Karsten Rudolph
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kenne in diesem Landtag keine Fraktion, die politische oder körperliche Gewalt als Mittel irgendeiner Form von Auseinandersetzung unterstützt, gutheißt oder verharmlosen will. Wir tun das auch nicht. Wir sagen als SPD ganz deutlich: Wir wenden uns gegen jede Form von Gewalt. Wir unterstützen all das, was dazu führt, Gewalt einzudämmen, und in dem konkreten Fall, wenn es um Hoheitsträger geht, etwa um Polizeibeamte, unterstützen wir, sie ausreichend davor zu schützen.
Wenn Sie, Herr Kollege Engel, die strafrechtliche Seite ansprechen, bitte ich Sie doch, bevor Sie solche Reden halten, zunächst mit Ihrer Justizministerin zu sprechen. Es wäre ja interessant, wie dieses Ressort auf die Anklagen und Vorwürfe, die Sie hier vorgebracht haben, reagieren würde.
Wir können dem Antrag der Koalitionsfraktionen aus drei wesentlichen Gründen nicht zustimmen.
Der eine Grund ist: Wir empfinden ihn als ausgesprochen heuchlerisch;
denn wenn man den Antrag liest, dann weiß man, worum es eigentlich geht. Wenn die Rede davon ist, der Polizei zu danken, dann meint die Koalition eigentlich, man müsste ihr danken. Wenn die Koali
tion davon spricht, man brauche mehr Respekt gegenüber der Polizei, dann wünscht sie sich eigentlich, dass sie mehr Respekt erfährt. Und wenn die Koalition mehr Solidarität mit den Polizistinnen und Polizisten einfordert, dann lechzt sie förmlich danach, gerade in der Innenpolitik doch endlich die Unterstützung und Solidarität zu erhalten,
die sie in den letzten fünf Jahren von niemandem bekommen hat, im Übrigen auch nicht von der Polizei oder den Polizeigewerkschaften. – Das ist also sehr durchsichtig, was Sie hier machen.
Zweitens sollte man nicht bei eigenen Widersprüchlichkeiten in deutlicher Form erwischt werden. Sie behaupten in Ihrem Antrag, die Zahl der Übergriffe auf Polizeibeamte, aber auch auf Rettungskräfte habe sich erhöht. Folgen wir den Aussagen der Landesregierung, scheint das aber gar nicht der Fall zu sein. Ich empfehle Ihnen dazu den Bericht der Landesregierung vom 15.03. Dort konnten wir als Parlament nachlesen, dass es zwar zu Einzelfällen von Gewalt gegen Rettungskräfte gekommen sei, aber überhaupt keine validen Zahlen vorlägen.
Damit will ich sagen: Ich bin sehr dafür, so etwas zu ahnden, und glaube auch, dass es vermehrt Übergriffe gegen Rettungskräfte gibt und man etwas tun muss. Aber einen Antrag in der Form zu schreiben und gleichzeitig solche Berichte abzuliefern, passt meines Erachtens überhaupt nicht zusammen.
Drittens. Die Selbstbeweihräucherung, die in diesem Antrag noch einmal in anderer Form auftaucht, werden wir weder jetzt noch bis zum 9. Mai hinnehmen. Das Fazit auch vor dem Hintergrund Ihrer vielen Zahlen, das Sie aufzuweisen haben, lautet in einem Satz: Unter Rot-Grün gab es mehr Polizei als unter Schwarz-Gelb. – Diese Zahlen haben Sie selbst eingeräumt.
Sie haben selbst zugegeben, dass Sie im Bereich der Verwaltung der Polizei über fünf Jahre 402 Stellen und im Bereich der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten 861 Stellen abgebaut haben. Das heißt: Es gibt unter Schwarz-Gelb nach fünf Jahren mehr als 1.200 Beschäftigte im Bereich der Polizei weniger als im letzten Jahr unter Rot-Grün. Das ist die Bilanz schwarz auf weiß, die Sie zwar mit vielen Zahlen wegzureden versuchen können, aber wenn Sie die Polizistinnen und Polizisten fragen, wo denn die vielen Beamten im Einsatz sind, wo Aufgaben reduziert wurden, der Verwaltungsdienst von Tarifbeschäftigten erleichtert oder übernommen wurde, damit Polizistinnen und Polizisten wirklichen Polizeidienst verrichten, werden Ihnen sagen: Von alledem ist nichts angekommen.
Dann noch anzukündigen, den Stellenabbau zu verschärfen und – wenn Sie weiter regieren dürfen – nicht nur 7.000 kw-Stellen vorzusehen, sondern 5.000 draufzulegen, heißt doch ganz eindeutig: Sie haben – wenn Sie nach dem 9. Mai ein Votum des Wählers bekommen – vor, bei der Polizei weiter Personal abzubauen.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, der hier sitzt, hat wortwörtlich unter Zeugen gesagt, und es ist auch in der Zeitung nachzulesen: Wir gehen beim Stellenabbau als Nächstes an die Polizei ran, an die Schule und auch noch an die Hochschule. – Das ist Ihre Aussage für den Wahlkampf gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.
Das muss man hier noch einmal deutlich sagen und unterstreichen.
Auch in anderen Punkten, die ich nicht noch einmal aufführen will, liest sich Ihre Bilanz „sehr ernüchternd und bescheiden“, um es freundlich zu formulieren.
Zur Debatte über zunehmende Gewalt vielleicht noch eine abschließende Bemerkung: Es geht auch darum, dass wir die Ursachen für zunehmende Gewalt erforschen, um das Problem in den Griff zu bekommen. Ich sage Ihnen: Sie gehören zu den Ideologen, die mit der Parole „Privat vor Staat“ angetreten sind. Sie haben die Verächter des Staates und der Staatsangestellten unterstützt. Wenn Sie Bürokratieabbau sagen, meinen Sie Stellenabbau im öffentlichen Bereich. Sie haben im öffentlichen Dienst eine Wüste hinterlassen und mit zu denen gehört, die das wirkungsvolle Arbeiten von Beschäftigten im öffentlichen Dienst schlechtgeredet haben.
Wer ein solches Engagement schlechtredet, der muss sich Gedanken darüber machen, ob das nicht auch einen gewissen Effekt dahin gehend hat, dass die Autorität, der Respekt und der Anstand gegenüber denjenigen, die im öffentlichen Dienst wertvolle Arbeit leisten, in unserer Gesellschaft verloren gegangen ist. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über eine Angelegenheit, die ihren konkreten Ausgangspunkt in der Ermordung eines Mitglieds der sogenannten Bandidos am 8. Oktober in Nordrhein-Westfalen hatte. Der folgte, wie Sie vielleicht noch wissen, eine veritable Massenschlägerei zwischen Rockergruppen und wurde anschließend durch Anschläge auf diverse Vereinshäuser ergänzt.
Die Reaktionen auf diesen „Rockerkrieg“ oder „Bandenkrieg unter Rockern“, wie die Presse schrieb, fielen sehr unterschiedlich aus. Der frühere Generalsekretär der CDU in Nordrhein-Westfalen, Herr Kollege Wüst, hat sofort nach einem Verbot der Gangs gerufen. Der Innenminister hat sofort gerufen: Kein Verbot! – Der Kollege Engel hat im Innenausschuss kommentiert – ich zitiere aus dem Protokoll –: Zwar hinke die Polizei hinterher, aber am Ende habe sie die Lage im Griff. – Der Kollege Kruse hat immerhin gemeint, man müsse angesichts dieser Ereignisse in Nordrhein-Westfalen, aber auch der Geschehnisse in anderen Bundesländern eine bundespolitische Initiative ergreifen.
Wir haben damals gesagt und sagen auch heute, dass man alle Maßnahmen und Möglichkeiten sorgfältig prüfen muss. Wir haben uns damals nicht von vornherein dafür ausgesprochen, Vereine zu verbieten. Wir haben auch nicht gesagt, dass wir ein solches Verbot von vornherein ausschließen, sondern wir haben – so steht es auch in unserem Antrag – die Landesregierung gebeten, ein solches zu prüfen.
Nach mehreren Beratungen im Innenausschuss und diversen Maßnahmen der Landesregierung und der Polizei gegen die Rockergangs ist man inzwischen, glaube ich, zu dem Ergebnis gekommen, dass ein
Verbot nicht zu erreichen ist, selbst wenn es wünschenswert ist. Ich zitiere noch einmal aus dem Protokoll der Innenausschusssitzung vom 28. Januar dieses Jahres. Herr Ministerialdirigent von Bauer sagte, die Vereine seien eben „pfiffig“; deshalb könne man nicht zu einem Verbot schreiten.
Wir beobachten – ich hoffe, da sind wir uns einig –, dass die Vereine durchaus eine gewisse Struktur haben. Das Landgericht Münster hat in einer Entscheidung davon gesprochen, dass es eine hierarchische Struktur gibt, dass die Vereine als formale Organisation aber peinlich darauf bedacht sind, keinen Anlass für ein Verbot zu bieten, weil ein solches sie empfindlich treffen würde.
Unter dieser legalen oder vielleicht scheinlegalen Struktur dieses sogenannten Vereinswesens spielt sich jedoch – jedenfalls ist das unsere Beobachtung und Einschätzung – der Aufwuchs eines kriminellen und eng mit der organisierten Kriminalität verwandten Milieus ab. Es nutzt legale Vereinsstrukturen bzw. benutzt sie als Fassade dafür, dass sich ein solches Milieu längst herausgebildet hat.
Sowohl bei den Bandidos als auch bei den Hells Angels finden Sie inzwischen ein ausgedehntes Merchandisingwesen, in dem auch Geld verdient und gemacht wird. Es gibt offensichtlich eine eigene Biersorte, die in diesem kriminellen Milieu für Umsatz sorgt.
Ich lese Ihnen einmal aus den „BIKERS NEWS“, die auch über unsere Innenausschusssitzung berichtete, den Hinweis eines Rechtsanwaltes, dessen Namen ich hier gar nicht nennen will, vor. Unter der Überschrift „Telefonkultur“, Rubrik Leserbriefe, finden Sie folgende Hinweise – ich zitiere –: Seit Jahren – so schreibt er – weise ich meine Mandanten darauf hin, eine gewisse Telefonvorsicht walten zu lassen. – Und er schreibt weiter: Jeder auf dem Gebiet des Strafrechts tätige berufserfahrene Strafverteidiger wird heute über Voice over IP in der Kanzlei erreichbar sein. – Dann heißt es noch bezeichnenderweise – Zitat –: Es ist jedem freigestellt, rechtlich zulässig, die technischen Möglichkeiten zu nutzen, sich der Vorratsdatenspeicherung zu entziehen und seine Bürgerrechte aktiv wahrzunehmen.
Hier bietet sich also offenbar jemand mit seinen spezifischen Berufskenntnissen Rockerbanden an und erklärt, wie man jemanden über Skype und andere Dinge erreichen kann. Das legt natürlich auch den Verdacht nahe, dass wir es hier mit einem Milieu zu tun haben, das sich durchaus in einem kriminellen Fahrwasser befindet.
Wir glauben, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass man es in NordrheinWestfalen, aber auch in anderen Ländern nicht zulassen darf, dass unter diesen scheinlegalen Strukturen des Vereinsrechts rechtsfreie Räume
entstehen, weil wir der Auffassung sind, dass eines nicht sein kann: dass in bestimmten Räumen das Recht des Stärkeren gilt und nicht das Gesetz.
Wir glauben, dass die Landesregierung dabei gescheitert ist, die organisierte Kriminalität effektiv zu bekämpfen. Sie hat sie auch nicht zu einem wirklichen Schwerpunkt erklärt. Wir sind dafür und treten dafür ein, dass man die kriminalpolizeiliche Arbeit in diesem Bereich noch einmal überprüft und mit den Ressourcen versieht, die nötig sind, um einem solchen Phänomen, wie ich es gerade nur andeutungsweise beschreiben konnte, entgegenzutreten.
Alle, die damit befasst sind, wissen, dass es heute in Berlin und Brandenburg eine große Razzia gegeben hat. Wir können durchaus davon ausgehen, dass wir es hier nicht mit isolierten Straftaten zu tun haben, sondern mit einem größeren Problem, das nicht nur Nordrhein-Westfalen betrifft, sondern auch andere Bundesländer. Deswegen bedanke ich mich noch einmal ganz herzlich für die Unterstützung des Kollegen Kruse, der ja gesagt hat: Wir brauchen auch bundespolitische Initiativen. Die haben wir in diesem Antrag auch noch einmal gefordert. – Herzlichen Dank.
Herr Minister, ich habe gerade bewundert, wie sehr Sie es schaffen, Widersprüchen in den Fragen der Fragesteller nachzuspüren.
Als Antwortgeber haben Sie in einer Ihrer Antworten gesagt, die Aachener Rede sei authentisch rübergekommen. Dem entnehme ich, dass sie nicht authentisch war, sondern nur als solche rübergekommen ist.
Deshalb möchte ich Sie fragen: Können wir uns gemeinsam bei der Beurteilung auf die Überschrift der Warendorfer Zeitung „Die Glocke“ verständigen, die unter dem Datum 2. Februar 2010 – ich zitiere – schreibt: „Frikadellenrede von Ordensritter nur aufgewärmt“?
Herr Minister, Westfalen können wahrscheinlich genauso gut zuhören wie Rheinländer. Sie haben vorhin gesagt: Die Nachfolge Merz sei aller Ehren wert. Deswegen frage ich Sie, ob sich dies jetzt nur auf die Nachfolge als Ordensritter bezieht. Oder machen Sie dem Parlament Hoffnung, dass auch Herr Rüttgers bald den Ausstieg aus der deutschen Politik suchen wird?
Und wecken Sie damit bei uns die Befürchtung, dass Sie sich als seinen Nachfolger sehen könnten?
Herr Präsident! Nach dieser freundlichen Aufforderung möchte ich nur auf den Kollegen Kruse verweisen. Es gibt ja Dinge in der Innenpolitik, die anscheinend Jahre, vielleicht sogar Jahrzehnte dauern. Deswegen wollen wir hier nicht um Minuten feilschen.
Herr Kollege Kruse, bei aller Wertschätzung Ihnen gegenüber: Aber die Geschichte mit der öffentlichen Ordnung jetzt noch einmal zu rechtfertigen, das war – auch historisch – schon ziemlich weit hergeholt. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es in die Zeit passt, den Auftrag der Polizei als Sittenpolizei vorzustellen.
Viel entscheidender ist doch eigentlich Folgendes – das ist doch der bemerkenswerte Vorgang, der wirklich interessiert –: Bevor Ihr Gesetzentwurf die zweite Lesung erreicht hatte, hatte sich die CDUFraktion bereits kollektiv von diesem Gesetzentwurf distanziert
und angekündigt, dass, wenn man noch einmal Regierungsverantwortung tragen würde, man ein richtiges Polizeigesetz machen würde, weil das, was seitens der Landesregierung dem Parlament vorgelegt worden sei, nichts anderes als der FDPGesetzentwurf sei. So viel zur Handlungsfähigkeit und zur Aufrichtigkeit der Koalition in innenpolitischen Fragen.
Meine Damen und Herren, so wie die Aufgabe demokratischer Politik bekanntlich darin liegt, bindende Entscheidungen zu ermöglichen und zugleich die individuellen Freiheitsrechte aller Beteiligten zu gewährleisten, sehen wir die Aufgabe einer verantwortungsvollen Politik für die innere Sicherheit darin, bestmögliche Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger zu garantieren und die Ausübung individueller Freiheitsrechte für jedermann möglich zu machen. Wir sind nämlich davon überzeugt, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger sich stets beides wünschen, sowohl Freiheit als auch Sicherheit – und nicht Sicherheit mit weniger Freiheit, aber auch nicht Freiheit mit weniger Sicherheit.
Unser Staat, der demokratische Staat des Grundgesetzes, bürgt für die Menschen- und Bürgerrechte und setzt sich für die Sicherheit seiner Bürger ein, damit diese Freiheit, Demokratie und Wohlstand genießen können. Dies ist und bleibt die Richtschnur sozialdemokratischer Politik für die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen.
Der von meiner Fraktion bereits im Sommer letzten Jahres vorgelegte Gesetzentwurf zur Modernisie
rung des nordrhein-westfälischen Sicherheitsrechts folgt diesem Credo. Dort, wo den Sicherheitsbehörden neue oder erweiterte Befugnisse zur Bekämpfung des transnationalen Terrorismus oder anderer schwerster Verbrechen zugestanden werden, werden diese präzise und verfassungsfest beschrieben und einer effektiveren richterlichen und parlamentarischen Kontrolle unterworfen; denn nur so können Freiheit und Sicherheit in einen neuen, zeitgemäßen Ausgleich gebracht werden.
Es ist Ihnen wahrscheinlich nicht verborgen geblieben, dass unser Gesetzentwurf auch in der Anhörung des Innenausschusses viel Lob und Unterstützung erfahren hat.
Professor Dr. Hansjörg Geiger, früher Staatssekretär im Bundesjustizministerium, davor Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie Präsident des Bundesnachrichtendienstes und jetzt an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main in der rechtswissenschaftlichen Lehre tätig, stellte fest – ich zitiere ihn hier aus dem Protokoll der Anhörung vom 26. November 2009 –:
Der Gesetzentwurf stellt eindeutig eine Verbesserung im Vergleich zu dem dar, was bisher im Polizei- und Sicherheitsrecht zu finden ist.
Er bezog dieses Urteil nicht nur auf Nordrhein-Westfalen, sondern auf die Bundesrepublik Deutschland insgesamt.
Prof. Dr. Dieter Kugelmann von der Deutschen Hochschule der Polizei urteilte – ich zitiere ebenfalls aus dem Protokoll dieser Anhörung –:
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein mutiger Gesetzentwurf, weil er die Probleme anpackt.
Auch Prof. Dr. Fredrik Roggan von der Polizeiakademie Niedersachsen lobte den Gesetzentwurf insbesondere für seine, wie er sagte, „ausführliche, differenzierte verfassungsrechtliche Argumentation“, weil die Sachverständigen „dabei üblicherweise alles andere als verwöhnt“ seien.
Von der Gewerkschaft der Polizei wurde die Gesetzesinitiative ebenso ausdrücklich begrüßt wie vom Bund Deutscher Kriminalbeamter.
Natürlich gab es in der Anhörung auch Kritik an einzelnen Normen. Diese greifen wir mit unseren Änderungsanträgen, die wir Ihnen hier vorgelegt haben, auf.
Sie betreffen im Einzelnen die Ausdehnung des Zeugnisverweigerungsrechts, die Entscheidung über heimliche Ermittlungsmaßnahmen durch ein Kollegialgericht – und nicht durch ein Amtsgericht, wie im ursprünglichen Entwurf vorgesehen –, die Konkretisierung des Straftatenkatalogs und eine strikte Begrenzung präventiver Maßnahmen auf ein klar umrissenes Vorfeld möglicher schwerer Strafta
ten, sodass eine Ausdehnung der Prävention auf ein, wie die Experten sagen, Vor-Vorfeld unterbunden ist.
Wir bleiben allerdings bei unserer Generalklausel für den Kernbereichsschutz, weil wir glauben: Wenn dieser Schutz gilt, muss er immer und überall gelten, egal ob im Schlafzimmer, auf der Parkbank oder sonst wo.
Meine Damen und Herren, wie ärmlich sich der von der Landesregierung eingebrachte FDP-Gesetzentwurf ausnimmt, zeigt sich im direkten Vergleich mit unserem Entwurf. Die schwarz-gelbe Bilanz in der Gesetzgebung für die innere Sicherheit ist und bleibt blamabel.
In Karlsruhe ging die Verfassungsschutznovelle, in der den Nachrichtendiensten freie Hand bei der Onlinedurchsuchung gegeben werden sollte, unter. Die Landesregierung hat es bis heute nicht verstanden, dem Parlament eine verfassungsgemäße Novelle vorzulegen, und vertröstet den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen seit Monaten.
Ich begrüße es in diesem Zusammenhang, dass der Verfassungsgerichtshof uns nunmehr mitgeteilt hat, dass er dem verfassungsgerichtlichen Verfahren Fortgang gibt.
Nimmt man den deutlichen Abbau von Stellen bei der Polizei und das Versagen bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität hinzu, dann ist zu verstehen, dass die Landesregierung das Thema innere Sicherheit im Eildurchgang erledigen möchte, um es nicht in die Wahlauseinandersetzung zu ziehen; denn weder die Freiheitsrechte noch das Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger sind in den fünf Jahren, die Sie regieren, in guten Händen gewesen. Stattdessen gingen lautstarke Parolen Hand in Hand mit konkreter Untätigkeit und Unfähigkeit.
Somit vernachlässigte Schwarz-Gelb in fünf Jahren beides, die Sicherheit ebenso wie die Freiheit unserer Bürger.
Meine Damen und Herren, wir meinen, dass es jetzt an der Zeit ist, eine Renaissance nordrheinwestfälischer Innenpolitik einzuleiten, bei der die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes wieder zum Gewinner von mehr Sicherheit und mehr Freiheit werden.
Schon Karl Popper hat in seinem Buch „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“ festgestellt – ich zitiere –:
Die Behauptung, dass, wer Sicherheit wünscht, die Freiheit aufgeben muss, ist eine der Hauptstützen der Revolte gegen die Freiheit geworden. Aber diese Behauptung ist falsch.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, deswegen lautet das Credo unserer sozialdemokratischen Fraktion: Sicherheit und Freiheit – mehr Freiheit und mehr Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Orth, was verfassungswidrig ist, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Dabei kommen Sie an einer Tatsache nicht vorbei: dass das Bundesverfassungsgericht Ihr Verfassungsschutzgesetz im Februar 2008 unter dem Gelächter der übrigen Länder für verfassungswidrig erklärt hat.
Für verfassungswidrig wurde unter anderem die Online-Durchsuchung erklärt. Es ist paradox und zeugt von einem Verfall der parlamentarischen Sitten, dass der Innenminister ständig behauptet, man habe die Online-Durchsuchung gar nicht gewollt, obschon alle Richter, die Opposition, die deutsche Öffentlichkeit, alle Sachverständigen in der dem Gesetz vorgeschalteten Anhörung und wahrscheinlich sogar die CDU bis zur Stunde der Verhandlung vom Gegenteil ausgegangen sind.
Herr Kollege Orth, ich rate dazu, etwas mehr Zurückhaltung an den Tag zu legen, wenn es um die Frage geht, wer verfassungswidrige Gesetze vorgelegt hat. Denn Sie sind die ersten, die sich da an die eigene Nase fassen müssen.
Herr Kollege Lohn, ich wäre etwas vorsichtiger mit der Formulierung, wir würden mit der Regelung zum finalen Rettungsschuss eine Rechtsschutzgarantie für einen Todesschuss geben. Denn in Wahrheit kann wohl kein Gesetz der Welt eine Rechtsschutzgarantie für den Fall geben, dass ein Mensch umgebracht wird.
Außerdem würde ich Sie, Herr Kollege Lohn, gerne einmal fragen, ob es in den letzten zehn Jahren überhaupt problematische Fälle gab. Hat ein Polizeibeamter einen Nachteil erlitten, weil er gezwungen war, einen Rettungsschuss anzusetzen? Wie oft ist diese Situation in Nordrhein-Westfalen überhaupt eingetreten? – Das Ergebnis ist, dass es überhaupt keine derartigen Notlagefälle gibt. Insofern fechten Sie für Dinge, die im Polizeialltag in Wahrheit gar keine Rolle spielen.
Wenn man versucht, die Debatte auf eine halbwegs sachliche Grundlage zu stellen, kommt man nicht umhin festzustellen, dass das, was Sie nach viereinhalb Jahren vorlegen, im Grunde genommen eine Verlegenheitslösung ist, mit der von beiden Koalitionsparteien schamvoll versucht wird zu verdecken, dass die schwarz-gelbe Koalition kein Konzept für die innere Sicherheit hat, niemals eines hatte und auch in Zukunft keines besitzen wird und dass Sie sich in wesentlichen Fragen der Innenpolitik in Nordrhein-Westfalen absolut unsicher und uneinig sind.
Deswegen bleiben wir bei der Behauptung, dass diese Landesregierung de facto nicht handlungsfähig ist. Sie tut nicht genug für die Freiheit und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn in Nordrhein-Westfalen 270 Polizeibedienstete in Bewegung gesetzt werden und dazu noch fünf Staats- und Oberstaatsanwälte kommen, wenn innerhalb von sehr kurzer Zeit 22 TKÜ-Maßnahmen und 15 Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt werden, dann ist diese Landesregierung nicht auf der Jagd nach der Mafia oder bekämpft kriminelle Rockerbanden, sondern dann führt sie eine politisch motivierte Kampagne gegen einen früheren Abteilungsleiter im Umweltministerium, um dessen bürgerliche Existenz zu zerstören.
Insoweit ist es bitter zu sehen, dass sich diese Landesregierung ganz offensichtlich stärker solchen
Kampagnen widmet und sich vor allen Dingen um Kleinkriminelle kümmert
statt um Schwerverbrecher.
Die Kollegin Düker fragt mich ab und zu: Wie kann es sein, dass sich die SPD so intensiv gegen die organisierte Kriminalität und für den Schutz der Bürger einsetzt? – Da kann ich nur sagen: Dieses Thema, das organisierte Verbrechen, ist ein Thema auch für die politische Linke, weil das organisierte Verbrechen ein Feind der offenen Gesellschaft und der sozialen Marktwirtschaft ist.
Das ist in Italien so – wenn Sie einmal sehen, wer bei der Bekämpfung der Mafia auf welcher Seite steht –, und das ist ganz offensichtlich auch in Nordrhein-Westfalen so, in einem Land, in dem eine Partei den Innenminister stellt, die sich in ihren historischen Anfängen um die Durchsetzung der Gewerbe- und Handelsfreiheit sehr verdient gemacht hat und die Gewerbetreibende und Handeltreibende geschützt hat, damit es keine anderen Bösen gibt, die sie um den Genuss dieser Freiheiten bringen. Genau das passiert nicht nur in Italien, sondern auch in unserem Land, da einige dabei sind, die Gewerbe- und Handelsfreiheit in NordrheinWestfalen zu zerstören und – noch Schlimmeres.
Man muss sich die Mafia-Kriminalität als einen Verbund aus internationalen Mischkonzernen in Familienhand vorstellen. Das römische Institut Eurispes schätzt das jährliche Geschäftsvolumen der drei größten italienischen Mafiaorganisationen auf rund 140 Milliarden € und hat errechnet, dass sie einen Jahresgewinn von 60 bis 70 Milliarden € erwirtschaften soll.
Dieser Gewinn, den nur die drei größten Mafiazweige weltweit machen, liegt damit deutlich über unserem Landeshaushalt. Er entspricht in etwa dem Bruttoinlandsprodukt von Dänemark. Bundesfinanzminister Schäuble wäre froh, wenn er das Geld hätte; denn dann bräuchte er so gut wie keine neuen Schulden in seinen Haushalt aufzunehmen.
Es ist, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Dimension, die wirtschaftliche Kraft, die wirtschaftliche Vernichtungskraft, die hinter dieser Form des organisierten Verbrechens steht. Dabei reden wir noch nicht einmal über andere Formen von organisierter Kriminalität, weil wir wissen, dass es nicht nur die italienische Mafia, sondern auch Mafiaorganisationen anderer Art gibt.
Die italienischen Behörden haben aber von der gefährlichsten Mafiaorganisation, nämlich der ’Ndrangheta, in den letzten 16 Monaten Besitz im Wert von 6,6 Milliarden € beschlagnahmt. Weil die ’Ndrangheta das allmählich stört, hat sie am 3. Januar dieses Jahres auch eine Bombe vor der Staatsanwaltschaft von Reggio di Calabria explodieren lassen.
Unsere nordrhein-westfälischen Behörden haben in den letzten fünf Jahren in Ermittlungskomplexen gegen Tatverdächtige der italienischen organisierten Kriminalität immerhin 2,54 Millionen € an Vermögenswerten gesichert.
Spätestens seit dem Sechsfachmord von Duisburg wissen wir: Auch Nordrhein-Westfalen ist von der Mafia nicht unberührt. Auch in unserem Land werden Drogen-, Waffen- und Immobiliengeschäfte gemacht. Auch hier wird Tag für Tag Geld gewaschen. Auch bei uns tauchen Killer der Mafia unter. Auch hier kann, wie in Duisburg geschehen, die Gewalt der Mafia eskalieren.
Die wesentliche Linie der Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage besteht allerdings darin, dass Schwarz-Gelb, was die Bedrohung durch die Mafia angeht, abwiegelt und auch über weite Strecken verharmlost. So will die Landesregierung keine Anhaltspunkte dafür haben – ich zitiere aus der Antwort –, „dass der Standort Deutschland eine besondere Attraktivität für eine künftige nationale Ausbreitung der italienischen OK aufweist.“
Nun wird man sagen müssen, dass diese Attraktivität offenbar seit Langem gegeben ist. Sie hat sich ausgebreitet. Die Frage lautet: Können wir diese Entwicklung stoppen? Können wir eine weitere Ausbreitung verhindern? Können wir die italienische organisierte Kriminalität wieder zurückdrängen?
Interessant ist auch, dass im Grunde fast alle Recherchen von Experten, aber auch die einschlägigen Berichte des Bundeskriminalamtes sowie die Ermittlungsergebnisse der italienischen Behörden und die Erkenntnisse von Europol diesen Aussagen und der von der Landesregierung hier vorgenommenen Gefährdungseinschätzung widersprechen.
Übrigens hat die italienische Abgeordnete Laura Garavini, die dem Antimafia-Ausschuss ihres Parlaments in Rom angehört, erklärt: Angesichts der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD dürften bei der Mafia die Champagnerkorken knallen.
In einigen Antworten erkennt man auch, wie eigentümlich weit die Landesregierung offenbar von der Realität der organisierten Kriminalität entfernt ist. Beispielsweise behauptet sie in einer Antwort, dass sie eine Ausnutzung moderner Kommunikationstechniken durch die Mafia nicht festgestellt habe. Der Kundige fragt sich natürlich, warum die Frauen von San Luca, die sich im Zickzackkurs von Italien nach Amsterdam zu ihren untergetauchten Männer, den mutmaßlichen Tätern des Sechsfachmordes, bewegt haben, in ihren großen Taschen nicht nur kalabresische Spezialitäten wie leckeren Käse und gute Wurst für ihre Männer
hatten, sondern auch einen Laptop mit einer abhörsicheren Skype-Verbindung.
Uns stellt sich die Frage, wie es eigentlich kommt, dass ein Innenminister, der sonst immer von der Kultur des Hinsehens spricht, hier offenbar eine Kultur des Wegsehens pflegt. Die Antwort liegt in den Erlassen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegt in den Akten. Danach ist feststellbar, dass diese Landesregierung direkt nach ihrem Regierungsantritt die Kriminalitätsbekämpfung in NordrheinWestfalen so ausgerichtet hat, dass eine öffentlichkeitswirksame Senkung von Fallzahlen und eine Erhöhung der Aufklärungsquote erreicht werden, indem man einen Bogen um schwere und schwerste Formen von Kriminalität macht.
In einem Erlass vom 11. August 2008 – also kein Jahr nach dem Sechsfachmord, aber natürlich rechtzeitig vor unserer Landtagswahl – werden unsere Polizeibehörden noch einmal unmissverständlich zu einer Senkung der Fallzahlen angehalten. So weit, so gut, so unterstützenswert. Dass dies aber allein durch eine schwerpunktmäßige Ausrichtung auf die Massen- und Straßenkriminalität geschehen soll, beweist: Die Landesregierung besitzt offenbar überhaupt kein gesteigertes Interesse an einer sogenannten spezialisierten Kriminalitätsbekämpfung, weil die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Wirtschafts- und Computerkriminalität oder auch von Kapitaldelikten Zeit kostet, Ressourcen bindet und wahrscheinlich erst einmal einen Anstieg der Zahlen in der Statistik zur Folge hat, weil damit ein Dunkelfeld stärker beleuchtet wird, in dem es zurzeit zappenduster aussieht.
Daher kommt man nicht umhin, den Eindruck zu gewinnen, dass es dieser Landesregierung in der praktischen Politik für innere Sicherheit vor allen Dingen darum geht, die Kleinen zu fangen und die Großen laufen zu lassen.
Deswegen, meine Damen und Herren, fordern wir die Landesregierung auf, nicht nur gegen die Massen- und Straßenkriminalität vorzugehen – so richtig das ist –, sondern endlich auch damit zu beginnen, das Dunkelfeld der Mafiakriminalität aufzuhellen.
Erstens. Sie müssen endlich eine Qualitätsoffensive gegen die organisierte Kriminalität starten und sie zu einem zweiten strategischen Schwerpunkt machen, damit klar ist: Unsere Polizei wird genauso gegen organisierte Kriminalität eingesetzt wie gegen kleinere Verbrechen.
Zweitens. Wir fordern Sie auf, die von den FDP in den Landtag eingebrachte Novelle zum Polizeigesetz aufzugeben und sich zum Gesetzentwurf der SPD zu bekennen; denn nur er beinhaltet die adä
quaten Antworten auf die Bedrohung durch die Mafia und die organisierte Kriminalität. Als Liberale können Sie auch ganz beruhigt sein; denn darin finden sich die rechtsstaatlichen Standards, die vom Bundesverfassungsgericht und einer Politik, die der liberalen Demokratie verpflichtet ist, vorgegeben sind.
Drittens. Mit Blick auf das Hotelgewerbe würden wir Sie bitten, nicht nur Steuererleichterungen für Hotelbesitzer zu gewähren und eine eigentümliche Form von Klientelpolitik zu betreiben, sondern auch zu einer Entlastung und einem wirksamen Schutz von Gastronomie und Hotelbetrieben zu kommen, indem Sie sich beispielsweise der Anti-MafiaInitiative, die auch Gastronomen in NordrheinWestfalen, zuletzt in Köln, vorgestellt haben, anschließen.
Wir verstehen nicht, warum es in Berlin mit einem rot-roten Senat möglich ist, dass das Landeskriminalamt Berlin eine Gastronomieinitiative unterstützt, die Nein zur Mafia sagt, die Menschen ermuntert, kein Schutzgeld zu bezahlen, die etwas aufdeckt, damit Schutzgeldzahlungen nicht so leicht möglich sind, während das in NordrheinWestfalen offenbar nicht geschafft wird.
Schließlich: Geben Sie vor allen Dingen auf, das Problem zu verharmlosen, sondern bekämpfen Sie endlich die gesamte organisierte Kriminalität mit allen dem Rechtsstaat zu Gebote stehenden Mitteln! – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich kann die Unruhe auf den Bänken der CDU durchaus verstehen, wenn hier der Innenminister der Koalition spricht. Die Gründe dafür konnte man in den letzten Wochen in den Zeitungen nachlesen.
Ich habe die Einbringung des Gesetzentwurfs durch den Innenminister eher als einen realsatirischen Beitrag zur Belebung des Parlamentslebens in der, wie man im Rheinland wohl sagt, fünften Jahreszeit erlebt.
Das will ich begründen; diese Einbringung ist vor allen Dingen unter zwei Gesichtspunkten bemerkenswert: Wir reden im Grunde genommen – das hat der Innenminister versucht – über die Modernisierung des nordrhein-westfälischen Sicherheitsgesetzes anhand von höchstrichterlichen Urteilen und haben – das ist hier, glaube ich, ungeteilte Meinung – erheblichen Anpassungsbedarf.
Bemerkenswert ist deshalb, was die Landesregierung bis heute nicht vorgelegt hat, nämlich eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes. Ich möchte Sie, Kolleginnen und Kollegen, an den Ausgangspunkt auch für die heutige Debatte erinnern: Das ist die grandiose Niederlage der Landesregierung, die die Onlinedurchsuchung in unser Verfassungsschutzgesetz geschrieben und damit eine Bruchlandung in Karlsruhe erlebt hat.
Jetzt hätten alle eine Reaktion erwartet. Was aber wird dem Parlament vorgelegt? – Eine Novelle des Polizeigesetzes, die nichts anderes ist als ein Novellchen, das offenbar von der CDU-Fraktion, Herr Kollege Stahl, Herr Kollege Biesenbach und alle anderen Kolleginnen und Kollegen in der CDUFraktion, noch nicht mal halbherzig unterstützt wird. Deswegen empfinden wir es angesichts der Herausforderungen, die sich für die Modernisierung des Sicherheitsrechts stellen, schon als einen Witz, den Polizeibehörden zwar eine subsidiäre Zuständigkeit für die öffentliche Ordnung zu geben, sie aber nicht mit angemessenen und verfassungsgemäßen Befugnissen bei der präventiven Bekämpfung schwerster Verbrechen auszustatten.
Ich finde auch – um das noch einmal zu sagen – die Haltung der FDP in dem Punkt nicht verständlich. Wir erinnern uns doch alle gemeinsam daran, wie die FDP im nordrhein-westfälischen Parlament das neue BKA-Gesetz der Großen Koalition kritisiert hat. Der Innenminister hat von einem deutschen FBI gesprochen. Jetzt verzichtet man auf präventive Befugnisse im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz und sagt: Wenn etwas Schlimmes passiert und wir präventiv gegen den internationalen Terrorismus vorgehen müssen, dann haben wir ja zum Glück Berlin mit seinem BKA.
Wer so denkt und so handelt, Kolleginnen und Kollegen, der betreibt nichts anderes, als dafür zu sorgen, dass Nordrhein-Westfalen eine polizeiliche Provinz des Bundesinnenministers wird.
Das kann nicht in einem gut verstandenen und begründeten Selbstverständnis des Föderalismus liegen.
Die CDU marschiert derweil nach rechts ab: Videoüberwachung allüberall, automatisierte Kennzeichenerfassung, Bundeswehr im Innern, unbewaffnete Hilfspolizei, die 110 wählen soll, um die „richtige“ Polizei zu holen, wenn etwas passiert. Das alles
sind Vorschläge der CDU, die offensichtlich nicht in dem Gesetzentwurf untergebracht werden konnten.
Ich will den Kolleginnen und Kollegen der CDU noch einmal deutlich sagen, was Sie anrichten: Sie nehmen im Grunde genommen eine Einteilung vor; denn Sie schaffen drei Sorten von Polizei. Sie wollen die Bundeswehr im Innern mit Polizeiaufgaben ausstatten, Sie wollen eine zusammenschmelzende und kleiner werdende Landespolizei behalten, und Sie möchten angestellte Wachleute einsetzen. Ich sage Ihnen: Wer ein solches Verständnis von hoheitlichen Aufgaben und von Polizei hat, der untergräbt das Vertrauen der Bürger in das staatliche Gewaltmonopol, die demokratische Polizei und den Rechtsstaat ebenso.
Ich komme zum Schluss: Dieser Gesetzentwurf, aber auch das sicherheitspolitische Positionspapier der CDU sind zusammengenommen nichts anderes als eine Kapitulationserklärung der Union. Sie sind zugleich ein Misstrauensvotum gegen die eigene Regierung – im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, nicht nur gegen den Innenminister, sondern gegen den gesamten christdemokratischen Teil des Kabinetts und nicht zuletzt gegen den Regierungschef, von dem man eigentlich annehmen dürfte, er trage die Gesamtverantwortung für das, was die Koalition will und was die Regierung einbringt. Ich zitiere Herrn Papke: Wer jetzt schon wieder das neue Polizeigesetz infrage stellt, wie das die CDU ja tut, vermittelt die Gestaltungskraft eines Hühnerhaufens.
Diese Aussage greift ein Stück weit zu kurz, wenn sie sich nur auf die CDU bezieht. Denn dieser Hühnerhaufen ist die gesamte Koalition und die gesamte Regierung, die die Gesamtverantwortung haben. Das ist ein innenpolitischer Hühnerhaufen, wo munter mit- und gegeneinander gegackert wird und wo laufend Hahnenkämpfe ausgetragen werden, allerdings zum Schaden der Bürgerinnen und Bürger und zum Schaden unserer Polizei. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Liebe Genossinnen …
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Freunde! Genossinnen und Genossen sind auch hier, und es werden bei der nächsten Landtagswahl mehr werden.
Sie können ruhig feixen. Das Wort vom Kollegen Jäger war schon richtig. Es verbreitet sich der Eindruck, dass der Innenminister seinen letzten Haushalt vorstellt. Ich kann nur sagen: Hoffentlich ist das so. Es ist gut für die Polizei, wenn wir demnächst einen anderen, einen richtigen Innenminister in Nordrhein-Westfalen haben, der vor allen Dingen so auf die Polizei achtet, wie sie es verdient hat.
Ja, ja. In dem Punkt sind Sie mein bester Ratgeber.
Herr Papke, ich möchte Ihren Blick auf die parlamentarische Situation lenken. Wir behandeln hier den Haushalt für das Innere. Ich möchte Sie insbesondere für die Stellensituation unserer Polizei interessieren, weil diese in der Tat eine genauere Betrachtung verdient. Diese Betrachtung ist auch für die Mitglieder der Regierungskoalition lohnend,
glaube ich. Offenbar werden sie durch den Minister und das Ministerium genauso irreführend informiert wie die Öffentlichkeit.
Sie erinnern sich alle, dass diese Koalition damals mit dem Versprechen angetreten ist, sie werde die Anwärterzahlen bei der Polizei verdoppeln. Das ist nur einige Jahre her. Dieses Versprechen ist einkassiert worden. Die Opposition, namentlich die SPD, hat gefordert und gedrängt, dass die Zahl der Polizeianwärter verdoppelt wird. Das ist dann endlich – wie wir finden: viel zu spät – 2008 passiert.
Es war auch deshalb zu spät, weil für die Zukunft kein wirklicher Effekt auf die Entwicklung bei der Altersstruktur zu spüren ist.
Gleichzeitig hat es die Regierung gut verstanden – an dieser Stelle muss man ihr ein Lob aussprechen –, vor der Öffentlichkeit zu verbergen, dass über die ganzen Jahre deutlich Personal bei der Polizei abgebaut wurde.
Ich bin der Gewerkschaft der Polizei, der GdP, deshalb außerordentlich dankbar dafür, dass sie noch einmal genau in den Haushalt geschaut und nachgerechnet hat, wie die Bilanz von Schwarz-Gelb aussieht, wenn es um die Polizei geht.
Die Bilanz besteht darin, dass wir im Jahr 2005 39.457 Polizeibeamte hatten und im Jahr 2010 38.436 haben werden. Die besondere Leistung dieser Landesregierung für die innere Sicherheit liegt also darin, dass sie in der Regierungszeit von Schwarz-Gelb gegenüber Rot-Grün 1.021 Polizeistellen in Nordrhein-Westfalen abgebaut hat. Das kann ich Ihnen auch noch einmal schön in einem Diagramm zeigen.
Sie sehen die Entwicklung. Wir reden dabei nur über die Beamten, nicht über die Tarifbeschäftigten.
Da ist noch ein Unterschied festzustellen. Rot-Grün hat versucht, die Zahl der Tarifbeschäftigten zu erhöhen. Das hatte einen Grund. Wir möchten qualifizierte und motivierte Polizeibeamte von Verwaltungstätigkeit entlasten. Diese Entlastung, damit Polizei wirklich fahndet und nicht verwaltet, war der Hintergrund unserer Anstrengungen dafür, die Zahl der Tarifbeschäftigten zu erhöhen.
Meine Damen und Herren, während es im Jahr 2005 insgesamt 5.981 Tarifangestellte im Bereich der Polizei gab, wird es im Jahr 2010 noch 5.579 geben. Das heißt, es hat einen Abbau von 402 Stellen im Tarifbereich der Polizei gegeben.
Eine klare Botschaft und ein Ergebnis ist: Wo Schwarz-Gelb regiert, gibt es weniger Polizei auf den Straßen als unter Rot-Grün. Das sehen wir am Beispiel Nordrhein-Westfalens.
Es gibt weniger bürgernahe Polizei. Es wird nicht mehr gefahndet, sondern bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen wird mehr verwaltet als jemals zuvor.
Eines möchte ich noch an die Adresse der Kolleginnen und Kollegen von der CDU sagen. Ihr Vorschlag einer Angestelltenhilfspolizei ist – ich möchte es freundlich formulieren – ein grobes Versehen, was die Stellensituation und die Stellenentwicklung der Polizei in Zukunft betrifft. Auf die Stellen bei der Polizei bezogen bedeutet der Vorschlag, angestellte Hilfskräfte einzustellen, doch nichts anderes, als bei den ordentlichen Tarifbeschäftigten und bei den Polizeibeamten zu sparen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, deshalb bitte ich Sie um Folgendes: Wenn Sie uns im Parlament vorschlagen, Hilfspolizisten anzustellen, sagen Sie der Polizei und der nordrheinwestfälischen Öffentlichkeit bitte auch, wie viele Stellen Sie im Gegenzug bei den ordentlichen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie bei den Tarifbeschäftigten dafür sparen wollen; denn obendrauf gibt es diese Kräfte nicht. Das zeigt Ihre Regierungspraxis.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will noch ein Wort zu einem Thema sagen, welches das Parlament in den letzten Wochen und Monaten sehr beschäftigt hat. Ich will die Anwesenheit des Regierungschefs nutzen und ihn zitieren. Bezogen auf die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst NordrheinWestfalens gibt es folgenden Satz von ihm: 1:1 wird Nordrhein-Westfalen den Tarifabschluss für die Beamten übernehmen. – Davon, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ist kurze Zeit später keine Rede mehr gewesen. Das war kein Versprechen, das war ein Versprecher. Man könnte es auch Wortbruch oder Vertrauensbruch nennen.
Deshalb kann ich nur feststellen, dass die schwarzgelbe Bilanz eine Fortsetzung der Politik der Sonderoper im öffentlichen Dienst ist, die Sie beklagt haben, abstellen wollten, aber umso intensiver betrieben haben, seitdem Sie an der Regierung sind.
Johannes Rau hat einmal gesagt, dass der einfachste Weg, Glaubwürdigkeit zu gewinnen – das zu tun, was man sagt, und das zu sagen, was man tut –, schwer genug ist. Diese Regierung tut in der Innenpolitik nicht das, was sie sagt, und sie sagt nicht, was sie tut.
Meine Redezeit reicht nicht aus, um das mit vielen konkreten Beispielen zu belegen.
Ich will stattdessen noch auf die organisierte Kriminalität zu sprechen kommen. Neulich stand in der
Presse ein Satz, der vom Bund der Kriminalbeamten stammte. Ich zitiere: Der Innenminister bekämpft nicht die Kriminalität, sondern die Kriminalpolizei. – Dieser Satz ist meines Erachtens ein in der Geschichte nicht nur unseres, sondern auch anderer Bundesländer einzigartiger Satz. Er wirft ein bezeichnendes Licht auf das Verhältnis – von einem Vertrauensverhältnis kann man nicht sprechen –, das der oberste Dienstherr zur Polizei insgesamt, im Besonderen aber zur Kriminalpolizei pflegt.
Der Satz hat gute Gründe, denn wenn man sich einmal die Aktivitäten des Innenministers nach dem Sechsfachmord in Duisburg anschaut, stellt man fest, dass der Innenminister eine bemerkenswerte Dickfelligkeit im Hinblick auf die Bekämpfung der Mafiakriminalität aufweist. Bis heute ist da überhaupt nichts zu erkennen.
Und in dem Konflikt zweier Rockergruppen musste wieder erst etwas passieren, ehe der Innenminister wach wurde. Dann folgte einerseits Aktionismus und andererseits Hilflosigkeit, als es um die nicht nur von der SPD, sondern auch von anderen Fraktionen gestellte konkrete Frage ging, was eigentlich wirksame Maßnahmen wären, um in NordrheinWestfalen das Geschehen in offensichtlich bestehenden rechtsfreien Räumen wirkungsvoll polizeilich zu bekämpfen. Bis heute kann der Innenminister keine Antwort darauf geben.
Daraus ziehe ich folgendes Fazit: Die Dunkelfeldkriminalität wird, seitdem Schwarz-Gelb regiert, kaum noch bekämpft. Das Ziel Ihrer Regierungspolitik liegt darin, die Fallzahlen zu reduzieren und die Statistik zu schönen. Sie setzen die Politik bewusst vorrangig in Deliktsfeldern wie der Einbruchs- und Raubkriminalität ein, um gute Zahlen in der Statistik zu erzielen, aber Sie vernachlässigen absichtlich den komplizierten Kampf gegen die Rauschgiftkriminalität, gegen die Computerkriminalität und gegen die Wirtschaftskriminalität, also die besonders sozialschädlichen Formen von Kriminalität.
Sie treten mit einem Programm an, das „Null Toleranz“ bei den Kleinkriminellen verspricht. Ich würde mir wünschen, dass der Innenminister und die gesamte Koalition endlich auch einmal „Null Toleranz“ zur organisierten Kriminalität von Rockerbanden, der Mafia oder anderen Gruppen sagen.
Aus aktuellem Anlass – heute tritt die IMK zusammen – noch ein letztes Wort: Ich fordere Sie, Herr Innenminister auf, liberales Profil zu zeigen!
Es ist noch nicht zu spät; diese Legislaturperiode hat noch ein paar Monate. Sorgen Sie bitte dafür, dass es eine abschließende Lösung der Bleibe
rechtsproblematik in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland gibt. Zehntausende von Familien mit Kindern, die sich seit vielen Jahren in unserem Land befinden, sollen nicht länger nur geduldet werden. Sie brauchen vielmehr eine verlässliche Aufenthaltserlaubnis. Deswegen meine herzliche Bitte: Zeigen Sie liberales Profil, zeigen Sie Menschlichkeit und Humanität, und zeigen Sie, dass Sie vielleicht doch noch imstande sind, zumindest in Ansätzen eine vorausschauende Politik zu betreiben! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir legen dem Parlament heute ein Artikelgesetz zur Modernisierung des Sicherheitsrechts vor, weil bei den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung über Monate keine Anstrengung zu verzeichnen, keine Ambition zu erkennen und auch keinerlei Anzeichen zu vernehmen war, Freiheit und Sicherheit in NordrheinWestfalen in Einklang zu bringen.
Sie wissen: Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 verwaltet der Innenminister in Nordrhein-Westfalen die vom Gericht bescheinigten ungehobelten Zustände in der nordrhein-westfälischen Innenpolitik. Aber auch schon vorher erweckten Sie den Eindruck – das ist eine Bestätigung in den letzten Monaten und Wochen gewesen –, dass Sie sich in der Rolle des Kostgängers der liberalen und demokratischen Ideen im Grunde genommen gefallen, und das auch noch paradoxer- und interessanterweise 60 Jahre, nachdem unser Grundgesetz verabschiedet wurde.
Schaut man auf Ihre Politik, dann sieht man: Sie zehren im Grunde genommen von den Vorräten nordrhein-westfälischer Innenpolitik, die Willi Weyer, Burkhard Hirsch, Herbert Schnoor und Fritz Behrens angelegt haben. Damit führen Sie unser Land in ein Randdasein deutscher Innenpolitik, in eine ziemlich trostlose, intellektuelle Wüste, in der beckmesserische Vorhalte und das kleine Karo schnell vergängliche Triumphe feiern.
Tatsächlich ist, wenn man auf Ihre Innenpolitik gerade beim Sicherheitsrecht schaut, Ihr Programm nichts anderes als die Entfremdung der Bürgerinnen und Bürger vom demokratischen Rechtsstaat, weil das Polizeigesetz und auch das Verfassungsschutzgesetz inzwischen in vielen, in den wesentlichen Punkten neben unserer Verfassung liegen.
Ihr Ziel in der Innenpolitik scheint vor allen Dingen das Regieren um des Amtes willen zu sein. Die Mittel, derer Sie sich bedienen, sind Ausflüchte und Unredlichkeit, beispielsweise wenn Sie die Onlinedurchsuchung zunächst in die Verfassungsschutznovelle schreiben und dann vor Gericht und hinterher vor dem Parlament behaupten, so sei es gar nicht gemeint gewesen.
Insgesamt hören wir seit Monaten Vertröstungen – meistens mit dem berühmten Wort, dass man zeitnah neue Gesetze vorlegen wolle.
„Zeitnah“ – das muss man nach Monaten, wenn nicht nach Jahren sagen – bedeutet aber offenbar nichts anderes, als den innenpolitischen Stumpfsinn, den Sie pflegen, warm zu legen. Denn wir können bis heute in der Innenpolitik keine Initiative und keine Idee, die uns nach vorne führt, erkennen. Stattdessen legt sich ein restaurativer Mehltau der 80er-Jahre über Nordrhein-Westfalen.
Deswegen blieb der Opposition, die nicht nur kritisch, sondern auch konstruktiv sein will, nichts anderes übrig, als Ihnen mit einem Artikelgesetzentwurf zu zeigen, wie das denn geht. Wir zeigen Ihnen, dass es aufgrund der Bedrohungslage auch durch den internationalen Terrorismus und des gegebenen staatlichen Sicherheitsauftrages unumgänglich ist, unseren Sicherheitsbehörden präzise und notwendige Aufgaben zuzuweisen und sie dabei mit angemessenen Eingriffsbefugnissen auszustatten. Wir wollen sie klar und präzise fassen, damit sie vor den Verfassungsgerichten in Münster und in Karlsruhe bestehen können.
Aber ebenso sind die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Dazu gehören in erster Linie klare und rechtlich eindeutige Regeln zum Schutz der Privatsphäre.
Und wir schlagen Ihnen vor, die erweiterten Eingriffsbefugnisse, die der Verfassungsschutz seit dem 11. September 2001 auch in NordrheinWestfalen hat, mit der Schaffung und dem Ausbau neuer parlamentarischer Kontrollrechte auszugleichen und auszutarieren, die die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen sichern können.
Unser Versuch ist – Sie haben das im Gesetzentwurf gesehen –, die Spannungen, die zweifelsohne zwischen staatlicher Freiheitssicherung auf der einen Seite und staatlichem Sicherheitsauftrag auf der anderen Seite vorhanden sind, durch eine verantwortungsbewusste, moderne und innovative Innen- und Sicherheitspolitik in einen vernünftigen Ausgleich zu bringen. Deswegen glauben wir, dass es dringend erforderlich ist, diesen Ausgleich im Polizei- und Verfassungsschutzgesetz auch praktisch und nachweisbar zu vollziehen.
Ich will folgende Eckpfeiler unseres Artikelgesetzes hervorheben:
Wir haben versucht, den besonderen Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen, aber auch die Unterrichtung von Personen, die von heimlichen Überwachungsmaßnahmen betroffen sind, sowie die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung stärker herauszustellen, als es bislang der Fall ist.
Wir schlagen Ihnen in unserem Gesetzentwurf sehr klare und eindeutige Regelungen zur OnlineDurchsuchung durch das Landeskriminalamt vor,
die allerdings restriktiver als die einschlägigen Bestimmungen im längst verabschiedeten Bundeskriminalamtgesetz ausgestaltet sind.
Wir schlagen Ihnen mit unserem Gesetz ferner vor, einen durchgängigen Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung in allen Sicherheitsgesetzen zu verankern, und zwar einen Schutz, der sich strikt an der einschlägigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Sie sicherlich alle kennen, orientiert.
Außerdem wollen wir – ich hatte es bereits angerissen – eine deutliche Präzisierung, Weiterentwicklung und Stärkung der parlamentarischen Kontrolle als Ausgleich für die Aufgaben und lagegerechten Handlungsmöglichkeiten des Verfassungsschutzes.
Zusammengefasst bedeutet dies: Im SPD-Entwurf für ein neues nordrhein-westfälisches Polizei- und ein neues Verfassungsschutzgesetz werden Ermächtigungen geschaffen, die den Sicherheitsbehörden moderne, handhabbare und praktische Instrumente zur Bekämpfung neuartiger Kriminalitätsformen an die Hand geben. Gleichzeitig werden die Bürger- und Freiheitsrechte gesichert und ausgebaut. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist eine abenteuerliche Debatte, die eher zwischen den Koalitionsfraktionen und nicht zwischen Koalition und Opposition geführt wird. Das können wir weiter so treiben lassen. Eigentlich sollte ein Parlament aber auch zu Ergebnissen kommen. Sie tragen hier noch einmal Ihre Koalitionsverhandlungen aus dem Jahr 2005 vor.
Sie werfen uns vor, wir hätten in unserem Entwurf eines Artikelgesetzes nichts zur öffentlichen Ordnung gesagt. Warum sagen wir nichts dazu? Weil wir Ihre Regelung für Quatsch halten. Sie ist rückständig. Das haben wir damals herausgenommen.
Sie werfen uns vor, wir würden nicht den finalen Rettungsschuss oder den Todesschuss ins Gesetz schreiben. Den halten wir für Quatsch. Deswegen haben wir ihn in Nordrhein-Westfalen nie in ein Gesetz geschrieben. Auch in anderen Bundesländern gibt es ihn ja überhaupt nicht. Im Übrigen hat die Tatsache, dass es in diesem Punkt keine Extranorm gibt, nie zu einem praktischen Problem bei der nordrhein-westfälischen Polizei geführt.
Das sind Nebelkerzen. An solchen Nebensächlichkeiten und Petitessen arbeitet sich die Koalition ab. Zu der wirklich wichtigen Frage, wie Freiheit und Sicherheit angesichts des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität in Einklang zu bringen sind, verweigern Sie hier aber jede Arbeitsleistung – seit 2005.
Herr Orth, Ihr flinker Fuß ist ja bewundernswert. Sie können das natürlich so weitertreiben. Das wird dann ein historisches Seminar. Die Wahrheit ist allerdings, dass Sie die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes verantworten. Oder nicht? Das hat doch Ihr Innenminister gemacht, und dieses Parlament hat es mit Ihrer Mehrheit beschlossen.
Darin steht alles das, was Sie der SPD vorwerfen. In Ihrem Gesetz ist die Wohnungsraumüberwachung enthalten, die verfassungswidrig ist. Keine Änderung! In Ihrem Gesetz ist die Onlinedurchsuchung enthalten, die verfassungswidrig und nichtig ist. Trotzdem werfen Sie hier der SPD den totalen Überwachungsstaat vor. Mit der krachenden Niederlage in Karlsruhe ist in Deutschland doch gezeigt worden, wer wirklich nicht mit dem Thema Freiheit umgehen kann:
der FDP-Innenminister von Nordrhein-Westfalen.
Die von Ihnen in der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes vorgenommenen Datenschutzregelungen sind nicht in Ordnung und haben keinen Bestand. Und dann werfen Sie das anderen vor? Kernbereichsschutz: Wo haben Sie denn da etwas geregelt? Klar ist, dass die entsprechende Regelung in dem von Ihnen verantworteten Gesetz nicht so weiterläuft; denn das Gericht hat beanstandet, dass dies kein richtiger Kernbereichsschutz ist. Quellen-TKÜ: Das haben Sie doch alles gemacht.
Sie müssen einmal die Gesetze lesen, die Sie hier im Parlament verabschieden, damit Sie auch wissen, was Sie als FDP-Abgeordneter eigentlich politisch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Landes zu verantworten haben – nämlich exakt die Gesetze mit exakt den Regeln, zu denen Sie anderen vorwerfen, sie hätten sie erlassen, und verschweigen, dass Sie sie alle beschlossen haben.
Danke. Ich rege mich schon ein bisschen auf. Deswegen kommt mir diese Zwischenfrage gerade gelegen. Herr Kollege Engel, bitte.
Herr Kollege Engel, ich habe das natürlich zur Kenntnis genommen. Genauso wie ich das zur Kenntnis genommen habe, haben Sie aber vielleicht auch zur Kenntnis genommen, dass der Kollege Jäger und ich Ihnen vor drei Jahren vor der Landespressekonferenz NRW gesagt haben: Was Sie da in Bezug auf die Onlinedurchsuchung machen, ist, auch wenn es kein neues Grundrecht gibt, eindeutig verfassungswidrig und deshalb nichtig.
Genau das ist eingetreten. Seinerzeit haben Sie uns alle als diejenigen, die keine Ahnung hätten, verlacht. Deswegen kann ich nur feststellen: Wer allen Grund hatte, erhobenen Hauptes aus dieser Gerichtsverhandlung herauszugehen, war die Opposition – aber nicht die Regierung.
Gestatten Sie mir zum Schluss folgende Bemerkung: Im englischen Sprachgebrauch tragen Parlamentarier den schönen Namen Lawmaker. Bei Ihnen kann man in der Innenpolitik feststellen, dass Sie diese Bezeichnung nicht verdient haben, weil Sie im Grunde genommen die Gesetzgebungsarbeit eingestellt haben, obwohl Sie dafür verantwortlich sind.
Mit unserem Gesetzentwurf fordern wir Sie auf, die Gesetzgebungsarbeit endlich wieder aufzunehmen und das zu tun, was Parlamentarier auch sind, nämlich Lawmaker. Wir werden all die Fragen, die Sie aufgeworfen haben, in der Anhörung zu dem Gesetz mit dem entsprechenden Sachverstand, der dazu eingeladen wird, bereden. Wenn es von Ihrer Seite Verbesserungsvorschläge zu einzelnen Normen gibt: Herzlich willkommen! Wir nehmen die gerne auf.
Vielleicht gelingt es uns – man soll die Hoffnung nicht aufgeben –, ein Gesetz in diesen Landtag einzubringen, das von mehr als zwei Fraktionen unterstützt wird. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle, die jetzt rausgehen, können ruhig hier bleiben. Wir reden nämlich über ein Thema, mit dem Sie es in Ihrem Wahlkreis bestimmt zu tun bekommen. Es geht um die Stärkung und den Erhalt der ehrenamtlichen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen.
Vielleicht wissen Sie, dass im Katastrophenschutz und im Brandschutz in unserem Land über 91.000 Feuerwehrleute mit einer qualifizierten Ausbildung tätig sind. Davon sind über 79.000 – mit anderen Worten 85 % – ehrenamtlich engagiert. Diese Feuerwehrleute erfüllen im Brandschutz eine sehr wichtige kommunale Pflichtaufgabe und sind – wer sich darin auskennt, weiß das – durch niemanden zu ersetzen.
Deswegen befinden sich die Kommunen, aber auch das Land Nordrhein-Westfalen in einer besonderen Verantwortung gegenüber den freiwilligen Feuerwehren. Wir sehen natürlich auch mit wachem Blick auf die demografische Entwicklung in unserem Land und in unseren Landkreisen, wo der Besatz mit ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleuten besonders hoch ist. Wir wissen, dass die Feuerwehren dort sehr engagiert und bestrebt sind, angesichts der demografischen Entwicklung genügend junge Frauen und junge Männer zu finden, damit der Brandschutz in Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft ehrenamtlich bewältigt werden kann.
Wir sehen darüber hinaus die gestiegenen Ansprüche, die das Berufsleben auch an diejenigen stellt, die sich in einer Feuerwehr engagieren. Wir wissen, wie schwierig es häufig ist, dem Arbeitgeber zu erklären, dass man ehrenamtlich in einer Feuerwehr tätig ist und auch einmal gerufen werden kann. Wir sehen auch, dass es unter Jugendlichen ein gewandeltes Freizeitverhalten gibt, das die Feuerwehren dazu herausfordert, sich besonders dafür ins Zeug zu legen, junge Menschen für diese verantwortungsbewusste engagierte Arbeit zu motivieren.
Es gibt eine Sache, die meines Erachtens nicht untergehen sollte: Wir sehen nämlich gerade im Bereich des Brandschutzes und des gesamten Feuerwehrwesens eine unglaubliche technologische und technische Veränderung. Ich erinnere mich an die Zeiten, als mein Vater noch als freiwilliger Feuerwehrmann bei einem Brandeinsatz in den Alarm ging. Heute würde man sagen: Das geht gar nicht mehr! Das ist viel zu gefährlich! Was ist das für eine Ausrüstung! – Nicht etwa, dass er mit einem Blecheimer zum Löschen gegangen wäre. Aber man sieht die technische und technologische Entwicklung etwa bei den Fahrzeugen am augenscheinlichsten. In den nächsten zehn, 15 Jahren wird es – auch was die Ausrüstung und die Technologie anbelangt, die zum Einsatz gebracht werden, um Katastrophen oder auch kleine Brandeinsätze in den Griff zu bekommen – eine dramatische Entwicklung geben.
Angesichts dieser Entwicklung sehen wir, dass die Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen mit sehr großem Engagement dafür kämpfen, dass der Brandschutz und das bürgerschaftliche Engagement – dabei geht es auch um das Vereinsleben, das sie erfüllen – am Leben erhalten werden und sie in vielen Teilen unseres Landes in der letzten Zeit
Jugendfeuerwehren gegründet haben. Sie unternehmen darüber hinaus große Anstrengungen, um junge Frauen und Mädchen für die Feuerwehr zu gewinnen. Wir sehen inzwischen auch, dass die Feuerwehren bei uns gezielter junge Migrantinnen und Migranten ansprechen. Es ist nämlich sehr wichtig, dass das gesamte gesellschaftliche Leben angesprochen wird, wenn es um dieses ehrenamtliche Engagement geht.
Wir beantragen, heute im Plenum des Landtags darüber zu beraten, wie wir das ehrenamtliche Engagement bei den Feuerwehren weiter stärken und noch besser erhalten können. Sie wissen vielleicht, dass es bereits in einigen nordrhein-westfälischen Kommunen Beschlüsse gibt, sogenannte Ehrenrenten einzuführen. Das ist zum Beispiel in Sankt Augustin oder in Hürth der Fall. Wir glauben allerdings, dass kommunale Insellösungen in diesem Zusammenhang nicht weiterführend sind, weil Mobilität bei denjenigen vorausgesetzt werden muss, die sich in einer Feuerwehr engagieren. Sie könnten dann zum Beispiel von Hürth in die Nachbarschaft ziehen. Dann wäre das Problem zu lösen, was mit der angesparten Rente passiert.
Deswegen ist es richtig, darüber nachzudenken, in einer Gemeinschaftsaktion von Kommunen und Land dafür zu sorgen, dass diejenigen, die sich über viele Jahre in den Einsatzgruppen der Feuerwehr befinden, nicht nur Anerkennung in unseren Reden finden, sondern auch praktische Anerkennung. Diese praktische Anerkennung kann durch die Gewährung einer sogenannten Ehrenrente geleistet werden, wie das im Übrigen der Thüringer Landtag vor Kurzem einstimmig beschlossen hat.
Ich wünschte mir, dass wir bei den Beratungen im Ausschuss auch zu einer einvernehmlichen Lösung über alle Fraktionsgrenzen hinweg kommen. Deswegen lassen Sie mich zum Schluss sagen: Wer den Antrag der SPD unterstützt, unterstützt damit auch die freiwilligen Feuerwehren in NordrheinWestfalen. Und wer die freiwilligen Feuerwehren in unsrem Land unterstützen möchte, der sollte auch deren Anliegen und unseren Antrag unterstützen. – Herzlichen Dank.
Das geht ja noch, ich habe schon viel Schlimmeres erlebt, Frau Präsidentin. Herzlichen Dank dafür, dass Sie mir nach diesem wichtigen Hinweis das Wort erteilt haben. Ich verstehe ihn als Ermahnung an mich, mich möglichst kurz zu fassen. Ich versuche es.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Lohn hat auf den Hintergrund der heutigen Debatte, nämlich den schrecklichen Amoklauf in Winnenden, hingewiesen. Natürlich muss auch die Politik eingestehen, dass es weder ein Patentrezept noch eine Musterlösung gibt, mit denen man Amoktäter davon abhalten kann, sich irgendwo irgendwelche Waffen zu beschaffen und damit schlimme Taten zu verüben.
Insbesondere wir von der Politik sind es den Opfern und deren Angehörigen aber schuldig, die Hürden möglichst hoch zu hängen, die man überwinden muss, um an Waffen zu gelangen. Wir glauben nicht, dass man damit derartige Amokläufe für alle
Zeiten ausschließen könnte. Aber man kann zumindest versuchen, solche Amokläufe zu erschweren.
Frau Düker hat in ihrem sympathischen und wortreichen Beitrag der SPD und anderen vorgeworfen, sie würden die zentralen Fragen, die sich stellen, nicht beantworten. – Das kann man zwar so sagen, sollte dann aber keinen Antrag vorlegen, in dem immer die Rede von „könnte man“, „müsste man“ oder „sollte man“ die Rede ist. Deswegen ist uns eigentlich auch nicht ganz klar geworden, was die Grünen eigentlich außer „könnte man, müsste man, sollte man“ wollen. Wir brauchen ein paar klare Antworten auf die Frage, was zur Verschärfung des Waffenrechts geändert werden soll.
Mit den unabhängigen Kontrollen, die auch wir in unserem Antrag vorschlagen, sind keine Hausdurchsuchungen gemeint. Damit ist auch kein Eindringen in eine Wohnung gemeint, mit der Art. 13 des Grundgesetzes verletzt würde.
Gemeint ist damit, dass die Waffenbehörde ab und zu einmal nachschaut, ob die Waffen gesetzes- und ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Der Schornsteinfeger, der bestimmte technische Anlagen im Haus überprüft, macht es genauso: Will man ihn nicht reinlassen, darf der auch nicht rein. Bei einer Waffenbehörde verhält es sich nicht anders. Allerdings wird eine Waffenbehörde, die mehrfach keinen Einlass bekommt, irgendwelche Rückschlüsse auf den Besitzer von Waffen ziehen können. Darum geht es, und darauf hat sich die Koalition in Bonn verständigt.
Das ist auch deshalb ein maßvolles Instrument, weil es keinen Sinn macht, Frau Düker, auf der einen Seite die Gefahr zu beschwören, dass in eine Privatwohnung eingebrochen und Waffen entwendet werden, während Sie auf der anderen Seite sozusagen Waffenaußenlager im ganzen Land in Sport- und Schützenheimen anlegen wollen. Sollen diese Lager rund um die Uhr bewacht werden? Glauben Sie, dass sich dort dann ein Einbruch oder Diebstahl dort nicht sogar richtig lohnt?
Deswegen ist es vernünftig, darauf zu achten, dass die legalen Waffen, die ausgegeben werden, vernünftig aufbewahrt werden. An der Stelle sind die biometrischen Sicherheitssysteme sinnvoll. Dann geht es nicht mehr so einfach. Denn wenn an einer Waffe, die entwendet worden ist, der Daumenabdruck nicht passt, passiert nichts.
Frau Düker lässt sich von mir nicht überzeugen. Ich kann reden, wie ich will. Auch im Ausschuss ist das manchmal so.
Ich komme zu meinem letzten Punkt: Für uns bleiben noch zwei Aspekte offen, über die wir im Ausschuss sprechen müssen. Ich bin sehr dafür – das war im Übrigen auch unser Vorschlag in Berlin –,
dass man in der Tat die großkalibrigen Waffen verbietet. Das war mit der CDU anscheinend nicht zu machen. Die CDU hatte große Bedenken, sich dazu bereit zu erklären, die verdachtsunabhängigen Kontrollen durchzuführen. Die Verständigung ist offenbar die, dass wir das Alter für den Gebrauch großkalibriger Waffen heraufsetzen. Damit wären wir uns in Bezug auf den Punkt „Kontrollen“ einig.