Reinhard Dankert
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich hat eine Oppositionsfraktion naturgemäß mehr Fragen als vielleicht die Regierungsfraktion, aber ein gut Ding will vielleicht auch ein bisschen Weile haben,
und wir halten diesen Gesetzentwurf für gut.
Wir halten es für richtig und ich will noch einmal ganz kurz zusammenfassen, dass die Aufgaben der verschiedenen Führungsaufsichtsstellen, so, wie sie jetzt existieren bei den Landgerichten, in einer Führungsaufsichtsstelle konzentriert werden und diese dann wiederum zukünftig mit sozialen Diensten der Justiz sowie der forensischen Ambulanz in einem Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit zusammengeführt werden.
Die Experten, die wir im Laufe des Jahres hören durften, haben sich eindeutig für die einzige Möglichkeit eines Landesamtes ausgesprochen und hielten das für die tatsächlich beste organisatorische Lösung. Dadurch wird – und die Gründe werden weitergeführt – das Zusammenwirken der drei Bereiche intensiviert und die Kontrolldichte gegenüber den Probanden erhöht. Die Zusammenfassung in einem Landesamt vermindert die Informationsverluste und fördert die Bearbeitung der vielfältigsten Fälle nach einheitlichen Standards.
Mit dieser Zusammenführung innerhalb einer oberen Landesbehörde wird das Konzept der integrierten Straffälligenarbeit weiterentwickelt und nicht ständig neu gemacht, so, wie Frau Borchardt das ein bisschen unterstellte. Andere Länder hätten das gern, kriegen es aber nicht hin. Wir sind da durchaus beispielhaft.
Auch steht mit dem Landesamt aufseiten der Justiz künftig ein zentraler Kooperationspartner für die Polizeibe
hörden im Rahmen des gemeinsamen Überwachungskonzepts FoKuS zur Verfügung.
Soweit unsere kurze Begründung für die Zustimmung zum Gesetzentwurf beziehungsweise dass wir das Gesetz für gut empfinden. Wir stimmen natürlich der Überweisung zu.
Abschließend sei mir noch ein kleines Wort in eigener Sache erlaubt. Das ist meine letzte Rede im Landtag,
es sei denn, Sie gewähren dem zukünftigen Datenschutzbeauftragten ein Rederecht im Landtag.
Insofern möchte ich mich für die Wahl bei Ihnen bedanken. Ich bin mehrheitlich mit dieser neuen Aufgabe betraut worden.
Ich habe großen Respekt vor dieser Aufgabe, aber auch große Freude. Demzufolge fällt mir der Abschied auch nicht ganz so schwer. Da ich Sie gelegentlich in den Ausschüssen wiedersehen werde, reicht ein einfaches „Auf Wiedersehen“.
Ja, ich nehme die Wahl an.
Ich spreche auch für die anderen Fraktionen.
Eigentlich kann ich mir meinen Beitrag sparen.
Herr Müller hat ja,
Herr Müller hat doch sehr deutlich gesagt, worum es ihm ging.
Ihm ging es überhaupt nicht um die Kinder.
Ihm ging es um die Diffamierung des Staates und darum, das alte Feindbild, was Sie ständig predigen,
das Sie immer predigen, hier noch mal zu bestätigen.
Sie wollen jeden, der da etwas anders...
Genau das ist das Ziel.
Herr Pastörs findet Zuschauer, …
… insbesondere auch jüngere...
Ja, da diese Zwischenrufe eben auch nicht hinten zu verstehen sind, will ich sie wiederholen. Herr Pastörs rückt mich in die Funktion, dass ich Täter, die Verbrechen begehen an Kindern und Jugendlichen, schütze.
Das ist eine ungeheure Unterstellung.
Es ist klar und ich kann es nur noch mal wiederholen, an anderer Stelle habe ich es bereits getan: Die schwächsten Teile unserer Gesellschaft, die Kinder, müssen vom Staat wirksam vor Straftaten geschützt werden.
Das tun wir,
so gut es geht, Herr Borrmann. Einen absoluten Schutz,
einen absoluten Schutz gibt es nicht.
Und das wissen Sie genauso gut wie alle anderen.
Vor Tätern, die rückfällig werden und bei deren Therapie keine Erfolge zeigen, sofern Therapien überhaupt Erfolge zeigen können, muss sich die Gesellschaft schützen,
beispielsweise durch die Sicherungsverwahrung.
Und Sie wissen auch ganz genau, dass daran zurzeit gearbeitet wird.
Die Bundesregierung ist dabei,
diese Fragen zu lösen. Und ich bin optimistisch, dass das auch bald gelingen wird.
Sie behaupten in Ihrem Antrag unter anderem, in der Regel sind Sie bisher zumindest nicht darauf eingegangen, immer häufiger werden aus der Haft oder aus der Sicherungsverwahrung entlassene Sexualstraftäter rückfällig. Diese Aussage lässt sich nicht belegen,
ist durch alle Statistiken nicht gemacht.
Sie haben FoKuS und InStar und diese ganzen Sachen kritisiert. Sie sagen, wenn es dort Fehler gibt, dass sich das grundsätzlich erledigt hat. Und ich sage ganz eindeutig, wir machen da mehr als alle anderen
und wir bleiben dabei, dass dieses System weitergeführt wird.
Ja, Ihr Urteil steht schon längst fest. Ich muss mir ja leider große Mühe geben. Ich sage es doch nicht den anderen. Halten Sie doch einfach nur mal die Klappe!
FoKuS ist trotz alledem richtig und wichtig und ich erwähnte schon vorhin, dass es absoluten Schutz nicht gibt, auch nicht durch FoKuS. Das ist aber bei der Einführung dieses Programms auch sehr deutlich gesagt worden. Sie kriegen keine absolute Sicherheit hin, es sei denn, man verfährt nach dem Modell der NPD: Jeder, der wiederholt straffällig wird in diesem Bereich, Rübe ab und Kopf runter
und damit ist das Problem gelöst.
Ich weise auch noch mal darauf hin, dass es eindeutig Expertenmeinungen gibt,
und auch meine ganz persönliche Meinung ist es, abgesehen von der...
Nein, ich bin kein Experte in dem Thema, ganz sicherlich nicht.
Ich bin auch nur ein ganz normaler Mensch bei dem Thema
und insofern brauchen Sie mich nicht als Experten zu vereinnahmen.
Dann dürften Sie sich,
dann dürften Sie sich, Herr Pastörs, zu gar keinem Thema äußern.
Aber Sie merken,
Sie merken es ja ganz genau, die NPD will ja gar keine Diskussion über das Thema, Sie will eigentlich ein Thema instrumentalisieren.
Sie merken das an der Aufgeregtheit bei den sechs Leuten. Und deswegen gehe ich auch mal darauf ein, warum,
warum,
warum die NPD sich gerade bei diesem Thema besonders herausragend engagiert.
Es ist so, dass Sexualstraftaten eine enorm große Öffentlichkeit hervorrufen,
aufgrund ihrer Widerwärtigkeit, aufgrund ihrer Abscheulichkeit. Und wenn es überhaupt mal erlaubt sein darf, bei so einem schrecklichen Verbrechen mal mit Statistiken zu arbeiten, die Experten sagen, 0,2 Prozent von Verbrechen sind Sexualverbrechen.
0,2 Prozent erreichen aber ein Übermaß und ein nicht unberechtigtes Übermaß an Aufmerksamkeit, weil gerade diese Fälle so besonders schwer sind.
Und genau auf diesen Zug wollen Sie aufspringen, weil Sie mit geringer Fallzahl eine sehr große Wirkung erzielen wollen. Und immer wieder, wo Sie auftreten, erscheint dann der Ruf – und gerade haben wir es gehört – nach der Todesstrafe für Kinderschänder.
Das wird natürlich auch durch den Antrag wieder befördert.
Das ist klar, das ist Ihre Position, kann auch jeder nachlesen, wer es will, die NPD will Sexualstraftäter umbringen.
Das ist Ihre Position.
Die NPD,
die NPD zeigt …
Ich mache gleich weiter.
Die NPD zeigt bei der ganzen Diskussion, und das haben wir auch eben bemerkt in der bemerkenswerten Rede vom Abgeordneten Müller, wenig Interesse für die Opfer, deren Familien, auch an deren Lebensumfeld.
Ihre Debatte konzentriert sich ausschließlich auf die Tatverdächtigen
und deren gewaltsame Auslöschung: Täter weg, Thema weg.
So ist Ihre Debatte.
Hinzu kommt, dass Sie das Thema immer wieder benutzen, sich über die Polizei und das Rechtssystem auszulassen. Das ist bekannt, das wissen wir von Ihnen. Sie nutzen jede Gelegenheit, um diesen Staat schlechtzureden. Und da schrecken Sie nicht einmal vor dem Thema Kindesmissbrauch zurück.
Angeblich und nach NPD ist schuld die zunehmende Individualisierung, die Internationalisierung, der Kapitalismus schlechthin, die moderne Gesellschaft. Sie haben das Modell dagegengestellt, das sich nennt Volksgemeinschaft.
Deswegen macht sich auch die NPD stark für den Schutz deutscher Kinder, aber nur, weil Ihre Kinder Mittel zum Zweck des Erhalts Ihres Volkstums sind.
Für nicht deutsche Kinder oder deutsche Kinder mit Migra tionshintergrund gelten Ihre Forderungen explizit nicht.
Gewaltverherrlichung ist der NPD nichts Neues, deswegen nutzen Sie auch dieses Thema, um mit Gewaltforderungen Ihr Weltbild durchzusetzen.
Natürlich, Herr Köster, rede ich Unfug in Ihren Augen. Das kenne ich alles schon.
Ja, das sagen Sie.
Ja, das lass mal alles schön zu Protokoll geben! Aber wie gesagt, es ist nichts Neues, was Sie hier erzählen.
Es ist absolut nichts Neues. Insofern überrascht mich das auch nicht, macht mich auch nicht besonders wütend.
Insofern arbeiten wir hier Ihren Antrag ab und ich versuche, das einigermaßen hinzukriegen.
Wut und Rachegedanken gegenüber Tätern sind verständlich, dürfen aber nicht in unserem demokratischen Rechtsstaat Grundlage sein für den Umgang mit Tätern. Selbst Menschen, die aufgebracht vor Türen und Toren von Sexualstraftätern stehen, weisen Sie dann wieder weg letztendlich. Das wissen Sie.
Das Ziel von der Strafe ist, die Bevölkerung vor weiteren Straftaten zu schützen.
Wir nehmen die Verantwortung wahr. Ich sagte vorhin, es gibt keine absolute Sicherheit, und das Mögliche, was wir tun, kann man tun. Es hat auch zahlreiche Veränderungen des Sexualstrafrechts gegeben. Experten sagen, das gegenwärtige Recht reicht aus, insbesondere Opfer sagen, es müsste Verschärfungen des Rechts geben. Die Diskussion ist in vollem Gange.
Wir hatten in der vorletzten Woche die Anhörung zum Thema Opfer von sexualisierter Gewalt, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Die Auswertung steht noch bevor, und auch da gab es eine Reihe von sehr vielen Positionen, nützlichen Hinweisen, die wir ordentlich und sicher aufarbeiten werden.
Abschließend noch einmal: Diese absolute Sicherheit, man kann es gar nicht oft genug betonen, und das ist keine Schutzbehauptung, sondern eine ganz objektive Wahrheit, gibt es nicht.
Beim Thema sexualisierte Gewalt stehen die Verlierer von vornherein fest. Das sind die Opfer, die Betroffenen von menschenverachtenden Verbrechen. Nun will aber
ausgerechnet eine Gruppe Gewinner bei diesem Thema werden, bei der Menschenverachtung Grundsatz ihrer Politik ist.
Doch, Sie wollen das Thema gewinnen.
Wir sagen wie die Bürger, die Sie von der Straße weisen,
Nein zu Ihnen, wir sagen Nein zu Ihrem Thema und wir sagen Nein zu Ihrem Antrag. So einfach ist das.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema, um das es bei diesem vorliegenden Gesetzentwurf vordergründig geht, ist bekannt. Herr Lüssow hat unterstellt, dass aufgrund der Rechtsaufsicht der Landesregierung im nicht öffentlichen Bereich durchaus Missbrauchstatbestände gegeben sein könnten. Er unterstellt, dass das auch in unserem Lande so sein sollte. Ich kann Sie beruhigen, es ist de facto nicht so. Dass Ihr Antrag alternativlos sein soll – auch da gibt es andere Lösungen.
Dass sich nun ausgerechnet die NPD in dieser Weise zum Hüter des Datenschutzes aufschwingt, ist neu,
überrascht aber nicht wirklich,
weil die NPD nach dem Beliebigkeitsprinzip fast auf jedes Thema aufspringt. Bislang war die NPD bestenfalls dafür bekannt, Datenschutz aus dem Blickwinkel wohlverstandenen Eigeninteresses zu betrachten. So ist ihr zum Thema Datenschutz in ihrer Programmatik vor allem immer nur eingefallen, die unverzügliche Abschaffung der Verfassungsschutzämter zu fordern. Warum eigentlich?
Es würde mich auch nicht überraschen, wenn die NPD demnächst fordern würde, dass ihre Vermögenssituation und ihr Finanzgebaren unter den Datenschutz fallen sollten.
Und passen Sie auf, meine Herren: Eine Datei über die Straftaten von NPD-Mitgliedern wäre nicht ganz uninteressant.
Aber zurück zum Thema.
Da die Materie nunmehr Herzensangelegenheit der NPD zu sein scheint, verwundert es auch nicht weiter, dass die Datenschutzexperten – oder der Datenschutzexperte – von der NPD in ihrem Gesetzentwurf behaupten, die Abschaffung der Rechtsaufsicht der Landesregierung über den Landesbeauftragten für den Datenschutz biete ein nicht unerhebliches Einsparpotenzial. Das zeigen Sie mir mal! Ich halte das schlichtweg für Unsinn.
Meine Damen und Herren, unabhängig von der Thematik mag es dann doch schon überraschen, dass die NPD nunmehr EU-Richtlinien und Urteile des Europäischen Gerichtshofes zur Richtschnur ihres Handelns erklärt. Es ist schon bemerkenswert, beklagt doch die NPD allerorten die Bevormundung durch die Europäische Union – ich zitiere mal Herrn Andrejewski vorhin, „Komiker in Brüssel“ hat er gesagt – und macht sich nunmehr selbst zum Interessenvertreter der EU und ihrer Institutionen.
Aber keine Angst, meine Herren, wir nehmen Ihnen diese Last der EU-Hörigkeit. Wenn ich Herrn Borrmann mal angewandt zitieren darf: „Scheint Ihr Antrag noch
so schön …“ – Sie wissen, was kommt, wir werden der Überweisung nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben es eben gehört, DIE LINKE lehnt kategorisch unseren Antrag ab. Die SPD hat das nicht getan, als die Kollegen der CDU uns diesen Antrag vorgelegt haben. Und ich darf auch mal ausnahmsweise aus dem Nähkästchen plaudern: Wir haben keinen Buchstaben daran geändert. Abgeschrieben oder auch nicht, das ist egal, dieses Thema ist brisant genug, als dass nicht sofort und umgehend gehandelt werden muss.
Ich persönlich kann die Äußerungen von meinem Kollegen Nieszery von 2008 nachvollziehen. Ein anhängiges Verfahren ist ein anhängiges Verfahren, es ist kein endgültiges Verfahren. Und solange ein Verfahren nicht zu Ende ist, gilt das bestehende Recht. Und da haben wir ja nun gehört, dass es zwischen Europa und deutschem Recht sogar Differenzen gibt.
Ich persönlich kann nachvollziehen, dass es aus Sicht der Betroffenen, also der Gefangenen, zwischen einer Strafe und einer Sicherungsverwahrung keinen großen Unterschied gibt,
denn er kann einfach nicht raus aus dem Knast. Das ist in manchen Fällen auch gut so.
Und wenn ich eine ganz persönliche Bemerkung sagen darf, Frau Borchardt, das haben Sie vielleicht nicht persönlich gesagt, aber Sie haben den Anwaltsverein zitiert. Ich persönlich möchte meine Zweifel daran äußern, ob Prävention bei solchen Straftätern überhaupt möglich ist, geschweige eine Therapie. Gleichwohl muss man sie versuchen, Herr Dr. Jäger. Man muss sie versuchen, das ist vollkommen richtig.
Ob das tatsächlich hilft, bezweifele ich ganz persönlich. Gott sei Dank sind die Gutachter inzwischen vor mehreren Jahren zu der Überzeugung gekommen, dass sie dort sehr viel kritischer hingucken müssen
und nicht genau, wie es in den 60er-Jahren mal war, alles so schöngeredet haben.
Und deswegen unterstützen wir diesen Antrag und bitten Sie zuzustimmen. Die Rechtsunsicherheit muss im Interesse aller Beteiligten, sowohl der Opfer, der Allgemeinheit, aber auch im Interesse der Täter beseitigt werden. Und es wird höchste Zeit, sage ich mal, dass das deutsche Recht mit dem europäischen Recht in Übereinstimmung gebracht wird
und dass es keine verschiedenen Urteile von Oberlandesgerichten geben kann. Bei allem Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz, aber es muss gerade bei so einem sensiblen Thema einen einheitlichen Rahmen geben, sonst wird das nichts. Ich werbe um die Zustimmung für unseren Antrag, die SPD wird das tun.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Eigentlich ist alles gesagt, Frau Borchardt. Die Ministerin hat klar und deutlich betont, dass wir es nicht brauchen. Deutschland ist faktisch Adressat der EU-Richtlinie, aber wir verfahren bereits danach. Der Antrag geht also ins Leere. Ziehen Sie ihn zurück, ansonsten lehnen wir ihn ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Einlassungen von Herrn Schnur sind durchaus bemerkenswert. Hätten Sie die Problematik Steuer-CD weggelassen, wäre es eine sehr schwierige Diskussionslage geworden, aber selbst Sie sind ja in einem ausführlichen Teil Ihres Beitrages genau auf die Problematik eingegangen, weil sie eben auch sehr kompliziert ist, und mir ist es letztendlich nicht anders gegangen als jedem anderen, der diesen Antrag sehr allgemein gehalten gelesen hat, und sofort fiel Ihnen das Thema „Steuer-CD“ ein. Damit sind nicht die Regale in irgendwelchen Supermärkten gemeint, sondern eben genau diese mit den sehr brisanten Daten. Wenn man sich eine normale CD kauft, erleidet man möglicherweise keine Überraschung. Wenn diese CDs, sage ich mal …
Da erleidet man auch keine Überraschung bei Ihnen. Nein, nein, das ist schon ganz klar. Was von Ihnen kommt, wird auch auf diesen CDs drauf sein, keine Angst, das ist keine Überraschung für mich. Sie überraschen mich überhaupt nicht mehr.
Das wissen Sie ja gar nicht.
Soll ich jetzt anfangen zu singen, oder was? Na ja, Sie ticken doch wohl nicht ganz richtig da hinten!
Gut, nicht durcheinanderbringen lassen!
Ja, ich nehme schon einen Ordnungsruf entgegen, keine Angst.
Das Image der FDP, das sie ja manchmal so als Steuerpartei auch ganz gerne benutzt, lässt natürlich diesen Eindruck ein bisschen kommen, Sie wollen jetzt die Steuer sünder ein wenig schützen. Das haben Sie ja sicherlich bedacht, als Sie den Antrag gestellt haben, müssen also damit leben, dass es in der Öffentlichkeit solche Diskussionen gibt. Wir haben ja die Steuer-CDs, die aus der Schweiz stammen,
durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen und jüngst auch Niedersachsen gekauft, und das erfolgt im Einklang mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften. Anders wäre es ja auch nicht gegangen. Ein Informationserwerb und eine Verwertung dergleichen ohne einwandfreie positive Rechtsprüfung, wenn das dann auch im Einzelfall ist, wird und darf es nicht geben.
Insofern verwundert uns doch sehr, dass sich der Landtag mit Beschlussziffer 1 Ihres Antrages gegen die von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Bundesregierung vorgenommene rechtliche Würdigung stellen soll. Ich liebe auch die offene Diskussion in den Parteien, andere sehen das anders, aber es würde mich dann schon mal interessieren, was Frau LeutheusserSchnarrenberger dazu sagt.
Aber auch die Ziffer 2 Ihres Antrages würde nichts ändern, im Zweifelsfall gilt Bundesrecht, und weigert sich ein Land, Daten zu erwerben, tut es eben der Bund oder wie gesagt ein anderes Land. Baden-Württemberg hatte ja abgelehnt, die Daten zu kaufen.
Und ich denke, das war keine gefühlte Lage, auch in Baden-Württemberg wird man sicherlich im Einzelfall abgewogen haben, wie die dortigen Vorschriften das dann machen.
Es zeigt sich aber, dass zur effektiven Bekämpfung der Steuerkriminalität es unerlässlich ist, dass mit Informationen über mögliche Steuerhinterzieher künftig bundesweit einheitlich umgegangen wird.
Diese Aufgabe fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung, früherer wie heutiger, das ist alles klar. Sie muss ihre Verantwortung für einen gleichmäßigen Steuervollzug in Deutschland wahrnehmen. Es darf daher kein Zweifel bestehen, dass weiterhin alles getan wird, um der Steuerhinterziehung das Handwerk zu legen und damit die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die Steuergerechtigkeit herzustellen.
Gerichtlich zulässiger Erwerb, zum Beispiel so einer Steuer-CD oder inzwischen zwei, ermöglicht es, dem Ziel dieser Steuergerechtigkeit ein wesentliches Stück näher zu kommen.
Die Ministerin hatte es erwähnt, ich will es noch einmal wiederholen: Allein durch die öffentliche Debatte über den Ankauf der Steuer-CD, auf der wohl nur lediglich 1.000 Datensätze gewesen sein sollen, hat es bundesweit inzwischen 19.000 Selbstanzeigen gegeben.
Es ist klar, es darf kein rechtsfreier Raum für Kriminelle existieren. Wer den Kampf gegen Steuerhinterziehung verhindert, untergräbt die Fundamente der sozialen Marktwirtschaft. Gerade die steuerlichen Bürger mit niedrigen oder mittleren Einkommen sind die Geschädigten. Über diesen Aspekt müsste eigentlich auch der Bund der Steuerzahler dieses Verfahren gutheißen. Es macht keinen Sinn, Schuldenuhren aufzustellen, größtmögliche Transparenz und die gläsernen Abgeordneten zu fordern und dann den steuerlichen Einzelfall für tabu zu erklären
und den Staat daran zu hindern, die Steuern korrekt festzusetzen oder zu erheben.
Meine Damen und Herren, es ist natürlich schwierig aufgrund Ihres sehr allgemein gehaltenen Antrages, und Sie schieben dann ja noch etwas nach.
Ja, das weiß sicherlich der Informierte, aber ob das dann wirklich immer so gleich …
Das geht dann immer so, dass in der Öffentlichkeit doch eher ein anderer Eindruck entsteht.
Und wenn Sie dann im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung die Behauptung aufstellen, aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte könne nicht hingenommen werden, dass es dem Ermessen von Regierung und Verwaltungsbehörden überlassen bleibe, ob die außer- und privatrechtlichen Handlungen zum Zwecke von staatlichen Vorteilen erfolgen dürfen, dann ist das schon ein sehr schwieriger Zusammenhang.
Ich hätte es besser gefunden, aber es ist Ihr Antrag, so einen Zusammenhang zumindest nicht passieren zu lassen. Statt die Menschenrechte zu bemühen,
sollte die FDP eine gesetzliche Klarstellung über die Verfolgung von Steuerhinterziehung in solchen Fällen fordern. Der Staat darf sich eben nicht von vermögenden Kriminellen auf der Nase herumtanzen lassen. Wer soll denn die stets geforderte gute Schulbildung unserer Kinder, die innere Sicherheit, den Umweltschutz, gut ausgebaute Straßen und so weiter gewährleisten, wenn nicht der Staat durch seine Steuereinnahmen?
Von der Steuerehrlichkeit aller Bürger hängt das Gelingen unserer Gesellschaft ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihr sehr allgemeiner Antrag und die sofortige Assoziation mit dem Schlagwort „Schutzpatron der Steuerhinterzieher“ machen es relativ leicht, diesen Antrag abzulehnen, aber eines will ich zum Schluss noch sagen: Anträge kann man ablehnen, aber die rechtspolitische Diskussion, die Sie sicherlich anstoßen wollten, wird weitergehen. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag wird Bezug auf ein Ersuchen des niedersächsischen Beauftragten für den Datenschutz genommen. Dieser hat, wie wir gehört haben, einen Großteil der Landesbehörden und 34 Kommunen abgefragt. Unter anderem wurden untersucht Standorte von Videokameras an Straßen und Plätzen, die zur Gebäudesicherung eingesetzt sind in Schulen, Badeanstalten, Museen. Und danach verstoßen, Sie haben es gesagt, viele niedersächsische Behörden und Kommunen beim Betrieb von Videokameras gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Es war die erste Erhebung und Kontrolle dieses Umfangs in Niedersachsen.
Hinzufügen möchte ich: Nach meiner Kenntnis verständigen sich die Landesdatenschutzbeauftragten einmal im Jahr, schwerpunktmäßig in einem Land bestimmte Dinge zu tun. Und Niedersachsen war hier schwerpunktmäßig für dieses Thema zuständig. Nicht Bestandteil dieser Erhebung über öffentliche Videoüberwachungsanlagen waren unter anderem folgende Bereiche: rund Tausend weitere Kommunen, Eigenbetriebe der Kommunen, Hochschulen und Universitäten, Hafenämter, Einsatz von Polizeikameras bei Versammlungen, öffentlichen Veran
staltungen und bei Anhalte- und Kontrollsituationen, um nur einige Beispiele zu nennen.
Die FDP scheint davon auszugehen, und das hat der Kollege Leonhard auch ganz deutlich gesagt, dass die Ergebnisse der Untersuchungen in Niedersachsen Rückschlüsse auf die Situation in unserem Land zuließen, und es gebe Anlass, die entsprechenden Behörden in Mecklenburg-Vorpommern einer umfassenden Prüfung zu unterziehen.
Ich halte die beantragte Empfehlung des Landtages an den Landesbeauftragten für den Datenschutz weder für angemessen noch für gerechtfertigt. Offensichtlich wollen Sie, und Ihr Redebeitrag ließ das so ein bisschen in die Richtung zu, so ziemlich sämtliche kommunalen Landesbehörden untersucht haben. Bei allem Respekt vor dem Ansinnen, und Sie wissen, dass die SPD auch sehr kritisch bei der Videoüberwachung ist, das geht ganz einfach nicht. Wenn Sie die Stellensituation bei unserem Landesdatenschutzbeauftragten sehen, dann müsste er, wenn er jetzt beauftragt wäre, selbst mit der Verlängerung bis August, sich von wesentlich anderen Aufgaben trennen und nur dieses tun. Und dass das jetzt geboten ist, das glauben wir jedenfalls nicht.
Und es ändert nichts daran, dass die Landesregierung in ihren Zuständigkeitsbereichen zuständig ist für die gesetzliche und datenschutzrechtlich konforme Aufstellung von Videokameras. Insofern kann ich an dieser Stelle auch die Landesregierung nur einfach mal bitten, sich die Untersuchungen in Niedersachsen noch einmal zu Gemüte zu führen, falls das noch nicht geschehen ist, und in den eigenen Ministerien und Zuständigkeitsbereichen zu schauen, ob es möglicherweise Hinweise auf Parallelen gibt. Das ist auf alle Fälle leistbar.
Was der Landesdatenschutzbeauftragte machen kann, ist, beispielhaft in den jeweiligen Jahresberichten auf einige Fälle einzugehen. Das tut er. Dazu wird allerdings mein Kollege Lenz etwas sagen und ich möchte an dieser Stelle dann schon aufhören. Der Landesdatenschutzbeauftragte sollte bei der bisherigen Praxis bleiben.
Sollte es von der FDP konkrete Hinweise geben, sind wir natürlich als SPD-Fraktion auch jederzeit bereit, dem konsequent nachzugehen. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Frau Borchardt, dass Sie auf Schwierigkeiten zwischen Fraktionen und Regierung hinweisen, denke ich, das kann man als Oppositionsfraktion sowieso machen. Aber ich erinnere mich an die Zeiten von Rot-Rot, da
mussten sogar Minister in ihrer Fraktion antanzen, wenn es Probleme gab – also ein durchaus normaler Prozess zwischen Regierungen und Fraktionen.
So viel dazu.
So viel dazu.
So viel dazu.
Mit dem Gesetz soll bei Ehrverletzungen und nachbarrechtlichen Streitigkeiten der Versuch einer gütlichen Streitbeilegung vor Klageerhebungen obligatorisch bestimmt werden. Das macht es uns möglich, weil es ein Einführungsgesetz zur Zivilgesetzordnung auf Bundesebene gibt, das in vier Bereichen den Ländern freistellt, einem gerichtlichen Verfahren ein vorgerichtliches Güteverfahren Vorrang zu geben. Bei diesen Feldern handelt es sich um Zivilklagen wegen vermögensrechtlicher Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 750 Euro, wegen nachbarrechtlicher Ansprüche, bei Ansprüchen wegen Verletzung der persönlichen Ehre sowie bei Streit über Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. So weit zu diesen vier Feldern.
Die Erfahrungen anderer Bundesländer haben uns gezeigt, dass es lediglich auf zwei Feldern einen wesentlichen Vorteil gibt, nämlich auf den beiden Feldern, die wir in unserem Gesetz behandelt haben, und das sind die Ehrverletzung und das Nachbarrecht. Das Thema vermögensrechtliche Streitigkeiten umfasst unser Gesetzentwurf nicht. Das wird auf dem bisherigen normalen Wege weiterhin verfolgt werden.
Das Gesetz weist diese Aufgabe den kommunalen Schiedsstellen oder den Schiedsstellen auf Gemeindeebene zu und regelt das entsprechende Verfahren. Die Zahl der Schiedsstellen, und das ist, glaube ich, auch ein Vorteil, muss nicht erhöht werden. Wir verfügen über ein sehr gutes und flächendeckendes Netz von Schiedsstellen und haben gut arbeitende Menschen dort. Ich hoffe, dass dieser Gesetzentwurf damit zur Verbesserung der Streitkultur und zur Konfliktlösung beiträgt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Barbara! Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist ein abscheuliches Verbrechen. Es muss alles dafür getan werden, die Fälle sexueller Gewalt rückhaltlos aufzuklären, die Opfer so gut es geht zu unterstützen und ihnen zu helfen. Kinderschänder müssen für ihre Taten im Straf- oder Maßregelvollzug büßen. Betroffene leiden sehr oft sehr lange unter den Folgen dieser Verbrechen, sind physisch krank, psychisch krank, fühlen sich stigmatisiert. Öffentlichkeit tut not, billiges Haschen nach Schlagzeilen und öffentlicher Profilierung jedoch nicht.
Meine Damen und Herren, es gilt, Konsequenzen aus den zahlreichen bekannt gewordenen Fällen sexuellen Missbrauchs in kirchlichen und weltlichen Einrichtungen zu ziehen. Vermutlich werden wir für Mecklenburg-Vorpommern mehr über DDR-Heime und -Jugendwerkhöfe reden müssen, aber wir werden Missbrauchsfälle etwa im Verantwortungsbereich der römisch-katholischen Kirche und anderswo nicht ausblenden. Es geht um ein möglichst offenes gesellschaftliches Klima im Interesse von Opfern und von Prävention. Es sind unsere Kinder, die unseren Schutz, unsere Unterstützung brauchen.
Meine Damen und Herren, der Europa- und Rechtsausschuss wird sich auf Antrag der Koalitionsfraktionen – und, Herr Leonhard, ich hatte es Ihnen schon persönlich gesagt, unsere Idee war vor Antragsschluss – mit dem Thema Missbrauch von Kindern und Jugendlichen befassen, und zwar nunmehr ohne Einschränkung im Hinblick auf Zeitraum, Ort oder Institution. Es gilt, möglichst Konsens über die erforderlichen Hilfen und die notwendigen präventiven Maßnahmen zu erzielen und damit zu helfen, eine gesellschaftliche Kultur des Hinsehens zu befördern. Auch die Themen Aufarbeitung und Entschädigung werden sicher eine Rolle spielen.
Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist leider ein breites gesellschaftliches Phänomen, wahrscheinlich in viel größerem Umfang, als wir es uns vorstellen können. Sexuelle Übergriffe, wir haben es gehört, beschränken sich nicht auf Kirche, Schulen, Heime, sexuelle Übergriffe passieren am häufigsten in Familien.
Wir haben im Land seit Längerem sehr viel dafür getan, um sexuelle Gewalt wirksam zu bekämpfen. Ich möchte hier stellvertretend für viele engagierte Menschen unsere Parlamentarische Staatssekretärin Frau Dr. Seemann erwähnen.
Und wir bauen das auch weiter aus, wie jüngst im Bereich der Justizministerin. Ich bin sicher, dass der Runde Tisch in Berlin Empfehlungen erarbeiten wird, und zwar für alle Bereiche.
Meine Damen und Herren, auch nach Gesprächen mit den Kollegen der FDP-Fraktion gehe ich davon aus, dass die formale Einschränkung im Antrag nicht aufrechterhalten werden muss. Namens unserer Fraktion stimme ich der Überweisung in den Europa- und Rechtsausschuss zu. Ich bitte, aus der Kürze meiner Sätze keine falschen Schlüsse zu ziehen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eigentlich alles gesagt. Die Regierung hat sich enthalten. Sie wird es wahrscheinlich auch dann, wenn es wieder in den Bundesrat kommt, genauso tun, weil die Probleme dann genauso sein werden, wie es ist. Und ich glaube auch, dass wir in den Haushaltsberatungen über die Rückflüsse der Prozesskostenhilfe, also über die schnellere Eintreibung von Darlehen geredet haben, sodass hier eigentlich kein Handlungsbedarf besteht. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Justizministerin hat die Zulässigkeit einer Datenübermittlung zwischen den beteiligten Institutionen, nämlich Gerichten, Staatsanwaltschaften, Führungsaufsichtsstellen, sozialen Diensten und Justizvollzugsanstalten, geprüft. Bei der Erarbeitung dieses Konzepts waren Richter beteiligt, datenschutzrechtliche Probleme sind gelöst worden. Die Ministerin hat dies eben wie bereits auch schon im Ausschuss eingehend erläutert. Wir sehen gegenwärtig keinen Anlass, dies in Zweifel zu ziehen. Sollten Sie von der LINKEN, Frau Borchardt, tatsächlich einen anderen Rechtsstandpunkt haben, dann strengen Sie eine Klage an gegen dieses Konzept, dann sehen wir weiter. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich kann man den Antrag ablehnen wollen, man kann ihm auch zustimmen. Was bleibt dann übrig? Wir überweisen ihn in den Rechtsausschuss.
Das sage ich immer gleich vorneweg. Das wäre unser Vorschlag. Weswegen Rechtssausschuss? Natürlich ressortiert das Thema Datenschutz bei Innen. Aber bei allem Respekt, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Innenausschuss hat sehr viel mit der Verwaltungsreform und allen anderen Dingen zu tun. Und wir, glaube ich, im Rechtsausschuss – zumal es sich um Personen
handelt, die sich durchaus bei dem Thema ähneln und in gleicher Personenausstattung da sind, also die Kollegen, die Datenschutz und ähnliche Dinge machen, sind auch im Innenausschuss –, wir könnten uns im Rechtsausschuss in einer Expertenrunde, einem Expertengespräch mit dem Thema befassen. Und dann können wir auch entscheiden, ob die Regierung wirklich beauftragt wird, denn sie ist formal nicht zuständig.
Aber ich denke, dieser Antrag, und insofern kann ich die FDP loben, ist ein guter Antrag. Das Thema selbst ist nicht ganz so gut und wird nicht von allen als so gut angesehen. Das ist richtig, aber es ist äußerst interessant. Und wir als Abgeordnete sind ja von den Menschen gewählt, die vor Ort möglicherweise durch die Folgen der Google-Street-View-Aktion beeinträchtigt werden. Viele sagen auch, es ist mir egal. Aber ich denke, wir haben die Pflicht, das zu kanalisieren und auch zu diskutieren.
Lassen Sie uns doch im Rechtsausschuss ein Expertengespräch machen. Wir haben die Verbände gehört, die Interesse daran haben. Natürlich werden wir das Justizministerium und auch das Innenministerium dazu einladen, um ihr Know-how abzugreifen. Ich schlage sogar vor, dass wir Google Street View selber einladen, damit auch sie uns erzählen, wie ihre Sicht der Dinge ist –
es wird ja noch ein bisschen Zeit brauchen –, und natürlich den Datenschutzbeauftragten, das ist klar. Und dann lassen Sie uns in dieser Runde einfach mal besprechen, was wir demnächst machen. Und wenn der Innenminister angekündigt hat, auch eine Bundesratsinitiative zu unterstützen, dann sollten wir auch versuchen zu formulieren, was aus unserer Sicht, aus Sicht der Bürger und unseres Landes notwendigerweise geändert werden muss. Die Hauptarbeit, das ist klar, muss auf Bundesebene gemacht werden.
Und, Herr Leonhard, Sie haben schon das Gutachten aus Rheinland-Pfalz zitiert. Ich darf hier nur einfach mal sagen, das Gutachten ist 108 Seiten lang und ich habe mir erst mal nur die letzten zehn Seiten ausgedruckt. Da gibt es insgesamt, wenn ich das richtig gesehen habe, ich gucke lieber noch mal auf die letzte Ziffer, 67 Punkte, die von Zivilrecht über öffentliches Recht bis hin zu Urheberrecht alles aufwerfen, Vorschläge machen, Fragen stellen. Das ist wirklich ein starkes Stück Arbeit, was sie dort geleistet haben. Und auch diese Gutachter sollten wir möglicherweise einladen, damit sie uns kurz und verständlich sagen, was ist.
Sie sagen aber auch, dass die Landeskompetenz nur ganz gering vorhanden ist, wenn überhaupt, dann beim Datenschützer, und das darf dann nicht im Widerspruch zum Bundesdatenschutzrecht passieren. Also von der Seite ist das eine sehr komplizierte Materie.
Es ist in der Tat so, dass die Bürger aufgerufen sind zu widersprechen. Aber wissen das auch alle Leute schon? Ich denke, so eine öffentliche oder eine dann offen geführte Diskussion zu dem Thema trägt auch dazu bei, dass das Problembewusstsein bei vielen unbedarften Bürgern wieder geschärft wird und möglicherweise dann auch öfter vom Widerspruch Gebrauch gemacht wird, was ja im Moment nicht verpflichtend ist.
Es ist eindeutig so – ich rede zum Beispiel auch mit für die CDU-Fraktion, wir haben uns dazu verständigt –, dass es durchaus auch Meinungen gibt, dass das gegenwärtige Agieren von Google Street View gegen das deutsche Datenschutzrecht verstößt,
was die Rohdaten anbelangt zum Beispiel.
Und das sind Probleme, die gelöst werden müssen.
Ich denke, auch in Schleswig-Holstein war es so, dass Google Street View angefangen hat zu fotografieren, zu filmen, dass es dann, sage ich mal, politischen Widerspruch gab, dass sich der Landtag damit beschäftigt hat, dass es öffentlichen politischen Druck gab, und schon ist Google Street View erst mal darauf eingegangen, dass man aufgehört hat mit den Aufnahmen und wieder geguckt hat, was machen wir demnächst, und dann – das Gespräch beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ist ja schon erwähnt worden – gab es Selbstverpflichtungen. Aber Selbstverpflichtungen reichen in manchen Punkten nicht aus, insbesondere was die Rohdaten und die Übermittlung anbelangt, was dann amerikanisches Recht anbelangt, wo wir natürlich keinen Einfluss drauf haben.
Ich denke, wir sollten da Einfluss nehmen, wo wir selber was machen können. Ich plädiere dafür, dieses Expertengespräch zu machen. Dadurch entsteht ein gewisses öffentliches Verständnis dafür und möglicherweise auch ein öffentlicher politischer Druck auf Google. Dann werden wir überlegen, was wir machen, ob wir selber, sage ich mal, etwas tun können. Insofern bitte ich darum, das ausnahmsweise in den Rechtsausschuss zu überweisen, weil der einfach ein bisschen mehr Zeit hat.
Die Ministerien können ihre entsprechenden Fachleute benennen. Dann machen wir ein ganz offenes Gespräch über das Thema, was, glaube ich, im Interesse der Sache sein sollte, denn hier irgendetwas geheim oder im Kleinen zu machen, ist vielleicht nicht angebracht angesichts des öffentlichen Interesses bei diesem Thema.
Ansonsten – der Minister sagte es schon – ist es durchaus schon interessant, wenn man sich mal seinen zukünftigen Urlaubsort angucken kann. Die Prospekte versprechen eine hellste, beste Lage und dann sieht man vielleicht bei Google Street View, da ist doch eine Verkehrsstraße in der Nähe oder, oder, oder. Ich denke schon, es gibt durchaus auch Interesse bei den „normalen“ Menschen, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Sie muss eben nur nach deutschem Recht und Gesetz vonstattengehen. Dann, glaube ich, und so habe ich auch den Antrag der FDP verstanden, hat auch keiner was gegen Google Street View. Es müssen nur die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Ich denke, da gibt es noch einen kleinen Punkt an Arbeit zu machen. Ob wir dann auch auf Bundesebene bei Gesetzesänderungen mitmachen müssen, das wird die Anhörung oder das Expertengespräch ergeben. Ich bitte, dass die Fraktionen meinem gut gemeinten Vorschlag einfach folgen. – Ich danke Ihnen.
Ja, Herr Köster, das war fast auszurechnen, dass das kommt.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche hier für die vier Fraktionen außerhalb der NPD, das ist klar. Und die Frage ist,
die Frage ist ja wirklich, nimmt man sich noch viel Zeit, nimmt man sich noch sehr viel Zeit für diesen Antrag oder nicht. Es geht ja immer nach dem gleichen Klischee. Einerseits wollen Sie die Regierung abschaffen, andererseits bitten Sie in den Anträgen, etwas zu tun, und zwar in diesem Fall, mit einer Bundesratsinitiative den Paragrafen 52 SGB II abzuschaffen. Die NPD hat nämlich für sich festgestellt, der verdachtsunabhängige, eben automatisierte Datenabgleich verletzt das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Leistungsbezieher und stellt eine pauschale Kriminalisierung dar, das heißt, das nimmt sie an.
NPD und informationelle Selbstbestimmung, diese Kombination lässt aufhorchen, die Kombination NPD und Kriminalisierung dann wohl eher wieder nicht, und dafür steht dann eine gewisse Gewohnheit, meine Herren.
Aber worum geht es vordergründig? Das sogenannte Sozialgeheimnis ist der Anspruch des Einzelnen, dass die ihn betreffenden Sozialdaten von den Sozialleistungsträgen nicht unbefugt erhoben, gespeichert, verarbeitet, verändert, übermittelt, gelöscht und genutzt werden. Es konkretisiert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung für den Bereich der öffentlichen Sozialleistungsträger und anderer Stellen, die mit der Erhebung und Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten betraut sind. Gesetzlich festgelegt ist das Sozialgeheimnis in Paragraf 35 SGB I in Verbindung mit den Paragrafen 67 fortfolgende im SGB X. SGB II Paragraf 52 besagt im Kern: Zum Abgleich des Bezugs anderer eventuell auf das Arbeitslosengeld II anzurechnender Sozialleistungen, Renten zum Beispiel, wird quartalsweise ein automatischer Datenabgleich zwischen den Leistungsträgern und der Datei der Rentenversicherungsträger durchgeführt.
Als das eingeführt wurde, wurde diese Thematik sehr ausführlich und auch sehr kontrovers diskutiert, auch von Datenschützern. Man kann nun zu diesem Datenabgleich politisch stehen, wie man will, er ist jetzt rechtlich geregelt und explizit geschieht er. Und wie geschieht er dann? Die Daten werden abgeglichen. Im Fall eines Treffers, die Quote ist in der Praxis relativ gering, werden die Daten weitervermittelt. Sofern …
Darüber gibt es keine Zahlen.
… dann die Daten keinen Treffer erzeugen, werden die Daten automatisch gelöscht.
Was damals die Datenschützer auf den Plan gerufen hat, ist eigentlich das System der Daten, wie es verarbeitet wird, und das System, wie man mit den Daten umgeht. Zum Beispiel war anfänglich im Bereich der Hartz-IVGesetzgebung die Software so bundesweit zugänglich für diese Daten. Das ist abgeschafft worden. Und man hat auch dafür gesorgt, dass nur die unmittelbar mit diesen Daten Tätigen den Zugriff auf diese Daten haben und niemand anders. Insofern ist rein von der Technik her seitens der Datenschützer dann auch Ruhe gegeben worden. Allerdings, diese Diskussion um die informationelle Selbstbestimmung hat es auch in dem Zusammenhang gegeben, die ist aber inzwischen an der Stelle nicht mehr da.
Nun kann man zu diesem Datenabgleich politisch stehen, wie man will. DIE LINKE lehnt Hartz IV völlig ab, in der SPD rückt man von früheren Positionen ab, in der CDU gibt es von Rüttgers bis Koch Diskussionen und
auch in der FDP gibt es Diskussionen zu dieser Thematik, Bürgergeld wurde eben gerade gesagt. Ich denke, da gibt es ein ganz buntes Spektrum und meines Erachtens auch viel aktuellere Themen als diesen automatischen Datenabgleich.
Vielleicht handelt es sich ja um die private Datensammelwut von Herrn Andrejewski in Sachen Hartz IV. Der scheint einen Katalog zu haben. Leider bietet ihm Hartz IV diesen Katalog, aber er wird sicherlich in den nächsten Landtagssitzungen wieder ein Thema aus diesem Bereich bringen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Seien Sie doch froh!
Sie sind ja auch richtig fröhlich. Bloß Herr Andrejewski macht nicht den Eindruck, als wenn er fröhlich ist.
Er scheint mit seinem Leben sehr unzufrieden zu sein, er hat nur noch Hartz IV. Na okay.
Ach, Sie brauchen keinen Spiegel vorzuhalten. Gucken Sie mal selber rein! Dann müssten Sie eigentlich erschrecken.
Gut, ich gehöre zumindest zu denen...
Vielen Dank, Herr Köster, nein – wie heißt er noch gleich? –, Herr Pastörs, dass Sie mir gestatten weiterzureden. Das ist sehr nett von Ihnen.
Ich gehöre zu denen, die den Datenabgleich grundsätzlich für legitim halten. Immerhin geht es um die Gewährung öffentlicher Gelder und gesetzliche Voraussetzungen können nur dann wirken, wenn diese auch kontrolliert werden können. Allerdings kann ich mir auch genauso gut vorstellen, dass es in anderen Bereichen,
in anderen Bereichen, in anderen Bereichen ähnlich doll kontrolliert wird.
Dass man Vermögensverhältnisse offenlegen muss, gilt im Übrigen auch bei der Parteienfinanzierung. Und da hat die NPD ja auch einige Treffer zu verzeichnen.