Rainer Albrecht

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie unschwer erkennen können, bin ich nicht Dirk Stamer, der hochschulpolitische Sprecher der SPDFraktion,
sondern ich bin zuständig für den Bereich Bauen und Wohnen.
Und deshalb passt das ganz gut, dass ich ihn vertreten kann. Ich habe das sehr gerne gemacht. Er liegt leider mit Mandelentzündung zu Hause im Bett.
Von dieser Stelle aus die besten Genesungsgrüße!
Wir beraten heute erneut den Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Auflage eines Wohnheimprogramms für Studierende, mit dem wir uns nach der Überweisung im Ausschuss intensiv befasst haben und die Ihnen heute vorliegende Beschlussempfehlung gemeinsam erarbeitet haben. Als der ursprüngliche Antrag von der Fraktion DIE LINKE eingebracht wurde, war unser aller Leben und auch das Leben, die Lehre an den Universitäten und Hochschulen unseres Landes sowie die finanzielle Situation der Studierenden noch nicht durch Corona beeinflusst. Bereits zu dem Zeitpunkt war aber der Handlungsdruck schon groß.
Meine Damen und Herren, ich brauche Ihnen nicht zu sagen, dass der Handlungsbedarf sich mit den pandemiebedingten Einschränkungen und teilweise wegfallenden Studierendenjobs massiv verschärft hat. Die Hochschulen haben sich umgehend selbst bei ihrer Unterstützung für die Studierenden engagiert. Das Land hat für ausländische Studierende kurzfristig Hilfe zur Verfügung gestellt, die von keiner anderweitigen Unterstützungsmöglichkeit Gebrauch machen konnten. Die Überbrückungshilfe des Bundes läuft gerade wieder an und die Zinsfreistellung für KfW-Kredite wurde kürzlich durch das BMBF verlängert. Es ist kein Geheimnis, dass wir eine Unterstützung im Rahmen einer BAföG-Regelung für eine fairere Lösung gehalten hätten und immer noch halten.
Die Wohnsituation hat sich für viele Studierende verschärft, deren Nebenjob weggefallen oder das damit verbundene Einkommen sich zumindest verringert hat. Wie eingangs erwähnt, ist die Lage auf dem Wohnungsmarkt ohnehin angespannt. Der Ursprungsantrag der LINKEN zielte darauf ab, mittels Engagement auf Bundesebene die Wohnungssituation für Studierende im Rahmen eines Wohnheimprogramms zur Schaffung von bundesweit mindestens 45.000 zusätzlichen Wohnheimplätzen in Trägerschaft der Studierendenwerke zu verbessern. Entweder sollten dafür zur Förderung studentischen Wohnraums zusätzliche zweckbestimmte Mittel im Rahmen der Wohnraumförderung des Bundes oder aber eine Grundfinanzierung der Studierendenwerke durch den Bund zur Verfügung gestellt werden.
Der Antrag wurde auch von uns in den Bildungsausschuss überwiesen, da die Finanzierung des studentischen Wohnens durch die Studierendenwerke auch aus unserer Sicht langfristig gesichert werden muss, um die Attraktivität des Studienstandortes Mecklenburg-Vorpommerns zu gewährleisten. Die Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU im Land sieht vor, dass den Studierendenwerken bis 2020 7 bis 8 Millionen Euro für den Bau und die Modernisierung von Wohnheimen zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind zum Teil verbraucht oder bereits verplant. Für die nächsten zehn Jahre gibt es einen geschätzten Bedarf in Höhe von über 23 Millionen Euro, um langfristig den Bestand studentischer Wohnheimplätze in Mecklenburg-Vorpommern zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist vereinbart worden, zur Schaf
fung studentischen Wohnraumes unter anderem auch Wohnheimplätze zu fördern. Um dies umzusetzen – und mit der Änderung des Artikels 104d des Grundgesetzes –, kann der Bund nun den Ländern zweckgebundene Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau gewähren. In dem Zeitraum 2020 bis 2021 sind dafür 2 Milliarden Euro vorgesehen. Diese können auch für Zuschüsse zum Bau und zur Sanierung von Wohnheimen der Studierendenwerke verwendet werden.
Meine Damen und Herren, mit der vorliegenden Entschließung, zu der sich die AfD im Ausschuss enthalten hat, wollen wir die Landesregierung auffordern, sich auf Bundesebene für die Auflage eines Förderprogramms für den Erhalt und Ausbau von Studierendenwohnraum einzusetzen, zum Beispiel durch die Aufstockung der Mittel für die soziale Wohnraumförderung, und, wie gesagt, zusätzlich, Herr Obereiner, sollen diese Mittel kommen. Zudem sollen jetzt schon im Ausnahmewege der Neubau und die Grundsanierung von Studierendenwohnungen aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung zugelassen werden. Dabei soll die Nutzung allen Studierenden möglich sein und nicht nur denen mit Wohnberechtigungsschein.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, unsere Landesregierung hat sich in den Eckpunkten zur Hochschulentwicklung klar zur Unterstützung der Studierendenwerke bei der Versorgung der Studierenden mit günstigem Wohnraum bekannt. Darüber hinaus förderte das Land den Bau neuer Wohnungen für Studenten zuletzt mit dem Doppelhaushalt 2020/21. Hierin wurde zusätzlich auf Intention der SPD-Fraktion pro Jahr 1 Million Euro als zweijähriges Sonderprogramm zur Schaffung von weiteren Studierendenwohnungen aufgelegt. Dass qualitativ guter und bezahlbarer Wohnraum durch die Studierendenwerke angeboten werden kann, ist eine wichtige Voraussetzung, um auch in Zukunft attraktive Studienbedingungen zu bieten. Bereits derzeit besteht ein besonders hoher Bedarf an Wohnheimplätzen, der auch in Zukunft nicht abnehmen wird.
Meine Damen und Herren, nach Angaben des Deutschen Studentenwerkes hat die Zahl der Studierenden seit 2007 bundesweit zwar um 48 Prozent zugenommen, die Zahl der öffentlich geförderten Plätze in Wohnheimen jedoch nur um circa 8 Prozent. Nach der Prognose der Kulturministerkonferenz sind bis 2030 inklusive internationaler Studierender jährlich konstant hohe Studienanfängerzahlen von circa 500.000 zu erwarten. Das Niveau der Anzahl der abgelehnten Wohnheimplätze ist an den Standorten Greifswald, Neubrandenburg und Stralsund seit 2012 gleichbleibend hoch, nur in Wismar mussten keine Anträge abgelehnt werden, in Rostock, in meiner Heimatstadt, leider dafür aber 2019 dreimal so viele – 1.318 – wie noch vor sieben Jahren, da waren es noch 421.
Die vorgesehenen Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau von 2 Milliarden Euro sind ein sehr wichtiger sozial- und hochschulpolitischer Zwischenschritt, der in Zukunft unbedingt verstetigt werden sollte.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, die SPD-Fraktion wird der vorliegenden Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses selbstverständlich zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen noch eine schöne Adventszeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4879 zielt im Wesentlichen darauf ab, das E-Government-Gesetz des Landes einerseits an die Änderungen des rechtlichen Rahmens auf der europäischen sowie der Bundesebene anzupassen und andererseits darauf, die technischen Entwicklungen in den vergangenen Jahren zu berücksichtigen. Hier sind insbesondere die europäischen Richtlinien über die elektronische Rechnungstellung bei öffentlichen Aufträgen sowie des Onlinezugangsgesetzes auf Bundesebene aufzuführen. Ich erspare mir an dieser Stelle, auf die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Änderungen im Einzelnen einzugehen. Diese finden Sie aufgelistet auf der Seite 2 der Beschlussempfehlung.
Meine Damen und Herren, der Landtag hatte den Gesetzentwurf im Mai dieses Jahres federführend an den Energieausschuss sowie mitberatend an den Innen- und Europaausschuss, den Rechtsausschuss sowie den Bildungsausschuss überwiesen. Sämtliche Mitbe
rater haben in ihren Stellungnahmen die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. Die nachträgliche Verhältnismäßigkeitsprüfung von möglichen berufsreglementierenden Auswirkungen gemäß der Landesverordnung hatte zu keinem negativen Prüfergebnis geführt.
Hinsichtlich der inhaltlichen Befassung hatte der Energieausschuss im August eine öffentliche Anhörung durchgeführt, an der als Sachverständigeninstitutionen der Zweckverband Elektronische Verwaltung, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, der Arbeitskreis der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Mecklenburg-Vorpommern, das Amt für Digitalisierung und IT der Hansestadt Rostock sowie die kommunalen Spitzenverbände teilgenommen. Die Kommunalservice Mecklenburg sowie der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände hatten unaufgefordert schriftliche Stellungnahmen eingereicht.
Der Agrarausschuss hatte den Energieausschuss ergänzend gebeten zu prüfen, inwieweit für Jagdgenossenschaften und Wildschadenskassen sowie für die Wasser- und Bodenverbände Befreiung von der Anwendungspflicht des Gesetzes ermöglicht werden kann.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, die inhaltlichen Änderungen des Gesetzentwurfes beruhen im Wesentlichen auf den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung, über die sich der Ausschuss einstimmig verständigt hat. Grundsätzlich hatten fast alle Sachverständigeninstitutionen die Novellierung des E-Government-Gesetzes begrüßt. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere die Befristung von Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes gemäß Paragraf 1 befürwortet, weil das zwingende Erfordernis besteht, die Landesregelungen an die Umsetzungsfristen des Onlinezugangsgesetzes auf Bundesebene bis zum 31. Dezember 2022 anzupassen. Gleichwohl hatte sich der Arbeitskreis der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden dafür ausgesprochen, die Jagdgenossenschaften vom Anwendungsbereich des Gesetzes auszunehmen, weil deren öffentliche Verwaltungsleistung vergleichsweise sehr gering sei.
Ebenso uneingeschränkt haben sich die Sachverständigeninstitutionen für die elektronische Rechnungslegung in Paragraf 4 sowie für die Einführung einer Experimentierklausel gemäß Paragraf 17a ausgesprochen, die es ermöglicht, in einem Übergangszeitraum spezifische Lösungen und Anpassungen zu erproben, um externe und interne Verwaltungsabläufe zu optimieren. Auch die Schaffung einer zentralen IT-Serviceplattform als Basisdienst durch das Land haben die Sachverständigen als konsequente Landesmaßnahme insbesondere im Hinblick auf das Konnexitätsprinzip begrüßt.
Von den kommunalen Vertretern wurde aber deutlich kritisiert, dass das Land das Onlinezugangsgesetz dahin gehend falsch interpretiere, als dass dieses die Kommunen unmittelbar zu Maßnahmen verpflichte, denn mit der Übernahme von zusätzlichen Aufgaben entstünden Konnexitätsprobleme. Insbesondere die Entwicklung und Einrichtung von Schnittstellen und Programmanpassungen würden deutliche Mehrkosten für die Kommunen verursachen. Erwünscht wurden zudem die Entwicklung und Anwendung einheitlicher Datenformate, die von allen Nutzern und Anwendern gleichermaßen digital genutzt beziehungsweise weiterverwendet werden können. Dies sei kostensparend und anwenderfreundlich.
Im Ergebnis wurde auch eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, Landkreisen und dem Land sowie eine Priorisierung der Verwaltungsleistung gefordert, um gemeinsame Grundlagen für den Digitalisierungsprozess im Land zu finden. Wesentliche Ziele seien die Kundenzufriedenheit, die Straffung von Verwaltungsprozessen und eine deutlich schnellere Bearbeitung von Vorgängen. Darüber hinaus seien zukünftig Schriftformerfordernisse digital zu ersetzen.
Meine Damen und Herren, angesichts der in der Anhörung dargelegten Sachverhalte hatte der Ausschuss im Ergebnis neben redaktionellen und rechtsförmlichen Änderungen auf der Grundlage eines Antrages der Koalitionsfraktionen dafür votiert, die Jagdgenossenschaften von der Verpflichtung zur Anwendung des Gesetzentwurfes herauszunehmen, weil diese vorwiegend ehrenamtlich geführt würden und kaum Außenkontakte pflegen. Die Anwendung der Vorschriften des Gesetzentwurfes würde für die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes eine unverhältnismäßige Mehrbelastung darstellen, da kein entsprechender Mehrwert gegenüberstehe.
Anders als die Jagdgenossenschaften verfügen die Wildschadenskassen sowie die Wasser- und Bodenverbände jedoch über nennenswerte Außenkontakte, sodass die Anwendung des Gesetzes grundsätzlich sinnvoll ist. Insofern hatte sich der Ausschuss für eine temporär begrenzte Übergangszeit entschieden, bis die elektronische Aktenführung gemäß Onlinezugangsgesetz ab dem Jahr 2023 verbindlich greift.
Für die redaktionellen und rechtsförmigen sowie für die inhaltlichen Änderungen hatte der Ausschuss einstimmig votiert.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Fraktion DIE LINKE hatte ergänzend den Antrag gestellt, in die Beschlussempfehlung einen Entschließungsantrag mit aufzunehmen. Dieser hat in seiner Ausrichtung darauf abgezielt, entsprechend der Anhörungsergebnisse festzustellen, dass noch erhebliche Defizite bei der Planung, Finanzierung sowie Umsetzung der Digitalisierung im Land vorliegen.
Mit dem zweiten Teil des Entschließungsantrages sollte die Landesregierung aufgefordert werden, eine Digitalisierungsstrategie für unterschiedliche Bereiche, wie beispielsweise in den Bereichen Bildung, Verwaltung und Wirtschaft, gemeinsam mit den Hauptakteuren auf der Grundlage des Programms „efa.MV“ zu erarbeiten. Auch sollte die Einrichtung eines landesweiten IT-Verbundes geprüft werden, der die Kommunen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes besser unterstützt und als zentraler Ansprechpartner fungiert.
Drittens sollten die Kommunen deutlich besser als bisher beim Aufbau des MV-Serviceportals eingebunden werden, um darüber möglichst alle Verwaltungsverfahren zu digitalisieren. Das Land sollte eine Führungsrolle einnehmen, um die IT-Verfahren zu harmonisieren.
Als vierter Punkt wurde auch gefordert, dass mehr Mittel zur Finanzierung der Verwaltungsdigitalisierung bereitgestellt werden und die Kommunen ihre Verwaltungsabläufe einer kritischen Überprüfung unterziehen, um diese zu optimieren.
Begründet wurden diese Anträge damit, dass sowohl die öffentliche Anhörung als auch die Einzelgespräche gezeigt hätten, dass das Land eine neue Strategie brauche, was letztlich auch der Nachtragshaushalt 2020/2021 belege.
Der Entschließungsantrag wurde von den Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Fraktion der AfD mehrheitlich abgelehnt,
weil die meisten Punkte durch den Nachtragshaushalt obsolet würden.
Auch gegen die Gründung eines IT-Dachverbandes wurde mehrheitlich votiert, weil es bereits in der Vergangenheit Initiativen des Landes gegeben habe, dies zu erreichen. Jedoch sei dies am Widerstand einzelner Kommunen gescheitert. Ebenso ist der Beschluss des Landkreistages, die Digitalisierung gemeinsam zu gestalten, im Sande verlaufen. Am Ende ist kein einziger Landkreis dem eGo-Zweckverband beigetreten. Im Ergebnis ist dieser Aufgabenteil unter dem Dach der DVZ GmbH vielversprechender. Zudem wird das Projekt „efa.MV“ in den kommenden Jahren mit 20 Millionen Euro zukünftig besser, deutlich besser als bisher gefördert.
Meine Damen und Herren, so viel aus meiner Sicht als Berichterstatter zur Beschlussempfehlung des Energieausschusses. Vor dem Hintergrund des einstimmigen Votums des Energieausschusses gehe ich davon aus, dass auch Sie der Beschlussempfehlung des Energieausschusses ebenfalls zustimmen können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Ich möchte Ihnen die Beschlussempfehlung und das Beratungsverfahren des Energieausschusses kurz darlegen.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4878 zielt im Wesentlichen darauf ab, kurzfristig Mängel bei der Umsetzung europäischer Richtlinien über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in deutsches Recht abzustellen, da die Europäische Kommission diesbezüglich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat. Wesentliche Kritikpunkte der Kommission sind die Anerkennungsbedingungen für die Niederlassungsfreiheit, die Verfahren zum Führen von geschützten Berufsbezeichnungen durch auswärtige Dienstleister, die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden sowie aus der Ferne und leichte elektronisch zugängliche Verfahren und Formalitäten. Darüber hinaus werden Regelungen novelliert, um das Gesetz dem deutschen Musteringenieurgesetz anzupassen.
Mit der Änderung des Baugesetzbuchausführungsgesetzes soll die Zuständigkeit der obersten Landesbehörden für Entschädigungsverfahren infolge planerischer Eingriffe der Gemeinden in die Nutzbarkeit von Grundstücken auf die Landkreise übertragen werden.
Meine Damen und Herren, neben den aus der Zusammenstellung ersichtlichen redaktionellen und rechtsförmlichen Änderungen in Artikel 1 empfiehlt der Energieausschuss für den neuen Paragrafen 6c hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen eine Präzisierung. Mit der Ergänzung von Paragraf 29 Absatz 1 sollen die standesrechtlichen Verschwiegenheitspflichten von Mitgliedern in Organen und Ausschüssen der Kammern stärker herausgestellt werden. Die Änderungsempfehlungen in Artikel 2 sind rechtsförmlicher Natur.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, zum Beratungsverfahren selbst möchte ich ausführen, dass sich der Energieausschuss während der Einbringungssitzung des Gesetzentwurfes darauf verständigt hatte, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Als Sachverständige hatte der Ausschuss die Architekten- sowie Ingenieurkammer, den Ingenieurrat, den Bauverband sowie die kommunalen Spitzenverbände benannt. Der Verein Deutscher Ingenieure hatte sich eigenständig um seine Einbeziehung in das Gesetzgebungsverfahren bemüht und wurde ebenfalls eingeladen. Wesentliche Kritikpunkte der Sachverständigen waren die nahezu wortgleiche Übernahme der europäischen Gesetzgebung sowie die im Gesetz
entwurf enthaltenen Fristen zur Anerkennung der Bauvorlageberechtigung und von Dienstleistungen europäischer Mitbewerber, mit der eine Gleichwertigkeitsfiktion einhergehe.
Darüber hinaus wurde moniert, dass der Gesetzentwurf Begriffe enthalte, die nicht ausreichend definiert seien, was zu Problemen bei der Anwendung des Gesetzes führen könnte. Des Weiteren wurde gefordert, den Anteil der MINT-Fächer während des Studiums wesentlich zu erhöhen.
Im Ergebnis der Anhörung wurde aber auch deutlich, dass die Sachverständigeninstitutionen die Novellierung des Architekten- und Ingenieurgesetzes grundsätzlich befürwortet haben, weil dessen Anpassung an den übergeordneten Rechtsrahmen sowie an das Musteringenieurgesetz des Bundes als notwendig erachtet wurde.
(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)
Hinsichtlich der Prüfung von möglichen Berufsreglementierungen gemäß der am 30. Juli 2020 in Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift des Landes ist der Ausschuss der schriftlichen Einschätzung des Fachressorts gefolgt, dass mit dem Gesetzentwurf keinerlei Einschränkungen beim Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung verbunden sind.
Meine Damen und Herren, im Fortgang der Beratungen des Energieausschusses wurde deutlich, dass wesentliche Argumente der Sachverständigen bereits im Zuge des Beteiligungsverfahrens zum Referentenentwurf gegenüber dem Fachressort vorgetragen wurden, aus guten Gründen jedoch nicht berücksichtigt worden sind. Dieser Auffassung hatte sich auch der Ausschuss angeschlossen, da allein die Eins-zu-eins-Übernahme des europäischen Richtlinientextes die Gewähr dafür bietet, das Gesetz rechtskonform im Land umzusetzen und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Es wäre die Aufgabe der Kammern im Land und im Bund gewesen, sich frühzeitig auf europäischer Ebene an der Erarbeitung des Richtlinientextes zu beteiligen. Dies ist seinerzeit leider nicht erfolgt. Das Argument der Sachverständigen hinsichtlich der zu kurzen Fristen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen und Dienstleistungen wurde verworfen, da die Gremien der Kammervertretungen dem Problem mit veränderten Sitzungszyklen und Sitzungsfrequenzen begegnen könnten.
Der Forderung zur Erhöhung des MINT-Anteils auf 70 Prozent während der Ausbildung wurde ebenfalls nicht entsprochen, da befürchtet wurde, dass dies zu Nachteilen bei der Berufswahl und Berufsausübung führen könnte, da die Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse in Deutschland nicht mehr gewährleistet werde. Zudem habe man von den Vorgaben des deutschen Musteringenieurgesetzes nicht abweichen wollen. Letztlich solle ein bestehendes und gut funktionierendes Bildungssystem nicht ohne zwingende Gründe verändert werden.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, hinsichtlich der vorgenommenen Änderungen hatten die Fraktionen der SPD und CDU zum einen redaktionelle oder rechtsförmliche Änderungen beantragt, zum anderen
die aus der Zusammenstellung ersichtlichen Streichungen und Ergänzungen inhaltlicher Art. Für die redaktionellen und rechtsförmlichen sowie für die inhaltlichen Änderungen hatte der Ausschuss einstimmig votiert, zumal sich auch der mitberatende Finanzausschuss für die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes ausgesprochen hatte. Bei der Gesamtabstimmung über den Gesetzentwurf hatte sich die Fraktion DIE LINKE enthalten.
Meine Damen und Herren, so viel aus meiner Sicht zur Beschlussempfehlung des Energieausschusses. Vor dem Hintergrund des einvernehmlichen Votums der Ausschüsse gehe ich davon aus, dass Sie der Beschlussempfehlung des Energieausschusses zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen wollen wir nun das zähe Ringen um den Einsatz
der Lehrenden der Hochschule Wismar sowie der Verbände und Kammern der Bauwirtschaft in MecklenburgVorpommern nicht nur anerkennen, sondern auch das Bewusstsein für die Problemlage der Bauingenieurausbildung in unserem Land schärfen und erweitern.
Auf dem Parlamentarischen Abend des Ingenieurrates im September 2017 wurde der Auftrag hierfür initiiert. Seitdem wurden zahlreiche Gespräche seitens der Branchenvertreter unter anderem mit den Landtagsfraktionen der SPD und CDU sowie mit dem Infrastruktur-, Bildungs- und Finanzministerium geführt.
Im Ergebnis der vielfältigen Gespräche, Aktivitäten und Diskussionen wurde uns Anfang 2019 das auch Ihnen bekannte BLU-Konzept vorgestellt. Der Einsatz der Interessenvertreter der Bauingenieurausbildung in unserem Land ist besonders deshalb enorm wertzuschätzen, da die Umsetzung des Konzepts für sie selbst nicht weniger, sondern im Gegenteil – wie auch schon die Erarbeitung und die Bekanntmachung des Konzepts – mehr Arbeit bedeutete, zum Beispiel durch ein erweitertes Angebot an Lehrveranstaltungen und weitere Fahrtwege durch die Kooperation der Hochschulen und der Universität Rostock.
Meine Damen und Herren, wie aus dem Antrag ersichtlich reicht die Zahl der jährlich ausgebildeten Bauingenieure von rund 55 – das war der Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2017 – nicht annähernd aus, um derzeit und auch in Zukunft den Bedarf an Fachkräften, hier circa 120 Bauingenieure pro Jahr, im Bereich des Bauingenieurwesens für unser Land abzudecken. Ich denke, die Bedeutung des Bauingenieurnachwuchses für die Zukunft der Baubranche und damit auch die Zukunft des gesamten Landes mit seiner Infrastruktur war und ist allen Beteiligten bewusst.
Die Baubranche verzeichnet über 48.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Ein Bauingenieur bindet circa zehn Arbeitnehmer beziehungsweise Angestellte. Im Bauwesen in Mecklenburg-Vorpommern sind im Schnitt ein Drittel mehr Menschen beschäftigt als im Bundesdurchschnitt. Der Mangel an Bauingenieuren in den Planungsbüros, in den Baubetrieben und in den öffentlichen Verwaltungen führt somit zum Hemmnis bei der Umsetzung der vielfältigen Aufgaben und Maßnahmen im Bereich Bauen, Landesentwicklung und Umwelt und somit auch zu Kostensteigerungen.
Die Studierenden um den Professor Glaner sind bereits in der Vergangenheit neue Wege gegangen, um Werbung für das Studium an der Hochschule Wismar zu machen. So sind die Studenten in die Schulen gegangen im Land und haben dort durch interessante Vorträge die hervorragenden Studienbedingungen mit ihren Laboren an der Hochschule Wismar vorgestellt. Die SPD-Fraktion hat dieses Projekt mit 10.000 Euro aus dem Strategiefonds des Landes unterstützt.
Meine Damen und Herren, ein ewiges Thema war die Auslastung des Studiengangs am Standort Wismar, wir haben es ja auch von der Bildungsministerin gehört. Der Lehrstuhlinhaber Professor Glaner ist nicht müde geworden, immer wieder über die irreführende Berechnungsgrundlage mit den damals übernommenen Professuren aus Neubrandenburg aufzuklären. Der Betreuungsschlüs
sel von Studenten zu den wissenschaftlichen Mitarbeitern am einzig verbliebenen Bauingenieurstandort Wismar beträgt mittlerweile 24 : 1 – Herr Waldmüller hat es auch schon ausgeführt –, während er im Mittel aller Studiengänge in Mecklenburg-Vorpommern bei 4,8 : 1 liegt und im Durchschnitt 7,5 : 1 für andere Ingenieurwissenschaften.
Zwischenzeitlich ist nun der Bedarf erkannt, geklärt und Anreize zur Aufnahme eines Bauingenieurstudiums in Mecklenburg-Vorpommern wurden zusammengetragen und finden nun in der aktuellen Version des BLUKonzepts ihre Ausgestaltung. Bei der Entstehung des Konzepts und seinen zahlreichen Präsentationen durch die Entwickler und Begleiter kann man die so wünschenswerte und hervorragende Zusammenarbeit der beiden Hochschulen und der Universität Rostock gar nicht hoch genug anerkennen. Es steht außer Frage, dass beim gemeinsamen Ziel und Hauptinteresse, dem das Konzept dient, viele Einzelinteressen zu vereinen waren und es immer noch sind. Aber genau das ist den Hochschulen gelungen, und das haben sie mit dem Konzept eindrucksvoll bewiesen. Wir sind daher zuversichtlich, dass die Umsetzung in gleicher Weise vonstattengehen wird, und haben unsere volle Unterstützung dabei zugesichert.
Meine Damen und Herren, die Inhalte des BLU-Konzepts, die Kosten und die zeitliche Umsetzung – das kann ich mir jetzt sparen, das ist im Antrag ja ausführlich beschrieben und teilweise von meinen Vorrednern auch schon dargelegt. Deshalb lege ich die Blätter jetzt mal zur Seite und beginne dann sofort mit der...
Wie bitte?
Mit der richtigen Rede, genau.
Die Besetzung der Stellen für den Mittelbau an der Hochschule Wismar und an der Universität Rostock erfolgt dann 2020 im dritten Quartal beziehungsweise in Neubrandenburg 2021. Um dieses Konzept aber auch umsetzen zu können, wollen wir nun auch die rechtliche Grundlage mitsamt den notwendigen finanziellen Mitteln beschließen, um zukünftig wieder mehr Absolventinnen und Absolventen des Bauingenieurwesens in den Bereichen unseres Landes begrüßen zu können, in denen sie im Rahmen des Generationswechsels so dringend gebraucht und willkommen geheißen werden. Die finanziellen Mittel müssen auch im Interesse eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Landeshaushalt jetzt in die Hand genommen werden, um nicht als Land zukünftig noch um ein Vielfaches mehr ausgeben zu müssen, um Bauprojekte planen, prüfen und durchführen zu können.
Zudem stehen wir selbstverständlich wie auch in anderen Bereichen in direktem Wettbewerb um die besten Köpfe. Eine weitere Abwanderung der Studierenden, beispielsweise zum universitären Studium nach Hamburg, können und wollen wir uns nicht mehr leisten. Die beruflichen Aussichten für die Absolventinnen und Absolventen könnten viel besser jetzt nicht sein. Aufgrund der hohen
Ruhestandseintrittszahlen der aktuell kommenden Jahre bemühen sich nicht nur die Ingenieurbüros schon jetzt in besonderem Maße um neue Mitarbeitende und gehen bei der Suche auch bereits neue Wege, zum Beispiel zu den Jobmessen. Viele in der Branche können sich noch an ganz andere Zeiten erinnern, Herr Obereiner hat es gesagt.
Längst sind auch viele Maschinenbauingenieure und Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Landeskultur und Umweltschutz in den Büros anzutreffen. Das zeigt umso mehr, dass das Konzept der standortübergreifenden Ausbildung mit den bereits vorhandenen Fachschwerpunkten vor Ort nicht nur absolut gebraucht, sondern auch Erfolg versprechend ist. Die neu geplanten Professuren bieten die Möglichkeit von Forschungsaktivitäten und großem Potenzial für Transferleistungen in die Wirtschaft, von denen wiederum unser Land flächendeckend profitieren kann, so zum Beispiel in den Bereichen Digitalisierung und Bauwerksdiagnostik.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich mich bedanken, selbstverständlich bei meinen Mitstreitern in der SPD-Fraktion. Stellvertretend möchte ich hier auch unseren finanzpolitischen Sprecher Tilo Gundlack erwähnen, mit dem ich ja auch mehrere Gespräche auch vor Ort in der Hochschule Wismar mit den Vertretern dort geführt habe. Mein Dank geht selbstverständlich auch an meine Kollegen der CDU-Fraktion. Auch möchte ich mich bei unserem Finanzminister Reinhard Meyer und unserer Bildungsministerin Bettina Martin und ihren Mitarbeitern bedanken. Mein ganz besonderer Dank geht an Professor Glaner mit seinen Mitstreitern sowie an alle Beteiligte der Kammern und Verbände.
Meine Damen und Herren, es liegt noch viel Arbeit vor uns. Ich bin mir aber sicher, dass es uns gelingen wird, mit dem heutigen Beschluss und dessen Umsetzung mehr junge Menschen für ein Bauingenieurstudium in unserem Land zu gewinnen und auch nach erfolgreichem Abschluss hier zu halten. Eine Ergänzung noch zur Anmerkung von Herrn Obereiner: Ich denke, TGA-Studium, Bachelor und dann folgend Master, das Konzept ist ein laufendes Konzept, was dann stetig immer wieder überarbeitet beziehungsweise bearbeitet wird, auf Umsetzung und so weiter, und wir werden sehen, wie sich das dann darstellt. Und ich denke, es ist durchaus möglich, dass man später dann auch sagen kann, wir können auch einen Master in der TGA-Ausbildung anbieten.
Und zur jetzigen Befristung der Professorenstellen ist nur so viel zu sagen: Wir können ja in dem Moment nur in dem laufenden Haushalt abschließen, aber wir haben – deswegen ist auch der Antrag so umfangreich – dargelegt, dass wir gesagt haben, für den nächsten Doppelhaushalt wird die Landesregierung dann aufgefordert, diese Stellen dann abzusichern, sodass sie dann auch entfristet werden können. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Ich möchte Ihnen kurz den Verlauf der Beratung zur Beschlussempfehlung des Energieausschusses skizzieren, auch weil ich weiß, dass es teilweise unterschiedliche politische Auffassungen über Zeitpunkt der Schlussabstimmung sowie zum Inhalt des Gesetzentwurfes gibt.
Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, ist der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4443 direkt mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes verbunden. Er zielt mit der Neufassung des Paragrafen 8 des ÖPNV-Gesetzes in der Region Mecklenburg-Vorpommern im Wesentlichen darauf ab, landesspezifische Anpassungen durch die geänderten bundes- und landesgesetzlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen. Wesentliches Regelungsziel ist es, den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabenträger des ÖPNV den erforderlichen finanziellen Spielraum zur Bereitstellung eines angemessenen ÖPNV-Angebotes zu geben.
Die Finanzierung des SPNV aus Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes soll wie bisher fortgeführt werden. Grundlage der bisherigen Förderung des Straßenbaus sowie des ÖPNV in den Landkreisen und kreisfreien Städten waren bis Ende 2019 die anteiligen Entflechtungsmittel des Bundes in Höhe von 27,3 Millionen Euro jährlich. Diese Entflechtungsmittel des Bundes entfallen seit Jahresbeginn und werden eins zu eins durch entsprechende Zuweisungen aus der Umsatzsteuer kompensiert. Gemäß der Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes sollen den Aufgabenträgern des sonstigen ÖPNV jährlich pauschal 15 Millionen Euro zugewiesen werden. Mit diesem Betrag werden alle bisherigen Fördermaßnahmen wie die Bus- und allgemeine Investitionsförderung sowie darüber hinaus die Straßenbahnförderung aus Landesmitteln abgegolten. Einzelheiten werden zukünftig per Rechtsverordnung des Landes geregelt.
Besonderheiten des ÖPNV sowie des SPNV, wie beispielsweise die Schülerbeförderung, die Beförderung schwerbehinderter Menschen sowie Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr, bleiben vom Änderungsgesetz unberührt. Soweit zu den wesentlichen Inhalten des vorliegenden Gesetzentwurfes.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, nunmehr möchte ich die wesentlichen Inhalte der Ausschussberatung darlegen. Der Energieausschuss hatte sich angesichts der ursprünglichen Planung, das Gesetz noch im März 2020 in Zweiter Lesung zu verabschieden, auf ein schriftliches Anhörungsverfahren von sachverständigen Institutionen verständigt. Diese sind im Bericht auch aufgeführt. Im Ergebnis der Anhörung wurde die Höhe der Regionalisierungsmittel des Bundes vielfach als nicht ausreichend erachtet und das Problem gesehen, dass der neue Verteilungsschlüssel dazu führe, dass notwendige Verkehrsdienstleistungen zukünftig nicht mehr adäquat erfüllt werden könnten. Außerdem seien die Finanzbeziehungen zwischen dem Land sowie den Aufgabenträgern in den Landkreisen und kreisfreien Städten nicht ausgeglichen. Darüber hinaus wurde dargelegt, dass die ÖPNVFörderung auf der Grundlage von Bundes- und Landesmitteln insgesamt nicht ausreichend sei. Auch wurde von den sachverständigen Institutionen argumentiert, dass die Ausgleichsleistungen für den Ausbildungsverkehr zu gering seien, obwohl sich die Schülerzahlen und die Anforderungen an die Leistungserbringer stetig erhöht haben.
Meine Damen und Herren, seitens des Fachressorts wurde zu den diesbezüglichen Anmerkungen der Sachverständigen ausgeführt, dass weder die Schülerbeförderung, die Beförderung schwerbehinderter oder mobilitätseingeschränkter Personen noch die Ausgleichsleistungen für den Ausbildungsverkehr vom Gesetz betroffen seien. Zudem könnten Fördermittel aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben ausschließlich an die Aufgabenträger, also die Landkreise und kreisfeien Städte, ausgezahlt werden und nicht – wie von manchem Sachverständigen erwünscht – an die Verkehrsdienstleister. Insgesamt sei die Höhe der Regionalisierungsmittel des Bundes aber ausreichend, um das bisherige ÖPNV/SPNV-Angebot im Land aufrechtzuerhalten.
Im Ergebnis werde mit dem Gesetz die Vielzahl der Fördertöpfe reduziert sowie das Förderverfahren transparenter und bürokratieärmer. Zuletzt werde auch die jährliche Förderung des ÖPNV um 2 bis 3,5 Millionen Euro auf insgesamt 15 Millionen Euro erhöht.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, vor diesem Hintergrund hatte die Fraktion DIE LINKE keine Änderungsanträge zum Gesetz selbst, sondern einen Entschließungsantrag gestellt, mit dem auf grundsätzliche Sachverhalte der ÖPNV-Förderung sowie grundsätzliche Probleme des ÖPNV im Land an sich abgestellt werden sollte. Ich erspare mir an dieser Stelle, detailliert auf die Forderung der Fraktion DIE LINKE einzugehen, da die Fraktion DIE LINKE mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Verlaufe der heutigen Aussprache darauf Bezug nehmen wird.
Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde von den Koalitionsfraktionen bei Enthaltung seitens der Fraktion der AfD abgelehnt.
Von den Koalitionsfraktionen wurde dafür im Gegenzug angeboten, dass die im Entschließungsantrag angesprochenen Sachverhalte im Ausschuss gesondert diskutiert werden.
Meine Damen und Herren, seitens der Koalitionsfraktionen wurden keine inhaltlichen, sondern ausschließlich rechtsformale Anträge gestellt. Dementsprechend soll in der Überschrift des Gesetzentwurfes die Kurzbezeichnung „2. ÄndG ÖPNVG M-V“ angefügt werden. Darüber hinaus soll in der Überschrift von Artikel 1 das Wort „Zweiten“ gestrichen und dieser die Kurzbezeichnung „ÖPNVG M-V“ angefügt werden. Begründet wurden die Anträge damit, dass aus Übersichtsgründen die Anzahl der Änderungsnovellen deutlich werden sollte und sich der Bezug in der Überschrift von Artikel 1 auf das Stammgesetz und nicht auf das Änderungsgesetz beziehen müsse.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, auch der mitberatende Europa- und Innenausschuss sowie der Finanzausschuss haben keine fachspezifischen Gründe gesehen, dem Energieausschuss Änderungsempfehlungen vorzuschlagen. Beide Ausschüsse haben die unveränderte Annahme dieses Gesetzentwurfes empfohlen. So viel aus Sicht zur Beschlussempfehlung des Energieausschusses.
Vor dem Hintergrund meiner Darlegungen sowie den Stellungnahmen der mitberatenden Fachausschüsse gehe ich davon aus, dass auch Sie der Beschlussempfehlung des Energieausschusses zustimmen können, damit die Finanzierung und die Förderung des ÖPNV- und SPNV-Angebotes in unserem Land auch unter den neuen Rahmenbedingungen dauerhaft gesichert werden kann. – Vielen Dank!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Gäste! Ich möchte Ihnen kurz die Beschlussempfehlung des Energieausschusses darlegen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4444 zielt im Wesentlichen darauf ab, eine Rechtsgrundlage für die dauerhafte Arbeit der Regulierungskammer in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen. Der Grund für die Verab
schiedung dieses Gesetzes ist, dass der Landtag die Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode aufgefordert hatte, die Organleihe bei der Bundesnetzagentur aufzukündigen und zu beenden, um die Aufgaben zur Regulierung der Strom- und Gasnetze in Mecklenburg-Vorpommern einer Landesbehörde übertragen zu können. Die Ursache für die seinerzeitige parlamentarische Initiative war der Frust vieler Stadtwerke im Land, dass die Bundesnetzagentur zu wenig Rücksicht auf deren Belange sowie auf die landesspezifischen Erfordernisse genommen hatte. Mit seinen 1,65 Millionen Einwohnern hatte das Land anscheinend nicht genug Gewicht, die Bundesnetzagentur in seinem Sinne zu beeinflussen.
Meine Damen und Herren, seit dem 1. Januar 2016 arbeitet die Regulierungskammer nunmehr als Landesbehörde erfolgreich. Man hat Transparenz geschaffen, es gibt klare Kommunikationsstrukturen, kürzere Wege und eine deutlich bessere Vor-Ort-Betreuung, wie uns Vertreter der Stadtwerke in Gesprächen dankbar berichtet haben. Im Ergebnis ist das für uns ein Erfolgsmodell.
Vor diesem Hintergrund zielt das vorliegende Gesetz unter anderem darauf ab, zukünftig auch länderübergreifend mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg zusammenzuarbeiten, auch wenn sich diese Bundesländer noch Bedenkzeit für eine Entscheidung erbeten haben, weil sie zwar ähnliche Argumente wie wir ins Feld führen, sich jedoch noch in Verhandlungen mit der Bundesnetzagentur befinden. Am ehesten ist eine Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein denkbar. Der dortige Landtag hat – unser Beispiel positiv vor Augen – der dortigen Landesregierung einen entsprechenden Prüfauftrag erteilt. Der Ausgang ist allerdings noch offen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, das vorliegende Gesetz ermöglicht gemäß Artikel 1 Paragraf 7 rechtssicher die vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern geforderte länderübergreifende Zusammenarbeit sowie die dauerhafte Wahrnehmung der Regulierungsaufgaben. Positiv herauszuheben ist, dass die Arbeit der Kammer für das Land kostenneutral ist. Das zur Erfüllung der Regulierungsaufgaben notwendige Personal sowie der Verwaltungsvollzug werden gemäß Artikel 1 Paragraf 6 durch das Gebührenaufkommen finanziert. Das heißt, die Antragsteller, insbesondere lokale und regionale Energieversorger, tragen die Kosten.
Mit dem Gesetz wird ebenfalls festgelegt, dass der Stammsitz der Regulierungskammer in MecklenburgVorpommern verbleibt, auch bei einer länderübergreifenden Aufgabenwahrnehmung. Ziel ist es, durch diese Zusammenarbeit Synergieeffekte zu nutzen und zukünftige Aufgaben effektiver zu erledigen. Die mit Artikel 2 verfolgte Anpassung der Energiewirtschaftszuständigkeitslandesverordnung wird zur Rechtsbereinigung durchgeführt. Auch der mitberatende Finanzausschuss hat empfohlen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, so viel aus meiner Sicht zur Beschlussempfehlung des Energieausschusses. Vor dem Hintergrund des einstimmigen Votums des Energieausschusses gehe ich davon aus, dass auch Sie heute alle der Beschlussempfehlung des Energieausschusses folgen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Die Städtebauförderung als Gemeinschaftswerk des Bundes, der Länder und der Kommunen hat sich in den vergangenen drei Jahrzehnten als wirksames Instrument zur Beseitigung städtebaulicher Missstände außerordentlich bewährt. Die Erfolge sind für jedermann/-frau sichtbar am Erscheinungsbild unserer Städte ablesbar. Bund, Länder und Kommunen tragen mit jeweils einem Drittel die Kosten des Programms.
Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ hat sich im Ergebnis intensiver Beratungen ausdrücklich dafür ausgesprochen, die Städtebauförderung als eigenständiges Instrument zur Ausgestaltung und Aufwertung unserer Stadtquartiere zu erhalten und fortzuführen. Der Bund und das Land MecklenburgVorpommern haben sich dazu bekannt, die Städtebauförderung auf hohem Niveau fortzuführen. Der Bund stellt dazu 2020 insgesamt 790 Millionen Euro zur Verfügung. Auch wenn die Verhandlungen mit dem Bund und den Ländern zur Verwaltungsvereinbarung und dem Verteilerschlüssel noch nicht abgeschlossen sind, gehen wir davon aus, dass Mecklenburg-Vorpommern auch 2020 circa 30,9 Millionen Euro erhalten wird.
Meine Damen und Herren, das Land stellt Mittel in gleicher Höhe im Haushalt bereit, sodass Bund und Land auch 2020 Städtebaufördermittel in Höhe von fast 62 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Zusammen mit den Eigenmitteln der Kommunen stehen dann wieder insgesamt über 90 Millionen für die Verbesserung der sozialen Infrastruktur, der Wohn- und Aufenthaltsqualität und die Minderung von Segregationserscheinungen in unseren Städten zur Verfügung.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte jetzt noch einige Anmerkungen zur Wohnraumförderung des Landes machen. Welche Ziele der Wohnungspolitik wollen wir erreichen? Hier sind folgende Punkte zu erwähnen:
die Vermeidung der Entwicklung angespannter Woh
nungsmärkte durch Schaffung belegungsgebundener Wohnungen mit tragbaren Wohnkosten;
bedarfsgerechte, zukunftsfähige Modernisierung
und Instandsetzung des Wohnungsbestandes unter Berücksichtigung demografischer Entwicklungen im Land und dem Erhalt sozialverträglicher Wohnkosten;
barrierefreie und Barrieren reduzierende Be
standsanpassungen einschließlich Nachrüstung
von Personenaufzügen sind ebenfalls wichtig sowie
das Eindämmen der Segregation, um eine stärkere
Durchmischung aller sozialen Schichten zu erreichen.
Die demografische Entwicklung, steigende Baukosten und eine zunehmende Segregation erfordern eine Neujustierung der Förderpolitik des Landes, daher wurde auch die Initiative „Wohnen“ beschlossen. Die Förderrichtlinie Neubau Sozial wurde bereits angepasst. Es wurde unter anderem ein zweiter Förderweg eröffnet, womit fast die Hälfte aller Einwohner unseres Landes
theoretisch zum Kreis der Berechtigten für eine geförderte Wohnung gehören könnte.
Meine Damen und Herren, seit Inkrafttreten des Programms „Neubau Sozial“ in 2017 sind Zuschüsse in Höhe von circa 45 Millionen Euro für 453 Wohneinheiten beantragt worden, bewilligt wurden bislang 27,8 Millionen Euro für 581 Wohneinheiten. Der Bund stellt auch 2020 Mittel in Höhe von 1 Milliarde Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung. Wie gesagt, die Entscheidung über den Verteilerschlüssel ist noch offen. Die Verhandlungen werden am 16. Dezember auf der Sonderbauministerkonferenz in Berlin fortgeführt. Der Bund fordert eine Kofinanzierung durch die Länder, die Höhe des Länderanteils ist aber noch Gegenstand intensiver Verhandlungen.
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Abschluss der Verhandlungen mit dem Bund die erforderlichen Kofinanzierungsmittel bereitstellen. Für die Kofinanzierung des Landes wurde durch den Leertitel in 1504 Maßnahmegruppe 12 im Haushalt 2020/2021 Vorsorge getroffen. Die Kofinanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Wohnraumförderung Mecklenburg-Vorpommern“ in Höhe von 30,17 Millionen Euro. Wir haben somit im Haushaltsplan dafür Sorge getragen, dass auch bei eventuell sinkendem Bundesanteil die Mittel im Land in gleichbleibender Höhe zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, die geänderte Richtlinie Programm „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ ist am 05.06.2018 in Kraft getreten. Die gut angenommenen Förderkonditionen für Wohneigentum wurden damit auf das Mietsegment in die Zentralen Orte übertragen. Auch hier haben wir die Mittel verstetigt. Sie kennen das, das ist wirklich der Renner.
Meine Damen und Herren, auch für die Studierendenwerke haben die Koalitionsfraktionen in diesem Doppelhaushalt pro Jahr zusätzlich zu den Mitteln aus dem Bildungshaushalt noch einmal 1 Million Euro eingestellt. Ich hatte auch vor, für die Jahre 2022 bis 2024 Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe anzumelden, um somit eine bessere Planungssicherheit für die Studierendenwerke zu ermöglichen. Leider konnte und wollte unser Partner dieses Ansinnen nicht mittragen, somit werden wir dann im nächsten Doppelhaushalt diese Mittel einplanen.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, ich konnte Ihnen darlegen, dass wir die Städtebau- und Wohnraumförderung auf hohem Niveau wie in den Vorjahren fortführen, auch wenn der Bund seine Mittel zurückführen will. Aber noch sind nicht alle Messen gesungen. Wir werden sehen, was in der nächsten Woche passiert.
Wie gesagt, wir werden unsere erfolgreiche Wohnungsbaupolitik des Landes auch in den kommenden Jahren auf hohem Niveau fortführen.
Und, Frau Rösler, Ihre Kritik, die Sie da geäußert haben am Anfang der Debatte, geht somit ins Leere. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Ich wünsche Ihnen einen guten Morgen,
und ich möchte es kurz machen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/3696 zielt im Wesentlichen darauf ab, das Landesrecht auf der Grundlage der deutschen Musterbauordnung an das EURecht anzupassen. Übergeordnetes Ziel ist, dass die Zulassung von Baumaterialien und Bauprodukten zukünftig nach europaweit einheitlichen Maßstäben erfolgt.
Die bisher in Deutschland angewandte Praxis ist durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes verworfen worden, weil sich die Warenverkehrsfreiheit in Europa beschränkt. Daher müssen die deutsche Musterbauordnung sowie die darauf beruhenden Bauordnungen aller 16 Bundesländer entsprechend angepasst werden. Zukünftig sollen alle Bauprodukte unbedenklich verwendet werden können, wenn sie die CE-Kennzeichnung tragen, dass sie den gesetzlich erklärten Leistungen und Anforderungen entsprechen. Diesem wesentlichen Ziel des Gesetzentwurfes hat sich der Energieausschuss in seinen Beratungen nicht verschlossen.
Meine Damen und Herren, auf der Grundlage eines Antrages der Koalitionsfraktionen hat sich der Ausschuss aus rechtsförmlichen Gründen zudem darauf verständigt zu empfehlen, die Überschrift des Gesetzentwurfes durch einen Kurztitel zu ergänzen. Dieser weist auf die Anzahl der Änderungen der Landesbauordnung MecklenburgVorpommern hin, weil noch weitere Änderungen in näherer Zukunft zu erwarten sind. Darüber hinaus haben sich die Koalitionsfraktionen die Forderung von Kommunen zu eigen gemacht, für die zuständigen Baugenehmigungsbehörden den Katalog der verfahrensfreien Bauvorhaben zu präzisieren und dabei insbesondere die Genehmigungsfreiheit von umfriedeten und/oder überdachten Fahrradabstellplätzen bis zu 30 Quadratmetern zu berücksichtigen.
Bisher ist es so, dass für den Bau von Kfz-Stellplätzen bis 30 Quadratmeter Grundfläche und einer Wandhöhe bis 3 Meter keine Baugenehmigung beantragt werden musste. Für Fahrradabstellplätze oder andere Fortbewegungsmittel ohne Verbrennungsmotor war jedoch eine Baugenehmigung notwendig. Diese Einschränkung ist nicht mehr zeitgemäß und soll im Hinblick auf die Erfordernisse des Klimaschutzes und der Gleichbehandlung angepasst werden.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, so viel aus meiner Sicht zur Beschlussempfehlung des Energieausschusses. Dennoch möchte ich ergänzend den Vorschlag unterbreiten, dass die Kommunen zukünftig verstärkt Anreize dafür schaffen, dass überdachte Stellplätze dergestalt gebaut werden, dass sie konstruktiv so beschaffen sind, auch mit Fotovoltaikmodulen bestückt zu werden. Solche Maßnahmen könnten mit dazu beitragen, die E-Mobilität weiter voranzubringen.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund des einstimmigen Votums des Energieausschusses gehe ich
davon aus, dass auch Sie der Beschlussempfehlung des Energieausschusses zustimmen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Wohnen ist eines der Grundbedürfnisse der Menschen und besitzt auch in der Politik einen sehr hohen Stellenwert,
wenngleich mit oftmals sehr unterschiedlichen Herangehensweisen. Das Thema Wohnen ist daher hervorragend geeignet, um auch einmal deutlich auf die politischen Unterschiede zwischen der SPD und unserem Koalitionspartner hinzuweisen, denn es ist mitnichten so, dass wir in der Großen Koalition immer einer Meinung sind und immer dasselbe wollen. Im Gegenteil, es gibt politisch erhebliche Unterschiede, die meist aber nach außen nicht sichtbar werden. Das spricht für die hoch professionelle Art und Weise, wie wir hier in MecklenburgVorpommern Politik machen.
Ich möchte mich bei unserem Koalitionspartner ausdrücklich dafür bedanken, dass wir den vorliegenden Antrag heute diskutieren können.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich auch bei der Landesregierung bedanken, dass sie das in Ziffer II erwähnte Papier Initiative zur „Zukunft des Wohnens in M-V“ verabschiedet hat. Wir unterstützen dieses Papier ausdrücklich und werden auch als Fraktion auf die Umsetzung der dort genannten Punkte drängen.
Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion hat es in der Wohnungsbaupolitik in Deutschland seit den 1980er-Jahren eine Entwicklung hin zu mehr Marktelementen gegeben, deren Folgen wir heute insbesondere in den Großstädten sehen und spüren können. Bei uns im Land ist die Zahl der Städte, in denen wir Wohnraumknappheit und zu hohe Mieten haben, zwar klein, das Problem in diesen Städten aber trotzdem drängt. Wir haben auch das ganze Gegenteil als Problem, nämlich ländliche Regionen, in denen Wohnungsleerstand, niedrige Mieten und drückende DDR-Altschulden eine positive Entwicklung des Wohnungsmarktes nachhaltig behindern. Gerade die DDR-Altschulden sind aus unserer Sicht ein riesengroßer Fehler der Wiedervereinigung, der eigentlich dringend korrigiert gehört.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich habe leider wenig Hoffnung, dass die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in Berlin für dieses spezifisch ostdeutsche Problem eine vernünftige Lösung auf den Tisch legen wird.
Am Ende müssen wir selbst im Land schauen, wie wir die Lage entspannen können. Und auch da darf ich unserem Koalitionspartner ausdrücklich Dank aussprechen, dass wir im Land eigene Lösungen schaffen, um das Thema DDR-Altschulden zumindest langsam abzuarbeiten. Auch freut es mich, dass diese Bemühungen von der Wohnungswirtschaft honoriert werden. Der Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen, Andreas Breitner, hat erst kürzlich das Land im Deutschlandfunk ausdrücklich lobend erwähnt.
Wohnen kann man nicht dem freien Markt überlassen.
Dieser Grundsatz steht für uns im Mittelpunkt einer gesunden Wohnungsbaupolitik. Es gilt, ein gesundes Gleichgewicht zu finden zwischen dem Extrem eines rein staatlichen Wohnungsmarktes mit staatlich festgeschriebenen Mieten, die überall gleich sind, und dem anderen Extrem eines völlig entfesselten freien Marktes, der beispielsweise in Asien zur Käfighaltung von Menschen auf zwei Quadratmetern führt, und das zu Preisen, die deutlich über dem Münchner Stadtniveau liegen. Dieses Gleichgewicht zwischen sozialpolitischen Anforderungen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten ist es, was sich im Kern hinter Punkt 3 und 4 in Ziffer III verbirgt. Bei uns im Land kann man verfolgen, was aus dem Extrem des staatlichen Wohnungsbaus unter Bedingungen des freien Marktes entstehen kann.
Meine Damen und Herren, uns wurde ins Stammbuch geschrieben, dass die soziale Segregation gerade in den Plattenbaugebieten aus DDR-Zeiten teils extrem ist und wir im Wohnungsvergleich unrühmliche Spitzenplätze einnehmen. Für uns als SPD-Fraktion war dies der Anlass, uns intensiv Gedanken darüber zu machen, wie man kurz-, mittel- und langfristig auf dieses Problem reagieren kann.
Wir werden als Land durch die Änderung von Artikel 104d des Grundgesetzes Mittel des Bundes erhalten, die wir nutzen wollen, um in Städten mit solchen Problemen Modelle zu entwickeln und zu fördern, wie man sozialer Segregation städtebaulich begegnen kann. Dies sollte die Bemühungen der Koalition auf dem sozialen Sektor ergänzen. Ich darf da als Beispiel die Brennpunkt-Kitas nennen, die wir als SPD für zwingend notwendig halten, um die Gleichwertigkeit von Lebenschancen zumindest in Teilen zu ermöglichen. Eine vernünftige Wohnungsbaupolitik muss aus unserer Sicht den Grundsatz verfolgen, auf dem Wohnungsmarkt langfristig ein ausreichend großes Angebot an guten und bezahlbaren Wohnungen vorzuhalten. Das kann aber nur funktionieren, wenn wir die Bindungsdauer sozial verträglicher Mieten deutlich ausweiten.
Wir Sozialdemokraten können dem Wiener Grundsatz, einmal Sozialwohnungen, immer Sozialwohnungen, sehr viel abgewinnen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, theoretisch müsste jede Fraktion diesen Grundsatz begrüßen, denn wenn ich als Staat Geld dafür ausgebe, dass günstige Wohnungen gebaut werden, wieso sollte dann die so
finanzierte Wohnung nach ein paar Jahren plötzlich zu Marktpreisen vermietet werden? Und was hat der Staat davon? Der finanziert nach Auslaufen der Bindung nicht mehr das Objekt, sondern zahlt den Menschen, damit sie in der staatlich schon einmal finanzierten Wohnung bleiben können, dann das Wohngeld. Vernünftig ist das nicht, wenn aktuell leider auch notwendig. Leider haben wir dieses System mit der Wiedervereinigung von den alten Bundesländern geerbt, was aber kein Grund sein sollte, dies nicht doch zu ändern. Wir werben dafür, in der Wohnungsbaupolitik den Imperativ „Objektförderung vor Subjektförderung“ stärker zu verfolgen. Wir brauchen ein gesundes Angebot von öffentlich finanzierten und bezahlbaren Wohnungen, die einen Wohnungsmarkt im Gleichgewicht halten. Das wird bedingen, dass wir auf kommunaler Ebene verantwortungsvolle Wohnungsgesellschaften in kommunaler Hand benötigen.
Meine Damen und Herren, wir werden einen Rechtsrahmen benötigen, in Deutschland ebenso wie auf Ebene der EU, der diese Politik eines Gleichgewichtes zwischen sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen an die Wohnungsbaupolitik unterstützt und befördert, beispielsweise durch die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit in Deutschland – zugegeben, ein dickes Brett, aber eines, das zu bohren sich lohnt. Dass eine Harmonisierung von Rechtsvorschriften beim Bauen und die zügige Realisierung des digitalen Bauantrages im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sinnvoll sind, muss ich an dieser Stelle, glaube ich, nicht weiter erwähnen.
Meine Damen und Herren, ich freue mich auf eine angeregte Debatte und bitte um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Schön, dass Sie mir zugehört haben, später dann mehr. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist doch schon verwunderlich, wie mit dem Inhalt dieses Antrages umgegangen wird vonseiten der Oppositionsfraktionen, wobei Sie sonst in den Diskussionen, in den Ausschüssen und so weiter eine ganz andere Meinung und Auffassung haben. Und wenn dann hier ein Antrag vorliegt, den wir gemeinsam mit der CDU Ihnen hier ins Parlament gebracht haben, der absichern soll, dass gutes und bezahlbares Wohnen für Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft umgesetzt werden kann, und Sie diesen als Schaufensterantrag deklarieren,
muss ich schon sagen, Sie haben den Antrag doch nicht inhaltlich ganz verstanden.
Ich hatte ja in meiner Einbringungsrede darauf hingewiesen, welche Probleme wir an vielen Stellen im Land haben, und zwar unterschiedliche Probleme. Gutes und bezahlbares Wohnen ist ja nicht nur das Wohnen allein, sondern es ist eben Bildung, Kultur, soziale Infrastruktur, alles, was dort eine Rolle spielt.
Und allein können wir es in Gänze so nicht umsetzen. Wir brauchen die Unterstützung vom Bund, wir brauchen auch Unterstützung aus der EU. Und das ist, glaube ich, wichtig, dass man hier gemeinsam – Landtag und auch Kabinett – in dieser Richtung marschiert und sagt, wir unterstützen die Aktivitäten des Kabinetts
und stellen uns hinter die Aktivitäten, die dort notwendig sind, um dieses absichern zu können. Das Negieren Sie, das wollen Sie so nicht. Das muss man auch mal deutlich so sagen, weil Sie eine andere Auffassung haben.
Ich bin eigentlich stolz darauf, dass gerade unser Koalitionspartner CDU, der doch inhaltlich ganz anders auf diesem Gebiet agiert, hier mitgegangen ist. Deshalb verwundert mich das umso mehr, dass die Oppositionsfraktionen meinen, diesen Antrag nicht unterstützen zu wollen. Ich weiß nicht, was die Menschen hier im Land dazu sagen, die diese Unterstützung eigentlich dringend benötigen.
Ich habe jetzt noch eine zehnminütige Rede vorbereitet, um das alles noch mal im Einzelnen darzustellen, wo der Schuh drückt,
Aber Sie sagen, Sie wissen das ja alles selbst, wo der Schuh drückt, deshalb brauchen Sie diesen Antrag trotzdem nicht.
Ja, dann kann ich mir das auch sparen.
Das will ich mir jetzt auch sparen, weil Sie schon klar definiert haben, dass Sie diesen Antrag nicht unterstützen werden.
Ich denke, die Koalitionsfraktionen und, ich hoffe, auch die Fraktion Freie Wähler/BMV werden diesem Antrag ihre Unterstützung geben, sodass trotzdem die Mehrheit dieses Landtages gutes und bezahlbares Wohnen für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern in Zukunft absi
chern will und wir gemeinsam – Legislative und Exekutive – hier an einem Strang ziehen, wenn es darum geht, die Menschen hier im Land zu halten,
und zwar da, wo sie wohnen und wo sie auch wohnen bleiben wollen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Wir wissen als Abgeordnete eines Flächenlandes sehr genau, dass die individuelle Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger im Land eine große Bedeutung hat. Sie bestimmt unser Leben, unsere Wirtschaft und das soziale Gefüge. Vor diesem Hintergrund muss die Mobilität in einem dünn besiedelten Flächenland wie MecklenburgVorpommern eine erhöhte Aufmerksamkeit erfahren, denn wir haben andere Anforderungen als Stadtstaaten oder Metropolregionen. Zudem verändern Landflucht, der demografische Wandel und Klimaschutzerfordernisse die Anforderungen unserer Gesellschaft an das bestehende Verkehrssystem. Auch wissen wir, dass zurückgehende Haushaltsmittel für die Verkehrsinfrastruktur sowie die Veränderung der Lebens- und Arbeitsgewohnheiten ein intelligentes und ressourcenschonendes Verkehrssystem erzwingen, das sämtliche Verkehrsträger mit einbezieht und nicht nur das Auto.
Meine Damen und Herren, die Verkehrspolitiker aller Fraktionen hatten deshalb seit Längerem angemahnt, dass angesichts dieser Herausforderungen von der Landesregierung ein neuer Rahmen für eine zukunftsweisende Verkehrspolitik aufgezeigt werden soll. Mit dem Integrierten Landesverkehrsplan hat die Landesregierung nach einem aufwendigen Entwicklungsprozess im Dezember des vergangenen Jahres die dafür notwendige Grundlage vorgelegt und damit den Forderungen der Politik Rechnung getragen. Dieser übergreifende Verkehrsplan soll insbesondere den Gebietskörperschaften als Planungshilfe für die kommenden zehn Jahre dienen. Ein wichtiges Ziel dabei ist die Verzahnung von Verkehrsträgern, was zu lückenlosen Mobilitätsketten im Land führen soll. Die Schlüsselrolle sollen dabei kombinierte Verkehrsangebote des ÖPNV und des SPNV einnehmen, die auch den Radverkehr deutlich besser als bisher mit einbeziehen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, der Energieausschuss hatte sich im Rahmen seiner Beratungen darauf verständigt, den Integrierten Landesverkehrsplan kapitelweise zu erörtern, um die einzelnen Bereiche vertieft diskutieren zu können. Im Fokus hat gestanden, inwieweit Rahmenvorschläge, beispielsweise für den Straßen- und Radwegebau, auch in den Kommunen zu spezifischen und konkreten Maßnahmen führen können. Anfangs wurde allgemein bemängelt, dass dem Radverkehr zu wenig Bedeutung beigemessen wurde.
Die Fraktion DIE LINKE hat im Zuge des Beratungsverfahrens zudem beantragt, dass Teile des Integrierten Landesverkehrsplans zukünftig auch als ÖPNV-Landesplan fungieren sollen. Damit sollte kurzfristig auch eine deutliche Erhöhung der entsprechenden Haushaltsmittel einhergehen. Auch sollten die benötigten Mittel für den Ausbildungsverkehr mit jährlich 20 Millionen Euro allein aus den Landesmitteln und nicht mehr aus den Regionalisierungsmitteln mitfinanziert werden. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der AfD bei Enthaltung der Fraktion Freie Wähler/BMV abgelehnt.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund hatten die Koalitionsfraktionen beantragt, der Landesregierung insbesondere Maßnahmen zu empfehlen, mit denen der Radverkehr als nachhaltiger und für den Tourismus bedeutender Verkehrsträger herausgehoben wird. In diesem Zusammenhang wird die Landesregierung aufgefordert, die im Integrierten Landesverkehrsplan enthalte
ne Radwegestrategie mit den relevanten Akteuren im Land weiter zu konkretisieren und fortzuentwickeln. Auch soll die Landesregierung unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Möglichkeiten anstreben, mehr Mittel für die Erhaltung von Radfernwegen im nächsten Doppelhaushalt einzusetzen, um die kommunalen Baulastträger dabei zu unterstützen, das Netz der Radfernwege baulich auf den aktuellen Standard für guten Radverkehr zu bringen. Dabei soll die Landesförderung ohne Änderung der Straßenbaulastträgerschaft über die Landkreise und kreisfreien Städte abgewickelt werden.
Weiter wird die Landesregierung aufgefordert, basierend auf der Radnetzplanung „Erreichbarkeit Zentrale Orte“ mit der Planung für ein Zielradnetz für MecklenburgVorpommern zu beginnen und dessen Umsetzung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sowie unter Mitwirkung der verschiedenen Straßenbaulastträger voranzubringen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, vor dem Hintergrund möglicher fiskalischer Auswirkungen wurden die von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Anträge gemäß Paragraf 55 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages auch dem Finanzausschuss zugeleitet, der ergänzend um ein Votum gebeten wurde. Dem Entschließungsantrag hat der Finanzausschuss ohne Vorbehalte zugestimmt. Der mitberatende Wirtschaftsausschuss hat ohne Änderungsempfehlung dafür votiert, die Unterrichtung verfahrensmäßig für erledigt zu erklären.
Meine Damen und Herren, der Energieausschuss hat bei Zustimmung seitens der Fraktionen der SPD und CDU sowie bei Enthaltung seitens der Fraktion der AfD, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV am Ende einvernehmlich dafür votiert, dem Landtag zu empfehlen, die Entschließung anzunehmen, die Landesregierung zu einer Stärkung des Radverkehrs aufzufordern und die Unterrichtung durch die Landesregierung verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Letzteres heißt aber nicht, dass der Integrierte Landesverkehrsplan in der politischen Versenkung verschwindet, sondern dass der Plan laufend fortgeschrieben und angepasst wird und dass der zuständige Fachausschuss darüber regelmäßig unterrichtet wird.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich gehe abschließend davon aus,...
... dass Sie der Beschlussempfehlung des Energieausschusses...
... ebenfalls zustimmen können.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Unser Antrag steht unter dem Motto „KohlenmonoxidDetektoren retten Leben“. Wenn wir hier in unserem Plenarsaal beispielsweise aufgrund eines Defektes eine erhöhte Kohlenmonoxidkonzentration hätten, wir würden es wohl gar nicht mitbekommen. Der Redner würde langsamer werden, er würde nur noch schläfrig monoton sprechen. Die Abgeordneten im Saal würden einschlafen
und die Zuschauer würden sagen, siehste, habe ich dir schon immer gesagt, die verdienen ihr Geld im Schlaf!
Und ehe man erkennt, dass hier eine lebensbedrohliche Situation vorliegt, wäre viel kostbare Zeit ins Land gegangen.
Meine Damen und Herren, Kohlenstoffmonoxid ist ein farbloses, hoch toxisches Gas, das sich in Gebäuden schnell unbemerkt – auch durch Wände und Decken hindurch – in alle Richtungen ausbreiten kann. Kohlenmonoxid führt ab einer bestimmten Konzentration erst zur
Bewusstlosigkeit, kann dann bleibende Schäden des Nervensystems aufgrund von Sauerstoffunterversorgung hervorrufen sowie bei zu später Rettung der Person aus dem kontaminierten Bereich zum Tode führen.
Die Installation von Kohlenmonoxid-Detektoren an geeigneten Stellen in Häusern kann dazu beitragen, die Gefahr durch Kohlenmonoxid deutlich zu minimieren, ähnlich wie bei den Brandmeldern. Praktisch besteht überall dort, wo Stoffe verbrannt werden, die Möglichkeit, dass durch eine unsaubere Verbrennung Kohlenmonoxid entsteht und sich damit die Gefahr von schweren bis lebensgefährlichen Vergiftungen ergibt. In Deutschland ist diese Gefahr insgesamt relativ gering. Die Schornsteinfeger prüfen alle Verbrennungsanlagen in regelmäßigen Abständen. Heizungsinstallateure haben in Deutschland ebenfalls ein hohes professionelles Niveau und sorgen dafür, dass technische Anlagen möglichst fehlerfrei laufen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, technische Defekte kann es trotzdem immer wieder geben. Oftmals ist es auch Unvernunft, die zu Unfällen mit Kohlenmonoxidvergiftung führt, beispielsweise, wenn man einen Holzkohlegrill in einem geschlossenen Raum ohne ausreichende Belüftung betreibt. Früher hätte man, wenn die Gefahr von Kohlenmonoxid bestand, Kanarienvögel eingesetzt. Praktisch wäre das heute noch möglich, aber es ist zum Glück nicht notwendig, denn längst übernehmen technische Geräte diese Funktion des Kanarienvogels.
Ähnlich wie es bei den Rauchmeldern bereits der Fall ist, ist unsere Vorstellung, dass wir auch für KohlenmonoxidDetektoren zumindest erst einmal eine Diskussion darüber beginnen, wo und wie man einen verbesserten Schutz für die Menschen in unserem Land herstellen kann, denn eins muss uns klar sein: In unseren heutigen hoch dichten Häusern kann es schneller vorkommen als im zugigen Altbau, dass mangelnde Luftzufuhr eine unsaubere Verbrennung erzeugt und somit Kohlenmonoxid entstehen kann. Seit 2018 sensibilisiert die bundesweite Initiative „CO macht K.O.“, welcher sich neben den Herstellern von Detektoren auch die Dachverbände der Notärzte sowie der Dachverband der Feuerwehren angeschlossen haben, für die Gefahren von Kohlenmonoxid.
Meine Damen und Herren, ein Alleingang von Mecklenburg-Vorpommern bei diesem Thema wäre nicht angebracht. Der Gang über die Bauministerkonferenz, gegebenenfalls über die Anregung von Debatten im Bundesrat, wäre eher der richtige Weg. Die Aufnahme von Kohlenmonoxid als Thema in die ohnehin stattfindende Öffentlichkeitsarbeit des Landes zum Thema Feuerstätten wäre letzten Endes kostenneutral zu realisieren. Wir fordern die Landeregierung daher auf, insbesondere auf der Ebene der Bauministerkonferenz über eine Anpassung der Musterbauordnung in Deutschland zu diskutieren. Es soll geprüft werden, inwieweit Einbau und Nachrüstpflicht von Kohlenmonoxid-Detektoren, möglichst auch deutschlandweit einheitlich, zu regeln sind. Wir haben daher auch bewusst keine konkreten Zahlen und Forderungen in den vorliegenden Antrag geschrieben, weil wir den Diskussionsprozess über das Wie der Ausgestaltung für notwendig, aber auch ergebnisoffen halten wollen.
Was man aber bereits heute ohne großen Mehraufwand oder Mehrkosten umsetzen kann, ist, dass die Landesregierung und nachgeordnete Stellen, wenn sie Informati
onsmaterialien zum Thema „Heizen und Feuerstätten“ herausgeben, auch immer einen kleinen Verweis auf die Kohlenmonoxidproblematik und die Möglichkeit des Einbaus entsprechender Warngeräte in die Materialien einbauen. Das kann und sollte man nämlich guten Gewissens tun, denn, meine Damen und Herren Abgeordnete, im Gegensatz zum Kohlendioxid, bei dem einige Mitglieder dieses Hauses die schädliche Wirkung von zu viel CO2 immer noch bezweifeln, ist die Sachlage beim Kohlenmonoxid nämlich eindeutig. Wenn man davon zu viel zu sich nimmt, ist Ende im Gelände. Warngeräte sorgen also dafür, dass perspektivisch Menschenleben gerettet werden können. Wir bitten Sie daher um Zustimmung zum vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen. Ich freue mich auf eine angeregte Debatte. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es vielleicht kurzmachen. Vielen Dank für Ihre Diskussionsbeiträge.
Zu Frau Kröger möchte ich nur anmerken, wir haben bewusst darauf verzichtet, es wirklich jetzt schon verpflichtend zu machen, weil wir wollen das nicht im Alleingang machen. Wir wollen es insgesamt machen über den Bundesrat, über die Bauministerkonferenz zu eruieren, wie die anderen Bundesländer dazu stehen, um dann hier eine einheitliche Lösung für alle Länder in der Bundesrepublik Deutschland umzusetzen.
Zu Herrn Borschke kann ich nur sagen, ich glaube kaum, dass bei dem geringen Aufwand – ab 20 Euro fangen die Detektoren an – hier von großen Mietsteigerungen oder Ähnlichem zu sprechen ist. Ich glaube, das ist noch im Sinne dessen,
was man hiermit helfen kann.
Ja, ist schon klar.
Das passiert doch sowieso, das passiert doch sowieso.
Also ich wollte nur noch mal sagen, solange das noch nicht verpflichtend eingeführt wird, ist, glaube ich, der erste Gang, das hatte ich auch erwähnt, die Information und auch die Aufklärung, wie man umgeht, wenn man mit Heizanlangen oder auch mit Holzkohlegrill und Ähnlichem im heutigen Bereich zu tun hat. Deshalb bedanke ich mich noch mal recht herzlich für Ihre Diskussion, für Ihre breite Zustimmung und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Das Schöne an der Oppositionsarbeit ist, man kann immer noch mal einen draufsetzen.
Das Baukindergeld des Bundes haben wir bereits. Auch wenn die SPD im Bund das Baukindergeld in der Großen Koalition mit der CDU und CSU mitträgt, halte ich es als Steuerungselement für die Schaffung von Wohneigentum eher für ungeeignet, denn Fakt ist, das Baukindergeld ist für Familien, die es beziehen können, eine nette Dreingabe. Der Großteil dieser Familien kann sich das Wohneigentum aber auch ohne Baukindergeld leisten und denjenigen, die das nicht können, hilft das Baukindergeld am Ende nur in den seltensten Fällen. Das hat aber die CSU relativ wenig interessiert.
Meine Dame und meine Herren der Fraktion Freie Wähler/BMV, was mich an Ihrem Antrag am meisten verwundert, ist übrigens, dass Sie die Systematik des Baukindergeldes wie auch das Baukindergeld Plus aus Bayern völlig ignorieren. Während bei diesen beiden die Anzahl der Kinder für die Höhe des gewährten Baukindergeldes relevant ist, spielt das in Ihrem Antrag keine Rolle. Ein Kind, zwei Kinder, drei Kinder, es bleibt bei 2.000 Euro. Allein das halten wir schon für ungerecht, denn eine
Familie mit zwei Kindern benötigt perspektivisch auch zwei Kinderzimmer, die ganz einfach den Bau teurer machen. Auch lassen Sie offen, über welchen Zeitraum das Geld ausgezahlt werden soll, alles auf einmal, über zehn Jahre wie in Bayern. Sie haben sehr viele Kriterien definiert, aber die wichtigen Dinge vernachlässigt.
Die SPD-Landtagsfraktion wird diesen halbgaren Entwurf eines familienpolitischen Antrages ablehnen. Unser Schwerpunkt bei der Familienentlastung nennt sich „Beitragsfreie Kita“.
Diese Entlastung kann im Gegensatz zu Ihrem Vorschlag tatsächlich dazu beitragen, dass sich Familien Wohneigentum leisten können. Denn wenn Sie bei zwei Kindern im Monat 500 Euro für die Betreuungskosten sparen, dann sind das im Jahr 6.000 Euro zusätzlich in der Familienkasse, und mit 6.000 Euro kann man schon etwas bewegen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, als Land werden wir für die beitragsfreie Kita übrigens knapp 314 Millionen Euro jährlich ausgeben.
Auch aus Wohnungssicht halten wir den vorliegenden Antrag für ungeeignet. Wir benötigen kein Baukindergeld Plus, sondern in erster Linie bezahlbaren und guten Wohnraum im gesamten Land. An diesem Thema sind wir als SPD-Landtagsfraktion im Übrigen dran, zum Beispiel auch an Ideen für zukunftsorientierte Grund- und Bodenpolitik. Wenn die kommunale Ebene perspektivisch für den Bau von Eigenheimen oder Mehrfamilienhäusern beispielsweise Grundstücke mittels Erbpacht zur Verfügung stellt und je nach Nutzung des Grundstücks auch mit ermäßigten Pachtsätzen arbeitet, dann kann ein solches Vorgehen deutlich mehr Familien die Schaffung von Wohneigentum ermöglichen. Denn wenn ich zum Beispiel statt 100.000 Euro Grundstückskosten nur 2.000 Euro Erbpachtkosten pro Jahr einrechnen muss, dann ist dieser Kostenfaktor in der Tat für viele Menschen der Entscheidungsgrund, ob der Erwerb von Wohneigentum finanzierbar ist oder auch nicht.
Und wenn die 2.000 Euro in einem Mehrfamilienhaus auf mehrere Parteien aufgeteilt sind, sieht diese Situation sogar viel besser aus, denn – auch das ist ein wichtiger Punkt – wir müssen gerade in Städten zu einer dichteren Bebauung kommen, zum Beispiel durch Aufstockungen und Anbauten. Unser Schwerpunkt liegt nicht alleine auf der Idee, Familien bei der Schaffung von Wohneigentum zu helfen, sondern auch auf der Idee, Familien unabhängig von ihrem Einkommen guten und bezahlbaren Wohnraum anbieten zu können. Hierfür benötigen wir wieder mehr Staat, als in den vergangenen Jahren üblich war.
Meine Damen und Herren, Wohnen kann und darf man nicht dem freien Markt überlassen. Das beste Beispiel aktuell ist das Baukindergeld des Bundes. Nachdem es beschlossen war, wurde es oft genug vom freien Markt ganz fix mit eingepreist.
Die SPD-Fraktion hält vom Vorschlag der Fraktion Freie Wähler/BMV nichts. Wir halten das, was wir in Regierungsverantwortung in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen, für deutlich besser geeignet, Familien in
unserem Land gutes und bezahlbares Wohnen und, wenn die es möchten, auch Wohneigentum zu ermöglichen. Zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums hat sich die Koalition auf eine Initiative für den sozial geförderten Wohnungsbau verständigt. In der gestrigen Aktuellen Stunde haben wir Ihnen unsere Maßnahmen und Aktivitäten bereits aufgezeigt.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen. Ebenfalls werden wir die Überweisung in den Finanzausschuss ablehnen, da wir dieses Wahlgeschenk hier nicht als den richtigen Antrag ansehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag wollen wir als Koalitionsfraktionen geprüft haben, inwieweit ein rechtlicher Regulierungsrahmen für den Bereich der Kurzzeitvermietung geschaffen werden kann. Wir wollen somit die Zweckentfremdung originären Wohnraums differenziert ausschließen, denn wie es oftmals im Leben ist, sind die Dinge um uns herum nicht per se gut oder schlecht. Genauso ist es auch beim Thema „Kurzzeitvermietung von Wohnraum“.
Dabei ist aber zu unterscheiden zwischen einer temporär befristeten Vermietung von privatem Wohnraum und einer gewerblich orientierten Vermietung von Wohnungen, die oftmals unzulässig und ohne Genehmigung erfolgt. Sprechen wir davon, dass einzelne Zimmer einer Wohnung oder temporär begrenzt auch einmal eine ganze Wohnung an Dritte vermietet werden, die Wohnung an
sich aber dem originären Wohnzweck weiter dient, so ist das durchaus eine sinnvolle Möglichkeit, denn eine temporär begrenzte Vermietung, beispielsweise, wenn man für eine Tätigkeit zwei Monate nicht in der Stadt ist oder es sind Semesterferien, würde nicht zu den Effekten für den Wohnungsmarkt führen.
Meine Damen und Herren, sprechen wir aber davon, dass eine Kurzzeitvermietung eben nicht aus privater Hand und temporär begrenzt erfolgt, sondern ganzjährig und gewerbsmäßig, dann wird es schon schwieriger, denn dann steht die potenzielle Wohnung dem Wohnungsmarkt eben nicht mehr zur Verfügung und verschärft in Gebieten mit Wohnungsknappheit die Probleme. Bei uns im Land habe ich da vor allem die Städte Rostock und Greifswald im Auge, die nicht umsonst die Mietpreisbremse eingeführt haben. Wir leben im Zeitalter der Plattformökonomie, sprich, digitale Plattformen vertreiben Dinge, die ihnen gar nicht gehören. So bietet Uber beispielsweise Mobilität an, besitzt aber kein einziges Fahrzeug, und mit dem Siegeszug von Internetplattformen wie Airbnb, die der Kurzzeitvermietung, sprich der Vermittlung von Ferienzimmern oder -wohnungen, zu einem Aufschwung verholfen haben, ergibt sich gerade in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ein neuer Handlungsdruck. Dabei besitzt Airbnb keine einzige Wohnung, bietet aber Kurzzeitvermietung von Wohnraum an.
Dieser digitale Plattformkapitalismus kann aber auch positive Effekte haben wie beispielsweise die einfache Aufbesserung des Haushaltseinkommens. Er kann aber auch negative Effekte habe wie die Umgehung von Arbeitnehmerrechten oder das Erzeugen zusätzlicher Engpässe in angespannten Wohnungsmärkten, wenn Wohnungen gewerbsmäßig komplett an Touristen vermietet werden.