Dirk Friedriszik
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Mal zurück zu den Fakten und zum Thema: Im Dezember letzten Jahres hat das britische Unterhaus dem Austrittsvertrag zugestimmt. Nachdem das Europäische Parlament gestern das Austrittsabkommen ratifiziert hat, kann Großbritannien morgen, also sprich am 31. Januar, die Europäische Union verlassen. Laut dem Austrittsabkommen beginnt dann zum Ende dieses Jahres eine Übergangszeit. Großbritannien ist dann nicht mehr EU-Mitglied und die britischen Abgeordneten scheiden aus dem Europäischen Parlament aus.
Während der Übergangszeit gilt das EU-Recht in Großbritannien fort, in der Zwischenzeit soll das künftige Verhältnis zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ausgehandelt werden. Dieses soll weit über ein klassisches Freihandelsabkommen hinausgehen und in einer umfassenden Partnerschaft bestehen. Angesichts der verbleibenden Zeit ist das ein sehr ambitioniertes Ziel. Für die Verhandlungen war bereits die Zeit seit dem ursprünglich vorgesehenen Austrittstermin im März 2019 zu kurz gewesen. Durch das politische Chaos in Großbritannien infolge des Brexit-Referendums hat sich diese Verhandlungszeit weiter reduziert. Selbst bei einer um maximal zwei Jahre möglichen Verlängerung des Übergangszeitraumes ist offen, ob die Verhandlungen rechtzeitig zum Abschluss gebracht werden können.
Damen und Herren Abgeordnete, vom britischen Referendum bis zum eigentlichen Austritt Großbritanniens hat es dreieinhalb Jahre gedauert. In dieser Zeit konnte sich die britische Regierung gerade mal auf ein Austrittsabkommen festlegen. Das war bereits ein Kraftakt. Die Gestaltung der künftigen Beziehungen ist wesentlich umfangreicher und komplexer. Die Europäische Union will ein gutes Verhältnis zu Großbritannien. Einen erleichterten Zugang zum europäischen Binnenmarkt darf es aber nur geben, wenn die britische Regierung keinen Unterbietungswettbewerb, insbesondere bei sozialen Standards, anstrebt.
Die EU und Großbritannien müssen nun mit Hochdruck daran arbeiten, die Grundlagen für ihre künftige Partnerschaft zu vereinbaren. Bisher ging es in solchen Verträgen immer darum, wie die EU und ein Drittstaat enger und besser zusammenarbeiten. Standards angleichen und sich aneinander annähern – hier ist jetzt das Gegenteil der Fall, das heißt, auch am Ende des Jahres 2022 kann immer noch ein harter Brexit stehen. Doch auch im Falle eines harten Brexits können die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern relativ überschaubar bleiben.
Die Gesamtausfuhr …
Ja, ich komme da jetzt zu. Ich werde es Ihnen erklären, weil wir haben hier Zahlen, die sind belastbar, und wir wollen ja hier nicht in der Glaskugel lesen.
Die Gesamtausfuhr aus Mecklenburg-Vorpommern erreichte 2018 ein Volumen von rund 7,2 Millionen Euro. Großbritannien stand mit 324 Millionen Euro bei den Ausfuhrländern an siebter Stelle.
Die Einfuhr nach Mecklenburg-Vorpommern erreichte 2018 einen Wert von insgesamt 6,6 Milliarden Euro, wobei Großbritannien bei den Einfuhrländern mit 172 Millionen auf Rang 13 lag.
Unabhängig vom Austritt Großbritanniens aus der EU gilt es, weiter an einem sozialen Europa zu arbeiten.
Für die SPD gehören dazu unter anderem länderspezifische Mindestlöhne in allen Mitgliedsstaaten und adäquate Mindeststandards für nationale Grundsicherungssysteme in den jeweiligen EU-Staaten.
Kein Vollzeitlohn in der EU darf unter den nationalen Armutsschwellen liegen. Auch sollten die sozialen Grundrechte aller EU-Bürger durch eine verbindliche europäische Sozialagenda sichergestellt werden.
Zusätzlich sollte die Sozialagenda die Kosten für Sozialwohnungen und Mindestlöhne in allen EU-Ländern sowie Sozial- und Arbeitsschutzstandards abdecken. Ebenso sollte ein europäischer Fonds als Rückversicherung für die Finanzierung von Sozialleistungen eingeführt werden, der von allen Mitgliedsstaaten gefüllt wird. Während einer Beschäftigungskrise können hieraus Mittel beansprucht werden. Nach der Krise führen sie das Geld zurück in den Fonds.
Vor ihrer Wahl hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Europäischen Parlament ihre politischen Prioritäten vorgestellt. In Bezug auf ein soziales Europa gingen diese in die gleiche Richtung. Nach ihr sollte jeder Mensch, der Vollzeit arbeitet, einen Mindestlohn erhalten, der ihm einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht. Dafür sollte ein Rahmen entwickelt werden, der den verschiedenen Arbeitsmärkten Rechnung trägt. Diejenigen, die ihre Arbeit durch eine Wirtschaftskrise verlieren, will sie durch eine EU-weite Arbeitslosenrückversicherung schützen.
Sie hat sich ebenfalls für eine sogenannte europäische Kindergarantie ausgesprochen, damit jedes Kind in Europa, das von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht ist, Zugang zu Leistungen wie Gesundheitsversorgung und Bildung hat.
Und daran muss sich die EU-Kommission in Zukunft messen lassen.
So bedauerlich der Brexit auch ist, die Gestaltung eines solidarischen und sozialen Europas dürfte in einer Europäischen Union ohne Großbritannien im Grundsatz einfacher werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke, ich kann es kurz machen.
Ich muss nicht unnötig vorgebrachte Zahlen, Daten und Fakten der Ministerin wiederholen.
Der vorliegende Antrag ist wenig hilfreich, die aufgelisteten Forderungen sind nicht praktikabel, eine Neueinstellung für die Zukunft im Sinne einer Bevorratung mit Juristen ist rechtlich problematisch. Gleiches gilt für die Einstellungskorridore durch die Errichtung neuer Richterstellen. Die Rechtsgrundlage für die Erstellung von Personal ergibt sich immer aus dem Haushaltsgesetz und den darin enthaltenen Ermächtigungen. Eine Besetzung darüber hinaus ist nicht möglich. Wir werden den Antrag ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Seit 1. Juli dieses Jahres ist die Staatskanzlei für die strategische Personalentwicklung innerhalb der Landesregierung zuständig.
Von den 35.000 Beschäftigten in der Landesverwaltung wird bis zum Jahr 2030 knapp die Hälfte in den Ruhestand gehen. Verschärft wird die Situation dadurch, dass auch in der Wirtschaft und bei anderen öffentlichen Arbeitgebern in absehbarer Zeit stark vertretene Altersabgänge ausscheiden. Da die Altersstruktur in der Justiz auch anderen Bereichen in der Landesverwaltung ähnelt, ist die Zuständigkeit der Staatskanzlei zielführend. Unter ihrer Federführung sollen alle Maßnahmen zur ressortübergreifenden Personalentwicklung und Personalgewinnung in einer Gesamtstrategie gebündelt werden.
Der Wettbewerb um gute Fachkräfte wird auch zukünftig noch schärfer werden. Daher hat die Landesregierung beschlossen, den geplanten Personalaufbau ab 2020 zu unterbrechen und das Personalkonzept für vier Jahre auszusetzen. Darüber hinaus ist zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung die Bereitstellung
von insgesamt 50 Millionen Euro vorgesehen. Ziel ist die Sicherung von Fachkräften, um die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung langfristig zu gewährleisten.
Die für die Personalentwicklung vorgesehenen Mittel werden auf alle Ministerien verteilt. Mit diesen können die durch altersbedingtes Ausscheiden von Mitarbeitern bedingten Übergänge leichter bewältigt und Nachwuchskräfte besser in ihre Aufgabengebiete eingearbeitet werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, qualitative Maßnahmen zur Personalentwicklung zu ergreifen. Dazu gehört unter anderem auch, das Besoldungs- und Versorgungsrecht des Landes wettbewerbsfähig zu gestalten sowie einheitliche Standards für die Personalentwicklung zu entwickeln.
Ein umfassender Ansatz, der die Gesamtheit der Landesbediensteten in den Blick nimmt, ist sachgerechter als eine isolierte Betrachtung der Gerichte und Staatsanwaltschaften. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Wir lehnen den Antrag selbstverständlich ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee, und das ist auch gut so. Und es gibt keinerlei Zuständigkeiten hier in diesem Hohen Hause, was die Bundeswehr angeht, und auch nicht bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns.
Ich habe lange überlegt, ob ich mich zu diesem Antragsgegenstand überhaupt äußere. Ich bin 1992 in die Bundeswehr eingetreten und habe auch an einer Vielzahl von Auslandseinsätzen teilgenommen. Es ist – und da spreche ich, glaube ich, die Meinungen vieler meiner Kameradinnen und Kameraden aus –, Ihre geheuchelte Solidarität mit der Bundeswehr ist als Beleidigung hinzunehmen. Wir lehnen diesen Antrag selbstverständlich ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Auch wenn die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes nur unmittelbare Rechtswirkung auf die Parteien des dortigen Verfahrens entfaltet, ist zu prüfen, welche Auswirkungen sich daraus für die Bediensteten unseres Landes ergeben. Derzeit lässt sich noch nicht abschließend beurteilen, ob und, wenn ja, welche Folgen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes auf die Eingruppierung der Mitarbeiter in der Justiz, aber auch der Landesbediensteten in anderen Bereichen hat.
Die Eingruppierung von Beschäftigten hängt aufgrund der Unterschiedlichkeit der übertragenen Tätigkeiten grundsätzlich vom Einzelfall ab. Abweichend von dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall erhalten die Mitarbeiter in den Geschäftsstellen beziehungsweise Serviceeinheiten der Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern ihr Entgelt nicht nach der Entgeltverordnung des Bundes. Sie unterfallen dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und erhalten ihr Entgelt entsprechend der Entgeltgruppe, in der sie nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung eingruppiert worden sind. Das zutreffende Entgelt eines Mitarbeiters ergibt sich damit direkt aus dem Tarifvertrag und ist abhängig von der ausgeübten Tätigkeit.
Es ist fraglich, ob eine 1:1-Umsetzung des Gerichtsurteils notwendig ist. Notwendig ist jedoch eine tarifliche Einigung. Insofern wäre es wünschenswert, wenn die Tarifparteien rasch zu einer tarifvertraglichen Klarstellung gelangen würden. Wir lehnen den Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Die beabsichtigte Gesetzänderung würde zwar möglicherweise zu einer Verringerung des Vollzugsaufwandes führen, die Herabstufung von einer Straftat zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit könnte aber auch als Signal einer Bagatellisierung verstanden werden und würde womöglich zu einer Zunahme von Fahrten ohne Fahrschein führen. Bereits die Feststellung, dass sich die strafrechtliche Verfolgung des Fahrens ohne Fahrschein in vielen Fällen gegen sozial und gesellschaftlich benachteiligte Personen richtet und somit soziale Probleme und Ungleichheiten verschärfen werde, ist in der Pauschalität zweifelhaft.
Entgegen der Ausführung in der Antragsbegründung sah der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE im Bundestag keine Herabstufung des Fahrens ohne Fahrschein von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit vor, sondern es sollte ausschließlich „in § 265a Strafgesetzbuch … die
Beförderungserschleichung als Strafbarkeitsalternative gestrichen“ werden. Darin hieß es, „die Herabstufung des ,Schwarzfahrens‘ zu einer Ordnungswidrigkeit“ sei „unnötig, da die Vertragspflichtverletzung schon durch ein … ,erhöhtes Beförderungsgelt‘ sanktioniert“ werde.
Die in Rede stehende Bundesinitiative Thüringens sieht dem entgegen vor, dass „das ,Fahren ohne Fahrschein‘ durch die Streichung der Tatbestandsvariante der Beförderungserschleichung in § 265a Strafgesetzbuch entkriminalisiert (wird) und … ein neuer Ordnungswidrigkeitentatbestand der unbefugten Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels eingeführt (wird). … Mit der Entkriminalisierung entfällt auch die Anordnung von Ersatzfreiheitsstrafen wegen Beförderungserschleichung.“ Die Initiative wurde am 20.09.2019 im Bundesratsplenum vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse überwiesen.
Der vorliegende Antrag soll die Koalition beziehungsweise die SPD als uneinig erscheinen lassen. Dass das Fahren ohne Fahrschein keinen Straftatbestand mehr darstellen soll, wird von der SPD-Fraktion Thüringen unterstützt. Dazu Oskar Helmerich, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Thüringen: „Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt und muss auch weiterhin konsequent sanktioniert werden, allerdings nicht schlimmstenfalls mit dem Entzug der Freiheit. In meisten Fällen handelt es sich bei den Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrern um Menschen, die sich aufgrund sozialer, psychischer oder materieller Probleme kein Fahrticket leisten.“
Vor Antragschluss,
vor Antragschluss vermeldeten Medien am 22.09.2019, dass Justizministerin Hoffmeister Schwarzfahren weiter als Straftat ahnden will und eine generelle Herabstufung des Schwarzfahrens von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit entschieden ablehnt. Nach einer Erhebung des Justizministeriums werden notorische Schwarzfahrer im Nordosten ohnehin nur äußerst selten zu Haftstrafen verurteilt. Eine Entkriminalisierung wäre ihrer Ansicht nach ein völlig falsches Signal. Der Staat hat die Pflicht, seine Bürger und Unternehmen effektiv vor kriminellen Handlungen zu schützen. Wenn Schwarzfahren als Kavaliersdelikt gelten würde, wäre das ein schlechtes Zeichen für alle, die Bus und Bahn redlich nutzen. Zudem dürften Schwarzfahrer in ihrem unredlichen Tun nicht noch bestärkt werden.
Nach Angabe des Justizministeriums wurden im Jahr 2018 in Mecklenburg-Vorpommern 1.036 Menschen nach Paragraf 265a Strafgesetzbuch wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt, zum ganz überwiegenden Teil Schwarzfahrer. In 72 Fällen, das entspricht etwa sieben Prozent, seien Haftstrafen verhängt worden, die aber meist zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Zahl der Verfahren geht tendenziell zurück, die Strafverfolgungsstatistik zeigt, dass Strafandrohungen wirken. Ministerin Hoffmeister betonte, dass nicht jeder ohne Fahrschein in Bus und Bahn sofort zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werde. Die Gerichte prüfen sorgfältig, welches Strafmaß für welche überführten Angeklagten angemessen erscheint. Jedem Täter müsse aber unmissverständlich
verdeutlicht werden, dass auch Taten wie das Schwarzfahren von der Gesellschaft als strafwürdig angesehen werden.
Die Koalition lehnt den vorliegenden Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Dass wir hier vonseiten der AfD-Fraktion nichts als Relativierungen und Verharmlosungen hören, das war eigentlich anzunehmen und klar. Aber Sie haben sich zum Fall Lübcke geäußert und haben gesagt, dass es sich im Fall Lübcke um einen Einzeltäter handelt. Woher nehmen Sie diesen Erkenntnisgewinn, Herr Förster?
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Bereits im Rahmen der Ersten Lesung hat die Koalition deutlich gemacht, dass sie diesen Gesetzentwurf ablehnt. Das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz ist im Oktober 2014 in Kraft getreten, die Justizministerin hat wie zuvor auch im Rechtsausschuss erklärt, dass ihr Haus die Gerichtsstrukturreform in diesem Jahr evaluieren wird. Eine geordnete Untersuchung der Auswirkungen der Reform in ihrer Gesamtheit ist der richtige Weg. Jetzt dagegen vorzupreschen und kurzerhand mit einem Federstrich sämtliche Zweigstellen in eigenständige Amtsgerichte umzuwandeln, ist nicht zielführend.
Dies leuchtet zudem auch deshalb nicht ein, weil in der Gesetzesbegründung behauptet wird, dass Zweigstellen aufgrund ihrer geringen Größe ineffektiv arbeiten würden. Wenn dem so wäre, spricht dies doch gerade nicht dafür, sämtliche Zweigstellen nun zu eigenständigen Amtsgerichten zu machen. Lassen Sie uns deshalb die Evaluierung abwarten und die Ergebnisse im Rechtsausschuss vom Justizministerium darstellen lassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie sind frei von Weisungen. Ein Richter kann ohne seine Zustimmung nicht versetzt werden, auch eine Abordnung ist nur mit seiner Zustimmung möglich und auf bestimmte Zeit zu begrenzen. Durch die richterliche Unabhängigkeit wird die Gewaltenteilung garantiert. Es ist sichergestellt, dass die Bürger im Gerichtsverfahren einem neutralen Richter gegenüberstehen. Die Unabhängigkeit der Richter ist selbstverständlich auch in Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet.
Was nun Stellenausschreibungen betrifft, so werden diese gemäß Landesrichtergesetz in entsprechender Anwendung des Paragrafen 9 Landesbeamtengesetz einschließlich hierzu ergangener Rechtsvorschriften vorgenommen. Nach Paragraf 9 Landesbeamtengesetz sollen die Bewerber grundsätzlich durch Stellenausschreibungen ermittelt werden. Einer Einstellung soll eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen.
Dementsprechend werden grundsätzlich sämtliche zu besetzenden Stellen in der Justiz für Richterinnen und Richter ausgeschrieben. So sollen auch die ab Oktober 2019 neu zu besetzenden Stellen des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts und des Präsidenten des Landesfinanzgerichts wieder separat ausgeschrieben werden. Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht sind ausschließlich in den in der Landeslaufbahnverordnung festgelegten Fällen möglich. Es liegt damit nicht in der Entscheidungsgewalt der Behörden, in anderen Fällen von einer Stellenausschreibung abzusehen. Gemäß Paragraf 4 Nummer 5 Landeslaufbahnverordnung besteht eine Pflicht zur Stellenausschreibung nicht für die Stellen, die durch Umsetzung, Abordnung, Versetzung ohne Beförderungsgewinn sowie durch Übertritt oder Übernahme von Beamtinnen und Beamten anderer Dienstherrn besetzt werden.
Der vorliegende Antrag sieht nun vor, die Regelung des Paragrafen 4 Nummer 5 der Landeslaufbahnverordnung bezüglich Richterinnen und Richtern für nicht mehr anwendbar zu erklären. Dabei wird mit dieser Ausnahmeregelung die richterliche Unabhängigkeit in keiner Weise tangiert. Umgekehrt würde der Antrag aber dazu führen, bei Personalengpässen weniger flexibel reagieren zu können. So besteht aus gutem Grund eine Ausnahme von der Pflicht zur Stellenausschreibung für Stellen, die durch Abordnung besetzt werden.
Abordnungen an andere Gerichte oder an das Justizministerium sind Alltagsgeschäft und bewährte Praxis. Sie
erfolgen zum Zweck der Erprobung oder dienen auch zur Deckung des Personalbedarfs am aufnehmenden Gericht. Ginge es nach dem Antragsteller, müsste jeder Abordnung stets eine Stellenausschreibung vorangehen. Das halten wir nicht für sachgerecht. Die SPD-Fraktion lehnt den vorliegenden Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Die Opposition will das Thema Gerichtsstrukturreform einmal wieder zur Profilierung nutzen.
Bereits in der letzten Landtagssitzung hatte die Fraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Umwandlung sämtlicher Zweigstellen in vollwertige Amtsgerichte zum Ziel hatte. Nun springt auch die AfD auf diesen Zug auf.
Meine Damen und Herren, die Gerichtsstrukturreform wurde vom Landtag im Oktober 2013 beschlossen und trat im Oktober 2014 in Kraft. Ihre Umsetzung wurde Ende Februar 2017 mit der Aufhebung des Amtsgerichtes Ribnitz-Damgarten abgeschlossen. Das Justizministerium wird die Gerichtsstrukturreform, die jetzt seit rund zwei Jahren vollständig umgesetzt ist, evaluieren. Dies hat die Justizministerin heute und in der letzten Debatte noch einmal ausdrücklich erklärt.
Dass die AfD-Fraktion trotzdem nun diesen Antrag stellt, zeigt, wie wenig ernst sie das Thema wirklich nimmt. Herren der AfD, wahrscheinlich haben Sie sich deshalb nicht die Mühe gemacht, einen eigenen Gesetzentwurf zu erarbeiten, sondern legen lediglich diesen dünnen Antrag vor.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, es macht zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt keinen Sinn, sich einzelne Zweigstellen herauszupicken und diese in vollwertige Amtsgerichte umzuwandeln. Erst sollte die Evaluation der Gerichtsstrukturreform in ihrer Gesamtheit durchgeführt werden, bevor man gegebenenfalls Korrekturen vornimmt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir sollten daher die Ergebnisse der Evaluierung abwarten und jegliche Form von Schnellschüssen vermeiden. Die SPD-Fraktion lehnt den Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Wir als Sozialdemokraten sind der Überzeugung, dass die soziale Dimension der Europäischen Union gestärkt werden muss. Der gemeinsame Binnenmarkt ist eine der zentralen Errungenschaften der europäischen Integration und trägt auch wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bei. Viele Menschen haben jedoch zu Recht den Eindruck, dass Konzern- und Marktinteressen die Europäische Union dominieren und die sozialen Auswirkungen zu wenig Beachtung finden.
Um tatsächlich einen verbesserten sozialen Zusammenhalt in Europa zu erreichen, müssen die bestehenden sozialen Rechte wirksamer durchgesetzt und die Sozialgesetzgebung an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden.
Noch immer gibt es bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten, sogenannten Entsendungen, zu viel Missbrauch, sei es durch undurchsichtige Arbeitsbedingungen oder unklare Beschäftigungsverhältnisse. So sind etwa Modelle wie Konzernentsendungen mit Subunternehmerketten, Scheinentsendungen und Schwarzarbeit leider keine Seltenheit. Diese Phänomene gibt es nicht nur national, sondern auch grenzübergreifend. Nur mit gemeinsamen Regeln kann eine Spirale von Lohn-, Sozial- und Steuerdumping verhindert werden.
Notwendig ist daher nicht nur ein Stabilitäts- und Wachstumspakt für die Wirtschaft, sondern auch ein sozialer Stabilitätspakt. Dazu gehören gemeinsame Standards für die Festlegung von nationalen Mindestlöhnen, die sich am relativen Wohlstands- und Einkommensniveau orientieren, dazu gehören verbesserte Regeln für die Arbeitnehmerentsendungen sowie nicht zuletzt die Bekämpfung von Sozial- und Lohndumping.
Insbesondere muss das Prinzip des gleichen Lohnes für gleiche Arbeit am gleichen Ort konsequent durchgesetzt werden.
Damen und Herren Abgeordnete, 2017 haben die Staats- und Regierungschefs der EU die sogenannte Europäische Säule sozialer Rechte unterzeichnet. Sie betrifft Rechte wie den Zugang zu Sozialschutz, fairen Arbeitsbedingungen und Schutz von Arbeitnehmern, die in anderen EU-Ländern tätig werden. Diese soziale Säule ist ein Schritt hin zu einem sozialeren Europa. Mit ihr soll die Konvergenz bei den Arbeits- und Lebensbedingungen in den Mitgliedsstaaten vorangebracht werden. Dies ist außerordentlich zu begrüßen, denn wir brauchen dringend gemeinsame Regeln für gute Arbeitsbedingungen für alle EU-Bürgerinnen und -bürger. Die darin formulierten 20 Ziele müssen nun endlich mit Leben gefüllt werden.
Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag basiert auf einem gemeinsamen Antrag von SPD und DIE LINKE im Landtag von Brandenburg vom Oktober 2018. Er ist zwar nicht identisch, aber im Wesentlichen inhaltsgleich. Dass die Fraktion DIE LINKE sozialdemokratische Forderungen übernimmt, ist zwar aller Ehren wert, sich mit diesem umformulierten Antrag aber nun als Vorreiter im Land präsentieren zu wollen, ist etwas durchsichtig.
Frieden, Freiheit und Wohlstand – das waren die Versprechen, die mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft gemacht wurden. Der Weg der weiteren europäischen Integration muss mit mehr sozialer Gerechtigkeit für die Menschen in Europa verbunden werden, um damit auch das Wohlstandsversprechen für alle Bürgerinnen und Bürger der EU einzulösen. Die in dem Antrag enthaltenen Forderungen beziehen sich im Wesentlichen auf Punkte, die in der originären Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten und damit auch der Bundesregierung liegen. Die SPD spricht sich, ohne dass es dieses Antrages bedarf, für eine Stärkung der sozialen Dimension der Europäischen Union aus. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Mecklenburg-Vor- pommern hat aus gutem Grund auf ein Nachbarrechtsgesetz verzichtet. Auch ein solches Gesetz würde häufig nicht helfen, einen Streit zwischen Nachbarn zu vermeiden. Ein Blick in andere Länder zeigt, dass Streit zwischen Nachbarn nicht durch detaillierte Vorschriften verhindert werden kann. So liegt die Anzahl an rechtlichen Streitigkeiten zwischen Nachbarn in MecklenburgVorpommern nicht höher als in Bundesländern mit einem entsprechenden Nachbarrechtsgesetz.
Meine Damen und Herren, auch wenn MecklenburgVorpommern kein eigenständiges Nachbarschaftsgesetz erlassen hat, gibt es bei uns im Land keinen rechtsfreien Raum. Hier gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn ebenso bundesrechtliche wie auch landesrechtliche Regelungen. Bei Streitigkeiten unter Nachbarn geht es aber häufig nicht so sehr um einzelne Rechtsfragen, sondern oft ist das persönliche Verhältnis der Auslöser für Konflikte.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, Nachbarschaftsstreitigkeiten werden nicht durch detaillierte Regelungen verhindert, etwa zu der Frage, wie nah darf ein Strauch an einer Grundstücksgrenze stehen. Wenn man sich Regelungen in Nachbarrechtsgesetzen anderer Bundesländer anschaut, erscheint dieses wenig praktikabel und schafft mitunter mehr Verwirrung als Klarheit.
So gelten beispielsweise bei Gehölzen, also Bäumen, Sträuchern und Hecken, jeweils unterschiedliche Grenzabstände. In den Gesetzen wird der Versuch unternommen, für nahezu jeden Baum und jede Strauchart besondere Grenzabstände vorzuschreiben. Bei der praktischen Anwendung führt das oft zu der Frage, was denn kleine, mittelgroße oder großwüchsige Bäume und Sträucher im konkreten Fall sind. Auch sind in den Gesetzen betroffene Definitionen nicht einheitlich. So gilt in einigen Fällen zum Beispiel ein- und dieselbe Baumart in einigen Ländern als sehr stark wachsend, in anderen dagegen als nur stark wachsend und in einem anderen Land schließlich als großwüchsig, was Auswirkungen auf die wiederum unterschiedlichen Grenzabstände hat.
Meine Herren von der AfD, wir brauchen kein Konjunkturprogramm für die Zollstockindustrie.
Die Vielfalt von Lebenssachverhalten lässt sich nicht detailliert in gesetzliche Regelungen fassen, die dann eine Lösung für die jeweilige Situation vor Ort bieten. Vor diesem Hintergrund sollte man von der Schaffung eines Nachbarrechtsgesetzes absehen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz wurde in der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Zahl der Gerichtsstandorte von 21 auf 16 festgelegt. Es gibt nunmehr zehn Amtsgerichte und sechs Zweigstellen. Die Zweigstellen wurden den Gerichten in Pasewalk, Waren, Ludwigslust, Wismar, Neubrandenburg und Stralsund zugeordnet. Die
se Zweigstellen wurden ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben und nehmen gerichtliche Kernaufgaben im Sprengel der Amtsgerichte wahr.
DIE LINKE will mit nur einem Federstrich sämtliche Zweigstellen in Anklam, Bergen, Demmin, Grevesmühlen, Neustrelitz und Parchim wieder in vollwertige Amtsgerichte umwandeln. Immerhin stellt sie die Schließung der Amtsgerichte Bad Doberan, Hagenow, Ueckermünde, Ribnitz-Damgarten und Wolgast nicht infrage. Allerdings wird mit dem Gesetzentwurf das Ziel, die Gerichtsstrukturreform, infrage gestellt.
Meine Damen und Herren, infolge der Gerichtsstrukturreform haben die Amtsgerichte die notwendige Größe, um mit ausreichender Personalstärke die Verfahren bearbeiten zu können. In größeren Amtsgerichtsbezirken wird erreicht, dass die Rechtspflege flächendeckend garantiert werden kann. Größere Amtsgerichtseinheiten ermöglichen den Richtern und den Mitarbeitern, etwaige Belastungen bei Krankheit oder Urlaub besser aufzufangen als in kleineren Amtsgerichten. Auch sind in größeren Gerichten eher Spezialisierungen möglich, zudem ist ein flexiblerer Personaleinsatz zwischen Amtsgerichten und Zweigstellen möglich.
In der Gesetzesbegründung wird pauschal behauptet, dass Zweigstellen aufgrund ihrer geringen Größe ineffektiv arbeiten würden. Wenn dem so ist, spricht dies für sich genommen gerade nicht dafür, alle Zweigstellen nun zu eigenständigen Amtsgerichten zu machen. Das würde darauf hinauslaufen, die bisherigen Zweigstellen als Amtsgerichte, und zwar zulasten der bestehenden Amtsgerichte, zu vergrößern, was die Ziele der Gerichtsstrukturreform konterkarieren würde.
Kolleginnen und Kollegen, bei dem im Rechtsausschuss durchgeführten Expertengespräch zur Zukunftsfähigkeit der Justiz gab es natürlich auch kritische Anmerkungen zur Zweigstellenlösung. Nun aber kurzerhand sämtliche Zweigstellen in eigenständige Amtsgerichte umzuwandeln, ist auch nicht der Königsweg, zumal bei einem solchen Schritt ebenfalls die Auswirkungen auf die anderen Gerichtsstandorte in den Blick zu nehmen sind. Natürlich sind Zweigstellen nicht die perfekte Lösung, sie stellen aber im Rahmen der Gesamtkonzeption der Gerichtsstrukturreform einen Kompromiss dar, um auch unter dem Gesichtspunkt der Bürgerfreundlichkeit und der größeren Ortsnähe eine möglichst hohe Zahl an Gerichtsstandorten zu erhalten.
Das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz wurde vom Landtag im Oktober 2013 beschlossen und trat im Oktober 2014 in Kraft. Seine Umsetzung wurde Ende Februar 2017 mit der Aufhebung des Amtsgerichtes Ribnitz-Damgarten abgeschlossen. Der Abschluss der Reform ist damit ziemlich genau zwei Jahre her. Es ist daher sinnvoll, wenn das Justizministerium eine Untersuchung und Bewertung der Reformfolgen vornimmt. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir leben in einer spannenden Zeit, ich glaube, das macht der vorliegende Gesetzentwurf sehr deutlich. Ich wollte es kurz machen, aber leider musste ich feststellen, dass einige es anscheinend immer noch nicht verstanden haben.
Das britische Unterhaus hat das Austrittsabkommen abgelehnt. Mir ist schleierhaft, wie sich dieses negative Votum in eine Zustimmungsmehrheit drehen lässt. Nichts
destotrotz müssen wir vorbereitet sein, um ein Gesetz für den Fall zu schaffen, dass dieses Abkommen doch noch in Kraft tritt.
Lassen Sie mich grundsätzlich zum gesamten Verfahren um die Frage des Brexit sagen, gerade hier gilt wie überhaupt im Leben: Bei einer Entscheidung sollte man sich vorher über die Konsequenzen im Klaren sein. Die Briten haben Europa, aber vor allem sich selbst einen Riesenschlamassel eingebrockt. Das kommt leider davon, wenn man zwar weiß, was man nicht will, aber nicht weiß, was man stattdessen will.
Meine Damen und Herren, ich wage es nicht zu hoffen, aber vielleicht nimmt diese Posse noch ein glimpfliches Ende. Die SPD-Fraktion stimmt der Überweisung selbstverständlich zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Für jede Dienststelle besteht auf Grundlage von einheitlichen Empfehlungen und Hinweisen des Sicherheitskonzeptes für die Gerichte und Staatsanwaltschaften ein auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmtes Sicherheitskonzept.
Die Situation an unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften wird fortlaufend durch das Landeskriminalamt überprüft. Dies gilt auch im Hinblick auf die sicherheitstechnische Ausstattung der Bediensteten. Bei der Umsetzung von baulichen Sicherheitsmaßnahmen wird neben dem LKA der Betrieb für Bau und Liegenschaften beteiligt. Auch die organisatorischen Maßnahmen unter
liegen einem ständigen Anpassungsprozess. Dabei werden die bestehenden Sicherheitsrisiken fortlaufend neu bewertet und die Konzeptionen gegebenenfalls angepasst. Das betrifft auch die Frage, ob eine veränderte allgemeine Gefährdungslage vorliegt, die eine umfassendere und intensivere Kontrolle des Besucherverkehrs erfordert.
Meine Damen und Herren, die Gerichte und Staatsanwaltschaften verfügen über Handsonden beziehungsweise über Torsonden mit Metalldetektoren, um zu verhindern, dass Waffen und andere gefährliche Gegenstände in die Gerichtsgebäude eingebracht werden. Die aktuelle Sicherheitskonzeption sieht keinen flächendeckenden Einsatz von Handsonden oder Torsonden während der gesamten Sprechzeiten vor. Deren Nutzung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften sollte wie bei allen öffentlichen Behörden von der aktuellen Gefährdungslage abhängen und nicht generell erfolgen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir wollen keine Gerichtsfestungen, sondern eine möglichst offene und bürgernahe Justiz. Die SPD-Fraktion lehnt den Antrag ab.
Echt nicht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Mecklenburg-Vorpommern hat von der in der Landesverfassung eingeräumten Option, die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit von dem Votum eines Richterwahlausschusses abhängig zu machen, keinen Gebrauch gemacht. Es haben sich auch bis heute keine Umstände ergeben, die einen solchen Ausschuss notwendig gemacht hätten. Dies gilt ebenso im Hinblick darauf, dass sich die Zuständigkeit eines solchen Gremiums nach dem vorliegenden Gesetzentwurf auch auf die Versetzung und auf die Ernennung erstrecken soll, durch die ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als dem Eingangsamt verliehen wird.
Meine Damen und Herren, ein vom Justizministerium ausgewählter Richter ist in der Ausübung seiner richterlichen Tätigkeit genauso unabhängig wie ein von einem Richterwahlausschuss gewählter Richter.
Die Wahlen von Richtern durch den Richterwahlausschuss wären zudem intransparent, denn nach dem
Gesetzentwurf soll der Richterwahlausschuss in geheimer Abstimmung wählen. Auch bleiben in den Wahlen die maßgeblichen Gründe verborgen, warum die Wahl auf einen bestimmten Kandidaten fällt. Die Entscheidung wäre für die unterlegenen Bewerber nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, auch Konkurrentenklagen würden erschwert.
Das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit bedeutet zudem, dass sich Auswahlverfahren verzögern würden, wenn sich die erforderliche Anzahl an Mitgliedern nicht auf einen Bewerber einigen kann. Dies gilt auch hinsichtlich der Zusammensetzung des Richterwahlausschusses, der zu zwei Dritteln aus Abgeordneten bestehen müsste. Dies bringt naturgemäß die Möglichkeit politischer Einflussnahme mit sich, was im Extremfall dazu führen kann, dass die Arbeit des Gremiums praktisch lahmgelegt wird.
Meine Damen und Herren, es drängt sich die Frage auf, ob ein Richterwahlausschuss, wie die AfD ihn fordert, perspektivisch nicht zu einer Politisierung des ganzen Verfahrens und damit letztendlich der Justiz beiträgt. In den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten hat niemand hier im Land einen Richterwahlausschuss vermisst,
ist es doch fraglich, mit einem Richterwahlausschuss eine Verbesserung der Personalentscheidungen erreichen zu können. Auch dessen Mitglieder wären an die geltenden Prinzipien der Bestenauslese gebunden.
Damen und Herren Abgeordnete, für die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Änderung besteht keine Notwendigkeit. Die SPD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Ich denke, ich kann es kurz machen, eine sachliche Aufarbeitung kann ich Ihnen aber leider nicht ersparen.
Die ganze Geschichte nahm ihren Anfang mit einem anonymen offenen Brief, in dem sich über die Situation in der JVA Bützow beklagt wurde. Der Brief schloss mit: „Die Inhaftierten der JVA Bützow“. Mittlerweile wissen wir, dass der Brief aus der Feder eines einzelnen Gefangenen stammt. Die Fraktion DIE LINKE hat diesen Brief, der am 16. Oktober im Rechtsausschuss einging, zum Anlass genommen, noch am selben Tag zu beantragen, dass die Justizministerin den Rechtsausschuss zeitnah unter anderem über die im Brief thematisierten fehlenden Resozialisierungsmöglichkeiten in der JVA Bützow unterrichtet. Dazu war das Justizministerium in der Ausschusssitzung am 17. Oktober auch bereit. Im Ausschuss wurde sich allerdings darauf verständigt, die Thematik im November aufzurufen, nicht zuletzt wegen der fraglichen Urheberschaft des Briefes. Am 19. Oktober – welch Zufall! – lief die in dem vorliegenden Antrag genannte Fernsehsendung, welche als Antragsbegründung herhalten musste. Ein anonymer Brief als Anlass für einen Dringlichkeitsantrag war selbst der LINKEN nicht geheuer – völlig zu Recht, wie sich herausstellte.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, letzte Woche nun war das Thema „JVA Bützow“ Gegenstand der Rechtsausschusssitzung. Dort hat das Justizministerium über die Situation in der JVA Bützow umfänglich informiert. Diese wurde vom zuständigen Abteilungsleiter umfassend und eingehend dargestellt, wobei auf jeden der im Brief aufgeworfenen Punkte eingegangen wurde.
Dabei wurde insbesondere die Frage der Einschlusszeiten als auch das Thema Personal für den allgemeinen Vollzugsdienst sowie die Durchführung von Therapiemaßnahmen ausführlich thematisiert.
Meine Damen und Herren, man kann es nicht anders sagen, der zuständige Abteilungsleiter hat diesen Brief leider völlig auseinandergenommen. Die Fraktion DIE LINKE hätte besser daran getan, die Unterrichtung des Justizministeriums im Rechtsausschuss abzuwarten, bevor sie dem Parlament einen solchen Antrag – noch dazu als Dringlichkeitsantrag – vorlegt. Aber der Drang zur Skandalisierung war leider zu groß. Ich kann nur...
Ich mache weiter.
Ich kann nur feststellen,
ich kann nur feststellen, dass dieser Schnellschuss voll nach hinten losgegangen ist. Meine Damen und Herren, das Justizministerium hat die Situation in allen Justizvollzugsanstalten im Blick. Das ist auch richtig so, denn, keine Frage, das Thema Krankenstand ist ein großes Problem, mit natürlich allen damit einhergehenden Problemen. Hier aber Verstöße gegen das Strafvollzugsgesetz in der JVA Bützow zu konstruieren, ist abenteuerlich. Fazit ist, es gab keine Verstöße gegen das Strafvollzugsgesetz in der JVA Bützow.
Damen und Herren, DIE LINKE ist hier einer Räuberpistole aufgesessen. Das ist zwar nicht schön, kann aber im Eifer des Gefechtes schon mal passieren. Ich hätte eigentlich erwartet, dass die Fraktion DIE LINKE den Antrag zurückzieht. Sei es, wie es ist, wer die besagte Sitzung des Rechtsausschusses erlebt hat, kann diesen Antrag nur ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Das Aufgabenspektrum der Landesbeauftragten hat sich
seit dem Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-AusführungsGesetzes im Jahre 1993 erheblich gewandelt. Umfang und Gewicht einzelner Aufgaben haben sich in den letzten 25 Jahren verändert und neue Aufgaben sind hinzugekommen. Dies gilt nicht zuletzt im Hinblick auf die Betrachtung von Betroffenen durch die Landesbeauftragte, diese Beratungstätigkeit hat mittlerweile großen Raum eingenommen. Das persönliche Beratungsgespräch sowie die Hilfe und Unterstützung eröffnen vielen Betroffenen auch weiterhin einen Weg, die eigenen Erfahrungen politischen Unrechts aufzuarbeiten. Auch existierten wichtige Gesetze bei Inkrafttreten des StasiUnterlagen-Ausführungs-Gesetzes noch nicht, etwa das Verwaltungsrechtliche und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz. Gleiches gilt für wichtige Leistungen wie die Opferrente, die nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz existierten.
Zudem hat auch die Aufgabe der politischen und historischen Aufbereitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes, die in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung erfolgt, an Bedeutung gewonnen. Darüber hinaus sind der Landesbeauftragten neue Aufgaben übertragen worden, die einen breiten Raum in der Tätigkeit einnehmen. Zu nennen sind hier die Zuständigkeit für den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ und für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ sowie die Zuständigkeit für Sportlerinnen und Sportler, die von Zwangsdoping in der DDR betroffen waren und sind. Die letzten Jahresberichte zeigten, dass die Aufgaben mittlerweile einen großen Teil der Arbeit der Landesbeauftragten darstellen.
Meine Damen und Herren, das angewandte Aufgabenspektrum sollte auch im Titel des Gesetzes und in der Bezeichnung der Landesbeauftragten zum Ausdruck kommen. Bereits im Rahmen der Befassung mit den letzten Tätigkeitsberichten der Landesbeauftragten hatte daher der federführende Rechtsausschuss empfohlen, die Behörde in die „Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur“ umzubenennen.
Um die Aufgabenentwicklung zu verdeutlichen, meine Damen und Herren Abgeordnete, den genannten Entwicklungen sollte Rechnung getragen werden, die vorgesehene Gesetzesänderung ist folgerichtig. Die SPD stimmt der Überweisung des Gesetzentwurfes zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste!
Ein trickreicher Antrag, meine Herren von der AfD! Unter dem Deckmantel, politische Einflussnahme auf Einstellung, Ernennung und Beförderung von Richterinnen und Richtern durch die bisher allein zuständige Exekutive zu verhindern, sollen die Voraussetzungen einer umfassenden parteipolitischen Einflussnahme durch die im Landtag vertretenen Parteien eröffnet werden. Das zusammen mit Ihren Fantasien einer Machtübernahme, den Drohun
gen vieler Rechtsextremer, was dann alles wird und anders wird, abgeschafft wird und mit wem alles abgerechnet wird, lässt klar erkennen, worauf Sie hinauswollen.
Das würde dann letztendlich tatsächlich die Verhältnisse wie in Ungarn oder auch Polen ermöglichen. Aber, meine Herren von der AfD, das haben wir selbstverständlich erkannt, das haben wir selbstverständlich gemerkt. Es war einfach zu plump. Der Antrag wird selbstverständlich abgelehnt. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Der vorliegende Antrag hat eine kleine, aber nicht unerhebliche Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes zum Gegenstand. Die Altersgrenze für die Speicherung personenbezogener Daten Minderjähriger soll um zwei Jahre herabgesetzt werden. Das heißt, Speicherungen sollen statt ab Vollendung des 16. Lebensjahres zukünftig ab Vollendung des 14. Lebensjahres zulässig sein. Dabei sollen die spezifischen, bezüglich Daten Minderjähriger geltenden kurzen Überprüfungs- und Löschungsfristen sowie Übermittlungsverbote entsprechend angepasst werden. Entsprechend der Regelung des Bundesverfassungsschutzgesetzes sollen Daten über Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens bereits nach zwei Jahren zu löschen sein, es sei denn, dass weitere Erkenntnisse angefallen sind.
Damen und Herren Abgeordnete, im Verfassungsschutzverbund sollen sich die 17 Bundes- und Landesgesetze möglichst im Einklang befinden, widerspruchsfrei und grundsätzlich inhaltsgleich sein. So sollten auch die Speichergrundlagen in den Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes in wesentlichen Punkten nicht voneinander abweichen. Bereits vor zwei Jahren haben sich SPD und CDU in ihrem Koalitionsvertrag zu einer Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglichem politi
schen und religiösen Extremismus bekannt. Unter anderem wurde dort festgelegt, im Bundesrat für bundesweit harmonisierte Regelungen zu werben, ab welchem Alter die Verfassungsschutzämter gegenüber Jugendlichen tätig werden können. Das ist in Ziffer 388 geregelt.
Vor diesem Hintergrund ist auch der vorliegende Antrag zu sehen. Das Bundesverfassungsschutzgesetz und die übrigen Landesverfassungsschutzgesetze ermöglichen eine Speicherung personenbezogener Daten Minderjähriger ab der Vollendung des 14. Lebensjahres oder sogar darunter. Für die Verfassungsschutzbehörde in Mecklenburg-Vorpommern besteht dagegen keine Befugnis zur Speicherung von relevanten Daten, wenn die betroffene Person das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Mit dieser absoluten Altersgrenze sind die derzeitigen Speichervoraussetzungen im Verfassungsschutz des Landes enger gefasst als im Verfassungsschutzgesetz des Bundes und den anderen Landesverfassungsschutzgesetzen. Unser Bundesland hat im Vergleich zu den anderen Bundesländern mit Blick auf die Reichweite der Speicherbefugnisse für die Daten Minderjähriger derzeit die restriktivste Rechtslage. Mit der Absenkung der Altersgrenze soll unser Landesgesetz an die im übrigen Bundesgebiet geltenden Rechtslagen angepasst werden.
Meine Damen und Herren, als Altersgrenze für eine Speichermöglichkeit ist die Vollendung des 14. Lebensjahres auch insofern sachgerecht, als zu diesem Zeitpunkt die Schuldfähigkeit im strafrechtlichen Sinne und damit die Strafmündigkeit beginnt. Eine Übereinstimmung zwischen der Speichermöglichkeit beim Verfassungsschutz und der strafrechtlichen Verfolgbarkeit, die auch eine Speicherung bei der Polizei beinhaltet, ist konsequent. – Ich bitte um Ihre Zustimmung für den vorliegenden Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichdemokratischen Grundordnung, des Bestandes, der Sicherheit des Bundes und der Länder.
Der VG dient gewissermaßen als Frühwarnsystem und soll Gefahren aufklären, extremistische Bestrebungen erforschen, aber auch informieren und sensibilisieren. Insoweit ist es unverzichtbar, dass alle Formen des Extremismus, egal aus welchem Phänomenbereich, in den Blick genommen werden. Für eine effektive Beobachtung und Analyse der extremistischen Bestrebungen muss die Verfassungsschutzbehörde Personen bei den tatsächlichen Anhaltspunkten für die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Verbreitungshandlungen beobachten und deren Daten speichern dürfen.
Meine Damen und Herren, extremistische Organisationen gehen bereits seit geraumer Zeit gezielt auf Jugendliche zu, um deren Unerfahrenheit und Beeinflussbarkeit für ihre Bestrebungen zu missbrauchen. Das betrifft auch Minderjährige, die jünger als 16 Jahre alt sind. Dabei ist die Entwicklung nicht auf eine bestimmte Form des Extremismus beschränkt, das ist in diesem Punkt sehr wichtig. Traditionell leisten in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere Organisationen aus rechtsextremistischen Szenen intensive Jugendarbeit. Hier geht es unter anderem um Schülerzeitungen oder sogenannte SchulhofCDs, die gezielt Jugendliche ansprechen sollen. Auch werden Feste und Freizeiten organisiert. Zielsetzung ist es, über unpolitisch erscheinende Aktivitäten Jugendliche und Kinder an rechtsextremistisches Gedankengut heranzuführen. Im aktuellen Bundesverfassungsschutzbericht heißt es zum Beispiel: „Rechtsextremistische Musik und Musikveranstaltungen besitzen weiterhin eine herausragende Bedeutung für die rechtsextremistische Szene. Sie
dienen als Lockmittel für Jugendliche und junge Erwachsene, um sie an die rechtsextremistische Szene heranzuführen und letztendlich auch zu binden.“
Meine Damen und Herren, auch wenn man die politisch motivierte Kriminalität betrachtet, so stammen 2017 alleine 161 Tatverdächtige aus der Altersgruppe zwischen 14 und 17 Jahren. Im Jahr davor waren es 177 Tatverdächtige. 2011 waren es noch 109. Die Herabsetzung der Altersgrenze soll es auch unserer Verfassungsschutzbehörde ermöglichen, frühzeitig einen umfassenden Überblick über das Lebensumfeld von jugendlichen Extremisten zu gewinnen und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zudem kann das Umfeld der Minderjährigen, speziell die Eltern, zielgerichteter unterstützt werden, um Radikalisierungsverläufen entgegenzuwirken. Prävention ist notwendig, wirksam und sinnvoll. Man muss junge Menschen davon abhalten, in die Fänge von Radikalisierern zu geraten, aber sie auch unterstützen, sich aus solchen Verbindungen wieder zu lösen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Möglichkeit zur Speicherung personenbezogener Daten ist ein Grundpfeiler der Funktionsfähigkeit einer Verfassungsschutzbehörde. Der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist föderal organisiert. Dementsprechend existieren 17 Verfassungsschutzbehörden, ein Bundesamt und 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz ist das Nachrichtendienstliche Informationssystem Wissensnetz angesiedelt. Dieses dient als zentrales Hinweis- und Verbundsystem der Verfassungsschutzbehörden des Bundes, der Länder und für Personen und Objekte. Die Verfassungsschutzbehörden sind berechtigt, auf die darin verfügbaren Daten zuzugreifen. Dabei dient die Speicherung unter anderem der Vernetzung und dem Informationsaustausch der Verfassungsschutzbehörden untereinander, der Erkennung von Kontaktpersonen beziehungsweise Netzwerken sowie der Nachvollziehbarkeit von Bewegungsprofilen.
Die Anpassung der Altersgrenze an die der anderen Verfassungsschutzgesetze ist auch im Hinblick auf dieses System angezeigt. Darüber hinaus soll etwa sichergestellt werden, dass die betreffenden Personen bei einem Umzug beziehungsweise Wohnungswechsel in ein anderes Bundesland im Blick der Verfassungsschutzbehörden bleiben.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, von rechtsextremistischen Bestregungen geht eine große Bedrohung für unsere Gesellschaft aus. Alarmierend ist hier die hohe Gewaltbereitschaft. Ziel sind insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, hinzukommen Hasskommentare im Internet, die Aggression und Gewalt gegenüber Flüchtlingen suchen und schüren. Nicht zuletzt bei den jüngsten Protesten gegen Flüchtlinge ist eine Entwicklung zu beobachten, die Anlass zur Besorgnis gibt. Der Rechtsextremismus ist weiterhin die größte Gefahr für unsere Demokratie. Nicht nur, aber gerade auch in diesem Bereich gilt es, einer Radikalisierung und Hinwendung zum Extremismus frühzeitig entgegenzuwirken. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Bereits die im April dieses Jahres geführte Debatte über die Jahresberichte der Landesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR hat gezeigt, wie vielfältig das Aufgabengebiet der Landesbeauftragten ist. Die vorliegenden Jahresberichte 2016 und 2017 machen deutlich, in welchem Maße sich ihre Aufgaben verändert haben und wo die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen. Es wird darin eindrucksvoll vermittelt, wie wichtig das persönliche Beratungsgespräch mit Betroffenen ist, um ihnen Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen.
Wie es auch in der Beschlussempfehlung heißt, nehmen hinzukommende Aufgaben mittlerweile einen großen Umfang der Arbeit der Landesbeauftragten ein, so die Zuständigkeit für den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“, die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ und die Anlaufstelle für von Zwangsdoping in der DDR betroffene ehemalige Sportlerinnen und Sportler. Die Landesbeauftragte selbst hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung der Behörde die geleistete Arbeit nicht hinreichend widerspiegelt. Dies aufgreifend haben die Koalitionsfraktionen im Ausschuss beantragt, dass die Beschlussempfehlung die Umbenennung der Behörde vorsieht.
Meine Damen und Herren, im Namen der SPD-Fraktion möchte ich an dieser Stelle Frau Drescher für ihre engagierte Arbeit danken. Wie sehr ihre verantwortungsvolle Tätigkeit geschätzt wird, macht auch das eindrucksvolle Ergebnis deutlich, mit dem sie im Juni vom Landtag in ihrem Amt bestätigt wurde.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um die Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Im November 2017 hat die Justizministerin die Belegschaft der JVA Neubrandenburg informiert, dass diese zum 31. Dezember 2018 geschlossen werden soll. Die Schließung ist Teil der Neuorganisation des Justizvollzugs in Mecklenburg-Vorpommern. Hintergrund ist, dass die Berechnungen von einer Belegungsprognose für das Jahr von 2020 von im Durchschnitt 1.100 Gefangen pro Tag ausgehen. Dies würde nach jetzigem Bestand an Haftplätzen einen Leerstand von über 400 Plätzen bedeuten. In Anbetracht dessen ist der Bedarf an den 128 Haftplätzen in Neubrandenburg nicht mehr gegeben.
Die Schließung der JVA Neubrandenburg bringt es mit sich, dass die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versetzt werden müssen. Im Rahmen der Versetzung war und ist es das Ziel, die Gleichbehandlung aller Beschäftigten bei der Berücksichtigung dienstlicher, persönlicher und sozialer Kriterien zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wurde zwischen dem Justizministerium und dem Hauptpersonalrat in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung im Januar 2018 eine Dienstvereinbarung über die Auswahlkriterien und deren Bewertung bei Abordnungen und Versetzungen für die Beschäftigten des Justizvollzugs geschlossen.
Entsprechend dieser Dienstvereinbarung wurde für alle Mitarbeiter der JVA Neubrandenburg eine Punkteliste erstellt, anhand deren Rangfolge die Versetzungsentscheidungen getroffen wurden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden vorher zu ihren Versetzungswünschen befragt. Dabei hatten sie die Möglichkeit, ihre Versetzungswünsche abgestuft nach Präferenzen anzugeben.
Meine Damen und Herren, es ist nachvollziehbar, dass sich die Mehrheit der Befragten für die Jugendanstalt Neustrelitz entschieden hat. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn jedem einzelnen Versetzungswunsch
entsprochen werden könnte. Wer die Struktur des Justizvollzugs in unserem Land jedoch kennt, weiß, dass dies nicht möglich ist. Für die Betroffenen ist das aus vielerlei Gründen nicht einfach.
Meine Damen und Herren, entscheidend ist, dass durch die Schließung der Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg niemand der Beschäftigten seinen Arbeitsplatz verliert. Die Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird in den anderen Justizvollzugseinrichtungen gebraucht. Die SPD-Fraktion lehnt den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Der demografische Wandel macht auch vor der Justiz nicht halt. Dass die Altersstruktur in der Justiz problematisch ist, ist nicht neu, auch, dass es in den nächsten Jahren eine ganze Reihe von Altersabgängen geben wird, ist bekannt. Dabei handelt es sich nicht um ein landesspezifisches oder ostdeutsches, sondern um ein bundesweites Problem.
Bundesweit ist bis zum Jahr 2030 mit einer Pensionierungswelle in der Justiz zu rechnen. Ab dem Jahr 2021 werden wir in Mecklenburg-Vorpommern wie nahezu in ganz Deutschland im Bereich der Richter und Staatsanwälte hohe Altersabgänge haben. Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften unseres Landes gehen bis 2027 rund 300 der heute tätigen Richter und Staatsanwälte in Pension. Das heißt, wir brauchen Nachwuchs an den Gerichten und in den Staatsanwaltschaften, denn in rund einem Jahrzehnt wird fast die Hälfte der Richter und Staatsanwälte von heute in Pension sein.
Meine Damen und Herren, überhaupt zeichnet sich in allen Bereichen der Justiz ab, dass der Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs in den nächsten Jahren zunehmen wird. In Mecklenburg-Vorpommern brauchen wir auch künftig motivierte Frauen und Männer, die als Richter, Staatsanwälte, Verwaltungsjuristen oder Rechtsanwälte tätig sind. Es ist daher ausgesprochen zu begrüßen, dass hier sowohl die Rechtsanwaltskammer wie auch die Notarkammer gemeinsam an einem Strang ziehen, um juristischen Nachwuchs nach MecklenburgVorpommern zu holen.
Kolleginnen und Kollegen, dabei stellt sich die Frage: Wie kann man diesem Aderlass begegnen? Wie kann Mecklenburg-Vorpommern in diesem Wettbewerb mit anderen Bundesländern bestehen? Woher soll der juristische Nachwuchs kommen? Eine Antwort lautet: Potenzieller Nachwuchs muss schon in der Phase der Ausbildung im Land gehalten werden oder zu einem Wechsel ins Land motiviert werden. Darum gilt es, die Rahmenbedingungen für den juristischen Vorbereitungsdienst weiter zu verbessern und die Vorbereitung auf die Zweite juristische Staatsprüfung noch attraktiver zu gestalten.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Wartezeiten für die Aufnahme in das Referendariat. Allen Interessierten kann zum gewünschten Einstellungstermin ein Platz angeboten werden. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat das Justizministerium zusammen mit dem Oberlandesgericht einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, um die Vorbereitung auf die Zweite juristische Staatsprüfung zu verbessern. Im Jahr 2016 wurde die Unterhaltsbeihilfe für die Referendare um knapp 20 Prozent angehoben, der Freibetrag für die Nebeneinkünfte der Referendare wurde ebenfalls erhöht. Auch wurde eine digitale, praxisorientierte Lernplattform eingeführt. Diese Software enthält Lernmodule für die Ausbildungsstationen.
Meine Damen und Herren, nunmehr soll ein weiterer Baustein zur Steigerung der Attraktivität der juristischen Ausbildung bei uns im Land umgesetzt werden. Gegenwärtig wird das Referendariat im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolviert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Möglichkeit geschaffen werden, den juristischen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf abzuleisten.
Ein weiterer Gegenstand des Gesetzentwurfes ist die Einführung eines optionalen Notenverbesserungsversuches unabhängig von den Voraussetzungen des sogenannten Freiversuches. Derzeit ist eine Wiederholung zur Notenverbesserung nur dann möglich, wenn die Prüfung im Freiversuch bestanden wurde.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Änderungen im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung.
Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz wird die Attraktivität der juristischen Ausbildung in unserem Land weiter erhöht. Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Die umfangreiche Darstellung der Ministerin hat deutlich gemacht, dass dem Anliegen des Antrages der Fraktion DIE LINKE bereits entsprochen wird. Die SPD-Fraktion lehnt den Antrag ab. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Die europäische Einigung ist ein beispielloser historischer Erfolg. Auch bei allen möglichen Unzulänglichkeiten steht insgesamt gesehen fest, in keiner Region der Welt leben die Menschen so frei und demokratisch, so friedlich, so sicher wie in Europa.
Auch bei der Betrachtung der ökonomischen Seite gilt, Deutschland gehört eindeutig zu den Gewinnern der bisherigen europäischen Entwicklung. Man sollte daher Europa nicht zum Sündenbock für Fehlentwicklungen machen, die oft im eigenen Land verursacht werden. Aber die zunehmende Bedrohung von Rechtsstaat, Demokratie, Meinungsfreiheit und Unabhängigkeit der Justiz in Ländern, auch innerhalb Europas, stellt für die EU eine Herausforderung dar.
Meine Damen und Herren, im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie infolge der Flüchtlingsbewegung hat das Vertrauen in die EU gelitten. Nationale Gegensätze und Egoismen sind zurückgekehrt und populistische Anti-EU-Bewegungen sind entstanden. Dabei ist diese Entwicklung kontraproduktiv.
Ein Europa der Einzelstaaten spielt politisch und wirtschaftlich in der Welt kaum noch eine Rolle. Um das Vertrauen der Menschen in Europa zu stärken, muss die EU bei den großen Aufgaben unserer Zeit handlungsfähig werden. Das gilt gerade in der heutigen Zeit. Als Stichworte mögen hier „Trump-Protektionismus“ und „Brexit“ genügen. Dabei kommen Deutschland und Frankreich eine besondere gemeinsame Verantwortung für den Zusammenhalt der EU und die Einigung Europas zu.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir brauchen nicht weniger, sondern wir brauchen mehr Europa! Nehmen wir die Wirtschafts- und Währungspolitik, so ist seit Jahren bekannt, dass es Konstruktionsmängel in der Wirtschafts- und Währungsunion gibt. Der Währungsverband funktioniert nicht ohne eine abgestimmte Wirtschafts- und Finanzpolitik. Ziel muss deshalb eine engere Integration und eine stärkere Abstimmung in der Wirtschafts- und Währungspolitik sein. Dafür brauchen wir eine Reform der Wirtschafts- und Währungsunion mit einem Investitionsteil für die Eurozone und einem europäischen Währungsfonds. Dies liegt gerade im Interesse Deutschlands.
Kolleginnen und Kollegen, nur in der vertieften Zusammenarbeit aller Mitgliedsstaaten schaffen wir in Europa das, was einzelne Nationalstaaten nicht mehr erreichen können. In einer sich ändernden Welt, in der andere Regionen und Länder, zum Beispiel die Volksrepublik China, wirtschaftlich und politisch immer mehr Gewicht erlangen, wird Europa nur dann eine Stimme haben, wenn es eine gemeinsame Stimme ist. Eine Vertiefung der Europäischen Union ist daher kein Verlust, sondern ein Gewinn an Souveränität, die einzelne Nationalstaaten in Europa nicht mehr hätten.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, der Koalitionsvertrag auf Bundesebene enthält entsprechende Festlegungen, um die Europäische Union handlungsfähiger zu machen. Da der Titel dieser Aktuellen Stunde schon den französischen Staatspräsidenten benennt: Deutschland setzt sich für eine Reform der Wirtschafts- und Währungsunion mit einem Investitionshaushalt für die Eurozone ein. Dazu gehören ein gerechtes und angeglichenes Besteuerungssystem, eine gemeinsame Bemessungsgrundlage und Mindestsätze bei Unternehmenssteuern. Die Möglichkeiten von Unternehmen, ihre steuerpflichtigen Gewinne in andere Länder zu verschieben, müssen systematisch eingeschränkt werden.
Europa braucht Instrumente, um Steuervermeidung und Steuerbetrug effektiv zu bekämpfen. Unternehmen sollten dort ihre Steuern entrichten, wo sie die Gewinne erwirtschaften.
Deshalb müssen in Europa Schritte zur Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung, des Steuervollzugs in Europa auf den Weg gebracht werden. Für die gegenteilige Praxis haben die Menschen keinerlei Verständnis. Eine Änderung muss hier mindestens europaweit erfolgen. Der Nationalstaat ist dazu nicht in der Lage.
Meine Damen und Herren, Millionen von Bürgern in Europa profitieren von der Europäischen Union, einer Europäischen Union, die seit Jahrzehnten den innereuropäischen Frieden sichert und offene Grenzen für Studium, Arbeit und Reisen gewährleistet.
Die AfD behauptet, sie sei für Europa. Sie reagiert auf Herausforderungen in Europa rückwärtsgewandt mit Abkapselung, ja, mit Abschottung. Das Europa der AfD wäre das Ende einer der größten Errungenschaften der Europäischen Union, nämlich der Freizügigkeit und Reisefreiheit für die Bürger.
Das Europa der AfD würde Deutschland nicht stärken, sondern immens schwächen.
Wir wollen das große Friedens- und Freiheitsprojekt Europa bewahren und weiter voranbringen. Dafür hat Deutschland mit Präsident Macron einen wichtigen Partner an seiner Seite.
Und jetzt für Sie noch einen kleinen Tipp, Herr Professor Dr. Weber: Wenn Sie das alles aus einer anderen Sicht sehen, kann ich Ihnen nur raten, fahren Sie mal nach Verdun.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Verfassungsschutz ist Demokratieschutz – da bin ich gar nicht so weit weg von Ihnen. Das ist so, das soll auch so sein. Die Organisation der Landesbehörden für den Verfassungsschutz ist in der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich geregelt. Sieben Länder haben die Verfassungsschutzbehörden als Landesämter organisiert, die dem jeweiligen Innenressort unterstellt sind, in neun Ländern ist der Verfassungsschutz als Abteilung organisatorischer Bestandteil des jeweiligen Innenressorts, so auch in Mecklenburg-Vorpommern. Bei uns im Land ist die Verfassungsschutzbehörde das Innenministerium und ist dort als eigenständiges Ressort angesiedelt.
Nun meint die Fraktion der BMV, diese Abteilung soll aus dem Ministerium ausgegliedert und ein eigenständiges Landesamt für Verfassungsschutz werden. Ich frage mich, warum. Die vorliegende Begründung halte ich, gelinde gesagt, für wenig überzeugend, im Gegenteil: Die Begründung des Antrages spricht gerade für die Beibehaltung des Verfassungsschutzes als Abteilung innerhalb des Innenministeriums. In der Antragsbegründung heißt es unter anderem: „Landessämter agieren traditionell eigenständiger als die in die Innenministerien integrierten“ Verfassungsschutzbehörden. Das spricht doch gerade für die Organisation des Verfassungsschutzes als Abteilung innerhalb des Ministeriums.
Der Verfassungsschutz darf in einer Demokratie kein Eigenleben entwickeln. Es müssen das Primat der Politik und das Prinzip der demokratischen Kontrolle gelten. Eigen
ständiges Agieren eines Landesamtes für Verfassungsschutz hat in Thüringen dazu geführt, dass der dortige Verfassungsschutz seit 2015 als Abteilung des Innenministeriums organisiert ist. Gerade die Vorfälle im Zusammenhang mit dem NSU haben sicherlich dazu beigetragen.
Meine Damen und Herren, Ziel des Antrags soll sein, dass der Verfassungsschutz noch mehr als bisher zu einer angemessenen Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Extremismusbekämpfung befähigt werden soll. Warum es dazu aber einer Ausgliederung aus dem Ministerium und der Einrichtung eines Landesamtes bedarf, erschließt sich mir nicht. Auch die Aussage, den Verfassungsschutz als eine unabhängige Behörde zu organisieren, sei ein Signal für eine starke Demokratie, ist mir schleierhaft. Was das Signal für eine starke Demokratie sein soll, bleibt mir ein Rätsel.
Völlig paradox wird die Begründung, wenn es heißt: „Besonders auch die Geschehnisse um den NSU haben deutlich gemacht, dass in Deutschland eine Diskussion um die Neuausrichtung der Sicherheitsarchitektur notwendig ist. In diesem Sinne soll dieser Anstoß auch zu einem Diskurs über die Sicherheitsarchitektur in Mecklenburg-Vorpommern“ führen. Meine Damen und Herren, es wäre eine logische Vorgehensweise, erst eine Diskussion zu führen und danach gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen. Auch insofern ist das mit dem Antrag verfolgte Ziel nicht nachzuvollziehen. Die SPD-Fraktion lehnt den Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Auch der vorliegende Jahresbericht macht eindrucksvoll deutlich, wie breit das Aufgaben- und Tätigkeitsspektrum der Landesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR ist. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist die Beratung von Menschen in der sowjetischen Besatzungszone beziehungsweise der DDR, die politisch
verfolgt wurden oder etwa Fragen des Schicksals von Angehörigen klären möchten. Wie aus dem Jahresbericht hervorgeht, ist die Bürgerberatung durch eine Vielzahl unterschiedlichster Fragen und Themen geprägt. Dabei geht es für die Betroffenen nicht nur um den Erhalt von Entschädigung, sondern auch darum, sich in der Gesellschaft verstanden zu fühlen. Darunter fallen besonders arbeitsintensive Beratungsfälle. Diese umfassen etwa die psychosoziale Beratung nach erfolgter Akteneinsicht in die Stasiunterlagen oder die Begleitung von Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nach den Rehabilitierungsgesetzen.
Meine Damen und Herren, die Landesbeauftragte ist darüber hinaus Anlauf- und Beratungsstelle für Leistungen des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ sowie für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. Darüber hinaus ist sie Anlaufstelle für die in der DDR von Doping betroffenen und geschädigten ehemaligen Sportlerinnen und Sportler.
Was den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ in den Jahren 1949 bis 1990 betrifft, möchte ich hervorheben, dass es der Landesbeauftragten mit ihren Mitarbeitern gelungen ist, bis zum Ende des Berichtsjahres alle bis dahin notwendigen Schritte erfolgreich umzusetzen, damit die Berechtigten Leistungen aus dem Fonds erhalten können. Die bis zum 1. Januar 2017 eingerichtete Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zur Unterstützung von Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe untergebracht waren, besteht für den Zeitraum bis 31. Dezember 2021. Dieses wird von Bund, Ländern und Kirchen mit insgesamt 288 Millionen Euro ausgestattet, wobei sich Mecklenburg-Vorpommern mit rund 5,9 Millionen Euro an der Finanzierung beteiligt. Betroffene können sich bis zum 31. Dezember 2019 in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen der Länder anmelden.
Einen besonderen Platz in der Arbeit der Landesbeauftragten nimmt zudem das Thema „Zwangsdoping in der DDR“ ein. Der Landtag hat für die Forschung und Aufarbeitung Mittel zur Verfügung gestellt und die Landesbeauftragte als Anlaufstelle für die betroffenen ehemaligen Sportlerinnen und Sportler benannt. Die Betroffenen werden nicht nur bei der Beantragung von Leistungen nach dem Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz beraten, sondern auch in den Verfahren begleitet und bei den Aktenrecherchen und der Beschaffung ärztlicher Gutachten unterstützt.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die politisch-historische Aufarbeitung. Hier unterstützt und begleitet die Landesbeauftragte Projekte und Forschungsaufgaben und gibt in ihrer Schriftenreihe Publikationen heraus. Darüber hinaus werden aus Forschungen und Zeitzeugenberichten Ausstellungen erarbeitet, die im Rahmen der politischen Bildung als Wanderausstellung konzipiert sind. Zu diesen werden begleitende Vorträge und Seminare angeboten.
Kolleginnen und Kollegen, ich denke, allein dieser kurze Überblick lässt erahnen, welches Arbeitspensum die Behörde der Landesbeauftragten bewältigt. Dafür möchte ich mich auch im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich bei Frau Drescher und ihren MitarbeiterInnen bedanken. Ich freue mich auf die Ausschussbefassung mit der Unterrichtung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! „Strafvollzug zukunftsfähig aufstellen“ – so lautet der Titel des vorliegenden Antrags, und genau das praktiziert die Landesregierung. Der Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern soll bis zum Jahr 2020 neu organisiert werden. Hintergrund sind Berechnungen, die von einer Belegungsprognose für das Jahr 2020 von 1.100 Gefangenen im Schnitt pro Tag ausgehen.
Mecklenburg-Vorpommern verfügt über insgesamt knapp 1.500 Haftplätze. Die Belegung der Justizvollzugseinrichtungen geht seit Jahren kontinuierlich zurück. Darauf hat
die Landesregierung reagiert und ein überzeugendes Konzept vorgelegt. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, ist dies geschehen. Dies gilt zum einen natürlich im Hinblick auf die Häftlingszahlen im Strafvollzug, vor allem aber geht es darum, diesen auch zukünftig so auszugestalten und zu optimieren, dass er den Anforderungen an einen modernen Strafvollzug entspricht.
Meine Damen und Herren, die Behauptung, das vom Justizministerium vorgestellte Strafvollzugskonzept sei lediglich ein JVA-Standortkonzept, wie die Fraktion DIE LINKE es glauben machen will, geht fehl. Es ist ebenso unzutreffend wie die Behauptung, dass die Entwicklung bei der Klientel der Gefangenen und ihre Auswirkungen auf Personal und Raumbedarf im Strafvollzug unzureichend berücksichtigt wurden. Auch der Feststellung, dass sich die Klientel der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten in den letzten Jahren verändert hat und vielfach umfangreichere Behandlungen und Therapiemaßnahmen erforderlich sind, wird Rechnung getragen. Um das zu erkennen, hätte ein genauer Blick in das Strafvollzugskonzept gereicht. Die einzelnen Aspekte hat die Ministerin Ihnen bereits umfänglich geschildert.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die umfangreiche Darstellung der Ministerin mag Ihnen vielleicht etwas detailliert erscheinen, macht aber sehr gut deutlich, dass der vorliegende Antrag ins Leere geht, und zeigt, es handelt sich mitnichten um ein reines JVAStandortkonzept.
Meine Damen und Herren, der Vollzug dient dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, und hat die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Dabei wirkt der Vollzug von Beginn an auf die Eingliederung der Gefangenen in das Leben in Freiheit hin. Das Leben im Vollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit wie möglich anzugleichen und schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken. Der Bezug der Gefangenen zum gesellschaftlichen Leben ist zu wahren und zu fördern. Den Gefangenen soll so bald wie möglich die Teilnahme am Leben in Freiheit gewährt werden.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, im Hinblick auf das Ziel und die Aufgabe des Vollzuges sowie die Vollzugsausgestaltung wird der Strafvollzug in MecklenburgVorpommern jedenfalls auch weiterhin zukunftsfähig aufgestellt sein. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben die AfD heute mal wieder in ihrer Paraderolle erlebt, ihre Vermischung von Flucht und Vertreibung, Problemen bei der Integration vor Ort und der globalen terroristischen Bedrohung.
Meine Damen und Herren, seit den Anschlägen in den USA am 11. September 2001 ist die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus eine permanente Aufgabe. Seitdem gab es eine Vielzahl umfangreicher gesetzlicher Maßnahmen, die dazu beigetragen haben, Deutschland
noch sicherer zu machen. Deutschland, Europa, der Westen insgesamt stehen im Zielspektrum des islamistischen Terrorismus. Angesichts dessen arbeiten die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern national und international eng zusammen. Allein schon in dieser Hinsicht ist eine Rückkehr zu nationalen Egoismen sehr gefährlich. Es ist geradezu widersinnig, wenn Populisten Europa gerade in einer Zeit schwächen wollen, wo wir zu unserer Sicherheit mehr denn je auf eine Zusammenarbeit in Europa angewiesen sind.
Damen und Herren Abgeordnete,
Deutschland ist eins der sichersten Länder der Welt. Aber auch die Bundesrepublik steht im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus. Nicht erst der Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember letzten Jahres hat gezeigt, dass es auch bei uns in Deutschland terroristische Gefährder gibt, die Anschläge in Deutschland planen. Die Bundesanwaltschaft hat am 31. Oktober einen 19-jährigen syrischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch Spezialeinheiten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und des SEK der Landespolizei in Schwerin festnehmen lassen. Das zeigt, dass der islamistische Terrorismus auch vor Mecklenburg-Vorpommern nicht haltmacht. Es zeigt aber auch, dass die Sicherheitsbehörden professionell erfolgreich tätig sind, und dafür gilt ihnen unser ganzer Dank und unsere Anerkennung.
Wer jetzt allerdings versucht, diese Situation parteipolitisch für sich zu nutzen, sollte sich klarmachen, was er damit anrichtet. Mit den Ängsten der Menschen spielt man nämlich nicht. Aber genau das versucht die sogenannte Alternative für Deutschland. Es ist bezeichnend, dass die AfD wieder nicht imstande ist, zu diesem Thema einen konkreten Antrag vorzulegen. Stattdessen beantragt sie lediglich diese Aussprache.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, bezeichnend ist auch das Verhalten der AfD bei den Haushaltsberatungen im für das Thema zuständigen Innen- und Europaausschuss. Zu dem Haushaltsplanentwurf für den Geschäftsbereich des Innenministeriums hat die AfD nicht einen einzigen Änderungsantrag vorgelegt.
Bei der Abstimmung hat sie nicht gegen den Einzelplan gestimmt, sie hat sich auch nicht enthalten.
Nein, sie hat dem gesamten Einzelplan zugestimmt, und das ohne jeglichen kritischen Kommentar.
Es kam nicht eine Anmerkung von Ihnen.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich,
dass die AfD kein eigenes Konzept hat.
Stattdessen stellt sie Flüchtlinge pauschal unter Generalverdacht. Aber Lautstärke ist eben nicht gleich Stärke, meine Damen und Herren. Oder soll ich besser „Herren“ sagen, denn mit Frauen haben Sie es ja nicht so?!
Statt terroristische Aktivitäten zu parteipolitischen Profilierungen zu nutzen, muss man mit der gebotenen Seriosität die richtigen Konsequenzen ziehen. Dabei geht es auch um die Frage, ob rechtliche Instrumentarien ausreichend sind und welche zusätzlichen Befugnisse die Behörden brauchen. So sieht die heute in Erster Lesung beratene Änderung des SOG etwa vor, zur Abwehr von terroristischen Gefährdungslagen Befugnisse zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung und Aufenthaltsanordnung zu schaffen.
Damen und Herren, überhaupt ist das Thema viel komplexer und vielschichtiger, als uns die AfD glauben machen will. Man kann nicht in die Köpfe der Menschen schauen. Ursache und Ablauf einer Radikalisierung sind individuell und nicht immer auf Anhieb zu erkennen.
Das gilt im Übrigen für Extremisten jeder Art – jeder Art! –,
für Deutsche oder
ausländische Muslime ebenso wie für sogenannte Prepper, die Waffen horten und Listen mit vermeintlichen Feinden erstellen. Vielleicht können Sie mal was dazu sagen, Herr Arppe.