
Die von diversen hochkarätigen Politikern insbesondere auf Bundesebene, aber auch von der Opposition in NRW immer wieder vorgetragene Idee, dass andere Räumlichkeiten genutzt werden sollen, zeigt einmal mehr, dass solche Ideen eines Faktenchecks bedürfen.
Die Nutzung – dann kommt eine Rechnung für die Stadt Pulheim, die ich Ihnen jetzt erspare – alternativer Räumlichkeiten erfordert eine Verdoppelung des Personals. Wir kämpfen aber bereits jetzt mit Lehrermangel oder so großen Räumen, die es von vornherein nur ganz vereinzelt gibt.
Das sind nur einige wenige Auszüge aus dem Positionspapier der Rheinischen Direktoren.
Ich glaube, das zeigt, warum wir Ihre Vorschläge an dieser Stelle nicht angenommen haben bzw. diesen nicht folgen konnten.
Dann machen wir das.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Voigt-Küppers, das ist mir natürlich bekannt, und es gibt auch Konzepte, die umgesetzt werden. Ich wollte jedoch zum Ausdruck bringen, dass nicht die Eltern und Schüler für die Organisation des Unterrichtsbetriebs zuständig sind, sondern die Schulleitungen.
Wenn Schulleitungen an dieser Stelle sagen, dass etwas nicht praktikabel ist, dann habe ich dafür ein offenes Ohr und setze entsprechend das um, was möglich ist, und nicht das, was nicht möglich ist.
Frau Beer, Sie haben die Lehrerwerbekampagne angesprochen. Liebe Frau Beer, ich hätte mir gewünscht, Sie hätten in den sieben Jahren einmal eine Lehrerwerbekampagne gestartet.
Aber vorab hätte wahrscheinlich besser eine Lehrerbedarfsprognose gestanden, die Sie nicht auf den Weg gebracht haben.
Deswegen befinden wir uns heute in diesem Schlamassel. Der Lehrerstellenmarkt ist leergefegt. Wir haben eine angespannte Situation, die einen rot-grünen Stempel trägt.
Sie sprachen von „meiner Rechtsverordnung zum Distanzlernen“. Liebe Frau Beer, ich glaube, dass das unsere Rechtsverordnung ist, weil sie durch dieses Parlament gegangen ist. Sie wurde von Ihnen allen gemeinsam mit Mehrheit verabschiedet.
Damit ist sie diesem Parlament zuzuordnen, und sie ist nicht meine Rechtsverordnung.
Sie, aber auch Frau Voigt-Küppers haben viele Dinge angesprochen, die das derzeitige Regierungshandeln anbelangen, mit denen Sie nicht einverstanden sind. Zum Haushalt haben Sie aber wenig gesagt. Das lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass Sie mit dem Haushalt, den mein Ministerium vorgelegt hat, einverstanden sind. Das wiederum freut mich, das darf ich hier sagen.
Der Schuletat hat ein Volumen von über 20 Milliarden Euro. Damit ist er der größte Schuletat, den es jemals in der Geschichte dieses Landes gegeben hat. Jeder vierte Euro des Landeshaushaltes kommt unseren Schulen zugute. In diese Summe sind noch nicht all die Maßnahmen und Förderprogramme eingerechnet, die allgemein in die Beratung rund um den Coronaschutzschild fallen.
Diesbezüglich möchte ich gerne die Endgeräte für die Lehrerinnen und Lehrer nennen – bis dato immer noch einmalig in der Bundesrepublik Deutschland –, die digitale Ausstattung für die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Ferien- und Förderprogram
me für unsere Schülerinnen und Schüler und jetzt noch die OGS-Helfer.
Wir stellen hier immerhin 30 Millionen Euro zur Verfügung, die von der Freien Wohlfahrtspflege und von der Jugendhilfe mehr als nur liebevoll begrüßt worden sind.
Seit der Regierungsübernahme haben wir mit dem Haushalt 2021 über 6.500 Stellen geschaffen: Stellen im Lehrerbereich, bei den multiprofessionellen Teams, in der Schulverwaltungsassistenz und – auch das wurde schon angesprochen – bei der wichtigen Schulpsychologie.
Auch das lasse ich zu.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass Sie diese Maßnahme seitens der Landesregierung so begrüßen, wie Sie es getan haben. Was nicht ist, kann ja noch werden; wir arbeiten an weiteren Förderprogrammen. In diesem Zusammenhang haben wir zum Beispiel ein viertes Maßnahmenpaket aufgelegt, das auch zur Unterstützung der Schulen des gemeinsamen Lernens dient.
Sie sehen also: Wir lassen keine Schulform außer Acht und unterstützen das inklusive, das gemeinsame Lernen genauso wie alles andere. Das alles zählt für uns zu den Bildungsmaßnahmen, die wir für die Bildungsgerechtigkeit unserer Schülerinnen und Schüler auch in Pandemiezeiten auf den Weg bringen. – Vielen Dank.
Wenn wir schon bei der Inklusion, beim gemeinsamen Lernen sind, komme ich jetzt noch einmal zur Neuausrichtung der Inklusion, aber auch zum gemeinsamen Lernen. Wir haben im Rahmen des gemeinsamen Lernens an den Grundschulen bereits 300 Planstellen und Tarifstellen eingerichtet. Damit stehen unseren Grundschulen mehr als 3.800 zusätzliche Stellen für den Bereich der Inklusion zur Verfügung.
Für die Sekundarstufe haben wir bis zum vergangenen Jahr, bis zum vergangenen Haushalt, bereits mehr als 2.720 Stellen für die Schulen des gemeinsamen Lernens bereitgestellt. Mit dem Haushalt 2021 kommen dann weitere 753 Stellen hinzu. Damit stehen ab dem Schuljahr 2021/2022 in der Sekundarstufe I für die Inklusion 7.500 Stellen bereit.
Ein weiteres Beispiel – auch das dürfte Ihnen bekannt sein – ist der Masterplan Grundschule. Zur Stärkung und zur Unterstützung unserer Grundschulen stellen wir allein im Jahr 2021 über 1.600 Stellen bereit. Zudem ist vielleicht wichtig zu erwähnen: Auch kleine Grundschulen erhalten nun endlich Konrektorenstellen – eine Maßnahme, die Rot-Grün bei ihrem Regierungshandeln schlicht und ergreifend vergessen hat.
Die Umstellung auf G9 führt ebenfalls zu einem Bedarf an zusätzlichen Lehrerstellen. Bereits jetzt haben wir den erhöhten Personalbedarf im Schuljahr 2026/2027 im Blick. Aber wir haben ihn nicht nur im Blick, sondern wir handeln schon heute. Darum haben wir zeitlich befristet zusätzliche Vorgriffsstellen bereitgestellt. Für den nächsten Haushaltsplan sind es 1.450 Stellen, und bis zum Schuljahr 2025/2026 werden insgesamt 3.000 weitere Vorgriffsstellen besetzt werden können. Sie sehen, für uns hat die Bildung unserer Schülerinnen und Schüler spürbare, greifbare Priorität.
Zum Schluss: Die Schulsozialarbeit – sie wurde schon angesprochen – ist mit 48 Millionen Euro abgesichert. Für den offenen Ganztag sind mehr als 600 Millionen Euro vorgesehen. Somit konnten 47.000 zusätzliche Ganztagsplätze seit 2017 eingerichtet werden. Auch die Regelförderung für die Plätze ohne erhöhten Förderbedarf haben wir seither um 28 % erhöht.
Dann noch ein kleiner Sprung zu den Kommunen: Bei den Kommunen nehmen wir natürlich sofort die Schulen in den Blick. Wir haben einen schulscharfen Sozialindex entwickeln lassen, eine Maßnahme, die sich Rot-Grün zwar sieben Jahre lang vorgenommen hatte, aber zu deren Ausführung es am Ende des Tages nicht gekommen ist. Auch ohne den schulscharfen Sozialindex werden bereits jetzt insgesamt 4.410
Mehrbedarfsstellen unter Berücksichtigung des Kreissozialindexes zugewiesen. Eine Vergleichszahl: Unter Rot-Grün waren es für diese Zwecke lediglich 1.346 Stellen.
Meine Damen und Herren, ich könnte Ihnen noch viel erzählen, was der Haushaltsplanentwurf 2021 alles an Maßnahmen birgt, die die Landesregierung auf den Weg bringen bzw. weiter unterstützen wird.
Mit diesem Haushaltsplan festigen wir auch in schwierigen Zeiten den Grundstein, um den Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorab möchte ich eine persönliche Bemerkung machen. Meine Damen und Herren Abgeordnete der SPD, ich frage: Ist diese Inszenierung, die Sie hier im Parlament betreiben, tatsächlich Ihre Antwort an die Bürgerinnen und Bürgern des Landes, die derzeit mit den größten Sorgen, mit den größten Nöten seit dem Zweiten Weltkrieg kämpfen?
Sind diese politischen Spielchen dieser großen Krise angemessen? Ich meine, nein.
Ein aufrechter Sozialdemokrat, den ich sehr geschätzt habe
doch –, hat einmal gesagt
die gibt es –:
In der Krise beweist sich der Charakter.
Ihren Charakter haben Sie, Herr Sundermann, den Menschen in Nordrhein-Westfalen heute mehr als deutlich gezeigt.
Vor genau zehn Monaten, also am 13. März, haben wir die Kinder im Lockdown ins Homeschooling geschickt. Das war die schlechteste Entscheidung, die wir haben treffen können. Heute wissen wir das. Und obwohl wir alle das wissen, sollten wir es heute, wenn es nach Rot-Grün ginge, trotz dieser Erfahrungen, trotz dieser Erkenntnisse wieder tun,
also gegen das Wohl der Schülerinnen und Schüler, gegen die Bildungsgerechtigkeit.
Das, meine Damen und Herren, ist Ihr Beitrag in diesen schwierigen Zeiten der Coronapandemie.
Herr Kutschaty, Sie haben hier am Pult gestanden und immer wieder vorgetragen, Sie möchten auch aus der Opposition heraus in dieser schwierigen Zeit Verantwortung übernehmen.
Wer allerdings als Vorsitzender einer sozialdemokratischen Fraktion in einer Pandemie keine andere Idee hat, als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler nach Hause zu schicken und ihnen damit Bildungschancen zu nehmen,
der kapituliert vor den Herausforderungen dieser Zeit und übernimmt keine Verantwortung.
Zehn Monate Coronageschichte liegen hinter uns, auch im Bereich der Bildungspolitik, mit vielen unterschiedlichen Erkenntnissen und Erfahrungen und auch mit vielen Entscheidungen. Von einer historischen Entscheidung darf ich Ihnen – nicht nur Ihnen, liebe SPD-Fraktion, sondern allen – heute berichten.
Vor Beginn dieser Plenardebatte fand eine Kultusministerkonferenz statt; diese dauerte eine Stunde.
Es ging um den Unterricht in Pandemiezeiten. Noch nie – wirklich noch nie – waren sich alle Kultusministerinnen und Kultusminister so einig, dass kein flächendeckendes Wechselmodell eingeführt werden darf.
Und sie tun es auch nicht, obwohl Sie, meine Damen und Herren von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, es immer behaupten.
Sie haben Hamburg angesprochen. Herr Senator Ties Rabe ist einer der größten Verfechter für seine Schülerinnen und Schüler und sagt, Schule solle so lange wie möglich als Präsenzunterricht stattfinden.
Zum Kollegen Tonne hat meine Vorrednerin schon einiges gesagt. Auch er spricht sich eindeutig
für den Präsenzunterricht aus.
Auch Hessen wird immer wieder angeführt. Herr Professor Lorz hat sich gestern im Hessischen Landtag ebenfalls ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass der Präsenzunterricht die einzige Wahl ist und es für die Schülerinnen und Schüler keine Abkehr vom Präsenzunterricht geben wird.
Last, but not least: Frau Hubig, Präsidentin der Kultusministerkonferenz aus Rheinland-Pfalz und SPDMitglied, hat sich ebenfalls, wie wir alle, für Präsenzunterricht so lange wie möglich für alle Schülerinnen und Schüler ausgesprochen. Ich frage Sie: Mit welchem Modell wollen wir nach Hause gehen?
Frau Paul, leider haben Sie immer noch nicht verstanden, dass die Schulen bereits jetzt die Möglichkeit haben, Schülerinnen und Schüler im Wechsel von Distanz und Präsenz zu unterrichten.
Es macht Sinn, sich in diesem Zusammenhang noch einmal die Verordnung anzuschauen, zu der es auch ein Expertengespräch bzw. eine Anhörung gegeben hat, die wir hier gemeinsam verabschiedet haben. In dieser Verordnung ist alles enthalten, von dem Sie bestreiten, dass es für Nordrhein-Westfalen gelten würde.
Ich bin der Meinung, wir sind gut aufgestellt und tun gut daran, die Kinder auch in diesen schwierigen Zeiten so lange wie möglich im Präsenzunterricht zu halten. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ott, ich darf Ihnen versichern, dass unsere Bezirksregierungen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Bezirksregierungen sehr fleißig und gewissenhaft arbeiten, dass sie die Schulen sehr gut beraten, dass sie die Schulen in dieser herausfordernden Zeit sehr gut unterstützen, und dies natürlich auch im Hinblick auf Modelle des Wechsels von Distanz- und Präsenzunterricht. Dazu braucht es keine Aufforderung der SPD-Fraktion.
Herr Ott, ich möchte Ihnen aber auch eine Sorge nehmen. Ich war, ich bin und ich werde auch in einem permanenten Austausch nicht nur mit den Schulleitern bleiben, sondern auch mit allen weiteren wichtigen Akteuren, die wir in der Bildungspolitik haben. Ich tue dies seit Beginn der Pandemie, weil ich um die Herausforderungen für unsere Schulen, um die Herausforderungen für die Schulleitungen, aber auch um die Herausforderungen für die Lehrkräfte weiß. Deshalb ist es notwendig, richtig und wichtig, diesen Dialog permanent zu führen. Ich darf Ihnen versichern, dass ich das tue.
Frau Beer, es ist leider mal wieder so, dass Sie hier am Pult nicht die Wahrheit sagen. Gerade ist es wieder so geschehen. Sie haben gesagt, ich hätte den Charakter des Abgeordneten beurteilt. Das habe ich nicht.
Sie sollten darauf achten, was Sie sagen, und auch zuhören, was ich sage. Ich habe gesagt, dass sich heute der Charakter des Abgeordneten gezeigt hat.
Das ist eine andere Aussage als die, die Sie hier am Pult getätigt haben.
Wenn Sie darin eine Beurteilung sehen, Frau Beer, dann lässt das für Sie tief blicken.
Vielleicht noch einmal zurück zur Politik in NordrheinWestfalen
und zu den Schülerinnen und Schülern, von denen 95 % im Präsenzunterricht sind.
Das ist eine Zahl, die wir hier in Nordrhein-Westfalen mit allen Bundesländern teilen. Auch das haben wir heute Morgen im Austausch der Kultusministerkonferenz erfahren. Ich finde, das ist eine sehr erfreuliche Zahl, trotz dieser Herausforderung, die damit an den Schulen verbunden ist.
Wenn wir heute schon die Möglichkeit haben, in dieser Aktuellen Stunde über die Bildungspolitik zu sprechen, dann – denke ich – ist es auch gut, einmal die Erfolge dieser Bildungspolitik darzustellen.
Ich darf Ihnen sagen: In keinem anderen Bundesland schreitet die Digitalisierung so schnell voran, wie es hier bei uns in Nordrhein-Westfalen der Fall ist.
Da ist zum einen die Ausstattung mit digitalen Endgeräten: Ende der Legislaturperiode Rot-Grün: Null! Null!
Ausstattung der Schülerinnen und Schüler aus schwachen Familien: Ende Rot-Grün: Null!
Wir haben viel Geld, mehrere Hundert Millionen Euro, in die Hand genommen, um hier auch in Zeiten der Pandemie schnellstmöglich unsere Lehrerinnen und Lehrer, aber auch die Schülerinnen und Schüler auszustatten, und haben nichts vorgefunden, mit dem wir hätten weiterarbeiten können,
sondern wir mussten bei Null beginnen.
Das Gleiche gilt für den Breitbandausbau. Ende der Legislaturperiode Rot-Grün: Lediglich 13 % aller öffentlichen Schulen waren an ein leistungsfähiges Netz angeschlossen. Herr Professor Pinkwart ist permanent im Einsatz. In diesem Jahr liegen wir am
Ende des Jahres bei 60 % aller Schulen, die an ein leistungsfähiges Netz angeschlossen sind. Am Ende der Legislaturperiode werden es 100 % sein.
Das Projekt LOGINEO, ein wichtiges Projekt für das digitale Lernen und Lehren, nicht nur in Pandemiezeiten: Als wir es am Ende der Legislaturperiode RotGrün übernommen haben, war es ein Totalschaden. Nichts anderes kann man dazu sagen. Wir haben es in mühsamer Kleinarbeit zum Leben gebracht. Wir sind froh und dankbar, dass mittlerweile 1.700 Schulen mit dem Hauptsystem arbeiten,
dass 2.000 das Lernmanagement-System für sich nutzen und 1.100 Schulen den Messenger-Dienst beantragt haben. Ich bin mir sicher, dass wir am Ende der Legislaturperiode alle Schulen mit LOGINEO versorgt haben, weil sie wissen, dass es kostenfrei ist, gut und verlässlich ist.
Ich finde, auch solche Dinge sollten an einem solchen Tag einmal zum Ausdruck kommen.
Es sind alles Maßnahmen, die wir als Landesregierung bereits auf den Weg gebracht haben. Sie dienen dem Wohl unserer Kinder, sie dienen dem Bildungsauftrag, und an dem werden wir weiter arbeiten. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung darf ich sagen: Wenn wir von der Maßnahme der Einführung der Maskenpflicht an unseren Schulen nicht überzeugt gewesen wären, hätten wir es nicht getan.
Alle Vorrednerinnen und Vorredner haben zu diesem Thema schon alles ausgeführt. Mehr ist zu dem Antrag nicht zu sagen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
„Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann.“
Ich würde es auch in Coronazeiten gerne vielen recht machen – sicherlich auch dem einen oder anderen aus der Opposition –, kann Ihnen aber sagen: Als Schul- und Bildungsministerin kann ich es wie alle meine Ministerkolleginnen und -kollegen aus den anderen Bundesländern momentan niemandem recht machen.
Sie als Opposition können das. Sie picken sich die Rosinen heraus und suchen sich die Themen aus, zu denen Sie sich verhalten möchten.
Sie können die eine Seite der Pandemiemedaille vertreten, ohne dafür …
Doch das ist mein Ernst, und ich erwarte auch, dass, wenn ich hier von mehreren Seite angesprochen werde, ich als zuständige Ministerin dann auch das Wort bekomme.
Meine Damen und Herren der Opposition, Sie können die eine Seite der Pandemiemedaille vertreten, ohne dafür von der anderen Seite zur Rechenschaft gezogen zu werden. Jetzt mögen Sie vielleicht fragen, was die beiden Seiten sind. Das sage ich Ihnen gern.
Das sind auf der einen Seite die Eltern, die ihr Kind in der Schule gut versorgt wissen wollen, gut versorgt wissen müssen, weil sie tagsüber keine andere Möglichkeit der Betreuung für ihr Kind sicherstellen können. Das sind auf der anderen Seite die Eltern, die aus Sorge um ihr Kind dieses gar nicht mehr in die Schule schicken möchten, weil sie es vor anderen Kindern und Lehrkräften schützen wollen oder aber damit andere Familienmitglieder vor ihrem eigenen Kind schützen möchten.
Andere Eltern möchten ihr Kind nicht der Maskenpflicht aussetzen. Wiederum andere Eltern haben ihr Kind angewiesen, den ganzen Tag – auch in der Grundschule – mit einer FFP2-Maske im Unterricht zu sitzen. Sie gehen auf die Barrikaden und fordern
mich auf, den Sitznachbarn, den Schulkameraden doch bitte vom Unterricht entfernen zu lassen, weil das Risiko für das eigene Kind zu groß sei.
Meine Damen und Herren, wem gebe ich nach? Dem, der lauter schreit und vermeintlich mehr Gleichgesinnte hinter sich schart, oder der schweigenden Mehrheit, die vielleicht denkt: „Alles nicht normal, alles nicht optimal“, die aber die Pandemie und ihre Auswirkungen als das anerkennt, was sie ist, nämlich als eine Ausnahmesituation?
Es ist eine Situation, auf die eine Kommune, ein Land, eine Nation, eine Welt reagieren muss
mit einem weder gekannten noch erprobten Maßnahmenpaket, welches alle richtigen und alle wichtigen Anforderungen an unser Schulsystem in Zeiten von Corona weiterhin gleichermaßen erfüllen muss. Auf der einen Seite steht der Infektions- und Gesundheitsschutz, der eingehalten werden muss, um alle am Schulleben Beteiligten zu schützen. Auf der anderen Seite steht der gesetzliche Bildungsauftrag, den wir als Land gegenüber unseren Kindern erfüllen müssen. Dazu zählt auch das Wohl des Kindes, um das wir uns als Gesellschaft, aber auch im System Schule zu kümmern haben – und das nicht erst seit Lügde, Bergisch-Gladbach oder anderen Fällen.
Ich möchte gerne einmal zitieren, was Herr Abgeordneter Ott und auch Herr Fraktionsvorsitzender Kutschaty noch in diesem Jahr so alles getwittert haben. Herr Ott Ende März:
„Eine meiner größten Sorgen derzeit. Lasst die Kinder in die Schulen, die zu Hause anerkanntermaßen an Leib und Seele leiden.“
Herr Kutschaty am 1. April per Twitter: Kinder sollten in Kita und Schule bleiben dürfen, wenn ihr Wohl zu Hause gefährdet ist.
Meine Damen und Herren, dem kann ich uneingeschränkt zustimmen.
All das setzt die Landesregierung derzeit um. Ich finde es richtig und notwendig, dass sich um das Wohl aller Kinder Gedanken gemacht wird.
Ich meine aber auch, dass nicht jeder Gedanke – Herr Minister Stamp hat das schon angesprochen – die Qualität hat, ihn medienwirksam zu äußern.
Ich bin auf Solingen, den Solinger Weg bzw. das Solinger Konzept, angesprochen worden. Ich sage es ganz offen: Ich hätte mich gefreut, wenn der Oberbürgermeister Kurzbach sich vor seinem Vorhaben mit der Schulaufsicht oder vielleicht sogar mit dem Ministerium in Verbindung gesetzt hätte.
Zumindest wäre er dabei gut beraten gewesen – auch durch seine grüne Dezernentin, die immerhin jahrelang Mitarbeiterin im Ministerium für Schule und Bildung war und die Abläufe solcher Vorhaben, wie man damit umgeht, auch genau kennt.
Stattdessen hält der Oberbürgermeister Kurzbach parallel zur Regierungserklärung eine Pressekonferenz,
deren Informationsgehalt als Stadtoberhaupt mit Entscheidungsbefugnissen sicher auch von Interesse gewesen sein sollte.
Der Franzose sagt in solchen Fällen: Honi soit qui mal y pense.
Ich sage aber auch, dass ich mich keinen Gedanken verschließe – was mir immer wieder vorgeworfen wird –, erst recht keinen guten Gedanken, auch nicht, wenn sie aus der Opposition kommen.
Trotzdem müssen diese umsetzbar sein. Wenn hier der Ruf nach außerschulischen Unterrichtsräumen in Kirchen, Museen, Vereinsheimen immer wieder als Vorschlag kommt, dann möchte ich Sie bitten: Nehmen Sie doch bitte einmal zur Kenntnis, dass ich diesen Vorschlag gleich zweimal mit den verantwortlichen Schulleitern, Eltern, Lehrerverbänden und auch Schülerinnen und Schülern diskutiert habe. Bei der nochmaligen Rückversicherung gab es eine zweite, unmissverständliche Ablehnung. Also macht es in meinen Augen wenig Sinn, diesen Vorschlag ernsthaft weiterzuverfolgen.
Ich spiele diesen Vorschlag trotzdem gerne einmal am Beispiel der Stadt Solingen durch. Für Solingen hätte dieser Vorschlag Folgendes bedeutet: Wenn Herr Oberbürgermeister Kurzbach nur die Hälfte seiner Schülerinnen und Schüler in andere Unterrichtsräume verbringen möchte, hätte er bei gleichem
Unterrichtsvolumen mehr als 300 zusätzliche Unterrichtsräume allein für Solingen anmieten müssen.
Ich weiß nicht, wie Herr Oberbürgermeister Kurzbach auf diese Aufforderung reagiert hätte.
Hier wird zum Ausdruck gebracht, es gäbe keinen Austausch seitens des Ministeriums mit den Lehrerverbänden, mit den Elternverbänden, mit den Schülerinnen und Schülern. Ich möchte Ihnen dazu einige Termine aus der Vergangenheit nennen, an denen ich Telefonate, Präsenztermine, Videokonferenzen und alles, was möglich war, unternommen habe: am 26. März eine Telefonkonferenz mit den Lehrerverbänden, am 2. April eine Telefonkonferenz wiederum mit den Lehrerverbänden, am 29. April Gespräch mit Verbänden der weiterführenden Schulen, am 4. Mai ein Gedankenaustausch mit Lehrern bzw. Schulleitungen,
am 11. Mai eine Telefonkonferenz mit den Elternverbänden. Ich kann das noch weiter fortführen, möchte Sie aber nicht damit behelligen. Am Ende sind es insgesamt 20 Termine, die alleine ich als Ministerin geführt habe – unabhängig von den Terminen, die Herr Staatssekretär Richter bzw. die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hause geführt haben.
Ich möchte Ihnen noch etwas zu den Ausführungen zu Solingen sagen, wie denn Solingen Mittel abruft und wie gut Solingen aufgestellt ist: Ja, Solingen ist – man muss auch bei der Wahrheit bleiben – in vielen Bereichen, was beispielsweise das Digitale anbelangt, besser aufgestellt als manch andere Stadt,
als zum Beispiel Duisburg. Aber ich sage Ihnen auch:
Bei dem Budget für die Sofortausstattung mit Endgeräten für Lehrerinnen und Lehrer stehen Solingen 885.000 Euro zur Verfügung. Bisher sind noch keine Gelder beantragt.
Für das Sofortausstattungsprogramm „Endgeräte für Schülerinnen und Schüler“ steht Solingen ein Betrag von 1,352 Millionen – den Rest lasse ich weg – Euro zur Verfügung zur Verfügung. Beantragt hat die Stadt Solingen bisher nichts. Auch das gehört zur Wahrheit.
Wenn Sie davon sprechen, dass Solingen an allen Schulen gut ausgestattet ist, dann darf ich Ihnen sagen, dass es eine medienwirksame Erklärung eines Schulleiters aus Solingen gegeben hat. Er hat gesagt, dass er bis heute über keinen Glasfaseranschluss verfügt und dieser erst im Dezember zur Verfügung gestellt werden soll. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.
Wenn Sie dann noch wissen,
dass es auch Schulleitungen in Solingen gibt, die sich bei mir melden und sagen: Wir sind mitnichten einverstanden mit dem, was uns hier vonseiten des Oberbürgermeisters auferlegt wird. – Sie schreiben: In Solingen funktioniert vieles nach basisdemokratischen Idealen, die letztlich einen Gruppenzwang herbeiführen sollen.
Es geht noch weiter. Ich muss jetzt nicht alles zitieren, aber es gab einen Schulleiter, der sich vehement dagegen ausgesprochen hatte, als die Tage der offenen Tür in den Solinger Schulen abgesagt werden sollten, und der jetzt dieses Konzept in Bezug auf den Infektionsschutz unterstützt. – Das ist mit doppelter Zunge gesprochen. Da erwarte ich dann auch ein entsprechendes Vorgehen.
Wir als Ministerium haben bereits viele Maßnahmen auf den Weg gebracht haben – in vielen Bereichen als einziges Bundesland. Ich denke etwa an unsere Handreichungen für den Distanzunterricht in Verknüpfung mit dem Präsenzunterricht, an den Rechtsrahmen, mit dem wir den Distanzunterricht dem Präsenzunterricht gleichsetzen, an ein viertes Maßnahmenpaket, mit dem wir die Schulen personell unterstützen, wobei diese Maßnahmen an den einzelnen Schulen auch greifen.
Nach dem Ausschöpfen der reellen Maßnahmen, die jetzt schon allen Schulen zur Verfügung stehen – dazu gehört auch versetzter Unterrichtsbeginn –, ist es selbstverständlich, dass Schulen in ein Wechselmodell von Präsenz- und Distanzunterricht gehen können und bereits gegangen sind.
Aber Sie fordern – das hat Herr Kurzbach deutlich zum Ausdruck gebracht –, dass 50 % aller Kinder in Solingen nur noch im Präsenzunterricht unterrichtet werden sollen.
Sie können es nachlesen. – Das entspricht nicht dem, was die Landesregierung an dieser Stelle möchte. – Herzlichen Dank.
Liebe Herr Neumann, leider habe ich nicht alles von dem, was Sie gesagt haben, verstanden. Aber so viel darf ich Ihnen sagen: Unser Haus hat sehr wohl das Gespräch mit dem Oberbürgermeister Kurzbach sowohl am Montag als auch am Dienstag geführt. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, liebe Frau Beer, lieber Herr Ott, diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen: Sie schicken Kinder ins Homeoffice. Das ist einfach so. Und das werde ich auch weiter so verkünden, genauso wie das der stellvertretende Ministerpräsident auch getan hat.
Das Solinger Modell, um das es heute hier geht, ist keine Blaupause für alle Schulen, wie es die Opposition glaubt. Dieses Modell beruht auf einer Infektionsschutzrechtlichen Allgemeinverfügung, die beim Erlass den Bezug zum Infektionsschutz leider aus dem Blick verloren hat.
Eine Stadt kann zu diesem Mittel greifen, wenn sie im Einzelfall ein besonderes Infektionsgeschehen bekämpfen muss. Die wöchentlich erhobenen Zahlen zum Schulbetrieb wiesen in Solingen zum Stichtag 28. Oktober 2020 allerdings keine signifikanten Abweichungen zum Landesdurchschnitt auf. An diesem Tag ist aber wohl die Allgemeinverfügung konzipiert worden.
Eine Woche später – ja, auch das ist richtig – weichen die Solinger Zahlen zum Schulbetrieb erkennbar vom Landesdurchschnitt ab.
Die Prozentzahl positiver Testungen bei Schülerinnen und Schülern war im Verhältnis zur Vorwoche
doppelt so hoch, die Zahl angeordneter Quarantänen aber siebenmal so hoch. Ähnliches war bei den Lehrkräften zu beobachten. Ich glaube, auch dieser Frage sollte man an der Stelle einmal nachgehen.
Heute Morgen wurde mehrfach gesagt – auch von mir –, dass es keinen Kontakt zur Bezirksregierung gegeben hat. Es gab auch keinen Kontakt zum Ministerium. Wenn man aber ein Modell für den Unterricht in der Pandemie entwickeln will, dann, finde ich, sollte man dieses Modell auch mit den zuständigen Fachleuten besprechen.
Ich kann mich auch aufgrund der Äußerungen am heutigen Vormittag leider des Eindrucks nicht erwehren, dass hier unter dem Mantel des Infektionsschutzes außerparlamentarische Bildungspolitik gemacht werden soll. Es kam eben nicht darauf an, welches Infektionsgeschehen an welcher Solinger Schule im Einzelnen zu bekämpfen war. Das aber ist die Voraussetzung für eine Allgemeinverfügung. Darum war die Anweisung zur Aufhebung der Verfügung richtig.
Liebe Frau Beer, ich glaube, ich kann vieles. Aber einen Münsterländer anzuweisen, in dieser Geschichte so zu handeln, wie ich es gern hätte, das schaffe selbst ich nicht.
Da hat auch der Gesundheitsminister, wie gerade auch schon dargetan, seine Meinung, die genau meiner und der der Landesregierung entspricht.
Um noch einmal auf das Modell zurückzukommen: Der angeblich starre Rahmen des Präsenzunterrichts soll gelockert werden. Tatsache ist aber: Eine solche Öffnung gibt es. Es gibt die Verordnung zum Distanzunterricht. Es gibt die Handreichung zur lernförderlichen und chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht. Es gibt die digitalen Unterrichtsvorhaben und Praxisbeispiele der QUA-LiS
und natürlich auch die verschiedenen SchulMails meines Hauses, in denen jeweils die Maßnahmen beschrieben worden sind. Hiermit haben die Schulen einen Rahmen für den Einsatz und die inhaltliche Gestaltung von Distanzunterricht.
Ich glaube, wir sind uns einig, dass Schulen ein Ort der menschlichen Begegnung und neben dem Elternhaus ein ganz bedeutender Lebensraum für unsere Schülerinnen und Schüler sind. Daher ist es auch so wichtig, diesen Lern- und Lebensraum so weit wie möglich aufrechtzuerhalten – für die
Bildungsgerechtigkeit, aber auch für die Bildungschancen, für die geistige, soziale und gesundheitliche Entwicklung unserer jungen Menschen.
Sowohl die KMK als auch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin sind sich einig: Der Schulbetrieb in Präsenz hat Vorrang.
Darum ist es nicht hinzunehmen, wenn eine Kommune in freier Auslegung der rechtlichen Grundlagen glaubt, entsprechend Zeichen setzen zu können.
Um es noch einmal klar zu sagen: Eingriffe in den Schul- und Unterrichtsbetrieb sind bei einem besonderen Infektionsgeschehen natürlich auch schon jetzt und auch schon seit längerer Zeit möglich und auch nötig. Die Grundlagen dafür habe ich genannt. – Herzlichen Dank.
Vielen lieben Dank, Frau Präsidentin. Ich hatte nur gehört, der Gesundheitsminister Laumann wollte antworten. Deswegen habe ich ihm freundschaftlich einen Stoß gegeben. Jetzt antworte ich natürlich sehr gern auf die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Sigrid Beer.
In Ihrer Begründung der zumindest für mich – das darf ich sagen – doch ein wenig fragwürdigen angeblichen Dringlichkeit Ihrer Frage
verweisen Sie neben konkreten, von der Stadt Solingen am 9. November 2020 selbst gemeldeten Zahlen zum aktuellen Infektionsgeschehen an den dortigen Schulen lediglich pauschal auf Einzelmeldungen der Presse. Das kann man tun, nenne ich aber sehr vage.
Systematisch und verlässlich werden entsprechende Zahlen im Rahmen der Schulbefragung CoronaSchnellmeldung Online, abgekürzt COSMO, jeweils zum Stichtag am Mittwoch einer Woche durch die Landesregierung erhoben.
Die Befragung zum letzten Stichtag am 4. November 2020 hat folgende zentrale Ergebnisse im Vergleich zur Vorwoche ergeben:
Der Anteil der Schulen mit Präsenzunterricht für alle Klassen liegt landesweit bei 87,5 %. Von 552 Schulen wurde eine Teilschließung und von sechs Schulen eine vollständige Schließung gemeldet.
Ich möchte an dieser Stelle allerdings auf Folgendes hinweisen: Unter „Teilschließung“ ist auch zu verstehen, wenn ein Jahrgang in einer Schule in Quarantäne geschickt wird. Allein das reicht schon für den Begriff „Teilschließung“.
Der Anteil der Lehrkräfte, die aufgrund von Corona nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können, beträgt aktuell 5,8 %. Insgesamt wurden 559
bestätigte Coronafälle unter den Lehrkräften gemeldet. In Quarantäne befinden sich 3.465. Die Zahl der insgesamt im Präsenzunterricht einsetzbaren Lehrkräfte beträgt 90,4 %.
Pandemiebedingt konnten 3,5 % der Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Von den Schulen wurden 3.662 bestätigte Coronafälle unter den Schülerinnen und Schülern gemeldet. In Quarantäne befinden sich 50.000 Schülerinnen und Schüler.
Die aktuellen Ergebnisse für die 46. Kalenderwoche werden heute entsprechend eingesammelt. Die Auswertung kann aber in Bezug auf die heutige Fragestellung hier noch nicht dargelegt werden.
Auch wenn hinsichtlich des Infektionsgeschehens in den Schulen eine steigende Tendenz zu erkennen ist – ebenso wie bei uns im Land –, stellt sich doch mit Blick auf die landesweite Entwicklung die Frage, ob damit, wie von der Fragestellerin dargelegt, jetzt schon eine kritische Größe erreicht wird. Genaue Parameter, die einen solchen Wert definieren, existieren nicht. Es bleibt also der Fragestellerin überlassen, zu erläutern, was sie meint und was sie unter einer kritischen Größe versteht.
Wir halten uns als Landesregierung – das hat auch Gesundheitsminister Laumann heute Morgen deutlich gemacht – dagegen an die Fakten, an die Zahlen und an die Daten, die wir von den Gesundheitsämtern gemeldet bekommen.
Nach dem Datenbestand vom 10. November 2020 ist der tägliche Zuwachs bei den Fallzahlen der mit dem Coronavirus Infizierten zurückgegangen. Das freut uns. Darauf können wir uns natürlich nicht ausruhen. Wir müssen weiter schauen, dass wir mit unseren Maßnahmen hier noch weitere Rückgänge verzeichnen können.
Aber es zeigt auch, dass die Maßnahmen, die die Landesregierung insgesamt in den unterschiedlichsten Bereichen ergriffen hat, zumindest in den Ansätzen Wirkung zeigen.
Ich würde gern in Bezug auf den schulischen Bereich hier noch einmal einige Maßnahmen ausführen.
Wir haben gesagt: unter Coronabedingungen angepasster Präsenzunterricht nach Stundentafel unter strikter Befolgung der Hinweise und Verhaltensempfehlungen für die Hygiene und den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit COVID-19. Dazu gehört natürlich auch ein entsprechender Hygieneplan. – Diese Maßnahmen sind zusammen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mit den kommunalen Spitzenverbänden, aber auch mit der Unfallkasse hier bei uns in Nordrhein-Westfalen erarbeitet worden.
Wir haben Maskenpflicht für alle Jahrgangsstufen ab der Klasse 5 auf dem Schulhof, im Schulgebäude
und im Klassenzimmer – nicht im Unterricht bei den Grundschülerinnen und Grundschülern.
Wir haben gesagt: möglichst konstante Lerngruppen sowie Einhaltung und Dokumentation einer festen Sitzordnung.
Wir haben in diversen SchulMails auch noch einmal auf die Entzerrung des Unterrichtsbeginns in der Zeit zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr hingewiesen.
Ich darf dazu sagen, dass es auch mit den kommunalen Spitzenverbänden Gespräche darüber gegeben hat, ob es möglich ist, diese Zeit nach hinten zu erweitern. Diese Gespräche waren sehr positiv.
Wir haben – auch dieses Mittel haben Sie schon angeführt, Frau Beer – den Rückgriff auf erweiterte Mittel zur Gewährleistung von Vertretungsunterricht. Natürlich kann es in solchen Zeiten wie diesen Unterrichtskürzungen geben und gibt es auch. Sie sind dann in Erwägung zu ziehen, wenn dies aufgrund Personalmangels oder sonstiger Engpässe unvermeidbar erscheint.
Bei coronabedingten Engpässen kann der Präsenzunterricht durch Distanzlernangebote nach Maßgabe der Distanzlernverordnung ersetzt werden. Aber grundlegende Abweichungen von der Erteilung des Unterrichts gemäß Stundentafel sind – und auch das finde ich richtig – nach wie vor mit der Schulaufsicht abzustimmen. Es kommt in den kommenden Wochen darauf an, dass diese Maßnahmen konsequent weiter angewendet werden.
Zudem werden wir die Schulen weiter entsprechend unterstützen, wie wir es schon getan haben. Ich nenne hier die Versorgung mit persönlicher Schutzausstattung, die Anschaffung von Desinfektionsmitteln – das haben wir sehr früh gemacht – bzw. das Portal, auf dem verlässliche Anbieter angefragt werden können.
Wir haben ein Landesförderprogramm für Raumlüftungsgeräte auf den Weg gebracht.
Wir haben als eines von wenigen Bundesländern eine Teststrategie der Landesregierung für das Personal an Schulen. Das ist nicht selbstverständlich und findet nicht in jedem Bundesland statt.
Wir haben das bereits erwähnte vierte Maßnahmenpaket zur Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte, wir haben das Ferienprogram, wir haben die Instrumente von LOGINEO NRW und die diversen Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer und die entsprechende Handreichung dazu.
Wir haben Fortbildungsangebote, die mit großem Eifer von den Lehrerinnen und Lehrern wahrgenommen werden, und wir haben das Landesförderprogramm für zusätzliche Schulbusse.
Liebe Frau Beer, bevor Sie nach weiteren Konzepten fragen, möchte ich gerne, dass Sie das, was das
Land schon auf den Weg gebracht hat, was ich gerade vorgetragen habe, auch einmal für die Schulen als Maßnahme akzeptieren und zur Kenntnis nehmen.
Mein Anliegen ist es, die Schulleitungen in ihrer Verantwortlichkeit sowohl für den Arbeits- und Gesundheitsschutz als auch für die Erfüllung der Bildungs- und Erziehungsziele der Schulen weiter zu unterstützen und zu stärken. Auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird: Wir haben einen sehr engen und kurzen Draht zu den Beteiligten vor Ort, also den Schulleitungen, den Schulträgern und den Gesundheitsämtern.
Natürlich ist auch die Schulaufsicht mit ihrer Beratungskompetenz dabei, entsprechende Modelle und Konzepte der Schulen zusammen mit den Schulleitungen auf den Weg zu bringen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich etwas korrigieren: Ich habe hier nicht die Entscheidung des Präsidiums infrage
gestellt, sondern ich habe mir die Frage gestellt, ob es tatsächlich für die Antragstellerin eine Dringliche Anfrage gewesen ist. Aber das sei dahingestellt.
Frau Beer, ich würde gerne an dieser Stelle aus dem Beschluss der Kultusministerkonferenz „Coronapandemie“ vom 23. Oktober zitieren. Dort heißt es:
„1. Die Kultusministerinnen und Kultusminister
bekräftigen, dass das Recht auf Bildung von Kindern und Jugendlichen am besten im Präsenzunterricht in der Schule verwirklicht werden kann und Schulen als Orte auch des sozialen Miteinanders von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sind. Dies muss oberste Priorität bei allen Entscheidungen über einschränkende Maßnahmen haben, die aufgrund steigender Infektionszahlen zu ergreifen sind.
2. Die Schulen haben den Umgang mit der Pan
demie sehr gut bewältigt und haben sich auf mögliche weitere Maßnahmen und Szenarien zum Infektionsschutz vorbereitet. Dafür und für die gute und konsequente Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen vor Ort gebührt allen am Schulleben Beteiligten, die in den vergangenen Monaten in umsichtiger und sehr verantwortungsvoller Weise das Unterrichtsangebot gewährleistet haben, großer Respekt und Dank.
3. Kinder und junge Jugendliche sind laut aktuel
len Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts, den vorliegenden Studien und aufgrund der Erfahrungen an den Schulen keine Treiber der Pandemie. Infektionen mit SARS-CoV-2 werden oftmals von Erwachsenen von außen in die Schulen eingetragen. Die Infektionszahlen in den Schulen bewegen sich derzeit bundesweit im Promillebereich und damit auf einem vergleichsweise geringen Niveau. Schulen sind somit im Vergleich zu anderen Lebensbereichen als sichere Orte anzusehen. Die Kultusministerinnen und Kultusminister werden diese Entwicklung weiterhin sorgfältig beobachten und regelmäßig entsprechende Zahlen erheben und zusammenführen.
4. Die dynamische Entwicklung der Pandemie
und die steigenden Infektionszahlen sind Grund zur erhöhten Aufmerksamkeit. Auch weiterhin erfordert die Situation, auf das Infektionsgeschehen lokal, regional und landesweit sensibel zu reagieren. Die Empfehlungen von führenden Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Verbänden wie etwa der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e. V., der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie sowie des Robert-Koch-Instituts, wonach aufgrund von
Indikatoren jeweils über die vor Ort erforderlichen Maßnahmen zu entscheiden ist, sind neben möglichen landesspezifischen Regelungen ein zusätzlicher Orientierungsrahmen für die flexible und verhältnismäßige Reaktion im Bereich der Schulen, die immer auch in Abwägung mit anderen Aspekten des Kindeswohls erfolgt.“
Der Weg von Nordrhein-Westfalen hält sich genau an diesen Beschluss der Kultusministerkonferenz.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Paul, ich habe Ihnen gerade vorgelesen, was diese Landesregierung alles an Maßnahmen zum Präventivschutz an unseren Schulen auf den Weg gebracht hat. Ich glaube, das muss ich nicht noch einmal wiederholen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Brems, die Landesregierung plant derzeit nicht, von ihren Vorgaben abzuweichen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bolte-Richter, wir stehen in einem ständigen Austausch mit dem Städtetag.
Ich habe noch am Montag einen zweistündigen Videochat mit dem Schul- und Bildungsausschuss des Städtetages geführt, in dem wir über alle Dinge, die in Zeiten der Coronapandemie besprochen werden müssen, was die Unterrichtsausgestaltung, aber natürlich gerade auch die Schulträgeraufgaben anbelangt, ausführlich gesprochen haben. Wir haben auch vereinbart, eine Gesprächsreihe aufzusetzen. – Herzlichen Dank.
Lieber Herr Neumann, da ich nicht weiß, um welche Schulen es sich handelt, kann ich Ihnen hier und heute keine Antwort geben. Ich werde der Sache nachgehen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Remmel, natürlich haben wir uns in meinem Haus in diesem Zusammenhang auch andere Modelle angeschaut. Wir haben auch bei uns mehrere Stufen, die wir vielleicht nicht als Stufenplan deklariert haben.
Hessen und Niedersachsen haben den angepassten Regelbetrieb zum vollständigen Distanzunterricht, den wir auch haben. Dementsprechend haben wir Vorbereitungen in Bezug auf die Handreichung und die Ausstattung unserer Lehrerinnen und Lehrer, aber auch die Ausstattung unserer Schülerinnen und Schüler aus bedürftigen Familien getroffen.
Auch in den Ländern, die jetzt immer wieder genannt werden, also Niedersachsen und Hessen, gilt die jeweilige Stufe lokal bzw. regional. Natürlich wird auch dort auf das Infektionsgeschehen verwiesen. Die Gesundheitsbehörde trifft dort im Benehmen mit der Schulaufsicht entsprechende Anordnungen.
Im Ergebnis handelt es sich also um nichts anderes als das, was bei uns auch passiert. Hessen hat dabei genau solche Vorkommnisse wie wir in Solingen, nämlich in Groß-Gerau.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Ott, das kann ich Ihnen so nicht sagen. Aber auch dieser Frage werde ich nachgehen.