Nils Saemann
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! In Anbetracht der umfangreichen Einbringung und der sehr vielfachen und breit gefächerten Beiträge meiner Kolleginnen und Kollegen möchte ich die Berichterstattung hier in einer recht überschaubaren Form fortsetzen.
Auch in der Ihnen bekannten Sammelübersicht ist ersichtlich, dass eine Vielzahl von Bitten und Beschwerden zugunsten der Betroffenen entschieden worden ist. Ich möchte meinen Redebeitrag auch so aufbauen und mit einer Petition schließen, die hier im vollen Umfang für den Petenten entschieden worden ist. Auf ein nennenswertes Beispiel möchte ich ganz besonders eingehen. So fordert zum Beispiel ein Petent, in das Landesmeldegesetz einen Auskunftsanspruch von Betroffenen über die Empfänger von Datenübermittlungen aufzunehmen. Hier wurde im Zuge der Föderalismusreform I das Meldewesen in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes überführt, sodass das am 01.11.2015 in Kraft getretene Bundesmeldegesetz das bis dahin geltende Meldegesetz
für Mecklenburg-Vorpommern ablöste. Das neue Bundesmeldegesetz stärkt auch das vom Petenten maßgeblich geforderte Recht von Einwohnern auf informelle Selbstbestimmung. Im Gegensatz ist nunmehr ein Auskunftsrecht bei der Datenübermittlung durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte Melderegisterauskunft möglich. Dies gilt jedoch nur, wenn die Daten nicht zum Beispiel von Polizeibehörden, Staatsanwaltschaft oder Gerichten angefordert werden und keine Auskunftsbeschränkung vorliegt. Das Petitionsverfahren wurde in diesem Falle erfolgreich abgeschlossen und dem Anliegen des Petenten in vollem Umfang entsprochen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle meine Ausführungen beenden und möchte mich in aller Form für die Zusammenarbeit auch in diesem Berichtszeitraum bedanken. Ich möchte Sie hiermit um Zustimmung bitten und bedanke mich recht herzlich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bezug nehmend auf die jetzt hier gebrachten Reden ist es natürlich wichtig, dass man einiges richtigstellt, aber bevor es so weit ist, wollte ich kurz darauf eingehen, dass in diesem vielfältigen Berichterstattungszeitraum noch einmal dargestellt worden ist, in welcher Form und in welcher Art und Weise sich der Petitionsausschuss in der Abwicklung seiner Handlungstätigkeit den an ihn gerichteten Anforderungen gestellt hat. So wird nicht nur auf die rechtlichen Schwerpunkte im parlamentarischen Petitionsverfahren hingewiesen, sondern auch Auskunft über die Schwerpunkte und Behandlungen von Eingaben gegeben. Ausdrücklich erwähnt wird aber auch die überaus lobenswerte Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Hauptsächlich wurden in diesem Berichtszeitraum zielgerichtet die Grundsatzlinien der Bürgerinnen und Bürger erwähnt. In der Fülle der Eingaben ist nach wie vor ersichtlich, dass auch in diesem Berichtszeitraum sich viele Bitten und Beschwerden wiederholt haben, wobei Konfliktsituationen von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber öffentlichen Verwaltungseinrichtungen und Ämtern keine unwesentliche Rolle spielten.
Auf Regierungsprogramme – ich rede hier explizit von Entscheidungen aus dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung sowie aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur – wurde in jeglicher Hinsicht eingegangen. Bemerkenswert ist auch die ausführlich dargestellte Statistik, die der Vorsitzende gestern schon näher erläutert hat, der von 1990 bis 2015 dargestellten Eingaben. Hier ist ersichtlich, dass es sich in diesem Zeitraum wie in einer Sinuskurve bewegt. Ich möchte jetzt nicht im Einzelnen darauf eingehen, da Sie die Eingaben und die Statistik gelesen haben.
Abschließen möchte ich mit der Grundsatzregelung: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ In diesem Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich mich recht herzlich für die Aufmerksamkeit bedanken und wünsche noch einen angenehmen Tag!
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Na, das ist doch was!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In Anbetracht der umfänglichen Einbringung des Vorsitzenden
und der vielseitig umschriebenen Erläuterung meiner Vorrednerin Frau Borchardt möchte ich nur einige kleine Sachen hier ergänzen. „Kleine Sachen“ meine ich in dem Sinne, dass ich einige Problematiken ansprechen möchte, die wirklich zugunsten der Petenten entschieden worden sind. Ich sehe es für diesen Berichtszeitraum als entscheidend an, dass wir ihn mit sehr guten Entscheidungen beenden. Deswegen habe ich mir drei Beispiele herausgesucht, wo die Petenten wirklich zu ihrem Recht gekommen sind.
Es gab beispielsweise eine Eingabe, wo der Petent sich über die zunehmende Lärmbelästigung einer angrenzenden Verkehrsstraße aufgeregt hat. Hier wurde dem Anliegen entsprochen, und zwar gab es von der Verwaltungsbehörde eine unheimlich gute und verträgliche Lösung. Die Behörde entschied, vorläufig probeweise die Geschwindigkeit auf 50 km/h herabzusetzen. Die Analyse ergab, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich zurückgegangen sind. Auf Anregung und Vorschlag des Petitionsausschusses zeigte sich, dass durch relativ wenig Aufwand ordentliche und vertretbare Entscheidungen über die zuständige Behörde gefunden werden können.
In einer weiteren Eingabe geht es bei einer Petition aus dem Sozialbereich um Folgendes: Da es in diesem Berichtszeitraum einen nicht unerheblichen Anteil von Bitten und Beschwerden aus diesem Bereich gibt, habe ich hier eine Sache ausgewählt, wo sich eine Petentin gegen den geplanten Umzug des Sozialamtes von Waren nach Neubrandenburg beschwert hat. Hier wurde dem Anliegen in vollem Umfang entsprochen. Der vorgesehene und vom Petenten beanstandete Umzug des Sozialamtes von Waren nach Neubrandenburg wurde nicht umgesetzt. Hier hat man sich in erster Linie auf Argumente und Entscheidungen berufen, die der Petent selbst angeregt und vorgetragen hat.
Mit einer weiteren erfolgreichen Beendigung einer Eingabe aus dem Sozialbereich möchte ich die kleine Berichterstattung beenden. Sehr geehrte Damen und Herren, in der Versorgungsangelegenheit aus dem ALG-II-Bereich begehrte ein Petent für einen Dritten eine Nachzahlung. Nach ausgiebiger Würdigung wurde festgestellt, dass die Forderung des Jobcenters nach Absenkung der unangemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung unter Berücksichtigung der bei einem anstehenden Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre. Hier wurde nachkorrigiert.
Ich möchte in meiner Berichterstattung aber auch nicht den Bereich ungenannt lassen, wo eine Weiterleitung an den Deutschen Bundestag erfolgte. Um auf das Beispiel einzugehen: Ein Petent begehrte eine Änderung im Meldegesetz. Es ging um eine Beschwerde, dass es nicht möglich sei, bei gemeinsamem Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht einen doppelten Hauptwohnsitz eintragen zu lassen. Hier wurde das Petitionsverfahren abgeschlossen und an den Deutschen Bundestag weitergeleitet. In der Begründung hieß es, dass für das Meldewesen der Bund hoheitlich zuständig ist und nur über eine Ermächtigung den Ländern eine Befugnis erteilen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste und liebe Frau Präsidentin, in diesem Sinne möchte ich Sie bitten, der Beschlussempfehlung zuzustimmen, und bedanke mich noch einmal recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In Anbetracht der sehr umfangreichen Einbringung der Beschlussempfehlung durch den Vorsitzenden möchte ich noch einige Sachen hier ergänzen und die überaus gute Zusammenarbeit mit allen im Petitionsausschuss hervorheben.
Leider ist es aber auch in diesem Berichtszeitraum nicht möglich gewesen, Entscheidungen zu treffen, die für viele Petenten ein positiv befriedigendes Ergebnis zur Folge haben. Bei einer Beschwerde wurde zum Beispiel das Vorgehen der Polizei und eines Gerichtes bemängelt. Hier wurde dem Petenten vorübergehend der Zugang zu seinem Haus verwehrt. Die Polizei begründete das damit, dass es sich in diesem Fall um die Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben oder Freiheit von Bewohnern derselben Wohnung hande
le. Da bereits ein Gerichtsverfahren anhängig war, kam in diesem Fall keine Behandlung durch den Petitionsausschuss in Betracht. In diesem Fall war das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem unter diesen Umständen nicht entsprochen werden konnte.
In einer anderen Petition beschwerte sich der Petent über eine anderweitige gerichtliche Entscheidung sowie über die ausgebliebene Bearbeitung seiner Strafanzeige. Hier wurde die vom Petenten erfolgte Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Es ist nochmalig anzumerken, dass es dem Landtag im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gewährleistete Unabhängigkeit der Gerichte verwehrt ist, gerichtliche Entscheidungen auf Rechtmäßigkeit hin zu prüfen und diese gar aufzuheben. Auch in diesem Fall war das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Berichtszeitraum gab es aber auch eine Vielzahl von Entscheidungen, welche für den einen oder anderen Bürger einen unerwartet schnellen, positiven Ausgang zur Folge hatten. So beklagte sich eine in Frankreich lebende Petentin über die rückwirkende Besteuerung ihrer aus Deutschland bezogenen Rente der Deutschen Rentenversicherung durch das Finanzamt Neubrandenburg. Hier wurde dem Petitionsverfahren und dem Anliegen der Petentin nach ausgiebiger Sachverhaltsprüfung durch den Ausschuss sofort entsprochen.
In einer weiteren Petition begehrte die Petentin eine Bearbeitung des von ihr beim Jobcenter abgegebenen Antrages auf eine barrierefreie und altersgerechte Wohnung. Nach einer umfangreichen Prüfung des Vorganges durch den Petitionsausschuss konnte letztendlich eine positive Ergebnisentscheidung für die Petentin erzielt werden. Bei Feststellung der Schwerbehinderung der Petentin wurde dem Jobcenter unverzüglich ein Dringlichkeitsantrag unterbreitet. Zum Abschluss der Vorgangsabwicklung wurde seitens des Jobcenters eingelenkt und dem Anliegen der Petentin entsprochen.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Abschließend möchte ich mich noch in aller Form bedanken für die überaus gute Zusammenarbeit. Und da ich auch der letzte Redner bin
vor Weihnachten, möchte ich allen ein unheimlich besinnliches und ruhiges Weihnachtsfest wünschen
und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! In Anbetracht dieser sehr breit gefächerten Berichterstattung von meinen Vorrednern möchte ich in diesem Sinne nur einiges zusammenfassen.
Ansonsten würde die Berichterstattung ins Unendliche gehen und das wollen wir nicht. Ich werde mich auf das Wesentliche beschränken und einige Aspekte noch mal ganz kurz ansprechen.
Wie gesagt, auf der Landtagsdrucksache 6/3923 liegt Ihnen ja der Bericht des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor. Wie schon gesagt, es ist der 20. Bericht des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2014. Dieser Bericht ist während der 94. Landtagssitzung an den Petitionsausschuss zur federführenden Beratung sowie an alle genannten Ausschüsse zur Mitberatung überwiesen worden. Während der Beratung des Petitionsausschusses am 15. Oktober 2015 hat der Bürgerbeauftragte den von ihm vorgelegten Bericht analysiert. Der Vorsitzende und meine Vorredner sind schon hinreichend und tiefgründig auf nennenswerte Aspekte eingegangen.
An dieser Stelle verzichte ich deswegen, inhaltlich auf die einzelnen Petitionen einzugehen, da sich ja bereits die Ausschüsse ausgiebig mit diesem Bericht befasst hatten.
Es wurde schon hervorgehoben, dass die größte Zahl der Petitionen den Bereich des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales betreffe. Hier wies der Bürgerbeauftragte ganz besonders auf einen erheblichen Anstieg der Petitionen bei Menschen mit Behinderung hin. Das wurde heute schon mehrfach angesprochen, obwohl im Rahmen der Petitionsarbeit regelmäßig Beratungen mit dem kommunalen Behinderungsbeauftragten und den Beauftragten von Bund und Ländern durchgeführt wurden. Dieser wurde bereits durch den Vorsitzenden ausgiebig erläutert.
Als sehr bürgerunfreundlich wurde aus dem Bereich des Innenministeriums das Verhalten einiger Zweckverbände kritisiert. Festgestellt wurde, dass ein Abbau der Beschwerden aus dem kommunalen Bereich zu verzeichnen ist, aber die Verfahrensdauer immer noch einen zu großen Zeitraum in Anspruch nehme. Auch bei den im
Petitionsausschuss eingehenden Bitten und Beschwerden sehen wir dieses zeitliche Problem.
Abschließend möchte ich dem Bürgerbeauftragten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ganzem Herzen für die geleistete Arbeit und für die Zustimmung zu dieser vorliegenden Beschlussempfehlung danken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! In diesem Sinne freue ich mich über Ihre Aufmerksamkeit, die Sie mir entgegengebracht haben, und möchte meine Berichterstattung schließen. – Danke schön.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bezug nehmend auf die umfangreiche Aufgabenstellung und die daraus folgende Aufgabenabwicklung des Petitionsausschusses möchte ich im Rahmen der Beschlussempfehlung mit meiner Berichterstattung über Bitten und Beschwerden fortsetzen.
An zahlreichen Beispielen wurde durch meine Vorredner auf Schwerpunkte und Lösungen hingewiesen, mit welchen sich der Petitionsausschuss auseinandersetzte. Auch in diesem Berichtszeitraum wurden sehr viele Bitten und Beschwerden von Bürgern zum Positiven, aber
auch zum Negativen entschieden. Der Vorsitzende, mein Kollege Dachner, erwähnte bereits einiges in seiner Einbringung.
In meiner Berichterstattung möchte ich auf einige, mir wichtig erscheinende Beispiele noch einmal hinweisen. So ist es auch hier merklich spürbar, dass sich in diesem Berichtszeitraum ein nicht unerheblicher Bestand an Klärung gegen Verwaltungen oder Behörden richtete. Die Kollegin Bernhardt wies in ihrer Berichterstattung vorhin, in ihrem Beitrag auch auf einiges hin, wie zum Beispiel, dass ein Petent begehrte, dass keine GEMA-Gebühren an die zuständigen Behörden gezahlt werden sollen, weil Kinderliedtexte vervielfältigt und aufgeführt wurden.
Es wurde festgestellt, dass ein Fehlverhalten der Verwaltung hier nicht vorlag. Das erklärt sich daraus, dass die Möglichkeit des Abschlusses durch Pauschalverträge besteht und günstigere Bedingungen bei der Nutzung von Musikwerken, unter anderem auch durch Kindertageseinrichtungen, zu vereinbaren sind. Die Verwaltung merkte diese Möglichkeit bereits an.
Erwähnt wurde auch, dass Kinder unter sieben Jahren noch gar keine Notenblätter lesen und entziffern können. In diesem Fall konnte dem Anliegen leider nicht entsprochen werden.
Einige Petenten beschwerten sich zum Beispiel darüber, dass die Umsetzung des EU-Vogelschutzprogrammes durch das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht im Rahmen einer sinnvollen Bürgerbeteiligung erfolgte. Die von den Petenten angesprochenen und gerügten Einwirkungen können Verwaltungen bei dieser Fachplanung nur insoweit berücksichtigen, als der Schutz wildlebender Vogelarten und deren Lebensräume betroffen sind. Hier können aber qualifizierte Fachbüros für die Einholung wissenschaftlicher Expertisen sorgen.
Eine Beteiligung universitärer Einrichtungen bei der Erstellung des Managementplanes ist allerdings möglich durch Hochschulen, es wurde aber bisher nicht gemacht. Das Petitionsverfahren war somit abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
In einem weiteren Vorgang forderte der Petent die vollständige Veröffentlichung der Eingliederungsbilanzen der jeweils zugelassenen kommunalen Träger. Seiner Meinung nach sollten auch aufsichtsrechtliche Mittel durch das Land durchgesetzt werden, um die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. In diesem Fall wurde dem Anliegen des Petenten entsprochen.
Nach Sozialgesetzbuch erstellt jede Agentur für Arbeit für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit eine Eingliederungsbilanz. Davon sind ebenfalls die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende erfasst. Bis zum 31. Oktober des nachfolgenden Jahres sind Eingliederungsbilanzen fertigzustellen und zu veröffentlichen. In Anbetracht von Umstrukturierungen kommunaler Träger in Mecklenburg-Vorpommern verzögern sich dadurch einige Eingliederungsbilanzen. Die betroffenen Landkreise veröffentlichen diese aber im Nachhinein im Internet.
Um eine zugunsten des Petenten getroffene Entscheidung geht es auch in dem Vorgang, wo das Jobcenter einen Petenten aufforderte, vorzeitig in Rente zu gehen, wodurch ihm finanzielle Nachteile entstehen würden. Dabei wurde auch ein Urteil des Sozialgerichtes überhaupt nicht beachtet. Es ist aber gesetzlich festgeschrieben, dass Leistungsberechtigte Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch nehmen können, sofern die Voraussetzungen einer Beantragung bestehen. Bei dem Petenten lagen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer geminderten vorzeitigen Altersrente allerdings vor. Gleichwohl hätte der Petent neben dieser Rente zusätzlich Leistungen nach dem Paragrafen 27 Sozialgesetzbuch – hier Zwölftes Buch, Hilfe zum Lebensunterhalt – beziehen müssen.
Bei den Sozialgerichten hat sich hier leider noch keine gängige Spruchpraxis herausgebildet, ob in diesen Fällen der Betroffene zur Inanspruchnahme von Rentenleistungen verpflichtet werden kann. Der zuständige Landkreis hat diesen Umstand aber erst anlässlich des Antrages des Petenten auf Weiterleitung im Rahmen des Ermessens berücksichtigt und die Leistungen dann erst nach SGB II bewilligt.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordnete! Angesichts der Beendigung meiner Berichterstattung möchte ich mich noch einmal recht herzlich und außerordentlich für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken
und freue mich, dass Sie meinen Ausführungen so aufmerksam gefolgt sind. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag mit der Drucksache 6/4474, den ich hier für die Fraktionen der SPD und CDU einbringen möchte, beschäftigt sich mit der Zukunft der Aquakultur in unserem Land. Vor dem Hintergrund der Überfischung der Meere und steigender Nachfrage in der Nahrungsmittelproduktion steigt die Bedeutung der Aquakultur weltweit stetig. Ihr Anteil beträgt inzwischen 25 Prozent der weltweiten Fischproduktion. Das sind rund 46 Millionen Tonnen Fisch und Meeresfrüchte.
Aquakultur ist die kontrollierte Aufzucht von im Wasser lebenden Organismen, insbesondere Fischen, Muscheln, Krebsen und Algen. In der deutschen Binnenfischerei ist sie sowohl nach Produktionsmenge als auch nach erzielten Erlösen der ertragreichste Zweig. Neben ihrer unbestrittenen Bedeutung in der Nahrungsmittelproduktion spielt sie in Form der Setzlingszucht eine große Rolle für die Arterhaltung oder zum Besatz von Angelgewässern.
Im Jahr 2014 wurden in rund 6.000 deutschen Aquakulturbetrieben etwa 20.900 Tonnen Fisch und rund 5.300 Tonnen Muscheln erzeugt. Die Erzeugung insgesamt stieg um 3 Prozent auf 26.300 Tonnen gegenüber dem Vorjahr. Die Erzeugung von Fischen in Aquakulturbetrieben ist im Vergleich zu 2013 um rund 2,6 Prozent, das heißt 530 Tonnen gestiegen. Vor allem die Bundesländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern konnten im Vergleich zum Vorjahr deutlichen Zuwachs in der erzeugten Menge verzeichnen.
Dabei hat die klassische Teichwirtschaft zur Anzucht von Karpfen und Forellen in Mecklenburg-Vorpommern eine lange Tradition. Andere Verfahren wie Durchflussanlagen und Netzgehegehaltung in natürlichen Gewässern und Meeren nehmen immer weiter zu. Diese Aquakulturen verursachen in der Regel große Umweltschäden, wenn
Chemikalien, Nahrungsreste, Fischkot und Antibiotika aus offenen Netzkäfigen in die Flüsse und Meere gelangen. Zur Fütterung werden in großer Zahl Fische aus Wildfang verwandt. Da die rasant wachsende Aquakultur viele Flächen in den Küstenregionen tropischer und subtropischer Länder benötigt, werden für den Bau von Zuchtanlagen wertvolle Lebensräume wie Mangrovenwälder zerstört.
Dass es auch anders geht, zeigt ein Besuch des Landwirtschaftsausschusses am 13. Juli in der Labor- und Experimentieranlage für die Zanderzucht in Hohen Wangelin, ein europaweit einmaliges Pilotprojekt. Hier werden unter besonderer Berücksichtigung des Tierwohls und der Umweltverträglichkeit Zander, Forellen und Krebse gezüchtet. Das Ganze geschieht in einem Kreislaufsystem, an dessen Ende das Wasser in besserer Qualität die Anlage verlässt, als es eingespeist wird. Die unterschiedlichen Wasserqualitäten sind dabei optimal auf die Haltungsbedingungen der Wasserbewohner abgestimmt, da es zuerst für die Forellen, dann für die Zander und am Ende für die Krebse genutzt wird.
Durch die Kreislauferhaltung ist der Einsatz von Pestiziden nicht möglich und nötig. Die Erwärmung erfolgt aus der Biogasanlage des Agrarbetriebes. Das ist nicht nur ökologisch, sondern senkt gleich auch die Betriebskosten erheblich. Solche geschlossenen Kreislaufanlagen machen den Fischzüchter völlig unabhängig von der natürlichen Umgebung. Trotz hoher Besatzdichten bleiben die Umwelteinflüsse verhältnismäßig gering. Diese Warmwasserpilotanlage erforscht die Rahmenbedingungen für die Übertragung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die unternehmerische Realität. Die erarbeiteten Verfahren sollen so weit ausgereift sein, dass sie eine praxistaugliche und wirtschaftlich erfolgreiche Speisefischproduktion ermöglichen.
Erste positive Entwicklungen müssen aber in der Zukunft weiter gefestigt werden. Deshalb wollen wir einen weiteren Ausbau der Aquakultur unterstützen und die Forschung auf diesem Gebiet vorantreiben. Damit sichern wir einerseits die Abdeckung der wachsenden Nachfrage an Fisch, andererseits eröffnen wir der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern zusätzliche wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft.
Die Landesregierung hat in der Vergangenheit unzählige Maßnahmen für den Erhalt und den Ausbau der Aquakultur in Mecklenburg-Vorpommern getroffen. Das begann bei der Forschungsförderung mithilfe der EU, ging über die Ermittlung potenzieller Aquakulturstandorte im Land bis hin zur Beratung von Investoren. Wir fordern die Landesregierung auf, dieses Arrangement weiter fortzuführen. Die Fortsetzung der bisherigen Förderprojekte muss in der Förderperiode des Europäischen Meeres- und Fischereifonds 2014 bis 2020 gesichert werden. So kann unser Land seine führende Rolle weiter ausbauen.
Auf Bundesebene sollen in Deutschland bestehende rechtliche Rahmenbedingungen an die Erfordernisse einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Aquakultur angepasst werden. So fordert der Bundesverband Aquakultur dringend die Schaffung eines klaren bundesweiten Rechtsrahmens, um gegenüber den benachbarten Ländern der EU wettbewerbsfähiger zu sein. Von den Fachverbänden wird auch ein vereinfachtes behördliches Genehmigungsverfahren für die Erweiterung bestehender Anlagen und die Inbetriebnahme neuer Anlagen gefordert.
Um zukunftsfähig zu bleiben, brauchen wir eine gut durchdachte Landesstrategie zur Entwicklung der Aquakultur in Mecklenburg-Vorpommern. Bis Juni 2016 soll die Landesregierung zeigen, dass sie den Herausforderungen der Zukunft auch gewachsen ist. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In Anbetracht der umfangreichen Einbringung zur Beschlussempfehlung gemäß Paragraf 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger durch den Vorsitzenden und nach den konstruktiven und sehr inhaltsreichen Redebeiträgen meiner Kollegen im Vorfeld ergibt sich kaum erheblicher Ergänzungsbedarf von sachkundigen Beispielen. Ich möchte aber trotzdem anhand von einigen Beispielen in meinen Ausführungen darauf aufmerksam machen, wo
für den Petenten positiv entschieden worden ist und wo negativ.
Auffällig in diesem Berichtszeitraum sind zum Beispiel Beschwerden über unterlassene Mitwirkungspflicht von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern im gesellschaftlichen Bereich. So monierte beispielsweise eine Petentin, dass die Müllabfuhr nicht mehr an der Grundstücksgrenze, sondern an einem circa 100 Meter entfernten Bereitstellungsplatz erfolgte. Das Petitionsverfahren war abzuschließen, da es eine Satzung des Landkreises gibt, welche beinhaltet, dass jeder Bürger die Entfernung bis 65 Meter zur Sammelstelle als Mitwirkungspflicht mittragen müsse, die voraussichtlich zum 01.01.2016 in Kraft tretende neue Satzung jedoch einen kostenpflichtigen Hol- und Bringedienst vorsehe, der auch Gegenstand der künftigen Ausschreibung sein wird. Der Landtag stellte fest, dass der Landkreis und die Gemeinde darüber hinaus bemüht waren, eine Lösung im Sinne des Petenten zu finden. Das Vorgehen des Landkreises war rechtmäßig.
Weiterhin beschwerte sich eine Petentin darüber, dass Besuchern der Zugang zu einer Waldkulturstätte verwehrt wird und dass auf der Internetseite der Gemeinde keine Information zur Waldkulturstätte zu finden sei. Bei der Prüfung und Würdigung des Sachverhalts wurde festgestellt, dass das Gelände der Waldkulturstätte der örtliche Schutzverein von Gemeinden gepachtet hat. Es wurde auffällig, dass außerhalb der Nutzung des Geländes als Schießanlage die Gemeinde in den Abendstunden auch eine Verwertung zu Erholungszwecken in Betracht zog. Es ergab sich nie die Frage, dass das Gelände anderweitig zur Fremdnutzung bereitstand. Das Verfahren war abzuschließen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Eine besondere Freude ist, dass auch in diesem Berichtszeitraum eine nicht unerhebliche Zahl von Bitten und Beschwerden zugunsten der Petenten entschieden wurde. Der Vorsitzende ging bereits in seiner Einbringung tiefgründig darauf ein. Ich möchte hier noch einige Beispiele in den Fokus nehmen, die wirklich erwähnenswert sind.
So beschwerte sich eine Petentin über die Bearbeitung ihrer Anträge durch ein Jugendamt. In dieser Beschwerde ging es um die Hilfegewährung für einen Familienangehörigen und die damit verbundene Kostenübernahme durch die Krankenkasse. In diesem Petitionsverfahren wurde dem Anliegen der Petentin in vollem Umfang entsprochen.
Ein weiterer Petent beschwerte sich über die Ablehnung seines Bauvorhabens für einen Teilersatzbau eines Wochenendhauses. Nach ausgiebiger Prüfung des Vorganges und der damit verbundenen Kontaktierung aller Beteiligten konnte dem Petenten der begehrte Bauvor- bescheid zum Teilersatzbau des Wochenendhauses erteilt werden. Das Petitionsverfahren wurde abgeschlossen und dem Anliegen des Petenten wurde entsprochen.
Auffällig ist auch in diesem Berichtszeitraum die nennenswerte Zahl an Petitionen, die an den Deutschen Bundestag abgegeben worden sind. Ein Beispiel zeigt die erhebliche Konfliktsituation von öffentlichen Ämtern gegenüber Bürgern. In diesem jetzt angesprochenen Sachverhalt geht es um eine Situation, die in ähnlicher
Form schon mehrfach angesprochen und benannt worden ist. So wendet sich ein Petent mit Verweis auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark gegen eine Forderung des Finanzamtes in Höhe von 9.000 Euro. In diesem Fall konnte dem Anliegen des Petenten zunächst nicht entsprochen werden. Die Petition wurde nach einem Abstimmungsverfahren der Fraktionen des Petitionsausschusses an den Deutschen Bundestag abgegeben.
Bei der Prüfung erkannte man, dass die Besteuerung des Einkommens in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtslage erfolgte, sodass die Rückfallklausel des deutschdänischen Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland das Besteuerungsrecht zuweist, sofern in Dänemark keine Steuern auf das dort erzielte Einkommen erhoben werden. Die Regelung hat aber eine erhebliche Ungleichbehandlung der deutschen Arbeitnehmer gegenüber ihren dänischen Kollegen zur Folge, sodass die Petition an den Deutschen Bundestag abzugeben ist.
Bei einer weiteren Petition bittet die Petentin um die Fortsetzung der finanziellen Förderung für ein Mehrgenerationenhaus. Es wurden in den Bundeshaushalt für die Verlängerung des laufenden Aktionsprogrammes für Mehrgenerationshäuser circa 60 Millionen Euro aufgenommen. Es besteht somit eine finanzielle Sicherung für ein weiteres Jahr. Von dieser Förderung können zurzeit 19 Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern profitieren. Zudem ist durch den Koalitionsvertrag auf Bundesebene festgeschrieben worden, dass das erfolgreiche Konzept der Mehrgenerationshäuser weiterentwickelt und deren Finanzierung verstetigt werden soll, um eine dauerhafte Zukunft dieser Häuser zu sichern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! In diesem Sinne bitte ich, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen, und bedanke mich recht herzlich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bezugnehmend auf die umfangreichen Redebeiträge meiner Vorredner und Vorrednerinnen
möchte ich jetzt mit meiner Berichterstattung fortsetzen.
Zunächst möchte ich mich im Namen meiner Fraktion für den 20. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß Paragraf 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern bedanken.
Neben den hier erwähnten Punkten aus den Bereichen Landwirtschaft, Ökonomie, Bildung sowie Infrastruktur und Landesentwicklung treten in diesem Berichtszeitraum zu bearbeitende Konfliktsituationen auf, welche auch Tätigkeiten zur Wahrnehmung der Belange von Menschen mit Behinderung mit beinhalten. Zielgerichtet ist in diesem Bericht ersichtlich, dass ganz besonders soziale Anliegen den größten Teil der Eingaben ausmachen. Hier gab es mit Abstand den größten Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Ein erheblicher Anstieg gegenüber den Jahren zuvor ist hier zu verzeichnen. Im Bericht wird erwähnt, dass gerade Menschen mit Behinderung verstärkt um Unterstützung anfragen und das Angebot des Bürgerbeauftragten nutzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Abschließend möchte ich aber auch auf Thematiken im Bericht hinweisen, die ganz besonders gesellschaftliche und politische Inhalte widerspiegeln. Beispielgebend sind hier der Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit sowie Verkehrsprojekte, aber auch Folgen der Kreisgebietsreform. Solche Themen lassen sich in den Fallbeschreibungen darstellen. Was sich aber kaum messen und darstellen lässt, ist der zunehmende Verdruss und Unmut der Bürgerinnen und Bürger. Hier ist ganz besonders erkennbar, dass das Verständnis für politische und verwaltungstechnische Entscheidungen zunehmend abnimmt,
gerade in solchen Fällen, wo es keine Chance auf Mitsprache der einzelnen Bürgerinnen und Bürger in verein
zelten juristischen Entscheidungen gibt. Solche Umstände verlangen höchste Aufmerksamkeit.
An dieser Stelle verzichte ich darauf, inhaltlich auf die einzelnen Petitionen einzugehen,
da sich die Ausschüsse des Landtages noch ausgiebig mit diesem Bericht beschäftigen müssen.
Zum Schluss meiner Rede danke ich dem Bürgerbeauftragten sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit. Ich freue mich über Ihre hier jetzt gezeigte Aufmerksamkeit. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir wollen wieder zum eigentlichen Thema zurückkommen. In Anbetracht der umfangreichen Einbringung des Tätigkeitsberichtes 2014 des Petitionsausschusses durch den Vorsitzenden und dem damit sehr breit gefächerten Begehren und den Problemen der Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern möchte ich mit meiner Berichterstattung fortsetzen, aber in einer verkürzten Form.
Wie schon durch den Vorsitzenden erwähnt, ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein bis auf die Hälfte zu bezeichnender Rückgang an Petitionen zu verzeichnen. In meinem Bericht möchte ich explizit noch einmal direkt auf die Tätigkeiten des Petitionsausschusses eingehen, so, wie es im Tätigkeitsbericht 2014 auch dargelegt ist.
2014 fanden 19 Sitzungen des Petitionsausschusses statt. Vier Sitzungen davon wurden extern, drei in Neubrandenburg und eine mit einem Vor-Ort-Termin gemeinsam mit den Petenten und den dafür zuständigen Behördenmitarbeitern verhandelt. In den 19 Sitzungen hat der Petitionsausschuss 33 Petitionen mit Regierungsvertretern und Vertretern anderer Behörden und Einrichtungen angehört und beraten. Um eine oder mehrere Petitionen mit den betroffenen Behörden erfolgreich abschließen zu können, ist es sehr wichtig, wenn nach erfolgter Prüfung und Würdigung der Sachverhalte seitens des Petitionsausschusses Widersprüche oder Sachverhaltskonflikte, die unbedingten Klärungsbedarf hervorrufen, festgestellt werden. Eine Vielzahl von Petitionen wurde aber ohne Regierungsvertreter beraten und entschieden.
Angesichts dieser Darstellung ist somit schlusszufolgern, dass sich ein nicht ganz unerheblicher Bestandteil von Begehren und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auf öffentliche Behörden bezieht. So wurden in den bereits erwähnten externen Sitzungen unter anderem eine Petition gegen die Errichtung eines Mobilfunkmastes in der unmittelbaren Umgebung von Neubrandenburg
sowie mehrere Petitionen zur Besteuerung von Renten von im Ausland lebenden deutschen Rentnern, für die das Finanzamt Neubrandenburg zuständig ist, beraten.
Ortsbesichtigungen oder Vor-Ort-Termine mit Petenten haben den Vorteil, dass die bisher nicht bekannten Umstände oder Gegebenheiten augenscheinlich gemeinsam mit den Petenten besprochen werden können und gegebenenfalls in einer nicht vorhersehbaren Form doch für den Petenten entschieden werden können.
An den umfangreichen Beratungen und Sachverhaltsdiskussionen nahmen neben den Regierungsvertretern auch Vertreter von Gemeinden, Ämtern, Landkreisen und kreisfreien Städten teil. So waren beim Petitionsausschuss auch Vertreter des Landeskriminalamtes, des Staatlichen Schulamtes, des Staatlichen Theaters einer Region, aber auch der Deutschen Telekom, Bereich Netzproduktion, und der WEMAG Netz GmbH zu Gast. Hier hatten die Petenten die Gelegenheit, sich zu den Angelegenheiten zu äußern.
Die Teilnahme von Petenten an Ausschusssitzungen ist grundsätzlich nicht vorgesehen, kann jedoch per Antrag oder Ausschussbeschluss ermöglicht werden. In einem besonderen Fall wurde die Ausschusssitzung nur zum Teil öffentlich durchgeführt. Auch diese Möglichkeit besteht, wenn der Ausschuss dies vorher beschließt und der Petent seine Zustimmung erteilt. Hierbei handelte es sich um eine Schulklasse, die als Unterrichtsstoffgebiet das Petitionsrecht behandelte. Es wurde eine Möglichkeit eingeräumt, eine Beratung der Abgeordneten des Petiti
onsausschusses zu verfolgen. Die Schüler nutzten dies sogleich für eine Übergabe einer Petition. Selbstverständlich sind alle Entscheidungen und Festlegungen an Recht und Gesetz gebunden. Bestehen jedoch Ermessensspielräume, die von Behörden in zulässiger Weise nicht zugunsten der Petenten genutzt wurden, wirkt der Petitionsausschuss vermittelnd auf die Behörde ein. Auf diese Art und Weise wird versucht, seitens des Petitionsausschusses ein zufriedenstellendes Ergebnis für unsere Bürger zu ermöglichen. Kommt es hierbei zu keinem für beide Seiten zufriedenstellenden Ergebnis, besteht immer noch die Möglichkeit, die Vorgänge vom Petitionsausschuss zur erneuten Prüfung an die Landesregierung zu überweisen.
Eine weitere Möglichkeit, zugunsten des Bürgers Entscheidungen zu erzielen, ist auch die Miteinbeziehung des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vor- pommern gemeinsam mit dem Petitionsausschuss. Selbst die Unterstützung und die Mitwirkung bei vereinzelten Begehren und Situationen durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit müssen als Teilinformation mit in dieser Berichterstattung erscheinen. Der Landtag befürwortete die Empfehlung des Datenschutzbeauftragten, dass junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern qualifizierte Bildungsangebote themenbezogen wahrnehmen können. Es wird auch befürwortet und begrüßt, dass der Landtag die angesprochenen Überlegungen des Bundesbeauftragten für weitere Diskussionen für den Zensus 2021 vorgesehen hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten! Infolge der sehr ausgiebigen Berichterstattung durch den Vorsitzenden und meine Vorredner möchte ich mich noch einmal recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und wünsche uns weiterhin eine gute Zusammenarbeit und ein gutes Gelingen für zukünftige Entscheidungen. Bitte stimmen Sie dem Tätigkeitsbericht zu! – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete!
Ein altes Sprichwort heißt ja: Der Letzte hat das beste Versteck.
Deswegen versuche ich, mich hier so ein bisschen zu verkrümeln, weil schon sehr viel gesagt worden ist von meinen Kollegen aus dem Petitionsausschuss, und deswegen muss ich meine Rede ein kleines bisschen komprimieren und mich auf das Wesentliche orientieren. Das reimt sich sogar.
Wir haben heute das Thema Arbeitsmarktpolitik ein bisschen bei den Ohren gepackt. Ich wollte daran anlehnen und noch auf einiges hinweisen, was hier ein bisschen in den Vordergrund gestellt werden könnte, und zwar möchte ich darauf hinweisen, dass ganz besonders in diesem Berichtszeitraum immer wieder angemerkt worden ist, dass eine große Anzahl von Beschwerden sich gegen öffentliche Verwaltungsbehörden gerichtet hat. Es ist aber auch unbedingt erwähnenswert, dass gewisse Entscheidungen und Festlegungen öffentlicher Verwaltungen gegenüber dem Bürger mangels Wissen nicht zugeordnet werden konnten.
So beschwerte sich zum Beispiel ein Petent über den Leiter eines Jobcenters wegen der Ablehnung eines Antrages auf Leistungen nach dem SGB II, weiterhin gegen die Vorgehensweise der Mitarbeiter des Jobcenters sowie wegen der nicht bestehenden Möglichkeit, einen Reha-Berater zu konsultieren. In dieser Petition wurde festgestellt, dass das Jobcenter seiner Ermittlungspflicht im Rahmen der Antragsbearbeitung auf Leistungen nach dem SGB II in vollem Umfang und mit besonderer Gründlichkeit nachgekommen ist. Von dem Petenten wurde diese Handlungsweise jedoch als schikanös und verletzend empfunden. Seitens des Jobcenters bestand allerdings seit Längerem der unbegründete Verdacht auf nicht angegebene Vermögensbestandteile sowie das Bestehen einer Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft.
Aufgrund von zahlreichen Widersprüchen zwischen dem Petenten und dem Jobcenter konnte zunächst keine für beide Seiten dienliche Entscheidung getroffen werden. Ein Sozialgericht entschied aber, dass dem Petenten Leistungen ohne Berücksichtigung von Vermögen beziehungsweise einer Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft zustehen. Zudem wurden auch die Heizkosten des Petenten für den von ihm beantragten Zeitraum übernommen.
In einem anderen Fall beschwerte sich der Petent über das Verhalten einer Mitarbeiterin des Jugendamtes. Es wurde ausgiebig geprüft und beschlossen, dieses Petitionsverfahren abzuschließen. Die Verhaltensweise des Jugendamtes ist in keiner Form zu beanstanden. Dem Jugendamt war immer an einer guten Zusammenarbeit mit den Betroffenen gelegen.
Auch den Bitten eines Petenten um ausgiebige Beantwortung von Fragen bezüglich des Umbaus eines Stadions konnte entsprochen werden. Die Fragen des Petenten wurden durch das Ministerium für Inneres und Sport ausgiebig beantwortet.
Bei einer weiteren Petition, wo die Petentin Leistungen für eine Unterkunft begehrt und diese bislang verweigert worden sind, konnte dem Anliegen auch entsprochen werden. Die Petentin erhielt zunächst keine Leistungen für ihre Unterkunft und Heizung, da sie keinen Antrag gestellt hatte. Nach Antragstellung und Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt hat ihr das Jobcenter zwischenzeitlich einen eigenen Wohnraum zugesichert und die hierfür notwendigen Kosten übernommen.
Unabhängig von dieser Einzelfallregelung hält der Landtag die Regelung nach Paragraf 22 Absatz 5 SGB II, wonach ALG-II-Empfänger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur dann Kosten der Unterkunft und Heizung bekommen, wenn der kommunale Träger diese vor dem Auszug unter bestimmten Voraussetzungen zugesichert hat, für überholt. Der Deutsche Bundestag wurde beauftragt, somit eine Änderung und eine Regelung zu prüfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Präsidentin, in diesem Sinne möchte ich mich recht herzlich für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken, bitte um Beschlusszustimmung und freue mich über Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zeigt einmal mehr, mit welcher Bandbreite es der Bereich des Datenschutzes zu tun hat. Der Vorsitzende ging schon auf einige Aspekte ein, ich möchte einige Ergänzungen dazu tun.
Für diese oft sicherlich auch schwierige Arbeit sei an dieser Stelle dem Landesdatenschutzbeauftragten sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich für die geleistete Arbeit gedankt. Der Bericht stellt umfassend dar, mit welcher Fragestellung man sich in der heutigen Zeit beim Thema Datenschutz beschäftigen muss. Die Vielzahl von Fachveranstaltungen, die der Datenschutzbeauftragte selbst oder als Mitveranstalter zum Thema Datenschutz durchführt, ist beachtlich. Seine Feststellung, dass er mit seiner Behörde zunehmend an quantitative Grenzen stößt, nehmen wir ernst und fühlen uns auch durch die Koalitionsvereinbarung gebunden, die Arbeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit angemessen zu unterstützen.
Dass er nicht immer alles Wünschenswerte macht, versteht sich von selbst. So hat uns der Datenschutzbeauftragte 15 Empfehlungen mit auf den Weg gegeben. Alleine die Vielzahl der genannten Projekte – „Medienscouts MV“, „Medientango“ sowie „Netzwerkstar II“ und so weiter – lässt erahnen, wie wichtig es ist, das Wissen um das Thema „soziale Netzwerke“ Kindern und Jugendlichen näherzubringen, um sie für die Chancen und Risiken der sozialen Netzwerke im Internet aufzuklären und den Umgang damit sicher zu erlernen. Die Liste der Themen ließe sich weiter fortsetzen.
Jeden Tag ändern sich die Bedingungen und neue Programme und Anwendungen stellen uns heute vor neue Herausforderungen – betroffen davon sind alle Altersgruppen in unserer Gesellschaft –, von denen einige schon bearbeitet wurden beziehungsweise noch bearbeitet werden. In diesem Sinne bitte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung, welche unter anderem in ihrer Entschließung den in meiner Rede genannten Punkt des Angebots von qualifizierten Bildungsangeboten für junge Menschen aufnimmt. – Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auf der Landtagsdrucksache 6/3359 liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses zur Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 19. Bericht des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2013 vor.
Am 11. September hat der Petitionsausschuss gemeinsam mit dem Bürgerbeauftragten über diesen Bericht beraten. Seitens meiner Fraktion wurde betont, dass die Aufgabenzuweisung sinnvoll sei, dass der Bürgerbeauftragte die Bürger in sozialen Angelegenheiten berät, weil hierdurch eine schnelle Hilfe der Betroffenen realisiert werde. Der Vorsitzende sprach bereits an, dass darüber hinaus gefordert wurde, dass der Bürgerbeauftragte im
größeren Umfang von dem Instrument der förmlichen Empfehlung Gebrauch mache
und damit den Petitionsausschuss in den Fällen mit in das Verfahren einbeziehe, in denen die Adressaten der Empfehlung nicht nachkommen.
Es wurde auch angemerkt, dass eine regelmäßige Information des Petitionsausschusses durch den Bürgerbeauftragten gegebenenfalls durch halbjährige Zwischeninformationen förderlich sei.
Weiterhin wurde von unserer Seite darum gebeten, dass die im Bericht enthaltenen Statistiken genauer zu fassen sind. Es soll detaillierter dargestellt werden, wie viele Personen zu den Sprechtagen erscheinen.
Bereits am 14. Mai dieses Jahres stellte der Bürgerbeauftragte den Bericht hier im Landtag vor. Ich verzichte an dieser Stelle darauf, inhaltlich auf die einzeln angesprochenen Petitionen einzugehen, da sich auch alle Ausschüsse des Landtages mit dem Bericht beschäftigt haben.
Im Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten wurde positiv hervorgehoben, dass Petitionen im Kommunalbereich zurückgehen, jedoch war zu hören, dass die Verfahrensdauer bei einzelnen Petitionen immer länger wird. Auch bei den im Petitionsausschuss eingehenden Petitionen sehen wir dieses Problem.
Und nun komme ich zu dem Versuch eines interfraktionellen Antrages der demokratischen Fraktionen.
Sehr geehrte Frau Borchardt, Sie haben in der Ausschusssitzung am 11. September den Wunsch geäußert, einen gemeinsamen Vorschlag der demokratischen Fraktionen für die Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
Die Koalitionsfraktionen haben Ihnen einen Entwurf für die Entschließung vorgelegt. Sie haben unsere Punkte größtenteils gestrichen und einen Vorschlag unterbreitet, von dem Sie wussten, dass die Koalitionsfraktionen ihm nicht zustimmen können. Im Ergebnis der Diskussion im Ausschuss über die vorliegenden Anträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN konnten wir Ihren Entschließungsantrag nur ablehnen.
Sehr geehrte Abgeordnete, in der vorliegenden Beschlussempfehlung finden Sie unter Punkt I eine Entschließung, die die wesentlichen Punkte aufgreift, die mit dem Bürgerbeauftragten besprochen wurden.
Nein.
So wollen der Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuss sich bei thematisch gleichen Petitionen enger abstimmen und dadurch eventuell dazu beitragen, Verwaltungen zu entlasten.
Die immer wieder von uns geforderte bessere statistische Auswertung der eingehenden Petitionen beim Bürgerbeauftragten soll nun durch die Einführung einer neuen Software möglich werden. Das begrüßen wir.
Zum Schluss meiner Rede danke ich dem Bürgerbeauftragten sowie seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für die geleistete Arbeit. Ich bitte um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/3356 durch den Vorsitzenden möchte ich mit der Berichterstattung über die Arbeit im Ausschuss fortsetzen. Zunächst möchte ich mich bei allen mitwirkenden Abgeordneten des Petitionsausschusses recht herzlich für die Zusammenarbeit auch in diesem Berichtszeitraum bedanken.
Auffällig ist, dass sich die Häufigkeit der Beschwerden zu Öffentlichkeitsbelangen hauptsächlich auf den bautechnischen, aber zielgerichtet auch auf den strafvollziehenden sozialen Bereich fokussiert.
Eine nicht unerhebliche Anzahl von bautechnischen Belangen umfasst die Thematik „erneuerbare Energien“. So wendet sich ein Petent gegen ein im Regionalen Raumentwicklungsprogramm ausgewiesenes Eignungs
gebiet für Windkraftanlagen. Da die Ausweisung des in Rede stehenden Windkrafteignungsgebietes im Regionalen Raumentwicklungsprogramm als rechtmäßig gewürdigt worden ist, konnte somit dem Anliegen nicht entsprochen werden. Unter anderem wurden auch bei der Auswahl der Flächen für die Windenergienutzung die Belange der Naturlandschaft mitberücksichtigt, aber ebenso der Schutz der Anwohner mit in Betracht gezogen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie Eingriffe in die Naturlandschaft konnten auch unter Berücksichtigung der vorgebrachten Argumente des Petenten nicht festgestellt werden.
In einem anderen Petitionsverfahren beklagte sich ein Petent über verschiedene Entscheidungen eines Bauamtes. Meine Kollegen Herr Lindner und Kollege Dachner sind schon näher auf diese Problematik eingegangen.
Wie schon erwähnt, beschäftigte sich der Petitionsausschuss in diesem Berichtszeitraum unter anderem auch mit einer Vielzahl von Nöten und Anliegen aus dem strafvollziehenden Bereich. So möchte eine Petentin erreichen, dass die Strafgefangenen nicht an den Betriebskosten für die in deren Gewahrsam befindlichen elektrischen Geräte beteiligt werden. Nach ausgiebiger Prüfung wurde festgestellt, dass gemäß Paragraf 61 Absatz 3 Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Gefangene an den Betriebskosten beteiligt werden können. Hierbei erfolgt eine Beteiligung an den Stromkosten nur dann, wenn der Bedarf über die angemessene Grundversorgung hinausgeht. Um eine effektive Nutzung der elektrischen Geräte zu gewährleisten, sind die Bediensteten laut Dienstanweisung befugt, ordentliche Kontrollen über den Einsatz elektrischer Geräte durchzuführen. Vielmehr achten die Bediensteten im täglichen Ablauf darauf, dass die Gefangenen die Geräte nur nutzen, wenn sie sich in den Räumlichkeiten aufhalten. In Anbetracht der künftigen baulichen Veränderungen ist geplant, effizientere Möglichkeiten des Stromverbrauchs zu nutzen.
In einer anderen Petition beklagte sich der inhaftierte Petent, dass aufgrund der Umstellung des Zahlungsmodus das Taschengeld für den Monat Mai 2014 gestrichen wurde. Dem Anliegen des inhaftierten Petenten wurde entsprochen. Durch das Inkrafttreten von neuen gesetzlichen Regelungen wurde die Zahlungsweise der Taschengelder an die Gefangenen umgestellt. Das Justizministerium beanstandete die vorgenommene Verfahrensweise der JVA. Es entstanden Fehler bei der Auszahlung der Taschengelder an die Gefangenen. Daraufhin wurden die noch ausstehenden Beträge an die in der JVA Inhaftierten nachgezahlt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren Abgeordnete! Für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit möchte ich mich recht herzlich bedanken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Gemäß der Aufgabenstellung wird auch in diesem Berichtszeitraum hinreichend auf die Bitten und Beschwerden von Bürgern, aber auch von Verwaltungsorganen hingewiesen, die der Petitionsausschuss in sachgemäßer Form zum Verständnis aller Beteiligten abgearbeitet und entschieden hat. Besonders hervorzuheben ist in diesem Berichtszeitraum eine erhöhte Häufigkeit der Anwesenheit von Regierungsvertretern, Angehörigen der kommunalen Verwaltung, aber dass auch Petenten in den geplanten Petitionsausschusssitzungen vorstellig waren.
So beschwerte sich eine Petentin über das Vorgehen eines Jugendamtsmitarbeiters bezüglich einer Zuordnung des Sorgerechts für Kinder in Übertragung auf den Kindesvater. Das Petitionsverfahren wurde abgeschlossen, da das Oberlandesgericht nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage anordnete, das Sorgerecht für die Kinder dem Kindesvater allein zu übertragen.
In diesem Fall ist es dem Landtag verwehrt, im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit der Gerichte und diesbezüglich getroffene Anordnungen vorgangsbezogene Entscheidungen zu prüfen oder diese sogar aufzuheben. Das Jugendamt ist verpflichtet, den Gerichtsbeschluss entsprechend umzusetzen. Der Landtag kam zu der Auffassung, dass das Jugendamt korrekt gehandelt hat und nach umfänglicher Fallbearbeitung das Kindeswohl stets im Mittelpunkt stand.
In einer Petition, wo der Ausbildung Jugendlicher, die zum Blockunterricht in weiter entfernte Orte fahren müssen, finanzielle Hilfe verwehrt wurde, konnte dem entsprochen werden. Seit dem 01.01.2013 gilt in Mecklenburg-Vorpommern die Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
für Berufsschülerinnen und Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterkunft. In Anbetracht dessen können Berufsschüler, die während des Blockunterrichts am Beschulungsort untergebracht werden müssen, finanzielle Unterstützungen erhalten.
Eine weiterhin nicht abnehmende Häufigkeit an Beschwerden und Eingaben ist nach wie vor die allgemeine Festlegung und die bereits in Gesetzen eingebundene Rundfunkbeitragserhebung. Meine Kollegin, Frau Gerkan, hatte schon vorher ausführlich darüber berichtet, aber ich möchte es noch mal ganz kurz ergänzen: Eine Vielzahl von Petenten beschwerte sich gegen diese von der Bundesregierung festgelegte gesetzliche Regelung und fordert eine konstruktive Überarbeitung. Der Petitionsausschuss beschloss, die Petitionen als Material der Landesregierung zu überweisen, um zum Beispiel zu erreichen, dass die Landesregierung sie in Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbezieht. Weiterhin ist es dem Landtag zur Kenntnisnahme zu geben, weil sich herauskristallisierte, dass es gewisse Anregungen für parlamentarische Initiativen gibt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bei der erheblich hohen Zahl von Bitten und Beschwerden, welche auch in diesem Berichtszeitraum tiefgründig vom Petitionsausschuss behandelt und entschieden worden sind, muss auch darauf hingewiesen werden, dass ein nicht unerheblicher Vorgangsbestand an den Deutschen Bundestag zur Weiterbearbeitung abgegeben wurde.
So begehrte eine Petentin die Pflegestufe II und beschwerte sich in diesem Zusammenhang über die Vorgehensweise des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, MDK. Der MDK hatte nach ausgiebiger Prüfung des Vorgangs festgestellt, dass die von der Petentin aufgeführten Verrichtungen nicht berücksichtigungsfähig und die von ihr angegebenen Erkrankungen in die Begutachtung eingeflossen sind. Eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II konnte nicht festgestellt werden. Unter Berücksichtigung einer fachlich korrekten Begutachtung muss dem MDK aber bewusst sein, dass hierbei auch Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Situation der Pflegebedürftigen bei der Entscheidungsfindung großes Augenmerk entgegengebracht werden muss. Der Fall der Petentin macht deutlich, dass es hier offenbar noch großen Handlungsbedarf gibt. Nach ausgiebiger Prüfung der Rechtslage wurden dem MDK keine Verstöße zuerkannt, sodass keine Einwirkungen im Rahmen der Rechtsaufsicht erforderlich sind. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erfolgte somit die Abgabe an den Deutschen Bundestag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abschließend möchte ich meine Berichterstattung mit einem weiteren positiven Abschluss seitens des Petitionsausschusses beenden. So wendete sich ein Petent gegen die für ihn nachteilige Änderung der Studienordnung an der Universität Rostock, sodass der hierzu ergangene Widerspruch ohne Begründung abgelehnt wurde. Nach ausgiebiger Prüfung und Rücksprache mit dem Widerspruchsausschuss der Universität Rostock wurde dem Widerspruch des Petenten stattgegeben. Dem Anliegen wurde somit entsprochen. Der Petent darf nach der für ihn gültigen Fassung der Studienverordnung sein Studium beenden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich für die bisherige gesamte Zusammenarbeit innerhalb des Petiti
onsausschusses recht herzlich bedanken und mich nochmals für die Aufmerksamkeit, die Sie mir bei meiner Berichterstattung entgegengebracht haben, bedanken. Ich möchte, dass der Beschlussempfehlung von Ihnen zugestimmt wird. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Gewässer als Lebensadern der Landschaft entwickeln“ – der Titel des Antrages soll wieder einmal implizieren, dass die Landesregierung den Gewässern bisher nicht die ihnen gebührende Bedeutung zugemessen hat und erst von den GRÜNEN aus dem Dornröschenschlaf geholt werden muss. Wir alle wissen, dass dem nicht so ist. Gewässerschutz hat gerade in unserem Bundesland schon immer eine herausragende Rolle gespielt. Minister Backhaus hat das in seiner Rede vorhin eindrucksvoll dargelegt.
Der Antrag will Gemeinplätze durch den Landtag feststellen lassen und will in seinem Kern die administrative Festlegung von Gewässerschutzstreifen in einer Breite von zehn Metern. Meine Damen und Herren, eine gegriffene Zahl. Warum nicht acht oder elf oder sechs Meter? Bis heute ist wissenschaftlich nicht erwiesen, welchen exakten Einfluss Gewässerschutzstreifen im Verhältnis zu den diffusen Einträgen in der Fläche auf die Belastung der Gewässer haben. Eine pauschale Abstandsregelung wird auch den höchstunterschiedlichen Bedingungen der Gewässereinzugsgebiete in unserem Bundesland nicht gerecht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, wir sind uns einig in dem Ziel, die Gewässerbelastung zu reduzieren, allein der Weg unterscheidet uns. Das Konzept des LU zur Reduktion der diffusen Nährstoffeinträge verzichtet vorerst auf neue pauschale Reglementierungen. Der Minister hat es gesagt, wir wollen, dass die Landwirte aus einem freiwilligen Maßnahmenkatalog die für sie richtige und passende Maßnahme zur Minderung der Nährstoffeinträge ins Gewässer auswählen können. Mit der neuen Förderperiode ab dem 01.01.2015 bieten wir dafür die geeigneten Instrumente. Mit den Agrarumweltmaßnahmen werden Gewässerrandstreifen und Erosionsschutzstreifen gefördert. Eine Förderung der Umwandlung von Acker in Dauergrünland entlang von Gewässern ist ebenfalls vorgesehen. Im Rahmen des Greenings ist zu erwarten, dass die Ausweisung von Vorrangflächen vorwiegend entlang von Gewässern erfolgen wird. Außerdem ist es nicht so, dass die Gewässer ohne rechtlichen Schutz auskommen müssen. Es gelten das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, die Düngeverordnung des Pflanzenschutzgesetzes und das Fachrecht.
In der Raumordnung des Landes wird durch die Flächenvorsorge für Entwicklungskorridore entlang von Gewässern dem Schutzbedürfnis von Gewässern Rechnung getragen. So beinhaltet die aktuelle Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes, dass in dem Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorbehaltsgebiete Fließgewässer festgelegt werden können. Wir sehen daher derzeit keinen Bedarf für neue Verordnungen. Ihren Antrag lehnen wir ab. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst erst mal recht herzlich bedanken für die ausführliche Darstellung, die Frau Borchardt hier gemacht hat.
Ich möchte ergänzend hinzufügen, dass auch in diesem Berichtszeitraum unheimlich viele Beschwerden, Petitio
nen und Belange von den Bürgern aus MecklenburgVorpommern an den Petitionsausschuss herangetragen worden sind, wo sehr, sehr auffällig ist, dass es viele Sammelpetitionen gab. Der Kollege Dachner hat in seinem Bericht schon darauf hingewiesen. Ich möchte das jetzt auch dabei belassen und nicht groß auf diesen Bericht eingehen.
Schwerpunktmäßig waren nach wie vor die Problematiken: nicht nur die Hinweise auf eine Korrektur von Windeignungsgebieten, sondern unter anderem auch Änderungen in bautechnischen Vorhaben im kommunalen und privaten Bereich, die auf Straßen und Festgebäude bezogen waren. Darauf möchte ich jetzt auch noch mal ganz kurz eingehen.
Mit einer ganz besonderen Eingabe wandte sich eine Bürgerinitiative zum Beispiel gegen die von einem Energieunternehmen geplante Errichtung eines Erdgasuntergrundspeichers in einem Salzstock. Es wurde auf Ersuchen des Petitionsausschusses um eine ausführliche Stellungnahme vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung gebeten. Das Ministerium teilte mit, dass das betreffende Energieunternehmen bereits an mehreren Standorten erfolglos nach positiven Bedingungen für die Errichtung eines Untergrundwasserspeichers gesucht habe.
Vom zuständigen Bergamt wurde auf Grundlage des Bundesberggesetzes lediglich die Erlaubnis erteilt, an diesem strittigen Standort eine Tiefengrundstrukturuntersuchung für die Eignung als Untergrundspeicher für Erdgas vorzunehmen. Das Ministerium wies ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Erkundungsarbeiten ein Beweis angetreten werden muss, welcher beinhaltet, dass eine grundsätzliche Eignung des Untergrundes für das anstehende Vorhaben bestünde. Im Rahmen des Verfahrens sollte auf Antrag die Öffentlichkeit mit einbezogen werden. Es wäre weiterhin zu untersuchen, ob mögliche Umweltauswirkungen auch die Beeinträchtigung anderer öffentlicher Interessen zur Folge habe.
Festgestellt wurde, dass es im naturschutzrechtlichen Bestimmungsrahmen erhebliche Defizite gab. Der betreffende Salzstock liegt in einem ökologisch sehr sensiblen Gebiet. So wären verschiedene Schutzgebiete nach nationalem, europäischem sowie internationalem Naturschutzrecht betroffen. Die stärksten Probleme lägen darin, dass der Standort des Vorhabens an einen Nationalpark und ein Vogelschutzgebiet grenze. Weiterhin ist ein kleiner Teil der Region zum UNESCO-Welterbe erklärt.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz schloss sich in seiner Stellungnahme den Ausführungen des Energieministeriums an. In einem weiteren Verfahren wurde vom Energieministerium mit- geteilt, dass der potenzielle Anlagenbetreiber keinen weiteren Antrag auf Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis stelle, und somit kann man sagen, dass es weiterhin ein kleiner Erfolg auf diesem Gebiet gewesen ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Erwähnenswert ist auch, dass in diesem Berichtszeitraum sehr viele Beschwerden und Eingaben aus dem sozialen Bereich in den Petitionsausschuss gelangten. Durch meine Vorredner wurde auf einiges schon hingewiesen. Ich möchte das noch ein bisschen ergänzen.
Wenn man anhand der eingegangenen Petitionen aus dem sozialen Bereich eine Feststellung trifft, ist es immer wieder auffällig, dass viele Bürger Beanstandungen aus den Bereichen „Versorgung und Pflege älterer Menschen“, aber auch „Verbringung und Betreuung von Kindern“ haben. Ganz besonders wird hier auf verwaltungstechnische Unebenheiten hingewiesen. So gibt es auch einige Beschwerden von Interessengemeinschaften privater Träger, wo die Berechnungen und Auszahlungen von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beanstandet wurden. Der Petitionsausschuss holte hierzu von mehreren Ministerien Stellungnahmen ein. Immer wieder wurde auf die kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundenen Problematiken hingewiesen. Es wurde angemerkt, dass das Sozialministerium keinerlei Rechte habe, in die Entscheidungshoheit der kommunalen Träger einzugreifen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch einmal die sehr gute Zusammenarbeit hervorheben und bedanke mich recht herzlich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Die SPD-Fraktion wird somit dem Bericht des Petitionsausschusses zustimmen. – Danke schön.
Ich war noch nicht auf Sendung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bezüglich der Rede des Vorsitzenden zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/2863 möchte ich mit der Berichterstattung über die umfangreiche Arbeit im Ausschuss fortsetzen beziehungsweise sie ergänzen. In Anbetracht dessen möchte ich mich zunächst erst einmal bei allen beteiligten Abgeordneten für die hervorragende Zusammenarbeit recht herzlich bedanken.
Durch die an den Petitionsausschuss erteilten Aufgabenstellungen gemäß Paragraf 10 Absatz 2 PetBüG M-V ist der Petitionsausschuss verpflichtet, den Landtag über Arbeitsweise und Änderungen sowie Petitionen, Beschlüsse und Sammelübersichten in Form einer Berichterstattung zu informieren. Die vom Petitionsausschuss behandelten Beschwerden und Eingaben in diesem Berichtszeitraum beziehen sich auf 129 Petitionen. Ich möchte in meiner Berichterstattung ganz speziell auf einige Besonderheiten eingehen.
Auffällig ist, dass in diesem Berichtszeitraum zunehmend Beschwerden und Eingaben über Vorgangsbearbeitungen in öffentlichen Institutionen und Behörden an den Petitionsausschuss gerichtet worden sind. Es ist in diesem Zusammenhang aber auch erwähnenswert, dass in mehreren Fällen dem Anliegen dieser entsprochen worden ist.
So beschwerte sich eine Petentin über einen nicht von Amts wegen vorgenommenen Bewährungsaufstieg im Staatlichen Schulamt Neubrandenburg und über die schleppende Bearbeitung des Antrages auf Korrektur des Sachverhaltes. Durch eine sorgfältige Aufarbeitung der Petition im Ausschuss und durch mehrfache Prüfung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde festgestellt, dass der Petentin der Bewährungsaufstieg zusteht und die Eingruppierung zu erfolgen hat.
Auch in diesem Berichtszeitraum möchte ich in aller Deutlichkeit auf die vom Petitionsausschuss angestrebte Zusammenarbeit betroffener Bürger und Beteiligter hinweisen. Es ist sicherlich ein schwieriges Unterfangen, sachdienliche Entscheidungen für die Bürger zu erwirken. Aber auch ein hohes Maß an Gefühl und Einvernehmen der Ausschussmitglieder ist notwendig, wobei es in den meisten Fällen gelungen ist, für alle positive Ergebnisse zu erzielen.
Ein weiteres Beispiel, wo dem Anliegen des Petenten entsprochen worden ist, zeigt die Überprüfung einer Satzung eines Zweckverbandes. In diesem Fall bittet der Petent um Überprüfung einer vom Zweckverband erstellten Satzung und bezieht sich in seiner Beschwerde auf die Regelung des höherrangigen Rechts. Nach ausgiebiger Prüfung der Satzung des Zweckverbandes wurde festgestellt, dass den Forderungen des Petenten entsprochen werden konnte.
Ansprechen möchte ich in meinem Bericht aber auch die erhebliche Vielzahl an Beschwerden und Eingaben, die
sich auf die Beitragspflicht für Rundfunk- und Fernsehgebühren beziehen. Meine Kollegin, die Frau Bernhardt, hatte es vorhin schon angesprochen. Ich möchte es noch einmal ganz kurz in den Raum stellen, dass bei einer Petentin für ein angemietetes Zimmer ein zweiter Rundfunkbeitrag erhoben worden ist. Diese Petition ist der Landesregierung zu überweisen, um zu erreichen, dass die Landesregierung sie in die Verordnung über andere Initiativen und Untersuchungen mit einbezieht. Weiterhin ist die Petition den Fraktionen des Landtages zur Kenntnisnahme zu geben, um sie auf das Anliegen der Petentin besonders aufmerksam zu machen. Im Ergebnis wurde mitgeteilt, dass der Landtag der Auffassung ist, dass die Beitragspflicht für die Zweitwohnung, die der Arbeitsaufnahme beziehungsweise Sicherung des Arbeitsplatzes dient, noch einmal kritisch bewertet werden muss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In der Bearbeitung der vielen Petitionen wurden auch einige an den Deutschen Bundestag weitergeleitet, aber es wurde auch ein nicht unerwähnenswerter Bestand an Beschwerden und Eingaben von den Petenten aufgrund positiver verwaltungstechnischer Ver- änderungen und Entscheidungen zurückgezogen. In den meisten Fällen handelte es sich hierbei um bau- und grundstücksbezogene Angelegenheiten.
Zum Abschluss möchte ich mich noch einmal recht herzlich für die mir entgegengebrachte Aufmerksamkeit bedanken und wünsche mir weiterhin so eine tolle Zusammenarbeit. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/2436 durch den Vorsitzenden möchte ich mit der Berichterstattung über die Arbeit im Ausschuss weiter fortsetzen.
Zunächst möchte ich mich erst einmal bei allen mitwirkenden Abgeordneten des Petitionsausschusses recht herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. Obwohl die Häufigkeit der Beschwerden und Eingaben der Bürger jedes Mal ein hohes Maß an Gefühl und Einvernehmen der Ausschussmitglieder voraussetzt, ist es bisher in den meisten Fällen gelungen, positive Ergebnisse zu erzielen.
Um erfolgreich für die betroffenen Bürger tätig zu sein, werden nicht selten Vertreter aus den Kommunen, der Stadt- und Kreisverwaltungen, aber auch der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Anhörung, aber auch zur Klärung von Sachverhalten in die Sitzun
gen des Petitionsausschusses eingeladen. Selbst Bürger bekommen die Möglichkeit, wenn Anliegen und Dringlichkeit geboten sind, sich im tagenden Ausschuss über die Sorgen und Probleme zu äußern. Die Voraussetzungen werden im Vorfeld zukünftig vom Ausschuss geprüft und abgestimmt. Sollten gewisse Umstände eine Einladung nicht ermöglichen, haben die Ausschussmitglieder auch schon betroffene Personen auf Anfrage besucht und in Form von Befragungen Mitbeteiligter sachdienliche Ergebnisse erzielt.
Zu Eingaben, welche eine umfangreiche und ausführliche Sachkenntnis voraussetzen, wird nach Abstimmung eine Begehung der Konfliktstätte durch Ausschussmitglieder, im Zweifel mit allen beteiligten Personen, vorgenommen. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um genehmigungspflichtige Immobilienangelegenheiten, welche
nicht standortgerecht oder bautechnisch ordentlich errichtet worden sind.
Technische Bauwerke wie Windkraftanlagen, die sich zu nahe an Wohnhäusern befinden, gehörten auch zu denen, die in den vergangenen Monaten auf Bitten von Bürgern in Augenschein genommen worden sind. Es handelt sich hierbei aber ausschließlich um technische Anlagen, die Anfang der 90er-Jahre gebaut und errichtet worden sind. Die Beschwerden richteten sich nicht in erster Linie gegen die zu hohe Geräuschkulisse der Anlage, sondern wurden auch im Hinblick auf eine sich ständig ändernde schnelle Schattenbildung der drehenden Rotoren im unmittelbaren Lebensumfeld der betroffenen Bürger eingereicht. Bei langfristigen Einflüssen in dieser Form kann es unter Umständen zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen.
Weiterhin gibt es auch Beschwerden und Eingaben von Bürgern, die eine Erweiterung von Windkrafteignungsgebieten beinhalten. Um sich ein ordentliches Lagebild zu erstellen, war eine Vor-Ort-Besichtigung durch die Ausschussmitglieder manchmal nicht vermeidbar. Eingaben dieser Form sind leider nicht kurzfristig zu realisieren. In der Regel sind zahlreiche Gespräche mit Behörden, umfangreiche Befragungen Beteiligter und Einholen sachbezogener Gutachten nicht auszuschließen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte meine Rede aber hier noch einmal mit zwei positiven Ergebnissen beenden. Des Öfteren fokussieren sich die Eingaben und Beschwerden auf die Arbeitsweise öffentlicher Verwaltungen und Behörden. Bemängelt wird nicht selten die Fehlentscheidung, sondern auch die Zeitdauer der Sachbearbeitungsabwicklung von öffentlichen und kommunalen Verwaltungseinrichtungen, die in einigen Fällen durch das Mitbehandeln des jeweiligen Vorganges durch den Petitionsausschuss zugunsten der Bürger entschieden werden konnten, so unter anderem das Ausstellen einer Sterbeurkunde für den Bruder eines Petenten, welches mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden war. Dem Anliegen wurde entsprochen und nach Würdigung des Vorganges eine erwartungsgemäße Entscheidung für den Bürger getroffen.
Eine weitere erwähnenswerte Sache ist, dass ein Petent eine Entbürokratisierung und Erleichterung des Besteuerungsverfahrens für beschränkt steuerpflichtige Personen
mit Wohnsitz im Ausland, die ihre Rente aus der deutschen Sozialversicherung beziehen, verlangt. Diesem Bürgerbegehren wurde durch Sachverhaltsdarstellung der dafür zuständigen Ämter und Ministerien entsprochen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, sehr verehrte Präsidentin, ich möchte mich recht herzlich für die Aufmerksamkeit bedanken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Die Entscheidung, mit dem Aufgabenzuordnungsge- setz die Fischereiaufsicht auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen, hat bei allen Betroffenen zu intensiven Diskussionen geführt. Die Fischer und Angler fühlten sich beim bisherigen Aufgabenträger, dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, kurz LALLF, gut aufgehoben. Und die Landkreise und kreisfreien Städte sehen sich nicht in der Lage, mit der gleichen Effizienz wie das LALLF diese Aufgaben wahrzunehmen. Alle zwischenzeitlich diskutierten Modelle, die Aufgabenwahrnehmung trotz Aufgabenzuordnungsgesetz beim LALLF zu belassen, wie zum Beispiel Verwaltungsvereinbarungen, hätten neben rechtlichen Problemen zu mehr statt zu zu wenig Bürokratie geführt. Die gegenwärtige Situation ist insbesondere den vielen ehrenamtlichen Fischereiaufsehern nicht zuzumuten, die gewissermaßen in der Luft hängen.
Meine Damen und Herren, ein Unbekannter hat mal formuliert: Einen Fehler nicht zu korrigieren, heißt, einen neuen Fehler zu begehen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der auch eine Änderung des Landesfischereigesetzes zur Folge hat, tragen wir der Realität Rechnung und wollen, dass folgende Aufgaben künftig wieder vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei als obere Behörde wahrgenommen werden: Durchführung der Fischereiaufsicht, Ausnahmegenehmigungen für das Errichten von Vorrichtungen in Binnengewässern sowie bei Fischaufstiegshilfen, Entgegennahme von Anzeigen nach Paragraf 5 Satz 1 des Landesfischereigesetzes.
Bitte stimmen Sie der Überweisung in die genannten Ausschüsse zu. – Ich bedanke mich sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die aus meiner Sicht wichtigsten Änderungen im Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes und zur Änderung anderer Gesetze haben auch nach der Beratung im Agrarausschuss Bestand.
Mit der heutigen Verabschiedung – davon gehe ich aus – des geänderten Landesfischereigesetzes wird die Abschaffung der Fischereischeinpflicht für Kinder unter 14 Jahren noch vor der Feriensaison realisiert werden können. Das ist für viele eine gute Nachricht. Aber nicht alle Regelungsinhalte des Entwurfs finden sich nach der Anhörung und der Beratung im Agrarausschuss in der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses wieder.
Insbesondere die Auswertung der Anhörung hat die Koalitionsfraktionen dazu bewogen, Änderungsanträge zu den vorgesehenen Regelungen hinsichtlich der Flexibilisierung bei der Gestaltung und dem Abschluss von Pachtverträgen und zur Anzeige von Fischereipachtverträgen zu stellen. Es bleibt daher bei einer Pachtzeit von mindestens zwölf Jahren und einer Anzeigepflicht bei Abschluss oder Änderung des Pachtvertrages. Die Pächter, vor allem der Binnenfischer, brauchen für die Bewirtschaftung der Gewässer Planungssicherung durch langfristige Pachtverträge. Zudem haben wir bei der Flexibilisierung der Pachtdauer die Gefahr von Spekulationspachten gesehen. Ohne Anzeigepflicht wäre zum Beispiel die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erschwert, würden naturschutzfachliche Planungen
durch das Fehlen von Informationen beeinträchtigt, wäre die Kontrolltätigkeit der Fischereiaufsicht behindert, wären die Klärung von Nutzungsrechten sowie Pacht, Unterverpachtung und Angelerlaubnisse erschwert und würde eine Grundlage für die Erhebung der Fischereistatistik wegfallen.
Der Aufhebung des Paragrafen 11 Absatz 2 Satz 2, ich zitiere: „Auf Antrag kann die obere Fischereibehörde Ausnahmen dann zulassen, wenn die Verwendung anderer Fanggeräte für wissenschaftliche Zwecke erforderlich ist“, konnten die Koalitionsfraktionen ebenfalls nicht zustimmen. Eine Reihe von Personen, zum Beispiel des Institutes für Fischerei oder der Landesforschungsanstalt, sind keine Fischwirte oder Fischereiingenieure, dafür aber Biologen und Techniker oder haben andere Berufe. Diese fischen zum Teil seit vielen Jahren ebenfalls mit Geräten der Berufsfischerei zu wissenschaftlichen Zwecken und sollen diese Möglichkeit auch in Zukunft haben. Sie könnten mit der Änderung des Fischereigesetzes ihre Aufgaben nicht mehr durchführen und würden ihre Arbeit verlieren.
Meine Damen und Herren, abschließend noch ein paar Worte zum Tourismusfischereischein. Die in einem Teil der eingereichten Stellungnahmen und von der Fraktion DIE GRÜNEN geübte Kritik am befristeten Fischereischein kam für uns nicht überraschend. Wir betrachten diese Debatte aber als eine Debatte von gestern. Die inzwischen langjährige Erfahrung mit dem befristeten Fischereischein zeigt, dass diese Regelung touristisch eine Erfolgsgeschichte ist und gravierende Verletzungen des Tierschutzes nicht zu verzeichnen waren. Wir stehen dazu: Mit dem geänderten Landesfischereigesetz erfahren die Regelungen zum befristeten Fischereischein auch ihre gesetzliche Fixierung. Das ist auch gut so.
Stimmen Sie der Beschlussempfehlung zu. Die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen wir ab. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auf weitere statistische Angaben verzichte ich hier an dieser Stelle, weil der Ausschussvorsitzende bereits ausführlich diese Sachen hier dargelegt hat. Ich möchte an dieser Stelle nur auf zwei Beispiele näher eingehen.
Wie zum Beispiel in mehreren Petitionen unter der laufenden Nummer 103154 bekannt wurde, haben sich Petenten beschwert, dass bei Erwerb einer Jahreskarte der Deutschen Bahn der kostenlose Fahrradtransport ab dem 01.01.2012 nicht mehr möglich sein werde. Es erfolgte daraufhin eine Ausschussberatung mit Vertretern der DB Regio AG, einschließlich des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. In Anbetracht der gestiegenen Kosten wurden die bestehenden Vereinbarungen zur kostenlosen Fahrradmitnahme zwischen dem Land und der DB Regio AG fristgerecht aufgekündigt. Begründet wurde dieser Entschluss, dass Ausgleichszahlungen, die seitens des Landes M-V an die DB Regio gezahlt wurden, sich in den Jahren 2006 bis 2011 verdoppelt hätten.
Angesichts der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist eine derart hohe und unverhältnismäßige Förderung nicht mehr möglich. Geringere Ausgleichszahlungen wurden durch die DB Regio AG abgelehnt. Es wurde angedacht, einen Landesverkehrsplan zu erarbeiten, welcher unter anderem auch die Thematik Mitnahme von Fahrrädern näher erörtern wird.
Daraufhin wurde beschlossen, die Petition der Landesregierung zu überweisen, um sie auf das Anliegen besonders aufmerksam zu machen. Aufgrund der nicht zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für den Schienenpersonennahverkehr ist eine weitere Subventionierung der Fahrradmitnahme zurzeit nicht mehr umsetzbar. Es wäre von der DB Regio AG wünschenswert, neue
Angebote zu entwickeln, um die Flexibilität einer betroffenen Personengruppe nicht einschränken zu müssen.
Des Weiteren möchte ich die umstrittene GEZ-Gebühr in Wochenendhäusern noch einmal ganz kurz in den Vordergrund heben – gemäß der Petition 2012/00258. Wenn ein Gebührenpflichtiger in verschiedenen Wohnungen Rundfunkgeräte zum Empfang bereithält, sind diese jeweils gesondert gebührenpflichtig. Das bezieht sich auch auf Wochenendhäuser. Dagegen mehren sich vielfältige Stimmen, die sich im Petitionsausschuss wiederfinden und die die Oppositionsparteien gern nutzen für ihre politischen Zwecke.
Dabei darf man nicht vergessen, dass die Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen ist. Die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems wird deutlich reduziert. Eine Gebühr pro Haushalt beseitigt das Durcheinander, ob und wann ein zweiter Fernseher, ein Radio im Auto,