Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle zu unserer 73. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen herzlich willkommen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich vier Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich im Nachgang zu Tagesordnungspunkt 3 der Plenarsitzung vom 15. November 2019 Frau Ministerin Scharrenbach auf die Einhaltung der parlamentarischen Ordnung hinweisen sowie eine nichtförmliche Rüge und einen Ordnungsruf aussprechen; die nichtförmliche Rüge betrifft Herrn Abgeordneten Wagner, der Ordnungsruf Herrn Abgeordneten Tritschler von der AfD-Fraktion.
Frau Ministerin Scharrenbach hat sich zu Beginn ihres Redebeitrags zu Tagesordnungspunkt 3 unparlamentarisch gegenüber einem Abgeordneten geäußert. Aus formalen Gründen kann ich ein Mitglied der Landesregierung nicht wie einen Abgeordneten rügen. Hätten Sie Ihre Äußerung, die ich nicht wiederholen werde, als Abgeordnete getätigt, hätte ich Sie hierfür nichtförmlich gerügt. So kann ich nur darauf hinweisen, dass Ihre Äußerung der Würde des Parlaments nicht angemessen war.
Herr Abgeordneter Wagner hat sich in seinem Redebeitrag zum gleichen Tagesordnungspunkt unparlamentarisch verhalten, indem er die Abgeordneten der übrigen Fraktionen in diesem Parlament in gleicher Weise beleidigt hat; auch hier werde ich die Äußerung nicht wiederholen. Herr Kollege, ich ermahne Sie und bitte Sie, derartige Äußerungen zukünftig zu unterlassen.
Herr Abgeordneter Tritschler wurde für eine Formulierung in seinem Redebeitrag zu Tagesordnungspunkt 3 der letzten Sitzung in Bezug auf die Oberbürgermeisterin von Köln bereits nichtförmlich gerügt.
Am Ende seines letzten Redebeitrags zu diesem Tagesordnungspunkt hat er die gerügte Formulierung nochmals bekräftigt. Dies stellt zudem einen Verstoß gegen § 36 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung und damit gegen die parlamentarische Ordnung dar. Herr Kollege, ich rufe Sie zur Ordnung und fordere Sie auf, derartige Äußerungen zukünftig zu unterlassen.
Beschlussempfehlungen und Berichte des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 17/8000 Drucksache 17/8001 Drucksache 17/8002 Drucksache 17/8003 Drucksache 17/8004 Drucksache 17/8005 Drucksache 17/8006 Drucksache 17/8007 Drucksache 17/8008 Drucksache 17/8009 Drucksache 17/8010 Drucksache 17/8011 Drucksache 17/8012 Drucksache 17/8013 Drucksache 17/8014 Drucksache 17/8016 Drucksache 17/8020 – Neudruck
Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2020 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 – GFG 2020) und zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes
Ich darf noch weitere Hinweise zum Ablauf der Beratungen geben: Das im Ältestenrat vereinbarte Beratungsverfahren mit der Reihenfolge der zu beratenden Einzelpläne und den vorgeschlagenen Redezeiten können Sie der Tagesordnung entnehmen.
derungsantrag zu einem Einzelplan vor, wird zunächst über diesen abgestimmt. Über den Einzelplan 20 stimmen wir erst morgen ab.
Auch über eventuelle Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz 2020, über das Haushaltsgesetz selbst sowie über das Gemeindefinanzierungsgesetz stimmen wir morgen zum Abschluss der zweiten von insgesamt drei Lesungen ab.
Das Haushaltsbegleitgesetz 2020 benötigt nur zwei Lesungen; die Abstimmung, auch über Änderungsanträge, wird daher bis zur dritten Lesung des Haushaltsgesetzes 2020 im Dezemberplenum zurückgestellt.
Ich gebe noch einen Hinweis: Sollte eine dritte Lesung zum Haushaltsbegleitgesetz nicht beantragt sein, darf die Beratung ausdrücklich nicht geschlossen werden, weil sonst gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung im Dezember 2019 keine Änderungsanträge mehr gestellt werden könnten.
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)