Guido van den Berg

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Last Statements

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Zusammenhang mit
der Einbringung dieses Gesetzentwurfs der Piraten haben wir schon einige Ausführungen dazu hier im Hause gemacht und auch Bewertungen vorgenommen.
Sie konnten dem Bericht des Innenausschusses entnehmen, dass es dort nur eine sehr kurze Beratung geben konnte. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich entsprechend eingelassen und deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht dieser Gesetzentwurf entbehrlich ist. Es sind dort viele kritische Fragen gestellt worden, die nicht beantwortet werden konnten. Insbesondere ging es um die Frage, inwieweit das eigentlich nach Bürgerrecht konzipierte Informationsfreiheitsgesetz jetzt auf juristische Personen auszuweiten ist.
Die kommunalen Spitzenverbände haben ferner deutlich gemacht, dass sie die Sorge haben, dass beträchtliche Zusatzaufwände – insbesondere bei Schulungen und bei Fortbildungen – ausgelöst werden könnten. Weiter haben sie deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht die nach dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung der Kostenerstattung nicht hinnehmbar sei.
Hinsichtlich der elektronischen Form, die künftig für Antworten vorgesehen sein soll, haben die kommunalen Spitzenverbände – wie wir finden, völlig zu Recht – den Hinweis gegeben, dass das eigentlich ein Sachverhalt ist, der nicht in diesem Gesetzestext zu regeln wäre, sondern viel treffender in § 4 Absatz 1 des E-Government-Gesetzes.
Von daher kommen wir zu demselben Ergebnis wie bei der Einbringung: Dieses Gesetz ist nicht zustimmungsfähig. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was soll man auf meinen Vorredner entgegnen? Soll man auf dieses Bild eingehen, dass da eine Landschaft, eine Region nur geknechtet ist von der Braunkohle und dass die da alle im tiefen Sumpf und in Löchern dahinvegetieren und bis heute Braunkohle fressen? Oder soll man auf dieses Bild eingehen, das Sie von Zynismus und Utopien haben und der Manifestation einer solchen in der Politik von Nordrhein-Westfalen? Ich glaube, beides ist nicht ergiebig.
Lassen Sie mich daher zwei Hinweise geben. Der erste ist: Die Darstellung, die Sie hier gegeben haben, ist völliger Unfug.
Als ob sich diese Region nicht längst aufgemacht hätte, einen Strukturwandel zu beschreiten! Wir haben uns übrigens parteiübergreifend in die Innovationsregion Rheinisches Revier aufgemacht und ganz viele Projekte angestoßen. Vor zwei Wochen noch haben wir den Startschuss für das erste virtuelle Kraftwerk im Rheinischen Revier gegeben.
Herr Bayer, Sie hätten sich einmal damit beschäftigen müssen. Da wird die Energiekompetenz der Region versammelt, um auch unter den Bedingungen eines Flächenkraftwerks mit 100 % erneuerbaren Energien Vorreiter in der Region sein zu können.
Sie haben gestern einen Appell des Kollegen Reiner Priggen gehört, der hier dargestellt hat, wie weit wir schon mit der StreetScooter GmbH in Aachen sind und wie diese Region davon profitieren kann, dass wir die E-Mobilität in den Fokus rücken und daraus mehr machen. Auch das sind Projekte, die für das Rheinische Revier Relevanz haben und die wir nutzen können.
Sich vor dem Hintergrund Gedanken darüber zu machen, inwieweit sich dieser Raum weiter positioniert und sich nach der Zeit der Braunkohle aufstellt, ist nicht lächerlich, sondern das ist eine Angelegenheit, die wir ernsthaft betreiben müssen und bei der in der Tat auch Utopien gefragt sind.
Meine Damen und Herren, wir befinden uns in einer planerischen Umbruchsituation. Bis jetzt gab es immer Anschlusstagebaue. Nun ist es zum ersten Mal so, dass die Tagebaue auslaufen. Daher stellt sich die Frage: Was ist mit den rund 15.000 Beschäftigten in der Braunkohle, in der Energiewirtschaft? Wie geht es mit ihnen weiter? Was ist mit den 8.700 ha wandernden Gewerbegebietes, was in der Vergangenheit Tagebaue war, jetzt aber plötzlich wegfällt? Dort entstehen im Wesentlichen Restseen. Das ist nicht unbedeutend; das sind 7.600 ha Flächen, die der Region entzogen werden.
Gleichzeitig stellen wir fest, dass wir es mit einem riesigen Wachstumsraum zu tun haben. Die Stadt Köln wird bis zum Jahr 2040 – das sagen uns die Statistiker von IT.NRW – 200.000 Einwohner dazubekommen. Mein Heimatkreis, der Rhein-Erft-Kreis, wird in der gleichen Zeit ein Plus von 37.000 Einwohner verzeichnen. Insofern macht es doch Sinn, dass sich diese Region Gedanken darüber macht, wie man das Zusammenspiel zwischen Stadt und Land gestaltet.
In der Tat: In der Innovationsregion Rheinisches Revier wird deswegen vielleicht auch über die Utopie einer neuen Stadt oder neuer Städte diskutiert.
Und ich finde das richtig so.
Wir machen das nicht, wie Sie in Ihrem Antrag, lieber Herr Bayer, nach dem Motto: „Jetzt schreiben wir auf, dass etwas für 100.000 Einwohner gebaut werden muss; dafür machen wir einen Plan in Fünfjahresschritten“, sondern wir machen das qualitativ mit den Ideen, die ich vorhin genannt habe. Es geht um die Frage von virtuellen Kraftwerken oder: Könnten das nicht Siedlungen mit moderner E-Mobilität sein? Könnte das nicht auch in der Bauwirtschaft etwas Neues sein?
Wir machen uns gerade in der Region Aachen auf, uns Gedanken darüber zu machen, wie wir Recycling-Häuser hinbekommen, wie wir Baustoffe weiter verwenden können. Andere Regionen der Welt machen sich Gedanken, ob sie die Häuser künftig ausdrucken.
Dieser Aufgabe stellen wir uns. Die Lösung könnte wirklich sein, dass wir in unserer Region dem bestehenden Siedlungsdruck mit den modernsten Siedlungen der Welt begegnen.
Wir haben so etwas im Ruhrgebiet zum Beispiel im Bereich „InnovationCity Ruhr“ in Bottrop. Das ist die
Überlegung, wie man aus dem Bestand moderne Siedlungsstrukturen hinbekommt. Hier hätten wir die Chance, auch im Neubau, im Recyclingbau und anderem so etwas auf den Weg zu bringen. Die Bürgermeister sind hoch innovativ. In meiner Heimatstadt Bedburg entsteht gerade die erste Brennstoffzellensiedlung der Republik. Ich glaube, es lohnt sich, diese Dinge anzupacken.
Vielleicht kommt am Schluss eine dezentrale Stadt heraus, dass wir in der Region mit vielen Bürgermeistern sagen: Wir wollen qualitativ das Hochwertigste haben. Wir haben an dieser Stelle einen hohen Entwicklungsanspruch und wollen nicht etwas in eine andere Richtung.
Der DGB hat mich jüngst zu einer Veranstaltung eingeladen und das bewusst mit einem ungewöhnlichen Flyer getan. Er hat gesagt: Lasst uns gemeinsam eine neue Stadt bauen und genau diese Fragen miteinander diskutieren – nicht so, wie Sie es in Ihrem Antrag gemacht haben, sondern unter den qualitativen Gesichtspunkten, die ich vorhin genannt habe.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Es ist, glaube ich, wie bei jeder revolutionären Idee. Sie wird am Anfang belacht, lieber Herr Bayer, dann kommt sie irgendwann in die Phase, in der sie bekämpft wird, am Schluss will jeder dabei gewesen sein, und dann ist sie selbstverständlich.
Wir haben diese Idee vorgeschlagen, und wir diskutieren darüber längst mit der Kommunalpolitik. Ihre Rede hat sehr deutlich gemacht: Wenn Sie enger in der Kommunalpolitik verwurzelt wären, hätten Sie dazu heute auch Substanzielleres liefern können. – Vielen Dank.
Lieber Herr Kollege Hachen, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Ich wollte einfach nachfragen, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich beim Thema „Braunkohle“, beim Thema „Strukturwandel“, aber auch erst recht bei dem Thema „neue Stadt“ nicht bekannt bin als jemand, der das irgendwie versteckt, sondern als jemand, sehr offensiv damit umgeht und das sogar jüngst in einer DGB-Veranstaltung mit Kollegen diskutiert hat? Sind Sie bereit, das zur Kenntnis zu nehmen?
Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Herrmann, dass in dieser Wahlperiode beim Thema „Open Data – Open Government“ nichts passiert, ist eine Wahrnehmung, die niemand hier im Saal haben kann, glaube ich – gerade dann nicht, wenn man bei einigen der Veranstaltungen gewesen ist und zum Schluss noch gesehen hat, wie auch Kommunen eingebunden worden sind. Bei allem Verständnis dafür, dass Wahltermine anstehen, habe ich die herzliche Bitte, eine solche Pauschalisierung sein zu lassen.
Sie versuchen jetzt, in einem Aufschlag ein OpenData-Gesetz schaffen, und meinen, das mit drei textlichen Änderungen im Informationsfreiheitsgesetz NRW hinzubekommen.
Zu Ihrem ersten Änderungsvorschlag in Art. 1 Nr. 1, der Ausweitung des Kreises der Antragsteller auf juristische Personen, schreiben Sie in Ihrem Antrag, im Augenblick sei das alles unzureichend, und zwar aus folgendem Grund: „Dadurch werden potenzielle Nutzer, zum Beispiel „Medienhäuser“, aber auch Vereine und Bürgerinitiativen von dem Zugang zu Informationen und Akten der öffentlichen Hand „abgeschnitten“.
Ich vermute, dass Sie sich diesbezüglich wenig mit der Praxis beschäftigt haben; denn sowohl die vorhin von Ihnen zitierte Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die in diesem Zusammenhang die Aufsichtsbehörde nach § 13 IFG ist, als auch alle Rechtsprechungen von Verwaltungsgerichten haben bislang regelmäßig und in allen Fällen dies für zulässig erachtet. Dass wir an dieser Stelle ein riesiges Problem haben, sagen also weder die Aufsichtsbehörde noch die Verwaltungsgerichte.
Das IFG – das ist Ihre grundfalsche Annahme – ist kein Open-Data-Gesetz, sondern verfolgt im Kern einen bürgerschaftlichen Ansatz.
Ja.
Ich habe Ihnen ja gesagt, dass die Formulierung aus Ihrem eigenen Antrag stammt. Sie haben gesagt, sie seien „abgeschnitten“. Ich habe Ihnen dargestellt, wie die Aufsichtsbehörde – das ist in diesem Fall die Landesdatenschutzbeauftragte, die Sie selbst zitiert haben – dies im Augenblick einschätzt. Sie sagt sehr deutlich, dass bis jetzt regelmäßig auch Anfragen von juristischen Personen als zulässig beurteilt wurden. Daher
gibt es das Regelungsproblem in der Praxis einfach nicht.
Ich sehe das Kernproblem, dass Sie nicht anerkennen, dass das IFG im Kern eigentlich einen anderen Zweck verfolgt. Es hat einen bürgerschaftlichen Ansatz. Es geht darum, nicht Auskunftsrechte von Institutionen zu stärken, sondern die Auskunftsrechte ganz normaler Bürgerinnen und Bürger. Diese Auskunftsersuchen und Veröffentlichungspflichten nach § 12 IFG drehen sich im Kern und in der Praxis um Dokumente und nicht um offene Datensätze.
Die Frage, wie man damit umgeht, wollen Sie in Art. 1 Nr. 2 Ihres Änderungsantrags aufgreifen. Sie sagen: Jetzt brauchen wir ein Recht auf elektronische, maschinenlesbare Dateien.
Meine Damen und Herren, § 5 Abs. 1 Satz 5 des IFG gewährt schon heute dem Antragsteller das Recht, gewünschte Informationen auch in elektronischer Form zu erhalten. Sie haben vorhin selbst eingeräumt, das sei heute irgendwie auch schon möglich. Man muss aber hier noch einmal betonen: Im Kern geht es an dieser Stelle um Dokumente und maschinenlesbare Bereitstellung von Dateien.
Die maschinenlesbare Bereitstellung von Daten der öffentlichen Verwaltung wird grundsätzlich nach § 16 des E-Government-Gesetzes behandelt und näher bestimmt. Man kann natürlich darüber diskutieren, dass hier noch keine umfassenden Bereitstellungspflichten vorhanden sind. Aber wir alle wissen, dass gerade das intensiv mit Bund und Ländern diskutiert wird. Gerade im Rahmen der Open-GovernmentStrategie befindet sich dies in der Diskussion.
Meine Damen und Herren, der dritte Punkt betrifft Art. 1 Nr. 3 Ihres Antrags. Er sagt, dass wir hier eine nicht zeitgemäße und bürokratische Schriftform hätten. Lieber Herr Herrmann, ich glaube, diese Formulierung und auch der Hinweis, das sei eine unnötige Belastung der öffentlichen Verwaltung, verkennen im Kern, dass es eben nicht nur darum geht, wie E-Mails bearbeitet werden; denn in der öffentlichen Verwaltung geht es vor allen Dingen auch darum, Rechtssicherheit herzustellen.
Bei einer Eingabe, die per E-Mail kommt, ist es ganz häufig so – das erzählen uns die Leute aus der Praxis –, dass eben nicht zweifelsfrei zu identifizieren ist, wer eigentlich der Petent ist. Gerade wenn es um einen negativen Bescheid geht, hat die öffentliche Verwaltung ein hohes Interesse, dass sie einen Bescheid ausstellen kann, in dem zweifelsfrei die Person identifiziert ist und die Rechtsbehelfe usw. zweifelsfrei ihren Empfänger finden, damit Klagen vor Verwaltungsgerichten etc. in richtiger Form behandelt werden können.
Meine Damen und Herren, ich verstehe ja, dass man wenige Monate vor einer Landtagswahl in der Bredouille steckt, noch schnell etwas vorweisen zu müssen. Aber dass man glaubt, ein Open-Data-Gesetz im Hopplahopp-Verfahren durchbringen zu können, löst bei uns viele Fragezeichen aus.
Natürlich ist es kollegialer Brauch, einen solchen Antrag an den zuständigen Fachausschuss zu überweisen. Aber auch Ihre Ankündigung, dass wir dafür keinen externen Sachverstand benötigen, sondern es einfach so beraten, hat mich überrascht.
Wir betreuen das Thema „Open Data – Open Government“ jetzt seit fünf Jahren in diesem Land sehr intensiv. Ich habe Ihnen dargestellt, wie die Strategie entstanden ist und wie es vorangegangen ist. Jetzt zu sagen: Das interessiert uns alles nicht, ist völlig kontraproduktiv zu diesem Prozess.
Insofern werden Sie sich auf die sachliche Auseinandersetzung im Ausschuss einstellen und gefasst machen müssen. Anders kann man mit diesem Gesetzentwurf nicht umgehen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser wunderschönes Bundesland Nordrhein-Westfalen hat eine Tradition in Sachen Industrie, aber vor allen Dingen auch eine Tradition in der Frage, wie industrieller Wandel passiert. Das galt für die erste industrielle Revolution mit Mechanisierung und dem Einsatz der Dampfkraft. Das galt für die zweite, bei der die Massenfertigung, Fließbänder und die elektrische Energie Treiber wurden. Das galt für die dritte, als die Elektronik und die Automatisierung die Produktion veränderten. Und wir stehen nun vor der Frage: Wie geht es weiter?
Wir können Wandel, und wir müssen jetzt führend sein bei dem, was vor uns steht, der sogenannten vierten industriellen Revolution, bei der es darum geht, intelligente, digital vernetzte Systeme mit Produktion zu vernetzen.
Es geht nicht mehr darum, einzelne Produktionsschritte zu optimieren, sondern es geht um die Betrachtung ganzer Wertschöpfungsketten und der Möglichkeiten, die sich daraus ergeben. Im Extremfall, meine Damen und Herren, kann das heißen, dass wir über Losgrößen eins sprechen.
Die Ministerpräsidentin hat dieses Thema sehr früh erkannt und auf die politische Agenda unseres Landes gesetzt. Am 29. Januar 2005 gab es die Regierungserklärung, die dieses Thema in den Fokus unserer landespolitischen Debatte gerückt hat. Und es ist seitdem einiges passiert.
Wir alle haben hier die Entwicklung in OstwestfalenLippe beraten mit dem Kompetenz-Cluster „it’s OWL“, was zu einer Marke geworden ist, die weit über unser Bundesland hinausstrahlt.
Jetzt geht es darum: Wie definieren wir, was uns in der vierten industriellen Revolution wichtig ist, und wie wollen wir sie politisch gestalten? Ich will es auf drei Kernpunkte fokussieren, die diesen politischen Gestaltungsprozess beschreiben wollen.
Der erste Punkt ist: Das Entwickeln wird wichtiger als das Wachsen. Das gilt in Zeiten des Umbruchs umso mehr. Wer Kundenwünsche künftig befriedigen will, muss digitale Kanäle bedienen können. Er muss in
der Lage sein, die Chance, die sich aus diesen digitalen Strukturen ergibt, auch aufzugreifen und umzusetzen. Untersuchungen zeigen, dass gerade Mittelständler gegenüber der Digitalisierung immer noch abwartend sind. Sich nur auf Erfolgen von gestern auszuruhen, kann aber schlimme Folgen haben, meine Damen und Herren. Deswegen ist hier der erste Punkt, wo wir ansetzen und wofür wir werben müssen.
Der zweite Punkt – das galt für die vorherigen industriellen Revolutionen genauso – ist: Uns ist wichtig, die Wirtschaft dient dem Menschen, nicht umgekehrt. Flexible Arbeitswelten bieten Chancen, aber eben auch Risiken. Wir denken daher von Anfang an auch in NRW auch an Arbeit 4.0. Wir haben ein Fortschrittskolleg an den Unis in Paderborn und Bielefeld auf den Weg gebracht, und wir nehmen die Tarifpartner sehr bewusst in diesen Prozess von Anfang an mit. Das zeigt sich auch in der im April 2016 gegründeten Allianz, wo gerade die Mitbestimmung 4.0 gewährleistet werden soll.
Der dritte Punkt, den ich anführen will, ist: Wir müssen den Anspruch haben, die klügsten Produkte und die klügsten Dienstleistungen zu entwickeln. Wenn es bei 4.0 eben nicht mehr nur um einzelne Produktionsschritte geht, sondern ganze Wertschöpfungsketten betrachtet werden können, dann haben wir auch die Chance, über die ganze Wertschöpfungskette zu optimieren, das heißt, auch Themen wie eine zirkuläre Wirtschaft in den Blick zu nehmen. Die Wiederverwertbarkeit von Rohstoffen wird bei solchen Fragestellungen natürlich zentrales Thema.
Bei der Kreislaufbetrachtung rückt eben die Effektivität von Produkten ins Zentrum. Heute glauben ja ganz viele, dass es immer nur um Effizienzbetrachtungen geht und dies der entscheidende Faktor sei. Wenn wir aber ein kluges Produkt haben, bei dem die Rohstoffe wiederverwendet werden können, dann dürfen wir sogar verschwenderisch sein, dann dürfen wir davon viel produzieren, meine Damen und Herren, erst recht in einer Welt mit immer mehr erneuerbaren Energien.
Die zirkulare Wirtschaft ist daher immer ein Auftrag, Produkte auch neu zu erfinden. Sie fordert nicht Einsparung oder Verzicht, sie fordert zu neuen Ingenieurleistungen auf. Wer das radikal zu Ende denkt, entdeckt ganz neue Facetten der Rohstoff- und Energiewelt. Auch der Kohlenstoff kann zum Beispiel in diesem Zusammenhang in Kreisläufen geführt werden. Ich bin sehr froh, dass wir mit Minister Duin in der nächsten Woche hierzu einen besonderen Akzent im Bereich Closed Carbon Cycle Economy setzen werden und einen Lehrstuhl hierzu auf den Weg bringen.
Deswegen, meine Damen und Herren, werbe ich für diesen Antrag, Frau Präsidentin. Viele beschäftigen sich damit. Der VCI hat jüngst noch eine Studie dazu vorgestellt, die diese Chancen zeigt.
Meine Damen und Herren, ich empfehle Ihnen unseren Antrag zur Zustimmung. – Vielen Dank.
Liebe Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Beratungsabfolge dieses Antrags ist geschildert worden. Wir haben uns im Innenausschuss intensiv mit dem Anliegen der Piratenfraktion befasst. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, Herr Kollege Herrmann, haben wir uns in drei Sitzungen dem Thema angenähert und insbesondere auch ein Gespräch mit der Landesdatenschutzbeauftragten, Frau Block, und dem Vertreter von FragDenStaat, Herrn Semsrott, der uns dort Rede und Antwort stand, geführt. Man kann sagen: Dieser Antrag ist mit besonderer Gründlichkeit abgearbeitet worden.
Die Sorge der Piratenfraktion war, dass das Recht, über das Informationsfreiheitsgesetz, das ein wirkliches Pfund in der demokratischen Kultur unseres Landes darstellt, weil es jedem Bürger und jeder Bürgerin die Möglichkeit eröffnet, an öffentlichen Stellen Informationen zu erlangen, über den Weg des Internetportals FragDenStaat nicht in ausreichender Form gewährleistet wäre.
Wir haben herausgearbeitet, dass dem nicht so ist, sondern dass dieses Informationsportal genutzt werden kann. Gleichzeitig haben wir festgestellt, dass es bei den Fragen, für die es offen war, auch nützlich war.
Deswegen geht an Sie, Herr Herrmann, ein Dankeschön dafür, dass es einmal einen direkten Austausch zwischen der Landesdatenschutzbeauftragten, mittelbar auch dem Innenministerium und den Vertretern von FragDenStaat gegeben hat, um Probleme anzusprechen, die es in der Tat gab.
Die erste, ganz wichtige Frage war folgende: Das Informationsfreiheitsgesetz fußt darauf, dass die Antragsteller in solchen Verfahren natürliche Personen sein sollen. Das muss auch sichergestellt sein. FragDenStaat hat uns das versichert und zugesagt, dass dies auch durch ein E-Mail-Nachfasssystem – so habe ich das verstanden – gewährleistet sein soll, damit dieses Recht der Bürger, das wir verankert haben, auch nicht missbraucht und nachher von anderen Gruppen, Firmen und Institutionen zweckentfremdet wird.
Der zweite Punkt, der mir in der Debatte auch wichtig war, war folgender: Transparenz ist immer gut. Aber man muss auch immer die Abwägung zwischen Transparenz und Datenschutz treffen. In diesem Fall haben wir bei FragDenStaat festgestellt, dass man auch einmal gucken muss: Wie sieht es eigentlich im Hinblick auf die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung mit dem Datenschutz aus?
Es kann eigentlich nicht sein, dass Dokumente im Internet immer für Anfragen verfügbar gehalten werden und infolgedessen der Oberamtsrat – ich habe das im Ausschuss auch so ausgedrückt – mit voller Amtsbezeichnung und vollem Namen in der Kritik steht und das für Ewigkeiten so festgehalten wird. Vielmehr muss an dieser Stelle auch ein vernünftiger Ausgleich stattfinden. Die Daten von Beschäftigen und die informationelle Selbstbestimmung, die wir zu beachten haben, müssen gewürdigt werden.
Das ist uns zugesagt worden. In dem Gespräch hat man Wege gefunden, wie das künftig gelöst werden soll. Insofern waren es erfolgreiche Gespräche, für die Dank auszusprechen ist.
Ich will aber auch betonen, dass wir es nach wie vor nicht für zwingend notwendig halten, Institutionen in diesem Verfahren zwischenzuschalten. Denn das Informationsfreiheitsgesetz – und damit auch alles, was wir in Bezug auf Open Government diskutieren, Herr Herrmann – zielt darauf ab, dass der Bürger die Möglichkeit hat, direkt auf seine staatlichen Stellen und Institutionen zuzugehen. Gerade das wollen wir ja auch, um Vertrauen zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und staatlichen Institutionen zu unterstützen. Daher bedeutet das Dazwischenschalten von Institutionen nicht immer eine Erleichterung im Prozess. Wir sollten die Bürger ermutigen, direkt auf staatliche Stellen zuzugehen.
Meine Damen und Herren, insoweit haben wir das eigentliche Anliegen gut abgearbeitet. Sie haben jetzt einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem Sie allgemein dazu auffordern, dass alle sich mehr mit den Dingen beschäftigen. Ich verweise Sie auf die hinlänglich bekannten Prozesse, die wir im Rahmen der Open-Government-Strategie des Landes vereinbart haben. Dabei hat es einen ganz engen Austausch mit den Kommunen gegeben. Uns wurde auch sehr oft positiv rückgemeldet, dass das der richtige Weg ist, die Dinge einzustielen und miteinander zu arbeiten.
An dieser Stelle bedarf es eines ganz weichen Antrags wirklich nicht mehr, Herr Herrmann. Sie sollten trotzdem stolz sein; denn Sie haben mit Ihrem Antrag, glaube ich, etwas Positives bewirkt, auch wenn wir den Änderungsantrag und den Antrag jetzt ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Glück auf!
Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja – es ist gesagt worden –, wir müssen bei der Energiewende die Kosten im Blick behalten. Deswegen ist eine EEGReform angepackt worden, die das alte Prinzip „Produce and forget“ der Vergangenheit angehören lassen will.
Es kann nicht sein, dass erneuerbare Energien 1 bis 1,5 Milliarden € an produziertem Strom erwirtschaften, aber letztlich mit 22 Milliarden € vergütet werden und Kapitalversprechen in einer Größenordnung von 480 Milliarden € für die Zukunft an Anleger getätigt werden. Vielmehr muss der Weg über Ausschreibungen und durch ein effizienteres und marktwirtschaftliches System erfolgen.
Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass wir dies auch bei den Netzen einfordern, meine Damen und Herren. Irgendetwas zu bestellen, aber am Ende nicht selbst bezahlen zu wollen, ist an dieser Stelle genauso falsch. Wir sagen deswegen klar, dass wir gegen einheitliche Netzentgelte sind.
Netzbetreiberunternehmen mit schlechten Kostenstrukturen wie TenneT und 50Hertz wollen jetzt ihre Nachteile schlicht und einfach der Allgemeinheit aufbürden. Die abenteuerliche Begründung dabei ist, die Lasten der Energiewende müssten in Deutschland gleichmäßig verteilt werden.
Ich persönlich finde das zynisch; denn genauso könnte man argumentieren, man müsse die Gewinne gleichmäßig über das Land verteilen. Das tun die Unternehmen natürlich mitnichten.
Wenn wir dies zulassen würden, würden wir am Ende den Wettbewerb im Energiemarkt völlig beerdigen und in eine Kolchosenwirtschaft, bei der Effizienz und Kosten überhaupt keine Rolle mehr spielen, abstürzen.
Der effiziente Betrieb von Netzen muss weiterhin belohnt werden. Auch dürfen Unternehmen, die in den letzten Jahren deutlich mehr in ihre Netze investiert haben, nicht nachträglich bestraft werden. Das ist zum Beispiel bei Amprion der Fall. Sie haben investiert. Wir dürfen nicht denjenigen, die nicht investiert haben, im Nachhinein ihre Investitionen durch eine allgemeine Umlage abnehmen.
Diejenigen, die deutlich weniger investiert haben, rufen nach dem Staat. Über den elektronischen Bundesanzeiger kann mehr sehr effizient verfolgen, wer was geleistet hat. Amprion hat von 2009 bis 2015 rund doppelt so viel in sein Netz investiert wie TenneT und 50Hertz zusammen. Die Kunden von Amprion bei uns in Nordrhein-Westfalen bezahlen diese Investitionen längst über ihre Gebühren.
Die, die nicht investiert haben, wollen die Investitionskosten jetzt allen Stromkunden aufbürden. So funktioniert Marktwirtschaft nicht. Erneuerbare sind längst kein armes kleines Kind mehr, das nur gehätschelt und gepflegt werden muss. Sie sind zum größten Player im Energiemarkt aufgestiegen.
Die Kapitalinteressen, die dahinterstehen, nehmen gerne staatlich gesicherte Kapitalrenditen von 6 bis 8 % mit – auch, weil es sie sonst nirgendwo gibt. Wir dürfen aber nicht zulassen, dass man hier nun versucht, die staatlich garantierten Gewinne einzustreichen, aber damit verbundene Kosten der Allgemeinheit noch weiter aufzubürden.
Zum unternehmerischen Handeln gehört es, dass man Gewinne machen darf und machen soll. Ich sage der CDU an dieser Stelle: Da ist Schwarz auch richtig und gut. Sie müssen schwarze Zahlen schreiben.
Zum unternehmerischen Handeln gehört aber auch, dass man für die Kosten seines Tuns Verantwortung trägt, meine Damen und Herren. Effizienz muss belohnt werden. Ich sage deutlich: Nicht kostenbewusstes Verhalten muss auch bestraft werden.
Vor diesen Hintergründen stimmen wir inhaltlich folglich mit vielem von dem überein, was Sie gesagt haben. Wir müssen allen Versuchen entgegentreten, unter dem Deckmantel der Energiewende Kosten und fehlende Investitionen einzelner Wettbewerber jetzt auf die Allgemeinheit zu schieben.
Aber ich sage an dieser Stelle auch klar: Des Antrags Drucksache 16/13026 und einer spezifischen Aufforderung bedurfte es nicht,
da die Landesregierung längst in diesem Sinne tätig ist und wird. Wir stimmen daher gegen diese Drucksache. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir greifen mit dem Thema „Speicher“ eine zentrale Herausforderung zum Gelingen der Energiewende auf. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Frage: „Bleibt NRW Energieland Nummer eins?“, ein Slogan, den wir häufig in unserem Munde führen.
Wir wissen, künftig werden Erzeugungsleistungen vor allen Dingen durch Windhäufigkeiten und Sonneneinstrahlungen geprägt. Da sind nördliche und südliche Bundesländer mit Sicherheit im Vorteil. Bei uns kommt es darauf an, ob es uns bei der Energiewende gelingt, das Thema „Management der Energiewende“ ins Zentrum zu stellen, und ob wir daraus gewinnen können.
Wir legen Ihnen heute einen Antrag vor, der darauf passgenau eingeht.
Die erneuerbaren Energien sind mittlerweile der größte Player auf dem Strommarkt. Wir sehen aber, dass die Erneuerbaren im Augenblick nur mit einem Wert von 1 bis 1,5 Milliarden € einspeisen und über Subventionen 22 Millionen € im Markt positioniert werden. Nur Kostensenkungen sichern langfristig Akzeptanz. Man erkennt, dass die Energiewende so gemanagt werden muss, dass man letztendlich das Kostenproblem, aber auch das Systemproblem in den Griff zu kriegen hat. Es geht also um eine Synchronisierungsaufgabe. Unser Antrag greift dies in fünf Themenfeldern, wie ich finde, gut auf.
Erstens wird mit falschen Gegensatzpaaren aufgeräumt, die man immer noch häufig in der Debatte hört.
Das erste Gegensatzpaar ist: Erneuerbare versus Konventionelle. Das ist falsch. Unser Antrag stellt dies auch klar heraus. Wir werden konventionelle Kraftwerke und Flexibilisierung der Nachfrage in der Stromversorgung in der ersten Phase noch brauchen.
Das zweite Gegensatzpaar: Netze versus Speicher. Auch das ist falsch. Wir brauchen beides zum Gelingen der Energiewende. An manchen Stellen haben Netze kostenmäßig und strategisch Vorteile, an anderer Stelle werden wir Speicher aufbauen müssen, um den Herausforderungen gerecht zu werden.
Dann das Gegensatzpaar: dezentral versus zentral. Auch das ist falsch. Wir brauchen so viel Dezentralität wie möglich und so viel Zentralität wie nötig.
Zweitens. Unser Antrag beschreibt, finde ich, sehr zutreffend die unterschiedlichen Speicheraufgaben, denen wir uns stellen müssen. Er führt nämlich ganz
bewusst die beiden wesentlichen physikalischen Begriffe ein, um die es geht. Wenn die Energiewende gelingen soll, müssen wir uns mit der Frequenzhaltung und der Spannungshaltung im Netz beschäftigen und § 12 des Energiewirtschaftsgesetzes mit seiner Zielsetzung ernsthaft weiterentwickeln. Dort geht es darum, dass – Zitat – „die Nachfrage nach Übertragung von Elektrizität zu befriedigen ist“.
Ich glaube, da ist ein großes Missverhältnis gerade zu der langläufigen Meinung, dass ein Stromausfall kein Problem ist, solange der eigene Kühlschrank nicht abtaut. Das reicht nicht, meine Damen und Herren! Wenn man industrielle Wertschöpfung in unserem Lande betrachtet und unsere Wertschöpfungspotenziale richtig sieht, dann weiß man, es gibt ganz viele Prozesse – ich erinnere an die Firma dralon, die Kunstfasern herstellt –, wo schon bei einer 100stel Sekunde Stromausfall – das ist so schnell, dass wir nicht mal ein Flackern des Lichtes sehen würden – Produktionsprozesse abgebrochen, Anlagen mühsam erneuert werden müssen und Ähnliches. Es kommt also auf eine gesicherte Versorgung an.
Industrie darf keine Angst haben, dass künftig ihre Produktion einem Energieregime untergeordnet werden muss, sondern umgekehrt: Es gibt eine Chance, durch neue attraktive Produktionsbedingungen und durch Sektorkopplungen neue Wertschöpfung aufzubauen. Dafür gibt es ganz verschiedene Aufgaben. Ich erinnere an Momentanreserve, Primärregelleistung, Sekundärregelleistung, Minutenreserve, aber auch Schwarzstartfähigkeit und mehr.
Es gibt unterschiedlichste Speichertechnologien, die darauf eine Antwort bieten. Als Beispiel nenne ich die Firma STORNETIC aus der Aachener Region – ich sehe Reiner Priggen hier sitzen –, die Schwungradspeicher herstellt. Die sind mit Sicherheit teurer als Lithium-Ionen- und Batterietechnologien, aber die haben einen Riesenvorteil: Da gibt es keinen Kapazitätsverlust, wenn man die einsetzt – im Gegensatz zu den landläufigen Batterien, die wir noch haben. Auch die werden immer besser und immer günstiger – Gott sei Dank. Aber diese Speicher sind eine Technologie, die gerade für die Netzregulierung eine Riesenchance bedeutet.
Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, sind Wandlungskosten. Auch da greifen wir in unserem Antrag wichtige Punkte auf. Wir stellen heraus, dass Strom-zu-Wärme-Umwandlungen häufig billiger sein können als reine Stromspeicher. Und wir greifen das Zukunftsthema „Power-to-Gas“, wie ich glaube, richtig auf, ein Thema, das wir ja auch in der Enquetekommission zur Zukunft der chemischen Industrie intensiv bearbeitet haben.
Weiter geht es mit dem Thema „Sektorkopplung“. Meine Damen und Herren, es ist eine Riesenchance, hier im industriellen Rahmen zu wirken und Wert
schöpfungsprozesse auszulösen. Wenn uns das gelingt, diese Flexibilitätsoptionen zu nutzen, glaube ich, gehen wir einen großen Schritt voran.
Der fünfte Punkt ist die Energiedichte. Auch das müssen wir beachten. Reiner Priggen ist ein Fan des Streetscooters. Ich selber halte die HyCologneBusse hoch, die mit Wasserstoff schon seit vielen Jahren durch die Gegend fahren. Aber wir wissen, es gibt Bereiche – Luftfahrt, Schifffahrt, Lkw-Schwertransport –, bei denen man mit realistisch sehen muss, dass wir es sicherlich schwer haben werden, die Dinge zu elektrifizieren, und wo wir noch lange gucken müssen, wie wir da vernünftige Prozesse hinkriegen.
Meine Damen und Herren, die Energiewende hat das Potenzial, zu einem großen wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes zu werden. Sie hat aber auch das Potenzial, unser Land zu deindustrialisieren. Deswegen müssen wir mit Augenmaß an die Dinge herangehen.
Wir müssen ökologischen, sozialen Fortschritt nach vorne bringen. Das setzt volkswirtschaftlichen, ökonomischen Fortschritt voraus. Nur wenn wir es schaffen, diese Energiewende unter den Bedingungen eines Industrielandes zu verwirklichen, …
… wenn wir es schaffen, meine Damen und Herren, Herr Präsident, am Ende die Energiewende hinzukriegen und die Wertschöpfung ist die gleiche, dann wird es gelingen. Wenn uns das nicht gelingt, wird kein Land der Erde uns folgen. Dann ist auch für die Energiewende nichts geschafft. – Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen. – Sie haben gerade erklärt, dass Ihre Zahlen 2014 enden. Ist Ihnen geläufig, dass es zwischenzeitlich große Projekte wie „Kopernikus“ gibt, die das Thema in Aachen und Jülich gemeinsam aufgreifen? Ich nenne auch das Thema „Carbon to Chem“, das sowohl vom Bundesministerium als auch vom Landesministerium massiv gefördert wird, bei dem es um die Sektorkopplung geht. Vielleicht sollten Sie den Zeitrahmen bis in die Jetztzeit betrachten.
Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Herrmann, vielleicht kommen wir noch einmal auf das zurück, was eigentlich Gegenstand der Angelegenheit ist. Sie formulieren in der Sachverhaltsbeschreibung Ihres Antrags, dass – Zitat – „neue Einschränkungen für die informationelle Selbstbestimmung“ erfolgen würden.
Fakt ist aber: Bereits seit 2004 ist in § 111 des TKG gesetzlich vorgeschrieben, dass die Anbieter bzw. die Händler die Daten des Rufnummerninhabers zu erheben haben. Es ist also kein neues Recht, das geschaffen wird, sondern es geht hier um eine Vollzugsverbesserung, die wir herbeiführen.
Ich glaube, es ist für viele, die sich mit der inneren Sicherheit in unserem Land beschäftigen, ein ziemlich unerträglicher Zustand, dass der Gesetzgeber eine Erhebungspflicht einfordert und sich quasi jeder mit der Angabe des Namens Micky Maus da herausstehlen kann. Das kann nicht wahr sein. Es ist nahe liegend, dass diese Lücke gerade von Straftätern aktiv genutzt wird und leidlich ausgenutzt wird.
Herr Herrmann, lassen Sie mich das auch sagen: Ich finde es schon befremdlich, dass Sie – wie ich feststelle, wenn ich mir zum Beispiel die Homepage der Piraten in Baden-Württemberg angucke – quasi ganze Bauanleitungen dafür geben, wie man hier Anonymität herstellen kann. Dort schlagen Sie vor, wie anonyme E-Mail-Adressen zu beschaffen sind,
wie man falsche Postanschriften erfinden und im Internet platzieren kann, wie man IP-Adressen verschleiern kann und Ähnliches. Überlegen Sie sich einmal, ob Sie damit dem Rechtsstaat und einem Verfahren einen guten Dienst erweisen.
Meine Damen und Herren, das Bundesgesetz …
Es ist ein Grundrecht, seine Meinung zu äußern, Herr Herrmann. Aber darüber, ob es ein Grundrecht ist, in einer Demokratie anonym zu agieren, kann man leidlich streiten.
Herr Herrmann, lassen Sie mich bitte ausreden. – Es gibt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. In der Tat wird momentan auf europäischer Ebene darüber entschieden, ob das mit der Europäischen Menschenrechtskonvention übereinstimmt.
Es gibt auch viele Fragen, die zu klären sind. Ich will nicht so tun, als ob das alles problemlos wäre; denn wenn Daten erhoben werden, muss immer auch geklärt werden, wie es mit der Datensicherheit aussieht und wie das gehandelt wird. Ich tue an dieser Stelle nicht so, als ob man keine Probleme damit hätte. Ich denke, dass meine Kollegin Verena Schäffer gleich noch vertieft darauf eingehen wird.
Meines Erachtens muss man sich aber mit der Frage beschäftigen, ob Ihre These richtig ist, dass nur ein anonymer mobiler Internetzugang quasi das Kriterium dafür ist, dass man einen freien Zugang zu Informationen hat und seine Meinung frei äußern kann.
Herr Herrmann, das haben Sie in Ihrem Antrag behauptet. Das bestreite ich an dieser Stelle sehr deutlich. Sie tun quasi so, als sei Straßenverkehr nur möglich, wenn keiner ein Kfz-Kennzeichen hat, weil man in einer Gesellschaft nur dann Mobilitätsfreiheit herstellen kann.
Vielmehr haben Kfz-Kennzeichen in einer Gesellschaft schon einen Sinn. Natürlich muss man sicherstellen, dass bei Kfz-Kennzeichen der Datenschutz und anderes gewährleistet sind.
Herr Kollege, das ist ein bisschen schwierig. Stellen Sie eine ordentliche Zwischenfrage. Sie wissen, dass ich immer gerne bereit bin, eine Frage zu beantworten.
Nein. Das ist auch nicht Fakt, sondern wir machen zum Teil das Gegenteil.
Nein, das ist nicht Fakt; denn wir haben zum Beispiel an ganz vielen Stellen Freifunknetze geschaffen, und wir haben in den letzten Monaten die Abschaffung der Störerhaftung vorangetrieben. Dadurch ist natürlich auch weiterhin eine anonyme Teilhabe am Internet möglich.
Sie tun so, als ob die mobile Nutzung des Internets quasi ein Grundrecht und die einzige Möglichkeit von Teilhabe an der Demokratie sei. Ich glaube, dass man das mit Fug und Recht hinterfragen und am Schluss natürlich auch juristisch bewerten kann.
Meine Damen und Herren, etwas anderes stört mich an dem Antrag ebenfalls. Es ist nämlich mitnichten so, dass durch das, was jetzt gesetzlich passiert, In
halte erfasst werden. Vielmehr wird lediglich überprüft, ob die angegebenen Daten mit realen Daten übereinstimmen. Ich glaube, dass das ein Weg ist, den zu gehen man in einer Demokratie von Staatsbürgern auch ein Stück weit einfordern kann.
Sie haben eine andere Auffassung, sehen darin eine – Zitat – „Gefährdung der freien Meinungsäußerung“ und verknüpfen das mit einer anonymen Demokratie.
Das ist ein Bild, das wir in der SPD-Fraktion nicht teilen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir glauben sehr wohl, dass das Leitbild eines Bürgers, der sich demokratisch einmischt und sagt: „Ich bin der und der und tue das gerne“, in einer Demokratie eigentlich mehr geschützt werden muss, damit dem Betreffenden nichts widerfährt und er das an jeder Stelle frei und offen tun kann.
Sie fordern stattdessen, dass man quasi alles hinter einem Schleier sagen soll und sich hinter einem Schleier einmischen soll. Ich glaube, dass es das falsche Bild von demokratischer Mitwirkung ist, das Sie an dieser Stelle vermitteln. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Es ist eine lange Plenarwoche gewesen, deswegen sollten wir die Dinge auch nicht in die Länge ziehen.
Meine Damen und Herren! Herr Herrmann, es ist ja vielleicht auch ein schöner Antrag zum Schluss des Plenums, der ein bisschen versöhnlich stimmen kann.
Wir haben seinerzeit, am 29. November 2013, auf Ihre Initiative hin einen gemeinsamen Landtagsbeschluss gefasst und sind dabei, genau dieses Thema der Partnerschaft im internationalen Bereich mit unserer NRW-Initiative für Open Government zu verbinden.
Sie haben richtig ausgeführt: Der Bundesratsbeschluss ist am 6. November 2015 erfolgt. Sie haben in Ihrem Antrag auch auf das Treffen des DeutschFranzösischen Ministerrats am 7. April dieses Jahres verwiesen. Daher macht es Sinn, sich mit den Dingen im Ausschuss eingehend zu befassen.
Zwei Dinge sollte man immer im Auge haben. Das Erste ist: Bei einer Partnerschaft muss man Augenhöhe herstellen, das heißt, nicht jetzt schon die Schlussfolgerung ziehen, was genau zu tun ist. Das würde ich erst nach der Beratung machen wollen. Man ist immer gerne Vorreiter, aber es gehört auch dazu, dass man weiß, wie die anderen ticken, gerade bei der Zusammenarbeit in einem interstaatlichen Projekt.
Das Zweite ist: Auch bei den Kommunen sollten wir nicht direkt vorangehen, denn auch die wollen, wie Sie wissen, mitgenommen werden. Das müssen wir sorgfältig tun. Deswegen freue ich mich auf die intensive Beratung im Ausschuss.
Herr Präsident, sehen Sie es mir nach: Ich werde meine Redezeit deswegen heute nicht ausschöpfen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe einen fünfjährigen Sohn, der sich auch gerne abends Märchen anhört. Als ich den CDU-Antrag gelesen habe, habe ich mich schon an „Der Hase und der Igel“ erinnert gefühlt.
16 Monate nach der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin entdeckt plötzlich die CDU-Fraktion das Thema „Digitalisierung“. Das ist ja toll! Das ist schon ein gewaltiger Akt. Sie haben es ja auch ordentlich begründet. Sie haben gesagt, dass Sie in Estland gewesen sind. Aber da war die Ministerpräsidentin auch schon. Also wieder Hase und Igel!
Insofern ist das schon ein komischer Aufschlag, Herr Stein, den Sie da bringen. Ich schaue mir aber einmal Ihre Forderungen an.
Als Erstes sagen Sie: Die E-Akte könnte Regelfall werden. – Mit Verlaub: Das ist aber ein revolutionärer Ansatz, den Sie da fahren.
Danach geben Sie den Hinweis: Bei diesem Thema ist es ganz wichtig, den Datenschutz zu beachten. – Boah, Wahnsinn!
Dann kommt: Man muss Mitarbeiter mitnehmen; Steigerung der IT-Kompetenz.
Lieber Herr Stein, alles das kann man unter der Kategorie „Banales und Selbstverständlichkeiten“ verbuchen, glaube ich.
Sie haben aber noch eine weitere Kategorie. Da wird es richtig lustig. Sie schlagen uns jetzt nämlich vor, wir sollten die Stelle eines Chief Information Officers schaffen. – Mit Verlaub: Der ist doch schon längst da.
Aber Sie sind natürlich kreativ. Die Kreativität besteht darin, dass Sie sagen: Wir machen das nicht im MIK, sondern jetzt in der Staatskanzlei.
Kreative Leistung, Herr Stein; ganz revolutionärer Ansatz!
Gerne, ja, natürlich.
Lieber Herr Optendrenk, Sie haben nicht mitbekommen, dass die Landesverwaltung an der Stelle schon viel weiter ist.
Sie hat einen Open.NRW-Ansatz und eine Strategie geschaffen, womit sie die E-Akte und diese Dinge längst in der Planung und in die Zukunft entwickelt hat.
Ihr Sitznachbar, Herr Stein, sagt, wir sollten jetzt anfangen, eine Strategie aufzuschreiben.
Herr Optendrenk, Sie sind wirklich der allerletzte Waggon in diesem Zug an dieser Stelle.
Meine Damen und Herren, Sie schlagen uns als nächsten Punkt vor, eine Strategie zu entwickeln. Auch das hat mich wirklich vom Sessel gehauen. Kennt die CDU die ressortabgestimmte 150-seitige Open.NRW-Strategie etwa nicht? Sie ist übrigens nicht mit der Regierungserklärung im Januar letzten Jahres begonnen worden, sondern wurde bereits am 12. September 2012 von der Ministerpräsidentin angestoßen. Seitdem hat es über 20 Projektgruppensitzungen, Klausurtagungen und mehrtägige Workshops gegeben sowie im Mai 2013 – das weiß ich noch gut, Matthi Bolte mit Sicherheit auch – das große Zukunftsforum „Digitale Bürgerbeteiligung“.
Ist das alles an Ihnen vorbeigegangen?
Dann fordern Sie, eine Plattform zu schaffen. Ich glaube, seit ziemlich genau einem Jahr ist das Ding online. Herr Stein, Sie sagen immer, Sie seien ein netzaffiner Mensch. Haben Sie das nicht mitbekommen?
Besonders amüsant: Die CDU sagt, man könne die Kommunen mit einbinden. Haben Sie die Anhörung zum E-Government-Gesetz am 14. April 2016 überhaupt nicht mitbekommen? Haben Sie nicht gehört, wie sich dort die Beteiligten geäußert haben – gerade auch die kommunalen Spitzenverbände?
Der Gesetzentwurf schaffe den Rahmen für ein – ich zitiere – „modernes innovatives Handeln staatlicher Organisationen und Behörden untereinander und im Umgang mit den Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern“, so Volker Staupe von der Stadt Witten in seiner schriftlichen Stellungnahme. Die Möglichkeit, Verwaltungsleistungen auch elektronisch zu bezahlen, sei – Zitat – „konsequent und systemkonform“.
Dann: Der Entwurf sei ein – Zitat – „entscheidender gesetzgeberischer Schritt zu einem E-Government in Nordrhein-Westfalen“, so Wirtschaftsrechtler Prof. Dr. Alexander Roßnagel von der Universität Kassel.
Er habe – hören Sie zu, Herr Stein –
Vorbildfunktion für weitere E-Government-Gesetze in anderen Bundesländern.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände äußert sich zustimmend. Der Gesetzentwurf schaffe – Zitat – „wichtige Rahmenbedingungen für den Einsatz moderner Technik, die kommunalen Verwaltungen in Verbindung mit der Optimierung von Geschäftsprozessen ermöglicht, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, Verfahrenskosten zu senken und das Dienstleistungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft nachhaltig zu verbessern.“
IHK NRW betont, dass die Evaluationen des EGovernment-Angebotes auch dafür genutzt werden könnten – Zitat – „den Weg zur weiteren Verwaltungsvereinfachungen in Nordrhein-Westfalen offensiv zu beschreiten.“ So werde auch ein – Zitat – „deutliches Signal“ gesetzt, den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen im globalen Wettbewerb zu stärken.
Und jetzt kommen Sie, Herr Stein. Im Januar 2015 erklärte Herr Laschet auf die Digitalisierungsregierungserklärung, das sei alles Ablenkung und Frau Kraft solle lieber weniger Schulden machen. Das war seine Reaktion.
Jetzt, ein Jahr vor der Wahl oder nach einer EstlandReise, erkennen Sie, dass man zu dem Thema offenbar doch irgendetwas sagen muss. Das Problem ist nur: Es ist schon alles gesagt. Ganz viel wurde schon angestoßen.
Dann legen Sie hier auch noch einen Antrag vor – ich schaue mir insbesondere den Beschlussteil an –, in dem steht, alles solle gestoppt werden; alles solle erst einmal auf null gehen. Alle vorliegenden Fachbeiträge ignorieren Sie. Selbst liefert die CDU nur Allgemeinplätze und keine einzige neue Idee. – Wie armselig! Wie peinlich! Wie offensichtlich haben Sie bei diesem Thema eigentlich geschlafen?
Mein Fazit: Für die CDU im Bund mag bekanntermaßen das Internet Neuland gewesen sein. Für die CDU in Nordrhein-Westfalen ist es ganz definitiv die Digitalisierung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Man muss immer aufpassen mit meinem Namen. Wenn ich geadelt werde, habe ich in der SPDFraktion wenig Zukunft. Deswegen passe ich immer auf, dass das nicht geschieht.
Keine Sorge, Herr Brockes!
Wir haben ein ernstes Thema. 1976 ist der italienische Ort Seveso weltweit bekannt geworden durch ein großes Chemieunglück. Seitdem ist die Frage, wie man den Schutz von Wohnbebauung hin zu Industrieanlagen regeln sollte, in der öffentlichen Diskussion ein fester Bestandteil.
Es hat zwei EU-Richtlinien dazu gegeben, wie man das Thema anpacken kann. Dabei ist immer im Blick
zu behalten einerseits die Sicherheit der Bevölkerung, aber auch die Planungssicherheit der Industrie. Insoweit ist es lobenswert, dass, als jetzt die dritte Richtlinie zu Seveso auf europäischer Ebene gekommen ist, die CDU-Fraktion hier einen Antrag eingebracht hat.
Man muss aber deutlich sagen: Seither ist viel passiert und viel erreicht worden. Es ist ein weitgehend guter Ausgleich beim Störungsfall zwischen dem rechtlich sinnvollem Schutz der Anwohner, dem industriepolitisch gewünschten Bestandsschutz und der Bestandspflege der Unternehmen gefunden worden.
Ich will die wesentlichen drei Punkte, die seit dem Kabinettsbeschluss auf Bundesebene – ich glaube, am 24. Februar war es – gefunden worden sind, benennen:
Der § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz bleibt unverändert. Das ist einer der wesentlichen Punkte, die am ersten Entwurf kritisiert worden waren. Es gibt eine Klarstellung, dass Aus- und Umbauten der entsprechenden Betriebe weiterhin möglich sind.
Der § 48 Bundes-Immissionsschutzgesetz wird um eine Technische Anleitung Abstand ergänzt, die vielfach von der Industrie als handlungsanleitend gefordert worden ist.
Zudem gibt es einen Entwurf einer zwölften Verordnung zum Gesetz, die wiederum sicherstellt, dass die Einhaltung der Sicherheitsabstände keine Betreiberpflicht ist. Auch das war ein Punkt im ersten Gesetzentwurf, der massiv kritisiert worden ist.
Deswegen ist der vorliegende Gesetzentwurf auf Bundesebene in zentralen Forderungen unserer Beratung gerade im NRW-Wirtschaftsausschuss entgegengekommen und, man kann sagen, in zentralen Themen auch uneingeschränkt umgesetzt worden und der CDU-Antrag in der heutigen Fassung, wie er von der CDU-Fraktion nach wie vor vorgelegt worden ist, wirklich überholt.
Was im Augenblick stattfindet, ist der Feinschliff im Deutschen Bundestag wie aber auch im Bundesrat. Dabei gilt es natürlich auch, die Feinheiten im Auge zu behalten.
Zum Ersten: Uns bleibt wichtig, dass die Eins-zueins-Umsetzung der europäischen Vorgaben aus der Seveso-III-Richtlinie in nationales Recht gewährleistet ist.
Zum Zweiten: Die neu eingefügte UVP-Pflicht bei Störfallrisiko ist aus unserer Sicht zu streichen, da sie EU-rechtlich nicht gefordert wurde und erhebliche bürokratische Beeinträchtigungen bei Infrastrukturmaßnahmen durch diese drohen würden.
Zum Dritten: Das neu eingeführte Anzeigeverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen in § 23a Bundes-Immissionsschutzgesetz muss gestrichen
werden. Es ist EU-rechtlich ebenso nicht geboten und führt zu Verfahrensverzögerungen sowie zu zusätzlichen Kosten.
Diese drei Aspekte können erhebliche Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit von Industrieanlagen haben bzw. Investitionen behindern. Wir wollen deswegen insbesondere eine klare und zukunftsfähige Bestandsschutzregelung im Gesetz verankert wissen. Dies soll der Eckpfeiler einer tragfähigen Industriepolitik bleiben. Diese Anliegen der Industrie halten wir für sehr gerechtfertigt, und wir werden sie in weiteren Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich unterstützen. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Hovenjürgen, wir sind zwar Kollegen im Wirtschaftsausschuss, aber Sie sind nicht mit mir im Innenausschuss. Sie können sich gerne von den Kolleginnen und Kollegen aus dem Innenausschuss berichten lassen, dass wir dort sehr intensiv über dieses Thema beraten haben.
Insofern ist die Aufforderung „Endlich handeln!“ eine etwas schwierige Formulierung; denn wir haben erst kürzlich nach einem Bericht des Innenministers festgestellt, dass wir es gut finden – übrigens parteiübergreifend –, dass der Ermittlungsdruck dort im Hambacher Forst verstärkt worden ist.
Es ist festgestellt worden, dass dort eine andere Stufe der Gewalt stattfindet. Früher ging es vor allen Dingen gegen Sachen; jetzt aber sind Personen betroffen. Wir haben uns auch darüber unterhalten, dass das, was dort an Wurfgeschossen und Zwillen im Einsatz ist, rein gar nichts mit jugendlichen Aktivitäten zu tun hat. Vielmehr hat mir die Einsatzhundertschaft in den Gesprächen vor Ort bestätigt, dass ihre Schutzausrichtung dafür nicht geeignet ist.
Diese Beamten haben – ebenso wie Mitarbeiter des Unternehmens und Dritte – Angst, diesen Raum zu betreten. Deswegen hält man es für gut, dass die Polizei so viel Präsenz vor Ort zeigt. Beim Polizeipräsidium Aachen ist eine gemeinsame Ermittlungsgruppe eingerichtet worden. Die Einsatzhundertschaften dort sind präsent und sorgen dafür, dass die Mitarbeiter sicher arbeiten können.
Wir haben auch darüber gesprochen, dass es nicht sein kann, dass sich die Menschen der Strafverfolgung entziehen können, wenn Identitäten verschleiert werden. An dieser Stelle erinnere ich an § 127b Strafprozessordnung. Diese Vorschrift ermöglicht auch bei einer nicht festgestellten Identität die Anordnung einer Hauptverhandlungshaft.
Ich möchte in diesem Zusammenhang kritisch anmerken, dass ich nicht den Eindruck habe, dass Justiz und Staatsanwaltschaft an allen Stellen die nötige Sensibilität an den Tag legen. Wenn ich im Internet einen Aufruf finde – ich zitiere –: „Sämtliche Sicherungen des Rechtsstaates sind durchgebrannt, lasst uns dem Monsterstaat die Zähne ausschlagen.“, und der zuständige Staatsanwalt mir daraufhin erklärt, dass es ihm nicht ausreichend sei – Zitat –, „eine konkludente Bezugnahme auf solche Taten mit deren nötiger Gewissheit“ – Zitat Ende – herzustellen, dann frage ich mich schon: Stimmt diese Wirklichkeit,
gesagt in einer warmen Staatsanwaltsstube, mit der der Beamtinnen und Beamten im Hambacher Forst noch überein? An diese Sachen müssen wir kritisch herangehen und unsere Position wirklich deutlich machen.
Aber, Herr Hovenjürgen, wir dürfen nicht alle in einen Topf werfen.
Sie haben gerade eine Spur gelegt, Herr Hovenjürgen, und zwar zur grünen Parteijugend. Sie haben so getan, als ob das quasi die geistigen Brandstifter seien, die zu der Gewalt im Hambacher Forst aufgerufen hätten.
Das ist grober Unfug, sage ich Ihnen.
Ich sage Ihnen außerdem: Diejenigen, die die Dinge verharmlosen, finden wir eher bei Herrn Döschner und beim WDR. Dort wurde gesagt: „Vielleicht sollte der Innenausschuss Putin und Assad einladen. Die haben bestimmt gute Tipps für den richtigen Umgang mit Terroristen (Fassbomben, Giftgas etc.)“
Das war das Sprachrohr des Westdeutschen Rundfunks! Das finde ich viel skandalöser.
Meine Damen und Herren, schauen Sie sich doch an, wer da unterwegs ist: Das sind keine Parteiaktivisten – im Gegenteil: Das ist eine anarchisch organisierte Szene. Diese hat weder mit unserem Rechtsstaat noch mit demokratischen Institutionen oder Parteien etwas zu tun. Und wenn Sie hier versuchen, so etwas herzustellen, dann tun Sie den Kolleginnen und Kollegen allesamt Unrecht – vor allem den Kollegen der Grünen. Das muss ich an dieser Stelle deutlich machen.
Sie haben gleichzeitig noch ausgeführt, lieber Herr Kollege – das steht auch in Ihrem Antrag –, die Landesregierung solle deutlich machen, dass sie – Zitat – zu den rechtstaatlichen Verfahren genehmigter Tagebaue stehe.
Lieber Herr Kollege Hovenjürgen, dann reden Sie als Wirtschaftspolitiker bitte mal mit Herrn Landrat Spelthahn. Als die Gewalt im Hambacher Forst eskalierte, hat Herr Spelthahn vorgeschlagen, die Abbauszenarien neu in Einklang zu bringen und auch Reduktionsforderungen mit Tagebauplänen kompatibel zu machen.
Das ist vielleicht eine Haltung: Wir tauschen Gewalt gegen Tagebaugrößen ein! Das müssen Sie erst mal in Ihrem Laden klären, bevor Sie an dieser Stelle solche Anträge einbringen.
Wie steht es denn da um das Verhältnis zwischen Ihren Prinzipien, die Sie vorhin hochgehalten haben, und der Rechtsstaatlichkeit? Ich glaube, dass Sie da eine ganze Menge zu tun haben.
Ja, sehr gerne.
Herr Kollege, ich bin gerne bereit, zuzugeben, dass Herr Spelthahn – ich kenne ihn ja gut – kein Gewalttäter ist. Da sind wir uns einig. Aber Sie haben vorhin darauf abgestellt, dass wir rechtsstaatliche Verfahren genehmigter Tagebauen nicht infrage stellen dürfen. Sie haben das Rechtsstaatsverfahren hochgehalten.
Sie haben zugleich einen exponierten Vertreter in Ihrer Region, der in dem Zusammenhang gerade diesen Vorschlag macht, nämlich genehmigte Tagebauflächen gegen einen Friedensplan – wie das in der Presse so schön hieß – zur Deeskalation im Hambacher Forst einzutauschen.
Ich glaube, dass Sie da, bevor Sie mit dem Finger auf andere zeigen, Diskussionsbedarf in den eigenen Reihen haben. Das wollte ich deutlich machen. – Herzlichen Dank.