Ich begrüße Sie zur 42. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 42., 43. und 44. Sitzung liegt Ihnen vor. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung der 42., 43. und 44. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung als festgestellt.
Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die 42., 43. und 44. Sitzung die Abgeordneten Dietmar Eifler, Andreas Texter und Dr. Hikmat Al-Sabty zu Schriftführern.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich unserem Kollegen Helmut Holter nachträglich ganz herzlich zu seinem runden Geburtstag gratulieren. Die Zahl vor der Null, die sagen wir mal nicht, das glaubt sowieso keiner. Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gratulationen)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde. Die Fraktion der CDU hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zum Thema „Verkehrssicherheit stärken statt Tempolimit auf Autobahnen“ beantragt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Fragen zur Verkehrssicherheit sind immer ein aktuelles Thema, Tempolimits auf Autobahnen in Deutschland bei den Bündnisgrünen sowieso und bei der Bundes-SPD
(Vincent Kokert, CDU: Sehr gut, sehr gut. Finger in die Wunde gelegt. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Welchen Stellenwert die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf den Straßen unseres Bundeslandes einnimmt, ist wohl jedem von uns hier in dem Hohen Hause bewusst, auch vor dem Hintergrund, dass viele Menschen täglich
in unserem Flächenland viele Kilometer auf den Straßen zurücklegen müssen, um zur Arbeit oder Ausbildung zu gelangen. Gerade im Bereich der Verkehrssicherheit hat die Landesregierung in den zurückliegenden Jahren viele Maßnahmen ergriffen, ob den Führerschein mit 17, das Fifty-fifty-Taxi, die Kampagne „Runter vom Gas“ oder auch das Schutzengelprojekt, welches bereits vor einigen Jahren in Nordvorpommern gestartet wurde und noch heute erfolgreich im Landkreis Vorpommern-Rügen fortgeführt wird.
Auch die Ausstattung vieler Alleen mit Schutzplanken hat nachweislich dazu geführt, dass die Anzahl von Verkehrsunfällen mit Schwerverletzten und Toten deutlich reduziert werden konnte.
All diese Maßnahmen sind meines Erachtens geeignet, um Verkehrsunfälle zu vermeiden. Dies belegen auch die jährlich vom Innenminister veröffentlichten Unfallstatistiken. Die positive Entwicklung im Bereich der Unfallstatistik ist sowohl den aktiven als auch passiven Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung geschuldet. Trotzdem gilt es, unverändert neben den Maßnahmen der Prävention auch weiterhin Sanktionen durchzusetzen. Vor dem Hintergrund, dass nahezu alle Verkehrsunfälle auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen sind, muss an der bisherigen Strategie der Verkehrsüberwachung festgehalten werden. Hierbei ist es wichtig oder notwendig, besonders an Unfallschwerpunkten sowie in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, aber auch an geschwindigkeitsbeschränkten Straßen den Überwachungsdruck aufrechtzuerhalten.
Sehr geehrte Damen und Herren, was allerdings nachweislich nicht zur Verringerung der Unfallhäufigkeit in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland führen wird, ist ein generelles Tempolimit auf Autobahnen oder in Städten.
(Jochen Schulte, SPD: Das sind jetzt ganz neue Überlegungen. – Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Obwohl in Österreich ein Tempolimit von 130 km/h gilt, ist die Zahl der Getöteten auf Autobahnen in Österreich, bezogen auf die gefahrenen Kilometer, um das 1,5Fache höher als in Deutschland.
Schon heute gehören die deutschen Straßen und Autobahnen zu den sichersten Straßen auf der Welt. Auch andere Länder mit Geschwindigkeitsbeschränkungen, wie Belgien, Slowenien, Tschechien oder die USA,
Klar ist allerdings, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen zu einem sogenannten Verdrängungsverkehr auf Landstraßen führen wird. Auf Landstraßen ist das Risiko, tödlich zu verunfallen, allerdings bei Weitem höher als auf Autobahnen. Bei einem heutigen Fahrleistungsanteil von etwa 40 Prozent sind dort allein 60 Prozent aller Verkehrstoten zu registrieren. Sollte dieser Fahrleistungsanteil aufgrund von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen erhöht werden, wird auch die Zahl der Verkehrstoten und den mit dem zunehmenden Verkehr auf Landes- und Bundesstraßen einhergehenden sonstigen Belastungen steigen. Solche Auswirkungen will und wird meine Fraktion nicht mittragen.
Vielmehr fordert er flexible Geschwindigkeitsbeschränkungen, die sich an das aktuelle Verkehrsaufkommen und die aktuellen Witterungsbedingungen anpassen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein weiteres angebliches Argument für Tempolimits ist die Steigerung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit der Autobahnen. Dem ist aber entgegenzuhalten, dass schon heute etwa 40 Prozent des Autobahnnetzes dauerhaft oder temporär mit Geschwindigkeitsbeschränkungen ausgestattet sind. Weitere 9 Prozent der Autobahnkilometer unterliegen einer sogenannten Streckenbeeinflussungsanlage und sind somit entsprechend der Verkehrsbelastung regulierbar. Aufgrund der starken Belastungen der Autobahnen ist schon heute auch auf freien Autobahnabschnitten eine freie Geschwindigkeitswahl nur eingeschränkt möglich. Nur etwa 13 Prozent der Pkw-Fahrleistung auf Autobahnen werden heute mit mehr als 150 km/h gefahren. Dies ergeben Berechnungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Circa zwei Drittel der Fahrleistung auf Autobahnen werden schon heute mit Geschwindigkeiten unter der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h abgewickelt.
Vor dem Hintergrund dieser Fakten wird deutlich, dass ein generelles Tempolimit nicht zur Verbesserung des Verkehrsablaufes in Deutschland führt. Vielmehr müssen hier intelligente Systeme zur Verkehrssenkung zum Einsatz kommen.
Ein weiteres, gern gebrachtes Argument sind die Umweltauswirkungen der erhöhten Geschwindigkeit. Nachweislich ist allerdings, dass bei einem Tempolimit von 120 km/h die Kraftstoffeinsparung bezogen auf den PkwVerkehr durchschnittlich lediglich bei ein bis zwei Prozent liegt. Da der Pkw-Verkehr wiederum lediglich zwölf Prozent der CO2-Emission in Deutschland verursacht,
wäre der Einspareffekt an CO2 als zu vernachlässigende Größe einzuordnen. Hier sei von mir angemerkt, dass ein Pkw im Stopp-and-go-Verkehr mehr als doppelt so viel CO2 ausstößt
(Heiterkeit bei Dr. Norbert Nieszery, SPD: Deswegen gibts ja eine Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn, damit die da nicht rumkleckern, ne?)
Ebenso wenig würde eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Autobahnen die Lärmemission mindern. Dies ist vor dem Hintergrund, dass Lkws von einer solchen Beschränkung ausgenommen werden, klar. Die Belastung für Anwohner und Umwelt wäre nahezu identisch.
Fazit: Ein generelles Tempolimit ist demnach ökologisch, technologisch und gesamtwirtschaftlich kontraproduktiv. Deswegen treten wir für eine aktive Verkehrssicherheitsarbeit, welche die Bundes-, aber auch die Landesregierung bereits auf den Weg gebracht haben, ein. Wichtiger als die Begrenzung des Tempos sind für uns die Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur, die Verbesserung der Aufklärungsarbeit sowie die Einführung intelligenter Fahrzeugtechnik und intelligenter Verkehrsleitsysteme. Präventive und repräsen…,
Ein Tempolimit, meine Damen und Herren, auf Grundlage eines Parteitagsbeschlusses und als Anbiederung an einen möglichen künftigen Koalitionspartner lehnen wir aufgrund der von mir vorgetragenen Fakten- und Datenlage ab.